Informationen für die Eltern, Schülerinnen und Schüler - Schuljahr 2018/2019
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Informationen für die Eltern, Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2018/2019 ______________________________________________________________________________________________
Herausgeberin: Orientierungsschule Kerzers, Schulhausstrasse 11, 3210 Kerzers Auflage: 350 Exp. Illustration: Bilder vom Sporttag 2018 ______________________________________________________________________________________________
Inhaltsverzeichnis 4 Editorial 5 Kontakte Orientierungsschule Kerzers Schulleitung - Lehrerzimmer - Sekretariat - Klassenlehrpersonen - Fachlehrpersonen - Deutsch als Zweitspra- che - Heilpädagogischer Stützunterricht - Kirchlicher Unterricht - Schulpsychologie - Logopädie - Psychomotorik - Berufsberatung - Schulsozialarbeit - Jugendarbeit - Hauswarte 9 Team Orientierungsschule Kerzers 13 Schulbehörden Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht (DOA) - Schulkommission (örtliche Schulbehörde) 14 Die Orientierungsschule Kerzers Schulkreis - Unsere Schule - Organigramm - Klassentypen - Durchlässigkeit - Zeugnis 16 Unterricht Schulzeiten - Stundentafel - Wahlfächer - Freifächer - Sportunterricht - Technisches Gestalten nicht textil - Hauswirtschaft - Heilpädagogischer Stützunterricht - Deutsch als Zeitsprache (DaZ, Modell GuKeMu) - Kirchli- cher Unterricht - Hausaufgaben - Nachhilfe / Stützkurse - Schülercoaching - Bibliothek 19 Schulveranstaltungen Schulreise - Lager - Sportanlässe - Lehrausgänge / Exkursionen - Schulschlussfest - Abschlussball / Bestimmungen 21 Absenzen Krankheit / Arztbesuch - Urlaub - Absenzen Sport - Unentschuldigte Absenzen - Absenzen von Lehrpersonen 22 Disziplin / Ordnung Hausordnung - Kleidervorschriften - Nachsitzen - Vorgehen bei regelwidrigem Verhalten - Schulzeit - Pausen- verkauf - Schulweg - Benützung Velo- / Mofaabstellplätze - Aufenthalt auf dem Schulareal - Ausserhalb der Schulzeit 27 Gesundheit Gesundheitsförderung - Abgabe von Medikamenten - Schulärztliche Untersuchungen - Impfungen - Schulzahn- pflege 28 Datenschutz Homepage / Internet - Verwendung von Bildmaterial - IKT-Unterricht 29 Dienste Schulpsychologie - Logopädie - Psychomotorik - Berufsberatung - Schulsozialarbeit - Jugendarbeit 31 Schülerrat 32 Zusammenarbeit Eltern und Schule Ziele - Gesprächsphilosophie - Formen - Elternrat 33 Kosten / persönliche Ausrüstung 34 Mittagstisch / Versicherung 35 Ferienkalender der Schulen von Kerzers / unterrichtsfreie Tage ______________________________________________________________________________________________
Editorial Liebe Eltern und Schüler/Innen der OS Kerzers Das diesjährige Vorwort habe ich unter das Motto „Zusammenarbeit Schule und Eltern“ gestellt. Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und der Schule hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Unterstützten früher Eltern Erziehungsmassnahmen von Lehrpersonen und Entscheide der Schule mehr oder weniger vorbehaltlos, ist die heutige «Elternarbeit» aus der Sicht der Lehrpersonen deutlich anspruchsvoller und differenzierter geworden. Dazu gehören mitunter auch Konflikte, die sehr belastend sein können und oft mehrere Jahre dauern. In den Medien dominieren vor allem die Konfliktfälle, wenn von «Helikoptereltern» die Rede ist, die beim ersten Elternge- spräch mit ihrem Anwalt auffahren, oder wenn aus religiösen Gründen Konflikte entstehen. Probleme bereiten aber auch Erziehungsberechtigte, die ihren elterlichen Pflichten nicht nachkommen und neuerdings mit einer Busse rechnen müssen. Doch das kommt erfreulicherweise sehr selten vor. In der Schulpraxis sind Eltern, die sich gegenüber Schule und Lehrpersonen konstruktiv-kritisch verhalten, klar in der Mehrheit. Und das ist auch gut so. Denn eine funktionierende Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule ist für die optimale Förderung einer guten schulischen Laufbahn eines Kindes zentral. Mit dem neuen Gefäss des Elternrates möchten wir an der Orientierungsschule die Zusammenarbeit zwischen den verschiedensten Player an der Schule verbessern und die Interessen der Eltern stärker gewichten und wo möglich in die Schule einfliessen lassen. Ich freue mich auf jeden Fall auf die verschiedensten Begegnungen in und um die Schule und ganz speziell auf die Zusammenarbeit im neuen Elternrat. Gemeinderat Urs Hecht Ressort BILDUNG ______________________________________________________________________________________________ 4
Kontakte Orientierungsschule Kerzers Schulleitung Direktor Maeder Alain 031 755 61 06 alain.maeder@fr.educanet2.ch Stellvertretung Jungo Simone 031 755 61 06 simone.jungo@fr.educanet2.ch Stufenleitung Johner Katharina 9H 079 501 87 44 katharina.johner@fr.educanet2.ch Sturm Lukas 10H 078 760 79 93 lukas.sturm@fr.educanet2.ch Salvisberg Fabienne 11H 079 637 48 17 fabienne.salvisberg@fr.educanet2.ch Gubler Rolf Förderklassen 031 755 63 83 rolf.gubler@fr.educanet2.ch Lehrerzimmer 031 755 64 25 Sekretariat Orientierungsschule Kerzers 031 755 61 06 sekretariat@oskerzers.educanet2.ch Schulhausstrasse 11 3210 Kerzers Öffnungszeiten Mo – Mi und Fr 07.15 – 11.30 Uhr Do 09.30 – 11.30 Uhr Mo, Di und Do 13.30 – 15.30 Uhr Klassenlehrpersonen 9b Udry Matthias 079 227 58 31 matthias.udry@fr.educanet2.ch 9c Eyer Philippe 079 784 64 47 philippe.eyer@fr.educanet2.ch 9d Reinhardt Jan Peter 078 756 22 73 janpeter.reinhardt@fr.educanet2.ch 9e Baur Andrina 079 961 40 52 andrina.baur@fr.educanet2.ch Johner Katharina 079 501 87 44 katharina.johner@fr.educanet2.ch 10a Sturm Lukas 078 760 79 93 lukas.sturm@fr.educanet2.ch 10b Bastong Jeannette 077 427 41 54 jeannette.bastong@fr.educanet2.ch 10c Eggenschwiler Kristina 078 721 19 11 eggenschwiler.kristina@fr.educanet2.ch 10d Jost Andrea 079 728 78 86 andrea.jost@fr.educanet2.ch 10e Urwyler Yvonne 026 670 50 55 yvonne.urwyler@fr.educanet2.ch ______________________________________________________________________________________________ 5
