2019 Steuererklärung Steueramt Wegleitung zur - Reichen Sie Ihre Steuererklärung online ein: www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax - Kantonales ...

 
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Kanton Zürich
Steueramt

Wegleitung zur
Steuererklärung
2019

Reichen Sie Ihre Steuererklärung online ein:
www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax
Sie finden uns an folgender Adresse:
Kantonales Steueramt Zürich
Bändliweg 21
Zürich-Altstetten
Telefon 043 259 11 11
www.steueramt.zh.ch

Postanschrift:
Kantonales Steueramt Zürich
Bändliweg 21
8090 Zürich
Inhalt                                                                           Kanton Zürich
                                                                                 Steueramt

                                                                                 Wegleitung zur
                                                                                 Steuererklärung
Stichwortverzeichnis4                                                           2019
Steuererklärung elektronisch einreichen                                    5
Wer hat im Kalenderjahr 2020 eine Steuererklärung 2019 einzureichen?       6
Bemessungsgrundlagen                                                       7
Ausländische Arbeitnehmer                                                  8
Unterjährige Steuerpflicht                                                 9
Interkantonale und internationale Steuerausscheidung                       9
Schenkung, Erbvorbezug, Erbschaft und Vermächtnis,
Beteiligung an Erbengemeinschaften                                         9
Frist zur Abgabe der Steuererklärung                                       9
Was geschieht, wenn Sie die Steuererklärung nicht einreichen?              9
Elektronische Aufbewahrung der Steuerakten                                10
Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise                            10
Anmerkungen zur Steuerzahlung (für die Staats- und Gemeindesteuern)       10

Einkünfte im In- und Ausland                                              12
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit                            12
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit                              12
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten              13
Wertschriftenertrag                                                       14
Übrige Einkünfte und Gewinne                                              14
Einkünfte aus Liegenschaften                                              15
Abzüge17
Berufsauslagen                                            17
Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte               17
Mehrkosten der Verpflegung                                17
Übrige für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten  18
Zusätzliche Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt   18
Aus- und Weiterbildungskosten (Pauschale)                 18
Auslagen bei Nebenerwerb                                  18
Schuldzinsen                                              19
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen                   19
Beiträge an die 3. Säu­le a                               19
Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien        19
Weitere Abzüge                                            20
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten         22
Einkommensberechnung23
Total der Einkünfte                 23
Nettoeinkommen                      23
Zusätzliche Abzüge                  23
Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge)  24
Vermögen im In- und Ausland                                               27
Bewegliches Vermögen                                                      27
Liegenschaften                                                            27
Eigenkapital Selbständigerwerbender ohne Geschäftswertschriften           28
Schulden                                                                  28
Kapitalleistungen im Jahr 2019                                            29
Schenkungen / Erbvorbezug / Erbschaften /
Beteiligung an Erbengemeinschaften                                        29
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2019 mit Verrechnungsantrag        30
Werte mit Verrechnungssteuerabzug                                         31
Werte ohne Verrechnungssteuerabzug                                        33
Pauschale Steueranrechnung / Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA            34
Beilagen zur Steuererklärung                                              35
Beispiel37– 42
Staatssteuertarife43– 44
Tarife für die direkte Bundessteuer                                    45– 46

                                                                            3
Index
A                                        I                                         T
Abonnementskosten (ZVV etc.) 17          IV-Renten 13                              Taggelder 14
AHV (Beiträge an die AHV) 20                                                       Tantiemen 12
                                         K
AHV-Renten 13                                                                      Tod eines Ehegatten 6
                                         Kapitalanlagen 32
Aktien 32                                                                          Trennung 6
                                         Kapitalleistungen 29
Alimente 14, 19                                                                    Trinkgelder 12, 14
                                         Kinderabzug 19, 24
Ausländische Arbeitnehmer 8
                                         Kinder, minderjährige 14, 19, 24          U
B                                        Krankheitskosten 23                       Unfallkosten 23
Bargeld 27                               Kryptowährungen 31                        Unfall- und Arbeitslosenversicherung 14
Baurechtszinsen 16                                                                 Unterhaltskosten bei Liegenschaften 15
                                         L
Behinderungsbedingte Kosten 21                                                     Unternutzung Eigenheim 15
                                         Lebensversicherungen 27
Beihilfen 14                                                                       Unternutzungsabzug 15
                                         Leibrenten 13
Beiträge Säule 3a 19                                                               Unterstützungsbedürftige Personen 20
                                         Liegenschaftenunterhalt 15
Berufsauslagen 17                                                                  Unverteilte Erbschaften (Ertrag) 14
                                         Lotteriegewinne 33
Berufskleider 18
                                                                                   V
Betreuungskosten Kinder 22               M
                                                                                   Vermögensverwaltungskosten 21
Bundessteuertarife 45                    Mehrkosten der Verpflegung 17
                                                                                   Verpflegung (Mehrkosten) 17
Bussen 9                                 Militärversicherung (Renten etc.) 13
                                                                                   Versicherungsprämien 19
                                         Mitarbeiteraktien 22
C                                                                                  Verwaltungskosten Liegenschaften 15
                                         Mitarbeiterbeteiligungen 12, 31
Checkliste zum Wertschriften-                                                      Vorauszahlungen Steuern 11
                                         Motorfahrzeuge 27
  verzeichnis 34
                                         Mündigkeit 6                              W
D                                        Mutterschaftsentschädigungen 14           Weiterbildungskosten 18, 20
Darlehen 33                                                                        Weitere Abzüge 20, 21
                                         N
Dienstaltersgeschenke 12                                                           Wertpapiere, nicht kotiert 31, 32
                                         Nachsteuer und Busse 10
                                                                                   Wertschriften 30
E                                        Nachträgliche Veranlagung zur
                                                                                   Wochenaufenthalt 18
Eigenmietwert 15                           Quellensteuer 8
                                                                                   Wohnrecht 15
Einfamilienhaus / Eigenheim 15, 28       Naturalbezüge 12, 14
Eingetragene Partnerschaft 6             Nebenerwerb (Auslagen) 18                 Z
Einkommen (Bemessungsgrundlage) 7        Nebenerwerb (Einkünfte) 12, 13            Zahlenlotto-Gewinne 33
Einschlag auf dem Eigenmietwert          Nutzniessung 15                           Zinsen von Sparkapitalien 19
– in Härtefällen 15                                                                Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA 33
                                         P
– Unternutzungsabzug 15                                                            Zuwendungen 23
                                         Pauschale Steueranrechnung 33
Erbengemeinschaften 9                                                              Zuzug aus dem Ausland 7
                                         Pensionen 13
Erbschaft 9                                                                        Zuzug aus einem anderen Kanton 7
Erbschaften 29                           R
Erbvorbezug 9, 29                        Renten 13
Ergänzende Veranlagung zur               Rentenleistungen 19
   Quellensteuer 8                       Rentenversicherungen 27
Ergänzungsleistungen 14                  S
F                                        Säule 3a 19
Fachliteratur 18                         Scheidung 6
Fahrkilometer 17                         Schenkung 9
Fahrkosten 17                            Schenkungen 29
Festgeldanlagen 31                       Schulden 28
Fremdbetreute Kinder 22                  Schuldzinsen 19
Fristerstreckung 9                       SICAV-Fonds 33
Frist zur Abgabe der Steuererklärung 9   Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider
                                           Ehegatten 22
G
                                         Spenden (Zuwendungen) 23
Gemeinnützige Zuwendungen 23
                                         Sport-Toto-Gewinne 33
Gold 27
                                         Staatssteuertarife 43
Gratifikationen 12
                                         Steuerausscheidung, interkantonale und
Gratisaktien 21
                                           internationale 9
Guthaben 31
                                         Steuerbetrug 10
H                                        Steuerbezug, definitiver 10
Haupterwerb (Einkünfte) 12               Steuerbezug, provisorischer 11
Hausrat 27                               Steuerhinterziehung 10
Heirat 6                                 Stockwerkeigentum 15, 27, 28
Hilflosenentschädigungen 14              SUVA (Renten) 13

                                                                                              4
Steuererklärung elektronisch
einreichen
Die beiden angebotenen Lösungen (Online-Steuererkärung und PC-Programm) enthalten                   Online-Steuererklärung
eine Wegleitung und die Möglichkeit zur Steuerberechnung. Ebenfalls ist das Formular für die        Zugang zur Online-Steuerer­
pauschale Steueranrechnung (Formular DA-1) enthalten. Als Hilfe beim Ausfüllen der Steuer-          klärung unter www.steueramt.
erklärung steht ein Eingabe-Assistent zur Verfügung. Die meisten Abzüge werden automatisch          zh.ch/zhprivatetax
berechnet. Auch die Erstellung eines PDFs für die persönliche Ablage ist bei beiden Lösungen
möglich.                                                                                            Support
Ihre persönlichen Daten aus dem Vorjahr stehen Ihnen bei der Online-Steuererklärung automa-         Telefonischer Support
tisch zur Verfügung (Erstnutzer können die Vorjahresdaten des PC-Programms importieren).            3. Februar bis 30. November
Beim PC-Programm können die Daten wie bisher importiert werden.                                     Montag bis Freitag
                                                                                                    08.00 bis 12.00 Uhr
ZHprivateTax 2019 (Online-Steuererklärung)                                                          13.00 bis 17.00 Uhr
Sie können die Steuererklärung mit dem Programm ZHprivateTax über das Internet online
einreichen.                                                                                         Erweiterte telefonische Support-
Die Online-Steuererklärung ist jederzeit und überall verfügbar und bedarf keiner Installation auf   zeiten siehe unter:
dem lokalen PC. Weitere Details und den Zugang zu ZHprivateTax finden Sie unter                     www.steueramt.zh.ch/­
www.steueramt.zh.ch/zhprivatetax                                                                    supportzeiten

