KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN - Bildungsdirektion ...

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KRISENPLAN FÜR
   NOTFÄLLE AN
      SCHULEN

BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHUL-
                                                0
PSYCHOLOGIE
Vorwort

In der Abteilung Schulpsychologie - Schulärztlicher Dienst ist die Entwicklung von Leitlinien fü r Notfälle ein wichti-
ges Thema.

Schicksalhafte Ereignisse, Notfallsituationen, Tod und Bedrohung im Umfeld der Schule führen in der Regel zur
Krise. Es lässt sich niemals vorhersehen, wann, wo und in welchem Umfang sie eintritt.

Nicht nur das bedrohliche Ereignis und die plötzliche Konfrontation mit einer Extremsituation an der Schule sind zu
bedenken, sondern auch der naturgemäß starke Stress und die Verunsicherung bei den betroffenen Personen
(Schulleitern/innen, Lehrpersonen und Leitungspersonen). Diese Betroffenheit führt dazu, dass die Beteiligten zu-
meist selbst unter Schock stehen, in der Handlungsfähigkeit in der Regel massiv eingeschränkt sind und deshalb zur
Stabilisierung der Krise zumeist Unterstützung benötigen.

Der Krisenplan kann ein wirkungsvolles Instrument sein, Orientierung zu finden, damit beim Eintreten einer Krisen-
situation besonnenes und angemessenes Handeln gewährleistet werden kann, zum Schutz gefährdeter Personen
und um Folgeschäden bei allen Beteiligten auf ein Minimum zu reduzieren.
Es ist in der Verantwortung eines jeden Schulleiters, jeder Schulleiterin sich vorsorglich auf den Notfall vorzuberei-
ten, Handlungsmuster und Notfallreaktionen zu trainieren, damit sie in der Krise besser abrufbar sind.

Diese Unterlagen dienen als Leitfaden zur Vorbereitung auf diese unvorhersehbaren Ereignisse und ich bedanke
mich, dass Sie diesen verantwortungsvoll erarbeiten.
Und ich hoffe dennoch, dass sie diesen niemals benötigen werden. Alles Gute

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Impressum

HERAUSGEBER und VERLEGER
Bildungsdirektion für Vorarlberg
6900 Bregenz, Bahnhofstraße 12, T 05574 4960
E-Mail: office@bildung-vbg.gv.at, Web-Adresse: www.bildung-vbg.gv.at

REDAKTION und GESTALTUNG
Mag. Dr. Brigitta Amann
Abteilungsleitung Präs/4 - Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst
Bildungsdirektion für Vorarlberg
6700 Bludenz, Josef-Wolf-Platz 2
T 05552 63863 210
E brigitta.amann@bildung-vbg.gv.at

GESTALTUNG / LAYOUT
Ing. Günter Hackenberg;
Sachbearbeiter in der Abteilung Präs/4 - Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst
Bildungsdirektion für Vorarlberg
T 05574 4960 211, F 05574 4960 408
E guenter.hackenberg@bildung-vbg.gv.at

Dieser Krisenplan für Notfälle an Schulen und weitere Hinweise für schulische Krisensituationen auf der Homepage
der Bildungsdirektion für Vorarlberg als Download zur Verfügung:

Aktuelle Listen für das Schuljahr 19/20
Stand: Bludenz, Jänner 2020
                                             BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE         2
Inhalt
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN __________________________________________________ 0
Leitfaden für das Vorgehen in besonderen schulischen Notfall- und Krisensituationen _______ 4
   Was ist ein Notfall? ............................................................................................................................ 4
   Was ist eine Krise? ............................................................................................................................. 4
   Was ist Krisenmanagement? ........................................................................................................... 4
   Verantwortlichkeit ............................................................................................................................. 5
   Krisenintervention .............................................................................................................................. 5
   Leitfaden zur Krisenintervention und schulspezifische Umsetzung .............................................. 6
   Notfallplan für Krisen ......................................................................................................................... 6
   Schulspezifische „Notfallmappe“ und Notfallkarte ...................................................................... 7
   Gewalt in der Schule / Bedrohungssituationen ............................................................................ 7
   Information, Fortbildung und Notfalltraining ................................................................................. 7
   Das schulische Krisenteam ............................................................................................................... 8
Umsetzung des schulischen Krisenplans __________________________________________________ 9
Leitfaden zur Krisenintervention bei Notfällen ____________________________________________ 10
      unmittelbar nach Bekanntwerden des Ereignisses .................................................................... 10
Checkliste für das Krisenmanagement in Notfällen_______________________________________ 11
MASSNAHMENPLAN ______________________________________________________________________ 12
   KURZFRISTIG ...................................................................................................................................... 12
   MITTELFRISTIG ................................................................................................................................... 12
   LANGFRISTIG .................................................................................................................................... 12
Richtlinien für Schulen in Bedrohungs- oder Gewaltsituationen ____________________________ 13
   Grundsätzliches ............................................................................................................................... 13
   Wenn in der Schule Gewalt ausgeübt wird ................................................................................. 13
      Wenn Sie massiv bedroht werden und Sie den Schutz nicht gewährleisten können ......... 14
      Weitere Schritte ................................................................................................................................. 14
      Zu beachten ...................................................................................................................................... 14
   Vorgehensweise auf drei beteiligten Ebenen ............................................................................. 14
      1.Schule: ............................................................................................................................................. 14
      2. Polizei: ............................................................................................................................................. 15
      3. Amtsarzt, Sprengelarzt, Krankenhaus ....................................................................................... 17
   Exkurs: Verdacht auf Strafdaten ................................................................................................... 17
Schulpsychologischer Dienst ___________________________________________________________ 19
   Erreichbarkeit der Schulpsychologie im Krisenfall ....................................................................... 19
Krisenintervention & Notfallseelsorge Vorarlberg _________________________________________ 20
   Aufgaben des KIT ............................................................................................................................ 20
   Organisation .................................................................................................................................... 20
Tipps für den Umgang mit Medien in Krisensituationen ___________________________________ 22
ANHANG ______________________________________________________________________________ 23
Ansprechstellen zur Unterstützung in schulischen Krisensituationen ________________________ 24
   Schulbehörde .................................................................................................................................. 24
   Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst .............................................................................. 25
   Beratungslehrer/innen .................................................................................................................... 26
   Standortspezifische Kontaktadressen i n K r i s e n f ä l l e n ....................................................... 28
   Notfallhilfe ........................................................................................................................................ 28
   Schulinterne Helfer/innen und Fachleute im Schulbereich ....................................................... 28
   Behörden ......................................................................................................................................... 28
   Weitere Ansprechstellen zur Beratung und Hilfe in Krisenfällen ................................................ 29
Weitere Informationen zum Umgang mit Krisen, __________________________________________ 30
Katastrophen, Ängsten _________________________________________________________________ 30
Notfallkarte - Telefonliste _______________________________________________________________ 31
Entwurf Elternbrief ______________________________________________________________________ 32
Entwurf Medienmitteilung ______________________________________________________________ 33

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Leitfaden für das Vorgehen in besonderen schulischen Not-
fall- und Krisensituationen

Was ist ein Notfall?

Ein Notfall hat mit der akuten Gefährdung von Leib und Leben zu tun, Bedrohung, Gewalt, Unfall oder Tod. Ein
Notfall stellt ein unkontrollierbares Ereignis das, das nicht mehr bewältigbar scheint und schweres Leid verur-
sacht. Bei einem Notfall besteht dringender unmittelbarer und schneller Handlungsbedarf. Es geht um Siche-
rung und Abwehr von Gefahr und um die Verringerung von Folgewirkungen. Ein Notfall kann zur Krise führen
und bedarf eines guten Krisenmanagements.
Ein psychologisches Trauma ist die Reaktion eines Betroffenen auf einen erlebten oder beobachteten Notfall.
Dabei hat die betroffene Person selbst schwere Verletzung, Lebensgefahr, drohenden Tod erlebt oder als Au-
genzeuge beobachtet. Während oder nach dem Ereignis erlebt die Person intensive Angst, Hilflosigkeit oder
Entsetzen.

