INFO-TAG der städtischen Kindertagesstätten - am Samstag, 7. März von 11 bis 15 Uhr - Stadt Marktheidenfeld
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Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“. Nummer 2 Freitag, 21. Februar 2020 INFO-TAG der städtischen Kindertagesstätten rz v o n 11 bis 15 Uhr g , 7 . M ä am Samsta
Marktheidenfeld -2- Nr. 2/2020 Neubau der Feuerwache in Marktheidenfeld Es ist ein echtes Mammutprojekt, das die Stadt Marktheidenfeld im letzten Jahr gemeinsam mit ihrer Kernstadtfeuerwehr in Angriff genommen hat: der dringend erforderliche Neubau der Feuerwache am Marktheidenfelder Nordring. Vor etwas mehr als einem Jahr - im Dezember 2018 - waren die ersten schweren Baumaschinen auf den Feuerwehrhof des alten Feuerwehrhauses gerollt. Mit dem offiziellen ersten Spatenstich hatten die Erste Marktheidenfelder Bürgermeisterin Hel- ga Schmidt-Neder und die stellvertretende Landrätin Sabine Sitter Mitte März den Start des Neubaus eingeleitet. Ende 2019 wurden die Rohbauarbeiten am Hauptgebäude der Feuerwache abgeschlossen. Bei einer Führung durch den Beton- und Steinbau zeigten sich sowohl Marktheidenfelds Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder als auch der Chef der Marktheidenfelder Feuerwehr, Bernhard Nees, stolz auf das im vergangenen Jahr ge- leistete. Zwar haben sie und das Planungsteam der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Stadt Marktheidenfeld die Wände nicht selbst in die Höhe gezogen, jedoch trägt das Betonskelett eindeutig die Handschrift zahlloser Stunden ihrer Frei- und Arbeits- zeit. Dabei ist klar: der Neubau ist nur einer von vielen Arbeitspunkten der freiwilligen Retter, denn im vergangenen Jahr stan- den zahlreiche weitere Projekte auf der Agenda der Marktheidenfelder Freiwilligen Feuerwehren. Der wohl größten Besonderheit begegnen wir direkt am Eingang vom Nordring aus: hier ist bereits alles für den späteren be- hindertengerechten Eingangsbereich vorbereitet. Denn die neue Feuerwache soll – wie auch schon ihr Vorgängerbau – eine externe Nutzung ermöglichen. Deshalb führt ins Obergeschoss mit Mehrzwecksaal und Besucher-Teeküche auch ein Auf- zugsschacht. Dieser dient gleichzeitig zum Materialtransport aus den verschiedenen Lager- und Arbeitsbereichen der drei Stockwerke. Hauptzweck des großen Saales im Obergeschoss werden jedoch die regelmäßigen Schulungen und Sitzungen der aktiven Einsatzkräfte sein. Neben der öffentlichen Feuerwehr sowie dem Feuerwehrverein wird die Jugendfeuerwehr Nutzer des Obergeschosses sein. Erstmals soll ein eigener Jugendraum dazu beitragen, den Feuerwehrnachwuchs zu binden und zu späteren Einsatzkräften auszubilden. Im Erdgeschoss, und damit auf Höhe des Nordringes, warten Kleiderkammer, Kommandanten- und Vereinsbüro sowie der Lagerbereich der Fahrzeugwerkstatt auf ihren Innenausbau. In der Werkstatt sollen zukünftig Hebebühne und Decken- kran die Wartung und Instandhaltung aller Marktheidenfelder Feuerwehrfahrzeuge ermöglichen. Neben der obligatorischen Waschhalle befinden sich im „Untergeschoss“, und damit auf Höhe des zukünftigen Feuerwehrhofes, die Atemschutzwerk- statt mit Kompressor- und Füllraum für Atemluftflaschen, die Schlauchpflege sowie ein Palettenlager für Einsatzmaterialien, wie sie beispielsweise für Unwettereinsätze vorgehalten werden. Wie in modernen Feuerwachen üblich, soll ein Schleusen- system nicht nur den Stadtteilfeuerwehren den unkomplizierten Austausch von Einsatz- und Schutzausrüstung ermöglichen, sondern auch mittels Schwarz-Weiß-Trennung die geltenden Hygienerichtlinien umsetzen. Im Bereich des Spind- und Umkleiderau- mes freuen sich die Einsatzkräfte beson- ders auf die zukünftigen Sanitärräume mit Duschen für die ehrenamtlichen Männer und Frauen. Bis heute sei es immer wie- der eine umständliche und oft unschöne Situation, wenn den verschwitzen und nach Bränden ggf. sogar mit Brandrauch kontaminierten freiwilligen Helfern - vor allem während der Arbeitszeit – nicht einmal eine Dusche zur Verfügung ste- he. Nach der Fertigstellung des Neubaus werden den Einsatzkräften auch erstmals die vorgeschriebenen getrennten Um- kleideräume für männliche und weibliche Kräfte zur Verfügung stehen. Den mit Abstand größten Teil des Neu- baus nehmen jedoch die beiden Fahr- zeughallen ein, die natürlich das Herz eines jeden Feuerwehrgerätehauses aus- machen: in L-Form sind die von Stadt und Kommandant Bernhard Nees bei der ersten offiziellen Führung durch den Feuer- Landkreis veranschlagten 14 Stellplät- wehrneubau. Im Hintergrund befindet sich der Übungsturm mit angebautem Salz- ze angeordnet. Die Haupthalle hat neun silo der Stadt Marktheidenfeld. Foto: Benedict Rottmann Stellplätze und ist unterhalb des Straßen- niveaus parallel zum Nordring angeord- net. Weitere fünf Stellplätze bieten, parallel zur Karbacher Straße, beispielsweise Platz für das Mehrzweckboot sowie die Abrollcontainer zur Abwehr von Ölunfällen auf Gewässern. Zwischen den Fahrzeughallen befindet sich ein Funkraum mit an- gebautem Bereitschaftsraum, der bei größeren Schadenslagen, wie beispielsweise Unwettern, als Lagezentrum genutzt wird. Noch nicht abgeschlossen ist derzeit der Rohbau des Nebengebäudes. Neben dem charakteristischen Übungsturm wird auch ein Salzsilo für den städtischen Bauhof untergebracht sein. Eine Notstromanlage in Verbindung mit der geplanten Holz- pelletheizung wird dafür sorgen, dass die Feuerwehren Marktheidenfeld zukünftig auch in Krisenfällen für ihre Bürger sowie das Umland einsatzfähig bleiben können. Ab dem im Februar geplanten Richtfest in der Karbacher Straße startet der Innenausbau der Feuerwache unter Leitung des beauftragten Architekten. Nach dem bisherigen Verlauf der Abriss- und Rohbauarbeiten zeigten sich Bürgermeisterin und Feuerwehrführung optimistisch, dass der für Mitte 2021 geplante Umzug aus der Interimslösung gehalten werden kann. Ein Bericht von Philipp Roßmann
Marktheidenfeld -3- Nr. 2/2020 Info-Tag der städtischen Kindertagesstätten am 7. März Am Samstag, den 7. März laden die fünf städtischen Kindertagesstätten (Kitas) zum ersten Info-Tag nach Marktheidenfeld ein. Von 11.30 bis 15.00 Uhr besteht dann die Möglichkeit, sich über die Kitas ausführlich zu informieren und in den Kita- Alltag hinein zu schnuppern. In allen Kitas gibt es Snacks und Getränke sowie ein Bastelangebot für die kleinen Gäste. Zudem findet um 11.00 Uhr die Auftaktveranstaltung im Evangelischen Gemeindehaus in der Würzburger Straße 7a statt, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind. Das Programm im Einzelnen: 11.00 - 11.30 Uhr Evangelisches Gemeindehaus, Würzburger Straße 7a Begrüßung durch Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder Vorstellung der fünf städtischen Kindertagesstätten und Information zu deren pädagogischen Arbeit 11.30 - 15.00 Uhr Besichtigung der einzelnen Kindertagesstätten Kennenlernen der einzelnen Schwerpunkte mit Beispielen aus der Praxis Kita Kolpingstraße Kolpingstr. 14 97828 Marktheidenfeld Videogestützte Entwicklungsbegleitung: Videoaufnahmen unterstützen, begleiten und dokumentieren die Entwicklung der Kinder. Kita Baumhofstraße Baumhofstr. 30 97828 Marktheidenfeld Bildungs-RÄUME: Die altersgerechte Raumgestaltung wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Kinder aus. Kita Lohgraben Würzburger Str. 12a 97828 Marktheidenfeld Vielfalt leben: Kinder und ihre Familien haben vielfälti- ge Bedürfnisse. Kita Edith-Stein-Straße Edith-Stein-Str. 2 97828 Marktheidenfeld Spielend lernen im offenen Haus: Kinder können sich in allen Räumen selbsttätig entfalten. Kita Altfeld Michelriether Str. 3 97828 Marktheidenfeld-Altfeld Bewegen ist gleich Lernen: Vielfältige Bewegungs- möglichkeiten in allen Altersgruppen unterstützen den Lernprozess. Kostenloser Bustransfer Ein- und Ausstieg am städtischen Musikinstitut, Würz- burger Str. 12 Im Zeitraum von 11.30 bis 14.30 Uhr gibt es einen kos- tenlosen Shuttle-Bus zu den Kindertagesstätten Alt- feld, Edith-Stein-Straße und Baumhofstraße. Busfahr- pläne sind vor Ort erhältlich. Die Kindertagesstätten Lohgraben und Kolpingstraße sind vom evangelischen Gemeindehaus zu Fuß er- reichbar.