Private Tax 2019 (PC-Programm als Download)                                                         Telefon 0800 22 88 11
Das Steuererklärungsprogramm Private Tax 2019 kann ab Januar 2020 unter                             (Gratisnummer)
www.steueramt.zh.ch/privatetax heruntergeladen werden.
                                                                                           Support mit Supportformular
Was muss dem Gemeindesteueramt eingereicht werden?                                         ganzjährig unter:
Online-Steuererklärung                                                                     www.steueramt.zh.ch/
Datieren und unterschreiben Sie die Freigabe-Quittung und reichen Sie diese zusammen privatetax-support
mit der Belegaufstellung und den darin eingeforderten Unterlagen ein. Ein Ausdruck der
Steuererklärung ist nicht einzureichen.                                                    Auskünfte können nur zu tech-
                                                                                           nischen Problemen erteilt werden.
PC-Programm                                                                                Für steuerliche Anfragen wenden
Datieren und unterschreiben Sie das Barcodeblatt, die PC-­Steuererklärung und die weiteren Sie sich bitte an Ihr Gemeinde-
PC-Ausdrucke an den dafür vorgesehenen Stellen. Legen Sie die PC-Steuerformulare mit den steueramt.
geforderten Belegen in die Originalsteuererklärung. Ebenso ist im Original das amtliche
Formular «Wertschriften- und Guthabenverzeichnis» einzureichen.

Auskünfte
Für Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung wenden Sie sich bitte an Ihr Gemeindesteuer­
amt.

                                                                                               5
Wer hat im Kalenderjahr 2020
                                   eine Steuererklärung 2019
                                   ­einzureichen?
                        Grundsatz Eine Steuererklärung 2019 haben im Kalenderjahr 2020 alle natürlichen Personen einzureichen,
                                   die am 31. Dezember 2019
                                   –– im Kanton Zürich Wohnsitz hatten oder
                                   –– im Kanton Zürich Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) b­ esassen.
                                   Zudem haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton auch dann erst im Ka-
                                   lenderjahr 2020 eine Steuererklärung 2019 einzureichen, wenn sie im Laufe des Kalenderjahres
                                   2019 ihre Steuerpflicht im Kanton Zürich durch Aufgabe einer Liegenschaft oder Betriebsstätte
                                   beendet haben.

        Eingetragene Partnerschaft Die Stellung der Partnerinnen oder Partner bei eingetragenen Partnerschaften entspricht seit
        P1 (Partn. 1) / P2 (Partn. 2) dem 1. Januar 2007 derjenigen von Ehegatten. Ausführungen unter dem Titel «Ehegatten»
                                   gelten auch für Partnerinnen oder Partner. Beim Ausfüllen der Steuererklärung sind die Anga-
                                   ben derjenigen Person, deren Nachname alphabetisch an erster Stelle kommt, unter dem Titel
                                   «Ehemann / Einzelperson / P1», die Angaben der anderen Person unter dem Titel «Ehefrau / P2»
                                   zu machen.

       Eintritt der Mündigkeit in der Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2019 volljährig geworden sind (Personen des
                 ­Steuerperiode 2019 Jahrgangs 2001), haben im Kalenderjahr 2020 erstmals eine eigene Steuererklärung (für die
     Personen des Jahrgangs 2001
                                   Steuerperiode 2019) einzureichen.

   Heirat in der Steuerperiode 2019 Bei Heirat in der Steuerperiode 2019 werden Ehegatten für die Steuerperiode 2019 (Steuer­
                                   erklärung 2019 im Kalenderjahr 2020) gemeinsam eingeschätzt.

  Eingetragene Partnerschaft in der Bei in der Steuerperiode 2019 eingetragenen Partnerschaften werden die Partnerinnen oder
               Steuerperiode 2019 Partner – wie Ehegatten bei einer Heirat in der Steuerperiode 2019 – für die Steuer­periode
                                   2019 gemeinsam besteuert (Steuererklärung 2019 im Kalenderjahr 2020).

    Scheidung oder Trennung in der Bei Scheidung oder Trennung in der Steuerperiode 2019 sind die Ehegatten in der Steuerperi-
               Steuerperiode 2019 ode 2019 getrennt einzuschätzen. Dementsprechend haben sie im Kalenderjahr 2020 je eine
                                   separate Steuererklärung 2019 einzureichen.

                       ­ alenderjahr Der Tod eines Ehegatten gilt als Beendigung der Steuerpflicht beider Ehegatten und als Beginn
Tod eines Ehegatten im K
                               2019 der Steuerpflicht des überlebenden Ehegatten. Ab dem folgenden Tag bis Ende 2019 ist der
                                   überlebende Ehegatte selbständig einzuschätzen. Er hat daher im Kalenderjahr 2020 für die
                                   Zeit ab Todestag bis Ende 2019 eine Steuererklärung 2019 einzureichen (siehe auch «Unter-
                                   jährige Steuerpflicht»).

Liegenschaften oder Betriebs­stätten Bei Liegenschaften oder Betriebsstätten von ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaften
 als Nebensteuer­domizile im Kanton Steuerpflichtigen sind zu unterscheiden:
                              Zürich

    Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Die Steuererklärungspflicht im Kanton Zürich ist zu erfüllen:
             einem anderen Kanton –– entweder durch Einreichung einer unterzeichneten Kopie der Steuererklärung (inkl. Hilfsblätter)
                                      des Wohnsitzkantons zusammen mit der leeren zürcherischen Steuer­erklärung
                                   –– oder durch Einreichung der ausgefüllten und unterzeichneten zürcherischen Steuer­erklärung
                                      (bei einer Betriebsstätte zusammen mit dem Formular «für ausser­halb des Kantons Zürich
                                      wohnhafte natürliche Personen mit Geschäftsbetrieben/Betriebsstätten im Kanton Zürich»),
                                      wobei auf der dritten Seite der Steuer­erklärung nur die Kolonne für die Staatssteuer aus-
                                      zufüllen ist.
                                   In beiden Fällen sind für die Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich die notwendi-
                                   gen Unterlagen beizulegen; dabei können auch Kopien der im Wohnsitzkanton einzureichenden
                                   Unterlagen beigelegt werden.

    Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Die Steuererklärungspflicht im Kanton Zürich ist durch Einreichung der vollständig ausgefüllten
                            ­Ausland und unterzeichneten zürcherischen Steuererklärung (bei einer Betriebsstätte zusammen mit
                                   dem Formular «für ausserhalb des Kantons Zürich wohnhafte natürliche Personen mit Ge-
                                   schäftsbetrieben/Betriebsstätten im Kanton Zürich») zu erfüllen. Für die Liegenschaften oder
                                   Betriebsstätten im Kanton Zürich sind die notwendigen Unterlagen beizulegen. Neben den
                                   Staats- und Gemeindesteuern wird auch die direkte Bundessteuer veranlagt.

                                                                                                     6
Bemessungsgrundlagen
Einkommen
Bei den Staats- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer erfolgt die definitive Allgemeiner Grundsatz
Einschätzung für die Steuerperiode 2019 nach der Gegenwartsbe­messung. Das steuerbare
Einkommen wird nach den tatsächlichen Einkünften in der Steuerperiode berechnet.

In der Steuererklärung 2019 sind demnach die tatsächlichen Einkünfte einzutragen, die im Wenn während der ganzen Steuerpe-
Kalenderjahr 2019 erzielt worden sind.                                                   riode 2019 Wohnsitz oder Aufenthalt
                                                                                         im Kanton bestanden hat

Auch bei Aufnahme oder Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit, bei Wechsel von Veränderungen in der
selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit oder umgekehrt, bei Pensionierung und ­Erwerbstätigkeit
allen anderen Änderungen der Einkommensverhältnisse ist stets das im Kalenderjahr 2019
tatsächlich erzielte Einkommen für die Besteuerung massgebend.

Als Einkommen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis des in der Steuer­ Selbständige Erwerbstätigkeit
periode 2019 abgeschlossenen Geschäftsjahres einzutragen.

