Impfkampagne Herbst 2016 Informationen für MFA - Herzlich Willkommen! - KVWL

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Impfkampagne Herbst 2016 Informationen für MFA - Herzlich Willkommen! - KVWL
Impfkampagne Herbst 2016
Informationen für MFA

Herzlich Willkommen!
Impfkampagne Herbst 2016 Informationen für MFA - Herzlich Willkommen! - KVWL
Agenda

  1 Abrechnung

  2 Regionale Impffrequenzen

 3         Reiseschutzimpfungen

 4         Aktuelles

  5 Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

Seite: 2
Impfkampagne Herbst 2016 Informationen für MFA - Herzlich Willkommen! - KVWL
Übersicht der Impfleistungen
     in Westfalen-Lippe

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Impfkampagne Herbst 2016 Informationen für MFA - Herzlich Willkommen! - KVWL
Übersicht der Impfleistungen
     in Westfalen-Lippe

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Impfkampagne Herbst 2016 Informationen für MFA - Herzlich Willkommen! - KVWL
Empfehlungen für Standardimpfungen

Seite: 5                             Quelle: RKI, Stand: 29.08.2016
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Abrechnung HPV-Impfung

                         1 x SNR 89110 A
                         1 x SNR 89110 B

                                           Quelle: RKI, Stand: 29.08.2016

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HPV

    HPV-Impfung für 18 – 26-jährige
    Vertrag mit BIG direkt gesund, TK, BKK Achenbach, Deutsche BKK

           Vergütung:

           1. Impfung: 6,00 EUR     SNR 89021
           2. Impfung: 6,00 EUR     SNR 89021A
           3. Impfung: 21,00 EUR    SNR 89021B

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Neue STIKO-Empfehlung 24.08.2015
- Pneumokokken
Änderung:
3 statt bisher 4 Impfstoffdosen des Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs
im Alter von 2, 4 und 11-14 Monaten)

Für die bestmögliche Wirksamkeit der Impfung sollen die einzelnen
Impfstoffdosen unbedingt im jeweils empfohlenen Alter gegeben
werden. Dies gilt auch für die letzte Dosis im Alter von 11-14 Monaten

Vorteil 2+1:
Säuglinge im Alter von drei Monaten benötigen eine Impfung weniger.

Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. SSW) erhalten
wie bisher vier Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten.

  Abrechnung nach SNR 89118A bzw. 89118B
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Pneumokokken - Standardimpfung

           Standardimpfung einmalig für Personen über 60
           Abrechnung nach SNR 89119

           STIKO-Empfehlung:
           Standardimpfung mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff
           (PPSV23) (Pneumovax® 23).

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Pneumokokken - Standardimpfung

  Indikationsimpfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit
  erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung
   Abrechnung nach SNR 89120 bzw. 89120R
   STIKO-Empfehlung
   - bei angeborenen oder erworbenen Immundefekten bzw. Immunsupression:
      Sequenzielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13)
      (Prevenar 13®) gefolgt von PPSV23 (Pneumovax® 23) Abstand: mindestens 2
      Monate, besser 6-12 Monate

   -        bei sonstigen chronischen Krankheiten: Personen ab 16 Jahren erhalten
            PPSV23. Personen im Alter von 2-15 Jahren erhalten sequenzielle Impfung mit
            PCV13 gefolgt von PPSV23 nach 6-12 Monaten

   -        bei anatomischen und fremdköper-assoziierten Risiken für Pneumokokken-
            Meningitis: Sequenzielle Impfung mit PCV13 gefolgt von PPSV23 nach 6 – 12
            Monaten, wobei PPSV23 erst ab dem Alter von 2 Jahren gegeben werden soll

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Pneumokokken-Impfstoffe

    Impfstoff         Hersteller   Impfalter   Grundimmunisierung          Applikation

    Pneumovax 23®     Sanofi       ab 3.LJ     1x                          i.m./s.c.
    (Polysaccharid)                            Zulassung ab 2 Jahren
                                               ohne Altersbegrenzung
                                               nach oben

    Synflorix®        GSK          ab 2.LM     2-4x (nach Alter)           i.m.
    (Konjugat)                     bis 5 J     Zulassung ab 6 Wochen bis
                                               6. Geburtstag

    Prevenar 13®      Pfizer       ab 2.LM     1-4x (nach Alter)           i.m./s.c.
    (Konjugat)                                 Zulassung ab 6 Wochen
                                               ohne Altersbegrenzung
                                               nach oben

    Hinweis: Wirtschaftlichkeit

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Verordnung in Westfalen-Lippe

            • Impfstoffe als Sprechstundenbedarf zu Lasten der
              AOK Nordwest

            • Verordnung auf Vordruck Muster 16 unabhängig von der
              Kassenzugehörigkeit der Patienten

            • ohne Namensnennung des Versicherten

            • Markierung des Feldes 8 und 9 auf Vordruck Muster 16

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Impfausweis in Westfalen-Lippe

     Impfausweise- jetzt kostenlos – Bestellung über die KVWL

     Ab dem 1. Januar 2016 müssen die Krankenkassen die Kosten für Impfausweise für
     gesetzlich Krankenversicherte übernehmen.

