Schutzkonzept "COVID-19" - 03.07.2020 | Version 2.4 - Leben. Lernen. Lehren - Dübendorf Primarschule

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Schutzkonzept "COVID-19" - 03.07.2020 | Version 2.4 - Leben. Lernen. Lehren - Dübendorf Primarschule
Schutzkonzept «COVID-19»
03.07.2020 | Version 2.4

Leben. Lernen. Lehren.
I

Änderungsprotokoll
Datum        Version   Änderungen
02.06.2020     1       
04.06.2020     2       Kap. C aktualisiert

08.06.2020     2.1     Kap. D.4 und D.8: Anpassungen Hallenbad
08.06.2020     2.2     Kap. A.6.1: Ergänzt um Startbahn 29
11.06.2020     2.3     Kap. A.6 neu gruppiert und ergänzt mit Fotograf
                       Kap. B.1 um Fotograf ergänzt
                       Kap. B.9 «Erwachsene auf dem Schulareal» neu eingefügt
                       Kap. B.13 neu formuliert
                       Kap. C.4.1 angepasst
                       Kap. C.5 angepasst
                       Kap. C.7 angepasst
03.07.2020     2.4     Kap. A.7. «Reisen ins Ausland und Quarantänebestimmungen» eingefügt.
                       Kap. B.8, B.13 und C.7: Ergänzung Maskenpflicht im ÖV

Leben. Lernen. Lehren.
II

Inhalt
A   Allgemeine Bestimmungen .................................................................................................... 1
    A.1 Grundannahmen BAG ............................................................................................................ 1
    A.2 Hygienemassnahmen............................................................................................................. 1
          A.2.1 Plakatierung ............................................................................................................. 2
          A.2.2 Handhygiene ............................................................................................................ 2
          A.2.3 Reinigung ................................................................................................................. 2
          A.2.4 Masken und individueller Schutz ............................................................................. 2
          A.2.5 Abfallbehälter und Abfallentsorgung ...................................................................... 2
          A.2.6 Lüften ....................................................................................................................... 2
          A.2.7 Weitere Hygienemassnahmen................................................................................. 2
    A.3 Abstandsregeln ...................................................................................................................... 2
    A.4 Personaleinsatz ...................................................................................................................... 3
          A.4.1 Normalfall ................................................................................................................ 3
          A.4.2 Besonders gefährdete Personen.............................................................................. 3
    A.5 Vorgehen bei COVID-19 Verdachtsfällen und bestätigten Fällen .......................................... 3
          A.5.1 Personen zeigen Symptome einer akuten Atemwegserkrankung........................... 3
          A.5.2 Personen sind positiv auf COVID-19 getestet .......................................................... 4
    A.6 Übersicht der Angebote......................................................................................................... 5
          A.6.1 Was findet statt (unter Einhaltung der Verhaltens -und Hygieneregeln)................ 5
          A.6.2 Was findet nicht statt .............................................................................................. 5
    A.7 Reisen ins Ausland und Quarantänebestimmungen ............................................................. 6
    A.8 Häufig gestellte Fragen (FAQ) ................................................................................................ 6
B   Schulbetrieb .......................................................................................................................... 7
    B.1 Allgemeine Hinweise ............................................................................................................. 7
    B.2 Lehrplan ................................................................................................................................. 7
    B.3 Hygienemassnahmen............................................................................................................. 7
    B.4 Beurteilung und Promotion ................................................................................................... 7
    B.5 Schülerinnen und Schüler ...................................................................................................... 8
    B.6 Therapien ............................................................................................................................... 8
    B.7 Schulpsychologischer Dienst.................................................................................................. 8
    B.8 Schülertransport .................................................................................................................... 8
    B.9 Erwachsenen auf dem Schulareal .......................................................................................... 9
    B.10 Elterngespräche ..................................................................................................................... 9
    B.11 Teamzimmer .......................................................................................................................... 9
    B.12 Sitzungen/Weiterbildungen ................................................................................................... 9
    B.13 Schulanlässe, Projekte etc. .................................................................................................... 9
    B.14 Mitarbeiterbeurteilungen (MAB)......................................................................................... 10
C   Betreuung ........................................................................................................................... 11
    C.1 Ziele...................................................................................................................................... 11
    C.2 Allgemeine Hinweise ........................................................................................................... 11
    C.3 Leitgedanken........................................................................................................................ 11

Leben. Lernen. Lehren.
III

      C.4      Hinweis zur Gestaltung der Betreuung ................................................................................ 12
               C.4.1 Betreuungsalltag .................................................................................................... 12
               C.4.2 Übergänge.............................................................................................................. 14
               C.4.3 Personelles ............................................................................................................. 15
               C.4.4 Besonderheiten der Betreuungsinstitution ........................................................... 16
      C.5      Erwachsene auf dem Schulareal und Elterngespräche........................................................ 16
      C.6      Sitzungen/Weiterbildungen ................................................................................................. 17
      C.7      Ausflüge, Anlässe, Projekte etc............................................................................................ 17
      C.8      Produktionsküchen .............................................................................................................. 17
               C.8.1 Übertragung durch Lebensmittel, Verpackungen und andere Gegenständen ..... 17
               C.8.2 Notwendigkeit der Hygienemassnahmen.............................................................. 17
               C.8.3 Massnahmen zur persönlichen Hygiene ................................................................ 17
               C.8.4 Das Händewaschen ................................................................................................ 18
               C.8.5 Tragen von persönlicher Arbeitskleidung .............................................................. 18
               C.8.6 Lieferanten ............................................................................................................. 18
D     Nutzung der Schulanlagen durch Dritte ................................................................................ 19
      D.1 Grundsatz ............................................................................................................................. 19
      D.2 Zutrittsberechtigung zu Singsälen, Turnhallen, Hallenbad und Aussenanlagen ................. 19
      D.3 Übungs- und Trainingszeiten ............................................................................................... 19
      D.4 Betriebliche Vorkehrungen .................................................................................................. 19
      D.5 Hausdienst/Badmeister ....................................................................................................... 19
      D.6 Garderoben und Duschen .................................................................................................... 19
      D.7 Hallenbadbetrieb für die Öffentlichkeit............................................................................... 20
      D.8 Verantwortlichkeiten ........................................................................................................... 20
      D.9 Öffentliche Plätze................................................................................................................. 20
Grundlagen ................................................................................................................................. 21
Weiterführende Informationen ................................................................................................... 21
Anhang 1: Erklärung .................................................................................................................... 22
Anhang 2: BAG-Plakat ................................................................................................................. 23
Anhang 3: BAG-Plakat für Schulen ............................................................................................... 24

Leben. Lernen. Lehren.
1

Schutzkonzept «COVID-19»
Gültig ab 8. Juni 2020

Dieses Schutzkonzept orientiert sich an den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der
Bildungsdirektion bzw. des Volksschulamtes (VSA) des Kantons Zürich. Es ist für alle Mitarbeitenden der
Primarschule Dübendorf verbindlich.

