INFO-TAG der städtischen Kindertagesstätten - am Samstag, 7. März von 11 bis 15 Uhr - Stadt Marktheidenfeld

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INFO-TAG der städtischen Kindertagesstätten - am Samstag, 7. März von 11 bis 15 Uhr - Stadt Marktheidenfeld
Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“.

Nummer 2		                                 Freitag, 21. Februar 2020

INFO-TAG
   der städtischen Kindertagesstätten
                                   rz v o n 11 bis   15 Uhr
                       g , 7 . M ä
           am   Samsta
Marktheidenfeld                                                -2-                                                       Nr. 2/2020

  Neubau der Feuerwache
  in Marktheidenfeld
  Es ist ein echtes Mammutprojekt, das die Stadt Marktheidenfeld im letzten Jahr gemeinsam mit ihrer Kernstadtfeuerwehr in
  Angriff genommen hat: der dringend erforderliche Neubau der Feuerwache am Marktheidenfelder Nordring.
  Vor etwas mehr als einem Jahr - im Dezember 2018 - waren die ersten schweren Baumaschinen auf den Feuerwehrhof des
  alten Feuerwehrhauses gerollt. Mit dem offiziellen ersten Spatenstich hatten die Erste Marktheidenfelder Bürgermeisterin Hel-
  ga Schmidt-Neder und die stellvertretende Landrätin Sabine Sitter Mitte März den Start des Neubaus eingeleitet. Ende 2019
  wurden die Rohbauarbeiten am Hauptgebäude der Feuerwache abgeschlossen.
  Bei einer Führung durch den Beton- und Steinbau zeigten sich sowohl Marktheidenfelds Erste Bürgermeisterin Helga
  Schmidt-Neder als auch der Chef der Marktheidenfelder Feuerwehr, Bernhard Nees, stolz auf das im vergangenen Jahr ge-
  leistete. Zwar haben sie und das Planungsteam der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Stadt Marktheidenfeld die Wände nicht
  selbst in die Höhe gezogen, jedoch trägt das Betonskelett eindeutig die Handschrift zahlloser Stunden ihrer Frei- und Arbeits-
  zeit. Dabei ist klar: der Neubau ist nur einer von vielen Arbeitspunkten der freiwilligen Retter, denn im vergangenen Jahr stan-
  den zahlreiche weitere Projekte auf der Agenda der Marktheidenfelder Freiwilligen Feuerwehren.
  Der wohl größten Besonderheit begegnen wir direkt am Eingang vom Nordring aus: hier ist bereits alles für den späteren be-
  hindertengerechten Eingangsbereich vorbereitet. Denn die neue Feuerwache soll – wie auch schon ihr Vorgängerbau – eine
  externe Nutzung ermöglichen. Deshalb führt ins Obergeschoss mit Mehrzwecksaal und Besucher-Teeküche auch ein Auf-
  zugsschacht.
  Dieser dient gleichzeitig zum Materialtransport aus den verschiedenen Lager- und Arbeitsbereichen der drei Stockwerke.
  Hauptzweck des großen Saales im Obergeschoss werden jedoch die regelmäßigen Schulungen und Sitzungen der aktiven
  Einsatzkräfte sein. Neben der öffentlichen Feuerwehr sowie dem Feuerwehrverein wird die Jugendfeuerwehr Nutzer des
  Obergeschosses sein. Erstmals soll ein
  eigener Jugendraum dazu beitragen, den Feuerwehrnachwuchs zu binden und zu späteren Einsatzkräften auszubilden.
  Im Erdgeschoss, und damit auf Höhe des Nordringes, warten Kleiderkammer, Kommandanten- und Vereinsbüro sowie der
  Lagerbereich der Fahrzeugwerkstatt auf ihren Innenausbau. In der Werkstatt sollen zukünftig Hebebühne und Decken-
  kran die Wartung und Instandhaltung aller Marktheidenfelder Feuerwehrfahrzeuge ermöglichen. Neben der obligatorischen
  Waschhalle befinden sich im „Untergeschoss“, und damit auf Höhe des zukünftigen Feuerwehrhofes, die Atemschutzwerk-
  statt mit Kompressor- und Füllraum für Atemluftflaschen, die Schlauchpflege sowie ein Palettenlager für Einsatzmaterialien,
  wie sie beispielsweise für Unwettereinsätze vorgehalten werden. Wie in modernen Feuerwachen üblich, soll ein Schleusen-
  system nicht nur den Stadtteilfeuerwehren den unkomplizierten Austausch von Einsatz- und Schutzausrüstung ermöglichen,
  sondern auch mittels Schwarz-Weiß-Trennung die geltenden Hygienerichtlinien umsetzen.

  Im Bereich des Spind- und Umkleiderau-
  mes freuen sich die Einsatzkräfte beson-
  ders auf die zukünftigen Sanitärräume mit
  Duschen für die ehrenamtlichen Männer
  und Frauen. Bis heute sei es immer wie-
  der eine umständliche und oft unschöne
  Situation, wenn den verschwitzen und
  nach Bränden ggf. sogar mit Brandrauch
  kontaminierten freiwilligen Helfern - vor
  allem während der Arbeitszeit – nicht
  einmal eine Dusche zur Verfügung ste-
  he. Nach der Fertigstellung des Neubaus
  werden den Einsatzkräften auch erstmals
  die vorgeschriebenen getrennten Um-
  kleideräume für männliche und weibliche
  Kräfte zur Verfügung stehen.
  Den mit Abstand größten Teil des Neu-
  baus nehmen jedoch die beiden Fahr-
  zeughallen ein, die natürlich das Herz
  eines jeden Feuerwehrgerätehauses aus-
  machen: in L-Form sind die von Stadt und Kommandant Bernhard Nees bei der ersten offiziellen Führung durch den Feuer-
  Landkreis veranschlagten 14 Stellplät- wehrneubau. Im Hintergrund befindet sich der Übungsturm mit angebautem Salz-
  ze angeordnet. Die Haupthalle hat neun silo der Stadt Marktheidenfeld.                            Foto: Benedict Rottmann
  Stellplätze und ist unterhalb des Straßen-
  niveaus parallel zum Nordring angeord-
  net. Weitere fünf Stellplätze bieten, parallel zur Karbacher Straße, beispielsweise Platz für das Mehrzweckboot sowie die
  Abrollcontainer zur Abwehr von Ölunfällen auf Gewässern. Zwischen den Fahrzeughallen befindet sich ein Funkraum mit an-
  gebautem Bereitschaftsraum, der bei größeren Schadenslagen, wie beispielsweise Unwettern, als Lagezentrum genutzt wird.
  Noch nicht abgeschlossen ist derzeit der Rohbau des Nebengebäudes. Neben dem charakteristischen Übungsturm wird
  auch ein Salzsilo für den städtischen Bauhof untergebracht sein. Eine Notstromanlage in Verbindung mit der geplanten Holz-
  pelletheizung wird dafür sorgen, dass die Feuerwehren Marktheidenfeld zukünftig auch in Krisenfällen für ihre Bürger sowie
  das Umland einsatzfähig bleiben können.
  Ab dem im Februar geplanten Richtfest in der Karbacher Straße startet der Innenausbau der Feuerwache unter Leitung des
  beauftragten Architekten. Nach dem bisherigen Verlauf der Abriss- und Rohbauarbeiten zeigten sich Bürgermeisterin und
  Feuerwehrführung optimistisch, dass der für Mitte 2021 geplante Umzug aus der Interimslösung gehalten werden kann.
  Ein Bericht von Philipp Roßmann
Marktheidenfeld                                                -3-                                                  Nr. 2/2020

  Info-Tag der städtischen Kindertagesstätten
                   am 7. März
  Am Samstag, den 7. März laden die fünf städtischen Kindertagesstätten (Kitas) zum ersten Info-Tag nach Marktheidenfeld
  ein. Von 11.30 bis 15.00 Uhr besteht dann die Möglichkeit, sich über die Kitas ausführlich zu informieren und in den Kita-
  Alltag hinein zu schnuppern. In allen Kitas gibt es Snacks und Getränke sowie ein Bastelangebot für die kleinen Gäste.

  Zudem findet um 11.00 Uhr die Auftaktveranstaltung im Evangelischen Gemeindehaus in der Würzburger Straße 7a statt, zu
  der alle Interessierten herzlich eingeladen sind.

   Das Programm im Einzelnen:
   11.00 - 11.30 Uhr
   Evangelisches Gemeindehaus, Würzburger Straße 7a
   Begrüßung durch Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder
   Vorstellung der fünf städtischen Kindertagesstätten und Information zu deren pädagogischen Arbeit

   11.30 - 15.00 Uhr
   Besichtigung der einzelnen Kindertagesstätten
   Kennenlernen der einzelnen Schwerpunkte mit Beispielen aus der Praxis

   Kita Kolpingstraße
   Kolpingstr. 14
   97828 Marktheidenfeld
   Videogestützte Entwicklungsbegleitung: Videoaufnahmen unterstützen, begleiten
   und dokumentieren die Entwicklung der Kinder.