     Vereinbarung der KVWL mit den KK:
     • die Krankenkassen stellen der KVWL die Impfausweise kostenfrei zur Verfügung

     •      Die Praxen erhalten die Impfausweise wie gewohnten über die KVWL-
            Formularausgabe:
             Tel: 0251 929 - 1641 o. 1643
             Fax: 0251 929 - 1633 o. 1639
             E-Mail: formular-versand@kvwl.de
             Per Post: Gartenstraße 210-214
             48147 Münster

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Agenda

  1 Abrechnung

  2 Regionale Impffrequenzen

 3          Reiseschutzimpfungen

 4          Aktuelles

  5 Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

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Einwohnerzahlen KVWL
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
   Abrechnungshäufigkeiten

                                                                                                                         SNR bis 3/08    89902

                                                                                                                         SNR ab 4/08     89102 A-R

%-Veränderung Jahreswerte
                                                                          89102A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
2015 - 2014   - 17,8 %   2015 - 2013   - 7,0 %   2015 - 2010   - 14.9 %   89102B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation
                                                                          89102R Auffrischungsimpfung
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Anteil Einwohner 2015
Humane Papillomviren (HPV)

                                                                                                                     SNR ab 4/08     89110 A-B

%-Veränderung Jahreswerte

                                                                      89110 A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
2015 - 2014 + 14,4 %    2015 - 2013 + 23,0 %   2015 - 2010 + 80,7 %   89110 B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation
Influenza
   Abrechnungshäufigkeiten 2003-2015

                                                                                89111
                                                                          SNR
                                                                                89112

%-Veränderung Jahreswerte

2015 - 2014   - 7,7 %   2015 - 2013   - 11,8 %   2015 - 2010   - 18,7 %
Influenza
Anteil Einwohner 2015
Influenza
Anzahl Patienten 2011 - 2015

    Anzahl Patienten über 60 Jahre mit Grippeschutzimpfung
                Bezirksstelle            2011                  2015      2011 - 2015
Arnsberg                                57.729                47.476      -17,8%
Bielefeld                               60.638                46.582      -23,2%
Bochum/Hagen                            109.569               89.137      -18,6%
Detmold                                 34.457                29.307      -14,9%
Dortmund                                116.424               96.341      -17,2%
Gelsenkirchen                           32.013                27.676      -13,5%
Lüdenscheid                             78.674                65.221      -17,1%
Minden                                  56.222                44.384      -21,1%
Münster I                               84.604                62.795      -25,8%
Münster II                              49.320                39.029      -20,9%
Paderborn                               39.984                31.771      -20,5%
Recklinghausen                          48.938                43.770      -10,6%
Gesamt                                  768.395              623.489      -18,9%
Einwohner in WL über 60 Jahre
(Zensus 2011 Fortschreibung)           2.112.854             2.220.593    + 5,1%
Pneumokokken-Konjugatimpfstoff

                                                                                                                       SNR bis 3/08    89918

                                                                                                                       SNR ab 4/08     89118 A-B

%-Veränderung Jahreswerte

                                                                        89118A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollst. Impfserie
2015 - 2014   + 0,9 %   2015 - 2013   + 4,6 %   2015 - 2010   + 6,2 %   89118B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation
Pneumokokken

                                                                                                                       SNR bis 3/08    89910
                                                                                                                                       89119
                                                                                                                       SNR ab 4/08     89120
                                                                                                                                       89120 R

%-Veränderung Jahreswerte

                                                                        89119, 89120    Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
2015 - 2014   - 1,9 %   2015 - 2013   + 2,3 %   2015 - 2010   - 0,7 %          89120R   Auffrischungsimpfung
MMR + MMRV

%-Veränderung Jahreswerte

2015 - 2014 + 21,0 %    2015 - 2013 + 53,0 %   2015 - 2010 + 42,3 %
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis
 (TdapIPV)

                             SNR bis 3/08    89941
                                             89400
                             SNR ab 4/08
                                             89400 R

