Qualitätsorientierte Vergütung - Sicht eines großen Krankenhausträgers - GQMG
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Qualitätsorientierte Vergütung – Sicht eines großen Krankenhausträgers 23. GQMG-Jahrestagung Dr. Eberhard Thombansen Auguste-Viktoria- Humboldt-Klinikum Klinikum Am Urban Klinikum Kaulsdorf Klinikum im Klinikum Neukölln Klinikum Spandau Wenckebach- Klinikum Friedrichshain Klinikum
Das KHSG kombiniert viele Einzelmaßnahmen … Fixkosten- Deutliche Neues Pflege- Pflegezuschlag degressions- Veränderung DRG- Veränderung stellenförder- ersetzt Versorgungs- abschlag Kalkulation Verhandlung LBFW programm zuschlag Katalog geeigneter Überarbeitete Leistungen für Einführung von Mindestmengen- Unangemeldete Neue Inhalte für Qualtitätsverträgen MDK-Kontrollen Qualitätsberichte Qualitätszu- und regelung Abschläge Neue Regelungen zum Sicherstellungs- Stufensystem für die Refinanzierung von Neuregelungen zum Auflegen eines zuschlag Notfall-versorgung GBA-Beschlüssen Zentrumszuschlag Strukturfonds Weiterentwicklung Anforderungen an Abschaffung der des Orientierungs- Verlängerung des Durchführung Vorgaben für Schlichtungs- wertes Hyg-FÖP klinischer Sektionen Chefarztverträge ausschüsse G-BA-Richtlinie zu G-BA-Beschluss zu Teilweise Absenkung/ Indikatoren zur planungsrelevanten Refinanzierung von Abwertung Beurteilung der Qualitätsindikatoren Tarifabschlüssen Mengenanfälliger Hygienequalität Leistungen 06.05.2016 2
Einige versuchen das Mengenwachstum zu begrenzen… Fixkosten- Deutliche Neues Pflege- Pflegezuschlag degressions- Veränderung DRG- Veränderung stellenförder- ersetzt Versorgungs- abschlag Kalkulation Verhandlung LBFW programm zuschlag Katalog geeigneter Überarbeitete Leistungen für Einführung von Mindestmengen- Unangemeldete Neue Inhalte für Qualtitätsverträgen MDK-Kontrollen Qualitätsberichte Qualitätszu- und regelung Abschläge Neue Regelungen zum Sicherstellungs- Stufensystem für die Refinanzierung von Neuregelungen zum Auflegen eines zuschlag Notfall-versorgung GBA-Beschlüssen Zentrumszuschlag Strukturfonds Weiterentwicklung Anforderungen an Abschaffung der des Orientierungs- Verlängerung des Durchführung Vorgaben für Schlichtungs- wertes Hyg-FÖP klinischer Sektionen Chefarztverträge ausschüsse G-BA-Richtlinie zu G-BA-Beschluss zu Teilweise Absenkung/ Indikatoren zur Abwertung Abbau von planungsrelevanten Refinanzierung von Übervergütung von Beurteilung der Qualitätsindikatoren Tarifabschlüssen Mengenanfälliger Hygienequalität Leistungen Sachkosten 06.05.2016 3
…und viele Punkte zielen auf die Qualität. Fixkosten- Deutliche Neues Pflege- Pflegezuschlag degressions- Veränderung DRG- Veränderung stellenförder- ersetzt Versorgungs- abschlag Kalkulation Verhandlung LBFW programm zuschlag Katalog geeigneter Überarbeitete Leistungen für Einführung von Mindestmengen- Unangemeldete Neue Inhalte für Qualtitätsverträgen MDK-Kontrollen Qualitätsberichte Qualitätszu- und regelung Abschläge Neue Regelungen zum Sicherstellungs- Stufensystem für die Refinanzierung von Neuregelungen zum Auflegen eines zuschlag Notfall-versorgung GBA-Beschlüssen Zentrumszuschlag Strukturfonds Weiterentwicklung Anforderungen an Abschaffung der des Orientierungs- Verlängerung des Durchführung Vorgaben für Schlichtungs- wertes Hyg-FÖP klinischer Sektionen Chefarztverträge ausschüsse G-BA-Richtlinie zu G-BA-Beschluss zu Teilweise Absenkung/ Indikatoren zur planungsrelevanten Refinanzierung von Abwertung Beurteilung der Qualitätsindikatoren Tarifabschlüssen Mengenanfälliger Hygienequalität Leistungen 06.05.2016 4
