MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
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MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Stegaurach | Landkreis Bamberg Schloßplatz 1 | 96135 Stegaurach | www.stegaurach.de | verwaltung@stegaurach.de | Tel.: 0951-99 222-0 Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr, Do.: 14.00 – 18.00 Uhr Mai 2019 Nr. 05/2019 Heinrich Hoffmann Bei uns in der Gemeinde Seite 15 Senioren und Jugend Seite 20 Kirchliche Nachrichten Seite 16 Vereine Seite 24
2 Infotafel Infotafel Notrufnummern Bürgersprechstunde im Rathaus Feuer-Notruf 112 Am Do., den 02.05.2019 findet im Rathaus (ohne Vor- Polizei-Notruf 110 anmeldung) die Bürgersprechstunde mit dem 1. Bür- Unfall-Rettungsdienst-Notruf 112 germeister, Thilo Wagner, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Polizei Bamberg-Land 0951 9129 310 statt. Ärztlicher Notfallruf 116 117 Giftnotruf 030 19240 Bücherei Stegaurach Tel.: 0951 50989620 Giftzentrale Nürnberg 0911 3982451 Öffnungszeiten: Mo 13.30 – 15.30 Uhr Wichtige Telefonnummern Di 07.45 – 12.45 Uhr 15.00 – 17.30 Uhr Ärztliche Bereitschaftspraxis 09546 88888 Mi 10.00 – 11.30 Uhr Telefonseelsorge (kostenlos) 0800 1110-111 Do 17.00 – 20.00 Uhr Kinder- und Jugendtelefon (kostenlos) 0800 1110-222 Familienpflegewerk Bamberg 0951 502691 An allen gesetzlichen Feiertagen in Bayern geschlossen. Deutscher Kinderschutzbund Während der bayerischen Schulferien am Dienstag- Kreisverband Bamberg e.V. 0951 28192 vormittag geschlossen. Frauenhaus Bamberg – Hilfe und Info auf www.buecherei-stegaurach.de Beratung für Frauen und Kinder 0951 58280 Psychosoz. Beratungs- u. Behandlungs- Müllabfuhr im Mai 2019 stellen für Suchtkranke u. deren Die Abholung der Restmüll-, Papier- und Biotonne Angehörige 0951 29957-40 sowie Gelber Sack erfolgt in den einzelnen Gemeinde- Katholische Beratungsstellen für teilen an den nachfolgend aufgeführten Tagen: Schwangerschaftsfragen 0951 29957-50 Restmülltonne Fr. 03.05.2019 / Do. 16.05.2019 / Notruf bei sexualisierter Gewalt 0951 9868730 Fr. 31.05.2019 Telefonseelsorge Bamberg 0800 1110-111 Papiertonne Do. 02.05.2019 / Mi. 29.05.2019 Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) Biotonne Do. 09.05.2019 / Do. 23.05.2019 Kreisverband Bamberg 0951 981 89-0 Gelber Sack Di. 28.05.2019 Kliniken Anmeldeschluss für die Einrichtungen im Landkreis Bamberg nächste Sperrmüllsammlung: 05.06.2019 Juraklinik Scheßlitz 09542 779-0 Die Anmeldung hat beim Landratsamt Bamberg Steigerwaldklinik Burgebrach 09546 88-0 unter Tel. 85-555 (Di. – Do. von 9.00 – 12.00 Uhr), Seniotel Pflegedienst Scheßlitz gGmbH 09542 779-0 mittels Sperrmüllkarte am Abfallkalender oder unter Klinik am Eichelberg Burgebrach 09546 88-510 www.landkreis-bamberg.de zu erfolgen. Kliniken in der Stadt Bamberg Klinikum am Bruderwald 0951 503-0 Beratung bei allen Fragen zur Abfallentsorgung Klinik Dr. Schellerer 0951 503 - 44100 erhalten Sie beim Landratsamt Bamberg, Klinikum am Michaelsberg 0951 503-0 Tel. 0951/85-706 oder 85-708. Geburtshaus Bamberg 0951 303637 Wertstoffhof Waizendorf Kaifeck Waizendorf-Kaifeck 96135 Stegaurach-Waizendorf Sommerzeit: Mi 14.00 - 18.00 Uhr, Sa 09.00 - 14.00 Uhr Tel.: 0951 / 85-706 oder -708 Winterzeit: Mi 14.00 - 17.00 Uhr, Sa 10.00 - 13.00 Uhr Impressum Mitteilungsblatt – Amtsblatt der Gemeinde Stegaurach – Erscheinungsweise: Einmal im Monat Verantwortlich für Anzeigen und Druck: – Änderungen vorbehalten – Daniel Palasti, Aktiv Druck & Verlag GmbH Tel. 0 95 22/94 35-64, E-Mail: palasti@aktiv-druck.de Nächste Ausgabe: Montag 03.06.2019 Redaktionsschluss: Montag 20.05.2019 Anzeigenannahme: Daniel Palasti, Tel. 0 95 22 / 94 35-64 Beiträge für das gemeindliche Mitteilungsblatt bitte an folgende stegaurach@aktiv-druck.de E-Mail-Adresse schicken: amtsblatt@stegaurach.de Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Herausgeber: Parteiverkehr: Verfassers wieder. Kürzungen der eingesandten Manuskripte Gemeinde Stegaurach Mo. – Mi. / Fr. 8.00 – 12.00 Uhr bleiben der Redaktion vorbehalten. Schlossplatz 1 Do. 8.00 – 12.00 Uhr 96135 Stegaurach 14.00 – 18.00 Uhr Bildnachweis: Fotolia
Informationen durch den Bürgermeister 3 Informationen durch den Bürgermeister Europawahl am 26.05.2019 90. Geburtstag im Seniorenzentrum Bis spätestens 05.05.2019 erhalten alle wahl- berechtigten Bürger der Gemeinde Stegaurach Stegaurach die Wahlbenachrichtigung per Post zugestellt. Frau Margarete Singer (geb. Wölfel) wurde am 01. April 1929 in Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in Bamberg geboren. das Wählerverzeichnis und über die Erteilung von Wahlscheinen und die öffentliche Wahlbekanntmachung sind ab 02.05.2019 bzw. Aufgewachsen ist sie in Gößweinstein und besuchte nach der 20.05.2019 auf der Homepage der Gemeinde Stegaurach veröf- Volksschule die Haushaltungsschule „Maria Hilf“ in Bamberg. fentlicht und werden zeitgleich in den Schaukästen der Gemeinde Als Hausfrau half sie Zeit ihres Lebens im elterlichen „Gasthof zur Stegaurach ausgehangen. Post“ in Gößweinstein mit. Bürgeramt Stegaurach, Tel. 0951/99222-30, -31 bzw. -32 Im Jahr 2005 zog sie aus gesundheitlichen Gründen nach E-Mail: buergeramt@stegaurach.de Stegaurach und lebt dort seit 2011 im Seniotel. Ihren Ehemann Josef verlor sie im Vorjahr nach 62 gemeinsamen Ehejahren im Alter von 97 Jahren. Aus dieser Ehe gingen drei Kinder hervor und mittlerweile kann Standesamt sie sich über 6 Enkelkinder und eine Urenkelin freuen. In der Zeit vom 20.05.2019 bis einschließlich Zu ihren Hobbies gehörte der Garten, das Stricken und Häkeln 29.05.2019 ist das Standesamt der Gemein- bis ins hohe Alter. de Stegaurach nur eingeschränkt besetzt. Außerdem war sie noch im Kirchenchor und im Katholischen Terminvereinbarung in dringenden Angelegenheiten unter: Frauenbund auch als Kassiererin tätig. Tel. 0951/99222-30 Frau Singer ist zudem ein großer Fan des Alleinunterhalters „Hei- E-Mail: standesamt@stegaurach.de no“, der das Seniotel regelmäßig besucht und nimmt gerne am wöchentlichen Volkslieder-Singen teil. Zu ihrem besonderen Jubiläum gratulierten neben der Familie Rathaus geschlossen auch Stegaurachs 1. Bürgermeister Thilo Wagner, der auch die Glückwünsche vom Landrat Johann Kalb überbrachte, ebenso am 31.05.2019 Pastoralreferent Günter Förtsch der Pfarrgemeinde Stegaurach. Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 31.05.2019 ist das Rathaus und der Bauhof der Gemeinde Stegaurach geschlossen. Ab Montag, den 03.06.2019, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Ihre Gemeindeverwaltung Fundbüro Folgende Gegenstände wurden im Fundbüro abgegeben und können während der Öffnungszeiten im Bürgeramt abgeholt werden: Grünstreifen B 22 Autoschlüssel Vor dem Rathaus Rosa Geldbörse Briefkasten im Rathaus Autoschlüssel mit weiteren Schlüsseln Bushaltestelle Stegaurach Ausgang Schlüsselanhänger Bürgeramt Stegaurach Schloßplatz 1,Tel. 0951/99222-31 bzw. -32 E-Mail: verwaltung@stegaurach.de Umbau Bushaltestelle Hartlanden Die Gemeinde Stegaurach wird während des Zeitraumes Mai bis September 2019 die Bushaltestelle in Hartlanden zu einer barrierefreien Haltestelle um- bauen. Von links: Thilo Wagner, 1. Bürgermeister von Stegaurach, Während der Bauzeit wird eine Bedarfshaltestelle vor dem Anwesen Harald Poßer, Kfm. Leiter der Gemeinnützigen Krankenhaus- „Ringstraße 25“ eingerichtet. gesellschaft des Landkreises Bamberg, vorne die Jubilarin Margareta Singer Ausführende Baufirma ist die Firma Anton HÖLLEIN GmbH Bamberg. Wir bitten um Verständnis und Rücksichtnahme in diesem Bereich.
