Jahresauswertung 2020 Herzschrittmacher-Implantation Modul 09/1 Qualitätsindikatoren Gesamt Rheinland-Pfalz

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Jahresauswertung 2020 Herzschrittmacher-Implantation Modul 09/1 Qualitätsindikatoren Gesamt Rheinland-Pfalz
Jahresauswertung 2020

     Herzschrittmacher-Implantation

                                      Modul 09/1

                        Qualitätsindikatoren

                 Gesamt Rheinland-Pfalz

Eine Auswertung im Auftrag der SQMed GmbH, Mainz © 2020.
Qualitätssicherung bei Herzschrittmacher-Implantation (09/1)                                             Geschäftsstelle Qualitätssicherung Rheinland-Pfalz
Jahresauswertung 2020 vom 01.06.2021                                        Qualitätsindikatoren                                                Seite 1 / 19

Übersichtstabelle:                                                                                   Gesamt Rheinland-Pfalz

 Qualitäts-
                                                                                                            Ergebnis 2020                  Ergebnis 2019
 indikator                                                                                              Klinikwert [95% CI]           Klinikwert [95% CI]
Siehe Seite Indikatoren und Transparenzkennzahlen                           Referenzwerte                Zähler / Nenner               Zähler / Nenner
 101803       Leitlinienkonforme Indikation                            Typ:               QI         92,46 %      [91,53 ; 93,29]   90,64 %      [89,64 ; 91,54]
                                                                       Auffälligkeit: < 90,00 %
 Seite 4                                                                                                3224 / 3487 Fällen            3281 / 3620 Fällen
                                                                       Ø in RP:         92,46 %
  54140       Leitlinienkonforme Systemwahl                            Typ:               QI         98,02 %      [97,48 ; 98,44]   98,06 %      [97,54 ; 98,47]
                                                                       Auffälligkeit: < 90,00 %
 Seite 5                                                                                                3212 / 3277 Fällen            3383 / 3450 Fällen
                                                                       Ø in RP:          98,02 %
  54141       Systeme 1. Wahl                                          Typ:              TKez        95,67 %      [94,91 ; 96,31]   96,14 %      [95,45 ; 96,74]
                                                                       Auffälligkeit:     n.d.
 Seite 6                                                                                                3135 / 3277 Fällen            3317 / 3450 Fällen
                                                                       Ø in RP:          95,67 %
  54142       Systeme 2. Wahl                                          Typ:              TKez        0,12 %        [0,05 ; 0,31]    0,09 %        [0,03 ; 0,26]
                                                                       Auffälligkeit:     n.d.
 Seite 7                                                                                                    4 / 3277 Fällen                3 / 3450 Fällen
                                                                       Ø in RP:          0,12 %
  54143       Systeme 3. Wahl                                          Typ:               QI         2,23 %        [1,78 ; 2,79]    1,83 %        [1,43 ; 2,33]
                                                                       Auffälligkeit: > 10,00 %
 Seite 8                                                                                                 73 / 3277 Fällen               63 / 3450 Fällen
                                                                     Ø in RP:          2,23 %
  52139       Eingriffsdauer bei Implantationen und Aggregatwechseln Typ:               QI           87,23 %      [86,18 ; 88,20]   86,93 %      [85,89 ; 87,91]
                                                                     Auffälligkeit: < 60,00 %
 Seite 9                                                                                                3660 / 4196 Fällen            3739 / 4301 Fällen
                                                                       Ø in RP:          87,23 %
 101800       Dosis-Flächen-Produkt                                    Typ:               QI          1,29         [1,18 ; 1,41]     1,33         [1,23 ; 1,44]
                                                                       Auffälligkeit:   > 3,44
 Seite 10                                                                                               426 / 3498 Fällen              542 / 3621 Fällen
                                                                       Ø in RP:            1,29
  52305       Akzeptable Reizschwellen und Signalamplituden bei        Typ:               QI         93,14 %      [92,70 ; 93,56]   94,31 %      [93,91 ; 94,69]
              intraoperativen Messungen                                Auffälligkeit: < 90,00 %
 Seite 11                                                                                              12144 / 13038 Fällen          12780 / 13551 Fällen
                                                                       Ø in RP:           93,14 %
  52311       Sondendislokation oder -dysfunktion                      Typ:                QI        1,91 %        [1,51 ; 2,42]    1,97 %        [1,57 ; 2,48]
                                                                       Auffälligkeit:   > 3,00 %
 Seite 12                                                                                                67 / 3512 Fällen               72 / 3650 Fällen
                                                                       Ø in RP:            1,91 %
 101801       Nicht sondenbedingte Komplikationen (inkl.               Typ:                QI        1,42 %        [1,08 ; 1,87]    1,21 %        [0,90 ; 1,61]
              Wundinfektionen)                                         Auffälligkeit:   > 2,60 %
 Seite 13                                                                                                50 / 3512 Fällen               44 / 3650 Fällen
                                                                       Ø in RP:           1,42 %
 101802       Zugang über die Vena subclavia beim Vorschieben der      Typ:              TKez        41,53 %      [39,90 ; 43,18]   41,90 %      [40,31 ; 43,52]
              Sonden                                                   Auffälligkeit:     n.d.
 Seite 14                                                                                               1434 / 3453 Fällen            1519 / 3625 Fällen
                                                                       Ø in RP:          41,53 %
  51191       Sterblichkeit im Krankenhaus                             Typ:               QI          1,20         [0,93 ; 1,53]     0,96         [0,72 ; 1,26]
                                                                       Auffälligkeit:   > 4,29
 Seite 15                                                                                                60 / 3512 Fällen               49 / 3650 Fällen
                                                                       Ø in RP:             1,20
   2190       Laufzeit des alten Herzschrittmacher-Aggregats unter 4   Typ:              QI             0                              4
              Jahren bei Ein- und Zweikammersystemen                   Auffälligkeit: Sentinel E.
 Seite 16                                                                                                0 / 15927 Fällen               4 / 13222 Fällen
                                                                       Fälle in RP:              0
  2194    Prozedurassoziierte Probleme (Sonden- bzw.                   Typ:               QI          1,22         [1,04 ; 1,41]     1,33         [1,13 ; 1,55]
          Taschenprobleme) als Indikation zum Folgeeingriff            Auffälligkeit:   > 2,77
 Seite 17 innerhalb eines Jahres                                       Ø in RP:             1,22
                                                                                                        168 / 2905 Fällen              157 / 2560 Fällen

   2195       Infektionen oder Aggregatperforationen als Indikation    Typ:               QI          0,54         [0,19 ; 1,16]     0,97         [0,45 ; 1,81]
              zum Folgeeingriff innerhalb eines Jahres                 Auffälligkeit:   > 6,14
 Seite 18                                                                                                   5 / 2879 Fällen                8 / 2536 Fällen
                                                                       Ø in RP:             0,54
 102001       Implantation der linksventrikulären Sonde bei CRT-       Typ:                QI        97,26 %      [90,55 ; 99,25]
              Implantation                                             Auffälligkeit:     n.d.
 Seite 19                                                                                                   71 / 73 Fällen
                                                                       Ø in RP:          97,26 %

              Auffälligkeitskriterien
 813070       Häufig führendes Symptom 'sonstiges'                     Typ:                AK        0,77 %        [0,53 ; 1,12]    1,04 %        [0,76 ; 1,43]
                                                                       Auffälligkeit:   > 2,88 %
                                                                                                         27 / 3512 Fällen               38 / 3650 Fällen
                                                                       Ø in RP:            0,77 %
 813071       Häufig führende Indikation 'sonstiges'                   Typ:                AK        0,71 %        [0,48 ; 1,05]    0,82 %        [0,58 ; 1,17]
                                                                       Auffälligkeit:   > 2,83 %
                                                                                                         25 / 3512 Fällen               30 / 3650 Fällen
                                                                       Ø in RP:            0,71 %
 851901       Häufig keine Durchleuchtung durchgeführt                 Typ:                AK        0,17 %        [0,08 ; 0,37]    0,33 %        [0,19 ; 0,58]
                                                                       Auffälligkeit:   > 2,00 %
                                                                                                            6 / 3495 Fällen             12 / 3629 Fällen
                                                                       Ø in RP:           0,17 %
Qualitätssicherung bei Herzschrittmacher-Implantation (09/1)                                  Geschäftsstelle Qualitätssicherung Rheinland-Pfalz
Jahresauswertung 2020 vom 01.06.2021                                                 Leseanleitung                                      Seite 2 / 19

LESEANLEITUNG

Die Ergebnisse der eigenen Klinik werden dem Gesamtergebnis aller Kliniken im Bundesland Rheinland-Pfalz gegenübergestellt.