   Kita Baumhofstraße
   Baumhofstr. 30
   97828 Marktheidenfeld
   Bildungs-RÄUME:
   Die altersgerechte Raumgestaltung wirkt sich positiv
   auf die Entwicklung der Kinder aus.

   Kita Lohgraben
   Würzburger Str. 12a
   97828 Marktheidenfeld
   Vielfalt leben: Kinder und ihre Familien haben vielfälti-
   ge Bedürfnisse.

   Kita Edith-Stein-Straße
   Edith-Stein-Str. 2
   97828 Marktheidenfeld
   Spielend lernen im offenen Haus: Kinder können sich
   in allen Räumen selbsttätig entfalten.

   Kita Altfeld
   Michelriether Str. 3
   97828 Marktheidenfeld-Altfeld
   Bewegen ist gleich Lernen: Vielfältige Bewegungs-
   möglichkeiten in allen Altersgruppen unterstützen den
   Lernprozess.

   Kostenloser Bustransfer
   Ein- und Ausstieg am städtischen Musikinstitut, Würz-
   burger Str. 12
   Im Zeitraum von 11.30 bis 14.30 Uhr gibt es einen kos-
   tenlosen Shuttle-Bus zu den Kindertagesstätten Alt-
   feld, Edith-Stein-Straße und Baumhofstraße. Busfahr-
   pläne sind vor Ort erhältlich.
   Die Kindertagesstätten Lohgraben und Kolpingstraße
   sind vom evangelischen Gemeindehaus zu Fuß er-
   reichbar.
Marktheidenfeld                                             -4-                                                       Nr. 2/2020

  Hohe Förderung für Bürgerhaus Michelrieth
  Das Ergebnis der sechsten und damit letzten Auswahlrunde für das europäische Förderprogramm für Dorferneuerungs- und
  Infrastrukturprojekte steht fest: Von bayernweit 13 ausgewählten Vorhaben kommen drei aus Unterfranken. Die drei Kommu-
  nen Arnstein, Greußenheim und Marktheidenfeld erhalten über 1,7 Millionen Euro Fördermittel aus dem Programm des Eu-
  ropäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Projekte sollen die Entwicklung der
  Ortsmitten stärken und dabei gleichzeitig deren ländlichen Charakter erhalten.
  Die Stadt Marktheidenfeld wurde mit dem geplanten Bau eines Bürgerhauses in Michelrieth ausgewählt. Der Neubau soll
  gegenüber der Michaelskirche entstehen und anstelle des bestehenden Pfarrwohnhauses und eines alten Bürgerhauses er-
  richtet werden. Im Hauptgebäude entstehen der Gemeindesaal und das Pfarramt. Die Gruppen- und Jugendräume im Anbau
  haben einen direkten Zugang zum neu gestalteten Außenbereich. Das Bauprojekt wird mit rund 845.000 Euro gefördert und
  trägt maßgeblich zur Stärkung und Belebung Michelrieths bei.

                                                                                             „Die Projekte lassen eine Be-
                                                                                             lebung der Ortsmitten und die
                                                                                             Förderung der Dorfgemeinschaft
                                                                                             erwarten“, erklärte Behördenlei-
                                                                                             ter Ottmar Porzelt vom Amt für
                                                                                             Ländliche Entwicklung Unter-
                                                                                             franken bei der Übergabe der
                                                                                             Bescheide in Würzburg. Der
                                                                                             stellvertretende    Behördenlei-
                                                                                             ter Robert Bromma hob hervor,
                                                                                             dass bei der Auswahl der Pro-
                                                                                             jekte nicht die Finanzkraft der
                                                                                             Kommunen, sondern die Qualität
                                                                                             der eingereichten Projekte aus-
                                                                                             schlaggebend war.

                                                                                             In den sechs bisherigen Aus-
                                                                                             wahlrunden wurden insgesamt
                                                                                             64 Projekte aus Unterfranken
                                                                                             ausgewählt, auf Marktheidenfeld
                                                                                             entfielen sechs Projekte. Insge-
                                                                                             samt fließen damit über 18 Millio-
                                                                                             nen Euro aus dem europäischen
                                                                                             Förderprogramm nach Unter-
                                                                                             franken.

  (Von links) Behördenleiter Ottmar Porzelt, Kämmerin Christina Herrmann, Erste Bürger-
  meisterin Helga Schmidt-Neder, Förderungs-Beauftragte Barbara Ries und stellvertretender
  Behördenleiter Robert Bromma.
                   Foto: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Ulrike Frankenberger

  Die Förderungen für Marktheidenfeld sind:

  Altfeld
  Projekt: Generationenpark		                                                  Bewilligte Zuwendung: 465.031,26 €

  Glasofen
  Projekt: Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses Glasofen		               Bewilligte Zuwendung: 829.541,80 €

  Marienbrunn
  Projekt: Neugestaltung des Ortseinganges		                                   Bewilligte Zuwendung: 53.953,50 €

  Michelrieth
  Projekt: Bürgerhaus mit Pfarramt		                                           Bewilligte Zuwendung: 844.538,87 €

  Oberwittbach
  Projekt: Neugestaltung zweier Dorfplätze		                                   Bewilligte Zuwendung: 74.602,29 €
  Zimmern
  Projekt: Ausbau des Schwabsgrabens (Fußweg)
  und Teilausbau der Theodor-Heuss- Straße		                                   Bewilligte Zuwendung: 124.718,70 €

  						Bewilligte Zuwendungen:
  						             gesamt 2.392.386,42 €
Marktheidenfeld                                               -5-                                                       Nr. 2/2020

  Homepage ab sofort auch in Leichter Sprache
  Die Homepage der Stadt Marktheidenfeld wird barrierefreier: Neben einer Vorlese- und Vergrößerungsmöglichkeit für sehbe-
  hinderte Menschen sind ab sofort die wichtigsten Inhalte auch in „Leichte Sprache“ übersetzt.
  Leichte Sprache vermeidet komplexe Begriffe, lange und verschachtelte Sätze oder verwirrendes Fachchinesisch. Das Er-
  gebnis kommt nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten zugute. Auch Menschen, die nicht gut lesen können oder deren
  Muttersprache nicht Deutsch ist, können die Inhalte der städtischen Internetseite nun besser verstehen.
  „Kurze Sätze, kurze Worte, eine Schriftgröße von mindestens 14 Punkt sowie Bilder und Illustrationen sind Merkmale der
  Leichten Sprache“, erläutert Inge Albert, Leiterin der Abteilung Stadtmarketing und verantwortlich für die Inhalte der städti-
  schen Homepage.
                                                                          Die Übersetzungen in Leichte Sprache hat ein Fach-
                                                                          büro aus Rheinland-Pfalz übernommen. Vera Apel-
                                                                          Jösch arbeitet in ihrem Büro für die Texte in Leichter
                                                                          Sprache zusammen mit einem Team, das aus Men-
                                                                          schen mit Lernschwierigkeiten besteht. Von diesen
                                                                          Experten in eigener Sache werden ihre Übersetzun-
                                                                          gen in Leichter Sprache gegengelesen und auf ihre
                                                                          Praxistauglichkeit überprüft.
                                                                          „Wir freuen uns, dass wir mit unserer Homepage in
                                                                          Leichter Sprache auch einen weiteren Schritt zu
                                                                          mehr Inklusion machen“, betonte Marktheidenfelds
                                                                          Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder beim
                                                                          Freischalten der Leichten Sprache auf der städti-
                                                                          schen Homepage.
                                                                          Zudem profitieren von Leichter Sprache auch die
                                                                          rund zwölf Prozent der Bevölkerung, die Schwie-
                                                                          rigkeiten mit dem Lesen und Schreiben haben, so
                                                                          Schmidt-Neder.
                                                                          Um auf die Inhalte der städtischen Homepage in
                                                                          Leichter Sprache zu gelangen, klicken Interessier-
                                                                          te unter www.marktheidenfeld.de auf das Leichte
  Marktheidenfelds Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder              Sprache-Symbol auf der rechten Spalte der Startsei-
  (rechts) und Inge Albert (links) vom Stadtmarketing freuen sich über    te oder gehen auf https://www.stadt-marktheidenfeld.
  die städtische Homepage in Leichter Sprache.                            de/leichte-sprache.

