Kommission für Jugendmedienschutz - Tätigkeitsbericht März 2019 - Februar 2021 - Medienanstalt ...
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Neunter Bericht der KJM über die Durchführung der Bestimmungen des Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) gem. § 17 Abs. 3 JMStV Berichtszeitraum: März 2019 bis Februar 2021 Impressum Herausgeber die medienanstalten – ALM GbR Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Friedrichstraße 60 10117 Berlin Tel.: +49 30 206 46 90 0 Fax: +49 30 206 46 90 99 E-Mail: kjm@die-medienanstalten.de Webseite: www.kjm-online.de Verantwortlich Petra Pfannes Redaktion Lisa Keimburg Copyright © 2019 by die medienanstalten – ALM GbR Umschlag-Design, Illustration, Layoutkonzept und Satz Rosendahl Borngräber GmbH, Branddesign Agency Druck PieReg Druckcenter Berlin GmbH Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Publikation teilweise das generische Maskulinum verwendet. Die Angaben beziehen sich immer auf Angehörige aller Geschlechter.
Vorwort Wir leben in spannenden Zeiten. Die Pandemie beschleunigt Nutzungsverhalten zu reagieren, haben die Länder darüber die Digitalisierung aller Bereiche und verändert die Lebens- hinaus eine weitere Novellierung des JMStV angestoßen. Die welt fast aller Menschen. Die junge Generation zieht mit Lock- Länder haben hierzu bereits Fachgespräche organisiert, in de- down und Homeschooling mehr denn je ins Internet. Und das nen auch die KJM ihre Expertise eingebracht hat. bedeutet auch für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Darüber hinaus wurde auf Bundesebene ebenfalls an einer Deutschland wachsende Verantwortung. Deshalb war es so Gesetzesnovelle gearbeitet. So stellte das Bundesfamilien wichtig bei dem Vorsitzwechsel vor einem Jahr, dass ich von ministerium im Jahr 2020 eine Änderung des Jugendschutzge- Dr. Wolfgang Kreißig eine geschlossene und schlagkräftige setzes vor. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) übernehmen im Frühjahr 2021 wird es für die KJM darum gehen, einen wei- konnte. Dafür möchte ich ihm und dem ganzen Gremium terhin effektiven und kohärenten Kinder- und Jugendmedien- herzlich danken. schutz zu sichern. Besonders erfolgreich war die KJM im vergangenen Jahr im Auch die KJM selbst hat an ihren Arbeitsgrundlagen gearbei- Bereich des technischen Kinder- und Jugendmedienschut- tet. So beschloss sie im September 2020 eine überarbeitete zes. 2020 hat die KJM 18 Systeme für Altersverifikationen na- Version ihrer „Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in tionaler und internationaler Anbieter positiv bewertet. Hinzu den Telemedien“. Sie berücksichtigen nun sowohl Aspekte, kommt die Anerkennung von vier proprietären Jugendschutz- durch die Online-Spielsucht entstehen kann, als auch das Risi- programmen. Es zeigt sich also, dass immer neue technische ko, dass Influencerinnen und Influencer im Marketing gezielt Instrumente entwickelt werden. Die Weiterentwicklung dieser die Unerfahrenheit Minderjähriger ausnutzen. Schutzlösungen hat die KJM auch angetrieben bei zwei Werk- stattgesprächen mit Selbstkontrolleinrichtungen, Verbänden Ganz gleich, um welche Art von Verstößen es bei den Prüfver- und der Politik. fahren der KJM geht: Von großer Bedeutung ist, dass deutsche Schutzstandards nicht an deutschen Grenzen enden. Daher Die Entschlossenheit, mit der die KJM diesen Weg beschreitet, war das Vorgehen gegen Anbieter mit Sitz im Ausland ein gro- hat sie auch im Verfahren um das Jugendschutzprogramm ßer Schwerpunkt der KJM in den letzten zwei Jahren. Zusam- „JusProg“ gezeigt. Im Mai 2019 wurde einstimmig festgestellt, men mit den zuständigen Landesmedienanstalten geht die dass die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstean- KJM sowohl gegen Pornografie-Plattformen als auch gegen bieter (FSM) bei der Eignungsbeurteilung des Programms die pornografische Angebote bei Twitter vor. Bei Letzteren war die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschrit- KJM bereits erfolgreich und die Profile sind von Deutschland ten hatte. Die FSM hätte nach Überzeugung der KJM einbezie- aus nicht mehr verfügbar. Mit Blick auf die Porno-Webseiten hen müssen, dass „JusProg“ wesentliche Teile der Mediennut- hat die KJM bereits im laufenden Verfahren demonstriert, zung durch Minderjährige nicht erfasst, da es ausschließlich dass sie ein einfaches Weiter-so nicht hinnimmt. Sollten die für Windows-PCs ausgelegt war. Zwar läuft dazu noch ein Ge- Angebote weiterhin ohne Schutzmaßnahmen abrufbar sein, richtsverfahren, dennoch hat der Verein JusProg seine Jugend- wird das Gremium auch vor Sperrverfügungen nicht zurück- schutzlösung mittlerweile auch auf die Betriebssysteme iOS schrecken. und Android erweitert. Die jüngste Beurteilung der FSM von „JusProg“ ist aus Sicht der KJM rechtlich unbedenklich. Aber All dies ist natürlich nur ein Ausschnitt aus der Arbeit der KJM auch hier sieht die KJM insofern Probleme, als ein Zugriff auf in den letzten beiden Jahren. Einen umfangreicheren und wei- Apps nicht möglich ist und soziale Medien nicht differenziert tergehenden Einblick bietet Ihnen der vorliegende Tätigkeits- gefiltert werden können. Die Entwicklungen zeigen, wie sehr bericht. Bei der Lektüre wünsche ich Ihnen viel Spaß! dieser Bereich in Bewegung ist. In der Gesetzgebung hat sich ebenfalls einiges getan. Die Novellierung der europäischen AVMD-Richtlinie hat eine Änderung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) notwendig gemacht. Diese ist im November 2020 in Kraft ge- Dr. Marc Jan Eumann treten. Um auf technische Entwicklungen und ein geändertes Vorsitzender der KJM 5
