Informations-broschüre - Schuljahr 2019/20 - Recherswil

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Informations-broschüre - Schuljahr 2019/20 - Recherswil
Informations-
  broschüre
 Schuljahr 2019/20

      Version: 08.07.2019
Informations-broschüre - Schuljahr 2019/20 - Recherswil
Einleitung

Die Kreisschule REOG im FOKUS der Veränderung

Liebe Leserin, lieber Leser
Es freut mich, Ihnen die neue Ausgabe der Informati-
onsbroschüre der Kreisschule REOG zu präsentieren.
Diese Broschüre gibt Ihnen den Überblick über alle
wichtigen Informationen an unserer Kreisschule. Nebst unseren Leitsätzen finden
Sie in dieser Ausgabe Informationen zu Themen rund um die Schule (in alphabeti-
scher Reihenfolge) sowie Angaben zu wichtigen Stellen und Partnern, die mit der
Schule verbunden sind.
Diese Broschüre erscheint einmal jährlich. Zusätzlich zu diesem Nachschlagewerk
erhalten Sie während des laufenden Schuljahres von der Klassenlehrperson oder
der Schulleitung aktuelle Informationen zum Schulbetrieb, zu speziellen Anlässen
der Schule oder zu Schulausfällen (u.a. im Quartalsbrief). Ebenfalls finden Sie auf
unserer Internetseite www.recherswil.ch (Bereich „bilden“) Informationen zu aktu-
ellen Themen der Kreisschule Recherswil-Obergerlafingen.
Schauen wir nach vorne. Neue und auch bekannte Herausforderungen stehen an.
Im Schuljahr 2019/20 werden uns u.a. folgende Themen begleiten:
     Schulraumerweiterung RE: Renovation und Aufstockung
     Umsetzung Lehrplan 21 (u.a. auch Weiterbildungen)
     Prüfung zur Einführung der Schulsozialarbeit
     Bibliothekskonzept
     Informatische Bildung: Umsetzung internes Konzept
     Weiterentwicklung der Unterrichts- und Schulqualität (u.a. Schwerpunkt-
         thema: Lese- und Schreibförderung)
     Verschiedene Schulanlässe (u.a. Skilager, K&S-Woche, Schulsporttag)
Benötigen Sie weitere Informationen oder bestehen Unklarheiten, so melden Sie
sich bitte bei uns. Für Fragen zum Unterricht nehmen Sie bitte Kontakt mit der Klas-
senlehrperson Ihres Kindes auf. Für Fragen im organisatorischen Bereich stehen
Ihnen das Schulsekretariat und/oder die Schulleitung gerne zur Verfügung (Telefon:
032 531 97 00/01 oder Mail: schulleitung@reog.ch). Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für das neue Schuljahr 2019/20 wünsche ich uns allen lehrreiche und spannende
Momente mit viel Motivation und Freude.

Rolf Caccivio
Schulleitung
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Informations-broschüre - Schuljahr 2019/20 - Recherswil
Inhaltsverzeichnis
a.   Unsere Kreisschule Recherswil-Obergerlafingen
b.   Öffentlichkeitsleitbild der Kreisschule REOG
c.   Schulsystem Volksschule Kanton Solothurn
1.   Absenzen und Dispensationen, Gründe für Absenzen
2.   Adressen Kindergarten und Schule, Hauswarte
3.   Agenda der Schule
4.   Beratungsstellen (Adressen)
5.   Beschwerdemanagement
6.   Blockzeiten und Unterrichtszeiten
7.   Deutsch als Zweitsprache
8.   Elternabende
9.   Elterngespräche/Standortgespräche im Kindergarten und der Primarschule
10. Erreichbarkeit Schule
11. Ferienplan, unterrichtsfreie Tage und Halbtage
12. Fundgegenstände
13. Gemeinsame Schulregeln Recherswil – Obergerlafingen
14. Gesundheit: Schularzt, Schulzahnpflege, Schulzahnarzt, Zahnprophylaxe, Lauskontrolle
15. Hausaufgaben
16. Homepage (u.a. Bilder auf der Homepage und anderen Medien)
17. Informatik im Unterricht (Informatische Bildung)
18. Internet: Spannende Internetseite für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
19. Klassen mit Lehrpersonen im SJ 2019/20
20. Kultur- und Sportwoche
21. Lehrmittel und Unterrichtsmaterial
22. Musikgrundschule
23. Musikschule
24. Papiersammlung und Regeln für die Kinder
25. Personelles: Ehrungen
26. Personelles: Neue Lehrpersonen 2019/20
27. Personelles: Verabschiedete Lehrpersonen
28. Quartalsbriefe
29. Religionsunterricht
30. Schulbesuche
31. Schulpsychologischer Dienst (SPD)
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32. Schulweg
33. Skilager
34. Spezielle Förderung (SF): Allgemein
35. Spezielle Förderung (SF): Logopädie
36. Stundenpläne 2019/20
37. Übertrittsverfahren Primarschule in die Sekundarstufe 1 (Oberstufe)
38. Unterrichtsausfälle im Kindergarten und der Primarschule
39. Wohnortswechsel
40. Rechte und Pflichten: Verantwortlichkeit Kinder, Schule und Eltern
41. Versicherung (Unfälle), Haftpflicht
42. Vorstand Schule
43. Zeugnis: Grundsätze Laufbahnreglement
44. Zeugnis: Beurteilungsinstrumente und Leistungsbelege
45. Zeugnis: Benotete Fächer und Zeugnistermine, Bestätigung Kindergartenbesuch
46. Zeugnis: Arbeits-, Lern und Sozialverhalten (nach Laufbahnreglement)
47. Zeugnis: Beförderung
48. Zeugnis: Unterschrift Erziehungsberechtigte

a) Unsere Kreisschule
Unsere Kreisschule besteht aus zwei Schulstandorten: Recherswil und Obergerlafin-
gen. In Recherswil befindet sich der Doppelkindergarten (Igunäscht & Fuchsehöhli).
Der Kindergarten in Obergerlafingen ist im Schulhaus integriert (Bärenband & neu
Biberbau). Wir führen 4 Kindergärten und 10 Primarklassen. An unserer Schule
besuchen aktuell 250 Kinder den Unterricht. Den Schüler*innen wird ein umfassen-
des Bildungsangebot angeboten. Dafür setzen sich 35 Lehrpersonen mit viel Freude,
klaren Vorstellungen von gutem Unterricht und Motivation ein.

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b) Öffentlichkeitsleitbild
Kreisschule Recherswil/Obergerlafingen
Wir sind eine Volksschule, die aus Kindergarten und Primarschule besteht und seit 2008/09
Kinder aus den Gemeinden Recherswil und Obergerlafingen unterrichtet. Wir verstehen uns
als lebendigen Organismus, der sich ständig weiterentwickelt und sich den aktuellen gesell-
schaftlichen Gegebenheiten anpasst. Wir zeigen mit unserem Leitbild Grundwerte auf, an
denen sich unser Denken und Handeln orientieren. Wir begleiten, unterstützen und fördern
die Kinder auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden. Wir vertreten eine respektvolle Haltung
gegenüber Mensch und Umwelt. Als Basis dient uns ein positives Menschenbild.

Qualität: Wir streben gemeinsam nach einer qualitativ hoch stehenden Schule.
  Wir legen grossen Wert auf eine langfristig orientierte pädagogische Weiterentwick-
      lung unserer Schule.
  Wir bilden uns regelmässig weiter.
  Wir reflektieren fortlaufend unsere Praxis; unter anderem führen wir gegenseitige Un-
      terrichtsbesuche durch.
  Wir alle engagieren uns für die Entwicklung unserer Schule.