Es ist zu unterscheiden, ob der Zuzug erfolgt ist                                               Zuzug in den Kanton Zürich im
–– aus einem anderen Kanton                                                                     ­Kalenderjahr 2019
–– aus dem Ausland

Die Steuerpflicht besteht im Kanton Zürich für die Staats- und Gemeindesteuern sowie für Zuzug aus einem anderen Kanton
die direkte Bundessteuer für die ganze Steuerperiode 2019. In der Steuer­erklärung 2019
ist demnach das Einkommen einzutragen, das im Kalenderjahr 2019 erzielt wurde, auch soweit
dieses noch auf die Zeit im früheren Wohnsitzkanton entfällt.

Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den tatsächlichen, ab Zuzug (Beginn der Steu- Zuzug aus dem Ausland
erpflicht) bis Ende 2019 erzielten Einkünften. In der Steuererklärung 2019 ist demnach das
Einkommen ab Zuzug (Beginn der Steuerpflicht) bis Ende 2019 in die Steuererklärung
einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuerpflicht», Seite 9).

Ab Todestag bis Ende 2019 ist der überlebende Ehegatte selbständig einzuschätzen. In der Besteuerung des überlebenden
Steuererklärung 2019 ist das Einkommen des überlebenden Ehegatten ab dem auf den Todestag ­E   hegatten bei Tod des anderen
                                                                                             ­Ehegatten im Kalenderjahr 2019
folgenden Tag bis Ende 2019 einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuer­pflicht», Seite 9).

Bei Liegenschaften oder Betriebsstätten von ausserhalb des Kantons Zürich wohnhaften Liegenschaften oder Betriebs­stätten
Steuerpflichtigen ist zu unterscheiden:                                              als Nebensteuer­domizile im Kanton
                                                                                     Zürich

In der Steuererklärung 2019 ist das gesamte Einkommen im Jahr 2019 einzutragen; dies gilt Von in einem anderen ­Kanton wohn-
auch für die Fälle, in denen die Liegenschaft oder Betriebsstätte im Kanton Zürich im Laufe haften Steuerpflichtigen
des Jahres 2019 erworben oder aufgegeben wurde.
Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton können die Steuererklärungspflicht
im Kanton Zürich auch durch Einreichung einer Kopie der ausgefüllten Steuer­erklärung (inkl.
Hilfsblätter), die sie für die Steuerperiode 2019 (Gegenwartsbemessung) im Wohnsitzkanton
abgeben müssen, erfüllen.
Diese Kopie ist jedoch persönlich zu unterzeichnen; zudem ist ihr die leere vorbeschriftete
Steuererklärung des Kantons Zürich beizulegen.

In der Steuererklärung 2019 ist das gesamte in- und ausländische Einkommen im Kalenderjahr Von im Ausland wohnhaften
2019 bzw. – bei im Laufe des Jahres 2019 erworbenen Liegenschaften oder Betriebsstätten im ­Steuerpflichtigen
Kanton Zürich – das gesamte in- und ausländische Einkommen ab Erwerb der Liegenschaft
oder Betriebsstätte bis Ende 2019 einzutragen.

                                                                                            7
Vermögen
            Allgemeiner Grundsatz Das steuerbare Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode. In der
                                  Steuererklärung 2019 ist demnach das Vermögen per Ende 2019 anzugeben.

     Selbständige Erwerbstätigkeit Einzutragen ist das Eigenkapital am Ende des in der Steuerperiode 2019 abgeschlos-
                                  senen Geschäftsjahres.

     Zuzug in den Kanton Zürich im Es ist zu unterscheiden, ob der Zuzug erfolgt ist
                 ­Kalenderjahr 2019 –– aus einem anderen Kanton
                                  –– aus dem Ausland

  Zuzug aus einem anderen ­Kanton Die Steuerpflicht im Kanton Zürich besteht für die ganze Steuerperiode 2019. Das steuer-
                                  bare Vermögen bemisst sich nach dem Stand Ende Kalenderjahr 2019. In der Steuererklärung
                                  2019 ist demnach das gesamte Vermögen per Ende 2019 einzutragen.

           Zuzug aus dem Ausland Die Steuerpflicht im Kanton Zürich besteht ab Zuzug. Für das steuerbare Vermögen wird auch
                                  bei unterjähriger Steuerpflicht auf den Stand des Vermögens per Ende 2019 abgestellt. Das
                                  vorhandene Vermögen wird aber lediglich nach der Dauer der Steuerpflicht besteuert.

     Besteuerung des über­lebenden Die Vermögenssteuer wird erhoben für die Zeit ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis
     ­Ehegatten bei Tod des anderen Ende 2019. In der Steuererklärung 2019 ist das Vermögen des überlebenden Ehegatten per
­ hegatten in der Steuerperiode 2019
E
                                  Ende 2019 einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuerpflicht», Seite 9).

                                  Ausländische Arbeitnehmer
         Wann müssen ausländische Grundsätzlich unterliegen ausländische Arbeitnehmer, welche die Niederlassungs­bewilligung
 ­Arbeitnehmer eine Steuer­erklärung nicht besitzen (z. B. Jahresaufenthalter oder Kurzaufenthalter), der Quellensteuer auf ihrem
                        einreichen?
                                  Erwerbs- und Ersatzeinkommen und haben dementsprechend keine Steuererklärung einzurei-
                                  chen. In den beiden nachfolgenden Fällen ist aber ein an der Quelle besteuerter Arbeitnehmer
                                  mit Wohnsitz im Kanton ausnahmsweise dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung 2019
                                  einzureichen und das gesamte Einkommen und Vermögen zu deklarieren:

        Nachträgliche Veranlagung Eine nachträgliche Veranlagung wird durchgeführt, wenn die quellenbesteuerten Einkünfte
                zur Quellensteuer eines Steuerpflichtigen (bei gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten jene der Ehefrau oder des
                                  Ehemannes) im Kalenderjahr 2019 oder in einem der Vorjahre mehr als CHF 120’000 be-
                                  tragen haben. In den folgenden Jahren wird bis zum Ende der Quellensteuerpflicht auch dann
                                  eine nachträgliche Veranlagung vorgenommen, wenn dieser Schwellenwert vorübergehend
                                  oder dauernd unterschritten wird.
                                  Ausländische Arbeitnehmer mit Wochenaufenthalt im Kanton Zürich (Wohnsitz im Aus­land)
                                  unterliegen nicht der nachträglichen Veranlagung. Solche Steuerpflichtigen haben in jedem
                                  Fall eine unterschriebene Steuererklärung einzureichen. Dabei sind lediglich die Personalien,
                                  die Berufs- und Familienverhältnisse (auf Seite 1 der Steuererklärung) zu deklarieren und der
                                  Vermerk «Wochenaufenthalter» ist anzubringen.

          Ergänzende Veranlagung Eine ergänzende Veranlagung wird durchgeführt, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer neben
                zur Quellensteuer den quellenbesteuerten Einkünften über weitere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügt
                                  (z. B. Erträge aus Wertschriften und Liegenschaften, Ehegatten- oder Kinderalimente, Einkünfte
                                  aus selbständiger Tätigkeit, Renten der AHV, Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne
                                  etc.) oder Vermögen besitzt.

     Zuzug in den Kanton Zürich im Für quellensteuerpflichtige ausländische Arbeitnehmer, welche der nachträglichen oder der
                 ­Kalenderjahr 2019 ergänzenden Veranlagung unterliegen und deshalb für die Steuerperiode 2019 eine Steuererklä-
                                  rung einzureichen haben, gelten die gleichen Grundsätze wie bei Zuzug eines Steuerpflichtigen
                                  aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland (siehe «Zuzug aus einem anderen Kanton»
                                  und «Zuzug aus dem Ausland», Seite 7).

                                                                                                   8
Unterjährige Steuerpflicht
Besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode, gelten folgende Grundsätze: Einkommen
Für das satzbestimmende Einkommen werden die regelmässig fliessenden Einkünfte auf
zwölf Monate umgerechnet. Nicht regelmässig fliessende Einkünfte werden für die Satzbestim-
mung nicht umgerechnet; sinngemäss werden auch die Abzüge behandelt. Die Umrechnung
erfolgt durch das Steueramt.

Die Vermögenssteuer wird nach der Dauer der Steuerpflicht erhoben.                              Vermögen

Interkantonale und internationale Steuerausscheidung
Besteht die Steuerpflicht nicht ausschliesslich im Kanton Zürich, ist ungeachtet dessen das Deklaration
gesamte in- und ausländische Einkommen und Vermögen zu deklarieren.

Das Steueramt nimmt die erforderliche Ausscheidung vor, soweit eine solche nicht mit der Steuerausscheidung
Steuererklärung eingereicht wird.

