TAX NEWS 3. SONDERAUSGABE ZUR STEUERREFORM 2015/16 - AUSGABE 2 | 2015 What matters to you
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
– TAX NEWS 3. SONDERAUSGABE ZUR STEUERREFORM 2015/16 AUSGABE 2 | 2015 What matters to you, matters to us © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS Sonderinformation EDITORIAL INHALT „Eine schwere Geburt - Nationalrat finalisiert EINKOMMENSTEUER 3 Steuerreform“ – unter diesem Titel hat die Das neue Tarifmodell 3 Parlamentskorrespondenz über die Beschluss- Änderungen bei den Steuerbefreiungen 3 fassung des Gesetzespaketes zur Steuerreform Dienstautos 3 2015/16 am 7.7.2015 im Parlament berichtet. Einlagenrückzahlung 4 So wurde bis zur Abstimmung im Plenum über Kapitalertragsteuer 4 eine Erweiterung der Meldepflichten von Ban- Änderungen - Grundstücksbesteuerung 4 ken verhandelt, die es ermöglichen, Kapitalzu- Sonderausgaben 4 Sonstige Änderungen 5 flüsse im Vorfeld des Inkrafttretens der Steuer- abkommen mit der Schweiz und dem Fürsten- GRUNDERWERBSTEUER 5 tum Liechtenstein zu entdecken und zu UMSATZSTEUER 7 besteuern. Positiv hervorzuheben ist, dass es gelungen ist, für die Konteneinsicht in Abga- MAßNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG DES benverfahren einen verstärkten Rechtsschutz STEUERBETRUGES 7 und die richterliche Genehmigung vorzusehen. Registrierkassen 7 Belegerteilungspflicht 8 Bei für die Wirtschaft bedeutenden Sachver- Kontenregister 8 halten waren die politischen Mandatare weni- Kapitalabfluss-Meldegesetz 9 ger eifrig. Die Regelung über die „Einlagen- Kapitalzufluss-Meldegesetz 9 rückzahlung“ wurde – trotz anderslautender Anonyme Einmalzahlung 9 Ankündigungen - beinahe unverändert Selbstanzeige 9 beschlossen. Die nachfolgenden Ausführungen fassen nun- mehr die wesentlichsten Änderungen durch die Steuerreform 2015/16 und das sogenannte „Bankenpaket“ zusammen. Änderungen und Ergänzungen gegenüber den Begutachtungs- entwürfen sowie Klarstellungen in den erläu- ternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage sind grau hinterlegt. Die Änderungen werden überwiegend mit 1.1.2016 in Kraft treten. Ihr BDO TAX NEWS-Team Die TAX NEWS sowie zahlreiche weitere Informationen stehen für Sie auch im Internet unter www.bdo.at bereit. © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS – 3. Sonderausgabe zur Steuerreform 2015/16 3 EINKOMMENSTEUER werden kann, wird die Regelung teilweise vor- gezogen. Der maximale Erstattungsbetrag wird DAS NEUE TARIFMODELL für das Veranlagungsjahr 2015 von 110 auf 220 Euro angehoben werden (für Pendler auf Das Kernstück der Steuerreform ist ein neues 450 Euro statt bisher 400 Euro und für Pensio- Tarifmodel mit nunmehr sieben Steuerstufen nisten beträgt er 2015 erstmalig 55 Euro). statt bisher vier. Einkommen bis 11.000 Euro bleiben unverändert steuerfrei, 50 % Einkom- ÄNDERUNGEN BEI DEN STEUERBEFREIUNGEN mensteuer zahlt man künftig erst ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 90.000 Euro Mit diesen Anpassungen soll eine Gleichstellung (bisher 60.000 Euro). Ab einem Einkommen von mit den Befreiungsbestimmungen im SV-Recht 1 Mio Euro wird der Steuersatz auf 55 % angeho- erreicht werden. ben werden (diese Maßnahme ist derzeit aber Die Steuerbefreiungen für den Haustrunk im auf 5 Jahre befristet sein). Brauereigewerbe sowie für Beförderungsunter- Im Detail gestaltet sich der neue Tarif wie nehmen (zB ÖBB) entfallen. folgt: Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begrä- bnis eines Dienstnehmers, dessen Ehepartner Tarifmodell NEU Bisheriger Tarif oder Kinder werden steuerfrei gestellt. Stufe bis Steuersatz Stufe bis Steuersatz 11.000 0% 11.000 0% Die Gewährung von Rabatten an Mitarbeiter hat bei Lohnsteuerprüfungen häufig zu Proble- 18.000 25% 25.000 36,50% men geführt. Künftig sind derartige Mitarbei- 31.000 35% 60.000 43,21% terrabatte bis zu 20 % steuerfrei. Vorausset- 60.000 42% darüber 50% zung ist, dass diese Rabatte allen Mitarbeitern 90.000 48% oder bestimmten Gruppen von Mitarbeitern 1.000.000 50% eingeräumt werden. Mitarbeiterrabatte über über 1 Mio 55% 20 % bleiben nur steuerfrei, wenn sie insgesamt nicht mehr als 1.000 Euro pro Jahr und Mitar- Per Saldo wird sich eine durchschnittliche Ent- beiter betragen. lastung von 1.000 Euro für jeden Steuerzahler Anlässlich eines Firmen- oder Dienstjubiläums ergeben. können Mitarbeiter Sachgeschenke bis zu Neben der Tarifreform sind noch folgende Ent- einem Wert von 186 Euro steuerfrei erhalten. lastungen vorgesehen: Im Gegenzug dafür wird die begünstigte Besteu- erung für Diensterfindungsprämien gestrichen. Erhöhung der Absetzbeträge für Arbeitnehmer von derzeit 345 Euro um 55 Euro auf 400 Euro. Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen wird von 1.460 Euro auf 3.000 Euro angehoben Erhöhung des Kinderfreibetrages von 220 Euro werden. auf 440 Euro pro Kind. Wird der Kinderfreibe- trag von beiden Elternteilen in Anspruch ge- DIENSTAUTOS nommen, beträgt er künftig 300 Euro pro Per- Der Sachbezug für Dienstautos mit einem Co2- son. Ausstoß von mehr als 130g/km beträgt ab 2016 Kleinverdiener, die gar keine Lohnsteuer zah- 2 % der Anschaffungskosten, maximal 960 Euro len, erhalten 50 % der Sozialversicherungsbei- pro Monat. Der maßgebliche CO2-Emmissions- träge bis maximal 400 Euro rückerstattet (als wert für den verringerten Sachbezug von 1,5 % Äquivalent für die bisherige Negativsteuer von verringert sich von 2017 bis zum Jahr 2020 um bis zu 110 Euro). Bei Steuerpflichtigen mit An- voraussichtlich jährlich 3 Gramm. Maßgebend spruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich die für die Einstufung ist das Jahr der Anschaffung. SV-Rückerstattung auf höchstens 500 Euro. Die Für Elektroautos (CO2-Wert von Null) ist kein Erstattung wird künftig auch Pensionisten zu- Sachbezug anzusetzen1. Diese Maßnahme ist stehen, hier ist sie aber mit maximal 110 Euro auf 5 Jahre befristet. Außerdem kann für Elek- begrenzt. 1 Da ein Hybridfahrzeug sowohl mit Elektromotor als auch mit Ver- Da die Rückerstattung der SV-Beiträge erst bei brennungsmotor angetrieben werden kann und somit CO2 aus- der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht stößt, gilt die Befreiung nicht. © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS – 3. Sonderausgabe zur Steuerreform 2015/16 4 troautos ein Vorsteuerabzug geltend gemacht Die Gesamtsteuerbelastung für ausgeschüttete werden. Der Vorsteuerabzug steht aber nur zu, Gewinne von Kapitalgesellschaften erhöht sich soweit die Anschaffungskosten ertragsteuerlich von derzeit 43,75 auf 45,625 %. überwiegend abzugsfähig sind, somit bis zu Der erhöhte KESt-Satz gilt nicht für Körper- Anschaffungskosten unter 80.000 Euro (über- schaften. Damit bleibt die Steuerbelastung für steigen die Anschaffungskosten 40.000 Euro gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Kör- muss aber für den übersteigenden Teil ein perschaften unverändert bei 25 %. Auch die Eigenverbrauch versteuert werden). „Tesla“- Zwischensteuer für Privatstiftungen beträgt Fans werden daher vermutlich auf den Vorsteu- weiterhin 25 %. erabzug verzichten müssen. ÄNDERUNGEN - GRUNDSTÜCKSBESTEUERUNG EINLAGENRÜCKZAHLUNG Die Immobilienertragsteuer wird auf 30 % er- Die gerade bei Immobilienaktiengesellschaften höht. Der 2 %ige Inflationsabschlag, der bei der so beliebte - für Privatpersonen idR steuer- Veräußerung ab dem 11. Besitzjahr geltend freie - Gewinnausschüttung von Einlagen wird gemacht werden konnte, soll künftig entfallen. neu geregelt. Trotz anderslautender Ankündi- gungen ist es dabei geblieben, dass die bisheri- Verbleibt im Privatbereich per Saldo ein Verlust ge Wahlmöglichkeit, Ausschüttungen als Divi- aus der Veräußerung von Grundstücken, kann dende oder als Kapitalrückzahlung zu behan- dieser Verlust zu 60 % (bisher 50 %) künftig deln, entfällt. Solange „operative Gewinne“ nicht nur im Entstehungsjahr mit Einkünften aus vorhanden sind, müssen diese zuerst ausge- Vermietung ausgeglichen, sondern auch über 15 schüttet werden. Bei Privatpersonen fällt dann Jahre verteilt werden. die 27,5 %ige Kapitalertragsteuer an, bei Kapi- Der Abschreibungssatz für Betriebsgebäude talgesellschaften ist die Dividende idR steuer- soll einheitlich 2,5 % betragen (wirksam für frei. Mit einem in letzter Minute eingebrachten Wirtschaftsjahre, die