ARGENBÜHL im Allgäu - Gemeinde Argenbühl

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ARGENBÜHL im Allgäu - Gemeinde Argenbühl
Amtsblatt der Gemeinde

         ARGENBÜHL im Allgäu
 Christazhofen, Eglofs, Eisenharz, Göttlishofen, Ratzenried, Siggen

Nr. 1                                                                                           07. Januar 2021

                         Rückblick auf das Jahr 2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Jahr 2020 ist seit wenigen Tagen zu Ende. Es wird in Rückblicken oft davon gesprochen, dass uns
das abgelaufene Jahr in Erinnerung bleiben wird. Oft nur eine Floskel werden wir vermutlich alle diesen
Satz für das Jahr 2020 unterschreiben. Die Corona-Pandemie hat unser Leben geprägt. In allen
Lebensbereichen mussten wir bereits im Frühjahr Einschränkungen in einem bisher nicht gekannten
Umfang erleben. Kontaktbeschränkungen wurden erlassen. Die Grenzen wurden geschlossen.
Gaststätten, Übernachtungsbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Friseure und viele weitere Einrichtungen
und Betriebe mussten über Wochen schließen. Ebenso die Kindergärten und die Schulen. Gottesdienste
waren nicht mehr möglich. Turnhallen, Sportplätze und Spielplätze wurden gesperrt. Der Süden von
Deutschland mit Baden-Württemberg und Bayern war zu Beginn der Pandemie mit am stärksten
betroffen. Innerhalb von Baden-Württemberg wiederum war es der Landkreis Ravensburg, der anfangs
hohe Infektionszahlen hatte. Nach der ersten Welle im Frühjahr bewegte sich das Infektionsgeschehen
im Laufe des Sommers und des Frühherbstes in ganz Deutschland auf einem niedrigen Niveau. Auch
bei uns hier in Argenbühl kehrte etwas Ruhe und eine Rückkehr zu einer gewissen Normalität ein,
allerdings weiterhin mit Einschränkungen verbunden. Dynamisch steigende Fallzahlen führten Anfang
November zum zweiten Lockdown. Unsere Gemeinde ist in dieser zweiten Welle besonders stark
betroffen. Zwischen Mitte November und Mitte Dezember stieg in Argenbühl die Zahl der positiv
getesteten Personen innerhalb eines Monats von 33 auf 123. Zum Ende des Jahres waren es dann 142.
Besonders betroffen macht uns dabei der Tod von sechs Mitbürgerinnen und Mitbürger, die an oder mit
Covid-19 gestorben sind.
Was Mut und Zuversicht macht ist der Gemeinsinn und die Solidarität, die sich in der Krise auch bei uns
hier in Argenbühl gezeigt haben. Sei es mit der Hilfe für ältere Mitbürger beim Einkaufen oder in der
Unterstützung unserer Vereine, die ebenfalls sehr unter den Corona-bedingten Einschränkungen leiden.
Erfreulich ist, dass auch über neun Monate nach Beginn der Pandemie die Akzeptanz und die Einsicht
vor Ort in die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie bzw. ihrer
Folgen immer noch da ist.

Aber auch in der Krise muss der Blick nach vorne gehen. Trotz der Corona-Pandemie haben wir in der
Gemeinde in den letzten 12 Monaten einiges erreicht. Der nachfolgende Rückblick soll uns nochmals in
Erinnerung rufen, was im Jahr 2020 bei uns in Argenbühl alles passiert ist und Ihnen damit die
Möglichkeit geben, die Entwicklung unserer Gemeinde zu beurteilen.

Kinder, Familie und Soziales
Kindergärten
Auch im abgelaufenen Jahr haben sich die Kinderzahlen in Argenbühl positiv entwickelt. Deshalb wurde
der Ausbau der Kinderbetreuungskapazitäten weiter forciert. Dabei müssen gleichzeitig die vorhandenen
räumlichen Möglichkeiten maximal ausgenutzt werden. Zudem entsteht im laufenden Betrieb ein deutlich
höherer Personalbedarf. Die Erweiterungsmaßnahmen an den Standorten Ratzenried und Eisenharz
werden außerdem spürbare Auswirkungen auf den laufenden Betrieb haben und die zeitweilige
Auslagerung und Unterbringung in Ausweichräumen von U-3 (Kinder unter drei Jahren) und
Ü-3-Gruppen (Kinder über drei Jahren) erforderlich machen.

Herausgeber, Verlag, Verantwortung für den Inhalt: Bürgermeisteramt Argenbühl, Rathaus Eisenharz, Redaktion: 07566/9402-40,
Fax: 07566/9402-90, E-mail: amtsblatt@argenbuehl.de; Druck: PS Schilder & Werbetechnik, Stephanusstr. 2, 88260 Argenbühl
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Es zeichnet sich ab, dass sich der Kinderbetreuungsbedarf auch in den nächsten Jahren weiter erhöht.
Gründe dafür sind die sich ändernden Anforderungen an Qualität und Umfang der Kinderbetreuung, die
positive Entwicklung der Kinderzahlen und die steigende Betreuungsquote bei den Kindern unter drei
Jahren. Die Gemeinde Argenbühl arbeitet an einem langfristigen und umfassenden Ausbau der
Kinderbetreuungskapazitäten.
Im Ratzenried wurde im abgelaufenen Jahr mit den Arbeiten zur Erweiterung des Kindergartens
begonnen. Nach Fertigstellung der Erweiterung soll der Kindergarten in Ratzenried Platz für drei
Ü-3-Gruppen und zwei U-3-Gruppen bieten. Die Rohbaugewerke sind weitgehend abgeschlossen. Im
neuen Jahr wird mit den Ausbauarbeiten und den technischen Gewerken begonnen, dann werden auch
die Verbesserungen und baulichen Anpassungen in den Bestandsräumlichkeiten realisiert. Aufgrund der
Baumaßnahme ist bereits seit Herbst die U-3-Gruppe interimsweise im Josefshaus untergebracht. Ab
dem neuen Jahr werden auch die Ü-3-Gruppen vorübergehend im Josefshaus bzw. in Räumlichkeiten in
der Schule Ratzenried unterkommen. Ein ganz herzlicher Dank an die Kirchengemeinde Ratzenried,
dass sie das Josefshaus für die Unterbringung der ausgelagerten Kindergartengruppen zur Verfügung
stellt und während dieser Zeit auf die Nutzung ihrer Räumlichkeiten verzichtet. Die Fertigstellung der
gesamten Baumaßnahmen ist für den nächsten Sommer vorgesehen.
In Eisenharz wurden die Planungen für die Erweiterung des Kindergartens weitergeführt und nochmals
intensiv überarbeitet. Aufgrund der sich im Zuge der Corona-Krise ergebenden Unsicherheiten,
insbesondere in finanzieller Hinsicht, hat der Gemeinderat im Sommer 2020 beschlossen, den
Terminplan für die Realisierung der Erweiterung nach hinten zu verschieben. Der Baubeginn bzw. die
notwendigen Abbrucharbeiten sind nun im späten Frühjahr 2021 vorgesehen.
Die Waldgruppe des Kindergartens Eglofs ist im Frühjahr nun in ihrem endgültigen Domizil im Wald bei
Untervorholz angekommen. Die Einweihung und Segnung musste Anfang Oktober Corona-bedingt im
kleinen Kreis und in kleinem Umfang stattfinden. Trotzdem konnte man sehen, dass es den
Waldfüchsen dort sehr gut gefällt.
Außerdem wurde im Herbst mit der kurzfristigen Realisierung eines Behelfsanbaus an den Kindergarten
Eglofs mit einem weiteren Gruppenraum für die Ü-3-Betreuung begonnen. Dieser soll im neuen Jahr
fertiggestellt werden und zur Verfügung stehen. Die Baukosten belaufen sich auf rund 80.000 Euro.
Im Kindergarten Christazhofen wurde die naturnahe Gestaltung des Außenbereichs fertiggestellt. Der
Kindergarten wurde in den siebziger Jahren erstellt. Die heute vorhandenen Spielgeräte und
Spielhäuschen wurden mit Hilfe von Spenden und Eigenleistung der Eltern in den vergangenen Jahren
immer wieder ergänzt. Mit dem nun realisierten neuen Außenbereich können neue pädagogische
Konzepte umgesetzt werden.

