Kinder- und Jugendwohnen des Bathildisheim e. V. Wohngruppe "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" Pädagogisches Konzept
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Kinder- und Jugendwohnen des Bathildisheim e. V. Wohngruppe „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ Pädagogisches Konzept 1
Der Bathildisheim e. V. ist ein diakonisches Sozialunternehmen. Er widmet sich der Beschulung, Ausbildung, Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderung aller Altersstufen und unterhält eine Förderschule mit Heilpädagogischem Schülerinternat und Therapeutischem Fachdienst, Heilpädagogische Wohnheime, eine Werkstatt für behinderte Menschen und ein Berufsbildungswerk. Das Leistungsangebot umfasst darüber hinaus vollstationäre Jugendhilfe, Offene Hilfen und Ambulant betreutes Wohnen. 1. Ausgangslage Die Erweiterung unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen um eine flüchtlingsspezifische Perspektive ist begründet in dem diakonischen Auftrag für die Menschen einzutreten, die unter Gewalt, Ungerechtigkeit, Armut und Diskriminierung leiden. Dabei orientieren wir uns an der Würde und der Unantastbarkeit menschlichen Lebens. Dieser Auftrag ist ein universeller und keinen religiösen oder kulturellen Einschränkungen unterworfen. Er verlangt von den pädagogischen Fachkräften sowohl die Fähigkeit, unterschiedliche Konzepte der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens und Handelns zu erfassen und zu begreifen, als auch eigene Standpunkte transparent und klar zu vermitteln. Dies erfordert einen kritischen Umgang mit und die Reflexion von eigenen Vorurteilen und Stereotypen gegenüber anderen Kulturen und Verhaltensweisen. Als in der Region etablierter diakonischer Träger verfügen wir über langjährige Erfahrung in der heilpädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund. In unserem Jugendhilfebereich betreuen wir vornehmlich junge Menschen mit seelischen Behinderungen und Traumatisierungen. Mit der Konzeptionierung eines Wohn- und Bildungsangebotes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stellen wir uns der gesellschaftlichen Verantwortung für diesen Personenkreis. Viele dieser Kinder und Jugendlichen sind vor und während der Flucht Opfer und Zeugen schwerer Menschenrechtsverletzungen geworden (Gewalt, Unterdrückung, Ausbeutung und Verfolgung). Sie sind häufig traumatisiert und aufgrund fehlender familiärer Unterstützung besonders schutzbedürftig. Unser Ziel ist es, dass diese jungen Menschen im schützenden und unterstützenden Rahmen der Wohngruppenatmosphäre Vertrauen, Sicherheit und Perspektiven wieder finden. Unser Konzept einer „Jugendwohngemeinschaft für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ möchte dazu beitragen, die Rechte der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu wahren und ihr Wohl sicherzustellen. 2
2. Pädagogische Rahmenbedingungen 2.1 Charakterisierung der Hilfeform In unserer Konzeption sollen die spezifischen Bedürfnisse der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) berücksichtigt werden. Insbesondere das Zugänglichmachen von Sprache, Bildung und Berufsausbildung ist eine grundlegende Aufgabe im Betreuungsprozess. Ein besonderes Augenmerk gilt den gesundheitlichen Bedürfnissen des UMF. Aufgrund der Fluchtwege und der Biografien von Kinderflüchtlingen (z.B. Vergewaltigung, Missbrauch) kommt es zu spezifischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z.B. Mangelernährung, HIV, Hepatitis), sowie zu somatischen Reaktionen (Kopfschmerzen, Schlafstörungen, etc.). Gesundheitliche Aufklärung zu leisten und den Zugang zu gesundheitlicher beziehungsweise therapeutischer Betreuung zu ermöglichen, oder wenn bereits im Clearing begonnen, dies fortzuführen und den jungen Menschen dabei zu unterstützen und zu begleiten, sehen wir als wichtige pädagogische Anforderungen. Jugendliche Flüchtlinge verbringen einen wichtigen Teil ihres Lebens hier in Deutschland und es geht darum, Lebensbedingungen zu schaffen, die Mut machen, Perspektiven eröffnen und das Selbstvertrauen stärken. Soziale Teilhabe und Einbindung in die umgebende, soziale Umwelt sind dafür maßgeblich. 