GUTACHTEN ZUM VERFAHREN ZUR ÄNDERUNG DES AKKREDITIERTEN FH-MASTERSTUDIENGANGS "LEADERSHIP IM TOURISMUS", STGKZ 0260, DER FHW GMBH, DURCHGEFÜHRT IN ...

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GUTACHTEN ZUM VERFAHREN ZUR ÄNDERUNG DES AKKREDITIERTEN FH-MASTERSTUDIENGANGS "LEADERSHIP IM TOURISMUS", STGKZ 0260, DER FHW GMBH, DURCHGEFÜHRT IN ...
Gutachten zum Verfahren zur Änderung des
akkreditierten       FH-Masterstudiengangs
„Leadership im Tourismus“, StgKz 0260, der
FHW GmbH, durchgeführt in Wien
gem § 7 der Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung 2019 (FH-AkkVO)

Wien, 03.03.2021
GUTACHTEN ZUM VERFAHREN ZUR ÄNDERUNG DES AKKREDITIERTEN FH-MASTERSTUDIENGANGS "LEADERSHIP IM TOURISMUS", STGKZ 0260, DER FHW GMBH, DURCHGEFÜHRT IN ...
Inhaltsverzeichnis

1   Verfahrensgrundlagen .......................................................................................... 3

2   Kurzinformation zum Akkreditierungsverfahren ................................................... 5

3   Vorbemerkungen des Gutachters ......................................................................... 6

4   Begutachtung und Beurteilung anhand der Beurteilungskriterien der FH-AkkVO . 7
    4.1 Sind gem § 17 Abs 2 Z 3 FH-AkkVO das Profil und die intendierten Lernergebnisse
    weiterhin klar formuliert und umfassen fachlich-wissenschaftliche, personale und soziale
    Kompetenzen und entsprechen den beruflichen Anforderungen sowie der Master-
    Niveaustufe des NQR? .............................................................................................. 7
    4.2 Entspricht gem § 17 Abs 2 Z 4 FH-AkkVO die neue Studiengangsbezeichnung „Urban
    Tourism & Visitor Economy Management“ dem geänderten Qualifikationsprofil? .............. 7
    4.3 Gewährleisten gem § 17 Abs 2 Z 5 FH-AkkVO Inhalt und Aufbau des Studienplans die
    Erreichung der intendierten Lernergebnisse unter Verbindung von angewandter Forschung
    und Entwicklung und Lehre? ................................................................................... 11
    4.4 Gewährleistet gem § 17 Abs 2 Z 6 FH-AkkVO die didaktische Konzeption der Module
    des Studiengangs das Erreichen der intendierten Lernergebnisse und fördert sie die aktive
    Beteiligung der Studierenden am Lernprozess? ......................................................... 12
    4.5 Sind gem § 17 Abs 2 Z 10 FH-AkkVO die Zugangsvoraussetzungen klar definiert und
    an die Umstellung der verwendeten Sprache des Studiengangs auf Englisch angepasst? 14
    4.6 Sind gem § 17 Abs 3 Z 4 FH-AkkVO die fachlichen Kernbereiche des Studiengangs
    durch hauptberufliches wissenschaftlich qualifiziertes Lehr- und Forschungspersonal
    abgedeckt? ........................................................................................................... 14
    4.7 Ist gem § 17 Abs 3 Z 5 FH-AkkVO das Lehr- und Forschungspersonal entsprechend
    qualifiziert, um einer Umstellung der verwendeten Sprache des Studiengangs auf Englisch
    gerecht zu werden? ............................................................................................... 15

5   Zusammenfassung und abschließende Bewertung ............................................. 16

6   Eingesehene Dokumente .................................................................................... 17

7   Bestätigung des Gutachters ..................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

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1           Verfahrensgrundlagen

Das österreichische Hochschulsystem
Das österreichische Hochschulsystem umfasst derzeit:
           22 öffentliche Universitäten; darunter die Donau-Universität Krems, eine Universität für
            postgraduale Weiterbildung;
           16 Privatuniversitäten, erhalten von privaten Trägern mit staatlicher Akkreditierung;
           21 Fachhochschulen, erhalten von privatrechtlich organisierten und staatlich
            subventionierten oder von öffentlichen Trägern mit staatlicher Akkreditierung;
           die Pädagogischen Hochschulen, erhalten vom Staat oder von privaten Trägern mit
            staatlicher Akkreditierung;
           die Philosophisch-Theologischen Hochschulen, erhalten von der Katholischen Kirche;
           das Institute of Science and Technology Austria, dessen Aufgaben in der Erschließung
            und Entwicklung neuer Forschungsfelder und der Postgraduiertenausbildung in Form
            von PhD-Programmen und Post Doc-Programmen liegt.

Im Wintersemester 2019/201 studieren 268.586 Studierende an öffentlichen Universitäten
(inkl. der Donau-Universität Krems). Weiters sind 53.401 Studierende an Fachhochschulen und
15.063 Studierende an Privatuniversitäten eingeschrieben.

Externe Qualitätssicherung
Öffentliche Universitäten müssen gemäß Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) alle
sieben Jahre ihr internes Qualitätsmanagementsystem in einem Auditverfahren zertifizieren
lassen. An die Zertifizierungsentscheidungen sind keine rechtlichen oder finanziellen
Konsequenzen gekoppelt.
Privatuniversitäten müssen sich alle sechs Jahre von der AQ Austria institutionell akkreditieren
lassen. Nach einer ununterbrochenen Akkreditierungsdauer von zwölf Jahren kann die
Akkreditierung auch für zwölf Jahre erfolgen. Zwischenzeitlich eingerichtete Studiengänge und
Lehrgänge,     die   zu   akademischen      Graden    führen,    unterliegen    ebenfalls    der
Akkreditierungspflicht.
Fachhochschulen müssen sich nach der erstmaligen institutionellen Akkreditierung nach sechs
Jahren einmalig reakkreditieren lassen, dann gehen auch die Fachhochschulen in das System
des Audits über, wobei der Akkreditierungsstatus an eine positive Zertifizierungsentscheidung
im Auditverfahren gekoppelt ist. Studiengänge sind vor Aufnahme des Studienbetriebs einmalig
zu akkreditieren.