4 Informationen durch den Bürgermeister Vorbeugende Spritzung gegen den Eichen- prozessionsspinner Aufgrund der Trockenheit in den vergangenen Jahren stieg der Befall vom Eichenprozessionsspinner stark an. Die feinen Brennhaare des Spinners lösen beim Kontakt auf der Haut und in den Atemwegen verschiedene allergische Reaktionen aus. Die Brennhaare der Ei- chenprozessionspinner bleiben über Monate hinweg gefährlich. Zum Schutz der Bevölkerung werden die gemeindlichen Eichen im direkten Siedlungsgebiet mit einem biologischen Spritzmittel, das aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnen wird, gespritzt. Das Mittel ist Ehrenamtliche Fahrer gesucht für Mensch und Tier unbedenklich. Es greift in das Häutungssystem der Raupen ein und verhindert so die Entwicklung der gefährlichen Die Gemeinde Stegaurach sucht Fahrer/innen für das Bürger- Brennhaare. MOBIL Stegaurach. Das BürgerMOBIL ist zweimal in der Woche im Gemeindegebiet unterwegs DIENSTAG, 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr DONNERSTAG, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr Wir fahren mit einem Mercedes-Vito und schaffen damit mehr örtliche Mobilität. Möchten Sie uns unterstützen, oder haben Sie Rückfragen, dann melden Sie sich bitte unter der Tel. Nr. 0951 99222-20 – Frau Wächtler. Gemeinde Stegaurach www.stegaurach.de : Stadtradeln 19 09. J i 20 un 20. Mai bis Auch dieses Jahr werden vom Landratsamt wieder Preise in den verschiedensten Kategorien vergeben – die Teilnahme lohnt sich also doppelt! Übrigens können gefahrene Kilometer auch direkt über die Stadtradeln-App (https://www.stadtradeln.de/app/) aufge- zeichnet werden. Sie bietet zudem weitere Funktionen wie Liebe Radlerinnen und Radler, eine Ergebnisübersicht – man sieht auf einen Blick, wo sein Team und seine Kommune aktuell stehen. Die Gemeinde Stegaurach und die Region Bamberg werden sich auch heuer vom 20.05 – 09.06.2019 gemeinsam mit der Ab sofort können sich Radteams und interessierte Einzelper- Stadt Bamberg wieder am deutschlandweiten Wettbewerb sonen unter (http://www.stadtradeln.de/registrieren) einlog- STADTRADELN (www.stadtradeln.de) beteiligen. gen und für Stegaurach radeln. Auf unserer Homepage finden Sie den Zugang / Link und einen Leitfaden für die Anmeldung. Initiator dieser Aktion ist das Klimabündnis der Europäischen Städte mit Sitz in Frankfurt/a.M.. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Wächtler unter der Tel. Nr. 0951 99222 20 oder auch per E-Mail: (h.waechtler@stegau- 2018 wurden in Stadt und Landkreis Bamberg von über 1.400 rach.de) zur Verfügung. Radlerinnen und Radlern über 300.000 Kilometer klimafreund- lich zurückgelegt – ein deutliches Zeichen, dass sich das STADTRADELN – Gemeinsam radeln für Radverkehr, Fahrrad als Verkehrsmittel immer größerer Beliebtheit erfreut. Klimaschutz und Lebensqualität! Machen Sie wieder mit und unterstützen Sie die umwelt- Sind Sie auch 2019 wieder dabei und leisten Ihren Beitrag freundliche Mobilität in unserem schönen Landkreis Bamberg. zum Klimaschutz.