Zusammenarbeit verfestigen und ausbauen Auch in den letzten beiden Jahren hat der Bereich Jugendme- Außerdem mussten im letzten Jahr Wege gefunden werden, dienschutz in der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Medien- vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Sitzungen der anstalten die KJM-Vorsitzenden tatkräftig bei ihren vielfältigen KJM in digitaler Form durchzuführen und dabei rechtssichere Aufgaben unterstützt. Vorrangig wurde die Zusammenarbeit Beschlüsse herbeiführen zu können. Davon betroffen waren mit anderen Institutionen national wie international verfes- nicht nur die Prüfverfahren, sondern auch die Veranstaltun- tigt und weiter ausgebaut. Themen, die die KJM im vorausge- gen. Bereits bekannte Formate wie „KJM im Dialog“ konnten henden Berichtszeitraum erstmals angepackt hatte, wurden aufgrund der Pandemie nicht wie geplant analog und in per- weiter fortgeführt. Neuerungen gab es im Bereich der Prüfver- sönlicher Begegnung stattfinden. Auch hier mussten neue fahren und Veranstaltungen. Wege gefunden werden, den Draht zur Öffentlichkeit nicht zu verlieren. Aus diesem Grund wurde erstmals ein Videoformat So hat das Thema Influencer die KJM auf vielfältige Weise wei- entwickelt, das es dem Vorsitzenden und den KJM-Mitgliedern ter beschäftigt. Da im Zuge der Corona-Pandemie die Verbrei- ermöglicht, ihre Botschaft per Video in die Öffentlichkeit zu tung von Fake News und Desinformation rund um das Virus tragen. stieg, untersuchten die Landesmedienanstalten auf Bitte der KJM im Rahmen einer Schwerpunktanalyse die Rolle von alter- Auch die internationale Vernetzung wurde in den letzten nativen Medien und Influencern bei der Verbreitung von Hass, zwei Jahren auf eine neue Ebene gehoben. Die im Memoran- Desinformation und Verschwörungstheorien. Der Schwer- dum of Understanding 2016 begründete Kooperation, in de- punkt lag dabei auf strafbaren, jugendgefährdenden und ent- ren Rahmen 2018 ein erster Mitarbeiteraustausch stattfand, wicklungsbeeinträchtigenden Inhalten. Dabei fiel eine Reihe konnte weiter ausgebaut werden. So fand im November 2019 von problematischen Angeboten auf, die nun geprüft und ge- eine gemeinsame Veranstaltung von KJM und Korea Commu- gebenenfalls in Prüfverfahren eingespeist werden. nications Standards Commission (KCSC) in Seoul statt. Dazu reisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesanstalt Zudem wurde ein Folgegutachten zum Gutachten zu direk- für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), der Bayeri- ten Kaufappellen an Kinder und Jugendliche in sozialen Me- schen Landeszentrale für neue Medien (BLM), der Medienan- dien, das die Hochschule für Medien Stuttgart im Auftrag der stalt Rheinland-Pfalz und der Gemeinsamen Geschäftsstelle KJM 2018 angefertigt hatte, in Auftrag gegeben. Das Zentrum unter Führung des damaligen KJM-Vorsitzenden Dr. Wolfgang für Wissenschaft und Forschung Leipzig hat den Zuschlag Kreißig nach Korea. Unter dem Motto „Hetze stoppen – Hass erhalten und wird nun im Rahmen einer Rezeptionsstudie er- überwinden“ diskutierten sie mit koreanischen Experten auf heben, wie Kinder mit werblichen Beiträgen von Influencern einer internationalen Konferenz soziokulturelle und histori- und darin möglicherweise enthaltenen direkten Kaufappellen sche Aspekte des Phänomens sowie die aktuellen Handlungs- umgehen. Auf die Ergebnisse der Studie sind wir schon sehr optionen der jeweiligen Medienaufsicht. Neben der Teilnahme gespannt. an der Veranstaltung konnten sie auch die Arbeit der KCSC und das Mediensystem in Korea kennenlernen. Der damit verbun- Im Bereich der Prüfverfahren ging die KJM neue Wege. So dene „Blick über den Tellerrand“ war eine für alle bereichernde wurde eine 2019 von der KJM beschlossene Verfahrensver- Erfahrung, die hoffentlich in den nächsten Jahren weiter fort- schlankung in die Praxis umgesetzt. Deren Ziel ist zum einen gesetzt wird. die Beschleunigung des Prüfverfahrens und zum anderen soll dadurch der organisatorische Aufwand auf Seiten der Lan- desmedienanstalten und der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Medienanstalten verringert werden. Wie stark sich diese Verfahrensveränderung auf die Dauer und Durchführung des Petra Pfannes Verfahrens auswirkt, soll evaluiert werden. Bereichsleiterin Jugendmedienschutz in der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Medienanstalten 7
Inhalt A Die KJM C Engagement der KJM 1 Aufgaben der KJM 11 1 In Kontakt mit Bund und Ländern 49 2 Organisation und Vernetzung 11 2 Internationaler Kinder- und Jugendmedienschutz 50 3 Rechtsgrundlagen 14 3 Austausch mit Unternehmen und Institutionen 51 3.1 Novellierung des JMStV 14 4 Kooperationen und Beiräte 53 3.2 Novellierung des JuSchG 15 5 Studien und Gutachten 54 3.3 Ausblick 15 D Für mehr Transparenz und Akzeptanz: B Anwendungen der Bestimmungen des JMStV Die Öffentlichkeitsarbeit der KJM 1 Anfragen und Beschwerden 17 1 Pressearbeit 57 1.1 Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden über Rundfunksendungen 17 2 Publikationen 57 1.2 Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden über Telemedien 18 3 Veranstaltungen 59 1.3 Bearbeitung allgemeiner Anfragen und Beschwerden 19 4 Präsenz auf Messen 60 2 Prüftätigkeit 19 2.1 Das KJM-Prüfverfahren 20 2.2 Aktualisierung der Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien 20 2.3 Prüftätigkeit Rundfunk 21 E Blick in die Zukunft: 2.4 Prüftätigkeit Telemedien 22 Fünf Thesen für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz 2.5 Bestätigung von Altersbewertungen 29 1 Kontinuierliche Entwicklung technischer Lösungen benötigt 63 2.6 Urteile von grundsätzlicher Bedeutung 29 2 Internationale Rechtsdurchsetzung als Schlüssel zum Erfolg 63 3 Freiwillige Selbstkontrolleinrichtungen 32 3 Strukturelle Veränderungen als Chance begreifen 63 3.1 Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) 33 4 Desinformation auch als Problem des Kinder- und Jugendmedienschutzes betrachten 63 3.2 Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) 34 5 Neue Risiken brauchen neue Lösungsansätze 64 3.3 FSK.online 35 3.4 USK.online 35 4 Technischer Jugendmedienschutz 37 Anlagenverzeichnis 4.1 Geschlossene Benutzergruppen 37 1 KJM-Mitglieder 68 4.2 Technische Mittel 42 2 Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten 70 4.3 Jugendschutzprogramme 44 3 Prüferinnen und Prüfer der KJM-Prüfgruppen 71 4 Termine der KJM 72
