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Kanton Zürich Steueramt Wegleitung zur Steuererklärung 2019 Reichen Sie Ihre Steuererklärung online ein: www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax
Sie finden uns an folgender Adresse: Kantonales Steueramt Zürich Bändliweg 21 Zürich-Altstetten Telefon 043 259 11 11 www.steueramt.zh.ch Postanschrift: Kantonales Steueramt Zürich Bändliweg 21 8090 Zürich
Inhalt Kanton Zürich Steueramt Wegleitung zur Steuererklärung Stichwortverzeichnis4 2019 Steuererklärung elektronisch einreichen 5 Wer hat im Kalenderjahr 2020 eine Steuererklärung 2019 einzureichen? 6 Bemessungsgrundlagen 7 Ausländische Arbeitnehmer 8 Unterjährige Steuerpflicht 9 Interkantonale und internationale Steuerausscheidung 9 Schenkung, Erbvorbezug, Erbschaft und Vermächtnis, Beteiligung an Erbengemeinschaften 9 Frist zur Abgabe der Steuererklärung 9 Was geschieht, wenn Sie die Steuererklärung nicht einreichen? 9 Elektronische Aufbewahrung der Steuerakten 10 Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise 10 Anmerkungen zur Steuerzahlung (für die Staats- und Gemeindesteuern) 10 Einkünfte im In- und Ausland 12 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 12 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 12 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten 13 Wertschriftenertrag 14 Übrige Einkünfte und Gewinne 14 Einkünfte aus Liegenschaften 15 Abzüge17 Berufsauslagen 17 Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte 17 Mehrkosten der Verpflegung 17 Übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten 18 Zusätzliche Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt 18 Aus- und Weiterbildungskosten (Pauschale) 18 Auslagen bei Nebenerwerb 18 Schuldzinsen 19 Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen 19 Beiträge an die 3. Säule a 19 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien 19 Weitere Abzüge 20 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten 22 Einkommensberechnung23 Total der Einkünfte 23 Nettoeinkommen 23 Zusätzliche Abzüge 23 Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge) 24 Vermögen im In- und Ausland 27 Bewegliches Vermögen 27 Liegenschaften 27 Eigenkapital Selbständigerwerbender ohne Geschäftswertschriften 28 Schulden 28 Kapitalleistungen im Jahr 2019 29 Schenkungen / Erbvorbezug / Erbschaften / Beteiligung an Erbengemeinschaften 29 Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2019 mit Verrechnungsantrag 30 Werte mit Verrechnungssteuerabzug 31 Werte ohne Verrechnungssteuerabzug 33 Pauschale Steueranrechnung / Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA 34 Beilagen zur Steuererklärung 35 Beispiel37– 42 Staatssteuertarife43– 44 Tarife für die direkte Bundessteuer 45– 46 3
Index A I T Abonnementskosten (ZVV etc.) 17 IV-Renten 13 Taggelder 14 AHV (Beiträge an die AHV) 20 Tantiemen 12 K AHV-Renten 13 Tod eines Ehegatten 6 Kapitalanlagen 32 Aktien 32 Trennung 6 Kapitalleistungen 29 Alimente 14, 19 Trinkgelder 12, 14 Kinderabzug 19, 24 Ausländische Arbeitnehmer 8 Kinder, minderjährige 14, 19, 24 U B Krankheitskosten 23 Unfallkosten 23 Bargeld 27 Kryptowährungen 31 Unfall- und Arbeitslosenversicherung 14 Baurechtszinsen 16 Unterhaltskosten bei Liegenschaften 15 L Behinderungsbedingte Kosten 21 Unternutzung Eigenheim 15 Lebensversicherungen 27 Beihilfen 14 Unternutzungsabzug 15 Leibrenten 13 Beiträge Säule 3a 19 Unterstützungsbedürftige Personen 20 Liegenschaftenunterhalt 15 Berufsauslagen 17 Unverteilte Erbschaften (Ertrag) 14 Lotteriegewinne 33 Berufskleider 18 V Betreuungskosten Kinder 22 M Vermögensverwaltungskosten 21 Bundessteuertarife 45 Mehrkosten der Verpflegung 17 Verpflegung (Mehrkosten) 17 Bussen 9 Militärversicherung (Renten etc.) 13 Versicherungsprämien 19 Mitarbeiteraktien 22 C Verwaltungskosten Liegenschaften 15 Mitarbeiterbeteiligungen 12, 31 Checkliste zum Wertschriften- Vorauszahlungen Steuern 11 Motorfahrzeuge 27 verzeichnis 34 Mündigkeit 6 W D Mutterschaftsentschädigungen 14 Weiterbildungskosten 18, 20 Darlehen 33 Weitere Abzüge 20, 21 N Dienstaltersgeschenke 12 Wertpapiere, nicht kotiert 31, 32 Nachsteuer und Busse 10 Wertschriften 30 E Nachträgliche Veranlagung zur Wochenaufenthalt 18 Eigenmietwert 15 Quellensteuer 8 Wohnrecht 15 Einfamilienhaus / Eigenheim 15, 28 Naturalbezüge 12, 14 Eingetragene Partnerschaft 6 Nebenerwerb (Auslagen) 18 Z Einkommen (Bemessungsgrundlage) 7 Nebenerwerb (Einkünfte) 12, 13 Zahlenlotto-Gewinne 33 Einschlag auf dem Eigenmietwert Nutzniessung 15 Zinsen von Sparkapitalien 19 – in Härtefällen 15 Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA 33 P – Unternutzungsabzug 15 Zuwendungen 23 Pauschale Steueranrechnung 33 Erbengemeinschaften 9 Zuzug aus dem Ausland 7 Pensionen 13 Erbschaft 9 Zuzug aus einem anderen Kanton 7 Erbschaften 29 R Erbvorbezug 9, 29 Renten 13 Ergänzende Veranlagung zur Rentenleistungen 19 Quellensteuer 8 Rentenversicherungen 27 Ergänzungsleistungen 14 S F Säule 3a 19 Fachliteratur 18 Scheidung 6 Fahrkilometer 17 Schenkung 9 Fahrkosten 17 Schenkungen 29 Festgeldanlagen 31 Schulden 28 Fremdbetreute Kinder 22 Schuldzinsen 19 Fristerstreckung 9 SICAV-Fonds 33 Frist zur Abgabe der Steuererklärung 9 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten 22 G Spenden (Zuwendungen) 23 Gemeinnützige Zuwendungen 23 Sport-Toto-Gewinne 33 Gold 27 Staatssteuertarife 43 Gratifikationen 12 Steuerausscheidung, interkantonale und Gratisaktien 21 internationale 9 Guthaben 31 Steuerbetrug 10 H Steuerbezug, definitiver 10 Haupterwerb (Einkünfte) 12 Steuerbezug, provisorischer 11 Hausrat 27 Steuerhinterziehung 10 Heirat 6 Stockwerkeigentum 15, 27, 28 Hilflosenentschädigungen 14 SUVA (Renten) 13 4