2.2 Betreuungsplätze Eine vollstationäre Jugendwohngruppe mit 9 Betreuungsplätzen für männliche, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab dem Grundschulalter. 2.3 Betreuungsrahmen Die vollstationäre Leistung wird von sozial- und heilpädagogischen Fachkräften erbracht. Der Personalschlüssel beträgt 1:1,6. Während der Schulzeit lt. Stundenplan ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Die Nachtbetreuung erfolgt im Rahmen einer Bereitschaft vor Ort, die ausschließlich für diese Wohngruppe zuständig ist. 3. Rechtsgrundlage Die Aufnahme erfolgt auf den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, § 27 Hilfen zur Erziehung i.V.m. den §§ 34, 41. 3
4. Aufnahmeverfahren 4.1 Zielgruppe Aufgenommen werden männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab dem Grundschulalter bis 18 Jahren, deren Hilfebedarf gekennzeichnet ist durch: ➜ Verlust der Eltern/Familie ➜ Abbruch des bestehenden Lebenszusammenhanges ➜ Schutzlosigkeit ➜ Unkenntnis der fremden Kultur, Lebensweise und Sprache ➜ Fluchttraumata und Gewalterfahrungen ➜ Fehlen einer realistischen Lebensplanung 4.2 Aufnahmekriterien ➜ Einlassen auf Beziehungsangebote der pädagogischen Fachkräfte ➜ Bereitschaft zu Schul- bzw. Berufsausbildung ➜ Anerkennung und Einhaltung der bestehenden Regeln der Einrichtung Nicht aufnahmefähig sind: ➜ Junge Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen, die aufgrund des Krankheitsbildes eine besondere Betreuung benötigen ➜ Junge Menschen mit einer massiven Suchtproblematik 4.3 Verfahrensweg Nach der Zuweisung erfolgt zeitnah die Abklärung der Aufnahmemodalitäten. Beteiligt sind in der Regel der Vormund des Jugendlichen, der Jugendliche selbst, ein bis zwei pädagogische Mitarbeiter unserer Einrichtung, die zuständige Fachkraft des Jugendamts und bei Bedarf ein Dolmetscher. Fällt die Entscheidung bei den Beteiligten positiv aus, erfolgt bei einem freien Platz die Aufnahme so zeitnah wie möglich. 5. Zielsetzung • Heranführen an eigene Lebensentwürfe • Unterstützung bei der Integration in die Gruppe • Integration in das Wohnumfeld sowie im Sozialraum 4
• Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien • Hinführung zu Sprach- und Integrationskursen, Erlernen der deutschen Sprache • Unterstützungsangebote zur Erreichung des Schul- bzw. Berufsabschlusses sowie die Bereitstellung von individuellen Lernhilfen • Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten • Hilfen bei ausländerrechtlichen Problemen • Anleitung zu gesunder Lebensführung (Ernährung, Hygiene, Sport) • Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung der Trennungs- und Verlusterfahrung • Eigenverantwortliche Lebensführung mit dem Ziel der Stabilisierung und Entfaltung der Persönlichkeit • Unterstützung der Aufarbeitung von traumatischen Erfahrungen im Rahmen der heilpädagogischen Arbeit in der Wohngruppe, im Einzelfall (nach Absprache mit dem Leistungsträger) auch im Rahmen externer Psychotherapie. • Auseinandersetzung mit der Lebensgeschichte und den eigenen kulturellen Wurzeln • Unterstützung bei der Identitätsfindung im neuen gesellschaftlichen und kulturellen Kontext • Stärkung von Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl • Hinführung zu den in Deutschland geltenden Normen und Werten und Befähigung zu einem Leben in beiden Kulturen • Erarbeitung einer realistischen Lebensperspektive, die sowohl auf einen Verbleib, als auch auf die Rückkehr ins Herkunftsland vorbereitet • Zugang zum Bildungssystem erleichtern und unterstützen • Hinführung zu geeigneten Schul- und Ausbildungsangeboten unter Berücksichtigung einer möglichen Anwendung im