Kasernenareal Gesamtinstandsetzung und Umnutzung der Militärkaserne Projektwettbewerb selektiv Programm Präqualifikation - Kanton Zürich ...
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Kanton Zürich Baudirektion Hochbauamt Kasernenareal Gesamtinstandsetzung und Umnutzung der Militärkaserne Projektwettbewerb selektiv Programm Präqualifikation 18. April 2019
2019 Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt Barbara Toussas, Leiterin Fachstelle Planerwahl/Wettbewerb, Projektdienste Corinne Matt, Projektleiterin Baubereich C Projektnummer Hochbauamt 13666 Kasernenareal_Gesamtinstandsetzung und Umnutzung Militärkaserne 18. April 2019 Version 1.3
Hochbauamt 3/27 Kasernenareal Gesamtinstandsetzung und Umnutzung der Militärkaserne Kasernenstrasse 49, 8004 Zürich Projektwettbewerb im selektiven Verfahren Programm Präqualifikation Unterlage A
Hochbauamt 5/27 Inhalt 1. Einleitung 6 2. Projektinhalt und Zielsetzung 8 2.1. Projektumfang und Nutzungsverteilung 9 2.2. Lage und Perimeter 12 2.3. Erschliessung und Mobilität 15 2.4. Planungsgeschichte und Vorgehen 16 3. Wettbewerbsverfahren 18 3.1. Allgemeine Bestimmungen 18 3.2. Teilnahmeberechtigung 18 3.3. Preise und Entschädigungen 18 3.4. Ausblick Abgabe Wettbewerb 19 3.5. Teambildung Generalplaner 19 3.6. Auftragserteilung Generalplaner 19 3.7. Honorarbedingungen 20 3.8. Preisgericht 21 3.9. Befangenheit und Ausstandsgründe 22 3.10. Vorprüfung 22 3.11. Publikation und Ausstellung 22 3.12. Urheberrecht 22 3.13. Termine 23 4. Präqualifikation 24 4.1. Allgemeine Bestimmungen 24 4.2. Vorbehalt 24 4.3. Eignungskriterien 24 4.4. Unterlagen für die Teilnehmenden 25 4.5. Einzureichende Unterlagen 25 4.6. Eingabe der Bewerbung 26 4.7. Zulassungskriterien 26 5. Genehmigung 27
Hochbauamt 6/27 1. Einleitung Gegenstand des Die Baudirektion Kanton Zürich, vertreten durch das Hochbauamt, veranstaltet im Auftrag Projektwettbewerbs des Immobilienamts einen einstufigen Projektwettbewerb im selektiven Verfahren für die Vergabe der Generalplanerleistungen (Projektierung, Ausschreibung und Realisierung) für die Gesamtinstandsetzung und Umnutzung der Militärkaserne unter Berücksichtigung der Freiraumgestaltung des unmittelbar angrenzenden Aussenbereichs an der Kasernenstrasse 49 in Zürich. Die Baukosten werden gemäss Machbarkeitsstudie auf rund 155 Mio. Franken geschätzt (BKP 1 – 6, exkl. BKP 9; Kostengenauigkeit ± 25 %). Ausgangslage und Das Kasernenareal Zürich ist aufgrund seiner zentralen Lage und seiner Grösse ein Schlüs- Planungsauftrag selareal für die Entwicklung von Zürichs Innenstadt. Die Anlage entstand in den Jahren 1864 bis 1876. Sie wurde bis 1987 durch das Militär genutzt und seither grösstenteils durch die Kantonspolizei Zürich. Mit dem Wegzug der Kantonspolizei in das neue Polizei- und Justizzentrum (PJZ) auf dem ehemaligen Güterbahnhofareal wird das gesamte Kasernen- areal für neue Nutzungen frei. Abb. 1: Luftbild (GIS Kanton Zürich) Um eine Strategie für das Gesamtareal zu entwickeln und Lösungen für freiwerdende Flä- chen bereit zu halten, riefen Kanton und Stadt 2012 gemeinsam das Projekt «Zukunft Ka- sernenareal Zürich» ins Leben, woraus ein Masterplan mit verbindlichen Leitideen resultier- te. Das Zürcher Kantonsparlament entschied sich am 14. Januar 2019 gegen einen 30- Millionen-Kredit für die Instandsetzung der Zeughäuser und den Baurechtsvertrag mit der Stadt Zürich. Die Strategie bezüglich der Gesamtinstandsetzung und Umnutzung der Alten Militärkaserne wird jedoch wie geplant weiterverfolgt und soll mit vorliegendem Verfahren weiter vorangetrieben werden.
Hochbauamt 7/27 Umnutzung In den Räumlichkeiten der Militärkaserne sollen, nebst Flächen für Gastronomie und publi- kumsorientierte Dienstleistungen oder Gewerbe im Erdgeschoss, neu das Bildungszentrum für Erwachsene (BiZE, bestehend aus der kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene KME und der Berufsschule für Weiterbildung EB Zürich) realisiert werden. Sowohl die ver- fügbaren Flächen als auch die prominente und optimal an das überregionale Verkehrsnetz angeschlossenen Lage bieten die gewünschte Standortqualität für die neue Nutzerschaft. Die Umnutzung der ehemaligen Militärkaserne zu einem Schulgebäude bietet sich aufgrund der hohen typologischen Verwandtschaft des bestehenden Gebäudes zu Schulbauten der gleichen Epoche an. Gleichzeitig sieht der Masterplan vor, das Erdgeschoss mit öffentlich zugänglichen Nutzungen zu bespielen und die Militärkaserne damit wieder stärker in ihren arealbezogenen Kontext zu stellen. Die Kasernenanlage ist aufgrund ihrer militär- und stadthistorischen sowie ihrer architektoni- schen und städtebaulichen Bedeutung ein Baudenkmal von nationaler Bedeutung; die Ge- samtanlage gehört zu den bedeutendsten Leistungen des Historismus in der Schweiz. Die Tatsache, dass der Gebäudekomplex ein über die Sihl greifendes, zusammenhängendes Areal umfasst, ist im Stadtraum von Zürich einzigartig und im bauzeitlichen wie auch im heutigen städtebaulichen Kontext von eminenter Bedeutung. Abb. 2: Kasernenareal mit Kaserne, Zeughaus und Stallungen, Ende 19. Jahrhundert, Radierung (Archiv kantonale Denkmalpflege, Neg. Nr. 13586/15) Präqualifikation In einem nicht anonymen Präqualifikationsverfahren wählt das Preisgericht mindestens 10 bis maximal 15 Wettbewerbsteams zur Teilnahme am anschliessenden Projektwettbewerb aus. Projektwettbewerb Der Wettbewerb soll verbindliche Lösungen aufzeigen, wie die bestehenden baulichen Strukturen in der Militärkaserne unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Vorgaben genutzt, respektive angepasst werden können, um das vorgegebene Raumprogramm opti- mal realisieren zu können. Im Wettbewerbsperimeter soll das Umgebungsgestaltung auf konzeptioneller Ebene miterarbeitet werden. Dieses kann später durch Vorgaben aus dem übergeordneten Arealkonzept angepasst oder verändert werden.
