Instrument zur Entwicklung eines Integrationskonzepts (EIk)
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Instrument zur Entwicklung eines Integrationskonzepts (EIk) NADJA NOLL, HEINRICH BOLLINGER, BEATE BLÄTTNER (STAND MÄRZ 2021) Das Instrument EIk ist ein Katalog von Fragen1, der Personalverantwortliche und Leitungsper- sonal aus der Gesundheitsversorgung durch den Prozess der Anwerbung und Integration von international qualifiziertem Pflegepersonal, leiten soll. Darüber hinaus kann er auch für die Integration von international qualifizierten Angehörigen anderer geregelter Berufe des Ge- sundheitswesens geeignet sein. Die Fragen wurden auf Grundlage der Erkenntnisse entwickelt, die zwischen 2018 und 2020 im Projekt IntIP mithilfe von Interviewstudien und teilnehmenden Beobachtungen in Einrich- tungen der Alten- und Krankenpflege sowie einem kontinuierlichen Austausch mit den regio- nalen Praxispartnern gewonnen und modifiziert wurden. Es sind Fragen, die Sie für sich bei der Gestaltung Ihres Integrationskonzeptes beantworten müssen. Wir meinen, dass die konkrete Situation in jeder Einrichtung anders und einzigartig ist und deshalb Ratschläge und "how-to-do"-Vorschläge unangemessen sind. Der Fragenka- talog kann Ihnen jedoch Klarheit darüber verschaffen, welche Entscheidungen getroffen und welche Aktivitäten ergriffen werden könnten und auf welche im konkreten Fall verzichtet wer- den kann. 2 Die Fragen beziehen sich auf die unterschiedlichen Phasen des Prozesses der Anwerbung und der Integration: 1. Vorbereitung und Grundsatzentscheidungen 2. Personalanwerbung und -auswahl 3. Vorbereitung der Einrichtung 4. Relocation und erste soziale Integration 5. Berufsanerkennung 6. Sprachbildung 7. Betriebliche Integration 8. Vertiefte soziale Integration 9. Evaluierung und Zukunftsplanung Das Instrument wird durch ein Glossar ergänzt. Ein eingefügtes Symbol ► verweist auf Ein- träge im Glossar oder andere Kapitel. Literaturhinweise ergänzen das Instrument. 1 Wir danken unseren Partnereinrichtungen AWO Nordhessen, Caritasverband für die Diözese Fulda, Klinikum Fulda und Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda für Ihre Unterstützung bei der Entwicklung des Fra- genkatalogs. 2 Hilfreich bei der Entwicklung eines Konzepts zur Anwerbung und Integration kann auch der „Werk- zeugkoffer Willkommenskultur & Integration“ des Deutschen Kompetenzzentrums für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) sein (s.u.). 1
1. Vorbereitung und Grundsatzentscheidungen Fachkräfte sichern Wie hoch ist der Personalbedarf in Ihrer Einrichtung mittel- und langfristig? Lässt sich der künftige Personalbedarf mit diesem Formen voraussichtlich si- chern? Welche Formen der Personalsicherung wer- Mit welcher Dauer zwischen der Ent- den bislang praktiziert? scheidung zu einer Maßnahmen der Personalgewinnung und der vollständi- gen Integration kalkulieren Sie bei den einzelnen Maßnahmen? Welche Maßnahmen der Personalsicherung Soll die Anwerbung und Integration in- könnten oder sollten künftig ergänzend oder ternational qualifizierten Fachpersonals abweichend unternommen werden? die bisherigen Strategien ergänzen? Erfahrungen nutzen Gibt es in der Einrichtung bereits Erfahrun- Wenn ja, was lässt sich daraus für wei- gen mit der systematischen Anwerbung in- tere Projekte lernen? ternational qualifizierter Fachkräfte? Gibt es in der Einrichtung bereits Erfahrun- Wenn ja, was sind Vor- und Nachteile gen mit der Anwerbung internationaler Ar- dieser Strategien? beitskräfte zur Ausbildung? Bestehen Kontakte zu anderen Einrichtun- Wenn ja, wie könnten Sie von diesen Er- gen des Gesundheitswesens, die über sol- fahrungen profitieren? che Erfahrungen verfügen? Gibt es die Möglichkeit, die Personalrekrutie- rung zusammen mit Partnereinrichtungen ei- Wäre es sinnvoll, diese Möglichkeit zu nes Verbandes oder einer Region durchzu- nutzen? führen? Anwerben oder vermitteln lassen In Eigenregie? im Rahmen des Programms ►“Triple Wie soll die Anwerbung erfolgen? Win“ (ZAV/GIZ)? mit Unterstützung privater Vermittlungs- unternehmen? Wie sind Leistungsfähigkeit und Seriosi- tät der Vermittlungsunternehmen ge- währleistet? Ist insbesondere vertraglich ausge- schlossen, dass Vermittlungsunterneh- men auch Gebühren oder Honorare von Wenn Sie mit Vermittlungsunternehmen ar- den Fachpersonen verlangen? beiten möchten: Kann das Vermittlungsunternehmen Re- ferenzen oder eine (freiwillige) Zertifizie- rung, z.B. durch das ►Deutsches Kom- petenzzentrum für internationale Fach- kräfte in den Gesundheits- und Pflege- berufen (DKF) vorweisen? 2
Herkunftsstaaten Sollen die Fachpersonen aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kommen und damit ein verein- fachtes Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen können? Sollen die Fachpersonen aus Drittstaaten Gibt es Prioritäten aus welchen Herkunfts- innerhalb Europas kommen? staaten die Fachpersonen kommen sollen? Sollen die Fachpersonen aus Drittstaaten außerhalb Europas kommen? Sollen die Fachpersonen aus Drittstaaten kommen, mit denen ►Anwerbeabkom- men (z.B. Tunesien) oder Vermittlungs- absprachen (z.B. Mexiko, Brasilien) be- stehen? Können bereits in der Einrichtung beschäf- z.B. durch die Ansprache von Bekann- tigte internationale Pflegekräfte bei der An- ten? werbung behilflich sein? Soll in der Einrichtung eher eine Homo- Sollen einzelne Pflegefachkräfte angewor- genität oder eine Heterogenität in der ben werden oder eine größere Gruppe? Personalstruktur nach Herkunftsstaaten hergestellt werden? Ethische und ökonomische Aspekte berücksichtigen Ist sichergestellt, dass der ►WHO-Kodex zur Anwerbung von Fachpersonal berück- sichtigt wird? Wie kann die Zufriedenheit mit einem Leben in Deutschland verbessert wer- Wie können angeworbene Fachpersonen den? perspektivisch dazu motiviert werden, nach Wie kann die Zufriedenheit mit der Ar- ihrer Berufsanerkennung in Deutschland beit in Ihrer Einrichtung verbessert wer- möglichst in der Einrichtung verbleiben? den? Sog. „Knebelverträge“ sind aus ethi- schen Gründen nicht sinnvoll. Organisieren Wie sollen Zuständigkeiten, Verantwort- Soll zum Zweck von Anwerbung und Integra- lichkeiten und Kompetenzverteilungen tion eine Projektstruktur in der Einrichtung geregelt werden? aufgebaut werden? Gibt es einen Arbeits-, Zeit- und Finanz- plan? Soll bei der Anwerbung auf die Dienstleis- tungen der ►Deutschen Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) zurückgegriffen werden? 3
