Herzlich willkommen! Einschulungsunterlagen

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Herzlich willkommen!

>>>Einschulungsunterlagen
Berufskolleg Südstadt
Einschulungsunterlagen zum DOWNLOAD auf www.bksuedstadt.de

Inhaltsverzeichnis
Einschulungsunterlagen (Exemplar für die Auszubildenden) .......................................... 3

Kontaktdaten ................................................................................................................... 4

Informationen zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 ..................................................... 5

Allgemeine Informationen zur Schule - BKS Infobrief...................................................... 6

Schulordnung .................................................................................................................. 8

Regelung des Schulgesetzes (bzgl. Rauchen, Drogen und Gewalt) ............................... 9

Verhalten bei Unterrichtsversäumnissen                             (s. hier auch Hinweise der einzelnen

Bildungsgänge der Berufsschule) .................................................................................. 10

Leistungsüberprüfung verpasst? - Was ist zu tun? ............................................................ 11

Weitere Informationen zum Gebrauch von Mobiltelefonen und digitalen Medien ................ 12

EDV-Nutzerordnung Stand 01.05.2021: Präambel...................................................... 13

A.       Benutzerordnung ................................................................................................. 13

B.       Schlussvorschriften ............................................................................................. 15

Hinweise zum Infektionsschutz ..................................................................................... 16

Ansprechpartner bei finanziellen Angelegenheiten                                 Befreiung von den Kosten für

Schulbücher, Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen für ......................................... 17

Hinweise zum Datenschutz (BASS) .............................................................................. 18

Termine Schuljahr 2021/22 ........................................................................................... 25

Einschulungsunterlagen (Exemplar mit Unterschr.zur Rückgabe an Klassenleitung) ... 27

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Einschulungsunterlagen Berufsschule

Einschulungsunterlagen (Exemplar für die Auszubildenden)

Name:

                                           Kenntnis genommen / Unterschrift
  Unterlagen                               (bei Minderjährigen Unterschrift
                                           der/des Erziehungsberechtigten)

  Schulordnung

  Verhalten bei Unterrichtsversäumnissen
                                           EH: bitte zusätzliche Informationen beachten und unterschreiben!

  Versäumnis von Leistungsüberprüfungen

  Regelungen des Schulgesetzes
  (bzgl. Rauchen, Drogen / Gewalt)

  Informationen zum Gebrauch von
  Mobiltelefonen und digitalen Medien

  EDV-Nutzerordnung

  Informationen zum Infektionsschutz

  Informationen der Sozialarbeiterin

  Hinweise zum Datenschutz

Köln,

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Kontaktdaten
Berufskolleg Südstadt                   Telefon: 0221 340263 0
Zugweg 48                               Fax: 0221 3761942
50677 Köln                              Homepage: www.bksuedstadt.de
                                        E-Mail: info@bksuedstadt.de

Schulleitung:                           Herr OStD Volker Brumann

Stellvertretende Schulleitung:          Frau StD’ Monika Wenzel

Bildungsgangleitung Sozialversicherung und Arbeitsmarktdienstleistung
Frau StD‘ Andrea Küpper
E-Mail: andrea.kuepper@bksuedstadt.de
Telefon: 0221 340263 29

Bildungsgangleitung Einzelhandel und Personaldienstleistung
Frau StD‘ Dorit Neander
Telefon: 0221 340263 19
E-Mail: dorit.neander@bksuedstadt.de

Ansprechpartner/in Einzelhandel
Frau Eva Sauer, StR‘
E-Mail: eva.sauer@bksuedstadt.de
Telefon: 0221 340263 19

Ansprechpartner/in Personaldienstleistung
Herr OStR Baris Toprak
E-Mail: baris.toprak@bksuedstadt.de
Telefon: 0221 340263 29

Bildungsgangleitung Individualversicherung
Frau StD‘ Sabine Camiciottoli
E-Mail: sabine.camiciottoli@bksuedstadt.de
Telefon: 0221 340263 26

Ansprechpartner Ausbildungsvorbereitung (Teilzeit/Träger)
Herr OStR Christoph Baß
E-Mail: christoph.bass@bksuedstadt.de
Telefon:0221 340263 19

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Informationen zu Beginn des Schuljahres 2021/2022
Liebe Auszubildende,

wir heißen Sie im Berufskolleg Südstadt in Köln zu Beginn des neuen Schuljahres herzlich willkommen!

Mit dem Start in die Ausbildung beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt Das Berufskolleg Südstadt als
Partner im Rahmen der dualen Ausbildung wird Sie auf diesem Weg begleiten. Wir möchten Ihnen für Ihre
Ausbildung viel Erfolg wünschen.

Insgesamt besuchen ca. 2300 Schüler*innen unsere Schule, davon ca. 1500 Auszubildende im Block- oder
Teilzeitunterricht, 800 Vollzeitschüler*innen und ca. 200 Studierende im Abendunterricht unserer Fach-
schulen. Täglich besuchen ca. 1300 Schüler*innen das Berufskolleg Südstadt, die von 120 Lehrkräften
unterrichtet werden.

Wir möchten Sie auf einen erfolgreichen Berufsschulabschluss vorbereiten und Ihren Start in das Berufs-
leben unterstützen. Als Europaschule bieten wir Ihnen neben der schulischen Ausbildung weitere Zu-
satzqualifikationen wie z. B. ein berufsbezogenes Sprachenzertifikat oder EU-finanzierte Auslandspraktika
an. Unser Ziel ist es daher, Ihnen neben berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten eine allgemeine
Handlungskompetenz zu vermitteln.
Für seine internationale Ausrichtung ist das Berufskolleg Südstadt als „Europaschule in NRW“ ausgezeich-
net worden (s. o.) und hat für sein Konzept „Mit individueller Förderung zu beruflichen Erfolgen“ die Aus-
zeichnung als Gütesiegelschule erhalten. „Vorbildlich ist das Beratungssystem der Schule, das keinen
Schüler und keine Schülerin allein lässt. Das Berufskolleg Südstadt ermöglicht seinen Lernenden Selbst-
bestimmung, Verantwortung und Zufriedenheit.“, so die Begründung der Jury. In zentralen Abschlussprü-
fungen konnten unsere Schüler*innen und Auszubildenden häufig überdurchschnittliche Leistungen erzie-
len.
Wir wünschen uns für Sie die gleichen Erfolge, die jedoch nur mit guter Teamarbeit zu erreichen sind. Eine
hohe Fachkompetenz ist hierfür genauso wichtig wie eine ausgeprägte Sozialkompetenz. Daher erwarten
wir von Ihnen allen die Bereitschaft zum offenen Dialog, ein respektvolles Miteinander und die aktive Ge-
staltung eines positiven Lern- und Arbeitsklimas. Wir wollen, dass Sie sich an unserer Schule wohlfühlen
– eine Voraussetzung dafür, dass Sie sich möglichst frei entfalten, motiviert lernen, gerne arbeiten und
Leistungen erbringen können.