Steuererklärung elektronisch einreichen Die beiden angebotenen Lösungen (Online-Steuererkärung und PC-Programm) enthalten Online-Steuererklärung eine Wegleitung und die Möglichkeit zur Steuerberechnung. Ebenfalls ist das Formular für die Zugang zur Online-Steuerer pauschale Steueranrechnung (Formular DA-1) enthalten. Als Hilfe beim Ausfüllen der Steuer- klärung unter www.steueramt. erklärung steht ein Eingabe-Assistent zur Verfügung. Die meisten Abzüge werden automatisch zh.ch/zhprivatetax berechnet. Auch die Erstellung eines PDFs für die persönliche Ablage ist bei beiden Lösungen möglich. Support Ihre persönlichen Daten aus dem Vorjahr stehen Ihnen bei der Online-Steuererklärung automa- Telefonischer Support tisch zur Verfügung (Erstnutzer können die Vorjahresdaten des PC-Programms importieren). 3. Februar bis 30. November Beim PC-Programm können die Daten wie bisher importiert werden. Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr ZHprivateTax 2019 (Online-Steuererklärung) 13.00 bis 17.00 Uhr Sie können die Steuererklärung mit dem Programm ZHprivateTax über das Internet online einreichen. Erweiterte telefonische Support- Die Online-Steuererklärung ist jederzeit und überall verfügbar und bedarf keiner Installation auf zeiten siehe unter: dem lokalen PC. Weitere Details und den Zugang zu ZHprivateTax finden Sie unter www.steueramt.zh.ch/ www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax supportzeiten Private Tax 2019 (PC-Programm als Download) Telefon 0800 22 88 11 Das Steuererklärungsprogramm Private Tax 2019 kann ab Januar 2020 unter (Gratisnummer) www.steueramt.zh.ch/privatetax heruntergeladen werden. Support mit Supportformular Was muss dem Gemeindesteueramt eingereicht werden? ganzjährig unter: Online-Steuererklärung www.steueramt.zh.ch/ Datieren und unterschreiben Sie die Freigabe-Quittung und reichen Sie diese zusammen privatetax-support mit der Belegaufstellung und den darin eingeforderten Unterlagen ein. Ein Ausdruck der Steuererklärung ist nicht einzureichen. Auskünfte können nur zu tech- nischen Problemen erteilt werden. PC-Programm Für steuerliche Anfragen wenden Datieren und unterschreiben Sie das Barcodeblatt, die PC-Steuererklärung und die weiteren Sie sich bitte an Ihr Gemeinde- PC-Ausdrucke an den dafür vorgesehenen Stellen. Legen Sie die PC-Steuerformulare mit den steueramt. geforderten Belegen in die Originalsteuererklärung. Ebenso ist im Original das amtliche Formular «Wertschriften- und Guthabenverzeichnis» einzureichen. Auskünfte Für Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung wenden Sie sich bitte an Ihr Gemeindesteuer amt. 5
Wer hat im Kalenderjahr 2020 eine Steuererklärung 2019 einzureichen? Grundsatz Eine Steuererklärung 2019 haben im Kalenderjahr 2020 alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember 2019 –– im Kanton Zürich Wohnsitz hatten oder –– im Kanton Zürich Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) b esassen. Zudem haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton auch dann erst im Ka- lenderjahr 2020 eine Steuererklärung 2019 einzureichen, wenn sie im Laufe des Kalenderjahres 2019 ihre Steuerpflicht im Kanton Zürich durch Aufgabe einer Liegenschaft oder Betriebsstätte beendet haben. Eingetragene Partnerschaft Die Stellung der Partnerinnen oder Partner bei eingetragenen Partnerschaften entspricht seit P1 (Partn. 1) / P2 (Partn. 2) dem 1. Januar 2007 derjenigen von Ehegatten. Ausführungen unter dem Titel «Ehegatten» gelten auch für Partnerinnen oder Partner. Beim Ausfüllen der Steuererklärung sind die Anga- ben derjenigen Person, deren Nachname alphabetisch an erster Stelle kommt, unter dem Titel «Ehemann / Einzelperson / P1», die Angaben der anderen Person unter dem Titel «Ehefrau / P2» zu machen. Eintritt der Mündigkeit in der Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2019 volljährig geworden sind (Personen des Steuerperiode 2019 Jahrgangs 2001), haben im Kalenderjahr 2020 erstmals eine eigene Steuererklärung (für die Personen des Jahrgangs 2001 Steuerperiode 2019) einzureichen. Heirat in der Steuerperiode 2019 Bei Heirat in der Steuerperiode 2019 werden Ehegatten für die Steuerperiode 2019 (Steuer erklärung 2019 im Kalenderjahr 2020) gemeinsam eingeschätzt. Eingetragene Partnerschaft in der Bei in der Steuerperiode 2019 eingetragenen Partnerschaften werden die Partnerinnen oder Steuerperiode 2019 Partner – wie Ehegatten bei einer Heirat in der Steuerperiode 2019 – für die Steuerperiode 2019 gemeinsam besteuert (Steuererklärung 2019 im Kalenderjahr 2020). Scheidung oder Trennung in der Bei Scheidung oder Trennung in der Steuerperiode 2019 sind die Ehegatten in der Steuerperi- Steuerperiode 2019 ode 2019 getrennt einzuschätzen. Dementsprechend haben sie im Kalenderjahr 2020 je eine separate Steuererklärung 2019 einzureichen. alenderjahr Der Tod eines Ehegatten gilt als Beendigung der Steuerpflicht beider Ehegatten und als Beginn Tod eines Ehegatten im K 2019 der Steuerpflicht des überlebenden Ehegatten. Ab dem folgenden Tag bis Ende 2019 ist der überlebende Ehegatte selbständig einzuschätzen. Er hat daher im Kalenderjahr 2020 für die Zeit ab Todestag bis Ende 2019 eine Steuererklärung 2019 einzureichen (siehe auch «Unter- jährige Steuerpflicht»). Liegenschaften oder Betriebsstätten Bei Liegenschaften oder Betriebsstätten von ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaften als Nebensteuerdomizile im Kanton Steuerpflichtigen sind zu unterscheiden: Zürich Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Die Steuererklärungspflicht im Kanton Zürich ist zu erfüllen: einem anderen Kanton –– entweder durch Einreichung einer unterzeichneten Kopie der Steuererklärung (inkl. Hilfsblätter) des Wohnsitzkantons zusammen mit der leeren zürcherischen Steuererklärung –– oder durch Einreichung der ausgefüllten und unterzeichneten zürcherischen Steuererklärung (bei einer Betriebsstätte zusammen mit dem Formular «für ausserhalb des Kantons Zürich wohnhafte natürliche Personen mit Geschäftsbetrieben/Betriebsstätten im Kanton Zürich»), wobei auf der dritten Seite der Steuererklärung nur die Kolonne für die Staatssteuer aus- zufüllen ist. In beiden Fällen sind für die Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich die notwendi- gen Unterlagen beizulegen; dabei können auch Kopien der im Wohnsitzkanton einzureichenden Unterlagen beigelegt werden. Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Die Steuererklärungspflicht im Kanton Zürich ist durch Einreichung der vollständig ausgefüllten Ausland und unterzeichneten zürcherischen Steuererklärung (bei einer Betriebsstätte zusammen mit dem Formular «für ausserhalb des Kantons Zürich wohnhafte natürliche Personen mit Ge- schäftsbetrieben/Betriebsstätten im Kanton Zürich») zu erfüllen. Für die Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich sind die notwendigen Unterlagen beizulegen. Neben den Staats- und Gemeindesteuern wird auch die direkte Bundessteuer veranlagt. 6
