GUTACHTEN ZUM VERFAHREN ZUR ÄNDERUNG DES AKKREDITIERTEN FH-MASTERSTUDIENGANGS "LEADERSHIP IM TOURISMUS", STGKZ 0260, DER FHW GMBH, DURCHGEFÜHRT IN ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gutachten zum Verfahren zur Änderung des akkreditierten FH-Masterstudiengangs „Leadership im Tourismus“, StgKz 0260, der FHW GmbH, durchgeführt in Wien gem § 7 der Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung 2019 (FH-AkkVO) Wien, 03.03.2021
Inhaltsverzeichnis 1 Verfahrensgrundlagen .......................................................................................... 3 2 Kurzinformation zum Akkreditierungsverfahren ................................................... 5 3 Vorbemerkungen des Gutachters ......................................................................... 6 4 Begutachtung und Beurteilung anhand der Beurteilungskriterien der FH-AkkVO . 7 4.1 Sind gem § 17 Abs 2 Z 3 FH-AkkVO das Profil und die intendierten Lernergebnisse weiterhin klar formuliert und umfassen fachlich-wissenschaftliche, personale und soziale Kompetenzen und entsprechen den beruflichen Anforderungen sowie der Master- Niveaustufe des NQR? .............................................................................................. 7 4.2 Entspricht gem § 17 Abs 2 Z 4 FH-AkkVO die neue Studiengangsbezeichnung „Urban Tourism & Visitor Economy Management“ dem geänderten Qualifikationsprofil? .............. 7 4.3 Gewährleisten gem § 17 Abs 2 Z 5 FH-AkkVO Inhalt und Aufbau des Studienplans die Erreichung der intendierten Lernergebnisse unter Verbindung von angewandter Forschung und Entwicklung und Lehre? ................................................................................... 11 4.4 Gewährleistet gem § 17 Abs 2 Z 6 FH-AkkVO die didaktische Konzeption der Module des Studiengangs das Erreichen der intendierten Lernergebnisse und fördert sie die aktive Beteiligung der Studierenden am Lernprozess? ......................................................... 12 4.5 Sind gem § 17 Abs 2 Z 10 FH-AkkVO die Zugangsvoraussetzungen klar definiert und an die Umstellung der verwendeten Sprache des Studiengangs auf Englisch angepasst? 14 4.6 Sind gem § 17 Abs 3 Z 4 FH-AkkVO die fachlichen Kernbereiche des Studiengangs durch hauptberufliches wissenschaftlich qualifiziertes Lehr- und Forschungspersonal abgedeckt? ........................................................................................................... 14 4.7 Ist gem § 17 Abs 3 Z 5 FH-AkkVO das Lehr- und Forschungspersonal entsprechend qualifiziert, um einer Umstellung der verwendeten Sprache des Studiengangs auf Englisch gerecht zu werden? ............................................................................................... 15 5 Zusammenfassung und abschließende Bewertung ............................................. 16 6 Eingesehene Dokumente .................................................................................... 17 7 Bestätigung des Gutachters ..................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 2/17
1 Verfahrensgrundlagen Das österreichische Hochschulsystem Das österreichische Hochschulsystem umfasst derzeit: 22 öffentliche Universitäten; darunter die Donau-Universität Krems, eine Universität für postgraduale Weiterbildung; 16 Privatuniversitäten, erhalten von privaten Trägern mit staatlicher Akkreditierung; 21 Fachhochschulen, erhalten von privatrechtlich organisierten und staatlich subventionierten oder von öffentlichen Trägern mit staatlicher Akkreditierung; die Pädagogischen Hochschulen, erhalten vom Staat oder von privaten Trägern mit staatlicher Akkreditierung; die Philosophisch-Theologischen Hochschulen, erhalten von der Katholischen Kirche; das Institute of Science and Technology Austria, dessen Aufgaben in der Erschließung und Entwicklung neuer Forschungsfelder und der Postgraduiertenausbildung in Form von PhD-Programmen und Post Doc-Programmen liegt. Im Wintersemester 2019/201 studieren 268.586 Studierende an öffentlichen Universitäten (inkl. der Donau-Universität Krems). Weiters sind 53.401 Studierende an Fachhochschulen und 15.063 Studierende an Privatuniversitäten eingeschrieben. Externe Qualitätssicherung Öffentliche Universitäten müssen gemäß Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) alle sieben Jahre ihr internes Qualitätsmanagementsystem in einem Auditverfahren zertifizieren lassen. An die Zertifizierungsentscheidungen sind keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen gekoppelt. Privatuniversitäten müssen sich alle sechs Jahre von der AQ Austria institutionell akkreditieren lassen. Nach einer ununterbrochenen Akkreditierungsdauer von zwölf Jahren kann die Akkreditierung auch für zwölf Jahre erfolgen. Zwischenzeitlich eingerichtete Studiengänge und Lehrgänge, die zu akademischen Graden führen, unterliegen ebenfalls der Akkreditierungspflicht. Fachhochschulen müssen sich nach der erstmaligen institutionellen Akkreditierung nach sechs Jahren einmalig reakkreditieren lassen, dann gehen auch die Fachhochschulen in das System des Audits über, wobei der Akkreditierungsstatus an eine positive Zertifizierungsentscheidung im Auditverfahren gekoppelt ist. Studiengänge sind vor Aufnahme des Studienbetriebs einmalig zu akkreditieren. Akkreditierung von Fachhochschul-Einrichtungen und ihren Studiengängen Fachhochschulen bedürfen in Österreich einer einmalig zu erneuernden institutionellen Akkreditierung, um als Hochschulen tätig sein zu können. Neben dieser institutionellen Akkreditierung sind auch die Studiengänge der Fachhochschulen vor Aufnahme des Studienbetriebs einmalig zu akkreditieren. Für die Akkreditierung ist die AQ Austria zuständig. 1 Stand Februar 2020, Datenquelle Statistik Austria/unidata/BMBWF. Im Gegensatz zu den Daten der öffentlichen Universitäten sind im Fall der Fachhochschulen in Studierendenzahlen jene der außerordentlichen Studierenden nicht enthalten. An den öffentlichen Universitäten studieren im WS 2018/19 278.039 ordentliche Studierende. 3/17
