Jugendschutzbericht 2021 - für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) - Bayerische Landeszentrale für neue ...

 
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Jugendschutzbericht
2021
für den Medienrat der
Bayerischen Landeszentrale
für neue Medien (BLM)
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Jugendschutzbericht 2021
für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale
für n
    ­ eue Medien (BLM)

BLM | Bereich Medienkompetenz und Jugendschutz
München, 17. Februar 2022
Jugendschutzbericht 2021 - für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) - Bayerische Landeszentrale für neue ...
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Inhalt

          Vorwort  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .     6

1         Der Jugendmedienschutz in der BLM  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                        7
1.1       Medienkompetenz-Ausschuss  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                               7
1.2       Fälle in der Prüf- und Aufsichtspraxis im Jugendschutz  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                10
1.2.1     Überblick  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  10
1.2.2     Beschwerden Rundfunk und Telemedien  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  11
1.2.3     Beobachtung Rundfunk und Telemedien: Risiko-Monitoring mittels Stichproben  .  .                                                                                                                              14
1.2.4     Vorgehen bei Problemfällen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  18
1.2.4.1   Präventives Vorgehen Rundfunk und Telemedien  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  18
1.2.4.2   Aufsichtsverfahren Rundfunk und Telemedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
1.2.5     Gerichtsverfahren Rundfunk und Telemedien  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  27
1.3       Prävention im Jugendschutz  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  28
1.3.1     Veranstaltungen und Gespräche  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  28
1.3.2     Schulungen für Multiplikatoren  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  30
1.3.3     Austausch und Vernetzung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  30
1.4       Genehmigungen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                      31

2         Bundesweiter Jugendmedienschutz: Tätigkeiten für KJM  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  33
2.1       Arbeitsgruppen der KJM  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  33
2.2       Tätigkeit der Ständigen Prüferinnen und Prüfer für die KJM  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                        36
2.3       KJM-Schwerpunktuntersuchung 2021:
          „Jugendschutzrelevante Aspekte in Online-Games“  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  37

3         Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  39
3.1       Veranstaltungen der BLM  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  39
3.2       Publikationen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  41
3.3       Vorträge, Podiumsdiskussionen, Workshops  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                   43

4         Weitere Aktivitäten  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                  45
4.1       Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Jugendschutzeinrichtungen  .  .  .  .  .  .  45
4.2       Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  45
4.3       Projekt „Ethics by Design für Start-up-Unternehmen“  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  46

          Abkürzungsverzeichnis  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  48
          Impressum  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  49
Jugendschutzbericht 2021 - für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) - Bayerische Landeszentrale für neue ...
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                                   Vorwort

                                                                         Die Problematik der Verschwörungstheorien spielte
                                                                  weiterhin eine große Rolle, ebenso die der „Fake News“.
                                                                  Neben Prüffällen im Jugendschutz sowie Expertenge-
                                                                  sprächen ist in diesem Kontext die neue Kooperationsbro-
                                                                  schüre von BLM und Aktion Jugendschutz Bayern zu nen-
                                                                  nen: „Von der flachen Erde bis zur Lügenpresse: Warum
                                                                  Verschwörungsmythen ein Problem sind und was Eltern
                                                                  und Fachkräfte dagegen tun können“.
    Auch im Jahr 2021 war Covid-19 das alles beherrschende               Pandemiebedingt fanden die Veranstaltungen im
    Thema. Es dominierte alle Lebensbereiche – auch die Me-       BLM-Jugendschutz weitgehend digital statt, so auch die 6.
    dien. Der Umgang mit Informationen, die Unterscheidung        Fachtagung Jugendschutz und Nutzerkompetenz, die mit
    von echten, validen Nachrichten von (teils gezielt verbrei-   dem Thema „Kommunizieren in Corona-Zeiten: Praxistipps
    teten) Falschmeldungen und Fake News stellte dabei nicht      für den digitalen Alltag in Distanzunterricht, Kinder- und
    nur Erwachsene, sondern gerade auch Kinder und Jugendli-      Jugendarbeit“ ein hochaktuelles Anliegen von Lehrern, pä-
    che vor große Herausforderungen. Dies hatte auch Auswir-      dagogischen Fachkräften und Eltern aufgriff. Auch weitere
    kungen auf die Jugendschutzarbeit der Bayerischen Lan-        Tagungen, wie die Veranstaltungsreihe von BLM und dem
    deszentrale für neue Medien (BLM).                            Bayerischen Bündnis für Toleranz „Gemeinsam gegen Hass
          Die BLM hat im Jahr 2021 eine Vielzahl von Medienan-    und Hetze im Netz“ oder die Veranstaltung zum europa-
    geboten – entweder aufgrund von Beschwerden und Hin-          weiten Aktionstag für die Betroffenen von Hasskrimina-
    weisen von außerhalb oder weil im eigenen Risiko-Monito-      lität von BLM und Bayerischem Justizministerium im Rah-
    ring aufgefallen – mit Blick auf mögliche Verstöße gegen      men der Initiative „Konsequent gegen Hass“, wurden digi-
    den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) über-            tal durchgeführt.
    prüft. Insgesamt prüfte der BLM-Jugendschutz rund 580                Bei bundesweiten Jugendschutzfragen übernahm
    neue Fälle aus Rundfunk und Telemedien und wurde in 210       die BLM im Rahmen ihrer Mitarbeit bei der Kommission für
    Fällen, darunter auch Fälle aus den Vorjahren, aufgrund       Jugendmedienschutz (KJM) wieder eine aktive Rolle, v. a.
    von möglichen Verstößen gegen den JMStV tätig.                im Kreis der Ständigen Prüferinnen und Prüfer der KJM
          Die BLM verstärkte ihr Engagement gegen Extre-          sowie in den KJM-Arbeitsgruppen. Besonders das Thema
    mismus, Antisemitismus und verwandte Problemfelder            Online-Games stand im Vordergrund: Die BLM koordi-
    in den Medien und trat dem „Bayerischen Bündnis für To-       nierte die aktuelle Schwerpunktuntersuchung der Landes­
    leranz – Demokratie und Menschenwürde schützen“ bei.          medienanstalten „Jugendschutzrelevante Aspekte in On-
    Das Bündnis wendet sich gegen Rechtsextremismus, An-          line-Games“. Außerdem wirkte der BLM-Jugendschutz
    tisemitismus und Rassismus und macht sich für Toleranz        an der Überarbeitung des KJM-Verfahrenshandbuches –
    sowie den Schutz von Demokratie und Menschenwürde             einem praxisnahen Leitfaden für die Landesmedienanstal-
    stark. Auch die gemeinsame Initiative von BLM und Bay-        ten zu Fragen rund um JMStV-Verfahren – mit.
    erischem Justizministerium „Justiz und Medien – konse-               Der Jugendmedienschutz wurde in der BLM schon
    quent gegen Hass“ zum Melden von Hasspostings bei der         früh als zentrale Aufgabe erkannt und wahrgenommen.
    Generalstaatsanwaltschaft München wurde ausgebaut. So         Der Medienrat hat die Jugendschutzarbeit der BLM dabei
    können sich neben bayerischen Medienhäusern jetzt auch        stets begleitet, unterstützt und mitgeprägt. Im Jahr 1993
    freie Medienschaffende beteiligen.                            fasste der BLM-Medienrat einen Beschluss zur Eindäm-
                                                                  mung der Gewalt im Fernsehen. Gemäß diesem Beschluss
                                                                  vom 11. 11. 1993 berichtet die Geschäftsführung hiermit
                                                                  zum 47. Mal über die vielfältige Tätigkeit der BLM im Ju-
                                                                  gendschutz in Rundfunk und Telemedien in Form von Auf-
                                                                  sicht und Prävention. Dies umfasst den Zeitraum von Ja-
                                                                  nuar bis einschließlich Dezember 2021.
Jugendschutzbericht 2021 - für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) - Bayerische Landeszentrale für neue ...
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                                                                                                                                7
                                 Der Jugendmedienschutz
                                 in der BLM

 Grundlage für die Arbeit der BLM im Jugendmedienschutz            eine besondere Bedeutung zu. Der gesamtgesellschaftli-
 ist der „Staatsvertrag über den Schutz der Menschen-              che Diskurs ist hier besonders wichtig, da Jugendschutz-
 würde und den Jugendschutz in Rundfunk und Teleme-                fragen immer eng mit Wertefragen verknüpft sind.
 dien“ (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV).
       Der JMStV regelt zum einen den Jugendschutz in
 Rundfunk und Telemedien in Deutschland, also den Um-                         Nach Artikel 111a der Bayerischen Verfassung

