Kollektiv-Arbeitsvertrag - Syna - die Gewerkschaft

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Kollektiv-Arbeitsvertrag - Syna - die Gewerkschaft
Kollektiv-Arbeitsvertrag                                                                Build with Confidence.

 Kollektiv-Arbeitsvertrag
 Gültig ab 1. Januar 2020

 zwischen
 der Holcim (Schweiz) AG einerseits
 und der Unia und Syna andererseits

 Im Bestreben, das gegenseitige Vertrauen zu fördern, Meinungsverschiedenheiten
 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden auf gütlichem Wege nach Treu und
 Glauben zu beheben, den Arbeitsfrieden im Betrieb zu wahren sowie die Arbeits-
 bedingungen zu regeln, wird dieser Kollektiv- Arbeitsvertrag abgeschlossen. Die
 Vertragsparteien unterstellen sich für die Dauer der Gültigkeit dieses Vertrages der
 absoluten Friedenspflicht. Infolgedessen ist jegliche Kampfmassnahme wie Sperre,
 Streik, Aussperrung usw. ausgeschlossen.

                                                                                        © 2019 Holcim (Schweiz) AG   1
Kollektiv-Arbeitsvertrag - Syna - die Gewerkschaft
Kollektiv-Arbeitsvertrag

1.    Geltungsbereich                                        3.   Löhne

1.1   Räumlicher/betrieblicher Geltungsbereich                    Die Vertragspartner dieses Kollektiv-
      Der vorliegende Kollektiv-Arbeitsvertrag gilt für           Arbeitsvertrages verhandeln in Ergänzung zu
      das Betriebspersonal der Zementwerke von                    Art. 19.1 Satz 2 des Holcim Anstellungsregle-
      Holcim (Schweiz) AG sowie der Kies- und Be-                 ments jeweils im 1. Quartal über allgemeine
      tonwerke der Holcim Kies und Beton AG und                   Lohnanpassungen sowie über eine Anpassung
      der von ihr mehrheitlich kontrollierten Tochterun-          der Mindestlöhne.
      ternehmen.
                                                                  Beide Bereiche werden eigenständig und unab-
1.2   Persönlicher Geltungsbereich                                hängig voneinander verhandelt.
      Der vorliegende Kollektiv-Arbeitsvertrag ist an-
      wendbar für alle Betriebsmitarbeitenden sowie               Die allgemeine Lohnanpassung sowie die neu-
      die Basiskader der Sparten Zementproduktion                 verhandelten Mindestlöhne treten mit Wirkung
      und Kies- und Beton (ohne die Mitarbeiter der               per 1. April in Kraft.
      kaufmännischen oder technischen Büros, Lehr-
      linge, Praktikanten sowie Teilzeitbeschäftigte              Die Mindestlöhne werden diesem Kollektiv-
      und Aushilfen, die nicht obligatorisch bei der              Arbeitsvertrag als verbindlicher Anhang ange-
      SUVA gegen NBU versichert sind).                            fügt.

2.    Inhaltliche Basis                                      4.   Änderung des Anstellungsreglements

      Bis 30. April 2020:                                         Bei Abänderung von Artikeln des Anstellungs-
      Als verbindliche Basis für diesen Kollektiv-                reglements, welche nicht Inhalt dieses Kollektiv-
      Arbeitsvertrag gilt bis zum 30. April 2020 das              Arbeitsvertrages darstellen und die Mitarbeiten-
      Anstellungsreglement, Stand 1. Januar 2017.                 den des Kollektiv-Arbeitsvertrages nicht betref-
      Folgende Artikel des genannten Anstellungsreg-              fen, werden die gewerkschaftlichen Vertrags-
      lements bilden den Inhalt dieses Kollektiv-                 partner vorgängig nicht konsultiert.
      Arbeitsvertrages: Artikel 6 (inkl. Anhang
      2), 7, 8, 9, 15, 16 (ausgenommen Art. 16.1.1.),
      17, 18, 19 (inkl. Beilage 1), 20 (inkl. Anhang 1),     5.   Arbeitnehmervertretung
      21, 22, 24, 25.
                                                                  Zur Festigung des guten Einvernehmens zwi-
      Ab 1. Mai 2020:                                             schen der Geschäftsleitung und der Arbeitneh-
      Als verbindliche Basis für diesen Kollektiv-                merschaft sowie des gegenseitigen Vertrauens
      Arbeitsvertrag gilt ab dem 1. Mai 2020 das An-              bestehen in allen Regionen gewählte Arbeit-
      stellungsreglement, Stand 1. Mai 2020. Folgen-              nehmervertretungen. Ihre Aufgaben, Zusam-
      de Artikel des genannten Anstellungsreglements              mensetzung usw. werden in einem separaten
      bilden den Inhalt dieses Kollektiv-Arbeitsver-              Reglement über das Wahl- und Mitwirkungsreg-
      trages: Artikel 6 (inkl. Anhang 2), 7, 8, 9, 10, 16,        lement geregelt. Die Geschäftsleitung der
      17 (ausgenommen Art. 17.1.1.), 18, 19, 20 (inkl.            Holcim (Schweiz) AG lädt die Regionen-
      Beilage 1), 21 (inkl. Anhang 1), 22, 23, 25, 26.            Koordinatoren der Arbeitnehmervertretung jähr-
                                                                  lich zu einem Gespräch ein, um gemeinsame
                                                                  Anliegen zu besprechen

                                                                                    © 2019 Holcim (Schweiz) AG   2
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Kollektiv-Arbeitsvertrag

6.   Lokale Regelungen                                  8.   Meinungsverschiedenheiten

     In Ergänzung zu diesem Kollektivarbeitsvertrag          Bei Meinungsverschiedenheiten über die Ausle-
     können auf Betriebsebene mit der Arbeitneh-             gung dieses Kollektiv-Arbeitsvertrages und ähn-
     mervertretung lokale Abmachungen getroffen              lichen Fragen soll die Erledigung in erster Linie
     werden. Diese Regelungen dienen der Umset-              durch direkte Aussprache zwischen der Holcim
     zung des Kollektivarbeitsvertrages und des An-          (Schweiz) AG und den direkt Beteiligten, nöti-
     stellungsreglements sowie der Abstimmung auf            gen- falls unter Beizug der Arbeitnehmervertre-
     lokale Bedürfnisse und Gegebenheiten.                   tung und der lokalen Gewerkschaftsvertretung,
                                                             gesucht werden. Gelingt dies nicht, so sollen
                                                             sich die vertrags- schliessenden Parteien um ei-
7.   Verfahren bei Betriebsschliessungen,                    ne Verständigung bemühen. Führen auch deren
     Betriebsübernahmen und Entlassun-                       Verhandlungen nicht zum Erfolg, so ist die An-
     gen aus wirtschaftlichen Gründen                        gelegenheit dem Einigungsamt des Kantons Zü-
                                                             rich zu übergeben.
a.   Bei Betriebsschliessungen, der Übernahme von
     Betrieben oder Betriebsteilen und der Veräusse-
     rung von Betrieben oder Betriebsteilen im Sinne    9.   Vertragsdauer
     von Art. 333 bzw. Art. 333a OR sowie bei Fusio-
     nen im Sinne des Fusionsgesetzes werden Ar-             Dieser Kollektiv-Arbeitsvertrag ersetzt mit sei-
     beitnehmervertreter und Vertragspartner frühzei-        nem Inkrafttreten alle früheren Kollektiv-
     tig, d.h. vor dem Vollzug dieser Massnahme, in-         Arbeitsverträge im Geltungsbereich gem. Art. 1.1
     formiert.                                               hiervor. Er tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und
                                                             dauert fest bis zum 31. Dezember 2022. Wenn
b.   Sind infolge eines Betriebsübergangs oder einer         eine Vertragspartei nicht spätestens 6 Monate
     Fusion Massnahmen vorgesehen, welche die                vor Ablauf der ordentlichen Vertragsdauer durch
     Arbeitnehmende betreffen, werden Arbeitneh-             eingeschriebenen Brief gegenüber den übrigen
     mervertretungen und Vertragspartner vorzeitig,          Vertragsparteien den Vertrag kündigt, gilt er je-
     d.h. vor der Beschlussfassung durch die Unter-          weils stillschweigend als für ein weiteres Jahr
     nehmensleitung, konsultiert. Arbeitnehmervertre-        verlängert. Gleichzeitig mit der Kündigung sind
     tern und Vertragspartnern ist zudem genügend            die Änderungsvorschläge, welche die kündigen-
     Zeit zur Erarbeitung einer Stellungnahme einzu-         de Partei zu machen gedenkt, schriftlich einzu-
     räumen.                                                 reichen.

