Immobilien MITTEL- UND OSTEUROPA - bnt attorneys in CEE

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M I T TEL- U ND OS T EUROPA

Immobilien
Survey | 2018/2019
2
Vorwort                                                                                                                         1

Wir freuen uns Ihnen hiermit die fünfte Auflage unseres
Immobilien Surveys vorstellen zu dürfen. Er richtet sich
sowohl an private als auch an institutionelle Investor-
en, Entwickler und Bauunternehmen die sich in Mittel-
und Osteuropa engagieren und sich einen schnellen
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen in
diesen Ländern verschaffen wollen.

Die vielen positiven Rückmeldungen, sowie zahlreiche neue Rechtsentwick-
lungen in unseren Ländern haben uns zu dieser Neuauflage bewegt. Auch
mit dieser Neuauflage bieten wir Ihnen wieder aktuelles und fundiertes
Rechtswissen in kompakter Form und damit eine vertrauenswürdige Grund-
lage für Ihre Investitionsentscheidungen in unserer Region.

                                                                                                       Rainer Tom,
Als Spezialist für Mittel-und Osteuropa ist bnt in zehn Ländern Mittel- und                            Rechtsanwalt, Partner
Osteuropas zu Hause. Wir würden uns freuen, Sie bei Ihren Investitionen in
unserer Region betreuen zu dürfen.                                                                     Co-Head of Real Estate
                                                                                                       Practice Group

Vorliegender Survey gibt die im Mai 2018 in den jeweiligen Ländern geltende Rechtslage wieder.
Änderungen, die nach Mai 2018 in Kraft getreten sind, wurden nicht berücksichtigt. Obgleich wir alle   Tomáš Běhounek,
Informationen sehr sorgfältig zusammengetragen und ausgewertet haben, sind dieser Survey und die       Attorney, Partner
darin enthaltenen Ausführungen nicht als individuelle Rechtsberatung zu verstehen. Für jedes Land
haben wir einen fachlich kompetenten Ansprechpartner benannt, an den Sie sich mit Ihren Rechtsfragen   Co-Head of Real Estate
gerne vertrauenswürdig wenden können.                                                                  Practice Group
Inhalt

Belarus                 5

Bulgarien               11

Deutschland             17

Estland                 22

Lettland                27

Litauen                 32

Polen                   38

Slowakei                43

Tschechische Republik   49

Ungarn                  55
Belarus

bnt legal and tax
Revolutsionnaya Str. 9
BY - 220030 Minsk

                         IHR ANSPRECHPARTNER

                         Alexander A. Liessem
                         Partner

                         T +375 17 203 94 55
                         alexander.liessem@bnt.eu
Belarus                                                                                                  4

   1. Grundbuch                                       • Ausländische Staatsangehörige und auslän-
                                                        dische Gesellschaften sind grundsätzlich nicht
• Das staatliche Immobilienregister (Grundbuch)         berechtigt, Eigentum an Grundstücken zu
  ist ein öffentlich zugängliches Register, das         erwerben, sie können aber diese pachten. Des
  durch das Nationalkatasteramt (Grundbuchamt)          Weiteren wird ihnen gestattet, Gebäude und
  in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden für            einzelne Räumlichkeiten zu erwerben, wobei
  staatliche Eintragungen geführt wird.                 die darunter liegenden Grundstücke gepachtet
                                                        werden können.
• Dieses Grundbuch wird elektronisch geführt und
  ist grundsätzlich öffentlich zugänglich. Einige     • Land- und forstwirtschaftliche Flächen und
  Informationen über konkrete Immobilien sind           Flächen in Naturschutzgebieten können
  auch über das Internet zugänglich. Weiterge-          grundsätzlich nur ihrem Verwendungszweck
  hende Informationen (z.B. Einsicht in das gesa-       entsprechend genutzt werden. Eine Änderung
  mte Grundbuch) sind nur den hierzu gesetzlich         der Zweckbestimmung darf nur in den geset-
  ermächtigten Personen zugänglich.                     zlich geregelten Fällen erfolgen.

• Im Grundbuch werden alle rechtlich relevanten
  Informationen in Bezug auf Immobilien geführt
  und eingetragen (Entstehung, Veränderung               3. Steuern
  und Untergang der Immobilien, Entstehung,
  Übergang, Änderung, Erlöschen von Rechten,          • Gebäude und Räumlichkeiten unterliegen einer
  Beschränkungen und Belastungen).                      Immobiliensteuer. Die jährliche Immobilien-
                                                        steuer beträgt 0,1% des Wertes der Immobilie
• Der Inhalt des Grundbuchs genießt guten               für natürliche Personen und 1,0 % für juris-
  Glauben, solange nicht eine gegenteilige Gericht-     tische Personen.
  sentscheidung vorliegt.
                                                      • Grundstücke unterliegen der Grundsteuer.
• Die diesbezüglichen Verwaltungsgebühren sind          Wenn das Grundstück vom Staat gegen Zahlung
  gering.                                               eines Pachtzinses überlassen wird, ist nur der
                                                        Pachtzins zu zahlen. Die Höhe der Grundsteuer
                                                        (oder des Pachtzinses) hängt vom sog. Kataster-
                                                        wert, der Fläche, der Nutzung des Grundstücks
   2. Erwerb von                                        und seiner Lage ab.

      Grundeigentum                                   • Die Mehrwertsteuer liegt aktuell bei 20%. Eine
                                                        Befreiung von der MwSt. wird bei der Wahl der
• Grundsätzlich müssen weder Immobilienkau-             vereinfachten (Umsatz-) Besteuerung gewährt.
  fverträge noch andere immobilienbezogene
  Vereinbarungen notariell beurkundet werden.         • Es gibt keine Grunderwerbsteuer. Erzielt der
  Hiervon gibt es jedoch einige Ausnahmen.              Verkäufer beim Verkauf einen Gewinn, so ist
                                                        dieser zu versteuern. Handelt es sich beim
• Der Kaufvertrag selbst sowie der Eigen-               Verkäufer um eine juristische Person, so beträgt
  tumsübergang in Erfüllung des Vertrages sind          die Kapitalertragsteuer 18%. Eine natürliche
  zwingend eintragungspflichtig.                        Person hat lediglich 13% abzuführen. Allerdings
                                                        sind bestimmte Verkäufe gewinnsteuerfrei.
• Bestehende dingliche Belastungen bleiben vom
  Eigentumsübergang unberührt.

• Privatgrundstücke können nur gemeinsam mit             4. Zweckgesellschaften
  den darauf liegenden Immobilien veräußert
  werden. Umgekehrt gehen bei Veräußerung der         • Die üblichste Rechtsform ist die Gesellschaft
  Immobilien die Rechte an den darunter liegen-         mit beschränkter Haftung (OOO) oder Aktienge-
  den Grundstücken auf den neuen Erwerber über.         sellschaft.
Belarus                                                                                                 5