ab 1.1.2016 beginnen). Abänderungsantrag wurde gesetzlich festge- Bestehende Gebäudeabschreibungen sind anzu- legt, dass ausgeschüttete Beträge aus einer passen. Bei Vermietung zu Wohnzwecken soll ordentlichen Kapitalherabsetzung auch bei Vor- aber auch im betrieblichen Bereich nur ein AFA- liegen einer positiven Innenfinanzierung als Ein- Satz von 1,5 % (der auch weiterhin bei privaten lagenrückzahlung zu behandeln sind. Vermietungseinkünften anzusetzen ist) zur Die Neuregelung gilt erstmalig für Wirtschafts- Anwendung kommen. jahre, die ab dem 1. August 2015 beginnen. Der Verteilungszeitraum für Instandsetzungs- BDO-Tipp: Bei ausreichender Liquidität sollte aufwendungen (bzw bei Option für Instandhal- jedenfalls geprüft werden, ob noch eine Aus- tungsaufwendungen) für Wohngebäude wird von schüttung von Kapitalrücklagen auf Basis von 10 auf 15 Jahre verlängert. Für bereits in der Jahresabschlüssen mit einem Bilanzstichtag bis Vergangenheit getätigte Instandsetzungsauf- 31.7.2015 vorgenommen werden soll. Zu beach- wendungen verlängert sich der Verteilungszeit- ten ist aber, dass Kreditzinsen für eine derarti- raum ebenfalls entsprechend. ge Einlagenrückzahlung steuerlich nicht abzugs- Als (nicht abschreibbarer) Grundwert sind ab fähig sind. Außerdem muss geprüft werden, ob 2016 ohne Nachweis 40 % (bisher 20 %) der die Einlagenrückzahlung durch steuerliche Anschaffungskosten bei der privaten Vermie- Anschaffungskosten gedeckt ist, da ansonsten tung auszuscheiden. Dies soll aber dann nicht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn ent- gelten, wenn die tatsächlichen Verhältnisse steht. offenkundig erheblich davon abweichen. Das KAPITALERTRAGSTEUER BMF wird ermächtigt, abweichende Verhältnisse im Verordnungswege festzulegen. Die Abschrei- Die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 % bung für Altgebäude ist entsprechend anzu- auf 27,5 % wird grundsätzlich für alle ab passen. 1.1.2016 zufließenden Einkünfte aus Kapitalver- mögen (Dividenden, sonstige Gewinnausschüt- SONDERAUSGABEN tungen, Anleihezinsen, Kapitalgewinne, Zuwen- Die steuerliche Absetzbarkeit für Topf-Sonder- dungen von Privatstiftungen uä) gelten. Ledig- ausgaben wird abgeschafft. Soweit diese noch lich für Bankguthaben und Sparbuchzinsen be- geltend gemacht werden können, entfällt aber trägt die Kapitalertragsteuer unverändert 25 %. © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS – 3. Sonderausgabe zur Steuerreform 2015/16 5 der Erhöhungsbetrag bei mindestens drei Kin- Einnahmen-Ausgaben-Rechner können künftig dern. ihre Verluste (und zwar jene ab 2013) unbe- grenzt vortragen. Für bestehende Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen werden, gilt die Regelung Verlustzuweisungen bei Personengesellschaf- noch 5 Jahre bis zur Veranlagung für das Kalen- ten sollen nur mehr bis zur Höhe der geleiste- derjahr 2020. Für Neuverträge (Versicherung, ten Einlage möglich sein, wenn der beschränkt Darlehen) gibt es bereits ab der Veranlagung für haftende Mitunternehmer (Kommanditist, aty- das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit pisch stiller Gesellschafter) keine ausgeprägte mehr. Mitunternehmerinitiative entfaltet (zB nicht oder weniger als 10 Wochenstunden in der Analog dazu können auch Ausgaben für Wohn- Geschäftsführung tätig ist). Dieses Verlustaus- raumschaffung und Wohnraumsanierung für die gleichsverbot gilt aber nur für natürliche Perso- Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 nur mehr gel- nen. Nicht ausgeglichene Verluste können dann tend gemacht werden, wenn mit der tatsäch- mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. lichen Bauausführung (Spatenstich) oder Sanie- Verluste aus Sonderbetriebsausgaben sind von rung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wird. der Einschränkung nicht erfasst. Das Sonderausgabenpauschale iHv 60 Euro wird ebenfalls mit dem Jahr 2020 auslaufen. GRUNDERWERBSTEUER SONSTIGE ÄNDERUNGEN Die Berechnung der Grunderwerbsteuer (GrESt) wird bei unentgeltlichen Übertragungen künf- Die Forschungsprämie wird auf 12 % erhöht. tig vom sogenannten Grundstückswert erfol- Der 20 %ige