Kodierhinweis Allgemeine Informationen Update 2021 - Getinge
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Hinweise zu Kodierung und Vergütung in der stationären Versorgung Mit dieser und weiteren fachspezifischen Broschüre zum Thema Reimbursement möchten wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Vergütungssituation in der stationären Versorgung in Deutschland geben und Sie dabei unterstützen, eine leistungsgerechte Vergütung für die von Ihnen genutzten Medizinprodukte und Verfahren zu erreichen. Um Ihnen die wichtigsten Informationen bezüglich der Bitte haben Sie Verständnis, dass der Inhalt all unserer Kodierung und Vergütung unserer Produkte zur Verfügung Broschüren zum Thema Reimbursement zwar mit großer zu stellen, erstellen wir für die in diesem Zusammenhang Sorgfalt zusammengestellt ist, sie dennoch keinen Anspruch relevanten Produkte Orientierungshilfen in Form individueller auf Vollständigkeit erheben. Die Inhalte sind mit dem Broschüren. besonderen Augenmerk auf unsere Produkte erstellt, sodass in den fachbezogenen Broschüren auch nur Verfahren Das Entgeltsystem für Krankenhäuser nimmt weiterhin und Therapien dargestellt sind, die durch die jeweiligen an Komplexität zu. Es finden laufend Veränderungen und Produkte unterstützt werden. Auch die Informationen und Anpassungen statt. Zuletzt mit der Ausgliederung der Erläuterungen, die sich auf das Vergütungssystem beziehen, Pflegepersonalkosten aus den DRGs, die auch in 2021 noch sind nicht als vollständige Darstellung des aG-DRG-Systems einmal umfangreiche Umbauten des Fallpauschalensystems oder aktuell gültiger Abrechnungsbestimmungen zu nach sich gezogen hat. Es wird also auch in Zukunft nicht verstehen und können das Studium einschlägiger rechtlicher einfach bleiben, hier den Überblick zu behalten. Wir Grundlagen und Vorschriften in diesem Zusammenhang möchten Sie deshalb unterstützen, relevante Veränderungen nicht ersetzen. des Systems im Blick zu behalten und stellen Ihnen an dieser Stelle aus unserer Sicht wichtige Informationen im Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass es sich Zusammenhang mit der stationären Vergütung zusammen. bei allen DRG- und Gruppierungsbeispielen um vereinfachte Darstellungen handelt. Zur besseren Verständlichkeit Im Folgenden sind zunächst die Grundlagen des wurden Fallkonstellationen angenommen, die sich auf Fallpauschalensystems kompakt dargestellt. Informationen vergleichsweise wenige Parameter beziehen (bspw. zu konkreten Therapien und in Bezug zu unseren Produkten Hauptdiagnose, einzelne Prozeduren). Bei Kodierung finden sich in den jeweiligen fachspezifischen Broschüren. Abkürzungsverzeichnis BWR Bewertungsrelation HD Hauptdiagnose OEM Original Equipment Manufacturer BBFW Bundesbasisfallwert HLM Herz-Lungen-Maschine (Hersteller des Originalerzeugnisses) BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und HZV Herzzeitvolumen OPS Operationen- und Medizinprodukte IABP Intraaortale Ballonpumpe Prozedurenschlüssel CM Case Mix ICD International Statistical Classification PBWR Pflege-Bewertungsrelation CMI Case Mix Index of Diseases and Related Health PCI Percutaneous coronary intervention - DRG Diagnosis Related Groups – Problems - Internationale statistische Perkutane Koronarintervention Diagnosebezogene Fallgruppen Klassifikation der Krankheiten PECLA Pumpenlose Extrakorporale DKR Deutsche Kodierrichtlinien InEK Institut für das Entgeltsystem im Membranoxygenierung ECLS Extracorporeal Life Support System Krankenhaus GmbH Prä-MDC den MDCs vorgeschaltete LBFW Landesbasisfallwert Hauptdiagnosegruppe ECMO Extrakorporale Membranoxygenierung MD Medizinischer Dienst (vormals SAPS Simplified Acute Physiology Score FoKa Fachausschuss für die Medizinischer Dienst der TISS Therapeutic Intervention Scoring ordnungsgemäße Kodierung und Krankenkassen) System Abrechnung MDC Major Diagnostic Group – VWD Verweildauer G-DRG German Diagnosis Related Groups Hauptdiagnosegruppe ZE Zusatzentgelt ND Nebendiagnose KO D IER HIN W EI S 2
