Informationen für Eltern und Schülerinnen und Schüler der OS Tafers
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Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kontakte 4 Schuldirektor - Sekretariat - Hauswarte - Lehrpersonen - Schulsozialarbeit - Berufs- und Laufbahnberatung - Schulpsychologie - Schulinspektorat OS Tafers 7 Gemeindeverband OS Sense - Schulkommission - Unsere Schule - 3. Zyklus - Klassentypen - Durchlässig- keit und Klassentypuswechsel - Zeugnis Unterricht 9 Unterrichtszeiten - Stundentafel - Wahl- und Freifächer - Sportunterricht - Technisches Gestalten - Haus- wirtschaft - Hausaufgaben - Betreutes Studium - Bibliothek - Deutsch als Zweitsprache (DAZ) - Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen (VM) - Neue Schulfächer - Konfessioneller Religionsunterricht Schulveranstaltungen 12 Herbstwanderungen - Schulreise - Lager und Spezialwochen - Sportanlässe - Exkursionen / Lernausflüge - Schülervorstellungen - Abschlusskonzert - Schulschlussfest - Privates Schlussfest der SchülerInnen Absenzen 14 Krankheit/Arztbesuch - Schnuppern - Urlaub - Absenzen Sport - Sports-Arts-Formation (SAF) - Unent- schuldigte Absenzen - Absenzen von Lehrpersonen Schulbetrieb 16 Schulweg - Busabonnement - Benützung Motorrad - Garderobenschränke - Pausen - Pausenverkauf - Mit- tagsverpflegung - Hausordnung - Nachsitzen - IKT Informations- und Kommunikationsgeräte - Kleidervor- schriften - Ausserhalb der Unterrichtszeiten - Rauchen, Alkohol und Drogen Dienste 19 Schulsozialarbeit - Schul-, Berufs- und Laufbahnberatung - Schulpsychologischer Dienst Gesundheit 21 Abgabe von Medikamenten - Impfungen - Schulzahnärztliche Untersuchungen - Kopfläuse IKT: Richtlinien und Datenschutz 22 Umgang mit IKT-Geräten - Webseite - Verwendung von Bildern - IKT-Unterricht SchülerInnen-Rat 23 Idee - Zusammensetzung - Aktivitäten Elternrat 23 Ziele - Zusammensetzung - Aktivitäten Kosten / Versicherung 24 Elternbeiträge - Versicherung Schul- und Ferienkalender 24 Schul- und Feriendaten Juli 2019 - Seite 2 -
Vorwort Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler Ich begrüsse Sie alle ganz herzlich an unserer Schule. Zusammen mit allen Lehrpersonen freue ich mich und wünsche Ihren Kindern und euch, liebe Schülerinnen und Schüler, eine lehrreiche und interessante Zeit bei uns an der OS Tafers. Der Name ist Programm: “Orientierungs-Schule” (OS). Die Orientie- rungsschule dient den Schülerinnen und Schülern zur Orientierung für ihren weiteren beruflichen oder schulischen Weg. Es ist uns ein wichti- ges Anliegen, die Schülerinnen und Schüler gut vorzubereiten auf ihre nachobligatorischen Schul- und Berufswegen. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind, die Zeit an der OS Tafers erfolgreich anzu- packen. Schule ist nicht einfach eine Wohlfühloase. Sich Wissen und Kompetenzen erarbeiten, Vokabeln lernen, Prüfungen schreiben - Unterricht bleibt die Kernaufgabe der Schule. Aber in ei- ner harmonischen Atmosphäre, mit einer guten Stimmung in der Klasse, an der gesamten Schule, mit einem Lächeln auf den Lippen lernt es sich besser. Ebenso wichtig ist uns eine gute konstruktive Zusammenarbeit, der Kontakt und Austausch mit den Eltern. Gemeinsam bilden wir eine Schulgemeinschaft. Vertrauen, Respekt, Toleranz und das Einhalten von Regeln bilden die Grundlage hierzu. Die Schulleitung ist gemeinsam mit den Lehr- personen und allen Mitarbeitenden bestrebt, gute Rahmenbedingungen zu bieten, damit Ihr Kind gerne zur Schule kommt und das Beste leisten kann. Die folgenden Informationen geben Ihnen Auskunft über die Organisation, den Schulbetrieb, über alles Wissenswerte der OS Tafers. Viele Informationen finden Sie jeweils auf unserer Homepage -ostafers.ch-. Falls Sie aber den- noch Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an unser Sekretariat wenden. Beste Grüsse Hubert Aebischer, Schuldirektor Anhang: - Leitbild für 1. Stufe - Hausordnung für 1. Stufe - Busfahrplan - Anmeldung zum Mittagessen - Schulzahnarzt - Formular ‚Rückkehr nach Abwesenheit‘ Juli 2019 - Seite 3 -
Kontakte SCHULDIREKTOR Hubert Aebischer Mail: direktion@ostafers.ch Stellvertreter/in des Schuldirektors: Manuela Riedo Mail: manuela.riedo@fr.educanet2.ch Roland Ledergerber Mail: roland.ledergerber@fr.educanet2.ch SEKRETARIAT Yvette Schmutz-Brügger Tel. Büro: 026 494 52 52 Corinne Raetzo-Brülhart Mail: sekretariat@ostafers.ch Postanschrift: Orientierungsschule Tafers Postfach 83 Juchstrasse 9 1712 Tafers HAUSWARTE André Gauch Mobile: 079 647 87 69 Thomas Schaller Mobile: 079 647 87 50 Mail: hauswart@ostafers.ch KLASSENLEHRPERSONEN Klasse 10 Jungo Patricia Klasse 11 Ledergerber Roland Klasse 12 Kane Lena Klasse 13 Piek Christine Klasse 14 Freiburghaus Eliane Klasse 15 Dallet Claudia Klasse 16 Hofmann Geraldine Klasse 17 Karlen Martina Klasse 20 Schwarz Corina Klasse 21 Oberholzer Frédéric Klasse 22 Piller Mélanie Klasse 23 Wider Jungo Karin Klasse 24 Flühmann Melanie Klasse 25 Merz Heutschi Annegret Klasse 27 Gubler Anna / Karlen Martina Juli 2019 - Seite 4 -
Klasse 30 Leuenberger René Klasse 31 Jungo Daniel Klasse 32 Schneuwly Denise Klasse 33 Krattinger Florian Klasse 34 Tavares Sandrine Klasse 35 Jungo Cynthia Klasse 36 Luzzi Lara Klasse 37 Gubler Anna LEHRPERSONEN OHNE KLASSENLEHRERAUFTRAG Ackermann Christine Bienz Christian Binz Christina Buntschu Yvonne Corminboeuf-Binz Alexandra Fürst Markus Graeter Sabrina Gut Andrea Hausammann Nina Haymoz Florian Heine Kaeser Janine Herren-Kolly Claudia Jungo Manfred Meuwly Waeber Nicole Meyer-Neeser Anita Muheim-Gemmet Beatrice Mülhauser-Fasel Barbara Näpflin Valentina Neuhaus Jolanda Nussbaumer Vera Piller Jana Philipona Sophie Raetzo-van Loo Kitty Riedo Baeriswyl Manuela Rotzetter Alcon Rita Ruben Tanja Sauterel Niederhauser Bettina Schmutz Ronnja Stephan Matthias Juli 2019 - Seite 5 -
