MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
MITTEILUNGSBLATT
 Gemeinde Stegaurach | Landkreis Bamberg
 Schloßplatz 1 | 96135 Stegaurach | www.stegaurach.de | verwaltung@stegaurach.de | Tel.: 0951-99 222-0
 Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr, Do.: 14.00 – 18.00 Uhr

                                                      Mai 2019                                          Nr. 05/2019

                                                                                                                Heinrich Hoffmann

Bei uns in der Gemeinde               Seite 15                        Senioren und Jugend               Seite 20
Kirchliche Nachrichten                Seite 16                        Vereine                           Seite 24
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
2     Infotafel

                                                                 Infotafel

    Notrufnummern                                                       Bürgersprechstunde im Rathaus
    Feuer-Notruf                                            112        Am Do., den 02.05.2019 findet im Rathaus (ohne Vor-
    Polizei-Notruf                                          110        anmeldung) die Bürgersprechstunde mit dem 1. Bür-
    Unfall-Rettungsdienst-Notruf                            112        germeister, Thilo Wagner, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
    Polizei Bamberg-Land                          0951 9129 310        statt.
    Ärztlicher Notfallruf                               116 117
    Giftnotruf                                        030 19240        Bücherei Stegaurach                      Tel.: 0951 50989620
    Giftzentrale Nürnberg                          0911 3982451        Öffnungszeiten:
                                                                           Mo                                       13.30 – 15.30 Uhr
    Wichtige Telefonnummern                                                Di                                       07.45 – 12.45 Uhr
                                                                        			                                         15.00 – 17.30 Uhr
    Ärztliche Bereitschaftspraxis            09546 88888                  Mi                                       10.00 – 11.30 Uhr
    Telefonseelsorge (kostenlos)           0800 1110-111                  Do                                       17.00 – 20.00 Uhr
    Kinder- und Jugendtelefon (kostenlos)  0800 1110-222
    Familienpflegewerk Bamberg               0951 502691               An allen gesetzlichen Feiertagen in Bayern geschlossen.
    Deutscher Kinderschutzbund                                          Während der bayerischen Schulferien am Dienstag-
    Kreisverband Bamberg e.V.                 0951 28192               vormittag geschlossen.
    Frauenhaus Bamberg – Hilfe und                                      Info auf www.buecherei-stegaurach.de
    Beratung für Frauen und Kinder            0951 58280
    Psychosoz. Beratungs- u. Behandlungs-                               Müllabfuhr im Mai 2019
    stellen für Suchtkranke u. deren                                    Die Abholung der Restmüll-, Papier- und Biotonne
    Angehörige                             0951 29957-40
                                                                        sowie Gelber Sack erfolgt in den einzelnen Gemeinde-
    Katholische Beratungsstellen für                                    teilen an den nachfolgend aufgeführten Tagen:
    Schwangerschaftsfragen                 0951 29957-50               Restmülltonne	Fr. 03.05.2019 / Do. 16.05.2019 /
    Notruf bei sexualisierter Gewalt        0951 9868730                                   Fr. 31.05.2019
    Telefonseelsorge Bamberg               0800 1110-111               Papiertonne         Do. 02.05.2019 / Mi. 29.05.2019
    Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)                                       Biotonne	Do. 09.05.2019 / Do. 23.05.2019
    Kreisverband Bamberg                   0951 981 89-0               Gelber Sack         Di. 28.05.2019
    Kliniken                                                            Anmeldeschluss für die
    Einrichtungen im Landkreis Bamberg                                  nächste Sperrmüllsammlung: 05.06.2019
    Juraklinik Scheßlitz                   09542 779-0                 Die Anmeldung hat beim Landratsamt Bamberg
    Steigerwaldklinik Burgebrach            09546 88-0                 unter Tel. 85-555 (Di. – Do. von 9.00 – 12.00 Uhr),
    Seniotel Pflegedienst Scheßlitz gGmbH  09542 779-0                 mittels Sperrmüllkarte am Abfallkalender oder unter
    Klinik am Eichelberg Burgebrach       09546 88-510                 www.landkreis-bamberg.de zu erfolgen.
    Kliniken in der Stadt Bamberg
    Klinikum am Bruderwald                  0951 503-0                 Beratung bei allen Fragen zur Abfallentsorgung
    Klinik Dr. Schellerer              0951 503 - 44100                erhalten Sie beim Landratsamt Bamberg,
    Klinikum am Michaelsberg                0951 503-0                 Tel. 0951/85-706 oder 85-708.
    Geburtshaus Bamberg                    0951 303637

     Wertstoffhof Waizendorf Kaifeck
     Waizendorf-Kaifeck
     96135 Stegaurach-Waizendorf                          Sommerzeit:        Mi 14.00 - 18.00 Uhr, Sa 09.00 - 14.00 Uhr
     Tel.: 0951 / 85-706 oder -708                        Winterzeit:        Mi 14.00 - 17.00 Uhr, Sa 10.00 - 13.00 Uhr

                                           Impressum Mitteilungsblatt
                                      – Amtsblatt der Gemeinde Stegaurach –
            Erscheinungsweise: Einmal im Monat                          Verantwortlich für Anzeigen und Druck:
                – Änderungen vorbehalten –                              Daniel Palasti, Aktiv Druck & Verlag GmbH
                                                                        Tel. 0 95 22/94 35-64, E-Mail: palasti@aktiv-druck.de
    Nächste Ausgabe:               Montag             03.06.2019
    Redaktionsschluss:             Montag             20.05.2019        Anzeigenannahme:
                                                                        Daniel Palasti, Tel. 0 95 22 / 94 35-64
    Beiträge für das gemeindliche Mitteilungsblatt bitte an folgende    stegaurach@aktiv-druck.de
    E-Mail-Adresse schicken: amtsblatt@stegaurach.de
                                                                        Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des
    Herausgeber:        Parteiverkehr:                                  Verfassers wieder. Kürzungen der eingesandten Manuskripte
    Gemeinde Stegaurach Mo. – Mi. / Fr.  8.00 – 12.00 Uhr              bleiben der Redaktion vorbehalten.
    Schlossplatz 1      Do.              8.00 – 12.00 Uhr
    96135 Stegaurach	                  14.00 – 18.00 Uhr               Bildnachweis: Fotolia
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Informationen durch den Bürgermeister                                                                                                  3

                                        Informationen durch den Bürgermeister

Europawahl am 26.05.2019
                                                                       90. Geburtstag im Seniorenzentrum
Bis spätestens 05.05.2019 erhalten alle wahl-
berechtigten Bürger der Gemeinde Stegaurach                            Stegaurach
die Wahlbenachrichtigung per Post zugestellt.                          Frau Margarete Singer (geb. Wölfel) wurde am 01. April 1929 in
Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in          Bamberg geboren.
das Wählerverzeichnis und über die Erteilung von Wahlscheinen
und die öffentliche Wahlbekanntmachung sind ab 02.05.2019 bzw.         Aufgewachsen ist sie in Gößweinstein und besuchte nach der
20.05.2019 auf der Homepage der Gemeinde Stegaurach veröf-             Volksschule die Haushaltungsschule „Maria Hilf“ in Bamberg.
fentlicht und werden zeitgleich in den Schaukästen der Gemeinde        Als Hausfrau half sie Zeit ihres Lebens im elterlichen „Gasthof zur
Stegaurach ausgehangen.                                                Post“ in Gößweinstein mit.
Bürgeramt Stegaurach, Tel. 0951/99222-30, -31 bzw. -32                 Im Jahr 2005 zog sie aus gesundheitlichen Gründen nach
E-Mail: buergeramt@stegaurach.de                                       Stegaurach und lebt dort seit 2011 im Seniotel.
                                                                       Ihren Ehemann Josef verlor sie im Vorjahr nach 62 gemeinsamen
                                                                       Ehejahren im Alter von 97 Jahren.
                                                                       Aus dieser Ehe gingen drei Kinder hervor und mittlerweile kann
Standesamt                                                            sie sich über 6 Enkelkinder und eine Urenkelin freuen.
In der Zeit vom 20.05.2019 bis einschließlich                          Zu ihren Hobbies gehörte der Garten, das Stricken und Häkeln
29.05.2019 ist das Standesamt der Gemein-                              bis ins hohe Alter.
de Stegaurach nur eingeschränkt besetzt.                               Außerdem war sie noch im Kirchenchor und im Katholischen
Terminvereinbarung in dringenden Angelegenheiten unter:                Frauenbund auch als Kassiererin tätig.
Tel. 0951/99222-30                                                     Frau Singer ist zudem ein großer Fan des Alleinunterhalters „Hei-
E-Mail: standesamt@stegaurach.de                                       no“, der das Seniotel regelmäßig besucht und nimmt gerne am
                                                                       wöchentlichen Volkslieder-Singen teil.
                                                                       Zu ihrem besonderen Jubiläum gratulierten neben der Familie
Rathaus geschlossen                                                   auch Stegaurachs 1. Bürgermeister Thilo Wagner, der auch die
                                                                       Glückwünsche vom Landrat Johann Kalb überbrachte, ebenso
am 31.05.2019                                                          Pastoralreferent Günter Förtsch der Pfarrgemeinde Stegaurach.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Freitag, den 31.05.2019 ist das Rathaus und der Bauhof der
Gemeinde Stegaurach geschlossen.
Ab Montag, den 03.06.2019, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Ihre Gemeindeverwaltung

