Qualitätsorientierte Vergütung - Sicht eines großen Krankenhausträgers - GQMG

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Qualitätsorientierte Vergütung - Sicht eines großen Krankenhausträgers - GQMG
Qualitätsorientierte Vergütung –
Sicht eines großen Krankenhausträgers
23. GQMG-Jahrestagung
Dr. Eberhard Thombansen

Auguste-Viktoria-   Humboldt-Klinikum   Klinikum Am Urban   Klinikum Kaulsdorf   Klinikum im      Klinikum Neukölln   Klinikum Spandau   Wenckebach-
Klinikum                                                                         Friedrichshain                                          Klinikum
Qualitätsorientierte Vergütung - Sicht eines großen Krankenhausträgers - GQMG
Das KHSG kombiniert viele Einzelmaßnahmen …

          Fixkosten-           Deutliche                                   Neues Pflege-         Pflegezuschlag
         degressions-      Veränderung DRG-          Veränderung           stellenförder-     ersetzt Versorgungs-
           abschlag            Kalkulation        Verhandlung LBFW          programm                zuschlag

                                                                                              Katalog geeigneter
                              Überarbeitete                                                     Leistungen für
      Einführung von         Mindestmengen-         Unangemeldete         Neue Inhalte für
     Qualtitätsverträgen                            MDK-Kontrollen        Qualitätsberichte    Qualitätszu- und
                                regelung                                                          Abschläge

     Neue Regelungen
    zum Sicherstellungs-   Stufensystem für die   Refinanzierung von     Neuregelungen zum      Auflegen eines
         zuschlag           Notfall-versorgung    GBA-Beschlüssen         Zentrumszuschlag       Strukturfonds

     Weiterentwicklung                            Anforderungen an                              Abschaffung der
     des Orientierungs-     Verlängerung des          Durchführung         Vorgaben für          Schlichtungs-
          wertes                Hyg-FÖP           klinischer Sektionen    Chefarztverträge        ausschüsse

     G-BA-Richtlinie zu    G-BA-Beschluss zu           Teilweise            Absenkung/
      Indikatoren zur      planungsrelevanten     Refinanzierung von        Abwertung
      Beurteilung der      Qualitätsindikatoren    Tarifabschlüssen       Mengenanfälliger
      Hygienequalität                                                       Leistungen

06.05.2016                                                                                                           2
Qualitätsorientierte Vergütung - Sicht eines großen Krankenhausträgers - GQMG
Einige versuchen das Mengenwachstum zu begrenzen…

          Fixkosten-           Deutliche                                   Neues Pflege-         Pflegezuschlag
         degressions-      Veränderung DRG-          Veränderung           stellenförder-     ersetzt Versorgungs-
           abschlag            Kalkulation        Verhandlung LBFW          programm                zuschlag

                                                                                              Katalog geeigneter
                              Überarbeitete                                                     Leistungen für
      Einführung von         Mindestmengen-         Unangemeldete         Neue Inhalte für
     Qualtitätsverträgen                            MDK-Kontrollen        Qualitätsberichte    Qualitätszu- und
                                regelung                                                          Abschläge

     Neue Regelungen
    zum Sicherstellungs-   Stufensystem für die   Refinanzierung von     Neuregelungen zum      Auflegen eines
         zuschlag           Notfall-versorgung    GBA-Beschlüssen         Zentrumszuschlag       Strukturfonds

     Weiterentwicklung                            Anforderungen an                              Abschaffung der
     des Orientierungs-     Verlängerung des          Durchführung         Vorgaben für          Schlichtungs-
          wertes                Hyg-FÖP           klinischer Sektionen    Chefarztverträge        ausschüsse

     G-BA-Richtlinie zu    G-BA-Beschluss zu           Teilweise            Absenkung/
      Indikatoren zur                                                       Abwertung            Abbau von
                           planungsrelevanten     Refinanzierung von                          Übervergütung von
      Beurteilung der      Qualitätsindikatoren    Tarifabschlüssen       Mengenanfälliger
      Hygienequalität                                                       Leistungen           Sachkosten

06.05.2016                                                                                                           3
Qualitätsorientierte Vergütung - Sicht eines großen Krankenhausträgers - GQMG
…und viele Punkte zielen auf die Qualität.