Bildungsfreibetrag bzw die 6 %ige gen. Der Grundstückswert ist entweder aus Bildungsprämie wird gestrichen. Die Mietzins- einem geeigneten Immobilienpreisspiegel abzu- beihilfen und der Landarbeiterfreibetrag wer- leiten oder auf Basis des dreifachen Bodenwerts den ebenfalls gestrichen. nach BewG zuzüglich Wert des Gebäudes zu berechnen. Wird durch ein Gutachten ein nie- Für Wissenschaftler und Forscher, die nach drigerer gemeiner Wert nachgewiesen, kann Österreich zuziehen, ist – befristet auf 5 Jahre - dieser angesetzt werden. Die Details für die ein 30 % iger Freibetrag für die Einkünfte aus Berechnung dieses Grundstückswerts sollen wissenschaftlicher Tätigkeit vorgesehen. Dane- noch in einer Verordnung geregelt werden. ben können dann aber keine weiteren Wer- bungskosten geltend gemacht werden, die im Bei allen unentgeltlichen Übertragungen kommt Zusammenhang mit dem Zuzug stehen. Die der folgende Stufentarif zur Anwendung: bereits bestehende Möglichkeit, die steuerliche Grundstückswert in Euro Steuersatz Mehrbelastung für die ausländischen Einkünfte bis 250.000 0,5 % zu beseitigen, bleibt bestehen. Diese Maßnah- für die nächsten 150.000 2,0 % me soll bereits mit Veröffentlichung des Geset- darüber hinaus 3,5 % zes im Bundesgesetzblatt wirksam werden. Um den Steuerbetrug in der Bauwirtschaft ein- Neu ist, dass diese Regelung nicht nur auf un- zudämmen, dürfen künftig Barzahlungen für entgeltliche Übertragungen im engeren Fami- Bauleistungen über 500 Euro steuerlich nicht lienverband anzuwenden ist, sondern ganz all- mehr abgesetzt werden. Arbeitslöhne in der gemein für alle unentgeltlichen Übertragun- Bauwirtschaft dürfen nicht mehr bar ausbezahlt gen gilt, somit zB auch für Zuwendungen von werden. Grundstücken an Privatstiftungen oder Schen- kungen an fremde Dritte. Unentgeltliche Über- Ab dem Jahr 2017 können Sonderausgaben für tragungen zwischen denselben natürlichen Kirchenbeiträge, Spenden, Nachkauf für Versi- Personen innerhalb von fünf Jahren werden cherungszeiten und freiwillige Weiterversiche- zusammengerechnet, damit der Stufentarif rungen nur mehr insoweit steuerlich abgesetzt durch Aufsplittung von Übertragungen nicht werden, als sie von den jeweiligen Institutionen mehrfach angewendet werden kann. Die Grund- ans Finanzamt gemeldet werden. Bereits für erwerbsteuer kann auf Antrag auf zwei bis fünf das Jahr 2016 soll in bestimmten Fällen eine Jahre verteilt bezahlt werden (mit Zuschlägen amtswegige Arbeitnehmerveranlagung erfolgen. von vier bis zehn Prozent). © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS – 3. Sonderausgabe zur Steuerreform 2015/16 6 Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Sohn ein entgeltlicher Vorgang vor, und die Grunder- Zinshaus (Einheitswert: 100.000 Euro, Grund- werbsteuer wird mit 3,5 % der übernommenen stückswert: 1 Mio Euro). Belastungen festgesetzt. Liegen die Werte zwi- schen 30 % und 70 % ist der Vorgang in einen Die GrESt nach dem neuen Stufentarif beträgt entgeltlichen Teil und einen unentgeltlichen 25.250 Euro (nach derzeitiger Rechtslage 6.000 Teil (zum Stufentarif) aufzuteilen. Euro). ACHTUNG: Erwerbe von Todes wegen und Eine Zusammenrechnung innerhalb der Fünfjah- Schenkungen im Familienverband werden resfrist erfolgt auch, wenn eine Person von zwei immer als unentgeltlich behandelt, auch oder mehreren Personen eine wirtschaftliche wenn Schulden und Belastungen mit übertra- Einheit erwirbt. gen werden. Zum Familienverband zählen Ehe- Beispiel: Die Eltern schenken das ihnen je zur partner, eingetragene Partner und Lebensge- Hälfte gehörende Einfamilienhaus an ihr Kind fährten mit gemeinsamen Hauptwohnsitz , die (Grundstückswert 300.000 Euro). Eltern, Kinder, Enkel usw, auch Pflege-, Adoptiv- und Schwiegerkinder usw, Geschwister Die GrESt beträgt nach dem neuen Stufentarif sowie Nichten und Neffen. 