Informationsveranstaltung zur Rechnungslegung 2018 am 4. Dezember 2018 im BMF - Teil II: Vermögensrechnung

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Informationsveranstaltung zur Rechnungslegung 2018 am 4. Dezember 2018 im BMF - Teil II: Vermögensrechnung
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Informationsveranstaltung
zur Rechnungslegung 2018
am 4. Dezember 2018 im BMF
Teil II: Vermögensrechnung
Informationsveranstaltung zur Rechnungslegung 2018 am 4. Dezember 2018 im BMF - Teil II: Vermögensrechnung
Agenda

1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung

2. Internationale Organisationen und Einrichtungen in der Vermögensrechnung

3. Entschädigungseinrichtungen deutscher und öffentlicher Banken

4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS

5. Fragen und Anregungen der Ressorts

                                                                Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 2
1. Rückblick und Ausblick
   auf die Vermögensrechnung
1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung 2017

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                                                           Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 4
1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung

Vermögensrechnung 2017

•    Danke an die Ressorts für Ihr Bemühen, die Unterlagen fristgerecht, vollständig und in
     guter Qualität zu übersenden.
•    Muster VR-Anzahl grundsätzlich bewährt für den Überblick, was vom Ressort geliefert
     werden muss und für BMF, was zu erwarten ist.
     Aber Hinweis:
           auch wenn keine Änderung der Anzahl der Muster ggü. dem Vorjahr, Muster als
            solches (z. B. VR-FL) trotzdem vorlegen, soweit eine Lieferung erforderlich ist.
           Muster VR-Anzahl ersetzt die inhaltliche Meldung nicht, auch wenn keine
            Änderung im Jahr der Rechnungslegung.

            kurz gesagt: wer Flächen im Geschäftsbereich hat, muss das Muster VR-FL liefern,
            auch wenn der Bestand unverändert bleibt und es immer noch nur ein Muster ist!

                                                                         Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 5
1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung

Vermögensrechnung 2018 – aus Bemerkungen des BRH

•    Unaufgeforderte, fristgerechte Übersendung der Vermögens-Zentralrechnungen an
     den BRH – für 2018 bis zum 31. Mai 2019 (Ziff. 2.1.2 Rele-Rdschr. 2018)
•    Erläuterung jeder Abweichung des Anfangsbestandes 2018 zum Endbestand 2017 und
     bei signifikanten Veränderungen innerhalb eines Rechnungsjahres, die auf ein
     besonderes Ereignis zurückgehen
•    Weiterhin Kritik, dass Vermögensrechnung nicht vollständig ist und einzelne Positionen
     die tatsächliche Vermögenslage nur bedingt wiedergeben:
       deshalb weiterhin Qualität und Vollständigkeit der Daten zu den zurzeit erfassten
        und bewerteten Positionen verbessern und
       z. B. auf eine rechtzeitige Vorlage aktueller Jahresabschlüsse von
        Kapitalbeteiligungen und Sondervermögen hinwirken, auch wenn noch vorläufig
        und ohne Testat

                                                                     Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 6
1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung

Vermögensrechnung 2018 - Verfahren

• Rechnungslegungsrundschreiben 2018 mit Anhängen und Mustern an
  bekanntem Ort auf den Internetseiten des KKR, Thema “Rechnungslegung“
• Bitte nur Muster aus dieser Quelle verwenden und nicht verändern!
• Vollständigkeit der Muster und der begründenden Unterlagen prüfen.
• Übersendung ausschließlich im Excel-Format, gezeichnetes Exemplar
  verbleibt im Ressort.
• Übersendung, sobald fertig gestellt. Termin im Rundschreiben letzte Frist!
• Verschiedene Muster bitte in separaten Mails übersenden.
• Bei Mustern VR-KB/-IE wenn möglich jede Beteiligung separat in einer
  Mail; im Betreff „Muster VR-KB Name der Gesellschaft/Einrichtung“

                                                         Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 7
1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung

Vermögensrechnung 2018 - Verfahren

• Übergang Ressortzuständigkeit vom BMU zum BMI aufgrund des
  Organisationserlasses:
     Treuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau
        (Hinweis: im Rele-Rdschr. 2018 noch BMU)
     Wohnungsbaugenossenschaften
• Beteiligungen des Bundes an internationalen Organisationen und
  Einrichtungen – Auslegungshilfen
• Muster VR-IE: Berechnungshilfe für die Ermittlung der
  Rechnungswertanpassung aufgrund von Wechselkursveränderungen
• Entschädigungseinrichtungen deutscher und öffentlicher Banken – künftig
  nicht mehr in der Vermögensrechnung ausgewiesen
• Muster VR-FVS: zusätzliche Anforderungen aus Finanzvermögensstatistik