Die Akkreditierungsverfahren werden nach der Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung 2019 (FH-AkkVO)2 der AQ Austria durchgeführt. Im Übrigen legt die Agentur ihren Verfahren die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG)3 zugrunde. Für die Begutachtung von Akkreditierungsanträgen bestellt die AQ Austria Gutachter/innen. Diese erstellen auf Basis der Antragsunterlagen und eines Vor-Ort-Besuchs bei der antragstellenden Institution ein gemeinsames schriftliches Gutachten. Anschließend trifft das Board der AQ Austria auf der Grundlage des Gutachtens und unter Würdigung der Stellungnahme der Hochschule die Akkreditierungsentscheidung. Bei Vorliegen der gesetzlichen Akkreditierungsvoraussetzungen und Erfüllung der geforderten qualitativen Anforderungen werden die Studiengänge mit Bescheid akkreditiert. Der Bescheid des Boards bedarf vor Inkrafttreten der Genehmigung durch den zuständigen Bundesminister. Nach Abschluss des Verfahrens werden jedenfalls ein Ergebnisbericht über das Verfahren und das Gutachten auf der Website der AQ Austria und der Website der Antragstellerin veröffentlicht. Ausgenommen von der Veröffentlichung sind personenbezogene Daten und jene Berichtsteile, die sich auf Finanzierungsquellen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse beziehen. Bei Anträgen aus den Ausbildungsbereichen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, der Hebammen sowie der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege sind bei der Bestellung der Gutachter/innen die gem § 3 Abs 6 Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), § 11 Abs 4 Bundesgesetz über den Hebammenberuf (HebG) und § 28 Abs 4 Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) durch das Bundesministerium für Gesundheit nominierten Sachverständigen beizuziehen. Die AQ Austria hat bei der Entscheidung über Anträge auf Akkreditierung, Verlängerung oder bei Widerruf der Akkreditierung von Fachhochschul- Bachelorstudiengängen für die Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten, der Hebammen sowie der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege das Einvernehmen des Bundesministers/der Bundesministerin für Gesundheit einzuholen. Rechtliche Grundlagen für die Akkreditierung von Fachhochschulstudiengängen sind das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG)4 sowie das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG)5. 2 Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung 2019 3 Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) 4 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) 5 Fachhochschulstudiengesetz (FHStG) 4/17
2 Kurzinformation zum Akkreditierungsverfahren Information zur antragstellenden Einrichtung Antragstellende Einrichtung FHWien der WKW Rechtsform GmbH Standort der Einrichtung Wien Anzahl der Studierenden 2.827 (WS 19/20) Informationen zum Antrag auf Akkreditierung Studiengangsbezeichnung Leadership im Tourismus Studiengangsart FH-Masterstudiengang ECTS-Punkte 120 Regelstudiendauer 4 Anzahl der Studienplätze 35 Akademischer Grad Master of Arts in Business, abgekürzt MA/M.A. Organisationsform berufsbegleitend (BB) Verwendete Sprache Deutsch, einzelne LVs Englisch Ort der Durchführung Wien Studiengebühr Ja Die FHWien der WKW reichte am 30.09.2020 den Antrag auf Änderung des akkreditierten Studiengangs ein. Am 04.12.2020 reichte die Antragstellerin einen überarbeiteten Antrag ein. In der 64. Sitzung am 16.12.2020 bestellte das Board der AQ Austria folgenden Gutachter für die Begutachtung des Antrags per Ferngutachten ohne Vor-Ort-Besuch: Name Funktion & Institution Rolle Professor für Destinationsmanagement, Gutachter mit Prof. Dr. Knut Fachbereich Touristik/Verkehrswesen wissenschaftlicher Scherhag Hochschule Worms Qualifikation Die Begutachtung erfolgte anhand der schriftlichen Antragsunterlagen. Ebenso wurde beschlossen, dass im Rahmen der Begutachtung ohne Vor-Ort-Besuch folgende Beurteilungskriterien durch eine/n Gutachter/in bewertet werden: insbesondere sollen die beabsichtigten Änderungen beim Studienplan in Hinblick auf die konkret benannten Kriterien § 17 Abs 2 Z 3, Z 4, Z 5, Z 6 und Z 10 FH-AkkVO „Studiengang und Studiengangsmanagement“ sowie § 17 Abs 3 Z 4 und Z 5 „Personal“ extern begutachtet werden. Informationen zum Antrag auf Änderung, geplant ab dem Studienjahr 2021/22 Folgende Änderungen gem § 14 Z 2 FH-AkkVO wurden beantragt: 5/17
