IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - März 2021 - IHK Schwarzwald-Baar ...

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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung
  März 2021

Seite 1

Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
Hausadresse: Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen
Telefon 07721 922-0 | Fax 07721 922-166 | info@vs.ihk.de | www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
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  Zoll | Außenwirtschaft                                                        Außenwirtschaft | Zoll
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  Ingrid Schatter                                                               Jörg Hermle
  Telefon: 07721 922-120                                                        Telefon: 07721 922-123
  Fax:     0771 922-9120                                                        Fax:     0771 922-9123
  E-Mail: schatter@vs.ihk.de                                                    E-Mail: hermle@vs.ihk.de

Inhaltsverzeichnis
VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER ............................................................. 4
IM BLICKPUNKT ............................................................................................................................................................ 5
    Digitalisierungsschub aus Israel – Silicon Wadi meets Mittelstand .......................................................... 5
    Sonderauswertung der IHK-Umfrage „Going International 2021“............................................................. 7
LÄNDER UND MÄRKTE ................................................................................................................................................ 8
    „Vive la Wir“ – Neue Internetseite zur Partnerschaft mit Frankreich........................................................ 8
    Partnerschaftsinitiative BW-UK: Wirtschaftsministerin setzt auf intensiven Dialog mit dem
    Vereinigten Königreich .......................................................................................................................................... 9
    Außenwirtschaftszahlen 2020: „Die Exportaussichten für das laufende Jahr verbessern sich“ ...... 10
BW INTERNATIONAL................................................................................................................................................. 12
MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER ..................................................................................................... 13
    Ungarn: Zulieferer- und Vertriebspartner-Veranstaltung am 22. März 2021 ...................................... 13
    Ungarn: Podiumsdiskussion zum Thema Auswertung der wirtschaftlichen Folgen der Krise am 8.
    März 2021 .............................................................................................................................................................. 13
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN ........................................................................................ 15
    Brexit: Zoll erinnert an Erfordernis der EORI-Nr. bei Einfuhr aus UK / Screenshot der EORI-Nr.-
    Beantragung zulässig .......................................................................................................................................... 15
    Was ist neu in bei der Ausfuhranmeldung seit Beginn 2021? ................................................................. 15
    Elektronische Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zum 1. März 2021
    .................................................................................................................................................................................. 15
    Der deutsche Zoll aktualisiert Datenbank...................................................................................................... 16
EU-NACHRICHTEN .................................................................................................................................................... 17
    Überblick zu laufenden EU-Handelsstreitfällen ........................................................................................... 17
    Handelshemmnisse im Welthandel EU-Konsultation: Anti-Coercion Mechanismus im Welthandel
    bis 17.03.2021 ...................................................................................................................................................... 17
    Ausfuhrgenehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoffe............................................................................ 17

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EU-Indien: Fortführung von Handelsverhandlungen geplant ................................................................... 19
LITERATUR ................................................................................................................................................................... 20
    Africa Business Guide.......................................................................................................................................... 20
    Aktuellen Studien der GTAI zu Afrika.............................................................................................................. 20
    ANLAGEN ................................................................................................................................................................ 22

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VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER
Veranstaltungskalender:

15. – 19. März 2021 Länderwoche Österreich

25. März 2021 Marktchancen und Entsendung Italien (online-Veranstaltung)

30. März Außenwirtschaftsausschuss

13. April 2021 Arbeitskreis Zoll

29. April 2021 Arbeitskreis Netzwerk International für Exportleiter/Innen

Zur besonderen Beachtung:

Im Anhang finden Sie eine aktuelle Literaturliste zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie eine Ausschreibung zur
Geschäftsanbahnung Medizintechnik in Österreich.

Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten:

Frau Katja Engelhard (Tel. 07721 922-122) und Frau Carmen Kubik (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von
Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags
von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegengenommen
und am Folgetag wieder abgeholt werden.

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IM BLICKPUNKT

Digitalisierungsschub aus Israel – Silicon Wadi meets Mittelstand

Um im globalen Wettbewerb mithalten zu können, müssen viele mittelständische Unternehmen
ihr jahrzehntelang bewährtes Geschäftsmodell auf den Prüfstand stellen. Automatisierer und
Maschinen- und Anlagenbauer müssen ihre Produkte digitalisieren, um ihre Kunden Industrie 4.0-
fähig zu machen. Oftmals fehlen ihnen dazu die eigenen Mittel oder Ideen. Israelische Start-ups
können diesen Part übernehmen. Wir zeigen Ihnen, wie die Zusammenarbeit mit israelischen Start-
ups funktioniert und wie Sie so Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen können.
von Charme Rykower
Im März 2020 kündigte EnBW den Bau einer weltweit erstmaligen Teststrecke an, die auf der
Technologie des israelischen Start-ups ElectReon Wireless basiert. Das israelische Unternehmen war
dringend auf der Suche nach einem strategischen ausländischen, wenn möglich deutschen Partner. In
Karlsruhe wird nun ein Elektrobus EnBW Mitarbeiter vom zentralen Trainingszentrum zu
Anschlusslinien befördern, wobei die Batterie des Fahrzeugs sich während der Fahrt berührungslos
durch die Straßendecke auflädt. Bei Erfolg könnte dies einen echten Durchbruch für den gesamten
öffentlichen Nahverkehr bedeuten.
Das Beispiel von EnBW zeigt, dass große baden-württembergische Konzerne bereits erfolgreich mit
israelischen Start-ups zusammenarbeiten. Viele von ihnen wie Daimler, Bosch und Porsche haben
bereits eigene Investitionskapazitäten und ganze Digitalisierungs-, Disruptions- und
Innovationsabteilungen in Israel errichtet, um die Integration neuer Technologien in die eigenen
Produktions- und Geschäftsabläufe zu erleichtern. SAP Labs Israel beschäftigt rund 800 Mitarbeiter,
der Beitrag zum Gesamtumsatz des Software-Riesen ist weit überproportional. Vor allem bei Cloud
Services und Deep Learning sowie Computer Vision ist SAP Israel einer der wichtigsten SAP
Außenposten. Der Software-Riese ist vor Ort aktuell auf der Suche nach 100 weiteren Mitarbeitern,
insbesondere Ingenieuren, Datenexperten und Führungskräften. Denn nach der Akquisition der
israelischen Firma Gigya sollen die in Tel Aviv stattfindenden Aktivitäten ausgebaut werden. Gigya
bietet eine Lösung im Bereich Customer Identity Management – eine datenschutzrechtlich
abgedeckte Nutzung und Optimierung von Userdaten.
Deutscher Mittelstand bei israelischen Start-ups hoch im Kurs
Der Mittelstand hingegen tut sich noch schwer mit „not invented here“. Gerade die „Hidden
Champions“, familiengeführt und seit Generationen an der Weltspitze, spüren einen scharfen
Gegenwind. Die Halbwertzeiten der Innovation haben sich dermaßen verkürzt, dass hausinterne
Innovation im besten Fall inkremental bleibt. Gerade hier bieten sich ungeahnte
Kooperationsmöglichkeiten mit israelischen Start-ups. Diese sind ständig auf der Suche nach Partnern
in der Industrie, um ihre oft disruptiven Ansätze und Lösungen einem Praxistest zu unterziehen und
einen POC (Proof of Concept) unter Beweis zu stellen. In Israel selbst sind solche Partner Mangelware
und bei den Big Playern dauern die Entscheidungsprozesse für die schnelllebigen israelischen Gründer
oft zu lange.
Doch es gibt bereits Beispiele für erfolgreiche Kooperationen von mittelständischen Unternehmen mit
israelischen Start-ups: Ende Dezember 2020 ging Kärcher eine Kooperation mit dem Tel Aviver Start-
up Tulu ein. Die junge Gründerin Yael Shemer möchte das Konsumverhalten in Wohnsiedlungen und
ganzen Stadtteilen intelligenter, umweltfreundlicher und kostensparender gestalten. Tulu stellt
Bewohnern eines Mietshauses oder einer Siedlung eine App zur Verfügung, über die Haushaltsgeräte,
Büroausrüstung und viele andere Gebrauchsgegenstände für eine geringe Leihgebühr in Echtzeit
gebucht werden können. Tulu Mitglieder können von Brotbackmaschinen, Staubsaugern,
Elektrorollern bis hin zu Brettspielen und Partydekoration alles bestellen, denn in Lagerräumen in der
Nachbarschaft wird ein Grundstock der Produkte gelagert, der bei Bedarf relativ rasch erweitert wird.
Dabei lernt die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierte App das Konsumverhalten der Anrainer kennen
und wird mit der Zeit immer raffinierter. Kärchers Produkte können so künftig on-demand von Tulu-
Usern gebucht und ausgeliehen werden, und zwar zu einem Bruchteil des Kaufpreises. Kärcher
gewinnt dadurch vor allem Neukunden für seine Reinigungsgeräte.
Wirtschaftsrepräsentanz unterstützt beim Scouting