Die KJM A A Die KJM 1 Aufgaben der KJM der KJM haben jeweils eine Stellvertretung ( Anlage 1 Mit- glieder der KJM) und tagen in der Regel einmal im Monat ( Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist für die Auf- Anlage 4 Termine der KJM). sicht über den privaten Rundfunk und die Telemedien zustän- Der Vorsitz sowie der erste stellvertretende Vorsitz werden dig. Als Organ der Landesmedienanstalten überprüft sie die nach § 11 Abs. 1 Satz 1 GVO-KJM i. V. m § 14 Abs. 3 Satz 7 und Einhaltung der Bestimmungen des „Staatsvertrags über den Satz 2 Nr. 1 JMStV durch die KJM aus den Reihen der Direkto- Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rund- rinnen und Direktoren der Landesmedienanstalten gewählt. funk und Telemedien“ (kurz: Jugendmedienschutz-Staatsver- Weiterhin kann aufgrund der pluralen Besetzung des Gre- trag, JMStV). In diesem Zusammenhang ist sie für die Über- miums gemäß der GVO-KJM eine zweite Stellvertretung des prüfung und Bewertung möglicher Verstöße in Rundfunk- oder KJM-Vorsitzes aus den Reihen der Bund-Länder-Vertreterinnen Telemedienangeboten zuständig. Sie beschließt entsprechen- und -Vertreter gewählt werden. de Maßnahmen, die dann von den Landesmedienanstalten Zu Beginn des Berichtszeitraums hatte Dr. Wolfgang Krei- umgesetzt werden. Im Sinne des Modells der „regulierten ßig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden- Selbstregulierung“ obliegt es der KJM zudem, Einrichtungen Württemberg (LFK), den Vorsitz inne (gewählt am 6. Dezem- der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuerkennen. Weiterhin ist ber 2017). Stellvertretende Vorsitzende waren Dr. Marc Jan die KJM unter anderem für die Festlegung von Sendezeiten, Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, sowie die Prüfung und Genehmigung einer Verschlüsselungs- und Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Vorsperrtechnik, die Festlegung von Kriterien für die Anerken- Bildung (bpb). Nachdem Dr. Wolfgang Kreißig sein Amt zum nung von Jugendschutzprogrammen und für die Stellungnah- Ende des Jahres 2019 niederlegte, um ab 2020 den Vorsitz der me zu Indizierungsanträgen sowie für das eigene Erstellen von Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) sowie Indizierungsanträgen für Angebote in Tele- medien (Internet) zuständig. Im Berichts- zeitraum hat sich die Rechtsgrundlage der KJM durch eine Novellierung des JMStV in »Sicherheit für Kinder und Jugendliche bei der Medien- einigen Punkten geändert. Grund dafür war nutzung entsteht ganz maßgeblich durch zwei entschei- die Umsetzung der europäischen Richtlinie dende Faktoren: Eine starke Aufsicht, die Anbieter in die über audiovisuelle Mediendienste (AVMD- Verantwortung nimmt. Und starke Kinder und Jugend- Richtlinie) in deutsches Recht ( A 3 Rechts- liche, die Medien kompetent nutzen können. Deshalb grundlagen). Darüber hinaus hat die KJM wird die konsequente Aufsichtstätigkeit der KJM ergänzt ihre „Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk durch das Engagement der Landesmedienanstalten im und in den Telemedien“ aktualisiert, die die Bereich der Medienkompetenzförderung.« Grundlage für die Prüfung und Bewertung Jochen Fasco von Inhalten bildet ( B 2.2 Aktualisierung Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt und 1. stv. KJM-Vorsitzender der Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien). der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) zu überneh- 2 Organisation und Vernetzung men, wurde Dr. Marc Jan Eumann in der KJM-Sitzung am 11. Dezember 2019 in Berlin zum Vorsitzenden des Gremiums ab Die KJM besteht aus zwölf Sachverständigen: sechs Direkto- 1. Januar 2020 gewählt. Das Amt des 1. stellvertretenden KJM- rinnen und Direktoren von Landesmedienanstalten, vier Mit- Vorsitzenden wurde mit der Übernahme des KJM-Vorsitzes gliedern, die von den für den Jugendschutz zuständigen obers- durch den bisherigen Stellvertreter Dr. Marc Jan Eumann va- ten Landesbehörden benannt werden und zwei Mitgliedern, kant und am 29. Januar 2020 mit der Wahl von Jochen Fasco, die von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bun- Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM), neu be- desbehörde benannt werden. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben setzt. Die Amtszeit des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sind sie nicht an Weisungen gebunden. Die Sachverständigen endet mit der 4. Amtsperiode der KJM im März 2022. 10 11