                                                                                                                 Rheinland-Pfalz eigene Klinik

                                                                                                                       N           %     N         %
Datensätze gesamt                                                                                                       0 100,00         0 100,00

Erläuterungen zu den Tabellenspalten der Übersichtstabelle:

Indikatoren und Transparenzkennzahlen
Kennzahl-ID, Seite mit ausführlichen Informationen bei Indikatoren, Kennzahl-Bezeichnung

Referenzbereiche
Fest definierte oder errechnete Referenzbereiche des jeweiligen Indikators oder Auffälligkeitskriteriums
Auffälligkeitsbereich: Bereich rechnerisch auffälliger Ergebnisse
n.d.: keine Referenzbereiche definiert

Ergebnis
Wert der eigenen Klinik im betreffenden Erhebungsjahr für die aufgeführte Kennzahl. Die Werte in eckigen Klammern kennzeichnen das 95%-
Konfidenzintervall [95% CI]. Das Konfidenzintervall kennzeichnet den Bereich, in dem der Klinikwert unter Ausschluss zufälliger Faktoren mit
einer Wahrscheinlichkeit von 95% liegt. Die Konfidenzintervalle ermöglichen eine Überprüfung auf statistische Signifikanz. Die Bewertung der
Ergebnisse wird farblich veranschaulicht (siehe Erläuterungen auf der folgenden Seite).
n.b.: nicht berechnet, da keine Fälle beim jeweiligen Qualitätsindikator vorhanden

Erläuterungen zu den Referenzbereichen:
Die Referenzbereiche können entweder fest definiert oder aus dem Gesamtdatenbestand errechnet werden. Wurde der Referenzbereich anhand
eines Absolutwertes festgelegt, ist in der folgenden Tabelle der Vermerk "fixer Wert" eingetragen. Handelt es sich um einen errechneten Wert, ist
der Tabelle zu entnehmen, wie der Qualitätsindikator aus den Gesamtdatenbestand errechnet wurde. In die Berechnung von Perzentil- und
Mittelwerten gehen jeweils die Klinikwerte mit N > 9 (Nennerbedingung) ein ("Verteilung der Kliniken in %").

Qualitätsindikator, Transparenzkennzahl oder Auffälligkeitskriterium                                              Grenze
  Kennzahl       Typ Kurzbezeichnung                                                                       Auffälligkeitsbereich       Abbildung:
   101803        QI Leitlinienkonforme Indikation                                                               Fixer Wert              Seite 4
    54140        QI Leitlinienkonforme Systemwahl                                                               Fixer Wert              Seite 5
    54141       TKez Systeme 1. Wahl                                                                                                    Seite 6
    54142       TKez Systeme 2. Wahl                                                                                                    Seite 7
    54143        QI Systeme 3. Wahl                                                                            Fixer Wert               Seite 8
    52139        QI Eingriffsdauer bei Implantationen und Aggregatwechseln                                     Fixer Wert               Seite 9
   101800        QI Dosis-Flächen-Produkt                                                                     95%-Perzentil             Seite 10
    52305        QI Akzeptable Reizschwellen und Signalamplituden bei intraoperativen Messungen                Fixer Wert               Seite 11
    52311        QI Sondendislokation oder -dysfunktion                                                        Fixer Wert               Seite 12
   101801        QI Nicht sondenbedingte Komplikationen (inkl. Wundinfektionen)                                Fixer Wert               Seite 13
   101802       TKez Zugang über die Vena subclavia beim Vorschieben der Sonden                                                         Seite 14
    51191        QI Sterblichkeit im Krankenhaus                                                             95%-Perzentil              Seite 15
    2190         QI Laufzeit des alten Herzschrittmacher-Aggregats unter 4 Jahren bei Ein- und               Sentinel Event             Seite 16
                       Zweikammersystemen
    2194         QI   Prozedurassoziierte Probleme (Sonden- bzw. Taschenprobleme) als Indikation              95%-Perzentil             Seite 17
                      zum Folgeeingriff innerhalb eines Jahres
    2195         QI   Infektionen oder Aggregatperforationen als Indikation zum Folgeeingriff innerhalb       95%-Perzentil             Seite 18
                      eines Jahres
   102001        QI   Implantation der linksventrikulären Sonde bei CRT-Implantation                                                    Seite 19
   813070        AK   Häufig führendes Symptom 'sonstiges'                                                    95%-Perzentil
   813071        AK   Häufig führende Indikation 'sonstiges'                                                  95%-Perzentil
   851901        AK   Häufig keine Durchleuchtung durchgeführt                                                 Fixer Wert

Die Qualitätsindikatoren wurden unter Verwendung der bundeseinheitlichen Rechenregeln des IQTIG berechnet
(https://iqtig.org/qs-instrumente/qualitaetsindikatoren/).
Qualitätssicherung bei Herzschrittmacher-Implantation (09/1)                                Geschäftsstelle Qualitätssicherung Rheinland-Pfalz
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Erläuterungen zu den Kennzahlen mit "Verhältnis der beobachteten zur erwarteten Rate (O/E)":

Ergebnisindikatoren bedürfen häufig einer Risikoadjustierung, um einen fairen Vergleich der Werte zwischen den Krankenhäusern zu
gewährleisten. Hierzu werden unterschiedliche Methoden (z.B. Stratifizierung, Standardisierung, Adjustierung) angewandt. Bei einer
Risikoadjustierung mit logistischer Regression sollen patientenseitige Faktoren, die einen Einfluss auf das Ergebnis haben und mutmaßlich nicht
von den Krankenhäusern beeinflusst werden können, herausgerechnet werden. Dies wird dadurch beschränkt, dass nur diese Faktoren, die
auch erfasst werden, miteinbezogen werden können. Der Einfluss eines jeden Faktors wird mit einem entsprechenden Parameter quantifiziert.
Dies geschieht auf Bundesebene (IQTIG) anhand der Daten aller bundesweit erfassten Patienten. Mit den vorliegenden Parametern kann nun
für jeden einzelnen Fall das Risiko errechnet werden, zu welchem ein definiertes Ereignis (z.B. Tod) eintritt.
Mit dem O/E wird damit folgendes ausgedrückt: Verhältnis der beobachteten (=Observed) Rate zu der nach entsprechender Risikoadjustierung
zu erwartenden (=Expected) Rate. Liegt die Zahl unter 1, so ist das Ergebnis besser als anhand des Patienteneinflusses zu erwarten war, liegt
die Zahl dagegen über 1 so hätte man unter Berücksichtigung des Patienteneinflusses ein besseres Ergebnis erwartet.
Die risikoadjustierte Rate beschreibt die Rate, die erreicht worden wäre, wenn das Krankenhaus bezüglich aller berücksichtigten Risikofaktoren
denselben Patientenmix gehabt hätte, der landesweit beobachtet werden konnte. Sie berechnet sich aus der Multiplikation der landesweit
beobachteten Gesamtrate mit dem Verhältnis aus beobachteter zu erwarteter Rate der Klinik.

Erläuterungen zu der farblichen Bewertung der Klinikergebnisse auf Übersichtstabelle:

          Ziel erreicht, Klinikwert erreicht gewünschte Rate
          Klinikwert erreicht Zielvorgabe, jedoch nicht signifikant
          Klinikwert auffällig, jedoch nicht signifikant
          Klinikwert signifikant auffällig
          kein Referenzbereich definiert oder keine Fälle vorhanden
          sentinel event; Einzelfallanalyse empfohlen
                                                                                  Abb. 1

Erläuterungen zu den grafischen Darstellungen der folgenden Seiten:
League-Table (s. auch Abb. 1):

Auf der X-Achse werden die Ergebnisse der Kliniken für den jeweiligen Qualitätsindikator angegeben (i.d.R. in %). Jeder Punkt repräsentiert den
Wert einer Klinik. Die vertikalen Linien auf beiden Seiten des Punktes kennzeichen das 95%-Konfidenzintervall. Hiebei weisen große Intervalle
(=lange Linien) auf geringe Fallzahlen hin. Klinikwerte mit Fallzahlen von unter 10 (Nennerbedingung) werden aufgrund der großen
Konfidenzintervalle in der Grafik nicht aufgeführt. Der Auffälligkeitsbereich wird durch eine rote Linie gekennzeichnet. Die Klinikergebnisse
werden in aufsteigender Reihenfolge angeordnet. Auffällige Klinikergebnisse sind bei Indikatoren mit der Auffälligkeits-Richtung > oder >= also
rechts angeordnet, bei Indikatoren mit der Auffälligkeits-Richtung < oder
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Leitlinienkonforme Indikation

                                                                                                                                                 Gesamt Rheinland-
Kennzahl: 09/1 - 101803                                                                                                  Rheinland-Pfalz              Pfalz
                                                                                                                           N             %          N              %
Grundgesamtheit: Alle Patientinnen und Patienten, außer führende Indikation zur Herzschrittmacher-
Implantation "sonstiges"                                                                                                   3 487                    3 487
Zähler: Patientinnen und Patienten mit leitlinienkonformer Indikation zur Herzschrittmacher- bzw. CRT-P-
Implantation                                                                                                               3 224         92,46      3 224          92,46

                                                                                                                            95 % CI                     95% CI
Auffälligkeit:                          < 90,00 %                                       Vertrauensbereich (in %):         91,53 ; 93,29            91,53 ; 93,29

                  100
                   90
                   80
                   70
                   60
        Prozent

                   50
                   40
                   30
                   20
                   10
                       0

                       Verteilung der          Min.       P10         P25                Median     Mittel                P75           P90       Max.
                       Kliniken in %           0,0        83,5        89,3                93,9      91,0                  99,8         100,0      100,0

              100

                                                                                                                            Fallzahl-                   Anzahl
                  90                                                                                                       kategorien                   Kliniken
    Prozent

                                                                                                                                 78                      14

                  70
                                78
                                                                 Fallzahlen

Allgemeine Erläuterungen bzw. Besonderheiten
Für die Herzschrittmachertherapie waren bislang die folgenden Leitlinien von Bedeutung: Die amerikanischen Leitlinien des American College of
Cardiology Foundation und der American Heart Association (ACC/AHA) zur Schrittmacherversorgung (Epstein et al. 2008, Focused Update:
Tracy et al. 2013), die europäischen Leitlinien zum Synkopenmanagement (Moya et al. 2009) sowie die europäischen Herzschrittmacher-
Leitlinien (Vardas et al. 2007).

