BASISINFORMATION BREITBAND - Leitfaden für den Gigabitausbau in Berlin - Berlin Business Location ...

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BASISINFORMATION
BREITBAND
Leitfaden für den Gigabitausbau in Berlin
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BASISINFORMATION BREITBAND

HERAUSGEBER
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Referat III B (Digitalisierung, Mobilität, Gesundheitswirtschaft,
Medien und Kreativwirtschaft)

STAND
August 2021

REDAKTION
Breitband-Kompetenz-Team Berlin
TÜV Rheinland Consulting GmbH Berlin /
Fachbereich Network Consulting & Planning
Ansprechpartner: Klemens Maget, Nancy Leuteritz, Henning Piechota, Carolina Höpfner

BILDNACHWEISE
Grafiken auf Seiten 9, 15 und 16 erstellt durch BKT Berlin mit Unterstützung Gestaltungsbüro
Elbzeichnung Dresden
Grafiken auf Seiten 7, 8, 41, 43, 44 und 55 erstellt durch TÜV Rheinland Consulting
Fotos auf Deckblatt sowie Seiten 5, 13, 26, 42, 45, 50 und 56 durch Pixabay: Alle
bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend
der Verzichtserklärung Creative Commons CC0.

WEITERE INFORMATIONEN UND DIE DIGITALE VERSION DIESES LEITFADENS FINDEN SIE
IN DER MEDIATHEK DES BERLINER BREITBAND PORTALS IM INTERNET UNTER:
https://www.breitband.berlin.de/#start/

URHEBERRECHTSVERWEIS
Die Basisinformation herausgegeben von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und
Betriebe des Landes Berlin, ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung –
Nicht-kommerziell 2.0.

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Inhalt

Einleitung ................................................................................................................................................ 3
Breitband als Standortfaktor ............................................................................................................... 6
Aktivitäten des Landes Berlin ............................................................................................................... 7
Grundlagenwissen: Digitale Infrastrukturen ................................................................................... 13
   Festnetz............................................................................................................................................. 14
   Mobilfunk .......................................................................................................................................... 15
   Tarife ................................................................................................................................................. 15
Grundlagenwissen: Förderung, Recht und Regulierung ............................................................... 16
   Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene .............................................................................................. 19
   Fördermöglichkeiten auf Bundesebene ....................................................................................... 20
   Fördermöglichkeiten auf Landesebene ....................................................................................... 24
Weitere Ansprechpartner ................................................................................................................... 29
       Weiterführende Links .................................................................................................................. 33

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Glossar
Fiber to the home (FTTH):                      Internet of Things
Die Glasfaserleitung liegt direkt bis in die   (IoT; übersetzt: Internet der Dinge):
Wohnung.                                       ermöglicht, physische und virtuelle
                                               Objekte miteinander zu vernetzen und sie
Fiber to the building (FTTB):                  durch Informations- und
Die Glasfaserleitung liegt bis ins             Kommunikationstechniken
Gebäude. Anschlüsse innerhalb des              zusammenarbeiten zu lassen.
Gebäudes erfolgen über die vorhandene
Netzstruktur.                                  Virtual Reality / Augmented Reality:
                                               Während Virtual Reality die reale Welt
Fiber to the curb (FTTC):                      vollständig ausblendet, damit der
Die Glasfaserleitung liegt bis zum             Nutzende in die virtuelle Umgebung
Kabelverzweiger und von dort wird die          abtauchen kann, bleibt die Realität bei
vorhandene Infrastruktur genutzt.              Augmented Reality weiterhin erhalten und
                                               wird lediglich um virtuelle Elemente
Hybrid Fiber Coax (HFC):                       ergänzt.
HFC-Netze werden gewöhnlich für
Kabelfernsehen verwendet und sind oft mit      Latenzzeit:
einem digitalen Rückkanal ausgestattet.        Auch unter „ping“ bekannt, ist der
Bei Kabelunternehmen wird das Internet-        Zeitraum, den ein kleines Datenpaket von
und Telefonsignal über das HFC-Netz            einem Gerät zu einem Server im Internet
betrieben.                                     und zurück zum Gerät benötigt.

Koaxialkabel:                                  Weiße Flecken:
sind zweipolige Kabel mit konzentrischem       Gebiete, die bis zu 30 Mbit/s versorgt sind
Aufbau. „Fliegende“ Koaxialkabel ohne          und in den kommenden drei Jahren nicht
feste Verlegung werden häufig als              eigenwirtschaftlich ausgebaut werden.
Antennenkabel für Radio- oder Fernseh-
empfang verwendet. Koaxialkabel sind           Graue Flecken:
dazu geeignet, im Frequenzbereich von          Alle Anschlüsse, denen im Download
einigen kHz bis zu einigen GHz                 weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur
hochfrequente, breitbandige Signale zu         Verfügung stehen.
übertragen.
                                               Schwarze Flecken:
Smart City:                                    Ausreichend mit breitbandigem Internet
Sammelbegriff für gesamtheitliche              versorgt eingestufte Adresspunkte. Für ihre
Entwicklungskonzepte, die darauf               Erschließung mit Glasfaserkabeln dürfen
abzielen, Städte effizienter, technologisch    keine staatlichen Beihilfen gewährt
fortschrittlicher, grüner und sozial           werden.
inklusiver zu gestalten.
                                               Next Generation Access Network
Cloud-Computing:                               (NGA-Netz):
Nutzung von IT-Infrastrukturen und -           Netzwerktechnologie, welche traditionelle
Dienstleistungen, die nicht vor Ort auf        leitungsvermittelnde Telekommunikations-
lokalen Rechnern vorgehalten, sondern          netze wie Telefonnetze, Kabelfernseh-
als Dienst gemietet werden und auf die         netze, Mobilfunknetze usw. durch eine
über ein Netzwerk zugegriffen wird.            einheitliche paketvermittelnde Netzinfra-
                                               struktur und -architektur ersetzt und zu den
Industrie 4.0:                                 älteren Telekommunikationsnetzen
bezeichnet die intelligente Vernetzung von     kompatibel ist.
Maschinen und Abläufen in der Industrie
mit Hilfe von Informations- und
Kommunikationstechnologie.

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Aufgreifschwelle:                           Markterkundungsverfahren (MEV):
Festgelegte Grenze, die der                 Anfrage zur schriftlichen Stellungnahme
Förderfähigkeit von Breitbandprojekten      aller TKU zum eigenwirtschaftlichen
zugrunde gelegt wird. Die Aufgreif-         Ausbau eines Gebietes innerhalb der
schwelle wurde 2020 von 30 Mbit/s auf       nächsten drei Jahre. Das MEV ist eine
100 Mbit/s angehoben, somit sind            Grundlage für den geförderten
Gebiete mit niedrigerer Versorgung          Breitbandausbau.
förderfähig.
                                            Leerrohr:
Inhouse-Verkabelung:                        Rohr zur Installation von elektrischen
umfasst die aktive wie passive Netzinfra-   Leitungen oder Rohrleitungen.
struktur innerhalb von Gebäuden.
                                            Open Access:
Kabelverzweiger (KVz):                      Darunter wird der offene und
passiver Schaltschrank zur                  diskriminierungsfreie Zugang aller
Kabelverteilung der Leitungen innerhalb     Marktteilnehmer auf die vorhandene
eines Fernsprech-Ortsnetzes, der            Infrastruktur verstanden.
Hauptkabel mit Verzweigungskabeln
verbindet.                                  Backbone:
                                            Ist das Basisnetz in der Tele-
Supervectoring:                             kommunikation, das die großen Städte
Verfahren, bei dem auf bereits verlegten    bzw. einzelnen Hauptverteiler mit sehr
Kupfer-Doppeladern des Telefonnetzes        hohen Datenübertragungsraten
ein Frequenzband genutzt werden kann.       untereinander verbindet.
Dieses liegt oberhalb dessen für analoge
Sprachtelefonie oder ISDN und kann
deshalb nicht für diese konventionellen
Telekommunikationsanwendungen genutzt
werden.

