Industriegroßfläche Gotha Süd Begutachtung potentieller Hamstervorkommen - Gotha.de

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Industriegroßfläche Gotha Süd Begutachtung potentieller Hamstervorkommen - Gotha.de
Dipl. Agr. Ing. St. Martens

Industriegroßfläche Gotha Süd

Begutachtung potentieller Hamstervorkommen

Gemäß Angebot vom 9. 8. 2013

Aktenzeichen: zo-sey
Anfrage vom 29. 07. 2013

                                 Auftraggeber:
                                 LEG Thüringen
                                 Mainzerhofstr. 12

                                 99084 Erfurt

                                 Auftragnehmer:
                                 Dipl. agr. ing. Stefani Martens
                                 Pfarrgasse 53
                                 99869 Großrettbach

Großrettbach, den 5. 9. 2014

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Abschlussbericht Feldhamsterkartierung Gotha Süd 2014

       1           Aufgabenstellung

       2           Rechtliche Grundlagen

       3           Durchführung der Arbeiten

       4           Ergebnisse

       5           Schlussfolgerungen, rechtliche Konsequenzen und

                   Vorschlag für eine Ausgleichsmaßnahme

       6           Zusammenfassung

       7           Literatur

      Anhang:

      Protokolle
      Fotolegende

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    1            Aufgabenstellung

    Es handelt sich bei dem Untersuchungsgebiet um Ackerland. Der Boden
    besteht aus Löß. Es ist also aus dieser Sicht als Feldhamsterlebensraum
    (Habitat) geeignet.
    Der Feldhamster (Cricetus cricetus, ? L.) gehört zu den besonderen
    Charaktertieren der Agrarlandschaft in den Lößgebieten. Er zählt in
    Mitteleuropa zu den Kulturfolgern und hat lange Zeit von der menschlichen
    Landnutzung profitiert. Zunächst fast unbemerkt, begann dann der Rückgang
    der Population. Dabei wirkten bestimmte Landwirtschaftsmethoden, der
    Landschaftsverbrauch und die Zersiedelung und Zerschneidung negativ auf
    die Feldhamsterpopulation ein.
    Inzwischen hat sich die Bestandssituation des Feldhamsters so verschlechtert,
    dass er in der Roten Liste Thüringens als „vom Aussterben bedroht“ geführt
    werden muss (Kategorie 1, v. KNORRE 2011). In der Roten Liste der
    Bundesrepublik Deutschland erfolgte 2009 ebenfalls eine Hochstufung in die
    Kategorie 1 „vom Aussterben bedroht“ (Bundesamt für Naturschutz). Auch in
    die Bundesartenschutzverordnung ist er als besonders geschützte Tierart
    aufgenommen worden. International ist der Feldhamster über die FFH-
    Richtlinie, Anhang IV – als streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem
    Interesse und in der Berner Konvention, Anhang II als streng geschützte Art,
    unter Schutz gestellt.
    Aufgrund des Verbreitungsschwerpunktes des Feldhamsters im Lößgürtel des
    Thüringer Beckens besitzt Thüringen eine besondere Verantwortung für den
    Erhalt dieser Art in Deutschland und in ganz Mitteleuropa.
    Das Untersuchungsgebiet befindet sich am südwestlichen Rand des
    Lößgebietes.
    Im Süden befindet sich in etwa 2 km Entfernung die 3-spurig ausgebaute A 4.
    Irgendwelche Tierquerungen existieren in diesem Bereich nicht,
    dementsprechend muss man von einer Barriere sprechen. Nach Norden wird
    das Gebiet fast durch das nach 1989 geschaffene Gewerbegebiet begrenzt.
    Fast deshalb, weil innerhalb des Gebietes auch noch mehrere ha-Ackerfläche
    existieren. Nach Osten und Westen befinden sich zwar Barrieren in Form von
    einer wenig frequentierten Bahnlinie und der stark befahrenen B 247. Diese
    stellen für Feldhamster aber keine unüberwindlichen Hindernisse dar
    (REINERS, 2009).
    Aktuelle Funddaten für das Untersuchungsgebiet existieren nicht. Der Autor
    selbst führte 2006 im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 247
    Kartierarbeiten in diesem Gebiet durch. Damals wurde durch mich eine
    geringe Besiedlung durch Feldhamster festgestellt
    Der Auftraggeber der vorliegenden Kartierung plant die Umwandlung dieses
    Ackerlandes in ein Gewerbegebiet. Daher erfolgte 2014 eine zweimalige
    Kartierung des betreffenden Gebietes. Zusätzlich wurden Bereiche des in
    Frage kommenden Umfeldes auf eine Besiedlung kartiert.