c.   Das Informations- und Konsultationsrecht im
     Sinne von Absatz a und b gilt auch bei beabsich-        Zürich, 1. Januar 2020
     tigten Entlassungen aus wirtschaftlichen Grün-
     den im Sinne von Art. 335d OR (Massenentlas-
     sungen). Sind Entlassungen nach dem erfolgten
     Konsultationsverfahren nicht durch andere Mas-
     snahmen zu vermeiden, werden unverzüglich
     Verhandlungen über einen Sozialplan aufge-
     nommen.

                                                                              © 2019 Holcim (Schweiz) AG     3
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Kollektiv-Arbeitsvertrag

    Holcim (Schweiz) AG

    Nick Traber                    Angelika Rinner
    CEO Holcim (Schweiz) AG        Head of Organization & Human Resources
                                   Holcim (Schweiz) AG

    Die Sozialpartner

    Mathias Regotz                 Diego Frieden                      Bajram Arifaj
    Vizepräsident Syna             Zentralsekretär Syna               Regionalverantwortlicher Syna
    Leiter Sektor Industrie

    Vania Alleva                   Nico Lutz                          Lena Frank
    Präsidentin                    Mitglied der Geschäftsleitung      Nationaler Sekretär
    Gewerkschaft Unia              Gewerkschaft Unia                  Gewerkschaft Unia

    Die Arbeitnehmervertretung

    Andreas Hälfliger              Tarik Ramic                        Raoul Bartolotti
    ANV Koordinator Region North   ANV Koordinator Region Central     ANV Koordinator Region West

    Massimo Broggi                 Achraf El Tawil
    ANV Koordinator Region South   ANV Koordinator Region Admin./HO

                                                                          © 2019 Holcim (Schweiz) AG   4
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       Holcim (Schweiz) AG
       Hagenholzstrasse 83
       8050 Zürich
       Schweiz
       info-ch@lafargeholcim.com
       www.holcim.ch
       Telefon +41 58 850 68 68

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Gültig ab 1. Mai 2020

Holcim (Schweiz) AG

                        © 2019 Holcim (Schweiz) AG   1
Anstellungsreglement

j
Inhaltsverzeichnis

Einleitung, allgemeine Bestimmungen                                                       3
1.     Rangordnung                                                                        3
2.     Geltungsbereich                                                                    3
3.     Funktionsstufen                                                                    3

Abschluss, Dauer, Beendigung des Arbeitsvertrages                                         4
4.   Abschluss des Arbeitsvertrages                                                       4
5.   Dienstjahre                                                                          4
6.   Beendigung des Arbeitsvertrages                                                      5

Rechte und Pflichten der/des Mitarbeitenden                                               6
7.   Persönlichkeitsschutz, Gleichstellung und Mitwirkung                                 6
8.   Mitarbeiterentwicklung                                                               6
9.   Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Corporate Governance                                 6
10. Datenschutz                                                                           6
11. Geheimhaltungs- und Diskretionspflicht                                                7
12. Treuepflicht                                                                          7
13. Meldepflicht von Personaldaten                                                        7
14. Nebenbeschäftigungen                                                                  7
15. Arbeitsunterlagen, Erfindungen und Patente                                            8

Arbeitszeit, Absenzen, Ferien                                                         9
16. Arbeitszeit                                                                       9
17. Überstunden, bezahlte Freizeit, Vaterschaft, Feiertage                         9/10
18. Ferien                                                                           11

Lohn, Spesen, Zulagen, Dienstaltersgeschenke                                         12
19. Lohn                                                                             12
20. Spesen                                                                           12
21. Zulagen                                                                          12
22. Dienstaltersgeschenke                                                            13

Militär, Zivilschutz, Feuerwehr                                                      14
23. Geltungsbereich, Meldepflicht, Entschädigung                                     14

Krankheit, Unfall, Mutterschaft                                                     15
24. Meldepflicht                                                                    15
25. Lohnfortzahlung                                                              15/16

Sozial- und Personalversicherung                                                     17
26. Unfall, Krankheit, Alter, Tod und Invalidität                                    17

Schlussbestimmungen                                                                  18
27. Schlussbestimmungen                                                              18

Anhang                                                                               19
Anhang 1: Zulagen                                                                    19
Anhang 2: Regelungen Pensionierung 62                                                20

                                                             © 2019 Holcim (Schweiz) AG       2
Anstellungsreglement

Einleitung, allgemeine Bestimmungen
Das vorliegende Anstellungsreglement regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Holcim (Schweiz) AG und
der von ihr kontrollierten Gesellschaften (nachfolgend Holcim Schweiz genannt) sowie von ihren Mitarbeitenden.

1.    Rangordnung                                             2.    Geltungsbereich

1.1   Verhältnis des Anstellungsreglements zu                 2.1   Räumlicher Geltungsbereich
      anderen Regelungen                                            Das vorliegende Reglement gilt für die Holcim
      Das vorliegende Anstellungsreglement ist inte-                Schweiz und die von ihr kontrollierten Tochter-
      grierender Bestandteil des jeweiligen Einzelar-               gesellschaften in der Schweiz.
      beitsvertrages. Das Anstellungsverhältnis wird
      durch folgende Dokumente geregelt:                      2.2   Persönlicher Geltungsbereich
      1. Einzelarbeitsvertrag                                       Das vorliegende Reglement ist anwendbar für
      2. Betriebspersonal und Basiskader Zement-,                   alle Mitarbeitenden der Holcim Schweiz mit Ar-
         Kies- und Betonproduktion: Kollektivarbeits-               beitsort in der Schweiz. Erfasst werden auch
         vertrag mit entsprechenden                                 Teilzeitangestellte und Aushilfen, sofern ihre
         betrieblichen Zusatzvereinbarungen                         durchschnittliche Wochenarbeitszeit mindestens
      3. Anstellungsreglement                                       8 Stunden beträgt. Das vorliegende Reglement
      4. Anhänge zum Anstellungsreglement                           findet keine Anwendung auf Arbeitnehmende in
      5. Betriebsreglemente/Betriebsordnungen                       einem befristeten Arbeitsverhältnis von unter
      6. Jeweils aktuelle Reglemente und                            drei Monaten Dauer. Für Lernende gilt in erster
        Weisungen                                                   Linie der Lehrvertrag. Soweit der Lehrvertrag
      Widersprechen sich die einzelnen Dokumente,                   keine besonderen oder abweichenden Bestim-
      so gilt die folgende Rangordnung:                             mungen enthält, findet dieses Reglement sinn-
      1. Der unterzeichnete Einzelarbeitsvertrag                    gemäss Anwendung.
         geht allen übrigen Dokumenten vor.
      2. Die Rangordnung unter den übrigen
         Dokumenten bestimmt sich nach obiger                 3.    Funktionsstufen
         Aufzählung.
                                                                    Verschiedene Regelungen dieses Reglements
1.2   Verhältnis des Reglements zu gesetzlichen                     nehmen Bezug auf die Funktion der einzelnen
      Bestimmungen                                                  Mitarbeitenden (z. B. Kündigungsfristen,
      Die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen                      Spesenentschädigung etc.). Es werden die
      (z.B. des OR, des Arbeitsgesetzes, der allge-                 folgenden Funktionsstufen unterschieden:
      meinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsver-                   A. Mitarbeitende und Basiskader
      träge) gehen widersprechenden Vereinbarungen                  B. Mittleres und oberes Kader
      vor. Die dispositiven Bestimmungen über den                   Die jeweilige Funktionsstufe sowie jede Ände-
      Arbeitsvertrag im OR finden Anwendung, soweit                 rung derselben werden im Arbeitsvertrag oder in
      die Vertragspartner durch die Übernahme dieses                einem schriftlichen Nachtrag zum Arbeitsvertrag
      Anstellungsverhältnisses oder durch schriftliche              festgehalten.
      Vertragsabrede nicht rechtsgültig eine abwei-
      chende Vereinbarung getroffen haben. Betriebs-
      spezifische Regelungen in lokalen Zusatzver-
      einbarungen sind zulässig, solange sie im Ein-
      klang mit dem vorliegenden Reglement stehen.

