Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar - Stadt Mengen
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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Mengen mit den Stadtteilen Beuren, Blochingen, Ennetach, Rosna, Rulfingen DONNERSTAG, 20. JANUAR 2022 | NR. 03 | JAHRGANG 34 Impftermin am Montag, 24. Januar 2022 für Kinder und Erwachsene im Bürgerhaus Ennetach ab sofort buchbar Foto: Stadt Mengen
SEITE 2 | Donnerstag, 20. Januar 2022 STADTNACHRICHTEN MENGEN KULTURELLES | INTERESSANTES | VERANSTALTUNGEN Fortsetzung Titelseite: Mengen 13.01.2022 / Die Stadt Mengen bietet einen weiteren Impftermin am Montag, 24. Januar 2021 in der zeit von ca. 13 - 19 Uhr im Bürgerhaus Ennetach an. Als Impfstoff wird bei Personen über 30 Jahren Moderna, bei Personen unter 30 Jahren Biontech verimpft, es besteht keine Wahlmöglichkeit. In der Zeit von 14 - 18 Uhr wird auch eine Impfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren angeboten, bitte im Feld Bemerkung bei der Online-Bu- chung „Kinderimpfung“ angeben bzw. bei der tel. Reservierung sagen. Voraussetzung ist die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten. Termin-Reservierungen sind ab sofort möglich unter https://www.terminland.eu/mengen/ oder telefonisch unter 07572/607-880. Dort erhal- ten Sie auch alle wichtigen weiteren Infos zu dem Termin. Es sind keine Spontantermine möglich. Bitte tragen Sie vor Ort eine FFP2-Maske. Graffiti-Aktion der Jugendarbeit Mengen an der Ablachhalle Mengen 18.01.2022 / Die Graffiti - Aktion am Tag der Demo- kratie im September letzten Jahres hat die Besucher*innen des Jugendhauses Mengen so begeistert, dass im Dezember Testzentrum Probelokal Stadtkapelle 2021 ein Workshop dazu angeboten werden konnte. Unter Drive In und walk through, Mühlgässle 3 Anleitung eines erfahrenen Graffiti-Künstlers lernten die (zw. Netto und Kinderhaus) Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Grundtechniken der Sprühkunst und konnten am 18. Dezember einen Teil der Fassade der Ablachhalle verschönern.Trotz der niedrigen Kostenlose Schnelltests (Stand 10.01.2022) Temperaturen kamen neben den angemeldeten Teilnehmern auch Interessierte aus den Bereichen der Mobilen und Offe- Öffnungszeiten ab 10.01.2022: nen Jugendarbeit (dem Jugendhaus). Obwohl nicht alle Teil- nehmer*innen der Kälte über die gesamte Dauer des Work- shops von vier Stunden trotzen konnten, entstanden tolle, Montag – Samstag 8:00 - 19:30 Uhr interessant gestaltete Flächen, die zwar inzwischen durch Bauzäune aufgrund der bevorstehenden Sanierung der Ab- Sonntag 8:00 - 13:00 Uhr lachhalle verdeckt sind, aber trotzdem noch eine ganze Weile durch die Lücken des Zaunes bewundert werden können. Fotos: Jugendarbeit Mengen Bitte kommen Sie mindestens 15 Minuten vor Schließung des Testzentrums und halten Sie unbedingt Ihren Personalausweis bereit! Bitte nutzen Sie das digitale Buchungssystem www.sig-modell.de, um das Ergebnis in der Corona-Warn-App zu erhalten und Wartezeiten zu vermeiden. Alle weiteren Infos auf www.mengen.de Testprotokolle sind auch vor Ort erhältlich! Ehrung von Jubilaren bei der Stadt Mengen Mengen 18:01:2022 / Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen musste die alljährliche Feierstunde zur Ehrung langjähriger Mitarbei- ter*innen der Stadt Mengen leider erneut entfallen. Die Jubi- lare der Stadt Mengen erhielten stattdessen ein persönliches Gratulationsschreiben sowie einen Gutschein des Gewerbe- vereins Mengen auf dem Postweg. Für ihre 40-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst wurden auf diesem Weg Maria Appel (Ortschaftsverwaltung Rulfingen) und für 25 Jahre Jutta Schmölz (Kindergarten Rulfingen) und Adeltraud Sauter (Anla- genunterhaltung Ennetach) geehrt. Auf eine 35-jährige Zugehörigkeit zur Stadt Mengen können Dirk Dittmann (Bäder / Kindergarten Mengen), auf 30 Jahre Renate Wal- draff (Hauptamt), Beate Schmid (Sekretariat Realschule) und Martina Stauß-Degeler (Kindergarten Mengen) sowie auf 25 Jahre bei der Stadt Mengen Doris Hagmann (Bürgerbüro) zurückblicken. Die Stadt Mengen dankt allen Mitarbeiter*innen sehr herzlich für ihre treuen Dienste und das jahrzehntelange Engagement zum Wohle der Allgemeinheit und wünscht ihnen weiterhin viel Erfolg und Freude bei ihrer Tätigkeit!
nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt 4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz- 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien verordnung des Bundes. 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung Stand: 11. Januar 2022 Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 1 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten Medizinische Maskenpflicht 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen Corona-Regeln ab 12. Januar 2022 geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die in Betriebsstätten, wenn der Abstand PCR-getestete, geimpfte oder genesene Impfung oder Infektion länger als 3 Monate In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert: nicht eingehalten werden kann, im Personen zurückliegt. Nah- und Fernverkehr und auf 2G: Zutritt nur für geimpfte oder » Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. Weihnachtsmärkten. genesene Personen 2G 2G+ » Warnstufe: Aufgrund AbderHospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab stark ansteigenden Omikron-Welle und250 dem COVID-19-Patient*innen mitdamit belegten Intensivbetten zu erwartenden erneutem (AIB). Anstieg der Hospitalisierungen » Alarmstufe: Hospitalisierungsinzidenz oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: gelten dieAbRegelungen der Alarmstufe vonII3,0 vorerst unabhängig von den Schwellenwerten bisIntensivbetten. zum 1. Februar 2022 weiter. » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Genesene/geimpfte Personen, die ihre Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben. überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte Gründen keine Maske tragen können nicht eingeschult sind.° » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere (ärztlicher Nachweis notwendig). mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder- » Grundschüler*innen, Schüler*innen Personen (siehe Ausnahmen). liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. » In geschlossenen Räumen bei privaten eines sonderpädagogischen Bildungs- / Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Beratungszentrums, einer auf der Grund 3 Monate zurück). überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte Kantinen, Mensen und Cafeterien während schule aufbauenden Schule oder » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von des Essens und Trinkens und beim Sport einer beruflichen Schule° – gilt nur für eingeschult sind.° 1 Haushalt + 2 weitere Personen (siehe Ausnahmen). treiben. Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre » Personen, für die es keine Empfehlung für eine Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab und nicht während der Ferien°°. Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II stand von 1,5 Metern zu anderen Personen » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dauerhaft eingehalten werden kann (gilt nicht mehr zur Schule gehen.°° einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizi- nicht auf Weihnachtsmärkten). Schwangerschaftsdrittel. » Personen, die sich aus medizinischen nischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. Gründen nicht impfen lassen können Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien. °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken (ärztlicher Nachweis notwendig).°° STADTNACHRICHTEN MENGEN Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an °°Negativer Antigen-Test erforderlich » Personen, für die es keine allgemeine Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu- Impfempfehlung der Ständigen le geregelt. Impfkommission (STIKO) gibt.°° In Innenbereichen mit Maskenpflicht Inhaltsverzeichnis der Übersicht: müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2- 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt 3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt 4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz- 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien verordnung des Bundes. 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten Stand: 11. Januar 2022 Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Stufenplan Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II 3G 3G Öffentliche Veranstaltungen mit PCR-Test (wie Theater, Oper, Konzert, 3G 3G 2G nicht erlaubt Stadtfest, Informations- 2G 2G+ Volks- und Stadtfeste veranstaltungen, Stadt- führungen, Kongresse, Im Freien bei >5.000 max. 50 % der üblichen Sportveranstaltungen, Personen oder bei Nicht- Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in Besucherzahl erlaubt. Betriebs- und Vereinsfeiern einhaltung des Mindest- Im Freien aber nicht mehr als geschlossenen Räumen sowie Veranstaltungen der abstands 25.000 Besucher*innen. maximal 50 % der Wenn nicht geimpfte/gene- Breitenkultur) Kapazität, aber nicht sene Personen teilnehmen: mehr als 500 1 Haushalt plus 2 weitere 3G 3G Besucher*innen. Personen aus 1 Haushalt . 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 2 weitere Personen weitere Personen aus 1 Personen bis einschl. 13 Jahre zählen nicht zur Personenzahl Haushalt Private Zusammen- hinzu. Paare, die nicht Ohne weitere Geimpfte und Genesene, zusammen leben, gelten als ein künfte und private Personen bis einschl. 17 Jahre Geimpfte und Genesene, Regelungen oder Haushalt. Veranstaltungen sowie Personen, die sich aus Personen bis einschl. 13 Jahre Beschränkung der (wie Geburtstage, Hoch- medizinischen Gründen nicht sowie Personen, die sich aus Personenanzahl Auschließlich geimpfte/ zeitsfeiern etc. Gilt auch impfen lassen können, zählen medizinischen Gründen nicht bei Treffen in gastro- nicht dazu. impfen lassen können, zählen genesene Personen°: nomischen Betrieben) nicht dazu. Innen: max. 10 Personen Paare, die nicht zusammen Außen: max. 50 Personen Öffentliche Verkehrsmittel 3G leben, zählen als ein Haushalt. Paare, die nicht zusammen Kinder/Jugendliche bis einschl. 13 leben, zählen als ein Haushalt. Jahre zählen nicht mit. °und Personen bei denen Impfung aus med. Gründen nicht möglich bzw. ohne Impf- empfehlung der STIKO. Stand: 11. Januar 2022 Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 SEITE 3 | Donnerstag, 20. Januar 2022 Stufenplan Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet
