Access to Justice und ein wirkungsvolles Risiko-Moderne Prozessfinanzierung: management-Tool in der Unternehmenspraxis
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Moderne Prozessfinanzierung: Access to Justice und ein wirkungsvolles Risiko- management-Tool in der Unternehmenspraxis 10. Dezember 2020 Eine Veranstaltung von In Kooperation mit
PROGRAMM 17.00 Uhr Begrüßung Prof. Dr. Thomas Wegerich, Herausgeber, Deutscher AnwaltSpiegel 17.05 Uhr Der Restrukturierungsmarkt 2020/2021 – Risikomanagement und Sanierungstools rücken in den Mittelpunkt Patrick Widmaier, Managing Partner, AlixPartners 17.30 Uhr Die Rolle des Prozessfinanzierers in streitigen Verhandlungssituationen Prof. Dr. Hanns Ferdinand Müller, Vorstand, FORIS AG 17.55 Uhr Prozessfinanzierung im Spannungsfeld zwischen Rechtsdienstleistungsgesetz, Gewerblichkeit und Legal Tech Kirstin Schwedt, LL.M., Partner, Linklaters 18.20 Uhr Prozessfinanzierung in Kartellschadensersatzverfahren Prof. Dr. Ulrich Schnelle, LL.M., Partner, Haver & Mailänder 18.45 Uhr Prozessfinanzierung in (internationalen) Schiedsverfahren Dr. Richard Happ, Partner, Luther 19.15 Uhr Wrap Up © F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH 2020
Ihre Referenten: Dr. Richard Happ Prof. Dr. Hanns Ferdinand Müller Prof. Dr. Ulrich Schnelle, LL.M. Kirstin Schwedt, LL.M. Patrick Widmaier Partner, Luther Vorstand, FORIS AG Partner, Haver & Mailänder Partner, Linklaters Managing Partner, AlixPartners Moderation: Prof. Dr. Thomas Wegerich Herausgeber Deutscher AnwaltSpiegel © F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH 2020
Restrukturierungsmarkt 2020/2021 – Risikomanagement und Sanierungstools rücken in den Mittelpunkt Roundtable “Moderne Prozessfinanzierung” 10. Dezember 2020
Agenda Restrukturierungsmarkt 2020/21 Neue Restrukturierungsinstrumente zeichnen sich ab Bedeutung der Prozessfinanzierung als Restrukturierungsinstrument 5
Der massive Einbruch der Weltwirtschaft durch die C19 Pandemie schlägt sich dank staatlicher Hilfen noch nicht in steigenden Insolvenzzahlen nieder Momentan sieht es nach einer V-förmigen Erholung aus – für einige Wirtschaftsbereiche hat die Krise jedoch bereits im letzten Jahr begonnen und in anderen Bereichen hat die Pandemie disruptive Veränderungen ausgelöst, so dass sich unterschiedliche Erholungsmuster ergeben Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) Wie wird sich die Zahl neuer Restrukturierungsfälle in Deutschland und Prognose des DIW in den nächsten 6 Monaten entwickeln? 4,2% 3,9% 4,1% März-20 Nov.-20 3,0% 2,2% 2,2% 2,5% 82 1,7% 1,5% Zunehmen bis deutlich zunehmen 1,0% 88 0,4% 0,4% 0,6% 9 Keine Antwort / Weiß nicht 7 8 Unverändert 5 1 -5,7% -6,0% Abnehmen bis deutlich abnehmen 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Der Einbruch des deutschen Bruttoinlandsproduktes liegt in diesem Jahr Auch die Zahl der Insolvenzen ist bislang überschaubar, allerdings sieht bei 6% gegenüber 2019 die Bundesbank einen deutlichen Anstieg der Zahl der Insolvenzen in den Nach Einschätzung der Bundesbank hat die C19 Pandemie bisher kaum zu ersten Monaten des Jahres 2021 voraus höheren Wertberichtigungen bei den deutschen Banken geführt Restrukturierungs-Experten von Banken und Kreditversicherern rechnen mit einer steigenden Zahl von Restrukturierungsfällen Quelle: Statista, 17. Restrukturierungsbarometer, in: FINANCE Herbst 2020, Bundesbank 6
Disruptive Entwicklungen, rückläufige Konjunktur und Pandemieschock haben viele Unternehmen geschwächt – Risiken müssen sorgfältigt betrachtet werden In Zeiten disruptiver Veränderungen und externer Schocks versagt das herkömmliche Phasen Modell von strategischer, operativer und finanzieller Krise, so dass eine laufende Beobachtung und ein proaktives Management von Krisenindikatoren unerlässlich wird Einschätzung der derzeit größten exogene Gefahren Auf welche Krisenindikatoren achten Sie für Restrukturierungsfälle zur Zeit besonders intensiv? Auswirkungen der Corona Pandemie 76 Liquiditätsposition 65 Digitalisierung 60 Rückläufiger Auftragseingang 57 Wachstumsschwäche in der Euro-Zone 60 Ertragsrückgänge 39 Gefahren für den globalen Handel 48 Umsatzrückgänge 35 durch Protektionismus Brexit 36 Kurzarbeit 15 Viele Unternehmen waren bereits in 2019 mit einer Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfeldes konfrontiert, die durch negative geopolitische Entwicklungen, innereuropäische Krisen, Veränderung der Geldpolitik, Fachkräftemangel, Wettbewerb aus den Schwellenländern und die konjunkturelle Entwicklung in den großen Volkswirtschaften getrieben wurde Restrukturierungsexperten sehen die größten exogenen Gefahren für Restrukturierungsfälle in den Auswirkungen der C19 Pandemie Als Krisenindikatoren werden die Entwicklung der Liquidität und des Auftragseingangs besonders intensiv betrachtet Ertrags- und Umsatzrückgänge werden genau beobachtet und hinterfragt Quelle: 17. Restrukturierungsbarometer, in: FINANCE Herbst 2020 7
