Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Neunkirchen - Informationen für Schüler, Eltern und Betriebe
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Kaufmännisches Berufsbildungszentrum Neunkirchen Informationen für Schüler, Eltern und Betriebe Unten am Steinwald 66538 Neunkirchen www.kbbz-neunkirchen.de
KBBZ Neunkirchen Unten am Steinwald 66538 Neunkirchen Unterrichtsbeginn: 07.40 Uhr Stunde von bis 1. Stunde 07.40 Uhr 08.25 Uhr 2. Stunde 08.25 Uhr 09.10 Uhr Pause (15 Minuten) 09.10 Uhr 09.25 Uhr 3. Stunde 09.25 Uhr 10.10 Uhr 4. Stunde 10.10 Uhr 10.55 Uhr Pause (15 Minuten) 10.55 Uhr 11.10 Uhr 5. Stunde 11.10 Uhr 11.55 Uhr 6. Stunde 11.55 Uhr 12.40 Uhr 7. Stunde 12.40 Uhr 13.25 Uhr Nachmittagsunterricht Unterrichtsbeginn: 13.25 Uhr Stunde von bis 8. Stunde 13.25 Uhr 14.10 Uhr 9. Stunde 14.10 Uhr 14.55 Uhr Pause (10 Minuten) 14.55 Uhr 15.05 Uhr 10. Stunde 15.05 Uhr 15.50 Uhr 11. Stunde 15.50 Uhr 16.35 Uhr Pause (10 Minuten) 16.35 Uhr 16.45 Uhr 12. Stunde 16.45 Uhr 17.30 Uhr 13. Stunde 17.30 Uhr 18.15 Uhr
INHALTSÜBERSICHT Seite Sekretariat KBBZ Neunkirchen 4 Organigramm 5 Schulleitung 6 Qualitätsmanagement 8 Qualitätsziele des KBBZ Neunkirchen 9 Funktionsträger 10 Krisenteam / Integrationsbeauftragte 11 Vertrauenslehrer und Mediatoren 12 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsorgane 13 Schulbuchausleihe 14 Bildungsangebote am KBBZ Neunkirchen 15 • Berufliches Oberstufengymnasium 16 • Handelsschule 18 • Fachoberschule - Fachbereich Wirtschaft 20 • Fachoberschule - Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Französisch in Wirtschaft und Verwaltung 22 • Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung 23 • Berufsschule 25 • Ausbildung im Dualen System 26 • Ihre Ansprechpartner für die Ausbildungsberufe 26 • Voraussetzungen zur Erreichung des Mittleren Bildungsabschlusses 27 Schulordnung 28 Schulordnungsgesetz: Information früherer Erziehungsberechtiger 30 Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik 31 Informationen zum Infektionsschutzgesetz 34 Verhalten im Notfall 36 Sammelplätze bei Feueralarm 37 Beratungsstellen 38 Runde Tische am KBBZ Neunkirchen 39 Firmentage am KBBZ Neunkirchen 40 Überblick über aktuelle Projekte am KBBZ Neunkirchen 41 Kiosk am KBBZ Neunkirchen 47
Sekretariat KBBZ Neunkirchen Anschrift: Unten am Steinwald, 66538 Neunkirchen Karin Eckert Telefon: 06821 9228 0 Fax: 06821 922830 E-Mail: info@kbbz-neunkirchen.de Homepage: www.kbbz-neunkirchen.de Öffnungszeiten des Sekretariats Montag bis Donnerstag 7:30 Uhr – 15:00 Uhr Freitag Heike Bender 7:30 h - 13:00 h Von 13:30 h bis 14:00 h sowie während der Schulferien ist das Sekretariat geschlossen. Anmeldezeiträume für die jeweilige Schulform Die jeweils aktuellen Zeiträume befinden sich auf unserer Homepage. Î www.kbbz-neunkirchen.de/Termine_Aktuelles.htm Sprechzeiten für Schüler während der Unterrichtszeiten Montag bis Freitag während den Pausen 1. Pause: 09:10 Uhr – 09:25 Uhr 2. Pause: 10:55 Uhr – 11:10 Uhr Hausmeister Thomas Meiser Telefon: 06821 9228 17 Seite 4
Organigramm Schulleiter NN Stellvertretender Schulleiter Heiko Staub, StD Abteilung Abteilung Abteilung FOS/HS HBFS/BS OG Leiter Leiter Leiter Thomas Alt, StD Hermann Schmit, StD Hans-Werner Backes, StD Stellv. Abteilungsleiter/in Stellv. Abteilungsleiterin Stellv. Abteilungsleiterin Willi Werner, Ass.d.L. Monika Boczek, Ass.d.L Elisabeth Karakuş, OStRin Yaşam Kirbayir Çetin, StRin Sekretariat Hausmeister Qualitätsmanagementbeauftragte Karin Eckert Thomas Meiser Simone Groh, OStRin Jürgen Hänsgen, OStR Heike Bender Kai Schumann, StR Örtlicher Personalrat Simone Groh, OStRin Markus Bouillon, StR Silke Martiny, StRin Klaus Schmitt, StR Ingeborg Meisberger, Ass.d.L. Vertrauenslehrer Udo Nilius, Pfarrer Daniela Klein, StRin Mediatoren Nicole Brill, StRin Peggy Graff, StRin Tanja Becker, StRin Yaşam Kirbayir Çetin, StRin Frank-Michael Hau, OStR Lilly Geisler-Kranz, Ass.d.L. Lern-Team-Berater Frank-Michael Hau, OStR Nicole Brill. StRin Medienpädagoge Oliver Henkes, OStR EDV-Administratoren Oliver Henkes, OStR Jörn Brodkorb, StR Sicherheitsbeauftragter Jürgen Hänsgen, OStR Seite 5
Schulleitung Schulleitung Schulleiter: NN Stellv. Schulleiter: Heiko Staub h.staub@kbbz-neunkirchen.de Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Wirtschaft sowie Ge- sundheit und Soziales Leiter: Hans-Werner Backes Stellv. Leiterin: Lisa Karakuş h-w.backes@kbbz-neunkirchen l.karakus@kbbz-neunkirchen.de Seite 6
Fachoberschule - Fachbereich Wirtschaft- und Handelsschule Leiter: Thomas Alt t.alt@kbbz-neunkirchen.de Stellv. Leiterin: Yaşam Kirbayir Çetin Stellv. Leiter: Willi-Otto Werner y.cetin@kbbz-neunkirchen.de w.werner@kbbz-neunkirchen.de Berufsschule und Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung Leitung: Hermann Schmit Stellv. Leiterin: Monika Boczek h.schmit@kbbz-neunkirchen.de monika.boczek@kbbz-neunkirchen.de Seite 7
Qualitätsmanagement Jürgen Hänsgen Simone Groh Kai Schumann j.haensgen@kbbz-neunkirchen.de s.groh@kbbz-neunkirchen.de k.schumann@kbbz-neunkirchen.de Das KBBZ Neunkirchen versteht sich als moderne Schule, die ihre Tätigkeiten an den Wünschen der Kunden ausrichtet. Kunden sind Schüler, Eltern und Betriebe. Durch Zu- sammenarbeit mit den Kunden, anderen Schulen, Behörden, Kammern, Verbänden und sozialen Einrichtungen sieht sich die Schule als wichtigen Bildungsträger in der Region. Beim Qualitätsmanagement geht es in erster Linie darum, die Kundenanforderungen zu ermitteln, sie durch wirksame Durchführung und Überwachung der wichtigsten Prozesse zu erfüllen und das Ergebnis, die Kundenzufriedenheit, zu messen. Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement sind zu Schlüsselbegriffen in der Schulpolitik geworden. Dies gilt in besonderem Maße für die beruflichen Schulen als Ausbildungspartner der Wirtschaft. Aus diesem Grund werden an allen beruflichen Schulen im Saarland Quali- tätsmanagementsysteme (QMS) nach den Kriterien der international anerkannten Norm ISO 9001:2008 aufgebaut. Durch die jährlichen Audits des Ministeriums für Bildung und Kultur oder durch akkreditierte externe Zertifizierer werden die qualitätsorientierte Arbeit, die Funktionsfähigkeit der QMS sowie die Nachhaltigkeit und kontinuierliche Verbesse- rung nachgewiesen. Seit April 2008 ist das KBBZ Neunkirchen durch die Certqua extern zertifiziert. In jährlich stattfindenden Überwachungsaudits durch die Certqua wird die Nachhaltigkeit überprüft und die Qualitätsverbesserung dokumen- tiert. Seite 8
