Klimaschutz in der Bauleitplanung und kommunale Wärmeplanung - Buchholz, 05.05.2021 Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Hannover GmbH ...

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Klimaschutz in der Bauleitplanung und
                  kommunale Wärmeplanung

                                  Buchholz, 05.05.2021
             Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Hannover GmbH

07.05.2021                                                                 1
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Der Klimawandel
und die Verantwortung von
Kommunen

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Entwicklung des
             CO2-Gehaltes der
             Atmosphäre

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Klimapolitik

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Das Klimaschutzprogramm 2030

             Grundlage für Klimaschutzpolitik
             Ziele für Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude,
             Verkehr, Industrie, Landwirtschaft,
             Abfallwirtschaft
             Einnahmen aus Klimaschutzprogramm 
             Energie- und Klimafonds
             Ankündigung: bis 2030 + 3stelliger
             Milliardenbetrag
              1. Förderung
              2. Regulierung

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Das Klimapaket 2030
 • Steuerliche Förderung und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen
 • Bündelung der Förderprogramme zur Gebäudeeffizienz „Bundesförderung für effiziente
     Gebäude“ Förderung um 10 % erhöhen, Steuerliche Förderung von 20 % über 3 Jahre
     steuerlich absetzbar
    • Bundesförderung Ölheizungen: Austauschprämie von 40 %
 •   Förderung der seriellen Sanierung
 • Energieberatung bei Eigentümerwechsel obligatorisch
    •    Vorbildfunktion der Bundesgebäude Effizienzhausstandard 40 und jährliche
         Sanierungsquote
 •      Weiterentwicklung energetischer Standards
 • Ausbau erneuerbarer Energien (Mieterstrom vereinfachen)
 • Weiterentwicklung Städtebauförderung, städtische Nachverdichtung
 • Coronabedingt + 10 % bei KRL für 20/21
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Kommunale Handlungsfelder –
  Rolle der Kommunen im Klimaschutz
   1. Verbraucher          2. Planer und           3. Versorger und         4. Promotor und
   und Vorbild             Regulierer              Anbieter                 Förderer
    Gebäudeunterhaltung    Satzungsrecht,         Abwasserreinigung       Förderprogramme
     und energetische        Bauleitplanung         Wasserversorgung        Solar-Check
     Gebäudesanierung       Windparks/             Energieversorgung       Heizungscheck
    Energiemanagement       Festsetzung von
                             PV-Anlagen             Öffentliche             Energieberatung
    regenerative                                    Infrastruktur
     Energieversorgung      Energetische                                    Qualitätssicherung
                                                     (Straßenbeleuchtung,
                             Standards über EnEV                             Beratung und
    Beschaffung                                     ÖPNV, Wärmenetze)
                            Nahwärmenetze/                                   Öffentlichkeitsarbeit
    Infrastruktur                                  Kommunale WBG:
                             Wärmeplanung                                    Vernetzung
                                                     energetische
    Neubaustandards über
                           Quartierskonzepte        Standards               etc.
     EnEV
                           Bürgerbeteiligung       etc.
    etc.
                            etc.

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Klimaschutz in der Bauleitplanung –
 Politische Grundsätze der Kommune
• Natur und Landschaft, Biodiversität
  •    Schutz unbesiedelter klimawirksamer Freiräume
  •    Vorrang der Innenentwicklung und Nachverdichtung
       vorhandener Siedlungsflächen sowie Flächenrecycling
  •    klimaresistente Pflanzen
• Vermeidung von motorisiertem Verkehr
  •    durch kompakte Siedlungsstruktur, wohnortnahe
       Versorgung und Infrastruktur, Förderung Radverkehr,
       kurze Wege
• Anpassung an Klimawandel
  •    Gewässerbewirtschaftung, Regenwasserversickerung,

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Rechtsgrundlage BauGB
Klimaschutz als Ziel der Stadtplanung

 • Das BauGB (2011) benennt den
      Klimaschutz als Ziel der Stadtplanung
      z.B. § 1 Abs. 5 BauGB – Bauleitpläne
      sollen Klimaschutz und Klimaanpassung
      fördern
 • Klimaschutz muss als wichtiger Belang in
      der Abwägung der Belange
      berücksichtigt werden - B-Plan trifft
      (nur) bodenrechtliche Regelungen
 • BauGB nur eines von vielen Gesetzen die
      Standards setzen

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Klimaschutz in der Bauleitplanung und kommunale Wärmeplanung - Buchholz, 05.05.2021 Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Hannover GmbH ...
Regionales
Raumordnungs-
programm
RROP

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Der
Flächennutzungsplan

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Klimaschutz im Flächennutzungsplan
• Flächen für die Nutzung oder
   Speicherung von Strom, Wärme oder
   Kälte aus erneuerbaren Energien
• Kaltluftschneisen, Freihaltung von
   Überschwemmungsgebieten
• Freihalten von Natur- und Landschaft
   von Bebauung und Versiegelung
• Kommunale Wärmeplanung
   Wärmequellen und Wärmesenken,
   Wie sieht die Wärmeversorgung ohne
   Öl und Gas in 30 Jahren aus?

