Biodiversitätsstrategie - Bericht mit Anhang

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Biodiversitätsstrategie - Bericht mit Anhang
Politische Gemeinde Uznach in Zusammenarbeit mit OePlan

Biodiversitätsstrategie

Bericht mit Anhang
Entwurf:  11. Januar 2023
Endfassung:     xx.xx.xxxx

 OePlan Biodiversitätsstrategie Gemeinde Uznach 2023 01 11   1
Impressum
Auftraggeberin:              Politische Gemeinde Uznach
                             Städtchen 10, 8730 Uznach
Begleitung Gemeinde:         Stefan Kühne, Gemeinderat Uznach
                             Silvan Fischer, Landschaftsarchitekt, Uznach
                             Peter Seliner, Leiter Werkdienst Uznach
                             Mario Fedi, Ratsschreiber Uznach
Auftragnehmerin:             Im Rahmen der Landschaftsberatung des BAFU erarbeitet durch Begleitgruppe
                             Uznach und Landschaftsberater Kenneth Dietsche von OePlan GmbH, Bahn-
                             hofstrasse 15a, 9450 Altstätten
Projektleitung:              Kenneth Dietsche

 OePlan Biodiversitätsstrategie Gemeinde Uznach 2023 01 11                                        2
Inhaltsverzeichnis
1     Anlass und Auftrag                                                                     5

2     Einbettung der Strategie                                                               5
2.1   Landschaftsökologie                                                                    5
2.2   Biodiversität                                                                          6
2.3   Bedeutung der Handlungsfelder                                                          6

3     Handlungsfelder                                                                        7
3.1   Handlungsfeld 1: Politischer Prozess und Öffentlichkeitsarbeit                         7
      Hintergrund                                                                            7
      Absicht / Ziel                                                                         7
      Akteure                                                                                7
      Vorgehen / Ziele (Z) / Massnahmen (M)                                                  8
      Wirkungskontrolle / Checkliste                                                         8
3.2   Handlungsfeld 2: Verankerung in Leitbildern und Planungsinstrumenten                   8
      Hintergrund                                                                            8
      Absicht / Ziel                                                                         8
      Akteure                                                                                9
      Vorgehen / Massnahmen                                                                  9
      Wirkungskontrolle / Checkliste                                                         9
3.3   Handlungsfeld 3: Bauprojekte Gemeinde/ Neubau kommunaler Grünflächen                  10
      Hintergrund                                                                           10
      Absicht / Ziel                                                                        10
      Akteure                                                                               10
      Vorgehen / Massnahmen                                                                 10
      Wirkungskontrolle / Checkliste                                                        11
3.4   Handlungsfeld 4: Aufwertung, Unterhalt und Pflege der Grünflächen öffentlich-rechtlicher
      Trägerschaft                                                                           11
      Hintergrund                                                                           11
      Absicht / Ziel                                                                        11
      Akteure                                                                               11
      Vorgehen / Massnahmen                                                                 11
      Wirkungskontrolle / Checkliste                                                        12
3.5   Handlungsfeld 5: Klima                                                                12
      Hintergrund                                                                           12
      Absicht / Ziel                                                                        13
      Akteure                                                                               13
      Vorgehen / Massnahmen                                                                 13
      Wirkungskontrolle                                                                     14
3.6   Handlungsfeld 6: Umgang mit Neobiota                                                  14

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Hintergrund                                           14
      Absicht / Ziel                                        14
      Akteure                                               14
      Vorgehen / Massnahmen                                 14
      Wirkungskontrolle                                     15
3.7   Handlungsfeld 7: Landwirtschaft/Forstwirtschaft       15
      Hintergrund                                           15
      Absicht / Ziel                                        15
      Akteure                                               15
      Vorgehen / Massnahmen                                 15
      Wirkungskontrolle / Checkliste                        16
3.8   Handlungsfeld 8: Private Gärten                       16
      Hintergrund                                           16
      Absicht / Ziel                                        16
      Akteure                                               16
      Vorgehen / Massnahmen                                 16
      Wirkungskontrolle                                     17

4     Aufwertungsflächen                                    17

5     Vorgesehene Massnahmensicherung                       18

6     Umsetzungsplanung                                     18

7     Literaturverzeichnis                                  18

8     Anhangsverzeichnis                                    18

OePlan Biodiversitätsstrategie Gemeinde Uznach 2023 01 11        4
1       Anlass und Auftrag

Der Kanton St. Gallen fördert im Rahmen der Biodiversitätsstrategie die Erarbeitung von Bio-
diversitätskonzepten in den Gemeinden mit einem Unterstützungsbeitrag.

Die Gemeinde Uznach engagiert sich bereits seit längerem für die Förderung der Biodiversität
im Siedlungsraum und hat auch schon einige Massnahmen umgesetzt. Ein flächendeckendes
Biodiversitätskonzept im Siedlungsgebiet besteht jedoch noch nicht. Mit der Ausarbeitung eines
Konzeptes gemäss der ‘Umsetzungshilfe zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum’
(ANJF 2021) soll diese Lücke geschlossen und ein Antrag für den Unterstützungsbeitrag er-
möglicht werden.

Als Basis für das Biodiversitätskonzept wird von der Gemeinde eine Biodiversitätsstrate-
gie erarbeitet. Darin werden die strategischen Ziele der Gemeinde definiert und konkrete Ziele
und Massnahmen für verschiedene Handlungsfelder beschrieben.

2       Einbettung der Strategie

2.1     Landschaftsökologie

Bei der Ortsplanungsrevision wurde das Thema Biodiversität in den Richtplanbericht aufgenom-
men. So ist unter Naherholung und Biodiversität zu lesen:

      "Das Siedlungsgebiet der Gemeinde Uznach wird von weitläufigen Naherholungsgebieten
      und wertvollen Naturräumen gesäumt. Diesen Gebieten ist unter Einbezug der übergeord-
      neten Sachpläne und Verordnungen Sorge zu tragen und die Biodiversität ist zu fördern.
      Letztere ist insbesondere auch innerhalb des Siedlungsgebiets mit geeigneten Massnahmen
      – beispielsweise bei der Strassenraumgestaltung oder siedlungsinternen Freiräumen - zu
      verbessern.»

