SEE THE WORLD INTERNATIONALER SCHÜLER AUSTAUSCH 2020/2021 - Argentinien _ Australien _ Frankreich _ Kanada/Québec _ Neuseeland _ Südafrika/Westkap

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SEE THE WORLD INTERNATIONALER SCHÜLER AUSTAUSCH 2020/2021 - Argentinien _ Australien _ Frankreich _ Kanada/Québec _ Neuseeland _ Südafrika/Westkap
SEE THE WORLD
INTERNATIONALER SCHÜLER­
AUSTAUSCH 2020/2021
Argentinien _ Australien _ Frankreich _
Kanada/Québec _ Neuseeland _
Südafrika/Westkap
SEE THE WORLD INTERNATIONALER SCHÜLER AUSTAUSCH 2020/2021 - Argentinien _ Australien _ Frankreich _ Kanada/Québec _ Neuseeland _ Südafrika/Westkap
MIT DEM BJR
INS AUSL AND
Seit 70 Jahren organisiert und koordiniert der
Bayerische Jugendring den internationalen
Jugend- und Schüleraustausch in Bayern. Im Jahr
1951 übertrug das Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus diese Aufgabe an den
BJR. Mit der Zeit hat sich der Schüleraustausch
zu einer tragenden Säule der internationalen
Arbeit für und mit Jugendlichen herausgebildet.                             Der Bayerische Jugendring K. d. ö. R.
Er hat sich zu einer besonderen Form der Bildung     (BJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der 36 landesweiten
entwickelt. Jugendliche erwerben dabei sprach-       und 36 (über-)regional tätigen Jugendverbände und der
liche, soziale, interkulturelle und internationale   mehr als 324 örtlichen Jugendorganisationen in Bayern.
Fähigkeiten und Kenntnisse. Das macht den            Strukturell ist er in sieben Bezirksjugendringe sowie 96
Schüleraustausch für Jugendliche so bedeutsam        Stadt- und Kreisjugendringe gegliedert. Seine Mitglied-
und gewinnbringend: Junge Menschen machen            sorganisationen erreichen mit ihren Angeboten mehr als
wunderbare und wertvolle Erfahrungen, die ihre       zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Bayern. Zu
Persönlichkeit und Biografie nachhaltig beein-       seinen Aufgaben gehört es, die internationale Begeg-
flussen können.                                      nung und Zusammenarbeit zu pflegen und zu fördern.

Unabhängig von Hautfarbe, Religion und poli-
tischer Überzeugung fördert der BJR mit seiner
Arbeit interkulturelles Lernen, Verständigung,
Eigenverantwortlichkeit, Toleranz und Respekt für
unterschiedliche Lebensweisen und leistet damit
einen Beitrag zur Demokratie- und Friedenserzie-
hung.

Wir freuen uns, wenn auch zukünftig viele junge
Menschen von den Angeboten internationaler
Jugendbegegnungen profitieren. Gerne unter-
stützen wir Sie mit Rat und Rat.
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→→     Inhalt

Allgemeine Hinweise
Zwei- bis dreimonatiger Schulbesuch im Ausland auf
Gegenseitigkeit _ 5
Schüleraustausch und Auslandsaufenthalte
im bayerischen Gymnasium _ 7

Englischsprachige Länder
Schulbesuchsprogramme auf Gegenseitigkeit
   Australien _ 11
   Südafrika/Westkap _ 12
   Neuseeland _ 13

Französischsprachige Länder
Schulbesuchsprogramme auf Gegenseitigkeit
   Kanada/Québec _ 15
   Frankreich _ 16

Spanischsprachige Länder
Schulbesuchsprogramme auf Gegenseitigkeit
   Argentinien _ 18

Wissenswertes
Mehr Austausch _ 20
Teilnahmebedingungen _ 24
Ansprechpartner_innen _ 30

Impressum _ 31
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ALLGEMEINE
HINWEISE
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BJR _ Internationaler Schüleraustausch 2020/2021         5

→→     Zwei- bis dreimonatiger Schulbesuch im
       Ausland auf Gegenseitigkeit

Bayerische Schüler_innen haben die Möglichkeit, durch               Nach erfolgreicher Vermittlung durch den BJR er-
die Vermittlung des Bayerischen Jugendrings für zwei bis        hält der_die Bewerber_in einen Vermittlungsvorschlag
drei Monate eine Schule im Ausland zu besuchen und in           für eine_n Austauschpartner_in, der nur aus wichtigen
einer Familie zu leben. Zu den Voraussetzungen für ei-          Gründen abgelehnt werden kann. Es besteht kein An-
ne Bewerbung gehören das für das jeweilige Programm             spruch auf eine_n Ersatzpartner_in. Auch die ausländi-
vorgesehene Alter sowie eine eindeutige Empfehlung              sche Gastfamilie erhält die Gelegenheit zur Prüfung des
der Schule. Die Programme richten sich insbesondere an          Vermittlungsvorschlags. Stimmen beide Seiten zu, gilt
Schülerinnen und Schüler, die kontaktfreudig, tolerant          die Vermittlung als bestätigt und die Teilnahme ist ver-
und aufgeschlossen gegenüber neuen Begegnungen und              bindlich. Zu diesem Zeitpunkt ist formlos ein Antrag auf
Erfahrungen sind. Die Programme sind nicht für Schülerin-       Beurlaubung an die Schulleitung zu richten.
nen und Schüler geeignet, die introvertiert sind und sich           Schüler_innen, die aus finanziellen Gründen auf ei-
in ihrer Freizeit hauptsächlich mit Aktivitäten wie Fernse-     ne Teilnahme verzichten müssten, können nach erfolg-
hen, Videospielen oder Internetsurfen beschäftigen.             reicher Vermittlung einen Antrag auf Zuschuss aus dem
     Eine tatsächliche Vermittlung durch den BJR hängt          Solidaritätsfonds des BJR stellen.
davon ab, ob im Ausland genügend geeignete Bewer-
bungen eingegangen sind. In den meisten Fällen über-            Die Unterbringung erfolgt in Familien, d. h. der_die bay-
steigt die Zahl der Bewerbungen in Bayern die der aus           erische Schüler_in lebt zwei bis drei Monate in der aus-
dem Ausland.                                                    ländischen Familie, der_die etwa gleichaltrige Schüler_in
                                                                danach für den gleichen Zeitraum in der bayerischen
Nach Eingang aller Bewerbungen in Bayern und aus dem            Familie. In den Programmen mit Neuseeland, Québec,
Ausland werden dann die Vermittlungen getätigt. Haupt-          Argentinien und Frankreich kommen die ausländischen
kriterien sind vergleichbare Ausgangsvoraussetzungen            Schüler_innen zuerst nach Bayern.
wie Alter, Hobbys, musikalische und sportliche Inter-               Kriterien zur Teilnahme für die ausländischen Schü-
essen o. ä., besondere Wünsche, bestimmte Einschrän-            ler_innen sind in der Regel gute Leistungen im Unter-
kungen (Allergien etc.). Aus diesem Grund können keine          richtsfach Deutsch sowie ebenfalls eine klare Stellung-
Garantien für eine Vermittlung gegeben werden. Derzeit          nahme der ausländischen Schule. Die Deutschkenntnisse
bestehen besonders gute Chancen bei den frankopho-              der englisch-, spanisch- und französischsprachigen Teil-
nen Programmen Québec und Frankreich und bei Argen-             nehmer_innen sind in der Regel nicht mit den Englisch-,
tinien und Südafrika, d. h. es gehen hier momentan nicht        Spanisch- oder Französischkenntnissen der bayerischen
wesentlich mehr Bewerbungen aus Bayern ein als aus              Schüler_innen zu vergleichen. Häufig lernen sie die Spra-
dem Ausland.                                                    che erst seit zwei oder drei Jahren. Die Teilnehmer_innen
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6    _ Allgemeine Hinweise

