Industriegroßfläche Gotha Süd Begutachtung potentieller Hamstervorkommen - Gotha.de
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Dipl. Agr. Ing. St. Martens Industriegroßfläche Gotha Süd Begutachtung potentieller Hamstervorkommen Gemäß Angebot vom 9. 8. 2013 Aktenzeichen: zo-sey Anfrage vom 29. 07. 2013 Auftraggeber: LEG Thüringen Mainzerhofstr. 12 99084 Erfurt Auftragnehmer: Dipl. agr. ing. Stefani Martens Pfarrgasse 53 99869 Großrettbach Großrettbach, den 5. 9. 2014 1
Dipl. Agr. Ing. St. Martens Abschlussbericht Feldhamsterkartierung Gotha Süd 2014 1 Aufgabenstellung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Durchführung der Arbeiten 4 Ergebnisse 5 Schlussfolgerungen, rechtliche Konsequenzen und Vorschlag für eine Ausgleichsmaßnahme 6 Zusammenfassung 7 Literatur Anhang: Protokolle Fotolegende 2
Dipl. Agr. Ing. St. Martens 1 Aufgabenstellung Es handelt sich bei dem Untersuchungsgebiet um Ackerland. Der Boden besteht aus Löß. Es ist also aus dieser Sicht als Feldhamsterlebensraum (Habitat) geeignet. Der Feldhamster (Cricetus cricetus, ? L.) gehört zu den besonderen Charaktertieren der Agrarlandschaft in den Lößgebieten. Er zählt in Mitteleuropa zu den Kulturfolgern und hat lange Zeit von der menschlichen Landnutzung profitiert. Zunächst fast unbemerkt, begann dann der Rückgang der Population. Dabei wirkten bestimmte Landwirtschaftsmethoden, der Landschaftsverbrauch und die Zersiedelung und Zerschneidung negativ auf die Feldhamsterpopulation ein. Inzwischen hat sich die Bestandssituation des Feldhamsters so verschlechtert, dass er in der Roten Liste Thüringens als „vom Aussterben bedroht“ geführt werden muss (Kategorie 1, v. KNORRE 2011). In der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschland erfolgte 2009 ebenfalls eine Hochstufung in die Kategorie 1 „vom Aussterben bedroht“ (Bundesamt für Naturschutz). Auch in die Bundesartenschutzverordnung ist er als besonders geschützte Tierart aufgenommen worden. International ist der Feldhamster über die FFH- Richtlinie, Anhang IV – als streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse und in der Berner Konvention, Anhang II als streng geschützte Art, unter Schutz gestellt. Aufgrund des Verbreitungsschwerpunktes des Feldhamsters im Lößgürtel des Thüringer Beckens besitzt Thüringen eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Art in Deutschland und in ganz Mitteleuropa. Das Untersuchungsgebiet befindet sich am südwestlichen Rand des Lößgebietes. Im Süden befindet sich in etwa 2 km Entfernung die 3-spurig ausgebaute A 4. Irgendwelche Tierquerungen existieren in diesem Bereich nicht, dementsprechend muss man von einer Barriere sprechen. Nach Norden wird das Gebiet fast durch das nach 1989 geschaffene Gewerbegebiet begrenzt. Fast deshalb, weil innerhalb des Gebietes auch noch mehrere ha-Ackerfläche existieren. Nach Osten und Westen befinden sich zwar Barrieren in Form von einer wenig frequentierten Bahnlinie und der stark befahrenen B 247. Diese stellen für Feldhamster aber keine unüberwindlichen Hindernisse dar (REINERS, 2009). Aktuelle Funddaten für das Untersuchungsgebiet existieren nicht. Der Autor selbst führte 2006 im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 247 Kartierarbeiten in diesem Gebiet durch. Damals wurde durch mich eine geringe Besiedlung durch Feldhamster festgestellt Der Auftraggeber der vorliegenden Kartierung plant die Umwandlung dieses Ackerlandes in ein Gewerbegebiet. Daher erfolgte 2014 eine zweimalige Kartierung des betreffenden Gebietes. Zusätzlich wurden Bereiche des in Frage kommenden Umfeldes auf eine Besiedlung kartiert. 3
