Kasernenareal Gesamtinstandsetzung und Umnutzung der Militärkaserne Projektwettbewerb selektiv Programm Präqualifikation - Kanton Zürich ...

 
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Kasernenareal Gesamtinstandsetzung und Umnutzung der Militärkaserne Projektwettbewerb selektiv Programm Präqualifikation - Kanton Zürich ...
Kanton Zürich
Baudirektion
Hochbauamt

Kasernenareal
Gesamtinstandsetzung und
Umnutzung der Militärkaserne
Projektwettbewerb selektiv
Programm Präqualifikation
18. April 2019
Kasernenareal Gesamtinstandsetzung und Umnutzung der Militärkaserne Projektwettbewerb selektiv Programm Präqualifikation - Kanton Zürich ...
 2019 Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt

Barbara Toussas, Leiterin Fachstelle Planerwahl/Wettbewerb, Projektdienste
Corinne Matt, Projektleiterin Baubereich C

Projektnummer Hochbauamt 13666
Kasernenareal_Gesamtinstandsetzung und Umnutzung Militärkaserne
18. April 2019
Version 1.3
Kasernenareal Gesamtinstandsetzung und Umnutzung der Militärkaserne Projektwettbewerb selektiv Programm Präqualifikation - Kanton Zürich ...
Hochbauamt
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Kasernenareal
Gesamtinstandsetzung und Umnutzung
der Militärkaserne
Kasernenstrasse 49, 8004 Zürich
Projektwettbewerb im selektiven Verfahren
Programm Präqualifikation
Unterlage A
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Hochbauamt
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Inhalt

1.   Einleitung                                                6

2.   Projektinhalt und Zielsetzung                             8
     2.1. Projektumfang und Nutzungsverteilung                 9
     2.2. Lage und Perimeter                                  12
     2.3. Erschliessung und Mobilität                         15
     2.4. Planungsgeschichte und Vorgehen                     16

3.   Wettbewerbsverfahren                                     18
     3.1. Allgemeine Bestimmungen                             18
     3.2. Teilnahmeberechtigung                               18
     3.3. Preise und Entschädigungen                          18
     3.4. Ausblick Abgabe Wettbewerb                          19
     3.5. Teambildung Generalplaner                           19
     3.6. Auftragserteilung Generalplaner                     19
     3.7. Honorarbedingungen                                  20
     3.8. Preisgericht                                        21
     3.9. Befangenheit und Ausstandsgründe                    22
     3.10. Vorprüfung                                         22
     3.11. Publikation und Ausstellung                        22
     3.12. Urheberrecht                                       22
     3.13. Termine                                            23

4.   Präqualifikation                                         24
     4.1. Allgemeine Bestimmungen                             24
     4.2. Vorbehalt                                           24
     4.3. Eignungskriterien                                   24
     4.4. Unterlagen für die Teilnehmenden                    25
     4.5. Einzureichende Unterlagen                           25
     4.6. Eingabe der Bewerbung                               26
     4.7. Zulassungskriterien                                 26

5.   Genehmigung                                              27
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                     1.          Einleitung
   Gegenstand des    Die Baudirektion Kanton Zürich, vertreten durch das Hochbauamt, veranstaltet im Auftrag
Projektwettbewerbs
                     des Immobilienamts einen einstufigen Projektwettbewerb im selektiven Verfahren für die
                     Vergabe der Generalplanerleistungen (Projektierung, Ausschreibung und Realisierung) für
                     die Gesamtinstandsetzung und Umnutzung der Militärkaserne unter Berücksichtigung der
                     Freiraumgestaltung des unmittelbar angrenzenden Aussenbereichs an der Kasernenstrasse
                     49 in Zürich. Die Baukosten werden gemäss Machbarkeitsstudie auf rund 155 Mio. Franken
                     geschätzt (BKP 1 – 6, exkl. BKP 9; Kostengenauigkeit ± 25 %).

Ausgangslage und     Das Kasernenareal Zürich ist aufgrund seiner zentralen Lage und seiner Grösse ein Schlüs-
  Planungsauftrag
                     selareal für die Entwicklung von Zürichs Innenstadt. Die Anlage entstand in den Jahren
                     1864 bis 1876. Sie wurde bis 1987 durch das Militär genutzt und seither grösstenteils durch
                     die Kantonspolizei Zürich. Mit dem Wegzug der Kantonspolizei in das neue Polizei- und
                     Justizzentrum (PJZ) auf dem ehemaligen Güterbahnhofareal wird das gesamte Kasernen-
                     areal für neue Nutzungen frei.

                     Abb. 1: Luftbild (GIS Kanton Zürich)

                     Um eine Strategie für das Gesamtareal zu entwickeln und Lösungen für freiwerdende Flä-
                     chen bereit zu halten, riefen Kanton und Stadt 2012 gemeinsam das Projekt «Zukunft Ka-
                     sernenareal Zürich» ins Leben, woraus ein Masterplan mit verbindlichen Leitideen resultier-
                     te. Das Zürcher Kantonsparlament entschied sich am 14. Januar 2019 gegen einen 30-
                     Millionen-Kredit für die Instandsetzung der Zeughäuser und den Baurechtsvertrag mit der
                     Stadt Zürich. Die Strategie bezüglich der Gesamtinstandsetzung und Umnutzung der Alten
                     Militärkaserne wird jedoch wie geplant weiterverfolgt und soll mit vorliegendem Verfahren
                     weiter vorangetrieben werden.
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       Umnutzung      In den Räumlichkeiten der Militärkaserne sollen, nebst Flächen für Gastronomie und publi-
                      kumsorientierte Dienstleistungen oder Gewerbe im Erdgeschoss, neu das Bildungszentrum
                      für Erwachsene (BiZE, bestehend aus der kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene
                      KME und der Berufsschule für Weiterbildung EB Zürich) realisiert werden. Sowohl die ver-
                      fügbaren Flächen als auch die prominente und optimal an das überregionale Verkehrsnetz
                      angeschlossenen Lage bieten die gewünschte Standortqualität für die neue Nutzerschaft.

                      Die Umnutzung der ehemaligen Militärkaserne zu einem Schulgebäude bietet sich aufgrund
                      der hohen typologischen Verwandtschaft des bestehenden Gebäudes zu Schulbauten der
                      gleichen Epoche an. Gleichzeitig sieht der Masterplan vor, das Erdgeschoss mit öffentlich
                      zugänglichen Nutzungen zu bespielen und die Militärkaserne damit wieder stärker in ihren
                      arealbezogenen Kontext zu stellen.

                      Die Kasernenanlage ist aufgrund ihrer militär- und stadthistorischen sowie ihrer architektoni-
                      schen und städtebaulichen Bedeutung ein Baudenkmal von nationaler Bedeutung; die Ge-
                      samtanlage gehört zu den bedeutendsten Leistungen des Historismus in der Schweiz. Die
                      Tatsache, dass der Gebäudekomplex ein über die Sihl greifendes, zusammenhängendes
                      Areal umfasst, ist im Stadtraum von Zürich einzigartig und im bauzeitlichen wie auch im
                      heutigen städtebaulichen Kontext von eminenter Bedeutung.

                      Abb. 2: Kasernenareal mit Kaserne, Zeughaus und Stallungen, Ende 19. Jahrhundert, Radierung (Archiv kantonale
                      Denkmalpflege, Neg. Nr. 13586/15)

   Präqualifikation   In einem nicht anonymen Präqualifikationsverfahren wählt das Preisgericht mindestens 10
                      bis maximal 15 Wettbewerbsteams zur Teilnahme am anschliessenden Projektwettbewerb
                      aus.