Unterricht: Wir konzentrieren uns auf guten Unterricht und orientieren uns an den
            Vorgaben des Kantons.
  Wir unterrichten mit transparenten Lernzielen nach den Richtlinien des Lehrplans.
  Wir setzen verschiedene Lehr- und Lernformen ein.
  Wir fördern die Kinder möglichst nach ihren individuellen Fähigkeiten.
  Wir legen Wert auf eine ganzheitliche Förderung der Kinder.

Klima: Der Umgang an unserer Schule ist geprägt durch Offenheit, Achtsamkeit und
       Respekt gegenüber den Mitmenschen.
   Wir legen grossen Wert auf ein gutes zwischenmenschliches Klima.
   Wir pflegen ein offenes Lehrerinnen/Lehrer - Schülerinnen/Schüler - Verhältnis.
   Wir pflegen eine offene und wertschätzende Gesprächskultur.
   Wir tragen die Konflikte an unserer Schule offen aus.
   Wir unterstützen die Kinder dabei, ihre Konflikte gewaltfrei auszutragen.

Leitung: Wir sind eine Geleitete Schule im Normalbetrieb. Unsere Leitung:
   schafft klare und transparente Strukturen.
   unterstützt Ideen und Initiativen.
   ist besorgt um die Erreichung der gemeinsamen Ziele.
   fördert effizientes und effektives Arbeiten im LehrerInnenteam.
   koordiniert die Zusammenarbeit aller Stufen.
   sorgt für regelmässige Evaluationen im Schulbetrieb.

Öffentlichkeitsarbeit: Wir kommunizieren klar und transparent.
  Wir pflegen die Beziehung zu allen an der Schule Beteiligten und informieren regelmäs-
     sig.
  Wir sind offen für Schulbesuche.
  Wir informieren frühzeitig über Anlässe und Ausfälle.

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c) Schulsystem Volksschule Kanton Solothurn
Die solothurnische Volksschule dauert elf Schuljahre. Die Primarstufe umfasst zwei
Jahre Kindergarten und sechs Jahre Primarschule. Die Sekundarstufe I ist in drei
Anforderungsniveaus gegliedert: Die Sek B (Basisanforderungen) und die
Sek E (erweiterte Anforderungen) dauern 3 Jahre. Sie bereiten die Schüler und
Schülerinnen auf die Berufsbildung (mit oder ohne Berufsmaturität) vor. Die Sek P
dauert 2 Jahre. Sie bereitet die Schüler und Schülerinnen auf das Gymnasium vor.

Einschulung
Die Kinder treten nach dem vollendeten vierten Altersjahr in den Kindergarten als
erste Stufe der Volksschule ein. Der Stichtag des Eintritts in den Kindergarten ist
den 31. Juli des jeweiligen Schuljahres. Die Eltern können nach Rücksprache mit der
Schulleitung entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später eingeschult
werden soll. Eine frühere Einschulung ist ausgeschlossen.
Kindergarten
Im Kindergarten lernt das Kind durch spielerisches Lernen, seinen Erfahrungs- und
Lebensbereich zu erweitern, selbständig zu werden, sich in einer Gruppe Gleichalt-
riger zu bewegen, selber etwas zur Gemeinschaft beizutragen Der Kindergarten
unterstützt die Familie bei der Erziehung des Kindes und fördert das erfolgreiche
Lernen.
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Übertritt/ Anschluss in die 1. Primaklasse
Der Übergang in die 1. Klasse der Primarschule (3. Schuljahr) wird durch den Kin-
dergarten, die Schule und die Eltern gemeinsam gestaltet.

Primarschule
Die Primarschule schafft Grund-
lagen für zielgerichtetes und
gesteuertes Lernen. Sie fördert
die individuellen geistigen, musi-
schen und körperlichen Fähigkei-
ten und die Gemeinschaftsbil-
dung. Die Kinder sollen zu selb-
ständigem und eigenverantwort-
lichem Handeln geführt werden.
Die Schule und ihre Lehrpersonen
sorgen für einen geordneten
Schulbetrieb, ein förderliches
Lernklima, die Zusammenarbeit
Schule und Elternhaus und den
Diensten/Fachstellen des Kan-
tons. Die Schulleitung ist für Er-
arbeitung, Einführung, Umset-
zung und Evaluation der Schul-
vereinbarung verantwortlich.
Schulfächer Primarschule
1. bis 3. Klasse   Deutsche Sprache und Mathematik, NMG (Natur, Mensch
                   und Gesellschaft), Musik, Gestalten/Zeichnen, Bewegung &
                   Sport; ab der 3. Klasse Französisch, Informatische Bildung
4. Klasse            Deutsche Sprache, NMG (Natur, Mensch und Gesellschaft),
                     Musik, Zeichnen, Werken, Französisch, Mathematik, Be-
                     wegung & Sport, Informatische Bildung
5. und 6. Klasse     Deutsche Sprache, NMG (Natur, Mensch und Gesellschaft),
                     Musik, Zeichnen, Werken, Französisch, Englisch, Mathema-
                     tik, Bewegung & Sport, Informatische Bildung

Übertrittsverfahren/Zuweisungsentscheid
Das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I ist kantonal geregelt. Für den Über-
tritt massgebend sind die Langzeitbeurteilung und die kantonale Vergleichsarbeit.
Detaillierte Angaben unter: www.vsa.so.ch

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1. Absenzen und Dispensationen, Gründe für Absenzen
1.1 Dispensationen Kindergarten und Primarschule
Grundsätzlich werden alle Dispensationen streng nach den Vorschriften des Schul-
gesetzes behandelt (§22 und 23 VSG): Kein schulpflichtiges Kind (Kindergarten und
Primarschule) darf während der obligatorischen Schulzeit ohne wichtigen Grund
dem Unterricht fernbleiben.

1.2 Absenzen melden
Bei Krankheit oder Unfall des Kindes informieren die Eltern die Lehrperson telefo-
nisch vor Unterrichtsbeginn. Fehlt ein Kind unentschuldigt, nimmt die Lehrperson
umgehend mit den Eltern Kontakt auf. Bei Primarschulkindern ist die Mitteilung
auch durch ein anderes Kind möglich. Im Falle einer Erkrankung behalten Sie bitte
ihr Kind im Interesse der baldigen Genesung und zur Verhinderung von Ansteckun-
gen bei anderen Personen zu Hause, bis es wieder ganz gesund ist.
1.3   Zureichende Gründe für eine Absenz
     Krankheit oder Unfall, sofern der Schulbesuch dadurch nicht möglich ist
     ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schüler
     aussergewöhnliche Anlässe oder Ereignisse im persönlichen Umfeld
     Hohe Feiertage, besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
     Vorbereitung/Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
     Aussergewöhnlicher Förderbedarf von künstlerischen und sportlichen Bega-
      bungen, Teilnahme an Trainingslagern von regionalen oder nationalen Kadern
     Schnupperlehren oder ähnliche Anlässe für die Berufswahlvorbereitung
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1.4 Dispensation bei voraussehbarer Absenz
Die Eltern ersuchen für eine voraussehbare Absenz rechtzeitig um Dispensation.
Das Dispensationsformular kann unter www.recherswil.ch (Online-Schalter) herun-
tergeladen oder bei der Lehrperson bezogen werden.
 Krankheit oder Unfall, sofern der Schulbesuch dadurch nicht möglich ist
 ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schüler
 aussergewöhnliche Anlässe oder Ereignisse im persönlichen Umfeld
 Hohe Feiertage, besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
 Vorbereitung/Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
 Aussergewöhnlicher Förderbedarf von künstlerischen und sportlichen Bega-
    bungen; Teilnahme an Trainingslagern von regionalen oder nationalen Kadern
Formular „Dispensation vom Schulunterricht“
 Anträge zur Dispensation vom Schulunterricht ab einem halben Tag bis 12
    Schulwochen sind an die Schulleitung zu richten.
 Gesuche für weniger als einen halben Tag (z.B. Zahnarztbesuch) werden von
    der Klassenlehrperson mündlich (ohne Formular) bewilligt.

