(STIKO) Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission
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I M P F E M P F E H L U N G E N Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut Stand: Januar 2000 Die neugefassten Impfempfehlungen der STIKO wurden 2000 als bestätigt. – Sie ersetzen die im Epidemiolo- auf der 40. Sitzung am 28. Oktober 1999 verabschiedet gischen Bulletin des RKI (Epid. Bull.) 15/98 veröffent- und gelten nach Eingang der Stellungnahmen ab Januar lichten Impfempfehlungen der STIKO/Stand: März 1998 Vorbemerkungen gabe des Arztes. Dies bedeutet, die ✑ Empfehlungen über Verhal- Grundimmunisierung bei Säuglingen tensmaßnahmen im Anschluss an die Impfungen gehören zu den wirk- und Kleinkindern frühzeitig zu begin- Impfung, samsten präventiven Maßnahmen der nen, ohne unnötige Verzögerungen ✑ Aufklärung über Beginn und Medizin. Moderne Impfstoffe sind gut durchzuführen und zeitgerecht abzu- Dauer der Schutzwirkung, verträglich; bleibende unerwünschte schließen. Nach der Grundimmuni- ✑ Hinweise zu Auffrischimp- gravierende Arzneimittelwirkungen sierung ist bis zum Lebensende durch fungen, werden nur in ganz seltenen Fällen regelmäßige Auffrischimpfungen si- ✑ Dokumentation der Impfung beobachtet. Unmittelbares Ziel der cherzustellen, dass der notwendige im Impfausweis bzw. Ausstellen einer Impfung ist es, den Geimpften vor ei- Impfschutz erhalten bleibt und – Impfbescheinigung. ner ansteckenden Krankheit zu schüt- wenn indiziert – ein Impfschutz gegen zen. Bei Erreichen hoher Durchimp- weitere Infektionskrankheiten aufge- fungsraten ist es möglich, einzelne baut wird. Impfkalender für Säuglinge, Krankheitserreger regional zu elimi- Arztbesuche von Kindern, Ju- Kinder und Jugendliche nieren und schließlich weltweit auszu- gendlichen und Erwachsenen sollten rotten. Die Eliminierung der Masern auch dazu genutzt werden, die Impf- Der Impfkalender für Säuglinge, und der Poliomyelitis ist erklärtes und dokumentation zu überprüfen und im Kinder und Jugendliche (Abbil- erreichbares Ziel nationaler und in- gegebenen Fall den Impfschutz zu dung 1) umfasst Impfungen zum ternationaler Gesundheitspolitik. vervollständigen. Schutz vor Diphtherie (D/d), Per- In der Bundesrepublik Deutsch- tussis (aP), Tetanus (T), Haemophilus land besteht keine Impfpflicht. Imp- Die Impfleistung des Arztes um- influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B fungen von besonderer Bedeutung fasst neben der Impfung: (HB), Poliomyelitis (IPV) sowie ge- für die Gesundheit der Bevölkerung ✑ Informationen über den Nut- gen Masern, Mumps und Röteln können entsprechend § 14 Abs. 3 des zen der Impfung und über die zu ver- (MMR). Bundes-Seuchengesetzes „öffentlich hütende Krankheit, In Abbildung 1 sind den empfoh- empfohlen“ werden. Diese Empfeh- ✑ Hinweise auf mögliche Ne- lenen Impfungen die Impftermine zu- lungen werden von den obersten Ge- benwirkungen und Komplikationen, geordnet. Abweichungen vom emp- sundheitsbehörden der Länder ausge- ✑ Erhebung der Anamnese und fohlenen Impfalter sind möglich und sprochen. Versorgung bei Impfschä- der Impfanamnese, einschließlich der unter Umständen notwendig. Die an- den durch „öffentlich empfohlene“ Befragung über das Vorliegen mög- gegebenen Impftermine berücksichti- Impfungen leisten die Bundesländer. licher Kontraindikationen, gen die für den Aufbau eines Impf- Für einen ausreichenden Impf- ✑ Feststellen der aktuellen Be- schutzes notwendigen Zeitabstände schutz der von ihm betreuten Perso- findlichkeit zum Ausschluss akuter zwischen den Impfungen. Die Früh- nen zu sorgen ist eine wichtige Auf- Erkrankungen, erkennungsuntersuchungen für Säug- Supplement zum Deutschen Ärzteblatt Heft 16/2000 3
I M P F E M P F E H L U N G E N linge und Kinder, die Schuleingangs- stellung und Schließung von Impf- wann immer ein Kind dem Arzt vor- untersuchung, die Jugendgesundheits- lücken, z. B. bei der Schuleingangs- gestellt wird, die Impfdokumentation untersuchungen sowie die Untersu- untersuchung, verfügen unzureichend überprüft und fehlende Impfungen chungen nach dem Jugendarbeits- geimpfte Kinder nur über einen man- nachgeholt werden. schutzgesetz können für die Impfpro- gelhaften Impfschutz. Wegen der be- phylaxe genutzt werden. sonderen Gefährdung in der frühen Um die Zahl der Injektionen Kindheit muss es daher das Ziel sein, möglichst gering zu halten, sollten unter Beachtung der Mindestabstän- Anmerkungen zu den nach Möglichkeit Kombinationsimpf- de zwischen den Impfungen möglichst im Impfkalender aufgeführten stoffe verwendet werden. Ein voll- frühzeitig, d. h. bis zum Ende des Impfungen ständiger Impfschutz ist nur dann ge- 15. Lebensmonats, die empfohlenen währleistet, wenn die vom Hersteller Impfungen durchzuführen. Noch vor Diphtherie: Ab 6. bzw. 7. Lebens- angegebene Zahl von Einzeldosen Schuleintritt ist für einen vollständi- jahr (nach Angaben des Herstellers) verabreicht wurde (Beipackzettel/ gen Impfschutz Sorge zu tragen und wird bei Auffrischimpfungen und zur Fachinformationen beachten). spätestens bis zum vollendeten 18. Le- Grundimmunisierung ein Impfstoff Die Erfahrung zeigt, dass Imp- bensjahr (d. h. bis zum Tag vor dem mit reduziertem Diphtherietoxoid- fungen, die später als empfohlen be- 18. Geburtstag) sind bei Jugendlichen Gehalt (d) verwendet, in der Regel gonnen oder für längere Zeit unter- versäumte Impfungen nachzuholen. kombiniert mit Tetanustoxoid oder brochen wurden, häufig nicht zeitge- Unabhängig von den in Abbil- weiteren Antigenen. recht fortgesetzt werden. Bis zur Fest- dung 1 genannten Terminen sollten, Haemophilus influenzae Typ b Abbildung 1 (Hib): Nach dem 12. bzw. 15. Lebens- Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche. Empfohlenes Impfalter und Mindest- monat (Beipackzettel beachten) ist ei- abstände zwischen den Impfungen ne einmalige Hib-Impfung ausrei- chend. Ab dem 6. Lebensjahr ist eine Impfstoff /Antigen- Lebensmonat Lebensjahr Hib-Impfung nur in Ausnahmefällen kombinationen Geburt 2 3 4 5 12–15 5–6 11–18 indiziert (z. B. funktionelle oder ana- tomische Asplenie). DTaP * 1. 2. 3. 4. Für die einzelnen Impfungen der aP A Grundimmunisierung sollte – wenn Hib 1. siehe1 2. 3. möglich – ein Impfstoff mit gleichem Trägerprotein verwendet werden. IPV ** 1. siehe1 2. 3. A Wenn jedoch nicht bekannt ist, mit HB siehe2 1. 2. 3. G welchem Impfstoff zuvor geimpft MMR *** 1. 