Maßgeblich für die Qualitätssicherung in Deutschland war die Leitlinie zur Herzschrittmachertherapie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie,
Herz- und Kreislaufforschung (Lemke et al. 2005). Hier wurde differenziert mit Evidenzbewertung (A-C) und Empfehlungsklassen (I-IIb) zur
Indikationsstellung, aber auch zur Auswahl des richtigen Systems bei bestimmten Rhythmusstörungen Stellung genommen. Im Auftrag der
European Society of Cardiology (ESC) wurden bis 2013 die neuen europäischen Leitlinien zur Herzschrittmacher- und zur kardialen
Resynchronisationstherapie entwickelt (Brignole et al. 2013). Diese sind auch für Deutschland als maßgeblich anzusehen. Ein deutscher
Kommentar zu den ESC-Leitlinien von 2013 erschien 2015 (Israel et al. 2015).

Unterteilung der Bradykardien in persistierende und intermittierende Bradykardien

Ausgangspunkt der europäischen Leitlinie ist eine erstmalige Unterteilung der Bradykardien in persistierende und intermittierende Bradykardien.
Die klinische Präsentation der Patientin bzw. des Patienten ist wichtigstes Entscheidungskriterium für die Implantation eines permanenten
Schrittmachers.
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Leitlinienkonforme Indikation

Kennzahl: 09/1 - 101803

Allgemeine Erläuterungen bzw. Besonderheiten (Fortsetzung)
Von Bedeutung ist vor allem die weitere Untergliederung der intermittierenden Bradykardien in EKG-dokumentierte und vermutete, d. h. nicht
EKG-dokumentierte Bradykardien.

Hinsichtlich der Ätiologie besteht bei persistierender Bradykardie eine intrinsische (organische) Funktionsstörung des Sinus- oder AV-Knotens; für
intermittierende Bradykardien kommen zusätzlich auch extrinsische Faktoren (z. B. Vagusreiz) als Ursache in Frage.

Persistierende und intermittierende Bradykardien unterscheiden sich in ihrer vorherrschenden Symptomatik: Während bei persistierender
Bradykardie eher unspezifische Symptome (leichte Ermüdbarkeit, reduzierte physische Belastbarkeit, Mattigkeit, Reizbarkeit, Apathie, kognitive
Störungen, Schwindel) zu beobachten sind treten bei intermittierender hochgradiger Bradykardie typischerweise Präsynkopen oder Synkopen
auf.

Die Leitlinie hebt die notwendige Diagnostik bei den unterschiedenen Formen der Bradykardie hervor:
* Die Diagnose einer persistierenden Bradykardie kann in der Regel auf der Basis eines Ruhe-EKGs gestellt werden.
* Auch für eine intermittierende Bradykardie sollte eine EKG-Dokumentation angestrebt werden. Ggf. ist ein Langzeit-EKG, der Einsatz eines
Ereignisrekorders (bis zu 30 Tagen) oder die Implantation eines Loop-Rekorders erforderlich.
* Bei vermuteter Bradykardie (ohne EKG-Dokumentation der Arrhythmie) können die Ergebnisse provokativer Tests (invasive
elektrophysiologische Untersuchung, Kipptisch-Untersuchung) in Einzelfällen die Diagnose stützen.
Es existiert keine definierte Untergrenze für die Herzfrequenz, unterhalb derer eine antibradykarde und damit Schrittmachertherapie indiziert ist.
Deshalb ist aus Sicht der Leitlinie die Korrelation zwischen Symptomen und per EKG nachgewiesener Bradykardie essentiell für die
Entscheidung zu einer Schrittmachertherapie.
Im Folgenden wird eine Übersicht der Indikationen zur Herzschrittmachertherapie gegeben, die durch den Indikator "Leitlinienkonforme Indikation
bei bradykarden Herzrhythmusstörungen" überprüft werden:
* AV-Block
* Sinusknotensyndrom inklusive Bradykardie-Tachykardie Syndrom (BTS)
* Bradykardie bei permanentem Vorhofflimmern
* Schenkelblock
* Karotis-Sinus-Syndrom
* Vasovagales Syndrom
* Unklare Synkopen bei positivem Adenosin-Triphosphat-Test
* kardiale Resynchronisationstherapie

Die für den Indikator gewählte Unterteilung berücksichtigt die Einteilung der Bradykardien in persistente und intermittierende Bradykardien; sie
fasst jedoch analoge Indikationen aus beiden Bereichen zusammen, z. B. bei AV-Block und Sinusknotensyndrom.

AV-Block

Ein AV-Block ist die häufigste Indikation zur Implantation eines permanenten Herzschrittmachers. Die Schrittmachertherapie bewirkt neben
funktionalen Verbesserungen bei höhergradigem AV-Block (AV-Block II, Typ Mobitz und AV-Block III) eine Senkung der Sterblichkeit und eine
Reduktion der Inzidenz von Synkopen (Edhag und Swahn 1976, Johansson 1966). Bei der sehr seltenen Indikation AV-Block I und bei AV-Block
II, Typ Wenckebach stehen eine Besserung der Symptomatik und eine Normalisierung des PQ-Intervalls im Vordergrund.

AV-Block I mit Überleitungsdauer > 300 ms:
Bei Patientinnen und Patienten mit AV-Block I, PQ-Zeit > 300 s und damit begründbaren Symptomen wurde die Schrittmacherindikation von IIb
nach IIa aufgewertet.

AV-Block II und III:
Bei höhergradigem AV-Block (II, Typ Mobitz oder III) wird die SM-Therapie sowohl bei symptomatischen als auch bei asymptomatischen
Patientinnen und Patienten empfohlen (Klasse-I-Indikation).

Bei AV-Block II, Typ Wenckebach wird die Schrittmacherimplantation empfohlen, wenn Symptomatik vorliegt oder der AV-Block intra- oder
infrahisär lokalisiert ist (Klasse IIa-Indikation). Besonders bei einem breiten QRS-Komplex ist ein Fortschreiten des AV-Blocks II, Typ
Wenckebach in einen höhergradigen AV-Block zu erwarten.
Sinusknotensyndrom inklusive BTS

Beim Sinusknotensyndrom sind positive Auswirkungen der Schrittmachertherapie auf Morbidität oder Mortalität bei bradykarden Patientinnen und
Patienten nicht nachgewiesen (Sasaki et al. 1988). Die Schrittmachertherapie zielt daher auf eine Verbesserung bradykarder Symptomatik, bei
intermittierenden Bradykardien auch auf die Prävention von Synkopen.

Da die Schrittmachertherapie bei Sinusknotensyndrom mit der Reduktion bradykarder Symptomatik begründet wird (wobei auch Synkopen als
führende Symptome gewertet werden), ist die Schrittmacher-Implantation bei asymptomatischer Sinusknotenfunktionsstörung nicht indiziert.

Bei EKG-dokumentiertem Zusammenhang zwischen Symptomatik und Sinusknotenerkrankung existiert für die Schrittmachertherapie sowohl bei
persistenter als auch bei intermittierender Bradykardie eine Indikation der Klasse I.

Falls der Zusammenhang von Symptomatik und Sinusbradykardie nicht mittels EKG nachgewiesen werden kann (vermuteter/wahrscheinlicher
Zusammenhang), liegt bei persistenter Bradykardie lediglich eine Indikation der Klasse IIb vor (Schrittmacherimplantation nur in Ausnahmefällen).
Bei intermittierender Bradykardie ist in diesem Fall von einer Klasse-IIa-Indikation auszugehen, sofern Asystolien mit einer Dauer von mehr als 6
Sekunden und einmalige oder rezidivierende Synkopen aufgetreten sind. In einigen Fällen kann auch eine Schrittmacherimplantation bei
Asystolien mit einer Dauer von 3 bis 6 Sekunden in Erwägung gezogen werden.
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Leitlinienkonforme Indikation

Kennzahl: 09/1 - 101803

Allgemeine Erläuterungen bzw. Besonderheiten (Fortsetzung)
Bradykardie bei permanentem Vorhofflimmern

Die neuen europäischen Leitlinien sehen Bradykardie bei Vorhofflimmern in Kombination mit einem höhergradigen AV-Block als Klasse-I-
Indikation für die Herzschrittmachertherapie (Brignole et al. 2013). Entscheidend ist hierbei die AV-Blockierung. Für diese Indikation ist die
Symptomatik-Bradykardie-Korrelation von untergeordneter Bedeutung; es besteht Konsens, dass Schrittmachertherapie rezidivierende Synkopen
verhindern kann und die Überlebenswahrscheinlichkeit erhöht.