Bei Steuerpflichtigen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons, die im Kalenderjahr 2019 im Hinweise zur Steuer­ausscheidung
Kanton Zürich eine Liegenschaft oder Betriebsstätte erworben oder aufgegeben und so die
zürcherische Steuerpflicht begründet oder beendet haben, sind für die Steuerausscheidung
zu unterscheiden:
–– Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton: In beiden Fällen ist vom gesamten
   Einkommen 2019 und vom gesamten Vermögen Ende 2019 auszugehen.
–– Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland: Es ist je nachdem entweder vom gesamten
   Einkommen ab Beginn 2019 bis Ende der Steuerpflicht bzw. vom gesamten Vermögen Ende
   der Steuerpflicht oder vom gesamten Einkommen ab Beginn der Steuerpflicht bis Ende 2019
   bzw. vom gesamten Vermögen Ende 2019 auszugehen.

Schenkung, Erbvorbezug, Erbschaft und V
                                      ­ ermächtnis,
Beteiligung an Erbengemeinschaften
Bei Anfall einer Schenkung, eines Erbvorbezugs, einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses Einkommen
in der Steuerperiode 2019 sind in der Steuererklärung 2019 die Erträge zu deklarieren, die in
der Steuerperiode erzielt wurden. Das gilt auch, wenn eine Erbschaft noch nicht geteilt ist.

In der Steuererklärung 2019 ist das Vermögen per Ende 2019 einzutragen.                    Vermögen
Bei Erbanfall im Kalenderjahr 2019 wird eine Vermögenssteuer erhoben für die Zeit
–– ab Beginn 2019 bzw. der Steuerpflicht bis Erbgang (Steuerpflicht des Erblassers)
–– ab Erbgang bis Ende 2019 (Steuerpflicht des Erben/Vermächtnisnehmers)
Bei Schenkung oder Erbvorbezug wird die Vermögenssteuer für das ganze Jahr beim
­Beschenkten/Erbvorbezüger erhoben.
 Die zeitliche Abgrenzung der Vermögenssteuerveranlagung erfolgt durch die Steuer­behörden
 auf Grund Ihrer Angaben auf Seite 4 der Steuererklärung.

Frist zur Abgabe der Steuererklärung
Die Steuererklärung ist bis am 31. März 2020 einzureichen. Sollten Sie aus irgendwelchen Fristerstreckungen
Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen
können, so stellen Sie vor Ablauf dieses Termins beim Gemein­desteueramt ein begrün-
detes Gesuch um Fristerstreckung. Mahnfristen sind nicht erstreckbar.

Fristerstreckungsentscheide des Wohnsitzkantons gelten auch für den Kanton ­Zürich, sofern Steuerpflichtige mit ­Wohnsitz in
der Fristerstreckungsentscheid vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Steuererklärung im ­einem andern ­Kanton
Kanton Zürich dem zuständigen Gemeindesteueramt mitgeteilt wird.

Was geschieht, wenn Sie die Steuererklärung nicht
­einreichen?
Wer die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht einreicht, wird nach pflichtge- Einschätzung nach pflicht­gemässem
mässem Ermessen eingeschätzt. Eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen kann Ermessen
der Steuerpflichtige nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Ein­sprache ist zu
begründen und muss allfällige Beweismittel nennen. Sie kann in der Regel nur Erfolg haben,
wenn das Versäumte nachgeholt wird.

Zudem können solche Steuerpflichtige wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bestraft Bussen
werden (siehe dazu Art. 174 DBG sowie § 234 StG; beide Gesetze sehen je eine Busse bis
CHF 1’000, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall bis zu CHF 10’000 vor).

                                                                                            9
Zu tiefe Einschätzung nach pflicht­ Gegen Steuerpflichtige, welche die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht
              gemässem Ermessen eingereicht haben und daher nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt wurden, ist zudem
                                ein Nachsteuer- und Bussenverfahren wegen Steuerhinterziehung durchzuführen, falls sich
                                nachträglich ergibt, dass die Einschätzung aufgrund der tatsächlichen Faktoren höher ausfällt
                                als die Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen. Wir empfehlen Ihnen daher, auch gegen
                                eine zu tiefe Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen eine Einsprache zu erheben (mit
                                einer entsprechenden Deklaration).

                                Elektronische Aufbewahrung der Steuerakten
                                Die Steuererklärungen mit sämtlichen Beilagen sowie sämtliche Einschätzungsakten, wie Auf-
                                lagen, Eingaben des Steuerpflichtigen und Einschätzungsentscheide werden im kantonalen
                                Steueramt in elektronischer Form aufbewahrt. Die Akten in Papierform werden grundsätzlich
                                nach einer gewissen Zeit nach Vornahme der Einschätzung vernichtet.

                                Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise
        So vermeiden Sie Steuer­ Je vollständiger und genauer Sie Ihre Steuererklärung und die Beilagen dazu erstellen, desto
               nachforderungen weniger haben wir Anlass, weitere Überprüfungen vorzunehmen. Sie entlasten damit nicht nur
                                uns, Sie vermeiden damit zusätzliche Steuernachfor­de­run­gen.

         Beachten Sie die Fristen Bitte prüfen Sie alle Unterlagen, die Sie vom Steueramt erhalten, jeweils sogleich genau, seien
                                es Korrespondenzen, Einschätzungsvorschläge, Entscheide oder Steuer­rechnungen. Oft sind
                                darin Fristen vorgegeben, deren Verpassen für Sie mit nachteiligen Rechtsfol­gen verbunden ist.

     Wie gehen Sie vor, wenn ein Falls ein notwendiges Formular fehlt, wenden Sie sich an das Gemeinde­steueramt Ihres
                 ­Formular fehlt? Wohnortes oder besorgen Sie sich dieses unter w­ ww.steueramt.zh.ch.

    Was geschieht bei versuch­ter Der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar. Die Busse beträgt zwei Drittel des Betrages,
           ­Steuerhinterziehung? der bei vollendeter Steuerhinterziehung festzusetzen wäre.

    Was geschieht bei vollendeter Wer in der Steuererklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben
           ­Steuerhinterziehung? macht und damit erreicht, dass er zu niedrig eingeschätzt wird, schuldet bei Feststellung der
                                unrichtigen Versteuerung neben der Nachsteuer auch eine Busse. Die Busse wird je nach
                                Verschulden festgesetzt und kann ein Drittel bis das Dreifache der Nachsteuer betragen.

                  Selbstanzeige Selbstanzeige liegt vor, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bisher nicht ver-
                                steuertes Einkommen oder Vermögen deklariert wird; die blosse Deklaration ohne Hinweis
                                genügt nicht. Die erstmalige Selbstanzeige bleibt unter gewissen Voraussetzungen straflos.

                   Steuerbetrug Die Verwendung von falschen, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden (Lohnausweise,
                                Geschäftsbücher, Erfolgsrechnungen und Bilanzen) zum Zwecke der Steuerhinterziehung wird
                                als Vergehen mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft.

                                Anmerkungen zur Steuerzahlung
                                (für die Staats- und ­Gemeindesteuern)
                                Steuern 2019
          Definitiver Steuerbezug Der definitive Steuerbezug für die Steuerperiode 2019 erfolgt nach Einschätzung auf Grund
                                der Steuererklärung 2019.

         Zinsen zu Ihren Gunsten Sämtliche Zahlungen, die Sie im Kalenderjahr 2019 vor dem 1. Oktober 2019 geleistet haben,
                                werden bis zur Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst.

          Zinsen zu Ihren Lasten Anderseits werden auf dem definitiven Steuerbetrag in der Schlussrechnung ab dem 1. Oktober
                                2019 Zinsen zu Lasten des Steuerpflichtigen berechnet.

                       Zinssatz Der Zins zu Gunsten wie zu Lasten des Steuerpflichtigen beträgt im Kalenderjahr 2019 0,5 %.

               Schlussrechnung Je nach Höhe und Zeitpunkt Ihrer bisherigen Zahlungen und Höhe der definitiven Schlussrech-
                                nung ergibt sich aus dieser konsequenten Verzinsung ein Zinssaldo zu Ihren Gunsten oder zu
                                Ihren Lasten, der mit der Schlussrechnung gutgeschrieben oder belastet wird.

   Stundung und Raten­zahlungen Zinsen zu Lasten des Steuerpflichtigen werden auch berechnet bei einer vom Gemein­de­
                                steueramt bewilligten Stundung oder bei Ratenzahlungen von Steuern.

                                                                                                 10
Steuern 2020
In der Regel erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode 2020 auf Provisorischer Steuerbezug
Grund der letzten Steuererklärung, der letzten Einschätzung oder des mutmasslichen Steuer­
betrags für die laufende Steuerperiode.

Sämtliche Zahlungen, die Sie im Kalenderjahr 2020 vor dem 1. Oktober 2020 geleistet haben, Zinsen zu Ihren Gunsten
werden bis zur Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst.

Anderseits werden auf dem definitiven Steuerbetrag in der Schlussrechnung ab dem 1. Oktober Zinsen zu Ihren Lasten
2020 Zinsen zu Lasten des Steuerpflichtigen berechnet.

Im Ergebnis werden demnach alle Vorauszahlungen vor dem 1. Oktober 2020 zu Gunsten des Vorauszahlungen
Steuerpflichtigen verzinst.