RELIGIONSLEHRPERSONEN Meuwly Kathrin (kath.) Neuhold Andrea (kath.) Precup Laurentiu (kath.) Moscato Regina (kath.) Rudaz Valentin (kath.) Von Niederhäusern Rosmarie (kath.) Haueter-Ruch Agnes (ref.) SCHULSOZIALARBEIT Seraina Lehman Tel. Büro: 026 494 52 51 Schulsozialarbeiterin Natel: 078 802 32 44 Juchstrasse 9 Mail: schulsozialarbeit.sense@gmail.com 1712 Tafers Internet: www.schulsozialarbeit-sense.ch Anwesend: Mo / Do ganzer Tag, Mi Nachmittag BERUFS- UND LAUFBAHNBERATUNG Carmen Buntschu, Berufsberaterin Tel. Büro: 026 494 52 51 Regula Müller, Sekretärin Mail: blb@ostafers.ch Berufs- und Laufbahnberatung Internet: www.ostafers.ch/blb Juchstrasse 9 Anwesend: Mo / Do ganzer Tag; 1712 Tafers Freitagmorgen alle 14 Tage SCHULPSYCHOLOGIE / PSYCHOLOGISCHE DIENSTE Regionaler Schuldienst, Sekretariat Tel. Büro: 026 300 77 47 Milena Kunz Tel. Büro: 026 494 53 35 Mail: milena.kunz@fr.educanet2.ch Anwesend: Mo / Mi Stephanie Etter Tel. Büro: 026 494 53 35 Mail: stephanie.etter@fr.educanet2.ch Anwesend: Mi SCHULINSPEKTORAT Markus Fasel Tel. Büro: 026 305 40 89 Mariahilfstrasse 2 Mail: markus.fasel@fr.ch Postfach 72 Sekretariat: 1712 Tafers Tel. Büro: 026 305 40 80 Juli 2019 - Seite 6 -
OS Tafers GEMEINDEVERBAND OS SENSE Die 17 Gemeinden des Sensebezirks bilden unter der Bezeichnung «Orientierungsschule des Sensebezirks» einen Gemeindeverband. Zweck der OS Sense ist die Führung und Verwaltung ei- ner Orientierungsschule für den Sensebezirk. Die OS Sense führt vier Schulzentren: Wünnewil - Düdingen - Tafers – Plaffeien. Gemeindeverband OS Sense OS Wünnewil OS Düdingen Wünnewil - Flamatt Düdingen Ueberstorf Bösingen Schmitten Schmitten OS Tafers OS Plaffeien Tafers Plaffeien St. Ursen Plasselb Alterswil St. Silvester St. Antoni Brünisried Heitenried Rechthalten Schmitten Giffers-Tentlingen SCHULKOMMISSION Für jedes OS-Schulzentrum wird eine OS-Schulkommission eingesetzt, die sich aus Vertreter/in- nen der Gemeinden des OS-Schulkreises zusammensetzt. Sie hat als beratendes Organ unter an- derem die Aufgabe, den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen der Schuldirektion, der Leh- rerschaft und den Gemeindebehörden zu fördern. UNSERE SCHULE Es ist das Ziel der OS, die in der Primarschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertie- fen, weiterzuentwickeln und die Schülerinnen und Schüler auf eine Lehre oder eine weiterführende Schule vorzubereiten. Der Schuldirektor führt zusammen mit seiner Stellvertretung die Schule. Die LeiterInnen der 3 Stu- fen übernehmen die Verantwortung für organisatorische Teilbereiche und führen ihre Stufen. Die Mitglieder der Steuergruppe befassen sich hauptsächlich mit planerischen/strategischen Fragen. Der Unterricht wird von mehreren Lehrpersonen erteilt. Jede Klasse hat eine Klassenlehrperson. Sie ist verantwortlich für die Klasse und ist bei Fragen oder Anliegen die Kontaktperson für die Schülerinnen und Schüler und der Eltern. Unsere Schule verfügt mit einem Eltern- und einem SchülerInnenrat über geeignete Strukturen, um die Eltern sowie SchülerInnen an Meinungsbildungs- und Mitwirkungsprozessen teilhaben zu lassen. 3. ZYKLUS Mit dem Lehrplan 21 tritt eine neue Zählweise der 9 obligatorischen Schuljahre in Kraft. Diese wurden in 3 Zyklen unterteilt. 1. Zyklus: 1 - 4H Kindergarten und 1. und 2. Primarklasse 2. Zyklus: 5 - 8H 3. - 6. Primarklasse 3. Zyklus: 9 - 11H 1. - 3 OS Juli 2019 - Seite 7 -
KLASSENTYPEN Die Orientierungsschule ist je nach Anforderungsprofil in folgende Klassentypen gegliedert: Pro- gymnasial-, Sekundar-, Real- und Förderklasse. DURCHLÄSSIGKEIT UND KLASSENTYPUSWECHSEL Stimmt die erbrachte Leistung einer Schülerin/eines Schülers nicht mehr mit den Leistungsanfor- derungen ihres/seines Klassentypus überein, kann/muss ein Wechsel erfolgen. Zeitpunkte des Wechsels: - Klasse 9H: Während und am Ende des 1. Semesters oder am Ende des Schuljahres - Klasse 10H: Am Ende des 1. Semesters oder am Ende des Schuljahres Berücksichtigte Fächer für einen Klassentypuswechsel: Deutsch (1x), Mathematik (1x), Durch- schnitt aus Französisch und Englisch (1x), Durchschnitt aus Naturlehre, Geografie und Geschichte (1x) Wechsel in einen leistungsstärkeren Typus: Die allgemeine Beurteilung spricht dafür und die Pro- motionsnoten erreichen mindestens 21 Punkte. Zudem müssen die Zeugnisnoten in Mathematik und Deutsch genügend sein. Wechsel in einen leistungsschwächeren Typus: Die allgemeine Beurteilung spricht dafür und die Promotionsnoten erreichen weniger als 16 Punkte oder bei ungenügenden Noten in Mathematik und Deutsch. ZEUGNIS Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten zweimal jährlich ein Zeugnis. Die Beurteilung der schu- lischen Leistung orientiert sich an den Lernzielen des Lehrplans. Sie bezieht sich ausschliesslich auf das betreffende Semester. Es werden nachstehende Bereiche beurteilt: - Fachkompetenz: Leistung in den Fächern - Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen: Personale, soziale und methodische Kompeten- zen. Der Weg, wie die vorgegebenen Lernziele erreicht werden (Lernprozess), wird beobachtet und den Jugendlichen zurückgemeldet. Das hier zur Verfügung stehende Instrument (Selbst- / Fremdbeur- teilung) dient als Grundlage für Schüler- und Elterngespräche. Das Zeugnis ist ein offizielles Dokument, das auch nach Abschluss der Orientierungsschule auf- bewahrt werden muss. Juli 2019 - Seite 8 -
