IRRBB EBA ver offentlicht finale Guidelines zum Zins anderungsrisiko im Bankbuch
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IRRBB im Fokus der Aufsicht ist hierbei, dass nun im Rahmen des IRRBB auch das CSRBB fokussiert wird. Damit Institute sich auf Im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsver- die Implementierung vorbereiten können, wurde das fahrens (Säule 2) hat der Baseler Ausschuss be- CSRBB in den Anwendungsbereich aufgenommen. reits im Jahr 2004 erste Prinzipien zum Steu- Die Vorgaben hierzu sind jedoch noch nicht final und ern von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch erlas- werden erst mit eigens auf dieses Risiko ausgerichte- sen. Nachdem im Mai 2015 die EBA-Guidelines ten Guidelines nach der Einführung der CRR II bzw. (EBA/GL/2015/08) veröffentlicht wurden, die die des CRD V erwartet. Für verhältnismäßig kleine In- CEBS-Leitlinien aus dem Jahr 2006 ersetzten, wur- stitute der Kategorie SREP 3 und SREP 4 (G-SIIs den im April 2016 mit BCBS368 die finalen Standards und O-SIIs und größere Institute fallen in Kategorie aufgestellt. 1 und 2) ist das CSRBB erst ab dem 31. Dezember In Zeiten steigender Leitzinsen rücken Zinsänderungs- 2019 zu berücksichtigen. risiken immer mehr in den Fokus der Aufsicht. Auf- bauend auf den EBA-Guidelines 2015, veröffentlichte Allgemeine Bestimmungen die EBA am 19. Juli 2018 nun ein Update der ab dem 30. Juni 2019 gültigen finalen Guidelines In den allgemeinen Bestimmungen wird noch ein- (EBA/GL/2018/02), die unter anderem die finalen mal die Wichtigkeit des IRRBB und das adäquate Standards aus BCBS368 berücksichtigen. Die finalen Steuern dieses Risikos, das sowohl den wirtschaftli- Standards werden dabei in zwei Phasen implemen- chen Wert als auch die Ergebnisseffekte beeinflusst, tiert: zum einen durch die kürzlich veröffentlichten beleuchtet. Zudem wird vorgegeben, dass Institu- Guidelines und zum anderen durch die Überarbeitung te beim Berechnen des IRRBB neben Zinsderiva- von CRR und CRD IV. Daraus resultierende RTS ten auch non-performing exposures als zinssensi- und ITS vervollständigen die Implementierung der tive Instrumente berücksichtigen sollen. Als non- finalen Standards. performing werden dabei Forderungen definiert, die Die Vorgaben aus den Guidelines 2015 wurden gemäß der von zuständigen Behörden vorgegebenen größtenteils übernommen. Während die alten Gui- Schwellen wesentlich und seit 90 Tagen überfällig delines noch in Übergeordnete Leitlinien“ und De- sind und/oder bei denen der Schuldner – unabhängig ” ” taillierte Leitlinien“ aufgebaut waren, sind die neuen davon, ob die Forderung ausstehend ist – als zahlungs- Guidelines in die folgenden sechs Abschnitte unter- unfähig eingeschätzt wird. Die Exposures sind ohne gliedert: Berücksichtigung gestellter Sicherheiten darzustellen. 1. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffs- bestimmungen Internes Kapital 2. Allgemeine Bestimmungen Die Bestimmungen für die interne Kapitalzuteilung 3. Internes Kapital wurden weiter konkretisiert. Im Vergleich zu den vor- herigen Guidelines wird in den neuen Guidelines das 4. Governance IRRBB dabei auch aus bilanziellen Gesichtspunkten 5. Risikomessung betrachtet. Die Guidelines schreiben vor, dass die angemessene Kapitalausstattung für das IRRBB in 6. Supervisory Outlier Test (SOT) Zukunft auch Zinsänderungen auf Portfolios, die er- folgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Gegenstand, Anwendungs- Instrumente beinhalten (FVOCI, fair value through bereich und Begriffsbestimmungen other comprehensive income), berücksichtigen sol- len. Bei der internen Kapitalzuteilung sind auch die Dieser Abschnitt erweitert insbesondere die Definitio- Auswirkungen von zinssensitiven Instrumenten (z.B. nen. Hierbei wurden Begrifflichkeiten wie Gap Risk“ Zinsderivate) auf die GuV-Aufstellung bzw. auf das ” Eigenkapital zu bewerten und die Kapitalzuteilung und Credit Spread Risk from non-trading book acti- ” entsprechend anzupassen. Des Weiteren müssen In- vities“ (CSRBB) in die Liste der Definitionen aufge- nommen. Ganz unbekannt sind diese Begriffe dabei stitute in der Lage sein, genug Kapital für die ver- nicht, da sie bereits in den finalen Standards vom Ba- schiedenen Zinsstressszenarien vorhalten, um bspw. seler Ausschuss thematisiert wurden. Hervorzuheben mögliche Verluste oder Dividendenkürzungen zu ver- meiden.