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    2            Rechtliche Grundlagen

    Die Umwandlung von Ackerland in ein Gewerbegebiet verlangt eine spezielle
    artenschutzrechtliche Prüfung.
    Zum Schutz wild lebender Tiere vor Beeinträchtigung durch den Menschen
    sind deshalb auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche
    Vorschriften erlassen worden (Artikel 12; 13 und 16 der FFH-Richtlinie). Nach
    Artikel 12 der FFH-Richtlinie treffen alle Mitgliedsstaaten die notwendigen
    Maßnahmen, um ein striktes Schutzsystem für die im Anhang IV
    angegebenen Tierarten, zu denen der Feldhamster gehört, einzuführen. In
    dem natürlichen Verbreitungsgebiet ist die Beschädigung oder Vernichtung
    ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten verboten. Demnach könnten die
    derzeit bestehenden Ackerflächen nicht in ein Gewerbegebiet umgewandelt
    werden, wenn Feldhamster dort vorkämen.
    Nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie kann von den Verboten der Art. 12 und 13
    dieser Richtlinie abgewichen werden:
           -    unter anderem aus zwingenden Gründen des überwiegend
              öffentlichen Interesses, einschließlich wirtschaftlicher Art,
           -    wenn die Population der betroffenen Art trotz der Ausnahme in
              einem günstigen Erhaltungszustand verbleibt.
    Im nationalen deutschen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz-
    BNatschG) ist der Artenschutz in den Bestimmungen der §§ 37 – 47
    BNatSchG verankert.
    Mit den Verfassungsänderungen der Förderalismusreform wurde die
    Gesetzgebungskompetenz         für    das    Naturschutzrecht      und  andere
    Rechtsbereiche aus der Zweistufigkeit (Rahmengesetzgebung durch den
    Bund und spezielle Gesetzgebung durch die Länder) in die Einstufigkeit
    überführt. Damit gilt das am 1. März 2010 in Kraft getretene
    Bundesnaturschutzgesetz in Thüringen unmittelbar und verdrängt das
    Naturschutzrecht des Landes.
    Mit dieser neuen Gesetzgebung werden die Verbotstatbestände für besonders
    geschützte Arten in § 44 Abs. 1 BNatSchG geregelt und an die FFH-Richtlinie
    angepasst. Im Absatz 5 des § 44 BNatSchG sind die für Eingriffsvorhaben und
    damit auch für Bauobjekte wie die Erschließung des Gewerbegebietes Gotha
    Süd zutreffenden Bestimmungen zu den artenschutzrechtlichen Vorschriften
    der FFH-Richtlinie gesetzlich verankert. Sie entsprechen im Wesentlichen und
    für den vorliegenden Fall mit § 44 Abs. 1 BNatSchG den eingangs gemachten
    Ausführungen.
    Demnach liegt ein Verbotstatbestand u. a. vor, wenn sich durch die geplante
    Maßnahme der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert oder
    ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört werden.
    Nach dem BNatSchG (§ 45; Abs. 7) ist eine Ausnahme nur zugelassen, wenn
    zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand
    der Art nicht verschlechtert.

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    3              Durchführung der Arbeiten