In den Koordinationsblättern zum Richtplan werden die verschiedenen Richtplanthemen um-
schrieben und Richtplanbeschlüsse sowie Massnahmen dazu definiert. So sollen die Quantität
sowie die Qualität von Frei- und Grünräumen sowie deren Biodiversität erhöht und verbessert
sowie ökologisch unterhalten werden, wobei die Gemeinde eine Vorbildfunktion einzunehmen hat
(Richtplanbeschluss S 1.5.4 und L 4.1.2). Die Naherholungsgebiete sind unter Einhaltung der
Schutzinteressen für die Bevölkerung zugänglich zu machen und die Biodiversität ist mit geeig-
neten Massnahmen zu erhalten und zu fördern (L 4.1.1). Dabei ist insbesondere dem Vogelschutz
Rechnung zu tragen. Weiter ist durch eine geeignete Frei- und Grünraumgestaltung resp. -ent-
wicklung und insbesondere die Pflege der Naturräume die Biodiversität im gesamten Gemeinde-
gebiet zu fördern.

Die für die Themen Siedlungsqualität, Landschaft und Naherholung und Biodiversität ausformu-
lierten Leitsätze sollen in der Biodiversitätsstrategie berücksichtigt und Lösungsansätze geprüft
werden.

Uznach nimmt im Bereich Biodiversität eine Vorbildfunktion ein und schafft qualitative
Grünflächen auf Gemeindeparzellen (z.B. biodivers mit standortgerechter und einheimi-
scher Bepflanzung.)

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Die Lösungsansätze dazu sind:

•     Hinsichtlich der Innenentwicklung sind entsprechende Vernetzungsachsen, Freiräume sowie
      Wohnumfeldqualitäten zu schaffen, aufzuwerten und zu wahren.
•     Funktionen und naturschützerische Anliegen sind zu koordinieren.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Schutzverordnung 2019 resp. 2022 revidiert worden
ist und den Schutz wichtiger biodiverser Orte sicherstellt. Zudem wird in Art. 22 Immissionsschutz-
reglement grundeigentümerverbindlich der Umgang mit Neophyten bis hin zur fachgerechten Ent-
sorgung geregelt.

2.2     Biodiversität

Zur Verbesserung der Biodiversität wurden folgende Lösungsansätze erarbeitet:

•     Das Problembewusstsein soll gefördert und die politische Diskussion in Gang gebracht wer-
      den.
•     Die Förderung der Biodiversität wird in kommunalen Planungsinstrumenten und dem Bau-
      reglement verankert.
•     Die Pflege vorhandener Grünflächen der Gemeinde erfolgt, wo immer möglich, ohne Pesti-
      zide und richtet sich nach dem «Handbuch ökologischer Unterhalt» des Kantons St. Gallen.
•     Es ist ein Verbot von invasiven Neophyten (gemäss aktueller «Schwarzer Liste» von Info
      Flora) sowie von Steingärten anzustreben.
•     Der Anteil an begrünter und nicht versiegelter Fläche im Siedlungsraum soll erhöht werden,
      wozu bzgl. Begrünung auch die Dachlandschaften dienen können.
•     Grosse versiegelte Verkehrsflächen sind zu reduzieren oder einer konkreten Doppelnutzung
      zuzuführen (z.B. für Hockey- oder Street-Soccer-Spiel). Versiegelte Flächen sind zu beschat-
      ten (vgl. auch Handlungsfeld 5).
•     Die Gemeinde reicht der Bauherrschaft und privaten Gartenbesitzern/-innen Hand, um sie in
      der Biodiversitätsförderung zu unterstützen.

2.3     Bedeutung der Handlungsfelder

Für die Übersichtlichkeit und bessere Verankerung der Strategie wurden 8 Handlungsfelder zum
Themengebiet Biodiversität auf Gemeindeebene definiert. Die Handlungsfelder bezwecken eine
verbesserte Umsetzung der Biodiversitätsstrategie beginnend beim politischen Prozess und der
Öffentlichkeitsarbeit über die Massnahmen auf Flächen der öffentlichen Hand, der Burgerkorpo-
ration, der Ortsgemeinde und anderer grösserer Trägerschaften bis hin zum Privatgarten.

Handlungsfeld 1: Politischer Prozess und Öffentlichkeitsarbeit
Handlungsfeld 2: Verankerung in Planungsinstrumenten
Handlungsfeld 3: Bauprojekte Gemeinde/ Neubau kommunaler Grünflächen
Handlungsfeld 4: Aufwertung, Unterhalt und Pflege der komm. Grünflächen.
Handlungsfeld 5: Klima
Handlungsfeld 6: Umgang mit Neobiota
Handlungsfeld 7: Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Handlungsfeld 8: Private Gärten

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3      Handlungsfelder

Für jedes Handlungsfeld werden Ziele abgeleitet und Massnahmen formuliert, um die festgelegte
Förderung der Biodiversität und gezielte Artenförderung im Siedlungsbereich zu erreichen. Ideen,
welche zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können, werden als Gedankenstütze auf-
gelistet.

Die Umsetzung der einzelnen Massnahmen wird grob einem gewünschten Zeitraum zugeordnet,
wobei definiert wird, ob es sich um kurz,- mittel- oder langfristige Ziele handelt.

