Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Neunkirchen - Informationen für Schüler, Eltern und Betriebe

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Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Neunkirchen - Informationen für Schüler, Eltern und Betriebe
Kaufmännisches Berufsbildungszentrum
                     Neunkirchen

             Informationen für Schüler,
                    Eltern und Betriebe

Unten am Steinwald

66538 Neunkirchen

www.kbbz-neunkirchen.de
Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Neunkirchen - Informationen für Schüler, Eltern und Betriebe
KBBZ Neunkirchen
                                   Unten am Steinwald
                                   66538 Neunkirchen

Unterrichtsbeginn: 07.40 Uhr

         Stunde                             von            bis
         1. Stunde                        07.40 Uhr     08.25 Uhr
         2. Stunde                        08.25 Uhr     09.10 Uhr
              Pause (15 Minuten)          09.10 Uhr     09.25 Uhr
         3. Stunde                        09.25 Uhr     10.10 Uhr
         4. Stunde                        10.10 Uhr     10.55 Uhr
              Pause (15 Minuten)          10.55 Uhr     11.10 Uhr
         5. Stunde                        11.10 Uhr     11.55 Uhr
         6. Stunde                        11.55 Uhr     12.40 Uhr
         7. Stunde                        12.40 Uhr     13.25 Uhr

Nachmittagsunterricht Unterrichtsbeginn: 13.25 Uhr

        Stunde                              von            bis
        8. Stunde                         13.25 Uhr     14.10 Uhr
        9. Stunde                         14.10 Uhr     14.55 Uhr
              Pause (10 Minuten)          14.55 Uhr     15.05 Uhr
        10. Stunde                        15.05 Uhr     15.50 Uhr
        11. Stunde                        15.50 Uhr     16.35 Uhr
              Pause (10 Minuten)          16.35 Uhr     16.45 Uhr
        12. Stunde                        16.45 Uhr     17.30 Uhr
        13. Stunde                        17.30 Uhr     18.15 Uhr
Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Neunkirchen - Informationen für Schüler, Eltern und Betriebe
INHALTSÜBERSICHT                                                                                       Seite
Sekretariat KBBZ Neunkirchen                                                                              4

Organigramm                                                                                               5

Schulleitung                                                                                              6

Qualitätsmanagement                                                                                       8

Qualitätsziele des KBBZ Neunkirchen                                                                       9

Funktionsträger                                                                                          10

Krisenteam / Integrationsbeauftragte                                                                     11

Vertrauenslehrer und Mediatoren                                                                          12

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsorgane                                                                    13

Schulbuchausleihe                                                                                        14

Bildungsangebote am KBBZ Neunkirchen                                                                     15

    • Berufliches Oberstufengymnasium                                                                    16

    • Handelsschule                                                                                      18

    • Fachoberschule - Fachbereich Wirtschaft                                                            20

    • Fachoberschule - Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Französisch in Wirtschaft und Verwaltung     22

    • Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung                             23

    • Berufsschule                                                                                       25

         • Ausbildung im Dualen System                                                                   26

         • Ihre Ansprechpartner für die Ausbildungsberufe                                                26

         • Voraussetzungen zur Erreichung des Mittleren Bildungsabschlusses                              27

Schulordnung                                                                                             28

Schulordnungsgesetz: Information früherer Erziehungsberechtiger                                          30

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik                                              31

Informationen zum Infektionsschutzgesetz                                                                 34

Verhalten im Notfall                                                                                     36

Sammelplätze bei Feueralarm                                                                              37

Beratungsstellen                                                                                         38

Runde Tische am KBBZ Neunkirchen                                                                         39

Firmentage am KBBZ Neunkirchen                                                                           40

Überblick über aktuelle Projekte am KBBZ Neunkirchen                                                     41

Kiosk am KBBZ Neunkirchen                                                                                47
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Sekretariat KBBZ Neunkirchen

Anschrift:    Unten am Steinwald, 66538 Neunkirchen             Karin Eckert
Telefon:      06821 9228 0
Fax:          06821 922830

E-Mail:       info@kbbz-neunkirchen.de
Homepage:     www.kbbz-neunkirchen.de

Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag bis Donnerstag
7:30 Uhr – 15:00 Uhr

Freitag
                                                                Heike Bender
7:30 h - 13:00 h

Von 13:30 h bis 14:00 h sowie während der Schulferien ist das
Sekretariat geschlossen.

Anmeldezeiträume für die jeweilige Schulform

Die jeweils aktuellen Zeiträume befinden sich auf
unserer Homepage.
Î www.kbbz-neunkirchen.de/Termine_Aktuelles.htm

Sprechzeiten für Schüler während der Unterrichtszeiten

Montag bis Freitag während den Pausen

1. Pause:            09:10 Uhr – 09:25 Uhr
2. Pause:            10:55 Uhr – 11:10 Uhr

                                     Hausmeister

Thomas Meiser

Telefon:      06821 9228 17

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Organigramm

                                      Schulleiter
                                         NN

                           Stellvertretender Schulleiter
                                 Heiko Staub, StD

 Abteilung                           Abteilung                        Abteilung
 FOS/HS                              HBFS/BS                          OG

 Leiter                              Leiter                           Leiter
 Thomas Alt, StD                     Hermann Schmit, StD              Hans-Werner Backes, StD

 Stellv. Abteilungsleiter/in         Stellv. Abteilungsleiterin       Stellv. Abteilungsleiterin
 Willi Werner, Ass.d.L.              Monika Boczek, Ass.d.L           Elisabeth Karakuş, OStRin
 Yaşam Kirbayir Çetin, StRin

 Sekretariat                   Hausmeister                  Qualitätsmanagementbeauftragte
 Karin Eckert                  Thomas Meiser                Simone Groh, OStRin
                                                            Jürgen Hänsgen, OStR
 Heike Bender
                                                            Kai Schumann, StR

Örtlicher Personalrat      Simone Groh, OStRin                    Markus Bouillon, StR
                           Silke Martiny, StRin                   Klaus Schmitt, StR
                           Ingeborg Meisberger, Ass.d.L.

Vertrauenslehrer           Udo Nilius, Pfarrer
                           Daniela Klein, StRin

Mediatoren                 Nicole Brill, StRin                    Peggy Graff, StRin
                           Tanja Becker, StRin                    Yaşam Kirbayir Çetin, StRin
                           Frank-Michael Hau, OStR                Lilly Geisler-Kranz, Ass.d.L.

