Monitoring der Beamtenpensionen - im Bundesdienst 2021 - Öffentlicher Dienst
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Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst 2021 Wien, 2021
Impressum Medieninhaber, Verleger und Herausgeber: Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS), Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien bmkoes.gv.at Autorinnen und Autoren: Mag. Renate Gabmayer, Mag. Rudolf Haschmann, Mag. Yeliz Luczensky Redaktion: Gabriela Kleinrath Text und Gesamtumsetzung: Referat III/C/7/a HR-Controlling Titelfoto: Andy Wenzel Produktion: BMKÖS Grafik Druck: BMI Digitalprintcenter Copyright und Haftung: Auszugsweiser Abdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet, alle sonstigen Rechte sind vorbehalten. Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in dieser Publikation trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und der Autorin / des Autors ausgeschlossen ist. Rechtsausführungen stellen die unverbindliche Meinung der Autorin / des Autors dar und können der Rechtsprechung der un- abhängigen Gerichte keinesfalls vorgreifen. Rückmeldungen: Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an: iii7@bmkoes.gv.at Internet: https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/publikationen/index.html Wien, 2021
Inhalt 1 Einleitung 4 2 Bundesdienst (Gesamtüberblick) 8 3 Verwaltungsdienst 14 4 Exekutivdienst 17 5 Lehrpersonen 21 6 Militärischer Dienst 24 7 Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 27 8 Methodische Anmerkungen 30 9 Anhang 31
1 Einleitung Mit 1. Jänner 2005 trat das Pensionsharmonisierungsgesetz in Kraft, in dem auch das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) enthalten ist. Seither existiert in Österreich ein ein- heitliches Pensionssystem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privat- wirtschaft sowie für die Vertragsbediensteten, Beamtinnen und Beamten des Bundes. Alle Beamtinnen und Beamten, die in den Jahren ab 1976 geboren sind oder die ab 2005 ernannt worden sind, sowie die ab 1955 geborenen Vertragsbediensteten, erhalten ihre Pension nach den Regelungen des APG. Für die übrigen Bediensteten gelten Übergangsbestimmungen. So erhalten Beamtinnen und Beamte, die vor 1955 geboren wurden, eine Pension nach dem Pensionsgesetz 1965; Vertragsbedienstete, die vor 1955 geboren wurden, eine ASVG-Pension. Beamtinnen und Beamte, die in den Jahren 1955 bis 1975 geboren wurden und bereits vor 2005 Beamtinnen und Beamte waren, werden parallelgerechnet. Das heißt: Gewichtet nach der Aufteilung der Dienstzeiten vor bzw. ab 2005 gebührt ein Teil der Pension nach dem Pensionsgesetz 1965 und der andere nach dem APG. Diese komplexe Rechtslage bedingt eine transparente Darstellung der Entwicklungen im Pensionsbereich des Bundes. Ziel des vorliegenden Berichts „Monitoring der Beamten- pensionen“, der 2021 zum siebten Mal in Folge von der Sektion „Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation“ erstellt wird, ist die adäquate Aufbereitung für die Öffentlichkeit sowie für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger. In Kapitel 1 werden Informationen zu den Arten der Neupensionierungen, zum Pensions- antrittsalter und zur Finanzierung der Pensionen kompakt dargestellt. Das Kapitel 2 liefert einen Gesamtüberblick der Beamtenpensionen im Bundesdienst. Ein besonderer Fokus liegt in diesem Kapitel auf der langfristigen Entwicklung der Bundesbeamtenpensionen. Die darauffolgenden Kapitel (Kapitel 3 bis 7) gehen weiter in die Details und betrachten die größten Berufsgruppen einzeln. Den Abschluss bildet das Kapitel 8 mit methodischen Anmerkungen. Im Anhang sind die Daten für den fünfjährigen Vergleich dargestellt. 4
1.1 Arten von Neupensionierungen Das gesetzliche Pensionsalter ist mit Oktober 2017 auf 65 Jahre gestiegen. Bundes- beamtinnen und Bundesbeamte treten daher seit Oktober 2017 kraft Gesetzes mit Ablauf jenes Monats in den Ruhestand, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden (Alterspension). Bei entsprechender gesundheitlicher Verfassung gibt es die Möglichkeit, die Dienst- unfähigkeitspension in Anspruch zu nehmen. Diese Pensionsart ist altersunabhängig und mit Abschlägen verbunden. Sie entspricht der Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts- pension in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Zudem gibt es die Möglichkeit, sofern bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, vorzeitig die Pension anzutreten. Folgende Pensionierungsarten werden unterschieden: • Korridorpension: Die Korridorpension kann ab der Vollendung des 62. Lebens- jahres angetreten werden, sofern eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 40 Jahren vorliegt. Sie ist mit erhöhten Abschlägen verbunden. • Langzeitbeamtenregelung: diese Pensionierung ist ebenfalls erst ab der Voll- endung des 62. Lebensjahres möglich, sofern 42 Jahre an beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit erreicht wurden. Sie ist auch mit Abschlägen verbunden. • Schwerarbeiterregelung: Die Pensionierung nach der Schwerarbeiterregelung ist ab der Vollendung des 60. Lebensjahres mit verminderten Abschlägen möglich, sofern 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor der Versetzung in den Ruhestand geleistet wurden und insgesamt eine ruhe- genussfähige Gesamtdienstzeit von 42 Jahren erbracht wurde. 5
1.2 Pensionsantrittsalter Beamtinnen und Beamte treten – wie in Kapitel 1.1 erwähnt – seit 2017 mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, kraft Gesetzes in den Ruhestand. Bis zum Jahr 2003 konnten sie frühestens mit Ablauf des Monats, in dem sie das 61,5. Lebensjahr vollendeten durch Erklärung ihre Versetzung in den Ruhestand bewirken. In Folge der Pensionsreform 2003 stieg das Mindestalter für die Ruhestandsversetzung durch Erklärung analog zum ASVG – wie schon bisher unabhängig vom Geschlecht – schrittweise bis 2017 auf 65 Jahre. Pensionsantritte vor dem gesetzlichen Pensionsalter sind mit Abschlägen verbunden. Das faktische Pensionsantrittsalter ist jedoch aufgrund der Frühpensionsmöglichkeiten (Dienstunfähigkeitspension, Korridorpension, Langzeitbeamtenregelung, Schwerarbeiter- regelung) niedriger als das gesetzliche Pensionsalter. Schwerpunkt der jüngsten Pensions- reformen waren deshalb Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters (Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, Dienstrechts-Novelle 2011, BGBl. I Nr. 140/2011, und 2. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 35/2012). Die Voraussetzungen für die vorzeitigen Pensionsantritte wurden verschärft, indem die Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung („Hacklerregelung“) erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres und 42 Jahren beitragsgedeckter Gesamtdienstzeit möglich wurde. Gleichzeitig wurden bei der Korridorpension die benötigte ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit auf 40 Jahre angehoben (bei Vollendung des 62. Lebensjahres) und die Abschläge erhöht. Eine weitere wichtige Maßnahme zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters wurde dadurch gesetzt, dass eine Jubiläumszuwendung für 40 Dienstjahre nur mehr anlässlich eines Pensionsantritts zum gesetzlichen Pensionsalter (65) bereits mit 35 Dienstjahren gewährt werden kann. Durch die bis 2028 länger werdenden Durchrechnungszeiträume (23 Monate mehr ab jedem 1. Jänner) werden die Pensionen tendenziell niedriger. Dieser Effekt kann durch längeres Verbleiben im Dienststand abgemildert werden. Ein wesentlicher Grund für einen Verbleib bis zum gesetzlichen Pensionsalter ist die Vermeidung von Abschlägen. Zusätzlich wurde die Reduzierung des Pensionssicherungsbeitrags bei freiwillig längerem Verbleiben im Aktivstand eingeführt. Die Ermöglichung der bundesweiten Arbeits- platzsuche für Beamtinnen und Beamte vor einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist eine weitere Maßnahme, um das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. 6
1.3 Finanzierung der Pensionen Beamtinnen und Beamte des Bundes sind nicht pensionsversichert wie Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte der Privatwirtschaft und Vertragsbedienstete. Der Bund als Dienstgeber leistet für seine Beamtinnen und Beamten keine Pensionsversicherungsbei- träge an die Sozialversicherung, sondern übernimmt selbst die Ruhestandsversorgung für die Betroffenen bzw. deren Hinterbliebenen. Laut Bundesrechnungsabschluss 20191 beträgt der Pensionsaufwand für Beamtinnen und Beamte des Bundes der Hoheitsver- waltung und der ausgegliederten Institutionen (exkl. Post/Telekom/Postbus und ÖBB) rund 4,3 Mrd. Euro. Beamtinnen und Beamte leisten, sofern sie vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, in ihrer Aktivzeit einen Pensionsbeitrag von 12,55 %. Jüngere zahlen je nach Betroffenheit durch das Pensionsharmonisierungsgesetz einen Beitrag zwischen 10,25 % und 12,40 % und für Bezugsteile über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2020: 5.370 Euro) einen Beitrag zwischen 0 % und 11,73 %. Der Dienstgeber entrichtet einen Pensionsbeitrag von 12,55 %2. Pensionierte Beamtinnen und Beamte leisten einen vom Zeitpunkt des Pensionsantritts abhängigen Pensionssicherungsbeitrag, der je nach Pensionsantrittsjahr zwischen 1,13 % und 3,30 % beträgt. Der Pensionssicherungsbeitrag entfällt bei Pensionsantritt ab 2020 für Beamtinnen und Beamte, die nach dem 1. Dezember 1959 geboren sind. Die Ruhe- und Versorgungsgenüsse – so die gesetzliche Bezeichnung der Pensionen von Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen – werden operativ vom Pensionsservice der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) ausbezahlt. 1 https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_9/BRA_2019_UG_23_Pensionen_ Beamtinnen_und_Beamte.pdf 2 Die Einnahmen gehen wie erwähnt nicht in die Sozialversicherung sondern fließen als Einnahmen ins Bundesbudget (UG 23). Diese Einnahmen beliefen sich im Jahr 2019 auf rund 1,4 Mrd. Euro. 7
2 Bundesdienst (Gesamtüberblick) Bund: Der Trend des steigenden Pensionsantrittsalters der Beamtinnen und Beam- ten im Bundesdienst setzt sich fort. Es liegt aktuell bei 62,9 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt der Anstieg 0,5 Jahre, im „Fünf-Jahres-Vergleich“ 1,2 Jahre. Der hohe Anstieg des Jahres 2020 ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass der Anteil jener Beamtinnen und Beamte, die ihre Pension mit dem gesetzlichen Pensionsalter antreten, zunehmend wächst. Der überwiegende Teil des Anstieges ist allerdings durch den Rückgang der Dienstunfähigkeitspensionierungen um 28% auf 379 Pensionierungen erklärbar. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie dürfte zu Verzögerungen geführt haben, sodass in den Folgejahren Nachhol- effekte auftreten könnten. Neupensionierungen und Antrittsalter im Zeitverlauf 62,9 62,1 62,4 61,7 61,9 61,2 60,9 60,5 60,6 60,5 60,5 60,7 59,9 60,1 59,5 59,6 6.987 59,0 58,9 59,2 58,4 58,3 57,9 58,3 4.374 4.151 4.046 3.833 3.558 3.425 3.377 3.181 3.233 2.997 2.998 2.876 2.745 2.531 2.352 2.360 2.244 1.889 1.877 1.752 1.699 1.540 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Neupensionierungen DN-Antrittsalter 8
Berufsgruppen: Der Anstieg des bundesweiten durchschnittlichen Pensions- antrittsalters von 0,5 Jahren ist auf zwei Gründe zurückzuführen: einerseits auf das Sinken des Anteils der Dienstunfähigkeitspensionierungen im Exekutiv- dienst und im Verwaltungsdienst, andererseits auf den weiteren Anstieg des Anteils der Pensionierungen mit gesetzlichem Pensionsalter bei den Lehr- personen und im Verwaltungsdienst. Die Dienstunfähigkeitspensionierungen sind im Exekutivdienst (-81 Neupensionierungen) und im Verwaltungsdienst (-44 Neupensionierungen) am stärksten gesunken. Die Anzahl der Neu- pensionierungen ist bei den Lehrpersonen (+ 146 Neupensionierungen) und beim Verwaltungsdienst (+ 132 Neupensionierungen) am stärksten an- gewachsen. (für Details siehe Kapitel 3 bis 7). Antrittsalter nach Berufsgruppe Neupensionierungen nach Berufsgruppe 2020/2019 2020/2019 Lehrpersonen 64,2 0,2 Lehrpersonen 1.207 146 Richter/innen 63,8 Richter/innen 86 0,3 22 Staatsanw. Staatsanw. Gesamtergebnis 62,9 0,5 Gesamtergebnis 4.151 318 Verwaltungsdienst 62,8 0,5 Verwaltungsdienst 1.357 132 Militärischer Dienst 62,6 0,2 Militärischer Dienst 360 28 Exekutivdienst 60,4 0,7 Exekutivdienst 879 -15 2020 2019 Diff. 2019 in Jahren 2020 2019 Diff. 2019 in Köpfen Aufgrund des demographischen Wandels und der steigenden Anzahl von Beamtinnen und Beamten kurz vor ihrer Pensionierung kam es ab 2006 zu einem Anstieg der Neu- pensionierungen. Der Rückgang in den Jahren 2014 und 2015 ist auf die Verschärfung der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung und Korridor- pension zurückzuführen. In den Folgejahren war aufgrund der Altersverteilung mit einem Anstieg der Pensionierungen zu rechnen, dieser hat sich ab 2016 auch entsprechend ein- gestellt. Auch für die zukünftige Entwicklung ist auf Grund der Altersstruktur der Bundes- bediensteten ein weiterer Anstieg zu erwarten. Ausreißer sind auch vor 2014 immer dann erkennbar, wenn Änderungen im Pensionsrecht eintraten: 1995 und 1996 wurden Sparpakete beschlossen (Strukturanpassungsgesetze), die auch den öffentlichen Dienst massiv betrafen. So gab es etwa 1996 und 1997 anstelle der jährlichen prozentuellen Ge- haltsanpassungen nur Einmalzahlungen und bei Frühpensionierungen wurden Abschläge 9