Projektwettbewerb     Der Wettbewerb soll verbindliche Lösungen aufzeigen, wie die bestehenden baulichen
                      Strukturen in der Militärkaserne unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Vorgaben
                      genutzt, respektive angepasst werden können, um das vorgegebene Raumprogramm opti-
                      mal realisieren zu können. Im Wettbewerbsperimeter soll das Umgebungsgestaltung auf
                      konzeptioneller Ebene miterarbeitet werden. Dieses kann später durch Vorgaben aus dem
                      übergeordneten Arealkonzept angepasst oder verändert werden.
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                         2.      Projektinhalt und Zielsetzung
   Arealübergreifende    Die übergeordneten Zielsetzungen gemäss Masterplan und kantonalem Richtplan liegen
 Rahmenbedingungen       dem Projekt «Gesamtinstandsetzung Militärkaserne» in verbindlicher Form zugrunde. Im
                         Masterplan wurden für die weitere Entwicklung des Gesamtareals Kaserne folgende Rah-
                         menbedingen formuliert:

                         Qualitäten des Areals berücksichtigen: Das Kasernenareal besitzt unterschiedliche
                         städtische und regionale Qualitäten, welche die weitere Entwicklung aufnehmen soll. Dazu
                         gehören beispielsweise zum einen die bestehende Verzahnung der Nutzungen mit dem
                         Quartier im Bereich der Zeughäuser und zum anderen die ausgezeichnete Erreichbarkeit
                         des Kasernengebäudes an der Kasernenstrasse.

                         Umgang mit den denkmalgeschützten Objekten als Chance nutzen: Das
                         Anknüpfen an die Geschichte des Ortes ist eine besondere Chance für die Entwicklung des
                         Areals. Alle Objekte auf dem Kasernenareal (ausser den Provisorien) stehen unter Denk-
                         malschutz und sind zu erhalten. Trotzdem sind Spielräume bei allfälligen Umnutzungen vor-
                         handen: Erweiterungen und Anbauten sowie einzelne Veränderungen an den Gebäuden
                         sind möglich.

                         Freiraum auf dem Areal erhalten: Der bestehende Freiraum mit der Kasernenwiese
                         und dem Zeughaushof ist zu erhalten. Er soll eine ökologische und gestalterische Qualität
                         aufweisen, die dem Ort und der künftigen Nutzung gerecht wird.

                         Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit verbessern: Das Areal soll für die Öffent-
                         lichkeit zugänglich gemacht werden. Anzustreben sind eine grosse Durchlässigkeit und eine
                         gute Verknüpfung mit dem Quartier.

                         Wirtschaftliche Tragbarkeit gewährleisten: Die Nutzungen auf dem Kasernen-
                         areal müssen wirtschaftlich tragbar sein.

                         Mieter- und Nutzerwechsel ermöglichen: Das Kasernenareal soll eine sukzessive
                         Weiterentwicklung erfahren. Entsprechend sind auf dem ganzen Kasernenareal Nutzer- und
                         Mieterwechsel möglich. Diese sind nicht zwingend, es besteht aber auch keine Bestandes-
                         garantie für die heutigen Nutzungen.

         Projektinhalt   In der Alten Militärkaserne soll das Bildungszentrum für Erwachsene (BiZE), zu-
Gesamtinstandsetzung
                         sammengesetzt aus der kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene KME und
       Militärkaserne
                         der Berufsschule für Weiterbildung (EB Zürich), eingerichtet werden. Die diesbe-
                         züglich erarbeitete Machbarkeitsstudie von Galli Rudolf Architekten AG ETH BSA zeigt auf,
                         dass die für das BiZE benötigten Flächen, mittels einer eingeräumten Erweiterung der
                         Hauptnutzflächen über den Ausbau des Dachgeschosses, in der Militärkaserne realisiert
                         werden können. Zur Bereitstellung von Schulräumen sind Anpassungen an der inneren
                         Baustruktur nötig und unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Vorgaben auch
                         möglich.

                         Gleichzeitig soll die Militärkaserne im Zusammenspiel mit der Gesamtanlage wieder ver-
                         mehrt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Entstehen soll dabei ein lebendiger
                         Begegnungsort inmitten der Stadt - für die Stadtbewohnenden und Besuchenden
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                zugänglich und nutzbar. Arealübergreifend soll ein, insbesondere über entsprechend zu
                gestaltende Erdgeschossnutzungen, attraktives Angebot im Bereich Weiterbildung, pub-
                likumsorientierte Dienstleistungen oder Gewerbe sowie Gastronomie ent-
                stehen. Die innere Struktur der Militärkaserne kann im Erdgeschoss zu Gunsten dieser Nut-
                zung angepasst werden. Öffnungen in Richtung Kasernenstrasse und Kasernenwiese sowie
                der zentrale Durchgang des Gebäudes unterstützen die Zugänglichkeit und Durchlässigkeit
                der Anlage.

Zielsetzungen   Das Projekt «Gesamtinstandsetzung und Umnutzung Militärkaserne»

                - schafft optimale räumliche, betriebliche und technische Voraussetzungen für die Einrich-
                tung eines zeitgemäss betriebenen Schulbetriebs (Bildungszentrums für Erwachsene BiZE).

                - setzt die historisch wertvolle Bausubstanz unter Berücksichtigung der Vorgaben der kan-
                tonalen Denkmalpflege mit entsprechend hohem Qualitätsanspruch instand.

                - erfüllt mittels geeigneter baulicher Massnahmen die Anforderungen der gesellschaftlichen,
                ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit und trägt damit zum langfristigen Erhalt der
                Schutzobjekte bei. Die Instandstellung ist nach dem Standard «Minergie-Umbauten» zu
                projektieren. Ob eine Zertifizierung vorgenommen wird, kann erst nach Vorliegen sämtlicher
                Rahmenbedingungen abschliessend durch die Ausloberin entschieden werden, dies zum
                Zeitpunkt vor Abschluss des Vorprojektes.

                - ermöglicht einen effizienten und kostengünstigen Betrieb mit hoher Nutzungsflexibilität.

                - trägt zu einer Aufwertung des Kasernenareals bei, indem, insbesondere über entspre-
                chende Erdgeschossnutzungen, ein Beitrag zu einem reichhaltigen, bedürfnisorientierten
                Angebot für Menschen aller Generationen und Schichten geleistet wird (Masterplan).

                - eröffnet den Zugang von der Kasernenstrasse zum vielseitig und ganzjährig öffentlich
                nutzbaren Freiraum der Kasernenwiese und bindet das Gesamtareal auf diese Weise wie-
                der verstärkt im umliegenden Stadtgewebe ein (Masterplan).

                - schafft einen lebendigen, attraktiven Begegnungsraum für Quartierbewohnende, Stadtbe-
                völkerung, Besuchende und Studierende des BiZE.

                - erfüllt sämtliche relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben.

                2.1. Projektumfang und Nutzungsverteilung
Schulnutzung    Das Bildungszentrum für Erwachsene (BiZE) führt die kantonale Maturitätsschule für Er-
                wachsene KME und die kantonale Berufsschule für Weiterbildung (EB Zürich) unter einem
                Dach zusammen. Die kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (KME) ist eine
                vom Kanton Zürich getragene Maturitätsschule für Erwachsene. Neben der gymnasialen
                Maturität in der Vollzeit- und der Teilzeitschule werden zwei weitere Bildungsgänge angebo-
                ten: Die einjährige Passerelle für Berufsleute mit einer Berufs- oder Fachmaturität zur Erlan-
                gung des Zulassungszeugnisses zu Schweizer Hochschulen. Ausserdem bietet die Schule
                mit dem Vorkurs PHZH eine geeignete Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung für die Päda-
                gogische Hochschule Zürich an.
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                     An der KME werden ca. 550 - 600 Schülerinnen und Schüler von rund 75 Lehrpersonen
                     betreut. Der Unterricht findet an Wochentagen von 08.00 bis 17.00 Uhr und vereinzelt am
                     Abend statt. Der Samstagmorgen zählt auch zu den üblichen Schulzeiten. Es ist mit einem
                     täglichen Aufkommen von ca. 45 - 50 Lehrpersonen, sieben Leitungs- und Verwaltungsper-
                     sonen, drei Assistierenden der Naturwissenschaften sowie ca. 550 - 600 Schülern in ca. 35
                     Klassen und ebenso vielen Kursen auszugehen.

                     Die kantonale Berufsschule für Weiterbildung (EB Zürich) ist eine von der öf-
                     fentlichen Hand getragene Institution für berufliche Weiterbildung. Seit über 45 Jahren un-
                     terstützt die EB Zürich Berufsleute dabei, beruflich am Ball zu bleiben. Das Angebot reicht
                     von Einsteigerkursen bis hin zu Bildungsgängen, die zu anerkannten Abschlüssen führen.
                     Die EB Zürich fokussiert dabei auf die Geschäftsfelder «Berufsabschluss für Erwachsene
                     und Berufswechsel» und «Berufsbildungsverantwortliche». Die EB Zürich befindet sich zur-
                     zeit in einem intensiven Prozess der Neuausrichtung.