Bemessungsgrundlagen Einkommen Bei den Staats- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer erfolgt die definitive Allgemeiner Grundsatz Einschätzung für die Steuerperiode 2019 nach der Gegenwartsbemessung. Das steuerbare Einkommen wird nach den tatsächlichen Einkünften in der Steuerperiode berechnet. In der Steuererklärung 2019 sind demnach die tatsächlichen Einkünfte einzutragen, die im Wenn während der ganzen Steuerpe- Kalenderjahr 2019 erzielt worden sind. riode 2019 Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton bestanden hat Auch bei Aufnahme oder Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit, bei Wechsel von Veränderungen in der selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit oder umgekehrt, bei Pensionierung und Erwerbstätigkeit allen anderen Änderungen der Einkommensverhältnisse ist stets das im Kalenderjahr 2019 tatsächlich erzielte Einkommen für die Besteuerung massgebend. Als Einkommen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis des in der Steuer Selbständige Erwerbstätigkeit periode 2019 abgeschlossenen Geschäftsjahres einzutragen. Es ist zu unterscheiden, ob der Zuzug erfolgt ist Zuzug in den Kanton Zürich im –– aus einem anderen Kanton Kalenderjahr 2019 –– aus dem Ausland Die Steuerpflicht besteht im Kanton Zürich für die Staats- und Gemeindesteuern sowie für Zuzug aus einem anderen Kanton die direkte Bundessteuer für die ganze Steuerperiode 2019. In der Steuererklärung 2019 ist demnach das Einkommen einzutragen, das im Kalenderjahr 2019 erzielt wurde, auch soweit dieses noch auf die Zeit im früheren Wohnsitzkanton entfällt. Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den tatsächlichen, ab Zuzug (Beginn der Steu- Zuzug aus dem Ausland erpflicht) bis Ende 2019 erzielten Einkünften. In der Steuererklärung 2019 ist demnach das Einkommen ab Zuzug (Beginn der Steuerpflicht) bis Ende 2019 in die Steuererklärung einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuerpflicht», Seite 9). Ab Todestag bis Ende 2019 ist der überlebende Ehegatte selbständig einzuschätzen. In der Besteuerung des überlebenden Steuererklärung 2019 ist das Einkommen des überlebenden Ehegatten ab dem auf den Todestag E hegatten bei Tod des anderen Ehegatten im Kalenderjahr 2019 folgenden Tag bis Ende 2019 einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuerpflicht», Seite 9). Bei Liegenschaften oder Betriebsstätten von ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaften Liegenschaften oder Betriebsstätten Steuerpflichtigen ist zu unterscheiden: als Nebensteuerdomizile im Kanton Zürich In der Steuererklärung 2019 ist das gesamte Einkommen im Jahr 2019 einzutragen; dies gilt Von in einem anderen Kanton wohn- auch für die Fälle, in denen die Liegenschaft oder Betriebsstätte im Kanton Zürich im Laufe haften Steuerpflichtigen des Jahres 2019 erworben oder aufgegeben wurde. Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton können die Steuererklärungspflicht im Kanton Zürich auch durch Einreichung einer Kopie der ausgefüllten Steuererklärung (inkl. Hilfsblätter), die sie für die Steuerperiode 2019 (Gegenwartsbemessung) im Wohnsitzkanton abgeben müssen, erfüllen. Diese Kopie ist jedoch persönlich zu unterzeichnen; zudem ist ihr die leere vorbeschriftete Steuererklärung des Kantons Zürich beizulegen. In der Steuererklärung 2019 ist das gesamte in- und ausländische Einkommen im Kalenderjahr Von im Ausland wohnhaften 2019 bzw. – bei im Laufe des Jahres 2019 erworbenen Liegenschaften oder Betriebsstätten im Steuerpflichtigen Kanton Zürich – das gesamte in- und ausländische Einkommen ab Erwerb der Liegenschaft oder Betriebsstätte bis Ende 2019 einzutragen. 7
Vermögen Allgemeiner Grundsatz Das steuerbare Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode. In der Steuererklärung 2019 ist demnach das Vermögen per Ende 2019 anzugeben. Selbständige Erwerbstätigkeit Einzutragen ist das Eigenkapital am Ende des in der Steuerperiode 2019 abgeschlos- senen Geschäftsjahres. Zuzug in den Kanton Zürich im Es ist zu unterscheiden, ob der Zuzug erfolgt ist Kalenderjahr 2019 –– aus einem anderen Kanton –– aus dem Ausland Zuzug aus einem anderen Kanton Die Steuerpflicht im Kanton Zürich besteht für die ganze Steuerperiode 2019. Das steuer- bare Vermögen bemisst sich nach dem Stand Ende Kalenderjahr 2019. In der Steuererklärung 2019 ist demnach das gesamte Vermögen per Ende 2019 einzutragen. Zuzug aus dem Ausland Die Steuerpflicht im Kanton Zürich besteht ab Zuzug. Für das steuerbare Vermögen wird auch bei unterjähriger Steuerpflicht auf den Stand des Vermögens per Ende 2019 abgestellt. Das vorhandene Vermögen wird aber lediglich nach der Dauer der Steuerpflicht besteuert. Besteuerung des überlebenden Die Vermögenssteuer wird erhoben für die Zeit ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis Ehegatten bei Tod des anderen Ende 2019. In der Steuererklärung 2019 ist das Vermögen des überlebenden Ehegatten per hegatten in der Steuerperiode 2019 E Ende 2019 einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuerpflicht», Seite 9). Ausländische Arbeitnehmer Wann müssen ausländische Grundsätzlich unterliegen ausländische Arbeitnehmer, welche die Niederlassungsbewilligung Arbeitnehmer eine Steuererklärung nicht besitzen (z. B. Jahresaufenthalter oder Kurzaufenthalter), der Quellensteuer auf ihrem einreichen? Erwerbs- und Ersatzeinkommen und haben dementsprechend keine Steuererklärung einzurei- chen. In den beiden nachfolgenden Fällen ist aber ein an der Quelle besteuerter Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Kanton ausnahmsweise dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung 2019 einzureichen und das gesamte Einkommen und Vermögen zu deklarieren: Nachträgliche Veranlagung Eine nachträgliche Veranlagung wird durchgeführt, wenn die quellenbesteuerten Einkünfte zur Quellensteuer eines Steuerpflichtigen (bei gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten jene der Ehefrau oder des Ehemannes) im Kalenderjahr 2019 oder in einem der Vorjahre mehr als CHF 120’000 be- tragen haben. In den folgenden Jahren wird bis zum Ende der Quellensteuerpflicht auch dann eine nachträgliche Veranlagung vorgenommen, wenn dieser Schwellenwert vorübergehend oder dauernd unterschritten wird. Ausländische Arbeitnehmer mit Wochenaufenthalt im Kanton Zürich (Wohnsitz im Ausland) unterliegen nicht der nachträglichen Veranlagung. Solche Steuerpflichtigen haben in jedem Fall eine unterschriebene Steuererklärung einzureichen. Dabei sind lediglich die Personalien, die Berufs- und Familienverhältnisse (auf Seite 1 der Steuererklärung) zu deklarieren und der Vermerk «Wochenaufenthalter» ist anzubringen. Ergänzende Veranlagung Eine ergänzende Veranlagung wird durchgeführt, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer neben zur Quellensteuer den quellenbesteuerten Einkünften über weitere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügt (z. B. Erträge aus Wertschriften und Liegenschaften, Ehegatten- oder Kinderalimente, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Renten der AHV, Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne etc.) oder Vermögen besitzt. Zuzug in den Kanton Zürich im Für quellensteuerpflichtige ausländische Arbeitnehmer, welche der nachträglichen oder der Kalenderjahr 2019 ergänzenden Veranlagung unterliegen und deshalb für die Steuerperiode 2019 eine Steuererklä- rung einzureichen haben, gelten die gleichen Grundsätze wie bei Zuzug eines Steuerpflichtigen aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland (siehe «Zuzug aus einem anderen Kanton» und «Zuzug aus dem Ausland», Seite 7). 8