Lern-Team-Berater          Frank-Michael Hau, OStR
                           Nicole Brill. StRin

Medienpädagoge             Oliver Henkes, OStR

EDV-Administratoren        Oliver Henkes, OStR
                           Jörn Brodkorb, StR

Sicherheitsbeauftragter    Jürgen Hänsgen, OStR

                                                                                         Seite 5
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Schulleitung

Schulleitung

Schulleiter: NN                       Stellv. Schulleiter: Heiko Staub

                                      h.staub@kbbz-neunkirchen.de

Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Wirtschaft sowie Ge-
sundheit und Soziales

Leiter: Hans-Werner Backes            Stellv. Leiterin: Lisa Karakuş

h-w.backes@kbbz-neunkirchen             l.karakus@kbbz-neunkirchen.de

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Fachoberschule - Fachbereich Wirtschaft- und Handelsschule

Leiter: Thomas Alt

t.alt@kbbz-neunkirchen.de

Stellv. Leiterin: Yaşam Kirbayir Çetin             Stellv. Leiter: Willi-Otto Werner

y.cetin@kbbz-neunkirchen.de                        w.werner@kbbz-neunkirchen.de

Berufsschule und Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft
und Verwaltung

Leitung: Hermann Schmit                  Stellv. Leiterin: Monika Boczek

h.schmit@kbbz-neunkirchen.de               monika.boczek@kbbz-neunkirchen.de

                                                                                Seite 7
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Qualitätsmanagement

Jürgen Hänsgen                        Simone Groh                        Kai Schumann

j.haensgen@kbbz-neunkirchen.de     s.groh@kbbz-neunkirchen.de    k.schumann@kbbz-neunkirchen.de

Das KBBZ Neunkirchen versteht sich als moderne Schule, die ihre Tätigkeiten an den
Wünschen der Kunden ausrichtet. Kunden sind Schüler, Eltern und Betriebe. Durch Zu-
sammenarbeit mit den Kunden, anderen Schulen, Behörden, Kammern, Verbänden und
sozialen Einrichtungen sieht sich die Schule als wichtigen Bildungsträger in der Region.
Beim Qualitätsmanagement geht es in erster Linie darum, die Kundenanforderungen zu
ermitteln, sie durch wirksame Durchführung und Überwachung der wichtigsten Prozesse
zu erfüllen und das Ergebnis, die Kundenzufriedenheit, zu messen. Qualitätsentwicklung
und Qualitätsmanagement sind zu Schlüsselbegriffen in der Schulpolitik geworden.

Dies gilt in besonderem Maße für die beruflichen Schulen als Ausbildungspartner der
Wirtschaft. Aus diesem Grund werden an allen beruflichen Schulen im Saarland Quali-
tätsmanagementsysteme (QMS) nach den Kriterien der international anerkannten Norm
ISO 9001:2008 aufgebaut. Durch die jährlichen Audits des Ministeriums für Bildung und
Kultur oder durch akkreditierte externe Zertifizierer werden die qualitätsorientierte Arbeit,
die Funktionsfähigkeit der QMS sowie die Nachhaltigkeit und kontinuierliche Verbesse-
rung nachgewiesen.

Seit April 2008 ist das KBBZ Neunkirchen durch die Certqua extern zertifiziert. In jährlich
stattfindenden Überwachungsaudits durch die Certqua wird die
Nachhaltigkeit überprüft und die Qualitätsverbesserung dokumen-
tiert.

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Qualitätsziele des KBBZ Neunkirchen

•   Schaffung aller organisatorischen und sachlichen Voraussetzungen für eine opti-
    male Lehr- und Lernkultur,
•   Zusammenarbeit und Kooperation mit Ausbildungs- und Praktikumsbetrieben,
•   Zusammenarbeit und Kooperation mit Institutionen zur Verbesserung der persön-
    lichen Situation des Schülers bzw. seiner Vermittelbarkeit in Ausbildung und Ar-
    beit,
•   Angebot von Veranstaltungen und Aktivitäten über den Unterricht hinaus, die den
    Erfahrungshorizont des Schülers, seine Zugangsmöglichkeiten zum Ausbildungs-
    und Arbeitsmarkt sowie seine humanen und sozialen Kompetenzen erweitern,
•   zeitnahe Versorgung des Schülers sowie der Erziehungsberechtigten mit allen
    den schulischen Ablauf betreffenden Informationen,
•   zielgruppenspezifische pädagogisch-didaktische Darbietung des Unterrichts,
•   an der Arbeitswelt und den regionalen Bedürfnissen ausgerichteter Unterricht,
•   Ausrichtung des Anspruchniveaus an den Forderungen der Abschlussprüfungen.

Die Kolleginnen und Kollegen des KBBZ Neunkirchen wollen
•   mit hoher Leistungsbereitschaft ihre Aufgaben erfüllen,
•   freundlich, hilfsbereit und mit positiver Ausstrahlung die Schüler betreuen,
•   flexibel auf Wünsche und Probleme eingehen,
•   gemeinsam und partnerschaftlich im Kollegium agieren,
•   einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zeigen,
•   mithelfen, ein menschen- und umweltfreundliches Umfeld zu schaffen,
•   Schülern ein Vorbild sein,
•   Schüler zu verantwortungsvollen, selbständigen Mitbürgern erziehen,
•   sich gegen Gewalt, Drogen, Alkoholmissbrauch und Mobbing einsetzen,
•   sich durch Fort- und Weiterbildung auf dem aktuellen Stand der Pädagogik und
    des Fachwissens halten,
•   eine moderne Schulausstattung.

                                                                                   Seite 9
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Funktionsträger
Lern-Team-Berater                                                            Frank-Michael Hau
Der Lern-Team-Berater (LTB) unterstützt im Rahmen des Qualitätsmana-
gements an saarländischen Schulen eine kontinuierliche und systematische
Unterrichtsentwicklung. Hierbei ist sein Aufgabenbereich breit gefächert.
Dieser umfasst exemplarisch Aufgaben der Fortbildungskoordination bis hin
zu begleitenden Maßnahmen von Schulentwicklungsprozessen.
f-m.hau@kbbz-neunkirchen.de

Beauftragter für Medienpädagogik                                             Oliver Henkes
Die Medienpädagogik umfasst das kreative und sozialverantwortliche Han-
deln im Zusammenhang mit Medien. Für eine aktive Teilnahme am schuli-
schen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben wird eine reflektierte Me-
diennutzung zunehmend wichtiger. Gerade auf die neuen Medien, die oft
wesentlicher Bestandteil der Lebenswelt von Jugendlichen sind, muss die
Schule reagieren. Der Medienpädagoge unterstützt Lehrer in Umgang ins-
besondere mit den neuen Medien und integriert entsprechende E-Learning-
Elemente.
o.henkes@kbbz-neunkirchen.de

EDV-Administratoren                                    Oliver Henkes und Jörn Brodkorb
Die EDV-Administratoren sorgen für den störungs-
freien Betrieb der Arbeitsstationen und Server. Mo-
mentan stehen im Unterrichtsnetzwerk 130 Arbeits-
stationen in acht EDV-Sälen zur Verfügung, Darüber
hinaus sind 20 Unterrichtssäle jeweils mit einer PC-
Beamer-Drucker-Kombination ausgestattet. Weitere
acht Säle werden zukünftig mit dieser Kombination
modernisiert. In vier Klassenräumen stehen zudem
Activboards (elektronische Tafeln) zur Verfügung.
admin@kbbz-neunkirchen.de

Homepage                                                               Yaşam Kirbayir Çetin
Konzeption und Realisation der Website
y.cetin@kbbz-neunkirchen.de

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Krisenteam

Um schulische Krisensituationen erfolgreich bewältigen zu können, wurde am KBBZ
Neunkirchen ein schuleigenes Krisenteam gebildet. Das Krisenteam bereitet sich
konkret auf Krisensituationen vor, um für den Ernstfall ein größtmögliches Maß an
Handlungssicherheit gewährleisten zu können.