• Für OOO gelten keine Anforderungen in Bezug           6. Öffentliches Baurecht
  auf den Minimalbetrag des Stammkapitals.
  Das Mindestgrundkapital einer geschlossenen        • Es gibt die folgenden wichtigsten Etappen
  Aktiengesellschaft beträgt ca. 1.000 EUR und das     im Bauverfahren: i) Vorplanung (Besorgung
  einer offenen Aktiengesellschaft ca. 4.000 EUR.      der Zulassungsunterlagen und Erfüllung der
                                                       technischen Bedingungen für die Planung und
• Einschränkungen für eine ausländische Beteili-       Bauausführung, der Bauplanung, Zuweisung
  gung existieren nicht.                               des Grundstückes u.a.), ii) Planung, Staatsex-
                                                       pertise der Projektunterlagen, sonstige Schritte
• In der Praxis nimmt der Gründungs- und Regis-        und die Erteilung der Baugenehmigung, iii)
  trierungsprozess einige Wochen bis eineinhalb        Bauausführung unter technischer Bauaufsicht
  Monate in Anspruch.                                  und Überwachung durch den Projektanten,
                                                       iv) Inbetriebnahme samt behördlicher Bauab-
• Die Registrierungskosten sind gering, da keine       nahme und Registrierung im Grundbuch.
  notarielle Beglaubigung der Gründungsunterla-
  gen erforderlich ist.                              • Investoren können nach Abschluss eines
                                                       Investitionsvertrags mit der Republik Belarus
                                                       die Planung und Bauausführung stufenweise
                                                       durchführen, wobei die Planung der bevorste-
   5. Risiken beim Erwerb                              henden Etappe des Bauprojekts gleichzeitig mit
                                                       der Bauausführung der laufenden Bauetappe
• Der Kauf gilt mit Registrierung des Kaufver-         erfolgen kann. Auf der Grundlage von Inves-
  trages als wirksam abgeschlossen. Der Register-      titionsabkommen werden Investoren weitere
  beamte kontrolliert die Daten der zu über-           Vorteile eingeräumt.
  tragenden Immobilie im Grundbuch. Weichen
  die Angaben im Vertrag von denen im Grund-
  buch ab, wird der Vertrag nicht registriert und
  kommt somit nicht wirksam zustande. Daher             7. Vermietung
  sind die Risiken in Bezug auf den Eigen-
  tumsübergang relativ gering.                       • Der Mietvertrag bedarf der Schriftform. Im
                                                       Mietvertrag soll ausdrücklich die Höhe des
• Hat der Erwerber die Sache von einem Nicht-          Mietzinses festgelegt werden, andernfalls gilt
  berechtigten entgeltlich erworben, so wird der       der Vertrag nicht als wirksam abgeschlossen.
  Erwerber Eigentümer, es sei denn, dass er zu
  dieser Zeit Kenntnis von der Nichtberechtigung     • Der Mietvertrag bedarf nicht der Eintragung im
  hatte oder haben musste. Der ursprüngliche           Grundbuch.
  Eigentümer kann die Herausgabe der Sache nur
  dann verlangen, wenn ihm bzw. der Person, der      • Der Verkauf eines vermieteten Gebäudes führt
  die Sache anvertraut war, die Sache verlor-          nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses
  en gegangen, gestohlen worden oder sonst             (Kauf bricht nicht Miete).
  abhandengekommen war. Wurde die Sache vom
  Nichtberechtigten unentgeltlich erworben, so       • Ein Mietvertrag für Gebäude oder einzelne
  kann der Eigentümer jederzeit die Herausgabe         Räumlichkeiten wird grundsätzlich für eine
  der Sache verlangen.                                 3-jährige Mietdauer abgeschlossen. Die Kürzu-
                                                       ng dieser Mietdauer erfordert die ausdrückliche
• Wer eine Immobilie im guten Glauben über 15          Zustimmung des Mieters. Der Mietvertrag kann
  Jahre hinweg im Besitz hat, erwirbt das Eigen-       auch unbefristet abgeschlossen werden.
  tum daran im Wege der Ersitzung.
                                                     • Ausländer können uneingeschränkt Mieter
• Due Diligence bei Erwerb von Immobilien bzw.         werden.
  Zweckgesellschaften ist empfehlenswert.
                                                     • Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietver-
• Es existieren spezielle Risiken beim Erwerb          träge beträgt für jede Partei drei Monate soweit
  land-/forstwirtschaftlicher Flächen.                 vertraglich nicht anders geregelt.
Belarus                                                                                              6

• Landwirtschaftliche Flächen können für land-        Währung, für internationale Transaktionen
  wirtschaftliche Zwecke an private Gesellschaf-      in Bezug auf die maximale Zinshöhe und
  ten und wissenschaftliche Einrichtungen sowie       Verzugszinsen, für die Abtretung der Forderung
  natürliche Personen verpachtet werden. Forst-       aus dem Darlehensvertrag an eine ausländische
  wirtschaftliche Flächen werden im Regelfall         Gesellschaft usw.
  nur an staatliche forstwirtschaftliche Organi-
  sationen oder wissenschaftliche Institutionen     • Das anzuwendende Recht kann frei gewählt
  verpachtet.                                         werden. Inländische Kreditverträge unterliegen
                                                      jedoch im Regelfall dem belarussischen Recht.
• Die Vermietung von staatlichen Immobilien,
  deren Anteil in Belarus sehr hoch ist, unter-     • Die vorzeitige Kreditrückführung ist mit
  liegt einer speziellen Regelung, insbesondere       Zustimmung des Kreditgebers vorbehaltlich
  in Bezug auf die Mietzinshöhe und das Vermi-        einer entsprechenden vertraglichen Vereinba-
  etungsverfahren, welches meist in Form von          rung möglich.
  Auktionen abläuft.

                                                       9. Sicherheiten -
   8. Darlehen (Kredite)                                  Grundpfandrechte
• Der Kreditvertrag gilt als Sonderform des
  Darlehensvertrages. Als Kreditgeber im Kred-      • Der hypothekarischen Verpfändung unterliegen
  itvertrag kann nur eine Bank oder eine andere       nur Immobilien. Grundstücke werden immer
  Kredit- und Finanzierungsinstitution auftret-       im Haftungsverband mit den darauf errichteten
  en. Dabei kann ein Darlehensvertrag zwischen        Gebäuden und Anlagen belastet.
  beliebigen Personen abgeschlossen werden.
                                                    • Durch ein Pfandrecht am privaten Grundstück
• Kredite können sowohl in belarussischen Rubel       oder am Pachtrecht am Grundstück können nur
  als auch in Auslandswährung gewährt werden,         Forderungen aus einem Kreditvertrag mit einer
  wobei Kredite nur ausnahmsweise in Ausland-         in Belarus tätigen Bank oder mit internation-
  swährung (z.B. für Importgeschäfte) gewährt         alen Finanzinstitutionen wie IFC, EBRD u.a.
  werden.                                             besichert werden.

• Zwischen belarussischen Gesellschaften sind       • Zukünftiges Vermögen des Pfandschuldners
  Darlehen nur in belarussischen Rubeln zulässig.     kann mit Einschränkungen ebenfalls Gegen-
                                                      stand des Pfandrechts werden.
• Darlehen sind grundsätzlich verzinslich. Der
  gesetzliche Zinssatz bemisst sich nach dem        • Die verpfändete Immobilie muss dem Pfandg-
  Refinanzierungssatz der Nationalbank. Die           läubiger nicht übergeben werden.
  Vertragsparteien können vertraglich einen
  festen oder veränderlichen Zinssatz verein-       • Der Hypothekenvertrag bedarf der Schrift-
  baren.                                              form. Eine notarielle Beurkundung ist nur
                                                      erforderlich, sofern die durch die Verpfändung
• Die Zinshöhe hat grundsätzlich keine Ober-          gesicherte Forderung auch einer notariellen
  bzw. Untergrenze. Ausnahmen gelten aber für         Beurkundung bedarf.
  die Darlehen ausländischer Gesellschaften
  zugunsten von belarussischen Gesellschaften.      • Die Rechte aus Hypotheken können in einem
  Sollte z.B. ein solches Darlehen in Euro oder       Hypothekenbrief festgehalten werden.
  USD mit einem Zinssatz von mehr als 14% p.a.
  verzinst werden, ist hierfür eine Zustimmung      • Der Hypothekenvertrag wird erst mit seiner
  der Nationalbank einzuholen.                        staatlichen Eintragung wirksam. Wird die
                                                      Hypothek über zukünftiges Vermögen bestellt,
• Diverse staatliche Restriktionen gelten             so wird der Vertrag schon im Zeitpunkt des
  insbesondere für Darlehen in ausländischer          Abschlusses in Schriftform wirksam.
Belarus                                                                                               7

• Der Hypothekenvertrag muss den Gegenstand       • Die Verpfändung des Pachtrechts am Grund-
  der Hypothek, seine Benennung, Standort und       stück und des Gesamtbetriebes ist eintragung-
  Identifizierungsdaten, den Betrag sowie den       spflichtig.
  Inhalt und Wert der zu sichernden Forderung
  regeln.                                         • Durch das Pfandrecht am Gesamtbetrieb
                                                    können nur Forderungen besichert werden,
• Der Hypothekenvertrag selbst sowie die mit        deren Wert mindestens die Hälfte des
  Immobilien zusammenhängenden Rechts-              Betriebswertes beträgt und die mindestens
  geschäfte (z. B. Entstehung, Übergang,            ein Jahr nach Verpfändung des Betriebs fällig
  Erlöschen von Rechten an Immobilien) unter-       werden.
  liegen der Eintragung ins Grundbuch.
                                                  • Die Löschung eines Pfandrechts erfolgt vor
• Das Grundbuch ist öffentlich einsehbar.           allem mit dem Erlöschen der besicherten
                                                    Forderung oder auf Antrag des Pfandschuld-
• Bei Übertragung des Eigentums oder sonsti-        ners bei Sorgfaltspflichtverletzung seitens des
  ger Rechte an verpfändeten Immobilien bleibt      Pfandgläubigers in Bezug auf das verpfändete
  die Sicherheit bestehen. Die Rechtsnachfolger     Vermögen.
  des Sicherungsgebers treten grundsätzlich in
  dessen Rechte und Pflichten ein.