2.250 Euro (0,5 % von 250 TEUR und 2 % von 50 TEUR) Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter ein Grundstück mit einem Grundstückswert von Aber nicht immer muss die neue Rechtslage zu 400.000 Euro gegen Übernahme der darauf las- einer Mehrbelastung führen. tenden Schulden in Höhe von 160.000 Euro. Beispiel: Eine Mutter schenkt ein Einfamilien- Unabhängig von der Übernahme der Schulden haus (Einheitswert 40.000 Euro, Grundstücks- wird der Vorgang als unentgeltlich gewertet wert 400.000 Euro) an ihre Tochter und deren und die GrESt nach dem Stufentarif mit 4.250 Lebensgefährten. Euro berechnet (0,5 % von 250 TEUR und 2 % Sowohl die Tochter als auch deren Lebensge- von 150 TEUR). fährte erwerben somit einen Anteil von Beispiel: Herr A schenkt seinem Cousin ein 200.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer beträgt Grundstück mit einem Grundstückswert von sowohl für die Tochter als auch für deren 400.000 Euro gegen Übernahme der darauf las- Lebensgefährten je 1.000 Euro (0,5 % von je tenden Schulden in Höhe von 160.000 Euro. Da 200.000 Euro). Nach derzeitiger Rechtslage ein Cousin nicht zum Familienverband zählt würde für die Schenkung des Hälfteanteils an und die Gegenleistung 40 % des Grundstücks- die Tochter 1.200 Euro GrESt anfallen (2 % vom wertes ausmacht, ist der Erwerbsvorgang zu dreifachen Einheitswert iHv 60.000 Euro) und 40 % entgeltlich und zu 60 % unentgeltlich. für den Lebensgefährten der Tochter 7.000 Euro (3,5 % von 200.000 Euro). Die GrESt ist wie folgt zu berechnen: Wenn die Tochter drei Jahre später von der Entgeltlicher Teil: Mutter ein Zinshaus mit einem Grundstücks- 160.000 Euro x 3,5 % = 5.600 Euro wert von 500.000 Euro (Einheitswert 50.000 Unentgeltlicher Teil: Euro) erbt, beträgt die Steuerbelastung 13.750 240.000 x 0,5 % = 1.200 Euro Euro (0,5 % von 50 TEUR, 2 % von 150 TEUR und Grunderwerbsteuer in Summe = 6.800 Euro 3,5 % von 300 TEUR), nach bisheriger Rechts- lage hingegen nur 3.000 Euro. Bei begünstigten Betriebsübertragungen wird der Freibetrag von 365.000 Euro auf 900.000 Geregelt wird auch, wie vorzugehen ist, wenn Euro für den unentgeltlichen Übergang von Be- in Zusammenhang mit der unentgeltlichen triebsgrundstücken erhöht. Bei teilentgeltlichen Übertragung Schulden übernommen werden. Übertragungen außerhalb des Familienverban- Betragen die übernommenen Schulden oder des (siehe oben) wird der Freibetrag aliquo- Belastungen bis zu 30 % des Grundstückswerts tiert. Nur der auf den unentgeltlichen Teil ent- ist der Vorgang als unentgeltlich zu behandeln fallende Freibetrag kürzt dann die Bemessungs- und die Belastungen spielen keine Rolle bei der grundlage. Nach Abzug des Freibetrages kommt Berechnung der Grunderwerbsteuer. Betragen der Stufentarif zur Anwendung. Die Grunder- die übernommenen Belastungen hingegen zu- werbsteuer ist aber mit maximal 0,5 % des mindest 70 % des Grundstückswertes liegt ein Grundstückwerts begrenzt. Bis zu einem © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS – 3. Sonderausgabe zur Steuerreform 2015/16 7 Grundstückswert von 1.375.000 Euro ist der Zwecks Gleichbehandlung mit anderen Eintritts- Stufentarif günstiger, darüber hinaus die 0,5 %- berechtigungen (z.B. im kulturellen Bereich) Deckelung. soll ein ermäßigter Steuersatz iHv 13 % für die Eintrittsberechtigungen für sportliche Veran- Bei Umgründungen wird die Grunderwerbsteu- staltungen eingeführt werden. er künftig mit 0,5 % des Grundstückswertes vorgeschrieben (bisher 3,5 % vom zweifachen Die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für die Einheitswert). Beherbergung und für kulturelle Veranstaltun- gen soll erst mit 1.5.2016 in Kraft treten. Für Die Grunderwerbsteuerpflicht bei der Übertra- Aufenthalte zwischen dem 1.5.2016 und dem gung aller Anteile bzw wegen Vereinigung 31.12.2017, für die bereits bis zum 31.8.2015 aller Anteile tritt künftig bereits bei 95 % und eine Buchung und eine An- und Vorauszahlung nicht wie bisher bei 100 % ein. Treuhändig vorgenommen wurde, kommt noch der alte gehaltene Anteile sind dem Treugeber zuzu- Steuersatz von 10 % zur Anwendung. Bis zum rechnen. Ein erstmaliger Durchgriff setzt aber 31.8.2015 an- oder vorausbezahlte Karten für einen Erwerbsvorgang voraus. Werden bei kulturelle Veranstaltungen und Museumsein- grundstücksbesitzenden Personengesellschaf- tritte im Zeitraum vom 1.5.2016 bis 31.12.2017 ten innerhalb von fünf Jahren mindestens unterliegen ebenfalls noch dem Steuersatz