Aktuelle Restrukturierungsfälle fokussieren sich auf die Anpassung des Geschäfts- modells und die Optimierung der eingesetzten Ressourcen – mit Wegfall staatlicher Stützungsmassnahmen wird die externe Finanzierung wichtiger Hoher Restrukturierungsbedarf zeigt sich in den Branchen Tourism, Travel & Leisure, Automotive & Industrial sowie Consumer Goods & Retail Restrukturierungsbedarf zeigt sich in verschiedene Branchen mit unterschiedlicher Intensität Tourismus & Reisen Fokus Restaurants & Freizeit Staatliche Stützungs- • Anpassung des Geschäftsmodells massnahmen: Automotive Ursachen: +++ • Rückzahlung der erhaltenen Hilfskredite • Ausweitung und Industriegüter • Digitalisierung Erleichterung • Kostensenkungs- • Wettbewerbsstruktur Kurzarbeitergeld Konsumgüter /Effizienzsteigerungsprogramme • Überkapazitäten • KFW Kredite Handel • Optimierung von Prozessen und • Konjunktur- Organisationen • Bundes- und abhängigkeit Landesbürgschaften • Entschuldung durch Gesellschafterbeiträge Transport & Logistik • Stundung von • Komplexe • Technologischer Anschluss Steuerzahlungen ++ Business Services Stakeholder- • Fokussierung auf Produkte / Strukturen • Aussetzung der Financial Services Geschäftsbereiche • Regulierung Insolvenzantragspflicht • Senkung der Fixkosten • Fachkräftemangel • Wirtschafts- Bau • Transparente Unternehmenssteuerung stabilisierungsfonds • Anpassung von Produkt- und • Reduktion der + Immobilien Länderportfolio Umsatzsteuer Energie Quelle: Werner/Sauerwein: Studie zum deutschen Restrukturierungsmarkt 2019; 17. Restrukturierungsbarometer, in: FINANCE Herbst 2020 8
Die C19 Pandemie hat zu einem Anstieg der Zombieunternehmen geführt – es zeichnet sich ein starker Anstieg des Volumens der faulen Kredite ab, dem bislang keine adäquate Risikovorsorge der Banken gegenübersteht Zombi-Unternehmen sind Unternehmen, deren operativer Gewinn nicht zur Bedienung von Zins und Tilgungen ausreicht Entwicklung der Anzahl von Zombiunternehmen nach Schuldendeckung, in % 30 25 Stundung der Tilgungen -> Unternehmen 20 gewinnen Zeit für weitere Restrukturierungen 15 Lösungs- ansatz Erlass der Schulden durch Schuldenschnitt 10 5 Prolongation von Krediten 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Faule Kredite & Risikovorsorge europäischer Banken in Mrd. EUR 1.400 Aufhebung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht 800 Zusätzliche Zurückfahren staatlicher Hilfsprogramme 400 Gefährdung Anstieg des Zinsniveaus 41 59 70 31.12.2019 30.06.2020 30.09.2020 Weiterer externer Schock Risikovorsorge Faule Kredite Quelle: Bloomberg, MSCI, Principal Global Asset Allocation, Welt 06/2020, FAZ vom 04.12.2020: “Banken steht der Härtetest bevor” 9
Agenda Restrukturierungsmarkt 2020/21 Neue Restrukturierungsinstrumente zeichnen sich ab Bedeutung der Prozessfinanzierung als Restrukturierungsinstrument 10
Der präventive Restrukturierungsrahmen (PRR) zielt darauf ab, frühzeitige Restrukturierungen durch Vermeidung von Minderheitenobstruktion im deutschen Rechtsrahmen zu ermöglichen Hintergrund und Rahmen des Regierungsentwurfs des SanInsFoG Disruptive Transformation vieler Industrien: Elektromobilität und Digitalisierung erhöht den Anpassungsdruck auf Automobil-, Flugzeughersteller und Zulieferer E-Commerce führt zu geändertem Konsumverhalten im Retail C19 Pandemie bezogene Neuer präventiver Restrukturierungsregeln: Restrukturierungsrahmen: Lockdowns haben zu erheblichen SanInsFoG: Restrukturierungsrichtlinie initiiert Einbußen in vielen Industrien geführt durch die EU 2016 zur Soll zum 01.01.2021 in Kraft treten; voraussichtlich Krisenfinanzierung erfolgt größtenteils jedoch Verlängerung von 6 Monaten Vereinheitlichung der Kapitalmärkte durch Fremdkapital (u.a. Staatshilfen) 2019 durch das EU Parlament Deutsches Pre-Insolvency Verfahren zur frühzeitigen Aussetzung der Insolvenzantrags- Restrukturierung mit Vermeidung von verabschiedet und durch den pflicht wegen Überschuldung bis zum Minderheitenobstruktion, so dass Insolvenzen und COMI deutschen Gesetzgeber umzusetzen 31.12.2020 Shifts vermieden werden Neukonzeption der Restrukturierung Erwartung einer Insolvenzwelle in durch ein vor-insolvenzliches 2021 Sanierungsrecht Reformen bestehender Restrukturierungsregeln: ESUG-Evaluation: Viele nicht geeignete Schuldner nehmen die Instrumente der Eigenverwaltung in Anspruch Ruf nach Sanierungsmöglichkeiten außerhalb der Insolvenz Quelle: RegE-SanInsFoG; Börsenzeitung v. 24.11.2020: “Sanierungsexperten drängen zur Eile” 11