          Fixkosten-           Deutliche                                   Neues Pflege-         Pflegezuschlag
         degressions-      Veränderung DRG-          Veränderung           stellenförder-     ersetzt Versorgungs-
           abschlag            Kalkulation        Verhandlung LBFW          programm                zuschlag

                                                                                              Katalog geeigneter
                              Überarbeitete                                                     Leistungen für
      Einführung von         Mindestmengen-         Unangemeldete         Neue Inhalte für
     Qualtitätsverträgen                            MDK-Kontrollen        Qualitätsberichte    Qualitätszu- und
                                regelung                                                          Abschläge

     Neue Regelungen
    zum Sicherstellungs-   Stufensystem für die   Refinanzierung von     Neuregelungen zum      Auflegen eines
         zuschlag           Notfall-versorgung    GBA-Beschlüssen         Zentrumszuschlag       Strukturfonds

     Weiterentwicklung                            Anforderungen an                              Abschaffung der
     des Orientierungs-     Verlängerung des          Durchführung         Vorgaben für          Schlichtungs-
          wertes                Hyg-FÖP           klinischer Sektionen    Chefarztverträge        ausschüsse

     G-BA-Richtlinie zu    G-BA-Beschluss zu           Teilweise            Absenkung/
      Indikatoren zur      planungsrelevanten     Refinanzierung von        Abwertung
      Beurteilung der      Qualitätsindikatoren    Tarifabschlüssen       Mengenanfälliger
      Hygienequalität                                                       Leistungen

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Qualitätsorientierte Vergütung - Sicht eines großen Krankenhausträgers - GQMG
Statement der Politik zum Krankenhausstrukturgesetzt

    „Durch das Gesetz werden die Weichen gestellt, die Qualität der Versorgung zum
    entscheidenden Steuerungskriterium zu machen und für eine angemessene
    Personalausstattung in der Pflege zu sorgen“, so Senatorin Prüfer-Storcks. „Für die
    Patientinnen und Patienten bringt diese Reform einen deutlichen Gewinn an
    Sicherheit und Behandlungsqualität. In Zukunft machen nicht alle Krankenhäuser
    alles, sondern das, was sie sehr gut können.“ *

                                     „Das Gesetz war nie ein Spargesetz. Ich hoffe sehr,
                                     dass dieses Gesetz nun zu einer Bereinigung der
                                     Krankenhausstruktur und zu einer Bildung von
                                     Zentren führt“, erklärte Prüfer-Strocks**

    „ Wir wollen Qualität ganz nach vorne
    stellen, und dies wird auch so bleiben.                              Qualität wird zum
    Das zusätzliche Geld wird nicht mit der                                    zentralen
    Gießkanne verteilt, es wird sehr                                    politischen Aussage
    zielgerichtet dort eingesetzt, wo Defizite                           in der Diskussion
    sind“, Prüfer-Storcks.***                                              um das KHSG
      Quelle: *Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 5.11.2015
              **,***aerzteblatt.de 2.10. 2015

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Qualitätsorientierte Vergütung - Sicht eines großen Krankenhausträgers - GQMG
Terminüberblick zu Vereinbarungsgegenständen des KHSG

Vereinbarungsgegenstand                               Termin
G-BA-Richtlinie zu Indikatoren zur Beurteilung der    31. Dezember 2016
Hygienequalität (§ 136 a Absatz 1 SGB V)

G-BA-Beschluss zu planungsrelevanten                  31. Dezember 2016
Qualitätsindikatoren (§ 136 c Absatz 1 SGB V)

DKG, GKV, PKV: Anforderungen an Durchführung          31. Dezember 2016
klinischer Sektionen (§ 9 Absatz 1a Nr. 3 KHEntgG)
G-BA-Beschluss der vier Leistungen oder               31. Dezember 2017
Leistungsbereiche für Qualitätsverträge
(§ 136 b Absatz 8 SGB V)
G-BA-Beschluss zu Katalog geeigneter Leistungen für   31. Dezember 2017
Qualitätszu- und -abschläge
(§ 136 b Absatz 9 SBG V)
DKG, GKV, PKV: Höhe und nähere Ausgestaltung der      30. Juni 2018
Qualitätszu- und -abschläge
(§ 9 Absatz 1 a Nr. 4 KHEntgG)
DKG, GKV: Rahmenvorgaben für Qualitätsverträge (§     31. Juli 2018
110 a Absatz 2 SGB V)

