Informationsveranstaltung zur Rechnungslegung 2018 am 4. Dezember 2018 im BMF - Teil II: Vermögensrechnung
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c Informationsveranstaltung zur Rechnungslegung 2018 am 4. Dezember 2018 im BMF Teil II: Vermögensrechnung
Agenda 1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung 2. Internationale Organisationen und Einrichtungen in der Vermögensrechnung 3. Entschädigungseinrichtungen deutscher und öffentlicher Banken 4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS 5. Fragen und Anregungen der Ressorts Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 2
1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung
1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung 2017 gleicher Ort neues Cover Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 4
1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung Vermögensrechnung 2017 • Danke an die Ressorts für Ihr Bemühen, die Unterlagen fristgerecht, vollständig und in guter Qualität zu übersenden. • Muster VR-Anzahl grundsätzlich bewährt für den Überblick, was vom Ressort geliefert werden muss und für BMF, was zu erwarten ist. Aber Hinweis: auch wenn keine Änderung der Anzahl der Muster ggü. dem Vorjahr, Muster als solches (z. B. VR-FL) trotzdem vorlegen, soweit eine Lieferung erforderlich ist. Muster VR-Anzahl ersetzt die inhaltliche Meldung nicht, auch wenn keine Änderung im Jahr der Rechnungslegung. kurz gesagt: wer Flächen im Geschäftsbereich hat, muss das Muster VR-FL liefern, auch wenn der Bestand unverändert bleibt und es immer noch nur ein Muster ist! Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 5
1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung Vermögensrechnung 2018 – aus Bemerkungen des BRH • Unaufgeforderte, fristgerechte Übersendung der Vermögens-Zentralrechnungen an den BRH – für 2018 bis zum 31. Mai 2019 (Ziff. 2.1.2 Rele-Rdschr. 2018) • Erläuterung jeder Abweichung des Anfangsbestandes 2018 zum Endbestand 2017 und bei signifikanten Veränderungen innerhalb eines Rechnungsjahres, die auf ein besonderes Ereignis zurückgehen • Weiterhin Kritik, dass Vermögensrechnung nicht vollständig ist und einzelne Positionen die tatsächliche Vermögenslage nur bedingt wiedergeben: deshalb weiterhin Qualität und Vollständigkeit der Daten zu den zurzeit erfassten und bewerteten Positionen verbessern und z. B. auf eine rechtzeitige Vorlage aktueller Jahresabschlüsse von Kapitalbeteiligungen und Sondervermögen hinwirken, auch wenn noch vorläufig und ohne Testat Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 6
1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung Vermögensrechnung 2018 - Verfahren • Rechnungslegungsrundschreiben 2018 mit Anhängen und Mustern an bekanntem Ort auf den Internetseiten des KKR, Thema “Rechnungslegung“ • Bitte nur Muster aus dieser Quelle verwenden und nicht verändern! • Vollständigkeit der Muster und der begründenden Unterlagen prüfen. • Übersendung ausschließlich im Excel-Format, gezeichnetes Exemplar verbleibt im Ressort. • Übersendung, sobald fertig gestellt. Termin im Rundschreiben letzte Frist! • Verschiedene Muster bitte in separaten Mails übersenden. • Bei Mustern VR-KB/-IE wenn möglich jede Beteiligung separat in einer Mail; im Betreff „Muster VR-KB Name der Gesellschaft/Einrichtung“ Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 7
1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung Vermögensrechnung 2018 - Verfahren • Übergang Ressortzuständigkeit vom BMU zum BMI aufgrund des Organisationserlasses: Treuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau (Hinweis: im Rele-Rdschr. 2018 noch BMU) Wohnungsbaugenossenschaften • Beteiligungen des Bundes an internationalen Organisationen und Einrichtungen – Auslegungshilfen • Muster VR-IE: Berechnungshilfe für die Ermittlung der Rechnungswertanpassung aufgrund von Wechselkursveränderungen • Entschädigungseinrichtungen deutscher und öffentlicher Banken – künftig nicht mehr in der Vermögensrechnung ausgewiesen • Muster VR-FVS: zusätzliche Anforderungen aus Finanzvermögensstatistik Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 8