Akkreditierung von Fachhochschul-Einrichtungen und ihren Studiengängen
Fachhochschulen bedürfen in Österreich einer einmalig zu erneuernden institutionellen
Akkreditierung, um als Hochschulen tätig sein zu können. Neben dieser institutionellen
Akkreditierung sind auch die Studiengänge der Fachhochschulen vor Aufnahme des
Studienbetriebs einmalig zu akkreditieren. Für die Akkreditierung ist die AQ Austria zuständig.

1
    Stand Februar 2020, Datenquelle Statistik Austria/unidata/BMBWF. Im Gegensatz zu den Daten der öffentlichen Universitäten
    sind im Fall der Fachhochschulen in Studierendenzahlen jene der außerordentlichen Studierenden nicht enthalten. An den
    öffentlichen Universitäten studieren im WS 2018/19 278.039 ordentliche Studierende.

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Die Akkreditierungsverfahren werden nach der Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung 2019
(FH-AkkVO)2 der AQ Austria durchgeführt. Im Übrigen legt die Agentur ihren Verfahren die
Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG)3
zugrunde.
Für die Begutachtung von Akkreditierungsanträgen bestellt die AQ Austria Gutachter/innen.
Diese erstellen auf Basis der Antragsunterlagen und eines Vor-Ort-Besuchs bei der
antragstellenden Institution ein gemeinsames schriftliches Gutachten. Anschließend trifft das
Board der AQ Austria auf der Grundlage des Gutachtens und unter Würdigung der
Stellungnahme der Hochschule die Akkreditierungsentscheidung. Bei Vorliegen der gesetzlichen
Akkreditierungsvoraussetzungen und Erfüllung der geforderten qualitativen Anforderungen
werden die Studiengänge mit Bescheid akkreditiert.
Der Bescheid des Boards bedarf vor Inkrafttreten der Genehmigung durch den zuständigen
Bundesminister. Nach Abschluss des Verfahrens werden jedenfalls ein Ergebnisbericht über das
Verfahren und das Gutachten auf der Website der AQ Austria und der Website der
Antragstellerin veröffentlicht. Ausgenommen von der Veröffentlichung sind personenbezogene
Daten und jene Berichtsteile, die sich auf Finanzierungsquellen sowie Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse beziehen.
Bei Anträgen aus den Ausbildungsbereichen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste,
der Hebammen sowie der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege sind bei der Bestellung
der Gutachter/innen die gem § 3 Abs 6 Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen
medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), § 11 Abs 4 Bundesgesetz über den
Hebammenberuf (HebG) und § 28 Abs 4 Bundesgesetz über Gesundheits- und
Krankenpflegeberufe (GuKG) durch das Bundesministerium für Gesundheit nominierten
Sachverständigen beizuziehen. Die AQ Austria hat bei der Entscheidung über Anträge auf
Akkreditierung, Verlängerung oder bei Widerruf der Akkreditierung von Fachhochschul-
Bachelorstudiengängen für die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten,
der Hebammen sowie der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege das Einvernehmen des
Bundesministers/der Bundesministerin für Gesundheit einzuholen.
Rechtliche Grundlagen für die Akkreditierung von Fachhochschulstudiengängen sind das
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG)4 sowie das Fachhochschul-Studiengesetz
(FHStG)5.

2
    Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung 2019
3
    Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG)
4
    Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG)
5
    Fachhochschulstudiengesetz (FHStG)

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2        Kurzinformation zum Akkreditierungsverfahren

    Information zur antragstellenden Einrichtung
    Antragstellende Einrichtung           FHWien der WKW
    Rechtsform                            GmbH
    Standort der Einrichtung              Wien
    Anzahl der Studierenden               2.827 (WS 19/20)
    Informationen zum Antrag auf Akkreditierung
    Studiengangsbezeichnung               Leadership im Tourismus

    Studiengangsart                       FH-Masterstudiengang

    ECTS-Punkte                           120

    Regelstudiendauer                     4

    Anzahl der Studienplätze              35

    Akademischer Grad                     Master of Arts in Business, abgekürzt MA/M.A.

    Organisationsform                     berufsbegleitend (BB)

    Verwendete Sprache                    Deutsch, einzelne LVs Englisch

    Ort der Durchführung                  Wien

    Studiengebühr                         Ja

Die FHWien der WKW reichte am 30.09.2020 den Antrag auf Änderung des akkreditierten
Studiengangs ein. Am 04.12.2020 reichte die Antragstellerin einen überarbeiteten Antrag ein.
In der 64. Sitzung am 16.12.2020 bestellte das Board der AQ Austria folgenden Gutachter für
die Begutachtung des Antrags per Ferngutachten ohne Vor-Ort-Besuch:

    Name              Funktion & Institution                               Rolle
                      Professor für Destinationsmanagement,                Gutachter mit
    Prof. Dr. Knut
                      Fachbereich Touristik/Verkehrswesen                  wissenschaftlicher
    Scherhag
                      Hochschule Worms                                     Qualifikation

Die Begutachtung erfolgte anhand der schriftlichen Antragsunterlagen. Ebenso wurde
beschlossen, dass im Rahmen der Begutachtung ohne Vor-Ort-Besuch folgende
Beurteilungskriterien durch eine/n Gutachter/in bewertet werden: insbesondere sollen die
beabsichtigten Änderungen beim Studienplan in Hinblick auf die konkret benannten Kriterien §
17 Abs 2 Z 3, Z 4, Z 5, Z 6 und Z 10 FH-AkkVO „Studiengang und Studiengangsmanagement“
sowie § 17 Abs 3 Z 4 und Z 5 „Personal“ extern begutachtet werden.