Quelle: das Krankenhaus, 12.2015, S. 1122
06.05.2016                                                                6
Qualitätsorientierte Vergütung - Sicht eines großen Krankenhausträgers - GQMG
Terminüberblick zu Vereinbarungsgegenständen des KHSG

 Vereinbarungsgegenstand                              Termin
 G-BA-Richtlinie zu Indikatoren zur Beurteilung der   31. Dezember 2016
 Hygienequalität (§ 136 a Absatz 1 SGB V)

 G-BA-Beschluss zu planungsrelevanten                 31. Dezember 2016
 Qualitätsindikatoren (§ 136 c Absatz 1 SGB V)
 DKG, GKV, PKV: Anforderungen an Durchführung         31. Dezember 2016
 klinischer Sektionen (§ 9 Absatz 1a Nr. 3 KHEntgG)
 G-BA-Beschluss der vier Leistungen oder              31. Dezember 2017
 Leistungsbereiche für Qualitätsverträge
 (§ 136 b Absatz 8 SGB V)
 G-BA-Beschluss zu Katalog geeigneter                 31. Dezember 2017
 Leistungen für Qualitätszu- und -abschläge
 (§ 136 b Absatz 9 SBG V)
 DKG, GKV, PKV: Höhe und nähere Ausgestaltung der     30. Juni 2018
 Qualitätszu- und -abschläge
 (§ 9 Absatz 1 a Nr. 4 KHEntgG)
 DKG, GKV: Rahmenvorgaben für Qualitätsverträge (§    31. Juli 2018
 110 a Absatz 2 SGB V)
Quelle: das Krankenhaus, 12.2015, S. 1122
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Qualitätsorientierte Vergütung - Sicht eines großen Krankenhausträgers - GQMG
Die aktuellen Qualitätsanforderungen im Berliner KH-Plan 2016 basieren
 auf Anforderungen in der Struktur-und Prozessqualität …

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 Beispiele Papier Frau Erz
                                                      qualität    qualität   qualität

                                      Notfallver-
                                      sorgung            Ja          Ja        Nein

                                      Geriatrie
                                                         Ja          Ja        Nein
                                      Kardiologie
                                                         Ja          Ja        Nein
                                      Schlaganfall-
                                      versorgung         Ja          Ja        Nein

                                      Beatmungs-
                                      Entwöhnung         Ja          Ja        Nein

Quelle: Krankenhausplan Berlin 2016

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Qualitätsorientierte Vergütung - Sicht eines großen Krankenhausträgers - GQMG
Auf welchen Indikatoren könnten Qualitätszu- und
-abschläge basieren?

Alle Indikatorsysteme verfügen noch nicht über eine ausreichende Risikoadjustierung

                                                      Meldedaten der Krankenhäuser
                      AQUA Indikatoren
                                                      Hoher Erhebungsaufwand
                      der gesetzlichen
                                                      Manipulationsanfällig
                      Qualitätssicherung
                                                      Schlechte Vergleichbarkeit

                                           Sozialdaten der Krankenhäuser
             G-IQI (German                 Geringer Zusatzaufwand bei
             Inpatient Quality              vollständiger Datenverfügbarkeit
             Indicators)                   Keine komplette Abbildung des
                                            Versorgungsablaufs

                                  Nachverfolgung der Patienten
QSR-Indikatoren
                                   möglich
(Qualitätssicherung
                                  Krankenhausübergreifende
mit Sozialdaten)
                                   Qualitätsbewertung möglich

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06.05.2016   10
Eine erfolgreiche Einführung von Qualitätsorientierter Vergütung
 braucht geeignete Indikatoren

                                              Messergebnisse sollten keine Zweifel zulassen und
                                               manipulationssicher sein
                                              Es sollten keine unnötigen Belastungen durch
Risikoadjustierte                              zusätzliche Datenerhebungen entstehen
Qualitätsindikator                            Messergebnisse müssen durch Risikoadjustierung
en sind der                                    vergleichbar gemacht werden, da der
Schlüssel für eine                             Behandlungserfolg durch die Risikoprofile der
erfolgreiche                                   betrachteten Patientenpopulationen massiv
Einführung von                                 beeinflusst wird.
Qualitätsorientiert                           Rosinenpicken kann nur durch sinnvolle
er Vergütung                                   Risikoadjustierung verhindert werden. Keine gezielte
                                               Abweisung von Patienten mit erhöhten
                                               Mortalitätsrisiken.

