IMPFUNGEN 2020 - Labors.at

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IMPFUNGEN 2020 - Labors.at
_Alle Laboruntersuchungen
_Mikrobiologie, Genanalysen
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                                            Diphtherie
                                            FSME
                                            Gelbfieber
                                            H. influenzae
                                            Hepatitis A+B
                                            HPV
                                            Influenza
                                            Japanische Enzephalitis
                                            Masern
                                            Meningokokken
                                            Mumps
                                            Pertussis
                                            Pneumokokken
                                            Polio
                                            Rotaviren
                                            Röteln
                                            Tetanus
                                            Tollwut
                                            Typhus
                                            Varizellen

IMPFUNGEN 2020
IMPFARTEN | SCHUTZWIRKUNG | WISSENSWERTES
IMPFUNGEN 2020 - Labors.at
2 | Impfungen

ALLGEMEINES ZUR ANTIKÖRPERBILDUNG
BEI INFEKTIONEN UND NACH IMPFUNGEN

Der menschliche Organismus verfügt im Rahmen des           bestimmter Abwehrzellen hervorrufen. Konjugierte
Immun­systems über äußerst effektive Abwehrmecha-          Impfstoffe enthalten neben den Erregern noch Proteine,
nismen gegenüber Krankheitserregern. Von besonderer        die die Immunantwort verstärken.
Bedeutung in diesem Zusammenhang ist die Bildung
von eiweißhältigen Abwehrstoffen, den Antikörpern (AK ),   Die Gabe des Impfstoffes erfolgt nach speziellen Impf-
die ganz spezifisch (zielgenau) gegen den jeweiligen       schemata (siehe aktueller Impfplan Österreich), in deren
Krankheitserreger, das Antigen, gerichtet sind, sowie      Rahmen üblicherweise zu Beginn eine sogenannte
die Ausbildung von spezialisierten Abwehrzellen, den       Grundimmunisierung, bestehend aus mehreren Gaben
T-Helferzellen, die sich ebenfalls an der Abwehrreaktion   des Impfstoffes in relativ kurzen Abständen (Wochen),
beteiligen.                                                durchgeführt wird.

Die Antikörper binden spezifisch an die Erreger und        Ziel der mehrmaligen Gabe des Impfstoffes ist es, durch
können diese so neutralisieren; in weiterer Folge          wiederholte und spezifische Stimulation des Immun­
werden die Erreger dann im Rahmen weiterer Abwehr-         systems, eine deutliche und nachhaltige Immunantwort
reaktionen aus dem Körper entfernt. Die AK werden von      (= Anti­körper­produktion) zu erzielen.
spezi­ellen Abwehrzellen, den Lymphozyten, gebildet und
ins Blut freigesetzt, nachdem diese Zellen Kontakt mit     Nach Durchführung einer erfolgreichen Grundimmuni-
dem Krankheitserreger hatten.                              sierung werden sogenannte Auffrischungsimpfungen
                                                           (Boosterung) im Abstand von mehreren Jahren
Die aktiv im Verlauf einer Infektion gebildeten Anti­      durchgeführt.
körper befinden sich im Blutkreislauf, in den Geweben
des Immunsystems (z. B. Lymphknoten) und an den            Die Auffrischungsimpfungen dienen dazu, das Immun-
Schleimhautoberflächen.                                    system mehrfach zu stimulieren, AK gegen einen
                                                           bestimmten Erreger zu produzieren und so einen dauer-
Die Produktion von AK gegen bestimmte Erreger kann         haften Schutz vor einer Infektion zu garantieren. Dass
nach einer Infektion oder nach einer Impfung lebenslang    das auch wirklich funktioniert, dafür sorgt das „immu-
bestehen bleiben und so eine neuerliche Infektion mit      nologische Gedächtnis“ des menschlichen Abwehrsys-
dem gleichen Erreger verhindern, was bei den sogenann-     tems, das sich viele verschiedene Krankheits­erreger mit
ten Kinderkrankheiten von besonderer Bedeutung ist.        ihren jeweiligen charakteristischen Strukturen (Antige-
                                                           nen) für längere Zeit „merken“ kann.
Nach stattgehabter Infektion mit entsprechender
Abwehrreaktion werden Mikroorganismen wie Bakterien        Beim Zweitkontakt mit einem Krankheitserreger (nach
und Viren im Rahmen weiterer Kontakte schon beim           durchgemachter Ersterkrankung), bei einer Auffri-
Eindringen in den Körper (über das Blut oder über die      schungsimpfung oder bei Kontakt von Geimpften mit
Schleimhäute) durch die schon vorhandenen AK abge-         den jeweiligen „echten“ Erregern (Wildtypen), kann das
fangen und neutralisiert.                                  Immunsystem sofort mit der Bildung entsprechender
                                                           neutralisierender Antikörper reagieren.
Derselbe Effekt, im Sinne eines prophylaktischen
(vorbeugenden) Infektionsschutzes, kann auch erzielt       Schützende Antikörper können auch durch Injektion
werden, wenn im Zuge von Impfungen ungefährlich            spezieller Immunglobulinpräparate, die diese AK
gemachte, abgeschwächte Erreger (Lebendimpfung)            enthalten, zugeführt werden (= Passive Immunisierung).
oder abgetötete Erreger bzw. auch nur Teile davon          Die Schutzwirkung dieser, nicht vom eigenen Immun-
(Totimpfung) injiziert bzw. geschluckt werden (= Aktive    system gebildeten, Antikörper hält allerdings nicht
Immunisierung). Lebendimpfstoffe wirken meist effekti-     länger als ca. 3 Monate, da diese „fremden“ Antikörper
ver als Totimpfstoffe, weil sie neben der AK -Produktion   nach einer bestimmten Verweilzeit im Organismus
auch eine bis zu lebenslang anhaltende Immunantwort        abgebaut werden.
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Passive Immunisierungen erfolgen bei besonderen             Es gibt mehrere Typen von Antikörpern (Immunglobulin-
Notfällen, Immungeschwächten oder als Reiseprophy-          klassen), die sich im Molekulargewicht, in der biologi-
laxe, wenn kein sicherer Antikörperschutz besteht bzw.      schen Halbwertszeit und in der Funktionalität
der Impfstatus unbekannt ist und rasch ein Infektions-      unterscheiden: Immunglobuline (Ig) vom Typ A, D, E,
schutz erzielt werden muss.                                 G, M. Diagnostisch relevant sind vor allem Antikörper
                                                            der Klasse IgM, die frühestens 4–6 Tage nach der Infek-
Die Möglichkeit des spezifischen Antikörper-Nachwei-        tion nachgewiesen werden können und oft nach 6 Mona-
ses gegen bestimmte Krankheitserreger erlaubt, neben        ten wieder verschwinden. IgG-Antikörper sind hingegen
der Beurteilung eines Infektionsschutzes nach erfolgter     meist erst 10–14 Tage nach der Infektion nachweisbar
Infektion (z. B. Toxoplasmose) oder nach Impfung, auch      und persistieren oft lebenslang.
die Diagnose von Infektionserkrankungen, wenn aus
dem klinischen Krankheitsbild alleine keine verlässli-
chen Rückschlüsse gezogen werden können.

Die indirekte Erregeridentifikation anhand des spezifi-
schen Antikörpernachweises wird mittels serologischer
Testverfahren (meist kurz „Serologie“ genannt) routine-
mäßig im Labor zur Infektionsdiagnostik genützt.

NACHWEIS VON ANTIKÖRPERN
GEGEN BESTIMMTE ERREGER

Das Vorhandensein nachweisbarer AK -Mengen gegen            einer nicht erinnerlichen Impfung gebildet worden sein.
einen bestimmten Krankheits­erreger bedeutet, dass          Sind schützende AK vorhanden, ist ein aktueller Impf-
dieser Erreger beim Eindringen in den Orga­nismus auf       schutz gegeben.
ein schon vorhandenes Abwehrpotential trifft.
                                                            Weitere (Auffrischungs-)Impfungen sind entsprechend
Weiters kann man davon aus­gehen, dass das Immunsys-        dem aktuellen Impfplan Österreich zu verabreichen.
tem bei Kontakt mit dem ent­sprechenden Krankheits­         Sind schützende AK nicht nachweisbar, ist mit einer
erreger rasch reagieren und große Men­­gen von spezifi-     Grundimmunisierung entsprechend dem aktuellen
schen AK produzieren kann und der Erreger auf diese         Impfplan Österreich zu beginnen.
Weise neutralisiert und in Folge eliminiert wird.
                                                            Bei manchen Infektionskrankheiten (z. B. Hepatitis B)
In manchen Situationen ist es von Interesse das Vorhan-     wird im Rahmen einer IgG-AK -Untersuchung die Höhe
densein von schützenden AK gegen einen bestimmten           der AK -Konzentration im Blut angegeben, da von der
Erreger zu überprüfen (z. B. Ausbruch eine Masern-          Höhe des AK -Spiegels Rückschlüsse darüber gezogen
Epidemie). Wenn im Kindesalter nicht geimpft wurde,         werden können, wie lange ein effektiver Infektionsschutz
oder die Impfanamnese nicht zu klären ist, kann mit einer   zu erwarten ist und zu welchem Zeitpunkt eine neuerli-
Immunglobulin-G-Antikörper(AK )-Bestimmung geklärt          che Kontrolle angezeigt ist.
werden, ob schützende AK vorhanden sind oder nicht.
                                                            Der Antikörper-Titer bzw. Impftiter (= spezifischer Anti-
Bei derartigen IgG-AK -Untersuchungen wird in den           köperspiegel im Blut bzw. Serum) ist ein Maß für die Höhe
meisten Fällen das Resultat der Bestimmung als „posi-       der Konzentration der AK im Blut und ermöglicht eine
tiv“ (= AK vorhanden) oder „negativ“ (= AK nicht vorhan-    Aussage über die aktuelle Immunität des Körpers gegen
den) angegeben. Eventuell vorhandene AK könnten im          eine bestimmte Krankheit nach einer vorausgegangenen
Rahmen einer früheren, nicht erkannten Infektion oder       (oder noch ablaufenden) Infektion bzw. Impfung.
4 | Impfungen