Änderung der Urban Tourism & Visitor Economy Management Studiengangsbezeichnung Änderung der verwendeten Englisch Sprache Änderung des Studienplans, die Fokus auf den Herausforderungen des europäischen das Profil des Studiengangs Städtetourismus wesentlich verändert 3 Vorbemerkungen des Gutachters Die Thematik Städtetourismus in Kombination mit Besuchermanagement ist vor dem Hintergrund der Ballung touristischen Aufkommens in großen europäischen Städten (Over Tourism) aktuell von großem Interesse. Dies wird in der „Übersicht des Änderungsantrages“ (S. 2 Änderungsantrag) auch durch die Antragstellerin entsprechend formuliert, ebenso wie die geplante Änderung der Unterrichtssprache in Englisch, da Städtetourismus, gerade im Kontext von Over Tourism, international eine Herausforderung darstellt. Im Umgang mit dieser Erscheinung finden sich in europäischen Städten durchaus unterschiedliche Reaktionen. So hat die Stadt Amsterdam bspw. ihr touristisches Marketing eingestellt, die Stadt Wien eine Visitor Economy Strategie 2025 entwickelt. Eine diesbezügliche Hochschulausbildung auf Master- Niveau ist daher durchaus sinnvoll, da die Bedürfnisse der Touristen und Touristinnen nicht wegzudiskutieren sind, aber eine Abstimmung mit den übrigen Stakeholdern im städtischen Umfeld erfolgen muss, so dass ein Nebeneinander von unterschiedlichen Bedürfnissen fundiert abgestimmt werden kann. Die Herausforderung bei einer wissenschaftlichen Betrachtung dieses Themenkomplexes liegt in den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern, der jeweils wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus für das kommunale Einkommen sowie der Möglichkeiten für eine sinnvolle Besucherlenkung. Im zu begutachtenden Konzept liegt der Ausbildungsschwerpunkt auf den Aspekten Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Strategie und „wendet sie an die Bedürfnisse und Herausforderungen eines zukunftsorientierten Managements touristischen Städtedestinationen an. Ein systembezogener Zugang zur Destinationsentwicklung greift hierbei in Konzepte der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. Digitale Kompetenzen werden durch die Betrachtung der digitalen Ökonomie im touristischen Kontext sowie den Fokus auf datenbasierte Entscheidungsfindung erreicht. Eine strategische Ausrichtung des Programms ist sowohl inhaltlich auf Modulebene gegeben, als auch im Kompetenzprofil der Absolventen abgebildet“ (S. 6 Änderungsantrag, Hervorheb. K.S.). 6/17
4 Begutachtung und Beurteilung anhand der Beurteilungskriterien der FH-AkkVO 4.1 Sind gem § 17 Abs 2 Z 3 FH-AkkVO das Profil und die intendierten Lernergebnisse weiterhin klar formuliert und umfassen fachlich- wissenschaftliche, personale und soziale Kompetenzen und entsprechen den beruflichen Anforderungen sowie der Master-Niveaustufe des NQR? Die Lern- und Qualifikationsziele sind im Antrag und in den einzelnen Modulbeschreibungen klar formuliert und nachvollziehbar. Der Fokus des Programms Urban Tourism & Visitor Economy Management liegt dabei auf managementorientierten Inhalten, was durch die mehrheitlich allgemein – im Sinne von Strategischer Unternehmensführung – gehaltenen Inhalten zum Ausdruck kommt. Die mit dem Studiengang verbundenen beruflichen Qualifikationen – Führung von Organisationen und Unternehmen sowie eigenständige Beratungs- und Entwicklungsprojekte durchzuführen – werden mit dem Lehrkonzept erreicht. Das Kriterium wird seitens des Gutachters als erfüllt eingestuft. 4.2 Entspricht gem § 17 Abs 2 Z 4 FH-AkkVO die neue Studiengangsbezeichnung „Urban Tourism & Visitor Economy Management“ dem geänderten Qualifikationsprofil? Einhergehend mit der geplanten Umbenennung des Studienganges von „Leadership im Tourismus“ in „Urban Tourism & Visitor Economy Management“ ist ein Teil der zu erlangenden Kompetenzen und Wissenserweiterung durch die Antragstellerin verändert bzw. angepasst worden. Gleichzeitig soll ein großer Teil des bisherigen Qualifikationsprofils wie bisher bestehen bleiben. So bleiben die mit einem managementorientierten Masterstudium verbundenen Kenntnisse erhalten: „Die AbsolventInnen verstehen es funktionalbereichsübergreifende, integrative Analysen komplexer Problemstellungen durchzuführen. sind in der Lage Informationen zu generieren, zu analysieren und aufzubereiten. sind befähigt, internationale Trends und Entwicklungen im Tourismus zu erkennen und proaktiv darauf zu reagieren. Sie besitzen die Fähigkeit zur Implementierung von Innovationen auf Branchen- und Produktebene im nationalen und/oder internationalen Kontext. besitzen die Fähigkeit, tourismuskritische Problemfelder zu orten und regulierende Maßnahmen zu setzen. haben Planungs- und Organisationskompetenz, verfügen über analytische Beobachtungsfähigkeit und die Fähigkeit erworbenes Wissen eigenständig zu erweitern und ohne Anleitung auf neue oder unbekannte Situationen anzuwenden. denken und handeln strukturiert und können berufsfeldspezifische Projekte selbständig konzipieren, planen und durchführen“ (S. 17 Änderungsantrag). 7/17
