Die bilateralen Abkommen Schweiz - Europäische Union - Ausgabe 2017

 
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Die bilateralen Abkommen Schweiz - Europäische Union - Ausgabe 2017
Die bilateralen
Abkommen Schweiz –
Europäische Union
Ausgabe 2017
Die bilateralen Abkommen Schweiz - Europäische Union - Ausgabe 2017
Inhaltsverzeichnis
Die Europapolitik der Schweiz5

Bilaterale Abkommen bis 1999

Freihandel13
Versicherungen15
Zollerleichterungen und Zollsicherheit                                               17

Bilaterale Abkommen I

Personenfreizügigkeit19
Technische Handelshemmnisse                                                          27
Öffentliches Beschaffungswesen                                                       29
Landwirtschaft31
Forschung33
Luftverkehr35
Landverkehr37

Bilaterale Abkommen II

Schengen/Dublin39
Zinsbesteuerung/Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Abkommen)   45
Betrugsbekämpfung47
Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte                                            49
Umwelt51
Statistik53
Ruhegehälter55
Bildung, Berufsbildung, Jugend                                                       57

Bilaterale Abkommen ab 2004

Europol59
Eurojust61
Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur                             63
Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden                                               65
Satellitennavigation (Galileo und EGNOS)                                             67
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)                                69
Die vorliegende Broschüre liefert vertiefte Informationen zum Inhalt der verschiedenen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der
EU. Es werden insbesondere der Hintergrund und die Bedeutung der Abkommen für die Schweiz erklärt sowie der Stand ihrer Entwicklung
dargelegt.

Die elektronischen Fassungen der Informationsblätter zu den bilateralen Abkommen Schweiz-EU sind auf der Website der Direktion für
europäische Angelegenheiten (DEA) verfügbar: www.eda.admin.ch/europa. Sie werden regelmässig aktualisiert und können dort herunterge-
laden oder bestellt werden. Zudem finden sich auf der Website Informationen über offene Themen und Verhandlungen zwischen der Schweiz
und der EU.

Grundsätzlich wird in der vorliegenden Broschüre der Ausdruck Europäische Union (EU) im umgangssprachlichen und nicht im juristischen
Sinn verwendet.

Redaktionsschluss: 17. Oktober 2017
Europapolitik der Schweiz

Die Europapolitik der Schweiz
Die Schweiz liegt geografisch in der Mitte des europäischen Kontinents und ist fast ausschliesslich
von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) umgeben. Aufgrund dieser geografischen und
kulturellen Nähe, insbesondere aber wegen ihres politischen und wirtschaftlichen Gewichts, sind die
EU und ihre 28 Mitgliedstaaten die mit Abstand wichtigsten Partner der Schweiz. Aber auch die
Schweiz ist für die EU eine erstrangige Partnerin. Eine konzertierte und zielgerichtete Interessenpo-
litik gegenüber der EU ist daher von entscheidender Bedeutung für den Wohlstand der Schweiz. Die
Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, sondern verfolgt ihre Europapolitik auf der Grundlage von bila-
teralen sektoriellen Abkommen. Seit dem Freihandelsabkommen von 1972 wurde in mehreren Etap-
pen ein immer dichteres Netz von Abkommen geknüpft. Der bilaterale Ansatz ermöglicht der Schweiz
eine massgeschneiderte Politik gegenüber ihren europäischen Nachbarn. Das Volk hat den bilatera-
len Weg in verschiedenen Abstimmungen bestätigt und unterstützt. Die Stärkung und Weiterent-
wicklung des bilateralen Wegs, was auch den allfälligen Abschluss neuer Marktzugangsabkommen
mit der EU umfasst, ist von zentraler Bedeutung für die Schweiz. Diese Weiterentwicklung bedingt
die Klärung der institutionellen Regeln. Der Bundesrat führt daher die Verhandlungen mit der EU
über ein Abkommen zu den institutionellen Fragen weiter.

 Chronologie
 • 2017 Vollassoziierung der Schweiz an «Horizon 2020»
 • 2016 Beschluss zur Umsetzung von Art. 121a BV durch das Parlament
 • 2016 Unterzeichnung des Protokolls III zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien
 • 2015 Unterzeichnung des Abkommens über den automatischen Informationsaustausch in
         Steuersachen
 • 2014 Unterzeichnung des Partizipationsabkommens EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für
         Asylfragen)
 • 2014 Annahme der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»
 • 2013 Verabschiedung des Verhandlungsmandats für ein Abkommen zu den institutionellen Fragen
         durch den Bundesrat
 • 2013 Unterzeichnung des Kooperationsabkommens Satellitennavigation
 • 2013 Unterzeichnung des Wettbewerbsabkommens
 • 2012 Unterzeichnung des Verteidigungsabkommens EVA (Europäische Verteidigungsagentur)
 • 2010 Unterzeichnung des Abkommens Bildung, Berufsbildung und Jugend
 • 2009 Weiterführung der Personenfreizügigkeit sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
 • 2008 Unterzeichnung des Abkommens mit Eurojust
 • 2006 Annahme des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas durch
         das Volk
 • 2005 Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die EU-10
 • 2004 Unterzeichnung des Abkommens mit Europol
 • 2004 Unterzeichnung der Bilateralen II (Schengen/Dublin, Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung,
         Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Umwelt, Statistik, MEDIA, Ruhegehälter)
 • 1999 Unterzeichnung der Bilateralen I (Personenfreizügigkeit, Technische Handelshemmnisse,
         Öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr, Forschung)
 • 1992 Ablehnung des EWR-Beitritts durch das Volk
 • 1990 Unterzeichnung des Abkommens über Zollerleichterungen und Zollsicherheit
 • 1989 Unterzeichnung des Versicherungsabkommens
 • 1972 Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EFTA–EU

                                                                                                     5
Hintergrund
                                                              Bilaterale Abkommen bis 1999
Angesichts der engen und vielseitigen Verflechtung mit
                                                              Freihandelsabkommen (FHA), 1972: Industriewaren mit
der EU verfolgt die Schweiz gegenüber der Union eine          Ursprung in einem der Vertragsstaaten werden zollfrei
Interessenpolitik, welche auf einer Reihe von bilateralen     gehandelt. Mengenmässige Beschränkungen (Kontingente)
Abkommen in klar umgrenzten Bereichen beruht: der             sowie Massnahmen gleicher Wirkung wie Zölle sind verboten.
                                                              Bei verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten (deren Behandlung
sogenannte bilaterale Weg. Dieses schrittweise, prag-
                                                              im Protokoll 2 des FHA geregelt ist) wird der industrielle Anteil
matische Vorgehen erlaubt massgeschneiderte, vertrag-         gänzlich von Zöllen befreit. Auf dem landwirtschaftlichen Anteil
liche Lösungen für eine breite Palette wirtschaftlicher       wurden Zölle und Exportsubventionen seitens der Schweiz
und politischer Fragen. Die Abkommen schaffen einer-          reduziert, während die EU Zölle und Exportbeihilfen gänzlich
                                                              abgebaut hat.
seits einen weitgehenden gegenseitigen Marktzugang.
Andererseits sind sie die Grundlage für eine enge Ko-         Versicherungsabkommen, 1989: Für Versicherungsunternehmen
                                                              der Schweiz und der EU im Bereich der direkten Schadensversi-
operation in wichtigen politischen Bereichen. Der bila-
                                                              cherung wird die Niederlassungsfreiheit garantiert. Agenturen
terale Ansatz ermöglicht damit eine Politik der Offen-        und Zweigniederlassungen erhalten gleiche Zutritts- und
heit und engen Zusammenarbeit mit den europäischen            Ausübungsbedingungen auf dem Gebiet der Vertragsparteien.
Nachbarn.                                                     Das Abkommen ist nicht auf Lebensversicherungen, Rückversi-
                                                              cherungen oder gesetzliche Systeme der sozialen Versicherun-
                                                              gen anwendbar und erlaubt auch keine grenzüberschreitenden
Europapolitisches Ziel der Schweiz ist, die bestmögli-        Dienstleistungen.
chen Rahmenbedingungen für ihre Beziehungen zur EU
                                                              Güterverkehrsabkommen, 1990: Kontrollen und Formalitäten
zu schaffen. Mit dieser Absicht wurde das bilaterale          im Güterverkehr zwischen der Schweiz und der EU werden
Vertragswerk zwischen der Schweiz und der EU (bzw.            vereinfacht und die Zusammenarbeit an den Grenzstellen
ihren Vorgängerorganisationen) über die Jahrzehnte            koordiniert. 2009 wurde das Abkommen formell durch das
kontinuierlich entwickelt und vertieft. Insgesamt wur-        erweiterte Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicher-
                                                              heit ersetzt. Dieses regelt zusätzlich zu den bestehenden
den in mehreren Etappen rund 20 Hauptabkommen                 Zollerleichterungen die Zusammenarbeit im Zollsicherheitsbe-
und eine grosse Zahl weiterer Verträge abgeschlossen.         reich und verhindert die Anwendung entsprechender EU-Mass-
Dieser bilaterale Ansatz wurde in einer Reihe von Ab-         nahmen für Drittstaaten auf die Schweiz, wie etwa die
stimmungen vom Volk regelmässig bestätigt – seit 2000         Voranmeldepflicht für Importe.