Unterricht UNTERRICHTSZEITEN Der Unterricht beginnt morgens um 08.15 Uhr und am Nachmittag um 13.15 Uhr. Am Morgen und am Mittag müssen die Schülerinnen und Schüler 5 Minuten vor Schulbeginn im Klassenzimmer sein. Es kann vorkommen, dass einzelne Schülerinnen und Schüler an gewissen Tagen über Mittag oder am Nachmittag bis 16.25 Uhr Unterricht haben. Der detaillierte Stundenplan wird jeder Klas- se am ersten Schultag bekannt gegeben. Zum Ferienbeginn können Sie den Stundenplan eben- falls auf der Homepage -ostafers.ch- nachsehen (ohne Wahl- und Freifächer). Während den Öff- nungszeiten können über das Sekretariat individuelle Auskünfte erfragt werden. Am Vormittag ist von 09.50 Uhr bis 10.10 Uhr Pause; alle Schülerinnen und Schüler verbringen die Pause draussen. Ein Einkaufsbummel im Dorf ist nicht gestattet. Schulzeiten - Blockzeit am Morgen: 4 Lektionen von 8.15-11.43 Uhr 08.15 - 09.00 - Nachmittag: 2-3 Lektionen von 13.15-14.45/15.35 Uhr 09.05 - 09.50 - Wahlfächer am Nachmittag: ab 14.50/15.40 oder über Mittag 12.20-13.05 10.10 - 10.55 - Die Schulzeiten sind abgestimmt mit dem TPF-Fahrplan. - Die Unterrichtszeiten sind auf der Homepage der OS Tafers unter 11.00 - 11.45 ostafers.ch aufgeschaltet. 12.20 - 13.05 13.15 - 14.00 14.00 - 14.45 14.50 - 15.35 15.40 - 16.25 STUNDENTAFEL 9H - 11H - DRITTER ZYKLUS Fachbereich 1. OS 2. OS 3. OS Deutsch 4 4 4 Französisch 4 3 3 Englisch 2 3 3 Mathematik 5 5 4 IVE: Individuelle Vertiefung+Erweiterung 0 0 3 Natur und Technik 2 3 3 RZG: Geografie 2 1 1 RZG: Geschichte 1 1 2 ERG: Ethik, Religionen, Gemeinschaft mit Lk 1 1 1 Berufliche Orientierung - BO 0 1 0 WAH: Wirtschaft-Arbeit-Haushalt 0 1 2 Bildnerisches Gestalten - BG 2 2 1 Textiles + Tech. Gestalten - TTG 2 2 0 Musik 1 1 1 Bewegung + Sport 3 3 3 Medien + Informatik 1 0 0 Wahlfächer 1 1 2 konf. Religionsunterricht / Aufsicht 1 1 1 Total pro Woche gemäss Art. 30 SchR 32 33 34 Freifächer - kulturelles Angebot (freiwillig) 0-2 0-2 0-2 Juli 2019 - Seite 9 -
WAHLFÄCHER Um die vorgeschriebenen Pflichtlektionen zu erreichen, belegen die Schülerinnen und Schüler aus einem Angebot Wahlfächer. Teilweise kann die Schule einzelne Fachbereiche verbindlich erklären. In der 1. OS (9H) ist Tastaturschreiben für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. In der 2. OS (10H) wählen die Schülerinnen und Schüler jeweils ein Wahlfach. In der 3. OS (11H) müssen sie sich für 2 Wahlfächer entscheiden. FREIFÄCHER / KULTURELLES ANGEBOT Nebst den Wahlfächern stehen den Schülerinnen und Schüler auch Freifächer mit einem kulturell- kreativen Angebot offen, welche freiwillig besucht werden können. Wie bei den Wahlfächern findet eine Einschreibung für das kommende Schuljahr statt. Die Wahl eines Freifaches ist freiwillig, wird aber empfohlen. Nach der Bestätigung der Einschreibung ist der Unterrichtsbesuch auch im Freifach verpflichtend. SPORTUNTERRICHT Alle Klassen haben 1 Doppellektion und 1 Einzellektion Sportunterricht pro Woche. Besondere Sporttage (Wanderungen, Orientierungslauf, Turniere) und eine Spezialschulwoche bieten Gelegenheit, das harmonische Zusammenleben in den Klassen zu fördern. Turnkleider und Turnschuhe sind obligatorisch. Werden die Turnsachen vergessen, muss in den Kleidern am Sportunterricht teilgenommen werden. Das Duschen ist obligatorisch, es wird dafür genügend Zeit eingeräumt. Um Diebstählen in den Umkleideräumen vorzubeugen, müssen alle Wertgegenstände mitgenom- men und an den vorgesehenen Ort gelegt werden. Die Schule übernimmt in keinem Fall die Ver- antwortung und haftet nicht für entwendete Wertsachen und andere persönliche Gegenstände. Das Tragen von grobem Schmuck ist verboten, das Tragen von feinem Schmuck wird nicht emp- fohlen. TECHNISCHES GESTALTEN NICHT TEXTIL In diesem Unterricht können Kleider verschmutzt oder beschädigt werden. Aus diesem Grunde empfehlen wir das Tragen von geeigneten Kleidern. HAUSWIRTSCHAFT (WAH) Der Unterricht in Hauswirtschaft ist für alle Schülerinnen und Schüler in der 3. OS (11H) verpflich- tend. Über die Mittagszeit bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Schule, um gemeinsam das Mittagessen einzunehmen. Die Kosten werden anfangs des Schuljahres in Rechnung gestellt. Aus organisatorischen Gründen werden einzelne Klassen während eines Semesters am Nachmit- tag bis zum Ende der 8. Lektion unterrichtet. HAUSAUFGABEN Hausaufgaben sind Bestandteil des Unterrichts und dienen nebst der Vertiefung des Unterrichts- stoffes und der Vorbereitung auf eine Prüfung auch der Förderung von selbständigem Arbeiten. BETREUTES STUDIUM Auch in diesem Schuljahr wird unter Aufsicht einer Lehrperson ein selbständiges Arbeiten ermög- licht. Dies an zwei Tagen mit Schwerpunkt Sprachen und an zwei Tagen mit Schwerpunkt Mathe- matik, jeweils während 1 - 2 Lektionen nach Ende der Blockunterrichtszeit am Nachmittag. Die Schülerinnen und Schüler werden zum Schuljahresbeginn entsprechend informiert. Juli 2019 - Seite 10 -
Sofern es die Anzahl der Schüler erlaubt, wird die anwesende Lehrperson sie bei ihren Hausauf- gaben oder Prüfungsvorbereitungen unterstützen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit Arbeiten und Aufträge auf Laptops zu erledigen. Es bestehen zwei Möglichkeiten sich für das Studium anzumelden: - Die Schülerinnen und Schüler können in Absprache mit den Eltern und der Klassen- bzw. der Fachlehrperson für eine gewisse Zeitdauer verpflichtend angemeldet werden. - Die Schüler können sich spontan, vor Beginn des Studiums, im Sekretariat einschreiben. BIBLIOTHEK Allen Schülerinnen und Schüler steht im Schulhaus die Schul- und Gemeindebibliothek zur Verfü- gung. Sie umfasst Belletristik (Romane, Erzählungen) und eine erhebliche Anzahl Sachbücher. Der Umgang mit Büchern aus der Bibliothek wird auch in den Unterricht einbezogen und soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, sich in einer öffentlichen Bibliothek zurechtzufinden. Die Öff- nungszeiten werden