IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - März 2021 - IHK Schwarzwald-Baar ...
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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung März 2021 Seite 1 Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Hausadresse: Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 922-0 | Fax 07721 922-166 | info@vs.ihk.de | www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Breischskürzel/Namenskürzel/Monat Jahr
Ihre Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner: Zoll | Außenwirtschaft Außenwirtschaft | Zoll Referentin Referent Ingrid Schatter Jörg Hermle Telefon: 07721 922-120 Telefon: 07721 922-123 Fax: 0771 922-9120 Fax: 0771 922-9123 E-Mail: schatter@vs.ihk.de E-Mail: hermle@vs.ihk.de Inhaltsverzeichnis VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER ............................................................. 4 IM BLICKPUNKT ............................................................................................................................................................ 5 Digitalisierungsschub aus Israel – Silicon Wadi meets Mittelstand .......................................................... 5 Sonderauswertung der IHK-Umfrage „Going International 2021“............................................................. 7 LÄNDER UND MÄRKTE ................................................................................................................................................ 8 „Vive la Wir“ – Neue Internetseite zur Partnerschaft mit Frankreich........................................................ 8 Partnerschaftsinitiative BW-UK: Wirtschaftsministerin setzt auf intensiven Dialog mit dem Vereinigten Königreich .......................................................................................................................................... 9 Außenwirtschaftszahlen 2020: „Die Exportaussichten für das laufende Jahr verbessern sich“ ...... 10 BW INTERNATIONAL................................................................................................................................................. 12 MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER ..................................................................................................... 13 Ungarn: Zulieferer- und Vertriebspartner-Veranstaltung am 22. März 2021 ...................................... 13 Ungarn: Podiumsdiskussion zum Thema Auswertung der wirtschaftlichen Folgen der Krise am 8. März 2021 .............................................................................................................................................................. 13 RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN ........................................................................................ 15 Brexit: Zoll erinnert an Erfordernis der EORI-Nr. bei Einfuhr aus UK / Screenshot der EORI-Nr.- Beantragung zulässig .......................................................................................................................................... 15 Was ist neu in bei der Ausfuhranmeldung seit Beginn 2021? ................................................................. 15 Elektronische Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zum 1. März 2021 .................................................................................................................................................................................. 15 Der deutsche Zoll aktualisiert Datenbank...................................................................................................... 16 EU-NACHRICHTEN .................................................................................................................................................... 17 Überblick zu laufenden EU-Handelsstreitfällen ........................................................................................... 17 Handelshemmnisse im Welthandel EU-Konsultation: Anti-Coercion Mechanismus im Welthandel bis 17.03.2021 ...................................................................................................................................................... 17 Ausfuhrgenehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoffe............................................................................ 17 Seite | 2
EU-Indien: Fortführung von Handelsverhandlungen geplant ................................................................... 19 LITERATUR ................................................................................................................................................................... 20 Africa Business Guide.......................................................................................................................................... 20 Aktuellen Studien der GTAI zu Afrika.............................................................................................................. 20 ANLAGEN ................................................................................................................................................................ 22 Seite | 3
VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER Veranstaltungskalender: 15. – 19. März 2021 Länderwoche Österreich 25. März 2021 Marktchancen und Entsendung Italien (online-Veranstaltung) 30. März Außenwirtschaftsausschuss 13. April 2021 Arbeitskreis Zoll 29. April 2021 Arbeitskreis Netzwerk International für Exportleiter/Innen Zur besonderen Beachtung: Im Anhang finden Sie eine aktuelle Literaturliste zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie eine Ausschreibung zur Geschäftsanbahnung Medizintechnik in Österreich. Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten: Frau Katja Engelhard (Tel. 07721 922-122) und Frau Carmen Kubik (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegengenommen und am Folgetag wieder abgeholt werden. Seite | 4