1.5 Jokertage (Reglement)
 Jokertage müssen im Voraus schriftlich bei der Klassenlehrperson gemeldet
    werden (Formular: Homepage im Online-Schalter). Diese Dispensation ist ohne
    Angabe von Grund während maximal 2 Tagen (einzeln oder aufeinanderfol-
    gend) pro Schuljahr möglich. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer bezogener
    Jokertag, auch wenn an diesem Tag nur halbtags unterrichtet wird.
 Die Aufarbeitung des verpassten Unterrichtsstoffs liegt in der Verantwortung
    der Schüler*innen und deren Eltern. Es gilt das Holprinzip. Bezogene Jokertage
    werden im Zeugnis als entschuldigte Absenzen ausgewiesen. Nicht bezogene
    Jokertage verfallen.
 An folgenden Sperrdaten können keine Jokertage bezogen werden: Check P3,
    Check P5 und der Besuchsmorgen.

2. Adressen
2.1 Schulleitung und Schulsekretariat
Die Schulleitung ist für die operative und personelle Führung der gesamten Kreis-
schule verantwortlich. Die Aufgaben und Kompetenzen sind im Funktionen-
diagramm beschrieben. Für Fragen und Anliegen im Bereich Gesamtschule oder
Schuladministration stehen Ihnen folgende Personen gerne zur Verfügung:
Schulleitung (Pensum: 80%)                   Schulsekretariat (Pensum: 40%)
Rolf Caccivio                                Jeannine David-Hofer
Hauptstrasse 122, 4565 Recherswil            Hauptstrasse 122, 4565 Recherswil
schulleitung@reog.ch                         schulsekretariat@reog.ch
Telefon: 032 531 97 00                       Telefon: 032 531 97 01 (direkt)
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Das Schulleitungsbüro/Schulsekretariat befindet sich in der alten Hauswartwoh-
nung im Schulhaus Recherswil, 2. Stock. Sie erreichen uns zu folgen Bürozeiten:
 Schulleitung: Nach Absprache
 Schulsekretariat: Am Nachmittag von 14:00 – 17:00 Uhr (ohne Mittwoch)
2.2 Telefonie und E-Mailadressen
 Alle Schulzimmer verfügen über eine eigene Telefonnummer. Sie erreichen die
     einzelnen Lehrpersonen direkt (siehe Telefonliste Startseite Homepage „bilden“).
 Sie erreichen alle Lehrpersonen der Kreisschule REOG mit einer einheitlichen
     E-Mailadresse: vorname.nachname@reog.ch
2.3 Adressen Kindergarten und Primarschule Recherswil
 Kindergarten Fuchsehöhli & Igunäscht, Dorfacker 15, 4565 Recherswil
 Primarschule, Hauptstrasse 122, 4565 Recherswil
2.4 Adressen Kindergarten und Primarschule Obergerlafingen
 Kindergarten und Primarschule, Schulhausstrasse 15, 4564 Obergerlafingen

2.5 Hauswarte
 Schulstandort Recherswil, Uwe Schöll                         079 435 83 85
 Schulstandort Obergerlafingen, Thomas Hirsbrunner            076 376 21 51

3. Agenda der Kreisschule REOG im Schuljahr 2019/20
* = Unterrichtsausfall; Anpassungen und Ergänzungen möglich
Was?                                              Wann?
Schulstartwanderung (früher Herbstwanderung)      Dienstag, 27. August 2019
Einweihungsfest Schulhaus Obergerlafingen
                                                  Samstag, 14. September 2019
(inkl. Spaghetti-Festival)
* Kantonaler LehrerInnentag                       Mittwoch, 18. September 2019
Nationaler Zukunftstag                            Donnerstag, 14. November 2019
Lichterfest Kindergarten                          Freitag, 8. November 2019
Lese- und Erzählnacht                             Freitag, 8. November 2019
* Weiterbildungstag                               Mittwoch, 4. Dezember 2019
1. Elterninfoabend: Neue Kindergartenkinder       Dienstag, 21. Januar 2020
Skilager: Klasse 6a OG                            SA, 18. – FR, 24. Januar 2020
Kultur- und Sportwoche 2020 (K&S-Woche)           MO, 27. Januar – FR, 31. Januar 2020
* Weiterbildungstag                               Mittwoch, 11. März 2020
Skilager: Klassen 5a und 5b/6b RE                 SO, 23. – FR, 28. Februar 2020
Klassenzuteilung 2020/21: Elterninformation       Mittwoch, 27. Mai 2020
2. Elterninfoabend: Neue Kindergartenkinder       Dienstag, 2. Juni 2020
Besuchsmorgen SEK I in Gerlafingen                Donnerstag, 4. Juni 2020
Besuchsmorgen der neuen Klassen 2020/21           Montag, 8. Juni 2020
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4. Beratungsstellen (Adressen)
   Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD
    Wengistrasse 17, 4500 Solothurn, 032 627 17 00, www.so-h.ch
   Soziale Dienste Wasseramt Süd, Kriegstettenstrasse 45, 4563 Gerlafingen, Tel.
    032 674 46 60, www.gerlafingen.ch
   ZKSK – Zentrum für körper- und sinnesbehinderte Kinder
    Werkhofstrasse 17, 4501 Solothurn, 032 622 86 03, www.zksk.ch
   Schulpsychologischer Dienst SPD, Bielstrasse 9, 4502 Solothurn, 032 627 29 61,
    www.so.ch/verwaltung/departement-fuer-bildung-und-
    kultur/volksschulamt/schuldienste/schulpsychologischer-dienst/kontakt
   Familienberatung Bucheggberg-Wasseramt
    Rötistrasse 6, 4501 Solothurn, 032 628 20 60, www.familienberatung-bw.ch

5. Beschwerdemanagement
Viele erwachsene Personen begleiten die Schüler*innen durch den Schulalltag. Alle
bemühen sich um das Wohl der Lernenden. Die Absichten aller decken sich dabei in
einem zentralen Grundsatz: Alle wollen das Beste für die Kinder. Auch wenn sich die
Absichten aller Beteiligten im Grunde decken, treten doch bei der alltäglichen Um-
setzung im Schulalltag unterschiedliche Perspektiven, Meinungen und Ansprüche zu
Tage. Dort wo sich unterschiedliche Ansprüche begegnen, treffen unterschiedliche
Sichtweisen und Erwartungen aufeinander. Dies kann auf allen Ebenen und auch
zwischen den verschiedenen Ebenen zu Konflikten führen.
Wir bitten Sie um folgendes Vorgehen
1. Sprechen Sie die betroffene Person
    direkt und persönlich an.
2. Versuchen Sie im Konfliktfall im direk-
    ten Gespräch die Situation zu klären.
3. Sollte nach diesem direkten Kontakt
    der Konflikt weiter bestehen und
    nicht zeitnah gelöst werden können,
    wenden Sie sich an die nächsthöhere
    Instanz.
4. Kann der Konflikt nach einem mode-
    rierten Gespräch durch die nächsthö-
    here Instanz noch immer nicht zufrie-
    denstellend gelöst werden, kann eine
    schriftliche Beschwerde eingereicht
    werden.