aus Québec haben meist nur einen Intensivkurs der deut-         Der angegebene Teilnahmepreis bei den jeweiligen
schen Sprache absolviert.                                   Programmen ist zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses
     Die ausländischen Bewerbungen kommen aus der           der Broschüre kalkuliert und enthält alle zur Durchführung
gesamten im jeweiligen Programm angegebenen Regi-           des Programms erforderlichen Leistungsbestandteile.
on, mit einer gewissen Konzentration in den Ballungsge-         Da die Kalkulation äußerst frühzeitig erfolgt, können
bieten. Allerdings befinden sich auch viele Schulen und     Reisepreisschwankungen nicht ausgeschlossen werden.
Wohnorte der ausländischen Gastfamilien in Kleinstäd-       Diese können unter Umständen zu geringfügigen Verän-
ten oder im ländlichen Raum.                                derungen des angegebenen Teilnahmerpreises führen.
     Eigenständiges Reisen der bayerischen Schüler_in-
nen sowie Besuche von Familienmitgliedern und Ver-          Zu den jeweils im Teilnahmepreis enthaltenen Leistun-
wandten im Ausland sind aus rechtlichen und versiche-       gen gehören die Vermittlung des Gruppenfluges, des
rungsrechtlichen Gründen nicht gestattet und führen         Schulbesuchs mit Unterbringung in einer Gastfamilie, der
zum sofortigen Ausschluss vom Programm. Dadurch an-         Reiseversicherung und der Reisebegleitung auf dem Hin-
fallende Extrakosten sind vom Teilnehmer oder der Teil-     und Rückflug bis zum bzw. von dem in der Ausschreibung
nehmerin selbst zu tragen. Sonderregelungen sind nur        genannten Zielort.
mit schriftlicher Genehmigung seitens der ausländischen         Die gastgebende Familie in Bayern übernimmt die Auf-
Partnerstelle und des BJR möglich.                          enthaltskosten (Unterbringung, Verpflegung und Schul-
     Es ist in der Regel nicht möglich, Wissenslücken,      wegskosten) und verpflichtet sich, den Gast bei Ankunft
die durch die Abwesenheit entstehen, im Ausland zu          vom genannten Programmort abzuholen und am Ende
schließen, da die dortigen Lehrpläne mit den hiesigen       dorthin zurückzubringen. Programmort ist in der Regel
nur schwer zu vergleichen sind. Jedoch gelingt es den       München (Flughafen oder Hauptbahnhof), es sei denn,
meisten Austauschschüler_innen, den versäumten Un-          es wurde in der jeweiligen Programmausschreibung vom
terrichtsstoff ohne größere Mühen nachzuholen.              BJR ein anderer Treffpunkt als Programmort verbindlich
     Beurlaubte Schüler_innen können nach ihrer Rück-       festgelegt.
kehr keine Vergünstigungen insbesondere hinsichtlich            Der Bewerbungsschluss stellt in der Regel eine
des Lernstoffs beanspruchen. Allerdings gewähren viele      Ausschlussfrist dar, d. h. die vollständigen Bewerbungs­
Schulen nach Rückkehr eine Schonfrist von mindestens        unterlagen müssen bis zu dem beim jeweiligen Pro-
zwei Wochen bei der Reintegration in das eigene Schul-      gramm angegebenen Termin beim BJR eingegangen sein.
system.                                                     Schüler_innen können sich nicht für mehrere Programme
     Bei den Programmen mit Australien und Neuseeland       parallel bewerben.
besteht jeweils die Möglichkeit zur Teilnahme an einer          Bewerbungsunterlagen mit detaillierter Programm-
Exkursion. Die Teilnahme daran ist grundsätzlich freiwil-   beschreibung sind unter www.bjr.de/themen/internatio-
lig und nicht im Teilnahmepreis inbegriffen.                nales/individueller-schueleraustausch abrufbar. •
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BJR _ Internationaler Schüleraustausch 2020/2021          7

→→      Schüleraustausch und Auslands­­aufenthalt
        im bayerischen Gymnasium

Der internationale Schüleraustausch als non-formales           Grundlage für den Schüleraustausch in Bayern sind die
Bildungsangebot an den Schulen gewinnt uneinge-                Regelungen, die in der Bekanntmachung des Bayerischen
schränkt an Bedeutung. Dies gilt für all seine Ausformun-      Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. Ja-
gen und Facetten – sei es der wechselseitige Gruppen-          nuar 2010 Az.: I 6-5 S 4324-6.125 135 „Internationaler
austausch im Rahmen von Schulpartnerschaften, der              Schüleraustausch“ (KWMBI 2010, Heftnr. 5, S. 71) veröf-
individuelle zwei- bis dreimonatige Austausch auf Ge-          fentlicht worden sind. Für den Schüleraustausch im baye-
genseitigkeit, wie ihn der BJR anbietet, sowie Halbjahres-     rischen Gymnasium gilt Folgendes:
oder Jahresaufenthalte für einzelne Schüler_innen.
    Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass
der internationale Schüleraustausch eine zentrale und          Individueller zwei- bis dreimonatiger
zugleich nachhaltige Erfahrung im Leben vieler junger
                                                               Austausch auf Gegenseitigkeit
Menschen darstellt. Die komplexe Erfahrung bildet in
vielen Fällen die Grundlage einer interkulturellen Hand-       Dieser Austausch, wie er vom BJR angeboten wird, ist in
lungskompetenz, die in der zunehmend globalisierten            der Qualifikationsphase, d. h. in den Jahrgangsstufen 11
Welt eine Schlüsselqualifikation, insbesondere im Be-          (G8), 12 und ggf. 13 (G9) nicht möglich. Er konzentriert
rufsleben, darstellt.                                          sich im Wesentlichen auf die 9. und 10. Jahrgangsstu-
    Studien zu den Langzeitwirkungen von kurzfristigen         fe (und mit der Wiedereinführung von G9 auch auf die
und längeren Auslandsaufenthalten im Rahmen eines              11. Jahrgangsstufe). Eine Reintegration während des lau-
Schüleraustausches haben ergeben, dass diese Teilnah-          fenden Schuljahres ist der Regelfall. Versäumter Stoff ist
me erhebliche positive Auswirkungen auf die Persön-            nachzuholen.
lichkeit und die Biografie hat. Dazu gehört vor allem ein
Zuwachs an:

→→   Selbstsicherheit
→→   Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten
→→   sozialer Kompetenz
→→   Offenheit für neue Erfahrungen
→→   interkultureller Kompetenz
→→   fremdsprachlicher Kompetenz
→→   Identitätsbildung
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8    _ Allgemeine Hinweise

