BASISINFORMATION BREITBAND - Leitfaden für den Gigabitausbau in Berlin - Berlin Business Location ...
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BASISINFORMATION BREITBAND HERAUSGEBER Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Referat III B (Digitalisierung, Mobilität, Gesundheitswirtschaft, Medien und Kreativwirtschaft) STAND August 2021 REDAKTION Breitband-Kompetenz-Team Berlin TÜV Rheinland Consulting GmbH Berlin / Fachbereich Network Consulting & Planning Ansprechpartner: Klemens Maget, Nancy Leuteritz, Henning Piechota, Carolina Höpfner BILDNACHWEISE Grafiken auf Seiten 9, 15 und 16 erstellt durch BKT Berlin mit Unterstützung Gestaltungsbüro Elbzeichnung Dresden Grafiken auf Seiten 7, 8, 41, 43, 44 und 55 erstellt durch TÜV Rheinland Consulting Fotos auf Deckblatt sowie Seiten 5, 13, 26, 42, 45, 50 und 56 durch Pixabay: Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. WEITERE INFORMATIONEN UND DIE DIGITALE VERSION DIESES LEITFADENS FINDEN SIE IN DER MEDIATHEK DES BERLINER BREITBAND PORTALS IM INTERNET UNTER: https://www.breitband.berlin.de/#start/ URHEBERRECHTSVERWEIS Die Basisinformation herausgegeben von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin, ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht-kommerziell 2.0. 1
BASISINFORMATION BREITBAND Inhalt Einleitung ................................................................................................................................................ 3 Breitband als Standortfaktor ............................................................................................................... 6 Aktivitäten des Landes Berlin ............................................................................................................... 7 Grundlagenwissen: Digitale Infrastrukturen ................................................................................... 13 Festnetz............................................................................................................................................. 14 Mobilfunk .......................................................................................................................................... 15 Tarife ................................................................................................................................................. 15 Grundlagenwissen: Förderung, Recht und Regulierung ............................................................... 16 Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene .............................................................................................. 19 Fördermöglichkeiten auf Bundesebene ....................................................................................... 20 Fördermöglichkeiten auf Landesebene ....................................................................................... 24 Weitere Ansprechpartner ................................................................................................................... 29 Weiterführende Links .................................................................................................................. 33 2
BASISINFORMATION BREITBAND Glossar Fiber to the home (FTTH): Internet of Things Die Glasfaserleitung liegt direkt bis in die (IoT; übersetzt: Internet der Dinge): Wohnung. ermöglicht, physische und virtuelle Objekte miteinander zu vernetzen und sie Fiber to the building (FTTB): durch Informations- und Die Glasfaserleitung liegt bis ins Kommunikationstechniken Gebäude. Anschlüsse innerhalb des zusammenarbeiten zu lassen. Gebäudes erfolgen über die vorhandene Netzstruktur. Virtual Reality / Augmented Reality: Während Virtual Reality die reale Welt Fiber to the curb (FTTC): vollständig ausblendet, damit der Die Glasfaserleitung liegt bis zum Nutzende in die virtuelle Umgebung Kabelverzweiger und von dort wird die abtauchen kann, bleibt die Realität bei vorhandene Infrastruktur genutzt. Augmented Reality weiterhin erhalten und wird lediglich um virtuelle Elemente Hybrid Fiber Coax (HFC): ergänzt. HFC-Netze werden gewöhnlich für Kabelfernsehen verwendet und sind oft mit Latenzzeit: einem digitalen Rückkanal ausgestattet. Auch unter „ping“ bekannt, ist der Bei Kabelunternehmen wird das Internet- Zeitraum, den ein kleines Datenpaket von und Telefonsignal über das HFC-Netz einem Gerät zu einem Server im Internet betrieben. und zurück zum Gerät benötigt. Koaxialkabel: Weiße Flecken: sind zweipolige Kabel mit konzentrischem Gebiete, die bis zu 30 Mbit/s versorgt sind Aufbau. „Fliegende“ Koaxialkabel ohne und in den kommenden drei Jahren nicht feste Verlegung werden häufig als eigenwirtschaftlich ausgebaut werden. Antennenkabel für Radio- oder Fernseh- empfang verwendet. Koaxialkabel sind Graue Flecken: dazu geeignet, im Frequenzbereich von Alle Anschlüsse, denen im Download einigen kHz bis zu einigen GHz weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur hochfrequente, breitbandige Signale zu Verfügung stehen. übertragen. Schwarze Flecken: Smart City: Ausreichend mit breitbandigem Internet Sammelbegriff für gesamtheitliche versorgt eingestufte Adresspunkte. Für ihre Entwicklungskonzepte, die darauf Erschließung mit Glasfaserkabeln dürfen abzielen, Städte effizienter, technologisch keine staatlichen Beihilfen gewährt fortschrittlicher, grüner und sozial werden. inklusiver zu gestalten. Next Generation Access Network Cloud-Computing: (NGA-Netz): Nutzung von IT-Infrastrukturen und - Netzwerktechnologie, welche traditionelle Dienstleistungen, die nicht vor Ort auf leitungsvermittelnde Telekommunikations- lokalen Rechnern vorgehalten, sondern netze wie Telefonnetze, Kabelfernseh- als Dienst gemietet werden und auf die netze, Mobilfunknetze usw. durch eine über ein Netzwerk zugegriffen wird. einheitliche paketvermittelnde Netzinfra- struktur und -architektur ersetzt und zu den Industrie 4.0: älteren Telekommunikationsnetzen bezeichnet die intelligente Vernetzung von kompatibel ist. Maschinen und Abläufen in der Industrie mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie. 3