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EINLEITUNG

Einleitung
Die Bundeshauptstadt zählt zu den aufstrebenden, internationalen
Zentren für innovative Unternehmensgründer. Innovation, Technik und
Digitalisierung sind Schlagworte der heutigen Zeit, die sich gegenseitig
bedingen. Ökonomisches Wachstum sowie gesellschaftliche Teilhabe in
einer digitalen Gesellschaft setzen leistungsfähige Breitbandinfra-
strukturen voraus. Für den Standort Berlin ergeben sich daher
gesteigerte Anforderungen an die öffentlichen Telekommunikationsnetze
und machen leistungsfähige, bedarfsgerechte Netze zu einem
entscheidenden Standortfaktor für das Land Berlin.

Zwar sind die Berliner Haushalte und Unternehmensstandorte in Hinblick
auf die kurzfristigen Bedarfe über den Technologiemix aus FTTB/H,
FTTC und HFC mit Bandbreiten um die 100 Mbit/s zurzeit in der
Gesamtschau gut versorgt. Insbesondere die Berliner Randbezirke, aber
auch einige Technologie- und Gewerbezentren in Berlin, weisen jedoch
eine verbesserungsbedürftige Breitbandversorgungssituation auf. Ein
Mangel an schnellen Breitbandanschlüssen ist ein Hindernis bei der
Ansiedlung von Industrie- und Wirtschaftsunternehmen.

Mittel- bis langfristig hat Berlin zudem Entwicklungsbedarf bei
Glasfasernetzen bzw. -anschlüssen, um zu einer flächendeckenden,
zukunftssicheren und nachhaltigen Versorgung zu gelangen. Dazu hat
das Land Berlin mit der Gigabit-Strategie im Juni 2021 eine Zielsetzung
formuliert sowie konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung skizziert.

Mit dem Breitband-Kompetenz-Team Berlin (BKT Berlin) hat die
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) eine
Kompetenzstelle eingerichtet, die das Land beim Breitbandausbau
unterstützt und Maßnahmen fachlich umsetzt und begleitet. Das seit
Oktober 2018 bestehende BKT Berlin ist erste Ansprechperson für
Unternehmen, Verbände, Privatpersonen sowie alle weiteren relevanten
Breitbandakteure:innen im Land.

Mit dieser Basisinformation soll allen interessierten Agierenden eine
Fachinformation zum Breitbandausbau sowie Wissen zu konkreten
Lösungswegen zur Verfügung gestellt werden, um in den kommenden
Jahren eine merkliche Infrastrukturverbesserung zu realisieren.

Neben der folgenden grundsätzlichen Erläuterung von Breitband als
Standortfaktor werden die Grundlagen der digitalen Infrastruktur erklärt
sowie Grundlagenwissen zu Förderungen, Recht und Regulierung
gegeben. Es werden die Aktivitäten des Landes dargestellt, die für den
Breitbandausbau unternommen werden und Ansprechpartner zu den
verschiedenen Themenkomplexen vorgestellt.

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BREITBAND ALS STANDORTFAKTOR

Breitband als Standortfaktor

Smart City, Cloud-Computing, Industrie 4.0, Live-Streaming von Fußballspielen in HD-
Qualität: Die Digitalisierung verändert alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Bürger:innen,
Unternehmen, Verwaltung – alle profitieren von den neuen Diensten. Für Industrie und
Gewerbe bieten sich neue Möglichkeiten, Produktionsdaten zwischen vernetzten Maschinen in
Echtzeit auszuwerten und dadurch Probleme im Herstellungsprozess direkt zu beheben. Neue
Anforderungen entstehen durch das Internet der Dinge sowie vielfältige Anwendungen im
Bereich der Medien- und Kreativwirtschaft, wie etwa mit Virtual Reality / Augmented Reality.
Leistungsfähige und zukunftssichere Digital- und Telekommunikationsinfrastruktur ist
unabdingbare Voraussetzung für eine Smart City.

Ein solch hochleistungsfähiges Telekommunikationsnetz muss ultraschnelle, stabile
Datenverbindungen mit ausreichenden Kapazitäten für den Transport großer Datenmengen
sicherstellen. Diese Leistungsfähigkeit misst sich an der verfügbaren Bandbreite, also ob
Datenpakete mit einer Geschwindigkeit von nur 50 Mbit/s, 100 Mbit/s oder über 1 Gbit/s im
Upload und Download übermittelt werden.

Dabei profitiert Berlin als Stadtstaat von einer bereits sehr guten Grundversorgung mit
Bandbreiten von 100 Mbit/s. Diese lag Ende 2020 bei rund 97 % aller Haushalte.1
Grundsätzlich reicht jedoch auch eine 100 Mbit/s-Verbindung nicht aus, um die Zahl der
ständig wachsenden digitalen Anwendungen und Dienstleistungen zu bewältigen. Denn nur
glasfaserbasierte Gigabit-Netze, die sowohl über leitungsgebundene wie auch mobile
Technologien stabile Datenverbindungen, geringe Latenzzeiten und hohe Upload-
Geschwindigkeiten gewährleisten, schaffen eine nachhaltige digitale Infrastruktur.

Die Verfügbarkeit von solchen „Gigabit-Anschlüssen“ ist nicht nur für die in Berlin bereits
beheimateten Unternehmen relevant. Die Breitbandversorgung ist mittlerweile einer der
entscheidenden Standortfaktoren, der über die Ansiedlung von Unternehmen, Forschungs-
und Entwicklungszentren sowie die Gewinnung von Fachkräften entscheidet. Besonders die
Start-up-Szene ist ein treibender Motor der digitalen Entwicklung. Berlin steht dabei in einem
starken nationalen und internationalen Wettbewerb.

1 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Ende
 2020): https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/breitband-verfuegbarkeit-ende-2020.pdf

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AKTIVITÄTEN DES LANDES BERLIN

                                Aktivitäten des Landes Berlin
                                Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin (SenWEB) will
                                den weiteren Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Berlin als Voraussetzung für eine digitale
                                Stadt der Zukunft voranbringen. Die politische und wirtschaftliche Herausforderung besteht
                                darin, die leistungsfähigen Netzinfrastrukturen flächendeckend und zeitnah zukunftssicher für
                                die Gigabit-Gesellschaft auszubauen.

                                Um dies zu erreichen, müssen alle Agierenden in den Ausbauprozess eingebunden werden:
                                Unternehmen und Gewerbe sowie alle Nutzer:innen von digitalen Diensten; Netzbetreibende
                                als Eigentümer:in der Infrastrukturen und Anbieter von Endkundenprodukten; Verwaltung und
                                insbesondere die Agierenden der Wirtschaftsförderung, vor allem die Bezirksämter,
                                insbesondere auch mit den Straßen– und Grünflächenämtern. Die Erfahrung zeigt, dass
                                vorrangig die kommunikativen Herausforderungen und die Verfügbarkeit von technischen,
                                rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen über einen zügigen Netzausbau
                                entscheiden und nicht nur die erforderlichen Investitionen.