                     An der EB Zürich werden zurzeit ca. 900 Kursteilnehmende von ca. 200 Kursleitenden be-
                     treut. Die Kurse werden von Montag bis Samstag angeboten. Aktuell ist (verteilt auf ver-
                     schiedene Standorte) mit einem täglichen Aufkommen von ca. 20 Kursleitenden, 35 Lei-
                     tungs- und Verwaltungspersonen, sowie ca. 230 Teilnehmenden in 20 Klassen (Tages- und
                     Abendkurse) zu rechnen. Die Bildungsangebote finden von 08.00 Uhr bis 21.30 Uhr statt.
                     An Samstagen enden die Kurse um 16.00 Uhr.

                     Dies bedeutet insgesamt, für den täglichen Betrieb beider Schulen, ein Aufkommen von ca.
                     70 Lehrpersonen, respektive Kursleitenden, ca. 830 Schülern und Schülerinnen, respektive
                     Teilnehmenden sowie ca. 45 Personen in den Bereichen Schulleitung, Verwaltung und Be-
                     trieb.

Erdgeschossnutzung    Besondere Aufmerksamkeit wird den Erdgeschossbereichen als zentrale Eingangs- und
                      Verteilzonen mit Zugang zum öffentlich genutzten Freiraum der Kasernenwiese beizumes-
                     sen sein. Deren Gestaltung entscheidet massgeblich über die Attraktivität der Militärkaserne
                     für alle Nutzerinnen und Nutzer als auch über deren optimale Einbindung und Vernetzung
                     mit dem umliegenden Quartier. Eine grosszügige, interne Erschliessung der Nutzungsein-
                     heiten im Erdgeschoss ist durch die breiten Korridorzonen gegeben.

                     Das Erdgeschoss ist auf eine publikumsorientierte Nutzung auszurichten, die sowohl den
                     Gastronomiebetrieb als auch attraktive dienstleistungsorientierte oder gewerbliche Nutzun-
                     gen einschliessen. Der Gastronomiebereich soll zeitgemäss ausgestaltet werden und ideal-
                     erweise verschiedene Zonen umfassen (z.B. Cafeteria, mit Bedienung oder Selbstbedie-
                     nung, Aussensitzplätze). Auch die Möglichkeit eines im Gastronomiebereich integrierten
                     Mehrzweckraums mit Foyer und Garderobe (und angrenzendem Lagerraum für Mobiliar),
                     der beispielsweise vom BiZE oder auch extern gemietet werden kann, ist wünschenswert.
                     Die Öffnungszeiten des Gastronomiebetriebs sind auf einen 7-Tage-Betrieb auszurichten.

                     Eine möglichst flexible Struktur soll künftige Nutzer- und Mieterwechsel ermöglichen. Die
                     geschickte Platzierung der technischen Erschliessung (Schächte usw.) lässt eine grosse
                     Flächenvariabilität im Erdgeschoss zu. Es sind kleine rentable Einheiten zu planen, die bei
                     Bedarf zu grösseren Einheiten zusammengefasst werden können. Den Nutzungen im Erd-
                     geschoss sind an geeigneter Stelle im Untergeschoss die entsprechenden Lagerräume zu-
                     zuordnen.
Hochbauamt
                                                                                   11/27

Nutzungsverteilung    Das Raumprogramm des BiZE umfasst neben den üblichen Schulräumlichkeiten (Unter-
                      richtszimmer, Fachzimmer, Räume für Vorbereitung, Sammlung) und Büroräumlichkeiten
                     für die Schulleitungen (Rektorat, Sekretariat, Empfang, Besprechungsräume) auch gemein-
                     sam genutzte Flächen nämlich eine Mediothek, Schüler/-innenarbeitszonen, Lehrpersonen-
                     aufenthalts- und arbeitsräume sowie die erforderlichen Nebenräume. Weitere Raumreser-
                     ven für die Schulen werden im auszubauenden Dachgeschoss sowie auf die Obergeschos-
                     se verteilt vorgesehen.

                     Im Erdgeschoss soll ein Mehrzweckraum/Aula mit Foyer und Garderoben für die Schulen
                     oder öffentliche Nutzbarkeit bereitgestellt werden. Gastronomienutzungen (Café/Bistro, Bar,
                     Restaurant mit Küche) sollen ein Verpflegungsangebot für Schulen und Öffentlichkeit ge-
                     währleisten. Weitere Flächen sollen durch gewerbliche Drittnutzungen belegt werden, wel-
                     che sowohl mit der Schulnutzung wie auch der öffentlich zugänglichen Belegungen kompa-
                     tibel sind.

                     Die Aufteilung des Flächenangebots präsentiert sich nach aktueller Erkenntnis wie folgt:

                                             575
                                             5%                               Schulflächen KME,
                                    1275                                      inkl. Betriebsräume BiZE
                        450         12%                                       Schulflächen EB,
                        4%                                                    exkl. Betriebsräume BiZE
                                                           4000               Allg. Schulflächen BiZE
                                                                              (Mediothek, Working Spaces, u.a.)
                                                           36%                Entwicklungsreserven BiZE OG/DG
                                                                              (Schulraumqualität)
                               1490                                           Schlecht belichtete Kernbereiche OG/DG
                                                                              (z.B. Untergeordnete Nutzungen BiZE)
                               13%
                                                                              EG Mehrzweckraum / Aula
                                                                              (Schul- & Publikumsnutzung)
                                                                              EG Verpflegung (Publikumsnutzung)

                                                                              EG Drittnutzung
                           200          1450          1700
                           2%           13%           15%
Hochbauamt
                                                                                       12/27

                2.2. Lage und Perimeter
                Das Kasernenareal befindet sich an zentraler Lage in unmittelbarer Nähe des Hauptbahn-
                hofs mitten im Herzen der Stadt Zürich und ist optimal durch den öffentlichen Verkehr er-
                schlossen.

                Abb. 3: Kasernenareal – Lage in der Stadt Zürich (GIS Kanton Zürich)

Kasernenareal   Das historische Kasernenareal umfasst die Militär- und Polizeikaserne an der Kasernen-
                strasse, die Zeughäuser mit dem Zeughaushof an der Zeughausstrasse/Kanonengasse/
                Militärstrasse sowie die dazwischenliegende Kasernenwiese. Das Areal spannt sich weiter
                über die Sihl, wo es auch die ehemaligen Stallungsgebäude an der Gessnerallee umfasst.

                Die bestehenden Gebäude auf dem Kasernenareal (exkl. provisorisches Polizeigefängnis)
                weisen folgende Geschossflächen auf (inkl. Unter- und Dachgeschosse):
                - Militärkaserne: 25‘025 m2 inkl. Dachgeschoss (ca. 4‘000 m2 pro Vollgeschoss)
                - Polizeikaserne: 6‘428 m2
                - Freiraum Kasernenwiese: ca. 35‘000 m2 davon ca. 20‘000 m2 Wiese
                - Zeughäuser total: 21‘835 m2
Hochbauamt
                                                                             13/27

Abb. 4: Kasernenareal Zürich – Bauten und Freiräume (Erläuterungsbericht Masterplan)

1 Zeughaushof
Der Zeughaushof bleibt ein vielfältig nutzbarer, öffentlicher Freiraum. Er wird wie die Kaser-
nenwiese in seiner Grundstruktur erhalten und entwickelt seinen Charakter im Zusammen-
spiel mit den künftigen Nutzungen der Zeughäuser.

2 Zeughäuser
Es wird ein Nutzungsmix aus kulturellen und sozialen Angeboten, autoarmen Gewerbebe-
trieben sowie Bildungs- und Freizeitnutzungen angestrebt.