%-Veränderung Jahreswerte

                                                                        89400 Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
2015 - 2014   2,0 %     2015 - 2013   - 15,0 %   2015 - 2010 + 18,6 %   89400R Auffrischungsimpfung
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis,
Haemophilus Influenzae Typ B, Hepatitis B
(DtaP-IPV-Hib-HB)

                                                                                                                     SNR bis 3/08    89961

                                                                                                                     SNR ab 4/08     89600 A-B

%-Veränderung Jahreswerte

2015 - 2014   + 6,6 %   2015 - 2013 + 10,1 %   2015 - 2010 + 12,8 %   89600 A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
                                                                      89600 B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation
Summe aller Schutzimpfungen der KVWL
  pro Jahr

%-Veränderung Jahreswerte

2015 - 2014   - 0,2 %   2015 - 2013   + 2,4 %   2015 - 2010   - 3,0 %
Agenda

  1 Abrechnung

  2 Regionale Impffrequenzen

 3          Reiseschutzimpfungen

 4          Aktuelles

  5 Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

Seite: 28
GOÄ
     Reiseimpfungen sind
     keine GKV-Leistungen;
     die Vergütung erfolgt nach GOÄ!

     Achtung: Bitte Ausnahmen
     beachten!

Seite: 29
Auslandsreiseimpfungen

               Privatpatienten            GKV-Patienten          Sonderverträge der KVen
               (z. B. Debeka, DKV, Axa,   (z. B. AOK, BEK GEK,   (Satzungsleistung)
               Allianz Private, Signal    DAK, IKK)
               Iduna, HUK-Coburg,
               Continentale, Central,
               Bayerische Beamtenkk.,
               Barmenia)
               Beihilfeberechtigte etc.
Abrechnung     GOÄ                        GOÄ                    KV-eigene Symbolnummern

Finanzierung   Kostenerstattung           Kostenerstattung       KV-Abrechnung

Verordnung     Einzelverordnung           Einzelverordnung       Einzelverordnung auf
               auf Namen des              auf Namen des          Namen des Patienten –
               Patienten –                Patienten –            Muster 16
               Privatrezept               Privatrezept
Kostenerstattung – Übersicht CRM:
Kostenerstattung – Beispiele:

                            max. 100,- EUR pro Jahr für Impfstoff, Arzthonorar und evtl.
                            Titerbestimmung für alle Reiseimpfungen

                            80 % Kostenerstattung, max. 150 EUR pro Jahr für alle
                            Reiseimpfungen

                            50 % der Kosten; Arzthonorar begrenzt auf Vergütung im
                            Rahmen der vertragsärztl. Behandlung; für folgende Impfungen:
                            Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Typhus

                            volle Erstattung der Impfkosten, wenn Impfung durch das
                            Auswärtige Amt empfohlen; Erstattung der ärztl. Leistung nach
                            GOÄ bis max. 2,3 facher Satz

                            volle Kostenerstattung für ärztl. Impfleistung und Impfstoff (ggf.
                            abzüglich Zuzahlung für den Impfstoff) für alle Impfungen

Seite: 32   Thomas Müller
Abrechnungsbeispiel nach GOÄ:

     FSME-Reiseimpfung
     1. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)
      GOÄ-Nr.:                                                  Faktor 2,3   Faktor 3,5
            3     Eingehende Beratung (in diesem Fall           20,11 EUR    30,60 EUR
                  reisemedizinisch)

     2. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)
       GOÄ-Nr.:                                                 Faktor 2,3   Faktor 3,5
             1    Beratung                                      10,73 EUR    16,32 EUR
            5/    Symptombezogene Untersuchung/                 10,73 EUR    16,32 EUR
            7     Vollständige körperliche Untersuchung eines   21,45 EUR    32,64 EUR
                  Organsystems
            375   Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis      10,73 EUR    16,32 EUR
     3. und 4. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag) jeweils
       GOÄ-Nr.:                                                 Faktor 2,3   Faktor 3,5
            375   Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis      10,73 EUR    16,32 EUR

Seite: 33
Agenda

  1 Abrechnung

  2 Regionale Impffrequenzen

 3          Reiseschutzimpfungen

 4          Aktuelles

  5 Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

Seite: 34
Aktuelles

            • Rückkehr des H1N1
            • RKI Anfang 2016 – Mitte Februar 2016: 10.000 laborbestätigte Fälle
            • In den letzten Jahre Influenza A – H3N2 dominierend
            • 2015/16 – Schweinegrippevirus H1N1 – Nachweis bei fast 70% der
              Fälle
            • Jüngere sind häufiger betroffen als Ältere >60J!
            • 1/3 der Fälle waren Säuglinge und Kleinkinder, nur ca. 20% >60 J,
              27 tödl. Verlaufe (Stand 19.02.2016)
            • ABER eher milde Verläufe
            • Und wie in den meisten Grippesaisons nimmt im Verlauf Influenza
              B Erkrankungen zu