                                Aus diesem Grund wurde diese Basisinformation erstellt, die allen Beteiligten im
                                Breitbandausbau als Ratgeber dienen soll, um Umsetzungsprozesse zu beschleunigen und zu
                                vereinfachen. Die Basisinformation:

                                — gibt Auskunft über die Aktivitäten des Land Berlins zur Stimulierung des
                                  eigenwirtschaftlichen Ausbaus
                                — stellt Grundlagenwissen zur digitalen Infrastruktur bereit
                                — erklärt Fördermöglichkeiten und regulatorische Rahmenbedingungen
                                — nennt die relevanten Akteure:innen und Ansprechpersonen beim Breitbandausbau

                                Die Gigabit-Strategie stellt den Rahmen bereit
                                Mit dem Senatsbeschluss vom 15.06.2021 hat sich das Land Berlin erstmals eine umfassende
                                Strategie für den Breitbandausbau gegeben. Sie formuliert das langfristige Ziel einer
             Weiterführende     flächendeckenden Versorgung auf Basis von FTTB/H-Anschlüssen bis spätestens 2030 und
  Informationen zur Gigabit-    Meilensteine auf dem Weg dahin.
                  Strategie:    — Kurzfristig – Gewerblich Nutzenden sowie sozioökonomischen Schwerpunkten steht
                                    bedarfsorientiert eine kostengünstige Glasfaser-Anbindung zur Verfügung.
https://www.breitband.berlin.   — Mittelfristig – Bis spätestens 2025 – verfügt Berlin über eine flächendeckende Gigabit-
       de/#gigabit-strategie/       Versorgung. Hierfür kommen sowohl FTTB/H- als auch HFC-Netze in Frage.
                                — Langfristig – Bis spätestens 2030 – verfügt Berlin über eine flächendeckende Glasfaser-
                                    Versorgung auf Basis von FTTB/H.

                                Abbildung 1 Darstellung der Meilensteine auf dem Weg zum Glasfaserziel 2030

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AKTIVITÄTEN DES LANDES BERLIN

Mit dieser Zielstellung soll die Gigabitregion Gigabit-Hauptstadt Berlin entstehen.

Zudem benennt sie konkrete Handlungsfelder und damit verbundene Maßnahmen und
skizziert einen Umsetzungsrahmen. Die Umsetzung der Gigabit-Strategie soll von allen
erfolgskritischen Agierenden begleitet und abgestimmt werden. Dazu werden übergeordnet
ein Lenkungskreis sowie fachspezifische Arbeitskreise etabliert, die mehrfach im Jahr
zusammenkommen, um den Ausbau zu koordinieren und zu steuern und alle beteiligten
Aktiven auf dem Weg zur Zielerreichung mitzunehmen.

Abbildung 2 Darstellung des Umsetzungsrahmens der Gigabit-Strategie

Neben diesen Gremien sind in der Gigabit-Strategie konkrete Handlungsfelder benannt, die
den Weg zur Zielerreichung ebnen sollen.
— Handlungsfeld I: Konkrete Investitionszusagen der Telekommunikationswirtschaft erreichen
— Handlungsfeld II: Erleichterung des Genehmigungshandelns
— Handlungsfeld III: Rahmenbedingungen optimieren
— Handlungsfeld IV: Mobilfunkausbau unterstützen
— Handlungsfeld V: Flankierung von Fördermaßnahmen
— Handlungsfeld VI: Synergetische Nutzung von Infrastrukturen

Die Gigabit-Strategie ist in enger Abstimmung und unter Beteiligung der TK-Branche, der
betroffenen Senatsverwaltungen, der Senatskanzlei sowie der Berliner Wirtschaft, der IHK und
Handwerkskammer Berlin sowie der Berliner Wohnungswirtschaft entstanden. Dabei fokussiert
sie sich als Ergebnis auf öffentliche Telekommunikationsnetze. Somit wird eine klare
Abgrenzung und Aufgabenwahrnehmung u. a. im Hinblick auf BeLa (das Berliner Landesnetz
der Verwaltung), BRAIN (Berliner Wissenschaftsnetz) und die Breitbanderschließung der
Schulen und Bildungseinrichtungen in Trägerschaft und Verantwortung des Landes Berlin
vorgesehen.

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AKTIVITÄTEN DES LANDES BERLIN

Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat Vorrang
Die Gigabit-Strategie baut auf den bisherigen Aktivitäten des Landes Berlin zur Verbesserung
der Breitbandversorgung im Land auf und folgt dem bisherigen Grundprinzip des
eigenwirtschaftlichen, d.h. marktgetriebenen Ausbaus. Damit trägt das Land der rechtlichen
Rahmengebung Rechnung, nachdem entsprechend Art. 87 f GG der Breitbandausbau
grundsätzlich in Eigenregie der Netzbetreibenden erfolgt, sofern aus ihrer Sicht auch ein
Kundenpotenzial existiert.

Mit einer stetig wachsenden Bevölkerung sowie einer dynamischen Wirtschaft, die zu einer
steigenden Nachfrage nach Bandbreiten führt und einem starken Wettbewerb der
Telekommunikations-Netzbetreibenden im Landesgebiet, ist dieser Weg nachvollziehbar.
Aktuell ist, auch als Ergebnis der Maßnahmen und Bemühungen zum Breitbandausbau seit
Ende 2016, nunmehr eine gesteigerte Dynamik beim FTTH/ FTTB - Ausbau in Berlin zu
beobachten. Darauf deuten Erkenntnisse aus Branchen- Gesprächen sowie aktuelle
Meldungen in Presse und Medien mit entsprechenden Ankündigungen u. a. der Deutschen
Telekom, 1&1 Versatel, DNS:NET sowie von Vattenfall/Eurofiber hin.

Um den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu stimulieren, setzen das BKT Berlin gemeinsam mit
der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Maßnahmen um, die im Rahmen
der Gigabit-Strategie bereits angestoßen wurden oder in den nächsten Jahren umgesetzt
werden.

Wann ist ein Eingreifen in den Breitbandausbau
gerechtfertigt
Gleichwohl kann ein geförderter Ausbau den eigenwirtschaftlichen Ausbau flankieren. Ein
Eingreifen wird aber erst relevant, wenn eine Unterversorgung bestimmter Gewerbe- oder
Wohngebiete festgestellt wird oder noch keine Infrastrukturen bei Neubauprojekten oder neu
zu erschließenden Gewerbe- und Technologieparks verlegt wurden.

Häufig verweisen erst Rückmeldungen von Unternehmen und anderen Nutzergruppen von
Breitbandanschlüssen auf eine schwierige Netzanbindung. Nicht immer ist dann ein aktives
Eingreifen notwendig. Eine unzureichende Breitbandverbindung kann zum einen auf
technische Probleme und fehlende Infrastrukturen zurückgeführt werden. Zum anderen kann
dies aber auch Resultat eines falsch gebuchten Endkundenproduktes sein. Teilweise werden
nicht die Geschäftskundentarife genutzt, sondern die günstigeren Tarife für Privathaushalte,
obwohl diese den gewerblichen Bedarf nicht abdecken können.

Die Preissensibilität der Endkunden:innen spielt eine große Rolle bei der Wahl des Produktes.
In diesen Fällen kann auch die öffentliche Hand keine Verbesserung erreichen. Erst bei
tatsächlichen Lücken in der Infrastruktur können ein Eingreifen der öffentlichen Hand und
Unterstützungsmaßnahmen zum Breitbandausbau - unter Berücksichtigung der Bestimmungen
des EU-Regimes für wirtschaftliche Beihilfen - in Betracht gezogen werden.