1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung Vermögensrechnung 2018 – wichtige Termine (Auszug aus Anl. 5) • 7. Januar 2019: letzter Buchungstag im IT-Verfahren Darlehen • 18. Januar 2019: Übersendung der Gesamtrechnungsunterlagen durch die Buka Halle • 22. Januar 2019: Übersendung Muster VR-Anzahl • 25. Januar 2019: Übersendung Muster VR-TB zu Abführungsverpflichtungen aus Forderungsverkäufen • 6. Februar 2019: Übersendung Muster VR-FL • 22. Februar 2019: Übersendung Muster VR-FVS • 5. April 2019: Übersendung Muster VR-TB zu Wertpapieren aus Platzhalterverträgen und Treuhandgeschäften • 12. April 2019: Muster VR-KB und –IE zu Beteiligungen des Bundes an nationalen und internationalen Organisationen und Einrichtungen • 31. Mai 2019: Übersendung der Vermögenszentralrechnungen u. der Vermögensrechnung an den BRH Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 9
1. Rückblick und Ausblick auf die Vermögensrechnung Vermögensrechnung 2018 - Kontakt • Aktualisierung der Ansprechpartner in den Ressorts bis zum 18. Januar 2019 • Zentrales Postfach: Rechnungslegung@bmf.bund.de • Ansprechpartner Vermögensrechnung: Annett Kother Steffen Heinemann ´ Tobias Gürster Tel.: 030/18 682 1441 Tel.: 030/18 682 2845 Tel.: 030/18 682 1362 annett.kother@bmf.bund.de steffen.heinemann@bmf.bund.de tobias.guerster@bmf.bund.de Schwerpunkt: Beteiligungen (Muster VR-IE, VR-KB und VR-KA) • Ansprechpartner Haushaltsrechnung: Angela Henter Tel.: 030/18 682 3336 angela.henter@bmf.bund.de Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 10
2. Internationale Organisationen und Einrichtungen in der Vermögensrechnung
2. Internationale Organisationen und Einrichtungen in der Vermögensrechnung Hintergrund und Verfahrensstand • Ausgangspunkt: BRH-Prüfung zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2014 im Epl. 09 – ESA nicht in der Vermögensrechnung des Bundes • RPA-Beschluss vom 17. Februar 2017: BMF soll einheitliche Festlegungen für alle Ressorts treffen, nach denen die Anteile des Bundes an internationalen Organisationen in der Vermögensrechnung erfasst und bewertet werden können. Berichtspflicht bis 31. März 2018 • Formalisierte Ressortabfrage mit den Kriterien Beteiligung am Gründungskapital (Mit)Eigentum an der Organisation oder an Vermögensgegenständen Eigenständige Bewertbarkeit und Werthaltigkeit Anteil an einem etwaigen Liquidationserlös Einfluss und Stimmrechte Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 12
2. Internationale Organisationen und Einrichtungen in der Vermögensrechnung Hintergrund und Verfahrensstand • Ergebnisse der Abfrage: Teilnahme aller Ressorts, Übersendung von 41 Formblättern aus 6 Ressorts Kriterium, dass DEU einen Anteil am Gründungskapital und/oder Liquidationserlös hat, erfüllten 25 Meldungen. Diese relevanten Meldungen wurden als Basis für die Entwicklung von Bewertungskriterien herangezogen: Finanzierung der Organisationen (Programme und/oder Verwaltung) durch jährlich schwankende Beitragszahlungen; i. d. R. keine Ansparung von Kapital Eigenständige Bewertbarkeit des wirtschaftlichen Eigentums bei Beteiligung am Gründungskapital i. d. R. problematisch bzw. nicht möglich Einer Beteiligung am Liquidationserlös steht i. d. R. eine weiter laufende Ausfinanzierung von Verpflichtungen gegenüber; Eintritt des Ereignisses i. d. R. wenig wahrscheinlich und äußerst unsicher. Miteigentum DEU an den Organisationen und dessen Werthaltigkeit sind i. d. R. verneint worden. Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 13
