Information zum Bebauungsplan Nr. 572 Albachten - südl. Weseler Straße / östl. Hohe Geist - Wohngebiet "Albachten-Ost" - Stadt ...

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Information zum Bebauungsplan Nr. 572 Albachten - südl. Weseler Straße / östl. Hohe Geist - Wohngebiet "Albachten-Ost" - Stadt ...
Wohngebiet
                                                   „Albachten-Ost“

    Information zum Bebauungsplan Nr. 572
Albachten – südl. Weseler Straße / östl. Hohe Geist

                                                                     1
                 Informationsveranstaltung 17.05.2021
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Ziel des Abends
•   Anlass und Verfahrensstand
•   Aktuelles
•   Das neue Wohnquartier Albachten –Ost:
    Städtebaulicher Entwurf und Bebauungsplan

•   Themen, zu denen viele Stellungnahmen eingegangen sind:
       Größe des Neubaugebietes / „Dorf im Dorf“
       Städtebau: Maßstäblichkeit Neubebauung / Stützmauer / Gebäudeabstände
       Topographie und Entwässerungskonzept
       Verkehrsplanung und Einbindung in den Stadtteil
       gemeinsame Zufahrt für den landwirtschaftlichen Betrieb und den Festplatz
   Option Feuerwehr
   die nächsten Schritte

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                                     Informationsveranstaltung 17.05.2021
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Weseler Straße

                                    Wohngebiet
                                  „Albachten-Ost“

                                                    3
Informationsveranstaltung 17.05.2021
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1. Preis: Rheinflügel Severin / 3pass + Überarbeitung
                                                                   nachbarschafts-
                                                                    bildende Hof-Cluster
                                                                    III- / z.T. II-geschossig
                                                                    Mefa + Efa
                                                                   Grundschule
                                                                    3 Kitas
                                                                    Festplatz
                                                                    Kleingärten
                                                                    Feuerwehr-Option
                                                                   zentraler West-Ost-
                                                                    Grünzug und
                                                                    Ortsrandeingrünung
                                                                   offene Wassergräben
                                                                   Erschließung über
                                                                    Weseler Str. /
                                                                    Sendener Stiege
                                                                   landw. Hof / Abstände

                                                                                            4
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Impression

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             Informationsveranstaltung 17.05.2021
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Entwurf BPlan 572 : Wohnen + Infrastruktur für Albachten
                                                                     Schaffung von insges.
                                                                      ca.470 Wohneinheiten
                                    Klein-     Fest-
                          KiTa      gärten     platz                  in Mehr- und
                                                                      Einfamilienhäusern
                                                                     Grundschule (zweizügig
          Ball-   KiTa/
          spiel    MI                                                 mit Option dritter Zug)
                                                                     drei Kindergärten
 Grund-                                                               (5 / 9 / 6 Gruppen)
 schule
                                                                     Option Feuerwache
                                                                     Ersatz-Ballspielflächen
                                                                     Mix Wohnen+Arbeiten

                          KiTa                                       zentraler Grünzug mit
                                                                      Erholungsqualität
                                                                     Kleingärten
                                                                     Festplatz

                                                                                                6
                           Informationsveranstaltung 17.05.2021
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Städtebau: Maßstäblichkeit / Gebäudeabstände
Übergangsbereich zur vorhandenen Bebauung

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Städtebau: Maßstäblichkeit / Gebäudeabstände
Übergangsbereich zur vorhandenen Bebauung

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                           Informationsveranstaltung 17.05.2021
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Städtebau: Maßstäblichkeit / Gebäudeabstände
Größenverhältnisse und Übergänge in Albachten

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                             Informationsveranstaltung 17.05.2021
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Städtebau: Stützmauer / Gebäudeabstände
Absetzen der Mauer durch Pflanzstreifen, Terrassierung

                                                                                             unversiegelte Fläche   vers. Fläche wird
                            A                                                                                       Richtung Osten
                                                                                                                    entwässert
                                                                                                                                        A`

                                                                             Bestand

                                                                                       neu
                                                                                                   1m
                                                                            0m

im offengelegten BPlan-Entwurf überarbeitet:                          3m
• entlang der Grundstücksgrenze zur Reihenhausbebauung „Lütke Geist“ ist ein Gehölzstreifen mit
   Dungweg vorgesehen
• die max. 1m hohe Stützmauer ist 3m von der Grundstücksgrenze zurückversetzt
Die Höhenkontur zu den Bestandsgrundstücken wird im Vorfeld des allgemeinen Baubeginns
einheitlich von der Stadt Münster erstellt und nach Einzelfallprüfung der jeweiligen Grenzsituation
angepasst.