Hochbauamt 8/27 2. Projektinhalt und Zielsetzung Arealübergreifende Die übergeordneten Zielsetzungen gemäss Masterplan und kantonalem Richtplan liegen Rahmenbedingungen dem Projekt «Gesamtinstandsetzung Militärkaserne» in verbindlicher Form zugrunde. Im Masterplan wurden für die weitere Entwicklung des Gesamtareals Kaserne folgende Rah- menbedingen formuliert: Qualitäten des Areals berücksichtigen: Das Kasernenareal besitzt unterschiedliche städtische und regionale Qualitäten, welche die weitere Entwicklung aufnehmen soll. Dazu gehören beispielsweise zum einen die bestehende Verzahnung der Nutzungen mit dem Quartier im Bereich der Zeughäuser und zum anderen die ausgezeichnete Erreichbarkeit des Kasernengebäudes an der Kasernenstrasse. Umgang mit den denkmalgeschützten Objekten als Chance nutzen: Das Anknüpfen an die Geschichte des Ortes ist eine besondere Chance für die Entwicklung des Areals. Alle Objekte auf dem Kasernenareal (ausser den Provisorien) stehen unter Denk- malschutz und sind zu erhalten. Trotzdem sind Spielräume bei allfälligen Umnutzungen vor- handen: Erweiterungen und Anbauten sowie einzelne Veränderungen an den Gebäuden sind möglich. Freiraum auf dem Areal erhalten: Der bestehende Freiraum mit der Kasernenwiese und dem Zeughaushof ist zu erhalten. Er soll eine ökologische und gestalterische Qualität aufweisen, die dem Ort und der künftigen Nutzung gerecht wird. Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit verbessern: Das Areal soll für die Öffent- lichkeit zugänglich gemacht werden. Anzustreben sind eine grosse Durchlässigkeit und eine gute Verknüpfung mit dem Quartier. Wirtschaftliche Tragbarkeit gewährleisten: Die Nutzungen auf dem Kasernen- areal müssen wirtschaftlich tragbar sein. Mieter- und Nutzerwechsel ermöglichen: Das Kasernenareal soll eine sukzessive Weiterentwicklung erfahren. Entsprechend sind auf dem ganzen Kasernenareal Nutzer- und Mieterwechsel möglich. Diese sind nicht zwingend, es besteht aber auch keine Bestandes- garantie für die heutigen Nutzungen. Projektinhalt In der Alten Militärkaserne soll das Bildungszentrum für Erwachsene (BiZE), zu- Gesamtinstandsetzung sammengesetzt aus der kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene KME und Militärkaserne der Berufsschule für Weiterbildung (EB Zürich), eingerichtet werden. Die diesbe- züglich erarbeitete Machbarkeitsstudie von Galli Rudolf Architekten AG ETH BSA zeigt auf, dass die für das BiZE benötigten Flächen, mittels einer eingeräumten Erweiterung der Hauptnutzflächen über den Ausbau des Dachgeschosses, in der Militärkaserne realisiert werden können. Zur Bereitstellung von Schulräumen sind Anpassungen an der inneren Baustruktur nötig und unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Vorgaben auch möglich. Gleichzeitig soll die Militärkaserne im Zusammenspiel mit der Gesamtanlage wieder ver- mehrt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Entstehen soll dabei ein lebendiger Begegnungsort inmitten der Stadt - für die Stadtbewohnenden und Besuchenden
Hochbauamt 9/27 zugänglich und nutzbar. Arealübergreifend soll ein, insbesondere über entsprechend zu gestaltende Erdgeschossnutzungen, attraktives Angebot im Bereich Weiterbildung, pub- likumsorientierte Dienstleistungen oder Gewerbe sowie Gastronomie ent- stehen. Die innere Struktur der Militärkaserne kann im Erdgeschoss zu Gunsten dieser Nut- zung angepasst werden. Öffnungen in Richtung Kasernenstrasse und Kasernenwiese sowie der zentrale Durchgang des Gebäudes unterstützen die Zugänglichkeit und Durchlässigkeit der Anlage. Zielsetzungen Das Projekt «Gesamtinstandsetzung und Umnutzung Militärkaserne» - schafft optimale räumliche, betriebliche und technische Voraussetzungen für die Einrich- tung eines zeitgemäss betriebenen Schulbetriebs (Bildungszentrums für Erwachsene BiZE). - setzt die historisch wertvolle Bausubstanz unter Berücksichtigung der Vorgaben der kan- tonalen Denkmalpflege mit entsprechend hohem Qualitätsanspruch instand. - erfüllt mittels geeigneter baulicher Massnahmen die Anforderungen der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit und trägt damit zum langfristigen Erhalt der Schutzobjekte bei. Die Instandstellung ist nach dem Standard «Minergie-Umbauten» zu projektieren. Ob eine Zertifizierung vorgenommen wird, kann erst nach Vorliegen sämtlicher Rahmenbedingungen abschliessend durch die Ausloberin entschieden werden, dies zum Zeitpunkt vor Abschluss des Vorprojektes. - ermöglicht einen effizienten und kostengünstigen Betrieb mit hoher Nutzungsflexibilität. - trägt zu einer Aufwertung des Kasernenareals bei, indem, insbesondere über entspre- chende Erdgeschossnutzungen, ein Beitrag zu einem reichhaltigen, bedürfnisorientierten Angebot für Menschen aller Generationen und Schichten geleistet wird (Masterplan). - eröffnet den Zugang von der Kasernenstrasse zum vielseitig und ganzjährig öffentlich nutzbaren Freiraum der Kasernenwiese und bindet das Gesamtareal auf diese Weise wie- der verstärkt im umliegenden Stadtgewebe ein (Masterplan). - schafft einen lebendigen, attraktiven Begegnungsraum für Quartierbewohnende, Stadtbe- völkerung, Besuchende und Studierende des BiZE. - erfüllt sämtliche relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben. 2.1. Projektumfang und Nutzungsverteilung Schulnutzung Das Bildungszentrum für Erwachsene (BiZE) führt die kantonale Maturitätsschule für Er- wachsene KME und die kantonale Berufsschule für Weiterbildung (EB Zürich) unter einem Dach zusammen. Die kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (KME) ist eine vom Kanton Zürich getragene Maturitätsschule für Erwachsene. Neben der gymnasialen Maturität in der Vollzeit- und der Teilzeitschule werden zwei weitere Bildungsgänge angebo- ten: Die einjährige Passerelle für Berufsleute mit einer Berufs- oder Fachmaturität zur Erlan- gung des Zulassungszeugnisses zu Schweizer Hochschulen. Ausserdem bietet die Schule mit dem Vorkurs PHZH eine geeignete Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung für die Päda- gogische Hochschule Zürich an.