Informationen durch den Bürgermeister 5 Mitfahrbänke für Stegaurach, Höfen und Waizendorf Sie wollen von Höfen oder Waizendorf nach Stegaurach zum Arzt, zum Einkaufen, zum Stadtbus, Frisör oder ins Rathaus und wieder nach Hause? Probieren Sie doch die Mitfahrbänke einmal aus! Ganz einfach, setzen Sie sich auf die Bank als Zeichen dafür, dass Sie auf eine Mitfahrgelegenheit warten. Sie brauchen kein Schild hochzuhalten auf dem steht, wohin Sie wollen. Das Schild an der Bank sagt ja bereits, dass Sie mitgenommen werden möchten. Früher oder später sieht Sie dort ein freundlicher Autofahrer, der Sie bestimmt mitnimmt. Autofahrer bitte mitmachen! Nehmen Sie Ihre Mitbürger mit, die auf einer Mitfahrbank sitzen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 mehrheitlich beschlossen, an dem Projekt „Mobilitäts- konzept Mitfahrbänke“ teilzunehmen. Dabei handelt es sich um ein Erfolgsmodell, übernommen von anderen Landkreisen. Was versteht man unter dem Projekt „Mobilitätskonzept Mitfahrbänke? Zur Grundidee der Mitfahrbänke gehört es, die Verkehrserschließung von Ortsteilen mit weniger ÖPNV zum Gemeindehauptort oder nahegelegenen anderen Ortsteilen herzustellen. Menschen ohne Auto sollen die Möglichkeit haben, zu einem Lebensmittelmarkt, zur Kirche oder zum Arzt zu gelangen. Die Mitfahrten kön- nen zudem den sozialen und kommunikativen Aspekt im Ort fördern. Wie funktioniert das Projekt „Mobilitätskonzept Mitfahrbänke“? Hierfür benötigt man lediglich eine auffällige, stabile Parkbank (in unserem Fall grün, blau, rot), einen Schil- derpfosten mit der Anzeige der Fahrtziele. Gewünschten Zielort auswählen, auf der Bank Platz nehmen und warten, bis man mitgenommen wird. WICHTIG dabei zu beachten ist, dass es sich hier nicht um eine Art „Sammeltaxi“ handelt, welches einen an den gewünschten Zielort bringt. Versichert ist jeder selbst. Wo stehen die Mitfahrbänke künftig? Die drei Mitfahrbänke werden aufgestellt in Höfen: Ortseingang von Höfen in Richtung Waizendorf – Debring Waizendorf: Stegauracher Straße gegenüber Hs.-Nr. 11 (Richtung Unteraurach - Debring) Stegaurach: Bamberger Straße : Ab 15. Mai fach: anz e in Mobilität g usammen! z Alle helfen
6 Informationen durch den Bürgermeister Bei der dritten Müllsammelaktion der Gemeinde Stegaurach waren wieder viele fleißige Helfer im Einsatz. Bereits zum dritten Mal, initiiert von der Gemeinde Stegaurach, war jedermann aufgerufen, sich an der diesjährigen Müllaktion zu beteiligen. Die Resonanz war wieder erfreulich. So trafen sich bei sonnigen, frühlingshaften Temperaturen am Sams- tagmorgen, den 23.03.2019 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Debring, der Freiwilligen Feuerwehr Stegaurach, der Bücherei Stegaurach, der Agenda 21, der Pfadfinder Stegaurach, des SV Waizendorfs, der Kreuzschuher Runde, Kassiopeia e.V., sowie des Sportclubs „Zur Linde“ Mühlendorf zur Müllaktion „Zamma Ramma Damma“. Auch viele weitere private Helfer kamen, darunter einige junge Familien, bei denen auch die Kleinsten mithalfen, weggeworfenen Müll an Wegen und Straßen aufzusammeln. Am häufigsten wurden Zigarettenkippen, Papier und Flaschen gefunden. Dabei stellte sich die Frage, wie lange die Materialien denn brauchen bis sie verrotten? Organische Lebensmittelreste sind dabei am schnellsten. So sieht man von einem Apfelgehäuse schon nach 2 Wochen nichts mehr, Bana- nenschalen sind mit 6 Wochen deut- lich langsamer. Papier besteht aus Zellulose, also aus Holz. Die Verrot- tung wird aber durch Beschich- tungsmaterial erschwert und dauert dann bis zu 6 Wochen, bei einem Taschentuch sind es 3 Monate. Me- talle zerfallen durch Korrosion und sind noch nach 80 bis 200 Jahren nachweisbar. Plastiktüten für Obst und Gemüse benötigen zum Zerfall 10 bis 20 Jahre, Chipstüten sogar 80 Jahre und PET-Flaschen 500 Jahre. Glas wird aus Quarzsand erzeugt und verrottet nicht, so dass eine Glasflasche bis zu 1 Mio Jahre lebt. Eine Zigarettenkippe benötigt übrigens 1-5 Jahre zur komplet- ten Verrottung, da wäre es doch eine gute Idee, den Autoascher daheim im Müll auszuleeren. Insgesamt wurde 0,6 Tonnen Müll gesammelt. Erster Bürgermeister Thilo Wagner bedankte sich bei allen en- gagierten Bürgerinnen und Bürgern und lud als kleines Danke- schön zur gemeinsamen Brotzeit ein.
Amtliche Bekanntmachungen 7 Amtliche Bekanntmachungen Das Baugebiet umfasst Teile der Flur-Nrn. 207, 208 und 221/3 (Neuk- Wichtiger Hinweis! reuthstraße), Gemarkung Mühlendorf, mit einer Gesamtfläche von 0,278 ha. Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen Über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats werden Nie- werden. derschriften gefertigt, deren Inhalt sich nach Art. 54 Abs. 1 GO richtet. Die Niederschriften werden monatlich im Mitteilungsblatt der Gemeinde Stegaurach veröffentlicht, sobald sie vom Ge- meinderat für die Veröffentlichung freigegeben worden sind. Zwischen Sitzung und Veröffentlichung kann ein Zeitraum von vier oder mehr Wochen liegen. Terminankündigung im Protokoll liegen deshalb oftmals in der Vergangenheit. Aktuelle Termine der Gemeinde Stegaurach finden Sie im Mittei- lungsblatt unter der Rubrik „Information durch den Bürgermeis- ter“ oder auf der Homepage www.stegaurach.de. Bekanntmachung nach § 13 a Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Kappelberg“ Der Gemeinderat der Gemeinde Stegaurach hat am 09.04.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kappelberg“ im Stadtteil Mühlendorf beschlossen. In den Bebauungsplan wird ein Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Grünordnungsplan integriert. Vorgesehen ist die Ausweisung eines Abs. 3 BauGB abgesehen. Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Änderung des Be- Ein Planvorentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurge- bauungsplanes „Neukreuth“ verbunden. sellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und am 09.04.2019 vom Das Plangebiet schließt sich im Süden von Mühlendorf an den Sied- Gemeinderat beschlossen worden. lungsbestand zwischen der Neukreuthstraße und der Straße „Kappel- Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB berg“ an. Die Lage des Plangebietes kann dem nachfolgenden in der Zeit vom Übersichtslageplan entnommen werden. 03.05. – 24.05.2019 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Aus- wirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Stegaurach, Schlossplatz 1, 96135 Stegaurach, Zimmer EG 2, unterrichten und zur Planung äußern. Die Unterlagen können in dieser Zeit auch auf der Web-Seite der Ge- meinde (www.stegaurach.de) eingesehen werden. Stegaurach, den 15.04.2019. gez. WAGNER, 1. Bürgermeister Bericht über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses Stegaurach im Besprechungszimmer des Verwaltungs- gebäudes in Stegaurach vom 11.03.2019 (Nr. 2019/BA/003) Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe- haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit- Bei der Aufstellung des Bebauungsplans kommt der § 13b BauGB zur zungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten Anwendung. Dies bedeutet die Einbeziehung von Außenbereichsflä- Sitzungen. chen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB, da im Be- bauungsplan die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des BauGB weniger als 10.000 qm umfasst, nur Wohnnutzung vorgese- Bauausschusses und die Zuhörer. hen ist und die Fläche sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob anschließt. Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt: Im Norden: urch die Flur-Nr. 215/20 (Straße Kappelberg) und d TOP 01 Ortstermin Bauhofgelände 18.00 Uhr durch Teile der Flur-Nr. 221/3 (Neukreuthstraße), hier: Besichtigung des gemeindlichen Bauhofs bezüg- Gmkg. Mühlendorf lich einer energetischen Sanierung Im Osten: durch die Flur-Nrn. 212, 215/20 (Kappelberg) und Teile der Flur-Nr. 208 (Anwesen Kappelberg 2), 1. Bürgermeister WAGNER, die Mitglieder des Bauausschusses und Gmkg. Mühlendorf die anwesenden Zuhörer wurden vom Bauhofleiter Christian ZIRKEL Im Süden: durch Teile der Flur-Nrn. 207 und 208, Gmkg. und dem 1. Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Mühlendorf Stegaurach, Herrn Thomas LEICHT, durch die Räumlichkeiten des Im Westen: durch die Flur-Nr. 229/2 (Wirtschaftsweg) und Gebäudes geführt, um sich ein Bild der aktuellen Platzsituation zu Teile der Flur-Nr. 221/3 (Neukreuthstraße), Gmkg. machen. Die Beurteilung und weitere Diskussionen wurden nach dem Mühlendorf Ortstermin im Rathaus fortgeführt.