    Informationen zum Antrag auf Änderung, geplant ab dem Studienjahr 2021/22
    Folgende Änderungen gem § 14 Z 2 FH-AkkVO wurden beantragt:

                                                                                                5/17
Änderung                    der
                                      Urban Tourism & Visitor Economy Management
    Studiengangsbezeichnung
    Änderung    der   verwendeten
                                      Englisch
    Sprache
    Änderung des Studienplans, die
                                      Fokus auf den Herausforderungen des europäischen
    das Profil des Studiengangs
                                      Städtetourismus
    wesentlich verändert

3       Vorbemerkungen des Gutachters

Die Thematik Städtetourismus in Kombination mit Besuchermanagement ist vor dem
Hintergrund der Ballung touristischen Aufkommens in großen europäischen Städten (Over
Tourism) aktuell von großem Interesse. Dies wird in der „Übersicht des Änderungsantrages“ (S.
2 Änderungsantrag) auch durch die Antragstellerin entsprechend formuliert, ebenso wie die
geplante Änderung der Unterrichtssprache in Englisch, da Städtetourismus, gerade im Kontext
von Over Tourism, international eine Herausforderung darstellt. Im Umgang mit dieser
Erscheinung finden sich in europäischen Städten durchaus unterschiedliche Reaktionen. So hat
die Stadt Amsterdam bspw. ihr touristisches Marketing eingestellt, die Stadt Wien eine Visitor
Economy Strategie 2025 entwickelt. Eine diesbezügliche Hochschulausbildung auf Master-
Niveau ist daher durchaus sinnvoll, da die Bedürfnisse der Touristen und Touristinnen nicht
wegzudiskutieren sind, aber eine Abstimmung mit den übrigen Stakeholdern im städtischen
Umfeld erfolgen muss, so dass ein Nebeneinander von unterschiedlichen Bedürfnissen fundiert
abgestimmt werden kann.
Die Herausforderung bei einer wissenschaftlichen Betrachtung dieses Themenkomplexes liegt
in den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, der jeweils
wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus für das kommunale Einkommen sowie der
Möglichkeiten für eine sinnvolle Besucherlenkung. Im zu begutachtenden Konzept liegt der
Ausbildungsschwerpunkt auf den Aspekten Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Strategie und
„wendet sie an die Bedürfnisse und Herausforderungen eines zukunftsorientierten
Managements touristischen Städtedestinationen an. Ein systembezogener Zugang zur
Destinationsentwicklung greift hierbei in Konzepte der sozialen, ökologischen und
wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. Digitale Kompetenzen werden durch die Betrachtung der
digitalen Ökonomie im touristischen Kontext sowie den Fokus auf datenbasierte
Entscheidungsfindung erreicht. Eine strategische Ausrichtung des Programms ist sowohl
inhaltlich auf Modulebene gegeben, als auch im Kompetenzprofil der Absolventen abgebildet“
(S. 6 Änderungsantrag, Hervorheb. K.S.).

                                                                                                 6/17
4   Begutachtung       und    Beurteilung                                 anhand            der
Beurteilungskriterien der FH-AkkVO

4.1 Sind gem § 17 Abs 2 Z 3 FH-AkkVO das Profil und die intendierten
Lernergebnisse weiterhin klar formuliert und umfassen fachlich-
wissenschaftliche, personale und soziale Kompetenzen und entsprechen
den beruflichen Anforderungen sowie der Master-Niveaustufe des NQR?

Die Lern- und Qualifikationsziele sind im Antrag und in den einzelnen Modulbeschreibungen klar
formuliert und nachvollziehbar. Der Fokus des Programms Urban Tourism & Visitor Economy
Management liegt dabei auf managementorientierten Inhalten, was durch die mehrheitlich
allgemein – im Sinne von Strategischer Unternehmensführung – gehaltenen Inhalten zum
Ausdruck kommt. Die mit dem Studiengang verbundenen beruflichen Qualifikationen – Führung
von    Organisationen     und     Unternehmen      sowie    eigenständige   Beratungs-    und
Entwicklungsprojekte durchzuführen – werden mit dem Lehrkonzept erreicht.

Das Kriterium wird seitens des Gutachters als erfüllt eingestuft.

4.2 Entspricht gem § 17 Abs 2 Z 4 FH-AkkVO die neue
Studiengangsbezeichnung „Urban Tourism & Visitor Economy
Management“ dem geänderten Qualifikationsprofil?

Einhergehend mit der geplanten Umbenennung des Studienganges von „Leadership im
Tourismus“ in „Urban Tourism & Visitor Economy Management“ ist ein Teil der zu erlangenden
Kompetenzen und Wissenserweiterung durch die Antragstellerin verändert bzw. angepasst
worden. Gleichzeitig soll ein großer Teil des bisherigen Qualifikationsprofils wie bisher bestehen
bleiben. So bleiben die mit einem managementorientierten Masterstudium verbundenen
Kenntnisse erhalten:

„Die AbsolventInnen
     verstehen es funktionalbereichsübergreifende, integrative Analysen komplexer
       Problemstellungen durchzuführen.
     sind in der Lage Informationen zu generieren, zu analysieren und aufzubereiten.
     sind befähigt, internationale Trends und Entwicklungen im Tourismus zu erkennen und
       proaktiv darauf zu reagieren. Sie besitzen die Fähigkeit zur Implementierung von
       Innovationen auf Branchen- und Produktebene im nationalen und/oder internationalen
       Kontext.
     besitzen die Fähigkeit, tourismuskritische Problemfelder zu orten und regulierende
       Maßnahmen zu setzen.
     haben Planungs- und Organisationskompetenz, verfügen über analytische
       Beobachtungsfähigkeit und die Fähigkeit erworbenes Wissen eigenständig zu erweitern
       und ohne Anleitung auf neue oder unbekannte Situationen anzuwenden.
     denken und handeln strukturiert und können berufsfeldspezifische Projekte selbständig
       konzipieren, planen und durchführen“ (S. 17 Änderungsantrag).

                                                                                                     7/17
Auch     die   nachstehend     gelisteten   wissenschaftlichen    und   sozial-kommunikativen
Qualifikationsziele werden nach wie vor erreicht:
„Die AbsolventInnen
     haben die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten und zu forschungsgeleitetem – im
        Sinne von auf systematischem Verständnis und kritischem Wissen beruhenden –
        Weiterlernen. Sie gehen dabei systematisch-analytisch vor und besitzen hohe
        Methodenkompetenz.
     sind in der Lage holistisch zu denken und diese Betrachtungsweise in ihrem Handeln zu
        berücksichtigen. Sie besitzen Beratungs- und Entscheidungskompetenz, kalkulierbare
        Risikobereitschaft   und     Koordinationsfähigkeit   und    entscheiden  auf   Basis
        nachvollziehbarer Fakten.
     besitzen die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln im Berufsfeld in gleichbe-
        rechtigter Kooperation mit fachfremden EntscheidungsträgerInnen.
     agieren kommunikativ, sind begeisterungsfähig und kreativ. In Verhandlungssituationen
        reüssieren sie mit Argumentationsstärke und Überzeugungskraft.
     zeichnen sich in der Interaktion mit anderen durch hohe KundInnenorientierung,
        Dialogfähigkeit und Einfühlungsvermögen aus. Sie agieren im internationalen Umfeld
        multilingual und sprachgewandt“ (S. 18 Änderungsantrag).

