Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention

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Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
Klagenfurter
                 Geographische
                 Schriften Heft 28
                 Institut für Geographie und Regionalforschung
                 der Universität Klagenfurt 2012

Hans Peter JESCHKE und Peter MANDL (Hrsg.)

Eine Zukunft für die Landschaften Europas
und die Europäische Landschaftskonvention
Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
Titelblatt: „Unsere Umwelt beginnt in der Wohnung und endet in der Weite der Landschaft“
Aus: IVWSR (1973): Wiener Empfehlungen. Luxemburg. In: Jeschke, Hans Peter (Hrsg.)
    (1982): Problem Umweltgestaltung. Ausgewählte Bestandsaufnahme, Probleme, Thesen
    und Vorschläge zu Raumordnung, Orts- und Stadtgestaltung, Ortsbild- und
    Denkmalschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz. Verlag Stocker, Graz.
    (= Schriftenreihe für Agrarpolitik und Agrarsoziologie, Sonderband 1)

Medieninhaber (Herausgeber und Verleger):
Institut für Geographie und Regionalforschung der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67, A-9020 Klagenfurt

Herausgeber der Reihe:       Ass.-Prof. Mag. Dr. Peter MANDL
                             Prof. Mag. Dr. Friedrich PALENCSAR

Schriftleitung:              Prof. Mag. Dr. Friedrich PALENCSAR

Redaktionelle Betreuung:     Dipl.-Ing. Stefan JÖBSTL, Bakk.
Webdesign und –handling:     Natalie SCHÖTTL, Dipl.-Geogr. Philipp AUFENVENNE

ISBN 978-3-901259-10-4

Webadresse: http://geo.aau.at/kgs28
Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
Hans Peter Jeschke, Peter Mandl (Hrsg.) (2012): Eine Zukunft für die Landschaften Europas und
die Europäische Landschaftskonvention. Institut für Geographie und Regionalforschung an der
Alpen-Adria Universität Klagenfurt. Klagenfurter Geographische Schriften, Heft 28.

Das Kulturlandschaftspflegewerk © für die Historische Kulturlandschafts-
    zone der Grenzen des Römischen Reiches – Ein transdisziplinäres
  staatliches Schutz-, Pflege- und Entwicklungssystem auf der Basis des
                Ansatzes der Historischen Kulturlandschaft
                                    Hans Peter JESCHKE

Einleitung
Der Autor hat, angeregt durch die umfangreichen Arbeiten für eine Nominierung in
Deutschland (Bundesrepublik Deutschland (2003/2004)), eine nationale Bund – Länder –
Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der österreichischen Einreichung in den Jahren 2002 – 2005
eingerichtet und geleitet bzw. mit dem ersten Arbeitsdokument die deutsche Einreichung in
Form eines „Letter of intent“ (Jeschke und Ubl, 2003) unterstützt. Nach der Mitwirkung im
Jahre 2003 bei Beratungen der Bratislava Group in Bratislava und von English Heritage in
London zu den Themen Management und Kulturlandschaftspflege wird vom Autor nunmehr
eine transdisziplinäre (Rahmen)Konzeption für den Schutz, Pflege und Entwicklung
(Management) der Historische Kulturlandschaftszone der Grenzen des Römischen Reiches
vorgelegt, das die erwähnte Neupositionierung und -Inwertsetzung berücksichtigt (vgl.
Jeschke, 2008 a und b).

