Hygieneplan COVID-19 - Pandemie für die städt. Musikschule Menden - Pandemie für die städt. Musikschule ...
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Hygieneplan 09.03.2021 Stadtverwaltung Pandemie COVID-19 Menden (Sauerland) städt. Musikschule Menden ANLAGE 13 Hygieneplan COVID-19 - Pandemie für die städt. Musikschule Menden 4. Fortschreibung (Wiedereinstiegsreglung auf Grundlage der Verordnung vom 08.03.2021) Seite 1 von 13
Hygieneplan Pandemie COVID-19 für die städt. Musikschule Menden Inhaltsverzeichnis Thema Seite Einleitung 3 1. Allgemeine Personalhygiene für Beschäftigte der Musikschule 3 1.1 Impfschutz 3 1.2 Händewaschen 3 1.3 Nagelpflege 4 1.4 Schmuck 4 1.5 Haare 4 1.6 persönliche Schutzausrüstung 4 1.7 Einnehmen von Speisen 4 1.8 Gesundheitliches Wohlergehen 4 2. Händedesinfektion Beschäftigte 4 3. Entsorgung von Müll, Einmal-Handschuhen etc. 5 4. Basishygiene und Mund-Nasen-Schutz 5 5. Musikschulspezifische Schutzmaßnahmen 7 6. Benutzung des Konzertsaals 8 7. Salvatorische Klausel 8 8. Inkrafttreten 9 ANHÄNGE: 1 Merkblatt Hygienisches Händewaschen 10 2 Merkblatt Hygienische Händedesinfektion 11 3 Merkblatt Fachgerechte Anwendung eines Mundschutzes 12 4 Gebäude- und Raumpläne 13 Seite 2 von 13
Hygieneplan Pandemie COVID-19 für die städt. Musikschule Menden Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter (m/w/d) Einleitung Die COVID-19 - Pandemie ist ein weltweiter Ausbruch eines neuen Typs von Coronaviren. Diese Pandemie hat zu erhöhten Erkrankungs- und Sterberaten geführt. Die einzige Möglichkeit die Ausbreitung einer Pandemie zu verhindern, solange keine Impfung möglich ist, ist das strenge Einhalten von Hygienemaßnahmen! Dieser Hygieneplan beschreibt diese Maßnahmen für die schrittweise Wiedereröffnung der Städt. Musikschule und ergänzt ggf. bestehende Regelungen. Er ist nur für die Dauer der Pandemie COVID-19 gültig und wird von der Interne Pandemiegruppe (IPG) der Stadt Menden (Sauerland) in Kraft gesetzt. 1. Allgemeine Personalhygiene für Beschäftigte der Musikschule 1.1 Impfschutz Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen ist es geplant, im Zusammenhang mit dem neuen COVID-19 - Virus den Organisationen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unverzichtbar sind, ein Angebot zur Impfung zu machen, sobald der Impfstoff gegen das Pandemievirus zur Verfügung steht. 1.2 Händewaschen Das Waschen der Hände ist der erste wichtige Bestandteil der Händehygiene! Es ist zu beachten, dass das Händewaschen mehrmals täglich erfolgt, insbesondere • bei Verschmutzung • vor und nach Toilettenbenutzung • nach dem Naseputzen • vor dem Essen. Anwendung: • Hände unter fließendem Wasser unter Verwendung von Flüssigseife aus Wandspender (keine Stückseife) gründlich waschen und anschließend • Einmalhandtücher benutzen. • Bei Bedarf Hände anschließend mit Pflegelotion einreiben, Entnahme aus Spendern oder Tuben (personenbezogen) sicherstellen. Es ist darauf zu achten, dass keine Stückseife, Nagelbürsten und Gemeinschaftshandtü- cher benutzt werden. siehe ANHANG 1 Seite 3 von 13
Hygieneplan Pandemie COVID-19 für die städt. Musikschule Menden 1.3 Nagelpflege Fingernägel sollten kurz und sauber gehalten werden. Fingernägel sollten nicht lackiert wer- den. Lackierte Fingernägel oder künstliche Fingernägel beeinträchtigen eine effektive Hän- dereinigung und Händedesinfektion 1.4 Schmuck Schmuckstücke, wie z. B. Uhren, Ringe, Ketten oder ähnliches an Händen und Armen be- einträchtigen die Händehygiene. Darunter zählen auch Eheringe! 1.5 Haare Falls ein Mund-Nasen-Schutz angelegt werden muss, ist langes Haar nach Möglichkeit zu einem Zopf nach hinten zu binden, damit der richtige Sitz des Mundschutzes gewährleistet ist. Bei Kurzhaarfrisuren kann ein Verrutschen der Maske mit Haarklammern verhindert werden. 