IM BLICKPUNKT Digitalisierungsschub aus Israel – Silicon Wadi meets Mittelstand Um im globalen Wettbewerb mithalten zu können, müssen viele mittelständische Unternehmen ihr jahrzehntelang bewährtes Geschäftsmodell auf den Prüfstand stellen. Automatisierer und Maschinen- und Anlagenbauer müssen ihre Produkte digitalisieren, um ihre Kunden Industrie 4.0- fähig zu machen. Oftmals fehlen ihnen dazu die eigenen Mittel oder Ideen. Israelische Start-ups können diesen Part übernehmen. Wir zeigen Ihnen, wie die Zusammenarbeit mit israelischen Start- ups funktioniert und wie Sie so Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen können. von Charme Rykower Im März 2020 kündigte EnBW den Bau einer weltweit erstmaligen Teststrecke an, die auf der Technologie des israelischen Start-ups ElectReon Wireless basiert. Das israelische Unternehmen war dringend auf der Suche nach einem strategischen ausländischen, wenn möglich deutschen Partner. In Karlsruhe wird nun ein Elektrobus EnBW Mitarbeiter vom zentralen Trainingszentrum zu Anschlusslinien befördern, wobei die Batterie des Fahrzeugs sich während der Fahrt berührungslos durch die Straßendecke auflädt. Bei Erfolg könnte dies einen echten Durchbruch für den gesamten öffentlichen Nahverkehr bedeuten. Das Beispiel von EnBW zeigt, dass große baden-württembergische Konzerne bereits erfolgreich mit israelischen Start-ups zusammenarbeiten. Viele von ihnen wie Daimler, Bosch und Porsche haben bereits eigene Investitionskapazitäten und ganze Digitalisierungs-, Disruptions- und Innovationsabteilungen in Israel errichtet, um die Integration neuer Technologien in die eigenen Produktions- und Geschäftsabläufe zu erleichtern. SAP Labs Israel beschäftigt rund 800 Mitarbeiter, der Beitrag zum Gesamtumsatz des Software-Riesen ist weit überproportional. Vor allem bei Cloud Services und Deep Learning sowie Computer Vision ist SAP Israel einer der wichtigsten SAP Außenposten. Der Software-Riese ist vor Ort aktuell auf der Suche nach 100 weiteren Mitarbeitern, insbesondere Ingenieuren, Datenexperten und Führungskräften. Denn nach der Akquisition der israelischen Firma Gigya sollen die in Tel Aviv stattfindenden Aktivitäten ausgebaut werden. Gigya bietet eine Lösung im Bereich Customer Identity Management – eine datenschutzrechtlich abgedeckte Nutzung und Optimierung von Userdaten. Deutscher Mittelstand bei israelischen Start-ups hoch im Kurs Der Mittelstand hingegen tut sich noch schwer mit „not invented here“. Gerade die „Hidden Champions“, familiengeführt und seit Generationen an der Weltspitze, spüren einen scharfen Gegenwind. Die Halbwertzeiten der Innovation haben sich dermaßen verkürzt, dass hausinterne Innovation im besten Fall inkremental bleibt. Gerade hier bieten sich ungeahnte Kooperationsmöglichkeiten mit israelischen Start-ups. Diese sind ständig auf der Suche nach Partnern in der Industrie, um ihre oft disruptiven Ansätze und Lösungen einem Praxistest zu unterziehen und einen POC (Proof of Concept) unter Beweis zu stellen. In Israel selbst sind solche Partner Mangelware und bei den Big Playern dauern die Entscheidungsprozesse für die schnelllebigen israelischen Gründer oft zu lange. Doch es gibt bereits Beispiele für erfolgreiche Kooperationen von mittelständischen Unternehmen mit israelischen Start-ups: Ende Dezember 2020 ging Kärcher eine Kooperation mit dem Tel Aviver Start- up Tulu ein. Die junge Gründerin Yael Shemer möchte das Konsumverhalten in Wohnsiedlungen und ganzen Stadtteilen intelligenter, umweltfreundlicher und kostensparender gestalten. Tulu stellt Bewohnern eines Mietshauses oder einer Siedlung eine App zur Verfügung, über die Haushaltsgeräte, Büroausrüstung und viele andere Gebrauchsgegenstände für eine geringe Leihgebühr in Echtzeit gebucht werden können. Tulu Mitglieder können von Brotbackmaschinen, Staubsaugern, Elektrorollern bis hin zu Brettspielen und Partydekoration alles bestellen, denn in Lagerräumen in der Nachbarschaft wird ein Grundstock der Produkte gelagert, der bei Bedarf relativ rasch erweitert wird. Dabei lernt die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierte App das Konsumverhalten der Anrainer kennen und wird mit der Zeit immer raffinierter. Kärchers Produkte können so künftig on-demand von Tulu- Usern gebucht und ausgeliehen werden, und zwar zu einem Bruchteil des Kaufpreises. Kärcher gewinnt dadurch vor allem Neukunden für seine Reinigungsgeräte. Wirtschaftsrepräsentanz unterstützt beim Scouting Seite | 5
Diese Kooperation von Kärcher mit Tulu geht auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück, das gemeinsam mit dem Zukunftsfond Heilbronn eine Wirtschaftsrepräsentanz in Israel eingerichtet hat. Seit dem 1.Oktober 2020 ist die Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg mit einem Repräsentanten und einem Innovationsscout an der Auslandshandelskammer (AHK) Israel in Tel Aviv vertreten. Sie haben den Auftrag, neue Geschäftsmodelle zu identifizieren, Kooperationspartner zu suchen und Netzwerke in einer der innovativsten Technologieregionen der Welt zu knüpfen. Zur Eröffnung der Repräsentanz sagte Wirtschaft- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Israel nimmt in Sachen Digitalisierung und Entwicklung fortschrittlicher Technologien eine weltweite Vorreiterrolle ein. Als führender Hightech-Standort kann Israel der baden-württembergischen Wirtschaft wichtige Impulse geben.“ Die Wirtschaftsrepräsentanz solle deshalb nicht nur Unternehmen als Kontaktstelle zur Verfügung stehen, sondern auch Trend- und Innovationsscouting in Israel betreiben und den Transfer in die baden-württembergische Wirtschaft und die angewandte Forschung sowie auch die Vernetzung mit Entscheidern in beiden Ländern befördern, erläuterte die Ministerin. Wie aber funktioniert das Scouting für ein mittelständisches Unternehmen aus dem Ländle? Das Scouting ist ein dynamischer Prozess, bei dem zunächst gemeinsam mit dem jeweiligen Unternehmen eine genaue Definition der bestehenden Problemlagen und des technologischen Nachholbedarfs vorgenommen werden muss. Schwachstellen oder verbesserungswürdige Unternehmensprozesse werden oftmals erst mit Beginn des Scoutings bewusst, so dass Suchkriterien auch während des Scoutings angepasst werden können. Die möglichst exakte Formulierung des Suchauftrags ist genauso unabdinglich für den Erfolg, wie die Verpflichtung auf Führungsebene, den Prozess als Chefsache zu begleiten. Oft treten vor allem in traditionell geführten Unternehmen interne Widerstände gegen mögliche digitale, aber auch physische Veränderungen