Herkunftsland 5.1 Individuelle Ziele / Hilfeplanverfahren Die individuellen Ziele werden im Rahmen des Hilfeplans prozessorientiert und gemeinsam mit dem jungen Menschen und dem Sorgeberechtigten entwickelt. Die Ziele orientieren sich an den Bedürfnissen, Erfordernissen und Fähigkeiten des UMF. Die Zielformulierung sollte für den Betroffenen verständlich und in den Handlungsschritten zur Zielerreichung möglichst konkret und erreichbar sein. Sie trägt dazu bei, den jungen Flüchtlingen Orientierung, Sicherheit und Klarheit zu vermitteln und so das „Ankommen“ zu erleichtern. In halbjährlichem Abstand wird im gemeinsamen Gespräch die Hilfe überprüft und deren Ziele und Handlungsschritte gegebenenfalls modifiziert. Die von unserer Einrichtung erstellten Entwicklungsberichte dienen dabei als Grundlage. Beteiligte im Hilfeplanverfahren sind mindestens der Vormund, das Jugendamt, die betreuende Einrichtung, der UMF selbst und evtl. ein/e Dolmetscher/in sowie nach Bedarf noch weitere Personen wie Therapeut/innen und Lehrer/innen. 6. Pädagogischer Rahmen 5
6.1 Beziehungsorientierung Insbesondere für junge Flüchtlinge, die einen häufig traumatischen Verlust ihrer primären Beziehungen und ihrer vertrauten Umgebung zu verkraften haben, ist die Beziehungsgestaltung zu dem jeweils zuständigen Bezugserzieher ein wichtiger Anker, der Sicherheit und Halt gibt und dem Jugendlichen hilft, sich innerlich zu stabilisieren. Daher betonen wir in unserer Arbeitsweise den Aspekt des Aufbaus einer stabilen und tragfähigen Beziehung. Der pädagogische Bezug zu dem jungen Menschen ist jedoch immer auch ein Balanceakt zwischen „Nähe und Distanz“, einen schützenden, sicheren Rahmen zu schaffen und dennoch Grenzen (zum Beispiel durch die ausländerrechtliche Situation) frühzeitig transparent zu machen, um Enttäuschungen zu vermeiden und Störungen des pädagogischen Prozesses infolge eines unsicheren Aufenthaltsstatus (Rückschritte, Re-Traumatisierung, Untertauchen, ggf. Suizidalität) möglichst zu vermeiden. Die jungen Flüchtlinge in einer Atmosphäre von Respekt, Sicherheit und Schutz im Rahmen eines Bezugsbetreuersystems individuell zu begleiten und eine Mut machende und realistische Zukunftsperspektive zu entwickeln, ist die vorrangige Aufgabe der Pädagogen/innen. Die Arbeitsweise ist ressourcenorientiert, mit dem Ziel des „Empowerment“, dem „Starkmachen“ des Jugendlichen. 6.2 Partizipation, Beschwerdemanagement, Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII Die Beteiligung der Jugendlichen an Entscheidungsprozessen und Informationsflüssen, die sie unmittelbar betreffen, ist ein Kernelement der pädagogischen Arbeit (Empowerment, Vermittlung von Selbstwirksamkeit). Es wird auf allen Ebenen sichergestellt, dass die jungen Menschen entsprechend ihres Alters und Entwicklungsstandes in alle sie betreffenden Entscheidungsprozesse eingebunden werden (Bsp.: Gestaltung der Räumlichkeiten, Teilnahme an Gruppenbesprechungen, Beteiligung hinsichtlich Gruppenregeln, strukturierte Vermittlung von Mitsprache- und Beteiligungsrechten) Berichte und Einschätzungen zu Leistung und Verhalten des jungen Menschen werden mit den Betroffenen besprochen. Interventionen, Veränderungen der Zielsetzung sowie spezielle Hilfsmaßnahmen sollen immer im Rahmen der individuellen Möglichkeiten nachvollziehbar sein. Konkrete Beteiligung findet in Hilfeplangesprächen statt. Es existiert ein schriftlich fixiertes, strukturiertes und transparentes Beschwerde-Management (s. Anhang). Gleiches gilt für die Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII im Hinblick auf die vorgeschriebenen Verfahrensabläufe wie Gefährdungseinschätzung, Meldewege, Einsatz der Kinderschutz-Fachkraft. Der Leiter der Einrichtung ist Teilnehmer des ständigen Arbeitskreises nach §78 KJHG; die Einrichtung verpflichtet sich auf die Einhaltung der dort erarbeiteten Standards nach §79a SGB VIII. 6.3 Fachlichkeit 6