              „Es ist nicht sichergestellt, dass die zur Qualitätsmessung notwendigen
              Indikatoren zeitnah, wissenschaftlich fundiert und in rechtssicherer Form
              vorgegeben werden können.“*
 Quelle: * Herrn Prof- Dr. Hans-Fred Weiser, 38 Deutscher Krankenhaustag das Krankenhaus, 12.2015, S.1188

 06.05.2016                                                                                                 11
So könnte es gehen…

    „ Die gewählte Risikoadjustierung muss daher in der
    Lage sein, bezüglich der Kausalität eine klare
    Abgrenzung zwischen einem Risiko, das vom Patienten
    ausgeht, einem Behandlungsrisiko und einer dritten
    Risikodimension (klinikbezogenes Risiko)
    unterscheiden.“*

   • Risikoadjustierte Inhouse-Mortalität ( nicht 30 Tage Mortalität)
   • Risikoadjustierte Verweildauer (Abweichung vom risikoadjustierten
     Erwartungswert)
   • Risikoadjustierte stationäre Wiederaufnahme nach Entlassung
     (Readmission)**

                                                                                           Voraussetzung ist eine
    „Eine Quantifizierbare Prozess- und Ergebnisqualität
                                                                                          deutliche Reduktion von
    kann bei adäquater Risikoadjustierung Bestandteil von
                                                                                            Dokumentationsver-
    Vergütungsmodellen in Bereich der stationären
                                                                                            pflichtungen aus der
    Versorgung sein. Unverzichtbare Voraussetzung für die
                                                                                           ext. Qualitätssicherung
    Etablierung justitiabler Messverfahren ist die Erhebung
    aller Komorbiditäten und Risikofaktoren bei der
    Patientenaufnahme.“***

    Quelle: *;**;***: Franz Josef Fischer et al, Pay for Performance, das Krankenhaus, 3.2016, S.188

06.05.2016                                                                                                           12
Evaluation internationaler Modelle qualitätsorientierter Vergütung

  Beide großen Studien zum P4P haben bisher noch keine eindeutigen zusätzlichen Vorteile
  dieses Verfahrens signifikant nachweisen können. Vorteile zeigten sich bisher nur bei
  Teilaspekten und in den frühen Studienphasen.
                                                •    In 3 Langzeitauswertungen kein Vorteil der P4P Häuser
   Premier Hospital                             •    Keine Verbesserung der Poor Performers
   Quality Incentive                            •    Verbesserungen wurden schneller in den P4P Häusern
   Demonstration                                     umgesetzt
   (PHQID) USA                                  •    Qualitätsverbesserungen größer in Markten mit
   266 KH mit Public                                 geringer Konkurrenz als in kompetitiven Märkten
   Reporting und P4P*                                (Effekt: Public Reporting?)
                                                •    Finanziell gut aufgestellte Häuser profitieren stärker

                                                •    Verbesserungen wurden zeitlich vorgezogen
   Quality und Outcomes                         •    Förderung von Teamarbeit und Veränderung von Rollen
   Framework                                    •    Beobachtung von Verschlechterung der Kontinuität der
   UK Evaluation von                                 Betreuung
   General Practioners                          •    Krankheitsbilder ohne Anreize profitieren nicht
   und P4P0**                                   •    Befürchtungen das soziale Unterschiede verstärkt
                                                     werden.

                                                Die Auswirkungen von qualitätsorientierter Vergütung sind
   Resümee                                      in Deutschland noch nicht ausreichend untersucht!