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AKTIVITÄTEN DES LANDES BERLIN

                                       Flankierende Förderinstrumente
                                       Im Land Berlin hat bislang das Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr
                                       und digitale Infrastruktur im Rahmen der Weißen-Flecken-Förderung keine Anwendung
                                       gefunden, mit Ausnahme der geplanten Errichtung und des Betriebs eines glasfaserbasierten
                                       NGA-Breitbandnetzes im CleanTech Businesspark Berlin-Marzahn durch das ausgewählte
                                       Telekommunikations-Unternehmen (TKU) DNS:NET Internet Service GmbH als Einzelvorhaben.

                                       Die Gigabit-Strategie sieht zukünftig im Handlungsfeld V zwei mögliche Förderinstrumente
                                       vor. Erstens sollen gewerbliche Einzelanschlüsse, die aufgrund ihrer geographischen
Weitere Informationen zur Grauen-      ungünstigen und damit schwer erschließbaren Lage besonders hohe Anschlusskosten
   Flecken-Förderung des Bundes        erfordern, im Rahmen einer Einzelfallförderung vom Land Berlin bezuschusst werden.

            https://www.bmvi.de/       Zweitens ist am 26.04.2021 die Rahmenrichtlinie zur Grauen-Flecken-Förderung des Bundes
     SharedDocs/DE/Artikel/DG/         in Kraft getreten. Mit der neuen Bundesförderung Breitband verändert sich die so genannte
                    relaunch-des-      Aufgreifschwelle. Künftig kann eine Förderung für solche Gebiete innerhalb einer Kommune
 breitbandfoerderprogramms.html        beantragt werden, wenn den Teilnehmenden weniger als 100 Mbit/s im Download zur
                                       Verfügung stehen. Bislang lag die Aufgreifschwelle bei 30 Mbit/s im Download. Diese
                                       Richtlinie gilt bis zum 31.12.2022. Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen,
                                       plant das Land Berlin das Bundes-Förderprogramm für sogenannte Graue Flecken
                                       landesseitig zu begleiten bzw. durch Kofinanzierung zu ergänzen. Für Gebiete, die nicht durch
                                       andere Maßnahmen erschlossen werden können, wurde eine Haushaltsvorsorge getroffen.

                                       Zudem besteht im Land Berlin weiterhin die Möglichkeit im Rahmen des Förderprogramms
                                       Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) eine
       Antragsformulare des GRW-
                                       Förderung für Planungs- und Beratungsleistungen zu erhalten. Diese Förderung kann für die
       Programms finden sich hier:     Durchführung von Beratungsleistungen, z.B. für die Netz- und Gebietsplanung bis hin zur
                                       Begleitung und technischen Auswertung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens in
      https://www.berlin.de/sen/wir    Betracht gezogen werden. Nach einer empfohlenen Vorabstimmung mit der Senatsverwaltung
              tschaft/gruenden-und-    für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Referat IV D Regionale Strukturpolitik, Wirtschafts-
       foerdern/investitionsfoerderu   förderung) des Landes Berlins kann diese dort beantragt werden. Im Zuge solcher
           ng/wachsen/zuschuesse/      geförderten Beratungsleistungen kann der Verwaltungsmehraufwand für das jeweilige
                                       Bezirksamt verringert werden. Die entstehenden Kosten werden innerhalb der GRW mit bis zu
                                       75 % gefördert.
                                       Auf die Fördermöglichkeiten wird nochmal umfangreich im Kapitel „Grundlagenwissen:
                                       Förderung, Recht und Regulierung“ eingegangen.

                                       Weitere Maßnahmen des Landes Berlin
                                       Seit Oktober 2018 ist das BKT erste Ansprechperson für Unternehmen, Verbände,
                                       Privatpersonen sowie alle weiteren relevanten Breitbandakteure:innen im Land. Im Auftrag
                                       des Landes wird der offene Dialog gefördert, die Agierenden miteinander vernetzt und
                                       technologische Expertise eingebracht. Dabei liegt der Fokus der Aktivitäten auf der
                                       Unterstützung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Anders als Radwege, Kanalisation oder
                                       Schwimmbäder ist die Versorgung mit Bandbreiten keine primär öffentliche Aufgabe.
                                       Der Ausbau erfolgt in Berlin eigenwirtschaftlich durch die Telekommunikationsunternehmen.
                                       Den Breitbandausbau im Land Berlin voranzutreiben heißt die TKU sinnvoll beim eigen-
                                       wirtschaftlichen Ausbau zu unterstützen. In dem Prozess spielen Genehmigungen,
                                       bedarfsgerechter Ausbau und weitere Herausforderungen eine zentrale Rolle, bei denen das
                                       BKT Berlin eine Hilfestellung bietet, eine wichtige fachliche und koordinierende Rolle einnimmt
                                       und das Land beim Breitbandausbau tatkräftig unterstützt.

                                                                                                                                    10
AKTIVITÄTEN DES LANDES BERLIN

Lückenschluss durch das Berliner Breitband Portal
Aufgrund bestehender Versorgungslücken sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden:innen
ist die Idee für eine zentrale Breitbandplattform gereift, auf der Angebot und Nachfrage
zusammengerbacht werden. Damit will das Land die Bedarfe der Bürger:innen und
Unternehmen mit den Aktivitäten im Breitbandausbau der TKU zusammenbringen. Die
Netzbetreibenden sind auf (gebündelte) Bedarfsmeldungen angewiesen und können
entsprechend der identifizierten Meldungen ihren Ausbau bedarfsgerecht und effizient
gestalten.

Das BKT Berlin hat gemeinsam mit einer Vielzahl an Stakeholdern das Konzept zur
Bedarfsplattform entwickelt und in einer Leistungsbeschreibung verschriftlich. Auf dieser
Grundlage begann im Sommer 2019 die technische Realisierung durch die Berliner Firma
geoSYS. Flankiert wurde die Entwicklung durch Feedbackrunden mit Verbänden, den
Kammern, Berliner Unternehmen, TKU und Bezirken.

Am 27.11.2019 startete das Berliner Breitband Portal im Rahmen des
1. Gigabitmarktplatzes der IHK Berlin in Treptow-Köpenick. Konkret sind folgende Funktionen
über das Portal derzeit verfügbar:

— Übersicht über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten zum Thema Breitband
— Vorstellung der Gigabit-Strategie und Strategie-Monitoring
— Bedarfsmeldung für private und geschäftliche Nutzer:innen im Land
— Darstellung der Bedarfe auf Ortsteilebenen und lebensweltlich-orientierten Räumen
  (LOR-Planungsebene)
— Informationen über TK-Anbieter, Produkte, Breitbandversorgung und weiterführende
  Informationen zum Thema Breitband

Mit dem Berliner Breitband Portal wurde zudem eine zentrale Informationsstelle und
Internetseite für die Aktivtäten des Landes und des BKT geschaffen. Das Berliner Breitband
Portal wird als dynamisches Tool verstanden. Das Land wird das Portal mit weiteren
Information zum Beispiel zur Stadt-, Wohnungsbau– und Gewerbeentwicklung anreichern, um
Synergien zu heben und den eigenwirtschaftlichen Ausbau effizienter zu gestalten. Auch ist
geplant die Breitbandbedarfe mit bestehenden und geplanten Infrastrukturen zu spiegeln, um
mehr Transparenz im Ausbau herzustellen.

