TAX NEWS 3. SONDERAUSGABE ZUR STEUERREFORM 2015/16 - AUSGABE 2 | 2015 What matters to you

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                                       TAX NEWS
                                       3. SONDERAUSGABE ZUR
                                       STEUERREFORM 2015/16

                                       AUSGABE 2 | 2015

                                       What matters to you,
                                       matters to us

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TAX NEWS
Sonderinformation

  EDITORIAL                                            INHALT
  „Eine schwere Geburt - Nationalrat finalisiert       EINKOMMENSTEUER                        3
  Steuerreform“ – unter diesem Titel hat die           Das neue Tarifmodell                   3
  Parlamentskorrespondenz über die Beschluss-          Änderungen bei den Steuerbefreiungen   3
  fassung des Gesetzespaketes zur Steuerreform         Dienstautos                            3
  2015/16 am 7.7.2015 im Parlament berichtet.          Einlagenrückzahlung                    4
  So wurde bis zur Abstimmung im Plenum über           Kapitalertragsteuer                    4
  eine Erweiterung der Meldepflichten von Ban-         Änderungen - Grundstücksbesteuerung    4
  ken verhandelt, die es ermöglichen, Kapitalzu-       Sonderausgaben                         4
                                                       Sonstige Änderungen                    5
  flüsse im Vorfeld des Inkrafttretens der Steuer-
  abkommen mit der Schweiz und dem Fürsten-            GRUNDERWERBSTEUER                      5
  tum Liechtenstein zu entdecken und zu
                                                       UMSATZSTEUER                           7
  besteuern. Positiv hervorzuheben ist, dass es
  gelungen ist, für die Konteneinsicht in Abga-        MAßNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG DES
  benverfahren einen verstärkten Rechtsschutz          STEUERBETRUGES                         7
  und die richterliche Genehmigung vorzusehen.         Registrierkassen                       7
                                                       Belegerteilungspflicht                 8
  Bei für die Wirtschaft bedeutenden Sachver-          Kontenregister                         8
  halten waren die politischen Mandatare weni-         Kapitalabfluss-Meldegesetz             9
  ger eifrig. Die Regelung über die „Einlagen-         Kapitalzufluss-Meldegesetz             9
  rückzahlung“ wurde – trotz anderslautender           Anonyme Einmalzahlung                  9
  Ankündigungen     -    beinahe   unverändert         Selbstanzeige                          9
  beschlossen.
  Die nachfolgenden Ausführungen fassen nun-
  mehr die wesentlichsten Änderungen durch die
  Steuerreform 2015/16 und das sogenannte
  „Bankenpaket“ zusammen. Änderungen und
  Ergänzungen gegenüber den Begutachtungs-
  entwürfen sowie Klarstellungen in den erläu-
  ternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage
  sind grau hinterlegt. Die Änderungen werden
  überwiegend mit 1.1.2016 in Kraft treten.

                         Ihr BDO TAX NEWS-Team

  Die TAX NEWS sowie zahlreiche weitere
  Informationen stehen für Sie auch im Internet
  unter www.bdo.at bereit.

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TAX NEWS – 3. Sonderausgabe zur Steuerreform 2015/16                                                                 3