                                                                hintergrund
 gang mit Medienangeboten, die für die Entwicklung von                        wird Rundfunk in öffentlicher Verantwortung
 Kindern und Jugendlichen beeinträchtigend sein können.                       und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft be-
 Dazu zählen z. B. bestimmte Darstellungen von Sexualität,                    trieben. Die Bayerische Landeszentrale für neue
 Gewalt oder Diskriminierung sowie Bedrohungsszenarien,                       Medien steht daher in einer besonderen gesell-
 die Kinder und Jugendliche, abhängig von ihrem Alter und                     schaftlichen Verantwortung: Sie hat unter an-
 Entwicklungsstand, nachhaltig ängstigen, verunsichern                        derem die Aufgabe, auf eine qualitätsvolle Pro-
                                                                              grammgestaltung hinzuwirken.
 und überbelasten können. Hinzu kommen Inhalte, die „of-
 fensichtlich schwer jugendgefährdend“ sind. Hierzu gehört
zum Beispiel die „einfache Pornografie“.
       Zum anderen regelt der JMStV den Umgang mit (ab-
 solut) unzulässigen Inhalten wie den Schutz der Men-              1.1 Medienkompetenz-Ausschuss
 schenwürde, Volksverhetzung, Holocaustleugnung oder
-verharmlosung, Gewaltverherrlichung oder -verharmlo-
 sung, Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger                        Der Ausschuss „für Fragen der Medienkompetenz
                                                                hintergrund

 Organisationen, Kinder- oder Gewaltpornografie – Inhalte,                    und des Jugendschutzes (Medienkompetenz-­
 die auch laut Strafgesetz unzulässig sind. Im globalen In-                   Ausschuss)“ wurde 2014 gegründet, um der
 ternet gibt es eine Flut solcher Angebote und der BLM-Ju-                    besonderen Bedeutung der beiden Themen in
 gendschutz ist in der täglichen Arbeit mit einer Vielzahl                    der BLM Rechnung zu tragen.
 entsprechender Online-Prüffälle befasst. Diese Medienan-
 gebote enthalten besonders drastische und verstörende                        Die Aufgaben des Medienkompetenz-­
 Inhalte, stellen massive Rechtsverstöße dar und sind des-                    Ausschusses“ sind:
 halb für Kinder und Jugendliche ein besonders großes Pro-                    ■	die Beratung von Fragen der Vermittlung von

 blem. Darüber hinaus betreffen sie aber auch Erwachsene                         Medienkompetenz und zur Förderung von
 und die Gesellschaft insgesamt. Die Arbeit der BLM im Ju-                       Medienkompetenzprojekten
 gendmedienschutz, vor allem im Bereich des Internets,                        ■	die Begleitung medienpädagogischer

 geht somit über den reinen Jugendschutz hinaus und stellt                       Veranstaltungen
                                                                              ■	die Beratung der übereinstimmenden Sat-
 auch ein Handeln gegen Hass, Hetze, Pornografie und an-
                                                                                 zungen und Gemeinsamen Richtlinien nach
 dere unzulässige Inhalte im Netz dar, das für Kinder, Ju-
                                                                                 dem JMStV
 gendliche und die Gesellschaft an sich relevant ist. Es geht
                                                                              ■	die Beratung über Jugendschutzfragen im
 somit um Jugend- und Nutzerschutz.
                                                                                 Hörfunk und im Fernsehen sowie in den
       Der Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien ge-
                                                                                 Telemedien
 hört zu den zentralen Aufgaben der Landesmedienanstal-
 ten. Er ist ein Rechtsgut mit Verfassungsrang (Artikel 5
 Abs. 2 Grundgesetz). In Bayern nimmt die BLM diese Auf-
 gabe auf Grundlage der Bayerischen Verfassung sowie des
 Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) wahr. Dem BLM-Me-
 dienrat mit seiner pluralistischen Zusammensetzung aus
 den gesellschaftlich relevanten Gruppen Bayerns und dem
 Medienkompetenz-Ausschuss kommt beim Jugendschutz
Jugendschutzbericht 2021 - für den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) - Bayerische Landeszentrale für neue ...
8      Der Jugendmedienschutz in der BLM

             Im Berichtszeitraum behandelte der Ausschuss in         Beschwerden im Jugendschutz
       drei Sitzungen eine Vielzahl von Themen und Fragestel-        Der Ausschuss befasste sich mit aktuellen Fällen im Ju-
       lungen und setzte erneut wichtige fachliche Impulse. Für      gendschutz, die als Beschwerden und Hinweise aus der Be-
       die praktische Arbeit der BLM ist die Beratung von Jugend-    völkerung oder von Institutionen zu Rundfunk- und Tele-
       schutzfragen im Ausschuss, in dem Vertreter verschiede-       medienangeboten bei der BLM eingegangen sind. Im Fern-
       ner gesellschaftlich relevanter Gruppen vertreten sind, von   sehen beziehen sich Beschwerden häufig auf jugend-
       zentraler Bedeutung. Der Jugendschutz der BLM wird da-        schutzrelevante Inhalte in Unterhaltungsshows, Spiel-
       durch maßgeblich unterstützt und gestärkt.                    filmen, Werbespots und Programmankündigungen.
                                                                     Inhaltliche Schwerpunkte bei den Beschwerden zu Inter-
                                                                     netangeboten sind meist Sexualdarstellungen oder por-
                  Zusammensetzung des                                nografische Inhalte. Viele Angebote enthalten oder verlin-
    hintergrund

                  Medienkompetenz-Ausschusses                        ken auf frei zugängliche pornografische Videos und Fotos
                  (Stand: 31. Dezember 2021):                        ohne Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe.
                                                                     Auch zu Angeboten aus dem rechtsextremistischen Spek-
                  Vorsitzender:
                                                                     trum erhielt die BLM Bürgerbeschwerden. Bei den Internet-
                  Michael Schwägerl (Lehrerverbände)
                                                                     angeboten gestaltet sich die Ermittlung der Anbieterda-
                  Stv. Vorsitzender:                                 ten oft aufgrund von fehlenden oder unzureichenden An-
                  Dr. Gerhard Hopp (Bayerischer Landtag, CSU)        gaben auf den Websites als schwierig. Die Mitglieder des
                  14 Mitglieder:                                     Ausschusses befassten sich mit aktuellen Beispielfällen
                  Michael Busch (Bayerischer Journalistenver-        und würdigten die Jugendschutzarbeit der BLM bei der Be-
                  band), Max Deisenhofer (Bayerischer Landtag,       arbeitung von Bürgerbeschwerden.
                  Bündnis 90/Die Grünen), Paul Hansel (Bund der
                  Vertriebenen Landesverband Bayern), Christa        Videosharing-Plattform Twitch
                  Hasenmaile (Gewerkschaften), Dr. Gerhard Hopp      Ein weiteres Thema im Ausschuss waren rechtliche und in-
                  (Bayerischer Landtag, CSU), Walter Keilbart        haltliche Aspekte bei der Videosharing-Plattform Twitch.
                  (Industrie- und Handelskammern), Ulla Kriebel      Twitch wurde im Jahr 2011 gegründet und 2014 von Ama-
                  (Katholische kirchliche Frauenorganisationen),     zon.com übernommen. Die BLM ist seit Ende der Bre-
                  Wilhelm Lehr (Vertreter der Musikorganisatio-      xit-Periode zuständig für die Regulierung der Video-Sha-
                  nen), Hans-Peter Rauch (Handwerkskammern),         ring-Plattform Twitch in der Europäischen Union. Die Be-
                  Ilona Schuhmacher (Bayerischer Jugendring),
                                                                     sonderheit bei Twitch: Die Inhalte werden live gestre-
                  Dr. Florian Schuller (Katholische Kirche),
                                                                     amt, die verschiedenen Streamer sind die Inhalte-Anbie-
                  Michael Schwägerl (Lehrerverbände), Harald
                                                                     ter. Manche von ihnen benötigen, je nach Ausgestaltung
                  Stempfer (Bayerischer Landessportverband),
                                                                     ihres Angebotes, eine eigene Rundfunkzulassung bei einer
                  Arwed Vogel (Schriftstellerorganisationen)
                                                                     Landesmedienanstalt. Inhaltlicher Schwerpunkt bei Twitch
                                                                     sind Gaming-Übertragungen bzw. sogenannte „Let´s
                                                                     Play“-Inhalte, die auch in der Jugendschutzpraxis relevant
                                                                     sind. Weitere jugendschutzrelevante Inhalte bei Twitch
                                                                     sind z. B. sexualisierte Darstellungen von Frauen im Bi-
                                                                     kini in Pools („Hot Tubs“). Die Plattform Twitch verfügt
                                                                     über mehrere Jugendschutzmaßnahmen. U. a. liegt ein
                                                                     Age-de-Label ab „18 Jahre“ vor, sodass Jugendschutzpro-
                                                                     gramme das Angebot ausfiltern können.
Der Jugendmedienschutz in der BLM    9