Schule
Die Gemeinschaftsschule Eglofs hat für das Schuljahr 2020/2021 eine Rekordzahl an Anmeldungen für
die fünfte Klasse verzeichnet. Insgesamt 76 Kinder hatten den Wunsch, auf die Gemeinschaftsschule
Argenbühl zu wechseln, davon kamen 35 Mädchen und Jungen aus den Argenbühler Grundschulen.
Aber auch über die Gemeinde- und die Landesgrenze hinaus genießt die Gemeinschaftsschule einen
guten Ruf. Aus den Städten und Gemeinden in der württembergischen und bayrischen Nachbarschaft
kamen über 30 Anmeldungen. Diese konnten nicht alle berücksichtigt werden. Die Klassenstufen 5 setzt
sich nun aus 67 Schülerinnen und Schüler, darunter zwei Inklusionskinder, in drei Klassen zusammen.
Am Ende dieses besonderen Jahres können wir auch sagen, dass die Gemeinschaftsschule im Bereich
der Digitalisierung nicht nur einen Schritt vorangekommen ist. Durch die Einführung von Tablets und der
Schaffung der dafür notwendigen Infrastruktur ist die Schule für die Zukunft gut gerüstet. Seit Mitte
November wird im Unterricht „offiziell“ mit den Tablets gearbeitet.

An den Grundschulen in Eglofs und Eisenharz wurden in verschiedenen Klassenräumen
Schallschutzdecken um Umfang von über 40.000 Euro installiert. Damit ist nun in allen
Unterrichtsräumen die raumakustische Situation deutlich verbessert. Daneben wurden die
Außenanlagen in Eglofs und Eisenharz mit verschiedenen kleineren Maßnahmen aufgewertet.

Senioren
Als Ergebnis des Bürgerbeteiligungsprozess „Altwerden in Argenbühl“ hat sich insbesondere in
Ratzenried einiges im Hinblick auf die Schaffung von Angeboten für hilfsbedürftige ältere Bürger getan.
Initiiert und getragen werden diese Angebote vor allem vom Verein „Altwerden in Ratzenried“. Zu
nennen sind hierbei die Hilfen im Alltag und das Mobilitätsangebot „Argenmobil“. Daneben besteht ein
großes Bedürfnis nach einer altersgerechten Wohnanlage. Eine sogenannte Pflege-Wohngemeinschaft,
eine Tagespflege und seniorengerechte Wohnungen ggfs. mit Serviceangeboten sind dabei mögliche
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Bausteine. In Ratzenried gibt es mehrere mögliche Standorte für eine solche Anlage. Die Möglichkeit
einer Realisierung in der Dorfmitte wurde näher geprüft und im November im Gemeinderat öffentlich
vorgestellt. Dieser Standort beinhaltet funktional und gestalterisch aus meiner Sicht die größten
Chancen aber auch Herausforderungen. Bei den alternativen Standorten erscheint eine Realisierung
offensichtlich als machbar. Die Machbarkeitsstudie beschränkte sich auf den Standort in der Dorfmitte
um zu klären, ob dieser Standort überhaupt möglich ist. Eine Standortdiskussion auch mit der
Bürgerschaft, wie dies bereits für den Turnhallenstandort in Eisenharz praktiziert wurde, und eine
endgültige Entscheidung stehen allerdings noch aus. In einem ersten Schritt soll zuvor ein
professioneller Betreiber für eine Seniorenwohnanlage in Ratzenried gesucht werden. Dieser ist die
Voraussetzung für die Realisierung eines solchen Projekts.

Flüchtlinge / Schutzsuchende
Zum Jahresende 2020 leben in Argenbühl 113 Flüchtlinge. Ein kleiner Teil wohnt momentan noch in
Ratzenried in der Erstunterkunft. Die Bewohner dort werden vom Landratsamt Ravensburg versorgt. Die
Mehrzahl wohnt in kommunalen Wohnräumen in der sogenannten Anschlussunterbringung. Ein paar
wenige haben es geschafft, mit Hilfe von Ehrenamtlichen privaten Wohnraum zu finden.
Die Betreuung der Flüchtlinge liegt nach wie vor in der Hand des Landratsamts Ravensburg, das
zuständig ist für die Aufgabe des Integrationsmanagements. Gemeinde und Integrationsmanager/-in
arbeiten aufgrund der momentanen schwierigen Situation dabei eng zusammen.
An dieser Stelle möchte ich mich im Namen der Gemeinde bei allen denjenigen ganz herzlich bedanken,
die sich im abgelaufenen Jahr in der Flüchtlingsarbeit bei uns in Argenbühl engagiert haben.

Wohnen
Im Jahr 2020 wurden die Erschließungsarbeiten für den dritten Teil des Baugebiets Christazhofen-West
mit sechs Bauplätzen durchgeführt.
Die Nachfrage nach Baumöglichkeiten ist hoch. Eine Vielzahl von Interessenten hat sich im
abgelaufenen Jahr wieder bei der Gemeinde Argenbühl um einen Bauplatz beworben. Aufgrund des
überschaubaren Angebots sowie der nachhaltigen und maßvollen Vergabepolitik der Gemeinde konnte
nur ein geringer Teil dieser Bewerbungen berücksichtigt werden. Um der Wohnraumnot entgegenwirken,
will die Gemeinde Argenbühl auch künftig die Möglichkeit bieten, Wohneigentum zu schaffen.
In Eglofs läuft derzeit das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Fuchsbühl Erweiterung“. Im
abgelaufenen Jahr wurde der Bebauungsplanentwurf ausgebarbeitet und öffentlich ausgelegt.
Umfangreiche Stellungnahmen wurden dazu abgegeben. Aufgrund der Stellungnahmen wurde der
Entwurf nochmals überarbeitet. Der Gemeinderat hat darüber im Dezember beraten. Ab Januar 2021
erfolgt eine weitere Auslegung. Die Beschlussfassung über den Bebauungsplan ist für das neue Jahr
vorgesehen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Brauereiwiese Erweiterung“ fand im Januar 2020 die
vorzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Foyer der Schule Ratzenried statt. Der Entwurf des
Bebauungsplans wurde ausgearbeitet und im November 2020 vom Gemeinderat gebilligt und
anschließend öffentlich ausgelegt. Im Jahr 2021 ist für diesen Bebauungsplan ebenfalls die
Beschlussfassung vorgesehen.
Außerdem wurde für den Bebauungsplan „Rummels“ im abgelaufenen Jahr vom Gemeinderat der
Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser Bebauungsplan umfasst die bauliche Entwicklung in Eisenharz
ortsauswärts Richtung Bundesstraße auf der linken, östlichen Seite. Neben der Schaffung von
Wohnraum ist die Ausweisung von Mischgebietsflächen sowie einer Fläche für die Realisierung der
neuen Turn- und Festhalle vorgesehen. Im März wurde die Bürgerschaft im Rahmen einer öffentlichen
Informationsveranstaltung im Bürgersaal in Eisenharz über die Planung informiert. Derzeit wird der
Entwurf des Bebauungsplans ausgearbeitet.
In allen drei Baugebieten sollen aufgrund des hohen Wohnungsdrucks und dem Ziel, den
Flächenverbrauch gering zu halten, nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch Doppelhäuser,
Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser entstehen.