Insgesamt erscheint es dem Gutachter aufgrund des formulierten Kompetenzerwerbes
nachvollziehbar, dass die Absolventen und Absolventinnen in der Lage sein werden, die
geforderten Aufgaben in der Praxis zu erfüllen und Führungsaufgaben in einem Unternehmen
oder als Berater/Beraterin von Organisationen zu übernehmen, da die managementbezogenen
Ausbildungsinhalte im Curriculum enthalten sind.

Allerdings wird in den spezifischen Anpassungen der Kompetenzen und Wissensbestandteile
(siehe Änderungsantrag S. 17/18 und nachfolgende Übersicht) nur an wenigen Stellen ein
expliziter Zusammenhang zum urbanen Tourismus sowie Besuchermanagement – und somit
zur neuen geplanten Studiengangsbezeichnung – hergestellt.
Die Kompetenzen im Zusammenhang mit Leadership werden reduziert und inhaltlich etwas
allgemeiner ausgedrückt. Die explizite Ausrichtung auf Kompetenzen im Zusammenhang mit
Unternehmensführung werden reduziert, es wird stattdessen vermehrt auf allgemeine
Managementkompetenzen eingegangen, die die Absolventen und Absolventinnen letztendlich
auch zur Führung von Unternehmen und Organisationen befähigen sollen. Die spezifischen
Kompetenzen im Zusammenhang mit Personalführung werden durch generelle Inhalte ersetzt,
die im modernen Management, also auch bei der Führung von Unternehmen oder touristischen
Destinationen, von Bedeutung sind.
Der neue Schwerpunkt wird allerdings nur in einem Ansatz explizit erwähnt („Die
AbsolventInnen verfügen über Fachkenntnisse im Bereich Destinationsgestaltung & -
entwicklung im städtischen Bereich unter dem Paradigma der Visitor Economy“
(Änderungsantrag S. 17 sowie nachfolgende Tabelle). In der Übersicht der fachspezifischen
Kompetenzen ist dies aus Sicht des Gutachters allerdings zu wenig, um die
Studiengangsbezeichnung „Urban Tourism & Visitor Economy Management“ zu begründen.

                                                                                                8/17
Tabelle 1: Änderungen von fachspezifischen Kompetenzen und Wissen im MA “Urban Tourism
           & Visitor Economy Management”
           (vgl. Änderungsantrag S. 17/18)

                                                                                         9/17
Laut Änderungsantrag (S. 18/19) wird die Änderung in der Bezeichnung des Studienprogramms
notwendig, da neue Inhalte im Bereich Urban Tourism & Visitor Economy Management im
Umfang von 24 ECTS-Punkten (vgl. Tabelle S. 24 Änderungsantrag und nachfolgende Übersicht)
in den ersten beiden Semestern hinzugekommen sind. Reduziert wurden die “Leadership“-
Inhalte von 20 auf 6 ECTS-Punkte, was durch die inhaltliche Änderung des Studienprogramms
begründet wird.

Die im Modul Urban Tourism Planning zusammengefügten Teilmodule Risk and Resilience
Management for Urban Destinations (TMMA_2_UTP1.1) und Urban Planning and Visitor Mobility
(TMMA_2_UTP1.2) mit u.a. den Inhalten “Destination Risk Management Modelling“ und
„Destination Resilience“ sind – in Verbindung mit den allgemeinen Inhalten – aus Sicht des
Gutachters geeignet, die Voraussetzungen zu schaffen, um ein geeignetes Risikomanagement
für Kommunen/Städte planen und die Besonderheiten des Destination Risk Managements zu
beachten sowie geeignete Maßnahmen ableiten zu können. Allerdings sollten die Lehrinhalte in
den Modulbeschreibungen aus Sicht des Gutachters konkreter auf Urban Tourism and Visitor
Economy Management eingehen. Seitens des Gutachters wird daher empfohlen, diese Inhalte
konkreter zu formulieren.
Die Inhalte im Modul Smart Cities for Sustainable Futures sind laut Modulbeschreibung
allgemein auf eine nachhaltige touristische Entwicklung ausgelegt, durch die umfassende
Betrachtung von Smart City-Inhalten werden die Studierenden befähigt, sich auf die
Besonderheiten der städtischen Entwicklung zu fokussieren.

Tabelle 2: Curriculumübersicht “Urban      Tourism   &    Visitor   Economy   Management”
           (vgl. Änderungsantrag S. 24)

Laut Antrag bieten die Module im Bereich ‚Urban Tourism Destinations‘ „den Studierenden die
Möglichkeit,    sich   mit   den    Chancen     und   Herausforderungen      von    urbanen
Tourismusdestinationen auseinanderzusetzen. Klassisches Destinationsmanagement wird hier

                                                                                               10/17
durch holistische Ansätze wie das der Visitor Economy ergänzt. Die Grundlagen der Visitor
Economy werden in weiterer Folge durch stadtplanerische Ansätze ergänzt. Studierende werden
somit qualifiziert, sich der urbanen Destinationsentwicklung unter dem Paradigma der Visitor
Economy zu nähern und somit zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung im urbanen Raum
beizutragen“ (S. 24 Änderungsantrag, Hervorheb. K.S).
Die Formulierung „bieten die Möglichkeit“ deutet aus Sicht des Gutachters darauf hin, dass hier
auch andere Inhalte thematisiert werden können, was insbesondere in den Modulen des 3. und
4. Semesters nicht auszuschließen ist, da hier nicht explizit der Zusammenhang zu einem
städtischen Tourismus gefordert wird. Auch die Inhalte des 1. und 2. Semesters sind auf digitale
Herausforderungen sowie Besuchermanagement beschränkt – letzteres durchaus im Sinne des
Studienprogramms.
Die angesprochene Ergänzung um stadtplanerische Ansätze werden erst in der
Modulbeschreibung (TMMA_1_VEM1.2) klarer, denn dort wird Visitor Economy „als eine neue
Perspektive auf touristische Aktivitäten in und Entwicklung von urbanen Destinationen“ (S. 28
Änderungsantrag) bezeichnet, was eine Betrachtung aller Stakeholder in einer Stadt beinhaltet.