• Die Bestellung mehrerer Pfandrechte an einem       11. Verwertung
  Gegenstand ist zulässig. Die Reihenfolge der
  Pfandrechte bestimmt sich nach der Reihenfol-   • Die Verwertung der Hypothek erfolgt aufgrund
  ge der Eintragungen im Grundbuch.                 eines Gerichtsurteils oder notariell beurkunde-
                                                    ten Vertrags.
• Die vertragliche Hypothek erlischt grundsät-
  zlich mit dem Erlöschen der besicherten         • Die Verwertung erfolgt im Wege der öffentli-
  Forderung. Die Löschung ist eintragungspfli-      chen Versteigerung.
  chtig.
                                                  • Bei mehreren Pfandrechten an einem Pfandge-
• Rechte des Pfandgläubigers können verbrieft       genstand werden Forderungen der nachran-
  werden. Der Hypothekenbrief ist ein auf Namen     gigen Pfandgläubiger erst nach Befriedigung
  lautendes Wertpapier.                             vorrangiger Pfandgläubiger aus dem verblieb-
                                                    enen Erlös der Verwertung des verpfändeten
• Bei Veräußerung von verpfändeten Sachen           Vermögens befriedigt.
  bleibt das Pfandrecht auch bei guten Glauben
  des Erwerbers bestehen.                         • Die Rangfolge der Pfandgläubiger bestimmt
                                                    sich nach der Reihenfolge der Eintragungen im
                                                    Grundbuch.

   10. Sonstige
     Sicherheiten                                    12. Insolvenzfall des
• Zu den sonstigen Sicherheiten gehören vor            Schuldners
  allem Pfandrecht an Forderungen, am Pachtre-
  cht an Grundstücken, an Gesellschaftsanteilen   • Das Insolvenzverfahren umfasst die folgen-
  und Aktien sowie das Pfandrecht am Gesamt-        den Phasen: i) Schutzphase, in welcher auf
  betrieb.                                          Sicherung des Schuldnervermögens gerichtete
                                                    Maßnahmen getroffen sowie die Gründe für die
• Verträge über die Bestellung von Sicherheit-      Eröffnung des Insolvenzverfahrens überprüft
  en müssen schriftlich sein und die gesetzlich     werden, ii) das eigentliche Konkursverfahren,
  vorgeschriebenen wesentlichen Bestandteile        welches bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Über-
  beinhalten.                                       schuldung des Schuldners eingeleitet wird.
Belarus                                               8

  Im Rahmen des Konkursverfahrens erfolgt
  entweder die Sanierung des Schuldners, die auf
  Abwehr der Insolvenz und Wiederherstellung
  des Unternehmensbetriebs und der Zahlungs-
  fähigkeit ausgerichtet ist, oder die Liquidation,
  falls die Sanierung keinen Erfolg verspricht.

• Das Insolvenzverfahren kann auch durch einen
  Vergleich beendet werden, ohne dass das
  Konkursverfahren durchgeführt wird.

• Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in
  der Presse sowie im online zugänglichen öffen-
  tlichen Insolvenzregister veröffentlicht.

• Die Frist für die Anmeldung der Forderungen
  beträgt zwei Monate nach Veröffentlichung der
  Mitteilung über die Eröffnung des Insolvenz-
  verfahrens.

• Die durch das Pfandrecht besicherten
  Forderungen sind in vierter/vorletzter Linie
  vorrangig vor den sonstigen Gläubigern zu
  befriedigen.

• Zur Befriedigung der besicherten Forderung
  steht nicht nur der Pfandgegenstand sondern
  auch das sonstige Vermögen des Schuldners zur
  Verfügung.

• Eine nicht rechtzeitig angemeldete Forderung
  kann lediglich aus denjenigen Mitteln des
  Schuldners befriedigt werden, die nach der
  Befriedigung der fristgerecht angemeldeten
  Forderungen noch verbleiben.

Autor: Alexander A. Liessem
Bulgarien

bnt Neupert Ivanova & Kolegi, adv.dr.
Gladstone 48
BG - 1000 Sofia

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   1. Grundbuch                                     • Der Käufer erwirbt die Immobilien mit allen
                                                      bestehenden dinglichen Belastungen.
• Das Grundbuch ist ein öffentliches Register mit
  immobilienbezogenen Angaben, das von den          • Der Eigentümer des Grundstücks und des
  örtlichen Verwaltungsbehörden geführt wird.         darauf errichteten Gebäudes muss dieselbe
                                                      Person sein. Dieses Prinzip gilt nicht beim sog.
• Das Grundbuch ist öffentlich zugänglich. Das        Erbbaurecht. Durch ein (in Bulgarien meistens
  Recht zur Einsichtnahme ins Grundbuch ist           zeitlich unbeschränktes) dingliches Erbbau-
  uneingeschränkt, allerdings meistens nur vor        recht kann das Eigentum am Grundstück vom
  Ort im Archiv der jeweiligen sog. Eintragung-       Eigentum am darauf stehenden Gebäude rech-
  sagentur möglich.                                   tlich getrennt werden, wobei sowohl Grund-
                                                      stückseigentümer als auch Gebäudeeigentümer
• In das Grundbuch werden dingliche Rechte            ein gegenseitiges gesetzliches dingliches
  (Eigentumsrechte, Grundpfandrechte,                 Vorkaufsrecht zukommt.
  Erbbaurechte, Dienstbarkeiten, dingliche
  Nutzungsrechte), Informationen über Geri-         • Es bestehen Beschränkungen betreffend den
  chts- und Zwangsvollstreckungsverfahren oder        Erwerb von Land durch Nicht-EU-Ausländer.
  Versteigerungen eingetragen. Eine Eintragung        Gesetzliche Vererbung ist zwar möglich, das
  von Mietverhältnissen ins Grundbuch ist eben-       Eigentum muss aber innerhalb einer dreijäh-
  falls möglich.                                      rigen Frist auf einen Berechtigten übertragen
                                                      werden. Keine Einschränkungen bestehen
• Das Grundbuch kann lückenhaft und ungenau           bezüglich des Erwerbes von Gebäuden.
  sein. Der Schutz des guten Glaubens ist
  eingeschränkt. Dem gutgläubigen Erwerber          • Spezielle Regeln gelten für den Erwerb von
  kommt die kurze Ersitzungsfrist von fünf            land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Der
  Jahren zugute.                                      Erwerber muss seit mindestens fünf Jahren
                                                      seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung in
• Die Grundbuchkosten (für die Eintragung oder        Bulgarien haben. Diese Einschränkungen sind
  Einsichtnahme) sind vernachlässigbar.               auch auf Zweckgesellschaften anwendbar.