Auch die nachstehend gelisteten wissenschaftlichen und sozial-kommunikativen Qualifikationsziele werden nach wie vor erreicht: „Die AbsolventInnen haben die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten und zu forschungsgeleitetem – im Sinne von auf systematischem Verständnis und kritischem Wissen beruhenden – Weiterlernen. Sie gehen dabei systematisch-analytisch vor und besitzen hohe Methodenkompetenz. sind in der Lage holistisch zu denken und diese Betrachtungsweise in ihrem Handeln zu berücksichtigen. Sie besitzen Beratungs- und Entscheidungskompetenz, kalkulierbare Risikobereitschaft und Koordinationsfähigkeit und entscheiden auf Basis nachvollziehbarer Fakten. besitzen die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln im Berufsfeld in gleichbe- rechtigter Kooperation mit fachfremden EntscheidungsträgerInnen. agieren kommunikativ, sind begeisterungsfähig und kreativ. In Verhandlungssituationen reüssieren sie mit Argumentationsstärke und Überzeugungskraft. zeichnen sich in der Interaktion mit anderen durch hohe KundInnenorientierung, Dialogfähigkeit und Einfühlungsvermögen aus. Sie agieren im internationalen Umfeld multilingual und sprachgewandt“ (S. 18 Änderungsantrag). Insgesamt erscheint es dem Gutachter aufgrund des formulierten Kompetenzerwerbes nachvollziehbar, dass die Absolventen und Absolventinnen in der Lage sein werden, die geforderten Aufgaben in der Praxis zu erfüllen und Führungsaufgaben in einem Unternehmen oder als Berater/Beraterin von Organisationen zu übernehmen, da die managementbezogenen Ausbildungsinhalte im Curriculum enthalten sind. Allerdings wird in den spezifischen Anpassungen der Kompetenzen und Wissensbestandteile (siehe Änderungsantrag S. 17/18 und nachfolgende Übersicht) nur an wenigen Stellen ein expliziter Zusammenhang zum urbanen Tourismus sowie Besuchermanagement – und somit zur neuen geplanten Studiengangsbezeichnung – hergestellt. Die Kompetenzen im Zusammenhang mit Leadership werden reduziert und inhaltlich etwas allgemeiner ausgedrückt. Die explizite Ausrichtung auf Kompetenzen im Zusammenhang mit Unternehmensführung werden reduziert, es wird stattdessen vermehrt auf allgemeine Managementkompetenzen eingegangen, die die Absolventen und Absolventinnen letztendlich auch zur Führung von Unternehmen und Organisationen befähigen sollen. Die spezifischen Kompetenzen im Zusammenhang mit Personalführung werden durch generelle Inhalte ersetzt, die im modernen Management, also auch bei der Führung von Unternehmen oder touristischen Destinationen, von Bedeutung sind. Der neue Schwerpunkt wird allerdings nur in einem Ansatz explizit erwähnt („Die AbsolventInnen verfügen über Fachkenntnisse im Bereich Destinationsgestaltung & - entwicklung im städtischen Bereich unter dem Paradigma der Visitor Economy“ (Änderungsantrag S. 17 sowie nachfolgende Tabelle). In der Übersicht der fachspezifischen Kompetenzen ist dies aus Sicht des Gutachters allerdings zu wenig, um die Studiengangsbezeichnung „Urban Tourism & Visitor Economy Management“ zu begründen. 8/17
Tabelle 1: Änderungen von fachspezifischen Kompetenzen und Wissen im MA “Urban Tourism & Visitor Economy Management” (vgl. Änderungsantrag S. 17/18) 9/17
Laut Änderungsantrag (S. 18/19) wird die Änderung in der Bezeichnung des Studienprogramms notwendig, da neue Inhalte im Bereich Urban Tourism & Visitor Economy Management im Umfang von 24 ECTS-Punkten (vgl. Tabelle S. 24 Änderungsantrag und nachfolgende Übersicht) in den ersten beiden Semestern hinzugekommen sind. Reduziert wurden die “Leadership“- Inhalte von 20 auf 6 ECTS-Punkte, was durch die inhaltliche Änderung des Studienprogramms begründet wird. Die im Modul Urban Tourism Planning zusammengefügten Teilmodule Risk and Resilience Management for Urban Destinations (TMMA_2_UTP1.1) und Urban Planning and Visitor Mobility (TMMA_2_UTP1.2) mit u.a. den Inhalten “Destination Risk Management Modelling“ und „Destination Resilience“ sind – in Verbindung mit den allgemeinen Inhalten – aus Sicht des Gutachters geeignet, die Voraussetzungen zu schaffen, um ein geeignetes Risikomanagement für Kommunen/Städte planen und die Besonderheiten des Destination Risk Managements zu beachten sowie geeignete Maßnahmen ableiten zu können. Allerdings sollten die Lehrinhalte in den Modulbeschreibungen aus Sicht des Gutachters konkreter auf Urban Tourism and Visitor Economy Management eingehen. Seitens des Gutachters wird daher empfohlen, diese Inhalte konkreter zu formulieren. Die Inhalte im Modul Smart Cities for Sustainable Futures sind laut Modulbeschreibung allgemein auf eine nachhaltige touristische Entwicklung ausgelegt, durch die umfassende Betrachtung von Smart City-Inhalten werden die Studierenden befähigt, sich auf die Besonderheiten der städtischen Entwicklung zu fokussieren. Tabelle 2: Curriculumübersicht “Urban Tourism & Visitor Economy Management” (vgl. Änderungsantrag S. 24) Laut Antrag bieten die Module im Bereich ‚Urban Tourism Destinations‘ „den Studierenden die Möglichkeit, sich mit den Chancen und Herausforderungen von urbanen Tourismusdestinationen auseinanderzusetzen. Klassisches Destinationsmanagement wird hier 10/17