Individuelle Jahresaufenthalte                               der_die Schüler_in unterzieht sich nach der Rückkehr
                                                             mit Erfolg einer Nachprüfung. Bei dieser Option wird das
(nicht über den BJR möglich)
                                                             Schuljahr im Ausland zusätzlich absolviert, die Schulzeit
Für Schüler_innen, die sich für ein Jahresprogramm ent-      verlängert sich auf 13 Jahre. Ein eingeschobenes zusätz-
scheiden, bieten sich mehrere Optionen an.                   liches Schuljahr ist theoretisch auch früher möglich, wird
                                                             aber selten gewählt. Es ist allerdings nach der 11. Jahr-
→→   Option 1: Anrechnung des Auslandsschuljahres            gangsstufe nicht mehr gestattet.
     Der Schulbesuch erfolgt nach erfolgreichem Besuch
der Jahrgangsstufe 9 und während der Jahrgangsstu-           →→   Option 3: Individueller Jahresaufenthalt als
fe 10. Das Vorrücken in die 11. Jahrgangsstufe (Qualifika-        zusätzliches Schuljahr während des 10. Schul-
tionsphase) auf Probe kann gestattet werden, wenn der             jahres
ordnungsgemäße Schulbesuch im Ausland nachgewie-                  Bei dieser Option wird der Auslandsaufenthalt nach
sen wird und über die dabei erzielten Leistungen eine        Absolvierung des ersten Halbjahres der 10. Jahrgangs-
Bestätigung der Schule vorgelegt wird. Mit Bestehen          stufe angetreten. Dieser Rhythmus bietet sich für Schü-
der Probezeit in der Jahrgangsstufe 11 wird der mittlere     ler_innen an, die auf der Südhalbkugel zur Schule gehen
Schulabschluss erworben. Verläuft die Probezeit nicht        wollen (Australien, Neuseeland, Südafrika, Südamerika
erfolgreich, wechseln die Schüler_innen zurück in die        etc.). Die Rückkehr erfolgt zum darauf folgenden Jahres-
10. Jahrgangsstufe.                                          wechsel (Kalenderjahr), die Reintegration in die Schule
                                                             erfolgt zur zweiten Schuljahreshälfte (Januar/Februar),
→→  Option 2: Individueller Jahresaufenthalt als             in der das fehlende Halbjahr der 10. Jahrgangsstufe ab-
    zusätzliches Schuljahr nach dem 10. Schuljahr            solviert wird. Das Schuljahr im Ausland wird zusätzlich
    Der Auslandsaufenthalt erfolgt nach der mit Erfolg       absolviert, die Schulzeit verlängert sich auf 13 Jahre (G8)
besuchten Jahrgangsstufe 10 für die Dauer des Schuljah-      und 14 Jahre (G9).
res. Nach Rückkehr erfolgt die Aufnahme in die 11. Jahr-
gangsstufe eines bayerischen Gymnasiums. Wurde nach
der 10. Jahrgangsstufe das Klassenziel nicht erreicht,
müsste das 10. Schuljahr wiederholt werden, es sei denn,
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Wiedereingliederung nach längeren                                   ( 3) _ Schülerinnen und Schüler, die die Vorrü-
                                                                ckungserlaubnis nicht erhalten haben, im Anschluss da-
Auslandsaufenthalten
                                                                ran zum Schulbesuch im Ausland beurlaubt werden und
Die Wiedereingliederung nach längeren Auslandsaufent-           für die infolge dieser Beurlaubung keine Vorrückungs-
halten ist in der Schulordnung für die Gymnasien in Bay-        entscheidung getroffen werden kann, gelten im Schuljahr
ern (Gymnasialschulordnung – GSO) vom 23. Januar 2007           der Beurlaubung nicht als Wiederholungsschülerinnen
(GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK), ), die zuletzt durch § 8     und Wiederholungsschüler.
der Verordnung vom 1. Juli 2016 (GVBl. S. 193) geändert
worden ist, geregelt.                                           →→   § 31 Vorrücken auf Probe
                                                                     ( 3) _ 1 Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember;
→→  § 35 Vorrücken bei Beurlaubung zum Schulbe-                  sie kann von der Lehrerkonferenz in besonderen Fällen
    such im Ausland                                              um höchstens zwei Monate verlängert werden. 2 Die Leh-
    (1) _ 1 Schülerinnen und Schülern, für die eine              rerkonferenz entscheidet auf der Grundlage einer Emp-
Vorrückungsentscheidung nicht getroffen werden kann,             fehlung der Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der
weil sie zum Schulbesuch im Ausland beurlaubt waren,             Schüler nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen
wird auf Antrag das Vorrücken auf Probe in die nächst-           die Probezeit bestanden hat oder zurückverwiesen wird.
höhere Jahrgangsstufe gestattet, wenn eine Schule im            3 Zurückverwiesene Schülerinnen und Schüler gelten
Ausland ordnungsgemäß besucht wurde und hierüber                 nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederho-
sowie über die dabei erzielten Leistungen eine Bestä-            lungsschüler; dies gilt nicht im Fall des Abs. 1.
tigung der Schule vorgelegt wird. 2 § 31 Abs. 3 und 4 gilt
entsprechend.                                                      (4) _ Wird das Vorrücken auf Probe in die Jahr-
                                                                gangsstufe 11 gestattet, gilt § 6 Abs. 5 entsprechend.
     (2) _ 1 Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler,
die im der Beurlaubung vorangegangenen Schuljahr das
Klassenziel nicht erreicht haben. 2 Diese Schülerinnen          Interessent_innen sollten sich ausführlich bei den Leh-
und Schüler müssen die nicht bestandene Jahrgangsstu-           rer_innen an ihrer Schule beraten lassen, um eine für sie
fe wiederholen, es sei denn, sie unterziehen sich nach          geeignete Form des Auslandsaufenthaltes zu finden. •
der Rückkehr mit Erfolg einer Nachprüfung nach den
Vorschriften des § 33. 3 Abweichend von § 33 Abs. 1 Satz
1 können in diesem Fall auch Schülerinnen und Schüler,
die in Jahrgangsstufe 10 das Ziel der Jahrgangsstufe nicht
erreicht hatten, an der Nachprüfung teilnehmen.
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ENGLISCH­
SPR ACHIGE
L ÄNDER

Australien
Neuseeland
Südafrika/Westkap
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→→   Australien
     Zweieinhalbmonatiger Schulbesuch
     auf Gegenseitigkeit

     Die besten Vermittlungschancen bestehen für Schüler_
     innen, die im Schuljahr 2019/20 die 8. oder 9. Jahrgangs-
     stufe besuchen.
         Viele Schulen und Gastfamilien befinden sich in den
     Regionen in und um Adelaide, Melbourne und Laun-
     ceston, jedoch gehen auch zunehmend mehr Bewerbun-
     gen von Schüler_innen ein, die weiter weg von den Bal-            Termine

     lungsgebieten in Kleinstädten oder im ländlichen Raum             → Februar – April 2021

     wohnen.                                                            Bayerische Schüler_innen in Australien

         Während des Aufenthaltes wird gegen Aufpreis                  ← Ende November 2021 – Ende Januar/Anfang
     fakul­tativ eine landeskundliche Exkursion angeboten.               Februar 2022
     Im Gegenzug haben die australischen Schüler_innen die              Australische Schüler_innen in Bayern
     Möglichkeit an einer Informationsfahrt nach Berlin teilzu-
     nehmen. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig.                Preis 2.150 Euro
         Es bestehen pro Jahr ca. 80 Vermittlungsmöglich­
     keiten.                                                            Bewerbungsschluss 31. Mai 2020

     Im Teilnahmepreis inbegriffen _ Vorbereitungsveran-                Partnerorganisation
     staltung, Gruppenflug (Hin- und Rückreise) München—                Association of German Teachers of Victoria
     Adelaide/Melbourne/Launceston, Schulbesuch und Un-                 (AGTV), Melbourne

     terbringung in einer Gastfamilie, Reisebegleitung auf der          South Australian Education Department,
                                                                        Adelaide
     Hin- und Rückreise, Versicherung im Ausland. •

                                                                        Sachbearbeitung
                                                                        Anja Isabel Flade
                                                                        tel 089/51458-47
                                                                        flade.anja-isabel@bjr.de

                                                                        Bewerbungsunterlagen
                                                                        www.bjr.de/themen/internationales/
                                                                        individueller-schueleraustausch
12   _ Englischsprachige Länder

→→    Südafrika/Westkap
       Zweieinhalbmonatiger Schulbesuch
       auf Gegenseitigkeit