2. Personalanwerbung und -auswahl Wir gehen bei den folgenden Fragen davon aus, dass durch Aktivitäten vor Ort bereits interes- sierte Pflegefachkräfte bekannt sind – sei es durch Vermittlungsagenturen, die ZAV bzw. im Rahmen des „Triple Win“ Projekts oder durch eigene Werbemaßnahmen. Berufsausbildung und Berufserfahrung prüfen An welcher Einrichtungsart wurde der Abschluss erworben? Verfügt die interessierte Fachperson über Ist in dem Herkunftsstaat eine berufs- einen Berufsabschluss in der Pflege? ständische Registrierung üblich? Ist die Fachperson als „Nurse“ registriert? Liegt das Zeugnis in einer, von der An- erkennungsbehörde akzeptierten, deut- schen Übersetzung vor? Liegt Ihnen das Abschlusszeugnis der Haben Sie einen Eindruck davon, wie Fachperson vor? sich die Qualität des Abschlusses (No- ten, Punkte etc.) relativ zu den Ab- schlüssen in dem Staat verhält? Liegen diese Unterlagen in einer, von der Anerkennungsbehörde akzeptierten, deutschen Übersetzung vor? Wie lange dauerte die Ausbildung? Welche theoretischen und welche prak- tischen Elemente beinhaltete die Ausbil- dung? Können Sie aus den Unterlagen erse- hen, wie sich die Ausbildung in quantita- Liegen Ihnen Unterlagen zur Ausbildung der tiver (Anzahl Stunden) und qualitativer Fachperson vor? Hinsicht (Inhalte der Ausbildung) zur deutschen Ausbildung verhält? Können Sie ersehen, wo vermutlich ein Bedarf zur Anpassung von Qualifikatio- nen auftreten wird? Liegen Ihnen Informationen zu häufig auftretenden Defiziten beim Vergleich der deutschen Ausbildung mit der Aus- bildung in diesem Herkunftsstaat vor? Wie lange hat die Fachperson in der Pflegepraxis gearbeitet? In welchen Gebieten (klinisch, außerkli- Über welche beruflichen Erfahrung verfügt nisch) war die Fachperson tätig? die Fachperson? Liegen Ihnen Arbeitszeugnisse in einer, von der Anerkennungsbehörde akzep- tierten, deutschen Übersetzung vor? Auf welchen Gebieten? Hat die Fachperson Fortbildungen absol- Liegen Ihnen Bestätigungen in, von der viert? Anerkennungsbehörde akzeptierter. deutscher Übersetzung vor? Welche Schulbildung oder Berufsausbil- dung absolvierte die Fachperson vor der Über welche sonstigen Kompetenzen ver- Pflegeausbildung wie lange? fügt die Fachperson? Welche Hinweise gibt es auf Schlüssel- qualifikationen wie Teamfähigkeit, Kon- fliktfähigkeit, Selbstreflexivität? 4
Sprachkompetenz und Sprachbildung überprüfen Wenn ja, auf welchem Niveau ►GER bzw. anderer Maßstäbe? Wenn ja, welche Kompetenzen sind wie gut ausgebildet: Sprechen / Hören / Ver- ständnis / Lesen / Schreiben? Verfügt die Fachperson über Deutschkennt- Wenn nein, verfügt die Fachperson über nisse? andere Fremdsprachenkenntnisse, ins- besondere in Englisch? Fällt es der Fachperson leicht, Kennt- nisse in einer anderen Sprache zu er- werben? Welches Sprachniveau in Deutsch soll bzw. muss vor der Einreise nach Deutschland Ist aktuell ► B1 oder B2 erforderlich? nachgewiesen werden? Gibt es die Möglichkeit, Vorbereitungs- kurse für Kompetenzprüfungen in Deutsch am Heimatort der Fachperson zu organisieren? Welche E-Learning Angebote kommen Wie kann die Sprachbildung im Herkunfts- alternativ in Frage? land organisiert werden? Gibt es die Möglichkeit, Sprachprüfun- gen zu absolvieren, die von der Aner- kennungsbehörde akzeptiert werden (in der Regel Goethe-Institut oder zertifi- zierte Telc-Prüfungen)? Auf das Leben in Deutschland vorbereiten Wie kann der Fachperson ein realisti- scher Eindruck von der Stadt und der Gegend, in der sie in Deutschland leben wird, vermittelt werden? Wie kann der ausländischen Fachperson Wie kann ein Eindruck von der Einrich- ein Eindruck von Arbeit und Leben in tung vermittelt werden, in der sie später Deutschland vermittelt werden? tätig wird? Können sich Vorgesetzte und zukünftige Kolleg*innen via Skype oder anderen Medien vorstellen? Wie können diese Unterschiede deutlich gemacht werden, damit realistische Er- Wo sind Unterschiede zwischen der Pflege- wartungen von der späteren Arbeit in ausbildung, der Pflegeorganisation oder Deutschland entstehen? dem Pflegeverständnis zu erwarten? Wie kann darauf vorbereitet werden, wie das Gesundheitswesen in Deutschland organisiert ist? Wie kann die Fachperson angemessen über die aufenthaltsrechtlichen Anforde- rungen informiert werden? Wie kann vermittelt werden, wie der Be- Kennen die Fachpersonen die aufenthalts- rufsanerkennungsprozess abläuft und rechtlichen und berufsrechtlichen Anforde- welche formalen Anforderungen beste- rungen? hen? Wie kann auf den Statusunterschied in der Anerkennungsphase vorbereitet werden? 5
Personal auswählen, Vertrag verhandeln (► Kap. 1. Vorbereitung und Grundsatzentscheidungen / Ethische Kriterien) Wer trifft die Entscheidung über die Perso- Wer ist am Entscheidungsprozess zu nalauswahl? beteiligen? Entspricht der Arbeitsvertrag den in der Einrichtung üblichen Verträgen, bzw. wo gibt es spezielle Regelungen? Welchen Status hat die Fachperson in Wie ist der Arbeitsvertrag der Fachperson der Phase der Berufsanerkennung? Ist gestaltet? gewährleistet, dass Statusdiskrepanzen möglichst vermieden werden? Welche Regelungen werden für den Fall getroffen, dass die Berufsanerkennung der Fachperson scheitert? Werden die Kosten für die Sprachbil- Welche Leistungen übernehmen Sie als Ar- dung erstattet? beitgeber im Rahmen der Vorbereitung des Werden Kosten für Übersetzungsleis- Auslandsaufenthalts? tungen übernommen? Werden die Transferkosten übernom- men? Welche Leistungen übernehmen Sie als Ar- Werden die Kosten für die Erstunter- beitgeber bei der Relocation? kunft übernommen? Wie lange? Werden die Kosten für die Erstausstat- tung mit Hausrat etc. übernommen? Kontakt halten, Unterlagen beschaffen Welche Formen des Kontakts und der direk- Ist die elektronische Kommunikation ten Kommunikation kommen in Frage? über digitale Plattformen möglich? Kann in englischer Sprache kommuni- ziert werden? Wie können sprachliche Hürden überwun- Beherrscht jemand in der Einrichtung die den werden? Landessprache der Fachperson? Kann diese Person an der Kontaktpflege beteiligt werden? Wird dies von der Einrichtung selbst übernommen? Können die erforderlichen Bescheinigungen Wird dies von einer Dienstleistungsorga- nach dem Übersenden durch die Fachper- nisation übernommen, etwa der son schnell auf die erforderliche Qualität hin ►DeFa? geprüft werden? Bei Eigenprüfung: Sind in der Einrich- tung die formalen Anforderungen der Anerkennungsbehörde genau bekannt? Visum beschaffen Sind die Voraussetzung für die Erteilung eines ►Visums erfüllt? Wird auf externe Hilfe bei der Visabe- schaffung zurückgegriffen? Wie kann die Fachperson (aus einem Dritt- Ist bekannt, dass Arbeitgeber im Rah- staat) bei der Visabeschaffung unterstützt men des Fachkräfteeinwanderungsge- werden? setzes ein ►beschleunigtes Verfahren ermöglichen können? Werden die bei der Visabeschaffung entstehenden Kosten vom Arbeitsgeber getragen? 6
