Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Stadt Mengen
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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Mengen mit den Stadtteilen Beuren, Blochingen, Ennetach, Rosna, Rulfingen DONNERSTAG, 19. MÄRZ 2020 | NR. 12 | JAHRGANG 32 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Corona-Pandemie hat sich in den letzten Tagen zu einer für unsere Gesellschaft bisher nicht vorstellbaren Herausforderung entwickelt. Die Reisefreiheit ist eingeschränkt, soziale Kontakte müssen auf ein Minimum reduziert werden, das öffentliche Leben ist nahezu zum Erliegen gekommen. Die dynamische Entwicklung der Infektionsfälle erfordert von uns allen ein hohes Maß an Verantwortung im Umgang mit dieser Krankheit, aber auch im Umgang miteinander. Damit die weitere Ausbreitung des Virus verzögert werden kann, bitte ich Sie ausdrücklich, den Anordnungen der Behörden Folge zu leisten, möglichst zu Hause zu bleiben und die vorübergehenden Einschränkungen in Ihrem Lebensalltag zu akzeptieren. Selbst wenn uns die Entwicklungen der letzten Tage sehr beunruhigt und derzeit niemand die weiteren Folgen dieser Pandemie abschätzen kann, so rufe ich Sie gleichwohl zur Ruhe und Besonnenheit auf. Lassen Sie sich nicht von der Hysterie anstecken. Angst ist kein guter Ratgeber. In der Ruhe liegt die Kraft! Wir sollten uns auf unsere Stärken besinnen und darauf konzentrieren, wie wir diese schwere Zeit möglichst gesund und sinn- voll überstehen können. Dass Versammlungsverbot, die Schließung vieler Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, Restaurants, Cafés und Bars führen dazu, dass Sozialkontakte außerhalb des familiären Umfeldes nahezu ausgeschlossen sind. Zur Abwechslung und Ablenkung von der Corona-Pandemie sowie als Solidaritätsbekundung für eine starke bürgerliche Gemeinschaft in unserer schönen Stadt darf ich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger dazu aufrufen, sich am kommenden Wochenende am Flashmob „Mengen singt“ zu beteiligen. Am Freitag, Samstag und Sonntag jeweils um 18 Uhr ist die Bevölkerung aufgefordert, von zu Hause aus den Fenstern und Türen heraus oder von den Balkonen herunter gemeinsam ein Lied zu singen. Diejenigen, die ein Instrument beherrschen, sind gerne eingeladen, das Lied auch instrumental zu begleiten. Die Liedtexte sowie die Noten sind nachfolgend abgedruckt. Als Lieder wurden ausgewählt: • Freitag: Schnettermarktlied • Samstag: Ölberglied • Sonntag: Nationalhymne Mit diesem Flashmob können wir den COVID 19-Virus zwar nicht besiegen, aber in die schwierige Zeit bis zur Wiederherstellung der Normalität zumindest etwas Abwechslung bringen. Bitte beachten Sie darüber hinaus die aktuellen Hinweise in den Stadtnachrichten und auf der Homepage der Stadt Mengen unter www.mengen.de. Freundliche Grüße Ihr Stefan Bubeck Bürgermeister
SEITE 2 | Donnerstag, 19. März 2020 STADTNACHRICHTEN MENGEN KULTURELLES | INTERESSANTES | VERANSTALTUNGEN Seite 1 von 1 Fortsetzung Titelseite: Deutsche Nationalhymne Hinweise der Ortspolizeibehörde Mengen nach dem Infektionschutzgesetz bezüglich des Corona-Virus Mengen 17.03.2020 / Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg weisen wir als zuständige Ortpolizei- behörde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf Folgen- des hin: https://www.lieder-archiv.de/lieder/solo1/300514.png 17.03.2020 - Der Betrieb von Gaststätten einschließlich Stehcafés, Döner mit Tischen oder Stehplätzen, ist aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona) vom 16.03.2020 grundsätzlich untersagt. Es gelten die Ausnahmen der Verord- nung der Landesregierung. - Der Aufenthalt auf den städtischen Schulhöfen, Spielplätzen, Bolzplätzen ist untersagt. - Versammlungen von mehr als 5 Personen, die weder ei- nen familiären oder beruflichen Hintergrund haben, sind bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Mengen anzumelden. - Beerdigungen sollten nur noch im engsten Familien- und Freundeskreis stattfinden. Die Stadt Mengen steht Ihnen unter Tel. 07572/607-0 zur Verfügung. Sie können uns auch gerne schriftlich unter info@mengen.de kontaktie- ren. Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Home- page www.mengen.de. Diakonielädele geschlossen Den derzeitigen Zwängen folgend haben wir inzwischen auch das Di- akonielädele in der Mittleren Straße geschlossen. Dies gilt sowohl für den Verkauf wie auch für die Anlieferung gebrauchter Kleidung. Zu- nächst schließen wir bis nach den Osterferien. Was danach kommt, werden wir dann sehen.
SEITE 3 | Donnerstag, 19. März 2020 STADTNACHRICHTEN MENGEN Kirchengemeinderatswahl 21./22. März 2020 Das Geschehen im Zusammenhang einer Präsenzwahl bedeutet nicht nur ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für die Wählenden, sondern auch Wahlaufruf – in der Erzdiözese Rottenburg-Stuttgart sind in besonderer Weise für die – aufgrund ihres Alters oder aufgrund die Wahllokale geschlossen, hier bitte von der Briefwahl Ge- von Erkrankungen zu besonders gefährdeten Gruppen gehörenden – brauch machen - in der Erzdiözese Freiburg außer der Brief- Mitglieder von Wahlvorständen. Das Erzbistum Freiburg sieht es für wahl auch Online-Abstimmung möglich nicht leistbar an, dass für die Wahllokale ausreichend Schutzmittel (bei- Am 21./22. März sind Kirchengemeinderatswahlen in den Diözesen spielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe usw.) zur Verfügung Rottenburg-Stuttgart und Freiburg. gestellt werden können. Zudem haben kommunale Einrichtungen die Überlassung kommunaler Räumlichkeiten wie etwa Rathaus, Kita oder Sporthallen aufgrund der ihnen gestellten Vorgaben durch Landratsäm- Seelsorgeeinheit ter etc. zurückgezogen. „Effata. Ablach-Donau“ Die Absage der sogenannten Präsenzwahl war daher geboten. Gerade über die 2020 erstmals – neben der Briefwahl – eröffnete Möglichkeit der Online-Wahl ist jedoch eine ausreichende Möglichkeit der Teilnah- Kirchen me an der Wahl sichergestellt. Bereits seit dem 8. März und noch bis Gemeinderats zum 20. März 2020 können die rund 1,6 Millionen Wahlberechtigten online ihre Stimme unter www.ebfr.de/pgr-wahl2020 abgeben. Bis- Wahl her haben 18.880 Katholikinnen und Katholiken per Mausklick ihre Stimme abgegeben. Daneben hat Erzbischof Burger beschlossen, die IEFWAHL !! Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag (22. März, NUR ALS BR NA GESCHLO SSEN 12.00 Uhr) zu verlängern. Im Einklang der Empfehlungen des Ro- LE WEGEN CORO WAHLLOKA bert-Koch-Instituts zur öffentlichen Veranstaltungen hat die Bistums- ärz 2020 Sonntag, 22. M leitung die Durchführung von Wahlpartys oder vergleichbarer Veran- staltungen untersagt. Offen und zu gegebener Zeit zu klären ist, ob Abgabeort: die an den Wahltermin geknüpften Fristen generell gehalten werden Briefkasten Kath. Pfarrbüro können. Hierzu werden gegebenenfalls gesonderte Entscheidungen Pfarrstraße 8, 88512 Mengen Abgabefrist: ergehen. Sonntag, 22. März 2020, 17.00 Uhr Über alle Maßnahmen und aktuellen Entwicklungen im Erzbistum im Zusammenhang mit Corona informiert die Website Abgabeort: www.ebfr.de/corona. Briefkasten Kath. Pfarrbüro Kastellstraße 32/1, 88512 Mengen-Ennetach Abgabefrist: Sonntag, 22. März 2020, 17.00 Uhr Abgabeort: Haus der Vereine (Rathaus) Greutleweg 24, 88512 Mengen-Blochingen Abgabefrist: Sonntag, 22. März 2020, 17.00 Uhr GEMEINSAM NEU GESTALTEN Erzdiözese Rottenburg-Stuttgart Große Mengener Kirchengemeinderatswahlen nur noch als Briefwahl Täglich verschärfen sich die Maßnahmen zur Verhinderung von So- Gebrauchtradbörse zialkontakten, um Geschwindigkeit der Ansteckung zu verlangsamen So einfach funktionierts: bzw. zu verhindern. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ihre Emp- Geben Sie Ihr gebrauchtes fehlungen für den Umgang mit Gottesdiensten in der Corona-Krise Mountainbike, Kinderrad, Rennrad, etc. überarbeitet und massiv verschärft. Das wirkt sich auf die KGR-Wahl am 21. März 2020 von 8 bis 10 Uhr am kommenden Sonntag aus. Seit Montagabend steht fest, dass die hinter dem Zweiradcenter Bacher ab. Kirchengemeinderatswahlen unter dem diözesanen Motto „Wie sieht’s aus?“, und unter „Gemeinsam neu gestalten“ in unserer Seelsorgeein- Danach werden die Fahrräder nach Absprache mit Ihnen von uns bewertet und ausgestellt. Pro Fahrrad ist bei der heit „Effata. Ablach – Donau“ am kommenden Sonntag, 22. März 2020 Anmeldung eine Gebühr von € 1,50 zu entrichten. GTLage! nur noch als Briefwahl stattfinden können. Die Wahllokale bleiben ge- schlossen. Bitte darum um Abgabe Ihrer Briefwahl bis zum Ende der E S A Für alle Geschäftsabschlüsse gelten die Bedingungen der Vereinbarung, die Sie vor Ort erhalten. ABG ktuellen Wahlzeit in Mengen, Ennetach und Blochingen um 17 Uhr. Die Wahl- WICHTIG: Nicht verkaufte Fahrräder müssen am ergebnisse finden Sie im Schaukasten veröffentlicht. Machen Sie bitte ra nd de selben Tag bis 12:30 Uhr abgeholt werden. Gebrauch von der Briefwahl. u f g r u AVerkaufserlöses 10% des Erzdiözese Freiburg gehen Zugunsten der Jugend von Mengens Triathleten. Online- und Briefwahl zur Stimmabgabe als Alternativen Wer in der Erzdiözese Freiburg bei der Pfarrgemeinderatswahl sei- ne Stimme abgeben möchte, muss dies online oder per Briefwahl tun. Dies hat der Freiburger Erzbischof, Stephan Burger, am Freitag (13. März) beschlossen. Damit reagiert Erzbischof Burger auf die zuneh- VERKAUF: mende Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in der Bundesrepub- lik. Ursprünglich war am 22. März 2020 eine Präsenzwahl geplant, bei Samstag, 21. März 2020 der die katholischen Gläubigen ab 16 Jahren die Möglichkeit haben, 10 - 12 Uhr Pfarrgemeinderäte in 224 Kirchengemeinden neu zu wählen. hinter dem Zweiradcenter Bacher - findet bei jeder Witterung statt - Per Mausklick oder Brief wählen gehen
SEITE 4 | Donnerstag, 19. März 2020 STADTNACHRICHTEN MENGEN Schließung aller städtischen Einrichtungen Nachbarschaftshilfe Liebfrauen Mengen Einsatzleitung Frau Ulrike Faigle-Chaib sowie Einkaufshilfe / Besorgungen für ältere Bürozeiten im Pfarrbüro: Dienstag und Donnerstag Mitbürger/innen von 8.00 - 12.00 Uhr Telefon 07572-712478 Mengen 16.03.2020 / Nach den von der Landesregierung be- E-Mail: ulrike.faigle-chaib@drs.de schlossenen Schließungen sämtlicher Schulen und Kindesta- geseinrichtungen in ganz Baden-Württemberg hat sich die Bitte informieren Sie betroffene Personen hierüber und neh- Stadt Mengen dazu entschlossen, ab Dienstag 17. März 2020 men Sie diese Hilfe in Anspruch! bis auf weiteres auch alle städtischen Einrichtungen wie Ju- gendhaus, Bücherei, Volkshochschule, Jugendmusikschule, Die Stadt Mengen steht Ihnen als Koordinator vor Ort für Hallenbad und Sauna, Hallen, Bürgerhäuser und Vereinszent- Fragen und Informationen gerne zur Verfügung! Das Bürger- ren sowie den Recyclinghof Mengen zu schließen. Diese Maß- büro ist unter Tel. 07572/607-0 zu den üblichen Sprechzeiten nahme betrifft nicht nur städtische, sondern auch private Ver- (Montag-Freitag 7:30-12 Uhr, Di. zusätzlich 12-16 Uhr und Do. anstaltungen sowie den Sport- und Vereinsbetrieb. Mit dieser 13-18 Uhr) zu erreichen. Sie können uns auch gerne schrift- weiteren Maßnahme soll die Verbreitung des Coronavirus lich unter info@mengen.de kontaktieren. Laufend aktuali- zumindest verlangsamt werden. sierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.mengen.de. Ab sofort bieten folgende Institutionen eine Einkaufshilfe und Hilfe für Besorgungen älterer Mitbürger/innen an: Auch der Landkreis Sigmaringen hat eine Telefonhotline für Stadtmission Mengen Bürgerinnen und Bürger in der Zeit von 9-12 Uhr und 13-16 Pastor Jochen Steinle Uhr eingerichtet,Tel: 07571 102-6467. Fuchsstraße 19 - 88512 Mengen - Telefon: 07572/713000 Landkreis Sigmaringen Mobil: 0174 / 7888199 https://www.landkreis-sigmaringen.de/de/Landratsamt/Kreisverwal- E-Mail: Jochen.Steinle@sv-web.de tung/Fachbereiche/Gesundheit/Informationen-zum-neuartigen-Co- (Bieten Einkaufhilfe oder Besorgungen oder sonstige Hilfe ronavirus?fbclid=IwAR2IbVCmHQHIM1_SQa7qq65Ma-JZsRwfJ4LM- (mit dem Hund Gassi gehen, auf Kinder aufpassen, einfach für VgGaPui44Eml7BA3xKUOdGg Gespräche (Telefon) da sein) AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung Verordnung der Landesregierung über in- Einladung des Regierungspräsidiums Tübin- fektionsschützende Maßnahmen gegen die gen zur aktiven Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Vom 16. März 2020 in den Teilbearbeitungsgebieten 61 „Donau unterh. Donau- Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 versickerung bis einschl. Lauchert“ und 62 “Ablach-Kanzach“ und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar Das Regierungspräsidium Tübingen lädt im Rahmen der aktiven Öf- 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet: fentlichkeitsbeteiligung zu einem Informations- und Diskussionsabend zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein. §1 Die Veranstaltung findet statt: Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen am Dienstag, 21. April 2020, Beginn 17.00 Uhr (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind im Großen Sitzungssaal, Landratsamt Sigmaringen 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterricht- Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen licher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentli- chen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union verpflichtet die den Schulen sowie Schulkindergärten in freier Trägerschaft, Mitgliedsstaaten, bis spätestens zum Jahr 2027 alle Gewässer in einen 2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke, guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen. Ziel