Seite: 35
Aktuelles

            • Bisher kein Resistenznachweis gegen Virustatikum – Therapie binnen
              von 36 Stunden beginnen

            •  bester Schutz! – IMPFUNG – aktuell A (H1N1) und A (H3N2)
              Stämme

            • Problem: Typ B
            • Im trivalenten Impfstoff ist der Stamm Yamagata, es zirkuliert aber der
              Victoriastamm
            • Im tetravalenten Impfstoff sind beide B-Subtypen

Seite: 36
Aktuelles

            • Verantwortung für das Impfen liegt bei den Primärversorgern:
              Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte
            • Weiterbetreuung eines Grundimmunisierten in der Hausarztpraxis

            Beispiel Pneumokokken
            • Kinder werden grundimmunisiert, über 60 Jährige, die gesund sind,
              werden kaum beachtet
            • Beide Impfstoffe sind zugelassen – Polysaccharid sowie auch
              Konjugat
            • Empfehlung – Polysaccharid bei Gesunden über 60, sonst, gerade
              auch unter 60 Konjugat – Diskussionen halten an!

Seite: 37
Aktuelles

            Praxis!

            • Beide Impfstoffe vorrätig haben
            • Standardimpfung mit Polysaccharid
                   aber
            • Indikationsimpfung mit Konjugat vorher bzw. als Auffrischimpfung
              durchzuführen

             Und was ist noch neu bzw. wichtig?

Seite: 38
Aktuelles

            • Meningokokken B – in BRD wird C als Standard benutzt, obwohl 70%
              der Infektionen B ausmachen – gerade für Immunsupprimierte und
              chron. Kranke aber wichtig, KK erstatten B teilweise rückwirkend

            • MMR nichts Neues, nur daran denken, Frauen im gebärfähigen Alter
              wegen Röteln 2x impfen

            • HPV Quote nur bei 30-40% - gerade Aufgabe des Gynäkologen, Haus-
              und Kinderarztes!
            • in den Staaten durch Schulimpfprogramm Rückgang von HPV
              Serotypen um 77 % 4 Jahre nach Beginn des Programms, auch die
              Reduzierung der Anzahl der hochgradigen Krebsvorstufen ist bereits
              messbar

Seite: 39
Aktuelles

            • Influenzaimpfung bei Gravidität wird gerne vergessen – ab dem
              2. Trimenon möglich

            • Ältere Menschen – cave: Schutzrate deutlich niedriger  Impfungen
              umso wichtiger

            • Herpes zoster – Lebendimpfstoff wirkt mind. 7 Jahre
               – Erstattungsfähig nur in Sachsen und von der IKK Classic
               – Wirksamkeit gegen Postzosterneuralgie 67 %,
               – aktuell Totimpfstoff in der Überprüfung, ab dem 50 Lebensjahr

Seite: 40
Agenda

  1 Abrechnung

  2 Regionale Impffrequenzen

 3          Reiseschutzimpfungen

 4          Aktuelles

  5 Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

Seite: 41
Agenda

     5      Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen

            • Leitsätze
            • Impfpannen
            • Aufklärungspflicht
            • Kontraindikationen
            • falsche Kontraindikationen
            • Impfpannen
            • Impfmanagement
            • Aufklärung
            • Hinweise zur Schmerz- und Stressreduktion
            • Was muss eine MFA noch wissen
            • Wer macht was?
            • Lieferengpässe von Impfstoffen

Seite: 42
Leitsätze beim Impfen

            • Jede Impfung zählt
            • Mindestabstände müssen eingehalten werden
            • Tot- u. Lebendimpfstoffe können zusammen gegeben werden
            • Lebendimpfstoffe am selben Tag oder im Abstand von vier, besser
              sechs Wochen
            • Nicht dokumentierte Impfungen gelten als nicht geimpft
            • Impfstoffe mit Spuren von Hühnereiweiß wie MMR sind keine KI für
              Patienten mit Hühnereiweißallergie, sehr wohl aber Influenza und
              Gelbfieber
            • Möglichst Kombinationsimpfstoffe verwenden – es gibt keine
              Hinweise für eine Überlastung des Immunsystems

Seite: 43
Impfpannen – Was sollte nicht passieren?!