Tab. 1: Prioritäten-Skala für die Umsetzung der Massnahmen
      Beschreibung
 P1 Kurzfristiges Ziel: innerhalb von 2 Jahren umzusetzen
 P2 Mittelfristiges Ziel: innerhalb der nächsten 4 Jahre umzusetzen
 P3 Langfristiges Ziel: innerhalb der nächsten 8 Jahre umzusetzen

Wirkungs- bzw. Umsetzungskontrollen sollen nach der Umsetzung den Erfolg der Massnahmen
überprüfen. Falls die gewünschte Wirkung nicht oder nur teilweise erzielt werden kann, sollen die
Massnahmen bzw. Pflegepläne angepasst werden. Die aufgeführten Möglichkeiten der Wir-
kungs- bzw. Umsetzungskontrolle sind als Checkliste zu verstehen. Es soll dadurch kein Forma-
lismus und Dokumentationszwang entstehen. Vielmehr sollen die Massnahmen in den Hand-
lungsfeldern anhand der Checklisten jährlich reflektiert und laufend Verbesserungsmöglichkeiten
angestrebt werden.

3.1    Handlungsfeld 1:
       Politischer Prozess und Öffentlichkeitsarbeit

       Hintergrund

Damit die Massnahmen in den Handlungsfeldern erfolgreich umgesetzt und die damit verbunde-
nen Ziele erreicht werden können, ist eine breit angelegte Sensibilisierung aller Beteiligten not-
wendig. In einem ersten Schritt ist es wichtig, ein Problembewusstsein zu fördern. Solche Pro-
zesse der Bewusstseinsänderung beanspruchen viel Zeit und Geduld. Ziel ist es, die politische
Diskussion in Gang zu bringen, Wissen zu vermitteln, Ideen abzuholen und Lernprozesse zu
fördern. In Verwaltung und politischer Führung herrscht bereits ein grosses Problembewusstsein
bezüglich des Themas.

       Absicht / Ziel

Die Sensibilität gegenüber Biodiversitätsthemen (Artenvielfalt/Artenerhalt/Nutzen/Lebensraum-
aufwertung/Lebensraumverlust) der politischen Verantwortungsträger, der Verwaltung und der
Bevölkerung soll aktiv gefördert und mit verschiedenen Instrumenten verankert werden.

       Akteure/-innen

 Akteure im Handlungsfeld 1                  Aufgaben
 Gemeinderat (Ressort)                       Biodiversität auf politischer Agenda halten
 Kanzlei                                     Koordination Berichterstattung
 Bereich Planung, Bau & Infra-
                                             Biodiversität auf politischer Agenda halten
 struktur
 Naturschutzkommission Uznach                Fachliche Begleitung, Thementreiberin
 Journalisten/-innen                         Berichterstattung
 Rektorat                                    Biodiversität auf Schul-Agenda setzen
 Schulleitende                               Biodiversität auf Schul-Agenda setzen

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Vorgehen / Ziele (Z) / Massnahmen (M)

 Z       Konkrete Ziele
         Thema Biodiversität auf politischer Agenda der Gemeinde stärken und aktiv be-
         werben. Biodiversität ist uns wichtig, weil sie sowohl den Lebensraum für Tiere
 Z1
         und Pflanzen aufwertet als auch das Wohnumfeld bereichert und die Lebensqua-
         lität der Einwohner/innen erhöht.
 M       Massnahmen/ Ideen für 2020-2023                                                      P
         Rechenschaftsbericht erstellen
 M1.1                                                                                         P1
           Jahresbericht der Gemeinde
         Leuchtturmprojekte publik machen und Erfolge der Bemühungen teilen
 M1.2                                                                                         P1
           Mitteilungsblatt
         Gutes tun und darüber sprechen. Laufende Berichterstattung in verschiedenen
 M1.3    Medien z.B.: Biodiversitätsblog                                                      P1
           Mitteilungsblatt/ Blog
         Muster- Beispiel zeigen
 M1.4                                                                                         P2
           Infoveranstaltung/ Führungen für breites Publikum
         Die Aktivitäten zur Förderung der Biodiversität werden aktiv mitgeteilt. Ziel ist,
 M1.5    Wissen zu vermitteln und Lernprozesse zu fördern.                                    P1
           Homepage/Verlinkung
         Projektwoche Oberstufen mit praxisnaher Begleitung und gemeinsamer Pflan-
         zung als Höhepunkt planen. Sinnbildlich einen Samen im Herzen der Schüler/in-
 M1.6                                                                                         P2
         nen säen. Einfügen in die Schulentwicklung.
           Schulrundbrief/ Mitteilungsblatt

        Wirkungskontrolle / Checkliste

-     Regelmässige Berichterstattung in Jahresberichten und LinthSicht
-     Anzahl Durchführung Anlässe zum Thema Biodiversität
-     Publikation Infobroschüre für Bevölkerung
-     Durchführung Projekte, Projekttage oder -woche Schule

3.2     Handlungsfeld 2:
        Verankerung in Leitbildern und Planungsinstrumenten

        Hintergrund

Die Instrumente der Ortsplanung (Richtplan(kartei), Schutzverordnung, Nutzungsplanung, Son-
dernutzungsplan, Baureglement) bilden die Basis für die räumliche und bauliche Entwicklung ei-
ner Gemeinde. Biodiversität ist auf Räume angewiesen, die über diese Instrumente langfristig
gesichert werden können.

        Absicht / Ziel

Ziele und Massnahmen zur Förderung der Biodiversität sind in den Planungsinstrumenten zu
verankern. Dabei stehen Raumsicherung, Vernetzung und Lebensraumförderung im Vorder-
grund.