Was ist eine Krise?

Eine Krise ist ein traumatisches Ereignis, das außerhalb der üblichen menschlichen Erfahrung liegt (außerge-
wöhnliches Schadensereignis) und welches die Betroffenen (Opfer, Angehörige, soziales Umfeld und die Hel-
fer/innen) in ihren Emotionen massiv erschüttert.
Es gibt noch keine Bewältigungsstrategien im Erfahrungsschatz der Betroffenen.
Gekennzeichnet ist die krisenhafte Situation durch große Unsicherheit, Angst bis hin zu Panik, Schockreaktio-
nen und Chaos. Dennoch stellt eine Krise keine akute Gefährdung dar.

Beispiele fü r solche Situationen in der Schule kö nnen sein:
        Schweres Unglü ck auf Wintersportwoche (z.B. Lawinenunglü ck)
        Plö tzlicher Tod eine(r)s Schü ler/in(s) oder Lehrer/in(s)
        Suizid(versuch) eine(r)s Schü ler/in(s) oder Lehrer/in(s) in oder außerhalb der Schule
        Sexuelle Ü bergriffe an Schü ler/inne(n) in der Schule
        Androhung oder Durchfü hrung einer Gewalttat in der Schule

Was ist Krisenmanagement?

Ein gezieltes, situationsangepasstes schulisches Krisenmanagement auf der Grundlage eines schulspezifischen
Krisenplanes ist besonders auch für Schulen notwendig und hilfreich, wenn sie mit schwerwiegenden Ereignis-
sen konfrontiert werden, bei denen ihre Schüler/innen und Lehrpersonen direkt oder indirekt betroffen sind.

Es kann dadurch ein rasches, strukturiertes und koordiniertes Vorgehen bei der Krisenbewältigung, bei der Auf-
arbeitung traumatisierender Ereignisse und bei der Planung längerfristiger Maßnahmen erreicht werden.
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Als hilfreich haben sich bewährt:
        Gut funktionierendes Informationsmanagement: koordiniertes Vorgehen von Schule, Schulbehörde
         (Elternvertreter/in, Personalvertreter/in, Schularzt/-ärztin, Schulpsychologe/-psychologin, schulische
         Helfer)
        Pressesprecher/in
        Information und Gespräche mit den Lehrern/innen, mit den Eltern, mit den Schülern/innen
        Rückmeldungen (Teambesprechungen)
        Dokumentation, Gedächtnisprotokolle

    WICHTIG: Die Informationsvernetzung muss laufend erfolgen!

Verantwortlichkeit

Verantwortlich für das unmittelbare schulische Krisenmanagement und die Koordination der Maßnahmen ist
primär der/die Schuldirektor/in – unterstützt durch das schulinterne Krisenteam, die Schulbehörde (speziell
durch den/die zuständige/n pädagogische/n Leiter/in der Bildungsregion) je nach Bedarf durch die schulnahen
Helfer/innen (Schulpsycholog/innen, Schulärzte/Schulärztinnen, Beratungslehrer/innen u. a.) und durch außer-
schulische Expert/innen. Hilfe soll unter Ausnutzung der Ressourcen an der Schule selbst sowie je nach Anlass-
fall und Bedarf durch Beiziehung von zuständigen und kompetenten außerschulischen Stellen geleistet werden
(z. B. medizinische, psychologische, rechtliche, polizeiliche, soziale, therapeutische Hilfe).

Krisenintervention

Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe ist vor allem in den ersten Stunden nach dem Ereignis ein wesentlicher
Beitrag, um Personen gesund zu erhalten und sich als handlungsfähig zu erleben. Die Gesundheit von Men-
schen kann im Wesentlichen auch in traumatischen Situationen gefördert werden, wenn sie in drei Bereichen
unterstützt wird:
        Verstehbarkeit: Die Umwelt und das eigenen Selbst sind wieder verstehbar, strukturiert, erklärbar und
         dadurch auch vorhersehbar.
        Handhabbarkeit/Bewältigung: Die Verstehbarkeit ermöglicht die Handhabe. Unterstützung, eigene
         Ressourcen oder auch höhere Mächte werden genutzt, um Probleme zu bewältigen.
        Sinnhaftigkeit/Bedeutung: Das Leben, die Werte und persönlichen Ziele werden (wieder) als sinnvoll,
         interessant und lebenswert eingeschätzt.

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Leitfaden zur Krisenintervention und schulspezifische Umsetzung

Ziel des vorliegenden Leitfadens ist es, praktische Anregungen und Hilfestellung für Schulleiter/innen und Leh-
rer/innen für ein „schulisches Krisenmanagement“ zu geben, um mit besonderen Krisensituationen gut umge-
hen zu können.

Der Leitfaden beinhaltet wichtige Hinweise zu
             Sofortmaßnahmen in der Akutsituation
             Krisenmanagement durch die Schulleitung
             kurzfristige, mittelfristige und längerfristige Maßnahmen zur Krisenbewältigung und Aufarbeitung
Ziel der Krisenintervention ist es unmittelbar nach dem Ereignis die grundlegenden Bedürfnisse von Sicherheit,
Kontrolle, Information und Würde wieder herzustellen, damit der Übergang in den Alltag wieder möglich wird.

Notfallplan für Krisen

Dieser soll der Schulleitung bzw. dem schulischen Krisenteam bei jedem Ereignisfall helfen, alle wesentlichen
Aspekte und Schritte zur Krisenbewältigung und zur Aufarbeitung zu berücksichtigen, die Vereinbarungen zu
protokollieren und eine Verlaufsdokumentation zu erstellen. Da Schulleiter/innen und Lehrpersonen zumeist
selbst Betroffene und daher schockgefährdet sind, ist es notwendig, dass sie sich verantwortungsbewusst
selbst externe Hilfe beim Krisenmanagement holen.

TIPP: Folgende Informationen bereithalten:
             Liste des schulinternen Krisenteams (Namen, Erreichbarkeit, Funktion)
             Listen mit Telefonnummern -aktualisiert
             Situationspläne für die Evakuation
             Anleitung zur Formulierung von Nachrichten - siehe Anhang
             Vorbereitung von Beispielen von schriftlichen Benachrichtigungen (Elternbriefe) – siehe Anhang
             Informationen zu bestimmten Themen, wie Trauer, Abschied (vgl. Krisenkompass)

Wichtiger Link aus dem Krisenkompass, Teil Notfall:
https://www.edyoucare.net/krisenkompass-links-downloads/zusatzmaterial/

Zum Notfallplan zählt die strukturierte interdisziplinäre Koordination, die in den Leitfäden anschaulich darge-
stellt ist.
Siehe:
     ─        Umsetzung des schulischen Krisenplanes
     ─        Leitfaden zur Krisenintervention bei Notfällen
     ─        Checkliste für Krisenmanagement im Notfall

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Zur Planung von Maßnahmen finden Sie eine hilfreiche Übersicht im Maßnahmenplan auf Seite 12 und im Kri-
senkompass (G. Brauchle, C. Randegger, H. Wyss. edyoucare, Schulverlag plus AG. 2009).