weiterer Diagnosen oder Prozeduren sind abweichende Arzneimittel und Medizinprodukte, zur Verfügung gestellt Gruppierungsergebnisse möglich. und jährlich aktualisiert werden: Sollten Sie Fragen zu den Inhalten haben oder weitergehende • die Internationale statistische Klassifikation der Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Krankheiten, German Modification (ICD-10-GM) ist die Wir freuen uns auch über Hinweise oder Anmerkungen amtliche Klassifikation für Diagnosen im ambulanten und zu aus Ihrer Sicht fehlenden Inhalten, um diese bei der stationären Bereich in Deutschland [1] Weiterentwicklung zu berücksichtigen. • Operationen, Prozeduren und weitere allgemeine medizinische Maßnahmen werden anhand des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) in seiner Das aG-DRG-System aktuellen Fassung, der Version 2021 verschlüsselt [2] Fallpauschalen Die Vergütung der stationären Versorgung in Für die Einführung, Betreuung und Weiterentwicklung Deutschland erfolgt nach einem pauschalierenden und des aG-DRG-Systems zeichnet sich das Institut für das leistungsorientierten Entgeltsystem, dem aG-DRG-System. Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) verantwortlich, Es handelt sich um ein Patientenklassifikationssystem, in das eigens hierfür von den Selbstverwaltungspartnern im dem Patienten mit ähnlicher Erkrankung bzw. Behandlung deutschen Gesundheitssystem gegründet wurde. Das InEK einer gemeinsamen Fallpauschale, der DRG zugeordnet stellt die aktuell gültigen Dokumente wie beispielsweise werden. den Fallpauschalen-Katalog oder Informationen zu Neuen Ausschlaggebend für die Gruppierung, also die Auswahl Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB), sowie einer DRG für einen individuellen Fall sind verschiedene eine Reihe von Hintergrundinformationen zur Verfügung. Faktoren. Insbesondere die Hauptdiagnose sowie eventuell Die Internetadressen der genannten Institute sowie Hinweise erfolgte diagnostische bzw. therapeutische Maßnahmen zu weiterführenden Informationsquellen finden Sie am Ende haben einen weitgehenden Einfluss. Weiterhin sind aber dieser Broschüre. auch patientenindividuelle Faktoren, wie z. Bsp. Alter, Geschlecht oder Vorerkrankungen relevant. Zusatzentgelte im aG-DRG-System Allgemeine Informationen Ergänzend zur Vergütung durch Fallpauschalen existieren innerhalb der stationären Abrechnung auch Zusatzentgelte (ZEs), die parallel zu einer Fallpauschale abgerechnet werden können. Diese kommen in der Regel dann zur Anwendung, wenn bestimmte Verfahren, Medizinprodukte oder Medikamente unregelmäßig in mehreren DRGs auftreten, sodass eine feste Zuordnung zu einer einzelnen DRG nicht möglich ist und diese deshalb nicht sachgerecht in den DRGs abgebildet werden können. Die Vergütung durch ein Zusatzentgelt ist außerdem nur dann notwendig, wenn die Leistung mit einem nicht unerheblichen Kostenaufwand verbunden ist. Angesteuert werden die Entgelte über bestimmte Prozedurenschlüssel, sodass auch in diesem Zusammenhang eine korrekte Dokumentation der relevanten OPS-Kodes wichtig ist. Grundsätzlich können bundeseinheitliche von individuellen Abbildung 1: Vereinfachte Darstellung der Einflussfaktoren zur DRG-Gruppierung ZEs unterschieden werden. Für erstgenannte werden mit dem Fallpauschalen-Katalog einheitliche Preise vom InEK Um eine leistungsgerechte Vergütung zu erreichen, ist kalkuliert und veröffentlicht (Anlage 2 im Fallpauschalen- somit die korrekte und vollständige Dokumentation von Katalog [3]). Auch die individuellen ZEs werden vom InEK Diagnosen und erbrachten Leistungen unabdinglich. Zur vorgegeben bzw. hinsichtlich ihrer Leistung definiert (Anlage Gewährleistung einer durchgängigen Abbildung, sind 4 und 6 im Fallpauschen-Katalog [3]). Das heißt es können allgemeingültige, einheitliche Klassifikationssysteme keine Zusatzentgelte für beliebige Leistungen vereinbart notwendig, die vom BfArM, dem Bundesinstitut für KO D IER HIN W EI S 3