   2. Erwerb von                                       3. Steuern
      Grundeigentum                                 • Beim Erwerb von Immobilien sind Grunder-
                                                      werbsteuer, Einkommensteuer und ggf. auch
• Der Kaufvertrag an Liegenschaften wird in           Umsatzsteuer zu beachten. Immobilienei-
  Form einer notariellen Urkunde abgeschlos-          gentümer leisten darüber hinaus jährliche
  sen und muss die Parteien, die zu erwerbende        Grundsteuerzahlungen.
  Immobilie und den Kaufpreis hinreichend
  benennen.                                         • Der entgeltliche Erwerb von Immobilien wird
                                                      mit einer Grunderwerbsteuer belegt, die durch
• Die Eintragung ins Grundbuch ist erforder-          die jeweilige Gemeinde festgelegt und erhoben
  lich. Allerdings bewirkt sie nicht den Eigen-       wird. Die einmalige Steuer beträgt zwischen 0,1
  tumsübergang. Dieser erfolgt bereits durch den      und 3% des Geschäftswerts (oder der steuerli-
  Abschluss des Kaufvertrags (deklaratorische         chen Wertfestsetzung, wenn diese höher ist).
  Wirkung der Eintragung). Nur wenn die Immo-
  bilie mehrfach veräußert wird (bei Konkur-        • Baugrundstücke und Bauten werden mit einer
  renz der Käufer) gilt derjenige von ihnen als       jährlichen Grundsteuer belegt, die durch die
  Eigentümer, der als erster die Eintragung ins       jeweilige Gemeinde festgelegt und erhoben
  Grundbuch veranlasst hat. In der Praxis erfolgt     wird. Je nach Gemeinde beträgt sie zwischen
  die Eintragung am selben Tag, an dem der            0,1 und 4,5‰ der steuerlichen Wertfestsetzung.
  Kaufvertrag beurkundet wird.                        Nichtbebauter land- und forstwirtschaftlicher
                                                      Boden ist von dieser Steuer befreit.
Bulgarien                                                                                             11

• Außerdem können in den gesetzlich festge-             5. Risiken beim Erwerb
  legten Fällen Einkommensteuer (pauschal 10%)
  und Umsatzsteuer (20%) anfallen.                   • Die Risiken beim Erwerb von Immobilien
                                                       in Bulgarien sind nicht unerheblich und
• Erwerb, Belastung, Vermietung und Verpach-           begründen die Notwendigkeit einer umfassend-
  tung von Land außerhalb bewohnter Ortschaf-          en Prüfung der Eigentumsrechte (mit Rückblick
  ten sind umsatzsteuerfrei. Ähnliches gilt für        auf die vorausgegangenen zehn Jahre).
  den Erwerb und die Belastung von Altbauten
  und der Grundstücke, auf denen diese stehen,       • Den absoluten Schutz des guten Glaubens beim
  und für die Vermietung von Wohnungen an              entgeltlichen Erwerb gibt es nicht. Für gutgläu-
  natürliche Personen. Im Übrigen beträgt die          bige Käufer gilt jedoch die kürzere Ersitzungs-
  Umsatzsteuer 20%.                                    frist von fünf Jahren, während die reguläre
                                                       Ersitzungsfrist zehn Jahre beträgt und bei
• Die Notargebühren sind degressiv gestaltet und       fehlender Gutgläubigkeit greift.
  betragen je nach Geschäftswert zwischen 1,5%
  und 1‰, allerdings nicht mehr als 6.000 BGN        • Gegebenenfalls bestehen Restitutionsansprüche
  (ca. 3.000 EUR). Die Eintragung ins Grund-           an Immobilien, deren Abklärung aufwändig ist.
  buch ist mit einer Gebühr in Höhe von 0,1%
  des Geschäftswerts, mindestens aber 10 BGN (5      • Gesetzliche Vorkaufsrechte bestehen zwischen
  EUR) verbunden.                                      Miteigentümern und zwischen Grundstücks-
                                                       und Gebäudeeigentümern. Sie sind innerhalb
                                                       von zwei Monaten ab Kenntnisnahme auszuü-
                                                       ben, sonst erlöschen sie.
   4. Zweckgesellschaften
                                                     • Wegen des eingeschränkten Schutzes des
• Zweckgesellschaften werden oft zur Umge-             guten Glaubens ist eine rechtliche Due Dili-
  hung der bestehenden Beschränkungen und              gence jedenfalls zu empfehlen. Im Vorfeld zu
  zur Steueroptimierung im Rahmen von Share            klären sind auch Unstimmigkeiten zwischen
  Deals verwendet, da bei der Übertragung von          Grundbuch und Kataster. Das Katastersystem
  Aktien und/oder Geschäftsanteilen keine              ist eine Datenbank zur technischen Erfassung
  Umsatzsteuer anfällt. Bei Zweckgesellschaften        der Flächen in Bulgarien. Die Angaben im
  bestehen zwei Möglichkeiten. Einerseits lässt        Kataster betreffend Eigentumsverhältnisse
  sich eine GmbH bulgarischen Rechts (OOD,             und beschränkte dingliche Rechte müssen
  Mindeststammkapital 2 BGN = 1 EUR) oder              den Eintragungen im Grundbuch folgen. Da
  eine Aktiengesellschaft bulgarischen Rechts          das Katastersystem aber noch im Entstehen
  (AD, Mindeststammkapital 50.000 BGN =                ist, sind öfters Lücken und Ungenauigkeiten
  25.000 EUR) gründen. Andererseits besteht die        vorhanden.
  Möglichkeit zur Gründung einer besonderen
  Immobilienanlegergesellschaft (in Form einer
  Aktiengesellschaft) gründen. Diese bedarf einer
  Lizenz, muss ein Stammkapital von mindestens          6. Öffentliches Baurecht
  500.000 BGN (ca. 250.000 EUR) aufweisen
  und ist körperschaftsteuerlich begünstigt.         • Vor der Errichtung eines Gebäudes ist sicher-
                                                       zustellen, dass dieses den Nutzungsvorga-
• Die Registrierung in das Handelsregister erfolgt     ben für das Grundstück sowie den Stadt-
  wenige Tage (ca. 3 Werktage) nach Einreichung        planungsvorgaben entspricht. Es bestehen
  aller Unterlagen.                                    Prozeduren für die Änderungen von Flächen-
                                                       nutzungs- und Stadtplan. Die Unterlagen sind
• Die Kosten des Eintragungsverfahrens im Sinne        durch verschiedene Behörden, meistens bei der
  der zu entrichtenden Eintragungsgebühren             betroffenen Gemeinde, zu prüfen.
  sind nicht erheblich. In der Regel kostet die
  Gründung einer GmbH bulgarischen Rechts ca.        • Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung
  2.000 EUR.                                           erforderlich. Diese ist vom Hauptarchitek-
                                                       ten der Gemeinde binnen sieben Tagen ab
Bulgarien                                                                                             12

  Antragstellung zu erteilen. Ohne Baugenehmi-         Unterschrift. Diese Verträge unterliegen der
  gung errichtete Gebäude sind auf Kosten des          Registrierung beim Grundbuchamt und beim
  Eigentümers zu beseitigen, eine nachträgli-          zuständigen Landwirtschaftsamt.
  che Einholung der Baugenehmigung ist
  ausgeschlossen.                                    • Ein besonderer Rechtsschutz des Mieters
                                                       besteht nicht. Insbesondere bei nicht ordnungs-
• Vor der Nutzung bedürfen Gebäude einer               gemäßer Entrichtung des Mietzinses ist eine
  Nutzungsgenehmigung.                                 kurzfristige und kostengünstige Räumung der
                                                       Immobilie möglich. Dies gilt sogar bei Wohn-
• In bestimmten Fällen ist im Vorfeld der              raum.
  Verwirklichung eines Investitionsvorhabens
  eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.      • Eine Untervermietung ist grundsätzlich ohne
                                                       Zustimmung des Vermieters möglich. Letzter-
                                                       er hat einen Direktanspruch gegenüber dem
                                                       Untermieter auf Zahlung des Mietzinses.
   7. Vermietung
• Der Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform.
  Er muss Parteien, Mietobjekt und Mietzins             8. Darlehen (Kredite)
  regeln. Mietverträge mit einer Dauer von
  über drei Jahren kann rechtswirksam nur            • Kredite werden grundsätzlich von lokal tätigen
  der Eigentümer abschließen. Ein Mietvertrag          Banken gewährt. Banken gewähren Kredite zur
  kann nach Wahl der Parteien als befristet oder       Immobilienfinanzierung in der Regel in BGN
  unbefristet abgeschlossen werden, wobei ein          oder in Euro.
  Mietvertrag wirksam nur für einen Zeitraum
  bis zu zehn Jahren abgeschlossen werden, mit       • Die Zinssätze sind grundsätzlich variabel. Ihre
  Ausnahme von Leasingverträgen, die immer             Höhe ist u.a. abhängig vom Leitzins der Bulgar-
  kommerzielle Transaktionen darstellen.               ischen Nationalbank oder der Europäischen
                                                       Zentralbank (je nach Währung des Darlehens),
• Mietverträge können auf Verlangen des Mieters        der Darlehenshöhe und Laufzeit sowie der
  ins Grundbuch eingetragen werden. Die im             Besicherung und der Bonität des Darlehensne-
  Grundbuch eingetragenen Mietverträge binden          hmers. Allerdings gibt es auch weniger trans-
  den neuen Eigentümer.                                parente Zinsbildungsfaktoren, die eine nicht
                                                       weniger wichtige Rolle spielen. So behalten
• Mietverträge mit einem notariell beglaubigten        sich die Banken im Regelfall das Recht vor, den
  Datum binden den neuen Eigentümer ebenfalls,         Zinssatz sowie die zahlreichen Gebühren, die
  allerdings nur bis zum Ablauf eines Jahres nach      sie von Darlehensnehmern verlangen, einseitig
  der Veräußerung.                                     zu erhöhen.