2. G worden ist, weil der Handelsname DT/Td **** A A nicht – wie erforderlich – dokumen- tiert wurde, dann muss die Grundim- Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten, sollten vorzugsweise Kombi- munisierung nicht erneut begonnen nationsimpfstoffe verwendet werden. Impfstoffe mit unterschiedlichen Antigenkom- werden, sondern kann mit jedem Hib- binationen von D/d, T, aP, HB, Hib, IPV sind bereits verfügbar oder in Vorbereitung. Impfstoff fortgesetzt werden. Bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen sind die Angaben des Herstellers zu Bei Kombinationsimpfstoffen, den Impfabständen zu beachten. die außer der Hib-Komponente auch 1 Antigenkombinationen, die eine Pertussiskomponente enthalten, werden nach Pertussis-Antigene enthalten, sind für dem für DTaP angegebenen Schema benutzt. die Grundimmunisierung vier Imp- 2 Impfschema: 0, 1, 6 Monate; siehe auch Anmerkungen „Postexpositionelle fungen vorgeschrieben. Hepatitis-B-Immunprophylaxe bei Neugeborenen“ (S. 6). A Auffrischimpfung: Erfolgte die letzte Impfung mit entsprechenden Antigenen Hepatitis B (HB): Die WHO hat vor weniger als 12 Monaten, kann der Termin entfallen. 1992 empfohlen, dass bis 1997 in allen G Grundimmunisierung für alle Kinder und Jugendlichen, die bisher nicht geimpft Ländern die HB-Impfung Bestandteil wurden, bzw. Komplettierung eines unvollständigen Impfschutzes. des Impfprogramms wird. Entspre- * Abstände zwischen erster und zweiter sowie zweiter und dritter Impfung min- chend diesem Vorschlag wurde 1995 destens 4 Wochen; Abstand zwischen dritter und vierter Impfung mindestens die HB-Impfung der Säuglinge, Kin- 6 Monate. der und Jugendlichen in den Kalender ** Bei Verwendung von IPV-Virelon® nur zweimalige Impfung. Siehe Beipack- der empfohlenen Impfungen aufge- zettel. nommen. Damit folgte Deutschland *** Die zweite MMR-Impfung kann bereits 4 Wochen nach der ersten MMR- dem Beispiel der USA, Kanadas und Impfung erfolgen. Frankreichs, die eine mit Deutschland **** Ab 6. bzw. 7. Lebensjahr wird zur Auffrischimpfung ein Impfstoff mit redu- vergleichbare epidemiologische Aus- ziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) verwendet. gangslage haben. Serologische Vor- bzw. Nachtestungen zur Kontrolle des 4 Supplement zum Deutschen Ärzteblatt Heft 16/2000
I M P F E M P F E H L U N G E N Impferfolges sind bei der Regelimp- holt werden, da im 1. Lebensjahr noch len; bei der Jugendgesundheitsunter- fung im Kindesalter nicht erforder- persistierende maternale Antikörper suchung ist sicherzustellen, dass alle lich. die Impfviren neutralisieren können. Mädchen zwei MMR-Impfungen er- Postexpositionelle Hepatitis-B- Die Eliminierung der Masern ist halten haben. Prophylaxe bei Neugeborenen von ein erklärtes Ziel der deutschen Ge- HBsAg-positiven Müttern bzw. von sundheitspolitik. Masern können eli- Pertussis: In Anbetracht der Per- Müttern mit unbekanntem HBsAg- miniert werden, wenn die Durchimp- tussis-Situation in Deutschland und Status: Entsprechend den Mutter- fungsrate gegen Masern bei Kindern der Schwere des klinischen Verlaufs schafts-Richtlinien ist bei allen mehr als 95 Prozent erreicht. Diesem einer Pertussis im Säuglingsalter ist es Schwangeren nach der 32. Schwan- Ziel sind bisher die Länder nahe ge- dringend geboten, die Grundimmuni- gerschaftswoche, möglichst nahe am kommen, die eine zweimalige Imp- sierung der Säuglinge und Kleinkin- Geburtstermin, das Serum auf HBsAg fung im Kindesalter empfehlen und der zum frühestmöglichen Zeitpunkt, zu untersuchen. Ist das Ergebnis po- durchführen, wie die skandinavischen d. h. unmittelbar nach Vollendung des sitiv, dann ist bei dem Neugeborenen Länder, Großbritannien, die Nieder- 2. Lebensmonats, zu beginnen und unmittelbar post partum, d. h. in- lande und die USA. Die STIKO emp- zeitgerecht fortzuführen. nerhalb von 12 Stunden, mit der Im- fiehlt eine zweite MMR-Impfung seit Empfohlen werden je eine Imp- munisierung gegen Hepatitis B zu be- 1991. Mit der zweiten MMR-Impfung fung mit einem Impfstoff, der Pertus- ginnen. Dabei werden simultan die sollen Immunitätslücken geschlossen sis-Antigene enthält, ab Beginn des 3., erste Dosis HB-Impfstoff und HB- werden. Die zweite MMR-Impfung 4. und 5. Lebensmonats und eine wei- Immunglobulin verabreicht. Die be- kann bereits vier Wochen nach der er- tere Impfung ab Beginn des 12. Le- gonnene HB-Grundimmunisierung sten MMR-Impfung erfolgen. Aus bensmonats, möglichst jedoch bis zum wird einen Monat nach der 1. Imp- praktischen Gründen ist die Schulein- 15. Lebensmonat. Das Nachholen fung durch eine 2. und sechs Monate gangsuntersuchung ein geeigneter oder die Vervollständigung der Per- nach der 1. Impfung durch eine 3. Zeitpunkt, die zweite MMR-Impfung tussis-Immunisierung wird im Kindes- Impfung vervollständigt. zu veranlassen. Es ist dafür Sorge zu und Jugendalter mit einem azel- Bei Neugeborenen von Müttern, tragen, dass die zweite MMR-Imp- lulären Pertussis-Impfstoff empfohlen deren HBsAg-Status nicht bekannt ist fung so früh wie möglich, spätestens (Fachinformation beachten). Für be- und bei denen noch vor bzw. sofort jedoch bis zum vollendeten 18. Le- reits 4-mal gegen Pertussis geimpfte nach der Geburt die serologische bensjahr nachgeholt wird; bei Mäd- Kinder bzw. Jugendliche wird zwi- Kontrolle nicht möglich ist, wird chen wird damit auch der unverzicht- schen dem 11. und 18. Lebensjahr eine ebenfalls unmittelbar post partum die bare Schutz vor einer Rötelnembryo- weitere Dosis (aP) empfohlen. Grundimmunisierung mit HB-Impf- pathie gesichert. Auch bei anamne- stoff begonnen. Bei nachträglicher stisch angegebener Masern-, Mumps- Poliomyelitis: Der Polio-Lebend- Feststellung einer HBsAg-Positivität oder Rötelnerkrankung sollte die impfstoff, orale Polio-Vakzine (OPV), der Mutter kann beim Neugeborenen zweite MMR-Impfung durchgeführt wird wegen des – wenn auch sehr innerhalb von 7 Tagen postnatal die werden. Anamnestische Angaben geringen – Risikos einer vakzineasso- passive Immunisierung nachgeholt über eine Masern- oder Rötelner- ziierten paralytischen Poliomyelitis werden. krankung sind ohne mikrobiologisch- (VAPP) nicht mehr empfohlen. Zum Nach Abschluss der Grundim- serologische Dokumentation der Er- Schutz vor der Poliomyelitis wird ein munisierung von Neugeborenen ist ei- krankungen unzuverlässig und nicht zu injizierender Impfstoff, inaktivier- ne serologische Kontrolle erforder- verwertbar. Es gibt in der Fachlitera- te Polio-Vakzine (IPV), mit gleicher lich. tur keine Hinweise auf Nebenwirkun- Wirksamkeit empfohlen. Ab Beginn gen nach mehrmaligen Masern-, des 11. Lebensjahres wird für Jugend- Masern, Mumps, Röteln (MMR): Mumps- oder Rötelnimpfungen. Eine liche (bis zum vollendeten 18. Lebens- Die Impfung gegen Masern, Mumps Altersbegrenzung für die MMR-Imp- jahr) eine Auffrischung mit einem und Röteln sollte mit einem Kombi- fung besteht