Allgemeine Grundlagen zur Krisenprävention und zum Umgang mit Betroffenen sowie weitere themenspezifi-
sche Unterlagen zum Downloaden unter:

https://krisenintervention.tsn.at/content/krisen_übersicht

Schulspezifische „Notfallmappe“ und Notfallkarte

Der vorliegende Leitfaden zur Krisenintervention an Schulen - aktuelle Auflage siehe Homepage-Bildungsdirek-
tion Vorarlberg/Schulpsychologie - wird von der Schulleitung jährlich zum Schulbeginn auf Aktualität der
schulortbezogenen Informationen überprüft. Bei Bedarf Korrektur und Ergänzung der Inhalte. Ebenso die Anga-
ben auf der Notfallkarte (Muster siehe Anhang).
Schulleiter/innen und deren Stellvertreter/innen sollten die Kontaktadressen zur möglichst schnellen Organisa-
tion und Intervention in Krisensituationen immer greifbar haben (z. B. zur Einberufung eines schulischen Krisen-
teams).

TIPP: Anlegen eines „Notfall-Telefonverzeichnisses“ im Handy

Gewalt in der Schule / Bedrohungssituationen

Die Entscheidung und Reaktion auf unmittelbare Gewalt und Bedrohung geschieht bei akuter Gefahr innerhalb
von Sekunden. Erste Priorität haben Schutz und Sicherheit.
Wenn Zeit zum Abwägen der Maßnahmen besteht, soll dies strukturiert und angemessen erfolgen. Es stehen
unterschiedliche Partner (schulinternes Krisenteam, Schulbehörde, Polizei, KJH, Berater/innen,…) zur Verfü-
gung (siehe Anhang).

Information, Fortbildung und Notfalltraining

Der Kriseninterventionsplan, die Richtlinien für Schulen in Bedrohungssituationen (siehe Anhang) und die schul-
spezifischen Handlungsmöglichkeiten bei schwerwiegenden Krisensituationen werden dem Lehrerkollegium
jährlich nach Schulbeginn bekannt gemacht bzw. in Erinnerung gerufen.

Information der Schulpartner über den schulspezifischen Krisenplan.

Fortbildungsangebote zum Umgang mit Krisen, Bedrohungssituationen u. a. nützen (Pädagogische Hochschule,
SCHILF/SCHÜLF).

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Das schulische Krisenteam

Aufgabe

    Gezieltes Krisenmanagement zur Festlegung und Koordination von kurzfristigen, mittelfristigen und lang-
    fristigen Maßnahmen und Hilfen im Anlassfall und zur Krisenprävention.

Zusammensetzung

    Leitung (Schuldirektor/in oder eine von ihm/ihr beauftragte Person)

    Kernteam (an dieser Aufgabe interessierte und dafür geeignete Lehrpersonen und schulinterne Fach-
        kräfte)
        Wichtig: Bereitschaft zur Weiterbildung und Teilnahme an Notfallübungen, schnelle Erreichbarkeit,
        psychische Belastbarkeit, Kooperationsfähigkeit, Transparenz gegenüber den Kollegen/innen

    externe Expert/innen (Kommandant der örtlichen Polizei, Religionslehrperson der Schule, Sozialarbei-
        ter/in, Beratungslehrperson, Notfallseelsorger, Schularzt/-ärztin, Schulpsychologe/in)

    Die Anzahl der Teilnehmer/innen richtet sich nach der Größe der Schule (z.B: Schulleiter/in, Stellvertrete-
    rin, Religionslehrer/in, Brandschutzbeauftragte/r und ev. Polizeikommandant).

Organisation

    Regelmäßige Treffen des Kernteams, Zusammenarbeit mit externen Fachleuten für spezielle Aufgaben bei
    der Krisenintervention, Krisenprävention und Krisenevaluation, Weiterbildung

    Jährliche Treffen mit erweitertem Teilnehmerkreis
    An diesen Sitzungen sollten zusätzlich zum Kernteam noch beispielsweise Eltern-, Schüler/innenvertre-
    tung, Hausmeister und Schulsekretär/innen, schulbezogen arbeitende Polizeibeamt/innen, Brandschutz-
    beauftragte teilnehmen.

 Regelmäßige Kontakte zu den unterstützenden externen Expert/innen und Institutionen wie
    o   örtliche Feuerwehrleute und Polizeibeamt/innen
    o   Schulärzt/innen
    o   Kinder- und Jugendhilfe
    o   Schulpsycholog/innen, soziale Helfer der Schule u. a.

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                      Umsetzung des schulischen Krisenplans1

                                            Akute Krisensituation

                                           Notruf, erste Hilfe und Schutz

                                                                                                Telefonlisten sollten
                                          Melden des Ereignisses
                                                                                                      bereit liegen

                                           Schulleitung klärt die Fakten
                                               ─ Situationsbeschreibung
                                               ─ Dringlichkeit beurteilen
                                               ─ Wer ist betroffen?

Kein sofortiger Handlungsbedarf                           Sofortiger Handlungsbedarf

Bearbeiten in der vertrauten Weise                        Einberufen des innerschulischen
                                                          Krisenteams                                            Einrich-

                                                          ─     Beratung bzgl. des Hinzuziehens                 tung vorab
                                                                von Fachleuten
                                                          ─     Aufteilung von Verantwortungsbe-
                                                                reichen
                                                          ─     Kontaktaufnahme zu den Eltern
                                                          ─     Einheitliche Information nach innen
                                                                und außen
                                                          ─     Gemeinsames Erarbeiten von Maß-
                                                                nahmen
                                                          ─     Präzise Dokumentation

1
    siehe Beispiel Tirol (aus: www.krisenintervention.tsn.at)
                                              BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE       9
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                                                Leitfaden zur Krisenintervention bei Notfällen

SOFORTMASSNAHMEN                                                               KRISENMANAGEMENT
in der Akutsituation                                                           durch die Schulleitung
durch den/die Ersthelfer/in                                                    unmittelbar nach Bekanntwerden des Ereignisses

 Ersten Überblick gewinnen - Lagebeurteilung                                   Informationen: Situationsklärung mit Dokumentation

 Ruhe bewahren und Panikhandlungen entgegenwirken                              Mobilisierung des schulischen Krisenteams zur Beratung, Festlegung und Koordination der
                                                                                  kurzfristigen, mittelfristigen, längerfristigen Maßnahmen der Krisenbewältigung und der

 Betroffene und Gefährdete aus dem Gefahrenbereich bringen, weitere Gefähr-      Krisenaufarbeitung

   dungen verhindern – Schutz und Sicherheit                                          Krisenstrategie und Aufgabenverteilung

 Schutzzone herstellen                                                               Kontakt zu weiteren Helfern und Experten aufnehmen (je nach Anlassfall und Bedarf)
                                                                                      Einleitung des Beratungs- und Begleitungsprozesses
                                                                                      Entlastung der schulischen Helfer/in sichern
 Erste Hilfe leisten - Helfer mobilisieren
                                                                                Verständigung
 Je nach Bedarf kompetente Soforthilfe organisieren:
                                                                                      der zuständigen Schulbehörde (Schulqualitätsmanager/in, Bildungsdirektorin - jeweils im
   Rettung, Arzt/Ärztin, Polizei, Feuerwehr
                                                                                       Dienstweg)
                                                                                      der/die Eltern(vertreter/in)
 Umgang mit Tätern
                                                                                      der/die Lehrerpersonalvertreter/in (falls Lehrer/innen direkt ins Geschehen involviert
 Wer ist noch betroffen und schutzbedürftig?                                          waren)
 Schutz und Sicherheit für Zeugen („Geschockte“)                               Koordination der Initiativen, Elterninformationen und der Medienkontakte
 Gruppe zusammenhalten                                                               Sicherstellen bzw. veranlassen, dass die Erziehungsberechtigten des betroffenen Schü-
                                                                                       lers/der betroffenen Schülerin von kompetenten Personen verständigt werden
 Verständigung der Schulleitung
                                                                                      Dolmetscher notwendig?