eingeführt. Im Jahr 2000 begann die Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters von 60 auf 61,5 Jahre. Außerdem wurden die Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt von 2 auf 3 Prozentpunkte angehoben sowie ab 2001 Ruhensbestimmungen3 bei unter 65-jährigen Pensionistinnen und Pensionisten eingeführt. Sehr deutlich ist dies auch im Jahr 2003 aufgrund des Bundesbediensteten-Sozialplan-Gesetzes erkennbar, das 2004 schlagend wurde. Damals konnten über 55-Jährige die auf zwei Jahre beschränkte Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes mit geringen Pensionseinbußen in Anspruch nehmen. 2003 spiegelt sich diese Regelung mit überdurchschnittlich vielen Pensionsantritten wider. Das gesetzliche Pensionsalter für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte beträgt nun 65 Jahre (seit Oktober 2017) und ist somit auf Grund der Reformschritte seit 2004 um 5 Jahre angestiegen. Auch das faktische Pensionsantrittsalter erhöht sich seit 2004 stetig – einzig im Jahr 2011 kam es zu einem geringfügigen Rückgang. Wie bereits erwähnt wirken sich Änderungen im Pensionsrecht direkt auf das Pensionsantrittsverhalten der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten und somit auf das Pensionsantrittsalter aus. Dies führte dazu, dass das faktische Pensionsantrittsalter im Bund auf Grund der verschiedenen gesetzlichen Maßnahmen von 58,3 Jahren im Jahr 2003 auf aktuell 62,9 Jahre angewachsen ist. Das Pensionsantrittsalter aufgrund von Dienstunfähigkeit liegt aktuell bei 58,3 Jahren und ist seit 2003 um 3,9 Jahre angestiegen. Der Anstieg des Pensionsantrittsalters von 2019 auf 2020 bei den Dienstunfähigkeitspensionierungen beträgt 1,2 Jahre und die Anzahl der Dienstunfähigkeitspensionierungen ist stark gesunken (-147 Neupensionierungen). Beides – der Anstieg des Pensionsantrittsalters und der Rückgang der Pensionierungen auf Grund Dienstunfähigkeit – haben einen positiven Effekt auf das Pensionsantrittsalter. Es ist davon auszugehen, dass der Rückgang von Dienstunfähigkeitspensionierungen eine Folge der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Rahmenbedingungen sein könnte. Somit wäre der stärkere Anstieg des Pensionsantrittsalters im Vergleich zu den Vorjahren auf einen Einmaleffekt zurückzuführen. Es könnte in den nächsten Folgejahren ein Nachholeffekt auftreten. 3 Minderung der Pensionsansprüche für die Dauer des Zusammentreffens mit Einkommen aus einer gleichzeitig ausgeübten Erwerbstätigkeit. 10
Bei den vorzeitigen Pensionierungen ist seit 2003 ein Anstieg um 4,4 Jahre auf derzeit 62,3 Jahre zu verzeichnen. Pensionsantrittsalter im Zeitverlauf: Das Pensionsantrittsalter der Bundes- beamtinnen und Bundesbeamten ist seit 2003, bezogen auf Pensionierungs- gründe, in allen Bereichen angestiegen und liegt aktuell bei 62,9 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Pensionsantrittsalter um 0,5 Jahre und im „Fünf- Jahres-Vergleich“ um 1,2 Jahre angestiegen. Pensionierungsgrund und durchschnittliches Pensionsantrittsalter Bundesdienst Pensionierungs- 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 grund Pensionsantritte gesetzliches 60,96 62,35 62,09 61,98 64,11 65,04 64,71 64,64 64,68 65,02 65,06 65,23 65,48 65,52 65,48 65,31 65,22 65,20 Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 54,35 53,82 52,27 52,28 53,46 52,72 53,26 53,33 53,80 54,23 55,13 55,59 56,24 56,52 56,93 57,09 57,08 58,25 vorzeitiger Ruhe- 57,90 60,04 60,28 60,28 60,40 60,63 60,69 60,82 60,85 60,79 60,81 61,34 61,58 61,97 62,12 62,24 62,28 62,35 stand Gesamtergebnis 58,25 57,94 59,17 59,61 59,91 60,11 60,48 60,56 60,50 60,54 60,68 60,92 61,18 61,66 61,86 62,08 62,39 62,88 Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) 9% Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 32 % Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen gesamt 59 % 11
Das Pensionsantrittsverhalten hängt sehr stark von der Gesundheit und den individuellen Lebenskonzepten ab. Bundesweit gehen 9 % der Beamtinnen und Beamten wegen Dienst- unfähigkeit in Pension. Dieser Wert ist im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozentpunkte gesunken. Der Anteil der Alterspensionen ist auf 32 % angestiegen (+ 4 Prozentpunkte). Auch in absoluten Zahlen sind die Neupensionierungen bei den Dienstunfähigkeits- pensionierungen um 147 auf 379 Neupensionierungen im Jahr 2020 zurückgegangen. Die Pensionsantritte der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten gesamt sind im Jahr 2020 um 8 % (+ 318 Neupensionierungen) auf insgesamt 4.151 angestiegen. Die vorzeitigen Pensionierungen sind im Vergleich zum Vorjahr anteilsmäßig gleich- geblieben und in absoluten Zahlen leicht angestiegen (+ 222 Neupensionierungen). Zwischen den einzelnen vorzeitigen Pensionierungsarten gab es anteilsmäßig und in absoluten Werten geringe Verschiebungen. Die Korridorpension machte 13 % (-4 bzw. 538 Neupensionierungen), die Langzeitbeamtenregelung 32 % (+ 173 bzw. 1.318 Neupensionierungen) und die Schwerarbeiterregelung 14 % (+ 53 bzw. 599 Neu- pensionierungen) der vorzeitigen Pensionierungen aus. Für Details in den einzelnen Berufsgruppen siehe Kapitel 3 bis 7. Pensionszugänge Bundesdienst GESAMT Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen Pensionierungsgrund 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 Pensionsantritte gesetzliches 1.074 1.317 28 % 32 % 688 821 26 % 28 % 386 496 33 % 40 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 526 379 14 % 9% 348 247 13 % 8% 178 132 15 % 11 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 2.233 2.455 58 % 59 % 1.641 1.856 61 % 63 % 592 599 51 % 49 % davon Korridorpension 542 538 14 % 13 % 265 265 10 % 9% 277 273 24 % 22 % davon Langzeitbeamtenregelung 1.145 1.318 30 % 32 % 831 993 31 % 34 % 314 325 27 % 26 % davon Schwerarbeiterregelung 546 599 14 % 14 % 545 598 20 % 20 % 1 1 - - Gesamtergebnis 3.833 4.151 100 % 100 % 2.677 2.924 100 % 100 % 1.156 1.227 100 % 100 % Im Jahr 2020 ist das Pensionsantrittsalter im Vergleich zum Vorjahr um weitere 0,5 Jahre angestiegen. Im „Fünf-Jahres-Vergleich“ zeigt sich, dass sich das Pensionsantrittsalter relativ konstant von 61,7 auf 62,9 Jahre erhöht hat. Seit dem Jahr 2016 – hier führten Aufschubeffekte bedingt durch Verschärfungen bei den Zugängen zu den vorzeitigen Pensionierungen sowie die Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters dazu, dass ganze Alterskohorten „geballt“ zu einem späteren Zeitpunkt in Pension gingen – ist nun 2020 der stärkste Anstieg des Pensionsantrittsalters (+0,5 Jahre) zu verzeichnen, was ver- mutlich auf einen „COVID-19-Effekt“ zurückzuführen ist. 12
Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Bundesdienst GESAMT ø PAA* Gesamt Diff. ø PAA Männer Diff. ø PAA Frauen Diff. Pensionierungsgrund 2019 2020 2020/2019 2019 2020 2020/2019 2019 2020 2020/2019 Pensionsantritte gesetzliches 65,22 65,20 -0,03 65,27 65,24 -0,03 65,15 65,13 -0,02 Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 57,08 58,25 1,17 56,60 57,82 1,23 58,02 59,05 1,03 vorzeitige Pensionierungen gesamt 62,28 62,35 0,07 62,08 62,18 0,10 62,82 62,88 0,06 davon Korridorpension 63,22 63,30 0,08 63,36 63,47 0,10 63,09 63,14 0,05 davon Langzeitbeamtenregelung 62,51 62,61 0,10 62,48 62,59 0,11 62,58 62,66 0,08 davon Schwerarbeiterregelung 60,85 60,92 0,07 60,85 60,92 0,07 61,91 61,89 -0,02 Gesamtergebnis 62,39 62,88 0,49 62,19 62,67 0,48 62,86 63,38 0,52 * durchschnittliches Pensionsantrittsalter 13
3 Verwaltungsdienst Pensionsantritte: Die Neupensionierungen im Verwaltungsdienst sind im Ver- gleich zu 2019 um 132 angestiegen. Das ist im Vergleich der Berufsgruppen im Jahr 2020 der zweithöchste Wert im Bundesdienst. Auf Grund der Altersstruktur ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der Pensionierungen zu rechnen (für Details siehe Tabellen auf S. 16). Neupensionierungen nach Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Pensionierungsgründen (Anzahl) Pensionsantritte gesetz- 9% liches Pensionsantritts- 323 59 24 % alter oder älter 121 Dienstunfähigkeit -44 vorzeitige Pensionierung 913 117 gesamt 67 % Gesamtergebnis 1.357 132 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2020 ∆ 2019 Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen gesamt 2019 14
Pensionsantrittsalter: Das Antrittsalter beträgt 62,8 Jahre und entspricht daher genau dem Bundesdurchschnitt. Im Vergleich zu 2016 ist das Antritts- alter um 1,1 Jahre angestiegen. (für Details siehe Tabellen auf S. 16). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht 65,2 65,1 65,1 63,4 63,0 62,9 62,8 62,9 62,8 62,6 62,7 62,5 62,6 62,5 62,3 62,3 62,3 61,8 58,8 58,3 57,0 Gesamt- Pensionsantritte Dienstun- vorzeitige Gesamt- männlich weiblich ergebnis gesetzliches fähigkeit Pensionierungen ergebnis Pensionsantritts- gesamt alter oder älter 2019 2020 Bund Bei den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Verwaltungsdienst treten 67 % (+ 117 bzw. 913 Neupensionierungen) vorzeitig den Ruhestand an. Dieser Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr um 2 Prozentpunkte gestiegen. Im „Fünf-Jahres-Vergleich“ ist dieser Anteil von damals 69 % im Jahr 2016 konstant auf hohem Niveau geblieben. Die Dienstunfähig- keitspensionierungen sind im Jahr 2020 anteilsmäßig wie auch im Bundesdienst gesunken (-44 Neupensionierungen). Der Anteil der Pensionierungen mit gesetzlichem Pensionsalter hat sich mit 2 Prozentpunkten (+ 59 Neupensionierungen) weiter leicht erhöht. 15
Pensionszugänge Verwaltungsdienst VERWALTUNGSDIENST (VD) Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen VD Bund VD Bund VD Bund VD Bund VD Bund VD Bund Pensionierungsgrund 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 Pensionsantritte gesetzliches 264 323 1.317 22 % 24 % 32 % 185 237 821 24 % 26 % 28 % 79 86 496 17 % 20 % 40 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 165 121 379 13 % 9% 9% 76 65 247 10 % 7% 8% 89 56 132 19 % 13 % 11 % vorzeitige Pensionierungen 796 913 2.455 65 % 67 % 59 % 506 621 1.856 66 % 67 % 63 % 290 292 599 63 % 67 % 49 % gesamt davon Korridorpension 87 104 538 7% 8% 13 % 61 75 265 8% 8% 9% 26 29 273 6% 7% 22 % davon Langzeit- 693 790 1.318 57 % 58 % 32 % 430 527 993 56 % 57 % 34 % 263 263 325 57 % 61 % 26 % beamtenregelung davon Schwerarbeiter- 16 19 599 1% 1% 14 % 15 19 598 2% 2% 20 % 1 - 1 0% - 0% regelung Gesamtergebnis 1.225 1.357 4.151 100 % 100 % 100 % 767 923 2.924 100 % 100 % 100 % 458 434 1.227 100 % 100 % 100 % Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter liegt im Verwaltungsdienst bei 62,8 Jahren und ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Jahre angestiegen und liegt ziemlich genau beim Bundesdurchschnitt. Dieser Anstieg resultiert aus dem Rückgang der Anzahl der Dienstunfähigkeitspensionierungen und dem Anstieg des Antrittsalters bei den Dienstunfähigkeitspensionierungen. Darüber hinaus treten vermehrt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Pension mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter an. Das durch- schnittliche Pensionsantrittsalter im Verwaltungsdienst ist damit um 1,1 Jahre höher als vor fünf Jahren. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Verwaltungsdienst VERWALTUNGSDIENST (VD) ø PAA Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. VD Bund VD VD zu VD Bund VD VD zu VD Bund VD VD zu Bund Bund Bund Pensionierungsgrund 2019 2020 2020 20/19 2020 2019 2020 2020 20/19 2020 2019 2020 2020 20/19 2020 Pensionsantritte gesetzliches 65,08 65,11 65,20 0,03 -0,08 65,08 65,13 65,24 0,05 -0,11 65,07 65,07 65,13 0,00 -0,05 Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 56,97 58,84 58,25 1,87 0,59 57,35 59,48 57,82 2,13 1,65 56,65 58,10 59,05 1,46 -0,95 vorzeitige Pensionierungen 62,50 62,56 62,35 0,05 0,21 62,49 62,56 62,18 0,07 0,38 62,53 62,55 62,88 0,02 -0,33 gesamt davon Korridorpension 62,97 62,95 63,30 -0,03 -0,35 62,94 62,98 63,47 0,04 -0,49 63,07 62,87 63,14 -0,19 -0,27 davon Langzeitbeamten- 62,48 62,54 62,61 0,06 -0,07 62,48 62,55 62,59 0,07 -0,04 62,48 62,52 62,66 0,04 -0,15 regelung davon Schwerarbeiter- 60,89 61,01 60,92 0,12 0,09 60,82 61,01 60,92 0,19 0,10 61,91 - 61,89 - - regelung Gesamtergebnis 62,31 62,83 62,88 0,52 -0,04 62,60 63,00 62,67 0,40 0,33 61,83 62,48 63,38 0,65 -0,90 16
4 Exekutivdienst Pensionsantritte: Im Exekutivdienst sind die Neupensionierungen im Vergleich zum Vorjahr um 15 gesunken, was insbesondere auf die reduzierte Anzahl der Dienstunfähigkeitspensionierungen zurückzuführen ist (für Details siehe Tabellen auf S. 19). Neupensionierungen nach Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Pensionierungsgründen (Anzahl) 4% Pensionsantritte gesetz- 32 liches Pensionsantritts- -7 17 % alter oder älter 149 Dienstunfähigkeit -81 vorzeitige Pensionierung 698 73 gesamt 79 % Gesamtergebnis 879 -15 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2020 ∆ 2019 Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen gesamt 2019 17