11a Salvisberg Fabienne 079 637 48 17 fabienne.salvisberg@fr.educanet2.ch 11b Zimmermann Camille 079 335 36 23 camille.zimmermann@fr.educanet2.ch 11c Wyder Florian 078 819 77 87 florian.wyder@fr.educanet2.ch 11d Blazeska Saschka 079 487 19 29 saschka.blazeska@fr.educanet2.ch 11e Hassler Jan 078 740 33 06 jan.hassler@fr.educanet2.ch FKa Scholl Simone 079 483 46 07 simone.scholl@fr.educanet2.ch FKb Wüthrich Eva 031 832 70 50 eva.wuethrich@fr.educanet2.ch FKc Gubler Rolf 031 755 63 83 rolf.gubler@fr.educanet2.ch Fachlehrpersonen Auderset Thomas 026 672 10 90 thomasj.auderset@fr.educanet2.ch Benninger Susanne 031 755 63 37 susanne.benninger@fr.educanet2.ch Blaser-Mannsdorfer Sonja 026 424 14 03 sonja.blaser@fr.educanet2.ch Bouvrot Chantal 031 920 19 80 chantal.bouvrot@fr.educanet2.ch Goetschi Edgar 031 755 68 87 edgar.goetschi@fr.educanet2.ch Jungo Simone 079 561 32 29 simone.jungo@fr.educanet2.ch Knupp Marcel 031 751 01 44 marcel.knupp@fr.educanet2.ch Küng Marianne 031 755 65 51 marianne.kueng@fr.educanet2.ch Luginbühl Hanspeter 076 369 75 56 hanspeter.luginbuehl@fr.educanet2.ch Maeder Alain 026 670 38 97 alain.maeder@fr.educanet2.ch Meister Andrea 079 616 23 81 andrea.meister@fr.educanet2.ch Moser Chris 031 911 12 60 christian.moser@fr.educanet2.ch Nideröst Ruedi 031 755 80 65 ruedi.nideroest@fr.educanet2.ch Nyffenegger Walter 031 755 69 70 walter.nyffenegger@fr.educanet2.ch Pfister Jrene 031 755 48 21 jrene.pfister@fr.educanet2.ch Romano Linda 078 871 83 33 linda.romano@fr.educanet2.ch Schären Fabienne 078 819 32 32 fabienne.schaeren@fr.educanet2.ch Schweizer Rita 031 721 19 87 rita.schweizer@fr.educanet2.ch ______________________________________________________________________________________________ 6
Tanner Florian 076 824 81 77 florian.tanner@fr.educanet2.ch Wehrli Claudia 079 377 73 66 claudia.wehrli@fr.educanet2.ch Wittwer Tatjana 031 741 35 04 tatjana.wittwer@fr.educanet2.ch Zobrist Mirjam 031 756 00 33 mirjam.aegerter@fr.educanet2.ch Deutsch als Zweitsprache Fasel Jutta 026 653 20 80 jutta.fasel@fr.educanet2.ch Iseli Sabine 079 785 80 58 sabine.iseli@fr.educanet2.ch Meister Andrea 079 616 23 81 andrea.meister@fr.educanet2.ch Heilpädagogischer Stützunterricht Schmuckli Kathrin 079 370 96 88 kathrin.schmuckli@fr.educanet2.ch Kirchlicher Unterricht Pfr. Bühler Christoph 078 862 39 38 christoph.buehler@fr.educanet2.ch Grau Salvisberg Franziska 031 755 80 36 f.grau@bluewin.ch Piazza Séverine 079 101 21 65 s.piazza@bluewin.ch Zulauf Sabine 031 311 03 57 zulauf.s@bluewin.ch Schulpsychologie Tombez Clémentine clementine.tombez@fr.educanet2.ch Rytz Debora debora.rytz@fr.educanet2.ch Logopädie Beyer Caroline 031 755 52 58 caroline.beyer@fr.educanet2.ch Birbaum Andrea 031 755 52 58 andrea.birbaum@fr.educanet2.ch Mathys Simone 031 755 52 58 simone.mathys@fr.educanet2.ch Psychomotorik Remund Katharina 026 672 94 11 katharina.remund@fr.educant2.ch Berufsberatung Buchenel Françoise 026 672 35 35 biz@osrm.ch ______________________________________________________________________________________________ 7
Schulsozialarbeit Marti Rahel 079 212 69 09 rahel.marti@fr.educanet2.ch Jugendarbeit Oesch Cosima 079 689 56 20 jugendarbeit@kerzers.ch Meerstetter Michel 079 938 78 53 michel.meerstetter@kerzers.ch Hauswarte Orientierungsschule Zbinden Fredy 079 935 34 75 alfred.zbinden@fr.educanet2.ch Fiesole Salvatore 079 683 95 32 Kaltenrieder Maribeth Fürst Marliese Sporthalle Schwab Hugo 079 685 29 65 Mo, Di, Do, Fr hugo.schwab@hispeed.ch Fuhrer Erwin 079 768 98 27 Mi ______________________________________________________________________________________________ 8
Team Orientierungsschule Kerzers Direktion Sekretariat Maeder Alain AM Jungo Simone SJ Schneiter Silvia SI Weissleder Dorothea DWE Klassenlehrpersonen Bastong Jeannette JB Baur Andrina AB Blazeska Saschka BS Eggenschwiler Kristina KE Eyer Philippe PE Gubler Rolf RG Hassler Jan JH Johner Katharina KJ Jost Andrea AJ Reinhardt Jan Peter JR Salvisberg Fabienne FS Scholl Simone SS Sturm Lukas LS Udry Matthias MU Urwyler Yvonne UR Wüthrich Eva EW ______________________________________________________________________________________________ 9
Wyder Florian FW Zimmermann Camille CZ Fachlehrpersonen Auderset Thomas AU Benninger Susanne SB Blaser Sonja BL Bouvrot Chantal CB Goetschi Edgar EG Knupp Marcel KN Küng Marianne MK Luginbühl Hanspeter HL Meister Andrea AME Moser Chris MO Nideröst Ruedi RN Nyffenegger Walter WN Pfister Jrene JP Romano Linda RO Schären Fabienne SF Schweizer Rita SR ______________________________________________________________________________________________ 10
Tanner Florian FT Wehrli Claudia CW Wittwer Tatjana TW Zobrist Mirjam MZ Deutsch als Zweitsprache / Heilpädagogischer Stützunterricht / Fasel Jutta JF Iseli Sabine IS Schmuckli Kathrin KS Kirchlicher Unterricht Bühler Christoph Grau Salvisberg Franziska Piazza Séverine Zulauf Sabine Schulische Dienste Tombez Clémentine Rytz Debora Beyer Caroline Birbaum Andrea Schulpsychologie Schulpsychologie Logopädie Logopädie Marti Rahel Schulsozialarbeit ______________________________________________________________________________________________ 11
Berufsberatung / Jugendarbeit Françoise Buchenel Jugendarbeit Oesch Cosima Meerstetter Michel Hauswarte Orientierungsschule / Sporthalle Zbinden Fredy Fiesole Salvatore Kaltenrieder Maribeth Fürst Marliese Schwab Hugo Fuhrer Erwin ______________________________________________________________________________________________ 12
Schulbehörden Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht (DOA) Die Schuldirektion ist dem Schulinspektorat unterstellt. Vorgesetzte/r der Lehrpersonen der Orientierungsschule ist die Schuldirektion. Informationen über aktuelle Projekte und kantonale Schulentwicklungsvorhaben können der Homepage des DOA ent- nommen werden. DOA Homepage: www.fr.ch/osso Amtsvorsteher: Andreas Maag, Spitalgasse 1, 1700 Freiburg, 026 305 12 31 Schulinspektorin: Aebischer Christa, Mariahilfstrasse 2, 1712 Tafers, 026 305 40 80 Schulkommission Die Schulkommission ist beratendes Organ des Gemeinderates und für die Primar- und Orientierungsschule zuständig. Präsident Hecht Urs Gemeinderat Bildung Kerzers Oelegasse 95, 3210 Kerzers Vizepräsidentin Blanc Joëlle Fräschels Schmiedstrasse 56, 3284 Fräschels Mitglieder Vertreter der Gemeinde vakant Golaten, Gurbrü, Wileroltigen Blanc Tamara Kerzers Oelegasse 46, 3210 Kerzers Fahrni Caroline Primarschule Kerzers-Fräschels Hauptstrasse 66, 3286 Muntelier Hauser Andrea Ferenbalm Schulstrasse 4, 3206 Rizenbach Maeder Alain Orientierungsschule Kerzers Alte Freiburgstrasse 27, 3280 Murten Salvisberg Dorothée Ried Bäumliacherstrasse 16, 3216 Ried Weissleder Martin Kerzers Lindenhubel 8, 3210 Kerzers ______________________________________________________________________________________________ 13