OePlan Biodiversitätsstrategie Gemeinde Uznach 2023 01 11                                     8
Akteure/-innen

Akteure im Handlungsfeld 2                   Aufgaben
Gemeinderat                                  Beschlüsse/ Genehmig. Planungen
Gemeindeschreiber und Bereich                Koordination
Planung, Bau & Infrastruktur
Abteilung Hochbau                            Auflagen/ Empfehlungen/ Beratung
Amt für Natur, Jagd und Fische-              Bewilligung/ Beratung/ Finanzierung/
rei
Amt für Raumentwicklung und                  Bewilligung/ Beratung
Geoinformation
Landwirtschaftsamt                           Bewilligung/ Beratung/ GAöL
ASTRA und SBB                                Grundeigentümerin / Unterhalt
Kanton / Strassenkreisinspekto-              Grundeigentümerin / Unterhalt
rat
Planungsbüros                                Auftragnehmende / Umsetzung Biodiversitätsziele in Pla-
                                             nung

        Vorgehen / Massnahmen

Z       Konkrete Ziele
Z2      Thema Biodiversität in Revision Rahmennutzungsplanung aufnehmen
M       Massnahmen/ Ideen                                                                       P
        Anpassen des Baureglements für eine grundeigentümerverbindliche Förderung               P2
2.1     der Biodiversität
         Revision Baureglement
        Verbesserung der ökologischen Werte der wichtigsten ortsprägenden, grünen               P2
2.3     Landschaftskammern
         Revision kommunaler Rahmennutzungsplan Pflegeplanung
        Bachläufe sowie Grün- und Freiräume in der Planung gewichten                            P2
2.4
         Revision kommunaler Richtplan / Nutzungsplanung
        Grünzüge innerhalb der Siedlung fördern                                                 P2
2.5
         Revision kommunaler Rahmennutzungsplan
        Sondernutzungspläne auf Aktualität zum Thema überprüfen                                 P2
2.6
         Überprüfung Revision Sondernutzungspläne
        Vielfältige und durchgrünte Wohnquartiere durch das Anpflanzen von Wildhecken           P2
2.7     und Ansaaten von Blumenwiesen mithilfe der Sondernutzungsplanung fördern
         Auflagen für SNP bezgl. Biodiversität formulieren
        Ökologisch besonders wertvolle Strukturen wie alte Bäume, Trockenmauern etc.            P1
2.8     werden via Schutzverordnung geschützt und langfristig erhalten.
         Schutzverordnung umsetzen

        Wirkungskontrolle / Checkliste

-     Prozess aktuelle Revision der Ortsplanung: Fachplanung Landschaft, Freiraum und Biodiver-
      sität sind angemessen berücksichtigt.
-     Freiraum-, Biotop- und Vernetzungssicherung im Rahmennutzungsplan wurde umgesetzt.
-     ‘Biodiversitätsartikel’ im Baureglement sind vorhanden.
-     Neue Sondernutzungspläne weisen Kapitel Biodiversität auf.

OePlan Biodiversitätsstrategie Gemeinde Uznach 2023 01 11                                         9
3.3    Handlungsfeld 3:
       Bauprojekte Gemeinde/ Neubau kommunaler Grünflächen

       Hintergrund

Die Gemeinde übernimmt bei eigenen Bauprojekten eine Vorbildfunktion, indem sie siedlungs-
ökologisch wertvolle Objekte plant und baut. Bei Bauprojekten auf Gemeindeebene soll sich die
Gemeinde zu ökologischem und biodiversitätsförderndem, natürlichem Bauen bekennen.

Dabei sollen alle Lebensräume, welche im «Handbuch ökologischer Unterhalt» des Kantons St.
Gallen (Merz et al., 2020) behandelt werden, Beachtung finden.

       Absicht / Ziel

Durch behördenverbindliche Vorgaben soll die Biodiversität bei gemeindeeigenen Planungen und
Bauvorhaben aktiv gefördert werden. Bei der Neuanlage von Grünflächen sollen ökologische
Grundsätze mit einbezogen werden. Wenn es Vernetzungsmöglichkeiten gibt, sollen diese aus-
geschöpft werden. Im Siedlungsraum soll der Anteil an begrünten und nicht versiegelten Flächen
erhöht werden.

Bei Bauprojekten und Neuanalagen soll das Potenzial erkannt werden. Dabei sollen nicht nur die
öffentlichen Anlagen berücksichtigt werden, sondern ein Augenmerk auf alle Projekte gelegt wer-
den, welche die Gemeinde direkt beeinflussen kann. Grössere Arbeiten sollen budgetiert und mit
externer Unterstützung durch Fachleute und Miteinbezug von Ortskundigen umgesetzt werden.

       Akteure

 Akteure im Handlungsfeld 3                  Aufgaben
 Gemeinderat                                 Initiierung, Budgetierung, Finanzierung, Genehmigung
 Baukommission                               Vorgaben und Umsetzung
 Abteilungen Hochbau und Tief-
                                             Projektbegleitung, Anforderungskataloge Biodiversität
 bau
 Ausführende/Auftragneh-
                                             Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben
 mende/Planende
 Unterhaltsteam                              Einbezug in Planung
 Schulleitende                               Initiierung Schulprojekte

       Vorgehen / Massnahmen

 Z   Konkrete Ziele
     Naturnahe Gestaltung und andere Biodiversitätsmassnahmen bei kommunalen
 Z3
     Neuanlagen und Bauprojekten realisieren.
 M   Massnahmen/ Ideen                                                                  P
     Mitarbeitende der Verwaltung nehmen Thema Biodiversität in ihre Alltagsagenda P1
     auf und überprüfen in ihrem Zuständigkeitsbereich das Verbesserungspotential.
      Checkliste Biodiversität für Neuanlagen und Bauprojekte erstellen, inkl. Fleder-
         maus- und Vogelschutz
 3.1  Pflichtenheft / Checkliste besteht, die vor Auftragsvergabe abgerufen werden
         muss
      Pilotprojekt zeigt, wie die Umsetzung von Massnahmen zur Förderung der Bio-
         diversität gemessen / bewertet werden kann (z.B. 7 Biodiversitäts-Kennzahlen
         ‘Siedlungsnatur – Gemeinsam gestalten‘).                                       P2

OePlan Biodiversitätsstrategie Gemeinde Uznach 2023 01 11                                            10
Wirkungskontrolle / Checkliste