Die Arbeit eines schuleigenen Krisenteams und insbesondere die Bewältigung von
Krisensituationen erfordert hierbei eine schulinterne und –externe Vernetzung ver-
schiedenster Akteure.

                             Integrationsbeauftragte

Integration geschieht vor allem durch Bildung.

Bildung ist die Schlüsselressource für ein gelingendes Leben in der Wissensgesell-
schaft und ist damit wesentliche Voraussetzung für systemische Inklusion und le-
bensweltliche Integration.
Interkulturelle Bildung ist eine Schlüsselkompetenz für alle Schülerinnen und Schüler
in einer pluralisierten Gesellschaft und globalisierten Welt und eine Querschnittsauf-
gabe in allen Bereichen des Bildungswesens.

Zu den Hauptaufgaben der Integrationsbeauftragten gehören
Æ Organisation und Durchführung der Integration förderlicher Maßnahmen und
      Veranstaltungen
Æ Kooperation mit anderen Institutionen
Æ Schullaufbahnberatung

Integrationsbeauftragte                                       Yaşam Kirbayir Çetin

                                                                               Seite 11
Vertrauenslehrer und Mediatoren

Vertrauenslehrer:          Daniela Klein                                  Udo Nilius

                        Klein-KBBZNK@gmx.de

Der/Die Vertrauenslehrer/in wird alle zwei Jahre von den Klassensprechern am Anfang des Schuljah-
res gewählt. In den folgenden Fällen könnt Ihr Euch an den/die Vertrauenslehrer/in wenden.
¾ Vermittler/in zwischen Schülern und Lehrern
   Manchmal gibt es Probleme zwischen Schülern und Lehrern. Können diese Probleme durch ein
   Gespräch nicht gelöst werden, so könnt Ihr Euch an den/die Vertrauenslehrer/in wenden. Ziel ist
   es, dass der/die Vertrauenslehrer/in versucht als neutrale Person zwischen beiden Seiten zu ver-
   mitteln und somit den Konflikt löst.
¾ Ansprechpartner/in für sonstige Probleme
   Auch für andere Probleme, wie z. B. Drogenprobleme, Gewalt in der Familie, kann der/die Vertrau-
   enslehrer/in Ansprechpartner für Euch sein. Ziel ist es, für Euch professionelle Hilfe zu finden.
¾ Außerdem beteiligt sich der/die Vertrauenslehrer/in als Berater/in an Sitzungen der Schüler-
   vertretung.
Die Gespräche zwischen Euch und dem/der Vertrauenslehrer/in werden natürlich streng vertraulich
behandelt! Vermittelnde Gespräche zwischen dem/der Vertrauenslehrer/in und einem betroffenen
Lehrer finden nur dann statt, wenn Ihr dies auch möchtet.

Mediatoren:             Nicole Brill
                        Frank-Michael Hau
                        Tanja Becker

Ohne Bild:              Peggy Graff
                        Yaşam Kirbayir Çetin
                        Lilly Geisler-Kranz

Die Mediatoren unserer Schule haben eine spe-
zielle Ausbildung absolviert, um bei Problemen
zwischen Schülern zu vermitteln.

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Mitwirkungs- und Mitbestimmungsorgane

                                Schülervertretung

Die Schülervertretung gibt den Schülern die Möglichkeit, an der Gestaltung des
Schullebens mitzuwirken. Die Klassenschülersprecher/innen der verschiedenen
Schulformen wählen den Schülersprecher und seinen Vertreter.

Namen der Schülervertretung: siehe Aushang am Schwarzen Brett

                                Elternvertretung

Die Elternvertretung dient der Vertretung von Erziehungsinteressen der Erziehungs-
berechtigten in der von ihren Kindern besuchten Schule und der Beteiligung an den
schulischen Gremien.

Namen der Elternvertretung: siehe Aushang am Schwarzen Brett

                             Sicherheitsbeauftragter

Jürgen Hänsgen

Dem Sicherheitsbeauftragten sind alle Unfälle (auch Unfallgefahren) unverzüglich zu
melden (auch Unfälle auf dem Schulweg). Alle Schüler sind gegen Unfälle versichert,
die sich bei Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg (direkter Hin- und Rück-
weg) ereignen. Der Unfallschutz kann entfallen, wenn Schüler mutwillig oder grob
gegen die Hausordnung verstoßen.

                                                                            Seite 13
Schulbuchausleihe

Im Saarland ist ein Schulbuchleihsystem eingeführt, das Eltern wirksam von Kosten entlastet
und dennoch die Qualität der vermieteten Schulbücher gewährleistet. Die Förderung der
Schulbuchausleihe soll das bisherige System der Schulbuchförderung, das Zuschüsse zu
den Schulbuchkosten für bedürftige Eltern vorsieht, ersetzen.

Die Schulbuchausleihe unterliegt folgenden Rahmenbedingungen:
•   Um das Verfahren zu vereinfachen, können die Bücher und Arbeitshefte nur im Paket
    ausgeliehen werden.
•   Es wird ein Elternbeitrag pro Schüler/in pro Jahr erhoben (schulformabhängig).
•   Auch künftig wird es für Förderberichtigte Möglichkeiten der Kostenfreistellung geben.
•   Die Nutzungsdauer der verliehenen Bücher wird beschränkt, das heißt in der Regel sol-
    len Bücher dreimal ausgeliehen werden.
•   Die Ausleihe wird an allen Schulen, die bisher in die Schulbuchförderung einbezogen wa-
    ren, eingeführt werden.
•   Das Ausleihsystem kann an allen allgemeinbildenden und beruflichen saarländischen
    Schulen mit Ausnahme der Schulform der Berufsschule eingeführt werden.
•   Die Teilnahme an dem entgeltlichen Ausleihverfahren ist freiwillig, d. h. alle Schüler/-
    innen können – unabhängig vom Wohnort - gegen die Entrichtung eines jährlichen Ent-
    gelts an dem Verfahren teilnehmen.
•   Wer an dem Verfahren nicht teilnehmen will, muss alle Schulbücher wie bisher selbst
    beschaffen.

Die Höhe des Leihentgeltes hängt auch in Zukunft von den Schulbuchkosten ab. Daher wird
das Land die Leihentgelte jedes Jahr neu festlegen.

Schulbuchkoordinatorin                                                   Angelika Uentze
Anmeldung über Sekretariat

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Bildungsangebot am KBBZ Neunkirchen

Das KBBZ Neunkirchen bietet ein vielfältiges Angebot an beruflicher Aus- und Weiterbildung
an. Dieses Angebot umfasst berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge.