Statement der Politik zum Krankenhausstrukturgesetzt „Durch das Gesetz werden die Weichen gestellt, die Qualität der Versorgung zum entscheidenden Steuerungskriterium zu machen und für eine angemessene Personalausstattung in der Pflege zu sorgen“, so Senatorin Prüfer-Storcks. „Für die Patientinnen und Patienten bringt diese Reform einen deutlichen Gewinn an Sicherheit und Behandlungsqualität. In Zukunft machen nicht alle Krankenhäuser alles, sondern das, was sie sehr gut können.“ * „Das Gesetz war nie ein Spargesetz. Ich hoffe sehr, dass dieses Gesetz nun zu einer Bereinigung der Krankenhausstruktur und zu einer Bildung von Zentren führt“, erklärte Prüfer-Strocks** „ Wir wollen Qualität ganz nach vorne stellen, und dies wird auch so bleiben. Qualität wird zum Das zusätzliche Geld wird nicht mit der zentralen Gießkanne verteilt, es wird sehr politischen Aussage zielgerichtet dort eingesetzt, wo Defizite in der Diskussion sind“, Prüfer-Storcks.*** um das KHSG Quelle: *Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 5.11.2015 **,***aerzteblatt.de 2.10. 2015 06.05.2016 5
Terminüberblick zu Vereinbarungsgegenständen des KHSG Vereinbarungsgegenstand Termin G-BA-Richtlinie zu Indikatoren zur Beurteilung der 31. Dezember 2016 Hygienequalität (§ 136 a Absatz 1 SGB V) G-BA-Beschluss zu planungsrelevanten 31. Dezember 2016 Qualitätsindikatoren (§ 136 c Absatz 1 SGB V) DKG, GKV, PKV: Anforderungen an Durchführung 31. Dezember 2016 klinischer Sektionen (§ 9 Absatz 1a Nr. 3 KHEntgG) G-BA-Beschluss der vier Leistungen oder 31. Dezember 2017 Leistungsbereiche für Qualitätsverträge (§ 136 b Absatz 8 SGB V) G-BA-Beschluss zu Katalog geeigneter Leistungen für 31. Dezember 2017 Qualitätszu- und -abschläge (§ 136 b Absatz 9 SBG V) DKG, GKV, PKV: Höhe und nähere Ausgestaltung der 30. Juni 2018 Qualitätszu- und -abschläge (§ 9 Absatz 1 a Nr. 4 KHEntgG) DKG, GKV: Rahmenvorgaben für Qualitätsverträge (§ 31. Juli 2018 110 a Absatz 2 SGB V) Quelle: das Krankenhaus, 12.2015, S. 1122 06.05.2016 6
Terminüberblick zu Vereinbarungsgegenständen des KHSG Vereinbarungsgegenstand Termin G-BA-Richtlinie zu Indikatoren zur Beurteilung der 31. Dezember 2016 Hygienequalität (§ 136 a Absatz 1 SGB V) G-BA-Beschluss zu planungsrelevanten 31. Dezember 2016 Qualitätsindikatoren (§ 136 c Absatz 1 SGB V) DKG, GKV, PKV: Anforderungen an Durchführung 31. Dezember 2016 klinischer Sektionen (§ 9 Absatz 1a Nr. 3 KHEntgG) G-BA-Beschluss der vier Leistungen oder 31. Dezember 2017 Leistungsbereiche für Qualitätsverträge (§ 136 b Absatz 8 SGB V) G-BA-Beschluss zu Katalog geeigneter 31. Dezember 2017 Leistungen für Qualitätszu- und -abschläge (§ 136 b Absatz 9 SBG V) DKG, GKV, PKV: Höhe und nähere Ausgestaltung der 30. Juni 2018 Qualitätszu- und -abschläge (§ 9 Absatz 1 a Nr. 4 KHEntgG) DKG, GKV: Rahmenvorgaben für Qualitätsverträge (§ 31. Juli 2018 110 a Absatz 2 SGB V) Quelle: das Krankenhaus, 12.2015, S. 1122 06.05.2016 7