EINKOMMENSTEUER                                      werden kann, wird die Regelung teilweise vor-
                                                     gezogen. Der maximale Erstattungsbetrag wird
DAS NEUE TARIFMODELL                                 für das Veranlagungsjahr 2015 von 110 auf
                                                     220 Euro angehoben werden (für Pendler auf
Das Kernstück der Steuerreform ist ein neues
                                                     450 Euro statt bisher 400 Euro und für Pensio-
Tarifmodel mit nunmehr sieben Steuerstufen
                                                     nisten beträgt er 2015 erstmalig 55 Euro).
statt bisher vier. Einkommen bis 11.000 Euro
bleiben unverändert steuerfrei, 50 % Einkom-         ÄNDERUNGEN BEI DEN STEUERBEFREIUNGEN
mensteuer zahlt man künftig erst ab einem
steuerpflichtigen Einkommen von 90.000 Euro          Mit diesen Anpassungen soll eine Gleichstellung
(bisher 60.000 Euro). Ab einem Einkommen von         mit den Befreiungsbestimmungen im SV-Recht
1 Mio Euro wird der Steuersatz auf 55 % angeho-      erreicht werden.
ben werden (diese Maßnahme ist derzeit aber          Die Steuerbefreiungen für den Haustrunk im
auf 5 Jahre befristet sein).                         Brauereigewerbe sowie für Beförderungsunter-
Im Detail gestaltet sich der neue Tarif wie          nehmen (zB ÖBB) entfallen.
folgt:                                               Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begrä-
                                                     bnis eines Dienstnehmers, dessen Ehepartner
      Tarifmodell NEU           Bisheriger Tarif
                                                     oder Kinder werden steuerfrei gestellt.
    Stufe bis    Steuersatz   Stufe bis Steuersatz
     11.000          0%        11.000        0%      Die Gewährung von Rabatten an Mitarbeiter
                                                     hat bei Lohnsteuerprüfungen häufig zu Proble-
     18.000         25%        25.000     36,50%
                                                     men geführt. Künftig sind derartige Mitarbei-
     31.000         35%        60.000     43,21%     terrabatte bis zu 20 % steuerfrei. Vorausset-
     60.000         42%       darüber       50%      zung ist, dass diese Rabatte allen Mitarbeitern
     90.000         48%                              oder bestimmten Gruppen von Mitarbeitern
   1.000.000        50%                              eingeräumt werden. Mitarbeiterrabatte über
   über 1 Mio       55%                              20 % bleiben nur steuerfrei, wenn sie insgesamt
                                                     nicht mehr als 1.000 Euro pro Jahr und Mitar-
Per Saldo wird sich eine durchschnittliche Ent-      beiter betragen.
lastung von 1.000 Euro für jeden Steuerzahler        Anlässlich eines Firmen- oder Dienstjubiläums
ergeben.                                             können Mitarbeiter Sachgeschenke bis zu
Neben der Tarifreform sind noch folgende Ent-        einem Wert von 186 Euro steuerfrei erhalten.
lastungen vorgesehen:                                Im Gegenzug dafür wird die begünstigte Besteu-
                                                     erung für Diensterfindungsprämien gestrichen.
Erhöhung der Absetzbeträge für Arbeitnehmer
von derzeit 345 Euro um 55 Euro auf 400 Euro.        Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen
                                                     wird von 1.460 Euro auf 3.000 Euro angehoben
Erhöhung des Kinderfreibetrages von 220 Euro         werden.
auf 440 Euro pro Kind. Wird der Kinderfreibe-
trag von beiden Elternteilen in Anspruch ge-         DIENSTAUTOS
nommen, beträgt er künftig 300 Euro pro Per-         Der Sachbezug für Dienstautos mit einem Co2-
son.                                                 Ausstoß von mehr als 130g/km beträgt ab 2016
Kleinverdiener, die gar keine Lohnsteuer zah-        2 % der Anschaffungskosten, maximal 960 Euro
len, erhalten 50 % der Sozialversicherungsbei-       pro Monat. Der maßgebliche CO2-Emmissions-
träge bis maximal 400 Euro rückerstattet (als        wert für den verringerten Sachbezug von 1,5 %
Äquivalent für die bisherige Negativsteuer von       verringert sich von 2017 bis zum Jahr 2020 um
bis zu 110 Euro). Bei Steuerpflichtigen mit An-      voraussichtlich jährlich 3 Gramm. Maßgebend
spruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich die      für die Einstufung ist das Jahr der Anschaffung.
SV-Rückerstattung auf höchstens 500 Euro. Die        Für Elektroautos (CO2-Wert von Null) ist kein
Erstattung wird künftig auch Pensionisten zu-        Sachbezug anzusetzen1. Diese Maßnahme ist
stehen, hier ist sie aber mit maximal 110 Euro       auf 5 Jahre befristet. Außerdem kann für Elek-
begrenzt.
                                                     1   Da ein Hybridfahrzeug sowohl mit Elektromotor als auch mit Ver-
Da die Rückerstattung der SV-Beiträge erst bei           brennungsmotor angetrieben werden kann und somit CO2 aus-
der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht              stößt, gilt die Befreiung nicht.

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TAX NEWS – 3. Sonderausgabe zur Steuerreform 2015/16                                              4