Fundbüro
Folgende Gegenstände wurden im Fundbüro
abgegeben und können
während der Öffnungszeiten im Bürgeramt
abgeholt werden:
Grünstreifen B 22			              Autoschlüssel
Vor dem Rathaus			                Rosa Geldbörse
Briefkasten im Rathaus		Autoschlüssel mit weiteren
                                  Schlüsseln
Bushaltestelle Stegaurach Ausgang Schlüsselanhänger
Bürgeramt Stegaurach
Schloßplatz 1,Tel. 0951/99222-31 bzw. -32
E-Mail: verwaltung@stegaurach.de

Umbau Bushaltestelle 
Hartlanden
Die Gemeinde Stegaurach wird während
des Zeitraumes Mai bis September 2019 die
Bushaltestelle in Hartlanden zu einer barrierefreien Haltestelle um-
bauen.                                                                 Von links: Thilo Wagner, 1. Bürgermeister von Stegaurach,
Während der Bauzeit wird eine Bedarfshaltestelle vor dem Anwesen       Harald Poßer, Kfm. Leiter der Gemeinnützigen Krankenhaus-
„Ringstraße 25“ eingerichtet.                                          gesellschaft des Landkreises Bamberg, vorne die Jubilarin
                                                                       Margareta Singer
Ausführende Baufirma ist die Firma Anton HÖLLEIN GmbH Bamberg.
Wir bitten um Verständnis und Rücksichtnahme in diesem Bereich.
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4                                                                                                     Informationen durch den Bürgermeister

                                                                         Vorbeugende Spritzung
                                                                         gegen den Eichen-
                                                                         prozessionsspinner
                                                                         Aufgrund der Trockenheit in den vergangenen Jahren stieg der Befall
                                                                         vom Eichenprozessionsspinner stark an. Die feinen Brennhaare des
                                                                         Spinners lösen beim Kontakt auf der Haut und in den Atemwegen
                                                                         verschiedene allergische Reaktionen aus. Die Brennhaare der Ei-
                                                                         chenprozessionspinner bleiben über Monate hinweg gefährlich.
                                                                         Zum Schutz der Bevölkerung werden die gemeindlichen Eichen im
                                                                         direkten Siedlungsgebiet mit einem biologischen Spritzmittel, das
                                                                         aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnen wird, gespritzt. Das Mittel ist
    Ehrenamtliche Fahrer gesucht                                         für Mensch und Tier unbedenklich. Es greift in das Häutungssystem
                                                                         der Raupen ein und verhindert so die Entwicklung der gefährlichen
    Die Gemeinde Stegaurach sucht Fahrer/innen für das Bürger-           Brennhaare.
    MOBIL Stegaurach.
    Das BürgerMOBIL ist zweimal in der Woche im Gemeindegebiet
    unterwegs

                          DIENSTAG,
                    13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
                        DONNERSTAG,
                    09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    Wir fahren mit einem Mercedes-Vito und schaffen damit mehr
    örtliche Mobilität.
    Möchten Sie uns unterstützen, oder haben Sie Rückfragen,
    dann melden Sie sich bitte unter der Tel. Nr. 0951 99222-20 –
    Frau Wächtler.

                                                                                                           Gemeinde Stegaurach
                                                                                                                  www.stegaurach.de

                                                                            :
                                                              Stadtradeln      19
                                                                     09. J i 20
                                                                          un
                                                         20. Mai bis

                                                                         Auch dieses Jahr werden vom Landratsamt wieder Preise in
                                                                         den verschiedensten Kategorien vergeben – die Teilnahme
                                                                         lohnt sich also doppelt!
                                                                         Übrigens können gefahrene Kilometer auch direkt über die
                                                                         Stadtradeln-App (https://www.stadtradeln.de/app/) aufge-
                                                                         zeichnet werden. Sie bietet zudem weitere Funktionen wie
        Liebe Radlerinnen und Radler,                                    eine Ergebnisübersicht – man sieht auf einen Blick, wo sein
                                                                         Team und seine Kommune aktuell stehen.
        Die Gemeinde Stegaurach und die Region Bamberg werden
        sich auch heuer vom 20.05 – 09.06.2019 gemeinsam mit der         Ab sofort können sich Radteams und interessierte Einzelper-
        Stadt Bamberg wieder am deutschlandweiten Wettbewerb             sonen unter (http://www.stadtradeln.de/registrieren) einlog-
        STADTRADELN (www.stadtradeln.de) beteiligen.                     gen und für Stegaurach radeln. Auf unserer Homepage finden
                                                                         Sie den Zugang / Link und einen Leitfaden für die Anmeldung.
        Initiator dieser Aktion ist das Klimabündnis der Europäischen
        Städte mit Sitz in Frankfurt/a.M..                               Für Rückfragen steht Ihnen Frau Wächtler unter der Tel. Nr.
                                                                         0951 99222 20 oder auch per E-Mail: (h.waechtler@stegau-
        2018 wurden in Stadt und Landkreis Bamberg von über 1.400
                                                                         rach.de) zur Verfügung.
        Radlerinnen und Radlern über 300.000 Kilometer klimafreund-
        lich zurückgelegt – ein deutliches Zeichen, dass sich das        STADTRADELN – Gemeinsam radeln für Radverkehr,
        Fahrrad als Verkehrsmittel immer größerer Beliebtheit erfreut.   Klimaschutz und Lebensqualität!
        Machen Sie wieder mit und unterstützen Sie die umwelt-           Sind Sie auch 2019 wieder dabei und leisten Ihren Beitrag
        freundliche Mobilität in unserem schönen Landkreis Bamberg.      zum Klimaschutz.
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Informationen durch den Bürgermeister                                                                                    5

      Mitfahrbänke für Stegaurach,
      Höfen und Waizendorf

      Sie wollen von Höfen oder Waizendorf nach Stegaurach zum Arzt, zum Einkaufen, zum Stadtbus, Frisör oder
      ins Rathaus und wieder nach Hause?
      Probieren Sie doch die Mitfahrbänke einmal aus!
      Ganz einfach, setzen Sie sich auf die Bank als Zeichen dafür, dass Sie auf eine Mitfahrgelegenheit warten. Sie
      brauchen kein Schild hochzuhalten auf dem steht, wohin Sie wollen. Das Schild an der Bank sagt ja bereits,
      dass Sie mitgenommen werden möchten. Früher oder später sieht Sie dort ein freundlicher Autofahrer, der
      Sie bestimmt mitnimmt.
      Autofahrer bitte mitmachen! Nehmen Sie Ihre Mitbürger mit, die auf einer Mitfahrbank sitzen.
      Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 mehrheitlich beschlossen, an dem Projekt „Mobilitäts-
      konzept Mitfahrbänke“ teilzunehmen. Dabei handelt es sich um ein Erfolgsmodell, übernommen von anderen
      Landkreisen.
      Was versteht man unter dem Projekt „Mobilitätskonzept Mitfahrbänke?
      Zur Grundidee der Mitfahrbänke gehört es, die Verkehrserschließung von Ortsteilen mit weniger ÖPNV zum
      Gemeindehauptort oder nahegelegenen anderen Ortsteilen herzustellen. Menschen ohne Auto sollen die
      Möglichkeit haben, zu einem Lebensmittelmarkt, zur Kirche oder zum Arzt zu gelangen. Die Mitfahrten kön-
      nen zudem den sozialen und kommunikativen Aspekt im Ort fördern.