2. Internationale Organisationen und Einrichtungen in der Vermögensrechnung Hintergrund und Verfahrensstand • Ergebnisse der Abfrage als Diskussionsgrundlage mit dem BRH; BRH in eigener Zuständigkeit auf einzelne Ressorts zugegangen mit Prüfbitten zu weiteren Organisationen/Einrichtungen • BMF-Auswertungsergebnis hat sich mit den Nachmeldungen nicht verändert. • BMF hat diese Ergebnisse dem RPA in Abstimmung mit dem BRH berichtet; der BRH hat die grundsätzliche Eignung der Kriterien festgestellt. • Beschluss des RPA vom 29. Juni 2018: BMF ist aufgefordert, diejenigen internationalen Organisationen und Einrichtungen in die Vermögensrechnung aufzunehmen, die die Kriterien erfüllen. • BMF hat die Kriterien nunmehr abschließend geprüft und entschieden, den Beteiligungsbegriff zu präzisieren und zu schärfen. Auslegungshilfen im Rechnungslegungsrundschreiben (Ziff. 2.2.13) Fortschreibung in VV-ReVuS Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 14
2. Internationale Organisationen und Einrichtungen in der Vermögensrechnung Auslegungshilfen zum Beteiligungsbegriff • Ziel: zweifelsfreie Bewertung durch die Ressorts unterstützen und eine einheitliche Vorgehensweise in allen Ressorts sicherstellen Qualitätssicherung Vermögensrechnung durch gleiche Standards • BRH hat die Präzisierung der Kriterien im Zuge der Abstimmung des Rechnungslegungsrundschreibens ohne Beanstandungen in dieser Form mitgetragen • Deshalb: mit Blick auf das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip und eine Fortentwicklung hin zum HGB/SsD Erster Fokus – Anteil am Eigenkapital mit Teilhabe am Gewinn und Vermögen, eigenständige Bewertbarkeit und Werthaltigkeit Haushaltsfinanzierungen müssen Einfluss auf die Vermögensanteile des Bundes haben und am Umfang der Finanzierung ausgerichteter Stimmanteil Alternativ Liquidationserlös: aber angemessene Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Lasten, z. B aus Programmfinanzierungen, Pensionslasten ehemaliger Mitarbeiter etc. • Unter diesen Maßgaben Prüfung der Verträge , Finanzordnungen und Vereinbarungen! Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 15
3. Entschädigungseinrichtungen deutscher und öffentlicher Banken
3. Entschädigungseinrichtungen der deutschen und öffentlichen Banken EdÖ und EdB (beide Epl. 60) - abschließende Prüfung der vermögensrechtlichen Einordnung • bis 2014 Ausweis als Sondervermögen des Bundes • 2015 nach Neuregelungen zum Anlegerschutz und zur Einlagensicherung aufgrund EU-Rechtlicher Vorschriften Überprüfung der vermögensrechtlichen Bewertung und seit dem Ausweis als Kapitalbeteiligungen des Bundes. • EdB/EdÖ sind Beliehene, finanzieren sich durch Beiträge/Sonderbeiträge der jeweils angeschlossenen Institute keine Verbindung zum Bundeshaushalt, auch keine Nachschusspflicht (rechtlich, allenfalls politisch) • Bund EU-rechtlich verpflichtet, die Regelungen und Anlegerschutz und zu Entschädigungsleistungen zu treffen, aber keine Verfügungsgewalt über das Vermögen der EdB/EdÖ. damit kein wirtschaftliches Eigentum, das dem Bund zuzurechnen wäre • BMF teilt die Rechtsauffassung des BRH und wird – nach jetzt abschließender Prüfung - EdB/EdÖ ab der Vermögensrechnung 2018 nicht mehr ausweisen. • Im Textteil der Vermögensrechnung wird die Entscheidung entsprechend erläutert werden. Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 17
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS Aktualisierung der VV-ReVuS - notwendige Änderungen • Anpassung der Regelungen über den Diskontsatz für Pensionsrückstellungen (Übernahme der Regelungen aus den SsD) • bisher vorläufige Erweiterungen im Vermögensgruppenplan (siehe Ziff. 2.2.3 Rele-Rdschr. 2018) • Übernahme der Änderungen im Muster VR-IE und Fortschreibung der Regelungen zu Beteiligungen (Stichwort: ESA) • Anhebung der Wert- und Aufgriffsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter • Wegfall der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Übergangsregelungen zur Gerätekartei (Ziff. 4.2 VV-ReVuS) und zur Materialrechnung (Ziff. 4.3 VV- ReVuS) Bitte im Geschäftsbereich prüfen, ob vollständig umgesetzt oder weiterhin Regelungsbedarf; ggfs. Nachricht per E-Mail Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 19