Hochbauamt 10/27 An der KME werden ca. 550 - 600 Schülerinnen und Schüler von rund 75 Lehrpersonen betreut. Der Unterricht findet an Wochentagen von 08.00 bis 17.00 Uhr und vereinzelt am Abend statt. Der Samstagmorgen zählt auch zu den üblichen Schulzeiten. Es ist mit einem täglichen Aufkommen von ca. 45 - 50 Lehrpersonen, sieben Leitungs- und Verwaltungsper- sonen, drei Assistierenden der Naturwissenschaften sowie ca. 550 - 600 Schülern in ca. 35 Klassen und ebenso vielen Kursen auszugehen. Die kantonale Berufsschule für Weiterbildung (EB Zürich) ist eine von der öf- fentlichen Hand getragene Institution für berufliche Weiterbildung. Seit über 45 Jahren un- terstützt die EB Zürich Berufsleute dabei, beruflich am Ball zu bleiben. Das Angebot reicht von Einsteigerkursen bis hin zu Bildungsgängen, die zu anerkannten Abschlüssen führen. Die EB Zürich fokussiert dabei auf die Geschäftsfelder «Berufsabschluss für Erwachsene und Berufswechsel» und «Berufsbildungsverantwortliche». Die EB Zürich befindet sich zur- zeit in einem intensiven Prozess der Neuausrichtung. An der EB Zürich werden zurzeit ca. 900 Kursteilnehmende von ca. 200 Kursleitenden be- treut. Die Kurse werden von Montag bis Samstag angeboten. Aktuell ist (verteilt auf ver- schiedene Standorte) mit einem täglichen Aufkommen von ca. 20 Kursleitenden, 35 Lei- tungs- und Verwaltungspersonen, sowie ca. 230 Teilnehmenden in 20 Klassen (Tages- und Abendkurse) zu rechnen. Die Bildungsangebote finden von 08.00 Uhr bis 21.30 Uhr statt. An Samstagen enden die Kurse um 16.00 Uhr. Dies bedeutet insgesamt, für den täglichen Betrieb beider Schulen, ein Aufkommen von ca. 70 Lehrpersonen, respektive Kursleitenden, ca. 830 Schülern und Schülerinnen, respektive Teilnehmenden sowie ca. 45 Personen in den Bereichen Schulleitung, Verwaltung und Be- trieb. Erdgeschossnutzung Besondere Aufmerksamkeit wird den Erdgeschossbereichen als zentrale Eingangs- und Verteilzonen mit Zugang zum öffentlich genutzten Freiraum der Kasernenwiese beizumes- sen sein. Deren Gestaltung entscheidet massgeblich über die Attraktivität der Militärkaserne für alle Nutzerinnen und Nutzer als auch über deren optimale Einbindung und Vernetzung mit dem umliegenden Quartier. Eine grosszügige, interne Erschliessung der Nutzungsein- heiten im Erdgeschoss ist durch die breiten Korridorzonen gegeben. Das Erdgeschoss ist auf eine publikumsorientierte Nutzung auszurichten, die sowohl den Gastronomiebetrieb als auch attraktive dienstleistungsorientierte oder gewerbliche Nutzun- gen einschliessen. Der Gastronomiebereich soll zeitgemäss ausgestaltet werden und ideal- erweise verschiedene Zonen umfassen (z.B. Cafeteria, mit Bedienung oder Selbstbedie- nung, Aussensitzplätze). Auch die Möglichkeit eines im Gastronomiebereich integrierten Mehrzweckraums mit Foyer und Garderobe (und angrenzendem Lagerraum für Mobiliar), der beispielsweise vom BiZE oder auch extern gemietet werden kann, ist wünschenswert. Die Öffnungszeiten des Gastronomiebetriebs sind auf einen 7-Tage-Betrieb auszurichten. Eine möglichst flexible Struktur soll künftige Nutzer- und Mieterwechsel ermöglichen. Die geschickte Platzierung der technischen Erschliessung (Schächte usw.) lässt eine grosse Flächenvariabilität im Erdgeschoss zu. Es sind kleine rentable Einheiten zu planen, die bei Bedarf zu grösseren Einheiten zusammengefasst werden können. Den Nutzungen im Erd- geschoss sind an geeigneter Stelle im Untergeschoss die entsprechenden Lagerräume zu- zuordnen.
Hochbauamt 11/27 Nutzungsverteilung Das Raumprogramm des BiZE umfasst neben den üblichen Schulräumlichkeiten (Unter- richtszimmer, Fachzimmer, Räume für Vorbereitung, Sammlung) und Büroräumlichkeiten für die Schulleitungen (Rektorat, Sekretariat, Empfang, Besprechungsräume) auch gemein- sam genutzte Flächen nämlich eine Mediothek, Schüler/-innenarbeitszonen, Lehrpersonen- aufenthalts- und arbeitsräume sowie die erforderlichen Nebenräume. Weitere Raumreser- ven für die Schulen werden im auszubauenden Dachgeschoss sowie auf die Obergeschos- se verteilt vorgesehen. Im Erdgeschoss soll ein Mehrzweckraum/Aula mit Foyer und Garderoben für die Schulen oder öffentliche Nutzbarkeit bereitgestellt werden. Gastronomienutzungen (Café/Bistro, Bar, Restaurant mit Küche) sollen ein Verpflegungsangebot für Schulen und Öffentlichkeit ge- währleisten. Weitere Flächen sollen durch gewerbliche Drittnutzungen belegt werden, wel- che sowohl mit der Schulnutzung wie auch der öffentlich zugänglichen Belegungen kompa- tibel sind. Die Aufteilung des Flächenangebots präsentiert sich nach aktueller Erkenntnis wie folgt: 575 5% Schulflächen KME, 1275 inkl. Betriebsräume BiZE 450 12% Schulflächen EB, 4% exkl. Betriebsräume BiZE 4000 Allg. Schulflächen BiZE (Mediothek, Working Spaces, u.a.) 36% Entwicklungsreserven BiZE OG/DG (Schulraumqualität) 1490 Schlecht belichtete Kernbereiche OG/DG (z.B. Untergeordnete Nutzungen BiZE) 13% EG Mehrzweckraum / Aula (Schul- & Publikumsnutzung) EG Verpflegung (Publikumsnutzung) EG Drittnutzung 200 1450 1700 2% 13% 15%
Hochbauamt 12/27 2.2. Lage und Perimeter Das Kasernenareal befindet sich an zentraler Lage in unmittelbarer Nähe des Hauptbahn- hofs mitten im Herzen der Stadt Zürich und ist optimal durch den öffentlichen Verkehr er- schlossen. Abb. 3: Kasernenareal – Lage in der Stadt Zürich (GIS Kanton Zürich) Kasernenareal Das historische Kasernenareal umfasst die Militär- und Polizeikaserne an der Kasernen- strasse, die Zeughäuser mit dem Zeughaushof an der Zeughausstrasse/Kanonengasse/ Militärstrasse sowie die dazwischenliegende Kasernenwiese. Das Areal spannt sich weiter über die Sihl, wo es auch die ehemaligen Stallungsgebäude an der Gessnerallee umfasst. Die bestehenden Gebäude auf dem Kasernenareal (exkl. provisorisches Polizeigefängnis) weisen folgende Geschossflächen auf (inkl. Unter- und Dachgeschosse): - Militärkaserne: 25‘025 m2 inkl. Dachgeschoss (ca. 4‘000 m2 pro Vollgeschoss) - Polizeikaserne: 6‘428 m2 - Freiraum Kasernenwiese: ca. 35‘000 m2 davon ca. 20‘000 m2 Wiese - Zeughäuser total: 21‘835 m2
Hochbauamt 13/27 Abb. 4: Kasernenareal Zürich – Bauten und Freiräume (Erläuterungsbericht Masterplan) 1 Zeughaushof Der Zeughaushof bleibt ein vielfältig nutzbarer, öffentlicher Freiraum. Er wird wie die Kaser- nenwiese in seiner Grundstruktur erhalten und entwickelt seinen Charakter im Zusammen- spiel mit den künftigen Nutzungen der Zeughäuser. 2 Zeughäuser Es wird ein Nutzungsmix aus kulturellen und sozialen Angeboten, autoarmen Gewerbebe- trieben sowie Bildungs- und Freizeitnutzungen angestrebt. 3 Militärkaserne In der Militärkaserne ist die Realisierung des Bildungszentrums für Erwachsene (BiZE) vorgesehen. Im Erdgeschoss sollen überwiegend publikumsorientierte Nutzungen entstehen. Der zentrale Durchgang des Gebäudes wird als öffentlicher Weg geöffnet und damit der Bezug des Areals zur Kasernenstrasse und zur Sihl wiederhergestellt. 4 Kasernenwiese Die Kasernenwiese wird zusammen mit den Flächen um Militär- und Polizeikaserne wieder in ihrer ursprünglichen Grösse als öffentlicher Freiraum nutzbar. Das Nutzungsangebot kann den Bedürfnissen der Öffentlichkeit entsprechend erweitert und verdichtet werden. Hierzu bieten sich die baumbestandenen Flanken an. Auf der Wiese können zeitweise Veranstaltungen stattfinden. 5 Polizeikaserne Die Führungsbereiche der Kantonspolizei verbleiben bis zum Umzug ins PJZ in der Polizei- kaserne. Das provisorische Polizeigefängnis und die dazugehörigen Umzäunungen werden mit dem Auszug der Polizei ins PJZ aufgehoben.