Auf unseren Internetseiten (www.bksuedstadt.de) finden Sie alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten
rund um unser Berufskolleg. Auf der Seite „Service“ können Sie den Stundenplan Ihrer Klasse mit Vertre-
tungen der laufenden Woche einsehen. Das Kennwort erhalten Sie von Ihrer Klassenleitung. Nachrichten
der Schülervertretung werden veröffentlicht unterwww.facebook.com/BerufskollegSuedstadt. Bald - evtl.
schon zum neuen Schuljahr - gibt es auch eine neue Homepage für das BK Südstadt. Ihre Klassenleitung
informiert Sie zeitnah über Änderungen.

Der BKS-Infobrief 08/2021 soll Ihnen den Start an unserer Schule erleichtern. Hier finden Sie u.a. die
Stichworte Ansprechpartner, Bibliothek, Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenunterstützung am Nachmit-
tag, Pausenregelung, Selbstlernzentrum. Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Klassenleitungen gerne zur Verfü-
gung.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen des BKS - Infobriefes und der zusammengestellten Unterla-
gen und eine erfolgreiche sowie schöne Zeit im BK Südstadt.
Herzliche Grüße

 Schulleiter                           stellv. Schulleiterin

                                                                                     5
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Allgemeine Informationen zur Schule - BKS Infobrief
1. Ansprechpartner/innen

 Es helfen Ihnen gerne:              Schulsekretariat 1.OG: Frau I.Cassin, Frau H.Kronauer, Frau
                                     S.Schlösser, Frau D.Schöbel
                                     Organisatorische Unterstützung im Schulalltag:
                                     Herr Steinbach, Raum A119, Herr Porschen, Raum B002
                                     Schulhausmeister: Frau Michels bzw. Herr Michels
 Unterstützung Ihrer Interessen      Neben Ihren Klassenleitungen und Fachlehrer*innen stehen Ihnen
 und Beratung bei Problemen          weitere Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Im Flurbereich des
                                     Erdgeschosses im Hauptgebäude finden Sie Namen mit Fotos,
                                     Sprechzeiten und weitere Informationen:
                                     SV-Lehrer*innen: Herr Karakaya, Frau Laws
                                     Beratungsteam: Frau Castelli, Frau Dr. Wolf, Frau Schreiber-
                                     Klinke (IFK_FM_IB), Herr Oehl, Herr Kleinert, Herr Nolte
                                     Sozial/Sonderpädagogin: Frau Schleiffer (1. Etage, Raum A122)
                                     Frau Rosenkranz (3.Etage A309)
 Sicherheit im Schulgebäude          Sicherheitsbeauftragter der Schule sind Herr Braam und Herr
                                     Steinbach. Informieren Sie bei Unfällen unverzüglich eine Lehrkraft,
                                     den Hausmeister oder das Sekretariat.
 Bücher, Internet, allein oder ge-   Die Schulbibliothek im Raum A024 ist i. d. R. während der 1. und
 meinsam lernen …                    2. Pause geöffnet. Ansprechpartnerinnen sind Frau Hüne und Frau
                                     Langer.
                                     Das Selbstlernzentrum mit PC-Arbeitsplätzen im Erdgeschoss
                                     Hauptgebäude ist in der Regel montags bis donnerstags ab 13:25
                                     bis 15:50 Uhr geöffnet (Räume A025, A005). Freitags ist das Selbst-
                                     lernzentrum von 13:25 bis 14:10 Uhr geöffnet.
                                     Hausaufgabenunterstützung wird in der Regel montags bis don-
                                     nerstags ab 14:10 bis 15:50 Uhr im Erdgeschoss Hauptgebäude
                                     (A006, A007) angeboten. Ansprechpartner ist Herr Steinbach.
 Internationale Kontakte             Frau Prokop gibt Ihnen gerne Auskunft über einzelne Länder- und
                                     Austauschprogramme.

 Orientierungsangebote nach der      Das Berufskolleg Südstadt verfügt über vielfältige Kontakte zu
 Ausbildung                          Hochschulen.
                                     Studienangelegenheiten: Herr Neeb, Frau Dr. Hagenhoff
                                     Aktuelle Informationen finden Sie im Schaukasten im 1. Treppen-
                                     aufgang und auf unserer Homepage.
 Homepage, Facebook                  Unsere Schulhomepage mit aktuellen Infos: www.bksuedstadt.de
                                     Informationen der SV: www.facebook.com/BerufskollegSuedstadt

 Vertretungsplan                     Aushang im Hauptgebäude 1. Etage. Auf den Bildschirmen in den
                                     Fluren finden Sie ebenfalls aktuelle Vertretungsinformationen. Über
                                     unsere Homepage können Sie den Stundenplan Ihrer Klasse der
                                     laufenden Woche einsehen. Ansprechpartnerin: Frau Wenzel, 1.
                                     Etage, Raum A 103

2. BKS plus - Sprachen, Computer, Sport, Bibliothek, Schülerfirma und …

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In den verschiedenen Bildungsgängen bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Zusatzqualifikationen und Ar-
beitsgemeinschaften an. Flyer in der Auslage neben dem Selbstlernzentrum informieren über die Ange-
bote. Auf Wunsch und bei ausreichendem Interesse können auch gerne neue AGs gegründet werden.

3.   Grundsätze der Leistungsbewertung
Das Schulgesetz NRW unterscheidet zwischen zwei Beurteilungsbereichen, den „schriftlichen Arbeiten“
(Klausuren) und den „sonstigen Leistungen“ (z. B. mündliche Arbeit, Referat, Gruppenarbeit und Präsen-
tation, Erkundungsauftrag, vorbereitende Hausaufgaben). Die Klassenleitungen und Fachlehrer*innen er-
läutern Ihnen zu Beginn des Schuljahres die Regelungen des Bildungsganges und der einzelnen Fächer
und informieren Sie rechtzeitig über Ihren Leistungsstand.
Aktive Mitarbeit sowie regelmäßiges und pünktliches Erscheinen sind die Voraussetzung für ein erfolgrei-
ches Lernen. Bedenken Sie bitte, dass unentschuldigtes Fehlen als Leistungsverweigerung angesehen
werden kann.