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS Aktualisierung der VV-ReVuS - Formale BMF-Neuerungsvorschläge • Neugliederung der VV-ReVuS für eine bessere Lesbarkeit der Vorschrift: Inhaltlich zusammengehörende Passagen werden zusammengeführt Zwischenüberschriften und Inhaltsverzeichnis Dadurch vereinfacht sich auch das Fortschreiben/Aktualisieren. • Zur Nachvollziehbarkeit der Änderungen werden die ursprünglichen Fundstellen in der VV-ReVuS benannt, neue bzw. geänderte Textvorschläge werden dann in Rot ausgewiesen. Ergänzend wird eine Synopse erstellt. Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 20
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS Aktueller Entwurf für die Neugliederung Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 21
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS Aktualisierung der VV-ReVuS - Inhaltliche BMF-Neuerungsvorschläge • Aufgliederung der Kapitalbeteiligungen – abhängig von der Beteiligungsquote - in: Anteile an verbundenen Unternehmen und Einrichtungen (≥ 50%) Beteiligungen (Assoziierte Einheiten, ≥ 20 und < 50%) und Sonstige Anteilsrechte (< 20%) • Aufgliederung der Vermögensgruppe 3300 – Aktien und Genussscheine – in börsennotiert bzw. nicht börsennotiert. durch neue Vermögensuntergruppen; bisheriges Meldeverfahren über Muster VR-KB/IE bleibt unverändert. • Erweiterung des Vermögensgruppenplans Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 22
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS Inhaltliche BMF-Neuerungsvorschläge - Hintergrund • Fortentwicklung des Prozesses der Erstellung der Vermögensrechnung im BMF: derzeit Prüfung technischer Alternativen, um die gemeldeten Daten maschinell zu sammeln und zu verarbeiten. Ziel: Druckstück und verschiedene/neue Auswertungen auf Knopf- druck, Reduzierung der manuellen Arbeitsgänge auf ein Minimum (Qualitätssicherung!) Vermögensgruppen werden benötigt, um technisch ein Ordnungs- kriterium für sämtliche Datensätze zu bekommen: derzeit z. B. ohne Vermögensgruppe Vermögen und Schulden der Sondervermögen, Rückstellungen und Gewährleistungen deshalb voraussichtlich BMF-Vorschlag zur Fortschreibung des Vermögensgruppenplans. Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 23
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS Inhaltliche BMF-Neuerungsvorschläge - Hintergrund • Inhaltliche Fortentwicklung der VV-ReVuS und der Vermögensrechnung: hin zu den SsD zur besseren (optischen) Vergleichbarkeit der Abschlüsse der Gebietskörperschaften RPA-Beschluss: Entwicklung eines Konzepts, wie Anteile des Bundes an Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung in die Vermögensrechnung aufgenommen werden können wichtige Schritte in die Richtung, die Vermögensrechnung weiter zu vervollständigen, die Fehleranfälligkeit im Erstellungsprozess zu reduzieren und damit die Qualität der Vermögensrechnung weiter zu steigern. Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 24
4. Ausblick auf die bevorstehende Aktualisierung der VV-ReVuS Aktualisierung der VV-ReVuS - Zeitplan • 2019 wird es in jedem Fall eine Ressortabstimmung zur Aktualisierung der VV-ReVuS geben. • Derzeit noch nicht möglich, sowohl einen konkreten Zeitplan vorzustellen als auch den Umfang der Aktualisierungen über die notwendigen Punkte und die formale Neugestaltung hinaus, vorzustellen. • Abhängig vom Ausgang vorgelagerter fachlicher Abstimmungen bzw. vom Fortschritt einzelner konzeptioneller Arbeiten. Angebot an die Ressorts, Änderungswünsche und Diskussionsvorschläge jeweils mit Begründung bis zum 31. Januar 2019 per E-Mail an Rechnungslegung@bmf.bund.de - Betreff: „Aktualisierung VV-ReVuS“ Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 25
5. Fragen und Anregungen der Ressorts
5. Fragen und Anregungen der Ressorts Fragen und Anregungen der Ressorts Keine Fragen und Anregungen aus den Anmeldungen zu dieser Veranstaltung Aber vielleicht jetzt? Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 27
5. Fragen und Anregungen der Ressorts Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Annett Kother | Vermögensrechnung | 11.12.2018 | 28
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