Bei alternierendem Schenkelblock und unklarer Synkope ist eine Progression zu höhergradigem AV-Block zu erwarten; daher sieht die Leitlinie
bei diesem Befund eine Klasse-I-Indikation für Schrittmachertherapie.

Bei Links- oder Rechtsschenkelblock und unklarer Synkope sollte die Entscheidung für oder gegen eine Schrittmachertherapie nach einer
elektrophysiologischen Untersuchung fallen (Moya et al. 2011): Falls eine HV-Zeit >= 70 ms gemessen wird oder es nach provokativen Tests zu
infrahisären Blockierungen kommt, liegt ebenfalls eine Klasse-I-Indikation für die Implantation eines Schrittmachers vor. Bei negativem Befund
sollte der Nachweis des Zusammenhangs zwischen Schenkelblock und (bradykarder) Symptomatik durch implantierbaren Loop-Rekorder
erbracht werden.

In Ausnahmefällen ist auch ohne positiven EPU-Befund eine Schrittmacherimplantation vertretbar (Klasse-IIb-Indikation). Dies gilt z. B. für ältere
Patientinnen und Patienten, die dem Risiko rezidivierender Synkopen ggf. ohne prodromale Phase und damit einer erheblichen
Verletzungsgefahr ausgesetzt sind.
Karotis-Sinus-Syndrom

Aufgrund der Ergebnisse einer systematischen Literaturübersicht (Brignole und Menozzi 2011) stufen die Autorinnen und Autoren der neuen
europäischen Leitlinie die Herzschrittmacher-Indikation bei Karotis-Sinus-Syndrom herauf (bislang Klasse IIa, nach neuen Leitlinien Klasse I,
Brignole et al. 2013).

Allerdings wurden auch die diagnostischen Kriterien angepasst: Neben rezidivierenden Synkopen oder synkopenbedingten Verletzungen und
dem (positiven) Ergebnis der Karotissinusmassage wird der Nachweis von Asystolien mit einer Dauer von mehr als 6 Sekunden verlangt (bisher
> 3 Sekunden) (Krediet et al. 2011).
Vasovagales Syndrom

Nach Einschätzung der Autorinnen und Autoren der europäischen Leitlinien sind die empirischen Belege für den Nutzen der
Schritmachertherapie bei vasovagaler bzw. neurokardiogener Synkope eher schwach (Brignole et al. 2013, Connolly et al. 2003).

Die Leitlinien sehen deshalb eine Indikation lediglich bei Patientinnen und Patienten > 40 Jahre, die einem erheblichen Verletzungsrisiko durch
Synkopen ohne prodromale Phasen ausgesetzt sind.

Eine Klasse-IIa-Indikation liegt vor, wenn der Zusammenhang zwischen Symptomatik und Bradykardie durch EKG-Befunde gestützt wird und
Asystolien mit einer Dauer von mehr als 6 Sekunden auftreten.

Falls der Symptomatik-Bradykardie-Zusammenhang lediglich durch einen positiven Kipptischbefund gestützt wird, ist nur eine Klasse-IIb-
Indikation gegeben. Eine Schrittmacherimplantation ist nur in Einzelfällen vertretbar, sofern andere Therapien erfolglos geblieben sind.

Unklare Synkopen bei positivem Adenosin-Triphosphat-Test

Die Aussagekraft des äußerst selten durchgeführten Adenosin-Triphosphat-Tests wird in den Leitlinien als "kontrovers" eingeschätzt (Brignole et
al. 2013). Es existiert eine einzelne Studie, die zeigt, dass bei älteren Patientinnen und Patienten mit unklaren Synkopen und einer positiven
Reaktion auf intravenös verabreichtes Adenosintriphosphat die Implantation von DDD-Schrittmachern die Häufigkeit von Synkopen reduziert
(Flammang et al. 2012).

In den Leitlinien findet sich daher eine Klasse-IIb-Indikation für die Schrittmacher-Implantation bei Patientinnen und Patienten mit unklaren
Synkopen oder synkopenbedingten Verletzungen und positivem Adenosin-Triphosphat-Test. Für die Leitlinien-Autorinnen und Leitlinien-Autoren
bleibt jedoch die EKG-Dokumentation einer Bradykardie bei spontaner Synkope, z. B. mithilfe implantierbarer Loop-Rekorder, das validere
Entscheidungskriterium für die Schrittmachertherapie (Brignole et al. 2013).
Kardiale Resynchronisationstherapie

Seit dem Erfassungsjahr 2018 wird auch die Leitlinienkonformität der Indikation bei kardialer Resynchronisationstherapie als führender Indikation
zur Implantation geprüft. Zur Definition der CRT-Indikationen kommt die ESC-Leitlinie zur Herzschrittmacher- und kardialen
Resynchronisationstherapie aus dem Jahr 2013 (Brignole et al. 2013) zur Anwendung, da diese Empfehlungen etwas liberaler formuliert sind als
die in der ESC-Leitlinie zu ventrikulären Arrhythmien (Priori et al. 2015) und die in der ESC-Leitlinie zur Herzinsuffizienz (Ponikowski et al. 2016)
enthaltenen Empfehlungen zur CRT-Therapie.

Die ESC-Leitlinie zur Herzschrittmacher- und kardialen Resynchronisationstherapie (Brignole et al. 2013) enthält Empfehlungen zu folgenden
Patientengruppen, die für die Überprüfung der Indikation einer CRT-P-Implantation relevant sind:
* CRT bei Patientinnen und Patienten im Sinusrhythmus
* CRT bei Patientinnen und Patienten mit permanentem Vorhofflimmern
* CRT bei Patientinnen und Patienten mit konventioneller Schrittmacher-Indikation, bei denen ein Upgrade eines konventionellen Systems
durchgeführt werden soll

Die ebenfalls in der ESC-Leitlinie enthaltene CRT-Indikation bei Patientinnen und Patienten mit konventioneller Schrittmacher-Indikation, bei
denen die Erstimplantation eines CRT- Systems infrage kommt (De-Novo-Implantation) wird dagegen nicht berücksichtigt, da diese keine primäre
CRT-Indikation ist, sondern hierbei die führende Indikation zur Implantation die konventionelle Schrittmacher-Indikation ist.
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Leitlinienkonforme Systemwahl

                                                                                                                                                 Gesamt Rheinland-
Kennzahl: 09/1 - 54140                                                                                                   Rheinland-Pfalz              Pfalz
                                                                                                                           N             %          N              %
Grundgesamtheit: Alle Patientinnen und Patienten, außer führende Indikation zur Herzschrittmacher-
Implantation "kardiale Resynchronisationstherapie" oder "sonstiges", mit implantiertem Ein- oder
Zweikammersystem                                                                                                           3 277                    3 277
Zähler: Patientinnen und Patienten mit leitlinienkonformer Systemwahl                                                      3 212         98,02      3 212          98,02

                                                                                                                            95 % CI                     95% CI
Auffälligkeit:                          < 90,00 %                                       Vertrauensbereich (in %):         97,48 ; 98,44            97,48 ; 98,44

                  100
        Prozent

                   90

                   80

                       Verteilung der          Min.       P10         P25                Median     Mittel                P75          P90        Max.
                       Kliniken in %           82,4       93,5        97,4                100,0     97,6                 100,0         100,0      100,0

              100

                                                                                                                            Fallzahl-                   Anzahl
                                                                                                                           kategorien                   Kliniken
    Prozent

                                                                                                                                77                      14

                  80
                                77
                                                                 Fallzahlen

Allgemeine Erläuterungen bzw. Besonderheiten
Die Ausführungen der europäischen Leitlinien (Brignole et al. 2013) zur Systemwahl bei bradykarden Herzrhythmusstörungen beginnen mit einer
Übersicht empirischer Studien zum Therapieerfolg bei Verwendung von Einkammersystemen (VVI und AAI) und von Zweikammersystemen.
Berücksichtigt werden auch eine Metaanalyse (Healey et al. 2006) und ein systematischer Review (Castelnuovo et al. 2005).

Die Leitlinien fassen die Ergebnisse der Vergleichsstudien wie folgt zusammen (Brignole et al. 2013):
* Unterschiede im Hinblick auf Überleben/Sterblichkeit sind nicht nachweisbar
* Bei Zweikammersystemen sind weniger Embolien/Schlaganfälle zu beobachten
* Die Inzidenz von Vorhofflimmern ist bei Zweikammersystemen geringer
* Bei ca. 25 % der Patientinnen und Patienten, denen ein Einkammersystem (VVI) implantiert wird, entwickelt sich ein Schrittmachersyndrom
* Eine positive Auswirkung auf Herzinsuffizienz durch Verwendung von Zweikammersystemen ist nicht sicher nachzuweisen

Der Vorteil von Zweikammer- gegenüber Einkammersystemen ist für Patientinnen und Patienten mit Sinusbradykardie deutlicher ausgeprägt,
was vor allem auf die geringere Inzidenz von Vorhofflimmern nach der Implantation von Zweikammersystemen zurückzuführen ist.