Unterjährige Steuerpflicht Besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode, gelten folgende Grundsätze: Einkommen Für das satzbestimmende Einkommen werden die regelmässig fliessenden Einkünfte auf zwölf Monate umgerechnet. Nicht regelmässig fliessende Einkünfte werden für die Satzbestim- mung nicht umgerechnet; sinngemäss werden auch die Abzüge behandelt. Die Umrechnung erfolgt durch das Steueramt. Die Vermögenssteuer wird nach der Dauer der Steuerpflicht erhoben. Vermögen Interkantonale und internationale Steuerausscheidung Besteht die Steuerpflicht nicht ausschliesslich im Kanton Zürich, ist ungeachtet dessen das Deklaration gesamte in- und ausländische Einkommen und Vermögen zu deklarieren. Das Steueramt nimmt die erforderliche Ausscheidung vor, soweit eine solche nicht mit der Steuerausscheidung Steuererklärung eingereicht wird. Bei Steuerpflichtigen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons, die im Kalenderjahr 2019 im Hinweise zur Steuerausscheidung Kanton Zürich eine Liegenschaft oder Betriebsstätte erworben oder aufgegeben und so die zürcherische Steuerpflicht begründet oder beendet haben, sind für die Steuerausscheidung zu unterscheiden: –– Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton: In beiden Fällen ist vom gesamten Einkommen 2019 und vom gesamten Vermögen Ende 2019 auszugehen. –– Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland: Es ist je nachdem entweder vom gesamten Einkommen ab Beginn 2019 bis Ende der Steuerpflicht bzw. vom gesamten Vermögen Ende der Steuerpflicht oder vom gesamten Einkommen ab Beginn der Steuerpflicht bis Ende 2019 bzw. vom gesamten Vermögen Ende 2019 auszugehen. Schenkung, Erbvorbezug, Erbschaft und V ermächtnis, Beteiligung an Erbengemeinschaften Bei Anfall einer Schenkung, eines Erbvorbezugs, einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses Einkommen in der Steuerperiode 2019 sind in der Steuererklärung 2019 die Erträge zu deklarieren, die in der Steuerperiode erzielt wurden. Das gilt auch, wenn eine Erbschaft noch nicht geteilt ist. In der Steuererklärung 2019 ist das Vermögen per Ende 2019 einzutragen. Vermögen Bei Erbanfall im Kalenderjahr 2019 wird eine Vermögenssteuer erhoben für die Zeit –– ab Beginn 2019 bzw. der Steuerpflicht bis Erbgang (Steuerpflicht des Erblassers) –– ab Erbgang bis Ende 2019 (Steuerpflicht des Erben/Vermächtnisnehmers) Bei Schenkung oder Erbvorbezug wird die Vermögenssteuer für das ganze Jahr beim Beschenkten/Erbvorbezüger erhoben. Die zeitliche Abgrenzung der Vermögenssteuerveranlagung erfolgt durch die Steuerbehörden auf Grund Ihrer Angaben auf Seite 4 der Steuererklärung. Frist zur Abgabe der Steuererklärung Die Steuererklärung ist bis am 31. März 2020 einzureichen. Sollten Sie aus irgendwelchen Fristerstreckungen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie vor Ablauf dieses Termins beim Gemeindesteueramt ein begrün- detes Gesuch um Fristerstreckung. Mahnfristen sind nicht erstreckbar. Fristerstreckungsentscheide des Wohnsitzkantons gelten auch für den Kanton Zürich, sofern Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Fristerstreckungsentscheid vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Steuererklärung im einem andern Kanton Kanton Zürich dem zuständigen Gemeindesteueramt mitgeteilt wird. Was geschieht, wenn Sie die Steuererklärung nicht einreichen? Wer die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht einreicht, wird nach pflichtge- Einschätzung nach pflichtgemässem mässem Ermessen eingeschätzt. Eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen kann Ermessen der Steuerpflichtige nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Einsprache ist zu begründen und muss allfällige Beweismittel nennen. Sie kann in der Regel nur Erfolg haben, wenn das Versäumte nachgeholt wird. Zudem können solche Steuerpflichtige wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bestraft Bussen werden (siehe dazu Art. 174 DBG sowie § 234 StG; beide Gesetze sehen je eine Busse bis CHF 1’000, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall bis zu CHF 10’000 vor). 9
Zu tiefe Einschätzung nach pflicht Gegen Steuerpflichtige, welche die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht gemässem Ermessen eingereicht haben und daher nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt wurden, ist zudem ein Nachsteuer- und Bussenverfahren wegen Steuerhinterziehung durchzuführen, falls sich nachträglich ergibt, dass die Einschätzung aufgrund der tatsächlichen Faktoren höher ausfällt als die Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen. Wir empfehlen Ihnen daher, auch gegen eine zu tiefe Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen eine Einsprache zu erheben (mit einer entsprechenden Deklaration). Elektronische Aufbewahrung der Steuerakten Die Steuererklärungen mit sämtlichen Beilagen sowie sämtliche Einschätzungsakten, wie Auf- lagen, Eingaben des Steuerpflichtigen und Einschätzungsentscheide werden im kantonalen Steueramt in elektronischer Form aufbewahrt. Die Akten in Papierform werden grundsätzlich nach einer gewissen Zeit nach Vornahme der Einschätzung vernichtet. Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise So vermeiden Sie Steuer Je vollständiger und genauer Sie Ihre Steuererklärung und die Beilagen dazu erstellen, desto nachforderungen weniger haben wir Anlass, weitere Überprüfungen vorzunehmen. Sie entlasten damit nicht nur uns, Sie vermeiden damit zusätzliche Steuernachforderungen. Beachten Sie die Fristen Bitte prüfen Sie alle Unterlagen, die Sie vom Steueramt erhalten, jeweils sogleich genau, seien es Korrespondenzen, Einschätzungsvorschläge, Entscheide oder Steuerrechnungen. Oft sind darin Fristen vorgegeben, deren Verpassen für Sie mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden ist. Wie gehen Sie vor, wenn ein Falls ein notwendiges Formular fehlt, wenden Sie sich an das Gemeindesteueramt Ihres Formular fehlt? Wohnortes oder besorgen Sie sich dieses unter w ww.steueramt.zh.ch. Was geschieht bei versuchter Der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar. Die Busse beträgt zwei Drittel des Betrages, Steuerhinterziehung? der bei vollendeter Steuerhinterziehung festzusetzen wäre. Was geschieht bei vollendeter Wer in der Steuererklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben Steuerhinterziehung? macht und damit erreicht, dass er zu niedrig eingeschätzt wird, schuldet bei Feststellung der unrichtigen Versteuerung neben der Nachsteuer auch eine Busse. Die Busse wird je nach Verschulden festgesetzt und kann ein Drittel bis das Dreifache der Nachsteuer betragen. Selbstanzeige Selbstanzeige liegt vor, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bisher nicht ver- steuertes Einkommen oder Vermögen deklariert wird; die blosse Deklaration ohne Hinweis genügt nicht. Die erstmalige Selbstanzeige bleibt unter gewissen Voraussetzungen straflos. Steuerbetrug Die Verwendung von falschen, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden (Lohnausweise, Geschäftsbücher, Erfolgsrechnungen und Bilanzen) zum Zwecke der Steuerhinterziehung wird als Vergehen mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft. Anmerkungen zur Steuerzahlung (für die Staats- und Gemeindesteuern) Steuern 2019 Definitiver Steuerbezug Der definitive Steuerbezug für die Steuerperiode 2019 erfolgt nach Einschätzung auf Grund der Steuererklärung 2019. Zinsen zu Ihren Gunsten Sämtliche Zahlungen, die Sie im Kalenderjahr 2019 vor dem 1. Oktober 2019 geleistet haben, werden bis zur Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. Zinsen zu Ihren Lasten Anderseits werden auf dem definitiven Steuerbetrag in der Schlussrechnung ab dem 1. Oktober 2019 Zinsen zu Lasten des Steuerpflichtigen berechnet. Zinssatz Der Zins zu Gunsten wie zu Lasten des Steuerpflichtigen beträgt im Kalenderjahr 2019 0,5 %. Schlussrechnung Je nach Höhe und Zeitpunkt Ihrer bisherigen Zahlungen und Höhe der definitiven Schlussrech- nung ergibt sich aus dieser konsequenten Verzinsung ein Zinssaldo zu Ihren Gunsten oder zu Ihren Lasten, der mit der Schlussrechnung gutgeschrieben oder belastet wird. Stundung und Ratenzahlungen Zinsen zu Lasten des Steuerpflichtigen werden auch berechnet bei einer vom Gemeinde steueramt bewilligten Stundung oder bei Ratenzahlungen von Steuern. 10
Steuern 2020 In der Regel erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode 2020 auf Provisorischer Steuerbezug Grund der letzten Steuererklärung, der letzten Einschätzung oder des mutmasslichen Steuer betrags für die laufende Steuerperiode. Sämtliche Zahlungen, die Sie im Kalenderjahr 2020 vor dem 1. Oktober 2020 geleistet haben, Zinsen zu Ihren Gunsten werden bis zur Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. Anderseits werden auf dem definitiven Steuerbetrag in der Schlussrechnung ab dem 1. Oktober Zinsen zu Ihren Lasten 2020 Zinsen zu Lasten des Steuerpflichtigen berechnet. Im Ergebnis werden demnach alle Vorauszahlungen vor dem 1. Oktober 2020 zu Gunsten des Vorauszahlungen Steuerpflichtigen verzinst. Wenn sich die Einkommensverhältnisse im Kalenderjahr 2020 im Vergleich zum Kalenderjahr Einkommensveränderungen im 2019 erheblich geändert haben, können Sie Ihre Steuerzahlungen für die Steuerperiode 2020 Kalenderjahr 2020 diesen neuen Einkommensverhältnissen anpassen oder ausnahmsweise beim Gemeindesteuer amt die Ausstellung einer den neuen Verhältnissen angepassten Steuerrechnung beantragen. Der Zins zu Gunsten wie zu Lasten (Vergütungs- bzw. Ausgleichszins) des Steuerpflichtigen Zinssatz beträgt im Kalenderjahr 2020 0,25%. Zinsen zu Lasten des Steuerpflichtigen werden auch berechnet bei einer vom Gemeinde Stundung und Ratenzahlungen steueramt bewilligten Stundung oder bei Ratenzahlungen von Steuern. Verzugszins nach Zustellung von Schlussrechnungen Der Verzugszins beträgt nach der Zustellung von Schlussrechnungen und Ablauf der dreissig Verzugszins tägigen Zahlungsfrist seit 1. Januar 2008 4,5%. 11
Ehemann / Einzelperson / P1, Ehefrau / P2 und minderjährige Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder 1.2 und 2.2: Entschädigungen für Dienstleistungen jeder Art, Vergütungen für Amtstätigkeit, Verwaltungsrats- und Vorstands- Einkünfte im In- und Ausland 1. 1.1 1.2 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Haupterwerb Nebenerwerb Ehemann / Einzelperson / P1 Ehefrau / P2 Ehemann / Einzelperson / P1 Ehefrau / P2 Lohnausweis Lohnausweis Lohnausweis Lohnausweis 100 101 102 103 13213211 13213211 13213211 13213211 Einkünfte 2019 CHF ohne Rappen Einkünfte im In- und Ausland Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit [ Ziffer 1] honorare, Tantiemen, Lizenzen, Autorenrechte usw. 2. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit in Handel, Gewerbe, freien Berufen (Hilfsblatt A) oder Landwirtschaft (Hilfsblatt B oder G) 2: Inklusive Erträge aus qualifizierten Beteiligungen im 2.1 Haupterwerb Ehemann / Einzelperson / P1 Hilfsblatt 120 13213211 Geschäftsvermögen und Ehefrau / P2 Hilfsblatt 121 13213211 Haupterwerb [ Ziffer 1.1] Liquidationsgewinne aus der Aufgabe der selbständigen 2.2 Nebenerwerb Ehemann / Einzelperson / P1 Hilfsblatt 122 13213211 Erwerbstätigkeit am: Ehefrau / P2 bzw. Aufstellung 123 13213211 3. Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten 3213211 Als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sind alle im Zusammenhang mit einem 3.1 AHV- / IV-Renten (100%) Ehemann / Einzelperson / P1 AHV IV 130 Ehefrau / P2 AHV IV 131 3213211 Betrag Prozente 3.2 Renten / Pensionen 113211 111 3213211 Arbeitsverhältnis empfangenen Leistungen anzugeben, ohne Rücksicht auf deren Bezeichnung Ehemann / Einzelpers./ P1 960 961 134 Ehemann / Einzelpers./ P1 962 113211 963 111 135 3213211 Ehefrau / P2 964 113211 965 111 136 3213211 3.3: Direkt ausbezahlte Erwerbs- ausfallentschädigungen. 3.3 Ehefrau / P2 966 113211 Erwerbsausfallentschädigungen aus Arbeitslosenversicherung Ehemann / Einzelperson / P1 Bescheinigung 140 967 111 137 3213211 3213211 und Form der Ausrichtung. Anzugeben sind insbesondere auch 3213211 –– Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläums- 3.4: Von Ausgleichskassen direkt Ehefrau / P2 Bescheinigung 141 ausbezahlte Kinder- und Fami- lienzulagen, Taggelder aus Kran- 3.4 Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen, Taggelder ken-, Unfall- und Invalidenversi- cherung, aus Militärversicherung Ehemann / Einzelperson / P1 Bescheinigung 142 3213211 3213211 geschenke, Gratifikationen, Trinkgelder, Tantiemen; sowie EO-Entschädigungen inkl. Ehefrau / P2 Bescheinigung 143 Mutterschaftsentschädigungen. 