Die Vergabe von Bauplätzen in Argenbühl erfolgt auf der Basis eines Punktesystems, das im Jahr 2016
vom Gemeinderat beschlossen wurde. Insgesamt hat sich dieses Punktesystem sehr bewährt, nach vier
Jahren praktischer Umsetzung ist eine kritische Prüfung und Aktualisierung sinnvoll. Im abgelaufenen
Jahr wurden die Vergabekriterien deshalb vom Gemeinderat nochmals eingehend beraten, überarbeitet
und ergänzt. Mit diesen überarbeiteten Kriterien ist auch in den nächsten Jahren eine transparente und
rechtssichere Vergabe der Bauplätze gewährleistet.
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Einrichtungen
Feuerwehr
Die Gemeinde Argenbühl ist sich der Bedeutung der Feuerwehr bewusst und hat deshalb auch im
vergangenen Jahr wieder in eine sach- und zeitgerechte Ausstattung investiert. Die Feuerwehrabteilung
Göttlishofen hat im November ihr neues Tragkraftspritzenfahrzeug erhalten. Einschließlich der Beladung
hat es rund 162.000 Euro gekostet. Von Seiten des Landes erhalten wir dafür eine Förderung in Höhe
von 40.000 Euro.
Auf den Weg gebracht wurde die Beschaffung eines neuen Schlauchwagens ebenfalls für die Abteilung
in Göttlishofen. Die entsprechenden Aufträge im Umfang von ca. 140.000 Euro wurden erteilt. Die
Lieferung wird im Jahr 2021 erfolgen. Im neuen Jahr wird dann auch die Beladung für den
Schlauchwagen beschafft.

Friedhof
Die Entwicklung hin zu Urnenbestattungen wird immer stärker. Die Gemeinde Argenbühl hat darauf
bereits vor einigen Jahren reagiert und Urnengräber und Urnengemeinschaftsgräber auf den
gemeindeeigenen Friedhöfen bereitgestellt. In Eglofs wurden jetzt wieder 24 neue Urnengrabfelder für
rund 22.000 Euro hergerichtet, um dem wachsenden Bedürfnis nach dieser Bestattungsform gerecht zu
werden.
In Ratzenried wurde die neoromanische Friedhofskapelle saniert. Sie erstrahlt nun wieder in neuem
Glanz.

Turnhalle Eglofs / PanoramaBad
In der Turn- und Festhalle Eglofs und im PanoramaBad wurden wesentliche Teile der Lüftungsanlage
erneuert. Dafür sind Kosten in Höhe von rund 80.000 Euro angefallen. Gleichzeitig wurde der untere
Eingangsbereich in die Turnhalle vom Sportplatz her saniert und modernisiert.

Umwelt, Verkehr und Infrastruktur
Energie
Die Gemeinde Argenbühl ist im Jahr 2020 dem Klimaschutzpakt Baden-Württemberg beigetreten. Die
Folgen eines weiter fortschreitenden Klimawandels stellen weltweit, aber auch für uns in Argenbühl eine
ernste Bedrohung unserer Lebensgrundlagen dar. Um diesen Entwicklungen wirksam entgegenzutreten
braucht es ein konsequentes Handeln vor Ort. Alle sind dazu aufgerufen, ihren Beitrag zum Klimaschutz
zu leisten. Die Gemeinde Argenbühl hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 eine
weitgehend klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Dazu wurde vom Gemeinderat beschlossen, die
Energieagentur Ravensburg mit der Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz zu beauftragen. Die
Ergebnisse sollen Anfang 2021 im Gemeinderat vorgestellt werden.

Gewässer/Hochwasserschutz
Die Hochwasserschutzmaßnahmen in Eglofstal betreffen zwei Teilbereiche. Zum einen den
Hochwasserschutz an der Oberen Argen, der in der Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg liegt.
Zum anderen den Hochwasserschutz am Tobelbach, für den als Gewässer 2. Ordnung die Gemeinde
zuständig ist.
Das Planfeststellungsverfahren zum „Hochwasserschutz Eglofstal an der Oberen Argen“ wurde
abgeschlossen. Wir warten alle, dass die Maßnahme, insbesondere die Errichtung eines bis zu ca.
1,50 m hohen Erddammes oberhalb der Siedlung Eglofstal vom Land Baden-Württemberg nun zügig
realisiert wird. Die Gemeinde muss sich an den Kosten der Hochwasserschutzmaßnahmen Argen mit
30 Prozent beteiligen. Dies entspricht laut Kostenschätzung einem Betrag von etwa 37.500 Euro. Die
finanziellen Mittel der Gemeinde stehen bereit. Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Maßnahmen
haben sich nach den ergiebigen Regenfällen im Mai 2019 erneut gezeigt.
Die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Tobelbach durch die Gemeinde wurde dagegen im
abgelaufenen Jahr durchgeführt. Realisiert wurde hier ein ganzes Maßnahmenbündel beginnend vom
Tobel oberhalb von Eglofstal bis auf Höhe des Gewerbegebiets Eglofstal. Die Abrechnung ist noch nicht
abgeschlossen. Die Gesamtkosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf rund 200.000 EUR.
Die Gemeinde kann hierfür einen Zuschuss des Landes in Höhe von rund 50.000 EUR erwarten.
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Straßen, Wege, Plätze
Auch im vergangenen Jahr wurde das Straßennetz der Gemeinde Argenbühl mit umfassenden kleineren
und größeren Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten in Schuss gehalten. Der Schwerpunkt lag dabei
im Aufbringen neuer Splittdecken. Daneben wurden im Jahr 2020 weitere umfangreiche
Baumaßnahmen im Bereich der Straßen, Wege und Plätze realisiert oder auf den Weg gebracht.