8 Amtliche Bekanntmachungen TOP 02 Energetische Sanierung des Bauhofs Stegaurach Stegaurach war der Ansicht, dass hier eine Ortsbesichtigung statt- hier: Beratung und weiteres Vorgehen finden soll, um die Situation genauer beurteilen zu können. Dem Gemeinderat Stegaurach wurde in der Sitzung am 11.12.2018 Nachdem sich die Bauausschussmitglieder ein Bild der örtlichen Ge- durch die Energieagentur Nordbayern ein energetisches Sanierungs- gebenheiten gemacht haben wurde die Bauausschusssitzung im konzept vorgestellt. Der Gemeinderat Stegaurach nahm das Sanie- Rathaus fortgeführt (vgl. TOP 13). rungskonzept positiv zur Kenntnis und hat dieses nunmehr zur weiteren Bearbeitung an die Fraktionen und Ausschüsse weitergege- TOP 02 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzun- ben. Der Bauausschuss soll darüber entscheiden, in welchem Um- gen vom 25.02.2019 (Nr. 2019/BA/002) und 11.03.2019 fang und welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Nr. 2019/BA/003) durchgeführt werden. Folglich soll dieser einen Empfehlungsbe- schluss an den Gemeinderat aussprechen. Die Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzungen vom 25.02.2019 (Nr. 2019/BA/002) und 11.03.2019 (Nr. 2019/BA/003) wurden im Den Mitgliedern des Bauausschusses wurde von der Bauverwaltung Ratsinformationssystem veröffentlicht. bereits im Vorfeld des Ortstermins eine Gegenüberstellung von zwei ausgearbeiteten Varianten ausgehändigt. Die Varianten (Basis- und Nachdem keine Einwände gegen die Protokolle bestehen, gelten die Effizienzhaus 100) unterscheiden sich in Bezug auf den Umfang und Niederschriften in ihrer vorliegenden Fassung als genehmigt. über die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahme. TOP 03 Bauantrag zur Errichtung einer Unterstellhalle auf Im Verlauf der Diskussionen wurde deutlich, dass neben der Festle- dem Grundstück Fl.Nr. 756 Gmkg. Höfen - Unterau- gung der energetischen Sanierungsvariante auch weitere Probleme rach, Nähe Steinweg - baulicher Art (fehlender Platz für Bauhof und Freiwillige Feuerwehr) vorhanden sind. Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts- verbindlichen Bebauungsplan „Gewerbegebiet“. 1. Bürgermeister WAGNER und die Mitglieder des Bauausschusses kamen zu der Entscheidung, dass vorerst nur die notwendigsten Der Antragsteller plant auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 756 Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Hierbei soll vorrangig die Gmkg. Höfen die Errichtung einer Kfz-Unterstellhalle. Für die Errich- Erneuerung der Wasserleitungen zu den Nassräumen vorgenommen tung benötigt der Antragsteller eine Übernahme der Abstandsfläche werden. auf dem Grundstück Fl.Nr. 758/8 Gmkg. Höfen. Diese ist nachzurei- chen. TOP 03 Informationen des Bürgermeisters Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen er- 1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten: teilt werden. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über den beste- henden Kanal auf dem Grundstück. Die Unterschriften der Nachbarn 3.1 Tektur zum Umbau und Sanierung eines Anwesens zu einer wurden eingeholt. Wohnung und KfZ-Werkstatt in Waizendorf, Frensdorfer Straße 14 – *Wiederbehandlung* Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Die Übernahme der Ab- 1. Bürgermeister WAGNER teilt mit, dass der Bauherr nach der Ableh- standsflächen ist mit entsprechenden Formular beizulegen bzw. vom nung seiner Tektur (Pultdach anstatt Satteldach) in der letzten Bau- Landratsamt Bamberg einzufordern. ausschusssitzung ein Beratungsgespräch mit der Gemeinde gesucht hat. Der Bauherr hat nun in der Gemeinde als Alternative zur Pult- TOP 04 Bauantrag zur Errichtung eines erdgeschossigen An- dachvariante die Anfrage für ein flach geneigtes Satteldach (verzink- baus an das bestehende Wohnhaus auf dem Grund- tes Blech) gestellt. stück Fl.Nr. 381/24 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, 1. Bürgermeister WAGNER möchte sich in der Bauausschusssitzung Höhenweg 3 - ein Bild machen, ob der Bauausschuss die zweite Variante (verzinktes flaches Satteldach) mittragen würde. Der Bauausschuss sieht in Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts- einem Blechdach nach wie vor einen industriellen Charakter und verbindlichen Bebauungsplan „Westgebiet“ und stimmt mit einer möchte die Entscheidung des Satteldaches mit Ziegeleindeckung Festsetzung des Bebauungsplanes nicht überein. Der „Höhenweg“ beibehalten. Dies solle dem Bauherrn mitgeteilt werden. ist eine Sackgasse und wird weitestgehend von Anwohnern befahren. TOP 04 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen Die Antragsteller planen die Errichtung eines erdgeschossigen An- baus an der Westseite des bestehenden Wohngebäudes und benöti- Keine. gen eine Befreiung hinsichtlich der Errichtung einer baulichen Anlage außerhalb der Baugrenze. Der Anbau soll von der Mitte der westlichen Gebäudefassade in nördlicher Richtung bis auf 80 cm an die Straßen- Bericht über die öffentliche Sitzung begrenzungslinie errichtet werden. des Bauausschusses Stegaurach im Aus Sicht der Bauverwaltung ist die Errichtung des Anbaus aufgrund Besprechungszimmer des Verwaltungs- des vorhandenen Platzes durchaus möglich, jedoch trotzdem in der geplanten Form kritisch zu bewerten. Der Anbau durchbricht mit ca. gebäudes in Stegaurach vom 25.03.2019 24 qm die Gebäudeflucht der vorhandenen Wohnhäuser im „Höhen- (Nr. 2019/BA/004) weg“. Des Weiteren wird den Anwohnern von Hs.-Nr. 3a und 3b teil- weise der Blick in den öffentlichen Straßenraum genommen. Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe- haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit- Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bauan- zungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten trag zur Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus das Einvernehmen Sitzungen. zu erteilen und spricht die Befreiung für die Errichtung einer baulichen Anlage außerhalb der Baugrenzen aus. 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Bauausschusses und die Zuhörer. TOP 05 Bauantrag zum Abbruch des Altbestandes und Neu- Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob bau eines Doppelhauses mit Carports auf dem Grund- Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine stück Fl.Nr. 33 Gmkg. Höfen - Höfen, Höfener Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. Hauptstraße 24 - TOP 01 Ortstermin zur formlosen Anfrage „Errichtung eines Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich außerhalb Zweifamilienhauses mit Garagen und einer landwirt- eines Bebauungsplangebietes, jedoch innerhalb im Zusammenhang schaftlichen Maschinenhalle“ auf dem Grundstück bebauter Ortsteile und muss nach den Vorschriften des § 34 BauGB, Fl.Nr. 869 Gmkg. Stegaurach - Debring, Nähe Der Alte der umliegenden Bebauung, beurteilt werden. Berg - Der Antragsteller plant die Errichtung eines Doppelhauses mit Wohn- Der Antragsteller hat in der letzten Bauausschusssitzung eine Anfrage flächen von jeweils knapp unter 100 qm. Für jede Doppelhaushälfte zur Bebauung des o.g. Grundstücks gestellt. Der Bauausschuss müssen 2 Stellplätzen nachgewiesen und hergestellt werden. Die