Wenn sich die Einkommensverhältnisse im Kalenderjahr 2020 im Vergleich zum Kalenderjahr Einkommensverände­run­gen im
2019 erheblich geändert haben, können Sie Ihre Steuerzahlungen für die Steuerperiode 2020 ­Kalenderjahr 2020
diesen neuen Einkommensverhältnissen anpassen oder ausnahmsweise beim Gemeindesteuer­
amt die Ausstellung einer den neuen Verhältnissen ange­passten Steuerrechnung beantragen.

Der Zins zu Gunsten wie zu Lasten (Vergütungs- bzw. Ausgleichszins) des Steuerpflichtigen Zinssatz
beträgt im Kalenderjahr 2020 0,25%.

Zinsen zu Lasten des Steuerpflichtigen werden auch berechnet bei einer vom Gemein­de­ Stundung und Raten­zahlungen
steueramt bewilligten Stundung oder bei Ratenzahlungen von Steuern.

Verzugszins nach Zustellung von Schlussrechnungen
Der Verzugszins beträgt nach der Zustellung von Schlussrechnungen und Ablauf der dreissig­ Verzugszins
tägigen Zahlungsfrist seit 1. Januar 2008 4,5%.

                                                                                         11
Ehemann / Einzelperson / P1,
                                Ehefrau / P2 und minderjährige
                                Kinder, ohne Erwerbseinkommen
                                dieser Kinder

                                 1.2 und 2.2: Entschädigungen
                                 für Dienstleistungen jeder Art,
                                 Vergütungen für Amtstätigkeit,
                                 Verwaltungsrats- und Vorstands-
                                                                             Einkünfte im In- und Ausland
                                                                             1.
                                                                             1.1

                                                                             1.2
                                                                                          Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
                                                                                          Haupterwerb

                                                                                          Nebenerwerb
                                                                                                                 Ehemann / Einzelperson / P1

                                                                                                                         Ehefrau / P2
                                                                                                                         Ehemann / Einzelperson / P1

                                                                                                                         Ehefrau / P2
                                                                                                                                                                                  Lohnausweis

                                                                                                                                                                                  Lohnausweis

                                                                                                                                                                                  Lohnausweis

                                                                                                                                                                                  Lohnausweis
                                                                                                                                                                                                       100

                                                                                                                                                                                                       101

                                                                                                                                                                                                       102

                                                                                                                                                                                                       103
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                              Einkünfte 2019
                                                                                                                                                                                                                              CHF ohne Rappen

                                                                                                                                                                                                                                                                 Einkünfte im In- und Ausland
                                                                                                                                                                                                                                                                 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit [ Ziffer 1]
                                 honorare, Tantiemen, Lizenzen,
                                 Autorenrechte usw.                          2.           Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit in Handel, Gewerbe,
                                                                                          freien Berufen (Hilfsblatt A) oder Landwirtschaft (Hilfsblatt B oder G)
                                 2: Inklusive Erträge aus
                                 qualifizierten Beteiligungen im
                                                                             2.1          Haupterwerb                Ehemann / Einzelperson / P1                                      Hilfsblatt       120        13213211
                                 Geschäftsvermögen und                                                                   Ehefrau / P2                                                 Hilfsblatt       121        13213211

                                                                                                                                                                                                                                                                 Haupterwerb [ Ziffer 1.1]
                                 Liquidationsgewinne aus der
                                 Aufgabe der selbständigen                   2.2          Nebenerwerb                    Ehemann / Einzelperson / P1                                  Hilfsblatt       122        13213211
                                 Erwerbstätigkeit am:
                                                                                                                         Ehefrau / P2                                         bzw. Aufstellung         123        13213211
                                                                             3.           Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten
                                                                                                                                                                                                                     3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 Als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sind alle im Zusammenhang mit einem
                                                                             3.1          AHV- / IV-Renten (100%) Ehemann / Einzelperson / P1          AHV                                    IV       130

                                                                                                                         Ehefrau / P2                                           AHV           IV       131           3213211
                                                                                                                                             Betrag                              Prozente
                                                                             3.2          Renten / Pensionen
                                                                                                                                  113211                                         111                                 3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 Arbeitsverhältnis empfangenen Leistungen anzugeben, ohne Rücksicht auf deren Bezeichnung
                                                                                          Ehemann / Einzelpers./ P1 960                                                 961                            134

                                                                                          Ehemann / Einzelpers./ P1 962           113211                                963      111                   135           3213211
                                                                                          Ehefrau / P2                   964      113211                                965      111                   136           3213211

                                 3.3: Direkt ausbezahlte Erwerbs-
                                 ausfallentschädigungen.
                                                                             3.3
                                                                                          Ehefrau / P2                   966      113211
                                                                                          Erwerbsausfallentschädigungen aus Arbeitslosenversicherung
                                                                                          Ehemann / Einzelperson / P1                                Bescheinigung 140
                                                                                                                                                                        967      111                   137           3213211
                                                                                                                                                                                                                     3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 und Form der Ausrichtung. Anzugeben sind insbesondere auch
                                                                                                                                                                                                                     3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 –– Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläums-
                                 3.4: Von Ausgleichskassen direkt                         Ehefrau / P2                                                                          Bescheinigung          141
                                 ausbezahlte Kinder- und Fami-
                                 lienzulagen, Taggelder aus Kran-            3.4          Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen, Taggelder
                                 ken-, Unfall- und Invalidenversi-
                                 cherung, aus Militärversicherung
                                                                                          Ehemann / Einzelperson / P1                                  Bescheinigung 142                                             3213211
                                                                                                                                                                                                                     3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                    geschenke, Gratifikationen, Trinkgelder, Tantiemen;
                                 sowie EO-Entschädigungen inkl.                           Ehefrau / P2                                                                          Bescheinigung          143
                                 Mutterschaftsentschädigungen.
                                                                             4.           Wertschriftenertrag
                                 4.2: Teilsatzverfahren gilt für
                                 qualifizierte Beteiligungen (ohne           4.1          Ertrag aus Wertschriften, Guthaben und Lotterien                             Wertschriftenverzeichnis        150        13213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 –– als Spesenvergütungen bezeichnete Leistungen, denen keine entsprechenden Ausgaben
                                 Kapitalgewinne).
                                                                             4.2          Davon aus qualifizierten Beteiligungen                          13213211                                     151
                                 5.1 und 5.2
                                 Name/Adresse Alimentenzahler/in             5.           Übrige Einkünfte und Gewinne
                                                                             5.1          Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen / getrennten Ehegatten / Partn.                                          160           3213211

                                 5.5: Kapitalleistungen aus Vor-
                                 sorge sind auf Seite 4, Ziffer 40
                                                                             5.2
                                                                             5.3
                                                                                          Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis zum Monat der Volljährigkeit)
                                                                                          Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Geschäfts-, Korporationsanteilen                     Aufstellung
                                                                                                                                                                                                       161

                                                                                                                                                                                                       162
                                                                                                                                                                                                                     3213211
                                                                                                                                                                                                                     3213211                                        gegenüberstehen;
                                                                                                                                                                                                                     3213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 –– Naturalbezüge;
                                 einzutragen. Nähere Bezeichnung:
                                                                             5.4          Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung:                                                                       163

                                                                             5.5          Kapitalabfindungen: wiederkehrende Leistungen für                           1641              Monate 164                   3213211
                                6.       Einkünfte aus Liegenschaften
                                6.1      Ertrag aus Einfamilienhaus / Stockwerkeigentum:                          Wert der Eigennutzung                   13213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 –– vom Arbeitgeber direkt vergütete Lebenshaltungskosten;
                                                                                                                                                                                                       180

                                                                                                                  bzw. Mietzinsen                         13213211                                     181

                                                                                                                  Bruttoertrag                            13213211                                     183

                                                                                                                                                                                                                                                                 –– Mitarbeiterbeteiligungen (wie Aktien, Optionen, Anwartschaften).
                                6.2      Abzüglich Unterhalt und Abgaben:                                         Pauschal                            –   13213211                                     184

                                                                                                                  oder effektive Kosten               –   13213211                                     185

                                6.3      Verbleibender Ertrag                                                                                             13213211                                     186        13213211
                                6.4

                                7.
                                         Ertrag aus anderen Liegenschaften

                                         Total der Einkünfte, zu übertragen auf Seite 3, Ziffer 19
                                                                                                                                                                  Liegenschaftenverzeichnis            188

                                                                                                                                                                                                       199
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                  13213211                                       In der Steuererklärung ist der Nettolohn (d.h. der Lohn nach Abzug von AHV/IV/EO- und
                                0106192602261                                                                                                                                                                                          Seite      2              ­ALV-Prämien, der laufenden Beiträge an Personalvorsorgeeinrichtungen sowie der Prämien
                                                                                                                                                                                                                                                                  an die obligatorische Nichtberufsunfall­versicherung) einzutragen.
                                                                                                                                                                                                                                                                  Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Lohnausweise der Steuer­erklärung beizu­legen.
                                     A

