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KOALITIONSVERTRAG zwischen den wahlwerbenden Gruppen AktionsGemeinschaft Innsbruck (AG) & Junge liberale Studierende (JUNOS Studierende) für die Exekutive der ÖH Uni Innsbruck 01.07.2021 – 30.06.2023
Grundlage und allgemeine Bestimmungen Die oben genannten wahlwerbenden Gruppen (Fraktionen), fortan KoalitionspartnerInnen genannt, kommen überein, dass sie in der Funktionsperiode vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2023 eine Arbeitsübereinkunft an der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Innsbruck (fortan: ÖH Uni Innsbruck) treffen. Die KoalitionspartnerInnen setzen sich für eine qualitativ hochwertige und fortschrittliche, zudem nachhaltige, soziale, sichtbare, transparente und digitale Hochschule ein und stellen dabei konstruktive Zusammenarbeit an Sachthemen vor ideologische Differenzen. Die gebildete Exekutive setzt sich zum Ziel, alle Studierenden bestmöglich gegenüber der Universität, dem Bildungsministerium, der Politik und sonstigen Stakeholdern zu vertreten und in konstruktive Verhandlungen im Sinne aller Studierenden einzutreten. Die Verbesserung der Lebenssituationen aller Studierenden, Partizipation sowie die Unterstützung in der Auseinandersetzung mit der Universität und dem Studium sind hierbei zentrale Elemente. Dies soll mit einer weiter verstärkten Öffentlichkeitsarbeit und verstärkter Präsenz am Campus umgesetzt werden. Im Sinne einer transparenten und präsenten ÖH soll ein positives Image der ÖH Uni Innsbruck weiter ausgebaut und professionalisiert werden, daher werden weiterhin sämtlichen Besetzungen nach §15 der Satzung der ÖH Uni Innsbruck Bewerbungsgespräche zuvor gehen und aktiv daran gearbeitet, dass keine überbordende, einseitige Fraktionierung jeglicher Art oder (fraktions-)politische Vereinnahmung stattfindet. Die unterzeichnenden Fraktionen bekennen sich zu respektvoller Zusammenarbeit und unterlassen öffentliche Untergriffe und Vorwürfe, insbesondere auf persönlicher Ebene, und bekennen sich zu einer Arbeitsweise auf Augenhöhe und dazu, bei Entscheidungen und im täglichen Arbeiten als ÖH immer das größtmögliche Wohl der Studierenden als Maxime im Blick zu haben.
Arbeitsweise In der Außenwirkung und Öffentlichkeitsarbeit der ÖH Uni Innsbruck wird darauf geachtet, dass bzgl. der Präsenz der KoalitionspartnerInnen ein ausgeglichenes Bild entsteht. Die Positionierungen erfolgen stets im Konsens und öffentliche Auftritte werden nach bester Möglichkeit immer im Vorhinein akkordiert. Interne Kommunikation Das Vorsitzteam trifft sich regelmäßig, verpflichtet sich zu einer professionellen Führung der ÖH, um eine möglichst gute ÖH-Arbeit zu gewährleisten. Es wird ein regelmäßiger Austausch mit den ReferentInnenteam und den MitarbeiterInnen der ÖH gepflegt. Entscheidungen werden stets im Konsens getroffen und möglichst transparent gehandhabt. Absprachen mit der Fraktion Den jeweiligen Vertretungspersonen der Koalition, sowohl im Vorsitzteam als auch in den Referaten, steht es frei, die lokalen Fraktionsgruppen der LFU Innsbruck (AG Innsbruck & JUNOS Uni Innsbruck) sowie die Bundesfraktion jederzeit für Rücksprache zu konsultieren und auf dieses Anliegen ist seitens des Koalitionspartners stets entsprechend Rücksicht zu nehmen. Die Koalitionspartner erkennen gegenseitig an, dass die Arbeit ihrer jeweiligen Fraktion, vor allem