                                                                                                          BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE               10
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN                                                                                                                                        2019/20

Checkliste für das Krisenmanagement in Notfällen
                                                                                                           SCHULISCHES KRISENMANAGEMENT
             VERHALTEN IN DER AKUTSITUATION                                                                durch die Schulleitung
1.    ÜBERBLICK gewinnen                                                                                   1. ÜBERBLICK UND STRUKTUR HALTEN
       Was ist passiert?                                                                                  Situationsklärung mit Dokumentation
       Wo ist der Ort des Geschehens?
       Wer ist in Gefahr? Wie viele?                                                                      2. BENACHRICHTIGEN
       Wer ist verletzt? Welche Verletzungen?
                                                                                                           Zuständige/n Schulqualitätsmanager/in
2.    HILFE leisten                                                                                        Schulpartner (Elternvertreter/in, Klassen-, Schulforum, SGA)
       Betroffene und gefährdete Personen aus dem Gefahrenbereich in                                      Personalvertretung (wenn Lehrpersonen mit betroffen sind)
      Sicherheit bringen (ev. Evakuierung)
       Akutgefahr vermindern, Schutz vor dem/n Tätern, evtl. Erste Hilfe                                  3. SCHULISCHES KRISENTEAM EINBERUFEN UND LEITEN
      leisten
       sich um Verletzte und Geschockte kümmern, bis fachliche Hilfe da
      ist - Sicherheit schaffen                                                                            Aufgaben:
                                                                                                           Beratung, Festlegung und Koordination der Maßnahmen zur Bewältigung und
3. HELFER organisieren, je nach Bedarf                                                                     Aufarbeitung des Ereignisses
                                                                                                            Krisenstrategie gemeinsam erarbeiten
                                                                                                               kurzfristige, mittelfristige, längerfristige Initiativen
FEUERWEHR                              T 122
                                                                                                            Kontakt zu weiteren Helfer/innen und Expert/innen
POLIZEI                                T 133                                                                Einleitung des Beratungs- und Begleitungsprozesses
RETTUNG                                T 144                                                                Entlastung der schulischen Helfer/innen sichern
Schulpsychologe/in
Prakt. Arzt/Ärztin                                                                                         Ablaufschritte und Protokoll laut LEITFADEN
Krisenintervention und Notfallseelsorge (KIT)
über die Rettungszentrale                   T 05522 201
                                                                                                           4. KOORDINIEREN der Maßnahmen (siehe nächste Seite) und der Informati-
                                                                                                              onsweitergabe (Eltern/Erziehungsberechtigte und Medieninformation)
4. DOKUMENTATION der Fakten
5. SCHULLEITUNG verständigen                                                                               ZU BEACHTEN:
Direktor/in            T ...............................................................................    Gruppe zusammenhalten
                                                                                                            Klare Anweisungen an die Gruppe geben
Stellvertretung T ...............................................................................
                                                                                                            Klare Informationen an die Einsatzkräfte geben
6.    Benachrichtigung der Eltern von betroffenen Schüler/innen -
      Polizei bei Todesfall - eventuell zusammen mit dem KIT

                                                                                                                           BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE   11
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

MASSNAHMENPLAN
KURZFRISTIG
Stichworte: Sicherheit und Stabilisierung
„Betroffenheitskreise“ überlegen
in sicherer Umgebung:
 Erstinformation für direkt Betroffene – persönlichen Kontakt, evtl. mit KIT oder Schulpsychologe/in
 für die Klasse/n - durch den Klassenvorstand/in oder andere kompetente Lehrperson
 für Lehrer/innen und Eltern - durch den/die Direktor/in (evtl. zusammen mit involviertem/n Lehrer/innen)
 über den Vorfall und aktuellen Wissensstand (soweit für die jeweilige Zielgruppe relevant)
 Grundlegende Sachinformationen im Zusammenhang mit dem Geschehen
 „Da sein“ - Einzel- und Gruppengespräche zur psychologischen Stabilisierung; Platz für Fragen
 Peergroups gruppieren lassen - gemeinsamer Austausch, Unterstützung und Fürsorge
 Hinweise und Vorbereitung für die nächsten Initiativen - Wie geht’s weiter?
 Sicheren und geschützten Übergang nach Hause organisieren – Schüler/innen nicht alleine lassen
Bei Bedarf Zusammenarbeit mit Expert/innen
Dauer: So kurz wie möglich!

MITTELFRISTIG
Aufarbeitung des Ereignisses, Ziel: Einsteigen in die Alltagsrealität – Neuorientierung ermöglichen
mit Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern
Gemeinsame Besprechung aller direkt Betroffenen in der/den jeweiligen Klasse/n mit unterrichtenden Lehrer/in-
nen - zur Koordination der Maßnahmen/Hilfen im Unterricht

 Psychoedukation zur psychischen Reaktionen – Normalisierung der Ausnahmereaktionen
 Gespräche anbieten, Schülerverhalten beobachten
 Allfällige weitere Hilfen für Betroffene organisieren (Psychologische Behandlung)
 Mitgestaltung ermöglichen (z. B. Besuche, Erinnerungen, Abschiedsrituale)
 Gestaltung der Klasse, des Schulhauses, Trauergottesdienst
 Elternabende/Elternrunden
 Rückmeldungen und Abschlussgespräch im Team
 Alltag aufrecht halten

LANGFRISTIG
Initiativen zur Prävention, Schulentwicklung
Ziel: Lernen aus dem Geschehenen, Bewältigungsstrategien festhalten
 Präventions-Projekte mit Klassen
 Elternabende
 Lehrer/innen-Fortbildungen
 Entlastung der Helfer (Gespräche, Supervision für Lehrpersonen)
 Rückblick – Dokumentation
 Feedback: Was haben wir gelernt?
 Erste Hilfe Kurs organisieren?

                                            BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE      12
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

Richtlinien für Schulen in Bedrohungs- oder Gewaltsituationen
Grundsätzliches2

Ganz allgemein: Gewalt ist der Versuch einer Konfliktlösung im Zuge einer Eskalation, wenn eine andere Kommu-
nikationsform nicht zur Verfügung steht. Gewalt kann körperlich, verbal, nonverbal oder im schulischen Kontext
besonders häufig als Beziehungsgewalt ausgeübt werden.
Es ist zu betonen, dass der Begriff „Gewalt“ nicht gebraucht wird, wenn zwei etwa gleich starke Schüler oder
Schülerinnen (körperlich oder seelisch) miteinander kämpfen oder streiten.
Der Begriff „Gewalt“ wird in diesen Ausführungen verwendet, wenn ein Ungleichgewicht der Kräfte vorliegt. Z.B.
dann, wenn ein Schüler, welcher der negativen Handlungen ausgesetzt ist, Mühe hat, sich selbst zu verteidigen,
und ist in irgendeiner Weise hilflos gegenüber dem Schüler oder den Schülern, die ihn drangsalieren.