A Die KJM Die KJM A Auch die Zusammensetzung der weiteren Mitglieder der Martina Hannak, ehemalige Vorsitzende der Bundesprüf- darüber hinaus die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das KJM hat sich im Laufe des Berichtszeitraums geändert. Dr. stelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), hat mit der Ab- Themenverantwortung der KJM-Mitglieder Gremium. Zudem arbeitet sie dem Vorsitzenden im Bereich Wolfgang Kreißig ist nach seiner Übernahme des DLM-Vor- gabe ihres BPjM-Vorsitzes auch ihre Tätigkeit in der KJM nieder- der Indizierungen zu ( Anlage 2 Gemeinsame Geschäftsstelle Austausch BPjM/KJM sitzes in die Position eines stellvertretenden KJM-Mitglieds gelegt. Diese übernimmt Thomas Salzmann vertretungsweise der Medienanstalten). Jugendschutz.net ist organisatorisch an • Thomas Salzmann gewechselt. Damit löste er Cornelia Holsten, Direktorin der bis zur Entscheidung über einen neuen Vorsitz der BPjM. Dr. die KJM angebunden und unterstützt sie bei der Telemedien- Bremischen Landesmedienanstalt (brema), als Stellvertreterin Christian Lüders ist als Abteilungsleiter im Deutschen Jugend- Aufsicht. Games von Jochen Fasco ab, die dafür die Funktion eines ständigen institut e.V. in den Ruhestand getreten. Seine Position als Stell- Die einzelnen KJM-Mitglieder übernehmen für das Gre- • Petra Müller (Institut für Film und Bild) KJM-Mitglieds eingenommen hat. Einen Wechsel gab es auch vertreter von Thomas Krüger (bpb) in der KJM wurde dadurch mium Verantwortung für verschiedene Themenfelder grund- bei drei weiteren stellvertretenden KJM-Mitgliedern: Christian vakant und wird zeitnah neu besetzt. sätzlicher Bedeutung. Sie bearbeiten diese Themen mit Rück- jugendschutz.net Krebs LL.M., Direktor der Niedersächsischen Landesmedien- griff auf Arbeitsgruppen, die sich aus KJM-Mitgliedern sowie • Dr. Marc Jan Eumann anstalt (NLM), folgte auf Andreas Fischer, der als ehemaliger Expertinnen und Experten der Landesmedienanstalten und (Medienanstalt RLP, KJM-Vorsitzender) Direktor der NLM in den Ruhestand getreten ist. Prof. Dr. Mar- angebundener Organisationen zusammensetzen. Die jeweils kus Heinker, Präsident des Medienrates der Sächsischen Lan- themenverantwortlichen KJM-Mitglieder fungieren als Berich- Kriterien desanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), terstattende und bringen die Ergebnisse der Arbeitsgruppen • Birgit Goehlnich (FSK) folgte auf Michael Sagurna, nachdem dieser die Medienrat- in die Diskussionen der KJM ein. • Frauke Wiegmann (JIZ) Präsidentschaft der SLM an ihn abgegeben hatte. Weiterhin Im Rahmen von Prüfverfahren kann im Ermessen des KJM- ersetzte Dr. Anja Zimmer, Direktorin der Medienanstalt Berlin- Vorsitzenden oder auf Anregung der zuständigen Landes- Neue Trends und Phänomene Brandenburg (mabb), den Direktor der Saarländischen Landes- medienanstalt eine Prüfgruppe einberufen werden, die eine • Dr. Marc Jan Eumann medienanstalt (LMS), Uwe Conradt, der die LMS verlassen hat. inhaltliche Entscheidungsempfehlung ausspricht ( Anlage (Medienanstalt RLP, KJM-Vorsitzender) 3 Prüferinnen und Prüfer der KJM-Prüfgruppen). Ein Prüfaus- • Jochen Fasco (TLM, 1. stv. KJM-Vorsitzender) schuss der KJM entscheidet auf Grundlage der Entscheidungs- Abb. 1 empfehlung der Prüfgruppe anstelle der KJM, wenn jedes Mit- Politische Kommunikation & Strategie Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) glied des Prüfausschusses ausdrücklich dieser Empfehlung • Dr. Marc Jan Eumann zugestimmt hat. Wird keine Einstimmigkeit im Prüfausschuss (Medienanstalt RLP, KJM-Vorsitzender) erreicht, wird die Entscheidung durch alle KJM-Mitglieder ge- • Thomas Krüger (bpb, 2. stv. KJM-Vorsitzender) troffen ( B 2.1 Das KJM-Prüfverfahren). KJM-Prüfer-Workshops unter Federführung der Ständigen Oberste Bundesbehörde Oberste Landesbehörden Selbstkontrolleinrichtungen Landesmedienanstalten Prüfer sowie regelmäßige Treffen der Jugendschutzreferen- für den Jugendschutz für den Jugendschutz • N. N. 2 Mitglieder 6 Direktoren 4 Mitglieder tinnen und -referenten der Landesmedienanstalten tragen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der gemeinsamen Soziale Netzwerke / Internationale Entwicklungen Entsendung Spruchpraxis der KJM und der Landesmedienanstalten bei • Thomas Fuchs (MA HSH) ( Anlage 3 Prüferinnen und Prüfer der KJM-Prüfgruppen). Entsendung Entsendung Bei einem Prüfer-Workshop am 5. Juni 2019 lag in Stuttgart KJM Technischer Jugendmedienschutz Organisatorische 12 Sachverständige Zusammenarbeit der Fokus auf den Themen „Alkohol und Drogen in Rundfunk • Dr. Marc Jan Eumann Anbindung und Telemedien“ sowie auf „Entwicklungsbeeinträchtigung Zentrale Aufsichtsstelle für (Medienanstalt RLP, KJM-Vorsitzender) den Jugendschutz und den und Jugendgefährdung durch politischen Extremismus im Schutz der Menschenwürde im Netz“. Zu beiden Themen lieferten Experten-Vorträge Impulse Stand Februar 2021 privaten Rundfunk und in den Verfahren jugendschutz.net Telemedien in Deutschland BPjM für die praktische Arbeit. Ebenso besprachen die Prüferinnen • Bereichsleitung Jugendmedienschutz (GGS) und Prüfer praktische Fallbeispiele unter Berücksichtigung der KJM-Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Teleme- Anerkennung Werbung gemäß § 6 JMStV dien. Exemplarische Fälle aus der Prüfpraxis, Entwicklungen • Martin Heine (MSA) im Jugendmedienschutz mit Implikationen für die Arbeit der FSM, FSF, FSK.online, Landesmedienanstalten sowie aktuelle Beschlüsse der KJM USK.online besprechen die Jugendschutzreferentinnen und -referenten Als zuarbeitende Stellen für die sachverständigen KJM- der Landesmedienanstalten in regelmäßigen Videokonferen- Mitglieder, die ihr Amt neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit zen im Anschluss an die Sitzungen der KJM. ausüben, sind die gemeinsame Geschäftsstelle der Medien- Um gerade im Bereich Telemedien eine Vernetzung der ver- anstalten (GGS) sowie jugendschutz.net gesetzlich verankert. schiedenen Institutionen zu schaffen, sieht der JMStV neben Die GGS unterstützt die KJM vor allem im Bereich der Prüf- der organisatorischen Anbindung von jugendschutz.net eine verfahren organisierend sowie koordinierend und übernimmt enge Zusammenarbeit zwischen der KJM und der BPjM vor. 12 13