BASISINFORMATION BREITBAND Aufgreifschwelle: Markterkundungsverfahren (MEV): Festgelegte Grenze, die der Anfrage zur schriftlichen Stellungnahme Förderfähigkeit von Breitbandprojekten aller TKU zum eigenwirtschaftlichen zugrunde gelegt wird. Die Aufgreif- Ausbau eines Gebietes innerhalb der schwelle wurde 2020 von 30 Mbit/s auf nächsten drei Jahre. Das MEV ist eine 100 Mbit/s angehoben, somit sind Grundlage für den geförderten Gebiete mit niedrigerer Versorgung Breitbandausbau. förderfähig. Leerrohr: Inhouse-Verkabelung: Rohr zur Installation von elektrischen umfasst die aktive wie passive Netzinfra- Leitungen oder Rohrleitungen. struktur innerhalb von Gebäuden. Open Access: Kabelverzweiger (KVz): Darunter wird der offene und passiver Schaltschrank zur diskriminierungsfreie Zugang aller Kabelverteilung der Leitungen innerhalb Marktteilnehmer auf die vorhandene eines Fernsprech-Ortsnetzes, der Infrastruktur verstanden. Hauptkabel mit Verzweigungskabeln verbindet. Backbone: Ist das Basisnetz in der Tele- Supervectoring: kommunikation, das die großen Städte Verfahren, bei dem auf bereits verlegten bzw. einzelnen Hauptverteiler mit sehr Kupfer-Doppeladern des Telefonnetzes hohen Datenübertragungsraten ein Frequenzband genutzt werden kann. untereinander verbindet. Dieses liegt oberhalb dessen für analoge Sprachtelefonie oder ISDN und kann deshalb nicht für diese konventionellen Telekommunikationsanwendungen genutzt werden. 4
EINLEITUNG Einleitung Die Bundeshauptstadt zählt zu den aufstrebenden, internationalen Zentren für innovative Unternehmensgründer. Innovation, Technik und Digitalisierung sind Schlagworte der heutigen Zeit, die sich gegenseitig bedingen. Ökonomisches Wachstum sowie gesellschaftliche Teilhabe in einer digitalen Gesellschaft setzen leistungsfähige Breitbandinfra- strukturen voraus. Für den Standort Berlin ergeben sich daher gesteigerte Anforderungen an die öffentlichen Telekommunikationsnetze und machen leistungsfähige, bedarfsgerechte Netze zu einem entscheidenden Standortfaktor für das Land Berlin. Zwar sind die Berliner Haushalte und Unternehmensstandorte in Hinblick auf die kurzfristigen Bedarfe über den Technologiemix aus FTTB/H, FTTC und HFC mit Bandbreiten um die 100 Mbit/s zurzeit in der Gesamtschau gut versorgt. Insbesondere die Berliner Randbezirke, aber auch einige Technologie- und Gewerbezentren in Berlin, weisen jedoch eine verbesserungsbedürftige Breitbandversorgungssituation auf. Ein Mangel an schnellen Breitbandanschlüssen ist ein Hindernis bei der Ansiedlung von Industrie- und Wirtschaftsunternehmen. Mittel- bis langfristig hat Berlin zudem Entwicklungsbedarf bei Glasfasernetzen bzw. -anschlüssen, um zu einer flächendeckenden, zukunftssicheren und nachhaltigen Versorgung zu gelangen. Dazu hat das Land Berlin mit der Gigabit-Strategie im Juni 2021 eine Zielsetzung formuliert sowie konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung skizziert. Mit dem Breitband-Kompetenz-Team Berlin (BKT Berlin) hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) eine Kompetenzstelle eingerichtet, die das Land beim Breitbandausbau unterstützt und Maßnahmen fachlich umsetzt und begleitet. Das seit Oktober 2018 bestehende BKT Berlin ist erste Ansprechperson für Unternehmen, Verbände, Privatpersonen sowie alle weiteren relevanten Breitbandakteure:innen im Land. Mit dieser Basisinformation soll allen interessierten Agierenden eine Fachinformation zum Breitbandausbau sowie Wissen zu konkreten Lösungswegen zur Verfügung gestellt werden, um in den kommenden Jahren eine merkliche Infrastrukturverbesserung zu realisieren. Neben der folgenden grundsätzlichen Erläuterung von Breitband als Standortfaktor werden die Grundlagen der digitalen Infrastruktur erklärt sowie Grundlagenwissen zu Förderungen, Recht und Regulierung gegeben. Es werden die Aktivitäten des Landes dargestellt, die für den Breitbandausbau unternommen werden und Ansprechpartner zu den verschiedenen Themenkomplexen vorgestellt. 5
BREITBAND ALS STANDORTFAKTOR Breitband als Standortfaktor Smart City, Cloud-Computing, Industrie 4.0, Live-Streaming von Fußballspielen in HD- Qualität: Die Digitalisierung verändert alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Bürger:innen, Unternehmen, Verwaltung – alle profitieren von den neuen Diensten. Für Industrie und Gewerbe bieten sich neue Möglichkeiten, Produktionsdaten zwischen vernetzten Maschinen in Echtzeit auszuwerten und dadurch Probleme im Herstellungsprozess direkt zu beheben. Neue Anforderungen entstehen durch das Internet der Dinge sowie vielfältige Anwendungen im Bereich der Medien- und Kreativwirtschaft, wie etwa mit Virtual Reality / Augmented Reality. Leistungsfähige und zukunftssichere Digital- und Telekommunikationsinfrastruktur ist unabdingbare Voraussetzung für eine Smart City. Ein solch hochleistungsfähiges Telekommunikationsnetz muss ultraschnelle, stabile Datenverbindungen mit ausreichenden Kapazitäten für den Transport großer Datenmengen sicherstellen. Diese Leistungsfähigkeit misst sich an der verfügbaren Bandbreite, also ob Datenpakete mit einer Geschwindigkeit von nur 50 Mbit/s, 100 Mbit/s oder über 1 Gbit/s im Upload und Download übermittelt werden. Dabei profitiert Berlin als Stadtstaat von einer bereits sehr guten Grundversorgung mit Bandbreiten von 100 Mbit/s. Diese lag Ende 2020 bei rund 97 % aller Haushalte.1 Grundsätzlich reicht jedoch auch eine 100 Mbit/s-Verbindung nicht aus, um die Zahl der ständig wachsenden digitalen Anwendungen und Dienstleistungen zu bewältigen. Denn nur glasfaserbasierte Gigabit-Netze, die sowohl über leitungsgebundene wie auch mobile Technologien stabile Datenverbindungen, geringe Latenzzeiten und hohe Upload- Geschwindigkeiten gewährleisten, schaffen eine nachhaltige digitale Infrastruktur. Die Verfügbarkeit von solchen „Gigabit-Anschlüssen“ ist nicht nur für die in Berlin bereits beheimateten Unternehmen relevant. Die Breitbandversorgung ist mittlerweile einer der entscheidenden Standortfaktoren, der über die Ansiedlung von Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren sowie die Gewinnung von Fachkräften entscheidet. Besonders die Start-up-Szene ist ein treibender Motor der digitalen Entwicklung. Berlin steht dabei in einem starken nationalen und internationalen Wettbewerb. 1 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Ende 2020): https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/breitband-verfuegbarkeit-ende-2020.pdf 6