durch holistische Ansätze wie das der Visitor Economy ergänzt. Die Grundlagen der Visitor Economy werden in weiterer Folge durch stadtplanerische Ansätze ergänzt. Studierende werden somit qualifiziert, sich der urbanen Destinationsentwicklung unter dem Paradigma der Visitor Economy zu nähern und somit zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung im urbanen Raum beizutragen“ (S. 24 Änderungsantrag, Hervorheb. K.S). Die Formulierung „bieten die Möglichkeit“ deutet aus Sicht des Gutachters darauf hin, dass hier auch andere Inhalte thematisiert werden können, was insbesondere in den Modulen des 3. und 4. Semesters nicht auszuschließen ist, da hier nicht explizit der Zusammenhang zu einem städtischen Tourismus gefordert wird. Auch die Inhalte des 1. und 2. Semesters sind auf digitale Herausforderungen sowie Besuchermanagement beschränkt – letzteres durchaus im Sinne des Studienprogramms. Die angesprochene Ergänzung um stadtplanerische Ansätze werden erst in der Modulbeschreibung (TMMA_1_VEM1.2) klarer, denn dort wird Visitor Economy „als eine neue Perspektive auf touristische Aktivitäten in und Entwicklung von urbanen Destinationen“ (S. 28 Änderungsantrag) bezeichnet, was eine Betrachtung aller Stakeholder in einer Stadt beinhaltet. Eine Änderung der Programmbezeichnung ist aus Sicht des Gutachters nachvollziehbar, da die neue Ausrichtung den Absolventen und Absolventinnen durch die veränderten Inhalte eine veränderte berufliche Perspektive bietet, ohne allerdings die Fähigkeit, Führungsaufgaben in Organisationen und Unternehmen übernehmen zu können, einzuschränken. Insbesondere sollen die Absolventen und Absolventinnen befähigt werden, touristische Leistungsträger derart zu koordinieren und lokal zu integrieren, dass sie einen Mehrwert sowohl für Gäste als auch für die lokale Bevölkerung schaffen. Denn touristisch motivierte Aktivitäten finden bei starker örtlicher Konzentration nicht immer in Einklang mit den Bedürfnissen der Bewohner und Bewohnerinnen statt (Stichwort „Overtourism“). (S. 19 Änderungsantrag) Aufgrund der obengenannten Kritikpunkte wird das Kriterium seitens des Gutachters als eingeschränkt erfüllt eingestuft. Der Gutachter empfiehlt eine deutlichere Formulierung der Zusammenhänge zu Urban Tourism in den Modulbeschreibungen, damit klar der Zusammenhang zum Studienziel erkennbar ist. Des Weiteren sollte die Übersicht über die geänderten fachspezifischen Kompetenzen und Wissen (S. 17f Änderungsantrag) im Sinne von Urban Tourism & Visitor Economy Management konkretisiert werden. 4.3 Gewährleisten gem § 17 Abs 2 Z 5 FH-AkkVO Inhalt und Aufbau des Studienplans die Erreichung der intendierten Lernergebnisse unter Verbindung von angewandter Forschung und Entwicklung und Lehre? Grundsätzlich ja, allerdings werden aus Sicht des Gutachters die verschiedenen Stakeholdergruppen in Städten nicht gleichberechtigt betrachtet. Im Modul Urban Planning & Visitor Mobility (TMMA_2_UTP1.2) werden die Aspekte Stadtentwicklung, Architektur und Stadtgestaltung sowie Stadtsoziologie und -ökonomie betrachtet. Allerdings sollten in den Modulbeschreibungen die Lehrinhalte konkreter auf Urban Tourism and Visitor Economy Management ausgerichtet werden (siehe vorhergehendes Kapitel). Es fehlt die explizite Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen der Bewohner und Bewohnerinnen und der Berücksichtigung ihrer Anforderungen an einen Wohnstandort, auch wenn diese in der Begründung für eine Änderung der Studiengangbezeichnung enthalten ist (vgl. S. 19 Änderungsantrag). Es besteht aus Sicht des Gutachters die Möglichkeit, dass diese Aspekte unter den Schlagworten „Stadtteilplanung“ sowie „Raumplanung und Mobilität“ subsummiert 11/17
werden, allerdings ist nicht unmittelbar erkennbar, dass eine wesentliche Aufgabe von Kommunen und Städten – bzw. deren Verwaltungsorganen – die Daseinsvorsorge für ihre Bewohner und Bewohnerinnen ist. Daher empfiehlt der Gutachter, diesen Aspekt klar herauszustellen, da der ganzheitliche Ansatz der Stadtentwicklung nicht nur auf eine tourismuswirtschaftliche Betrachtung reduziert werden kann, was auch von der Antragstellerin selbst bei ihrer Beschreibung von Visitor Economy erläutert wird: „Die Visitor Economy betrachtet direkte und indirekte ökonomische, soziale und ökologische Effekte des Tourismus in einer Destination, die zur Begegnungsqualität vor Ort beitragen und so der nachhaltigen Entwicklung der Stadt in ihrer Gesamtheit nutzen“ (S. 19 Änderungsantrag). Hilfreiche wäre es aus Sicht des Gutachters für die Bewerber und Bewerberinnen des Studiengangs, wenn die jeweiligen Präsenz- und digitalen Lernphasen bereits im Curriculum/Modulübersicht zugeordnet werden würden, da für ein berufsbegleitendes Studienprogramm, bei dem 30 ECTS-Punkte/Semester erworben werden, eine gute Organisation von Beruf und Studium erforderlich ist. Daher empfiehlt der Gutachter die verschiedenen Phasen des Studiums in geeignet Form überblicksmäßig darzustellen, so dass die Bewerberinnen und Bewerber die an sie gestellten Anforderungen klar unterscheiden können. Die Bezeichnung des Studienprogramms „Urban Tourism & Visitor Economy Management“ legt zwar einerseits nahe, dass der Erwerb von Managementkompetenzen im Mittelpunkt der Inhalte stehen wird, der Ausdruck „Urban Tourism“ lässt andererseits aber auch erwarten, dass die Konfliktfelder einer städtischen Entwicklung betrachtet werden. Dadurch ist aus Sicht des Gutachters nachvollziehbar, dass einige Aspekte der Stadtentwicklung nicht explizit betrachtet werden (bspw. Stadt als sozialer Raum, Stadt als Wohnraum). Gleichzeitig ist dies für ein ganzheitliches Verständnis der Thematik wichtig, um den Studierenden eine breite Wissensbasis für diese Thematik zu vermitteln. Aus Sicht des Gutachters ist es empfehlenswert, die Städtische Entwicklung in den Lehrinhalten stärker zu integrieren bzw. in den Modulbeschreibungen an entsprechender Stelle hervorzuheben. Das Kriterium wird seitens des Gutachters als erfüllt eingestuft. 