am Anfang jedes Schuljahres bekannt gegeben. Das Jahresabonnement ist für die Schülerinnen und Schüler gratis. Es wird von der OS Sense bezahlt. Homepage: bibliothek-tafers.ch DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE (DAZ) Pro Schuljahr halten speziell ausgebildete Lehrpersonen (je nach Nachfrage) eine gewisse Anzahl Lektionen DaZ über alle Stufen verteilt. Fremdsprachige Schülerinnen und Schüler erhalten da- durch in Kleingruppen Stützkurse in Deutsch. VERSTÄRKTE SONDERPÄDAGOGISCHE MASSNAHMEN (VM) Gemäss dem Schulgesetz werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, sofern möglich, in die öffentliche Schule integriert. So können Kinder mit Anrecht auf verstärkte sonder- pädagogische Massnahmen im Einzugsgebietes ihres Wohnorts die Schule besuchen. Auch in diesem Schuljahr arbeiten Heilpädagoginnen an der OS Tafers mit. In Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen verfolgen sie drei Hauptziele: - Das integrierte Kind lernt gemäss seinen Möglichkeiten und in seinem Tempo. - Es fühlt sich wohl und gehört vollwertig zu seiner Klasse. - In vielen Unterrichtssituationen kann es gemeinsam mit den anderen Kindern lernen. Ein integriertes Kind wird bis maximal 6 Lektionen pro Woche durch eine Heilpädagogin begleitet. Von ihrer Anwesenheit können auch die anderen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrperso- nen profitieren. KONFESSIONELLER RELIGIONSUNTERRICHT Es wird davon ausgegangen, dass die Schülerinnen und Schüler den Religionsunterricht der eige- nen Konfession besuchen. Sollte aus irgendeinem Grund eine Dispens erfolgen, so haben die El- tern der Schülerinnen und Schüler der 1. OS (9H) dies bereits schriftlich bei der Anmeldung der Direktion mitgeteilt. Während des Schuljahres sind aus organisatorischen Gründen keine Dispen- sationen mehr möglich. Alle Schülerinnen und Schüler, die vom kirchlichen Religionsunterricht (katholisch, reformiert) dis- pensiert werden, werden in dieser Lektion beaufsichtigt. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schü- ler anderer Konfessionen. Wer in der 1. OS (9H) dispensiert ist, wird auch in der 2. OS (10H) und 3. OS (11H) dispensiert. Eine Dispens vom reformierten Religionsunterricht bedeutet keine Konfirmation. Juli 2019 - Seite 11 -
Neue Schulfächer Durch die Einführung des Lehrplans 21 entstehen auch neue Schulfächer, die so vorher noch nicht unterrichtet wurden. WAH Der Fachbereich Wirtschaft, Arbeit und Hauswirtschaft wird neu mit einer Lektion bereits in der 10H unterrichtet. In der 11H umfasst das Fach weiterhin auch die praktische Hauswirt- schaft, wobei die Schülerinnen und Schüler auch wieder zusätzlich 90 Min. erhalten, um eine Mahlzeit gemeinsam zuzubereiten und zu essen. ERG ERG steht für den Fachbereich Ethik, Religionen und Gemeinschaft. Es ersetzt das Fach Le- benskunde, das ebenfalls in ERG integriert wird. Das Fach ERG ist im Zyklus 3 in die fünf fol- gende Kompetenzbereiche eingeteilt: 1 | Existentielle Grunderfahrungen reflektieren 2 | Werte und Normen klären und Entscheidungen verantworten 3 | Spuren und Einfluss von Religionen in Kultur und Gesellschaft erkennen 4 | Sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen 5 | Ich und die Gemeinschaft – Leben und Zusammenleben gestalten Die überfachlichen Kompetenzen, die im Lehrplan formuliert sind, unterstützen diese Ausrich- tung. BO Die Jugendlichen erhalten in der 10H Unterricht in der beruflichen Orientierung (BO). Sie wer- den dabei in ihren Schritten Richtung Anschlusslösung nach der Orientierungsschule begleitet. Ziel ist es, dass alle Jugendlichen fähig sind, einen bewussten Entscheid für ihre Berufslehre oder eine weiterführende Schule zu treffen. IVE In der 11H werden je 3 Lektionen für die individuelle Vertiefung und Erweiterung in den Fachbereichen Mathematik, Deutsch, Fremdsprachen eingesetzt. Die IVE dient zur Festigung von Grundansprüchen, zur Erweiterung von Kompetenzen sowie zur individuellen Lernförde- rung als Vorbereitung für den Übertritt in weiterführende Schulen. Juli 2019 - Seite 12 -
Schulveranstaltungen HERBSTWANDERUNGEN Schon bald nach Schulbeginn begeben sich die Klassen auf Wanderungen. Dabei erwarten die Lehrpersonen, dass die Schülerinnen und Schüler in zweckmässigen Kleidern und Schuhen er- scheinen. SCHULREISE Um Unterrichtsausfälle zu vermeiden, finden die Schulreisen für alle Klassen der OS möglichst am selben Tag statt. Für die 3. OS (11H) sind 2-tägige Schulreisen vorgesehen, sofern die Klassen- lehrperson einwilligt und die Klasse die vorgegebenen Kriterien erfüllt. LAGER UND SPEZIALWOCHEN Während einer Woche wird im Wintersportlager Ski- und Snowboard gefahren. Im Klassenlager (Landschulwoche) erkunden die Klassen auf vielfältige Art eine für sie unbekannte Gegend. - 1. OS Wintersportlager - 2. OS Klassenlager - 3. OS Projektwoche SPORTANLÄSSE Nebst den wöchentlichen Sportlektionen finden verschiedene besondere Sportanlässe statt. z.B. Skitag, Streetballturnier, kantonaler OL, Volleyballturnier, Leichtathletik-Tag und andere freiwillige Sportanlässe wie die Teilnahme an weiteren kantonalen Turnieren (Hockey, Volleyball). Zudem werden freiwillige Schulsportkurse angeboten. EXKURSIONEN - LERNAUSFLÜGE Lehrpersonen haben die Möglichkeit während des Schuljahres Lernausflüge mit ihren Klassen durchzuführen. Diese Veranstaltungen sind eine andere Form von Unterricht: z.B. Besuch des Bundeshauses u.a.m. SCHÜLERVORSTELLUNGEN / KULTURELLE ANLÄSSE Während des Jahres besuchen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Aufführungen von Freifächern wie dem Schülerchor, der Schülerband oder dem Schülertheater. Die OS Tafers ist des weiteren bestrebt, ihren Schülerinnen und Schülern auch andere kulturelle Anlässe zu präsentie- ren (z.B. Filmfestival in Freiburg, Theater, Musik u.a.m). ABSCHLUSSKONZERT / MUSICAL Die Schülerinnen und Schüler der 3. OS (11H) veranstalten am Ende ihrer Zeit an der OS Tafers unter der Leitung des Musiklehrers sowie der Lehrpersonen der 3. OS (11H) ein Abschlusskonzert oder ein Musical, zu dem auch die Angehörigen der Schülerinnen und Schüler herzlich eingeladen sind. SCHULSCHLUSSFEST Am jährlichen Schulschlussfest werden jeweils die Schüler und Schülerinnen 3. OS (11H) mit ei- nem offiziellen Teil und einem Ball samt Verpflegung verabschiedet. Die Schülerinnen und Schüler der 2. OS (10H) sind dann für die Verpflegung der SchulabgängerInnen und ihren Angehörigen zuständig. Juli 2019 - Seite 13 -