3. Vorbereitung der Einrichtung Aufgaben definieren, Kompetenzen regeln Wer trägt die Gesamtverantwortung für den Anwerbe- und Integrationsprozess? Hat diese Person die dafür erforderliche Entscheidungskompetenz? Sollen die untenstehenden Zuständig- keiten getrennt sein oder kombiniert wahrgenommen werden? Soll bei größeren Projekten der Anwer- bung (z.B. mehr als 5 Personen) eine Wie sind Zuständigkeiten und Verantwor- Steuerungsgruppe eingerichtet werden, tungsbereiche geregelt? in der Führungskräfte, Beschäftigtenver- tretung und für Teilaufgaben zuständige Personen regelmäßig über den Stand der Integration informiert werden und of- fene Fragen diskutiert werden? Gibt es alternativ eine institutionalisierte Form der Zusammenarbeit, die dafür genutzt werden kann? Sollen Teilaufgaben in Kooperation mit externen Partnern gelöst werden? Ist diese Person mit Berufsanerken- nungsverfahren vertraut? Was spricht für oder gegen eine Anbin- dung an für innerbetriebliche Aus- und Fortbildung zuständige Personen? Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Personen, die die Anpassungsmaßnah- men bzw. die Vorbereitung auf die Wer koordiniert das Berufsanerkennungs- Kenntnisprüfung durchführen? verfahren und wer die Sprachbildung? Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit Pra- xisanleitungen? Wie können Anpassungsmaßnahmen und Sprachbildung sinnvoll verknüpft werden? Ist die Person auch direkte Ansprech- partnerin bei fachlichen oder sprachli- chen Schwierigkeiten? Können Zuständigkeit und bestehendes Einarbeitungskonzept übernommen Wer ist für die betriebliche Integration und werden oder sind Änderungen bzw. An- die Einarbeitung zuständig? passungen an die Besonderheiten der Anwerbesituation erforderlich? Gibt es Mentor*innen o.ä.? (► Kap. 7) Wer ist für die Relocation und die soziale In- Gibt es eine*n Integrationsbeauf- tegration zuständig? tragte*n? Können diese Beschäftigten aktiv in den Integrationsprozess einbezogen wer- Gibt es in der etablierten Belegschaft Be- den? schäftigte aus den Herkunftsstaaten der Wie könnte ihre Rolle aussehen? neu angeworbenen Fachkräfte? Wie kann das Engagement honoriert werden? 7
Information und Beteiligung planen (► Kap. 7. Betriebliche Integration) Bei welchen Entscheidungen und in wel- cher Form sollen Führungskräfte und Beschäftigtenvertretung beteiligt wer- den? Wann und in welcher Form werden die Wann und in welcher Form wird wer über Beschäftigten über die Personalanwer- das Akquisitionsvorhaben informiert? bung informiert? Soll ein spezielles Format zur Informa- tion der gesamten Belegschaft entwi- ckelt werden, in klassischer oder elektro- nischer Form? Wann und wie wird entschieden, welche Stationen bzw. Wohnbereiche als Einsatzort Werden die Beschäftigten an der Ent- für die Pflegefachpersonen in Anerkennung scheidung beteiligt? vorgesehen sind? Sollen die neuen Mitarbeitenden auf ver- Wie werden die entsprechenden Res- schiedene Stationen verteilt werden oder sourcen sichergestellt? wird eine „Integrationsstation“ eingerichtet? Wie werden die im Rahmen der sozialen und betrieblichen Integration sowie des Be- Werden die Beschäftigten an der Ent- rufsanerkennungsprozesses erforderlichen scheidung beteiligt? Aufgaben verteilt? Entlasten, unterstützen, belohnen Kann Personal aufgestockt werden? Kann auf die Anrechnung der internatio- Wie kann die Belegschaft in der Zeit der Be- nalen Fachkräfte auf den Personal- rufsanerkennung und der betrieblichen In- schlüssel verzichtet werden (auch als tegration wegen des damit verbundenen Pflegehilfsperson)? Zusatzaufwandes entlastet werden? Können fallweise Zeitarbeitskräfte zur Entlastung hinzugezogen werden? Ist sichergestellt, dass die Leitungs- Wie können die etablierten Belegschaften kräfte bei Schwierigkeiten als Ansprech- im Integrationsprozess unterstützt werden? partner zur Verfügung stehen? Gibt es die Möglichkeit befristeter Zula- gen für Integrationsarbeit? Kann die Integrationsarbeit im Rahmen des Fortbildungsprogramms honoriert werden? Wie kann die Zusatzarbeit der Belegschaft Wird die Beteiligung an Integrationsar- im Integrationsprozess honoriert werden? beit in Arbeitszeugnissen systematisch berücksichtigt? Können sonstige Incentives gewährt werden, z.B. die Finanzierung eines ge- meinsamen Abendessens nach Ab- schluss der Berufsanerkennung ? Gibt es entsprechende Schulungsange- bote? Wie kann die Belegschaft unterstützt wer- Gibt es Mitarbeitende, die beide Spra- den, Verständigungsschwierigkeiten zu lö- chen sprechen? sen? Gibt es die Möglichkeit einer techni- schen Unterstützung zur Lösung von Sprachproblemen? 8
Belegschaften vorab qualifizieren Gab es in der Einrichtung in der Vergan- genheit Projekte und Fortbildungsveran- staltungen zur „interkulturellen Öff- nung“? Sind die Führungskräfte und die beteilig- Wie können die Pflegeteams vorab für die ten Fachkräfte (Mentor*innen, Praxisan- Integrationsarbeit qualifiziert werden? leitungen etc.) in kultureller Sensibilität geschult? Verfügen viele Mitglieder der bestehen- den Belegschaft über interkulturelle Kompetenz? Ist man in der Einrichtung mit der Pfle- georganisation, dem Pflegeverständnis und der Pflegeausbildung in den Her- kunftsstaaten der internationalen Fach- kräfte vertraut (►Länderdossiers)? Wie kann das Wissen alternativ vermittelt werden? Wie können die Integrationsteams auf den Lässt sich abschätzen, welche besonde- besonderen fachlichen und kulturellen Hin- ren Herausforderungen auf die Integrati- tergrund der neuen Fachkräfte vorbereitet onsteams zukommen, d.h. wo die fachli- werden? chen oder kulturellen Unterschiede be- sonders sichtbar werden? Können Veranstaltungen angeboten werden, in denen diese Aspekte mit den späteren Integrationsteams bearbeitet werden, z.B. die ► Qualifizierungs-Mo- dule des Hessischen Instituts für Pflege- forschung (HessIP)? Konflikte vermeiden, Konflikte bearbeiten Überforderung Welche typischen Konflikte können in Rah- Statusdiskrepanzen men der betrieblichen und sozialen Integra- Differenzen im Pflegeverständnis tion auf Seiten der etablierten Belegschaft auftreten? Neid Vorurteile/fehlende Akzeptanz Ist sichergestellt, dass die Integrations- teams fachlich und zeitlich nicht überfor- dert sind? Ist sichergestellt, dass keine grundsätzli- che Ablehnung gegenüber den internati- onalen Fachkräften im Sinne einer ras- sistischen Einstellung besteht? Wie kann man sich auf die Bewältigung die- Sind die etablierten Beschäftigten mit ser Konflikte vorbereiten? den Differenzen in Ausbildung und Pfle- georganisation zwischen ihrer Situation und der Erfahrung der internationalen Fachkräfte vertraut und können Unter- schiede darauf zurückführen? Besteht grundsätzliche Bereitschaft aus solchen Differenzen zu lernen? Kann darauf vorbereitet werden? 9
