KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN - Bildungsdirektion ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHUL- 0 PSYCHOLOGIE
Vorwort In der Abteilung Schulpsychologie - Schulärztlicher Dienst ist die Entwicklung von Leitlinien fü r Notfälle ein wichti- ges Thema. Schicksalhafte Ereignisse, Notfallsituationen, Tod und Bedrohung im Umfeld der Schule führen in der Regel zur Krise. Es lässt sich niemals vorhersehen, wann, wo und in welchem Umfang sie eintritt. Nicht nur das bedrohliche Ereignis und die plötzliche Konfrontation mit einer Extremsituation an der Schule sind zu bedenken, sondern auch der naturgemäß starke Stress und die Verunsicherung bei den betroffenen Personen (Schulleitern/innen, Lehrpersonen und Leitungspersonen). Diese Betroffenheit führt dazu, dass die Beteiligten zu- meist selbst unter Schock stehen, in der Handlungsfähigkeit in der Regel massiv eingeschränkt sind und deshalb zur Stabilisierung der Krise zumeist Unterstützung benötigen. Der Krisenplan kann ein wirkungsvolles Instrument sein, Orientierung zu finden, damit beim Eintreten einer Krisen- situation besonnenes und angemessenes Handeln gewährleistet werden kann, zum Schutz gefährdeter Personen und um Folgeschäden bei allen Beteiligten auf ein Minimum zu reduzieren. Es ist in der Verantwortung eines jeden Schulleiters, jeder Schulleiterin sich vorsorglich auf den Notfall vorzuberei- ten, Handlungsmuster und Notfallreaktionen zu trainieren, damit sie in der Krise besser abrufbar sind. Diese Unterlagen dienen als Leitfaden zur Vorbereitung auf diese unvorhersehbaren Ereignisse und ich bedanke mich, dass Sie diesen verantwortungsvoll erarbeiten. Und ich hoffe dennoch, dass sie diesen niemals benötigen werden. Alles Gute BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 1
Impressum HERAUSGEBER und VERLEGER Bildungsdirektion für Vorarlberg 6900 Bregenz, Bahnhofstraße 12, T 05574 4960 E-Mail: office@bildung-vbg.gv.at, Web-Adresse: www.bildung-vbg.gv.at REDAKTION und GESTALTUNG Mag. Dr. Brigitta Amann Abteilungsleitung Präs/4 - Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst Bildungsdirektion für Vorarlberg 6700 Bludenz, Josef-Wolf-Platz 2 T 05552 63863 210 E brigitta.amann@bildung-vbg.gv.at GESTALTUNG / LAYOUT Ing. Günter Hackenberg; Sachbearbeiter in der Abteilung Präs/4 - Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst Bildungsdirektion für Vorarlberg T 05574 4960 211, F 05574 4960 408 E guenter.hackenberg@bildung-vbg.gv.at Dieser Krisenplan für Notfälle an Schulen und weitere Hinweise für schulische Krisensituationen auf der Homepage der Bildungsdirektion für Vorarlberg als Download zur Verfügung: Aktuelle Listen für das Schuljahr 19/20 Stand: Bludenz, Jänner 2020 BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 2
Inhalt KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN __________________________________________________ 0 Leitfaden für das Vorgehen in besonderen schulischen Notfall- und Krisensituationen _______ 4 Was ist ein Notfall? ............................................................................................................................ 4 Was ist eine Krise? ............................................................................................................................. 4 Was ist Krisenmanagement? ........................................................................................................... 4 Verantwortlichkeit ............................................................................................................................. 5 Krisenintervention .............................................................................................................................. 5 Leitfaden zur Krisenintervention und schulspezifische Umsetzung .............................................. 6 Notfallplan für Krisen ......................................................................................................................... 6 Schulspezifische „Notfallmappe“ und Notfallkarte ...................................................................... 7 Gewalt in der Schule / Bedrohungssituationen ............................................................................ 7 Information, Fortbildung und Notfalltraining ................................................................................. 7 Das schulische Krisenteam ............................................................................................................... 8 Umsetzung des schulischen Krisenplans __________________________________________________ 9 Leitfaden zur Krisenintervention bei Notfällen ____________________________________________ 10 unmittelbar nach Bekanntwerden des Ereignisses .................................................................... 10 Checkliste für das Krisenmanagement in Notfällen_______________________________________ 11 MASSNAHMENPLAN ______________________________________________________________________ 12 KURZFRISTIG ...................................................................................................................................... 12 MITTELFRISTIG ................................................................................................................................... 12 LANGFRISTIG .................................................................................................................................... 12 Richtlinien für Schulen in Bedrohungs- oder Gewaltsituationen ____________________________ 13 Grundsätzliches ............................................................................................................................... 13 Wenn in der Schule Gewalt ausgeübt wird ................................................................................. 13 Wenn Sie massiv bedroht werden und Sie den Schutz nicht gewährleisten können ......... 14 Weitere Schritte ................................................................................................................................. 14 Zu beachten ...................................................................................................................................... 14 Vorgehensweise auf drei beteiligten Ebenen ............................................................................. 14 1.Schule: ............................................................................................................................................. 