PRIVATES SCHLUSSFEST DER SCHÜLERINNEN + KLASSENPARTYS Auf Initiative von Schülerinnen und Schülern werden ein privates Abschlussfest und oftmals Ab- schlusspartys veranstaltet. Diese finden ausserhalb der Verantwortung der Schule statt. Das private Schulschlussfest wird durch ein Schüler-OK mit Unterstützung von Eltern organisiert. Juli 2019 - Seite 14 -
Absenzen KRANKHEIT / ARZTBESUCH Muss eine Schülerin oder ein Schüler aus Krankheitsgründen zu Hause bleiben, so bitten wir die Eltern, dies am gleichen Tag morgens bis spätestens 8.45 Uhr und nachmittags bis spätestens 13.45 Uhr telefonisch (Tel. 026 494 52 52) mitzuteilen. Die Mitteilung kann auch auf den Telefonbeantworter gesprochen werden. Ebenso verlangen wir nach Abwesenheit durch Krankheit / Unfall, dass sich die Schüler auf dem Sekretariat mittels Formular zurückmelden (Blatt liegt bei oder zu finden unter - ostafers.ch – Downloads – Rückkehr aus Abwesenheit). Wir verlangen diese An- und Abmeldung aus Gründen der Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler. Wir möchten damit aber auch der unentschuldigten Absenz vorbeugen. Ein Arztzeugnis ist ab dem 5. Tag notwendig. Arzt- und Zahnarzt- sowie Kieferorthopädiebesuche sollten wenn immer möglich ausserhalb der Schulzeiten erfolgen. SCHNUPPERN Schnupperlehren sind ein wichtiger Bestandteil in der Berufsfindung. Diese sollten möglichst wäh- rend der Ferienzeit absolviert werden. Wenn die Schnupperlehre auf die Schulzeit fällt, ist das Ein- verständnis der Schuldirektion erforderlich. Hierzu ist frühzeitig ein schriftliches Gesuch auf dem Sekretariat einzureichen (Formulare siehe Webseite - Downloads) Schnuppern bei Bewerbungen und Eignungstest erfolgen in der Regel in der 3. OS. Schnupper- lehren dürfen auch ab dem 2. Semester der 2. OS absolviert werden. Grundsätzlich kann von Schülerinnen und Schülern ein Gesuch eingereicht werden, wenn bereits Schnuppertage während der schulfreien Zeit absolviert wurden. URLAUB Ein Urlaub kann einer Schülerin oder einem Schüler aus stichhaltigen Gründen gewährt werden. Berücksichtigt werden dabei nur hinreichend nachgewiesene Gründe (wichtige, familiäre Ereignis- se oder religiöse Feiern, sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, an denen die SchülerIn aktiv teilnimmt). In diesem Fall muss 10 Tage im voraus ein schriftlich begründetes Urlaubsgesuch eingereicht werden (ostafers.ch - Downloads). Unmittelbar vor und nach den Ferien wird gemäss Schulgesetz grundsätzlich kein Urlaub gewährt. ABSENZEN SPORT Wer aus gesundheitlichen Gründen dem normalen Sportunterricht nicht folgen kann, muss der Sportlehrerin oder dem Sportlehrer eine von den Eltern unterzeichnete Bestätigung persönlich präsentieren. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten beschränkt am Unterricht teil oder werden anders beschäftigt (Hilfe stehen, Rad fahren, jonglieren, Kräftigung, …). Ab der 2. Woche ist ein ärztliches Zeugnis notwendig. In diesem Falle kann die Schuldirektion die Schülerin oder den Schüler von den Randlektionen beurlauben. Allfällige Wahlfächer müssen aber trotzdem besucht werden. Ohne Arztzeugnis ist keine Beurlaubung möglich. Juli 2019 - Seite 15 -
SPORTS-ARTS-FORMATION (SAF) Um die Koordination Schule / sportliche, oder künstlerische Laufbahn zu erleichtern, hat die Er- ziehungsdirektion Unterstützungsmassnahmen für Talentsportlerinnen und -künstler aufgestellt. Das Programm erlaubt es den Nachwuchssportlern und -künstlerinnen eine Stunden-Entlastung zu erhalten. Um von diesen Massnahmen zu profitieren, muss ein Antragsvorgehen durchlaufen werden. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Amts für Sport (fr.ch/sspo). UNENTSCHULDIGTE ABSENZ Alle Lektionen inkl. Wahlfächer, auch nach vorangegangenem Lektionenausfall oder unterrichts- freiem Nachmittag, sind verpflichtend zu besuchen. Ansonsten müssen diese doppelt nachgeholt werden. ABSENZEN VON LEHRPERSONEN Wenn an der OS Tafers Lehrpersonen wegen Weiterbildung, Krankheit o.a.m. abwesend sein soll- ten, findet der Unterricht durch Stellvertreter oder mit Arbeitsaufträgen trotzdem statt. Juli 2019 - Seite 16 -