4.   Auch Vertretungsunterricht ist Unterricht
Das Vertretungskonzept ist im regen Austausch mit dem Kollegium und der Schülervertretung entstanden.
Zahlreiche Ideen wurden gesammelt und verschiedene Standpunkte gegenübergestellt.
Es liegt in der Natur der Sache, dass Vertretung immer mit einer Abweichung vom regulären Stundenplan
verbunden ist und so – insbesondere in Randstunden - bisweilen in Frage gestellt wird. Unser Ziel ist es,
den Unterrichtsausfall zu minimieren, damit Ihre schulischen Ziele möglichst erreicht werden.
Die Vertretungsplaner*innen (Frau Wenzel, Frau Osburg, Herr Kraus) sind um sinnvolle Regelungen be-
müht und offen für Ihre Anregungen. Es wird selbstverständlich erwartet, dass Sie am Vertretungsunterricht
teilnehmen, auch wenn der/die zuständige Fachlehrer/in nicht anwesend ist. Gerade auch Vertretungsstun-
den eignen sich für ein selbstständiges Erarbeiten oder Üben von Inhalten mit gegenseitiger Unterstützung
innerhalb der Klasse.
Informieren Sie sich (oder die Klassensprecher) täglich über den Vertretungsplan. Sollte eine Lehrkraft
spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse sein, muss das Schulsekretariat oder
die Schulleitung durch die Klassensprecher*innen benachrichtigt werden. Nur so kann rechtzeitig eine Ver-
tretung organisiert werden.

5.   Klare Vereinbarungen zu Unterrichtsräumen, Pausenaufenthalt und Sicherheit
Im Berufskolleg Südstadt arbeiten täglich ca. 1300 Schüler*innen und 120 Lehrkräfte. Verbindliche Verein-
barungen sind unerlässlich, um ein erfolgreiches Arbeiten in einer so großen Gemeinschaft zu gewährleis-
ten. Die Regeln unserer Schulordnung schaffen Transparenz und helfen, sich in unserer Schule schnell zu
orientieren.
Das Schulgebäude und die Unterrichtsräume sollen allen Schüler*innen, Auszubildenden und
Lehrer*innen gute Arbeitsbedingungen bieten. Wir erwarten, dass sich alle für die Ordnung und Sauber-
keit der Räume mitverantwortlich fühlen. Dies gilt gerade auch für die PC-Arbeitsplätze in den Klassen-
und Fachräumen.
In den Pausen ist der Aufenthalt in den Klassenräumen grundsätzlich nicht erlaubt. In der ersten und
zweiten Pause ist ein Aufenthalt nur im Flurbereich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes und auf der 1.
Etage im Bereich zwischen dem Lehrerzimmer und dem Büro zulässig. Bei schlechtem Wetter dürfen Sie
sich im gesamten Flurbereich des EG und 1. Stocks aufhalten.
Für den Fall eines Feueralarms verlassen Sie das Schulgebäude. Auf Fluchtwege und Sammelpunkte
werden Sie hingewiesen. Bei anderen Gefahrensituationen verbleiben alle in den Unterrichtsräumen und
verschließen diese. Ausführliche Informationen erhalten Sie von Ihren Klassenleitungen.

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Schulordnung
Diese Schulordnung enthält Regelungen, die speziell unsere Schule betreffen, und ergänzt das
Schulgesetz NRW (SchulG v. 1.8.2006).

"Das grundsätzliche Ziel unserer schulischen Arbeit ist es, allen Schüler*innen eine umfassende
Bildung zu vermitteln. Rahmenbedingung dafür ist, dass sich alle am Schulleben Beteiligten wohl
fühlen. Menschen, die sich wohl fühlen, haben weniger Konflikte, gehen toleranter miteinander
um, sind leistungsbereiter und leistungsfähiger." (Auszug aus dem Leitbild unseres Schulprogramms)

Schulleitung, Lehrerkollegium und Schülervertretung erwarten, dass unsere Schüler*innen dieses Leitbild
unserer Schule respektieren. Gewalt, in welcher Form auch immer, ist kein Mittel der Konfliktlösung. Weg-
schauen ist mangelnde Zivilcourage. Wer das Prinzip des friedvollen Miteinanders verletzt, muss wissen,
dass wir dies nicht dulden und konsequent Ordnungsmaßnahmen, bis hin zur Entlassung von der Schule,
anwenden werden.

1.   Die erste Unterrichtsstunde beginnt um 8:00 Uhr. Klingelzeichen weisen auf den Unterrichtsbeginn
     hin. Wenn die Lehrerin/der Lehrer nach Stundenbeginn nicht in der Klasse erscheint, benachrichtigt
     die Klassensprecherin / der Klassensprecher nach ca. 10 Minuten das Schulsekretariat.

2.   Vertretungspläne werden durch Aushang neben Raum A105, auf den Infobildschirmen und über
     unsere Homepage auf der Seite „Service“ bekannt gegeben.

3.   Sollte Schülereigentum in der Schule beschädigt worden oder abhandengekommen sein, meldet
     der/die Betroffene diesen Schaden unverzüglich im Büro, um eventuelle Schadensersatzansprüche
     zu sichern.

4.   Die Klassenräume dürfen während des Unterrichts und zwischen den Unterrichtsstunden nur in be-
     sonders dringenden Fällen verlassen werden. Essen ist grundsätzlich während des Unterrichts ver-
     boten.

5.   Während der ersten beiden Pausen verlassen alle Schüler*innen den Klassenraum und begeben sich
     grundsätzlich in die Pausenräume: Schulhof, Schüleraufenthaltsräume und Erdgeschoss des Haupt-
     gebäudes. Ein Aufenthalt im Flurbereich zwischen Sekretariat und Lehrerzimmer ist in begründeten
     Fällen möglich. Alle Klassenräume werden während aller Pausen abgeschlossen und sollten in die-
     ser Zeit gelüftet werden. Das Licht ist auszuschalten.

6.   Den Hofdienst und Flurdienst für die Grobreinigung übernehmen die einzelnen Klassen nach be-
     sonderem Plan und Mitteilung durch die Klassenleitung. Die Einweisung erfolgt durch das Haus-
     meisterpaar.
7.   Unfälle während des Unterrichts, der Pausen, der Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg
     melden Betroffene oder Zeugen unverzüglich oder - sollten sich Unfallfolgen erst später zeigen -
     nach dem Feststellen im Schulsekretariat.

8.   Wer in den Pausen oder in Freistunden das Schulgelände verlässt, verliert den Haftungs- und Un-
     fallschutz der Schule.

9.   Im Schulgebäude, auf dem Schulhof sowie für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgrund-
     stückes (z. B. Tagesausflüge oder Klassenfahrten) gilt generell ein Rauchverbot. Der Verkauf, Aus-
     schank und Konsum von Alkohol sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ausnahmen er-
     folgen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung.

10. Handys sind während der Unterrichtszeit (mit Ausnahme der offiziellen Pausen) im Gebäude aus-
    zuschalten.

11. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen und der
    eigene Platz ist zu reinigen.