    Die Fruchtarten im Untersuchungsraum bestanden 2014 nahezu 100 % aus
    Winterweizen.
    Wir kartierten während zweier Kartiertage der Frühjahrskartierung mit jeweils 3
    Hilfskräften rund 100 ha Winterweizen (Abb. 1a). Die Erhöhung der Hilfskräfte
    erwies sich als notwendig, da der Fruchtaufwuchs bereits sehr hoch war. Ein
    jahreszeitlich früheres Kartieren wäre nicht möglich gewesen, denn die
    Feldhamster beenden die Winterruhe frühestens Ende April und dann auch
    nicht alle gleichzeitig.
    Die Kartierung nach der Ernte erfolgte an zwei Tagen und zwar in Form einer
    kompletten Feinkartierung der geplanten Gewerbefläche und einer
    Umfeldkartierung auf dem östlich anschließenden optimalen Boden für
    Feldhamster (Abb. 1b). Die erneute, komplette Kartierung der perspektiven
    Gewerbefläche erwies sich als fachlich notwendig, um auszuschließen, dass
    sich 2014 doch Feldhamster auf der Fläche befanden.
    Die Landwirte waren im Frühjahr befragt worden. Dabei handelt es sich im
    Wesentlichen um drei Großbetriebe:
    Gutsbetrieb Gotha;
    Milchviehanlage Schwabhausen und
    Ökobetrieb Seltz, Gotha.
    Während der Sommerkartierung befragten wir auch die Einwohner von
    Töpfleben.

    Abb. 1a: Darstellung des Untersuchungsraumes während
             der Kartierungen im Frühjahr(links) und Sommer(rechts)

    Anmerkung: blau entspricht Übersichtskartierung, rot entspricht Feinkartierung.

    Die   Abbildungen   1a    und     1   b   verdeutlichen  die   konkreten
    Untersuchungsgebiete der Kartierungen des Untersuchungsgebietes.

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    4    Ergebnisse

    Die Feinkartierung musste im Frühjahr mit bis zu 4 Personen im Abstand von
    maximal 5 m durchgeführt werden. Dies war witterungsbedingt notwendig,
    weil das Getreide schon sehr hoch gewachsen war. Die Dauer der Winterruhe
    von Feldhamstern richtet sich nicht nach der Außentemperatur, sondern nach
    einer inneren Uhr (MONECKE; 2013). Bei der Übersichtskartierung verfuhren
    wir genauso, um die im Angebot angegeben 60 ha fachlich korrekt zu
    kartieren.
    Die Feinkartierung nach der Ernte war problemlos möglich. Um die Sicherheit
    der Aussage zu erhöhen, führten wir auch nach der Ernte noch eine
    punktuelle Übersichtskartierung durch.
    Es waren aber nur geringflächig aktuelle Besiedlungen durch Mäuse während
    der Frühjahrs- und Sommerkartierung festzustellen.
    Weder die Frühjahrs- noch die Sommerkartierung ergaben Hinweise auf
    eine aktuelle Besiedlung durch Feldhamster.
    Damit bestätigte sich im Wesentlichen die Aussage der Landwirte. Diese
    hatten angegeben, in den letzten 5 Jahren innerhalb dieses Gebietes keine
    Feldhamster mehr gesehen zu haben. Lediglich ein privater
    Nebenerwerbslandwirt gab an, östlich der B 247 vor einem Jahr einen
    erwachsenen Feldhamster gesehen zu haben.

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       5         Schlussfolgerungen, rechtliche Konsequenzen und
                 Vorschlag für eine Ausgleichsmaßnahme

        Es wurden 2014 keine Feldhamsterbaue auf der künftigen
        Eingriffsfläche nachgewiesen. Im Ergebnis der einjährigen Kartierung
        2014 (Frühjahrs- und Sommerkartierung) ist die Untersuchungsfläche
        derzeit „hamsterfrei“.
       ADLER (2011) listete in seiner Bachelerarbeit speziell die aktuell
        bekannten Feldhamstervorkommen des Landkreises Gotha auf. Er konnte
        sich dabei aber nur der durch Untersuchungen infolge Bauvorhaben u. ä.
       vorhandenen Daten bedienen. Auszüge aus LINFO,S belegen
       Feldhamstermeldungen in geringster Dichte (Abb. 2)und dabei alle älter als
       5 Jahre. Sie beruhen aber nur auf Zufallsmeldungen.
        Das Untersuchungsgebiet liegt im Süden des Landkreises Gotha. Ob
       dort noch Feldhamster existieren, war infolge bisher nicht vorgenommener
       Untersuchungen nicht bekannt.
                                                          Abb.2: LINFO,S Daten
                                                                             des
                                                          Untersuchungsgebietes