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Der Bebauungsplan

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Was kann der B-Plan im Klimaschutz
Energiesparende Bauweise
• Kompakte mehrgeschossige Gebäude durch Maß der
    Nutzung (§ 9 Abs.1)
• Angemessene Begrenzung der zulässigen Grundfläche
• Flächen für technische Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer
    Energien (Privilegierung gegenüber anderen Nutzungen)
• Stellung der Gebäude zur Sonne und Dachneigung
    (§ 9 Abs. 1 Nr. 2) bes. Begründung mit Ausnahme
    für Flachdächer
• Abstandsregelungen (Verschattung)
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Bedeutung von Kompaktheit für Energieeffizienz

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                                                 von Klaus Michael vom
                                                 07.2020

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Festsetzungen zur
Wärmeversorgung
Anschluss und Benutzungszwang
- gesonderte Satzung - kann
nachrichtlich übernommen
werden

Verwendungsverbot für
bestimmte Heizbrennstoffe 
Vermeidung von CO2-
Emissionen

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Photovoltaik - Technische Anlagen zur
Nutzung Erneuerbarer Energien
1. § 9 Abs. 1 Nr. 23 b – Gebiete festsetzen zur
     verpflichtenden Montage von Anlagen zur
     Nutzung der Solarenergie möglich (Begründung
     erforderlich)
2.   Festsetzung Ausrichtung der Dachflächen
3.   Grundstückskaufvertrag
4.   Städtebaulicher Vertrag
5.   Beratung der Bauleute
6.   Grad der Nutzung EE im Neubau ist im
     EEWärmeG geregelt

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Städtebaulicher Vertrag oder
Grundstückskaufvertrag

Passivhaussiedlung als Wohnform der Zukunft
Beispiel Passivhaussiedlung Devese in Hemmingen

 Hausgruppen und Doppelhäuser
 Heizenergiebedarf 15 kWh/m²
 Einsparung 30 – 50 t CO2/a

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Ausweisung von Windparks

Beispiel Gemeinde Saterland
› 24 WKA mit MW Leistung
› Investitionsvolumen 120 Millionen
  Euro
› 659 Kommanditisten aus der
  Bevölkerung zeichnen Anteile in Höhe
  von 16 Millionen Euro
› Gemeinde profitiert durch
  Gewerbesteuer und Rendite aus
  Kommanditanteil

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Klimaneutrale
Wärmeversorgung
bis 2050

                  Image by Free-Photos from Pixabay
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Kommunale Wärmeplanung
    - erste Schritte

•     Ziel: Entwicklung der zukünftigen
      Wärmeversorgung mit der erforderlichen
      lokalen und ortsfesten Infrastruktur (Strom,
      Wärme,..)
•     Neue kommunale Aufgabe der
      Daseinsvorsorge
•     andere Infrastrukturen und Gebäude – extrem
      langfristige Investitionen und Planungen
•     Planungs- und Investitionssicherheit für
      Wärmenetzbetreiber, EVU,
      Gebäudeeigentümer

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Energie-
             effizienz-
             standards
             für
             Gebäude
             setzen

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Restwärmebedarf effizienter Gebäude und
Sektorenkopplung
• Strombasierte Wärmeversorgung
• Wärmepumpe (Geothermie, Luft-Wärme
   Pumpe,…)
• Flächenheizung
• Kalte Nahwärme
• Heizen über die Lüftungsanlage
   (Wärmerückgewinnung)
• Abwärmenutzung
• Neuentwicklungen und
   Fördermöglichkeiten beachten

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Standortbedingungen beachten
− Neubaugebiete mit hoher Anlagendichte haben
   gegenseitige Beeinflussung
− Baugrundgutachten geothermische Nutzung
   (Erkundungsbohrung, geothermisches
   Gutachten)
− LBEG berät kostenfrei zu geothermischen
   Potentiale, Nutzungsmöglichkeiten,
   Genehmigungsprozess
Ansprechpartner beim LBEG: Frau Pester / Herr
Jensen
Mail: Geothermie@lbeg.niedersachsen.de
                                                Quelle: NIBIS® Kartenserver; Gerasterte Topografien mit
                                                freundlicher Genehmigung des Landesamtes für
                                                Geobasisinformation und Landesvermessung
                                                Niedersachsen LGLN
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Nahwärmeversorgung
Beispiel: Ostercappeln - Ortschaft Venne
 Abwärmenutzung aus der Waffelfabrik Meyer zu Venne
 Abwärme 10 Mio. kWh/a
 Anschluss von 350 Haushalten
 Investition von 3,9 Mio. Euro

Kalte Nahwärme
Hüttengelände – Neustadt a Rbge.
Kaltes Nahwärmenetz für alle Haushalte mit
oberflächennaher Geothermie
https://www.stadtwerke-
neustadt.de/sw/leistungen/kaltenahwaerme/
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Leitfaden Kommunale Wärmeplanung

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MEHR KLIMASCHUTZ
WAS GEHT NOCH?