1.6 Persönliche Schutzausrüstung Die Art der Schutzkleidung ist von dem jeweiligen Risiko abhängig und wird wie folgt fest- gelegt (siehe auch Ziff. 6). • In den Dienststellen der Stadtverwaltung gilt für (zunächst für den Zeitraum bis zum 14.03.2021), dass eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“, FFP2, KN95 o.ä.) zu tragen ist, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wer- den kann. Gleiches gilt, wenn bei der Nutzung von Räumen ausnahmsweise die höchstzulässige Personenzahl (1 Person pro 10m²) überschritten werden muss und keine geeigneten Abtrennungen zur Verfügung stehen oder nicht ausreichend ge- lüftet werden kann. Darüber hinaus sind medizinische Masken zu tragen, wenn der Aufenthalt aufgrund der Nutzung schulische Angebote erfolgt (vgl. Ziffer 6) • Während Besprechungen, die nicht digital stattfinden, ist grundsätzlich eine medizi- nische Gesichtsmaske zu tragen. • Nutzen mehrere Beschäftigte gleichzeitig ein Kraftfahrzeug zu dienstlichen Zwe- cken, so haben die Beifahrer eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. • Wenn mit einer Person, von der bekannt ist, dass sie potentiell ansteckend oder infiziert ist, in Kontakt getreten werden muss und damit zu rechnen ist, dass der Mindestabstand von 1,5 m nicht immer eingehalten werden kann, umfasst die Schutzkleidung filtrierende Halbmasken (FFP2 oder FFP3), Einmalhandschuhe, Schutzbrille und Einweg-Schutzanzüge oder sonstige Schutzkleidung, die geeignet ist, den Beschäftigten vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit oder sein Ar- beits- bzw. Privatkleidung vor Kontamination zu schützen. Die Schutzkleidung wird vom Dienstherrn gestellt. Die Ausgabe von filtrierenden Halbmas- ken (FFP2, FFP3, KN 95) erfolgt nur an besonders gefährdete Bereiche wie Feuerwehr, Rettungsdienst, die Beschäftigten der Ordnungsbehörde, die Beschäftigten des Bürgerbü- ros, Schulsekretariate, Kitas und andere Bereiche mit häufigen Außendiensttätigkeiten. Alle anderen Organisationseinheiten werden mit medizinischen Gesichtsmasken ausge- stattet. Weitere Informationen zum Mund-Nasen-Schutz finden sich in Ziff. 4 diese Hygieneplanes. Seite 4 von 13
Hygieneplan Pandemie COVID-19 für die städt. Musikschule Menden 1.7 Einnahme von Speisen Die Einnahmen von Speisen und Getränken, sollte nur in Abwesenheit von anderen Perso- nen oder am eigenen Arbeitsplatz erfolgen. Speisen und Getränke sollten nach Möglichkeit von zu Hause mitgebracht werden. 1.8 Gesundheitliches Wohlergehen Sollte es während des Dienstes zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kommen, ist der unmittelbare Dienstvorgesetzte telefonisch zu informieren. Dieser wird schnellstmöglich alles Weitere veranlassen. Der Beschäftigte wartet so lange an seinem Arbeitsplatz, bis er weitere Informationen erhält. 2. Händedesinfektion Beschäftigte Grundsätzlich reicht die gründliche Händehygiene durch regelmäßiges Händewaschen. Die Händedesinfektion ist dann durchzuführen, wenn Kontakt mit einem COVID-19 Ver- dachtsfall bestand oder das besondere Tätigkeitsfeld dies zwingend erforderlich macht Händedesinfektionsmittel ist vorhanden und Hygieneplätze sind im Musikschulgebäude eingerichtet, so dass eine zusätzliche Nutzung neben dem regelmäßigen Händewaschen möglich ist. Zur hygienischen Händedesinfektion sind Mittel auf Wirkstoffbasis von Alkoholen zu ver- wenden, die den Standardzulassungen gem. § 36 Arzneimittelgesetz entsprechen. Aus die- sem Grund sind vorzugsweise Mittel aus der Liste des Robert Koch-Institutes (RKI-Liste) zu verwenden. sieben Die hygienische Händedesinfektion ist bei tatsächlicher sowie aber auch bei einer fraglichen mikrobiellen Kontamination der Hände durchzuführen Anwendung: nach der Standardeinreibemethode für die hygienische Händedesinfektion gem. CEN pr. EN 1500 Ziel ist es vorhandene Mikroorganismen der transienten Hautflora zu erfassen und abzutöten. Siehe hierzu ANHANG 2 Achtung: In diesem Zusammenhang ist auf eine regelmäßige Hautpflege mit einem Haut- pflegeprodukt, was mehrmals täglich angewendet werden sollte, um Hautirritationen zu ver- meiden, hinzuweisen. 