Die Orientierungsschule Kerzers Schulkreis Der Schulkreis der Orientierungsschule Kerzers setzt sich aus folgenden Gemeinden zusammen: Ried/Agriswil, Fräschels, Kerzers, Ferenbalm, Golaten, Gurbrü, Wileroltigen. Unsere Schule Rund 260 Schülerinnen und Schüler besuchen die OS Kerzers. Dies ergibt 17 Klassen. Dieses Schuljahr umfasst die Stufe 9: 1 Progymnasialklasse, 1 Sekundarklasse und 2 Realklassen. Die Stufen 10 und 11 umfassen hingegen jeweils 1 Progymnasialklasse, 2 Sekundarklassen und 2 Realklassen. Ausserdem werden 3 Förderklassen stufenübergreifend geführt. Der Schuldirektor führt zusammen mit seiner Stellvertretung die Schule. Die Stufenleitungen übernehmen die Verant- wortung für Teilbereiche und führen ihre Stufen. Es unterrichten 40 Lehrpersonen. Organigramm Klassentypen Die Orientierungsschule Kerzers umfasst das 9. bis 11. Schuljahr (9H – 11H) der obligatorischen Schulzeit. Sie ist in vier Klassentypen gegliedert, die den Fähigkeiten, den Neigungen und der späteren Ausbildung der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen. Die Schülerin, der Schüler kann in jeden Klassentypus eintreten, für den sie/er die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt: Progymnasialklasse Sekundarklasse: Grundstoff mit Zusatz Realklasse: Grundstoff Förderklasse: individuelle Lernziele Durchlässigkeit Stimmt die erbrachte Leistung einer Schülerin, eines Schülers nicht mehr mit der Leistungsanforderung ihres/seines Klassentypus überein, kann/muss ein Wechsel erfolgen. Zeitpunkt des Wechsels: Klasse 9H: während und am Ende des 1. Semesters oder am Ende des Schuljahres Klasse 10H: am Ende des 1. Semesters oder am Ende des Schuljahres ______________________________________________________________________________________________ 14
Wechsel in einen leistungsstärkeren Typus: Die allgemeine Beurteilung spricht dafür und die Promotionsnoten errei- chen mindestens 21 Punkte (Deutsch und Mathematik = genügend). Wechsel in einen leistungsschwächeren Typus: Die allgemeine Beurteilung spricht dafür und die Promotionsnoten er- reichen nicht 16 Punkte oder ungenügende Zeugnisnoten in Deutsch und Mathematik. Zeugnis Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten zweimal jährlich ein Zeugnis. Die Beurteilung der schulischen Leistung ori- entiert sich an den Lernzielen des Lehrplans. Sie bezieht sich ausschliesslich auf das betreffende Semester. Im Sinne einer ganzheitlichen Beurteilung werden drei Bereiche beurteilt: Sachkompetenz: Leistungen in den Fächern Selbstkompetenz: Selbstständigkeit, Arbeitsverhalten Sozialkompetenz: Umgang mit anderen Der Weg, wie die vorgegebenen Lernziele erreicht werden (Lernprozess), wird beobachtet und den Jugendlichen zu- rückgemeldet. Das hier zur Verfügung stehende Instrument (Selbst-/ Fremdbeurteilung) dient als Grundlage für Schü- ler- und Elterngespräche. ______________________________________________________________________________________________ 15
Unterricht Schulzeiten Die Unterrichtszeiten werden für die Klassen individuell nach Stundenplan geregelt. Folgender Rahmen ist gegeben: Vormittag: 07:30 bis 11:50 Uhr grosse Pause: 09:55 bis 10:15 Uhr Nachmittag: 13:30 bis 16:55 Uhr grosse Pause: 15:05 bis 15:20 Uhr Stundentafel Pflichtfächer 9. Klassen (9H) 10. Klassen (10H) 11. Klassen (11H) Deutsch 5 5 5 Französisch 4 4 3 Englisch 2 2 3 Mathematik 5 5 5 Naturlehre 2 2 2 Geographie 2 1 2 Geschichte und Politik 1 2 2 Musik 1 1 1 Bildnerisches Gestalten 2 2 1 Technisches Gestalten 2 2 0 Hauswirtschaft 0 0 2 Informatik 0.5 0 0 Sport 3 3 3 Lebenskunde 1 1 1 Förderprogramm 0 0 2 Religion 1 1 1 Wahlfächer Der Besuch eines Wahlfaches ist obligatorisch. Die Schülerinnen und Schüler schreiben sich im 1. Semester des lau- fenden Schuljahres für das nächste Schuljahr ein. Das Wahlfach wird entweder mit 1 Wochenlektion während dem ganzen Schuljahr oder mit 2 Wochenlektionen während eines Semesters unterrichtet. Freifächer Wie bei den Wahlfächern finden im 1. Semester des laufenden Schuljahres die Einschreibungen für das nächste Schul- jahr statt. Die Wahl eines Freifaches ist freiwillig, wird aber sehr empfohlen. Die Organisationsform entspricht der des Wahlfachs. Nach der Bestätigung der Einschreibung ist der Unterrichtsbesuch auch im Freifach verpflichtend. Sportunterricht Der Sportunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Die vorgesehene Unterrichtszeit beinhaltet auch die Zeit für den An- und Rückweg sowie für die Körperpflege. Nach einer Doppellektion ist das Duschen grundsätzlich obligatorisch. Die Eltern sind dafür besorgt, dass ihr Kind mit einer angemessenen und sauberen Sportbekleidung (Hal- lenschuhe und Aussenschuhe) zum Unterricht erscheint. ______________________________________________________________________________________________ 16
Technisches Gestalten nicht textil In diesem Unterricht können Kleider verschmutzt oder beschädigt werden. Aus diesem Grunde empfehlen wir das Tra- gen von geeigneten Kleidern. Hauswirtschaft In den Klassen 11H findet der obligatorische Hauswirtschaftsunterricht statt. Für die im Unterricht zubereiteten Mahlzei- ten haben die Eltern gemäss kantonalen Richtlinien einen finanziellen Beitrag zu leisten. Der Beitrag wird von der Schulkommission festgelegt und beträgt pauschal CHF 240.- für das ganze Schuljahr (Mahlzeiten). Jeweils im August und Februar stellen die Hauswirtschaftslehrpersonen CHF 120.- in Rechnung. Absenzen sind morgens vor Unterrichts- beginn der Hauswirtschaftslehrperson direkt oder im Sekretariat zu melden. Rückerstattungen können keine geleistet werden. Für die Förderklassen wird der Hauswirtschaftsunterricht jährlich während drei Lektionen angeboten. Der El- ternbeitrag beträgt pro Semester CHF 100.-. Heilpädagogischer Stützunterricht Seit mehreren Jahren ist das "Buissonnets" in vielen Schulen in ganz Deutschfreiburg vertreten. So können Kinder mit Anrecht auf Sonderschulung an ihrem Wohnort zur Schule gehen. Auch in diesem Schuljahr gestalten Heilpädagoginnen und Heilpädagogen das Schulleben an der Orientierungsschule Kerzers mit. In Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen verfolgen sie drei Hauptziele: - Das integrierte Kind lernt gemäss seinen Möglichkeiten und in seinem Tempo. - Es fühlt sich wohl und gehört vollwertig zu seiner Klasse. - In vielen Unterrichtssituationen kann es gemeinsam mit den andern Kindern lernen. Ein integriertes Kind wird bis maximal 6 Lektionen pro Woche durch eine Heilpädagogin/einen Heilpädagogen begleitet. Von ihrer Anwesenheit können auch die andern Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen profitieren. Kathrin Schmuckli, Schulgasse 7, 3280 Murten, 079 370 96 88, kathrin.schmuckli@fr.educanet2.ch Deutsch als Zweitsprache (DaZ, Modell GuKeMu) Pro Schuljahr hält eine Lehrperson (je nach Nachfrage) eine Anzahl Lektionen DaZ über alle Stufen verteilt. Fremd- sprachige Schülerinnen und Schüler erhalten in Kleingruppen Stützkurse in Deutsch. Die Lektionenzahl pro Jugendli- chen beträgt 2 bis 20 Wochenlektionen. Der DaZ-Unterricht für den Seebezirk findet koordiniert an der OS Kerzers statt. Fasel Jutta, Rte du bon 6, 1691 Villarimboud, 026 653 20 80, jutta.fasel@fr.educanet2.ch Iseli Sabine, Bernstrasse 8, 3280 Murten, 079 785 80 58, sabine.iseli@fr.educant2.ch Meister Andrea, Jungfraustrasse 26, 3600 Thun, 078 712 30 40, andrea.meister@fr.educanet2.ch Kirchlicher Unterricht Wir gehen davon aus, dass jede Schülerin/jeder Schüler den Religionsunterricht ihrer/seiner Konfession besucht. Dis- pensationen gem. Art. 23 SchG werden auf Beginn eines Schuljahres von der Schuldirektion entgegengenommen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9H findet am Donnerstag der ersten Schulwoche die Gruppeneinteilung der reformierten Jugendlichen von Kerzers und Ried im Kirchgemeindehaus statt. Neuzuzüger melden sich für die Eintei- lung bei der entsprechenden Lehrperson. ______________________________________________________________________________________________ 17