Konflikte vermeiden, Konflikte bearbeiten Kann man im Voraus auf diese Beschäf- tigten zugehen und ihre Leistung würdi- Wie kann man damit umgehen, dass bei gen? Mitarbeitenden mit eigener Migrationserfah- Kann man die Differenz der jeweiligen rung ggf. Neidgefühle auftreten, weil sie Integrationsprozesse erklären (singulä- während ihrer Einarbeitung in der Regel we- rer Charakter und Eigenmotivation der niger systematische Unterstützung und Auf- ausländischen Fachpersonen früher vs. merksamkeit erfahren haben? aktive Anwerbung durch die Einrichtung zur Fachkräftesicherung heute)? Wird die etablierte Belegschaft bereits im Vorfeld für diese Problematik sensibi- lisiert? Wie geht man mit der Statusdiskrepanz um, Kann eine deutliche Statusdifferenz zwi- die internationale Fachkräfte erleben (oft schen Auszubildenden bzw. Pflegehilfs- abgeschlossene Hochschulbildung in Pflege kräften und den qualifizierten ausländi- einerseits, Quasi-Ausbildungsstatus in der Phase der Berufsanerkennung anderer- schen Pflegefachkräften hergestellt wer- den, etwa durch die systematische Be- seits)? zeichnung und vertragliche Behandlung als „Pflegefachpersonen in Anerken- nung“? Lassen sich diese Bearbeitungsweisen auch auf die besondere Situation der In- tegration internationaler Fachkräfte an- wenden? Welche Methoden der Konfliktbearbeitung Kann die Beschäftigtenvertretung bei werden in der Einrichtung üblicherweise der Bewältigung von Konflikten helfen? praktiziert? Wird in der Einrichtung systematisch Supervision angeboten? Gibt es die Möglichkeit für Führungs- kräfte, fallweise auf ein Coaching-Ange- bot zurückzugreifen? Sprachbildung planen und fördern (►6. Sprachbildung) Sind die jeweils aktuellen, im Bundes- land geltenden Anforderungen an das Sprachniveau als Voraussetzung für die Berufsanerkennung bekannt? Gibt es am Einrichtungsort eine oder mehrere Sprachschulen, die regelmäßig Im Regelfall verfügen die internationalen ein Lehrangebot auf dem erforderlichen Pflegefachkräfte bei der Einreise über eine Niveau anbieten? Wie kann alternativ si- Kompetenz in deutscher Sprache auf dem chergestellt werden, dass die Pflege- Niveau ► B1 GER. Wie kann sichergestellt kräfte am Präsenzunterricht an einem werden, dass die für die Berufsanerken- anderen Ort teilnehmen können? nung erforderliche Sprachkompetenz erwor- ben werden kann? Lassen sich der Dienstplan der internati- onalen Fachkräfte sowie deren weitere Aufgaben mit der Zeitstruktur der Sprachschule vereinbaren? Oder kann ein neuer Kurs eingerichtet werden (bei der Anwerbung einer Gruppe von Fach- personen)? 10
Sprachbildung planen und fördern (►Kap. 6. Sprachbildung) Können die Anpassungsmaßnahmen begonnen werden, bevor das erforderli- che Sprachniveau erreicht und beschei- nigt ist? Ist es möglich, den Sprachkurs in Block- In welcher zeitlichen Strukturierung soll die form nach der Ankunft der Fachkräfte Sprachbildung erfolgen? durchzuführen? (Erforderlich sind etwa 20-22 Unterrichtseinheiten pro Woche.) Wenn dies nicht möglich ist, welche al- ternative Form kann angeboten wer- den? Soll die Freistellung nur die Zeit bis zur In welchem Umfang und wie lange werden erfolgreichen Berufsanerkennung um- die internationalen Fachkräfte für die fassen oder kann sie verlängert wer- Sprachbildung freigestellt? den? Berufsanerkennungsprozess planen (►Kap. 5. Berufsanerkennung) Sind die Unterschiede der Berufsaner- kennungsverfahren für Herkunftsstaaten bekannt? (EU/EWR innerhalb/außerhalb der Stichtagsregelung; Drittstaaten) Gibt es eigene Erfahrungen mit Berufsa- nerkennungsverfahren? Sind die Regelungen der Berufsanerken- Sind die (aktuellen) Anforderungen an nungsverfahren bekannt? die Anerkennung ausländischer Berufs- abschlüsse in der Pflege bekannt? Ist klar, welche Behörde für das Aner- kennungsverfahren zuständig ist? Ist klar, welche Dokumente die Antrag- steller*innen in welcher Form vorlegen müssen? Können Sie diese Frage mit der zustän- digen Behörde klären, bevor die interna- tionalen Fachkräfte einreisen? Verfügen die Antragsteller*innen über alle Können Sie sicherstellen, dass die Do- für das Anerkennungsverfahren erforderli- chen Dokumente? kumente in der gewünschten Form vor- gelegt werden können, insbesondere die Qualität der Übersetzungen sicher- gestellt ist? Gibt es die Möglichkeit, bei der Zusam- Wie kann Ihre Einrichtung den Antragstel- menstellung der Dokumente auf profes- ler*innen bei der Zusammenstellung der sionelle Hilfe zurückzugreifen, z.B. Ein- Dokumente behilflich sein? richtungen des ► IQ Netzwerks? Haben Sie Zugang zu Berichten für län- derspezifische Defizitbescheide bzw. Gibt es Kenntnisse und Erfahrungen zu den auf die IntIP ►Länderdossiers für ein- Auflagen für Anpassungsmaßnahmen („De- zelne Staaten? fizitbescheide“) für bestimmte Herkunftslän- Gibt es die Möglichkeit, vorab bei der der? Behörde oder bei anderen Einrichtun- gen zu klären, welche Erfahrungen dies- bezüglich vorliegen? 11