Die jungen Menschen werden von einem Team sozial- und heilpädagogischer Fachkräfte betreut. Fachliche Begleitung sowie zielgruppenspezifische Fort- und Weiterbildungen sowie entsprechende Maßnahmen der Personalentwicklung gewährleisten eine hohe Qualität der Arbeit. Thematische Schwerpunkte sind insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen zu Rechten und Bedürfnissen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, sowie deren spezifische Problematiken, wie bspw. posttraumatische Belastungsstörungen. Hinzu kommt die Vermittlung grundlegender Kenntnisse im Asyl- und Ausländerrecht. Die Betreuungsfachkräfte müssen zudem ein hohes Maß an interkultureller Kompetenz entwickeln, um die Jugendlichen verstehen zu können. Dazu gehört eine grundsätzliche Offenheit bezüglich anderer Kulturen, Religionen und Formen menschlichen Zusammenlebens und das Anerkennen kultureller Unterschiede hinsichtlich Glauben, Essgewohnheiten, Normen und Werten. Bei der Personalakquise streben wir daher ein multikulturelles Mitarbeiterteam aus möglichst mehrsprachigen Fachkräften an. Weitere notwendige Basisqualifikationen sind das Konfliktmanagement und Kompetenzen im Bereich des De-Eskalationstrainings. Die psychotherapeutische Begleitung wird in dem individuell notwendigen Umfang über Fachleistungsstunden in Zusammenarbeit mit dem psychologisch-heilpädagogischen Fachdienst und ggf. darüber hinaus über örtliche Praxen organisiert. Die Fachleistungsstunde kann ebenso als Zusatzleistung zu einer bestehenden Regelleistung vereinbart werden. Näheres ist mit den fallführenden Fachkräften der öffentlichen Jugendhilfeträger abzusprechen. Zudem erfolgen intensive Fallbesprechungen und die Klärung diagnostischer Fragestellungen. Die kontinuierliche Reflexion unserer Arbeit wird über externe Supervision sichergestellt. Ein QM- Verfahren entsprechend den QE-Vereinbarungen wird umgesetzt. 6.3.1 Wesentliche Qualitätsaspekte der Maßnahmegestaltung Fachlichkeit o Identifikation von Risikofaktoren, ggf. auf der Grundlage einer vorliegenden oder noch zu erstellenden Persönlichkeits-/Leistungsdiagnostik* (erlebte Traumata, Ängste, Streben nach Akzeptanz, physische Konstitution, Suchtgefährdung…) und protektiven, bzw. Resilienz-Faktoren. Von grundlegender Bedeutung sind in diesem Kontext die intensive Sprachförderung, Freizeit- und Bildungsangebote, eine Halt und Orientierung gebende Tagesstruktur und die psychosozialen Begleitung der jungen Menschen auf Grundlage des Bezugserzieher-Systems. Inhaltliche Schwerpunkte der Beziehungsarbeit liegen im Bereich der Vermittlung sog. „life- skills“ (Lebenskompetenzen). Diese werden von der WHO definiert als „diejenigen Fähigkeiten, die sowohl einen angemessenen Umgang mit unseren Mitmenschen ermöglichen also auch die Bewältigung von Problemen und Stress-Situationen im alltäglichen Leben“. Sie beziehen sich bspw. auf Kompetenzen in den Bereichen der 7
Entscheidungsfindung, Problemlösung, des kritischen Denkens, der positiven Selbstachtung, Empathie und die Kommunikation im Umgang mit Gefühlen. Struktureller Rahmen o Regelmäßiger gemeinsamer Austausch der Mitarbeitenden o Verbindliche Hausordnung o Regelung von Besuchskontakten, ggf. Begleitung von Besuchen o Hinzuziehung von Dolmetschern bspw. bei unklaren Kommunikations-, bzw. vermuteten Gefährdungssituationen. *separat abzurechnende Zusatzleistungen 6.3.2 Personelle Ressourcen Alle pädagogisch Mitarbeitenden verfügen über die erforderliche fachliche Qualifikation und erfüllen die rechtlichen Vorgaben im Sinne des § 72a SGB VIII. Im Rahmen des Personalschlüssels von 1:1,6 können maximal 2 Personen in Teilzeit arbeiten. Während der unterschiedlichen Kernzeiten an Werktagen und in der Freizeit (Wochenenden, Ferien) sind in der Regel zwei Mitarbeitende im Dienst. Die Betreuung in der Nacht wird durch Bereitschaftsdienste von pädagogischen Fachkräften der