Schulbetrieb SCHULWEG Die Eltern werden aufgefordert, ihre Kinder mit dem Bus zur Schule zu schicken und damit einen Beitrag an den Umweltschutz zu leisten. Zudem ist der Transport mit dem Bus ungefährlich. Ebenfalls bitten wir die Eltern, dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler den frühstmög- lichen Bus benützen, um sich nach der Schule ohne Umwege nach Hause zu begeben. Der Aufenthalt rund um das Sensler Museum und auf dem Grundstück des Restaurants St. Martin ist den Schülerinnen und Schülern untersagt. Von der Bushaltestelle bis zum OS-Schulhaus fol- gen die Schülerinnen und Schüler der gelben Markierung (gemäss Informationen 1. Schultag). Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer ist den Anweisungen der Patrouilleure vor dem Primarschul- haus Tafers Folge zu leisten. Wir erwarten von allen Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg und an Bushaltestellen ein korrektes Verhalten gegenüber Mitschülern und Erwachsenen. Eltern sind für den Schulweg erstverantwortlich. BUSABONNEMENT Schülerinnen und Schüler, die nicht in Tafers wohnen, erhalten ein vom Ortsverband finanziertes Streckenabonnement (SwissPass). Der SwissPass (rote Plastikkarte) wird vom Schulsekretariat bei der tpf beantragt und direkt an die Wohnadresse geschickt. Name, Vorname, Foto und Ge- burtsdatum werden auf die Plastikkarte gedruckt; die geladenen Leistungen sind auf swisspas- s.ch abrufbar. Bei Verlust können Duplikatas unter swisspass.ch für CHF 30.- nachbestellt wer- den. Das Abo ist jeweils für ein Schuljahr gültig. Bei Annullierung oder Wegzug muss die Karte nicht abgegeben werden, sondern wird im System annulliert. Von allen Busteilnehmern wird ein korrektes Verhalten erwartet. Wir sind gezwungen, fehlbare Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit dem Oberamt und der tpf den Eltern zu melden! Bei Sachbeschädigungen wird Strafklage eingereicht. BENÜTZUNG MOTORRAD Schülerinnen und Schülern, welche ein Streckenabonnement beziehen, steht beim OS-Schulzen- trum kein Parkplatz zur Verfügung. Die Eltern sind dafür besorgt, dass die Schülerinnen und Schü- ler nicht mit dem Mofa oder dem Scooter zur Schule fahren. GARDEROBENSCHRÄNKE Den Schülerinnen und Schülern steht ein Garderobenschrank zur Verfügung. Dieser wird mit ei- nem Vorhängeschloss abgeschlossen. Das Schloss mit Schlüssel wird von der Schule zur Verfü- gung gestellt. Bei Verlust des Schlüssels sind Fr. 10.- für den Ersatz zu bezahlen. Der Gardero- benschrank ist zu jeder Zeit mit dem Vorhängeschloss verriegelt. In die Schule mitgebrachte Mo- biltelefone, Kopfhörer, Portemonnaies und andere Wertgegenstände werden im Garderobenkasten eingeschlossen. Die Schule übernimmt in keinem Fall die Verantwortung und haftet nicht für ent- wendete Wertsachen und andere persönliche Gegenstände. Die Schuldirektion hat das Recht, die Garderobenschränke jederzeit öffnen zu lassen. PAUSEN Während der grossen Pause am Vormittag sind Lehrpersonen auf dem Pausenareal präsent. Alle Schülerinnen und Schüler verbringen ihr Pause draussen. Juli 2019 - Seite 17 -
PAUSENVERKAUF In der grossen Pause findet jeweils am Dienstag, Donnerstag und Freitag ein kleiner Pausenver- kauf statt, bei dem die Schülerinnen und Schüler eine kleine Zwischenverpflegung kaufen können. Ein Einkaufsbummel im Dorf ist nicht gestattet. MITTAGSVERPFLEGUNG Den Schülerinnen und Schülern steht über Mittag ein Raum im Gebäude der Turnhalle zur Verfü- gung. Hier können sie ihr mitgebrachtes Mittagessen aufwärmen und einnehmen. Eine Lehrperson hat Aufsicht. Nach entsprechender Anmeldung können die Schülerinnen und Schüler gegen Bezahlung auch eine warme Mahlzeit im Alters- und Pflegeheim St. Martin einnehmen. Siehe separates Blatt. HAUSORDNUNG In der Schule leben wir in einer grossen Gemeinschaft. Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen müssen zum Teil auf begrenztem Raum zusammenleben und zusammenarbeiten. Um dieses Zu- sammenleben für alle Beteiligten positiv zu gestalten, müssen wir gegenseitig Rücksicht nehmen. Unterstützung, Anweisungen und Regeln helfen uns dabei. Wir möchten, dass die Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen der OS Tafers gerne zur Schule kommen, weil ihnen die Lebensge- meinschaft unserer Schule eine ruhige Lernatmosphäre und einen angenehmen Lebensraum ver- schafft. Die Hausordnung wird zum Schulbeginn mit den Schülerinnen und Schülern besprochen. Sie fin- den unsere Hausordnung im Anhang und auf unserer Webseite ostafers.ch. Die Leitideen – Sorgfalt, Rücksicht, Pflege der Gemeinschaft und Ordnung – verstehen sich als gestaltendes Element für unseren Schulbetrieb. Sie verpflichten uns vom ersten Schultag an für ein gemeinsames Miteinander und ermöglichen uns trotzdem ein grosses Mass an individueller Vielfalt. NACHSITZEN An der OS Tafers wird ein einheitliches Konzept ‚Nachsitzen‘ praktiziert. Schüler und Schülerin- nen, welche die Hausordnung übertreten haben, müssen dann jeweils zu einem bestimmten Zeit- punkt an der OS Tafers bleiben. Die Eltern werden schriftlich informiert. Zudem kann jede Lehrperson als pädagogische Massnahme Nachsitzen anordnen. Auch hier werden die Eltern im Vornherein informiert. IKT INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSGERÄTE Mobiltelefone (inkl. Kopfhörer), private IKT Geräte der Schülerinnen und Schüler sind während der Unterrichtszeit versorgt und lautlos eingestellt. Die Schule behält sich das Recht vor, die Geräte zu beschlagnahmen und sie zu gegebener Zeit den Schülerinnen und Schüler wieder zurück zu geben (siehe Hausordnung). KLEIDERVORSCHRIFTEN An der OS Tafers verzichten wir auf detaillierte Kleidervorschriften. Wir gehen davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler in angemessener Kleidung zum Unterricht erscheinen. Die Lehrperso- nen behalten sich vor, auf unpassende Kleidung hinzuweisen. Juli 2019 - Seite 18 -
AUSSERHALB DER UNTERRICHTSZEITEN Vor und nach dem Unterricht stehen die Jugendlichen nicht mehr unter der Verantwortung der Schule. Dies gilt ebenfalls für den Schulweg. Stellt eine Lehrperson ausserhalb der Schulzeit bei Jugendlichen unkorrektes Verhalten fest, ist sie nicht zum Eingreifen verpflichtet, kann aber im Sinne einer Hilfe die Schülerinnen und Schüler zur Rede stellen, mit den Eltern sprechen und/oder die Schulleitung informieren. RAUCHEN, ALKOHOL UND DROGEN Der Konsum, Handel oder das Schenken von legalen und illegalen Substanzen auf dem Schulare- al oder während Veranstaltungen oder Lager, für welche die Schule die Verantwortung trägt, ist untersagt. Im ausserschulischen Bereich (Schulweg, Bus, öffentliche Plätze) tragen die Eltern die Erstver- antwortung. Juli 2019 - Seite 19 -