troautos ein Vorsteuerabzug geltend gemacht         Die Gesamtsteuerbelastung für ausgeschüttete
werden. Der Vorsteuerabzug steht aber nur zu,       Gewinne von Kapitalgesellschaften erhöht sich
soweit die Anschaffungskosten ertragsteuerlich      von derzeit 43,75 auf 45,625 %.
überwiegend abzugsfähig sind, somit bis zu
                                                    Der erhöhte KESt-Satz gilt nicht für Körper-
Anschaffungskosten unter 80.000 Euro (über-
                                                    schaften. Damit bleibt die Steuerbelastung für
steigen die Anschaffungskosten 40.000 Euro
                                                    gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Kör-
muss aber für den übersteigenden Teil ein
                                                    perschaften unverändert bei 25 %. Auch die
Eigenverbrauch versteuert werden). „Tesla“-
                                                    Zwischensteuer für Privatstiftungen beträgt
Fans werden daher vermutlich auf den Vorsteu-
                                                    weiterhin 25 %.
erabzug verzichten müssen.
                                                    ÄNDERUNGEN - GRUNDSTÜCKSBESTEUERUNG
EINLAGENRÜCKZAHLUNG
                                                    Die Immobilienertragsteuer wird auf 30 % er-
Die gerade bei Immobilienaktiengesellschaften
                                                    höht. Der 2 %ige Inflationsabschlag, der bei der
so beliebte - für Privatpersonen idR steuer-
                                                    Veräußerung ab dem 11. Besitzjahr geltend
freie - Gewinnausschüttung von Einlagen wird
                                                    gemacht werden konnte, soll künftig entfallen.
neu geregelt. Trotz anderslautender Ankündi-
gungen ist es dabei geblieben, dass die bisheri-    Verbleibt im Privatbereich per Saldo ein Verlust
ge Wahlmöglichkeit, Ausschüttungen als Divi-        aus der Veräußerung von Grundstücken, kann
dende oder als Kapitalrückzahlung zu behan-         dieser Verlust zu 60 % (bisher 50 %) künftig
deln, entfällt. Solange „operative Gewinne“         nicht nur im Entstehungsjahr mit Einkünften aus
vorhanden sind, müssen diese zuerst ausge-          Vermietung ausgeglichen, sondern auch über 15
schüttet werden. Bei Privatpersonen fällt dann      Jahre verteilt werden.
die 27,5 %ige Kapitalertragsteuer an, bei Kapi-
                                                    Der Abschreibungssatz für Betriebsgebäude
talgesellschaften ist die Dividende idR steuer-
                                                    soll einheitlich 2,5 % betragen (wirksam für
frei. Mit einem in letzter Minute eingebrachten
                                                    Wirtschaftsjahre, die ab 1.1.2016 beginnen).
Abänderungsantrag wurde gesetzlich festge-
                                                    Bestehende Gebäudeabschreibungen sind anzu-
legt, dass ausgeschüttete Beträge aus einer
                                                    passen. Bei Vermietung zu Wohnzwecken soll
ordentlichen Kapitalherabsetzung auch bei Vor-
                                                    aber auch im betrieblichen Bereich nur ein AFA-
liegen einer positiven Innenfinanzierung als Ein-
                                                    Satz von 1,5 % (der auch weiterhin bei privaten
lagenrückzahlung zu behandeln sind.
                                                    Vermietungseinkünften anzusetzen ist) zur
Die Neuregelung gilt erstmalig für Wirtschafts-     Anwendung kommen.
jahre, die ab dem 1. August 2015 beginnen.
                                                    Der Verteilungszeitraum für Instandsetzungs-
BDO-Tipp: Bei ausreichender Liquidität sollte       aufwendungen (bzw bei Option für Instandhal-
jedenfalls geprüft werden, ob noch eine Aus-        tungsaufwendungen) für Wohngebäude wird von
schüttung von Kapitalrücklagen auf Basis von        10 auf 15 Jahre verlängert. Für bereits in der
Jahresabschlüssen mit einem Bilanzstichtag bis      Vergangenheit getätigte Instandsetzungsauf-
31.7.2015 vorgenommen werden soll. Zu beach-        wendungen verlängert sich der Verteilungszeit-
ten ist aber, dass Kreditzinsen für eine derarti-   raum ebenfalls entsprechend.
ge Einlagenrückzahlung steuerlich nicht abzugs-
                                                    Als (nicht abschreibbarer) Grundwert sind ab
fähig sind. Außerdem muss geprüft werden, ob
                                                    2016 ohne Nachweis 40 % (bisher 20 %) der
die Einlagenrückzahlung durch steuerliche
                                                    Anschaffungskosten bei der privaten Vermie-
Anschaffungskosten gedeckt ist, da ansonsten
                                                    tung auszuscheiden. Dies soll aber dann nicht
ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn ent-
                                                    gelten, wenn die tatsächlichen Verhältnisse
steht.
                                                    offenkundig erheblich davon abweichen. Das
KAPITALERTRAGSTEUER                                 BMF wird ermächtigt, abweichende Verhältnisse
                                                    im Verordnungswege festzulegen. Die Abschrei-
Die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 %
                                                    bung für Altgebäude ist entsprechend anzu-
auf 27,5 % wird grundsätzlich für alle ab
                                                    passen.
1.1.2016 zufließenden Einkünfte aus Kapitalver-
mögen (Dividenden, sonstige Gewinnausschüt-         SONDERAUSGABEN
tungen, Anleihezinsen, Kapitalgewinne, Zuwen-
                                                    Die steuerliche Absetzbarkeit für Topf-Sonder-
dungen von Privatstiftungen uä) gelten. Ledig-
                                                    ausgaben wird abgeschafft. Soweit diese noch
lich für Bankguthaben und Sparbuchzinsen be-
                                                    geltend gemacht werden können, entfällt aber
trägt die Kapitalertragsteuer unverändert 25 %.

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TAX NEWS – 3. Sonderausgabe zur Steuerreform 2015/16                                                 5