Amtliche Bekanntmachungen 9 kanalmäßige Erschließung (Kanal- und Wasserversorgung) erfolgt Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen über die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch. erteilt werden. Die Unterschriften der Nachbarn wurden eingeholt. Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, der vorliegenden isolierten erteilt werden. Die endgültige Höhenlage sollte vor Ort vor Baubeginn Befreiung das Einvernehmen zu erteilen. durch die Bauverwaltung festgelegt werden. Sämtliche weiteren an- fallenden Kosten (z.B. Versetzung einer Laterne) gehen zu Lasten des TOP 09 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von 3 Antragstellers. Die aufgrund der Doppelhausbebauung erforderli- Gartenhäusern auf dem Grund-stück Fl.Nr. 416/13 chen, zusätzlichen Kanal- und Wasserhausanschlüsse sind über eine Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Amselweg 20 - dingliche Sicherung oder über eine Kostenvereinbarung zu regulieren. Die Vorhaben beziehen auf ein Grundstück im rechtsverbindlichen Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- Bebauungsplan „Nordgebiet – Kindergarten“ und stimmen mit der vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Die endgültige Höhenlage Festsetzung der Baugrenzen nicht überein. der EFOK wird vor Baubeginn von der Gemeinde Stegaurach festge- legt. Die Carports sind in einem Abstand von 3 m zur Straßenbegren- Die Katholische Kirchenstiftung benötigt zur Unterbringung von zungslinie zu errichten. Spielzeug und Gartenutensilien 3 Gerätehäuschen. Die Entsorgungsleitungen sind auf dem Baugrundstück bereits im Trennsystem herzustellen und erst vor Anschluss an den Mischwas- Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen serkanal zusammenzuführen. Die Regulierung der zusätzlichen Haus- für die isolierte Befreiung erteilt werden. Die Unterschriften der Nach- anschlüsse hat durch dingliche Sicherung oder eine Kosten- barn wurden nicht eingeholt. übernahmevereinbarung zu erfolgen. Sämtliche weiteren Kosten wie z.B. Versetzung einer Straßenlaterne oder eines Stromkastens sind Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, der beantragten isolierten vom Antragsteller zu tragen. Befreiung für die Errichtung außerhalb der Baugrenzen zuzustimmen. TOP 06 Tekturantrag zum Abbruch und Sanierung des beste- TOP 10 Formlose Anfrage zur Errichtung einer Einzelgarage henden Bauernhofanwesens auf den Grundstücken auf dem Grundstück Fl.Nr. 262/7 Gmkg. Mühlendorf - Fl.Nrn. 369 und 422/5 Gmkg. Höfen - Waizendorf, Kreuzschuh, Am Hasensteig 2 - Frensdorfer Straße 14 - hier: Änderung der genehmigten Dachneigung von der Die formlose Anfrage bezieht sich auf ein Grundstück im rechtsver- Kfz-Werkstatt, dem Büro und der Wohnung 1 *WIE- bindlichen Bebauungsplan „Am Hasensteig“ und stimmt mit der Fest- DERBEHANDLUNG* setzung der Baugrenzen sowie der gemeindlichen Stellplatzsatzung nicht überein. Der Antragsteller hat in der letzten Bauausschusssitzung eine Anfrage für die Änderung der Dachart- und Dachneigung des östlichen Ne- Die Antragsteller planen auf der Südseite des nach Süden abfallen- bengebäudes eingereicht. Der Bauausschuss sollte dahingehend den Grundstücks die Errichtung einer Einzelgarage. Der Abstand entscheiden, welche Art von Dach sich eher in die Eigenart der nähe- zwischen Garagentor und der Straße „Am Hasensteig“ würde ledig- ren Umgebung einfügt. Vom Antragsteller wurde ein flaches Sat- lich 0,92 m betragen, da die Rückwand der Garage gleichzeitig als teldach mit Trapezblechabdeckung favorisiert. Der Bauausschuss Hangbefestigung dienen muss. war einstimmig der Ansicht, dass auf das alte Scheunengebäude wieder ein Satteldach mit Ziegeleindeckung errichtet werden muss, Aus Sicht der Bauverwaltung kann in begründeten Einzelfällen über da ein Blechdach zu sehr den Industriecharakter widerspiegelt. Dies eine Befreiung des Garagenvorraumes nachgedacht werden. Das hier wurde dem Antragsteller mitgeteilt. stark abfallende Gelände macht es nur mit sehr hohen Kosten und Eingriff ins Gelände möglich, die Garage anderweitig aufzustellen. Geplant ist nun die Errichtung eines 22 Grad flachen Satteldaches mit Des Weiteren wurde dem gegenüberliegenden Nachbarn aufgrund Ziegeleindeckung. Aus Sicht der Bauverwaltung ist die eingereichte der selben Problematik eine Befreiung vom Garagenvorraum erteilt. Variante positiv zu bewerten und dieser kann zugestimmt werden. Die Voraussetzung war der Einbau eines elektrischen Garagentores. Unterschriften der Nachbarn wurden eingeholt. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, das Einvernehmen ent- Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Tektur- sprechend der vorgelegten Planung in Aussicht zu stellen. Das Gar- antrag das Einvernehmen zu erteilen. agentor muss mit einem elektrischen Öffnungsmechanismus zu bedienen sein. TOP 07 Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grund- stücks Fl.Nr. 607 Gmkg. Mühlendorf - Mühlendorf, TOP 11 Formlose Anfrage zur Errichtung einer Garage auf Gartenweg 1 - dem Grundstück Fl.Nr. 5/1 Gmkg. Höfen - Höfen, Anle- hier: Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides hen 5 - Das Landratsamt Bamberg teilt mit Schreiben vom 21.02.2019 der Das geplante Vorhaben bezieht sich auf ein Grundstück außerhalb Gemeinde Stegaurach mit, dass die Grundstückseigentümerin die eines Bebauungsplangebietes, jedoch innerhalb im Zusammenhang Verlängerung des Vorbescheides auf Baugenehmigung für das bebauter Ortsteile und muss nach den Vorschriften des § 34 BauGB, Grundstück Fl.Nr. 607 der Gemarkung Mühlendorf beim Landratsamt der umliegenden Bebauung, beurteilt werden. Bamberg beantragt hat. Der Antrag ging fristgerecht innerhalb der zweijährigen Geltungsdauer des Vorbescheides ein und kann deshalb Der Grundstückseigentümer möchte auf dem o.g. Grundstück eine um weitere zwei Jahre verlängert werden. Das Landratsamt Bamberg größere Garage zur Eigennutzung errichten. Die Zufahrt erfolgt über bittet um Mitteilung, ob für die Verlängerung des Vorbescheides das die Nachbargrundstücke Fl.Nr. 5 und 5/2 Gmkg. Höfen, die allesamt gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. im Miteigentum des Grundstückseigentümers sind. Für die Zufahrt sind Grunddienstbarkeiten zugunsten des betroffenen Grundstücks Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dass gegen die Verlänge- im Grundbuch einzutragen. Sofern die Oberflächenentwässerung an rung des Vorbescheides vom 26.02.2014 keine Einwände erhoben den Kanal angeschlossen wird, muss auch diese über Grunddienst- werden und das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. barkeiten im Grundbuch eingetragen werden. TOP 08 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Aus Sicht der Bauverwaltung kann das Einvernehmen in Aussicht Holzlege/Gartenschuppen auf dem Grundstück Fl.Nr. gestellt werden, sofern die Art der Entwässerung geklärt ist. 95/3 Gmkg. Höfen - Höfen, Hollerweg 4 - Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem o.g. Vorhaben das Die eingereichte isolierte Befreiung bezieht sich auf ein Grundstück Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Die Entwässerung des Oberflä- im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Scherweg“ und „Scherweg chenwassers muss im Genehmigungsverfahren aufgezeigt werden. 1. Änderung“. TOP 12 Formlose Anfrage zur Errichtung eines Doppelhauses Die Antragsteller wollen auf der Südseite des Grundstücks eine Holz- mit Garagen oder Stellplätzen auf dem Grundstück lege/Gartenschuppen errichten und benötigen hier eine Befreiung für Fl.Nr. 262/13 Gmkg. Mühlendorf - Kreuzschuh, Am Ha- die Errichtung einer baulichen Anlage außerhalb der Baugrenzen. sensteig 14 -
