Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
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Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Klagenfurt 2012 Hans Peter JESCHKE und Peter MANDL (Hrsg.) Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
Titelblatt: „Unsere Umwelt beginnt in der Wohnung und endet in der Weite der Landschaft“ Aus: IVWSR (1973): Wiener Empfehlungen. Luxemburg. In: Jeschke, Hans Peter (Hrsg.) (1982): Problem Umweltgestaltung. Ausgewählte Bestandsaufnahme, Probleme, Thesen und Vorschläge zu Raumordnung, Orts- und Stadtgestaltung, Ortsbild- und Denkmalschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz. Verlag Stocker, Graz. (= Schriftenreihe für Agrarpolitik und Agrarsoziologie, Sonderband 1) Medieninhaber (Herausgeber und Verleger): Institut für Geographie und Regionalforschung der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Universitätsstraße 65-67, A-9020 Klagenfurt Herausgeber der Reihe: Ass.-Prof. Mag. Dr. Peter MANDL Prof. Mag. Dr. Friedrich PALENCSAR Schriftleitung: Prof. Mag. Dr. Friedrich PALENCSAR Redaktionelle Betreuung: Dipl.-Ing. Stefan JÖBSTL, Bakk. Webdesign und –handling: Natalie SCHÖTTL, Dipl.-Geogr. Philipp AUFENVENNE ISBN 978-3-901259-10-4 Webadresse: http://geo.aau.at/kgs28
Hans Peter Jeschke, Peter Mandl (Hrsg.) (2012): Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention. Institut für Geographie und Regionalforschung an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt. Klagenfurter Geographische Schriften, Heft 28. Das Kulturlandschaftspflegewerk © für die Historische Kulturlandschafts- zone der Grenzen des Römischen Reiches – Ein transdisziplinäres staatliches Schutz-, Pflege- und Entwicklungssystem auf der Basis des Ansatzes der Historischen Kulturlandschaft Hans Peter JESCHKE Einleitung Der Autor hat, angeregt durch die umfangreichen Arbeiten für eine Nominierung in Deutschland (Bundesrepublik Deutschland (2003/2004)), eine nationale Bund – Länder – Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der österreichischen Einreichung in den Jahren 2002 – 2005 eingerichtet und geleitet bzw. mit dem ersten Arbeitsdokument die deutsche Einreichung in Form eines „Letter of intent“ (Jeschke und Ubl, 2003) unterstützt. Nach der Mitwirkung im Jahre 2003 bei Beratungen der Bratislava Group in Bratislava und von English Heritage in London zu den Themen Management und Kulturlandschaftspflege wird vom Autor nunmehr eine transdisziplinäre (Rahmen)Konzeption für den Schutz, Pflege und Entwicklung (Management) der Historische Kulturlandschaftszone der Grenzen des Römischen Reiches vorgelegt, das die erwähnte Neupositionierung und -Inwertsetzung berücksichtigt (vgl. Jeschke, 2008 a und b). 1. Ausgangslage Paradigmenwechsel für den Limes / Grenzen des Römischen Reiches - Vom ”extensive and diversified military ensemble” und der “extensive relict landscape” zum “seriellen” Welterbe Ausgehend von der Erklärung der Hadriansmauer zum Weltkulturerbe im Jahre 1987 und den Bestrebungen um dessen Neunominierung bzw. der Nominierung des Limes in Deutschland haben sich fach- und länderübergreifende Fragestellungen ergeben, die zu einer völlig neue Positionierung und Inwertsetzung der „Grenzen des Römischen Reiches“ als archäologisches Weltkulturerbe geführt haben. Dieser Paradigmenwechsel wird deutlich, wenn im Jahre 1987 im Beurteilungsdokument des WHC (ICOMOS, 1987) (noch) festgestellt wird: Die „Hadrian Wall Military Zone (is) an extensive and diversified ensemble (with) some 100 monuments and sites“. Im diesbezüglichen Dokument des WHC (ICOMOS, 2004) anlässlich der Erweiterung des nunmehrigen transkontinentalen Projektes „Grenzen des Römischen Reiches“ (!) wird, hingegen der Obergermanische-Raetische Limes in Deutschland wie folgt klassifiziert: „Together the remains form a relict landscape“. Basierend auf dem „Summary Nomination Statement „Frontiers of the Roman Empire-World Heritage Site (English Heritage, 2004) erfolgte darüber hinaus eine der wesentlichen methodischen und strukturellen Weichenstellungen für die weitere Grundlagenforschung, Schutz, Pflege und Entwicklung mit dem UNESCO-Aufnahmemodus „Serial Property“ (UNESCO, 2008 GL Art. 137 und 138). Der Grenzraum des römischen Reiches kann so effektiver in seiner transkontinentalen Dimension mit dem einzigartigen UNESCO-Instrumentarium „Serial Property“ erfasst und geschützt werden bzw. inkludiert eine kulturlandschaftliche Dimension. 437