der Erhöhungsbetrag bei mindestens drei Kin-         Einnahmen-Ausgaben-Rechner können künftig
dern.                                                ihre Verluste (und zwar jene ab 2013) unbe-
                                                     grenzt vortragen.
Für bestehende Verträge, die vor dem 1. Jänner
2016 abgeschlossen werden, gilt die Regelung         Verlustzuweisungen bei Personengesellschaf-
noch 5 Jahre bis zur Veranlagung für das Kalen-      ten sollen nur mehr bis zur Höhe der geleiste-
derjahr 2020. Für Neuverträge (Versicherung,         ten Einlage möglich sein, wenn der beschränkt
Darlehen) gibt es bereits ab der Veranlagung für     haftende Mitunternehmer (Kommanditist, aty-
das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit        pisch stiller Gesellschafter) keine ausgeprägte
mehr.                                                Mitunternehmerinitiative entfaltet (zB nicht
                                                     oder weniger als 10 Wochenstunden in der
Analog dazu können auch Ausgaben für Wohn-
                                                     Geschäftsführung tätig ist). Dieses Verlustaus-
raumschaffung und Wohnraumsanierung für die
                                                     gleichsverbot gilt aber nur für natürliche Perso-
Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 nur mehr gel-
                                                     nen. Nicht ausgeglichene Verluste können dann
tend gemacht werden, wenn mit der tatsäch-
                                                     mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.
lichen Bauausführung (Spatenstich) oder Sanie-
                                                     Verluste aus Sonderbetriebsausgaben sind von
rung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wird.
                                                     der Einschränkung nicht erfasst.
Das Sonderausgabenpauschale iHv 60 Euro wird
ebenfalls mit dem Jahr 2020 auslaufen.               GRUNDERWERBSTEUER
SONSTIGE ÄNDERUNGEN                                  Die Berechnung der Grunderwerbsteuer (GrESt)
                                                     wird bei unentgeltlichen Übertragungen künf-
Die Forschungsprämie wird auf 12 % erhöht.           tig vom sogenannten Grundstückswert erfol-
Der 20 %ige Bildungsfreibetrag bzw die 6 %ige        gen. Der Grundstückswert ist entweder aus
Bildungsprämie wird gestrichen. Die Mietzins-        einem geeigneten Immobilienpreisspiegel abzu-
beihilfen und der Landarbeiterfreibetrag wer-        leiten oder auf Basis des dreifachen Bodenwerts
den ebenfalls gestrichen.                            nach BewG zuzüglich Wert des Gebäudes zu
                                                     berechnen. Wird durch ein Gutachten ein nie-
Für Wissenschaftler und Forscher, die nach           drigerer gemeiner Wert nachgewiesen, kann
Österreich zuziehen, ist – befristet auf 5 Jahre -   dieser angesetzt werden. Die Details für die
ein 30 % iger Freibetrag für die Einkünfte aus       Berechnung dieses Grundstückswerts sollen
wissenschaftlicher Tätigkeit vorgesehen. Dane-       noch in einer Verordnung geregelt werden.
ben können dann aber keine weiteren Wer-
bungskosten geltend gemacht werden, die im           Bei allen unentgeltlichen Übertragungen kommt
Zusammenhang mit dem Zuzug stehen. Die               der folgende Stufentarif zur Anwendung:
bereits bestehende Möglichkeit, die steuerliche        Grundstückswert in Euro          Steuersatz
Mehrbelastung für die ausländischen Einkünfte                 bis 250.000                  0,5 %
zu beseitigen, bleibt bestehen. Diese Maßnah-          für die nächsten 150.000            2,0 %
me soll bereits mit Veröffentlichung des Geset-             darüber hinaus                 3,5 %
zes im Bundesgesetzblatt wirksam werden.
Um den Steuerbetrug in der Bauwirtschaft ein-        Neu ist, dass diese Regelung nicht nur auf un-
zudämmen, dürfen künftig Barzahlungen für            entgeltliche Übertragungen im engeren Fami-
Bauleistungen über 500 Euro steuerlich nicht         lienverband anzuwenden ist, sondern ganz all-
mehr abgesetzt werden. Arbeitslöhne in der           gemein für alle unentgeltlichen Übertragun-
Bauwirtschaft dürfen nicht mehr bar ausbezahlt       gen gilt, somit zB auch für Zuwendungen von
werden.                                              Grundstücken an Privatstiftungen oder Schen-
                                                     kungen an fremde Dritte. Unentgeltliche Über-
Ab dem Jahr 2017 können Sonderausgaben für           tragungen zwischen denselben natürlichen
Kirchenbeiträge, Spenden, Nachkauf für Versi-        Personen innerhalb von fünf Jahren werden
cherungszeiten und freiwillige Weiterversiche-       zusammengerechnet, damit der Stufentarif
rungen nur mehr insoweit steuerlich abgesetzt        durch Aufsplittung von Übertragungen nicht
werden, als sie von den jeweiligen Institutionen     mehrfach angewendet werden kann. Die Grund-
ans Finanzamt gemeldet werden. Bereits für           erwerbsteuer kann auf Antrag auf zwei bis fünf
das Jahr 2016 soll in bestimmten Fällen eine         Jahre verteilt bezahlt werden (mit Zuschlägen
amtswegige Arbeitnehmerveranlagung erfolgen.         von vier bis zehn Prozent).

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TAX NEWS – 3. Sonderausgabe zur Steuerreform 2015/16                                              6

Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Sohn ein         entgeltlicher Vorgang vor, und die Grunder-
Zinshaus (Einheitswert: 100.000 Euro, Grund-        werbsteuer wird mit 3,5 % der übernommenen
stückswert: 1 Mio Euro).                            Belastungen festgesetzt. Liegen die Werte zwi-
                                                    schen 30 % und 70 % ist der Vorgang in einen
Die GrESt nach dem neuen Stufentarif beträgt
                                                    entgeltlichen Teil und einen unentgeltlichen
25.250 Euro (nach derzeitiger Rechtslage 6.000
                                                    Teil (zum Stufentarif) aufzuteilen.
Euro).
                                                    ACHTUNG: Erwerbe von Todes wegen und
Eine Zusammenrechnung innerhalb der Fünfjah-
                                                    Schenkungen im Familienverband werden
resfrist erfolgt auch, wenn eine Person von zwei
                                                    immer als unentgeltlich behandelt, auch
oder mehreren Personen eine wirtschaftliche
                                                    wenn Schulden und Belastungen mit übertra-
Einheit erwirbt.
                                                    gen werden. Zum Familienverband zählen Ehe-
Beispiel: Die Eltern schenken das ihnen je zur      partner, eingetragene Partner und Lebensge-
Hälfte gehörende Einfamilienhaus an ihr Kind        fährten mit gemeinsamen Hauptwohnsitz , die
(Grundstückswert 300.000 Euro).                     Eltern, Kinder, Enkel usw, auch Pflege-,
                                                    Adoptiv- und Schwiegerkinder usw, Geschwister
Die GrESt beträgt nach dem neuen Stufentarif
                                                    sowie Nichten und Neffen.
2.250 Euro (0,5 % von 250 TEUR und 2 % von 50
TEUR)                                               Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter ein
                                                    Grundstück mit einem Grundstückswert von
Aber nicht immer muss die neue Rechtslage zu
                                                    400.000 Euro gegen Übernahme der darauf las-
einer Mehrbelastung führen.
                                                    tenden Schulden in Höhe von 160.000 Euro.
Beispiel: Eine Mutter schenkt ein Einfamilien-
                                                    Unabhängig von der Übernahme der Schulden
haus (Einheitswert 40.000 Euro, Grundstücks-
                                                    wird der Vorgang als unentgeltlich gewertet
wert 400.000 Euro) an ihre Tochter und deren
                                                    und die GrESt nach dem Stufentarif mit 4.250
Lebensgefährten.
                                                    Euro berechnet (0,5 % von 250 TEUR und 2 %
Sowohl die Tochter als auch deren Lebensge-         von 150 TEUR).
fährte erwerben somit einen Anteil von
                                                    Beispiel: Herr A schenkt seinem Cousin ein
200.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer beträgt
                                                    Grundstück mit einem Grundstückswert von
sowohl für die Tochter als auch für deren
                                                    400.000 Euro gegen Übernahme der darauf las-
Lebensgefährten je 1.000 Euro (0,5 % von je
                                                    tenden Schulden in Höhe von 160.000 Euro. Da
200.000 Euro). Nach derzeitiger Rechtslage
                                                    ein Cousin nicht zum Familienverband zählt
würde für die Schenkung des Hälfteanteils an
                                                    und die Gegenleistung 40 % des Grundstücks-
die Tochter 1.200 Euro GrESt anfallen (2 % vom
                                                    wertes ausmacht, ist der Erwerbsvorgang zu
dreifachen Einheitswert iHv 60.000 Euro) und
                                                    40 % entgeltlich und zu 60 % unentgeltlich.
für den Lebensgefährten der Tochter 7.000
Euro (3,5 % von 200.000 Euro).                      Die GrESt ist wie folgt zu berechnen:
Wenn die Tochter drei Jahre später von der          Entgeltlicher Teil:
Mutter ein Zinshaus mit einem Grundstücks-          160.000 Euro x 3,5 % = 5.600 Euro
wert von 500.000 Euro (Einheitswert 50.000
                                                    Unentgeltlicher Teil:
Euro) erbt, beträgt die Steuerbelastung 13.750
                                                    240.000 x 0,5 % = 1.200 Euro
Euro (0,5 % von 50 TEUR, 2 % von 150 TEUR und
                                                    Grunderwerbsteuer in Summe = 6.800 Euro
3,5 % von 300 TEUR), nach bisheriger Rechts-
lage hingegen nur 3.000 Euro.                       Bei begünstigten Betriebsübertragungen wird
                                                    der Freibetrag von 365.000 Euro auf 900.000
Geregelt wird auch, wie vorzugehen ist, wenn
                                                    Euro für den unentgeltlichen Übergang von Be-
in Zusammenhang mit der unentgeltlichen
                                                    triebsgrundstücken erhöht. Bei teilentgeltlichen
Übertragung Schulden übernommen werden.
                                                    Übertragungen außerhalb des Familienverban-
Betragen die übernommenen Schulden oder
                                                    des (siehe oben) wird der Freibetrag aliquo-
Belastungen bis zu 30 % des Grundstückswerts
                                                    tiert. Nur der auf den unentgeltlichen Teil ent-
ist der Vorgang als unentgeltlich zu behandeln
                                                    fallende Freibetrag kürzt dann die Bemessungs-
und die Belastungen spielen keine Rolle bei der
                                                    grundlage. Nach Abzug des Freibetrages kommt
Berechnung der Grunderwerbsteuer. Betragen
                                                    der Stufentarif zur Anwendung. Die Grunder-
die übernommenen Belastungen hingegen zu-
                                                    werbsteuer ist aber mit maximal 0,5 % des
mindest 70 % des Grundstückswertes liegt ein
                                                    Grundstückwerts begrenzt. Bis zu einem