werden, sondern nur für die vom InEK vorgegebenen Fallkosten zu gewährleisten, hat das InEK eben dieses Prozeduren-Kodes. Für diese individuellen ZEs werden Kalkulationshandbuch herausgegeben. Insofern dürften allerdings keine Preise vom InEK kalkuliert. Dies resultiert die Regelungen und Vorgaben aus dem Handbuch in erster aus stark abweichenden Kosten, die die Krankenhäuser Linie den an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäusern dem InEK mitteilen. In diesen Fällen findet auf Ortsebene geläufig sein. Da die Definition der Fallkosten ebenso für die zwischen den Krankenhäusern und Kostenträgern eine Kosten von ZEs gelten, sollten Sie sich im Rahmen Ihrer ZE- individuelle Verhandlung der Entgelte statt. Kalkulation damit vertraut machen. Eine spezielle Form von ZEs stellen die Neuen Häufig geltend gemacht für ZEs sind Kosten für den Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (kurz NUBs) dar. Einsatz teurer Sachmittel. Dazu gehören zum Beispiel Im Unterschied zu den vorher beschriebenen ZEs handelt Implantate, spezielle Materialsets oder Medikamente. es sich hier um zeitlich befristete Entgelte. Es geht darum Auch weitere Sachkosten des medizinischen Bedarfs neuartige Methoden im Entgeltsystem abzubilden. Da die können in der Kalkulation berücksichtigt werden. Natürlich Aktualisierung des Fallpauschalen-Katalogs systembedingt sind ebenfalls Personalkosten im Ärztlichen Dienst immer einen zeitlichen Versatz von 2 Jahren aufweist, oder für Funktionspersonal zu kalkulieren. Betroffene sollen durch die NUB-Entgelte neue Verfahren kurzfristig Leistungsbereiche sind hier häufig der OP sowie auch und zeitlich begrenzt abgebildet werden. Voraussetzung diagnostische Bereiche. In diesem Zusammenhang für die Vereinbarung eines NUB ist jedoch zunächst die ist zu beachten, dass mit der Ausgliederung der grundsätzliche Anerkennung als solches durch das InEK. Pflegepersonalkosten aus dem G-DRG-System ab dem Jahr Hierzu prüft das InEK Im Zuge eines Anfrageerfahrens, ob 2020 auch bei der ZE-Kalkulation keine Personalkosten des es sich bei dem Verfahren um eine Neuheit handelt, die im Pflegedienstes (im Sinne des Pflegebudgets) mehr geltend aktuellen aG-DRG-System nicht oder nicht sachgerecht gemacht werden können, da dies eine Doppelfinanzierung abgebildet ist. Das Prüfergebnis gilt anschließend jeweils für bedeuten würde. Hier gilt es zu prüfen, ob die Zuordnung das folgende Systemjahr. Im darauffolgenden Jahr findet eine von Mitarbeitern zu den unterschiedlichen Dienstarten erneute Prüfung statt, sofern das Verfahren nicht ins korrekt ist bzw. ob diese Zuteilung im Einklang mit Ihrem aG-DRG-System überführt wurde. [4] Pflegebudget steht. Bei der Ermittlung des Kostenumfangs für ein Zusatzentgelt ist außerdem zu berücksichtigen, dass es sich dabei Kalkulation von individuellen Zusatzentgelten ausschließlich um zusätzlich entstandene Kosten handelt. Erbringt ein Krankenhaus eine Leistung, für die ein Das bedeutet, dass in der abgerechneten Fallpauschale individuelles ZE abrechenbar ist, muss dieses Entgelt im bereits Kosten einer Leistung enthalten sind, die bei Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern diesen Fällen üblicherweise zur Anwendung kommt. Das vereinbart werden, wofür in der Regel die Vorlage einer Zusatzentgelt soll nur diejenigen Kosten abbilden, die Kalkulation notwendig ist. Zur Unterstützung bei der durch die abweichende (zusatzentgeltauslösende) Leistung Kalkulation von ZEs stellt das InEK einen Leitfaden zur darüber hinaus entstehen. Das bedeutet, dass in die Verfügung, der die grundsätzliche Vorgehensweise bei Kalkulation des ZEs nur die Mehrkosten eingebracht werden der Erstellung von Kalkulationen beschreibt und dessen können, um eine Doppelvergütung auszuschließen. Vorgaben zu berücksichtigen sind. Es werden differenzierte Ansätze für die drei unterschiedlichen Gruppen von Leistungsarten vorgestellt: operative und interventionelle Abrechnung von Zusatzentgelten Verfahren, die Gabe von Medikamenten und Blutprodukte Es ist weiterhin zu beobachten, dass die sowie Dialysen und verwandte Verfahren. Ergänzend stellt Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und das InEK auch Kalkulationsblätter zur Verfügung. [5] Kostenträgern zunehmend spät im Laufe