von 95 % der unmittelbar gehaltenen Anteile auf 10 %. neue Gesellschafter übertragen, wird ebenfalls Grunderwerbsteuer fällig. Der Tatbestand der MAßNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG Vereinigung aller Anteile gilt auch für Steuer- gruppen nach dem Körperschaftsteuergesetz. DES STEUERBETRUGES Die Grunderwerbsteuer beträgt auch in diesen Einen wesentlichen Beitrag zur Gegenfinanzie- Fällen – wie bei Umgründungen - 0,5 % des rung der Steuerreform 2015/2016 stellen die Grundstückswerts. vorgesehenen Maßnahmen gegen Steuerbetrug dar. Bei der unentgeltlichen Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erfolgt REGISTRIERKASSEN keine Änderung gegenüber der bestehenden Rechtslage. Dies bedeutet, der einfache Ein- Zur Bekämpfung von Umsatzverkürzungen soll heitswert bleibt bei Erwerben im Familienver- eine generelle Einzelaufzeichnungs- und Einzel- band, Umgründungen uä weiterhin Bemessungs- erfassungspflicht von Barumsätzen mittels grundlage für die 2 %ige GrESt. Registrierkassen eingeführt werden. Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 15.000 Euro pro UMSATZSTEUER Jahr sowie Barumsätzen von mehr als 7.500 Euro müssen die Einzelaufzeichnung der Barum- Gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und sätze (zB Barzahlung, aber auch Zahlung mit Einfuhren, die bisher dem ermäßigten Steuer- Bankomat, Kreditkarte sowie anderer vergleich- satz von 10 % unterlagen, sollen zukünftig mit barer Zahlungsformen) verpflichtend mittels 13 % besteuert werden. Darunter fallen zB die elektronischer Registrierkassen vornehmen. Die Lieferung und Einfuhr von lebenden Tieren, Ausnahme auf Basis der „Kalte-Hände-Rege- Pflanzen, Futtermitteln, Holz, Kunstgegenstän- lung“ (zB Maronibrater, Schneebar, Eisver- den wie zB Gemälde, mehr als 100 Jahre alte käufer) bleibt erhalten, gilt aber nur mehr bis Antiquitäten, die Beherbergung in eingerichte- zu einem Jahresumsatz von maximal 30.000 ten Wohn- und Schlafräumen (Ausnahme: Euro. Mobile Gruppen, die nicht unter die „Kal- Studenten-, Lehrlings- und Schülerheime), te-Hände-Regelung“ (zB Masseure, Friseure, Umsätze in Verbindung mit dem Betrieb von Schneider, Tierärzte) fallen, können ihre mobi- Schwimmbädern, Theatern, zoologischen Gär- len Umsätze händisch aufzeichnen und im Nach- ten und Naturparks sowie Filmvorführungen und hinein in der Registrierkasse am Betriebsort die Umsätze der Künstler. Ein mit der Beherber- erfassen. Entbehrliche Hilfsbetriebe von ge- gung verabreichtes ortsübliches Frühstück wird meinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Ver- weiterhin dem USt-Satz von 10 % unterliegen. einen (zB für kleine Vereinsfeste) sollen weiter- Der bisher dem ermäßigten Steuersatz von 12 % hin mit Kassensturz aufzeichnen können. Für unterliegende Ab-Hof-Verkauf von Wein soll Warenausgabe- und Dienstleitungsautomaten ebenfalls in den ermäßigten Steuersatz von 13 % sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen. überführt werden. © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS – 3. Sonderausgabe zur Steuerreform 2015/16 8 Für die vielfach erforderliche Anschaffung einer Hält es die Abgabenbehörde für zweckmäßig Registrierkasse bzw eines elektronischen Kas- und angemessen, kann sie künftig Einsicht in sensystems sollen die betroffenen Unternehmer das zentrale Kontenregister nehmen und erhält jedoch steuerlich unterstützt werden: Anschaf- dabei Informationen zunächst über die äußeren fungskosten von bis zu 2.000 Euro sollen sofort Kontodaten. Als Suchbegriff dürfen nur konkre- abgesetzt werden können (vorzeitige Abschrei- te Personen oder Konten eingegeben werden. bung); zudem soll eine (steuerfreie) Prämie Im Veranlagungsverfahren (Einkommen-, Kör- von 200 Euro pro Kassensystem, maximal aber perschaft- und Umsatzsteuer) sind Abfragen nur 30 Euro pro Erfassungseinheit, die Kostenbelas- zulässig, wenn die Finanz Bedenken gegen die tung aus der Anschaffung mildern. Richtigkeit der Steuererklärung hat und dem Steuerpflichtigen vorher Gelegenheit zur Stel- BELEGERTEILUNGSPFLICHT lungnahme gibt. Über eine durchgeführte Kon- Bei Vorliegen einer Einzelaufzeichnungspflicht