Jugendschutzreform: Zweites Gesetz zur Ände-                   ber 2019 hat sich die Sensibilität der Medienunternehmen
rung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)                         für die Notwendigkeit der Strafverfolgung deutlich gestei-
Ein weiteres Thema im Ausschuss war die Reform des Ju-         gert. Inzwischen wird die Initiative von 114 Medienunter-
gendschutzgesetzes des Bundes (JuSchG). Das zweite Ge-         nehmen unterstützt. Seit Herbst 2021 können sich außer-
setz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes trat am             dem freie Medienschaffende an der Initiative beteiligen.
01.05.2021 ohne Übergangsfristen und weitere Anpassun-         Anhand von Beispielfällen befasste sich der Ausschuss mit
gen in Kraft. Das Gesetz zielt auf die Bereiche Schutz, Ori-   dem Strafmaß bereits erfolgter Verurteilungen im Rah-
entierung und Durchsetzung. Die Bundesprüfstelle für ju-       men der Initiative und erhielt einen Überblick über rele-
gendgefährdende Medien (BPjM) wurde zur Bundeszen-             vante Tatbestände, auch mit Blick auf die anstehenden
trale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ausge-         Gesetzesänderungen.
baut und ist für die Rechtsdurchsetzung auch gegenüber                Im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz stellt die In-
ausländischen Anbietern zuständig. Der Ausschuss hob die       itiative eine Daueraufgabe dar, die ein wichtiger Baustein
Bedeutung hervor, dass Bund-Länder-Gespräche für lang-         zur Stärkung der Meinungs- und der Pressefreiheit ist. Da-
fristige Konvergenzansätze geführt werden und ein kohä-        her wird die Initiative auch 2022 gemeinsam mit dem Bay-
renter Jugendmedienschutz angestrebt wird.                     erischen Justizministerium weitergeführt.
                                                                      Die BLM übernimmt bei der Initiative insbesondere
Fake News: Rechtliche Einordnung und Bedeutung                 die Öffentlichkeitsarbeit, organisiert die Schulungen und
für den Jugendschutz                                           erstellt Schulungs- und Informationsmaterial. Die Aus-
Der Ausschuss setzte sich mit dem Thema „Fake News“,           schussmitglieder würdigten die Arbeit der BLM im Rah-
dessen rechtlicher Einordnung und Bedeutung für                men der Initiative.
den Jugendmedienschutz in der Praxis, auseinander.
Fake News werden weniger in klassischen Medien, son-           Jährliche Fachtagung Jugendschutz
dern v. a. über Messenger-Dienste und Social-Media-Platt-      und Nutzerkompetenz
formen verbreitet. Eine Strafbarkeit der Verbreitung von       Der Ausschuss befasste sich mit möglichen Themen für
Fake News kommt in erster Linie unter den Gesichtspunk-        die Fachtagung Jugendschutz und Nutzerkompetenz. Seit
ten der üblen Nachrede, der Verleumdung und der Volks-         2015 veranstaltet die BLM jährlich eine Tagung für ein brei-
verhetzung in Betracht. Fake News sind außerdem auch           tes Fachpublikum zu einem übergreifenden Thema aus
ein Thema für den Jugendmedienschutz geworden. Inter-          dem Jugendschutz und der Nutzerkompetenz. Zielgruppe
netangebote können auf Grundlage des JMStV unzuläs-            der Fachtagungen sind vor allem Lehrkräfte, Eltern und
sig sein, wenn sie Fake News im Kontext von Volksverhet-       Fachkräfte aus der außerschulischen Jugendarbeit sowie
zung oder Holocaustleugnung enthalten. Außerdem kann           pädagogische Fachkräfte aus anderen Bereichen. Der Me-
eine Jugendgefährdung oder Entwicklungsbeeinträchti-           dienkompetenz-Ausschusses berät regelmäßig über den
gung von Kindern und Jugendlichen vorliegen, z. B. wenn        inhaltlichen Schwerpunkt der Fachtagung und legt ein
in Medienangeboten in Form von Fake News Menschen be-          Thema fest. Für die Fachtagung im Jahr 2021 befürwortete
schimpft, abgewertet oder ausgegrenzt werden. Zu be-           der Ausschuss, sich einem aktuellen und relevanten Thema
achten ist aber, dass nicht jede Form von Fake News ju-        zu widmen: den Herausforderungen durch Corona für Lehr-
gendschutzrelevant oder ein Verstoß gegen den JMStV            kräfte, Eltern und pädagogischen Fachkräften in der au-
sein muss, sondern dass es grundsätzlich auf die konkrete      ßerschulischen Jugendarbeit. Für die nächste Fachtagung
Gestaltung im Einzelfall ankommt.                              Jugendschutz und Nutzerkompetenz, die am 18. 05. 2022
                                                               stattfinden wird, wählten die Ausschuss-Mitglieder das
Initiative „Justiz und Medien –                                Thema „Verschwörungsmythen und Fake News“ aus.
konsequent gegen Hass“
Der Ausschuss informierte sich über den aktuellen Stand
der gemeinsamen Initiative „Justiz und Medien – konse-
quent gegen Hass“ der BLM und des Bayerischen Justizmi-
nisteriums (→ 4.2). Seit Gründung der Initiative im Okto-
10   Der Jugendmedienschutz in der BLM

     1.2    Fälle in der Prüf- und                                         Inhaltliche Problemfelder bei den Telemedienfällen
            Aufsichts­praxis im Jugendschutz                          im Jahr 2021 insgesamt waren insbesondere Pornografie
                                                                      und Sexualdarstellungen sowie Inhalte im Kontext von
     1.2.1 Überblick                                                  Rechtsextremismus und Antisemitismus (Themenspekt-
                                                                      rum vor allem verfassungsfeindliche Kennzeichen, Volks-
     Im Jahr 2021 prüfte der BLM im Jugendschutz insgesamt            verhetzung, Verschwörungstheorien, teilweise in Form
     rund 580 Fälle, die in Rundfunk und Telemedien neu auf-          der Verlinkung auf indizierte Inhalte). Weitere Problemfel-
     gefallen sind. In 210 Fällen, darunter auch Fälle aus den        der waren Darstellungen von Drogenkonsum, gewaltge-
     Vorjahren, wurde die BLM aufgrund von möglichen Verstö-          prägte Inhalte, Familienblogs in sozialen Netzwerken und
     ßen gegen den JMStV tätig.                                       Onlinespiele.
           Die Fälle ergeben sich zum einen durch Bürgerbe-
     schwerden und Hinweise externer Stellen, zum anderen
     durch die eigene, stichprobenhafte und anlassbezogene         hintergrund   Im Zuge der fortschreitenden Medienkonvergenz
     Beobachtung im BLM-Jugendschutz (Risiko-Monitoring).                        ist die BLM nicht mehr nur für Medien, die sich
     Der BLM-Jugendschutz prüft jede Beschwerde und jeden                        in die klassischen Kategorien „Rundfunk“ oder
     Hinweis, aber nur teilweise liegt aus Sicht des JMStV tat-                  „Telemedien“ einteilen lassen, zuständig. Zuneh-
     sächlich ein Problem vor. Bei den Fällen, die vom BLM-Ju-                   mend kommen andere Angebotsarten hinzu. Da-
     gendschutz in der eigenen Beobachtung ermittelt werden,                     runter fallen z. B. hybride Formate in Form „rund-
     handelt es sich dagegen grundsätzlich um Angebote mit                       funkrechtlicher Plattformen“ wie die Streamin-
                                                                                 gangebote „Amazon Prime Video“ oder „Joyn“
     Relevanz und Problempotenzial, auch wenn sich am Ende
                                                                                 (vgl. hierzu https://www.die-medienanstalten.
     nicht in jedem Einzelfall der Verdacht auf einen Gesetzes-
                                                                                 de/service/pressemitteilungen/meldung/stre-
     verstoß bestätigt.
                                                                                 amingdienste-joyn-und-prime-video-als-rund-
           Zu Rundfunk-Inhalten sind im Berichtszeitraum
                                                                                 funkrechtliche-plattformen-klassifiziert)
     rund 60 neue Bürgerbeschwerden und Hinweise von au-
                                                                                 Ein weiteres Beispiel für die Medienkonvergenz
     ßen eingegangen. Weitere rund 240 (potenziell) proble-
                                                                                 sind „Internetradio“ und „Internet-TV“. So gibt
     matische Rundfunk-Fälle sind in der eigenen Programm-                       es Radio- und Fernsehprogramme, die über das
     beobachtung bzw. im Risiko-Monitoring im BLM-Jugend-                        Internet verbreitet werden, aber zum Rundfunk
     schutz in 2021 neu aufgefallen. Mit „Rundfunk“ sind hier                    zählen (vgl. hierzu https://www.blm.de/radiotv/
     vor allem Inhalte im klassischen, linearen Fernsehen sowie                  internet-radio_und_tv.cfm).
     im Pay-TV gemeint. Vereinzelt kommen Sendungen im li-
     nearen Hörfunk sowie Inhalte im Internetradio oder Inter-
     netfernsehen dazu, die als „Rundfunk“ eingestuft sind.
           Zu Telemedien-Inhalten hat der BLM-Jugendschutz
     im Berichtszeitraum rund 70 neue Bürgerbeschwerden
     und Hinweise von außen erhalten. Weitere rund 210 (po-
     tenziell) problematische Telemedien-Fälle sind in der eige-
     nen Beobachtung bzw. im Risiko-Monitoring im BLM-Ju-
     gendschutz in 2021 neu aufgefallen.
           Inhaltliche Problemfelder bei den Rundfunkfällen
     im Jahr 2021 insgesamt waren insbesondere sexualisierte
     Inhalte und Sexualdarstellungen sowie Gewalt- und Hor-
     rordarstellungen. Weitere Problemfelder waren die Prä-
     sentation von Risikoverhalten und antisozialem Verhalten.
Der Jugendmedienschutz in der BLM    11