nicht. Sie kann in jedem Impfstoff, der IPV enthält, empfoh- nationsimpfstoff (MMR-Impfstoff) Alter erfolgen. Empfehlenswert ist len. Eine mit OPV begonnene Grund- durchgeführt werden, in der Regel z. B. die MMR-Impfung für alle un- immunisierung wird mit IPV kom- zwischen dem 12. und 15. Lebens- geimpften Personen in Einrichtungen plettiert. monat, möglichst bis zum Ende des mit erhöhter Infektionsgefahr, wie 2. Lebensjahres, um den frühestmög- z. B. der Pädiatrie, in Kindergärten, lichen Impfschutz zu erreichen. Steht Kinderheimen u. ä. (siehe Tabelle 1). bei einem Kind die Aufnahme in eine Eine zusätzliche monovalente Indikations- und Kindereinrichtung an, kann die Röteln-Impfung für Mädchen ist nicht Auffrischimpfungen MMR-Impfung auch vor dem 12. Le- erforderlich, wenn bereits zwei Imp- bensmonat, jedoch nicht vor dem fungen mit MMR-Impfstoff doku- In Weiterführung des Impfplanes 9. Lebensmonat erfolgen. Sofern die mentiert sind. Wenn nur eine MMR- für Säuglinge, Kinder und Jugendliche Erstimpfung vor dem 12. Lebens- Impfung vorausgegangen ist, dann ist sollte der Impfschutz gegen bestimmte monat erfolgte, sollte die MMR-Imp- die zweite MMR-Impfung bei allen Infektionskrankheiten in späteren Le- fung bereits im 2. Lebensjahr wieder- Kindern und Jugendlichen nachzuho- bensjahren aufgefrischt (z. B. Diphthe- 6 Supplement zum Deutschen Ärzteblatt Heft 16/2000
I M P F E M P F E H L U N G E N Tabelle 1 Tabelle 1: Indikations- und Auffrischimpfungen Impfung Kate- Indikation bzw. Reiseziel Anwendungshinweise gegen gorie (Beipackzettel/Fachinformationen beachten) Cholera R Auf Verlangen des Ziel- oder Transitlandes; nur noch Nach Angaben des Herstellers im Ausnahmefall; eine WHO-Empfehlung besteht nicht. Diphtherie A Alle Personen ohne ausreichenden Impfschutz Die Impfung gegen Diphtherie sollte in der Regel in Kombination mit der gegen Tetanus durchgeführt werden. ✑ bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung Nichtgeimpfte oder Personen mit fehlendem Impf- ✑ wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder nachweis sollten 2 Impfungen im Abstand von die letzte Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt 4–8 Wochen und eine 3. Impfung 6–12 Monate nach der 2. Impfung erhalten. Eine Reise in ein Infektionsgebiet sollte frühestens nach der 2. Impfung angetreten werden. I Bei Diphtherie-Risiko (Gefahr der Einschleppung, Reisen in Eine begonnene Grundimmunisierung wird Infektionsgebiete) Überprüfung der Impfdokumentation; bei vervollständigt, Auffrischimpfung in 10-jährigen fehlendem Impfschutz ist die Impfung besonders angezeigt für Intervallen. ✑ medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Bei bestehender Diphtherie-Impfindikation und Erkrankten haben kann ausreichendem Tetanus-Impfschutz sollte ✑ Personal in Laboratorien mit Diphtherie-Risiko monovalent gegen Diphtherie geimpft werden. ✑ Personal in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr ✑ Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber aus Gebieten mit Diphtherie-Risiko, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sowie für das Personal dieser Einrichtungen (siehe entsprechende Impfempfehlungen) ✑ Bedienstete des Bundesgrenzschutzes und der Zollverwaltung ✑ Reisende in Regionen mit Diphtherie-Risiko A Bei Epidemien oder regional erhöhter Morbidität Entsprechend den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden FSME I Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten oder Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen nach (Frühsommer- Personen, die durch FSME beruflich gefährdet sind Angaben des Herstellers meningo- (z. B. Forstarbeiter) enzephalitis) Risikogebiete in Deutschland sind zurzeit insbesondere: Entsprechend den Empfehlungen der Bayern: südlicher Bayerischer Wald, Niederbayern entlang der Gesundheitsbehörden; Donau ab Regensburg (besonders Region Passau) sowie entlang die Hinweise zu FSME-Risikogebieten – der Flüsse Paar, Isar (ab Landshut), Rott, Inn, Vilz, Altmühl veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin Baden-Württemberg: gesamter Schwarzwald (Gebiet zwischen des RKI (letzte Fassung: Pforzheim, Offenburg, Freiburg, Villingen, Tübingen, Sindel- Ausgabe 16/99: 1215) – sind zu beachten. fingen); Gebiete entlang der Flüsse Enz, Nagold und Neckar sowie entlang dem Ober-/Hochrhein, oberhalb Kehls bis zum westlichen Bodensee (Konstanz, Singen, Stockach) Hessen: Odenwald (Saisonalität beachten: April–November) R Aufenthalte in FSME-Risikogebieten außerhalb Deutschlands Gelbfieber R Entsprechend den Impfanforderungen der Ziel- oder Einmalige Impfung in den von den Transitländer (tropisches Afrika u. Südamerika mit Gesundheitsbehörden zugelassenen endemischem Gelbfieber), ferner sind die Hinweise der WHO Gelbfieber-Impfstellen; zu Gelbfieber-Infektionsgebieten zu beachten. Auffrischimpfung in 10-jährigen Intervallen Supplement zum Deutschen Ärzteblatt Heft 16/2000 7
I M P F E M P F E H L U N G E N Impfung Kate- Indikation bzw. Reiseziel Anwendungshinweise gegen gorie (Beipackzettel/Fachinformationen beachten) Hepatitis A I 1. HA-gefährdetes Personal* medizinischer Einrichtungen, Grundimmunisierung und Auffrischimpfung (HA) z. B. Pädiatrie und Infektionsmedizin nach Angaben des Herstellers 2. HA-gefährdetes Personal* von Laboratorien (z. B. für Stuhluntersuchungen) 3. Personal* in Kindertagesstätten, Kinderheimen u. ä. Eine Vortestung auf HA-Antikörper ist bei vor 1950 4. Personal* in psychiatrischen Einrichtungen oder Geborenen sinnvoll sowie bei Personen, die in der vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Anamnese eine mögliche HA aufweisen bzw. Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte längere Zeit in Endemiegebieten gelebt haben. 5. Kanalisations- und Klärwerksarbeiter 6. Homosexuell aktive Männer 7. Personen mit substitutionspflichtiger Hämophilie 8. Kontaktpersonen zu an Hepatitis A Erkrankten Bei einer aktuellen Exposition von Personen, für (Riegelungsimpfung) die eine Hepatitis A ein besonderes Risiko darstellt, 9. Personen in psychiatrischen Einrichtungen oder kann zeitgleich mit der ersten Impfung ein vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Immunglobulin-Präparat gegeben werden. Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte 10. Personen, die an einer chronischen Lebererkrankung leiden und keine HAV-Antikörper besitzen * Unter „Personal“ sind hier medizinisches und anderes Fach- und Pflegepersonal sowie Küchen- und Reinigungskräfte zu verstehen. R Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Prävalenz Hepatitis B Präexpositionell: (HB) I 1. HB-gefährdetes medizinisches und zahnmedizinisches Hepatitis-B-Impfung nach den Angaben des Personal; Personal in psychiatrischen Einrichtungen oder Herstellers; im Allgemeinen nach serologischer vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebral- Vortestung bei den Indikationen 1. bis 6.; geschädigte oder Verhaltensgestörte; andere Personen, die Kontrolle des Impferfolges ist für die Indikationen durch Blutkontakte mit möglicherweise infizierten Personen unter 1. bis 4. erforderlich. gefährdet sind, wie z. B. Ersthelfer, Polizisten, Sozialarbeiter Auffrischimpfung entsprechend dem nach Abschluss und Gefängnispersonal mit Kontakt zu Drogenabhängigen der Grundimmunisierung erreichten Antikörperwert 2. Dialysepatienten, Patienten mit häufiger Übertragung von (Kontrolle 1–2 Monate nach 3. Dosis): Blut oder Blutbestandteilen (z. B. Hämophile), Patienten ✑ bei anti-HBs-Werten < 100 IE/l umgehend vor ausgedehnten chirurgischen Eingriffen (z. B. vor erneute Impfung (1 Dosis) und erneute Kontrolle Operationen unter Verwendung der Herz-Lungen-Maschine) ✑ bei anti-HBs-Werten ✞ 100 IE/l 3. Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, die Auffrischimpfung (1 Dosis) nach 10 Jahren HBsAg-negativ sind (Bei Immundefizienz regelmäßige Kontrollen etwa 4. Durch Kontakt mit HBsAg-Trägern in Familie und alle 3–6 Monate) Gemeinschaft (Kindergärten, Kinderheime, Pflegestätten, Schulklassen, Spielgemeinschaften) gefährdete Personen Bei Fortbestehen des Infektionsrisikos 5. Patienten in psychiatrischen Einrichtungen oder Auffrischimpfungen in 10-jährigen Intervallen vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte 6. Besondere Risikogruppen, wie z. B. homosexuell aktive Männer, Drogenabhängige, Prostituierte, länger einsitzende Strafgefangene R Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-B-Prävalenz bei längerem Aufenthalt oder bei zu erwartenden engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung I Postexpositionell: ✑ medizinisches Personal bei Verletzungen mit möglicherweise Siehe Immunprophylaxe bei Exposition – S. 18 erregerhaltigen Gegenständen, z. B. Nadelstichexposition ✑ Neugeborene HBsAg-positiver Mütter Siehe Anmerkungen zum Impfkalender – S. 4 8 Supplement zum Deutschen Ärzteblatt Heft 16/2000
I M P F E M P F E H L U N G E N Impfung Kate- Indikation bzw. Reiseziel Anwendungshinweise gegen gorie (Beipackzettel/Fachinformationen beachten) Influenza I ✑ Personen über 60 Jahre Jährliche Impfung, vorzugsweise im Herbst ✑ Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter (September–November) mit einem Impfstoff gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, mit aktueller, von der WHO empfohlener wie z. B. chronische Lungen-, Herz-Kreislauf-, Leber- und Antigenkombination Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechsel- krankheiten, Immundefizienz, HIV-Infektion ✑ Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr A Wenn Epidemien auftreten oder aufgrund Entsprechend den Empfehlungen der epidemiologischer Beobachtungen befürchtet werden Gesundheitsbehörden Masern I Alle ungeimpften Personen in Einrichtungen der Einmalige Impfung, vorzugsweise mit Pädiatrie, in Kindertagesstätten, Kinderheimen u. ä. MMR-Impfstoff Meningo- Gefährdete Personen Nach Angaben des Herstellers kokken- ✑ z. B. Entwicklungshelfer vor Aufenthalten im Infektionen Meningitisgürtel Afrikas oder in anderen Gebieten mit (Gruppen A, Meningitis-Risiko gemäß den Empfehlungen der WHO C, W135, Y) I ✑ in Deutschland auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden Mumps I Alle ungeimpften Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, Einmalige Impfung, vorzugsweise mit in Kindertagesstätten, Kinderheimen u. ä. MMR-Impfstoff Pneumo- I ✑ Personen über 60 Jahre Nach Angaben des Herstellers kokken- Infektionen ✑ Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter Auffrischimpfung frühestens 6 Jahre nach erster gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, Impfung; Kinder unter 10 Jahren frühestens 3 Jahre wie z. B. chronische Lungen-, Herz-Kreislauf-, Leber- und nach erster Impfung Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechsel- krankheiten, Immundefizienz, HIV-Infektion, Erkrankungen der blutbildenden Organe, funktionelle oder anatomische Asplenie, vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie, vor Organtransplantation Polio- A Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Personen mit drei dokumentierten Impfungen myelitis Grundimmunisierung gelten als vollständig immunisiert. Ungeimpfte Personen erhalten IPV entsprechend den Angaben des Herstellers. Ausstehende Impfungen der Grundimmunisierung werden mit IPV nachgeholt. I Bei Poliomyelitis-Risiko Überprüfung der Impfdokumentation; Eine routinemäßige Auffrischimpfung wird nach bei fehlendem Impfschutz ist die Impfung besonders dem vollendeten 18. Lebensjahr nicht empfohlen. angezeigt für ✑ medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten Impfung mit IPV, wenn die Impfungen der Grund- haben kann immunisierung nicht vollständig dokumentiert sind ✑ Personal in Laboratorien mit Poliomyelitis-Risiko oder die letzte Impfung der Grundimmunisierung ✑ Personen mit engem Kontakt zu Erkrankten bzw. die letzte Auffrischimpfung länger als ✑ Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko 10 Jahre zurückliegt. (die aktuelle epidemische Situation ist zu beachten, insbesondere die Meldungen der WHO) ✑ Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber aus Gebieten mit Polio-Risiko, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sowie das Personal dieser Einrichtungen (siehe entsprechende Impfempfehlungen) A Bei einem Polio-Ausbruch Riegelungsimpfung mit OPV entsprechend den Anordnungen der Gesundheitsbehörden 10 Supplement zum Deutschen Ärzteblatt Heft 16/2000