Pensionsantrittsalter: Der Exekutivdienst stellt jene Berufsgruppe im Bundes- dienst dar, die mit 60,4 Jahren das niedrigste Pensionsantrittsalter aufweist. Dies ist vorwiegend auf die körperlichen Belastungen dieser Berufsgruppe zurückzu- führen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Pensionsantrittsalter jedoch um 0,7 Jahre gestiegen, was insbesondere auf den Rückgang der Anzahl und den Anstieg des Alters bei den Dienstunfähigkeitspensionierungen zurückzuführen ist. Im „Fünf- Jahres-Vergleich“ ist das Pensionsantrittsalter jedoch um 1,1 Jahre angestiegen Tabellen auf S. 20). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht * 65,2 65,0 65,1 63,4 62,9 62,9 62,7 62,3 61,2 61,1 60,5 60,4 60,4 59,9 59,7 59,7 58,3 55,5 55,1 52,6 52,4 Gesamt- Pensionsantritte Dienst- vorzeitige Gesamt- männlich weiblich ergebnis gesetzliches unfähigkeit Pensionierungen ergebnis Pensionsantritts- gesamt alter oder älter 2019 2020 Bund * Die geringen Fallzahlen sind auf die Spezifika der Berufsgruppe zurückzuführen und machen statistische Zufälligkeiten wahrscheinlich. Im Exekutivdienst werden höhere Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit gestellt. Durch die physischen und psychischen Belastungen und die wechselnde Arbeitszeit im Außendienst sind diese Beschäftigten gesundheitlich stärker belastet. Aufgrund dieser berufsspezifischen Besonderheiten treten Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamte, verglichen mit dem Bundesdurchschnitt, früher die Pension an. Aufgrund der Belastungen ihres Berufes steht einem Großteil von ihnen die Inanspruchnahme der Schwerarbeiter- regelung offen. Rund 79 % (+ 73 bzw. 698 Neupensionierungen) gehen vorzeitig in Pension, das bedeutet einen Anstieg von 9 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil der Dienstunfähigkeitspensionierungen ist dagegen von 26 % auf 17 % (-81 bzw. 149 Neupensionierungen) gesunken. Lediglich ein kleiner Teil (4 %) tritt die Pension mit dem gesetzlichen Pensionsalter an (-7 bzw. 32 Neupensionierungen). 18
Im Exekutivdienst wirken (und wirkten) sich die erschwerten Zugänge zu Korridorpension oder Langzeitbeamtenregelung weniger stark aus, da die Beamtinnen und Beamten dieser Berufsgruppe großteils die Möglichkeit haben, die Schwerarbeiterregelung in Anspruch zu nehmen, wofür sich 576 Beamtinnen und Beamte (66 % der Neupensionierungen) ent- schieden. Als Schwerarbeit gelten insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung, bei denen das Risiko für Leib und Leben im Einsatz die Grenze von allgemein akzeptierter Gefahr in erheblichem Ausmaß übersteigt, was auf den überwiegenden Teil der Exekutiv- bediensteten zutrifft. Demnach ist ein Pensionsantritt mit 60 Jahren und Abschlägen von 1,44 % pro Jahr vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich, wenn in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt mindestens zehn Jahre als Schwerarbeit geleistet wurde. Die Pensionierungsarten Langzeitbeamtenregelung bzw. Korridorpension im Exekutivdienst haben eine relativ geringe Bedeutung. Pensionszugänge Exekutivdienst EXEKUTIVDIENST (ED) Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen ED Bund ED Bund ED Bund ED Bund ED Bund ED Bund Pensionierungsgrund 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 Pensionsantritte gesetzliches 39 32 1.317 4% 4% 32 % 39 31 821 4% 4% 28 % - 1 496 - 6% 40 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 230 149 379 26 % 17 % 9% 216 136 247 25 % 16 % 8% 14 13 132 88 % 76 % 11 % vorzeitige Pensionierungen 625 698 2.455 70 % 79 % 59 % 623 695 1.856 71 % 81 % 63 % 2 3 599 13 % 18 % 49 % gesamt davon Korridorpension 3 1 538 0% 0% 13 % 3 1 265 0% 0% 9% - - 273 - - 22 % davon Langzeit- 96 121 1.318 11 % 14 % 32 % 94 118 993 11 % 14 % 34 % 2 3 325 13 % 18 % 26 % beamtenregelung davon Schwerarbeiter- 526 576 599 59 % 66 % 14 % 526 576 598 60 % 67 % 20 % - - 1 - - 0% regelung Gesamtergebnis 894 879 4.151 100 % 100 % 100 % 878 862 2.924 100 % 100 % 100 % 16 17 1.227 100 % 100 % 100 % 19
Das Pensionsantrittsalter ist um 0,7 Jahre auf 60,4 stark gestiegen. Der Grund dafür ist der Rückgang der Dienstunfähigkeitspensionierungen und der gleichzeitige Anstieg des Pensionsantrittsalters bei Dienstunfähigkeit. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie dürfte zu Verzögerungen geführt haben, sodass in den Folgejahren Nachholeffekte auftreten könnten. Seit den Änderungen der Antrittsbestimmungen der Langzeitbeamtenregelung im Jahr 2014 nehmen die Beamtinnen und Beamten vermehrt die Schwerarbeiterregelung in Anspruch. Dabei ist weiterhin ein Pensionsantritt mit 60 Jahren möglich. Die Abschläge bei Korridorpension und Langzeitbeamtenregelung wirken sich daher auf das Pensions- antrittsalter bei vorzeitigen Pensionierungen im Exekutivdienst weit weniger als in den anderen Berufsgruppen aus. Im „Fünf-Jahres-Vergleich“ hat sich das faktische Pensions- antrittsalter im Exekutivdienst im Vergleich zu 2016 um 1,1 Jahre erhöht. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Exekutivdienst EXEKUTIVDIENST (ED) ø PAA Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. ED Bund ED ED zu ED Bund ED ED zu ED Bund ED ED zu Bund Bund Bund Pensionierungsgrund 2019 2020 2020 20/19 2020 2019 2020 2020 20/19 2020 2019 2020 2020 20/19 2020 Pensionsantritte gesetzliches 65,05 65,05 65,20 - -0,15 65,05 65,05 65,24 - -0,19 - 65,07 65,13 - -0,06 Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 55,09 55,53 58,25 0,44 -2,72 55,34 56,16 57,82 0,82 -1,66 51,22 48,96 59,05 -2,26 -10,10 vorzeitige Pensionierungen 61,09 61,22 62,35 0,12 -1,13 61,09 61,21 62,18 0,12 -0,97 62,59 63,00 62,88 0,41 0,12 gesamt davon Korridorpension 62,85 63,84 63,30 0,99 0,54 62,85 63,84 63,47 0,99 0,37 - - 63,14 - - davon Langzeitbeamten- 62,42 62,63 62,61 0,21 0,02 62,41 62,62 62,59 0,21 0,03 62,59 63,00 62,66 0,41 0,34 regelung davon Schwerarbeiter- 60,84 60,91 60,92 0,07 -0,00 60,84 60,91 60,92 0,07 -0,00 - - 61,89 - - regelung Gesamtergebnis 59,72 60,39 62,88 0,67 -2,49 59,85 60,55 62,67 0,70 -2,12 52,64 52,38 63,38 -0,26 -10,99 20