insgesamt in sieben Abstimmungen.
                                                            Bilaterale I
Ursprung des bilateralen Weges                              Die Teilnahme am EWR hätte der Schweiz eine vollstän-
Die Basis für den wirtschaftlichen Austausch wurde          dige wirtschaftliche Integration und damit einen gleich-
1972 mit dem Freihandelsabkommen gelegt, welches            berechtigten Zugang zum Europäischen Binnenmarkt
vom Volk mit 72,5% sowie von den Ständen angenom-           ermöglicht. Um nach dem EWR-Nein dennoch in einigen
men wurde. 1989 folgte das Versicherungsabkommen            der wichtigen Wirtschaftssektoren einen diskriminierungs-
und 1990 das Güterverkehrsabkommen. Letzteres wur-          freien Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu
de 2009 formell durch das erweiterte Abkommen über          sichern, beschloss der Bundesrat, mit der EU sektorielle
Zollerleichterungen und Zollsicherheit ersetzt.             Verhandlungen aufzunehmen. Die EU erklärte sich Ende
                                                            1993 in sieben Bereichen verhandlungsbereit. Sie machte
Gemeinsam mit den anderen Staaten der EFTA verhan-          aber zur Bedingung, dass diese parallel verhandelt sowie
delte die Schweiz mit der damaligen Europäischen            gemeinsam unterzeichnet und in Kraft gesetzt werden
Gemeinschaft (EG) die Schaffung eines Europäischen          müssten (Parallelismus) – dies, weil die verschiedenen Dos-
Wirtschaftsraums (EWR), der auf den vier Grundfreihei-      siers lediglich als Gesamtheit im Interesse der Vertragspart-
ten (Personenfreizügigkeit, freier Waren-, Kapital- und     ner wären. Die Abkommen wurden daher rechtlich mit
Dienstleistungsverkehr) gründet. Das entsprechende          einer sog. «Guillotine-Klausel» verknüpft. Diese bestimmt,
EWR-Abkommen wurde von der Schweiz im Mai 1992              dass die Verträge nur gemeinsam in Kraft gesetzt werden
unterzeichnet. Im gleichen Monat deponierte die             können. Wird eines der Abkommen nicht verlängert bzw.
Schweiz in Brüssel ein Gesuch um Aufnahme von Ver-          gekündigt, werden auch die übrigen ausser Kraft gesetzt.
handlungen über einen EG-Beitritt. Nach Ablehnung
des EWR-Beitritts durch Volk und Stände am 6. Dezem-        Am 21. Juni 1999 unterzeichneten Bern und Brüssel die
ber 1992 wurde das Gesuch eingefroren. Im Januar            sieben bilateralen (sektoriellen) Abkommen. Diese sog.
1993 erklärte der Bundesrat, dass die Schweiz bis auf       Bilateralen I wurden am 21. Mai 2000 vom Volk mit
Weiteres auf die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen       67,2% Ja-Stimmen gutgeheissen und am 1. Juni 2002
verzichtete und ihre Beziehungen zur Gemeinschaft auf       in Kraft gesetzt. Sie ermöglichen heute der Schweizer
bilateralem Weg weiter zu entwickeln wünschte. Diese        Wirtschaft (in Ergänzung zum Freihandelsabkommen)
Politik führte zu den Verhandlungen und dem Ab-             einen weitgehenden Zugang zum EU-Binnenmarkt
schluss der beiden Vertragspakete Bilaterale I und II       mit über 505 Mio. potenziellen Konsumentinnen und
sowie weiteren Abkommen.                                    Konsumenten.

6
den Zinsbesteuerung eingebunden werden. Zweitens
 Die Bilateralen I sind – mit Ausnahme des Forschungs-
                                                                    wollte Brüssel die Zusammenarbeit mit der Schweiz bei
 abkommens – klassische Marktöffnungsabkommen:
                                                                    der Betrugsbekämpfung im Bereich der indirekten
 Personenfreizügigkeit: Die Arbeitsmärkte werden schrittweise
                                                                    Steuern (namentlich gegen den Zigarettenschmuggel)
 geöffnet. Nach Ablauf von Übergangsfristen können sich
 Schweizer und EU-Bürgerinnen und -Bürger gleichberechtigt in       intensivieren.
 den Vertragsstaaten niederlassen bzw. eine Arbeit aufnehmen.
 Voraussetzungen dafür sind, dass sie über einen gültigen           Die Schweiz stimmte Verhandlungen in den genannten
 Arbeitsvertrag verfügen, selbstständig erwerbend sind oder
                                                                    Bereichen zu, allerdings unter der Bedingung, dass Ver-
 ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können und
 krankenversichert sind.                                            handlungen nicht nur in den beiden von der EU ge-
                                                                    wünschten Dossiers geführt werden, sondern weitere,
 Technische Handelshemmnisse (auch MRA – «Mutual
 Recognition Agreement» – genannt): Die Produktezulassung
                                                                    auch für die Schweiz wichtige Bereiche umfassten. Dazu
 wird vereinfacht. Die Prüfung, ob ein Produkt, das für die         gehörten die Teilnahme an der Sicherheits- und Asyl-
 Vermarktung im gesamteuropäischen Markt vorgesehen ist, den        Zusammenarbeit von Schengen/Dublin (polizeiliche und
 geltenden Vorschriften entspricht (sog. Konformitätsbewer-         justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) sowie
 tung), muss nur noch bei einer einzigen Zertifizierungsstelle in
 der Schweiz oder in der EU vorgenommen werden.
                                                                    die Bereiche, welche in der gemeinsamen Absichtserklä-
                                                                    rung zu den Bilateralen I genannt wurden (landwirt-
 Öffentliches Beschaffungswesen: Die Ausschreibungspflicht für
                                                                    schaftliche Verarbeitungsprodukte, Statistik, Umwelt,
 Beschaffungen oder Bauten gemäss Regeln der Welthandels-
 organisation (WTO) wird auf die Gemeinden und Bezirke sowie        MEDIA, Bildung, Ruhegehälter und Dienstleistungen).
 auf Beschaffungsaktivitäten von öffentlichen und spezifischen
 privaten Unternehmen in bestimmten Sektoren (z. B. Schienen-       Ab Juni 2002 wurde zwischen der Schweiz und der EU
 verkehr, Energieversorgung) ausgeweitet.
                                                                    in zehn Dossiers verhandelt, den sog. Bilateralen II. Die
 Landwirtschaft: Der Handel mit Agrarprodukten wird in              Verhandlungen in einem der Dossiers, der Dienstleis-
 bestimmten Bereichen vereinfacht (Käse, verarbeitete Milchpro-     tungsliberalisierung, wurden im März 2003 in gemein-
 dukte); einerseits durch Zollabbau, andererseits durch die
 Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften in den
                                                                    samem Einverständnis sistiert. Der Grund war die Viel-
 Bereichen Veterinärmedizin, Pflanzenschutz und biologische         zahl der noch offenen Punkte. Mit der politischen
 Landwirtschaft.                                                    Einigung bei der Zinsbesteuerung im Juni 2003 wurde
 Landverkehr: Die Märkte für Strassen- und Schienentransport        ein wichtiges Etappenziel erreicht. Am 19. Mai 2004
 werden schrittweise geöffnet, die schweizerische Verkehrspolitik   konnte anlässlich eines Gipfeltreffens Schweiz–EU eine
 der Verlagerung auf die Schiene europapolitisch abgesichert:       politische Einigung auch für die letzten politisch sen-
 Die EU akzeptiert die sukzessive Erhöhung der leistungsabhängi-
                                                                    siblen Differenzen gefunden werden – es ging um die
 gen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auf 325 CHF (ab 2008), die
 Schweiz die stufenweise Erhöhung der Gewichtslimite für            Frage des Informationsaustauschs bei Fiskaldelikten im
 Lastwagen auf 40 Tonnen (seit 2005).                               Rahmen von Rechts- und Amtshilfe:
 Luftverkehr: Das Abkommen gewährt Fluggesellschaften               • Bei Schengen/Dublin erhält die Schweiz eine unbe-
 schrittweise Zugangsrechte zu den gegenseitigen Luftverkehrs-
 märkten.
                                                                      fristete Ausnahme («Opt out») für den Fall, dass bei
                                                                      der Weiterentwicklung des Schengen-Acquis auch
 Forschung: Schweizer Forschende sowie Unternehmen können
                                                                      bei Hinterziehungsdelikten eine Verpflichtung zur
 sich an den EU-Forschungsrahmenprogrammen beteiligen.
                                                                      Rechtshilfe entstehen würde.
                                                                    • Bei der Betrugsbekämpfung dehnt die Schweiz die
Bilaterale II                                                         Zusammenarbeit im Bereich der indirekten Steuern
Das zweite Vertragspaket, die Bilateralen II, berücksich-             auf Fälle von Hinterziehungsdelikten aus (Inländer-
tigt weitere wirtschaftliche Interessen (Lebensmittel-                behandlung).
industrie, Tourismus, Finanzplatz) und erweitert die Zu-
sammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU über                   Während der ganzen Verhandlungsdauer verfolgte die
den bisherigen wirtschaftlichen Rahmen auf neue                     Schweiz das Prinzip des Parallelismus: Ein Abschluss
wichtige politische Bereiche wie innere Sicherheit, Asyl,           kam für Bern nur für die Gesamtheit der Verträge in
Umwelt und Kultur.                                                  Frage. U. a. dank dieser Verhandlungsstrategie konnte
                                                                    ein ausgewogenes Gesamtergebnis erreicht werden,
Trotz beidseitiger Absichtserklärungen zu weiteren Ver-             welches die zentralen schweizerischen Interessen wie
handlungen in den Schlussakten der Bilateralen I von                auch die Anliegen der EU berücksichtigte. Wie von der
1999 stand die Europäische Kommission neuen Ver-                    Schweiz angestrebt, wurden alle Abkommen, inkl.
handlungen zunächst skeptisch gegenüber. Zwei neue                  Schengen/Dublin, gemeinsam abgeschlossen. Umge-
wichtige EU-Anliegen an die Schweiz waren schliesslich              kehrt kooperiert die Schweiz mit der EU bei der grenz-
der Grund dafür, dass sich Brüssel doch zu einer neuen              überschreitenden Zinsbesteuerung und dehnt ihre
Runde bereit erklärte: Die Schweiz sollte erstens in das            Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung im indi-
von der EU geplante System der grenzüberschreiten-                  rekten Steuerbereich aus.