AKTIVITÄTEN DES LANDES BERLIN Aktivitäten des Landes Berlin Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin (SenWEB) will den weiteren Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Berlin als Voraussetzung für eine digitale Stadt der Zukunft voranbringen. Die politische und wirtschaftliche Herausforderung besteht darin, die leistungsfähigen Netzinfrastrukturen flächendeckend und zeitnah zukunftssicher für die Gigabit-Gesellschaft auszubauen. Um dies zu erreichen, müssen alle Agierenden in den Ausbauprozess eingebunden werden: Unternehmen und Gewerbe sowie alle Nutzer:innen von digitalen Diensten; Netzbetreibende als Eigentümer:in der Infrastrukturen und Anbieter von Endkundenprodukten; Verwaltung und insbesondere die Agierenden der Wirtschaftsförderung, vor allem die Bezirksämter, insbesondere auch mit den Straßen– und Grünflächenämtern. Die Erfahrung zeigt, dass vorrangig die kommunikativen Herausforderungen und die Verfügbarkeit von technischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen über einen zügigen Netzausbau entscheiden und nicht nur die erforderlichen Investitionen. Aus diesem Grund wurde diese Basisinformation erstellt, die allen Beteiligten im Breitbandausbau als Ratgeber dienen soll, um Umsetzungsprozesse zu beschleunigen und zu vereinfachen. Die Basisinformation: — gibt Auskunft über die Aktivitäten des Land Berlins zur Stimulierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus — stellt Grundlagenwissen zur digitalen Infrastruktur bereit — erklärt Fördermöglichkeiten und regulatorische Rahmenbedingungen — nennt die relevanten Akteure:innen und Ansprechpersonen beim Breitbandausbau Die Gigabit-Strategie stellt den Rahmen bereit Mit dem Senatsbeschluss vom 15.06.2021 hat sich das Land Berlin erstmals eine umfassende Strategie für den Breitbandausbau gegeben. Sie formuliert das langfristige Ziel einer Weiterführende flächendeckenden Versorgung auf Basis von FTTB/H-Anschlüssen bis spätestens 2030 und Informationen zur Gigabit- Meilensteine auf dem Weg dahin. Strategie: — Kurzfristig – Gewerblich Nutzenden sowie sozioökonomischen Schwerpunkten steht bedarfsorientiert eine kostengünstige Glasfaser-Anbindung zur Verfügung. https://www.breitband.berlin. — Mittelfristig – Bis spätestens 2025 – verfügt Berlin über eine flächendeckende Gigabit- de/#gigabit-strategie/ Versorgung. Hierfür kommen sowohl FTTB/H- als auch HFC-Netze in Frage. — Langfristig – Bis spätestens 2030 – verfügt Berlin über eine flächendeckende Glasfaser- Versorgung auf Basis von FTTB/H. Abbildung 1 Darstellung der Meilensteine auf dem Weg zum Glasfaserziel 2030 7
AKTIVITÄTEN DES LANDES BERLIN Mit dieser Zielstellung soll die Gigabitregion Gigabit-Hauptstadt Berlin entstehen. Zudem benennt sie konkrete Handlungsfelder und damit verbundene Maßnahmen und skizziert einen Umsetzungsrahmen. Die Umsetzung der Gigabit-Strategie soll von allen erfolgskritischen Agierenden begleitet und abgestimmt werden. Dazu werden übergeordnet ein Lenkungskreis sowie fachspezifische Arbeitskreise etabliert, die mehrfach im Jahr zusammenkommen, um den Ausbau zu koordinieren und zu steuern und alle beteiligten Aktiven auf dem Weg zur Zielerreichung mitzunehmen. Abbildung 2 Darstellung des Umsetzungsrahmens der Gigabit-Strategie Neben diesen Gremien sind in der Gigabit-Strategie konkrete Handlungsfelder benannt, die den Weg zur Zielerreichung ebnen sollen. — Handlungsfeld I: Konkrete Investitionszusagen der Telekommunikationswirtschaft erreichen — Handlungsfeld II: Erleichterung des Genehmigungshandelns — Handlungsfeld III: Rahmenbedingungen optimieren — Handlungsfeld IV: Mobilfunkausbau unterstützen — Handlungsfeld V: Flankierung von Fördermaßnahmen — Handlungsfeld VI: Synergetische Nutzung von Infrastrukturen Die Gigabit-Strategie ist in enger Abstimmung und unter Beteiligung der TK-Branche, der betroffenen Senatsverwaltungen, der Senatskanzlei sowie der Berliner Wirtschaft, der IHK und Handwerkskammer Berlin sowie der Berliner Wohnungswirtschaft entstanden. Dabei fokussiert sie sich als Ergebnis auf öffentliche Telekommunikationsnetze. Somit wird eine klare Abgrenzung und Aufgabenwahrnehmung u. a. im Hinblick auf BeLa (das Berliner Landesnetz der Verwaltung), BRAIN (Berliner Wissenschaftsnetz) und die Breitbanderschließung der Schulen und Bildungseinrichtungen in Trägerschaft und Verantwortung des Landes Berlin vorgesehen. 8
AKTIVITÄTEN DES LANDES BERLIN Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat Vorrang Die Gigabit-Strategie baut auf den bisherigen Aktivitäten des Landes Berlin zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Land auf und folgt dem bisherigen Grundprinzip des eigenwirtschaftlichen, d.h. marktgetriebenen Ausbaus. Damit trägt das Land der rechtlichen Rahmengebung Rechnung, nachdem entsprechend Art. 87 f GG der Breitbandausbau grundsätzlich in Eigenregie der Netzbetreibenden erfolgt, sofern aus ihrer Sicht auch ein Kundenpotenzial existiert. Mit einer stetig wachsenden Bevölkerung sowie einer dynamischen Wirtschaft, die zu einer steigenden Nachfrage nach Bandbreiten führt und einem starken Wettbewerb der Telekommunikations-Netzbetreibenden im Landesgebiet, ist dieser Weg nachvollziehbar. Aktuell ist, auch als Ergebnis der Maßnahmen und Bemühungen zum Breitbandausbau seit Ende 2016, nunmehr eine gesteigerte Dynamik beim FTTH/ FTTB - Ausbau in Berlin zu beobachten. Darauf deuten Erkenntnisse aus Branchen- Gesprächen sowie aktuelle Meldungen in Presse und Medien mit entsprechenden Ankündigungen u. a. der Deutschen Telekom, 1&1 Versatel, DNS:NET sowie von Vattenfall/Eurofiber hin. Um den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu stimulieren, setzen das BKT Berlin gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Maßnahmen um, die im Rahmen der Gigabit-Strategie bereits angestoßen wurden oder in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Wann ist ein Eingreifen in den Breitbandausbau gerechtfertigt Gleichwohl kann ein geförderter Ausbau den eigenwirtschaftlichen Ausbau flankieren. Ein Eingreifen wird aber erst relevant, wenn eine Unterversorgung bestimmter Gewerbe- oder Wohngebiete festgestellt wird oder noch keine Infrastrukturen bei Neubauprojekten oder neu zu erschließenden Gewerbe- und Technologieparks verlegt wurden. Häufig verweisen erst Rückmeldungen von Unternehmen und anderen Nutzergruppen von Breitbandanschlüssen auf eine schwierige Netzanbindung. Nicht immer ist dann ein aktives Eingreifen notwendig. Eine unzureichende Breitbandverbindung kann zum einen auf technische Probleme und fehlende Infrastrukturen zurückgeführt werden. Zum anderen kann dies aber auch Resultat eines falsch gebuchten Endkundenproduktes sein. Teilweise werden nicht die Geschäftskundentarife genutzt, sondern die günstigeren Tarife für Privathaushalte, obwohl diese den gewerblichen Bedarf nicht abdecken können. Die Preissensibilität der Endkunden:innen spielt eine große Rolle bei der Wahl des Produktes. In diesen Fällen kann auch die öffentliche Hand keine Verbesserung erreichen. Erst bei tatsächlichen Lücken in der Infrastruktur können ein Eingreifen der öffentlichen Hand und Unterstützungsmaßnahmen zum Breitbandausbau - unter Berücksichtigung der Bestimmungen des EU-Regimes für wirtschaftliche Beihilfen - in Betracht gezogen werden. 9