3. Entsorgung von Müll, Einmal-Handschuhen, Einmal-Mund-Nasenschutz und Papier- taschentüchern • Papiertaschentücher, Einmal-Handschuhe, Einmal-Mund-Nasenbedeckungen werden nach einmaligem Gebrauch in eine Plastiktüte gesteckt, verknotet und anschließend im nächstgelegenen Restmüllbehälter entsorgt. Seite 5 von 13
Hygieneplan Pandemie COVID-19 für die städt. Musikschule Menden • Nach der Verknotung der Plastiktüte sind die Hände zu waschen und, sofern Desinfek- tionsmittel vorhanden, zu desinfizieren (sh. Anhang 1 und 2). 4. Basishygiene und Mund-Nasen-Schutz Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt die Übertragung des COVID-19 vor allem über re- spiratorische Sekrete (in erster Linie Tröpfchen beim Husten und Niesen), kann jedoch auch bei bestimmten medizinischen Maßnahmen, die mit Aerosolbildung einhergehen erfolgen. Eine indirekte Übertragung, z.B. über Hände oder kontaminierte Oberflächen ist möglich. Die Rolle von weiteren Körpersekreten und Ausscheidungen bei der Übertragung ist bisher unzureichend geklärt. Deshalb ist die Einhaltung der Basishygiene oberste Priorität zum Schutz vor Ansteckung: Husten- und Niesetikette beachten Abstand halten (mind. 1,5m) Regelmäßig und gründlich die Hände waschen Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konse- quente Distanzieren von anderen, potentiell virustragenden Personen. Dennoch kann die physische Barriere, die das richtige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Mund-Nasen-Schutzes darstellt, eine gewisse Schutzfunktion vor größeren Tröpfchen und Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen bieten. Für das Tragen von Masken gilt generell Folgendes: • Masken reduzieren den Tröpfchenauswurf beim Husten. Abhängig von der Art der Maske bieten sie keinen Selbstschutz gegen eine Infektion. • Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten. • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindes- tens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden. • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontami- niert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden. • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rän- dern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimie- ren. • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. • Bei der Verwendung von FFP2-, FFP3- oder KN95-Masken ist nach einer Tragedauer von 2 Stunden eine Erholungsdauer von 30 min einzuhalten. Die Möglichkeit hierzu ist durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Seite 6 von 13
Hygieneplan Pandemie COVID-19 für die städt. Musikschule Menden • Die Außenseite einer gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Konta- minierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden. • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygi- eneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife). • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über mög- lichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden. • Masken, die zur Mehrfachverwendung vorgesehen sind, sollten nach einmaliger Nut- zung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und an- schließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstelleranga- ben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch ge- geben ist. • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden. 5. Lüftung von Räumen • Beim Aufenthalt in Räumen ist auf eine gute Durchlüftung zu achten. Hierdurch kann die Konzentration von möglicherweise in der Raumlauft vorhandenen, virenbelaste- ten Aerosolen reduziert werden. • Verstärktes Lüften kann durch eine Erhöhung der Frequenz, Ausdehnung der Lüf- tungszeiten oder durch eine Erhöhung des Luftvolumenstroms erfolgen. Eine mindes- tens stündliche Stoßlüftung von 3-10 min wird empfohlen. Flure und Treppenräume sind einzubeziehen. Wenn Tätigkeiten ausgeübt werden, die zu erhöhtem Aerosol- ausstoß führen (z.B. singen, musizieren mit Blasinstrumenten etc.) ist das Lüftungs- verhalten entsprechend anzupassen. • Besprechungsräume sollen zusätzlich vor der Benutzung gelüftet werden, insbeson- dere wenn sich dort zuvor andere Personen aufgehalten haben. • Der Umluftbetrieb von RLT-Anlagen (Raumlufttechnische Anlagen) ist zu vermeiden, wenn diese keine geeigneten Filter aufweisen. • Der Einsatz von Geräten im Umluftbetrieb, wie Ventilatoren, mobile Klimaanlagen, Heizlüfter ist nur in Räumen mit Einzelbelegung zulässig, da die Verteilung von Aero- solen begünstigt wird. Die allgemeinen Regelungen zum Betrieb dieser Geräte blei- ben unberührt. 6. Musikschulspezifische Schutzmaßnahmen Nach der lockdownbedingten Schließung der Musikschule 12/2020 sind nun weitere behut- same Öffnungsschritte auf Grundlage der Verordnung vom 08.03.21 vorgesehen. Ab Montag, 15.03.21 ist der Unterricht im Einzelunterricht für alle Schüler*innen möglich. Der Unterricht soll einvernehmlich zwischen Eltern und Lehrkräften vereinbart werden und wird von den Eltern schriftlich bestätigt. Falls es von einer Seite Bedenken gibt oder stundenplantechnische Hindernisse bestehen, wird der Unterricht wie in den zurückliegenden Wochen weiterhin im Fernunterricht durch- geführt. Wenn es die Pandemielage erlaubt, öffnet die Musikschule ab dem 22.03. auch den Gruppenunterricht bis zu fünf Personen unter strikter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a der geltenden CoronaSchuVO vom 5.03.2021. Bei atmungsaktiven Instrumen- ten und im Gesangsunterricht ist ein erhöhter Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. • Ein- und Ausgang zum Gebäude werden voneinander getrennt. Um möglichst wenig Begegnungspunkte zu schaffen, erfolgt der Zutritt zum Gebäude ausschließlich über den Haupteingang (Nordseite). Das Gebäude darf nur über die Hintertür (Südseite) und die Fluchttreppe (Westseite) verlassen werden. Seite 7 von 13
Hygieneplan Pandemie COVID-19 für die städt. Musikschule Menden • Im Treppenhaus wird der Publikumsverkehr über abgeklebte Pfeile geleitet und mög- lichst ein Einbahnstraßenkonzept realisiert. • Um Wartezeiten, den Aufenthalt im Wartebereich und Begegnungen im Haus zu mi- nimieren, sind Schüler darauf hinzuweisen, pünktlich zum Unterrichtsbeginn mög- lichst ohne Begleitpersonen und mit Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zu erscheinen. • Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen. Soweit Schüler*innen aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen kön- nen, kann ersatzweise eine Alltagsmaske verwendet werden. Die Tragepflicht entfällt bei der Alleinnutzung eines geschlossenen Raumes durch eine Person. • Das Musikschulgebäude ist nach Beendigung des Unterrichts unverzüglich über den Hinterausgang oder die Notausgänge verlassen, sofern kein unterrichtsbezogener Anlass zum Verbleib im Gebäude (z.B. Lehrergespräch oder Musikschulverwaltung) besteht. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird auf die strikte Einhaltung der Anfangs- und Endzeiten des Musikschulunterrichtes geachtet. • Da das in Blechblasinstrumenten entstehende Kondenswasser als potentiell infektiös anzusehen ist, muss es mit Einmalhandtüchern oder in geeignete Gefäße aufgefan- gen werden. Das gewöhnlicher Weise stattfindende „Ausblasen“ der Instrumente ist zu unterlassen. Holzblasinstrumente müssen zur Entfernung der auftretenden Flüs- sigkeit regelmäßig durchgewischt werden. Auch hier ist besonders auf Handhygiene zu achten. • Die Weitergabe von Musikinstrumenten soll möglichst vermieden werden oder unter strengen Hygieneregeln stattfinden. • Desinfektionsmittel ist vorhanden und Hygieneplätze sind eingerichtet. • Ein entsprechender Gebäudeplan mit den jeweiligen Raumgrößen ist zur Unterrichts- planung diesem Hygieneplan als Anhang 4 beigefügt und zur Einhaltung der Ab- stände für alle Musikschullehrer einsehbar im Lehrerzimmer ausgehängt. Unterrichts- räume werden durch die Musikschulleitung nur zugewiesen, wenn aufgrund der Raumgröße eine Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben sichergestellt ist. 6. Der Konzertsaal ist bis auf Weiteres nur für genehmigte Unterrichtsformen nutzbar. 7. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Hygieneplans unwirksam sein (z.B. durch Änderung der Erlass- bzw. Gesetzeslage) oder dieser Hygieneplan Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird in diesem Hygieneplan eine Regelung zugrunde gelegt, die der aktuellen Erlass- bzw. Gesetzeslage am nächsten kommt. 8. Inkrafttreten Dieser Hygieneplan tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Menden, 26.02.2021 (Dr. Roland Schröder) Bürgermeister der Stadt Menden Seite 8 von 13
Hygieneplan Pandemie COVID-19 für die städt. Musikschule Menden ANHANG 1 Merkblatt Hygienisches Händewaschen Das hygienische Händewaschen sollte insbesondere durchgeführt werden: ▪ nach Husten oder Naseputzen. ▪ nach der Rückkehr aus der Öffentlichkeit an den Arbeitsplatz oder in die Privaträume. ▪ vor An- und nach dem Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes. ▪ nach dem Toilettengang. ▪ nach direktem Personenkontakt. ▪ vor der Nahrungsaufnahme. Das Händewaschen sollte mindestens 30 Sekunden dauern. Seite 9 von 13
Hygieneplan Pandemie COVID-19 für die städt. Musikschule Menden ANHANG 2 Merkblatt Hygienische Händedesinfektion Eine hygienische Händedesinfektion mit einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel sollte insbe- sondere durchgeführt werden: ▪ Nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material ▪ Vor Betreten des Arbeitsplatzes und nach Beendigung der Arbeit ▪ Vor der Nahrungsaufnahme ▪ Nach dem Toilettengang ▪ Vor dem An- und nach dem Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes • Lufttrocknen lassen. • Einwirkzeit mindesten 30 Sekunden. • Desinfektionsmittel nicht auf nasse Hände geben. • Desinfektionsmittel nicht verdünnen oder abwaschen. Seite 10 von 13
Hygieneplan Pandemie COVID-19 für die städt. Musikschule Menden ANHANG 3 Merkblatt Fachgerechte Anwendung eines Mund- Nasen-Schutzes 1. Mund-Nasen-Schutz so entfalten, dass Nase und Mund vollständig bedeckt sind. 2. Die oberen Bindebänder im oberen Kopfbereich binden. 3. a + b: Die Unteren Bindebänder um den Nacken festbinden. 4. Um die Durch-Atemfähigkeit gewährleisten zu können und die Lagen zu minimieren muss der Mund-Nasen-Schutz stets vollständig entfalten sein. Seite 11 von 13
Hygieneplan Pandemie COVID-19 für die städt. Musikschule Menden ANHANG 4 Gebäude- u. Raumplan (Raumgrößen in m²) städt. Musikschule Menden Erdgeschoss Seite 12 von 13
Hygieneplan Pandemie COVID-19 für die städt. Musikschule Menden Obergeschoss Dachgeschoss Seite 13 von 13
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