3 Militärkaserne
In der Militärkaserne ist die Realisierung des Bildungszentrums für Erwachsene (BiZE)
vorgesehen. Im Erdgeschoss sollen überwiegend publikumsorientierte Nutzungen entstehen.
Der zentrale Durchgang des Gebäudes wird als öffentlicher Weg geöffnet und damit der Bezug
des Areals zur Kasernenstrasse und zur Sihl wiederhergestellt.

4 Kasernenwiese
Die Kasernenwiese wird zusammen mit den Flächen um Militär- und Polizeikaserne wieder
in ihrer ursprünglichen Grösse als öffentlicher Freiraum nutzbar. Das Nutzungsangebot
kann den Bedürfnissen der Öffentlichkeit entsprechend erweitert und verdichtet werden.
Hierzu bieten sich die baumbestandenen Flanken an. Auf der Wiese können zeitweise
Veranstaltungen stattfinden.

5 Polizeikaserne
Die Führungsbereiche der Kantonspolizei verbleiben bis zum Umzug ins PJZ in der Polizei-
kaserne. Das provisorische Polizeigefängnis und die dazugehörigen Umzäunungen werden
mit dem Auszug der Polizei ins PJZ aufgehoben.
Hochbauamt
                                                                             14/27

Abb. 5: Bearbeitungs-, Betrachtungs-, Arealperimeter Masterplan, massstabslos (Hochbauamt Kanton Zürich)

Der Projektperimeter des vorliegenden Wettbewerbsverfahrens setzt sich aus dem Bearbei-
tungsperimeter (rot) und dem Betrachtungsperimeter (blau) zusammen. Während der Bear-
beitungsperimeter eine vertiefte Auseinandersetzung gemäss Wettbewerbs- und Raumpro-
gramm erfordert, soll das Umgebungskonzept auf konzeptioneller Ebene miterarbeitet wer-
den. Dieses kann später durch Vorgaben aus dem übergeordneten Arealkonzept angepasst
oder verändert werden. Der Masterplanperimeter (grün) umfasst das gesamte Kasernen-
areal.
Hochbauamt
                                                                                                   15/27

Bearbeitungsperimeter   Der Bearbeitungsperimeter für den Projektwettbewerb Gesamtinstandsetzung und Umnut-
                        zung Militärkaserne wird durch die Gebäudehülle der Kaserne definiert. Der Masterplan
                        räumt jedoch Spielräume bei allfälligen Umnutzungen ein. Auch für die kantonale Denkmal-
                        pflege sind Erweiterungen und Anbauten sowie einzelne Veränderungen an den Gebäuden
                        dann möglich, wenn sie wesentlich zu einer herausragenden architekto-
                        nisch/städtebaulichen Qualität des Projekts beitragen.

Betrachtungsperimeter   Der Betrachtungsperimeter umfasst die grösstenteils asphaltierte Zone, die an den Bearbei-
                        tungsperimeter angrenzt. Insbesondere der Gestaltung des Bereiches zwischen Kaserne
                        und Kasernenwiese kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu, indem dessen projektspezifi-
                        sche Gestaltung und Nutzungszuordnung zur angemessenen Verschmelzung von Kaser-
                        nenbau und Freiraum beitragen kann. Die strassenseitig umgebenden Bereiche haben -
                        neben einer hohen gestalterischen - auch eine funktionale Qualität bezüglich allgemeiner
                        Erschliessung, Anlieferung und Parkierung gemäss Vorgaben in den Wettbewerbsunterla-
                        gen zu belegen.

                        Gemäss dem Erläuterungsbericht zum Masterplan Kasernenareal (Stand: Juli 2016) ist im
                        Vorfeld der Projektierung der einzelnen Hochbau- und Freiraumvorhaben ein Betriebs- und
                        Gestaltungskonzept über das Gesamtareal vorgesehen. Auf Grund der im Kapitel 2.4. be-
                        schriebenen politischen Diskussionen um den Baurechtsvertrag zu den Zeughäusern konn-
                        te dieses noch nicht erarbeitet werden. Die Vorschläge der Teilnehmenden zur Gestaltung
                        und Nutzung des Betrachtungsperimeters (einschl. verkehrlicher Anforderungen) stehen
                        somit unter entsprechendem Vorbehalt und müssen nach Vorliegen des übergeordneten
                        Betriebs- und Gestaltungskonzepts in der weiteren Projektvertiefung allenfalls angepasst
                        werden.

                        2.3. Erschliessung und Mobilität
                        Das Kasernenareal wird durch eine Stärkung der Fuss- und Veloverkehrsachsen besser an
                        das Quartier angebunden. Für den Fussverkehr betrifft dies insbesondere die Längsachse
                        mit Durchgang durch die Militärkaserne, für den Veloverkehr die Querachsen durch den
                        Zeughaushof mit Weiterführung in der Eisengasse. Die Weiterführung der Achsen geschieht
                        auf der Basis des Masterplans. Grundsätzlich wird das gesamte Areal, insbesondere die
                        Freiflächen, für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und eine grosse Durchlässigkeit sowie
                        optimale Verknüpfungen mit dem Quartier angestrebt. Dazu kann die bestehende Umzäu-
                        nung mit zusätzlichen Öffnungen, insbesondere in der Verlängerung der Verkehrsachsen,
                        ergänzt werden. Ein vollständiger Rückbau der Umzäunung ist aus denkmalpflegerischen
                        Gründen aber nicht vorgesehen.

                        Abb. 6: Erschliessungsachsen Kasernenareal (Galli Rudolf Architekten AG)
Hochbauamt
                                                              16/27

Um eine hohe Aufenthaltsqualität sicherzustellen, wird das gesamte Kasernenareal ver-
kehrsarm ausgerichtet. Spätestens mit der Baueingabe ist ein überarbeitetes Parkierungs-
und Mobilitätskonzept einzureichen, das verbindliche Massnahmen festgelegt, um den Be-
dürfnissen von Gewerbetreibenden, Angestellten, Studierenden und sonstigen Nutzenden
gerecht zu werden. Dabei werden alternative Mobilitätsangebote und stadtgerechte Mobili-
tätsformen mittels entsprechend einzurichtenden Infrastrukturen gefördert. Die Besucher-
parkplätze werden dezentral und oberirdisch angeordnet. Die Erschliessung und die Anliefe-
rung der Militär- und Polizeikaserne erfolgt über den heutigen Hartbelag.

2.4. Planungsgeschichte und Vorgehen
Die Baugeschichte und die städtebauliche Relevanz des Kasernenareals misst der Gesamt-
anlage innerhalb des Stadtgefüges eine ausserordentlich hohe Bedeutung zu. Die Grosszü-
gigkeit der Kasernenanlage ist im städtischen Zentrum von unbestreitbarer Einmaligkeit. Die
Auslobung des Wettbewerbes «Kasernenareal - Gesamtinstandsetzung Militärkaserne»
knüpft denn auch an eine umfangreiche Planungsgeschichte und intensive Auseinanderset-
zungen bezüglich einer adäquaten Strategie zur Arealentwicklung an.

Die Zürcher Kasernenanlage entstand in den Jahren1864-1876 nach dem Generalplan
des Staatsbauinspektors Johann Caspar Wolff. In der Tradition einer barocken Schloss-
anlage ordnete er die Stallungen, das Kasernen-Hauptgebäude, die Exerzierwiese und die
Zeughäuser als gestaffelte parallele Baukörper an. Die Anlage ist auf der Tiefe von fast
einem Kilometer auf eine gemeinsame Mittelachse ausgerichtet und überspannt die Sihl.
Erst wenige Jahrzehnte früher war die Stadt mit dem Rückbau der Schanzen der Stadt-
befestigung geöffnet worden. Das Kasernenareal überwand die alte Stadtgrenze der Sihl
und schlug eine städtebaulich entscheidende Brücke nach Aussersihl.