Marktheidenfeld -4- Nr. 2/2020 Hohe Förderung für Bürgerhaus Michelrieth Das Ergebnis der sechsten und damit letzten Auswahlrunde für das europäische Förderprogramm für Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte steht fest: Von bayernweit 13 ausgewählten Vorhaben kommen drei aus Unterfranken. Die drei Kommu- nen Arnstein, Greußenheim und Marktheidenfeld erhalten über 1,7 Millionen Euro Fördermittel aus dem Programm des Eu- ropäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Projekte sollen die Entwicklung der Ortsmitten stärken und dabei gleichzeitig deren ländlichen Charakter erhalten. Die Stadt Marktheidenfeld wurde mit dem geplanten Bau eines Bürgerhauses in Michelrieth ausgewählt. Der Neubau soll gegenüber der Michaelskirche entstehen und anstelle des bestehenden Pfarrwohnhauses und eines alten Bürgerhauses er- richtet werden. Im Hauptgebäude entstehen der Gemeindesaal und das Pfarramt. Die Gruppen- und Jugendräume im Anbau haben einen direkten Zugang zum neu gestalteten Außenbereich. Das Bauprojekt wird mit rund 845.000 Euro gefördert und trägt maßgeblich zur Stärkung und Belebung Michelrieths bei. „Die Projekte lassen eine Be- lebung der Ortsmitten und die Förderung der Dorfgemeinschaft erwarten“, erklärte Behördenlei- ter Ottmar Porzelt vom Amt für Ländliche Entwicklung Unter- franken bei der Übergabe der Bescheide in Würzburg. Der stellvertretende Behördenlei- ter Robert Bromma hob hervor, dass bei der Auswahl der Pro- jekte nicht die Finanzkraft der Kommunen, sondern die Qualität der eingereichten Projekte aus- schlaggebend war. In den sechs bisherigen Aus- wahlrunden wurden insgesamt 64 Projekte aus Unterfranken ausgewählt, auf Marktheidenfeld entfielen sechs Projekte. Insge- samt fließen damit über 18 Millio- nen Euro aus dem europäischen Förderprogramm nach Unter- franken. (Von links) Behördenleiter Ottmar Porzelt, Kämmerin Christina Herrmann, Erste Bürger- meisterin Helga Schmidt-Neder, Förderungs-Beauftragte Barbara Ries und stellvertretender Behördenleiter Robert Bromma. Foto: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Ulrike Frankenberger Die Förderungen für Marktheidenfeld sind: Altfeld Projekt: Generationenpark Bewilligte Zuwendung: 465.031,26 € Glasofen Projekt: Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses Glasofen Bewilligte Zuwendung: 829.541,80 € Marienbrunn Projekt: Neugestaltung des Ortseinganges Bewilligte Zuwendung: 53.953,50 € Michelrieth Projekt: Bürgerhaus mit Pfarramt Bewilligte Zuwendung: 844.538,87 € Oberwittbach Projekt: Neugestaltung zweier Dorfplätze Bewilligte Zuwendung: 74.602,29 € Zimmern Projekt: Ausbau des Schwabsgrabens (Fußweg) und Teilausbau der Theodor-Heuss- Straße Bewilligte Zuwendung: 124.718,70 € Bewilligte Zuwendungen: gesamt 2.392.386,42 €
Marktheidenfeld -5- Nr. 2/2020 Homepage ab sofort auch in Leichter Sprache Die Homepage der Stadt Marktheidenfeld wird barrierefreier: Neben einer Vorlese- und Vergrößerungsmöglichkeit für sehbe- hinderte Menschen sind ab sofort die wichtigsten Inhalte auch in „Leichte Sprache“ übersetzt. Leichte Sprache vermeidet komplexe Begriffe, lange und verschachtelte Sätze oder verwirrendes Fachchinesisch. Das Er- gebnis kommt nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten zugute. Auch Menschen, die nicht gut lesen können oder deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können die Inhalte der städtischen Internetseite nun besser verstehen. „Kurze Sätze, kurze Worte, eine Schriftgröße von mindestens 14 Punkt sowie Bilder und Illustrationen sind Merkmale der Leichten Sprache“, erläutert Inge Albert, Leiterin der Abteilung Stadtmarketing und verantwortlich für die Inhalte der städti- schen Homepage. Die Übersetzungen in Leichte Sprache hat ein Fach- büro aus Rheinland-Pfalz übernommen. Vera Apel- Jösch arbeitet in ihrem Büro für die Texte in Leichter Sprache zusammen mit einem Team, das aus Men- schen mit Lernschwierigkeiten besteht. Von diesen Experten in eigener Sache werden ihre Übersetzun- gen in Leichter Sprache gegengelesen und auf ihre Praxistauglichkeit überprüft. „Wir freuen uns, dass wir mit unserer Homepage in Leichter Sprache auch einen weiteren Schritt zu mehr Inklusion machen“, betonte Marktheidenfelds Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder beim Freischalten der Leichten Sprache auf der städti- schen Homepage. Zudem profitieren von Leichter Sprache auch die rund zwölf Prozent der Bevölkerung, die Schwie- rigkeiten mit dem Lesen und Schreiben haben, so Schmidt-Neder. Um auf die Inhalte der städtischen Homepage in Leichter Sprache zu gelangen, klicken Interessier- te unter www.marktheidenfeld.de auf das Leichte Marktheidenfelds Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder Sprache-Symbol auf der rechten Spalte der Startsei- (rechts) und Inge Albert (links) vom Stadtmarketing freuen sich über te oder gehen auf https://www.stadt-marktheidenfeld. die städtische Homepage in Leichter Sprache. de/leichte-sprache. BEKANNTMACHUNG schaftsplanung, Stadtplanung, Pfingst- grundstraße 14 aus 97816 Lohr am Main Bauleitplanung; beauftragt. 1. Änderung des Bebauungspla- Dieser wurde in der Stadtratssitzung am nes „Industriegebiet Altfeld IV 21.11.2019 mit Begründung und Um- Schlossfeld“ (GIb) zu Gewerbegebiet weltbericht gebilligt und für die frühzei- Bekanntmachung „Schlossfeld“, Altfeld; tige Beteiligung der Öffentlichkeit, Be- Bekanntmachung über die frühzeitige hörden und sonstiger Träger öffentlicher über die Art der Verkündung des vor- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Belange freigegeben. läufigen Wahlergebnisses der Wahl Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadt gibt Gelegenheit zur Informati- des Ersten Bürgermeisters und des Der Stadtrat der Stadt Marktheidenfeld on. Die öffentliche Darlegung der allge- Stadtrates am Sonntag, 15. März 2020 hat in seiner Sitzung am 02.05.2019 be- meinen Ziele und Zwecke der Planung schlossen, den Bebauungsplan „Indust- mit der Möglichkeit zur Erörterung und riegebiet Altfeld IV Schlossfeld“ (GIb) zu Äußerung wird in der Zeit vom 1. Am Sonntag, 15.03.2020 finden die ändern und an die örtlichen Gegeben- Wahlen für das Amt des Ersten Bür- 02.03. - 03.04.2020 heiten anzupassen. Vorgesehen ist, die germeisters und des Stadtrates Markt- im Rathaus der Stadt Marktheidenfeld, Gebietsart von einem beschränkten In- heidenfeld für die Zeit 2020 bis 2026 Foyer Bauamt (Bereich vor Zimmer dustriegebiet in ein Gewerbegebiet (GE) statt. abzuwandeln. Die im Bebauungsplan 1.08/I. Stock), Luitpoldstraße 17, 97828 2. Der Wahlleiter verkündet gem. Art. 19 festgesetzten Schallschutzvorgaben ha- Marktheidenfeld (barrierefrei erreichbar) Abs. 3 Satz 1 GLKrWG das vorläufige ben ohnehin bereits überwiegend Ge- durchgeführt. Zu folgenden Zeiten könn- Wahlergebnis. Mit dieser Verkündung werbegebietscharakter. ten die Unterlagen eingesehen werden: beginnt die Wochenfrist für die Ableh- Montag, Dienstag, nung der Annahme der Wahl zu laufen Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr (Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG). Mittwoch, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr 3. Die Verkündung des vorläufigen Wahl- Gesonderte Termine können außerhalb ergebnisses erfolgt im Fenster des der Geschäftszeiten telefonisch verein- Windfanges des Rathauses, Luitpold- bart werden(Tel. 0 93 91 50 04 44). straße 17. Das Bauleitplanverfahren wird im Regel- Marktheidenfeld, 24.01.2020 verfahren durchgeführt. Marktheidenfeld, den 21.02.2020 Matthias Hanakam STADT MARKTHEIDENFELD Wahlleiter Mit der Erarbeitung des Vorentwurfs ist Helga Schmidt-Neder das Büro Markus Fleckenstein Land- Erste Bürgermeisterin