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12. Für Schüler*innen gilt ein grundsätzliches Parkverbot auf dem gesamten Schulgelände. Zweiradfahr-
    zeuge der Schüler*innen dürfen nur auf der Parkfläche vor der Aula abgestellt werden. In besonderen
    Einzelfällen (z.B. Körperbehinderung) können auch PKW mit Erlaubnis der Schulleitung dort parken.

13. Mit schuleigenen Gegenständen, Einrichtungen und Anlagen ist sorgsam umzugehen.

14. Veröffentlichungen am „Schwarzen Brett“ müssen von der Schulleitung genehmigt werden.

15. Die Schulordnung gilt auch für die           Mobilklassenräume      sowie   für       die   Außenstellen
    Loreleystraße und ggf. noch Bonner Wall.
Die vorliegende Schulordnung wurde von der Schulkonferenz beschlossen.

Köln, 01. August 2021

gez. Volker Brumann, Schulleiter

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Regelung des Schulgesetzes (bzgl. Rauchen, Drogen und Gewalt)
Rauchfreie Schule
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände und im Zusammenhang mit Schulveranstaltungen
außerhalb des Schulgeländes (zum Beispiel Tagesausflüge und Klassenfahrten) gilt ein generel-
les Rauchverbot. Bitte rauchen Sie auch nicht vor dem Schulgelände, z.B. auf den Gehwegen.
Sie würden damit Ihre eigene Sicherheit und die von Passanten gefährden. Außerdem verlieren
Sie beim Verlassen des Schulgeländes während der Pausen oder in Freistunden Ihren gesetzli-
chen Versicherungsschutz. (s. Schulordnung)

Keine Toleranz gegenüber Drogen und Gewalt
Es ist sicher auch in Ihrem Interesse, dass das Berufskolleg Südstadt eine drogen- und gewalt-
freie Schule ist und bleibt. Das Mitbringen, der Handel und der Genuss von Alkohol und Drogen
sind streng untersagt. Aus diesem Grunde hat die Schulkonferenz beschlossen, dass es solchen
Delikten gegenüber, keine Toleranz gibt.

gez. Volker Brumann
Schulleiter

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Verhalten bei Unterrichtsversäumnissen
(s. hier auch Hinweise der einzelnen Bildungsgänge der Berufsschule)

Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Lernprozess ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Für
den Fall, dass sich Ihre Abwesenheit nicht vermeiden lässt, wie zum Beispiel bei einer Erkrankung, beach-
ten Sie bitte die folgenden Hinweise.
Versäumte Unterrichtsinhalte müssen Sie selbstständig nacharbeiten. Sollten Sie Schwierigkeiten beim
Nacharbeiten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Lehrer*innen. Diese werden sich bemühen, Ihnen zu
helfen.

1. Schulversäumnisse sind unverzüglich mitzuteilen und schriftlich zu begründen. Beachten Sie
   bitte folgende Regeln:
    ▪    Bei Nichtteilnahme am Unterricht aufgrund von Erkrankung oder anderen nicht vorhersehbaren
         Gründen benachrichtigen die Erziehungsberechtigten bzw. die Auszubildenden unverzüglich über
         das Schulsekretariat die Klassenleitung.
    ▪    Nach Beendigung des Schulversäumnisses ist der Klassenleitung unaufgefordert eine schriftliche
         Entschuldigung mit Sichtvermerk des Ausbildungsbetriebs auszuhändigen (spätestens innerhalb
         einer Woche nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs). Nicht Volljährige Auszubildende können
         nur durch Erziehungsberechtigte entschuldigt werden.
    ▪    Fehlt eine/r Auszubildende/r über einen längeren Zeitraum, so ist spätestens am ersten Tag der
         zweiten Woche eine Zwischenmitteilung vorzulegen (postalisch, per Fax oder per E-Mail an
         info@bksuedstadt.de
    ▪    Bestehen begründete Zweifel, dass der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurde,
         kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attestes über Ihre Schulunfähigkeit verlangen. Die
         Bescheinigung wird nur mit der Unterschrift des Arztes anerkannt.
    ▪    Bei angesetzten Leistungsüberprüfungen (z.B. Klassenarbeit, Test, Referat etc.) besteht At-
         test-Pflicht. Das ärztliche Attest ist der Klassenleitung unverzüglich nach Wiederteilnahme am Un-
         terricht vorzulegen, bei längeren Erkrankungen vorab per Mail.
        Im Falle unentschuldigten Fehlens gilt die Nichtteilnahme an der Leistungsüberprüfung als nicht
        erbrachte Leistung und wird mit der Note „ungenügend“ gewertet.
        Bezüglich der nachzuholenden Leistungsüberprüfungen haben Sie eine Bring- bzw. Holpflicht.
        Haben Sie eine Leistungsüberprüfung versäumt, sprechen Sie die Fachlehrerin/den Fachlehrer
        bezüglich eines Nachholtermins an, sobald Sie wieder am Unterricht teilnehmen.
        Bitte beachten Sie, dass der Fachlehrer/in nicht verpflichtet ist das gleiche Prüfungsformat und die
        gleichen Inhalte zu wählen.

2. Für voraussehbare Termine ist rechtzeitig eine Beurlaubung zu beantragen
       (circa zwei Wochen vorher). Dies gilt auch für religiöse Feiertage.
    ▪   Eine Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien ist laut Schulgesetz nicht zulässig. Über
        Ausnahmen       in    nachweislich     dringenden       Fällen   entscheidet die Schulleitung.
        Bei Krankheit ist grundsätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen.
     ▪ Arzttermine sind nur in Ausnahmefällen in die Unterrichtszeit zu legen. Klassenarbeitster-
       mine sind immer zu beachten.

Beachten Sie bitte, dass unentschuldigte Fehlzeiten auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Nehmen
Sie regelmäßig am Unterricht teil, da Sie sonst Ihren Abschluss gefährden bzw. die Entlassung durch die
Schule riskieren.

In diesem Zusammenhang weisen wir Sie ausdrücklich auf folgende Regelung des Schulgesetzes NRW
hin (§§47 Abs. 1,53 Abs. 4).