eines Jahres Die vom InEK zur Verfügung gestellten stattfinden. Durch diesen zeitlichen Verzug kann der Fall Kalkulationsempfehlungen sollten in jedem Fall eintreten, dass zum Abrechnungszeitpunkt eines Falls berücksichtigt werden. Zusätzlich ist zu empfehlen, sich mit keine aktuell gültige Preisvereinbarung vorliegt. Wie mit dem Handbuch zur Kalkulation von Behandlungskosten des der Abrechnung in solch einem Fall zu verfahren ist, hängt InEK [6] vertraut zu machen, da dieses als grundlegendes davon ab, ob im vorhergehenden Vereinbarungszeitraum ein Regelwerk zu betrachten ist. Die Kalkulation der DRGs führt Preis für das betreffende Zusatzentgelt vereinbart war oder das InEK auf Basis von Echtdaten aus Krankenhäusern nicht. Handelt es sich um ein bereits im Vorjahr vereinbartes durch, die an der jährlichen Kostenkalkulation teilnehmen ZE, kann der zuletzt gültige Preis bis zur Genehmigung und dazu ihre im Rahmen einer Kostenträgerrechnung einer neuen Vereinbarung weiterhin abgerechnet werden. ermittelten Fallkosten zur Verfügung stellen. Um eine Entstehen dadurch Mehr- oder Mindererlöse werden diese einheitliche Vorgehensweise zur Ermittlung dieser im Nachhinein ausgeglichen. KO D IER HIN W EI S 4
Handelt es sich um ein neu zu vereinbarendes Zusatzentgelt, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann gemäß der Fallpauschalenvereinbarung der (BfArM) Spitzenverbände für dieses Zusatzentgelt ein Betrag in Höhe www.bfarm.de bzw. www.dimdi.de von 600 € abgerechnet werden. [7] Das DIMDI ist Herausgeber verschiedener amtlicher medizinischer Klassifikationen und gehört seit 2020 Weiterführende Informationen zum BfArM. Für 2021 gibt nun erstmals das BfArM im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit amtliche Wir haben Sie bereits darauf hingewiesen, dass die Klassifiaktionen heraus. Dazu gehören unter anderem der hier dargestellten Informationen keinen Anspruch auf OPS- und der ICD-Katalog. Zu den Aufgaben des BfArM Vollständigkeit erheben. Das Studium der einschlägigen gehören unter anderem auch die Pflege von medizinischen Gesetze und Vorschriften in diesem Zusammenhang Terminologien und Nomenklaturen oder die Entwicklung und ist notwendig, wenn Sie mit Themen wie Kodierung, Aktualisierung datenbankgestützter Informationssysteme Vergütung, Abrechnung etc. betraut sind. Als ersten Einstieg zum Beispiel für Arzneimittel, Medizinprodukte oder klinische für das Selbststudium können wir die nachfolgenden Studien Informationsquellen empfehlen, wobei auch hier der Hinweis gilt, dass es sich um keine vollständige Aufzählung handelt. Gesetzliche Grundlagen Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) Relevant für die Krankenhausfinanzierung sind insbesondere das Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre www.g-drg.de Krankenhausleistungen Das InEK ist für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG) und das Gesetz Einführung, Weiterentwicklung und Pflege des deutschen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser Vergütungssystems für die stationäre Versorgung zuständig und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze und stellt auf seinen Internetseiten alle wichtigen (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) Informationen und Vereinbarungen auf Bundesebene in In Teilbereichen ist auch die Verordnung zur Regelung Bezug auf das G-DRG-System zur Verfügung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung – BPflV) gültig Hauptsächlich zur Regelung der Abrechnung von DRGs und weiteren Entgelten schließen die Spitzenverbände jährlich eine Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung. Rechtliche Hinweise: Die Ausführungen und Erläuterungen in dieser Broschüre zu Getinge Produkten dienen lediglich als Orientierungshilfe hinsichtlich der Vergütungssituation in der stationären Versorgung in Deutschland. Die Broschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Für die Inhalte, insbesondere zu Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann jedoch keine Haftung und Gewähr übernommen