KOALITIONSVERTRAG zwischen den wahlwerbenden Gruppen AktionsGemeinschaft Innsbruck (AG) & Junge liberale Studierende (JUNOS Studierende) für die ...

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KOALITIONSVERTRAG zwischen den wahlwerbenden Gruppen AktionsGemeinschaft Innsbruck (AG) & Junge liberale Studierende (JUNOS Studierende) für die ...
KOALITIONSVERTRAG
zwischen den wahlwerbenden Gruppen

 AktionsGemeinschaft Innsbruck (AG)
                  &

 Junge liberale Studierende (JUNOS
            Studierende)

für die Exekutive der ÖH Uni Innsbruck
      01.07.2021 – 30.06.2023
KOALITIONSVERTRAG zwischen den wahlwerbenden Gruppen AktionsGemeinschaft Innsbruck (AG) & Junge liberale Studierende (JUNOS Studierende) für die ...
Grundlage und allgemeine Bestimmungen

Die    oben     genannten      wahlwerbenden       Gruppen      (Fraktionen),    fortan
KoalitionspartnerInnen genannt, kommen überein, dass sie in der Funktionsperiode
vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2023 eine Arbeitsübereinkunft an der Österreichischen
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Innsbruck (fortan: ÖH
Uni Innsbruck) treffen.

Die KoalitionspartnerInnen setzen sich für eine qualitativ hochwertige und
fortschrittliche, zudem nachhaltige, soziale, sichtbare, transparente und digitale
Hochschule ein und stellen dabei konstruktive Zusammenarbeit an Sachthemen vor
ideologische Differenzen. Die gebildete Exekutive setzt sich zum Ziel, alle
Studierenden bestmöglich gegenüber der Universität, dem Bildungsministerium, der
Politik und sonstigen Stakeholdern zu vertreten und in konstruktive Verhandlungen im
Sinne aller Studierenden einzutreten. Die Verbesserung der Lebenssituationen aller
Studierenden, Partizipation sowie die Unterstützung in der Auseinandersetzung mit
der Universität und dem Studium sind hierbei zentrale Elemente.

Dies soll mit einer weiter verstärkten Öffentlichkeitsarbeit und verstärkter Präsenz am
Campus umgesetzt werden. Im Sinne einer transparenten und präsenten ÖH soll ein
positives Image der ÖH Uni Innsbruck weiter ausgebaut und professionalisiert werden,
daher werden weiterhin sämtlichen Besetzungen nach §15 der Satzung der ÖH Uni
Innsbruck Bewerbungsgespräche zuvor gehen und aktiv daran gearbeitet, dass keine
überbordende, einseitige Fraktionierung jeglicher Art oder (fraktions-)politische
Vereinnahmung stattfindet.

Die unterzeichnenden Fraktionen bekennen sich zu respektvoller Zusammenarbeit
und unterlassen öffentliche Untergriffe und Vorwürfe, insbesondere auf persönlicher
Ebene, und bekennen sich zu einer Arbeitsweise auf Augenhöhe und dazu, bei
Entscheidungen und im täglichen Arbeiten als ÖH immer das größtmögliche Wohl der
Studierenden als Maxime im Blick zu haben.
Arbeitsweise

In der Außenwirkung und Öffentlichkeitsarbeit der ÖH Uni Innsbruck wird darauf
geachtet, dass bzgl. der Präsenz der KoalitionspartnerInnen ein ausgeglichenes Bild
entsteht. Die Positionierungen erfolgen stets im Konsens und öffentliche Auftritte
werden nach bester Möglichkeit immer im Vorhinein akkordiert.

Interne Kommunikation

Das Vorsitzteam trifft sich regelmäßig, verpflichtet sich zu einer professionellen
Führung der ÖH, um eine möglichst gute ÖH-Arbeit zu gewährleisten. Es wird ein
regelmäßiger Austausch mit den ReferentInnenteam und den MitarbeiterInnen der ÖH
gepflegt. Entscheidungen werden stets im Konsens getroffen und möglichst
transparent gehandhabt.