14 2. Polizei: ............................................................................................................................................. 15 3. Amtsarzt, Sprengelarzt, Krankenhaus ....................................................................................... 17 Exkurs: Verdacht auf Strafdaten ................................................................................................... 17 Schulpsychologischer Dienst ___________________________________________________________ 19 Erreichbarkeit der Schulpsychologie im Krisenfall ....................................................................... 19 Krisenintervention & Notfallseelsorge Vorarlberg _________________________________________ 20 Aufgaben des KIT ............................................................................................................................ 20 Organisation .................................................................................................................................... 20 Tipps für den Umgang mit Medien in Krisensituationen ___________________________________ 22 ANHANG ______________________________________________________________________________ 23 Ansprechstellen zur Unterstützung in schulischen Krisensituationen ________________________ 24 Schulbehörde .................................................................................................................................. 24 Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst .............................................................................. 25 Beratungslehrer/innen .................................................................................................................... 26 Standortspezifische Kontaktadressen i n K r i s e n f ä l l e n ....................................................... 28 Notfallhilfe ........................................................................................................................................ 28 Schulinterne Helfer/innen und Fachleute im Schulbereich ....................................................... 28 Behörden ......................................................................................................................................... 28 Weitere Ansprechstellen zur Beratung und Hilfe in Krisenfällen ................................................ 29 Weitere Informationen zum Umgang mit Krisen, __________________________________________ 30 Katastrophen, Ängsten _________________________________________________________________ 30 Notfallkarte - Telefonliste _______________________________________________________________ 31 Entwurf Elternbrief ______________________________________________________________________ 32 Entwurf Medienmitteilung ______________________________________________________________ 33 BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 3
Leitfaden für das Vorgehen in besonderen schulischen Not- fall- und Krisensituationen Was ist ein Notfall? Ein Notfall hat mit der akuten Gefährdung von Leib und Leben zu tun, Bedrohung, Gewalt, Unfall oder Tod. Ein Notfall stellt ein unkontrollierbares Ereignis das, das nicht mehr bewältigbar scheint und schweres Leid verur- sacht. Bei einem Notfall besteht dringender unmittelbarer und schneller Handlungsbedarf. Es geht um Siche- rung und Abwehr von Gefahr und um die Verringerung von Folgewirkungen. Ein Notfall kann zur Krise führen und bedarf eines guten Krisenmanagements. Ein psychologisches Trauma ist die Reaktion eines Betroffenen auf einen erlebten oder beobachteten Notfall. Dabei hat die betroffene Person selbst schwere Verletzung, Lebensgefahr, drohenden Tod erlebt oder als Au- genzeuge beobachtet. Während oder nach dem Ereignis erlebt die Person intensive Angst, Hilflosigkeit oder Entsetzen. Was ist eine Krise? Eine Krise ist ein traumatisches Ereignis, das außerhalb der üblichen menschlichen Erfahrung liegt (außerge- wöhnliches Schadensereignis) und welches die Betroffenen (Opfer, Angehörige, soziales Umfeld und die Hel- fer/innen) in ihren Emotionen massiv erschüttert. Es gibt noch keine Bewältigungsstrategien im Erfahrungsschatz der Betroffenen. Gekennzeichnet ist die krisenhafte Situation durch große Unsicherheit, Angst bis hin zu Panik, Schockreaktio- nen und Chaos. Dennoch stellt eine Krise keine akute Gefährdung dar. Beispiele fü r solche Situationen in der Schule kö nnen sein: Schweres Unglü ck auf Wintersportwoche (z.B. Lawinenunglü ck) Plö tzlicher Tod eine(r)s Schü ler/in(s) oder Lehrer/in(s) Suizid(versuch) eine(r)s Schü ler/in(s) oder Lehrer/in(s) in oder außerhalb der Schule Sexuelle Ü bergriffe an Schü ler/inne(n) in der Schule Androhung oder Durchfü hrung einer Gewalttat in der Schule Was ist Krisenmanagement? Ein gezieltes, situationsangepasstes schulisches Krisenmanagement auf der Grundlage eines schulspezifischen Krisenplanes ist besonders auch für Schulen notwendig und hilfreich, wenn sie mit schwerwiegenden Ereignis- sen konfrontiert werden, bei denen ihre Schüler/innen und Lehrpersonen direkt oder indirekt betroffen sind. Es kann dadurch ein rasches, strukturiertes und koordiniertes Vorgehen bei der Krisenbewältigung, bei der Auf- arbeitung traumatisierender Ereignisse und bei der Planung längerfristiger Maßnahmen erreicht werden. BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 4
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN 2019/20 Als hilfreich haben sich bewährt: Gut funktionierendes Informationsmanagement: koordiniertes Vorgehen von Schule, Schulbehörde (Elternvertreter/in, Personalvertreter/in, Schularzt/-ärztin, Schulpsychologe/-psychologin, schulische Helfer) Pressesprecher/in Information und Gespräche mit den Lehrern/innen, mit den Eltern, mit den Schülern/innen Rückmeldungen (Teambesprechungen) Dokumentation, Gedächtnisprotokolle WICHTIG: Die Informationsvernetzung muss laufend erfolgen! Verantwortlichkeit Verantwortlich für das unmittelbare schulische Krisenmanagement und die Koordination der Maßnahmen ist primär der/die Schuldirektor/in – unterstützt durch das schulinterne Krisenteam, die Schulbehörde (speziell durch den/die zuständige/n pädagogische/n Leiter/in der Bildungsregion) je nach Bedarf durch die schulnahen Helfer/innen (Schulpsycholog/innen, Schulärzte/Schulärztinnen, Beratungslehrer/innen u. a.) und durch außer- schulische Expert/innen. Hilfe soll unter Ausnutzung der Ressourcen an der Schule selbst sowie je nach Anlass- fall und Bedarf durch Beiziehung von zuständigen und kompetenten außerschulischen Stellen geleistet werden (z. B. medizinische, psychologische, rechtliche, polizeiliche, soziale, therapeutische Hilfe). Krisenintervention Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe ist vor allem in den ersten Stunden nach dem Ereignis ein wesentlicher Beitrag, um Personen gesund zu erhalten und sich als handlungsfähig zu erleben. Die Gesundheit von Men- schen kann im Wesentlichen auch in traumatischen Situationen gefördert werden, wenn sie in drei Bereichen unterstützt wird: Verstehbarkeit: Die Umwelt und das eigenen Selbst sind wieder verstehbar, strukturiert, erklärbar und dadurch auch vorhersehbar. Handhabbarkeit/Bewältigung: Die Verstehbarkeit ermöglicht die Handhabe. Unterstützung, eigene Ressourcen oder auch höhere Mächte werden genutzt, um Probleme zu bewältigen. Sinnhaftigkeit/Bedeutung: Das Leben, die Werte und persönlichen Ziele werden (wieder) als sinnvoll, interessant und lebenswert eingeschätzt. BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 5