im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der ÖH Uni Innsbruck oder der Koalition in keinster Weise schaden darf. Sollte einer der beiden Partner einen Grund zur berechtigten Kritik der anderen Fraktion oder der ÖH Uni Innsbruck haben, so muss unverzüglich Rücksprache mit einer Vertretungsperson des Koalitionspartners gehalten werden. Aktivitäten anderer Fraktionseinheiten (andere Hochschulgruppen oder Bund) werden hier zwecks mangelnden Einflusses explizit ausgenommen. Den anderen Fraktionseinheiten wird jedoch kommuniziert, dass
eine möglichst streitlose Kommunikation betreffend den beiden Fraktionen von Vorteil für die KoalitionspartnerInnen an der ÖH Uni Innsbruck ist. UV-Sitzungen UV-Sitzungen sind grundsätzlich gemeinsam zu gestalten, um intern und ggü. den Fraktionen kein einseitiges Bild zu schaffen. Die KoalitionspartnerInnen beraten sich stets über Anträge und alle weiteren Anliegen anderer Fraktionen und fällen Entscheidungen auch hier im Konsens. Sollte keine Einigung innerhalb der Koalition erzielt werden, so wird das Anliegen in ein entsprechend passendes Gremium verschoben, um es ausführlicher zu diskutieren und eine konstruktive Lösung im Sinne Aller zu finden; sollte kein solches Gremium existieren, wird das Anliegen vertagt, außer dies ist der Sinnhaftigkeit des Anliegens abträglich. Ausschüsse Die Arbeit der Ausschüsse soll sich in ihrer Professionalität und Effektivität nicht von der Arbeit anderer ÖH-Gremien unterscheiden. Ausschüsse haben in sinnvollen regelmäßigen Abständen zu tagen und sind wichtig, um die Standpunkte aller UV- Fraktionen miteinzubeziehen. Die KoalitionspartnerInnen bekennen sich zu einer gemeinsamen Führung der Ausschüsse im Sinne der vereinbarten Ziele und Positionen. Ausschuss für Finanz- Wirtschafts- und Vermögensangelegenheiten • Der Ausschuss wird lt. §14 ÖH Uni Innsbruck Satzung vom Wirtschaftsreferenten geleitet. • SoPro Anträge werden gemeinsam besprochen. Ausschuss für Satzungsangelegenheiten • Der Satzungsausschuss wird vom 2. Stv. ÖH-Vorsitzenden geleitet.
Ausschuss für Nachhaltigkeit • Der Ausschuss für Nachhaltigkeit wird vom Referenten/von der Referentin für Umwelt & Nachhaltigkeit geleitet. • Dies soll gewährleisten, dass im Ausschuss tatsächlich effektive Arbeit geleistet wird und die Arbeit des Referats im Sinne einer gesamtheitlichen Planung bestens miteinbezogen werden kann. Ausschuss für BasisvertreterInnen • Der Ausschuss wird nach §14 Satzung ÖH Uni Innsbruck vom Basisreferenten/der Basisreferentin geleitet. Ausschuss für Digitalisierung • Es ist davon auszugehen, dass sich innerhalb der nächsten Periode die Situation rund um SARS-CoV-2 wieder entspannen wird und so auch für die Universität Innsbruck erneut eine Zeit des Umbruchs betreffend der Lehre bevorsteht. Um diesen Umbruch fortschrittlich zu gestalten und nicht eine blanke “Rückkehr ins Jahr 2019” anzutreten, sondern die positiven Seiten der Online-Lehre zu erhalten und diese flexibel mit der Präsenzlehre zu verknüpfen, soll ein Ausschuss für Digitalisierung eingerichtet werden, in dem alle Fraktionen gleichermaßen die Chance bekommen, an der dauerhaften Verbesserung des Lehrmodus mitzuarbeiten und ein fortschrittliches Konzept zu erarbeiten, das folgend der Universität zur Umsetzung vorgelegt werden soll. • Der Ausschuss wird vom 1. Stv ÖH-Vorsitzenden geleitet werden. Projekte ÖH Projekte sind vielseitig, können jedoch auch wiederkehrend sein. Es gibt bereits einen großen Pool an erfolgreichen Projekten, aus dem man schöpfen kann, allerdings gibt es auch innerhalb jeder Exekutive immer wieder neue Ideen. Oftmals ist es schwierig zuzuordnen, wem “als erstes” eine Projektidee eingefallen ist. Daher