                                                                                                                           7
Beteiligung folgte am 12. Dezember 2008, nachdem im
    Die Bilateralen II dehnen die Zusammenarbeit mit der EU auf
    weitere zentrale politische Bereiche aus:
                                                                       Rahmen einer Evaluation Schengen-Expertenteams
                                                                       überprüft hatten, ob die Schweiz die Schengener Stan-
    Schengen/Dublin: Der Reiseverkehr an den Binnengrenzen wird
                                                                       dards einhält (in den Bereichen Aussengrenzschutz, An-
    erleichtert. Gleichzeitig werden die Kontrollen an den
    Schengen-Aussengrenzen sowie die internationale Polizei- und       schluss an die europaweite Computerfahndungsdaten-
    Justiz-Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität              bank (Schengener Informationssystem SIS), Datenschutz,
    verstärkt. Die Dubliner Zuständigkeitsregeln und die Fingerab-     Visa, Polizeizusammenarbeit). Die Inkraftsetzung wurde
    druck-Datenbank Eurodac helfen, mehrfache Asylgesuche zu
                                                                       am 29. März 2009 abgeschlossen und die Flughäfen
    vermeiden. Dadurch werden die nationalen Asylwesen entlastet.
                                                                       konnten das Schengen-Regime zusammen mit dem
    Zinsbesteuerung: Die Schweiz erhebt zugunsten der EU-Staaten       Fahrplanwechsel einführen.
    einen Steuerrückbehalt auf Zinserträgen natürlicher Personen
    mit Steuersitz in der EU. Das Zinsbesteuerungsabkommen
    wurde am 1. Januar 2017 durch das Abkommen über den                 Bilaterale Abkommen ab 2004
    automatischen Informationsaustausch in Steuersachen ersetzt.        Europol, 2004: Das Abkommen zwischen der Schweiz und
    Betrugsbekämpfung: Die Zusammenarbeit gegen Schmuggel               Europol, der Strafverfolgungsbehörde der EU, verbessert die
    und andere Deliktformen im indirekten Steuerbereich (Zoll,          Polizeizusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von
    Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer), im Bereich Subvention            schwerer und organisierter internationaler Kriminalität sowie
    sowie beim öffentlichen Beschaffungswesen wird ausgebaut.           Terrorismus. Es erleichtert insbesondere den sicheren und
                                                                        raschen Austausch von strategischen und operativen Informa-
    Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte: Für eine breite          tionen sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Analyse.
    Palette von Produkten der Nahrungsmittelindustrie werden Zölle
    und Exportsubventionen abgebaut.                                    Eurojust, 2008: Das Abkommen zwischen der Schweiz und
                                                                        Eurojust, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der EU, baut
    Umwelt: Die Schweiz wird Mitglied der Europäischen Umwelt-          die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der
    agentur (EUA), eines der wichtigen Instrumente der europäi-         schweren Kriminalität aus. Die europäische Justizbehörde
    schen Zusammenarbeit im Umweltbereich.                              Eurojust koordiniert die Ermittlungen und Strafverfolgungen der
                                                                        einzelnen Mitgliedstaaten und erleichtert die internationale
    Statistik: Die statistische Datenerhebung wird harmonisiert und
                                                                        Rechtshilfe sowie die Erledigung von Auslieferungsersuchen.
    damit der Zugang zu einer breiten Basis vergleichbarer Daten
    garantiert, welche bedeutende Entscheidungsgrundlagen für           Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur
    Politik und Wirtschaft liefern können.                              (EVA), 2012: Die Vereinbarung zwischen der Schweiz und der
                                                                        Europäischen Verteidigungsagentur zur Rüstungszusammen-
    MEDIA: Die Schweizer Filmschaffenden erhielten bis 2013
                                                                        arbeit ist rechtlich nicht bindend. Sie ermöglicht der Schweiz die
    vollberechtigten Zugang zu den EU-Förderprogrammen. Derzeit
                                                                        frühzeitige Erkennung rüstungspolitischer Entwicklungen und
    sind Verhandlungen über eine Teilnahme der Schweiz am
                                                                        den Zugang zur multilateralen Rüstungskooperation in Europa,
    Rahmenprogramm «Kreatives Europa» im Gange, welches seit
                                                                        insbesondere in den Bereichen der Forschung und Entwicklung
    2014 die zuvor eigenständig existierenden Unterprogramme
                                                                        sowie der Beschaffung und Instandhaltung.
    «MEDIA» und «Kultur» zusammenfasst.
                                                                        Zusammenarbeit Wettbewerbsbehörden, 2013: Das Kooperati-
    Ruhegehälter: Die Doppelbesteuerung von ehemaligen
                                                                        onsabkommen strebt eine effiziente Durchsetzung der Wett-
    EU-Beamten mit Schweizer Wohnsitz wird aufgehoben.
                                                                        bewerbsbestimmungen bei grenzüberschreitenden Sachver-
    Bildung: Im Rahmen der Bilateralen II wurde lediglich eine          halten an, was auch den Austausch vertraulicher Informationen
    politische Absichtserklärung über die Beteiligung der Schweiz an    umfasst.
    den EU-Bildungsprogrammen 2007–2013 verabschiedet. Das
                                                                        Satellitennavigation, 2013: Das Kooperationsabkommen
    entsprechende Abkommen dazu wurde am 15. Februar 2010
                                                                        gestattet der Schweiz die Teilnahme an den europäischen
    unterzeichnet. Die Schweiz beteiligte sich darauf bis 2013 an
                                                                        Satellitennavigationsprogrammen Galileo und EGNOS. Galileo
    den EU-Bildungsprogrammen. Eine erneute Assoziierung der
                                                                        ist ein satellitengestütztes Navigationssystem, das unter
    Schweiz an das Nachfolgeprogramm zu Erasmus+ ab 2021 wird
                                                                        anderem die Abhängigkeit vom US-amerikanischen GPS oder
    geprüft.
                                                                        vom russischen GLONASS einschränken soll. Bei EGNOS handelt
                                                                        es sich um ein regionales Navigationssystem, das die Genauig-
Am 26. Oktober 2004 wurden die bilateralen Abkom-                       keit und Zuverlässigkeit globaler Satellitensignale verbessert.
men II unterzeichnet. Am 17. Dezember 2004 geneh-                       Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), 2014:
migte sie das Schweizer Parlament in Form einzelner                     Das EASO unterstützt Schengen-Staaten, deren Asyl- und
                                                                        Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind, und
Bundesbeschlüsse. Sieben der Abkommen unterlagen
                                                                        erleichtert, koordiniert und fördert dabei die zwischenstaatliche
dem fakultativen Referendum, welches jedoch nur ge-                     Zusammenarbeit in Asylfragen. Die Verordnung zur Schaffung
gen die Assoziierungsabkommen Schengen/Dublin                           des EASO ermöglicht den vier assoziierten Staaten des
ergriffen wurde. Das Schweizer Volk nahm die Vorlage                    Schengen- und des Dublin-Abkommens die Beteiligung an den
                                                                        Aktivitäten des Büros.
am 5. Juni 2005 mit 54,6% Ja-Stimmen an. Im Gegen-
satz zu den Bilateralen I sind die Bilateralen II nicht recht-
lich miteinander verknüpft, sondern können gemäss den                  Wirtschaftliche Bedeutung
jeweiligen Bestimmungen und unabhängig voneinander                     Die Bilateralen I (1999) ergänzen das Freihandelsab-
in Kraft treten. Bis auf das Betrugsbekämpfungsabkom-                  kommen von 1972 durch eine schrittweise und kon-
men sind alle in Kraft. Schengen/Dublin sind am                        trollierte gegenseitige Marktöffnung. Dadurch wer-
1. März 2008 formell in Kraft getreten. Die operative                  den die Beziehungen zwischen den beiden wichtigen