Marktheidenfeld -6- Nr. 2/2020 Haushaltssatzung §6 3. Kleinsiedlungsgebieten, soweit sie Weitere Festsetzungen werden nicht vor- nicht unter Nr. 2 fallen, Dorfgebieten, der Stadt Marktheidenfeld genommen. reinen Wohngebieten, allgemeinen §7 Wohngebieten, Mischgebieten Das Landratsamt Main-Spessart hat mit a) mit einer Ge- 14,0 m Diese Haushaltssatzung tritt mit dem Schreiben vom 13.01.2020 – eingegan- schossflächenzahl gen bei der Stadt Marktheidenfeld am 1. Januar 2020 in Kraft. bis 0,7 17.01.2020 - die Haushaltssatzung und Marktheidenfeld, 21.01.2020 bei einseitiger Bebau- 10,5 m den Haushaltsplan der Stadt Markthei- STADT MARKTHEIDENFELD barkeit denfeld rechtsaufsichtlich genehmigt. Helga Schmidt-Neder b) mit einer Ge- 18,0 m Die Haushaltssatzung samt ihren An- Erste Bürgermeisterin schossflächenzahl lagen ist gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 über 0,7 - 1,0 Halbsatz 1 GO bis zur nächsten amtli- bei einseitiger Bebau- 12,5 m chen Bekanntmachung einer Haushalts- BEKANNTMACHUNG barkeit satzung im Rathaus Zimmer Nr. 1.22 öf- c) mit einer Ge- 20,0 m fentlich zugänglich. schossflächenzahl Satzung über die Erhebung über 1,0 - 1,6 HAUSHALTSSATZUNG von Erschließungsbeiträgen d) mit einer Ge- 23,0 m der (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) schossflächenzahl Stadt Marktheidenfeld der Stadt Marktheidenfeld über 1,6 Landkreis Main-Spessart 4. Kerngebieten, Gewerbegebieten und Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Ge- für das Haushaltsjahr Sondergebieten meindeordnung für den Freistaat Bay- 2020 a) mit einer Ge- 20,0 m ern (GO) in der Fassung der Bekannt- schossflächenzahl Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeinde- machung vom 22.8.1998 (GVBl.S.796, bis 1,0 ordnung erlässt die Stadt Marktheiden- BayRS 2020-1-1-i), zuletzt geändert b) mit einer Ge- 23,0 m feld folgende Haushaltssatzung durch Gesetz vom 23.12.2019 und Art. 2 schossflächenzahl Abs. 1, Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen über 1,0 - 1,6 §1 Kommunalabgabengesetzes (KAG) c) mit einer Ge- 25,0 m Der als Anlage beigefügte Haushalts- in der Fassung der Bekanntmachung schossflächenzahl plan für das Haushaltsjahr 2020 wird vom 4.4.1993 (GVBl.S.264, BayRS über 1,6 - 2,0 hiermit festgesetzt; er schließt im 2024-1-i),zuletzt geändert durch Gesetz d) mit einer Ge- 27,0 m Verwaltungshaushalt vom 23.12.2019, in Verbindung mit §132 schossflächenzahl in den Einnahmen und Ausgaben mit und § 133 Abs. 3 S. 5 Baugesetzbuch über 2,0 42.941.900 Euro (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- 5. Industriegebieten und im chung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), a) mit einer Baumas- 23,0 m Vermögenshaushalt zuletzt geändert durch Gesetz vom senzahl bis 3,0 in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.6.2017 (BGBl. I S. 2193) erlässt die b) mit einer Baumas- 25,0 m 32.911.200 Euro Stadt Marktheidenfeld folgende Satzung: senzahl über 3,0 - 6,0 §1 c) mit einer Baumas- 27,0 m §2 Erhebung des Erschließungsbeitrages senzahl über 6,0 Der Gesamtbedarf der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde- Zur Deckung ihres anderweitig nicht ge- rungsmaßnahmen wird deckten Aufwandes für Erschließungs- II. für die öffentlichen, aus rechtlichen anlagen erhebt die Stadt Erschließungs- oder tatsächlichen Gründen mit Kraft- für die Stadt Marktheidenfeld auf beiträge nach Art. 5a Abs. 1 KAG sowie fahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrs- 3.540.000 Euro nach Maßgabe dieser Satzung. anlagen innerhalb der Baugebiete (z. B. festgesetzt. Fußwege, Wohnwege; Art. 5a Abs. 2 Nr. §3 §2 2 KAG) bis zu einer Breite von 5 m, Der Gesamtbetrag für Verpflichtungser- Art und Umfang III. für die nicht zum Anbau bestimmten, mächtigungen im Vermögenshaushalt der Erschließungsanlagen zur Erschließung der Baugebiete not- wird für die Stadt Marktheidenfeld auf (1) Beitragsfähig ist der Erschließungs- wendigen Sammelstraßen innerhalb der 12.420.000 Euro festgesetzt. aufwand Baugebiete (Art. 5a Abs. 2 Nr. 3 KAG) bis zu einer Breite von 27 m, §4 I. für die öffentlichen zum Anbau be- Die Steuersätze (Hebesätze) für nach- stimmten Straßen, Wege und Plätze (Art. IV. für Parkflächen, stehende Gemeindesteuern werden wie 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG) in a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen folgt festgesetzt: im Sinne von Nr. I und Nr. III sind, bis zu bis zu einer Stra- einer weiteren Breite von 5 m, 1. Grundsteuer ßenbreite b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. a) für land- 300 v. H. (Fahrbahnen, I und Nr. III genannten Verkehrsanlagen, Radwege, aber nach städtebaulichen Grundsät- und forstwirt- Gehwege, kom- zen innerhalb der Baugebiete zu deren schaftliche Erschließung notwendig sind, bis zu 15 Betriebe (A) binierte Geh- und Radwege) v.H. aller im Abrechnungsgebiet (§ 5) b) für die 310 v. H. liegenden Grundstücksflächen, von bebauten 1. Wochenendhaus- 7,0 m V. für Grünanlagen mit Ausnahme von Grundstücke (B) gebieten mit einer Kinderspielplätzen 2. Gewerbesteuer 340 v. H. Geschossflächenzahl a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen bis 0,2 im Sinne von Nr. I bis Nr. III sind, bis zu §5 2. Kleinsiedlungs- 10,0 m einer weiteren Breite von 5 m, Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur gebieten mit einer b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Geschossflächenzahl I bis Nr. III genannten Verkehrsanlagen nach dem Haushaltsplan wird für die bis 0,3 sind, aber nach städtebaulichen Grund- Stadt Marktheidenfeld mit 7.150.000 Euro bei einseitiger Bebau- 8,5 m sätzen innerhalb der Baugebiete zu de- festgesetzt. barkeit ren Erschließung notwendig sind, bis zu