438 HANS PETER JESCHKE ___________________________________________________________________________ Abb. 1: Die Grenzen des Römischen Reiches Mitte des 2. Jahrhunderts nach Christus (FRE) Abb.2: Ausschnitt (Gilsland, Map 9) aus der Weltkulturerbezone Hadrians Mauer (Austen und Young (2002) :Managementplan 2002-2007. English Heritage)
DAS KULTURLANDSCHAFTSPFLEGEWERK © FÜR DIE HISTORISCHE KULTURLANDSCHAFTSZONE DER GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES – EIN TRANSDISZIPLINÄRES STAATLICHES SCHUTZ-, PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSSYSTEM AUF DER BASIS DES ANSATZES DER HISTORISCHEN KULTURLANDSCHAFT 439 ___________________________________________________________________________ Abb. 3: Ausschnitt ( TK 50 Feldberg) aus der Weltkulturerbezone Obergermanisch-Raetischen Limes im ländlichen Bereich (Deutsche Limes-Kommission) Die Grenzen des Römischen Reiches als transkontinentale Historische Kulturlandschaftszone mit Reliktlandschaftsbereichen und fortbestehenden Landschaftsbereichen Die Relikte des ehemaligen Grenzsystems führen uns heute durch verschiedenste Landschaftstypen, reine Reliktlandschaften (archäologische Landschaften), insbesondere aber neben mehr oder minder stark bebauten ländlichen Landschaftsbereichen auch durch - in der Sprache der Raumordnung - städtische Agglomerations- bzw. Verdichtungsregionen in denen auch bedeutendes archäologisches Potential unter verschiedenen historischen „Layern“ vorhanden ist. Spätestens hier fällt auf, dass mit der Kategorisierung einer Reliktlandschaft (archäologische Landschaft) für die Grenzen des Römischen Reiches und damit verbunden Schutz- und Pflegeinstrumenten nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann. Wie in den Abb. 2 bis 3 gezeigt, sind in der gegenständlichen Zone Reliktlandschaftsbereiche und fortbestehende ländliche bzw. städtische Landschaftsbereiche samt Pufferzonen unterschiedlicher Breite (mit weiterem Landschaftsschutzbereich) vorhanden, wobei in unserem Zusammenhang die Landschaftskategorien "fortbestehende Landschaftsbereiche" und „Reliktlandschaftsbereiche“ beschreibend und nicht als Schutzkategorie der UNESCO- Guidelines 2008 verwendet werden. „Fortbestehende Landschaften“ sind von großem Interesse, weil sie – zum Unterschied von den Reliktlandschaften - nach wie vor von einem aktuellen Gestaltungsdruck des sozioökonomischen Wandels geprägt werden. Damit sind neben der Denkmalpflege und der Landespflege auch alle historischen Raumwissenschaften zum Schutz des Weltkulturerbes heranzuziehen, weil sich der Grenzraum des römischen Reiches aus dem Blickwinkel des Schutzes und der Pflege als eine transkontinentale Historische Kulturlandschaftszone mit flächen-, linien- und punktförmigen historischen Kulturlandschaftselementen von herausragender universeller Bedeutung darstellt.
440 HANS PETER JESCHKE ___________________________________________________________________________ Vielfach können bei historischen Kulturlandschaftselementen noch vielfach wesentliche Teile des historischen „landscape settings“ (David Breeze) abgelesen werden. Als Beispiele mögen eine Ansicht des nördlichen Teilbereiches des römischen Legionslagers Enns- Lauriacum (Abb. 4), das Ensemble der römischen Kalkfabrik in Enns und dessen Zerstörung dienen. Die folgenden Abbildungen weisen auf die Notwendigkeit der Bedachtnahme auf das historische „landscape setting“ bei der Abgrenzung des Welterbeschutzgebietes , der zugehörigen Pufferzonen bzw. weiteren Landschaftsschutzbereiche eindrucksvoll hin (Abb. 5 und 6). Abb. 4: Die Aufnahme zeigt den nördlich der Westbahnstrecke von Wien nach Salzburg erhalten gebliebenen Teil des römischen Legionslagers (580 m x 400 m) in seiner landschaftlichen Situierung (Foto: Eva Kuttner ) Abb. 5: An der Terrassenkante zur Donau etwa 180 m nördlich des Legionslagers wurde ein einzigartiges Ensemble von Kalkbrennöfen identifiziert und archäologisch gesichert (Foto: Bernhard Leingartner .BDA Wien )Archäologisch besonders bemerkenswert ist der Befund, weil nur eine einzige vergleichbare römische Kalkfabrik in Deutschland (Bad Münstereifel – Ivesheim / Nordrhein-Westfalen) nachgewiesen werden konnte (Kleingartner, S. 4).Die Aufnahme (Blick Richtung Süden) macht das noch ablesbare historische „landscape setting“ des Ensembles von 12 Kalkbrennöfen besonders deutlich.