1.2.2 B
       eschwerden Rundfunk und                                Beschwerden Rundfunk: Ausgewählte Beispiele
      Telemedien                                               aus der Praxis

Die BLM ist Anlaufstelle und Ansprechpartnerin für Be-         ■    Spielfilmreihe „FSK Sex – Grenzenlose Lust“
schwerden und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern                   Sexualdarstellungen und sexualisierte Inhalte sind
sowie Institutionen zu Medieninhalten. Beschwerden und         ein Schwerpunkt bei Beschwerden und Hinweisen im Ju-
Hinweise aus der Bevölkerung stellen dabei eine wichtige       gendschutz sowie in der Jugendschutzarbeit der BLM ins-
Grundlage für die Jugendschutzarbeit der BLM dar: für Ri-      gesamt. Regelmäßig gehen z. B. Beschwerden zur Ero-
siko-Monitoring, präventive Tätigkeit, Prüf- und Aufsichts-    tik-Spielfilmreihe „FSK Sex – Grenzenlose Lust“ im Pro-
verfahren. Der BLM-Jugendschutz geht jeder Beschwerde          gramm des Senders Tele 5 ein. Dabei wird häufig auf ver-
und jedem Hinweis nach und prüft den Sachverhalt, auch         meintlich pornografische Darstellungen hingewiesen. Im
wenn nicht in jedem Einzelfall gesetzliche Bestimmun-          Berichtszeitraum gab es u. a. Beschwerden zu den Erotik-
gen verletzt sind, und informiert die Beschwerdeführerin-      dramen „Love“, „Im Reich der Sinne“ und „Bedways“. Auch
nen und -führer über das Ergebnis der Überprüfung. Ist die     wenn es sich hier um kontroverse Spielfilme mit expliziten
BLM nicht zuständig, leitet sie die Beschwerden an die rich-   Sexualdarstellungen handelt, ergab die Überprüfung des
tige Stelle weiter. Bürgerbeschwerden sind ein wichtiger       BLM-Jugendschutzes, dass die Ausstrahlungszeiten der
Gradmesser für das Werteempfinden in der Gesellschaft:         Filme mit den jeweiligen Altersfreigaben der Freiwilligen
Sie zeigen, dass der Jugendschutz und die Medienaufsicht       Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) überein-
in der Bevölkerung nach wie vor einen hohen Stellenwert        stimmten. Aufgrund der FSK-Freigaben ab 18 bzw. 16 Jah-
genießen.                                                      ren war die Ausstrahlung der Filme im Spät- bzw. Nacht-
                                                               programm zulässig. Es handelte sich bei den kritisierten
Beschwerden Rundfunk                                           Filmen nicht um Pornografie. Ein Verstoß gegen das Aus-
Zu Rundfunkinhalten von Anbietern in ihrem Zuständig-          strahlungsverbot von Pornografie im Rundfunk lag nicht
keitsbereich erhielt die BLM im Jahr 2021 rund 60 Bürger-      vor.
beschwerden und Hinweise.                                            Auch eine Programmankündigung zu der genannten
       Die Beschwerden betrafen Sendeinhalte verschiede-       Spielfilmreihe mit sexualisierten Darstellungen, die bereits
ner Genres, hauptsächlich im Fernsehen, vereinzelt auch        im Hauptabendprogramm lief, sorgte im Berichtszeitraum
im Hörfunk: Werbeclips, Programmankündigungen, Unter-          bei Zuschauerinnen und Zuschauern für Kritik. Die BLM sah
haltungssendungen, Castingshows, Serienepisoden, Spiel-        Handlungsbedarf und wandte sich an die Jugendschutz-
filme sowie Reportagen und Dokumentationen.                    beauftragte mit dem Hinweis, die Wahl der Sendezeit im
       In den meisten Beschwerdefällen im Rundfunk ergab       genannten Fall aus Jugendschutzgründen zu überdenken.
die BLM-Prüfung keinen Anfangsverdacht auf mögliche            Nach dem Hinweis der BLM veranlasste die Jugendschutz-
Jugendschutzverstöße und somit keinen Handlungsbe-             beauftragte mit sofortiger Wirkung, dass die Programm-
darf. Nur bei einem kleinen Teil handelte es sich somit um     ankündigung nicht mehr im Hauptabendprogramm ausge-
(potenzielle) Problemfälle. Hier wurden teilweise präven-      strahlt wurde. Dies soll auch für die Ausstrahlung künftiger
tive und teilweise Aufsichtsverfahren gewählt. In einem        Programmankündigungen zur problematisierten Spielfilm-
Teil der Fälle wird ein mögliches Vorgehen noch geprüft.       reihe gelten. Die BLM begrüßte die raschen Maßnahmen
       Die inhaltlichen Schwerpunkte bei den Beschwerden       der Jugendschutzbeauftragten und sah aus diesem Grund
und Hinweisen im Bereich Rundfunk im Jahr 2021 waren           von einem weiteren Verfahren ab.
identisch mit den Schwerpunkten bei den Rundfunkfällen               Maßnahme: Kontaktaufnahme mit der Jugend-
insgesamt.                                                           schutzbeauftragten; Ergebnis: spätere Sende-
                                                                     zeit für Programmankündigung; Antwort an
                                                                     Beschwerdeführer
12   Der Jugendmedienschutz in der BLM