Absprachen mit der Fraktion

Den jeweiligen Vertretungspersonen der Koalition, sowohl im Vorsitzteam als auch in
den Referaten, steht es frei, die lokalen Fraktionsgruppen der LFU Innsbruck (AG
Innsbruck & JUNOS Uni Innsbruck) sowie die Bundesfraktion jederzeit für
Rücksprache zu konsultieren und auf dieses Anliegen ist seitens des
Koalitionspartners stets entsprechend Rücksicht zu nehmen.

Die Koalitionspartner erkennen gegenseitig an, dass die Arbeit ihrer jeweiligen
Fraktion, vor allem im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der ÖH Uni Innsbruck oder
der Koalition in keinster Weise schaden darf. Sollte einer der beiden Partner einen
Grund zur berechtigten Kritik der anderen Fraktion oder der ÖH Uni Innsbruck
haben, so muss unverzüglich Rücksprache mit einer Vertretungsperson des
Koalitionspartners gehalten werden. Aktivitäten anderer Fraktionseinheiten (andere
Hochschulgruppen oder Bund) werden hier zwecks mangelnden Einflusses explizit
ausgenommen. Den anderen Fraktionseinheiten wird jedoch kommuniziert, dass
eine möglichst streitlose Kommunikation betreffend den beiden Fraktionen von
Vorteil für die KoalitionspartnerInnen an der ÖH Uni Innsbruck ist.

UV-Sitzungen

UV-Sitzungen sind grundsätzlich gemeinsam zu gestalten, um intern und ggü. den
Fraktionen kein einseitiges Bild zu schaffen. Die KoalitionspartnerInnen beraten sich
stets über Anträge und alle weiteren Anliegen anderer Fraktionen und fällen
Entscheidungen auch hier im Konsens. Sollte keine Einigung innerhalb der Koalition
erzielt werden, so wird das Anliegen in ein entsprechend passendes Gremium
verschoben, um es ausführlicher zu diskutieren und eine konstruktive Lösung im
Sinne Aller zu finden; sollte kein solches Gremium existieren, wird das Anliegen
vertagt, außer dies ist der Sinnhaftigkeit des Anliegens abträglich.

Ausschüsse

Die Arbeit der Ausschüsse soll sich in ihrer Professionalität und Effektivität nicht von
der Arbeit anderer ÖH-Gremien unterscheiden. Ausschüsse haben in sinnvollen
regelmäßigen Abständen zu tagen und sind wichtig, um die Standpunkte aller UV-
Fraktionen miteinzubeziehen. Die KoalitionspartnerInnen bekennen sich zu einer
gemeinsamen Führung der Ausschüsse im Sinne der vereinbarten Ziele und
Positionen.

Ausschuss für Finanz- Wirtschafts- und Vermögensangelegenheiten

   •   Der Ausschuss wird lt. §14 ÖH Uni Innsbruck Satzung vom
       Wirtschaftsreferenten geleitet.
   •   SoPro Anträge werden gemeinsam besprochen.

Ausschuss für Satzungsangelegenheiten

   •   Der Satzungsausschuss wird vom 2. Stv. ÖH-Vorsitzenden geleitet.
Ausschuss für Nachhaltigkeit

   •   Der Ausschuss für Nachhaltigkeit wird vom Referenten/von der Referentin für
       Umwelt & Nachhaltigkeit geleitet.
   •   Dies soll gewährleisten, dass im Ausschuss tatsächlich effektive Arbeit
       geleistet wird und die Arbeit des Referats im Sinne einer gesamtheitlichen
       Planung bestens miteinbezogen werden kann.

Ausschuss für BasisvertreterInnen

   •   Der Ausschuss wird nach §14 Satzung ÖH Uni Innsbruck vom
       Basisreferenten/der Basisreferentin geleitet.

Ausschuss für Digitalisierung

   •   Es ist davon auszugehen, dass sich innerhalb der nächsten Periode die
       Situation rund um SARS-CoV-2 wieder entspannen wird und so auch für die
       Universität Innsbruck erneut eine Zeit des Umbruchs betreffend der Lehre
       bevorsteht. Um diesen Umbruch fortschrittlich zu gestalten und nicht eine
       blanke “Rückkehr ins Jahr 2019” anzutreten, sondern die positiven Seiten der
       Online-Lehre zu erhalten und diese flexibel mit der Präsenzlehre zu
       verknüpfen, soll ein Ausschuss für Digitalisierung eingerichtet werden, in
       dem alle Fraktionen gleichermaßen die Chance bekommen, an der
       dauerhaften Verbesserung des Lehrmodus mitzuarbeiten und ein
       fortschrittliches Konzept zu erarbeiten, das folgend der Universität zur
       Umsetzung vorgelegt werden soll.
   •   Der Ausschuss wird vom 1. Stv ÖH-Vorsitzenden geleitet werden.