1.     Ausgangslage
   Paradigmenwechsel für den Limes / Grenzen des Römischen Reiches - Vom
”extensive and diversified military ensemble” und der “extensive relict landscape” zum
“seriellen” Welterbe
Ausgehend von der Erklärung der Hadriansmauer zum Weltkulturerbe im Jahre 1987 und den
Bestrebungen um dessen Neunominierung bzw. der Nominierung des Limes in Deutschland
haben sich fach- und länderübergreifende Fragestellungen ergeben, die zu einer völlig neue
Positionierung und Inwertsetzung der „Grenzen des Römischen Reiches“ als archäologisches
Weltkulturerbe geführt haben. Dieser Paradigmenwechsel wird deutlich, wenn im Jahre 1987
im Beurteilungsdokument des WHC (ICOMOS, 1987) (noch) festgestellt wird: Die „Hadrian
Wall Military Zone (is) an extensive and diversified ensemble (with) some 100 monuments
and sites“. Im diesbezüglichen Dokument des WHC (ICOMOS, 2004) anlässlich der
Erweiterung des nunmehrigen transkontinentalen Projektes „Grenzen des Römischen
Reiches“ (!) wird, hingegen der Obergermanische-Raetische Limes in Deutschland wie folgt
klassifiziert: „Together the remains form a relict landscape“. Basierend auf dem „Summary
Nomination Statement „Frontiers of the Roman Empire-World Heritage Site (English
Heritage, 2004) erfolgte darüber hinaus eine der wesentlichen methodischen und strukturellen
Weichenstellungen für die weitere Grundlagenforschung, Schutz, Pflege und Entwicklung mit
dem UNESCO-Aufnahmemodus „Serial Property“ (UNESCO, 2008 GL Art. 137 und 138).
Der Grenzraum des römischen Reiches kann so effektiver in seiner transkontinentalen
Dimension mit dem einzigartigen UNESCO-Instrumentarium „Serial Property“ erfasst und
geschützt werden bzw. inkludiert eine kulturlandschaftliche Dimension.

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Abb. 1:   Die Grenzen des Römischen Reiches Mitte des 2. Jahrhunderts nach Christus (FRE)

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                                                                       Map       9)       aus       der
                                                                       Weltkulturerbezone
                                                                       Hadrians Mauer (Austen und
                                                                       Young (2002) :Managementplan
                                                                       2002-2007. English Heritage)
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DAS KULTURLANDSCHAFTSPFLEGEWERK © FÜR DIE HISTORISCHE KULTURLANDSCHAFTSZONE
DER GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES – EIN TRANSDISZIPLINÄRES STAATLICHES SCHUTZ-,
PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSSYSTEM AUF DER BASIS DES ANSATZES DER HISTORISCHEN
KULTURLANDSCHAFT                                                             439
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Abb. 3:   Ausschnitt ( TK 50 Feldberg) aus der Weltkulturerbezone Obergermanisch-Raetischen
Limes im ländlichen Bereich (Deutsche Limes-Kommission)

   Die Grenzen des Römischen Reiches als transkontinentale Historische
Kulturlandschaftszone mit Reliktlandschaftsbereichen und fortbestehenden
Landschaftsbereichen
Die Relikte des ehemaligen Grenzsystems führen uns heute durch verschiedenste
Landschaftstypen, reine Reliktlandschaften (archäologische Landschaften), insbesondere aber
neben mehr oder minder stark bebauten ländlichen Landschaftsbereichen auch durch - in der
Sprache der Raumordnung - städtische Agglomerations- bzw. Verdichtungsregionen in denen
auch bedeutendes archäologisches Potential unter verschiedenen historischen „Layern“
vorhanden ist. Spätestens hier fällt auf, dass mit der Kategorisierung einer Reliktlandschaft
(archäologische Landschaft) für die Grenzen des Römischen Reiches und damit verbunden
Schutz- und Pflegeinstrumenten nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann.
Wie in den Abb. 2 bis 3 gezeigt, sind in der gegenständlichen Zone Reliktlandschaftsbereiche
und fortbestehende ländliche bzw. städtische Landschaftsbereiche samt Pufferzonen
unterschiedlicher Breite (mit weiterem Landschaftsschutzbereich) vorhanden, wobei in
unserem Zusammenhang die Landschaftskategorien "fortbestehende Landschaftsbereiche"
und „Reliktlandschaftsbereiche“ beschreibend und nicht als Schutzkategorie der UNESCO-
Guidelines 2008 verwendet werden. „Fortbestehende Landschaften“ sind von großem
Interesse, weil sie – zum Unterschied von den Reliktlandschaften - nach wie vor von einem
aktuellen Gestaltungsdruck des sozioökonomischen Wandels geprägt werden. Damit sind
neben der Denkmalpflege und der Landespflege auch alle historischen Raumwissenschaften
zum Schutz des Weltkulturerbes heranzuziehen, weil sich der Grenzraum des römischen
Reiches aus dem Blickwinkel des Schutzes und der Pflege als eine transkontinentale
Historische Kulturlandschaftszone mit flächen-, linien- und punktförmigen historischen
Kulturlandschaftselementen von herausragender universeller Bedeutung darstellt.
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 Vielfach können bei historischen Kulturlandschaftselementen noch vielfach wesentliche
Teile des historischen „landscape settings“ (David Breeze) abgelesen werden. Als Beispiele
mögen eine Ansicht des nördlichen Teilbereiches des römischen Legionslagers Enns-
Lauriacum (Abb. 4), das Ensemble der römischen Kalkfabrik in Enns und dessen Zerstörung
dienen. Die folgenden Abbildungen weisen auf die Notwendigkeit der Bedachtnahme auf das
historische „landscape setting“ bei der Abgrenzung des Welterbeschutzgebietes , der
zugehörigen Pufferzonen bzw. weiteren Landschaftsschutzbereiche eindrucksvoll hin (Abb. 5
und 6).