     ■    Germany’s Next Topmodel:                                 auf ausgespielte Sexual- bzw. Gewaltdarstellungen wurde
          „Nackt- bzw. Schaumwalk“                                 verzichtet. Von einer Entwicklungsbeeinträchtigung von
           Auch zum Casting-Format „Germany’s Next Topmo-          Kindern und Jugendlichen aller Altersstufen im Sinne des § 5
     del – by Heidi Klum“, das seit 2006 jedes Jahr mit einer      JMStV war nicht auszugehen. Die BLM nahm aber Kontakt
     neuen Staffel ins Programm kommt und bei Kindern und          zur Jugendschutzbeauftragten des betreffenden Senders
     Jugendlichen beliebt ist, erhält die BLM regelmäßig Be-       auf und informierte sie über die genannten Beschwerden.
     schwerden – auch hier größtenteils zu sexualisierten Dar-           Maßnahme: Kommunikation mit Jugendschutz­
     stellungen sowie zum Körper-, Geschlechter- und Rollen-             beauftragter, Antwort an Beschwerdeführer
     bild der Kandidatinnen. Im aktuellen Berichtszeitraum be-
     traf dies den sogenannten „Nackt- bzw. Schaumwalk“, bei       ■    Unterhaltungssendungen mit Joko & Klaas
     dem die Teilnehmerinnen weitgehend unbekleidet auftra-              Aus Sicht des Jugendschutzes bergen Fernseh-
     ten. Die Beschwerdeführerinnen kritisierten, dass es sich     formate, die riskantes und selbstschädigendes Verhal-
     um unzulässige Darstellungen handle, die zu einer Degra-      ten sowie gezielte Tabubrüche und Grenzüberschrei-
     dierung der Teilnehmerinnen beitrugen und sexuelle Über-      tungen darstellen, ein Problempotenzial. Dies trifft ak-
     griffe auf Mädchen und Frauen legimitierten. Die Überprü-     tuell auf mehrere Unterhaltungssendungen zu, vor al-
     fung durch die BLM ergab jedoch keine Anhaltspunkte für       lem auf unterschiedliche Shows des Moderatoren-Duos
     einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV. Zum           Joko Winterscheidt und Klaus Heufer-Umlauf im Haupta-
     einen waren die Teilnehmerinnen nicht gänzlich nackt,         bendprogramm von ProSieben. Auch in diesem Berichts-
     sondern trugen hautfarbene Slips sowie Brustwarzenab-         zeitraum bekam die BLM hierzu wieder zahlreiche Be-
     deckungen. Zum anderen ist bei dem gezeigten Geschlech-       schwerden. So ging eine Beschwerde zum Beitrag „Nie-
     ter- und Rollenbild davon auszugehen, dass vorliegend die     derlande: Tommi Schmitt und der größte Hasch-Cookie
     Berufsrealität der Modewelt dargestellt wird. Die reine       der Welt“ ein, der in einer Episode der Reihe „Das Du-
     Darstellung der in dieser Berufswelt vorherrschenden An-      ell um die Welt: Team Joko gegen Team Klaas“ präsen-
     forderungen bedingt jedoch keine entwicklungsbeein-           tiert wurde. Darin sollte der Podcast-Moderator Thomas
     trächtigende oder gefährdende Wirkung auf Kinder und          Schmitt, gemeinsam mit dem ProSieben-Kamerateam in-
     Jugendliche im Sinne des JMStV.                               nerhalb von 36 Stunden einen übergroßen Hasch-Coo-
           Maßnahme: Antwort an Beschwerdeführerinnen              kie verspeisen. Der Beschwerdeführer kritisierte, dass
                                                                   hierdurch Drogenmissbrauch verherrlicht bzw. bewor-
     ■    Sky Bundesliga: Programmankündigungen                    ben werde. Die BLM prüfte die Sendeinhalte und proble-
          in der Halbzeitpause                                     matisierte die Aspekte Risikoverhalten und Selbstschädi-
            Die BLM erhält häufig Beschwerden zur Ausstrahlung     gung. In der Sendung wurden potenzielle Verletzungen so-
     von Trailern bzw. Programmankündigungen im Tagespro-          wie eine Schädigung des eigenen Körpers im Rahmen ei-
     gramm verschiedener TV-Sender. Regelmäßig geht es da-         ner Unterhaltungssendung zu Unterhaltungszwecken
     bei um Inhalte, die während der Halbzeitunterbrechungen       präsentiert. Hinweise zu Risiken und Folgen der Aktion
     von Bundesligaspielen bei Pay-TV-Angeboten von Sky aus-       waren enthalten, erfolgten aber eher am Rande oder wur-
     gestrahlt werden. Im aktuellen Berichtszeitraum gingen hier   den durch humoristische Anteile konterkariert. Für Kinder
     z. B. Beschwerden zu Programmankündigungen mit Sexual­        und Jugendliche, die sich noch in der Entwicklung befin-
     darstellungen – zur Dramedy-Serie „Die Wespe“ – sowie mit     den, können einseitige, unkritische und unreflektierte Dar-
     Gewaltdarstellungen – zur Actionserie „S.W.A.T.“ – ein. Die   stellungen risikobehafteter Verhaltensweisen wie Mutpro-
     Beschwerdeführer wiesen darauf hin, dass bei Sportüber-       ben und gefährliche Aktionen, problematisch sein. Den-
     tragungen oft Kinder unter den Zuschauenden seien, die        noch sah die BLM die Grenze zum Verstoß gegen die Be-
     mit solchen Inhalten in der Halbzeitpause nicht rechneten     stimmungen des JMStV als noch nicht überschritten an.
     und damit überfordert seien. Die Überprüfung des BLM-Ju-      Die überhöhte Inszenierung und die durchgehende Kom-
     gendschutzes ergab in beiden Fällen, dass die Grenze zum      mentierung der Beteiligten ermöglichte jungen Zuschau-
     Jugendschutzverstoß noch nicht überschritten war. Die         enden ab 12 Jahren eine Distanzierung zum Geschehen.
     problematisierten Darstellungen waren insgesamt kurz,               Maßnahme: Antwort an Beschwerdeführer
Der Jugendmedienschutz in der BLM     13

Beschwerden Telemedien                                       aus, sofern die Grenze zur Pornografie nicht überschrit-
                                                             ten wird. Das Labeling, das im Hintergrund läuft, ist dabei
Zu Telemedieninhalten sind bei der BLM im Jahr 2021 rund     auf den ersten Blick nicht zu erkennen und die damit ver-
70 Bürgerbeschwerden und Hinweise eingegangen.               knüpfte Ausfilterung von Inhalten funktioniert nur, wenn
      Bei etwa einem Drittel der Beschwerden und Hin-        auf dem heimischen PC ein entsprechendes Jugendschutz-
weise handelte es sich um Problemfälle, das heißt, die BLM   programm installiert ist.
sah hier aufgrund von möglichen JMStV-Verstößen Hand-              Da bei den „Hot Tub“-Inhalten aber durchaus ein Pro-
lungsbedarf. In diesen Fällen wurden teilweise präventive    blempotenzial vorliegt, vor allem angesichts des Livestre-
und teilweise Aufsichtsverfahren gewählt. In einem Teil      am-Charakters, thematisierte die BLM dies gegenüber dem
der Fälle wird ein mögliches Vorgehen noch geprüft.          Jugendschutzbeauftragten und weiteren Verantwort-
      In den übrigen Fällen bestand nach der Prüfung ent-    lichen von Twitch. Die BLM ist seit Ende der Brexit-Trans-
weder kein weiterer Handlungsbedarf, da sich der Verdacht    ferperiode zuständig für die Regulierung der Videosha-
auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV           ring-Plattform Twitch in der Europäischen Union (Anbie-
nicht bestätigte, oder es gab mangels Zuständigkeit der      ter: Twitch Interactive, Inc. in Kooperation mit Twitch Inter-
BLM bzw. mangels Erreichbarkeit der Anbieter keine Hand-     active Germany GmbH).
lungsmöglichkeit für die bayerische Medienaufsicht. Dies           Maßnahme: Gespräch mit dem Jugendschutz­
ist bei Telemedien, anders als im Rundfunk, immer wieder           beauftragten, Antwort an Beschwerdeführer
der Fall.
      Inhaltliche Schwerpunkte bei den Beschwerden und
Hinweisen im Bereich Telemedien im Jahr 2021 waren iden-     ■     18er-Filme in Mediatheken von TV-Sendern:
tisch mit den Schwerpunkten bei den Telemedienfällen               Bei der BLM gehen regelmäßig Bürgerbeschwerden
insgesamt.                                                   zu Inhalten in Online-Mediatheken von Fernsehsendern ein,
                                                             besonders häufig zu Filmen mit einer Altersfreigabe ab 18
                                                             wie Sex- oder Horrorfilmen. Dabei zeigt sich, dass die Ju-
Beschwerden Telemedien:                                      gendschutzmaßnahme der „Alterskennzeichnung“ für Ju-
ausgewählte Beispiele aus der Praxis                         gendschutzprogramme („Labeling“) in Telemedien-Ange-
                                                             boten kaum bekannt ist. Die Filme, die im linearen Fern-
■    „Hot Tub“-Streams auf                                   sehen nur innerhalb von Zeitgrenzen (ab 23:00 Uhr bzw.
     Videosharing-Plattform:                                 ab 22:00 Uhr) gezeigt werden, werden in den Online-Me-
       Die BLM erhielt in 2021 mehrere Beschwerden und       diatheken rund um die Uhr angeboten, scheinbar frei zu-
 Hinweise zu sogenannten „Hot Tub“-Streams auf der Vi-       gänglich, jedoch mit einer Alterskennzeichnung in der da-
 deosharing-Plattform Twitch – einem Teil der Katego-        zugehörigen Labeling-Datei. Dieses Labeling ist aber vielen
 rie „Just Chatting“ bei Twitch, der im Berichtszeitraum     Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt und sie nehmen es
zu einem Trend wurde. Die Beschwerdeführer kritisier-        nicht als Jugendschutzmaßnahme wahr.
 ten „soft-pornografische Inhalte“ in Form von „aufrei-            So wies ein Beschwerdeführer die BLM im Berichts-
zend posierenden Frauen in Planschbecken“. Die stichpro-     zeitraum auf einen Horrorfilm mit einer Altersfreigabe ab
 benhafte Prüfung des BLM-Jugendschutzes ergab, dass es      18 Jahren in der Mediathek des TV-Senders Tele 5 hin und
 sich bei „Hot Tub“-Inhalten um sexualisierte, objekthafte   fragte, weshalb es dem Sender gestattet sei, einen sol-
 Darstellungen von Frauen in Bikinis oder Reizwäsche in      chen Film in einer Mediathek öffentlich und frei zugänglich
 aufblasbaren Pools, Wasserbecken o.Ä. handelte, die als     anzubieten, „ohne eine offensichtliche Hürde.“ Der BLM-­
 entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugend-         Jugendschutz überprüfte den Fall im Hinblick auf Schnitt-
 liche einzustufen sind. Pornografie war nicht gegeben.      fassung und Altersfreigabe des Films und die dazugehö-
Jugendschutzverstöße wurden nicht festgestellt, da die       rige Alterskennzeichnung in der Mediathek. Ein Verstoß ge-
 gesamte Plattform Twitch technisch für ein Jugendschutz-    gen den JMStV lag nicht vor. Dennoch thematisiert die BLM
 programm programmiert und dabei mit dem Alterslabel         in Gesprächen mit den Jugendschutzbeauftragten von
„18“ versehen ist. Dies reicht als Jugendschutzmaßnahme      Mediatheken-Anbietern die genannten Beschwerden, um
14   Der Jugendmedienschutz in der BLM