Die aktuellen Qualitätsanforderungen im Berliner KH-Plan 2016 basieren auf Anforderungen in der Struktur-und Prozessqualität … Struktur- Prozess- Ergebnis- Beispiele Papier Frau Erz qualität qualität qualität Notfallver- sorgung Ja Ja Nein Geriatrie Ja Ja Nein Kardiologie Ja Ja Nein Schlaganfall- versorgung Ja Ja Nein Beatmungs- Entwöhnung Ja Ja Nein Quelle: Krankenhausplan Berlin 2016 06.05.2016 8
Auf welchen Indikatoren könnten Qualitätszu- und -abschläge basieren? Alle Indikatorsysteme verfügen noch nicht über eine ausreichende Risikoadjustierung Meldedaten der Krankenhäuser AQUA Indikatoren Hoher Erhebungsaufwand der gesetzlichen Manipulationsanfällig Qualitätssicherung Schlechte Vergleichbarkeit Sozialdaten der Krankenhäuser G-IQI (German Geringer Zusatzaufwand bei Inpatient Quality vollständiger Datenverfügbarkeit Indicators) Keine komplette Abbildung des Versorgungsablaufs Nachverfolgung der Patienten QSR-Indikatoren möglich (Qualitätssicherung Krankenhausübergreifende mit Sozialdaten) Qualitätsbewertung möglich 06.05.2016 9
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Eine erfolgreiche Einführung von Qualitätsorientierter Vergütung braucht geeignete Indikatoren Messergebnisse sollten keine Zweifel zulassen und manipulationssicher sein Es sollten keine unnötigen Belastungen durch Risikoadjustierte zusätzliche Datenerhebungen entstehen Qualitätsindikator Messergebnisse müssen durch Risikoadjustierung en sind der vergleichbar gemacht werden, da der Schlüssel für eine Behandlungserfolg durch die Risikoprofile der erfolgreiche betrachteten Patientenpopulationen massiv Einführung von beeinflusst wird. Qualitätsorientiert Rosinenpicken kann nur durch sinnvolle er Vergütung Risikoadjustierung verhindert werden. Keine gezielte Abweisung von Patienten mit erhöhten Mortalitätsrisiken. „Es ist nicht sichergestellt, dass die zur Qualitätsmessung notwendigen Indikatoren zeitnah, wissenschaftlich fundiert und in rechtssicherer Form vorgegeben werden können.“* Quelle: * Herrn Prof- Dr. Hans-Fred Weiser, 38 Deutscher Krankenhaustag das Krankenhaus, 12.2015, S.1188 06.05.2016 11
So könnte es gehen… „ Die gewählte Risikoadjustierung muss daher in der Lage sein, bezüglich der Kausalität eine klare Abgrenzung zwischen einem Risiko, das vom Patienten ausgeht, einem Behandlungsrisiko und einer dritten Risikodimension (klinikbezogenes Risiko) unterscheiden.“* • Risikoadjustierte Inhouse-Mortalität ( nicht 30 Tage Mortalität) • Risikoadjustierte Verweildauer (Abweichung vom risikoadjustierten Erwartungswert) • Risikoadjustierte stationäre Wiederaufnahme nach Entlassung (Readmission)** Voraussetzung ist eine „Eine Quantifizierbare Prozess- und Ergebnisqualität deutliche Reduktion von kann bei adäquater Risikoadjustierung Bestandteil von Dokumentationsver- Vergütungsmodellen in Bereich der stationären pflichtungen aus der Versorgung sein. Unverzichtbare Voraussetzung für die ext. Qualitätssicherung Etablierung justitiabler Messverfahren ist die Erhebung aller Komorbiditäten und Risikofaktoren bei der Patientenaufnahme.“*** Quelle: *;**;***: Franz Josef Fischer et al, Pay for Performance, das Krankenhaus, 3.2016, S.188 06.05.2016 12