-     Checkliste Biodiversität inkl. Fledermaus- und Vogelschutz für Neuanlagen und Bauprojekte
      erstellt
-     Anzahl Quadratmeter neu erstellter, biodivers gestalteter Flächen

3.4     Handlungsfeld 4: Aufwertung, Unterhalt und Pflege der Grünflächen öffentlich-
        rechtlicher Trägerschaft

        Hintergrund

Für die Aufwertung und den langfristigen Erhalt von ökologischen Werten sind angepasste Pfle-
gemassnahmen von zentraler Bedeutung. Ökologische Grundsätze, welche zur Biodiversitätsför-
derung beitragen, sollen eingehalten und gemeindeintern gleiche Pflegegrundsätze angewendet
werden. Für eine wirkungsvolle Aufwertung der Biodiversität sollen Flächen ausgewählt werden,
welche ein hohes Aufwertungspotenzial aufweisen. Dazu muss in einem ersten Schritt eruiert
werden, in welchem Zustand sich die Grünflächen befinden und welche Aufwertungspotenziale
(ökologisch und gestalterisch) sie aufweisen. Das grösste Potenzial liegt auf den wenig intensiv
oder nicht intensiv genutzten Flächen.

Um einen nachhaltigen Unterhalt zu gewährleisten, soll eine Handlungsanweisung erarbeitet wer-
den. Das Pflegekonzept sorgt dafür, dass beispielsweise auch bei einem Wechsel der verant-
wortlichen Personen das biodiversitätsfördernde Handeln sichergestellt ist.

        Absicht / Ziel

Die Biodiversität auf gemeindeeigenen Grünflächen (Parks, Spielplätze, Schulanlagen etc.) soll
innerhalb der durch die Gemeinde ausgeführten oder durch die Gemeinde beauftragten Unter-
haltsmassnahmen gefördert werden.

        Akteure/-innen

 Akteure im Handlungsfeld 4                  Aufgaben
 Gemeinderat                                 Initiierung, Budgetierung und Finanzierung
 Burgerrat                                   Initiierung, Budgetierung und Finanzierung
                                             Koordination und Pflege der Flächen, Schulung der Mit-
 Leitung Abteilung Tiefbau
                                             arbeitenden
                                             Initiierung, Pflege der Flächen, Schulung der Mitarbei-
 Unterhaltsteam
                                             tenden
 Drittunternehmer (z.B. Garten-
                                             Pflege der Flächen, Schulung der Mitarbeitenden
 bau, Landwirte)
 Liegenschaftsverwaltungen                   Pflege der Flächen, Schulung der Mitarbeitenden

        Vorgehen / Massnahmen

Alle kommunalen Grünflächen werden überprüft und Massnahmen für eine Aufwertung definiert.
Basierend darauf wird ein Biodiversitätskonzept gemäss kantonalen Vorgaben erstellt. Definition
von Leuchtturmprojekten mit Vorbildcharakter für eine vorteilhafte Positionierung der Gemeinde
Uznach (Vorschläge mit Fokus Flächen in öffentlicher Hand):
    • Schulareal Haslen – Büel – Letzi
    • Umgebung Stadtkirche
    • Aufwertung von Strassenbegleitflächen
    • Konzept Aufwertung Areal Bifang mit Fokus Fledermaus
    • Burger mit Gewerbebetrieb im Industriequartier Burgerriet
    • Burgplatz

OePlan Biodiversitätsstrategie Gemeinde Uznach 2023 01 11                                         11
Die Pflege der Grünflächen soll grundsätzlich, wo immer möglich, nach dem «Handbuch ökologi-
    scher Unterhalt» des Kantons St. Gallen (Merz et al., 2020) ausgeführt werden. Dort sind alle
    wichtigen Parameter wie Schnittzeitpunkte, Schnittart, Pflege und weiteren wichtige Hinweise
    enthalten. Die naturnahe Pflege soll sich auf nicht oder wenig intensiv genutzte Flächen konzent-
    rieren.

     Z       Konkrete Ziele
             Potenzialflächen zur Förderung der Biodiversität erkennen und priorisieren. Bio-
             diversität auf gemeindeeigenen Grünflächen durch ökologische Unterhaltsmass-
     Z4
             nahmen fördern. Biodiversitätskonzept (gem. Vorgabe Kt. St.Gallen) ausarbeiten.
             Aufwertungsprojekte auf kommunalen Grünflächen initiieren und umsetzen.
     M       Massnahmen                                                                           P
             Weiterführen der regelmässigen Fortbildung bei PUSCH und des Austauschs mit
     4.1     NGL an der ZHAW Wädenswil                                                            P1
               In Budgetierung berücksichtigen
             Handlungsanweisungen für Themengebiete erarbeiten (z.B. Strassenränder/ Ban-         P1
     4.2     kettpflege / grössere Anlagen)
               Auftrag für Handlungsanweisungen auslösen (Pilot extern, dann intern)
             Kriterienkatalog und Pflichtenheft für Vergaben von Unterhaltsaufgaben an Drittun-   P2
     4.3     ternehmer erstellen
               Auftrag für Pflegeheft auslösen (intern)
             Zustand der bereits aufgewerteten Grünflächen mit den Verantwortlichen einmal        P1
     4.4     jährlich mit Fachperson überprüfen
               Zwischenbilanz ziehen, die weiteren Schritte definieren
     4.5     Leuchtturmprojekte eng betreuen und Pflege der gewünschten Entwicklung anpas-        P2
             sen
               Zwischenbilanz ziehen, die weiteren Schritte definieren
     4.6     Biodiversitätskonzept ausarbeiten                                                    P1
               Auftrag für Pflegeheft auslösen (intern oder Extern)
             Pflegepläne für die Leuchtturmprojekte erarbeiten
     4.7                                                                                          P2
               Auftrag für Pflegeheft auslösen (intern oder extern)
     4.8     Bereiche mit Kirschlorbeer und anderen invasiven Neophyten entfernen und durch
             einheimische Gehölze, Stauden oder Ansaaten mit lokalem Saatgut ersetzen             P1
               Projekte erarbeiten und umsetzen
     4.9     Potenzielle Standorte für weitere Amphibienweiher prüfen                             P2
               Projekte erarbeiten und umsetzen