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An unserer Kreisschule sind Rückmeldungen willkommen. Sie werden ernst ge-
nommen und als Chance verstanden, blinde Flecken und Qualitätsdefizite zu erken-
nen, zu optimieren und Stärken auszubauen.
Wir bitten Sie, für Beschwerden das Beschwerdeformular zu verwenden. Sie finden
dieses auf www.recherswil.ch, unter der Rubrik „Online-Schalter Bildung“.
Das Beschwerdeformular muss vollständig ausgefüllt sein, sonst wird auf die Be-
schwerde nicht eingegangen und an den Adressaten zurückgeschickt.

6. Blockzeiten und Unterrichtszeiten
Alle Kinder im ersten Kindergartenjahr stehen an drei Vormittagen unter der Obhut
der Schule, im zweiten KG-Jahr sowie in der Primarschule an fünf Vormittagen.
Unterrichtszeiten Kindergarten             Unterrichtszeiten Primarschule
Morgen:           08:30 – 12:00 Uhr        Morgen:          08:00 – 12:00 Uhr
Nachmittag:       13:45 – 15:20 Uhr        (Grosse Pause: 10:00 – 10:30 Uhr)
 Minis am DI-Nachmittag,                  Nachmittag: 13:45 - 15:20/16:15 Uhr
 Maxis am MO-Nachmittag                    je nach Alter unterschiedlich

7. Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Fremdsprachige Kinder werden speziell gefördert. Die Zuteilung der Lektionen für
den DaZ-Unterricht richtet sich nach der kantonalen Verordnung über die Integrati-
on fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher. Die Zuteilung der Lektionen für Früh-
fremdsprachen für Zugezogene wird analog gehandhabt.

8. Elternabende
In allen Klassen findet im 1. Quartal des jeweiligen Schuljahres ein Elternabend
statt. Die Lehrpersonen informieren Sie zum Schulbetrieb, zum Unterrichtsalltag in
der Klasse und die Lernziele. Je nach Bedarf finden weitere Elternabende statt.

9. Elterngespräche/Standortgespräche
Im Standortgespräch bespricht die Klassenlehrperson mit den Erziehungsberechtig-
ten und dem Schüler*innen die fachlichen Leistungen sowie das Arbeits-, Lern- und
Sozialverhalten. Die Klassenlehrperson führt in jedem Schuljahr mindestens ein
Standortgespräch durch. Dieses findet statt:
    a)   im ersten Kindergartenjahr im zweiten Semester;
    b)   im zweiten Kindergartenjahr zwischen Dezember und März.
    c)   in der 1. – 4. Klasse jeweils zwischen Dezember und Februar;
    d)   in der 5. Klasse zwischen Januar und März;
    e)   in der 6. Klasse im November oder Dezember; zusätzlich erfolgt im Februar/ März
         das Übertrittsgespräch für die Oberstufe (Sekundarstufe 1)
Die Klassenlehrperson führt bei Bedarf weitere Standortgespräche durch. Sie als
Eltern dürfen auch ein zusätzliches Standortgespräch wünschen, indem Sie dies bei
der Klassenlehrperson anmelden (Holprinzip).
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10. Erreichbarkeit Schule
Für Fragen und Anliegen stehen die
Lehrpersonen Ihnen gerne zur Verfü-
gung. Sie erreichen die gewünschte
Lehrperson telefonisch nach dem
Unterricht (während den gewohnten
Bürozeiten). Während dem Unterricht
sind die Lehrpersonen für die Schul-
kinder da und grundsätzlich nicht
verfügbar. Weiter bitten wir Sie die
Privatsphäre der Lehrpersonen zu
respektieren und Telefonate am
Abend sowie Wochenende auf ein
Minimum zu reduzieren. Besten Dank
für Ihr Verständnis.

11. Ferienplan
Den aktuellen Ferienplan mit den
Angaben zu den Unterrichtsfreitagen finden Sie am Ende der Infobroschüre oder
auf der Homepage (Rubrik „Online-Schalter“).

12. Fundgegenstände
Liegengebliebene Kleider werden in einer Kiste beim Schulhauseingang deponiert.
Andere Gegenstände können beim Hauswart abgeholt werden.

13. Gemeinsame Schulregeln REOG
Unsere Schulregeln soll allen Personen einen angenehmen Aufenthalt auf dem
Schulareal ermöglichen (siehe Homepage, Rubrik „Online-Schalter“).

14. Gesundheitsförderung
14.1 Schularzt
Im 2. Kindergartenjahr und in der 4. Primarklasse wird die gelbe Kontrollkarte der
Vorsorgeuntersuchungen eingesehen und kontrolliert.
   Dr. Marianne Jordi und Dr. Markus Schiltknecht   032 675 45 45

14.2 Schulzahnpflege
Jedes Jahr findet für alle Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse die obligatori-
sche zahnärztliche Untersuchung durch einen Schulzahnarzt statt. Im September
erhalten Sie dazu ein Informationsschreiben (inkl. Auswahl des Schulzahnarztes).
Eltern, welche die Zähne ihrer Kinder durch den Privatzahnarzt kontrollieren lassen,
teilen dies mit dem entsprechenden Formular rechtzeitig mit.

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14.3 Schulzahnärzte
Gilles     Ducaud              St. Urbangasse 23        Solothurn       032 625 79 79
Sibylle    Peter Thomann       Bielstrasse 15           Solothurn       032 622 14 93
Hugo       Thomann             Bielstrasse 15           Solothurn       032 622 14 93
Sven       Witmer              Niklaus-Konradstr. 19    Solothurn       032 622 29 78
Dieter     Probst              Hauptstrasse 18          Derendingen     032 682 20 37
Renzo      Wolf                Haltenstrasse 23         Kriegstetten    032 675 14 14

14.4 Zahnprophylaxe
Jede Klasse wird sechs Mal jährlich von einer Zahnpflegeinstruktorin besucht. Die
Kinder werden stufengerecht in der theoretischen und praktischen Zahnpflege
unterrichtet. Bei den Besuchen wird jeweils Fluorid eingebürstet.
    Zahnpflegeinstruktorin Caroline Jaeggi             032 621 46 44

14.5 Lauskontrolle
Die Lauskontrolle findet quartalsweise statt. Zusätzlich ist es wichtig, dass die Eltern
die Haare der Kinder regelmässig auf einen Laus- bzw. Nissenbefall untersuchen
und einen Befund der Lehrperson melden. Diese leitet danach die notwendigen
Schritte gegen eine Ausbreitung ein.
    Lausfachfrau                    Sibylle Rüegg               032 675 91 19

15. Hausaufgaben
Die Kinder erhalten Hausaufgaben, welche sie selbständig lösen sollen. Hausaufga-
ben sollen den Unterricht ergänzen und dazu beitragen, dass Kinder selbständig
und rationell arbeiten lernen. Es ist sinnvoll, wenn die Eltern sich für die Hausauf-
gaben interessieren und den Kindern dafür genügend Zeit einräumen. Gemäss Wei-
sungen des kantonalen Volksschulamtes sollen sich die Hausaufgaben ungefähr in
folgendem zeitlichen Rahmen bewegen:
    1./2. Schuljahr        15 Minuten pro Tag
    3./4. Schuljahr        30 Minuten pro Tag
    5./6. Schuljahr        30 bis 45 Minuten pro Tag

16. Homepage
Ganz viele nützliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage
www.recherswil.ch, Bereich „bilden“.
                                              14
16.1 Bilder auf der Homepage
Unsere Schule ist immer wieder mal in den Medien vertreten. Grundsätzlich gilt bei
der Abbildung der Schutz der Persönlichkeit. Wir bitten Eltern, die keine Fotos von
ihren Kindern veröffentlicht haben wollen, dies der Schulleitung mitzuteilen.