Evaluation internationaler Modelle qualitätsorientierter Vergütung Beide großen Studien zum P4P haben bisher noch keine eindeutigen zusätzlichen Vorteile dieses Verfahrens signifikant nachweisen können. Vorteile zeigten sich bisher nur bei Teilaspekten und in den frühen Studienphasen. • In 3 Langzeitauswertungen kein Vorteil der P4P Häuser Premier Hospital • Keine Verbesserung der Poor Performers Quality Incentive • Verbesserungen wurden schneller in den P4P Häusern Demonstration umgesetzt (PHQID) USA • Qualitätsverbesserungen größer in Markten mit 266 KH mit Public geringer Konkurrenz als in kompetitiven Märkten Reporting und P4P* (Effekt: Public Reporting?) • Finanziell gut aufgestellte Häuser profitieren stärker • Verbesserungen wurden zeitlich vorgezogen Quality und Outcomes • Förderung von Teamarbeit und Veränderung von Rollen Framework • Beobachtung von Verschlechterung der Kontinuität der UK Evaluation von Betreuung General Practioners • Krankheitsbilder ohne Anreize profitieren nicht und P4P0** • Befürchtungen das soziale Unterschiede verstärkt werden. Die Auswirkungen von qualitätsorientierter Vergütung sind Resümee in Deutschland noch nicht ausreichend untersucht! Quelle: vgl. Mathias Schrappe, Qualität 2030, *S.200,** S.204, MWV 2015 06.05.2016 13
Aufgabenbereiche QM bei Vivantes Gesetzliche Verfahren Interne Verfahren - zentral ► Externe Qualitätssicherung ► CIRS Datenerfassung und -lieferung, Ergebnisdatenmanagement, Strukturierter Dialog, externe Qualitätsberichterstattung ► Patientenroutinebefragung ► Externer Qualitätsbericht ► Beschwerdemanagement Datenerfassung und -lieferung ► Analyse Besonderer Vorkommnisse ► QS-Hämotherapie ► Interne Audits usw. ► Zertifizierungsberatung der Kliniken Mitgliedschaften ► DEKRA-Zertifikat Patientensicherheit ► Initiative Qualitätsmedizin (IQM) Koordination, Datenlieferung, Ergebnisdatenkommunikation, ► Schwerpunktthemen und zentrale Projekte Externe Peer Review Verfahren, Interner Klinikdialog QM-Handbuch, Patientenarmbänder, Ethikrat, Ausbildung und Praktikantenbetreuung, OP-Checkliste, Sektorenübergreifende QS, ► Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) DEKRA-Kriterienentwicklung ► CIRS-Berlin Kennzahlen- und Informationsmanagement ► PKV-Qualitätspartnerschaft ► Kennzahlen gem. §137 SGB V Monitor, klinikvergleiche und Quartalsbericht Interne Verfahren - standortspezifisch ► Kennzahlen gem. §21 KHG (G-IQI) ► Information und Unterstützung der Monitor, Klinikvergleiche und Quartalsbericht, Krankenhausleitung ► Interner Strukturierter Dialog ► Standortprojekte und Sonderbefragungen ► Externe Daten und Kennzahlen Einweiser- und Patientenbefragungen, QSR-Daten der AOK, Versichertenbefragungen der Kostenträger, TS- und FOCUS-Klinikführer 06.05.2016 14
German Inpatient Quality Indicators (G-IQI) ► 14 Kategorien (Herz- und Lungen- erkrankungen, Bauch- und Gefäß- operationen, Geburtshilfe usw.) ► 57 Krankheitsbilder (Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Lungenentzündung, Lungenkrebs, Darmoperationen usw.) ► 285 medizinische Indikatoren bzw. Ergebniskennzahlen (Todesfallanteile, Komplikationsraten, Mengeninformation, Beobachtungs- und Erwartungswerte, Standard-Mortalitäts-Raten usw.) 06.05.2016 15
Initiative Qualitätsmedizin (IQM) ► www.initiative-qualitätsmedizin.de IQM gegründet 2008, zur Zeit 335 Mitgliedskrankenhäuser, hiervon 287.de, 23.ch und 25.au) ► Vivantes Mitglied mit allen Standorten seit 2015 (KAU seit 2013) ► Datenlieferungen gem. §137 SGB V und §21 KHEntgG ► Ergebnisdatenvergleich aller IQM- Kliniken und Datenveröffentlichung auf Basis der G-IQI ► Peer Review Verfahren entlang ausgewählter Aufgreifkriterien (statistische Auffälligkeiten) ► 17 Vivantes-Chefärzte als IQM-Peers akkreditiert 06.05.2016 16