Projekte

ÖH Projekte sind vielseitig, können jedoch auch wiederkehrend sein. Es gibt bereits
einen großen Pool an erfolgreichen Projekten, aus dem man schöpfen kann,
allerdings gibt es auch innerhalb jeder Exekutive immer wieder neue Ideen. Oftmals
ist es schwierig zuzuordnen, wem “als erstes” eine Projektidee eingefallen ist. Daher
wird hier bestmöglich ein koalitionsverträglicher Weg skizziert, wie es von der Idee
zur Umsetzung von ÖH-Projekten kommt.

Arbeitsplan

Im Sommer wird schnellstmöglich ein detaillierter Arbeitsplan erstellt, in welchem
einerseits Projekte, Kampagnen und Veranstaltungen, andererseits politische Ziele
und Kernthemen fixiert werden. Dieser Arbeitsplan dient als Basis für die Arbeit in
der nächsten Funktionsperiode.

Das WS 21/22 wird genau geplant, das SoSe 22 großzügiger, das Studienjahr 22/23
wird im Laufe der Periode geplant.

Für das Wahlsemester SoSe 2023 wird ein Aufarbeiten des Koalitionsabkommens
im Sinne eines fairen Wahlkampfes nötig sein, jedoch darf dieses Aufarbeiten
keinesfalls der Koalition schaden.

Idee bis Umsetzung

          1. Idee

Ideen für Projekte der ÖH können bereits im Arbeitsplan verankert sein, aus
vergangenen Projekten stammen, aus Projekten von vergleichbaren Institutionen
stammen oder neue Ideen sein.

In jedem Fall wird ein Vorschlag für ein neues ÖH-Projekt in einem (erw.-)Vorsitz-JF
vorgestellt. Um die Arbeit zu erleichtern, wird an dieser Stelle auf Formalia und
Vorlagen verzichtet. Die Projektidee muss im Protokoll des (erw.-)Vorsitz-JF
erscheinen.

Diese Ideen-Vorstellung hat den Sinn, nachhaltig zu sichern, dass nachvollzogen
werden kann, von wem wann eine Projektidee das 1. Mal stammte.

Wenn das Vorsitzteam übereinkommt, eine Idee weiterzuverfolgen, so wird eine
Person innerhalb des Vorsitzteams mit der Konzeption des Projekts betraut.
2. Konzeption

In der Konzeption werden für die im Arbeitsübereinkommen definierten bzw. aus
(erw.-)Vorsitz-JF stammende Projekte Vereinbarungen über konkrete Zeitpläne, Ziele
und Finanzierung getroffen. Unter Einbezug beider KoalitionspartnerInnen wird ein
Konzept zur Umsetzung ausgearbeitet und anschließend im Vorsitzteam diskutiert;
vor allem dann, wenn Konzepte in Referaten ausgearbeitet wurden. Mitarbeit an der
Konzeption von Projekten ist positions-, funktions- und fraktionsübergreifend
ausdrücklich erwünscht, jedoch immer abzusprechen.

          3. Finanzierung

Für die Finanzierung von Projekten wird ein fertiges Konzept im erw. Vorsitz-JF
besprochen. Das Konzept beinhaltet bereits einen genauen und realistischen
Kostenvoranschlag. Es wird ebenso beschlossen, aus welchen Budget die Mittel
bezogen werden bzw. ob Rücklagenauflösungen notwendig sind.

          4. Umsetzung

Wenn im erw. Vorsitz der Projektidee zugestimmt wird, werden vom Vorsitzteam
Personen bestimmt, welche sich um die Umsetzung des Projekts kümmern sollten.
Hierbei   wird   das   Projekt   zeitlich,   finanziell   und   organisatorisch   bestens
vorbesprochen.

Vorläufige Projektideen

Im Laufe des Sommers 2021 werden diese und weitere Projekte detailliert
konzeptioniert, geplant und zur Umsetzung in der Periode gebracht.