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN 2019/20 Leitfaden zur Krisenintervention und schulspezifische Umsetzung Ziel des vorliegenden Leitfadens ist es, praktische Anregungen und Hilfestellung für Schulleiter/innen und Leh- rer/innen für ein „schulisches Krisenmanagement“ zu geben, um mit besonderen Krisensituationen gut umge- hen zu können. Der Leitfaden beinhaltet wichtige Hinweise zu Sofortmaßnahmen in der Akutsituation Krisenmanagement durch die Schulleitung kurzfristige, mittelfristige und längerfristige Maßnahmen zur Krisenbewältigung und Aufarbeitung Ziel der Krisenintervention ist es unmittelbar nach dem Ereignis die grundlegenden Bedürfnisse von Sicherheit, Kontrolle, Information und Würde wieder herzustellen, damit der Übergang in den Alltag wieder möglich wird. Notfallplan für Krisen Dieser soll der Schulleitung bzw. dem schulischen Krisenteam bei jedem Ereignisfall helfen, alle wesentlichen Aspekte und Schritte zur Krisenbewältigung und zur Aufarbeitung zu berücksichtigen, die Vereinbarungen zu protokollieren und eine Verlaufsdokumentation zu erstellen. Da Schulleiter/innen und Lehrpersonen zumeist selbst Betroffene und daher schockgefährdet sind, ist es notwendig, dass sie sich verantwortungsbewusst selbst externe Hilfe beim Krisenmanagement holen. TIPP: Folgende Informationen bereithalten: Liste des schulinternen Krisenteams (Namen, Erreichbarkeit, Funktion) Listen mit Telefonnummern -aktualisiert Situationspläne für die Evakuation Anleitung zur Formulierung von Nachrichten - siehe Anhang Vorbereitung von Beispielen von schriftlichen Benachrichtigungen (Elternbriefe) – siehe Anhang Informationen zu bestimmten Themen, wie Trauer, Abschied (vgl. Krisenkompass) Wichtiger Link aus dem Krisenkompass, Teil Notfall: https://www.edyoucare.net/krisenkompass-links-downloads/zusatzmaterial/ Zum Notfallplan zählt die strukturierte interdisziplinäre Koordination, die in den Leitfäden anschaulich darge- stellt ist. Siehe: ─ Umsetzung des schulischen Krisenplanes ─ Leitfaden zur Krisenintervention bei Notfällen ─ Checkliste für Krisenmanagement im Notfall BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 6
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN 2019/20 Zur Planung von Maßnahmen finden Sie eine hilfreiche Übersicht im Maßnahmenplan auf Seite 12 und im Kri- senkompass (G. Brauchle, C. Randegger, H. Wyss. edyoucare, Schulverlag plus AG. 2009). Allgemeine Grundlagen zur Krisenprävention und zum Umgang mit Betroffenen sowie weitere themenspezifi- sche Unterlagen zum Downloaden unter: https://krisenintervention.tsn.at/content/krisen_übersicht Schulspezifische „Notfallmappe“ und Notfallkarte Der vorliegende Leitfaden zur Krisenintervention an Schulen - aktuelle Auflage siehe Homepage-Bildungsdirek- tion Vorarlberg/Schulpsychologie - wird von der Schulleitung jährlich zum Schulbeginn auf Aktualität der schulortbezogenen Informationen überprüft. Bei Bedarf Korrektur und Ergänzung der Inhalte. Ebenso die Anga- ben auf der Notfallkarte (Muster siehe Anhang). Schulleiter/innen und deren Stellvertreter/innen sollten die Kontaktadressen zur möglichst schnellen Organisa- tion und Intervention in Krisensituationen immer greifbar haben (z. B. zur Einberufung eines schulischen Krisen- teams). TIPP: Anlegen eines „Notfall-Telefonverzeichnisses“ im Handy Gewalt in der Schule / Bedrohungssituationen Die Entscheidung und Reaktion auf unmittelbare Gewalt und Bedrohung geschieht bei akuter Gefahr innerhalb von Sekunden. Erste Priorität haben Schutz und Sicherheit. Wenn Zeit zum Abwägen der Maßnahmen besteht, soll dies strukturiert und angemessen erfolgen. Es stehen unterschiedliche Partner (schulinternes Krisenteam, Schulbehörde, Polizei, KJH, Berater/innen,…) zur Verfü- gung (siehe Anhang). Information, Fortbildung und Notfalltraining Der Kriseninterventionsplan, die Richtlinien für Schulen in Bedrohungssituationen (siehe Anhang) und die schul- spezifischen Handlungsmöglichkeiten bei schwerwiegenden Krisensituationen werden dem Lehrerkollegium jährlich nach Schulbeginn bekannt gemacht bzw. in Erinnerung gerufen. Information der Schulpartner über den schulspezifischen Krisenplan. Fortbildungsangebote zum Umgang mit Krisen, Bedrohungssituationen u. a. nützen (Pädagogische Hochschule, SCHILF/SCHÜLF). BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 7
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN 2019/20 Das schulische Krisenteam Aufgabe Gezieltes Krisenmanagement zur Festlegung und Koordination von kurzfristigen, mittelfristigen und lang- fristigen Maßnahmen und Hilfen im Anlassfall und zur Krisenprävention. Zusammensetzung Leitung (Schuldirektor/in oder eine von ihm/ihr beauftragte Person) Kernteam (an dieser Aufgabe interessierte und dafür geeignete Lehrpersonen und schulinterne Fach- kräfte) Wichtig: Bereitschaft zur Weiterbildung und Teilnahme an Notfallübungen, schnelle Erreichbarkeit, psychische Belastbarkeit, Kooperationsfähigkeit, Transparenz gegenüber den Kollegen/innen externe Expert/innen (Kommandant der örtlichen Polizei, Religionslehrperson der Schule, Sozialarbei- ter/in, Beratungslehrperson, Notfallseelsorger, Schularzt/-ärztin, Schulpsychologe/in) Die Anzahl der Teilnehmer/innen richtet sich nach der Größe der Schule (z.B: Schulleiter/in, Stellvertrete- rin, Religionslehrer/in, Brandschutzbeauftragte/r und ev. Polizeikommandant). Organisation Regelmäßige Treffen des Kernteams, Zusammenarbeit mit externen Fachleuten für spezielle Aufgaben bei der Krisenintervention, Krisenprävention und Krisenevaluation, Weiterbildung Jährliche Treffen mit erweitertem Teilnehmerkreis An diesen Sitzungen sollten zusätzlich zum Kernteam noch beispielsweise Eltern-, Schüler/innenvertre- tung, Hausmeister und Schulsekretär/innen, schulbezogen arbeitende Polizeibeamt/innen, Brandschutz- beauftragte teilnehmen. Regelmäßige Kontakte zu den unterstützenden externen Expert/innen und Institutionen wie o örtliche Feuerwehrleute und Polizeibeamt/innen o Schulärzt/innen o Kinder- und Jugendhilfe o Schulpsycholog/innen, soziale Helfer der Schule u. a. BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 8