17. Informatik im Unterricht (Informatische Bildung)
An unserer Kreisschule im Unterricht werden u.a.
Notebooks und auch Tablets eingesetzt. Sie fin-
den als Arbeitsinstrument für Übungssequenzen
Verwendung, aber auch als Lexikon und als Hilfs-
mittel bei der Beschaffungen von Informationen
im Internet. Um Missbrauch vorzubeugen, sind
die Geräte mit Schutzprogrammen versehen.
Die Lehrpersonen werden im Umgang mit den
Geräten geschult. In Unterrichtssequenzen wer-
den zusammen mit den Schüler*innen die Chan-
cen des Internets besprochen aber auch auf Ge-
fahren hingewiesen. Wir bitten Sie als Eltern uns
dabei zu unterstützen.

18. Internet (Spannende Internetseiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene)
   Kinder Web-Magazin: http://www.zzzebra.de/
    Ein umfangreiches, pädagogisch wertvolles Web-Magazin für Kinder
   Internet abc: http://www.internet-abc.de/
    Werbefreie Plattform für den Einstieg ins Internet. Hier finden Kinder, Eltern
    und Pädagogen Tipps für den sicheren Umgang mit dem Internet.
   Kinder-Suchmaschine Blinde Kuh: http://www.blinde-kuh.de
    Die Blinde Kuh ist die älteste deutschsprachige Kindersuchmaschine im Netz.
   Kinder-Suchmaschine Helles-Koepfchen: http://www.helles-koepfchen.de
    Das "Helle Köpfchen" ist eine Suchmaschine für Kinder die "nebenbei" mit ei-
    genen Beiträgen informiert und unterhält.
   Hier kommt die Maus: http://www.wdrmaus.de
    Die Sachgeschichten lassen sich hier fast alle nachlesen.
   Was ist Was?: http://www.wasistwas.de
    Die Internetseite der bekannten Sachbuchreihe.
   Kinder-WEB: http://www.kidsweb.de: Auf den Sites von Kidsweb finden sich
    Links wie Basteln, Bücher, Experimente, Spiele, Tiere, Lieder, Umwelt, Schule
   Notruf- und Beratungsnummer: http://www.147.ch
    von Pro Juventute für Kinder und Jugendliche
                                         15
19. Klassen im Schuljahr 2019/20
Klasse          Klassenlehrpersonen                        Standort
KG Igunäscht    Eliane Cslovjecsek, Julia Odermatt         Recherswil
KG Fuchsehöhli N. Schnyder, L. Moreni, L. Mollet           Recherswil
KG Bärenbande Fabienne Heri, Nadja Meister, Maja Bläsi Obergerlafingen
KG Biberbau     Denise Kälin                               Obergerlafingen
Unterstufe A    Cilja Galeazzi, Carole Schluep             Obergerlafingen
Unterstufe B    Brigitte Studer, Rebekka Boner             Recherswil
Unterstufe C    Nina Pfrunder, Tiziana Sortino             Recherswil
3a              Julie Killisch, Patrick Roth               Obergerlafingen
3b              Petra Berger, Patrick Roth                 Obergerlafingen
4b              Stefanie Waldmeier, Katharina Würmli       Recherswil
4a              Michelle Gugelmann                         Recherswil
5a              David Egger, Delia Prantl                  Recherswil
5b/6b           Carmen Johannsmeier                        Recherswil
6a              Martin Gugelmann, Barbara Rust             Obergerlafingen
Fach- und Förderlehrpersonen
 Fachbereich Gestalten: Franziska Jordi und Andrea Zbinden
 Spezielle Förderung: Die für Ihr Kind zuständige Förderlehrperson finden Sie
    auf dem Stundenplan Ihres Kindes.

                                       16
20. Kultur- und Sportwoche (K&S-Woche)
Vom 27. bis 31. Januar 2020 führen wir für alle Kinder vom Kindergarten bis zur 4.
Primarklasse die K&S-Woche durch. In dieser Woche findet ein spezielles Programm
mit sportlichen und kulturellen Aktivitäten und Anlässen statt. Der Plan mit den
genauen Anfangs- und Schlusszeiten sowie weiteren Informationen wird im Januar
2020 abgegeben.

21. Lehrmittel und Unterrichtsmaterial
Der Schulbesuch ist grundsätzlich unentgeltlich. Die Schule stellt den Schüler*innen
die notwendigen Lehrmittel und einen Teil des Schreibmaterials zur Verfügung.

22. Musikgrundschule
Die Kinder des 2. Kindergartenjahres (Maxis) und der 1. Primarklasse können un-
entgeltlich während einer Lektion pro Woche die Musikgrundschule besuchen. Der
Unterricht der Musikgrundschule wird von Frau Doris Schären durchgeführt.

23. Musikschule
Die Kreismusikschule Gerlafingen, Obergerlafingen und Recherswil bietet allen
Kindern die Möglichkeit, sich musikalisch aus- und weiterzubilden. Die Angebote
der Musikschule (Gruppen-, Einzelunterricht und Ensemble) und weitere Informati-
onen finden Sie unter: www.schulegerlafingen.ch/index.php/musikschule
 Musikschulleiter: Thomas Zürcher, thomas.zuercher@gerlafingen.ch, 032 623 05 60

24. Papiersammlung
Die Kinder der Primarschule sammeln mehrmals pro Jahr das Altpapier ein. Die
Daten erfahren Sie mittels Quartalsbrief.
24.1 Regeln für die Kinder
Alle sind besorgt, dass möglichst viele
Anhänger oder Leiterwagen zur Verfügung
stehen. Alle Kinder sind zu Fuss unter-
wegs. Gruppen werden nur nach Abspra-
che mit den beteiligten Lehrpersonen
gewechselt. Bei jedem Container sind ein
bis zwei Kinder zugeteilt. Diese bleiben die
ganze Zeit dort. Papier, welches auf dem
Boden liegt, wird eingesammelt. Alle un-
terstützen einander und sind verantwort-
lich für ein gutes Gelingen der Papier-
sammlung. Wir sind allen dankbar, welche kleine, gut verschnürte Bünde bereitstel-
len. Karton wird nicht mitgenommen (spezielle Kartonsammlung).

                                         17
25. Personelles: Ehrungen
Folgende Lehrpersonen wurde Ende Schuljahr für Ihr Dienstjubiläum geehrt:
 Nadja Meister, 20 Dienstjahre im Kanton Solothurn

26. Personelles: Neue Lehrpersonen
Wir freuen uns, sechs neue Lehrpersonen an unserer Kreisschule begrüssen zu
dürfen und wünschen ihnen einen guten Start sowie viel Motivation und Freude
beim Ausüben ihrer Tätigkeit.