                                                                                         Abb. 4: Die
                                                                                         Aufnahme zeigt den
                                                                                         nördlich der
                                                                                         Westbahnstrecke von
                                                                                         Wien nach Salzburg
                                                                                         erhalten gebliebenen
                                                                                         Teil des römischen
                                                                                         Legionslagers (580 m
                                                                                         x 400 m) in seiner
                                                                                         landschaftlichen
                                                                                         Situierung (Foto: Eva
                                                                                         Kuttner )

Abb. 5: An der Terrassenkante zur Donau etwa 180 m nördlich des Legionslagers wurde
ein einzigartiges Ensemble von Kalkbrennöfen identifiziert und archäologisch gesichert
(Foto: Bernhard Leingartner .BDA Wien )Archäologisch besonders bemerkenswert ist
der Befund, weil nur eine einzige vergleichbare römische Kalkfabrik in Deutschland
(Bad Münstereifel – Ivesheim / Nordrhein-Westfalen) nachgewiesen werden konnte
(Kleingartner, S. 4).Die Aufnahme (Blick Richtung Süden) macht das noch ablesbare
historische „landscape setting“ des Ensembles von 12 Kalkbrennöfen besonders deutlich.
Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
DAS KULTURLANDSCHAFTSPFLEGEWERK © FÜR DIE HISTORISCHE KULTURLANDSCHAFTSZONE
DER GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES – EIN TRANSDISZIPLINÄRES STAATLICHES SCHUTZ-,
PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSSYSTEM AUF DER BASIS DES ANSATZES DER HISTORISCHEN
KULTURLANDSCHAFT                                                             441
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Abb. 6: Die vermessungstechnische Aufnahme des Ensembles (Leingartner, S. 4. BDA Wien ) zeigt die Lage
der 12 Öfen, von den ein Teil bereits durch eine Schotterentnahme im frühen 20. Jh. zerstört wurde. Das
Ensemble und sein „landscape setting“ wurde nachhaltig durch den Bau einer Zubringerstraße zur Umfahrung
Enns in den Jahren 2008/2009 zerstört (vgl. Abb. 5).
Aus vorliegenden Materialien (Abb. 7) des Managementplanes für den Obergermanisch-
Raetischen Limes lässt sich der Status der vorhandenen Nutzungssysteme bzw. deren Gefähr-
dungspotential sehr gut veranschaulichen. Nur 27 % seiner Substanz sind sichtbar, 64 % sind
im Boden verborgen und damit nicht direkt wahrnehmbar, 9 % sind bereits unwiederbringlich
zerstört. Der Limes ist außerdem in unterschiedliche Nutzungsregime eingebettet: Jeweils 46
% seiner Substanz befinden sich auf Forst- oder landwirtschaftlichen Flächen, 8 % werden im
Bauland oder Siedlungsflächen angetroffen. Dadurch ist der Limes unterschiedlicher
Gefährdung bzw. Beeinträchtigung ausgesetzt (z.B. waldbauliche oder landwirtschaftliche
Maßnahmen, Baulandausweisungen und daraus resultierenden Eingriffen beim Bau von
Gebäuden und Verkehrsinfrastruktur, Bodenerosion, nicht fachgerechte Denkmalrekon-
struktionen oder Ablagern von Müll).
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Abb. 7: Angaben zum Status der Denkmalsubstanz und Nutzungsarten in der Historischen
Kulturlandschaftszone Grenzen des Römischen Reiches / Weltkulturerbe Obergermanisch-
Raetischen Limes (Anhang A2/ Present state of conservation / Deutsche Limeskommission)