Hausaufgaben Hausaufgaben sind Bestandteil des Unterrichts und dienen nebst der Vertiefung des Unterrichtsstoffes und der Vorbe- reitung auf eine Prüfung auch der Förderung von selbstständigem Arbeiten. Die Richtzeit für die Orientierungsstufe beträgt 60 Minuten pro Tag, welche sich an mittleren Schülerinnen und Schülern messen lässt. Grundsätzlich trägt die/der Jugendliche die Verantwortung für die Hausaufgaben selber. Die Eltern sor- gen für günstige Rahmenbedingungen. Die Eltern haben das Recht, Hausaufgaben, die wiederholt und wesentlich mehr Zeit beanspruchen, abzubrechen. In diesem Fall müssen sie dies der Lehrperson mitteilen. Unsere Grundsätze: - Hausaufgaben müssen selbstständig, ohne Hilfe der Eltern lösbar sein. Es darf kein Nachteil resultieren, wenn nie- mand dabei hilft (Chancengleichheit). - Hausaufgaben bereiten auf den Unterricht vor und haben einen festen Platz in der darauf folgenden Lektion. Sie werden kontrolliert und ziehen eine Rückmeldung der Lehrperson mit sich. - Innerhalb einer Klasse ist darauf zu achten, dass die Hausaufgaben für die Schülerinnen und Schüler sinnvoll über die Woche verteilt werden. Planungshilfen sind Klassenbuch und Absprachen im Klassenteam. - Hausaufgaben haben zum Ziel, dass Schülerinnen und Schüler sich mit der Materie auseinandersetzen. Sie vertie- fen und festigen den Unterrichtsstoff. - Regelmässige und eher kurze Hausaufgaben wirken sich günstig auf die Lernzielerreichung aus. Dabei ist die Quali- tät (spannend, fantasievoll, abwechslungsreich) stärker zu gewichten als die Quantität. Nachhilfe / Stützkurse Die Schule kann aus folgenden Gründen einzelne Lektionen anbieten: - um den Jugendlichen zu helfen eine vorübergehende Leistungsschwäche zu überwinden - um den Wechsel in eine Abteilung mit erweiterten Anforderungen zu unterstützen - um den Übertritt in weiterführende Schulen vorzubereiten Die Schuldirektion entscheidet über die Vergabe der Stützlektionen nach Notwendigkeit, da nur eine begrenzte Zahl zur Verfügung steht. Schülercoaching Was ist es? Einzelne Schülerinnen und Schüler der Stufe 11H stehen Schülerinnen und Schülern der Klas- sen 9H und 10H als Coaches bei Lernschwierigkeiten (Hausaufgaben, Testvorbereitung etc.) zur Verfügung. Wie funktioniert es? Interessierte Schülerinnen und Schüler melden sich bei Bedarf im Sekretariat. Was kostet es? CHF 5.00 pro Lektion Bibliothek Für alle Schülerinnen und Schüler ist im Schulhaus eine Ausleihbibliothek angelegt. Sie umfasst einerseits Belletristik (Romane, Erzählungen) und andererseits eine erhebliche Anzahl Sachbücher. Der Umgang mit Büchern und mit der Bibliothek selbst wird auch in den Unterricht einbezogen und soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, sich in einer öffentlichen Bibliothek zurechtzufinden. ______________________________________________________________________________________________ 18
Schulveranstaltungen Schulreise Um Unterrichtsausfälle zu vermeiden, findet die Schulreise für alle Klassen der Orientierungsschule möglichst am sel- ben Tag statt. Für die Stufe 11H sind 2-tägige Schulreisen möglich, sofern die Klassenlehrperson einwilligt und die Klasse vorgegebene Kriterien erfüllt. Lager Stufe 9H: In der Kalenderwoche 37 führt die Stufe 9H ihr Klassenlager durch. Die Schülerinnen und Schüler verbringen diese Woche auswärts. Die Klassenlehrperson gestaltet fünf Tage (Montag bis Freitag) nach eigenem Ermessen. Das Klassenlager soll den Gemeinschaftssinn innerhalb der Klasse fördern. Es ist Teil der offiziellen Schulzeit und verfolgt Bildungsziele des Schulprogramms. Stufe 11H*: Die Schülerinnen und Schüler der Stufe 11H verbringen die Kalenderwoche 7 in einem Wintersportgebiet. Während einer Woche üben die Jugendlichen verschiedene Wintersportarten aus. Im Schuljahr 2018/19 findet dieses Lager nicht statt. Die Schülerinnen und Schüler waren bereits im letzten Jahr im Winterlager. Förderklassen: Alle 3 Jahre ein Lager. * Selbstverständlich können in der Stufe 11H auch die Schülerinnen und Schüler der Förderklassen am Winterlager teilnehmen. Sportanlässe In der Regel haben alle Klassen 3 Sportlektionen pro Woche. Zudem können folgende besondere Sportanlässe statt- finden: Winterwanderung, Skitage, Kantonale Schülerturniere (nicht für alle Jugendlichen), Sporttag im Sommersemes- ter. Lehrausgänge / Exkursionen Lehrpersonen haben die Möglichkeit während des ganzen Schuljahres Lehrausgänge oder Exkursionen mit ihren Klas- sen durchzuführen. Diese Veranstaltungen sind eine andere Form von Unterricht. Schulschlussfest Am Donnerstag vor den Sommerferien findet das Schulschlussfest statt. Mit „Spiele für alle“, welche die Stufe ²Förder- klasse² organisiert und einem gemeinsamen Mittagessen, das freiwillige Helfer zaubern, schliessen wir das Schuljahr zusammen ab. Abschlussball / Bestimmungen Programm - Offizieller Teil (Verabschiedung) - Tanz (mit Tanzturnier) Teilnahme an der offiziellen Verabschiedung - Obligatorisch für alle Schülerinnen und Schüler der Stufe 11H - Nicht teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler anderer Stufen und Jugendliche, welche die OS Kerzers vorzeitig verlassen haben (Privatschule) oder mussten (Schulwechsel, Relaisklasse, Ausschluss...) - Jugendliche, welche die OS Kerzers nach der 2. OS (10H) verlassen und eine Anschlussausbildung besuchen (Gymnasium, Lehre) werden in einem anderen Rahmen verabschiedet. Geladene Gäste - Eltern der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ______________________________________________________________________________________________ 19
- Mitarbeitende der OS Kerzers - Gemeinderat und Dienstchefs - Kommunale und kantonale Behördenmitglieder Teilnahme am Tanzkurs (Blockkurs im 2. Semester) - Alle Schülerinnen und Schüler der Stufe 11H nehmen am obligatorischen Blockkurs „Standardtänze“, der nach den Frühlingsferien durchgeführt wird, teil. Teilnahme am Tanzturnier - Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler der Stufe 11H. Im Verlauf des Tanzkurses können sich Tanzpaare für den Tanzwettbewerb einschreiben. - Als Zuschauer sind alle am offiziellen Teil geladenen Gäste herzlich willkommen. ______________________________________________________________________________________________ 20