Landesweiter Dialog mit den TK-Unternehmen
Übergeordnetes Ziel der Arbeit des BKT ist der Austausch mit den eigenwirtschaftlich
ausbauenden Unternehmen im Land und die Vernetzung von Breitbandagierenden. Dazu hat
das BKT Berlin einen Dialog mit allen im Land tätigen Netzbetreibenden zu Ausbaustrategien
und Ausbauhemnissen ins Leben gerufen und steht im regelmäßigen Austausch mit den
Marktkräften.

Mit dem Dialogformat und Workshops werden u.a. folgende Hebel zur Beschleunigung des
Ausbaus thematisiert:

— Schaffung von Synergien beim Breitbandausbau durch Kooperation, Mitverlegung und
  Mitnutzung der Infrastrukturen
— Unterstützung der Wohnungswirtschaft beim Breitbandausbau insbesondere der Inhouse-
  Verkabelung (FTTH-Versorgung)
— Beschleunigung, Koordination und Vereinheitlichung von Genehmigungsprozessen im
  Land und zwischen den Bezirken
— Das BKT Berlin ist auf Fachveranstaltungen bei Arbeitskreisen vertreten, um für den
  Breitbandausbau zu sensibilisieren

                                                                                            11
AKTIVITÄTEN DES LANDES BERLIN

                                  Zielgruppenspezifisches Coaching
                                  Das BKT Berlin erarbeitet zielgruppenspezifische Informationen und stellt sie relevanten
                                  Agierenden bereit. So hat das BKT einen Flyer für Immobilieneigentümer:innen erarbeitet, um
                                  auf den Mehrwert von Glasfaseranschlüssen hinzuweisen. Gemeinsam mit der Breitband-
                                  initiative Neukölln wurden Informationsveranstaltungen für Unternehmen in Gewerbegebieten
                                  durchgeführt und zu Technologien, Preisen und Anschlussoptionen berichtet. Ziel ist es
                                  Informationen so aufzubereiten und nachzuhalten, dass die Aktiven eigenständig Maßnahmen
                                  zur Verbesserung der Breitbandversorgung in ihrem Bereich unternehmen können. Dabei legt
                                  das Land den Fokus auf den Glasfaserausbau und wird verstärkt für Gigabit-Anschlüsse
                                  werben. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Optimierung der Antrags– und Genehmigungs-
                                  verfahren sein, gemeinsam mit den Bezirken, den ausbauenden Unternehmen und weiteren
                                  Handelnden im Land

                                  Unterstützung als Kontakt– und Kompetenzstelle
                                  Aus vielen Gesprächen ist deutlich geworden: Es herrscht Handlungsbedarf, um relevante
                                  Informationen zum Thema Breitband aufzubereiten und an relevante Personen zu adressieren.
                                  Zudem ist es notwendig die Agierenden zusammenzubringen, um Synergien zu erzeugen.

            Information– und      Das BKT Berlin hat daher eine Kontaktstelle aufgebaut, die per E-Mail, Telefon und über die
Kontaktmöglichkeiten zum BKT      Webseiten
                       Berlin:    — https://projektzukunft.berlin.de/news/news-detail/breitband-kompetenz-team-berlin/
                                  und
    Telefon: 030 756874-333
                                  — http://www.breitband.berlin.de/
  E-Mail: breitband@berlin.de

                                  zu erreichen ist.
     Berliner-Breitband-Portal:
        https://bbp-berlin.de/

                                                                                                                              12
GRUNDLAGENWISSEN: DIGITALE INFRASTRUKTUREN

Grundlagenwissen:
Digitale Infrastrukturen
Ob Industrie 4.0, Telemedizin, digitale Klassenzimmer, vernetztes Fahren oder Virtual Reality
– das Spektrum der digitalen Anwendungsszenarien in unserer Gesellschaft wächst
kontinuierlich. Die künftige Gigabit-Gesellschaft zeichnet sich durch vielfältige und komplexe
digitale Anwendungsszenarien aus, die unterschiedliche Anforderungen an die digitalen
Infrastrukturen stellen. Um ihnen gerecht zu werden, bedarf es leistungsfähiger Netz-
technologien, die flächendeckend verfügbar und in der Lage sind, diesen heterogenen
funktionalen Anforderungen gerecht zu werden.

Die verfügbaren Zugangstechnologien sind nur in unterschiedlichem Maße als Basis-
Infrastrukturen der Gigabit-Gesellschaft geeignet. So divergieren die Technologien unter
anderem hinsichtlich der realisierbaren Bandbreiten (Skalierbarkeit) und Reichweiten bei der
Übertragung. Auch ihre Entwicklungspotenziale sind unterschiedlich. Während einige
Technologien ihre Leistungsgrenzen in naher Zukunft erreichen, bieten andere auf lange Sicht
verlässliche Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Aufgrund dessen eignen sich die
verschiedenen Netztechnologien zum Teil nur bedingt als Gigabitinfrastruktur. Im Folgenden
werden die existierenden Technologien vorgestellt und hinsichtlich ihrer Gigabitfähigkeit
verglichen und bewertet.

Überblick über digitale Infrastrukturen
Generell wird zwischen Festnetz- und Funktechnologien, kabelgebunden und drahtlos,
unterschieden:
— Festnetz: Glasfaser- und Kupfertechnologien, die mit Kabeln unter der Erde verlegt
   werden.
— Funk: Drahtlose Technologien wie Mobilfunk, WLAN und Satellit übertragen Daten über
   Funktechnik.

Abbildung 3: Darstellung der Breitbandanschlussmöglichkeiten

                                                                                                     13
GRUNDLAGENWISSEN: DIGITALE INFRASTRUKTUREN

Festnetz
Kabelgebundene Technologien werden üblicherweise nach der Art des Netzabschlusses
differenziert. Bis zu einem Kabelverzweiger (KVz), den grauen Kästen innerhalb des Ortes,
liegt für gewöhnlich bereits Glasfaser. Von dort führen dann z.B. Kupferleitungen bis ins Haus
oder die Betriebsstätte. In diesem Fall spricht man von FTTC (Fiber to the Curb).

FTTC ist heute die üblichste Breitbandtechnologie in Deutschland. Auf Basis von FTTC stehen
dem Endnutzenden Bandbreite zwischen 16 und 50 Mbit/s zur Verfügung. So dauert das
Herunterladen eines 7GB großen HD-Films 20 Minuten bis zur einer Stunde – je nach Höhe
der Bandbreite.

Mit dem sogenannten Supervectoring, bei dem eine höhere Frequenz genutzt wird, lässt sich
die Leistung von FTTC verbessern und damit mehr Datenmengen übertragen. Wird diese
Technik angewendet, sind Bandbreiten von ca. 250 Mbit/s bei der Kundschaft möglich. Diese
Bandbreite steht allerdings nur in einem Umkreis von 100 Meter um den jeweiligen KVz zur
Verfügung.

Alternativ können vom Kabelverzweiger Fernsehkabel in die Gebäude oder Betriebsstätten
führen. Mittlerweile wurden diese Fernsehkabelnetze, die ursprünglich aus Koaxialkabeln
bestanden, aufgerüstet und erlauben neben dem Empfangen von Fernsehprogrammen auch
Zugriff auf das Internet. Die bestehenden Fernsehkabel werden mit Glasfaser kombiniert (s.
Abb.), auch HFC-Netze genannt (Hybrid Fiber Coax). Mit einem Anschluss über Fernsehkabel
stehen dem Endnutzenden beim Einsatz der modernsten Übertragungstechniken derzeit
Bandbreiten von 1 Gbit/s im Download zur Verfügung.