4. Wertschriftenertrag 4.2: Teilsatzverfahren gilt für qualifizierte Beteiligungen (ohne 4.1 Ertrag aus Wertschriften, Guthaben und Lotterien Wertschriftenverzeichnis 150 13213211 –– als Spesenvergütungen bezeichnete Leistungen, denen keine entsprechenden Ausgaben Kapitalgewinne). 4.2 Davon aus qualifizierten Beteiligungen 13213211 151 5.1 und 5.2 Name/Adresse Alimentenzahler/in 5. Übrige Einkünfte und Gewinne 5.1 Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen / getrennten Ehegatten / Partn. 160 3213211 5.5: Kapitalleistungen aus Vor- sorge sind auf Seite 4, Ziffer 40 5.2 5.3 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis zum Monat der Volljährigkeit) Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Geschäfts-, Korporationsanteilen Aufstellung 161 162 3213211 3213211 gegenüberstehen; 3213211 –– Naturalbezüge; einzutragen. Nähere Bezeichnung: 5.4 Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung: 163 5.5 Kapitalabfindungen: wiederkehrende Leistungen für 1641 Monate 164 3213211 6. Einkünfte aus Liegenschaften 6.1 Ertrag aus Einfamilienhaus / Stockwerkeigentum: Wert der Eigennutzung 13213211 –– vom Arbeitgeber direkt vergütete Lebenshaltungskosten; 180 bzw. Mietzinsen 13213211 181 Bruttoertrag 13213211 183 –– Mitarbeiterbeteiligungen (wie Aktien, Optionen, Anwartschaften). 6.2 Abzüglich Unterhalt und Abgaben: Pauschal – 13213211 184 oder effektive Kosten – 13213211 185 6.3 Verbleibender Ertrag 13213211 186 13213211 6.4 7. Ertrag aus anderen Liegenschaften Total der Einkünfte, zu übertragen auf Seite 3, Ziffer 19 Liegenschaftenverzeichnis 188 199 13213211 13213211 In der Steuererklärung ist der Nettolohn (d.h. der Lohn nach Abzug von AHV/IV/EO- und 0106192602261 Seite 2 ALV-Prämien, der laufenden Beiträge an Personalvorsorgeeinrichtungen sowie der Prämien an die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung) einzutragen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Lohnausweise der Steuererklärung beizulegen. A B Lohnausweis – Certificat de salaire – Certificato di salario Rentenbescheinigung – Attestation de rentes – Attestazione delle rendite Bestehen zeitliche Lücken in der Erwerbstätigkeit, so sind diese ausdrücklich zu b ezeichnen, C D AHV-Nr. – No AVS – N. AVS E Neue AHV-Nr. – Nouveau No AVS – Nuovo N. AVS F G Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort Transport gratuit entre le domicile et le lieu de travail Trasporto gratuito dal domicilio al luogo di lavoro Kantinenverpflegung / Lunch-Checks damit klar ersichtlich ist, dass nicht vergessen wurde, eine entsprechende Einkommensbe- scheinigung beizulegen. Repas à la cantine / chèques-repas Jahr – Année – Anno von – du – dal bis – au – al Pasti alla mensa / buoni pasto H Nebenerwerb [ Ziffer 1.2] Hier sind sämtliche Einkünfte aus unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten aufzuführen. Nicht aufzuführen sind solche Einkünfte, für welche Quellensteuern gemäss dem Bundesgesetz 1. Lohn soweit nicht unter Ziffer 2–7 aufzuführen / Rente CHF Salaire qui ne concerne pas les chiffres 2 à 7 ci-dessous / Rente Salario se non da indicare sotto cifre da 2 a 7 più sotto / Rendita 2. Gehaltsnebenleistungen 2.1 Verpflegung, Unterkunft – Pension, logement – Vitto, alloggio + Prestations salariales accessoires gegen die Schwarzarbeit bezahlt wurden. Der Steuererklärung ist jedoch die Bescheinigung Prestazioni accessorie al salario 2.2 Privatanteil Geschäftswagen – Part privée voiture de service – Quota privata automobile di servizio + 2.3 Andere – Autres – Altre + Art – Genre – Genere 3. Unregelmässige Leistungen – Prestations non périodiques – Prestazioni aperiodiche Art – Genre – Genere + der AHV-Ausgleichskasse beizulegen. Bitte die Wegleitung beachten 4. Kapitalleistungen – Prestations en capital – Prestazioni in capitale + Observer s.v.p. la directive Art – Genre – Genere Osservare p.f. l’istruzioni 5. Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt – Droits de participation selon annexe – Diritti di partecipazione secondo allegato + 6. Verwaltungsratsentschädigungen – Indemnités des membres de l’administration – Indennità dei membri di consigli d’amministrazione + 7. Andere Leistungen – Autres prestations – Altre prestazioni Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit [ Ziffer 2] + Art – Genre – Genere 8. Bruttolohn total / Rente – Salaire brut total / Rente – Salario lordo totale / Rendita = 9. Beiträge AHV/ IV/ EO /ALV/ NBUV – Cotisations AVS /AI /APG /AC /AANP – Contributi AVS /AI / IPG/AD/AINP – 10. Berufliche Vorsorge 2. Säule 10.1 Ordentliche Beiträge – Cotisations ordinaires – Contributi ordinari – Haupterwerb [ Ziffer 2.1] Prévoyance professionnelle 2e pilier Previdenza professionale 2° pilastro 10.2 Beiträge für den Einkauf – Cotisations pour le rachat – Contributi per il riscatto – 11. Nettolohn / Rente – Salaire net / Rente – Salario netto / Rendita ¨ = In die Steuererklärung übertragen – A reporter sur la déclaration d’impôt – Da riportare nella dichiarazione d’imposta Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, geben ihre Einkünfte mit dem 12. Quellensteuerabzug – Retenue de l’impôt à la source – Ritenuta d’imposta alla fonte 13. Spesenvergütungen – Allocations pour frais – Indennità per spese Nicht im Bruttolohn (gemäss Ziffer 8) enthalten – Non comprises dans le salaire brut (au chiffre 8) – Non comprese nel salario lordo (sotto cifra 8) 13.1 Effektive Spesen 13.1.1 Reise, Verpflegung, Übernachtung – Voyage, repas, nuitées – Viaggio, vitto, alloggio Hilfsblatt A für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchführung oder dem Hilfsblatt Frais effectifs 13.1.2 Übrige – Autres – Altre Spese effettive Art – Genre – Genere 13.2 Pauschalspesen 13.2.1 Repräsentation – Représentation – Rappresentanza Frais forfaitaires Spese forfettarie 13.2.2 Auto – Voiture – Automobile A für Selbständigerwerbende mit vereinfachter Buchführung an. Aus dem «Merkblatt zum 13.2.3 Übrige – Autres – Altre Art – Genre – Genere 13.3 Beiträge an die Weiterbildung – Contributions au perfectionnement – Contributi per il perfezionamento 14. Weitere Gehaltsnebenleistungen Art Hilfsblatt A (mit