I M P F E M P F E H L U N G E N Impfung Kate- Indikation bzw. Reiseziel Anwendungshinweise gegen gorie (Beipackzettel/Fachinformationen beachten) Röteln I ✑ Alle ungeimpften Personen in Einrichtungen Einmalige Impfung, vorzugsweise mit der Geburtshilfe sowie der Kinder- und Säuglingspflege MMR-Impfstoff ✑ Seronegative Frauen mit Kinderwunsch Einmalige Impfung mit Röteln-Impfstoff mit nachfolgender Kontrolle des Impferfolgs Tetanus A Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Die Impfung gegen Tetanus sollte in der Regel Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfung in Kombination mit der gegen Diphtherie der Grundimmunisierung oder die letzte durchgeführt werden. Auffrischimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt Eine begonnene Grundimmunisierung wird vervollständigt, Auffrischimpfung in 10-jährigen Intervallen I Postexpositionell Siehe Tabelle 3 Tollwut I Präexpositionell: Dosierungsschema nach Angaben des Herstellers ✑ Tierärzte, Jäger, Forstpersonal u. a. Personen bei Umgang mit Tieren in Gebieten mit Wildtiertollwut Personen mit weiter bestehendem Expositionsrisiko sowie ähnliche Risikogruppen sollten regelmäßig eine Auffrischimpfung entsprechend den Angaben des Herstellers erhalten. ✑ Personal in Laboratorien mit Tollwutrisiko Mit Tollwutvirus arbeitendes Laborpersonal sollte halbjährlich auf neutralisierende Antikörper untersucht werden. Eine Auffrischimpfung ist bei < 0,5 IE/ml Serum indiziert. R Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung (z. B. durch streunende Hunde) I Postexpositionell Siehe Tabelle 4 Tuberkulose Die Impfung mit dem derzeit verfügbaren BCG-Impfstoff wird nicht empfohlen. Typhus R Bei Reisen in Endemiegebiete Nach Angaben des Herstellers Varizellen I Seronegative Nach Angaben des Herstellers: ✑ Kinder mit Leukämie* 1 Dosis bei Kindern vor dem vollendeten 13. ✑ Kinder mit soliden malignen Tumoren Lebensjahr; ✑ Kinder mit schwerer Neurodermitis 2 Dosen im Abstand von mind. 6 Wochen bei Kindern ✑ Kinder vor geplanter Immunsuppression, ab 13 Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen z. B. wegen schwerer Autoimmunerkrankung, vor Organtransplantation, bei schwerer Niereninsuffizienz Bei Exposition passive Immunprophylaxe mit ✑ Geschwister und Eltern der vorstehend Genannten Varicella-Zoster-Immunglobulin (0,5 ml/kg KG); ✑ medizinische Mitarbeiter, insbesondere der Bereiche Neugeborene, deren Mütter bis zu 7 Tage vor bzw. Pädiatrie, pädiatrische Onkologie, Schwangerenfürsorge, 2 Tage nach der Geburt an Varizellen erkrankt sind, der Betreuung von Immundefizienten erhalten unverzüglich Varicella-Zoster- ✑ Frauen mit Kinderwunsch Immunglobulin in gleicher Dosierung. * Unter folgenden Voraussetzungen: klinische Remission mindestens 12 Monate, vollständige hämatologische Remission (Gesamtlymphozytenzahl ✞ 1 200/mm3 Blut) 12 Supplement zum Deutschen Ärzteblatt Heft 16/2000
I M P F E M P F E H L U N G E N rie, Tetanus) oder bislang versäumte Durchführung der Impfung, Dauer 2 Wochen nach Genesung geimpft Impfungen nachgeholt werden (z. B. des Impfschutzes, Verhalten nach der werden (Ausnahme: postexpositio- Poliomyelitis). Andere Impfungen Impfung, Kontraindikationen, mögli- nelle Impfung). können bei besonderer epidemiologi- che Nebenwirkungen und Impfkom- Unerwünschte Arzneimittelwir- scher Situation oder Gefährdung für plikationen, Notwendigkeit von Auf- kungen im zeitlichen Zusammenhang Kinder, Jugendliche und Erwachsene frischimpfungen. mit einer Impfung sind bis zur indiziert sein (Indikationsimpfungen). Für öffentliche Impftermine Klärung der Ursache eine Kontraindi- Zu den Indikationsimpfungen gehören wird eine vorherige Aufklärung in kation gegen eine nochmalige Imp- auch Reiseimpfungen. Sie können schriftlicher Form empfohlen. Eine fung mit dem gleichen Impfstoff. aufgrund der Internationalen Gesund- Gelegenheit zu weitergehenden Impfhindernisse können Allergi- heitsvorschriften (Gelbfieber-Imp- Informationen durch ein Gespräch en gegen Bestandteile des Impfstoffs fung) erforderlich sein, oder sie werden mit dem Arzt muss aber gegeben sein. In Betracht kommen vor allem zum individuellen Schutz dringend sein. Die Deutsche Vereinigung zur Neomycin und Streptomycin sowie in empfohlen. Bekämpfung der Viruskrankheiten seltenen Fällen Hühnereiweiß. Perso- Die Empfehlung über Art und e.V. und das Robert Koch-Institut ha- nen, die nach oraler Aufnahme von zeitliche Reihenfolge der Impfungen ben Aufklärungsmerkblätter für die Hühnereiweiß mit anaphylaktischen obliegt dem Arzt, in jedem Einzelfall Impfungen im Kindesalter erarbeitet, Symptomen reagieren, sollten nicht unter Abwägung der Indikation und die vom Deutschen Grünen Kreuz, mit Impfstoffen, die Hühnereiweiß gegebenenfalls bestehender Kontra- Schuhmarkt 4, 35037 Marburg, her- enthalten (Gelbfieber-, Influenza- indikationen. ausgegeben werden. Ähnliche Merk- Impfstoff), geimpft werden. Die in Tabelle 1 genannten Imp- blätter sind beim perimed Compli- Im Falle eines angeborenen oder fungen sind in ihrer Bedeutung unter- ance Verlag, Dr. Straube GmbH, erworbenen Immundefekts sollte vor schiedlich; sie werden in folgende Ka- Weinstraße 70, 91085 Erlangen, er- der Impfung mit einem Lebendimpf- tegorien eingeteilt: hältlich. Die Merkblätter enthalten stoff der den Immundefekt behan- A = Impfung mit breiter An- auch einen der jeweiligen Impfung delnde Arzt konsultiert werden. Die wendung und erheblichem adäquaten Fragebogen zum Gesund- serologische Kontrolle des Impferfol- Wert für die Gesundheit heitszustand des Impflings und zu ges ist bei Patienten mit Immundefi- der Bevölkerung vorausgegangenen Schutzimpfungen. zienz angezeigt. I = Indikationsimpfung bei er- Ergeben sich bei der Beantwortung Nicht dringend indizierte Imp- höhter Gefährdung von Unklarheiten, ist in jedem Fall ein fungen sollten während der Schwan- Personen bzw. Angehöri- Gespräch mit dem Impfling oder den gerschaft nicht durchgeführt werden, gen von Risikogruppen Eltern bzw. Sorgeberechtigten er- dies gilt vor allem für Impfungen mit R = Reiseimpfungen (von der forderlich. Die Merkblätter enthal- Lebendimpfstoffen gegen Gelbfieber, WHO veröffentlichte In- ten eine Einwilligungserklärung. Bei Masern, Mumps, Röteln, Varizellen. formationen über Gebiete Minderjährigen ist regelmäßig die Eine versehentlich in der Schwanger- mit besonderem Infek- Einwilligung der Eltern bzw. Sor- schaft durchgeführte Impfung mit Le- tionsrisiko beachten) geberechtigten einzuholen. Jugend- bendimpfstoffen, auch gegen Röteln, liche können selbst einwilligen, ist jedoch keine Indikation für einen wenn sie die erforderliche Einsichts- Schwangerschaftsabbruch. Spezielle Hinweise und Entscheidungsfähigkeit besitzen; zur Durchführung von das ist in der Regel mit 16 Jahren Falsche Kontraindikationen Schutzimpfungen der Fall. Bei Einzelimpfungen ist die mündliche Form der Aufklärung aus- Häufig unterbleiben indizierte Aufklärungspflicht vor reichend und die Methode der Wahl. Impfungen, weil bestimmte Umstän- Schutzimpfungen Die durchgeführte Aufklärung ist de irrtümlicherweise als Kontraindi- durch den impfenden Arzt in den kationen angesehen werden. Dazu Vor Durchführung einer Schutz- Patientenunterlagen zu dokumentie- gehören zum Beispiel: impfung hat der Arzt die Pflicht, den ren. Wird der mündlichen Aufklärung ✑ banale Infekte, auch wenn Impfling oder seine Eltern bzw. Sor- ein entsprechendes Aufklärungs- sie mit subfebrilen Temperaturen geberechtigten über die zu verhüten- merkblatt zugrunde gelegt, sollte der (✜ 38,5 °C) einhergehen de Krankheit und die Impfung aufzu- impfende Arzt in seiner Dokumen- ✑ ein möglicher Kontakt des klären, damit sie über die Teilnahme tation darauf verweisen. Impflings zu Personen mit anstecken- an der Impfung entscheiden können. den Krankheiten Die Aufklärung sollte umfassen: In- ✑ Krampfanfälle in der Familie Kontraindikationen formation über die zu verhütende ✑ Fieberkrämpfe in der Ana- Krankheit, Behandlungsmöglichkeit mnese des Impflings (Da fieberhafte der Krankheit, Nutzen der Schutz- Kinder, Jugendliche und Erwach- Impfreaktionen einen Krampfanfall impfung für das Individuum und die sene mit akuten behandlungsbedürfti- provozieren können, ist zu erwägen, Allgemeinheit, Art des Impfstoffs, gen Erkrankungen sollten frühestens Kindern mit Krampfneigung Anti- Supplement zum Deutschen Ärzteblatt Heft 16/2000 13