2.      Grundlagen für das Management der Welterbestätten
   Hinweise zu den Rechtsgrundlagen bzw. zur dringlichen Notwendigkeit eines
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmechanismus
Heute befinden sich die Grenzen des Römischen Reiches nicht nur auf dem Territorium eines
einzigen Staates, sondern von einer Vielzahl von Staaten in Europa, im Nahen Osten und in
Nordafrika, mit einer Vielzahl nationaler Gesetze und Verwaltungstraditionen. Die
Einrichtung eines Weltkulturerbes, das sich von der Nordsee bis zum Schwarzen Meer und
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PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSSYSTEM AUF DER BASIS DES ANSATZES DER HISTORISCHEN
KULTURLANDSCHAFT                                                                    443
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darüber hinaus erstreckt, erfordert eine sehr intensive Zusammenarbeit und Harmonisierung
der für den Schutz und die Verwaltung Verantwortlichen, um daraus eine einzige
Weltkulturerbestätte zu machen.
- Die Rechtsgrundlagen sind in der Welterbekonvention als internationale völkerrechtliche
Übereinkunft (mit Regelwerk) und im europäischen Gemeinschaftsrecht bzw. jeweiligen
innerstaatlichen Recht des Vertragsstaates zu finden. Die UNESCO-Guidelines (2008)
konkretisieren die Grundsatzbestimmungen der Welterbekonvention und definieren den
weiterführenden fachlichen Rahmen für den Umgang mit Welterbegebieten.

- Aus der UNESCO-Einreichkategorisierung der Grenzen des Römischen Reiches als
„Serial Property“ ergeben sich weitere Rahmensetzungen, die im Summary Nomination
Statement Frontiers of the Roman Empire World Heritage Site enthalten sind, und für die
Konzeption und die Entwicklung eines Kulturlandschaftswerkes © durch den Autor bindend
waren.