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                                     Informationsveranstaltung 17.05.2021
Städtebau: Anbindung Fuß-/Radweg Lütke Geist
                                                        Engstelle:
                                                         ca. 40m langer Teilabschnitt „Lüttke Geist“
                                                         mit 2,8-3m Breite,
                                                         Kfz-Zufahrt für Anlieger und zugleich
                                                         Fuß-Radweg-Anknüpfung Neubaugebiet
                                                        Stichwege vor Reihenhäusern sind
                                                         Privat-Eigentum und ebenfalls 3m breit
                                                        zeitweises Blockieren durch
                                                         Heizölanlieferung etc. muss von
                                                         Allgemeinheit als seltenes Ereignis
                                                         hingenommen werden

                                                                                                 11
                       Informationsveranstaltung 17.05.2021
Entwässerung / Topographie
aktuelle Situation
                                                                           Analyse: aktuelles Gelände und
                                                                           Überflutungssimulation mit einem
                                                                           100 jährigen Ereignis
                                                                           •   Bestandsgelände fällt ausgehend
                                                                               vom zentralen Höhenrücken des
                                    69,5 mNN                                   Planungsgebietes zu den Rändern
             70,50 mNN
                                                                           •   gefangener Tiefpunkt im
                                                                               Grenzbereich zur
                                                                               Bestandsbebauung im Westen
                         71,00mNN                                              =>erhebliches Überflutungsrisiko
                                                                               für die Bestandsbebauung in der
        69,00 mNN                                                              Lütke/ Hohe Geist
                                                                           •   Geländemodulation unumgänglich,
                                69,50 mNN                                      um den im Starkregenfall
                                                                               auftretenden Oberflächenabfluss
                                                                               gerichtet aus der Bebauung zu
                                                                               führen.
                                                                           •   (Stichworte: Arbeitshilfe
                                                                               kommunales
                                                                               Starkregenrisikomanagement,
                                                                               Hochwassergefahrenabwehr)

                                                                                                             12
                                    Informationsveranstaltung 17.05.2021
Entwässerungskonzept – Ziel: hohe Verdunstung
                                                              Niederschlag…
                                                                 …Retention auf Grün-
                                                                  dächern
                                                                 …Ableitung in Wohnhof
                                                                 …Weiterleitung in offene
                                                                  Gräben in den Straßen-
                                                                  achsen
                                                                 … zentrale Führung in
                                                                  Grünzug
                                                                 … Ableitung Richtung
                                                                  Südosten zum RRB

                                                                                     13
                       Informationsveranstaltung 17.05.2021
Entwässerungskonzept Geländemodellierung:
Bestand                       Planung

   „Höhenrücken“ von Nordwest nach Südost                    Geländeveränderung, so dass Wasser künftig
    Höhe 69,5/70,0m NHN                                        in den zentralen West-Ost-Grünzug bzw.

   Senken im Westen auf 67,5/68m NHN                          Richtung Südosten in den Freiraum fließt

    westlich bzw. 66,5/67m NHN
                                                                                                          14
                                  Informationsveranstaltung 17.05.2021
Entwässerungskonzept Geländemodellierung
- Alternative "Bau eines RRB im Westen - vor Bestandbebauung Lütke Geist“ ?
                                                                 Bemessungsgrundlagen:
                                                                    Dimensionierung des RRB gem. DWA A 117
                                                                     (technisches Regelwerk)
                                                                    Drosselabfluss max. 20l/s (Restkapazität im
                                                                     bestehenden System)
                                                                    Überschreitungshäufigkeit 1x /100 Jahre
                                                                    Einstauhöhe im Becken 0,5 m
                                                                     => Beckengröße von ca. 2550 m³

                                                                    gefangene Lage in unmittelbarer Nähe zur
                                                                     Altbebauung (erhöhtes Schadensrisiko für
                                                                     die Unterlieger)
                                                                    keine oberflächennahen Notwasserwege
                                                                     vorhanden
                                                                    nicht vorhandene Ableitungskapazitäten des
                                                                     Bestandsnetzes im Überschreitungsfall des
                                                                     RRB
                                                                    Notentlastung des RRB im Versagensfall des
                                                                     nachfolgenden Ableitungssystem schwallartig
                                                                     über die Oberfläche
                                                                    => nicht hinnehmbares Risiko für die
                                                                     Bestandsbebauung