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Diese Kooperation von Kärcher mit Tulu geht auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg
zurück, das gemeinsam mit dem Zukunftsfond Heilbronn eine Wirtschaftsrepräsentanz in Israel
eingerichtet hat. Seit dem 1.Oktober 2020 ist die Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg mit
einem Repräsentanten und einem Innovationsscout an der Auslandshandelskammer (AHK) Israel in
Tel Aviv vertreten. Sie haben den Auftrag, neue Geschäftsmodelle zu identifizieren,
Kooperationspartner zu suchen und Netzwerke in einer der innovativsten Technologieregionen der
Welt zu knüpfen. Zur Eröffnung der Repräsentanz sagte Wirtschaft- und Arbeitsministerin Dr. Nicole
Hoffmeister-Kraut: „Israel nimmt in Sachen Digitalisierung und Entwicklung fortschrittlicher
Technologien eine weltweite Vorreiterrolle ein. Als führender Hightech-Standort kann Israel der
baden-württembergischen Wirtschaft wichtige Impulse geben.“ Die Wirtschaftsrepräsentanz solle
deshalb nicht nur Unternehmen als Kontaktstelle zur Verfügung stehen, sondern auch Trend- und
Innovationsscouting in Israel betreiben und den Transfer in die baden-württembergische Wirtschaft
und die angewandte Forschung sowie auch die Vernetzung mit Entscheidern in beiden Ländern
befördern, erläuterte die Ministerin.
Wie aber funktioniert das Scouting für ein mittelständisches Unternehmen aus dem Ländle? Das
Scouting ist ein dynamischer Prozess, bei dem zunächst gemeinsam mit dem jeweiligen Unternehmen
eine genaue Definition der bestehenden Problemlagen und des technologischen Nachholbedarfs
vorgenommen werden muss. Schwachstellen oder verbesserungswürdige Unternehmensprozesse
werden oftmals erst mit Beginn des Scoutings bewusst, so dass Suchkriterien auch während des
Scoutings angepasst werden können. Die möglichst exakte Formulierung des Suchauftrags ist genauso
unabdinglich für den Erfolg, wie die Verpflichtung auf Führungsebene, den Prozess als Chefsache zu
begleiten. Oft treten vor allem in traditionell geführten Unternehmen interne Widerstände gegen
mögliche digitale, aber auch physische Veränderungen auf. Teil des Scoutings kann dann
beispielsweise die Durchführung von Innovationsworkshops sein. Genauso wichtig wie die aktive
Unterstützung des Innovationsprozesses durch die Geschäftsleitung ist auch der ständige Dialog mit
der mittleren Führungsebene.
Die Suche nach passenden Technologieanbietern, welche nicht nur den thematischen und inhaltlichen
Anforderungen, sondern auch der Unternehmenskultur entsprechen, ist der nächste Schritt. In den
folgenden Wochen und Monaten stellt die Repräsentanz dem teilnehmenden Unternehmen
regelmäßig israelische Start-ups vor, die dem Suchauftrag entsprechen. Auf die gemeinsame
Auswertung der Suchergebnisse erfolgt die Selektion der besten Treffer, mit denen dann ein
Pilotprojekt gestartet werden kann. Diese Pilotprojekte ermöglichen beiden Seiten ein graduelles
organisches Zusammenspiel, bei dem die Start-ups oftmals vom Erfahrungsreichtum und der
Zielbestimmtheit des Unternehmens profitieren und im Gegenzug das Unternehmen – abgesehen von
der Effizienzsteigerung - teilweise und fast unbemerkt Attribute der Start-ups übernehmen, wie etwa
den agilen und flexiblen Umgang mit technologischen Herausforderungen.
Besonders ausgeprägt ist die technologische Ausrichtung israelischer Start-ups auf die Vertikalen
Smart Mobility, Cybersecurity, digitale Gesundheit und Industry 4.0. Für jede dieser Vertikalen gibt es
ein eigenes Ökosystem, so dass die relevanten Akteure also die Investoren, Inkubatoren, Akzeleratoren
und privatwirtschaftliche Institutionen in ständigem Austausch stehen. Diese Kooperation wird
oftmals auch von staatlicher Seiter unterstützt, so etwa das Israel Innovation Institute, welches die
Bereiche Automotive, Digital Health und Agtech durch Konferenzen und finanzielle Hilfen
zusammenbringt.
Die Kooperationsmöglichkeiten für baden-württembergische Unternehmen sind vielseitig und reichen
von einfachem Austausch hin zu weitreichenden Kooperationen. Schon allein der Dialog mit den
jungen Innovationstreibern stößt bei etablierten Unternehmen teilweise neue Denkprozesse und neue
Lösungsstrategien an. Einzelne Mittelständler nutzen bereits die Möglichkeit, über die AHK Israel ein
Screening der lokalen Szene vorzunehmen und nach einer Selektion einzelne Pilotprojekte oder
längerfristige Kooperationen einzugehen. Auch eine finanzielle (Minderheits-)Beteiligung an Start-
ups beziehungsweise an Crowdfunding-Plattformen oder Venture Capitalists ist selbstverständlich
möglich, jedoch eher die Ausnahme.
Sie wollen Einblicke in das Innovations-Ökosystem Israels erhalten?
Wenn das Reisen wieder möglich sein wird, bieten sich auch gezielte Unternehmerreisen an, um das
Innovations-Ökosystem Israels in seiner Gesamtheit zu erkunden, die kulturellen Unterschiede und
Besonderheiten zu erfahren und auf einen Schlag zahlreiche Partner zu treffen. Neben