der 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie erlaubnispflich- Veranstaltung ist es, über den aktuellen Stand der Umsetzung, die Er- tiger Kindertagespflege und gebnisse der Bestandsaufnahme 2019 des Gewässerzustands sowie die 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grund- Fortschreibung der Maßnahmenprogramme zu informieren. Weiterhin schule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Wassernutzer,Verbän- der Schule untersagt. de, Vereine und Kommunen aufgerufen, Anregungen und Vorschläge einzubringen. Im Mittelpunkt stehen die Themenfelder Durchgängig- (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen am Heim keit, Gewässerstruktur, Wasserhaushalt, Gewässergüte und Nährstof- an nach § 28 LKHGanerkannten Heimen für Minderjährige soweit feintrag. die Schüler ganzjährig das Heim besuchensowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die ganzjähriggeöffnet Folgende Fließgewässer sind betroffen: Donau, Ablach (mit Krumbach sind. Die Untersagung gilt ferner nicht für Altenpflege-, Krankenpfle- und Ringgenbach), Andelsbach (mit Kehlbach), Ostrach, Biberbach und ge- undKinderkrankenpflegeschulen sowie Schulen zur Ausbildung von Kanzach. Evtl. Schmeie, Lauchert (mit Seckach) und Schwarzach (mit medizinisch-technischenAssistenten und pharmazeutisch-technischen Sodenbach). Außerdem zu betrachten sind quantitative und qualitative Assistenten, soweit dort Schüler undSchülerinnen geprüft und unter- Fragen beim Grundwasser. richtet werden, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll. Das Kultusministerium kann Ausnahmen von Absatz 1 für die Umfangreiche Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den För- im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein-Bodensee und Donau fin- derschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, den Sie im Internet unter: geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Schü- https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/ lerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung sowie die WRRL/Seiten/default.aspx entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen Bereichs zulassen,
SEITE 5 | Donnerstag, 19. März 2020 STADTNACHRICHTEN MENGEN sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und Betreuungsbedarfs Wissenschaften, der DHBW und den Akademien des Landes wird bis erforderlich ist. zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb wird (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Ab- bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. Über die Nachholung von aus- schlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen. gefallenen Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet die Hochschule (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schülerin- in eigener Verantwortung. Die Hochschulen sorgen dafür, dass die Stu- nen und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von Sonderpä- dentinnen und Studenten alle im Sommersemester 2020 vorgesehe- dagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen, nen Studienleistungen erbringen können und zugleich die Studierbar- Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grund- keit gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum 19. April schule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen 2020 geschlossen. und Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er- im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerzie- mächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach henden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen in begründeten Einzelfällen der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, zum Bei- zuzulassen. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maß- spiel wegen einer schweren Erkrankung, an der Betreuung gehindert nahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon ist. Für diese Kinder wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die sich unberührt. auf den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, die §3 das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver Unmöglich- (1) Versammlungen und sonstige Veranstaltungen mit über 100 Teilneh- keit zulässig. Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 KiTaVO kann in menden sind untersagt. der Notbetreuung abgewichen werden, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt möglich ist. (2) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund unter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen zulassen. Ein wichti- (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind Kinder ger Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, 1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Aufrechter- wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht haltung der kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz 6 14 Tage vergangen sind, oder dienen oder 2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen handelt aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im und eine Verlegung des Termins nicht möglich ist. Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rück- (3) Die zuständigen Behörden können Veranstaltungen mit einer ge- kehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder ringeren als der in Absatz 1 genannten Teilnehmendenzahl untersagen, 3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Tempera- sofern dies auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen tur. des Robert Koch-Instituts in ihrer jeweils geltenden Fassung unter Be- rücksichtigung des jeweiligen lokalen Infektionsgeschehens erforder- (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere lich ist. Das Recht der zuständigen Behörden, im Wege der Allgemein- 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) be- verfügung weitergehende Regelungen zum Verbot von Veranstaltungen stimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informations- zu treffen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. technik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versi- cherungswesen, Transport und Verkehr, (4) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, 2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen durch Rechtsverordnung die in Absatz 1 genannte Grenze der Teilneh- Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Ver- mendenzahl zu ändern und hierbei auch unterschiedliche Grenzen für sorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Be- festzusetzen. stimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht, 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen sowie §4 notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, so- Schließung von Einrichtungen weit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt: werden, 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, 4. Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz und Schauspielhäuser, Freilichttheater, 5. Rundfunk und Presse. 2. Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen,Volkhochschulen, (7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten Berei- 3. Kinos, che hinaus weitereBereiche der kritischen Infrastruktur lageangepasst 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen, festlegen. 5. Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räu- men, (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuchte Ein- 6. Volkshochschulen und Jugendhäuser, richtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach den Absät- 7. öffentliche Bibliotheken, zen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden 8. Vergnügungsstätten sowie Einrichtungen nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten haben 9. Prostitutionsstätten. für die Beachtung der Betretungsverbote zu sorgen. (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den Betrieb von durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. zu verlängern sowie deren Bedingungen festzulegen und die Ausgestal- tung der Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das §5 Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach Einschränkung des Betriebs von Gaststätten dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt. (1) Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. (2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Speisegaststätten, §2 wenn sichergestellt ist, dass Hochschulen 1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hoch- von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet schulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte ist,
SEITE 6 | Donnerstag, 19. März 2020 STADTNACHRICHTEN MENGEN 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Tätigkeit in der Einrichtung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und fortsetzen. Die Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit und 3. in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infek- die erforderlichen Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung. tionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben. (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Ein- richtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Betrieb von Gaststätten weitergehend zu untersagen oder den Betrieb Kindes und unter Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz 4 von der Einhaltung weiterer Auflagen abhängig zu machen. sind zwingend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. §6 Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen (7) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Schutz gefährde- IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und ter Personen vor einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu treffen und die Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeit- Regelungen in diesem Paragraphen zu ändern. pflege dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Hiervon ausgenommen sind (8) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch die 1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkran- Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise kenhäuser für Gerontopsychiatrie, durch einen auffälligen Aushang an den Zugangstüren, zu informieren. 2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie 3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser §7 jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken. Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unter- Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unbe- stützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter rührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften für nach dem ist das Sozialministerium zuständige oberste Polizeibehörde. Das Sozi- Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr zu alministerium übt die Fachaufsicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz Besuchszwecken betreten werden. Die Einrichtungen können den Zu- 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach tritt zu Besuchszwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Ortspolizeibehörden aus. Schutz vor Infektionen getroffen werden können. §8 (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 ge- Inkrafttreten nannten Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruflichen Grün- Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. den ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle der Gewährung des Zutrittssind geeig- §9 nete Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu treffen. Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. (4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt zu ei- ner infizierten Person standen, und Personen mit Anzeichen für Atem- (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den wegserkrankungen oder mit erhöhter Temperatur ist der Zutritt zu Termin des Außerkrafttretens zu ändern. den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Aufnahme Stuttgart, den 16. März 2020 betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Einrichtung einzu- Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: holen. Hiervon darf nur in Notfällen abgewichen werden. Soweit möglich, Kretschmann sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu Strobl Sitzmann ergreifen. Dr. Eisenmann Bauer Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des Lucha Hauk Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Personen, denen nach Wolf Hermann Absatz 5 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung die berufliche Erler MENGEN AKTUELL Jahrgang 34/35 Mengen Stadt Zu unserem Stammtisch am Donnerstag, den 26. März um 18 Uhr in der Martinsstube laden wir recht herzlich ein. MENGEN Sollten wir den Termin wegen der Corona-Pandemie eventuell absagen müssen, werden wir es in der nächsten Ausgabe der Stadtnachrichten am Donnerstag, 26. März mitteilen. Öffnungszeiten des Rathauses: Öffnungszeiten des Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr Bürgerbüros: Do 14.00 - 18.00 Uhr Mo, Mi und Fr 07.30 - 12.00 Uhr Di 07.30 - 16.00 Uhr FREIBAD & HALLENBAD MENGEN Telefon: 07572 607-120, -121, -122 Do 07.30 - 12.00 Uhr Telefax: 07572 607-701 13.00 - 18.00 Uhr Hallenbadsaison in Mengen ist beendet www.mengen.de Aufgrund der aktuellen Lage zum Coronavirus (COVID-19) ist die Hal- lenbadsaison beendet. Derzeit befindet sich das Hallenbad und die Sau- UNSERE JUBILARE na in RevisionFREIWILLIGE FEUERWEHR und öffnet voraussichtlich wieder im September 2020. Das Freibad wird regulär für den Sommerbetrieb vorbereitet. Informa- Wir gratulieren allen Jubilaren, die in dieser Woche Geburtstag feiern tionen zum Freibad Saisonstart im Kontext der weiteren Entwicklung und wünschen für das neue Lebensjahr alles Gute: erhalten Sie zeitnah. 85 Jahre 23. März Rosa Maria Köhler