Marktheidenfeld -7- Nr. 2/2020 15 v.H. der im Abrechnungsgebiet (§ 5) stimmten Straßen, Wegen und Plätzen, die sich innerhalb des Geltungsbereichs liegenden Grundstücksflächen, zu denen sie von der Erschließung her des Bebauungsplanes befindet. gehören, zugerechnet. Das Verfahren 2. bei Grundstücken im unbeplanten VI. für Immissionsschutzanlagen. nach Satz 1 findet keine Anwendung, (2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Innenbereich (§ 34 BauGB), die in den wenn das Abrechnungsgebiet (§ 4) der Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen Abs. 1 Nr. I bis Nr. VI gehören insbeson- Fuß- und Wohnwege, der Sammelstra- dere die Kosten für und bei denen sich die Grenze zwischen ßen, Parkflächen, Grünanlagen oder Innen- und Außenbereich nicht aus einer a) den Erwerb der Grundflächen, Immissionsschutzanlagen von dem Ab- Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB er- b) die Freilegung der Grundflächen, rechnungsgebiet der Straßen, Wege und gibt, die tatsächliche Grundstücksfläche c) die erstmalige Herstellung des Stra- Plätze abweicht; in diesem Fall werden bis zu einer Tiefe von 50 m, gemessen ßenkörpers einschließlich des Unterbau- die Fuß- und Wohnwege, die Sammel- von der der Erschließungsanlage zuge- es, der Befestigung der Oberfläche so- straßen, Parkflächen, Grünanlagen und wandten Grenze des beitragspflichtigen wie notwendiger Erhöhungen oder Ver- Immissionsschutzanlagen selbstständig Grundstücks. tiefungen, als Erschließungsanlagen abgerechnet. Reicht die bauliche oder gewerbliche d) die Herstellung von Rinnen sowie der Nutzung über diese Begrenzung hinaus, Randsteine, §4 Abrechnungsgebiet so ist die Grundstückstiefe maßgebend, e) die Herstellung von Radwegen, die durch die hintere Grenze der Nut- Die von einer Erschließungsanlage er- f) die Herstellung von Gehwegen, zung bestimmt wird. schlossenen Grundstücke bilden das g) die Herstellung von kombinierten Abrechnungsgebiet. Wird ein Abschnitt Grundstücksteile, die lediglich die we- Geh- und Radwegen, einer Erschließungsanlage oder eine gemäßige Verbindung zur Erschlie- h) die Herstellung von Mischflächen, Erschließungseinheit abgerechnet, so ßungsanlage herstellen, bleiben bei der i) die Herstellung der Beleuchtungsein- bilden die von dem Abschnitt der Er- Bestimmung der Grundstückstiefe unbe- richtung, schließungsanlage bzw. Erschließungs- rücksichtigt. j) die Herstellung der Entwässerungsein- einheit erschlossenen Grundstücke das (4) Beitragspflichtige Grundstücke, die richtung der Erschließungsanlagen, Abrechnungsgebiet. ohne bauliche Nutzungsmöglichkeit oder k) den Anschluss an andere Erschlie- die mit einer untergeordneten baulichen §5 Nutzungsmöglichkeit gewerblich oder ßungsanlagen, Gemeindeanteil in sonstiger Weise vergleichbar genutzt l) die Herstellung der Ausgleichs- und Die Gemeinde trägt 10 v. H. des bei- werden oder genutzt werden dürfen, z. Ersatzmaßnahmen wegen Eingriffs bei- tragsfähigen Erschließungsaufwandes. B. Friedhöfe, Sportanlagen, Freibäder, tragsfähiger Maßnahmen in Natur und Campingplätze, Dauerkleingärten, wer- Landschaft, §6 den mit 0,5 der Grundstücksfläche in die m) die Übernahme von Anlagen als ge- Verteilung des beitragsfähigen Verteilung einbezogen. meindliche Erschließungsanlagen, Erschließungsaufwandes (5) Als zulässige Zahl der Vollgeschosse n) die Herstellung von Böschungen, (1) Bei zulässiger gleicher Nutzung der gilt die im Bebauungsplan festgesetzte Schutz- und Stützmauern. Grundstücke wird der nach § 3 ermittel- höchstzulässige Zahl der Vollgeschos- (3) Der Erschließungsaufwand umfasst te Erschließungsaufwand nach Abzug se. Weist der Bebauungsplan nur eine auch den Wert der von der Gemeinde des Anteils der Gemeinde (§ 5) auf die Baumassenzahl aus, so gilt als Zahl der aus ihrem Vermögen bereitgestellten Grundstücke des Abrechnungsgebietes Vollgeschosse die Baumassenzahl ge- Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung. (§ 4) nach den Grundstücksflächen ver- teilt durch 3,5. Weist der Bebauungsplan (4) Der Erschließungsaufwand im Rah- teilt. lediglich eine höchstzulässige Gebäu- men des Abs. 1 umfasst auch die Kos- (2) Ist in einem Abrechnungsgebiet (§ dehöhe in Form der Wand- oder Firsthö- ten, die für die Teile der Fahrbahn einer 4) eine unterschiedliche bauliche oder he aus, so gilt diese geteilt durch 2,6 in Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Staats- sonstige Nutzung zulässig, wird der Wohn- und Mischgebieten, geteilt durch oder Kreisstraße entstehen, die über die nach § 3 ermittelte Erschließungsauf- 3,5 in Gewerbe- und Industriegebieten. Breiten der anschließenden freien Stre- wand nach Abzug des Anteils der Ge- Sind beide Höhen festgesetzt, so ist die cken hinausgehen. meinde (§ 5) auf die Grundstücke des höchstzulässige Wandhöhe maßgebend. (5) Soweit Erschließungsanlagen im Sin- Abrechnungsgebietes (§ 4) verteilt, in- Bruchzahlen werden auf volle Zahlen ne des Abs. 1 als Sackgassen enden, dem die Grundstücksflächen mit einem auf- oder abgerundet. Setzt der Bebau- ist für den erforderlichen Wendehammer Nutzungsfaktor vervielfacht werden, der ungsplan weder die Zahl der Vollge- der Aufwand bis zur vierfachen(vorher 2 im Einzelnen beträgt: schosse noch eine Baumassenzahl noch fach) Gesamtbreite der Sackgasse bei- die höchstzulässige Gebäudehöhe in tragsfähig. 1. bei eingeschossiger Bebau- 1,0 Form der Wand- oder Firsthöhe fest, so barkeit und gewerblich oder findet Abs. 8 Anwendung. §3 sonstig nutzbaren Grundstücken, Ermittlung des beitragsfähigen (6) Ist im Einzelfall eine größere Zahl der auf denen keine oder nur eine Vollgeschosse zugelassen oder vorhan- Erschließungsaufwandes untergeordnete Bebauung zuläs- den, so ist diese zugrunde zu legen. (1) Der beitragsfähige Erschließungsauf- sig ist wand (§ 2) wird nach den tatsächlichen (7) Grundstücke, auf denen nur Garagen 2. bei mehrgeschossiger Be- 0,3 oder Stellplätze zulässig sind, gelten als Kosten ermittelt. baubarkeit zuzüglich je weiteres eingeschossig bebaubare Grundstücke. (2) Der beitragsfähige Erschließungs- Vollgeschoss Bei mehrgeschossigen Parkbauten be- aufwand wird für die einzelne Erschlie- (3) Als Grundstücksfläche gilt: stimmt sich der Nutzungsfaktor nach der ßungsanlage ermittelt. Die Gemeinde Zahl ihrer Geschosse. kann abweichend von Satz 1 den bei- 1. bei Grundstücken, die vollständig im tragsfähigen Erschließungsaufwand für Bereich eines Bebauungsplanes im Sin- (8) In unbeplanten Gebieten sowie im bestimmte Abschnitte einer Erschlie- ne von § 30 Abs. 1 und 2 BauGB oder Fall des Abs. 5 Satz 6 ist maßgebend ßungsanlage oder diesen Aufwand für teilweise im beplanten Bereich und im 1. bei bebauten Grundstücken die mehrere Anlagen, die für die Erschlie- Übrigen im unbeplanten