Dipl. Agr. Ing. St. Martens 2 Rechtliche Grundlagen Die Umwandlung von Ackerland in ein Gewerbegebiet verlangt eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Zum Schutz wild lebender Tiere vor Beeinträchtigung durch den Menschen sind deshalb auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften erlassen worden (Artikel 12; 13 und 16 der FFH-Richtlinie). Nach Artikel 12 der FFH-Richtlinie treffen alle Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen, um ein striktes Schutzsystem für die im Anhang IV angegebenen Tierarten, zu denen der Feldhamster gehört, einzuführen. In dem natürlichen Verbreitungsgebiet ist die Beschädigung oder Vernichtung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten verboten. Demnach könnten die derzeit bestehenden Ackerflächen nicht in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden, wenn Feldhamster dort vorkämen. Nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie kann von den Verboten der Art. 12 und 13 dieser Richtlinie abgewichen werden: - unter anderem aus zwingenden Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses, einschließlich wirtschaftlicher Art, - wenn die Population der betroffenen Art trotz der Ausnahme in einem günstigen Erhaltungszustand verbleibt. Im nationalen deutschen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz- BNatschG) ist der Artenschutz in den Bestimmungen der §§ 37 – 47 BNatSchG verankert. Mit den Verfassungsänderungen der Förderalismusreform wurde die Gesetzgebungskompetenz für das Naturschutzrecht und andere Rechtsbereiche aus der Zweistufigkeit (Rahmengesetzgebung durch den Bund und spezielle Gesetzgebung durch die Länder) in die Einstufigkeit überführt. Damit gilt das am 1. März 2010 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz in Thüringen unmittelbar und verdrängt das Naturschutzrecht des Landes. Mit dieser neuen Gesetzgebung werden die Verbotstatbestände für besonders geschützte Arten in § 44 Abs. 1 BNatSchG geregelt und an die FFH-Richtlinie angepasst. Im Absatz 5 des § 44 BNatSchG sind die für Eingriffsvorhaben und damit auch für Bauobjekte wie die Erschließung des Gewerbegebietes Gotha Süd zutreffenden Bestimmungen zu den artenschutzrechtlichen Vorschriften der FFH-Richtlinie gesetzlich verankert. Sie entsprechen im Wesentlichen und für den vorliegenden Fall mit § 44 Abs. 1 BNatSchG den eingangs gemachten Ausführungen. Demnach liegt ein Verbotstatbestand u. a. vor, wenn sich durch die geplante Maßnahme der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört werden. Nach dem BNatSchG (§ 45; Abs. 7) ist eine Ausnahme nur zugelassen, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Art nicht verschlechtert. 4