            IM VORFELD:

             •   Impfstatus nicht dokumentiert

             •   Falsches Impfdatum

             •   Fehlerhafter Impfstoff – falsche Lagerung, abgelaufener Impfstoff

             •   Kontraindikationen nicht überprüft

             •   Falsche Vakzine

Seite: 44
Impfmanagement - Kontraindikationen

    Wann darf der Patient nicht geimpft werden?

    • Temperatur über 38.5°C
    • Allergie gegen Hühnereiweiß oder Konservierungsmittel,
      wenn Bestandteil des Impfstoffes
    • Besonderheiten bei Operationen:
      – 2 Wochen vor OP keine Lebendimpfstoffe
      – 3 Tage vor OP keine Totimpfstoffe
      – Erst nach Stabilisierung nach OP
    • Chemotherapie
    • Hochdosierte Cortisontherapie
    • Lebendimpfstoffe bei Schwangeren
    • Besonderheiten – Beruf …

Seite: 45
Kontraindikationen

            Keine Impfung bei akuter schwerer Erkrankung des Patienten!

            Arzneimittelwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung
            sind nicht immer als Kontraindikation zu sehen.

            Mögliche Allergene in Impfstoffen: Neomycin, Streptomycin,
            Hühnereiweiß

            Bei angeborenem oder erworbenen Immundefekt behandelnden Arzt
            kontaktieren! Serologische Kontrolle des Impferfolges angezeigt!

            Schwangerschaft:
            • Keine Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen
            • Nicht dringend indizierte Impfungen sollten nicht durchgeführt
              werden
            • Gelbfieberimpfung nur nach sorgfältiger Risiko-Nutzen-Abwägung

Seite: 46
Falsche Kontraindikationen

   • Banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (< 38,5°C)
            einhergehen

   • Ein möglicher Kontakt der zu impfenden Person zu Personen mit
            ansteckenden Krankheiten

   • Krampfanfälle in der Familie

   • Fieberkrämpfe in der Anamnese des zu impfenden Kindes

   • Ekzem u. a. Dermatosen, lokalisierte Hautinfektionen

Seite: 47
Falsche Kontraindikationen

   •        Behandlung mit Antibiotika oder mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden oder
            lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten

   •        Schwangerschaft der Mutter des zu impf. Kindes (Varizellen-Impf. n. Risikoabw.*)

   •        angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit Totimpfstoffen

   •        Neugeborenenikterus

   •        Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollten unabhängig von ihrem Reifealter und
            aktuellen Gewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden

   •        stillende Frauen: sie können alle notwendigen Impfungen erhalten außer einer
            Impfung gegen Gelbfieber (s. o. unter Kontraindikationen)

   •        gestillte Säuglinge

Seite: 48
Impfpannen – Was sollte nicht passieren?

            UNMITTELBAR VOR UND WÄHREND DER IMPFUNG:

            • Gestörte Arbeitsatmosphäre, Unruhe und Hektik

            • Equipment nicht vollständig

            • Falsches Aufziehen der Injektion

            • Injektionsort ist nicht festgelegt

            • Patient ist angespannt und hat Angst

Seite: 49
Impfpannen – Was sollte nicht passieren?

            NACH DER IMPFUNG:

            • Nadel nicht im Sicherheitsbehälter

            • Patient ist zu früh aufgestanden

            • Impfung wurde nicht richtig dokumentiert

            • Patient ist nicht über mögliche Nebenwirkungen und Folgeimpfungen
              aufgeklärt

            • Ein unerwünschtes Ereignis wird nicht gemeldet

Seite: 50
Impfpannen, die am Häufigsten auftreten

            UND DAS SOLLTE NICHT PASSIEREN:

            •   Überdosierung, weil der Impfling zu jung war
            •   Injektion einer falschen Vakzine
            •   Falscher Impfling
            •   Falsches Lösungsmittel
            •   Beim Aufziehen der Spritze mit dem Daumen auf das Ventil der
                Stechampulle gedrückt
            •   Nadel aus dem Ventil gerutscht
            •   Nadelstichverletzung beim Aufsetzen der Kappe
            •   S.c. statt i.m. oder umgekehrt injiziert
            •   Vasovagale Synkope, weil der Impfling zu schnell aufgestanden ist
            •   Dem Patienten nicht gesagt, wogegen er geimpft wurde

Seite: 51
Impfmanagement - umfasst

    • Software:
       - Als Beispiel ImpfDoc®, die immer STIKO/Schutzimpfungsrichtlinien-
         aktuell ist
       - Recall System
    • Gezieltes Ansprechen der Patienten –laut WHO soll jeder Arztkontakt
      zum Ansprechen genutzt werden!
    • Dokumentation auch im Impfpass