In einer neueren Untersuchung (Nielsen et al. 2011) wurden AAI-Systeme mit DDD-Systemen verglichen. Die Ergebnisse der
Schrittmachertherapie waren bei Patientinnen und Patienten mit AAI-Systemen deutlich schlechter. In dieser Patientengruppe war die Inzidenz
von paroxysmalem Vorhofflimmern höher, es bestand ein deutlich erhöhtes Risiko für Folgeeingriffe und zudem trat bei einem kleinen, aber
signifikanten Anteil der Patientinnen und Patienten mit Sinusknotensyndrom ein zusätzlicher AV-Block auf.
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Leitlinienkonforme Systemwahl

Kennzahl: 09/1 - 54140

Allgemeine Erläuterungen bzw. Besonderheiten (Fortsetzung)
Diese Befundlage veranlasst die Autorinnen und Autoren der Leitlinien, generell bei Patientinnen und Patienten in Sinusrhythmus die Implantation
eines DDD-Systems zu empfehlen (siehe Abbildung). (Anfänglich) höhere Kosten und das im Vergleich zu Einkammersystemen höhere
Komplikationsrisiko bei Zweikammersystemen können in Kauf genommen werden. Bei Berücksichtigung längerer Zeiträume und der möglichen
(und bei einem erheblichen Teil der Behandlungsfälle auch eintretenden) negativen Konsequenzen der Implantation von Einkammersystemen
relativiert sich deren Kostenvorteil (Brignole et al. 2013).

Bei ihrer grundsätzlichen Empfehlung von Zweikammersystemen machen die europäischen Leitlinien ausdrücklich keinen Unterschied zwischen
permanenter und intermittierender Rhythmusstörung, weil in der Literatur zwischen beiden klinischen Ausprägungen nirgends unterschieden wird
und damit jede Datenbasis fehlt (Brignole et al. 2013). Argument für die Zweikammerstimulation ist die Prophylaxe eines Schrittmachersyndroms,
das (in einer Software-randomisierten Studie) bis zu 26 % Crossover von VVI zu DDD begründete (Lamas et al. 2002).

Allerdings halten die Autorinnen und Autoren der Leitlinien die Evidenz zugunsten der Zweikammersysteme nicht für ausreichend, um
grundsätzlich die Verwendung anderer Systeme ausschließen zu können. Für einige Indikationen werden daher Systeme 2. und u. U. auch 3.
Wahl vorgeschlagen, die in Einzelfällen implantiert werden können.

Somit besteht Spielraum für die Berücksichtigung individueller Konstellationen, die sich z. B. durch ein für eine bestimmte Patientin bzw. einen
bestimmten Patienten absehbar deutlich erhöhtes Komplikationsrisiko bei der Verwendung eines Zweikammersystems ergeben können (Brignole
et al. 2013).

Für Patientinnen und Patienten mit permanentem Vorhofflimmern ist nach den Leitlinien ein VVI-System indiziert. Frequenzadaptives Pacing ist
angebracht, da dieser Funktionsmodus die physische Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten fördert und Symptome – Kurzatmigkeit u. a. –
reduziert (Lau et al. 1989, Leung und Lau 2000, Oto et al. 1991). Zu diesem Punkt vertritt die Leitlinien-Arbeitsgruppe zudem die Auffassung, dass
eine Minimalfrequenz von 70/min. eingestellt werden sollte, um den Wegfall der atrialen Pumpfunktion zu kompensieren (Brignole et al. 2013).

Die empirische Evidenz zugunsten des frequenzadaptiven Pacing ist nach Einschätzung der Leitlinien-Arbeitsgruppe für Zweikammersysteme
nicht so überzeugend wie für VVI-Einkammersysteme (Brignole et al. 2013). Entsprechende Studien erbrachten widersprüchliche Resultate (z. B.
Padeletti et al. 2006, Lamas et al. 2007). Die Leitlinien geben entsprechende Empfehlungen für einige Indikationen bei Sinusbradykardie.

Ein adäquat programmiertes AV-Zeit-Management kann zur Vermeidung unnötiger rechtsventrikulärer Stimulation beitragen.

Die Autorinnen und Autoren der Leitlinien halten diese Programmierung insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit intermittierenden
Bradykardien für erforderlich, da in dieser Subgruppe nur selten und kurzzeitig ventrikulärer Stimulationsbedarf besteht (Brignole et al. 2013). Da
die Leitlinien nur manuelle AV-Zeit-Programmierung bis 250 ms und AV-Zeit-Hysterese (nicht aber Algorithmen zum Wechsel zwischen AAI und
DDD) als technische Lösung nennen und das Programmierverhalten in der Versorgungskette durch Qualitätssicherung nicht überprüft werden
kann, wird das Merkmal AV-Zeit-Management im vorliegenden Algorithmus zur Überprüfung der Systemwahl nicht berücksichtigt.

Bei AV-Block und hohem erwarteten ventrikulärem Stimulationsbedarf ist zu prüfen, ob kardiale Resynchronisationstherapie indiziert ist ("de-novo-
CRT-Indikation"). Die entsprechende Empfehlung der Leitlinien stützt sich auf die Untersuchung von (Curtis et al. 2013).

Der deutsche Kommentar zu den europäischen Leitlinien (Israel et al. 2015) gibt konkrete (nicht evidenzbasierte) Empfehlungen zum quantitativen
Umfang der Verwendung von Systemen 1., 2. und 3. Wahl:
* Systeme 1. Wahl: >= 50 % der Implantationen ("generell")
* Systeme 2. Wahl: < 50 % ("in einer Minderzahl")
* Systeme 3. Wahl: < 5 % ("nur in individuellen Einzelfällen")

Die Indikatorengruppe "Leitlinienkonforme Systemwahl bei bradykarden Herzrhythmusstörungen" besteht aus zwei Qualitätsindikatoren. Der erste
Indikator erfasst den Anteil leitlinienkonformer Systemwahlentscheidungen am Implantationsvolumen der Einrichtung insgesamt. Für diesen
Indikator werden implantierte Systeme 1., 2. oder 3. Wahl als leitlinienkonforme Implantationen gewertet; ein fixer Referenzbereich ist definiert
(>= 90 %).

Der zweite Indikator erfasst den Anteil der Systeme 3. Wahl am Implantationsvolumen der Einrichtung. Da Systeme 3. Wahl nur in begründeten
Ausnahmefällen indiziert sind, sollte der Anteil von implantierten Systemen 3. Wahl nicht zu hoch sein. In Absprache mit der Bundesfachgruppe
Herzschrittmacher und Defibrillatoren wird ein Referenzbereich von
Qualitätssicherung bei Herzschrittmacher-Implantation (09/1)                                                 Geschäftsstelle Qualitätssicherung Rheinland-Pfalz
Jahresauswertung 2020 vom 01.06.2021                                                        Qualitätsindikatoren                                          Seite 6 / 19

Systeme 1. Wahl

                                                                                                                                                 Gesamt Rheinland-
Kennzahl: 09/1 - 54141                                                                                                   Rheinland-Pfalz              Pfalz
                                                                                                                           N             %          N              %
Grundgesamtheit: Alle Patientinnen und Patienten, außer führende Indikation zur Herzschrittmacher-
Implantation "kardiale Resynchronisationstherapie" oder "sonstiges", mit implantiertem Ein- oder
Zweikammersystem                                                                                                           3 277                    3 277
Zähler: Alle Patientinnen und Patienten mit einem leitlinienkonformen System 1. Wahl                                       3 135         95,67      3 135          95,67

                                                                                                                            95 % CI                     95% CI
Auffälligkeit:                          n.d.                                            Vertrauensbereich (in %):         94,91 ; 96,31            94,91 ; 96,31

                  100
        Prozent

                   90

                   80

                       Verteilung der          Min.       P10         P25                Median     Mittel                P75          P90        Max.
                       Kliniken in %           82,4       86,1        94,9                98,2      96,0                 100,0         100,0      100,0

              100

                                                                                                                            Fallzahl-                   Anzahl
                                                                                                                           kategorien                   Kliniken
    Prozent

                                                                                                                                77                      14

                  90
                                77
                                                                 Fallzahlen

Allgemeine Erläuterungen bzw. Besonderheiten
Die Ausführungen der europäischen Leitlinien (Brignole et al. 2013) zur Systemwahl bei bradykarden Herzrhythmusstörungen beginnen mit einer
Übersicht empirischer Studien zum Therapieerfolg bei Verwendung von Einkammersystemen (VVI und AAI) und von Zweikammersystemen.
Berücksichtigt werden auch eine Metaanalyse (Healey et al. 2006) und ein systematischer Review (Castelnuovo et al. 2005).