DAS KULTURLANDSCHAFTSPFLEGEWERK © FÜR DIE HISTORISCHE KULTURLANDSCHAFTSZONE DER GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES – EIN TRANSDISZIPLINÄRES STAATLICHES SCHUTZ-, PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSSYSTEM AUF DER BASIS DES ANSATZES DER HISTORISCHEN KULTURLANDSCHAFT 441 ___________________________________________________________________________ Abb. 6: Die vermessungstechnische Aufnahme des Ensembles (Leingartner, S. 4. BDA Wien ) zeigt die Lage der 12 Öfen, von den ein Teil bereits durch eine Schotterentnahme im frühen 20. Jh. zerstört wurde. Das Ensemble und sein „landscape setting“ wurde nachhaltig durch den Bau einer Zubringerstraße zur Umfahrung Enns in den Jahren 2008/2009 zerstört (vgl. Abb. 5). Aus vorliegenden Materialien (Abb. 7) des Managementplanes für den Obergermanisch- Raetischen Limes lässt sich der Status der vorhandenen Nutzungssysteme bzw. deren Gefähr- dungspotential sehr gut veranschaulichen. Nur 27 % seiner Substanz sind sichtbar, 64 % sind im Boden verborgen und damit nicht direkt wahrnehmbar, 9 % sind bereits unwiederbringlich zerstört. Der Limes ist außerdem in unterschiedliche Nutzungsregime eingebettet: Jeweils 46 % seiner Substanz befinden sich auf Forst- oder landwirtschaftlichen Flächen, 8 % werden im Bauland oder Siedlungsflächen angetroffen. Dadurch ist der Limes unterschiedlicher Gefährdung bzw. Beeinträchtigung ausgesetzt (z.B. waldbauliche oder landwirtschaftliche Maßnahmen, Baulandausweisungen und daraus resultierenden Eingriffen beim Bau von Gebäuden und Verkehrsinfrastruktur, Bodenerosion, nicht fachgerechte Denkmalrekon- struktionen oder Ablagern von Müll).
442 HANS PETER JESCHKE ___________________________________________________________________________ Abb. 7: Angaben zum Status der Denkmalsubstanz und Nutzungsarten in der Historischen Kulturlandschaftszone Grenzen des Römischen Reiches / Weltkulturerbe Obergermanisch- Raetischen Limes (Anhang A2/ Present state of conservation / Deutsche Limeskommission) 2. Grundlagen für das Management der Welterbestätten Hinweise zu den Rechtsgrundlagen bzw. zur dringlichen Notwendigkeit eines Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmechanismus Heute befinden sich die Grenzen des Römischen Reiches nicht nur auf dem Territorium eines einzigen Staates, sondern von einer Vielzahl von Staaten in Europa, im Nahen Osten und in Nordafrika, mit einer Vielzahl nationaler Gesetze und Verwaltungstraditionen. Die Einrichtung eines Weltkulturerbes, das sich von der Nordsee bis zum Schwarzen Meer und
DAS KULTURLANDSCHAFTSPFLEGEWERK © FÜR DIE HISTORISCHE KULTURLANDSCHAFTSZONE DER GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES – EIN TRANSDISZIPLINÄRES STAATLICHES SCHUTZ-, PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSSYSTEM AUF DER BASIS DES ANSATZES DER HISTORISCHEN KULTURLANDSCHAFT 443 ___________________________________________________________________________ darüber hinaus erstreckt, erfordert eine sehr intensive Zusammenarbeit und Harmonisierung der für den Schutz und die Verwaltung Verantwortlichen, um daraus eine einzige Weltkulturerbestätte zu machen. - Die Rechtsgrundlagen sind in der Welterbekonvention als internationale völkerrechtliche Übereinkunft (mit Regelwerk) und im europäischen Gemeinschaftsrecht bzw. jeweiligen innerstaatlichen Recht des Vertragsstaates zu finden. Die UNESCO-Guidelines (2008) konkretisieren die Grundsatzbestimmungen der Welterbekonvention und definieren den weiterführenden fachlichen Rahmen für den Umgang mit Welterbegebieten. - Aus der UNESCO-Einreichkategorisierung der Grenzen des Römischen Reiches als „Serial Property“ ergeben sich weitere Rahmensetzungen, die im Summary Nomination Statement Frontiers of the Roman Empire World Heritage Site enthalten sind, und für die Konzeption und die Entwicklung eines Kulturlandschaftswerkes © durch den Autor bindend waren. - Das genannte Dokument der UNESCO (Summary Nomination Statement), das einen weiteren Ausgangspunkt für die weiter unten vorgestellten Systeme darstellt, fixiert in Übernahme der Bratislava-Group-Arbeiten die Definition der Grenzen des Römischen Reiches als komplexes „lineares“ System, welches „an extensive historic landscape“ bildet. Weiters umschreibt es im