10 Amtliche Bekanntmachungen Das Vorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Hasensteig“ und stimmt mit der Bauart (geplant Doppelhaus / Bericht über die öffentliche Sitzung BPlan Einzelhaus) nicht ein. des Gemeinderates Stegaurach im Das antragstellende Unternehmen plant auf dem o.g. Grundstück die Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes Errichtung eines kleinen Doppelhauses mit Carport bzw. Stellplätzen. in Stegaurach vom 09.04.2019 Die Höhe der Gebäude ist mit E+D geplant. (Nr. 2019/GR/005) Aus Sicht der Bauverwaltung ist seitens des Bauausschusses zu klä- Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbe- ren, ob sich das Gremium diese Art der Bebauung vorstellen könnte. haltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit- Im Bereich des Bebauungsplangebietes wäre es das erste Doppel- zungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten haus, das in dem Bereich errichtet wird. Der Bauherr hat daher mit Sitzungen. dem Landratsamt Bamberg abzuklären, ob dieses Vorhaben über Befreiungen genehmigt werden könnte, oder hier ein Bauleitplanver- 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des fahren durchgeführt werden muss. Gemeinderates und die Zuhörer. Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, das Einvernehmen für die Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen oder Stellplätzen nicht in Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. Aussicht zu stellen. TOP 01 Antrag zur Geschäftsordnung auf Änderung der Ta- TOP 13 Formlose Anfrage zur Errichtung eines Zweifamilien- gesordnung hauses mit Garage und einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 869 Gmkg. GR HÖPFNER beantragt, den TOP 16nö der heutigen Sitzung „Anfra- Stegaurach - Debring, Nähe Der Alte Berg - *WIEDER- ge auf Änderung des BPlans Seegasse...“ im öffentlichen Sitzungsteil BEHANDLUNG* zu behandeln. Die o.g. Anfrage bezieht sich auf ein Grundstück außerhalb eines Be- 1. Bürgermeister WAGNER erwidert, dass man sich seitens des Ge- bauungsplangebietes und außerhalb im Zusammenhang bebauter meinderates grundsätzlich über derartige Bauvorhaben unterhalten Ortsteile. Die Beurteilung erfolgt aktuell nach § 35 BauGB, dem Au- wolle und es nur am Rande um die vorliegende Anfrage geht. Über ßenbereich. die Anfrage selbst wird zu gegebener Zeit in öffentlicher Sitzung ent- Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück ein Zweifamilienhaus schieden. und eine landwirtschaftliche Gerätehalle errichten. Eine Bebauung wäre nur über die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens möglich. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, den Antrag von GR HÖPF- Ebenso sind die Eigentümer der Grundstücke Fl.Nrn. 870 und 871 NER, den TOP 16 nö der heutigen Sitzung im öffentlichen Sitzungsteil Gmkg. Stegaurach ebenfalls an einer möglichen Bebauung interes- zu behandeln, abzulehnen. siert. TOP 02 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung Der Zweckverband Auracher Gruppe gibt folgende Stellungnahme vom 12.03.2019 (Nr. 2019/GR/004) ab: Aufgrund der Anfrage der Gemeinde Stegaurach teilen wir mit, dass Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019 (Nr. die Druckverhältnisse nicht ausreichend sind. Diese betragen im an- 2019/GR/004) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht. gefragten Bereich 2,3 bar. Aufgrund der Topographie ist es zwingend erforderlich, dass bei evtl. Neubauten der Einbau von Druckerhö- Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, gilt diese in ihrer hungsanlagen auf Kosten der jeweiligen Eigentümer vorgenommen vorliegenden Fassung als genehmigt. werden. Folgende Auflagen sind daher zu beachten: Für das/die Bauvorhaben TOP 03 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBBP) „Kappel- ist der Einbau einer Druckerhöhungsanlage erforderlich. Die genaue berg“ mit integriertem Grünordnungsplan (GOP) und Einbauart der Druckerhöhungsanlage ist vor der Bauplanung mit dem Bebauungsplan-Änderung (BBP-Ä) „Neukreuth“ im Zweckverband abzustimmen. Ortsteil Mühlendorf der Gemeinde Stegaurach hier: Aufstellungsbeschluss Der Bauausschuss Stegaurach steht der Bebauung der o.g. Grund- stücke mit ausschließlich Einzelhäusern positiv gegenüber. Jedoch Der Gemeinderat Stegaurach hat sich mit dem Bebauungswunsch wird eine landwirtschaftliche Lagerhalle nicht zugelassen. Der Bau- bereits in seiner Sitzung am 07.08.2018 befasst und beschlossen, werber soll mit der Bauverwaltung die nächsten Verwaltungsschritte dass er grundsätzlich mit dem vorgelegten Antrag sowie den Entwür- klären. Der Bauausschuss spricht eine Empfehlung an den Gemein- fen zur Bebauung des Grundstücks einverstanden ist. Der Bauwerber derat aus, für den östlichen Teil der Grundstücke (entlang der Straße sollte mit dem Landratsamt Bamberg abklären, welche Form der „Der Alte Berg“) ein Bauleitplanverfahren (Bebauungsplanaufstellung, Bauleitplanung am sinnvollsten ist. Flächennutzungsplanänderung) zuzulassen. Ggfs. sollen bei Interes- se der jeweiligen Eigentümer die Grundstücke Fl.Nr. 875 und 864/1 Die inzwischen vorgelegte Entwurfsplanung für die Aufstellung eines ebenso in das Bebauungsplangebiet aufgenommen werden. Die Kos- Bebauungsplanes wurde nach Rücksprache mit der Verwaltung da- ten des Verfahrens und der Erschließung haben der Antragsteller und hingehend abgeändert, dass nunmehr ein vorhabenbezogener Be- die weiteren Grundstückseigentümer zu tragen. Auf die Stellungnah- bauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und eine Änderung me des Zweckverbandes Auracher Gruppe wird verwiesen. des bestehenden Bebauungsplanes „Neukreuth“ zum Tragen kommt. Die vom Gemeinderat gewünschten Festsetzungen (wie zum Beispiel TOP 14 Informationen des Bürgermeisters die private Grünfläche, dass sehr flach geneigte Dach, etc.) wurden in den Entwurf übertragen. Keine. Die Unterlagen liegen nunmehr vollständig vor, so dass der Gemein- TOP 15 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen derat den Aufstellungsbeschluss fassen und die Entwurfsplanung zur Kenntnis nehmen kann. Keine. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt die Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes „Kappelberg“ mit integriertem Grünordnungsplan und Änderung des Bebauungsplanes „Neukreuth“ zur Schaffung eines Baurechts für ein Wohnhaus im südwestlichen Anschluss an den Wohngebietsbestand zwischen den Straßen „Kap- pelberg“ und „Neukreuthstraße“ im Ortsteil Mühlendorf. Die Aufstellung erfolgt nach § 13b BauGB und bedeutet die Einbezie- hung von Außenbereichsflächen in das Beschleunigte Verfahren im Sinne von § 13a BauGB, da im Bebauungsplan die Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB weniger als 10.000 qm um- fasst, nur Wohnnutzung vorgesehen ist und die Fläche sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt.