                                                  BEKANNTMACHUNG                         schaftsplanung, Stadtplanung, Pfingst-
                                                                                         grundstraße 14 aus 97816 Lohr am Main
                                            Bauleitplanung;                              beauftragt.
                                            1. Änderung des Bebauungspla-                Dieser wurde in der Stadtratssitzung am
                                            nes    „Industriegebiet Altfeld  IV          21.11.2019 mit Begründung und Um-
                                            Schlossfeld“ (GIb) zu Gewerbegebiet          weltbericht gebilligt und für die frühzei-
Bekanntmachung                              „Schlossfeld“, Altfeld;                      tige Beteiligung der Öffentlichkeit, Be-
                                            Bekanntmachung über die frühzeitige          hörden und sonstiger Träger öffentlicher
über die Art der Verkündung des vor-        Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3      Belange freigegeben.
läufigen Wahlergebnisses der Wahl           Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)                 Die Stadt gibt Gelegenheit zur Informati-
des Ersten Bürgermeisters und des           Der Stadtrat der Stadt Marktheidenfeld       on. Die öffentliche Darlegung der allge-
Stadtrates am Sonntag, 15. März 2020        hat in seiner Sitzung am 02.05.2019 be-      meinen Ziele und Zwecke der Planung
                                            schlossen, den Bebauungsplan „Indust-        mit der Möglichkeit zur Erörterung und
                                            riegebiet Altfeld IV Schlossfeld“ (GIb) zu   Äußerung wird in der Zeit vom
1. Am Sonntag, 15.03.2020 finden die        ändern und an die örtlichen Gegeben-
   Wahlen für das Amt des Ersten Bür-                                                               02.03. - 03.04.2020
                                            heiten anzupassen. Vorgesehen ist, die
   germeisters und des Stadtrates Markt-                                                 im Rathaus der Stadt Marktheidenfeld,
                                            Gebietsart von einem beschränkten In-
   heidenfeld für die Zeit 2020 bis 2026                                                 Foyer Bauamt (Bereich vor Zimmer
                                            dustriegebiet in ein Gewerbegebiet (GE)
   statt.
                                            abzuwandeln. Die im Bebauungsplan            1.08/I. Stock), Luitpoldstraße 17, 97828
2. Der Wahlleiter verkündet gem. Art. 19    festgesetzten Schallschutzvorgaben ha-       Marktheidenfeld (barrierefrei erreichbar)
   Abs. 3 Satz 1 GLKrWG das vorläufige      ben ohnehin bereits überwiegend Ge-          durchgeführt. Zu folgenden Zeiten könn-
   Wahlergebnis. Mit dieser Verkündung      werbegebietscharakter.                       ten die Unterlagen eingesehen werden:
   beginnt die Wochenfrist für die Ableh-                                                Montag, Dienstag,
   nung der Annahme der Wahl zu laufen
                                                                                         Donnerstag              8.00 – 16.00 Uhr
   (Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG).
                                                                                         Mittwoch, Freitag      8.00 – 12.00 Uhr
3. Die Verkündung des vorläufigen Wahl-                                                  Gesonderte Termine können außerhalb
   ergebnisses erfolgt im Fenster des                                                    der Geschäftszeiten telefonisch verein-
   Windfanges des Rathauses, Luitpold-                                                   bart werden(Tel. 0 93 91 50 04 44).
   straße 17.
                                                                                         Das Bauleitplanverfahren wird im Regel-
Marktheidenfeld, 24.01.2020                                                              verfahren durchgeführt.
                                                                                         Marktheidenfeld, den 21.02.2020
Matthias Hanakam
                                                                                         STADT MARKTHEIDENFELD
Wahlleiter
                                            Mit der Erarbeitung des Vorentwurfs ist      Helga Schmidt-Neder
                                            das Büro Markus Fleckenstein Land-           Erste Bürgermeisterin
Marktheidenfeld                                              -6-                                                         Nr. 2/2020
Haushaltssatzung                                              §6                         3. Kleinsiedlungsgebieten, soweit sie
                                           Weitere Festsetzungen werden nicht vor-       nicht unter Nr. 2 fallen, Dorfgebieten,
der Stadt Marktheidenfeld                  genommen.                                     reinen Wohngebieten, allgemeinen
                                                              §7                         Wohngebieten, Mischgebieten
Das Landratsamt Main-Spessart hat mit                                                    a) mit einer Ge-              14,0 m
                                           Diese Haushaltssatzung tritt mit dem
Schreiben vom 13.01.2020 – eingegan-                                                     schossflächenzahl
gen bei der Stadt Marktheidenfeld am       1. Januar 2020 in Kraft.
                                                                                         bis 0,7
17.01.2020 - die Haushaltssatzung und      Marktheidenfeld, 21.01.2020                   bei einseitiger Bebau-        10,5 m
den Haushaltsplan der Stadt Markthei-      STADT MARKTHEIDENFELD                         barkeit
denfeld rechtsaufsichtlich genehmigt.      Helga Schmidt-Neder                           b) mit einer Ge-              18,0 m
Die Haushaltssatzung samt ihren An-        Erste Bürgermeisterin                         schossflächenzahl
lagen ist gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3                                                    über 0,7 - 1,0
Halbsatz 1 GO bis zur nächsten amtli-                                                    bei einseitiger Bebau-        12,5 m
chen Bekanntmachung einer Haushalts-            BEKANNTMACHUNG                           barkeit
satzung im Rathaus Zimmer Nr. 1.22 öf-                                                   c) mit einer Ge-              20,0 m
fentlich zugänglich.                                                                     schossflächenzahl
                                                Satzung über die Erhebung                über 1,0 - 1,6
    HAUSHALTSSATZUNG                            von Erschließungsbeiträgen               d) mit einer Ge-              23,0 m
                   der                     (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)          schossflächenzahl
          Stadt Marktheidenfeld                  der Stadt Marktheidenfeld               über 1,6
        Landkreis Main-Spessart                                                          4. Kerngebieten, Gewerbegebieten und
                                           Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Ge-
          für das Haushaltsjahr                                                          Sondergebieten
                                           meindeordnung für den Freistaat Bay-
                  2020                                                                   a) mit einer Ge-              20,0 m
                                           ern (GO) in der Fassung der Bekannt-
                                                                                         schossflächenzahl
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeinde-     machung vom 22.8.1998 (GVBl.S.796,            bis 1,0
ordnung erlässt die Stadt Marktheiden-     BayRS 2020-1-1-i), zuletzt geändert           b) mit einer Ge-              23,0 m
feld folgende Haushaltssatzung             durch Gesetz vom 23.12.2019 und Art. 2        schossflächenzahl
                                           Abs. 1, Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen        über 1,0 - 1,6
                    §1
                                           Kommunalabgabengesetzes           (KAG)       c) mit einer Ge-              25,0 m
Der als Anlage beigefügte Haushalts-
                                           in der Fassung der Bekanntmachung             schossflächenzahl
plan für das Haushaltsjahr 2020 wird
                                           vom 4.4.1993 (GVBl.S.264, BayRS               über 1,6 - 2,0
hiermit festgesetzt; er schließt im
                                           2024-1-i),zuletzt geändert durch Gesetz       d) mit einer Ge-              27,0 m
Verwaltungshaushalt
                                           vom 23.12.2019, in Verbindung mit §132        schossflächenzahl
in den Einnahmen und Ausgaben mit         und § 133 Abs. 3 S. 5 Baugesetzbuch           über 2,0
42.941.900 Euro                            (BauGB) in der Fassung der Bekanntma-         5. Industriegebieten
und im                                     chung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414),        a) mit einer Baumas-          23,0 m
Vermögenshaushalt                          zuletzt geändert durch Gesetz vom             senzahl bis 3,0
in den Einnahmen und Ausgaben mit         30.6.2017 (BGBl. I S. 2193) erlässt die       b) mit einer Baumas-          25,0 m
32.911.200 Euro                            Stadt Marktheidenfeld folgende Satzung:       senzahl über 3,0 - 6,0
                                                              §1                         c) mit einer Baumas-          27,0 m
                  §2
                                           Erhebung des Erschließungsbeitrages           senzahl über 6,0
Der Gesamtbedarf der Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförde-   Zur Deckung ihres anderweitig nicht ge-
rungsmaßnahmen wird                        deckten Aufwandes für Erschließungs-          II. für die öffentlichen, aus rechtlichen
                                           anlagen erhebt die Stadt Erschließungs-       oder tatsächlichen Gründen mit Kraft-
für die Stadt Marktheidenfeld auf
                                           beiträge nach Art. 5a Abs. 1 KAG sowie        fahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrs-
3.540.000 Euro
                                           nach Maßgabe dieser Satzung.                  anlagen innerhalb der Baugebiete (z. B.
festgesetzt.                                                                             Fußwege, Wohnwege; Art. 5a Abs. 2 Nr.
                  §3                                          §2                         2 KAG) bis zu einer Breite von 5 m,
Der Gesamtbetrag für Verpflichtungser-                 Art und Umfang                    III. für die nicht zum Anbau bestimmten,
mächtigungen im Vermögenshaushalt                der Erschließungsanlagen                zur Erschließung der Baugebiete not-
wird für die Stadt Marktheidenfeld auf     (1) Beitragsfähig ist der Erschließungs-      wendigen Sammelstraßen innerhalb der
12.420.000 Euro festgesetzt.               aufwand                                       Baugebiete (Art. 5a Abs. 2 Nr. 3 KAG)
                                                                                         bis zu einer Breite von 27 m,
                   §4                      I. für die öffentlichen zum Anbau be-