5 Lehrpersonen Pensionsantritte: Im Vergleich zum Vorjahr sind die Neupensionierungen bei den Lehrpersonen um 146 Pensionierungen angestiegen. Das ist der höchste Wert im Bundesdienst. Die Pensionierungen mit gesetzlichem Pensionsalter (+ 137 Neupensionierungen) sind weiter angewachsen. Deren Anteil an den Pensionierungen gesamt liegt bei 54 %. Das bedeutet, dass im Jahr 2020 mehr als die Hälfte der Lehrpersonen mit dem „Regelpensionsalter“ in Pension ging (für Details siehe Tabellen auf S. 23). Neupensionierungen nach Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Pensionierungsgründen (Anzahl) 7% Pensionsantritte gesetz- liches Pensionsantritts- 655 137 alter oder älter 88 2 Dienstunfähigkeit 54 % 38 % vorzeitige Pensionierung 464 7 gesamt Gesamtergebnis 1.207 146 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2020 ∆ 2019 Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen gesamt 2019 21
Pensionsantrittsalter: Das Pensionsantrittsalter der Lehrpersonen liegt mit 64,2 über dem Bundesdurchschnitt und damit nur mehr 0,8 Jahre unter dem „Regel- pensionsalter“ von 65 Jahren. Es ist um 0,2 Jahre angestiegen. Ein wesentlicher Grund dafür ist der hohe Anteil der Pensionierungen mit gesetzlichem Pensions- alter. Seit 2016 hat sich das Pensionsantrittsalter um 1,5 Jahre erhöht (für Details siehe Tabellen auf S. 23). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht 65,2 65,1 65,1 64,4 64,2 64,2 64,3 64,0 64,0 64,1 63,8 63,4 63,4 63,2 62,9 62,3 62,9 62,7 62,3 61,4 58,3 Gesamt- Pensionsantritte Dienst- vorzeitige Gesamt- männlich weiblich ergebnis gesetzliches unfähigkeit Pensionierungen ergebnis Pensionsantritts- gesamt alter oder älter 2019 2020 Bund Bei den Lehrpersonen treten 38 % (+ 7 bzw. 464 Neupensionierungen) vorzeitig die Pension an, 7 % (+ 2 bzw. 88 Neupensionierungen) aufgrund ihrer gesundheitlichen Ver- fassung und 54 % (+ 137 bzw. 655 Neupensionierungen) und damit mehr als die Hälfte der Lehrpersonen mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters. Während der Anteil der vorzeitigen Pensionierungen gesunken ist, war beim Anteil der Alterspensionen ein Anstieg um 6 Prozentpunkte zu verzeichnen. Bei den vorzeitigen Pensionierungen bleibt die Korridorpension die wichtigste Pensionierungsart. Die vergleichsweise lange Aus- bildungszeit der Lehrpersonen und der damit verbundene späte Berufseinstieg führen dazu, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenregelung (7 % der Pensionierungen) oft nicht (mehr) erfüllt werden können. Dadurch wird die Korridorpension mit 31 % entsprechend häufiger in Anspruch genommen (-19 bzw. 377 Neupensionierungen). Aber auch die Inanspruchnahme dieser Pensionierungsart ist bei den Lehrpersonen rückläufig. 22
Pensionszugänge Lehrpersonen LEHRPERSONEN (LP) Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen LP Bund LP Bund LP Bund LP Bund LP Bund LehrerInnen Bund Pensionierungsgrund 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 Pensionsantritte gesetzliches 518 655 1.317 49 % 54 % 32 % 261 321 821 55 % 60 % 28 % 257 334 496 44 % 50 % 40 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 86 88 379 8% 7% 9% 22 28 247 5% 5% 8% 64 60 132 11 % 9% 11 % vorzeitige Pensionierungen 457 464 2.455 43 % 38 % 59 % 188 189 1.856 40 % 35 % 63 % 269 275 599 46 % 41 % 49 % gesamt davon Korridorpension 396 377 538 37 % 31 % 13 % 164 151 265 35 % 28 % 9% 232 226 273 39 % 34 % 22 % davon Langzeit- 61 86 1.318 6% 7% 32 % 24 38 993 5% 7% 34 % 37 48 325 6% 7% 26 % beamtenregelung davon Schwerarbeiter- - 1 599 - 0% 14 % - - 598 - - 20 % - 1 1 - 0% 0% regelung Gesamtergebnis 1.061 1.207 4.151 100 % 100 % 100 % 471 538 2.924 100 % 100 % 100 % 590 669 1.227 100 % 100 % 100 % Lehrpersonen verzeichnen mit 64,2 Jahren im Jahr 2020 das höchste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst. Die Steigerung des Pensionsantrittsalters um weitere 0,2 Jahre ist vor allem auf den starken Zuwachs der Anzahl der Pensionierungen mit dem gesetzlichen Pensionsalter und zu einem geringeren Ausmaß auf den Anstieg des Pensionsantrittsalters bei den Dienstunfähigkeitspensionierungen und vorzeitigen Pensionierungen zurückzu- führen. Betrachtet man die Entwicklung seit 2016 ist das faktische Pensionsantrittsalter bei den Lehrpersonen um 1,5 Jahre angestiegen und liegt aktuell nur 0,8 Jahre unter dem „Regelpensionsantrittsalter“ von 65 Jahren. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Lehrpersonen LEHRPERSONEN (LP) ø PAA Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. LP Bund LP LP zu LP Bund LP LP zu LP Bund LP LP zu Bund Bund Bund Pensionierungsgrund 2019 2020 2020 20/19 2020 2019 2020 2020 20/19 2020 2019 2020 2020 20/19 2020 Pensionsantritte gesetzliches 65,10 65,09 65,20 -0,01 -0,10 65,09 65,10 65,24 0,00 -0,14 65,11 65,09 65,13 -0,02 -0,03 Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 61,43 62,33 58,25 0,90 4,08 61,91 62,31 57,82 0,40 4,49 61,27 62,35 59,05 1,08 3,29 vorzeitige Pensionierungen 63,22 63,37 62,35 0,15 1,02 63,42 63,61 62,18 0,20 1,44 63,08 63,20 62,88 0,12 0,32 gesamt davon Korridorpension 63,26 63,40 63,30 0,14 0,10 63,53 63,70 63,47 0,17 0,23 63,07 63,20 63,14 0,13 0,06 davon Langzeitbeamten- 62,93 63,24 62,61 0,31 0,63 62,62 63,27 62,59 0,66 0,68 63,14 63,22 62,66 0,08 0,55 regelung davon Schwerarbeiter- - 61,89 60,92 - 0,97 - - 60,92 - - - 61,89 61,89 - - regelung Gesamtergebnis 63,99 64,23 62,88 0,24 1,35 64,28 64,43 62,67 0,16 1,76 63,77 64,07 63,38 0,30 0,69 23
6 Militärischer Dienst Pensionsantritte: Die Neupensionierungen beim Militärischen Dienst sind im Vergleich zu 2019 um 28 auf insgesamt 360 gestiegen. Der Anteil der vorzeitigen Pensionierungen liegt bei 84 % und ist um 2 Prozentpunkte zurückgegangen. Gleichzeitig ist der Anteil der Pensionsantritte mit gesetzlichem Pensionsantritts- alter um 4 Prozentpunkte angewachsen (für Details siehe Tabellen auf S. 26). Neupensionierungen nach Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Pensionierungsgründen (Anzahl) Pensionsantritte gesetz- 12 % 4% liches Pensionsantritts- 44 17 alter oder älter 14 Dienstunfähigkeit -7 vorzeitige Pensionierung 302 18 gesamt Gesamtergebnis 360 28 84 % Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2020 ∆ 2019 Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen gesamt 2019 24