Zusammen mit beruflichen Abschlüssen werden wichtige Abschlüsse allgemein bildender
Schulen einschließlich beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt:
•   Hauptschulabschluss
•   Mittlerer Bildungsabschluss
•   Fachhochschulreife
•   Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
•   Staatlich geprüfte/r Internationale/r Wirtschaftsassistent/in (HBFS)

Schulformen am KBBZ Neunkirchen

Berufliches Oberstufengymnasium
der Fachrichtung Wirtschaft sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales
Anmeldung: Die aktuellen Zeiträume befinden sich auf unserer Homepage.
Î www.kbbz-neunkirchen.de/Termine_Aktuelles.htm

Vollzeitschulen
•   Handelsschule
•   Fachoberschule - Fachbereich Wirtschaft
       o   zweijährige Fachoberschule
       o   einjährige Fachoberschule
•   Fachoberschule - Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Französisch in Wirtschaft und
    Verwaltung
•   Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung

Berufsschulen: Teilzeit (Duales System)
•   Industriekaufmann/-frau
•   Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
•   Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
•   Kaufmann/-frau im Einzelhandel
•   Verkäufer/in
•   Medizinische/r Fachangestellte/r

                                                                                   Seite 15
Berufliches Oberstufengymnasium
        der Fachrichtung Wirtschaft sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales

An die einjährige Einführungsphase (Klasse 11) schließt sich die zweijährige Qualifikationsphase
(Klasse 12 und 13) an, an deren Ende die landeseinheitliche Abiturprüfung steht. Am Standort Neun-
kirchen wird das berufliche Oberstufengymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie
der Fachrichtung Wirtschaft angeboten. Bei der Anmeldung entscheidet sich der Schüler für eine
Fachrichtung.

Abschluss
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Aufnahmevoraussetzungen

1. Aufnahme in die Klassenstufe 11

a) ohne zusätzliche Voraussetzungen
    •      Schüler des achtjährigen Gymnasiums, die in die Klasse 10 versetzt sind
    •      Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule, die einen Übergangsvermerk für die Klasse 11
           des Gymnasiums haben
    •      Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule mit nur einer Fremdsprache mit dem Über-
           gangsvermerk für die Klasse 11 eines beruflichen Oberstufengymnasiums
    •      Absolventen der Fachoberschule Sozialwesen (Übergang in die Stufe 12 siehe weiter unten)
    •      Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft (Übergang in die Stufe 12 siehe weiter unten)

b) mit bestimmten Voraussetzungen
    •      Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittleren Bildungsabschluss und durchge-
           hender zweiter Fremdsprache (ab Klasse 7):
           -   Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen mindestens 2,5
               (2,75)* und kein Fach unter ausreichend
           -   Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine
               mangelhafte Note
    •      Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittlerem Bildungsabschluss und nur einer
           Fremdsprache:
           -   Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache mindestens 2,3 (2,6)*
               und kein Fach unter ausreichend
           -   Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine
               mangelhafte Note

c) Sonderregelung für Absolventen der ERS, die den A-Kurs absolviert haben
*Näheres regelt die entsprechende Übergangsverordnung

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d) Absolventen der Handelsschule und der Sozialpflegeschule

  Neben dem erforderlichen Notendurchschnitt auf dem Abschlusszeugnis muss die erste Fremd-
  sprache ab der Klasse 5 durchgehend unterrichtet worden sein.

  Handelsschule
    •   Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens
        2,5, dabei kein Fach unter befriedigend. Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindes-
        tens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note.
    •   Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens
        2,0 dabei höchstens ein Fach ausreichend, Notendurchschnitt in den übrigen Fächern min-
        destens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note.

  Sozialpflegeschule
    •   Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Biologie und Fremdsprache mindestens 2,5, dabei
        kein Fach unter befriedigend. Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, da-
        bei höchstens eine mangelhafte Note.
    •   Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Biologie und Fremdsprache mindestens 2,0, dabei
        höchstens ein Fach ausreichend und Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens
        2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note.

2. Aufnahme in die Klassenstufe 12

Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft bzw. Soziales, die vor Eintritt in die Fachoberschule an
der zum mittleren Bildungsabschluss führenden Schule in einer 2. Fremdsprache durchgehend unter-
richtet worden sind, am Unterrichtsangebot der Fachoberschule in dieser zweiten Fremdsprache teil-
genommen haben und hierfür im Zeugnis der Fachhochschulreife mindestens die Note "befriedigend"
erhalten haben. Der Übergang ist nur in den jeweiligen Schwerpunkt möglich.

Besonderheiten des beruflichen Oberstufengymnasiums

In das berufliche Oberstufengymnasium können auch Schüler eintreten, die bis zum Erwerb des mitt-
leren Bildungsabschlusses nur in einer Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind. Die
zweite Fremdsprache ist aber Voraussetzung für eine allgemeine Hochschulreife und muss dann wäh-
rend der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt werden.

Die Schule beginnt mit der Klasse 11, d.h. alle Schüler treten in neu gebildete Klassen ein.

Mit der Entscheidung für eine Fachrichtung liegt ein praxisorientiertes Leistungsfach für die Hauptpha-
se fest: "Betriebswirtschaftslehre" in der Fachrichtung Wirtschaft bzw. "Gesundheit" oder "Pädago-
gik/Psychologie" in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales.

                                                                                               Seite 17
Handelsschule
Bildungsziel
Die Handelsschule ist eine zweijährige Berufsfachschule in den Klassenstufen 10 und 11.
Sie hat das Ziel, den Schülern die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie für einen
späteren Beruf in Wirtschaft und Verwaltung benötigen.

Aufnahmevoraussetzungen
    •      Hauptschulabschluss mit einem bestimmten Notenprofil
    •      Entsprechender Berechtigungsvermerk auf einem dem Hauptschulabschlusszeugnis
           gleichgestellten Zeugnis

Abschluss
Mittlerer Bildungsabschluss

Dauer
2 Jahre (Vollzeitunterricht)

Berechtigungen
    •      Berufsausbildung
    •      Fachoberschule (alle Fachrichtungen)
    •      Berufliches Oberstufengymnasium (Klasse 11 mit Notenprofil)
    •      Mittlere nichttechnische Beamtenlaufbahn
    •      Fachschule für Sozialpädagogik (nach entsprechendem Praktikum)

Seite 18
Stundentafel

      Erw. Realschule                                                                                 Gymnasium
       Gesamtschule                              Berufsgrundbildungsjahr                    (Versetzung nach Klasse 10)
   (Versetzung nach Klasse 10)

                                                Deutsch       Notendurchschnitt          Deutsch
   erforderliche Empfehlung                     Mathe               3,0                                     Notendurchschnitt
                                                                                         Mathe
   der abgebenden Schule                                                                                          4,0
                                                Berufsfeld-                              Erdkunde
                                                              Notendurchschnitt          Geschichte
                                                bezogene
                                                                    3,0
                                                Fächer
                                                                                             in Deutsch und Mathe keine 6
                                                                                             in Deutsch und Mathe nur eine 5

           Fächer                                                                 Wochenstunden

                                                                        Klasse 10             Klasse 11

         1. Allgemeine Fächer                                              17                  18
            Religion                                                        2                     1
            Deutsch                                                         4                     4
            Französisch oder Englisch                                       4                     4
            Mathematik                                                      4                     4
            Chemie oder Physik                                              -                     2
            Sozialkunde                                                     1                     1
            Sport                                                           2                     2

         2. Fachbezogene Fächer                                            13                  12
            Wirtschaftslehre                                                4                     4
            Rechnungswesen                                                  4                     4
            Datenverarbeitung                                               2                     2
            Arbeits- und Präsentationstechnik                               1                     -
            Textverarbeitung                                                2                     2