A        Allgemeine Bestimmungen
A.1      Grundannahmen BAG
     Kinder erkranken viel weniger häufig als Erwachsene: Gemäss Studien betreffen 1 % der Erkran-
      kungsfälle Kinder unter 10 Jahre, respektive 2 % Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre.
     Im Altersfenster zwischen 10 bis 19 Jahren nimmt die Erkrankungshäufigkeit kontinuierlich zu, bleibt
      aber niedrig.
     Kinder haben meist mildere Verläufe mit wenigen oder keinen Symptomen.
     Kinder spielen aus physiologischen Gründen für die Übertragung des Virus keine wesentliche Rolle.
     Ausserdem geht man davon aus, dass je weniger Symptome vorhanden sind, desto geringer die Vi-
      renlast und das Risiko einer Virenverbreitung durch Tröpfchenbildung (Husten, Niesen) ist (biologi-
      sche Plausibilität).
     Gemäss den bisherigen Daten und Erfahrungen gibt es im Gegensatz zu den Erwachsenen keine be-
      sonders gefährdeten Personengruppen für COVID-19 bei Kindern, bei denen zusätzliche Schutzmas-
      snahmen nötig sind.
     Die Fähigkeit bei Kindern, sich an vorgegebene Massnahmen halten zu können, nimmt proportional
      zum Alter zu.

Auf Grund dieser Grundannahmen sollen sich die Kinder insbesondere der tieferen Klassen der obliga-
torischen Schule möglichst normal im Klassenverbund, auf dem Schulweg und auf den Pausenplätzen
verhalten und bewegen können.

A.2      Hygienemassnahmen
Die folgenden Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG gelten nach wie vor ohne Einschränkung:
 Abstand halten (mind. 2 Meter)
 Gründlich Hände waschen
 Hände schütteln vermeiden
 In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
 Bei Symptomen zu Hause bleiben
 Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation

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2

A.2.1 Plakatierung
Der Hausdienst bringt das BAG-Plakat mit den Hygieneregeln an allen Türen der Schulanlagen und allen
Zimmern gut sichtbar an (vgl. Anhang 2). Das Plakat für Schulen eignet sich als Ergänzung für Unterrichts-
und Betreuungsräume (vgl. Anhang 3).

A.2.2 Handhygiene
Alle Personen waschen sich regelmässig mit Wasser und Seife die Hände. Dazu stehen an allen Wasch-
becken Flüssigseifenspender und Papierhandtücher zur Verfügung.
Desinfektionsmittel können beim Hausdienst verlangt und nachgefüllt werden. Kinder dürfen Desinfek-
tionsmittel nicht benutzen. Generell gilt, dass gründliches Händewaschen wirksamer ist als der Einsatz
von Desinfektionsmitteln.

A.2.3 Reinigung
Der Hausdienst reinigt Kontaktflächen und neuralgische Stellen regelmässig (mind. einmal täglich). Ein
erhöhter Reinigungsbedarf ist mit dem Hausdienst zu klären.
Reinigungsmittel können beim Hausdienst bezogen werden, damit bei Bedarf jederzeit Oberflächen,
Griffe etc. selber gereinigt werden können.

A.2.4 Masken und individueller Schutz
An der Primarschule Dübendorf werden im Normalfall keine Masken getragen. In der Notfallapotheke
sind Masken (Typ II) vorhanden, beispielsweise für Personen mit Krankheitssymptomen (für Heimweg
oder Wartezeit). Falls für spezielle Settings das Tragen von Masken sinnvoll erscheint, können diese beim
Hausdienst bezogen werden. Achtung: Vor dem Anziehen einer Maske müssen zwingend die Hände ge-
waschen werden!
Für spezielle Installationen für den individuellen Schutz muss mit dem Hausdienst Kontakt aufgenom-
men werden.

A.2.5 Abfallbehälter und Abfallentsorgung
Abfallbehälter werden halbtäglich geleert. Bei der Entsorgung sollen Handschuhe getragen werden. Ist
dies nicht möglich, muss darauf geachtet werden, mit dem Abfallgut nicht in Berührung zu kommen und
danach die Hände gut zu waschen.

A.2.6 Lüften
Die Luftqualität hat einen grossen Einfluss auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit. In allen Räum-
lichkeiten soll deshalb regelmässig und ausgiebig gelüftet werden, in den Unterrichtsräumen mindes-
tens nach jeder Schulstunde. Ausserhalb der Heizperiode dürfen die Fenster beliebig lange geöffnet sein.

A.2.7 Weitere Hygienemassnahmen
Kinder sind darauf hinzuweisen, Essen und Getränke nicht zu teilen.

A.3     Abstandsregeln
Zwischen Erwachsenen ist grundsätzlich ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Zwischen Erwachse-
nen und Kindern soll dieser Abstand soweit wie möglich ebenfalls eingehalten werden. Mitarbeitende
können in ihrem Arbeitsbereich einen Bereich abgrenzen, der nicht betreten werden darf (z. B. mit Kle-
beband). Zwischen den Kindern können und müssen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden.

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A.4     Personaleinsatz
A.4.1 Normalfall
Die Mitarbeitenden erbringen ihre Arbeitsleistung vor Ort im Rahmen des Betreuungs- und Stunden-
plans sowie der Arbeitszuweisung ihrer vorgesetzten Stelle.
Gesunde Mitarbeitende erbringen ihre Arbeitsleistung vor Ort auch dann, wenn sie mit besonders ge-
fährdeten Personen im selben Haushalt leben oder Betreuungsaufgaben für eigene Kinder wahrnehmen
müssen. Die Mitarbeitenden können an ihrem Wohnort einen Betreuungsbedarf geltend machen.
Auf Antrag der Mitarbeitenden kann die Gewährung eines unbezahlten Urlaubs geprüft werden.

A.4.2 Besonders gefährdete Personen
Besonders gefährdete Personen haben das Recht, von der Arbeitsleistung vor Ort dispensiert zu werden.
Als besonders gefährdet gelten folgende Personen:
 Personen ab 65 Jahren
 Erwachsene mit folgenden Vorerkrankungen: Adipositas Grad III (morbid, BMI ≥ 40); Bluthochdruck;
    chronische Atemwegserkrankungen; Diabetes; Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem
    schwächen; Herz-Kreislauf-Erkrankungen; Krebs
Die besondere Gefährdung wird durch Erklärung der Mitarbeitenden und durch Vorlegung eines ärztli-
chen Attests geltend gemacht.
Arbeitsleistung der besonders gefährdeten Mitarbeitenden
Die betroffenen Mitarbeitenden werden von ihrer Arbeitsleistung vor Ort dispensiert. Nach Möglichkeit
werden ihnen adäquate Ersatzarbeiten zugewiesen.
Arbeitsleistung vor Ort trotz besonderer Gefährdung
Gemäss COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates können Mitarbeitende auf eigenen Wunsch vor Ort
eingesetzt werden. Die Schul- bzw. Dienstleitung muss die Mitarbeitenden auf die rechtliche Situation
und die Konsequenzen aufmerksam machen. Möchten die Mitarbeitenden dennoch vor Ort arbeiten,
bestätigten sie in einer schriftlichen Erklärung (vgl. Anhang 1) gegenüber der Schul- bzw. Dienstleitung,
dass sie in Kenntnis der gesundheitlichen Risiken und der an der Schule umgesetzten Schutzmassnah-
men die Arbeit in der Schule aufnehmen wollen. Die unterschriebene Erklärung wird anschliessend ins
Personaldossier abgelegt.