In Eglofs wird gegenüber dem alten Spritzenhaus beim neu geplanten Wohn- und Geschäftshaus mit
dem künftigen Dorfladen ein neuer öffentlicher Parkplatz erstellt. Der Auftrag im Umfang von rund
120.000 Euro wurde im September vergeben. Die Realisierung ist für das erste Quartal 2021
vorgesehen. Fertiggestellt in diesem Bereich ist der neue „Vesperplatz“, der mit Mitteln aus dem
Leader-Programm gefördert wird.
Die Sicherstellung der Nahversorgung ist der Gemeinde Argenbühl ein äußerst wichtiges Anliegen. Ein
privatwirtschaftlich betriebener Laden in Dörfern unserer Größenordnungen ist alles andere als
selbstverständlich. Die Gemeinde schafft deshalb Rahmenbedingungen, damit solche Angebote möglich
sind.
In Christazhofen wurde im Bereich des Gasthauses Hirsch in der Ortsmitte der Außenbereich neu
gestaltet. Die Maßnahme wird über das ELR-Programm (Programm Entwicklung Ländlicher Raum) vom
Land gefördert. Gleichzeitig werden die Brandschutzmaßnahmen zum Erhalt des Obergeschosses im
Gasthaus Hirsch als Veranstaltungsraum über eine Förderung aus dem Leader-Programm unterstützt.
In einem weiteren Schritt soll der Bereich der Ortsmitte in Christazhofen beim Pfarrhaus aufgewertet
werden und mehr Aufenthaltsqualität erhalten. Für die Maßnahme mit einem Umfang von rund
160.000 Euro wurde von Seiten der Gemeinde ein Antrag im Rahmen des ELR-Programms gestellt. Die
Entscheidung über den Antrag steht noch aus.
Fertiggestellt wurde kurz vor dem Wintereinbruch der kurze Radweglückenschluss an der Landesstraße
265 Christazhofen – Isny zwischen der Einmündung der Gemeindestraße nach Oberharprechts und der
Kreisstraße nach Eisenharz. Für diese Maßnahme erhält die Gemeinde einen Zuschuss aus dem
Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes Baden-Württemberg.

Im November wurde vom Gemeinderat beschlossen, sich am Bau eines Geh- und Radwegs bei
Ratzenried zwischen der Abzweigung nach Buchen und Neumühle durch den Landkreis Ravensburg als
Straßenbaulastträger der Kreisstraße 8025 zu beteiligen. Gleichzeitig soll dieser Geh- und Radweg auf
Kosten der Gemeinde um 0,50 Meter auf 3,00 Meter ausgebaut werden und gleichzeitig als
Wirtschaftsweg für die Landwirtschaft dienen. Für den Radwegbau wird eine Förderung nach dem
Förderprogramm des Landes für Straßenbaumaßnahmen (LGVFG-Programm) beantragt. Für die
Kosten der Verbreiterung als Wirtschaftsweg wird der Gemeinde vom Flurbereinigungsamt eine
Förderung nach dem Förderprogramm zur Verbesserung landwirtschaftlicher Wege in Aussicht gestellt.
Nach der ersten Kostenschätzung belauft sich der Anteil der Gemeinde nach Abzug der Förderungen
auf insgesamt knapp 160.000 Euro. Im Zuge dieser Maßnahme soll zusätzlich die in diesem Bereich
verlaufende Wasserleitung erneuert und ein Leerrohr für die Breitbandversorgung verlegt werden.
Der Gemeinde ist bewusst, dass ein Geh- und Radweg entlang der Landesstraße L 320 Richtung
Bahnhof Ratzenried bis zur Abzweigung nach Zurwies von vielen als wichtiger angesehen wird.
Allerdings ist für diesen Geh- und Radweg das Land Baden-Württemberg in der Pflicht. Engagement und
Initiative von dieser Seite halten sich aber in überschaubaren Grenzen und sollten uns nicht von anderen
Radwegeprojekten abhalten.

Auf den Weg gebracht wurde der Neubau der Brücke im Zuge der Gemeindestraße zwischen
Briegelmühle und Hengle. Die Kosten hierfür belaufen sich nach der ersten Schätzung einschließlich der
geplanten Sohlgleite auf rund 210.000 Euro. Die Aufnahme der Maßnahme in das LGVFG-Programm
wurde auch hier beantragt. Die Entscheidung steht noch aus. Erst danach kann ein etwaiger
Förderantrag gestellt werden. Die bauliche Realisierung ist für das Jahr 2022 vorgesehen.

Die Sanierung von Brücken ist in den letzten Jahren eine Daueraufgabe. Die Instandsetzung oder
Erneuerung dieser Bauwerke erfordern zudem immer einen hohen finanziellen Aufwand. Die Brücke
über die Obere Argen bei Mühlbolz ist erneuerungsbedürftig. Die Kosten belaufen sich nach ersten
Schätzungen auf rund 700.000 Euro. Nach intensiven und langen Gesprächen mit dem
Regierungspräsidium Tübingen konnte erreicht werden, dass für diese Maßnahme eine finanzielle
Förderung durch das Land in Höhe von rund 380.000 Euro in Aussicht gestellt wird. Nur durch diese
Förderung ist die Durchführung der Maßnahme für die Gemeinde Argenbühl möglich.
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Der Gemeinderat hat im November 2020 die Realisierung der Maßnahme beschlossen. Die Erstellung
der Planung sowie die Bauausführung sind im Zeitraum 2021/2022 vorgesehen.

Neben diesen baulichen Maßnahmen wurde im Jahr 2020 ein Lärmaktionsplan für die Gemeinde
Argenbühl aufgestellt. Gegenstand dieser Lärmaktionsplanung ist allerdings nur die Bundesstraße B 12,
da nur hier die vorgeschriebenen Verkehrsmengen erreicht werden. Eine wesentliche Maßnahme im
Lärmaktionsplan ist die Reduktion der Geschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt Eglofstal von 60 km/h auf
50 km/h. Die Umsetzung dieser Maßnahme liegt im Verantwortungsbereich der Straßenverkehrsbehörde
beim Landratsamt Ravensburg.

Breitbandausbau
Im Jahr 2020 wurde mit dem Bau des ersten Trassenabschnitts des Backbonenetzes begonnen. Auf
rund 15 Kilometern Länge wird dieses Rückgrat des Breitbandnetzes in acht Abschnitten von Au über
Meggen nach Göttlishofen, weiter bis Siggen, von dort über Eisenharz nach Eglofs und schlussendlich
bis zum Weiler Aschen realisiert. Damit wird ein wesentlicher Teil des Grundgerüsts für die
flächendeckende Anbindung des Gemeindegebiets an das Glasfasernetz in den kommenden Jahren
gelegt.
Die ersten, die von der Verlegung des Backbone-Trasse profitieren, sind die rund 300 Haushalte, die in
direkter Umgebung der Trasse liegen. Sie werden im Zuge der Verlegung mit angeschlossen und dürfen
sich auf zeitnahe Übertragungsraten im gigabitfähigen Bereich freuen. Die reinen Baukosten für dieses
Projekt belaufen sich auf rund 3,5 Mio. Euro netto. Von Bund und Land erhält die Gemeinde eine
Förderung in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Kosten.
Der Baufortschritt im zweiten Halbjahr 2020 war beachtlich. Insgesamt wurden bereits rund 2,6 Mio.
Euro verbaut. Bis zum witterungsbedingten Stopp der Bauarbeiten Anfang Dezember war die Baufirma
bereits auf der Strecke zwischen Eisenharz und Eglofs. In Göttlishofen wurde von der Gemeinde im
Zuge dieser Maßnahme die Straßenbeleuchtung erneuert und verbessert. Zudem hat die NetzeBW im
Rahmen einer Mitverlegungsmaßnahme das Strom-Mittelspannungsnetz zwischen Meggen und
Bliderazhofen erdverlegt. Insgesamt eine komplexe Maßnahme mit vielen Beteiligten und hohem
Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand. Die Arbeiten für den Bau des Backbonenetzes werden im
kommenden Jahr weitergeführt, geplanter zeitlicher Abschluss ist das Frühjahr 2022.
Neben dieser großen Maßnahme wurden im Rahmen von Baumaßnahmen der Wasserversorgung und
im Rahmen von Straßenbauarbeiten Breitband-Leerrohre im Umfang von rund 260.000 Euro mitverlegt.