Eine Änderung der Programmbezeichnung ist aus Sicht des Gutachters nachvollziehbar, da die
neue Ausrichtung den Absolventen und Absolventinnen durch die veränderten Inhalte eine
veränderte berufliche Perspektive bietet, ohne allerdings die Fähigkeit, Führungsaufgaben in
Organisationen und Unternehmen übernehmen zu können, einzuschränken.
Insbesondere sollen die Absolventen und Absolventinnen befähigt werden, touristische
Leistungsträger derart zu koordinieren und lokal zu integrieren, dass sie einen Mehrwert sowohl
für Gäste als auch für die lokale Bevölkerung schaffen. Denn touristisch motivierte Aktivitäten
finden bei starker örtlicher Konzentration nicht immer in Einklang mit den Bedürfnissen der
Bewohner und Bewohnerinnen statt (Stichwort „Overtourism“). (S. 19 Änderungsantrag)

Aufgrund der obengenannten Kritikpunkte wird das Kriterium seitens des Gutachters als
eingeschränkt erfüllt eingestuft.
Der Gutachter empfiehlt eine deutlichere Formulierung der Zusammenhänge zu Urban Tourism
in den Modulbeschreibungen, damit klar der Zusammenhang zum Studienziel erkennbar ist.
Des Weiteren sollte die Übersicht über die geänderten fachspezifischen Kompetenzen und
Wissen (S. 17f Änderungsantrag) im Sinne von Urban Tourism & Visitor Economy Management
konkretisiert werden.

4.3 Gewährleisten gem § 17 Abs 2 Z 5 FH-AkkVO Inhalt und Aufbau
des Studienplans die Erreichung der intendierten Lernergebnisse unter
Verbindung von angewandter Forschung und Entwicklung und Lehre?

Grundsätzlich ja, allerdings werden aus Sicht des Gutachters die verschiedenen
Stakeholdergruppen in Städten nicht gleichberechtigt betrachtet. Im Modul Urban Planning &
Visitor Mobility (TMMA_2_UTP1.2) werden die Aspekte Stadtentwicklung, Architektur und
Stadtgestaltung sowie Stadtsoziologie und -ökonomie betrachtet. Allerdings sollten in den
Modulbeschreibungen die Lehrinhalte konkreter auf Urban Tourism and Visitor Economy
Management ausgerichtet werden (siehe vorhergehendes Kapitel). Es fehlt die explizite
Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen der Bewohner und Bewohnerinnen und der
Berücksichtigung ihrer Anforderungen an einen Wohnstandort, auch wenn diese in der
Begründung für eine Änderung der Studiengangbezeichnung enthalten ist (vgl. S. 19
Änderungsantrag). Es besteht aus Sicht des Gutachters die Möglichkeit, dass diese Aspekte
unter den Schlagworten „Stadtteilplanung“ sowie „Raumplanung und Mobilität“ subsummiert

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werden, allerdings ist nicht unmittelbar erkennbar, dass eine wesentliche Aufgabe von
Kommunen und Städten – bzw. deren Verwaltungsorganen – die Daseinsvorsorge für ihre
Bewohner und Bewohnerinnen ist. Daher empfiehlt der Gutachter, diesen Aspekt klar
herauszustellen, da der ganzheitliche Ansatz der Stadtentwicklung nicht nur auf eine
tourismuswirtschaftliche Betrachtung reduziert werden kann, was auch von der Antragstellerin
selbst bei ihrer Beschreibung von Visitor Economy erläutert wird: „Die Visitor Economy
betrachtet direkte und indirekte ökonomische, soziale und ökologische Effekte des Tourismus
in einer Destination, die zur Begegnungsqualität vor Ort beitragen und so der nachhaltigen
Entwicklung der Stadt in ihrer Gesamtheit nutzen“ (S. 19 Änderungsantrag).

Hilfreiche wäre es aus Sicht des Gutachters für die Bewerber und Bewerberinnen des
Studiengangs, wenn die jeweiligen Präsenz- und digitalen Lernphasen bereits im
Curriculum/Modulübersicht zugeordnet werden würden, da für ein berufsbegleitendes
Studienprogramm, bei dem 30 ECTS-Punkte/Semester erworben werden, eine gute
Organisation von Beruf und Studium erforderlich ist. Daher empfiehlt der Gutachter die
verschiedenen Phasen des Studiums in geeignet Form überblicksmäßig darzustellen, so dass
die Bewerberinnen und Bewerber die an sie gestellten Anforderungen klar unterscheiden
können.

Die Bezeichnung des Studienprogramms „Urban Tourism & Visitor Economy Management“ legt
zwar einerseits nahe, dass der Erwerb von Managementkompetenzen im Mittelpunkt der Inhalte
stehen wird, der Ausdruck „Urban Tourism“ lässt andererseits aber auch erwarten, dass die
Konfliktfelder einer städtischen Entwicklung betrachtet werden. Dadurch ist aus Sicht des
Gutachters nachvollziehbar, dass einige Aspekte der Stadtentwicklung nicht explizit betrachtet
werden (bspw. Stadt als sozialer Raum, Stadt als Wohnraum). Gleichzeitig ist dies für ein
ganzheitliches Verständnis der Thematik wichtig, um den Studierenden eine breite Wissensbasis
für diese Thematik zu vermitteln. Aus Sicht des Gutachters ist es empfehlenswert, die
Städtische Entwicklung in den Lehrinhalten stärker zu integrieren bzw. in den
Modulbeschreibungen an entsprechender Stelle hervorzuheben.

Das Kriterium wird seitens des Gutachters als erfüllt eingestuft.