Savety First: Sorgen Sie zuerst für Schutz und Sicherheit. Ist dies nicht ohne Gefahr für Sie und die Schüler/innen
möglich, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Polizei.
Beurteilen Sie die Angemessenheit der folgenden Maßnahmen (z.B. Suspendierung, Anzeige). Unverhältnismä-
ßige Maßnahmen erschweren u. U. die Rückführung des/der betroffenen Schülers/in an die Schule und können
sogar langfristig die Eskalationsgefahr erhöhen. Wenn Sie Zeit zum Überlegen haben, halten Sie Rücksprache im
schulinternen Krisenteam oder mit dem Kompetenzteam der Polizei.
Pressearbeit ist Chefsache und sollte bei den beteiligten Behörden bei einer Person gebündelt sein (einerseits bei
dem/der pädagogischen Leiter/in der Bildungsregion oder Bildungsdirektion für Vorarlberg, andererseits Polizei).
Diese Personen werden im aktuellen Fall behördenintern nominiert.

Wenn in der Schule Gewalt ausgeübt wird

          Bewahren sie Ruhe
          Greifen Sie ein und beenden Sie die Gewalthandlung – Eigenschutz beachten
          Wenn notwendig: Personen anfassen und wegziehen
          Neutral bleiben, keine Partei ergreifen
          Verhindern weiterer Auseinandersetzungen, Parteien trennen

          Erstversorgung sichern – Erste Hilfe und/oder Rettung

2
    Lehner Horst, Kriminalprävention Tirol

                                               BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE          13
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

Wenn Sie massiv bedroht werden und Sie den Schutz nicht gewährleisten können
       Unverzüglich die Polizei alarmieren

Weitere Schritte
       Situation beruhigen, Zeit lassen
       Abstand gewinnen
       Nächste Schritte in Ruhe überlegen
       Exakte Dokumentation des Geschehenen

Zu beachten
       Nicht zu schnell beurteilen: Täter-Opfer
       Zuerst für Schutz und Sicherheit sorgen
       In der Akutphase ist die Schuldfrage noch unwichtig
       Würde, Schutz und Integrität aller wahren

Vorgehensweise auf drei beteiligten Ebenen

1.Schule:
   1.   Meldung des Vorfalles (Lehrperson  Schulleiter/in bzw. seine/ihre Stellvertretung)

        a.   Sammlung von Fakten und Trennung von Gerüchten, erste Beurteilung der Bedrohungslage
        b.   Information der zuständigen Schulaufsicht und externer Helfer je nach Bedarf
                      i. Polizei
                      ii. Psychiatrie
                     iii. Eltern
        c.   Der/Die Schulleiter/in verständigt den/die zuständige/n Schulqualitätsmanager/in. Der/Die SQM-
             übernimmt bei Bedarf die Verständigung der Bildungsdirektorin zur Einberufung des Krisenstabes.
             (Pressesprecher/in, Juristin) der Bildungsdirektion für Vorarlberg
             und der Verständigung des Büros der Präsidentin (Landesrätin Dr. Schöbi-Fink).

                Gemeinsame Besprechung aller befassten Stellen zur Klärung der Frage ist unbedingt notwen-
                dig: Wer macht was wann mit wem und mit welchem Ziel?

                                              BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE    14
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

                  Beispiele:
                   Klärung, wer informiert die Betroffenen (Eltern/Erziehungsberechtigte, Lehrer/innen, Mit-
                  schü ler/innen, ...) und in welcher Form soll dies geschehen (einzeln/Gruppe ...)
                   Jurist/in der BD setzt sich z.B. mit Polizei, Staatsanwaltschaft usw. in Verbindung, um Stand
                  der Untersuchungen zu erfahren.

    2.   Weitere Maßnahmen in ihrer Verhältnismäßigkeit zur Faktenlage (z. B. Suspendierung, Anzeige bei der
         Polizei) in Absprache mit der Schulaufsicht.

         a.   Möglichkeit der Suspendierung durch die Schulleitung bzw. die Schulaufsicht bei akuter Bedrohung
              für die voraussichtliche Dauer der polizeilichen und allenfalls ärztlichen bzw. psychiatrischen Abklä-
              rung sowie Aufbau der Wiedereingliederung an die Schule. Der/die Schulleiter/in kann darüber hin-
              aus ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot für den Schüler/die Schülerin aussprechen.
         b. Da im Regelfall eine Rückkehr des Schülers/der Schülerin an die bislang besuchte Schule in Frage
              kommt, wird eine baldige Kontaktaufnahme mit den Eltern des/der bedrohenden Schülers/Schüle-
              rin empfohlen, um das Einvernehmen zu suchen und Hilfe bei der Wiedereingliederung sowie be-
              gleitende Maßnahmen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe, fachärztliche und psychotherapeutische Be-
              handlung) anbieten zu können.
         d.   Allenfalls Planung einer rechtzeitigen Elterninformation nach dem Vorfall und vor einer Wiederein-
              gliederung des/der betroffenen Schülers/in an der Schule, um die Kooperation der Eltern der ande-
              ren Schüler/innen sicherstellen zu können.

    3.   Fallführend ist die jeweilige Schulaufsicht; der Krisenstab der Bildungsdirektion für Vorarlberg ist über
         den/die zuständige/n SQM zu informieren und am aktuellen Stand zu halten.

2. Polizei:
Schutz und Sicherheit bei akuter Gefahr:                                         Polizeinotruf     133
Postenkommandanten der Bezirke
für die Zusammenarbeit mit den schulinternen Krisenteams, Einleitung der Untersuchung, Präventionsarbeit und
polizeiliche Workshops (z.B. Click und Check, Alles was Recht ist).

    ChefInsp Gerhard Bargetz (Feldkirch)                                             T 059133 8150 -100

    ChefInsp Klaus Winder (Bludenz)                                                  T 059133 8100 -100

    ChefInsp Walter Fetz (Dornbirn)                                                  T 059133 8140 -100

    ChefInsp Egon Puschnik (Bregenz)                                                 T 059133 8120 -100

                                              BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE           15
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

    ChefInsp Thomas Prodinger (Bregenz)                                           T 059133 8120 -100

Kompetenzteams Gewaltschutz
Kooperationsteams für den fachlichen Austausch mit Schutzeinrichtungen und den schulischen Krisenteams zur
Steuerung, Unterstützung und Beratung rund um das Themenfeld Gewalt, auch vor einer möglichen Anzeige.
        polizeiliche Informationen
        Durchführung von anonymisierten Fallkonferenzen, auch bei Verdachtsfällen von Gewalt
Beispiele:
         Misshandlung Minderjähriger
         sexuelle Gewalt
         Gewalt in der Privatsphäre
         körperliche Gewalt
         Cyber-Crime

Brigadier Stefan Schlosser, BA
(Landespolizeidirektion Vbg.)                                        T 059133 80-1500
ChefInsp Michael Rösler, GrInsp Gert Gröchenig
(Bezirk Bregenz)                                                     T 059133 8120 -302 und -305
ChefInsp Michael Haider, BezInsp Peter Kügele
(Bezirk Dornbirn)                                                    T 059133 8140 -111
ChefInsp Anton Kraxner, KontrInsp Gerhard Bargetz
(Bezirk Feldkirch)                                                   T 059133 8150 -302 und -310
ChefInsp Oswald Wachter, GrInsp Arnold Heim, RevInsp Karin Würbel
(Bezirk Bludenz)                                                     T 059133 8100 -302 und -305

Polizeiliche Anzeige
Eine Strafanzeige muss nicht zwingend zu einem Strafverfahren führen. Durch Vernetzung mit der Polizei und der
Kinder- und Jugendhilfe (Kompetenzteam Gewaltschutz) lassen sich Optimierungen erreichen. Anzeige durch die
Schulbehörde (bei höheren Schulen durch den Schulleiter) oder durch die Eltern:

    1.   Gefahrenabwehr (nach dem Sicherheitspolizeigesetz)
    2.   Entgegennahme der Anzeige: Bei Bekanntwerden eines ausreichend konkretisierten, straf- oder auch
         verwaltungsrechtlichen Tatbestandes wird die Polizei tätig und führt eine Erstabklärung vor Ort durch
         und macht nötigenfalls eine Fallkonferenz.
    3.   Beginn der Ermittlungen (nach der Strafprozessordnung):
         a.   Bei strafmündigen Personen wird das Ergebnis der Staatsanwaltschaft berichtet.