Ursula Lemmenmeier Michel      Ladina Mollet                    Delia Prantl
Waldpädagogin in KGs RE   Kindergarten Fuchsehöhli RE           SF 5./6. in RE

                                                 von links nach rechts:
                                                 Patrick Roth
                                                 Spezielle Förderung & 3. Klasse OG

                                                 Denise Kälin
                                                 Kindergarten Biberbau OG

                                                 David Egger
                                                 5. Klasse RE

                                       18
27. Personelles: Verabschiedete Lehrpersonen
Auf Ende des Schuljahres 2018/19 verlassen uns folgende Lehrpersonen. Ihnen
allen gilt ein grosser Dank für ihre geleistete Arbeit und den wertvollen Einsatz
zugunsten der Schülerinnen und Schüler sowie für die ganze Kreisschule. Für die
Zukunft wünschen wir ihnen alles Gute und viele bereichernde Momente. Es war
schön, dass ihr einen Teil eures beruflichen Lebens uns geschenkt habt.

             Ursula Fluri            Joël Bessire             Silvana Schnyder
         Waldpädagogin KG RE        3./4. Klasse RE          KG Fuchsehöhli RE

28. Quartalsbriefe
Sie erhalten jeweils zu Beginn des neuen Quartals einen Brief von der Klassenlehr-
person mit nach Hause. Mit diesem Brief informieren wir Sie zu aktuellen Themen
(u.a. Daten/Agenda, Schulstoff, Aktivitäten in der Schule, Anlässe, …). Sie erhalten
weiter einen Ausblick auf die kommende Zeit.

29. Religionsunterricht
Der konfessionelle Religionsunterricht unterliegt nicht der allgemeinen Schulpflicht.
(Angebot der Landeskirchen). Für Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Personen:
Reformierte in RE:        Sonja Graber            sdm.kriegstetten@ref-wasseramt.ch
Reformierte in OG:        Simone Hug              simone.hug@hotmail.com
Katholische in RE & OG:   Paul Füglistaler        paul.fueglistaler@pastoralraum-wwb.ch
Die für Ihr Kind verantwortliche Religionslehrperson und die Kontaktangaben finden
Sie auf dem Stundenplan Ihres Kindes.

30. Schulbesuche
Sie sind jederzeit herzlich zu einem Schulbesuch eingeladen. Die Lehrperson ist
jedoch während des Unterrichts für die Kinder da und kann Ihnen keine ausführli-
chen Auskünfte geben. Sie können jedoch gerne einen Termin für ein persönliches
Gespräch vereinbaren.
                                             19
31. Schulpsychologischer Dienst (SPD): www.spd.so.ch
Der Schulpsychologische Dienst ist eine kantonale Fachstelle für schulische und
erzieherische Fragen. Das Angebot steht Eltern, Kindern, Lehr- und Fachpersonen,
Schulleitungen und Behörden kostenlos zur Verfügung. Die Schulpsychologinnen
und Schulpsychologen bieten eine Vielzahl von Unterstützungshilfen an:
 bei der Klärung von Schulfragen, bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten
 bei Entwicklungsproblemen und persönlichen Krisensituationen
 bei auffälligem Verhalten, bei erzieherischen Fragen, bei familiären Konflikten

                            32. Schulweg
                            Wir empfehlen Ihnen, die Kinder zu Fuss zur Schule zu
                            schicken. Der Schulweg ermöglicht den Kindern will-
                            kommene Bewegung und zusätzliche soziale Kontakte.
                            Bitte denken Sie daran, dass alle Kinder auf dem
                            Schulweg vollumfänglich dem Verantwortungsbereich
                            der Eltern unterstellt sind. Dies ist zu beachten, wenn
                            den Kindern erlaubt wird, mit dem Velo, den Rollerbla-
                            des, dem Scooter, usw. in die Schule zu fahren.
                            Unsere Empfehlung: www.schulweg-bildet.ch

32.1 Situationen auf dem Schulweg
Wir bitten Sie als Erziehungsberechtigte, den Schulweg mit Ihrem Kind zusammen
anzuschauen, das Kind auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen und ihm zu
erklären, wie es sich im Verkehr verhalten muss. Besten Dank für Ihre Unterstüt-
zung. Die Kinder üben u.a. auch das Verhalten auf der Strasse im Verkehrserzie-
hungsunterricht durch die Polizei.

33. Skilager
In der 5. und 6. Primarklasse führen wir jährlich ein Skilager durch.
Klasse 6a          Bettmeralp      18.01. – 24.01.2020          Martin Gugelmann
Klasse 5a, 5b/6b Bettmeralp        23.02. – 28.02.2020          David Egger und
                                                                Carmen Johannsmeier

34. Spezielle Förderung (§ 36 VSG)
Auszug aus dem kantonalen Leitfaden (Seite 15): In der Speziellen Förderung wer-
den Kinder mit besonderem Förderbedarf in drei Gruppierungen zusammengefasst:

34.1 Schüler*innen mit einer besonderen Begabung
Begabung wird als allgemeiner Begriff für individuell vorhandene Potenziale oder
Anlagen definiert, ohne dass damit etwas über deren Ausprägung gesagt wäre. Von
besonderer Begabung wird gesprochen, wenn Schüler*innen in einem oder mehre-
ren Bereichen der schulischen Entwicklung ihrer Altersgruppe deutlich voraus sind,
                                        20
von Hochbegabung, wenn dies in ausgeprägtem Masse der Fall ist. Zur Entfaltung
von Begabungen braucht es bestimmte Persönlichkeits- und Umweltfaktoren. Schü-
ler*innen mit einer besonderen Begabung können einen Entwicklungs- oder Leis-
tungsvorsprung aufweisen, der die Möglichkeiten des differenzierenden Regelun-
terrichts übersteigt. Für sie können im Rahmen der Förderstufe B erweiterte indivi-
duelle Lernziele, in der Primarschule der Besuch einzelner Fächer in einer höheren
Klasse oder die Beschleunigung, in der Sekundarstufe I der Besuch einzelner Fächer
in einem höheren Anforderungsniveau in Betracht gezogen werden.

34.2 Schüler*innen mit einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand
Eine Lernbeeinträchtigung oder ein Lernrückstand kann unterschiedliche Ursachen
haben und sich in verschiedenen Bereichen des Schulalltags zeigen. Mögliche Ursa-
chen einer Lernbeeinträchtigung oder eines Lernrückstands sind unter anderem
eine Entwicklungsverzögerung, eine Teilleistungsschwäche, Wahrnehmungs- und
Wahrnehmungsverarbeitungsschwächen oder Auffälligkeiten im Arbeits-, Lern- und
Sozialverhalten. Schüler*innen mit einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lern-
rückstand haben Schulschwierigkeiten, welche die Möglichkeiten des differenzie-
renden Regelunterrichts übersteigen. Schüler*innen mit einer Lernbeeinträchtigung
oder einem Lernrückstand können individuell unterstützt werden in Form einer
stärkeren Strukturierung des Lernstoffs oder einer Anpassung des Zeitrahmens. In
der Förderstufe A erhalten sie gezielte Unterstützung durch die Förderlehrperson
zum Erreichen der Klassenlernziele. In der Förderstufe B kann eine Verlangsamung
erfolgen oder es können individuelle Lernziele im einzelnen Fach festgelegt werden.