Interner Klinikdialog mit G-IQI ► APR: Ergebnisdaten des Vorjahres über alle GDs an alle Chefärzte ► MAI: Ergebniskonferenzen (KH-Leitung, MedCo und QM) in allen Standorten ► JUN: Chefarztanfragen entlang ausgewählter Aufgreifkriterien (statistische Auffälligkeiten) ► JUL: Bewertungskonferenzen (KH-Leitung, MedCo und QM) in allen Standorten ► SEP: Abschlussberichte und Standortinformationen 06.05.2016 17
Initiative Qualitätsmedizin (IQM) - Peer Review Verfahren Vorbereitung ► Mitte MAI: - Auswahlentscheidung** IQM informiert FAM* der betreffenden - Ansprechpartnermeldung Krankenhäuser über ausgewählte - Klinikinformation und Terminfindung - Falllistenübermittlung*** Kennzahlen - Patientenaktenanalyse durch die Klinik**** FAM* melden Ansprechpartner - Selbstbewertung***** (Chefärzte) zu den ausgewählten Peer Review Kennzahlen an IQM - Ablaufplan ► Ende MAI: - Bereitstellung der Patientenakten für die externen Peers der IQM IQM informiert die Peer-Teamleiter der - Kollegiale Falldiskussion mit allen fallbeteiligten IQM und die Ansprechpartner der Kliniken Krankenhäuser - Informationsgespräch mit ÄD und GD bzw. Hausleitung 3M übermittelt pseudonymisierte - Protokoll Falllisten an die Ansprechpartner der Krankenhäuser * FAM = Fach-Ausschuss-Mitglieder im FA Peer Review Verfahren, für Vivantes: Herr Dr. Hakimi (KAU) und Herr Peer-Teamleiter nehmen zur Standke (Zentrales QM) ** FA Peer Review am 06.05.2015 bzgl. 170 Verfahren insgesamt Vorbereitung der Reviews Kontakt zu *** 15-20 von der IQM definierte Fälle den Ansprechpartnern auf **** Analysekriterien der IQM ***** Ein Bewertungsbogen der IQM pro Akte 06.05.2016 18
Resümee • Das Krankenhausstrukturgesetzt enthält eine große Zahl von Regelungen, die auf eine Verbesserung der Qualität der stationären Krankenversorgung abzielen. • Da die vom GBA zu verabschiedenden Qualitätsindikatoren Konsequenzen für die Vergütung von Krankenhausleistungen haben werden und sogar zum Ausschluss von Krankenhäuser aus der Versorgung führen können, sind höchste Ansprüche an die Qualität dieser Indikatoren zu stellen. • Hierzu ist es allerdings erforderlich deutliche über die heute übliche einfache Risikoadjustierung, zum Beispiel nach Altersgruppen, hinauszugehen. • Krankenhäuser sollten sich schon zum jetzigen Zeitpunkt intensiv mit den zur Verfügung stehenden Indikatoren auseinandersetzten und nach Optimierungspotentialen im Rahmen von Klinikdialogen und Peer Review Verfahren suchen. • Um in Zukunft erfolgreich zu sein bedürfen Krankenhäuser einer klaren Qualitätsstrategie, die es gilt sowohl gegenüber Mitarbeitern als auch gegenüber den Patienten zu kommunizieren. Die Kommunikation muss begleitet werden von einen transparenten Umgang mit Qualitätsdaten. 06.05.2016 19
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Eberhard Thombansen Ressortleiter Medizin- und Qualitätsmanagement Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Berlin 06.05.2016 20
Backup 06.05.2016 21