Dipl. Agr. Ing. St. Martens 3 Durchführung der Arbeiten Die Fruchtarten im Untersuchungsraum bestanden 2014 nahezu 100 % aus Winterweizen. Wir kartierten während zweier Kartiertage der Frühjahrskartierung mit jeweils 3 Hilfskräften rund 100 ha Winterweizen (Abb. 1a). Die Erhöhung der Hilfskräfte erwies sich als notwendig, da der Fruchtaufwuchs bereits sehr hoch war. Ein jahreszeitlich früheres Kartieren wäre nicht möglich gewesen, denn die Feldhamster beenden die Winterruhe frühestens Ende April und dann auch nicht alle gleichzeitig. Die Kartierung nach der Ernte erfolgte an zwei Tagen und zwar in Form einer kompletten Feinkartierung der geplanten Gewerbefläche und einer Umfeldkartierung auf dem östlich anschließenden optimalen Boden für Feldhamster (Abb. 1b). Die erneute, komplette Kartierung der perspektiven Gewerbefläche erwies sich als fachlich notwendig, um auszuschließen, dass sich 2014 doch Feldhamster auf der Fläche befanden. Die Landwirte waren im Frühjahr befragt worden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um drei Großbetriebe: Gutsbetrieb Gotha; Milchviehanlage Schwabhausen und Ökobetrieb Seltz, Gotha. Während der Sommerkartierung befragten wir auch die Einwohner von Töpfleben. Abb. 1a: Darstellung des Untersuchungsraumes während der Kartierungen im Frühjahr(links) und Sommer(rechts) Anmerkung: blau entspricht Übersichtskartierung, rot entspricht Feinkartierung. Die Abbildungen 1a und 1 b verdeutlichen die konkreten Untersuchungsgebiete der Kartierungen des Untersuchungsgebietes. 5
Dipl. Agr. Ing. St. Martens 4 Ergebnisse Die Feinkartierung musste im Frühjahr mit bis zu 4 Personen im Abstand von maximal 5 m durchgeführt werden. Dies war witterungsbedingt notwendig, weil das Getreide schon sehr hoch gewachsen war. Die Dauer der Winterruhe von Feldhamstern richtet sich nicht nach der Außentemperatur, sondern nach einer inneren Uhr (MONECKE; 2013). Bei der Übersichtskartierung verfuhren wir genauso, um die im Angebot angegeben 60 ha fachlich korrekt zu kartieren. Die Feinkartierung nach der Ernte war problemlos möglich. Um die Sicherheit der Aussage zu erhöhen, führten wir auch nach der Ernte noch eine punktuelle Übersichtskartierung durch. Es waren aber nur geringflächig aktuelle Besiedlungen durch Mäuse während der Frühjahrs- und Sommerkartierung festzustellen. Weder die Frühjahrs- noch die Sommerkartierung ergaben Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung durch Feldhamster. Damit bestätigte sich im Wesentlichen die Aussage der Landwirte. Diese hatten angegeben, in den letzten 5 Jahren innerhalb dieses Gebietes keine Feldhamster mehr gesehen zu haben. Lediglich ein privater Nebenerwerbslandwirt gab an, östlich der B 247 vor einem Jahr einen erwachsenen Feldhamster gesehen zu haben. 6
Dipl. Agr. Ing. St. Martens 5 Schlussfolgerungen, rechtliche Konsequenzen und Vorschlag für eine Ausgleichsmaßnahme Es wurden 2014 keine Feldhamsterbaue auf der künftigen Eingriffsfläche nachgewiesen. Im Ergebnis der einjährigen Kartierung 2014 (Frühjahrs- und Sommerkartierung) ist die Untersuchungsfläche derzeit „hamsterfrei“. ADLER (2011) listete in seiner Bachelerarbeit speziell die aktuell bekannten Feldhamstervorkommen des Landkreises Gotha auf. Er konnte sich dabei aber nur der durch Untersuchungen infolge Bauvorhaben u. ä. vorhandenen Daten bedienen. Auszüge aus LINFO,S belegen Feldhamstermeldungen in geringster Dichte (Abb. 2)und dabei alle älter als 5 Jahre. Sie beruhen aber nur auf Zufallsmeldungen. Das Untersuchungsgebiet liegt im Süden des Landkreises Gotha. Ob dort noch Feldhamster existieren, war infolge bisher nicht vorgenommener Untersuchungen nicht bekannt. Abb.2: LINFO,S Daten des