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1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung

Vermögensrechnung 2018 – wichtige Termine
(Auszug aus Anl. 5)
•    7. Januar 2019: letzter Buchungstag im IT-Verfahren Darlehen
•    18. Januar 2019: Übersendung der Gesamtrechnungsunterlagen durch die Buka Halle
•    22. Januar 2019: Übersendung Muster VR-Anzahl
•    25. Januar 2019: Übersendung Muster VR-TB zu Abführungsverpflichtungen aus
     Forderungsverkäufen
•    6. Februar 2019: Übersendung Muster VR-FL
•    22. Februar 2019: Übersendung Muster VR-FVS
•    5. April 2019: Übersendung Muster VR-TB zu Wertpapieren aus Platzhalterverträgen
     und Treuhandgeschäften
•    12. April 2019: Muster VR-KB und –IE zu Beteiligungen des Bundes an nationalen und
     internationalen Organisationen und Einrichtungen
•    31. Mai 2019: Übersendung der Vermögenszentralrechnungen u. der
     Vermögensrechnung an den BRH

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1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung

Vermögensrechnung 2018 - Kontakt

•    Aktualisierung der Ansprechpartner in den Ressorts
     bis zum 18. Januar 2019
•    Zentrales Postfach: Rechnungslegung@bmf.bund.de

•    Ansprechpartner Vermögensrechnung:
     Annett Kother                        Steffen Heinemann     ´         Tobias Gürster
     Tel.: 030/18 682 1441                Tel.: 030/18 682 2845           Tel.: 030/18 682 1362
     annett.kother@bmf.bund.de            steffen.heinemann@bmf.bund.de   tobias.guerster@bmf.bund.de
                                                                          Schwerpunkt: Beteiligungen
                                                                          (Muster VR-IE, VR-KB und VR-KA)

•    Ansprechpartner Haushaltsrechnung:
     Angela Henter
     Tel.: 030/18 682 3336
     angela.henter@bmf.bund.de

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2. Internationale Organisationen
   und Einrichtungen in der
   Vermögensrechnung
2. Internationale Organisationen und Einrichtungen in der Vermögensrechnung

Hintergrund und Verfahrensstand

•    Ausgangspunkt: BRH-Prüfung zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2014 im Epl. 09 – ESA nicht in der
     Vermögensrechnung des Bundes
•    RPA-Beschluss vom 17. Februar 2017:

           BMF soll einheitliche Festlegungen für alle Ressorts treffen, nach denen die Anteile des Bundes an
            internationalen Organisationen in der Vermögensrechnung erfasst und bewertet werden können.
           Berichtspflicht bis 31. März 2018

•    Formalisierte Ressortabfrage mit den Kriterien

           Beteiligung am Gründungskapital
           (Mit)Eigentum an der Organisation oder an Vermögensgegenständen
           Eigenständige Bewertbarkeit und Werthaltigkeit
           Anteil an einem etwaigen Liquidationserlös
           Einfluss und Stimmrechte

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2. Internationale Organisationen und Einrichtungen in der Vermögensrechnung

Hintergrund und Verfahrensstand

•    Ergebnisse der Abfrage:

           Teilnahme aller Ressorts, Übersendung von 41 Formblättern aus 6 Ressorts

           Kriterium, dass DEU einen Anteil am Gründungskapital und/oder Liquidationserlös hat, erfüllten 25
            Meldungen.

           Diese relevanten Meldungen wurden als Basis für die Entwicklung von Bewertungskriterien
            herangezogen:
                  Finanzierung der Organisationen (Programme und/oder Verwaltung) durch jährlich
                    schwankende Beitragszahlungen; i. d. R. keine Ansparung von Kapital
                  Eigenständige Bewertbarkeit des wirtschaftlichen Eigentums bei Beteiligung am
                    Gründungskapital i. d. R. problematisch bzw. nicht möglich
                  Einer Beteiligung am Liquidationserlös steht i. d. R. eine weiter laufende Ausfinanzierung
                    von Verpflichtungen gegenüber; Eintritt des Ereignisses i. d. R. wenig wahrscheinlich und
                    äußerst unsicher.
           Miteigentum DEU an den Organisationen und dessen Werthaltigkeit sind i. d. R. verneint worden.

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2. Internationale Organisationen und Einrichtungen in der Vermögensrechnung

Hintergrund und Verfahrensstand

•    Ergebnisse der Abfrage als Diskussionsgrundlage mit dem BRH; BRH in eigener Zuständigkeit auf einzelne
     Ressorts zugegangen mit Prüfbitten zu weiteren Organisationen/Einrichtungen

•    BMF-Auswertungsergebnis hat sich mit den Nachmeldungen nicht verändert.