 Quelle: vgl. Mathias Schrappe, Qualität 2030, *S.200,** S.204, MWV 2015
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Aufgabenbereiche QM bei Vivantes

              Gesetzliche Verfahren                                           Interne Verfahren - zentral
       ►      Externe Qualitätssicherung                                  ►   CIRS
              Datenerfassung und -lieferung, Ergebnisdatenmanagement,
              Strukturierter Dialog, externe Qualitätsberichterstattung   ►   Patientenroutinebefragung
       ►      Externer Qualitätsbericht                                   ►   Beschwerdemanagement
              Datenerfassung und -lieferung
                                                                          ►   Analyse Besonderer Vorkommnisse
       ►      QS-Hämotherapie
                                                                          ►   Interne Audits
              usw.
                                                                          ►   Zertifizierungsberatung der Kliniken
              Mitgliedschaften
                                                                          ►   DEKRA-Zertifikat Patientensicherheit
       ►      Initiative Qualitätsmedizin (IQM)
              Koordination, Datenlieferung, Ergebnisdatenkommunikation,   ►   Schwerpunktthemen und zentrale Projekte
              Externe Peer Review Verfahren, Interner Klinikdialog            QM-Handbuch, Patientenarmbänder, Ethikrat, Ausbildung und
                                                                              Praktikantenbetreuung, OP-Checkliste, Sektorenübergreifende QS,
       ►      Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS)                        DEKRA-Kriterienentwicklung

       ►      CIRS-Berlin                                                     Kennzahlen- und Informationsmanagement
       ►      PKV-Qualitätspartnerschaft                                  ►   Kennzahlen gem. §137 SGB V
                                                                              Monitor, klinikvergleiche und Quartalsbericht
              Interne Verfahren - standortspezifisch
                                                                          ►   Kennzahlen gem. §21 KHG (G-IQI)
       ►      Information und Unterstützung der                               Monitor, Klinikvergleiche und Quartalsbericht,
              Krankenhausleitung
                                                                          ►   Interner Strukturierter Dialog
       ►      Standortprojekte und Sonderbefragungen
                                                                          ►   Externe Daten und Kennzahlen
                                                                              Einweiser- und Patientenbefragungen, QSR-Daten der AOK,
                                                                              Versichertenbefragungen der Kostenträger, TS- und FOCUS-Klinikführer

 06.05.2016                                                                                                                                          14
German Inpatient Quality Indicators (G-IQI)

                                              ► 14 Kategorien (Herz- und Lungen-
                                                erkrankungen, Bauch- und Gefäß-
                                                operationen, Geburtshilfe usw.)
                                              ► 57 Krankheitsbilder (Herzinfarkt,
                                                Herzinsuffizienz, Lungenentzündung,
                                                Lungenkrebs, Darmoperationen usw.)
                                              ► 285 medizinische Indikatoren bzw.
                                                Ergebniskennzahlen (Todesfallanteile,
                                                Komplikationsraten, Mengeninformation,
                                                Beobachtungs- und Erwartungswerte,
                                                Standard-Mortalitäts-Raten usw.)

 06.05.2016                                                                           15
Initiative Qualitätsmedizin (IQM)

                                    ► www.initiative-qualitätsmedizin.de
                                      IQM gegründet 2008, zur Zeit 335
                                      Mitgliedskrankenhäuser, hiervon
                                      287.de, 23.ch und 25.au)
                                    ► Vivantes Mitglied mit allen Standorten
                                      seit 2015 (KAU seit 2013)
                                    ► Datenlieferungen gem. §137 SGB V
                                      und §21 KHEntgG
                                    ► Ergebnisdatenvergleich aller IQM-
                                      Kliniken und Datenveröffentlichung
                                      auf Basis der G-IQI
                                    ► Peer Review Verfahren entlang
                                      ausgewählter Aufgreifkriterien
                                      (statistische Auffälligkeiten)
                                    ► 17 Vivantes-Chefärzte als IQM-Peers
                                      akkreditiert

  06.05.2016                                                                   16
Interner Klinikdialog mit G-IQI

                                  ► APR:
                                    Ergebnisdaten des Vorjahres über alle
                                    GDs an alle Chefärzte
                                  ► MAI:
                                    Ergebniskonferenzen (KH-Leitung,
                                    MedCo und QM) in allen Standorten
                                  ► JUN:
                                    Chefarztanfragen entlang
                                    ausgewählter Aufgreifkriterien
                                    (statistische Auffälligkeiten)
                                  ► JUL:
                                    Bewertungskonferenzen (KH-Leitung,
                                    MedCo und QM) in allen Standorten
                                  ► SEP:
                                    Abschlussberichte und
                                    Standortinformationen

  06.05.2016                                                                17
Initiative Qualitätsmedizin (IQM) - Peer Review Verfahren