      Die besten Vermittlungschancen bestehen für Schüler_
      innen, die im Schuljahr 2019/20 die 9. Jahrgangsstufe
      besuchen.
           Der Austausch ist Teil der vielfältigen Aktivitäten,
      die durch die partnerschaftlichen Beziehungen des Frei-
      staates Bayern mit der Westkapprovinz seit Jahren von
      verschiedenen Organisationen und Trägern zumeist               Termine

      wechselseitig durchgeführt werden. Hier handelt es sich        → 31. Juli –11. Oktober 2020

      um ein tiefes Eintauchen in den Alltag eines südafrikani-      Bayerische Schüler_innen in Südafrika

      schen Landes mit erheblicher Multikulturalität und Multi-      ← Anfang Mai – Mitte Juli 2021
      ethnizität. Englisch ist als alleinige Unterrichtssprache an   Südafrikanische Schüler_innen in Bayern
      Schulen nur bedingt vorhanden und steht in einer Paral-
      lelstruktur mit Afrikaans. Englisch dient allerdings vielen    Preis 2.350 Euro
      Südafrikanern als Brückensprache. So spielt die Verbes-
      serung der Sprachkenntnisse auch bei diesem Austausch
                                                                     Bewerbungsschluss 15. März 2020
      eine wichtige Rolle, ist jedoch nicht so zentral im Fokus
      wie bei den anderen Programmen.
                                                                     Partnerorganisation
           Die Schulen und Gastfamilien befinden sich teilweise
                                                                     School Exchange Bavaria/Western Cape,
      in der Metropole Kapstadt, teilweise in Stellenbosch oder      Kapstadt
      in anderen kleineren Städten. Erhöhte Sicherheitsrisiken
      bestehen bei der Teilnahme am Schüleraustausch mit             Sachbearbeitung
      Südafrika nicht. Allerdings gilt es, die Verhaltensregeln      Anja Isabel Flade
      der Gastfamilie und -schule einzuhalten.                       tel 089/51458-47
           Es bestehen pro Jahr ca. 20 Vermittlungsmöglich-          flade.anja-isabel@bjr.de
      keiten.
                                                                     Bewerbungsunterlagen
      Im Teilnahmepreis inbegriffen _ Vorbereitungsveran-            www.bjr.de/themen/internationales/
      staltung, Gruppenflug München— Kapstadt— München,              individueller-schueleraustausch
      Schulbesuch und Unterbringung in einer Gastfamilie,
      Reisebegleitung auf der Hin- und Rückreise, Versicherung
      im Ausland. •
BJR _ Internationaler Schüleraustausch 2020/2021           13

→→   Neuseeland
     Zweimonatiger Schulbesuch
     auf Gegenseitigkeit

     Die besten Vermittlungschancen bestehen für Schüler_
     innen, die im Schuljahr 2019/20 die 9. Jahrgangsstufe
     besuchen und zu Beginn des Programms mindestens
     15 Jahre alt sind (Dezember 2020).
          Die Bewerbungen gehen aus nahezu allen Teilen der
     Nord- und Südinsel Neuseelands ein. In vielen Fällen
     erfolgt nach Ankunft in Auckland noch ein Inlandsan-             Termine

     schlussflug. Aufgrund der großen Entfernungen – dies             ← Anfang Dezember 2020 – Ende Januar/
                                                                        Anfang Februar 2021
     gilt insbesondere für Städte auf der Südinsel – wäre es
                                                                       Neuseeländische Schüler_innen in Bayern
     für die Gasteltern unmöglich, ihren Gast in Auckland ab-
     zuholen.                                                         → Mitte Februar – Mitte/Ende April 2021
          Am Ende des Aufenthaltes wird gegen Aufpreis fakul-          Bayerische Schüler_innen in Neuseeland
     tativ eine landeskundliche Exkursion auf der Nordinsel
     angeboten. Im Gegenzug haben die neuseeländischen                 Preis 2.850 Euro
     Schüler_innen Anfang Januar 2021 die Möglichkeit, an
     einer Informationsfahrt nach Berlin teilzunehmen. Die             Bewerbungsschluss 31. März 2020
     Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig.
          Es bestehen pro Jahr ca. 20 Vermittlungsmöglich­             Partnerorganisation
     keiten.                                                          The New Zealand/German Student Exchange,
                                                                      Northland (South Hokianga)

     Im Teilnahmepreis inbegriffen _ Vorbereitungsveran-
     staltung, Gruppenflug München oder Frankfurt — Auck-              Sachbearbeitung

     land — München oder Frankfurt (ggf. erfolgen weitere              Susanne Luther
     Anschlussflüge in Neuseeland soweit erforderlich),                tel 089/51458-48
     Schulbesuch und Unterbringung in einer Gastfamilie, Rei-          luther.susanne@bjr.de
     sebegleitung auf der Hin- und Rückreise, Versicherung im
     Ausland. •                                                        Bewerbungsunterlagen
                                                                       www.bjr.de/themen/internationales/
                                                                       individueller-schueleraustausch
14

     FRANZÖSISCH­
     SPRACHIGE
     LÄNDER

     Kanada/Québec
     Frankreich
BJR _ Internationaler Schüleraustausch 2020/2021          15

→→   Kanada/Québec
     Dreimonatiger Schulbesuch
     auf Gegenseitigkeit

     Bewerben können sich Schüler_innen, die im Schuljahr
     2019/20 die 9. Jahrgangsstufe besuchen und zum Zeit-
     punkt des Aufenthaltes in Kanada mindestens 15 Jahre
     alt sind (Februar 2021).
          Bitte beachten Sie, dass die kanadischen Partner_in-
     nen in der Regel nur geringe Deutschkenntnisse haben.
          Die Austauschfamilien wohnen im Großraum Québec             Termine

     Stadt und Montréal, in einigen Fällen auch in ländlichen         ← Mitte September – Mitte Dezember 2020

     Gegenden im Landesinneren. Während der Wintermona-                Kanadische Schüler_innen in Bayern

     te kann es dort sehr kalt werden.                                → Anfang Februar – Ende April 2021
          Es bestehen pro Jahr ca. 25 Vermittlungsmöglich­             Bayerische Schüler_innen in Québec
     keiten.
                                                                       Preis 1.650 Euro
     Im Teilnahmepreis inbegriffen _ Vorbereitungsveran-
     staltung, Gruppenflug München — Montréal — München
                                                                       Bewerbungsschluss 1. März 2020
     (ggf. Anschlussflüge in Québec soweit erforderlich)
     Schulbesuch und Unterbringung in einer Gastfamilie, Rei-
                                                                       Partnerorganisation
     sebegleitung auf der Hin- und Rückreise, Versicherung im
                                                                       Erziehungsministerium Québec/Education
     Ausland. •                                                        internationale

                                                                       Sachbearbeitung
                                                                       Nathalie Bado-Dietrich
                                                                       tel 089/51458-52
                                                                       bado-dietrich.nathalie@bjr.de

                                                                       Bewerbungsunterlagen
                                                                       www.bjr.de/themen/internationales/
                                                                       individueller-schueleraustausch
16   _ Französischsprachige Länder

→→     Frankreich
       Zwei- oder dreimonatiger Schulbesuch
       auf Gegenseitigkeit

      Bewerben können sich Schüler_innen, die im Schuljahr
      2019/20 die 8. oder 9. Jahrgangsstufe besuchen und zum
      Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes mindestens 14 Jahre
      alt sind (August 2020). In Absprache mit der Schulleitung
      können sich auch Schüler_innen der 10. Jahrgangsstufe
      bewerben. Hier ist darauf zu achten, dass der Auslands-
      aufenthalt gleich zu Beginn der 11. Jahrgangsstufe (Qua-     Termine

      lifizierungsjahr G8) stattfindet. Bei diesem Programm ist    ← 9. Mai–4. Juli/1. August 2020

      es nicht möglich, sich für eine der beiden Regionen Nizza    Französische Schüler_innen in Bayern

      und Nancy/Metz zu bewerben, sondern grundsätzlich
      nur für Frankreich. Es wird erwartet, dass die Bewerber_     → 22. August–17. Oktober/14. November 2020