8
Handelspartnern auf eine breitere Grundlage gestellt.         geltenden Vorschriften erfüllen (Konformitätsbewer-
Vom Abbau der Handelshemmnisse profitieren beide              tung), wird nur noch bei einer einzigen Zertifizierungs-
Seiten. Erleichterte Handelsbedingungen und ver-              stelle in der Schweiz oder in der EU vorgenommen.
stärkter Wettbewerb bewirken Wachstumseffekte,              • Den grössten wirtschaftlichen Effekt weist die Perso-
welche wiederum Arbeitsplätze sichern und schaffen.           nenfreizügigkeit auf: Sie erleichtert die Entsendung
                                                              von Schweizer Personal in die EU-Staaten einerseits
Die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen der sek-          sowie die Rekrutierung von Arbeitskräften für den
toriellen Abkommen sind heute unbestritten. Ver-              Schweizer Arbeitsmarkt andererseits. Durch das Per-
schiedene Studien zu den bilateralen Abkommen                 sonenfreizügigkeitsabkommen erweitert sich der
(u. a. der Bericht des Bundesrats in Beantwortung des         schweizerische Markt für Arbeitskräfte faktisch auf
Postulats Keller-Sutter «Freihandelsabkommen mit              den ganzen EU- bzw. EFTA-Raum. Erleichterte Bedin-
der EU statt bilaterale Abkommen» von 2015) zei-              gungen für den Einsatz von internationalen Arbeits-
gen, dass ein Wegfall dieser Verträge zu einem deut-          kräften fördern die Effizienz und damit das Wachs-
lich schwächeren Wirtschaftswachstum in der                   tum der Schweizer Unternehmen, da sie leichter
Schweiz führen würde. Hinzu kämen Einbussen, wie              geeignetes Personal für bestimmte Qualifikationen
der Verlust an Rechtssicherheit und die Minderung             rekrutieren können. Die Gefahr von Personalengpäs-
der Standortattraktivität. Als wirtschaftlich besonders       sen und entsprechend überhöhten Löhnen wird da-
wichtig gelten die Personenfreizügigkeit, der Abbau           durch gemildert. Dies ist umso wichtiger, als das An-
der technischen Handelshemmnisse sowie das öf-                gebot schweizerischer Arbeitskräfte mittelfristig aus
fentliche Beschaffungswesen.                                  demografischen Gründen zurückgehen dürfte. Da-
                                                              durch werden die Produktivität und schliesslich das
Durch die Ausdehnung der Abkommen auf die ost-                Bruttoinlandprodukt gefördert und der schweizeri-
europäischen Wachstumsmärkte der neuen EU-Staa-               sche Arbeitsmarkt bleibt auf Dauer attraktiv.
ten haben die bilateralen Abkommen weiter an Be-
deutung gewonnen.                                             Wirtschaftliche Eckdaten Schweiz–EU
                                                              Mit dem EU-Beitritt von Bulgarien, Rumänien und Kroatien ist
                                                              der EU-Binnenmarkt auf über 505 Mio. Personen angewachsen
Wirtschaftliche Vorteile ergeben sich durch folgende          und als Wirtschaftspartner der Schweiz noch bedeutender
Effekte:                                                      geworden. Zwei Drittel des Schweizer Aussenhandels finden mit
                                                              der EU statt.
• Für Schweizer Unternehmen eröffnen sich neue Ge-            54% der Schweizer Exporte (2016: rund 113 Mrd. CHF) gehen
  schäftsmöglichkeiten in bisher geschlossenen Märk-          in den EU-Raum. Umgekehrt stammen 72% der Schweizer
  ten, namentlich bei gewissen Agrarprodukten, im             Importe (2016: rund 124 Mrd. CHF) aus der EU. Die EU ist somit
                                                              für die Schweiz die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin,
  Luftverkehr, im Landverkehr sowie bei öffentlichen
                                                              während die Schweiz zusammen mit den USA und China zu
  Beschaffungen. Schweizer Anbieter in diesen Sekto-          den drei wichtigsten Handelspartnern der EU gehört (2016).
  ren können nun leichter auf dem europäischen Markt
                                                              Ebenfalls bei den Direktinvestitionen ist die EU wichtigste
  tätig werden und dadurch potenzielle Grössenvortei-         Partnerin: Rund 78% des ausländischen Kapitals in der Schweiz
  le (sog. Skaleneffekte) nutzen. Beispielsweise erhalten     stammt aus der EU (2015: insgesamt rund 650 Mrd. CHF);
  Schweizer Anbieter die gleichen Zugangsbedingun-            umgekehrt befinden sich rund 49% der schweizerischen
  gen wie ihre europäischen Konkurrenten bei öffent-          Direktinvestitionen im Ausland in der EU (2015: rund
                                                              545 Mrd CHF).
  lichen Beschaffungen im Bereich der kommunalen
  Versorgungs-, Entsorgungs- und Transportinfrastruk-         Auch bei den Arbeitskräften ist die Verflechtung mit der EU
                                                              besonders stark: Ende 2016 wohnten und arbeiteten mehr als
  tur – ein Segment, in dem gerade in Mittelosteuropa
                                                              464‘400 Schweizerinnen und Schweizer in den EU-Staaten.
  immer noch ein grosser Aufholbedarf besteht, der in         Umgekehrt lebten 2016 1‘390‘405 EU-28/EFTA-Bürgerinnen
  den kommenden Jahren weiterhin mit beträchtlicher           und -Bürger in der Schweiz; dazu kommen knapp 320‘000
  finanzieller Unterstützung der EU gedeckt werden            Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus dem EU/EFTA-Raum.

