KOMMENTIERTES PFLICHTENHEFT VERWALTUNG STOCKWERKEIGENTUM

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Kommentiertes Pflichtenheft
Verwaltung Stockwerkeigentum
KTI-Projekt
«Luzerner Toolbox» für die Entwicklung von Langzeitstrategien
im Stockwerkeigentum

Kompetenzzentrum Typologie & Planung in Architektur (CCTP)
Institut für Soziokulturelle Entwicklung (ISE)
Institut für Betriebs- und Regionalökonomie (IBR)
Das im Rahmen des Forschungsprojekts «Langzeitstrategien
im Stockwerkeigentum (StWE)» entstandene Booklet richtet sich an
StWE-Gemeinschaften und Investoren, die ein Verwaltungs­
mandat mit Blick auf eine optimierte Unterhalts-, Erneuerungs- und
Finanzierungsplanung ausschreiben oder konkretisieren möchten.

Es zeigt, worauf bei der Auswahl der Verwaltung geachtet werden
sollte. Häufig werden Leistungen im Bereich der tech­nischen
Bewirtschaftung vernachlässigt oder unklar geregelt, was später
zu Konflikten bei Unterhalt und Erneuerung führt.1 Vor diesem
Hintergrund wird auch dargelegt, wie Leistungen in diesem
Bereich beschrieben werden können und welche Instrumente einer
Verwaltung bei der Umsetzung zur Verfügung stehen.
Insgesamt ergänzt das Booklet damit die «Checkliste: Ausschrei-
bung von Verwaltungsmandaten für Stockwerkeigentum» des
Hauseigentümerverbandes Schweiz2, die als Vorlage für die Aus-
schreibung eines Verwaltungsmandates beigezogen werden kann.

        g W
          eiterführende Informationen finden sich im Themenbericht zum vorliegen-
              den Booklet. Hier wird auch darauf eingegangen, welche Rolle eine Verwaltung
              im Bereich Kommunikation und Konfliktmanagement übernehmen kann.
              Detaillierte Aussagen zur Frage, wie eine Verwaltung bei der Vorbereitung einer
              langfristig angelegten Unterhalts-, Erneuerungs- und Finanzierungsplanung
              vorgehen kann und welche Aufgaben dabei zu bewältigen sind, finden sich in
              den Booklets und Themenberichten zu «Tool 2: Optimierter Erhaltungsprozess
              für StWE» und «Tool 3: Instrumente zur Erneuerungsplanung von StWE».

1 Die technische Bewirtschaftung steht im Leistungs-
 auftrag neben der administrativen Verwaltung und
 dem Rechnungswesen
2H
  EV Schweiz: Checkliste: Ausschreibung von Verwal-
 tungsmandaten für Stockwerkeigentum. – Zürich:
 Hauseigentümerverband Schweiz; April 2009

2
1.   AUSWAHL DER VERWALTUNG

Da die Verwaltung bei der     Generell kommen fachkundige StW-Eigen­tüme­
                              r­innen und -Eigentümer als interne Verwalter,
Unterhalts-, Erneuerungs-     respektive ein Technischer Ausschuss der StWE-
und Finanzierungsplanung      Gemeinschaft oder eine externe Verwaltung
eine zentrale Rolle spielt,   infrage. Da die Aufgaben und die dazu not-
                              wendigen Kenntnisse vielfältig sind, empfiehlt
ist es wichtig, den Auftrag   es sich, äusserst sorgfältig auszuwählen.
für die Verwaltung einer      Dabei sollte die Honorar­höhe nicht das allei­
Fachperson zu erteilen.       nige Ent­scheidungs­kriterium darstellen.
                              Weitere Kriterien sind:

                              –	Aus- und Weiterbildung in administrativer
                                 Verwaltung und technischer Bewirtschaftung
                              – (Berufliche) Erfahrung im Umgang mit StWE
                              – Referenzen
                              – Räumliche Nähe
                              – Sozialkompetenz3
                              –	Firmenstruktur (garantierte Stellvertretung bei
                                 Ferienabwesenheiten oder Krankheit)

                              Mit Blick auf Unterhalt und Erneuerung von
                              StWE sollte zudem darauf geachtet werden,
                              dass Erfahrung im Bereich technische Bewirt-
                              schaftung von StWE vorhanden ist.4
                              Seitens der Gemeinschaft ist die Verwaltung
                              in Fünf-Jahresschritten mit der Planung zu
                              beauftragen, um die notwen­dige Kontinuität
                              zu gewährleisten.