• Es gibt keinen gesetzlichen Unterschied zwis-      • Die Parteien können das auf den Darlehens-
  chen Mietverträgen für Gewerberäume und              vertrag anwendbare Recht frei wählen, wobei
  Mietverträgen für Wohnungen.                         die Kreditinstitute in der Regel die bessere
                                                       Verhandlungsposition haben. Bedingt durch
• Besondere Beschränkungen betreffend                  die Verwertung der Sicherheiten wird eigen-
  die Vermietung von Liegenschaften durch              tlich immer bulgarisches Recht als anwendbar
  Ausländer gibt es nicht.                             bestimmt.

• Die Kündigungsfrist regelt sich nach dem           • Banken verlangen Entschädigungen bei vorzeit-
  Zeitraum, für den der Mietzins geschuldet wird.      iger Rückzahlung.
  Abweichende Kündigungsfristen können vertra-
  glich vereinbart werden.

• Die Verpachtung von land- und forstwirtschaft-
  lichen Flächen bedarf der notariell beglaubigten
Bulgarien                                                                                            13

   9. Sicherheiten –                                    10. Sonstige Sicherheiten
      Grundpfandrechte                               • Forderungen können mittels der Sicherungsab-
                                                       tretung zur Besicherung eines Kredits auch
• Das Grundpfandrecht gibt dem Gläubiger das           ohne Zustimmung des Schuldners abgetreten
  Recht, die Zwangsvollstreckung in das belastete      werden. Eine Verpfändung von Forderungen
  Grundstück zu betreiben, um die besicherten          im Wege der Eintragung ins Zentralregister der
  Forderungen zu befriedigen.                          Sonderpfandrechte beim Justizministerium ist
                                                       ebenfalls möglich.
• Weitverbreitet sind vertragliche Grundpfandre-
  chte, die zwingend notariell beurkundet werden     • Eine Verpfändung von Geschäftsanteilen oder
  müssen. Notarurkunde. Der Vertrag über die           Gesamtunternehmen als Sicherheit ist möglich.
  Bestellung des Grundpfandrechts muss die             Die Form des Vertrags hängt von der Natur des
  Parteien, die besicherte Schuld, die Fälligkeit      Pfandgegenstandes (Geschäftsanteile, Aktien
  und den Gegenstand (die Immobilie, die als           usw.) ab und bedarf einer Eintragung ins
  Sicherheit dient) eindeutig feststellen.             Handelsregister und/oder ins Zentralregister
                                                       der Sonderpfandrechte.
• In einigen gesetzlich geregelten Fällen entsteht
  ein gesetzliches Grundpfandrecht.                  • Bei Personengesellschaften und Gesellschafts-
                                                       anteilen ist die Verpfändung an die Einwil-
• Grundpfandrechte werden ins Grundbuch                ligung der übrigen Gesellschafter geknüpft,
  eingetragen. Die Eintragung hat konstitutive         soweit sie nicht bereits im Gesellschaftsvertrag
  Wirkung und bestimmt den Rang der Grund-             vorgesehen ist.
  schuld.
                                                     • Bewegliche Sachen und Wertpapiere können
• Die Übertragung eines mit Grundpfandre-              Gegenstand eines Faustpfandrechts oder eines
  cht belasteten Grundstücks hat keinerlei             faustlosen Sonderpfandrechts sein. Letzteres
  Auswirkung auf die Grundschuld, die also vom         ist auch an Forderungen und Geschäftsanteilen
  neuen Eigentümer übernommen wird.                    möglich.

• Die Rangfolge bei mehreren Grundpfandrech-         • Unter den persönlichen Sicherheiten sind die
  ten bestimmt sich nach dem Datum der Eintra-         Bürgschaft, die Bankgarantie und die Konzern-
  gung ins Grundbuch.                                  garantie bekannt. Für alle gilt die schriftliche
                                                       Form. Ein Gläubiger, der bei Zahlungsverzug
• Die Grundschuld erlischt zehn Jahre nach der         des Schuldners sechs Monate untätig bleibt,
  Eintragung. Sie kann jedoch erneuert werden.         verliert sein Recht gegenüber dem Bürgen.
  Gelöscht wird sie auf Grund einer Freigab-
  eerklärung durch den Gläubiger. Diese kann
  erzwungen werden, wenn die Voraussetzungen
  dafür vorliegen.                                      11. Verwertung
• Die Grundschuld ist vom Bestand der                • Verträge über die Bestellung einer Grund-
  besicherten Forderung unmittelbar abhängig.          schuld müssen die Fälligkeit der Forderungen
  Es ist verboten, von der Zwangsversteigerung         bestimmen. Eine Zahlungsaufforderung an den
  abweichende Arten der Befriedigung zu verein-        Schuldner ist daher bei fruchtlosem Verstre-
  baren.                                               ichen der Zahlungsfrist entbehrlich.

• Eine Grundschuld kann nur durch den                • Voraussetzung für die Verwertung ist das sog.
  Eigentümer bestellt werden.                          Vollstreckungsblatt, das im Rahmen eines vere-
                                                       infachten (Mahn-)Verfahrens durch das örtlich
                                                       zuständige Gericht innerhalb von wenigen
                                                       Tagen ab Antragstellung erteilt wird.

                                                     • Die Verwertung der Immobilie erfolgt durch
Bulgarien                                                                                            14

  Zwangsversteigerung. Diese kann einem privat-         keine Anfechtungsrechte ausüben.
  en Vollstrecker oder einem staatlichen Geri-
  chtsvollzieher aufgetragen werden. Die Wahl         • Im Falle einer Insolvenz, die zu einem
  liegt beim Gläubiger.                                 Konkursverfahren führt, werden Gläubiger,
                                                        die über Grundpfandrechte verfügen, vorran-
• Pfandrechte geben dem Pfandgläubiger die              gig aus der besicherten Immobilie befriedigt.
  Möglichkeit, sich vorrangig aus dem Erlös des         Durch Sicherungsübereignung und -abtretung
  belasteten Gegenstandes zu befriedigen.               gesicherte Gläubiger sind absonderungsberech-
                                                        tigt. Nicht fristgemäß angemeldete Forderun-
• Bei mehreren Gläubigern unterschiedlichen             gen werden im Insolvenzverfahren nicht
  Rangs genießt derjenige ein Befriedigungsprivi-       berücksichtigt.
  leg, der die früheste Eintragung erwirkt hat. Die
  nachrangigen Gläubiger werden am Erlös nur          Autoren: Stela Ivanova & Svetlomira Todorova
  beteiligt, soweit dieser durch den erstrangigen
  Gläubiger noch nicht erschöpft wurde. Mehr-
  ere Gläubiger gleichen Ranges werden anteilig
  befriedigt.

   12. Insolvenzfall des
     Schuldners
• Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren
  sind die Zahlungsunfähigkeit und die Über-
  schuldung. Eine weitere alternative Voraus-
  setzung für die Einleitung eines Insolvenzver-
  fahrens ist die Nichtzahlung von Löhnen und
  Gehältern für mehr als zwei Monate an mind-
  estens ein Drittel der Angestellten und Arbeiter
  des Unternehmens. Das Insolvenzverfahren
  kann in die Restrukturierung des Unterneh-
  mens münden, bei der dieses seine Tätigkeit
  nach einem Sanierungsplan fortsetzt, oder es
  kommt zu einem Konkursverfahren (Gesamt-
  vollstreckung). Hier wird das Restvermögen des
  Schuldners zu Geld gemacht und unter seinen
  Gläubigern verteilt.

• Stabilisierungsverfahren als Chance für
  Unternehmen, Insolvenzverfahren zu vermei-
  den, sind unter bestimmten Bedingungen
  ebenfalls möglich.

• Die Insolvenzeröffnung wird ins Handelsregis-
  ter eingetragen.