Qualitätsziele des KBBZ Neunkirchen • Schaffung aller organisatorischen und sachlichen Voraussetzungen für eine opti- male Lehr- und Lernkultur, • Zusammenarbeit und Kooperation mit Ausbildungs- und Praktikumsbetrieben, • Zusammenarbeit und Kooperation mit Institutionen zur Verbesserung der persön- lichen Situation des Schülers bzw. seiner Vermittelbarkeit in Ausbildung und Ar- beit, • Angebot von Veranstaltungen und Aktivitäten über den Unterricht hinaus, die den Erfahrungshorizont des Schülers, seine Zugangsmöglichkeiten zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie seine humanen und sozialen Kompetenzen erweitern, • zeitnahe Versorgung des Schülers sowie der Erziehungsberechtigten mit allen den schulischen Ablauf betreffenden Informationen, • zielgruppenspezifische pädagogisch-didaktische Darbietung des Unterrichts, • an der Arbeitswelt und den regionalen Bedürfnissen ausgerichteter Unterricht, • Ausrichtung des Anspruchniveaus an den Forderungen der Abschlussprüfungen. Die Kolleginnen und Kollegen des KBBZ Neunkirchen wollen • mit hoher Leistungsbereitschaft ihre Aufgaben erfüllen, • freundlich, hilfsbereit und mit positiver Ausstrahlung die Schüler betreuen, • flexibel auf Wünsche und Probleme eingehen, • gemeinsam und partnerschaftlich im Kollegium agieren, • einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zeigen, • mithelfen, ein menschen- und umweltfreundliches Umfeld zu schaffen, • Schülern ein Vorbild sein, • Schüler zu verantwortungsvollen, selbständigen Mitbürgern erziehen, • sich gegen Gewalt, Drogen, Alkoholmissbrauch und Mobbing einsetzen, • sich durch Fort- und Weiterbildung auf dem aktuellen Stand der Pädagogik und des Fachwissens halten, • eine moderne Schulausstattung. Seite 9
Funktionsträger Lern-Team-Berater Frank-Michael Hau Der Lern-Team-Berater (LTB) unterstützt im Rahmen des Qualitätsmana- gements an saarländischen Schulen eine kontinuierliche und systematische Unterrichtsentwicklung. Hierbei ist sein Aufgabenbereich breit gefächert. Dieser umfasst exemplarisch Aufgaben der Fortbildungskoordination bis hin zu begleitenden Maßnahmen von Schulentwicklungsprozessen. f-m.hau@kbbz-neunkirchen.de Beauftragter für Medienpädagogik Oliver Henkes Die Medienpädagogik umfasst das kreative und sozialverantwortliche Han- deln im Zusammenhang mit Medien. Für eine aktive Teilnahme am schuli- schen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben wird eine reflektierte Me- diennutzung zunehmend wichtiger. Gerade auf die neuen Medien, die oft wesentlicher Bestandteil der Lebenswelt von Jugendlichen sind, muss die Schule reagieren. Der Medienpädagoge unterstützt Lehrer in Umgang ins- besondere mit den neuen Medien und integriert entsprechende E-Learning- Elemente. o.henkes@kbbz-neunkirchen.de EDV-Administratoren Oliver Henkes und Jörn Brodkorb Die EDV-Administratoren sorgen für den störungs- freien Betrieb der Arbeitsstationen und Server. Mo- mentan stehen im Unterrichtsnetzwerk 130 Arbeits- stationen in acht EDV-Sälen zur Verfügung, Darüber hinaus sind 20 Unterrichtssäle jeweils mit einer PC- Beamer-Drucker-Kombination ausgestattet. Weitere acht Säle werden zukünftig mit dieser Kombination modernisiert. In vier Klassenräumen stehen zudem Activboards (elektronische Tafeln) zur Verfügung. admin@kbbz-neunkirchen.de Homepage Yaşam Kirbayir Çetin Konzeption und Realisation der Website y.cetin@kbbz-neunkirchen.de Seite 10
Krisenteam Um schulische Krisensituationen erfolgreich bewältigen zu können, wurde am KBBZ Neunkirchen ein schuleigenes Krisenteam gebildet. Das Krisenteam bereitet sich konkret auf Krisensituationen vor, um für den Ernstfall ein größtmögliches Maß an Handlungssicherheit gewährleisten zu können. Die Arbeit eines schuleigenen Krisenteams und insbesondere die Bewältigung von Krisensituationen erfordert hierbei eine schulinterne und –externe Vernetzung ver- schiedenster Akteure. Integrationsbeauftragte Integration geschieht vor allem durch Bildung. Bildung ist die Schlüsselressource für ein gelingendes Leben in der Wissensgesell- schaft und ist damit wesentliche Voraussetzung für systemische Inklusion und le- bensweltliche Integration. Interkulturelle Bildung ist eine Schlüsselkompetenz für alle Schülerinnen und Schüler in einer pluralisierten Gesellschaft und globalisierten Welt und eine Querschnittsauf- gabe in allen Bereichen des Bildungswesens. Zu den Hauptaufgaben der Integrationsbeauftragten gehören Æ Organisation und Durchführung der Integration förderlicher Maßnahmen und Veranstaltungen Æ Kooperation mit anderen Institutionen Æ Schullaufbahnberatung Integrationsbeauftragte Yaşam Kirbayir Çetin Seite 11
Vertrauenslehrer und Mediatoren Vertrauenslehrer: Daniela Klein Udo Nilius Klein-KBBZNK@gmx.de Der/Die Vertrauenslehrer/in wird alle zwei Jahre von den Klassensprechern am Anfang des Schuljah- res gewählt. In den folgenden Fällen könnt Ihr Euch an den/die Vertrauenslehrer/in wenden. ¾ Vermittler/in zwischen Schülern und Lehrern Manchmal gibt es Probleme zwischen Schülern und Lehrern. Können diese Probleme durch ein Gespräch nicht gelöst werden, so könnt Ihr Euch an den/die Vertrauenslehrer/in wenden. Ziel ist es, dass der/die Vertrauenslehrer/in versucht als neutrale Person zwischen beiden Seiten zu ver- mitteln und somit den Konflikt löst. ¾ Ansprechpartner/in für sonstige Probleme Auch für andere Probleme, wie z. B. Drogenprobleme, Gewalt in der Familie, kann der/die Vertrau- enslehrer/in Ansprechpartner für Euch sein. Ziel ist es, für Euch professionelle Hilfe zu finden. ¾ Außerdem beteiligt sich der/die Vertrauenslehrer/in als Berater/in an Sitzungen der Schüler- vertretung. Die Gespräche zwischen Euch und dem/der Vertrauenslehrer/in werden natürlich streng vertraulich behandelt! Vermittelnde Gespräche zwischen dem/der Vertrauenslehrer/in und einem betroffenen Lehrer finden nur dann statt, wenn Ihr dies auch möchtet. Mediatoren: Nicole Brill Frank-Michael Hau Tanja Becker Ohne Bild: Peggy Graff Yaşam Kirbayir Çetin Lilly Geisler-Kranz Die Mediatoren unserer Schule haben eine spe- zielle Ausbildung absolviert, um bei Problemen zwischen Schülern zu vermitteln. Seite 12