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Grundstückswert von 1.375.000 Euro ist der          Zwecks Gleichbehandlung mit anderen Eintritts-
Stufentarif günstiger, darüber hinaus die 0,5 %-    berechtigungen (z.B. im kulturellen Bereich)
Deckelung.                                          soll ein ermäßigter Steuersatz iHv 13 % für die
                                                    Eintrittsberechtigungen für sportliche Veran-
Bei Umgründungen wird die Grunderwerbsteu-
                                                    staltungen eingeführt werden.
er künftig mit 0,5 % des Grundstückswertes
vorgeschrieben (bisher 3,5 % vom zweifachen         Die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für die
Einheitswert).                                      Beherbergung und für kulturelle Veranstaltun-
                                                    gen soll erst mit 1.5.2016 in Kraft treten. Für
Die Grunderwerbsteuerpflicht bei der Übertra-
                                                    Aufenthalte zwischen dem 1.5.2016 und dem
gung aller Anteile bzw wegen Vereinigung
                                                    31.12.2017, für die bereits bis zum 31.8.2015
aller Anteile tritt künftig bereits bei 95 % und
                                                    eine Buchung und eine An- und Vorauszahlung
nicht wie bisher bei 100 % ein. Treuhändig
                                                    vorgenommen wurde, kommt noch der alte
gehaltene Anteile sind dem Treugeber zuzu-
                                                    Steuersatz von 10 % zur Anwendung. Bis zum
rechnen. Ein erstmaliger Durchgriff setzt aber
                                                    31.8.2015 an- oder vorausbezahlte Karten für
einen Erwerbsvorgang voraus. Werden bei
                                                    kulturelle Veranstaltungen und Museumsein-
grundstücksbesitzenden Personengesellschaf-
                                                    tritte im Zeitraum vom 1.5.2016 bis 31.12.2017
ten innerhalb von fünf Jahren mindestens
                                                    unterliegen ebenfalls noch dem Steuersatz von
95 % der unmittelbar gehaltenen Anteile auf
                                                    10 %.
neue Gesellschafter übertragen, wird ebenfalls
Grunderwerbsteuer fällig. Der Tatbestand der        MAßNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG
Vereinigung aller Anteile gilt auch für Steuer-
gruppen nach dem Körperschaftsteuergesetz.          DES STEUERBETRUGES
Die Grunderwerbsteuer beträgt auch in diesen        Einen wesentlichen Beitrag zur Gegenfinanzie-
Fällen – wie bei Umgründungen - 0,5 % des           rung der Steuerreform 2015/2016 stellen die
Grundstückswerts.                                   vorgesehenen Maßnahmen gegen Steuerbetrug
                                                    dar.
Bei der unentgeltlichen Übertragung von land-
und forstwirtschaftlichen Grundstücken erfolgt      REGISTRIERKASSEN
keine Änderung gegenüber der bestehenden
Rechtslage. Dies bedeutet, der einfache Ein-        Zur Bekämpfung von Umsatzverkürzungen soll
heitswert bleibt bei Erwerben im Familienver-       eine generelle Einzelaufzeichnungs- und Einzel-
band, Umgründungen uä weiterhin Bemessungs-         erfassungspflicht von Barumsätzen mittels
grundlage für die 2 %ige GrESt.                     Registrierkassen eingeführt werden. Betriebe
                                                    mit einem Jahresumsatz ab 15.000 Euro pro
UMSATZSTEUER                                        Jahr sowie Barumsätzen von mehr als 7.500
                                                    Euro müssen die Einzelaufzeichnung der Barum-
Gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und        sätze (zB Barzahlung, aber auch Zahlung mit
Einfuhren, die bisher dem ermäßigten Steuer-        Bankomat, Kreditkarte sowie anderer vergleich-
satz von 10 % unterlagen, sollen zukünftig mit      barer Zahlungsformen) verpflichtend mittels
13 % besteuert werden. Darunter fallen zB die       elektronischer Registrierkassen vornehmen. Die
Lieferung und Einfuhr von lebenden Tieren,          Ausnahme auf Basis der „Kalte-Hände-Rege-
Pflanzen, Futtermitteln, Holz, Kunstgegenstän-      lung“ (zB Maronibrater, Schneebar, Eisver-
den wie zB Gemälde, mehr als 100 Jahre alte         käufer) bleibt erhalten, gilt aber nur mehr bis
Antiquitäten, die Beherbergung in eingerichte-      zu einem Jahresumsatz von maximal 30.000
ten Wohn- und Schlafräumen (Ausnahme:               Euro. Mobile Gruppen, die nicht unter die „Kal-
Studenten-, Lehrlings- und Schülerheime),           te-Hände-Regelung“ (zB Masseure, Friseure,
Umsätze in Verbindung mit dem Betrieb von           Schneider, Tierärzte) fallen, können ihre mobi-
Schwimmbädern, Theatern, zoologischen Gär-          len Umsätze händisch aufzeichnen und im Nach-
ten und Naturparks sowie Filmvorführungen und       hinein in der Registrierkasse am Betriebsort
die Umsätze der Künstler. Ein mit der Beherber-     erfassen. Entbehrliche Hilfsbetriebe von ge-
gung verabreichtes ortsübliches Frühstück wird      meinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Ver-
weiterhin dem USt-Satz von 10 % unterliegen.        einen (zB für kleine Vereinsfeste) sollen weiter-
Der bisher dem ermäßigten Steuersatz von 12 %       hin mit Kassensturz aufzeichnen können. Für
unterliegende Ab-Hof-Verkauf von Wein soll          Warenausgabe- und Dienstleitungsautomaten
ebenfalls in den ermäßigten Steuersatz von 13 %     sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen.
überführt werden.