• Die Forderungen der Gläubiger sind innerhalb
  eines Monats ab Bekanntgabe der Insolven-
  zeröffnung ins Handelsregister beim Insol-
  venzgericht anzumelden. Eine Nachmeldung
  innerhalb von weiteren zwei Monaten ist
  möglich, allerdings können solche Gläubiger
Deutschland

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   1. Grundbuch                                    • Ausländische natürliche und juristische
                                                     Personen unterliegen in Deutschland keinen
• Grundbücher sind öffentliche Register, die         besonderen Beschränkungen und Genehmi-
  überwiegend bei den Amtsgerichten geführt          gungspflichten beim Kauf von Immobilien.
  werden.                                            Allgemeine Genehmigungsvorbehalte existieren
                                                     bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen und
• Grundbücher werden als Akten geführt. Für          in manchen Fällen bei Grundstücken auf dem
  eine elektronische Aktenführung gibt es bisher     Gebiet der ehemaligen DDR. Das Eigentum
  nur Modellversuche. Zur Einsicht in Grund-         besteht in der Regel einheitlich am Grundstück
  bücher muss ein rechtliches Interesse nachgew-     und an darauf errichteten Gebäuden (Ausnah-
  iesen werden.                                      men: Wohnungseigentum, Erbbaurechte).

• Im Grundbuch werden alle relevanten immo-
  bilienbezogenen Informationen eingetragen
  (Gemarkung, Flur und Flurstück, Größe,              3. Steuern
  Eigentümer, alle dinglichen Lasten und
  Beschränkungen, Grundpfandrechte).               • Die Grunderwerbssteuer, die als Umsatzsteuer
                                                     beim Erwerb des Grundstücks anfällt, beträgt
• Schuldrechtliche Verhältnisse, wie z.B. Miete      im Grundsatz 3,5% der Bemessungsgrundlage
  und Pacht, werden nicht in das Grundbuch           (entspricht in der Regel dem Kaufpreis).
  eingetragen.
                                                   • Den Steuersatz der Grunderwerbssteuer haben
• Grundstückübertragungen und -belastungen           viele Bundesländer auf bis zu 5,5% der Bemes-
  erfordern eine Eintragung im Grundbuch. Der        sungsgrundlage erhöht.
  gute Glaube an die Eintragungen im Grund-
  buch wird umfangreich geschützt; daher reicht    • Ohne Zahlung der Grunderwerbssteuer trägt
  der Grundbuchauszug zur Prüfung der Eigen-         das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht
  tumsverhältnisse am Grundstück aus.                ins Grundbuch ein.

• Das Recht zur Einsichtnahme in das Grundbuch     • Es wird eine Grundsteuer auf das Eigentum an
  besteht für jeden, der ein konkretes Interesse     Grundstücken von den Gemeinden und Städten
  darlegen kann (Kaufabsicht reicht aus). Die        erhoben; sie beträgt durchschnittlich 0,20 bis
  Grundbuchkosten sind gering.                       0,30 Euro pro Monat/qm. Die Notarkosten und
                                                     die Kosten für die Eintragung des Grunder-
                                                     werbs ins Grundbuch betragen ca. 2% des
                                                     Kaufpreises; hinzu kommen noch eventuelle
   2. Erwerb von                                     Finanzierungs- und Maklerkosten (letztere
                                                     liegen zwischen 3-7% des Kaufpreises zzgl.
      Grundeigentum                                  Mehrwertsteuer).

• Der Immobilienkaufvertrag sowie die Einigung
  über die dingliche Übertragung des Grund-
  stücks (beides ist voneinander zu unterscheid-      4. Zweckgesellschaften
  en) bedürfen der notariellen Beurkundung.
                                                   • Zweckgesellschaften können in Deutschland
• Die Übereignung wird erst durch Eintragung         zum Erwerb von Grundstücken und zur Projek-
  ins Grundbuch vollzogen (nicht bereits nach        tentwicklung verwendet werden.
  Abschluss des Kaufvertrages und dinglicher
  Einigung); die Eintragung in das Grundbuch ist   • Zweckgesellschaften ermöglichen die Übertra-
  für den Eigentumserwerb konstitutiv.               gung von Immobilienprojekten im Wege des
                                                     Share Deal ohne notwendige Änderungen des
• Die Veräußerung des Grundstücks hat auf die        Grundbuchs.
  dinglichen Belastungen des Grundstücks keinen
  Einfluss.                                        • Gängige Gesellschaftsform für eine Zweckge-
Deutschland                                                                                            17

  sellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter      oder Beschränkungen für eine Bebauung nicht
  Haftung (GmbH).                                       aus dem Grundbuch selbst ergeben.

• Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt          • Es gibt keine besonderen Risiken bei dem
  25.000 Euro, wovon bei einer Gründung ohne            Erwerb von land- oder forstwirtschaftlichen
  Sacheinlagen die Hälfte auf das Geschäftskonto        Flächen. Allerdings gibt es auf derartigen
  der Gesellschaft eingezahlt werden muss.              Flächen insbesondere naturschutzrechtliche
                                                        Beschränkungen im Hinblick auf die Nutzung.
• Als Alternative kann auch eine „UG" gegrün-           Diese Beschränkungen sollten im Rahmen einer
  det werden, das ist eine GmbH, die mit einem          Due Diligence geprüft werden.
  Stammkapital von 1 Euro gegründet werden
  kann. Für diese Gesellschaft gilt, dass sie keine
  Gewinne erwirtschaften darf, bis sie mindestens
  ein Stammkapitalvermögen von 25.000 Euro               6. Öffentliches Baurecht
  hat.
                                                      • In Deutschland gibt es das Bauplanungsrecht
• Beschränkungen für Ausländer bestehen nur             (Zuständigkeit des Bundes) und das Bauord-
  insoweit, dass dann erhöhte Anforderungen in          nungsrecht (Länderkompetenz).
  Bezug auf die Prüfung der Herkunft der Mittel
  (Geldwäschegesetz) gelten.                          • Für die Errichtung oder Erweiterung eines
                                                        Bauwerks ist grundsätzlich eine Baugenehmi-
• Die Gründung einer Gesellschaft kann innerh-          gung zu beantragen; allerdings gibt es viele
  alb von einer Woche erfolgen. Mit der Gründ-          Vorhaben, die genehmigungsfrei bzw. nur
  ung ist die Gesellschaft rechtsfähig. Die Eintra-     anzeigepflichtig sind.
  gung in das Handelsregister dauert zwischen
  zwei bis sechs Wochen.                              • Es besteht die Möglichkeit eine Bauvoranfrage
                                                        zu stellen, um die Zulässigkeit bestimmter
• Die Kosten für die Gründung einer Gesellschaft        Nutzungen vor Baubeginn bzw. vor Stellung des
  liegen bei ca. 1.000 Euro.                            Bauantrags zu klären.

   5. Risiken beim Erwerb                                7. Vermietung
• Die Rechtssicherheit beim Erwerb ist aufgrund       • Ein gewerblicher Mietvertrag muss als Mind-
  des guten Glaubens des Grundbuches und der            estinhalt lediglich eine Einigung im Hinblick
  hohen Qualität der Grundbücher in Bezug auf           auf den Mietgegenstand (Flächen und/oder
  das Eigentum und auf alle weiteren eingetrage-        Gebäude) und den Mietzins enthalten. Ausre-
  nen Rechte sehr hoch.                                 ichend sind hierbei Regelungen, durch die sich
                                                        die Mietgegenstände bzw. der Mietzins bestim-
• Risiken ergeben sich in erster Linie wegen            men lassen.
  möglicher nicht eingetragener schuldrechtlicher
  Verpflichtungen oder z.B. wegen Altlasten.          • Eine Eintragung eines Mietverhältnisses in
                                                        das Grundbuch ist in Bezug auf den schuldre-
• Das Grundbuch schützt den gutgläubigen                chtlichen Vertrag nicht möglich, aber es kann
  Erwerber.                                             eine entsprechende sachenrechtliche Belastung
                                                        eingetragen werden (z.B. Wohnrecht).
• Eine Ersitzung entgegen einer Eintragung im
  Grundbuch ist nicht möglich.                        • Der Verkauf eines vermieteten Gebäudes führt
                                                        nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses
• Eine Due Diligence sollte durchgeführt werden,        (Kauf bricht Miete nicht).
  und zwar in Bezug auf nicht einzutragende
  schuldrechtliche Verpflichtungen und in Bezug       • Es gibt Unterschiede in der gesetzlichen
  auf die baurechtliche Situation, da sich Rechte       Regelung der gewerblichen Mietverträge und
Deutschland                                                                                           18