      innen offen sind, nach Verfügbarkeit und Vermittelbarkeit    Bayerische Schüler_innen in Frankreich
      in die Region Frankreichs zu reisen, in der die bestmögli-
      che Vermittlung gewährleistet ist.                           Preis: 550 Euro Nizza, 200 Euro Nancy/Metz
                                                                   Das Deutsch-Französische Jugendwerk kann
            Das Besondere an diesem Programm ist, dass in          einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gewähren,
      jedem Land wahlweise eine Aufenthaltsdauer von zwei          der in den 8. Klassen bei einem Aufenthalt ab
                                                                   zwei Monaten und in den 9. und 10. Klassen bei
      oder drei Monaten angeboten wird. Dies hat mit den           drei Monaten auf beiden Seiten vorbehaltlich
      Förder­ richtlinien des Deutsch-Französischen Jugend-        ausreichender Haushaltsmittel möglich ist,
                                                                   wobei mindestens vier bzw. sechs Wochen lang
      werks zu tun. Je nach Bewerbungsaufkommen in Frank-          die Schule besucht werden muss.
      reich und Bayern sind beide Varianten möglich.
            Es bestehen ca. 50 Vermittlungsmöglichkeiten. Er-      Bewerbungsschluss 13. Januar 2020
      fahrungsgemäß steigert eine flexible Aufenthaltsdauer
      und Aufnahmebereitschaft die Vermittlungschancen.            Partnerorganisation
      Die Chancen für die bayerischen Schüler_innen ste-           Académie de Nancy-Metz, Académie de Nice
      hen sehr gut, da erfahrungsgemäß mehr Bewerbungen
      aus Frankreich eingehen als in Bayern.
                                                                   Sachbearbeitung
                                                                   Nathalie Bado-Dietrich
      Im Teilnahmepreis inbegriffen _ Vorbereitungsveran-
                                                                   tel 089/51458-52
      staltung, ggf. Gruppenflug München — Nizza — München
                                                                   bado-dietrich.nathalie@bjr.de
      inkl. Reisebegleitung, Schulbesuch und Unterbringung in
      einer Gastfamilie, Versicherung im Ausland.
                                                                   Bewerbungsunterlagen
           Die Hin- und Rückreise von und nach Nancy/Metz er-
                                                                   www.bjr.de/themen/internationales/
      folgt individuell. •                                         individueller-schueleraustausch
SPANISCH­
SPR ACHIGE
L ÄNDER

Argentinien
18   _ Spanischsprachige Länder

→→    Argentinien
      Zweieinhalbmonatiger Schulbesuch
      auf Gegenseitigkeit

       Bewerben können sich Schüler_innen, die im Schuljahr
       2019/20 die 9. Jahrgangsstufe besuchen und zu Beginn
       des Programms (Dezember 2020) mindestens 15 Jahre alt
       sind und solide Grundkenntnisse in Spanisch mitbringen.
            Das erste spanischsprachige Programm des BJR ist
      Teil des partnerschaftlichen Vertrags zwischen dem Frei-
       staat Bayern und der Republik Argentinien. Wie bei allen      Termine

       anderen Programmen, die der BJR anbietet, setzt die Teil-     ← Mitte Dezember 2020 – Ende Februar 2021

       nahme die Bereitschaft voraus, sich mit den jeweiligen        Argentinische Schüler_innen in Bayern

       Gegebenheiten des Gastlandes tolerant und offen aus-
       einanderzusetzen und die Sensibilität, das gegenseitige       → Mitte März bis Ende Mai 2021

       Verständnis und die Akzeptanz für interkulturelle Unter-      Bayerische Schüler_innen in Argentinien
       schiede aufzubringen.
            Die Schulen und Gastfamilien befinden sich zumeist       Preis: 2.300 Euro
       im Großraum Buenos Aires oder Córdoba, teilweise auch
       in ländlicheren Regionen im Landesinneren.                    Bewerbungsschluss 31. Mai 2020
            Erhöhte Sicherheitsrisiken bestehen bei der Teilnah-
       me am Schüleraustausch mit Argentinien nicht. Aller-          Partnerorganisation
       dings gilt es, die Verhaltensregeln der Gastfamilie und       Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schulen in
                                                                     Argentinien; Schirmherr: Deutsche Botschaft in
      -schule einzuhalten.                                           Buenos Aires
            Es bestehen pro Jahr ca. 40 Vermittlungsmöglichkeiten.
                                                                     Sachbearbeitung
      Im Teilnahmepreis inbegriffen _ Vorbereitungsveran-            Susanne Luther
      staltung, Gruppenflug München – Buenos Aires – Mün-
                                                                     tel 089/51458-48
      chen (ggf. erfolgen weitere Anschlussflüge in Argentinien
                                                                     luther.susanne@bjr.de
      falls erforderlich), Schulbesuch und Unterbringung in ei-
      ner Gastfamilie, Reisebegleitung auf der Hin- und Rück-
                                                                     Bewerbungsunterlagen
      reise, Versicherung im Ausland. •
                                                                     www.bjr.de/themen/internationales/
                                                                     individueller-schueleraustausch
WISSENS­
WERTES

Mehr Austausch
Teilnahmebedingungen
Ansprechpartner_innen
20   _ Wissenswertes

→→     Mehr Austausch

Neben dem klassischen Schüleraustausch im her-             ruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voran-
kömmlichen Sinne pflegen die meisten Schulen               bringen. Im Zentrum des neuen EU-Programms steht die
auch Partnerschaften zu Schulen im Ausland –               Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der trans-
eine weitere Möglichkeit, Kontakte im Ausland zu           nationalen Zusammenarbeit. Wichtig ist der Austausch
knüpfen.                                                   bewährter Praxis im Bildungs- und Jugendbereich.
                                                           → www.erasmusplus.de
E-Twinning
                                                           Deutsch-britische Partnerschaften
Elektronische Partnerschaften, sog. E-Twinnings, basie-
ren auf der Absprache von zwei Schulen, die in der Regel   Eine deutsch-britische Regierungsinitiative hat zur Grün-
zu einem bestimmten Thema für eine Zeit lang über das      dung der UK-German Connection geführt, die die Inten-
Internet zusammenzuarbeiten. Das kann auch klassen-,       sivierung deutsch-britischer Schul- und Jugendkontakte
stufen- und fächerübergreifend sein, so dass nicht nur     zum Ziel hat. Sie bietet umfangreiche Materialien, Projek-
der Englisch-, Spanisch oder Französischunterricht im      te und Förderungsmöglichkeiten für Schüler_innen, Lehr-
Vordergrund steht, sondern auch Lehrkräfte zum Thema       kräfte und Jugendliche. → www.ukgermanconnection.org
Biologie, Geographie, Geschichte, Sachkunde etc. betei-    Das Portal Schoolsonline vermittelt Schulpartnerschaften
ligt werden können.                                        in zahlreiche Länder. Es können auch Gesuche platziert
     Das Verwenden der Fremdsprache ist in diesem Fall     werden. → www.schoolsonline.britishcouncil.org
kein Selbstzweck, sondern stets für beide Schulen Mittel
zum Zweck. → www.etwinning.de
                                                           Deutsch-französische
Erasmus+                                                   Partnerschaften
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und          Mehr als 500 Schulen in Bayern haben eine Partnerschaft
Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die       mit einer französischen Schule und führen regelmäßig ei-
bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Ju-       nen Schüleraustausch durch. Hilfe zur Vermittlung von
gend und Sport sowie die europäischen Kooperations-        Schulpartnerschaften mit Frankreich bietet das Deutsch-
programme im Hochschulbereich zusammengefasst.             Französische Jugendwerk (DFJW). → www.dfjw.org
    Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kom-
petenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und
die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und be-
BJR _ Internationaler Schüleraustausch 2020/2021         21