    • Lagerung im Kühlschrank

    • Aufklärung durch den Arzt
    • Impfstoff – Lieferengpässe bedenken - ausreichende Bevorratung
       jede Impfung zählt und es kommt auf den Mindestabstand zwischen
      zwei Impfungen an
    • Privat – Krankenkasse: unterschiedliche Formulare
Seite: 52
Impfmanagement - Lagerung

            • Lagerungstemperatur überwiegend zwischen +2°C und +8°C
               - Lebendimpfstoffe nicht über 8°C lagern!!!
            • Lagerung im Kühlschrank mit Mini-Max Thermometer
              (Sensor oben/innen)
            • Temperatur täglich mindestens einmal kontrollieren + protokollieren
            • Wichtig: Impfstoff darf weder eingefroren noch zu lange höheren
              Temperaturen ausgesetzt werden
            • Unkorrekt gelagerte Impfstoffe sollten nicht mehr verwendet werden
            • Packungen sollten geschlossen sein
            • Und wo NICHT lagern:
                In der Kühlschranktür – Temperatur hier nicht stabil
                Auch nicht auf dem Boden des Kühlschrankes
                Wegen der Gefahr des Einfrierens auch nicht am Verdampfer –
                 eingefrorener Impfstoff muss verworfen werden

Seite: 53
Impfmanagement- Aufklärung
     Aufklärung durch den Arzt!!!

     Welche Impfungen?
      • Öffentlich empfohlene Impfungen (STIKO/SI-RL)
      • Impfungen im individuellen Interesse des Patienten
      • Jugendliche ohne Begleitung der Eltern können in der Regel ab 16
        Jahren selbstständig über durchzuführende Impfungen
        entscheiden

     Offizielle Impfempfehlungen
     • STIKO - Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts:
         Entwickelt wissenschaftliche Standards
     • Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL)
     • Aufklärungsbroschüren
     • Deutsche Grüne Kreuz

Seite: 54
Aufklärungspflicht

    Aufklärungsblätter u. a. erhältlich:

    Forum impfende Ärzte (www.forum-impfen.de)
    Deutsches Grünes Kreuz e.V. (www.dgk.de)
    Robert Koch-Institut (www.rki.de)

    •       in 19 Sprachen erhältlich
    •       enthalten Fragebogen zum Gesundheitszustand
    •       enthalten Einwilligungserklärung (nicht zwingend notwendig)

Seite: 55
Aufklärungspflicht

 Festgeschrieben im Patientenrechtegesetz
 Mündliche Aufklärung der zu impfenden Person oder des Sorgeberechtigten
 über die zu verhütende Krankheit und die Impfung

 Inhalt:
  • Informationen über die zu verhütende Krankheit und deren
    Behandlungsmöglichkeit
  • Informationen über den Nutzen der Impfung
  • Kontraindikationen
  • Durchführung der Impfung
  • Beginn und Dauer des Impfschutzes
  • Verhalten nach der Impfung
  • Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Impfkomplikationen
  • Notwendigkeit und Termine für Folge- und Auffrischimpfungen

Seite: 56
Impfmanagement - Impfreaktionen

    • Unschöne Reaktionen, die häufiger auftreten, aber nicht gefährlich sind:

             Kopf- und Gliederschmerzen als „Ausdruck der erwünschten
              Auseinandersetzung“ des Immunsystems mit dem Impfstoff
             Lokale Reaktionen: Schmerz, Schwellung, Rötung
             Allgemeine Reaktionen: Leichtes Fieber, Unwohlsein
             Schwere Lokalreaktionen und hohes Fieber > 39°C treten bei
              weniger als zwei Prozent der Impflinge auf

    • Anaphylaxie, die sehr selten auftritt, aber lebensbedrohlich ist:

             SCHOCKARTIGE allergische Reaktion
             Kann bei jeder Impfung auftreten

Seite: 57
Impfmanagement - Impfkomplikationen

        • Punktion eines Gefäßes  das Aspirieren NIE bei einer Injektion
          vergessen

        • Kreislaufkollaps  Den Patienten NIE schnell aufstehen lassen

        Was muss noch beachtet werden?