A Die KJM Die KJM A Die BPjM holt vor einer Entscheidung über Indizierungsan- Der JMStV wurde in der Vergangenheit mehrfach novel- Neu ist auch, dass zulassungsfreie Rundfunkprogramme de Bundeszentrale soll darüber hinaus für die Koordinierung träge für Telemedien die Stellungnahme der KJM ein. Diese liert, um neue Entwicklungen bezüglich Technik und Nut- von der Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftrag- einer Gesamtstrategie zur Förderung der Schutzziele des no- Stellungnahme muss die BPjM bei ihrer Entscheidung für oder zungsverhalten abzubilden. Auch im aktuellen Berichtszeit- ten befreit sind. Die Staatsvertragsgeber haben zudem klar- vellierten JuSchG zuständig sein. gegen eine Indizierung maßgeblich berücksichtigen. Die KJM raum haben die Länder den Staatsvertrag angepasst. So wurde gestellt, dass die KJM Kriterien für die Eignungsanforderung Das parlamentarische Verfahren wird voraussichtlich im kann bei der BPjM auch selbst Anträge auf Indizierung von Te- die auf europäischer Ebene novellierte Richtlinie über audio- an Jugendschutzprogramme und geschlossene Systeme im Frühjahr 2021 abgeschlossen. Für die KJM ist es von großer Be- lemedien stellen. Darüber hinaus besteht im Bereich Teleme- visuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht Benehmen mit den Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkon- deutung, dass auch nach dem Inkrafttreten des neuen JuSchG dien – wie auch im Bereich Rundfunk – ein regelmäßiger Aus- umgesetzt. Zudem hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2019 trolle festlegt. ein kohärenter und effektiver Schutz von Minderjährigen si- tausch mit den von der KJM anerkannten Einrichtungen der mit dem formalen Prozess zur Änderung des JuSchG begon- Die Anwendung dieser sowie der weiteren Änderungen chergestellt ist. Die Konvergenz des Kinder- und Jugendme- Freiwilligen Selbstkontrolle: Freiwillige Selbstkontrolle Fern- nen. Ein Abschluss des parlamentarischen Verfahrens erfolgt des novellierten JMStV werden die KJM in ihrer Aufsichtstätig- dienschutzes ist ihr ein zentrales Anliegen. sehen (FSF), Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstean- voraussichtlich im Frühjahr 2021. keit in den nächsten Jahren begleiten. bieter (FSM), Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (für FSK.online) und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (für 3.3 Ausblick USK.online). 3.1 Novellierung des JMStV 3.2 Novellierung des JuSchG Im Sinne eines effektiven Schutzes für Kinder und Jugendliche Abseits dieser unter dem Dach der KJM vernetzten Institu- Mit dem Beschluss der novellierten AVMD-Richtlinie reagierte Auf Bundesebene standen die letzten zwei Jahre im Zeichen wird sich die KJM nach der Verabschiedung des novellierten tionen steht die KJM zur Förderung eines besseren Jugendme- der europäische Gesetzgeber auf eine Medienlandschaft im einer umfassenden Novellierung des Jugendschutzgesetzes Jugendschutzgesetzes intensiv mit der Bundeszentrale für dienschutzes beispielsweise im Austausch mit: Umbruch und ein sich änderndes Mediennutzungsverhalten. (JuSchG). Bereits beim Abschluss der Bund-Länder-Kommis Kinder- und Jugendmedienschutz austauschen. Ziel dabei ist • Anbietern von Rundfunk und Telemedien sowie ihren Die angepasste Richtlinie, die nun auch Videosharing-Platt- sion zur Medienkonvergenz im Jahr 2016 wurde eine Anpas- es, in sich überschneidenden Zuständigkeitsbereichen und in Verbänden, formen umfasste, machte auch eine Novellierung des Jugend- sung des JuSchG, unter anderem an die heute maßgeblichen gemeinsamen Prozessen einen reibungslosen Übergang und • Organen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, medienschutz-Staatsvertrages notwendig. Diese Änderungen Nutzungsrisiken, beschlossen. Im Jahr 2019 hat das Bundesmi- Ablauf sicherzustellen. Sowohl für Anbieter als auch für Kin- • Eltern- und Erziehungsverbänden, nahmen die Länder im Rahmen des Modernisierungsstaats- nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) der, Jugendliche und Erziehende sollte eindeutig sein, wer der • Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung, vertrages vor, mit dem auch der Medienstaatsvertrag der Län- den Novellierungsprozess gestartet. Nach der Länder- und richtige Ansprechpartner in welcher Frage ist. • globalen Unternehmen, der beschlossen wurde. Der novellierte JMStV trat am 7. No- Verbändeanhörung im Februar 2020 beschloss das Bundes- Darüber hinaus wird sich die KJM mit einer weiteren Über- • Jugend- und Kinderschutzeinrichtungen, vember 2020 in Kraft. kabinett am 14. Oktober 2020 einen Regierungsentwurf zur arbeitung des JMStV beschäftigen. So haben die Länder eine • Universitäten/Medienakademien, Die Änderungen am JMStV sind überschaubar, allerdings Änderung des JuSchG. Novelle angekündigt, die den Staatsvertrag an technische Ent- • Vertretern der Politik, für die Arbeit der KJM durchaus relevant. So umfasst der neue Der Entwurf benennt als Schutzziele den Schutz vor ent- wicklungen und das geänderte Mediennutzungsverhalten von • Vertretern der Kirchen, Geltungsbereich des Staatsvertrages auch ausländische An- wicklungsbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden Me- Kindern und Jugendlichen anpasst. Hierzu haben sie bereits • Vertretern der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und bieter, soweit deren Angebote zur Nutzung in Deutschland