Internet-Adressen                                           Großbritannien
                                                            Manche Familien verfügen nicht über die Möglichkei-
                                                            ten, eine_n Austauschschüler_in bei sich aufzunehmen,
                                                            möchten aber dennoch gern ihren Sohn bzw. ihre Tochter
→→ Aktion Bildungsinformation e. V. (ABI)                   eine Zeit lang ins englischsprachige Ausland schicken,
     www.abi-ev.de                                          sei es zu einem Sprachkurs, sei es für einen längeren Auf-
→→ Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorga-
                                                            enthalt. Derartige Vorhaben sind mit erheblichen Kosten
     nisationen www.aja-org.de
                                                            verbunden und machen eine sorgfältige Planung erfor-
→→ Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bildung für
                                                            derlich. Für viele Eltern und Schüler_innen ist es aller-
     Europa www.na-bibb.de
→→ Datenbank für internationale Jugendarbeit                dings schwierig, sich auf dem großen und relativ schwer
     www.dija.de                                            überschaubaren Markt der Sprachreiseveranstalter und
→→ Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)                 -vermittler zurechtzufinden. Eine kleine Hilfe kann die
     www.dfjw.org                                           von der Aktion Bildungsinformation e. V. herausgegebe-
→→ Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)                     ne Broschüre Englisch lernen in Europa sein (→ s. unten).
     www.dpjw.org                                                Darüber hinaus empfehlen wir zu prüfen, ob kom-
→→ Entwicklungspolitisches Schulaustausch­
                                                            munale bzw. regionale oder schulische Partnerschaften
     programm www.ensa-programm.com                         mit Großbritannien bestehen und ob Kreis- oder Stadt-
→→ Eurodesk – Beratung zu Mobilität in Europa
                                                            jugendringe internationale Jugendbegegnungen planen.
     www.eurodesk.de
→→ Europäischer Freiwilligendienst
                                                            Derartige Verbindungen beruhen auf dem Prinzip der Ge-
     www.go4europe.de
                                                            genseitigkeit. Diese Auslandsaufenthalte sind vergleichs-
→→ Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bun-      weise preisgünstig und ermöglichen die unmittelbare Be-
     desrepublik Deutschland e.V. (IJAB)                    gegnung mit Jugendlichen. •
     www.ijab.de
→→   Jugend für Europa www.jugendfuereuropa.de
→→   Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer
     Jugendaustausch ConAct www.conact-org.de
→→   Tandem – Koordinierungszentrum                              WEITERE INFOS
     deutsch-tschechischer Jugendaustausch                  VisitBritain
     www.tandem-org.de                                      www.visitbritain.com
→→   Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch            British Council
     GmbH (DRJA) www.stiftung-drja.de                       www.britishcouncil.de
→→   Wege ins Ausland für junge Leute (ein Projekt von      Aktion Bildungsinformation e. V. (ABI)
     IJAB) www.rausvonzuhaus.de                             Beratungstelefon 0711/22700-73
                                                            oder 0711/220216-32
→→   Deutscher Fachverband High School e.V.                 Zentrale 0711/220216-30
     www.dfh.org                                            info@abi-ev.de, www.abi-ev.de
→→   Stiftung Bayerisches Amerikahaus München (High
                                                            Die Broschüre „Englisch lernen in Europa“
     School Year in den USA)                                kann gegen eine Schutzgebühr von 16 Euro
     www.amerikahaus.de                                     bestellt werden.
22   _ Wissenswertes

Vereinigte Staaten – USA
Es gibt eine Reihe kommerzieller sowie gemeinnütziger            Die Aufhebung des Visumszwangs für Deutsche bei
Veranstalter, die schulbezogene Aufenthalte vermitteln,     Aufenthalten in den USA unter 90 Tagen gilt nicht bei län-
jedoch nicht auf Gegenseitigkeit. Angeboten werden          geren Schulbesuchsaufenthalten. Im Zweifelsfall sollte
sowohl kurzfristige Programme während der Ferien als        man sich unbedingt an das Generalkonsulat der Verei-
auch drei- bzw. sechsmonatige Programme und soge-           nigten Staaten von Amerika wenden (→ s. unten).
nannte Jahresaufenthalte für die Dauer eines Schuljahres.       Schüler_innen zwischen 15 und 17 Jahren können
Das Angebot ist umfangreich und schwer überschaubar.        u. U. ein Jahresstipendium für einen High School-Besuch
In vielen Fragen kann eine kleine Broschüre weiterhelfen,   über das sogenannte Parlamentarische Patenschafts-
die von der Verbraucherschutzorganisation Aktion Bil-       programm erhalten. Nähere Informationen hierzu erteilt
dungsinformation e.V. (ABI) unter dem Titel „Schuljahres-   die Verwaltung des Deutschen Bundestages (→ s. unten).
aufenthalte in den USA“ herausgegeben wird (→ s. unten).    Der Bewerbungsschluss für das Parlamentarische Pa-
     Viele bayerische Schulen unterhalten eine Partner-     tenschaftsprogramm ist etwa ein Jahr im Voraus jeweils
schaft mit einer amerikanischen High School. Im Rahmen      Anfang September. •
einer solchen Partnerschaft besteht ggf. die Möglichkeit
für längerfristige Aufenthalte in den USA. Dabei sollte
man in jedem Fall die Frage der Gebühren für den Schul-
besuch mit der amerikanischen Partnerschule vorher
klären. Dies gilt umso mehr, als seit 1996 eine Gesetz-
gebung in den USA in Kraft getreten ist, die die Zutei-
lung eines J1-Schüleraustauschvisums auf der Basis des           WEITERE INFOS
Formulars DS 2019 nur noch dann möglich macht, wenn         Aktion Bildungsinformation e. V. (ABI)
nachweislich die aufnehmende Schule bzw. die über-          Beratungstelefon 0711/22700-73
                                                            oder 0711/220 216 -32
geordnete Schulbehörde in vollem Umfang für die real        Zentrale 0711/220216-30
bestehenden Kosten entschädigt werden. Diese Kosten         info@abi-ev.de, www.abi-ev.de
werden von der Schulbehörde anhand des Jahressteuer-        Die Broschüre „Schuljahresaufenthalte
aufkommens, der Anzahl der Schüler_innen etc. errech-       in den USA“ kann gegen eine Schutzgebühr
                                                            von 16 Euro bestellt werden.
net. Die Gesetzgebung ist für die Schulbehörden bindend
                                                            Stiftung Bayerisches Amerikahaus
und hat besondere Bedeutung, wenn High School-Auf-          Beratungstelefon 089/552537-17
enthalte privat organisiert werden.                         (Mo – Mi, 14 – 17 Uhr)
                                                            Beratungstermin (ohne Anmeldung):
                                                            Mo, 14 – 17 Uhr
                                                            austausch@amerikahaus.de
                                                            www.amerikahaus.de
                                                            Amerikanisches Generalkonsulat München
                                                            tel 089/2888-0
                                                            Deutscher Bundestag
                                                            tel. 030/227-0
                                                            www.bundestag.de/ppp
BJR _ Internationaler Schüleraustausch 2020/2021       23

Frankreich
Mit unserem Nachbarland Frankreich gibt es eine Viel-        Voltaire-Programm
zahl von Jugendbegegnungen, die von Jugendverbän-            Dabei handelt es sich um ein einjähriges Austauschpro-
den, Jugendringen oder Jugendämtern veranstaltet             gramm auf Gegenseitigkeit (jeweils sechs Monate). Es
werden. Ferner sind Austauschprogramme im Rahmen             richtet sich an Schüler_innen der 9. und 10. Klasse (in
von Schul- und Städtepartnerschaften zu nennen. Das          Ausnahmefällen auch der 8. Klasse), i. d. R. von Schulen
Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert die           mit Sekundarstufe I und II, mit ausreichenden Sprach-
deutsch-französische Zusammenarbeit und Austausch-           kenntnissen und ausreichenden sonstigen schulischen
programme in den Bereichen der beruflichen, schu-            Leistungen. Die Partnervermittlung erfolgt durch das
lischen und außerschulischen Bildung. Für einzelne           DFJW und kann auch finanziell durch das DFJW unter-
Schüler_innen gibt es folgende Möglichkeiten eines           stützt werden. •
Schüleraustausches auf Gegenseitigkeit:

Brigitte-Sauzay-Programm
Es richtet sich an Schüler_innen der 8. bis 10. Klasse,
die seit mindestens zwei Jahren Französisch lernen. Die
Dauer des Aufenthalts beträgt drei Monate im jeweils an-
deren Land. Für Achtklässler, deren Frankreichaufenthalt
während der 8. Klasse stattfindet, kann der Aufenthalt
auf acht Wochen verkürzt werden. Der Zeitpunkt des Aus-
tausches wird in Abstimmung mit den verantwortlichen              WEITERE INFOS
Lehrkräften der beteiligten Schulen gewählt. Während         Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
ihres Aufenthalts sind die deutschen Schüler_innen in        tel 030/2887570
                                                             www.dfjw.org
der Familie ihres Austauschpartners untergebracht und
besuchen mindestens sechs Wochen lang den französi-          Aktion Bildungsinformation e. V. (ABI)
schen Unterricht. Im Gegenzug nehmen die deutschen           Beratungstelefon 0711/22700-73
                                                             oder 0711/220 216-32
Schüler_innen ihre_n französischen Partner_in in ihrer       Zentrale 0711/220216-30
Familie auf und besuchen gemeinsam mit ihm bzw. ihr          info@abi-ev.de, www.abi-ev.de
die Schule in Deutschland. Bei diesem Austausch suchen       Die Broschüre „Nach Frankreich der Sprache
sich die Schüler_innen selbst eine_n Partner_in über das     wegen“ kann gegen eine Schutzgebühr von
                                                             16 Euro bestellt werden.
Internetportal des Deutsch-Französischen Jugendwerks.
Der Aufenthalt im Gastland wird von den Schüler_innen
selbst organisiert. Dieses Programm kann vom Deutsch-
Französischen Jugendwerk mit einem Zuschuss zu den
Fahrtkosten unterstützt werden (→ s. rechts).
24    _ Wissenswertes

→→ Teilnahmebedingungen

1.    Veranstalter
Der Bayerische Jugendring (BJR) ist ein gemeinnütziger,             Eigenständige Reisen im Ausland ohne Einverständ-
öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendarbeit          nis der Gasteltern sind grundsätzlich nicht gestattet und
in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen          können zum Ausschluss des Teilnehmers bzw. der Teil-
Rechts; er erfüllt mit den vorliegenden Angeboten eine         nehmerin vom Programm führen; die durch den vorzeiti-
Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts            gen Abbruch entstehenden Kosten werden von der_dem
(§ 11 KJHG/SGB VIII). Die Angebote werden zu einem er-         Teilnehmer_in selbst getragen. Unter Umständen können
heblichen Teil mit öffentlichen Mitteln gefördert und sind     Sonderregelungen getroffen werden, diese müssen aber
mit einem pädagogischen Anspruch verbunden. Der                ausdrücklich vor Antritt der Reise bei den beteiligten
Bayerische Jugendring erzielt dabei keine Gewinne; er          Organisationen unter Angabe des Zeitraums und der
ist nicht kommerziellen Reiseveranstaltern gleichzuset-        Zieladresse beantragt und genehmigt werden; dadurch
zen. Der Bayerische Jugendring handelt als Veranstalter        entstehende Kosten tragen in diesen Ausnahmefällen die
bzw. als Vermittler im Auftrag des Bayerischen Staatsmi-       Teilnehmer_innen selbst. Die Gasteltern sind in dieser Zeit
nisteriums für Unterricht und Kultus (Schüleraustausch,        von der Aufsichtspflicht entbunden.
Schulaufenthalte), siehe Bekanntmachung zum Interna-
tionalen Schüleraustausch des Bayerischen Staatsminis-
teriums für Unterricht und Kultus vom 26. 1. 2010 Az.: I/6-5   3. Partnerorganisationen
S 4324-6.125 135 KWMBI 2010 S. 71.
                                                               Im Ausland werden die Programminhalte (s. Programm-
                                                               beschreibungen) von eigenverantwortlichen Partnern/
2. Programme                                                   Partnerorganisationen organisiert bzw. vermittelt. Der
                                                               BJR wählt seine Partnerorganisationen sorgfältig aus,
Der Umfang der Leistungen/Vermittlungen des Baye-              kann jedoch im Übrigen für deren Tätigkeiten keine Ver-
rischen Jugendrings ergibt sich aus den Programmbe-            antwortung übernehmen.
schreibungen sowie den dazugehörigen Unterlagen.                   Es ist dem BJR nicht in allen Ländern möglich mit
Jedes Programm sieht eine Mindestteilnehmerzahl von            staatlichen Dienststellen zusammenzuarbeiten.
fünf Personen vor, bei Nichterreichen besteht kein An-
spruch auf Durchführung des Programms. Soweit nicht
ausdrücklich in der Programmbeschreibung vermerkt, ist         4. Teilnehmer_innen
für jede Veranstaltung München Programmort, d. h. die
Anreise bis München und Heimreise ab München müs-              Der_die Teilnehmer_in muss das für das jeweilige Pro-
sen von den Teilnehmenden selbständig organisiert und          gramm vorgeschriebene Alter und seinen bzw. ihren
durchgeführt werden.                                           Wohnsitz in Bayern haben und grundsätzlich eine Schu-
BJR _ Internationaler Schüleraustausch 2020/2021        25

le in Bayern besuchen. Von den Teilnehmer_innen wird         der Aufnahme 18 Jahre und älter sind, dem Bayerischen
erwartet, dass sie das jeweilige Programm mitgestalten       Jugendring vor Aufnahme des Gegenbesuchs ein erwei-
und sich daran beteiligen.                                   tertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorlegen.
     Soweit Vorbereitungsveranstaltungen angeboten
werden, ist die Teilnahme daran verpflichtend. Jede_r
Teilnehmer_in muss im Übrigen die Voraussetzungen des        6. Bewerbung, Abschluss des
jeweiligen Programms erfüllen, die in der Programmbe-
                                                                Vertrages
schreibung enthalten sind.
                                                             Bewerbungen zu den Programmen sind doppelt, einmal
                                                             ausgedruckt und unterschrieben sowie einmal digital
5. Pflichten der Gastfamilie beim                            und unterschrieben, einzureichen. Bei Minderjährigen
                                                             ist die Unterschrift aller Personensorgeberechtigten er-
   Gegenbesuch
                                                             forderlich. Mit der Bewerbung erkennt der_die Teilneh-
Mit der Teilnahme an einem Programm auf Gegen-               mer_in die Teilnahmebedingungen verbindlich an.
seitigkeit verpflichtet sich die deutsche Familie,               Zum rechtswirksamen Abschluss des Vertrages er-
den_die ausländischen Partner_in für den vorge-              hält jede_r Teilnehmer_in eine Teilnahmebestätigung
sehenen Zeitraum aufzunehmen, zu verpflegen, zu              bzw. Vermittlungsbestätigung (schriftlich oder elektro-
betreuen, für die Schulwegskosten aufzukommen                nisch), welche diese_r an den Bayerischen Jugendring
und den ausländischen Gast vom Programmort ab-               unterschrieben zurückschicken muss. Bei Minderjähri-
zuholen und bei Abreise zurückzubringen. Außerdem            gen ist die Unterschrift aller Personensorgeberechtigten
verpflichtet sich die deutsche Familie bei Nichtantreten     erforderlich.
des ursprünglich vermittelten Gegenbesuchs eine ad-               Die Teilnahme an Veranstaltungen auf Gegenseitig-
äquate Ersatzperson aus dem Ausland auf Vorschlag des        keit (Austausch von Familie zu Familie, Schulbesuch auf
Bayerischen Jugendrings aufzunehmen. Die beteiligten         Gegenseitigkeit) ist nur möglich, wenn ein_e geeignete_r
Organisationen können keine Aufwandsentschädigung            Partner_in im Ausland gefunden und vermittelt werden
leisten, wenn eine Familie höhere Ausgaben hatte als         kann und diese_r dem Vermittlungsvorschlag ebenfalls
die andere oder wenn ein Austausch abgebrochen wird –        zustimmt. Die Benennung eines anderen Partners bzw.
unabhängig der Beweggründe – und ein Gegenbesuch             einer Partnerin ist in der Regel nicht möglich. Unsere
nicht stattfinden kann. Desgleichen haften die betei-        Partner im Ausland verpflichten sich, die Original-Bewer-
ligten Organisationen nicht für Schäden oder even-           bungsunterlagen datenschutzrechtlich zu vernichten,
tuelle Konflikte jedweder Natur zwischen den Famili-         sollte dem Vermittlungsvorschlag nicht zugestimmt wer-
en. Streitfälle bezüglich Übernahme und Aufteilung           den. Eine Rückforderung der Original-Bewerbungsunter-
der Kosten müssen von den Familien selbst geregelt           lagen ist also in diesem Fall nicht möglich.
werden und können nicht von den Organisationen
gelöst werden. Allenfalls ist der Bayerische Jugend-
ring hier beratend tätig. Bei allen Programmen auf
Gegenseitigkeit müssen alle Personen, die im Haushalt
der aufnehmenden Familie wohnen und zum Zeitpunkt
26   _ Wissenswertes