        Impfungen unter Antikoagulation
              Vitamin K Antagonisten
              Neue orale Antikoagulantien
              In der Regel ist die subkutane Gabe im Beipackzettel empfohlen,
               aber manche Impfstoffe dürfen nur i. m. injiziert werden

Seite: 58
Kriterien „übliche Impfreaktionen“ der STIKO

   Die STIKO hat die folgenden Kriterien für übliche Impfreaktionen entwickelt:

   •        für die Dauer von 1 – 3 Tagen (gelegentlich länger) anhaltende Rötung,
            Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle,
   •        für die Dauer von 1 – 3 Tagen Fieber < 39,5°C (bei rektaler Messung), Kopf-
            und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe,
            Schwellung der regionären Lymphknoten, im gleichen Sinne zu
            deutende Symptome einer „Impfkrankheit“
   •        1 – 3 Wochen nach der Verabreichung abgeschwächter
            Lebendimpfstoffe: z. B. eine leichte Parotisschwellung, kurzzeitige
            Arthralgien oder ein flüchtiges Exanthem nach der Masern-, Mumps-,
            Röteln- oder Varizellen-Impfung oder milde gastrointestinale
            Beschwerden, z. B. nach der oralen Rotavirus- oder Typhusimpfung.

Seite: 59
Schmerz- und Stressreduktion -
   Hintergrund

        Schmerzen und Stressreaktionen, Angst und Sorge vor möglichen
        Schmerzen beeinträchtigen die Akzeptanz von Impfungen.

        Berücksichtigung von schmerzreduziertem Impfen im Praxisalltag soll
        die Impfakzeptanz in der Bevölkerung fördern!

                                                            Impfrate

Seite: 60
Schmerz- und Stressreduktion
   Generelle Empfehlung

            Was wird von Ihnen erwartet?

            •   Ruhige Ausstrahlung

            •   Kompetenz

            •   Verständliche Impfaufklärung

            •   Angstvermeidung durch schlechte Wortwahl, Oberflächlichkeit

            •   Keine falsche Beruhigung

                                                                Impfrate
Seite: 61
Schmerz- und Stressreduktion
Schmerzstillende Medikamente

In Einzelfällen zur Reduzierung der Injektionsschmerzen:

•    Lidocainhaltige Schmerzpflaster oder Cremes unter einem Okklusions-
     verband bei Kinder ab 4 Monaten bis unter 12 Jahren

•    Im Alter über 12 Monaten keine gleichzeitige Anwendung von Pflastern oder
     Cremes mit Arzneimitteln wie z. B. Sulfonamiden

•    Jugendliche oder Erwachsene: Anwendung von Schmerzpflastern –
     Achtung! Einwirkzeit von 30-60 Minuten einplanen. Kosten sind vom
     Patienten zu tragen.

•    Eisspray gilt ebenfalls als eine Möglichkeit
                                                           Impfrate
Seite: 62
Schmerz- und Stressreduktion
Sonstige unterstützende Maßnahmen

    •       U3 nutzen um den Gebrauch von schmerzreduzierenden Strategien beim
            Impftermin zu erörtern
    •       Eltern von Kindern im Alter unter 10 Jahren sollten bei der Impfung ihrer
            Kinder anwesend sein
    •       Kinder ab 3 Jahren sowie Jugendliche und Erwachsene über die Injektion
            aufklären und Tipps gegen mögliche Schmerzen oder Angst z. B. durch
            Drücken der Hand der Mutter geben
    •       Kinder ab 6 Jahren durch Ablenkungsmanöver ablenken
            (z. B. durch Aufblasen eines Ballons, Windrädchen, Videos, Spielzeuge,
            Gespräche oder Musik)
    •       Erwachsene zur Ablenkung leicht Husten lassen oder zum Luftanhalten
            auffordern

                                                                  Impfrate
Seite: 63
Schmerz- und Stressreduktion
Empfehlungen zur Körperposition

    •       im Neugeborenenalter Nuckeln an einem Schnuller
    •       Säuglinge während der Impfung zum Stillen anlegen (nicht bei Rotaviren-
            Impfung). Ersatzweise kann ein Schnuller benutzt werden
    •       Kinder unter 2 Jahren ein bis zwei Minuten vor der Impfung 2 ml
            einer 25 %-igen Glukose-Lösung oder eine andere süße Flüssigkeit
            verabreichen
    •       Kleinkinder im Alter von unter 3 Jahren auf dem Arm oder auf dem Schoß
            halten
    •       Kinder im Alter von über 3 Jahren sowie Jugendliche sitzen möglichst
            aufrecht

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Schmerz- und Stressreduktion
Empfehlungen zu Injektionstechniken

•     Die Nadellänge sollte bei Säuglingen von < 2 Monaten 15 mm betragen,
      bei älteren Säuglingen und Kleinkindern 25 mm und bei Jugendlichen
      und Erwachsenen 25 – 50 mm

•     Die intramuskuläre Injektion soll altersunabhängig ohne Aspiration
      erfolgen. Die Aspiration ist überflüssig, da an den Körperstellen, die zur
      Injektion verwendet werden, keine großen Blutgefäße existieren (M.
      vastus lateralis oder M. deltoideus).