Untersuchungsgebietes Weder bei der Frühjahrs- noch bei der Sommerkartierung 2014 gab es Nachweise von Feldhamsterbauen. Ob sich doch Feldhamster in geringster Dichte im Umfeld befinden, lässt sich nach einer ein-jährigen Kartierung allerdings nicht ausschließen. Auf Grund des Fundergebnisses erscheint die Festsetzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (§ 44 Abs. 5 BNatSchG) nicht erforderlich. Nachstehende Schlussfolgerungen lassen sich aus den Ergebnissen ableiten: Der Boden stellt einen möglichen Hamsterlebensraum im Rahmen von home range (WEINHOLD,U.; KAYSER, A.;2006).dar. Ein Verlust der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Feldhamsters ist nicht nur mit der eigentlichen Zerstörung derselben gegeben, sondern auch durch bau- und vorhabenbedingte Bodenversieglung im gesamten Lebensraum des Hamsters. Mit Blick auf die Schlüsselfunktion des Habitatfaktors Boden ist mit der Bodenversieglung zweifelsohne der Verlust der ökologischen Funktion verbunden (ADLER, 2011). Grundsätzlich handelt es sich bei diesem Gebiet um ein für Feldhamster geeigneten Lebensraum. Daher sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig (KÖHLER, U. u. a. 2014; MAMMEN, U. u. a. 2014). 7
Dipl. Agr. Ing. St. Martens Dabei ist zu beachten, dass Ausgleichsmaßnahmen für verloren gegangenen Feldhamsterlebensraum nur Sinn haben, wenn im Gebiet auch Feldhamster vorkommen. Man sollte bei der Festlegung der auch im konkreten Fall notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen die aktuellsten LINFO,S Daten nordöstlich des Gebietes hinzuziehen (MAMMEN u. a. 2014). In dieser Richtung ist die Eignung des Bodens für den Feldhamster am günstigsten (Abb. 3). Abb. 3: Darstellung der bodengeologischen Verhältnisse vom Untersuchungsgebiet und dem Umland (Auszug aus Digitaler Bodengeologischer Konzeptkarte; 1:50 000; PLOT Datum: 28. 6. 2011) Legende: Rot: perspektive Gewerbefläche Ocker: Löss-Schlämmschwarzerde Orange: Löss – Schwarzerde Es ist nicht auszuschließen, dass irgendwo im Umfeld doch Feldhamster existieren. Bis das hier untersuchte Gebiet wirklich erschlossen wird, werden noch Jahre vergehen. Daher ist es unbedingt erforderlich, rechtzeitig vor dem konkreten Baubeginn die Fläche nochmals kartieren zu lassen. Rechtzeitig bei Beginn der Erschließungsarbeiten im Frühjahr bedeutet unbedingte Kartierung nach der Ernte des Vorjahres. Dann könnten noch geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um den Feldhamster zum freiwilligen Verlassen des Feldes anzuregen bzw. als letzte Maßnahme eine Lebendumsiedlung vorzunehmen (MAMMEN u. a. 2014). 8
Dipl. Agr. Ing. St. Martens 6 Zusammenfassung Es wurden gemäß Angebotsanfrage 40 ha Feldfläche während einer ein-jährigen Kartierung detailliert untersucht. Um die Aussagegenauigkeit zu vertiefen, sollten zusätzlich 60 ha angrenzende Feldfläche übersichtsartig kartiert werden. Insgesamt wurden im Interesse der Aussagegenauigkeit und der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben bei Eingriffsvorhaben umfangreichere Untersuchungen vorgenommen. Während der Kartierungen konnten keine Feldhamsterbaue nachgewiesen werden. Gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG darf dieses Gebiet bebaut werden, da die Feldhamster im Kreis Gotha trotz dieser Maßnahme in einem günstigen Erhaltungszustand bleiben. Bestandteil dieses Berichtes ist es nicht, einen artenschutzrechtlichen Ausgleich für den Verlust an potentiellem Lebensraum zu erarbeiten. Dieser sollte unabhängig vom Fundergebnis in Kooperation mit den Naturschutzbehörden des Landkreises Gotha bzw. dem Naturschutzverantwortlichen der Stadt Gotha erstellt werden (§ 44 BNatSchG). 9