4.4 Gewährleistet gem § 17 Abs 2 Z 6 FH-AkkVO die didaktische
Konzeption der Module des Studiengangs das Erreichen der intendierten
Lernergebnisse und fördert sie die aktive Beteiligung der Studierenden
am Lernprozess?

Das Studienkonzept ermöglicht aus Sicht des Gutachters die zu erwartenden
Qualifizierungsergebnisse im dargestellten Umfang zu erreichen.
Klassische Präsenzlehrveranstaltungen ermöglichen – insbesondere bei der Gruppengröße von
Masterstudiengängen – die Integrationen der Lernenden und auch die Betrachtung individueller
Fragen der Studierenden. So können – vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen beruflichen
Tätigkeit (berufsbegleitendes Studium) – aktuelle Fragen und Problemstellungen aus der
Branche und verwandten Bereichen in den Lehrveranstaltungen berücksichtigt werden.
Das Modul Advanced Tourism Perspectives & Practice im 3. Semester unterstützt die
individuellen Bedürfnisse und Ziele der Studierenden, da hier neigungsbezogen ein
Schwerpunkt im Studienverlauf gelegt werden kann, gleichzeitig kann die jeweilige berufliche
Situation berücksichtigt werden. Auch wird durch dieses Modul die eigenständige Arbeit der
Studierenden gefördert. Es besteht die Auswahl an den folgenden Komponenten:

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   Option 1: 2 Wahlmodule (Electives, jeweils 6 ECTS-Punkte)
      Option 2: Management Traineeship (12 ECTS-Punkte)
      Option 3: Consultancy Project (12 ECTS-Punkte)

Während die 1. Option einen Fokus auf wissenschaftliche Arbeit legt, bieten Option 2 und 3 die
Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln, indem das Gelernte in reale Projekte
umgesetzt wird. Unterschieden wird hier in eine unternehmensintegrierte Arbeit (Praktikum,
Option 2) sowie eine freie Arbeit (Beratungsprojekt, Option 3), die von Expertinnen und
Experten begleitet wird. Offen ist aus Sicht des Gutachters, ob die Expertinnen und Experten
aus dem Lehrkörper stammen oder ob es sich um Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus
Partnerunternehmen handelt. Durch letztere Variante ist aus Sicht des Gutachters ein höherer
Praxiswert für die Studierenden zu erwarten. Gleichzeitig wird die Überprüfung der Qualität in
der Lehre erschwert.
Es wird empfohlen hier konkret darüber zu informieren, wie die Betreuung der Studierenden in
den praxisorientierten Modulen erfolgen wird.

Das Modul Tourism Future (TMMA_4_TFU) soll als interdisziplinärer, internationaler Think Tank
dienen, bei dem sich Studierende unterschiedlicher Hochschulen mittels COIL (Collaborative
Online International Learning) mit touristischen Zukunftsszenarien auseinandersetzen. Dieses
Modul kann auf eine internationale berufliche Tätigkeit vorbereiten und ist eine gute Ergänzung
im Curriculum. Hierbei handelt es sich um ein interessantes Moduldesign, welches eine
Sensibilisierung der Studierenden hinsichtlich einer international geprägten Sichtweise und
Interpretation von relevanten touristischen Fragestellungen erwarten lässt. Um auch hier den
Ansprüchen aus der Qualität der Lehre zu genügen, empfiehlt der Gutachter, dass konkret
dargelegt wird, mit welchen (Hochschul-)Partnern dieses Modul umgesetzt wird.

Hinsichtlich der Internationalität wird den Studierenden ein Auslandsaufenthalt (inkl. Möglicher
Doppelabschlüssen) ermöglicht, auch wenn diese Option nicht konkret für einen MA sowie einen
berufsbegleitenden Studiengang (Abstimmung mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin)
thematisiert wird. Auch wird in Tabelle 3 (Curriculumsdaten, S. 21 Änderungsantrag) explizit
geschrieben, dass ein Auslandsaufenthalt nicht vorgesehen, aber im 3. Semester möglich ist.
Hinsichtlich eines Auslandsaufenthaltes wird empfohlen, diese Option konkreter zu erläutern,
so dass ein Auslandsaufenthalt für die Studierenden besser planbar ist, vor allem hinsichtlich
der zu erbringenden Leistungen.
Darüber hinaus wird empfohlen, die angesprochenen Optionen Double Degree und Joint Degree
(S. 76 Änderungsantrag) dahingehend zu erläutern, unter welchen Bedingungen diese für die
Studierenden des MA Urban Tourism & Visitor Economy Management zu erreichen sind.
Darüber hinaus wird dem Studiengang durch die englische Unterrichtssprache sowie die
Möglichkeit der Teilnahme an Summer Schools (sowohl eigene als auch von Hochschulpartner
organisiert) Internationalität bescheinigt, wodurch die Studierenden auf eine Berufstätigkeit in
einem internationalen       Wettbewerbsumfeld       vorbereitet werden    (vgl. Kapitel 6.2
Änderungsantrag, S. 76).

Das Kriterium wird seitens des Gutachters als erfüllt eingestuft.

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4.5 Sind gem § 17 Abs 2 Z 10 FH-AkkVO die Zugangsvoraussetzungen
klar definiert und an die Umstellung der verwendeten Sprache des
Studiengangs auf Englisch angepasst?

Die Zugangsvoraussetzungen sind klar formuliert. Alle Bewerber und Bewerberinnen
durchlaufen ein aufwendiges dreistufiges Aufnahmeverfahren, welches an der FH Wien bereits
etabliert ist.
Es wird sichergestellt, dass die Bewerber und Bewerberinnen über die notwendigen
wirtschaftswissenschaftlichen Vorkenntnisse verfügen, um das Studium erfolgreich zu
bewältigen. Dazu werden nur Bewerber und Bewerberinnen zugelassen, die einschlägige
Bachelorstudiengänge absolviert haben (S. 59 Änderungsantrag). Im Einzelfall kann eine
Überprüfung durch die Studiengangleitung erfolgen.
Da es sich um einen englischsprachigen Studiengang handelt, erfolgt das gesamte
Aufnahmeverfahren (Bewerbungsformular, IT-gestützte Auswahltests sowie Interview)
ausschließlich in englischer Sprache.
Der Auswahltest besteht aus einem allgemeinen betriebswirtschaftlichen Test sowie einem
weiteren Wissenstest zu studienrelevanten Themen. Abschließend erfolgt ein Interview, in dem
fachliche und kommunikative Kompetenzen sowie die Sprachfähigkeit überprüft werden. Dazu
werden Interviewer und Interviewerinnen mit englischer Muttersprache eingesetzt.