tenregistereinsicht ist der Betroffene zu infor- wird zudem eine generelle Belegerteilungsver- mieren. Ein Rechtsschutzbeauftragter hat die pflichtung geschaffen. Danach sind dem Kun- korrekte Vorgangsweise der Abgabenbehörde zu den Belege mit bestimmten Mindestinhalten kontrollieren. verpflichtend auszufolgen. Dies erleichtert die Im Abgabenverfahren sollen andere Personen Überprüfbarkeit der einzelnen Geschäftsvor- grundsätzlich erst dann befragt oder zur Vorla- fälle erheblich und reduziert zudem das Risiko ge von Büchern und Aufzeichnungen herangezo- von Manipulationen der Aufzeichnungen. gen werden, wenn die Verhandlungen mit dem KONTENREGISTER Abgabepflichtigen selbst nicht zum Ziel führen oder keinen Erfolg versprechen2. Dieser Grund- Bislang wurde das Bankgeheimnis nur dann satz gilt auch für das an die Banken gerichtete durchbrochen, wenn ein Finanzstrafverfahren Auskunftsersuchen der Abgabenbehörden (Kon- eingeleitet worden ist (zur Kontenöffnung war teneinschau). Die Abgabenbehörde kann daher eine gerichtliche Bewilligung gem § 116 StPO eine Konteneinschau verlangen, wenn trotz erforderlich). Sachverhaltsermittlung unter Mitwirkung des Mit der Einrichtung eines zentral verwalteten Steuerpflichtigen nach wie vor begründete Kontenregisters sollen Staatsanwaltschaften, Zweifel an der Richtigkeit von dessen Angaben Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, das Bun- bestehen und zu erwarten ist, dass die Konten- desfinanzgericht und die Abgabenbehörden des einschau geeignet ist, die Zweifel aufzuklären. Bundes einen Überblick erhalten, über welche Außerdem muss beispielsweise zu erwarten Bankkonten/Depots eine Person verfügt bzw sein, dass sich die tatsächliche Bemessungs- welche Personen Zugriff auf ein bestimmtes grundlage wesentlich von der bisher bekannten Konto/Depot haben. Die Einrichtung dieses zen- Bemessungsgrundlage unterscheidet, oder dass tralen Kontenregisters erfolgt durch das BMF. die Auskunft wegen der Höhe der Abgabenfor- Österreichische Kreditinstitute sollen sodann derung zweckmäßig ist. automatisiert Kontoinhaber, vertretungsbefugte Bevor die Finanz aber tatsächlich die Banken Personen, Treugeber, den wirtschaftlichen zur Kontenöffnung auffordern kann, muss ein Eigentümer, die Stammzahl gem E-GovG; Einzelrichter des Bundesfinanzgerichts das ansonsten Name, Adresse etc, sowie Konto- bzw Auskunftsverlangen genehmigen. Depotnummer, Informationen über Eröffnung und Schließung an die Behörde melden. Die Im Rahmen einer gewöhnlichen Veranlagung der Übermittlung dieser Daten soll beginnend mit Umsatz-, Körperschaft- und Einkommensteuer, dem Stichtag 1.3.2015 sowohl für bestehende im Zuge derer die Abgabenbehörde keine weite- als auch neu eröffnete Konten/Depots ab dem ren Ermittlungshandlungen setzt oder Vorhalte Jahr 2016 erfolgen. benötigt, soll es daher grundsätzlich weder zu einer Abfrage im Kontenregister noch zu einer Die Regelung unterscheidet zwischen sogenann- Konteneinschau kommen. ten äußeren und inneren Kontodaten. Zur den äußeren Daten zählen all jene Informationen, welche im Kontenregister erfasst werden (siehe 2 oben). Innere Kontodaten betreffen die Konten § 165 BAO selbst, also beispielsweise Kontostand und Kapitalbewegungen. © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
TAX NEWS – 3. Sonderausgabe zur Steuerreform 2015/16 9 ANONYME EINMALZAHLUNG KAPITALABFLUSS-MELDEGESETZ Zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen Aufgrund der Ausweitung der Möglichkeiten der besteht die Möglichkeit, eine pauschale anony- Abgaben-, Strafbehörden und Gerichte bankbe- me Einmalzahlung iHv 38% der Kapitalzuflüsse zogene Informationen zu erhalten, besteht die zu leisten. Die Bank muss dazu schriftlich und Gefahr, dass es zu Kapitalabflüssen kommt. Um unwiderruflich bis spätestens 31. März 2016 zu verhindern, dass vor dem Inkrafttreten der beauftragt werden. Die Bank hat die Einmalzah- geplanten Maßnahmen Kapital abgezogen wird, lung in weiterer Folge bis spätestens 30. Sep- müssen Kreditinstitute Kapitalabflüsse über tember 2016 einzubehalten, an die Finanzver- 50.000 Euro ab dem 1. März 2015 dem BMF waltung abzuführen