                                                                                       10
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Leistungsüberprüfung verpasst? - Was ist zu tun?
1.     Wie entschuldige ich meine Abwesenheit an Tagen, an denen eine Leistungsüberprüfung an-
       gesetzt ist?
       Sie haben in der Regel die Möglichkeit eine versäumte Prüfungsleistung (z.B. Klausur, Test, prakti-
       sche Prüfung, Referat), die angekündigt wurde, nachzuholen, wenn Sie ALLE der folgenden Punkte
       erfüllen:
1.1    Am Tag einer Prüfungsleistung sind Sie verpflichtet bis 8:00 Uhr morgens eine Mail an den/die
       entsprechenden Fachlehrer/in, bei dem/der Sie die Prüfungsleistung versäumen, zu versenden.
       Alternativ kann der/die Fachlehrer*in verfügen, dass die Krankmeldung telefonisch über das Sekre-
       tariat erfolgen muss.
1.2    Für den versäumten Prüfungstag müssen Sie fristgerecht (siehe Punkt 1.3 und 2.1) ein entsprechen-
       des ärztliches Attest vorlegen. Eine Bescheinigung über den Arztbesuch/ Besuch der Praxis ist
       nicht ausreichend. Die Schulunfähigkeit muss vom Arzt bescheinigt werden. Ansonsten gilt eine
       versäumte Prüfungsleistung gemäß § 48 (5) SchulG als Leistungsverweigerung und wird mit unge-
       nügend bzw. 0 Punkten bewertet.
1.3    Ärztliche Atteste müssen spätestens drei Werktage (Samstag und Sonntag ausgeschlossen)
       nach dem versäumten Prüfungsdatum der Klassenleitung und dem/der Fachlehrer/in vorliegen
       (z.B. per Mail, Kopie postalisch oder persönliche Abgabe). Atteste, die zu einem späteren Zeitpunkt
       eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Schreiben Sie also bspw. an einem
       Freitag eine Klausur, für die Sie sich am gleichen Tag krankgemeldet haben, so muss das entspre-
       chende Attest spätestens am darauffolgenden Mittwoch der Klassenleitung und dem/der Fachleh-
       rer/in vorliegen.

2.    Wie geht es weiter, wenn ich wieder schulfähig bin?

Sie haben bzgl. aller Absprachen für nachträglich zu erbringende Prüfungsleistungen eine Bring- bzw. Hol-
schuld, d.h., es liegt in Ihrer persönlichen Verantwortung, sich um eine reibungslose Abwicklung bzgl.
Ihres Ersatzprüfungstermins zu kümmern! Was müssen Sie also beachten?

Sobald Sie die Schule wieder besuchen . . .
2.1     ist noch am selben Tag der Klassenleitung (persönlich!) das Attest im Original vorzulegen (→
        Ausnahme Abschlussprüfungen, siehe Punkt 1.3). Atteste müssen von den Schüler*innen bis zur
        Zeugnisausgabe sorgfältig aufbewahrt werden!
2.2     halten Sie Rücksprache mit Ihrem/Ihrer Fachlehrer/in bzgl. der Ersatzprüfung. Bei festgelegten
        Ersatzterminen sind die hier beschriebenen Vorgaben und Abläufe ebenfalls einzuhalten. Außer-
        dem besteht auch für diese Termine Attestpflicht!
           ▪    Ersatzprüfungstermine können jederzeit angesetzt werden. Es ist also immer damit zu
                rechnen, am ersten Unterrichtstag nach erfolgter Genesung an einer Nachschreibklausur
                teilnehmen zu müssen.
           ▪    In der Regel wird der/die Fachlehrer/in jedoch einen nachträglichen Prüfungstermin be-
                kannt geben. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung sich über diesen zu informieren.
           ▪    Bitte beachten Sie, dass wir den Unterricht für Sie und Ihre Mitschüler nicht unnötig belas-
                ten möchten. Ersatzprüfungstermine können daher auch außerhalb Ihres regulären Stun-
                denplans angesetzt werden. So sind Termine von der 9. Stunde bis zur 11. Stunde sowie
                Termine am Samstagvormittag möglich.

2.3     Absprachen zur Form der Ersatzprüfung:
        Ihr Fachlehrer ist nicht verpflichtet das gleiche Prüfungsformat oder den gleichen Inhalt für Ihre
        Ersatzprüfung zu verwenden.

gez. Volker Brumann
Schulleitung

                                                                                       11
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Weitere Informationen zum Gebrauch von Mobiltelefonen und digitalen Medien

1. Das Handy verbleibt i. d. R. während des Unterrichts ausgeschaltet in der Tasche (vgl. Schul-
   ordnung). Eine Handynutzung im Unterricht erfolgt nur nach ausdrücklicher Genehmigung
   durch den/die Fachlehrer/in.

2. Während Klausuren/Arbeiten und Tests verbleiben Handys ausgeschaltet in der Schultasche
   oder werden zu Beginn der Klausur/Arbeit am Pult abgegeben. Die Entscheidung hierüber
   trifft die Lehrkraft.

3. Auf dem Schulgelände darf das Handy während der Pause genutzt werden. Foto- und Video-
   aufnahmen sind in den Klassen und auf dem gesamten Schulgelände verboten. Über Aus-
   nahmen entscheidet die Lehrkraft.

Bei einem Verstoß gegen die Handyordnung, z. B. bei Störungen des Unterrichtsgeschehens
oder bei der Missachtung von Anordnungen durch die Lehrkräfte, bleibt das Handy von der Lehr-
kraft bis zum Ende des Schultages einbehalten.

Bei wiederholtem Fehlverhalten findet ein Gespräch mit der Schulleitung statt
bzw. bei wiederholtem Fehlverhalten wird die Einberufung einer Teilkonferenz geprüft.

Das Recht am eigenen Bild wird unmittelbar aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht
des Grundgesetzes hergeleitet und als Schutzbereich definiert. Bei der Verbreitung von
Bildmaterial im Internet ohne Genehmigung der betroffenen Person handelt es sich um
einen Straftatbestand.

ACHTUNG: Jede missbräuchliche Nutzung, z. B. die Verbreitung strafrechtlich
relevanter Inhalte, der Gebrauch zum Zweck des Mobbings o. ä. ist
strengstens untersagt und wird unnachsichtig geahndet.

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   EDV-Nutzerordnung               Stand 01.05.2021:   Präambel

        Die nachfolgende Nutzerordnung stellt wichtige Grundregeln im Umgang mit den technischen Geräten

        der Schule sowie eigene verwendete Geräte (BYOD – Bring Your Own Device) (u. a. Computer, Lap-

        tops,   Tablets,   Smartphones,   Drucker,     Smartboards   etc.)   durch   die   Auszubildenden   auf.

        Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass

    -       mit allen technischen Geräten der Schule sorgfältig umgegangen wird,
    -       die persönlichen Zugangsdaten für die Computernutzung (Passwort) geheim gehalten und
            ausschließlich vom jeweiligen Nutzungsberechtigten verwendet werden,
    -       fremde Rechte und insbesondere das Urheberrecht beachtet werden, vor allem dass Materialien,
            die von anderen Personen stammen, nicht unberechtigt veröffentlicht werden und dass kein
            unberechtigter Download von Dateien jeglicher Art (z. B. Musikdateien, Spielen etc.) erfolgt,
    -       illegale Inhalte weder veröffentlicht noch im Internet aufgerufen werden,
    -       persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Personenfotos) von Lehrkräften, Auszubildenden und
            sonstigen Personen nicht unberechtigt im Internet veröffentlich werden.
   Die EDV-Benutzerordnung gilt für die Benutzung der o. g. Medien durch die Auszubildenden im Rahmen

   des Unterrichts sowie der außerunterrichtlichen Arbeit.

A. Benutzerordnung
   Passwörter
   Alle Auszubildenden, die mit o. g. Medien arbeiten werden, erhalten eine individuelle Nutzerkennung und
   bekommen ein Passwort zugewiesen. Das Passwort kann jederzeit vom Benutzer verändert werden. Vor
   der ersten Benutzung wird ein eigenes Benutzerkonto freigeschaltet; anschließend ist die Benutzung die-
   ses Benutzerkontos nur mit einem individuellen Passwort möglich.
   Die Auszubildenden sind verpflichtet, ihr Passwort geheim zu halten. Dieses darf insbesondere nicht an
   andere Personen weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch andere Personen geschützt aufzu-
   bewahren. Die für die Mediennutzung in der Schule verantwortliche Person ist unverzüglich zu informieren,
   sobald dem Nutzer bekannt wird, dass sein Passwort unberechtigt durch andere Personen genutzt wird.
   Der Administrator sowie die Schulleitung sind berechtigt, die Zugangsdaten eines Nutzers unverzüglich zu
   sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Personen genutzt
   wird; der betroffene Nutzer wird hierüber informiert und erhält ein neues Passwort zugeteilt, soweit er nicht
   selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen hat.
   Das Arbeiten unter einem fremden Passwort („Passwort-Sharing“) ist untersagt. Wer ein fremdes Passwort
   erfährt, ist verpflichtet, dies der für die Computernutzung verantwortlichen Person mitzuteilen.
   Nutzung
   Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutz-
   rechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende, rassistische und poli-
   tisch extreme Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, sind
   diese wieder zu schließen und der Aufsichtsperson mitzuteilen. Eine Ausnahme ist die gezielte Recherche
   für Unterrichtszwecke unter Aufsicht einer Lehrkraft. Außerhalb des regulären Unterrichts wird die Nutzung
   der Computer durch die Schulleitung oder die Fachlehrerin/den Fachlehrer geregelt.
   Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, soll nicht von diesem unbeaufsichtigt
   gelassen werden. Beim Verlassen des Platzes ist die Arbeitsstation ggf. zu sperren. Nach dem Beenden
   der Nutzung hat sich ein Nutzer im Netzwerk abzumelden und ggf. das Medium herunterzufahren.

                                                                                            13
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Die während des Bootvorganges oder der Anmeldung am System automatisch gestarteten Programme
dürfen nicht deaktiviert werden.
Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte
nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule ist berechtigt, den Datenverkehr (u. a. auch die Internetnutzung) der Auszubildenden zu kon-
trollieren und ggf. zu speichern. Dabei wird die Privatsphäre der Auszubildenden vor allem bei schülerei-
genen Geräten beachtet.
Die Schule macht von ihren Einsichtsrechten in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachts-
unabhängige Stichproben Gebrauch.
Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Au-
thentifizierungsmittel sind wie der Zugriff auf fremde, persönliche Verzeichnisse und Dateien ohne aus-
drückliche Zustimmung des Eigentümers unzulässig. Der Einsatz von sog. „Spyware“ (z. B. Sniffern) oder
Schadsoftware (z. B. Viren, Würmern) ist im Schulnetz strengstens untersagt. Der unbefugte Einsatz sol-
cher Software hat den sofortigen Verlust der Zugangsberechtigung zur Folge und kann strafrechtlich ver-
folgt werden. Laborversuche unter Aufsicht einer Lehrkraft sind hiervon ausgenommen.
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Softwareinstallationen (inkl. Spielinstallationen), Veränderungen der bestehenden Installation und Konfigu-
ration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind
grundsätzlich untersagt. Externe Speichermedien dürfen nach Absprache mit den Fachlehrern an Compu-
tern angeschlossen werden (z. B. USB-Sticks).
Schutz der Geräte, Verhalten in den Computerräumen
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen der Fachlehrer*innen zu erfol-
gen. Während der Arbeit in den Schulungsräumen auftretende Fehler oder technische Mängel sind umge-
hend der aufsichtführenden Lehrkraft zu melden. Der aufgetretene Fehler ist möglichst detailliert zu be-
schreiben, um die Behebung zu vereinfachen.
Jeder Nutzer hinterlässt den PC-Arbeitsplatz in einem geordneten Zustand.
Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet, deshalb ist das Essen und
Trinken an den Computern grundsätzlich verboten.
Nutzung von Informationen aus dem Internet / Versenden von Informationen in das Internet und
im Netzwerk
Der Internet-Zugang steht grundsätzlich nur für schulische Zwecke zur Verfügung. Die Schule ist nicht für
den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
Informationen aus dem Internet können aus technischen Gründen keiner lückenlosen hausinternen Selek-
tion unterworfen werden. Die Schule kommt ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen durch regel-
mäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs nach. Dazu ist sie auch berechtigt, den Datenverkehr in
Protokolldateien zu speichern, aus denen Nutzer, Datum und Art der Nutzung festzustellen ist. Zusätzlich
wird eine so genannte Filtersoftware eingesetzt, die jedoch keine lückenlose Sperrung fragwürdiger Seiten
ermöglicht.
Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflich-
tige Dienste im Internet genutzt werden.
Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in
eigenen Internetseiten verwandt werden. Grundsätzlich ist der Urheber zu nennen. Die Veröffentlichung
von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur nach Genehmigung der Fachlehrerin / dem Fachlehrer
sowie der Auszubildenden (im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten) gestattet.
Die Nutzung von Chat, ICQ, SMS, E-Mail-Diensten, Twitter, Messenger und derartigen Webdiensten bzw.
Seiten ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht in der Einrichtung von Foren zu Unter-
richtszwecken. Die Nutzung sozialer Netzwerke (z. B. Facebook) bedarf der vorherigen Zustimmung der
jeweiligen Fachlehrkraft.

                                                                                      14
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   Streaming Media Informationen (Filme / Audioinformationen) oder andere Dateien mit hohem Datenvolu-
   men dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Fachlehrerin / des Fachlehrers geladen werden.
   Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, so sind die Sys-
   temverwalter berechtigt diese Dateien zu löschen.
   Drucken
   Beim Umgang mit Netzwerkdruckern ist auf Einsparung von Kosten zu achten. Auf Probedrucke kann meist
   verzichtet werden. Störungen dürfen nur von einer Aufsichtsperson beseitigt werden. Die Drucker sind nur
   nach Genehmigung der Fachlehrerin / des Fachlehrers zu benutzen.