  soll.                                                       (Quellen: Eidgenössische Zollverwaltung EZV, Bundesamt für
• Umgekehrt haben ausländische Anbieter freien Zu-            Statistik BFS und Schweizerische Nationalbank SNB)
  tritt zum Schweizer Markt, was tendenziell den Wett-
  bewerbsdruck in den betreffenden Sektoren erhöht          Die Bilateralen II (2004) dehnen die Zusammenarbeit
  und dadurch Anreize zur Produktivitätssteigerung          auf wichtige politische Bereiche wie innere Sicherheit,
  generiert.                                                Asyl, Umwelt und Kultur aus. Nur das Abkommen
• Unmittelbare Einsparungen sind im bisher schon libe-      über die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte,
  ralisierten Warenverkehr durch die Vereinfachung der      welches Exporterleichterungen für die Nahrungsmit-
  Regeln zur Produktzulassung (Abbau technischer            telindustrie bringt, ist ein Marktöffnungsabkommen
  Handelshemmnisse) möglich: Die Prüfung, ob für den        im Sinne der Bilateralen I. Die Bilateralen II decken aber
  gesamteuropäischen Markt bestimmte Produkte die           auch andere wirtschaftliche Interessen ab wie:

                                                                                                                               9
• Die Stärkung des Tourismus-Standorts Schweiz durch       Einführung von neuen Verpflichtungen für die Vertrags-
  die Einführung des Schengen-Visums                       parteien müssen gemäss den jeweiligen internen Ver-
• Die Erleichterung des Grenzverkehrs durch die Ver-       fahren der Vertragsparteien genehmigt werden.
  meidung systematischer Grenzkontrollen (Schengen)
                                                           Von besonderer Natur sind die Gemischten Ausschüsse
• Effizientere Zusammenarbeit im Kampf gegen Ab-
                                                           zu den Assoziierungsabkommen von Schengen/Dublin,
  gabe- und Zolldelikte (Betrugsbekämpfung)
                                                           insofern sie zwei unterschiedliche Funktionen ausüben:
• Steuervorteile für international tätige Schweizer Un-
                                                           Einerseits überwachen sie das ordnungsgemässe Funk-
  ternehmen, welche durch die Übernahme der Mut-
                                                           tionieren der Abkommen. Andererseits nehmen sie die
  ter-Tochter-Richtlinie steuerlich entlastet werden
                                                           Weiterentwicklung des Rechtsbestandes in den Berei-
  (Zinsbesteuerung/Abkommen über den automati-
                                                           chen Schengen/Dublin vor. Bei der Ausübung dieser
  schen Informationsaustausch in Steuersachen)
                                                           zweiten Funktion treffen sich die Gemischten Ausschüs-
                                                           se auf verschiedenen Ebenen: auf Expertenebene, auf
Rechtlicher und institutioneller Rahmen
                                                           hoher Beamtenebene sowie auf Ministerebene.
Sämtliche Abkommen beruhen auf der klassischen zwi-
schenstaatlichen Zusammenarbeit, d. h. die Vertrags-       Die bilateralen Abkommen können nur im gemeinsa-
parteien haben mit dem Abschluss der Abkommen              men Einverständnis der Parteien geändert werden, sie
keinerlei Gesetzes- und Entscheidungsbefugnisse an         sind keiner automatischen Veränderung unterworfen.
eine supranationale (überstaatliche) Instanz übertragen.   Bei den Verträgen, welche auf der Gleichwertigkeit der
Jede Partei ist für die ordnungsgemässe Durchführung       Gesetzgebung beruhen, liegt es aber oft im Interesse
der Abkommen auf dem eigenen Hoheitsgebiet verant-         beider Parteien, diese Gleichwertigkeit auch bei einer
wortlich. Ausnahme ist die Einhaltung der Wettbe-          Rechtsentwicklung aufrechtzuerhalten. Der Nachvollzug
werbsregeln im Bereich Luftfahrt: Deren Überwachung        von Entwicklungen des EU-Rechts im Anwendungsbe-
und Durchsetzung liegen – mit Ausnahme der staatli-        reich eines Abkommens ist in der Regel nötig, um glei-
chen Beihilfen – in der Kompetenz der EU-Kommission        che Wettbewerbsbedingungen zu garantieren (z. B.
sowie des Europäischen Gerichtshofs.                       durch Vermeidung technischer Handelshemmnisse).

Die bilateralen Abkommen beruhen entweder auf der           Erweiterungsbeitrag
Gleichwertigkeit der Gesetzgebung (wie z. B. bei den        Im Rahmen ihrer Europapolitik nimmt die Schweiz auch ihre
Abkommen über den Abbau technischer Handels-                Mitverantwortung in Europa wahr. Bereits seit dem Ende des
                                                            Kalten Kriegs unterstützt die Schweiz die demokratischen und
hemmnisse sowie das öffentliche Beschaffungswesen)          wirtschaftlichen Reformen der ehemals kommunistischen Staaten
oder auf der (wörtlichen) Übernahme des EU-Acquis           Osteuropas (traditionelle Osthilfe). Vor diesem Hintergrund
(wie z. B. im Fall des Luftverkehrsabkommens und von        beteiligt sich die Schweiz seit zehn Jahren mit einem Beitrag in
Schengen/Dublin). Die Kooperationsabkommen regeln           der Höhe von 1,3 Mrd. CHF an der Verringerung von wirtschaftli-
                                                            chen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU. Mit
die Zusammenarbeit im Rahmen von EU-Programmen              ihrem Beitrag unterstützt die Schweiz insgesamt rund 300
und Agenturen.                                              Projekte in denjenigen 13 Mitgliedstaaten, die der EU seit 2004
                                                            beigetreten sind. Während ein Teil der Projekte mittlerweile
Die Abkommen und deren Weiterentwicklung werden             abgeschlossen ist, befinden sich zahlreiche Projekte in Rumänien,
                                                            Bulgarien und Kroatien nach wie vor in Umsetzung.
durch Gemischte Ausschüsse verwaltet, in welchen die
beiden Vertragsparteien mit gleichen Rechten vertreten      Die Schweiz beteiligt sich mit diesem Erweiterungsbeitrag nicht
                                                            an der Kohäsionspolitik der EU, sondern leistet diesen autonom
sind. Sie überwachen das gute Funktionieren der Ab-
                                                            und in enger Zusammenarbeit mit den Partnerländern. Der
kommen und sind die Plattform für den Informations-         Erweiterungsbeitrag ist Ausdruck der schweizerischen Solidarität
austausch, für Beratungen zwischen den Parteien sowie       mit der erweiterten EU und gleichzeitig die Weiterführung einer
für gegenseitige Konsultationen. Im Fall von Differenzen    konsequenten Interessenpolitik: Die Schweiz profitiert politisch
                                                            und wirtschaftlich von der zunehmenden Stabilität und
können die Parteien an sie gelangen. In den Gemischten
                                                            Sicherheit, welche Auswirkungen einer erfolgreichen Integration
Ausschüssen entscheiden die beiden Parteien mit Ein-        der neuen EU-Staaten sind.
stimmigkeit. Sie haben aber nur in den von den Abkom-
                                                            Am 30. September 2016 hat das Parlament die Erneuerung des
men vorgesehenen Fällen Entscheidungsgewalt. Auf            Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten
Schweizer Seite entscheidet in der Regel der Bundesrat      Osteuropas beschlossen. Dieses ist seit dem 1. Juni 2017 in
auf der Grundlage einer Kompetenzdelegation, die            Kraft und beinhaltet – neben der Grundlage für die laufende
durch die eidgenössischen Räte genehmigt worden ist.        Transitionszusammenarbeit mit den osteuropäischen Staaten
                                                            ausserhalb der EU – weiterhin die gesetzliche Grundlage für den
Beispielsweise können die Gemischten Ausschüsse über        Erweiterungsbeitrag der Schweiz. Die Erneuerung der
die Änderungen der Anhänge der Abkommen be-                 Rechtsgrundlage nimmt den Entscheid über eine effektive
schliessen, deren Inhalte technischer Natur sind (dabei     Erneuerung des Beitrags nicht vorweg. Der Bundesrat wird in
handelt es sich z. B. um Listen der Gesetzgebungen, der     Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Gesamtbeziehun-
                                                            gen Schweiz–EU über einen möglichen zweiten Schweizer
Behörden oder um Produktelisten). Änderungen der            Beitrag entscheiden.
Abkommensbestimmungen selbst und insbesondere die