      Wie funktioniert das Projekt „Mobilitätskonzept Mitfahrbänke“?
      Hierfür benötigt man lediglich eine auffällige, stabile Parkbank (in unserem Fall grün, blau, rot), einen Schil-
      derpfosten mit der Anzeige der Fahrtziele.
      Gewünschten Zielort auswählen, auf der Bank Platz nehmen und warten, bis man mitgenommen wird.
      WICHTIG dabei zu beachten ist, dass es sich hier nicht um eine Art „Sammeltaxi“ handelt, welches einen an
      den gewünschten Zielort bringt. Versichert ist jeder selbst.

      Wo stehen die Mitfahrbänke künftig?
      Die drei Mitfahrbänke werden aufgestellt in
      Höfen: 	        Ortseingang von Höfen in Richtung Waizendorf – Debring
      Waizendorf: 	Stegauracher Straße gegenüber Hs.-Nr. 11 (Richtung Unteraurach - Debring)
      Stegaurach: Bamberger Straße

                                                                                                      :
                                                                                         Ab 15. Mai fach:
                                                                                               anz e in
                                                                                   Mobilität g usammen!
                                                                                               z
                                                                                   Alle helfen
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
6                                                                                     Informationen durch den Bürgermeister

        Bei der dritten Müllsammelaktion der Gemeinde Stegaurach
        waren wieder viele fleißige Helfer im Einsatz.

        Bereits zum dritten Mal, initiiert von der Gemeinde Stegaurach, war jedermann aufgerufen, sich an der
        diesjährigen Müllaktion zu beteiligen.
        Die Resonanz war wieder erfreulich. So trafen sich bei sonnigen, frühlingshaften Temperaturen am Sams-
        tagmorgen, den 23.03.2019 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Debring, der Freiwilligen Feuerwehr
        Stegaurach, der Bücherei Stegaurach, der Agenda 21, der Pfadfinder Stegaurach, des SV Waizendorfs,
        der Kreuzschuher Runde, Kassiopeia e.V., sowie des Sportclubs „Zur Linde“ Mühlendorf zur Müllaktion
        „Zamma Ramma Damma“.
        Auch viele weitere private Helfer kamen, darunter einige junge Familien, bei denen auch die Kleinsten
        mithalfen, weggeworfenen Müll an Wegen und Straßen aufzusammeln.
        Am häufigsten wurden Zigarettenkippen, Papier und Flaschen gefunden.
        Dabei stellte sich die Frage, wie lange die Materialien denn brauchen bis sie verrotten?

                                                                           Organische Lebensmittelreste sind
                                                                           dabei am schnellsten. So sieht man
                                                                           von einem Apfelgehäuse schon
                                                                           nach 2 Wochen nichts mehr, Bana-
                                                                           nenschalen sind mit 6 Wochen deut-
                                                                           lich langsamer. Papier besteht aus
                                                                           Zellulose, also aus Holz. Die Verrot-
                                                                           tung wird aber durch Beschich-
                                                                           tungsmaterial erschwert und dauert
                                                                           dann bis zu 6 Wochen, bei einem
                                                                           Taschentuch sind es 3 Monate. Me-
                                                                           talle zerfallen durch Korrosion und
                                                                           sind noch nach 80 bis 200 Jahren
                                                                           nachweisbar. Plastiktüten für Obst
                                                                           und Gemüse benötigen zum Zerfall
                                                                           10 bis 20 Jahre, Chipstüten sogar 80
                                                                           Jahre und PET-Flaschen 500 Jahre.
                                                Glas wird aus Quarzsand erzeugt und verrottet nicht, so dass
                                                eine Glasflasche bis zu 1 Mio Jahre lebt.
                                                Eine Zigarettenkippe benötigt übrigens 1-5 Jahre zur komplet-
                                                ten Verrottung, da wäre es doch eine gute Idee, den Autoascher
                                                daheim im Müll auszuleeren.
                                                Insgesamt wurde 0,6 Tonnen Müll gesammelt.
                                                Erster Bürgermeister Thilo Wagner bedankte sich bei allen en-
                                                gagierten Bürgerinnen und Bürgern und lud als kleines Danke-
                                                schön zur gemeinsamen Brotzeit ein.
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                          7

                                              Amtliche Bekanntmachungen
                                                                     Das Baugebiet umfasst Teile der Flur-Nrn. 207, 208 und 221/3 (Neuk-
 Wichtiger Hinweis!                                                  reuthstraße), Gemarkung Mühlendorf, mit einer Gesamtfläche von
                                                                     0,278 ha.
 Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle
                                                                     Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen
 Über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats werden Nie-        werden.
 derschriften gefertigt, deren Inhalt sich nach Art. 54 Abs. 1 GO
 richtet. Die Niederschriften werden monatlich im Mitteilungsblatt
 der Gemeinde Stegaurach veröffentlicht, sobald sie vom Ge-
 meinderat für die Veröffentlichung freigegeben worden sind.
 Zwischen Sitzung und Veröffentlichung kann ein Zeitraum von
 vier oder mehr Wochen liegen.
 Terminankündigung im Protokoll liegen deshalb oftmals in der
 Vergangenheit.
 Aktuelle Termine der Gemeinde Stegaurach finden Sie im Mittei-
 lungsblatt unter der Rubrik „Information durch den Bürgermeis-
 ter“ oder auf der Homepage www.stegaurach.de.

Bekanntmachung nach § 13 a Abs. 3
BauGB zum vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan „Kappelberg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Stegaurach hat am 09.04.2019 die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kappelberg“
im Stadtteil Mühlendorf beschlossen. In den Bebauungsplan wird ein   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13
Grünordnungsplan integriert. Vorgesehen ist die Ausweisung eines     Abs. 3 BauGB abgesehen.
Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Änderung des Be-     Ein Planvorentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurge-
bauungsplanes „Neukreuth“ verbunden.                                 sellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und am 09.04.2019 vom
Das Plangebiet schließt sich im Süden von Mühlendorf an den Sied-    Gemeinderat beschlossen worden.
lungsbestand zwischen der Neukreuthstraße und der Straße „Kappel-
                                                                     Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
berg“ an. Die Lage des Plangebietes kann dem nachfolgenden
                                                                     in der Zeit vom
Übersichtslageplan entnommen werden.
                                                                                              03.05. – 24.05.2019

                                                                     über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Aus-
                                                                     wirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Stegaurach,
                                                                     Schlossplatz 1, 96135 Stegaurach, Zimmer EG 2, unterrichten und
                                                                     zur Planung äußern.

                                                                     Die Unterlagen können in dieser Zeit auch auf der Web-Seite der Ge-
                                                                     meinde (www.stegaurach.de) eingesehen werden.

                                                                     Stegaurach, den 15.04.2019.       gez. WAGNER, 1. Bürgermeister

                                                                     Bericht über die öffentliche Sitzung
                                                                     des Bauausschusses Stegaurach im
                                                                     Besprechungszimmer des Verwaltungs-
                                                                     gebäudes in Stegaurach vom 11.03.2019
                                                                     (Nr. 2019/BA/003)
                                                                     Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe-
                                                                     haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit-
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans kommt der § 13b BauGB zur
                                                                     zungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten
Anwendung. Dies bedeutet die Einbeziehung von Außenbereichsflä-
                                                                     Sitzungen.
chen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB, da im Be-
bauungsplan die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2
                                                                     1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des
BauGB weniger als 10.000 qm umfasst, nur Wohnnutzung vorgese-
                                                                     Bauausschusses und die Zuhörer.
hen ist und die Fläche sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile
                                                                     Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob
anschließt.
                                                                     Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine
                                                                     Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen.
Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden:   urch die Flur-Nr. 215/20 (Straße Kappelberg) und
            d                                                        TOP 01     Ortstermin Bauhofgelände 18.00 Uhr
            durch Teile der Flur-Nr. 221/3 (Neukreuthstraße),                   hier: Besichtigung des gemeindlichen Bauhofs bezüg-
            Gmkg. Mühlendorf                                                    lich einer energetischen Sanierung
Im Osten:	durch die Flur-Nrn. 212, 215/20 (Kappelberg) und
            Teile der Flur-Nr. 208 (Anwesen Kappelberg 2),           1. Bürgermeister WAGNER, die Mitglieder des Bauausschusses und
            Gmkg. Mühlendorf                                         die anwesenden Zuhörer wurden vom Bauhofleiter Christian ZIRKEL
Im Süden:	 durch Teile der Flur-Nrn. 207 und 208, Gmkg.             und dem 1. Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
            Mühlendorf                                               Stegaurach, Herrn Thomas LEICHT, durch die Räumlichkeiten des
Im Westen:	durch die Flur-Nr. 229/2 (Wirtschaftsweg) und            Gebäudes geführt, um sich ein Bild der aktuellen Platzsituation zu
            Teile der Flur-Nr. 221/3 (Neukreuthstraße), Gmkg.        machen. Die Beurteilung und weitere Diskussionen wurden nach dem
            Mühlendorf                                               Ortstermin im Rathaus fortgeführt.
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
8                                                                                                                Amtliche Bekanntmachungen

TOP 02       Energetische Sanierung des Bauhofs Stegaurach              Stegaurach war der Ansicht, dass hier eine Ortsbesichtigung statt-
             hier: Beratung und weiteres Vorgehen                       finden soll, um die Situation genauer beurteilen zu können.