Hochbauamt 14/27 Abb. 5: Bearbeitungs-, Betrachtungs-, Arealperimeter Masterplan, massstabslos (Hochbauamt Kanton Zürich) Der Projektperimeter des vorliegenden Wettbewerbsverfahrens setzt sich aus dem Bearbei- tungsperimeter (rot) und dem Betrachtungsperimeter (blau) zusammen. Während der Bear- beitungsperimeter eine vertiefte Auseinandersetzung gemäss Wettbewerbs- und Raumpro- gramm erfordert, soll das Umgebungskonzept auf konzeptioneller Ebene miterarbeitet wer- den. Dieses kann später durch Vorgaben aus dem übergeordneten Arealkonzept angepasst oder verändert werden. Der Masterplanperimeter (grün) umfasst das gesamte Kasernen- areal.
Hochbauamt 15/27 Bearbeitungsperimeter Der Bearbeitungsperimeter für den Projektwettbewerb Gesamtinstandsetzung und Umnut- zung Militärkaserne wird durch die Gebäudehülle der Kaserne definiert. Der Masterplan räumt jedoch Spielräume bei allfälligen Umnutzungen ein. Auch für die kantonale Denkmal- pflege sind Erweiterungen und Anbauten sowie einzelne Veränderungen an den Gebäuden dann möglich, wenn sie wesentlich zu einer herausragenden architekto- nisch/städtebaulichen Qualität des Projekts beitragen. Betrachtungsperimeter Der Betrachtungsperimeter umfasst die grösstenteils asphaltierte Zone, die an den Bearbei- tungsperimeter angrenzt. Insbesondere der Gestaltung des Bereiches zwischen Kaserne und Kasernenwiese kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu, indem dessen projektspezifi- sche Gestaltung und Nutzungszuordnung zur angemessenen Verschmelzung von Kaser- nenbau und Freiraum beitragen kann. Die strassenseitig umgebenden Bereiche haben - neben einer hohen gestalterischen - auch eine funktionale Qualität bezüglich allgemeiner Erschliessung, Anlieferung und Parkierung gemäss Vorgaben in den Wettbewerbsunterla- gen zu belegen. Gemäss dem Erläuterungsbericht zum Masterplan Kasernenareal (Stand: Juli 2016) ist im Vorfeld der Projektierung der einzelnen Hochbau- und Freiraumvorhaben ein Betriebs- und Gestaltungskonzept über das Gesamtareal vorgesehen. Auf Grund der im Kapitel 2.4. be- schriebenen politischen Diskussionen um den Baurechtsvertrag zu den Zeughäusern konn- te dieses noch nicht erarbeitet werden. Die Vorschläge der Teilnehmenden zur Gestaltung und Nutzung des Betrachtungsperimeters (einschl. verkehrlicher Anforderungen) stehen somit unter entsprechendem Vorbehalt und müssen nach Vorliegen des übergeordneten Betriebs- und Gestaltungskonzepts in der weiteren Projektvertiefung allenfalls angepasst werden. 2.3. Erschliessung und Mobilität Das Kasernenareal wird durch eine Stärkung der Fuss- und Veloverkehrsachsen besser an das Quartier angebunden. Für den Fussverkehr betrifft dies insbesondere die Längsachse mit Durchgang durch die Militärkaserne, für den Veloverkehr die Querachsen durch den Zeughaushof mit Weiterführung in der Eisengasse. Die Weiterführung der Achsen geschieht auf der Basis des Masterplans. Grundsätzlich wird das gesamte Areal, insbesondere die Freiflächen, für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und eine grosse Durchlässigkeit sowie optimale Verknüpfungen mit dem Quartier angestrebt. Dazu kann die bestehende Umzäu- nung mit zusätzlichen Öffnungen, insbesondere in der Verlängerung der Verkehrsachsen, ergänzt werden. Ein vollständiger Rückbau der Umzäunung ist aus denkmalpflegerischen Gründen aber nicht vorgesehen. Abb. 6: Erschliessungsachsen Kasernenareal (Galli Rudolf Architekten AG)
Hochbauamt 16/27 Um eine hohe Aufenthaltsqualität sicherzustellen, wird das gesamte Kasernenareal ver- kehrsarm ausgerichtet. Spätestens mit der Baueingabe ist ein überarbeitetes Parkierungs- und Mobilitätskonzept einzureichen, das verbindliche Massnahmen festgelegt, um den Be- dürfnissen von Gewerbetreibenden, Angestellten, Studierenden und sonstigen Nutzenden gerecht zu werden. Dabei werden alternative Mobilitätsangebote und stadtgerechte Mobili- tätsformen mittels entsprechend einzurichtenden Infrastrukturen gefördert. Die Besucher- parkplätze werden dezentral und oberirdisch angeordnet. Die Erschliessung und die Anliefe- rung der Militär- und Polizeikaserne erfolgt über den heutigen Hartbelag. 2.4. Planungsgeschichte und Vorgehen Die Baugeschichte und die städtebauliche Relevanz des Kasernenareals misst der Gesamt- anlage innerhalb des Stadtgefüges eine ausserordentlich hohe Bedeutung zu. Die Grosszü- gigkeit der Kasernenanlage ist im städtischen Zentrum von unbestreitbarer Einmaligkeit. Die Auslobung des Wettbewerbes «Kasernenareal - Gesamtinstandsetzung Militärkaserne» knüpft denn auch an eine umfangreiche Planungsgeschichte und intensive Auseinanderset- zungen bezüglich einer adäquaten Strategie zur Arealentwicklung an. Die Zürcher Kasernenanlage entstand in den Jahren1864-1876 nach dem Generalplan des Staatsbauinspektors Johann Caspar Wolff. In der Tradition einer barocken Schloss- anlage ordnete er die Stallungen, das Kasernen-Hauptgebäude, die Exerzierwiese und die Zeughäuser als gestaffelte parallele Baukörper an. Die Anlage ist auf der Tiefe von fast einem Kilometer auf eine gemeinsame Mittelachse ausgerichtet und überspannt die Sihl. Erst wenige Jahrzehnte früher war die Stadt mit dem Rückbau der Schanzen der Stadt- befestigung geöffnet worden. Das Kasernenareal überwand die alte Stadtgrenze der Sihl und schlug eine städtebaulich entscheidende Brücke nach Aussersihl. Die Gesamtanlage gehört zu den bedeutendsten Leistungen des Historismus in der Schweiz. Jeder der drei Teile – Stallungskomplex, Kasernen-Hauptgebäude und Zeughaus- komplex – ist für sich formal und räumlich differenziert durchformt. Dennoch ergibt sich eine eindrückliche Gesamtwirkung. Der lang gestreckte Zeughausflügel hat als Einzelbau des Historismus nationale Bedeutung. Die 1873-1875 unter Staatsbauinspektor Johann Jakob Müller ausgeführte Militärkaserne ist gegenüber dem Zeughauskomplex ebenbürtig einzu- stufen. Bis zum Ersten Weltkrieg war die von geschnittenen Kastanien flankierte Exerzier- wiese ein wichtiger städtischer Freiraum und diente auch für zivile Anlässe als Sport-, Fest- und Versammlungsplatz. Nach dem Ersten Weltkrieg bis 1987, dem Umzug des Militärs ins Reppischtal, blieb die Anlage für die Zivilbevölkerung geschlossen. Sämtliche Bauten der Kasernenanlage wurden 1981 mit Regierungsratsbeschluss als Schutzobjekt von kantonaler Bedeutung ins «Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte und der archäologischen Denkmäler von überkommunaler Bedeutung» auf- genommen. Das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege aus dem Jahr 2001 schliesslich misst dem Gesamtkomplex der Zürcher Kasernenanlage nationale Bedeutung zu. Bereits in den 1980er Jahren wurde das Kasernenareal im Herzen von Zü- rich nach dem Auszug der Armee für neue Nutzungen frei. Eine Vielzahl an Studien und Planungen wurden in der Zwischenzeit für das Areal entworfen und in mehreren Volksab- stimmungen der Stadtbevölkerung zum Entscheid vorgelegt. Eine langfristige Nutzung und identitätsstiftende Idee für das Areal konnte damals trotz der zahlreichen Abklärungen nicht gefunden werden. So wurden einzelne Teile des Areals über Jahre für unterschiedliche Be- dürfnisse zwischengenutzt. Die Bauten der Kasernenanlage wurden mit dem Regierungs- ratsbeschluss Nr. 3048 vom 12. August 1981 ins «Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte und der archäologischen Denkmäler von überkommunaler Bedeutung» als Schutzobjekte von kantonaler Bedeutung aufgenommen.