   Ergänzende Regeln und Hinweise zum Umgang mit dem schülereigenen iPad
   Das Berufskolleg Südstadt gestattet nach Einverständniserklärung der Azubis und bei minderjährigen Aus-
   zubildenden nach Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter über das WLAN der Schule schüler-
   eigene Geräte in das Schulnetz einzubinden. Für die Nutzung der Tablets bzw. Smartphones (Medien)
   gelten die vorgenannten sowie die nachfolgenden Regeln.
   Es ist nicht erlaubt, manipulierte (z. B. durch „jailbreaken“) Medien in das schuleigene WLAN einzubinden.
   Diese Geräte werden von der Nutzung ausgeschlossen.
   Während des Unterrichts dürfen ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft und Auszubildenden keine
   Fotos, Film- oder Tonaufnahmen gemacht werden.
   Die jeweilige Lehrkraft kann die Nutzung von Medien untersagen, wenn Auszubildende einen ordnungsge-
   mäßen Unterricht durch eine nicht angemessene Nutzung der Geräte verhindern.
   Die Auszubildenden verpflichten sich, ihre eigenen Medien aufgeladen zum Unterricht mitzubringen, so
   dass die Geräte ohne Nachladen einen Schulalltag (mind. 6 Schulstunden) genutzt werden können.
   Die Auszubildenden stellen sicher, dass die im Unterricht benötigten Programme/Applikationen (sog.
   Apps.) auf den Medien vorhanden sind. Die notwendigen Updates sind außerhalb der Schule durchzufüh-
   ren.

B. Schlussvorschriften
   Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen gegen diese EDV-Benutzerord-

   nung Erziehungs- / Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben können.

   Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der schulischen Hausordnung.

   Werden durch die Änderungen Datenschutzrechte oder sonstige erhebliche persönliche Rechte der Nut-
   zer betroffen, wird erneut die schriftliche Anerkennung der geänderten Nutzungsbedingungen bei den
   Nutzern eingeholt.
   Bei Änderungen der Nutzungsordnung, welche die Rechte minderjähriger Nutzer beeinträchtigen, wird in
   jedem Fall die Einwilligung der personensorgeberechtigten Personen eingeholt.
   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer-
   den, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

                                                                                         15
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Hinweise zum Infektionsschutz

Das Infektionsschutzgesetz (§ 34) bestimmt, dass Sie die Schule nicht besuchen dürfen,

1. wenn Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verur-
   sacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und
   Durchfall durch EHEC-Bakterien;

2. wenn eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen
   kann, dies sind Corona/CoVid19, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken,
   Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende
   Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;

3. wenn ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.

Dies gilt auch dann, wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden
Infektion (z.B. durch den Corona -Virus) erkrankt ist bzw. ein Verdacht besteht. Auch Ausscheider
von bestimmten Krankheitserregern dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes die
Schule besuchen.
Benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich in den genannten Fällen. Sollten Sie Fragen haben,
wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder an Ihr Gesundheitsamt.

gez. Volker Brumann
Schulleiter

                                                                              16
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Ansprechpartner bei finanziellen Angelegenheiten
Befreiung von den Kosten für Schulbücher, Klassenfahrten etc. für Auszubildende, die:

   •   Wohngeld,
   •   Arbeitslosengeld II (Jobcenterleistungen / sog. Harz IV),
   •   Sozialgeld, Leistungen nach AsylbLG,
   •   Kinderzuschlag (nicht mit Kindergeld zu verwechseln),
   •   Leistungen nach SGB XII oder Jugendhilfe erhalten,
   •   zum Personenkreis der Geringverdiener gehören, oder:
   •   in Familien leben, die o.g. Leistungen erhalten.

       ➔ Frau Schleiffer ist Ansprechpartnerin bei finanziellen Problemen
Liebe Auszubildende und Erziehungsberechtigte,

da die Schulzeit einige finanziellen Belastungen mit sich bringen kann, haben wir für Sie einige
wichtige Informationen zusammengestellt.

Für bestimmte Befreiungen ist es unbedingt notwendig, dass Sie zwei Kopien Ihres aktuellen
Bescheides spätestens bis zum 31.08.2020 mit in die Schule bringen (Geldleistungen können
selbstverständlich geschwärzt werden!). Geben Sie die Kopien in einem geschlossenen Um-
schlag bei Ihrer Klassenleitung ab oder senden Sie sie per Post.

Wofür brauchen wir diese Unterlagen?

Büchergeld       (für    Leistungsempfänger          SGB       XII,     SGB      II,   AsylbLG,
SGB VIII - wirtschaftliche Jugendhilfe)

Wenn Sie zum o.g. Personenkreis gehören, müssen Sie Ihre Schulbücher nicht selbst kaufen.

Ihre Klassenleitung wird Ihnen dann die Bücher zur Verfügung stellen.

Beratung und Hilfestellung

Für alle weiteren Fragen hinsichtlich o. g. finanzieller Hilfen oder Fragen zu sozialen Leistungen
können Sie sich an unsere Schulsozialarbeiterin Frau Schleiffer (Raum A122) wenden.

Die aktuellen offenen Beratungsstunden entnehmen Sie bitte dem Türaushang oder erfragen Sie
im Sekretariat.

E-Mail: margot.schleiffer@stadt-koeln.de

oder telefonisch 0221 340263-22

gez. Margot Schleiffer

* Wir haben alle Informationen nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie dienen zu Ihrer
  Information, sind aber nicht rechtsverbindlich. Alle Rechtsangaben ohne Gewähr.