10
Dazu kommen Gründe wie ein Interesse an gleich hohen      das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Damit hat das
Standards in Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit und     Parlament die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit
Umwelt. Für den Fall, dass eine Partei beabsichtigt,      auf Kroatien sowie die Vollassoziierung der Schweiz am
Rechtsvorschriften im Anwendungsbereich des Abkom-        EU-Forschungsrahmenprogramm «Horizon 2020» seit
mens zu ändern, sind Verfahren für Informationsaus-       dem 1. Januar 2017 ermöglicht. Am 28. Juni 2017 hat
tausch und Konsultationen vorgesehen.                     der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Verord-
                                                          nungsentwürfen in Zusammenhang mit den Gesetzes-
In der Folge der EU-Beitritte der zehn am 1. Mai 2004     änderungen zur Umsetzung von Art. 121a BV eröffnet.
beigetretenen Staaten, von Bulgarien und Rumänien am
1. Januar 2007 sowie von Kroatien am 1. Juli 2013 gel-    Im April 2017 hat der Bundesrat seine Botschaft zur
ten die bilateralen Abkommen auch für diese neuen         Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf
EU-Staaten. Sie übernehmen mit dem EU-Rechtsbestand       die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingen-
auch die internationalen Übereinkommen der EU mit         ten» (Rasa-Initiative) zuhanden des Parlaments verab-
Drittstaaten wie der Schweiz. Die Ausdehnung der bila-    schiedet. Diese Initiative will die Verfassungsbestim-
teralen Abkommen auf neue EU-Staaten erfolgt ohne         mungen zur Zuwanderung (Art. 121a BV und Art. 19
Neuverhandlung, eine Ausnahme bildet das Freizügig-       7 Ziff. 11 BV) ersatzlos aus der Verfassung streichen.
keitsabkommen. In diesem Abkommen ist neben der EU        Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und verzichtet auf
jeder Mitgliedstaat ein Vertragspartner («gemischtes      einen Gegenentwurf. Er tut dies aufgrund überwie-
Abkommen»); es muss daher bei jeder EU-Erweiterung        gend negativer Rückmeldungen von Parteien, Verbän-
in Neuverhandlungen angepasst werden.                     den und Kantonen zu den Vorschlägen für einen direk-
                                                          ten Gegenentwurf, die er am 1. Februar 2017 in die
Im Rahmen der seit 2014 laufenden Verhandlungen           Vernehmlassung geschickt hatte.
zu den institutionellen Fragen diskutieren die Schweiz
und die EU Mechanismen, die eine einheitlichere und       An seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 hat der Bundesrat
effizientere Anwendung bestehender und zukünftiger        seine Prioritäten in Bezug auf die Beziehungen mit der
Verträge im Marktzugangsbereich gewährleisten sol-        Europäischen Union festgelegt. Er hob die wirtschaft-
len. Der Bundesrat hat das Mandat für Verhandlungen       liche und soziale Bedeutung des bilateralen Wegs her-
im institutionellen Bereich am 18. Dezember 2013          vor, der sowohl die Unabhängigkeit als auch den Wohl-
verabschiedet, der EU-Ministerrat am 6. Mai 2014. Am      stand unseres Landes sichert. Der Bundesrat
22. Mai 2014 haben die beiden Parteien die Verhand-       bekräftigte seinen Willen, diese Beziehungen zu be-
lungen aufgenommen.                                       wahren und weiterzuentwickeln, namentlich im Be-
                                                          reich des Marktzugangs. Die Schweiz und die EU ver-
In den Schlussfolgerungen zu den Beziehungen zwi-         handeln diesbezüglich seit 2014 das oben genannte
schen der EU und der Schweiz vom Februar 2017 hielt       Abkommen über die institutionellen Fragen, das eine
der Rat der EU fest, dass für die Weiterentwicklung des   einheitlichere und effizientere Anwendung bestehen-
bilateralen Wegs der Abschluss eines Abkommens            der und zukünftiger Verträge im Marktzugangsbereich
über die institutionellen Fragen notwendig sei. Bereits   gewährleisten soll. Die Verhandlungen haben gute
in den Schlussfolgerungen von 2012 und 2014 beton-        Fortschritte erzielt, sind aber immer noch im Gange.
te der Rat der EU, ein institutioneller Rahmen sei die
Voraussetzung für die Weiterführung des gegenseiti-        Als europäischer Staat nimmt die Schweiz ihre Mitverantwor-
                                                           tung für Sicherheit und Wohlstand auf dem Kontinent wahr.
gen sektoriellen Marktzugangs. Sofern kein Konsens         Diese gewährleistet sie durch ein Engagement, das über die
besteht zwischen der Schweiz und der EU bzgl. der          vertraglichen Beziehungen zur EU hinausgeht:
Regelung der bilateralen Beziehungen und der institu-
                                                           •   Sie ist Mitglied des Europarates, der Europäischen Freihan-
tionellen Fragen zur Konsolidierung und Weiterent-             delsassoziation (EFTA) sowie der Organisation für Sicherheit
wicklung des gegenseitigen Marktzugangs, kann der              und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Abschluss neuer Marktzugangsabkommen nicht in              •   Die Schweiz engagiert sich (im Rahmen der UNO, der EU
                                                               und der OSZE) in der militärischen sowie zivilen Friedensför-
Betracht gezogen werden.
                                                               derung im Balkan.
                                                           •   Seit 1990 unterstützt die Schweiz die Reformen in den
Stand der Dinge                                                ehemals kommunistischen Staaten Mittel- und Osteuropas
Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 die Geset-              – den sog. Transitionsprozess – mit substanziellen Mitteln
                                                               (insgesamt 5,6 Mrd. CHF).
zesänderungen zur Umsetzung von Art. 121a BV (neu-
                                                           •   Schliesslich leistet die Schweiz als Transitland mit der
er Verfassungsartikel zur Steuerung der Zuwanderung            Fertigstellung der Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT)
infolge der Annahme der Volksinitiative «Gegen                 einen wichtigen Beitrag zum guten Funktionieren des
Masseneinwanderung») verabschiedet. Dieser Be-                 EU-Binnenmarkts. Sie garantiert einen effizienten und
                                                               zugleich umweltverträglichen Waren- und Personenverkehr
schluss schränkt den freien Personenverkehr mit EU/
                                                               zwischen dem Norden und Süden Europas.
EFTA-Ländern nicht ein und verstösst damit nicht gegen

                                                                                                                               11
Beziehungen Schweiz–Vereinigtes Königreich nach             rung des UK hat am 29. März 2017 die Auslösung von
dem Brexit                                                  Art. 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)
Seit dem Referendum vom 23. Juni 2016 über den EU-          der EU mitgeteilt. Damit ist eine zweijährige Frist für die
Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) verfolgt der      Verhandlungen mit der EU betreffend den UK-Austritt
Bundesrat die Lage kontinuierlich. Er hat entschieden,      angelaufen.
die bereits vor der Abstimmung ins Leben gerufene in-
terdepartementale und von der Direktion für europäi-
                                                              Aktualisierte Version
sche Angelegenheiten geleitete Steuerungsgruppe               www.eda.admin.ch/europa/europapolitik
Schweiz/UK zu verstärken. Zudem hat der Bundesrat die
«Mind the Gap»-Strategie beschlossen, mit welcher die         Weitere Informationen
                                                              Direktion für europäische Angelegenheiten DEA
bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten über
                                                              Tel. +41 58 462 22 22, europa@eda.admin.ch
den Zeitpunkt des EU-Austritts des UK hinaus sicherge-        www.eda.admin.ch/europa
stellt und allenfalls ausgebaut werden sollen. Die Regie-

12
Bilaterale Abkommen bis 1999

Freihandel

Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) von 1972
schafft eine Freihandelszone für industrielle Erzeugnisse und regelt den Handel mit verarbeiteten
Landwirtschaftsprodukten. Industrieprodukte mit Ursprung im Gebiet der beiden Vertragsparteien
können aufgrund des FHA zollfrei gehandelt werden. Das Abkommen verbietet zudem mengenmäs-
sige Handelsbeschränkungen (Kontingente) und Massnahmen mit gleicher Wirkung (z. B. diskrimi-
nierende Verkaufsmodalitäten). Das FHA stellt einen tragenden Pfeiler der Handelsbeziehungen
zwischen der Schweiz und der EU dar. 2016 flossen rund 54% der Schweizer Exporte in den EU-Raum.
Umgekehrt stammten 72% aller Schweizer Importe aus der EU.