Dem Gemeinderat Stegaurach wurde in der Sitzung am 11.12.2018           Nachdem sich die Bauausschussmitglieder ein Bild der örtlichen Ge-
durch die Energieagentur Nordbayern ein energetisches Sanierungs-       gebenheiten gemacht haben wurde die Bauausschusssitzung im
konzept vorgestellt. Der Gemeinderat Stegaurach nahm das Sanie-         Rathaus fortgeführt (vgl. TOP 13).
rungskonzept positiv zur Kenntnis und hat dieses nunmehr zur
weiteren Bearbeitung an die Fraktionen und Ausschüsse weitergege-       TOP 02     Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzun-
ben. Der Bauausschuss soll darüber entscheiden, in welchem Um-                     gen vom 25.02.2019 (Nr. 2019/BA/002) und 11.03.2019
fang und welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung                              (Nr. 2019/BA/003)
durchgeführt werden. Folglich soll dieser einen Empfehlungsbe-
schluss an den Gemeinderat aussprechen.                                 Die Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzungen vom 25.02.2019
                                                                        (Nr. 2019/BA/002) und 11.03.2019 (Nr. 2019/BA/003) wurden im
Den Mitgliedern des Bauausschusses wurde von der Bauverwaltung          Ratsinformationssystem veröffentlicht.
bereits im Vorfeld des Ortstermins eine Gegenüberstellung von zwei
ausgearbeiteten Varianten ausgehändigt. Die Varianten (Basis- und       Nachdem keine Einwände gegen die Protokolle bestehen, gelten die
Effizienzhaus 100) unterscheiden sich in Bezug auf den Umfang und       Niederschriften in ihrer vorliegenden Fassung als genehmigt.
über die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahme.
                                                                        TOP 03     Bauantrag zur Errichtung einer Unterstellhalle auf
Im Verlauf der Diskussionen wurde deutlich, dass neben der Festle-                 dem Grundstück Fl.Nr. 756 Gmkg. Höfen - Unterau-
gung der energetischen Sanierungsvariante auch weitere Probleme                    rach, Nähe Steinweg -
baulicher Art (fehlender Platz für Bauhof und Freiwillige Feuerwehr)
vorhanden sind.                                                         Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts-
                                                                        verbindlichen Bebauungsplan „Gewerbegebiet“.
1. Bürgermeister WAGNER und die Mitglieder des Bauausschusses
kamen zu der Entscheidung, dass vorerst nur die notwendigsten           Der Antragsteller plant auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 756
Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Hierbei soll vorrangig die        Gmkg. Höfen die Errichtung einer Kfz-Unterstellhalle. Für die Errich-
Erneuerung der Wasserleitungen zu den Nassräumen vorgenommen            tung benötigt der Antragsteller eine Übernahme der Abstandsfläche
werden.                                                                 auf dem Grundstück Fl.Nr. 758/8 Gmkg. Höfen. Diese ist nachzurei-
                                                                        chen.
TOP 03       Informationen des Bürgermeisters
                                                                        Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen er-
1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten:       teilt werden. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über den beste-
                                                                        henden Kanal auf dem Grundstück. Die Unterschriften der Nachbarn
3.1 Tektur zum Umbau und Sanierung eines Anwesens zu einer              wurden eingeholt.
Wohnung und KfZ-Werkstatt in Waizendorf, Frensdorfer Straße 14 –
*Wiederbehandlung*                                                      Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-
                                                                        vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Die Übernahme der Ab-
1. Bürgermeister WAGNER teilt mit, dass der Bauherr nach der Ableh-     standsflächen ist mit entsprechenden Formular beizulegen bzw. vom
nung seiner Tektur (Pultdach anstatt Satteldach) in der letzten Bau-    Landratsamt Bamberg einzufordern.
ausschusssitzung ein Beratungsgespräch mit der Gemeinde gesucht
hat. Der Bauherr hat nun in der Gemeinde als Alternative zur Pult-      TOP 04     Bauantrag zur Errichtung eines erdgeschossigen An-
dachvariante die Anfrage für ein flach geneigtes Satteldach (verzink-              baus an das bestehende Wohnhaus auf dem Grund-
tes Blech) gestellt.                                                               stück Fl.Nr. 381/24 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach,
1. Bürgermeister WAGNER möchte sich in der Bauausschusssitzung                     Höhenweg 3 -
ein Bild machen, ob der Bauausschuss die zweite Variante (verzinktes
flaches Satteldach) mittragen würde. Der Bauausschuss sieht in          Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts-
einem Blechdach nach wie vor einen industriellen Charakter und          verbindlichen Bebauungsplan „Westgebiet“ und stimmt mit einer
möchte die Entscheidung des Satteldaches mit Ziegeleindeckung           Festsetzung des Bebauungsplanes nicht überein. Der „Höhenweg“
beibehalten. Dies solle dem Bauherrn mitgeteilt werden.                 ist eine Sackgasse und wird weitestgehend von Anwohnern befahren.

TOP 04       Verschiedenes, Wünsche, Anfragen                           Die Antragsteller planen die Errichtung eines erdgeschossigen An-
                                                                        baus an der Westseite des bestehenden Wohngebäudes und benöti-
Keine.                                                                  gen eine Befreiung hinsichtlich der Errichtung einer baulichen Anlage
                                                                        außerhalb der Baugrenze. Der Anbau soll von der Mitte der westlichen
                                                                        Gebäudefassade in nördlicher Richtung bis auf 80 cm an die Straßen-
Bericht über die öffentliche Sitzung                                    begrenzungslinie errichtet werden.

des Bauausschusses Stegaurach im                                        Aus Sicht der Bauverwaltung ist die Errichtung des Anbaus aufgrund
Besprechungszimmer des Verwaltungs-                                     des vorhandenen Platzes durchaus möglich, jedoch trotzdem in der
                                                                        geplanten Form kritisch zu bewerten. Der Anbau durchbricht mit ca.
gebäudes in Stegaurach vom 25.03.2019                                   24 qm die Gebäudeflucht der vorhandenen Wohnhäuser im „Höhen-
(Nr. 2019/BA/004)                                                       weg“. Des Weiteren wird den Anwohnern von Hs.-Nr. 3a und 3b teil-
                                                                        weise der Blick in den öffentlichen Straßenraum genommen.
Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe-
haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit-           Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bauan-
zungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten            trag zur Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus das Einvernehmen
Sitzungen.                                                              zu erteilen und spricht die Befreiung für die Errichtung einer baulichen
                                                                        Anlage außerhalb der Baugrenzen aus.
1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des
Bauausschusses und die Zuhörer.                                         TOP 05     Bauantrag zum Abbruch des Altbestandes und Neu-
Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob                 bau eines Doppelhauses mit Carports auf dem Grund-
Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine                        stück Fl.Nr. 33 Gmkg. Höfen - Höfen, Höfener
Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen.                       Hauptstraße 24 -

TOP 01       Ortstermin zur formlosen Anfrage „Errichtung eines         Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich außerhalb
             Zweifamilienhauses mit Garagen und einer landwirt-         eines Bebauungsplangebietes, jedoch innerhalb im Zusammenhang
             schaftlichen Maschinenhalle“ auf dem Grundstück            bebauter Ortsteile und muss nach den Vorschriften des § 34 BauGB,
             Fl.Nr. 869 Gmkg. Stegaurach - Debring, Nähe Der Alte       der umliegenden Bebauung, beurteilt werden.
             Berg -
                                                                        Der Antragsteller plant die Errichtung eines Doppelhauses mit Wohn-
Der Antragsteller hat in der letzten Bauausschusssitzung eine Anfrage   flächen von jeweils knapp unter 100 qm. Für jede Doppelhaushälfte
zur Bebauung des o.g. Grundstücks gestellt. Der Bauausschuss            müssen 2 Stellplätzen nachgewiesen und hergestellt werden. Die
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                                  9

kanalmäßige Erschließung (Kanal- und Wasserversorgung) erfolgt          Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen
über die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch.              erteilt werden. Die Unterschriften der Nachbarn wurden eingeholt.

Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen          Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, der vorliegenden isolierten
erteilt werden. Die endgültige Höhenlage sollte vor Ort vor Baubeginn   Befreiung das Einvernehmen zu erteilen.
durch die Bauverwaltung festgelegt werden. Sämtliche weiteren an-
fallenden Kosten (z.B. Versetzung einer Laterne) gehen zu Lasten des    TOP 09     Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von 3
Antragstellers. Die aufgrund der Doppelhausbebauung erforderli-                    Gartenhäusern auf dem Grund-stück Fl.Nr. 416/13
chen, zusätzlichen Kanal- und Wasserhausanschlüsse sind über eine                  Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Amselweg 20 -
dingliche Sicherung oder über eine Kostenvereinbarung zu regulieren.
                                                                        Die Vorhaben beziehen auf ein Grundstück im rechtsverbindlichen
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-           Bebauungsplan „Nordgebiet – Kindergarten“ und stimmen mit der
vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Die endgültige Höhenlage         Festsetzung der Baugrenzen nicht überein.
der EFOK wird vor Baubeginn von der Gemeinde Stegaurach festge-
legt. Die Carports sind in einem Abstand von 3 m zur Straßenbegren-     Die Katholische Kirchenstiftung benötigt zur Unterbringung von
zungslinie zu errichten.                                                Spielzeug und Gartenutensilien 3 Gerätehäuschen.
Die Entsorgungsleitungen sind auf dem Baugrundstück bereits im
Trennsystem herzustellen und erst vor Anschluss an den Mischwas-        Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen
serkanal zusammenzuführen. Die Regulierung der zusätzlichen Haus-       für die isolierte Befreiung erteilt werden. Die Unterschriften der Nach-
anschlüsse hat durch dingliche Sicherung oder eine Kosten-              barn wurden nicht eingeholt.
übernahmevereinbarung zu erfolgen. Sämtliche weiteren Kosten wie
z.B. Versetzung einer Straßenlaterne oder eines Stromkastens sind       Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, der beantragten isolierten
vom Antragsteller zu tragen.                                            Befreiung für die Errichtung außerhalb der Baugrenzen zuzustimmen.

TOP 06     Tekturantrag zum Abbruch und Sanierung des beste-            TOP 10     Formlose Anfrage zur Errichtung einer Einzelgarage
           henden Bauernhofanwesens auf den Grundstücken                           auf dem Grundstück Fl.Nr. 262/7 Gmkg. Mühlendorf -
           Fl.Nrn. 369 und 422/5 Gmkg. Höfen - Waizendorf,                         Kreuzschuh, Am Hasensteig 2 -
           Frensdorfer Straße 14 -
           hier: Änderung der genehmigten Dachneigung von der           Die formlose Anfrage bezieht sich auf ein Grundstück im rechtsver-
           Kfz-Werkstatt, dem Büro und der Wohnung 1 *WIE-              bindlichen Bebauungsplan „Am Hasensteig“ und stimmt mit der Fest-
           DERBEHANDLUNG*                                               setzung der Baugrenzen sowie der gemeindlichen Stellplatzsatzung
                                                                        nicht überein.
Der Antragsteller hat in der letzten Bauausschusssitzung eine Anfrage
für die Änderung der Dachart- und Dachneigung des östlichen Ne-         Die Antragsteller planen auf der Südseite des nach Süden abfallen-
bengebäudes eingereicht. Der Bauausschuss sollte dahingehend            den Grundstücks die Errichtung einer Einzelgarage. Der Abstand
entscheiden, welche Art von Dach sich eher in die Eigenart der nähe-    zwischen Garagentor und der Straße „Am Hasensteig“ würde ledig-
ren Umgebung einfügt. Vom Antragsteller wurde ein flaches Sat-          lich 0,92 m betragen, da die Rückwand der Garage gleichzeitig als
teldach mit Trapezblechabdeckung favorisiert. Der Bauausschuss          Hangbefestigung dienen muss.
war einstimmig der Ansicht, dass auf das alte Scheunengebäude
wieder ein Satteldach mit Ziegeleindeckung errichtet werden muss,       Aus Sicht der Bauverwaltung kann in begründeten Einzelfällen über
da ein Blechdach zu sehr den Industriecharakter widerspiegelt. Dies     eine Befreiung des Garagenvorraumes nachgedacht werden. Das hier
wurde dem Antragsteller mitgeteilt.                                     stark abfallende Gelände macht es nur mit sehr hohen Kosten und
                                                                        Eingriff ins Gelände möglich, die Garage anderweitig aufzustellen.
Geplant ist nun die Errichtung eines 22 Grad flachen Satteldaches mit   Des Weiteren wurde dem gegenüberliegenden Nachbarn aufgrund
Ziegeleindeckung. Aus Sicht der Bauverwaltung ist die eingereichte      der selben Problematik eine Befreiung vom Garagenvorraum erteilt.
Variante positiv zu bewerten und dieser kann zugestimmt werden. Die     Voraussetzung war der Einbau eines elektrischen Garagentores.
Unterschriften der Nachbarn wurden eingeholt.
                                                                        Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, das Einvernehmen ent-
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Tektur-        sprechend der vorgelegten Planung in Aussicht zu stellen. Das Gar-
antrag das Einvernehmen zu erteilen.                                    agentor muss mit einem elektrischen Öffnungsmechanismus zu
                                                                        bedienen sein.
TOP 07     Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grund-
           stücks Fl.Nr. 607 Gmkg. Mühlendorf - Mühlendorf,             TOP 11     Formlose Anfrage zur Errichtung einer Garage auf
           Gartenweg 1 -                                                           dem Grundstück Fl.Nr. 5/1 Gmkg. Höfen - Höfen, Anle-
           hier: Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides                         hen 5 -

Das Landratsamt Bamberg teilt mit Schreiben vom 21.02.2019 der          Das geplante Vorhaben bezieht sich auf ein Grundstück außerhalb
Gemeinde Stegaurach mit, dass die Grundstückseigentümerin die           eines Bebauungsplangebietes, jedoch innerhalb im Zusammenhang
Verlängerung des Vorbescheides auf Baugenehmigung für das               bebauter Ortsteile und muss nach den Vorschriften des § 34 BauGB,
Grundstück Fl.Nr. 607 der Gemarkung Mühlendorf beim Landratsamt         der umliegenden Bebauung, beurteilt werden.
Bamberg beantragt hat. Der Antrag ging fristgerecht innerhalb der
zweijährigen Geltungsdauer des Vorbescheides ein und kann deshalb       Der Grundstückseigentümer möchte auf dem o.g. Grundstück eine
um weitere zwei Jahre verlängert werden. Das Landratsamt Bamberg        größere Garage zur Eigennutzung errichten. Die Zufahrt erfolgt über
bittet um Mitteilung, ob für die Verlängerung des Vorbescheides das     die Nachbargrundstücke Fl.Nr. 5 und 5/2 Gmkg. Höfen, die allesamt
gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.                                 im Miteigentum des Grundstückseigentümers sind. Für die Zufahrt
                                                                        sind Grunddienstbarkeiten zugunsten des betroffenen Grundstücks
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dass gegen die Verlänge-        im Grundbuch einzutragen. Sofern die Oberflächenentwässerung an
rung des Vorbescheides vom 26.02.2014 keine Einwände erhoben            den Kanal angeschlossen wird, muss auch diese über Grunddienst-
werden und das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.                  barkeiten im Grundbuch eingetragen werden.