Dienste SCHULSOZIALARBEIT Die Schulsozialarbeit bietet eine Beratung direkt an der Orientierungsschule an und richtet sich an Jugendliche, Lehrpersonen und Eltern. Die SSA berät und begleitet in Themen wie Stress in der Schule / Familie, Mobbing und Gewalt, Sucht, Integration, Beziehungsfragen, Budgetfragen Kri- sen, Kummer und Unsicherheiten u.a.m.. Die SSA arbeitet ressourcen- und lösungsorientiert und richtet sich nach folgenden vier Grundsät- zen: - Freiwilligkeit: Die Jugendlichen entscheiden aus eigener Motivation, ob sie das Angebot in An- spruch nehmen wollen. Die Klassenlehrpersonen und die Schuldirektion haben die Möglichkeit, Jugendliche in sozialen und persönlichen Problemsituationen zu drei obligatorischen Terminen bei der SSA anzumelden. - Niederschwelligkeit: Die SSA ist direkt im Schulgebäude präsent und stellt keinerlei Vorbedin- gungen für die Kontaktaufnahme. Der Zugang zum Angebot ist einfach und unkompliziert. - Vertraulichkeit: Alles Besprochene wird vertraulich behandelt. Wenn zur Problemlösung Dritte involviert werden müssen, wird dies vorgängig mit dem/der Jugendlichen besprochen. Zum Schutz des Klienten kann die SSA in schwerwiegenden Gefährdungssituationen vom Grundsatz der Schweigepflicht abweichen. - Unabhängigkeit: Die SSA ist eine vom Lehrkörper unabhängige, neutrale und professionelle Be- ratungsstelle. Weitere Informationen und Koordinaten finden sie auf unserer Webseite ostafers.ch. SCHUL-, BERUFS-, UND LAUFBAHNBERATUNG In der Berufs- und Laufbahnberatung finden Jugendliche und Ihre Eltern Hilfe bei der Beantwor- tung der vielfältigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der beruflichen Laufbahn stellen. Die Beraterin bietet nicht Lösungen an, sondern erarbeitet sie zusammen mit den Ratsuchenden. Sie entscheidet nicht, sondern bereitet mit ihnen Entscheidungen vor. Unsere Beratungsstelle steht nicht nur den Schülerinnen und Schülern, sondern auch Jugendli- chen und jungen Erwachsenen des Schulkreises zur Verfügung (Termine nach Vereinbarung). Auch im Rahmen der Schulfächer sind Unterrichtsstunden vorgesehen, in denen die Lehrperso- nen sich besonders um die Berufs- und Schulwahlvorbereitung bemühen und in engem Kontakt mit der Laufbahnberatung zusammenarbeiten. Bei der Beratungsstelle kann diverses Informationsmaterial zu Berufsgruppen, Schulen, Zwi- schenlösungen, Ausbildungsgänge, Fortbildungen usw. bezogen werden. Den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern steht ein kleiner Dokumentationsraum (BIZ) zur Verfügung. In diesem als Infothek / Mediathek gestalteten Raum können sich die Ratsuchenden selbständig mit den vorhandenen Berufs- und Schulwahlunterlagen beschäftigen. Eine Schnupperlehre bietet die Möglichkeit, einen Beruf auf möglichst konkrete Weise kennen zu lernen; sie ist also besonders wertvoll für Schülerinnen und Schüler im zweiten und dritten OS- Jahr. Eine Schnupperlehre ist im Interesse aller Beteiligten seriös vorzubereiten. Die Berufs- und Laufbahnberatung kann bei der Suche nach einer Schnupperstelle behilflich sein. SCHULPSYCHOLOGISCHER DIENST Der Schulpsychologische Dienst hilft der Schule bei ihren Aufgaben, die kognitiven Begabungen, die sozialen Fähigkeiten und die emotionale Stabilität der ihr anvertrauten Kinder möglichst opti- mal zu fördern. Er unterstützt die Eltern und Lehrpersonen bei der Erziehung der Jugendlichen. Er ist einfach erreichbar, kostenfrei und steht unter Schweigepflicht (siehe auch ostafers.ch). Juli 2019 - Seite 20 -
Der Schulpsychologische Dienst berät sowohl Einzelpersonen (Schulkinder, Eltern) als auch Gruppen (Lehrerkollegien, Klassen) beim Vorliegen von Problemen in den Bereichen - Persönlichkeit (Selbstkompetenz) - Zusammenleben mit anderen (Sozialkompetenz) - Bewältigung schulischer und persönlicher Aufgaben (Sachkompetenz) Dies geschieht durch die Anwendung des psychologischen Wissens: - Bei Diagnoseprozessen von Störungen des Lernens, des Sozialverhaltens (Aggressionen, Schüchternheit), bei Störungen im emotionalen Bereich (Ängste, Depressionen) und psychoso- matischen Störungen (Schlafstörungen, Bauchschmerzen, Essstörungen) - Bei der Abklärung von Zielen und Motivation - Beim Aufbau von neuen und angemessenen Verhaltensweisen - Bei der Wirkungskontrolle der eingeführten Hilfestellungen Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern, falls gewünscht in Zusammenarbeit mit der Klassenlehr- person (siehe dazu ostafers.ch). Juli 2019 - Seite 21 -
Gesundheit ABGABE VON MEDIKAMENTEN Bei kleineren Verletzungen während der Unterrichtszeit schicken wir die Schülerinnen und Schüler sofern nötig zum Schularzt. Bei Unfällen führen wir die Kinder ins Spital Tafers und benachrichti- gen die Eltern. Gemäss Einverständnis der Eltern auf der Gesundheitskarte geben wir bei leichten Beschwerden ein Medikament ab. IMPFUNGEN Mit der Einwilligung der Eltern werden die Schülerinnen und Schüler der 1. OS (9H) gegen Hepati- tis B und gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV) geimpft. In der 2. OS (10H) gegen Masern, Mumps, Röteln, Starrkrampf, Diphterie und Keuchhusten. SCHULZAHNÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN Während des Schuljahres findet eine Zahnkontrolle statt. Diese Kontrolle ist obligatorisch für alle Schülerinnen und Schüler, die bis zu diesem Zeitpunkt noch bei keinem Privatzahnarzt in Kontrolle waren. Bestätigungen können bereits zum Schuljahresbeginn oder unmittelbar nach dem Besuch beim Privatzahnarzt auf dem Sekretariat oder der Klassenlehrperson abgegeben werden. Siehe Schrei- ben des Schulzahnpflegedienstes. KOPFLÄUSE Es kann immer mal wieder vorkommen, dass Kopfläuse ihr Unwesen treiben. Beim Befall von Läusen ist folgendes Vorgehen festgelegt: - Schule oder Klassenlehrer informieren - Die Schule wird die Eltern der Klasse benachrichtigen und ein Merkblatt abgeben - Kontrolle durch die Eltern - Bei mehrmaligem Aufkommen erfolgt die Informationen an den Schularzt - Einbezug von Fachpersonen Juli 2019 - Seite 22 -