Abschnitt 2 die Bedeutung als Welterbe bzw. die UNESCO- Einreichkriterien (ii), (iii) und (iv). Nach einer kurzen Beschreibung, dem Abriß der Geschichte und der historischen Entwicklung wird auf Grundzüge des Managements und die Notwendigkeit der Erstellung eines allgemeinen Rahmens hiefür eingegangen (vgl. u.a. Pkt. 2.7.5 Internationally goals over the next five years: - - - - the development of common standards for identification recording, conservation management and display - - - - (English Heritage, 2005). Die Hinweise zum Management und Monitoring orientieren sich darüber hinaus an den allgemeinen Formulierungen der UNESCO-Guidelines (2008). Eine wesentliche Neuerung für den Entwurf eines umfassenden Konzeptes ist auch in der Installierung des 2003 gegründeten beratenden Experten-Gremiums („Bratislava-Group“) zu sehen, die die grundlegenden Rahmenbedingungen durch das gesamte UNESCO-Limes- Projekt und wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet hat. - Die Europäische Umweltvorsorgegesetzgebung als Instrument der Sicherung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen bildet eine bedeutende weitere Rechtsgrundlage für die Implementierung des Konzeptes in den Vertragsstaaten, die sich mit der Ratifizierung der Welterbekonvention verpflichtet haben, in ihrem Hoheitsgebiet die Erfassung, Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit sowie Sicherstellung der Weitergabe des jeweiligen Welterbes sicher zu stellen. - Um dieser Verpflichtung entsprechen zu können, müssen nun im Rahmen des Rechtssystems, der wissenschaftlichen Instrumente und Institutionen sowie der Verwaltungsstrukturen des jeweiligen Staates Modelle und Systeme zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung, geformt werden. Das vorgeschlagene Kulturlandschaftspflegewerk © für die Historische Kulturlandschaftszone „Grenzen des Römischen Reiches“ unterstützt daher rahmenmäßig die jeweilige nationale bzw. regionale Implementierung eines Managementsystems (Schutz, Pflege und Entwicklung). Da die jeweiligen Vertragsstaaten mit ihrem jeweiligen Rechts- und
444 HANS PETER JESCHKE ___________________________________________________________________________ Verwaltungssystem die oben genannte Verpflichtung auf sich genommen haben, müssen die Rechtssysteme und Verwaltungsstrukturen zusammen mit fachlichen bzw. wissenschaftliche Instrumente sowie Modellen zu einem staatlichen System verflochten werden. Da der Schutz, Pflege und Entwicklung des Welterbes nicht mehr vom Denkmalschutzgesetz alleine wahrgenommen werden kann, müssen alle staatlichen Strukturen und gesetzliche Instrumente durch eine staatliche Managementstelle mit eindeutig definierten Schutz- und Pflegeauftrag im Rahmen eines „staatlich“ („erlass- oder verordnungsmäßig“) abgesicherten Kulturlandschaftspflegewerkes © in staatlichen Strukturen abgesichert werden. Da in vielen Ländern der Welt, die Vertragspartner der UNESCO-Welterbe-Konvention sind, nur der Konventionstext ratifiziert wurde und keine „wirkliche“, rechtlich im Sinne des Legalitätsprinzips der Verfassung ausgeformte Integration in das nationale oftmals förderalistisch ausgebildete Rechtssystem (vgl. z.B. auch Deutschland und Österreich) erfolgte, sind die sogenannten örtlichen UNESCO-Koordinationsstellen, soweit sie überhaupt existieren, meist ohne verwaltungsmäßigen Umsetzungs- bzw. Schutz-Kompetenzen, Förderungsmittel und Instrumentarien zur Grundlagenforschung. Der Autor spricht daher vor dem Hintergrund des oben genannten Sachverhaltes in der weiteren Folge von einem staatlichen Managementsystem, das auf 3 weiter unter erläuterten Säulen basiert und den Schutz, Pflege und Entwicklung strukturelle sichert. Von der Landschaftsarchäologie über das Archäotop-Management (Behm, 1998 und 2000) zum Kulturlandschaftspflegewerk © für Historische Kulturlandschaftszonen von herausragender Bedeutung Die archäologische Forschung war lange Zeit damit beschäftigt, materielle Relikte wie Schmuck, Waffen oder Alltagsgegenstände zu bergen, auch Grabstätten und Hausformen früherer Kulturen wurden erfolgreich rekonstruiert. Das einzelne Haus und die einzelnen Siedlungen überschreitende, also die flächendeckende und funktional verschiedene Fundstellenensembles betreffende Erforschung