Ein besonderer Dank geht im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau und den Baumaßnahmen zur
Sanierung und Erneuerung des Wassernetzes an die betroffenen Grundstückseigentümer und
Landwirte. Ohne deren Kooperation, Zusammenarbeit und Bereitstellung ihrer Grundstücke für die
Verlegung der verschiedenen Leitungen und Medien wären diese wichtigen Infrastrukturmaßnahmen in
dieser Form nicht realisierbar. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön.

Die Backbonemaßnahme ist allerdings nur der erste Schritt auf dem Weg der Erschließung der
Gemeinde mit Breitband. Bereits im Oktober 2020 hat der Gemeinderat auf der Basis einer
überarbeiteten Masterplanung für die gesamte Gemeinde Argenbühl mit der Freigabe der Förderanträge
für den Glasfaserausbau in den „Weißen Flecken“ sowie der Anbindung der Gewerbegebiete und der
Schulen die Voraussetzungen für den weiteren Breitbandausbau geschaffen.
Unter „Weißen Flecken“ werden alle Gebäude gefasst, deren Datenversorgung derzeit weniger als
30 Mbit/s beträgt. In Argenbühl sind dies fast 700 Stück. Der Förderantrag umfasst deshalb auch ein
Bauvolumen in Höhe von rund 13,8 Mio. Euro. Die Anbindung der drei Gewerbegebiete in Göttlishofen,
Eisenharz und Eglofstal wird auf rund 625.000 Euro und die Erschließung der Schulen in Ratzenried und
Christazhofen auf rund 630.000 Euro geschätzt. Die Schulen in Eisenharz und Eglofs werden bereits
über die laufende Baumaßnahme angebunden. Dieses Bauvolumen ist für die Gemeinde Argenbühl in
personeller Hinsicht eine riesige Herausforderung und finanziell nur unter Berücksichtigung der
Förderung von Bund und Land darstellbar. Seit Anfang liegen die Förderbescheide des Bundes vor. Die
Kofinanzierung beim Land Baden-Württemberg ist beantragt. Anfang des neuen Jahres ist im
Gemeinderat im nächsten Schritt dann über die Ausschreibung der Planungsleistungen zu beraten.

Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung
Der Neubau des Hochbehälters Isnyberg – Hochzone konnte im abgelaufenen Jahr fertiggestellt
werden. Der neue Hochbehälter hat ein Speichervolumen von 2 mal 60 cbm. Die Kosten belaufen sich
auf rund 220.000 Euro.
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Weitergeführt wurden die umfangreichen Sanierungen und Erneuerungen des Wassernetzes. Im
Bereich Eglofs - Aschen wurde die bestehende Wasserleitung zwischen Aschen und Zellers auf einer
Länge von rund 1,3 Kilometer erneuert. Gleichzeitig wurden Leerrohre für die Breitbandversorgung
verlegt. Die Kosten dieser Maßnahme belaufen sich auf rund 350.000 Euro.
Außerdem wurden in Eisenharz in der Isnyer Straße und in Eglofstal im Zusammenhang mit der
Erneuerung des Zuleitungssammlers zum Klärwerk ebenfalls Wasserleitungen erneuert.

Realisiert wurde im abgelaufenen Jahr der neue und größer dimensionierte Zuleitungssammlers zur
Kläranlage in Eglofstal. Die Baukosten summierten sich hierbei auf rund 162.000 Euro. Die Maßnahme
war damit deutlich günstiger als ursprünglich geplant. Am Klärwerk Eglofstal wurde zudem die
Auslaufleitung erneuert.

Finanzen und Sonstiges
Tourismus
Viele Tage und Monate sind die Betten und Küchen in diesem Jahr kalt. Stornierungen, Verunsicherung,
unterschiedliche Regelungen und Beherbergungsverbot – trotz allem blicken wir auf eine halbwegs
zufriedene Sommersaison zurück. Mehr Reisende verbrachten ihren Haupturlaub in der Region und
entdeckten das Allgäu zum ersten Mal. Auch die zahlreichen Tagesausflügler verbrachten schöne
Stunden beim Wandern oder Radeln in unserem Luftkurort.

Zwar mit Verzögerung, aber dafür passend zum Wetter, konnte das gesamte Radwegenetz im
Württembergischen Allgäu mit einer neuen Beschilderung ausgestattet werden. Allein in Argenbühl
betrifft dies über 200 Schilderstandorte. Somit steht der ADFC-Zertifizierung zur RadReiseRegion
Naturschatzkammern nichts mehr im Weg. Mittlerweile wird das Projekt über die neue Homepage
www.wuerttembergisches-allgaeu.info und im Social-Web beworben. Für die entsprechende
Orientierung sorgen die neue Radkarte und die Informationstafeln an den jeweiligen Startpunkten.
Zudem können die Radler am RadSERVICE-Punkt in Eglofs kleine Reparaturen durchführen.
Das 870 km lange Streckennetz des Leitprojektes „Mountainbike Allgäu/Tirol“ verbindet das
württembergische und bayrische Allgäu mit dem Tannheimer Tal. Davon verlaufen ca. 50 km durch
Argenbühl. Auch hier ist die neue Beschilderung im Allgäu abgeschlossen. Die Rundtour
„Württembergisches Allgäu“ ist unter www.argenbuehl.de abrufbar. In Kürze steht das gesamte
Tourennetz unter www.allgaeu.de zur Verfügung.

Unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln fanden drei Sommerabendkonzerte statt. Hier ein
großer Dank an die Musikantinnen und Musikanten sowie allen Gästen, die uns trotz der Maßnahmen
ganz besondere Abende und Momente beschert haben.

Unter dem Motto „Zeigt her eure Gärten“ haben in diesem Jahr 54 Gärtnerinnen und Gärtner ihren
Beitrag zur Blumenschau Isny Argenbühl geleistet. Damit sich alle daran erfreuen, wird die Blumenschau
erstmalig digital präsentiert. Die etwa 30-minütige Bildershow ist unter www.argenbuehl.de oder
YouTube - Stichwort: isnyimallgäubadenwürttemberg zu sehen und wurde bereits über 900 Mal
angeklickt.