4. Relocation und erste soziale Integration Ankommen und Empfangen Reisen die eingestellten Fachkräfte mit aus- Wie erfolgt der Transfer zum Arbeitsort? ländischer Qualifikation zum Arbeitsbeginn direkt aus dem Ausland ein? Wer empfängt die Fachpersonen? Was sollte bei der Ankunft zur Verfü- gung gestellt werden (z.B. ÖPNV-Ticket, Welche Ausstattung benötigen neu einge- Grundausstattung Haushalt)? reiste Fachpersonen unmittelbar nach der Welche Möglichkeiten für Besorgungen Ankunft? sollten nach der Ankunft angeboten wer- den (z. B. Bargeld abheben, in Euros tauschen, Simkarten besorgen) Ausstattung Welche Informationen müssen zur Unter- Erreichbarkeit kunft bereitgestellt werden? Infrastruktur der Umgebung Entfernung zum Arbeitsort Willkommensprogramm Wenn ja, welche formellen und informel- len Programmpunkte erscheinen hierfür sinnvoll? Wie viel Zeit steht zur Verfügung? Inwiefern wird die Belegschaft, insbeson- Können Begrüßungstage stattfinden, um das dere Mentor*innen, eingebunden? Ankommen in der Organisation und in der Welche lokalen Akteure und Institutionen Region zu erleichtern? werden vorgestellt? Kann eine Begrü- ßung durch kommunale Vertreter*innen organisiert werden? Gibt es Angebote der Region, auf die für das Willkommensprogramm zurückge- griffen werden kann (z.B. Stadtführung)? Wenn ja, gibt es Informationen, die für den spezifischen Personenkreis ergänzt Gibt es eine Willkommensmappe der Orga- werden sollten? nisation oder ggf. des kommunalen Integra- Wenn nein, soll eine Mappe erstellt wer- tionsbüros? den? Kann diese so gestaltet sein, dass sie auch für weitere Gruppen neuer Mit- arbeitender verwendbar ist? Wie wird sichergestellt, dass während des Klare Ansprechpartner*innen Ankommens genügend Raum für Fragen Offene Gesprächsatmosphäre und Austausch besteht? Unterstützung bei sprachlichen Hürden Unterstützung für Behördengänge und Formalitäten Wer übernimmt die Begleitungen zum Welche Unterstützung kann den Fachperso- Einwohnermeldeamt? nen für Behördengänge und weitere Forma- Und bei Fachkräften aus Drittstaaten zur litäten angeboten werden? Ausländerbehörde? Einrichtung eines Bankkontos? Welchen zusätzlichen Unterstützungsbedarf (Haus)arztsuche? könnten die internationalen Mitarbeitenden haben und wer kann sich darum kümmern? Abschluss von Versicherungen (z.B. Haftpflicht)? 12
5. Berufsanerkennung Verfahren einleiten (►Kap. 3. Vorbereitung) Sind die (aktuellen) Anforderungen an Gibt es eigene Erfahrungen mit ►Berufsan- die Anerkennung ausländischer Berufs- erkennungsverfahren: abschlüsse in der Pflege bekannt? Bestehen Kontakte zur Anerkennungs- behörde? Gibt es die Möglichkeit, bei der Zusam- Wie kann Ihre Einrichtung den Antragstel- menstellung der Dokumente auf profes- ler*innen bei der Zusammenstellung der sionelle Hilfe zurückzugreifen, z.B. auf Dokumente behilflich sein? Einrichtungen des ►IQ Netzwerks? Anpassungsmaßnahmen organisieren Gibt es aus Sicht Ihrer Einrichtung (und in Kenntnis von einschlägigen Defizitbe- scheiden) eine bevorzugte oder leichter Im Anerkennungsverfahren haben die An- umzusetzende Entscheidung der An- tragsteller*innen die Möglichkeit, sich zwi- tragsteller*innen? schen Kenntnisprüfungen und Anpassungs- Ist Ihre Einrichtung dazu in der Lage, lehrgängen zu entscheiden. sowohl die Kenntnisprüfung als auch den Anpassungslehrgang zu unterstüt- zen? Wie und durch welche Einrichtung / Schule sollen die internationalen Fach- kräfte auf die Kenntnisprüfung vorberei- tet werden, wenn sie sich dafür ent- scheiden? Organisation der Kenntnisprüfung Wie kann Ihre Einrichtungen sie darin unterstützen, insbesondere auch auf die Prüfungsvorbereitung? Wie sieht das Curriculum des Vorberei- tungskurses aus? Wie und bei wem sollen die internatio- nalen Fachkräfte den Anpassungslehr- gang absolvieren? Falls erforderlich: Verfügt Ihre Einrich- tungen über die erforderlichen Koopera- tionspartner, etwa Kliniken oder be- stimmte klinische Abteilungen? Gibt es hinreichend Kapazität an Praxis- Organisation des Anpassungslehrgangs anleitung? Zum Vergleich: Für Auszubil- dende als Pflegefachfrau*mann sind nach § 4 PflAPrV Praxisanleitungen im Umfang von 10 % der praktischen Aus- bildungszeit vorgeschrieben. Wie kann Ihre Einrichtungen die Fach- personen darin unterstützen, insbeson- dere auch auf die Vorbereitung des Ab- schlussgesprächs? 13
6. Sprachbildung Deutschkurse organisieren (►Kap. 3. Vorbereitung) Soll ein Fachsprachkurs (►B1+ Pflege) Welche Kursform des Deutschunterrichts oder ein allgemeiner Deutschkurs zur erscheint für die internationalen Fachperso- Erlangung des Zertifikats ►B2-Niveau nen geeignet? nach GER-Referenzrahmen besucht werden? Ist die Einrichtung an einer weiteren Förde- Werden die Fachkräfte nur für die Zeit rung des Sprachniveaus (z.B. für Angehö- bis zur erfolgreichen Berufsanerken- rigengespräche, Telefongespräche, Pflege- nung freigestellt oder kann die Freistel- dokumentation) interessiert? lung verlängert werden? Welche Regelung wird zur Finanzierung der Gilt die Regelung auch nach der Berufs- Deutschkurse getroffen? anerkennung? Prüfungsvorbereitung unterstützen Sollen Lerngruppen initiiert werden? Können Unterstützungsangebote zur Vorbe- Werden die Fachpersonen zur Prüfungs- reitung auf die Sprachprüfung bereitgestellt vorbereitung vom Dienst freigestellt? In werden? welchem Umfang? Integriertes Sprachlernen und bedarfsorientierte Unterstützungsangebote Inwiefern können Sprachkompetenzen praxisnah vermittelt werden? Gibt es die Möglichkeit für integrierte Si- mulationsübungen? Wie kann das Erlernen speziell der Fach- sprache gefördert werden? Welche typischen Arbeitsabläufe sollten Gegenstand der Simulationen sein (z.B. Patient*innengespräche, Pflegemaß- nahmen, Dokumentationstätigkeiten, Notfallinterventionen)? Kann eine Art „Sprachpakt“ geschlossen werden, in dem man sich darauf ver- ständigt, mit den internationalen Kräften langsam zu sprechen, eine einfache Wie kann die Sprachbildung seitens der Sprache und eine Fachsprache zu ver- Einrichtung sonst unterstützt werden? wenden? Kann dies ggf. vor der Ankunft der Fachkräfte eingeübt werden? Wie kann das Verständnis von ‚Pfleges- lang‘, Dialekt und Umgangssprache un- terstützt werden? Sprachtools zugänglich machen Kann der Zugang zu einem Sprachlern- plattform eröffnet werden? Wie kann die Sprachbildung seitens der Können die internationalen Fachkräfte Einrichtung technisch unterstützt werden? mit Übersetzungssoftware (speziell für den Pflegebereich) ausgestattet wer- den? Können (kostenfreie oder kostenpflich- Sind Ihnen weitere Apps bekannt, die die tige) ►Apps speziell für Pflege- bzw. Ge- Sprachbildung der Fachpersonen (z.B. sundheitsfachkräfte vor- bzw. bereitge- durch Lernspiele) unterstützen können? stellt werden? 14