  Wohnraummietverträge.                               • Spezielle Bedingungen für die Rückzahlung gibt
                                                        es nicht.
• Gewerbliche Mietverträge können auf bestim-
  mte Zeit (Regelfall) und unbestimmte Zeit
  geschlossen werden.
                                                         9. Sicherheiten -
• Insbesondere im Hinblick auf den Kündi-
  gungsschutz gelten für Wohnraummietver-                   Grundpfandrechte
  träge wesentlich höhere Anforderungen als
  für gewerbliche Mietverträge. Gewerbliche           • In Deutschland werden üblicherweise Grund-
  Mietverträge können grundsätzlich ohne sach-          schulden zur Finanzierung von Immobiliendar-
  lichen Grund gekündigt werden. Bei gewerbli-          lehen verwendet, da sie flexibler sind und ihr
  chen Mietverträgen können Kündigungsfristen           Bestand nicht von der Existenz und Höhe der
  frei vereinbart werden. Bei auf bestimmte Zeit        besicherten Forderung abhängig ist.
  geschlossenen gewerblichen Mietverträgen
  ist die ordentliche Kündigung in der Regel          • Registrierung / öffentlich zugänglich Infor-
  ausgeschlossen.                                       mationen über Pfandrechte an Liegenschaften
                                                        erhält nur wer ein berechtigtes Interesse nach-
• Im Hinblick auf die Pacht von landwirtschaft-         weisen kann.
  lichen Flächen (und das gilt auch für den
  Erwerb) bestehen keine Unterschiede im              • Die Übertragung des Eigentums oder anderer
  Vergleich zu anderen Grundstücken. Eine               dinglicher Rechte an Liegenschaften haben
  derartige Pacht (oder ein Erwerb) ist also für        keinen Einfluss auf bestellte Pfandrechte
  ausländische natürliche/juristische Personen          (Akzessorietät). Anders dagegen die Abtretung
  genauso möglich wie für deutsche natürliche/          der besicherten Forderung: Bei einer Hypothek
  juristische Personen.                                 geht bei einer Abtretung der Forderung
                                                        auch das Eigentum an der Hypothek über,
                                                        bei der Grundschuld können Eigentümer
                                                        der Forderung und der Grundschuld unter-
   8. Darlehen (Kredite)                                schiedlich sein (keine Akzessorietät).

• Deutsche Banken gewähren Kredite zur Immo-          • An einer Immobilie können mehrere Grund-
  bilienfinanzierung in der Regel in Euro.              pfandrechte bestellt werden. Ihre Rangfolge
                                                        richtet sich nach dem Zeitpunkt der Eintra-
• Fremdwährungsdarlehen, z.B. in Schweizer              gung.
  Franken, sind aber auch bei deutschen Kredit-
  instituten möglich.                                 • Grundschuld bzw. Hypothek erlöschen nicht
                                                        automatisch, wenn die besicherte Forderung
• Die Zinsen für ein Darlehen zur Immobilien-           nicht mehr besteht, sondern sie werden zur
  finanzierung sind u.a. abhängig vom Leitzins          Eigentümerhypothek bzw. zur Eigentümergr-
  der Europäischen Zentralbank, der Darlehen-           undschuld. Eine Löschung erfolgt nur dann,
  shöhe und Laufzeit sowie der Besicherung und          wenn der Eigentümer dies beantragt.
  der Bonität des Darlehensnehmers. Der effek-
  tive Zinssatz liegt bei einigen Anbietern derzeit   • Das deutsche Recht kennt mehrere Sonder-
  unter 4%.                                             formen von Hypothek und Grundschuld, wie
                                                        z.B. Brief- und Buchhypothek, Gesamthy-
• Allgemeine öffentlich-rechtliche Einschränkun-        pothek (mehrere Grundstücke haften für eine
  gen für den Abschluss von Darlehensverträgen          Forderung) oder auch die Rentenschuld, die
  bestehen nicht.                                       eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung
                                                        absichert.
• Die Parteien können das auf den Darlehens-
  vertrag anwendbare Recht frei wählen, wobei         • Öffentlich-rechtliche Beschränkungen bestehen
  die Kreditinstitute in der Regel die bessere          nicht.
  Verhandlungsposition haben.
Deutschland                                                                                         19

• Da Pfandrechte an Liegenschaften nur durch           Eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung über
  die Eintragung in das Grundbuch entstehen            die Änderung der Reihenfolge ist bei Zustim-
  können, ist ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb     mung aller Inhaber eines vergleichbaren Rechts
  nicht möglich.                                       möglich.

                                                     • Bestehen mehrere Pfandrechte an einer Immo-
                                                       bilie, dann wird im Fall der Verwertung durch
   10. Sonstige Sicherheiten                           einen der Rechteinhaber zunächst der erstran-
                                                       gige Gläubiger vollbefriedigt und der nachran-
• Pfandrechte oder andere Sicherheiten können          gige Gläubiger nur dann, wenn der Erlös hierfür
  an jedem Gegenstand, also an jeder Sache oder        ausreicht.
  an jedem Recht bestellt werden. Die Bestellung
  von Pfandrechten an beweglichen Sachen oder
  an Bankkonten ist in Deutschland üblich.
                                                        12. Insolvenzfall des
• Das Pfandrecht entsteht durch schriftlichen
  Vertrag, aus dem die Höhe der Forderung                 Schuldners
  bestimmbar sein muss (auch wenn sich die
  Höhe verändern darf), weiterhin muss der           • Im Fall eines Konkurses des Schuldners ändert
  besicherte Gegenstand bestimmbar sein (auch          sich an der Qualität und am Inhalt des Grund-
  der Gegenstand oder die Gegenstände dürfen           pfandrechts nichts. Sollte ein Dritter aus der
  sich verändern, z.B. bei einem Raumsicherungs-       Konkursmasse die Immobilien erwerben, dann
  recht). Eine Registrierung gibt es grundsätzlich     kann er dies nur mit dem Grundpfandrecht.
  nur bei Pfandrechten an Immobilien.                  Unter Restrukturierung versteht man eine Eini-
                                                       gung mit Gläubigern/Banken im Hinblick auf
                                                       die Rangfolge und Zuordnung einzelner Immo-
                                                       biliarsicherheiten zu bestimmten Darlehen
   11. Verwertung                                      oder anderen Forderungen. Derartige Restruk-
                                                       turierungen sind bei einer Umgestaltung einer
• Voraussetzung für eine Vollstreckung in das          Finanzierung in Deutschland üblich.
  Pfandrecht an Liegenschaften ist die Fällig-
  keit der Forderung. Ist Fälligkeit eingetreten     • Die Bekanntmachung einer Insolvenzeröffnung
  und der Schuldner hat nicht gezahlt, dann            erfolgt im Internet und im jeweiligen Amtsblatt.
  kann grundsätzlich ohne weitere Fristsetzu-
  ng vollstreckt werden, und zwar entweder           • Die Frist für die Anmeldung von Forderungen
  aufgrund eines gerichtlichen Endurteils oder         wird vom Insolvenzverwalter festgelegt. Sie
  aufgrund der Bestellungsurkunde selbst, wenn         kann in übersichtlichen Fällen nur eine Woche
  sich der Grundstückseigentümer der sofor-            betragen, regelmäßig beträgt sie zwei Monate.
  tigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat.
  Das Verfahren dauert zwischen drei bis sechs       • Pfandrechte an Immobilien sind insolvenzfest.
  Monaten, in schwierigen Fällen auch ein Jahr         Die Gläubiger mit einer derartigen Sicherheit
  und länger.                                          haben deshalb gegenüber allen anderen Gläu-
                                                       bigern einen Vorteil.
• Es ist nur eine öffentliche Versteigerung als
  Verwertungsart möglich.                            • Ein Versäumnis der Anmeldefrist im Insolven-
                                                       zverfahren ist im Hinblick auf Immobiliarsich-
• Der wesentliche Unterschied zwischen einem           erheiten unschädlich, da der Insolvenzverwalter
  Grundpfandrecht und anderen Pfandrech-               die Immobiliarsicherheit wegen der Eintragung
  ten ist, dass bei einem Grundpfandrecht ein          in das Grundbuch kennt. Andere (nicht einget-
  gutgläubiger lastenfreier Erwerb nicht möglich       ragene) Sicherheiten wirken nur, wenn sie
  ist.                                                 dem Insolvenzverwalter rechtzeitig mitgeteilt
                                                       werden.
• Die Pfandgläubiger werden in der Reihenfolge
  der Eintragung in das Grundbuch befriedigt.        Autor: Martin Neupert
Estland