A.5     Vorgehen bei COVID-19 Verdachtsfällen und bestätigten Fällen
Parallel zu den Lockerungen der COVID-19 Vorgaben ist im Kanton Zürich das Contact-Tracing am
11. Mai 2020 wieder aufgenommen worden.

A.5.1 Personen zeigen Symptome einer akuten Atemwegserkrankung
Kinder sowie Lehr-, Fach- und Betreuungspersonen mit Symptomen (Husten, Halsschmerzen, Kurzat-
migkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder Fehlen des Geruchs-
und/oder Geschmacksinns) bleiben zu Hause in Isolation und lassen sich nach telefonischer Voranmel-
dung bei ihrem Hausarzt auf COVID-19 testen. Hinweis: Ein einfacher Schnupfen ist noch nicht als akuter
Atemwegsinfekt zu werten. Entscheidend ist, ob sich die Symptome in den vorangegangenen Tagen ver-
stärkt haben.

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4

Vorgehen bei Mitarbeitenden: Zeigen sich bei einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter in der Schule die
obengenannten Symptome, muss sie/er sofort jeglichen Kontakt zu anderen Mitarbeitenden und den
Kindern vermeiden, begibt sich umgehend nach Hause und lässt sich testen. Sie/er bleibt mindestens so
lange in Isolation, bis das Testergebnis vorliegt. Fällt der Test negativ aus, kann sie/er 24 Stunden nach
dem vollständigen Abklingen der Symptome in die Schule zurückkehren.
Vorgehen bei Kindern: Zeigen sich bei einem Kind in der Schule die oben genannten Symptome, muss
das Kind sofort in einem separaten, gut belüftbaren Raum untergebracht werden (ggf. in Begleitung
einer erwachsenen Person unter Einhaltung von 2 Metern Abstand) und die Eltern müssen informiert
werden. Das Kind soll so rasch als möglich von einem Elternteil abgeholt, nach Hause gebracht (unter
Vermeidung der ÖV) sowie vom Kinder- oder Hausarzt getestet werden. Es bleibt mindestens so lange
in Isolation, bis das Testergebnis vorliegt. Fällt der Test negativ aus, kann es 24 Stunden nach dem voll-
ständigen Abklingen der Symptome in die Klasse zurückkehren.

A.5.2 Personen sind positiv auf COVID-19 getestet
Wenn eine Schülerin, ein Schüler oder eine erwachsene Person einer Schule positiv getestet worden ist,
nimmt die kantonale Schulärztin mit der Schulleitung Kontakt auf und informiert sie über die notwendi-
gen und verbindlichen Quarantänemassnahmen. Das Vorgehen unterscheidet sich je nachdem, ob eine
erwachsene Person, eines oder mehrere Kinder erkrankt sind.
Eine erwachsene Person ist an COVID-19 erkrankt: Wird eine erwachsene Person (Mitglied des Lehrkör-
pers, des administrativen oder des technischen Personals) positiv getestet, werden alle – Erwachsene
und Kinder –, die engen Kontakt zu ihr hatten, unter Quarantäne gestellt. Dazu gehören auch die unter-
richteten Klassen/betreuten Gruppen.
Ausnahme: Lehr-/Betreuungsperson hatte keinen engen Kontakt unter 2 Metern und über 15 Minuten
oder hat Hygienemaske getragen. Die Schule informiert die Eltern aller betroffenen Kinder. Siehe Text-
bausteine unter www.vsa.zh.ch/elftermai.
Ein Kind ist an Covid-19 erkrankt: Fällt der Test eines Kindes positiv aus, werden die im gleichen Haushalt
lebenden Personen (Erwachsene und Kinder) unter Quarantäne gestellt. Die anderen Schülerinnen und
Schüler der Gruppe/Klasse oder die Lehr-/Betreuungsperson werden NICHT unter Quarantäne gestellt.
Es sind keine weiteren Massnahmen an der Schule zu treffen. Die Schule informiert die Eltern der be-
troffenen Klasse. Siehe Textbausteine unter www.vsa.zh.ch/elftermai.
Mehrere Kinder einer Klasse/Gruppe sind an COVID-19 erkrankt: Werden zwei oder mehr Kinder in einem
Abstand von weniger als 10 Tagen in derselben Klasse/Gruppe positiv getestet, wird auch die
Gruppe/Klasse inklusive Betreuungsperson/Lehrperson unter Quarantäne gestellt.
Ausnahme: Die Lehr-/Betreuungsperson hatte keinen engen Kontakt unter 2 Metern und über 15 Minu-
ten oder hat Hygienemaske getragen. Die Schule informiert die Eltern der betroffenen Klasse/Gruppe.
Siehe Textbausteine unter www.vsa.zh.ch/elftermai.
Eine Person im Haushalt einer Lehr-/Betreuungsperson oder eines Schülers/einer Schülerin ist an COVID-
19 erkrankt: Erkrankt eine Person an COVID-19, die im selben Haushalt lebt wie eine Lehr- oder Betreu-
ungsperson, eine Schülerin, ein Schüler, begeben sich alle in diesem Haushalt lebenden Personen in
Quarantäne. Weitere Personen aus der Schule müssen nicht in Quarantäne. Es sind keine weiteren
Massnahmen und keine Elterninformationen notwendig.
Vorlage «Contact-Tracing»
Im Dokumenteschalter auf der orangen Plattform findet sich im Ordner «Corona (COVID-19)» die Datei
«Vorlage Erfassung Contact-Tracing». Mithilfe dieser Datei können von den Schul- bzw. Dienstleitungen
alle Kontakte einer positiv getesteten Person erfasst werden.

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Kontaktadressen
Schularzt Primarschule Dübendorf
Dr. med. Andreas Hüper, Wilstrasse 5, 8600 Dübendorf (044 821 80 62)
Leiterin Schulärztlicher Dienst Kanton Zürich
Dr. Ferdinanda Pini Züger, E-Mail: ferdinanda.pini-zueger@vsa.zh.ch

Detaillierte Informationen zu Contact-Tracing und Quarantänebestimmungen für die Schulen finden sich
unter www.vsa.zh.ch/elftermai > Contact-Tracing in obligatorischen Schulen.

A.6    Übersicht der Angebote
A.6.1 Was findet statt (unter Einhaltung der Verhaltens -und Hygieneregeln)
 Ordentlicher Unterricht gemäss Regelstundenplan inkl. Sport- und Schwimmunterricht
 Sonderpädagogische Massnahmen
 Therapien inkl. PMT-Bewegungslandschaften
 DaZ-Zentrum (regulärer Betrieb)
 Begabtenförderung (Mentoring)
 ElKi-DaZ (sofern die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können)
 Hausaufgabenstunde
 Abklärungen SPD (vgl. Kap. B.7)
 Schulanlässe, Projekte und Veranstaltungen (vgl. Kap. B.13)
 Schulsozialarbeit
 Schulbibliothek
 Musikschulunterricht (inkl. MGA und Bläserklassen)
 Reihenuntersuchungen der Schulzahnklinik
 Unterricht der Polizei (nur Velofahrschulung)
 Schulische Standortgespräche (SSG)
 Elterngespräche (vgl. Kap. B.10)
 Elternabende (vgl. Kap. B.9)
 Sitzungen (vgl. Kap. B.12)
 Weiterbildungen (vgl. Kap. B.12)
 Mitarbeiterbeurteilungen (MAB) (vgl. Kap. B.14)
 Pedikulosetherapie
 Schulzahnpflegeinstruktion/Zahnprophylaxe
 Startbahn 29 (gemäss Schutzkonzept Startbahn 29)
 Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur
 Freiwilliger Religionsunterricht
 Fotograf
 Unterrichtsergänzende Tagesstrukturen (vgl. Kap. C)