TOP 08     Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer          Aus Sicht der Bauverwaltung kann das Einvernehmen in Aussicht
           Holzlege/Gartenschuppen auf dem Grundstück Fl.Nr.            gestellt werden, sofern die Art der Entwässerung geklärt ist.
           95/3 Gmkg. Höfen - Höfen, Hollerweg 4 -
                                                                        Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem o.g. Vorhaben das
Die eingereichte isolierte Befreiung bezieht sich auf ein Grundstück    Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Die Entwässerung des Oberflä-
im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Scherweg“ und „Scherweg           chenwassers muss im Genehmigungsverfahren aufgezeigt werden.
1. Änderung“.
                                                                        TOP 12     Formlose Anfrage zur Errichtung eines Doppelhauses
Die Antragsteller wollen auf der Südseite des Grundstücks eine Holz-               mit Garagen oder Stellplätzen auf dem Grundstück
lege/Gartenschuppen errichten und benötigen hier eine Befreiung für                Fl.Nr. 262/13 Gmkg. Mühlendorf - Kreuzschuh, Am Ha-
die Errichtung einer baulichen Anlage außerhalb der Baugrenzen.                    sensteig 14 -
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
10                                                                                                              Amtliche Bekanntmachungen

Das Vorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan
„Am Hasensteig“ und stimmt mit der Bauart (geplant Doppelhaus /
                                                                        Bericht über die öffentliche Sitzung
BPlan Einzelhaus) nicht ein.                                            des Gemeinderates Stegaurach im
Das antragstellende Unternehmen plant auf dem o.g. Grundstück die
                                                                        Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes
Errichtung eines kleinen Doppelhauses mit Carport bzw. Stellplätzen.    in Stegaurach vom 09.04.2019
Die Höhe der Gebäude ist mit E+D geplant.                               (Nr. 2019/GR/005)
Aus Sicht der Bauverwaltung ist seitens des Bauausschusses zu klä-      Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe-
ren, ob sich das Gremium diese Art der Bebauung vorstellen könnte.      haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit-
Im Bereich des Bebauungsplangebietes wäre es das erste Doppel-          zungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten
haus, das in dem Bereich errichtet wird. Der Bauherr hat daher mit      Sitzungen.
dem Landratsamt Bamberg abzuklären, ob dieses Vorhaben über
Befreiungen genehmigt werden könnte, oder hier ein Bauleitplanver-      1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des
fahren durchgeführt werden muss.                                        Gemeinderates und die Zuhörer.
                                                                        Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob
Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, das Einvernehmen für die        Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine
Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen oder Stellplätzen nicht in    Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen.
Aussicht zu stellen.
                                                                        TOP 01     Antrag zur Geschäftsordnung auf Änderung der Ta-
TOP 13       Formlose Anfrage zur Errichtung eines Zweifamilien-                   gesordnung
             hauses mit Garage und einer landwirtschaftlichen
             Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 869 Gmkg.         GR HÖPFNER beantragt, den TOP 16nö der heutigen Sitzung „Anfra-
             Stegaurach - Debring, Nähe Der Alte Berg - *WIEDER-        ge auf Änderung des BPlans Seegasse...“ im öffentlichen Sitzungsteil
             BEHANDLUNG*                                                zu behandeln.

Die o.g. Anfrage bezieht sich auf ein Grundstück außerhalb eines Be-    1. Bürgermeister WAGNER erwidert, dass man sich seitens des Ge-
bauungsplangebietes und außerhalb im Zusammenhang bebauter              meinderates grundsätzlich über derartige Bauvorhaben unterhalten
Ortsteile. Die Beurteilung erfolgt aktuell nach § 35 BauGB, dem Au-     wolle und es nur am Rande um die vorliegende Anfrage geht. Über
ßenbereich.                                                             die Anfrage selbst wird zu gegebener Zeit in öffentlicher Sitzung ent-
Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück ein Zweifamilienhaus        schieden.
und eine landwirtschaftliche Gerätehalle errichten. Eine Bebauung
wäre nur über die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens möglich.     Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, den Antrag von GR HÖPF-
Ebenso sind die Eigentümer der Grundstücke Fl.Nrn. 870 und 871          NER, den TOP 16 nö der heutigen Sitzung im öffentlichen Sitzungsteil
Gmkg. Stegaurach ebenfalls an einer möglichen Bebauung interes-         zu behandeln, abzulehnen.
siert.
                                                                        TOP 02     Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung
Der Zweckverband Auracher Gruppe gibt folgende Stellungnahme                       vom 12.03.2019 (Nr. 2019/GR/004)
ab:
Aufgrund der Anfrage der Gemeinde Stegaurach teilen wir mit, dass       Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019 (Nr.
die Druckverhältnisse nicht ausreichend sind. Diese betragen im an-     2019/GR/004) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
gefragten Bereich 2,3 bar. Aufgrund der Topographie ist es zwingend
erforderlich, dass bei evtl. Neubauten der Einbau von Druckerhö-        Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, gilt diese in ihrer
hungsanlagen auf Kosten der jeweiligen Eigentümer vorgenommen           vorliegenden Fassung als genehmigt.
werden.
Folgende Auflagen sind daher zu beachten: Für das/die Bauvorhaben       TOP 03     Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBBP) „Kappel-
ist der Einbau einer Druckerhöhungsanlage erforderlich. Die genaue                 berg“ mit integriertem Grünordnungsplan (GOP) und
Einbauart der Druckerhöhungsanlage ist vor der Bauplanung mit dem                  Bebauungsplan-Änderung (BBP-Ä) „Neukreuth“ im
Zweckverband abzustimmen.                                                          Ortsteil Mühlendorf der Gemeinde Stegaurach
                                                                                   hier: Aufstellungsbeschluss
Der Bauausschuss Stegaurach steht der Bebauung der o.g. Grund-
stücke mit ausschließlich Einzelhäusern positiv gegenüber. Jedoch       Der Gemeinderat Stegaurach hat sich mit dem Bebauungswunsch
wird eine landwirtschaftliche Lagerhalle nicht zugelassen. Der Bau-     bereits in seiner Sitzung am 07.08.2018 befasst und beschlossen,
werber soll mit der Bauverwaltung die nächsten Verwaltungsschritte      dass er grundsätzlich mit dem vorgelegten Antrag sowie den Entwür-
klären. Der Bauausschuss spricht eine Empfehlung an den Gemein-         fen zur Bebauung des Grundstücks einverstanden ist. Der Bauwerber
derat aus, für den östlichen Teil der Grundstücke (entlang der Straße   sollte mit dem Landratsamt Bamberg abklären, welche Form der
„Der Alte Berg“) ein Bauleitplanverfahren (Bebauungsplanaufstellung,    Bauleitplanung am sinnvollsten ist.
Flächennutzungsplanänderung) zuzulassen. Ggfs. sollen bei Interes-
se der jeweiligen Eigentümer die Grundstücke Fl.Nr. 875 und 864/1       Die inzwischen vorgelegte Entwurfsplanung für die Aufstellung eines
ebenso in das Bebauungsplangebiet aufgenommen werden. Die Kos-          Bebauungsplanes wurde nach Rücksprache mit der Verwaltung da-
ten des Verfahrens und der Erschließung haben der Antragsteller und     hingehend abgeändert, dass nunmehr ein vorhabenbezogener Be-
die weiteren Grundstückseigentümer zu tragen. Auf die Stellungnah-      bauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und eine Änderung
me des Zweckverbandes Auracher Gruppe wird verwiesen.                   des bestehenden Bebauungsplanes „Neukreuth“ zum Tragen kommt.
                                                                        Die vom Gemeinderat gewünschten Festsetzungen (wie zum Beispiel
TOP 14       Informationen des Bürgermeisters                           die private Grünfläche, dass sehr flach geneigte Dach, etc.) wurden in
                                                                        den Entwurf übertragen.
Keine.
                                                                        Die Unterlagen liegen nunmehr vollständig vor, so dass der Gemein-
TOP 15       Verschiedenes, Wünsche, Anfragen                           derat den Aufstellungsbeschluss fassen und die Entwurfsplanung zur
                                                                        Kenntnis nehmen kann.
Keine.
                                                                        Der Gemeinderat Stegaurach beschließt die Aufstellung des vorha-
                                                                        benbezogenen Bebauungsplanes „Kappelberg“ mit integriertem
                                                                        Grünordnungsplan und Änderung des Bebauungsplanes „Neukreuth“
                                                                        zur Schaffung eines Baurechts für ein Wohnhaus im südwestlichen
                                                                        Anschluss an den Wohngebietsbestand zwischen den Straßen „Kap-
                                                                        pelberg“ und „Neukreuthstraße“ im Ortsteil Mühlendorf.
                                                                        Die Aufstellung erfolgt nach § 13b BauGB und bedeutet die Einbezie-
                                                                        hung von Außenbereichsflächen in das Beschleunigte Verfahren im
                                                                        Sinne von § 13a BauGB, da im Bebauungsplan die Grundfläche im
                                                                        Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB weniger als 10.000 qm um-
                                                                        fasst, nur Wohnnutzung vorgesehen ist und die Fläche sich an im
                                                                        Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt.
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                                     11