             Wirkungskontrolle / Checkliste

-        Anzahl der besuchten Fortbildungen bei PUSCH überprüfen.
-        Pflegepläne und Handlungsanweisungen sind ausgearbeitet und aktualisiert.
-        Kriterienkatalog/ Pflichtenheft für Vergaben an Drittunternehmer erstellt.
-        Zwischenbilanz gezogen und Protokoll der Begehungen erstellt / Pende.nzenliste erstellt (er-
         folgt alle 3 Jahre)
-        Alle Leuchtturmprojekte sind betreut und die Pflege ist angepasst worden.
-        Biodiversitätskonzept ist ausgearbeitet.
-        Für wie viele Objekte wurden Pflegepläne erstellt.
-        Massnahmen Tabellen für Pflege ausgearbeitet und aktuell (erfolgt alle 3 J.).
-        Wie viele Weiher wurden neu angelegt.

    3.5      Handlungsfeld 5: Klima

             Hintergrund

    Trockenheit und Hitze nehmen rasant zu und Spitzenereignisse wie Starkregen häufen sich. Aus-
    getrocknete Böden können Wasser schlecht aufnehmen und daher kommt es bei Starkregen oft

    OePlan Biodiversitätsstrategie Gemeinde Uznach 2023 01 11                                     12
zu Überschwemmungen. Um Starkregen besser auffangen zu können sind Rückhaltevolumen
nötig. Um die langen Hitzeperioden erträglicher zu machen, benötigt Uznach mehr Beschattung
im Siedlungsraum. Das Mikroklima wird dadurch verbessert und die Aufenthaltsqualität kann er-
höht werden. Durch Baumpflanzungen kann zudem die Biodiversität im Siedlungsraum erhöht
werden.

        Absicht / Ziel

Die grün-blaue Infrastruktur, d.h. Begrünungs- und Entwässerungskonzepte, soll integral betrach-
tet werden. Regenwasser soll lokal zurückgehalten, versickert und gespeichert werden
(Schwamm-Stadt-Konzept). Wasser soll im Siedlungsraum etabliert werden. Aufenthalts- und Be-
wegungsoberflächen sollen entsiegelt und begrünt werden.

Hitzeminderung soll durch vermehrte Beschattung mit Bäumen erfolgen, insbesondere von ver-
siegelten Plätzen und Flächen. Die Gemeinde bekennt sich, den jetzigen Baumbestand, insbe-
sondere die alten und mächtigen Bäume, zu erhalten und zu schützen. Das Kronenvolumen soll
erhöht werden und die Neupflanzung von Bäumen initiiert werden. Bäume für Neupflanzungen
sollen nach Biodiversitätskriterien gewählt werden.

Eine Überwärmung im ganzen Siedlungsgebiet soll durch klimagerechtes Bauen vermieden wer-
den. Bei Neuplanungen soll die Gebäudestellung auf Luftaustausch ausgerichtet werden. Eine
klimaökologische Begrünung der Dächer und Fassaden soll gefördert werden.

        Akteure/-innen

 Akteure im Handlungsfeld 5                  Aufgaben
 Gemeinderat                                 Initiierung, Budgetierung und Finanzierung
 Burgerrat                                   Initiierung, Budgetierung, Finanzierung
                                             Koordination Planung und Pflege der Flächen, Schulung
 Abteilung Tiefbau
                                             der Mitarbeitenden
                                             Planung und Initiierung / Umsetzung in Baubewilligungs-
 Abteilung Hochbau
                                             verfahren
                                             Initiierung, Pflege der Flächen, Schulung der Mitarbei-
 Unterhaltsteam
                                             tenden
 Drittunternehmen (z.B. Garten-
                                             Pflege der Flächen, Schulung der Mitarbeitenden
 bau, Landwirte)
 Liegenschaftsverwaltungen                   Pflege der Flächen, Schulung der Mitarbeitenden

        Vorgehen / Massnahmen

 Z       Konkrete Ziele
         In zukünftige Planungen, Sanierungs- und Neubauprojekten werden die Ziele
 Z5      der Schwamm-Stadt und die Koordination von grüner und blauer Infrastruktur
         verfolgt.
 M       Massnahmen                                                                             P
 M5.1    Schwamm-Stadt-Konzept wird in nächster Überarbeitung GEP berücksichtigt.               P2
         Sanierungs- und Neuprojektierungen werden im Bewilligungsverfahren auf Um-
 M5.2                                                                                           P1
         gang mit Regenwasser und Klimathemen geprüft.
         Die Neufassung des Baureglements macht Aussagen zu Begrünungsanteil, Re-
 M5.3    genwasserbewirtschaftung und dergleichen und nimmt Bezug zum Schwamm-                  P1
         stadtkonzept.
 M5.4    Neupflanzung von Bäumen im Siedlungsraum wird durch Behörden gefördert.                P1

OePlan Biodiversitätsstrategie Gemeinde Uznach 2023 01 11                                        13
Wirkungskontrolle

-      Massnahmen zur Förderung des Schwamm-Stadt-Konzepts werden umgesetzt.
-      Anzahl neu gepflanzter Bäume im Siedlungsraum
-      Klimathemen sind im neuen Baureglement berücksichtigt.
-      Klimathemen finden in der Bewilligungspraxis Anwendung.