         Gesamtpflichtstundenzahl                                          30                  30

         3. Wahlbereich                                                     2                   2
            Englisch,                                                       2                     2
            Französisch oder                                                2                     2
            Angewandte Datenverarbeitung                                    2                     2

                                                   Abschlussprüfung
     Schriftliche Prüfung:              Mathematik, Wirtschaftslehre, Rechnungswesen, Deutsch,
                                        Fremdsprache
     Mündliche Prüfung:                 je nach Notenbild

                                        Mittlerer Bildungsabschluss

     Berufsausbildung                                                                      Berufliches Gymnasium
                                                       Fachoberschule                    (Klasse 12, im jeweiligen Profilfach)
      (1 Jahr Anrechnung)

                                                                                                                     Seite 19
Fachoberschule
                                     Fachbereich Wirtschaft

Bildungsziel
Die Fachoberschule führt in zwei Jahren über die Klassen 11 und 12 zum Erwerb der Fach-
hochschulreife.

Abschluss
Fachhochschulreife

Berechtigungen
    •      Höhere Berufsfachschule (alle Fachbereiche)
    •      Fachhochschule (alle Fachrichtungen)
    •      Wirtschaftsgymnasium (Klasse 12)
    •      Gehobener nichttechnischer Dienst als Beamtenanwärter

Zweijährige Fachoberschule

Aufnahmevoraussetzungen
    •      Mittlerer Bildungsabschluss und Praktikantenstelle für die fachpraktische Ausbildung
    •      Versetzung nach Klasse 10 eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule

Dauer
2 Jahre

Schulische Ausbildung
    •      Klassenstufe 11: Teilzeitunterricht an zwei Wochentagen
    •      Klassenstufe 12: Vollzeitunterricht

Fachpraktische Ausbildung (in Klasse 11):
    •      Schüler kümmert sich selbst um Praktikantenstelle in kaufmännischen Betrieben, Be-
           hörden oder entsprechenden Einrichtungen
    •      Besuch des Praktikantenbetriebes an drei Wochentagen
    •      Umfang: 52 Wochen Praktikum (6 Wochen Urlaub)
    •      Schüler muss ein Berichtsheft führen
    •      Voraussetzung für Versetzung in Klasse 12: erfolgreiche fachpraktische Ausbildung

Seite 20
Einjährige Fachoberschule
Aufnahmevoraussetzungen
    •       Mittlerer Bildungsabschluss und eine dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung zu-
            zuordnende abgeschlossene Berufsausbildung
    •       Mittlerer Bildungsabschluss und ein zweijähriges Praktikum in dem Berufsfeld Wirt-
            schaft und Verwaltung
    •       Mittlerer Bildungsabschluss und eine mindestens vierjährige hauptberufliche, dem
            Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung zuzuordnende Tätigkeit
Dauer
1 Jahr (Klasse 12, Vollzeitunterricht)

Stundentafel

                                    Mittlerer Bildungsabschluss

  Praktikantenstelle                                                        abgeschlossene Berufsausbildung
  Klasse 11: 2 Tage Unterricht/Woche                                        oder 2-jähriges Praktikum
             3 Tage Betriebspraktikum                                       oder 4-jährige Berufstätigkeit

        Fächer                                                                          Wochenstunden

                                                                         Klasse 11             Klasse 12

  1. Pflichtbereich
  1.1 Allgemeiner Lernbereich                                               7                    18
        Religion                                                             1                     1
        Deutsch                                                              2                     4
        Französisch oder Englisch                                            2                     4
        Mathematik                                                           2                     4
        Chemie oder Physik                                                   -                     2
        Sozialkunde                                                          -                     1
        Sport                                                                -                     2

  1.2. Fachbezogener Lernbereich                                            5                    12
        Betriebswirtschaftslehre                                             2                     4
        Betriebliches Rechnungswesen                                         2                     4
        Volkswirtschaftslehre                                                -                     3
        Datenverarbeitung                                                    -                     1
        Arbeitstechnik                                                       1                     -

  2. Wahlpflichtbereich                         /Spanisch                   -                     2
     zweite Fremdsprache Englisch/Französisch                                -                     2
     oder Angewandte Datenverarbeitung                                       -                     2

  Gesamtpflichtstundenzahl                                                 12                    32

                                              Abschlussprüfung
 Schriftliche Prüfung:              Mathematik, Betriebswirtswirtschaftslehre, Rechnungswesen,
                                    Deutsch, Fremdsprache
 Mündliche Prüfung:                 je nach Notenbild

                                          Fachhochschulreife

                                     Höhere Berufsfachschule
        Fachhochschule               - für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung        Berufliches Gymnasium
                                     - für Wirtschaftsinformatik                               (Klasse 12, im jeweiligen
                                     - für Automatisierungs- und Computertechnik
                                                                                                      Profilfach)
                                     - Hotel-, Gaststätten- und
                                       Fremdenverkehrsgewerbe
                                     - ABU

                                                                                                                           Seite 21
Fachoberschule
       Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Französisch in Wirtschaft und Verwaltung

Die Fachoberschule - Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Französisch in Wirtschaft
und Verwaltung führt in zwei Jahren zur allgemeinen Fachhochschulreife.

Aufgenommen werden Schüler und Schülerinnen mit mittlerem Bildungsabschluss
bzw. Versetzung nach Klassenstufe 10 eines Gymnasiums und mit einer Praktikan-
tenstelle für die fachpraktische Ausbildung.

Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Vermittlung der französischen Sprache
sowie in der Kombination von kaufmännischer und fremdsprachlicher Ausbildung.

                                                                    Wochenstunden
Fächer
                                                  Klassenstufe 11          Klassenstufe 12
1. Pflichtbereich
1.1 Allgemeiner Lernbereich                       (7)                      (18)
Religionslehre                                    1                        1
Deutsch                                           2                        4
Französisch                                       2                        4
Mathematik                                        2                        4
Chemie                                            -                        2
Sozialkunde                                       -                        1
Sport                                             -                        2

1.2 Fachbezogener Lernbereich                     (7)                      (12)
Betriebswirtschaftslehre                          2                        4
Betriebliches Rechnungswesen                      2                        4
Arbeits- und Präsentationstechnik                 1                        -
Wirtschaftslehre Französisch*                     1                        3
Landeskunde Französisch*                          1                        1

2. Wahlpflichtbereich                             (0)                       (2)
Französische Konversation* oder                   -                        2
Englisch                                          -                        2
Gesamtstundenzahl                                 14                       32

*
    Die Unterrichtssprache ist Französisch.

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Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen
                     in Wirtschaft und Verwaltung

Bildungsziel
Ziel der HBFS-FWV ist die Ausbildung von Hochschulberechtigten zu Internationalen Wirtschaftsas-
sistenten / Wirtschaftsassistentinnen für den mittleren Funktionsbereich international orientierter sowie
multinationaler Unternehmen. Die Kombination von kaufmännischer und wirtschaftsorientierter fremd-
sprachlicher Ausbildung gewährleistet die unmittelbare und universelle Verwendbarkeit der Absolven-
ten im mittleren Managementbereich.