                                     B
                                                       Lohnausweis – Certificat de salaire – Certificato di salario
                                                       Rentenbescheinigung – Attestation de rentes – Attestazione delle rendite
                                                                                                                                                                                                                                                                  Bestehen zeitliche Lücken in der Erwerbstätigkeit, so sind diese ausdrücklich zu b
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ­ ezeichnen,
                                     C

                                     D
                                          AHV-Nr. – No AVS – N. AVS

                                                                            E
                                                                                                     Neue AHV-Nr. – Nouveau No AVS – Nuovo N. AVS
                                                                                                                                                                  F

                                                                                                                                                                  G
                                                                                                                                                                                     Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort
                                                                                                                                                                                     Transport gratuit entre le domicile et le lieu de travail
                                                                                                                                                                                     Trasporto gratuito dal domicilio al luogo di lavoro
                                                                                                                                                                                     Kantinenverpflegung / Lunch-Checks
                                                                                                                                                                                                                                                                  damit klar ersichtlich ist, dass nicht vergessen wurde, eine entsprechende Einkommensbe-
                                                                                                                                                                                                                                                                  scheinigung beizulegen.
                                                                                                                                                                                     Repas à la cantine / chèques-repas
                                          Jahr – Année – Anno                      von – du – dal                   bis – au – al                                                    Pasti alla mensa / buoni pasto

                                     H

                                                                                                                                                                                                                                                                 Nebenerwerb [ Ziffer 1.2]
                                                                                                                                                                                                                                                                 Hier sind sämtliche Einkünfte aus unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten aufzuführen. Nicht
                                                                                                                                                                                                                                                                 aufzuführen sind solche Einkünfte, für welche Quellensteuern gemäss dem Bundesgesetz
                                     1. Lohn soweit nicht unter Ziffer 2–7 aufzuführen                             / Rente                                                                                                                                 CHF
                                        Salaire qui ne concerne pas les chiffres 2 à 7 ci-dessous                  / Rente
                                        Salario se non da indicare sotto cifre da 2 a 7 più sotto                  / Rendita

                                     2. Gehaltsnebenleistungen             2.1 Verpflegung, Unterkunft – Pension, logement – Vitto, alloggio                                      +
                                        Prestations salariales accessoires

                                                                                                                                                                                                                                                                 gegen die Schwarzarbeit bezahlt wurden. Der Steuererklärung ist jedoch die Bescheinigung
                                        Prestazioni accessorie al salario 2.2 Privatanteil Geschäftswagen – Part privée voiture de service – Quota privata automobile di servizio +
                                                                                   2.3 Andere – Autres – Altre                                                                                                         +
                                                                                            Art – Genre – Genere
                                     3. Unregelmässige Leistungen – Prestations non périodiques – Prestazioni aperiodiche                                              Art – Genre – Genere

                                                                                                                                                                                                                       +

                                                                                                                                                                                                                                                                 der AHV-Ausgleichskasse beizulegen.
Bitte die Wegleitung beachten

                                     4. Kapitalleistungen – Prestations en capital – Prestazioni in capitale                                                                                                           +
Observer s.v.p. la directive

                                          Art – Genre – Genere
Osservare p.f. l’istruzioni

                                     5. Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt – Droits de participation selon annexe – Diritti di partecipazione secondo allegato                                                         +

                                     6. Verwaltungsratsentschädigungen – Indemnités des membres de l’administration – Indennità dei membri di consigli d’amministrazione                                               +
                                     7. Andere Leistungen – Autres prestations – Altre prestazioni

                                                                                                                                                                                                                                                                 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit [ Ziffer 2]
                                                                                                                                                                                                                       +
                                          Art – Genre – Genere
                                     8. Bruttolohn total / Rente – Salaire brut total / Rente – Salario lordo totale / Rendita                                                                                         =

                                     9. Beiträge AHV/ IV/ EO /ALV/ NBUV – Cotisations AVS /AI /APG /AC /AANP – Contributi AVS /AI / IPG/AD/AINP                                                                        –

                                 10. Berufliche Vorsorge        2. Säule  10.1 Ordentliche Beiträge – Cotisations ordinaires – Contributi ordinari                                                                     –

                                                                                                                                                                                                                                                                 Haupterwerb [ Ziffer 2.1]
                                     Prévoyance professionnelle 2e pilier
                                     Previdenza professionale 2° pilastro 10.2 Beiträge für den Einkauf – Cotisations pour le rachat – Contributi per il riscatto                                                      –
                                 11. Nettolohn / Rente – Salaire net / Rente – Salario netto / Rendita                                                                                             ¨                   =
                                          In die Steuererklärung übertragen – A reporter sur la déclaration d’impôt – Da riportare nella dichiarazione d’imposta

                                                                                                                                                                                                                                                                 Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, geben ihre Einkünfte mit dem
                                 12. Quellensteuerabzug – Retenue de l’impôt à la source – Ritenuta d’imposta alla fonte
                                 13. Spesenvergütungen – Allocations pour frais – Indennità per spese
                                          Nicht im Bruttolohn (gemäss Ziffer 8) enthalten – Non comprises dans le salaire brut (au chiffre 8) – Non comprese nel salario lordo (sotto cifra 8)
                                          13.1 Effektive Spesen            13.1.1 Reise, Verpflegung, Übernachtung – Voyage, repas, nuitées – Viaggio, vitto, alloggio

                                                                                                                                                                                                                                                                 Hilfsblatt A für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchführung oder dem Hilfsblatt
                                               Frais effectifs
                                                                           13.1.2 Übrige – Autres – Altre
                                               Spese effettive                            Art – Genre – Genere

                                          13.2 Pauschalspesen 13.2.1 Repräsentation – Représentation – Rappresentanza
                                               Frais forfaitaires
                                               Spese forfettarie 13.2.2 Auto – Voiture – Automobile

                                                                                                                                                                                                                                                                 A für Selbständigerwerbende mit vereinfachter Buchführung an. Aus dem «Merkblatt zum
                                                                           13.2.3 Übrige – Autres – Altre
                                                                                          Art – Genre – Genere

                                          13.3 Beiträge an die Weiterbildung – Contributions au perfectionnement – Contributi per il perfezionamento
                                 14. Weitere Gehaltsnebenleistungen            Art

                                                                                                                                                                                                                                                                 Hilfsblatt A (mit kaufmännischer und vereinfachter Buchführung)» geht hervor, welche weiteren
                                     Autres prestations salariales accessoires Genre
                                     Altre prestazioni accessorie al salario   Genere

                                 15. Bemerkungen
                                     Observations

                                                                                                                                                                                                                                                                 Beilagen noch einzureichen sind. Das «Merkblatt zum Hilfsblatt A (mit kaufmännischer und
                                     Osservazioni

                                     I    Ort und Datum – Lieu et date – Luogo e data                            Die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt
                                                                                                                 inkl. genauer Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers
                                                                                                                 Certifié exact et complet

                                                                                                                                                                                                                                                                 vereinfachter Buchführung)» kann beim Gemeinde­steueramt oder unter www.steueramt.zh.ch
                                                                                                                 y.c. adresse et numéro de téléphone exacts de l’employeur
                                                                                                                 Certificato esatto e completo
                                                                                                                 compresi indirizzo e numero di telefono esatti del datore di lavoro
                                     605.040.18       Form. 11       (25.8.2006)

                                                                                                                                                                                                                                                                 bezogen werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                 Führen Sie einen Landwirtschaftsbetrieb? Dann verwenden Sie bitte das Hilfsblatt B
                                                                             Hilfsblatt A für Selbständigerwerbende
                                Kanton Zürich
                                                                             mit kaufmännischer Buchführung                                                                                                                                                      oder das Hilfsblatt G. Beachten Sie die Wegleitung zu diesen Hilfsblättern. Hilfsblätter können,
                                1651                              Jahr
                                                                             AHVN13
                                                                             13-stellig

                                                                             Name
                                                                                                                                            AHV-Nr.                                          Gemeinde

                                                                                                                                                                                             Vorname                                                             wenn sie in den Steuererklärungsunterlagen nicht enthalten sind, beim Gemeindesteueramt
                                                                                                                                                                                                                                                                 bezogen werden. Wenn Sie kaufmännisch Buch führen, reichen Sie eine unterzeichnete
                                                                             Haupterwerb                                        1690         Ehemann / Person 1                 1691          Ehefrau / Person 2
                                                                             Nebenerwerb                                        1692         Ehemann / Person 1                 1693          Ehefrau / Person 2

                                                                             UID                                                1695     CHE     213213211

                                                                                                                                                                                                                                                                 Jahresrechnung (Einzelabschluss mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) ein.
                                Selbständigerwerbende mit                    Firmenname und Sitz
                                umfassender kaufmännischer
                                                                             Nebensteuerdomizile
                                Buchführung haben dieses
                                                                             (Betriebsstätten und Liegenschaf-
                                Hilfsblatt vollständig auszufül-             ten im Kanton Zürich, in anderen