                              3 S. hierzu Themenbericht zu «Tool 6: Kommunikation
                               und Konfliktmanagement im StWE» (www.hslu.ch/
                               cctp-stwe).
                              4V
                                or allem bei einer internen Lösung durch einen
                               Aus­schuss ist dessen Know-how bzgl. der technischen
                               Bewirtschaftung sicherzustellen.

                                                                                  5
2. LEISTUNGEN IM BEREICH TECHNISCHE
    BEWIRTSCHAFTUNG

Der Hauseigentümerverband Schweiz HEV            UNTERHALTS- UND REPARATURARBEITEN                      ERGÄNZUNGSVORSCHLAG WEITERE   sollten im Sinne einer lang-
schlägt in seiner «Checkliste: Ausschreibung     Im Pauschalhonorar enthalten                           LEISTUNGEN
von Verwaltungsmandaten für Stockwerk­           –	Regelmässige Kontrollbesuche der Liegen-            Separate Entschädigung
                                                                                                                                      fristig optimierten Unterhalts-,
eigentum»5 im Bereich der technischen               schaft und deren Umgebung zur Überprü-                                            Erneuerungs- und Finanzie-
                                                                                                        Falls für die StWE-Liegen-
Bewirtschaftung folgende Leistungen als             fung des Gesamtzustandes                                                          rungsplanung im Beschrieb
Bestandteile eines Pflichtenheftes vor:          –	Aufnahme von Bau- und Garantiemängeln               schaft noch keine Instrumente
                                                                                                                                      der technischen Bewirtschaf-
                                                    im gemeinschaftlichen Teil sowie Informa-
                                                                                                        vorhanden sind,
HAUSWARTUNG                                         tion der Eigentümer                                                               tung folgende Leistungen
Im Pauschalhonorar enthalten                     –	Auftragsabwicklung dringlicher Massnah-                                           ergänzt werden:
–	Erstellen und Überwachen der Haus­               men, um drohenden oder wachsenden                   –	die den zeitlichen Horizont und langfristigen
   ordnung, der Waschküchenordnung und              Schaden abzuwenden                                     Finanzbedarf für die Erneuerung der gemein-
   des Waschplans                                –	Auftragserteilung im Rahmen der eigenen                schaftlichen Bauteile aufzeigen,                      –	Beauftragung von Baufachleuten für die
–	Anstellung und Einführung des Hauswartes         Finanzkompetenz sowie des bewilligten               –	einen konkreten Überblick erlauben über alle             Durchführung einer Bauzustandsanalyse
   in den Aufgabenbereich anhand des                Budgets für Reparaturen und Instandsetzung             kurz- und mittelfristig geplanten bau­lichen             zur Abklärung des notwendigen Erneuerungs-
   Pflichten­heftes und regelmässige Über­       –	Aufnahme und Erledigen von Schadens-                   Massnahmen sowie                                         bedarfs (im 1. Jahr nach Inbetriebnahme,
   wachung der Hauswartarbeiten                     und Versicherungsfällen                             –	gemeinschaftliche Zielsetzungen für eine                 danach alle 10 bis 15 Jahre)
–	Abschluss, Erneuerung und Kündigung von                                                                 langfristige Erhaltungsplanung umfassen,              –	Erarbeitung des «Instruments A: Erneue-
   Hauswartverträgen                             WEITERE LEISTUNGEN                                                                                                 rungsterminplan» und einer entsprechenden
                                                 Separate Entschädigung                                                                                             Finanzierungsplanung mit «Instrument B:
BEWIRTSCHAFTUNG VON BETRIEBS­                    –	Vorbereitung und Begleitung von grösseren                                                                       Prognose EF»7 (einmalig)
INSTALLATIONEN                                      Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten ab                                                                       –	Erarbeitung des «Instruments C: Massnah-
Im Pauschalhonorar enthalten                        CHF.. ... .. .. ... ... .6                                                                                      menübersicht»8 (einmalig)
–	Prüfung des Zustandes der gemeinschaft­       –	Aufnahme von Garantiemängeln an ge-                                                                          –	Erarbeitung von «Zielsetzungen» zur lang­
   lichen Anlagen, Einrichtungen und Gebäude­       meinschaftlichen Teilen                                                                                         fristigen Erhaltungsplanung9 mit der
   teile (wie Lift, Heizung, Lüftungen, Wasch-   –	Veranlassen und Überwachen von Garantie-                                                                        StWE-Gemeinschaft und Verankerung im
   maschinen, Spielplatzgeräte, Mauerwerk,          arbeiten                                                                                                        Reglement10 (einmalig)
   Sicherheitsanlagen, Garagentore etc.)         –	Zusätzliche Arbeiten, die im Verwaltungs-                                                                    –	Fortschreibung/Aktualisierung der oben
   sowie der Umgebung (Zugangswege, Baum­           vertrag nicht ausdrücklich vereinbart sind                                                                      genannten Instrumente A, B und C (jährlich)
   bestand etc.)                                                                                                                                                 –	Aktualisierung/Anpassung der «Zielsetzun-
–	Erstellen von Zustandsrapporten und                                                                                                                              gen» (10-Jahres-Rythmus)
                                                 5 HEV Schweiz: Checkliste: Ausschreibung von Ver­      7	Basierend auf «Tool 3: Instrumente zur Erneue-
   Mängellisten zuhanden der Gemeinschaft                                                                                                                        –	Aktualisierung/Anpassung des Reglements
                                                    waltungsmandaten für Stockwerkeigentum. – Zürich:      rungsplanung von StWE»
– Beschaffung Heizenergie                                                                                                                                           (10-Jahres-Rythmus)
                                                    Hauseigentümerverband Schweiz; April 2009            8	Basierend auf «Tool 3: Instrumente zur Erneue-
                                                 6 Die Höhe der veranschlagten Summe muss vom             rungsplanung von StWE»
                                                   Auftraggeber bei Ausschreibung des Verwaltungs-       9	Diese umfassen «Zielsetzung A: Erhaltungsstrate-
                                                   mandates definiert werden.                              gie», «Zielsetzung B: Erhaltungsziel» und «Zielset-
                                                                                                           zung C: Finanzierungsplanung»
                                                                                                        10 	Basierend auf «Tool 4: Musterreglement und
                                                                                                           Zielsetzungen für StWE»
6                                                                                                                                                                                                            7
Folgende Formulierung zeigt,   «Die Auftragnehmerin (Verwaltung) führt11           Sind die vorab auf Seite 7                        11 S
                                                                                                                                         ofern vorhanden in Zusammenarbeit mit
                               die Unterhalts- und Erneuerungsplanung
wie die Zusatzleistungen im    der gemeinschaftlichen Teile aus. Diese muss
                                                                                   (2. Spalte) genannten oder                           den Delegierten eines Ausschusses
                                                                                                                                     12 B
                                                                                                                                         asierend auf «Tool 4: Musterreglement
Verwaltungsvertrag verankert   unmittelbar nach Vertragsbeginn an die              gleichwertige Instrumente                            und Zielsetzungen für StWE»