Hochbauamt 17/27 In den Jahren 2012-2014 erfolgte die Erarbeitung des Masterplans «Zukunft Kasernenareal Zürich» in einem gemeinsamen Planungsprozess von Kanton und Stadt Zürich unter Einbe- zug der interessierten Öffentlichkeit. 2016 stimmten der Regierungsrat und der Stadtrat von Zürich dem Masterplan «Zukunft Kasernenareal Zürich» zu. Zwei Jahre später folgte die Zustimmung des Kantonsrats zur Standortfestlegung des BiZE (Teilrevision 2015). Die in der Teilrevision 2016 enthaltene Gebietsplanung zum Kasernenareal und der Masterplan bilden die verbindliche Basis für alle zukünftigen Entwicklungen und geben klare Leitlinien für die Planung und Umsetzung der anstehenden Neuausrichtung des Areals: Sämtliche Nutzungen müssen der Leitidee entsprechen und dazu beitragen, dass das Kasernenareal ein belebter Begegnungsort für die Stadt Zürich und die Menschen im Quartier wird. Kanton und Stadt wollten sich weiterhin zusammen für die Entwicklung und den Betrieb des Kaser- nenareals einsetzen. Die inhaltliche Arbeit und die Kommunikation über das gesamte Areal sollten mittels des bereits beauftragten Projektoffice koordiniert werden. Sobald die Kantonspolizei in das neue Polizei- und Justizzentrum (PJZ) umzieht, wird ein Grossteil des Kasernenareals frei. Gemäss Masterplan verbleibt das gesamte Areal im Ei- gentum des Kantons Zürich, einzelne Arealteile werden im Baurecht an die Stadt abgege- ben und von dieser betrieben werden. Die Militärkaserne wird plangemäss durch das Bil- dungszentrum für Erwachsene genutzt werden; für die Zeughäuser stehen eher kleinflächi- ge Nutzungen für Gewerbe, Kultur und soziale Einrichtungen im Vordergrund. Die Kaser- nenwiese soll zusammen mit den Flächen um Militär- und Polizeikaserne wieder in ihrer ursprünglichen Grösse als öffentlicher Freiraum nutzbar gemacht werden. Das Nutzungsan- gebot kann den Bedürfnissen der Öffentlichkeit entsprechend erweitert und verdichtet wer- den. An den Zeughäusern und dem Zeughaushof wurden in den vergangenen Jahrzehnten keine nennenswerten baulichen Unterhaltsmassnahmen vorgenommen, weshalb sie heute in ei- nem schlechten Zustand sind. Für einen zweckmässigen Ausbau wurde mit einem Betrag von rund 55 Millionen Franken gerechnet. Ein Baurechtsvertrag sah vor, dass sich der Kan- ton Zürich mit maximal 30 Millionen Franken an den Kosten der Instandsetzung beteiligt. Der Kantonsrat lehnte jedoch den Baurechtsvertrag mit der Stadt Zürich bzw. den entspre- chenden Kredit für die Sanierung der Zeughäuser im Januar 2019 ab. Die kantonale Baudi- rektion wird die neue Ausgangslage analysieren, um gemeinsam mit der Stadt Zürich gang- bare Lösungen vorschlagen zu können. Mit vorliegendem Projektwettbewerb zur Erlangung von Lösungsvorschlägen für die Gesamtinstandsetzung und Umnutzung der Militärkaserne soll ein erster Schritt zur Umsetzung des Masterplans gemacht werden. Die schrittweise Umsetzung des Masterplanes im Sinne des zugrundeliegenden Leitbildes bleibt deklariertes Ziel von Kanton und Stadt Zürich. Grobterminplan Bauvorhaben Militärkaserne 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV Projektierungskredit 1 (TA 1) Vorprojekt, KS Bauprojekt, KV Projektierungskredit 2 (TA 2) Baubewilligung Objektkredit (TA 3) Ausschreibungsplanung Ausführungsplanung Realisierung
Hochbauamt 18/27 3. Wettbewerbsverfahren 3.1. Allgemeine Bestimmungen Submissionsrechtliche Das Wettbewerbsverfahren untersteht dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Be- Bestimmungen schaffungswesen und dem Binnenmarktgesetz. Es wird gemäss Art. 12 Abs. 3 der inter- kantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) als Planungs- wettbewerb im selektiven Verfahren durchgeführt. Subsidiär gilt die Ordnung SIA 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, Ausgabe 2009. Präqualifikationsverfahren In dem unter Kapitel 4 detailliert beschriebenen, nicht anonymen Präqualifikationsverfahren wählt das Preisgericht mindestens 10 bis maximal 15 Planerteams aus, welche anschlies- send durch Verfügung des Hochbauamts zur Teilnahme am Projektwettbewerb zugelassen werden. Alle Bewerbenden werden über ihre Wahl oder Nichtwahl zur Teilnahme schriftlich benachrichtigt. Die Präqualifikation wird nicht entschädigt. Projektwettbewerb Der an die Präqualifikation anschliessende Projektwettbewerb wird gemäss SIA Ordnung 142 Art. 1.4 anonym durchgeführt. Den zur Teilnahme ausgewählten Generalplanerteams wird zu Beginn der Wettbewerbsphase ein detailliertes Programm mit allen notwendigen Unterlagen abgegeben. Die Beurteilung der Projekteingaben erfolgt durch dasselbe Preis- gericht wie bei der Präqualifikation. Bereinigungsstufe Eine anonyme, separat entschädigte Bereinigung mehrerer Projekte in Konkurrenz im An- schluss an das Wettbewerbsverfahren, gemäss Ordnung SIA 142, Art. 5.4, bleibt vorbehal- ten. Die Ermittlung der Namen der Verfassenden, die Veröffentlichung des Berichts sowie die Ausstellung sämtlicher Wettbewerbsarbeiten erfolgt nach vollständig abgeschlossener Beurteilung, einschliesslich einer allfälligen optionalen Bereinigungsstufe durch das Preisge- richt. 3.2. Teilnahmeberechtigung Um die Teilnahme am Wettbewerb bewerben können sich Anbietende von Generalplaner- leistungen mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Ge- genrecht gewährt. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Fachleute, die mit einem Mit- glied des Preisgerichts, einem Experten oder einem bei der Vorprüfung Mitwirkenden in einem beruflichen Abhängigkeits- bzw. Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen oder mit einem solchen nahe verwandt sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind auch die Verfassenden der Machbarkeitsstudie, das Büro Galli Rudolf Architekten AG. Des Weiteren sind die Rege- lungen zu Ausstands- und Befangenheitsgründen in Kapitel 3.9 zu berücksichtigen. 3.3. Preise und Entschädigungen Preise, Ankäufe und Zur Prämierung von mindestens fünf Entwürfen (Preise und Ankäufe) sowie der möglichen Eigentumsregelung Ausrichtung einer angemessenen fixen Entschädigung an alle Teilnehmenden stehen dem Preisgericht insgesamt Fr. 325’000 (exklusive MWST) zur Verfügung. Die eingereichten Unterlagen der prämierten und angekauften Wettbewerbsarbeiten gehen ins Eigentum der Auftraggebenden über.