ganzer Landschaftsausschnitte und dem Wirken des Menschens in seiner Umwelt- und Kulturlandschaft nachgehende landschaftsarchäologische Forschungen steckte, wie Schade noch 2005 für Deutschland diagnostizierte, in den Kinderschuhen. Benesch (2001) prüft die Möglichkeit der Implementierung des landschaftsarchäologischen Ansatzes in Österreich und übertitelt seinen Beitrag zur Situation mit „Archäotopmanagement – Eine utopische Diskussionsgrundlage für Österreich“. Nach dem UNESCO-Schutzkonzept ist die engere Denkmalzone in eine kulturlandschaftlich – nicht (nur) landschaftlich - orientierte Pufferzone (und weiteren Landschafts- schutzbereichen) gebettet. Sie bildet dabei einerseits auch eine Art archäologisches Erwartungsland und trägt dem Umstand Rechnung, dass vorrangig in dieser Zone mit weiteren Anlagen zu rechnen ist und noch längst nicht alle Anlagen erforscht sind. Andererseits prägte das Grenzsystem die Landschaft ganz wesentlich, was bis heute Spuren hinterlassen hat. Ihre Entstehung war in nicht unerheblichem Maß von der Landschaftstopographie abhängig. Die Historische Kulturlandschaftszone soll daher auch die Erfahrbarkeit der Denkmäler in der Landschaft bewahren helfen. Dabei geht es nicht nur um Sichtbeziehungen, Umgebungsrichtungen und –Zonen, sondern auch um Wahrung des Charakters des kulturellen Erbes. Die Relikte des historischen Grenzsystems sind darüber hinaus einerseits in mehr oder minder dicht bebauten ländlichen und städtischen Bereichen und andererseits auch in städtischen Verdichtungsräumen zu finden. Diese völlig neue
DAS KULTURLANDSCHAFTSPFLEGEWERK © FÜR DIE HISTORISCHE KULTURLANDSCHAFTSZONE DER GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES – EIN TRANSDISZIPLINÄRES STAATLICHES SCHUTZ-, PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSSYSTEM AUF DER BASIS DES ANSATZES DER HISTORISCHEN KULTURLANDSCHAFT 445 ___________________________________________________________________________ Positionierung eines transkontinentalen archäologischen Serien-Denkmals verlangt nach neuen wissenschaftlichen Modellen, die in der weiteren Folge markiert werden. Das Konzept „Historische Kulturlandschaft“ als Basis für Schutz, Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaftszone Grenzen des Römischen Reiches Die bisherigen Markierungen in diesem Kapitel führen direkt zur methodischen Basis des Pflegewerkes – zum Konzept Historische Kulturlandschaft. Für die gegenständliche Untersuchung wird auf den Definitionsvorschlag für den Begriff der Historischen Kulturlandschaft (Kulturministerkonferenz, 2003, 1) Bezug genommen, der in Teilen auf dem Dokument „Denkmalpflege und Historische Kulturlandschaft“ der Vereinigung der Landesdenkmalpflege in der Bundesrepublik Deutschland vom Juni 2001 (Landesdenk- malpfleger, 2001) basiert. Dem Begriff der Historischen Kulturlandschaft werden folgende Aspekte zugeordnet: „Die Kulturlandschaft ist das Ergebnis der Wechselwirkungen zwischen naturräumlichen Gegebenheiten und menschlicher Einflussnahme im Laufe der Geschichte. Dynamischer Wandel ist daher ein Wesensmerkmal der Kulturlandschaft. Der Begriff findet sowohl für den Typus als auch für einen regional abgrenzbaren Landschaftsausschnitt Verwendung. Die Historische Kulturlandschaft ist ein Ausschnitt aus der aktuellen Kulturlandschaft, der durch historische, archäologische, kunsthistorische oder kulturhistorische Elemente und Strukturen geprägt wird. In der historischen Kulturlandschaft können Elemente, Strukturen und Bereiche aus unterschiedlichen zeitlichen Schichten nebeneinander und in Wechselwirkung miteinander vorkommen. Elemente und Strukturen einer Kulturlandschaft sind dann historisch, wenn sie in der heutigen Zeit aus wirtschaftlichen, sozialen, politischen und ästhetischen Gründen nicht mehr in der vorgefundenen Weise entstehen, geschaffen würden oder fortgesetzt werden, sie also aus einer abgeschlossenen Geschichtsepoche stammen. Die Historische Kulturlandschaft ist Träger materieller geschichtlicher Überlieferung und kann im Einzelfall eine eigene Wertigkeit im Sinne einer Denkmalbedeutung entfalten. Wesentlich dafür sind ablesbare und substanziell greifbare Elemente und Strukturen in der Landschaft, welchen man geschichtliche Bedeutung zumisst, ohne dass sie selbst denkmalwürdig sein müssen. Die Historische Kulturlandschaft ist zugleich das Umfeld einzelner historischer Kulturlandschaftselemente oder Denkmale. Die Erhaltung einer historischen Kulturlandschaft oder Teilen davon liegt in beiden Fällen im öffentlichen Interesse“ (Kultusministerkonferenz, 2003, 1). 