     im Dialog weitere Lösungsmöglichkeiten zu eruieren. So        1.2.3 B
                                                                          eobachtung Rundfunk und
     hatte Tele 5 eine Zeit lang bei 18er-Inhalten in seiner On-         Telemedien: Risiko-Monitoring
     line-Mediathek statt auf Labeling auf Zeitgrenzen gesetzt:           mittels Stichproben
     eine Jugendschutzmaßnahme, die in der Praxis wirksam
     und Eltern aus dem linearen Fernsehen vertraut ist.           Beobachtung Rundfunk
           Maßnahme: Gespräche mit Jugendschutz­                   Von den insgesamt gut 300 Jugendschutzfällen im Rund-
           beauftragten, Antwort an Beschwerdeführer               funk im Jahr 2021 sind rund 240 in der eigenen Jugend-
                                                                   schutzbeobachtung bzw. im Risiko-Monitoring der BLM
     ■    Angebote von „Familienbloggern“                          aufgefallen. Das Risiko-Monitoring erfolgt grundsätzlich
          auf YouTube & Co.:                                       in Stichproben.
           Im aktuellen Berichtszeitraum gingen bei der BLM               Die BLM ist zuständig für die Aufsicht und Organi-
     Beschwerden und Hinweise zu Angeboten auf YouTube             sation des privaten Rundfunks in Bayern und beaufsich-
     und Instagram von sogenannten „Familienbloggern“ ein.         tigt in diesem Rahmen lokales und bundesweites Radio
     Der BLM-Jugendschutz prüfte aus diesem Anlass stichpro-       und Fernsehen. Im Jugendschutz stehen in der Praxis vor
     benhaft den YouTube-Kanal einer Familienbloggerin aus         allem jugendschutzrelevante Sendungen im Fernsehen
     Franken, die ihren Familienalltag mit Partner und Kind re-    im Vordergrund. Diese stellen den Schwerpunkt der stich-
     gelmäßig filmt und veröffentlicht. Hintergrund hierfür ist,   probenhaften Überprüfung im Rundfunk dar. Der BLM-Ju-
     laut „Kanalinfo“, die Teilnahme der Anbieterin an einem       gendschutz kontrolliert hier hauptsächlich Spielfilme und
     Programm zu Werbezwecken. Der YouTube-Kanal enthält           Serien, aber auch andere Sendungen. Die Überprüfung be-
     eine Vielzahl an Videos, in denen die Bloggerin regelmä-      trifft vor allem die von der BLM zugelassenen TV-Anbie-
     ßig sich selbst – sowie teilweise ihren Partner und das ge-   ter, unter anderem ProSieben, Kabel Eins, TLC, münchen.
     meinsame kleine Kind – in verschiedenen Alltagssituatio-      tv, Sport1, Tele 5, WELT, HSE und ANIXE, die digitalen Pro-
     nen, wie bei der Hausarbeit, auf dem Spielplatz oder beim     gramme von Sky, Warner TV Film, Warner TV Serie, War-
     gemeinsamen Abendessen der Öffentlichkeit präsentiert.        ner TV Comedy, Discovery Channel sowie HISTORY Channel.
     Seitens der Beschwerdeführer wurde kritisiert, dass das              Ein Teil des TV-Risiko-Monitorings ist die Vorabkon-
     Kind der Familie in „peinlichen Situationen“ oder „beim       trolle: Diese erfolgt stichprobenartig vor der Ausstrah-
     Weinen“ gefilmt und gezeigt werde. Die Überprüfung be-        lung von relevanten Sendungen anhand der Programm-
     stätigte, dass das Kind immer wieder in privaten Situatio-    vorschauen der Sender. Vorhandene Altersfreigaben oder
     nen zu sehen ist und zudem mitunter selbst als Darstelle-     Entscheidungen zu Ausstrahlungszeiten der FSK und der
     rin in den Videos auftritt. Ein Problempotenzial hinsicht-    Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e. V. (FSF) z. B. zu
     lich der Bestimmungen des JMStV wurde zunächst gese-          Spielfilmen werden überprüft bzw. Ausnahmegenehmi-
     hen, ein Verstoß aber nicht festgestellt. So waren, zum       gungen der KJM oder der FSF für abweichende Sendezei-
     Zeitpunkt der Überprüfung, keine Darstellungen von Ge-        ten recherchiert. Die Vorabkontrolle berücksichtigt zudem
     walt oder Sexualität oder sonstige problematische Inhalte     Sendeinhalte, bei denen aufgrund der Angaben im Vorfeld
     gegeben. Auch was die Einhaltung der Werbevorschriften        der Ausstrahlung von einer Jugendschutzproblematik aus-
     angeht, stellte die hierfür zuständige Abteilung der BLM      zugehen ist. Das betrifft nicht nur Spielfilme und Serien,
     keinen Verstoß fest. Da aber Handlungsbedarf in anderen       sondern auch non-fiktionale Programminhalte wie Reali-
     Bereichen nicht ausgeschlossen werden konnte, z. B. im        ty-Shows, Reportagen und Dokumentationen.
     Bereich des Kinder- und Jugendarbeitsschutzes oder der               Das Hauptaugenmerk des Risiko-Monitorings liegt
     Persönlichkeitsrechte, leitete die BLM den Vorgang an das     jedoch auf bereits ausgestrahlten TV-Sendungen. Zu vie-
     Bayerische Landesjugendamt weiter.                            len Spielfilmen oder Serienepisoden gibt es Altersfreiga-
           Maßnahme: Weiterleitung an Bayerisches                  ben von FSK oder FSF, manchmal auch von beiden Selbst-
           Landesjugendamt, Antwort an Beschwerdeführer            kontrollen. Meist geht es dabei um unterschiedliche
                                                                   Schnittfassungen, die verschiedene Freigaben haben und
                                                                   somit zu verschiedenen Uhrzeiten ausgestrahlt werden
Der Jugendmedienschutz in der BLM    15