Hochbauamt 19/27 3.4. Ausblick Abgabe Wettbewerb • Situation 1:500 • Erdgeschosse mit Darstellung Umgebung 1:200 • Grundrisse 1:200 • Teilauszüge möbliert in 1:50 • Fassaden, Schnitte 1:200 (zum Verständnis notwendige) • Fassadenschnitt 1:50 • Konzeptionelle Projekterläuterungen und Schemata zu Städtebau, Architektur, Frei- raum, Gebäudetechnik, Statik, Brandschutz, Nachhaltigkeit, Bauphysik • Plandarstellungen (Grundrisse/Schnitte/Fassaden) ergänzt mit den nötigen Erläute- rungen, welche die projektspezifische Eingriffstiefe nachvollziehbar abbilden • Volumen- und Flächenberechnung gemäss SIA 416 • Arbeitsmodell 3.5. Teambildung Generalplaner Für die Bewerbung im Rahmen der Präqualifikation sowie die Bearbeitung des Projektwett- bewerbs wird eine Teambildung mit Fachleuten aus verschiedenen Fachbereichen verlangt. Zwingend zu benennen, und gemäss den in Kapitel 4 genannten Vorgaben zu dokumentie- ren, sind die Mitglieder des Generalplanerteams bestehend aus den Disziplinen Archi- tektur/Denkmalpflege/Städtebau (Federführung), Baumanagement, Bauingenieurwesen, HLKKSE-Ingenieurwesen inkl. Fachkoordination, MRSL (GA) sowie Brandschutz und Bau- physik. Weitere Fachplaner und Spezialisten können team- und/oder projektspezifisch bei- gezogen und auch schon im Rahmen der Präqualifikation benannt werden. ARGE Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zwischen den Büros Architektur/Denkmalpflege/ Architektur/Städtebau Städtebau und Baumanagement zur Leistung des Generalplanermandats ist zulässig. und Baumanagement Bestimmungen zu Mehrfachbewerbungen in den Disziplinen Architektur/Städtebau und Baumanagement sind Mehrfachbewerbungen nicht zulässig, es sei denn das Baumanagement wird von einem externen Büro als Subpla- ner geleistet und wird entsprechend separat ausgewiesen. In den übrigen zu benennenden Disziplinen sind Mehrfachbewerbungen erlaubt, sofern die beteiligten Generalplaner aus- drücklich damit einverstanden sind. Die Gewährleistung der Anonymität im Falle der Mehr- fachteilnahme am Projektwettbewerb obliegt dabei den Teams. 3.6. Auftragserteilung Generalplaner Weiterbearbeitung Die Veranstaltenden beabsichtigen, unter Vorbehalt der Entscheide des Regierungs- und des Kantonsrats, die mit dem Bauvorhaben verbundenen Generalplanerleistungen den Ver- fassenden der erstrangierten Eingabe (1. Preis oder 1. Ankauf) zu übertragen. Ankäufe Angekaufte Beiträge können durch das Preisgericht rangiert werden und derjenige im ersten Rang auch zur Weiterbearbeitung empfohlen werden (gemäss SIA 142, Art. 22.3).
Hochbauamt 20/27 Auftragsumfang Der beabsichtigte Leistungsanteil der zu beauftragenden Planerleistungen beträgt 100 % (gemäss SIA LHO 102). Die Auftraggebenden behalten sich vor, das Bauvorhaben mit Ein- zelleistungsträgern oder in Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer auszuführen; der Generalplaner bleibt aber direkter Vertragspartner der Auftraggebenden (die Beauftra- gung eines Totalunternehmers ist somit ausgeschlossen) und behält die gestalterische Lei- tung. Entsprechend würde sich der Leistungsanteil reduzieren (minimaler Leistungsanteil 58.5 % gemäss SIA LHO 102). Die Planungsphasen werden einzeln freigegeben. Unterbrüche Aus finanziellen, technischen, rechtlichen oder politischen Gründen können nach jeder Pro- jektphase Unterbrüche oder Verzögerungen auftreten. Dies berechtigt die Anbietenden nicht zu finanziellen Nachforderungen. Generalplanerteam Es ist beabsichtigt, die Verfassenden des Siegerprojekts mit dem präqualifizierten Planer- team gemäss Ziffer 3.5 zu beauftragen. Die Konstituierung des Teams sowie der Zeitpunkt des Beizugs von zusätzlichen Fachplanern liegen grundsätzlich in der Verantwortung des Generalplaners. Die definitive Zusammensetzung ist von den Auftraggebenden genehmigen zu lassen. Diese behalten sich vor, aus ihrer Sicht zu wenig geeignete Subplaner abzu- lehnen, beziehungsweise Auftragnehmenden ohne genügende Erfahrung, auf deren Kos- ten, in den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen versierte Fachleute beizustellen. Im Rahmen der Präqualifikation beziehungsweise des Projektwettbewerbs fakultativ beige- zogene Teammitglieder können bei einer Beauftragung des Siegerteams berücksichtigt werden; es besteht jedoch kein inhärenter Anspruch auf einen Auftrag. Folgeaufträge Die Vergabestelle kann mögliche Folgeaufträge, welche sich direkt auf den Grundauftrag beziehen, unter Anwendung §10 lit. g der Submissionsverordnung freihändig an die Wett- bewerbsgewinner vergeben. Es besteht jedoch kein Anspruch auf allfällige Folgeaufträge. Die Auftraggebenden behalten sich vor, bei einer erneuten Beauftragung die Honorarpara- meter neu zu verhandeln. 3.7. Honorarbedingungen Mit den Verfassenden des vom Preisgericht zur Ausführung empfohlenen Projekts wird ein Generalplanervertrag auf der Basis der «Vertragsurkunde für Planerleistungen» der Auf- traggebenden abgeschlossen. Generalplanervertrag Allgemein für das Generalplanerteam gilt: - Z-Werte: Architekt Z1= 0.062 ; Z2 = 10.58 /Bauingenieur Z1= 0.075 ; Z2= 7.23 / Landschaftsarchitekt Z1= 0.062; Z2=10.58 /Gebäudetechnik Z1= 0.066; Z2= 11.28 - Baukategorie und Schwierigkeitsgrad gemäss LHO 102 bis 108: LHO 102 Architektur: Baukategorie V (Schwierigkeitsgrad Berufsschulen) n = 1.1 LHO 103 Bauingenieurwesen n = 0.9 LHO 108 Elektro-/ Gebäudeautomations-/Sanitäringenieur n = 0.9 LHO 108 H/LKK-Ingenieur n = 0.8 LHO 108 Fachkoordination n = 0.9 - Anpassungsfaktor r: r1 - r4 = 1; r5 (Denkmalpflege und Umbau) = 1.1 - Stundenansatz h: Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Ansatz des Hoch- bauamtes für Planeraufträge (z. Zt. Fr. 130.00 exkl. MWST) - Stundenansatz für Arbeiten nach effektivem Zeitaufwand: z. Zt. max. Fr. 145.00 exkl. MWST (als Verhandlungsbasis) - Faktor für Sonderleistungen (Generalplanerleistungen) s = max. 1.05