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsorgane Schülervertretung Die Schülervertretung gibt den Schülern die Möglichkeit, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Die Klassenschülersprecher/innen der verschiedenen Schulformen wählen den Schülersprecher und seinen Vertreter. Namen der Schülervertretung: siehe Aushang am Schwarzen Brett Elternvertretung Die Elternvertretung dient der Vertretung von Erziehungsinteressen der Erziehungs- berechtigten in der von ihren Kindern besuchten Schule und der Beteiligung an den schulischen Gremien. Namen der Elternvertretung: siehe Aushang am Schwarzen Brett Sicherheitsbeauftragter Jürgen Hänsgen Dem Sicherheitsbeauftragten sind alle Unfälle (auch Unfallgefahren) unverzüglich zu melden (auch Unfälle auf dem Schulweg). Alle Schüler sind gegen Unfälle versichert, die sich bei Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg (direkter Hin- und Rück- weg) ereignen. Der Unfallschutz kann entfallen, wenn Schüler mutwillig oder grob gegen die Hausordnung verstoßen. Seite 13
Schulbuchausleihe Im Saarland ist ein Schulbuchleihsystem eingeführt, das Eltern wirksam von Kosten entlastet und dennoch die Qualität der vermieteten Schulbücher gewährleistet. Die Förderung der Schulbuchausleihe soll das bisherige System der Schulbuchförderung, das Zuschüsse zu den Schulbuchkosten für bedürftige Eltern vorsieht, ersetzen. Die Schulbuchausleihe unterliegt folgenden Rahmenbedingungen: • Um das Verfahren zu vereinfachen, können die Bücher und Arbeitshefte nur im Paket ausgeliehen werden. • Es wird ein Elternbeitrag pro Schüler/in pro Jahr erhoben (schulformabhängig). • Auch künftig wird es für Förderberichtigte Möglichkeiten der Kostenfreistellung geben. • Die Nutzungsdauer der verliehenen Bücher wird beschränkt, das heißt in der Regel sol- len Bücher dreimal ausgeliehen werden. • Die Ausleihe wird an allen Schulen, die bisher in die Schulbuchförderung einbezogen wa- ren, eingeführt werden. • Das Ausleihsystem kann an allen allgemeinbildenden und beruflichen saarländischen Schulen mit Ausnahme der Schulform der Berufsschule eingeführt werden. • Die Teilnahme an dem entgeltlichen Ausleihverfahren ist freiwillig, d. h. alle Schüler/- innen können – unabhängig vom Wohnort - gegen die Entrichtung eines jährlichen Ent- gelts an dem Verfahren teilnehmen. • Wer an dem Verfahren nicht teilnehmen will, muss alle Schulbücher wie bisher selbst beschaffen. Die Höhe des Leihentgeltes hängt auch in Zukunft von den Schulbuchkosten ab. Daher wird das Land die Leihentgelte jedes Jahr neu festlegen. Schulbuchkoordinatorin Angelika Uentze Anmeldung über Sekretariat Seite 14
Bildungsangebot am KBBZ Neunkirchen Das KBBZ Neunkirchen bietet ein vielfältiges Angebot an beruflicher Aus- und Weiterbildung an. Dieses Angebot umfasst berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge. Zusammen mit beruflichen Abschlüssen werden wichtige Abschlüsse allgemein bildender Schulen einschließlich beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt: • Hauptschulabschluss • Mittlerer Bildungsabschluss • Fachhochschulreife • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) • Staatlich geprüfte/r Internationale/r Wirtschaftsassistent/in (HBFS) Schulformen am KBBZ Neunkirchen Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Wirtschaft sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales Anmeldung: Die aktuellen Zeiträume befinden sich auf unserer Homepage. Î www.kbbz-neunkirchen.de/Termine_Aktuelles.htm Vollzeitschulen • Handelsschule • Fachoberschule - Fachbereich Wirtschaft o zweijährige Fachoberschule o einjährige Fachoberschule • Fachoberschule - Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Französisch in Wirtschaft und Verwaltung • Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung Berufsschulen: Teilzeit (Duales System) • Industriekaufmann/-frau • Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel • Kaufmann/-frau für Bürokommunikation • Kaufmann/-frau im Einzelhandel • Verkäufer/in • Medizinische/r Fachangestellte/r Seite 15
Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Wirtschaft sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales An die einjährige Einführungsphase (Klasse 11) schließt sich die zweijährige Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13) an, an deren Ende die landeseinheitliche Abiturprüfung steht. Am Standort Neun- kirchen wird das berufliche Oberstufengymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie der Fachrichtung Wirtschaft angeboten. Bei der Anmeldung entscheidet sich der Schüler für eine Fachrichtung. Abschluss Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Aufnahmevoraussetzungen 1. Aufnahme in die Klassenstufe 11 a) ohne zusätzliche Voraussetzungen • Schüler des achtjährigen Gymnasiums, die in die Klasse 10 versetzt sind • Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule, die einen Übergangsvermerk für die Klasse 11 des Gymnasiums haben • Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule mit nur einer Fremdsprache mit dem Über- gangsvermerk für die Klasse 11 eines beruflichen Oberstufengymnasiums • Absolventen der Fachoberschule Sozialwesen (Übergang in die Stufe 12 siehe weiter unten) • Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft (Übergang in die Stufe 12 siehe weiter unten) b) mit bestimmten Voraussetzungen • Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittleren Bildungsabschluss und durchge- hender zweiter Fremdsprache (ab Klasse 7): - Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen mindestens 2,5 (2,75)* und kein Fach unter ausreichend - Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine mangelhafte Note • Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittlerem Bildungsabschluss und nur einer Fremdsprache: - Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache mindestens 2,3 (2,6)* und kein Fach unter ausreichend - Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine mangelhafte Note c) Sonderregelung für Absolventen der ERS, die den A-Kurs absolviert haben *Näheres regelt die entsprechende Übergangsverordnung Seite 16