Dies bedeutet im Weiteren den Verzicht auf Umweltprüfung und Aus-           - Begleitung der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung
gleich, da gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe, die auf Grund            nach Art. 35 ff. DSGVO
der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu erwar-             - Schulungen von Beschäftigten
ten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planeri-        - Umsetzung der Meldung bzw. Benachrichtigung bei Datenschutz-
schen Entscheidung erfolgen oder als zulässig gelten.                         verletzungen nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist
eine Änderung des Bebauungsplanes „Neukreuth“ aus dem Jahre                 Der gemeinsame Datenschutzbeauftragte weist und wirkt gegenüber
1981 im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 207 Gemarkung Mühlendorf            den an der Zweckvereinbarung Beteiligten auf die Verantwortung zur
verbunden.                                                                  Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit hin. Die Ver-
                                                                            antwortung für die Gewährleistung des Datenschutzes und der Da-
Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:                                 tensicherheit verbleibt jedoch bei der jeweils betroffenen öffentlichen
                                                                            Körperschaft, zumal der gemeinsame Datenschutzbeauftragte über
Im Norden:	durch das Grundstück Fl.Nr. 215/20 (Straße „Kap-                kein Weisungsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen verfügt.
            pelberg“) und durch Teile des Grundstücks Fl.Nr.
            221/3 („Neukreuthstraße“), jeweils Gmkg. Müh-                   Die durch die Aufgabenerledigung anfallenden Betriebs-, Personal-
            lendorf                                                         und Sachkosten werden von den Zweckverbänden zu je 0,5 % erstat-
Im Osten:	 durch die Grundstücke Fl.Nrn. 212 u. 215/20                     tet. Die verbleibenden Kosten werden von den Städten, Märkten und
            („Kappelberg“) und Teile des Grundstücks Fl.Nr.                 Gemeinden erstattet; diese Kosten werden im Verhältnis der vom
            208 (Anwesen „Kappelberg 2“), jeweils Gmkg.                     Bayerischen Statistischen Landesamt festgestellten Einwohnerzahl
            Mühlendorf                                                      zum 30. Juni des Vorjahres berechnet.
Im Süden:	durch Teile der Grundstücke Fl.Nrn. 207 und 208,                 Die Abrechnung und Erstattung der Kosten erfolgen nach Abschluss
            jeweils Gmkg. Mühlendorf                                        des jeweiligen Haushaltsjahres. Auf Grundlage der erstmaligen Ab-
Im Westen:	durch das Grundstück Fl.Nr. 229/2 (Wirtschafts-                 rechnung sind dann für die Folgejahre zum 15.05. und 15.11. eines
            weg) und Teile des Grundstücks Fl.Nr. 221/3                     jeden Jahres halbjährliche Abschlagszahlungen an den Landkreis zu
            („Neukreuthstraße“), jeweils Gmkg. Mühlendorf                   leisten. Es erfolgt jährlich eine Schlussabrechnung.
Das Baugebiet umfasst Teile der Grundstücke Fl.Nrn. 207, 208 und
221/3 der Gemarkung Mühlendorf mit einer Gesamtfläche von 0,278 ha.         Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine
                                                                            ordentliche Kündigung kann nur schriftlich unter Einhaltung einer Frist
Der Gemeinderat beschließt die von der Planungsgruppe STRUNZ                von 3 Monaten zum Jahresende erfolgen. Das Recht zur Kündigung
Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, erarbeitete und heute vorge-          aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sollte eine Kommune oder ein
stellte Planung als Vorentwurf. Auf Grundlage dieses Vorentwurfs ist        Zweckverband die Zweckvereinbarung kündigen, so verteilen sich
die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu unter-          die Kosten auf die verbleibenden Kommunen und Zweckverbände.
richten und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
                                                                            Der Gemeinderat Stegaurach nimmt Kenntnis vom Inhalt der abge-
TOP 04      Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSG-                 schlossenen Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenar-
            VO); Interkommunale Zusammenarbeit und Abschluss                beit für einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten auf Kreisebene
            einer Zweckvereinbarung zur Schaffung eines ge-                 und billigt diese.
            meinsamen Datenschutzbeauftragten für die kreisan-
            gehörigen Gemeinden des Landkreises Bamberg                     TOP 05     KiTa- und Kinderkrippensituation, Prognose der
            hier: Sachstandbericht                                                     Platzbedarfszahlen bis 2030
                                                                                       hier: Beschlussfassung zum Bedarf an KiTa- und Krip-
Der Gemeinderat Stegaurach hat sich in seiner Sitzung am 31.07.2018                    penplätzen
(TOP 4ö) bereits mit dem Thema befasst und beschlossen, einer ent-
sprechenden interkommunalen Zweckvereinbarung beizutreten.                  Das Büro PLANWERK in Nürnberg wurde im Rahmen der Erstellung
                                                                            eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Gemein-
Am 01.02.2019 haben die beiden neuen Mitarbeiter für den Daten-             de Stegaurach mit der Analyse der Bevölkerungsentwicklung beauf-
schutz ihre Arbeit am Landratsamt Bamberg aufgenommen. Nach der             tragt, um anschließend den Bedarf an Kindertageseinrichtungen zu
ersten Einarbeitungsphase haben Herr HABERMANN und Herr SELIG               ermitteln.
ein Konzept zur datenschutzrechtlichen Betreuung der Kommunen               Herr SCHRAMM vom Büro PLANWERK stellte in der Gemeinderats-
des Landkreises und deren Zweckverbände erarbeitet. Ebenso wurde            sitzung vom 18.11.2018 dem Gemeinderat die Ergebnisse zur demo-
die für die Übernahme der Aufgabe des Datenschutzbeauftragten               graphischen Situation der Gemeinde in Hinblick auf den Kinderan-teil
erforderliche Zweckvereinbarung noch einmal überarbeitet.                   der Bevölkerung, die Analyse der bestehenden Einrichtungen zur
                                                                            Kindertagesbetreuung in der Gemeinde, die Ergebnisse der Elternbe-
Das Konzept zur datenschutzrechtlichen Betreuung der Kommunen               fragung und den daraus ersichtlichen Bedarf für Krippenkinder, Kin-
wurde am 12.03.2019 im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung               dergartenkinder, Hortkinder und Ferienbetreuung vor.
im Landratsamt Bamberg vorgestellt und von allen Beteiligten (35
Gemeinden, 3 Schulverbänden und 6 Zweckverbänden) unterzeich-               Die Nachfrage nach Kinderkrippenplätzen ist groß und laut Statistik
net.                                                                        wird der Bedarf auch stetig steigen. Ebenso muss für ausreichend
                                                                            Kindergartenplätze gesorgt werden.
Mit der Zweckvereinbarung übertragen die Städte, Märkte, Gemein-
den und gemeindlichen Zweckverbände die Aufgabe des behördli-               Es gibt derzeit 5 Kindergartengruppen und 4 Kinderkrippengruppen
chen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 57 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 7          im Kindergarten St. Marien. Im Kindergarten Don Bosco sind 2 Kin-
Abs. 2 KommZG auf den Landkreis Bamberg, denn gemäß Art. 37                 dergartengruppen und 3 Kinderkrippengruppen (davon 2 Gruppen im
Abs. 1a der zum 25.05.2018 in Kraft getretenen neuen EU-Daten-              neuen Kinderhaus) untergebracht.
schutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen künftig alle öffentlichen
Stellen und Behörden einen behördlichen Datenschutzbeauftragten             Gemäß Art. 5 Abs. 1 des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsge-
zu bestellen.                                                               setzes (BayKiBiG) sollen die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis
Der Landkreis stellt für diese Aufgabe den anderen Gebietskörper-           und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gewährleisten, dass die
schaften künftig eine Vollzeitkraft und eine zeitanteilige Assistenzkraft   nach der Bedarfsfeststellung notwendigen Plätze in Kindertagesein-
zur Verfügung, die fachlich nicht der Weisung des Landrats unterliegt.      richtungen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Dabei entscheidet die
Mit der Übertragung der Aufgabe geht die zur Erfüllung erforderliche        Gemeinde, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der
Befugnis nicht auf den Landkreis Bamberg über. Diese verbleibt bei          Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung,
den anderen Gebietskörperschaften. Ziel der Bestellung des gemein-          Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer
samen Datenschutzbeauftragten ist die finanzielle und fachliche Ent-        Angebote anerkennen (Art. 7 BayKiBiG).
lastung der einzelnen Städte und Gemeinden in Sachen Datenschutz
sowie die Förderung der datenschutzrechtlichen Ziele.                       Als Orientierung für die örtliche Bedarfsfeststellung sollte das Gut-
                                                                            achten zur Bedarfsermittlung der Fa. PLANWERK, erstellt am
Die Aufgaben des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ergeben                13.11.2018, herangezogen werden. Hier wurden drei Varianten für
sich aus Art. 39 Abs. 1 DSGVO und Art. 12 und 24 Abs. 5 BayDSG              das Gemeindegebiet Stegaurach berechnet.
2018. Zusätzlich werden auf den Datenschutzbeauftragten die nach-
folgenden Aufgaben übertragen:
- Führung des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO und
   Art. 31 BayDSG 2018
12                                                                                                              Amtliche Bekanntmachungen