Stand: 11. Januar 2022 Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 6 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 3G 3G Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, nur PCR-Test nicht erlaubt mit PCR-Test Messen und 2G Bibliotheken°, 2G 2G+ Ausstellungen Archive°, Gedenkstätten) Im Freien Im Freien °Abholung bestellter Im Freien Im Freien Ausnahme: Archive und Ausnahme: Archive und ohne weitere Medien unbeschränkt ohne weitere Landesbibliotheken 3G mit Landesbibliotheken 3G mit Regelungen 3G möglich Regelungen 3G PCR-Test PCR-Test In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, 3G 3G 2G die nicht zum eigenen Haushalt gehören, muss (Hotel-)Gastronomie, Religiöse Veranstaltungen eingehalten werden. Vergnügungsstätten nur PCR-Test SEITE 4 | Donnerstag, 20. Januar 2022 sowie Mensen und Cafeterien 2G+ (Regelung gilt nur für Im Freien Im Freien Im Freien externe Personen) ohne weitere Sperrstunde von 3G 3G 2G 2G Regelungen 3G 3G 22:30 Uhr bis 6 Uhr Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für nur PCR-Test alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle. Stand: 11. Januar 2022 Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 8 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 3G 3G Freizeiteinrichtungen nur PCR-Test Touristische Verkehre nur PCR-Test (wie Freizeitparks, (wie Schifffahrten, Skilifte, 2G 2G+ (Spaß-)Bäder, Thermen, 2G 2G+ Seilbahnen, Busreisen etc.) Solarien, Zoos, Im Freien Im Freien Indoor-Spielplätze, Fitness- studios, Saunen etc.) Im Freien Im Freien Der Betrieb von Dampf- Der Betrieb von Dampf- ohne weitere ohne weitere bädern, Warmlufträumen bädern, Warmlufträumen Regelungen 3G Regelungen und ähnlichem und ähnlichem 3G ist untersagt. ist untersagt. In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G+ Sport in Sportstätten und Sportanlagen nur PCR-Test Körpernahe kosmetische 3G 3G 2G 2G+ keine Maskenpflicht wäh- Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien Dienstleistungen rend der Sportausübung ohne weitere Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- keine Datenverarbeitung Regelungen 3G 2G 2G betriebe und Barber- betriebe und Barber- auf frei zugänglichen shops. Hier gilt 3G mit shops. Hier gilt 3G mit Anlagen PCR-Test PCR-Test STADTNACHRICHTEN MENGEN Stand: 11. Januar 2022 Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 8
häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte. Stand: 11. Januar 2022 Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 9 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 10 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen generell In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen und im Freien bei >5.000 Personen oder bei Nicht- 3G einhaltung des Mindest- 3G 3G Sportveranstaltungen 2G 2G+ abstands mit PCR-Test im Profi- und Amateursport nur PCR-Test Außerschulische Bildung wie Ligaspiele, Tuniere, Im Freien Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in (wie VHS-Kurse, Musik-, Wettkämpfe etc. 2G 2G+ 3G aber nicht mehr als geschlossenen Räumen Kunst- und Jugendkunst- 25.000 Besucher*innen. maximal 50 % der schulen) Im Freien Im Freien 3G Kapazität, aber nicht ohne weitere mehr als 500 Regelungen Zuschauer*innen. 3G 3G 2G Einzelhandel Ohne weitere Regelungen (auch Flohmärkte) Ausgenommen Grundver- Ausgenommen Grundver- sorgung sowie Abhol- und sorgung sowie Abhol- und Bildung STADTNACHRICHTEN MENGEN Lieferangebote Lieferangebote (wie berufliche ohne weitere 3G Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Bootsschulen, Sprach- und Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen: Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, erneuter Test alle 3 Tage Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform- häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs- verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte. Stand: 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 11 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen 3G Diskotheken, Clubs und nur PCR-Test clubähnliche Lokale nicht erlaubt (Ausnahmen für nicht 2G 2G impffähige Personen und Im Freien Schüler*innen gelten nicht) wie öffentliche Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten nur PCR-Test Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten Maske tragen benutzen Stand: lüften 11. Januar 2022 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 11 SEITE 5 | Donnerstag, 20. Januar 2022 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II In geschlossenen Räumen
SEITE 6 | Donnerstag, 20. Januar 2022 STADTNACHRICHTEN MENGEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Amtliche Bekanntmachung Nitratklasseneinstufung der Wasserschutzgebiete für das Jahr 2022 nach der Schutz- gebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) Durch die zum Stichtag 30.09.2021 durchgeführte Nitratklasseneinstufung wurde das Wasserschutzgebiet Nr. 437015 „Neunbrun- nen“ von einem Nitratnormalgebiet in ein Nitratproblemgebiet hochgestuft. Bedingt durch den steigenden Trend des Nitratgehalts im Grundwasser wurde diese Einstufung vorgenommen. Entsprechende Ausgleichszahlungen nach SchALVO werden für dieses Gebiet ab dem 01.01.2022 gewährleistet. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft (Frau Wieland, Tel. 07571/102-8625 und Herrn Böhler, Tel. 07571/102-8626). Sigmaringen, den 10. Januar 2022 Landratsamt/Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz Adrian Schiefer Hundesteuer 2022 Neue Jahresbescheide werden nur noch bei Änderungen im Steuer- betrag, bei Eigentumswechsel oder bei Hebesatzänderungen erstellt. Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2022 wurden in den letzten Ta- gen den Steuerpflichtigen zugestellt. Die hellblauen Hundesteuermar- 2. Zahlungsaufforderung ken behalten für 2022 ihre Gültigkeit und müssen außerhalb von um- friedeten Grundstücken sichtbar am Hundehalsband befestigt werden. Die Steuerschuldner werden aufgefordert, die Grundsteuer für 2022 Die Steuerpflicht für einen Hund beginnt am ersten Tag des auf den zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem Beginn des Haltens folgenden Kalendermonat, frühestens mit Ablauf letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Bekanntmachung ergeben, auf eines der Bankkonten an die Stadtkasse Das Formular zur An- und Abmeldung der Hundehaltung können Sie Mengen unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. auf der Homepage der Stadt Mengen www.mengen.de herunterla- Sofern ein Mandat vorliegt, werden fällige Beträge abgebucht. Durch den. Bei Fragen zur Hundehaltung können Sie sich an das Steueramt die Erteilung einer SEPA-Lastschrift werden keine Fälligkeitstermine 07572/607 - 208 wenden. verpasst und es entstehen dadurch keine Mahngebühren und Säum- Die Hundesteuer 2022 ist fällig am 15.02.2022. niszuschläge. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Festsetzung der Grundsteuer Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfest- für das Kalenderjahr 2022 setzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekannt- 1.Steuerfestsetzung machung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Mengen, Hauptstraße 90, 88512 Mengen oder beim Landratsamt Der Gemeinderat hat durch die Hebesatzsatzung vom 30.11.2016 Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen einzulegen. die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2017 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 330 v.H. Bankverbindungen der Stadtkasse Mengen: und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v.H. festgesetzt. Die Hebesätze 2021 sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Gemäß § 27 Kreissparkasse Mengen: Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) wird hiermit die Grundsteu- IBAN: DE69 6535 1050 0000 6000 22 er für das Kalenderjahr 2022 in derselben Höhe wie für das Jahr 2021 BIC: SOLADES1SIG für diejenigen Steuerschuldner durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu bezahlen Volksbank Bad Saulgau: haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen IBAN: DE52 6509 3020 0400 4320 05 Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an BIC: GENODES1SLG diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Mengen, 10.01.2022 Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen gez. Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht ein schriftlicher Grund- Holger Kuhn steuerbescheid. Kämmerer
SEITE 7 | Donnerstag, 20. Januar 2022 STADTNACHRICHTEN MENGEN Hinweise zur Grundsteuerreform – insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schritten I. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform III. Grundsteuer‐Messbescheide, Grundsteuerbescheide, Hebesatz, Höhe der Grundsteuer Die Festsetzung der Grundsteuer 2022 beruht auf den derzeit geltenden bundesgesetzlichen Grundlagen. Diese Regelungen Der Steuermessbetrag wird, wie bisher, durch das Finanzamt gelten auch für die Berechnung der Grundsteuer in den Jahren im Grundsteuer‐Messbescheid festgesetzt. Er errechnet sich 2023 und 2024. aus dem in der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 festge‐ stellten Grundsteuerwert, der mit der Steuermesszahl multi‐ Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuerge‐ pliziert wird. setz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Der Grundsteuer‐Messbescheid bildet die Grundlage zur Be‐ Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt rechnung der Grundsteuer. sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Die tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt sich aus dem von der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde ab dem Jahr 2025 zu Wir informieren Sie nachfolgend über die geplanten Umset‐ erlassenden Grundsteuerbescheid. zungsschritte der Grundsteuerreform, die rechtlichen Ver‐ Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab 2025 ist neben pflichtungen für Sie als Grundstückseigentümer/in und wo Sie den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermessbeträgen weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten kön‐ der in Ihrer Gemeinde/Stadt im Jahr 2025 anzuwendende He‐ nen. besatz. Der neue Hebesatz wird sich vielerorts von dem bishe‐ rigen Hebesatz teilweise deutlich unterscheiden. II. Steuererklärung ‐ zeitlicher und tatsächlicher Ablauf Die Gemeinde/Stadt kann den Hebesatz für 2025 erst festset‐ zen, wenn sie für die auf ihrem Gebiet liegenden Grundstücke Für die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchzuführende Haupt‐ die neuen Messbeträge aus den Messbescheiden des Finanz‐ feststellung der Grundsteuerwerte sind Sie als Grundstücksei‐ amts kennt. gentümer/in bzw. Erbbauberechtigte/r verpflichtet, schon in Diese Datenbasis wird den Gemeinden/Städten voraussicht‐ diesem Jahr (2022) eine Steuererklärung an die Finanzverwal‐ lich erst im Jahr 2024 vollständig vorliegen. tung des Landes/Finanzamt abzugeben, nicht an Ihre Ge‐ meinde‐ bzw. Stadtverwaltung. Dazu wird die Finanzverwal‐ Vorher lässt sich daher nicht sagen, wie hoch der Hebesatz im tung des Landes im Laufe des Frühjahrs 2022 aufrufen. Jahr 2025 sein wird, und in der Folge auch nicht, wie hoch die Grundsteuer 2025 für die einzelnen Grundstücke sein wird. Ergänzend dazu beabsichtigt die Finanzverwaltung des Landes, Hinweis: Ab 2025 wird es Belastungsverschiebungen zwischen voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2022 Erläuterungen und Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen geben. Das heißt: Ausfüllhilfen zur Steuererklärung zu veröffentlichen. Erläute‐ Es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr rungen zu der Steuererklärung werden auch auf der Internet‐ Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für seite www.Grundsteuer‐BW.de bereitgestellt. die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Ent‐ In der Steuererklärung müssen Sie u.a. Angaben zu dem am scheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 Stichtag 1. Januar 2022 für Ihr Grundstück maßgebenden Bo‐ die zwangsläufige Folge der Reform. Das Bundesverfassungs‐ denrichtwert machen. Diesen hat der für Ihre Gemeinde/Stadt gericht hat die bisherige Bewertung und damit auch die Ver‐ zuständige Gutachterausschuss festzustellen. Die Bodenricht‐ teilung der Grundsteuerlast auf die Grundstücke als verfas‐ werte sollen frühestens ab Juli 2022 über www.Grundsteuer‐ sungswidrig eingestuft. Der Gesetzgeber musste die Grund‐ BW.de eingesehen werden können. Sofern Ihr Bodenrichtwert steuer infolgedessen neu regeln. noch nicht zur Verfügung steht, bitten wir Sie, das Portal zu ei‐ IV. Weitere Informationen nem späteren Zeitpunkt erneut aufzurufen. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie unter www.Grundsteuer‐BW.de, auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden‐Württemberg unter Die Steuererklärung ist elektronisch abzugeben. Dies kann www.fm.baden‐wuerttemberg.de/de/haushalt‐finanzen/grundsteuer/ zum Beispiel über das Portal ELSTER der Finanzämter vorge‐ sowie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde/Stadt. nommen werden. Nähere Informationen zur ELSTER‐Regist‐ Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung rierung finden Sie unter www.elster.de/eportal/ des Landes einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) registrierung‐auswahl. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung. Dieser wird lau‐ zu registrieren, da der Anmeldeprozess einige Zeit andauert. fend aktualisiert und erweitert.
SEITE 8 | Donnerstag, 20. Januar 2022 STADTNACHRICHTEN MENGEN Jagdgenossenschaftssatzung recht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich ab- gegebene Stimme wird nicht gezählt. der Jagdgenossenschaft Mengen - Nord Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, be- (JWMG) vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch dürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdge- Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421), sowie § 1 der nossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertrete- Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher- nen Grundfläche. schutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der 4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossenschaft Mengen - Nord am 06. Dezember 2021 folgende und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Satzung 5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftli- cher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. beschlossen: § 8 Sitzungsniederschrift § 1 Name und Sitz 1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift auf- zunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut Die Jagdgenossenschaft führt den Namen „Jagdgenossenschaft Mengen der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach - Nord“ und hat ihren Sitz in Mengen. Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Gemeinderat § 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem Formulierungen zu unterzeichnen. Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Ver- 2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist ebenfalls der wendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsun- Gemeinderat. abhängig verstanden werden. § 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen § 3 Mitgliedschaft Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rahmen der gesetz- 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigen- lichen Bestimmungen insbesondere über: tümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. a) Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Übertragung auf den Ge- meinderat oder Wahl eines Jagdvorstands), 2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundstückseigentums. b) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder c) Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagd- genossenschaft nicht an. d) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung, § 4 Aufgaben e) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftlichen Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, dass ihr zustehende Jagdaus- Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach § 10 Abs. 4 JWMG, übungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, zu nutzen, auf den Zielen des JWMG (§ 2) angepasste Abschusspläne und Ziel- f) den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften, vereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzu- wirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden g) Änderungen der Satzung, Wildschadens zu sorgen. h) die Erhebung einer Umlage. § 5 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: § 10 Gemeinderat 1. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach § 15 Abs. 7 1. die Versammlung der Jagdgenossen (§ 6), JWMG für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der Gemein- derat vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. 2. der Gemeinderat (§ 10) als Verwalter der Jagdgenossenschaft. 2. Der Gemeinderat kann entsprechend den Vorschriften der Gemein- § 6 Versammlung der Jagdgenossen deordnung den Bürgermeister und Dritte mit der Erledigung von Auf- 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat mindes- gaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen. tens einmal in sechs Jahren einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel § 11 Aufgaben des Gemeinderats der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks ver- 1. Der Gemeinderat hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rahmen treten, verlangt. des § 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat ein- zuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des § 9 getroffen werden 2. Der Gemeinderat ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende An- müssen. gelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollzie- hen. 3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Ge- 3. Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: meinderat mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben. a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, 4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, § 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat c) Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, einschließ- eine Stimme. lich der Bestellung eines Kassen- und Rechnungsprüfers, 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimm- d) Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen,