Finanzen
Die finanzielle Situation der Gemeinde Argenbühl kann auch unter Berücksichtigung der
Corona-Pandemie als durchaus solide bezeichnet werden. Ende des Jahres 2020 beträgt der
Schuldenstand 100.000 EUR (ohne Wasserversorgung). Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung
von rund 15 EUR pro Einwohner. Damit liegt Argenbühl deutlich unter dem Landesdurchschnitt
vergleichbarer Gemeinden. Das vergangene Jahr 2020 war sehr von der Corona-Pandemie geprägt. Im
Vergleich zu anderen Kommunen mussten wir im Bereich der Gewerbesteuer keine größeren Einbrüche
verzeichnen. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass Argenbühl vor allem von kleineren und
mittleren Betrieben insbesondere im Handwerksbereich geprägt ist. Zudem ist das
Gewerbesteueraufkommen insgesamt im Vergleich zu anderen Gemeinden unterdurchschnittlich. Im
abgelaufenen Jahr gab es für die Kommunen von Seiten des Bundes und des Landes zudem
krisenbedingte finanzielle Unterstützungsleistungen, so dass im Jahresabschluss 2020 mit einem
zufriedenstellenden Ergebnis gerechnet werden kann. Dies hat der Gemeinde Argenbühl auch
ARGENBÜHL im Allgäu - Gemeinde Argenbühl
ermöglicht, dass Angebot einer Beteiligung am örtlichen Stromnetzbetreiber, der NetzeBW,
anzunehmen. Neben einer Stärkung des kommunalen Einflusses auf die NetzeBW ist diese Beteiligung
auch aufgrund der garantieren jährlichen Ausschüttung finanziell interessant.
Der Blick in die Zukunft wird allerdings von vielen Unsicherheiten begleitet. In welchem Maße und in
welcher Geschwindigkeit die gesamtwirtschaftliche Erholung kommt, ist angesichts der zweiten Welle
der Corona-Pandemie ungewisser denn je. Deshalb ist auch künftig eine vorsichtige Beurteilung der
finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde notwendig und bei finanzwirksamen Entscheidungen zu
berücksichtigen. Um die Investitionskraft der Gemeinde weiterhin zu gewährleisten, insbesondere im
Hinblick auf die anstehenden großen Projekte, ist es auch künftig notwendig, die laufenden
Aufwendungen kritisch auf ihre quantitative und qualitative Notwendigkeit zu prüfen. Nur so können die
finanziellen Spielräume geschaffen werden, die es uns als Gemeinde erst ermöglichen, wesentliche
Entscheidungen treffen zu können.

An dieser Stelle wie gewohnt ein paar vorläufige statistische Daten.
Im Jahr 2020
                  - wurden 21 Ehen geschlossen,
                  - erblickten 67 Kinder das Licht der Welt,
                  - wurden 52 Sterbefälle verzeichnet
                  - sowie 291 Zu- und 305 Wegzüge registriert.

Die Einwohnerzahl von Argenbühl ist damit von 6.595 auf 6.596 Einwohner am 31.12.2020 gestiegen.
Alle diese Zahlen liegt der Datenstand vom 04.01.2021 zu Grunde. Erfahrungsgemäß ist in den
nächsten Wochen noch mit Änderungen zu rechnen.

Was sonst noch bewegt hat
Der Musikverein Christazhofen wollte im abgelaufenen Jahr sein 160-jähriges Jubiläum mit einem
großen Musikfest feiern. Lange geplant und vorbereitet, viel Aufwand, Kraft und Energie investiert und
dann muss das Fest wenige Wochen vorher wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Natürlich
war die Enttäuschung für alle riesengroß. Wir hoffen, dass der Musikverein Christazhofen sein
Vereinsjubiläum gebührend nachfeiern kann, wenn es die Bedingungen wieder zulassen.

In Christazhofen konnte trotz Pandemie das Gasthaus Hirsch wiedereröffnet werden. In Zeiten des
Wirtshaussterbens alles andere als selbstverständlich. Eine Wirtschaft ist als sozialer Treffpunkt für das
dörfliche Leben ungemein wichtig. Wir wünschen dem neuen Wirt trotz der aktuellen Schließung für die
Zukunft alles Gute.

Die meisten größeren Veranstaltungen mussten im abgelaufenen Jahr abgesagt werden. Einzig der
große Narrenumzug in Ratzenried konnte im Januar 2020 noch stattfinden. Über 2.500 Hästräger
versprühten dabei im Nachhinein gesehen noch so etwas wie Normalität angesichts dessen, was in den
nächsten Monaten folgte.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das abgelaufene Jahr war geprägt von der Corona-Pandemie. Aber gerade die Pandemie mit den damit
einhergehenden Einschränkungen und Schließungen hat gezeigt, wie vielfältig das Aufgabenspektrum
der Gemeinde ist. Wir hoffen alle, dass wir in den nächsten Monaten die Pandemie überwinden und das
gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Leben wieder in mehr oder weniger geordnete Bahnen
findet und wieder ein Stück Normalität, wie auch immer diese künftig aussehen mag, einkehrt. Vieles
kam in den letzten Monaten zu kurz. Ich hoffe, wir können einiges davon im neuen Jahr nachholen. Der
Blick nach vorne beinhaltet aber auch die Weiterführung begonnener Projekte und die vor uns
stehenden neuen Aufgaben. Das alles mit dem Ziel, unsere Gemeinde zukunftsfähig zu machen, für
unsere Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu gestalten, insgesamt voranzubringen und weiter zu
entwickeln. Das gelingt aber nur in Verbindung mit dem vielfältigen und umfangreichen Engagement von
Menschen in allen Lebensbereichen und Lebenslagen. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, was trotz
aller Herausforderungen und Widrigkeiten möglich ist. Dafür möchte ich mich bei Ihnen, liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger, ganz herzlich bedanken.
ARGENBÜHL im Allgäu - Gemeinde Argenbühl
Lassen Sie uns hoffnungsvoll in das neue Jahr starten und positiv in die Zukunft sehen. Verbinden
möchte ich das mit dem Wunsch und der Bitte, dass Sie sich auch im Jahr 2021 wieder einbringen und
engagieren. Bürgermeister, Gemeinderat und Gemeindeverwaltung werden das für Sie und unsere
Gemeinde auch wieder tun.

 Ich wünsche Ihnen für das neue Jahr alles Gute, Gesundheit, Glück und Gottes Segen.

                                                Roland Sauter
                                                Bürgermeister

                                                              Anlieferung Weihnachtsbäume
    Bekanntmachungen der Gemeinde
                                                         Öffnungszeiten Wertstoffhof Göttlishofen
                                                         Weihnachtsbäume dürfen im Wertstoffhof
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Argenbühl, Wangen, Isny und Leutkirch:                   während den Öffnungszeiten angeliefert
                                                         werden (nur holziges Material ohne
Sie erreichen ihren ärztlichen Notdienst von montags
                                                         Fremdkörper)
bis freitags ab 18 bis 8 Uhr des Folgetages und an
Wochenenden und Feiertagen unter der einheitlichen       Samstag       von 08.30 bis 13.00 Uhr
Rufnummer:
                       116 117                           Um den Besucherandrang im Wertstoffhof zu
                                                         entzerren bleibt wegen dem Corona-Virus
Notfallpraxis im Krankenhaus Wangen
                                                         vorerst die verlängerte Öffnungszeit bestehen.
Ohne vorherige telefonische Anmeldung.
Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von
                                                         Bitte denken Sie an den Mund- und Nasen-
9-19 Uhr.                                                schutz!

Zahnärztlicher Notfalldienst:
Im Landkreis Ravensburg kann ab sofort unter
folgender Rufnummer der zahnärztliche Notdienst an
Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfragt werden:                   Info zum Wegfall der
                 01805 / 911630                                 kostenlosen Windelsäcke!
Sonntagsdienst:                                          In der Kreistagssitzung am 20.10.2020 wurde
Sozialstation-Catharina Argenbühl
                   07566 / 9411560
                                                         der Wegfall des kostenlosen Windelsackes ab
                                                         01.01.2021 beschlossen.
                                                         Somit werden ab sofort keine Windelsäcke mehr
       Wertstoffhof Göttlishofen und                     ausgegeben. Die bereits ausgegebenen
       Vereinssammlungen Altpapier                       Windelsäcke werden weiterhin wie gewohnt
                                                         abgeholt.
      Bitte achten Sie darauf, dass keine
   Papiertaschentücher im Altpapier landen.              Für Rückfragen zum evtl. Behälterwechsel bitten
    Diese müssen über die Restmülltonne                  wir Sie sich direkt an das Landratsamt
               entsorgt werden.                          Ravensburg – Abfallwirtschafsamt – zu wenden.