Die Konzentration der im Blut vorhandenen IgG-Antikör-         Ein effektiver Schutz gegen eine Infektion ist aber nur
per gegen den jeweiligen Erreger wird entweder in sog.         gegeben, wenn eine minimale Konzentration der AK im
Titerangaben oder in Internationalen Einheiten (IE ) –         Blut vorhanden ist.
englisch: International Units (IU ) – angegeben.
                                                               Diese geringste noch wirksame Konzentration wird als
Im Rahmen der Titerbestimmung wird eine Verdün-                Schutzschwelle oder protektiver Titer bezeichnet.
nungsreihe (z. B. 1:4, 1:8, 1:16, 1:32, 1:64, usw.) der zu
untersuchenden Probe hergestellt. Die höchste Verdün-          Kontrollen der Immunität durch Blutabnahmen und
nungsstufe, die in dem eingesetzten Testsystem noch ein        Titerbestimmungen sind im Rahmen der Routineimp-
positives Resultat zeigt, wird als Titerangabe verwendet.      fungen nicht notwendig. Es gibt allerdings Situationen,
Je höher die Titerangabe ist (1:64 ist höher als z. B. 1:8),   in denen die Bestimmung von Antikörpern in Zusam-
desto höher ist die Antikörperkonzentration im Blut.           menhang mit Impfungen sinnvoll sein kann, wie z. B. bei
                                                               Personen, die unter einem besonders hohen Infektions-
Bei der Angabe in Internationalen Einheiten wird das           risiko stehen oder bei Patienten mit geschwächtem
Resultat der Untersuchung in Verhältnis zur Konzentra-         Immunsystem.
tion mehrerer Standards mit definierten Konzentratio-
nen gesetzt.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ZU IMPFUNGEN

Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirk-           die durch Impfung vermeidbar sind. Ein Abraten von
samsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur          Impfungen ohne Kontraindikation durch Ärzte ist ein
Verfügung stehen.                                              Verstoß gegen die Prinzipien der evidenzbasierten
                                                               (= Beweis-gestützten) Medizin.
Alle Geimpften sind im Regelfall vor der Krankheit
geschützt. Zudem können Krankheiten, die nur von               Laut Empfehlung der WHO soll jeder Arztkontakt dazu
Mensch zu Mensch übertragen werden (u. a. Poliomyeli-          genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfun-
tis, Hepatitis B, Masern, Keuchhusten), bei einer anhal-       gen durchgeführt worden sind und – wo notwendig
tend hohen Durchimpfungsrate eliminiert werden.                (d. h. unabhängig davon, wie lange das empfohlene
                                                               Impfintervall überschritten wurde) – fehlende Impfun-
Es ist eine ärztliche Verpflichtung für einen ausreichen-      gen nachzuholen. Impfungen sind inklusive Chargen-
den Impfschutz der betreuten Personen (Patienten) zu           nummern zu dokumentieren.
sorgen, sofern ein verträglicher Impfstoff zur Verfügung
steht, das Risiko einer Infektionsexposition besteht und
keine Kontra­indikationen bestehen. Dazu gehört, dass          AUFKLÄRUNGSPFLICHT
die Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkin-
dern rechtzeitig begonnen, nicht unnötig verzögert und         Aufzuklären sind Erwachsene und bei Personen unter
zeitgerecht abgeschlossen wird. Darüber hinaus ist es          14 Jahren ein Erziehungsberechtigter. Die verpflichtende
notwendig, den Impfschutz durch notwendige                     Aufklärung über die Impfung sollte jedenfalls umfassen:
Auf­frischungsimpfungen in jedem Lebensalter                   Information über die zu verhütende Krankheit, allfällige
sicherzustellen.                                               Behandlungsmöglichkeiten der Infektionskrankheit,
                                                               Nutzen der Schutzimpfung für den Einzelnen und die
Kinder haben (entsprechend der UN -Konvention der              Allgemeinheit, Informationen über den Impfstoff, Angaben
Kinderrechte) das Recht auf beste Gesundheitsversor-           über Beginn und Dauer des Impfschutzes sowie über das
gung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen,            Impfschema, Notwendigkeit von Auf­frischungs­­impfungen,
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Verhalten nach der Impfung, Kontraindikationen und          IMPFUNGEN IN DER SCHWANGERSCHAFT UND
mögliche Nebenwirkungen und/oder Kom­plikationen. Für       STILLPERIODE
den seltenen Fall von Impfschäden wird auf das Impf-
schadengesetz verwiesen.                                    Prinzipiell sollen die empfohlenen Impfungen bereits vor
                                                            Beginn der Schwangerschaft durchgeführt werden
                                                            („Prepare for pregnancy!").
KONTRAINDIKATIONEN GEGEN IMPFUNGEN
                                                            Insbesondere soll vor der Schwangerschaft überprüft
Die Kontraindikationen sind der Fachinformation des         werden, ob z. B. zwei Masern-Mumps-Röteln-
jeweiligen Impfstoffes zu entnehmen. An einer Infektion     Impfungen durchgeführt worden sind. Fehlende
akut Erkrankte sollen bis zur Genesung von der Impfung      Impfungen sind ehest nachzuholen (auch Diphtherie-
zurückgestellt werden. Banale Infekte, auch wenn sie        Tetanus). Dringend empfehlenswert ist es, die
mit subfebrilen Temperaturen (bis 38 °C) einher­gehen,      Immunität gegen Varizellen sicherzustellen. Bei
sind jedoch grundsätzlich keine Kontraindikation.           seronegativen Frauen wird eine Impfung mindestens
                                                            drei Monate vor Konzeption empfohlen.
Ebenso sollen Kinder mit wiederholten fieberhaften
Infekten nach Abklingen der aktuellen Infektion sobald      Generell können während der Schwangerschaft Impfun-
wie möglich geimpft werden. Impfhindernisse können          gen mit Totimpfstoffen durchgeführt werden, jedoch ist
bestehende Allergien gegen Inhaltsstoffe des Impfstof-      ein Verschieben der Impfung in das 2. oder 3. Trimenon
fes sein. Bei diesen Personen soll nach Konsultation        als generelle Vorsichtsmaßnahme angezeigt, um theo-
einer Fachabteilung eine Impfung erwogen werden.            retischen Bedenken zu entgegnen. Die jeweilige Fach­
Impflinge sollten nach einer Impfung 20 Minuten lang        information sollte zusätzlich beachtet werden. Ab der
bezüglich allergischer Reaktionen beobachtet werden.        27. Schwangerschaftswoche ist sogar eine Pertussis­
                                                            impfung indiziert, um das Neugeborene durch den Anti-
Bei Personen mit angeborenen oder erworbenen                körperbooster vor einer Infektion zu schützen.
Immundefekten oder Störungen des Immunsystems soll
vor der Impfung der den Immundefekt behandelnde Arzt        Da die Influenza während der Schwangerschaft oft
konsultiert werden. Totimpfstoffe können verabreicht        schwere Verläufe zeigt und andererseits die
werden, wobei empfohlen wird, den Impferfolg serolo-        Verabreichung von antiviralen Medikamenten in der
gisch zu kontrollieren.                                     Schwangerschaft nicht unbedenklich ist, wird die gut
                                                            verträgliche Impfung gegen Influenza zum eigenen
                                                            Schutz (und zum Schutz des Neugeborenen) im 2. oder
INJEKTIONSSTELLE                                            3. Trimenon, wenn notwendig aber auch im 1. Trimenon
                                                            vor (und ev. auch noch während) der Influenzasaison
Alle injizierbaren Totimpfstoffe sind intramuskulär         empfohlen.
(M. deltoideus oder M. vastus lat.), Lebendimpfstoffe
(wie MMR - und Varizellen-Impfstoff) subkutan zu verab-     Die Schwangerschaft ist eine (relative) Kontraindikation
reichen. Rotavirus­impfstoffe und Choleraimpfstoff sind     für Lebend­impfungen (Masern, Mumps, Röteln, Varizel-
oral zu verabreichen.                                       len), allerdings ist ein Impfrisiko eher theoretisch. Eine
                                                            versehentliche Rötel­impfung während der Schwanger-
Für die einzelnen Impfstoffe ist diesbezüglich der Inhalt   schaft ist keine Indikation zum Schwangerschafts­
der Fach­information zu beachten. Bei Patienten unter       abbruch. Ein zuverlässiger Konzeptions­schutz wird für
gerinnungshemmender Therapie oder bei                       drei Monate nach der Impfung empfohlen. In der Still­
Hämophiliepatienten können die intramuskulären              periode sind alle Impfungen möglich, in jedem Fall ist
Impfstoffe subkutan gegeben werden (Ausnahmen siehe         aber die Fachinformation zu beachten.
Fachinformation). Achtung: Schlechtere
Serokonversionsrate vor allem bei Tollwut und
Hepatitis-B-Impfung möglich.
6 | Impfungen