I M P F E M P F E H L U N G E N pyretika zu verabreichen: z. B. bei Tabelle 2 Totimpfstoffen zum Zeitpunkt der Hepatitis-B-Prophylaxe nach Exposition Impfung und jeweils 4 und 8 Stunden nach der Impfung sowie bei der Aktueller Anti-HBs-Wert Erforderlich ist die Gabe von MMR-Impfung zwischen dem 7. und HB-Impfstoff HB-Immunglobulin 12. Tag im Falle einer Temperatur- erhöhung.) ✑ Ekzem u. a. Dermatosen, lo- ✞100 IE/l Nein Nein kalisierte Hautinfektionen ✞10–10 IE/l oder mit niedrigen Dosen von Korti- kosteroiden oder lokal angewendeten Nicht innerhalb von steroidhaltigen Präparaten 48 Stunden zu bestimmen Ja Ja ✑ angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit Tot- impfstoffen Tabelle 3 ✑ Neugeborenenikterus Tetanus-Immunprophylaxe im Verletzungsfall ✑ Frühgeburtlichkeit: Frühge- borene sollten unabhängig von ihrem Vorgeschichte der Saubere, geringfügige Wunden Alle anderen Wunden1 Geburtsgewicht entsprechend dem Tetanus-Immunisierung Td oder DT2 TIG3 Td oder DT2 TIG3 empfohlenen Impfalter geimpft wer- (Anzahl der Impfungen) den. ✑ chronische Erkrankungen so- Unbekannt Ja Nein Ja Ja wie nicht progrediente Erkrankungen 0–1 Ja Nein Ja Ja des ZNS 2 Ja Nein Ja Nein4 Indizierte Impfungen sollen auch bei Personen mit chronischen Erkran- 3 oder mehr Nein5 Nein Nein6 Nein kungen durchgeführt werden, da die- 1 Tiefe und/oder verschmutzte (mit Staub, Erde, Speichel, Stuhl kontaminierte) Wunden, se Personen durch schwere Verläufe und Komplikationen impfpräventa- Verletzungen mit Gewebszertrümmerung und reduzierter Sauerstoffversorgung oder Eindringen von Fremdkörpern (z. B. Quetsch-, Riss-, Biss-, Stich-, Schusswunden) bler Krankheiten besonders gefähr- det sind. Personen mit chronischen ✑ schwere Verbrennungen und Erfrierungen Erkrankungen sollen über den Nut- ✑ Gewebsnekrosen zen der Impfung im Vergleich zum Ri- ✑ septische Aborte siko der Krankheit aufgeklärt werden. 2 Kinder unter 6 Jahren DT, ältere Personen Td (d. h. Tetanus-Diphtherie-Impfstoff mit Es liegen keine gesicherten Erkennt- gegenüber dem DT-Impfstoff verringertem Diphtherietoxoid-Gehalt) nisse darüber vor, dass eventuell zeit- 3 TIG = Tetanus-Immunglobulin, im allgemeinen werden 250 IE verabreicht, die Dosis gleich mit der Impfung auftretende kann auf 500 IE erhöht werden; TIG wird simultan mit Td/DT-Impfstoff angewendet. Krankheitsschübe ursächlich durch 4 Ja, wenn die Verletzung länger als 24 Stunden zurückliegt eine Impfung bedingt sein können. 5 Ja (eine Dosis), wenn seit der letzten Impfung mehr als 10 Jahre vergangen sind 6 Ja (eine Dosis), wenn seit der letzten Impfung mehr als 5 Jahre vergangen sind Impfabstände Die Tetanus-Immunprophylaxe ist unverzüglich durchzuführen. Fehlende Impfun- Die sich aus Abbildung 1 und gen der Grundimmunisierung sind entsprechend den für die Grundimmunisierung Tabelle 1 ergebenden Impfabstände gegebenen Empfehlungen nachzuholen. sollten nicht unterschritten werden Die STIKO-Empfehlungen zur Tetanus-Immunprophylaxe im Verletzungsfall wur- (Beipackzettel beachten). Für einen den den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer lang dauernden Impfschutz ist von be- angeglichen. Es sollte Diphtherie-Tetanus-Toxoidimpfstoff benutzt werden. sonderer Bedeutung, dass bei der Grundimmunisierung der erforderli- che Mindestzeitraum zwischen vor- unterbrochene Grundimmunisierung abreicht, ist in der Regel ein Mindest- letzter und letzter Impfung nicht muss nicht neu begonnen werden! abstand von 4 Wochen einzuhalten. unterschritten wird. Impfreaktionen ✑ Bei Schutzimpfungen mit Tot- vorausgegangener Impfungen sollten Für Abstände zwischen unter- impfstoffen (inaktivierte Krankheits- vor erneuter Impfung vollständig ab- schiedlichen Impfungen gilt: erreger, deren Antigenbestandteile, geklungen sein. ✑ Lebendimpfstoffe (attenuierte, Toxoide) ist die Einhaltung von Min- Es gibt keine unzulässig großen vermehrungsfähige Viren oder Bakte- destabständen zu anderen Impfun- Abstände zwischen Impfungen. Jede rien) können simultan verabreicht gen, auch zu solchen mit Lebendimpf- Impfung gilt. Auch eine für viele Jahre werden; werden sie nicht simultan ver- stoffen, nicht erforderlich. ✁ 14 Supplement zum Deutschen Ärzteblatt Heft 16/2000
I M P F E M P F E H L U N G E N Zeitabstand zwischen nen, sind Impfungen in Zusammen- neue Kanüle für die Injektion aufge- Impfungen und Operationen arbeit mit dem behandelnden Arzt zu setzt werden. Vor der Injektion muss planen. die Impfstelle desinfiziert werden. Bei Bei dringender Indikation kann der Injektion sollte die Haut wieder ein operativer Eingriff jederzeit trocken sein. Umgang mit Impfstoffen und durchgeführt werden, auch wenn eine Für intramuskulär zu injizierende Vorgehen bei der Impfung Impfung vorangegangen ist. Bei Impfstoffe ist die bevorzugte Impf- Wahleingriffen sollte nach Gabe von stelle der M. deltoideus. Solange die- Totimpfstoffen ein Mindestabstand Impfstoffe sind empfindliche bio- ser Muskel nicht ausreichend ausge- von 3 Tagen und nach Verabreichung logische Produkte und müssen vor al- bildet ist, wird empfohlen, in den M. von Lebendimpfstoffen ein Mindest- lem vor Erwärmung geschützt wer- vastus lateralis (anterolateraler Ober- abstand von 14 Tagen eingehalten den. Besonders empfindlich sind schenkel) zu injizieren. Hier ist die werden. Impfstoffe, die vermehrungsfähige Gefahr einer Verletzung von Nerven Weder klinische Beobachtungen Viren enthalten. Alle Impfstoffe sol- oder Gefäßen gering. Bei Injektion in noch theoretische Erwägungen geben len im Kühlschrank bei 2–8 °C gela- das subkutane Fettgewebe kann es zu Anlass zu der Befürchtung, dass Imp- gert werden. Die Lagertemperatur schmerzhaften Entzündungen und fungen und operative Eingriffe in- muss regelmäßig