- Das genannte Dokument der UNESCO (Summary Nomination Statement), das einen
weiteren Ausgangspunkt für die weiter unten vorgestellten Systeme darstellt, fixiert in
Übernahme der Bratislava-Group-Arbeiten die Definition der Grenzen des Römischen
Reiches als komplexes „lineares“ System, welches „an extensive historic landscape“ bildet.
Weiters umschreibt es im Abschnitt 2 die Bedeutung als Welterbe bzw. die UNESCO-
Einreichkriterien (ii), (iii) und (iv). Nach einer kurzen Beschreibung, dem Abriß der
Geschichte und der historischen Entwicklung wird auf Grundzüge des Managements und die
Notwendigkeit der Erstellung eines allgemeinen Rahmens hiefür eingegangen (vgl. u.a. Pkt.
2.7.5 Internationally goals over the next five years: - - - - the development of common
standards for identification recording, conservation management and display - - - - (English
Heritage, 2005). Die Hinweise zum Management und Monitoring orientieren sich darüber
hinaus an den allgemeinen Formulierungen der UNESCO-Guidelines (2008). Eine
wesentliche Neuerung für den Entwurf eines umfassenden Konzeptes ist auch in der
Installierung des 2003 gegründeten beratenden Experten-Gremiums („Bratislava-Group“) zu
sehen, die die grundlegenden Rahmenbedingungen durch das gesamte UNESCO-Limes-
Projekt und wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet hat.
- Die Europäische Umweltvorsorgegesetzgebung als Instrument der Sicherung des
kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen bildet eine bedeutende weitere Rechtsgrundlage für
die Implementierung des Konzeptes in den Vertragsstaaten, die sich mit der Ratifizierung der
Welterbekonvention verpflichtet haben, in ihrem Hoheitsgebiet die Erfassung, Schutz und
Erhaltung in Bestand und Wertigkeit sowie Sicherstellung der Weitergabe des jeweiligen
Welterbes sicher zu stellen.
- Um dieser Verpflichtung entsprechen zu können, müssen nun im Rahmen des
Rechtssystems, der wissenschaftlichen Instrumente und Institutionen sowie der
Verwaltungsstrukturen des jeweiligen Staates Modelle und Systeme zum Schutz, zur Pflege
und Entwicklung, geformt werden.
Das      vorgeschlagene     Kulturlandschaftspflegewerk ©        für    die     Historische
Kulturlandschaftszone „Grenzen des Römischen Reiches“ unterstützt daher rahmenmäßig die
jeweilige nationale bzw. regionale Implementierung eines Managementsystems (Schutz,
Pflege und Entwicklung). Da die jeweiligen Vertragsstaaten mit ihrem jeweiligen Rechts- und
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Verwaltungssystem die oben genannte Verpflichtung auf sich genommen haben, müssen die
Rechtssysteme und Verwaltungsstrukturen zusammen mit fachlichen bzw. wissenschaftliche
Instrumente sowie Modellen zu einem staatlichen System verflochten werden. Da der Schutz,
Pflege und Entwicklung des Welterbes nicht mehr vom Denkmalschutzgesetz alleine
wahrgenommen werden kann, müssen alle staatlichen Strukturen und gesetzliche Instrumente
durch eine staatliche Managementstelle mit eindeutig definierten Schutz- und Pflegeauftrag
im Rahmen eines „staatlich“ („erlass- oder verordnungsmäßig“) abgesicherten
Kulturlandschaftspflegewerkes © in staatlichen Strukturen abgesichert werden.
Da in vielen Ländern der Welt, die Vertragspartner der UNESCO-Welterbe-Konvention sind,
nur der Konventionstext ratifiziert wurde und keine „wirkliche“, rechtlich im Sinne des
Legalitätsprinzips der Verfassung ausgeformte Integration in das nationale oftmals
förderalistisch ausgebildete Rechtssystem (vgl. z.B. auch Deutschland und Österreich)
erfolgte, sind die sogenannten örtlichen UNESCO-Koordinationsstellen, soweit sie überhaupt
existieren, meist ohne verwaltungsmäßigen Umsetzungs- bzw. Schutz-Kompetenzen,
Förderungsmittel und Instrumentarien zur Grundlagenforschung. Der Autor spricht daher vor
dem Hintergrund des oben genannten Sachverhaltes in der weiteren Folge von einem
staatlichen Managementsystem, das auf 3 weiter unter erläuterten Säulen basiert und den
Schutz, Pflege und Entwicklung strukturelle sichert.
   Von der Landschaftsarchäologie über das Archäotop-Management (Behm, 1998 und
2000) zum Kulturlandschaftspflegewerk © für Historische Kulturlandschaftszonen von
herausragender Bedeutung
Die archäologische Forschung war lange Zeit damit beschäftigt, materielle Relikte wie
Schmuck, Waffen oder Alltagsgegenstände zu bergen, auch Grabstätten und Hausformen
früherer Kulturen wurden erfolgreich rekonstruiert. Das einzelne Haus und die einzelnen
Siedlungen überschreitende, also die flächendeckende und funktional verschiedene
Fundstellenensembles betreffende Erforschung ganzer Landschaftsausschnitte und dem