Die Gesamtanlage gehört zu den bedeutendsten Leistungen des Historismus in der
Schweiz. Jeder der drei Teile – Stallungskomplex, Kasernen-Hauptgebäude und Zeughaus-
komplex – ist für sich formal und räumlich differenziert durchformt. Dennoch ergibt sich eine
eindrückliche Gesamtwirkung. Der lang gestreckte Zeughausflügel hat als Einzelbau des
Historismus nationale Bedeutung. Die 1873-1875 unter Staatsbauinspektor Johann Jakob
Müller ausgeführte Militärkaserne ist gegenüber dem Zeughauskomplex ebenbürtig einzu-
stufen. Bis zum Ersten Weltkrieg war die von geschnittenen Kastanien flankierte Exerzier-
wiese ein wichtiger städtischer Freiraum und diente auch für zivile Anlässe als Sport-, Fest-
und Versammlungsplatz. Nach dem Ersten Weltkrieg bis 1987, dem Umzug des Militärs ins
Reppischtal, blieb die Anlage für die Zivilbevölkerung geschlossen.

Sämtliche Bauten der Kasernenanlage wurden 1981 mit Regierungsratsbeschluss als
Schutzobjekt von kantonaler Bedeutung ins «Inventar der kunst- und kulturhistorischen
Schutzobjekte und der archäologischen Denkmäler von überkommunaler Bedeutung» auf-
genommen. Das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege aus dem
Jahr 2001 schliesslich misst dem Gesamtkomplex der Zürcher Kasernenanlage nationale
Bedeutung zu. Bereits in den 1980er Jahren wurde das Kasernenareal im Herzen von Zü-
rich nach dem Auszug der Armee für neue Nutzungen frei. Eine Vielzahl an Studien und
Planungen wurden in der Zwischenzeit für das Areal entworfen und in mehreren Volksab-
stimmungen der Stadtbevölkerung zum Entscheid vorgelegt. Eine langfristige Nutzung und
identitätsstiftende Idee für das Areal konnte damals trotz der zahlreichen Abklärungen nicht
gefunden werden. So wurden einzelne Teile des Areals über Jahre für unterschiedliche Be-
dürfnisse zwischengenutzt. Die Bauten der Kasernenanlage wurden mit dem Regierungs-
ratsbeschluss Nr. 3048 vom 12. August 1981 ins «Inventar der kunst- und kulturhistorischen
Schutzobjekte und der archäologischen Denkmäler von überkommunaler Bedeutung» als
Schutzobjekte von kantonaler Bedeutung aufgenommen.
Hochbauamt
                                                                               17/27

In den Jahren 2012-2014 erfolgte die Erarbeitung des Masterplans «Zukunft Kasernenareal
Zürich» in einem gemeinsamen Planungsprozess von Kanton und Stadt Zürich unter Einbe-
zug der interessierten Öffentlichkeit. 2016 stimmten der Regierungsrat und der Stadtrat von
Zürich dem Masterplan «Zukunft Kasernenareal Zürich» zu. Zwei Jahre später folgte die
Zustimmung des Kantonsrats zur Standortfestlegung des BiZE (Teilrevision 2015). Die in
der Teilrevision 2016 enthaltene Gebietsplanung zum Kasernenareal und der Masterplan
bilden die verbindliche Basis für alle zukünftigen Entwicklungen und geben klare Leitlinien
für die Planung und Umsetzung der anstehenden Neuausrichtung des Areals: Sämtliche
Nutzungen müssen der Leitidee entsprechen und dazu beitragen, dass das Kasernenareal
ein belebter Begegnungsort für die Stadt Zürich und die Menschen im Quartier wird. Kanton
und Stadt wollten sich weiterhin zusammen für die Entwicklung und den Betrieb des Kaser-
nenareals einsetzen. Die inhaltliche Arbeit und die Kommunikation über das gesamte Areal
sollten mittels des bereits beauftragten Projektoffice koordiniert werden.

Sobald die Kantonspolizei in das neue Polizei- und Justizzentrum (PJZ) umzieht, wird ein
Grossteil des Kasernenareals frei. Gemäss Masterplan verbleibt das gesamte Areal im Ei-
gentum des Kantons Zürich, einzelne Arealteile werden im Baurecht an die Stadt abgege-
ben und von dieser betrieben werden. Die Militärkaserne wird plangemäss durch das Bil-
dungszentrum für Erwachsene genutzt werden; für die Zeughäuser stehen eher kleinflächi-
ge Nutzungen für Gewerbe, Kultur und soziale Einrichtungen im Vordergrund. Die Kaser-
nenwiese soll zusammen mit den Flächen um Militär- und Polizeikaserne wieder in ihrer
ursprünglichen Grösse als öffentlicher Freiraum nutzbar gemacht werden. Das Nutzungsan-
gebot kann den Bedürfnissen der Öffentlichkeit entsprechend erweitert und verdichtet wer-
den.

An den Zeughäusern und dem Zeughaushof wurden in den vergangenen Jahrzehnten keine
nennenswerten baulichen Unterhaltsmassnahmen vorgenommen, weshalb sie heute in ei-
nem schlechten Zustand sind. Für einen zweckmässigen Ausbau wurde mit einem Betrag
von rund 55 Millionen Franken gerechnet. Ein Baurechtsvertrag sah vor, dass sich der Kan-
ton Zürich mit maximal 30 Millionen Franken an den Kosten der Instandsetzung beteiligt.
Der Kantonsrat lehnte jedoch den Baurechtsvertrag mit der Stadt Zürich bzw. den entspre-
chenden Kredit für die Sanierung der Zeughäuser im Januar 2019 ab. Die kantonale Baudi-
rektion wird die neue Ausgangslage analysieren, um gemeinsam mit der Stadt Zürich gang-
bare Lösungen vorschlagen zu können. Mit vorliegendem Projektwettbewerb zur Erlangung
von Lösungsvorschlägen für die Gesamtinstandsetzung und Umnutzung der Militärkaserne
soll ein erster Schritt zur Umsetzung des Masterplans gemacht werden. Die schrittweise
Umsetzung des Masterplanes im Sinne des zugrundeliegenden Leitbildes bleibt deklariertes
Ziel von Kanton und Stadt Zürich.

Grobterminplan Bauvorhaben Militärkaserne

                                2020          2021        2022       2023        2024        2025        2026
                                I   II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
Projektierungskredit 1 (TA 1)
Vorprojekt, KS
Bauprojekt, KV
Projektierungskredit 2 (TA 2)
Baubewilligung
Objektkredit (TA 3)
Ausschreibungsplanung
Ausführungsplanung
Realisierung
Hochbauamt
                                                                                            18/27

                             3.   Wettbewerbsverfahren
                             3.1. Allgemeine Bestimmungen
   Submissionsrechtliche     Das Wettbewerbsverfahren untersteht dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Be-
          Bestimmungen       schaffungswesen und dem Binnenmarktgesetz. Es wird gemäss Art. 12 Abs. 3 der inter-
                             kantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) als Planungs-
                             wettbewerb im selektiven Verfahren durchgeführt. Subsidiär gilt die Ordnung SIA 142 für
                             Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, Ausgabe 2009.

Präqualifikationsverfahren   In dem unter Kapitel 4 detailliert beschriebenen, nicht anonymen Präqualifikationsverfahren
                             wählt das Preisgericht mindestens 10 bis maximal 15 Planerteams aus, welche anschlies-
                             send durch Verfügung des Hochbauamts zur Teilnahme am Projektwettbewerb zugelassen
                             werden. Alle Bewerbenden werden über ihre Wahl oder Nichtwahl zur Teilnahme schriftlich
                             benachrichtigt. Die Präqualifikation wird nicht entschädigt.

      Projektwettbewerb      Der an die Präqualifikation anschliessende Projektwettbewerb wird gemäss SIA Ordnung
                             142 Art. 1.4 anonym durchgeführt. Den zur Teilnahme ausgewählten Generalplanerteams
                             wird zu Beginn der Wettbewerbsphase ein detailliertes Programm mit allen notwendigen
                             Unterlagen abgegeben. Die Beurteilung der Projekteingaben erfolgt durch dasselbe Preis-
                             gericht wie bei der Präqualifikation.

       Bereinigungsstufe     Eine anonyme, separat entschädigte Bereinigung mehrerer Projekte in Konkurrenz im An-
                             schluss an das Wettbewerbsverfahren, gemäss Ordnung SIA 142, Art. 5.4, bleibt vorbehal-
                             ten. Die Ermittlung der Namen der Verfassenden, die Veröffentlichung des Berichts sowie
                             die Ausstellung sämtlicher Wettbewerbsarbeiten erfolgt nach vollständig abgeschlossener
                             Beurteilung, einschliesslich einer allfälligen optionalen Bereinigungsstufe durch das Preisge-
                             richt.