IKT: Richtlinien und Datenschutz UMGANG MIT IKT-GERÄTEN Der Umgang mit IKT-Geräten in der digitalen Welt stellt Jugendliche vor grosse Herausforderun- gen. In den Fächern ‚Medien und Informatik‘ sowie ‚ERG‘ wird dies thematisiert. Zudem werden durch die Klassenlehrpersonen, die Schulsozialarbeiterin und durch die Jugendbrigade Präventi- onsmodule (Cybermobbing, fit und fair im Chat, Risiken und Gefahren im Internet) durchgeführt. WEBSEITE Die Webseite der OS Tafers ist unter ostafers.ch abrufbar. Sie beinhaltet die wichtigsten Informa- tionen, Dokumente und Formulare rund um die Schule sowie Berichte und Bilder des aktuellen Schullebens. Bilder von Schülerinnen und Schüler werden nicht mit Namen versehen. VERWENDUNG VON BILDERN Die Richtlinien des Datenschutzes verlangen, dass bei Veröffentlichungen von Fotografien im In- ternet die betroffenen Personen ihr Einverständnis geben müssen. Während des Schuljahres fin- den verschiedene schulhausinterne Veranstaltungen (z.B. Spezialwoche, Konzerte, Sporttage, Skilager usw.) statt. Diese Anlässe werden oft mit Fotos dokumentiert. Es werden gelegentlich auch Fotos (ohne Namen) auf unserer Webseite veröffentlicht. Falls Sie mit der Veröffentlichung von Bildern mit Ihrem Kind aber nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, uns dies zu Beginn des neuen Schuljahres schriftlich mitzuteilen. IKT-UNTERRICHT Alle Schülerinnen und Schüler der OS Tafers nutzen die IKT Infrastruktur (Informations- und Kommunikations-Technologien) an der Schule nur unter gewissen Bedingungen. Diese stützen sich auf die rechtlichen Vorgaben und verbindlichen Weisungen der EKSD (Direktion für Erziehung, Kultur und Sport). Die Nutzungsregeln und Vorschriften sind in einer Vereinbarung (Charta) festgehalten. Zu Beginn des ersten Schuljahres wird diese Vereinbarung im Fach „Medien und Informatik" besprochen und von den Schülerinnen, Schülern und den Eltern unterschrieben. Juli 2019 - Seite 23 -
SchülerInnenrat Der Schülerrat ist zusammengesetzt aus einem bis zwei VertreterInnen pro Klasse. Geleitet wird er von einem Vorstand aus den KlassenvertreterInnen in Begleitung von Lehrpersonen. Die Mitarbeit im Schülerrat ist freiwillig. Die Sitzungen finden sowohl während, wie auch nach der Unterrichts- zeit statt. Im Schülerrat werden Anliegen der Schülerinnen und Schüler besprochen, Lösungsvorschläge ausgearbeitet und Ideen entwickelt sowie Anlässe von SchülerInnen für SchülerInnen organisiert. Es werden Themen diskutiert, welche die gesamte Schule betreffen. Die Informationen fliessen über die Schülerratsmitglieder in die Klassen. Vertreter aus dem Vorstand des Schülerrats sind jeweils auch an den Elternratssitzungen anwesend. Elternrat Die Elternmitwirkung fördert das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern. Der Elternrat ist zusammengesetzt aus einem Vertreter oder einer Vertreterin pro Klasse. Der El- ternrat wird durch den Vorstand, gebildet von Elternvertreterinnen und Elternvertreter, geleitet. An jährlich zwei Versammlungen des Elternrats nehmen auch die Schuldirektion, Lehrervertretungen sowie Mitglieder des Schülerrats teil. Der Elternrat ist eine Plattform für Diskussionen und den Austausch über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Zudem organisiert er jährlich eine Veranstaltung zu Elternthemen rund um Fragen über Jugendliche, Berufswahl, Prävention u.a.m. Juli 2019 - Seite 24 -
Kosten / Versicherung ELTERNBEITRÄGE Mit dem Bundesgerichtsentscheid (vom Dezember 2017) wurde die Unentgeltlichkeit der Volks- schule beschlossen. Deshalb hat der Kanton die Weisung herausgegeben, nur noch Beiträge für die Verpflegung (Fr. 16.00 pro Tag) einzukassieren. Alle weiteren Kosten für Spezialanlässe werden vom Gemeindeverband der OS Sense übernommen. VERSICHERUNG Unfallversicherung Gemäss kantonalem Gesetz müssen alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch zusätzlich zur Krankenkasse gegen Unfälle versichert sein. Nach Aufhebung der kantonalen Schülerunfallversi- cherung sind die Eltern aufgefordert, eine private Unfallversicherung abzuschliessen. Haftpflichtversicherung Wenn Kinder Drittpersonen oder Sachen Schaden zufügen, kann das für die Eltern schnell teuer werden. Da die Schule über keine Haftpflichtversicherung verfügt und um als Eltern gegen unlieb- same Überraschungen mit finanziellen Auswirkungen gefeit zu sein, ist eine private Haftpflichtver- sicherung äusserst ratsam. Schul- und Ferienkalender SCHUL- UND FERIENDATEN Schuljahr 2019/20 Schuljahr 2020/21 Beginn des Schuljahres 29. August 2019 27. August 2020 Herbstferien 21. Oktober 2019 19. Oktober 2020 bis 1. November 2019 bis 30. Oktober 2020 Allerheiligen 1. November 2019 1. November 2020 Maria Empfängnis 8. Dezember 2019 8. Dezember 2020 Weihnachtsferien 23. Dezember 2019 21. Dezember 2020 bis 3. Januar 2020 bis 1. Januar 2021 Fastnachtsferien 24. Februar 2020 15. Februar 2021 bis 28. Februar 2020 bis 19. Februar 2021 Osterferien 6. April 2020 02. April 2021 bis 17. April 2020 bis 16. April 2021 Auffahrt und Brücke 21. und 22. Mai 2020 13. und 14. Mai 2021 Pfingstmontag 1. Juni 2020 24. Mai 2021 Fronleichnam und Brücke 11. und 12. Juni 2020 03. und 04. Juni 2021 Letzter Schultag 3. Juli 2020 09. Juli 2021 Juli 2019 - Seite 25 -
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