•    BMF hat diese Ergebnisse dem RPA in Abstimmung mit dem BRH berichtet; der BRH hat die grundsätzliche
     Eignung der Kriterien festgestellt.

•    Beschluss des RPA vom 29. Juni 2018: BMF ist aufgefordert, diejenigen internationalen Organisationen und
     Einrichtungen in die Vermögensrechnung aufzunehmen, die die Kriterien erfüllen.

•    BMF hat die Kriterien nunmehr abschließend geprüft und entschieden, den Beteiligungsbegriff zu
     präzisieren und zu schärfen.

              Auslegungshilfen im Rechnungslegungsrundschreiben (Ziff. 2.2.13)

              Fortschreibung in VV-ReVuS

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2. Internationale Organisationen und Einrichtungen in der Vermögensrechnung

Auslegungshilfen zum Beteiligungsbegriff

•    Ziel:       zweifelsfreie Bewertung durch die Ressorts unterstützen und
                 eine einheitliche Vorgehensweise in allen Ressorts sicherstellen
                 Qualitätssicherung Vermögensrechnung durch gleiche Standards

•    BRH hat die Präzisierung der Kriterien im Zuge der Abstimmung des Rechnungslegungsrundschreibens
     ohne Beanstandungen in dieser Form mitgetragen
•    Deshalb: mit Blick auf das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip und eine Fortentwicklung hin zum HGB/SsD
            Erster Fokus – Anteil am Eigenkapital mit Teilhabe am Gewinn und Vermögen, eigenständige
             Bewertbarkeit und Werthaltigkeit
            Haushaltsfinanzierungen müssen Einfluss auf die Vermögensanteile des Bundes haben und am
             Umfang der Finanzierung ausgerichteter Stimmanteil
            Alternativ Liquidationserlös: aber angemessene Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und
             möglicher Lasten, z. B aus Programmfinanzierungen, Pensionslasten ehemaliger Mitarbeiter etc.
•    Unter diesen Maßgaben Prüfung der Verträge , Finanzordnungen und Vereinbarungen!

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3. Entschädigungseinrichtungen
   deutscher und öffentlicher
   Banken
3. Entschädigungseinrichtungen der deutschen und öffentlichen Banken

EdÖ und EdB (beide Epl. 60) - abschließende
Prüfung der vermögensrechtlichen Einordnung
•    bis 2014 Ausweis als Sondervermögen des Bundes

•    2015 nach Neuregelungen zum Anlegerschutz und zur Einlagensicherung aufgrund EU-Rechtlicher Vorschriften
     Überprüfung der vermögensrechtlichen Bewertung und seit dem Ausweis als Kapitalbeteiligungen des Bundes.

•    EdB/EdÖ sind Beliehene, finanzieren sich durch Beiträge/Sonderbeiträge der jeweils angeschlossenen Institute

            keine Verbindung zum Bundeshaushalt, auch keine Nachschusspflicht (rechtlich, allenfalls politisch)

•    Bund EU-rechtlich verpflichtet, die Regelungen und Anlegerschutz und zu Entschädigungsleistungen zu treffen,
     aber keine Verfügungsgewalt über das Vermögen der EdB/EdÖ.

              damit kein wirtschaftliches Eigentum, das dem Bund zuzurechnen wäre

•    BMF teilt die Rechtsauffassung des BRH und wird – nach jetzt abschließender Prüfung - EdB/EdÖ ab der
     Vermögensrechnung 2018 nicht mehr ausweisen.

•    Im Textteil der Vermögensrechnung wird die Entscheidung entsprechend erläutert werden.

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4. Ausblick auf die bevorstehende
   Aktualisierung der VV-ReVuS
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS

Aktualisierung der VV-ReVuS
- notwendige Änderungen
•    Anpassung der Regelungen über den Diskontsatz für Pensionsrückstellungen
     (Übernahme der Regelungen aus den SsD)
•    bisher vorläufige Erweiterungen im Vermögensgruppenplan
     (siehe Ziff. 2.2.3 Rele-Rdschr. 2018)
•    Übernahme der Änderungen im Muster VR-IE und Fortschreibung der
     Regelungen zu Beteiligungen (Stichwort: ESA)
•    Anhebung der Wert- und Aufgriffsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
•    Wegfall der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Übergangsregelungen zur
     Gerätekartei (Ziff. 4.2 VV-ReVuS) und zur Materialrechnung (Ziff. 4.3 VV-
     ReVuS)
        Bitte im Geschäftsbereich prüfen, ob vollständig umgesetzt oder weiterhin
         Regelungsbedarf; ggfs. Nachricht per E-Mail

                                                                Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 19
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS

Aktualisierung der VV-ReVuS
- Formale BMF-Neuerungsvorschläge
• Neugliederung der VV-ReVuS für eine bessere Lesbarkeit der Vorschrift:
   Inhaltlich zusammengehörende Passagen werden zusammengeführt
   Zwischenüberschriften und Inhaltsverzeichnis

      Dadurch vereinfacht sich auch das Fortschreiben/Aktualisieren.