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN 2019/20 Umsetzung des schulischen Krisenplans1 Akute Krisensituation Notruf, erste Hilfe und Schutz Telefonlisten sollten Melden des Ereignisses bereit liegen Schulleitung klärt die Fakten ─ Situationsbeschreibung ─ Dringlichkeit beurteilen ─ Wer ist betroffen? Kein sofortiger Handlungsbedarf Sofortiger Handlungsbedarf Bearbeiten in der vertrauten Weise Einberufen des innerschulischen Krisenteams Einrich- ─ Beratung bzgl. des Hinzuziehens tung vorab von Fachleuten ─ Aufteilung von Verantwortungsbe- reichen ─ Kontaktaufnahme zu den Eltern ─ Einheitliche Information nach innen und außen ─ Gemeinsames Erarbeiten von Maß- nahmen ─ Präzise Dokumentation 1 siehe Beispiel Tirol (aus: www.krisenintervention.tsn.at) BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 9
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN 2019/20 Leitfaden zur Krisenintervention bei Notfällen SOFORTMASSNAHMEN KRISENMANAGEMENT in der Akutsituation durch die Schulleitung durch den/die Ersthelfer/in unmittelbar nach Bekanntwerden des Ereignisses Ersten Überblick gewinnen - Lagebeurteilung Informationen: Situationsklärung mit Dokumentation Ruhe bewahren und Panikhandlungen entgegenwirken Mobilisierung des schulischen Krisenteams zur Beratung, Festlegung und Koordination der kurzfristigen, mittelfristigen, längerfristigen Maßnahmen der Krisenbewältigung und der Betroffene und Gefährdete aus dem Gefahrenbereich bringen, weitere Gefähr- Krisenaufarbeitung dungen verhindern – Schutz und Sicherheit Krisenstrategie und Aufgabenverteilung Schutzzone herstellen Kontakt zu weiteren Helfern und Experten aufnehmen (je nach Anlassfall und Bedarf) Einleitung des Beratungs- und Begleitungsprozesses Entlastung der schulischen Helfer/in sichern Erste Hilfe leisten - Helfer mobilisieren Verständigung Je nach Bedarf kompetente Soforthilfe organisieren: der zuständigen Schulbehörde (Schulqualitätsmanager/in, Bildungsdirektorin - jeweils im Rettung, Arzt/Ärztin, Polizei, Feuerwehr Dienstweg) der/die Eltern(vertreter/in) Umgang mit Tätern der/die Lehrerpersonalvertreter/in (falls Lehrer/innen direkt ins Geschehen involviert Wer ist noch betroffen und schutzbedürftig? waren) Schutz und Sicherheit für Zeugen („Geschockte“) Koordination der Initiativen, Elterninformationen und der Medienkontakte Gruppe zusammenhalten Sicherstellen bzw. veranlassen, dass die Erziehungsberechtigten des betroffenen Schü- lers/der betroffenen Schülerin von kompetenten Personen verständigt werden Verständigung der Schulleitung Dolmetscher notwendig? BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 10
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN 2019/20 Checkliste für das Krisenmanagement in Notfällen SCHULISCHES KRISENMANAGEMENT VERHALTEN IN DER AKUTSITUATION durch die Schulleitung 1. ÜBERBLICK gewinnen 1. ÜBERBLICK UND STRUKTUR HALTEN Was ist passiert? Situationsklärung mit Dokumentation Wo ist der Ort des Geschehens? Wer ist in Gefahr? Wie viele? 2. BENACHRICHTIGEN Wer ist verletzt? Welche Verletzungen? Zuständige/n Schulqualitätsmanager/in 2. HILFE leisten Schulpartner (Elternvertreter/in, Klassen-, Schulforum, SGA) Betroffene und gefährdete Personen aus dem Gefahrenbereich in Personalvertretung (wenn Lehrpersonen mit betroffen sind) Sicherheit bringen (ev. Evakuierung) Akutgefahr vermindern, Schutz vor dem/n Tätern, evtl. Erste Hilfe 3. SCHULISCHES KRISENTEAM EINBERUFEN UND LEITEN leisten sich um Verletzte und Geschockte kümmern, bis fachliche Hilfe da ist - Sicherheit schaffen Aufgaben: Beratung, Festlegung und Koordination der Maßnahmen zur Bewältigung und 3. HELFER organisieren, je nach Bedarf Aufarbeitung des Ereignisses Krisenstrategie gemeinsam erarbeiten kurzfristige, mittelfristige, längerfristige Initiativen FEUERWEHR T 122 Kontakt zu weiteren Helfer/innen und Expert/innen POLIZEI T 133 Einleitung des Beratungs- und Begleitungsprozesses RETTUNG T 144 Entlastung der schulischen Helfer/innen sichern Schulpsychologe/in Prakt. Arzt/Ärztin Ablaufschritte und Protokoll laut LEITFADEN Krisenintervention und Notfallseelsorge (KIT) über die Rettungszentrale T 05522 201 4. KOORDINIEREN der Maßnahmen (siehe nächste Seite) und der Informati- onsweitergabe (Eltern/Erziehungsberechtigte und Medieninformation) 4. DOKUMENTATION der Fakten 5. SCHULLEITUNG verständigen ZU BEACHTEN: Direktor/in T ............................................................................... Gruppe zusammenhalten Klare Anweisungen an die Gruppe geben Stellvertretung T ............................................................................... Klare Informationen an die Einsatzkräfte geben 6. Benachrichtigung der Eltern von betroffenen Schüler/innen - Polizei bei Todesfall - eventuell zusammen mit dem KIT BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 11
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN MASSNAHMENPLAN KURZFRISTIG Stichworte: Sicherheit und Stabilisierung „Betroffenheitskreise“ überlegen in sicherer Umgebung: Erstinformation für direkt Betroffene – persönlichen Kontakt, evtl. mit KIT oder Schulpsychologe/in für die Klasse/n - durch den Klassenvorstand/in oder andere kompetente Lehrperson für Lehrer/innen und Eltern - durch den/die Direktor/in (evtl. zusammen mit involviertem/n Lehrer/innen) über den Vorfall und aktuellen Wissensstand (soweit für die jeweilige Zielgruppe relevant) Grundlegende Sachinformationen im Zusammenhang mit dem Geschehen „Da sein“ - Einzel- und Gruppengespräche zur psychologischen Stabilisierung; Platz für Fragen Peergroups gruppieren lassen - gemeinsamer Austausch, Unterstützung und Fürsorge Hinweise und Vorbereitung für die nächsten Initiativen - Wie geht’s weiter? Sicheren und geschützten Übergang nach Hause organisieren – Schüler/innen nicht alleine lassen Bei Bedarf Zusammenarbeit mit Expert/innen Dauer: So kurz wie möglich! MITTELFRISTIG Aufarbeitung des Ereignisses, Ziel: Einsteigen in die Alltagsrealität – Neuorientierung ermöglichen