Innenbereich Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen ßung der Grundstücke eine Einheit bil- (§ 34 BauGB) bzw. vollständig im unbe- Vollgeschosse. den (Erschließungseinheit), ermitteln. planten Innenbereich (§ 34 BauGB) lie- 2. bei unbebauten, aber bebauba- (3) Die Aufwendungen für Fußwege und gen, der Flächeninhalt des Buchgrund- ren Grundstücken die Zahl der auf den Wohnwege (§ 2 Abs. 1 Nr. II), für Sam- stücks, wie er sich aus der Eintragung Grundstücken der näheren Umgebung melstraßen (§ 2 Abs. 1 Nr. III), für Park- im Grundbuch ergibt. Bei Grundstücken, überwiegend vorhandenen Vollgeschos- flächen (§ 2 Abs. 1 Nr. IV b), für Grün- die nur teilweise im Geltungsbereich ei- se. anlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. V b) und für nes Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) Vollgeschosse sind Geschosse, die Immissionsschutzanlagen (§ 2 Abs. 1 liegen und im Übrigen im Außenbereich vollständig über der natürlichen oder Nr. VI, § 10) werden den zum Anbau be- (§ 35 BauGB), die Grundstücksfläche, festgelegten Geländeoberfläche liegen
Marktheidenfeld -8- Nr. 2/2020 und über mindestens zwei Drittel ihrer 9. die Mischflächen, § 13 Grundfläche eine Höhe von mindestens 10. die Sammelstraßen, Beitragspflichtiger 2,30m haben. Als Vollgeschosse gelten 11. die Parkflächen, Beitragspflichtig ist derjenige, der im auch Kellergeschosse, deren Decken- 12. die Grünanlagen, Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bei- unterkante im Mittel mindestens 1,20m tragsbescheids Eigentümer des Grund- 13. die Beleuchtungseinrichtungen und höher liegt als die natürliche oder festge- stücks ist. Ist das Grundstück mit einem legte Geländeoberfläche. 14. die Entwässerungseinrichtungen Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbau- (9) Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen gesondert erhoben und in beliebiger berechtigte anstelle des Eigentümers der Besonderheiten des Bauwerks nicht Reihenfolge umgelegt werden, sobald beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflich- feststellbar, werden je angefangene die Maßnahme, deren Aufwand durch tige haften als Gesamtschuldner; bei 3,5m Höhe in Gewerbe- und Industriege- Teilbeträge gedeckt werden soll, abge- Wohnungs- und Teileigentum sind die bieten, sowie 2,6m Höhe in Wohn- und schlossen worden ist. Diesen Zeitpunkt einzelnen Wohnungs- und Teileigentü- Mischgebieten des Bauwerks als ein stellt die Gemeinde fest. mer nur entsprechend ihrem Miteigen- Vollgeschoss gerechnet. Ist ein Grund- §9 tumsanteil beitragspflichtig. stück mit einer Kirche bebaut, so sind Merkmale der endgültigen Herstellung § 14 zwei Vollgeschosse anzusetzen. Dies gilt der Erschließungsanlagen Fälligkeit für Türme, die nicht Wohnzwecken, ge- (1) Die zum Anbau bestimmten Straßen, werblichen oder industriellen Zwecken Der Beitrag wird einen Monat nach Be- Wege und Plätze sowie Sammelstraßen kanntgabe des Beitragsbescheids, oder einer freiberuflichen Nutzung die- und Parkflächen sind endgültig herge- nen, entsprechend. die Vorausleistung einen Monat nach stellt, wenn sie die nachstehenden Merk- Bekanntgabe des Vorausleistungsbe- (10) Werden in einem Abrechnungsge- male aufweisen: scheids fällig. biet (§ 4) außer überwiegend gewerblich 1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Beton- genutzten Grundstücken oder Grundstü- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bau- § 15 cken, die nach den Festsetzungen eines weise mit dem technisch notwendigen Ablösung des Erschließungsbeitrages Bebauungsplans in einem Kern-, Gewer- Unterbau, (1) Der Erschließungsbeitrag kann im be- oder Industriegebiet liegen, auch an- 2. Straßenentwässerung und Beleuchtung, Ganzen vor Entstehung der Beitrags- dere Grundstücke erschlossen, so sind pflicht abgelöst werden (Art. 5a Abs. 3. Anschluss an eine dem öffentlichen für die Grundstücke in Kern-, Gewer- 9 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 Satz 5 Verkehr gewidmete Straße. be- und Industriegebieten sowie für die BauGB). Ein Rechtsanspruch auf Ablö- Grundstücke, die überwiegend gewerb- (2) Geh- und Radwege sind endgültig sung besteht nicht. Die Höhe des Ab- lich genutzt werden, die in Abs. 2 ge- hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung lösungsbetrages richtet sich nach der nannten Nutzungsfaktoren um je 50 v.H. gegen die Fahrbahn und gegeneinander Höhe des voraussichtlich entstehenden zu erhöhen. Als gewerblich genutzt oder (außer bei Mischflächen) sowie eine Be- Erschließungsbeitrages. nutzbar gelten auch Grundstücke, wenn festigung mit Platten, Pflaster, Asphalt- belag oder eine ähnliche Decke in neu- (2) Ein Ablösungsvertrag wird unwirk- sie überwiegend Geschäfts-, Büro-, Pra- sam, wenn sich zum Zeitpunkt der Ent- xis-, Unterrichts-, Heilbehandlungs- oder zeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau aufweisen. stehung der sachlichen Beitragspflich- ähnlich genutzte Räume beherbergen ten ergibt, dass der auf das betreffende oder in zulässiger Weise beherbergen (3) Grünanlagen sind endgültig herge- stellt, wenn ihre Flächen gärtnerisch ge- Grundstück entfallende Erschließungs- dürfen. beitrag das Doppelte oder mehr als staltet sind. § 7(vorher § 6 Abs.11) Doppelte bzw. die Hälfte oder weniger (4) Zu den Merkmalen der endgültigen als die Hälfte des Ablösungsbetrages Eckgrundstücke und durchlaufende Herstellung der in den Abs. 1 bis 3 ge- Grundstücke ausmacht. In einem solchen Fall ist der nannten Erschließungsanlagen gehören Für Grundstücke, die von mehr als ei- Erschließungsbeitrag durch Bescheid alle Maßnahmen, die durchgeführt wer- ner Erschließungsanlage im Sinne des festzusetzen und unter Anrechnung des den müssen, damit die Gemeinde das Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG erschlossen gezahlten Ablösungsbetrages anzufor- Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den werden, ist die Grundstücksfläche bei dern oder die Differenz zwischen ge- für die Erschließungsanlage erforderli- Abrechnung jeder Erschließungsanlage zahltem Ablösungsbetrag und Erschlie- chen Grundstücken erlangt. nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt ßungsbeitrag zu erstatten. nicht, § 10 § 16 Immissionsschutzanlagen 1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für Billigkeitserlass eine Erschließungsanlage erhoben wird Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und (1) Die Gemeinde erlässt die Erschlie- und Beiträge für weitere Anlagen zu de- Herstellungsmerkmale von Anlagen zum ßungsbeiträge in Höhe von 100 v. H. ren erstmaliger Herstellung weder nach Schutz von Baugebieten gegen schäd- des zu erhebenden oder bereits erho- dem geltenden Recht noch nach ver- liche Umwelteinwirkungen im Sinne des benen Betrags, sofern seit dem Beginn gleichbaren früheren Rechtsvorschriften Bundes-Immissionsschutzgesetzes wer- der erstmaligen technischen Herstellung erhoben worden sind oder erhoben wer- den durch ergänzende Satzung im Ein- der Erschließungsanlagen mindestens den, zelfall geregelt. 