Die deutsche Restrukturierungs-Tool-Box wird um einen Ansatz zur finanziellen Restrukturierung und zur Restrukturierung von vertraglichen Verpflichtungen vor der Zahlungsunfähigkeit ergänzt Einbettung des präventiven Restrukturierungsrahmens in die deutsche Restrukturierungslandschaft Auswahl durch den PRR gestaltbarer Gerichtliche Bestätigung Rechtsverhältnisse : Liquiditätsplanung bestimmt Zugang Forderungen wie Finanzverbind- zu Restrukturierungsinstrumenten von vertraglichen Restrukturierung Restrukturierung Restrukturierung lichkeiten, ggf. Forderungen von Verpflichtungen Personalkosten Reputations- Lieferanten und Vermietern (nicht Finanzielle schäden Kosten/ Zahlungs- Arbeitnehmer, Pensionen, u.a.) unfähigkeit können durch Verzicht, Stundung oder Anpassung der Verzinsung zu -24 Monate -12* Monate +3 Wochen Deleveraging und Amend & Extend genutzt werden Absonderungsanwartschaften oder Außergerichtliche x x x ++ Drittsicherheiten können freigege- Restrukturierung ben oder im Rang zur Besicherung von Fresh Money geändert werden Präventiver Bestimmungen in Finanzierungs- Restrukturierungsrahmen x + verträgen (Covenants, Events of Defaults, etc.) können gestrichen, Eigenverwaltung/ ergänzt oder angepasst werden, soweit ein Eingriff in die Forderung Schutzschirm - möglich ist Anteils- und Mitgliedschaftsrechte Insolvenzverfahren können durch Kapitalmaßnahmen -- und Übertragung von Anteilen z.B. bei einem D2E Swap verändert * 4 Monate in 2021 (nicht dauerhafte C19 Ausnahme) werden Quelle: RegE-SanInsFoG; AlixPartners Analyse 12
PRR stellt einen Verfahrensrahmen zur Verfügung, um eine Brücke zwischen der konsensualen Restrukturierung und der Insolvenz zu bauen Typischer Verlauf einer Restrukturierung Eckpunkte des PRR: Scheitern Anzeige beim Evtl. gerichtliche Bestätigung durch Verhandlungen Gericht Vorprüfung das Gericht Das Gericht kann Stabilisierungsmaßnahmen (für Zwecke der Restrukturierung erforderlich) anordnen Anstelle eines Stabilisierungsmassnahmen Restrukturierungsplans kann auch (Moratorium – max. 8 Monate bei Beantragung der ein einvernehmlicher Vergleich Verhandlungen Planbestätigung) unter Vermittlung eines gerichtlich über bestellten, unabhängigen und Restrukturierungs- erfahrenen Sanierungsmoderators konzept Außergerichtliche / geschlossen werden Ausarbeitung Plan- gerichtliche Nicht beiderseits vollständig erfüllte Restrukturierungsplan bestätigung Abstimmung Verträge können beendet werden (in der Diskussion) Die Restrukturierung nach dem PRR Anwendungsbereich: Restrukturierungsplan: Abstimmungsmodus: Wirkung: Planbetroffene grds. frei Abstimmung in Gruppen findet im Wesentlichen Drohend zahlungsun- Geltung des Plans für fähige Unternehmen wählbar; keine zwingende Mehrheit 75% je Gruppe alle Planbetroffenen außergerichtlich unter Aufsicht Gerichtliche Anhängig- Allgemeinwirkung Cram-Down möglich Sofort vollziehbar eines neutralen und erfahrenen keit ab Anzeige Gestaltung der Rechtsver- Gerichtliche Planannahme Restrukturierungsbeauftragten statt Zuständigkeit: COMI / hältnisse, insb. Forderungen, (außer bei Vollkonsens) Instrument des PRR dienen als Satzungssitz Sicherheiten, Anteilsrechte Verfahrenshilfen um die Vertragsbeendigung Restrukturierung zu unterstützen > Frühzeitiger Beginn > Flexibles Instrument zur > Möglichkeit von Mehr- > Safe Harbour Gestaltung heitsentscheidungen Quelle: RegE-SanInsFoG 13 außergerichtlich gerichtlich
Agenda Restrukturierungsmarkt 2020/21 Neue Restrukturierungsinstrumente zeichnen sich ab Bedeutung der Prozessfinanzierung als Restrukturierungsinstrument 14
Einsatz von Prozessfinanzierung im Rahmen einer Restrukturierung bietet Unternehmen die Möglichkeit schnell Liquidität zu generieren und Risiken zu verlagern Einsatz der Prozessfinanzierung im Rahmen von Restrukturierungen BESCHREIBUNG BEWERTUNG Wirtschaftliche Schäden durch die C19 Pandemie entstehen Pflicht eines Geschäftsleiters mögliche Ansprüche seines nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern begründen Unternehmens rechtlich zu klären und bei überwiegenden AUSGANGS- auch Haftungsansprüche, beispielsweise durch den Erfolgsaussichten Klage zu erheben SITUATION Zusammenbruch von Lieferketten, gescheiterten Angespannte finanzielle Lage lässt wenig Handlungsspielraum, Unternehmenstransaktionen oder nicht eingehaltenen da eine Klage regelmäßig viel Geld kostet und Kostenrisiken durch Verträgen, mit oft erheblichen Schadenssummen Rückstellungen gedeckt werden müssen Mit einer Rückzahlung der Kosten ist nur zu rechnen, wenn die Komplexe, wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten Klage gewonnen wird verursachen durch spezialisierte Rechtsanwälte und PROBLEM Sachverständige Kosten im Millionen Bereich, die Risiko, dass der Gegner wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist verauslagt werden müssen, bevor ein Ergebnis erzielt zu bezahlen werden kann Haftungsrisiko für Anwaltskosten des Gegners Liquiditätsverbesserung: Unternehmen erhält alle bezahlten Prozessfinanzierer übernimmt die Kosten und Risiken Prozesskosten erstattet und die zukünftigen Kosten werden ebenfalls LÖSUNG der laufenden oder geplanten Rechtsstreitigkeiten gegen übernommen eine erfolgsabhängige Beteiligung am Prozesserlös Erfolgswirksame Auflösung der Rückstellungen: Prozessfinanzierer trägt bei Verlust der Klage sämtliche Kosten alleine 15
©2020 AlixPartners, LLP.