Governance Supervisory Outlier Test Basierend auf den bereits vorhandenen Regelungen Der bislang gültige Begriff Supervisory Standard ” vom Baseler Ausschuss bzw. den EBA-Guidelines, Shock“ wird in den neuen Guidelines in Superviso- ” wird in den neuen Guidelines auch der Governance- ry Outlier Test“ umgeändert. Die Berechnungslogik Abschnitt nur minimal angepasst. Insbesondere bleibt dabei die gleiche: Die Institute haben nach bei neuen Produkten oder Geschäftsaktivitäten ha- wie vor die Auswirkungen einer Parallelverschiebung ben Institute bereits im Vorfeld zu gewährleisten, der Zinsstrukturkurve um 200 Basispunkte auf den dass sie sich mit den daraus resultierenden wirtschaftlichen Wert zu ermitteln. Es ändert sich Zinsänderungsrisiken befasst haben und entspre- jedoch die Mitteilungspflicht. Sobald beim Berechnen chende Risikomanagementmethoden bereitstehen. Im des Szenarios der wirtschaftliche Wert um mehr als Gegensatz zu den aktuellen Guidelines kann das 20% der Eigenmittel sinkt, ist die Aufsichtsbehörde Überwachen und Steuern des Risikos dabei an das umgehend zu benachrichtigen. Senior Management oder entsprechende Experten Neben dem Supervisory Outlier Test sind die sechs delegiert werden. Die von der Institutsführung vor- Schockszenarien aus den finalen Standards des Ba- gegebene Risikostrategie muss gut dokumentiert sein seler Ausschusses nun in den Guidelines verankert. und institutsspezifische Komponenten wie z.B. Mess- Wenn in einer der Szenarien der wirtschaftliche Wert größen, Umfang der verschiedenen Zinsschockszena- um mehr als 15% des harten Kernkapitals sinkt, muss rien und den Granularitätsgrad der Messmethoden die Aufsichtsbehörde informiert werden. Für Institu- beinhalten. te der Kategorie SREP 3 und 4 ist diese Schwelle erst Außerdem sollen Modell-Validierungen noch detail- ab dem 31. Dezember 2019 anzuwenden. Folgende lierter in den Governance-Prozess integriert werden. Schockszenarien hat die EBA in ihren Guidelines In den Baseler Vorschlägen wurde das Thema Modell- implementiert: Validierungen bereits diskutiert und in den neuen Guidelines konkretisiert. Nach einer Validierung bei der Einführung sollen die Modelle in regelmäßigen Abständen weiteren Validierungen unterzogen wer- den. Auswirkungsanalysen, Back-Testing-Verfahren verschiedener Input-Parameter sowie das Benchmar- king der Modelle sollen dabei helfen, Schwächen zu identifizieren und zu beseitigen. Risikomessung Zukünftig sind beim Ermitteln des IRRBB auch die verschiedenen Währungen der Positionen miteinzu- Abbildung 2: (a) Parallele Aufwärtsverschiebung, beziehen und das Gesamtrisiko über alle Währungen (b) Parallele Abwärtsverschiebung hinweg zu aggregieren. Für materielle Positionen müssen die Schockszenarien dabei währungsspezifisch ausgestaltet sein. Darüber hinaus sind im Niedrigzin- sumfeld auch Szenarien für Negativzinsen anzuwen- den. Nach wie vor sollen sich Institute nicht nur auf die Kalkulationen und Ergebnisse der von der Auf- sicht vorgegebenen Tests verlassen, sondern auch eige- ne Methoden zum Kalkulieren des IRRBB entwickeln. Die Risikomessungen haben mindestens quartalswei- se zu erfolgen. In Zeiten höherer Zinsvolatilitäten sind die Auswirkungen noch regelmäßiger zu ermitteln. Abbildung 3: (c) Steilwerden der Zinskurve, (d) Inversion der Zinskurve