                                     IMPFUNGEN IM ALTER                                                                                                                              IMPFUNGEN BEI PERSONEN MIT IMMUNDEFEKTEN

                                     Generell ist damit zu rechnen, dass mit zunehmendem                                                                                             Ein insuffizientes Immunsystem führt zu einem erhöh-
                                     Alter (individuell ab etwa 50–60 Jahren) bei                                                                                                    ten Infektionsrisiko, weshalb der Impfprophylaxe des
                                     Immunisierungen der Impferfolg und damit das Ausmaß                                                                                             Patienten selbst, aber auch seiner Kontaktpersonen
                                     und die Dauer des Impfschutzes abnehmen. Dies gilt vor                                                                                          besondere Bedeutung zukommt. Lebendimpfstoffe sind
                                     allem bei Neuimmunisierungen. Auffrischungs­impfungen                                                                                           bei schwerer Immundefizienz kontraindiziert. Totimpf-
                                     sind teilweise nach einem kürzeren Intervall notwendig.                                                                                         stoffe sind ohne zusätzliche Sicherheitsrisiken anwend-
                                                                                                                                                                                     bar; allerdings kann der Impferfolg unzureichend sein
                                                                                                                                                                                     und sollte kontrolliert werden.

                                                                                                                                                                                     Bei Patienten mit Immundefizienz sind in vielen Fällen
                                                                                                                                                                                     Kontrollen des Impferfolgs sinnvoll (Titerkontrollen).

Impfplan Österreich 2020

                                                                       Vollend. 9. Monat               1. Geburtstag                                                     2. Geburtstag                     9. Geburtstag                                     15. Geburtstag                      50. Geburtstag

       Alter →    in der 7.       im          im              im         im             im             im              im          im            im          im          im         im           im        im            im        im           im            im          im         im           im         im            im         ab dem
                  Lebens-         3.         4.–5.            6.        7.–9.         10.–11.          12.             13.         14.           15.       16.–19.     20.–24.     3.–5.         6.       7.–9.          10.     11.–12.        13.         14.–15.     16.–18.    19.–30.      31–50.     51.–60.       61.–65.        66.
Impfung ↓          woche         Monat       Monat           Monat     Monat          Monat           Monat           Monat       Monat         Monat      Monat       Monat       Jahr         Jahr      Jahr          Jahr      Jahr         Jahr          Jahr        Jahr       Jahr         Jahr       Jahr          Jahr         Jahr

Rotavirus a       1   4 Wochen   2 [ 4 Wochen 3]
Diphtherie

Tetanus
                                                                                                                                                                                                            B                                           alle 10 Jahre                                             B        alle 5 Jahre     B
Pertussis                                                                                                                                                                                                                                       b
                                 1    2 Monate        2              6 Monate                     3
Poliomyelitis                                                                                                                                                                                                                                                                                      c
Haemophilus
influenzae B

Hepatitis B                                                                                                                                                                                                         B   oder Grundimmunisierung

Pneumokokken                     1    2 Monate        2                    6 Monate                           3                                                                     d                                                                                                                                  13 1 Jahr 23
Masern,
Mumps, Röteln
                                                                                  1             3 Monate               2e     vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen
Meningo­
kokken ACWY                                                                                                                                                                                                                                1
Meningo­
kokken B
           f                  1 1 Mon. 2     1 Mon.   3                                                                4
Meningo­
kokken C
           f                                                                                                            1
Humane
Papillomaviren
                                                                                                                                                                                                                    1 6 Mon. 2                                              g

FSME          f                                                                                                   1     1–3 Monate       2         5 / 9–12 Monate          3     3 Jahre        B                                                  alle 5 Jahre                                                  B         alle 3 Jahre    B
Varizellen                                                                                                        1    6 Wochen      2          vor Eintritt in Gemeinschafts einrichtungen

Hepatitis A                                                                                                       1                  6 Monate                 2      vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen

Influenza h                                                                                                                                                                                              jährlich

Herpes Zoster                                                                                                                                                                                                                                                                                             1 2 Mon. 2

Legende

   Impfung empfohlen                             1        1. Dosis                     Hinweis:                                                                                             a   Bis zur vollendeten 24. (Rotarix, 2 Dosen) bzw. vollendeten             e   Bei Erstimpfung ab dem 1. Geburtstag 2. Impfung frühest­
   kostenfrei                                                                          Individuelle Indikationen können zu abweichenden Empfehlun­                                              32. Lebenswoche (Rotateq, 3 Dosen)                                          möglich, mit Mindestabstand 4 Wochen
                                                 2        2. Dosis
                                                                                       gen oder Impfschemata führen.                                                                        b   Wenn nicht zuvor erfolgt, Impfung gegen Pertussis spätestens            f   Impfschema abhängig von Alter und Impfstoff
   Nachhol-Impfung empfohlen
                                                 3        3. Dosis                                                                                                                              bei Schulaustritt                                                       g   Ab vollendetem 15. Lebensjahr 3 Dosen
   kostenfrei
                                                 4        4. Dosis                     Zeitangaben innerhalb der Pfeile entsprechen empfohlenen                                             c   Nach Grundimmunisierung und mindestens zwei Auffrischungs­              h   Bei Erstimpfung von Kindern bis zum vollendeten 9. Lebens­
   Impfung empfohlen                                                                   Intervallen. Empfehlungen zu Darstellungszwecken teils ver­                                              impfungen im Erwachsenenalter weitere Impfungen nur bei                     jahr (off label) oder wenn das Kind bisher erst eine einzige
   nicht kostenfrei                              B        Boosterimpfung               einfacht. Details siehe Impfplan Österreich 2020 (verfügbar                                              Indikation.                                                                 Impfung erhalten hat, 2 Impfungen im Abstand von mindes­
   Nachhol-Impfung empfohlen                     13       13­valente                   unter www.sozialministerium.at/impfplan) bzw. entspr.                                                d   Kinder mit Risiken bis zum vollendeten 5. Lebensjahr kostenfrei             tens 4 Wochen; danach 1 jährliche Impfung ausreichend
   nicht kostenfrei                                       Pneumokokkenimpfung          Fachinformation.

   Nachhol-Impfung empfohlen                     23       23­valente
                                                                                       Prinzipiell sollte jede der empfohlenen Impfungen bei Ver­
   zum vergünstigten Selbstkostenpreis                    Pneumokokkenimpfung
                                                                                       säumnis ehestmöglich nachgeholt werden.                                                                                                                                                               Irrtümer, Druck­ und Satzfehler vorbehalten.
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                                      WISSENSWERTES ZUR JEWEILIGEN IMPFUNG LT. DEM AKTUELLEN
IMPFUNG GEGEN
                                      IMPFPLAN ÖSTERREICH
                                                            Impfplan unter www.labors.at » Ärzte » Links

ART DER IMPFUNG:                      Auszug aus den Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates
                                      (Impfausschuss), für allgemein empfohlene Impfungen im Kindesalter,
_Allg.
 _     empfohlene Impfung:            Wiederholungs- und Auffrischungsimpfungen im Kindes- und
 Impfung mit breiter Anwendung        Erwachsenenalter sowie für spezielle Impfungen wie Indikations- und
 und erheblichem Wert für die         Reise-impfungen.
 Gesundheit der Bevölkerung.
                                      Erhältlich beim Bundesministerium für Gesundheit: www.bmg.gv.at.
_Indikationsimpfung:
 _
 Spezielle Impfung bei erhöhter       Allgemeine weitere Angaben sowie Interpretationshinweise und
 Gefährdung von Personen bzw.         -richtlinien zu Antikörpertitern bzw. Impftitern können aus ent­sprechen­
 Angehörigen von Risikogruppen.       den Informationen von Gesundheitseinrichtungen wie dem Bundes­
                                      institut für Arzneimittel (BIFA ), der AUVA , dem Hygiene-, Tropen- und
_Reiseimpfung:
 _              bei erhöhter Infek-   Virologischen Institut der Universität Wien sowie von Fachärzten und
 tionsgefahr im Reisezielgebiet.      medizinischen Fachinstituten gewonnen werden.