mit Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern Gemeinsame Besprechung aller direkt Betroffenen in der/den jeweiligen Klasse/n mit unterrichtenden Lehrer/in- nen - zur Koordination der Maßnahmen/Hilfen im Unterricht Psychoedukation zur psychischen Reaktionen – Normalisierung der Ausnahmereaktionen Gespräche anbieten, Schülerverhalten beobachten Allfällige weitere Hilfen für Betroffene organisieren (Psychologische Behandlung) Mitgestaltung ermöglichen (z. B. Besuche, Erinnerungen, Abschiedsrituale) Gestaltung der Klasse, des Schulhauses, Trauergottesdienst Elternabende/Elternrunden Rückmeldungen und Abschlussgespräch im Team Alltag aufrecht halten LANGFRISTIG Initiativen zur Prävention, Schulentwicklung Ziel: Lernen aus dem Geschehenen, Bewältigungsstrategien festhalten Präventions-Projekte mit Klassen Elternabende Lehrer/innen-Fortbildungen Entlastung der Helfer (Gespräche, Supervision für Lehrpersonen) Rückblick – Dokumentation Feedback: Was haben wir gelernt? Erste Hilfe Kurs organisieren? BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 12
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN Richtlinien für Schulen in Bedrohungs- oder Gewaltsituationen Grundsätzliches2 Ganz allgemein: Gewalt ist der Versuch einer Konfliktlösung im Zuge einer Eskalation, wenn eine andere Kommu- nikationsform nicht zur Verfügung steht. Gewalt kann körperlich, verbal, nonverbal oder im schulischen Kontext besonders häufig als Beziehungsgewalt ausgeübt werden. Es ist zu betonen, dass der Begriff „Gewalt“ nicht gebraucht wird, wenn zwei etwa gleich starke Schüler oder Schülerinnen (körperlich oder seelisch) miteinander kämpfen oder streiten. Der Begriff „Gewalt“ wird in diesen Ausführungen verwendet, wenn ein Ungleichgewicht der Kräfte vorliegt. Z.B. dann, wenn ein Schüler, welcher der negativen Handlungen ausgesetzt ist, Mühe hat, sich selbst zu verteidigen, und ist in irgendeiner Weise hilflos gegenüber dem Schüler oder den Schülern, die ihn drangsalieren. Savety First: Sorgen Sie zuerst für Schutz und Sicherheit. Ist dies nicht ohne Gefahr für Sie und die Schüler/innen möglich, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Polizei. Beurteilen Sie die Angemessenheit der folgenden Maßnahmen (z.B. Suspendierung, Anzeige). Unverhältnismä- ßige Maßnahmen erschweren u. U. die Rückführung des/der betroffenen Schülers/in an die Schule und können sogar langfristig die Eskalationsgefahr erhöhen. Wenn Sie Zeit zum Überlegen haben, halten Sie Rücksprache im schulinternen Krisenteam oder mit dem Kompetenzteam der Polizei. Pressearbeit ist Chefsache und sollte bei den beteiligten Behörden bei einer Person gebündelt sein (einerseits bei dem/der pädagogischen Leiter/in der Bildungsregion oder Bildungsdirektion für Vorarlberg, andererseits Polizei). Diese Personen werden im aktuellen Fall behördenintern nominiert. Wenn in der Schule Gewalt ausgeübt wird Bewahren sie Ruhe Greifen Sie ein und beenden Sie die Gewalthandlung – Eigenschutz beachten Wenn notwendig: Personen anfassen und wegziehen Neutral bleiben, keine Partei ergreifen Verhindern weiterer Auseinandersetzungen, Parteien trennen Erstversorgung sichern – Erste Hilfe und/oder Rettung 2 Lehner Horst, Kriminalprävention Tirol BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 13
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN Wenn Sie massiv bedroht werden und Sie den Schutz nicht gewährleisten können Unverzüglich die Polizei alarmieren Weitere Schritte Situation beruhigen, Zeit lassen Abstand gewinnen Nächste Schritte in Ruhe überlegen Exakte Dokumentation des Geschehenen Zu beachten Nicht zu schnell beurteilen: Täter-Opfer Zuerst für Schutz und Sicherheit sorgen In der Akutphase ist die Schuldfrage noch unwichtig Würde, Schutz und Integrität aller wahren Vorgehensweise auf drei beteiligten Ebenen 1.Schule: 1. Meldung des Vorfalles (Lehrperson Schulleiter/in bzw. seine/ihre Stellvertretung) a. Sammlung von Fakten und Trennung von Gerüchten, erste Beurteilung der Bedrohungslage b. Information der zuständigen Schulaufsicht und externer Helfer je nach Bedarf i. Polizei ii. Psychiatrie iii. Eltern c. Der/Die Schulleiter/in verständigt den/die zuständige/n Schulqualitätsmanager/in. Der/Die SQM- übernimmt bei Bedarf die Verständigung der Bildungsdirektorin zur Einberufung des Krisenstabes. (Pressesprecher/in, Juristin) der Bildungsdirektion für Vorarlberg und der Verständigung des Büros der Präsidentin (Landesrätin Dr. Schöbi-Fink). Gemeinsame Besprechung aller befassten Stellen zur Klärung der Frage ist unbedingt notwen- dig: Wer macht was wann mit wem und mit welchem Ziel? BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 14
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN Beispiele: Klärung, wer informiert die Betroffenen (Eltern/Erziehungsberechtigte, Lehrer/innen, Mit- schü ler/innen, ...) und in welcher Form soll dies geschehen (einzeln/Gruppe ...) Jurist/in der BD setzt sich z.B. mit Polizei, Staatsanwaltschaft usw. in Verbindung, um Stand der Untersuchungen zu erfahren. 2. Weitere Maßnahmen in ihrer Verhältnismäßigkeit zur Faktenlage (z. B. Suspendierung, Anzeige bei der Polizei) in Absprache mit der Schulaufsicht. a. Möglichkeit der Suspendierung durch die Schulleitung bzw. die Schulaufsicht bei akuter Bedrohung für die voraussichtliche Dauer der polizeilichen und allenfalls ärztlichen bzw. psychiatrischen Abklä- rung sowie Aufbau der Wiedereingliederung an die Schule. Der/die Schulleiter/in kann darüber hin- aus ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot für den Schüler/die Schülerin aussprechen. b. Da im Regelfall eine Rückkehr des Schülers/der Schülerin an die bislang besuchte Schule in Frage kommt, wird eine baldige Kontaktaufnahme mit den Eltern des/der bedrohenden Schülers/Schüle- rin empfohlen, um das Einvernehmen zu suchen und Hilfe bei der Wiedereingliederung sowie be- gleitende Maßnahmen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe, fachärztliche und psychotherapeutische Be- handlung) anbieten zu können. d. Allenfalls Planung einer rechtzeitigen Elterninformation nach dem Vorfall und vor einer Wiederein- gliederung des/der betroffenen Schülers/in an der Schule, um die Kooperation der Eltern der ande- ren Schüler/innen sicherstellen zu können. 3. Fallführend ist die jeweilige Schulaufsicht; der Krisenstab der Bildungsdirektion für Vorarlberg ist über den/die zuständige/n SQM zu informieren und am aktuellen Stand zu halten. 2. Polizei: Schutz und Sicherheit bei akuter Gefahr: Polizeinotruf 133 Postenkommandanten der Bezirke für die Zusammenarbeit mit den schulinternen Krisenteams, Einleitung der Untersuchung, Präventionsarbeit und polizeiliche Workshops (z.B. Click und Check, Alles was Recht ist). ChefInsp Gerhard Bargetz (Feldkirch) T 059133 8150 -100 ChefInsp Klaus Winder (Bludenz) T 059133 8100 -100 ChefInsp Walter Fetz (Dornbirn) T 059133 8140 -100 ChefInsp Egon Puschnik (Bregenz) T 059133 8120 -100 BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 15