d) Absolventen der Handelsschule und der Sozialpflegeschule Neben dem erforderlichen Notendurchschnitt auf dem Abschlusszeugnis muss die erste Fremd- sprache ab der Klasse 5 durchgehend unterrichtet worden sein. Handelsschule • Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens 2,5, dabei kein Fach unter befriedigend. Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindes- tens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note. • Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens 2,0 dabei höchstens ein Fach ausreichend, Notendurchschnitt in den übrigen Fächern min- destens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note. Sozialpflegeschule • Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Biologie und Fremdsprache mindestens 2,5, dabei kein Fach unter befriedigend. Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, da- bei höchstens eine mangelhafte Note. • Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Biologie und Fremdsprache mindestens 2,0, dabei höchstens ein Fach ausreichend und Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note. 2. Aufnahme in die Klassenstufe 12 Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft bzw. Soziales, die vor Eintritt in die Fachoberschule an der zum mittleren Bildungsabschluss führenden Schule in einer 2. Fremdsprache durchgehend unter- richtet worden sind, am Unterrichtsangebot der Fachoberschule in dieser zweiten Fremdsprache teil- genommen haben und hierfür im Zeugnis der Fachhochschulreife mindestens die Note "befriedigend" erhalten haben. Der Übergang ist nur in den jeweiligen Schwerpunkt möglich. Besonderheiten des beruflichen Oberstufengymnasiums In das berufliche Oberstufengymnasium können auch Schüler eintreten, die bis zum Erwerb des mitt- leren Bildungsabschlusses nur in einer Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind. Die zweite Fremdsprache ist aber Voraussetzung für eine allgemeine Hochschulreife und muss dann wäh- rend der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt werden. Die Schule beginnt mit der Klasse 11, d.h. alle Schüler treten in neu gebildete Klassen ein. Mit der Entscheidung für eine Fachrichtung liegt ein praxisorientiertes Leistungsfach für die Hauptpha- se fest: "Betriebswirtschaftslehre" in der Fachrichtung Wirtschaft bzw. "Gesundheit" oder "Pädago- gik/Psychologie" in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales. Seite 17
Handelsschule Bildungsziel Die Handelsschule ist eine zweijährige Berufsfachschule in den Klassenstufen 10 und 11. Sie hat das Ziel, den Schülern die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie für einen späteren Beruf in Wirtschaft und Verwaltung benötigen. Aufnahmevoraussetzungen • Hauptschulabschluss mit einem bestimmten Notenprofil • Entsprechender Berechtigungsvermerk auf einem dem Hauptschulabschlusszeugnis gleichgestellten Zeugnis Abschluss Mittlerer Bildungsabschluss Dauer 2 Jahre (Vollzeitunterricht) Berechtigungen • Berufsausbildung • Fachoberschule (alle Fachrichtungen) • Berufliches Oberstufengymnasium (Klasse 11 mit Notenprofil) • Mittlere nichttechnische Beamtenlaufbahn • Fachschule für Sozialpädagogik (nach entsprechendem Praktikum) Seite 18
Stundentafel Erw. Realschule Gymnasium Gesamtschule Berufsgrundbildungsjahr (Versetzung nach Klasse 10) (Versetzung nach Klasse 10) Deutsch Notendurchschnitt Deutsch erforderliche Empfehlung Mathe 3,0 Notendurchschnitt Mathe der abgebenden Schule 4,0 Berufsfeld- Erdkunde Notendurchschnitt Geschichte bezogene 3,0 Fächer in Deutsch und Mathe keine 6 in Deutsch und Mathe nur eine 5 Fächer Wochenstunden Klasse 10 Klasse 11 1. Allgemeine Fächer 17 18 Religion 2 1 Deutsch 4 4 Französisch oder Englisch 4 4 Mathematik 4 4 Chemie oder Physik - 2 Sozialkunde 1 1 Sport 2 2 2. Fachbezogene Fächer 13 12 Wirtschaftslehre 4 4 Rechnungswesen 4 4 Datenverarbeitung 2 2 Arbeits- und Präsentationstechnik 1 - Textverarbeitung 2 2 Gesamtpflichtstundenzahl 30 30 3. Wahlbereich 2 2 Englisch, 2 2 Französisch oder 2 2 Angewandte Datenverarbeitung 2 2 Abschlussprüfung Schriftliche Prüfung: Mathematik, Wirtschaftslehre, Rechnungswesen, Deutsch, Fremdsprache Mündliche Prüfung: je nach Notenbild Mittlerer Bildungsabschluss Berufsausbildung Berufliches Gymnasium Fachoberschule (Klasse 12, im jeweiligen Profilfach) (1 Jahr Anrechnung) Seite 19
Fachoberschule Fachbereich Wirtschaft Bildungsziel Die Fachoberschule führt in zwei Jahren über die Klassen 11 und 12 zum Erwerb der Fach- hochschulreife. Abschluss Fachhochschulreife Berechtigungen • Höhere Berufsfachschule (alle Fachbereiche) • Fachhochschule (alle Fachrichtungen) • Wirtschaftsgymnasium (Klasse 12) • Gehobener nichttechnischer Dienst als Beamtenanwärter Zweijährige Fachoberschule Aufnahmevoraussetzungen • Mittlerer Bildungsabschluss und Praktikantenstelle für die fachpraktische Ausbildung • Versetzung nach Klasse 10 eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule Dauer 2 Jahre Schulische Ausbildung • Klassenstufe 11: Teilzeitunterricht an zwei Wochentagen • Klassenstufe 12: Vollzeitunterricht Fachpraktische Ausbildung (in Klasse 11): • Schüler kümmert sich selbst um Praktikantenstelle in kaufmännischen Betrieben, Be- hörden oder entsprechenden Einrichtungen • Besuch des Praktikantenbetriebes an drei Wochentagen • Umfang: 52 Wochen Praktikum (6 Wochen Urlaub) • Schüler muss ein Berichtsheft führen • Voraussetzung für Versetzung in Klasse 12: erfolgreiche fachpraktische Ausbildung Seite 20