Die Zugangsvoraussetzungen wurden aus Sicht des Gutachters ausreichend an die Umstellung
der verwendeten Sprache des Studiengangs auf Englisch angepasst, das Kriterium wird daher
seitens des Gutachters als erfüllt eingestuft.

4.6 Sind gem § 17 Abs 3 Z 4 FH-AkkVO die fachlichen Kernbereiche
des Studiengangs durch hauptberufliches wissenschaftlich qualifiziertes
Lehr- und Forschungspersonal abgedeckt?

Auf Seite 19 des Änderungsantrages werden die beiden Kernbereiche des Studiums, Urban
Tourism und Visitor Economy, konkret benannt: „Zum einen hat das Programm das Ziel,
Absolventen für Aufgaben im Management von Städtedestinationen (Urban Tourism) zu
qualifizieren. Spezielles Augenmerk liegt hierbei auf nachhaltiger Tourismusentwicklung im
urbanen Kontext, da dieses Segment Bereich [sic] in der jüngsten Vergangenheit den größten
Wachstum [sic] zu verzeichnen hatte. Dieses Wachstum führt zu besonderen
Herausforderungen für eine nachhaltige Tourismusentwicklung im urbanen Kontext. Touristisch
motivierte Aktivitäten sind bei starker örtlicher Konzentration nicht immer in Einklang mit den
Bedürfnissen der BewohnerInnen zu bringen (Stichwort „Overtourism“). Gleichzeitig gilt es,
touristische Leistungsträger derart zu koordinieren und lokal zu integrieren, dass sie einen
Mehrwert sowohl für Gäste als auch für die lokale Bevölkerung schaffen. Klassisches
Destinationsmanagement wird hier durch holistische Ansätze wie das der Visitor Economy
ergänzt. Die Visitor Economy betrachtet direkte und indirekte ökonomische, soziale und
ökologische Effekte des Tourismus in einer Destination, die zur Begegnungsqualität vor Ort
beitragen und so der nachhaltigen Entwicklung der Stadt in ihrer Gesamtheit nutzen.“
Die Forderungen gemäß § 17 Abs 3 Z 4 FH-AkkVO sind, dass durch hauptberufliches
wissenschaftlich qualifiziertes Lehr- und Forschungspersonal die Themenbereiche Urban
Tourism und Visitor Management abgedeckt werden müssen.

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Hinsichtlich der Themenbereiche Urban Tourism und Visitor Economy ist kein ausgewiesener
Spezialist/keine ausgewiesene Spezialistin im Lehrkörper vertreten. Auch setzt sich niemand
mit dieser Thematik explizit im Bereich Forschung auseinander. Ein entsprechendes
Forschungsinteresse wird von […]6 angegeben.
Lediglich […] ist als Academic Coordinator im Bereich „Lehre und Lehrkoordination für Visitor
Economy Management & Business Research“ tätig und gehört dem Team im Studienbereich
Tourism und Hospitality Management an. Seitens der Publikationsliste sind keine einschlägigen
Veröffentlichungen nachgewiesen.
Die übrigen Personen im Lehrkörper sind laut CV insgesamt in der Lage, die
managementbezogenen Inhalte (Strategien, Leadership, Empirik, etc.) umfänglich an die
Studierenden weiter zu geben und weisen sich in unterschiedlichen, managementbezogenen
Themenbereiche als Expertinnen und Experten aus. Insbesondere sind hier Inhalte des
Leadership, Persönlichkeitsentwicklung und auch Coaching zu benennen, die von mehreren der
Dozentinnen und Dozenten als eine ihrer Kernkompetenzen im CV angegeben werden.
Während Urban Tourism in weiten Teilen durch Erfahrungen, aber auch dem
Managementinstrumentarium aus dem Bereich des Destinationsmanagements, abgedeckt
werden kann […] fehlen ausgewiesene Erfahrungen im Teil der Visitor Economy – einem
wesentlichen Bestandteil des Studienprogramms. Die Verbindung der beiden Kernbereiche
sollte zu den Lehrinhalten der Dozenten und Dozentinnen in den verschiedenen Modulen
dargestellt werden. Lediglich ein Mitglied des Lehrkörpers […] beschäftigt sich mit diesem
Thema.

Das Kriterium wird daher seitens des Gutachters als nicht erfüllt eingestuft. Der Gutachter
empfiehlt die Formulierung einer Auflage, dass hauptberufliches wissenschaftlich qualifiziertes
Lehr- und Forschungspersonal für den Kernfachbereiche Urban Tourism und Visitor Economy
(„Die Visitor Economy betrachtet direkte und indirekte ökonomische, soziale und ökologische
Effekte des Tourismus in einer Destination, die zur Begegnungsqualität vor Ort beitragen und
so der nachhaltigen Entwicklung der Stadt in ihrer Gesamtheit nutzen“, S. 19 Änderungsantrag)
vorhanden ist oder die entsprechende Qualifikation bei dem aktuellen Personal entsprechend
hergestellt wird. Der Gutachter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die
Initiierung eines Forschungsprojektes den Erwerb der entsprechenden Fachkenntnisse bewirken
kann.

4.7 Ist gem § 17 Abs 3 Z 5 FH-AkkVO das Lehr- und
Forschungspersonal entsprechend qualifiziert, um einer Umstellung der
verwendeten Sprache des Studiengangs auf Englisch gerecht zu werden?

Dem Antrag liegen die CVs des vorgesehenen Lehr- und Forschungspersonals bei. Laut diesen
verfügt das Personalüber ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, um einen
englischsprachigen Studiengang zu entwickeln sowie in diesem zu unterrichten. Allerdings wird
nicht aus allen CV deutlich, wie das Sprachniveau jeweils einzuschätzen ist.
Der Gutachter empfiehlt daher, dass bei allen CVs der Lehrenden deutlich das jeweilige
Englisch-Sprachniveau ersichtlich ist.