Erst das Krankenhausstrukturgesetzt verankert die Ergebnisqualität als zusätzlichen Bestandteil einer qualitätsorientierten Krankenhausplanung Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetztes §8 Abs. (1a)„Krankenhäuser, die bei den für sie maßgeblichen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren nach § 6 Absatz 1a auf der Grundlage der vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 136c Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch übermittelten Maßstäbe und Bewertungskriterien oder den im jeweiligen Landesrecht vorgesehenen Qualitätsvorgaben nicht nur vorübergehend eine in einem erheblichen Maß unzureichende Qualität aufweisen, dürfen insoweit ganz oder teilweise nicht in den Krankenhausplan aufgenommen werden.“* §8 Abs (1b) „Plankrankenhäuser, die nach den in Absatz 1a Satz 1 genannten Vorgaben nicht nur vorrübergehend eine in einem erheblichen Maß unzureichende Qualität aufweisen oder für die in höchstens drei aufeinanderfolgenden Jahren Qualitätsabschläge nach § 5 Absatz 3a des Krankenhaustrukturgesetzes erhoben wurden, sind insoweit durch Aufhebung des Feststellungsbescheides ganz oder teilweise aus dem Krankenhausplan herauszunehmen.“** §6 Abs (1a)„Durch Landesrecht kann die Geltung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren ganz oder teilweise ausgeschlossen oder eingeschränkt werden und können weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der Krankenhausplanung gemacht werden.“*** Quelle: *,**,***Krankenhausstrukturgesetzt, Bundesgesetztblatt 2015, Teil I, Nr.51, S.-2229 06.05.2016 22
Exkurs: ICOSMOS* und QS-AMI Projekt** QS-AMI Projekt Die Erhebung von Primärdaten zur Beurteilung der Qualität der Versorgung stellt zwar nach wie vor den Goldstandard dar, wird aber als teuer und aufwendig angesehen, wenn zuverlässige und valide Aussagen über große Patientenkollektive und über verschiedene Erkrankungen getroffen werden sollen. In der neueren Diskussion wird deshalb gefordert, zur Beurteilung der Qualität der Versorgung auf existierende Routinedatensätze der Krankenkassen zurückzugreifen, um die Kosten und den Aufwand, die bei der Primärdatenerhebung entstehen, zu reduzieren. In unserer Studie wurden deshalb die Daten der bei der AOK Nordost versicherten Berliner Herzinfarktpatientinnen und -patienten Modellentwicklung mit den Daten aus dem Berliner Herzinfarktregister (Register zur Validität Qualitätssicherung) verglichen, um in Erfahrung zu bringen, unter Anwendung welchen Bedingungen Routinedaten zur Beurteilung der Qualität der Versorgung eingesetzt werden können. Beide Projekte arbeiten an der Verbesserung von Risikoadjustierungen bekannter QS-Indikatoren aus Routinedaten (IQM und QSR) *Deutsches Qualitätsbündnis Sepsis, Teilnahme aller Vivantes Klinika mit anästhesiologisch geführten Intensivstation, Kick-Off 29.02.2016 **Teilnahme aller Vivantes Kardiologien am BHIR Berliner Herzinfarktregister 06.05.2016 23
Exkurs 1: Risikoadjustierung in ICOSMOS DRG Datensatz aller Akutkranken- 1. Ableitung des Risikomodells häuser - Für die Krankenhausmortalität bei Sepsis - Identifizierung von Risikofaktoren und Ihrer Gewichtung 2. Adjustierung - Ermittlung der erwarteten Mortalität - Vergleich der erwarteten Mortalität mit der beobachteten Mortalität Quelle: Präsentation Universitätsklinikum Jena, Risikoentwicklung Modellentwicklung Validität und Anwendung, Folie 3 06.05.2016 24