•     Werden mehrere Impfungen am selben Termin gegeben, soll die
      schmerzhafteste Impfung zuletzt injiziert werden. Besonders schmerzhaft
      können die Injektionen der Pneumokokken- und der MMR-Impfung sein.

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Maßnahmen, die nicht zur
   Schmerzreduktion empfohlen werden:

    •       Erwärmung des Impfstoffs

    •       Manuelle Stimulation der Injektionsstelle z. B. durch Reiben oder Kneifen

    •       Orale Analgetika-Gabe vor oder während der Impfung

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Impfmanagement

    Und wann ist das Impfen erlaubt?
    • Banale Infekte (keine Antibiotikaeinnahme, subfebrile Temp.= unter
      38.5°C)
    • Krampfanfälle in der Familie
    • Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings – Antipyretika
      prophylaktisch zu diskutieren
    • Ekzeme und andere Dermatosen/Tattoo‘s – Injektion aber durch gesunde
      Haut!!!
    • Behandlung mit Antibiotika oder mit niedrigen Dosen von
      Kortikosteroiden (
Impfmanagement - Was muss auch eine
MFA wissen?

       Totimpfstoffe sind
       • Abgetötete Erreger oder Erregerteile
       • Enthalten relativ viel Antigen
       • Werden meist mehrfach gegeben und müssen regelmäßig aufgefrischt
         werden
       • Sie können die Krankheit nicht auslösen

       Lebendimpfstoffe sind
       • Sehr abgeschwächte Erreger, die sich im Körper vermehren
       • Enthalten relativ wenig Antigen
       • Werden meist nur 1-2x gegeben
       • Nur sehr selten erfolgt ein Auffrischung
       • Sie lösen, wenn überhaupt, eine sehr stark abgeschwächte Krankheit
         aus = Impfkrankheit
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Impfmanagement – Was muss eine MFA
noch wissen?

        Aktive Impfung = Injektion von Antigenen
        • Abgetöteter Krankheitserreger (Todimpfstoff)
        • Abgeschwächte Krankheitserreger (Lebendimpfstoff)
        •  Bildung von Antikörpern – aktiv! – Langfristiger Schutz über
          Gedächtniszellen

        Passive Impfung = Injektion von Antikörpern - Immunglobuline

               - Vorteil  Sofortiger Schutz,
               - Nachteil  Wirkung für drei Monate

        Und welche Impfstoffe fallen Ihnen hierzu ein?

Seite: 69
Impfmanagement – Was muss eine MFA
noch wissen?

            Aktives Impfmanagement bedeutet:
            • Organisation
                   Impfstatus-Check etablieren
                   Selektion Patientengruppen (z. B. 60plus)
                   Recall-Vereinbarungen
                   Checklisten
                   Dokumentation

            aber auch
            • Information
                   Interne Mitarbeiter-Schulungen
                   Förderung von Fortbildung (z. B. Impfassistenz)
                   Neuigkeiten über das RKI beziehen

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Impfmanagement – Wer macht was in
der Praxis?

       Arzt                             MFA

       •    Impfindikation erstellen    • Impfstatus erfassen
       •    Kontraindikationen prüfen   • Patienten informieren und
       •    Patienten aufklären           motivieren
       •    Aufklärung dokumentieren!   • Impflücken aufdecken
       •    Impfung durchführen         • Impfplan erstellen
                                        • Impfung auf Anweisung des
       • Unerwünschte                     Arztes durchführen und
         Impfzwischenfälle melden         dokumentieren
       • Eingetragene Impfungen im      • Dokumentation und
         Impfpass gegenzeichnen           Abrechnung
                                        • Recall

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Lieferengpässe

Aktuelle Informationen:

Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – www.pei.de/lieferengpaesse-impfstoffe-human

   •    Pharmazeutische Unternehmen teilen Lieferengpass und die Dauer der
        Nicht-Verfügbarkeit mit
   •    Alternative Impfstoffe derselben Zusammensetzung werden vorgeschlagen
   •    Handlungsempfehlung der STIKO bei Fehlen auch alternativer Impfstoffe

Liefersituation von Tdap- bzw. IPV-haltigen Impfstoffen stellt momentan
besondere Herausforderung dar!

    STIKO-Handlungsempfehlung April 2016

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Vielen Dank
    für Ihre
Aufmerksamkeit!
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