A.6.2 Was findet nicht statt
 Elternbesuchstage
 Freifachkurse

Leben. Lernen. Lehren.
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A.7    Reisen ins Ausland und Quarantänebestimmungen
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 entschieden, dass sich Reisende für zehn Tage in Quarantäne begeben
müssen, die aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreisen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ver-
öffentlicht die regelmässig aktualisierte Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
auf folgender Webseite: https://www.bag.admin.ch > Einreise in die Schweiz
Die betroffenen Personen werden bei der Einreise informiert und müssen sich umgehend bei den kan-
tonalen Behörden melden.
Die Quarantänebestimmungen gelten auch für Schülerinnen und Schüler. Die Eltern müssen die Schule
davon in Kenntnis setzen, wenn Kinder in Länder reisen, welche unter die Quarantänebestimmungen
fallen. Verpassen die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Quarantänebestimmungen den Unterricht,
besteht kein Anspruch auf Fernunterricht.

A.8    Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Das BAG hat unter folgendem Link eine Reihe von FAQs zu «Kinder und Schulen» zusammengestellt:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-
ausbrueche-epidemien/novel-cov/haeufig-gestellte-fragen.html#694120268

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B      Schulbetrieb
B.1    Allgemeine Hinweise
Am 8. Juni 2020 nehmen die obligatorischen Schulen im Kanton Zürich den Vollbetrieb wieder auf. Es
wird nach dem ordentlichen Stundenplan unterrichtet, es gelten die darin festgelegten Unterrichts- und
Pausenzeiten.
Besuche der Klasse durch externe Personen oder durch Personen, die nicht zum Klassenteam gehören,
sind wenn immer möglich zu unterlassen. Ausnahmen sind beispielsweise Polizeiunterricht, Pediculo-
setherapien, Schulzahnpflegeinstruktion, Fotograf.

B.2    Lehrplan
Die Lehrpersonen arbeiten daran, dass ihre Schülerinnen und Schüler am Ende des entsprechenden Zyk-
lus die Ziele und Grundansprüche des Zürcher Lehrplans 21 erreichen. Sie gestalten den Unterricht so,
dass insbesondere diejenigen Schülerinnen und Schüler, die vor einem Übertritt in die Sekundarschule
stehen, die Ziele in Mathematik, Deutsch, den Fremdsprachen und wenn möglich im Fachbereich Natur,
Mensch, Gesellschaft am Ende des Schuljahres erreichen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur
Anschlussfähigkeit.

B.3    Hygienemassnahmen
Nach wie vor müssen sich die Kinder wie auch die Lehrpersonen vor Ansteckungen schützen. Das Schutz-
konzept der Primarschule Dübendorf präzisiert die Verhaltens- und Hygieneregeln.
Die Schülerinnen und Schüler sind regelmässig in der korrekten Anwendung der Verhaltens- und Hygie-
neregeln zu schulen.
Die Schülerinnen und Schüler waschen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife, d. h. mindes-
tens vor dem Unterrichtsstart am Vormittag, nach der Pause und vor dem Unterrichtsstart am Nachmit-
tag.

B.4    Beurteilung und Promotion
Lernzielkontrollen sollen wieder bewertet/benotet werden. Der Bildungsrat hat jedoch entschieden, auf
Zeugnisnoten am Ende des Schuljahres zu verzichten. Im Zeugnis wird folgender Vermerk eingetragen:
«Verzicht auf Beurteilung gemäss § 10 des Zeugnisreglements, weil der Präsenzunterricht vom 16. März
2020 bis zum 8. Mai 2020 während der Zeit der Corona-Pandemie ausgesetzt wurde.» (siehe auch
www.vsa.zh.ch > Schulbetrieb & Unterricht > Zeugnisse & Absenzen > Anpassungen Corona-Pandemie).
Das Schuljahr 2019/20 wird gemäss Beschluss der EDK in allen Kantonen als vollwertiges Schuljahr an-
erkannt.
Lernberichte im sonderpädagogischen Bereich: Lernberichte aufgrund angepasster Lernziele gemäss
§ 10. Abs. 2 des Zeugnisreglements sollen ausgestellt werden. Die besondere Situation wird in den Lern-
berichten berücksichtigt.

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B.5     Schülerinnen und Schüler
Gesunde Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Präsenzunterricht zu besuchen. Grundsätzlich
gilt die Schulpflicht für Kinder mit Vorerkrankung und auch für Kinder, die mit gefährdeten Personen im
Haushalt leben.
Kinder mit Vorerkrankung gelten nicht als gefährdet, da auch Kinder mit Vorerkrankung in der Regel
nicht an COVID-19 erkranken. Haben Eltern Angst, ist das Gespräch mit den Eltern zu suchen, ein Arzt-
zeugnis zu verlangen und allenfalls die vom Arzt empfohlenen Massnahmen umsetzen.

Was gilt, wenn Kindern mit gefährdeten Personen im gleichen Haushalt leben?
Da Kinder eher schlechte Überträger sind, ist das Risiko einer Ansteckung der Eltern durch das Kind bei
Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts nicht höher als jetzt. Die Kinder sollen wie alle andern zur
Schule; die Umsetzung des BAG-Schutzkonzeptes ist auch für sie ausreichend. Wenn Vorsichtsmassnah-
men getroffen werden müssen, dann im betroffenen Elternhaus. Gegebenenfalls muss sich der Risiko-
Elternteil isolieren oder spezielle Schutzmassnahmen ergreifen.

B.6     Therapien
Während der logopädischen Therapie ist das Einhalten des Abstandes zu den Kindern nicht möglich. Aus
diesem Grund müssen die Logopädinnen und Logopäden mit einer Spuckschutzwand aus Plexiglas am
Tisch arbeiten. Sollte dies aufgrund des Alters des Kindes oder des gewählten Therapiesettings (Freispiel
am Boden etc.) nicht möglich sein, ist die Verwendung eines Gesichtsvisieres/einer Schutzmaske not-
wendig. Auch Psychomotorik-Therapeuten/-innen können bei Bedarf Masken tragen.

B.7     Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst arbeitet unter Beachtung der Verhaltens- und Hygieneregeln nach fol-
genden Grundsätzen:
 Die Klientel wird zeitlich gestaffelt aufgeboten.
 Aktuell noch ausstehende Auswertungsgespräche werden vom SPD geplant und organisiert.
 Auswertungsgespräche können aufgrund der Abstandsregeln bis auf Weiteres nur im reduzierten
    Rahmen stattfinden. Bei der Einladung zu denselben wird der SPD mit der Schule besprechen, wel-
    che Personen teilnehmen sollen.
 Face-to-Face Besprechungen mit einzelnen Lehrpersonen werden wenn möglich durch telefonische
    Kontakte ersetzt.
 Schulhaussprechstunden finden nach wie vor nicht im Schulhaus statt. Die Besprechungstermine
    werden individuell vereinbart. Die Lehrpersonen melden sich vorgängig per Mail beim SPD. Der SPD
    vereinbart einen Telefontermin.