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Mobilität
  › Stellplätze: wieviel und wo
  › Mehr Platz für klimafreundliche
    Verkehrssysteme: Fußverkehr, Radverkehr
    und ÖPNV
  › ÖPNV-Angebot attraktiv gestalten
    (Taktzeiten, Anbindung, Fahrzeiten,
    Preisgestaltung, Einfachheit, Bsp. LK
    Vechta)
  › Kurze Wege für Fußgänger und Radfahrer
  › Fördermöglichkeiten ausschöpfen
                                      Quelle: Planungsbüro VIA Köln

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Verwendung energieeffizienter Baustoffe
1. Holz statt Zement als Baumaterial
2. für eigene Gebäude und in B-Plan als
   Baustoff ausdrücklich zulassen
3. Holz ist energieeffizient, Herstellung
   energiesparend
4. Energieaufwand Zementherstellung
   Pro Tonne erzeugtem Zement fallen ca. 870
   kg CO2-Äq an. https://nachhaltiges-
   bauen.de/baustoffe/Zement

5. Recyclinghaus Gundlach Hannover
   Kronsberg
6. Rohstoff Sand wird knapp
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Die Kommune als Vorbild

• Nutzung Erneuerbarer Energien –
 Photovoltaik, Solarthermie und
 Erdwärme
• Ausweisung von Flächen für
 Solarenergie - Freiflächenanlagen
• Energieeffiziente Wärmeversorgung

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Maßnahmen zu
    Klimaanpassung und Artenschutz
•    § 9 Abs.1 Nr. 25 – Begrünung, hitzeresistente Gehölze, ..
•    Standortgerechte Gehölze, begrünte Dachflächen, ….
•    Biodiversität
•    Regenwasserversickerung, Regenwasserrückhaltung

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Steingärten
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Vom 3. April 2012
§9
Nicht überbaute Flächen
(2) Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke
müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine
andere zulässige Nutzung erforderlich sind.
(4) 1Stellplätze, deren Zu- und Abfahrten und Fahrgassen
sowie die Zu- und Abfahrten von Garagen dürfen, wenn
die Versickerung des Niederschlagswassers nicht auf
andere Weise ermöglicht wird, nur eine Befestigung
haben, durch die das Niederschlagswasser mindestens
zum überwiegenden Teil versickern kann….

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Kommunales Förderprogramm
Beispiel Gemeinde Cremlingen
› Verpflichtung zur Einhaltung von KfW
  Effizienzstandard 55
› Bei Nichteinhaltung 15.000 €
  Konventionalstrafe
› Prämie von 1.500 € bei Einhaltung KfW 40
  Standard
› Prämie von 3.000 Euro bei Einhaltung von
  KfW 40 + Standard
› energetische Sanierungsberatung für
  Hauseigentümer
› Bauberatung

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Fazit: Klimaschutz in der Bauleitplanung
› Bauleitplanung insbes. RROP und F-Plan sind Leitbilder für die
  zukünftige kommunale Entwicklung
   – Klimawandel und Klimaschutzaspekte müssen berücksichtigt werden
   – Raum für Erneuerbare Energien, insbesondere Wind und Solar
   – Neue Aufgaben wie Kommunale Wärmeplanung mitdenken
   – Effizienzstandards für Gebäude privatrechtlich einfordern
   – Rechtliche Möglichkeiten der B-Planung ausschöpfen
   – Verkehrsplanung an Verkehrswende neu ausrichten
   – Innenentwicklung vor Außenentwicklung
   – Naturschutz und Wasserwirtschaft stärker berücksichtigen
   – Fördermöglichkeiten nutzen

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Aufgabenbereiche &
 Kompetenzschwerpunkte
                      Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH

 Energetische              Kommunaler               Betriebliches               Energie-                 Regionale                  Öffentlich-             Niedersachsen
  Gebäude-                 Klimaschutz                Energie-               speicher und -            Kooperationen                keitsarbeit               Allianz für
 optimierung                                        management                  systeme                                                                     Nachhaltigkeit

Bildnachweise: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (1, 6), fotolia/Gina Sanders (2), Dawin Meckel (3), www.forwind.de (4), fotolia/Calado (5), fotolia/llhedgehogll (6)

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Kontakt:
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH
Ruth Drügemöller
Osterstraße 60
30169 Hannover
ruth.druegemoeller@klimaschutz-niedersachsen.de
0511 89703927

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