                                                                                        © 2019 Holcim (Schweiz) AG    3
Anstellungsreglement

Abschluss, Dauer, Beendigung des Arbeits-
vertrages

4.    Abschluss des Arbeitsvertrages                     5.   Dienstjahre

4.1   Schriftlichkeit                                         Verschiedene Regelungen sind nach der Anstel-
      Der Arbeitsvertrag zwischen der Holcim Schweiz          lungsdauer der einzelnen Mitarbeitenden
      und ihren Mitarbeitenden bedarf zu seiner               abgestuft. Angerechnet wird die gesamte Anstel-
      Gültigkeit der schriftlichen Form.                      lungsdauer (inkl. Lehrzeit), während der die/der
                                                              Mitarbeitende ununterbrochen für die Holcim
4.2   Probezeit                                               Schweiz oder für eine zum Holcim Konzern
      Die Probezeit beträgt 3 Monate. Lernende,               gehörende Gesellschaft tätig war.
      welche im Anschluss an die berufliche Grund-            Ebenfalls angerechnet wird die Zeit, während
      bildung in ein Arbeitsverhältnis übertreten, und        der die/der Mitarbeitende in einem früheren
      Übertretende innerhalb der Holcim Schweiz oder          Anstellungsverhältnis für die Holcim Schweiz
      innerhalb des Holcim Konzerns haben keine               tätig war, wobei die Dauer des Unterbruchs für
      Probezeit zu bestehen. Dies gilt auch für Mitar-        die Berechnung der Dienstjahre nicht berück-
      beitende einer Gesellschaft, die von der Holcim         sichtigt wird.
      Schweiz übernommen wird.                                Wird eine Gesellschaft von der Holcim Schweiz
                                                              übernommen, so wird der/dem Mitarbeitenden
                                                              die beim alten Arbeitgeber geleistete Zeit ange-
                                                              rechnet.

                                                                                 © 2019 Holcim (Schweiz) AG      4
Anstellungsreglement

s

6.    Beendigung des Arbeitsvertrages                     6.4   Fristlose Entlassung
                                                                Aus wichtigen Gründen, die eine Weiterführung
6.1   Befristetes Arbeitsverhältnis                             des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben
      Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet durch             verunmöglichen, kann das Arbeitsverhältnis frist-
      Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung                  los aufgelöst werden (vgl. Art. 337 OR).
      bedarf.
                                                          6.5   Pensionierung
6.2   Unbefristetes Arbeitsverhältnis                           Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit
      Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet durch           dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungs-
      Kündigung, fristlose Entlassung, Pensionierung,           alters gemäss Anhang 2 zum Anstellungsregle-
      Vollinvalidität oder Tod der/des Mitarbeitenden.          ment.

6.3   Kündigung                                           6.6   Arbeitsunfähigkeit
      Die Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der              Bei dauernder Arbeitsunfähigkeit endet das
      Schriftform. Sofern im Arbeitsvertrag nichts              Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit dem
      anderes vorgesehen ist, beträgt die gegenseitige          Beginn von Rentenzahlungen oder dem Auslau-
      Kündigungsfrist:                                          fen von Taggeldleistungen. Bei Teilinvalidität
                                                                wird das Arbeitsverhältnis unter Berücksichti-
      7 Kalendertage während der Probezeit                      gung des Grades der Arbeitsunfähigkeit auf
      1 Monat       im 1. Dienstjahr                            Beginn der Rentenzahlung neu geordnet oder
      3 Monate      ab dem 2. Dienstjahr
                                                                unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungs-
      6 Monate      für Funktionsstufe B (gem. Ziff. 3)
                                                                frist beendet.

      Während der Probezeit kann eine Kündigung
      jederzeit erfolgen. Nach Ablauf der Probezeit
      kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung
      der Kündigungsfrist auf das Ende eines Monats
      gekündigt werden.

      Bei einer beabsichtigten Kündigung von Mitar-
      beitenden findet rechtzeitig und zwingend ein
      Gespräch zwischen dem Vorgesetzten und dem
      betroffenen Mitarbeitenden statt.

                                                                                   © 2019 Holcim (Schweiz) AG    5
Anstellungsreglement

Rechte und Pflichten der/des Mitarbeitenden

7.   Persönlichkeitsschutz, Gleichstellung                    Die Holcim Schweiz ist bestrebt, die Lernenden
     und Mitwirkung                                           nach der Ausbildung weiter zu beschäftigen.
     Die Holcim Schweiz schützt und achtet die
     Persönlichkeit der Mitarbeitenden und nimmt auf
     ihre Gesundheit Rücksicht.                          8.   Mitarbeiterentwicklung
     Die Holcim Schweiz setzt sich dafür ein, dass            Die Holcim Schweiz setzt sich für die Entwick-
     unter den Mitarbeitenden ein Klima des gegen-            lung der Mitarbeitenden ein. Dazu finden jährlich
     seitigen Respekts und der Toleranz gepflegt              Mitarbeitergespräche statt.
     wird, welches Diskriminierungen, Benachteili-
     gungen, Belästigungen und gesundheitliche
     Beeinträchtigung ausschliesst.                      9.   Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Cor-
     Die Holcim Schweiz schafft eine offene und               porate Governance
     angstfreie Kommunikationskultur, um Mobbing              Die Holcim Schweiz sorgt für sichere Arbeits-
     vorzubeugen. Mit Mobbing wird eine Konflikt-             plätze und strebt eine risikofreie Arbeitsumge-
     entwicklung am Arbeitsplatz bezeichnet, bei der          bung für Mitarbeitende, Besuchende und Dritt-
     einzelne Personen von Kolleginnen/Kollegen               unternehmen an. Die/Der Mitarbeitende ver-
     und/oder Vorgesetzten nachhaltig und über                pflichtet sich, alle Vorschriften im Bereich der
     längere Zeit in die Enge getrieben werden.               Arbeitssicherheit, des Umwelt- und des Gesund-
     Die Holcim Schweiz setzt sich dafür ein, sexuelle        heitsschutzes einzuhalten. Sie/Er unterstützt die
     Belästigungen am Arbeitsplatz zu verhindern.             Holcim Schweiz bei den Anstrengungen, sichere
     Als sexuelle Belästigung gilt jede Handlung mit          Arbeitsplätze zu schaffen. Sie/Er beseitigt, wo
     sexuellem Bezug, die von einer Seite uner-               möglich, festgestellte Gefahren und meldet
     wünscht ist.                                             der/dem Vorgesetzten Mängel, welche die
     Die Holcim Schweiz fördert die Gleichstellung            Sicherheit im Betrieb oder die Umwelt in irgend-
     aller Mitarbeitenden insbesondere in Bezug auf           einer Form beeinträchtigen können. Die/Der Mit-
     die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung            arbeitende darf sich nicht in einen Zustand
     der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und             versetzen, in dem sie/er sich selbst oder andere
     Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. Die           gefährdet. Dies gilt insbesondere für den Ge-
     Holcim Schweiz sorgt dafür, dass niemand                 nuss von Alkohol oder anderen berauschenden
     aufgrund des Geschlechtes, der Herkunft, der             oder betäubenden Mitteln. Die/Der Mitarbeitende
     Rasse, des Alters, der Sprache, der sozialen             verpflichtet sich zur jederzeitigen Einhaltung
     Stellung, der Lebensform, der religiösen, welt-          sämtlicher aktueller Richtlinien und Weisungen
     anschaulichen oder politischen Überzeugung               der Holcim Schweiz.
     oder wegen einer körperlichen, geistigen oder
     psychischen Behinderung diskriminiert wird.
     Die Holcim Schweiz beteiligt die Beschäftigten      10. Datenschutz
     im Sinne von Art. 48 des Arbeitsgesetzes.                Die Holcim Schweiz respektiert und schützt die
     Die Holcim Schweiz fördert die Vereinbarkeit von         Persönlichkeit der Mitarbeitenden und sorgt für
     Beruf und Privatleben und sorgt für ent-                 die Einhaltung der anwendbaren datenschutz-
     sprechende fortschrittliche Arbeitsbedingungen.          rechtlichen Bestimmungen. Der/Die Mitarbeiten-
     Dabei wird insbesondere darauf geachtet,                 de gibt das Einverständnis zur Verarbeitung der
     Arbeitszeitmodelle so zu gestalten, dass sie             persönlichen Daten für die Zwecke, die in der
     attraktiv für die Mitarbeitenden sind.                   jeweils gültigen Datenschutzrichtlinie kommuni-
                                                              ziert worden sind. Die Holcim Schweiz trifft die