dürfen. Die Erfahrung der BLM im Jugendschutz ist, dass             Weitere Fernsehformate mit einem grundsätzlichen
viele Bürgerinnen und Bürger die Altersfreigaben der FSK     Problempotenzial sind True-Crime-Formate. Hier werden
kennen und ernst nehmen und die abweichende Platzie-         Verbrechen, die auf wahren Tatsachen beruhen, vorge-
rung von Spielfilmen und Serienfolgen bemerken und hin-      stellt bzw. nachgespielt. Die präsentierten Ereignisse er-
terfragen. Entsprechend viele Beschwerden und Anfra-         halten dabei, durch eingeblendete Interviews etwa mit
gen gehen hierzu aus der Bevölkerung beim BLM-Jugend-        Zeuginnen und Zeugen oder Expertinnen und Experten
schutz ein. Die BLM prüft vor diesem Hintergrund ausge-      oder durch Originalfotos von Opfern, Tätern und Tatorten,
wählte, relevante Sendungen nach Ausstrahlung darauf-        einen dokumentarischen Charakter und wirken realitäts-
hin, ob diese korrekt platziert worden sind. Dazu ist ein    nah und authentisch. Ein erheblicher Teil der Handlung ist
Abgleich der Schnittauflagen nötig. Schnittauflagen sind     aber inszeniert und, zur Erzeugung von Spannung, drama-
meist Voraussetzung für eine herabgestufte FSK-Kenn-         tisiert oder reißerisch dargestellt. Die Grenze zwischen Re-
zeichnung bzw. für eine Ausnahmegenehmigung der FSF          alität und Fiktion ist somit oft fließend. Vor allem Kinder
und erlauben den Anbietern, Filme bzw. Serienfolgen vor      können den inszenierten Charakter solcher Sendungen oft
der für die originäre Altersfreigabe zulässigen Sendezeit    nicht erkennen und halten das Gezeigte für Realität. Hinzu
auszustrahlen.                                               kommen Bedrohungsszenarien, Gewaltdarstellungen und
                                                             eine düstere Grundstimmung. Eine Ängstigung und Ver-
■    TV-Formate mit Problempotenzial                         unsicherung von jungen Zuschauerinnen und Zuschauern
      Der BLM-Jugendschutz überprüft bei TV-Sendern mit      kann die Folge sein, insbesondere bei Ausstrahlungen im
BLM-Zulassung auch stichprobenartig und anlassbezogen        Tagesprogramm.
relevante TV-Formate, die ein grundsätzliches Problempo-           Ähnlich verhält es sich mit Reality-TV-Sendungen,
tenzial für Kinder und Jugendliche beinhalten. Hierzu ge-    die mit verschiedenen Themenschwerpunkten auf unter-
hören bestimmte Unterhaltungs-Shows, außerdem True-          schiedlichen Sendern ausgestrahlt werden. Auch hier wer-
Crime- und Reality-TV-Formate, Wrestling-Shows, Wer-         den Realität und Fiktion vermischt und realitätsnahe Er-
bung für Sexspielzeug sowie manche Comedy- bzw. Late-        eignisse in inszenierter Form dargestellt. In einigen Rea-
Night-Shows. Auch wenn nicht immer Verstöße vorliegen,       lity-TV-Formaten werden dabei Konflikte aus dem Alltag
handelt es sich bei den genannten Formaten um potenziell     bewusst zugespitzt präsentiert und die Protagonisten
problematische Angebote aus Sicht des JMStV und es ist       zeichnen sich durch antisoziales Verhalten aus. In anderen
mit Bürgerbeschwerden und Presseanfragen zu rechnen.         Reality-TV-Shows steht die Präsentation der Behandlung
Die Erkenntnisse aus dem Risiko-Monitoring im Jugend-        von Wunden und Krankheiten mittels zum Teil drastischer
schutz tragen maßgeblich dazu bei, dass die BLM hierauf      und expliziter Bilder im Vordergrund.
angemessen reagieren kann.                                          Weitere TV-Inhalte mit einem möglichen Problempo-
      TV-Formate mit hoher Relevanz und Problempo-           tenzial sind Werbespots für Sexspielzeug und verwandte
tenzial aus Jugendschutzsicht sind aktuell u. a. Unterhal-   Produkte, die sich bei fast allen TV-Sendern im Programm
tungsshows, in denen Risikoverhalten und Selbstschädi-       finden. Hierzu erhält die BLM seit Jahren eine Vielzahl an
gung sowie Tabubrüche und Grenzüberschreitungen zu           Bürgerbeschwerden. Die Grenze zum Jugendschutzver-
Unterhaltungszwecken präsentiert werden. Das Auspro-         stoß ist hier zwar bisher nicht überschritten. Denn in den
bieren von Möglichem und Verbotenem und die Suche            Werbespots wird aktuell auf ausführliche Sexualdarstel-
nach Grenzerfahrungen spielen bei Kindern und insbeson-      lungen sowie auf die Präsentation problematischer Rol-
dere Jugendlichen eine wichtige Rolle im Entwicklungspro-    lenbilder und Verhaltensweisen verzichtet. Dennoch stö-
zess. Dabei orientieren sie sich auch an Medienangebo-       ren sich viele Bürgerinnen und Bürger daran, vor allem
ten. Daher können für sie einseitige, unkritische und un-    wenn die Spots im Tagesprogramm gezeigt werden und
reflektierte Darstellungen risikobehafteter Verhaltenswei-   Eltern gemeinsam mit ihren Kindern darauf stoßen. Hinzu
sen wie Mutproben und Grenzüberschreitungen problema-        kommt, dass Verschärfungen der Werbespots für die Zu-
tisch sein.                                                  kunft nicht ausgeschlossen werden können.
16   Der Jugendmedienschutz in der BLM

           Gegenstand von Bürgerbeschwerden und Medien-             ■    Jugendschutzvorsperre im digitalen Fernse-
     berichterstattung sind immer wieder auch Comedy-bzw.                hen: technische Stichprobenkontrolle
     Late-Night-Shows, wobei hier ganz unterschiedliche Pro-               Im Fall der digitalen Fernseh-Anbieter Sky, WarnerTV
     blemfelder betroffen sind. In diesen Sendungen werden          Film, WarnerTV Serie, WarnerTV Comedy, Discovery Chan-
     oft gezielt Grenzverschiebungen und Tabubrüche insze-          nel und History nimmt der BLM-Jugendschutz, neben der
     niert, z. B. im Kontext der Aufarbeitung aktueller gesell-     inhaltlichen Überprüfung des Programms, eine stichpro-
     schaftlicher oder politischer Begebenheiten. Dazu werden       benhafte technische Kontrolle der Jugendschutzvorsperre
     oft Mittel der Satire bzw. Parodie verwendet, u. a. Über-      vor. Für digitale Anbieter, die – alternativ zu den Sende-
     spitzung/ Überzeichnung, vulgärer Sprachgebrauch. Die          zeitgrenzen – über die sogenannte „Jugendschutzvor-
     Grenze zum JMStV-Verstoß kann hier tangiert sein.              sperre“ verfügen, gelten Ausnahmeregelungen. Die Ab-
                                                                    weichungen von den Sendezeitbeschränkungen des § 5
     ■    Indizierte Filme: Ausstrahlung im Fernsehen               JMStV sind in einer eigenen „Satzung zur Gewährleistung
          in bearbeiteten Fassungen                                 des Jugendschutzes in digital verbreiteten privaten Fern-
           Von der Prüfstelle der Bundeszentrale für Kinder-        sehangeboten (Jugendschutzsatzung – JSS)“ festgelegt.
     und Jugendmedienschutz (BzKJ) indizierte Filme sind ju-               Konkret bedeutet dies, dass Sendungen, die entwick-
     gendgefährdend – es liegt also eine hohe Jugendschutz-         lungsbeeinträchtigend auf Kinder oder Jugendliche unter
     problematik vor – und dürfen im Fernsehen nicht ausge-         16 Jahren wirken können („FSK 16“), in digitalen Program-
     strahlt werden. Der BLM-Jugendschutz überprüfte daher          men unter Einsatz der Vorsperre tagsüber von 06:00 Uhr
     im Berichtszeitraum stichprobenartig Filme, deren Origi-       bis 22:00 Uhr ausgestrahlt werden dürfen. Sendungen, die
     nalfassungen indiziert sind, daraufhin, ob sie in bearbei-     entwicklungsbeeinträchtigend auf Kinder oder Jugend-
     teten, von der Prüfstelle der BzKJ als nicht mehr inhalts-     liche aller Altersstufen wirken können („FSK 18“), dürfen
     gleich bewerteten Fassungen oder in Fassungen mit einer        in digitalen Programmen unter Einsatz der Vorsperre im
     FSK-Freigabe ab 16 bzw. ab 18 Jahren im Fernsehen gesen-       Hauptabendprogramm von 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr aus-
     det wurden. Dies sind die einzig zulässigen Möglichkeiten      gestrahlt werden. Vor dem Hintergrund dieser Lockerung
     für Anbieter, ursprünglich indizierte Filme im Fernsehen       der Sendezeitgrenzen ist es wichtig, dass die Jugend-
     auszustrahlen, da hier nicht mehr von einer Jugendgefähr-      schutzvorsperre zuverlässig funktioniert. Deshalb kon-
     dung auszugehen ist.                                           trolliert der BLM-Jugendschutz die Vorsperre in Stichpro-
           Einige Sender im Zuständigkeitsbereich der BLM – die     ben. In Einzelfällen werden hier Probleme festgestellt. Im
     Sender Kabel Eins (2), Warner TV Film – ehemals TNT Film       aktuellen Berichtszeitraum fielen keine Problemfälle auf.
     (3), Warner Serie TV – ehemals TNT Serie (1), Tele 5 (5) und   Die Jugendschutzvorsperre ist ein Beispiel dafür, wie der
     ProSieben (8) – zeigten im Berichtszeitraum verschiedene,      technische Jugendschutz im (digitalen) Fernsehen umge-
     ursprünglich indizierte Spielfilme im Spät- oder Nachtpro-     setzt werden kann. Technische Jugendschutzmaßnahmen
     gramm (19 verschiedene, ursprünglich indizierte Spiel-         sind ansonsten vor allem in Telemedien verbreitet.
     filme mit insgesamt 37 Ausstrahlungsterminen). Die
     Überprüfung des BLM-Jugendschutzes ergab, dass diese
     Filme in bearbeiteten Fassungen – d. h. weitgehend mit
     einer FSK-Freigabe ab 16 Jahren, in Einzelfällen mit einer
     FSK-Freigabe ab 18 Jahren – und somit nicht mehr jugend-
     gefährdenden Fassungen ausgestrahlt wurden. Die Über-
     prüfung der BLM in den letzten Jahren hat gezeigt, dass
     die Sender bei der Platzierung von ursprünglich indizierten
     Filmen im Fernsehen inzwischen besonders sensibel agie-
     ren. Hierzu hat auch die Beobachtung der BLM beigetragen.
Der Jugendmedienschutz in der BLM   17