Einjährige Fachoberschule Aufnahmevoraussetzungen • Mittlerer Bildungsabschluss und eine dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung zu- zuordnende abgeschlossene Berufsausbildung • Mittlerer Bildungsabschluss und ein zweijähriges Praktikum in dem Berufsfeld Wirt- schaft und Verwaltung • Mittlerer Bildungsabschluss und eine mindestens vierjährige hauptberufliche, dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung zuzuordnende Tätigkeit Dauer 1 Jahr (Klasse 12, Vollzeitunterricht) Stundentafel Mittlerer Bildungsabschluss Praktikantenstelle abgeschlossene Berufsausbildung Klasse 11: 2 Tage Unterricht/Woche oder 2-jähriges Praktikum 3 Tage Betriebspraktikum oder 4-jährige Berufstätigkeit Fächer Wochenstunden Klasse 11 Klasse 12 1. Pflichtbereich 1.1 Allgemeiner Lernbereich 7 18 Religion 1 1 Deutsch 2 4 Französisch oder Englisch 2 4 Mathematik 2 4 Chemie oder Physik - 2 Sozialkunde - 1 Sport - 2 1.2. Fachbezogener Lernbereich 5 12 Betriebswirtschaftslehre 2 4 Betriebliches Rechnungswesen 2 4 Volkswirtschaftslehre - 3 Datenverarbeitung - 1 Arbeitstechnik 1 - 2. Wahlpflichtbereich /Spanisch - 2 zweite Fremdsprache Englisch/Französisch - 2 oder Angewandte Datenverarbeitung - 2 Gesamtpflichtstundenzahl 12 32 Abschlussprüfung Schriftliche Prüfung: Mathematik, Betriebswirtswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Deutsch, Fremdsprache Mündliche Prüfung: je nach Notenbild Fachhochschulreife Höhere Berufsfachschule Fachhochschule - für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung Berufliches Gymnasium - für Wirtschaftsinformatik (Klasse 12, im jeweiligen - für Automatisierungs- und Computertechnik Profilfach) - Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe - ABU Seite 21
Fachoberschule Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Französisch in Wirtschaft und Verwaltung Die Fachoberschule - Fachbereich Wirtschaft, Fachrichtung Französisch in Wirtschaft und Verwaltung führt in zwei Jahren zur allgemeinen Fachhochschulreife. Aufgenommen werden Schüler und Schülerinnen mit mittlerem Bildungsabschluss bzw. Versetzung nach Klassenstufe 10 eines Gymnasiums und mit einer Praktikan- tenstelle für die fachpraktische Ausbildung. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Vermittlung der französischen Sprache sowie in der Kombination von kaufmännischer und fremdsprachlicher Ausbildung. Wochenstunden Fächer Klassenstufe 11 Klassenstufe 12 1. Pflichtbereich 1.1 Allgemeiner Lernbereich (7) (18) Religionslehre 1 1 Deutsch 2 4 Französisch 2 4 Mathematik 2 4 Chemie - 2 Sozialkunde - 1 Sport - 2 1.2 Fachbezogener Lernbereich (7) (12) Betriebswirtschaftslehre 2 4 Betriebliches Rechnungswesen 2 4 Arbeits- und Präsentationstechnik 1 - Wirtschaftslehre Französisch* 1 3 Landeskunde Französisch* 1 1 2. Wahlpflichtbereich (0) (2) Französische Konversation* oder - 2 Englisch - 2 Gesamtstundenzahl 14 32 * Die Unterrichtssprache ist Französisch. Seite 22
Höhere Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung Bildungsziel Ziel der HBFS-FWV ist die Ausbildung von Hochschulberechtigten zu Internationalen Wirtschaftsas- sistenten / Wirtschaftsassistentinnen für den mittleren Funktionsbereich international orientierter sowie multinationaler Unternehmen. Die Kombination von kaufmännischer und wirtschaftsorientierter fremd- sprachlicher Ausbildung gewährleistet die unmittelbare und universelle Verwendbarkeit der Absolven- ten im mittleren Managementbereich. Aufnahmevoraussetzungen • Allgemeine Hochschulreife • Fachhochschulreife • Höhere Handelsschule mit Zusatzbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife und eine min- destens zweijährige intensive und erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in Englisch und Fran- zösisch bzw. Spanisch Abschluss Staatlich geprüfter Internationaler Wirtschaftsassistent (HBFS) Staatlich geprüfte Internationale Wirtschaftsassistentin (HBFS) Dauer 3 Jahre Schulische Ausbildung 2 Jahre (Vollzeitunterricht) Fachpraktische Ausbildung • 1 Jahr, 2 x 6 Monate in zwei verschiedenen Zielländern • Praktika sind integraler Bestandteil der Ausbildung • Praktika werden von der Schule überwacht • Teilnahme an einem qualifizierten fremdsprachlichen Abschlussgespräch Berechtigungen Direkter Berufseinstieg im mittleren bzw. gehobenen Managementbereich (national/international) Homepage www.sprachen-hbfs.de Seite 23
Stundentafel Lernbereich / Fächer Wochenstunden Unterstufe Oberstufe 1 Lernbereich Wirtschaft 14 14 Betriebs- und Volkswirtschaftslehre 4 4 - Deutsch 2 2 - Englisch 2 2 - Französisch 1) 1 1 Rechnungswesen 3 3 Multimediale Ausbildung 3 3 2 Lernbereich Kommunikation 19 19 Englisch - Mündliche Kommunikation 3 3 - Schriftliche Kommunikation 2 2 - Landes- und Kulturkunde 2 2 Französisch 1) - Mündliche Kommunikation 3 3 - Schriftliche Kommunikation 2 2 - Landes- und Kulturkunde 2 2 Spanisch 2) 3 3 Deutsch - Mündliche Kommunikation 1 1 - Schriftliche Kommunikation 1 1 Gesamtstundenzahl 33 33 1) Die Fremdsprache Französisch kann durch die Fremdsprache Spanisch ersetzt werden, wenn die Einrichtung einer entsprechenden Gruppe von mindestens 12 Teilnehmern/Teilnehmerinnen möglich ist. In diesem Fall ge- lten die Vorschriften der Verordnung für Spanisch entsprechend. 2) Wird gemäß Fußnote 1 Französisch durch Spanisch ersetzt, tritt ‚Französisch‘ als dritte Fremdsprache an die Stelle von ‚Spanisch‘. Seite 24