SEITE 9 | Donnerstag, 20. Januar 2022 STADTNACHRICHTEN MENGEN e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen § 17 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Bekanntgaben, sowie Kassen- und Rechnungsprüfung f) Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, 1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird nicht g) Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild aufgestellt. im Pachtgebiet, h) Entscheidung über das Einvernehmen zum Abschussplan, 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft sind, vonei- i) Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf Befriedung nander getrennt (Bruttoprinzip), unter Angabe von Tag (Datum) und von Grundflächen aus ethischen Gründen, Grund der Zahlung sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsbe- rechtigten in einem Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr j) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. (§ 19) ist ein neues Kassenbuch anzulegen. Die Kassenbücher sind je- weils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Ausweisung des Reiner- § 12 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) trags abzuschließen. Die abgeschlossenen Kassenbücher sind anschlie- 1. Der Gemeinderat hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenos- ßend dem vom Gemeinderat bestellten Kassen- und Rechnungsprüfer senschaft (Jagdgenossen), unter Angabe der jeweiligen Grundflächen- vorzulegen. Der Prüfer hat in angemessenen Zeitabständen, in der anteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen. Regel jedoch spätestens nach 3 Jahren, in einer Kassenbestandsauf- nahme zu ermitteln, ob der Kassenistbestand mit dem Kassensollbe- 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberufung einer stand übereinstimmt, der Zahlungsverkehr, die Kassengeschäfte und neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fortzuschreiben. die Buchführung ordnungsgemäß erledigt werden, insbesondere die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen oder § 13 Verfahren bei der Jagdverpachtung geleistet werden und dem Grunde und der Höhe nach den Rechtsvor- Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändige Vergabe und schriften und Verträgen entsprechen. Verlängerung laufender Pachtverträge oder Einholen schriftlicher Ge- bote und Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet. § 18 Umlage 1. Reichen die Mittel der Jagdgenossenschaft, einschließlich etwaiger § 14 Abschussplanung Rücklagen, zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten nicht aus, so kann die Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erforderlich ist, legt der Versammlung der Jagdgenossen die Erhebung einer Umlage beschlie- Gemeinderat den vom Jagdausübungsberechtigten für das kommende ßen. Eine solche Situation ist insbesondere dann gegeben, wenn bei Jagdjahr (§ 19) oder für die kommenden zwei oder drei Jagdjahre auf- einem Rechnungsabschluss nach § 17 Nr. 2 festgestellt wird, dass die gestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur kostenlo- Ausgaben die Einnahmen um mindestens 100,00 Euro überschritten sen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Er wird haben. beim Bürgermeisteramt der Stadt Mengen ausgelegt und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Ort und Dauer der 2. Die Beiträge zur Umlage der Jagdgenossen werden binnen eines Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses der Jagdgenossen gemäß gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschussplan innerhalb Nr.1 zur Zahlung an die Jagdgenossenschaft fällig. der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Der Gemeinderat wird die Einwendungen, einschließlich eventueller Änderungsvorschläge, im 3. Umlagebeiträge, die nicht fristgemäß bezahlt werden, können wie Abschussplan vermerken. Gemeindeabgaben beigetrieben werden. § 15 Anteil an Nutzungen und Lasten § 19 Wirtschaftsjahr Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzungen und Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April bis 31. März. Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhält- nis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche § 20 Bekanntmachungen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. 1. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft (§ 6) und die Auslegung des Abschussplans (§ 14) werden in den Stadtnachrich- § 16 Verwendung des Reinertrags ten der Stadt Mengen bekannt gegeben. 1. Für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft erhält die Gemeindever- waltung eine jährliche Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20 % 2. Im Übrigen werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Jagdge- der Pachteinnahmen. nossenschaft in den Stadtnachrichten der Stadt Mengen veröffentlicht. 2. Ein jährlicher Anteil von 75 % der Feldpacht, jedoch insgesamt maxi- § 21 Inkrafttreten mal 60 % der gesamten Pachteinnahmen der Jagdgenossenschaft, wird Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. der örtlichen Landwirtschaft, vertreten durch die jeweiligen landwirt- Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 14.11.2003 außer Kraft. schaftlichen Obmänner, zur Verfügung gestellt. Mengen, den 22. Dezember 2021 3. Der nach Abzug aller Kosten, einschließlich der Anteile nach Abs. 1 und 2, verbleibende jährliche Reinertrag aus der Jagdnutzung wird für den Gemeinderat einer Rücklage zugeführt, die der Deckung größerer Ausgaben, ins- gez. Stefan Bubeck, Bürgermeister besondere der Fortschreibung des Jagdkatasters und der Jagdbögen, dient. Ein am Ende der Pachtperiode eventuell verbleibender Über- Vorstehende Satzung wird genehmigt. schuss wird der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt und soll vorrangig zur Unterhaltung und zum Ausbau der Feld- und Waldwege Sigmaringen, den 03. Januar 2022 verwendet werden. untere Jagdbehörde 4. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesem Beschluss nicht gez. Sigg zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag ver- langen. Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats Die Jagdgenossenschaft Mengen - Nord hat in ihrer Sitzung am nach Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich 06.12.2021 folgenden Beschluss gefasst: zu Protokoll beim Gemeinderat geltend gemacht wird. TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages 5. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 30,00 Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zu- Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Mengen - Nord wachs mindestens 30,00 Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben beschließt mehrheitlich die Verwendung des Reinertrags ent- die Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft aus- sprechend § 16 des Satzungsentwurfs. scheidet.