Absenzen Krankheit / Arztbesuch Kranke Schülerinnen und Schüler bleiben zuhause. Bei Absenzen von Schülerinnen und Schülern infolge Krankheit wird die Anzahl Halbtage erfasst. Kurzfristige Absenzen sind durch die Eltern so rasch als möglich telefonisch bei der Lehrperson oder im Sekretariat zu melden. Bei Krankheit von mehr als 5 Schultagen wird ein Arztzeugnis verlangt (Art. 39 SchR). Arzt-/Zahnarztbesuch: Die Lehrpersonen, deren Unterricht betroffen ist, müssen vorher informiert werden. Sie sind berechtigt, eine schriftliche Bestätigung des Termins zu verlangen (Terminzettel vorweisen). Alle Absenzen, für welche nicht innert nützlicher Frist eine Entschuldigung vorgelegt wird, gelten als unentschuldigt. Klassen 11H: Bei Krankheit telefonische Mitteilung am Morgen vor Unterrichtsbeginn direkt an die Hauswirtschaftslehr- person (Anpassung des Lebensmitteleinkaufs). Urlaub Ein begründetes Gesuch der Eltern ist spätestens 5 Arbeitstage vor Beginn des Urlaubes auf dem entsprechenden Formular der Klassenlehrperson abzugeben. Das Formular befindet sich auf der Homepage der OS Kerzers. Betrifft ein Urlaubsbegehren einen Vereinsanlass, so hat der Verein für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler ge- meinsam ein Gesuch vorzulegen. Vereine sind verpflichtet, bei ihrer Terminplanung auf Unterrichtszeiten und Ferien- ordnung der Schule Rücksicht zu nehmen. Die Schuldirektion kann auf begründetes Gesuch einer Schülerin, einem Schüler bis zu 4 Wochen in einem Schuljahr Urlaub gewähren, wenn stichhaltige Gründe vorliegen (vgl. Art. 37 und Art. 38 SchR). Über längere Urlaube entscheidet die Erziehungsdirektion. Entsprechende Gesuche sind einen Monat vor Beginn des Urlaubs der Klassenlehrperson zur Stellungnahme und Weiterleitung abzugeben. Schülerinnen und Schüler haben kein Anrecht auf unterrichtsfreie Tage, welche sie ohne Angabe von Gründen bezie- hen können, wie dies im Kanton Bern der Fall ist. Absenzen Sport Von sportlichen Aktivitäten ärztlich dispensierte Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich unterrichtspflichtig. Allfälli- ge Dispensen sind den Sportlehrpersonen persönlich abzugeben. Unentschuldigte Absenzen Unentschuldigte Absenzen werden gemäss Art. 40 des Ausführungsreglements zum Schulgesetz dem Oberamt ge- meldet. Absenzen von Lehrpersonen Nach Möglichkeit wird eine Stellvertretung organisiert. In Ausnahmen kann es dennoch zu Unterrichtsausfällen kom- men. ______________________________________________________________________________________________ 21
Disziplin / Ordnung Hausordnung - Die Abstellplätze für Fahrräder und Mofas sind für Schülerinnen und Schüler mit langem Schulweg reserviert. Ju- gendliche aus Kerzers dürfen nicht mit dem Mofa zur Schule fahren und wer einen kurzen Schulweg (bis 500 m) hat, kommt zu Fuss in die Schule. - Im Schulgebäude ist das Fahren mit Skate- und Kickboards untersagt. Diese sind vor dem Eintreten ins Schulhaus abzulegen. - Das Schulhaus darf erst nach dem Klingeln betreten werden. Dies gilt auch bei späterem Unterrichtsbeginn. Nach Unterrichtsende verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude unverzüglich. - Während den grossen Pausen (morgens und nachmittags) gehen alle Schülerinnen und Schüler hinaus, verlassen jedoch das Schulgelände nicht. Schneebälle dürfen nur auf dem Fussballplatz geworfen werden. - Am Ende jedes Schultages werden in allen Schulzimmern und Spezialräumen die Stühle auf die Pulte gestellt. - Einrichtungen und Mobiliar sind mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden sind umgehend dem Sekretariat zu melden. Für nicht gemeldete Schäden an Spind, Pult oder Stuhl wird dem Nutzer Ende Schuljahr ein Symbolbetrag in Rechnung gestellt. Mutwillige Schäden werden den Verursachern in Rechnung gestellt. - Kleidungsstücke, Hausschuhe, Turntaschen, Velohelme etc. sind im Spind zu versorgen. - Die Schülerinnen und Schüler sind für ihren Spindschlüssel selbst verantwortlich. Bei Verlust lässt der Hauswart oder die Sekretärin ein Duplikat auf Kosten der betroffenen Jugendlichen anfertigen. Bis dies erfolgt ist, holen die Jugendlichen den Zweitschlüssel täglich im Sekretariat und bringen diesen unverzüglich zurück. - Im Schulhaus gilt Hausschuhtragepflicht. - Das Sitzen auf den Fensterbänken ist aus Sicherheitsgründen verboten. - Der persönliche Gebrauch von Handys ist nur vor und nach den Unterrichtshalbtagen sowie während den grossen Pausen erlaubt. - Das Kauen von Kaugummi, das Konsumieren von Esswaren und Süssigkeiten (inkl. Süssgetränke) ist nur im Foyer erlaubt. - Abfälle gehören getrennt in die dafür vorgesehenen Behälter. - Schülerinnen und Schülern ist das Rauchen (inkl. E-Zigaretten), der Konsum und/oder das Mitführen von Alkohol und anderen Drogen/Suchtmitteln untersagt (Schnupftabak, Tabletten, Cannabis, etc.). - Der Besitz und das Mitführen von Messern, Feuerwaffen, Schlagstöcken und anderen Gegenständen, mit denen Verletzungen zugeführt werden können, sind verboten. - Das Aufbewahren und Verbreiten von Dokumenten, welche die Würde des Menschen verletzen (z.B. Pornographie, Rassenhass, etc.) oder Gewalt und Verbrechen gutheissen, ist strafbar. Kleidervorschriften Die Schule ist ein Ort des Lernens. Wir erwarten von allen Schülerinnen und Schülern, dass sie in angemessener Klei- dung erscheinen. Folgende Kleider werden nicht toleriert: - Kampf- und Armeebekleidung - Springerstiefel - Kleideraufschriften mit rassistischen, sexistischen sowie Drogen oder Gewalt verherrlichenden Aussagen - Aufreizende Kleidung (bauchfreie Tops, Oberteile mit tiefen Ausschnitten, Miniröcke, Hotpants) - Permanent sichtbare Unterhosen - Kopfbedeckung (nur im Schulzimmer) Halten die Jugendlichen die Vorschriften nicht ein, fordern wir sie auf, neutrale Schul-Kleidung anzuziehen oder sie müssen sich zuhause umziehen. Selbstverständlich werden auch die Eltern diesbezüglich informiert. ______________________________________________________________________________________________ 22
Kleidervorschriften an der OS Kerzers ______________________________________________________________________________________________ 23