Hochbauamt 21/27 - Beabsichtigter Leistungsanteil: 100 % (gemäss Ordnung SIA 102). Der Auftraggeber be- hält sich vor, das Bauvorhaben mit Einzelleistungsträgern oder in Zusammenarbeit mit ei- nem Generalunternehmer auszuführen. Entsprechend würde sich der Leistungsanteil re- duzieren (minimaler Leistungsanteil 58.5 % gemäss SIA LHO 102). Der Generalplaner bleibt aber direkter Vertragspartner des Hochbauamtes.). Die Planungsphasen werden einzeln freigegeben. Weitere Faktoren und Ansätze sind team- und projektspezifisch und werden im Rahmen der Ausarbeitung des Generalplanervertrages verhandelt und festgelegt. 3.8. Preisgericht Sachpreisgericht Peter Störchli, Leiter Bauten, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Bildungsdirektion Sandra Mischke, Sektorleiterin Bauten, Generalsekretariat Bildungsdirektion Eva Debatin, Eigentümervertreterin, Immobilienamt, Baudirektion Andreas Vonrufs, Abteilungsleiter FM, Immobilienamt, Baudirektion Ersatz Martin Klee, Rektor KME Fachpreisgericht Patrick Wetter, Abteilungsleiter Baubereich C, Hochbauamt, Baudirektion (Vorsitz) Bernhard Aebi, Aebi&Vincent Architekten, Bern Andreas Galli, Galli Rudolf Architekten AG, Zürich Pascal Hunkeler, Stv. Direktor Amt für Städtebau, Stadt Zürich Roger Strub, Stv. Kantonaler Denkmalpfleger, Kantonale Denkmalpflege, Baudirektion Ersatz Daniela Zimmer, Zimmer Schmidt Architekten, Zürich ExpertInnen/Experten Michael Emmenegger, Geograph, Analyse und Management von sozialen Prozessen Heinz Etter, Neukom Engineering AG, Adliswil Peter Frischknecht, PBK AG, Zürich Thomas Huonder, Huonder Engineering AG, Zürich Thomas Keller, Leiter Brandschutz, GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Lukas Knörr, Bauberater Kantonale Denkmalpflege, Amt für Raumentwicklung, Baudirektion Sven Kohler, Rektor EB Zürich Corinne Matt, Projektleiterin Baubereich C, Hochbauamt, Baudirektion Benjamin Meyer, Stv. Abteilungsleiter Raumplanung, Amt für Raumentwicklung, Baudirektion Katrin Pfäffli, Büro Preisig Pfäffli Zürich Felix Schmid, Projektleiter, Hochbauamt, Baudirektion Karl Stammnitz, Grün Stadt Zürich Barbara Toussas, Fachstelle Planerwahl/Wettbewerb, Hochbauamt, Baudirektion Bei Bedarf können für die Vorprüfung und die Beurteilung der Wettbewerbseingaben weitere Experten zugezogen werden.
Hochbauamt 22/27 3.9. Befangenheit und Ausstandsgründe Die Mitglieder des Preisgerichts sowie die beigezogenen Sachverständigen müssen von den Wettbewerbsteilnehmenden unabhängig sein. Von der Teilnahme am Verfahren ausge- schlossen sind alle Personen und Firmen, die eine nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Preisgerichtes haben (siehe Ordnung SIA 142; Art. 12). Nicht zugelassen sind insbesondere Teilnehmende, die bei den Auftraggebenden oder einem Mitglied des Preis- gerichts (inkl. Experten) angestellt sind, die mit einem Mitglied des Preisgerichts nahe ver- wandt oder in einem engen beruflichen Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen. Die Abklärung von allfälligen Befangenheitsgründen zwischen Teilnehmenden und Preisge- richtsmitgliedern ist bis zum Abschluss des Wettbewerbsverfahrens Sache der teilnehmen- den Teams. Mit der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrags bestätigen die jeweiligen Verfas- senden, dass kein Mitglied ihres Teams eine gemäss SIA-Ordnung 142, Art. 12 nicht zuläs- sige Verbindung resp. Abhängigkeit zu einem Mitglied des Preisgerichts hat. 3.10. Vorprüfung Die Vorprüfung der eingegangenen Bewerbungen erfolgt durch ein externes Büro unter der Leitung des Hochbauamtes. Für die Vorprüfung der Wettbewerbseingaben werden Experten in den Bereichen Bauökonomie, Nachhaltigkeit/Ökologie, Brandschutz etc. hinzugezogen. 3.11. Publikation und Ausstellung Die Publikation des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach Abschluss der Jurierung auf www.simap.ch. Über das Wettbewerbsverfahren wird ein Bericht erstellt, der allen Teilneh- menden zugestellt und den einschlägigen Fachzeitschriften zur Publikation zur Verfügung gestellt wird. Die Wettbewerbsentwürfe werden nach dem Entscheid des Preisgerichtes unter Namensnennung der Verfassenden während mindestens zehn Tagen öffentlich aus- gestellt. 3.12. Urheberrecht Das Urheberrecht an den Beiträgen des Wettbewerbs verbleibt bei den Projektverfassen- den. Sämtliche eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Auftraggebenden über. Auftraggebende und Teilnehmende besitzen das Recht auf Veröffentlichung der Beiträge unter Namensnennung der Auftraggebenden und der Projektverfassenden. Ausgenommen davon bleibt das Recht zur Erstveröffentlichung, welches bei den Auftraggebenden liegt.