werden können:                 Hand genommen werden. Basis hierfür bilden          bereits vorhanden, empfiehlt                      13 B
                                                                                                                                         asierend auf «Tool 3: Instrumente zur
                                                                                                                                        Erneuerungsplanung von StWE»
                               eine umfassende Bauzustandsanalyse, die
                               Erarbeitung von ‹Zielsetzungen› für eine
                                                                                   sich eine Konkretisierung                         14 B
                                                                                                                                         asierend auf «Tool 3: Instrumente zur

                               langfristige Erhaltungsplanung12 sowie die          der auf Seite 6 aufgeführten                         Erneuerungsplanung von StWE»
                                                                                                                                     15 S
                                                                                                                                         . «Tool 2: Optimierter Erhaltungsprozess
                               Erstellung eines langfristig ausgerichteten         «Weiteren Leistungen».                               für StWE»
                               ‹Erneuerungsterminplans›, der eine Übersicht
                               zum Finanzierungsbedarf enthält13.
                               Die Erneuerungsplanung wird auf Grundlage           Dabei könnte spezifiziert werden, dass die Vor-
                               einer von Bachfachleuten zu erarbeitenden           bereitung, Begleitung und Über­wachung um-
                               ganzheitlichen Erneuerungsstrategie durchge-        fassender baulicher Massnahmen (grössere
                               führt. Die baulichen Massnahmen(-pakete)            Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten) folgende
                               werden durch die Auftragnehmerin inklusive          Leistungen beinhalten:
                               Kostenangaben in einer ‹Massnahmenüber-
                               sicht›14 abgebildet. Die erarbeiteten Instru-       –	Rechtzeitige Information der StW-Eigen­
                               mente werden durch die Auftragnehmerin                 tümer­innen und -Eigentümer über notwendi-
                               jährlich aktualisiert. Die Auftragnehmerin stellt      ge Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten zur
                               im Rahmen einer StWE-Versammlung und                   Werterhaltung und Sicherung der Gebrauchs-
                               auf Grundlage der Instrumente jährlich den             fähigkeit der gemeinschaftlichen Teile
                               aktuellen Stand der Unterhalts-, Erneuerungs-       –	Unterbreitung von Vorschlägen zuhanden
                               und Finanzplanung vor.                                 der StWE-Versammlung (auf Grundlage von
                               Diese ist von der StWE-Gemeinschaft zu dis­            Variantenstudien, Vorprojekt und Erneue­
                               kutieren und etappenweise zu genehmigen.               rungsstrategie15)
                               Die Vorbereitung, Begleitung und Über­              –	Umsetzung der Arbeiten an gemeinschaft­
                               wachung der Erneuerungsplanung ist nicht               lichen Teilen gemäss Beschlüssen der StWE-
                               im jährlichen Verwaltungshonorar inbegrif-             Versammlung
                               fen und muss nach Aufwand zusätzlich                –	Überwachung der korrekten Ausführung aller
                               honoriert werden.»                                     Massnahmen am gemeinschaftlichen
                                                                                      Eigentum, insbesondere der Unterhalts- und
                                                                                      Erneuerungsarbeiten an Liegenschaft und
                                                                                      Umgebung durch Baufachleute