Die höchsten Übertragungsarten bringen langfristig reine
Glasfaseranschlüsse:
— FTTB (fibre to the building) heißt, dass der Glasfaseranschluss bis ins Haus erfolgt, z.B. bis
  in den Keller. Innerhalb des Hauses kommen dann die vorhandenen Kupferleitungen zum
  Einsatz, um den Router in der Wohnung anzubinden. Hierüber lassen sich Geschwindig-
  keiten von mind. 1 Gbit/s im Down- und Upload erreichen. Ein digitales Foto (4 MB) kann
  in nur 32 Millisekunden und ein Full HD-Film mit 7 GB in 56 Sekunden heruntergeladen
  werden.

 Abbildung 4 Darstellung der Festnetztechnologien

                                                                                             14
GRUNDLAGENWISSEN: DIGITALE INFRASTRUKTUREN

— FTTH (fibre to the home) definiert einen Glasfaseranschluss bis zur Anschlussdose in der
  Wohnung oder dem Büro. Diese Variante bietet eine Bandbreite von mehreren Gbit/s im
  Down- und Upload.

Damit Sie einordnen können, welche Bandbreiten Sie benötigen, können Sie eine Abfrage
beim Bandbreitenrechner der atene KOM durchführen (geeignet für Unternehmen).

Geschwindigkeiten im Download nach möglichen Bandbreiten:

Abbildung 5 Darstellung der Geschwindigkeiten nach Bandbreiten

Mobilfunk
Auch über drahtlose Technologien können Daten übertragen werden. Der Mobilfunkstandard
4G/LTE ist in Berlin flächendeckend vorhanden. 4G/LTE ist seit 2010 ein Mobilfunkstandard,
der auch weiter ausgebaut wird und mit einer Spitzendatenrate von 150 Mbit/s und einer
geringen Verzögerung in der Übertragung von 10 Millisekunden (Zeit, die Daten vom Sender
zum Empfänger brauchen) ein schnelles Surfen ermöglicht. Mit der 2015 eingeführten
Ausbaustufe LTE+ (4,5G) sind noch höhere Datenraten von bis zu 1 Gbit/s (1.000 Mbit/s)
erreichbar. Das Herunterladen des HD-Films dauert mit LTE 9 Minuten.

Seit 2020 befindet sich der Mobilfunkstandard 5G im Rollout. Damit können Bandbreiten bis
10 Gbit/s erreicht werden. Zudem sind Datenübertragungen in Echtzeit und eine
Unterstützung höherer Nutzerzahlen möglich.

Ist Ihre Versorgung unbefriedigend, können sogenannte Hybrid-Lösungen helfen. Hybrid-
Router unterstützen bei Spitzenbelastungen z.B. bei Videostreaming. Mehrere TKU bieten
mittlerweile Hybrid-Lösungen an.

Tarife
Telekommunikationsfirmen bieten gewerblichen Betrieben eine Vielzahl an Tarifen, die
speziell auf ihre Anforderungen zugeschnitten sind.

Insgesamt bieten FTTB/H-Anschlüsse für Gewerbe eine garantierte Leistung und einen
besseren Service, verglichen mit regulären Tarifen für die Privatkundschaft. Entscheidend ist
ein Blick in die Tarifbedingungen und -vereinbarungen.

  Asymmetrische Produkte:
                                                                 Upload 200 bis 500 Mbit/s
  Preisspanne von monatlich:
                                                                 Download bis zu 1 Gbit/s
  200 € bis 500 €
  Symmetrische Produkte:
                                                                 Upload bis zu 600 Mbit/s
  Preisspanne von monatlich:
                                                                 Download bis zu 600 Mbit/s
  550 € bis 1.100 €
  Symmetrische Gigabit-Produkte:
                                                                 Upload: bis zu 1 Gbit/s
  Preisspanne von monatlich:
                                                                 Download: bis zu 1 Gbit/s             15
  850 € bis 1.500 €
GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG

Grundlagenwissen:
Förderung, Recht und Regulierung

Der Ausbau von kabelgebundenen Breitbandnetzen für Haus- und Gewerbeanschlüsse,
Backbone-Netze und die Ertüchtigung bereits bestehender Netzstrukturen erfolgt
grundsätzlich über den Ausbau von Telekommunikationsunternehmen oder kommunalen
Zweckverbänden.

Ein geförderter Ausbau kommt in Gebieten in Betracht, in denen sich der privatwirtschaftliche
Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird. Sofern für die nächsten drei
Jahre kein eigenwirtschaftlicher Netzausbau geplant ist, können Fördergelder beantragt
werden.

In den EU Mitgliedstaaten gelten feste gesetzliche Vorgaben für Beihilfen und Förder-
möglichkeiten auf EU-, Bundes und Landesebene. Vor der Planung und Ausführung von
Breitbandausbauprojekten gilt es deshalb, den Rechts- und Regulierungsrahmen zu prüfen,
um die passenden Finanzierungs- und Fördermaßnahmen zu identifizieren.

Im folgenden Kapitel werden
— Rechtsgrundlagen und
— Förderprogramme für die einzelnen Vorhaben vorgestellt
— sowie die für einen Förderantrag notwendigen Informationen zusammengefasst.

                                                                                          16
GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG

Überblick über die Rechtsgrundlagen

 Europarechtliche Vorgaben
 — Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
 — Verordnung zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit
    dem Binnenmarkt in Zusammenhang mit Artikel 107 und 108 des Vertrages über die
    Arbeitsweise der EU (vom 17. Juni 2014)
 — Mitteilung der Europäischen Kommission „Leitlinien der EU für die Anwendung der
    Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
    Breitbandausbau (2013/C25/01)“
 — Mitteilung der europäischen Kommission „Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen
    digitalen Binnenmarkt – Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft“ (COM (2016)
    587, und begleitend die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 14.9.2016
    (SWD (2016) 300).
 — Mitteilung der Kommission vom 19.2.2020: §Gestaltung der digitalen Zukunft“ Europas,
    COM (2020)67 final.

 Bundesrepublik
 — Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des
    flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (vom 13.11.2020)
 — Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
    Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
    (BMVI-RL Version vom 26.04.2021)
 — Gesetz über die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
    Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gesetz-GRWG) und Koordinierungsrahmen der
    Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
    (vom 01.03.2021)

 Land Berlin
 — Allgemeine haushaltsrechtliche Vorgaben
 — Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

                                                                                     17
GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG

Überblick über die Fördermöglichkeiten
Die verfügbaren Förderprogramme können im Wesentlichen für die folgenden Maßnahmen
genutzt werden:

—   Inanspruchnahme von technischen, wirtschaftlichen oder juristischen Beratungsleistungen
—   Erstellung von Markterkundungsverfahren und Machbarkeitsstudien
—   Ausbaumaßnahmen zur Modernisierung oder Neubau eines lokalen Breitbandnetzes
—   Verlegung von Leerrohren, wenn diese zum Breitbandausbau genutzt werden können

Die einzelnen Beihilfegegenstände sind kombinierbar.

Zuwendungsempfänger ist die jeweils für das Projektgebiet verantwortliche
Gebietskörperschaft, in diesem Fall der Stadtstaat Berlin und der jeweilige Bezirk.
Begünstigte sind im Sinne der EU-Beihilfenrechts die Betreiber von Breitbandnetzen oder
Anbieter von Breitbandinfrastrukturen, die nicht selbst das entstehende Netz betreiben.