35.3 Schüler*innen mit einer Verhaltensauffälligkeit
Eine Verhaltensauffälligkeit kann unterschiedliche Ursachen haben, und sie kann
unterschiedliche Ausprägungen zeigen: von «alltäglichem», störendem Verhalten,
das eher als harmlos bezeichnet werden kann, bis hin zu «für die Klassengemein-
schaft nicht tragbarem» Verhalten. Dazwischen sind verschiedene Formen auffälli-
gen Verhaltens erkennbar, die punktuell oder verfestigt vorkommen können. Ver-
haltensauffälligkeiten können sich in verschiedenen Bereichen des Schulalltags
zeigen, insbesondere im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten.

35.4 Allgemein
Für die Spezielle Förderung werden zwei Förderstufen genutzt (Leitfaden S. 12/13):
Förderstufe A
 Förderstufe A beinhaltet die Massnahmen mit einer Förderplanung im einzel-
    nen Fach oder im Arbeits-, Lern- oder Sozialverhalten.
 Die Förderung und die Beurteilung basieren auf den Klassenlernzielen.
 Die Gesamtbeurteilung in den Fächern wird mit Noten im Zeugnis ausgewiesen.
 Die Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens erfolgt auf einer vier-
    stufigen Skala gemäss Laufbahnreglement.

                                        21
   Die Förderstufe bedingt die Zusammenarbeit der Lehrperson mit Klassenlei-
    tungsfunktion, der Fachlehrpersonen und der Förderlehrpersonen.
   Die Durchführung des Schulischen Standortgesprächs, die Förderplanung und
    der vereinbarte Teil des Unterrichts sind Aufgaben der Förderlehrperson.
   Die Förderung gemäss Förderstufe A wird im Schulischen Standortgespräch
    besprochen und schriftlich festgehalten.
   In der schuleigenen Umsetzungshilfe zur Speziellen Förderung wird geregelt,
    wie die Eltern über den Entscheid für die Förderstufe A informiert werden.

Förderstufe B
 Förderstufe B beinhaltet die verfügten
    Massnahmen mit individuellen Lernzie-
    len im einzelnen Fach, individuellen er-
    weiterten Lernzielen im einzelnen Fach,
    Verlangsamung, Beschleunigung oder
    Schulung im Spezialangebot Verhalten.
 Die Förderstufe bedingt die Zusammen-
    arbeit der Lehrperson mit Klassenlei-
    tungsfunktion, der Fachlehrpersonen
    und der Förderlehrpersonen.
 Die Durchführung des Schulischen
    Standortgesprächs, die Förderplanung,
    das Erstellen des Lernberichts und der
    vereinbarte Teil des Unterrichts sind
    Aufgaben der Förderlehrperson.
 Die Massnahmen der Förderstufe B,
    deren Ziele und die Umsetzung, werden
    im schulischen Standortgespräch be-
    sprochen und schriftlich festgehalten.
 Für Massnahmen der Förderstufe B wird der Schulpsychologische Dienst (SPD)
    mittels Triage Spezielle Förderung (SF-Triage) beigezogen.
 Die Schulleitung legt die Massnahme fest und stellt eine Verfügung aus.

 Bitte beachten Sie: Spezielle Förderung ist kein Nachhilfeunterricht.
 Grundlagen: www.vsa.so.ch (Bereich „Spezielle Förderung“)

35. Spezielle Förderung: Logopädie (Logopädischer Dienst REOG)
Kinder mit Sprachstörungen werden von einer speziell ausgebildeten Logopädin be-
treut. In Reihenuntersuchungen im Kindergarten werden mögliche Sprachfehler di-
agnosziert. Verantwortlich für die Logopädie: Barbara Novakovic, Schulhausstr. 16,
4566 Kriegstetten, Telefon 032 675 60 60, E-Mail: barbara.novakovic@reog.ch

                                        22
36. Stundenpläne Schuljahr 2019/20
Die Stundenpläne finden Sie auf unserer Homepage: www.recherswil.ch (Bereich
„bilden“ und Rubrik Kindergarten und/oder Primarschule).

37. Übertrittsverfahren Sekundarstufe I (Oberstufe)
Die Erziehungsberechtigten werden am Elternabend der 5. Klassen über das Über-
trittsverfahren dazu informiert. Detaillierte Informationen finden Sie hier:
www.vsa.so.ch (Bereich: Schulbetrieb und Unterricht – Übertritt in die SEK I)

38. Unterrichtsausfälle von Lehrpersonen
An unserer Schule gelten entsprechend den Blockzeitenvorgaben folgende Rege-
lungen bei einem Unterrichtsausfall:
38.1 Voraussehbarer Schulausfall
 Voraussehbarer Schulausfall (z.B. Weiterbildung) wird frühzeitig mitgeteilt
    ( Quartalsbrief). Der Unterricht fällt aus. Es besteht kein Betreuungsangebot.

38.2 Kurzfristiger Ausfall (z.B. krank am Vorabend oder am Morgen)
 Die Kinder kommen wie gewohnt in die Schule. Wir organisieren vor Ort den
    Unterricht für den ganzen Tag. Sie werden am Mittag oder am Nachmittag in-
    formiert, wie es am kommenden Tag weitergeht.
 Wenn wir keine Lösung für den Nachfolgetag finden, fällt der Unterricht aus.
    Wir sind bestrebt, so rasch als möglich, eine Stellvertretung zu organisieren,
    damit möglichst wenig Unterricht ausfällt. In Ausnahmefällen organisieren wir
    in den Klassen ein Betreuungsangebot. Wir bitten Sie in diesem Fall, dass Sie ihr
    Kind in der Schule anmelden.

                                         23
38.3 Nicht voraussehbare Ausfälle (z.B. Verspätung, krank während Unterricht)
 Die Kinder werden durch andere Lehrpersonen betreut. Am Nachmittag findet
    der Unterricht grundsätzlich statt.
38.4 Ausfall Religion, Gestalten, Fachlehrpersonen, …
 Bei Ausfall der Fachlehrkräfte wegen Krankheit oder Weiterbildung übernimmt
    die Klassenlehrkraft die Klasse. Bei längerer Abwesenheit wird, wenn möglich,
    eine Stellvertretung organisiert.

39. Adressen- oder Wohnortswechsel
Falls Sie umziehen, melden Sie dies bitte rechtzeitig der Klassenlehrperson Ihres
Kindes oder dem Schulsekretariat. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Klassen-
lehrperson oder an das Schulsekretariat (schulsekretariat@reog.ch oder Telefon).

40. Rechte und Pflichten (Verantwortlichkeiten)
40.1 Verantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler halten die Regeln der Schule für das Zusammenleben
ein. Sie befolgen die Anordnungen der Lehrpersonen, des Hauswartes und der
Schulleitung. Sie besuchen den Unterricht lückenlos.
40.2 Verantwortlichkeit der Schule/Lehrpersonen
Die Schule und ihre Lehrpersonen sorgen für einen geordneten Schulbetrieb, ein
förderliches Lernklima, die Zusammenarbeit Schule und Elternhaus und den Diens-
ten/Fachstellen des Kantons. Die Schulleitung ist für Erarbeitung, Einführung, Um-
setzung und Evaluation der Schulvereinbarung verantwortlich.
40.3 Verantwortlichkeit der Eltern
Die Eltern sind für die Erziehung ihrer
Kinder verantwortlich. Sie unterstützen
und fördern den Bildungsprozess ihrer
Kinder. Sie arbeiten mit den Lehrpersonen
und der Schule ihrer Kinder zusammen. Sie
halten ihre Kinder an, die Regeln und Wei-
sungen ihrer Schule einzuhalten, die
Hausaufgaben zu erledigen und den Un-
terricht lückenlos zu besuchen. Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Eltern.