                                                                                  © 2019 Holcim (Schweiz) AG     6
Anstellungsreglement

    erforderlichen Massnahmen, um die persönli-             Der/Dem Mitarbeitenden ist es untersagt, sich
    chen Daten vor unbefugter Weitergabe sowie              oder Dritten, direkt oder indirekt, ungerecht-
    vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Sie darf          fertigte Vorteile zu verschaffen.
    personenbezogene Daten unter Einhaltung der             Die Annahme von Geschenken oder Vergünsti-
    anwendbaren Voraussetzungen an mit Lafarge-             gungen von Personen oder Firmen, die mit der
    Holcim verbundene Unternehmen und/oder an               Holcim Schweiz in geschäftlicher Beziehung
    Dritte für die Verarbeitung gemäss in der jeweils       stehen, sowie von Behördenmitgliedern oder
    gültigen Datenschutzrichtlinie definierten              Behörden ist dem/der Mitarbeitenden nur im
    Zwecke weiterleiten. Jede/r Mitarbeitende ist           Rahmen der aktuellen Richtlinie für Geschenke
    grundsätzlich dazu berechtigt, den Einblick, die        und Bewirtung gestattet.
    Berichtigung, die Löschung oder eine einge-
    schränkte Verarbeitung in Bezug auf die eigenen
    personenbezogenen Daten sowie eine Kopie            13. Meldepflicht von Personaldaten
    dieser Daten zu verlangen.                              Die/Der Mitarbeitende hat bei Eintritt in die
                                                            Holcim Schweiz der Personalabteilung alle
                                                            erforderlichen Personaldaten anzugeben und ihr
11. Geheimhaltungs- und Diskretions-                        später unaufgefordert jede Änderung der betref-
    pflicht                                                 fenden Daten mitzuteilen, wie z. B. die Änderung
    Die/Der Mitarbeitende hat über sämtliche der            des Zivilstandes, des Bürgerorts, der Nationalität
    Öffentlichkeit nicht bekannte Tatsachen und             oder der Wohnadresse, die Geburt eines
    Erfahrungen, von denen sie/er aufgrund                  Kindes, den Tod des Ehepartners oder eines
    ihrer/seiner Tätigkeit bei der Holcim Schweiz           Kindes.
    Kenntnis hat, sowohl während als auch nach
    Beendigung ihres/seines Arbeitsverhältnisses,
    Stillschweigen zu bewahren. Innerhalb der           14. Nebenbeschäftigungen
    Holcim Schweiz haben Mitarbeitende anderen              Die/Der Mitarbeitende darf während der Dauer
    Mitarbeitenden nur jene Informationen anzuver-          des Arbeitsverhältnisses eine entgeltliche
    trauen, die in deren Tätigkeitsfeld fallen.             Nebenbeschäftigung nur ausüben, wenn
    Das Sammeln, Bereitstellen und Vermitteln von           dadurch die Treuepflicht gegenüber der Holcim
    Informationen für Dritte sowie die Veröffentli-         Schweiz nicht verletzt wird.
    chung von geschäftsrelevanten Daten in Wort,            Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist
    Schrift und Bild bedürfen der ausdrücklichen            insbesondere unzulässig, wenn sie die Holcim
    vorangehenden Zustimmung der Geschäftslei-              Schweiz konkurrenziert, wenn sie die Leistungs-
    tung.                                                   fähigkeit der/des Mitarbeitenden beeinträchtigt
                                                            oder wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen
                                                            verstösst (insb. Höchstarbeitszeiten).
12. Treuepflicht                                            Die Aufnahme einer entgeltlichen Neben-
    Die/Der Mitarbeitende hat die ihr/ihm übertrage-        beschäftigung, die Übernahme von Verwaltungs-
    nen Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft                ratsmandaten sowie leitenden Funktionen bei
    auszuführen. Hierbei setzt sie/er alle notwendi-        Berufsorganisationen oder Wirtschaftsver-
    gen Fähigkeiten und Kenntnisse ein.                     bänden bedürfen der vorgängigen Zustimmung
    Die/Der Mitarbeitende hat die berechtigten Inte-        der Holcim Schweiz. Die Übernahme öffentlicher
    ressen der Holcim Schweiz in guten Treuen und           Ämter oder politischer Mandate ist melde-
    nach Kräften zu wahren sowie alles zu unter-            pflichtig.
    lassen, was diese beeinträchtigen könnte.