 Chronologie
 • 1.1.1973 Inkrafttreten des Abkommens
 • 3.12.1972 Genehmigung durch das Volk und die Stände
 • 22.7.1972 Unterzeichnung des Abkommens

Stand der Dinge                                            sowie Massnahmen mit gleicher Wirkung (z. B. diskri-
Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU         minierende Verkaufsmodalitäten). Das FHA deckt nur
im Rahmen des FHA währt bereits seit über 40 Jahren.       Industrieprodukte ab, der Handel mit Landwirtschafts-
Der Gemischte Ausschuss, der sich regelmässig trifft,      produkten ist davon ausgenommen und wird in einem
verwaltet das Abkommen und überwacht seine Umset-          separaten Abkommen geregelt. Die landwirtschaftli-
zung. Das letzte Treffen des Gemischten Ausschusses        chen Verarbeitungsprodukte nehmen eine Sonderstel-
fand am 23. November 2016 statt.                           lung zwischen Industrie und Landwirtschaft ein. Ihre
                                                           zolltarifäre Behandlung wird durch das Protokoll Nr. 2
Hintergrund                                                zum FHA geregelt. Das Protokoll Nr. 2 wurde im Rah-
Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemein-       men der Bilateralen II revidiert und der Marktzugang für
schaft (EWG) 1957 einerseits und der Schaffung der         die Produkte der Nahrungsmittelindustrie dadurch stark
Europäischen Freihandelsassoziation (European Free         verbessert (siehe Informationsblatt «Landwirtschaftliche
Trade Association, EFTA) 1960 andererseits bildeten sich   Verarbeitungsprodukte»).
in Westeuropa zwei getrennte Integrationsmodelle. Um
eine Aufspaltung in zwei Wirtschaftsblöcke zu vermei-      Die Zollfreiheit für den Güterhandel gilt nur innerhalb
den und einen westeuropäischen Grossmarkt zu schaf-        der Freihandelszone. Im Unterschied zu einer Zollunion
fen, wurden Anfang der Siebzigerjahre zwischen der         definieren die Freihandelspartner ihre Aussenzölle und
EWG und den einzelnen Mitgliedstaaten der EFTA Frei-       Kontingente gegenüber Drittstaaten eigenständig. Aus
handelsabkommen geschlossen. Auch die Schweiz,             diesem Grund findet an den Grenzen der Freihandels-
eines der Gründungsmitglieder der EFTA, beteiligte sich    partner weiterhin eine Zollabfertigung statt. Es soll u. a.
an den Verhandlungen und unterzeichnete 1972 mit der       sichergestellt werden, dass die importierten Waren nur
EWG ein FHA. Dieses erlaubte ihr, die wirtschaftlichen     dann von den Vorzugsbestimmungen des FHA profitie-
Beziehungen mit der EWG zu vertiefen, ohne dabei ihre      ren, wenn diese ihren Ursprung im Gebiet der Vertrags-
Kompetenz aufzugeben, mit Drittstaaten eigenständig        parteien haben.
aussenwirtschaftliche Verträge abzuschliessen. Obwohl
gemäss Bundesverfassung nicht erforderlich, wurde das      Das Protokoll Nr. 3 (Ursprungsprotokoll) zum FHA setzt
FHA dem obligatorischen Referendum unterstellt. Das        mit den Ursprungsregeln die Bedingungen fest, nach
FHA fand am 3. Dezember 1972 beim Volk mit 72,5%           welchen Erzeugnisse ihren Ursprung in der Schweiz oder
Ja-Stimmen und bei allen Ständen breite Zustimmung.        der EU haben und somit gemäss FHA zollfrei gehandelt
                                                           werden können (Ursprungswaren). Am 3. Dezem-
Inhalt                                                     ber 2015 wurden per Beschluss des Gemischten Aus-
Das FHA verbietet für die vom Abkommen abgedeckten         schusses die Regeln des Regionalen Übereinkommens
Produkte Zölle und mengenmässige Beschränkungen            über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungs-

                                                                                                                   13
regeln («PEM-Konvention») in das Protokoll Nr. 3 des         113 Mrd. CHF in die EU-Staaten. Umgekehrt importier-
FHA übernommen. Somit können zur Herstellung von             te sie Waren aus der EU im Wert von 124 Mrd. CHF.
Ursprungswaren im Rahmen des FHA nicht nur Vorma-            2016 stellte die Schweiz nach den USA und China den
terialien aus den südlichen Mittelmeerländern (Ägypten,      drittgrössten Absatzmarkt für EU-Waren und war im
Israel, das besetzte palästinensische Gebiet, Jordanien,     selben Jahr hinter den USA und China der drittwichtigs-
Libanon, Marokko, Tunesien), den EFTA-Mitgliedstaaten        te Handelspartner der EU. Das Handelsvolumen ist in
und der Türkei, sondern neu auch aus den Freihandels-        den letzten 20 Jahren durchschnittlich um rund 3% pro
partnern im Westbalkanraum (Albanien, Bosnien und            Jahr gewachsen. Ein Grossteil dieser Warenflüsse fällt
Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro,               unter den Anwendungsbereich des FHA.
Serbien) verwendet werden, ohne dass auf die Zollbe-
freiung verzichtet werden muss. Für die Schweizer Ex-
portwirtschaft, insbesondere die Textilindustrie, ist dies    Aktualisierte Version
                                                              www.eda.admin.ch/europa/freihandel
von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.
                                                              Weitere Informationen
Bedeutung                                                     Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Die Partnerschaft im Rahmen des FHA bildet die Grund-         Tel. +41 58 462 56 56, info@seco.admin.ch, www.seco.admin.ch
lage der intensiven Handelsbeziehungen der traditionell
                                                              Direktion für europäische Angelegenheiten DEA
stark exportorientierten Schweiz mit ihren wichtigsten        Tel. +41 58 462 22 22, europa@eda.admin.ch
Wirtschaftspartnern, der EU und ihren Mitgliedstaaten.        www.eda.admin.ch/europa
2016 exportierte die Schweiz Waren im Wert von

14
Bilaterale Abkommen bis 1999

Versicherungen
Das Versicherungsabkommen von 1989 öffnet bestimmte Bereiche des Versicherungsmarktes zwi-
schen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Schweizer Versicherer können im Bereich der
direkten Schadensversicherung (Hausrats-, Motorfahrzeug-, Reise-, Haftpflichtversicherungen usw.)
gleichberechtigt Agenturen und Zweigniederlassungen im EU-Raum gründen oder erwerben. Dabei
reduziert das Abkommen auch regulatorische Anforderungen. Gleiches gilt für EU-Versicherer in der
Schweiz. Das Abkommen trägt somit zu einer verbesserten internationalen Positionierung von
Schweizer Versicherungsgesellschaften bei.

 Chronologie
 • 1.1.1993  Inkrafttreten des Abkommens
 • 30.1.1992 Genehmigung durch das Parlament
 • 1.10.1989 Unterzeichnung des Abkommens