25 Jahre vergangen sind und die Bei- 2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- § 11 tragspflichten im Zeitraum vom 1. Januar und Industriegebieten sowie für Grund- Entstehen der Beitragspflicht 2018 bis 31. März 2021 entstanden sind stücke, die gem. § 6 Abs. 10 als ge- Die Beitragspflicht entsteht mit der end- oder entstehen. werblich genutzt gelten. gültigen Herstellung der Erschließungs- Ab dem 1.April 2021 findet Art. 5a Abs. anlagen, für Teilbeträge, sobald die 7 Satz 2 Kommunalabgabengesetz §8 Maßnahmen, deren Aufwand durch die (KAG) Anwendung. Kostenspaltung Teilbeträge gedeckt werden soll, abge- Der Erschließungsbeitrag kann für § 17 schlossen sind. Im Falle des Art. 5a Abs. 1. den Grunderwerb, Inkrafttreten 9 KAG i.V.m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 2. die Freilegung der Grundflächen, BauGB entsteht die Beitragspflicht mit (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ih- 3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahr- der Übernahme durch die Gemeinde. rer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. bahnen, (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die § 12 Erschließungsbeitragssatzung vom 4. die Radwege, Vorausleistungen 02.11.1992 außer Kraft. 5. die Gehwege zusammen oder einzeln, Im Fall des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. § 6. die gemeinsamen Geh- und Radwe- 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleis- Marktheidenfeld, 04.02.2020 ge, tungen bis zur Höhe des voraussichtli- STADT MARKTHEIDENFELD 7. die unselbstständigen Parkplätze, chen Erschließungsbeitrages erhoben Helga Schmidt-Neder 8. die Mehrzweckstreifen, werden. Erste Bürgermeisterin
Marktheidenfeld -9- Nr. 2/2020 JAGDGENOSSENSCHAFT Beschlüsse aus Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikpark Altfeld“, 1. Ände- MICHELRIETH den öffentlichen rung - Behandlung der Stellungnah- Stadtratssitzungen vom men der Öffentlichkeit und der Träger Bekanntmachung 05.12.2019 und 16.01.2020 öffentlicher Belange sowie Satzungs- Zur nichtöffentlichen Versammlung der beschluss Mitglieder der Jagdgenossenschaft Mi- Die vollständigen Protokolle der Stadt- chelrieth am ratssitzungen vom 05.12.2019 und Abschließender Beschluss: 16.01.2020 finden Sie im Bürgerinfo- Nach Abwägung der privaten und öf- Dienstag, 10.03.2020 um 19.30 Uhr, portal http://stadt-marktheidenfeld.de/ im Bürgerhaus Michelrieth rathaus-burgerservice/kommunalpolitik/ fentlichen Belange gegeneinander und stadtrat untereinander wird dem Vorhabenbezo- ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundstücken, die zum Gemeinschafts- gene Bebauungsplan „Photovoltaikpark Hinweis: jagdrevier Michelrieth gehören, folgende Beschlüsse aus den Stadtratssitzungen Altfeld“, 1. Änderung einschließlich der können erst dann veröffentlicht werden, eingearbeiteten Änderungen in der Fas- Einladung wenn das Protokoll vom Stadtrat in der sung vom 12.12.2019 in der vorgestell- Tagesordnung: jeweils nächsten Sitzung genehmigt ten Form zugestimmt. wurde. 1. Jahresbericht, Rechenschaftsbericht, Darüber hinaus wird der Bebauungsplan Kassenbericht, Entlastung der Vor- Stadtratssitzung am 05.12.2019 als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als standschaft, Kassenführer und Rech- Haushalt 2020 - Beschlussfassung Satzung beschlossen. nungsprüfer über die Haushaltssatzung, den Haus- 2. Wünsche und Anträge, Verwendung haltsplan einschließlich aller Bestand- mehrheitlich beschlossen Ja 20 Nein 2 des Jagdpachtschillings teile und Anlagen 3. Verschiedenes, Informationen Beschluss: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Die Haushaltssatzung und der Haus- „Photovoltaikpark Altfeld II“, 1. Ände- Die Jagdgenossenschaftsversammlung haltsplan für das Haushaltsjahr 2020 rung - Behandlung der Stellungnah- ist nichtöffentlich. Zur Versammlung ha- werden einschließlich aller Bestandteile men der Öffentlichkeit und der Träger ben somit nur Jagdgenossen, das sind und Anlagen beschlossen. öffentlicher Belange sowie Satzungs- Grundstückseigentümer in der Gemar- einstimmig beschlossen Ja 22 Nein 0 beschluss kung Michelrieth, sowie Vertretungsbe- rechtigte Zutritt. Stadtratssitzung am 16.01.2020 Abschließender Beschluss: Die Jagdgenossen können sich durch Vergaben Nach Abwägung der privaten und öf- ihre Ehegatten, durch volljährige Ver- Der Stadtrat beschließt die nachstehen- fentlichen Belange gegeneinander und wandte gerader Linie, durch in ihrem den in der vorangegangenen nichtöffent- untereinander wird dem Vorhabenbezo- ständigen Dienst beschäftigte Personen lichen Sitzung erläuterten Vergaben: gene Bebauungsplan „Photovoltaikpark oder durch Bevollmächtigte vertreten Altfeld II“, 1. Änderung einschließlich der lassen, die als Jagdgenossen derselben 1. Neubau einer Feuerwache, Jagdgenossenschaft angehören. Marktheidenfeld Nachtragsvereinbarung, eingearbeiteten Änderungen in der Fas- Rohbauarbeiten sung vom 12.12.2019 in der vorgestell- Vordrucke für Vollmachten können beim Firma Dechant, 96258 Weismain ten Form zugestimmt. Jagdvorsteher Wilhelm Wolz, Kredenba- cher Straße 2, in Michelrieth, abgeholt 13.430,13 € brutto Darüber hinaus wird der Bebauungsplan werden. 2. Informationssicherheitskonzept als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Firma Octothorpe GmbH, Satzung beschlossen. Michelrieth, 08.01.2020 97828 Marktheidenfeld 58.262,40 € brutto mehrheitlich beschlossen Ja 21 Nein 2 gez. Wilhelm Wolz einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 Aufhebung des Bebauungsplanes Jagdvorsteher „Am Weiher“, Bergrothenfels - Betei- Realschule und Gymnasium Markt- ligung als Träger öffentlicher Belange heidenfeld; Vorstellung der Machbar- gem. § 4 Abs. 1 BauGB keitsstudie Schulentwicklung Beschluss: Beschluss: Der Stadtrat favorisiert Variante 3. Von Seiten der Stadt Marktheidenfeld einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 bestehen keine Einwände gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes „Am 31. Änderung Flächennutzungsplan Weiher“, Bergrothenfels. bezüglich „Photovoltaikpark Altfeld“, 1. Änderung sowie „Photovoltaikpark einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 Sitzungen des Stadtrats Altfeld II“, 1. Änderung - Behandlung Träger öffentlicher Belange sowie Rummelsberger Dienste für Menschen Die nächsten öffentlichen Sitzungen des Feststellungsbeschluss im Alter gemeinnützige GmbH - An- Stadtrates Marktheidenfeld finden