SEITE 7 | Donnerstag, 19. März 2020 STADTNACHRICHTEN MENGEN Wir, die Stadtwerke Mengen, stehen mit unseren Leistungen der Da- Mengen abgesagt werden. Hierzu zählt auch der 9. Unter- seinsvorsorge in der Verantwortung unsere Gäste sowie Mitarbeite- nehmerdialog der Stadt Mengen, der am Mittwoch, 25. März rinnen und Mitarbeiter zu schützen und bitten um Ihr Verständnis. 2020 um 19 Uhr im Bürgerhaus Ennetach stattfinden sollte. Der Referent des diesjährigen Impulsvortrages „Generatio- nY&Z“, Herr Simon Schnetzer, hat sich nun bereit erklärt, WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG MENGEN seinen Vortrag als Live-Stream über YouTube dennoch durch- zuführen, was wir als Stadtverwaltung sehr begrüßen. 9. Unternehmerdialog der Stadt Mengen am Weitere Informationen zum genauen Ablauf, Uhrzeit usw. 25. März 2020 als Live-Stream erhalten Sie in den nächsten Tagen über unsere Homepage www.mengen.de und Facebook. Mengen 17.03.2020 / Aufgrund der sich ausweitenden Coro- na-Pandemie mussten sämtliche Veranstaltungen der Stadt STADTTEILE INFORMIEREN Unsere Jubilare STADTTEIL BEUREN Wir wünschen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die in den nächs- ten Tagen ihren Ehrentag feiern und nicht öffentlich genannt sein möchten, oder dürfen, zum Geburtstag alles Gute, viel Glück und Ge- ORTSVORSTEHER SPRECHSTUNDE: sundheit für das neue Lebensjahr. Mittwochs 18.30 - 20.00 Uhr und nach Vereinbarung Wir gratulieren! MZH-Schlüssel Wir gratulieren allen die in den nächsten Tagen ihren Geburtstag fei- Es werden alle die im Besitz eines MZH-Schlüssels sind gebeten, die- ern, viel Glück und Gesundheit für das neue Lebensjahr. sen wieder bei der Ortsverwaltung, zu den bekannten Öffnungszeiten, abzugeben. Sprechstunden Ortschaftsverwaltung Aufgrund der Situation um die Corona Infektionswelle bleibt die Ort- Sport-Mix-Abteilung schaftsverwaltung für den öffentlichen Besuch geschlossen. Bei drin- Am Freitag, 20. März findet kein offizielles Training statt. genden Angelgenheiten bitte ich um telefonische Vereinbarung. Die Weiteres wird bekannt gegeben. Ortschaftsverwaltung wird auch während den bekannten Öffnungszei- ten besetzt sein, alledrings verschlossen. ALT WERDEN IN BLOCHINGEN BÜRGERSAAL Der Bürgersaal Beiren bleibt bis auf weiteres für jegliche Nutzung ge- Bürgerverein bietet Telefonservice an schlossen. Die Vereine haben Ihre Hauptversammlungen und Veranstal- Liebe Blochingerinnen und Blochinger, aufgrund der raschen Ausbrei- tungen für den Moment alle abgesagt. Neue Termine werden an dieser tung des Corona-Virus hat sich der Bürgerverein dazu entschlossen, Stelle bekanntgegeben. alle Gemeinschaftsaktiviäten von „Alt werden in Blochingen“ bis auf weiteres ruhen zu lassen. Hiervon betroffen sind der wöchentliche Mittagstisch, das Tanzen im Sitzen, die geplanten Ausfahrten nach Bi- berach und Markdorf (Mehrgenerationenhausbesichtigung) sowie die STADTTEIL BLOCHINGEN Treffen der Planungsgruppe „Mehrgenerationenhaus“. Sobald sich die Situation normalisiert hat, starten wir wieder mit dem UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN: Mittagstisch und allen anderen Aktionen. Informationen hierzu werden Dienstag 08.00 - 11.00 Uhr wir rechtzeitig veröffentlichen. Herzlichen Dank für euer Verständnis. Donnerstag 16.00 - 18.30 Uhr Um jedoch allen Personen in Blochingen Ansprache und Unterstüt- zung anzubieten, die wegen des hohen Ansteckungsrisikos daheim Telefon 07572 8935 Telefax: 07572 4959762 bleiben müssen und nicht auf ein familiäres Netzwerk zurückgreifen können, hat die Projektgruppe „Mehrgenerationenhaus/Generationen- Die Ortsverwaltung ist bis auf weiteres geschlossen. werkstatt“ einen Telefonservice eingerichtet. Unter der Mobilfunknummer 01523/681 3901 könnt ihr uns erreichen. Amtliche Bekanntmachung Wir unterstützen bei dringend notwendigen Besorgungen und haben Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung wurden das Rathaus Mengen und auch für alle anderen Anliegen ein offenes Ohr. In Zeiten wie diesen die Ortsverwaltungen ab Montag, 16.03.2020, bis auf Weiteres für den möchten wir niemanden allein lassen. Daher nehmen wir auch gerne Publikumsverkehr geschlossen. Es handelt sich um eine rein vorsorgli- Tipps von euch entgegen, falls ihr Personen kennt, die evtl. Unterstüt- che Maßnahme.Wie bei allen anderen Aktionen ist es das Ziel, persön- zung brauchen. Und natürlich sind freiwillige Helfer*innen (z.B. für Te- liche Kontakte weiter zu reduzieren und auf die wirklich notwendigen lefondienst oder Einkaufsfahrten) jederzeit herzlich willkommen. Fälle zu beschränken. Euch allen wünschen wir von Herzen ein unbeschadetes Überstehen Die Türen bleiben also verschlossen. Dringende Fälle bitte telefonisch der Corona-Krise. abstimmen.--
SEITE 8 | Donnerstag, 19. März 2020 STADTNACHRICHTEN MENGEN STADTTEIL ENNETACH STADTTEIL RULFINGEN UNSERE NEUE ÖFFNUNGSZEITEN : Montag u. Dienstag von 09.00 – 12.00 Uhr UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN: Donnerstag von 15.00 – 18.00 Uhr Mo + Di 10.00 - 12.00 Uhr Freitag von 10.00 – 12.00 Uhr Do + Fr 10.00 - 12.00 Uhr Do 15.00 - 18.00 Uhr Telefon: 07572 607-600 oder 07572 3300 Telefon: 07576 1835 Telefax: 07572 713159 Die Ortschaftsverwaltung gratuliert Jubilare Wir gratulieren allen Mitbürgern, die in den nächsten Tagen ihren Eh- Wir wünschen allen Jubilaren, die in den nächsten Tagen ihren Ge- rentag feiern, recht herzlich zum Geburtstag und wünschen mit diesen burtstag feiern und nicht veröffentlicht werden möchten, viel Gesund- Zeilen Glück und Gesundheit für die Zukunft. heit, Glück und Gottes Segen für das neue Lebensjahr. am Montag, den 23.03. Frau Veronika Helleis zum 65. Geburtstag Senioren Treff Schließung des Rathauses Liebe Senioren, wir können uns am Donnerstag, den 19.03.2020 Aufgrund des Coronavirus bleiben alle öffentlichen Gebäude für Publi- leider nicht treffen. Die Vorsorgemaßnahmen sind wichtiger. kumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen dürfen Sie gerne einen Gruß Waltraut telefonischen Termin mit dem Ortsvorsteher Tel. 1835, privat 1362 ausmachen, damit die Wahrung von Fristen usw. eingehalten werden können. Alteisensammlung Am Samstag, den 21.03.2020 findet in Ennetach durch den SVE eine Alteisensammlung statt. Bitte Alteisen ordentlich am Straßenrand ab- Stadtnachrichten in eigener Sache stellen. Aus Kapazitätsgründen können die Stadtnachrichten Rulfingen ein- schl. Zielfingen künftig erst bis jeweils Samstag verteilt werden. Bei Interesse kann das Amtsblatt auch regelmäßig ab Donnerstag auf der Homepage der Stadt Mengen unter www.mengen.de eingese- STADTTEIL ROSNA hen werden. Wir bitten um Verständnis. Die Stadt Mengen sucht weiterhin eine/n Austräger/in für die Stad- SPRECHSTUNDE ORTSVORSTEHERIN nachrichten. Sollte bis zum 31.03.2020 kein/e Austräger/in gefun- Donnerstag 18.00 - 19.00 Uhr den werden, müssen die Stadtnachrichten von jede/m Bürger/in Telefon 07576 9294688 ab 01.04.2020 bei der Ortsverwaltung Rulfingen bzw. den anderen Ablagestellen abgeholt werden. Ortschaftsverwaltung geschlossen Austräger/in gesucht: Die Ortschaftsverwaltung Rosna ist bis auf Weiteres geschlossen. Bei Für den Orsteil Rulfingen mit Zielfingen suchen wir zum nächst- Bedarf wird Ihre telefonische Nachricht oder Kontaktaufnahme per möglichen Zeitpunkt ein/e Austräger/in für die Stadtnachrichten! E-Mail (ov-rosna@mengen.de) erbeten. Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich bei Herrn Ortsvor- steher Moll, Tel. 07576/1835 oder beim Bürgermeistersekretariat, Herrn Rautenberg, Tel. 07572/607-501. Bürgerhaus geschlossen Vielen Dank! Unser Bürgerhaus ist bis auf Weiteres geschlossen. Bei Fragen und für weitere Informationen wird Ihre telefonische Nachricht oder Kontakt- aufnahme per E Mail (ov-rosna@mengen.de) erbeten. Abgesagte und geänderte Termine und Veranstaltungen • Pfarrgemeinderatswahl am 22.03.2020 Es findet keine Präsenzwahl statt. Alle Wähler werden gebeten per Briefwahl oder per Online-Wahl ihre Stimmen abzugeben. Die Frist für die Online-Wahl läuft wie vorgesehen bis Freitag, 20.03.2020 Sie haben Ihr Blättle um 18.00 Uhr. Die Zeit für die Rückgabe der Briefwahlunterlagen wurde bis Sonntag, 22.03.2020 um 12.00 Uhr verlängert. Die Ab- gabe der Briefwahlunterlagen erfolgt ausschließlich beim Pfarramt nicht erhalten? Ostrach. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung: • Familiengottesdienst am 22.03.2020 Der Familiengottesdienst findet nicht statt. • Vorspielnachmittag der Jungmusiker des MV Weithart am 0 77 71 93 17-48 29.03.2020 Der Vorspielnachmittag findet nicht statt. vertrieb@primo-stockach.de Cordula Frick, Ortsvorsteherin
SEITE 9 | Donnerstag, 19. März 2020 STADTNACHRICHTEN MENGEN KINDERGARTEN UND SCHULEN VOLKSHOCHSCHULE MENGEN KINDERGARTEN Kursverschiebungen KINDERSOMMER MENGEN Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat am 13.03.2020 Liebes Kindersommer Team, eine flächendeckende vorübergehende Schulschließung in Ba- wir starten nun wieder mit den Vorbereitungen für unseren Kinder- den-Württemberg beschlossen. Davon ist auch die Volkshoch- sommer Mengen 2020. schule Mengen betroffen. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme soll die Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) eingedämmt werden. Unser erstes Treffen findet am Donnerstag, den 26.03.2020 um Ab sofort finden daher bis auf Weiteres keine Kurse und 20.00 Uhr im Gasthaus Adler in Ennetach statt. Einzelveranstaltungen statt. Kurse, die in diesem Zeitraum beginnen sollten, werden verscho- Wie jedes Jahr, planen wir wieder ein tolles vielfältiges Programm für ben. die Kinder in Mengen und Umgebung. Wir freuen uns deshalb sehr Kurse, die bereits laufen, werden ausgesetzt und laufen zu einem über jede engagierte Verstärkung in unserem Team und laden herzlich späteren Zeitpunkt normal weiter. ein, unverbindlich vorbei zu schauen. Wir sind weiterhin über Email und Telefon erreichbar: 07572/607670 oder vhs@mengen.de. Es grüßt herzlich Euer Team Kindersommer Mengen STADTBÜCHEREI MENGEN SCHULEN SCHULSOZIALARBEIT MENGEN Bücherei vorerst geschlossen Die Stadtbücherei Mengen schließt aufgrund der schnellen Verbrei- tung des Coronavirus (SARS-CoV-2) für den Publikumsverkehr bis Ferienbetreuung an den Osterferien abgesagt! auf Weiteres. Am 13.03.2020 hat die baden-württembergische Landesregierung Die ausgeliehenen Medien werden automatisch verlängert, so dass hat aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus entscheiden, dass keine Mahngebühren anfallen werden. Ferner steht die Außenrück- sämtliche Schulen und Kindergärten in Baden-Württemberg ab gabe rund um die Uhr zur Verfügung. Dienstag, 17. März 2020 bis zum Ende der Osterferien, 19. April Sämtliche Veranstaltungen fallen vorerst aus. 2020 geschlossen werden. Dieser Entwicklung geschuldet muss lei- Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns: bue- der auch die Betreuung in den Osterferien ABGESAGT werden. cherei@mengen.de oder 07572/607670. Dadurch soll die Verbreitung des Coronavirus zumindest verlang- Alle digitalen Angebote (E-Books etc.) stehen Ihnen selbstverständ- samt werden. Bitte sehen Sie daher von Anmeldungen für die Feri- lich auch während der Schließungszeit zur Verfügung, unter enbetreuung an Ostern ab. www.mengen.de/Inhalt/Stadtbücherei/Online-Katalog/Onleihe SchwAlbE. VEREINSNACHRICHTEN FC MENGEN 1919 E.V. SPORTTREIBENDE VEREINE Generalversammlung abgesagt! Aus gegebenem Anlaß sehen wir uns gezwungen, die für Samstag, ANGELVEREIN SÜDSEE MENGEN E.V. 04.04.2020 geplante Ordentliche Generalversammlung abzusagen. Wir hoffen, dass der derzeitige Zustand nur vorübergehend ist und wer- Angelverein Südsee e.V. sagt Versammlung ab den mit entsprechener Vorankündigung die Versammlung nachholen. Coronavirus: Der Angelverein Südsee Mengen sagt die für Samstag, 21. Der Spiel- und Trainingsbetrieb ist ebenso in allen Alterklassen bis auf März geplante Hauptversammlung aufgrund der aktuellen Situation ab. weiteres eingestellt. Der neue Termin wird zur gegebenen Zeit bekannt gegeben. FUSSBALLVEREIN WEITHART E.V. Herren FISCHEREIVEREIN MENGEN E.V. Vorbereitungsspiele Mi. 11.03.2020 Absage Generalversammlung FV Weithart – SG Warthausen / Birkenhard II 3:0 Tore: F. Bayer, T. Neher (2x) Wegen der Ausbreitung des Coronavirus hat die Vereinsführung ent- schieden, die für Freitag, 20.03.20 geplante Generalversammlung Spielpause abzusagen. Aufgrund der aktuellen Situation wurde der Spiel- und Trainingsbetrieb zunächst bis Ende März eingestellt. Sobald wir hier aktuellere Informa- Ein Ersatztermin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben. tionen haben, werden wir euch entsprechend informieren.