/ Prozessfinanzierung / Monetarisierung / Vorratsgesellschaften Neue Wege in der Prozessfinanzierung 10.12.2020
Als Finanzierungspartner neue Wege gehen „Konflikte sollte man nicht vermeiden, sondern lösen.“ Helmut Glaßl 18
Partner bei der Konfliktlösung €% Prozesskosten Mediation Mediation E-Discovery PR/Medien PR/Medien Externe Berater Externe Berater Externe Berater Sachverständige Sachverständige Sachverständige Verhandlungs- Prüfungsphase Prozessfinanzierung begleitung t PHASE 1: interne Prüfung PHASE 2: PHASE 3: Prozessfinanzierung (Prüfung der Verhandlungsbegleitung (gerichtliche Durchsetzung der Erfolgsaussichten und der (Alternative Dispute Resolution) streitigen Ansprüche) Bonität der Gegenseite) 19
PHASE 2: Verhandlungsbegleitung FORIS übernimmt FORIS unterstützt als Mediation die Kosten für Finanzierungs- und PR/Medien Verhandlungspartner • Vergleichsgespräche die Vergleichsgespräche • Mediationsverfahren Externe Berater • Externe Berater und Sachverständige Sachverständige (z.B. zur Streitbeilegung über Schadenshöhe) FORIS erhält eine Verhandlungs- begleitung erfolgsabhängige Erlösbeteiligung PHASE 2: FORIS Verhandlungsbegleitung (ADR) 20
Erfolgreiche Vergleichsverhandlungen in PHASE 2 BEISPIEL: Ein Bauherr möchte Schadenersatzansprüche von EUR 1 Mio. wegen Baumängeln gegen den Bauunternehmer durchsetzen Erlösbeteiligung von FORIS in 1. Stufe: 15 % zzgl. USt, in 2. Stufe: 30% Kostenrisiko und Liquiditätsbedarf Verteilung von Kosten und Erlös Kostenrisiko des Klägers (gerundet) Keine Einigung / Der Rechtsstreit geht verloren: 1. Instanz 50.000,00 € • FORIS zahlt alle Kosten (bis zu EUR 249.000) 2. Instanz 60.000,00 € Der Rechtsstreit wird in II. Instanz zu 70% gewonnen: 3. Instanz 70.000,00 € • Das Unternehmen erhält EUR 461.650 Gutachterkosten 25.000,00 € • FORIS erhält eine Erfolgsbeteiligung von EUR 197.850 Kostenrisiko 205.000,00 € Der Rechtsstreit wird außergerichtlich „70/30“ verglichen • Die Parteien tragen ihre Kosten selbst, Kosten der außergerichtlichen Sachverständigenkosten werden geteilt Vergleichsverhandlungen • Erlös nach Abzug anteiliger Kosten: EUR 666.000 Eigene Anwaltskosten 24.000,00 € • Das Unternehmen erhält EUR 550.116 Gutachterkosten 20.000,00 € • FORIS erhält EUR 115.884 Summe 44.000,00 € 21
Außergerichtliche Verhandlungsbegleitung ✓ Unsere Leistungen ✓ Unsere Verhandlungsbegleitung • Rechtliche Risikoanalyse und • Zusätzlicher Verhandlungspartner, der Bonitätsprüfung des Gegners den Fokus (auch) auf die wirtschaftlichen • Know-How als Verhandlungspartner Argumente legen kann • Wirtschaftlicher Background • Unabhängige „2. Meinung“ zur Rechtslage • Stärkung der Verhandlungsposition des Kunden durch wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der FORIS • Unterstützung des Decision-Making Prozesses ✓ Kundenvorteile ✓ Außergerichtliche Vergleichsbemühungen • Individuelle Sondervereinbarungen, z.B. durch Mediation Teilfinanzierung nur der Mediations- oder • Moderation und Entscheidungsfindung Anwaltskosten durch Mediator erhöht Einigungsbereitschaft der Parteien • Erlösbeteiligung wird an konkreten • (Zusätzliche) Finanzierung der Kosten Finanzierungsbedarf angepasst des Mediationsverfahrens durch außergerichtliche Verhandlungsbegleitung individuelle Vereinbarung i.d.R. mit niedrigerer Erlösbeteiligung möglich (z. B. 15%) 22
Verhandlungen in Laufenden Verfahren ✓ PHASE 3 (Prozessfinanzierung) schließt bei ✓ Vergleichsverhandlungen aktiv Scheitern der außergerichtlichen Einigungs- zu jedem Zeitpunkt führen bemühungen unmittelbar an PHASE 2 an • Vergleichsgespräche sind in • FORIS bezahlt alle Prozesskosten und erhält jedem Verfahrensstadium möglich eine (erfolgsabhängige) Erlösbeteiligung • Beispiel: Gericht bejaht grds. ✓ Case Monitoring & Support Anspruchsvoraussetzungen, Schadenshöhe ist noch unklar • Beratung und Abstimmung in prozesstaktischen Fragen FORIS unterstützt die Vergleichs- • Besprechung von Rechtsfragen verhandlungen durch eigene wirtschaftliche • Verhandlungsunterstützung Ermittlungen, Finanzierung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens, aktive Unterstützung in den Vergleichsgesprächen 23
Unser Team FORIS AG Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20 T +49 228 95750-0 53113 Bonn F +49 228 95750-57 Deutschland E-Mail: vorstand@foris.com
Prozessfinanzierung im Spannungsfeld zwischen Rechtsdienstleistungsgesetz, Gewerblichkeit und Legal Tech Kirstin Schwedt, LL.M. Dezember 2020