wird hier bestmöglich ein koalitionsverträglicher Weg skizziert, wie es von der Idee zur Umsetzung von ÖH-Projekten kommt. Arbeitsplan Im Sommer wird schnellstmöglich ein detaillierter Arbeitsplan erstellt, in welchem einerseits Projekte, Kampagnen und Veranstaltungen, andererseits politische Ziele und Kernthemen fixiert werden. Dieser Arbeitsplan dient als Basis für die Arbeit in der nächsten Funktionsperiode. Das WS 21/22 wird genau geplant, das SoSe 22 großzügiger, das Studienjahr 22/23 wird im Laufe der Periode geplant. Für das Wahlsemester SoSe 2023 wird ein Aufarbeiten des Koalitionsabkommens im Sinne eines fairen Wahlkampfes nötig sein, jedoch darf dieses Aufarbeiten keinesfalls der Koalition schaden. Idee bis Umsetzung 1. Idee Ideen für Projekte der ÖH können bereits im Arbeitsplan verankert sein, aus vergangenen Projekten stammen, aus Projekten von vergleichbaren Institutionen stammen oder neue Ideen sein. In jedem Fall wird ein Vorschlag für ein neues ÖH-Projekt in einem (erw.-)Vorsitz-JF vorgestellt. Um die Arbeit zu erleichtern, wird an dieser Stelle auf Formalia und Vorlagen verzichtet. Die Projektidee muss im Protokoll des (erw.-)Vorsitz-JF erscheinen. Diese Ideen-Vorstellung hat den Sinn, nachhaltig zu sichern, dass nachvollzogen werden kann, von wem wann eine Projektidee das 1. Mal stammte. Wenn das Vorsitzteam übereinkommt, eine Idee weiterzuverfolgen, so wird eine Person innerhalb des Vorsitzteams mit der Konzeption des Projekts betraut.
2. Konzeption In der Konzeption werden für die im Arbeitsübereinkommen definierten bzw. aus (erw.-)Vorsitz-JF stammende Projekte Vereinbarungen über konkrete Zeitpläne, Ziele und Finanzierung getroffen. Unter Einbezug beider KoalitionspartnerInnen wird ein Konzept zur Umsetzung ausgearbeitet und anschließend im Vorsitzteam diskutiert; vor allem dann, wenn Konzepte in Referaten ausgearbeitet wurden. Mitarbeit an der Konzeption von Projekten ist positions-, funktions- und fraktionsübergreifend ausdrücklich erwünscht, jedoch immer abzusprechen. 3. Finanzierung Für die Finanzierung von Projekten wird ein fertiges Konzept im erw. Vorsitz-JF besprochen. Das Konzept beinhaltet bereits einen genauen und realistischen Kostenvoranschlag. Es wird ebenso beschlossen, aus welchen Budget die Mittel bezogen werden bzw. ob Rücklagenauflösungen notwendig sind. 4. Umsetzung Wenn im erw. Vorsitz der Projektidee zugestimmt wird, werden vom Vorsitzteam Personen bestimmt, welche sich um die Umsetzung des Projekts kümmern sollten. Hierbei wird das Projekt zeitlich, finanziell und organisatorisch bestens vorbesprochen. Vorläufige Projektideen Im Laufe des Sommers 2021 werden diese und weitere Projekte detailliert konzeptioniert, geplant und zur Umsetzung in der Periode gebracht. Die beiden KoalitionspartnerInnen kommen überein, folgende Projekte schnellstmöglich zu planen und einen konkreten Arbeitsplan auszuarbeiten. Dieser vorläufige Projektplan kann sich durch Feststellungen in der Ausarbeitung und Konzeption ändern, sofern die Machbarkeit des Projekts fraglich ist. Ebenso können jederzeit neue Projekte eingebracht werden.