                             3.2. Teilnahmeberechtigung
                             Um die Teilnahme am Wettbewerb bewerben können sich Anbietende von Generalplaner-
                             leistungen mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des
                             WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Ge-
                             genrecht gewährt. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Fachleute, die mit einem Mit-
                             glied des Preisgerichts, einem Experten oder einem bei der Vorprüfung Mitwirkenden in
                             einem beruflichen Abhängigkeits- bzw. Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen oder mit
                             einem solchen nahe verwandt sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind auch die Verfassenden
                             der Machbarkeitsstudie, das Büro Galli Rudolf Architekten AG. Des Weiteren sind die Rege-
                             lungen zu Ausstands- und Befangenheitsgründen in Kapitel 3.9 zu berücksichtigen.

                             3.3. Preise und Entschädigungen
     Preise, Ankäufe und     Zur Prämierung von mindestens fünf Entwürfen (Preise und Ankäufe) sowie der möglichen
      Eigentumsregelung      Ausrichtung einer angemessenen fixen Entschädigung an alle Teilnehmenden stehen dem
                             Preisgericht insgesamt Fr. 325’000 (exklusive MWST) zur Verfügung. Die eingereichten
                             Unterlagen der prämierten und angekauften Wettbewerbsarbeiten gehen ins Eigentum der
                             Auftraggebenden über.
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                                                                                    19/27

                         3.4. Ausblick Abgabe Wettbewerb
                            •   Situation 1:500
                            •   Erdgeschosse mit Darstellung Umgebung 1:200
                            •   Grundrisse 1:200
                            •   Teilauszüge möbliert in 1:50
                            •   Fassaden, Schnitte 1:200 (zum Verständnis notwendige)
                            •   Fassadenschnitt 1:50
                            •   Konzeptionelle Projekterläuterungen und Schemata zu Städtebau, Architektur, Frei-
                                raum, Gebäudetechnik, Statik, Brandschutz, Nachhaltigkeit, Bauphysik
                            •   Plandarstellungen (Grundrisse/Schnitte/Fassaden) ergänzt mit den nötigen Erläute-
                                rungen, welche die projektspezifische Eingriffstiefe nachvollziehbar abbilden
                            •   Volumen- und Flächenberechnung gemäss SIA 416
                            •   Arbeitsmodell

                         3.5. Teambildung Generalplaner
                         Für die Bewerbung im Rahmen der Präqualifikation sowie die Bearbeitung des Projektwett-
                         bewerbs wird eine Teambildung mit Fachleuten aus verschiedenen Fachbereichen verlangt.
                         Zwingend zu benennen, und gemäss den in Kapitel 4 genannten Vorgaben zu dokumentie-
                         ren, sind die Mitglieder des Generalplanerteams bestehend aus den Disziplinen Archi-
                         tektur/Denkmalpflege/Städtebau (Federführung), Baumanagement, Bauingenieurwesen,
                         HLKKSE-Ingenieurwesen inkl. Fachkoordination, MRSL (GA) sowie Brandschutz und Bau-
                         physik. Weitere Fachplaner und Spezialisten können team- und/oder projektspezifisch bei-
                         gezogen und auch schon im Rahmen der Präqualifikation benannt werden.

                ARGE     Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zwischen den Büros Architektur/Denkmalpflege/
 Architektur/Städtebau
                         Städtebau und Baumanagement zur Leistung des Generalplanermandats ist zulässig.
 und Baumanagement

    Bestimmungen zu      Mehrfachbewerbungen in den Disziplinen Architektur/Städtebau und Baumanagement sind
Mehrfachbewerbungen      nicht zulässig, es sei denn das Baumanagement wird von einem externen Büro als Subpla-
                         ner geleistet und wird entsprechend separat ausgewiesen. In den übrigen zu benennenden
                         Disziplinen sind Mehrfachbewerbungen erlaubt, sofern die beteiligten Generalplaner aus-
                         drücklich damit einverstanden sind. Die Gewährleistung der Anonymität im Falle der Mehr-
                         fachteilnahme am Projektwettbewerb obliegt dabei den Teams.

                         3.6. Auftragserteilung Generalplaner
    Weiterbearbeitung    Die Veranstaltenden beabsichtigen, unter Vorbehalt der Entscheide des Regierungs- und
                         des Kantonsrats, die mit dem Bauvorhaben verbundenen Generalplanerleistungen den Ver-
                         fassenden der erstrangierten Eingabe (1. Preis oder 1. Ankauf) zu übertragen.

             Ankäufe     Angekaufte Beiträge können durch das Preisgericht rangiert werden und derjenige im ersten
                         Rang auch zur Weiterbearbeitung empfohlen werden (gemäss SIA 142, Art. 22.3).
Hochbauamt
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    Auftragsumfang     Der beabsichtigte Leistungsanteil der zu beauftragenden Planerleistungen beträgt 100 %
                       (gemäss SIA LHO 102). Die Auftraggebenden behalten sich vor, das Bauvorhaben mit Ein-
                       zelleistungsträgern oder in Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer auszuführen;
                       der Generalplaner bleibt aber direkter Vertragspartner der Auftraggebenden (die Beauftra-
                       gung eines Totalunternehmers ist somit ausgeschlossen) und behält die gestalterische Lei-
                       tung. Entsprechend würde sich der Leistungsanteil reduzieren (minimaler Leistungsanteil
                       58.5 % gemäss SIA LHO 102). Die Planungsphasen werden einzeln freigegeben.

        Unterbrüche    Aus finanziellen, technischen, rechtlichen oder politischen Gründen können nach jeder Pro-
                       jektphase Unterbrüche oder Verzögerungen auftreten. Dies berechtigt die Anbietenden nicht
                       zu finanziellen Nachforderungen.

 Generalplanerteam     Es ist beabsichtigt, die Verfassenden des Siegerprojekts mit dem präqualifizierten Planer-
                       team gemäss Ziffer 3.5 zu beauftragen. Die Konstituierung des Teams sowie der Zeitpunkt
                       des Beizugs von zusätzlichen Fachplanern liegen grundsätzlich in der Verantwortung des
                       Generalplaners. Die definitive Zusammensetzung ist von den Auftraggebenden genehmigen
                       zu lassen. Diese behalten sich vor, aus ihrer Sicht zu wenig geeignete Subplaner abzu-
                       lehnen, beziehungsweise Auftragnehmenden ohne genügende Erfahrung, auf deren Kos-
                       ten, in den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen versierte Fachleute beizustellen.

                       Im Rahmen der Präqualifikation beziehungsweise des Projektwettbewerbs fakultativ beige-
                       zogene Teammitglieder können bei einer Beauftragung des Siegerteams berücksichtigt
                       werden; es besteht jedoch kein inhärenter Anspruch auf einen Auftrag.

      Folgeaufträge    Die Vergabestelle kann mögliche Folgeaufträge, welche sich direkt auf den Grundauftrag
                       beziehen, unter Anwendung §10 lit. g der Submissionsverordnung freihändig an die Wett-
                       bewerbsgewinner vergeben. Es besteht jedoch kein Anspruch auf allfällige Folgeaufträge.
                       Die Auftraggebenden behalten sich vor, bei einer erneuten Beauftragung die Honorarpara-
                       meter neu zu verhandeln.

                       3.7. Honorarbedingungen
                       Mit den Verfassenden des vom Preisgericht zur Ausführung empfohlenen Projekts wird ein
                       Generalplanervertrag auf der Basis der «Vertragsurkunde für Planerleistungen» der Auf-
                       traggebenden abgeschlossen.