Dip, dip                              Diphtherie

IMPFUNG:                              Diphtherie ist eine schwerwiegende, infektiöse, fieberhaft-entzündliche
                                      Erkrankung der oberen Atemwege, in deren Verlauf es zur massiven Schä-
_Allg.
 _     empfohlene Impfung im          digung innerer Organe kommen kann. Details zur Erkrankung finden sich
 Rahmen des Gratiskinderimpfpro-      auf: www.labors.at > Analysenverzeichnis > Diphterie AK
 grammes bei Kindern im 3. und
 5. Monat, sowie im 11. bis           In den 90er-Jahren gab es in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion
 12. Monat. Auffrischungs­impfung     einen großen Ausbruch an Diphtherie mit über 150. 000 Fällen und tausen-
 im 7. bis 9. Lebensjahr als Kombi-   den Toten. Diese schwere Infektionserkrankung kann jederzeit nach
 nationsimpfung Diphterie (dip;       Österreich importiert werden.
 reduzierte Dosis), Tetanus,
 Pertussis und Polio.                 Auch heute noch sterben 5–20 % der Erkrankten. Eine Durchführung der
_Bei
 _    Erwachsenen Auffrischung mit    Impfung ist daher unbedingt notwendig. Besonders wichtig ist es, auch die
 reduzierter Diphterie­­kom­ponente   Auffrischungsimpfungen im Erwachsenenalter gemäß Impfplan
 (dip) als 4-fach Kombinations­­      durchzuführen.
 impfstoff Diphterie (dip), Tetanus
 (TET ), Pertussis (aP) und Polio     Die Auffrischungsimpfung soll mit einem 4-fach Impfstoff (Diphterie, Teta-
 (IPV ) alle 10 Jahre; ab dem         nus, Polio und Pertussis) durchgeführt werden. Fest steht, dass in der
 60. Lebensjahr alle 5 Jahre nach     erwachsenen Bevölkerung erhebliche Impf­­lücken bestehen.
 der letzten Auffrischung. Wenn
 zwei oder mehr Auffrischungsimp-     Durch eine AK -Bestimmung ca. 4 Wochen (2–6 Wochen) nach einer
 fungen gegen Polio (IPV ) erfolgt    Impfung (vollständige Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung)
 sind, wird nur mehr gegen Diphte-    kann deren Effektivität überprüft werden.
 rie, Tetanus und Pertussis geimpft
 (Boostrix).                          Wenn im Kindesalter nicht geimpft wurde, oder die Impfanamnese nicht zu
_Bei
 _    Versäumnis und einem            klären ist, kann mit einer Antikörper(AK )-Bestimmung geklärt werden, ob
 Impfabstand < 20 Jahre wird die      schützende AK vorhanden sind oder nicht. Eventuell vorhandene AK könn-
 Impfung mittels einer einzigen       ten im Rahmen einer früheren, nicht erkannten Infektion (bei Diphtherie
 Dosis nachgeholt, bei längerem       eher unwahrscheinlich) oder einer nicht erinnerlichen Impfung gebildet
 Impfabstand mittels 2 Dosen im       worden sein. Sind schützende AK vorhanden, ist ein aktueller Impfschutz
 Abstand von 1–2 Monaten.             gegeben. Weitere (Auffrischungs-)Impfungen sind entsprechend dem
_Indikationsimpfung.
 _                                    aktuellen Impfplan Österreich zu verabreichen.
8 | Impfungen

 _Anerkannte
  _             Daten über Impf­­         Sind schützende AK nicht nachweisbar, ist mit einer Grundimmunisierung
  intervalle je nach Titerhöhe            entsprechend dem aktuellen Impfplan Österreich zu beginnen.
  vorhanden.
                                          Besonders wichtig ist der Impfschutz für medizinisches Personal, welches
                                          Kontakt mit Infizierten haben kann, für Personen mit häufigen
                                          Publikumskontakten, für Flüchtlinge und Asylanten, für Immigranten aus
                                          Gebieten mit Diphtherie-Risiko, sowie für Personal der
                                          Grenzkontrollinstitutionen und für diplomatisches Personal.

 FSME                                     Frühsommermeningoenzephalitis

 IMPFUNG:                                 Diese durch Zecken übertragene, einst in Österreich häufigste virale
                                          Infektionskrankheit mit Gehirn- und Gehirnhautentzündung, ist durch die
 _Grundimmunisierung:
  _                                       hohe Durchimpfungsrate (88 % der Gesamt­bevölkerung) zurückgegangen.
                 ®
  FSME -Immun : 2. Dosis nach 1–3         Jedoch ist die Durchimpfungsrate bei Personen ab dem 30. Lebensjahr
  Monaten, 3. Dosis 5–12 Monate           immer noch unzu­reichend. Da in Österreich immer noch FSME -Fälle auch
  nach der 2. Dosis;                      mit bleibenden Schäden und Todesfolge diagnostiziert werden (bis zu
           ®
  Encepur : 2. Dosis nach                 Beginn der großen Impfaktion 300 bis 700 Fälle pro Jahr; danach deutli-
  1–3-Monaten, 3. Dosis 9–12              cher Rückgang auf ca. 100 Fälle pro Jahr), sind weitere Anstrengungen
  Monate nach der 2. Dosis.               notwendig, um diese Zahl weiter zu reduzieren bzw. die hohe
 _Erste
  _     Auffrischung nach 3 Jahren,       Durchimpfungsrate der Bevölkerung aufrecht zu erhalten. 2019 wurden
  danach alle 5 Jahre bzw. bei            bisher 101 Erkrankungsfälle gemeldet. Detaillierte Informationen zur
  Personen über 60 Lebensjahre alle       Erkrankung finden sich auf www.labors.at > Analysenverzeichnis > FSME .
  3 Jahre.
 _Da
  _ in Österreich kein Bundesland         Bei Einhaltung der empfohlenen Impf-Intervalle sind Titerbestimmungen
  FSME -frei ist, besteht in ganz         weder notwendig noch empfohlen. Prinzipiell sollen Titerkontrollen nur bei
  Österreich eine Impfindikation.         speziellen Fragestellungen (unklares Impfintervall, Impfen bei
 _Die
  _   zugelassenen Impfstoffe             Immunsuppression, etc.) durchgeführt werden. IgG-Titerkontrollen zur
  schützen gegen alle bekannten           Bestimmung der Antikörper gegen FSME geben keine sichere Auskunft
  FSME -Virus-Subtypen.                   über die Dauer des Impfschutzes.

                                          Die Effektivität der FSME -Impfung beträgt für – nach dem regulär
 SCHUTZWIRKUNG:                           empfohlenen Schema – geimpfte Personen etwa 99 % in allen Altersgrup-
                                          pen. Im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2018 konnten durch die Impfung in
 In der AK -Bestimmung sind Kreuz-        Österreich etwa 4.000 FSME -Erkrankungen und etwa 30 Todes­fälle
 reaktionen mit AK gegen andere           vermieden werden.
 Flaviviren nach Infektionen (z. B.
 Dengue-Virus, Gelbfieber-Virus,          Ist die Impfanamnese nicht zu klären, kann mit einer Antikörper(AK )-
 Japan-B-Enze­phalitis-Virus) oder        Bestimmung geklärt werden, ob schützende AK vorhanden sind oder
 nach Impfungen (z. B. Gelbfieber-        nicht. Eventuell vorhandene AK könnten im Rahmen einer früheren, nicht
 Virus, Japan-B-Enzephalitis-Virus)       als FSME erkannten, Infektion oder einer nicht erinnerlichen Impfung
 möglich; durch entspre­chende            gebildet worden sein. Sind schützende AK vorhanden, ist ein aktueller
 Neu­tralisationstechniken sind auch in   Impfschutz gegeben. Weitere (Auffrischungs-)Impfungen sind entsprechend
 diesen Fällen FSME -spezifische          dem aktuellen Impfplan Österreich zu verabreichen. Sind schützende AK
 Antikörperbestimmungen möglich.          nicht nachweisbar, ist mit einer Grundimmunisierung entsprechend dem
                                          aktuellen Impfplan zu beginnen. Vergehen zwischen zwei
                                          Auffrischungsimpfungen mehr als 10 Jahre, ist der Impferfolg 4 Wochen
 SCHNELLIMMUNISIERUNG:                    nach der Impfung durch eine AK -Bestimmung zu kontrollieren.

                 ®
 __FSME -Immun :                          Derzeit sind Impfstoffe für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum
   0; 14 Tage; nach 5–12 Monaten.         vollendeten 12. bzw. 16. Lebensjahr und solche für Kinder ab dem
             ®
 _Encepur
  _            :                          vollendeten 12. bzw. 16. Lebensjahr und Erwachsene zugelassen. Die am
   0; 7; 21 Tage; 1. Auffrischung         Markt befindlichen Impfstoffe (Fa. Baxter, Fa. Chiron Behring) gegen FSME
   nach 12–18 Monaten.                    können austauschbar eingesetzt werden. Bei besonders starker
Labors.at | 9

                                         Infektionsgefahr kann in Ausnahmefällen schon ab dem 7. Lebensmonat
                                         geimpft werden.