Aufnahmevoraussetzungen
    •     Allgemeine Hochschulreife
    •     Fachhochschulreife
    •     Höhere Handelsschule mit Zusatzbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife und eine min-
          destens zweijährige intensive und erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in Englisch und Fran-
          zösisch bzw. Spanisch

Abschluss
Staatlich geprüfter Internationaler Wirtschaftsassistent (HBFS)
Staatlich geprüfte Internationale Wirtschaftsassistentin (HBFS)

Dauer
3 Jahre

Schulische Ausbildung
2 Jahre (Vollzeitunterricht)

Fachpraktische Ausbildung
    •     1 Jahr, 2 x 6 Monate in zwei verschiedenen Zielländern
    •     Praktika sind integraler Bestandteil der Ausbildung
    •     Praktika werden von der Schule überwacht
    •     Teilnahme an einem qualifizierten fremdsprachlichen Abschlussgespräch

Berechtigungen
Direkter Berufseinstieg im mittleren bzw. gehobenen Managementbereich (national/international)

Homepage
www.sprachen-hbfs.de

                                                                                                 Seite 23
Stundentafel

 Lernbereich / Fächer                                                   Wochenstunden

                                                                 Unterstufe           Oberstufe
 1 Lernbereich Wirtschaft                                             14                  14

 Betriebs- und Volkswirtschaftslehre                                   4                   4

 - Deutsch                                                             2                   2

 - Englisch                                                            2                   2

 - Französisch 1)                                                      1                   1

 Rechnungswesen                                                        3                   3

 Multimediale Ausbildung                                               3                   3

 2 Lernbereich Kommunikation                                          19                  19

 Englisch

 - Mündliche Kommunikation                                             3                   3

 - Schriftliche Kommunikation                                          2                   2

 - Landes- und Kulturkunde                                             2                   2

 Französisch 1)

 - Mündliche Kommunikation                                             3                   3

 - Schriftliche Kommunikation                                          2                   2

 - Landes- und Kulturkunde                                             2                   2

 Spanisch 2)                                                           3                   3

 Deutsch

 - Mündliche Kommunikation                                             1                   1

 - Schriftliche Kommunikation                                          1                   1

 Gesamtstundenzahl                                                    33                  33

1) Die Fremdsprache Französisch kann durch die Fremdsprache Spanisch ersetzt werden, wenn die Einrichtung
   einer entsprechenden Gruppe von mindestens 12 Teilnehmern/Teilnehmerinnen möglich ist. In diesem Fall ge-
   lten die Vorschriften der Verordnung für Spanisch entsprechend.
2) Wird gemäß Fußnote 1 Französisch durch Spanisch ersetzt, tritt ‚Französisch‘ als dritte Fremdsprache an die
   Stelle von ‚Spanisch‘.

 Seite 24
Berufsschule

                           Eingangsvoraussetzungen für den
                               Besuch der Berufsschule
                                 •   Abschluss eines Ausbildungsvertrages
                                 •   Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht

                Be rufsg rundb ildung sja hr       •    Hauptsch ule,        K aufmännische
                (B GJ) i m Beru fsfeld             •    Realschule,          B erufsfachschule:
                Wirtschaft und Ver wa ltun g       •    Gymnasium,               • Hande lsschule ,
                (e rfol greicher Ab schlu ss)      •    Sekun darsch ule,        • Fachober schu le
                                                   •    Gesamtschu le,
                                                   •    sonstig e
                                                        Beru fsfachschu le

                                                       Grundstufe
                                                       (Klasse 10)
                                                       Fachstufe I
                                                       (Klasse 11)
                                                       Fachstufe II
                                                       (Klasse 12)

Dauer
2 bis 3 Jahre

                                                                                                      Seite 25
Ausbildung im Dualen System

            Ausbildungsbetrieb                            Berufsschule

            Praktische Ausbildung in                 - 12 Stunden pro Woche
            verschiedenen Bereichen                  - Zwei Berufsschultage
            des Betriebes gemäß                        pro Woche
            Ausbildungsrahmen-
            lehrplan                                 allgemeine und fach-
                                                     theoretische Ausbildung:

                                       Zwischen-     Grundstufe     Klasse 10
                                       prüfung
                                                     Fachstufe I    Klasse 11
                                                     Fachstufe II   Klasse 12

                            Kaufmannsgehilfenprüfung:

              •   Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung)
              •   Praktische Übungen an Hand von Situationsaufgaben
                  (Fertigkeitsprüfung)

           Ihre Ansprechpartner für die Ausbildungsberufe

Bürokommunikation                                  Jürgen Hänsgen
Einzelhandel, Verkäufer                            Anja Martin-Angresius,
                                                   Ingeborg Meisberger
Groß- und Außenhandel                              Herbert Karl
Industrie                                          Simone Groh
Medizinische Fachangestellte                       Frank-Michael Hau, Iris Reuter

Seite 26
Voraussetzungen zur Erreichung des
                Mittleren Bildungsabschlusses

     Seit 20. Mai 1994 kann bei erfolgreichem Abschluss der
 Berufsausbildung der mittlere Bildungsabschluss zuerteilt werden.

 Die Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses muss bei der
                Berufsschule beantragt werden.

Abschlusszeugnis der         Zeugnis über Bestehen          Zeugnisse, die eine 5-jährige
Berufsschule,                der Abschlussprüfung in        Teilnahme am Fremd-
Notendurchschnitt (außer     einem anerkannten              sprachenunterricht einer
Sport):                  +   Ausbildungsberuf           +   öffentlichen Schule
          3,0                (Kaufmannsgehilfenbrief)       nachweisen mit zuletzt
                                                            erteilter Fachnote:
                                                             ausreichend oder besser

            Die Berufsschule bestätigt auf dem Original des
                        Abschlusszeugnisses:

                             Abschlusszeugnis
                                          .
      Dieses Zeugnis schließt die Berechtigungen eines mittleren
                      Bildungsabschlusses ein.

Diese Regelung gilt auch für Abschlusszeugnisse, die ab 1. August
1974 von einer Berufsschule im Saarland erteilt wurden. Für Berufs-
ausbildungsgänge, die vor dem 1. August 1974 beendet wurden,
muss der Antrag vom Kultusministerium entschieden werden.

                                                                                   Seite 27
Schulordnung

Beschluss der Schulkonferenz

1. Jeder Schüler ist verpflichtet, am Unterricht regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, im
   Unterricht mitzuarbeiten, die ihm im Rahmen seiner schulischen Ausbildung gestellten
   Aufgaben auszuführen und die Regeln des Zusammenlebens in der Schule einzuhalten
   (§ 30 Abs. 4 SchoG).

2. Für Vollzeitschüler (HS, FOS12, HBFS-FWV, BG) gilt:
   Bei Schulversäumnissen müssen die zwingenden Gründe des Fehlens der Schule spä-
   testens bis zum dritten Tag des Fehlens schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.

3. Für Teilzeitschüler (Berufsschule, FOS11) gilt:
   Bei Schulversäumnissen müssen die zwingenden Gründe des Fehlens der Schule inner-
   halb einer Woche schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.