AKTIVITÄTEN DES LANDES BERLIN Flankierende Förderinstrumente Im Land Berlin hat bislang das Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Weißen-Flecken-Förderung keine Anwendung gefunden, mit Ausnahme der geplanten Errichtung und des Betriebs eines glasfaserbasierten NGA-Breitbandnetzes im CleanTech Businesspark Berlin-Marzahn durch das ausgewählte Telekommunikations-Unternehmen (TKU) DNS:NET Internet Service GmbH als Einzelvorhaben. Die Gigabit-Strategie sieht zukünftig im Handlungsfeld V zwei mögliche Förderinstrumente vor. Erstens sollen gewerbliche Einzelanschlüsse, die aufgrund ihrer geographischen Weitere Informationen zur Grauen- ungünstigen und damit schwer erschließbaren Lage besonders hohe Anschlusskosten Flecken-Förderung des Bundes erfordern, im Rahmen einer Einzelfallförderung vom Land Berlin bezuschusst werden. https://www.bmvi.de/ Zweitens ist am 26.04.2021 die Rahmenrichtlinie zur Grauen-Flecken-Förderung des Bundes SharedDocs/DE/Artikel/DG/ in Kraft getreten. Mit der neuen Bundesförderung Breitband verändert sich die so genannte relaunch-des- Aufgreifschwelle. Künftig kann eine Förderung für solche Gebiete innerhalb einer Kommune breitbandfoerderprogramms.html beantragt werden, wenn den Teilnehmenden weniger als 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Bislang lag die Aufgreifschwelle bei 30 Mbit/s im Download. Diese Richtlinie gilt bis zum 31.12.2022. Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, plant das Land Berlin das Bundes-Förderprogramm für sogenannte Graue Flecken landesseitig zu begleiten bzw. durch Kofinanzierung zu ergänzen. Für Gebiete, die nicht durch andere Maßnahmen erschlossen werden können, wurde eine Haushaltsvorsorge getroffen. Zudem besteht im Land Berlin weiterhin die Möglichkeit im Rahmen des Förderprogramms Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) eine Antragsformulare des GRW- Förderung für Planungs- und Beratungsleistungen zu erhalten. Diese Förderung kann für die Programms finden sich hier: Durchführung von Beratungsleistungen, z.B. für die Netz- und Gebietsplanung bis hin zur Begleitung und technischen Auswertung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens in https://www.berlin.de/sen/wir Betracht gezogen werden. Nach einer empfohlenen Vorabstimmung mit der Senatsverwaltung tschaft/gruenden-und- für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Referat IV D Regionale Strukturpolitik, Wirtschafts- foerdern/investitionsfoerderu förderung) des Landes Berlins kann diese dort beantragt werden. Im Zuge solcher ng/wachsen/zuschuesse/ geförderten Beratungsleistungen kann der Verwaltungsmehraufwand für das jeweilige Bezirksamt verringert werden. Die entstehenden Kosten werden innerhalb der GRW mit bis zu 75 % gefördert. Auf die Fördermöglichkeiten wird nochmal umfangreich im Kapitel „Grundlagenwissen: Förderung, Recht und Regulierung“ eingegangen. Weitere Maßnahmen des Landes Berlin Seit Oktober 2018 ist das BKT erste Ansprechperson für Unternehmen, Verbände, Privatpersonen sowie alle weiteren relevanten Breitbandakteure:innen im Land. Im Auftrag des Landes wird der offene Dialog gefördert, die Agierenden miteinander vernetzt und technologische Expertise eingebracht. Dabei liegt der Fokus der Aktivitäten auf der Unterstützung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Anders als Radwege, Kanalisation oder Schwimmbäder ist die Versorgung mit Bandbreiten keine primär öffentliche Aufgabe. Der Ausbau erfolgt in Berlin eigenwirtschaftlich durch die Telekommunikationsunternehmen. Den Breitbandausbau im Land Berlin voranzutreiben heißt die TKU sinnvoll beim eigen- wirtschaftlichen Ausbau zu unterstützen. In dem Prozess spielen Genehmigungen, bedarfsgerechter Ausbau und weitere Herausforderungen eine zentrale Rolle, bei denen das BKT Berlin eine Hilfestellung bietet, eine wichtige fachliche und koordinierende Rolle einnimmt und das Land beim Breitbandausbau tatkräftig unterstützt. 10
AKTIVITÄTEN DES LANDES BERLIN Lückenschluss durch das Berliner Breitband Portal Aufgrund bestehender Versorgungslücken sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden:innen ist die Idee für eine zentrale Breitbandplattform gereift, auf der Angebot und Nachfrage zusammengerbacht werden. Damit will das Land die Bedarfe der Bürger:innen und Unternehmen mit den Aktivitäten im Breitbandausbau der TKU zusammenbringen. Die Netzbetreibenden sind auf (gebündelte) Bedarfsmeldungen angewiesen und können entsprechend der identifizierten Meldungen ihren Ausbau bedarfsgerecht und effizient gestalten. Das BKT Berlin hat gemeinsam mit einer Vielzahl an Stakeholdern das Konzept zur Bedarfsplattform entwickelt und in einer Leistungsbeschreibung verschriftlich. Auf dieser Grundlage begann im Sommer 2019 die technische Realisierung durch die Berliner Firma geoSYS. Flankiert wurde die Entwicklung durch Feedbackrunden mit Verbänden, den Kammern, Berliner Unternehmen, TKU und Bezirken. Am 27.11.2019 startete das Berliner Breitband Portal im Rahmen des 1. Gigabitmarktplatzes der IHK Berlin in Treptow-Köpenick. Konkret sind folgende Funktionen über das Portal derzeit verfügbar: — Übersicht über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten zum Thema Breitband — Vorstellung der Gigabit-Strategie und Strategie-Monitoring — Bedarfsmeldung für private und geschäftliche Nutzer:innen im Land — Darstellung der Bedarfe auf Ortsteilebenen und lebensweltlich-orientierten Räumen (LOR-Planungsebene) — Informationen über TK-Anbieter, Produkte, Breitbandversorgung und weiterführende Informationen zum Thema Breitband Mit dem Berliner Breitband Portal wurde zudem eine zentrale Informationsstelle und Internetseite für die Aktivtäten des Landes und des BKT geschaffen. Das Berliner Breitband Portal wird als dynamisches Tool verstanden. Das Land wird das Portal mit weiteren Information zum Beispiel zur Stadt-, Wohnungsbau– und Gewerbeentwicklung anreichern, um Synergien