                                                                                © 2019 Holcim (Schweiz) AG    7
Anstellungsreglement

    Nimmt die/der Mitarbeitende die Nebenbeschäf-       15.2 Rechte an Erfindungen und Patenten
    tigung im Auftrag der Holcim Schweiz wahr oder          Die Holcim Schweiz unterstützt und anerkennt
    wird sie/er für eine Nebenbeschäftigung bei             die Eigeninitiative sowie konstruktive Ideen der
    voller Gehaltszahlung freigestellt, so übergibt         Mitarbeitenden, insbesondere in Bezug auf die
    sie/er das für die Nebenerwerbstätigkeit                Optimierung von Arbeitsverfahren und -abläufen.
    erhaltene Entgelt der Holcim Schweiz.                   Erfindungen, gewerbliche Muster oder Modelle,
                                                            die Mitarbeitende bei Ausübung der dienstlichen
                                                            Tätigkeit und in Erfüllung der vertraglichen
15. Arbeitsunterlagen, Erfindungen und                      Pflichten machen, gehören unabhängig von ihrer
    Patente                                                 Schutzfähigkeit der Holcim Schweiz. Ist eine
                                                            Übertragung/Abtretung von Rechten an Erfin-
15.1 Arbeitsunterlagen und Geschäftsdokumente               dungen und Patenten auf oder an die Holcim
    Arbeitsunterlagen wie Akten, Unterlagen,                Schweiz erforderlich, so verpflichtet sich die/der
    Notizen, Software, Dateien und Geschäfts-               Mitarbeitende, hierbei mitzuwirken.
    schlüssel stehen im Eigentum der Holcim                 Die Entschädigung für die Entdeckung bzw.
    Schweiz, unabhängig davon, ob sie die/der               Abtretung von Erfindungen und Patenten und
    Mitarbeitende während der Tätigkeit erhalten,           von anderen Immaterialgüterrechten ist im
    erstellt oder bearbeitet hat. Die/Der Mitarbeit-        ordentlichen Gehalt eingeschlossen. Der/dem
    ende hat der Holcim Schweiz sämtliche Arbeits-          Mitarbeitenden stehen keine zusätzlichen
    unterlagen und Arbeitsdokumente, die im                 Forderungen zu.
    Eigentum der Holcim Schweiz stehen, auf deren
    Verlangen auszuhändigen bzw. bei ihrem/
    seinem Austritt unaufgefordert und vollständig
    zu übergeben, wobei ohne Einverständnis der
    Holcim Schweiz weder für Eigen- noch für
    Fremdgebrauch Kopien erstellt und mitgenom-
    men werden dürfen.
    Bei Verlust, Missbrauch oder Gefährdung von
    Arbeitsunterlagen oder den zur Verfügung
    gestellten Arbeitsmitteln ist die/der Vorgesetzte
    umgehend zu informieren.

                                                                                © 2019 Holcim (Schweiz) AG       8
Anstellungsreglement

Arbeitszeit, Absenzen, Ferien

16. Arbeitszeit                                            17. Überstunden, bezahlte Freizeit, Vater-
                                                               schaft, Feiertage
16.1 Begriff
     Die vereinbarte Arbeitszeit, d. h. die Sollstunden,   17.1 Überstunden
     werden erreicht durch die Leistung von Arbeit im          Als Überstunden gilt die Mehrzeit, die über die
     entsprechenden zeitlichen Umfang, die Kompen-             Arbeitszeit gemäss Ziffer 16 hinaus auf aus-
     sation von früher geleisteten Überstunden, den            drückliche Anordnung (Visum) hin geleistet wird.
     Bezug von Ferien, Absenzen infolge Krankheit,             Pflicht: Die/Der Mitarbeitende ist insoweit zur
     Unfall oder Militärdienst sowie bezahlte Freizeit         Leistung von Überstunden verpflichtet, als sie/er
     i. S. von Ziffer 17.2.                                    diese zu leisten vermag und sie ihr/ihm nach
                                                               Treu und Glauben zugemutet werden können.
16.2 Normalarbeitszeit                                         Ausgleich: Überstunden werden in erster Linie
     Die wöchentliche Normalarbeitszeit für Vollzeit-          durch Freizeit in gleicher Länge kompensiert.
     angestellte beträgt im Jahresdurchschnitt 41              Überstunden, die nicht durch Freizeit kompen-
     Stunden netto (sofern im individuellen Arbeits-           siert werden können, werden nur in Ausnahme-
     vertrag oder in einem für anwendbar erklärten             fällen und bewilligt durch die Geschäftsleitung
     Anhang zu diesem Anstellungsreglement nichts              ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt zu 125%.
     anderes festgelegt ist).
                                                               17.1.1 Leitende Mitarbeitende und Aussen-
16.3 FlexTime                                                         dienstfunktionen
     Die jährliche Sollarbeitszeit nach Abzug der              Leitende Mitarbeitende der Funktionsstufe B
     Feiertage wird jeweils anfangs Jahr berechnet             (gem. Ziff. 3) und Mitarbeitende in Aussendienst-
     und entsprechend im Zeiterfassungssystem hin-             Funktionen sind von der Zeiterfassung befreit
     terlegt. Sie basiert auf einer 41-Stunden Woche.          (ArG 3). Diese Mitarbeitergruppe hat grundsätz-
                                                               lich keinen Anspruch auf Überstunden- oder
16.4 Personaleinsatzplanung                                    Überzeitentschädigung und Zulagen gemäss
     Die jeweilige Arbeitszeiteinteilung richtet sich          Anhang 1 zum Anstellungsreglement. Die betref-
     stets nach den betrieblichen Bedürfnissen der             fenden Mitarbeitenden verfügen über erhöhte
     einzelnen Betriebsstandorte und Abteilungen der           Zeitautonomie und können ihre Arbeitszeit
     Holcim Schweiz. Wann immer möglich, wird auf              weitgehend selber einteilen. Ihr Gehalt trägt dem
     die persönlichen Wünsche der/des Mitarbeiten-             Umstand Rechnung, dass keine Überstunden
     den Rücksicht genommen. Arbeitspläne sind                 ausbezahlt werden. Überdies wird die zeitliche
     verbindlich. Kurzfristige Änderungen von                  Mehrbelastung von leitenden Mitarbeitenden der
     Arbeitsplänen sind nur in Notfällen oder bei              Funktionsstufe B durch die Gewährung von
     unvorhergesehenen Ereignissen möglich.                    zusätzlichen Ferientagen abgegolten.
     Die/Der Mitarbeitende hat die Möglichkeit, bei
     Uneinigkeit über eine kurzfristige Änderung des
     Arbeitsplanes die/den nächsthöhere/n Vorge-
     setzte/n mit einzubeziehen.

                                                                                  © 2019 Holcim (Schweiz) AG     9
Anstellungsreglement

17.2 Bezahlte Freizeit                                        Die ausfallende Arbeitszeit bei dringenden
     Die Holcim Schweiz gewährt den Mitarbeiten-              Arzt- besuchen im Zusammenhang mit akuten
     den, ohne Anrechnung auf die Ferien, für folgen-         Erkrankungen werden von der Holcim Schweiz
     de Ereignisse bezahlte Freizeit:                         nicht bezahlt. Das Zeitmodell FlexTime bietet die
                                                              nötige Flexibilität, die Termine entsprechend zu
     3 Tage Tod des Partners, eigener Kinder, Eltern          regeln. Ärztlich angeordnete Therapien und

     1 Tag     Todesfälle im engeren Familienkreis            Nachkontrollen gelten als Arbeitszeit.

     3 Tage bei eigener Hochzeit
                                                              Mitarbeitende, denen bei Erkrankung eines im
     1 Tag     bei Hochzeit eigener Kinder                    gleichen Haushalt lebenden Kindes oder der/des
     1 Tag     Wohnungswechsel                                Partnerin/Partners glaubhaftermassen keine
     1 Tag     Militärische Inspektion                        Pflegeperson zur Verfügung steht, werden bis
     1 Tag     Rekrutierung, Entlassung aus der               3 Tage pro Krankheitsfall bei vollem Lohn-
               Wehrpflicht                                    anspruch gewährt.

     erforderliche Zeit
                                                         17.3 Vaterschaft
               Erfüllung bürgerlicher Pflichten, Zeuge
                                                              Bei Geburt oder Adoption eines Kindes hat
               vor Gericht, amtliche Vorladungen;
                                                              der/die Mitarbeitende Anspruch auf 10 Tage
               sofern nicht in der Freizeit möglich
                                                              bezahlte Freizeit (keine Kumulationen bei Mehr-
     erforderliche Zeit
                                                              lingsgeburten). Diese Tage müssen innerhalb
               Teilnahme an Beerdigungen von nahe-
                                                              von 6 Monaten nach der Geburt bezogen
               stehenden Personen
                                                              werden.