3. Das Kulturlandschaftspflegewerk © für die Historische Kulturlandschaftszone „Grenzen des Römischen Reiches“ Das UNESCO-Instrumentarium sieht einen umfassenden Schutz vor, der auch eine für die Vertragsstaaten völlig neue räumliche kulturlandschaftliche Komponente hat. Die UNESCO- Welterbekonvention schützt nicht nur die punktförmigen, linienhaften und flächenhaften archäologischen Objekte und baulichen Objekte, sie bezieht den umgebenden Raum und einen weiteren Umgebungsbereich zu einem umfassenden, somit auch kulturlandschaftlich – nicht nur landschaftlich - ausgeprägten Schutz ein. Angesichts der großen Unsicherheiten bzw. Umsetzungsdefizite und Mangel an (Rahmen)Modellbildung im Zusammenhang mit Schutz, Pflege und Entwicklung von Welterbegebieten wird ein staatliches (Rahmen)Konzept „Kulturlandschaftspflegewerk ©“
446 HANS PETER JESCHKE ___________________________________________________________________________ für die Historische Kulturlandschaftszone des Römischen Reiches vorgelegt, das die Grundsätze des EU-cofinanzierten Projektes“Frontiers of the Roman Empire“ unterstützt. Die weitere Modellbildung erfolgt einerseits auf der Basis des UNESCO-Pufferzonenmodells, sowie der methodischen Weiterentwicklung der archäologischen Forschung bzw. Schutzstrategien im Hinblick auf historische, räumliche und landschaftliche Zusammenhänge (Archäotopmanagement / Behm, 1998 und 2000) andererseits, zur umfassenden Einbeziehung der historischen Raumwissenschaften als Basismodell eines Kulturlandschaftspflegewerkes © (Jeschke, 2004 und 2008). In der weiteren Folge wird das genannte Instrument dem Wesen und seiner Struktur nach bzw. mit seinen Grundelementen als integrales System vorgestellt. Der Name - Motive für eine begriffliche Harmonisierung des Kulturlandschafts- pflegewerkes © als spezifisches Schutzinstrument für alle Cultural Heritage Landscapes-Kategorien der UNESCO-Guidelines und Historische Kulturlandschafts- zonen im Zusammenhang In der Welterbekonvention bzw. den weiterführenden Richtlinien (UNESCO, 2008) sind im Rahmen des Kapitels „Kulturlandschaft“ drei große Kategorien zusammengefasst: Gärten und Landschaftsgärten, organisch entwickelte und assoziative Landschaften. So groß auch die Unterschiede zwischen den drei Kulturlandschaftskategorien der UNESCO sein mögen, strukturelle Gemeinsamkeiten in wichtigen Punkten bei der Grundlagenforschung, Pflege, Schutz und Entwicklung sind unübersehbar. Für einen Teil der Schutzkategorien der UNESCO ("Vom Menschen entworfene und gestaltete Landschaften wie z.B. Gärten und Landschaftsgärten (vgl. UNESCO , 2008) hat sich im deutschsprachigen Raum das von C. Bauer (DGGL, 1987, S. 94; Sallmann, 1961, S. 207 und Thimm, 2008) begrifflich geprägte "Pflegewerk" zu einem anerkannten und äußerst wirkungsvollen Instrument der Pflege, des Schutzes und der Entwicklung etabliert. Gartenpflegewerke sind nach ihrem Wesen nach Fachgutachten (Meyer, 2000, S. 55), die ihre Umsetzung im singulären System des Denkmalrechtes erfahren. Das Kulturlandschaftspflegewerk © hingegen, ist wegen der anders gearteten Rechtsgrundlagen, Entscheidungsträger etc. ein Steuerungssystem. Der im Terminus „Kulturlandschaftspflege“ gefasste spezifische Ansatz der Geographie und deren planungsbezogenen Umgangs mit Kulturlandschaften ist als eine analytische Querschnittsaufgabe definiert. Diese versucht aus der raumprägenden Tätigkeit des Menschen auf uns überkommenen landschaftlichen Strukturen und Einzelelemente in ihrer raumzeitlichen Differenziertheit zu erfassen und dabei den Schutz, das Pflegen und die behutsame Weiterentwicklung miteinander zu verbinden (Schenk, 1997, S. 7). Das Kulturlandschaftspflegewerk © als System Für die Konzeption des Pflegewerkes für eine herausragende Kulturerbelandschaftszone wurde auf die bereits in der Welterbekonvention, den Guidelines und Berichten des WHC (Periodic Monitoring) sowie einschlägiger Fachliteratur erhaltenen fachlichen