                                                                               17
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Hinweise zum Datenschutz (BASS)

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 Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1 und 2 DSGVO aufgrund der Er-
 hebung von personenbezogenen Daten

 Im Zusammenhang mit der Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule werden Ihre
 personenbezogenen Daten als Schülerin, Schülern oder Elternteil erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachste-
 hende Datenschutzhinweise:

 1. Angaben zum Verantwortlichen
 Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
 Bezeichnung: OStD Volker Brumann, Berufskolleg Südstadt, Köln
 Straße: Zugweg 48
 Postleitzahl: 50677
 Ort: Köln
 Telefon: 0221/340263-0
 E-Mail-Adresse: info@bksuedstadt.de
 Internet-Adresse: http://www.bksuedstadt.de

 2. Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen
 Den oben genannten Verantwortlichen vertritt:
 Bezeichnung: StD´in Monika Wenzel, Berufskolleg Südstadt, Köln
 Straße: Zugweg 48
 Postleitzahl: 50677
 Ort: Köln
 Telefon: 0221/340263-0
 E-Mail-Adresse: info@bksuedstadt.de
 Internet-Adresse: http://www.bksuedstadt.de

 3. Angaben zum Datenschutzbeauftragten
 Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen lauten:
 Bezeichnung: Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Schulamtes der Stadt Köln Gerd Peitzmeier
 Straße: Willy-Brandt-Platz 3
 Postleitzahl: 50679 Köln
 Ort: Köln
 Telefon: 0221/96953-195
 E-Mail-Adresse: gerd.peitzmeier@stadt-koeln.de

 4. Angaben zu der Aufsichtsbehörde
 Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfrei-
 heit Nordrhein-Westfalen:
 Straße: Kavalleriestr. 2-4
 Postleitzahl: 40213 Düsseldorf
 Telefon: 0211/38424-0
 Telefax: 0211/38424-10
 Email: poststelle@ldi.nrw.de
 Internet: www.ldi.nrw.de

 5. Kategorien der Daten, Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung
 Personenbezogenen Daten von Schüler*innen und Eltern werden zur Erfüllung der durch Rechtsvorschriften über-
 tragenen Aufgaben erhoben.
 Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten sind:
 Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e, Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe g) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in
 Verbindung mit §§ 120-122 Schulgesetz (SchulG) sowie insbesondere die Verordnung über die zur Verarbeitung
 zugelassenen Daten von Schüler*innen und Eltern (VO DV I, einsehbar unter www.recht.nrw.de).
 Dieser Verordnung können Sie insbesondere konkrete Daten entnehmen, die zur Verarbeitung zugelassen sind.

 6. Evtl. Empfänger der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der un-
 ter 5. bereits dargestellt ist)
 Ihre personenbezogenen Daten können teilweise ggf. weitergegeben werden an
 ▪    eine aufnehmende Schule bei einem Schulwechsel: § 6 VO DV I
 ▪    eine aufnehmende Schule oder den Schulträger bei einem Schulwechsel/Abgang von der Schule: § 7 VO DV
 ▪    die untere Gesundheitsbehörde zum Zwecke der Schulgesundheitspflege:
      § 8 VO DV I
 ▪    Schulaufsichtsbehörden, den Schulträger und weitere Empfänger, soweit dies zur Erfüllung der dortigen per
      Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 120 Abs. 5 SchulG

                                                                                             23
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7. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation
Gemäß DSGVO II und der europäischen Datenschutzverordnung werden die notwendigen Schülerdaten im Rah-
men eines Praktikumsaufenthaltes im Ausland zur Praktikumsorganisation verarbeitet.

8. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre Daten werden nach Maßgabe der Aufbewahrungsfristen des § 9 VO DV I aufbewahrt und gelöscht.
Fristen: laut BASS, 10-41 Nr. 2.1 § 9: Aufbewahrung, Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten: (1) Für
personenbezogene Daten, die nach dieser Verordnung in Dateien gespeichert oder in Akten aufbewahrt werden,
gelten folgende Fristen:
     1. Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen – 50 Jahre
     2. Schülerstammblätter – 20 Jahre
     3. Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften, (soweit es sich nicht um Abgangs- und Abschlusszeugnisse han-
          delt), Unterlagen über die Klassenführung (Klassenbuch, Kursbuch), Akten über Schülerprüfungen – 10
          Jahre
     4. Alle übrigen Daten – 5 Jahre
Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Akten oder Dateien abgeschlossen
worden sind, jedoch nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schulpflicht endet, sofern nichts anderes
bestimmt ist.
9. Rechte der Betroffenen
Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Sie haben nach Maßgabe der Artikel 15, 16, 17 und 18 EU-DSGVO gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich
der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
▪    Recht auf Berichtigung oder Löschung,
▪    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

10. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sollten für einzelne Verarbeitungsvorgänge Ihrer Daten Einwilligungserklärungen erforderlich sein und deshalb
gesondert eingeholt werden, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßig-
keit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzule-
gen, falls Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten gegen Datenschutz-
recht verstößt. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieses Bogens.

12. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Wenn Ihre personenbezogenen Daten unmittelbar bei Ihnen erhoben werden, sind Sie gemäß § 120 Abs. 2 Satz
1 SchulG zur Bereitstellung verpflichtet, soweit diese Daten zur Erfüllung der durch Rechtsvorschrift übertrage-
nen Aufgaben der Schulen und Schulaufsichtsbehörden erforderlich sind.

13. Quelle der Daten
Wenn Daten nicht unmittelbar bei Ihnen erhoben wurden, können Sie stammen von
einer abgebenden Schule bei einem Schulwechsel: §§ 6,7 VO DV I
    ▪    von einer Schulaufsichtsbehörde, dem Schulträger oder andere Behörden, soweit dies zur Erfüllung der
         dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 120 Abs. 5 SchulG
Die nach DSGVO notwendigen Informationen über die Verarbeitung der Schülerdaten sind auf der Schulhome-
page veröffentlicht.

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Berufskolleg Südstadt
Einschulungsunterlagen Berufsschule

Termine Schuljahr 2021/22

bewegliche Ferientage:                          Feiertage:

25.02.2022 (Karnevalsfreitag)                   01.11.2021 (Allerheiligen)

28.02.2022 (Rosenmontag)                        26.05.2022 (Christi Himmelfahrt)

27.05.2022 (Freitag nach Christi Himmelfahrt)   06.06.2022 (Pfingstmontag)

                                                16.06.2022 (Fronleichnam)

Ferienbeginn-/Ferienende:                       Pädagogische Tage:

11.10.21 - 23.10.2021 (Herbstferien)            noch offen

24.12.21 - 08.01.2022 (Weihnachtsferien)

11.04.22 - 23.04.2022 (Osterferien)

27.06.22 - 09.08.2022 (Sommerferien)

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Berufskolleg Südstadt
Einschulungsunterlagen zum DOWNLOAD auf www.bksuedstadt.de

Name:
Einschulungsunterlagen (Exemplar für die Klassenleitung)

                                           Kenntnis genommen / Unterschrift
  Unterlagen                               (bei Minderjährigen Unterschrift
                                           der/des Erziehungsberechtigten)

  Schulordnung

  Verhalten bei Unterrichtsversäumnissen
                                           EH: bitte zusätzliche Informationen beachten und unterschreiben!

  Versäumnis von Leistungsüberprüfungen

  Regelungen des Schulgesetzes
  (bzgl. Rauchen, Drogen / Gewalt)

  Informationen zum Gebrauch von
  Mobiltelefonen und digitalen Medien

  EDV-Nutzerordnung

  Informationen zum Infektionsschutz

  Informationen der Sozialarbeiterin

  Hinweise zum Datenschutz

Köln,

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