Berufsschule Eingangsvoraussetzungen für den Besuch der Berufsschule • Abschluss eines Ausbildungsvertrages • Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht Be rufsg rundb ildung sja hr • Hauptsch ule, K aufmännische (B GJ) i m Beru fsfeld • Realschule, B erufsfachschule: Wirtschaft und Ver wa ltun g • Gymnasium, • Hande lsschule , (e rfol greicher Ab schlu ss) • Sekun darsch ule, • Fachober schu le • Gesamtschu le, • sonstig e Beru fsfachschu le Grundstufe (Klasse 10) Fachstufe I (Klasse 11) Fachstufe II (Klasse 12) Dauer 2 bis 3 Jahre Seite 25
Ausbildung im Dualen System Ausbildungsbetrieb Berufsschule Praktische Ausbildung in - 12 Stunden pro Woche verschiedenen Bereichen - Zwei Berufsschultage des Betriebes gemäß pro Woche Ausbildungsrahmen- lehrplan allgemeine und fach- theoretische Ausbildung: Zwischen- Grundstufe Klasse 10 prüfung Fachstufe I Klasse 11 Fachstufe II Klasse 12 Kaufmannsgehilfenprüfung: • Schriftliche Prüfung (Kenntnisprüfung) • Praktische Übungen an Hand von Situationsaufgaben (Fertigkeitsprüfung) Ihre Ansprechpartner für die Ausbildungsberufe Bürokommunikation Jürgen Hänsgen Einzelhandel, Verkäufer Anja Martin-Angresius, Ingeborg Meisberger Groß- und Außenhandel Herbert Karl Industrie Simone Groh Medizinische Fachangestellte Frank-Michael Hau, Iris Reuter Seite 26
Voraussetzungen zur Erreichung des Mittleren Bildungsabschlusses Seit 20. Mai 1994 kann bei erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung der mittlere Bildungsabschluss zuerteilt werden. Die Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses muss bei der Berufsschule beantragt werden. Abschlusszeugnis der Zeugnis über Bestehen Zeugnisse, die eine 5-jährige Berufsschule, der Abschlussprüfung in Teilnahme am Fremd- Notendurchschnitt (außer einem anerkannten sprachenunterricht einer Sport): + Ausbildungsberuf + öffentlichen Schule 3,0 (Kaufmannsgehilfenbrief) nachweisen mit zuletzt erteilter Fachnote: ausreichend oder besser Die Berufsschule bestätigt auf dem Original des Abschlusszeugnisses: Abschlusszeugnis . Dieses Zeugnis schließt die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses ein. Diese Regelung gilt auch für Abschlusszeugnisse, die ab 1. August 1974 von einer Berufsschule im Saarland erteilt wurden. Für Berufs- ausbildungsgänge, die vor dem 1. August 1974 beendet wurden, muss der Antrag vom Kultusministerium entschieden werden. Seite 27
Schulordnung Beschluss der Schulkonferenz 1. Jeder Schüler ist verpflichtet, am Unterricht regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, im Unterricht mitzuarbeiten, die ihm im Rahmen seiner schulischen Ausbildung gestellten Aufgaben auszuführen und die Regeln des Zusammenlebens in der Schule einzuhalten (§ 30 Abs. 4 SchoG). 2. Für Vollzeitschüler (HS, FOS12, HBFS-FWV, BG) gilt: Bei Schulversäumnissen müssen die zwingenden Gründe des Fehlens der Schule spä- testens bis zum dritten Tag des Fehlens schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. 3. Für Teilzeitschüler (Berufsschule, FOS11) gilt: Bei Schulversäumnissen müssen die zwingenden Gründe des Fehlens der Schule inner- halb einer Woche schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. 4. Für alle Schüler gilt zusätzlich: Bei Fehlzeiten bis zu zwei Wochen ist die schriftliche Entschuldigung über das Gesamt- versäumnis spätestens am Tag der Rückkehr in der Schule vorzulegen. Darüber hinaus- gehende Fehlzeiten sind sofort mit einer ärztlichen Bescheinigung/mit einem ärztlichen Attest zu belegen. Bei minderjährigen Schülern ist die Unterschrift eines Erziehungsbe- rechtigten, bei Auszubildenden die Unterschrift des Ausbildungsbetriebes erforderlich. In Zweifelsfällen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Eventuell entstehende Kosten gehen zu Lasten des Schülers. 5. Am vierten Tage unentschuldigten Fehlens von Bafög-Empfängern wird die Bafög-Stelle durch die Schule benachrichtigt. 6. Das Fehlen während einer Klassenarbeit ist grundsätzlich nur mit ärztlicher Bescheini- gung/ärztlichem Attest bzw. in besonders begründeten Ausnahmefällen zu entschuldi- gen. Unentschuldigtes Fehlen während einer Klassenarbeit gilt als Leistungsverweige- rung. Eine auf Leistungsverweigerung beruhende "nicht feststellbare Leistung" ist bei der Bildung der Zeugnisnote wie die Note "ungenügend" zu behandeln. 7. Bei entschuldigtem Fehlen bei einer Klassenarbeit muss sich der Schüler selbst um ei- nen Nachtermin bemühen. Ein Anspruch auf einen Nachtermin besteht nicht. 8. Für wiederholtes unentschuldigtes Fehlen von Berufsfachschülern und Schülern der Fachoberschule gilt: Nach drei unentschuldigten Fehltagen oder fünf unentschuldigten Verspätungen oder fünf unentschuldigten Versäumnissen von Einzelstunden im lfd. Schulhalbjahr erfolgt ei- ne schriftliche Mahnung durch den Klassenlehrer an die Erziehungsberechtigten bzw. an den volljährigen Schüler mit Hinweis auf § 30 Abs. 5 SchoG und bei Fachoberschü- lern/innen eine Mitteilung an die Praktikumsstelle. Nach sechs unentschuldigten Fehltagen oder zehn unentschuldigten Verspätungen oder zehn unentschuldigten Versäumnissen von Einzelstunden im lfd. Schulhalbjahr informiert der Klassenlehrer die Schulleitung. Die Schulleitung prüft, ob ein Ausschluss von der Schule angebracht ist. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. 9. Für wiederholtes unentschuldigtes Fehlen von Berufsschülern gilt: Nach drei unentschuldigten Fehltagen oder fünf unentschuldigten Verspätungen oder fünf unentschuldigten Versäumnissen von Einzelstunden im lfd. Schulhalbjahr erfolgt ei- ne Mitteilung an den Ausbildungsbetrieb. Seite 28