Pensionsantrittsalter: Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter im Militäri- schen Dienst ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 auf 62,6 Jahre angestiegen, was auf einen Anstieg der Anzahl jener Personen, die mit dem „Regelpensions- alter“ ihre Pension angetreten haben, zurückzuführen ist. Im „Fünf-Jahres- Vergleich“ hat sich das Pensionsantrittsalter um 0,8 Jahre erhöht (für Details siehe Tabellen auf S. 26). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht* 65,2 65,0 65,0 63,4 62,9 62,9 62,6 62,7 62,6 62,6 62,5 62,5 62,4 62,3 62,4 62,4 58,7 58,3 57,1 Gesamt- Pensionsantritte Dienst- vorzeitige Gesamt- männlich weiblich ergebnis gesetzliches unfähigkeit Pensionierungen ergebnis Pensionsantritts- gesamt alter oder älter 2019 2020 Bund * Die geringen Fallzahlen sind auf die Spezifika der Berufsgruppe zurückzuführen und machen statistische Zufälligkeiten wahrscheinlich. Insgesamt sind die Neupensionierungen beim Militärischen Dienst im Vergleich zum Vorjahr angestiegen (+ 28 bzw. 360 Neupensionierungen). Bei den vorzeitigen Pensio- nierungen ist dieser Anstieg (+ 18 bzw. 302 Neupensionierungen) in absoluten Werten am stärksten und es treten weiterhin mit Abstand die meisten (84 %) der Beamtinnen und Beamten im Militärischen Dienst vorzeitig ihre Pension an. Der Grund für diesen hohen Anteil liegt insbesondere bei der vergleichsweise kürzeren Ausbildungszeit und der damit verbundenen längeren Dienstzeit. Dadurch sind Pensionierungen nach der Langzeitbeamtenregelung (83 % aller Pensionierungen) eher möglich als bei anderen Berufsgruppen (bspw. Lehrpersonen). 25
Pensionszugänge Militärischer Dienst MILITÄRISCHER DIENST Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen (MD) MD Bund MD Bund MD Bund MD Bund MD Bund MD Bund Pensionierungsgrund 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 Pensionsantritte gesetzliches 27 44 1.317 8% 12 % 32 % 27 44 821 8% 12 % 28 % - - 496 - - 40 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 21 14 379 6% 4% 9% 21 14 247 6% 4% 8% - - 132 - - 11 % vorzeitige Pensionierungen 284 302 2.455 86 % 84 % 59 % 284 302 1.856 86 % 84 % 63 % - - 599 - - 49 % gesamt davon Korridorpension 3 2 538 1% 1% 13 % 3 2 265 1% 1% 9% - - 273 - - 22 % davon Langzeit- 277 297 1.318 83 % 83 % 32 % 277 297 993 83 % 83 % 34 % - - 325 - - 26 % beamtenregelung davon Schwerarbeiter- 4 3 599 1% 1% 14 % 4 3 598 1% 1% 20 % - - 1 - - 0% regelung Gesamtergebnis 332 360 4.151 100 % 100 % 100 % 332 360 2.924 100 % 100 % 100 % - - 1.227 - - 100 % Das Pensionsantrittsalter im Militärischen Dienst liegt bei 62,6 Jahren und ist im Ver- gleich zum Vorjahr um 0,2 Jahre angestiegen, was insbesondere auf den Zuwachs der Pensionierungen mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter zurückzuführen ist. Im „Fünf-Jahres-Vergleich“ ist das durchschnittliche Pensionsantrittsalter im Militärischen Dienst um 0,8 Jahre angestiegen. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Militärischer Dienst MILITÄRISCHER DIENST (MD) ø PAA Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. MD Bund MD MD zu MD Bund MD MD zu MD Bund MD MD zu Bund Bund Bund Pensionierungsgrund 2019 2020 2020 20/19 2020 2019 2020 2020 20/19 2020 2019 2020 2020 20/19 2020 Pensionsantritte gesetzliches 65,04 65,04 65,20 0,01 -0,15 65,04 65,04 65,24 0,01 -0,19 - - 65,13 - - Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 58,68 57,12 58,25 -1,56 -1,13 58,68 57,12 57,82 -1,56 -0,70 - - 59,05 - - vorzeitige Pensionierungen 62,47 62,49 62,35 0,02 0,15 62,47 62,49 62,18 0,02 0,32 - - 62,88 - - gesamt davon Korridorpension 63,07 62,57 63,30 -0,50 -0,73 63,07 62,57 63,47 -0,50 -0,90 - - 63,14 - - davon Langzeitbeamten- 62,47 62,51 62,61 0,04 -0,10 62,47 62,51 62,59 0,04 -0,08 - - 62,66 - - regelung davon Schwerarbeiter- 61,77 60,67 60,92 -1,10 -0,24 61,77 60,67 60,92 -1,10 -0,24 - - 61,89 - - regelung Gesamtergebnis 62,44 62,60 62,88 0,16 -0,28 62,44 62,60 62,67 0,16 -0,07 - - 63,38 - - 26
7 Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Pensionsantritte: 59 % der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte treten mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters die Pension an. Das ist der höchste Wert im Bundesdienst und liegt somit höher als bei den Lehrpersonen (für Details siehe Tabellen auf S. 29). Neupensionierungen nach Neupensionierungen nach Pensionierungsgründen (Anteil) Pensionierungsgründen (Anzahl) 6% Pensionsantritte gesetz- liches Pensionsantritts- 51 20 alter oder älter 5 35 % Dienstunfähigkeit -5 59 % vorzeitige Pensionierung 30 7 gesamt Gesamtergebnis 86 22 Pensionsantritte gesetzliches Pensionsantrittsalter oder älter 2020 ∆ 2019 Dienstunfähigkeit vorzeitige Pensionierungen gesamt 2019 27
Pensionsantrittsalter: Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gehen durchschnittlich mit 63,8 Jahren in Pension. Das ist nach den Lehrpersonen der zweithöchste Wert im Bundesdienst (für Details siehe Tabellen auf S. 29). Antrittsalter nach Pensionierungsgründen Antrittsalter nach Geschlecht 65,2 65,0 65,0 63,9 63,9 63,8 63,8 63,5 63,6 63,5 63,4 63,2 63,4 62,9 62,9 62,7 62,7 62,3 58,8 58,3 54,2 Gesamt- Pensionsantritte Dienst- vorzeitige Gesamt- männlich weiblich ergebnis gesetzliches unfähigkeit Pensionierungen ergebnis Pensionsantritts- gesamt alter oder älter 2019 2020 Bund Der Anteil der Pensionierungen mit gesetzlichem Pensionsalter beträgt bei den Richte- rinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten 59 %. Dieser Wert liegt 2020 um 5 Prozentpunkte über dem Wert der Lehrpersonen und ist der höchste im Bundesdienst. 6 % (-5 bzw. 5 Neupensionierungen) gehen aufgrund von Dienstunfähigkeit und 35 % (+ 7 bzw. 30 Neupensionierungen) vorzeitig in Pension. 28
Pensionszugänge Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte RICHTER/INNEN, Anzahl Gesamt Anteil Gesamt Anzahl Männer Anteil Männer Anzahl Frauen Anteil Frauen STAATSANW. (RI/STA) Ri/StA Bund Ri/StA Bund Ri/StA Bund Ri/StA Bund Ri/StA Bund Ri/StA Bund Pensionierungsgrund 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 2019 2020 2020 Pensionsantritte gesetzliches 31 51 1.317 48 % 59 % 32 % 23 28 821 58 % 57 % 28 % 8 23 496 33 % 62 % 40 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 10 5 379 16 % 6% 9% 5 2 247 13 % 4% 8% 5 3 132 21 % 8% 11 % vorzeitige Pensionierungen 23 30 2.455 36 % 35 % 59 % 12 19 1.856 30 % 39 % 63 % 11 11 599 46 % 30 % 49 % gesamt davon Korridorpension 21 23 538 33 % 27 % 13 % 11 15 265 28 % 31 % 9% 10 8 273 42 % 22 % 22 % davon Langzeit- 2 7 1.318 3% 8% 32 % 1 4 993 3% 8% 34 % 1 3 325 4% 8% 26 % beamtenregelung davon Schwerarbeiter- - - 599 - - 14 % - - 598 - - 20 % - - 1 - - 0% regelung Gesamtergebnis 64 86 4.151 100 % 100 % 100 % 40 49 2.924 100 % 100 % 100 % 24 37 1.227 100 % 100 % 100 % Die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte traten mit durch- schnittlich 63,8 Jahren die Pension an und das Pensionsantrittsalter ist damit um 0,3 Jahre im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im „Fünf-Jahres-Vergleich“ ist das Pensions- antrittsalter um 0,9 Jahre angestiegen. Bei der Analyse des Pensionsantrittsverhaltens der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen statis- tische Zufälligkeiten berücksichtigt werden, da sich diese bei der kleinen Berufsgruppe besonders stark auswirken. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte RICHTER/INNEN, ø PAA Gesamt Diff. Diff. ø PAA Männer Diff. Diff. ø PAA Frauen Diff. Diff. STAATSANW. (RI/STA) Ri/StA Bund Ri/StA Ri/StA Ri/StA Bund Ri/StA Ri/StA Ri/StA Bund Ri/StA Ri/StA zu Bund zu Bund zu Bund Pensionierungsgrund 2019 2020 2020 20/19 2020 2019 2020 2020 20/19 2020 2019 2020 2020 20/19 2020 Pensionsantritte gesetzliches 65,05 65,04 65,20 -0,01 -0,16 65,04 65,03 65,24 -0,01 -0,21 65,06 65,04 65,13 -0,02 -0,09 Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 58,82 54,22 58,25 -4,60 -4,03 60,43 53,52 57,82 -6,91 -4,30 57,20 54,68 59,05 -2,51 -4,37 vorzeitige Pensionierungen 63,40 63,25 62,35 -0,15 0,90 63,27 63,41 62,18 0,14 1,23 63,55 62,98 62,88 -0,57 0,10 gesamt davon Korridorpension 63,45 63,13 63,30 -0,32 -0,17 63,38 63,43 63,47 0,05 -0,04 63,54 62,57 63,14 -0,96 -0,57 davon Langzeitbeamten- 62,88 63,64 62,61 0,77 1,03 62,03 63,32 62,59 1,29 0,73 63,72 64,07 62,66 0,35 1,41 regelung davon Schwerarbeiter- - - 60,92 - - - - 60,92 - - - - 61,89 - - regelung Gesamtergebnis 63,48 63,78 62,88 0,30 0,91 63,93 63,93 62,67 -0,00 1,26 62,73 63,59 63,38 0,86 0,21 29
8 Methodische Anmerkungen Datenabgrenzung Angaben zu den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten beziehen sich auf Pensionierun- gen von Beamtinnen und Beamten in der Hoheitsverwaltung sowie im ausgegliederten Bereich (exkl. Post/Telekom/Postbus und ÖBB). Bezugszeitraum Die Daten beziehen sich grundsätzlich auf das Jahr 2020 bzw. 2019 (Vergleichsjahr). Die Fünf-Jahres-Vergleiche beziehen sich auf Werte des Jahres 2016. Diese können dem Anhang entnommen werden. Messgröße Für die Errechnung der Pensionsantritte werden Köpfe (Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) herangezogen. Das bedeutet, dass Personen nicht entsprechend ihres vorherigen Beschäftigungsausmaßes dargestellt werden. Daten- und Informationsquellen Aktuelle Daten zu Pensionistinnen und Pensionisten des Bundes wurden dem bundes- internen Managementinformationssystem (MIS) entnommen. Rundungen Summendifferenzen sind aufgrund von Rundungen möglich. 30
9 Anhang Werte 2016 (Vergleichsjahr) GESAMT PAA Neupensionierungen ø PAA ø PAA ø PAA Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Gesamt Männer Frauen Gesamt Gesamt Männer Männer Frauen Frauen Pensionsantritte gesetzliches 65,52 65,67 65,06 402 16 % 304 16 % 98 15 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 56,52 56,01 57,51 407 16 % 267 14 % 140 22 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 61,97 61,83 62,43 1.722 68 % 1.327 70 % 395 62 % davon Korridorpension 62,57 62,64 62,49 538 21 % 291 15 % 247 39 % davon Langzeitbeamtenregelung 62,29 62,27 62,36 754 30 % 610 32 % 144 23 % davon Schwerarbeiterregelung 60,66 60,65 61,02 430 17 % 426 22 % 4 1% Gesamtergebnis 61,66 61,63 61,75 2.531 100 % 1.898 100 % 633 100 % EXEKUTIVDIENST (ED) ø PAA ø PAA ø PAA Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Gesamt Männer Frauen Gesamt Gesamt Männer Männer Frauen Frauen Pensionsantritte gesetzliches 65,45 65,45 0,00 8 1% 8 1% 0 0% Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 53,89 54,31 46,52 148 23 % 140 22 % 8 73 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 60,87 60,87 61,49 478 75 % 475 76 % 3 27 % davon Korridorpension 62,26 62,26 0,00 4 1% 4 1% 0 0% davon Langzeitbeamtenregelung 62,27 62,27 62,29 64 10 % 63 10 % 1 9% davon Schwerarbeiterregelung 60,64 60,64 61,09 410 65 % 408 65 % 2 18 % Gesamtergebnis 59,30 59,45 50,60 634 100 % 623 100 % 11 100 % LEHRPERSONEN (LP) ø PAA ø PAA ø PAA Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Gesamt Männer Frauen Gesamt Gesamt Männer Männer Frauen Frauen Pensionsantritte gesetzliches 65,08 65,11 65,03 129 19 % 82 24 % 47 13 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 60,23 60,15 60,27 100 14 % 32 10 % 68 19 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 62,59 62,67 62,51 468 67 % 222 66 % 246 68 % davon Korridorpension 62,59 62,70 62,50 408 59 % 185 55 % 223 62 % davon Langzeitbeamtenregelung 62,59 62,52 62,70 60 9% 37 11 % 23 6% davon Schwerarbeiterregelung 0,00 0,00 0,00 0 0% 0 0% 0 0% Gesamtergebnis 62,71 63,03 62,42 697 100 % 336 100 % 361 100 % MILITÄRISCHER DIENST (MD) ø PAA ø PAA ø PAA Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Gesamt Männer Frauen Gesamt Gesamt Männer Männer Frauen Frauen Pensionsantritte gesetzliches 65,35 65,35 0,00 3 1% 3 1% 0 0% Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 57,40 57,40 0,00 22 9% 22 9% 0 0% vorzeitige Pensionierungen gesamt 62,16 62,16 0,00 209 89 % 209 89 % 0 0% davon Korridorpension 62,35 62,35 0,00 8 3% 8 3% 0 0% davon Langzeitbeamtenregelung 62,16 62,16 0,00 199 85 % 199 85 % 0 0% davon Schwerarbeiterregelung 61,32 61,32 0,00 2 1% 2 1% 0 0% Gesamtergebnis 61,76 61,76 0,00 234 100 % 234 100 % 0 0% 31
RICHTER/INNEN, STAATSANW. ø PAA ø PAA ø PAA Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil (RI/STA) Gesamt Männer Frauen Gesamt Gesamt Männer Männer Frauen Frauen Pensionsantritte gesetzliches 65,34 65,34 65,34 19 45 % 13 45 % 6 46 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 54,28 57,70 49,16 5 12 % 3 10 % 2 15 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 62,71 62,86 62,33 18 43 % 13 45 % 5 38 % davon Korridorpension 62,67 62,80 62,25 16 38 % 12 41 % 4 31 % davon Langzeitbeamtenregelung 63,09 63,53 62,65 2 5% 1 3% 1 8% davon Schwerarbeiterregelung 0,00 0,00 0,00 0 0% 0 0% 0 0% Gesamtergebnis 62,90 63,44 61,69 42 100 % 29 100 % 13 100 % VERWALTUNGSDIENST (VD) ø PAA ø PAA ø PAA Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Gesamt Männer Frauen Gesamt Gesamt Männer Männer Frauen Frauen Pensionsantritte gesetzliches 65,19 65,34 64,81 105 14 % 75 14 % 30 13 % Pensionsalter oder älter Dienstunfähigkeit 56,50 56,95 56,01 127 17 % 67 13 % 60 27 % vorzeitige Pensionierungen gesamt 62,27 62,26 62,29 520 69 % 386 73 % 134 60 % davon Korridorpension 62,45 62,44 62,51 80 11 % 63 12 % 17 8% davon Langzeitbeamtenregelung 62,29 62,30 62,28 422 56 % 307 58 % 115 51 % davon Schwerarbeiterregelung 60,93 60,93 60,94 18 2% 16 3% 2 1% Gesamtergebnis 61,70 62,03 60,94 752 100 % 528 100 % 224 100 % 32
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