3.6      Handlungsfeld 6: Umgang mit Neobiota

         Hintergrund

Eine frühe und kontinuierliche Erfassung und Beobachtung von invasiven Neophyten und Neo-
zoen ermöglicht ein schnelles und frühzeitiges Reagieren, so dass eine unkontrollierte Ausbrei-
tung verhindert werden kann. Das ANJF beteiligt sich an den Kosten für die Kontrolle und Regu-
lierung. Neophyten-Abrechnungen werden via politische Gemeinde ans ANJF eingereicht.

         Absicht / Ziel

Die Gemeinde pflegt einen differenzierten und vorausschauenden Umgang mit neu auftretenden
Arten und verhindert die flächenhafte Ausbreitung von invasiven Arten.

         Akteure/-innen

 Akteure im Handlungsfeld 6                  Aufgaben
 Gemeinde                                    Koordination und Finanzierung
 Neobiota-Kontaktperson Abtei-
                                             Koordination, Beratung, Abrechnung
 lung Tiefbau
 ASTRA und SBB                               Bekämpfung und Prophylaxe
 Büro für ökol. Optimierung, Sieb-
                                             Ausführung der Kontrolle
 nen
 Private                                     Bekämpfung und Prophylaxe
 Amt für Natur, Jagd und Fische-
                                             Mitfinanzierung
 rei

         Vorgehen / Massnahmen

Die Neophyten-Standorte sind bekannt und im Neophyten-Portal erfasst. Diese werden jährlich
kontrolliert und bekämpft.

 Z      Konkrete Ziele
        Weiterführen der jährlichen Neophyten-Kontrolle und -Regulierung entlang den
 Z6     Bachläufen, der Autobahn, den Bahngleisen sowie an allen anderen erfassten
        Standorten. Spezielles Augenmerk auf Schutzgebiete und offene Flächen legen.
 M      Massnahmen                                                                           P
        Bevölkerung über Neobiota informieren und Alternativen aufzeigen (einheimische       P1
 6.1    Pflanzen).
          Broschüre ANJF verwenden / Infos im Mitteilungsblatt
        Die Gemeinde und ihre Akteure führen ein Monitoring über das gesamte Gemein-         P2
        degebiet. Sobald ein verwilderter Standort einer der prioritären Problemarten auf-
 6.2    gefunden wird, wird der Standort bei der Neophyten-Kontaktperson gemeldet und
        im Neophyten-Portal erfasst.
          Monitoring Neophyten etablieren
 6.3    Regelmässige Weiterbildung der Pflegeakteure/-innen bezüglich Thematik               P1
          Durchführen oder Besuch von Weiterbildungen
 6.4    Art. 22 Immissionsschutzreglement konsequent umsetzen
             Umsetzung etablieren und in LinthSicht berichten
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Wirkungskontrolle

-     Neue verwilderte Standorte gemeldet.
-     Massnahmentabelle erstellt/ Neophyten-Portal aktualisiert.
-     Nächster Kontroll- und Bekämpfungseinsatz geplant.
-     Zahlungen beim ANJF abgeholt, Finanzierung gesichert.
-     Weiterbildungen der Pflegeakteure/-innen.

3.7     Handlungsfeld 7: Landwirtschaft/Forstwirtschaft

        Hintergrund

Die Massnahmen der Biodiversitäts-Strategie Uznach sind auf den Siedlungsraum ausgerichtet.
In der Landwirtschaftszone erfolgt die Förderung der Biodiversität bereits über das Vernetzungs-
projekt am Ricken. Gleichwohl sollen die Landwirtschaftsbetreibenden in ihrem Bestreben unter-
stützt werden, ihre Betriebe nach den Ideen der Biodiversität ausgerichtet zu führen.

        Absicht / Ziel

Die Gemeinde strebt eine Steigerung der Biodiversität auf land- und forstwirtschaftlich genutzten
Flächen an. Ökologisch besonders wertvolle Strukturen, wie alte Bäume, Trockenmauern etc.
sind via Schutzverordnung geschützt und sollen langfristig erhalten bleiben.

        Akteure/-innen

 Akteure im Handlungsfeld 7                  Aufgaben
 Landwirte                                   Bewirtschaftung der Flächen
 Forstwirtschaft                             Waldrandaufwertungen
 Verantwortliche Vernetzungspro-
                                             Planung und Koordination
 jekt
 Burgerkorporation und Ortsge-
                                             Ausgestaltung Pachtverträge
 meinde
                                             Erstellung von GAöL-Verträgen, Umsetzung Schutzver-
 Gemeinde
                                             ordnung

        Vorgehen / Massnahmen

 Z   Konkrete Ziele
     Fortführung und Weiterentwicklung des Vernetzungsprojekts. Unterstützen von
 Z7 Waldrandaufwertungen gemäss Geoportal: „Waldränder ökolog. Potenzial“ und Ab-
     schluss von entsprechenden GaöL-Verträgen.
 M   Massnahmen                                                                         P
     Laufende Vernetzungsprojekte fortführen und weitere Landwirte dazugewinnen.        P1
 7.1
      Kontakt zu Landwirtschaftsvertretern pflegen
     Förderung der Integration von Privatpersonen oder Schulen in die landwirtschaftli- P2
 7.2 chen Projekte.
      Kontakt zu Landwirtschaftsvertretern pflegen

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Aktivitäten der Landwirte unterstützen und publizieren                       P1
 7.3
      Kontakt zu Landwirtschaftsvertretern pflegen
     GaöL-Verträge und Anmeldung von QII-Flächen fördern.                         P1
 7.4
      GaöL als Instrument stärker nutzen
     Aufwertung der Waldränder mit ökologischem Potential (gemäss Geoportal) för- P1
 7.6 dern.
      Waldrandverträge abschliessen

         Wirkungskontrolle / Checkliste

-      Zwischen- und Endbericht Vernetzungsprojekt am Ricken vorhanden

3.8      Handlungsfeld 8: Private Gärten

         Hintergrund

Das Bewusstsein für ökologisch wertvolle Gärten und Umgebungen soll gefördert werden. Die
Gemeinde reicht der Bauherrschaft und Gartenbesitzern/-innen Hand, unterstützt sie mit Infor-
mationen und Beratungsangeboten und erlässt im Baubewilligungsverfahren entsprechende Vor-
schriften.