SEITE 10 | Donnerstag, 19. März 2020 STADTNACHRICHTEN MENGEN Comedy-Abend DEUTSCHER ALPENVEREIN Auch in diesem Jahr lädt unsere Jugendabteilung wieder zum Co- SEKTION MENGEN medy-Abend ins Bürgerhaus nach Rosna ein – bitte den Termin jetzt schon vormerken: DAV Mengen / OG Riedlingen Mittwoch, 10.06.2020, 20 Uhr Aus gegebenem Anlass findet die Jahreshauptversammlung des DAV Bürgerhaus Rosna Mengen / OG Riedlingen am 30. März 2020 nicht statt. Zu Gast sind Hillu‘s Herzdropfa zusammen mit Markus Zipper- Auf unserer Homepage unter www.dav-mengen.de und in der Tages- le mit ihrem Programm „Schwäbischer Duranand“. Karten gibt’s im presse wird ein neuer Termin rechtzeitig bekannt gegeben. Vorverkauf bei Franz Linder (07585 / 1503) und Ewald Neher (07585 Wir bitten um Ihr Verständnis. / 934478). SPORTVEREIN 1931 E.V. ENNETACH KK-SCHÜTZENVEREIN MENGEN E.V. Hauptversammlung, Übungsstunden, Alteisensammlung Hauptversammlung 2020 Die Hauptversammlungen des SV Ennetach e.V. und des Förderver- Die diesjährige Hauptversammlung des KK-Schützenverein Mengen eins SV Ennetach e.V., die für den 28. März 2020 vorgesehen waren, e.V. findet am entfallen. Samstag 21. März 2020 um 19.30Uhr nicht wie geplant statt. Auch finden keine Übungs- und Trainingsstunden bis zur Wiederöff- Wegen der Ausbreitung des Coronavirus musste die Veranstaltung ab- nung der Schulen statt. gesagt werden. Der Spielbetrieb des Württembergischen Fußballverbandes ruht bis Die Hauptversammlung wird auf einen späteren Zeitpunkt 31.03.2020, wobei davon auszugehen ist, dass dies noch verlängert verschoben. wird. Hubert Hagmann Die Verbandsrunde der Volleyballer wurde beendet. Die restlichen Be- Vostand gegnungen in dieser Saison werden nicht mehr ausgetragen. Die Alteisensammlung findet, wie vorgesehen, am Samstag, den 21.03.2020 statt. SCHACHFREUNDE MENGEN Joachim Gäbele,Vorsitzender Der Schachverband Württemberg hat wegen des Coronavirus alle Li- gaspiele abgesagt. Fussball-Aktive Alteisen - Sammlung SCHÜTZENGILDE ENNETACH E.V. Der SV Ennetach sammel am kommenden Samstag den 21.03.2020 in Ennetach Alteisen. Bitte legen Sie ihr Alteisen ab 9.00 Uhr, am Straßen- Absage der Jahreshauptversammlung und Meisterschaften rand für uns bereit. Um unseren Gästen und Mitgliedern einen gesundheitlichen Schutz Bei fragen können Sie uns unter der Handy Nr. 017642676259 Errei- zu bieten, veranlasst der Verein die Absage der ausgeschriebenen Jah- chen. reshauptversammlung bis auf weiteres. Der neue Termin und die Ta- Vielen Dank schon mal im Voraus! gesordnung wird dann rechtzeitig wieder bekannt gegeben. Außerdem wurden vom Deutschen Schützenbund alle nationalen Meisterschaften (Deutsche Meisterschaften) für das Sportjahr 2020 abgesagt. Auch der Theaterfreunde Schützenkreis Saulgau hat mit sofortiger Wirkung alle Meisterschaften, Liebes Theaterpublikum, Rundenwettkämpfe und den Kreisschützentag abgesagt. Die derzeitli- aus gegebenem Anlass werden unsere für Ende April/Anfang Mai ge- che Viruslage könnte auch ggf. kurzfristig Auswirkungen auf den Schieß- planten Theateaufführungen im Bürgerhaus Ennetach ersatzlos ge- sport im Schützenhaus mit sich bringen. Das Jugendtraining ist bis zur strichen. Wir werden die turbulente Komödie „Doppelt g´moppelt Öffnung der Schulen ausgesetzt. Aktuelle Informationen hierzu immer - Doppelt Leben hält besser“ von Ray Cooney dann im April 2021 zur auf der Homepage der Schützengilde unter www.sgi-ennetach.de Aufführung bringen. Bis dahin passen Sie auf sich auf, bleiben Sie gesund und vergessen Sie das Lachen nicht! Schützenhaus geschlossen Ihre SVE Theaterfreunde Aus aktellem Anlass ist das Schützenhaus für den Wirts- und Sport- betrieb bis auf weiteres geschlossen. Wir bitten unsere Mitglieder und Gäste um Verständnis und informieren über die Öffnung, wenn sich die gesundheitsliche Lage in unserer Region wieder gebessert hat. TURNVEREIN MENGEN 1863 E.V. Triathlonabteilung SCHWÄBISCHER ALBVEREIN Große Mengener Gebrauchtfahrradbörse am Samstag den ORTSGRUPPE MENGEN 21. März 2020 wird abgesagt Mengens Triathleten sagen die für Samstag den 21. März geplante Ge- Absage aller Veranstaltungen wegen Coronavirus brauchtradbörse ab. Ob es einen Nachholtermin gibt, wird anhand der Aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus müssen wir Coronaviruslage entschieden. leider alle Veranstaltungen bis Anfang Juni absagen. Dazu gehören alle Aktivitäten, die in diesem Zeitraum im Jahresprogramm 2020 aufge- führt sind. Damit folgen wir der Aufforderung, soziale Kontakte auf das MUSIZIERENDE VEREINE Nötigste zu reduzieren. Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung. Sollte sich bis dahin eine Änderung ergeben, werden wir Sie über unse- re Homepage www.mengen.albverein.eu und das Mitteilungsblatt LIEDERLUST 1902 E.V. ENNETACH in Kenntnis setzen. Schwäbischer Albverein Gesangverein „Liederlust“ Ennetach sagt Konzert -Ortsgruppe Mengen- am 04. April 2020 ab Die Vorstandschaft Wegen Ausbreitung des „Coronavirus“ wird das vorgesehene Konzert
SEITE 11 | Donnerstag, 19. März 2020 STADTNACHRICHTEN MENGEN abgesagt, es wird nach der guten musikalischen Vorbereitung voraus- ben: „Du Papa. Was ist das für ein Satz: ‚Es ist kein Bier im Haus?‘“ sichtlich im September, nachgeholt. Stöhnt der Tenorhornist auf: Somit entfällt auch der Probenvormittag, der für Samstag, „Das ist kein Satz - das ist eine Katastrophe!“ 21.03.20, 9.00- 12.00 Uhr vorgesehen war. Kleiner Stimmungsheber, bis wir uns endlich wieder in der Probe se- Die wöchentlich stattfindenden Chorproben werden bis 05.Mai hen. Die Reihe wird vortgesetzt ... 20 ausgesetzt. Die erste Chorprobe danach wird, wenn die Situation dies zulässt,am Mittwoch, 06.Mai 20,19.30 Uhr, im Probelokal Ausblick Pfarrheim stattfinden. Wir hoffen, alle bleiben gesund. Alles Gute.Nä- Sonntag, 29. März: Festakt in Scheer - abgesagt heres wird rechtzeitig bekanntgegeben . Sonntag, 26. April: Erstkommunion Freitag, 1. Mai: Tagwache Sonntag, 3. Mai:Vorspielnachmittag Sonntag, 24. Mai: Kurkonzert Bad Saulgau GESANGVEREIN EINTRACHT-RULFINGEN E.V. Keine Chorproben bis Ostern In den nächsten Wochen finden vorsorglich keine Chorproben statt. MUSIKKAPELLE RULFINGEN Dies gilt für alle Chöre des GER. Kinderchor Rulfinger Dorfspatzen Kapellen pausieren Jugenchor Vocal Cords Auch wir stellen bis auf Weiteres den Spielbetrieb in der aktiven und Männerchor der Jugendkapelle ein. Selbstverständlich treffen wir uns auch nicht zur ‚Schwarzen Probe‘. Das Osterkonzert wurde bereits abgesagt. Voraussichtlich nach Ostern werden wir wieder proben. Mit musikalischen Grüßen Einzug der Mitgliedsbeiträge Die Vorstandschaft Zum 01.04.2020 werden die Mitgliedsbeiträge der aktiven und pas- siven Mitglieder, sowie die Jugendbeiträge für den Kinder- und Jugend- chor eingezogen. Erwachsene: MUSIKVEREIN WEITHART E.V. Aktive Mitglieder: 30 Euro Passive Mitglieder: 15 Euro Betrieb bis auf Weiteres eingestellt Kinder, Jugendliche: Gemäß der Empfehlung des Blasmusikverbandes Sigmaringen, vorsorg- 1. Kind: 15 Euro lich landkreisweit alle Veranstaltungen und Proben in nächster Zeit 2. Kind: 10 Euro abzusagen, stellen wir den gesamten Betrieb bis auf Weiteres ein. In- jedes weitere Kind beitragsfrei formationen zur Wiederaufnahme des Vereinsgeschehens gibt das Vor- stands-Team zu gegebener Zeit. Tandemsingen abgesagt Bleibt ruhig und vor allem gesund. Das Tandemsingen in Ertingen am 05.04., bei dem die Dorfspatzen und die Vocal Cords mitgewirkt hätten, wurde von Dream & Harmonie Bläserschule Ertingen, in Absprache mit dem Chorverband, abgesagt. Auch unsere Bläserschule