dien, den Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und im Jahr 2020 einen Diskussionsentwurf vorgestellt und diesen der Strafverfolgungsbehörden. bestimmt sind. Damit besteht eine formal verbesserte Mög- Jugendlichen bei der Mediennutzung sowie die Förderung der in vier Fachgesprächen mit verschiedenen Stakeholdern dis- lichkeit für die Landesmedienanstalten und die KJM, gegen Orientierung von Minderjährigen und Erziehenden. Neu de- kutiert. Auch die KJM hat teilgenommen und ihre Expertise Anbieter mit Sitz im Ausland vorzugehen. finiert werden entwicklungsbeeinträchtigende Medien, bei eingebracht. Eine Novellierung des JMStV sollte starke Anreize 3 Rechtsgrundlagen Zudem wird mit Video-Sharing-Diensten eine eigene An- denen „auch außerhalb der medieninhaltlichen Wirkung lie- für eine Weiterentwicklung und gesteigerte Wirksamkeit von Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in Deutschland gebotskategorie eingeführt. Video-Sharing-Dienste sind in gende Umstände der jeweiligen Nutzung des Mediums“ be- technischen Lösungen für den Kinder- und Jugendmedien- ein Rechtsgut mit Verfassungsrang. Rechtsgrundlage für den der Pflicht, angemessene Maßnahmen zum Schutz von Kin- rücksichtigt werden sollen. Hiermit sind insbesondere Risiken schutz setzen. Kinder- und Jugendmedienschutz sind dabei zwei Regelwer- dern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen ke, die seit dem 1. April 2003 gelten: das Jugendschutzgesetz Inhalten zu treffen. Als solche Maßnahmen nennt § 5a Abs. 2 gemeint. Diese sollen laut Entwurf des BMFSFJ auch in die Al- (JuSchG) des Bundes und der Staatsvertrag über den Schutz JMStV die Einrichtung und den Betrieb von Kontrollsystemen terseinstufung von Medieninhalten einfließen. der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und für Eltern und Altersverifikationssystemen sowie die Einrich- Des Weiteren sieht der Entwurf eine Kennzeichnungs- Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) der tung von Bewertungssystemen für User-generated Content. pflicht für Film- und Spieleplattformen vor. Demnach dürfen Länder. Das JuSchG enthält – neben Regelungen zum Aufent- Die KJM ist als Organ der Landesmedienanstalten zuständig Filme und Spielprogramme nur mit einem Alterskennzeichen halt von Minderjährigen an öffentlichen Orten sowie zu Tabak- für die Überprüfung der Wirksamkeit der von Anbietern ge- angeboten werden. Im neuen § 24a JuSchG-E wird zudem An- und Alkohol – auch Vorgaben zu Trägermedien wie Filmen und troffenen Maßnahmen. bietern die Pflicht auferlegt, strukturelle Vorsorgemaßnah- Computerspielen und der Tätigkeit der Bundesprüfstelle für Neue Vorschriften führt auch § 6 Abs. 7 JMStV ein. Dem- men zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vorzuhalten. jugendgefährdende Medien (BPjM). Der JMStV hingegen fasst nach müssen Anbieter geeignete Maßnahmen treffen, um die Hierzu zählen unter anderem die Bereitstellung eines Mel- Rundfunk und Telemedien unter einem Aufsichtsdach zusam- Einwirkung von im Umfeld von Kindersendungen verbreite- deverfahrens für Nutzerinnen und Nutzer, die Bereitstellung men und folgt dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung. ter Werbung für Lebensmittel, deren übermäßige Aufnahme von Einstufungssystemen für User-generated Content sowie Grundlegende Prämissen des Jugendmedienschutzes in allen nicht empfohlen wird, auf Kinder wirkungsvoll zu verringern. die Einrichtung von Voreinstellungen, die Nutzungsrisiken gesetzlichen Regelwerken sind Regelungen, die sicherstellen Die AVMD-Richtlinie empfiehlt hier unter anderem Verhal- begrenzen. Mit der Überprüfung dieser Maßnahmen ist laut sollen, dass Kinder und Jugendliche zu bestimmten Medienin- tenskodizes für Anbieter im Rahmen der Selbst- und Koregu- Entwurf der Regierung die zur Bundeszentrale für Kinder- und halten entweder gar keinen Zugang haben, oder nur entspre- lierung. Die KJM steht diesbezüglich in einem Austausch mit Jugendmedienschutz ausgebaute Bundesprüfstelle für ju- chend der verschiedenen Altersstufen erhalten. dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) gendgefährdende Medien zuständig. Diese neu zu schaffen- zur Konkretisierung der Vorschriften. 14 15
Anwendungen der Bestimmungen des JMStV B B Anwendungen der Bestimmungen des JMStV 1 Anfragen und Beschwerden Zu den wichtigsten Aufgaben der KJM zählt die Prüftätigkeit. Hintergrund: Bearbeitung von Beschwerden Darunter fällt einerseits die Bearbeitung von Anfragen und Be- Bürgerbeschwerden bilden ein wichtiges und konstruk- schwerden und andererseits die konkrete Prüfung von Einzel- tives Element in der Programmaufsicht der KJM und der fällen. Die Zahl der regelmäßig eingehenden Anfragen und Be- Landesmedienanstalten. Der Bereich Jugendmedien- schwerden zu Rundfunk- und Telemedien-Angeboten sowie zu schutz in der Gemeinsamen Geschäftsstelle der allgemeinen Themen zeigt, dass die KJM als Ansprechpartne- Medienanstalten (GGS) bearbeitet sie in mehreren rin für den Jugendmedienschutz fest verankert ist. Zwischen Schritten: Zunächst erhält der Beschwerdeführer eine März 2019 und Februar 2021 befasste sich die KJM mit 1.164 Eingangsbestätigung – und gegebenenfalls eine Anfragen und Beschwerden, die schriftlich und telefonisch ein- Abgabenachricht über die Weiterleitung an die jeweils gereicht wurden. Damit ist das Aufkommen im Vergleich zum zuständige Landesmedienanstalt. Denn für die vorherigen Berichtszeitraum in etwa konstant geblieben (8. Tä- Vorabprüfung von Rundfunkangeboten ist immer tigkeitsbericht: 1.106 Anfragen und Beschwerden). diejenige Landesmedienanstalt zuständig, bei der der betroffene Rundfunkveranstalter lizenziert ist. Besteht Anfragen und Beschwerden können unter ein Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen die www.kjm-online.de/kontakt bei der KJM Bestimmungen des JMStV, wird der Fall in das Prüfver- eingereicht werden. fahren der KJM eingespeist. 