Hochbauamt 23/27 3.13. Termine Publikation Präqualifikation 18. April 2019 Eingabe Präqualifikation 17. Mai 2019; 16.00 Uhr Hochbauamt Kanton Zürich, Projektdienste, Stampfenbachstrasse 110 (Kanzlei, Erdgeschoss) 8090 Zürich Beurteilung Präqualifikation Juni 2019 Mitteilung Präqualifikationsentscheid Juni 2019 (KW26) Starttermin Projektwettbewerb Juli 2019 (KW27) Eingabe Fragen / Fragebeantwortung Juli 2019 Abgabe Wettbewerb Oktober 2019 Abgabe Modell Oktober 2019 Jurierung November 2019 Bericht Preisgericht / Zuschlagsverfügung Januar 2020 Öffentliche Ausstellung Januar/Februar 2020
Hochbauamt 24/27 4. Präqualifikation 4.1. Allgemeine Bestimmungen Das Wettbewerbsverfahren ist dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaf- fungswesen unterstellt. Die Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, SIA 142, Ausgabe 2009, gilt subsidiär zu den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswe- sen. Das nachfolgend beschriebene Präqualifikationsverfahren bildet den selektiven Teil des Verfahrens gemäss Art. 12 Abs.1b der interkantonalen Vereinbarung über das öffentli- che Beschaffungswesen (IVöB). Im Rahmen der Präqualifikation werden mindestens 10 bis maximal 15 Planerteams für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ausgewählt, welche anschliessend durch Verfügung des Hochbauamts zur Teilnahme am Projektwettbewerb zugelassen werden. Alle Bewerbenden werden über ihre Wahl oder Nichtwahl zur Teilnah- me schriftlich benachrichtigt. Die Präqualifikation wird nicht entschädigt. 4.2. Vorbehalt Vorbehalt Die Auftraggebenden behalten sich vor, den Start des Wettbewerbs nach der Präqualifikati- zum Verfahrensablauf onsphase zu verschieben oder das Verfahren abzubrechen. Gründe dafür können Rekurse oder neue Erkenntnisse aus laufenden Verfahren für Planungsrecht, ergänzenden Studien und Bewilligungsverfahren sein. 4.3. Eignungskriterien Die sich bewerbenden Generalplanerteams haben ihre Eignung zur Teilnahme am Wettbe- werb und zur Ausführung des Bauvorhabens gemäss den Angaben in den Bewerbungsun- terlagen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung ist auf die nachstehend aufgeführten Eignungskriterien abzustimmen. Die eingereichten Dokumente dienen ausschliesslich der Information des Preisgerichts. Eignungskriterien 1 Erfahrung in der Projektierung und Realisierung von Bauvorhaben mit ähnlicher Charakteristik und Komplexität Von den Teammitgliedern (in ihrer jeweiligen Disziplinen) sind Kompetenzen insbesondere in den Bereichen Architektur/Denkmalpflege/Städtebau/Freiraum; Nachhaltigkeit (Ökologie, Wirtschaftlichkeit, Gesellschaft); Innovationskraft und technisches Know-how zu belegen. Bei der Auswahl der zu dokumentierenden Referenzobjekte ist der Bezug zum Bauvorha- ben zu berücksichtigen und darzulegen. Nachweis: Eingabeformular mit Selbstdeklaration sowie Dokumentation der ausgewählten Referenzobjekte (A3) 2 Organisation und Leistungsfähigkeit des Wettbewerbsteams Das Team hat eine in Bezug auf das Bauvorhaben angemessene Organisationsstruktur auszuweisen. Dabei sollen der Einsatz von fachlichen Kompetenzen (insbesondere Qualifi- kation und Leistungsausweis der projektverantwortlichen Schlüsselpersonen je Firma), ein professionelles Baumanagement (Termine, Kosten, Qualitätskontrolle) und ein gut zusam- menspielendes Team ausgewiesen werden. Nachweis: Eingabeformular mit Selbstdeklaration sowie Dokumentation der ausgewähl- ten Referenzobjekte (A3)
Hochbauamt 25/27 Nachwuchsförderung Das Preisgericht kann maximal zwei sehr gut qualifizierte Nachwuchsteams zur Teilnahme auswählen, welche die oben festgelegten Kriterien nicht im vollen Umfang erfüllen. Als Nachwuchsteams gelten Büros, bei denen der Studienabschluss (Hochschule oder Fach- hochschule) der geschäftsleitenden Fachleute (Generalplaner) im Durchschnitt maximal acht Jahre zurück liegt. Das Hochbauamt behält sich vor, einem Nachwuchsteam bei einer allfälligen Auftragserteilung für einzelne Teilleistungen auf deren Kosten versierte Fach- leute beizustellen. Im Formular «Angaben zum Generalplanerteam» haben die sich Bewer- benden anzugeben, ob eine Qualifizierung als Nachwuchsunternehmen beantragt wird. 4.4. Unterlagen für die Teilnehmenden Für die Präqualifikation stehen folgenden Unterlagen unter www.simap.ch und www.hochbauamt.zh.ch, Rubrik «Ausschreibungen Planungsaufträge» als Download zur Verfügung: A Programm für die Präqualifikation (PDF-Datei) B Eingabeformular für das Präqualifikationsverfahren mit Selbstdeklaration, Angabe der Schlüsselperson(-en) und Referenzen (Word Datei) Unterlage C Generalplanervertrag (Vertragsurkunde, Präzisierung zu den Grundleistungen) 4.5. Einzureichende Unterlagen Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind grundsätzlich in Papierform (1-fach) und in elektroni- scher Form (USB Stick mit Originaldatei) einzureichen. Eingabeformular B als Word-Datei Eine Bewerbung hat sämtliche, vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichne- ten Eingabeformulare zu enthalten. Darstellung Blattformat: A4 Hochformat, einseitig bedruckt, nicht gebunden oder geheftet Dokumentation der Referenzobjekte Die Teammitglieder haben nebst der Selbstdeklaration eine Auswahl der in den Eingabe- formularen aufgeführten Referenzobjekte zu dokumentieren. Die Objekte sind so darzustel- len, dass deren Beurteilung hinsichtlich der aufgeführten Eignungskriterien möglich ist. Texte haben sich auf den Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien zu beziehen und sind kurz zu halten. Die Referenzdokumentationen sind mit einem Kurztitel und dem Namen der Bewerbenden zu bezeichnen. Darstellung Darstellung frei, Blattformat: A3 Querformat, einseitig bedruckt, ungefaltet, nicht gebunden oder geheftet 01 Generalplaner (Architektur/Denkmalpflege/Städtebau) Zwei A3-Blätter mit Dokumentation von je einem relevanten Referenzobjekt entspre- chend Eingabeformular pro Blatt, davon hat mindestens ein Objekt die Generalplanerkom- petenz zu belegen.
Hochbauamt 26/27 02 Baumanagement 03 Bauingenieurwesen Je ein A3-Blatt mit der Dokumentation von je einer Referenz entsprechend Eingabefor- mular mit Bezug zum anstehenden Bauvorhaben. Es sind insgesamt vier A3 Blätter pro Team zur Präqualifikation einzureichen. Weitere Teammitglieder benennen ihre Referenzen im Eingabeformular. Eine Dokumen- tation ihrer Referenzobjekte ist jedoch nicht erforderlich und wird entsprechend auch nicht zur Beurteilung zugelassen. 4.6. Eingabe der Bewerbung Formelle Anforderungen Die oben genannten Unterlagen sind vollständig und mit allen gewünschten Angaben auf einseitig bedrucktem weissem Papier einzureichen. Sie sind dem Hochbauamt auf Einzel- blättern und nicht gebunden oder geheftet zuzustellen. Dokumente auf Datenträgern sowie per Fax oder Email eingesandte Bewerbungen werden vom Präqualifikationsverfahren aus- geschlossen. Die Bewerbungsunterlagen sind bis am Freitag, 17. Mai 2019, 16.00 Uhr in geeigneter Verpackung mit der Bezeichnung «Präqualifikation Kasernenareal Gesamtinstandsetzung und Umnutzung Militärkaserne» beim Hochbauamt Kanton Zürich, Projektdienste, Stamp- fenbachstrasse 110 (Kanzlei, Erdgeschoss), 8090 Zürich, abzugeben. Per Post eingereichte Bewerbungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt an der oben genann- ten Adresse eintreffen, das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Verantwor- tung für die termingerechte Einreichung der Unterlagen liegt bei den Bewerbenden. Die ein- gereichten Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht retourniert. 4.7. Zulassungskriterien Die Nichterfüllung der unten aufgelisteten Zulassungskriterien führt zum Ausschluss von der Beurteilung: Zulassungskriterien - Termingerechte Abgabe der verlangten Unterlagen - Vollständigkeit der verlangten Unterlagen - Wohn- und Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO- Übereinkommens
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