Die Steuersätze (Hebesätze) für nach-      stimmten Straßen, Wege und Plätze (Art.       IV. für Parkflächen,
stehende Gemeindesteuern werden wie        5a Abs. 2 Nr. 1 KAG) in                       a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen
folgt festgesetzt:                                                                       im Sinne von Nr. I und Nr. III sind, bis zu
                                                                    bis zu einer Stra-   einer weiteren Breite von 5 m,
1.   Grundsteuer                                                    ßenbreite            b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr.
     a) für land-          300 v. H.                                (Fahrbahnen,         I und Nr. III genannten Verkehrsanlagen,
                                                                    Radwege,             aber nach städtebaulichen Grundsät-
     und forstwirt-
                                                                    Gehwege, kom-        zen innerhalb der Baugebiete zu deren
     schaftliche                                                                         Erschließung notwendig sind, bis zu 15
     Betriebe (A)                                                   binierte Geh-
                                                                    und Radwege)         v.H. aller im Abrechnungsgebiet (§ 5)
     b) für die            310 v. H.                                                     liegenden Grundstücksflächen,
                                                                    von
     bebauten
                                           1. Wochenendhaus-              7,0 m          V. für Grünanlagen mit Ausnahme von
     Grundstücke (B)
                                           gebieten mit einer                            Kinderspielplätzen
2.   Gewerbesteuer         340 v. H.       Geschossflächenzahl                           a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen
                                           bis 0,2                                       im Sinne von Nr. I bis Nr. III sind, bis zu
                  §5                       2. Kleinsiedlungs-            10,0 m          einer weiteren Breite von 5 m,
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur     gebieten mit einer                            b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr.
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben        Geschossflächenzahl                           I bis Nr. III genannten Verkehrsanlagen
nach dem Haushaltsplan wird für die        bis 0,3                                       sind, aber nach städtebaulichen Grund-
Stadt Marktheidenfeld mit 7.150.000 Euro   bei einseitiger Bebau-         8,5 m          sätzen innerhalb der Baugebiete zu de-
festgesetzt.                               barkeit                                       ren Erschließung notwendig sind, bis zu
Marktheidenfeld                                                -7-                                                      Nr. 2/2020
15 v.H. der im Abrechnungsgebiet (§ 5)       stimmten Straßen, Wegen und Plätzen,       die sich innerhalb des Geltungsbereichs
liegenden Grundstücksflächen,                zu denen sie von der Erschließung her      des Bebauungsplanes befindet.
                                             gehören, zugerechnet. Das Verfahren        2. bei Grundstücken im unbeplanten
VI. für Immissionsschutzanlagen.             nach Satz 1 findet keine Anwendung,
(2) Zu dem Erschließungsaufwand nach                                                    Innenbereich (§ 34 BauGB), die in den
                                             wenn das Abrechnungsgebiet (§ 4) der       Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen
Abs. 1 Nr. I bis Nr. VI gehören insbeson-    Fuß- und Wohnwege, der Sammelstra-
dere die Kosten für                                                                     und bei denen sich die Grenze zwischen
                                             ßen, Parkflächen, Grünanlagen oder         Innen- und Außenbereich nicht aus einer
a) den Erwerb der Grundflächen,              Immissionsschutzanlagen von dem Ab-        Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB er-
b) die Freilegung der Grundflächen,          rechnungsgebiet der Straßen, Wege und      gibt, die tatsächliche Grundstücksfläche
c) die erstmalige Herstellung des Stra-      Plätze abweicht; in diesem Fall werden     bis zu einer Tiefe von 50 m, gemessen
ßenkörpers einschließlich des Unterbau-      die Fuß- und Wohnwege, die Sammel-         von der der Erschließungsanlage zuge-
es, der Befestigung der Oberfläche so-       straßen, Parkflächen, Grünanlagen und      wandten Grenze des beitragspflichtigen
wie notwendiger Erhöhungen oder Ver-         Immissionsschutzanlagen selbstständig      Grundstücks.
tiefungen,                                   als Erschließungsanlagen abgerechnet.      Reicht die bauliche oder gewerbliche
d) die Herstellung von Rinnen sowie der                                                 Nutzung über diese Begrenzung hinaus,
Randsteine,                                                    §4
                                                       Abrechnungsgebiet                so ist die Grundstückstiefe maßgebend,
e) die Herstellung von Radwegen,                                                        die durch die hintere Grenze der Nut-
                                             Die von einer Erschließungsanlage er-
f) die Herstellung von Gehwegen,                                                        zung bestimmt wird.
                                             schlossenen Grundstücke bilden das
g) die Herstellung von kombinierten          Abrechnungsgebiet. Wird ein Abschnitt      Grundstücksteile, die lediglich die we-
Geh- und Radwegen,                           einer Erschließungsanlage oder eine        gemäßige Verbindung zur Erschlie-
h) die Herstellung von Mischflächen,         Erschließungseinheit abgerechnet, so       ßungsanlage herstellen, bleiben bei der
i) die Herstellung der Beleuchtungsein-      bilden die von dem Abschnitt der Er-       Bestimmung der Grundstückstiefe unbe-
richtung,                                    schließungsanlage bzw. Erschließungs-      rücksichtigt.
j) die Herstellung der Entwässerungsein-     einheit erschlossenen Grundstücke das      (4) Beitragspflichtige Grundstücke, die
richtung der Erschließungsanlagen,           Abrechnungsgebiet.                         ohne bauliche Nutzungsmöglichkeit oder
k) den Anschluss an andere Erschlie-                                                    die mit einer untergeordneten baulichen
                                                               §5                       Nutzungsmöglichkeit gewerblich oder
ßungsanlagen,                                            Gemeindeanteil                 in sonstiger Weise vergleichbar genutzt
l) die Herstellung der Ausgleichs- und       Die Gemeinde trägt 10 v. H. des bei-       werden oder genutzt werden dürfen, z.
Ersatzmaßnahmen wegen Eingriffs bei-         tragsfähigen Erschließungsaufwandes.       B. Friedhöfe, Sportanlagen, Freibäder,
tragsfähiger Maßnahmen in Natur und
                                                                                        Campingplätze, Dauerkleingärten, wer-
Landschaft,                                                      §6                     den mit 0,5 der Grundstücksfläche in die
m) die Übernahme von Anlagen als ge-                Verteilung des beitragsfähigen      Verteilung einbezogen.
meindliche Erschließungsanlagen,                      Erschließungsaufwandes
                                                                                        (5) Als zulässige Zahl der Vollgeschosse
n) die Herstellung von Böschungen,           (1) Bei zulässiger gleicher Nutzung der    gilt die im Bebauungsplan festgesetzte
Schutz- und Stützmauern.                     Grundstücke wird der nach § 3 ermittel-    höchstzulässige Zahl der Vollgeschos-
(3) Der Erschließungsaufwand umfasst         te Erschließungsaufwand nach Abzug         se. Weist der Bebauungsplan nur eine
auch den Wert der von der Gemeinde           des Anteils der Gemeinde (§ 5) auf die     Baumassenzahl aus, so gilt als Zahl der
aus ihrem Vermögen bereitgestellten          Grundstücke des Abrechnungsgebietes        Vollgeschosse die Baumassenzahl ge-
Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.     (§ 4) nach den Grundstücksflächen ver-     teilt durch 3,5. Weist der Bebauungsplan
(4) Der Erschließungsaufwand im Rah-         teilt.                                     lediglich eine höchstzulässige Gebäu-
men des Abs. 1 umfasst auch die Kos-         (2) Ist in einem Abrechnungsgebiet (§      dehöhe in Form der Wand- oder Firsthö-
ten, die für die Teile der Fahrbahn einer    4) eine unterschiedliche bauliche oder     he aus, so gilt diese geteilt durch 2,6 in
Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Staats-        sonstige Nutzung zulässig, wird der        Wohn- und Mischgebieten, geteilt durch
oder Kreisstraße entstehen, die über die     nach § 3 ermittelte Erschließungsauf-      3,5 in Gewerbe- und Industriegebieten.
Breiten der anschließenden freien Stre-      wand nach Abzug des Anteils der Ge-        Sind beide Höhen festgesetzt, so ist die
cken hinausgehen.                            meinde (§ 5) auf die Grundstücke des       höchstzulässige Wandhöhe maßgebend.
(5) Soweit Erschließungsanlagen im Sin-      Abrechnungsgebietes (§ 4) verteilt, in-    Bruchzahlen werden auf volle Zahlen
ne des Abs. 1 als Sackgassen enden,          dem die Grundstücksflächen mit einem       auf- oder abgerundet. Setzt der Bebau-
ist für den erforderlichen Wendehammer       Nutzungsfaktor vervielfacht werden, der    ungsplan weder die Zahl der Vollge-
der Aufwand bis zur vierfachen(vorher 2      im Einzelnen beträgt:                      schosse noch eine Baumassenzahl noch
fach) Gesamtbreite der Sackgasse bei-                                                   die höchstzulässige Gebäudehöhe in
tragsfähig.                                  1. bei eingeschossiger Bebau-      1,0     Form der Wand- oder Firsthöhe fest, so
                                             barkeit und gewerblich oder                findet Abs. 8 Anwendung.
                   §3                        sonstig nutzbaren Grundstücken,
    Ermittlung des beitragsfähigen                                                      (6) Ist im Einzelfall eine größere Zahl der
                                             auf denen keine oder nur eine              Vollgeschosse zugelassen oder vorhan-
        Erschließungsaufwandes               untergeordnete Bebauung zuläs-             den, so ist diese zugrunde zu legen.
(1) Der beitragsfähige Erschließungsauf-     sig ist
wand (§ 2) wird nach den tatsächlichen                                                  (7) Grundstücke, auf denen nur Garagen
                                             2. bei mehrgeschossiger Be-        0,3     oder Stellplätze zulässig sind, gelten als
Kosten ermittelt.                            baubarkeit zuzüglich je weiteres           eingeschossig bebaubare Grundstücke.
(2) Der beitragsfähige Erschließungs-        Vollgeschoss                               Bei mehrgeschossigen Parkbauten be-
aufwand wird für die einzelne Erschlie-
                                             (3) Als Grundstücksfläche gilt:            stimmt sich der Nutzungsfaktor nach der
ßungsanlage ermittelt. Die Gemeinde
                                                                                        Zahl ihrer Geschosse.
kann abweichend von Satz 1 den bei-          1. bei Grundstücken, die vollständig im