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Gruppenterminen organisiert die AHK Israel immer auch wohl vorbereitete B2B-Treffen an, so dass
jedem Teilnehmer ein klarer Mehrwert entsteht.
Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium, dem Zukunftsfond Heilbronn (ZFHN) und Baden-
Württemberg International sind für 2021 bereits mehrere Reisen und Veranstaltungen für baden-
württembergische Firmen geplant, so unter anderem zur Smart Mobility Konferenz und Messe
Ecomotion in Tel Aviv, die voraussichtlich als hybride Veranstaltung Mitte Mai stattfinden soll. Zuvor
wird gemeinsam mit dem ZFHN am 23. März eine digitale Veranstaltung zum Thema Industry 4.0 eine
spannende Auswahl von Technologieanbietern vorstellen.

Sonderauswertung der IHK-Umfrage „Going International 2021“

Bereits nach dem Brexit-Referendum haben sich die deutsch-britischen Wirtschaftsbeziehungen
abgekühlt; seit Jahresbeginn ist das Vereinigte Königreich nun auch nicht mehr Mitglied im
Binnenmarkt der Europäischen Union. Was die Unternehmen hierzulande vom UK-Geschäft
erwarten, hat der DIHK in einer Sonderauswertung seiner bundesweiten Umfrage „Going
International 2021“ ermittelt.

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt beurteilen die deutschen
Unternehmen ihre britischen Geschäftsbeziehungen so negativ wie noch nie seit Beginn der
Sondererhebungen zum Brexit im Jahr 2017. Drei von fünf Unternehmen bewerten ihre Geschäfte
mit UK als schlecht. Lediglich 10 % bezeichnen ihre Lage als gut. Überwiegend negativ bewerten
die deutschen Unternehmen auch ihre Perspektiven im Vereinigten Königreich in den kommenden
zwölf Monaten. 57 % erwarten für diese Zeit eine weitere Verschlechterung ihrer
Geschäftsbeziehungen zu UK, nur 7 % rechnen mit einer Verbesserung. Zum Vergleich: Die
Erwartungen an die Geschäfte mit anderen EU-Staaten ohne Euro (21 % besser, 17 % schlechter)
und den Ländern der Eurozone (25 % besser, 19 % schlechter) fallen deutlich optimistischer aus.

Verlagerung von Investitionen geplant
Unverändert zur Vorumfrage und trotz des Handels- und Kooperationsabkommens planen 15 %
der Unternehmen, die im Vereinigten Königreich investiert haben, eine Verlagerung ihres
Engagements auf andere Märkte respektive haben dies bereits getan. Bei der ersten Erhebung im
Jahr 2017 hatten nur 9 % der Befragten entsprechende Absichten geäußert. Aktuell kehren die
Investitionen vornehmlich zurück nach Deutschland oder in andere EU-Länder beziehungsweise
in die Schweiz und nach Norwegen. Der Großteil der Betriebe mit Investitionsverlagerungen
entscheidet sich für den Verbleib im EU-Binnenmarkt.

Auswirkungen des Brexit auf die Unternehmen
Wie im Vorjahr bewerten die Unternehmen die Zollbürokratie als das größte Geschäfts-risiko (75
%). Die notwendigen Zollanmeldungen sind oftmals zeitaufwendig und mit zusätzlichen Kosten
verbunden. Mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer hat zudem aktuell Probleme in der
Logistik. So gibt es zum Beispiel Probleme mit der britischen Zoll-Software und angesichts der
umfangreichen Dokumentationspflichten nicht ausreichende Kapazitäten bei britischen Zöllnern
und Zolldienstleistern sowie Geschäftspartnern.

Die Umfrage „Going International 2021“ wurde mit Unterstützung der 79 Industrie- und
Handelskammern in Deutschland im Februar erstellt. Die Sonderauswertung zum Brexit basiert
auf den Antworten von rund 1.500 Unternehmen, die mit Großbritannien geschäftlich in
Verbindung stehen. Die weiteren Ergebnisse finden Sie auf der DIHK-Webseite (www.dihk.de).

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LÄNDER UND MÄRKTE

„Vive la Wir“ – Neue Internetseite zur Partnerschaft mit Frankreich

(Staatsministerium BW) Pünktlich zum Deutsch-Französischen Tag 2021 ist die neue Internetseite
„Vive la Wir“ der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich an den Start
gegangen. Die Website zeigt die zehn Aktionsfelder und die vielfältigen Maßnahmen der
Zusammenarbeit auf.

„Ich freue mich sehr darüber, dass wir unsere Website zur Partnerschafts-Konzeption Baden-
Württemberg & Frankreich heute am Deutsch-Französischen Tag starten können“, sagte
Staatsrätin Gisela Erler. „Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute können sich hier einen Überblick
verschaffen über die Früchte des breiten Beteiligungsprozesses zur Zusammenarbeit mit Frankreich,
den wir 2017 begonnen haben und der am 14. Juli 2020 in die Verabschiedung der Partnerschafts-
Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich durch den Ministerrat mündete.“

Zehn Aktionsfelder und vielfältige Maßnahmen

Die Website „Vive la Wir – Grenzenlose Partnerschaft“ zeigt die zehn Aktionsfelder und die
vielfältigen Maßnahmen der Partnerschafts-Konzeption auf, die das Land kurz-, mittel- und
langfristig fördert und vorantreibt. Über Zahlen und Fakten, Texte, Bilder und Kurzfilme können
Interessierte einen Einblick in die Bereiche gewinnen, in denen das Land aktiv ist und zusätzliche
Schwerpunkte in der Kooperation mit den französischen Nachbarn setzt – von Verkehr und
Mobilität über Sprache und Kultur bis hin zu Wissenschaft und Wirtschaft.