und dem Kontoinhaber eine melden. Unter die Meldepflicht sollen insbeson- Bescheinigung darüber auszustellen. dere Auszahlungen und Überweisungen von Sicht-, Termin- und Spareinlagen, die Übertra- Mit der vollständigen Gutschrift der Einmalzah- gung von Wertpapieren mittels Schenkung im lung auf dem Abgabenkonto des Kreditinstitutes Inland sowie die Verlagerung von Wertpapieren sind alle relevanten Steuern abgegolten. Sollte in ausländische Depots fallen. Eine Meldung soll – trotz Setzung einer Nachfrist – die Einmalzah- auch dann erfolgen, wenn die 50.000 Euro- lung nicht vollständig geleistet werden können, Grenze in mehreren Vorgängen überschritten ist das Kreditinstitut zur Durchführung der Mel- wird, sofern zwischen den Transaktionen eine dung verpflichtet. Die Abgeltungswirkung tritt Verbindung offenkundig ist. Geschäftskonten jedoch nicht ein, soweit den österreichischen sind von der Meldepflicht nicht betroffen. Behörden im Zeitpunkt der Mitteilung an das Kreditinstitut bereits konkrete Hinweise auf KAPITALZUFLUSS-MELDEGESETZ nicht versteuerte Vermögenswerte vorlagen und In letzter Minute wurde bei der parlamentari- dies der betroffenen Person bekannt war, oder schen Behandlung ein Abänderungsantrag be- diesbezüglich bereits abgabenrechtliche Ermitt- schlossen, der es ermöglicht, jene Personen, lungen oder Verfolgungshandlungen wegen die noch schnell vor Inkrafttreten der Steuerab- eines Finanzvergehens gesetzt worden sind. kommen ihr Geld aus der Schweiz bzw Liech- SELBSTANZEIGE tenstein nach Österreich überwiesen haben, zur Kasse zu bitten. Banken müssen verpflichtend Um strafrechtlichen Konsequenzen zu entge- Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und aus hen, können betroffene Personen – alternativ Liechtenstein rückwirkend melden. Bis zur anonymen Einmalzahlung – eine Selbstan- 31.12.2016 sind Kapitalzuflüsse auf Konten/ zeige erstatten, wobei für Kapitalzuflüsse aus Depots von der Schweiz und aus Liechtenstein auch eine wiederholte Selbstanzeige zulässig sein soll – natürlichen Personen (ausgenommen sind (eine wiederholte strafbefreiende Selbstanzeige Geschäftskonten von Unternehmern) und ist seit 1. Oktober 2014 grundsätzlich nicht – liechtensteinischen Stiftungen sowie stif- mehr zulässig). Bei Erstattung einer Selbstan- tungsähnlichen Anstalten zeige ist jedoch zwingend die Entrichtung ei- – von mindestens EUR 50.000 nes Strafzuschlages iHv 5% bis 30% (abhängig – aus der Schweiz für den Zeitraum 1. Juli von dem sich aus der Selbstanzeige ergebenden 2011 bis 31. Dezember 2012 bzw Mehrbetrag) vorgesehen. Eine Selbstanzeige ist – aus Liechtenstein für die Jahre 2012 und immer dann zu empfehlen, wenn die genau 2013 ermittelte Steuernachzahlung samt Strafzu- an die österreichische Finanz zu melden. schlägen geringer als die anonyme Einmalzah- lung iHv 38% ist. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Feldkirch, im Juli 2015 BDO Vorarlberg GmbH BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist Mitglied von BDO International Limited, einer britischen Gesellschaft mit beschränkter Nachschusspflicht, und gehört zum internationalen BDO-Netzwerk voneinander unabhängiger Mitgliedsfirmen. BDO ist der Markenname für das BDO-Netzwerk und für jede der BDO-Mitgliedsfirmen. Diese Tax News wurden mit Sorgfalt erstellt, sind aber allgemein gehalten und können daher nur als erste allgemeine Information angesehen werden. Sie sind somit nicht geeignet, konkreten Beratungsbedarf abzudecken, sodass Sie die hier enthaltenen Informationen nicht verwerten sollten, ohne zusätzlichen professionellen Rat einzuholen. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter der BDO Austria GmbH, um die hier erörterten Themen unter Bedachtnahme auf Ihre spezifische Beratungssituation zu besprechen. BDO Austria GmbH, deren Partner, Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter übernehmen keinerlei Haftung oder Verantwortung für Schäden, die sich aus einem Handeln oder Unterlassen im Vertrauen auf die hier enthaltenen Informationen oder darauf gestützte Entscheidungen ergeben. © BDO Austria GmbH 2015. Alle Rechte vorbehalten.
Sie können auch lesen