         Absicht / Ziel

Neophyten in Privatgärten sollen sukzessive entfernt und durch einheimische Arten ersetzt wer-
den. Auf Pestizideinsatz soll wo immer möglich verzichtet werden. Bei Umbauten der Umgebung
soll auf die Entsiegelung der Flächen geachtet werden. Die Möglichkeiten und Vorteile von Dach-
und Fassadenbegrünungen sollen den Hausbesitzenden aufgezeigt und gefördert werden. Hoch-
wachsende Bäume sollen erhalten und gefördert werden. Die Bevölkerung soll auch zum Thema
Neobiota sensibilisiert werden.

         Akteure/-innen

 Akteure im Handlungsfeld 7                  Aufgaben
 Bauherrschaft                               Finanzierung und Nutzniessung
 Nutzer/in und Eigentümerschaft              Anlegen, Pflege, Bekämpfung, Prophylaxe
 Gartenbaubetriebe                           Umsetzung der ökologischen Werte
 Naturschutzkommission                       Beratung, Projekte
 Lokale Landschaftsarchitekten/-
                                             Fachliche Beratung
 innen
 Bereich Planung, Bau & Infra-
                                             Informationen bereitstellen
 struktur
 Journalisten/-innen                         Informationen aufbereiten

         Vorgehen / Massnahmen

 Z   Konkrete Ziele
     Privatpersonen in ökologischen Bestrebungen unterstützen. Bei Baugesuchen
 Z8 Flyer mit Infos über ökologisches Bauen und Biodiversität beilegen und Art. 22
     ISR aufführen. Dachbegrünungen fördern.
 M   Massnahmen                                                                    P
     Promotion des Angebotes Gartenberatung durch lokale Gartenbaubetriebe und P2
     Landschaftsgärtnereien. Angebot 1 Stunde individuelle Beratung des eigenen
 8.1 Gartens, Nebenthema: Eliminierung/Reduktion von Neophyten, siehe auch Kap.
     3.6: Umgang mit Neobiota.
       Flyer mit Infos zusenden

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Bei Baugesuchen über ökologisches Bauen und Biodiversität informieren, auf An- P1
     gebote der Gemeinde und Neophytenbekämpfungspflicht gemäss Art. 22 ISR hin-
 8.2
     weisen. Art. 22 ISR ist in Baubewilligungen als Gesetzestext aufzuführen.
      Flyer mit Infos zusenden
     Vielfältige Gärten und Balkone, mit überwiegend einheimischen Pflanzen fördern P1
 8.3  Pflanzenangebote und Bepflanzungsaktionen starten, allenfalls in Koopera-
         tion mit dem Vernetzungsprojekt am Ricken
     Möglichkeiten von Fassaden- und Dachbegrünung aufzeigen und fördern.           P1
 8.4
      Beratung durch Fachpersonen anbieten

        Wirkungskontrolle

-   Beratungsangebote publik gemacht
-   Flyer über ökologisches Bauen erstellt und Verteilung koordiniert
-   Pflanzaktionen lanciert
-   Fachperson für Dachbegrünung gefunden und vermittelt

4       Aufwertungsflächen

Die Aufwertungsflächen sind nach ihren unterschiedlichen Lebensräumen oder nach Themen
gegliedert worden. Es sind dies:

    -   Wiesen und Rasen
    -   Ruderalflächen
    -   Gewässerufer
    -   Fliessgewässer
    -   Weiher, Tümpel und Teiche
    -   Hecken und Gebüsche
    -   Blumenrabatten
    -   Mauern und Fassaden
    -   Kiesplätze und Pflästerungen
    -   Flachdächer
    -   GAöL-Verträge zu Waldrändern oder Schutzflächen

Die detaillierten Aufwertungsflächen sind in der Tabelle im Anhang 1 und der dazugehörende
Übersichtsplan der Aufwertungsobjekte im Anhang 2 aufgeführt.

[Die Tabelle wird zur Zeit von der Arbeitsgruppe erstellt, wobei der Fokus auf dem Siedlungsge-
biet liegt.]

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5      Vorgesehene Massnahmensicherung

Der kommunale Richtplan resp. die dazu gehörenden Koordinationsblätter geben die Stossrich-
tung zur Erhöhung der Biodiversität in der Gemeinde Uznach vor. Die vorliegende Biodiversitäts-
strategie stützt sich darauf ab.

Die vorgesehene Massnahmensicherung wird in Kap. 2 und Kap. 3 beschrieben: Einbettung der
Strategie, Handlungsanweisungen und Planungsinstrumente wie Schutzverordnung, Bauregle-
ment etc.

6      Umsetzungsplanung

Die Umsetzung der Massnahmen wurde in einen Zeitraum gegliedert, welcher für jedes Objekt
auf der Objektabklärungstabelle aufgeführt ist.

Ebenso sind die Massnahmen nach einer Prioritätenskala P1 bis P3 gegliedert.

    Beschreibung
 P1 Kurzfristiges Ziel: innerhalb von 2 Jahren umzusetzen
 P2 Mittelfristiges Ziel: innerhalb der nächsten 4 Jahre umzusetzen
 P3 Langfristiges Ziel: innerhalb der nächsten 8 Jahre umzusetzen

7      Literaturverzeichnis

AMT FÜR NATUR JAGD UND FISCHEREI, ANJF (2020): Handbuch ökologischer Unterhalt (Merz et
al., 2020)

8      Anhangsverzeichnis

Anhang 1: Tabelle mit den Aufwertungsobjekten
Anhang 2: Übersichtsplan der Objekte mit Aufwertungsmassnahmen

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