41. Versicherung
Unfälle, die sich in der Schule oder auf dem Schulweg ereignen, werden vollumfäng-
lich durch die privaten Krankenkassen gedeckt. Schulunfälle sind deshalb der priva-
ten Krankenkasse zu melden. Haftpflicht: Bei mutwilligen und fahrlässigen Sachbe-
schädigungen haften die Eltern für die verursachten Schäden ihrer Kinder.

                                         24
42. Vorstand Schule
Die Schule ist in strategischen Bereichen dem Gemeinderat von Recherswil (Leitge-
meinde) unterstellt. Diesen beiden Behörden muss die Kreisschule Rechenschaft
über die geleistete Arbeit ablegen. Die lokalen Geschäfte im Bereich Schule für den
Gemeinderat werden durch die Vorstandsmitglieder (Ressortleiterin/Ressortleiter
aus den beiden Gemeinderäten) mit der Schulleitung zusammen vorbereitet.
    GR Recherswil          Karin Wimberger              079 705 00 11
    GR Obergerlafingen     Stefan Zumbrunn-Würsch       032 675 25 94

43. Zeugnis: Grundsätze Laufbahnreglement
43.1 Grundsätze und Funktionen der Beurteilung
Die Beurteilung der Schüler*innen erfolgt ganzheitlich und beinhaltet die Fachleis-
tungen (Sachkompetenz), das Arbeits- und Lernverhalten (Selbstkompetenz) und
das Sozialverhalten (Sozialkompetenz). Jeder Leistungsbeurteilung gehen nachvoll-
ziehbare Leistungsmessungen voraus. Mündliche, schriftliche und praktische Leis-
tungen sind Bestandteil der Beurteilung. Die Beurteilung hat folgende Funktionen:
a.   Die formative Beurteilung steuert den Unterricht und den individuellen Lernprozess.
b.   Die summative Beurteilung ermittelt den Lernstand am Ende einer Lernsequenz ab-
     schliessend.
c.   Die prognostische Beurteilung ermöglicht Voraussagen zur weiteren Laufbahn.

44. Zeugnis: Beurteilungsinstrumente und Leistungsbelege
44.1 Beurteilungsinstrument
Die Noten geben Auskunft darüber, in welcher Qualität ein/e Schüler*in in einem
bestimmten Fach die Lernziele erreicht hat. In diesem Sinn sind Noten als Code
(Ziffern) für unterschiedliche Zielerreichung zu verstehen. Das Setzen einer Zeug-
nisnote liegt im professionellen Ermessen der Lehrperson, welche gegenüber den
Eltern und den Schüler*innen erklärt werden muss. Das Zeugnis gibt auch Auskunft
über die Leistungen der Schüler*innen in den Fächern, über das Arbeits-, Lern- und
Sozialverhalten und über Absenzen.
Die Beurteilung der Fachleistungen bezieht sich auf den Grad der Lernzielerrei-
chung. Sie wird mit den Noten 6 bis 1 ausgedrückt, welche bedeuten:
a) 6 = sehr gut             b) 5 = gut                c) 4 = genügend
d) 3 = ungenügend           e) 2 = schwach             f) 1 = sehr schwach.
Als Zwischenstufen gelten die Noten 5-6, 4-5, 3-4, 2-3, 1-2.
44.2 Leistungsbelege
Zur Bestimmung einer Zeugnisnote müssen mindestens so viele schriftliche, münd-
liche oder praktische Leistungsbelege vorliegen, wie für das beurteilte Fach bzw. die
Fächergruppe Wochenlektionen gemäss Lektionentafel festgelegt sind. In Fächern
mit nur einer Wochenlektion müssen mindestens zwei Leistungsbelege vorliegen.
Die Lehrperson sammelt die Leistungsbelege in einem Dossier.

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45. Zeugnis: Benotete Fächer und Zeugnistermine
      In der 1. bis 3. Klasse der Primarschule werden die Leistungen in den Fächern
       Deutsch, Natur/Mensch/Gesellschaft und Mathematik am Ende des Schuljahres
       im Zeugnis ausgewiesen.
      In der 4. Klasse der Primarschule werden die Leistungen in allen Fächern am
       Ende jedes Schuljahres im Zeugnis ausgewiesen.
      In der 5. und 6. Klasse der Primarschule werden die Leistungen in allen Fächern
       am Ende jedes Schuljahres im Zeugnis ausgewiesen.

    Benotete Fächer                                      4. Klasse     5. und 6. Klasse
    Deutsche Sprache inkl. Schreiben                         X                X
    NMG (Natur, Mensch und Gesellschaft)                     X                X
    Musik                                                    X                X
    Gestalten (Werken und Zeichen)                           X                X
    Französische Sprache                                     X                X
    Englische Sprache                                                         X
    Mathematik                                               X                X
    Bewegung und Sport                                       X                X

45.1 Zeugnis Kindergarten: Bestätigung des Kindergartenbesuchs
Der Besuch des Kindergartens wird am Ende jedes Kindergartenjahres bestätigt
(Beilage in der Zeugnismappe, inkl. Absenzen).

46. Zeugnis: Arbeits-, Lern und Sozialverhalten
Das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten wird lernzielorientiert beurteilt. Die Beur-
teilung erfolgt auf einer vierstufigen Skala mit den Werten:
a) trifft in hohem Mass zu               b) trifft zu (entspricht der Grundnorm)
c) trifft teilweise zu                   d) trifft nicht zu.

    Lernziele zum Arbeits- und Lernverhalten         Lernziele zum Sozialverhalten
    Erscheint pünktlich und ordnungsgemäss           Hält die Regeln des schulischen Zusam-
    zum Unterricht                                   menlebens ein
    Beteiligt sich aktiv am Unterricht               Begegnet den Lehrpersonen respektvoll
    Arbeitet konzentriert und ausdauernd             Begegnet den Mitschülerinnen und
                                                     Mitschülern respektvoll
    Gestaltet Arbeiten sorgfältig und zuverlässig
    Kann mit anderen zusammenarbeiten
    Schätzt die eigene Leistungsfähigkeit
    realistisch ein

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47. Zeugnis: Beförderung
Am Ende des Schuljahres treten die Schüler*innen in die nächsthöhere Klasse über.
In speziellen Fällen (Wohnortwechsel, Krankheit, schwierige familiäre Verhältnisse
oder Fremdsprachigkeit) kann die Schulleitung, auf Gesuch der Erziehungsberech-
tigten und nach Anhörung der verantwortlichen Lehrperson, die freiwillige Wieder-
holung einer Klasse bewilligen. Für Schüler*innen mit einem besonderen Bildungs-
bedarf ist einmal eine Verlangsamung der Schullaufbahn bzw. die Wiederholung
einer Klasse möglich.

48. Zeugnis: Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Das Zeugnis ist von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Mit der Unter-
schrift bestätigen diese, dass sie vom Inhalt Kenntnis genommen haben.

Gültigkeit:
Es gelten die Inhalte der im Internet aufgeschalteten Version der Informationsbroschüre.

Rolf Caccivio, Schulleiter
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