                                                                   Tel.: 0751/85-2345
      Information zur Corona-
       Situation in Argenbühl:
  Positiv auf CoVID-19 getestet: 143
           Davon geheilt: 85
             Stand: 04.01.2021
ARGENBÜHL im Allgäu - Gemeinde Argenbühl
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
   Amtliche Bekanntmachung                                  aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an
    der Gemeinde Argenbühl                                   Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und
                                                                gegen die Datenübermittlung an das
         Hinweispflichten nach dem                                      Staatsministerium
                                                           Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
         Bundesmeldegesetz (BMG)                           Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Eheju-
                                                           biläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50
Wir weisen gem. § 50 Abs. 5 auf Folgendes hin:             Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über Familienname,
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an            Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art
das Bundesamt für das Personalmanagement der               des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag,
                                                           jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburts-
                 Bundeswehr
                                                           tag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50.
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen
                                                           und jedes folgende Ehejubiläum.
und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
                                                           Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12
sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten,
                                                           der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur
sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Über-
                                                           Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den
sendung von Informationsmaterial übermitteln die
                                                           Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare
Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalma-
                                                           aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel
nagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des
                                                           der Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geschlecht, die
Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende
                                                           Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Bei
Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit,
                                                           einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Er
die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname,
                                                           gilt bis zu seinem Widerruf.
Vornamen, gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen
Personen haben das Recht, der Datenübermittlung zu         Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten                 an Adressbuchverlage
nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem      Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 BMG
Widerruf.                                                  Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18.
                                                           Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten               Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige
 an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen                Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die
             und Abstimmungen                              Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 BMG              in Buchform) verwendet werden. Bei einem Widerspruch
Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von            werden die Daten nicht übermittelt. Er gilt bis zu seinem
Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und             Widerruf.
Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in
                                                           Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden
Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44             an eine öffentlich-rechtliche
Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen                     Religionsgesellschaft
von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren            Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 BMG, § 6 des
Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die        baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum
Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht       Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung
mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten   aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-
übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei     rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden
einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie           Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst
spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung       auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige
zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten        Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die
haben      das   Recht,   der   Datenübermittlung     zu   nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religi-
widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten      onsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung um-
nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem      fasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen,
Widerruf.                                                  früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort,
                                                           Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familien-
                                                           angehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
                                                           das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
       zum Zwecke der Information der                      Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert
  Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei                   nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des
         Wahlen und Abstimmungen                           Steuererhebungsrechts       benötigt    werden.    Diese
Bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch                 Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft
ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger            als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der
teilnehmen können, dürfen die Meldebehörden die in § 44    Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Absatz    1     Satz   1   Bundesmeldegesetz      (BMG)
bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, Doktor-        Alle Widersprüche können bei der Gemeinde Argen-
grad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person   bühl, Bürgeramt, Kirchstr. 9, 88260 Argenbühl einge-
verstorben ist, diese Tatsache) sowie die Angaben über     legt werden.
die Staatsangehörigkeiten dieser Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger nutzen, um ihnen Informationen von
Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von              Öffnungszeiten Postfiliale / Postbank
Wahlvorschlägen zuzusenden, vgl. § 2 Absatz 3 des                          Eisenharz
baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum            Montag – Freitag      10:00 – 12:00 Uhr
Bundesmeldegesetz (BW AGBMG).Die betroffenen
Personen haben das Recht, der Nutzung ihrer Daten zu       Donnerstag            16:00 – 18:00 Uhr
widersprechen. Der Widerspruch gilt bis zu seinem          Samstag               09:30 – 11:30 Uhr
Widerruf.
Bürgermeister-Sprechstunde                     beantragen, bis zu 4 Personen in den Pass
                                                   eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle,
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,             ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen
eine Bürgersprechstunde ist für mich ein           Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene
wichtiges Instrument für direkten Bürgerkontakt    Geschwister oder eine andere Bezugsperson
und die Rückkopplung mit den Betroffenen von       der Kinder handelt. Von den eingetragenen
politischen    und/oder      verwaltungsseitigen   Personen können bei Ausflügen weiterhin zwei
Entscheidungen. Ich biete Ihnen aus diesem         Erwachsene zusammen mit den Kindern die
Grund die Möglichkeit direkt mit mir über          Vergünstigung des Landesfamilienpasses in
Probleme, Wünsche und Sorgen zu sprechen.          Anspruch       nehmen.      Wer     kann     einen
                                                   Landesfamilienpass          beantragen?      Einen
Die       Bürgermeistersprechstunde        in      Landesfamilienpass können Familien mit
Christazhofen findet nächsten Donnerstag,          mindestens       drei    kindergeldberechtigenden
14.01.2021 von 17:00 – 18:00 Uhr telefonisch       Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern)
statt.                                             erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern
Wichtige Information:                              in einem Haushalt leben. Alleinerziehende
Bitte melden Sie sich unter der Rufnummer          erhalten den Landesfamilienpass schon bei
07566/ 94020 an und nennen kurz den Anlass         einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie
Ihres Besuches. So kann ich mich ein wenig         mit diesem zusammen in einem Haushalt leben.
vorbereiten und Ihnen zuverlässige Auskunft        Ebenso          erhalten        Familien       den
geben. Sollten Sie an den festen Terminen          Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn
verhindert sein, besteht selbstverständlich        sie mit einem schwerbehinderten Kind
immer die Möglichkeit "außer der Reihe" einen      zusammenleben, den Kinderzuschlag beziehen
Gesprächstermin zu vereinbaren.                    oder Leistungen nach dem SGB II oder
                                                   Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsge-
Herzliche Grüße                                    setz (AsylbLG) beziehen.
Bürgermeister Roland Sauter                        Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage gibt es
                                                   bei        zahlreichen        Kooperationspartnern
 Landtagsabgeordnete Petra Krebs lädt              Einschränkungen für einen Besuch. Zum Teil ist
       zur Telefonsprechstunde                     ein Besuch derzeit nicht möglich. Bitte
                                                   informieren Sie sich vor einem Besuch auf der
Die Landtagsabgeordnete Petra Krebs (Bündnis       Homepage des Anbieters, ob und in welcher
90/ Die Grünen) bietet interessierten Bür-         Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt
ger*innen in einer Telefonsprechstunde am          werden kann und welche Hygienemaßnahmen
Mittwoch den 20. Januar 2021, zwischen 10.00       zu beachten sind. Einige Angebote können
und 12.00 Uhr, die Möglichkeit, mit ihr ins        derzeit      auch      nur     nach      vorheriger
Gespräch zu kommen.                                Online-Buchung besucht werden.
Durch ein persönliches Gespräch haben              Weitere             Informationen              zum
Interessierte die Möglichkeit, Anliegen zu         Landesfamilienpass sowie eine Liste aller
besprechen oder sich mit Petra Krebs über die      teilnehmenden Einrichtungen und Attraktionen
Landes- und Regionalpolitik auszutauschen.         finden       Sie       unter:      www.sm.baden-
Eine Anmeldung ist bis zum 18. Januar 2021         württemberg.de/landesfamilienpass.
erforderlich.
Termine können über das Wahlkreisbüro
Wangen, Rufnummer 07522 / 9309440 oder per
                                                     Kontaktdaten Wasserversorgung
E-Mail über petra.krebs.wk@gruene.landtag-         Die Rufnummern bei der Gemeindewasser-
bw.de vereinbart werden.                           versorgung haben sich geändert!
                                                   Bitte verwenden Sie ab sofort folgende
        Landesfamilienpass 2021                    Rufnummern:
   Gutscheinkarten ab sofort erhältlich            Verwaltung und allgemeine Fragen:
Die Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen        Florian Kaeß, Telefon: 07566/940265
und Attraktionen reicht vom Porsche-Museum in
Stuttgart bis hin zum Europapark in Rust. Auch     Technik und Leitungsnetz:
zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser       Wassermeister Edgar Bühler,
lassen sich mit dem Landesfamilienpass             zu den Dienstzeiten: Tel.:         07566/940229
ermäßigt oder kostenfrei besichtigen.                Rufnummer bei Störungen: 0800 88 26 001
Seit 2019 können neben einem Erwachsenen,
der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu
BÜRGERMEISTERAMT ARGENBÜHL
                                       LANDKREIS RAVENSBURG