Aspekte zurückgegriffen und sie zu einer immer angemahnten „formalen Ganzheit“ (bestehend aus einander wechselseitig bedingenden Elementen) gestaltet, die sich in ein Europäisches Kulturlandschaftskonzept eingliedert (Jeschke, 2004). Die Systemforschung bezeichnet ja „System“ als „formale Ganzheit“ und daher nach der Umschreibung des Systems Science and Cybernetic Group also eine Anzahl von Teilen (Elementen) die sich untereinander wechselseitig bedingen und ein gemeinsames Ziel durch Einsatz und Steuerung zu erreichen suchen. Struktur ist die Art der Zusammensetzung eines Systems aus Elementen (Grundbestandteilen), der Funktion und Menge der Relationen, welche die Elemente
DAS KULTURLANDSCHAFTSPFLEGEWERK © FÜR DIE HISTORISCHE KULTURLANDSCHAFTSZONE DER GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES – EIN TRANSDISZIPLINÄRES STAATLICHES SCHUTZ-, PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSSYSTEM AUF DER BASIS DES ANSATZES DER HISTORISCHEN KULTURLANDSCHAFT 447 ___________________________________________________________________________ miteinander verknüpfen. Damit gibt die Struktur Informationen über die innere Gliederung eines Ganzen und die Organisation eines Systems. Das Pflegewerk verklammert nun mit einem Managementmechanismus die formellen Elementen und die weiter unten genannten strukturellen „Säulen“ zu einem transdisziplinären System. Dieser Mechanismus sichert die wechselseitige Bedingtheit der einzelnen Bausteine. Ergebnisse der im Vordergrund stehenden Fachbereiche, Systemforschung, Planungswissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Rechtswissenschaft und Kommunikationswissenschaft bildeten die Grundlage. Gleiches gilt für die Einbeziehung aller historischen Raumwissenschaften und Natur- bzw. Landschaftsschutz etc., die durch das genannte System transdisziplinär verflochten werden. Das Pflegewerk muss sich dabei an drei grundlegenden „Säulen“ einer umfassenden Kulturlandschaftspolitik orientieren (● Sicherung durch Inventarisation und Grundlagenforschung; ● Sicherung durch Schutz; ● Sicherung durch Förderung) und enthält die 10 Grundbestandteile, welche in der weiteren Folge wegen der gebotenen Kürze des Beitrages nur aufgelistet werden. Weitere Erläuterungen können aus vorliegenden Arbeiten des Autors entnommen werden (Jeschke, 2004 und 2008 a, b). Die zehn Grundbestandteile des Kulturlandschaftspflegewerk © für die „Grenzen des Römischen Reiches“ sind: ● 1. Regionale Regierung(en) mit hauptverantwortlichem Regierungsmitglied; ● 2. Regionales Konzept; ● 3. UNESCO-Site-Managementstelle samt wissenschaftlichen Beirat / Koordinierung, Konzeption, Schutz und Entwicklung durch eine zentrale Fachdienststelle; ● 4. Forum Weltkulturerbe; ● 5. Nationales und weltweites Monitoring; ● 6. Managementmechanismus; ● 7. Sicherung und substanzerhaltende Entwick- lung durch Subventionsinstrumente (Umsetzungsstrategie und Kriterien für die Förderung auf Objektebene); ● 8. Sicherung durch Schutzinstrumente. Kulturlandschaftspflegeplan (Managementplan im engeren Sinn) Schutz, Pflege und bewahrende Entwicklung; ● 9. Sicherung durch Grundlagenforschung und Inventarisation sowie ● 10. Öffenlich- keitsarbeit, Bürgerbeteiligung und Kommunikation. 4. Literatur ALDRED, O. und FAIRCLOUGH, G. (2003): Historic Landscape Characterisation / Taking Stock of the Method. English Heritage und Somerset County Council. AUSTEN, P. und YOUNG, C. (2002): Hadrians Wall - Management Plan 2002-2007. English Heritage, Northumberland. BAATZ, D. (1993): Der römische Limes. Berlin. BECHERT, T.; WILLEM, W.J.H. (Hrsg. 1995): Die römische Reichsgrenze von der Mosel bis zur Nordseeküste. Stuttgart. BEHM, H. (1998): Erhaltung der historischen Originalität von Landschaften – das Beispiel der Bodendenkmale. In: Behm, H. (Hrsg., 1998): a.a.O. S. 27-34. BEHM, H. (2000): Zum Verhältnis von Kulturtechnik und Bodendenkmalpflege. In: Z. f. Kulturtechnik und Landesentwicklung 41, S. 13-18. BENESCH, A.R. (2001): Archäotopmanagement – Eine utopische Diskussionsgrundlage für Österreich? In: Archäologie Österreichs. H. 12/1-2. Wien. BOGAERS, J. E.; RÜGER, C. B. (1974): Der Niedergermanische Limes. Köln. BRATISLAVA-GROUP (2004): „Koblenzer Erklärung“ zum Welterbe „Frontiers of the Roman Empire“. Bratislava.