Wirken des Menschens in seiner Umwelt- und Kulturlandschaft nachgehende
landschaftsarchäologische Forschungen steckte, wie Schade noch 2005 für Deutschland
diagnostizierte, in den Kinderschuhen. Benesch (2001) prüft die Möglichkeit der
Implementierung des landschaftsarchäologischen Ansatzes in Österreich und übertitelt seinen
Beitrag zur Situation mit „Archäotopmanagement – Eine utopische Diskussionsgrundlage für
Österreich“.
Nach dem UNESCO-Schutzkonzept ist die engere Denkmalzone in eine kulturlandschaftlich
– nicht (nur) landschaftlich - orientierte Pufferzone (und weiteren Landschafts-
schutzbereichen) gebettet. Sie bildet dabei einerseits auch eine Art archäologisches
Erwartungsland und trägt dem Umstand Rechnung, dass vorrangig in dieser Zone mit
weiteren Anlagen zu rechnen ist und noch längst nicht alle Anlagen erforscht sind.
Andererseits prägte das Grenzsystem die Landschaft ganz wesentlich, was bis heute Spuren
hinterlassen hat. Ihre Entstehung war in nicht unerheblichem Maß von der
Landschaftstopographie abhängig. Die Historische Kulturlandschaftszone soll daher auch die
Erfahrbarkeit der Denkmäler in der Landschaft bewahren helfen. Dabei geht es nicht nur um
Sichtbeziehungen, Umgebungsrichtungen und –Zonen, sondern auch um Wahrung des
Charakters des kulturellen Erbes. Die Relikte des historischen Grenzsystems sind darüber
hinaus einerseits in mehr oder minder dicht bebauten ländlichen und städtischen Bereichen
und andererseits auch in städtischen Verdichtungsräumen zu finden. Diese völlig neue
DAS KULTURLANDSCHAFTSPFLEGEWERK © FÜR DIE HISTORISCHE KULTURLANDSCHAFTSZONE
DER GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES – EIN TRANSDISZIPLINÄRES STAATLICHES SCHUTZ-,
PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSSYSTEM AUF DER BASIS DES ANSATZES DER HISTORISCHEN
KULTURLANDSCHAFT                                                                 445
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Positionierung eines transkontinentalen archäologischen Serien-Denkmals verlangt nach
neuen wissenschaftlichen Modellen, die in der weiteren Folge markiert werden.
   Das Konzept „Historische Kulturlandschaft“ als Basis für Schutz, Pflege und
Entwicklung der Kulturlandschaftszone Grenzen des Römischen Reiches
Die bisherigen Markierungen in diesem Kapitel führen direkt zur methodischen Basis des
Pflegewerkes – zum Konzept Historische Kulturlandschaft. Für die gegenständliche
Untersuchung wird auf den Definitionsvorschlag für den Begriff der Historischen
Kulturlandschaft (Kulturministerkonferenz, 2003, 1) Bezug genommen, der in Teilen auf dem
Dokument      „Denkmalpflege und Historische Kulturlandschaft“ der Vereinigung der
Landesdenkmalpflege in der Bundesrepublik Deutschland vom Juni 2001 (Landesdenk-
malpfleger, 2001) basiert. Dem Begriff der Historischen Kulturlandschaft werden folgende
Aspekte zugeordnet: „Die Kulturlandschaft ist das Ergebnis der Wechselwirkungen zwischen
naturräumlichen Gegebenheiten und menschlicher Einflussnahme im Laufe der Geschichte.
Dynamischer Wandel ist daher ein Wesensmerkmal der Kulturlandschaft. Der Begriff findet
sowohl für den Typus als auch für einen regional abgrenzbaren Landschaftsausschnitt
Verwendung.
Die Historische Kulturlandschaft ist ein Ausschnitt aus der aktuellen Kulturlandschaft, der
durch historische, archäologische, kunsthistorische oder kulturhistorische Elemente und
Strukturen geprägt wird. In der historischen Kulturlandschaft können Elemente, Strukturen
und Bereiche aus unterschiedlichen zeitlichen Schichten nebeneinander und in
Wechselwirkung miteinander vorkommen. Elemente und Strukturen einer Kulturlandschaft
sind dann historisch, wenn sie in der heutigen Zeit aus wirtschaftlichen, sozialen, politischen
und ästhetischen Gründen nicht mehr in der vorgefundenen Weise entstehen, geschaffen
würden oder fortgesetzt werden, sie also aus einer abgeschlossenen Geschichtsepoche
stammen. Die Historische Kulturlandschaft ist Träger materieller geschichtlicher
Überlieferung und kann im Einzelfall eine eigene Wertigkeit im Sinne einer
Denkmalbedeutung entfalten. Wesentlich dafür sind ablesbare und substanziell greifbare
Elemente und Strukturen in der Landschaft, welchen man geschichtliche Bedeutung zumisst,
ohne dass sie selbst denkmalwürdig sein müssen. Die Historische Kulturlandschaft ist
zugleich das Umfeld einzelner historischer Kulturlandschaftselemente oder Denkmale. Die
Erhaltung einer historischen Kulturlandschaft oder Teilen davon liegt in beiden Fällen im
öffentlichen Interesse“ (Kultusministerkonferenz, 2003, 1).