                           Vorbereitung                                ► Mitte MAI:
   -   Auswahlentscheidung**                                              IQM informiert FAM* der betreffenden
   -   Ansprechpartnermeldung
                                                                          Krankenhäuser über ausgewählte
   -   Klinikinformation und Terminfindung
   -   Falllistenübermittlung***                                          Kennzahlen
   -   Patientenaktenanalyse durch die Klinik****                         FAM* melden Ansprechpartner
   -   Selbstbewertung*****
                                                                          (Chefärzte) zu den ausgewählten
                           Peer Review                                    Kennzahlen an IQM
   - Ablaufplan                                                        ► Ende MAI:
   - Bereitstellung der Patientenakten für die
     externen Peers der IQM                                               IQM informiert die Peer-Teamleiter der
   - Kollegiale Falldiskussion mit allen fallbeteiligten                  IQM und die Ansprechpartner der
     Kliniken                                                             Krankenhäuser
   - Informationsgespräch mit ÄD und GD bzw.
     Hausleitung                                                          3M übermittelt pseudonymisierte
   - Protokoll                                                            Falllisten an die Ansprechpartner der
                                                                          Krankenhäuser
        * FAM = Fach-Ausschuss-Mitglieder im FA Peer Review
          Verfahren, für Vivantes: Herr Dr. Hakimi (KAU) und Herr         Peer-Teamleiter nehmen zur
          Standke (Zentrales QM)
       ** FA Peer Review am 06.05.2015 bzgl. 170 Verfahren insgesamt      Vorbereitung der Reviews Kontakt zu
      *** 15-20 von der IQM definierte Fälle                              den Ansprechpartnern auf
     **** Analysekriterien der IQM
    ***** Ein Bewertungsbogen der IQM pro Akte

 06.05.2016                                                                                                        18
Resümee

• Das Krankenhausstrukturgesetzt enthält eine große Zahl von Regelungen,
  die auf eine Verbesserung der Qualität der stationären Krankenversorgung
  abzielen.
• Da die vom GBA zu verabschiedenden Qualitätsindikatoren Konsequenzen
  für die Vergütung von Krankenhausleistungen haben werden und sogar zum
  Ausschluss von Krankenhäuser aus der Versorgung führen können, sind
  höchste Ansprüche an die Qualität dieser Indikatoren zu stellen.
• Hierzu ist es allerdings erforderlich deutliche über die heute übliche einfache
  Risikoadjustierung, zum Beispiel nach Altersgruppen, hinauszugehen.
• Krankenhäuser sollten sich schon zum jetzigen Zeitpunkt intensiv mit den zur
  Verfügung stehenden Indikatoren auseinandersetzten und nach
  Optimierungspotentialen im Rahmen von Klinikdialogen und Peer Review
  Verfahren suchen.
• Um in Zukunft erfolgreich zu sein bedürfen Krankenhäuser einer klaren
  Qualitätsstrategie, die es gilt sowohl gegenüber Mitarbeitern als auch
  gegenüber den Patienten zu kommunizieren. Die Kommunikation muss
  begleitet werden von einen transparenten Umgang mit Qualitätsdaten.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

             Dr. Eberhard Thombansen

             Ressortleiter Medizin- und Qualitätsmanagement
             Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
             Berlin

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Backup

06.05.2016            21
Erst das Krankenhausstrukturgesetzt verankert die Ergebnisqualität als
zusätzlichen Bestandteil einer qualitätsorientierten Krankenhausplanung

Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetztes
§8 Abs. (1a)„Krankenhäuser, die bei den für sie maßgeblichen planungsrelevanten
Qualitätsindikatoren nach § 6 Absatz 1a auf der Grundlage der vom Gemeinsamen
Bundesausschuss nach § 136c Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
übermittelten Maßstäbe und Bewertungskriterien oder den im jeweiligen Landesrecht
vorgesehenen Qualitätsvorgaben nicht nur vorübergehend eine in einem erheblichen Maß
unzureichende Qualität aufweisen, dürfen insoweit ganz oder teilweise nicht in den
Krankenhausplan aufgenommen werden.“*
§8 Abs (1b) „Plankrankenhäuser, die nach den in Absatz 1a Satz 1 genannten Vorgaben nicht
nur vorrübergehend eine in einem erheblichen Maß unzureichende Qualität aufweisen oder für
die in höchstens drei aufeinanderfolgenden Jahren Qualitätsabschläge nach § 5 Absatz 3a
des Krankenhaustrukturgesetzes erhoben wurden, sind insoweit durch Aufhebung des
Feststellungsbescheides ganz oder teilweise aus dem Krankenhausplan herauszunehmen.“**
§6 Abs (1a)„Durch Landesrecht kann die Geltung der planungsrelevanten
Qualitätsindikatoren ganz oder teilweise ausgeschlossen oder eingeschränkt werden und
können weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der Krankenhausplanung gemacht
werden.“***