1.1 B earbeitung von Anfragen und Der thematische Schwerpunkt der Beschwerden im Be- Beschwerden über Rundfunk reich Rundfunk lag in diesem Berichtszeitraum auf Werbung für Erotikartikel. Die Beschwerdeführer kritisierten deren Aus- sendungen strahlung im Tagesprogramm und wiesen teilweise darauf Beschwerden über Rundfunksendungen hin, dass aufgrund des pandemiebedingten Homeschoolings Die praktische Aufsichtstätigkeit der KJM wird aus zwei Quel- die Wahrscheinlichkeit steige, dass Kinder die Werbung wahr- len gespeist: zum einen aus der Programmbeobachtung der nähmen. Ein weiterer Fokus lag auf Dokumentationen, die sich Landesmedienanstalten ( B 2 Prüftätigkeit) und zum anderen mit dem Thema Pornografie bzw. Kindesmissbrauch beschäf- aus den kritischen Hinweisen zu diversen Rundfunkangeboten aus den Reihen der Zuschauer und Zuhörer. Im aktuellen Be- richtszeitraum erreichten die KJM 124 Beschwerden zu unter- schiedlichen Rundfunkangeboten. »Dass Anbieter Wege finden müssen, Die meisten dieser Beschwerden wurden über das Online- ihre Medieninhalte zu monetarisieren, Kontaktformular auf der KJM-Webseite eingereicht. Beschwer- liegt auf der Hand. Das gilt auch für deführer sind dabei fast ausschließlich engagierte Bürgerin- Games, die kostenlos gespielt werden nen und Bürger gewesen. Sie wenden sich mit der Bitte an die können. Monetarisierungsstrategien KJM, konkrete Rundfunkangebote zu prüfen, oder beschweren wie In-App-Käufe bergen aber für Kinder sich allgemein über aus ihrer Sicht mangelnden Jugendschutz potenzielle Risiken – vor allem, wenn sie bei bestimmten Formaten oder Rundfunkanbietern. Die an mit direkten Kaufappellen oder die einzelnen Landesmedienanstalten direkt gerichteten Be- glücksspielähnlichen Elementen verbunden werden. Die KJM schwerden und Anfragen sind hier nicht erfasst, sofern sie moniert Kostenfallen und fordert von Anbietern, Spiele für nicht auch an den Bereich Jugendmedienschutz der Gemein- Kinder so zu gestalten, dass deren Unerfahrenheit nicht samen Geschäftsstelle der Medienanstalten (GGS) gerichtet ausgenutzt wird.« wurden. Petra Müller Programmbereichsleiterin Geistes – und Sozialwissenschaf- ten, Berufliche Bildung am Institut für Film und Bild 16 17
B Anwendungen der Bestimmungen des JMStV Anwendungen der Bestimmungen des JMStV B tigten sowie auf einem Dokumentationsformat, das einen von Anfragen zu Telemedien-Angeboten den Beschwerdeführern kritisierten Erziehungsstil präsentier- 1.2 B earbeitung von Anfragen und Im aktuellen Berichtszeitraum gingen 147 schriftliche und 1.3 B earbeitung allgemeiner Anfragen te. Auch Spielfilme wurden von den Beschwerdeführern häu- Beschwerden über Telemedien telefonische Anfragen zum Bereich Telemedien bei der KJM und Beschwerden fig kritisiert, hier vor allem aufgrund von für die Beschwerde- ein. Diese Anzahl ist im Vergleich zum vorherigen Berichts- Beschwerden zu Telemedien-Angeboten Von März 2019 bis Februar 2021 gingen 43 allgemeine Be- führer nicht nachvollziehbaren Altersfreigaben, Sexual- oder zeitraum erneut gestiegen (8. Tätigkeitsbericht: 102 Anfragen) Die KJM bearbeitete im aktuellen Berichtszeitraum 832 Be- schwerden und (überwiegend) Anfragen im Bereich Jugend- Gewaltdarstellungen. Die Beschwerden, die sich auf Shows und zeigt, dass die KJM als kompetenter Ansprechpartner in schwerden zu Telemedien-Angeboten. Alle Beschwerden, die medienschutz in der GGS ein. Bei den allgemeinen Anfragen und Reality-TV-Formate bezogen, bezogen sich vor allem auf Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes wahrgenom- im Bereich Jugendmedienschutz der GGS eingehen, werden und Beschwerden handelt es sich um Fragen zur Tätigkeit der den Themenbereich Erotik/Sexualität, aber auch auf Fragen men wird. Neben Fragen zum Themenfeld Pornografie lag der in der Regel zunächst zur weiteren Veranlassung an jugend- KJM oder zu anderen Themen rund um den Jugendmedien- zwischenmenschlicher Beziehungen (Konflikte, Mobbing etc.). Interessenschwerpunkt auch in diesem Berichtszeitraum wie- schutz.net und die jeweils zuständige Landesmedienanstalt schutz, die nicht eindeutig dem Thema „Rundfunk“ oder dem der im Bereich des technischen Jugendmedienschutzes. Hier weitergeleitet, zudem wird eine Abgabenachricht an den Be- Thema „Telemedien“ zuzuordnen sind. Die allgemeinen An- waren es insbesondere Unternehmen, die sich für die Möglich- Abb. 2 schwerdeführer versandt. fragen im aktuellen Berichtszeitraum stammten zum Großteil keiten einer rechtskonformen Ausgestaltung ihrer Angebote von interessierten Privatpersonen oder öffentlichen Einrich- Rundfunk-Beschwerden nach Genres mit technischen Schutzlösungen interessierten. Weiterhin er- tungen. Sie bezogen sich wie auch im vergangenen Berichts- reichten die KJM zahlreiche juristische Anfragen, die sich mit zeitraum überwiegend auf das System des Jugendmedien- Welche Konsequenzen hat eine Telemedien- Zuständigkeiten, jugendschutzkonformer Ausgestaltung im schutzes im Allgemeinen oder die Rolle der KJM im Speziellen. Beschwerde? Online-Handel oder Anforderungen an Jugendschutzbeauf- Weiterhin wurden Fragen an die KJM gerichtet, die dem The- tragte befassten. Nach der Eingangsbestätigung erfolgt die Weiterleitung menfeld der Medienkompetenz zuzuordnen sind. Auch inte- in der Regel an jugendschutz.net und die zuständige ressierten sich verschiedene Akteure für mögliche Koopera- Landesmedienanstalt