                                                                                                           15
                              Informationsveranstaltung 17.05.2021
Verkehrssituation

                                                           16
                    Informationsveranstaltung 17.05.2021
Verkehrsführung
                                                          Verkehrsführung…
                                                           Kfz zu ¾ über Weseler
                                                             Straße (Abbiegespur) und
                                                             zu ¼ über Sendener Stiege

                                                             Radwege u.a. mit
                                                              unmittelbaren
                                                              Anbindungen an
                                                              Bestandsgebiet und
                                                              Sendener Stiege
                                                             zahlreiche abkürzende
                                                              Fußwege im Quartier,
                                                              im Grünzug

                                                             Straßenbreite Sendener
                                                              Stiege bewältigt Veloroute
                                                              mit Kfz-Verkehr
                                                             Abbiegeverbot Weseler
                                                              Straße in Sendener Stiege
            5,2m                                              unverändert

                                                                                 17
                   Informationsveranstaltung 17.05.2021
Situation Sendener Stiege

                                                               18
                        Informationsveranstaltung 17.05.2021
BPlan-Teilung / Festplatz
                                                                          OFFENLAGE
                                                                           geplant gewesen:
                                                                            um ca. 15m verlegte,
                                                                            gemeinsame Zufahrt von

                     Herausnahme
                                                                            Hofstelle, Kleingärten,
                                                                            Festplatz (s. Lupe)

                                                                             geplant gewesen:
                                                                              Fußweg aus Neubaugebiet
                                                                              zum Festplatz

                                                                           keine Zustimmung vom
                                                                            Eigentümer der
                                                                            Wegeparzelle
                  Herausnahme

                                                                          SATZUNGSBESCHLUSS

                                                                             Herausnahme aus
                                                                              Geltungsbereich

                                                                             Suche nach neuer Lösung
                                                                              mit Eigentümer und
                                                                              Landesbetrieb Straßen

                                                                                                19
                                   Informationsveranstaltung 17.05.2021
Feuerwehrstandort
RAT 24.6.20: nördl. Dülmener Str.                                  (BP 572 Albachten-Ost)

   zu klären: Grundstücksverfügbarkeit                                vorsorglich Beibehalt als Option,
   zu klären: technische Markbarkeit                                   bis Vorrang-Standort nördl. Dülmener Str.
   dann Änderung BPlan 427                                             planungs- und eigentumsrechtlich
                                                                        gesichert ist
                                                                       separate Änderung BPlan 572

                                                                                                            20
                                     Informationsveranstaltung 17.05.2021
die nächsten Schritte
Bebauungsplan
 Beratungen zum Satzungsbeschluss (27.5.2021 BV West; 23.6.2021 Rat)

Erschließung
 Ausführungsplanung bis Frühjahr 2022
 Erschließungsarbeiten
 Kreuzung Weseler Straße / Geländemodellierung / Spange zur Sendener Stiege
 Straßen / Kanäle / Entwässerungsgräben / Regenrückhaltebecken
 Baureife Ende 2023

Grundschule
 frühzeitiger Baubeginn

Grundstücksvermarktung durch das Amt für Immobilienmanagement
   Einzelausschreibung für die Einfamilienhäuser (E-Mail-Verteiler für Newsletter)
   Investorenausschreibungen für den Geschossbau

Festplatz
 Klären einer Alternativzufahrt mit dem Landesbetrieb StraßenNRW
 ggfs. Bebauungsplanverfahren

                                                                                      21
                                    Informationsveranstaltung 17.05.2021
Geruchsgutachten zum BPlan-Entwurf
                                                             Beurteilung nach den
                                                             Vorgaben der Geruchs-
                                                             immissionsrichtlinie (GIRL)
                                                                grundsätzliche Grenze
                                                                 für Allgem. Wohngebiete
                                                                 bei Wahrnehmbarkeit in
                                                                 10% der Jahresstunden
                                                                in Übergangsbereichen
                                                                 bis zu 15% tolerierbar
                                                                Ferkelstall östlich geplant
                                                                 und genehmigt,
                                                                 in Gutachten worst-case-
                                                                 Fall berücksichtigt

                                                                                          A
                      Informationsveranstaltung 17.05.2021
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