7. Betriebliche Integration Einarbeitung gestalten (► Kap. 3. Vorbereitung) Inwieweit können Sie das vorhandene Einarbeitungskonzept verwenden, bzw. daran anknüpfend besondere Regelun- Liegt ein speziell auf die internationalen gen treffen? Fachkräfte zugeschnittenes Einarbeitungs- Müssen insbesondere die Regelungen konzept vor? für die Dokumentation von Pflegeleis- tungen, für die Übernahme von Nacht- diensten und für die Pflege von Kontak- ten zu Angehörigen angepasst werden? Welchen Einfluss auf die zeitliche Pla- nung haben die spezifischen o Sprachkenntnisse? Über welchen Zeitraum findet die Einarbei- o Berufserfahrungen? tung der internationalen Fachpersonen o Mögliche Auflagen der Aus- statt? gleichsmaßnahmen (► Berufsa- nerkennungsverfahren)? Welche Möglichkeiten der situativen An- passung bestehen? Welche (zusätzlichen) Maßnahmen gibt Welche (zusätzlichen) Bestandteile des Ein- es für die Einarbeitung am Arbeitsplatz? arbeitungsplans müssen bearbeitet wer- Welches Wissen über die Gesamtorga- den? nisation sollte (zusätzlich) vermittelt wer- den? Zu welchem Zeitpunkt? Soll die Einarbeitung in einem definierten Tandem aus etablierten Fachkräften und Fachkräften in Anerkennung erfolgen? Wie wird die Einarbeitung in dem Teams or- Soll die Zusammenarbeit mit verschie- ganisiert? denen Kolleg*innen gefördert werden? Wie wird die entsprechende Umsetzung im Dienstplan sichergestellt? Können in den Integrationsteams Gibt es Teammitglieder mit derselben Mut- „Sprachtandems“ mit etablierten Be- tersprache? schäftigten gebildet werden, die beide Sprachen sprechen? Sollen spezielle Schulungen zu den (rechtlichen) Rahmenbedingungen des deutschen Pflegesystems angeboten Wie können die internationalen Fachkräfte werden? Wenn ja, von wem und zu wel- bei der Einarbeitung in ein abweichend chem Zeitpunkt? strukturiertes Pflegesystem unterstützt wer- Wie können Unterschiede zum Her- den? kunftsland deutlich gemacht werden? Wie können in Deutschland geltende Patientenrechte verdeutlicht werden? Wie wird sichergestellt, dass bei der Einar- beitung auch die mitgebrachten Kompeten- zen der qualifizierten Fachpersonen aus dem Ausland eingebracht werden können, um eine einseitige Fokussierung auf ver- meidliche Defizite aufgrund von Sprach- kenntnissen oder abweichenden Ausbildun- gen zu vermeiden? 15
Im Integrationsprozess kommunizieren Wenn ja, erfolgt die Thematisierung plan- mäßig oder situativ? Wird die Integrationsarbeit in den Teamsit- Wie werden die unterschiedlichen Per- zungen behandelt? spektiven berücksichtigt? Wie werden angesprochene oder latente Probleme behandelt? In welchem Rhythmus sind Mitarbeitenden- Gespräche mit den internationalen Fachkräf- Wer leitet die Gespräche? ten geplant? Soll eine spezielle Sprechstunde zum Thema Integration auf Leitungsebene eingerichtet werden? An welche Zielgruppen richten sich die Gibt es weitere Gesprächsangebote wäh- Formate (internationale Fachkräfte / Men- rend des Integrationsprozesses? tor*innen / Stationsleitungen / das ge- samte Team)? Kann an bestehende Formate angeknüpft werden? Konflikte vermeiden, Konflikte bearbeiten Überforderung Welche typischen Konflikte können in Rah- Statusdiskrepanzen men der betrieblichen und sozialen Integra- Differenzen im Pflegeverständnis tion auf Seiten der etablierten Belegschaft auftreten? Neid Vorurteile / fehlende Akzeptanz Ist sichergestellt, dass die Integrations- teams fachlich und zeitlich nicht überfor- dert sind? Ist sichergestellt, dass keine grundsätzli- che Ablehnung gegenüber den internati- onalen Fachkräften im Sinne einer ras- sistischen Einstellung besteht? Wie kann man sich auf die Bewältigung die- Sind die etablierten Beschäftigten mit ser Konflikte vorbereiten? den Differenzen in Ausbildung und Pfle- georganisation zwischen ihrer Situation und der Erfahrung der internationalen Fachkräfte vertraut und können Unter- schiede darauf zurückführen? Besteht grundsätzliche Bereitschaft, aus solchen Differenzen zu lernen? Kann darauf vorbereitet werden? 16
Konflikte vermeiden, Konflikte bearbeiten Kann man im Voraus auf diese Beschäf- tigten zugehen und ihre Leistung würdi- Wie kann man damit umgehen, dass bei Mit- gen? arbeitenden mit eigener Migrationserfah- Kann man die Differenz der jeweiligen In- rung ggf. Neidgefühle auftreten, weil sie tegrationsprozesse erklären (singulärer während ihrer Einarbeitung in der Regel we- Charakter und Eigenmotivation der aus- niger systematische Unterstützung und Auf- ländischen Fachpersonen früher vs. ak- merksamkeit erfahren haben?? tive Anwerbung durch die Einrichtung zur Fachkräftesicherung heute)? Wird die etablierte Belegschaft bereits im Vorfeld für diese Problematik sensibi- lisiert? Wie geht man mit der Statusdiskrepanz um, Kann eine deutliche Statusdifferenz zwi- die internationale Fachkräfte erleben (oft ab- schen Auszubildenden bzw. Pflegehilfs- geschlossene Hochschulbildung in Pflege ei- kräften und den qualifizierten ausländi- nerseits, Quasi-Ausbildungsstatus in der Phase der Berufsanerkennung anderer- schen Pflegefachkräften hergestellt wer- den, etwa durch die systematische Be- seits)? zeichnung und vertragliche Behandlung als „Pflegefachpersonen in Anerken- nung“? Lassen sich diese Bearbeitungsweisen auch auf die besondere Situation der In- tegration internationaler Fachkräfte an- wenden? Welche Methoden der Konfliktbearbeitung Kann die Beschäftigtenvertretung bei werden in der Einrichtung üblicherweise der Bewältigung von Konflikten helfen? praktiziert? Wird in der Einrichtung systematisch Supervision angeboten? Gibt es die Möglichkeit für Führungs- kräfte, fallweise auf ein Coaching-Ange- bot zurückzugreifen? Konsolidieren Gibt es Auflagen im Rahmen des Be- rufsanerkennungsverfahrens, die be- rücksichtigt werden müssen? Erscheint ein Wechsel der Einsatzbereiche Sollen die Fachpersonen nach Möglich- während der Einarbeitung sinnvoll? keit in Abteilungen eingesetzt sein, in denen sie erfahren sind? Werden persönliche Präferenzen der in- ternationalen Fachkräfte berücksichtigt? Welche Weiterbildungen sind für die inter- Zu welchem Zeitpunkt erscheinen Wei- nationalen Fachpersonen relevant? terbildungsangebote sinnvoll? 17