Die Förderung von Breitbandnetzen erfolgt üblicherweise aus einer Kombination von Bundes-,
Landes- oder auch EU-Mitteln. Für den Stadtstaat Berlin bzw. kommunale Unternehmen
können u.a. GRW-Mittel genutzt werden.

Folgende Investitionskosten sind beispielsweise beihilfefähige Kosten:

— Ausbau passiver Breitbandinfrastrukturen (Tiefbauleistungen, Schächte, Verzweiger,
  Abschlusseinrichtungen und Leerrohre, die für den Breitbandausbau genutzt werden
  können)
— Baumaßnahmen im Breitbandbereich
— Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung
— zum Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access -
  NGA)

Hinweis:
Welche Fördermittel für ein Ausbauprojekt in Anspruch genommen werden können,
entscheidet sich auf Basis einer umfassenden Analyse:
— Aktuelle und absehbare, zukünftige Versorgung
— Vorhandene Infrastrukturen
— Bedarf von Unternehmen und Privathaushalten
— Ausbaupläne der Netzbetreibenden
— Strategisches Netzplanungskonzept

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GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG

Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene
Beihilferechtliche Vorgaben der Europäischen Union

Staatliche Beihilfen, die einem Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gewähren, sind
gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV grundsätzlich unzulässig, weil diese den Wettbewerb
verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Binnenmarkt beeinträchtigen.
Dennoch existieren Rechtsinstrumente, die einen zeitlich begrenzten Einsatz von Beihilfen
ermöglichen, um bestimmte ökonomische und politische Ziele zu erreichen. Eine öffentliche
Förderung kann in bestimmten Fällen für die Bereitstellung von Breitbandnetzen gewährt
werden, da es sich hierbei um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
i.S.d. Art. 106 Abs. 2 AEUV handelt.

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Ein ebenso wichtiges Instrument ist die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom
17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AGVO). Darin ist die sog. allgemeine Gruppenfreistellung von
staatlicher Beihilfetätigkeit unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen geregelt.
Grundsätzlich müssen staatliche Zuwendungen bei der Kommission angemeldet werden.
Durch die AGVO werden bestimmte Arten von Beihilfen ohne weiteres Genehmigungs-
verfahren und Anmeldung erlaubt, wenn die dort definierten Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Bereich der Breitbandförderung legt Art. 52 der AGVO für die staatliche Beihilfetätigkeit in
weißen Flecken als Voraussetzungen u.a. die Technologieneutralität, den fairen und
diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene sowie die förderfähigen Kosten fest.

EU-Breitbandleitlinien

Das wichtigste Instrument zur Regelung des beihilferechtlichen Umgangs mit dem Breitband-
ausbau sind die „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche
Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01)“. In den
sogenannten EU-Breitbandleitlinien werden unter anderem die förderfähigen Gebiete
(„weiße, graue und schwarze Flecken“) definiert, welche Maßgaben bei Open Access zu
beachten sind und wie die Beihilfemechanismen funktionieren.

In den EU-Breitbandleitlinien ist ausdrücklich erwähnt, dass staatliche Beihilfen nur dort
erfolgen, wo kein Ausbau durch Investoren:innen geplant ist, um den Markteilnehmenden nicht
den Anreiz zu nehmen.

Gemäß dem Förderrahmen ist ein offener Zugang auf der Vorleistungsebene (aktive und
passive Infrastruktur) durch die Netzbetreibendenr zu gewährleisten, um Wettbewerbs-
verzerrungen zu verhindern.

Voraussetzung für den Einsatz von Beihilfen ist das Vorliegen eines Anreizeffektes, die
Transparenz der Beihilfe sowie Monitoring und Veröffentlichung des Vorhabens. Die
Notifizierungsschwelle liegt bei 70 Mio. Euro Gesamtkosten aufwärts pro Vorhaben. Für
Beihilfen über zehn Mio. Euro ist ein Überwachungs- und Rückforderungsmechanismus
einzurichten. Der Zugang auf Vorleistungsebene muss für mindestens sieben Jahre bestehen
und die Vorleistungspreise müssen sich auf Preisfestsetzungsgrundsätze der nationalen
Regulierungsbehörde und auf Benchmarks stützen.

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GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG

Fördermöglichkeiten auf Bundesebene
NGA-Rahmenregelung des Bundes (NGA-RR)

Die Rahmenreglung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer
flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung ist die maßgebliche
nationale beihilferechtliche Verfahrensregelung zum Umgang mit dem geförderten Ausbau
von NGA-Breitbandnetzen. Die NGA-RR regelt u.a. welche Trägermodelle konkret förderfähig
sind.

Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und hochleistungsfähigen
Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten. Die am 13. November 2020 in Kraft
getretene Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächen-
deckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ schafft einen Handlungsrahmen
für den Aufbau und die Förderung einer leistungsfähigen Gigabitinfrastruktur bis 2025 und
löst damit die bisher geltende NGA-Rahmenregelung zur Förderung weißer Flecken ab.

Mit Hilfe der neuen NGA-RR soll das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus mit Gigabitnetzen
in Deutschland bis 2025 erreicht werden. Die NGA-RR besitzt Geltung bis zum Jahr 2025,
sodass auf ihrer Grundlage prinzipiell Breitbandprojekte gefördert werden können, ohne ein
Einzelnotifizierungsverfahren durchlaufen zu müssen.

 Weiße Flecken                Graue Flecken                Schwarze Flecken

 Staatliche Beihilfe          eingehendere Prüfung         kein staatliches Handeln
 möglich                      erforderlich                 erforderlich
 Gebiete, die eine            Gebiete, in denen in den     Gebiete, in denen
 Versorgung unter 30          kommenden drei Jahren        mindestens zwei NGA-
 Mbit/s aufweisen und in      lediglich ein NGA-Netz       Netze unterschiedlicher
 den kommenden drei           verfügbar sein oder          Betreiber existieren oder in
 Jahren nicht                 ausgebaut werden wird        den kommenden drei
 eigenwirtschaftlich          und kein anderer Betreiber   Jahren ausgebaut werden.
 ausgebaut werden.            den Ausbau eines weiteren
                              NGA-Netzes in diesem
                              Zeitraum plant.

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GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG

                                    Wichtige Bedingungen der NGA-Rahmenregelung im Überblick

                                    Folgende Voraussetzungen gelten für eine Förderung:

                                    — In dem jeweiligen Gebiet ist kein Netz vorhanden, das Haushalten eine Datenrate von
                                      mindestens 100 Mbit/s im Download zuverlässig zur Verfügung stellen kann
                                      (Aufgreifschwelle Haushalte).
 Auskünfte über weiterführende      — Ab dem 01.01.2023 sind Ausbaumaßnahmen in Gebieten förderfähig, in denen das
   Informationen erteilt der für      vorhandene Netz eine Datenrate von weniger als 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur
Berlin zuständige Projektträger       Verfügung stellt.
               des Bundes PwC       — Sozioökonomische Schwerpunkte im Sinne der Gigabit-Mitteilung können erschlossen
                                      werden, wenn das vorhandene NGA-Netz eine Datenrate von weniger als 200 Mbit/s
           Link: https://gigabit-     symmetrisch zuverlässig zur Verfügung stehen.
             projekttraeger.de/
                                    — Die Förderfähigkeit wurde über ein Markterkundungsverfahren ermittelt: In 3 Jahren wird
                                      keine Markterschließung mit einer Leistungsfähigkeit von mindestens 100 bzw. 200 Mbit/s
     Telefon: 030/263 650 50
 E-Mail: kontakt@gigabit-pt.de
                                      Downstream im Gebiet erwartet.