                                                                                                                                                                                                                                                                 Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, haben Ur­kunden und sonstige
                                len und einen unterzeichneten                Kantonen und im Ausland)
                                Geschäftsabschluss sowie die
                                Auszüge (= Kontoblätter aus                  Branche/Art der Geschäftstätigkeit
                                dem Hauptbuch) sämtlicher                    Namen und Adressen der
                                Privat- und Eigenkapitalkonten               Mitgesellschafter bzw. Partner

                                                                                                                                                                                                                                                                 Belege, die mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehen, während zehn Jahren aufzube-
                                beizulegen.                                  (Bei Personengesellschaft, einfacher Gesell-
                                                                             schaft sowie bei Praxis-/Bürogemeinschaft)

                                                                             Geschäftsjahr                             vom                                       bis

                                                                                                                                                                                                                                                                 wahren (Aufbewahrungspflicht). Wer nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung
                                                                                          Bruttoumsatz                                                                                          1800              13213211
                                                                                          Aufwand für Material, Waren und Drittleistungen                                                       1801              13213211

                                                                             1.
                                                                             1.1
                                                                                          Schuldzinsen gemäss Erfolgsrechnung (für Steuerausscheidungszwecke)

                                                                                          Einkünfte
                                                                                          Reingewinn bzw. -verlust gemäss Erfolgsrechnung
                                                                                                                                                                                                1802

                                                                                                                                                                                                1810
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 ordnungsgemässe Geschäfts­bücher führt, erfüllt damit ohne weiteres die steuergesetzliche
                                                                             2.
                                                                             2.1

                                                                             2.2
                                                                                          Korrekturen
                                                                                          Barbezüge, Eigensaläre und Eigenkapitalzinsen

                                                                                          Persönliche Vorsorgebeiträge 2. Säule und 3. Säule a 1)
                                                                                                                                                                                                1811

                                                                                                                                                                                                1812
                                                                                                                                                                                                        13213211
                                                                                                                                                                                                             +

                                                                                                                                                                                                        13213211
                                                                                                                                                                                                             +
                                                                                                                                                                                                                                                                 Aufzeichnungspflicht.
                                                                             2.3

                                                                             2.4
                                                                                          Weitere Aufrechnungen
                                                                                          z. B. private Versicherungsprämien und Steuern
                                                                                          Naturalbezüge und Privatanteile an den Unkosten
                                                                                                                                                                                                1813

                                                                                                                                                                                                1814
                                                                                                                                                                                                        13213211
                                                                                                                                                                                                             +

                                                                                                                                                                                                        13213211
                                                                                                                                                                                                             +
                                                                                                                                                                                                                                                                 Bei Geschäftsaufgabe realisierte stille Reserven (Liquidationsgewinne) bilden Teil des
                                                                                                                                                                                                                                                                 steuer­baren selbständigen Erwerbseinkommens. Sowohl bei den Staats- und Gemeinde­steuern
                                                                             2.5          Weitere Korrekturen                                                                                   1815 1*
                                                                                                                                                                                                        13213211
                                                                                          z. B. Mietwert der privat genutzten Wohnung, Privatanteil an den Autokosten, Veränderung der als
                                                                                          Einkommen versteuerten stillen Reserven
                                                                             3.           Subtotal = Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit für AHV-Zwecke                                1740              13213211

                                                                                                                                                                                                                                                                 als auch bei der direkten Bundessteuer werden bei definitiver Aufgabe der selbständigen Er-
                                                                             4.           Zusätzliche Korrekturen für Steuerzwecke
                                                                             4.1          Persönliche AHV/IV/EO-Beiträge (in Ziff. 16.1 der Steuererklärung abzuziehen)                         1741         +    13213211
                                                                             4.2          Abzüglich verbuchte Bruttoerträge von Geschäftswertschriften und -guthaben,
                                 * Minuszeichen eintragen,
                                                                                          soweit im Wertschriftenverzeichnis enthalten                                1742                                    –
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                  13213211
                                                                                                                                                                                                                                                                 werbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung
                                     wenn negativ                            4.3          Weitere Abzüge                                                                                        1743          –
                                                                                          z. B. Verrechnung Vorjahresverluste
                                 1) Als Geschäftsanteil gilt derjeni-
                                     ge Anteil (ohne Einkaufsbeiträ-
                                                                             5.           Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit                                                          1750              13213211

                                                                                                                                                                                                                                                                 infolge Invalidität stille Reserven, die in den letzten zwei Geschäftsjahren realisiert worden sind,
                                     ge), der als Arbeitgeberanteil für                                                                                                                                   ▸ Zu übertragen in die
                                     das Personal geleistet wird bzw.                                                                                                                                       Steuererklärung Seite 2, Ziffer 2
                                     die Hälfte, so kein solches Per-
                                                                             6.           Angaben über das Warenlager                                                                                  Beginn Geschäftsjahr       Ende Geschäftsjahr
                                     sonal vorhanden ist. Die verblei-
                                     benden Beiträge, Einkaufsbei-           6.1          Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bzw. maximal Marktwert)

                                                                                                                                                                                                                                                                 gesondert vom übrigen Einkommen besteuert. Solche Liquidationsgewinne können unter Ziffer
                                     träge sowie sämtliche Beiträge
                                                                             6.2          Buchwert                                                                                                 –
                                     an die gebundene Selbstvorsor-
                                     ge (3. Säule a) sind in der Steuer-     6.3          Unterbewertung (max. 1/3 Warenreserve)
                                     erklärung abzuziehen.
                                                                             6.4          Unterbewertung (Warenreserve) in % des unter 6.1 angegebenen Wertes                                                                 %                        %

                                3296152601261
                                StA Form. 329 (2015) 12.19
                                                                                                                                                                                                                                                                 16.5 wieder von den Einkünften abgezogen werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   12
Gewinne auf Grundstücken des Geschäftsvermögens werden bei der Staatssteuer                    Ehemann / Einzelperson / P1,
                                                                                               Ehefrau / P2 und minderjährige
                                                                                               Kinder, ohne Erwerbseinkommen
                                                                                                                                   Einkünfte im In- und Ausland
                                                                                                                                   1.     Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
                                                                                                                                                                                                                                              Einkünfte 2019
                                                                                                                                                                                                                                              CHF ohne Rappen

im Hinblick auf die separate Grundstückgewinnsteuer nur so weit den steuerbaren Einkünf-                                                                                                                                                    13213211
                                                                                               dieser Kinder                       1.1    Haupterwerb            Ehemann / Einzelperson / P1                         Lohnausweis      100

                                                                                               1.2 und 2.2: Entschädigungen
                                                                                                                                                                       Ehefrau / P2                                  Lohnausweis      101   13213211
                                                                                               für Dienstleistungen jeder Art,     1.2    Nebenerwerb                  Ehemann / Einzelperson / P1                   Lohnausweis      102   13213211
ten zugerechnet, als Erwerbspreis und wertvermehrende Aufwendungen, einschliesslich der
                                                                                               Vergütungen für Amtstätigkeit,
                                                                                               Verwaltungsrats- und Vorstands-                                         Ehefrau / P2                                  Lohnausweis      103   13213211
                                                                                               honorare, Tantiemen, Lizenzen,
                                                                                               Autorenrechte usw.                  2.     Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit in Handel, Gewerbe,
                                                                                                                                          freien Berufen (Hilfsblatt A) oder Landwirtschaft (Hilfsblatt B oder G)

Baukreditzinsen, den Einkommenssteuerwert übersteigen. Demgegenüber unterliegen bei                                                                                                                                                         13213211
                                                                                               2: Inklusive Erträge aus            2.1    Haupterwerb                Ehemann / Einzelperson / P1                         Hilfsblatt   120
                                                                                               qualifizierten Beteiligungen im
                                                                                               Geschäftsvermögen und
                                                                                               Liquidationsgewinne aus der
                                                                                                                                                                       Ehefrau / P2                                      Hilfsblatt   121   13213211
                                                                                               Aufgabe der selbständigen           2.2    Nebenerwerb                  Ehemann / Einzelperson / P1                       Hilfsblatt   122   13213211
der Bundessteuer Gewinne auf Grundstücken des Geschäftsvermögens vollumfänglich
                                                                                               Erwerbstätigkeit am:
                                                                                                                                                                       Ehefrau / P2                               bzw. Aufstellung    123   13213211
                                                                                                                                   3.     Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen, Leibrenten
                                                                                                                                   3.1    AHV- / IV-Renten (100%) Ehemann / Einzelperson / P1          AHV                     IV     130    3213211
der Einkommenssteuer. In Ziffer 2 der Steuererklärung ist für Staats- und Bundessteuer das                                         3.2    Renten / Pensionen
                                                                                                                                          Ehemann / Einzelpers./ P1 960
                                                                                                                                                                       Ehefrau / P2

                                                                                                                                                                                113211
                                                                                                                                                                                         Betrag

                                                                                                                                                                                                            961
                                                                                                                                                                                                                   AHV
                                                                                                                                                                                                                    Prozente