B.8     Schülertransport
Da die Abstandsregeln unter Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht eingehalten werden müs-
sen, ist der Schülertransport in der gewohnten Form möglich. Die Schulbusfahrer/-innen sind mit Mas-
ken zu schützen. Erwachsene und Schülerinnen und Schüler ab der 6. Klasse sollten analog der Masken-
pflicht im ÖV auch im Schulbus oder Taxi eine Maske tragen.
Die Firma Weder hat für ihre Fahrer folgende Verhaltensregeln definiert:

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     Die Fahrer müssen die Seitentüre jeweils selber öffnen und schliessen.
     Alles im Bus ist nach jeder Fahrt zu desinfizieren.
     Versuchen, den nötigen Abstand einzuhalten.
     Die Kinder nach Möglichkeit nicht direkt hinter oder neben dem Schulbusfahrer setzen.
     Handschuhe, Desinfektionsmittel sowie Mundschutzmasken werden jedem Fahrer zur Verfügung
      gestellt.

B.9      Erwachsenen auf dem Schulareal
Erwachsene sollen das Schulareal nur für definierte Anlässe (z. B. Elternabende, Abschlussfeiern) unter
Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln – insbesondere der Abstandsregel von 2 Metern zwischen
Erwachsenen – betreten. Erwachsene Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind, zum
Beispiel Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, sollen das Schulhausareal weiterhin meiden. Ebenfalls
sollten Gruppierungen von Erwachsenen respektive Eltern auf dem Schulareal vermieden werden.
Veranstaltungen mit Elternbeteiligung sollen vor den Sommerferien nur mit grosser Zurückhaltung
durchgeführt werden. Plant die Schule einen Anlass mit Elternbeteiligung (z. B. eine Abschlussfeier), soll
dieser nach Möglichkeit im Freien und unter Einhaltung der Abstandsregeln zwischen Erwachsenen
stattfinden. Sämtliche Anlässe mit Elternbeteiligung sind von der Schulleitung zu genehmigen.

B.10     Elterngespräche
Elterngespräche finden weiterhin in reduziertem Umfang und nach Möglichkeit telefonisch oder online
statt. Wenn Eltern und Lehrperson einverstanden sind, können Gespräche unter Einhaltung der Hygiene-
und Abstandsregeln auch vor Ort stattfinden.

B.11     Teamzimmer
Auch im Teamzimmer muss der Abstand zwischen den erwachsenen Personen eingehalten werden.
Wenn zu viele Personen anwesend sind, muss geregelt werden, wie die Pause (draussen, auf den Gän-
gen) bzw. das Mittagessen stattfindet, damit der Abstand gewahrt werden kann.

B.12     Sitzungen/Weiterbildungen
Sitzungen und Weiterbildungen mit physischer Präsenz sollen nur mit Zurückhaltung durchgeführt wer-
den. Falls es unausweichlich ist, müssen Sitzungen mit physischer Präsenz in genügend grossen Räumen
stattfinden, damit der Abstand eingehalten werden kann (ca. 4 m2 pro Person). Falls Lehrpersonen nicht
teilnehmen können oder möchten, prüfen sie eine virtuelle Teilnahme mit Kollegen/-innen.

B.13     Schulanlässe, Projekte etc.
Aktivitäten mit grösserem Personenaufkommen wie Schulveranstaltungen, klassenübergreifende Pro-
jekte, Lager etc. sind unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln (insbesondere der Abstandsregel
von 2 Metern zwischen Erwachsenen) wieder möglich.

Leben. Lernen. Lehren.
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Da das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln bei solchen Aktivitäten nur bedingt möglich ist, sind
solche Aktivitäten bis zu den Sommerferien nur mit grosser Zurückhaltung durchzuführen. Allfällige An-
lässe sind so zu planen und umzusetzen, dass die Abstandsregel zwischen Erwachsenen eingehalten
werden kann. Zudem ist darauf zu achten, dass der ÖV nur wenig und keinesfalls zu Stosszeiten benutzt
wird. Für Erwachsenen und für Schülerinnen und Schüler ab der 6. Klasse gilt ab 6. Juli 2020 im ÖV eine
Maskenpflicht.
Geprüft werden kann allenfalls die Reaktivierung eines abgesagten Lagers, neue dürfen bis zu den Som-
merferien keine geplant werden (auch keine Kurzlager). Sämtliche Schulanlässe und Projekte sind von
der Schulleitung zu genehmigen.

B.14   Mitarbeiterbeurteilungen (MAB)
Die MAB finden in der Verantwortung der Schulleitungen statt. Die Mitglieder der Schulpflege und die
Geschäftsleitung besuchen die Mitarbeitenden nicht. Sie erhalten von der Schulleitung die Gesamtwür-
digung auf dem Zirkularweg. Bei Bedarf findet ein Austausch per Mail, telefonisch oder online statt. Die
MAB muss bis zum 30. Juni 2020 abgeschlossen sein.
Der MAB-Stehlunch vom 29. Juni 2020 ist abgesagt.

Leben. Lernen. Lehren.
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C      Betreuung
C.1    Ziele
Das Schutzkonzept richtet sich am Ziel der Eindämmung des Coronavirus aus, dies unter Berücksichti-
gung einer «verantwortungsvollen Normalität» in der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Da-
mit dies gelingt, nimmt jede Betreuungsinstitution der Primarschule Dübendorf unter Berücksichtigung
der konkreten örtlichen Verhältnisse eine sorgfältige Abwägung der folgenden Faktoren vor:
 Kindeswohl (Rechte und Teilhabe des Kindes)
 Schutz von (vulnerablen) Mitarbeitenden und grundsätzlicher Erhalt der Arbeitsbedingungen
 Schutz von vulnerablen Personen im Umfeld der Kinder und der Mitarbeitenden
 Einhaltung der Hygienemassnahmen
 Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Rentabilität der Betreuungsinstitutionen

C.2    Allgemeine Hinweise
Mit der schrittweisen geplanten Lockerung der Corona-Massnahmen und der Wiederaufnahme des Prä-
senzunterrichts an der Volksschule ab dem 11. Mai 2020 wurde in der städtischen Krippe und in den
schulergänzenden Angeboten der Primarschule Dübendorf ein weiterer Schritt in Richtung «Normalbe-
trieb» unternommen. Die Anzahl der betreuten Kinder bzw. der Betreuungsumfang haben sukzessive
wieder zugenommen. Die städtische Krippe hat ab dem 11. Mai 2020 sogar den Normalbetrieb ohne
Einschränkung der Gruppengrösse wiederaufgenommen. Die schulergänzenden Betreuungsinstitutio-
nen haben die Notbetreuung mit einer maximalen Gruppengrösse von bis zu 15 SchülerInnen aufrecht-
erhalten. Ab dem 8. Juni 2020 wird nun auch dort wieder auf den Normalbetrieb ohne Einschränkung
der Gruppengrösse umgestellt. Alle Betreuungsinstitutionen der Primarschule Dübendorf sollen nun
auch im regulären Betrieb auf eine ausreichende Prävention und Sensibilisierung zur weiteren Eindäm-
mung des Coronavirus achten.