Die beiden KoalitionspartnerInnen kommen überein, folgende Projekte
schnellstmöglich zu planen und einen konkreten Arbeitsplan auszuarbeiten. Dieser
vorläufige Projektplan kann sich durch Feststellungen in der Ausarbeitung und
Konzeption ändern, sofern die Machbarkeit des Projekts fraglich ist. Ebenso können
jederzeit neue Projekte eingebracht werden.
•   ÖH-Präsenz-Events
    Um der Universität und dem studentischen Alltag wieder Leben
    einzuhauchen, soll ein starker Fokus auf Präsenzveranstaltungen aller Art
    gelegt werden. Egal ob Parties, Exkursionen, Serviceangebote oder
    Socializings.

•   ÖH-Academy
    Die Academy soll weiter ausgebaut werden und um weitere Angebote ergänzt
    werden. Hierfür sollen Studierende direkt miteinbezogen werden, was sie sich
    wünschen.

•   Fahrradflickaktion
    Kennen viele von den Wahltagen - bräuchten viele auch während des
    normalen Semesters. Nach Möglichkeit soll dieser Service, vor allem in
    Hinblick auf das Erlernen selbstständiger kleiner Reparaturen, öfter im
    Semester angeboten werden.

•   Transparenz
    Umsetzung eines Finanztransparenzbereichs auf der ÖH-Website.

•   ÖH-CI
    Um die Veränderung der Exekutive der ÖH auch sichtbar nach außen zu
    kommunizieren und um der Unabhängigkeit der ÖH Nachdruck zu verleihen,
    wird zeitnah eine neue CI ausgearbeitet, die keine fraktionspolitische Nähe
    aufweist.

•   ÖH-Fördertöpfe
    Weiterentwicklung und Neukonzeption von den diversen ÖH-Fördertöpfen.

•   Weiterentwicklung der ÖH-Website
    Nutzerfreundlichkeit

•   Unterstützung der Studienvertretungen und Fachschaften
insbesondere bei Ersti-Tutorien und deren Weiterentwicklung

   •   Schaffung von mehr Partizipationsmöglichkeiten für Studierende

   •   Stipendien ausbauen
       Ein Fokus soll auf eine klare Kommunikation der bestehenden Möglichkeiten,
       sowie den Ausbau von diversen Möglichkeiten zu Stipendien in allen
       Studiengängen gelegt werden.

   •   Beihilfen kommunizieren
       Studierende sollen besser über die Beziehung von Beihilfen informiert werden
       und im Austausch mit den zuständigen Stellen sollen Verbesserungen des
       Beihilfensystems erwirkt werden.

   •   Green Office
       Unterstützung der Universität beim Aufbau des Green Offices zur
       nachhaltigen Gestaltung der Uni Innsbruck

Finanzen

Die Gebarungsordnung der ÖH, die Satzung der ÖH und das HSG bilden die
Grundlage für das wirtschaftliche Handeln der ÖH Innsbruck. Hierbei wird besonders
auf eine transparente Arbeitsweise und klare Kommunikation der Mittelverwendung
Rücksicht genommen, damit Studierende nachvollziehen können, wofür ihr ÖH-
Beitrag Verwendung findet.

Im Wirtschaftsreferat, der UV, dem erw. Vorsitz.JF und dem Wirtschaftsausschuss
werden wirtschaftliche Belangen besprochen.

Das Wirtschaftsreferat:

Der Wirtschaftsausschuss wird vom WiRef geführt. Dem Wirtschaftsreferenten
obliegen die Genehmigungen von Ausgaben der ÖH / StVen / Referaten.
Genehmigte Projekte der StVen sind jene, die ausschließlich im Sinne der
Studierenden sind. Sämtliche StVen und FStVen werden gleichbehandelt. Der Stv.
WiRef kümmert sich um die Beratung und Servicierung der StVen in wirtschaftlichen
Belangen und um die Organisation von Projekten.

Rechnungen, wirtschaftliche Dokumente und werden jedenfalls von WiRef und
Vorsitzenden gezeichnet, was eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit
sicherstellt.