4.4 Gewährleistet gem § 17 Abs 2 Z 6 FH-AkkVO die didaktische Konzeption der Module des Studiengangs das Erreichen der intendierten Lernergebnisse und fördert sie die aktive Beteiligung der Studierenden am Lernprozess? Das Studienkonzept ermöglicht aus Sicht des Gutachters die zu erwartenden Qualifizierungsergebnisse im dargestellten Umfang zu erreichen. Klassische Präsenzlehrveranstaltungen ermöglichen – insbesondere bei der Gruppengröße von Masterstudiengängen – die Integrationen der Lernenden und auch die Betrachtung individueller Fragen der Studierenden. So können – vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen beruflichen Tätigkeit (berufsbegleitendes Studium) – aktuelle Fragen und Problemstellungen aus der Branche und verwandten Bereichen in den Lehrveranstaltungen berücksichtigt werden. Das Modul Advanced Tourism Perspectives & Practice im 3. Semester unterstützt die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Studierenden, da hier neigungsbezogen ein Schwerpunkt im Studienverlauf gelegt werden kann, gleichzeitig kann die jeweilige berufliche Situation berücksichtigt werden. Auch wird durch dieses Modul die eigenständige Arbeit der Studierenden gefördert. Es besteht die Auswahl an den folgenden Komponenten: 12/17
Option 1: 2 Wahlmodule (Electives, jeweils 6 ECTS-Punkte) Option 2: Management Traineeship (12 ECTS-Punkte) Option 3: Consultancy Project (12 ECTS-Punkte) Während die 1. Option einen Fokus auf wissenschaftliche Arbeit legt, bieten Option 2 und 3 die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln, indem das Gelernte in reale Projekte umgesetzt wird. Unterschieden wird hier in eine unternehmensintegrierte Arbeit (Praktikum, Option 2) sowie eine freie Arbeit (Beratungsprojekt, Option 3), die von Expertinnen und Experten begleitet wird. Offen ist aus Sicht des Gutachters, ob die Expertinnen und Experten aus dem Lehrkörper stammen oder ob es sich um Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus Partnerunternehmen handelt. Durch letztere Variante ist aus Sicht des Gutachters ein höherer Praxiswert für die Studierenden zu erwarten. Gleichzeitig wird die Überprüfung der Qualität in der Lehre erschwert. Es wird empfohlen hier konkret darüber zu informieren, wie die Betreuung der Studierenden in den praxisorientierten Modulen erfolgen wird. Das Modul Tourism Future (TMMA_4_TFU) soll als interdisziplinärer, internationaler Think Tank dienen, bei dem sich Studierende unterschiedlicher Hochschulen mittels COIL (Collaborative Online International Learning) mit touristischen Zukunftsszenarien auseinandersetzen. Dieses Modul kann auf eine internationale berufliche Tätigkeit vorbereiten und ist eine gute Ergänzung im Curriculum. Hierbei handelt es sich um ein interessantes Moduldesign, welches eine Sensibilisierung der Studierenden hinsichtlich einer international geprägten Sichtweise und Interpretation von relevanten touristischen Fragestellungen erwarten lässt. Um auch hier den Ansprüchen aus der Qualität der Lehre zu genügen, empfiehlt der Gutachter, dass konkret dargelegt wird, mit welchen (Hochschul-)Partnern dieses Modul umgesetzt wird. Hinsichtlich der Internationalität wird den Studierenden ein Auslandsaufenthalt (inkl. Möglicher Doppelabschlüssen) ermöglicht, auch wenn diese Option nicht konkret für einen MA sowie einen berufsbegleitenden Studiengang (Abstimmung mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin) thematisiert wird. Auch wird in Tabelle 3 (Curriculumsdaten, S. 21 Änderungsantrag) explizit geschrieben, dass ein Auslandsaufenthalt nicht vorgesehen, aber im 3. Semester möglich ist. Hinsichtlich eines Auslandsaufenthaltes wird empfohlen, diese Option konkreter zu erläutern, so dass ein Auslandsaufenthalt für die Studierenden besser planbar ist, vor allem hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen. Darüber hinaus wird empfohlen, die angesprochenen Optionen Double Degree und Joint Degree (S. 76 Änderungsantrag) dahingehend zu erläutern, unter welchen Bedingungen diese für die Studierenden des MA Urban Tourism & Visitor Economy Management zu erreichen sind. Darüber hinaus wird dem Studiengang durch die englische Unterrichtssprache sowie die Möglichkeit der Teilnahme an Summer Schools (sowohl eigene als auch von Hochschulpartner organisiert) Internationalität bescheinigt, wodurch die Studierenden auf eine Berufstätigkeit in einem internationalen Wettbewerbsumfeld vorbereitet werden (vgl. Kapitel 6.2 Änderungsantrag, S. 76). Das Kriterium wird seitens des Gutachters als erfüllt eingestuft. 13/17