     Zur Erledigung anderer dringender persönlicher      17.4 Feiertage
     Angelegenheiten, die nicht ausserhalb der                Die Feiertage werden pro Kalenderjahr aufgrund
     Arbeitszeit geregelt werden können, kann                 der örtlichen Gegebenheiten standortbezogen
     die/der Vorgesetzte der/dem Mitarbeitenden die           festgelegt. Feiertage, die auf arbeitsfreie Tage
     Bewilligung erteilen, stundenweise dem Betrieb           sowie in Militär- oder Zivilschutzdienstzeit
     fernzubleiben. Diese Kurzabsenzen sind zu                fallen, können nicht nachbezogen werden.
     kompensieren und es besteht kein Lohnan-
     spruch.

                                                                                  © 2019 Holcim (Schweiz) AG     10
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18. Ferien                                               18.3 Abgeltungsverbot
                                                             Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses
18.1 Ferienanspruch                                          können Ferienansprüche in keinem Fall aus-
    Der Ferienanspruch pro Kalenderjahr, basierend           bezahlt werden.
    auf einer 5-Tage-Woche, beträgt:
                                                         18.4 Erkrankung und Unfall während der Ferien
    27 Arbeitstage für jugendliche Arbeitnehmende            Krankheit und Unfall, welche die Erreichung des
                      und Lernende bis zum vollen-           Erholungszweckes verhindern, unterbrechen die
                      deten 20. Altersjahr                   Ferien, sofern sie unverzüglich und unter
    25 Arbeitstage bis zum 49. Altersjahr                    Beilage eines ärztlichen Zeugnisses bzw. eines
    27 Arbeitstage für die Funktionsstufe B                  Unfallscheins gemeldet werden. Versäumt ein/e
                      (gem. Ziff. 3)                         Mitarbeitende/r die diesbezügliche Meldung,
                                                             wird die Abwesenheit als Ferien oder unbezahl-
                                                             ter Urlaub behandelt. Die Beurteilung durch
    Zusätzliche 5 Ferientage erhält die/der Mitarbei-
                                                             einen Vertrauensarzt bleibt ausdrücklich
    tende ab dem Jahr, in dem sie/er das 50. Alters-
                                                             vorbehalten.
    jahr oder das 20. Dienstjahr vollendet hat.

18.2 Ferienbezug
    Die/Der Vorgesetzte legt nach Absprache mit
    der/dem Mitarbeitenden unter Berücksichtigung
    der beidseitigen Interessen den Zeitpunkt und
    die Dauer der Ferien fest. Betriebsferien sind für
    die Mitarbeitenden des betreffenden Unterneh-
    mensteils verbindlich. Sie werden frühzeitig
    bekannt gegeben.
    Die Ferientage sind jeweils in jenem Jahr zu
    beziehen, in welchem der Anspruch entsteht,
    längstens jedoch bis April des folgenden Jahres.
    Zu viel bezogene Ferientage führen beim Austritt
    zu einem entsprechenden Lohnabzug.

                                                                                © 2019 Holcim (Schweiz) AG   11
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Lohn, Spesen, Zulagen, Dienstalters-
geschenke

19. Lohn                                                20. Spesen

19.1 Festlegung des Lohnes                                  Die Spesenvergütung wird im Spesenreglement
    Grundlage für die Festlegung des Lohnes bilden          geregelt.
    Funktion, Leistung, Verhalten und Erfahrung
    der/des Mitarbeitenden. Die Löhne werden
    jeweils auf den 1. April überprüft und allfällige   21. Zulagen
    Anpassungen vorgenommen.
                                                        21.1 Kinderzulagen
19.2 13. Monatslohn                                         Die Holcim Schweiz bezahlt Kinderzulagen im
    Die/Der Mitarbeitende hat Anspruch auf einen            Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie
    13. Monatslohn, der auf das Jahresende hin              werden mit der Lohnzahlung entrichtet.
    ausbezahlt wird.
    Der 13. Monatslohn wird bei Ein- oder Austritt      21.2 Nacht-/Schicht-/Sonntagszulagen
    während eines Kalenderjahres anteilsmässig,             Diese Zulagen werden im Anhang 1 zum Anstel-
    pro rata temporis, ausbezahlt.                          lungsreglement «Zulagen» geregelt.
    Bei länger dauernden Absenzen und bei unbe-
    zahltem Urlaub wird der Anspruch auf Entrich-       21.3 Auszahlung
    tung des 13. Monatslohnes im selben Masse               Die fixen Zulagen werden der/dem Mitarbeiten-
    gekürzt, wie die Holcim Schweiz von der Lohn-           den spätestens Ende jedes Monats auf das von
    zahlung befreit ist.                                    ihr/ihm bekannt gegebene Bank- oder Postkonto
                                                            mit entrichtet. Variable Zulagen und Abzüge
19.3 Auszahlung                                             werden im Folgemonat abgerechnet.
    Der Lohn wird der/dem Mitarbeitenden spätes-
    tens Ende jedes Monats auf das von ihr/ihm
    bekannt gegebene Bank- oder Postkonto
    ausbezahlt.

                                                                              © 2019 Holcim (Schweiz) AG   12
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22. Dienstaltersgeschenke                              Bei einer Auszahlung der Dienstaltersgeschenke
                                                       gilt als Basis der Monatslohn (exkl. 13. Monats-
    Mit Dienstaltersgeschenken und Jubiläen soll die   lohn, Boni, Prämien, Schicht- und andere
    Firmentreue belohnt und besonders verdankt         Zulagen). Die Auszahlung erfolgt mit der Lohn-
    werden. Es werden die folgenden Dienstalters-      abrechnung im Monat des Ereignisses.
    geschenke entrichtet, welche auf Wunsch des
    Mitarbeitenden auch ausbezahlt werden können:      Wird das Dienstaltersgeschenk in Form von Frei-
                                                       zeit bezogen, so sind diese Tage ab dem Monat
     5 Dienstjahre     1 Tag (keine Auszahlung)        des Ereignisses unter Absprache mit der/dem
    10 Dienstjahre     5 Tage                          Vorgesetzten innerhalb von 24 Monaten einzu-
    15 Dienstjahre     8 Tage                          ziehen.

    20 Dienstjahre     15 Tage
    25 Dienstjahre     17 Tage
    30 Dienstjahre     18 Tage
    35 Dienstjahre     19 Tage
    40 Dienstjahre     19 Tage
    45 Dienstjahre     19 Tage

                                                                          © 2019 Holcim (Schweiz) AG    13
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Militär, Zivilschutz, Feuerwehr

23. Geltungsbereich, Meldepflicht, Ent-                  23.3 Entschädigung
    schädigung                                               Bei Abwesenheiten infolge obligatorischen
                                                             Militär-, Zivil-, oder Feuerwehrdienstes in der
23.1 Geltungsbereich
                                                             Schweiz werden pro Kalenderjahr folgende
     Die folgenden Regelungen gelten für den
                                                             Entschädigungen (in % des Monatslohnes) aus-
     Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz sowie den
                                                             bezahlt:
     Feuerwehrdienst.

                                                             80%          Rekrutenschule, Zivildienst
23.2 Meldepflicht
                                                             100%         übrige Dienstleistungen
     Bevorstehende Dienstleistungen sind nach
                                                                          (siehe auch Abs. 3 nachfolgend)
     ihrem Bekanntwerden unverzüglich der/dem
     zuständigen Vorgesetzten unter Angabe der
     Dauer und der Art des Dienstes zu melden.               Die gesetzliche Erwerbsausfallentschädigung ist
     Dispensations- und Dienstverschiebungs-                 in den obgenannten Lohnansätzen abgegolten.
     gesuche sind vor deren Einreichung der/dem              Ist die Entschädigung der Erwerbsersatzordnung
     Vorgesetzten zu melden. Liegen die Dienst-              höher als der oben erwähnte Lohnanspruch, so
     leistungen im Interesse der Holcim Schweiz, so          wird die Vergütung der Erwerbsersatzordnung
     unterstützt sie das entsprechende Gesuch.               anstatt der vorgenannten Entschädigung ausbe-
                                                             zahlt.
                                                             Für Dienstleistungen, die pro Kalenderjahr die
                                                             Dauer von einem Monat überschreiten und für
                                                             die volle Lohnzahlungen erfolgen, wird mit
                                                             der/dem Mitarbeitenden eine Vereinbarung über
                                                             eine zeitliche Weiterverpflichtung nach Dienst-
                                                             abschluss getroffen.
                                                             Die Vergütung für freiwillige Dienstleistungen
                                                             beschränkt sich auf die gesetzliche Erwerbsaus-
                                                             fallentschädigung.