Die Leitlinien fassen die Ergebnisse der Vergleichsstudien wie folgt zusammen (Brignole et al. 2013):
* Unterschiede im Hinblick auf Überleben/Sterblichkeit sind nicht nachweisbar
* Bei Zweikammersystemen sind weniger Embolien/Schlaganfälle zu beobachten
* Die Inzidenz von Vorhofflimmern ist bei Zweikammersystemen geringer
* Bei ca. 25 % der Patientinnen und Patienten, denen ein Einkammersystem (VVI) implantiert wird, entwickelt sich ein Schrittmachersyndrom
* Eine positive Auswirkung auf Herzinsuffizienz durch Verwendung von Zweikammersystemen ist nicht sicher nachzuweisen

Der Vorteil von Zweikammer- gegenüber Einkammersystemen ist für Patientinnen und Patienten mit Sinusbradykardie deutlicher ausgeprägt,
was vor allem auf die geringere Inzidenz von Vorhofflimmern nach der Implantation von Zweikammersystemen zurückzuführen ist.

In einer neueren Untersuchung (Nielsen et al. 2011) wurden AAI-Systeme mit DDD-Systemen verglichen. Die Ergebnisse der
Schrittmachertherapie waren bei Patientinnen und Patienten mit AAI-Systemen deutlich schlechter. In dieser Patientengruppe war die Inzidenz
von paroxysmalem Vorhofflimmern höher, es bestand ein deutlich erhöhtes Risiko für Folgeeingriffe und zudem trat bei einem kleinen, aber
signifikanten Anteil der Patientinnen und Patienten mit Sinusknotensyndrom ein zusätzlicher AV-Block auf.
Qualitätssicherung bei Herzschrittmacher-Implantation (09/1)                                    Geschäftsstelle Qualitätssicherung Rheinland-Pfalz
Jahresauswertung 2020 vom 01.06.2021                                           Qualitätsindikatoren                                    Seite 6a / 19

Systeme 1. Wahl

Kennzahl: 09/1 - 54141

Allgemeine Erläuterungen bzw. Besonderheiten (Fortsetzung)
Diese Befundlage veranlasst die Autorinnen und Autoren der Leitlinien, generell bei Patientinnen und Patienten in Sinusrhythmus die Implantation
eines DDD-Systems zu empfehlen (siehe Abbildung). (Anfänglich) höhere Kosten und das im Vergleich zu Einkammersystemen höhere
Komplikationsrisiko bei Zweikammersystemen können in Kauf genommen werden. Bei Berücksichtigung längerer Zeiträume und der möglichen
(und bei einem erheblichen Teil der Behandlungsfälle auch eintretenden) negativen Konsequenzen der Implantation von Einkammersystemen
relativiert sich deren Kostenvorteil (Brignole et al. 2013).

Bei ihrer grundsätzlichen Empfehlung von Zweikammersystemen machen die europäischen Leitlinien ausdrücklich keinen Unterschied zwischen
permanenter und intermittierender Rhythmusstörung, weil in der Literatur zwischen beiden klinischen Ausprägungen nirgends unterschieden wird
und damit jede Datenbasis fehlt (Brignole et al. 2013). Argument für die Zweikammerstimulation ist die Prophylaxe eines Schrittmachersyndroms,
das (in einer Software-randomisierten Studie) bis zu 26 % Crossover von VVI zu DDD begründete (Lamas et al. 2002).

Allerdings halten die Autorinnen und Autoren der Leitlinien die Evidenz zugunsten der Zweikammersysteme nicht für ausreichend, um
grundsätzlich die Verwendung anderer Systeme ausschließen zu können. Für einige Indikationen werden daher Systeme 2. und u. U. auch 3.
Wahl vorgeschlagen, die in Einzelfällen implantiert werden können.

Somit besteht Spielraum für die Berücksichtigung individueller Konstellationen, die sich z. B. durch ein für eine bestimmte Patientin bzw. einen
bestimmten Patienten absehbar deutlich erhöhtes Komplikationsrisiko bei der Verwendung eines Zweikammersystems ergeben können (Brignole
et al. 2013).

Für Patientinnen und Patienten mit permanentem Vorhofflimmern ist nach den Leitlinien ein VVI-System indiziert. Frequenzadaptives Pacing ist
angebracht, da dieser Funktionsmodus die physische Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten fördert und Symptome – Kurzatmigkeit u. a. –
reduziert (Lau et al. 1989, Leung und Lau 2000, Oto et al. 1991). Zu diesem Punkt vertritt die Leitlinien-Arbeitsgruppe zudem die Auffassung, dass
eine Minimalfrequenz von 70/min. eingestellt werden sollte, um den Wegfall der atrialen Pumpfunktion zu kompensieren (Brignole et al. 2013).

Die empirische Evidenz zugunsten des frequenzadaptiven Pacing ist nach Einschätzung der Leitlinien-Arbeitsgruppe für Zweikammersysteme
nicht so überzeugend wie für VVI-Einkammersysteme (Brignole et al. 2013). Entsprechende Studien erbrachten widersprüchliche Resultate (z. B.
Padeletti et al. 2006, Lamas et al. 2007). Die Leitlinien geben entsprechende Empfehlungen für einige Indikationen bei Sinusbradykardie.

Ein adäquat programmiertes AV-Zeit-Management kann zur Vermeidung unnötiger rechtsventrikulärer Stimulation beitragen.

Die Autorinnen und Autoren der Leitlinien halten diese Programmierung insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit intermittierenden
Bradykardien für erforderlich, da in dieser Subgruppe nur selten und kurzzeitig ventrikulärer Stimulationsbedarf besteht (Brignole et al. 2013). Da
die Leitlinien nur manuelle AV-Zeit-Programmierung bis 250 ms und AV-Zeit-Hysterese (nicht aber Algorithmen zum Wechsel zwischen AAI und
DDD) als technische Lösung nennen und das Programmierverhalten in der Versorgungskette durch Qualitätssicherung nicht überprüft werden
kann, wird das Merkmal AV-Zeit-Management im vorliegenden Algorithmus zur Überprüfung der Systemwahl nicht berücksichtigt.

Bei AV-Block und hohem erwarteten ventrikulärem Stimulationsbedarf ist zu prüfen, ob kardiale Resynchronisationstherapie indiziert ist ("de-novo-
CRT-Indikation"). Die entsprechende Empfehlung der Leitlinien stützt sich auf die Untersuchung von (Curtis et al. 2013).

Der deutsche Kommentar zu den europäischen Leitlinien (Israel et al. 2015) gibt konkrete (nicht evidenzbasierte) Empfehlungen zum quantitativen
Umfang der Verwendung von Systemen 1., 2. und 3. Wahl:
* Systeme 1. Wahl: >= 50 % der Implantationen ("generell")
* Systeme 2. Wahl: < 50 % ("in einer Minderzahl")
* Systeme 3. Wahl: < 5 % ("nur in individuellen Einzelfällen")

Die Indikatorengruppe "Leitlinienkonforme Systemwahl bei bradykarden Herzrhythmusstörungen" besteht aus zwei Qualitätsindikatoren. Der erste
Indikator erfasst den Anteil leitlinienkonformer Systemwahlentscheidungen am Implantationsvolumen der Einrichtung insgesamt. Für diesen
Indikator werden implantierte Systeme 1., 2. oder 3. Wahl als leitlinienkonforme Implantationen gewertet; ein fixer Referenzbereich ist definiert
(>= 90 %).

Der zweite Indikator erfasst den Anteil der Systeme 3. Wahl am Implantationsvolumen der Einrichtung. Da Systeme 3. Wahl nur in begründeten
Ausnahmefällen indiziert sind, sollte der Anteil von implantierten Systemen 3. Wahl nicht zu hoch sein. In Absprache mit der Bundesfachgruppe
Herzschrittmacher und Defibrillatoren wird ein Referenzbereich von
Qualitätssicherung bei Herzschrittmacher-Implantation (09/1)                                                 Geschäftsstelle Qualitätssicherung Rheinland-Pfalz
Jahresauswertung 2020 vom 01.06.2021                                                       Qualitätsindikatoren                                           Seite 7 / 19

Systeme 2. Wahl

                                                                                                                                                 Gesamt Rheinland-
Kennzahl: 09/1 - 54142                                                                                                   Rheinland-Pfalz              Pfalz
                                                                                                                           N             %          N              %
Grundgesamtheit: Alle Patientinnen und Patienten, außer führende Indikation zur Herzschrittmacher-
Implantation "kardiale Resynchronisationstherapie" oder "sonstiges", mit implantiertem Ein- oder
Zweikammersystem                                                                                                           3 277                    3 277
Zähler: Alle Patientinnen und Patienten mit einem leitlinienkonformen System 2. Wahl                                             4        0,12            4        0,12

                                                                                                                            95 % CI                     95% CI
Auffälligkeit:                         n.d.                                            Vertrauensbereich (in %):           0,05 ; 0,31              0,05 ; 0,31

                  10

                      8

                      6
        Prozent

                      4

                      2

                      0

                      Verteilung der          Min.       P10         P25                Median     Mittel                 P75          P90        Max.
                      Kliniken in %           0,0         0,0        0,0                  0,0          0,1                0,0            0,0       3,3

                  8

                  6                                                                                                         Fallzahl-                   Anzahl
                                                                                                                           kategorien                   Kliniken
    Prozent

                                                                                                                                77                       14

                  0
                               77
                                                                Fallzahlen

Allgemeine Erläuterungen bzw. Besonderheiten
Die Ausführungen der europäischen Leitlinien (Brignole et al. 2013) zur Systemwahl bei bradykarden Herzrhythmusstörungen beginnen mit einer
Übersicht empirischer Studien zum Therapieerfolg bei Verwendung von Einkammersystemen (VVI und AAI) und von Zweikammersystemen.
Berücksichtigt werden auch eine Metaanalyse (Healey et al. 2006) und ein systematischer Review (Castelnuovo et al. 2005).