SEITE 10 | Donnerstag, 20. Januar 2022 STADTNACHRICHTEN MENGEN Jagdgenossenschaftssatzung gegebene Stimme wird nicht gezählt. der Jagdgenossenschaft Mengen - Süd 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, be- Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz dürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdge- (JWMG) vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zuletzt geändert durch nossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertrete- Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2020 (GBl. S. 421), sowie § 1 der nen Grundfläche. Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher- schutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes 4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft. der Jagdgenossenschaft Mengen - Süd am 16. Dezember 2021 folgende 5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftli- Satzung cher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. beschlossen: § 8 Sitzungsniederschrift § 1 Name und Sitz 1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift auf- zunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut Die Jagdgenossenschaft führt den Namen „Jagdgenossenschaft Mengen der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach - Süd“ und hat ihren Sitz in Mengen. Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Gemeinderat § 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem Formulierungen zu unterzeichnen. Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Ver- 2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist ebenfalls der wendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsun- Gemeinderat. abhängig verstanden werden. § 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen § 3 Mitgliedschaft Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rahmen der gesetz- 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigen- lichen Bestimmungen insbesondere über: tümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. a) Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Übertragung auf den Ge- 2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des meinderat oder Wahl eines Jagdvorstands), Grundstückseigentums. b) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagd- c) Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, genossenschaft nicht an. d) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung, § 4 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, dass ihr zustehende Jagdaus- e) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftlichen übungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, zu nutzen, Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach § 10 Abs. 4 JWMG, auf den Zielen des JWMG (§ 2) angepasste Abschusspläne und Ziel- f) den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften, vereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzu- wirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden g) Änderungen der Satzung, Wildschadens zu sorgen. § 5 Organe h) die Erhebung einer Umlage. Organe der Jagdgenossenschaft sind: § 10 Gemeinderat 1. die Versammlung der Jagdgenossen (§ 6), 1. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach § 15 Abs. 7 JWMG für sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Der Gemein- 2. der Gemeinderat (§ 10) als Verwalter der Jagdgenossenschaft. derat vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. § 6 Versammlung der Jagdgenossen 2. Der Gemeinderat kann entsprechend den Vorschriften der Gemein- 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat mindes- deordnung den Bürgermeister und Dritte mit der Erledigung von Auf- tens einmal in sechs Jahren einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies gaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen. mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks ver- § 11 Aufgaben des Gemeinderats treten, verlangt. 1. Der Gemeinderat hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rah- men des § 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat ein- der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze zuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des § 9 getroffen werden halten. müssen. 2. Der Gemeinderat ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende An- 3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Ge- gelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollzie- meinderat mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben. hen. 4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. 3. Der Gemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: § 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, eine Stimme. c) Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, einschließ- lich der Bestellung eines Kassen- und Rechnungsprüfers, 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimm- d) Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen, recht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich ab- e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen
SEITE 11 | Donnerstag, 20. Januar 2022 STADTNACHRICHTEN MENGEN Bekanntgaben, § 17 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Kassen- f) Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, und Rechnungsprüfung g) Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild 1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird nicht im Pachtgebiet, aufgestellt. h) Entscheidung über das Einvernehmen zum Abschussplan, 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft sind, vonei- i) Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf Befriedung nander getrennt (Bruttoprinzip), unter Angabe von Tag (Datum) und von Grundflächen aus ethischen Gründen, Grund der Zahlung sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsbe- rechtigten in einem Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr j) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. (§ 19) ist ein neues Kassenbuch anzulegen. Die Kassenbücher sind je- weils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Ausweisung des Reiner- § 12 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) trags abzuschließen. Die abgeschlossenen Kassenbücher sind anschlie- 1. Der Gemeinderat hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenos- ßend dem vom Gemeinderat bestellten Kassen- und Rechnungsprüfer senschaft (Jagdgenossen), unter Angabe der jeweiligen Grundflächen- vorzulegen. Der Prüfer hat in angemessenen Zeitabständen, in der anteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen. Regel jedoch spätestens nach 3 Jahren, in einer Kassenbestandsauf- nahme zu ermitteln, ob der Kassenistbestand mit dem Kassensollbe- 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberufung einer stand übereinstimmt, der Zahlungsverkehr, die Kassengeschäfte und neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fortzuschreiben. die Buchführung ordnungsgemäß erledigt werden, insbesondere die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen oder § 13 Verfahren bei der Jagdverpachtung geleistet werden und dem Grunde und der Höhe nach den Rechtsvor- Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändige Vergabe und schriften und Verträgen entsprechen. Verlängerung laufender Pachtverträge oder Einholen schriftlicher Ge- bote und Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet. § 18 Umlage 1. Reichen die Mittel der Jagdgenossenschaft, einschließlich etwaiger § 14 Abschussplanung Rücklagen, zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten nicht aus, so kann die Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erforderlich ist, legt der Versammlung der Jagdgenossen die Erhebung einer Umlage beschlie- Gemeinderat den vom Jagdausübungsberechtigten für das kommende ßen. Eine solche Situation ist insbesondere dann gegeben, wenn bei Jagdjahr (§ 19) oder für die kommenden zwei oder drei Jagdjahre auf- einem Rechnungsabschluss nach § 17 Nr. 2 festgestellt wird, dass die gestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur kostenlo- Ausgaben die Einnahmen um mindestens 100,00 Euro überschritten sen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Er wird haben. beim Bürgermeisteramt der Stadt Mengen ausgelegt und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Ort und Dauer der 2. Die Beiträge zur Umlage der Jagdgenossen werden binnen eines Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses der Jagdgenossen gemäß gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschussplan innerhalb Nr.1 zur Zahlung an die Jagdgenossenschaft fällig. der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Der Gemeinderat wird die Einwendungen, einschließlich eventueller Änderungsvorschläge, im 3. Umlagebeiträge, die nicht fristgemäß bezahlt werden, können wie Abschussplan vermerken. Gemeindeabgaben beigetrieben werden. § 15 Anteil an Nutzungen und Lasten § 19 Wirtschaftsjahr Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzungen und Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April bis 31. März. Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhält- nis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche § 20 Bekanntmachungen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. 1. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft (§ 6) und die Auslegung des Abschussplans (§ 14) werden in den Stadtnachrich- § 16 Verwendung des Reinertrags ten der Stadt Mengen bekannt gegeben. 1. Für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft erhält die Gemeindever- waltung eine jährliche Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20 % 2. Im Übrigen werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Jagdge- der Pachteinnahmen. nossenschaft in den Stadtnachrichten der Stadt Mengen veröffentlicht. 2. Ein jährlicher Anteil von 75 % der Feldpacht, jedoch insgesamt maxi- § 21 Inkrafttreten mal 60 % der gesamten Pachteinnahmen der Jagdgenossenschaft, wird Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. der örtlichen Landwirtschaft, vertreten durch die jeweiligen landwirt- Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 14.11.2003 außer Kraft. schaftlichen Obmänner, zur Verfügung gestellt. Mengen, den 22. Dezember 2021 3. Der nach Abzug aller Kosten, einschließlich der Anteile nach Abs. 1 und 2, verbleibende jährliche Reinertrag aus der Jagdnutzung wird für den Gemeinderat einer Rücklage zugeführt, die der Deckung größerer Ausgaben, ins- gez. Stefan Bubeck, Bürgermeister besondere der Fortschreibung des Jagdkatasters und der Jagdbögen, dient. Ein am Ende der Pachtperiode eventuell verbleibender Über- Vorstehende Satzung wird genehmigt. schuss wird der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt und soll vorrangig zur Unterhaltung und zum Ausbau der Feld- und Waldwege Sigmaringen, den 03. Januar 2022 verwendet werden. untere Jagdbehörde 4. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesem Beschluss nicht gez. Sigg zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag ver- langen. Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich Die Jagdgenossenschaft Mengen - Süd hat in ihrer Sitzung am zu Protokoll beim Gemeinderat geltend gemacht wird. 16.12.2021 folgenden Beschluss gefasst: TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung 5. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag als 30,00 des Reinertrages Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zu- wachs mindestens 30,00 Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Mengen - Süd be- die Fälle, in denen ein Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft aus- schließt die Verwendung des Reinertrags einstimmig entspre- scheidet. chend § 16 des Satzungsentwurfs.
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