       Weder bei der Frühjahrs- noch bei der Sommerkartierung 2014 gab es
       Nachweise von Feldhamsterbauen.
       Ob sich doch Feldhamster in geringster Dichte im Umfeld befinden, lässt
       sich nach einer ein-jährigen Kartierung allerdings nicht ausschließen.
       Auf Grund des Fundergebnisses erscheint die Festsetzung vorgezogener
       Ausgleichsmaßnahmen (§ 44 Abs. 5 BNatSchG) nicht erforderlich.
       Nachstehende Schlussfolgerungen lassen sich aus den Ergebnissen
       ableiten:
       Der Boden stellt einen möglichen Hamsterlebensraum im Rahmen von
       home range (WEINHOLD,U.; KAYSER, A.;2006).dar.
       Ein Verlust der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Feldhamsters ist nicht
       nur mit der eigentlichen Zerstörung derselben gegeben, sondern auch
       durch bau- und vorhabenbedingte Bodenversieglung im gesamten
       Lebensraum des Hamsters. Mit Blick auf die Schlüsselfunktion des
       Habitatfaktors Boden ist mit der Bodenversieglung zweifelsohne der
       Verlust der ökologischen Funktion verbunden (ADLER, 2011).
       Grundsätzlich handelt es sich bei diesem Gebiet um ein für Feldhamster
       geeigneten Lebensraum. Daher sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig
       (KÖHLER, U. u. a. 2014; MAMMEN, U. u. a. 2014).
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        Dabei ist zu beachten, dass Ausgleichsmaßnahmen für verloren
        gegangenen Feldhamsterlebensraum nur Sinn haben, wenn im Gebiet
        auch Feldhamster vorkommen. Man sollte bei der Festlegung der auch im
        konkreten Fall notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen
        Ausgleichsmaßnahmen die aktuellsten LINFO,S Daten nordöstlich des
        Gebietes hinzuziehen (MAMMEN u. a. 2014). In dieser Richtung ist die
        Eignung des Bodens für den Feldhamster am günstigsten (Abb. 3).

        Abb. 3: Darstellung der bodengeologischen
        Verhältnisse vom Untersuchungsgebiet
        und dem Umland
        (Auszug aus Digitaler Bodengeologischer Konzeptkarte; 1:50 000;
        PLOT Datum: 28. 6. 2011)

        Legende:
        Rot: perspektive Gewerbefläche
        Ocker: Löss-Schlämmschwarzerde
        Orange: Löss – Schwarzerde

    Es ist nicht auszuschließen, dass irgendwo im Umfeld doch Feldhamster
    existieren. Bis das hier untersuchte Gebiet wirklich erschlossen wird, werden
    noch Jahre vergehen. Daher ist es unbedingt erforderlich, rechtzeitig vor dem
    konkreten Baubeginn die Fläche nochmals kartieren zu lassen. Rechtzeitig bei
    Beginn der Erschließungsarbeiten im Frühjahr bedeutet unbedingte Kartierung
    nach der Ernte des Vorjahres. Dann könnten noch geeignete Maßnahmen
    eingeleitet werden, um den Feldhamster zum freiwilligen Verlassen des
    Feldes anzuregen bzw. als letzte Maßnahme eine Lebendumsiedlung
    vorzunehmen (MAMMEN u. a. 2014).

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       6 Zusammenfassung

    Es wurden gemäß Angebotsanfrage 40 ha Feldfläche während einer
    ein-jährigen Kartierung detailliert untersucht. Um die Aussagegenauigkeit zu
    vertiefen, sollten zusätzlich 60 ha angrenzende Feldfläche übersichtsartig
    kartiert werden. Insgesamt wurden im Interesse der Aussagegenauigkeit und
    der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben bei Eingriffsvorhaben
    umfangreichere Untersuchungen vorgenommen.
    Während der Kartierungen konnten keine Feldhamsterbaue nachgewiesen
    werden.
    Gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG darf dieses Gebiet bebaut werden, da die
    Feldhamster im Kreis Gotha trotz dieser Maßnahme in einem günstigen
    Erhaltungszustand bleiben.
    Bestandteil dieses Berichtes ist es nicht, einen artenschutzrechtlichen
    Ausgleich für den Verlust an potentiellem Lebensraum zu erarbeiten.
    Dieser sollte unabhängig vom Fundergebnis in Kooperation mit den
    Naturschutzbehörden          des      Landkreises      Gotha    bzw.       dem
    Naturschutzverantwortlichen der Stadt Gotha erstellt werden (§ 44
    BNatSchG).