Generalplanervertrag   Allgemein für das Generalplanerteam gilt:
                       - Z-Werte: Architekt Z1= 0.062 ; Z2 = 10.58 /Bauingenieur Z1= 0.075 ; Z2= 7.23 /
                         Landschaftsarchitekt Z1= 0.062; Z2=10.58 /Gebäudetechnik Z1= 0.066; Z2= 11.28
                       - Baukategorie und Schwierigkeitsgrad gemäss LHO 102 bis 108:
                         LHO 102 Architektur: Baukategorie V (Schwierigkeitsgrad Berufsschulen) n = 1.1
                         LHO 103 Bauingenieurwesen n = 0.9
                         LHO 108 Elektro-/ Gebäudeautomations-/Sanitäringenieur n = 0.9
                         LHO 108 H/LKK-Ingenieur n = 0.8
                         LHO 108 Fachkoordination n = 0.9
                       - Anpassungsfaktor r: r1 - r4 = 1; r5 (Denkmalpflege und Umbau) = 1.1
                       - Stundenansatz h: Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Ansatz des Hoch-
                         bauamtes für Planeraufträge (z. Zt. Fr. 130.00 exkl. MWST)
                       - Stundenansatz für Arbeiten nach effektivem Zeitaufwand: z. Zt. max. Fr. 145.00 exkl.
                         MWST (als Verhandlungsbasis)
                       - Faktor für Sonderleistungen (Generalplanerleistungen) s = max. 1.05
Hochbauamt
                                                                       21/27

         - Beabsichtigter Leistungsanteil: 100 % (gemäss Ordnung SIA 102). Der Auftraggeber be-
           hält sich vor, das Bauvorhaben mit Einzelleistungsträgern oder in Zusammenarbeit mit ei-
           nem Generalunternehmer auszuführen. Entsprechend würde sich der Leistungsanteil re-
           duzieren (minimaler Leistungsanteil 58.5 % gemäss SIA LHO 102). Der Generalplaner
           bleibt aber direkter Vertragspartner des Hochbauamtes.). Die Planungsphasen werden
           einzeln freigegeben.

         Weitere Faktoren und Ansätze sind team- und projektspezifisch und werden im Rahmen der
         Ausarbeitung des Generalplanervertrages verhandelt und festgelegt.

         3.8. Preisgericht
         Sachpreisgericht
         Peter Störchli, Leiter Bauten, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Bildungsdirektion
         Sandra Mischke, Sektorleiterin Bauten, Generalsekretariat Bildungsdirektion
         Eva Debatin, Eigentümervertreterin, Immobilienamt, Baudirektion
         Andreas Vonrufs, Abteilungsleiter FM, Immobilienamt, Baudirektion
Ersatz   Martin Klee, Rektor KME

         Fachpreisgericht
         Patrick Wetter, Abteilungsleiter Baubereich C, Hochbauamt, Baudirektion (Vorsitz)
         Bernhard Aebi, Aebi&Vincent Architekten, Bern
         Andreas Galli, Galli Rudolf Architekten AG, Zürich
         Pascal Hunkeler, Stv. Direktor Amt für Städtebau, Stadt Zürich
         Roger Strub, Stv. Kantonaler Denkmalpfleger, Kantonale Denkmalpflege, Baudirektion
Ersatz   Daniela Zimmer, Zimmer Schmidt Architekten, Zürich

         ExpertInnen/Experten
         Michael Emmenegger, Geograph, Analyse und Management von sozialen Prozessen
         Heinz Etter, Neukom Engineering AG, Adliswil
         Peter Frischknecht, PBK AG, Zürich
         Thomas Huonder, Huonder Engineering AG, Zürich
         Thomas Keller, Leiter Brandschutz, GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
         Lukas Knörr, Bauberater Kantonale Denkmalpflege, Amt für Raumentwicklung, Baudirektion
         Sven Kohler, Rektor EB Zürich
         Corinne Matt, Projektleiterin Baubereich C, Hochbauamt, Baudirektion
         Benjamin Meyer, Stv. Abteilungsleiter Raumplanung, Amt für Raumentwicklung, Baudirektion
         Katrin Pfäffli, Büro Preisig Pfäffli Zürich
         Felix Schmid, Projektleiter, Hochbauamt, Baudirektion
         Karl Stammnitz, Grün Stadt Zürich
         Barbara Toussas, Fachstelle Planerwahl/Wettbewerb, Hochbauamt, Baudirektion

         Bei Bedarf können für die Vorprüfung und die Beurteilung der Wettbewerbseingaben weitere
         Experten zugezogen werden.
Hochbauamt
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3.9. Befangenheit und Ausstandsgründe
Die Mitglieder des Preisgerichts sowie die beigezogenen Sachverständigen müssen von
den Wettbewerbsteilnehmenden unabhängig sein. Von der Teilnahme am Verfahren ausge-
schlossen sind alle Personen und Firmen, die eine nicht zulässige Verbindung zu einem
Mitglied des Preisgerichtes haben (siehe Ordnung SIA 142; Art. 12). Nicht zugelassen sind
insbesondere Teilnehmende, die bei den Auftraggebenden oder einem Mitglied des Preis-
gerichts (inkl. Experten) angestellt sind, die mit einem Mitglied des Preisgerichts nahe ver-
wandt oder in einem engen beruflichen Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen.

Die Abklärung von allfälligen Befangenheitsgründen zwischen Teilnehmenden und Preisge-
richtsmitgliedern ist bis zum Abschluss des Wettbewerbsverfahrens Sache der teilnehmen-
den Teams. Mit der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrags bestätigen die jeweiligen Verfas-
senden, dass kein Mitglied ihres Teams eine gemäss SIA-Ordnung 142, Art. 12 nicht zuläs-
sige Verbindung resp. Abhängigkeit zu einem Mitglied des Preisgerichts hat.

3.10.          Vorprüfung
Die Vorprüfung der eingegangenen Bewerbungen erfolgt durch ein externes Büro unter der
Leitung des Hochbauamtes. Für die Vorprüfung der Wettbewerbseingaben werden Experten
in den Bereichen Bauökonomie, Nachhaltigkeit/Ökologie, Brandschutz etc. hinzugezogen.

3.11.          Publikation und Ausstellung
Die Publikation des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach Abschluss der Jurierung auf
www.simap.ch. Über das Wettbewerbsverfahren wird ein Bericht erstellt, der allen Teilneh-
menden zugestellt und den einschlägigen Fachzeitschriften zur Publikation zur Verfügung
gestellt wird. Die Wettbewerbsentwürfe werden nach dem Entscheid des Preisgerichtes
unter Namensnennung der Verfassenden während mindestens zehn Tagen öffentlich aus-
gestellt.

3.12.          Urheberrecht
Das Urheberrecht an den Beiträgen des Wettbewerbs verbleibt bei den Projektverfassen-
den. Sämtliche eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Auftraggebenden über.
Auftraggebende und Teilnehmende besitzen das Recht auf Veröffentlichung der Beiträge
unter Namensnennung der Auftraggebenden und der Projektverfassenden. Ausgenommen
davon bleibt das Recht zur Erstveröffentlichung, welches bei den Auftraggebenden liegt.
Hochbauamt
                                                               23/27

3.13.           Termine
Publikation Präqualifikation                18. April 2019

Eingabe Präqualifikation                    17. Mai 2019; 16.00 Uhr
                                            Hochbauamt Kanton Zürich,
                                            Projektdienste, Stampfenbachstrasse 110
                                            (Kanzlei, Erdgeschoss) 8090 Zürich

Beurteilung Präqualifikation                Juni 2019
Mitteilung Präqualifikationsentscheid       Juni 2019 (KW26)

Starttermin Projektwettbewerb               Juli 2019 (KW27)
Eingabe Fragen / Fragebeantwortung          Juli 2019
Abgabe Wettbewerb                           Oktober 2019
Abgabe Modell                               Oktober 2019
Jurierung                                   November 2019
Bericht Preisgericht / Zuschlagsverfügung   Januar 2020
Öffentliche Ausstellung                     Januar/Februar 2020
Hochbauamt
                                                                                    24/27

                        4.   Präqualifikation
                        4.1. Allgemeine Bestimmungen
                        Das Wettbewerbsverfahren ist dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaf-
                        fungswesen unterstellt. Die Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, SIA 142,
                        Ausgabe 2009, gilt subsidiär zu den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswe-
                        sen. Das nachfolgend beschriebene Präqualifikationsverfahren bildet den selektiven Teil
                        des Verfahrens gemäss Art. 12 Abs.1b der interkantonalen Vereinbarung über das öffentli-
                        che Beschaffungswesen (IVöB). Im Rahmen der Präqualifikation werden mindestens 10 bis
                        maximal 15 Planerteams für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ausgewählt, welche
                        anschliessend durch Verfügung des Hochbauamts zur Teilnahme am Projektwettbewerb
                        zugelassen werden. Alle Bewerbenden werden über ihre Wahl oder Nichtwahl zur Teilnah-
                        me schriftlich benachrichtigt. Die Präqualifikation wird nicht entschädigt.