einer NPE-Ratio (non-performing exposures) von 2% oder mehr diese Exposures als zinssensitive Instru- mente zu berücksichtigen. Darüber hinaus können Institute entscheiden, ob sie Margen in den Zinss- zenarien abbilden. Die Guidelines schreiben einen laufzeitabhängigen Zinsfloor von -100 Basispunkten für kurze Laufzeiten vor. Dieser Floor steigt jährlich um fünf Basispunkte bis er 0% für Laufzeiten ab 20 Jahren erreicht. Die korrekte Umsetzung und Anwendung der Zinss- Abbildung 4: (e) Ansteigen kurzfristiger Zinsen, zenarien auf das eigene Portfolio stellt Banken vor (f) Absinken kurzfristiger Zinsen große Herausforderungen. Auch wenn sich gegenüber Abhängig von der Materialität der Währungsposition dem Konsultationspapier nur gezielte Anpassungen müssen alle Schockszenarien währungsspezifisch aus- ergeben haben, bleibt die Unsicherheit einer korrek- geführt werden. Der Umfang des Schocks richtet sich ten Interpretation der Guidelines bestehen und stellt dabei an historische Daten des Zinssatzes von 2000 insbesondere deutsche Institute vor das Problem eine bis 2015 für verschiedene Laufzeiten. neu zu etablierende Prüfungspraxis im Spannungs- Beim Anwenden aller Szenarien sind zukünftig ge- feld zwischen SREP und deutscher Bankenaufsicht wisse Prinzipien zu beachten. So haben Institute mit nach MaRisk zu antizipieren. Über Finbridge Für Sie schlagen wir Brücken: Von der komplexen Fra- Wertschöpfungskette. Unsere Beraterinnen und Bera- gestellung zur erfolgreichen Lösung! Finbridge ist ein ter verfolgen dabei stets einen umsetzungsorientierten spezialisiertes Beratungsunternehmen im Bereich Fi- und für Ihr Haus praktikablen Ansatz. Spezialisier- nancial Services. Mit über 90 hochqualifizierten Mit- tes Know-How und langjährige Erfahrung machen arbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt Finbridge uns zu Experten in den Schwerpunktthemen Finanz- Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleis- und Risikocontrolling, Aufsichtsrecht, Financial En- ter bei der Gestaltung und erfolgreichen Umsetzung gineering, Systemintegration und im übergreifenden ihres Veränderungsprozesses entlang der gesamten Projektmanagement. Kontakt Stefan Scheutzow Arcan Orak Manager Senior Consultant Finbridge GmbH Co. KG Telefon: +49 6172 499770 Finbridge GmbH Co. KG Telefon: +49 6172 499770 Louisenstraße 100 Telefax: +49 6172 49977-11 Louisenstraße 100 Telefax: +49 6172 49977-11 61348 Bad Homburg Mobil: +49 151 58 06 28 24 61348 Bad Homburg Mobil: +49 151 58 06 28 41 www.finbridge.de stefan.scheutzow@finbridge.de www.finbridge.de arcan.orak@finbridge.de Titelbild: Photo by Axel Antas-Bergkvist on Unsplash
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