auf. Teil des Scoutings kann dann beispielsweise die Durchführung von Innovationsworkshops sein. Genauso wichtig wie die aktive Unterstützung des Innovationsprozesses durch die Geschäftsleitung ist auch der ständige Dialog mit der mittleren Führungsebene. Die Suche nach passenden Technologieanbietern, welche nicht nur den thematischen und inhaltlichen Anforderungen, sondern auch der Unternehmenskultur entsprechen, ist der nächste Schritt. In den folgenden Wochen und Monaten stellt die Repräsentanz dem teilnehmenden Unternehmen regelmäßig israelische Start-ups vor, die dem Suchauftrag entsprechen. Auf die gemeinsame Auswertung der Suchergebnisse erfolgt die Selektion der besten Treffer, mit denen dann ein Pilotprojekt gestartet werden kann. Diese Pilotprojekte ermöglichen beiden Seiten ein graduelles organisches Zusammenspiel, bei dem die Start-ups oftmals vom Erfahrungsreichtum und der Zielbestimmtheit des Unternehmens profitieren und im Gegenzug das Unternehmen – abgesehen von der Effizienzsteigerung - teilweise und fast unbemerkt Attribute der Start-ups übernehmen, wie etwa den agilen und flexiblen Umgang mit technologischen Herausforderungen. Besonders ausgeprägt ist die technologische Ausrichtung israelischer Start-ups auf die Vertikalen Smart Mobility, Cybersecurity, digitale Gesundheit und Industry 4.0. Für jede dieser Vertikalen gibt es ein eigenes Ökosystem, so dass die relevanten Akteure also die Investoren, Inkubatoren, Akzeleratoren und privatwirtschaftliche Institutionen in ständigem Austausch stehen. Diese Kooperation wird oftmals auch von staatlicher Seiter unterstützt, so etwa das Israel Innovation Institute, welches die Bereiche Automotive, Digital Health und Agtech durch Konferenzen und finanzielle Hilfen zusammenbringt. Die Kooperationsmöglichkeiten für baden-württembergische Unternehmen sind vielseitig und reichen von einfachem Austausch hin zu weitreichenden Kooperationen. Schon allein der Dialog mit den jungen Innovationstreibern stößt bei etablierten Unternehmen teilweise neue Denkprozesse und neue Lösungsstrategien an. Einzelne Mittelständler nutzen bereits die Möglichkeit, über die AHK Israel ein Screening der lokalen Szene vorzunehmen und nach einer Selektion einzelne Pilotprojekte oder längerfristige Kooperationen einzugehen. Auch eine finanzielle (Minderheits-)Beteiligung an Start- ups beziehungsweise an Crowdfunding-Plattformen oder Venture Capitalists ist selbstverständlich möglich, jedoch eher die Ausnahme. Sie wollen Einblicke in das Innovations-Ökosystem Israels erhalten? Wenn das Reisen wieder möglich sein wird, bieten sich auch gezielte Unternehmerreisen an, um das Innovations-Ökosystem Israels in seiner Gesamtheit zu erkunden, die kulturellen Unterschiede und Besonderheiten zu erfahren und auf einen Schlag zahlreiche Partner zu treffen. Neben Seite | 6
Gruppenterminen organisiert die AHK Israel immer auch wohl vorbereitete B2B-Treffen an, so dass jedem Teilnehmer ein klarer Mehrwert entsteht. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium, dem Zukunftsfond Heilbronn (ZFHN) und Baden- Württemberg International sind für 2021 bereits mehrere Reisen und Veranstaltungen für baden- württembergische Firmen geplant, so unter anderem zur Smart Mobility Konferenz und Messe Ecomotion in Tel Aviv, die voraussichtlich als hybride Veranstaltung Mitte Mai stattfinden soll. Zuvor wird gemeinsam mit dem ZFHN am 23. März eine digitale Veranstaltung zum Thema Industry 4.0 eine spannende Auswahl von Technologieanbietern vorstellen. Sonderauswertung der IHK-Umfrage „Going International 2021“ Bereits nach dem Brexit-Referendum haben sich die deutsch-britischen Wirtschaftsbeziehungen abgekühlt; seit Jahresbeginn ist das Vereinigte Königreich nun auch nicht mehr Mitglied im Binnenmarkt der Europäischen Union. Was die Unternehmen hierzulande vom UK-Geschäft erwarten, hat der DIHK in einer Sonderauswertung seiner bundesweiten Umfrage „Going International 2021“ ermittelt. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt beurteilen die deutschen Unternehmen ihre britischen Geschäftsbeziehungen so negativ wie noch nie seit Beginn der Sondererhebungen zum Brexit im Jahr 2017. Drei von fünf Unternehmen bewerten ihre Geschäfte mit UK als schlecht. Lediglich 10 % bezeichnen ihre Lage als gut. Überwiegend negativ bewerten die deutschen Unternehmen auch ihre Perspektiven im Vereinigten Königreich in den kommenden zwölf Monaten. 57 % erwarten für diese Zeit eine weitere Verschlechterung ihrer Geschäftsbeziehungen zu UK, nur 7 % rechnen mit einer Verbesserung. Zum Vergleich: Die Erwartungen an die Geschäfte mit anderen EU-Staaten ohne Euro (21 % besser, 17 % schlechter) und den Ländern der Eurozone (25 % besser, 19 % schlechter) fallen deutlich optimistischer aus. Verlagerung von Investitionen geplant Unverändert zur Vorumfrage und trotz des Handels- und Kooperationsabkommens planen 15 % der Unternehmen, die im Vereinigten Königreich investiert haben, eine Verlagerung ihres Engagements auf andere Märkte respektive haben dies bereits getan. Bei der ersten Erhebung im Jahr 2017 hatten nur 9 % der Befragten entsprechende Absichten geäußert. Aktuell kehren die Investitionen vornehmlich zurück nach Deutschland oder in andere EU-Länder beziehungsweise in die Schweiz und nach Norwegen. Der Großteil der Betriebe mit Investitionsverlagerungen entscheidet sich für den Verbleib im EU-Binnenmarkt. Auswirkungen des Brexit auf die Unternehmen Wie im Vorjahr bewerten die Unternehmen die Zollbürokratie als das größte Geschäfts-risiko (75 %). Die notwendigen Zollanmeldungen sind oftmals zeitaufwendig und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer hat zudem aktuell Probleme in der Logistik. So gibt es zum Beispiel Probleme mit der britischen Zoll-Software und angesichts der umfangreichen Dokumentationspflichten nicht ausreichende Kapazitäten bei britischen Zöllnern und Zolldienstleistern sowie Geschäftspartnern. Die Umfrage „Going International 2021“ wurde mit Unterstützung der 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland im Februar erstellt. Die Sonderauswertung zum Brexit basiert auf den Antworten von rund 1.500 Unternehmen, die mit Großbritannien geschäftlich in Verbindung stehen. Die weiteren Ergebnisse finden Sie auf der DIHK-Webseite (www.dihk.de). Seite | 7