FSME-IMPFUNG NACH ZECKENSTICH

Patient noch nicht geimpft:
1. Teilimpfung 4 Wochen nach Zeckenstich

Patient nach 1. Teilimpfung:
_Zeckenstich
 _            ≤ 14 Tage nach 1. Teilimpfung: 2. Teilimpfung 4 Wochen nach Zeckenstich
_*Zeckenstich:
 _              > 14 Tage bis 1 Jahr nach 1. Teilimpfung:
 _2. Teilimpfung wenn möglich innerhalb von 48 Stunden nach Zeckenstich
 _Wenn 2. Teilimpfung innerhalb 48 Stunden nach Zeckenstich nicht möglich: 2. Teilimpfung 4 Wochen nach Zeckenstich
_Zeckenstich
 _            > 1 Jahr nach 1. Teilimpfung:
 _Vorgehen wie bei *. Impfungen gelten als 1. Teilimp­fungen der Grund­immunisierung.

Bei der Gruppenpraxis Labors.at ist eine kostenlose ausführliche Informationsbroschüre zum Thema Zecken
erhältlich. Sie können diese per Telefon (260 53-0), per E-Mail (mail@labors.at) oder über die Website
(www.labors.at) anfordern oder laden.

Gelbfieber

IMPFUNG:                                 Das Gelbfiebervirus, ein Flavivirus, wird im tropischen Süd- und
                                         Mittelamerika sowie in Afrika südlich der Sahara durch Stechmücken
__ Reiseimpfung: nur bei Reisen in       übertragen und verursacht ein schweres Krankheitsbild mit Gelbsucht,
 tropische Endemiegebiete Afrikas        Blutungen und tödlichem Ausgang bei mehr als 10 % der Erkrankten.
 und Südamerikas.                        Detaillierte Informationen zur Erkrankung finden sich auf www.labors.at >
_Lebendimpfstoff
 _                (lebende, aber         Analysenverzeichnis > Gelbfieber.
 abgeschwächte Gelbfieberviren,
 die die Krankheit nicht mehr            Bei über 60-Jährigen besteht auf Grund seltener schwerer Nebenwirkun-
 auslösen können).                       gen ein besonders hohes Impfrisiko.

                                         Eine Hühnereiweißallergie stellt eine absolute Kontraindikation dar.
SCHUTZWIRKUNG:
                                         Weiters ist die Gelbfieberimpfung bei Patienten mit Thymuserkrankungen,
_Einmalige
 _           Impfung: theoretisch        Thymusoperationen, Myasthenia gravis und Multipler Sklerose
 besteht ein Lebenslanger Impf-          kontraindiziert.
 schutz; bei Reisen in Endemiege-
 biet ist nach 10 Jahren eine            In der Schwangerschaft sollte nur bei dringender Indikation, wie z.B. bei
 Zweitimpfung zu empfehlen.              einem Auftreten von Gelbfieber im Bereich des Reiseziels, geimpft
_Impfung
 _         erst ab dem 12. Lebens-       werden.
 monat empfehlenswert. In der
 Schwangerschaft nur bei strenger        Währen der Stillzeit sollte wegen der möglichen Übertragung des Impfvi-
 Indikationsstellung. In der Stillzeit   rus auf das Neugeborene nicht geimpft werden.
 ist abzuraten.
_4
 _ Wochen Abstand zu einer               Um eine Impfbescheinigung für den internationalen Reiseverkehr zu
 MMR -Impfung wird empfohlen.            bekommen, muss die Gelbfieberimpfung von einer dazu autorisierten
                                         Stelle durchgeführt werden.
10 | Impfungen

 HIB                                   Haemophilus influenzae Typ B

 IMPFUNG:                              Haemophilus influenzae verursacht eine grippeähnliche Erkrankung, die
                                       von einer Infektion des Gehirns begleitet sein kann. Detaillierte Informatio-
 _Allgemein
  _            empfohlene Impfung im   nen zur Erkrankung finden sich auf www.labors.at > Analysenverzeichnis >
  Rahmen des Gratis­kinder­            Haemophilus influenzae.
  impfprogramms bei Kindern im
  3. und 5. Monat, sowie im 11. bis    Vor Einführung der Haemophilus-Impfung Anfang der 90er-Jahre war
  12. Monat. Impfung besonders         Haemophilus influenzae Typ B (HIB ) einer der häufigsten Erreger der eitri-
  wichtig bei angeborenen oder         gen Meningitis (Gehirnentzündung) bei Kindern bis zu 5 Jahren. Eines von
  erworbenen Immundefekten, bei        420 Kindern erkrankte an dieser lebensgefährlichen Infektion.
  Kleinkindern mit Cochlea-Implan-
  tat oder Liquorfistel.               Durch die Impfung ist diese Krankheit in Österreich praktisch verschwun-
 _Die
  _    Impfung erfolgt in den ersten   den, im Zeitraum 1997–99 wurden nur mehr 2, in den Jahren 2000/01 gar
  beiden Lebensjahren mit einem        keine invasive Haemophilus-Erkrankungen mehr registriert (2002: 3 Fälle,
  konjugierten polyvalenten Impf-      2003: 1 Fall, 2006–2010: 4 Fälle, 2011–2014: 4 Fälle).
  stoff (HIB ).
 _Die
  _    Anzahl der Impfdosen ist vom    HIB kann neben der eitrigen Meningitis auch eine Entzündung des Kehl-
  Alter des Impflings bei Erstimp-     deckels bei kleinen Kindern hervorrufen. Beides sind lebensgefährliche
  fung abhängig; nach dem              Erkrankungen, die innerhalb weniger Stunden zum Tode führen können.
  1. Lebensjahr wird nur mehr 1
  Dosis empfohlen.                     Die Impfung schützt nur vor invasiven Erkrankungen durch den Stamm B.
 _Mit
  _ Ausnahme von Hochrisiko-
  gruppen wird die Impfung nach        Bei Asplenie und anderen Situationen mit herabgesetzter Leistungsfähig-
  dem 5. Lebensjahr nicht mehr         keit des Immunsystems (HIV -Infektion, Immundefekte, …) und einem Alter
  empfohlen.                           > 5 Jahre wird eine einmalige Impfung empfohlen, falls nicht im Kinder-
                                       impfprogramm bereits geimpft wurde. Bei Risikopersonen ab dem
                                       5. Lebensjahr wird eine Wiederholung der Impfung alle 5 Jahre empfohlen.

 HAV                                   Hepatitis A

 IMPFUNG:                              Die Virusinfektion der Leber nimmt meist einen milden Verlauf mit unspezifi-
                                       schen Allgemeinsymptomen wie Übelkeit, leichtem Fieber, sowie Muskel-
 _Indikationsimpfung:
  _                    Grund­          und Gelenksschmerzen. Die Hepatitis A nimmt mit zunehmendem
  immunisierung zweimal im             Erkrankungsalter an Schwere zu und es kommt zu einer
  Abstand von 6–12 Monaten.            Leberfunktionseinschränkung mit Entfärbung des Stuhls, Gelbfärbung der
 _Impfschutz
  _           hält mindestens 20       Haut und Bindehaut, sowie Dunkelfärbung des Harns.
  Jahre lang. AK -Bestimmung im
  Allgemeinen nicht erforderlich.      Detaillierte Informationen zur Erkrankung finden sich auf www.labors.at >
 _Kinder:
  _       im 2. Lebensjahr bis zum     Analysenverzeichnis > Hepatitis A. Ab dem 40. Lebensjahr muss mit Todes-
  10. Lebensjahr.                      fällen gerechnet werden.
 _Reiseimpfung:
  _              Reisende (Touris-
  mus, berufliche Reisen, aber auch    Durch die gute Hygiene in Österreich zirkuliert das HA -Virus bei uns nur in
  diplomatischer Dienst und            Ausbruchssituationen, vor allem durch Einschleppung nach
  Entwicklungshilfe) in Gebiete mit    Auslandsaufenthalten (z. B. Urlaub). Obwohl Kleinkinder in der Regel die
  hoher Hepatitis-A-Verbreitung        Erkrankung subklinisch oder nur mit milder Symptomatik durchmachen, hat
  oder bei Hepatitis-A-Ausbrüchen.     die Kinderimpfung insofern eine Bedeutung, als die Kinder eine
                                       Infektionsquelle für die Erwachsenen darstellen, welche dann schwerer
                                       erkranken können. Personen mit chronischer Lebererkrankung
 SCHUTZWIRKUNG:                        (insbesondere Hepatitis-C-Virusträger) haben ein hohes Risiko, sehr schwer
                                       an Hepatitis A zu erkranken, und sollten daher unbedingt geimpft werden.
 Die Schutzdauer der Imp­fung wird
 mit mindestens 10–20 Jahren ange-     Mit Hilfe einer Antikörper(AK )-Bestimmung vor der Durchführung einer
 geben (vgl. Fach­information).        Impfung kann ein eventuell bereits bestehender Immunschutz aufgrund
                                       einer früheren, unerkannt gebliebenen, Infektion oder aufgrund einer nicht
Labors.at | 11

Bis zum 14. Tag nach Exposition        erinnerlichen Impfung bestimmt werden. Sind schützende AK vorhanden, ist
gegenüber HA -Virus kann, zusätz-      ein aktueller Impfschutz gegeben.
lich zur Impfung, ein spezifisches
Immunglobulin zur postexpositio-       Sind schützende AK nicht nachweisbar, ist mit einer Grundimmunisierung
nellen Prophylaxe gegeben werden.      entsprechend dem aktuellen Impfplan zu beginnen. Für Personen älter als
                                       50 Jahre und für Personen mit anamnestischer Hepatitis sowie für Perso-
                                       nen, die sich lange in endemischen Regionen aufgehalten haben, wird eine
                                       derartige Antikörperbestimmung vor einer Erstimpfung/Auffrischungsimp-
                                       fung jedenfalls empfohlen. Durch eine Anti­körperkontrolle ca. 4 Wochen
                                       (2–6 Wochen) nach einer Impfung (vollständige Grundimmunisierung oder
                                       Auffrischungsimpfung) kann deren Effektivität überprüft werden.