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN ChefInsp Thomas Prodinger (Bregenz) T 059133 8120 -100 Kompetenzteams Gewaltschutz Kooperationsteams für den fachlichen Austausch mit Schutzeinrichtungen und den schulischen Krisenteams zur Steuerung, Unterstützung und Beratung rund um das Themenfeld Gewalt, auch vor einer möglichen Anzeige. polizeiliche Informationen Durchführung von anonymisierten Fallkonferenzen, auch bei Verdachtsfällen von Gewalt Beispiele: Misshandlung Minderjähriger sexuelle Gewalt Gewalt in der Privatsphäre körperliche Gewalt Cyber-Crime Brigadier Stefan Schlosser, BA (Landespolizeidirektion Vbg.) T 059133 80-1500 ChefInsp Michael Rösler, GrInsp Gert Gröchenig (Bezirk Bregenz) T 059133 8120 -302 und -305 ChefInsp Michael Haider, BezInsp Peter Kügele (Bezirk Dornbirn) T 059133 8140 -111 ChefInsp Anton Kraxner, KontrInsp Gerhard Bargetz (Bezirk Feldkirch) T 059133 8150 -302 und -310 ChefInsp Oswald Wachter, GrInsp Arnold Heim, RevInsp Karin Würbel (Bezirk Bludenz) T 059133 8100 -302 und -305 Polizeiliche Anzeige Eine Strafanzeige muss nicht zwingend zu einem Strafverfahren führen. Durch Vernetzung mit der Polizei und der Kinder- und Jugendhilfe (Kompetenzteam Gewaltschutz) lassen sich Optimierungen erreichen. Anzeige durch die Schulbehörde (bei höheren Schulen durch den Schulleiter) oder durch die Eltern: 1. Gefahrenabwehr (nach dem Sicherheitspolizeigesetz) 2. Entgegennahme der Anzeige: Bei Bekanntwerden eines ausreichend konkretisierten, straf- oder auch verwaltungsrechtlichen Tatbestandes wird die Polizei tätig und führt eine Erstabklärung vor Ort durch und macht nötigenfalls eine Fallkonferenz. 3. Beginn der Ermittlungen (nach der Strafprozessordnung): a. Bei strafmündigen Personen wird das Ergebnis der Staatsanwaltschaft berichtet. BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 16
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN b. Die Staatsanwaltschaft stellt gegebenenfalls Anträge bzw. erteilt Aufträge. Ist z. B. eine Hausdurch- suchung bei einem strafrechtlichen Delikt durch eine/n Unmündige/n erforderlich, muss diese von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. c. Bei strafunmündigen Personen ist grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmann- schaft) als Behörde zuständig. 4. Nach Abschluss der Ermittlungen erfolgt: a. Bericht an die Staatsanwaltschaft b. Bericht an die Bezirksverwaltungsbehörde (Kinder und Jugendhilfe) bei Strafunmündigen c. Mit dem Bericht an die Staatsanwaltschaft bzw. Bezirksverwaltungsbehörde sind die Ermittlungen der Polizei grundsätzlich abgeschlossen. 3. Amtsarzt, Sprengelarzt, Krankenhaus 1. Amts- oder Sprengelarzt/-ärztin: Entscheidung über Einweisung in eine psychiatrische Abteilung nach dem Unterbringungsgesetz. Bei zwangsweiser Anhaltung nach dem Unterbringungsgesetz (UGB) erfolgt eine Anhörung durch das zuständige Gericht, eine ärztliche Beurteilung sowie eine Entscheidung des/der Richter/in des Bezirksgerichtes (z. B. im Rahmen der Anhaltung nach dem UGB). Eine derartige Entscheidung - im Falle einer zwangsweisen Anhaltung - muss auch wieder von diesem Gericht aufgeho- ben werden. 2. Ambulante oder stationäre fachärztliche Behandlung und Beurteilung der Fremd- und Selbstgefährdung 3. Vor Entlassung rechtzeitige Information der Schulaufsicht zwecks Planung der weiteren Schritte (Be- handlung, Betreuung durch die Kinder und Jugendhilfe, Wiedereingliederung in die Schule) Exkurs: Verdacht auf Strafdaten Im Anhang befindet sich eine Grafik zu Darstellung der Möglichkeit von anonymisierten Fallkonferenzen in Sinne einer Kooperation zwischen Schule (Bildungsdirektion) und dem Kompetenzteam der Polizei. Während dieser Konferenzen kann geklärt werden, ob eine Strafanzeige bei der Polizei erfolgen muss oder welche alternativen Vorgehensweisen eingeschlagen werden können. Diese Möglichkeit zur anonymisierten Fallbesprechung besteht auch, wie oben erwähnt, im Zusammenhang mit Gewalt. BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 17
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN 2019/20 Schulleitung Einschätzung der Gewalt oder Bedrohung Gefahr an der Schule Akut + z.B. Amok, konkrete Bedrohung sehr bedrohlich (mit Verdacht auf Strafanzeige) kontrollierbar z.B. Gewalt zwischen zwei Schülern latent z.B. hohe Aggressionsbereitschaft, Androhung Unklare Gefahr z.B. sexueller Übergriff Polizei 133 Eigene Hand- lungsmöglich- keiten zum Der/die Schulleiter/in stellt den Kontakt mit dem/der Stoppen der Bildungsdirektion für Vorarlberg örtlich zuständigen PI-Kommandanten/in her. Gewalt In weiterer Folge kommt es zu: Der/Die Schulleiter/in verständigt den/die zuständige/n Schul- Gefahrenabwehr nach dem Sicherheitspolizeigesetz qualitäsmanager/in der Bildungsregion. Erstabklärung vor Ort Krisenteam / Fallkonferenz Der/Die SQM übernimmt bei Bedarf die Verständigung der Bil- Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung dungsdirektorin (Krisenstab). des Krisenstabes (Pressespre- Abschließende Sitzung Krisenteam / Fallnachbesprechung cher; Juristin, Externe) der Bildungsdirektion für Vorarlberg. bei Bedarf optional Schulpsychologie Landespolizeidirektion Vorarlberg Beratung, Mithilfe beim Krisenmanagement, psychologische (Kompetenzteam Gewaltschutz des Bezirkes) Unterstützung von Betroffenen „Anonymisierte Fallkonferenz“ - Kooperation Latente Be- drohung Amtsarzt, Sprengelarzt, Krankenhaus Unklarheiten Kinder- und Jugendhilfe bezüglich BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 18 Suspendierungsbegleitung Strafanzeige