LÄNDER UND MÄRKTE „Vive la Wir“ – Neue Internetseite zur Partnerschaft mit Frankreich (Staatsministerium BW) Pünktlich zum Deutsch-Französischen Tag 2021 ist die neue Internetseite „Vive la Wir“ der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich an den Start gegangen. Die Website zeigt die zehn Aktionsfelder und die vielfältigen Maßnahmen der Zusammenarbeit auf. „Ich freue mich sehr darüber, dass wir unsere Website zur Partnerschafts-Konzeption Baden- Württemberg & Frankreich heute am Deutsch-Französischen Tag starten können“, sagte Staatsrätin Gisela Erler. „Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute können sich hier einen Überblick verschaffen über die Früchte des breiten Beteiligungsprozesses zur Zusammenarbeit mit Frankreich, den wir 2017 begonnen haben und der am 14. Juli 2020 in die Verabschiedung der Partnerschafts- Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich durch den Ministerrat mündete.“ Zehn Aktionsfelder und vielfältige Maßnahmen Die Website „Vive la Wir – Grenzenlose Partnerschaft“ zeigt die zehn Aktionsfelder und die vielfältigen Maßnahmen der Partnerschafts-Konzeption auf, die das Land kurz-, mittel- und langfristig fördert und vorantreibt. Über Zahlen und Fakten, Texte, Bilder und Kurzfilme können Interessierte einen Einblick in die Bereiche gewinnen, in denen das Land aktiv ist und zusätzliche Schwerpunkte in der Kooperation mit den französischen Nachbarn setzt – von Verkehr und Mobilität über Sprache und Kultur bis hin zu Wissenschaft und Wirtschaft. „Der Deutsch-Französische Tag symbolisiert die lang gewachsene Freundschaft und Partnerschaft zwischen den beiden Ländern und wurde in Erinnerung an die Unterzeichnung des Elysée-Vertrags am 22. Januar 1963 durch Bundeskanzler Konrad Adenauer und den französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle ins Leben gerufen, um für Sprache, Austausch und Begegnung mit dem Nachbarland zu werben“, betonte Staatssekretär André Baumann, der gemeinsam mit Staatsrätin Erler die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Frankreich verantwortet. „Ich kann mir keinen besseren Tag vorstellen, um unser großes Engagement für die Zusammenarbeit mit Frankreich zu unterstreichen und mit dem Start der Website VivelaWir einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.“ Bewährte Projekte stärken und gemeinsam neue innovative Wege beschreiten Auch Staatsrätin Erler betonte die Symbolkraft des Deutsch-Französischen Tags, an dem Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron 2019 die Bedeutung der deutsch-französischen Zusammenarbeit mit der Unterzeichnung des Vertrags von Aachen erneuerten. „Gerade in der Corona-Pandemie, die die europäische Integration und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vor große Herausforderungen stellt, ist es wichtig, dass wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen, das Miteinander sowohl im Alltag als auch bei der Beantwortung von Zukunftsfragen zu fördern“, sagte Erler. „Die Partnerschafts-Konzeption Baden- Württemberg & Frankreich zeigt, wieviel das Land dafür tut, bewährte Projekte zu stärken und gemeinsam mit unseren Nachbarn neue innovative Wege zu beschreiten.“ Website „Vive la Wir“ zur Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich: https://vivelawir.eu/ Staatsministerium – Zusammenarbeit mit Frankreich: https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/themen/europa-und-internationales/frankreich/ Seite | 8
Partnerschaftsinitiative BW-UK: Wirtschaftsministerin setzt auf intensiven Dialog mit dem Vereinigten Königreich (Wirtschaftsministerium BW) Anlässlich eines Fachgesprächs im Rahmen der Partnerschaftsinitiative BW-UK am 10. Februar in Stuttgart regte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut eine intensive Fortsetzung des Dialogs an. „Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu begrüßen. Es bildet eine gute Grundlage für die künftige wirtschaftliche Zusammenarbeit. Gleichzeitig ist der endgültige Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt ein großer Einschnitt für die Wirtschaft. Die ersten Wochen dieses Jahres zeigen bereits, dass sich die Handelsbeziehungen in der Praxis deutlich verändern. Die Unternehmen sind trotz Handelsabkommen mit neuen Herausforderungen und Handelshemmnissen konfrontiert, die zu höheren Kosten und mehr Bürokratie führen. Sie stehen teilweise auch Fragen gegenüber, die das Abkommen nicht abschließend beantwortet. Hier gibt es noch einiges zu tun“, so die Ministerin. Im Austausch mit Verbänden, Kammern und Unternehmen hätten sich vor allem fünf Bereiche herauskristallisiert, in denen es weiterhin große Herausforderungen für die Wirtschaft gebe und wo weiter an möglichst guten und pragmatischen Lösungen gearbeitet werden müsse: „Die Bandbreite reicht vom Thema Zoll, wo durch die neuen Zollformalitäten und den erforderlichen Nachweis des Warenursprungs ein immenser bürokratischer Mehraufwand entstanden ist, über Herausforderungen bei der Logistik, etwa im Hinblick auf die Abstimmung der Zollsysteme in den Häfen, bis hin zum Thema Entsendung, das im Abkommen schlicht fehlt“, erläuterte Hoffmeister-Kraut. Auch die Personenfreizügigkeit zur Erbringung von Dienstleistungen sei trotz der im Abkommen vorgesehenen Öffnung der beiden Märkte in diesem Bereich sehr stark eingeschränkt. Zudem gebe die fehlende gegenseitige Anerkennung von Produktstandards Anlass zu der Sorge, dass die Regelwerke von EU und dem Vereinigten Königreich langfristig voneinander abweichen und dadurch beide Seiten Kontrollen und eigene Zulassungsverfahren einführen werden. Der britische Generalkonsul, Simon Kendall, sagte zum Handels- und Kooperationsabkommen: „Das Handels- und Kooperationsabkommen vom 24. Dezember schafft eine neue Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU. Eine Partnerschaft auf der Basis von Freihandel und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Zum ersten Mal hat die EU ein so weitreichendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Es ist das erste mit der EU verhandelte Freihandelsabkommen, das auf Nullzollsätzen und Nullkontingenten beruht und es schafft Klarheit für deutsche und britische Unternehmen. Wir können jetzt nach vorne schauen und unsere Beziehungen weiter ausbauen. Deshalb arbeiten wir eng mit den lokalen IHKs zusammen, um Firmen bei ihren Fragen zu unterstützen, ihre Geschäftsbeziehungen zum Vereinigten Königreich zu stärken und pragmatische Lösungen zu finden. Uns ist der bilaterale Handel mit Deutschland sehr wichtig. Die britische Regierung hat dafür auch eine umfangreiche Werbekampagne in Deutschland gestartet, die die hiesigen Unternehmen anspricht und auf die Neuerungen hinweist, sowie auf unsere Website mit allen wichtigen Informationen für EU-Unternehmen.