tragsfähigen Erschließungsaufwand für        Bereich eines Bebauungsplanes im Sin-      (8) In unbeplanten Gebieten sowie im
bestimmte Abschnitte einer Erschlie-         ne von § 30 Abs. 1 und 2 BauGB oder        Fall des Abs. 5 Satz 6 ist maßgebend
ßungsanlage oder diesen Aufwand für          teilweise im beplanten Bereich und im      1. bei bebauten Grundstücken die
mehrere Anlagen, die für die Erschlie-       Übrigen im unbeplanten Innenbereich        Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen
ßung der Grundstücke eine Einheit bil-       (§ 34 BauGB) bzw. vollständig im unbe-     Vollgeschosse.
den (Erschließungseinheit), ermitteln.       planten Innenbereich (§ 34 BauGB) lie-     2. bei unbebauten, aber bebauba-
(3) Die Aufwendungen für Fußwege und         gen, der Flächeninhalt des Buchgrund-      ren Grundstücken die Zahl der auf den
Wohnwege (§ 2 Abs. 1 Nr. II), für Sam-       stücks, wie er sich aus der Eintragung     Grundstücken der näheren Umgebung
melstraßen (§ 2 Abs. 1 Nr. III), für Park-   im Grundbuch ergibt. Bei Grundstücken,     überwiegend vorhandenen Vollgeschos-
flächen (§ 2 Abs. 1 Nr. IV b), für Grün-     die nur teilweise im Geltungsbereich ei-   se.
anlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. V b) und für         nes Bebauungsplanes (§ 30 BauGB)           Vollgeschosse sind Geschosse, die
Immissionsschutzanlagen (§ 2 Abs. 1          liegen und im Übrigen im Außenbereich      vollständig über der natürlichen oder
Nr. VI, § 10) werden den zum Anbau be-       (§ 35 BauGB), die Grundstücksfläche,       festgelegten Geländeoberfläche liegen
Marktheidenfeld                                                 -8-                                                       Nr. 2/2020
und über mindestens zwei Drittel ihrer        9. die Mischflächen,                                             § 13
Grundfläche eine Höhe von mindestens          10. die Sammelstraßen,                                   Beitragspflichtiger
2,30m haben. Als Vollgeschosse gelten         11. die Parkflächen,                         Beitragspflichtig ist derjenige, der im
auch Kellergeschosse, deren Decken-           12. die Grünanlagen,                         Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei-
unterkante im Mittel mindestens 1,20m                                                      tragsbescheids Eigentümer des Grund-
                                              13. die Beleuchtungseinrichtungen und
höher liegt als die natürliche oder festge-                                                stücks ist. Ist das Grundstück mit einem
legte Geländeoberfläche.                      14. die Entwässerungseinrichtungen           Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbau-
(9) Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen      gesondert erhoben und in beliebiger          berechtigte anstelle des Eigentümers
der Besonderheiten des Bauwerks nicht         Reihenfolge umgelegt werden, sobald          beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflich-
feststellbar, werden je angefangene           die Maßnahme, deren Aufwand durch            tige haften als Gesamtschuldner; bei
3,5m Höhe in Gewerbe- und Industriege-        Teilbeträge gedeckt werden soll, abge-       Wohnungs- und Teileigentum sind die
bieten, sowie 2,6m Höhe in Wohn- und          schlossen worden ist. Diesen Zeitpunkt       einzelnen Wohnungs- und Teileigentü-
Mischgebieten des Bauwerks als ein            stellt die Gemeinde fest.                    mer nur entsprechend ihrem Miteigen-
Vollgeschoss gerechnet. Ist ein Grund-                             §9                      tumsanteil beitragspflichtig.
stück mit einer Kirche bebaut, so sind        Merkmale der endgültigen Herstellung                             § 14
zwei Vollgeschosse anzusetzen. Dies gilt              der Erschließungsanlagen                              Fälligkeit
für Türme, die nicht Wohnzwecken, ge-         (1) Die zum Anbau bestimmten Straßen,
werblichen oder industriellen Zwecken                                                      Der Beitrag wird einen Monat nach Be-
                                              Wege und Plätze sowie Sammelstraßen          kanntgabe       des    Beitragsbescheids,
oder einer freiberuflichen Nutzung die-       und Parkflächen sind endgültig herge-
nen, entsprechend.                                                                         die Vorausleistung einen Monat nach
                                              stellt, wenn sie die nachstehenden Merk-     Bekanntgabe des Vorausleistungsbe-
(10) Werden in einem Abrechnungsge-           male aufweisen:                              scheids fällig.
biet (§ 4) außer überwiegend gewerblich       1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Beton-
genutzten Grundstücken oder Grundstü-         oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bau-                         § 15
cken, die nach den Festsetzungen eines        weise mit dem technisch notwendigen          Ablösung des Erschließungsbeitrages
Bebauungsplans in einem Kern-, Gewer-         Unterbau,                                    (1) Der Erschließungsbeitrag kann im
be- oder Industriegebiet liegen, auch an-     2. Straßenentwässerung und Beleuchtung,      Ganzen vor Entstehung der Beitrags-
dere Grundstücke erschlossen, so sind                                                      pflicht abgelöst werden (Art. 5a Abs.
                                              3. Anschluss an eine dem öffentlichen
für die Grundstücke in Kern-, Gewer-                                                       9 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 Satz 5
                                              Verkehr gewidmete Straße.
be- und Industriegebieten sowie für die                                                    BauGB). Ein Rechtsanspruch auf Ablö-
Grundstücke, die überwiegend gewerb-          (2) Geh- und Radwege sind endgültig
                                                                                           sung besteht nicht. Die Höhe des Ab-
lich genutzt werden, die in Abs. 2 ge-        hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung
                                                                                           lösungsbetrages richtet sich nach der
nannten Nutzungsfaktoren um je 50 v.H.        gegen die Fahrbahn und gegeneinander
                                                                                           Höhe des voraussichtlich entstehenden
zu erhöhen. Als gewerblich genutzt oder       (außer bei Mischflächen) sowie eine Be-
                                                                                           Erschließungsbeitrages.
nutzbar gelten auch Grundstücke, wenn         festigung mit Platten, Pflaster, Asphalt-
                                              belag oder eine ähnliche Decke in neu-       (2) Ein Ablösungsvertrag wird unwirk-
sie überwiegend Geschäfts-, Büro-, Pra-                                                    sam, wenn sich zum Zeitpunkt der Ent-
xis-, Unterrichts-, Heilbehandlungs- oder     zeitlicher Bauweise mit dem technisch
                                              notwendigen Unterbau aufweisen.              stehung der sachlichen Beitragspflich-
ähnlich genutzte Räume beherbergen                                                         ten ergibt, dass der auf das betreffende
oder in zulässiger Weise beherbergen          (3) Grünanlagen sind endgültig herge-
                                              stellt, wenn ihre Flächen gärtnerisch ge-    Grundstück entfallende Erschließungs-
dürfen.                                                                                    beitrag das Doppelte oder mehr als
                                              staltet sind.
         § 7(vorher § 6 Abs.11)                                                            Doppelte bzw. die Hälfte oder weniger
                                              (4) Zu den Merkmalen der endgültigen         als die Hälfte des Ablösungsbetrages
  Eckgrundstücke und durchlaufende            Herstellung der in den Abs. 1 bis 3 ge-
              Grundstücke                                                                  ausmacht. In einem solchen Fall ist der
                                              nannten Erschließungsanlagen gehören
Für Grundstücke, die von mehr als ei-                                                      Erschließungsbeitrag durch Bescheid
                                              alle Maßnahmen, die durchgeführt wer-
ner Erschließungsanlage im Sinne des                                                       festzusetzen und unter Anrechnung des
                                              den müssen, damit die Gemeinde das
Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG erschlossen                                                       gezahlten Ablösungsbetrages anzufor-
                                              Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den
werden, ist die Grundstücksfläche bei                                                      dern oder die Differenz zwischen ge-
                                              für die Erschließungsanlage erforderli-
Abrechnung jeder Erschließungsanlage                                                       zahltem Ablösungsbetrag und Erschlie-
                                              chen Grundstücken erlangt.
nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt                                                ßungsbeitrag zu erstatten.
nicht,                                                          § 10
                                                                                                               § 16
                                                      Immissionsschutzanlagen
1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für                                                                Billigkeitserlass
eine Erschließungsanlage erhoben wird         Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und
                                                                                           (1) Die Gemeinde erlässt die Erschlie-
und Beiträge für weitere Anlagen zu de-       Herstellungsmerkmale von Anlagen zum
                                                                                           ßungsbeiträge in Höhe von 100 v. H.
ren erstmaliger Herstellung weder nach        Schutz von Baugebieten gegen schäd-
                                                                                           des zu erhebenden oder bereits erho-
dem geltenden Recht noch nach ver-            liche Umwelteinwirkungen im Sinne des
                                                                                           benen Betrags, sofern seit dem Beginn
gleichbaren früheren Rechtsvorschriften       Bundes-Immissionsschutzgesetzes wer-
                                                                                           der erstmaligen technischen Herstellung
erhoben worden sind oder erhoben wer-         den durch ergänzende Satzung im Ein-
                                                                                           der Erschließungsanlagen mindestens
den,                                          zelfall geregelt.
                                                                                           25 Jahre vergangen sind und die Bei-
2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe-                            § 11                      tragspflichten im Zeitraum vom 1. Januar
und Industriegebieten sowie für Grund-              Entstehen der Beitragspflicht          2018 bis 31. März 2021 entstanden sind