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Für die vielfach erforderliche Anschaffung einer    Hält es die Abgabenbehörde für zweckmäßig
Registrierkasse bzw eines elektronischen Kas-       und angemessen, kann sie künftig Einsicht in
sensystems sollen die betroffenen Unternehmer       das zentrale Kontenregister nehmen und erhält
jedoch steuerlich unterstützt werden: Anschaf-      dabei Informationen zunächst über die äußeren
fungskosten von bis zu 2.000 Euro sollen sofort     Kontodaten. Als Suchbegriff dürfen nur konkre-
abgesetzt werden können (vorzeitige Abschrei-       te Personen oder Konten eingegeben werden.
bung); zudem soll eine (steuerfreie) Prämie         Im Veranlagungsverfahren (Einkommen-, Kör-
von 200 Euro pro Kassensystem, maximal aber         perschaft- und Umsatzsteuer) sind Abfragen nur
30 Euro pro Erfassungseinheit, die Kostenbelas-     zulässig, wenn die Finanz Bedenken gegen die
tung aus der Anschaffung mildern.                   Richtigkeit der Steuererklärung hat und dem
                                                    Steuerpflichtigen vorher Gelegenheit zur Stel-
BELEGERTEILUNGSPFLICHT
                                                    lungnahme gibt. Über eine durchgeführte Kon-
Bei Vorliegen einer Einzelaufzeichnungspflicht      tenregistereinsicht ist der Betroffene zu infor-
wird zudem eine generelle Belegerteilungsver-       mieren. Ein Rechtsschutzbeauftragter hat die
pflichtung geschaffen. Danach sind dem Kun-         korrekte Vorgangsweise der Abgabenbehörde zu
den Belege mit bestimmten Mindestinhalten           kontrollieren.
verpflichtend auszufolgen. Dies erleichtert die
                                                    Im Abgabenverfahren sollen andere Personen
Überprüfbarkeit der einzelnen Geschäftsvor-
                                                    grundsätzlich erst dann befragt oder zur Vorla-
fälle erheblich und reduziert zudem das Risiko
                                                    ge von Büchern und Aufzeichnungen herangezo-
von Manipulationen der Aufzeichnungen.
                                                    gen werden, wenn die Verhandlungen mit dem
KONTENREGISTER                                      Abgabepflichtigen selbst nicht zum Ziel führen
                                                    oder keinen Erfolg versprechen2. Dieser Grund-
Bislang wurde das Bankgeheimnis nur dann
                                                    satz gilt auch für das an die Banken gerichtete
durchbrochen, wenn ein Finanzstrafverfahren
                                                    Auskunftsersuchen der Abgabenbehörden (Kon-
eingeleitet worden ist (zur Kontenöffnung war
                                                    teneinschau). Die Abgabenbehörde kann daher
eine gerichtliche Bewilligung gem § 116 StPO
                                                    eine Konteneinschau verlangen, wenn trotz
erforderlich).
                                                    Sachverhaltsermittlung unter Mitwirkung des
Mit der Einrichtung eines zentral verwalteten       Steuerpflichtigen nach wie vor begründete
Kontenregisters sollen Staatsanwaltschaften,        Zweifel an der Richtigkeit von dessen Angaben
Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, das Bun-        bestehen und zu erwarten ist, dass die Konten-
desfinanzgericht und die Abgabenbehörden des        einschau geeignet ist, die Zweifel aufzuklären.
Bundes einen Überblick erhalten, über welche        Außerdem muss beispielsweise zu erwarten
Bankkonten/Depots eine Person verfügt bzw           sein, dass sich die tatsächliche Bemessungs-
welche Personen Zugriff auf ein bestimmtes          grundlage wesentlich von der bisher bekannten
Konto/Depot haben. Die Einrichtung dieses zen-      Bemessungsgrundlage unterscheidet, oder dass
tralen Kontenregisters erfolgt durch das BMF.       die Auskunft wegen der Höhe der Abgabenfor-
Österreichische Kreditinstitute sollen sodann       derung zweckmäßig ist.
automatisiert Kontoinhaber, vertretungsbefugte
                                                    Bevor die Finanz aber tatsächlich die Banken
Personen, Treugeber, den wirtschaftlichen
                                                    zur Kontenöffnung auffordern kann, muss ein
Eigentümer, die Stammzahl gem E-GovG;
                                                    Einzelrichter des Bundesfinanzgerichts das
ansonsten Name, Adresse etc, sowie Konto- bzw
                                                    Auskunftsverlangen genehmigen.
Depotnummer, Informationen über Eröffnung
und Schließung an die Behörde melden. Die           Im Rahmen einer gewöhnlichen Veranlagung der
Übermittlung dieser Daten soll beginnend mit        Umsatz-, Körperschaft- und Einkommensteuer,
dem Stichtag 1.3.2015 sowohl für bestehende         im Zuge derer die Abgabenbehörde keine weite-
als auch neu eröffnete Konten/Depots ab dem         ren Ermittlungshandlungen setzt oder Vorhalte
Jahr 2016 erfolgen.                                 benötigt, soll es daher grundsätzlich weder zu
                                                    einer Abfrage im Kontenregister noch zu einer
Die Regelung unterscheidet zwischen sogenann-
                                                    Konteneinschau kommen.
ten äußeren und inneren Kontodaten. Zur den
äußeren Daten zählen all jene Informationen,
welche im Kontenregister erfasst werden (siehe
                                                    2
oben). Innere Kontodaten betreffen die Konten           § 165 BAO
selbst, also beispielsweise Kontostand und
Kapitalbewegungen.