4. Für alle Schüler gilt zusätzlich:
   Bei Fehlzeiten bis zu zwei Wochen ist die schriftliche Entschuldigung über das Gesamt-
   versäumnis spätestens am Tag der Rückkehr in der Schule vorzulegen. Darüber hinaus-
   gehende Fehlzeiten sind sofort mit einer ärztlichen Bescheinigung/mit einem ärztlichen
   Attest zu belegen. Bei minderjährigen Schülern ist die Unterschrift eines Erziehungsbe-
   rechtigten, bei Auszubildenden die Unterschrift des Ausbildungsbetriebes erforderlich. In
   Zweifelsfällen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Eventuell
   entstehende Kosten gehen zu Lasten des Schülers.

5. Am vierten Tage unentschuldigten Fehlens von Bafög-Empfängern wird die Bafög-Stelle
   durch die Schule benachrichtigt.

6. Das Fehlen während einer Klassenarbeit ist grundsätzlich nur mit ärztlicher Bescheini-
   gung/ärztlichem Attest bzw. in besonders begründeten Ausnahmefällen zu entschuldi-
   gen. Unentschuldigtes Fehlen während einer Klassenarbeit gilt als Leistungsverweige-
   rung. Eine auf Leistungsverweigerung beruhende "nicht feststellbare Leistung" ist bei der
   Bildung der Zeugnisnote wie die Note "ungenügend" zu behandeln.

7. Bei entschuldigtem Fehlen bei einer Klassenarbeit muss sich der Schüler selbst um ei-
   nen Nachtermin bemühen. Ein Anspruch auf einen Nachtermin besteht nicht.

8. Für wiederholtes unentschuldigtes Fehlen von Berufsfachschülern und Schülern
   der Fachoberschule gilt:
   Nach drei unentschuldigten Fehltagen oder fünf unentschuldigten Verspätungen oder
   fünf unentschuldigten Versäumnissen von Einzelstunden im lfd. Schulhalbjahr erfolgt ei-
   ne schriftliche Mahnung durch den Klassenlehrer an die Erziehungsberechtigten bzw. an
   den volljährigen Schüler mit Hinweis auf § 30 Abs. 5 SchoG und bei Fachoberschü-
   lern/innen eine Mitteilung an die Praktikumsstelle.
   Nach sechs unentschuldigten Fehltagen oder zehn unentschuldigten Verspätungen oder
   zehn unentschuldigten Versäumnissen von Einzelstunden im lfd. Schulhalbjahr informiert
   der Klassenlehrer die Schulleitung. Die Schulleitung prüft, ob ein Ausschluss von der
   Schule angebracht ist. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Klassenkonferenz
   unter Vorsitz des Schulleiters.

9. Für wiederholtes unentschuldigtes Fehlen von Berufsschülern gilt:
   Nach drei unentschuldigten Fehltagen oder fünf unentschuldigten Verspätungen oder
   fünf unentschuldigten Versäumnissen von Einzelstunden im lfd. Schulhalbjahr erfolgt ei-
   ne Mitteilung an den Ausbildungsbetrieb.

Seite 28
10. Urlaub vom Besuch der Schule wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Er ist rechtzeitig
    beim Klassenlehrer bzw. der Schulleitung zu beantragen. Urlaub unmittelbar vor oder
    nach den Ferien wird nicht gewährt.

11. Im Rahmen des Schulverhältnisses hat der Schüler den Anordnungen der Lehrer und
    des Hausmeisters zu folgen.

12. Schülern ist der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel sowie das
    Rauchen in der gesamten Schulanlage untersagt. Die Schulanlage ist rauchfreie Zone.

13. Schülern ist politische Werbung durch Worte, Schriften, Bilder, Embleme und das Tragen
    von Parteiabzeichen in der gesamten Schulanlage verboten.

14. Die Benutzung von Mobiltelefonen und ähnlichen Einrichtungen ist im Unterricht unter-
    sagt. Bei Prüfungen ist das Mitbringen von Telekommunikationsmitteln verboten.

15. Das Befahren des Schulhofes mit Kraftfahrzeugen ist nur Bediensteten der Schule ges-
    tattet.

16. Vor dem Unterricht und während der Pausen sind die Unterrichtsräume abgesperrt und
    die Flure und Treppen geräumt. Die Schüler können sich in der Pausenhalle aufhalten.
    Die Windfänge an den Eingängen sind nur Durchgänge und keine Aufenthaltsräume.

17. Bei einem Lehrerwechsel zwischen zwei Unterrichtsstunden ohne Pause bleiben die
    Schüler im Unterrichtsraum, wenn der folgende Unterricht im selben Raum stattfindet.

18. Schüler dürfen das Lehrerzimmer grundsätzlich nicht betreten.

19. Offene Getränke dürfen nur in den Pausenhallen und auf dem Schulhof verzehrt werden.

20. Abfälle sind in die aufgestellten Abfallbehälter zu werfen. Auf die getrennte Abfallsamm-
    lung ist zu achten.

21. Schuldhafte Verunreinigungen und Sachbeschädigungen verpflichten den Verursacher
    zum Schadenersatz und können Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.

22. Die Schule haftet nicht für das Abhandenkommen von Schülereigentum.

23. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.

24. Die Änderungen persönlicher Daten sind dem Schulsekretariat umgehend zu melden.

25. Schülerunfälle im Schulbereich, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen außer-
    halb der Schulanlage sind dem Schulsekretariat umgehend zu melden.

26. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.

27. Jeder Schüler hat das Recht zur Beschwerde. Der Schüler kann seine Beschwerde ei-
    nem Lehrer seines Vertrauens oder dem Schulleiter vortragen.

Stand: 12. Februar 2009

                                                                                      Seite 29
Schulordnungsgesetz
       Information der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler

Auszug aus dem Schulordnungsgesetz

                                              § 20 f
           Information der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler

      (1) Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schüler, welche das 21. Le-
           bensjahr noch nicht vollendet haben, können mit Zustimmung des Schülers
           generell über ihn betreffende schulische Angelegenheiten informiert wer-
           den. Über eine Verweigerung dieser Zustimmung sind die früheren Erzie-
           hungsberechtigten schriftlich zu unterrichten.
      (2) Auch ohne Zustimmung des Schülers sollen dessen frühere Erziehungsbe-
           rechtigte von der Schule über das drohende Verfehlen des Klassen- oder
           Jahrgangsziels, die Pflicht zum Verlassen der Schule wegen Leistungs-
           mängeln, die Beendigung des Schulverhältnisses durch den Schüler, die
           Behandlung seines unentschuldigten Fernbleibens als Austrittserklärung,
           seine Nichtzulassung zur Abschlussprüfung, seine Nichtteilnahme an der
           Abschlussprüfung oder deren Nichtbestehen, den Ausschluss aus der
           Schule und dessen Androhung unterrichtet werden. Der betroffene Schüler
           ist zu der beabsichtigten Unterrichtung anzuhören.

                                          Bedeutung

Schüler, die mit der Information der früheren Erziehungsberechtigten nicht einver-
standen sind, haben Ihre Verweigerung schriftlich der Schulleitung vorzulegen.