                                         Bekanntmachung
                                                 zur
                                     Sitzung des Gemeinderates
                             am Mittwoch, 13. Januar 2021 um 20:00 Uhr
                             in der Turn- und Festhalle in Christazhofen

Tagesordnung:
TOP
1.           Bauanträge
1.a.         Sanierung und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Zaun 1
             (Flst. 309/0 der Gemarkung Göttlishofen)
1.b.         Umnutzung der best. Mietwohnung im 1. OG in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück
             Baldenhofer Berg 3 (Flst. 729/1 der Gemarkung Christazhofen)
1.c.         Neubau eines Wohnhauses mit Garage/Carport auf dem Grundstück Walter-Schneider-Weg
             4 (Flst. 72/26 der Gemarkung Siggen)
1.d.         Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Falkenweg
             19 (Flst. 1661/0 der Gemarkung Eisenharz)
1.e.         Umbau des Wohnhauses auf dem Grundstück Heuberg 1 (Flst. 48/11 Flur 1 der Gemarkung
             Eglofs)
2.           Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
3.           Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für 2021 und 2022
4.           Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für die Jahre 2021 und 2022
5.           Breitbandversorgung - Ausschreibung Ingenieursleistungen für den weiteren Ausbau
6.           Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Dritter 2020
7.           Bekanntgaben und Verschiedenes

                   Zu dieser Sitzung sind alle Einwohner recht herzlich eingeladen.

              Um die Dauer der Sitzung möglichst kurz zu halten, wird die Verwaltung bei allen
            Tagesordnungspunkten die Sachvorträge möglichst kurzhalten bzw. ganz verzichten.

     Bitte beachten Sie, dass wegen der geltenden Hygienevorschriften nur eine begrenzte Anzahl
       von Besucherplätzen zur Verfügung steht. Sollten diese Plätze alle belegt sein, dürfen wir
                               keine weiteren Besucher mehr einlassen.

             Wir weisen darauf hin, dass die Halle Corona-bedingt verstärkt gelüftet wird.

                          Bitte richten Sie sich auf kühlere Temperaturen ein.

                                   Wichtiger Hinweis für alle Haushalte!
Feuchttücher und Hygieneartikel gehören nicht in die Toilette, sondern in die Restmülltonne.
Im Gegensatz zu trockenem Toilettenpapier, das sich im Wasser auflöst, bestehen Feuchtetücher aus biologisch
schwer abbaubarem Zellstoff.
Werden Zellstofftücher über die Toiletten entsorgt, bilden sich in der Kanalisation Verklumpungen mit der Folge,
dass Kanäle und insbesondere Pumpen verstopfen. Dies wiederrum verursacht unnötige Kosten durch
Pumpwerksstörungen und Kanalreinigungen.
Bitte helfen Sie mit Störungen zu vermeiden.
Das Team der Kläranlage wäre dankbar.
Gemeinde Argenbühl
                      Landkreis Ravensburg

               Die Gemeinde Argenbühl (rd. 6.400 Einwohner) sucht ab sofort einen

                                         Hausmeister (m/w/d)

Aufgaben:
 • Eigenverantwortliche Haus- und Grundstücksbetreuung von mehreren Liegenschaften
 • Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
 • Zusammenarbeit und Koordination mit der Schulleitung der schulisch genutzten Gebäude
 • Betreuung der Einrichtungen auch außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten im Rahmen von
   Veranstaltungen
 • Überwachung der Gebäudereinigung und externen Handwerkerleistungen
 • Sicherstellung des Winterdienstes und der Außenanlagenpflege auf dem jeweiligen Gelände und
   den dazugehörigen Anliegerflächen
 • Winterdienst von Teilbereichen des öffentlichen Straßenbereichs mit Kleintraktor in Abstimmung mit
   dem gemeindlichen Bauhof

Wir erwarten Bewerber/innen mit einer handwerklichen Ausbildung.

Neben technischem und handwerklichem Verständnis für die Einrichtungen der Gemeinde erwarten wir
Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent, wirtschaftliches Denken
und die Fähigkeit zum selbstständigen Handeln. Einsatzfreude und Flexibilität setzten wir voraus.

Der Besitz der Führerscheinklasse B ist erforderlich.

Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie eine unbefristete Anstellung in
Vollzeit mit einer leistungsgerechten Bezahlung nach EG 6 TVÖD

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis 25.01.2021 an die Gemeinde Argenbühl, Hauptamt,
Kirchstr.          9,       88260          Argenbühl         oder          k.hengge@argenbuehl.de.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unser Bauamtsleiter Hans-Peter Hege (Tel. 07566/9402-34) und
unsere Hauptamtsleiterin Katrin Hengge (Tel. 07566/9402-53) gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

                                 Einkaufen dort, wo man zu Hause ist
Es gibt viele Gründe im Ort einzukaufen:
Je weiter Sie für Ihren Einkauf fahren, desto mehr belasten Sie die Umwelt — und Ihren Geldbeutel. Ein
Einkauf vor Ort bedeutet weniger Energieverbrauch.
Nicht nur Gebäude und Geschichte machen einen Ort besonders. Auch die Vielfalt der
Einkaufsmöglichkeiten und die Besonderheit der Gastronomie prägen Ihre Gemeinde. Je mehr Sie diese
Angebote nutzen, desto attraktiver und lebendiger wird unsere Gemeinde.
Gemeinsam sind Geschäfte und Gastronomiebetriebe Arbeitgeber und Berufsausbilder. Mit jedem
Einkauf tragen Sie dazu bei, dass es auch so bleibt und jungen Menschen eine wirtschaftliche
Perspektive in der Gemeinde geboten wird.
Vereinsleben braucht lokale Geschäfte, denn die Organisatoren von Veranstaltungen und
Gemeindefesten erhalten oft finanzielle Unterstützung von lokalen Unternehmen.
Das bedeutet: Mit jedem Einkauf und mit jedem Gaststättenbesuch vor Ort, unterstützen Sie gleichzeitig
auch Brauchtum und Bürgerengagement in Ihrer Gemeinde.
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