                                    Nicht förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen bereits zwei NGA-Netze
                                    (schwarzer Fleck) vorhanden sind oder in denen die vorhandene oder innerhalb der nächsten
                                    drei Jahren geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden eine Datenrate von
                                    mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.
                                    Ist die Maßnahme förderfähig, sind folgende Bedingungen an den Ausbau geknüpft:

                                    — Ein wettbewerbliches Auswahlverfahren ist durchzuführen
                                    — Erschließung erfolgt bis zum letzten Verteilpunkt vor dem Gebäude (begründete
                                      Ausnahme bis zum Haus)
                                    — Gewährung eines offenen Netzzugangs von mindestens sieben Jahren
                                    — Meldung geschaffener Infrastrukturen bei Bundesnetzagentur für den Infrastrukturatlas
                                    — Meldung neu erschlossener Gebiete sowie neu geschaffener Infrastrukturen und
                                      Ergebnisse der Markterkundung an das zentrale Onlineportal
                                      www.breitbandausschreibungen.de durch die öffentliche Hand
                                    — jährliche Meldung an den Projektträger des Bundes für die Überwachung des Bei-
                                      hilferahmens
                                    — Rückzahlung von Gewinnen aus dem Netzbetrieb an den Zuwendungsgeber bei
                                      Fördervolumen von mehr als zehn Mio. Euro, wenn das angenommene Gewinnniveau um
                                      mehr als 30 % übertroffen wird (nach fünf Jahren)

                                    Die Bewilligung in endgültiger Höhe erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der
                                    Bewilligungsbehörde auf Basis der Angebote im Rahmen der Ausschreibung des
                                    Förderprojektes durch den Zuwendungsempfänger und des darin ermittelten Marktpreises.
                                    Sollten sich weniger als drei Bietende an der Ausschreibung beteiligen, sind die vorgelegten
                                    Angebote durch die Bewilligungsbehörde oder eine unabhängige Wirtschaftsprüfung zu
                                    prüfen. Durch diese ist eine angemessene Fördersumme, die sich an der durchschnittlichen
                                    Fördersumme vergleichbarer Förderprojekte orientiert, festzusetzen.

                                                                                                                              21
GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG

                                       Bundesförderprogramm Breitbandausbau (BMVI-Richtlinie)

                                       Das Graue-Flecken Förderprogramm des Bundes stellt rund 12 Milliarden Euro für den
                                       Breitbandausbau in Deutschland bereit. Um diese Mittel für ein Netzausbauprojekt zu
                                       verwenden, hat das BMVI die Förderbedingungen über die Richtlinie „Förderung zur
       Das BMVI veröffentlichte am
       26.04.2021 die Richtlinie zur
                                       Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
        Grauen Flecken Förderung:      Deutschland“ festgelegt. Die BMVI Richtlinie basiert auf der NGA-RR und fördert einen
https://www.bmvi.de/SharedDocs/        flächendeckenden, effektiven und technologieneutralen Gigabitausbau in der
         DE/Anlage/DG/richtlinie-      Bundesrepublik. Diese Richtlinie hat eine Gültigkeit bis zum 01.01.2023. Mit der Richtlinie
        foerderung-unterstuetzung-     geht eine Erhöhung der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s einher. Förderfähig
                gigabitausbau.pdf      sind nun Adresspunkte mit einer Versorgung < 100 Mbit/s sowie sozioökonomische
                                       Schwerpunkte. Dazu zählen Schulen, Hochschulen, Forschungszentren, Krankenhäuser und
                                       Gewerbebetriebe sowie Stadien und Verkehrsknotenpunkte. Zudem sind Unternehmen mit 3
                                       bis 125 Mitarbeitern (max. 25 Mio. € Jahresumsatz oder max. 21,5 Mio. € Bilanzsumme)
                                       sowie landwirtschaftliche Betriebe förderfähig. Als nicht förderfähig gelten Gebiete mit
                                       FTTB/H- Netzen und HFC (CATV). Ausnahmen bilden Schulen, Krankenhäuser, Stadien,
                                       Bahnhöfe und Unternehmen in Gewerbegebieten mit weniger als 500 Mbit/s im Download.

                                       Der Fokus der Richtlinie liegt auf dem flächendeckenden Gigabitausbau. Der Ausbau der
                                       Netze soll daher eine Zielbandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch abdecken.

                                       Die Förderquote beträgt bis zu 50 %, in Ausnahmefällen auch 60 bis 70 %. Die übrigen Mittel
                                       müssen als Eigenanteil der Kommune oder über Landesfördermittel finanziert werden.
                                       Zusätzlich ist eine Beratungsleistungsförderung von 200.000 € pro Landkreis und 50.000 €
   Weiterführende Informationen        pro Kommune möglich.
    zum Bundesförderprogramm
                 finden Sie hier:
                                       Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im Graue-Flecken-
                                       Förderprogramm von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden, anderen
   https://gigabitbuero.de/thema
                     /foerderung/
                                       kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher
                                       Trägerschaft gestellt werden.

                                       Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch zwei Projektträger. Weitere
                                       Informationen finden Sie auf den Homepages der Projektträger atene KOM und PwC GmbH
                                       sowie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

                                                                                                                                 22
GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG

Bundesförderprogramm Breitband (BFB)

 Rechtsgrundlage           NGA-Rahmenregelung
                           Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
                           Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
 Laufzeit                  Rahmenregelung bis 31.12.2024, Richtlinie mit Gültigkeit bis
                           31.12.2022

 Zielgruppe                Kommunen und sozoökonomische Landkreise, Zweckverbände und
                           kommunalwirtschaftliche privatrechtsförmige Gesellschaften –
                           Schließung grauer NGA-Flecken flächendeckend (Privathaushalte)
                           sowie Anbindung von sozioökonomischen Schwerpunkten
 Zielversorgung            Gebiete in denen Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s
                           symmetrisch ermöglicht werden

 Vergabe                   Antrag und Mittelvergabe erfolgen beim Bund über den
                           Projektträger des BMVI
                           Eine Antragstellung kann nur durch eine Kommune, einen
                           Landkreis, einen kommunalen Zweckverband, sonstige kommunale
                           Gebietsköperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich
                           kommunaler Trägerschaft erfolgen
 Förderfähigkeit           Graue NGA-Flecken, in denen die Breitbandgeschwindigkeit
                           derzeit und in den nächsten 3 Jahren unter 100 Mbit/s liegen.
                           (Aufgreifschwelle gilt bis Ablauf der Richtlinie)

 Fördergegenstand          Bau der Infrastruktur über Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder
                           Betreibermodell

 Fördersatz                50 % der förderfähigen Invstitionen
                           Hinweise:
                           — Pro Ausbaugebiet liegt die maximale Fördersumme des
                              Bundes bei 150 Mio. Euro
                           — Zusätzlich können pro Ausbauprojekt Beratungsleistungen
                              gefördert werden. Diese liegen je nach Projektgröße zwischen
                              50.000 und maximal 200.000 €

Anwendbarkeit für Berlin

Grundsätzlich kann für Vorhaben in Berlin eine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen über
dieses Programm seit dem 26.04.2021 beantragt werden. Der Start der Grauen-Flecken-
Förderung im Land Berlin ist derzeit noch offen

Hinweis:
Wie die Ausgestaltung einer möglichen Richtlinie im Anschluss an die bestehende bis zum
31.12.2022 gültige Graue Flecken-Richtlinie aussehen und mit welchen Auflagen sie
verbunden sein könnte, ist zum heutigen Stand unklar.

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