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TAX NEWS – 3. Sonderausgabe zur Steuerreform 2015/16                                                                                                              9

                                                                                        ANONYME EINMALZAHLUNG
KAPITALABFLUSS-MELDEGESETZ
                                                                                        Zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen
Aufgrund der Ausweitung der Möglichkeiten der                                           besteht die Möglichkeit, eine pauschale anony-
Abgaben-, Strafbehörden und Gerichte bankbe-                                            me Einmalzahlung iHv 38% der Kapitalzuflüsse
zogene Informationen zu erhalten, besteht die                                           zu leisten. Die Bank muss dazu schriftlich und
Gefahr, dass es zu Kapitalabflüssen kommt. Um                                           unwiderruflich bis spätestens 31. März 2016
zu verhindern, dass vor dem Inkrafttreten der                                           beauftragt werden. Die Bank hat die Einmalzah-
geplanten Maßnahmen Kapital abgezogen wird,                                             lung in weiterer Folge bis spätestens 30. Sep-
müssen Kreditinstitute Kapitalabflüsse über                                             tember 2016 einzubehalten, an die Finanzver-
50.000 Euro ab dem 1. März 2015 dem BMF                                                 waltung abzuführen und dem Kontoinhaber eine
melden. Unter die Meldepflicht sollen insbeson-                                         Bescheinigung darüber auszustellen.
dere Auszahlungen und Überweisungen von
Sicht-, Termin- und Spareinlagen, die Übertra-                                          Mit der vollständigen Gutschrift der Einmalzah-
gung von Wertpapieren mittels Schenkung im                                              lung auf dem Abgabenkonto des Kreditinstitutes
Inland sowie die Verlagerung von Wertpapieren                                           sind alle relevanten Steuern abgegolten. Sollte
in ausländische Depots fallen. Eine Meldung soll                                        – trotz Setzung einer Nachfrist – die Einmalzah-
auch dann erfolgen, wenn die 50.000 Euro-                                               lung nicht vollständig geleistet werden können,
Grenze in mehreren Vorgängen überschritten                                              ist das Kreditinstitut zur Durchführung der Mel-
wird, sofern zwischen den Transaktionen eine                                            dung verpflichtet. Die Abgeltungswirkung tritt
Verbindung offenkundig ist. Geschäftskonten                                             jedoch nicht ein, soweit den österreichischen
sind von der Meldepflicht nicht betroffen.                                              Behörden im Zeitpunkt der Mitteilung an das
                                                                                        Kreditinstitut bereits konkrete Hinweise auf
KAPITALZUFLUSS-MELDEGESETZ                                                              nicht versteuerte Vermögenswerte vorlagen und
In letzter Minute wurde bei der parlamentari-                                           dies der betroffenen Person bekannt war, oder
schen Behandlung ein Abänderungsantrag be-                                              diesbezüglich bereits abgabenrechtliche Ermitt-
schlossen, der es ermöglicht, jene Personen,                                            lungen oder Verfolgungshandlungen wegen
die noch schnell vor Inkrafttreten der Steuerab-                                        eines Finanzvergehens gesetzt worden sind.
kommen ihr Geld aus der Schweiz bzw Liech-                                              SELBSTANZEIGE
tenstein nach Österreich überwiesen haben, zur
Kasse zu bitten. Banken müssen verpflichtend                                            Um strafrechtlichen Konsequenzen zu entge-
Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und aus                                                 hen, können betroffene Personen – alternativ
Liechtenstein rückwirkend melden. Bis                                                   zur anonymen Einmalzahlung – eine Selbstan-
31.12.2016 sind Kapitalzuflüsse auf Konten/                                             zeige erstatten, wobei für Kapitalzuflüsse aus
Depots von                                                                              der Schweiz und aus Liechtenstein auch eine
                                                                                        wiederholte Selbstanzeige zulässig sein soll
– natürlichen Personen (ausgenommen sind                                                (eine wiederholte strafbefreiende Selbstanzeige
  Geschäftskonten von Unternehmern) und                                                 ist seit 1. Oktober 2014 grundsätzlich nicht
– liechtensteinischen Stiftungen sowie stif-                                            mehr zulässig). Bei Erstattung einer Selbstan-
  tungsähnlichen Anstalten                                                              zeige ist jedoch zwingend die Entrichtung ei-
– von mindestens EUR 50.000                                                             nes Strafzuschlages iHv 5% bis 30% (abhängig
– aus der Schweiz für den Zeitraum 1. Juli                                              von dem sich aus der Selbstanzeige ergebenden
  2011 bis 31. Dezember 2012 bzw                                                        Mehrbetrag) vorgesehen. Eine Selbstanzeige ist
– aus Liechtenstein für die Jahre 2012 und                                              immer dann zu empfehlen, wenn die genau
  2013                                                                                  ermittelte Steuernachzahlung samt Strafzu-
an die österreichische Finanz zu melden.                                                schlägen geringer als die anonyme Einmalzah-
                                                                                        lung iHv 38% ist. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Feldkirch, im Juli 2015                                                                  BDO Vorarlberg GmbH

BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ist Mitglied von BDO International Limited, einer britischen Gesellschaft mit beschränkter
Nachschusspflicht, und gehört zum internationalen BDO-Netzwerk voneinander unabhängiger Mitgliedsfirmen.
BDO ist der Markenname für das BDO-Netzwerk und für jede der BDO-Mitgliedsfirmen.
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