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     7           Literatur

     ADLER, S. (2011): Der Feldhamster Cricetus cricetus (LINNAEUS, 1758) im
     Landkreis Gotha (Thüringen); Bachelorarbeit Hochschule Anhalt (FH);
     Fachbereich Landwirtschaft; Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung

     Bundesamt für Naturschutz (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und
     Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere; Naturschutz und Biologische
     Vielfalt Heft 70 (1).

     Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009,
     veröffentlicht über das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes
     und der Landschaftspflege. –Bundesgesetzblatt 2009 Teil 1 Nr. 51 vom
     06. August 2009.

     VON KNORRE,D. & S. KLAUS (2011): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia
     pt.) Thüringens (ohne Fledermäuse) 3. Fassung, Stand : 11 / 2009.-
     Naturschutzreport Heft 26: 25 – 30.

     KÖHLER, U.; GESKE, CH.; MARTENS,S. (2014): Maßnahmen zum Schutz
     des Feldhamsters (Cricetus cricetus) in Deutschland; NATUR UND
     LANDSCHAFT-89. Jahrgang, Heft 8; S. 344-350.

     MAMMEN,U.; KAYSER, A.;MAMMEN, K. (2014): Die Berücksichtigung des
     Feldhamsters (Cricetus cricetus) im Rahmen von Eingriffsvorhaben; NATUR
     UND LANDSCHAFT-89. Jahrgang, Heft 8; S. 350-356.

     MONECKE, S. (2013): DOMENICKE, S.; Franziska WOLLNIK, F. :Photoperiod
     can Entrain Circannual Rhythms in Pinealectomized European Hamsters:
     Journal of Biological Rhythms 268- 278.

     REINERS,T.(2009): Der Einfluss von Landschaftselementen auf die
     Population des Feldhamsters Cricetus cricetus in Hessen; Diplomarbeit
     Universität Gießen.

     WEINHOLD,U.; KAYSER, A.; (2006): Der Feldhamster; Die Neue Brehm-
     Bücherei; Bd.625;Westarp Wissenschaften – Hohenwarsleben.

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Anhang

Protokoll GTH Süd

27. 04. 2014: 7. 30- 14. 30 Uhr, AN und 4 HK; 25 ha
Wir begannen von Gotha aus die perspektive Gewerbefläche zu kartieren. Dabei
liefen wir zunächst bis zu dem von Ost nach West querenden Feldweg. Auf der
Fläche stand Winterweizen. Dieser war zirka 50-60 cm hoch und ließ sich noch
kartieren. Allerdings hatten wir den Kartierabstand durch die Mitnahme von zwei
weiteren Hilfskräften auf weniger als 5 m verringert.

Fundergebnis: 0 Baue

29. 04. 2014: 7. 30- 14. 30 Uhr, AN und 3 HK; 15 ha fein; 28 ha Übersicht
Die am 27. 04. 2014 begonnene Feinkartierung des perspektiven
Gewerbegebietes wurde mit Mühe beendet. Mühe deshalb, weil das Getreide
stellenweise bereits sehr dicht aufgewachsen war.

Fundergebnis: 0 Baue
Im Anschluss daran wurden die Randstrukturen im westlichen Bereich
(östlich der Bahnlinie) untersucht. Weitere in Frage kommende Randstrukturen
existieren in diesem Gebiet nicht.

Fundergebnis: 0 Baue
Übersichtartig wurde auch südlich des perspektiven Gewerbegebietes kartiert.

Fundergebnis: 0 Baue
Übersichtartig wurde auch nördlich des perspektiven Gewerbegebietes (zwischen
den bereits existierenden Gewerbeflächen) kartiert.