3.    Das Kulturlandschaftspflegewerk © für die Historische Kulturlandschaftszone
„Grenzen des Römischen Reiches“
Das UNESCO-Instrumentarium sieht einen umfassenden Schutz vor, der auch eine für die
Vertragsstaaten völlig neue räumliche kulturlandschaftliche Komponente hat. Die UNESCO-
Welterbekonvention schützt nicht nur die punktförmigen, linienhaften und flächenhaften
archäologischen Objekte und baulichen Objekte, sie bezieht den umgebenden Raum und
einen weiteren Umgebungsbereich zu einem umfassenden, somit auch kulturlandschaftlich –
nicht nur landschaftlich - ausgeprägten Schutz ein.
Angesichts der großen Unsicherheiten bzw. Umsetzungsdefizite und Mangel an
(Rahmen)Modellbildung im Zusammenhang mit Schutz, Pflege und Entwicklung von
Welterbegebieten wird ein staatliches (Rahmen)Konzept „Kulturlandschaftspflegewerk ©“
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für die Historische Kulturlandschaftszone des Römischen Reiches vorgelegt, das die
Grundsätze des EU-cofinanzierten Projektes“Frontiers of the Roman Empire“ unterstützt.
Die weitere Modellbildung erfolgt einerseits auf der Basis des UNESCO-Pufferzonenmodells,
sowie der methodischen Weiterentwicklung der archäologischen Forschung bzw.
Schutzstrategien im Hinblick auf historische, räumliche und landschaftliche Zusammenhänge
(Archäotopmanagement / Behm, 1998 und 2000) andererseits, zur umfassenden Einbeziehung
der historischen Raumwissenschaften als Basismodell eines Kulturlandschaftspflegewerkes ©
(Jeschke, 2004 und 2008). In der weiteren Folge wird das genannte Instrument dem Wesen
und seiner Struktur nach bzw. mit seinen Grundelementen als integrales System vorgestellt.
    Der Name - Motive für eine begriffliche Harmonisierung des Kulturlandschafts-
pflegewerkes © als spezifisches Schutzinstrument für alle Cultural Heritage
Landscapes-Kategorien der UNESCO-Guidelines und Historische Kulturlandschafts-
zonen im Zusammenhang
In der Welterbekonvention bzw. den weiterführenden Richtlinien (UNESCO, 2008) sind im
Rahmen des Kapitels „Kulturlandschaft“ drei große Kategorien zusammengefasst: Gärten und
Landschaftsgärten, organisch entwickelte und assoziative Landschaften. So groß auch die
Unterschiede zwischen den drei Kulturlandschaftskategorien der UNESCO sein mögen,
strukturelle Gemeinsamkeiten in wichtigen Punkten bei der Grundlagenforschung, Pflege,
Schutz und Entwicklung sind unübersehbar.
Für einen Teil der Schutzkategorien der UNESCO ("Vom Menschen entworfene und
gestaltete Landschaften wie z.B. Gärten und Landschaftsgärten (vgl. UNESCO , 2008) hat
sich im deutschsprachigen Raum das von C. Bauer (DGGL, 1987, S. 94; Sallmann, 1961, S.
207 und Thimm, 2008) begrifflich geprägte "Pflegewerk" zu einem anerkannten und äußerst
wirkungsvollen Instrument der Pflege, des Schutzes und der Entwicklung etabliert.
Gartenpflegewerke sind nach ihrem Wesen nach Fachgutachten (Meyer, 2000, S. 55), die ihre
Umsetzung       im    singulären     System     des     Denkmalrechtes       erfahren.   Das
Kulturlandschaftspflegewerk © hingegen, ist wegen der anders gearteten Rechtsgrundlagen,
Entscheidungsträger etc. ein Steuerungssystem. Der im Terminus „Kulturlandschaftspflege“
gefasste spezifische Ansatz der Geographie und deren planungsbezogenen Umgangs mit
Kulturlandschaften ist als eine analytische Querschnittsaufgabe definiert. Diese versucht aus
der raumprägenden Tätigkeit des Menschen auf uns überkommenen landschaftlichen
Strukturen und Einzelelemente in ihrer raumzeitlichen Differenziertheit zu erfassen und dabei
den Schutz, das Pflegen und die behutsame Weiterentwicklung miteinander zu verbinden
(Schenk, 1997, S. 7).
      Das Kulturlandschaftspflegewerk © als System
Für die Konzeption des Pflegewerkes für eine herausragende Kulturerbelandschaftszone
wurde auf die bereits in der Welterbekonvention, den Guidelines und Berichten des WHC
(Periodic Monitoring) sowie einschlägiger Fachliteratur erhaltenen fachlichen Aspekte
zurückgegriffen und sie zu einer immer angemahnten „formalen Ganzheit“ (bestehend aus
einander wechselseitig bedingenden Elementen) gestaltet, die sich in ein Europäisches
Kulturlandschaftskonzept eingliedert (Jeschke, 2004). Die Systemforschung bezeichnet ja
„System“ als „formale Ganzheit“ und daher nach der Umschreibung des Systems Science and
Cybernetic Group also eine Anzahl von Teilen (Elementen) die sich untereinander
wechselseitig bedingen und ein gemeinsames Ziel durch Einsatz und Steuerung zu erreichen
suchen. Struktur ist die Art der Zusammensetzung eines Systems aus Elementen
(Grundbestandteilen), der Funktion und Menge der Relationen, welche die Elemente
DAS KULTURLANDSCHAFTSPFLEGEWERK © FÜR DIE HISTORISCHE KULTURLANDSCHAFTSZONE
DER GRENZEN DES RÖMISCHEN REICHES – EIN TRANSDISZIPLINÄRES STAATLICHES SCHUTZ-,
PFLEGE- UND ENTWICKLUNGSSYSTEM AUF DER BASIS DES ANSATZES DER HISTORISCHEN
KULTURLANDSCHAFT                                                                    447
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miteinander verknüpfen. Damit gibt die Struktur Informationen über die innere Gliederung
eines Ganzen und die Organisation eines Systems.