überprüft werden. zur Bildung von Granulomen oder Zysten kommen. Darüber hinaus ist Tabelle 4 bei Injektion in das Fettgewebe der Postexpositionelle Tollwut-Immunprophylaxe Impferfolg in Frage gestellt. Grad Art der Exposition Immunprophylaxe* der Durch ein tollwutverdächtiges Durch einen Tollwut- (Beipackzettel beachten) Dokumentation der Impfung Expo- oder tollwütiges Wild- oder Impfstoffköder sition Haustier Im Impfausweis und in der Doku- mentation des impfenden Arztes müs- I Berühren/Füttern von Tieren, Berühren von keine Impfung sen die Chargen-Nummer und die Be- Belecken der intakten Haut Impfstoffködern zeichnung des Impfstoffs (Handelsna- bei intakter Haut me) eingetragen werden. Dies gilt für alle Impfstoffe und kann retrospekti- II Knabbern an der unbedeckten Kontakt mit der Impf- Impfung ve Ermittlungen erleichtern, wenn Haut, oberflächliche, nicht flüssigkeit eines beschä- blutende Kratzer durch ein Tier, digten Impfstoffköders Fragen zu Wirksamkeit und Sicher- Belecken der nicht intakten Haut mit nicht intakter Haut heit bestimmter Impfstoffe oder ein- zelner Impfstoffchargen aufkommen III Jegliche Bissverletzung oder Kontamination von Impfung und einmalig sollten. Als Impfausweis sollte das Kratzwunden, Schleimhäuten und fri- simultan mit der ersten vom Deutschen Grünen Kreuz her- Kontamination von Schleim- schen Hautverletzungen Impfung passive Immuni- ausgegebene WHO-gerechte Formu- häuten mit Speichel mit der Impfflüssigkeit sierung mit Tollwut- lar ›Internationale Bescheinigungen (z. B. durch Lecken, Spritzer) eines beschädigten Immunglobulin über Impfungen und Impfbuch‹ be- Impfstoffköders (20 IE/kg KG) nutzt werden. Zur Impfdokumentati- on gehören Stempel und Unterschrift * Die einzelnen Impfungen und die Gabe von Tollwut-Immunglobulin sind sorgfältig zu des Arztes. dokumentieren. Fehlende Impfdokumentation: Häufig ist der Arzt damit konfrontiert, dass Impfdokumente fehlen, nicht auf- kompatibel sind. Um aber mögliche Impfstoffe, die versehentlich falsch findbar oder lückenhaft sind. Dies ist Impfreaktionen und Komplikationen gelagert oder eingefroren wurden, kein Grund, notwendige Impfungen der Operation unterscheiden zu kön- sind zu verwerfen. Impfstoffe dürfen zu verschieben, fehlende Impfungen nen, wird empfohlen, zwischen Imp- nicht mit Desinfektionsmitteln in nicht nachzuholen oder eine Grund- fungen und Operationen diese Min- Kontakt kommen. Durchstechstopfen immunisierung nicht zu beginnen. Von destabstände einzuhalten. müssen trocken sein! zusätzlichen Impfungen bei bereits Diese Mindestabstände gelten, Die Injektionskanüle sollte bestehendem Impfschutz geht kein mit Ausnahme von Impfungen aus trocken sein, insbesondere sollte besonderes Risiko aus. Dies gilt auch vitaler Indikation (z. B. Tetanus-, Impfstoff die Kanüle außen nicht be- für Mehrfachimpfungen mit Lebend- Tollwutschutzimpfung), auch für die netzen. Dies macht die Injektion virusimpfstoffen. Serologische Kon- Durchführung von Impfungen nach schmerzhaft und kann zu Entzündun- trollen zur Überprüfung des Impf- größeren operativen Eingriffen. gen im Bereich des Stichkanals schutzes sind nur in Ausnahmefäl- Nach Operationen, die mit einer führen. Nach Aufziehen des Impf- len angezeigt (z. B. Anti-HBsAg bei immunsuppressiven Behandlung ver- stoffs in die Spritze und dem Entfer- Risikopersonen, Röteln-Antikörper bunden sind, z. B. Transplantatio- nen evtl. vorhandener Luft sollte eine bei Frauen mit Kinderwunsch); zum 16 Supplement zum Deutschen Ärzteblatt Heft 16/2000
I M P F E M P F E H L U N G E N Nachweis vorausgegangener Impfun- mission der deutschen Ärzteschaft Stellen (z. B. Arbeitgeber). Die ge- gen, z. B. unter dem Aspekt ›unklarer und/oder die zuständige Behörde setzlichen Krankenkassen können die Impfstatus‹, sind sie ungeeignet. (Paul-Ehrlich-Institut, Bundesamt für Kostenübernahme für Schutzimpfun- Sera und Impfstoffe, Paul-Ehrlich- gen in ihren jeweiligen Satzungen als Straße 51–59, 63225 Langen) zu unter- Kassenleistung vorsehen (§ 20 Abs. 2 Impfreaktionen richten. (Die für diese Meldungen SGB V). Auch wenn in diesen Sat- benötigten Formblätter werden regel- zungsregelungen durch entsprechen- Impfreaktionen wie Rötung, mäßig im Deutschen Ärzteblatt veröf- de Vertragsgestaltung zwischen den Schwellung und Schmerzhaftigkeit im fentlicht.) Ebenso sollte der Hersteller kassenärztlichen Vereinigungen und Bereich der Injektionsstelle oder auch informiert werden. Die für die Klärung den Krankenkassen auf die von der erhöhte Temperaturen werden im einer unerwünschten Arzneimittelwir- STIKO empfohlenen Schutzimpfun- Allgemeinen innerhalb der ersten 72 kung relevanten immunologischen gen Bezug genommen wird, kann Stunden nach der Impfung beobach- (z. B. zum Ausschluss eines Immunde- nicht generell von einer automati- tet. Zwischen dem 7. und dem 12. Tag fektes) oder mikrobiologischen Unter- schen Übernahme der Kosten für nach der MMR-Impfung kann es zu suchungen (z. B. zum differen- alle darin empfohlenen Schutzimp- einer leichten masernähnlichen Sym- zialdiagnostischen Ausschluss einer fungen ausgegangen werden. Eine ptomatik mit erhöhten Temperaturen interkurrenten Infektion) sollten un- Kostenübernahme für Schutzimpfun- gen, die anlässlich eines nicht beruf- Tabelle 5 lich bedingten Auslandsaufenthaltes Impfung bei HIV-Infektion indiziert sind, ist ausgeschlossen. Ebenso sind die in den STIKO- Impfstoff HIV-Infektion Empfehlungen mit ›R‹ gekennzeich- asymptomatisch symptomatisch neten Schutzimpfungen keine Kas- senleistungen. Inaktivierte Impfstoffe/Toxoide empfohlen empfohlen Masern-Impfstoff empfohlen nicht empfohlen* Impfempfehlungen für Aussiedler, Flüchtlinge Mumps-, Röteln- u. a. Lebendimpfstoffe empfohlen nicht empfohlen oder Asylbewerber in Varizellen kontraindiziert kontraindiziert Gemeinschaftsunterkünften (BCG) kontraindiziert kontraindiziert Es wird empfohlen, Schutzimp- * Masern können bei HIV-Kranken einen besonders schweren Verlauf nehmen. Bei erhöh- fungen bei Bewohnern von Gemein- ter Masern-Gefährdung ist deshalb eine Masern-Impfung indiziert. Eine gleichzeitig schaftsunterkünften möglichst früh- durchgeführte IgG-Substitution kann den Impferfolg infrage stellen. Eine Kontrolle des Impferfolges ist in diesen Fällen angeraten. Im Falle einer akuten Masern-Exposition ist zeitig durch den öffentlichen Gesund- bei nicht immunen Personen eine IgG-Gabe zu erwägen. heitsdienst oder durch vom ÖGD beauftragte Ärzte zumindest zu be- ginnen. Die Vervollständigung der kommen. Die prophylaktische Gabe verzüglich eingeleitet werden. Dafür Grundimmunisierung sollte nach dem von Antipyretika für den