                                                                                  © 2019 Holcim (Schweiz) AG   14
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Krankheit, Unfall, Mutterschaft

24. Meldepflicht                                       25. Lohnfortzahlung

    Absenzen infolge Krankheit oder Unfalls müssen     25.1 Krankheit und Nichtbetriebsunfall
    der/dem verantwortlichen Vorgesetzten unver-            Die Holcim Schweiz entrichtet der/dem Mitarbei-
    züglich gemeldet werden. Bleibt die Meldung             tenden bei Krankheit und Nichtbetriebsunfall,
    aus, so wird die Abwesenheit als Ferien oder            sofern nicht vorsätzliche oder grobfahrlässige
    unbezahlter Urlaub behandelt.                           Verursachung vorliegt, für die folgende Zeit-
    Ist die/der Mitarbeitende länger als drei Tage          dauer den vollen Lohn:
    abwesend, so muss sie/er die/den verantwort-
    liche/n Vorgesetzte/n über die voraussichtliche         1 Monat              im 1. Dienstjahr
    Dauer der Absenz informieren und sie/ihn perio-
                                                            2 Monate             im 2. Dienstjahr
    disch über den Gesundheitsverlauf orientieren.
                                                            3 Monate             im 3. Dienstjahr
    In diesen Fällen ist ein ärztliches Zeugnis bzw.
    ein Unfallschein notwendig, welches/r der/dem           4 Monate             im 4. Dienstjahr
    Vorgesetzten raschestmöglich unaufgefordert             5 Monate             im 5. Dienstjahr
    übergeben werden muss.                                  6 Monate             ab 6. Dienstjahr
    Die/Der Vorgesetzte kann in Absprache mit
    der/dem zuständigen HR-Verantwortlichen                 Im Krankheitsfall werden die Leistungen der
    ausnahmsweise auch bei Absenzen unter drei              Krankentaggeldversicherung (Ziff.26.2) für die
    Tagen ein Arztzeugnis verlangen oder bei länge-         Lohnzahlung der Holcim Schweiz angerechnet.
    ren Absenzen auf ein Arztzeugnis verzichten.            Holcim Schweiz ist dazu berechtigt, einen Netto-
    Damit im beidseitigen Interesse die Weiter-             lohnausgleich zur Vermeidung einer Überent-
    führung des Arbeitsverhältnisses bestmöglich            schädigung vorzunehmen.
    geregelt werden kann, wird schwangeren Mitar-
    beiterinnen empfohlen, sich zirka zu Beginn des         22 Fehlzeittage infolge Krankheit oder Nicht-
    5. Schwangerschaftsmonats an die Personal-              betriebsunfall entsprechen der Abwesenheit
    abteilung zu wenden.                                    während eines Monats.

                                                            Die Lohnzahlung bei Krankheit oder Nicht-
                                                            betriebsunfall setzt voraus, dass die/der
                                                            Mitarbeitende während der Dauer ihrer/seiner
                                                            Arbeitsunfähigkeit die Anweisungen des Arztes
                                                            befolgt.

                                                                               © 2019 Holcim (Schweiz) AG    15
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    Solange die Holcim Schweiz der/dem Mitarbei-         25.2 Betriebsunfall
    tenden bei Krankheit oder Berufs- oder Nicht-             Die Holcim Schweiz zahlt der/dem Mitarbeiten-
    betriebsunfall den vollen Lohn entrichtet, werden         den unter Anrechnung der SUVA-Leistungen
    die Zahlungen der SUVA und der Krankentag-                den vollen Lohn, solange die SUVA die volle
    geldversicherung sowie weitere Versicherungs-             oder teilweise Arbeitsunfähigkeit infolge eines
    leistungen, für die/der Mitarbeitende nicht selbst        unverschuldeten Unfalles unter gleichzeitiger
    Prämien bezahlt hat (Haftpflicht Dritter) oder für        Leistung eines Unfalltaggeldes anerkennt.
    deren Prämie die Holcim (Schweiz) ganz oder               Holcim Schweiz ist dazu berechtigt, einen Netto-
    teilweise aufkommt, für die Lohnzahlung ange-             lohnausgleich zur Vermeidung einer Überent-
    rechnet. Die Lohnzahlung besteht allein für die           schädigung vorzunehmen.
    bei der SUVA versicherten Risiken. Werden bei             Leistet die SUVA wegen Mitverschuldens an
    einem Unfall die SUVA-Leistungen gekürzt,                 einem Unfall nur ein reduziertes oder überhaupt
    behält sich die Holcim Schweiz das Recht vor,             kein Unfalltaggeld, so kürzt auch die Holcim
    die Lohnzahlung im gleichen Umfang zu kürzen.             Schweiz ihre Lohnzahlung in entsprechender
    Bei Erkrankung im Ausland behält sich die                 Weise.
    Holcim Schweiz das Recht vor, über die Lohn-
    zahlung von Fall zu Fall zu entscheiden. Diese       25.3 Mutterschaft
    erfolgt jedenfalls erst nach Wiederaufnahme der           Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf 14 Wochen
    Arbeit und nach Vorweisung entsprechender                 ununterbrochenen Mutterschaftsurlaub bei voller
    Atteste und quittierter Rechnungen.                       Lohnzahlung.
    Die Überprüfung von Arztzeugnissen und                    Für Mitarbeiterinnen, die zum Zeitpunkt des
    Attesten seitens eines Vertrauensarztes bleibt            errechneten Geburtstermins das erste Dienstjahr
    vorbehalten.                                              abgeschlossen haben, wird zusätzlich ein
                                                              Mutterschaftsurlaub von 4 Wochen bei voller
                                                              Lohnzahlung gewährt, der in der Regel vor der
                                                              Geburt bezogen werden soll.

                                                                               © 2019 Holcim (Schweiz) AG    16
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Sozial- und Personalversicherung

26. Unfall, Krankheit, Alter, Tod und Inva-              26.4 Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität
    lidität                                                   (Pensionskasse)
                                                              Die Holcim Schweiz führt eine Pensionskasse.
26.1 Unfallversicherung
                                                              Diese schützt die/den Mitarbeitende/n und die
    Jede/r Mitarbeitende ist obligatorisch nach dem
                                                              Familie in angemessenem Umfang vor den wirt-
    Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Un-
                                                              schaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und
    fallversicherung (UVG) bei der SUVA versichert.
                                                              Tod. Über die Leistungen der Holcim Pensions-
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich für voll-
                                                              kasse besteht ein separates Reglement.
    beschäftigte Mitarbeitende auf Berufs- und
                                                              Der Beitritt ist für alle Mitarbeitenden entspre-
    Nichtberufsunfälle. Teilzeitbeschäftigte mit einer
                                                              chend den reglementarischen Aufnahmebedin-
    wöchentlichen Arbeitszeit von unter 8 Stunden
                                                              gungen obligatorisch, sofern der Arbeitsvertrag
    sind allein bei Berufsunfällen versichert.
                                                              auf mehr als drei Monate abgeschlossen worden
                                                              ist.
26.2 Lohnausfallversicherung
                                                              Die Versicherten und die Holcim Schweiz haben
    Zwischen der Holcim Schweiz und privaten
                                                              die im Reglement vorgesehenen Beiträge zu
    Versicherungsgesellschaften bestehen KVG-
                                                              leisten. Die persönlichen Beiträge werden bei
    konforme Kollektiv-Versicherungen zur
                                                              der Lohnabrechnung abgezogen.
    Abdeckung des Lohnausfalles einerseits bei
                                                              Mit den Beiträgen an die Pensionskasse werden
    Krankheit und andererseits bei Unfall (UVG-
                                                              die Verpflichtungen der obligatorischen berufli-
    Überschusslöhne).
                                                              chen Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-
    Die Lohnausfallversicherung deckt bis zu deren
                                                              vorsorge gemäss BVG sichergestellt.
    Auslauf 80% des Lohnausfalles zwischen dem
    Ende der Lohnauszahlung durch die Holcim
    Schweiz und dem Beginn der Invaliditäts-
    leistungen.