In begründeten Fällen soll die Schulleitung jedoch nach Anhörung des betroffenen
Schülers die Erziehungsberechtigen benachrichtigen, laut § 20 f Abs. 2 SchoG.

Seite 30
Nutzungsordnung
           der Informations- und Kommunikationstechnik
A. Allgemeines
Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikations-
technik (z. B. von Computereinrichtungen, Internet, E-Mail) durch Schülerinnen und Schüler und die
sonstigen Angehörigen der Schule (z. B. Lehrer, Hausmeister) im Rahmen des Unterrichts, der Gre-
mienarbeit sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltun-
gen außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung.

Das Kaufmännische Berufsbildungszentrum Neunkirchen gibt sich für den Umgang mit diesem Medi-
um die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C er-
gänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichtes. Die Nutzung der Informations- und
Kommunikationstechnik der Schule ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, die Be-
standteil der Schulordnung ist.

B. Regeln für jede Nutzung

Weisungsberechtigung

Weisungsberechtigt sind die Schulleitung, die Systembetreuer, die Lehrer und sonstige mit dieser
Aufgabe beauftragte Personen.

Passwörter

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie sich
an den Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule anmelden können. Das nur
dem Benutzer bekannte Passwort sollte mindestens 8 Stellen umfassen, nicht leicht erratbar sein und
eine beschränkte Gültigkeit von 12 Monaten haben. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und
ggf. zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es Unbefugten zur Kenntnis gelangt ist. Vor der ersten Be-
nutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden; ohne individuelles
Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung ist eine Abmeldung
vorzunehmen.

Die Nutzer sind für die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen verantwortlich. Das Arbeiten
unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses
dem Lehrer mitzuteilen.

Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutz-
rechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische
Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die An-
wendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

Eine private Nutzung kostenpflichtiger Verbindungen durch die Schüler ist nicht zulässig.

Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und
zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn
eines jeden neuen Schuljahres, gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines
schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen.

Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch
verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
Die Schule und ihre Nutzer sind berechtigt, die vorhandene Software für Ausbildungszwecke zu nut-
zen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht
gestattet.
Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) un-
terliegen dem Zugriff der Netzadministratoren.

                                                                                             Seite 31
Im Netz sollen der Systembereich sowie die persönlichen Arbeitsbereiche durch Passwörter gegen
unbefugten Zugriff gesichert werden.

Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet oder per E-Mail übertragen werden, kann
grundsätzlich nicht gewährleistet werden. Die Bereitstellung von Informationen im Internet kommt da-
mit einer Veröffentlichung gleich. Die besondere Funktionalität von Suchmaschinen erlaubt es, solche
Daten in unterschiedlichen Angeboten zu finden und gegebenenfalls zu einem Persönlichkeitsprofil zu
verknüpfen. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf Schutz solcher Daten vor un-
befugten Zugriffen. Insbesondere ist eine E-Mail aus technischen Gründen mit einer Postkarte gleich-
zusetzen, die von jedem gelesen, verfälscht oder gelöscht werden kann.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie
Manipulationen an der Hard- und Softwareausstattung sowie das Verändern von Zugriffsrechten und
das Kopieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (z. B. Peripheriegeräte wie
externe Laufwerke, Scanner und Digitalkameras) dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsführenden
an Computern oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch La-
den und Versenden von großen Dateien (z. B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein
Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berech-
tigt, diese Daten zu löschen.

Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen
oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer
schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb sind während der
Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet

Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist
auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts
und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen
von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.

Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet ver-
antwortlich.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen, noch ohne Erlaubnis kosten-
pflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungs-
rechte zu beachten.

Versenden von Informationen in das Internet, Homepage, Gästebuch, Foren, Chats

Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das
unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Der Internet-Zugang und die Mail-
Funktion dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der
Schule Schaden zufügen könnten.

Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
Um Haftungsfragen auszuschließen, werden gegebenenfalls Gästebücher, Foren und Chats durch
dafür bestimmte Moderatoren überwacht.
Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitali-
sierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten
verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.

Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im
Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Min-
derjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.

Seite 32
Das Kopieren von Texten aus erhaltenen Briefen oder E-Mails bedarf der Zustimmung des Absen-
ders.

Oberster Grundsatz ist die Achtung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen. Diskriminierungen,
persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen können neben dem Entzug der Nutzungs-
berechtigung auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Die Kommunikation in jeglichen Netzdiensten (E-Mail, Chat, Newsgroups usw.) unter Verwendung von
anderen Namen als dem eigenen ist verboten. Als Aliasnamen sind nur die zugelassenen bzw. einge-
tragenen Aliasnamen zu verwenden.

Das Ausfüllen von Online-Formularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der aufsichtführenden
Lehrperson untersagt.

C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes

Nutzungsberechtigung

Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht ge-
währt werden. Die Entscheidung darüber, welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schullei-
tung in Absprache mit den Netzbetreuern.
Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im
Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anla-
ge), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.

Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter
Aufsicht möglich.

Aufsichtspersonen

Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen, die im Aufsichtsplan einzutragen ist.
Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese
Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.

D. Schlussvorschriften

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer
Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.

Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung durch die DV-Fachlehrer statt, die im
Klassenbuch protokolliert wird.

Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene
Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechti-
gung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Stand: 4. September 2006

                                                                                               Seite 33
Informationen zum Infektionsschutzgesetz

Information und Belehrung über die Pflichten der Erziehungsberechtigten im Rahmen der Be-
stimmungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim
Menschen (Infektionsschutzgesetz -IfSG; veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000
Teil I Nr. 33 Seite 45 ff)

Zum 1. Januar 2001 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Es enthält auch für Schulen
neue Vorschriften. Ziel dieser Gesetzesneufassung im Bereich der Schule ist, die Prävention übertrag-
barer Krankheiten zu stärken und besser als bisher die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten
innerhalb der jeweiligen Schule sowie die Übertragung auf weitere Kontaktpersonen zu verhindern.
Dies soll erreicht werden durch mehr Information in den Schulen sowie durch engere Zusammenarbeit
zwischen Schule, Elternhaus und Gesundheitsamt beim Auftreten von Erkrankungen.

Gemäß § 34 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes muss die Schule die Sorgeberechtigten ihrer
Schüler/innen sowie alle volljährigen Schüler/innen über ihre Pflichten im Rahmen des vorgenannten
Gesetzes belehren.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf 1. wenn es an einer schweren
Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht
    wird. Dies sind nach dem Infektionsschutzgesetz Diphtherie, Cholera, Typhus, Paratyphus, Tuber-
    kulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel
    nur als Einzelfälle vor. Außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber,
    Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in
    Deutschland übertragen werden.

2. wenn eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen
   kann. Dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung
   durch Hib-Bakterien, Meningokokken-lnfektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A
   und bakterielle Ruhr.

3. wenn ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und
Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Hände-
hygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel,
Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und
Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und anstecken-
de Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten oder Schule besonders günstige
Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei
ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch
zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen län-
ger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden
konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule nach
dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie
uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Ge-
sundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infek-
tionskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische
Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder
Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss.

Seite 34
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