• ÖH-Präsenz-Events Um der Universität und dem studentischen Alltag wieder Leben einzuhauchen, soll ein starker Fokus auf Präsenzveranstaltungen aller Art gelegt werden. Egal ob Parties, Exkursionen, Serviceangebote oder Socializings. • ÖH-Academy Die Academy soll weiter ausgebaut werden und um weitere Angebote ergänzt werden. Hierfür sollen Studierende direkt miteinbezogen werden, was sie sich wünschen. • Fahrradflickaktion Kennen viele von den Wahltagen - bräuchten viele auch während des normalen Semesters. Nach Möglichkeit soll dieser Service, vor allem in Hinblick auf das Erlernen selbstständiger kleiner Reparaturen, öfter im Semester angeboten werden. • Transparenz Umsetzung eines Finanztransparenzbereichs auf der ÖH-Website. • ÖH-CI Um die Veränderung der Exekutive der ÖH auch sichtbar nach außen zu kommunizieren und um der Unabhängigkeit der ÖH Nachdruck zu verleihen, wird zeitnah eine neue CI ausgearbeitet, die keine fraktionspolitische Nähe aufweist. • ÖH-Fördertöpfe Weiterentwicklung und Neukonzeption von den diversen ÖH-Fördertöpfen. • Weiterentwicklung der ÖH-Website Nutzerfreundlichkeit • Unterstützung der Studienvertretungen und Fachschaften
insbesondere bei Ersti-Tutorien und deren Weiterentwicklung • Schaffung von mehr Partizipationsmöglichkeiten für Studierende • Stipendien ausbauen Ein Fokus soll auf eine klare Kommunikation der bestehenden Möglichkeiten, sowie den Ausbau von diversen Möglichkeiten zu Stipendien in allen Studiengängen gelegt werden. • Beihilfen kommunizieren Studierende sollen besser über die Beziehung von Beihilfen informiert werden und im Austausch mit den zuständigen Stellen sollen Verbesserungen des Beihilfensystems erwirkt werden. • Green Office Unterstützung der Universität beim Aufbau des Green Offices zur nachhaltigen Gestaltung der Uni Innsbruck Finanzen Die Gebarungsordnung der ÖH, die Satzung der ÖH und das HSG bilden die Grundlage für das wirtschaftliche Handeln der ÖH Innsbruck. Hierbei wird besonders auf eine transparente Arbeitsweise und klare Kommunikation der Mittelverwendung Rücksicht genommen, damit Studierende nachvollziehen können, wofür ihr ÖH- Beitrag Verwendung findet. Im Wirtschaftsreferat, der UV, dem erw. Vorsitz.JF und dem Wirtschaftsausschuss werden wirtschaftliche Belangen besprochen. Das Wirtschaftsreferat: Der Wirtschaftsausschuss wird vom WiRef geführt. Dem Wirtschaftsreferenten obliegen die Genehmigungen von Ausgaben der ÖH / StVen / Referaten.