stücke, die gem. § 6 Abs. 10 als ge-          Die Beitragspflicht entsteht mit der end-    oder entstehen.
werblich genutzt gelten.                      gültigen Herstellung der Erschließungs-      Ab dem 1.April 2021 findet Art. 5a Abs.
                                              anlagen, für Teilbeträge, sobald die         7 Satz 2 Kommunalabgabengesetz
                   §8
                                              Maßnahmen, deren Aufwand durch die           (KAG) Anwendung.
             Kostenspaltung
                                              Teilbeträge gedeckt werden soll, abge-
Der Erschließungsbeitrag kann für                                                                            § 17
                                              schlossen sind. Im Falle des Art. 5a Abs.
1. den Grunderwerb,                                                                                      Inkrafttreten
                                              9 KAG i.V.m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
2. die Freilegung der Grundflächen,           BauGB entsteht die Beitragspflicht mit       (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ih-
3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahr-          der Übernahme durch die Gemeinde.            rer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
bahnen,                                                                                    (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die
                                                                § 12                       Erschließungsbeitragssatzung       vom
4. die Radwege,                                          Vorausleistungen                  02.11.1992 außer Kraft.
5. die Gehwege zusammen oder einzeln,         Im Fall des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. §
6. die gemeinsamen Geh- und Radwe-            133 Abs. 3 BauGB können Vorausleis-          Marktheidenfeld, 04.02.2020
ge,                                           tungen bis zur Höhe des voraussichtli-       STADT MARKTHEIDENFELD
7. die unselbstständigen Parkplätze,          chen Erschließungsbeitrages erhoben          Helga Schmidt-Neder
8. die Mehrzweckstreifen,                     werden.                                      Erste Bürgermeisterin
Marktheidenfeld                                              -9-                                                        Nr. 2/2020
JAGDGENOSSENSCHAFT                         Beschlüsse aus                               Vorhabenbezogener Bebauungsplan
                                                                                        „Photovoltaikpark Altfeld“, 1. Ände-
MICHELRIETH                                den öffentlichen                             rung - Behandlung der Stellungnah-
                                           Stadtratssitzungen vom                       men der Öffentlichkeit und der Träger
       Bekanntmachung
                                           05.12.2019 und 16.01.2020                    öffentlicher Belange sowie Satzungs-
Zur nichtöffentlichen Versammlung der                                                   beschluss
Mitglieder der Jagdgenossenschaft Mi-      Die vollständigen Protokolle der Stadt-
chelrieth am                               ratssitzungen vom 05.12.2019 und             Abschließender Beschluss:
                                           16.01.2020 finden Sie im Bürgerinfo-         Nach Abwägung der privaten und öf-
  Dienstag, 10.03.2020 um 19.30 Uhr,       portal    http://stadt-marktheidenfeld.de/
      im Bürgerhaus Michelrieth            rathaus-burgerservice/kommunalpolitik/       fentlichen Belange gegeneinander und
                                           stadtrat                                     untereinander wird dem Vorhabenbezo-
ergeht hiermit an alle Eigentümer von
Grundstücken, die zum Gemeinschafts-                                                    gene Bebauungsplan „Photovoltaikpark
                                           Hinweis:
jagdrevier Michelrieth gehören, folgende   Beschlüsse aus den Stadtratssitzungen        Altfeld“, 1. Änderung einschließlich der
                                           können erst dann veröffentlicht werden,      eingearbeiteten Änderungen in der Fas-
            Einladung
                                           wenn das Protokoll vom Stadtrat in der       sung vom 12.12.2019 in der vorgestell-
Tagesordnung:                              jeweils nächsten Sitzung genehmigt           ten Form zugestimmt.
                                           wurde.
1. Jahresbericht, Rechenschaftsbericht,                                                 Darüber hinaus wird der Bebauungsplan
   Kassenbericht, Entlastung der Vor-      Stadtratssitzung am 05.12.2019               als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
   standschaft, Kassenführer und Rech-     Haushalt 2020 - Beschlussfassung
                                                                                        Satzung beschlossen.
   nungsprüfer                             über die Haushaltssatzung, den Haus-
2. Wünsche und Anträge, Verwendung         haltsplan einschließlich aller Bestand-      mehrheitlich beschlossen  Ja 20 Nein 2
   des Jagdpachtschillings                 teile und Anlagen
3. Verschiedenes, Informationen            Beschluss:                                   Vorhabenbezogener Bebauungsplan
                                           Die Haushaltssatzung und der Haus-           „Photovoltaikpark Altfeld II“, 1. Ände-
Die Jagdgenossenschaftsversammlung         haltsplan für das Haushaltsjahr 2020         rung - Behandlung der Stellungnah-
ist nichtöffentlich. Zur Versammlung ha-   werden einschließlich aller Bestandteile     men der Öffentlichkeit und der Träger
ben somit nur Jagdgenossen, das sind       und Anlagen beschlossen.
                                                                                        öffentlicher Belange sowie Satzungs-
Grundstückseigentümer in der Gemar-        einstimmig beschlossen      Ja 22 Nein 0    beschluss
kung Michelrieth, sowie Vertretungsbe-
rechtigte Zutritt.                         Stadtratssitzung am 16.01.2020               Abschließender Beschluss:
Die Jagdgenossen können sich durch         Vergaben                                     Nach Abwägung der privaten und öf-
ihre Ehegatten, durch volljährige Ver-     Der Stadtrat beschließt die nachstehen-      fentlichen Belange gegeneinander und
wandte gerader Linie, durch in ihrem       den in der vorangegangenen nichtöffent-      untereinander wird dem Vorhabenbezo-
ständigen Dienst beschäftigte Personen     lichen Sitzung erläuterten Vergaben:         gene Bebauungsplan „Photovoltaikpark
oder durch Bevollmächtigte vertreten                                                    Altfeld II“, 1. Änderung einschließlich der
lassen, die als Jagdgenossen derselben     1. Neubau einer Feuerwache,
Jagdgenossenschaft angehören.                 Marktheidenfeld Nachtragsvereinbarung,    eingearbeiteten Änderungen in der Fas-
                                              Rohbauarbeiten                            sung vom 12.12.2019 in der vorgestell-
Vordrucke für Vollmachten können beim
                                              Firma Dechant, 96258 Weismain             ten Form zugestimmt.
Jagdvorsteher Wilhelm Wolz, Kredenba-
cher Straße 2, in Michelrieth, abgeholt       13.430,13 € brutto                        Darüber hinaus wird der Bebauungsplan
werden.                                    2. Informationssicherheitskonzept            als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
                                              Firma Octothorpe GmbH,                    Satzung beschlossen.
Michelrieth, 08.01.2020
                                              97828 Marktheidenfeld
                                              58.262,40 € brutto                        mehrheitlich beschlossen  Ja 21 Nein 2
gez.
Wilhelm Wolz                               einstimmig beschlossen      Ja 23 Nein 0    Aufhebung des Bebauungsplanes
Jagdvorsteher                                                                           „Am Weiher“, Bergrothenfels - Betei-
                                           Realschule und Gymnasium Markt-              ligung als Träger öffentlicher Belange
                                           heidenfeld; Vorstellung der Machbar-         gem. § 4 Abs. 1 BauGB
                                           keitsstudie Schulentwicklung
                                           Beschluss:                                   Beschluss:
                                           Der Stadtrat favorisiert Variante 3.         Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld
                                           einstimmig beschlossen  Ja 23 Nein 0        bestehen keine Einwände gegen die
                                                                                        Aufhebung des Bebauungsplanes „Am
                                           31. Änderung Flächennutzungsplan             Weiher“, Bergrothenfels.
                                           bezüglich „Photovoltaikpark Altfeld“,
                                           1. Änderung sowie „Photovoltaikpark          einstimmig beschlossen      Ja 23 Nein 0
Sitzungen des Stadtrats                    Altfeld II“, 1. Änderung - Behandlung
                                           Träger öffentlicher Belange sowie            Rummelsberger Dienste für Menschen
Die nächsten öffentlichen Sitzungen des    Feststellungsbeschluss                       im Alter gemeinnützige GmbH - An-
Stadtrates Marktheidenfeld finden vor-
aussichtlich statt am:                     Abschließender Beschluss:                    trag auf Zuschuss für die Beratungs-
                                           Die Stadt Marktheidenfeld stellt nach        und Kontaktstelle RuDiMachts!
Donnerstag, 05.03.2020                     Abwägung der privaten und öffentlichen
Donnerstag, 19.03.2020                     Belange gegeneinander und untereinan-        Beschluss:
                                           der unter Berücksichtigung der zum Ver-      Dem Antrag der Rummelsberger Diens-
ab 19.30 Uhr im großen Sitzungssaal
                                           fahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2        te für Menschen im Alter gemeinnützige
(Raum 2.04) des Rathauses, Luitpold-
                                           BauGB vorgetragenen Anregungen und           GmbH auf Zuschuss für die Beratungs-
straße 17. Die Tagesordnung wird je-
                                           Stellungnahmen einschließlich der ein-       und Kontaktstelle RuDiMachts! in Höhe
weils eine Woche vorher im Aushang-
                                           gearbeiteten Änderungen die 31. Ände-
kasten im Foyer des Rathauses und im                                                    von 10.000,00 € für 2020 und Folgejahre
                                           rung des Flächennutzungsplanes in der
Bürgerinfoportal veröffentlicht.           Fassung vom 12.12.2019 fest.                 wird zugestimmt.
http://stadt-marktheidenfeld.de/rathaus-
burgerservice/kommunalpolitik/stadtrat     mehrheitlich beschlossen  Ja 19 Nein 2      einstimmig beschlossen      Ja 23 Nein 0
Marktheidenfeld                                                - 10 -                                                    Nr. 2/2020
                                              Die korrekten Zahlen lauten:                - Petzoltstraße Einfahrt von der Frieden-
                                              Verwaltungshaushalt:                        straße (ab 13.00 Uhr)