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN Schulpsychologischer Dienst Hilfestellungen in besonderen schulischen Krisensituationen Der Schulpsychologische Dienst ist eine für Schulen zuständige und kostenlose Service- und Beratungseinrichtung bei psychologischen Fragen und Problemstellungen. In besonderen Krisensituationen muss jeweils für den spezi- fischen Fall abgeklärt werden, ob und wie eine schulpsychologische Hilfestellung erfolgen soll. Die Schulpsycholog/innen führen Erstgespräche mit der Person, die in einem „schulischen Krisenfall“ Hilfe sucht (telefonisch oder vor Ort). Schulpsychologische Unterstützung und Begleitung im Krisenmanagement – falls dies seitens der Schule gewünscht wird z. B. durch Beratung des Direktors/der Direktorin bzw. einer Lehrperson durch beratende Mitarbeit im schulischen Krisenteam. Psychologische Arbeit mit Betroffenen (Schüler/innen, Lehrpersonen) zur Unterstützung und/oder zur Be- gleitung bei der Aufarbeitung des krisenhaften Geschehens (einzeln, in Gruppen, mit der Klasse), z. T. in Zu- sammenarbeit mit anderen Helfer/innen. Beratende und/oder aktive Mithilfe bei längerfristigen Maßnahmen, die im Zusammenhang bzw. als Folge einer bestimmten schulischen Krisensituation initiiert werden. (z. B. Projekte, Informationen). Mithilfe in der Kompetenzerweiterung bezüglich psychologischer Grundkenntnisse im Umgang mit Krisen und krisenhafter Entwicklungen (Fachinformationen, Referate, Teilnahme an Konferenzen, an schulischen und interdisziplinären Teamgesprächen). Vermittlung längerfristiger psychologischer/psychotherapeutischer Betreuung. Erreichbarkeit der Schulpsychologie im Krisenfall Telefonisch an der für den Schulbezirk zuständigen schulpsychologischen Beratungsstelle und am Mobiltelefon o- der per Email. Da die Schulpsychologen/innen wegen Außendiensten nicht jederzeit erreichbar sind, kann bei Bedarf von der Ab- teilungsleitung der Schulpsychologie die schnellstmögliche Kontaktaufnahme eines/einer Schulpsychologen/-psy- chologin organisiert oder evtl. eine andere Hilfeleistung vermittelt werden. Am Wochenende haben wir leider keinen Bereitschaftsdienst. Rufen Sie bitte die angegebenen Kontakte an und hinterlassen Sie unbedingt eine Nachricht. Wir rufen Sie ehestmöglich zurück. BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 19
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN Krisenintervention & Notfallseelsorge Vorarlberg KIT - Kriseninterventionsteam Die Krisenintervention & Notfallseelsorge (KIT) ist eine Organisation, die Menschen, die in eine Krise geraten sind, unterstützt. Die psychosoziale Betreuung unmittelbar nach einem traumatisierenden Ereignis soll helfen, die akute Belastung des/der Betroffenen zu verringern und Folgeerkrankungen zu vermeiden. Aufgaben des KIT Durch eine rasche Intervention unmittelbar nach einem traumatischen Erlebnis versuchen die Mitarbeiter/innen, akute Belastungen zu mindern und mögliche Folgewirkungen (z. B. posttraumatische Belastungsstörungen) zu vermeiden. Meist ist keine Psychotherapie notwendig, um das Erlebte zu verarbeiten, sondern eine kurzzeitige psychosoziale Hilfestellung. KIT empfiehlt bei Bedarf weiterführende Betreuungsdienste. Ein KIT-Team kann nicht von Privatpersonen, sondern ausschließlich von Einsatzkräften über die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (RFL) alarmiert werden. Rettungs- und Feuerwehrleitstelle: T 05522 201 Notruf: 122 und 144 Organisation KIT wird von folgenden Trägerorganisationen getragen: Ärztekammer (Notfallmedizin), Bergrettung Vorarlberg, Caritas Vorarlberg, Evangelische Kirche H.B., ifs - Institut für Sozialdienste, Katholische Kirche (Diözese Feldkirch), Landesfeuerwehrverband, Landespolizeidirektion, Lan- desverband für Psychotherapie, Rotes Kreuz Vorarlberg, Wasserrettung Vorarlberg. Diese Trägerorganisationen bestimmen den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für die Tätigkeiten von KIT Vorarlberg. Aus den Reihen der Träger wird im 3-Jahres-Rhythmus die Obfrau/der Obmann gewählt. Die operativen Geschäfte werden von einem hauptamtlichen Koordinator geführt. Obmann: Stefan Schlosser (Landespolizeidirektion) Stellvertreter: Susanne Wallner (ifs), Günther Watzenegger (Landesfeuerwehrverband) BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 20
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN KIT-Koordinator: Thomas Stubler, T +43 5522 3510 364, F -266, M 0664 6255529 KIT-Büro: Krisenintervention-Notfallseelsorge Vorarlberg (Landesfeuerwehrschule) 6800 Feldkirch, Florianistraße 1, E-Mail: office@kit-vorarlberg.at https://kit-vorarlberg.at Die Mitarbeiter/innen kommen aus den verschiedensten Berufen: Krankenschwestern, Priester, Psychothera- peut/innen, Mitglieder von Einsatzorganisationen, Angestellte, Hausfrauen, Sozialarbeiter/innen. Sie sind in regionalen 2er-Teams, 24 Stunden, an 365 Tagen in Bereitschaft. BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 21
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN Tipps für den Umgang mit Medien in Krisensituationen3 ! Bei einer Krise, einem Konflikt oder einem Unglück gilt gegenüber den Medien vor allem eine Devise: Agieren statt reagieren. ! Im Krisenmanagement ist Tempo gefragt: Geschwindigkeit vor Vollständigkeit, lautet das oberste Gebot. ! Wichtig ist geschlossenes Auftreten. Dazu zählen rechtzeitige Rollen- und Kompetenzverteilung ebenso wie das Festlegen der internen Kommunikation und etwaiger Sprachregelungen. ! Schaffen Sie im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit eine Informations- und Kommunikationsinfrastruktur. + Argumente und Informationsmaterialien rasch aufbereiten. Wer nicht mit schnellen Informationen zur Stelle ist, hat bei Medien Terrain verloren, das kaum oder überhaupt nicht wieder gut zu machen ist. + Klare, unmissverständliche Information ist gefragt: Wer es nicht versteht, selbst bei komplexen Sach- verhalten präzise und nachvollziehbare Darstellungen oder Erklärungen zu präsentieren, verliert. Medienmittelungen sollten der Vorfall kurz darlegen und dann aufzeigen, welche Maßnahmen die betroffene Schule bereits geplant und umgesetzt hat.4 + Fachausdrücke oder technische Definitionen müssen erläutert und interpretiert werden. Verwenden Sie ganz bewusst einfache, griffige und plakative Erklärungsmodelle. + Mögliche Beispiele lassen sich in ruhigeren Zeiten entwerfen, einschätzen und trainieren. So ist man – mit verschiedenen Lösungsansätzen in der Lage – auf mögliche negative Ereignisse oder Situationen vor- bereitet. Beispiel im Anhang ─ Verhaltensmuster wie Abschotten, Untertauchen oder Nicht-Erreichbarkeit sind als Taktik oder Strategie völlig ungeeignet und daher zu verwerfen. ─ Die schlimmsten „Killer-Phrasen“, die man in Krisenfällen anwenden kann, sind: „Nein, dazu sage ich nichts ...“ oder „Kein Kommentar!“ Vergessen Sie sofort diese Floskeln. ─ Vermeiden Sie es bei heiklen, öffentlichkeitswirksamen Themen unbedingt, ein Medium zu bevorzugen, z. B. über „Exklusiv-News“. Sie machen sich alle anderen Medien zum Feind. Im Todesfall übernimmt die Polizei die Medienmitteilung. Die Schule kann diese Information vorab im Bedarfsfall ergänzen. 3 aus: Fischer, H.: 100 Tipps für die Medienarbeit. Leykam Buchverlag, Graz 2001 4 aus: Wyss, H., Randegger, C., Krisenkompass: Umgang mit Medien. schulverlag. 2009 BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 22