                                       Folgende Personen sollten auf alle Fälle gegen Hepatitis-A-Virus geimpft
                                       werden: Kleinkinder vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung;
                                       HAV -gefährdetes Personal (auch Schüler und Studenten) medizinischer
                                       Einrichtungen, z. B. Pädiatrie, Infektionsmedizin, Labor (Stuhlunter­
                                       suchungen), Küchen- und Reinigungspersonal; alle in Lebensmittel­
                                       betrieben und in der Gastronomie tätigen Personen; Personal von
                                       Kinder­be­treu­ungs­einrichtungen und Einrichtungen für geistig Behinderte;
                                       Personal, das häufig mit Fäkalien in Kontakt kommt (z. B. Kanalisations-
                                       und Klärwerkpersonal); Personal plasmafraktionierender Unternehmen;
                                       Ersthelfer; Militärpersonal bei möglicher Exposition, speziell unter Feld-
                                       oder Übungsbedingungen; Personen mit häufigem Bedarf an
                                       Plasmaprodukten (z. B. Haemophile); nicht immune Personen mit
                                       chronischer Lebererkrankung wie z. B. HCV -Infizierte und HBV -Carrier;
                                       intravenös Drogenabhängige; Kontaktpersonen zu an Hepatitis-A-
                                       Erkrankten oder HAV -Ausscheidern; Personen mit Sexualverhalten,
                                       welches bezüglich Hepatitis A riskant sein kann.

HBV                                    Hepatitis B

IMPFUNG:                               Die Virusinfektion der Leber kann einen milden Verlauf mit unspezifischen
                                       Allgemeinsymptomen (Übelkeit, leichtes Fieber, Muskel- und Gelenks-
_Allgemein
 _          empfohlene Impfung im      schmerzen) nehmen oder mit einer schweren Leberfunktionseinschrän-
 Rahmen des Gratiskinderimpfpro-       kung mit Gelbfärbung der Haut und Bindehaut, Entfärbung des Stuhls
 grammes bei Kindern im 3. und         sowie Dunkelfärbung des Harns einhergehen. Detaillierte Informationen
 5. Monat, sowie im 11. bis            zur Erkrankung finden sich auf www.labors.at > Analysenverzeichnis >
 12. Lebensmonat.                      Hepatitis B.
_Auffrischungsimpfung
 _                       im 7. bis
 15. Lebensjahr. Fehlende Grundim-     Weltweit leben mehr als 2 Milliarden Menschen mit bestehender oder
 munisierung: Nachholen spätes-        abgelaufener Infektion. 350 Millionen Menschen sind chronisch infiziert, in
 tens bis zum Pflicht­schulaustritt.   Österreich leben etwa 42.000 chronische Virusträger. Etwa 600.000
_Grundimmunisierung
 _                      für            Menschen sterben weltweit pro Jahr an den direkten Folgen einer
 Erwachsene: 0/1/6 Monate.             HBV -induzierten Zirrhose oder durch Leberkrebs.
_Beschleunigtes
 _                Impfschema:
 0/1/2/6–12 Monate.                    Globale Statistiken zeigen, dass ca. 25 % der chronischen Virusträger als
_Schnellimmunisierung:
 _                                     Erwachsene an primärem Leberkrebs oder an Zirrhose sterben. HBV
 0/7/21 Tage, 12 Monate.               verursacht 60–80 % der weltweiten primären Leberkarzinome. Die WHO
_Auffrischungsimpfung
 _                       je nach       hat 2005 empfohlen alle Personen gegen Hepatitis B zu impfen, um welt-
 Impftiter.                            weit diese Erkrankung auszurotten. Spätestens zu Beginn des 13. Lebens-
_Indikationsimpfung.
 _                                     jahres sollte die Hepatitis B-Immunisierung bei allen abgeschlossen sein.
_Reiseimpfung.
 _
                                       Das Risiko nach einer Infektion eine chronische Hepatitis B zu bekommen
                                       hängt vom Infektionsalter ab: Geburt > 90 %; 1–6 Monate: 80 %;
12 | Impfungen

 1
  Impfstoff bis 15. Lebensjahr: Engerix-B®    7–12 Monate: 60 %, 1–4 Jahre: 35 %, Erwachsene: 10 %. In Österreich werden
 10 µg/0,5 ml, HBvax Pro 5 µg/0,5 ml          im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen alle Schwangeren
 2
   HBV-Immunglobin: Hepatect® 2 ml = 100 IE   mittels HB sAg Bestimmung auf das Vorliegen eine Infektion hin untersucht.
 i.v. oder Uman Big® 180 IE/ml i.m.           Bei einem positiven HB sAg Test sollten zur Bestätigung der Infektion noch
                                              folgende Tests durchgeführt werden: HB cAk, HB sAk, HB eAg/Ak,
                                              HBV -Viruslast. Neugeborene von HB sAg-positiven Müttern oder von Müttern
 SCHUTZWIRKUNG:                               mit unbekanntem HbsAg Status sollten nach der Geburt zum Nachweis/
                                              Ausschluss einer intrauterinen Infektion auf HB sAg und HB eAg getest
                                                                                                            1           2
 → Tabelle S. 13                              werden und innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt aktiv und passiv
                                              immunisiert werden. Evtl. wiederholte Gabe von HBV -Immunglobulin bis
                                              Serokonversion nach Impfung. Wird eine HB sAg Positivität der Mutter erst
                                              nach der Geburt festgestellt, kann die passive Immunisierung bis zu
                                              7 Tage nach der Geburt durchgeführt werden. Aktiv wird jedenfalls
                                              immunisiert. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme nimmt allerdings mit
                                              zunehmen­dem Zeitintervall kontinuerlich ab. 2. Teilimpfung nach 1 Monat.
                                              Serologische Kontrolle im Alter von 1 Jahr.

                                              Müttern, welche HB eAg-positiv sind, und HbsAg-positiven Müttern, deren
                                                                                                  7
                                              HB -Viruslast um den Zeitpunkt der Geburt über 10 /ml beträgt, wird –
                                              auch bei korrekter Immunisierung des Neugeborenen – vom Stillen abge-
                                                                                                    7
                                              raten. HB sAg-positive Mütter mit einer Viruslast < 10 /ml können ihre
                                              Kinder stillen, wenn das Neugeborene den Empfehlungen gemäß unmit-
                                              telbar nach der Geburt aktiv und passiv gegen Hepatitis B immunisiert
                                              worden ist und auch die weiteren empfohlenen Impfungen erhält.

                                              Wann immer ein erhöhtes Infektionsrisiko erkennbar ist, sollte der
                                              Immunstatus der betroffenen Risikoperson gegenüber dem Hepatitis-B-
                                              Virus mittels einer Antikörpertiterbestimmung (siehe unten) erhoben
                                              werden. Wenn nötig sollte in jedem Alter geimpft und der Impferfolg durch
                                              eine Titerbestimmung in einem Zeitraum von 1 bis 6 Monaten nach der
                                              dritten Impfdosis überprüft werden, da 5–10 % der Geimpften Antikörper
                                              nicht in ausreichendem Maße bilden. Wenn ein ausreichender Impferfolg
                                              dokumentiert werden kann und die Risikosituation erhalten bleibt, soll alle
                                              10 Jahre geimpft werden.

                                              Risikopersonen: alle in medizinischen Berufen tätige Personen (inkl.
                                              Schüler, Studenten); Personen mit Infektionsrisiko durch Blutkontakte mit
                                              möglicherweise infizierten Personen (Ersthelfer, Polizisten); Personen, die
                                              beruflich Injektionsnadeln einsammeln und entsorgen; Personal
                                              plasmafraktionierender Unternehmen; Personal von Einrichtungen für
                                              geistige Behinderte; Helfer sowie Mitarbeiter in der Betreuung/Versorgung
                                              von Flüchtlingen und Unterkünften für Flüchtlinge/Asylsuchende, auch in
                                              Erstanlaufstellen; Kontaktpersonen zu an Hepatitis B Erkrankten oder
                                              HB sAg-Trägern, sofern sie nicht bereits selbst immun oder selbst HB sAg-
                                              Träger sind; nicht immune Personen mit chronischer Lebererkrankung;
                                              Personen mit häufigem Bedarf an Plasmaprodukten (z. B. Hämophilie),
                                              Prädialyse- und Dialyse­patienten (höhere Impfdosis, z. B. 40 µg); Personen
                                              mit riskantem Sexualverhalten (Sexualpartner von HB sAg-Trägern,
                                              häufiger Wechsel von Sexualpartnern); intravenös Drogenabhängige;
                                              Reisende in Gebiete mit hoher Hepatitis-B-Verbreitung.
Labors.at | 13

                                                  HEPATITIS-B-IMPFUNG, IMPFERFOLGSKONTROLLE

                                                  Bei Personen, die eine vollständige Grundimmunisierung erhalten haben,
                                                  können von der aktuell gemessenen Konzentration der HB s-AK Rück-
                                                  schlüsse auf die Notwendigkeit weiterer Impfungen gezogen werden. Die
                                                  quantitative HB s-AK Bestimmung sollte in einem Zeitraum von 1 bis 6
                                                  Monaten nach der dritten Dosis durchgeführt werden.