Legal Tech… …bezeichnet laut Wikipedia IT-gestützte Technik (vor allem Software, Online-Dienste und IT-gestützte Dienstleistungen, aber auch Hardware), die juristische Arbeitsprozesse unterstützt oder automatisiert. Das Ziel ist, Rechtsdienstleistungen effizienter zu erbringen. 1.0 2.0 3.0 • Technik und vor allem Software, die •Automatisierte Rechtsdienst- • IT-Lösungen, die nicht bloß einzelne Juristen und andere im leistungen, die einzelne Arbeitsschritte oder einfache, eng Rechtswesen Tätige unterstützt, z.B. Arbeitsschritte an Stelle des abgegrenzte Rechtsdienstleistungen • IT-Systeme zur digitalen Menschen ausführen, d.h. ihn nicht autonom bewältigen, sondern es Dokumentenverwaltung nur unterstützen, sondern ihn ermöglichen, das Berufsbild ersetzen, z.B. menschlicher Anwälte grundlegend • Software zur Büroorganisation zu verändern, insb. • Sachverhaltsermittlung mittels sog. • juristische Fachdatenbanken zur E-Discovery-Software • Smart Contracts Rechtsrecherche • automatische Erstellung von • künstliche Intelligenz Verträgen oder Schriftsätzen • abschließende Klärung eines Rechtsstreits per Online-Dispute- Resolution 26
Entstehung neuer Geschäfts- und Finanzierungsmodelle (Re-) Finanzierung Verschiebung Bündelung der vieler Einzelfälle Wertschöpfung Hebelwirkung und Synergien Hinzutreten Automatisierung neuer Anbieter und Investoren 27
Ausgangspunkt: Rechtsdienstleistungsgesetz § 1 RDG: Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. […] § 2 RDG: Begriff der Rechtsdienstleistung (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. (2) Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd. […] § 3 RDG: Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird. 28
BGH 2019: LexFox (www.wenigermiete.de) > Aktivlegitimation eines registrierten Inkasso- dienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im „Jedenfalls ist die Annahme des BerGer., bei Wege der Abtretung verfolgt dem Mietpreisrechner der Kl. handele es sich um eine Rechtsdienstleistung nach § 2 I RDG, > Online-Berechnung der ortsüblichen Wohnungs- weil dieser nicht ein bloßes „Rechenwerk“ Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel darstelle, sondern eine „Subsumtion“ der > Erfolgshonorar in Höhe eines Drittels der ersparten jeweiligen Wohnung unter die Rasterfelder des Jahresmiete, keine Kosten bei Misserfolg Mietspiegels und der Orientierungshilfe und damit eine Rechtsanwendung erfordere, eher > Rechtsdienstleistung durch Inkasso-Befugnis (§ 10 fernliegend.“ Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG) „noch“ gedeckt BGH, Urt. v. 27.11.2019 – VIII ZR 285/18, NJW 2020, 208, Rn. 148 > zentrale Zielsetzung des RDG = Deregulierung und Liberalisierung, Öffnung für künftige Entwicklungen 29
Finanzierte „Sammelklagen“ - Beispiele Ansprüche nach Prüfung und Abwehr von Fluggastrechte-VO: Bußgeldbescheiden: flightright geblitzt.de „Diesel-Skandal“: LKW-Kartell: myright Financialright (LG Braunschweig) (LG München I) Widerruf von Zuckerkartell Immobiliendarlehen: (LG Hannover) rightmart 30
Interessenkonflikt? § 4 RDG: Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht Rechtsdienstleistungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben können, dürfen nicht erbracht werden, wenn hierdurch die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährdet wird. > Einzelfallbetrachtung und genaue Analyse des konkreten Modells notwendig > z.B. Voraussetzungen für / Folgen von Annahme / Ablehnung eines Vergleichsangebots? > Zahlungsflüsse zwischen den Beteiligten (Nutzungsgebühren, Provisionen etc.) > Faktische (unzulässige) Prozessfinanzierung durch Anwälte? > Bündelung von Ansprüchen mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten? > Immer mehr Investoren sehen Prozessfinanzierungsmodelle als interessante Asset-Klasse an > Modelle werden immer komplexer, damit evtl. auch die relevanten Interessen: Anbieter von Website/Plattform, Refinanzierer, anonyme Investoren, Verbriefungsstrukturen etc. 31