                        4.2. Vorbehalt
           Vorbehalt    Die Auftraggebenden behalten sich vor, den Start des Wettbewerbs nach der Präqualifikati-
zum Verfahrensablauf
                        onsphase zu verschieben oder das Verfahren abzubrechen. Gründe dafür können Rekurse
                        oder neue Erkenntnisse aus laufenden Verfahren für Planungsrecht, ergänzenden Studien
                        und Bewilligungsverfahren sein.

                        4.3. Eignungskriterien
                        Die sich bewerbenden Generalplanerteams haben ihre Eignung zur Teilnahme am Wettbe-
                        werb und zur Ausführung des Bauvorhabens gemäss den Angaben in den Bewerbungsun-
                        terlagen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung ist auf die nachstehend aufgeführten
                        Eignungskriterien abzustimmen. Die eingereichten Dokumente dienen ausschliesslich der
                        Information des Preisgerichts.

    Eignungskriterien   1 Erfahrung in der Projektierung und Realisierung von Bauvorhaben mit
                        ähnlicher Charakteristik und Komplexität
                        Von den Teammitgliedern (in ihrer jeweiligen Disziplinen) sind Kompetenzen insbesondere
                        in den Bereichen Architektur/Denkmalpflege/Städtebau/Freiraum; Nachhaltigkeit (Ökologie,
                        Wirtschaftlichkeit, Gesellschaft); Innovationskraft und technisches Know-how zu belegen.
                        Bei der Auswahl der zu dokumentierenden Referenzobjekte ist der Bezug zum Bauvorha-
                        ben zu berücksichtigen und darzulegen.
                        Nachweis: Eingabeformular mit Selbstdeklaration sowie Dokumentation der ausgewählten
                        Referenzobjekte (A3)
                        2 Organisation und Leistungsfähigkeit des Wettbewerbsteams
                        Das Team hat eine in Bezug auf das Bauvorhaben angemessene Organisationsstruktur
                        auszuweisen. Dabei sollen der Einsatz von fachlichen Kompetenzen (insbesondere Qualifi-
                        kation und Leistungsausweis der projektverantwortlichen Schlüsselpersonen je Firma), ein
                        professionelles Baumanagement (Termine, Kosten, Qualitätskontrolle) und ein gut zusam-
                        menspielendes Team ausgewiesen werden.

                        Nachweis: Eingabeformular mit Selbstdeklaration sowie Dokumentation der ausgewähl-
                        ten Referenzobjekte (A3)
Hochbauamt
                                                                                     25/27

Nachwuchsförderung    Das Preisgericht kann maximal zwei sehr gut qualifizierte Nachwuchsteams zur Teilnahme
                      auswählen, welche die oben festgelegten Kriterien nicht im vollen Umfang erfüllen. Als
                      Nachwuchsteams gelten Büros, bei denen der Studienabschluss (Hochschule oder Fach-
                      hochschule) der geschäftsleitenden Fachleute (Generalplaner) im Durchschnitt maximal
                      acht Jahre zurück liegt. Das Hochbauamt behält sich vor, einem Nachwuchsteam bei einer
                      allfälligen Auftragserteilung für einzelne Teilleistungen auf deren Kosten versierte Fach-
                      leute beizustellen. Im Formular «Angaben zum Generalplanerteam» haben die sich Bewer-
                      benden anzugeben, ob eine Qualifizierung als Nachwuchsunternehmen beantragt wird.

                      4.4. Unterlagen für die Teilnehmenden
                      Für die Präqualifikation stehen folgenden Unterlagen unter www.simap.ch und
                      www.hochbauamt.zh.ch, Rubrik «Ausschreibungen Planungsaufträge» als Download zur
                      Verfügung:

                      A   Programm für die Präqualifikation (PDF-Datei)

                      B Eingabeformular für das Präqualifikationsverfahren mit Selbstdeklaration, Angabe der
                      Schlüsselperson(-en) und Referenzen (Word Datei) Unterlage
                      C   Generalplanervertrag (Vertragsurkunde, Präzisierung zu den Grundleistungen)

                      4.5. Einzureichende Unterlagen
                      Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind grundsätzlich in Papierform (1-fach) und in elektroni-
                      scher Form (USB Stick mit Originaldatei) einzureichen.

                      Eingabeformular B als Word-Datei
                      Eine Bewerbung hat sämtliche, vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichne-
                      ten Eingabeformulare zu enthalten.

        Darstellung   Blattformat: A4 Hochformat, einseitig bedruckt, nicht gebunden oder geheftet

                      Dokumentation der Referenzobjekte
                      Die Teammitglieder haben nebst der Selbstdeklaration eine Auswahl der in den Eingabe-
                      formularen aufgeführten Referenzobjekte zu dokumentieren. Die Objekte sind so darzustel-
                      len, dass deren Beurteilung hinsichtlich der aufgeführten Eignungskriterien möglich ist.
                      Texte haben sich auf den Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien zu beziehen und
                      sind kurz zu halten. Die Referenzdokumentationen sind mit einem Kurztitel und dem Namen
                      der Bewerbenden zu bezeichnen.

        Darstellung   Darstellung frei, Blattformat: A3 Querformat, einseitig bedruckt, ungefaltet, nicht gebunden
                      oder geheftet

                      01 Generalplaner (Architektur/Denkmalpflege/Städtebau)
                      Zwei A3-Blätter mit Dokumentation von je einem relevanten Referenzobjekt entspre-
                      chend Eingabeformular pro Blatt, davon hat mindestens ein Objekt die Generalplanerkom-
                      petenz zu belegen.
Hochbauamt
                                                                                        26/27

                          02 Baumanagement
                          03 Bauingenieurwesen

                          Je ein A3-Blatt mit der Dokumentation von je einer Referenz entsprechend Eingabefor-
                          mular mit Bezug zum anstehenden Bauvorhaben.

                          Es sind insgesamt vier A3 Blätter pro Team zur Präqualifikation einzureichen.
                          Weitere Teammitglieder benennen ihre Referenzen im Eingabeformular. Eine Dokumen-
                          tation ihrer Referenzobjekte ist jedoch nicht erforderlich und wird entsprechend auch nicht
                          zur Beurteilung zugelassen.

                          4.6. Eingabe der Bewerbung
Formelle Anforderungen    Die oben genannten Unterlagen sind vollständig und mit allen gewünschten Angaben auf
                          einseitig bedrucktem weissem Papier einzureichen. Sie sind dem Hochbauamt auf Einzel-
                          blättern und nicht gebunden oder geheftet zuzustellen. Dokumente auf Datenträgern sowie
                          per Fax oder Email eingesandte Bewerbungen werden vom Präqualifikationsverfahren aus-
                          geschlossen.

                          Die Bewerbungsunterlagen sind bis am Freitag, 17. Mai 2019, 16.00 Uhr in geeigneter
                          Verpackung mit der Bezeichnung «Präqualifikation Kasernenareal Gesamtinstandsetzung
                          und Umnutzung Militärkaserne» beim Hochbauamt Kanton Zürich, Projektdienste, Stamp-
                          fenbachstrasse 110 (Kanzlei, Erdgeschoss), 8090 Zürich, abzugeben.

                          Per Post eingereichte Bewerbungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt an der oben genann-
                          ten Adresse eintreffen, das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Verantwor-
                          tung für die termingerechte Einreichung der Unterlagen liegt bei den Bewerbenden. Die ein-
                          gereichten Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht retourniert.

                          4.7. Zulassungskriterien
                          Die Nichterfüllung der unten aufgelisteten Zulassungskriterien führt zum Ausschluss von der
                          Beurteilung:

    Zulassungskriterien   -   Termingerechte Abgabe der verlangten Unterlagen
                          -   Vollständigkeit der verlangten Unterlagen
                          -   Wohn- und Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO-
                              Übereinkommens
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