Anti-HB s-Wert in mIE /ml              Auffrischungsimpfung
≥ 100                                  in 10 Jahren*
20–100                                 innerhalb von 1 Jahr
< 20                                   innerhalb von 3–6 Monaten** und Fortführung von wiederholten Impfungen
                                       entsprechend der Serologie

Die quantitative HB s-AK Bestimmung sollte in einem Zeitraum von 1–6 Monaten nach der dritten Teilimpfung
durchgeführt werden.
* ausgenommen Personen, die bei der ersten Impfung bereits > 50 Jahre sind.
  In diesem Fall sollte eine Antikörperkontrolle oder Auffrischungsimpfung bereits nach 5 Jahren durchgeführt werden.

** da keine serologische Vortestung vor der Impfung mehr durchgeführt wird, sollten Personen, die keine nachweisbaren
   Antikörper nach der Grundimmunisierung gebildet haben, zusätzlich auf HBs -Antigen und HB c-Antikörper untersucht werden,
   um eine vorliegende HBV -Infektion auszuschließen. Besteht eine HBV -Infektion, sind weitere Impfungen unnötig. Bei Personen bei denen sich als
   einziger Hinweis auf eine durchgemachte Hepatitis B ein positiver Test auf Anti Hbc Antikörper findet, sollte eine Impfung in Betracht gezogen
   werden, da man bei dieser Befundkonstellation nicht sicher von einer Immunität ausgehen kann.

                                                  Diese Empfehlungen gelten für gesunde, immunkompetente Personen mit
                                                  Infektionsrisiko. In gleicher Weise sollte auch bei Sexualpartnern von HB sAg-
                                                  positiven Personen vorgegangen werden. Bei Personen mit Immunsuppres-
                                                  sion oder chronischen Erkrankungen sind häufigere Kontrollen notwendig.

Postexpositionelle Prophylaxe bei möglicher Exposition mit HBV-haltigem Material
(wie z. B. Nadelstichverletzungen oder ähnliche Infektionsereignisse)

Patientenstatus                                                                  Maßnahmen

                                                                                                               b                             c
Impfstatus                  Serologie                                            Anti-HBs -   Impfung              Immunglobulingabe
                                                                                            a
                                                                                 Bestimmung                        Anti-HB s-   HBV -IG
                                                                                                                   Antikörper
                                                                                                                                                      Quelle: Impfplan Österreich 2018, Version 1 vom 5.1.2018

                            Bei früherer Titerkontrolle ≥ 100 mIE/ml             Nein                Nein                              Nein
                                                                                                                   Titer ≥ 20          Nein
Letzte Impfung              Bei früherer Titerkontrolle < 100 mIE/ml             Ja                  Ja            Titer < 20          Ja
≤ 10 Jahre
                            Keine Kontrolle                                      Ja                  Ja            Titer ≥ 20          Nein
                                                                                                                   Titer < 20          Ja

                                                                                       f
                            Bei früherer Titerkontrolle ≥ 100 mIE/ml             Nein                                                  Nein
                                                                                                                   Titer ≥ 20          Nein
Letzte Impfung              Bei früherer Titerkontrolle < 100 mIE/ml             Ja                  Ja            Titer < 20          Ja
> 10 Jahre
                            Keine Kontrolle                                      Ja                  Ja            Titer ≥ 20          Nein
                                                                                                                   Titer < 20          Ja

a
    Sofortige Blutabnahme zur quantitativen Anti-HBs-Bestimmung, wenn diese Titerbestimmung nicht binnen 48 Stunden möglich,
    als worst case annehmen, dass der Titer negativ ist (diese Blutabnahme dient auch zum HBV -Screening)
b
    eine Impfung sofort durchführen
c
    HBV-Immunglobulingabe möglichst sofort bzw. nach Vorliegen des Testergebnisses (vorzugsweise bis zu 72 Stunden nach der Exposition)
    bis spätestens 1 Woche nach Ereignis
f
    aus Gründen der Beweissicherung (Vorliegen einer Berufskrankheit) ist jedoch auch in diesen Fällen ein HBV-Screening notwendig
14 | Impfungen

Patientenstatus                                                                   Maßnahmen

                                                                                                                b                          c
Impfstatus                    Serologie                                           Anti-HBs -   Impfung              Immunglobulingabe
                                                                                             a
                                                                                  Bestimmung                        Anti-HB s-   HBV -IG
                                                                                                                    Antikörper
Nicht vollständige                                                                                                  Titer ≥ 20   Nein
                                                                                                        d
Impfserie                     –                                                   Ja                 Ja             Titer < 20   Ja

                                                                                        f               g
Impfung                       „non“ oder „low responder“                          Nein               Ja                               Ja

                                                                                        f               e
Keine Impfung                 –                                                   Nein               Ja                               Ja

 d
     Grundimmunisierung komplettieren
 e
     als erste Dosis der Grundimmunisierung
 f
     aus Gründen der Beweissicherung (Vorliegen einer Berufskrankheit) ist jedoch auch in diesen Fällen ein HBV-Screening notwendig
 g
     falls neuerliche Impfserie vorgesehen ist

                                                   Eine serologische Kontrolle des Impferfolges nach den in der Tabelle
                                                   angeführten Sofortmaßnahmen ist entsprechend den Vorgaben zur präex-
                                                   positionellen Immunisierung (Tabelle Seite 12) nach Abschluss der Immu-
                                                   nisierung anzuschließen.

 HPV                                               Humane Papillomaviren

 IMPFUNG:                                          Es sind mehr als 200 humane Papillomaviren bekannt, von denen etwa
                                                   40 Typen beim Menschen vor allem die Schleimhaut im Genitalbereich,
 _Seit
  _     2014 allgemein empfohlene                  aber auch im Mund- und Rachenbereich infizieren. Die Übertragung
  Impfung im Rahmen des                            erfolgt hauptsächlich durch Intimkontakt (sexuelle Übertragung). In
  Gratiskinderimpfprogramms im                     Mitteleuropa werden etwa 80 % aller Frauen und Männer im Lauf ihres
  10. bis 12. Lebensjahr vor dem                   Lebens mit HPV infiziert. Meist bildet sich die Infektion spontan zurück,
  Eintritt in das sexuell aktive Alter.            hinterlässt aber im Gegensatz zur Impfung keine dauerhafte Immunität.
  Impfschema bis zum vollendeten                   Wenn eine Infektion mit onkogenen Viren länger als 1 Jahr persistiert,
  15. Lebensjahr: 0/6–12 Monate                    besteht die Gefahr der Entwicklung von Neoplasien und invasiven
  (1 + 1); ab dem 15. Lebensjahr:                  Karzinomen.
  0/2/6–12 Monate.
 _Öffentliche
  _            Impfstellen bieten die              HP -Viren sind die Hauptursache für Krebsvorstufen und Krebserkrankun-
  Impfung bis zum 15. Lebensjahr                   gen im Bereich des Gebärmutterhalses, des Penis, der Vulva, des Anus
  vergünstigt an (Catch-up-Impfung).               und des Mund- und Rachenraumes. Die Typen 16 und 18 verursachen
 _In
  _ Österreich ist der 9-fach-Impf-                mehr als 70 % aller Zervixkarzinome (onkogene HPV ), die Typen 31, 33, 45,
  stoff Gardasil9 empfohlen. Er                    52 und 58 sind für weitere 20 % verantwortlich.
  enthält die Typen HPV 6, 11 (Geni-
  talwarzen) und 16, 18, 31, 33, 45,               Zur Frühdiagnose werden ein Abstrich vom Gebärmutterhals, eine
  52, 58.                                          Färbung nach Papanicolaou und bei verdächtigem Befund feingewebliche
 _Hinsichtlich
  _             der Notwendigkeit von              Untersuchungen nach Gewebsentnahme (Biopsie und/oder Konisation;
  Auffrischungsimpfungen müssen                    zirka 5.000 pro Jahr in Österreich) durchgeführt. In Europa werden jährlich
  weitere Daten abgewartet werden.                 33.500, in Österreich zirka 400 neue Fälle von Zervixkarzinom mit zirka
 _Eine
  _     HPV -Testung vor der Impfung               15.000 bzw. in Österreich 130–180 Todesfällen registriert.
  wird nicht empfohlen.
                                                   Die HPV-Typen 6 und 11 sind für über 90 % aller Genitalwarzen und Larynx-
                                                   papillome verantwortlich. Mehr als 1 % der sexuell aktiven Personen leiden
                                                   an Genitalwarzen.
Labors.at | 15

                                       Impfstoffe gegen onkogene Papillomviren sollten für Mädchen und
                                       Frauen – möglichst vor Eintritt in das sexuell aktive Alter – zur Anwendung
                                       kommen. Die Impfung von Knaben bzw. männlichen Jugendlichen ist prin-
                                       zipiell sinnvoll, besonders wenn ein Impfstoff verwendet wird, der auch vor
                                       Kondylom-verursachenden Viren schützt. Bis zum 30. Lebensjahr gilt für
                                       Mädchen und Frauen eine unbedingte Impfempfehlung, danach optional.
                                       Das Vorliegen von Kondylomen oder Dysplasien ist kein Ausschlussgrund
                                       für die Impfung, bedarf aber einer individuellen Aufklärung über die
                                       Reduktion von Rezidiven nach Behandlung und den fehlenden unmittelba-
                                       ren therapeutischen Effekt der Impfung. Bereits infizierte Personen dürfte
                                       die Impfung auch vor (autogenen) Reinfektionen schützen.