Ausblick: Reform von RVG und RDG § 4a RVG-E *** § 4a RVG Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur vereinbart werden, (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 wenn *** Satz 1 der Bundesrechtsanwalts- 1. sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert richten und dieser einen Betrag von 2 000 ordnung) darf nur für den Einzelfall Euro nicht überschreitet, und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund 2. eine Inkassodienstleistung außergerichtlich oder in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der seiner wirtschaftlichen Verhältnisse Zivilprozessordnung genannten Verfahren erbracht wird, bei verständiger Betrachtung ohne oder die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der 3. der Auftraggeber im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Rechtsverfolgung abgehalten würde. Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. In einem gerichtlichen Verfahren darf […] dabei für den Fall des Misserfolgs vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den § 4 RDG-E wird folgender Satz angefügt: „Eine solche Gefährdung ist nicht schon deshalb Erfolgsfall ein angemessener anzunehmen, weil ein Vertrag mit einem Prozessfinanzierer geschlossen wurde, aus dem sich Zuschlag auf die gesetzliche Berichtspflichten gegenüber dem Prozessfinanzierer ergeben.“ Vergütung vereinbart wird. […] Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (EU- Verbandsklage-RL) 32
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kirstin Schwedt, LL.M. (Köln/Paris I) Insert Linklaters LLP Taunusanlage 8 photo 60329 Frankfurt am Main here Tel: (+49) 69 71003-466 Fax: (+49) 69 71003-333 Linklaters LLP ist eine in England und Wales unter OC326345 registrierte Limited Liability Partnership, die als Anwaltskanzlei durch die Solicitors Regulation Authority zugelassen ist und deren Bestimmungen unterliegt. Der Begriff "Partner" bezeichnet in Bezug auf die Linklaters LLP Gesellschafter sowie Mitarbeiter der LLP oder der mit ihr verbundenen Kanzleien oder sonstigen Gesellschaften mit entsprechender Position und Qualifikation. Eine Liste der Namen der Gesellschafter der Linklaters LLP und der Personen, die zwar nicht Gesellschafter sind, aber als Partner bezeichnet werden, sowie ihrer jeweiligen fachlichen Qualifikation steht am eingetragenen Sitz der Firma in One Silk Street, London EC2Y 8HQ, England, oder unter www.linklaters.com zur Verfügung. Bei diesen Personen handelt es sich um deutsche oder ausländische Rechtsanwälte, die an ihrem jeweiligen Standort als nationale, europäische oder ausländische Anwälte registriert sind. Wichtige Informationen bezüglich unserer aufsichtsrechtlichen Stellung finden Sie unter www.linklaters.com/regulation. 33
Prof. Dr. Ulrich Schnelle, LL.M. (Illinois) Deutscher AnwaltSpiegel: Digitaler Roundtable am 10.12.2020 Prozessfinanzierung in Kartellschadensersatzverfahren
Agenda 1 2 3 4 5 Kartellschadensersatz- Erfahrungen Chancen & Risiken Schwierigkeiten Prognose verfahren in der Durchsetzung für Geschädigte in der Praxis von Ansprüchen H AV E R & M A I L Ä N D E R 35
Kartellschadensersatzverfahren Zweite Säule der Bekämpfung von Kartellen neben Bußgeldverfahren Vorgaben aus Rechtsprechung des EuGH: Urteile Manfredi / Courage: Jedermann hat Anspruch auf Schadensersatz Rechtslage nach Europäischem Wettbewerbsrecht: Kartellschadensersatz-RL 2014/104/EU Rechtslage in Deutschland: Gesetzgeber und Rechtsprechung schon vor Kartellschadensersatz-RL pro Schadensersatz Umsetzung der Kartellschadensersatz-RL mit Tendenz zur Förderung von Schadensersatzansprüchen in 9. und 10. GWB-Novelle H AV E R & M A I L Ä N D E R 36
Geltendmachung von Ansprüchen Follow-on Stand-alone Klage auf Grundlage einer Klage ohne vorherige behördlichen Bußgeldentscheidung behördliche Bußgeldentscheidung Vorteil: Sachverhalt steht aufgrund Nachteil: Erheblicher Aufwand Bindungswirkung fest für Sachverhaltsermittlung Häufige Follow-on Klagen: - Gleisoberbaumaterialien - LKW-Kartell - Zuckerkartell - Verpackungskartell - Fahrtreppen - Aufzüge - Kosmetikprodukte H AV E R & M A I L Ä N D E R 37
Erfahrungen in der Durchsetzung von Ansprüchen Neues Recht Informationsasymmetrie Schadensdarstellung H AV E R & M A I L Ä N D E R 38
Chancen & Risiken für Kartellgeschädigte Chancen Risiken - Kartellverstoß steht bei Follow-on Klagen fest - Erheblicher Aufwand für Sachverhaltsermittlung - Meta-Studien legen Schaden der Unternehmen nahe - Aufwändige Unterstützung oder Gutachten durch Sachverständige - Schadensersatzforderungen können erhebliche Höhe erreichen - Hohe Schadensersatzforderungen = hohe Streitwerte - Gesellschaftsrechtliche oder haushaltsrechtliche → Hoher Prozesskostenvorschuss Notwendigkeit zur Geltendmachung der Ansprüche → Hohe Anwaltskosten → Risiko des (teilweisen) Unterliegens mit erheblichen Kosten H AV E R & M A I L Ä N D E R 39