Amtliche Bekanntmachungen 11 Dies bedeutet im Weiteren den Verzicht auf Umweltprüfung und Aus- - Begleitung der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung gleich, da gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe, die auf Grund nach Art. 35 ff. DSGVO der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu erwar- - Schulungen von Beschäftigten ten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planeri- - Umsetzung der Meldung bzw. Benachrichtigung bei Datenschutz- schen Entscheidung erfolgen oder als zulässig gelten. verletzungen nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist eine Änderung des Bebauungsplanes „Neukreuth“ aus dem Jahre Der gemeinsame Datenschutzbeauftragte weist und wirkt gegenüber 1981 im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 207 Gemarkung Mühlendorf den an der Zweckvereinbarung Beteiligten auf die Verantwortung zur verbunden. Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit hin. Die Ver- antwortung für die Gewährleistung des Datenschutzes und der Da- Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt: tensicherheit verbleibt jedoch bei der jeweils betroffenen öffentlichen Körperschaft, zumal der gemeinsame Datenschutzbeauftragte über Im Norden: durch das Grundstück Fl.Nr. 215/20 (Straße „Kap- kein Weisungsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen verfügt. pelberg“) und durch Teile des Grundstücks Fl.Nr. 221/3 („Neukreuthstraße“), jeweils Gmkg. Müh- Die durch die Aufgabenerledigung anfallenden Betriebs-, Personal- lendorf und Sachkosten werden von den Zweckverbänden zu je 0,5 % erstat- Im Osten: durch die Grundstücke Fl.Nrn. 212 u. 215/20 tet. Die verbleibenden Kosten werden von den Städten, Märkten und („Kappelberg“) und Teile des Grundstücks Fl.Nr. Gemeinden erstattet; diese Kosten werden im Verhältnis der vom 208 (Anwesen „Kappelberg 2“), jeweils Gmkg. Bayerischen Statistischen Landesamt festgestellten Einwohnerzahl Mühlendorf zum 30. Juni des Vorjahres berechnet. Im Süden: durch Teile der Grundstücke Fl.Nrn. 207 und 208, Die Abrechnung und Erstattung der Kosten erfolgen nach Abschluss jeweils Gmkg. Mühlendorf des jeweiligen Haushaltsjahres. Auf Grundlage der erstmaligen Ab- Im Westen: durch das Grundstück Fl.Nr. 229/2 (Wirtschafts- rechnung sind dann für die Folgejahre zum 15.05. und 15.11. eines weg) und Teile des Grundstücks Fl.Nr. 221/3 jeden Jahres halbjährliche Abschlagszahlungen an den Landkreis zu („Neukreuthstraße“), jeweils Gmkg. Mühlendorf leisten. Es erfolgt jährlich eine Schlussabrechnung. Das Baugebiet umfasst Teile der Grundstücke Fl.Nrn. 207, 208 und 221/3 der Gemarkung Mühlendorf mit einer Gesamtfläche von 0,278 ha. Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung kann nur schriftlich unter Einhaltung einer Frist Der Gemeinderat beschließt die von der Planungsgruppe STRUNZ von 3 Monaten zum Jahresende erfolgen. Das Recht zur Kündigung Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, erarbeitete und heute vorge- aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sollte eine Kommune oder ein stellte Planung als Vorentwurf. Auf Grundlage dieses Vorentwurfs ist Zweckverband die Zweckvereinbarung kündigen, so verteilen sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu unter- die Kosten auf die verbleibenden Kommunen und Zweckverbände. richten und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Gemeinderat Stegaurach nimmt Kenntnis vom Inhalt der abge- TOP 04 Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSG- schlossenen Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenar- VO); Interkommunale Zusammenarbeit und Abschluss beit für einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten auf Kreisebene einer Zweckvereinbarung zur Schaffung eines ge- und billigt diese. meinsamen Datenschutzbeauftragten für die kreisan- gehörigen Gemeinden des Landkreises Bamberg TOP 05 KiTa- und Kinderkrippensituation, Prognose der hier: Sachstandbericht Platzbedarfszahlen bis 2030 hier: Beschlussfassung zum Bedarf an KiTa- und Krip- Der Gemeinderat Stegaurach hat sich in seiner Sitzung am 31.07.2018 penplätzen (TOP 4ö) bereits mit dem Thema befasst und beschlossen, einer ent- sprechenden interkommunalen Zweckvereinbarung beizutreten. Das Büro PLANWERK in Nürnberg wurde im Rahmen der Erstellung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Gemein- Am 01.02.2019 haben die beiden neuen Mitarbeiter für den Daten- de Stegaurach mit der Analyse der Bevölkerungsentwicklung beauf- schutz ihre Arbeit am Landratsamt Bamberg aufgenommen. Nach der tragt, um anschließend den Bedarf an Kindertageseinrichtungen zu ersten Einarbeitungsphase haben Herr HABERMANN und Herr SELIG ermitteln. ein Konzept zur datenschutzrechtlichen Betreuung der Kommunen Herr SCHRAMM vom Büro PLANWERK stellte in der Gemeinderats- des Landkreises und deren Zweckverbände erarbeitet. Ebenso wurde sitzung vom 18.11.2018 dem Gemeinderat die Ergebnisse zur demo- die für die Übernahme der Aufgabe des Datenschutzbeauftragten graphischen Situation der Gemeinde in Hinblick auf den Kinderan-teil erforderliche Zweckvereinbarung noch einmal überarbeitet. der Bevölkerung, die Analyse der bestehenden Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung in der Gemeinde, die Ergebnisse der Elternbe- Das Konzept zur datenschutzrechtlichen Betreuung der Kommunen fragung und den daraus ersichtlichen Bedarf für Krippenkinder, Kin- wurde am 12.03.2019 im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung dergartenkinder, Hortkinder und Ferienbetreuung vor. im Landratsamt Bamberg vorgestellt und von allen Beteiligten (35 Gemeinden, 3 Schulverbänden und 6 Zweckverbänden) unterzeich- Die Nachfrage nach Kinderkrippenplätzen ist groß und laut Statistik net. wird der Bedarf auch stetig steigen. Ebenso muss für ausreichend Kindergartenplätze gesorgt werden. Mit der Zweckvereinbarung übertragen die Städte, Märkte, Gemein- den und gemeindlichen Zweckverbände die Aufgabe des behördli- Es gibt derzeit 5 Kindergartengruppen und 4 Kinderkrippengruppen chen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 57 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 7 im Kindergarten St. Marien. Im Kindergarten Don Bosco sind 2 Kin- Abs. 2 KommZG auf den Landkreis Bamberg, denn gemäß Art. 37 dergartengruppen und 3 Kinderkrippengruppen (davon 2 Gruppen im Abs. 1a der zum 25.05.2018 in Kraft getretenen neuen EU-Daten- neuen Kinderhaus) untergebracht. schutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen künftig alle öffentlichen Stellen und Behörden einen behördlichen Datenschutzbeauftragten Gemäß Art. 5 Abs. 1 des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsge- zu bestellen. setzes (BayKiBiG) sollen die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis Der Landkreis stellt für diese Aufgabe den anderen Gebietskörper- und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gewährleisten, dass die schaften künftig eine Vollzeitkraft und eine zeitanteilige Assistenzkraft nach der Bedarfsfeststellung notwendigen Plätze in Kindertagesein- zur Verfügung, die fachlich nicht der Weisung des Landrats unterliegt. richtungen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Dabei entscheidet die Mit der Übertragung der Aufgabe geht die zur Erfüllung erforderliche Gemeinde, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Befugnis nicht auf den Landkreis Bamberg über. Diese verbleibt bei Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, den anderen Gebietskörperschaften. Ziel der Bestellung des gemein- Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer samen Datenschutzbeauftragten ist die finanzielle und fachliche Ent- Angebote anerkennen (Art. 7 BayKiBiG). lastung der einzelnen Städte und Gemeinden in Sachen Datenschutz sowie die Förderung der datenschutzrechtlichen Ziele. Als Orientierung für die örtliche Bedarfsfeststellung sollte das Gut- achten zur Bedarfsermittlung der Fa. PLANWERK, erstellt am Die Aufgaben des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten ergeben 13.11.2018, herangezogen werden. Hier wurden drei Varianten für sich aus Art. 39 Abs. 1 DSGVO und Art. 12 und 24 Abs. 5 BayDSG das Gemeindegebiet Stegaurach berechnet. 2018. Zusätzlich werden auf den Datenschutzbeauftragten die nach- folgenden Aufgaben übertragen: - Führung des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO und Art. 31 BayDSG 2018