Genehmigte Projekte der StVen sind jene, die ausschließlich im Sinne der Studierenden sind. Sämtliche StVen und FStVen werden gleichbehandelt. Der Stv. WiRef kümmert sich um die Beratung und Servicierung der StVen in wirtschaftlichen Belangen und um die Organisation von Projekten. Rechnungen, wirtschaftliche Dokumente und werden jedenfalls von WiRef und Vorsitzenden gezeichnet, was eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit sicherstellt. Umgang mit der Opposition Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Oppositionsfraktionen. Auch in hitzigen Situationen und bei Konflikten steht die ÖH und die Arbeit im Sinne aller Studierenden über politischen Spielereien und Streitigkeiten. Aus diesem Grund wird seitens der ÖH und tunlichst auch seitens der Fraktionen nicht auf Angriffe der Opposition reagiert. Lediglich Tatsachenberichtigungen bei offenkundigen Falschnachrichten sind richtig und wichtig. Unsachliche persönliche Angriffe können ebenso kritisiert werden. Die KoalitionspartnerInnen bekennen sich zu einem fairen Umgang untereinander und mit gleichermaßen mit den Oppositionsfraktionen und nutzen die Exekutivbeteiligung an der ÖH Uni Innsbruck nicht in unfairer Weise zum eigenen Vorteil. Hierzu zählen explizit: • Keine Nutzung der ÖH-Räumlichkeiten und Fachschaften für reine Fraktionszwecke über das in der Satzung geregelte Ausmaß (Arbeitstreffen, Socializing, etc.) • ÖH-Räumlichkeiten dürfen nicht für überbordend einseitige Fraktionswerbung genutzt werden. Gemeinsam mit den jew. (F)StV-MandatarInnen werden hier individuelle Lösungen gefunden, die für die KoalitionspartnerInnen und die (F)StVen in Ordnung gehen.
• Keine Nutzung von ÖH-Wordings, der ÖH-CI oder sonstigem Content, der zur Verwechslung zwischen Fraktion und ÖH führen kann, insbesondere auf Social Media oder auf Druckprodukten jeglicher Art. Verletzungen dieser Regeln werden entsprechend im Vorsitz Jour Fixe diskutiert und den Oppositionsfraktionen wird hiermit empfohlen, Verletzungen dem Vorsitzteam schnellstmöglich mitzuteilen, um den fairen Zustand zeitnah wiederherstellen zu können. Die KoalitionspartnerInnen bekennen sich ebenso dazu, nach bester Möglichkeit auch Personen anderer Fraktionen Handlungsspielräume zur Verbesserung der Universität Innsbruck zu bieten. Politische Arbeit der ÖH ÖH Aufgabenbereich vs. Allgemeinpolitik Die KoalitionspartnerInnen einigen sich auf folgende Auslegung des Arbeitsbereichs der ÖH Uni Innsbruck: Folgende Themen und Beispiele sind Aufgabenbereich der ÖH Uni Innsbruck: • Hochschulpolitische Themen o zb Gesetze die Uni betreffend... o zb Uni Innsbruck Lehre, Infrastruktur, Entwicklung, Curricula, Öffentlichkeitsarbeit, ... • Bildungspolitische Themen mit Einfluss auf Hochschulen o zb Aufnahmeregelungen, CoVid-Bestimmungen… o zb Mentale Gesundheit unter Studierenden • Kommunalpolitische Themen mit direktem Einfluss auf Studierende o zb Öffentlicher Verkehr o zb Wohnen o zb Studierendenleben & Freizeitgestaltung
Allgemeinpolitische Themen werden nur dann kommentiert, sofern dies im Sinne einer überwältigenden Mehrzahl an Studierenden ist und jenen einen effektiven Vorteil bringt, sowie im Kompetenzbereich der ÖH liegt. Nach dieser Herangehensweise werden ebenso die Entscheidungen in den UV- Sitzungen und sonstigen ÖH Uni Innsbruck Gremien gefällt. Kontroverse Themen Bei kontroversen Themen und inhaltlichen Kollisionspunkten, wird im expliziten Fall Rücksprache im Vorsitzteam und ggf. in der Fraktion gehalten, um eine Positionierung im Konsens zu ermöglichen. Vor allem hinsichtlich der Themen Studienbeiträge, Aufnahmeverfahren und weiterer inhaltlicher Diskrepanzen zwischen den KoalitionspartnerInnen werden konstruktive Absprachen über Schnellschüsse gestellt, insbesondere in Sitzungen der Universitätsvertretung, unter Nutzung entsprechender demokratiepolitischer Mittel. Bundesfraktionen Die KoalitionspartnerInnen versuchen bestmöglich, koalitionsschädigende Inhalte der jeweiligen Bundesfraktion nicht am Hochschulstandort der Universität Innsbruck zu spielen und üben im Falle lediglich sachliche Kritik; jedenfalls unter Rücksprache mit dem/der KoalitionspartnerIn. Humoristische Auftritte, sofern deutlich als solche erkennbar, sind gesondert zu betrachten und weniger restriktiv zu behandeln, jedoch dennoch abzusprechen. Ebenso steht es den Personen hinter den Koalitionen weiterhin frei, sich kritisch als Privatpersonen zu äußern, sofern das Ausmaß überschaubar bleibt und ebenso keine koalitionsschädigende Inhalte sind. Bundes-ÖH Das Auftreten ggü. der Bundes-ÖH, der BV und allen Organen der Bundes-ÖH wird im Vorsitzteam abgesprochen.