                                                                                                                                                                                                                    111
                                                                                                                                                                                                                               IV     131

                                                                                                                                                                                                                                      134
                                                                                                                                                                                                                                             3213211
                                                                                                                                                                                                                                             3213211
Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit inklusive allfälliger Gewinne aus der Veräus-                                                Ehemann / Einzelpers./ P1 962
                                                                                                                                          Ehefrau / P2                 964
                                                                                                                                                                                113211
                                                                                                                                                                                113211
                                                                                                                                                                                                            963

                                                                                                                                                                                                            965
                                                                                                                                                                                                                    111
                                                                                                                                                                                                                    111
                                                                                                                                                                                                                                      135

                                                                                                                                                                                                                                      136
                                                                                                                                                                                                                                             3213211
                                                                                                                                                                                                                                             3213211
                                                                                                                                                                                113211                              111                      3213211
serung von Grundstücken des Geschäftsvermögens zu deklarieren. Für die Staatssteuer ist
                                                                                                                                          Ehefrau / P2                 966                                  967                       137

                                                                                               3.3: Direkt ausbezahlte Erwerbs-    3.3    Erwerbsausfallentschädigungen aus Arbeitslosenversicherung
                                                                                               ausfallentschädigungen.                    Ehemann / Einzelperson / P1                                Bescheinigung 140                       3213211
                                                                                               3.4: Von Ausgleichskassen direkt           Ehefrau / P2                                                                                       3213211
der bei der Einkommens­steuer freizustellende Teil des Grundstückgewinns in Ziffer 16.5 der
                                                                                                                                                                                                                    Bescheinigung     141
                                                                                               ausbezahlte Kinder- und Fami-
                                                                                               lienzulagen, Taggelder aus Kran-    3.4    Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen, Taggelder
                                                                                               ken-, Unfall- und Invalidenversi-
                                                                                               cherung, aus Militärversicherung
                                                                                                                                          Ehemann / Einzelperson / P1                                  Bescheinigung 142                     3213211
                                                                                               sowie EO-Entschädigungen inkl.             Ehefrau / P2                                                              Bescheinigung            3213211
Steuer­erklärung, Kolonne Staatssteuer, abzuziehen.
                                                                                                                                                                                                                                      143
                                                                                               Mutterschaftsentschädigungen.
                                                                                                                                   4.     Wertschriftenertrag
                                                                                               4.2: Teilsatzverfahren gilt für
                                                                                               qualifizierte Beteiligungen (ohne   4.1    Ertrag aus Wertschriften, Guthaben und Lotterien                Wertschriftenverzeichnis    150   13213211
                                                                                               Kapitalgewinne).
                                                                                                                                   4.2    Davon aus qualifizierten Beteiligungen                      13213211
Personen, die mit Liegenschaften handeln, werden im Übrigen speziell auf § 221
                                                                                                                                                                                                                                      151
                                                                                                5.1 und 5.2
                                                                                                Name/Adresse Alimentenzahler/in    5.     Übrige Einkünfte und Gewinne
                                                                                                                                   5.1    Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen / getrennten Ehegatten / Partn.                         160    3213211
                                                                                                                                                                                                                                             3213211
Abs. 2 Steuergesetz hingewiesen. Danach können solche Personen bei der Grund­
                                                                                                                                   5.2    Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis zum Monat der Volljährigkeit)              161

                                                                                               5.5: Kapitalleistungen aus Vor-     5.3    Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Geschäfts-, Korporationsanteilen        Aufstellung    162    3213211
                                                                                               sorge sind auf Seite 4, Ziffer 40
                                                                                               einzutragen. Nähere Bezeichnung:
                                                                                                                                   5.4    Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung:                                                      163    3213211

stückgewinnsteuer weitere mit der Liegenschaft zusammenhängende Aufwendungen gel-
                                                                                                                                   5.5    Kapitalabfindungen: wiederkehrende Leistungen für              1641             Monate 164         3213211
                                                                                               6.    Einkünfte aus Liegenschaften
                                                                                               6.1   Ertrag aus Einfamilienhaus / Stockwerkeigentum:             Wert der Eigennutzung                13213211                        180

                                                                                                                                                                                                      13213211
tend machen, soweit sie auf deren Berücksich­tigung bei der Einkommenssteuer ausdrücklich
                                                                                                                                                                 bzw. Mietzinsen                                                      181

                                                                                                                                                                 Bruttoertrag                         13213211                        183

                                                                                               6.2   Abzüglich Unterhalt und Abgaben:                            Pauschal                         –   13213211                        184

verzichtet haben. Die entsprechenden Aufwendungen sind für jede einzelne Liegenschaft in       6.3   Verbleibender Ertrag
                                                                                                                                                                 oder effektive Kosten            –   13213211
                                                                                                                                                                                                      13213211
                                                                                                                                                                                                                                      185

                                                                                                                                                                                                                                      186   13213211
                                                                                                                                                                                                                                            13213211
einer separaten Aufstellung, die der Steuer­erklärung beizulegen ist, nachzuweisen.
                                                                                               6.4   Ertrag aus anderen Liegenschaften                                                                  Liegenschaftenverzeichnis     188

                                                                                               7.    Total der Einkünfte, zu übertragen auf Seite 3, Ziffer 19                                                                        199   13213211

                                                                                               0106192602261                                                                                                                                          Seite     2
Nebenerwerb [ Ziffer 2.2]
Hier sind sämtliche Einkünfte aus selbständigen Nebenerwerbstätigkeiten anzugeben.
Dazu gehören auch Gewinne aus der Veräusserung von Wertschriften und Lie­genschaften
ausserhalb eines eigentlichen Gewerbes oder Unternehmens, sofern sie aus einer Tätigkeit
stammen, welche die schlichte Vermögensver­waltung übersteigt.
Für die Staatssteuer ist der bei der Einkommenssteuer freizustellende Teil des Grund­
stückgewinns in Ziffer 16.5 der Steuererklärung, Kolonne Staatssteuer, abzuziehen. Auch hier
werden Personen, die mit Liegenschaften handeln, speziell auf § 221 Abs. 2 Steuergesetz
hingewiesen (siehe die entsprechenden Aus­führungen in der Wegleitung zu Ziffer 2.1).

Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen,
­Leibrenten [ Ziffer 3]
Diese sind wie folgt steuerbar:

AHV- und IV-Renten [ Ziffer 3.1]                                                zu 100%

Renten und Pensionen [ Ziffer 3.2]
–– Renten von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule), d.h. Renten von
   Pensionskassen oder Verbandsvorsorgeeinrichtungen von Selbständig­erwer­
   benden:
   –– wenn die Rente vor dem 1. Januar 1987 zu laufen begann und der Versicherte
      mindestens 20% der gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat        zu   80%
   –– wenn die Rente zwischen 1. Januar 1987 und 31. Dezember 2001
      zu laufen begann, das Vorsorgeverhältnis aber am 31. Dezember 1985 (bei
      der direkten Bundessteuer: 31. Dezember 1986) schon bestand und der Ver-
      sicherte mindestens 20% der gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht
      hat                                                                         zu   80%
   –– in allen übrigen Fällen:                                                    zu 100%
–– Von Arbeitgebern (also nicht von einer Pensionskasse) ausgerichtete Renten     zu 100%
–– Renten der SUVA und andere Renten aus obligatorischer Berufs- und Nicht-
   berufsunfallversicherung:
   –– wenn die Rente wegen eines vor dem 1. Januar 1986 einge­tretenen Nicht-
      berufsunfalls ausgerichtet wird und die Prämien ausschliesslich vom
      Versicherten erbracht worden sind                                           zu   60%
   –– wenn die Rente wegen eines vor dem 1. Januar 1986 eingetretenen Nichtbe-
      rufsunfalls ausgerichtet wird und die Prämien vom Versicherten mindestens
      zu 20% selbst erbracht worden sind                                          zu   80%
   –– in allen übrigen Fällen                                                     zu 100%
–– Renten aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (3. Säu­le a)      zu 100%
–– Renten und Ersatzeinkünfte der Militärversicherung                             zu 100%
   Folgende Leistungen der Militärversicherung sind jedoch steuerfrei:
   –– Invaliden- und Hinterlassenenrenten, die vor dem 1. Januar 1994 zu laufen
      begonnen haben, einschliesslich der altrechtlichen Invalidenrenten, die nach
      dem 1. Januar 1994 in eine Altersrente umgewandelt wurden;
   –– Integritätsschadensrenten und Genugtuungsleistungen; Schadenersatzleis­
      tungen (Sachleistungen und Kostenver­gütungen).
–– Leibrenten sowie Einkünfte aus Verpfründung                                    zu 40%
–– Alle anderen Renten                                                            zu 100%
Bei nicht zu 100% steuer­baren Renten ist in den Vorkolonnen der Steuer­erklärung
der Gesamtbetrag und in den Hauptkolonnen der steuerbare Teilbetrag einzusetzen.

                                                                                         13
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