26.3 Krankenpflegeversicherung
    Die obligatorische Krankenpflegeversicherung
    gemäss dem Bundesgesetz vom 18. März 1994
    über die Krankenpflegeversicherung (KVG) ist
    Sache der/des Mitarbeitenden.

                                                                                  © 2019 Holcim (Schweiz) AG      17
Anstellungsreglement

Schlussbestimmungen

27. Schlussbestimmungen

    Das vorliegende Reglement ersetzt das voran-
    gehend gültige Anstellungsreglement. Es tritt auf
    den 1. Mai 2020 in Kraft.

    Sollte der Wortlaut des Anstellungsreglements
    Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung
    Anlass geben, so ist die Fassung in deutscher
    Sprache massgebend.

    Holcim (Schweiz) AG

    Niklaus Traber                                      Angelika Rinner
    CEO Holcim (Schweiz) AG                             Head of Organization & Human Resources
                                                        Holcim (Schweiz) AG

    Die Geschäftsleitung der Holcim Schweiz behält
    sich vor, die in den Anhängen zum Anstellungs-
    reglement getroffenen Regelungen jederzeit zu
    ändern und den gesetzlichen oder anderen
    Bedürfnissen anzupassen. Die Änderungen
    werden den Mitarbeitenden in geeigneter Form
    bekannt gemacht.

                                                                      © 2019 Holcim (Schweiz) AG   18
Anstellungsreglement

Anhang

Anhang 1: Zulagen
1. Grundsatz                                             2.4. Nacht-, Sonn- und Feiertags-,
                                                              Samstagsarbeit
     Die nachfolgend geregelten Zulagen werden                Diese gelten generell als zuschlagsberechtigte
     aufgrund des angeordneten und effektiv geleis-           Überstunden (gem. Ziff. 16.1 Anstellungs-
     teten Einsatzes (Stunden, Tage) gewährt. Bei             reglement).
     regelmässiger Schicht-, Nacht-, Samstags- und
     Sonntagsarbeit wird die Vergütung während
     Ferien und Mutterschaftsurlaub, bei Krankheit,      3. Mitarbeitende im Schichtbetrieb
     Unfall sowie anderen unverschuldeten und
     unfreiwilligen Arbeitsverhinderungen zusammen       3.1. Definition
     mit dem Lohn entrichtet.                                 Mitarbeitende im Schichtbetrieb sind Mitarbei-
     Zur Berechnung der prozentualen Zulagen wird             tende, die im behördlich bewilligten, regelmässig
     der als Basis dienende Stundenlohn wie folgt             wechselnden Schichtbetrieb eingesetzt sind.
     berechnet: Monatslohn, dividiert durch 178
     Stunden (durchschnittliche monatliche Sollzeit).    3.2. Nachtzulage
     Zulagen sind nicht kumulierbar, d. h. es gilt der        Für alle geleisteten Arbeitsstunden zwischen
     jeweils höchste Einzelansatz (ausgenommen                22.00 und 06.00 Uhr wird eine Zulage von 20%
     Ziff. 3.6).                                              entrichtet, sofern in der entsprechenden Nacht
                                                              während mehr als 15 Minuten in dieser Zeit-
                                                              periode gearbeitet wurde.
2. Mitarbeitende ausserhalb des Schicht-
   betriebs                                              3.3. Früh- und Spätschicht
                                                              Für die geleisteten Arbeitsstunden in der Früh-
2.1. Nachtarbeit                                              und Spätschicht wird eine Zulage von 5%
     Für alle geleisteten Arbeitsstunden zwischen             entrichtet.
     20.00 und 06.00 Uhr wird eine Zulage von 30%
     entrichtet, sofern in der entsprechenden Nacht      3.4. Tages- und Normalarbeit
     während mehr als 15 Minuten in dieser Zeit-              Für die Tages- und Normalarbeit wird keine
     periode gearbeitet wurde.                                Zulage entrichtet.

2.2. Sonn- und Feiertagsarbeit                           3.5. Sonntags- und Feiertagsarbeit
     Für alle an Sonntagen und gesetzlichen oder              Für alle an Sonntagen und gesetzlichen oder
     ortsüblichen Feiertagen zwischen 0.00 und                ortsüblichen Feiertagen zwischen 0.00 und
     24.00 Uhr geleisteten Arbeitsstunden wird eine           24.00 Uhr geleisteten Arbeitsstunden wird ein
     Zulage von 75% entrichtet.                               Zuschlag von 50% entrichtet.

2.3. Samstagsarbeit                                      3.6. Zeitzuschlag für Schichtbetrieb
     Für alle auf Anordnung der/des Vorgesetzten an           Mitarbeitende, die regelmässig im wechselnden
     Samstagen geleisteten Arbeitsstunden wird eine           Schichtbetrieb eingesetzt sind (mind. 24 Nächte
     Zulage von 20% entrichtet.                               pro Kalenderjahr), erhalten für die geleisteten
                                                              Nachtstunden zwischen 23.00 und 06.00 Uhr
                                                              einen Zeitzuschlag von 10%.

                                                                                   © 2019 Holcim (Schweiz) AG   19
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Anhang 2: Regelungen Pensionierung 62

    In Abweichung zum Reglement der Pensions-
    kasse gilt für alle Mitarbeitenden, welche der
    Pensionskasse der Holcim Schweiz angehören,
    das ordentliche Pensionierungsalter 62. Das
    Arbeitsverhältnis endet am Ende des Monats, in
    welchem das 62. Altersjahr vollendet wird, ohne
    Kündigung.
    Bei einer Änderung des ordentlichen Pensionie-
    rungsalters gilt eine Übergangsfrist von mindes-
    tens drei Jahren.
    Die Holcim Schweiz entrichtet ab dem 62. Alters-
    jahr bis zum Erreichen des AHV-Pensionie-
    rungsalters für Mitglieder der Pensionskasse
    eine Überbrückungsrente in der Höhe der maxi-
    malen einfachen AHV-Altersrente. Zusätzlich
    übernimmt die Holcim Schweiz die AHV-Beiträge
    für Nichterwerbstätige (nur Einkommensteil),
    falls die/der Betreffende nicht aufgrund eines
    Erwerbseinkommens beitragspflichtig bleibt.
    Diese Leistungen werden nur erbracht, wenn
    das Arbeitsverhältnis vor der Pensionierung
    ununterbrochen mindestens 10 Jahre gedauert
    hat. Bei kürzerer Anstellungsdauer wird die
    Höhe der Leistungen entsprechend gekürzt.
    Teilzeitbeschäftigte erhalten die Überbrückungs-
    rente nach der Höhe des Beschäftigungsgrades.

                                                       © 2019 Holcim (Schweiz) AG   20
Anstellungsreglement                     Build with Confidence.

       Holcim (Schweiz) AG
       Hagenholzstrasse 83
       8050 Zürich
       Schweiz
       info-ch@lafargeholcim.com
       www.holcim.ch
       Telefon +41 58 850 68 68

                                   © 2019 Holcim (Schweiz) AG   21
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