Lösung Prozessfinanzierung: Win-Win? Interesse des Kartellgeschädigten Interesse des Prozessfinanzierers an Prozessfinanzierung an Prozessfinanzierung - Prozessfinanzierung zur Minimierung finanziellen Risikos - 25 % - 40 % Erfolgsquote nach Abzug der Kosten - “Bündelgesellschaften”, “Sammelklagen” mit Abtretung: - Streitwert ist gerichtlich “gedeckelt”: Regelfall € 30 Mio. Stärkung der Verhandlungsposition - Kostenrisiko bei Geltung des Rechtsanwaltsvergütungs- gegenüber Kartellanten gesetzes (RVG) überschaubar Unterstützung bei Sachverhaltsaufbereitung - Hohe Schadensersatzforderungen übersteigen “Streitwertdeckel” häufig: Einheitliche Verhandlungsposition gegenüber Sachverständigen und Prozessfinanzierern Prozessfinanzierer kommt relativ bald “ins Geld” H AV E R & M A I L Ä N D E R 40
Schwierigkeiten für Prozessfinanzierung in der Praxis Bündelgesellschaften Sonstige Fälle H AV E R & M A I L Ä N D E R 41
Prozessfinanzierung: Wirkungsvolles (notwendiges) Tool? ACCESS FEHLENDER BÜNDEL- TO JUSTICE GLEICHLAUF GESELLSCHAFTEN RDG TRANSPARENZ Status Quo: Vorgehen deutscher Bündelgesellschaften Weniger formale Transparente Prozessfinanzierung (Instanz-)Gerichte erleichtern access to Auslegung: Grundsatz Vertragsklauseln in vielen Fällen ein mit Anspruch der justice. größtmöglicher Effektivität mit Offenlegung wesentlicher Weg zu EuGH-Rechtsprechung des Europarechts. unterschiedlicher access to justice nicht kompatibel. Interessen. (insb. für kleine Orientierung: Unternehmen / Zielsetzung des RDG. Ziel: Gebietskörperschaften Informierte Entscheidung als Geschädigte). Ziel: des Geschädigten. Stärkung kollektiven Rechtsschutzes unter Inkaufnahme vermeintlicher Interessenkonflikte. H AV E R & M A I L Ä N D E R 42
Prof. Dr. Ulrich Schnelle, LL.M. (Illinois) HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Lenzhalde 83-85 70192 Stuttgart H A V E R & MA I L Ä N D E R A U F Tel.: +49 (0) 711 227 44 0 SOCIAL MEDIA Fax: +49 (0) 711 299 19 35 F o l g e n S i e u n s a u f Xi n g o d e r us@haver-mailaender.de LinkedIn. www.haver-mailaender.de
„Third Party-Funding“ in (internationalen) Schiedsverfahren Richard Happ, 10.12.2020
Besonderheiten von (internationalen) Schiedsverfahren Luther | 14.12.2020 | 45
Besonderheiten von Schiedsverfahren • „Better safe than sorry“ Nur eine Instanz, der erste Schuss muss sitzen Verfahrenskalender mit strikten Fristen macht „Nachschieben“ von Beweisen und Vortrag schwierig • Beweisführung mit Parteigutachten und schriftlichen Zeugenaussagen führt zu erhöhtem Aufwand • Begrenzte Möglichkeit / Bereitschaft des Schiedsgerichts, bei Verzögerungen durchzugreifen • Wortlaut-Transkripte, Post-Hearing Schriftsätze etc führen zu weiteren Kosten • Kostenerstattung nicht auf RVG beschränkt. Luther | 14.12.2020 | 46
Besonderheiten internationaler Schiedsverfahren Verfahrensführung common law – beeinflusst: • Document production: Suche nach Dokumenten, auch elektronisch, kann extrem aufwändig und teuer werden. Für US/UK-Schiedsrichter völlig normal, Kosten aus dt. Sicht teilweise unverhältnismäßig • Mündliche Verhandlungen mit Kreuzverhör, Übersetzungskosten • Mangelnde bis gar keine Hinweise des Schiedsgerichts führen zu „better safe than sorry “ • Begrenzte Möglichkeit des Schiedsgerichts „durchzugreifen“ • Kostenerstattung nicht auf RVG beschränkt Luther | 14.12.2020 | 47
Vollstreckung – Theorie und Praxis Praxis: Theorie: Schiedssprüche weltweit vollstreckbar • Ausserhalb Europas und der USA sind Gerichte nicht immer verläßlich • Vollstreckungseinwände wie „ordre public“ können zu überraschenden Ergebnissen führen • Man muss Vermögenswerte finden, was weiteren Aufwand bedingt. Luther | 14.12.2020 | 48
Auswirkungen auf Prozessfinanzierung • Kosten können erheblich höher sein als bei nationalen Gerichtsverfahren, Verfahren bindet erhebliche Liquidität • Streitwert (genauer: vollstreckbare Summe) sollte ca. 7-10fache des Budgets betragen • Vollstreckung kann bei Schuldnern aus Risikoländern schwierig und langwierig sein, ist mit einzukalkulieren • Bedarf sowohl nach Prozessfinanzierung als auch Vollstreckungsfinanzierung Ggf. Suche nach einem Finanzierer, der beides anbietet Luther | 14.12.2020 | 49
TPF in internationalen Schiedsverfahren Luther | 14.12.2020 | 50
TPF wird unterschiedlich gewertet Luther | 14.12.2020 | 51
Aber der Nutzen spricht für sich Inmaris v. Ukraine, ICSID ARB/08/08 • Inmaris-Gesellschaften bildeten einen vierstöckigen Schiffs-Fonds, renovierten und betrieben das ukrainische Segelschulschiff Khersones • Nach „orangener Revolution“ kündigte Ukraine die Verträge • 2 von vier Gesellschaften insolvent • Prozessfinanzierung durch ausländische Gesellschaft • Ergebnis: Prozessgewinn und Befriedigung der Insolvenzgläubiger Luther | 14.12.2020 | 52