8                                                                                                                                                                                    9
3.   HONORAR

                           Das Pauschalhonorar für Verwaltungen (admi-
A   B         C            nistrativ, technisch und Rechnungs­wesen) setzt
              2015 –2020   sich üblicherweise aus einem Grundhonorar
                           pro Liegenschaft (ca. 2’000 bis 2’500 CHF jähr-
              1            lich) und einem Beitrag pro Wohneinheit
                           (ca. 350 bis 500 CHF jährlich) zusammen. Hinzu
              2            kommen können ca. 30 bis 50 CHF jährlich für
        CHF   3            Garageneinheiten.

                           Die beschriebenen Leistungen
                           im Bereich Unterhalts- und
                           Erneuerungsplanung müssen
                           separat entschädigt werden
                           (ca. 100 – 150 CHF pro Stunde).

                           Für um­fassende Erneuerungsarbeiten kann die
                           SIA-Honorarordnung als Grundlage dienen.

                                                                             11
4.   TOOLS

Im Rahmen des Forschungs-    TOOL 1
                             Informationen zum Stockwerkeigentum
projekts wurden folgende     g Booklet und Themenbericht
Tools erarbeitet. Zusammen
                             TOOL 2
dienen sie einer Umsetzung   Optimierter Erhaltungsprozess für
von Langzeit­strategien      Stockwerkeigentum g Booklet und Themenbericht

im StWE in den Bereichen     TOOL 3
Unterhalt und Erneuerung.    Instrumente zur Erneuerungsplanung von
                             Stockwerkeigentum g Booklet, drei Instrumente
                             sowie Themenbericht

                             TOOL 4
                             Musterreglement und Zielsetzungen für Stock-
                             werkeigentum g Booklet und Themen­bericht mit
                             Vorschlägen für drei Zielsetzungen

                             TOOL 5
                             Kommentiertes Pflichtenheft Verwaltung
                             Stockwerkeigentum g Booklet und Themenbericht

                             TOOL 6
                             Kommunikation und Konfliktmanagement im
                             Stockwerkeigentum g Booklet und Themenbericht

                             TOOL 7
                             Anreize Erneuerung von Stockwerkeigentum
                             g Booklet und Themenbericht
                             TOOL 8
                             Planerische Empfehlungen für Stock­werk­
                             eigentum g Booklet

                             Alle Themenberichte und Instrumente
                             der «Luzerner Toolbox» können über
                             www.hslu.ch/cctp-stwe bezogen werden.

12
PROJEKTPARTNER
                                                                   IMPRESSUM

5.   QUELLEN/LITERATUR                                             «Luzerner Toolbox» für die Entwicklung von Langzeitstrategien
                                                                   im Stockwerkeigentum zur Vermeidung von Sanierungsstau;
                                                                   KTI-Projekt Nr. 12912.1 PFES-ES
                                                                   ISBN 978-3-7281-3739-5
                                                                   (Luzerner Toolbox: 8 Booklets in Schuber)
                                                                   © 2016, vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich
Birrer, Mathias: Stockwerkeigentum – Kaufen,                       www.vdf.ethz.ch
finanzieren, leben in der Gemeinschaft –                           Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis,                            Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation
                                                                   in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
5. aktualisierte Auflage. – Zürich: Beobachter-
                                                                   Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Buchverlag; 2011                                                   Das Werk einschliesslich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
                                                                   Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes
                                                                   ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt
HEV Schweiz: Checkliste: Ausschreibung von                         besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und
Verwaltungsmandaten für Stockwerkeigen-                            die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