 Quelle: *,**,***Krankenhausstrukturgesetzt, Bundesgesetztblatt 2015, Teil I, Nr.51, S.-2229

  06.05.2016                                                                                   22
Exkurs: ICOSMOS* und QS-AMI Projekt**

                                                                        QS-AMI Projekt
                                                                        Die Erhebung von Primärdaten zur Beurteilung der Qualität der
                                                                        Versorgung stellt zwar nach wie vor den Goldstandard dar, wird
                                                                        aber als teuer und aufwendig angesehen, wenn zuverlässige und
                                                                        valide Aussagen über große Patientenkollektive und über
                                                                        verschiedene Erkrankungen getroffen werden sollen. In der neueren
                                                                        Diskussion wird deshalb gefordert, zur Beurteilung der Qualität der
                                                                        Versorgung auf existierende Routinedatensätze der Krankenkassen
                                                                        zurückzugreifen, um die Kosten und den Aufwand, die bei der
                                                                        Primärdatenerhebung entstehen, zu reduzieren.
                                                                        In unserer Studie wurden deshalb die Daten der bei der AOK
                                                                        Nordost versicherten Berliner Herzinfarktpatientinnen und -patienten
                                    Modellentwicklung                   mit den Daten aus dem Berliner Herzinfarktregister (Register zur
                                    Validität                           Qualitätssicherung) verglichen, um in Erfahrung zu bringen, unter
                                    Anwendung                           welchen Bedingungen Routinedaten zur Beurteilung der Qualität
                                                                        der Versorgung eingesetzt werden können.

                                                                                                  Beide Projekte arbeiten an
                                                                                                    der Verbesserung von
                                                                                                     Risikoadjustierungen
                                                                                                  bekannter QS-Indikatoren
                                                                                                   aus Routinedaten (IQM
                                                                                                          und QSR)

*Deutsches Qualitätsbündnis Sepsis, Teilnahme aller Vivantes Klinika mit anästhesiologisch geführten
Intensivstation, Kick-Off 29.02.2016
**Teilnahme aller Vivantes Kardiologien am BHIR Berliner Herzinfarktregister
06.05.2016                                                                                                                             23
Exkurs 1: Risikoadjustierung in ICOSMOS

    DRG Datensatz
    aller Akutkranken-                          1. Ableitung des Risikomodells
    häuser                                        - Für die Krankenhausmortalität bei Sepsis
                                                  - Identifizierung von Risikofaktoren und Ihrer
                                                      Gewichtung

                                                2. Adjustierung
                                                  - Ermittlung der erwarteten Mortalität
                                                  - Vergleich der erwarteten Mortalität mit der
                                                     beobachteten Mortalität

Quelle: Präsentation Universitätsklinikum Jena, Risikoentwicklung Modellentwicklung Validität und Anwendung, Folie 3

06.05.2016                                                                                                             24
Die Vorhersagegenauigkeit lässt sich durch bessere Risikoadjustierung
deutlich erhöhen…

Vergleich ICOSMOS und IQM: Kalibrierung

                                            ICOSMOS                                                                                        IQM
                                                                                                                                   Erwartet         Beobachtet
                                        Erwartet        Beobachtet                                                80%
                  80%

                  70%                                                                                             70%

                  60%                                                                                             60%

                                                                                           Krankenhausletalität
  Krankenhausletalität

                  50%                                                                                             50%

                  40%                                                                                             40%

                  30%                                                                                             30%

                  20%                                                                                             20%

                  10%                                                                                             10%

                         0%                                                                                       0%
                              1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20                                        1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

                                               Perzentilgruppen                                                                         Perzentilgruppen