12 Amtliche Bekanntmachungen Die Verwaltung sieht die „Realvariante V1“ als realistische Grundlage 2019 bereit zu stellen. Die Maßnahmen sind unter der Regie von Bau- für die weitere Bedarfsfeststellung: hofleiter ZIRKEL auszuführen und müssen den Unfallschutzrichtlinien • Wahrscheinliche Entwicklung für die Gemeinde Stegaurach entsprechen. • Setzt den bisherigen Entwicklungstrend der Gemeinde in abge- schwächter Form fort. TOP 07 Umrüstung der Straßenbeleuchtung im gesamten Ge- • 100%ige bauliche Nutzung vorhandener Bauflächen in den kom- meindegebiet auf LED menden 15 Jahren mit ca. 215 WE hier: Auftragsvergabe an die Bayernwerk AG Aus dieser Variante wäre bis zum Jahr 2033 ein weiterer Bedarf von 3 Die Gemeinde Stegaurach hat in der Vergangenheit bereits die Stra- Kindergartengruppen und 2 Kinderkrippengruppen festzustellen. ßenbeleuchtung einiger Straßenzüge, insbesondere an den Orts- durchfahrten, auf die neue LED-Technologie umrüsten lassen, um Energiekosten zu senken. Die Bayernwerk AG legt der Gemeinde Stegaurach mit Datum vom 20.03.2019 ein Angebot zur Umrüstung der restlichen etwa 600 Leuchtköpfe vor. Der Investitionsauf-wand beträgt inklusive eines Sondernachlasses netto 171.652,10 EUR (204.266,00 EUR brutto). Die Bayernwerk AG hat hierzu folgende Wirtschaftlichkeitsberech- nung vorgelegt: Unter Berücksichtigung der Teilabschaltung während der Nachtstun- den (22.00 Uhr – 04.00 Uhr) ermittelt sich mit den bisherigen Leuch- ten ein Stromverbrauch von ca. 210.000 kWh pro Jahr. Mit den neu-en LED-Aufsätzen würde sich der Stromverbrauch auf ca. 48.000 kWh pro Jahr verringern. Aus der Stromeinsparung von 161.000 kWh er- rechnet sich bei einem Strompreis von 20 Ct/kWh eine Einsparung von ca. 32.000 EUR im Jahr. Die Wartungskosten reduzieren sich außerdem um 3.570,00 EUR. Die daraus errechnete Amortisations- dauer beträgt etwa 5,7 Jahre. Von einigen GR-Mitgliedern wird darauf hingewiesen, dass künstli- ches Licht nachtaktive Insekten anlockt und ihren natürlichen Le- bensrhythmus stört. Da Licht mit einem überwiegenden Gelb-/ Orange- und Rotanteil den Insektenanflug vermindert, sollte geprüft werden, ob man nicht auch die LED-Lampen auf „Gelblicht“ umstel- len könnte. Anmerkung der Verwaltung: Insekten reagieren sensibler als der Mensch auf die spektrale Zu sammensetzung des Lichts. So haben Leuchtstofflampen und Quecksilber-Hochdrucklampen einen hohen Blaulichtanteil, welchen die Insekten als „hell“ sehen. Diese Lampentypen wurden daher in den letzten Jahren bei den Straßenlaternen kaum mehr verbaut. Stattdessen wurden fast ausschließlich Natriumdampf-Hochdruck- lampen ohne UV-Anteil eingebaut. Der Insektenanflug wurde durch den Einsatz dieser Lampen, die mehr „gelbes“ Licht abstrahlen, wel- ches die Insekten als „dunkel“ sehen, bereits erheblich vermindert. Versuche mit verschiedenfarbigen LED-Lampen haben gezeigt, dass bei dieser Lichtart warmweißes LED-Licht von Insekten noch weniger wahrgenommen wird, als neutralweiße oder kaltweiße LEDs. Warm- Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die o.g. Bedarfsfeststel- weißes LED-Licht verbraucht jedoch mehr Energie bei gleicher lung zu beschließen, um weitere Schritte zur Planung einleiten zu Leuchtleistung und beeinflusst damit die kalkulierbare Amortisations- können. dauer. Der Gemeinderat Stegaurach erkennt 3 weitere Kindergartengruppen Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, das Angebot der Bayern- und 3 Kinderkrippengruppen (davon 1 bereits als Provisorium im Kin- werk AG in Höhe von brutto 204.266,00 EUR anzunehmen und beauf- derhaus vorhanden) als bedarfsorientiert an und beauftragt 1. Bürger- tragt den 1. Bürgermeister, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. meister WAGNER und die Verwaltung einen entsprechenden Antrag Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 einzupla- auf Anerkennung zu stellen. nen. Es ist warmweißes LED-Licht zu verbauen. Mit der Bayernwerk AG ist abzuklären, ob im Hinblick auf das evtl. noch geringere Anlo- TOP 06 Renovierung und Erneuerung des Pausenhofes der cken von Nachtinsekten, nicht nur eine Umstellung auf warmweißes, Grund- u. Mittelschule Altenburgblick sondern auf zusätzlich gelbes Licht sinnvoll sein könnte. hier: Antrag des Elternbeirates auf Bezuschussung TOP 08 Baugebiet „Am Steinig II“ in Mühlendorf Der Elternbeirat der Grund- und Mittelschule Altenburgblick Stegau- hier: Vergabe der neuen Straßennamen rach möchte den Pausenhof im Bereich Grund- und Mittelschule attraktiver gestalten, Geräte instandsetzen und neue Spielgeräte an- Für die Durchführung bzw. am Ende des Umlegungsverfahrens nach schaffen. Hierzu hat der Elternbeirat Angebote erstellen lassen. Die §§ 45 ff BauBG benötigt das Amt für Digitalisierung, Breitband und voraussichtliche Investitionssumme beläuft sich auf ca. 9.000,00 Vermessung Bamberg die „neuen“ Straßennamen im Baugebiet „Am EUR. Steinig II“ in Mühlendorf. Der Elternbeiratsvorsitzende fragte bei 1. Bürgermeister WAGNER an, Die beiden bestehenden Ortsstraßen „Freilandstraße“ und „Sandlei- ob die Gemeinde Stegaurach hierzu einen Zuschuss gewähren wür- te“ werden nur verlängert und sie behalten den jeweiligen Namen der de. jeweiligen Straße bei (Planstraßen „A“ und „B“). Die westlich gelege- Die Verwaltung ist der Meinung, dass der Pausenhof aktuell zwar ne Planstraße „C“ könnte die alte Flurbezeichnung „Marteräcker“ und funktionell gestaltet ist, dem Wunsch der Eltern bzw. der Schulkinder die östliche Planstraße „D“ die Flurbezeichnung „Griesleite“ erhalten. nach „Verschönerung“ jedoch entsprochen werden sollte. Um das Die Verwaltung empfiehlt, eine entsprechende Straßenbenennung Engagement der Eltern zu würdigen, schlägt die Verwaltung vor, sich vorzunehmen. mit einer Summe von 4.000,00 EUR zu beteiligen. Die dementspre- Hinweis: Alternativ könnten auch die in der weiteren Umgebung vor- chenden Haushaltsmittel 2019 sollen zur Verfügung gestellt werden. handenen alten Flurbezeichnungen „Lohe“ und „Seehofäcker“ ver- wendet werden. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dem Elternbeirat für die ge- planten Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 4.000,00 EUR zu Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die Vorschläge der Verwaltung gewähren. Die dementsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt zur Kenntnis und beschließt, dass die Planstraßen „A“ und „B“, wel-
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