Die Leitlinien fassen die Ergebnisse der Vergleichsstudien wie folgt zusammen (Brignole et al. 2013):
* Unterschiede im Hinblick auf Überleben/Sterblichkeit sind nicht nachweisbar
* Bei Zweikammersystemen sind weniger Embolien/Schlaganfälle zu beobachten
* Die Inzidenz von Vorhofflimmern ist bei Zweikammersystemen geringer
* Bei ca. 25 % der Patientinnen und Patienten, denen ein Einkammersystem (VVI) implantiert wird, entwickelt sich ein Schrittmachersyndrom
* Eine positive Auswirkung auf Herzinsuffizienz durch Verwendung von Zweikammersystemen ist nicht sicher nachzuweisen

Der Vorteil von Zweikammer- gegenüber Einkammersystemen ist für Patientinnen und Patienten mit Sinusbradykardie deutlicher ausgeprägt,
was vor allem auf die geringere Inzidenz von Vorhofflimmern nach der Implantation von Zweikammersystemen zurückzuführen ist.

In einer neueren Untersuchung (Nielsen et al. 2011) wurden AAI-Systeme mit DDD-Systemen verglichen. Die Ergebnisse der
Schrittmachertherapie waren bei Patientinnen und Patienten mit AAI-Systemen deutlich schlechter. In dieser Patientengruppe war die Inzidenz
von paroxysmalem Vorhofflimmern höher, es bestand ein deutlich erhöhtes Risiko für Folgeeingriffe und zudem trat bei einem kleinen, aber
signifikanten Anteil der Patientinnen und Patienten mit Sinusknotensyndrom ein zusätzlicher AV-Block auf.
Qualitätssicherung bei Herzschrittmacher-Implantation (09/1)                                    Geschäftsstelle Qualitätssicherung Rheinland-Pfalz
Jahresauswertung 2020 vom 01.06.2021                                           Qualitätsindikatoren                                    Seite 7a / 19

Systeme 2. Wahl

Kennzahl: 09/1 - 54142

Allgemeine Erläuterungen bzw. Besonderheiten (Fortsetzung)
Diese Befundlage veranlasst die Autorinnen und Autoren der Leitlinien, generell bei Patientinnen und Patienten in Sinusrhythmus die Implantation
eines DDD-Systems zu empfehlen (siehe Abbildung). (Anfänglich) höhere Kosten und das im Vergleich zu Einkammersystemen höhere
Komplikationsrisiko bei Zweikammersystemen können in Kauf genommen werden. Bei Berücksichtigung längerer Zeiträume und der möglichen
(und bei einem erheblichen Teil der Behandlungsfälle auch eintretenden) negativen Konsequenzen der Implantation von Einkammersystemen
relativiert sich deren Kostenvorteil (Brignole et al. 2013).

Bei ihrer grundsätzlichen Empfehlung von Zweikammersystemen machen die europäischen Leitlinien ausdrücklich keinen Unterschied zwischen
permanenter und intermittierender Rhythmusstörung, weil in der Literatur zwischen beiden klinischen Ausprägungen nirgends unterschieden wird
und damit jede Datenbasis fehlt (Brignole et al. 2013). Argument für die Zweikammerstimulation ist die Prophylaxe eines Schrittmachersyndroms,
das (in einer Software-randomisierten Studie) bis zu 26 % Crossover von VVI zu DDD begründete (Lamas et al. 2002).

Allerdings halten die Autorinnen und Autoren der Leitlinien die Evidenz zugunsten der Zweikammersysteme nicht für ausreichend, um
grundsätzlich die Verwendung anderer Systeme ausschließen zu können. Für einige Indikationen werden daher Systeme 2. und u. U. auch 3.
Wahl vorgeschlagen, die in Einzelfällen implantiert werden können.

Somit besteht Spielraum für die Berücksichtigung individueller Konstellationen, die sich z. B. durch ein für eine bestimmte Patientin bzw. einen
bestimmten Patienten absehbar deutlich erhöhtes Komplikationsrisiko bei der Verwendung eines Zweikammersystems ergeben können (Brignole
et al. 2013).

Für Patientinnen und Patienten mit permanentem Vorhofflimmern ist nach den Leitlinien ein VVI-System indiziert. Frequenzadaptives Pacing ist
angebracht, da dieser Funktionsmodus die physische Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten fördert und Symptome – Kurzatmigkeit u. a. –
reduziert (Lau et al. 1989, Leung und Lau 2000, Oto et al. 1991). Zu diesem Punkt vertritt die Leitlinien-Arbeitsgruppe zudem die Auffassung, dass
eine Minimalfrequenz von 70/min. eingestellt werden sollte, um den Wegfall der atrialen Pumpfunktion zu kompensieren (Brignole et al. 2013).

Die empirische Evidenz zugunsten des frequenzadaptiven Pacing ist nach Einschätzung der Leitlinien-Arbeitsgruppe für Zweikammersysteme
nicht so überzeugend wie für VVI-Einkammersysteme (Brignole et al. 2013). Entsprechende Studien erbrachten widersprüchliche Resultate (z. B.
Padeletti et al. 2006, Lamas et al. 2007). Die Leitlinien geben entsprechende Empfehlungen für einige Indikationen bei Sinusbradykardie.

Ein adäquat programmiertes AV-Zeit-Management kann zur Vermeidung unnötiger rechtsventrikulärer Stimulation beitragen.

Die Autorinnen und Autoren der Leitlinien halten diese Programmierung insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit intermittierenden
Bradykardien für erforderlich, da in dieser Subgruppe nur selten und kurzzeitig ventrikulärer Stimulationsbedarf besteht (Brignole et al. 2013). Da
die Leitlinien nur manuelle AV-Zeit-Programmierung bis 250 ms und AV-Zeit-Hysterese (nicht aber Algorithmen zum Wechsel zwischen AAI und
DDD) als technische Lösung nennen und das Programmierverhalten in der Versorgungskette durch Qualitätssicherung nicht überprüft werden
kann, wird das Merkmal AV-Zeit-Management im vorliegenden Algorithmus zur Überprüfung der Systemwahl nicht berücksichtigt.

Bei AV-Block und hohem erwarteten ventrikulärem Stimulationsbedarf ist zu prüfen, ob kardiale Resynchronisationstherapie indiziert ist ("de-novo-
CRT-Indikation"). Die entsprechende Empfehlung der Leitlinien stützt sich auf die Untersuchung von (Curtis et al. 2013).

Der deutsche Kommentar zu den europäischen Leitlinien (Israel et al. 2015) gibt konkrete (nicht evidenzbasierte) Empfehlungen zum quantitativen
Umfang der Verwendung von Systemen 1., 2. und 3. Wahl:
* Systeme 1. Wahl: >= 50 % der Implantationen ("generell")
* Systeme 2. Wahl: < 50 % ("in einer Minderzahl")
* Systeme 3. Wahl: < 5 % ("nur in individuellen Einzelfällen")

Die Indikatorengruppe "Leitlinienkonforme Systemwahl bei bradykarden Herzrhythmusstörungen" besteht aus zwei Qualitätsindikatoren. Der erste
Indikator erfasst den Anteil leitlinienkonformer Systemwahlentscheidungen am Implantationsvolumen der Einrichtung insgesamt. Für diesen
Indikator werden implantierte Systeme 1., 2. oder 3. Wahl als leitlinienkonforme Implantationen gewertet; ein fixer Referenzbereich ist definiert
(>= 90 %).

Der zweite Indikator erfasst den Anteil der Systeme 3. Wahl am Implantationsvolumen der Einrichtung. Da Systeme 3. Wahl nur in begründeten
Ausnahmefällen indiziert sind, sollte der Anteil von implantierten Systemen 3. Wahl nicht zu hoch sein. In Absprache mit der Bundesfachgruppe
Herzschrittmacher und Defibrillatoren wird ein Referenzbereich von
Qualitätssicherung bei Herzschrittmacher-Implantation (09/1)                                                  Geschäftsstelle Qualitätssicherung Rheinland-Pfalz
Jahresauswertung 2020 vom 01.06.2021                                                        Qualitätsindikatoren                                           Seite 8 / 19

Systeme 3. Wahl

                                                                                                                                                  Gesamt Rheinland-
Kennzahl: 09/1 - 54143                                                                                                    Rheinland-Pfalz              Pfalz
                                                                                                                            N             %          N              %
Grundgesamtheit: Alle Patientinnen und Patienten, außer führende Indikation zur Herzschrittmacher-
Implantation "kardiale Resynchronisationstherapie" oder "sonstiges", mit implantiertem Ein- oder
Zweikammersystem                                                                                                            3 277                    3 277
Zähler: Alle Patientinnen und Patienten mit einem leitlinienkonformen System 3. Wahl                                             73        2,23            73       2,23

                                                                                                                             95 % CI                     95% CI
Auffälligkeit:                          > 10,00 %                                       Vertrauensbereich (in %):           1,78 ; 2,79              1,78 ; 2,79

                   30

                   20
        Prozent

                   10

                       0

                       Verteilung der          Min.       P10         P25                Median     Mittel                 P75          P90        Max.
                       Kliniken in %           0,0         0,0        0,0                  0,0          1,5                1,8            3,8       16,7

                  10

                  8                                                                                                          Fallzahl-                   Anzahl
                                                                                                                            kategorien                   Kliniken
    Prozent

                  6                                                                                                              77                       14
                  2

                  0
                                77
                                                                 Fallzahlen

Allgemeine Erläuterungen bzw. Besonderheiten
Die Ausführungen der europäischen Leitlinien (Brignole et al. 2013) zur Systemwahl bei bradykarden Herzrhythmusstörungen beginnen mit einer
Übersicht empirischer Studien zum Therapieerfolg bei Verwendung von Einkammersystemen (VVI und AAI) und von Zweikammersystemen.
Berücksichtigt werden auch eine Metaanalyse (Healey et al. 2006) und ein systematischer Review (Castelnuovo et al. 2005).