Dipl. Agr. Ing. St. Martens 7 Literatur ADLER, S. (2011): Der Feldhamster Cricetus cricetus (LINNAEUS, 1758) im Landkreis Gotha (Thüringen); Bachelorarbeit Hochschule Anhalt (FH); Fachbereich Landwirtschaft; Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung Bundesamt für Naturschutz (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere; Naturschutz und Biologische Vielfalt Heft 70 (1). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009, veröffentlicht über das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege. –Bundesgesetzblatt 2009 Teil 1 Nr. 51 vom 06. August 2009. VON KNORRE,D. & S. KLAUS (2011): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia pt.) Thüringens (ohne Fledermäuse) 3. Fassung, Stand : 11 / 2009.- Naturschutzreport Heft 26: 25 – 30. KÖHLER, U.; GESKE, CH.; MARTENS,S. (2014): Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters (Cricetus cricetus) in Deutschland; NATUR UND LANDSCHAFT-89. Jahrgang, Heft 8; S. 344-350. MAMMEN,U.; KAYSER, A.;MAMMEN, K. (2014): Die Berücksichtigung des Feldhamsters (Cricetus cricetus) im Rahmen von Eingriffsvorhaben; NATUR UND LANDSCHAFT-89. Jahrgang, Heft 8; S. 350-356. MONECKE, S. (2013): DOMENICKE, S.; Franziska WOLLNIK, F. :Photoperiod can Entrain Circannual Rhythms in Pinealectomized European Hamsters: Journal of Biological Rhythms 268- 278. REINERS,T.(2009): Der Einfluss von Landschaftselementen auf die Population des Feldhamsters Cricetus cricetus in Hessen; Diplomarbeit Universität Gießen. WEINHOLD,U.; KAYSER, A.; (2006): Der Feldhamster; Die Neue Brehm- Bücherei; Bd.625;Westarp Wissenschaften – Hohenwarsleben. 10
Dipl. Agr. Ing. St. Martens Anhang Protokoll GTH Süd 27. 04. 2014: 7. 30- 14. 30 Uhr, AN und 4 HK; 25 ha Wir begannen von Gotha aus die perspektive Gewerbefläche zu kartieren. Dabei liefen wir zunächst bis zu dem von Ost nach West querenden Feldweg. Auf der Fläche stand Winterweizen. Dieser war zirka 50-60 cm hoch und ließ sich noch kartieren. Allerdings hatten wir den Kartierabstand durch die Mitnahme von zwei weiteren Hilfskräften auf weniger als 5 m verringert. Fundergebnis: 0 Baue 29. 04. 2014: 7. 30- 14. 30 Uhr, AN und 3 HK; 15 ha fein; 28 ha Übersicht Die am 27. 04. 2014 begonnene Feinkartierung des perspektiven Gewerbegebietes wurde mit Mühe beendet. Mühe deshalb, weil das Getreide stellenweise bereits sehr dicht aufgewachsen war. Fundergebnis: 0 Baue Im Anschluss daran wurden die Randstrukturen im westlichen Bereich (östlich der Bahnlinie) untersucht. Weitere in Frage kommende Randstrukturen existieren in diesem Gebiet nicht. Fundergebnis: 0 Baue Übersichtartig wurde auch südlich des perspektiven Gewerbegebietes kartiert. Fundergebnis: 0 Baue Übersichtartig wurde auch nördlich des perspektiven Gewerbegebietes (zwischen den bereits existierenden Gewerbeflächen) kartiert. Fundergebnis: 0 Baue 01. 05. 2014: 7. 30- 13. 