Die Vorhersagegenauigkeit lässt sich durch bessere Risikoadjustierung deutlich erhöhen… Vergleich ICOSMOS und IQM: Kalibrierung ICOSMOS IQM Erwartet Beobachtet Erwartet Beobachtet 80% 80% 70% 70% 60% 60% Krankenhausletalität Krankenhausletalität 50% 50% 40% 40% 30% 30% 20% 20% 10% 10% 0% 0% 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Perzentilgruppen Perzentilgruppen Quelle: Präsentation Universitätsklinikum Jena, Risikoentwicklung Modellentwicklung Validität und Anwendung, Folie 18 06.05.2016 25
Exkurs 2: QS-AMI Projekt Beurteilung der Qualität der stationären Versorgung von Herzinfarktpatienten in Berlin auf der Basis von Routinedaten (AOK Nordost) und Daten des Berliner Herzinfarktregisters (BHIR) Quelle: Schlussbericht des Vorhabens Beurteilung der Qualität der stationären Versorgung von Herzinfarktpatienten in Berlin auf der Basis von Patientendaten (AOK- Nordost) und Daten des Berliner Herzinfarktregisters. Förderkennzeichen 01GY1112. S 9 (http://opac.tib.uni-hannover.de/DB=1/XMLPRS=N/PPN?PPN=849719666) 06.05.2016 26
QS-AMI Projekt Die Dokumentationsqualität variiert deutlich zwischen den beiden Datensätzen Quelle: Schlussbericht des Vorhabens Beurteilung der Qualität der stationären Versorgung von Herzinfarktpatienten in Berlin auf der Basis von Patientendaten (AOK- Nordost) und Daten des Berliner Herzinfarktregisters. Förderkennzeichen 01GY1112. S 12 (http://opac.tib.uni-hannover.de/DB=1/XMLPRS=N/PPN?PPN=849719666) 06.05.2016 27
QS-AMI Projekt Wir können schlussfolgern: Wir brauchen beide Erhebungen, weil sie sich ergänzen können, weil Abrechnungsdaten nicht überfrachtet werden sollen, weil Record Linkage machbar ist (und gemacht werden sollte), weil auch die Gesundheitspolitik (neben Routinedaten) auf Register baut (Klinische Krebsregister) Quelle: Schlussbericht des Vorhabens Beurteilung der Qualität der stationären Versorgung von Herzinfarktpatienten in Berlin auf der Basis von Patientendaten (AOK- Nordost) und Daten des Berliner Herzinfarktregisters. Förderkennzeichen 01GY1112. S 13 (http://opac.tib.uni-hannover.de/DB=1/XMLPRS=N/PPN?PPN=849719666) 06.05.2016 28
QS-AMI Projekt III Brauchbare Aussagekraft von risikoadjustierten Routinedaten. Das Verfahren war in Für einen fairen der Lage die relativ Klinikvergleich ist die besten bzw. Berücksichtigung des schlechtesten Kliniken „patient mix“ von zu identifizieren. besonderer Bedeutung Außerhalb des Signifikansniveaus Quelle: Schlussbericht des Vorhabens Beurteilung der Qualität der stationären Versorgung von Herzinfarktpatienten in Berlin auf der Basis von Patientendaten (AOK- Nordost) und Daten des Berliner Herzinfarktregisters. Förderkennzeichen 01GY1112. S 37-39 (http://opac.tib.uni-hannover.de/DB=1/XMLPRS=N/PPN?PPN=849719666) 06.05.2016 29
Resümee aus dem Exkurs ICOSMOS und QS-AMI Projekt „Eine Quantifizierbare Prozess- und Ergebnisqualität kann bei adäquater Risikoadjustierung Bestandteil von Vergütungsmodellen in Bereich der stationären Versorgung sein. Unverzichtbare Voraussetzung für die Etablierung justitiabler Messverfahren ist die Erhebung aller Komorbiditäten und Risikofaktoren bei der Patientenaufnahme.“ Voraussetzung ist eine deutliche Reduktion von Dokumentationsver- pflichtungen aus der ext. Qualitätssicherung Quelle: Franz Josef Fischer et al, Pay for Performance, das Krankenhaus, 3.2016, S.188 06.05.2016 30
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