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   1. Grundbuch
• Alle Immobilien sowie die mit ihnen verbunde-        Personen ist der Erwerb von Immobilien
  nen beschränkten dinglichen Rechte werden im         generell erlaubt, sofern Grundeigentum und
  Grundbuch (kinnistusraamat) eingetragen. Das         Gebäude registriert sind.
  Grundbuch enthält alle Informationen über die
  Eigentumsverhältnisse am Grundstück sowie          • Der Grunderwerb landwirtschaftlicher Flächen
  über die beschränkten dinglichen Rechte.             und Wälder durch ausländische natürliche und
                                                       juristische Personen bedarf einer Genehmigung
• Das Grundbuch wird beim Landgericht                  durch die lokalen Behörden.
  (maakohus) geführt. Es wird aber außerdem
  elektronisch geführt und ist so für jedermann      • Dies gilt jedoch nicht für Staatsangehörige aus
  zugänglich. Grundbuchauskünfte können über           EU-Staaten, aus der OECD oder dem EWR, die
  das Zentralregister beim Justizministerium auf       seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in
  elektronischem Weg eingeholt werden.                 einem dieser Staaten landwirtschaftlich oder
                                                       forstwirtschaftlich tätig sind.
• Der gute Glaube an die Richtigkeit der Eintra-
  gungen im Grundbuch ist in Estland umfangre-       • Für bereits registrierte Grundstücke beträgt die
  ich geschützt.                                       Eintragungsdauer eine Woche; für noch nicht
                                                       registrierte Grundstücke dauert die Eintragung
• Eine Eintragung in das Grundbuch dauert etwa         ca. 6 Monate, manchmal auch länger.
  eine Woche und ist gebührenpflichtig.
                                                     • Die Kosten hängen dabei immer vom Wert des
                                                       Grundstücks ab.

   2. Erwerb von
      Grundeigentum                                     3. Steuern
• Ein Rechtsgeschäft, das zum Erwerb oder            • Es existiert keine Grunderwerbsteuer. Bei
  zur Veräußerung eines Grundstücks oder               Eintragung ist eine Gebühr zu entrichten, deren
  beschränkter dinglicher Rechte verpflichtet, ist     Höhe vom Wert der Immobilie abhängt, sowie
  notariell zu beurkunden.                             auch Notarkosten.

• Die wirksame Übertragung setzt neben dem
  schuldrechtlichen Vertrag auch eine dingliche
  Einigung voraus, die ebenfalls notariell zu           4. Zweckgesellschaften
  beurkunden ist (Auflassung).
                                                     • Gängige Gesellschaftsform ist die Gesellschaft
• Die Eintragung ins Grundbuch ist dabei               mit beschränkter Haftung (osaühing – OÜ).
  erforderlich und konstitutiv. Das Eigentum an        Das Mindeststammkapital beträgt 2.500 EUR
  dem Grundstück geht erst mit der Eintragung          und kann als Geld- oder Sacheinlage geleistet
  im Grundbuch über.                                   werden. Sollte das Stammkapital nicht gleich
                                                       einbezahlt werden, so wird die OÜ dennoch
• Ein Kauf hat keinen Einfluss auf bestehende          registriert und es entsteht ein Anspruch gegen
  dingliche Belastungen (Pfandrecht, Vermie-           den Gesellschafter auf Einzahlung.
  tung, usw.).
                                                     • •Zweckgesellschaften können in Estland zum
• Das Prinzip „superficies solo cedit“ ist als         Erwerb von Grundstücken und zur Projek-
  allgemeiner Grundsatz im estnischen Recht            tentwicklung verwendet werden. Diese ermögli-
  verankert, davon kann jedoch durch Gesetz und        chen die Übertragung von Immobilienprojekten
  Vertrag abgewichen werden.                           im Wege eines Share Deals, ohne Änderungen
                                                       des Grundbuchs notwendig zu machen.
• Ausländischen natürlichen und juristischen
Estland                                                                                               22

   5. Risiken beim Erwerb                              • Eine Vermietung von land-/forstwirtschaftli-
                                                         chen Flächen ist möglich und üblich und unter-
• Die allgemeinen Risiken eines Immobilienkaufs          liegt keinen Beschränkungen.
  (Bebaubarkeit, Altlasten) bestehen gleicher-
  maßen wie auch in anderen Ländern.

• Aufgrund des guten Glaubens an das Grund-               8. Darlehen (Kredite)
  buch sind Risiken bezüglich der Eigentumsver-
  hältnisse am Grundstück relativ gering,              • Der Erwerb von Immobilien wird regelmäßig
  einschließlich Restitutionsansprüche, gesetzli-        von Banken finanziert. Diese lassen ihre
  che Vorkaufsrechte, Ersitzung.                         Kredite hauptsächlich durch eine Hypothek am
                                                         Kaufobjekt sichern. Übliche Sicherheitsmittel
• Vor dem Immobilienerwerb ist eine rechtliche           sind auch Bankgarantie und Bürgschaft.
  Due Diligence zu empfehlen.
                                                       • Die Währung in Estland ist der Euro. Die Kred-
• Es gibt keine speziellen Risiken beim Erwerb           ite werden in Euro gewährt.
  land- und forstwirtschaftlicher Flächen.
                                                       • Darlehen sind grundsätzlich zu verzinsen, der
                                                         Zinssatz wird dabei vertraglich vereinbart.

   6. Öffentliches Baurecht                            • Zwingende Vorschriften / staatliche Restrik-
                                                         tionen / öffentlich – rechtliche Beschränkungen
• Die erste Phase ist die detaillierte Ausarbeitung      gibt es dabei nicht.
  von Bauplänen, welche dann mit einem Antrag
  bei der zuständigen Baubehörde (Gemeinde)            • Das anwendbare Recht kann durch die Parteien
  eingereicht werden, um eine Baugenehmigung             bestimmt werden, mit Ausnahme solcher
  zu erhalten.                                           Rechtsnormen, die nach estnischem Recht
                                                         zwingend Anwendung finden.
• Innerhalb von fünf Jahren nach Erteilung der
  Baugenehmigung muss mit dem Bau begonnen             • Spezielle Bedingungen für die Rückzahlung gibt
  werden, da diese andernfalls ihre Gültigkeit           es nicht.
  verliert.

                                                          9. Sicherheiten -
   7. Vermietung                                             Grundpfandrechte
• Die Eintragung der Mietverträge ins Grundbuch
  ist nicht erforderlich, aber auf Antrag möglich.     • Grundstücke und Erbbaurechte können mit
                                                         einer sog. Hypothek belastet werden (die im
• Der Verkauf eines vermieteten Gebäudes führt           deutschen Recht wg. der fehlenden Akzes-
  nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses             sorietät aber eher der Sicherungsgrundschuld
  (Kauf bricht nicht Miete).                             entspricht).

• Es gibt Unterschiede in der gesetzlichen Rege-       • Eine Hypothek berechtigt den Inhaber der
  lung von gewerblichen Mietverträgen einerseits         Hypothek, sich aus dem Erlös zu befriedi-
  und Wohnungsmietverträgen andererseits.                gen, der sich durch Zwangsversteigerung des
                                                         belasteten Grundstücks erzielen lässt, soweit
• Die Laufzeit von Mietverträgen ist frei vereinbar.     ihm eine Forderung gegen den Schuldner zuste-
                                                         ht, die durch die Hypothek gesichert ist.
• Die gesetzlich vorgesehene ordentliche Kündi-
  gungsfrist beträgt 3 Monate. Bei gewerblichen        • Auf Antrag des Gläubigers bei dem zuständigen
  Mietverträgen kann diese verkürzt oder verlän-         Gerichtsvollzieher wird die Hypothek verw-
  gert werden.                                           ertet, wenn der Schuldner seine Pflichten nicht
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