„Der Deutsch-Französische Tag symbolisiert die lang gewachsene Freundschaft und Partnerschaft
zwischen den beiden Ländern und wurde in Erinnerung an die Unterzeichnung des Elysée-Vertrags
am 22. Januar 1963 durch Bundeskanzler Konrad Adenauer und den französischen
Staatspräsidenten Charles de Gaulle ins Leben gerufen, um für Sprache, Austausch und Begegnung
mit dem Nachbarland zu werben“, betonte Staatssekretär André Baumann, der gemeinsam mit
Staatsrätin Erler die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Frankreich verantwortet. „Ich kann
mir keinen besseren Tag vorstellen, um unser großes Engagement für die Zusammenarbeit mit
Frankreich zu unterstreichen und mit dem Start der Website VivelaWir einer breiten Öffentlichkeit
bekannt zu machen.“

Bewährte Projekte stärken und gemeinsam neue innovative Wege beschreiten

Auch Staatsrätin Erler betonte die Symbolkraft des Deutsch-Französischen Tags, an dem
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron 2019 die
Bedeutung der deutsch-französischen Zusammenarbeit mit der Unterzeichnung des Vertrags von
Aachen erneuerten. „Gerade in der Corona-Pandemie, die die europäische Integration und die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit vor große Herausforderungen stellt, ist es wichtig, dass wir
in unseren Bemühungen nicht nachlassen, das Miteinander sowohl im Alltag als auch bei der
Beantwortung von Zukunftsfragen zu fördern“, sagte Erler. „Die Partnerschafts-Konzeption Baden-
Württemberg & Frankreich zeigt, wieviel das Land dafür tut, bewährte Projekte zu stärken und
gemeinsam mit unseren Nachbarn neue innovative Wege zu beschreiten.“

Website „Vive la Wir“ zur Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich:
https://vivelawir.eu/

Staatsministerium – Zusammenarbeit mit Frankreich:
https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/themen/europa-und-internationales/frankreich/

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Partnerschaftsinitiative BW-UK: Wirtschaftsministerin setzt auf intensiven Dialog mit
dem Vereinigten Königreich

(Wirtschaftsministerium BW) Anlässlich eines Fachgesprächs im Rahmen der Partnerschaftsinitiative
BW-UK am 10. Februar in Stuttgart regte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut eine
intensive Fortsetzung des Dialogs an. „Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist das Abkommen zwischen
der EU und dem Vereinigten Königreich zu begrüßen. Es bildet eine gute Grundlage für die künftige
wirtschaftliche Zusammenarbeit. Gleichzeitig ist der endgültige Austritt des Vereinigten Königreichs
aus dem EU-Binnenmarkt ein großer Einschnitt für die Wirtschaft. Die ersten Wochen dieses Jahres
zeigen bereits, dass sich die Handelsbeziehungen in der Praxis deutlich verändern. Die Unternehmen
sind trotz Handelsabkommen mit neuen Herausforderungen und Handelshemmnissen konfrontiert,
die zu höheren Kosten und mehr Bürokratie führen. Sie stehen teilweise auch Fragen gegenüber, die
das Abkommen nicht abschließend beantwortet. Hier gibt es noch einiges zu tun“, so die Ministerin.

Im Austausch mit Verbänden, Kammern und Unternehmen hätten sich vor allem fünf Bereiche
herauskristallisiert, in denen es weiterhin große Herausforderungen für die Wirtschaft gebe und wo
weiter an möglichst guten und pragmatischen Lösungen gearbeitet werden müsse: „Die Bandbreite
reicht vom Thema Zoll, wo durch die neuen Zollformalitäten und den erforderlichen Nachweis des
Warenursprungs ein immenser bürokratischer Mehraufwand entstanden ist, über Herausforderungen
bei der Logistik, etwa im Hinblick auf die Abstimmung der Zollsysteme in den Häfen, bis hin zum
Thema Entsendung, das im Abkommen schlicht fehlt“, erläuterte Hoffmeister-Kraut. Auch die
Personenfreizügigkeit zur Erbringung von Dienstleistungen sei trotz der im Abkommen vorgesehenen
Öffnung der beiden Märkte in diesem Bereich sehr stark eingeschränkt. Zudem gebe die fehlende
gegenseitige Anerkennung von Produktstandards Anlass zu der Sorge, dass die Regelwerke von EU
und dem Vereinigten Königreich langfristig voneinander abweichen und dadurch beide Seiten
Kontrollen und eigene Zulassungsverfahren einführen werden.

Der britische Generalkonsul, Simon Kendall, sagte zum Handels- und Kooperationsabkommen: „Das
Handels- und Kooperationsabkommen vom 24. Dezember schafft eine neue Beziehung zwischen
dem Vereinigten Königreich und der EU. Eine Partnerschaft auf der Basis von Freihandel und einer
Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Zum ersten Mal hat die EU ein so weitreichendes
Freihandelsabkommen abgeschlossen. Es ist das erste mit der EU verhandelte Freihandelsabkommen,
das auf Nullzollsätzen und Nullkontingenten beruht und es schafft Klarheit für deutsche und
britische Unternehmen. Wir können jetzt nach vorne schauen und unsere Beziehungen weiter
ausbauen. Deshalb arbeiten wir eng mit den lokalen IHKs zusammen, um Firmen bei ihren Fragen zu
unterstützen, ihre Geschäftsbeziehungen zum Vereinigten Königreich zu stärken und pragmatische
Lösungen zu finden. Uns ist der bilaterale Handel mit Deutschland sehr wichtig. Die britische
Regierung hat dafür auch eine umfangreiche Werbekampagne in Deutschland gestartet, die die
hiesigen Unternehmen anspricht und auf die Neuerungen hinweist, sowie auf unsere Website mit
allen wichtigen Informationen für EU-Unternehmen.“

Die Wirtschaftsministerin und der britische Generalkonsul haben heute das erste Fachgespräch
zwischen Baden-Württemberg und dem Vereinigten Königreich zum Thema Gesundheitswirtschaft
eröffnet, das einen der Schwerpunkte der Partnerschaftsinitiative BW-UK bildet: „Das Vereinigte
Königreich ist bekannt für die Integration digitaler Technologien in das Gesundheitswesen und
führend in den Bereichen Genomik, Künstliche Intelligenz und Diagnostik. Hier besteht großes
Potential für die Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg. Aufgrund unserer langjährigen Erfolge
bei der Zusammenarbeit innerhalb des britischen Gesundheitssektors freuen wir uns nun auf
Kooperationsmöglichkeiten mit dem Gesundheitswesen in Baden-Württemberg“, so der
Generalkonsul.