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN ANHANG BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 23
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN 2019/20 Ansprechstellen zur Unterstützung in schulischen Krisensituationen Schulbehörde Stand: Sept. 2019 Funktion/Dienststelle Name Telefon Handy Bildungsdirektion für Vorarlberg Bildungsdirektorin Mag.a Dr.in Evelyn Marte-Stefani 05574 4960 500 0664 8109301 Leiter Pädagogischer Dienst Mag. Andreas Kappaurer 05574 4960 390 0664 8109311 Schulrecht Schulservice Mag.a Dr.in Christine Gmeiner 05574 4960 240 05574 44449 Bildungsregion Nord Leiter der Bildungsregion, SQM DI Johannes Schwärzler 05574 58674 320 0664 8109312 SQM Steurer Monika, MSc BEd 05574 58674 323 0664 8109315 SQM Mag. Andreas Eder 05574 58674 325 0664 8109320 SQM Speckle Susanne 05574 58674 324 0664 8109319 Bildungsregion Süd Leiterin der Bildungsregion, SQM Mag.a Maria Kolbitsch-Rigger 05522 76168 340 0664 8109318 SQM Dipl.-Päd. Judith Sauerwein, BEd 05522 76168 342 0664 8109313 SQM Ivo Walser, MA BEd 05522 76168 344 0664 8109316 SQM Dr. Edgar Mayrhofer 05522 76168 345 0664 8109317 BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 24
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN 2019/20 Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst Stand: Dez. 2019 Name Telefon-Nr. Bitte eine Nachricht hinterlassen Abteilung Präs/4 - Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst 05552 63863 210 Abteilungsleitung Mag.a Dr.in Brigitta Amann brigitta.amann@bildung- vbg.gv.at Bildungsregion Nord Beratungsstelle Bregenz Mag.a Stefanie Gruber, MSc 0664 8109341 Mag.a Bernadette Breinsberger 0664 8109347 Mag.a Dagmar Ritsch 0664 8109342 Beratungsstelle Dornbirn Dipl.-Päd. Stefan Kerber, MSc 0664 8109363 Mag.a Elisabeth Arndorfer 0664 8109348 Mag.a Carolin Domig 0664 8109365 Mag.a Birgit Dünser 0664 8109349 Bildungsregion Süd Beratungsstelle Feldkirch Mag.a Veronika Neyer 0664 8109366 Mag.a Bernadette Breinsberger 0664 8109347 Beratungsstelle Bludenz MMag.a Daniela Daxer 0664 8109345 N.N. Schulärztlicher Dienst (Namen und Erreichbarkeit der jeweils zuständigen Schulärzte/Schulärztinnen sind den Schulen bekannt) Landesschularztreferentin Dr.in Claudia Mark 0664 8109309 BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 25
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN Beratungslehrer/innen (nur für Pflichtschulen zuständig) Schuljahr 2019/20 Dir. Mag. Sabine Netzer, T 0664 6255223, 05574 511 32900, sabine.netzer@hsv.snv.at, www.hsv.snv.at Bezirk Bludenz Ammann Susanne 0664 6255 821 susanne.ammann@hsv.snv.at Apsner Mirjam MA 0664 2677 587 mirjam.apsner@hsv.snv.at Bitschnau Rainer 0664 6255 901 rainer.bitschnau@hsv.snv.at Caldonazzi Cornelia 0664 6255 822 cornelia.caldonazzi@hsv.snv.at Bezirk Feldkirch Apsner Mirjam MA 0664 2677 587 mirjam.apsner@hsv.snv.at Aufschnaiter Ulrike 0664 6255 860 ulrike.aufschnaiter@hsv.snv.at Bader-Raggl Ursula 0664 6255 533 ursula.bader-raggl@hsv.snv.at Mag. Daniel Sonja 0664 6255 823 sonja.daniel@hsv.snv.at Flaig Walther 0664 6255 534 walther.flaig@hsv.snv.at Mag. Müller Isolde 0664 8898 6846 isolde.mueller@hsv.snv.at Zechner Elisabeth 0664 6255 014 elisabeth.zechner@hsv.snv.at Bezirk Dornbirn Bohle-Nußbaumer Judith 0664 2688 701 judith.bohle@hsv.snv.at Häfele Barbara MEd 0664 6255 256 barbara.haefele@hsv.snv.at Klagian Gabriele BEd 0664 6255 012 gabriele.klagian@hsv.snv.at Mag. Längle Birgit 0664 6255 824 birgit.laengle@hsv.snv.at Lurger Claudia BEd MA 0676 3479 325 claudia.lurger@hsv.snv.at Stockklauser Dietmar MEd 0664 2688 662 dietmar.stockklauser@hsv.snv.at Bezirk Bregenz Mag. Fischer Judith 0664 6255 019 judith.fischer@hsv.snv.at Mag. Längle Birgit 0664 6255 024 birgit.laengle@hsv.snv.at Mag. Matt-Schwendinger Karin 0664 6255 828 karin.matt@hsv.snv.at Moosbrugger Andrea 0664 6255 011 andrea.moosbrugger@hsv.snv.at Mag. Rümmele Katharine 0664 8898 6845 kathrine.ruemmele@hsv.snv.at Schertler Ingrid BEd 0664 8898 6847 ingrid.schertler@hsv.snv.at Mag. Schwärzler-Seeber Elisabeth 0664 6255 859 elisabeth.schwaerzler-seeber@hsv.snv.at Spiegel Elke 0664 6255 818 elke.spiegel@hsv.snv.at Vonach Anita 0664 6255 858 anita.vonach@hsv.snv.at Mag. Zach Ingrid 0664 2676 122 ingrid.zach@hsv.snv.at Krisenbegleitlehrer/innen Jochum Jürgen 0664 2681 328 juergen.jochum@hsv.snv.at Lampert Daniela 0664 1169 966 daniela.lampert@hsv.snv.at Mag. Natter Andrea 0664 6255 902 andrea.natter@hsv.snv.at Riezler Bertram 0664 6255 909 bertram.riezler@hsv.snv.at Umundum Martina MEd 0664 6255 166 martina.umundum@hsv.snv.at Beratungslehrerinnen für Autismus-Spektrum-Störung BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 26
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN Mag. Bereuter Lisa Maria 0664 6255 827 lisa-maria.bereuter@hsv.snv.at Feurstein Dagmar 0664 6255 825 dagmar.feurstein@hsv.snv.at Juiatti Dagmar 0664 6255 021 dagmar.juriatti@hsv.snv.at Türtscher Martin 0664 6255 829 martin.tuertscher@hsv.snv.at BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 27
KRISENPLAN FÜR NOTFÄLLE AN SCHULEN Standortspezifische Kontaktadressen in Krisenfällen Notfallhilfe (jederzeit erreichbar) Tel. Nr. EURO-NOTRUF 112 FEUERWEHR 122 POLIZEI 133 Hinweis: Über die Polizei-Notrufnummer können rund um die Uhr auch die Adressen von verfügbaren Krisendiensten im Land erfahren werden RETTUNG 144 ARZTNOTDIENST 141 KIT-Team (Krisenintervention und Notfallseelsorge) 05522 201 Bietet psychosoziale Betreuung unmittelbar nach einem traumatischen Ereignis Schulinterne Helfer/innen und Fachleute im Schulbereich Name bzw. Institution Tel. Nr. Schulpsychologe/-psychologin bitte eine Nachricht hinterlassen Für die Region zuständige/r Schulpsychologe/ -psychologin Abteilungsleitung der Schulpsychologie 05552 63863 210 brigitta.amann@bildung-vbg.gv.at Beratungslehrer/in siehe Seite 10 Schulsozialarbeiter/in Social Networker/in Schularzt/-ärztin Behörden Name bzw. Institution Tel. Nr. Leiter/in der Bildungsregion …. Kinder- und Jugendhilfe in der zuständigen …. Bezirkshauptmannschaft / 8.00 – 18.00 Uhr (u. a. Familien-Krisendienst, Wohn- und Auffanggruppen) BILDUNGSDIREKTION VORARLBERG ABTEILUNG SCHULPSYCHOLOGIE 28
Sie können auch lesen