Nachsitzen An der OS Kerzers wird ein einheitliches Konzept „Nachsitzen“ praktiziert. In jeder Klasse gibt es eine Strichliste. Auf dieser sind die Namen aller Schülerinnen und Schüler eingetragen sowie die Verfehlungen aufgelistet. Jede Lehrperson trägt auf der einheitlichen Strichliste die Verfehlung mit ihrem Kürzel ein. Nach fünf Strichen erfolgt ein Nachsitzen am Freitagnachmittag. Die Klassenlehrperson bietet die Jugendlichen schriftlich auf. In begründeten Fällen kann das Nach- sitzen in Absprache mit der Klassenlehrperson zu einem anderen Termin nachgeholt werden. Nach sechsmaligem Nachsitzen erfolgen ein Elterngespräch und eine Disziplinarmassnahme. Wir wollen nicht nur bestrafen, sondern auch positiv bestärken. Aus diesem Grund setzen die Klassenlehrpersonen in ihren Klassen ein individuelles Belohnungssystem um. Vorgehen bei regelwidrigem Verhalten Stufe 1 Die betroffene Lehrperson reagiert sofort mit einer erzieherischen Massnahme. Die Lehrperson informiert die Klassenlehrperson und die Eltern. Stufe 2 Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler, den Eltern und der betroffenen Lehrperson. Schriftliche Verwarnung mit Androhung eines Verweises an die Eltern. Stufe 3 Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler, den Eltern, der betroffenen Lehrperson und der Stv. Schuldirektion Schriftlicher Verweis durch Schuldirektion mit Angabe der nächsten Konsequenz und Rechtsmittelbelehrung. Stufe 4 Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler, den Eltern, der betroffenen Lehrperson und der Schuldirektion Teilweiser oder vollständiger Ausschluss vom Unterricht durch die Schuldirektion (nach Möglichkeit Organisation eines Arbeitsplatzes während dieser Zeit), ev. weiterführende Massnahmen (z.B. Relaisklasse) und Information an das Schul- inspektorat. Stufe 5 Abgabe des Falles von der Schule ans Inspektorat Þ Friedensgericht Þ Jugendamt ______________________________________________________________________________________________ 24
Schulzeit Während der Schulzeit trägt die Schule die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler. Das gilt auch für Ausflüge, den Weg zur Turnhalle, Gebäudewechsel, etc. Während den Pausen beaufsichtigen die Lehrpersonen die Schülerinnen und Schüler. Pausenverkauf Ausgewogenes Essen ist ein wichtiger Faktor für die gesunde Entwicklung und das körperliche Wohlbefinden der Kin- der. Wachstum, Bewegung, Verarbeiten neuer Erfahrungen und Konzentration in der Schule erhöhen den Kräftever- brauch. Zu lange Pausen zwischen den Mahlzeiten führen zu Konzentrationsabfall, Müdigkeit und Nervosität. Fünf bis sechs kleine Mahlzeiten wirken sich günstiger auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit aus als wenige üppige Gerichte. Kinder, die wenig frühstücken, sind auf ein reichhaltiges Znüni mit viel Flüssigkeit (Wasser, ungesüss- te Tees, Fruchtsäfte oder Milch) angewiesen. Jeweils freitags findet ein Züni-Verkauf durch die Bäckerei Krähenbühl statt. An den anderen Werktagen organisieren die Klassen unregelmässig eigene Pausenverkaufsaktionen. Schulweg Vor und nach dem Unterricht tragen die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder. Benützung Velo- / Mofaabstellplätze Aus Platzgründen vor Ort gilt die Regelung, dass nur Schülerinnen und Schüler mit einem Schulweg über 500 Meter (also ausserhalb der gekennzeichneten Zone) mit dem Velo in die Schule fahren dürfen. Die berechtigten Velobenutzerinnen und Velobenutzer werden im Laufe des Schuljahres eine Kennzeichnung erhalten, welche sichtbar am Fahrrad angebracht werden muss. Wir erwarten, dass die Velos sachgemäss und ordentlich par- kiert werden. Mit Mofas dürfen nur Jugendliche aus den Aussengemeinden zur Schule kommen. Vandalismus an Velos und Mofas kann leider nicht verhindert werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schä- den an Velos und Mofas. ______________________________________________________________________________________________ 25
Aufenthalt auf dem Schulareal Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler auch ausserhalb der Schulzeiten, insbesondere nach dem obligatorischen Unterricht am Nachmittag sowie am Wochenende, auf dem Schulareal willkommen. Die Jugendlichen sind aufgerufen, zu den Anlagen und Einrichtungen Sorge zu tragen und auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Abfälle werden in die entsprechenden Behälter geworfen. Ausserhalb der Schulzeit Vor und nach dem Unterricht stehen die Jugendlichen – auch auf dem Pausenplatz – nicht mehr unter der Verantwor- tung der Schule. Dies gilt ebenfalls für den Schulweg. Eine Ausnahme bilden von der Schule organisierte Anlässe, welche die üblichen Schulzeiten überschreiten. Stellt eine Lehrperson ausserhalb der Schulzeit bei Jugendlichen unkorrektes Verhalten fest, ist sie nicht zum Eingrei- fen verpflichtet, kann aber im Sinne einer Hilfe die Schülerin / den Schüler zur Rede stellen, mit den Eltern sprechen und/oder die Schuldirektion informieren. ______________________________________________________________________________________________ 26
Gesundheit Gesundheitsförderung Die Orientierungsschule Kerzers ist Mitglied des Schweizerischen Netzwerkes Gesundheitsfördernder Schulen, ein Projekt der WHO, der EU und des Europarates. Aktuelle Themen - Suchtprävention (Alkohol und Rauchen) - Mein Körper – Bewegung und Gesunde Ernährung (Team, PEP Inselspital Bern) - Erste-Hilfe Kurs (Samariterverein Kerzers) - Sexualpädagogik / Verhütung / Aids / HIV+ (Team ISEBI, Bern) Abgabe von Medikamenten Laut Heilmittelgesetz (Art. 24 + 25) dürfen nur Apotheker und medizinische Fachpersonen Medikamente abgeben. Dies gilt sowohl für verschreibungs- als auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Schulen dürfen also in eigener Verantwortung keine Medikamente abgeben. Müssen Lernende während der Unterrichtszeit Medikamente einnehmen, benötigen wir eine Ermächtigung der Erziehungsberechtigten. Schulärztliche Untersuchung Im Schuljahr 11H erfolgt die obligatorische schulärztliche Untersuchung. Bei kleineren Verletzungen während der Unterrichtszeit begleiten wir die Schülerinnen und Schüler zu einer Ärztin oder einem Arzt in Kerzers. Bei Unfällen benachrichtigen wir die Eltern und helfen bei der Umsetzung der ärztlichen Anwei- sung mit. Impfungen Über alle Impfungen wird vorgängig informiert. Sie werden nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern und von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt. - Hepatitis B: Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 9H - HPV (Humane Papilloma Viren, Gebärmutterhalskrebs): Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 9H - MMR/dT (Masern, Mumps & Röteln, Diphtherie & Starrkrampf): Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 10H Schulzahnpflege Der Grosse Rat des Kantons Freiburg hat in der Novembersession 1994 beschlossen die jährliche obligatorische Zahn- kontrolle der Schulkinder nicht mehr zu subventionieren und überlässt eine allfällige Bezahlung dieser Untersuchungen den Gemeinden, bzw. den Eltern. Der Gemeinderat von Kerzers hat in seiner Sitzung vom 3.9.97 beschlossen, dass die Gemeinde den Betrag von zirka CHF 17.- pro Kind übernimmt. Die Untersuchung wird jeweils im Herbst durchge- führt. Die Kinder der Orientierungsschule Kerzers werden klassenweise von der Schulzahnärztin oder vom Schulzahnarzt untersucht. Den Eltern ist es freigestellt, einen anderen Zahnarzt (Privatzahnarzt) zu wählen. In diesem Fall überneh- men sie die Verantwortung für die Kontrolluntersuchungen. ______________________________________________________________________________________________ 27