Die Verwaltung sieht die „Realvariante V1“ als realistische Grundlage   2019 bereit zu stellen. Die Maßnahmen sind unter der Regie von Bau-
für die weitere Bedarfsfeststellung:                                    hofleiter ZIRKEL auszuführen und müssen den Unfallschutzrichtlinien
• Wahrscheinliche Entwicklung für die Gemeinde Stegaurach               entsprechen.
• Setzt den bisherigen Entwicklungstrend der Gemeinde in abge-
   schwächter Form fort.                                                TOP 07     Umrüstung der Straßenbeleuchtung im gesamten Ge-
• 100%ige bauliche Nutzung vorhandener Bauflächen in den kom-                      meindegebiet auf LED
   menden 15 Jahren mit ca. 215 WE                                                 hier: Auftragsvergabe an die Bayernwerk AG

Aus dieser Variante wäre bis zum Jahr 2033 ein weiterer Bedarf von 3    Die Gemeinde Stegaurach hat in der Vergangenheit bereits die Stra-
Kindergartengruppen und 2 Kinderkrippengruppen festzustellen.           ßenbeleuchtung einiger Straßenzüge, insbesondere an den Orts-
                                                                        durchfahrten, auf die neue LED-Technologie umrüsten lassen, um
                                                                        Energiekosten zu senken. Die Bayernwerk AG legt der Gemeinde
                                                                        Stegaurach mit Datum vom 20.03.2019 ein Angebot zur Umrüstung
                                                                        der restlichen etwa 600 Leuchtköpfe vor. Der Investitionsauf-wand
                                                                        beträgt inklusive eines Sondernachlasses netto 171.652,10 EUR
                                                                        (204.266,00 EUR brutto).

                                                                        Die Bayernwerk AG hat hierzu folgende Wirtschaftlichkeitsberech-
                                                                        nung vorgelegt:
                                                                        Unter Berücksichtigung der Teilabschaltung während der Nachtstun-
                                                                        den (22.00 Uhr – 04.00 Uhr) ermittelt sich mit den bisherigen Leuch-
                                                                        ten ein Stromverbrauch von ca. 210.000 kWh pro Jahr. Mit den neu-en
                                                                        LED-Aufsätzen würde sich der Stromverbrauch auf ca. 48.000 kWh
                                                                        pro Jahr verringern. Aus der Stromeinsparung von 161.000 kWh er-
                                                                        rechnet sich bei einem Strompreis von 20 Ct/kWh eine Einsparung
                                                                        von ca. 32.000 EUR im Jahr. Die Wartungskosten reduzieren sich
                                                                        außerdem um 3.570,00 EUR. Die daraus errechnete Amortisations-
                                                                        dauer beträgt etwa 5,7 Jahre.

                                                                        Von einigen GR-Mitgliedern wird darauf hingewiesen, dass künstli-
                                                                        ches Licht nachtaktive Insekten anlockt und ihren natürlichen Le-
                                                                        bensrhythmus stört. Da Licht mit einem überwiegenden Gelb-/
                                                                        Orange- und Rotanteil den Insektenanflug vermindert, sollte geprüft
                                                                        werden, ob man nicht auch die LED-Lampen auf „Gelblicht“ umstel-
                                                                        len könnte.

                                                                        Anmerkung der Verwaltung:
                                                                        Insekten reagieren sensibler als der Mensch auf die spektrale Zu­
                                                                        sammensetzung des Lichts. So haben Leuchtstofflampen und
                                                                        Quecksilber-Hochdrucklampen einen hohen Blaulichtanteil, welchen
                                                                        die Insekten als „hell“ sehen. Diese Lampentypen wurden daher in
                                                                        den letzten Jahren bei den Straßenlaternen kaum mehr verbaut.
                                                                        Stattdessen wurden fast ausschließlich Natriumdampf-Hochdruck-
                                                                        lampen ohne UV-Anteil eingebaut. Der Insektenanflug wurde durch
                                                                        den Einsatz dieser Lampen, die mehr „gelbes“ Licht abstrahlen, wel-
                                                                        ches die Insekten als „dunkel“ sehen, bereits erheblich vermindert.
                                                                        Versuche mit verschiedenfarbigen LED-Lampen haben gezeigt, dass
                                                                        bei dieser Lichtart warmweißes LED-Licht von Insekten noch weniger
                                                                        wahrgenommen wird, als neutralweiße oder kaltweiße LEDs. Warm-
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die o.g. Bedarfsfeststel-      weißes LED-Licht verbraucht jedoch mehr Energie bei gleicher
lung zu beschließen, um weitere Schritte zur Planung einleiten zu       Leuchtleistung und beeinflusst damit die kalkulierbare Amortisations-
können.                                                                 dauer.

Der Gemeinderat Stegaurach erkennt 3 weitere Kindergartengruppen        Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, das Angebot der Bayern-
und 3 Kinderkrippengruppen (davon 1 bereits als Provisorium im Kin-     werk AG in Höhe von brutto 204.266,00 EUR anzunehmen und beauf-
derhaus vorhanden) als bedarfsorientiert an und beauftragt 1. Bürger-   tragt den 1. Bürgermeister, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.
meister WAGNER und die Verwaltung einen entsprechenden Antrag           Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 einzupla-
auf Anerkennung zu stellen.                                             nen. Es ist warmweißes LED-Licht zu verbauen. Mit der Bayernwerk
                                                                        AG ist abzuklären, ob im Hinblick auf das evtl. noch geringere Anlo-
TOP 06     Renovierung und Erneuerung des Pausenhofes der               cken von Nachtinsekten, nicht nur eine Umstellung auf warmweißes,
           Grund- u. Mittelschule Altenburgblick                        sondern auf zusätzlich gelbes Licht sinnvoll sein könnte.
           hier: Antrag des Elternbeirates auf Bezuschussung
                                                                        TOP 08     Baugebiet „Am Steinig II“ in Mühlendorf
Der Elternbeirat der Grund- und Mittelschule Altenburgblick Stegau-                hier: Vergabe der neuen Straßennamen
rach möchte den Pausenhof im Bereich Grund- und Mittelschule
attraktiver gestalten, Geräte instandsetzen und neue Spielgeräte an-    Für die Durchführung bzw. am Ende des Umlegungsverfahrens nach
schaffen. Hierzu hat der Elternbeirat Angebote erstellen lassen. Die    §§ 45 ff BauBG benötigt das Amt für Digitalisierung, Breitband und
voraussichtliche Investitionssumme beläuft sich auf ca. 9.000,00        Vermessung Bamberg die „neuen“ Straßennamen im Baugebiet „Am
EUR.                                                                    Steinig II“ in Mühlendorf.
Der Elternbeiratsvorsitzende fragte bei 1. Bürgermeister WAGNER an,     Die beiden bestehenden Ortsstraßen „Freilandstraße“ und „Sandlei-
ob die Gemeinde Stegaurach hierzu einen Zuschuss gewähren wür-          te“ werden nur verlängert und sie behalten den jeweiligen Namen der
de.                                                                     jeweiligen Straße bei (Planstraßen „A“ und „B“). Die westlich gelege-
Die Verwaltung ist der Meinung, dass der Pausenhof aktuell zwar         ne Planstraße „C“ könnte die alte Flurbezeichnung „Marteräcker“ und
funktionell gestaltet ist, dem Wunsch der Eltern bzw. der Schulkinder   die östliche Planstraße „D“ die Flurbezeichnung „Griesleite“ erhalten.
nach „Verschönerung“ jedoch entsprochen werden sollte. Um das           Die Verwaltung empfiehlt, eine entsprechende Straßenbenennung
Engagement der Eltern zu würdigen, schlägt die Verwaltung vor, sich     vorzunehmen.
mit einer Summe von 4.000,00 EUR zu beteiligen. Die dementspre-         Hinweis: Alternativ könnten auch die in der weiteren Umgebung vor-
chenden Haushaltsmittel 2019 sollen zur Verfügung gestellt werden.      handenen alten Flurbezeichnungen „Lohe“ und „Seehofäcker“ ver-
                                                                        wendet werden.
Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dem Elternbeirat für die ge-
planten Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 4.000,00 EUR zu            Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die Vorschläge der Verwaltung
gewähren. Die dementsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt        zur Kenntnis und beschließt, dass die Planstraßen „A“ und „B“, wel-
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