4.5 Sind gem § 17 Abs 2 Z 10 FH-AkkVO die Zugangsvoraussetzungen klar definiert und an die Umstellung der verwendeten Sprache des Studiengangs auf Englisch angepasst? Die Zugangsvoraussetzungen sind klar formuliert. Alle Bewerber und Bewerberinnen durchlaufen ein aufwendiges dreistufiges Aufnahmeverfahren, welches an der FH Wien bereits etabliert ist. Es wird sichergestellt, dass die Bewerber und Bewerberinnen über die notwendigen wirtschaftswissenschaftlichen Vorkenntnisse verfügen, um das Studium erfolgreich zu bewältigen. Dazu werden nur Bewerber und Bewerberinnen zugelassen, die einschlägige Bachelorstudiengänge absolviert haben (S. 59 Änderungsantrag). Im Einzelfall kann eine Überprüfung durch die Studiengangleitung erfolgen. Da es sich um einen englischsprachigen Studiengang handelt, erfolgt das gesamte Aufnahmeverfahren (Bewerbungsformular, IT-gestützte Auswahltests sowie Interview) ausschließlich in englischer Sprache. Der Auswahltest besteht aus einem allgemeinen betriebswirtschaftlichen Test sowie einem weiteren Wissenstest zu studienrelevanten Themen. Abschließend erfolgt ein Interview, in dem fachliche und kommunikative Kompetenzen sowie die Sprachfähigkeit überprüft werden. Dazu werden Interviewer und Interviewerinnen mit englischer Muttersprache eingesetzt. Die Zugangsvoraussetzungen wurden aus Sicht des Gutachters ausreichend an die Umstellung der verwendeten Sprache des Studiengangs auf Englisch angepasst, das Kriterium wird daher seitens des Gutachters als erfüllt eingestuft. 4.6 Sind gem § 17 Abs 3 Z 4 FH-AkkVO die fachlichen Kernbereiche des Studiengangs durch hauptberufliches wissenschaftlich qualifiziertes Lehr- und Forschungspersonal abgedeckt? Auf Seite 19 des Änderungsantrages werden die beiden Kernbereiche des Studiums, Urban Tourism und Visitor Economy, konkret benannt: „Zum einen hat das Programm das Ziel, Absolventen für Aufgaben im Management von Städtedestinationen (Urban Tourism) zu qualifizieren. Spezielles Augenmerk liegt hierbei auf nachhaltiger Tourismusentwicklung im urbanen Kontext, da dieses Segment Bereich [sic] in der jüngsten Vergangenheit den größten Wachstum [sic] zu verzeichnen hatte. Dieses Wachstum führt zu besonderen Herausforderungen für eine nachhaltige Tourismusentwicklung im urbanen Kontext. Touristisch motivierte Aktivitäten sind bei starker örtlicher Konzentration nicht immer in Einklang mit den Bedürfnissen der BewohnerInnen zu bringen (Stichwort „Overtourism“). Gleichzeitig gilt es, touristische Leistungsträger derart zu koordinieren und lokal zu integrieren, dass sie einen Mehrwert sowohl für Gäste als auch für die lokale Bevölkerung schaffen. Klassisches Destinationsmanagement wird hier durch holistische Ansätze wie das der Visitor Economy ergänzt. Die Visitor Economy betrachtet direkte und indirekte ökonomische, soziale und ökologische Effekte des Tourismus in einer Destination, die zur Begegnungsqualität vor Ort beitragen und so der nachhaltigen Entwicklung der Stadt in ihrer Gesamtheit nutzen.“ Die Forderungen gemäß § 17 Abs 3 Z 4 FH-AkkVO sind, dass durch hauptberufliches wissenschaftlich qualifiziertes Lehr- und Forschungspersonal die Themenbereiche Urban Tourism und Visitor Management abgedeckt werden müssen. 14/17
Hinsichtlich der Themenbereiche Urban Tourism und Visitor Economy ist kein ausgewiesener Spezialist/keine ausgewiesene Spezialistin im Lehrkörper vertreten. Auch setzt sich niemand mit dieser Thematik explizit im Bereich Forschung auseinander. Ein entsprechendes Forschungsinteresse wird von […]6 angegeben. Lediglich […] ist als Academic Coordinator im Bereich „Lehre und Lehrkoordination für Visitor Economy Management & Business Research“ tätig und gehört dem Team im Studienbereich Tourism und Hospitality Management an. Seitens der Publikationsliste sind keine einschlägigen Veröffentlichungen nachgewiesen. Die übrigen Personen im Lehrkörper sind laut CV insgesamt in der Lage, die managementbezogenen Inhalte (Strategien, Leadership, Empirik, etc.) umfänglich an die Studierenden weiter zu geben und weisen sich in unterschiedlichen, managementbezogenen Themenbereiche als Expertinnen und Experten aus. Insbesondere sind hier Inhalte des Leadership, Persönlichkeitsentwicklung und auch Coaching zu benennen, die von mehreren der Dozentinnen und Dozenten als eine ihrer Kernkompetenzen im CV angegeben werden. Während Urban Tourism in weiten Teilen durch Erfahrungen, aber auch dem Managementinstrumentarium aus dem Bereich des Destinationsmanagements, abgedeckt werden kann […] fehlen ausgewiesene Erfahrungen im Teil der Visitor Economy – einem wesentlichen Bestandteil des Studienprogramms. Die Verbindung der beiden Kernbereiche sollte zu den Lehrinhalten der Dozenten und Dozentinnen in den verschiedenen Modulen dargestellt werden. Lediglich ein Mitglied des Lehrkörpers […] beschäftigt sich mit diesem Thema. Das Kriterium wird daher seitens des Gutachters als nicht erfüllt eingestuft. Der Gutachter empfiehlt die Formulierung einer Auflage, dass hauptberufliches wissenschaftlich qualifiziertes Lehr- und Forschungspersonal für den Kernfachbereiche Urban Tourism und Visitor Economy („Die Visitor Economy betrachtet direkte und indirekte ökonomische, soziale und ökologische Effekte des Tourismus in einer Destination, die zur Begegnungsqualität vor Ort beitragen und so der nachhaltigen Entwicklung der Stadt in ihrer Gesamtheit nutzen“, S. 19 Änderungsantrag) vorhanden ist oder die entsprechende Qualifikation bei dem aktuellen Personal entsprechend hergestellt wird. Der Gutachter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die Initiierung eines Forschungsprojektes den Erwerb der entsprechenden Fachkenntnisse bewirken kann. 4.7 Ist gem § 17 Abs 3 Z 5 FH-AkkVO das Lehr- und Forschungspersonal entsprechend qualifiziert, um einer Umstellung der verwendeten Sprache des Studiengangs auf Englisch gerecht zu werden? Dem Antrag liegen die CVs des vorgesehenen Lehr- und Forschungspersonals bei. Laut diesen verfügt das Personalüber ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, um einen englischsprachigen Studiengang zu entwickeln sowie in diesem zu unterrichten. Allerdings wird nicht aus allen CV deutlich, wie das Sprachniveau jeweils einzuschätzen ist. Der Gutachter empfiehlt daher, dass bei allen CVs der Lehrenden deutlich das jeweilige Englisch-Sprachniveau ersichtlich ist. Das Kriterium wird seitens des Gutachters als erfüllt eingestuft. 6 Personenbezogene Angaben sowie Angaben zur Finanzierung werden gemäß § 21 HS-QSG von der AQ Austria nicht veröffentlicht. Entsprechende Stellen werden durch „[…]“ markiert. 15/17