zu heben und den eigenwirtschaftlichen Ausbau effizienter zu gestalten. Auch ist geplant die Breitbandbedarfe mit bestehenden und geplanten Infrastrukturen zu spiegeln, um mehr Transparenz im Ausbau herzustellen. Landesweiter Dialog mit den TK-Unternehmen Übergeordnetes Ziel der Arbeit des BKT ist der Austausch mit den eigenwirtschaftlich ausbauenden Unternehmen im Land und die Vernetzung von Breitbandagierenden. Dazu hat das BKT Berlin einen Dialog mit allen im Land tätigen Netzbetreibenden zu Ausbaustrategien und Ausbauhemnissen ins Leben gerufen und steht im regelmäßigen Austausch mit den Marktkräften. Mit dem Dialogformat und Workshops werden u.a. folgende Hebel zur Beschleunigung des Ausbaus thematisiert: — Schaffung von Synergien beim Breitbandausbau durch Kooperation, Mitverlegung und Mitnutzung der Infrastrukturen — Unterstützung der Wohnungswirtschaft beim Breitbandausbau insbesondere der Inhouse- Verkabelung (FTTH-Versorgung) — Beschleunigung, Koordination und Vereinheitlichung von Genehmigungsprozessen im Land und zwischen den Bezirken — Das BKT Berlin ist auf Fachveranstaltungen bei Arbeitskreisen vertreten, um für den Breitbandausbau zu sensibilisieren 11
AKTIVITÄTEN DES LANDES BERLIN Zielgruppenspezifisches Coaching Das BKT Berlin erarbeitet zielgruppenspezifische Informationen und stellt sie relevanten Agierenden bereit. So hat das BKT einen Flyer für Immobilieneigentümer:innen erarbeitet, um auf den Mehrwert von Glasfaseranschlüssen hinzuweisen. Gemeinsam mit der Breitband- initiative Neukölln wurden Informationsveranstaltungen für Unternehmen in Gewerbegebieten durchgeführt und zu Technologien, Preisen und Anschlussoptionen berichtet. Ziel ist es Informationen so aufzubereiten und nachzuhalten, dass die Aktiven eigenständig Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in ihrem Bereich unternehmen können. Dabei legt das Land den Fokus auf den Glasfaserausbau und wird verstärkt für Gigabit-Anschlüsse werben. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Optimierung der Antrags– und Genehmigungs- verfahren sein, gemeinsam mit den Bezirken, den ausbauenden Unternehmen und weiteren Handelnden im Land Unterstützung als Kontakt– und Kompetenzstelle Aus vielen Gesprächen ist deutlich geworden: Es herrscht Handlungsbedarf, um relevante Informationen zum Thema Breitband aufzubereiten und an relevante Personen zu adressieren. Zudem ist es notwendig die Agierenden zusammenzubringen, um Synergien zu erzeugen. Information– und Das BKT Berlin hat daher eine Kontaktstelle aufgebaut, die per E-Mail, Telefon und über die Kontaktmöglichkeiten zum BKT Webseiten Berlin: — https://projektzukunft.berlin.de/news/news-detail/breitband-kompetenz-team-berlin/ und Telefon: 030 756874-333 — http://www.breitband.berlin.de/ E-Mail: breitband@berlin.de zu erreichen ist. Berliner-Breitband-Portal: https://bbp-berlin.de/ 12
GRUNDLAGENWISSEN: DIGITALE INFRASTRUKTUREN Grundlagenwissen: Digitale Infrastrukturen Ob Industrie 4.0, Telemedizin, digitale Klassenzimmer, vernetztes Fahren oder Virtual Reality – das Spektrum der digitalen Anwendungsszenarien in unserer Gesellschaft wächst kontinuierlich. Die künftige Gigabit-Gesellschaft zeichnet sich durch vielfältige und komplexe digitale Anwendungsszenarien aus, die unterschiedliche Anforderungen an die digitalen Infrastrukturen stellen. Um ihnen gerecht zu werden, bedarf es leistungsfähiger Netz- technologien, die flächendeckend verfügbar und in der Lage sind, diesen heterogenen funktionalen Anforderungen gerecht zu werden. Die verfügbaren Zugangstechnologien sind nur in unterschiedlichem Maße als Basis- Infrastrukturen der Gigabit-Gesellschaft geeignet. So divergieren die Technologien unter anderem hinsichtlich der realisierbaren Bandbreiten (Skalierbarkeit) und Reichweiten bei der Übertragung. Auch ihre Entwicklungspotenziale sind unterschiedlich. Während einige Technologien ihre Leistungsgrenzen in naher Zukunft erreichen, bieten andere auf lange Sicht verlässliche Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Aufgrund dessen eignen sich die verschiedenen Netztechnologien zum Teil nur bedingt als Gigabitinfrastruktur. Im Folgenden werden die existierenden Technologien vorgestellt und hinsichtlich ihrer Gigabitfähigkeit verglichen und bewertet. Überblick über digitale Infrastrukturen Generell wird zwischen Festnetz- und Funktechnologien, kabelgebunden und drahtlos, unterschieden: — Festnetz: Glasfaser- und Kupfertechnologien, die mit Kabeln unter der Erde verlegt werden. — Funk: Drahtlose Technologien wie Mobilfunk, WLAN und Satellit übertragen Daten über Funktechnik. Abbildung 3: Darstellung der Breitbandanschlussmöglichkeiten 13
GRUNDLAGENWISSEN: DIGITALE INFRASTRUKTUREN Festnetz Kabelgebundene Technologien werden üblicherweise nach der Art des Netzabschlusses differenziert. Bis zu einem Kabelverzweiger (KVz), den grauen Kästen innerhalb des Ortes, liegt für gewöhnlich bereits Glasfaser. Von dort führen dann z.B. Kupferleitungen bis ins Haus oder die Betriebsstätte. In diesem Fall spricht man von FTTC (Fiber to the Curb). FTTC ist heute die üblichste Breitbandtechnologie in Deutschland. Auf Basis von FTTC stehen dem Endnutzenden Bandbreite zwischen 16 und 50 Mbit/s zur Verfügung. So dauert das Herunterladen eines 7GB großen HD-Films 20 Minuten bis zur einer Stunde – je nach Höhe der Bandbreite. Mit dem sogenannten Supervectoring, bei dem eine höhere Frequenz genutzt wird, lässt sich die Leistung von FTTC verbessern und damit mehr Datenmengen übertragen. Wird diese Technik angewendet, sind Bandbreiten von ca. 250 Mbit/s bei der Kundschaft möglich. Diese Bandbreite steht allerdings nur in einem Umkreis von 100 Meter um den jeweiligen KVz zur Verfügung. Alternativ können vom Kabelverzweiger Fernsehkabel in die Gebäude oder Betriebsstätten führen. Mittlerweile wurden diese Fernsehkabelnetze, die ursprünglich aus Koaxialkabeln bestanden, aufgerüstet und erlauben neben dem Empfangen von Fernsehprogrammen auch Zugriff auf das Internet. Die bestehenden Fernsehkabel werden mit Glasfaser kombiniert (s. Abb.), auch HFC-Netze genannt (Hybrid Fiber Coax). Mit einem Anschluss über Fernsehkabel stehen dem Endnutzenden beim Einsatz der modernsten Übertragungstechniken derzeit Bandbreiten von 1 Gbit/s im Download zur Verfügung. Die höchsten Übertragungsarten bringen langfristig reine Glasfaseranschlüsse: — FTTB (fibre to the building) heißt, dass der Glasfaseranschluss bis ins Haus erfolgt, z.B. bis in den Keller. Innerhalb des Hauses kommen dann die vorhandenen Kupferleitungen zum Einsatz, um den Router in der Wohnung anzubinden. Hierüber lassen sich Geschwindig- keiten von mind. 1 Gbit/s im Down- und Upload erreichen. Ein digitales Foto (4 MB) kann in nur 32 Millisekunden und ein Full HD-Film mit 7 GB in 56 Sekunden heruntergeladen werden. Abbildung 4 Darstellung der Festnetztechnologien 14