30 Uhr, AN und 3 HK; 25 ha Wir führten die Umfeldkartierung der angrenzenden und weiteren von den Bodenverhältnissen her in Frage kommenden Feldflächen durch. Dabei untersuchten wir speziell den Bereich Töpfleben und die Splitterflächen zwischen den bereits bestehenden Gewerbeflächen. Im Bereich Töpfleben werden einige Flächen von einem Ökolandwirt bewirtschaftet. Die Kartierung der letzten dieser Feldflächen musste aufgrund von Gewitter verschoben werden. Fundergebnis: 0 Baue 07. 05. 2014: 7. 30- 11. 30 Uhr, AN; 9 ha Wir kartierten den westlich angrenzenden, durch die Bahnlinie von der perspektiven Gewerbefläche abgegrenzten Bereich. Mit Mais eine Fruchtart, die ein problemloses Kartieren gestattet. Während es sich im Bereich Bahnlinie um gut für den Feldhamster geeigneten Boden handelte, strichen in westlicher Richtung immer mehr Flusskiese oberflächig aus, d. h. die Eignung des Bodens für den Feldhamster nimmt in westlicher Richtung ab. 11
Dipl. Agr. Ing. St. Martens Fundergebnis: 0 Baue Im Anschluss führten wir die infolge des Gewitters vom 01. 05. 2014 verschobene Kartierung durch. Das Getreide war inzwischen schon relativ hoch, so dass die Kartierung nur von den Fahrspuren aus erfolgte. Gleichzeitig wurde eine nördlich angrenzende Böschung mit untersucht. Fundergebnis: 0 Baue 27. 08. 2014: 7. 30- 11. 30 Uhr, AN; 3 HK, 50 ha Nach mehreren Anrufen meinerseits informierte mich der Gutsbetrieb am Vortag, dass die Untersuchungsfläche abgeerntet ist. Da wir im Frühjahr noch gar nichts gefunden hatten, führten wir eine Feinkartierung auf der Untersuchungsfläche durch. Obwohl das Stroh z. T. als Häcksel auf dem Feld lag, hätten wir etwas sehen müssen. Witterungsbedingt lag das Häckselstroh flächig auf der Erde, nicht mehr oben auf den Stoppeln. Fundergebnis: 0 Baue Südlich an die Fläche grenzend befindet sich ein zirka 0, 5 ha großes Privatfeld. Wir trafen den Bewirtschafter und er sagte uns, dass östlich der Straße noch Feldhamster wären. Im Interesse der Aussage beschloss ich, am nächsten Tag auch noch einmal östlich der Bundesstraße zu suchen. 28. 08. 2014: 7. 30- 11. 30 Uhr, AN; 3 HK, 30 ha Entsprechend des auf der bodengeologischen Karte ausgewiesenen Bereiches mit Löß kartierten wir den Bereich östlich der B 247. Wir begannen mit einer Feinkartierung des direkt östlich der B 247 befindlichen Bereiches. Übersichtartig kartierten wir die östlich anschließenden Bereiche. Dabei untersuchten wir besonders geeignete Randstrukturen, wie die Umfelder der Hochspannungsmasten und die Grenze zu dem Truppenübungsplatz. Fundergebnis: 0 Baue 12
Dipl. Agr. Ing. St. Martens Fotolegende Bild-Nr. Inhalt 1; 2 Perspektive Gewerbefläche während der Frühjahrskartierung 3-6 Übersichtsartige Umfeldkartierung 7-9 Kartierung der perspektiven Gewerbefläche nach der Ernte 10-13 Kartierung des östlichen u. nordöstl. Umfeldes 1 Blick auf perspektives Gewerbegebiet 2 (links mit westl. Umfeld) Übersichtskartierung des Umfeldes 3 4 Die Getreidehöhe lässt erkennen, weshalb eine Kartierung meist extrem zeitnah und Kartierabstand enger als geplant durchgeführt werden musste. 13
Dipl. Agr. Ing. St. Martens 5 6 Im Umfeld von Töpfleben wirtschaftet auf sehr gut feldhamstergeeignetem Boden ein Ökobetrieb 7 ; 8 u. 9 : Kartierung der perspektiven Gewerbefläche nach der Ernte 9 10-13 Kartierung des östlichen und nordöstlichen Umfeldes (unter Beachtung der Randstrukturen) 12 13 14
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