                                            BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE          16
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

          b.   Die Staatsanwaltschaft stellt gegebenenfalls Anträge bzw. erteilt Aufträge. Ist z. B. eine Hausdurch-
               suchung bei einem strafrechtlichen Delikt durch eine/n Unmündige/n erforderlich, muss diese von
               der Staatsanwaltschaft angeordnet werden.
          c.   Bei strafunmündigen Personen ist grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmann-
               schaft) als Behörde zuständig.

    4.    Nach Abschluss der Ermittlungen erfolgt:
          a.   Bericht an die Staatsanwaltschaft
          b.   Bericht an die Bezirksverwaltungsbehörde (Kinder und Jugendhilfe) bei Strafunmündigen
          c.   Mit dem Bericht an die Staatsanwaltschaft bzw. Bezirksverwaltungsbehörde sind die Ermittlungen
               der Polizei grundsätzlich abgeschlossen.

3. Amtsarzt, Sprengelarzt, Krankenhaus
    1.    Amts- oder Sprengelarzt/-ärztin: Entscheidung über Einweisung in eine psychiatrische Abteilung nach
          dem Unterbringungsgesetz. Bei zwangsweiser Anhaltung nach dem Unterbringungsgesetz (UGB) erfolgt
          eine Anhörung durch das zuständige Gericht, eine ärztliche Beurteilung sowie eine Entscheidung
          des/der Richter/in des Bezirksgerichtes (z. B. im Rahmen der Anhaltung nach dem UGB). Eine derartige
          Entscheidung - im Falle einer zwangsweisen Anhaltung - muss auch wieder von diesem Gericht aufgeho-
          ben werden.

    2.    Ambulante oder stationäre fachärztliche Behandlung und Beurteilung der Fremd- und Selbstgefährdung

    3.    Vor Entlassung rechtzeitige Information der Schulaufsicht zwecks Planung der weiteren Schritte (Be-
          handlung, Betreuung durch die Kinder und Jugendhilfe, Wiedereingliederung in die Schule)

Exkurs: Verdacht auf Strafdaten

Im Anhang befindet sich eine Grafik zu Darstellung der Möglichkeit von anonymisierten Fallkonferenzen in Sinne
einer Kooperation zwischen Schule (Bildungsdirektion) und dem Kompetenzteam der Polizei. Während dieser
Konferenzen kann geklärt werden, ob eine Strafanzeige bei der Polizei erfolgen muss oder welche alternativen
Vorgehensweisen eingeschlagen werden können.
Diese Möglichkeit zur anonymisierten Fallbesprechung besteht auch, wie oben erwähnt, im Zusammenhang mit
Gewalt.

                                                BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE         17
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN                                                                                                               2019/20

                                                                                       Schulleitung
                                                                                       Einschätzung der
                                        Gewalt oder Bedrohung
                                                                                       Gefahr
                                               an der Schule                           Akut +                    z.B. Amok, konkrete Bedrohung
                                                                                       sehr bedrohlich
                                         (mit Verdacht auf Strafanzeige)
                                                                                       kontrollierbar           z.B. Gewalt zwischen zwei Schülern
                                                                                       latent                   z.B. hohe Aggressionsbereitschaft, Androhung

                                                                                       Unklare Gefahr           z.B. sexueller Übergriff

                          Polizei 133                                  Eigene Hand-
                                                                       lungsmöglich-
                                                                       keiten zum
Der/die Schulleiter/in stellt den Kontakt mit dem/der                  Stoppen der                           Bildungsdirektion für Vorarlberg
örtlich zuständigen PI-Kommandanten/in her.                            Gewalt
In weiterer Folge kommt es zu:                                                                  Der/Die Schulleiter/in verständigt den/die zuständige/n Schul-
  Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz                                             qualitäsmanager/in der Bildungsregion.
  Erstabklärung vor Ort  Krisenteam / Fallkonferenz
                                                                                                Der/Die SQM übernimmt bei Bedarf die Verständigung der Bil-
  Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung                                            dungsdirektorin (Krisenstab). des Krisenstabes (Pressespre-
  Abschließende Sitzung  Krisenteam / Fallnachbesprechung                                     cher; Juristin, Externe) der Bildungsdirektion für Vorarlberg.

                                  bei Bedarf                                                                   optional
                                                                                                                     Schulpsychologie
              Landespolizeidirektion Vorarlberg
                                                                                                Beratung, Mithilfe beim Krisenmanagement, psychologische
         (Kompetenzteam Gewaltschutz des Bezirkes)
                                                                                                Unterstützung von Betroffenen
          „Anonymisierte Fallkonferenz“ - Kooperation                  Latente Be-
                                                                       drohung                             Amtsarzt, Sprengelarzt, Krankenhaus

                                                                       Unklarheiten                               Kinder- und Jugendhilfe
                                                                       bezüglich                            BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE   18
                                                                                                                Suspendierungsbegleitung
                                                                       Strafanzeige
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

                               Schulpsychologischer Dienst

                           Hilfestellungen in besonderen schulischen Krisensituationen

Der Schulpsychologische Dienst ist eine für Schulen zuständige und kostenlose Service- und Beratungseinrichtung
bei psychologischen Fragen und Problemstellungen. In besonderen Krisensituationen muss jeweils für den spezi-
fischen Fall abgeklärt werden, ob und wie eine schulpsychologische Hilfestellung erfolgen soll.

 Die Schulpsycholog/innen führen Erstgespräche mit der Person, die in einem „schulischen Krisenfall“ Hilfe
   sucht (telefonisch oder vor Ort).

 Schulpsychologische Unterstützung und Begleitung im Krisenmanagement – falls dies seitens der Schule
   gewünscht wird z. B. durch Beratung des Direktors/der Direktorin bzw. einer Lehrperson durch beratende
   Mitarbeit im schulischen Krisenteam.

 Psychologische Arbeit mit Betroffenen (Schüler/innen, Lehrpersonen) zur Unterstützung und/oder zur Be-
   gleitung bei der Aufarbeitung des krisenhaften Geschehens (einzeln, in Gruppen, mit der Klasse), z. T. in Zu-
   sammenarbeit mit anderen Helfer/innen.

 Beratende und/oder aktive Mithilfe bei längerfristigen Maßnahmen, die im Zusammenhang bzw. als Folge
   einer bestimmten schulischen Krisensituation initiiert werden. (z. B. Projekte, Informationen).

 Mithilfe in der Kompetenzerweiterung bezüglich psychologischer Grundkenntnisse im Umgang mit Krisen
   und krisenhafter Entwicklungen (Fachinformationen, Referate, Teilnahme an Konferenzen, an schulischen
   und interdisziplinären Teamgesprächen).

 Vermittlung längerfristiger psychologischer/psychotherapeutischer Betreuung.

Erreichbarkeit der Schulpsychologie im Krisenfall

Telefonisch an der für den Schulbezirk zuständigen schulpsychologischen Beratungsstelle und am Mobiltelefon o-
der per Email.
Da die Schulpsychologen/innen wegen Außendiensten nicht jederzeit erreichbar sind, kann bei Bedarf von der Ab-
teilungsleitung der Schulpsychologie die schnellstmögliche Kontaktaufnahme eines/einer Schulpsychologen/-psy-
chologin organisiert oder evtl. eine andere Hilfeleistung vermittelt werden.
Am Wochenende haben wir leider keinen Bereitschaftsdienst. Rufen Sie bitte die angegebenen Kontakte an und
hinterlassen Sie unbedingt eine Nachricht. Wir rufen Sie ehestmöglich zurück.