GRUNDLAGENWISSEN: DIGITALE INFRASTRUKTUREN — FTTH (fibre to the home) definiert einen Glasfaseranschluss bis zur Anschlussdose in der Wohnung oder dem Büro. Diese Variante bietet eine Bandbreite von mehreren Gbit/s im Down- und Upload. Damit Sie einordnen können, welche Bandbreiten Sie benötigen, können Sie eine Abfrage beim Bandbreitenrechner der atene KOM durchführen (geeignet für Unternehmen). Geschwindigkeiten im Download nach möglichen Bandbreiten: Abbildung 5 Darstellung der Geschwindigkeiten nach Bandbreiten Mobilfunk Auch über drahtlose Technologien können Daten übertragen werden. Der Mobilfunkstandard 4G/LTE ist in Berlin flächendeckend vorhanden. 4G/LTE ist seit 2010 ein Mobilfunkstandard, der auch weiter ausgebaut wird und mit einer Spitzendatenrate von 150 Mbit/s und einer geringen Verzögerung in der Übertragung von 10 Millisekunden (Zeit, die Daten vom Sender zum Empfänger brauchen) ein schnelles Surfen ermöglicht. Mit der 2015 eingeführten Ausbaustufe LTE+ (4,5G) sind noch höhere Datenraten von bis zu 1 Gbit/s (1.000 Mbit/s) erreichbar. Das Herunterladen des HD-Films dauert mit LTE 9 Minuten. Seit 2020 befindet sich der Mobilfunkstandard 5G im Rollout. Damit können Bandbreiten bis 10 Gbit/s erreicht werden. Zudem sind Datenübertragungen in Echtzeit und eine Unterstützung höherer Nutzerzahlen möglich. Ist Ihre Versorgung unbefriedigend, können sogenannte Hybrid-Lösungen helfen. Hybrid- Router unterstützen bei Spitzenbelastungen z.B. bei Videostreaming. Mehrere TKU bieten mittlerweile Hybrid-Lösungen an. Tarife Telekommunikationsfirmen bieten gewerblichen Betrieben eine Vielzahl an Tarifen, die speziell auf ihre Anforderungen zugeschnitten sind. Insgesamt bieten FTTB/H-Anschlüsse für Gewerbe eine garantierte Leistung und einen besseren Service, verglichen mit regulären Tarifen für die Privatkundschaft. Entscheidend ist ein Blick in die Tarifbedingungen und -vereinbarungen. Asymmetrische Produkte: Upload 200 bis 500 Mbit/s Preisspanne von monatlich: Download bis zu 1 Gbit/s 200 € bis 500 € Symmetrische Produkte: Upload bis zu 600 Mbit/s Preisspanne von monatlich: Download bis zu 600 Mbit/s 550 € bis 1.100 € Symmetrische Gigabit-Produkte: Upload: bis zu 1 Gbit/s Preisspanne von monatlich: Download: bis zu 1 Gbit/s 15 850 € bis 1.500 €
GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG Grundlagenwissen: Förderung, Recht und Regulierung Der Ausbau von kabelgebundenen Breitbandnetzen für Haus- und Gewerbeanschlüsse, Backbone-Netze und die Ertüchtigung bereits bestehender Netzstrukturen erfolgt grundsätzlich über den Ausbau von Telekommunikationsunternehmen oder kommunalen Zweckverbänden. Ein geförderter Ausbau kommt in Gebieten in Betracht, in denen sich der privatwirtschaftliche Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird. Sofern für die nächsten drei Jahre kein eigenwirtschaftlicher Netzausbau geplant ist, können Fördergelder beantragt werden. In den EU Mitgliedstaaten gelten feste gesetzliche Vorgaben für Beihilfen und Förder- möglichkeiten auf EU-, Bundes und Landesebene. Vor der Planung und Ausführung von Breitbandausbauprojekten gilt es deshalb, den Rechts- und Regulierungsrahmen zu prüfen, um die passenden Finanzierungs- und Fördermaßnahmen zu identifizieren. Im folgenden Kapitel werden — Rechtsgrundlagen und — Förderprogramme für die einzelnen Vorhaben vorgestellt — sowie die für einen Förderantrag notwendigen Informationen zusammengefasst. 16
GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG Überblick über die Rechtsgrundlagen Europarechtliche Vorgaben — Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) — Verordnung zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Zusammenhang mit Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (vom 17. Juni 2014) — Mitteilung der Europäischen Kommission „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C25/01)“ — Mitteilung der europäischen Kommission „Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt – Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft“ (COM (2016) 587, und begleitend die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 14.9.2016 (SWD (2016) 300). — Mitteilung der Kommission vom 19.2.2020: §Gestaltung der digitalen Zukunft“ Europas, COM (2020)67 final. Bundesrepublik — Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (vom 13.11.2020) — Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (BMVI-RL Version vom 26.04.2021) — Gesetz über die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gesetz-GRWG) und Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (vom 01.03.2021) Land Berlin — Allgemeine haushaltsrechtliche Vorgaben — Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 17
GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG Überblick über die Fördermöglichkeiten Die verfügbaren Förderprogramme können im Wesentlichen für die folgenden Maßnahmen genutzt werden: — Inanspruchnahme von technischen, wirtschaftlichen oder juristischen Beratungsleistungen — Erstellung von Markterkundungsverfahren und Machbarkeitsstudien — Ausbaumaßnahmen zur Modernisierung oder Neubau eines lokalen Breitbandnetzes — Verlegung von Leerrohren, wenn diese zum Breitbandausbau genutzt werden können Die einzelnen Beihilfegegenstände sind kombinierbar. Zuwendungsempfänger ist die jeweils für das Projektgebiet verantwortliche Gebietskörperschaft, in diesem Fall der Stadtstaat Berlin und der jeweilige Bezirk. Begünstigte sind im Sinne der EU-Beihilfenrechts die Betreiber von Breitbandnetzen oder Anbieter von Breitbandinfrastrukturen, die nicht selbst das entstehende Netz betreiben. Die Förderung von Breitbandnetzen erfolgt üblicherweise aus einer Kombination von Bundes-, Landes- oder auch EU-Mitteln. Für den Stadtstaat Berlin bzw. kommunale Unternehmen können u.a. GRW-Mittel genutzt werden. Folgende Investitionskosten sind beispielsweise beihilfefähige Kosten: — Ausbau passiver Breitbandinfrastrukturen (Tiefbauleistungen, Schächte, Verzweiger, Abschlusseinrichtungen und Leerrohre, die für den Breitbandausbau genutzt werden können) — Baumaßnahmen im Breitbandbereich — Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung — zum Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA) Hinweis: Welche Fördermittel für ein Ausbauprojekt in Anspruch genommen werden können, entscheidet sich auf Basis einer umfassenden Analyse: — Aktuelle und absehbare, zukünftige Versorgung — Vorhandene Infrastrukturen — Bedarf von Unternehmen und Privathaushalten — Ausbaupläne der Netzbetreibenden — Strategisches Netzplanungskonzept 18
GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene Beihilferechtliche Vorgaben der Europäischen Union Staatliche Beihilfen, die einem Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gewähren, sind gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV grundsätzlich unzulässig, weil diese den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Binnenmarkt beeinträchtigen. Dennoch existieren Rechtsinstrumente, die einen zeitlich begrenzten Einsatz von Beihilfen ermöglichen, um bestimmte ökonomische und politische Ziele zu erreichen. Eine öffentliche Förderung kann in bestimmten Fällen für die Bereitstellung von Breitbandnetzen gewährt werden, da es sich hierbei um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse i.S.d. Art. 106 Abs. 2 AEUV handelt. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Ein ebenso wichtiges Instrument ist die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGVO). Darin ist die sog. allgemeine Gruppenfreistellung von staatlicher Beihilfetätigkeit unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen geregelt. Grundsätzlich müssen staatliche Zuwendungen bei der Kommission angemeldet werden. Durch die AGVO werden bestimmte Arten von Beihilfen ohne weiteres Genehmigungs- verfahren und Anmeldung erlaubt, wenn die dort definierten Voraussetzungen erfüllt sind. Im Bereich der Breitbandförderung legt Art. 52 der AGVO für die staatliche Beihilfetätigkeit in weißen Flecken als Voraussetzungen u.a. die Technologieneutralität, den fairen und diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene sowie die förderfähigen Kosten fest. EU-Breitbandleitlinien Das wichtigste Instrument zur Regelung des beihilferechtlichen Umgangs mit dem Breitband- ausbau sind die „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01)“. In den sogenannten EU-Breitbandleitlinien werden unter anderem die förderfähigen Gebiete („weiße, graue und schwarze Flecken“) definiert, welche Maßgaben bei Open Access zu beachten sind und wie die Beihilfemechanismen funktionieren. In den EU-Breitbandleitlinien ist ausdrücklich erwähnt, dass staatliche Beihilfen nur dort erfolgen, wo kein Ausbau durch Investoren:innen geplant ist, um den Markteilnehmenden nicht den Anreiz zu nehmen. Gemäß dem Förderrahmen ist ein offener Zugang auf der Vorleistungsebene (aktive und passive Infrastruktur) durch die Netzbetreibendenr zu gewährleisten, um Wettbewerbs- verzerrungen zu verhindern. Voraussetzung für den Einsatz von Beihilfen ist das Vorliegen eines Anreizeffektes, die Transparenz der Beihilfe sowie Monitoring und Veröffentlichung des Vorhabens. Die Notifizierungsschwelle liegt bei 70 Mio. Euro Gesamtkosten aufwärts pro Vorhaben. Für Beihilfen über zehn Mio. Euro ist ein Überwachungs- und Rückforderungsmechanismus einzurichten. Der Zugang auf Vorleistungsebene muss für mindestens sieben Jahre bestehen und die Vorleistungspreise müssen sich auf Preisfestsetzungsgrundsätze der nationalen Regulierungsbehörde und auf Benchmarks stützen. 19
GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG Fördermöglichkeiten auf Bundesebene NGA-Rahmenregelung des Bundes (NGA-RR) Die Rahmenreglung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung ist die maßgebliche nationale beihilferechtliche Verfahrensregelung zum Umgang mit dem geförderten Ausbau von NGA-Breitbandnetzen. Die NGA-RR regelt u.a. welche Trägermodelle konkret förderfähig sind. Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten. Die am 13. November 2020 in Kraft getretene Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächen- deckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ schafft einen Handlungsrahmen für den Aufbau und die Förderung einer leistungsfähigen Gigabitinfrastruktur bis 2025 und löst damit die bisher geltende NGA-Rahmenregelung zur Förderung weißer Flecken ab. Mit Hilfe der neuen NGA-RR soll das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus mit Gigabitnetzen in Deutschland bis 2025 erreicht werden. Die NGA-RR besitzt Geltung bis zum Jahr 2025, sodass auf ihrer Grundlage prinzipiell Breitbandprojekte gefördert werden können, ohne ein Einzelnotifizierungsverfahren durchlaufen zu müssen. Weiße Flecken Graue Flecken Schwarze Flecken Staatliche Beihilfe eingehendere Prüfung kein staatliches Handeln möglich erforderlich erforderlich Gebiete, die eine Gebiete, in denen in den Gebiete, in denen Versorgung unter 30 kommenden drei Jahren mindestens zwei NGA- Mbit/s aufweisen und in lediglich ein NGA-Netz Netze unterschiedlicher den kommenden drei verfügbar sein oder Betreiber existieren oder in Jahren nicht ausgebaut werden wird den kommenden drei eigenwirtschaftlich und kein anderer Betreiber Jahren ausgebaut werden. ausgebaut werden. den Ausbau eines weiteren NGA-Netzes in diesem Zeitraum plant. 20
GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG Wichtige Bedingungen der NGA-Rahmenregelung im Überblick Folgende Voraussetzungen gelten für eine Förderung: — In dem jeweiligen Gebiet ist kein Netz vorhanden, das Haushalten eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download zuverlässig zur Verfügung stellen kann (Aufgreifschwelle Haushalte). Auskünfte über weiterführende — Ab dem 01.01.2023 sind Ausbaumaßnahmen in Gebieten förderfähig, in denen das Informationen erteilt der für vorhandene Netz eine Datenrate von weniger als 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur Berlin zuständige Projektträger Verfügung stellt. des Bundes PwC — Sozioökonomische Schwerpunkte im Sinne der Gigabit-Mitteilung können erschlossen werden, wenn das vorhandene NGA-Netz eine Datenrate von weniger als 200 Mbit/s Link: https://gigabit- symmetrisch zuverlässig zur Verfügung stehen. projekttraeger.de/ — Die Förderfähigkeit wurde über ein Markterkundungsverfahren ermittelt: In 3 Jahren wird keine Markterschließung mit einer Leistungsfähigkeit von mindestens 100 bzw. 200 Mbit/s Telefon: 030/263 650 50 E-Mail: kontakt@gigabit-pt.de