                         Quelle: Präsentation Universitätsklinikum Jena, Risikoentwicklung Modellentwicklung Validität und Anwendung, Folie 18
 06.05.2016                                                                                                                                                           25
Exkurs 2: QS-AMI Projekt

Beurteilung der Qualität der stationären Versorgung von Herzinfarktpatienten in Berlin auf der
Basis von Routinedaten (AOK Nordost) und Daten des Berliner Herzinfarktregisters (BHIR)

 Quelle: Schlussbericht des Vorhabens Beurteilung der Qualität der stationären Versorgung von Herzinfarktpatienten in Berlin auf der Basis von Patientendaten (AOK-
 Nordost) und Daten des Berliner Herzinfarktregisters. Förderkennzeichen 01GY1112. S 9 (http://opac.tib.uni-hannover.de/DB=1/XMLPRS=N/PPN?PPN=849719666)

06.05.2016                                                                                                                                                      26
QS-AMI Projekt

                                                                                                                         Die
                                                                                                               Dokumentationsqualität
                                                                                                                  variiert deutlich
                                                                                                                zwischen den beiden
                                                                                                                    Datensätzen

 Quelle: Schlussbericht des Vorhabens Beurteilung der Qualität der stationären Versorgung von Herzinfarktpatienten in Berlin auf der Basis von Patientendaten (AOK-
 Nordost) und Daten des Berliner Herzinfarktregisters. Förderkennzeichen 01GY1112. S 12 (http://opac.tib.uni-hannover.de/DB=1/XMLPRS=N/PPN?PPN=849719666)

06.05.2016                                                                                                                                                     27
QS-AMI Projekt

   Wir können schlussfolgern: Wir brauchen beide Erhebungen,
    weil sie sich ergänzen können,
    weil Abrechnungsdaten nicht überfrachtet werden sollen,
    weil Record Linkage machbar ist (und gemacht werden sollte),
    weil auch die Gesundheitspolitik (neben Routinedaten) auf Register baut
   (Klinische Krebsregister)
 Quelle: Schlussbericht des Vorhabens Beurteilung der Qualität der stationären Versorgung von Herzinfarktpatienten in Berlin auf der Basis von Patientendaten (AOK-
 Nordost) und Daten des Berliner Herzinfarktregisters. Förderkennzeichen 01GY1112. S 13 (http://opac.tib.uni-hannover.de/DB=1/XMLPRS=N/PPN?PPN=849719666)

06.05.2016                                                                                                                                                     28
QS-AMI Projekt III
Brauchbare Aussagekraft von risikoadjustierten Routinedaten.

                                                                                                                  Das Verfahren war in
  Für einen fairen                                                                                                der Lage die relativ
  Klinikvergleich ist die                                                                                         besten bzw.
  Berücksichtigung des                                                                                            schlechtesten Kliniken
  „patient mix“ von                                                                                               zu identifizieren.
  besonderer Bedeutung                                                                                            Außerhalb des
                                                                                                                  Signifikansniveaus
  Quelle: Schlussbericht des Vorhabens Beurteilung der Qualität der stationären Versorgung von Herzinfarktpatienten in Berlin auf der Basis von Patientendaten (AOK-
  Nordost) und Daten des Berliner Herzinfarktregisters. Förderkennzeichen 01GY1112. S 37-39 (http://opac.tib.uni-hannover.de/DB=1/XMLPRS=N/PPN?PPN=849719666)

 06.05.2016                                                                                                                                                  29
Resümee aus dem Exkurs ICOSMOS und QS-AMI Projekt

„Eine Quantifizierbare Prozess- und Ergebnisqualität kann bei adäquater
Risikoadjustierung Bestandteil von Vergütungsmodellen in Bereich der
stationären Versorgung sein. Unverzichtbare Voraussetzung für die
Etablierung justitiabler Messverfahren ist die Erhebung aller
Komorbiditäten und Risikofaktoren bei der Patientenaufnahme.“

                                                                           Voraussetzung ist eine
                                                                          deutliche Reduktion von
                                                                             Dokumentationsver-
                                                                          pflichtungen aus der ext.
                                                                              Qualitätssicherung

 Quelle: Franz Josef Fischer et al, Pay for Performance, das Krankenhaus, 3.2016, S.188

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