kaufmännischer und vereinfachter Buchführung)» geht hervor, welche weiteren Autres prestations salariales accessoires Genre Altre prestazioni accessorie al salario Genere 15. Bemerkungen Observations Beilagen noch einzureichen sind. Das «Merkblatt zum Hilfsblatt A (mit kaufmännischer und Osservazioni I Ort und Datum – Lieu et date – Luogo e data Die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt inkl. genauer Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers Certifié exact et complet vereinfachter Buchführung)» kann beim Gemeindesteueramt oder unter www.steueramt.zh.ch y.c. adresse et numéro de téléphone exacts de l’employeur Certificato esatto e completo compresi indirizzo e numero di telefono esatti del datore di lavoro 605.040.18 Form. 11 (25.8.2006) bezogen werden. Führen Sie einen Landwirtschaftsbetrieb? Dann verwenden Sie bitte das Hilfsblatt B Hilfsblatt A für Selbständigerwerbende Kanton Zürich mit kaufmännischer Buchführung oder das Hilfsblatt G. Beachten Sie die Wegleitung zu diesen Hilfsblättern. Hilfsblätter können, 1651 Jahr AHVN13 13-stellig Name AHV-Nr. Gemeinde Vorname wenn sie in den Steuererklärungsunterlagen nicht enthalten sind, beim Gemeindesteueramt bezogen werden. Wenn Sie kaufmännisch Buch führen, reichen Sie eine unterzeichnete Haupterwerb 1690 Ehemann / Person 1 1691 Ehefrau / Person 2 Nebenerwerb 1692 Ehemann / Person 1 1693 Ehefrau / Person 2 UID 1695 CHE 213213211 Jahresrechnung (Einzelabschluss mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) ein. Selbständigerwerbende mit Firmenname und Sitz umfassender kaufmännischer Nebensteuerdomizile Buchführung haben dieses (Betriebsstätten und Liegenschaf- Hilfsblatt vollständig auszufül- ten im Kanton Zürich, in anderen Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, haben Urkunden und sonstige len und einen unterzeichneten Kantonen und im Ausland) Geschäftsabschluss sowie die Auszüge (= Kontoblätter aus Branche/Art der Geschäftstätigkeit dem Hauptbuch) sämtlicher Namen und Adressen der Privat- und Eigenkapitalkonten Mitgesellschafter bzw. Partner Belege, die mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehen, während zehn Jahren aufzube- beizulegen. (Bei Personengesellschaft, einfacher Gesell- schaft sowie bei Praxis-/Bürogemeinschaft) Geschäftsjahr vom bis wahren (Aufbewahrungspflicht). Wer nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung Bruttoumsatz 1800 13213211 Aufwand für Material, Waren und Drittleistungen 1801 13213211 1. 1.1 Schuldzinsen gemäss Erfolgsrechnung (für Steuerausscheidungszwecke) Einkünfte Reingewinn bzw. -verlust gemäss Erfolgsrechnung 1802 1810 13213211 13213211 ordnungsgemässe Geschäftsbücher führt, erfüllt damit ohne weiteres die steuergesetzliche 2. 2.1 2.2 Korrekturen Barbezüge, Eigensaläre und Eigenkapitalzinsen Persönliche Vorsorgebeiträge 2. Säule und 3. Säule a 1) 1811 1812 13213211 + 13213211 + Aufzeichnungspflicht. 2.3 2.4 Weitere Aufrechnungen z. B. private Versicherungsprämien und Steuern Naturalbezüge und Privatanteile an den Unkosten 1813 1814 13213211 + 13213211 + Bei Geschäftsaufgabe realisierte stille Reserven (Liquidationsgewinne) bilden Teil des steuerbaren selbständigen Erwerbseinkommens. Sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern 2.5 Weitere Korrekturen 1815 1* 13213211 z. B. Mietwert der privat genutzten Wohnung, Privatanteil an den Autokosten, Veränderung der als Einkommen versteuerten stillen Reserven 3. Subtotal = Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit für AHV-Zwecke 1740 13213211 als auch bei der direkten Bundessteuer werden bei definitiver Aufgabe der selbständigen Er- 4. Zusätzliche Korrekturen für Steuerzwecke 4.1 Persönliche AHV/IV/EO-Beiträge (in Ziff. 16.1 der Steuererklärung abzuziehen) 1741 + 13213211 4.2 Abzüglich verbuchte Bruttoerträge von Geschäftswertschriften und -guthaben, * Minuszeichen eintragen, soweit im Wertschriftenverzeichnis enthalten 1742 – 13213211 13213211 werbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung wenn negativ 4.3 Weitere Abzüge 1743 – z. B. Verrechnung Vorjahresverluste 1) Als Geschäftsanteil gilt derjeni- ge Anteil (ohne Einkaufsbeiträ- 5. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 1750 13213211 infolge Invalidität stille Reserven, die in den letzten zwei Geschäftsjahren realisiert worden sind, ge), der als Arbeitgeberanteil für ▸ Zu übertragen in die das Personal geleistet wird bzw. Steuererklärung Seite 2, Ziffer 2 die Hälfte, so kein solches Per- 6. Angaben über das Warenlager Beginn Geschäftsjahr Ende Geschäftsjahr sonal vorhanden ist. Die verblei- benden Beiträge, Einkaufsbei- 6.1 Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bzw. maximal Marktwert) gesondert vom übrigen Einkommen besteuert. Solche Liquidationsgewinne können unter Ziffer träge sowie sämtliche Beiträge 6.2 Buchwert – an die gebundene Selbstvorsor- ge (3. Säule a) sind in der Steuer- 6.3 Unterbewertung (max. 1/3 Warenreserve) erklärung abzuziehen. 6.4 Unterbewertung (Warenreserve) in % des unter 6.1 angegebenen Wertes % % 3296152601261 StA Form. 329 (2015) 12.19 16.5 wieder von den Einkünften abgezogen werden. 12
Gewinne auf Grundstücken des Geschäftsvermögens werden bei der Staatssteuer Ehemann / Einzelperson / P1, Ehefrau / P2 und minderjährige Kinder, ohne Erwerbseinkommen Einkünfte im In- und Ausland 1. Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Einkünfte 2019 CHF ohne Rappen im Hinblick auf die separate Grundstückgewinnsteuer nur so weit den steuerbaren Einkünf- 13213211 dieser Kinder 1.1 Haupterwerb Ehemann / Einzelperson / P1 Lohnausweis 100 1.2 und 2.2: Entschädigungen Ehefrau / P2 Lohnausweis 101 13213211 für Dienstleistungen jeder Art, 1.2 Nebenerwerb Ehemann / Einzelperson / P1 Lohnausweis 102 13213211 ten zugerechnet, als Erwerbspreis und wertvermehrende Aufwendungen, einschliesslich der Vergütungen für Amtstätigkeit, Verwaltungsrats- und Vorstands- Ehefrau / P2 Lohnausweis 103 13213211 honorare, Tantiemen, Lizenzen, Autorenrechte usw. 2. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit in Handel, Gewerbe, freien Berufen (Hilfsblatt A) oder Landwirtschaft (Hilfsblatt B oder G) Baukreditzinsen, den Einkommenssteuerwert übersteigen. Demgegenüber unterliegen bei 13213211 2: Inklusive Erträge aus 2.1 Haupterwerb Ehemann / Einzelperson / P1 Hilfsblatt 120 qualifizierten Beteiligungen im Geschäftsvermögen und Liquidationsgewinne aus der Ehefrau / P2 Hilfsblatt 121 13213211 Aufgabe der selbständigen 2.2 Nebenerwerb Ehemann / Einzelperson / P1 Hilfsblatt 122 13213211 der Bundessteuer Gewinne auf Grundstücken des Geschäftsvermögens vollumfänglich Erwerbstätigkeit am: Ehefrau / P2 bzw. Aufstellung 123 13213211 3. Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten 3.1 AHV- / IV-Renten (100%) Ehemann / Einzelperson / P1 AHV IV 130 3213211 der Einkommenssteuer. In Ziffer 2 der Steuererklärung ist für Staats- und Bundessteuer das 3.2 Renten / Pensionen Ehemann / Einzelpers./ P1 960 Ehefrau / P2 113211 Betrag 961 AHV Prozente 111 IV 131 134 3213211 3213211 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit inklusive allfälliger Gewinne aus der Veräus- Ehemann / Einzelpers./ P1 962 Ehefrau / P2 964 113211 113211 963 965 111 111 135 136 3213211 3213211 113211 111 3213211 serung von Grundstücken des Geschäftsvermögens zu deklarieren. Für die Staatssteuer ist Ehefrau / P2 966 967 137 3.3: Direkt ausbezahlte Erwerbs- 3.3 Erwerbsausfallentschädigungen aus Arbeitslosenversicherung ausfallentschädigungen. Ehemann / Einzelperson / P1 Bescheinigung 140 3213211 3.4: Von Ausgleichskassen direkt Ehefrau / P2 3213211 der bei der Einkommenssteuer freizustellende Teil des Grundstückgewinns in Ziffer 16.5 der Bescheinigung 141 ausbezahlte Kinder- und Fami- lienzulagen, Taggelder aus Kran- 3.4 Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen, Taggelder ken-, Unfall- und Invalidenversi- cherung, aus Militärversicherung Ehemann / Einzelperson / P1 Bescheinigung 142 3213211 sowie EO-Entschädigungen inkl. Ehefrau / P2 Bescheinigung 3213211 Steuererklärung, Kolonne Staatssteuer, abzuziehen. 143 Mutterschaftsentschädigungen. 4. Wertschriftenertrag 4.2: Teilsatzverfahren gilt für qualifizierte Beteiligungen (ohne 4.1 Ertrag aus Wertschriften, Guthaben und Lotterien Wertschriftenverzeichnis 150 13213211 Kapitalgewinne). 4.2 Davon aus qualifizierten Beteiligungen 13213211 Personen, die mit Liegenschaften handeln, werden im Übrigen speziell auf § 221 151 5.1 und 5.2 Name/Adresse Alimentenzahler/in 5. Übrige Einkünfte und Gewinne 5.1 Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen / getrennten Ehegatten / Partn. 160 3213211 3213211 Abs. 2 Steuergesetz hingewiesen. Danach können solche Personen bei der Grund 5.2 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis zum Monat der Volljährigkeit) 161 5.5: Kapitalleistungen aus Vor- 5.3 Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Geschäfts-, Korporationsanteilen Aufstellung 162 3213211 sorge sind auf Seite 4, Ziffer 40 einzutragen. Nähere Bezeichnung: 5.4 Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung: 163 3213211 stückgewinnsteuer weitere mit der Liegenschaft zusammenhängende Aufwendungen gel- 5.5 Kapitalabfindungen: wiederkehrende Leistungen für 1641 Monate 164 3213211 6. Einkünfte aus Liegenschaften 6.1 Ertrag aus Einfamilienhaus / Stockwerkeigentum: Wert der Eigennutzung 13213211 180 13213211 tend machen, soweit sie auf deren Berücksichtigung bei der Einkommenssteuer ausdrücklich bzw. Mietzinsen 181 Bruttoertrag 13213211 183 6.2 Abzüglich Unterhalt und Abgaben: Pauschal – 13213211 184 verzichtet haben. Die entsprechenden Aufwendungen sind für jede einzelne Liegenschaft in 6.3 Verbleibender Ertrag oder effektive Kosten – 13213211 13213211 185 186 13213211 13213211 einer separaten Aufstellung, die der Steuererklärung beizulegen ist, nachzuweisen. 6.4 Ertrag aus anderen Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis 188 7. Total der Einkünfte, zu übertragen auf Seite 3, Ziffer 19 199 13213211 0106192602261 Seite 2 Nebenerwerb [ Ziffer 2.2] Hier sind sämtliche Einkünfte aus selbständigen Nebenerwerbstätigkeiten anzugeben. Dazu gehören auch Gewinne aus der Veräusserung von Wertschriften und Liegenschaften ausserhalb eines eigentlichen Gewerbes oder Unternehmens, sofern sie aus einer Tätigkeit stammen, welche die schlichte Vermögensverwaltung übersteigt. Für die Staatssteuer ist der bei der Einkommenssteuer freizustellende Teil des Grund stückgewinns in Ziffer 16.5 der Steuererklärung, Kolonne Staatssteuer, abzuziehen. Auch hier werden Personen, die mit Liegenschaften handeln, speziell auf § 221 Abs. 2 Steuergesetz hingewiesen (siehe die entsprechenden Ausführungen in der Wegleitung zu Ziffer 2.1). Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten [ Ziffer 3] Diese sind wie folgt steuerbar: AHV- und IV-Renten [ Ziffer 3.1] zu 100% Renten und Pensionen [ Ziffer 3.2] –– Renten von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule), d.h. Renten von Pensionskassen oder Verbandsvorsorgeeinrichtungen von Selbständigerwer benden: –– wenn die Rente vor dem 1. Januar 1987 zu laufen begann und der Versicherte mindestens 20% der gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat zu 80% –– wenn die Rente zwischen 1. Januar 1987 und 31. Dezember 2001 zu laufen begann, das Vorsorgeverhältnis aber am 31. Dezember 1985 (bei der direkten Bundessteuer: 31. Dezember 1986) schon bestand und der Ver- sicherte mindestens 20% der gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat zu 80% –– in allen übrigen Fällen: zu 100% –– Von Arbeitgebern (also nicht von einer Pensionskasse) ausgerichtete Renten zu 100% –– Renten der SUVA und andere Renten aus obligatorischer Berufs- und Nicht- berufsunfallversicherung: –– wenn die Rente wegen eines vor dem 1. Januar 1986 eingetretenen Nicht- berufsunfalls ausgerichtet wird und die Prämien ausschliesslich vom Versicherten erbracht worden sind zu 60% –– wenn die Rente wegen eines vor dem 1. Januar 1986 eingetretenen Nichtbe- rufsunfalls ausgerichtet wird und die Prämien vom Versicherten mindestens zu 20% selbst erbracht worden sind zu 80% –– in allen übrigen Fällen zu 100% –– Renten aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (3. Säule a) zu 100% –– Renten und Ersatzeinkünfte der Militärversicherung zu 100% Folgende Leistungen der Militärversicherung sind jedoch steuerfrei: –– Invaliden- und Hinterlassenenrenten, die vor dem 1. Januar 1994 zu laufen begonnen haben, einschliesslich der altrechtlichen Invalidenrenten, die nach dem 1. Januar 1994 in eine Altersrente umgewandelt wurden; –– Integritätsschadensrenten und Genugtuungsleistungen; Schadenersatzleis tungen (Sachleistungen und Kostenvergütungen). –– Leibrenten sowie Einkünfte aus Verpfründung zu 40% –– Alle anderen Renten zu 100% Bei nicht zu 100% steuerbaren Renten ist in den Vorkolonnen der Steuererklärung der Gesamtbetrag und in den Hauptkolonnen der steuerbare Teilbetrag einzusetzen. 13
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