vor- aussichtlich statt am: Abschließender Beschluss: trag auf Zuschuss für die Beratungs- Die Stadt Marktheidenfeld stellt nach und Kontaktstelle RuDiMachts! Donnerstag, 05.03.2020 Abwägung der privaten und öffentlichen Donnerstag, 19.03.2020 Belange gegeneinander und untereinan- Beschluss: der unter Berücksichtigung der zum Ver- Dem Antrag der Rummelsberger Diens- ab 19.30 Uhr im großen Sitzungssaal fahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 te für Menschen im Alter gemeinnützige (Raum 2.04) des Rathauses, Luitpold- BauGB vorgetragenen Anregungen und GmbH auf Zuschuss für die Beratungs- straße 17. Die Tagesordnung wird je- Stellungnahmen einschließlich der ein- und Kontaktstelle RuDiMachts! in Höhe weils eine Woche vorher im Aushang- gearbeiteten Änderungen die 31. Ände- kasten im Foyer des Rathauses und im von 10.000,00 € für 2020 und Folgejahre rung des Flächennutzungsplanes in der Bürgerinfoportal veröffentlicht. Fassung vom 12.12.2019 fest. wird zugestimmt. http://stadt-marktheidenfeld.de/rathaus- burgerservice/kommunalpolitik/stadtrat mehrheitlich beschlossen Ja 19 Nein 2 einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0
Marktheidenfeld - 10 - Nr. 2/2020 Die korrekten Zahlen lauten: - Petzoltstraße Einfahrt von der Frieden- Verwaltungshaushalt: straße (ab 13.00 Uhr) Gesamt: 42.941.900 Euro - Baumhofstraße Ecke Vorderbergstraße Vermögenshaushalt: (ab 13.00 Uhr) Gesamt: 32.911.200 Euro - Baumhofstraße Einfahrt von der Frie- Schuldenstand Ende 2019: denstraße (ab 13.00 Uhr) - Friedenstraße Einfahrt Baumhofstraße Grüner Markt 4.287.388 Euro (ab 13.00 Uhr) Tilgung: - Blumenstraße Ecke Ringstraße (ab Der Grüne Markt jeweils freitags ab 8.30 673.200 Euro 13.00 Uhr) Uhr auf dem Marktplatz statt: Rücklagen der Stadt: - Ludwigstraße Einfahrt Echterstraße (ab Die nächsten Termine auf dem Markt- ca. 30 Mio. Euro 13.00 Uhr) platz sind Freitag, 21.02., 28.02., 06.03., Baumaßnahmen: - Kreuzbergstraße Ecke Echterstraße (ab 13.03., 20.03. und 27.03.2020. 30,49 Mio. Euro 13.00 Uhr) Weitere Informationen können Sie dem Aufgrund der Sperrung der Ortsdurch- „Jahresrückblick 2019“ entnehmen, die fahrt von Marktheidenfeld während des Fundsachen ab sofort im Bürgerbüro des Rathauses Faschingszuges wird der Verkehr über ausliegt. Die Broschüre „Haushaltsplan den Äußeren Ring, den Nordring und die Folgende Fundsachen wurden abgegeben: 2020“ ist dort ebenfalls erhältlich. Georg-Mayr-Straße umgeleitet und folgt - verschiedene Schlüssel Im Internet finden Sie die beiden Pub- der ausgewiesenen Beschilderung. - verschiedene Handschuhe likationen zum Download unter www. Alle Verkehrsteilnehmer werden gebe- marktheidenfeld.de in der Rubrik Rat- ten, die Halte- und Einfahrtverbote einzu- - verschiedene Mützen haus + Bürgerservice bei „Faltblätter halten, damit die Faschingswagen sicher - Schal und Broschüren“. passieren können. - Haargummi - Hundehalsband - Fernbedienung Öffnungszeiten an Fasching Kommunale Allianz - Geldbeutel Die städtischen Einrichtungen haben an Raum Marktheidenfeld - Bargeld Fasching folgende Öffnungszeiten: - City-Roller Im Raum Marktheidenfeld funktioniert Das Marktheidenfelder Rathaus, das die Zusammenarbeit der 14 Gemein- Weitere Informationen zu Fundsachen Bürgerbüro, die Stadtbibliothek, der den. Dieses positive Fazit konnte beim gibt es im Bürgerbüro der Stadt unter Bauhof, die Bauschutt- und Erdaushub- Evaluations-Workshop am 17. Januar in Telefon 09391 5004-0. deponie „Plattenschlag“/Wertstoffhof Dammbach klar gezogen werden. Dort sowie die Volkshochschule (vhs) sind trafen sich die Vertreter der Mitgliedsge- am Rosenmontag, den 24. und am Fa- meinden um die Arbeit der letzten Jahre Grüner Markt schingsdienstag, den 25. Februar 2020 zu evaluieren und Projektideen für die geschlossen. am Gründonnerstag Das Bürgerbüro ist zudem am Samstag, folgende Förderperiode zu entwickeln. „In den vergangenen Jahren hat sich den 22. Februar 2020 geschlossen. ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zwi- Zur Vorab-Information: Wegen Karfrei- Bitte beachten: Das Wahlamt im Bürger- schen den Vertretern der Mitgliedsge- tag, den 10. April wird der Grüne Markt büro ist am Rosenmontag von 8.00 bis auf Gründonnerstag, den 09. April vor- meinden entwickelt. Wir haben gemein- 16.00 Uhr und am Faschingsdienstag sam Einiges auf den Weg gebracht und verlegt. von 8.00 bis 13.00 geöffnet. Es kann hier weitere Projekte festgelegt, welche für Einsicht in das Wählerverzeichnis ge- einzelne Kommunen schwer zu stemmen nommen und/oder die Briefwahl bean- Altstadtsanierung - tragt werden. Andere Dienstleistungen wären“, fasst die Allianzvorsitzende Hel- ga Schmidt-Neder zusammen. Sanierungsberatung - des Bürgerbüros können nicht in An- spruch genommen werden. Fr. Stamm fragen Das Jugendzentrum MainHaus und das Büro der Jugendarbeit sind von Rosen- Das mit der Sanierungsplanung und -be- montag, 24. bis Samstag, 29. Februar treuung beauftragte Planungsbüro hält geschlossen. seinen nächsten Sprechtag in Markthei- Das Kulturzentrum Franck-Haus hat von denfeld am: Samstag, 22. bis einschließlich Dienstag, 25. Februar geschlossen. Dienstag, 3. März 2020 im 1. OG des Rahauses, Bespre- chungsraum Zimmer 1.02, Luitpold- Verkehrsregelung straße 17, Marktheidenfeld beim Faschingszug Foto: Kommunale Allianz Wer die Beratung des Stadtplanungsbü- Die Kommunale Allianz Raum Markthei- ros in Anspruch nehmen möchte, wird Am Dienstag, den 25. Februar kommt es denfeld e.V. wurde im Dezember 2014 gebeten, sich bei Doris Stamm von der aufgrund des Faschingszuges in Markt- gegründet und legte mit der Erstellung Stadtverwaltung Marktheidenfeld unter heidenfeld zu Behinderungen im Stra- eines gemeinsamen Konzeptes zur Inte- Telefon 09391 5004-40 bis zum Freitag ßenverkehr. grierten Ländlichen Entwicklung (ILEK) vor dem Termin anzumelden. Der Faschingszug verläuft über die El- im Juli 2016 den Grundstein der inter- tertstraße und Nordring, Karbacher Stra- kommunalen Zusammenarbeit. Seit Mai ße, Ringstraße, Frankenstraße, Würzbur- 2017 ist Annalena Haußer als Allianzma- Haushalt 2020 ger Straße, Luitpoldstraße bis zur Lud- nagerin für die Betreuung und Umset- wigstraße. zung von Projekten verantwortlich. Das In der Januar-Ausgabe wurden zum Die Sperrungen im Überblick: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfran- Haushalt 2020 beim Verwaltungs- und - Eltertstraße Ecke Ostlandstraße (ab ken (ALE) begleitet die Arbeit der Allianz Vermögenshaushalt sowie beim Schul- 10.00 Uhr) und fördert den Personal- und Sachko- denstand die Vorjahreszahlen veröffent- - Karbacher Straße Einfahrt vom Nor- steneinsatz sowie die Öffentlichkeitsar- licht. dring (ab 13.00 Uhr) beit mit einem Fördersatz von 75 %.