tum. – Zürich: Hauseigentümerverband                               HERAUSGEBERIN
                                                                   Hochschule Luzern – Technik & Architektur Kompetenzzentrum
Schweiz; April 2009
                                                                   Typologie & Planung in Architektur (CCTP)
                                                                   AUTOREN BROSCHÜRE
Sommer, Monika: Stockwerkeigentum. –                               Amelie-Theres Mayer (CCTP), Stefan Haase (CCTP)
Zürich: Hauseigentümerverband Schweiz,                             LEKTORAT UND KORREKTORAT
1. Auflage 2002, Text in unveränderter                             Sarah Nigg, Verena Steiner, Angelika Rodlauer
Auflage; 2012.                                                     GESTALTUNG
                                                                   Fabienne Koller, Elke Schultz
                                                                   PROJEKTPARTNER
                                                                   – Kommission für Technologie und Innovation KTI
                                                                   – Gebr. Brun AG, Emmenbrücke; Reto Brun
                                                                   – Heimberg Immobilien; Daniel Heimberg
                                                                   – Credit Suisse AG Economic Research; Fredy Hasenmaile
                                                                   – Raiffeisenbank Zürich; Dominique Läderach
                                                                   – Bundesamt für Wohnungswesen BWO; Verena Steiner
                                                                   – Birrer Immobilien Treuhand AG; Adrian Brun
                                                                   – BEM-Architekten AG; Hansjürg Etter
                                                                   – Schweizer Stockwerkeigentümerverband; Dominik Romang
                                                                   – Hauseigentümerverband Schweiz; Monika Sommer
                                                                   – Umwelt und Energie Kanton Luzern
                                                                   – Stiftung 3F Organisation
                                                                   – Nationales Kompetenznetzwerk Gebäudetechnik
                                                                     und erneuerbare Energien (brenet)
                                                                   PROJEKTTEAM
                                                                   Hochschule Luzern – Technik & Architektur
                                                                   Kompetenzzentrum Typologie & Planung in Architektur (CCTP)
                                                                   Amelie-Theres Mayer (Projektleitung), Stefan Haase (Co-Projekt­
                                                                   leitung), Doris Ehrbar, Prof. Dr. Peter Schwehr
                                                                   Hochschule Luzern – Wirtschaft
                                                                   Institut für Betriebs- und Regionalökonomie (IBR)
                                                                   Stefan Bruni, Dr. Reto Fanger, Christoph Hanisch, Markus Hess,
                                                                   Pierre-Yves Kocher, Melanie Lienhard
                                                                   Hochschule Luzern – Soziale Arbeit
                                                                   Institut für Soziokulturelle Entwicklung (ISE)
                                                                   Simon Brombacher, Franco Bezzola
                                                                   KONTAKT
                                                                   Amelie-Theres Mayer, cctp.technik-architektur@hslu.ch
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«Luzerner Toolbox» für die Entwicklung von Langzeitstrategien im Stockwerkeigentum

Ziel des Forschungsprojekts war die Erarbeitung einer Toolbox für Stockwerk­
eigentümerinnen und -eigentümer, Investoren und Verwaltungen, die
Instrumente zur Prozessoptimierung und Wissensvermittlung beinhaltet.
Die Instrumente dienen gesamthaft einer Umsetzung von Langzeitstrategien
in den Bereichen Unterhalt und Erneuerung.
Neben Informationen für StWE-Käuferinnen und -Käufer, der Darstellung eines
optimierten Erneuerungsablaufs und einem Erneuerungsterminplan mit Kosten-
schätzungen wurden unter anderem Inputs zum Reglement und zu Verwaltungs-
aufgaben sowie ein Kommunikations- und Konfliktmanagementtool entwickelt.

Die ergänzenden Themenberichte und Instrumente zur «Luzerner Toolbox»
sind erhältlich unter www.hslu.ch/cctp-stwe

                                                                                     11.2015

Hochschule Luzern – Technik & Architektur
                                                                                     2531901

Kompetenzzentrum Typologie & Planung in Architektur (CCTP)
Technikumstrasse 21, CH-6048 Horw
T +41 41 349 39 79, cctp.technik-architektur@hslu.ch
                                                                                     SNSA 2

www.hslu.ch/cctp
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