8. Vertiefte soziale Integration In der Region einleben Sind Angebote zum Kennenlernen des neuen Wohnorts geplant? Soll ein Buddy- oder ein Mentor*innen-Sys- Wenn ja, soll diese Aufgabe von den tem auch zu Fragen der sozialen Integration Kolleg*innen übernommen werden, die etabliert werden? die Einarbeitung begleiten? Soziale Aktivitäten anregen Existieren Veranstaltungsformate der Sollen gemeinsame Aktivitäten angeboten Organisation, die hierfür geeignet sind? werden, um das Miteinander zwischen etab- Sollen neue Veranstaltungen initiiert lierter und neuer Belegschaft zu fördern? werden? Falls nicht, sollen Informationen zu regi- Gibt es ein betriebliches Sportangebot, über onalen Sportangebote zusammenge- das informiert wird? stellt werden? Welche Vereine, Religionsgemeinschaf- Können weitere Informationen zu zivilgesell- ten und Initiativen sind ansässig und schaftlichen Akteuren bereitgestellt wer- könnten von Interesse sein? den? Existieren persönliche Kontakte, die hierfür genutzt werden können? Familiennachzug fördern Wenn ja, was muss bei der Beantra- gung des Familiennachzugs berücksich- tigt werden (für Angehörige eines Staa- tes außerhalb der EU/EWR)? Sind die internationalen Fachkräfte am Handelt es sich um einen Ehegatten- Nachzug von Familienmitgliedern interes- nachzug und/oder einen Kindesnach- siert? zug? Sind bzw. wie können die rechtlichen Vo- raussetzungen erfüllt werden (z.B. Nach- weis von ausreichendem Wohnraum)? Wie kann die Einrichtung den Familien- nachzug fördern und unterstützen? Kann sie bei ausländerrechtlichen Fra- gen behilflich sein? Kann die Einrichtung die nachziehenden Wenn ja, soll die Relocation von Familien- Familienangehörige beim Spracherwerb mitgliedern in das Integrationsmanagement unterstützen? integriert werden? Kann sie, ggf. in Zusammenarbeit mit anderen regionalen Arbeitsgebern, Be- schäftigungsmöglichkeiten eröffnen? Können die Fachkräfte bei der Schul- auswahl und -anmeldung mitgereister Kindern unterstützt werden? 18
9. Evaluierung und Zukunftsplanung Karriereplanung unterstützen Welche Angebote sind dafür geeignet? Kann die weitere Kompetenzentwicklung in Sind diese Angebote finanzierbar? der deutschen Sprache zusätzlich gefördert Kann zur Wahrnehmung der Angebote werden? eine Freistellung in angemessenem Um- fang erfolgen? Welche Fortbildungen sind für die internati- Zu welchem Zeitpunkt erscheinen diese onalen Fachpersonen relevant? Fortbildungsangebote sinnvoll? Welche beruflichen Perspektiven können den i.d.R. akademisch ausgebildeten Fach- kräften mittel- und längerfristig angeboten werden? Innovation fördern Können sie mit ihrer Erfahrung systema- tisch zur interkulturellen Öffnung der Einrichtung beitragen und ggf. in der Fortbildung aktiv beteiligt werden? Welche Möglichkeiten gibt es, um von den Können die Unterschiede in Pflegeorga- internationalen Fachkräften zu lernen? nisation und Pflegeverständnis systema- tisch daraufhin geprüft werden, ob ein- zelne Aspekte sinnvollerweise übernom- men werden könnten? Aus dem Prozess lernen Wer sollte in den Evaluierungsprozess einbezogen werden (internationale Fachkräfte / Integrationsteams / Lei- tungskräfte / Beschäftigtenvertretung / Wie kann man aus dem Prozess der Anwer- Vertretung Sprachschule / Beteiligte An- bung und der Integration lernen? erkennungsverfahren u.a.m.)? Wie kann das Verfahren methodisch ge- staltet werden (Metaplan-Technik / Fra- gebogen / Interviews)? Was ist gut gelaufen und sollte beibe- halten werden? Was kann Ihre Organisation aus dem Pro- Was ist schlecht gelaufen und sollte ver- zess der Anwerbung und der Integration ler- bessert werden? nen? Wie könnte eine Verbesserung ausse- hen? 19
Glossar3 Aufenthaltserlaubnis beantragen: Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Angehörige aus Staaten außerhalb der EU/EWR bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Visums- pflichtige Ausländer*innen müssen ihren Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen. Der Antrag ist persönlich und i.d.R. mit vorheriger Terminvereinba- rung zu stellen. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen (ggf. Nationalpass, Pass- foto, Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt, Nachweis über ausreichenden Wohnraum und Krankenversicherungsschutz, Arbeitsvertrag) können Sie der Homepage der zuständigen Ausländerbehörde entnehmen. Für den Landkreis Fulda finden Sie weitere Informationen un- ter: https://www.landkreis-fulda.de/buergerservice/auslaendische-mitbuerger/einreise-und-auf- enthalt-in-deutschland (15.01.2021). Aufenthaltstitel: Nach § 18a bzw. §18b AufenthG kann Fachkräften mit einer beruflichen oder akademischen Ausbildung „eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre erworbene Qualifikation sie befähigt“.“ § 16d AufenthG regelt zudem die „Aufenthaltserlaubnis für die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme“ zur Anerkennung des im Ausland erworbenen Qualifikationsabschlusses. Bei der Aufenthaltserlaubnis handelt es sich um einen zeitlich befristeten Aufenthaltstitel. Sie wird entsprechend des Aufenthaltsgesetztes für bestimmte Zwecke wie Studium, Ausbildung, Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder Familiennachzug so- wie aus humanitären Gründen erteilt. Vgl.: https://www.landkreis-fulda.de/buergerservice/auslaendische-mitbuerger/einreise-und-auf- enthalt-in-deutschland (15.01.2021). Apps zur Sprachförderung: Die IQ Fachstelle berufsbezogenes Deutsch hat speziell für internationale Pflegekräfte ab dem Niveau B1 ein kostenfreies Lernspiel entwickelt. Download unter: https://www.ein-tag-deutsch.de/ (25.01.2021). B1 bzw. B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER): Für die Berufsanerkennung ist zusätzlich zu den fachlichen Nachweisen ein Sprachnachweis von einem anerkannten Anbieter wie den Goethe-Instituten oder telc-zertifizierten Instituten notwendig. Bisher wird abhängig vom Bundesland das Niveau B1 oder B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) gefordert. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/deutsch/deutschkenntnisse bzw. https://www.europaeischer-referenzrahmen.de (12.01.2021). B1-B2 Pflege: Hierbei handelt es sich um eine fachsprachliche Prüfung, zur Vorbereitung werden spezielle Kurse und Lehrmaterialien angeboten. Sie richtet sich gezielt an Pflegefachpersonen mit aus- ländischer Qualifikation, die zur Ausübung des Pflegeberufes B1- oder B2-Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.telc.net/pruefungsteilnehmende/sprachpruefungen/pruefungen/detail/telc- deutsch-b1b2-pflege.html (12.01.2021). 3Wir danken unserer studentischen Mitarbeiterin Jemima Sharon Schwab-Betschel für die Unterstüt- zung bei der Zusammenstellung des Glossars. 20