Umgang mit der Opposition

Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer guten und konstruktiven
Zusammenarbeit mit allen Oppositionsfraktionen. Auch in hitzigen Situationen und
bei Konflikten steht die ÖH und die Arbeit im Sinne aller Studierenden über
politischen Spielereien und Streitigkeiten. Aus diesem Grund wird seitens der ÖH
und tunlichst auch seitens der Fraktionen nicht auf Angriffe der Opposition reagiert.
Lediglich Tatsachenberichtigungen bei offenkundigen Falschnachrichten sind richtig
und wichtig. Unsachliche persönliche Angriffe können ebenso kritisiert werden.

Die KoalitionspartnerInnen bekennen sich zu einem fairen Umgang untereinander
und mit gleichermaßen mit den Oppositionsfraktionen und nutzen die
Exekutivbeteiligung an der ÖH Uni Innsbruck nicht in unfairer Weise zum eigenen
Vorteil.

Hierzu zählen explizit:

   •   Keine Nutzung der ÖH-Räumlichkeiten und Fachschaften für reine
       Fraktionszwecke über das in der Satzung geregelte Ausmaß (Arbeitstreffen,
       Socializing, etc.)
   •   ÖH-Räumlichkeiten dürfen nicht für überbordend einseitige Fraktionswerbung
       genutzt werden. Gemeinsam mit den jew. (F)StV-MandatarInnen werden hier
       individuelle Lösungen gefunden, die für die KoalitionspartnerInnen und die
       (F)StVen in Ordnung gehen.
•   Keine Nutzung von ÖH-Wordings, der ÖH-CI oder sonstigem Content, der zur
       Verwechslung zwischen Fraktion und ÖH führen kann, insbesondere auf
       Social Media oder auf Druckprodukten jeglicher Art.

Verletzungen dieser Regeln werden entsprechend im Vorsitz Jour Fixe diskutiert und
den Oppositionsfraktionen wird hiermit empfohlen, Verletzungen dem Vorsitzteam
schnellstmöglich mitzuteilen, um den fairen Zustand zeitnah wiederherstellen zu
können.

Die KoalitionspartnerInnen bekennen sich ebenso dazu, nach bester Möglichkeit
auch Personen anderer Fraktionen Handlungsspielräume zur Verbesserung der
Universität Innsbruck zu bieten.

Politische Arbeit der ÖH

ÖH Aufgabenbereich vs. Allgemeinpolitik

Die KoalitionspartnerInnen einigen sich auf folgende Auslegung des Arbeitsbereichs
der ÖH Uni Innsbruck:

Folgende Themen und Beispiele sind Aufgabenbereich der ÖH Uni Innsbruck:

   •   Hochschulpolitische Themen
          o   zb Gesetze die Uni betreffend...
          o   zb Uni Innsbruck Lehre, Infrastruktur, Entwicklung, Curricula,
              Öffentlichkeitsarbeit, ...
   •   Bildungspolitische Themen mit Einfluss auf Hochschulen
          o   zb Aufnahmeregelungen, CoVid-Bestimmungen…
          o   zb Mentale Gesundheit unter Studierenden
   •   Kommunalpolitische Themen mit direktem Einfluss auf Studierende
          o   zb Öffentlicher Verkehr
          o   zb Wohnen
          o   zb Studierendenleben & Freizeitgestaltung
Allgemeinpolitische Themen werden nur dann kommentiert, sofern dies im Sinne
einer überwältigenden Mehrzahl an Studierenden ist und jenen einen effektiven
Vorteil bringt, sowie im Kompetenzbereich der ÖH liegt.

Nach dieser Herangehensweise werden ebenso die Entscheidungen in den UV-
Sitzungen und sonstigen ÖH Uni Innsbruck Gremien gefällt.

Kontroverse Themen

Bei kontroversen Themen und inhaltlichen Kollisionspunkten, wird im expliziten Fall
Rücksprache im Vorsitzteam und ggf. in der Fraktion gehalten, um eine
Positionierung im Konsens zu ermöglichen. Vor allem hinsichtlich der Themen
Studienbeiträge, Aufnahmeverfahren und weiterer inhaltlicher Diskrepanzen
zwischen den KoalitionspartnerInnen werden konstruktive Absprachen über
Schnellschüsse gestellt, insbesondere in Sitzungen der Universitätsvertretung, unter
Nutzung entsprechender demokratiepolitischer Mittel.