“ Die Wirtschaftsministerin und der britische Generalkonsul haben heute das erste Fachgespräch zwischen Baden-Württemberg und dem Vereinigten Königreich zum Thema Gesundheitswirtschaft eröffnet, das einen der Schwerpunkte der Partnerschaftsinitiative BW-UK bildet: „Das Vereinigte Königreich ist bekannt für die Integration digitaler Technologien in das Gesundheitswesen und führend in den Bereichen Genomik, Künstliche Intelligenz und Diagnostik. Hier besteht großes Potential für die Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg. Aufgrund unserer langjährigen Erfolge bei der Zusammenarbeit innerhalb des britischen Gesundheitssektors freuen wir uns nun auf Kooperationsmöglichkeiten mit dem Gesundheitswesen in Baden-Württemberg“, so der Generalkonsul. Die Ministerin erklärte dazu: „Die Gesundheitswirtschaft ist eine Branche mit großen Synergien zwischen unseren Ländern. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen dieser Branche kann auch in Zukunft für beide Seiten gewinnbringend sein, etwa in den Bereichen digitale Seite | 9
Gesundheit, Diagnostik oder E-Health.“ Der regelmäßige Austausch sei ein wichtiger Bestandteil der Partnerschaftsinitiative BW-UK, die die Ministerin gemeinsam mit dem Generalkonsul vor einem Jahr ins Leben gerufen habe, um eine enge und langfristige Wirtschaftspartnerschaft zwischen Baden-Württemberg und dem Vereinigten Königreich zu schaffen. „Es ist mir ein großes Anliegen, dass wir uns nicht auf dem Handels- und Kooperationsabkommen ausruhen. Wir müssen im engen Dialog bleiben, die offenen Fragen klären und unsere Unternehmen auch weiterhin umfassend und zielgerichtet informieren. Die mittel- und langfristige Stabilisierung der Lieferketten wird an vielen Stellen auch von der praktischen Umsetzung und dem behördlichen Vorgehen an den Grenzen abhängen. Die Behörden auf beiden Seiten sollten den erzielten Kompromiss so unbürokratisch und unternehmerfreundlich wie möglich umsetzen“, so die Ministerin abschließend. Weitere Informationen des Wirtschaftsministeriums: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/wirtschaftsstandort/brexit/ Weitere Informationen der britischen Regierung: https://www.gov.uk/eubusiness Außenwirtschaftszahlen 2020: „Die Exportaussichten für das laufende Jahr verbessern sich“ (Wirtschaftsministerium BW) Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußerte sich am 9. Februar anlässlich der Außenhandelszahlen für Deutschland für das Gesamtjahr 2020: „Die Corona- Pandemie hat auf die Gesamtwirtschaft als massiver Nachfrage- und Angebotsschock gewirkt.“ Für Baden-Württemberg liegen bislang noch keine Zahlen vor. Die vorläufigen Werte bis November weisen jedoch diese Richtung: Die Ausfuhren Baden- Württembergs gingen in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres um 8,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurück, die Einfuhren um 6,1 Prozent. Die rückläufigen Jahreszahlen sollten jedoch nicht den Blick darauf verstellen, dass der Außenhandel zum Jahresende Zeichen von Erholung zeigte. Im November lag das Exportvolumen um 5,6 Prozent über dem des Vorjahresmonats. „Getragen wurde diese Entwicklung vor allem von der Konjunktur in Asien aber auch in den USA. Die Exportaussichten für das laufende Jahr verbessern sich“, so Hoffmeister-Kraut. „Baden-Württembergs Wirtschaft ist in besonderem Maße in die internationalen Wertschöpfungsketten eingebunden, daher treffen uns Engpässe in den Lieferketten und ausländische Nachfragschwächen grundsätzlich stärker als der Bundesdurchschnitt. Doch wir erwarten, dass vom Außenhandel im laufenden Jahr wieder positive Konjunkturimpulse ausgehen werden.“ Die Ministerin begründete diese Einschätzung auch mit der erfreulichen Entwicklung der Auftragseingänge: Das Volumen der Bestellungen aus dem Ausland stieg im vierten Quartal 2020 saisonbereinigt um 9,6 Prozent gegenüber dem Vorquartal und liegt damit schon wieder deutlich über dem Niveau vor der Pandemie. USA: „Eine Chance, die transatlantischen Beziehungen wiederzubeleben“ (Wirtschaftsministerium BW) Anlässlich der offiziellen Amtseinführung des neuen US-Präsidenten Joe Biden am 20. Januar erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Die offizielle Amtseinführung von Joe Biden ist ein wichtiger Schritt – nicht nur für die USA. Die neue US- Regierung ist für die EU und für Deutschland eine Chance, die transatlantischen Beziehungen wiederzubeleben.“ „Wir hoffen insbesondere in Handelsfragen auf einen konstruktiven Austausch zwischen der EU und den USA. Auch für uns in Baden-Württemberg wird die neue Regierung als wichtiger Partner von großer Bedeutung sein, um sich gemeinsam weltweit für gute und faire Handelsbeziehungen einzusetzen.“ Seite | 10