                                             BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE          19
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

             Krisenintervention & Notfallseelsorge Vorarlberg

KIT - Kriseninterventionsteam

Die Krisenintervention & Notfallseelsorge (KIT) ist eine Organisation, die Menschen, die in eine Krise geraten
sind, unterstützt. Die psychosoziale Betreuung unmittelbar nach einem traumatisierenden Ereignis soll helfen,
die akute Belastung des/der Betroffenen zu verringern und Folgeerkrankungen zu vermeiden.

Aufgaben des KIT

Durch eine rasche Intervention unmittelbar nach einem traumatischen Erlebnis versuchen die Mitarbeiter/innen,
akute Belastungen zu mindern und mögliche Folgewirkungen (z. B. posttraumatische Belastungsstörungen) zu
vermeiden.
Meist ist keine Psychotherapie notwendig, um das Erlebte zu verarbeiten, sondern eine kurzzeitige psychosoziale
Hilfestellung. KIT empfiehlt bei Bedarf weiterführende Betreuungsdienste.

Ein KIT-Team kann nicht von Privatpersonen, sondern ausschließlich von Einsatzkräften über die Rettungs- und
Feuerwehrleitstelle (RFL) alarmiert werden.
Rettungs- und Feuerwehrleitstelle:                                    T 05522 201
Notruf: 122 und 144

Organisation

KIT wird von folgenden Trägerorganisationen getragen:

Ärztekammer (Notfallmedizin), Bergrettung Vorarlberg, Caritas Vorarlberg, Evangelische Kirche H.B., ifs - Institut
für Sozialdienste, Katholische Kirche (Diözese Feldkirch), Landesfeuerwehrverband, Landespolizeidirektion, Lan-
desverband für Psychotherapie, Rotes Kreuz Vorarlberg, Wasserrettung Vorarlberg.

Diese Trägerorganisationen bestimmen den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für die Tätigkeiten von
KIT Vorarlberg.
Aus den Reihen der Träger wird im 3-Jahres-Rhythmus die Obfrau/der Obmann
gewählt. Die operativen Geschäfte werden von einem hauptamtlichen Koordinator geführt.
Obmann:           Stefan Schlosser (Landespolizeidirektion)
Stellvertreter:   Susanne Wallner (ifs),
                  Günther Watzenegger (Landesfeuerwehrverband)

                                              BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE            20
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

KIT-Koordinator: Thomas Stubler, T +43 5522 3510 364, F -266, M 0664 6255529
KIT-Büro:
Krisenintervention-Notfallseelsorge Vorarlberg (Landesfeuerwehrschule) 6800 Feldkirch, Florianistraße 1,
E-Mail:                   office@kit-vorarlberg.at
                          https://kit-vorarlberg.at

Die Mitarbeiter/innen kommen aus den verschiedensten Berufen: Krankenschwestern, Priester, Psychothera-
peut/innen, Mitglieder von Einsatzorganisationen, Angestellte, Hausfrauen, Sozialarbeiter/innen.
Sie sind in regionalen 2er-Teams, 24 Stunden, an 365 Tagen in Bereitschaft.

                                            BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE        21
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

         Tipps für den Umgang mit Medien in Krisensituationen3

!          Bei einer Krise, einem Konflikt oder einem Unglück gilt gegenüber den Medien vor allem eine Devise:
           Agieren statt reagieren.
!          Im Krisenmanagement ist Tempo gefragt: Geschwindigkeit vor Vollständigkeit, lautet das oberste Gebot.
!          Wichtig ist geschlossenes Auftreten. Dazu zählen rechtzeitige Rollen- und Kompetenzverteilung ebenso
           wie das Festlegen der internen Kommunikation und etwaiger Sprachregelungen.
!          Schaffen Sie im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit eine Informations- und Kommunikationsinfrastruktur.

+          Argumente und Informationsmaterialien rasch aufbereiten. Wer nicht mit schnellen Informationen zur
           Stelle ist, hat bei Medien Terrain verloren, das kaum oder überhaupt nicht wieder gut zu machen ist.
+          Klare, unmissverständliche Information ist gefragt: Wer es nicht versteht, selbst bei komplexen Sach-
           verhalten präzise und nachvollziehbare Darstellungen oder Erklärungen zu präsentieren, verliert.

Medienmittelungen sollten der Vorfall kurz darlegen und dann aufzeigen, welche Maßnahmen die betroffene
Schule bereits geplant und umgesetzt hat.4

+          Fachausdrücke oder technische Definitionen müssen erläutert und interpretiert werden. Verwenden Sie
           ganz bewusst einfache, griffige und plakative Erklärungsmodelle.
+          Mögliche Beispiele lassen sich in ruhigeren Zeiten entwerfen, einschätzen und trainieren. So ist man –
           mit verschiedenen Lösungsansätzen in der Lage – auf mögliche negative Ereignisse oder Situationen vor-
           bereitet. Beispiel im Anhang

─          Verhaltensmuster wie Abschotten, Untertauchen oder Nicht-Erreichbarkeit
           sind als Taktik oder Strategie völlig ungeeignet und daher zu verwerfen.
─          Die schlimmsten „Killer-Phrasen“, die man in Krisenfällen anwenden kann, sind: „Nein, dazu sage ich
           nichts ...“ oder „Kein Kommentar!“ Vergessen Sie sofort diese Floskeln.
─          Vermeiden Sie es bei heiklen, öffentlichkeitswirksamen Themen unbedingt, ein Medium zu bevorzugen,
           z. B. über „Exklusiv-News“. Sie machen sich alle anderen Medien zum Feind.

Im Todesfall übernimmt die Polizei die Medienmitteilung. Die Schule kann diese Information vorab im Bedarfsfall
ergänzen.

3
    aus: Fischer, H.: 100 Tipps für die Medienarbeit. Leykam Buchverlag, Graz 2001
4
    aus: Wyss, H., Randegger, C., Krisenkompass: Umgang mit Medien. schulverlag. 2009

                                                 BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE          22
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

            ANHANG

          BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE   23
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN                                                                                      2019/20

       Ansprechstellen zur Unterstützung in schulischen Krisensituationen

Schulbehörde
                                                                                             Stand: Sept. 2019
      Funktion/Dienststelle                       Name                    Telefon              Handy

Bildungsdirektion für Vorarlberg

Bildungsdirektorin                 Mag.a Dr.in Evelyn Marte-Stefani   05574 4960 500        0664 8109301
Leiter Pädagogischer Dienst        Mag. Andreas Kappaurer             05574 4960 390        0664 8109311
Schulrecht Schulservice            Mag.a Dr.in Christine Gmeiner      05574 4960 240        05574 44449

Bildungsregion Nord
Leiter der Bildungsregion, SQM     DI Johannes Schwärzler             05574 58674 320       0664 8109312

SQM                                Steurer Monika, MSc BEd            05574 58674 323       0664 8109315

SQM                                Mag. Andreas Eder                  05574 58674 325       0664 8109320

SQM                                Speckle Susanne                    05574 58674 324       0664 8109319

Bildungsregion Süd
Leiterin der Bildungsregion, SQM   Mag.a Maria Kolbitsch-Rigger       05522 76168 340       0664 8109318