Zeitraum notwendige Untersuchungsmateriali- Verlassen der Gemeinschaftsunter- möglicher fieberhafter Impfreaktio- en, z. B. Serum oder Stuhlproben, sind künfte durch die am späteren Aufent- nen ist zu erwägen. zu asservieren. Der Impfling oder sei- haltsort niedergelassenen Ärzte oder Neben diesen normalen Impfre- ne Eltern bzw. Sorgeberechtigten sind durch den ÖGD erfolgen. aktionen sind unerwünschte Arznei- auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Vorliegende Impfdokumentatio- mittelwirkungen äußerst selten. Zeit- Versorgung nach Impfschäden hinzu- nen sollten nach Möglichkeit berück- gleich mit der Impfung auftretende Er- weisen (BSeuchG § 51). Der Antrag sichtigt werden; die Empfehlungen krankungen anderer Genese können auf Versorgung ist beim zuständigen der STIKO sollten dem Vorgehen zu- als unerwünschte Arzneimittelwirkun- Versorgungsamt zu stellen. grunde gelegt werden. gen imponieren, deshalb ist ein über ✑ Bei Erwachsenen sollten die normale Impfreaktion hinausge- Impfungen gegen Diphtherie und Hinweise zur Kostenübernahme hendes Vorkommnis unverzüglich dif- Tetanus (Td-Impfstoff), gegen Polio- von Schutzimpfungen ferenzialdiagnostisch abzuklären. myelitis sowie bei seronegativen Per- sonen gegen Hepatitis B durchge- Für die Kostenübernahme von führt werden. Vorgehen bei unerwünschten Schutzimpfungen kommen verschie- ✑ Bei Kindern sollten Impfun- Arzneimittelwirkungen dene Träger infrage. Zu diesen zäh- gen gegen Diphtherie, Tetanus und len der öffentliche Gesundheitsdienst Pertussis sowie gegen Poliomyelitis, Über unerwünschte Arzneimittel- (ÖGD) für ihm zugewiesene Schutz- Masern, Mumps, Röteln und gegen wirkungen sind umgehend das Ge- impfungen sowie weitere aufgrund Hepatitis B, bei Kleinkindern auch sundheitsamt, die Arzneimittelkom- gesetzlicher Vorschriften benannte gegen Hib durchgeführt werden. ✁ Supplement zum Deutschen Ärzteblatt Heft 16/2000 17
I M P F E M P F E H L U N G E N Hepatitis-B-Immunprophylaxe Sofortige Testung des „Emp- Ständige Impfkommission bei Exposition mit fängers“, (STIKO) am HBV-haltigem Material ✑ wenn Empfänger nicht bzw. nicht vollständig geimpft ist, oder Robert Koch-Institut (Als HBV-haltig gilt HbsAg-po- ✑ wenn Empfänger „Non“- oder sitives Material (z. B. Blut) oder Ma- „Low-Responder“ ist (Anti-HBs nach Vorsitzender: terial, bei dem eine Kontamination Grundimmunisierung < 100 IE/l) oder Herr Prof. Dr. H.-J. Schmitt wahrscheinlich, eine Testung aber ✑ wenn der Impferfolg nie kon- Christian-Albrechts-Universität Kiel nicht möglich ist – z. B. Kanüle im trolliert wurde oder Kinderklinik Abfall. Empfehlungen dazu auch im ✑ wenn die letzte Impfung län- Schwanenweg 20 Epidemiologischen Bulletin des RKI ger als 10 Jahre zurückliegt. 24105 Kiel Nr. 1/2000: 1–2.) Das weitere Vorgehen ist in die- sem Fall vom Testergebnis abhängig Stellvertretender Vorsitzender: und in Tabelle 2 dargestellt. Herr Prof. Dr. W. Jilg Für geimpfte Personen Universität Regensburg gilt generell: Institut für Medizinische Anmerkungen zur Mikrobiologie und Hygiene postexpositionellen Tollwut- Keine Maßnahmen notwendig, – Klinische Virologie und Immunprophylaxe: ✑ wenn bei exponierter Person Infektionsimmunologie – Anti-HBs nach Grundimmunisierung Franz-Josef-Strauß-Allee 11 ✞ 100 IE/l betrug und die letzte Imp- ✑ Möglicherweise kontaminierte 93053 Regensburg fung nicht länger als fünf Jahre Körperstellen und alle Wunden sind zurückliegt oder unverzüglich und großzügig mit Sei- Sekretär: ✑ wenn innerhalb der letzten fe oder Detergenzien zu reinigen, mit Herr Dr. G. Rasch 12 Monate ein Anti-HBs-Wert von Wasser gründlich zu spülen und mit 70- Robert Koch-Institut ✞ 100 IE/l gemessen wurde (unab- prozentigem Alkohol oder einem Jod- FG Präventionskonzepte und hängig vom Zeitpunkt der Grundim- präparat zu behandeln; dies gilt auch Impfprogramme munisierung). bei einer Kontamination mit Impf- Stresemannstraße 90–102 flüssigkeit eines Impfstoffköders. 10963 Berlin Sofortige Verabreichung einer ✑ Bei Expositionsgrad III wird (Anschrift des Sekretariats der STIKO) Dosis Hepatitis-B-Impfstoff (ohne das Tollwut-Immunglobulin etwa zur weitere Maßnahmen), Hälfte soweit möglich in und um die ✑ wenn Anti-HBs nach Grund- Wunde instilliert und die verblei- Impressum immunisierung ✞ 100 IE/l betrug und bende Menge intramuskulär verab- Supplement zum Deutschen Ärzteblatt, die letzte Impfung 5 bis 10 Jahre reicht. Wunden sollten möglichst Heft 16/2000 zurückliegt. nicht primär genäht werden. Chefredakteur: Norbert Jachertz, Köln ✑ Bei erneuter Exposition einer (verantwortlich für den Gesamtinhalt) Person, die bereits vorher mit Toll- wut-Zellkulturimpfstoffen geimpft Chefs vom Dienst: Bezugsmöglichkeiten Gisela Klinkhammer, Herbert Moll wurde, sind die Angaben des Her- der Impfempfehlungen der stellers zu beachten. Redaktion: STIKO ✑ Bei Impfanamnese mit un- Dr. med. Vera Zylka-Menhorn in Verbin- dung mit Prof. Dr. H.-J. Schmitt, Vorsit- Einzelexemplare (maximal vollständiger Impfung oder Impfung zender der Ständigen Impfkommission 3) der Impfempfehlungen für mit in der EU nicht zugelassenen (STIKO) am Robert Koch-Institut, und Impfstoffen wird entsprechend Tabel- Dr. G. Rasch, Robert Koch-Institut den Eigenbedarf können gegen le 4 eine vollständige Immunprophy- Quelle: Einsendung eines mit 3 DM fran- laxe durchgeführt. Robert Koch-Institut für Infektions- kierten und adressierten Rück- ✑ Bei gegebener Indikation ist krankheiten und nicht übertragbare umschlages für das Format A4 die Immunprophylaxe unverzüglich Krankheiten, Fachgruppe Infektionsepi- beim Robert Koch-Institut, FG durchzuführen; kein Abwarten bis zur demiologie, Stresemannstraße 90–102, 21, General-Pape-Straße 62–66, 10963 Berlin Klärung des Infektionsverdachts beim 12101 Berlin, angefordert wer- Tier. Wird der Tollwutverdacht beim Technische Redaktion: Manfred Röhrig den. – Größere Stückzahlen Tier durch tierärztliche Untersuchung Verantwortlich für Anzeigen: können bei der Redaktion gegen entkräftet, kann die Immunprophyla- Vera Zumbusch Gebühr bestellt werden, dabei xe abgebrochen oder als präexpositio- Anzeigenverkauf: können Wartezeiten eintreten. nelle Impfung weitergeführt werden. Petra Pahlke-Schäfers – Die Impfempfehlungen sind ✑ Zu beachten ist die Überprüfung Verlag: auch im Internet abrufbar unter der Tetanus-Impfdokumentation, bei Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Köln http://www.rki.de. Notwendigkeit gleichzeitige Tetanus- Druck: L. N. Schaffrath, Geldern Immunprophylaxe (siehe Tabelle 3). 18 Supplement zum Deutschen Ärzteblatt Heft 16/2000
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