Beobachtung Telemedien:                                                          Auch weitere Inhalte bei Amazon.de – z. B. im Online-­
Von den insgesamt gut 280 Telemedienfällen im Jahr 2021                    Shop, u. a. von Market-Place-Anbietern – werden vom BLM-­
 sind etwa 210 in der eigenen Beobachtung bzw. im Risiko-                  Jugendschutz überprüft und im Rahmen der Prävention
 Monitoring im BLM-Jugendschutz in 2021 neu auf­­gefallen.                 über ein Notice-and-Takedown-Verfahren an den Jugend-
       Telemedienangebote, für die die BLM im Rahmen ih-                   schutzbeauftragten von Amazon gemeldet.
 rer Aufsicht ebenfalls zuständig ist, sind vor allem Web-                       Regelmäßig überprüft der BLM-Jugendschutz auch
 sites im Internet. Zuständig ist die BLM dabei im Jugend-                 Online-Angebote – Websites, Social-Media-Angebote, Blogs
 schutz in der Regel nur dann, wenn der Anbieter eines An-                 etc. – von Anbietern insbesondere mit Sitz in Bayern, die
 gebots in Bayern sitzt. Besondere Vorschriften gelten für                 bereits in der Vergangenheit durch (potenzielle) Jugend-
Anbieter von Video-Sharing-Diensten.                                       schutzverstöße und im Rahmen von BLM-Verfahren oder
       Zu den Internetanbietern im Zuständigkeitsbereich                   Gerichtsverfahren aufgefallen sind. Hierzu gehörten auch
 der BLM zählen die unterschiedlichsten Vertreter, von gro-                Angebote von kleinen Unternehmen oder Einzelpersonen.
 ßen Medienunternehmen bis hin zu Einzelpersonen. Eine                           Hinzu kommt jedes Jahr eine Sichtung von Medienin-
 Übersicht gibt es nicht, die Zahl der Internetanbieter än-                halten durch den BLM-Jugendschutz im Rahmen der Mit-
 dert sich laufend.                                                        wirkung an der Schwerpunktuntersuchung der Landesme-
       Gegenstand der Stichproben des BLM-Jugendschut-                     dienanstalten und der KJM. Diese übergreifenden Schwer-
zes in der Praxis im Bereich Telemedien sind u. a. Web­                    punktanalysen, die in der Regel jährlich durchgeführt wer-
 auftritte und Mediatheken-Angebote von TV-Sendern im                      den, haben wechselnde inhaltliche Themen und betreffen
Zuständigkeitsbereich der BLM, wie von ProSieben, Sat.1,                   entweder Rundfunk- oder Telemedieninhalte.
 Kabel eins (Anbieter: Seven.One Entertainment Group                             Im Telemedienbereich spielt neben der inhaltlichen
 GmbH, Unterföhring), Sixx (Anbieter: Fem Media GmbH,                      Prüfung und Bewertung von Angeboten gemäß den Re-
 Unterföhring), RTL Zwei (Anbieter: RTL2 Fernsehen GmbH                    gelungen des JMStV auch die Prüfung von Maßnahmen
& Co. KG, Grünwald), oder Tele 5 (Anbieter: Discovery Com-                 des technischen Jugendmedienschutzes – wie Alterskenn-
 munications GmbH, Grünwald).                                              zeichnung/Labeling, Altersverifikationssysteme und sons-
       Hinzu kommen Video-on-Demand bzw. Streaming-                        tige technische Lösungen – eine wichtige Rolle. Meist er-
 angebote großer Anbieter im Zuständigkeitsbereich der                     folgen inhaltliche Prüfung und Prüfung der technischen
 BLM wie „Amazon Prime Video“ 1 (Anbieter: Amazon Di-                      Jugendschutzmaßnahmen in einem. In manchen Fällen be-
 gital Germany GmbH, München), der Streamingdienst                         schränkt sich die Prüfung im Risiko-Monitoring der BLM bei
„Joyn“ 2 (Anbieter: Joyn GmbH, München) oder Inhalte auf                   Telemedien nur auf den technischen Jugendmedienschutz.
 der Videosharing-Plattform „Twitch“ (Anbieter: Twitch In-                 Dies betrifft u. a. die Mediatheken-Angebote von TV-Sen-
teractive, Inc., USA in Kooperation mit Twitch Interactive                 dungen im Zuständigkeitsbereich der BLM.
 Germany GmbH; BLM ist hier für die Regulierung in der Eu-
 ropäischen Union zuständig).
                                                                                       Keine Angabe von URLs
                                                                         hintergrund

1  Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat das An-                         Die Jugendschutzrelevanz von Internetinhalten
   gebot „Amazon Prime Video“ im September 2019 als rundfunk-                          ist in der Regel ungleich höher als die von Fern-
   rechtliche Plattform eingeordnet. Es handelt sich dabei um ei-                      sehsendungen. Angebote im Netz sind außerdem
   nen Subscription-Video-on-Demand(SVOD)-Katalog, mit einer                           oft über einen längeren Zeitraum online. Deshalb
   großen Auswahl digitaler Videoinhalte – insbesondere Filme
                                                                                       berichtet die BLM über problematische Einzelfälle
   und Serien. (vgl. Pressemitteilung der ZAK vom 17.09.2019 unter
   www.die-medienanstalten.de).                                                        in Telemedien nur anonymisiert.
2 Auch das Angebot „Joyn“ hat die ZAK als rundfunkrechtliche
   Plattform nach dem Rundfunkstaatsvertrag eingeordnet.
  „Joyn“ ist eine Streamingplattform, die Inhalte von über 50 Fern-
   sehprogrammen bündelt und ausschließlich über das Internet
   verbreitet. „Joyn“ ist ein Angebot, das over the top über das In-
   ternet (OTT) verbreitet wird. Für die Nutzung ist lediglich ein be-
   liebiger Internetzugang notwendig (vgl. Pressemitteilung der
   ZAK vom 17.09.2019 unter www.die-medienanstalten.de)
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