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DAS KULTURLANDSCHAFTSPFLEGEWERK © FÜR DIE HISTORISCHE KULTURLANDSCHAFTSZONE DER GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES – EIN TRANSDISZIPLINÄRES STAATLICHES SCHUTZ-, PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSSYSTEM AUF DER BASIS DES ANSATZES DER HISTORISCHEN KULTURLANDSCHAFT 449 ___________________________________________________________________________ JESCHKE, H.P. (2008b): A cultural landscape maintenance system (‚Kulturlandschaftspflegewerk ©’ for the historic cultural landscape zone of the ‚Frontiers of the Roman Empire’ an interdisplinary governmental system of protection, maintenance and development based on a historic cultural landscape approach. In: BREEZE, D.J. UND JILEK, S. (Ed.2008): Frontiers of the Roman Empire, Historic Scotland. Edinburgh. S. 187- 195. JESCHKE, H.P. & UBL. H.J. (2002): Römische Grenzlinie in Europa / Teilabschnitt-Modul Limes – Österreich, Bund – Länder – Arbeitsgruppe „Limes - Österreich“ (Broschüre des Konzeptdokuments). Hrsg.: Bund, Land Niederösterreich, Land Oberösterreich und Wien. Oö. Kulturgüterinformationssystem. Wien / Linz. JESCHKE, H.P. & UBL, H.J. (2003): Römische Grenzlinie in Europa / Teilabschnitt-Modul-Limes-Österreich. Hrsg.: Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Limes-Österreich“. c/o: OÖ Kulturgüterinformationssystem, Amt d. Oö. Landesregierung, Linz 2003 (Konzept für den wiss. Einreichbericht für die UNESCO / Letter of Intent / Presentation of the Limes project of the Republic of Austria). In: Bundesrepublik Deutschland (2003): Der Obergermanische-Raetische Limes / The Upper German-Raetion Limes of the Roman Empire / Nomination for Inclusion on the World Heritage List. Appendix A1, S. 41-62. JILEK, S. & KUTTNER, E.(2009) LIMES DANUVIUS – Chances for a UNESCO World Heritage .In:Museen der Stadt Wien – Stadtarchäologie (2009). KENNEDY, D. (2000): The Roman Army in Jordan. London. KULTUSMINISTERKONFERENZ (Deutsche) (2003): Definitionsvorschlag des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz für den Begriff „Historische Kulturlandschaft“. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin. LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND (2007): Europäische Landschaftskonvention. Beiträge zur Landesentwicklung Nr. 60. Köln. LEINGARTNER, B. (2010): Die römische Ausgrabung des Bundesdenkmalamtes in Kooperation mit dem Verein AS-Archäologie Service. In: SONIUS, H. 07/2001. Linz. S. 3-4. MEYER, M. (2000): Leitlinien zur Erstellung von Parkpflegewerken für Gartendenkmale. In: DGGL (2000): a.a.O. S. 55-70. MIRKOVIC, M. (2003): Römer an der mittleren Donau. Römische Straßen und Festungen von Singidimum bis Aquae. Belgrad. MUSEEN DER STADT WIEN - STADTARCHÄOLOGIE (2009) :Kulturelles Erbe und neue Technologien . Workshop 13 Nov.2008.Wien. PETROVIC; P. (ed 1996): Roman Limes on the Middle and Lower Danube. Beograd. SALLMANN, J. (1961): Verjüngung alter Baumbestände in Parks und öffentlichen Grünanlagen. In: Garten und Landschaft, H. 7/1961. S. 207-209. SCHENK, W. (1997): Gedankliche Grundlegung und Konzeption des Sammelbandes „Kulturlandschaftspflege“. In: SCHENK, W; FEHN, D.; DENECKE (Hrsg., 1997), Kulturlandschaftspflege. Beiträge der Geographie zur räumlichen Planung. Stuttgart/Berlin. SCHULZ. A. und BEHM, H. (1998): Auswirkungen der Nichtbeachtung bodendenkmalpflegerischer Belange bei der Ausweisung eines Gewerbegebiets – dargestellt am Beispiel der Firma H. Feldtmann im Gewerbegebiet Beselin/Kessin (Mecklenburg-Vorpommern). In: Behm, H. (Hrsg., 1998): a.a.O. S. 167-168. SCHWARCZ, A.; JILEK, S. und KUTTNER, E. (2010): Die römische Militärgrenze in Österreich – Ein systematischer Wiederbelebungsversuch. In: SOMIUS, H. 07/2001. Linz. S. 8-9. THIEL, A. (2003): Zur anstehenden Gründung der „Deutschen Limeskommission“. Archäologisches Nachrichtenblatt 8/2003. S. 205 f. UNESCO (2008): Operational Guidelines for the Implementation of the World Heritage Convention, Paris. VISY, Zs. (2003): The ripa Pannonica in Hungary. Budapest. VISY, Zs. (2004): Similarities and differences in the conservation and settings of the Great Wall in China and the Limes Romanus as listed and planned. World Heritage Sites ICOMOS. Paris. ZAHARIADE, M. (1997): The Fortivications of Lower Moesia (AD 86-275). Amsterdam.
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