Fundergebnis: 0 Baue

01. 05. 2014: 7. 30- 13. 30 Uhr, AN und 3 HK; 25 ha
Wir führten die Umfeldkartierung der angrenzenden und weiteren von den
Bodenverhältnissen her in Frage kommenden Feldflächen durch. Dabei
untersuchten wir speziell den Bereich Töpfleben und die Splitterflächen zwischen
den bereits bestehenden Gewerbeflächen. Im Bereich Töpfleben werden einige
Flächen von einem Ökolandwirt bewirtschaftet. Die Kartierung der letzten dieser
Feldflächen musste aufgrund von Gewitter verschoben werden.

Fundergebnis: 0 Baue

07. 05. 2014: 7. 30- 11. 30 Uhr, AN; 9 ha
Wir kartierten den westlich angrenzenden, durch die Bahnlinie von der
perspektiven Gewerbefläche abgegrenzten Bereich. Mit Mais eine Fruchtart, die
ein problemloses Kartieren gestattet. Während es sich im Bereich Bahnlinie um
gut für den Feldhamster geeigneten Boden handelte, strichen in westlicher
Richtung immer mehr Flusskiese oberflächig aus, d. h. die Eignung des Bodens
für den Feldhamster nimmt in westlicher Richtung ab.

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Fundergebnis: 0 Baue
Im Anschluss führten wir die infolge des Gewitters vom 01. 05. 2014
verschobene Kartierung durch. Das Getreide war inzwischen schon relativ hoch,
so dass die Kartierung nur von den Fahrspuren aus erfolgte. Gleichzeitig wurde
eine nördlich angrenzende Böschung mit untersucht.

Fundergebnis: 0 Baue

27. 08. 2014: 7. 30- 11. 30 Uhr, AN; 3 HK, 50 ha
Nach mehreren Anrufen meinerseits informierte mich der Gutsbetrieb am Vortag,
dass die Untersuchungsfläche abgeerntet ist.
Da wir im Frühjahr noch gar nichts gefunden hatten, führten wir eine
Feinkartierung auf der Untersuchungsfläche durch. Obwohl das Stroh z. T. als
Häcksel auf dem Feld lag, hätten wir etwas sehen müssen. Witterungsbedingt lag
das Häckselstroh flächig auf der Erde, nicht mehr oben auf den Stoppeln.

Fundergebnis: 0 Baue

Südlich an die Fläche grenzend befindet sich ein zirka 0, 5 ha großes Privatfeld.
Wir trafen den Bewirtschafter und er sagte uns, dass östlich der Straße noch
Feldhamster wären.
Im Interesse der Aussage beschloss ich, am nächsten Tag auch noch einmal
östlich der Bundesstraße zu suchen.

28. 08. 2014: 7. 30- 11. 30 Uhr, AN; 3 HK, 30 ha
Entsprechend des auf der bodengeologischen Karte ausgewiesenen Bereiches
mit Löß kartierten wir den Bereich östlich der B 247. Wir begannen mit einer
Feinkartierung des direkt östlich der B 247 befindlichen Bereiches. Übersichtartig
kartierten wir die östlich anschließenden Bereiche. Dabei untersuchten wir
besonders      geeignete      Randstrukturen,     wie     die    Umfelder     der
Hochspannungsmasten und die Grenze zu dem Truppenübungsplatz.

Fundergebnis: 0 Baue

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    Fotolegende
Bild-Nr.    Inhalt
   1; 2     Perspektive Gewerbefläche während der Frühjahrskartierung
  3-6       Übersichtsartige Umfeldkartierung
  7-9       Kartierung der perspektiven Gewerbefläche nach der Ernte
10-13       Kartierung des östlichen u. nordöstl. Umfeldes

    1 Blick auf perspektives Gewerbegebiet    2
    (links mit westl. Umfeld)

    Übersichtskartierung des Umfeldes

    3                                              4
    Die Getreidehöhe lässt erkennen, weshalb eine Kartierung meist extrem zeitnah und
    Kartierabstand enger als geplant durchgeführt werden musste.

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5                                            6
                                                 Im Umfeld von Töpfleben wirtschaftet auf sehr
                                                 gut feldhamstergeeignetem Boden ein Ökobetrieb

7 ; 8 u. 9 : Kartierung der perspektiven Gewerbefläche nach der Ernte

9

10-13 Kartierung des östlichen und nordöstlichen Umfeldes (unter Beachtung der Randstrukturen)

12                                      13

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