10. Urlaub vom Besuch der Schule wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Er ist rechtzeitig beim Klassenlehrer bzw. der Schulleitung zu beantragen. Urlaub unmittelbar vor oder nach den Ferien wird nicht gewährt. 11. Im Rahmen des Schulverhältnisses hat der Schüler den Anordnungen der Lehrer und des Hausmeisters zu folgen. 12. Schülern ist der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel sowie das Rauchen in der gesamten Schulanlage untersagt. Die Schulanlage ist rauchfreie Zone. 13. Schülern ist politische Werbung durch Worte, Schriften, Bilder, Embleme und das Tragen von Parteiabzeichen in der gesamten Schulanlage verboten. 14. Die Benutzung von Mobiltelefonen und ähnlichen Einrichtungen ist im Unterricht unter- sagt. Bei Prüfungen ist das Mitbringen von Telekommunikationsmitteln verboten. 15. Das Befahren des Schulhofes mit Kraftfahrzeugen ist nur Bediensteten der Schule ges- tattet. 16. Vor dem Unterricht und während der Pausen sind die Unterrichtsräume abgesperrt und die Flure und Treppen geräumt. Die Schüler können sich in der Pausenhalle aufhalten. Die Windfänge an den Eingängen sind nur Durchgänge und keine Aufenthaltsräume. 17. Bei einem Lehrerwechsel zwischen zwei Unterrichtsstunden ohne Pause bleiben die Schüler im Unterrichtsraum, wenn der folgende Unterricht im selben Raum stattfindet. 18. Schüler dürfen das Lehrerzimmer grundsätzlich nicht betreten. 19. Offene Getränke dürfen nur in den Pausenhallen und auf dem Schulhof verzehrt werden. 20. Abfälle sind in die aufgestellten Abfallbehälter zu werfen. Auf die getrennte Abfallsamm- lung ist zu achten. 21. Schuldhafte Verunreinigungen und Sachbeschädigungen verpflichten den Verursacher zum Schadenersatz und können Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben. 22. Die Schule haftet nicht für das Abhandenkommen von Schülereigentum. 23. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. 24. Die Änderungen persönlicher Daten sind dem Schulsekretariat umgehend zu melden. 25. Schülerunfälle im Schulbereich, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen außer- halb der Schulanlage sind dem Schulsekretariat umgehend zu melden. 26. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Ordnungsmaßnahmen geahndet werden. 27. Jeder Schüler hat das Recht zur Beschwerde. Der Schüler kann seine Beschwerde ei- nem Lehrer seines Vertrauens oder dem Schulleiter vortragen. Stand: 12. Februar 2009 Seite 29
Schulordnungsgesetz Information der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler Auszug aus dem Schulordnungsgesetz § 20 f Information der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler (1) Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schüler, welche das 21. Le- bensjahr noch nicht vollendet haben, können mit Zustimmung des Schülers generell über ihn betreffende schulische Angelegenheiten informiert wer- den. Über eine Verweigerung dieser Zustimmung sind die früheren Erzie- hungsberechtigten schriftlich zu unterrichten. (2) Auch ohne Zustimmung des Schülers sollen dessen frühere Erziehungsbe- rechtigte von der Schule über das drohende Verfehlen des Klassen- oder Jahrgangsziels, die Pflicht zum Verlassen der Schule wegen Leistungs- mängeln, die Beendigung des Schulverhältnisses durch den Schüler, die Behandlung seines unentschuldigten Fernbleibens als Austrittserklärung, seine Nichtzulassung zur Abschlussprüfung, seine Nichtteilnahme an der Abschlussprüfung oder deren Nichtbestehen, den Ausschluss aus der Schule und dessen Androhung unterrichtet werden. Der betroffene Schüler ist zu der beabsichtigten Unterrichtung anzuhören. Bedeutung Schüler, die mit der Information der früheren Erziehungsberechtigten nicht einver- standen sind, haben Ihre Verweigerung schriftlich der Schulleitung vorzulegen. In begründeten Fällen soll die Schulleitung jedoch nach Anhörung des betroffenen Schülers die Erziehungsberechtigen benachrichtigen, laut § 20 f Abs. 2 SchoG. Seite 30
Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik A. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikations- technik (z. B. von Computereinrichtungen, Internet, E-Mail) durch Schülerinnen und Schüler und die sonstigen Angehörigen der Schule (z. B. Lehrer, Hausmeister) im Rahmen des Unterrichts, der Gre- mienarbeit sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltun- gen außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung. Das Kaufmännische Berufsbildungszentrum Neunkirchen gibt sich für den Umgang mit diesem Medi- um die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C er- gänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichtes. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, die Be- standteil der Schulordnung ist. B. Regeln für jede Nutzung Weisungsberechtigung Weisungsberechtigt sind die Schulleitung, die Systembetreuer, die Lehrer und sonstige mit dieser Aufgabe beauftragte Personen. Passwörter Alle Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie sich an den Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule anmelden können. Das nur dem Benutzer bekannte Passwort sollte mindestens 8 Stellen umfassen, nicht leicht erratbar sein und eine beschränkte Gültigkeit von 12 Monaten haben. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und ggf. zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es Unbefugten zur Kenntnis gelangt ist. Vor der ersten Be- nutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden; ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung ist eine Abmeldung vorzunehmen. Die Nutzer sind für die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen verantwortlich. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses dem Lehrer mitzuteilen. Verbotene Nutzungen Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutz- rechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die An- wendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Eine private Nutzung kostenpflichtiger Verbindungen durch die Schüler ist nicht zulässig. Datenschutz und Datensicherheit Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres, gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. Die Schule und ihre Nutzer sind berechtigt, die vorhandene Software für Ausbildungszwecke zu nut- zen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) un- terliegen dem Zugriff der Netzadministratoren. Seite 31