Wohngruppe ausschließlich für diese Wohngruppe abgedeckt. Grundsätzlich werden die pädagogischen Fachkräfte durch hauswirtschaftliche Mitarbeiterinnen entlastet. Jedoch sieht das pädagogische Konzept auch die Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen bei Raumpflege und Hauswirtschaft vor. 6.4 Bestandteile des Leistungsangebotes Die jungen Flüchtlinge leben in einer Wohngruppe in Einzel- oder Doppelzimmern. Zusätzlich zu den Bewohnerzimmern stehen in dem Gebäude eine Wohnküche, ein Gruppenraum, ausreichend sanitäre Anlagen, ein Abstellraum sowie ein Mitarbeiterzimmer zur Verfügung. Zentraler Bestandteil der Fördermaßnahmen ist die Organisation von Deutschkursen. Diese finden in Kooperation mit der Kaulbachschule im Umfang von 25 Wochenstunden über die Dauer von bis zu zwei Jahren (Kurse A und B) statt. Im Anschluss an die vollstationäre Jugendhilfemaßnahme werden die jungen Menschen im Rahmen der Verselbständigung auf Basis von Fachleistungsstunden in angemieteten Wohnungen oder Einzelappartements begleitet. 6.4.1 Schulische/berufliche Förderung Die Beschulung der jungen Menschen erfolgt je nach individuellen Lernausgangslagen in Regelschulen in Bad Arolsen sowie bei Bedarf in der Karl Preising Schule (Förderschule) bzw. ggf. 8
auch in der fußläufig gut erreichbaren Berufsschule. Eine Berufsorientierungsmaßnahme im Berufsbildungswerk Nordhessen, die einer Ausbildung vorgeschaltet ist, kann als Zusatzleistung (separate Finanzierung) in Anspruch genommen werden. Die individuell notwendige Begleitung von Jugendlichen in beruflicher Ausbildung ist während der vollstationären Maßnahme Bestandteil der Regelleistung; nach deren Beendigung erfolgt diese auf der Basis von Fachleistungsstunden. 6.4.2 Freizeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Über die Freizeitgestaltung in der Wohngruppe hinaus können die öffentlichen Freizeiteinrichtungen von Bad Arolsen, wie das Freizeitbad Arobella, der Jugendtreff „Come In“, die öffentliche Bücherei, die Angebote der Volkshochschule wie auch zahlreiche Fitness- und Sportangebote sowie das Angebot der örltichen Vereine genutzt werden. 6.4.3 Kooperationen Schule Wesentlicher Leistungsbestandteil ist die enge Zusammenarbeit mit Regelschulen sowie der Karl- Preising-Schule (ggf. Begleitung zur Schule, intensiver Austausch mit den Lehrkräften, Fallgespräche). Darüber hinaus kommt als Bildungsträger eine Kooperation mit der Volkshochschule in Frage. Berufsschule Im Berufsbildungswerk Nordhessen besteht die Möglichkeit der Potenzialanalyse sowie der Berufsorientierung und/oder des Erwerbs von Qualifizierungsbausteinen bis hin zur Ausbildung (in Zusammenarbeit mit der Berufsschule). Therapie In unmittelbarer Nachbarschaft der Wohngruppe wird seitens des Trägers auf dem Gelände von Karl Preising Schule und dem Kinder- und Jugendwohnen ein therapeutischer Fachdienst vorgehalten (Physiotherapie, Ergotherapie sowie heilpädagogisch-psychologischer Fachdienst), der bei Bedarf und entsprechender Finanzierung mitgenutzt werden kann. Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum in Kassel sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie Behörden und andere externe Stellen/Einrichtungen Eine enge Zusammenarbeit erfolgt mit dem Fachdienst Ausländerwesen (Klärung Aufenthaltsstatus, Rechtsansprüche etc.), dem Jobcenter der Agentur für Arbeit und dem Flüchtlingsberater von Diakonischem Werk und Caritas. 6.4.4 Nachbetreuung 9
s. 6.4, 6.4.1 Das Angebot an Nachbetreuung richtet sich nach dem konkret vorhandenen Bedarf und ist mit den behördlichen Stellen im Rahmen des Jugendhilfeplans abzusprechen. 7. Ende der Maßnahme Die vollstationäre Maßnahme ist auf einen längerfristigen Zeitraum angelegt (in Abhängigkeit vom jeweiligen aufenthaltrechtlichen Status). Bad Arolsen, den 6.3.2015 Christian Geyer, Fachlicher Vorstand 10
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