C.3    Leitgedanken
Gemäss expliziter Kommunikation des BAG spielen «kleine» Kinder kaum eine Rolle bei der Ausbreitung
der COVID-19-Pandemie. Vor dieser Ausganslage sind Einschränkungen zur Eindämmung wie Abstands-
regeln bei kleinen Kindern untereinander und zwischen Kind und Betreuungsperson sowie starre Regu-
lierungen von Gruppengrösse und -zusammensetzung nicht verhältnismässig. Ältere Kinder und insbe-
sondere Jugendliche spielen potentiell eine leicht grössere Rolle bei der Ausbreitung der COVID-19-Pan-
demie. Allerdings verstehen diese die Schutzmassnahmen besser, so dass für gewisse Situationen die
Abstandsregel zu Erwachsenen eingeführt werden kann. Erwachsene halten den Abstand zu anderen
Erwachsenen möglichst immer ein. Der Alltag soll schrittweise zurück zur Normalität geführt werden.
Dennoch soll der Betreuungsalltag hauptsächlich in der gewohnten Umgebung unserer Betreuungsinsti-
tutionen gelebt und gestaltet werden. Er soll sich gut überlegt und schrittweise wieder in den öffentli-
chen Raum ausdehnen. Die eingeführten Massnahmen im Betreuungsalltag unter C.4 Betreuungsalltag
werden von allen Betreuungsinstitutionen unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse
eingehalten. Sie werden gleichzeitig auf das Wohl der Kinder und deren Recht auf eine positive Entwick-
lung ausgerichtet.

Leben. Lernen. Lehren.
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C.4     Hinweis zur Gestaltung der Betreuung
C.4.1   Betreuungsalltag

Gruppenstruktur und Freispiel
 Die Einschränkung der Gruppengrösse wurde ab dem 8. Juni für alle Angebote aufgehoben.
 Die Kindergruppen entsprechen zum Wohle der Kinder den gewohnten Strukturen.
 Auf neue Gruppenkonstellationen (z. B. gruppenübergreifende Projekte, Zusammenlegungen, of-
   fenes Arbeiten) wird verzichtet.
 Soviel wie möglich draussen im eigenen Garten/auf der Terrasse/im Hof etc. spielen.
 Mitarbeitende halten die Abstandsregeln (2 m) zu anderen Erwachsenen ein.
 Der Abstand von 2 m zwischen Mitarbeitenden und Kind wird möglichst eingehalten. Zwischen
   Kind und Kind muss er nicht eingehalten werden. Die Sicherstellung der Grundbedürfnisse und der
   positiven Entwicklung der Kinder steht – je jünger das Kind umso mehr – vor der Abstandsregel.
Aktivitäten, Projekte und Teilhabe
 Bei geplanten Projekten/Aktivitäten wird darauf geachtet, dass keine «hygienekritischen» Spiele
    gemacht werden (z. B. Wattebausch mit Röhrli pusten).
 Es werden kreative Massnahmen im pädagogischen Alltag eingebaut (z. B. Projekt «spielzeugfrei»).
 Die Mitarbeitenden sprechen mit den Kindern und Jugendlichen weiterhin entwicklungsgerecht
    über die Situation.
Rituale
 Das Team wägt ab, welche Rituale zurzeit den Kindern Struktur und Sicherheit geben und deshalb
    wichtig sind (z. B. Winken beim Abschied) und auf welche Rituale aufgrund der Schutzmassnahmen
    (vgl. «hygienekritische Spiele») eher verzichtet werden kann.
Aktivitäten im Freien
 Das Spielen im Freien soll möglichst im Garten, auf der Terrasse, im Hof der Einrichtung geschehen.
    Es kann im Sinne der schrittweisen Rückkehr zur Normalität auf den im gewohnten und zu Fuss
    erreichbaren Spielplatz, Park, usw. ausgedehnt werden. Gut geeignet sind Ausflüge in den nahege-
    legenen Wald.
 Beim Aufenthalt im Garten oder beim Besuch von externen Spielplätzen usw. halten die Mitarbei-
    tenden ebenfalls den erforderlichen Abstand von 2 m zu anderen erwachsenen Personen, sowie
    zu den Kolleginnen und Kollegen ein.
 Die öffentlichen Verkehrsmittel nur wenig und keinesfalls zu Stosszeiten nutzen. Auf das Einkaufen
    zusammen mit den Kindern wird verzichtet.
 Nach dem Aufenthalt im Freien treffen Kinder und Mitarbeitende die Hygienevorkehrungen (Hän-
    dewaschen, Mitarbeitende: Hände auch desinfizieren).
 Auch für den Aufenthalt im Freien werden die notwendigen Hygienevorkehrungen getroffen (z. B.
    ausreichend Taschentücher, Wickelunterlagen, Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel mitneh-
    men).
Essenssituationen
 Die Massnahmen werden gemäss Hygienekonzept konsequent umgesetzt.
 Vor der Zubereitung von Mahlzeiten (auch Zwischenmahlzeiten und Säuglingsnahrung) werden
    Hände gründlich gewaschen und desinfiziert.

Leben. Lernen. Lehren.
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   Vor und nach dem Essen waschen Kinder und Mitarbeitende die Hände. Dies gilt auch für die Ver-
    pflegung von Säuglingen.
   Vor der Essensausgabe werden von den für die Ausgabe zuständigen Personen gründlich die Hände
    gewaschen und desinfiziert.
   Kinder werden angehalten kein Essen oder Getränke zu teilen.
   Es wird konsequent Schöpfbesteck benutzt (z. B. Gemüsesticks mit einer Zange/Löffel nehmen und
    nicht mit der Hand) sowie darauf geachtet, dass sich nicht von Hand aus einem Teller/einer Schüs-
    sel (Brot-/Früchtekorb) bedient wird.
   Mitarbeitende sitzen mit zwei Meter Abstand voneinander, allenfalls Tische auseinanderschieben.
   Bei gutem Wetter und bestehender Möglichkeit, unter Einhaltung der Hygienevorkehrungen, auch
    mal draussen essen.
Zusätzlich bei schulergänzender Betreuung:
 Keine Essensselbstbedienung, ebenfalls keine eigene Besteckbedienung.
 Die Essensausgabe ist räumlich strategisch geschickt und abseits von starkem Personenaufkom-
    men angeordnet.
 Möglichst zeitlich gestaffeltes Personenaufkommen.
 Das Menü wird allen Kindern kommuniziert.
 Die zuständigen Personen übernehmen die Essensausgabe.
 Das auszugebende Essen befindet sich in gut geschützten und verschliessbaren Behältnissen.
 Die Kinder bringen und holen ihre Teller selbst in einer sinnvollen Aufreihung und mit Distanz zum
    Essen.
Pflege
 Besonders bei Säuglingen ist der enge Kontakt unabdingbar und muss weiterhin gewährleistet wer-
    den.
 Beim Toilettengang, Wickeln oder anderen pflegerischen Tätigkeiten die Selbstständigkeit der Kin-
    der fördern (z. B. selbst mit Feuchtigkeits-/Sonnencreme eincremen lassen).
 Es werden Einwegtücher zum Händetrocknen verwendet.
 Es steht Desinfektionsmittel für die Mitarbeitenden bereit.
 Mitarbeitende waschen sich vor jedem körperlichen Kontakt (z. B. Naseputzen) und zwischen der
    Pflege einzelner Kinder gründlich die Hände.
 Einwegtücher, Windeln und Papiertaschentücher werden in geschlossenen Abfallbehälter ent-
    sorgt.
Beim Wickeln weitere Schutzmassnahmen vornehmen:
 Desinfektion der Wickelunterlage
 Individuelle Wickelunterlagen pro Kind
 Einweghandschuhe tragen
 Geschlossene Abfallbehälter für gebrauchte Windeln bereitstellen
Zähne putzen:
 Den örtlichen Gegebenheiten angepasst in kleineren Gruppen Zähne putzen
Schlaf- und Ruhezeiten
 Säuglinge, Kleinstkinder und jüngere Kinder sollen in ihrer gewohnten Umgebung, Infrastruktur
    schlafen. Dies gibt ihnen Sicherheit für die aktiven Zeiten am Tag.
 Es wird auf eine ausreichende Durchlüftung geachtet.