                                              Gesamt: 42.941.900 Euro                     - Baumhofstraße Ecke Vorderbergstraße
                                              Vermögenshaushalt:                          (ab 13.00 Uhr)
                                              Gesamt: 32.911.200 Euro                     - Baumhofstraße Einfahrt von der Frie-
                                              Schuldenstand Ende 2019:                    denstraße (ab 13.00 Uhr)
                                                                                          - Friedenstraße Einfahrt Baumhofstraße
Grüner Markt                                  4.287.388 Euro
                                                                                          (ab 13.00 Uhr)
                                              Tilgung:
                                                                                          - Blumenstraße Ecke Ringstraße (ab
Der Grüne Markt jeweils freitags ab 8.30      673.200 Euro
                                                                                          13.00 Uhr)
Uhr auf dem Marktplatz statt:                 Rücklagen der Stadt:
                                                                                          - Ludwigstraße Einfahrt Echterstraße (ab
Die nächsten Termine auf dem Markt-           ca. 30 Mio. Euro                            13.00 Uhr)
platz sind Freitag, 21.02., 28.02., 06.03.,   Baumaßnahmen:                               - Kreuzbergstraße Ecke Echterstraße (ab
13.03., 20.03. und 27.03.2020.                30,49 Mio. Euro                             13.00 Uhr)
                                              Weitere Informationen können Sie dem        Aufgrund der Sperrung der Ortsdurch-
                                              „Jahresrückblick 2019“ entnehmen, die       fahrt von Marktheidenfeld während des
Fundsachen                                    ab sofort im Bürgerbüro des Rathauses       Faschingszuges wird der Verkehr über
                                              ausliegt. Die Broschüre „Haushaltsplan      den Äußeren Ring, den Nordring und die
Folgende Fundsachen wurden abgegeben:         2020“ ist dort ebenfalls erhältlich.        Georg-Mayr-Straße umgeleitet und folgt
- verschiedene Schlüssel                      Im Internet finden Sie die beiden Pub-      der ausgewiesenen Beschilderung.
- verschiedene Handschuhe                     likationen zum Download unter www.          Alle Verkehrsteilnehmer werden gebe-
                                              marktheidenfeld.de in der Rubrik Rat-       ten, die Halte- und Einfahrtverbote einzu-
- verschiedene Mützen
                                              haus + Bürgerservice bei „Faltblätter       halten, damit die Faschingswagen sicher
- Schal                                       und Broschüren“.                            passieren können.
- Haargummi
- Hundehalsband
- Fernbedienung                               Öffnungszeiten an Fasching                  Kommunale Allianz
- Geldbeutel
                                              Die städtischen Einrichtungen haben an
                                                                                          Raum Marktheidenfeld
- Bargeld                                     Fasching folgende Öffnungszeiten:
- City-Roller                                                                             Im Raum Marktheidenfeld funktioniert
                                              Das Marktheidenfelder Rathaus, das          die Zusammenarbeit der 14 Gemein-
Weitere Informationen zu Fundsachen           Bürgerbüro, die Stadtbibliothek, der        den. Dieses positive Fazit konnte beim
gibt es im Bürgerbüro der Stadt unter         Bauhof, die Bauschutt- und Erdaushub-       Evaluations-Workshop am 17. Januar in
Telefon 09391 5004-0.                         deponie      „Plattenschlag“/Wertstoffhof   Dammbach klar gezogen werden. Dort
                                              sowie die Volkshochschule (vhs) sind
                                                                                          trafen sich die Vertreter der Mitgliedsge-
                                              am Rosenmontag, den 24. und am Fa-
                                                                                          meinden um die Arbeit der letzten Jahre
Grüner Markt                                  schingsdienstag, den 25. Februar 2020
                                                                                          zu evaluieren und Projektideen für die
                                              geschlossen.
am Gründonnerstag                             Das Bürgerbüro ist zudem am Samstag,
                                                                                          folgende Förderperiode zu entwickeln.
                                                                                          „In den vergangenen Jahren hat sich
                                              den 22. Februar 2020 geschlossen.           ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zwi-
Zur Vorab-Information: Wegen Karfrei-
                                              Bitte beachten: Das Wahlamt im Bürger-      schen den Vertretern der Mitgliedsge-
tag, den 10. April wird der Grüne Markt       büro ist am Rosenmontag von 8.00 bis
auf Gründonnerstag, den 09. April vor-                                                    meinden entwickelt. Wir haben gemein-
                                              16.00 Uhr und am Faschingsdienstag          sam Einiges auf den Weg gebracht und
verlegt.                                      von 8.00 bis 13.00 geöffnet. Es kann hier   weitere Projekte festgelegt, welche für
                                              Einsicht in das Wählerverzeichnis ge-       einzelne Kommunen schwer zu stemmen
                                              nommen und/oder die Briefwahl bean-
Altstadtsanierung -                           tragt werden. Andere Dienstleistungen
                                                                                          wären“, fasst die Allianzvorsitzende Hel-
                                                                                          ga Schmidt-Neder zusammen.
Sanierungsberatung -                          des Bürgerbüros können nicht in An-
                                              spruch genommen werden.
Fr. Stamm fragen                              Das Jugendzentrum MainHaus und das
                                              Büro der Jugendarbeit sind von Rosen-
Das mit der Sanierungsplanung und -be-        montag, 24. bis Samstag, 29. Februar
treuung beauftragte Planungsbüro hält         geschlossen.
seinen nächsten Sprechtag in Markthei-        Das Kulturzentrum Franck-Haus hat von
denfeld am:                                   Samstag, 22. bis einschließlich Dienstag,
                                              25. Februar geschlossen.
Dienstag, 3. März 2020
im 1. OG des Rahauses, Bespre-
chungsraum Zimmer 1.02, Luitpold-             Verkehrsregelung
straße 17, Marktheidenfeld
                                              beim Faschingszug                                          Foto: Kommunale Allianz
Wer die Beratung des Stadtplanungsbü-
                                                                                          Die Kommunale Allianz Raum Markthei-
ros in Anspruch nehmen möchte, wird           Am Dienstag, den 25. Februar kommt es       denfeld e.V. wurde im Dezember 2014
gebeten, sich bei Doris Stamm von der         aufgrund des Faschingszuges in Markt-       gegründet und legte mit der Erstellung
Stadtverwaltung Marktheidenfeld unter         heidenfeld zu Behinderungen im Stra-        eines gemeinsamen Konzeptes zur Inte-
Telefon 09391 5004-40 bis zum Freitag         ßenverkehr.
                                                                                          grierten Ländlichen Entwicklung (ILEK)
vor dem Termin anzumelden.                    Der Faschingszug verläuft über die El-      im Juli 2016 den Grundstein der inter-
                                              tertstraße und Nordring, Karbacher Stra-    kommunalen Zusammenarbeit. Seit Mai
                                              ße, Ringstraße, Frankenstraße, Würzbur-     2017 ist Annalena Haußer als Allianzma-
Haushalt 2020                                 ger Straße, Luitpoldstraße bis zur Lud-     nagerin für die Betreuung und Umset-
                                              wigstraße.                                  zung von Projekten verantwortlich. Das
In der Januar-Ausgabe wurden zum              Die Sperrungen im Überblick:                Amt für Ländliche Entwicklung Unterfran-
Haushalt 2020 beim Verwaltungs- und           - Eltertstraße Ecke Ostlandstraße (ab       ken (ALE) begleitet die Arbeit der Allianz
Vermögenshaushalt sowie beim Schul-           10.00 Uhr)                                  und fördert den Personal- und Sachko-
denstand die Vorjahreszahlen veröffent-       - Karbacher Straße Einfahrt vom Nor-        steneinsatz sowie die Öffentlichkeitsar-
licht.                                        dring (ab 13.00 Uhr)                        beit mit einem Fördersatz von 75 %.
Marktheidenfeld                                               - 11 -                                                        Nr. 2/2020
In den knapp drei Jahren sind bereits
einige Projekte in die Umsetzung ge-                                    Die Stadt Marktheidenfeld trauert um
gangen. Hierzu zählen die Erarbeitung
eines landwirtschaftlichen Kernwege-                                            Gertrud Fries
netzkonzepts, das gemeinsame Ferien-                                          21.10.1938 – 19.01.2020
programm, die Projekte „Lebensader
Main“ und „Theaterwerkstatt“ oder die            Als Vorsitzende hat sie den Seniorenbeirat der Stadt seit seiner Gründung
gemeinsame Auseinandersetzung mit              im Jahr 1996 zwanzig Jahre lang mit großem Einsatz geführt und ganz erhebli-
der Nachfolgesicherung der hausärztli-              che Fortschritte hin zu mehr Sicherheit und Lebensqualität vor allem
chen Versorgung.                                       für die älteren und alten Menschen in Marktheidenfeld bewirkt.
Auch für die nächsten Jahre hat sich die        Zusätzlich war Frau Fries von 2009 bis 2014 Vorsitzende des Seniorenbeirats
Kommunale Allianz Raum Marktheiden-              Main-Spessart, ab 2003 Vorstandsmitglied der Landesseniorenvertretung
feld ein umfangreiches Programm vor-                       Bayern und seit 2007 dort stellvertretende Vorsitzende.
genommen. Ein wichtiges Thema wird                        Der Einsatz für neue Wohnformen im Alter war seit Jahren
weiterhin die Sicherung der wohnortna-                                     ihr wichtigstes Anliegen.
hen Versorgung und Pflege sein. Auch                       Auf allen Ebenen hat sie dafür geworben und gekämpft.
für den Ausbau des ländlichen (Rad-)                In Anerkennung ihres herausragenden ehrenamtlichen Engagements
Wegenetzes wird sich die Kommunale                          wurde Frau Fries im Jahr 2016 die Verdienstmedaille
Allianz weiter engagieren. Ein weiterer                            der Stadt Marktheidenfeld verliehen.
Schwerpunkt des gemeinsamen Han-
delns wird die Verwaltungskooperation           2017 würdigte der Freistaat Bayern sie mit der Verfassungsmedaille in Silber.
sein, zum Beispiel in den Bereichen Da-
tenschutz und Informationssicherheit.                            Wir werden sie in guter Erinnerung behalten
                                                                 und ihr ein ehrendes Gedenken bewahren.