Bundesfraktionen

Die KoalitionspartnerInnen versuchen bestmöglich, koalitionsschädigende Inhalte der
jeweiligen Bundesfraktion nicht am Hochschulstandort der Universität Innsbruck zu
spielen und üben im Falle lediglich sachliche Kritik; jedenfalls unter Rücksprache mit
dem/der KoalitionspartnerIn. Humoristische Auftritte, sofern deutlich als solche
erkennbar, sind gesondert zu betrachten und weniger restriktiv zu behandeln, jedoch
dennoch abzusprechen. Ebenso steht es den Personen hinter den Koalitionen
weiterhin frei, sich kritisch als Privatpersonen zu äußern, sofern das Ausmaß
überschaubar bleibt und ebenso keine koalitionsschädigende Inhalte sind.

Bundes-ÖH

Das Auftreten ggü. der Bundes-ÖH, der BV und allen Organen der Bundes-ÖH wird
im Vorsitzteam abgesprochen.
Grundsätzlich tritt die ÖH Uni Innsbruck gegenüber der Bundes-ÖH konstruktiv auf,
wirft aber ihren Blick dennoch in den allermeisten Fällen nicht über den Horizont der
Studierenden der Universität Innsbruck.

Vorschlagsrechte für Funktionen

Der Vorsitz und die Referate werden nach Qualifikation der BewerberInnen per Wahl
besetzt. In der nachfolgenden Tabelle werden die Vorschlagsrechte der
KoalitionspartnerInnen festgelegt, sowie die Verteilung der Vorsitzpositionen
definiert.

Interimistische Bestellungen von ReferentInnen werden akkordiert und nach dem
Vorschlagsrecht getroffen.

 Funktion             (Vorschlagsrecht) (Vorschlagsrecht)               Ohne
                              AG                  JUNOS           Vorschlagsrecht

 Vorsitzende/r                 X

 1. Vorsitz-                                         X
 StellvertreterIn

 2. Vorsitz-                   X
 StellvertreterIn

 Referat für            StellvertreterIn             X
 wirtschaftliche
 Angelegenheiten

 Basisreferat                  X
Referat für             SachbearbeiterIn   X
Bildungspolitik

Referat für                                    X
UNIpress

Sozialreferat                                  X

Referat für                    X
Öffentlichkeitsarbeit

Referat für Frauen,                        X
Gleichbehandlung
und Queer

Referat für                                    X
Plagiatscheck

Referat für                                    X
Studierende mit
Beeinträchtigung(en)

Referat für                    X
Verbund
LehrerInnenbildung
West
Referat für                                                           X
 Internationales und
 ESN

 Referat für                                                           X
 ausländische
 Studierende

 Referat für Sport            X            SachbearbeiterIn
 und Gesundheit

 Referat für Heime            X
 und Wohnen

 Referat für Studien          X
 und
 MaturantInnen-
 beratung

Beim Vorschlag der Positionen ist darauf zu achten, dass die eingesetzten Personen
einerseits fachlich bestens geeignet sind und andererseits ihrer Funktion und dem
damit einhergehenden Arbeitsaufwand gerecht werden. Kann eine Person dem
Aufwand nicht mehr gerecht werden, wird die Situation im Exekutivgremium
besprochen. Wenn sich geeinigt wird, dass die Aufgaben nicht ausreichend erfüllt
werden, dem Image oder dem Arbeitsklima der Institution geschadet wird, oder in
anderer Art und Weise der Exekutive geschadet bzw. koalitionsschädigendes
Verhalten an den Tag gelegt wird, muss über die entsprechende Person/Position im
Exekutivgremium beraten werden. Die betreffende Person muss nach Möglichkeit
eingebunden werden. Nach diesem klärenden Gespräch besteht die Möglichkeit, die
Person, unabhängig vom Koalitionsvertrag, in der darauffolgenden Sitzung
abzuwählen oder sie in ihrer Funktion unverzüglich durch Ersatz einer interimistisch
bestellten Person, die im Konsens des Exekutivgremiums bestimmt wird,
herabzustufen.

Wenn bei einer Neubesetzung Probleme auftreten, (zB weil sich bei einer Position mit
Vorschlagsrecht unabhängig keine unabhängigen Personen bewerben, oder bei einer
Position mit z.b. AG Vorschlagsrecht kein AG-Mitglied findet) so wird im Vorsitzteam
eine Lösung im Konsens gefunden.
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