Leben. Lernen. Lehren.
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   Hygienemassnahmen werden eingehalten (z. B. individuelle Kopfkissen und Bettbezüge, regelmäs-
    siges Waschen, Desinfizieren der Matten).

C.4.2   Übergänge

Bringen und Abholen
 Schulkinder sollen, wenn immer möglich und in Absprache mit den Eltern alleine zur Betreuungs-
    institution kommen bzw. die Betreuungsinstitution betreten und alleine wieder verlassen.
 Die Bring- und Abholzeiten werden bei Kindern, welche noch nicht alleine in die Betreuungsinsti-
    tution kommen können, individuell geregelt.
 Beim Bringen und Abholen gilt es, Wartezeiten, grössere Versammlungen von Eltern (bis maximal
    30 Personen) vor der Institution sowie den engen Kontakt zwischen den Familien und den Mitar-
    beitenden zu vermeiden. Kleinkinder und Kinder, die bei der Wiedereingewöhnung Unterstützung
    brauchen, dürfen von einem Elternteil begleitet werden. Dafür braucht es räumliche und organi-
    satorische Anpassungen.
 Auf jeglichen körperlichen Kontakt zwischen Erwachsenen insbesondere auf das Händeschütteln
    wird verzichtet.
 Falls vorhanden, unterschiedliche Eingänge nutzen.
 Die 2 m-Distanz-Regel zwischen den Familien einfordern. Den Wartebereich den örtlichen Gege-
    benheiten angepasst definieren.
 Vorplätze, Garten oder auch speziell begrenzte Räume zur Übergabe nutzen.
 Die Übergabe kurz gestalten und auf Einhaltung der Distanz achten. Vor allem bei kleinen Kindern
    oder denjenigen, die beim Verabschieden Unterstützung brauchen, kann es aber zu einer kurzen
    Zeitspanne von Nähe zwischen Fachperson und Eltern kommen.
 Als Ersatz für den regelmässigen Austausch Telefongespräche anbieten.
 Eltern bitten, nicht zu zweit ihr(e) Kind(er) zu bringen bzw. abzuholen. Idealerweise warten Ge-
    schwister draussen. Zusätzliche Begleitpersonen dürfen die Einrichtung nicht betreten.
Beim Eintritt werden die Hygienemassnahmen eingehalten:
 Eltern und/oder Mitarbeitende waschen mit den Kindern die Hände. Zur Pflege steht Feuchtigkeits-
   creme zur Verfügung.
 Persönliche Gegenstände der Kinder werden, wenn möglich vom Kind selber, in seinem persönli-
   chen Fach versorgt. Damit wird ein «Hand zu Hand»-Kontakt zwischen den Erwachsenen vermie-
   den.
(Wieder-)Eingewöhnung
 Auch diejenigen Kinder, die ihre Betreuungsinstitution seit dem Lockdown nicht besucht haben,
   haben Zeit anzukommen. Dies gilt insbesondere für Säuglinge sowie Kinder mit besonderen Be-
   dürfnissen, neu eingewöhnte Kinder und weitere Kinder, welche erhöhte Unterstützung in Über-
   gangssituationen brauchen. Es gilt verschiedene mögliche Umsetzungsformen zu beachten.
 Gestaffelte Aufnahme der Kinder pro Tag/Woche
 Verkürzte Betreuungstage
 Bei Kindern, welche sich mit Übergängen schwertun, Umgehung der Betreuung an Randzeiten, da-
   mit sie dem Kommen und Gehen weniger ausgesetzt sind.

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   Aktiv Kontakt aufnehmen mit Eltern, um zu klären, wie die Wiedereingewöhnung gestaltet werden
    kann.
   Falls eine Begleitung durch die Eltern notwendig ist, so koordinieren, dass nicht mehrere Eltern
    gleichzeitig anwesend sind.
   Angewöhnungszeit an den Regelbetrieb einplanen, falls vorübergehend Gruppen oder Standorte
    zusammengeschlossen wurden.
Neue Eingewöhnungen:
 Verschobene oder zukünftige Eingewöhnungen werden Schritt für Schritt und in Absprache mit
   den Familien eingeplant. Dabei wird, wenn möglich die individuelle Situation der Familie berück-
   sichtigt (Arbeitssituation, familiäre Bedingungen).
 Gruppe aufteilen (z. B. neues Kind in einem separaten Raum mit 1-2 Kindern eingewöhnen).
 Das begleitende Elternteil hält möglichst 2 m Distanz zur Bezugserzieher/in und den anderen Kin-
   dern. (Eltern sollten gemäss «Argument des sicheren Hafens» sowieso am Rande des Geschehens
   sitzen und sich nicht aktiv einbringen.)
Übergang von Spiel zu Essenssituationen
 Auf die Hygiene achten, Händewaschen, eventuell verunreinigte Spielsachen auf die Seite legen
   und so schnell wie möglich reinigen (z. B. Spielzeug, das im Mund war, sofort in Geschirrspülma-
   schine).
 Vor der Nahrungszubereitung Händewaschen.

C.4.3   Personelles

Abstand zwischen den Mitarbeitenden
 Die Abstandsregelung von 2 m wird grundsätzlich eingehalten. Dafür im Team Situationen im Alltag
   evaluieren und festhalten, auf was ein besonderes Augenmerk gerichtet werden muss: z. B. Mor-
   genrapporte, Singkreise, Esssituation, Personalräume, Arbeitsstationen, usw.
 Bei Sitzungen und Gesprächen auf genügend grosse Räume und Distanz in der Sitzordnung achten.
 Für Sitzungen, welche die Anwesenheit von vielen bzw. allen Teammitgliedern erfordern, falls mög-
   lich auf Onlinelösungen (Skype, Zoom, Teams etc.) zurückgreifen.
Übergänge von Mitarbeitenden von Besprechungen bzw. Pausen zurück auf die Gruppe
 Hygienemassnahmen: Händewaschen und untereinander Distanz halten.
Teamkonstellationen
 Die Mitarbeitenden arbeiten in ihren gewohnten Teams.
 Vertretungen und Einsätze von Mitarbeitenden als Springer/innen sind zur Gewährleistung des Be-
   treuungsschlüssels möglich.
Persönliche Gegenstände
 Persönliche Alltagsgegenstände (Handy, Schlüssel, usw.) werden für Kinder unzugänglich versorgt.
 Mitarbeitende verzichten auf das Mitbringen von privatem Spiel- und Gebrauchsmaterial (z. B. Bil-
    derbücher, Handpuppen usw.) für die Kinder und weiteres privates Gebrauchsmaterial.
Neue Mitarbeitende
 Für Vorstellungsgespräche Onlinelösungen prüfen (z. B. bei Erstgesprächen).

