Kelag-Förder- stipendium 2018/2019 - SSW
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1. Ziel und Inhalt Kelag-Förderstipendium (1/2) ____ Ziel ist es, dass ambitionierte Nachwuchs-AkademikerInnen in Kontakt mit der Kelag treten und das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber kennenlernen. Die Vergabe des Kelag- Förderstipendiums ist eine konkrete Maßnahme des Employer-Brandings/Personalmarketings. Geförderte Studienrichtungen 2018/2019: • Betriebswirtschaft • Informatik • Elektrotechnik • Maschinenbau • Wirtschaftsingenieurwesen Förderung von max. 6 Studierenden pro Studienjahr • Das Förderstipendium wurde im Studienjahr 2013/2014 ins Leben gerufen und seit damals bereits an 21 Studierende vergeben. • Mit jedem Förderstipendiaten wird eine Vereinbarung zum Förderstipendium abgeschlossen. 11.4.2018 2
1. Ziele und Inhalt Kelag-Förderstipendium (2/2) ____ • Der Förderzeitraum umfasst ein Jahr: 1.10.2018 bis 30.09.2019 • Die finanzielle Förderung erfolgt in Höhe von € 3.500,- (einmalig) • Teilnahme an Personalentwicklungsmaßnahmen > Energiewirtschaft, Betriebswirtschaft, Projektmanagement, Innovationstechniken > → Gesamtkosten rund € 1.500,- • Get-Together: Alle Mentoren und Stipendiaten treffen sich zu einem gemeinsamen Kennenlernen und Austausch • Für die vorlesungsfreien Zeiten innerhalb des Förderjahres bzw. nach Ablauf des Förderjahres besteht je nach betrieblicher Einsatzmöglichkeit die Chance zur Absolvierung eines Studien- /Ferial-Praktikums. Bewerbungszeitraum hierfür ist online über die Homepage in der Zeit von Oktober 2018 bis Anfang Jänner 2019. • Nach Ende des Förderjahres, besteht je nach betrieblicher Notwendigkeit und Einsatzmöglichkeit die Chance zur Absolvierung eines 24-monatigen Traineeprogrammes. • Die Betreuung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten (Bachelor, Master) kann nach Rücksprache übernommen werden. 11.4.2018 3
2. Förderkriterien: Formale Voraussetzungen (1/2) ____ • Empfehlung des Studierenden durch eine(n) studienspezifische(n) ProfessorIn oder das jeweils zuständige Dekanat • Einhaltung der Studienanspruchsdauer gemäß §18 StudFG und des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß §19 StudFG • Kein bereits abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium • Hervorragender Studienerfolgsnachweis • Schriftliche Bewerbung und Motivationsschreiben • Persönliches Vorstellungsgespräch nach erfolgter Vorauswahl * Es besteht kein Rechtsanspruch auf das ausgeschriebene Kelag-Förderstipendium bzw. sind keine weiteren Zahlungsforderungen (z.B. Leistungsstipendium, Fahrtkostenzuschuss etc.) gegenüber der Kelag geltend zu machen. ** Achtung: Die Zuverdienstgrenzen laut StudFG sind auch in Bezug auf das Kelag-Förderstipendium zu beachten und von den Studierenden selbstständig mit den entsprechenden Ämtern abzuklären. 11.4.2018 4
2. Förderkriterien: Persönliche Voraussetzungen (2/2) ____ • Leistungsbereitschaft zur Kooperation mit dem Unternehmen (Wissenstransfer) • Teamfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit • Hohes Verantwortungsbewusstsein • Sicheres Auftreten und Belastbarkeit • Analytisches Denkvermögen, Lösungsorientierung sowie eine selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise • Kommunikationsstärke, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungsfähigkeit 11.4.2018 5
3. Mentoring (1/2) ____ Allgemein bezeichnet der Begriff Mentor die Rolle eines Ratgebers oder eines erfahrenen Beraters, der mit seiner Erfahrung und seinem Wissen die Entwicklung von unerfahrenen Personen (Mentees) fördert. Ziel ist es dabei, den Mentee bei beruflichen Entwicklungen zu unterstützen. Bereiche die in Mentoring-Beziehungen thematisiert werden umfassen Ausbildung, Weiterbildung und Karriere. Konkrete Umsetzung in der Kelag: • Eigenständig vereinbarte Treffen auf Wunsch des Förderstipendiaten. Der Stipendiat setzt sich telefonisch im September mit seinem Mentor in Verbindung. 11.4.2018 6
3. Mentoring (2/2) ____ Konkrete Umsetzung in der Kelag: • Der Mentor bietet dem Stipendiaten die Möglichkeit zur Rücksprache bei facheinschlägigen, studienspezifischen Problemstellungen, Ideensammlung, Recherche oder fachlichem Austausch. • Im Laufe des Förderjahres sollen bis zu vier face-to-face Meetings zwischen Mentor und Mentee stattfinden. Die Teilnahme an diesen ist nach beidseitiger Terminvereinbarung bitte verbindlich wahrzunehmen. • Nach Eigeninitiative des Mentors können gerne Workshop-ähnliche Schwerpunkt- nachmittage abgehalten werden. 11.4.2018 7
AutorInnen-Information ____ Dr. Vanessa Dugulin Expertin Strategisches Personalmanagement/Personalmanagement Kelag-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt T: +43 (0)463 525 1302 M: +43 (0)676 87801302 E: vanessa.dugulin@kelag.at www.kelag.at 11.4.2018 8
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