stellt den gesamten Betrieb vorsorglich bis auf Weiteres ein. Öpfinger Konzert abgesagt Jugendvorspielmittag Das Könzert in Öpfingen am 25.04., bei dem der Männerchor als Gast- Die Vorspielmittage in Krauchenwies und Rosna sind ebenfalls abge- chor mitgewirkt hätte, wurde vom Liederkranz Öpfingen in Absprache sagt. mit dem Chorverband und em Öpfinger Bürgermeister abgesagt/ver- Musikalisch grüßt schoben. Das Vorstands-Team & Team der Bläserschule MGV FROHSINN BLOCHINGEN 1876 E.V. STADTKAPELLE MENGEN Singstunde Aufgrund der Corona-Pandemie entfällt die Singstunde bis auf weite- Bis auf Weiteres wird der Probenbetrieb eingestellt. res. Die Jahreshauptversammlung wird auf einen späteren Termin verscho- ben. Dieser wird rechtzeitig angekündigt. MUSIKVEREIN BLOCHINGEN E.V. JUGENDKAPELLE MENGEN Aktuell • Aufgrund der aktuellen Lage werden wir die Musikprobe bis nach Bis Ostern finden keine JuKaMe-Proben mehr statt. Ostern aussetzen. Die erste Probe wäre dann am 17. April • Der Festakt am 29. März mussten unsere Freunde von der Stadtka- pelle Scheer leider absagen. Wir wünschen Ihnen für die weiteren NARRENVEREINE Planungen viel Erfolg • Für alle, denen es zuhause aufgrund von Schulschließungen, Qua- rantäne, sonstigen Sicherheitsvorkehrungen und Hausarrest lang- HEIMAT- UND NARRENVEREIN ENNETACH weilig wird, empfehlen wir das Instrument auszupacken und zu Proben. Das ist gut gegen den Lagerkoller und vor allem ist es gut Wichtige Mitteilung für den Ansatz. Somit wollen wir uns auch gleich bei der gesamten Liebe Vereinsmitglieder, aus gegebenem Anlass u. aus Sicherheitsgrün- Blochinger Bevölkerung für das nun gestiegene Probenaufkommen den in der Corona-Krise, haben wir uns entschlossen die Häsrückgabe und die Lärmbelästigung entschuldigen. vom Sa.21.3. auf unbestimmte Zeit zu verschieben! Wir denken es ist Katastrophenwitz im Interesse aller, kein unnötiges Risiko einzugehen! Bleibt gesund Fritzchen, der Sohn eines Tenorhornisten, sitzt bei seinen Hausaufga- Euer Ausschuss
SEITE 12 | Donnerstag, 19. März 2020 STADTNACHRICHTEN MENGEN Aus gegebenem Anlass haben wir uns dazu entschieden, die geplante Mitgleiderversammlung am 20.03.2020 auf aktuell unbestimmte Zeit NARRENZUNFT MENGEN E.V. zu verschieben. Häsrückgabe-Termin verschoben Wir bitten um euer Verständnis. Aufgrund der momentanen Gesundheitslage wird die Häsrückgabe für die Löwen- und die Hexenhäser abgesagt und zu einem späteren Zeit- punkt nachgeholt. KOLPINGFAMILIE MENGEN SOZIALE/BILDENDE/KULTURELLE VEREINE Vortrag über den Jakobsweg am 25. März 2020 entfällt. Wird zu einen späteren Termin, sofern möglich veranstaltet. Wir bitte um Verständnis. „ALTE FÜCHSE“ ALTENCLUB MENGEN E.V. Martinslädle Mitarbeitertreffen Unser nächstes Treffen am Montag 23. März 2020 um 19,00 Uhr wird Gemeinsam statt einsam abgesagt. In der Ausgabe vom 12.März wurde das April Programm der Die Arbeitspläne werden verteilt. Können aber auch per E-Mail ange- „Alten Füchse“ bekannt gegen. Leider kommt dieses Pro- fordert werden. gramm wegen der aktuellen Virensituation nicht zum Ein- Martinslaedle-Mengen@Online.de satz. Der Fuchsbau ist ab dem 12. März geschlossen. Das betrifft Kontakttelefon 07572/5167 Herbert Schlieske auch alle Vorträge und Ausflüge. In der zweiten Aprilhälfte wird die Situation neu bewertet und entsprechende Ergebnisse unverzüglich Treu Kolping bekannt gegeben.! Die „Wanderfüchse“ sind an der frischen Luft und von der Pro- grammänderung nicht betroffen! VDK-ORTSVERBAND Die „Wanderfüchse“ starten aber die Märzwanderung, wie am 12. RULFINGEN/KRAUCHENWIES März schon angezeigt. Am Freitag, den 20. März treffen sich die „Wanderfüchse“ um 14 Uhr vor dem Fuchsbau, Schwarzadler- Die für Samstag den 28.März 2020, im Gasthaus Krone in Krauchen- strasse 11 in Mengen. Es geht durch das Friedinger Tal. Frühlingsk- wies geplante Jahreshauptversammlung nollenblumen oder Schneeglöckchen oder Märzenbecher präsentie- des VdK-Ortsverbandes Krauchenwies, findet aus aktuellem Anlass rensich als weißer Blütenteppich. Die große Anzahl an Blüten täuscht nicht statt. darüber hinweg, daß es sich um eine gefährdete Art handelt. Der Sei- Die Schriftführerin Gabi Kernler delbast und der Stinkende Nießwurz bereichern die Blütenpracht. Der Weg führt durch einen lichten Buchenwald zur Großen Heuneburg mit einer großartigen Aussicht. SOZIAL - KULTURELL - GESELLIG SONSTIGE VEREINE NATURSCHUTZBUND DEUTSCHLAND DORFGEMEINSCHAFT BEUREN E.V. Die NABU Gruppe Mengen Scheer Hohentengen Ostrach sagt auf- Mitgliederversammlung 2020 grund der Corona Pandemie die für Freitag, 20.03.2020 geplante Mitgliederversammlung der Dorfgemeinschaft Beuren e.V. am Hauptversammlung ab. 20.03.2020 findet nicht statt. Zu einem neuen Termin laden wir wieder rechtzeitig ein. KIRCHLICHE NACHRICHTEN EVANGELISCHE und ein aktueller Gottesdienst Paulus, der geschrieben hat: Ein KATH. KIRCHENGE- KIRCHENGEMEINDE kann zum Lesen mitgenommen jeder sehe nicht auf das Seine, MEINDE MENGEN werden. Die Kirche ist zum per- sondern auch auf das, was dem MENGEN sönlichen Gebet geöffnet. Wir andern dient. Philipper 2, 4 LIEBFRAUEN weisen ausdrücklich auf das An- gebot der Fernseh- und Rund- Mit freundlichen Grüßen Pfarrstraße 8 Zeppelinstr. 30 – 88512 Mengen funkgottesdienste hin. Heidrun Stocker, Pfarrerin Telefon: 8278, Fax: 712 479 Bürozeiten: Di + Do 08:00 – Liebfrauen.Mengen@drs.de 12:00 Uhr Aktuelle Informationen der Lan- Pfarramt Mengen deskirche erfahren Sie unter Öffnungszeiten Pfarrbüro Men- Tel.: 07572 71091 KATH. KIRCHENGE- gen (T. 8278, F. 712479) www.elk-wue.de/service MEINDE ST. CORNE- Dienstag bis Freitag, 8.00 bis Aufgrund der Aktuellen Situation Pfarramt und Gemeindebüro LIUS UND CYPRIAN 12.30 Uhr sind wir von der Landeskirche sind telefonisch (71091) und per MENGEN-ENNETACH Dienstag und Mittwoch, 13.30 bis dringend aufgerufen, die Gottes- mail (pfarramt.mengen@elkw. 16.30 Uhr dienste nicht in der Versammlung de) zu erreichen. Bitte beachten Kastellstraße 32/1 Donnerstag, 15.00 bis 18.00 Uhr der Gemeinde zu feiern. Es fin- Sie auch die Pinnwand unserer Telefon: 5630 den auch keine Veranstaltungen eigenen Homepage www.men- stcorneliusundcyprian.enne- Nachbarschaftshilfe Mengen, T. in den Räumen der Kirchenge- gen-evangelisch.de tach@drs.de 712478 meinde statt. Frau Ulrike Faigle-Chaib Wir bedauern diesen Eingriff in Öffnungszeit Pfarrbüro Ennetach Dienstag und Donnerstag, 8.00 – Bis auf weiteres werden also am 12.00 Uhr Sonntag zur gewohnten Gottes- das Gemeindeleben, unterstüt- (T. 5630) zen ihn aber in Sinne der gefähr- Donnerstag, 16.00 bis 18.00 Uhr Stellvertretung Frau Ingrid Eisele dienstzeit die Glocken läuten. T. 711325 Die Pfarrerin wird vor Ort sein, deten Personen. Wir erinnern an Freitag, 9.00 bis 11.00 Uhr
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