Anmeldung in den Kitas                                                 Unser Mitgefühl gilt ihren Angehörigen.
ab 1. März                                                                 Helga Schmidt-Neder
                                                               Erste Bürgermeisterin der Stadt Marktheidenfeld
Von 1. bis 31. März können Kinder, die
ab September 2020 und im Laufe des
Kitajahres 2020/21 den Kindergarten be-
suchen wollen, in den fünf städtischen
Kindertagesstätten (Kitas) angemeldet
                                            Kinder von 1 ½ Jahren bis zur Einschulung       Internetportal Baupilot
                                            Anmeldezeiten: nach telefonischer Ver-
werden.                                     einbarung                                       Die Stadt Marktheidenfeld nutzt seit kur-
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht                                                      zem das Internetportal Baupilot.com zur
der städtischen Kitas mit den Telefon-      Städtische Kindertageseinrichtung Edith-        Verwaltung und Vermarktung von Bau-
nummern und der Altersstruktur der ein-     Stein-Straße                                    gebieten, Bauplätzen und Immobilien
zelnen Einrichtungen. Bitte rufen Sie in    Edith-Stein-Straße 2                            für Privat und Gewerbe. Dieses Portal ist
Ihrer Wunscheinrichtung an und verein-      Tel. 8 17 84                                    über die Homepage der Stadt Markthei-
baren einen Termin, wann Sie diese zur      E-Mail: kita.edith-stein@marktheidenfeld.de     denfeld erreichbar.
Anmeldung besuchen möchten. Werden
                                            Leitung: Jaqueline Behnke                       Baupilot lässt sich in drei Nutzungsbe-
in einer Kita mehr Kinder angemeldet als
Plätze zur Verfügung stehen, muss in ei-    Kinder von 6 Monaten bis zur Einschu-           reiche gliedern und richtet sich somit an
ne andere Kita ausgewichen werden. Es       lung                                            verschiedene Zielgruppen.
besteht keine Garantie für die Aufnahme     Anmeldezeiten: nach telefonischer Ver-          Zum einen nutzt die Stadt Marktheiden-
in einer bestimmten Kita.                   einbarung                                       feld die Plattform zur Vermarktung des
                                                                                            städtischen Gewerbeparks Söllershöhe
Kindertagesstätten:                         Städtische Kindertageseinrichtung Altfeld       im Stadtteil Altfeld. Das neue Gewerbe-
                                            Michelriether Straße 3                          gebiet umfasst eine Fläche von ca. 48
Städtische Kindertageseinrichtung Kol-
                                            97828 Marktheidenfeld/Altfeld                   ha und wird ca. 29 ha Gewerbeflächen
pingstraße
                                            Tel. 38 18                                      (GE) bieten. Die Erschließung hat im
Kolpingstraße 14
                                            E-Mail: kita.altfeld@marktheidenfeld.de         November 2019 begonnen. Alle Infor-
Tel. 8 17 81                                                                                mationen zum neuen Gewerbepark „Söl-
E-Mail: kita.kolping@marktheidenfeld.de     Leitung: Claudia Eckert
                                                                                            lershöhe“ sind auf Baupilot einsehbar.
Leitung: Birgit Nürnberger                  Kinder von 6 Monaten bis zur Einschu-           Es besteht die Möglichkeit, sich in eine
Kinder von 2 Jahren bis zur Einschulung     lung                                            Interessentenliste einzutragen.
Anmeldezeiten: nach telefonischer Ver-      Anmeldezeiten: nach telefonischer Ver-          Zum zweiten nutzt die Stadt Markthei-
einbarung                                   einbarung                                       denfeld das Internetportal Baupilot zur
                                                                                            Information über städtische Bauplätze
Städtische Kindertageseinrichtung           Ansprechpartner                                 und richtet sich somit an bauinteressen-
Baumhofstraße                               bei der Stadtverwaltung:                        te Privatleute. Im Stadtteil Altfeld wird
Baumhofstraße 30                            Sandra Lermann, Luitpoldstraße 17,
                                                                                            derzeit ein neues Baugebiet „Märzfeld“
Tel. 8 17 82                                Tel: 5004-59
                                                                                            geplant. Die Bauplatzvermarktung wird
E-Mail: kita.baumhof@marktheidenfeld.de     Montag bis Donnerstag von 8:00 bis              aus Gründen des Datenschutzes und
Leitung: Manuel Kern                        13:00 Uhr                                       der Digitalisierung ausschließlich über
Kinder von 6 Monaten bis zur Einschulung    E-Mail: sandra.lermann@marktheiden-             die Plattform www.baupilot.com abgewi-
Anmeldezeiten: nach telefonischer Ver-      feld.de                                         ckelt. Bei Interesse an einem Baugrund-
einbarung                                   Walburga Follmer, Luitpoldstraße 17,            stück ist eine Registrierung auf dieser
                                            Tel: 5004 78                                    Plattform erforderlich.
Städtische Kindertageseinrichtung Loh-      E-Mail: walburga.follmer@marktheiden-           Über den folgenden Link können sich
graben                                      feld.de                                         Bauwillige direkt in die Interessentenliste
Würzburger Straße 12 a                      Kerstin Engelhardt, Luitpoldstraße 17,          für ein Baugrundstück im „Märzfeld“ ein-
Tel. 8 17 83                                Tel. 5004-75                                    tragen:
E-Mail: kita.lohgraben@marktheidenfeld.de   E-Mail: kerstin.engelhardt@marktheiden-         https://www.baupilot.com/marktheiden-
Leitung: Eva- Maria Sauer                   feld.de                                         feld/wohnbaugebiet-maerzfeld
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