•    Zur Nachvollziehbarkeit der Änderungen werden die ursprünglichen
     Fundstellen in der VV-ReVuS benannt, neue bzw. geänderte
     Textvorschläge werden dann in Rot ausgewiesen. Ergänzend wird eine
     Synopse erstellt.

                                                                Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 20
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS

Aktueller Entwurf für die Neugliederung

                                                                Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 21
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS

Aktualisierung der VV-ReVuS
- Inhaltliche BMF-Neuerungsvorschläge
• Aufgliederung der Kapitalbeteiligungen – abhängig von der
  Beteiligungsquote - in:
   Anteile an verbundenen Unternehmen und Einrichtungen (≥ 50%)
   Beteiligungen (Assoziierte Einheiten, ≥ 20 und < 50%) und
   Sonstige Anteilsrechte (< 20%)
• Aufgliederung der Vermögensgruppe 3300 – Aktien und Genussscheine –
  in börsennotiert bzw. nicht börsennotiert.

      durch neue Vermögensuntergruppen; bisheriges Meldeverfahren über
       Muster VR-KB/IE bleibt unverändert.

•    Erweiterung des Vermögensgruppenplans

                                                                Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 22
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS

Inhaltliche BMF-Neuerungsvorschläge
 - Hintergrund
• Fortentwicklung des Prozesses der Erstellung der Vermögensrechnung im
  BMF: derzeit Prüfung technischer Alternativen, um die gemeldeten Daten
  maschinell zu sammeln und zu verarbeiten.
   Ziel: Druckstück und verschiedene/neue Auswertungen auf Knopf-
     druck, Reduzierung der manuellen Arbeitsgänge auf ein Minimum
     (Qualitätssicherung!)
   Vermögensgruppen werden benötigt, um technisch ein Ordnungs-
     kriterium für sämtliche Datensätze zu bekommen: derzeit z. B. ohne
     Vermögensgruppe Vermögen und Schulden der Sondervermögen,
     Rückstellungen und Gewährleistungen
   deshalb voraussichtlich BMF-Vorschlag zur Fortschreibung des
     Vermögensgruppenplans.

                                                                Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 23
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS

Inhaltliche BMF-Neuerungsvorschläge
 - Hintergrund
• Inhaltliche Fortentwicklung der VV-ReVuS und der Vermögensrechnung:
   hin zu den SsD zur besseren (optischen) Vergleichbarkeit der
     Abschlüsse der Gebietskörperschaften
   RPA-Beschluss: Entwicklung eines Konzepts, wie Anteile des Bundes an
                     Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung in
                     die Vermögensrechnung aufgenommen werden
                     können

                 wichtige Schritte in die Richtung, die Vermögensrechnung weiter zu
                 vervollständigen, die Fehleranfälligkeit im Erstellungsprozess zu
                 reduzieren und damit die Qualität der Vermögensrechnung weiter
                 zu steigern.

                                                                Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 24
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS

Aktualisierung der VV-ReVuS
- Zeitplan
•    2019 wird es in jedem Fall eine Ressortabstimmung zur Aktualisierung der VV-ReVuS
     geben.
•    Derzeit noch nicht möglich, sowohl einen konkreten Zeitplan vorzustellen als auch den
     Umfang der Aktualisierungen über die notwendigen Punkte und die formale
     Neugestaltung hinaus, vorzustellen.
•    Abhängig vom Ausgang vorgelagerter fachlicher Abstimmungen bzw. vom Fortschritt
     einzelner konzeptioneller Arbeiten.

     Angebot an die Ressorts, Änderungswünsche und Diskussionsvorschläge
     jeweils mit Begründung
                                  bis zum 31. Januar 2019

     per E-Mail an Rechnungslegung@bmf.bund.de - Betreff: „Aktualisierung VV-ReVuS“

                                                                    Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 25
5. Fragen und Anregungen der
   Ressorts
5. Fragen und Anregungen der Ressorts

Fragen und Anregungen der Ressorts

 Keine Fragen und Anregungen aus den Anmeldungen zu dieser Veranstaltung

                               Aber vielleicht jetzt?

                                                      Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 27
5. Fragen und Anregungen der Ressorts

              Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                                            Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 28
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