Leben. Lernen. Lehren.
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     Falls die Vorstellungsgespräche nicht online stattfinden können, diese nicht während Bring- und
      Abholzeiten einplanen.
     Besichtigung der Institution während den Öffnungszeiten sind möglich.
     Zum Thema «Schnuppern» siehe Hinweise unter Berufswahl bzw. Lehrstellenbesetzung.
     Neue Mitarbeitende sorgfältig in die Hygiene- und Schutzmassnahmen einführen.
     Bei Krankheitssymptomen keine Treffen durchführen.
Berufswahl und Lehrstellenbesetzung
 Sorgfältiges Erstgespräch (über Telefon/Videokonferenz) führen, bevor zum Schnuppern eingela-
   den wird.
 Schnuppertage dürfen durchgeführt werden. Nicht mehrere KandidatInnen gleichzeitig.
 Schnuppern in einer konstanten Gruppenkonstellation durchführen (keine Gruppenwechsel).
 Den Kandidatinnen und Kandidaten die Wichtigkeit der Hygienemassnahmen klarmachen. Sie bit-
   ten, bei den kleinsten Krankheitsanzeichen nicht zum Schnuppern zu kommen – ohne dabei den
   Verlust der Stelle befürchten zu müssen.
 Mit der Selektion ab 8. Juni 2020 starten.

C.4.4    Besonderheiten der Betreuungsinstitution

Besuch von externen (Fach-)Personen
 Besuche oder Abklärungen von Fachpersonen sind wichtig für die kindliche Entwicklung und wer-
   den deshalb unter den Schutzvorkehrungen gewährleistet.
 Alle externen Personen (z. B. Aufsicht- und Bewilligung, heilpädagogische Früherzieher/innen, Au-
   ditor/innen usw.) halten sich an die Abstandsregeln und Hygienevorschriften des Bundes.
 Die fachspezifischen Besuche erfolgen in gegenseitiger Absprache und werden von der Entwicklung
   und dem Wohl des Kindes sowie der Gruppensituation abhängig gemacht.
 (Fach-)Personen halten zum Kind die notwendige Nähe ein, die die (heil-)pädagogische Interven-
   tion erfordert.

C.5      Erwachsene auf dem Schulareal und Elterngespräche
Erwachsene sollten das Schulareal nur für definierte Anlässe (z. B. Elternabende, Abschlussfeiern) unter
Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln – insbesondere der Abstandsregel von 2 Metern zwischen
Erwachsenen – betreten. Erwachsene Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind, zum
Beispiel Eltern, die ihre Kinder in die Betreuung bringen, sollten das Schulhausareal weiterhin möglichst
meiden. Ebenfalls sollten Gruppierungen von Erwachsenen respektive Eltern auf dem Schulareal ver-
mieden werden. Veranstaltungen mit Elternbeteiligung sollen vor den Sommerferien nur mit grosser
Zurückhaltung durchgeführt werden. Plant die Betreuung einen Anlass mit Elternbeteiligung (z. B. eine
Abschlussfeier), soll dieser nach Möglichkeit im Freien stattfinden. Sämtliche Anlässe mit Elternbeteili-
gung sind von der Dienstleitung zu genehmigen.
Elterngespräche finden in reduziertem Umfang und nach Möglichkeit telefonisch oder online statt.
Wenn Eltern und Betreuungsperson einverstanden sind, können Gespräche unter Einhaltung der Hygi-
ene- und Abstandsregeln auch vor Ort stattfinden.

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C.6    Sitzungen/Weiterbildungen
Sitzungen und Weiterbildungen mit physischer Präsenz sollen nur mit Zurückhaltung durchgeführt wer-
den. Falls es unausweichlich ist, müssen Sitzungen mit physischer Präsenz in genügend grossen Räumen
stattfinden, damit der Abstand eingehalten werden kann (ca. 4 m2 pro Person). Falls Lehrpersonen nicht
teilnehmen können oder möchten, prüfen sie eine virtuelle Teilnahme mit Kollegen/-innen.

C.7    Ausflüge, Anlässe, Projekte etc.
Tagesausflüge dürfen nur mit Genehmigung durch die Dienstleitung wieder durchgeführt werden. Akti-
vitäten mit grösserem Personenaufkommen wie Abschlussfeste, Elternabende, Aufführungen und Pro-
jektveranstaltungen usw. sind unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln – insbesondere der Ab-
standsregel von 2 Metern zwischen Erwachsenen – wieder möglich. Da das Einhalten der Hygiene- und
Abstandsregeln bei solchen Aktivitäten nur bedingt möglich ist, sind solche Aktivitäten bis zu den Som-
merferien nur mit grosser Zurückhaltung durchzuführen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der ÖV
nur wenig und keinesfalls zu Stosszeiten benutzt wird. Für Erwachsenen und für Schülerinnen und Schü-
ler ab der 6. Klasse gilt ab 6. Juli 2020 im ÖV eine Maskenpflicht.
Sämtliche Anlässe und Projekte sind von der Dienstleitung zu genehmigen.

C.8    Produktionsküchen
In den Produktionsküchen gelten selbstverständlich (zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen zu
den Hygienemassnahmen in diesem Schutzkonzept) die bestehenden, internen Bestimmungen gemäss
Richtlinien für die Gemeinschaftsverpflegung der Primarschule Dübendorf und zur Personalhygiene.

C.8.1 Übertragung durch Lebensmittel, Verpackungen und andere Gegenständen
Den aktuellen Angaben der WHO zufolge ist es höchst unwahrscheinlich, dass Menschen durch Lebens-
mittel oder Lebensmittelverpackungen an COVID-19 erkranken können. Bis heute gibt es keine Hinweise
darauf, dass Viren, die Atemwegserkrankungen verursachen, über Lebensmittel oder Lebensmittelver-
packungen übertragen werden. Coronaviren können sich in Lebensmitteln nicht vermehren; sie benöti-
gen dazu einen tierischen oder menschlichen Wirt.

C.8.2 Notwendigkeit der Hygienemassnahmen
Das Virus breitet sich prinzipiell direkt von Mensch zu Mensch, z. B., wenn ein COVID-19-Erkrankter hus-
tet oder niest, wobei Tröpfchen entstehen, die so in die Nase, den Mund oder die Augen einer anderen
Person gelangen. Es ist deshalb wichtig, dass Mitarbeitende in den Produktionsküchen unabhängig von
ihrem offensichtlichen Gesundheitszustand, intensive persönliche Hygiene praktizieren und persönliche
Schutzmassnahmen angemessen anwenden.

C.8.3 Massnahmen zur persönlichen Hygiene
In den Produktionsküchen gilt es, die persönlichen Hygienemassnahmen zu verstärken und der physi-
schen Distanzierung ein besonderes Augenmerk zu widmen. Häufiges und effektives Händewaschen so-
wie häufige Reinigung soll praktiziert werden. Zu den guten Hygienepraktiken des Personals gehören:
− ordnungsgemässe Handhygiene
− häufiges Händewaschen
− regelmässige Verwendung von alkoholhaltigen Händedesinfektionsmitteln

Leben. Lernen. Lehren.
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