Die vergangenen Jahre, aber auch die Krise infolge der Corona-Pandemie, zeigten deutlich, wie wichtig ein freier, regelbasierter Welthandel sei, so die Ministerin weiter. „Handelsrestriktionen schaden unserer global verflochtenen Wirtschaft sehr. Ich erhoffe mir deshalb von der neu gewählten US-Regierung, dass sich die US-amerikanische Wirtschafts- und Handelspolitik in den kommenden Jahren wieder für eine partnerschaftliche wirtschaftliche Zusammenarbeit stark macht, die auf wechselseitige Fairness und Partnerschaft innerhalb klarer Rahmenbedingungen setzt.“ Informationen zu den Handelsbeziehungen mit den USA Die USA sind mit Abstand der wichtigste Handelspartner Baden-Württembergs. Die Warenausfuhren lagen im Jahr 2019 bei 25,23 Milliarden Euro. Dies entspricht 12,3 Prozent aller baden- württembergischen Gesamtausfuhren. Den größten Anteil an den Ausfuhren in die USA machten Kraftwagen und Kraftwagenteile mit 7,94 Milliarden Euro aus. Bei den Wareneinfuhren lagen die USA im Jahr 2019 nach der Schweiz, China und Italien auf dem 4. Platz mit 12,8 Milliarden Euro bzw. sieben Prozent aller baden-württembergischen Gesamtausfuhren. Den größten Anteil an den Einfuhren machten mit 2,55 Milliarden Euro Pharmazeutische u. ä. Erzeugnisse aus, gefolgt von Kraftwagen und Kraftwagenteilen mit 2,50 Milliarden Euro, Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen mit 1,41 Milliarden Euro und Maschinen mit 1,37 Milliarden Euro. Zum laufenden Jahr 2020 liegen derzeit die statistischen Daten von Januar bis November vor. Die Warenausfuhren lagen in diesem Zeitraum bei 21,11 Milliarden Euro. Im Jahr 2018 investierten die baden-württembergischen Unternehmen 26,4 Prozent ihrer gesamten Direktinvestitionen in den USA. Dies entsprach einem Gegenwert von 79,8 Milliarden Euro. Im Gegenzug stehen US-Unternehmen ihrerseits für 8,2 Prozent (oder 4,4 Milliarden Euro) der getätigten Direktinvestitionen im Südwesten. Baden-Württemberg ist die Heimat von fast 280 amerikanischen Unternehmen. Firmen wie IBM, Hewlett-Packard oder John Deere prägen die Wirtschaft in Baden-Württemberg ebenso mit wie Bosch, ZF, TRUMPF und SAP die Wirtschaft der USA. Im Jahr 2019 betrug das reale Wirtschaftswachstum in den USA 2,2 Prozent. Damit entwickelte sich die US-Wirtschaft deutlich dynamischer als in Deutschland (+0,6 Prozent) oder in Baden- Württemberg (+0,1 Prozent). Auch die USA sind allerdings stark von der Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogen. Vergleicht man die Wirtschaftsleistung zur Jahresmitte 2020 mit dem Niveau des Bruttoinlandsprodukts im 4. Quartal 2019, so summierte sich das Minus dort auf zehn Prozent. Im Vergleich zu Deutschland und dem Südwesten stehen die USA mit diesem Rückgang vergleichsweise gut da. In Deutschland belief sich das Minus auf knapp zwölf Prozent, im Südwesten auf gut 13 Prozent. Seite | 11
BW INTERNATIONAL Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden- Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen. Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort Baden- Württemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in Baden- Württemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter: www.bw-i.de Seite | 12
MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER Ungarn: Zulieferer- und Vertriebspartner-Veranstaltung am 22. März 2021 Das Generalkonsulat von Ungarn in Stuttgart organisiert zusammen mit dem CDH Baden- Württemberg am 22.03.2021 eine Zulieferer- und Vertriebspartner-Veranstaltung für die Branche Informationstechnik und Digitale Lösungen. Ziel des Programms ist es, den direkten Kontakt zwischen ungarischen klein- und mittelgroßen Unternehmen mit deutschen Handelsvertretern sowie Unternehmen, die sich für neue digitale Lösungen interessieren, herzustellen und zu fördern. Termin: Montag, 22. März 2021, 15:00–17:00 Uhr Ort: digitale Veranstaltung der CDH Baden-Württemberg Anmeldung per E-Mail: trade.stu@mfa.gov.hu Nach Vorstellung der Produkte und Dienstleistungen der ungarischen Unternehmen, besteht die Möglichkeit für B2B-Gespräche. Ungarn: Podiumsdiskussion zum Thema Auswertung der wirtschaftlichen Folgen der Krise am 8. März 2021 Die Ereignisse des vergangenen Jahres haben die ganze Welt vor eine beispiellose Herausforderung gestellt. Gerade in diesen schwierigen Zeiten finden wir es wichtig, uns über die Erfahrungen, Best Practices und erfolgreiche Fördermaßnahmen auszutauschen, um die Pandemie auf dem schnellsten Weg gemeinsam zu überwinden. Aus diesem Grund gibt sich das Deutsch-Ungarische Wirtschaftsnetzwerk DialogUngarn, sowie das Generalkonsulat von Ungarn in Stuttgart die Ehre, Sie zu einer Podiumsdiskussion am 8. März 2021 mit der Teilnahme von Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württembergs und Herrn Dr. László Palkovics, Minister für Innovation und Technologie Ungarns, herzlich einzuladen. Termin: Montag, 8. März 2021 zwischen 9:00 – 10:30 Uhr Ort: Digital Webex Anmeldung: trade.stu@mfa.gov.hu Die Hauptthemen des Erfahrungsaustausches sind die Tendenzen und Herausforderungen der Wirtschaft in Post-Corona-Phase in Deutschland sowie in Ungarn. Angesichts der aktuellen Situation wird die Diskussion online über Webex stattfinden. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, erfordert jedoch eine Registrierung unter: trade.stu@mfa.gov.hu Seite | 13
Den Zugangslink erhalten Sie unmittelbar vor der Veranstaltung. IHK Auslandsprojekte Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft. Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wird von Baden-Württemberg International (bw-i), der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i. Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch 2021 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur Interessensbekundung finden Sie auf der Homepage: https://www.ihk- exportakademie.de/Unternehmerreisen/. Nachfolgend finden Sie Informationen sowie die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten: Messebeteiligung auf der Bahntechnik-Messe „TRAKO" vom 21. bis 24. September 2021 in Danzig Flagge zeigen auf der wichtigsten Bahntechnik-Messe in Mittel- und Osteuropa. Sich mit geringem zeitlichem und finanziellem Aufwand dem polnischen Fachpublikum präsentieren. Das ermöglicht Ihrem Unternehmen der BWIHK-Firmengemeinschaftsstand auf der TRAKO 2021 in Polen. Schon 2017 und 2019 nutzten baden-württembergische Unternehmen sehr erfolgreich den baden- württembergischen Firmengemeinschaftsstands auf der TRAKO zum Auf- und Ausbau ihres Polen- Geschäfts. Der polnische Markt ist besonders attraktiv. Bis 2023 sollen ungerechnet 16 Milliarden Euro in die Modernisierung der Bahnstrecken, in die Verlängerung der Hochgeschwindigkeitsstrecken und in den Betrieb bestehender Infrastruktur fließen. Im Rahmen einer Kontakt- und Kooperationsbörse haben die Aussteller die Möglichkeit, bereits im Vorfeld ihre Kooperationswünsche zu benennen. Potenzielle polnische Kooperationspartner werden dann gezielt angesprochen und auf den Stand eingeladen. Mit rund 700 Ausstellern und 17.000 Fachbesuchern ist die TRAKO die wichtigste Branchenmesse in der Region. Ausstellungsschwerpunkte: Schienenfahrzeugbau, Schienenfahrzeugausstattung, Schienenverkehrstechnik, Eisenbahninfrastruktur, IT-Systemtechnik, Bau von Bahnverkehrstrecken, Herstellung von elektrischen Verkehrssignalen Verkehrssicherung und Verkehrsüberwachung für den Schienenverkehr Weitere Informationen: https://www.ihk-exportakademie.de/polen-trako Seite | 14