Downstream im Gebiet erwartet. Nicht förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen bereits zwei NGA-Netze (schwarzer Fleck) vorhanden sind oder in denen die vorhandene oder innerhalb der nächsten drei Jahren geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden eine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann. Ist die Maßnahme förderfähig, sind folgende Bedingungen an den Ausbau geknüpft: — Ein wettbewerbliches Auswahlverfahren ist durchzuführen — Erschließung erfolgt bis zum letzten Verteilpunkt vor dem Gebäude (begründete Ausnahme bis zum Haus) — Gewährung eines offenen Netzzugangs von mindestens sieben Jahren — Meldung geschaffener Infrastrukturen bei Bundesnetzagentur für den Infrastrukturatlas — Meldung neu erschlossener Gebiete sowie neu geschaffener Infrastrukturen und Ergebnisse der Markterkundung an das zentrale Onlineportal www.breitbandausschreibungen.de durch die öffentliche Hand — jährliche Meldung an den Projektträger des Bundes für die Überwachung des Bei- hilferahmens — Rückzahlung von Gewinnen aus dem Netzbetrieb an den Zuwendungsgeber bei Fördervolumen von mehr als zehn Mio. Euro, wenn das angenommene Gewinnniveau um mehr als 30 % übertroffen wird (nach fünf Jahren) Die Bewilligung in endgültiger Höhe erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Bewilligungsbehörde auf Basis der Angebote im Rahmen der Ausschreibung des Förderprojektes durch den Zuwendungsempfänger und des darin ermittelten Marktpreises. Sollten sich weniger als drei Bietende an der Ausschreibung beteiligen, sind die vorgelegten Angebote durch die Bewilligungsbehörde oder eine unabhängige Wirtschaftsprüfung zu prüfen. Durch diese ist eine angemessene Fördersumme, die sich an der durchschnittlichen Fördersumme vergleichbarer Förderprojekte orientiert, festzusetzen. 21
GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG Bundesförderprogramm Breitbandausbau (BMVI-Richtlinie) Das Graue-Flecken Förderprogramm des Bundes stellt rund 12 Milliarden Euro für den Breitbandausbau in Deutschland bereit. Um diese Mittel für ein Netzausbauprojekt zu verwenden, hat das BMVI die Förderbedingungen über die Richtlinie „Förderung zur Das BMVI veröffentlichte am 26.04.2021 die Richtlinie zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Grauen Flecken Förderung: Deutschland“ festgelegt. Die BMVI Richtlinie basiert auf der NGA-RR und fördert einen https://www.bmvi.de/SharedDocs/ flächendeckenden, effektiven und technologieneutralen Gigabitausbau in der DE/Anlage/DG/richtlinie- Bundesrepublik. Diese Richtlinie hat eine Gültigkeit bis zum 01.01.2023. Mit der Richtlinie foerderung-unterstuetzung- geht eine Erhöhung der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s einher. Förderfähig gigabitausbau.pdf sind nun Adresspunkte mit einer Versorgung < 100 Mbit/s sowie sozioökonomische Schwerpunkte. Dazu zählen Schulen, Hochschulen, Forschungszentren, Krankenhäuser und Gewerbebetriebe sowie Stadien und Verkehrsknotenpunkte. Zudem sind Unternehmen mit 3 bis 125 Mitarbeitern (max. 25 Mio. € Jahresumsatz oder max. 21,5 Mio. € Bilanzsumme) sowie landwirtschaftliche Betriebe förderfähig. Als nicht förderfähig gelten Gebiete mit FTTB/H- Netzen und HFC (CATV). Ausnahmen bilden Schulen, Krankenhäuser, Stadien, Bahnhöfe und Unternehmen in Gewerbegebieten mit weniger als 500 Mbit/s im Download. Der Fokus der Richtlinie liegt auf dem flächendeckenden Gigabitausbau. Der Ausbau der Netze soll daher eine Zielbandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch abdecken. Die Förderquote beträgt bis zu 50 %, in Ausnahmefällen auch 60 bis 70 %. Die übrigen Mittel müssen als Eigenanteil der Kommune oder über Landesfördermittel finanziert werden. Zusätzlich ist eine Beratungsleistungsförderung von 200.000 € pro Landkreis und 50.000 € Weiterführende Informationen pro Kommune möglich. zum Bundesförderprogramm finden Sie hier: Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im Graue-Flecken- Förderprogramm von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden, anderen https://gigabitbuero.de/thema /foerderung/ kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden. Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch zwei Projektträger. Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages der Projektträger atene KOM und PwC GmbH sowie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. 22
GRUNDLAGENWISSEN: FÖRDERUNG, RECHT UND REGULIERUNG Bundesförderprogramm Breitband (BFB) Rechtsgrundlage NGA-Rahmenregelung Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ Laufzeit Rahmenregelung bis 31.12.2024, Richtlinie mit Gültigkeit bis 31.12.2022 Zielgruppe Kommunen und sozoökonomische Landkreise, Zweckverbände und kommunalwirtschaftliche privatrechtsförmige Gesellschaften – Schließung grauer NGA-Flecken flächendeckend (Privathaushalte) sowie Anbindung von sozioökonomischen Schwerpunkten Zielversorgung Gebiete in denen Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch ermöglicht werden Vergabe Antrag und Mittelvergabe erfolgen beim Bund über den Projektträger des BMVI Eine Antragstellung kann nur durch eine Kommune, einen Landkreis, einen kommunalen Zweckverband, sonstige kommunale Gebietsköperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich kommunaler Trägerschaft erfolgen Förderfähigkeit Graue NGA-Flecken, in denen die Breitbandgeschwindigkeit derzeit und in den nächsten 3 Jahren unter 100 Mbit/s liegen. (Aufgreifschwelle gilt bis Ablauf der Richtlinie) Fördergegenstand Bau der Infrastruktur über Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder Betreibermodell Fördersatz 50 % der förderfähigen Invstitionen Hinweise: — Pro Ausbaugebiet liegt die maximale Fördersumme des Bundes bei 150 Mio. Euro — Zusätzlich können pro Ausbauprojekt Beratungsleistungen gefördert werden. Diese liegen je nach Projektgröße zwischen 50.000 und maximal 200.000 € Anwendbarkeit für Berlin Grundsätzlich kann für Vorhaben in Berlin eine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen über dieses Programm seit dem 26.04.2021 beantragt werden. Der Start der Grauen-Flecken- Förderung im Land Berlin ist derzeit noch offen Hinweis: Wie die Ausgestaltung einer möglichen Richtlinie im Anschluss an die bestehende bis zum 31.12.2022 gültige Graue Flecken-Richtlinie aussehen und mit welchen Auflagen sie verbunden sein könnte, ist zum heutigen Stand unklar. 23
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