SQM                                Dipl.-Päd. Judith Sauerwein, BEd   05522 76168 342       0664 8109313

SQM                                Ivo Walser, MA BEd                 05522 76168 344       0664 8109316

SQM                                Dr. Edgar Mayrhofer                05522 76168 345       0664 8109317

                                                                             BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE   24
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN                                                                               2019/20

Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst
                                                                                                                 Stand: Dez. 2019
                                                                 Name                                  Telefon-Nr.
                                                                                            Bitte eine Nachricht hinterlassen
Abteilung Präs/4 - Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst

                                                                                                    05552 63863 210
Abteilungsleitung                       Mag.a Dr.in Brigitta Amann                              brigitta.amann@bildung-
                                                                                                         vbg.gv.at

Bildungsregion Nord
Beratungsstelle Bregenz                 Mag.a Stefanie Gruber, MSc                                    0664 8109341
                                        Mag.a Bernadette Breinsberger                                 0664 8109347
                                        Mag.a Dagmar Ritsch                                           0664 8109342
Beratungsstelle Dornbirn                Dipl.-Päd. Stefan Kerber, MSc                                 0664 8109363
                                        Mag.a Elisabeth Arndorfer                                     0664 8109348
                                        Mag.a Carolin Domig                                           0664 8109365
                                        Mag.a Birgit Dünser                                           0664 8109349

Bildungsregion Süd
Beratungsstelle Feldkirch               Mag.a Veronika Neyer                                          0664 8109366
                                        Mag.a Bernadette Breinsberger                                 0664 8109347
Beratungsstelle Bludenz                 MMag.a Daniela Daxer                                          0664 8109345
                                        N.N.
Schulärztlicher Dienst (Namen und Erreichbarkeit der jeweils zuständigen Schulärzte/Schulärztinnen sind den Schulen bekannt)

Landesschularztreferentin               Dr.in Claudia Mark                                            0664 8109309

                                                                                           BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE   25
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

Beratungslehrer/innen

                                                              (nur für Pflichtschulen zuständig) Schuljahr 2019/20
  Dir. Mag. Sabine Netzer, T 0664 6255223, 05574 511 32900, sabine.netzer@hsv.snv.at, www.hsv.snv.at
  Bezirk Bludenz
  Ammann Susanne                              0664 6255 821          susanne.ammann@hsv.snv.at
  Apsner Mirjam MA                            0664 2677 587          mirjam.apsner@hsv.snv.at
  Bitschnau Rainer                            0664 6255 901          rainer.bitschnau@hsv.snv.at
  Caldonazzi Cornelia                         0664 6255 822          cornelia.caldonazzi@hsv.snv.at
  Bezirk Feldkirch
  Apsner Mirjam MA                            0664 2677 587          mirjam.apsner@hsv.snv.at
  Aufschnaiter Ulrike                         0664 6255 860          ulrike.aufschnaiter@hsv.snv.at
  Bader-Raggl Ursula                          0664 6255 533          ursula.bader-raggl@hsv.snv.at
  Mag. Daniel Sonja                           0664 6255 823          sonja.daniel@hsv.snv.at
  Flaig Walther                               0664 6255 534          walther.flaig@hsv.snv.at
  Mag. Müller Isolde                         0664 8898 6846          isolde.mueller@hsv.snv.at
  Zechner Elisabeth                           0664 6255 014          elisabeth.zechner@hsv.snv.at
  Bezirk Dornbirn
  Bohle-Nußbaumer Judith                      0664 2688 701          judith.bohle@hsv.snv.at
  Häfele Barbara MEd                          0664 6255 256          barbara.haefele@hsv.snv.at
  Klagian Gabriele BEd                        0664 6255 012          gabriele.klagian@hsv.snv.at
  Mag. Längle Birgit                          0664 6255 824          birgit.laengle@hsv.snv.at
  Lurger Claudia BEd MA                       0676 3479 325          claudia.lurger@hsv.snv.at
  Stockklauser Dietmar MEd                    0664 2688 662          dietmar.stockklauser@hsv.snv.at
  Bezirk Bregenz
  Mag. Fischer Judith                         0664 6255 019          judith.fischer@hsv.snv.at
  Mag. Längle Birgit                          0664 6255 024          birgit.laengle@hsv.snv.at
  Mag. Matt-Schwendinger Karin                0664 6255 828          karin.matt@hsv.snv.at
  Moosbrugger Andrea                          0664 6255 011          andrea.moosbrugger@hsv.snv.at
  Mag. Rümmele Katharine                     0664 8898 6845          kathrine.ruemmele@hsv.snv.at
  Schertler Ingrid BEd                       0664 8898 6847          ingrid.schertler@hsv.snv.at
  Mag. Schwärzler-Seeber Elisabeth            0664 6255 859          elisabeth.schwaerzler-seeber@hsv.snv.at
  Spiegel Elke                                0664 6255 818          elke.spiegel@hsv.snv.at
  Vonach Anita                                0664 6255 858          anita.vonach@hsv.snv.at
  Mag. Zach Ingrid                            0664 2676 122          ingrid.zach@hsv.snv.at
                                          Krisenbegleitlehrer/innen
  Jochum Jürgen                               0664 2681 328          juergen.jochum@hsv.snv.at
  Lampert Daniela                             0664 1169 966          daniela.lampert@hsv.snv.at
  Mag. Natter Andrea                          0664 6255 902          andrea.natter@hsv.snv.at
  Riezler Bertram                             0664 6255 909          bertram.riezler@hsv.snv.at
  Umundum Martina MEd                         0664 6255 166          martina.umundum@hsv.snv.at
                             Beratungslehrerinnen für Autismus-Spektrum-Störung

                                           BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE             26
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

Mag. Bereuter Lisa Maria         0664 6255 827      lisa-maria.bereuter@hsv.snv.at
Feurstein Dagmar                 0664 6255 825      dagmar.feurstein@hsv.snv.at
Juiatti Dagmar                   0664 6255 021      dagmar.juriatti@hsv.snv.at
Türtscher Martin                 0664 6255 829      martin.tuertscher@hsv.snv.at

                               BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE   27
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN

Standortspezifische Kontaktadressen in Krisenfällen

Notfallhilfe
(jederzeit erreichbar)
                                                                   Tel. Nr.
EURO-NOTRUF                                                        112
FEUERWEHR                                                          122
POLIZEI                                                            133
Hinweis: Über die Polizei-Notrufnummer können rund um die Uhr
auch die Adressen von verfügbaren
Krisendiensten im Land erfahren werden
RETTUNG                                                            144

ARZTNOTDIENST                                                      141

KIT-Team (Krisenintervention und Notfallseelsorge)                 05522 201
Bietet psychosoziale Betreuung unmittelbar nach
einem traumatischen Ereignis

Schulinterne Helfer/innen und Fachleute im Schulbereich
Name bzw. Institution                                              Tel. Nr.
Schulpsychologe/-psychologin                                       bitte eine Nachricht hinterlassen
Für die Region zuständige/r Schulpsychologe/
-psychologin

Abteilungsleitung der Schulpsychologie                             05552 63863 210
                                                                   brigitta.amann@bildung-vbg.gv.at
Beratungslehrer/in                                                 siehe Seite 10

Schulsozialarbeiter/in

Social Networker/in

Schularzt/-ärztin

Behörden
Name bzw. Institution                                              Tel. Nr.

Leiter/in der Bildungsregion                                       ….

Kinder- und Jugendhilfe in der zuständigen                         ….
Bezirkshauptmannschaft / 8.00 – 18.00 Uhr
(u. a. Familien-Krisendienst, Wohn- und Auffanggruppen)

                                          BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE      28
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