Das Pflegewerk verklammert nun mit einem Managementmechanismus die formellen
Elementen und die weiter unten genannten strukturellen „Säulen“ zu einem transdisziplinären
System. Dieser Mechanismus sichert die wechselseitige Bedingtheit der einzelnen Bausteine.
Ergebnisse    der    im    Vordergrund      stehenden    Fachbereiche,    Systemforschung,
Planungswissenschaft,        Verwaltungswissenschaft,         Rechtswissenschaft        und
Kommunikationswissenschaft bildeten die Grundlage. Gleiches gilt für die Einbeziehung aller
historischen Raumwissenschaften und Natur- bzw. Landschaftsschutz etc., die durch das
genannte System transdisziplinär verflochten werden. Das Pflegewerk muss sich dabei an drei
grundlegenden „Säulen“ einer umfassenden Kulturlandschaftspolitik orientieren (● Sicherung
durch Inventarisation und Grundlagenforschung; ● Sicherung durch Schutz; ● Sicherung
durch Förderung) und enthält die 10 Grundbestandteile, welche in der weiteren Folge wegen
der gebotenen Kürze des Beitrages nur aufgelistet werden. Weitere Erläuterungen können aus
vorliegenden Arbeiten des Autors entnommen werden (Jeschke, 2004 und 2008 a, b).
Die zehn Grundbestandteile des Kulturlandschaftspflegewerk © für die „Grenzen des
Römischen Reiches“ sind: ● 1. Regionale Regierung(en) mit hauptverantwortlichem
Regierungsmitglied; ● 2. Regionales Konzept; ● 3. UNESCO-Site-Managementstelle samt
wissenschaftlichen Beirat / Koordinierung, Konzeption, Schutz und Entwicklung durch eine
zentrale Fachdienststelle; ● 4. Forum Weltkulturerbe; ● 5. Nationales und weltweites
Monitoring; ● 6. Managementmechanismus; ● 7. Sicherung und substanzerhaltende Entwick-
lung durch Subventionsinstrumente (Umsetzungsstrategie und Kriterien für die Förderung auf
Objektebene); ● 8. Sicherung durch Schutzinstrumente. Kulturlandschaftspflegeplan
(Managementplan im engeren Sinn) Schutz, Pflege und bewahrende Entwicklung;
● 9. Sicherung durch Grundlagenforschung und Inventarisation sowie ● 10. Öffenlich-
keitsarbeit, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.

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KULTURLANDSCHAFT                                                             449
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