Im Netz sollen der Systembereich sowie die persönlichen Arbeitsbereiche durch Passwörter gegen unbefugten Zugriff gesichert werden. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet oder per E-Mail übertragen werden, kann grundsätzlich nicht gewährleistet werden. Die Bereitstellung von Informationen im Internet kommt da- mit einer Veröffentlichung gleich. Die besondere Funktionalität von Suchmaschinen erlaubt es, solche Daten in unterschiedlichen Angeboten zu finden und gegebenenfalls zu einem Persönlichkeitsprofil zu verknüpfen. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf Schutz solcher Daten vor un- befugten Zugriffen. Insbesondere ist eine E-Mail aus technischen Gründen mit einer Postkarte gleich- zusetzen, die von jedem gelesen, verfälscht oder gelöscht werden kann. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hard- und Softwareausstattung sowie das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (z. B. Peripheriegeräte wie externe Laufwerke, Scanner und Digitalkameras) dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsführenden an Computern oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch La- den und Versenden von großen Dateien (z. B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berech- tigt, diese Daten zu löschen. Schutz der Geräte Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb sind während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten. Nutzung von Informationen aus dem Internet Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet ver- antwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen, noch ohne Erlaubnis kosten- pflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungs- rechte zu beachten. Versenden von Informationen in das Internet, Homepage, Gästebuch, Foren, Chats Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Der Internet-Zugang und die Mail- Funktion dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen könnten. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Um Haftungsfragen auszuschließen, werden gegebenenfalls Gästebücher, Foren und Chats durch dafür bestimmte Moderatoren überwacht. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitali- sierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Min- derjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten. Seite 32
Das Kopieren von Texten aus erhaltenen Briefen oder E-Mails bedarf der Zustimmung des Absen- ders. Oberster Grundsatz ist die Achtung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen. Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen können neben dem Entzug der Nutzungs- berechtigung auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Die Kommunikation in jeglichen Netzdiensten (E-Mail, Chat, Newsgroups usw.) unter Verwendung von anderen Namen als dem eigenen ist verboten. Als Aliasnamen sind nur die zugelassenen bzw. einge- tragenen Aliasnamen zu verwenden. Das Ausfüllen von Online-Formularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der aufsichtführenden Lehrperson untersagt. C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes Nutzungsberechtigung Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht ge- währt werden. Die Entscheidung darüber, welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schullei- tung in Absprache mit den Netzbetreuern. Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anla- ge), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung. Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich. Aufsichtspersonen Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen, die im Aufsichtsplan einzutragen ist. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden. D. Schlussvorschriften Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung durch die DV-Fachlehrer statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechti- gung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Stand: 4. September 2006 Seite 33
Informationen zum Infektionsschutzgesetz Information und Belehrung über die Pflichten der Erziehungsberechtigten im Rahmen der Be- stimmungen des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz -IfSG; veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 33 Seite 45 ff) Zum 1. Januar 2001 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Es enthält auch für Schulen neue Vorschriften. Ziel dieser Gesetzesneufassung im Bereich der Schule ist, die Prävention übertrag- barer Krankheiten zu stärken und besser als bisher die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten innerhalb der jeweiligen Schule sowie die Übertragung auf weitere Kontaktpersonen zu verhindern. Dies soll erreicht werden durch mehr Information in den Schulen sowie durch engere Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternhaus und Gesundheitsamt beim Auftreten von Erkrankungen. Gemäß § 34 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes muss die Schule die Sorgeberechtigten ihrer Schüler/innen sowie alle volljährigen Schüler/innen über ihre Pflichten im Rahmen des vorgenannten Gesetzes belehren. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf 1. wenn es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach dem Infektionsschutzgesetz Diphtherie, Cholera, Typhus, Paratyphus, Tuber- kulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor. Außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden. 2. wenn eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann. Dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-lnfektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr. 3. wenn ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Hände- hygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende" Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und anstecken- de Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten oder Schule besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen län- ger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Ge- sundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infek- tionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. Seite 34
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