7.    Zahlungsbedingungen                                    steht nicht. Der Bayerische Jugendring kann vom Vertrag
                                                             zurücktreten, wenn die Durchführung des Programms
Der Teilnahmepreis und ggf. Anzahlungen sind innerhalb       infolge beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer,
von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Zahlungs-       außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder
aufforderung fällig, die abzuwarten ist. Wenn dort keine     beeinträchtigt wird, wie z. B. durch Krieg, Streik, innere
Zahlungsfristen genannt werden, ist der Teilnahmepreis       Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturka-
14 Tage vor Beginn des Programms (Abreisetag in Mün-         tastrophen, Zerstörung von Unterkunftsstätten, Rücktritt
chen) fällig.                                                der Parteiorganisationen u. ä. Eine Kündigung wegen
                                                             höherer Gewalt bleibt für beide Vertragspartner unbe-
                                                             rührt. Der Bayerische Jugendring unterrichtet den_die
8. Pass, Visa, Zoll, Devisen- und                            Teilnehmer_in unverzüglich von Reiseabsagen bei Nicht-
                                                             erreichen der Mindestteilnehmerzahl, höherer Gewalt
   Gesundheitsvorschriften
                                                             oder bei erheblichen Änderungen. Bereits getätigte Zah-
Der_die Teilnehmer_in ist für die Einhaltung der Pass-,      lungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst         Änderungen, die bei dem_der Teilnehmer_in
verantwortlich. Er bzw. sie sorgt für die notwendigen Aus-   während des gesamten Programms (ab Eingang der
weispapiere, Impfnachweise und sonstigen Bescheini-          Bewerbungsunterlagen beim Bayerischen Jugend-
gungen. Bei Nichtbeachtung trägt der_die Teilnehmer_in       ring) eintreten und eine erhebliche Auswirkung auf
die Folgen und die damit verbundenen Kosten. Nähere          die Durchführung des Programms haben, wie z. B.
Informationen sind in der jeweiligen Programmbeschrei-       Gesundheitszustand (körperliche und psychische
bung bzw. den Bewerbungsunterlagen enthalten.                Erkrankungen), Wohnort, Kontaktdaten, elterlicher
                                                             Haushalt, Geschwister, Wohnsituation, Schule, etc.
                                                             sind dem Bayerischen Jugendring unverzüglich mit-
9. Änderungen                                                zuteilen. Ein bewusstes Verschweigen kann zum so-
                                                             fortigen Ausschluss des_der Teilnehmer_in vom Pro-
Änderungen oder Abweichungen einzelner Programmin-           gramm führen; die durch den vorzeitigen Abbruch
halte, die nach Vertragsabschluss eintreten, sind ge-        entstehenden Kosten (z. B. frühzeitige Rückreise)
stattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Ge-         werden von dem_der Teilnehmer_in selbst getragen.
samtzuschnitt des Programms nicht beeinträchtigen                 Individuelle An- und Abreisetermine sind grund-
(z. B. Änderungen der Reiseroute oder Wechsel des            sätzlich nicht gestattet und führen zum sofortigen
Leistungsträgers). Das Gleiche gilt für Leistungen bzw.      Ausschluss aus dem Programm.
Programminhalte, die der BJR lediglich vermittelt. Der
Bayerische Jugendring behält sich vor, Veranstaltungen
abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht
gewährleistet werden können. In diesem Fall werden alle
bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Ein weitergehen-
der Anspruch des_der Teilnehmer_in insbesondere auf
Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung be-
BJR _ Internationaler Schüleraustausch 2020/2021        27

10. Versicherungen                                            13. Rücktritt der_des Teilnehmer_in
Der Bayerische Jugendring vermittelt für alle Teilnehmer_     Vor Reisebeginn kann der_die Teilnehmer_in durch Erklä-
innen für den Zeitraum des Programms Versicherungen,          rung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines
deren Inhalt und Umfang sich aus dem Versicherungs-           Rücktritts kann der Bayerische Jugendring den vereinbar-
merkblatt ergeben. Die Kosten für diese Versicherungen        ten Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen
sind im Teilnahmepreis inbegriffen (Haftpflicht, Rechts-      verlangen. Benennt der_die Teilnehmer_in rechtzeitig
schutz, Krankheit, Unfall, Gepäck). Jede_r Teilnehmer_in      eine geeignete Ersatzperson, so werden dem_der ur-
erhält das Versicherungsmerkblatt zusammen mit den            sprünglichen Teilnehmer_in die Mehrkosten auferlegt,
Teilnahmebedingungen. Vertragspartner werden aus-             die durch den Teilnehmerwechsel entstehen. Über die
schließlich die Teilnehmer_innen und die Versicherung.        individuelle Eignung der benannten Ersatzperson ent-
                                                              scheidet der BJR nach eigenem Ermessen. Für den ver-
                                                              einbarten Reisepreis haftet die Ersatzperson und der_die
11. Aufsichtspflicht/Reiseleitung                             ursprüngliche Teilnehmer_in gesamtschuldnerisch.
                                                                   Bei Rücktritt aufgrund von Krankheit ist unverzüg-
Die Programme des Bayerischen Jugendrings werden              lich ein ärztlicher Nachweis zu erbringen; in diesem Fall
von sorgfältig ausgewählten und ausgebildeten Reiselei-       kann der Teilnehmerpreis abzüglich der anfallenden Stor-
ter_innen während des in den Programmbeschreibungen           nogebühren (inkl. der anfallenden Stornogebühren des
angegebenen Zeitraums betreut. Die Reiseleiter_innen          Reisebüros) zurückerstattet werden. Das gleiche gilt für
sind gegenüber Minderjährigen während dieser Zeiten           Rücktritte aufgrund höherer Gewalten wie z. B. Todesfall
aufsichtspflichtig; während des Aufenthaltes im Ausland       in der Familie, Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien,
üben die Gastfamilien die Aufsichtspflicht aus.               hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Zerstö-
                                                              rung von Unterkunftsstätten u. ä.
                                                                   Für den Fall, dass ein Flug selbstverschuldet, z. B.
12. Mängel/Mitwirkungspflichten                               aufgrund von verspäteter Anreise oder ungültigem Rei-
                                                              sepass etc., nicht angetreten werden kann, ist der_die
Treten während der Programmdurchführung wesent-               Teilnehmer_in verpflichtet, die Umbuchung bei unse-
liche Mängel auf, so ist der_die Teilnehmer_in ver-           rem Partnerreisebüro selbständig vorzunehmen und für
pflichtet, seine bzw. ihre Beanstandung unverzüg-             mögliche anfallende Kosten selbst aufzukommen. Die
lich dem Bayerischen Jugendring bzw. der örtlichen            individuelle An- bzw. Rückreise erfolgt dann auf eigene
Partnerorganisation zur Kenntnis zu geben. Der_die            Verantwortung.
Teilnehmer_in ist verpflichtet, bei auftretenden Störun-           Bei vorzeitigem Abbruch während des Auslands-
gen/Mängeln im Rahmen der gesetzlichen Schadensmin-           aufenthaltes besteht kein Anspruch auf Vermittlung
derungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder         eines Ersatzpartners seitens der Organisationen
gering zu halten. Der Bayerische Jugendring wird sich bei     oder auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Etwaige
Störungen/Mängeln innerhalb angemessener Frist um             anfallende Kosten wie z. B. Flugumbuchungen oder
Abhilfe bemühen. Der_die Teilnehmer_in ist verpflichtet,      Abholung durch einen Elternteil sind von dem_der
angebotene gleichwertige Ersatzleistungen anzunehmen.         Teilnehmer_in selbst zu tragen.
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