Die Ministerin erklärte dazu: „Die Gesundheitswirtschaft ist eine Branche mit großen Synergien
zwischen unseren Ländern. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen dieser
Branche kann auch in Zukunft für beide Seiten gewinnbringend sein, etwa in den Bereichen digitale

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Gesundheit, Diagnostik oder E-Health.“ Der regelmäßige Austausch sei ein wichtiger Bestandteil der
Partnerschaftsinitiative BW-UK, die die Ministerin gemeinsam mit dem Generalkonsul vor einem
Jahr ins Leben gerufen habe, um eine enge und langfristige Wirtschaftspartnerschaft zwischen
Baden-Württemberg und dem Vereinigten Königreich zu schaffen. „Es ist mir ein großes Anliegen,
dass wir uns nicht auf dem Handels- und Kooperationsabkommen ausruhen. Wir müssen im engen
Dialog bleiben, die offenen Fragen klären und unsere Unternehmen auch weiterhin umfassend und
zielgerichtet informieren. Die mittel- und langfristige Stabilisierung der Lieferketten wird an vielen
Stellen auch von der praktischen Umsetzung und dem behördlichen Vorgehen an den Grenzen
abhängen. Die Behörden auf beiden Seiten sollten den erzielten Kompromiss so unbürokratisch und
unternehmerfreundlich wie möglich umsetzen“, so die Ministerin abschließend.

Weitere Informationen des Wirtschaftsministeriums:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/wirtschaftsstandort/brexit/

Weitere Informationen der britischen Regierung: https://www.gov.uk/eubusiness

Außenwirtschaftszahlen 2020: „Die Exportaussichten für das laufende Jahr verbessern
sich“

(Wirtschaftsministerium BW) Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußerte sich am 9.
Februar anlässlich der Außenhandelszahlen für Deutschland für das Gesamtjahr 2020: „Die Corona-
Pandemie hat auf die Gesamtwirtschaft als massiver Nachfrage- und Angebotsschock gewirkt.“ Für
Baden-Württemberg liegen bislang noch keine Zahlen vor.

Die vorläufigen Werte bis November weisen jedoch diese Richtung: Die Ausfuhren Baden-
Württembergs gingen in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres um 8,4 Prozent gegenüber
dem Vorjahreszeitraum zurück, die Einfuhren um 6,1 Prozent. Die rückläufigen Jahreszahlen sollten
jedoch nicht den Blick darauf verstellen, dass der Außenhandel zum Jahresende Zeichen von
Erholung zeigte. Im November lag das Exportvolumen um 5,6 Prozent über dem des
Vorjahresmonats. „Getragen wurde diese Entwicklung vor allem von der Konjunktur in Asien aber
auch in den USA. Die Exportaussichten für das laufende Jahr verbessern sich“, so Hoffmeister-Kraut.

„Baden-Württembergs Wirtschaft ist in besonderem Maße in die internationalen
Wertschöpfungsketten eingebunden, daher treffen uns Engpässe in den Lieferketten und
ausländische Nachfragschwächen grundsätzlich stärker als der Bundesdurchschnitt. Doch wir
erwarten, dass vom Außenhandel im laufenden Jahr wieder positive Konjunkturimpulse ausgehen
werden.“ Die Ministerin begründete diese Einschätzung auch mit der erfreulichen Entwicklung der
Auftragseingänge: Das Volumen der Bestellungen aus dem Ausland stieg im vierten Quartal 2020
saisonbereinigt um 9,6 Prozent gegenüber dem Vorquartal und liegt damit schon wieder deutlich
über dem Niveau vor der Pandemie.

USA: „Eine Chance, die transatlantischen Beziehungen wiederzubeleben“

(Wirtschaftsministerium BW) Anlässlich der offiziellen Amtseinführung des neuen US-Präsidenten
Joe Biden am 20. Januar erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Die offizielle
Amtseinführung von Joe Biden ist ein wichtiger Schritt – nicht nur für die USA. Die neue US-
Regierung ist für die EU und für Deutschland eine Chance, die transatlantischen Beziehungen
wiederzubeleben.“

„Wir hoffen insbesondere in Handelsfragen auf einen konstruktiven Austausch zwischen der EU und
den USA. Auch für uns in Baden-Württemberg wird die neue Regierung als wichtiger Partner von
großer Bedeutung sein, um sich gemeinsam weltweit für gute und faire Handelsbeziehungen
einzusetzen.“

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Die vergangenen Jahre, aber auch die Krise infolge der Corona-Pandemie, zeigten deutlich, wie
wichtig ein freier, regelbasierter Welthandel sei, so die Ministerin weiter. „Handelsrestriktionen
schaden unserer global verflochtenen Wirtschaft sehr. Ich erhoffe mir deshalb von der neu
gewählten US-Regierung, dass sich die US-amerikanische Wirtschafts- und Handelspolitik in den
kommenden Jahren wieder für eine partnerschaftliche wirtschaftliche Zusammenarbeit stark macht,
die auf wechselseitige Fairness und Partnerschaft innerhalb klarer Rahmenbedingungen setzt.“

Informationen zu den Handelsbeziehungen mit den USA

Die USA sind mit Abstand der wichtigste Handelspartner Baden-Württembergs. Die Warenausfuhren
lagen im Jahr 2019 bei 25,23 Milliarden Euro. Dies entspricht 12,3 Prozent aller baden-
württembergischen Gesamtausfuhren. Den größten Anteil an den Ausfuhren in die USA machten
Kraftwagen und Kraftwagenteile mit 7,94 Milliarden Euro aus. Bei den Wareneinfuhren lagen die
USA im Jahr 2019 nach der Schweiz, China und Italien auf dem 4. Platz mit 12,8 Milliarden Euro
bzw. sieben Prozent aller baden-württembergischen Gesamtausfuhren. Den größten Anteil an den
Einfuhren machten mit 2,55 Milliarden Euro Pharmazeutische u. ä. Erzeugnisse aus, gefolgt von
Kraftwagen und Kraftwagenteilen mit 2,50 Milliarden Euro, Datenverarbeitungsgeräten,
elektronischen und optischen Erzeugnissen mit 1,41 Milliarden Euro und Maschinen mit 1,37
Milliarden Euro.

Zum laufenden Jahr 2020 liegen derzeit die statistischen Daten von Januar bis November vor. Die
Warenausfuhren lagen in diesem Zeitraum bei 21,11 Milliarden Euro.