werden. Die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, Regelungen und Vereinbarungen werden in dieser Broschüre nicht vollständig dargestellt und unterliegen zudem fortlaufenden Änderungen, sodass die hier bereitgestellten Informationen nicht das Studium dieser Vorschriften ersetzen können. Die Broschüre soll lediglich als Hilfestellung im Rahmen der Abrechnung dienen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass es sich bei den in der Broschüre dargestellten DRGs, Fall- und Gruppierungsbeispielen nur um vereinfachte Darstellungen handelt. Zur besseren Verständlichkeit wurden Konstellationen angenommen, die sich auf vergleichsweise wenige Parameter beziehen (z. Bsp. Hauptdiagnose, einzelne Prozeduren). Eine Allgemeingültigkeit ist aus den dargestellten Beispielen nicht ableitbar. Bei Kodierung weiterer Diagnosen oder Prozeduren sind insbesondere abweichende Gruppierungsergebnisse möglich. Die Abrechnung von Leistungen und Produkten ist daher in jedem Fall gesondert zu überprüfen. Die individuelle therapeutische Entscheidung in Bezug auf die Auswahl medizinischer Verfahren und Medizinprodukten soll ausdrücklich unberührt bleiben. Auch die Einhaltung aller im Zusammenhang mit der Anwendung der Produkte stehenden Vorschriften ist vom Anwender zu berücksichtigen. KO D IER HIN W EI S 5
Quellenangaben [1] BfArM (Hrsg.) (2020); ICD-10-GM Version 2021, Systematisches Verzeichnis, Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, Stand: 18. September 2020; URL: https://www.dimdi.de/static/ de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/ [Stand: 07.01.2021] [2] BfArM (Hrsg.) (2010); OPS Version 2021, Systematisches Verzeichnis, Operationen- und Prozedurenschlüssel, Internationale Klassifikation der Prozeduren in der Medizin (OPS), Stand: 16. Oktober 2020; URL: https://www.dimdi.de/static/de/ klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/ [Stand: 07.01.2021] [3] InEK (Hrsg.) (2020); Fallpauschalen-Katalog 2021; URL: https://www.g-drg.de/aG-DRG-System_2021/Fallpauschalen-Katalog/ Fallpauschalen-Katalog_2021 [Stand: 07.01.2021] [4] InEK (Hrsg.) (2020); Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB); URL: https://www.g-drg.de/Neue_ Untersuchungs-_und_Behandlungsmethoden_NUB/DRG [Stand: 11.01.2021] [5] InEK (Hrsg.) (2006); Empfehlungen für die Kalkulation von Zusatzentgelten; URL: https://www.g-drg.de/Kalkulation2/ Empfehlung_fuer_die_Kalkulation_von_Zusatzentgelten [Stand: 11.01.2021] [6] InEK (Hrsg.) (2016); Kalkulation von Behandlungskosten – Handbuch zur Anwendung in Krankenhäusern; Version 4.0; URL: https://www.g-drg.de/content/download/6489/49217/version/1/file/Kalkulationshandbuch_4.0_20161010.pdf?pk_ campaign=drg16&pk_kwd=kalkhb4 [Stand: 11.01.2021] [7] Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2021 (Fallpauschalenvereinbarung 2021 – FPV 2021) zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft; URL: https://www.g-drg.de/content/download/10100/73093/version/3/file/FPV_2021_V20200922. pdf?pk_campaign=drg19&pk_kwd=fpv [Stand: 11.01.2021] GSW-OM-10001381-DE-1 · 09/2020 · Kodierhinweis · Copyright by Getinge · Subject to modifications due to technical development. Wir bei Getinge sind davon überzeugt, dass jede Person und Gesellschaft Zugang zur bestmöglichen Versorgung haben sollte, und bieten daher Krankenhäusern und Life-Science-Einrichtungen Produkte und Lösungen, welche die klinischen Ergebnisse verbessern und die Arbeitsabläufe optimieren sollen. Das Angebot umfasst Produkte und Lösungen für die Intensivmedizin, kardiovaskuläre Eingriffe, Operationssäle, Sterilgutauf- bereitung und Life Science. Getinge beschäftigt über 10.000 Mitarbeiter weltweit und die Produkte werden in mehr als 135 Ländern verkauft. Ihren lokalen Getinge-Vertriebspartner finden Sie unter der folgenden Adresse: Getinge Deutschland GmbH · Kehler Str. 31 · 76437 Rastatt · Deutschland Getinge Österreich GmbH · Lemböckgasse 49 · 1230 Wien · Österreich Getinge Schweiz AG · Quellenstrasse 41B · 4310 Rheinfelden · Schweiz www.getinge.de KO D IER HIN W EI S 6
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