Hintergrund                                             cherungsgesellschaft mit einer Zweigniederlassung
1973 verabschiedete die damalige Europäische Wirt-      in der EU keine zusätzliche, auf die Zweigniederlas-
schaftsgemeinschaft (EWG) eine Richtlinie, welche       sung begrenzte Solvenzberechnung und Kapitalhin-
bezüglich der Ausübung und Aufnahme einer Tätig-        terlegung vornehmen muss. Die Aufsichtsbehörde
keit im Bereich der Direktversicherungen (mit Aus-      des EU-Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlas-
nahme der Lebensversicherung) die Diskriminierung       sung beheimatet ist, stützt sich stattdessen auf die
mitgliedstaatlicher Versicherungseinrichtungen ver-     Solvenzbedeckung, welche die Eidgenössische Fi-
bietet, nicht aber eine Ungleichbehandlung von Un-      nanzmarktaufsicht FINMA für die ganze Schweizer
ternehmern aus Drittstaaten. Eine Diskriminierung       Versicherungsgesellschaft, inklusive der Zweignie-
von Schweizer Unternehmen war damit nicht ausge-        derlassungen, fordert.
schlossen. Die schweizerische Versicherungswirt-
schaft war zu jener Zeit im EWG-Raum in erhebli-        Das Versicherungsabkommen ist ausschliesslich auf
chem Umfang durch Niederlassungen vertreten und         den Bereich der direkten Schadensversicherung an-
deshalb daran interessiert, den dortigen Versicherern   wendbar (Hausrats-, Motorfahrzeug-, Reise-, Haft-
gleichgestellt zu sein. Aus diesem Grund nahm die       pflichtversicherungen usw.). Lebensversicherer,
Schweiz mit der EWG Verhandlungen über den Ab-          Rückversicherer sowie gesetzliche Systeme der sozi-
schluss eines entsprechenden Abkommens auf. 1982        alen Sicherheit fallen nicht in den Geltungsbereich
wurde dieses paraphiert. Allerdings waren in der        des Abkommens. Zudem regelt das Abkommen nur
EWG in der Zwischenzeit weitere Bestimmungen er-        die Niederlassungsfreiheit, nicht aber die freie
lassen worden, welche die EWG-Richtlinie von 1973       grenzüberschreitende Versicherungstätigkeit.
abänderten oder ergänzten. Unter Berücksichtigung
dieser Anpassungen wurde in der Folge das Abkom-        Seit 2011 sind in der Schweiz mit dem Swiss Solven-
men zwischen der Schweiz und der EWG überarbei-         cy Test (SST) neue Solvenzanforderungen betreffend
tet. 1989 wurde es erneut paraphiert und im selben      die Privatversicherer in Kraft. In der EU wurden die
Jahr unterzeichnet.                                     Solvenzanforderungen mit der am 1. Januar 2016 in
                                                        Kraft getretenen Versicherungsrichtlinie «Solvenz II»
Inhalt                                                  ebenfalls revidiert. Vor diesem Hintergrund müssen
Das Versicherungsabkommen garantiert die Nieder-        die Anhänge des Versicherungsabkommens an die
lassungsfreiheit auf der Basis der Gegenseitigkeit:     neuen Solvenzanforderungen in der Schweiz und der
Schweizer Versicherer können gleichberechtigt           EU angepasst werden. Unabhängig vom Versiche-
Agenturen und Zweigniederlassungen im EU-Raum           rungsabkommen hat die EU-Kommission bereits
gründen oder erwerben. Gleiches gilt für EU-Versi-      2015 die Schweizer Regulierung und Aufsicht betref-
cherer in der Schweiz. Ein weiterer Nutzen des Ab-      fend Privatversicherer mit dem europäischen Recht
kommens besteht darin, dass eine Schweizer Versi-       als gleichwertig anerkannt.

                                                                                                          15
Bedeutung                                               erwerben und diese unter reduzierten regulatorischen
Der Versicherungssektor nimmt innerhalb der Schwei-     Anforderungen zu führen. Dadurch können sich die
zer Wirtschaft einen bedeutenden Stellenwert ein.       betreffenden Gesellschaften international besser po-
2016 arbeiteten 46’425 Personen in der Schweiz und      sitionieren.
71’654 im Ausland für Schweizer Privatversicherer. Im
Bereich der Schadensversicherungen (Nichtlebensver-
sicherung) beliefen sich 2015 die über Zweignieder-
lassungen generierten Bruttoprämien (verdiente Brut-     Aktualisierte Version
toprämien) aus der EU auf 1,014 Mrd. CHF. Angesichts     www.eda.admin.ch/europa/versicherungen
der grossen Bedeutung des europäischen Marktes
                                                         Weitere Informationen
stellte die Gewährleistung der Niederlassungsfreiheit    Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
für Schweizer Unternehmen in der EU einen wichtigen      Tel. +41 31 327 91 00, info@finma.ch, www.finma.ch
Schritt dar. Das Abkommen bewährt sich insbesonde-
re, da es verschiedenen Schweizer Versicherungsge-       Direktion für europäische Angelegenheiten DEA
                                                         Tel. +41 58 462 22 22, europa@eda.admin.ch
sellschaften ermöglicht hat, Zweigniederlassungen für    www.eda.admin.ch/europa
den Nichtlebensbereich in der EU zu gründen oder zu

16
Bilaterale Abkommen bis 1999

Zollerleichterungen und Zollsicherheit

Mit dem Güterverkehrsabkommen von 1990 wurden die Kontrollen und Formalitäten im Güterver-
kehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) vereinfacht und die Zusammenarbeit
an den Grenzstellen koordiniert. 2009 wurde das Abkommen formell durch das erweiterte Abkom-
men über Zollerleichterungen und Zollsicherheit ersetzt. Das neue Abkommen regelt zusätzlich zu
den bestehenden Zollerleichterungen die Zusammenarbeit im Zollsicherheitsbereich und verhindert
die Anwendung entsprechender EU-Massnahmen für Drittstaaten auf die Schweiz, wie etwa die
Voranmeldepflicht für Importe. Dies vereinfacht die Zollkontrollen für die mehr als 20’000 Lastwa-
gen, die täglich die Schweizer Grenze passieren.

 Chronologie
 • 1.1.2011       Inkrafttreten des revidierten Abkommens
 • 18.6.2010      Genehmigung durch das Parlament
 • 1.7.2009       Vorläufige Anwendung des revidierten Abkommens
 • 25.6.2009      Unterzeichnung des revidierten Abkommens
 • 1.7.1991       Inkrafttreten des Abkommens
 • 13.3.1991      Genehmigung durch das Parlament
 • 21.11.1990     Unterzeichnung des Abkommens

Stand der Dinge                                         Schweiz und die EU gegenseitig die Grenzkontrollen
Das ursprüngliche Güterverkehrsabkommen von 1990        und -formalitäten im grenzüberschreitenden Güter-
hat die Zollkontrollen zwischen der Schweiz und den     verkehr. Dazu wurden u. a. die Öffnungszeiten der
EU-Staaten stark vereinfacht. 2009 wurde dieses Ab-     Zollstellen auf beiden Seiten der Grenzen aufeinander
kommen formell durch das neue Abkommen über             abgestimmt. Die Abfertigungskompetenzen der je-
Zollerleichterungen und Zollsicherheit ersetzt und um   weiligen Dienststellen wurden einander angeglichen,
den Bereich der Zollsicherheit erweitert. Die Schweiz   die Gleichwertigkeit der Kontrollen und Dokumente
und die EU bilden damit seit 2009 einen Zollsicher-     wurde gegenseitig anerkannt und die Warenkontrolle
heitsraum mit gleichwertigen Sicherheitsstandards.      erfolgt nunmehr nach dem Stichprobenprinzip. Ferner
Ohne diese Anpassung wären die im Jahr 2009 einge-      wurden gemeinsam betriebene Zollanlagen und Tran-
führten EU-Zollsicherheitsmassnahmen auch auf die       sitschnellspuren eingeführt. Der Verkehrsfluss über die
Schweiz als Nicht-EU-Mitgliedstaat angewandt wor-       Grenzen sollte dank des Abkommens auch bei Streiks,
den. Damit hätten die administrativen Hürden im         Naturkatastrophen usw. gewährleistet sein, ebenso
bilateralen Warenhandel an den Grenzübergängen          die gegenseitige Information der Behörden bei schwe-
zwischen der Schweiz und der EU bedeutend zuge-         ren Störungen. Die im Abkommen von 1990 ebenfalls
nommen.                                                 aufgeführten Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen
                                                        sind nunmehr im bilateralen Abkommen zwischen der
Die letzte Sitzung des Gemischten Ausschusses des       Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG)
Abkommens fand am 16. November 2016 in Basel            vom 21. Juni 1999 über den Handel mit landwirt-
statt. Es wurde festgehalten, dass die Zusammenarbeit   schaftlichen Erzeugnissen geregelt, wobei die Veteri-
zwischen der Schweiz und der EU im Zollsicherheitsbe-   närkontrollen per 1. Januar 2009 abgeschafft wurden.
reich weiterhin gut funktioniert. Zudem diskutierten
die Parteien die möglichen Auswirkungen der jüngsten    Aus Sicherheitsüberlegungen hat die EU seit dem
Änderungen im EU-Zollrecht auf das Abkommen. Der        1. Juli 2009 eine Voranmeldepflicht für Warenimpor-
neue EU-Zollkodex ist per Mai 2016 in Kraft getreten.   te aus bzw. für Warenexporte in Drittstaaten vorge-
                                                        sehen. Die Fristen für die Voranmeldung betragen im
Hintergrund                                             Strassenverkehr eine Stunde, im Schienenverkehr
Mit dem Abschluss des Güterverkehrsabkommens            zwei Stunden und im Schiffsverkehr mindestens vier
von 1990 vereinfachten und beschleunigten die           Stunden. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Bezie-

                                                                                                            17
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