Das Kriterium wird seitens des Gutachters als erfüllt eingestuft.

6
     Personenbezogene Angaben sowie Angaben zur Finanzierung werden gemäß § 21 HS-QSG von der AQ Austria nicht
    veröffentlicht. Entsprechende Stellen werden durch „[…]“ markiert.

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5       Zusammenfassung und abschließende Bewertung

Insgesamt vermittelt der Änderungsantrag eine durchdachte Studiengangkonzeption, die sich
an den aktuellen Herausforderungen im Städtetourismus orientiert. Es wird ein ganzheitlicher
Managementansatz verfolgt, der aus der Zusammenstellung der Module erkennbar und
nachvollziehbar ist. Damit fügt sich das Programm Urban Tourism & Visitor Economy
Management in das Portfolio der FH Wien ein.

Nachfolgend die Zusammenfassung des Gutachters:

       Die Lernergebnisse sind klar formuliert und umfassen fachlich-wissenschaftliche,
        personale und soziale Kompetenzen und entsprechen den beruflichen Anforderungen
        sowie der Master-Niveaustufe des NQR. Die Anforderungen nach Kapitel 4.1 werden als
        erfüllt angesehen.
       Die neue Studiengangsbezeichnung „Urban Tourism & Visitor Economy Management“
        entspricht grundsätzlich dem geänderten Qualifikationsprofil. Jedoch wird in den
        spezifischen Anpassungen der Kompetenzen und Wissensbestandteile nur an wenigen
        Stellen    ein   expliziter    Zusammenhang      zum    urbanen     Tourismus     sowie
        Besuchermanagement hergestellt. Daher gelten die Anforderungen nach Kapitel 4.2 aus
        Sicht des Gutachters als eingeschränkt erfüllt.
        Es wird folgende Empfehlung ausgesprochen: die Zusammenhänge zum Urban
        Tourism in den Modulbeschreibungen sollen klarer formuliert werden, damit der
        Zusammenhang der Lehrinhalte zum Studienziel erkennbar ist. Auch bei den
        „geänderten fachspezifischen Kompetenzen und [vermittelten] Wissen“ (S. 17f
        Änderungsantrag)        sollte    klarer    der      Zusammenhang         zur    neuen
        Studiengangsbezeichnung deutlich werden.
       Inhalt und Aufbau des Studienplans gewähren die Erreichung der intendierten
        Lernergebnisse unter Verbindung von angewandter Forschung und Entwicklung und
        Lehre. Die Anforderungen in Kapitel 4.3 sind somit erfüllt.
        Der Gutachter empfiehlt aber die Städtische Entwicklung in den Lehrinhalten stärker
        zu integrieren bzw. in den Modulbeschreibungen an entsprechender Stelle
        hervorzuheben.
        Des Weiteren empfiehlt der Gutachter, die verschiedenen Phasen des Studiums in
        geeignet Form überblicksmäßig darzustellen, so dass die Bewerberinnen und Bewerber
        die an sie gestellten Anforderungen (Präsenz, Distanz learning) klar unterscheiden
        können und so der berufliche Alltag so wenig wie möglich eingeschränkt wird.
       Die didaktische Konzeption der Module des Studiengangs gewährleistet das Erreichen
        der intendierten Lernergebnisse und fördert die aktive Beteiligung der Studierenden am
        Lernprozess. Die Anforderungen nach Kapitel 4.4 sind als erfüllt anzusehen.
        Es wird empfohlen konkret darüber zu informieren, wie die Betreuung der
        Studierenden in den praxisorientierten Modulen erfolgen wird.
        Hinsichtlich des Moduls Tourism Future wird empfohlen - auch vor dem Hintergrund
        der Qualitätssicherung in der Lehre – zu konkretisieren, mit welchen (Hochschul-)
        Partnern das Modul durchgeführt wird.
        Es wird empfohlen, die Option Auslandsaufenthalt (3. Semester) ausführlicher
        darzustellen, so dass ein möglicher Auslandsaufenthalt besser planbar ist.
        Des Weiteren wird empfohlen, die Optionen Double Degree und Joint Degree
        dahingehend zu erläutern, unter welchen Bedingungen diese für die Studierenden des
        MA Urban Tourism & Visitor Economy Management zu erreichen sind.

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   Die Zugangsvoraussetzungen sind klar definiert, die Umstellung der Lehrsprache auf
        Englisch wurde entsprechend angepasst. Die Anforderungen nach Kapitel 4.5 gelten als
        erfüllt.
       Aus den Unterlagen geht nicht hervor, dass die fachlichen Kernbereiche des
        Studienganges      (Urban    Tourism,    Visitor Economy)    durch    hauptberufliches
        wissenschaftlich qualifiziertes Lehr- und Forschungspersonal abgedeckt wird. Dieses
        Kriterium (4.6) gilt daher als nicht erfüllt.
        Der Gutachter empfiehlt daher die Formulierung einer Auflage, dass hauptberufliches
        wissenschaftlich qualifiziertes Lehr- und Forschungspersonal für den Kernfachbereiche
        Urban Tourism und Visitor Economy vorhanden ist oder die entsprechende Qualifikation
        bei dem aktuellen Personal entsprechend hergestellt wird.
       Das Lehr- und Forschungspersonal ist ausreichend qualifiziert, um eine Umstellung der
        Lehrsprache auf Englisch gerecht zu werden. Das Kriterium 4.7 ist daher als erfüllt
        anzusehen.
        Aus Sicht des Gutachters wird empfohlen, die Sprachkompetenzen der Lehrenden in
        den CV deutlicher herauszustellen.

Der Gutachter empfiehlt dem Board der AQ Austria eine Akkreditierung der Änderungen
des akkreditierten FH-Masterstudiengangs „Leadership im Tourismus“, StgKz 0260, der FHWien
der WKW, durchgeführt in Wien, unter der obengenannten Auflage.

6       Eingesehene Dokumente

       Antrag auf Akkreditierung der Änderungen des akkreditierten FH-Masterstudiengangs
        „Leadership im Tourismus“, StgKz 0260, der FHWien der WKW, durchgeführt in Wien,
        vom 30.09.2020 in der Version vom 04.12.2020

                                                                                                 17/17
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