Datenschutz Homepage / Internet Die Homepage ist unter www.oskerzers.ch abrufbar. Die Plattform dient in erster Linie dazu, schulnahen Personen aktuelle Informationen zugänglich zu machen. Verwendung von Bildmaterial Damit unser Internetauftritt ansprechend gestaltet werden kann, ist die Verwendung von Bildmaterial unerlässlich. Bei den verwendeten Bildern darf, laut Weisung der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport des Kantons Freiburg, keine Identifikation von Schülerinnen und Schülern durch angefügte Namen möglich sein. Die Eltern und Erziehungsberech- tigten können die Veröffentlichung von Bildern ihrer Kinder (Einzel- und Klassenaufnahmen) untersagen. In diesem Fall bitten wir Sie, sich bis Ende August schriftlich an die Schuldirektion zu wenden. IKT-Unterricht Wir sind überzeugt, dass Medienkompetenz eine wichtige Schlüsselqualifikation darstellt, insbesondere der Umgang mit dem Internet. Internetnutzung geschieht jedoch nicht nur in der Schule, sondern auch zu Hause. Mit Ihrem Interesse an der Internetznutzung Ihrer Kinder unterstützen Sie unsere Arbeit. Der Schulcomputer ist kein privater Bereich. Die Auseinandersetzung mit den Pflichten und Regeln hat neben der Aneignung von Medienkompetenz auch präventiven Charakter. Die Schülerinnen und Schüler dürfen im Internet weder zu Opfern noch zu Täterinnen und Tätern werden. Wir behandeln und diskutieren diese sensiblen Themen mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht. Als Leitfaden dient die Internet-Ch@rta der Schule. ______________________________________________________________________________________________ 28
Dienste Schulpsychologie Der schulpsychologische Dienst bietet Jugendlichen bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten Hilfe (Ängstlichkeit, Hemmungen, Konzentrationsprobleme, Aggressivität, etc.) und unterstützt die Lehrpersonen im Umgang mit betroffe- nen Schülerinnen und Schülern. Tombez Clémentine, Pavillon, Schulhausstrasse 11, 3210 Kerzers, 031 755 52 58 clementine.tombez@fr.educanet2.ch Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitagnachmittag Rytz Debora, Pavillon, Schulhausstrasse 11, 3210 Kerzers, 031 755 52 58 debora.rytz@fr.educanet2.ch Erreichbarkeit: Dienstag Logopädie Der logopädische Dienst unterstützt Jugendliche mit Sprech-, Sprach-, Kommunikation- sowie Lese - Rechtschreibstö- rungen und berät ihre Lehrpersonen und Eltern. Beyer Caroline, Primarschule Kerzers, Vordere Gasse 1, 3210 Kerzers, 031 755 52 58 caroline.beyer@fr.educanet2.ch Erreichbarkeit: Montag, Mittwochvormittag und Donnerstag Birbaum Andrea, Primarschule Kerzers, Vordere Gasse 1, 3210 Kerzers, 031 755 52 58 andrea.birbaum@fr.educanet2.ch Erreichbarkeit: Dienstag und Donnerstag Mathys Simone, Primarschule Kerzers, Vordere Gasse 1, 3210 Kerzers, 031 755 52 58 simone.mathys@fr.educanet2.ch Erreichbarkeit: Dienstag und Mittwochvormittag Psychomotorik Der psychomotorische Dienst bietet Jugendlichen Hilfe an, die Schwierigkeiten haben, sich in ihrem Umfeld sicher zu bewegen (Körperschema, Körperbewegung, Gleichgewicht, Raum-Lage-Orientierung, Wahrnehmung...) und berät El- tern in Fragen zu diesen Bereichen. Remund Katharina, Primarschule Murten, Längmatt 4-6, 3280 Murten, 026 672 94 11 Erreichbarkeit: Montag bis Mittwoch Berufsberatung Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.oskerzers.ch unter „Dienste“ - „Berufsberatung“. Die Sprechzei- ten an der Orientierungsschule Kerzers erfolgen nach Vereinbarung. BIZ OS Murten, Wylerweg 53, 3280 Murten, 026 672 35 35 Buchenel Françoise francoise.buchenel@fr.ch Erreichbarkeit: OS Kerzers: Montagvormittag und Mittwoch, 031 755 80 45 ______________________________________________________________________________________________ 29
Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit der Schulen von Kerzers, ist Anlaufstelle für soziale Probleme ab Kindergarten bis zur 11. Klasse. Sie bietet sowohl Einzelfallhilfe wie auch Unterstützung in Gruppen und Klassen. Angebot • Information, Beratung und Unterstützung bei sozialen Fragen, Problemen und Krisen für Schüler und Schülerinnen, Lehrpersonen und Kollegien • Beratung und Hilfe für Eltern bei Erziehungs- und Kinderbetreuungsfragen • Vermittlung von spezifischen Fachstellen im Kanton Freiburg • Mitarbeit an Klassenprojekten und Schulprojekten zu sozialen Themen • Trainings zur Förderung des Klassengeistes & Klasseninterventionen • Präventionsprojekte zu den Themen Umgang miteinander, Körper & Gefühl im Dialog • Konfliktbearbeitung und Mediation Das Angebot ist kostenlos. Kinder und Jugendliche können es aus eigener Initiative in Anspruch nehmen. Die Schulsozialarbeitenden unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Rahel Marti, Schulsozialarbeiterin Terminvereinbarung unter 031 755 80 29 / 079 212 69 09 oder rahel.marti@kgpskerzers.educanet2.ch Beratungszeiten: OS Kerzers, Schulhausstrasse 11, Donnerstag (9.00 – 16.30 Uhr) KG und PS Kerzers, Vordere Gasse 1, Montag, Dienstag, Mittwoch (9.00 – 16.00Uhr) Jugendarbeit Die offene Kinder- und Jugendarbeit unterstützt Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Verwirklichung ihrer Visionen und stärkt sie in ihrem Selbstwert und im verantwortungsbewussten Umgang mit der eigenen Person für ein Leben in und mit der Gesellschaft. Wir fördern Respekt, Verständnis und Akzeptanz zwischen den unterschiedlichen Alters- und Bevölkerungsgruppen in unserer Region und setzten uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche unter förderlichen Bedingungen aufwachsen können. Unsere Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche von 6 - 20 Jahren. Wir bieten Raum für Kreativität, Erholung, Begegnung und Experimente und ermöglichen damit ein soziales Übungsfeld für Kinder und Jugendliche. Die Mitarbei- tenden bieten sich als Vertrauenspersonen an und fördern Prozesse der Mitsprache und Mitbestimmung. Wir stellen unser Fachwissen auch der Politik und Verwaltung, der Schule und den Eltern sowie weiteren interessierten Kreisen zur Verfügung. Jugendarbeit, Vordere Gasse 5, 3210 Kerzers, 031 544 20 08, www.jugendarbeit-kerzers.ch Oesch Cosima, jugendarbeit@kerzers.ch, 079 689 56 20 Erreichbarkeit: Dienstag, Donnerstag und Freitag Meerstetter Michel, michel.meerstetter@kerzers.ch, 079 938 78 53 Erreichbarkeit: Dienstag, Donnerstag und Freitag ______________________________________________________________________________________________ 30