Marktheidenfeld - 11 - Nr. 2/2020 In den knapp drei Jahren sind bereits einige Projekte in die Umsetzung ge- Die Stadt Marktheidenfeld trauert um gangen. Hierzu zählen die Erarbeitung eines landwirtschaftlichen Kernwege- Gertrud Fries netzkonzepts, das gemeinsame Ferien- 21.10.1938 – 19.01.2020 programm, die Projekte „Lebensader Main“ und „Theaterwerkstatt“ oder die Als Vorsitzende hat sie den Seniorenbeirat der Stadt seit seiner Gründung gemeinsame Auseinandersetzung mit im Jahr 1996 zwanzig Jahre lang mit großem Einsatz geführt und ganz erhebli- der Nachfolgesicherung der hausärztli- che Fortschritte hin zu mehr Sicherheit und Lebensqualität vor allem chen Versorgung. für die älteren und alten Menschen in Marktheidenfeld bewirkt. Auch für die nächsten Jahre hat sich die Zusätzlich war Frau Fries von 2009 bis 2014 Vorsitzende des Seniorenbeirats Kommunale Allianz Raum Marktheiden- Main-Spessart, ab 2003 Vorstandsmitglied der Landesseniorenvertretung feld ein umfangreiches Programm vor- Bayern und seit 2007 dort stellvertretende Vorsitzende. genommen. Ein wichtiges Thema wird Der Einsatz für neue Wohnformen im Alter war seit Jahren weiterhin die Sicherung der wohnortna- ihr wichtigstes Anliegen. hen Versorgung und Pflege sein. Auch Auf allen Ebenen hat sie dafür geworben und gekämpft. für den Ausbau des ländlichen (Rad-) In Anerkennung ihres herausragenden ehrenamtlichen Engagements Wegenetzes wird sich die Kommunale wurde Frau Fries im Jahr 2016 die Verdienstmedaille Allianz weiter engagieren. Ein weiterer der Stadt Marktheidenfeld verliehen. Schwerpunkt des gemeinsamen Han- delns wird die Verwaltungskooperation 2017 würdigte der Freistaat Bayern sie mit der Verfassungsmedaille in Silber. sein, zum Beispiel in den Bereichen Da- tenschutz und Informationssicherheit. Wir werden sie in guter Erinnerung behalten und ihr ein ehrendes Gedenken bewahren. Anmeldung in den Kitas Unser Mitgefühl gilt ihren Angehörigen. ab 1. März Helga Schmidt-Neder Erste Bürgermeisterin der Stadt Marktheidenfeld Von 1. bis 31. März können Kinder, die ab September 2020 und im Laufe des Kitajahres 2020/21 den Kindergarten be- suchen wollen, in den fünf städtischen Kindertagesstätten (Kitas) angemeldet Kinder von 1 ½ Jahren bis zur Einschulung Internetportal Baupilot Anmeldezeiten: nach telefonischer Ver- werden. einbarung Die Stadt Marktheidenfeld nutzt seit kur- Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zem das Internetportal Baupilot.com zur der städtischen Kitas mit den Telefon- Städtische Kindertageseinrichtung Edith- Verwaltung und Vermarktung von Bau- nummern und der Altersstruktur der ein- Stein-Straße gebieten, Bauplätzen und Immobilien zelnen Einrichtungen. Bitte rufen Sie in Edith-Stein-Straße 2 für Privat und Gewerbe. Dieses Portal ist Ihrer Wunscheinrichtung an und verein- Tel. 8 17 84 über die Homepage der Stadt Markthei- baren einen Termin, wann Sie diese zur E-Mail: kita.edith-stein@marktheidenfeld.de denfeld erreichbar. Anmeldung besuchen möchten. Werden Leitung: Jaqueline Behnke Baupilot lässt sich in drei Nutzungsbe- in einer Kita mehr Kinder angemeldet als Plätze zur Verfügung stehen, muss in ei- Kinder von 6 Monaten bis zur Einschu- reiche gliedern und richtet sich somit an ne andere Kita ausgewichen werden. Es lung verschiedene Zielgruppen. besteht keine Garantie für die Aufnahme Anmeldezeiten: nach telefonischer Ver- Zum einen nutzt die Stadt Marktheiden- in einer bestimmten Kita. einbarung feld die Plattform zur Vermarktung des städtischen Gewerbeparks Söllershöhe Kindertagesstätten: Städtische Kindertageseinrichtung Altfeld im Stadtteil Altfeld. Das neue Gewerbe- Michelriether Straße 3 gebiet umfasst eine Fläche von ca. 48 Städtische Kindertageseinrichtung Kol- 97828 Marktheidenfeld/Altfeld ha und wird ca. 29 ha Gewerbeflächen pingstraße Tel. 38 18 (GE) bieten. Die Erschließung hat im Kolpingstraße 14 E-Mail: kita.altfeld@marktheidenfeld.de November 2019 begonnen. Alle Infor- Tel. 8 17 81 mationen zum neuen Gewerbepark „Söl- E-Mail: kita.kolping@marktheidenfeld.de Leitung: Claudia Eckert lershöhe“ sind auf Baupilot einsehbar. Leitung: Birgit Nürnberger Kinder von 6 Monaten bis zur Einschu- Es besteht die Möglichkeit, sich in eine Kinder von 2 Jahren bis zur Einschulung lung Interessentenliste einzutragen. Anmeldezeiten: nach telefonischer Ver- Anmeldezeiten: nach telefonischer Ver- Zum zweiten nutzt die Stadt Markthei- einbarung einbarung denfeld das Internetportal Baupilot zur Information über städtische Bauplätze Städtische Kindertageseinrichtung Ansprechpartner und richtet sich somit an bauinteressen- Baumhofstraße bei der Stadtverwaltung: te Privatleute. Im Stadtteil Altfeld wird Baumhofstraße 30 Sandra Lermann, Luitpoldstraße 17, derzeit ein neues Baugebiet „Märzfeld“ Tel. 8 17 82 Tel: 5004-59 geplant. Die Bauplatzvermarktung wird E-Mail: kita.baumhof@marktheidenfeld.de Montag bis Donnerstag von 8:00 bis aus Gründen des Datenschutzes und Leitung: Manuel Kern 13:00 Uhr der Digitalisierung ausschließlich über Kinder von 6 Monaten bis zur Einschulung E-Mail: sandra.lermann@marktheiden- die Plattform www.baupilot.com abgewi- Anmeldezeiten: nach telefonischer Ver- feld.de ckelt. Bei Interesse an einem Baugrund- einbarung Walburga Follmer, Luitpoldstraße 17, stück ist eine Registrierung auf dieser Tel: 5004 78 Plattform erforderlich. Städtische Kindertageseinrichtung Loh- E-Mail: walburga.follmer@marktheiden- Über den folgenden Link können sich graben feld.de Bauwillige direkt in die Interessentenliste Würzburger Straße 12 a Kerstin Engelhardt, Luitpoldstraße 17, für ein Baugrundstück im „Märzfeld“ ein- Tel. 8 17 83 Tel. 5004-75 tragen: E-Mail: kita.lohgraben@marktheidenfeld.de E-Mail: kerstin.engelhardt@marktheiden- https://www.baupilot.com/marktheiden- Leitung: Eva- Maria Sauer feld.de feld/wohnbaugebiet-maerzfeld
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