Berufsanerkennungsverfahren: Pflegefachberufe zählen in Deutschland zu den sog. reglementierten Berufen. Pflege- bzw. Gesundheitsfachkräfte mit ausländischer Qualifikation benötigen eine staatliche Anerkennung, um in Deutschland im entsprechenden Referenzberuf arbeiten zu dürfen. Die Gleichwertigkeit und Anerkennung von ausländischen Ausbildungen ist für Pflegefachkräfte im Pflegeberufe- gesetz (§§40ff) geregelt. Angehörige aus Drittstaaten müssen das Berufsanerkennungsver- fahren für ein entsprechendes Visum vor der Einreise beantragen. Eine Zusammenfassung der Voraussetzungen für die Berufsanerkennung und zum Ablauf des Verfahrens finden Sie unter: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ag/berufliche-anerkennung.php (26.01.2021). In Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt für die staatliche Anerkennung ausländi- scher Gesundheitsfachberufe zuständig: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/pflegefachberufe/auslaendische-abschluesse-zu- staendigkeit (26.01.2021). Beschleunigtes Verfahren im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, sieht ein beschleunigtes Einreiseverfahren für Fachkräfte vor. Das Verfahren wird nach § 81a Absatz 1 AufenthG von den Arbeitgebern mit entsprechenden Vollmachten der Fachkräfte bei der zu- ständigen Ausländerbehörde beantragt. Die Auslandsvertretungen soll sicherstellen, dass für Fälle des beschleunigten Fachkräfteverfahrens innerhalb von drei Wochen ein Termin zur Vi- sumantragstellung zur Verfügung steht (§ 31a Absatz 1 AufenthV). Die Entscheidung soll nach Vorlage der notwendigen Unterlagen i. d. R. ebenfalls innerhalb von drei Wochen erfolgen (§ 31a Absatz 2 AufenthV). Für das beschleunigte Verfahren wird eine Gebühr von 411 € veran- schlagt. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Mig- rathek/Fachkraefteverfahren/fachkraefteverfahren-node.html (25.01.2021). Deutschen Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa): Die 2019 im Rahmen der „Konzentrierten Aktion Pflege“ gegründete Deutsche Fachkräf- teagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) bietet Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Agenturen eine Antragsaufbereitung für Berufsanerkennungsverfahren und Einreiseformalitä- ten der im Ausland angeworbenen Pflegefachkräfte an. Speziell für die Philippinen und Mexiko tritt die DeFa mit Vollmacht der Arbeitgeber und der Pflegekräfte auch als Antragstellerin in den notwendigen Verfahren auf. Der Service der DeFa ist kostenpflichtig. Weitere Informatio- nen finden Sie unter: https://www.defa-agentur.de/ (23.01.2021). Deutsches Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF): Ziel des Deutschen Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DFK), getragen vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), ist es, sich an der Entwicklung, Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gewinnung von Personen mit einer pflege- oder gesundheitsfachlichen Ausbildung aus dem Ausland zu beteiligen. Hierfür wird ein Gütesiegel für die Zertifizierung einer ethisch hochwertigen Gewinnung von internati- onalen Pflegefachkräften erarbeitet. Weitere Informationen finden Sie unter: https://dkf-kda.de/ (25.01.2021). 21
Familiennachzug: Beim Familiennachzug ist zunächst zu unterscheiden, ob die Fachkraft und/oder ihre Fami- lienangehörigen aus der EU/EWR oder einem Drittstaat einreisen. Für Staatsangehöriger ei- nes EU- bzw. EWR-Landes gilt das Freizügigkeitsrecht, sodass nachziehende Familienange- hörige ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten können (§2 FreizügG/EU). Dies gilt auch für drittstaatsangehörige Familienmitglieder von Freizügigkeitsberechtigten, sie erhalten in Deutschland eine Aufenthaltskarte (§ 5 FreizügG/EU). Für Nachreisende aus Dritt- staaten zu drittstaatsangehörigen Fachkräften mit einem Aufenthaltstitel nach § 18a bzw. §18b AufenthG müssen nach dem Aufenthaltsgesetz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zu- dem gelten gesonderte Voraussetzungen für Kinder und Ehegatten. Für den Nachzug ihrer Ehegatt*innen müssen Fachpersonen eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis o- der „Blaue Karte EU“ besitzen (§ 30 AufenthG). Sie müssen zudem ausreichend Wohnraum und finanzielle Mittel sowie Krankenversicherungsschutz nachweisen können. Die nachreisen- den Ehepartner*innen müssen außerdem grundlegende Deutschkenntnisse A1 nachweisen (nicht bei Inhaber*innen der Blauen Karte EU, weitere Ausnahmen gibt es gem. § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 2-4 AufenthG für Härtefälle, bei geringem Integrationsbedürfnis oder bei visumfreier Einreise der Fachkraft gem. § 41 AufenthV4). Kinder von Drittstaatsangehörigen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Kindernachzuges (§ 32 AufenthG), sofern sie nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für nachziehende Kinder über 16 Jahren, die nicht ihren Le- bensmittelpunkt gemeinsam mit ihren Eltern bzw. dem allein personensorgeberechtigten El- ternteil in das Bundesgebiet verlegen, gelten spezielle Anforderungen. Für volljährige Kinder muss ggf. ein eigenständiger Aufenthaltstitel beantragt werden. Eine Zusammenstellung der Informationen zum Familiennachzug finden Sie unter: https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/familiennachzug/kindernach- zug (25.01.2021). IQ Netzwerk: Mithilfe der Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europä- ischen Sozialfond wurden 16 Landesnetzwerke des IQ Netzwerkes (Integration durch Qualifi- zierung) gegründet. Zu den Arbeitsschwerpunkten der Netzwerke zählen die Anerkennungs- beratung sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes. Die An- erkennungsberatung unterstützt Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Geflüchtete bei Fragestellungen bezüglich der Anerkennungsverfahren, Anpassungsqualifizierungen so- wie sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.netzwerk-iq.de/foerderprogramm-iq/programmuebersicht (23.01.2021). Länderdossiers: Auf der IntIP-Projektseite finden Sie sogenannte „Länderdossiers“ der Staaten Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Kroatien, Mexiko, Nordmazedonien, Philippinen, Serbien, Spanien und Vietnam. Die einzelnen Dossiers geben einen Überblick über das spezifische Ausbildungssystem und die berufliche Situation der Pflegekräfte in den jeweiligen Staaten. Des Weiteren enthalten Sie Informationen zu bestehenden Anwerbeprogrammen und zu Er- fahrungen mit der Anerkennung der in dem Entsendeland absolvierten Berufsqualifikation. Download unter: https://www.hs-fulda.de/forschen/wissens-und-technologietransfer/rigl-fulda/intip (25.01.2021). 4Privilegiert wird der Ehegattennachzug zu Angehörigen folgender Staaten: Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigte Staaten von Amerika, Andorra, Brasilien, El Salva- dor, Honduras, Monaco und San Marino. 22
Sie können auch lesen