Prozessfinanzierung wird international unterschiedlich geregelt • Historisch: Verbot in common-law Ländern von Maintenance und Champerty • Unterschiedliche Definionen in unterschiedlichen Ländern. Minimalkonsens: Maintenance: finanzielle Unterstützung einer Prozesspartei ohne Gegenleistung Champerty: finanzielle Unterstützung in Erwartung einer Gegenleistung, d.h. Erlösanteils • Unterschiedlicher Status dieser Verbote im 21. Jhd., ausdrückliche Regelungen in Singapur (2017) und Hongkong (2016), UK: Association of Litigation Funders Code of Conduct (2014) • Regelungen in Freihandelsabkommen wie zB CETA und Investitionsschutzabkommen Luther | 14.12.2020 | 53
Mögliche Kollisionen • Internationale Schiedsverfahren können daher zahlreiche u.U. kollidierende Regelungen zur Prozessfinanzierung involvieren: - Unterschiedliche Rechtsordnungen der Parteien - Standesrecht der Anwälte (z.B. Verbot von Erfolgshonoraren und daher keine Risikoteilung) - Anwendbare Schiedsregelungen (ausdrückliche Regelungen?) - Lex Arbitri • Daher: genaue Prüfung notwendig, vier Fragen immer wieder relevant Luther | 14.12.2020 | 54
Frage 1: Was ist alles Third-Party Funding? Antwort: da gibt es keine einheitliche Definition • Formaler Ansatz: “any funding” provided by a natural or legal person who is not a party to the dispute […]but who enters into an agreement with a disputing party in order to finance part or all of the cost of the proceedings either through a donation or grant, or in return for remuneration dependent on the outcome of the dispute.” Art. 8.1. CETA, ähnlich Definition der ICCA Task Force in ihrem 2018 Report • Teils unterschiedliche Definitionen in Singapur und HongKong, Schiedsregeln sowie in Investitionsschutzabkommen (teilweise Erfordernis eines „no pre-existing interest“) • Was ist mit Gesellschafterdarlehen? Wohl ja • Rechtsschutzversicherungen? Sonstige Versicherungen/Subrogation? Luther | 14.12.2020 | 55
Frage 2: muss Funding offengelegt werden? Wenn ja, auch die Vereinbarung? • War lange umstritten. Mittlerweile h.M, dass TPF potentiell zu Interessenkonflikten der Schiedsrichter führen kann (z.B. mehrfaches Funding verschiedener Prozesse) • Für COI-Prüfung gilt Funder als Partei: “If one of the parties is a legal entity, any legal or physical person having [...] a direct economic interest in, or a duty to indemnify a party for, the award to be rendered in the arbitration, may be considered to bear the identity of such party.” (IBA Guidelines on Conflict of Interest, General Standard 6b) • Parteien müssen Schiedsrichtern das Funding mitteilen ((IBA Guidelines on Conflict of Interest, General Standard 7a). Wird auch von Schiedsgerichten und Schiedsinstitutionen verlangt. • Offenlegung des Inhalts der Vereinbarung? Grundsätzlich vertraulich. Bisher nur ausnahmsweise in BIT- Verfahren. Siehe auch SIAC Investment Arbitration Rules, Art. 24 (I) aber special Luther | 14.12.2020 | 56
Frage 3: wie kann der Austausch mit dem Funder vertraulich bleiben? • Funder muss Fall beurteilen. Dafür ist Übergabe vertraulicher Informationen notwendig, sowie ggf. Gutachten über Risiken und Chancen • Sind diese Unterlagen vom Anwaltsgeheimnis/legal privilege/litigation privilege geschützt, oder verlieren die Dokumente durch Übergabe an Funder den Schutz? • Können Dokumente dann von der Gegenseite im Schiedsverfahren mit Document Production herausverlangt werden? Einzelfallbeurteilung. Im Zweifel von bestehenden Ausnahmeregelungen der „commercial confidentiality“ umfasst, aber man sollte das vorher sicherstellen. Luther | 14.12.2020 | 57
Frage 4: Kostenlast, Kostenerstattung und Kostensicherheit • Kann eine Partei Kostenerstattung verlangen, wenn die Kosten vom Finanzierer getragen wurden? (wohl ja) • Kann eine Partei die Finanzierungskosten als “Kosten des Verfahrens” erstattet verlangen? (kommt drauf an) • Kann der Finanzierer verpflichtet werden, das Risiko der Prozesskostenerstattung für die Gegenseite zu tragen? (Nein) • Kann ein Schiedsgericht eine Prozesskostensicherheit verlangen? (Möglicherweise. Finanzierung alleine ist kein Argument) Luther | 14.12.2020 | 58
Vielen Dank! Luther | 14.12.2020 | 59
Ihre Fragen Luther | 14.12.2020 | 60
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