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN Brexit: Zoll erinnert an Erfordernis der EORI-Nr. bei Einfuhr aus UK / Screenshot der EORI-Nr.-Beantragung zulässig (DIHK) Insgesamt bewertet der deutsche Zoll die Zusammenarbeit mit Kurier-, Express- und Paketdienstleistern zur zügigen Abfertigung von Warensendungen als durchaus positiv. Jedoch stehen insbesondere diese Dienstleistungsunternehmen vor dem großen Problem, dass ihre Kunden teilweise über keine EORI-Nr. verfügen bzw. die EORI-Nr. den Dienstleistern für die Zollabfertigung nicht zur Verfügung steht. Ebenso fehlen häufig die Warenbeschreibungen oder die vorliegenden Warenbeschreibungen sind für eine Zollanmeldung unzureichend. Dies führt für diese Unternehmen zu einem erheblichen Kommunikationsaufwand und die Waren können erst mit Verzögerung ordnungsgemäß einer Zollabfertigung zugeführt werden. Seitens der Zollverwaltung kann nicht auf eine entsprechende Warenbeschreibung sowie auf Angabe der EORI-Nummer des Empfängers verzichtet werden. Als Erleichterung gewährt der Zoll nun, dass bereits der Screenshot der Beantragung der EORI- Nr. für die Zollanmeldung anerkannt werden kann. Mit dieser Erleichterung kommt die Generalzolldirektion einer Forderung nach, die der DIHK bereits lange im Vorfeld des Ablaufs der Übergangsphase gestellt hatte. Für weitere Erleichterungen fehlen der Zollverwaltung nach eigener Aussage jedoch rechtliche Spielräume. Um gemeinsam diese Problematik zu lösen und den Dienstleistungsunternehmen eine einfache und zügigere Abgabe einer Zollanmeldung zu ermöglichen, bittet die GZD in ihrem Schreiben vom 29.01.2021 (Anlage) darum, Unternehmen erneut auf das Erfordernis einer EORI-Nr. und eine klare Warenbeschreibung (auf Deutsch) hinzuweisen. Was ist neu in bei der Ausfuhranmeldung seit Beginn 2021? Sind mehrere Personen an der Abwicklung eines Ausfuhrvorgangs beteiligt, ist vor Lieferung der Ware zu klären, wer die elektronische Ausfuhranmeldung abgibt. Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Ausfuhrvorgänge mit mehreren Beteiligten ist von entscheidender Bedeutung, wer zur Abgabe der Ausfuhranmeldung berechtigt ist. Dies ist nach Art. 170 UZK nur der Ausführer/Anmelder, der sich direkt oder indirekt vertreten lassen kann. Nur eine Person habe die Bestimmungsbefugnis (Steuerung des Transportvorgangs) und nur diese Person kann die Befugnis übertragen (Art. 1 Nr. 19 Buchstabe b) i) UZK-DelVO). Elektronische Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zum 1. März 2021 (DIHK) Das BAFA wird, wie auf seiner Webseite (www.bafa.de) berichtet, ab dem 1. März 2021 Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen von Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ausschließlich in elektronischer Form erlassen. Auf die zusätzliche Übersendung dieser Bescheide in Papierform wird ab diesem Zeitpunkt verzichtet, so dass die Unternehmen die Genehmigungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Portal ELAN-K2 Ausfuhr nutzen können. Hiervon ausgenommen bleiben „Ausfuhrgenehmigungen zur vorübergehenden, wiederholten Ausfuhr (Ausfuhrart 231)“, Durchfuhrgenehmigungen, Reexport-Zustimmungen sowie Ablehnungen und Widerspruchsbescheide. Diese werden auch weiterhin in Papierform erlassen. Zusätzlich kann für elektronische Genehmigungen eine schriftlich bestätigte Zweitausfertigung beim BAFA beantragt werden, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Seite | 15
Genehmigungsinhaber dies unverzüglich geltend macht, z. B. weil eine ausländische Ausgangszollstelle die elektronische Genehmigung nicht akzeptiert. Die Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung wird rechtzeitig vorher im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Weitergehende Informationen zur elektronischen Genehmigung, zu bestehenden Ausnahmen und Ansprechpartnern wird das BAFA nach der Bekanntgabe im Bundesanzeiger in einem Informationsblatt veröffentlichen. Der deutsche Zoll aktualisiert Datenbank Der deutsche Zoll hat Mitte Januar die entsprechenden Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) zur Ermittlung, Einhaltung und zum Nachweis des Präferenzursprungs in seiner Datenbank „Warenursprung und Präferenzen“ (WuP-Online) aktualisiert. Mithilfe der Datenbank haben Unternehmen die Möglichkeit, sich bereits vor dem Warenversand über die aktuellen Regelungen zu informieren. Seite | 16
EU-NACHRICHTEN Überblick zu laufenden EU-Handelsstreitfällen Ein Dokument der EU-Kommission gibt einen Überblick zu aktiven bilateralen und multilateralen Streitbeilegungsfällen im Rahmen der Welthandelsorganisation, bilateralen Handelsabkommen und der EU-Handelshemmnisverordnung Derzeit ist die EU in 45 anhängigen WTO-Streitfällen als Klägerin oder Angeklagte involviert. Dies betrifft die Handelspartner Argentinien, Brasilien, Kanada, China, Kolumbien, Indien, Indonesien, Malaysia, die Philippinen, Russland, Thailand, die Türkei und die USA. Darüber hinaus hat die EU Algerien, Korea, Südafrika und die Ukraine über die Streitbeilegungsbestimmungen bilateraler Abkommen verklagt. Schließlich laufen derzeit fünf Verfahren entsprechend der EU-Handelshemmnisverordnung gegen spezifische Maßnahmen von Kanada, Chile, Saudi-Arabien, Korea und Mexiko. Weitere Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/html/159429.htm Handelshemmnisse im Welthandel EU-Konsultation: Anti-Coercion Mechanismus im Welthandel bis 17.03.2021 Am 17.02.2021 hat die EU-Kommission eine erste Konsultation für einen Anti-Coercion Mechanismus im Welthandel gestartet. Diese läuft bis 17.03.2021. Eine umfassendere öffentliche Konsultation soll Mitte 2021 folgen, bevor die EU-Kommission den Legislativvorschlag Ende 2021 vorlegt. Die Europäische Kommission entwickelt nun einen Vorschlag für ein Instrument, um unangemessene Taktiken, die die Einmischung durch Drittstaaten in politischen Entscheidungen der EU und/oder ihrer Mitgliedstaaten zum Ziel haben, im Einklang mit dem Völkerrecht