Im Jahr 2018 investierten die baden-württembergischen Unternehmen 26,4 Prozent ihrer gesamten
Direktinvestitionen in den USA. Dies entsprach einem Gegenwert von 79,8 Milliarden Euro. Im
Gegenzug stehen US-Unternehmen ihrerseits für 8,2 Prozent (oder 4,4 Milliarden Euro) der
getätigten Direktinvestitionen im Südwesten.

Baden-Württemberg ist die Heimat von fast 280 amerikanischen Unternehmen. Firmen wie IBM,
Hewlett-Packard oder John Deere prägen die Wirtschaft in Baden-Württemberg ebenso mit wie
Bosch, ZF, TRUMPF und SAP die Wirtschaft der USA.

Im Jahr 2019 betrug das reale Wirtschaftswachstum in den USA 2,2 Prozent. Damit entwickelte sich
die US-Wirtschaft deutlich dynamischer als in Deutschland (+0,6 Prozent) oder in Baden-
Württemberg (+0,1 Prozent). Auch die USA sind allerdings stark von der Corona-Pandemie in
Mitleidenschaft gezogen. Vergleicht man die Wirtschaftsleistung zur Jahresmitte 2020 mit dem
Niveau des Bruttoinlandsprodukts im 4. Quartal 2019, so summierte sich das Minus dort auf zehn
Prozent. Im Vergleich zu Deutschland und dem Südwesten stehen die USA mit diesem Rückgang
vergleichsweise gut da. In Deutschland belief sich das Minus auf knapp zwölf Prozent, im Südwesten
auf gut 13 Prozent.

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BW INTERNATIONAL

Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in
unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft,
Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden-
Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und
Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen.
Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen
Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das
Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort Baden-
Württemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in Baden-
Württemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in
Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet
unter: www.bw-i.de

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MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER

Ungarn: Zulieferer- und Vertriebspartner-Veranstaltung am 22. März 2021

Das Generalkonsulat von Ungarn in Stuttgart organisiert zusammen mit dem CDH Baden-
Württemberg am 22.03.2021 eine Zulieferer- und Vertriebspartner-Veranstaltung für die Branche
Informationstechnik und Digitale Lösungen. Ziel des Programms ist es, den direkten Kontakt zwischen
ungarischen klein- und mittelgroßen Unternehmen mit deutschen Handelsvertretern sowie
Unternehmen, die sich für neue digitale Lösungen interessieren, herzustellen und zu fördern.

Termin: Montag, 22. März 2021, 15:00–17:00 Uhr

Ort: digitale Veranstaltung der CDH Baden-Württemberg

Anmeldung per E-Mail: trade.stu@mfa.gov.hu

Nach Vorstellung der Produkte und Dienstleistungen der ungarischen Unternehmen, besteht die
Möglichkeit für B2B-Gespräche.

Ungarn: Podiumsdiskussion zum Thema Auswertung der wirtschaftlichen Folgen der
Krise am 8. März 2021

Die Ereignisse des vergangenen Jahres haben die ganze Welt vor eine beispiellose Herausforderung
gestellt. Gerade in diesen schwierigen Zeiten finden wir es wichtig, uns über die Erfahrungen, Best
Practices und erfolgreiche Fördermaßnahmen auszutauschen, um die Pandemie auf dem schnellsten
Weg gemeinsam zu überwinden.
Aus diesem Grund gibt sich das Deutsch-Ungarische Wirtschaftsnetzwerk DialogUngarn, sowie das
Generalkonsulat von Ungarn in Stuttgart die Ehre, Sie zu einer Podiumsdiskussion am 8. März 2021
mit der Teilnahme von Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und
Wohnungsbau Baden-Württembergs und Herrn Dr. László Palkovics, Minister für Innovation und
Technologie Ungarns, herzlich einzuladen.

Termin: Montag, 8. März 2021 zwischen 9:00 – 10:30 Uhr

Ort: Digital Webex

Anmeldung: trade.stu@mfa.gov.hu

Die Hauptthemen des Erfahrungsaustausches sind die Tendenzen und Herausforderungen der
Wirtschaft in Post-Corona-Phase in Deutschland sowie in Ungarn.

Angesichts der aktuellen Situation wird die Diskussion online über Webex stattfinden. Die Teilnahme
an der Veranstaltung ist kostenlos, erfordert jedoch eine Registrierung unter: trade.stu@mfa.gov.hu

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Den Zugangslink erhalten Sie unmittelbar vor der Veranstaltung.

IHK Auslandsprojekte
Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark
exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in
schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft
auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse
sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft.
Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen
zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und
Wissenschaftsstandort     wird    von     Baden-Württemberg     International   (bw-i),  der
Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit
nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i.
Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern
in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch
2021 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der
Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur
Interessensbekundung       finden    Sie      auf      der      Homepage:        https://www.ihk-
exportakademie.de/Unternehmerreisen/.
Nachfolgend finden Sie Informationen sowie die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten:

Messebeteiligung auf der Bahntechnik-Messe „TRAKO"
vom 21. bis 24. September 2021 in Danzig

Flagge zeigen auf der wichtigsten Bahntechnik-Messe in Mittel- und Osteuropa. Sich mit geringem
zeitlichem und finanziellem Aufwand dem polnischen Fachpublikum präsentieren. Das ermöglicht
Ihrem Unternehmen der BWIHK-Firmengemeinschaftsstand auf der TRAKO 2021 in Polen.

Schon 2017 und 2019 nutzten baden-württembergische Unternehmen sehr erfolgreich den baden-
württembergischen Firmengemeinschaftsstands auf der TRAKO zum Auf- und Ausbau ihres Polen-
Geschäfts.

Der polnische Markt ist besonders attraktiv. Bis 2023 sollen ungerechnet 16 Milliarden Euro in die
Modernisierung der Bahnstrecken, in die Verlängerung der Hochgeschwindigkeitsstrecken und in
den Betrieb bestehender Infrastruktur fließen.

Im Rahmen einer Kontakt- und Kooperationsbörse haben die Aussteller die Möglichkeit, bereits im
Vorfeld ihre Kooperationswünsche zu benennen. Potenzielle polnische Kooperationspartner werden
dann gezielt angesprochen und auf den Stand eingeladen. Mit rund 700 Ausstellern und 17.000
Fachbesuchern ist die TRAKO die wichtigste Branchenmesse in der Region.

