Kelag-Förder- stipendium 2018/2019 - SSW

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Kelag-Förder- stipendium 2018/2019 - SSW
Kelag-
Förder-
stipendium
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2018/2019
Kelag-Förder- stipendium 2018/2019 - SSW
1. Ziel und Inhalt Kelag-Förderstipendium (1/2)
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Ziel ist es, dass ambitionierte Nachwuchs-AkademikerInnen in Kontakt mit der Kelag treten und das
Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber kennenlernen. Die Vergabe des Kelag- Förderstipendiums ist eine
konkrete Maßnahme des Employer-Brandings/Personalmarketings.

Geförderte Studienrichtungen 2018/2019:
• Betriebswirtschaft
• Informatik
• Elektrotechnik
• Maschinenbau
• Wirtschaftsingenieurwesen

Förderung von max. 6 Studierenden pro Studienjahr

•    Das Förderstipendium wurde im Studienjahr 2013/2014 ins Leben gerufen und seit damals bereits an 21
     Studierende vergeben.
•    Mit jedem Förderstipendiaten wird eine Vereinbarung zum Förderstipendium abgeschlossen.

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Kelag-Förder- stipendium 2018/2019 - SSW
1. Ziele und Inhalt Kelag-Förderstipendium (2/2)
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• Der Förderzeitraum umfasst ein Jahr: 1.10.2018 bis 30.09.2019

• Die finanzielle Förderung erfolgt in Höhe von € 3.500,- (einmalig)

•    Teilnahme an Personalentwicklungsmaßnahmen
     > Energiewirtschaft, Betriebswirtschaft, Projektmanagement, Innovationstechniken
     > → Gesamtkosten rund € 1.500,-

•    Get-Together: Alle Mentoren und Stipendiaten treffen sich zu einem gemeinsamen
     Kennenlernen und Austausch

•    Für die vorlesungsfreien Zeiten innerhalb des Förderjahres bzw. nach Ablauf des Förderjahres
     besteht je nach betrieblicher Einsatzmöglichkeit die Chance zur Absolvierung eines Studien-
     /Ferial-Praktikums. Bewerbungszeitraum hierfür ist online über die Homepage in der Zeit von
     Oktober 2018 bis Anfang Jänner 2019.

•    Nach Ende des Förderjahres, besteht je nach betrieblicher Notwendigkeit und Einsatzmöglichkeit
     die Chance zur Absolvierung eines 24-monatigen Traineeprogrammes.

•    Die Betreuung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten (Bachelor, Master) kann nach Rücksprache
     übernommen werden.

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Kelag-Förder- stipendium 2018/2019 - SSW
2. Förderkriterien: Formale Voraussetzungen (1/2)
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• Empfehlung des Studierenden durch eine(n) studienspezifische(n) ProfessorIn oder das
  jeweils zuständige Dekanat

• Einhaltung der Studienanspruchsdauer gemäß §18 StudFG und des jeweiligen
  Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß §19 StudFG

• Kein bereits abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium

• Hervorragender Studienerfolgsnachweis

• Schriftliche Bewerbung und Motivationsschreiben

• Persönliches Vorstellungsgespräch nach erfolgter Vorauswahl

* Es besteht kein Rechtsanspruch auf das ausgeschriebene Kelag-Förderstipendium bzw. sind keine weiteren Zahlungsforderungen (z.B. Leistungsstipendium,
Fahrtkostenzuschuss etc.) gegenüber der Kelag geltend zu machen.
 ** Achtung: Die Zuverdienstgrenzen laut StudFG sind auch in Bezug auf das Kelag-Förderstipendium zu beachten und von den Studierenden selbstständig mit den
entsprechenden Ämtern abzuklären.

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2. Förderkriterien: Persönliche Voraussetzungen
(2/2)
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• Leistungsbereitschaft zur Kooperation mit dem Unternehmen (Wissenstransfer)

• Teamfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit

• Hohes Verantwortungsbewusstsein

• Sicheres Auftreten und Belastbarkeit

• Analytisches Denkvermögen, Lösungsorientierung sowie eine selbstständige und
  sorgfältige Arbeitsweise

• Kommunikationsstärke, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungsfähigkeit

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3. Mentoring (1/2)
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Allgemein bezeichnet der Begriff Mentor die Rolle eines Ratgebers oder eines erfahrenen
Beraters, der mit seiner Erfahrung und seinem Wissen die Entwicklung von unerfahrenen
Personen (Mentees) fördert.

Ziel ist es dabei, den Mentee bei beruflichen Entwicklungen zu unterstützen. Bereiche die in
Mentoring-Beziehungen thematisiert werden umfassen Ausbildung, Weiterbildung und
Karriere.

Konkrete Umsetzung in der Kelag:

• Eigenständig vereinbarte Treffen auf Wunsch
     des Förderstipendiaten. Der Stipendiat setzt sich
     telefonisch im September mit seinem Mentor in
     Verbindung.

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3. Mentoring (2/2)
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Konkrete Umsetzung in der Kelag:

• Der Mentor bietet dem Stipendiaten die Möglichkeit zur Rücksprache bei
     facheinschlägigen, studienspezifischen Problemstellungen, Ideensammlung, Recherche
     oder fachlichem Austausch.

• Im Laufe des Förderjahres sollen bis zu vier face-to-face Meetings zwischen Mentor und
     Mentee stattfinden. Die Teilnahme an diesen ist nach beidseitiger Terminvereinbarung
     bitte verbindlich wahrzunehmen.

• Nach Eigeninitiative des Mentors
     können gerne Workshop-ähnliche Schwerpunkt-
     nachmittage abgehalten werden.

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AutorInnen-Information
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Dr.
Vanessa Dugulin
Expertin Strategisches Personalmanagement/Personalmanagement

Kelag-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft
Arnulfplatz 2, 9020 Klagenfurt

T: +43 (0)463 525 1302
M: +43 (0)676 87801302

E: vanessa.dugulin@kelag.at
www.kelag.at

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