abzuschrecken oder auszugleichen. Das Instrument soll die EU-Kommission ermächtigen, in bestimmten Situationen wirtschaftlicher Nötigung Handels-, Investitions- oder andere restriktive Maßnahmen gegenüber dem Nicht-EU-Land zu ergreifen, das den Druck ausübt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12803-Instrument-to- deter-and-counteract-coercive-actions-by-third-countries- Ausfuhrgenehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoffe Am 31. Januar 2021 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2021/111 der EU-Kommission vom 29.1.2021 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Produkte in Kraft getreten, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 31 I/1 vom 30.1.2021. Die Regelung dient der Transparenz in Bezug auf die unter diese Verordnung fallenden Impfstoffmengen und die gelieferten Mengen, um die ordnungsgemäße Durchführung der Impfmaßnahmen in den Mitgliedstaaten, aber auch in anderen Ländern, die von den in der Union hergestellten COVID-19-Impfstoffen abhängen, zu unterstützen (Erwägungsgründe zur DVO). Artikel 1 – Ausfuhrgenehmigung - Seite | 17
(1) Für die Ausfuhr folgender Unionswaren im Sinne des Artikels 5 Absatz 23 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ist eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Muster in Anhang I erforderlich: Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) des KN-Codes 3002 20 10, unabhängig von ihrer Verpackung. Dies erstreckt sich auch auf Wirkstoffe, einschließlich Master- und Arbeitszellbänken, die für die Herstellung solcher Impfstoffe verwendet werden. Sie wird schriftlich oder in elektronischer Form von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats ausgestellt, in dem die unter diese Verordnung fallenden Produkte hergestellt werden. (2) Die Ausfuhrgenehmigung ist bei der Anmeldung der Waren zur Ausfuhr, spätestens bei ihrer Überlassung, vorzulegen. (3) Wird keine gültige Ausfuhrgenehmigung vorgelegt, ist die Ausfuhr der betroffenen Waren untersagt. (4) Die zuständige Behörde erteilt die Ausfuhrgenehmigung nur, wenn das Ausfuhrvolumen keine Gefahr für die Erfüllung der von der Union mit Impfstoffherstellern geschlossenen Vereinbarungen über Abnahmegarantien darstellt. Ausfuhren unterliegen nicht den Maßnahmen der Absätze 1 und 2 - in Anstrichen des Absatzes 5 umfassend aufgezählt – in viele Länder und Gebiete, u.a. Schweiz und Büsingen. In den zahlreichen Ausnahmefällen des Art. 2 Absatz 5 der VO (EU) 2021/111 bedarf es keiner Ausfuhrgenehmigung. Eine der DVO beigefügte Übersicht enthält „Erläuterungen zum Formblatt für die Ausfuhrgenehmigung“ nach dem Muster in Anhang I. Artikel 2 - Verfahren (1) Der Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung ist bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu stellen, in denen die unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse hergestellt werden, und muss die im Anhang I aufgeführten Angaben und die anwendbaren TARIC-Zusatzcodes in Anhang II enthalten. Darüber hinaus muss er Informationen über die Anzahl der Impfstoffdosen der unter diese Verordnung fallenden Waren, die seit dem 1. Dezember 2020 in der Union verteilt wurden, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten enthalten, sowie Angaben zur Anzahl der Impfstoffdosen der unter diese Verordnung fallenden Waren, die seit Inkrafttreten der Verordnung in Nordirland verteilt wurden. (2) Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bearbeiten die Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen so bald wie möglich und fertigen spätestens zwei Arbeitstage nach Übermittlung aller erforderlichen Angaben an die zuständigen Behörden einen Entscheidungsentwurf aus. In Ausnahmefällen und aus hinreichend gerechtfertigten Gründen kann diese Frist um weitere zwei Arbeitstage verlängert werden. ATLAS – Ausfuhr: Genehmigungscodierungen In ATLAS-Info 0127/21 vom 4.2.2021 macht das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ergänzend auf Genehmigungscodierungen aufmerksam. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist in Deutschland das „Bundesamt für Außenwirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA). Genehmigungen des BAFA stehen den Zollstellen in ATLAS-Ausfuhr elektronisch zur Verfügung und bedürfen deshalb keiner Vorlage bei der Ausfuhrzollstelle. Für die Anmeldung stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende neue Codierungen zur Verfügung: • C089/DEE: „Einzelausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) gemäß DVO (EU) 2021/111“ • C089/DES: „Sammelausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV- Arten) gemäß DVO (EU) 2021/111“ Seite | 18
• C089/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für Impfstoffe gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) gemäß DVO (EU) 2021/111“ • Y981: „Nicht unter die Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der DVO (EU) 2021/111 fallende Güter“ Zum Anwendungsbereich der Codierung „Y981“ besteht keine Notwendigkeit zur generellen Anmeldung der o.a. Negativerklärung, wenn es sich offensichtlich nicht um betroffene Güter handelt. Bei Inanspruchnahme eines Ausnahmetatbestandes für Ausfuhren in Artikel 1 Abs. 5 der DVO (EU) 2021/111 genannte Länder / Gebiete ist die Negativcodierung „Y981“ in der Ausfuhranmeldung einzutragen und im Feld „Warenbezeichnung“, welche der Fallgruppe (Anstrich) aus Absatz 5 in Anspruch genommen werden soll. www.zoll.de – Fachbeitrag ATLAS vom 4.2.21 (ITZBund ATLAS – Info 0127/21 vom 4.2.21) Willi Vögele, Freiburg EU-Indien: Fortführung von Handelsverhandlungen geplant (DIHK) Beide Seiten planen über ein Handels- und Investitionsabkommen hinaus auch eine engere Zusammenarbeit zur Widerstandsfähigkeit globaler Wertschöpfungsketten und zu Regulierungsfragen, vor allem mit Blick auf neue Technologien. Der Austausch umfasste auch Marktzugangsfragen wie die laufenden Überprüfung des Allgemeinen Präferenzsystems der EU, das Ende 2023 ausläuft, den geplanten EU CO2-Grenzausgleich, "Make in India" sowie "Self-Reliant India". Die EU schlug zudem einen strukturierten Dialog zur WTO-Reform vor. Weitere Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2242 Seite | 19
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