Ausstellungsschwerpunkte:
Schienenfahrzeugbau, Schienenfahrzeugausstattung, Schienenverkehrstechnik,
Eisenbahninfrastruktur, IT-Systemtechnik, Bau von Bahnverkehrstrecken, Herstellung von
elektrischen Verkehrssignalen Verkehrssicherung und Verkehrsüberwachung für den
Schienenverkehr

Weitere Informationen: https://www.ihk-exportakademie.de/polen-trako

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RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN

Brexit: Zoll erinnert an Erfordernis der EORI-Nr. bei Einfuhr aus UK / Screenshot der
EORI-Nr.-Beantragung zulässig

(DIHK) Insgesamt bewertet der deutsche Zoll die Zusammenarbeit mit Kurier-, Express- und
Paketdienstleistern zur zügigen Abfertigung von Warensendungen als durchaus positiv.
Jedoch stehen insbesondere diese Dienstleistungsunternehmen vor dem großen Problem, dass ihre
Kunden teilweise über keine EORI-Nr. verfügen bzw. die EORI-Nr. den Dienstleistern für die
Zollabfertigung nicht zur Verfügung steht. Ebenso fehlen häufig die Warenbeschreibungen oder die
vorliegenden Warenbeschreibungen sind für eine Zollanmeldung unzureichend. Dies führt für diese
Unternehmen zu einem erheblichen Kommunikationsaufwand und die Waren können erst mit
Verzögerung ordnungsgemäß einer Zollabfertigung zugeführt werden.
Seitens der Zollverwaltung kann nicht auf eine entsprechende Warenbeschreibung sowie auf Angabe
der EORI-Nummer des Empfängers verzichtet werden.
Als Erleichterung gewährt der Zoll nun, dass bereits der Screenshot der Beantragung der EORI-
Nr. für die Zollanmeldung anerkannt werden kann. Mit dieser Erleichterung kommt die
Generalzolldirektion einer Forderung nach, die der DIHK bereits lange im Vorfeld des Ablaufs der
Übergangsphase gestellt hatte. Für weitere Erleichterungen fehlen der Zollverwaltung nach eigener
Aussage jedoch rechtliche Spielräume.
Um gemeinsam diese Problematik zu lösen und den Dienstleistungsunternehmen eine einfache und
zügigere Abgabe einer Zollanmeldung zu ermöglichen, bittet die GZD in ihrem Schreiben vom
29.01.2021 (Anlage) darum, Unternehmen erneut auf das Erfordernis einer EORI-Nr. und eine klare
Warenbeschreibung (auf Deutsch) hinzuweisen.

Was ist neu in bei der Ausfuhranmeldung seit Beginn 2021?

Sind mehrere Personen an der Abwicklung eines Ausfuhrvorgangs beteiligt, ist vor Lieferung der Ware
zu klären, wer die elektronische Ausfuhranmeldung abgibt. Für die ordnungsgemäße Abwicklung der
Ausfuhrvorgänge mit mehreren Beteiligten ist von entscheidender Bedeutung, wer zur Abgabe der
Ausfuhranmeldung berechtigt ist. Dies ist nach Art. 170 UZK nur der Ausführer/Anmelder, der sich
direkt oder indirekt vertreten lassen kann. Nur eine Person habe die Bestimmungsbefugnis (Steuerung
des Transportvorgangs) und nur diese Person kann die Befugnis übertragen (Art. 1 Nr. 19 Buchstabe
b) i) UZK-DelVO).

Elektronische Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zum 1.
März 2021

(DIHK) Das BAFA wird, wie auf seiner Webseite (www.bafa.de) berichtet, ab dem 1. März 2021
Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen von Bescheiden
im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ausschließlich in elektronischer Form erlassen.
Auf die zusätzliche Übersendung dieser Bescheide in Papierform wird ab diesem Zeitpunkt verzichtet,
so dass die Unternehmen die Genehmigungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im
Portal ELAN-K2 Ausfuhr nutzen können.
Hiervon ausgenommen bleiben „Ausfuhrgenehmigungen zur vorübergehenden, wiederholten Ausfuhr
(Ausfuhrart 231)“, Durchfuhrgenehmigungen, Reexport-Zustimmungen sowie Ablehnungen und
Widerspruchsbescheide. Diese werden auch weiterhin in Papierform erlassen.
Zusätzlich kann für elektronische Genehmigungen eine schriftlich bestätigte Zweitausfertigung
beim BAFA beantragt werden, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der

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Genehmigungsinhaber dies unverzüglich geltend macht, z.              B. weil   eine   ausländische
Ausgangszollstelle die elektronische Genehmigung nicht akzeptiert.
Die Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung wird rechtzeitig vorher im Bundesanzeiger
bekanntgegeben.
Weitergehende Informationen zur elektronischen Genehmigung, zu bestehenden Ausnahmen und
Ansprechpartnern wird das BAFA nach der Bekanntgabe im Bundesanzeiger in einem
Informationsblatt veröffentlichen.

Der deutsche Zoll aktualisiert Datenbank

Der deutsche Zoll hat Mitte Januar die entsprechenden Bestimmungen des Handels- und
Kooperationsabkommens (TCA) zur Ermittlung, Einhaltung und zum Nachweis des
Präferenzursprungs in seiner Datenbank „Warenursprung und Präferenzen“ (WuP-Online)
aktualisiert. Mithilfe der Datenbank haben Unternehmen die Möglichkeit, sich bereits vor dem
Warenversand über die aktuellen Regelungen zu informieren.

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EU-NACHRICHTEN

Überblick zu laufenden EU-Handelsstreitfällen

Ein Dokument der EU-Kommission gibt einen Überblick zu aktiven bilateralen und multilateralen
Streitbeilegungsfällen im Rahmen der Welthandelsorganisation, bilateralen Handelsabkommen und
der EU-Handelshemmnisverordnung
Derzeit ist die EU in 45 anhängigen WTO-Streitfällen als Klägerin oder Angeklagte involviert. Dies
betrifft die Handelspartner Argentinien, Brasilien, Kanada, China, Kolumbien, Indien, Indonesien,
Malaysia, die Philippinen, Russland, Thailand, die Türkei und die USA.
Darüber hinaus hat die EU Algerien, Korea, Südafrika               und die    Ukraine   über     die
Streitbeilegungsbestimmungen bilateraler Abkommen verklagt.
Schließlich laufen derzeit fünf Verfahren entsprechend der EU-Handelshemmnisverordnung gegen
spezifische Maßnahmen von Kanada, Chile, Saudi-Arabien, Korea und Mexiko.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://trade.ec.europa.eu/doclib/html/159429.htm

Handelshemmnisse im Welthandel
EU-Konsultation: Anti-Coercion Mechanismus im Welthandel bis 17.03.2021