5 Zusammenfassung und abschließende Bewertung Insgesamt vermittelt der Änderungsantrag eine durchdachte Studiengangkonzeption, die sich an den aktuellen Herausforderungen im Städtetourismus orientiert. Es wird ein ganzheitlicher Managementansatz verfolgt, der aus der Zusammenstellung der Module erkennbar und nachvollziehbar ist. Damit fügt sich das Programm Urban Tourism & Visitor Economy Management in das Portfolio der FH Wien ein. Nachfolgend die Zusammenfassung des Gutachters: Die Lernergebnisse sind klar formuliert und umfassen fachlich-wissenschaftliche, personale und soziale Kompetenzen und entsprechen den beruflichen Anforderungen sowie der Master-Niveaustufe des NQR. Die Anforderungen nach Kapitel 4.1 werden als erfüllt angesehen. Die neue Studiengangsbezeichnung „Urban Tourism & Visitor Economy Management“ entspricht grundsätzlich dem geänderten Qualifikationsprofil. Jedoch wird in den spezifischen Anpassungen der Kompetenzen und Wissensbestandteile nur an wenigen Stellen ein expliziter Zusammenhang zum urbanen Tourismus sowie Besuchermanagement hergestellt. Daher gelten die Anforderungen nach Kapitel 4.2 aus Sicht des Gutachters als eingeschränkt erfüllt. Es wird folgende Empfehlung ausgesprochen: die Zusammenhänge zum Urban Tourism in den Modulbeschreibungen sollen klarer formuliert werden, damit der Zusammenhang der Lehrinhalte zum Studienziel erkennbar ist. Auch bei den „geänderten fachspezifischen Kompetenzen und [vermittelten] Wissen“ (S. 17f Änderungsantrag) sollte klarer der Zusammenhang zur neuen Studiengangsbezeichnung deutlich werden. Inhalt und Aufbau des Studienplans gewähren die Erreichung der intendierten Lernergebnisse unter Verbindung von angewandter Forschung und Entwicklung und Lehre. Die Anforderungen in Kapitel 4.3 sind somit erfüllt. Der Gutachter empfiehlt aber die Städtische Entwicklung in den Lehrinhalten stärker zu integrieren bzw. in den Modulbeschreibungen an entsprechender Stelle hervorzuheben. Des Weiteren empfiehlt der Gutachter, die verschiedenen Phasen des Studiums in geeignet Form überblicksmäßig darzustellen, so dass die Bewerberinnen und Bewerber die an sie gestellten Anforderungen (Präsenz, Distanz learning) klar unterscheiden können und so der berufliche Alltag so wenig wie möglich eingeschränkt wird. Die didaktische Konzeption der Module des Studiengangs gewährleistet das Erreichen der intendierten Lernergebnisse und fördert die aktive Beteiligung der Studierenden am Lernprozess. Die Anforderungen nach Kapitel 4.4 sind als erfüllt anzusehen. Es wird empfohlen konkret darüber zu informieren, wie die Betreuung der Studierenden in den praxisorientierten Modulen erfolgen wird. Hinsichtlich des Moduls Tourism Future wird empfohlen - auch vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung in der Lehre – zu konkretisieren, mit welchen (Hochschul-) Partnern das Modul durchgeführt wird. Es wird empfohlen, die Option Auslandsaufenthalt (3. Semester) ausführlicher darzustellen, so dass ein möglicher Auslandsaufenthalt besser planbar ist. Des Weiteren wird empfohlen, die Optionen Double Degree und Joint Degree dahingehend zu erläutern, unter welchen Bedingungen diese für die Studierenden des MA Urban Tourism & Visitor Economy Management zu erreichen sind. 16/17
Die Zugangsvoraussetzungen sind klar definiert, die Umstellung der Lehrsprache auf Englisch wurde entsprechend angepasst. Die Anforderungen nach Kapitel 4.5 gelten als erfüllt. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, dass die fachlichen Kernbereiche des Studienganges (Urban Tourism, Visitor Economy) durch hauptberufliches wissenschaftlich qualifiziertes Lehr- und Forschungspersonal abgedeckt wird. Dieses Kriterium (4.6) gilt daher als nicht erfüllt. Der Gutachter empfiehlt daher die Formulierung einer Auflage, dass hauptberufliches wissenschaftlich qualifiziertes Lehr- und Forschungspersonal für den Kernfachbereiche Urban Tourism und Visitor Economy vorhanden ist oder die entsprechende Qualifikation bei dem aktuellen Personal entsprechend hergestellt wird. Das Lehr- und Forschungspersonal ist ausreichend qualifiziert, um eine Umstellung der Lehrsprache auf Englisch gerecht zu werden. Das Kriterium 4.7 ist daher als erfüllt anzusehen. Aus Sicht des Gutachters wird empfohlen, die Sprachkompetenzen der Lehrenden in den CV deutlicher herauszustellen. Der Gutachter empfiehlt dem Board der AQ Austria eine Akkreditierung der Änderungen des akkreditierten FH-Masterstudiengangs „Leadership im Tourismus“, StgKz 0260, der FHWien der WKW, durchgeführt in Wien, unter der obengenannten Auflage. 6 Eingesehene Dokumente Antrag auf Akkreditierung der Änderungen des akkreditierten FH-Masterstudiengangs „Leadership im Tourismus“, StgKz 0260, der FHWien der WKW, durchgeführt in Wien, vom 30.09.2020 in der Version vom 04.12.2020 17/17
Sie können auch lesen