Die Leitlinien fassen die Ergebnisse der Vergleichsstudien wie folgt zusammen (Brignole et al. 2013):
* Unterschiede im Hinblick auf Überleben/Sterblichkeit sind nicht nachweisbar
* Bei Zweikammersystemen sind weniger Embolien/Schlaganfälle zu beobachten
* Die Inzidenz von Vorhofflimmern ist bei Zweikammersystemen geringer
* Bei ca. 25 % der Patientinnen und Patienten, denen ein Einkammersystem (VVI) implantiert wird, entwickelt sich ein Schrittmachersyndrom
* Eine positive Auswirkung auf Herzinsuffizienz durch Verwendung von Zweikammersystemen ist nicht sicher nachzuweisen

Der Vorteil von Zweikammer- gegenüber Einkammersystemen ist für Patientinnen und Patienten mit Sinusbradykardie deutlicher ausgeprägt,
was vor allem auf die geringere Inzidenz von Vorhofflimmern nach der Implantation von Zweikammersystemen zurückzuführen ist.

In einer neueren Untersuchung (Nielsen et al. 2011) wurden AAI-Systeme mit DDD-Systemen verglichen. Die Ergebnisse der
Schrittmachertherapie waren bei Patientinnen und Patienten mit AAI-Systemen deutlich schlechter. In dieser Patientengruppe war die Inzidenz
von paroxysmalem Vorhofflimmern höher, es bestand ein deutlich erhöhtes Risiko für Folgeeingriffe und zudem trat bei einem kleinen, aber
signifikanten Anteil der Patientinnen und Patienten mit Sinusknotensyndrom ein zusätzlicher AV-Block auf.
Qualitätssicherung bei Herzschrittmacher-Implantation (09/1)                                    Geschäftsstelle Qualitätssicherung Rheinland-Pfalz
Jahresauswertung 2020 vom 01.06.2021                                           Qualitätsindikatoren                                    Seite 8a / 19

Systeme 3. Wahl

Kennzahl: 09/1 - 54143

Allgemeine Erläuterungen bzw. Besonderheiten (Fortsetzung)
Diese Befundlage veranlasst die Autorinnen und Autoren der Leitlinien, generell bei Patientinnen und Patienten in Sinusrhythmus die Implantation
eines DDD-Systems zu empfehlen (siehe Abbildung). (Anfänglich) höhere Kosten und das im Vergleich zu Einkammersystemen höhere
Komplikationsrisiko bei Zweikammersystemen können in Kauf genommen werden. Bei Berücksichtigung längerer Zeiträume und der möglichen
(und bei einem erheblichen Teil der Behandlungsfälle auch eintretenden) negativen Konsequenzen der Implantation von Einkammersystemen
relativiert sich deren Kostenvorteil (Brignole et al. 2013).

Bei ihrer grundsätzlichen Empfehlung von Zweikammersystemen machen die europäischen Leitlinien ausdrücklich keinen Unterschied zwischen
permanenter und intermittierender Rhythmusstörung, weil in der Literatur zwischen beiden klinischen Ausprägungen nirgends unterschieden wird
und damit jede Datenbasis fehlt (Brignole et al. 2013). Argument für die Zweikammerstimulation ist die Prophylaxe eines Schrittmachersyndroms,
das (in einer Software-randomisierten Studie) bis zu 26 % Crossover von VVI zu DDD begründete (Lamas et al. 2002).

Allerdings halten die Autorinnen und Autoren der Leitlinien die Evidenz zugunsten der Zweikammersysteme nicht für ausreichend, um
grundsätzlich die Verwendung anderer Systeme ausschließen zu können. Für einige Indikationen werden daher Systeme 2. und u. U. auch 3.
Wahl vorgeschlagen, die in Einzelfällen implantiert werden können.

Somit besteht Spielraum für die Berücksichtigung individueller Konstellationen, die sich z. B. durch ein für eine bestimmte Patientin bzw. einen
bestimmten Patienten absehbar deutlich erhöhtes Komplikationsrisiko bei der Verwendung eines Zweikammersystems ergeben können (Brignole
et al. 2013).

Für Patientinnen und Patienten mit permanentem Vorhofflimmern ist nach den Leitlinien ein VVI-System indiziert. Frequenzadaptives Pacing ist
angebracht, da dieser Funktionsmodus die physische Belastbarkeit der Patientinnen und Patienten fördert und Symptome – Kurzatmigkeit u. a. –
reduziert (Lau et al. 1989, Leung und Lau 2000, Oto et al. 1991). Zu diesem Punkt vertritt die Leitlinien-Arbeitsgruppe zudem die Auffassung, dass
eine Minimalfrequenz von 70/min. eingestellt werden sollte, um den Wegfall der atrialen Pumpfunktion zu kompensieren (Brignole et al. 2013).

Die empirische Evidenz zugunsten des frequenzadaptiven Pacing ist nach Einschätzung der Leitlinien-Arbeitsgruppe für Zweikammersysteme
nicht so überzeugend wie für VVI-Einkammersysteme (Brignole et al. 2013). Entsprechende Studien erbrachten widersprüchliche Resultate (z. B.
Padeletti et al. 2006, Lamas et al. 2007). Die Leitlinien geben entsprechende Empfehlungen für einige Indikationen bei Sinusbradykardie.

Ein adäquat programmiertes AV-Zeit-Management kann zur Vermeidung unnötiger rechtsventrikulärer Stimulation beitragen.

Die Autorinnen und Autoren der Leitlinien halten diese Programmierung insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit intermittierenden
Bradykardien für erforderlich, da in dieser Subgruppe nur selten und kurzzeitig ventrikulärer Stimulationsbedarf besteht (Brignole et al. 2013). Da
die Leitlinien nur manuelle AV-Zeit-Programmierung bis 250 ms und AV-Zeit-Hysterese (nicht aber Algorithmen zum Wechsel zwischen AAI und
DDD) als technische Lösung nennen und das Programmierverhalten in der Versorgungskette durch Qualitätssicherung nicht überprüft werden
kann, wird das Merkmal AV-Zeit-Management im vorliegenden Algorithmus zur Überprüfung der Systemwahl nicht berücksichtigt.

Bei AV-Block und hohem erwarteten ventrikulärem Stimulationsbedarf ist zu prüfen, ob kardiale Resynchronisationstherapie indiziert ist ("de-novo-
CRT-Indikation"). Die entsprechende Empfehlung der Leitlinien stützt sich auf die Untersuchung von (Curtis et al. 2013).

Der deutsche Kommentar zu den europäischen Leitlinien (Israel et al. 2015) gibt konkrete (nicht evidenzbasierte) Empfehlungen zum quantitativen
Umfang der Verwendung von Systemen 1., 2. und 3. Wahl:
* Systeme 1. Wahl: >= 50 % der Implantationen ("generell")
* Systeme 2. Wahl: < 50 % ("in einer Minderzahl")
* Systeme 3. Wahl: < 5 % ("nur in individuellen Einzelfällen")

Die Indikatorengruppe "Leitlinienkonforme Systemwahl bei bradykarden Herzrhythmusstörungen" besteht aus zwei Qualitätsindikatoren. Der erste
Indikator erfasst den Anteil leitlinienkonformer Systemwahlentscheidungen am Implantationsvolumen der Einrichtung insgesamt. Für diesen
Indikator werden implantierte Systeme 1., 2. oder 3. Wahl als leitlinienkonforme Implantationen gewertet; ein fixer Referenzbereich ist definiert
(>= 90 %).

Der zweite Indikator erfasst den Anteil der Systeme 3. Wahl am Implantationsvolumen der Einrichtung. Da Systeme 3. Wahl nur in begründeten
Ausnahmefällen indiziert sind, sollte der Anteil von implantierten Systemen 3. Wahl nicht zu hoch sein. In Absprache mit der Bundesfachgruppe
Herzschrittmacher und Defibrillatoren wird ein Referenzbereich von
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