Am 17.02.2021 hat die EU-Kommission eine erste Konsultation für einen Anti-Coercion
Mechanismus im Welthandel gestartet. Diese läuft bis 17.03.2021. Eine umfassendere öffentliche
Konsultation soll Mitte 2021 folgen, bevor die EU-Kommission den Legislativvorschlag Ende 2021
vorlegt.
Die Europäische Kommission entwickelt nun einen Vorschlag für ein Instrument, um unangemessene
Taktiken, die die Einmischung durch Drittstaaten in politischen Entscheidungen der EU und/oder
ihrer Mitgliedstaaten zum Ziel haben, im Einklang mit dem Völkerrecht abzuschrecken oder
auszugleichen. Das Instrument soll die EU-Kommission ermächtigen, in bestimmten Situationen
wirtschaftlicher Nötigung Handels-, Investitions- oder andere restriktive Maßnahmen gegenüber
dem Nicht-EU-Land zu ergreifen, das den Druck ausübt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12803-Instrument-to-
deter-and-counteract-coercive-actions-by-third-countries-

Ausfuhrgenehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoffe

Am 31. Januar 2021 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2021/111 der EU-Kommission vom
29.1.2021 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der
Ausfuhr bestimmter Produkte in Kraft getreten, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 31 I/1 vom
30.1.2021.
Die Regelung dient der Transparenz in Bezug auf die unter diese Verordnung fallenden
Impfstoffmengen und die gelieferten Mengen, um die ordnungsgemäße Durchführung der
Impfmaßnahmen in den Mitgliedstaaten, aber auch in anderen Ländern, die von den in der Union
hergestellten COVID-19-Impfstoffen abhängen, zu unterstützen (Erwägungsgründe zur DVO).
Artikel 1 – Ausfuhrgenehmigung -

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(1) Für die Ausfuhr folgender Unionswaren im Sinne des Artikels 5 Absatz 23 der Verordnung (EU) Nr.
952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ist eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Muster
in Anhang I erforderlich:
Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) des KN-Codes 3002 20 10,
unabhängig von ihrer Verpackung. Dies erstreckt sich auch auf Wirkstoffe, einschließlich Master- und
Arbeitszellbänken, die für die Herstellung solcher Impfstoffe verwendet werden.
Sie wird schriftlich oder in elektronischer Form von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats
ausgestellt, in dem die unter diese Verordnung fallenden Produkte hergestellt werden.
(2) Die Ausfuhrgenehmigung ist bei der Anmeldung der Waren zur Ausfuhr, spätestens bei ihrer
Überlassung, vorzulegen.
(3) Wird keine gültige Ausfuhrgenehmigung vorgelegt, ist die Ausfuhr der betroffenen Waren
untersagt.
(4) Die zuständige Behörde erteilt die Ausfuhrgenehmigung nur, wenn das Ausfuhrvolumen keine
Gefahr für die Erfüllung der von der Union mit Impfstoffherstellern geschlossenen Vereinbarungen
über Abnahmegarantien darstellt.
Ausfuhren unterliegen nicht den Maßnahmen der Absätze 1 und 2 - in Anstrichen des Absatzes 5
umfassend aufgezählt – in viele Länder und Gebiete, u.a. Schweiz und Büsingen. In den zahlreichen
Ausnahmefällen des Art. 2 Absatz 5 der VO (EU) 2021/111 bedarf es keiner Ausfuhrgenehmigung.
Eine der DVO beigefügte Übersicht enthält             „Erläuterungen    zum    Formblatt   für   die
Ausfuhrgenehmigung“ nach dem Muster in Anhang I.
Artikel 2 - Verfahren
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung ist bei den zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten zu stellen, in denen die unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse hergestellt
werden, und muss die im Anhang I aufgeführten Angaben und die anwendbaren TARIC-Zusatzcodes
in Anhang II enthalten. Darüber hinaus muss er Informationen über die Anzahl der Impfstoffdosen der
unter diese Verordnung fallenden Waren, die seit dem 1. Dezember 2020 in der Union verteilt wurden,
aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten enthalten, sowie Angaben zur Anzahl der Impfstoffdosen der
unter diese Verordnung fallenden Waren, die seit Inkrafttreten der Verordnung in Nordirland verteilt
wurden.
(2) Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bearbeiten die Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen
so bald wie möglich und fertigen spätestens zwei Arbeitstage nach Übermittlung aller erforderlichen
Angaben an die zuständigen Behörden einen Entscheidungsentwurf aus. In Ausnahmefällen und aus
hinreichend gerechtfertigten Gründen kann diese Frist um weitere zwei Arbeitstage verlängert
werden.
ATLAS – Ausfuhr: Genehmigungscodierungen
In ATLAS-Info 0127/21 vom 4.2.2021 macht das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
ergänzend auf Genehmigungscodierungen aufmerksam.
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist in Deutschland das „Bundesamt für
Außenwirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA).
Genehmigungen des BAFA stehen den Zollstellen in ATLAS-Ausfuhr elektronisch zur Verfügung und
bedürfen deshalb keiner Vorlage bei der Ausfuhrzollstelle.
Für die Anmeldung stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende neue Codierungen zur Verfügung:
    •   C089/DEE: „Einzelausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
        (BAFA) für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) gemäß DVO
        (EU) 2021/111“
    •   C089/DES: „Sammelausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und
        Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-
        Arten) gemäß DVO (EU) 2021/111“

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•   C089/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für
        Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) gemäß DVO (EU)
        2021/111“
    •   Y981: „Nicht unter die Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der DVO (EU) 2021/111 fallende
        Güter“
Zum Anwendungsbereich der Codierung „Y981“ besteht keine Notwendigkeit zur generellen
Anmeldung der o.a. Negativerklärung, wenn es sich offensichtlich nicht um betroffene Güter handelt.
Bei Inanspruchnahme eines Ausnahmetatbestandes für Ausfuhren in Artikel 1 Abs. 5 der DVO (EU)
2021/111 genannte Länder / Gebiete ist die Negativcodierung „Y981“ in der Ausfuhranmeldung
einzutragen und im Feld „Warenbezeichnung“, welche der Fallgruppe (Anstrich) aus Absatz 5 in
Anspruch genommen werden soll.
www.zoll.de – Fachbeitrag ATLAS vom 4.2.21 (ITZBund ATLAS – Info 0127/21 vom 4.2.21)
Willi Vögele, Freiburg

EU-Indien: Fortführung von Handelsverhandlungen geplant

(DIHK) Beide Seiten planen über ein Handels- und Investitionsabkommen hinaus auch eine engere
Zusammenarbeit zur Widerstandsfähigkeit globaler Wertschöpfungsketten und zu
Regulierungsfragen, vor allem mit Blick auf neue Technologien. Der Austausch umfasste auch
Marktzugangsfragen wie die laufenden Überprüfung des Allgemeinen Präferenzsystems der EU, das
Ende 2023 ausläuft, den geplanten EU CO2-Grenzausgleich, "Make in India" sowie "Self-Reliant
India". Die EU schlug zudem einen strukturierten Dialog zur WTO-Reform vor.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2242

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