                                       Zur Unterbrechung der Infektionskette ist die Impfung von Personen
                                       beiderlei Geschlechts wichtig. Die gynäkologischen Vorsorgeuntersuchun-
                                       gen mit Abstrich (Pap-Abstrich) und ev. notwendige Behandlungen müssen
                                       ungeachtet der Impfung in den empfohlenen Abständen weiterhin durch-
                                       geführt werden. Nach Konisationen können durch die Impfung 2/3 der
                                       Rezidive verhidert werden.

Influenza

IMPFUNG:                               Influenzainfektionen (Grippe) sind schwere Atemwegserkrankungen, die
                                       mit starkem Krankheitsgefühl, hohem Fieber, Muskel- und Glieder-
_Indikationsimpfung
 _                    .                schmerzen, starken Kopfschmerzen, sowie Halsschmerzen und Husten
_Impfschema:
 _                                     einhergehen. Detaillierte Informationen zur Erkrankung finden sich auf
 Säuglinge und Kinder zwischen         www.labors.at > Analysenverzeichnis > Influenza.
 dem 6. Lebensmonat und dem
 vollendeten 9. Lebensjahr:            Senioren (> 65 Jahre), Säuglinge und Kleinkinder (< 4 Jahre) sind beson-
 bei erstmaliger Impfung 0/4 Wochen.   ders gefährdet, schwere Krankheitsverläufe zu erleiden. 90 % der Todes-
 Jugendliche und Erwachsene:           fälle fallen in diese Altersgruppen. Es gibt in Österreich pro Jahr ca. 1.000
 jährlich, am besten Ende Oktober.     Influenza-Todesfälle.
_Reiseimpfung.
 _               Influenzasaison auf
 der Südhalbkugel um ½ Jahr            Die jährliche Influenza-Impfung (Grippeimpfung) ist jedem zu empfehlen,
 verschoben.                           der sich und andere schützen will!
_Es
 _ gibt auch spezielle Impfstoffe
 für ältere Personen.                  Von besonderer Bedeutung ist die Impfung für alle Betreuungspersonen von
_Jährliche
 _          Impfung wegen Verän-       Säuglingen und Kleinkindern, aber auch für die Kinder selbst (ab dem 6. Le-
 derungen des Influenza-Virus          bensmonat), da diese ein besonders hohes Ansteckungsrisiko haben und
 notwendig.                            Schlüsselpersonen für die Ausbreitung der Erkrankung darstellen, d. h. die
                                       Impfung der Kinder schützt die Senioren zusätzlich. Da Influenza bei jungen
                                       Säuglingen besonders schwer verlaufen kann, ist eine Impfung der Betreu-
                                       ungspersonen (Eltern, Großeltern) angezeigt, solange die Kinder noch nicht
                                       selbst geimpft werden können. Auch Schwangere sind besonders gefährdet,
                                       daher wird die Impfung als gut verträgliche Totimpfung im 2. und 3. Trimenon
                                       vor (und eventuell auch noch während) der Influenzasaison (Oktober bis
                                       März) zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen empfohlen.

                                       Angehörigen von Gesundheitsberufen und Betreuungspersonen ist die
                                       Impfung dringend zu empfehlen, damit anvertraute Patienten und Perso-
                                       nen nicht angesteckt werden können.

                                       Personen mit erhöhter Gefährdung (chronische Lungen-, Herz-, Kreislauf-
                                       und Niererkrankungen, Stoffwechselkrankheiten, Immundefekte, Immun-
                                       suppression, starkes Übergewicht), Kinder ab dem 6. Lebensmonat bis zu
                                       4 Jahren, sowie Menschen > 50 Jahre und Personen in Schlüsselberufen
                                       sollten geimpft sein.
16 | Impfungen

                                       Auch als Reiseinfektion hat die Influenza beträchtliche Bedeutung, ein
                                       Schutz ist daher anzustreben.

                                       Da sich das Influenza-Virus von Epidemie zu Epidemie (von Jahr zu Jahr)
                                       verändert, müssen für neue Epidemien jeweils neue Impfstoffe hergestellt
                                       werden. Die Impfung muss daher jährlich mit dem jeweils aktuellen Impf-
                                       stoff durchgeführt werden. Die in Österreich zugelassenen Impfstoffe
                                       enthalten die von der WHO und der EMA empfohlenen aktuellen Impf-
                                       stämme (2 A und 2 B Influenzavirus-Stämme). Es lässt sich nicht vorher-
                                       sagen, ob die in Österreich auftretenden Virusstämme tatsächlich vom
                                       Impfstoff abgedekt werden. Geimpfte Personen haben aber einen milderen
                                       und kürzeren Krankheitsverlauf, weniger Komplikationen und benötigen
                                       seltener einen Krankenhausaufenthalt als Ungeimpfte.

                                       In Österreich sind trivalente und tetravalente Impfstoffe zugelassen. Im
                                       Sinne der breiteren Abdeckung sollten vor allem tetravalente Impfstoffe
                                       verwendet werden. Impfstoffe für Personen bis 65 Jahre sind nicht adju-
                                       vantiert und daher besonders gut verträglich.

                                       Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren sollten hingegen bevorzugt mit
                                       einem adjuvantierten Impfstoff (zugelassen ab dem vollendeten 65. Lebens-
                                       jahr) geimpft werden (trivalent). Dieser Impfstoff hat den Vorteil, dass er in
                                       dieser Altersgruppe höhere Antikörperspiegel induziert.

 Japanische Enzephalitis

 IMPFUNG:                              Diese durch Stechmücken übertragene Flaviviruserkrankung ist in weiten
                                       Teilen Asiens heimisch. Sie löst beim Menschen eine im klinischen Bild
 _Reiseimpfung
  _              bei Aufenthalten in   der FSME ähnliche, meist jedoch schwerer verlaufende Meningitis/Enze-
  den Endemiegebieten Asiens.          phalitis mit altersabhängiger Letalität ansteigend bis über 30 % aus.
 _Die
  _   Impfindikation richtet sich      Detaillierte Informationen zur Erkrankung finden sich auf www.labors.at >
  nach Jahreszeit, Reiseroute und      Analysenverzeichnis > Japan B Enzephalitis.
  Reisestil.
 _Zwei
  _    Teilimpfungen im Abstand        Als Impfstoff steht seit Mai 2009 ein Ganzvirus-Totimpfstoff zur Verfügung.
  von ca. 4 Wochen. Da­nach besteht    Es liegen ausreichende präklinische und klinische Studien vor.
  ein Schutz für 6–12 Monate.
  Auffrischungs­impfung nach           Der Impfstoff ist für Erwachsene, Jugendliche, Kinder und Säuglinge ab
  12–24 Monaten empfohlen.             dem 2. Lebensmonat zugelassen.

                                       Der Impfstoff ist nicht für Schwangere freigegeben.

 Masern

 IMPFUNG:                              Masern sind eine durch einen typischen Hautausschlag gekennzeichnete
                                       fieberhafte, für Kinder (< 1Jahr) und für Erwachsene besonder gefährli-
 _Allgemein
  _         empfohlene Impfung im      che, Infektionskrankheit mit Beteiligung der oberen Luftwege. Häufige
  Rahmen des Gratiskinderimpf-         (20 %) Komplikationen einer Maserninfektion sind Otitis media (Mittelohr-
  programms bei Kindern als 3-fach     entzündung) und Pneumonie (Lungenentzündung). Die Häufigkeit einer
  Kombinationsimpfung MMR              Masernenzephalitis (Gehirnentzündung) beträgt etwa 1–2 pro 1.000
  (Masern, Mumps, Rötein).             Masern­infektionen, davon verlaufen 25 % letal. ⅓ der Überlebenden hat
 _Erstimpfung
  _           im 1. Lebensjahr (ab     bleibende schwere Folgeschäden. Dazu kann sich als Spätfolge in 1 Fall
  dem vollendeten 9. Lebensmonat):     pro 5.000–10.000 Infektionen das langsam tödliche Krankheitsbild einer
  Zweitimpfung nach 3 Monaten.         subakut sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE ) entwickeln.
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