Grundsätzlich tritt die ÖH Uni Innsbruck gegenüber der Bundes-ÖH konstruktiv auf, wirft aber ihren Blick dennoch in den allermeisten Fällen nicht über den Horizont der Studierenden der Universität Innsbruck. Vorschlagsrechte für Funktionen Der Vorsitz und die Referate werden nach Qualifikation der BewerberInnen per Wahl besetzt. In der nachfolgenden Tabelle werden die Vorschlagsrechte der KoalitionspartnerInnen festgelegt, sowie die Verteilung der Vorsitzpositionen definiert. Interimistische Bestellungen von ReferentInnen werden akkordiert und nach dem Vorschlagsrecht getroffen. Funktion (Vorschlagsrecht) (Vorschlagsrecht) Ohne AG JUNOS Vorschlagsrecht Vorsitzende/r X 1. Vorsitz- X StellvertreterIn 2. Vorsitz- X StellvertreterIn Referat für StellvertreterIn X wirtschaftliche Angelegenheiten Basisreferat X
Referat für SachbearbeiterIn X Bildungspolitik Referat für X UNIpress Sozialreferat X Referat für X Öffentlichkeitsarbeit Referat für Frauen, X Gleichbehandlung und Queer Referat für X Plagiatscheck Referat für X Studierende mit Beeinträchtigung(en) Referat für X Verbund LehrerInnenbildung West
Referat für X Internationales und ESN Referat für X ausländische Studierende Referat für Sport X SachbearbeiterIn und Gesundheit Referat für Heime X und Wohnen Referat für Studien X und MaturantInnen- beratung Beim Vorschlag der Positionen ist darauf zu achten, dass die eingesetzten Personen einerseits fachlich bestens geeignet sind und andererseits ihrer Funktion und dem damit einhergehenden Arbeitsaufwand gerecht werden. Kann eine Person dem Aufwand nicht mehr gerecht werden, wird die Situation im Exekutivgremium besprochen. Wenn sich geeinigt wird, dass die Aufgaben nicht ausreichend erfüllt werden, dem Image oder dem Arbeitsklima der Institution geschadet wird, oder in anderer Art und Weise der Exekutive geschadet bzw. koalitionsschädigendes Verhalten an den Tag gelegt wird, muss über die entsprechende Person/Position im Exekutivgremium beraten werden. Die betreffende Person muss nach Möglichkeit
eingebunden werden. Nach diesem klärenden Gespräch besteht die Möglichkeit, die Person, unabhängig vom Koalitionsvertrag, in der darauffolgenden Sitzung abzuwählen oder sie in ihrer Funktion unverzüglich durch Ersatz einer interimistisch bestellten Person, die im Konsens des Exekutivgremiums bestimmt wird, herabzustufen. Wenn bei einer Neubesetzung Probleme auftreten, (zB weil sich bei einer Position mit Vorschlagsrecht unabhängig keine unabhängigen Personen bewerben, oder bei einer Position mit z.b. AG Vorschlagsrecht kein AG-Mitglied findet) so wird im Vorsitzteam eine Lösung im Konsens gefunden.
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