Schülerrat Der Schülerrat ist das Bindeglied zwischen den Klassen und der Lehrerkonferenz. Im Schülerrat werden Anliegen der Schülerinnen und Schüler besprochen, Lösungsvorschläge ausgearbeitet und Ideen entwickelt. Die Mitglieder des Schülerrates vertreten die Meinungen der Klassen. Es werden Themen diskutiert, welche die gesamte Schule betreffen. Die Mitarbeit im Schülerrat ist freiwillig. Lehrpersonen leiten und koordinieren die Arbeit des Schülerrates. Sitzungen finden sowohl während wie auch nach der Unterrichtszeit statt. Informationen fliessen über die Schülerratsmitglieder in die Klassen (Klassenrat), das Präsidium des Schülerrats bringt die Anliegen und Vorstösse in die Lehrerkonferenz ein. ______________________________________________________________________________________________ 31
Zusammenarbeit Eltern und Schule Ziele - allgemeine Informationen über Schule, Ziele, Formen, Anlässe, etc. - Einsicht der Eltern in die Schularbeit ihres Kindes - Erfahrungsaustausch über Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten - Abstimmung von Massnahmen - Förderung zwischenmenschlicher Kontakte Gesprächsphilosophie Für Gespräche halten wir uns an die Regel: „Direktbetroffene sprechen mit Direktbetroffenen“ und bitten die Eltern ebenfalls diesen Weg einzuhalten. Dies bedeutet konkret, dass die Eltern zuerst das direkte Gespräch mit den betroffenen Lehrpersonen suchen und sich erst im Falle einer Nichteinigung an die Schuldirektion wenden. Formen Je nach Anlass und Ziel sind die Formen unterschiedlich. Impulse können sowohl von den Eltern als auch von den Lehrpersonen ausgehen. Wo die Eltern den Kontakt nicht suchen, wird die Schule dies vermehrt tun. Kontakte können mündlich oder schriftlich erfolgen: Telefonanruf, vereinbarter individueller Eltern-Schulbesuch, offiziel- les Elterngespräch an der Schule, Tage der offenen Türen, Elternabende, Schulanlässe, Zeugnis, Zwischenberichte anfangs 9. Schuljahr, persönliche Briefe (Gefährdensmeldungen, Disziplinarmassnahmen), Informationsschreiben, etc. Elternrat Mit der Umsetzung des neuen Schulgesetzes wird an der Primar- und Orientierungsschule im Schuljahr 2018/19 der Elternrat eingeführt. Dieser besteht aus Eltern von Schülerinnen und Schülern, der Schulleitung, Vertreterinnen oder Vertretern der Gemeindebehörden sowie mindestens einer Lehrperson. Der Elternrat ist eine Plattform für Diskussionen und den Austausch über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus und soll zum Wohlbefinden und zu op- timalen Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler beitragen. Der Elternrat verfügt über keine Entscheidungsbe- fugnis. ______________________________________________________________________________________________ 32
Kosten / persönliche Ausrüstung Elternbeiträge Die Eltern entrichten kein Schulgeld. Sie müssen jedoch die Kosten für Mahlzeiten (Lager, Hauswirtschaft, …) über- nehmen. Der Maximalbetrag pro Tag beträgt CHF 16.00. Persönliche Ausrüstung Gemäss Schulreglement (Art. 57 Abs. 2) sorgen die Eltern dafür, dass ihr Kind zweckmässig und angemessen ausge- rüstet ist. Kleidung und Schuhe für schulische Aktivitäten gehören grundsätzlich zu den persönlichen Effekten und zur Ausrüs- tung. Diese gehen zu Lasten der Eltern. Zu den Persönlichen Effekten und zur Ausrüstung gehören an unserer Schule folgende Gegenstände: Persönliche Effekte • Hausschuhe • Schulsack • Etui Bewegung und Sport • Hallenschuhe • Turnschuhe für draussen • Sporttasche • Turnkleider für den Bewegungs- und Sportunterricht in der Turnhalle • Turnkleider für den Bewegungs- und Sportunterricht draussen • Angepasste Kleidung für verschiedene Sportarten Material für Textiles und Technisches Gestalten sowie den Hauswirtschaftsunterricht • geeignete Kleidung (kann verschmutzt oder beschädigt werden) ______________________________________________________________________________________________ 33
Mittagstisch / Versicherungen Mittagstisch Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, das Mittagessen auf eigene Kosten ohne Voranmeldung im Res- taurant Hotel Hippel Krone einzunehmen. Restaurant Hotel Hippel Krone, Familie Notz, Bernstrasse 2, 3210 Kerzers, 031 750 18 18 Unfallversicherung Gemäss kantonalem Gesetz müssen alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch zusätzlich zur Krankenkasse gegen Unfälle versichert sein. Nach Aufhebung der kantonalen Schülerunfallversicherung sind die Eltern aufgefordert, eine private Unfallversicherung abzuschliessen. Haftpflichtversicherung Wenn Kinder Drittpersonen Schaden zufügen, kann das für die Eltern schnell teuer werden. Da die Schule über keine Haftpflichtversicherung verfügt und um als Eltern gegen unliebsame Überraschungen mit finanziellen Auswirkungen gefeit zu sein, ist eine private Haftpflichtversicherung äusserst ratsam. ______________________________________________________________________________________________ 34
Ferienkalender der OS Kerzers Schuljahr 2018 / 2019 Schulbeginn Mo 20. August 2018 Herbstferien Mo 8. Oktober 2018 - Fr 26. Oktober 2018 3 Wo Weihnachtsferien Mo 24. Dezember 2018 - Fr 4. Januar 2019 2 Wo Sportferien Mo 18. Februar 2019 - Fr 22. Februar 2019 1 Wo Frühlingsferien Mo 15. April 2019 - Fr 26. April 2019 2 Wo Sommerferien Mo 8. Juli 2019 - Fr 23. August 2019 7 Wo Schulfrei sind ferner: Vergleichsprüfungen Di 19. März 2019 Weiterbildung Lehrpersonen Mi 1. Mai 2019 Maimärit Di 28. Mai 2019 ab 11:00 Uhr Auffahrt Do 30. Mai 2019 Freitag nach Auffahrt Fr 31. Mai 2019 Pfingstmontag Mo 10. Juni 2019 Tag nach Fronleichnam Fr 21. Juni 2019 Schuljahr 2019 / 2020 Schulbeginn Mo 26. August 2019 Herbstferien Mo 7. Oktober 2019 - Fr 25. Oktober 2019 3 Wo Weihnachtsferien Mo 23. Dezember 2019 - Fr 3. Januar 2020 2 Wo Sportferien Mo 17. Februar 2020 - Fr 21. Februar 2020 1 Wo Frühlingsferien Mo 6. April 2020 - Fr 17. April 2020 2 Wo Schulschluss Fr 3. Juli 2020 Schulfrei sind ferner: Weiterbildung Lehrpersonen Fr 1. Mai 2020 Auffahrt Do 21. Mai 2020 Freitag nach Auffahrt Fr 22. Mai 2020 Maimärit Di 26. Mai 2020 ab 11:00 Uhr Pfingstmontag Mo 1. Juni 2020 Tag nach Fronleichnam Fr 12. Juni 2020 Der Ferienkalender für die Schuljahre 2020/2021 – 2024/2025 ist derzeit in Vernehmlassung und kann frühestens im Kalenderjahr 2019 eigesehen werden. ______________________________________________________________________________________________ 35
www.oskerzers.ch ______________________________________________________________________________________________ 36
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