zur inhaltlichen Überprüfung. Abb. 3 tionen mit der KJM. Allgemeine Anfragen oder Beschwerden, Ergibt die Überprüfung einen Verdacht auf einen die nicht in die Zuständigkeit der KJM fallen, leitet der Bereich Telemedien-Beschwerden nach Problemfeldern Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV und Jugendmedienschutz der GGS an die jeweils zuständige Stelle ändert der Anbieter nach Hinweis von jugendschutz.net weiter und informiert die Anfragenden darüber. dies nicht, wird der betreffende Inhalt dokumentiert und an die zuständige Landesmedienanstalt zur Werbung (32) Reality-TV (10) Einleitung eines Prüfverfahrens übergeben 2 Prüftätigkeit Dokumentation (21) Serie (9) ( B 2.1 KJM-Prüfverfahren). Die Prüfung und Beurteilung von Rundfunk- und Telemedien- Spielfilm (13) Sonstige (28) angeboten ist Kernaufgabe der KJM. Dabei ist sie gemäß Ju- Show (11) gendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zuständig für die Die im Berichtszeitraum eingegangenen Beschwerden im Aufsicht über den privaten Rundfunk und Telemedienanbie- Bereich Telemedien richteten sich auch in diesem Berichtszeit- ter mit Sitz in Deutschland. Im Folgenden werden der Ablauf Anfragen zu Rundfunksendungen raum hauptsächlich gegen pornografische Internetangebote. eines Verfahrens sowie Neuerungen in den Prüfkriterien der Im Zeitraum März 2019 bis Februar 2021 gingen 9 Anfragen zu Überwiegend waren klassische Websites betroffen (716 Be- Pornografie/Sexualität (451) (Aufruf zu) Gewalt (39) KJM erläutert, bevor die konkrete Prüftätigkeit in den Berei- Rundfunksendungen im Bereich Jugendmedienschutz in der schwerden). Weiterhin konzentrierten sich die Beschwerden Jugendschutz allgemein (126) Altersfreigaben (27) chen Rundfunk und Telemedien im Berichtszeitraum darge- Gemeinsamen Geschäftsstelle der Medienanstalten (GGS) auf die Themenbereiche Indizierungen, (Aufruf zu) Gewalt legt wird. Sonstiges (106) (Aufruf zu) Hass (21) ein. Diese bezogen sich genau wie im vorangegangenen Be- oder Hass sowie auf Altersfreigaben. Eine Vielzahl der Be- Indizierung (44) Technischer Jugendschutz (18) richtszeitraum vor allem auf die rechtlichen Rahmenbedin- schwerden war allgemein gehalten oder fokussierte mehrere gungen in Bezug auf die Ausstrahlung von Werbespots für Problembereiche gleichzeitig. Sie wurden daher in den Kate- Erotikartikel im Tagesprogramm, über die sich im vorliegenden gorien „Jugendschutz allgemein“ oder „Sonstiges“ erfasst. Berichtszeitraum erneut zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Bei problematischen Telemedienangeboten machen die Be- »Die Prüfkriterien der KJM spiegeln wegen ihrer regelmäßigen konkret beschwerten. Einzelne Anfragen befassten sich auch schwerdeführer häufig von der Möglichkeit einer anonymen Aktualisierung die gegenwärtigen Problemlagen und Diskussio- mit Formen der Berichterstattung und Detailfragen wie der Beschwerde Gebrauch, was als Zeichen dafür zu werten ist, nen über Medieninhalte wider. Dabei werden Ergebnisse der Pflicht zum Verpixeln der Gesichter von gefilmten Kindern. dass eine niedrigschwellige Kontaktmöglichkeit in diesem Be- Medienwirkungsforschung und medienrechtliche Positionen stets reich von großer Bedeutung ist. berücksichtigt. In diesem Sinne können die KJM-Kriterien den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, Jugendschutzbeauftragten und der interessierten Öffentlichkeit als Orientierungshilfe dienen.« Frauke Wiegmann Leiterin des Jugendinformationszentrums Hamburg (im Ruhestand) 18 19
B Anwendungen der Bestimmungen des JMStV Anwendungen der Bestimmungen des JMStV B Eine eigene Arbeitsgruppe der KJM war mit der Aktuali- 2.1 Das KJM-Prüfverfahren sierung der KJM-Kriterien seit Frühjahr 2019 in Abstimmung Entwicklungsbeeinträchtigung mit den Arbeitsgruppen zu den Themenfeldern „Werbung“ Abb. 4 Der Begriff der „Entwicklungsbeeinträchtigung“ und „Online-Games“ betraut. Mit der Überarbeitung des Do- umfasst sowohl Hemmungen als auch Störungen der Abschnitte des KJM-Prüfverfahrens kuments reagiert die KJM insbesondere auf die gestiegene Entwicklung, sowie Schädigungen von Kindern und Bedeutung des Influencer-Marketings sowie auf die durch die Jugendlichen. In der individuellen Dimension sind verstärkt in den Fokus getretene Gefahr exzessiver Nutzung Anhörung/Abgabe an Überwachung/Um- insbesondere Beeinträchtigungen durch Ängstigungen, Beobachtung/Vorabprüfung Beurteilung Entscheidung von Sozialen Netzwerken und Online-Spielen. Beide Entwick- die Staatsanwaltschaft setzung und Vollzug andere psychische Destabilisierungen sowie die lungen haben Auswirkungen auf die Bewertung von Angebo- Übernahme von Verhaltensmustern, die zu körperlichen Rundfunk Telemedien ten auf der Grundlage des JMStV. oder seelischen Verletzungen führen können, zu Wird beispielsweise die Erkennbarkeit des werblichen Cha- beachten. In der sozialen Dimension ist es erforderlich, zuständige jugendschutz.net/ zuständige Landesmedienanstalt zuständige Landes- KJM-Prüfausschuss/ zuständige Landesmedienanstalt rakters eines Angebots mit bestimmten Gestaltungsmitteln Landesmedien- zuständige Landes- medienanstalt ggf. KJM-Plenum sich in die Gesellschaft mit ihrer Werteordnung anstalt medienanstalt mit KJM-Prüfgruppe herabgesetzt, kann dadurch die Unerfahrenheit von Kindern insgesamt einfügen zu können. und Jugendlichen ausgenutzt werden. Dies kann beispiels- weise der Fall sein, wenn Werbetexte in sozialen Netzwerken so gestaltet sind, dass sie als persönliche Empfehlungen von Freunden erscheinen. Im Zusammenhang mit den im Jugend- Die Abläufe der Aufsichtsverfahren in den Bereichen Teleme- lemedien gilt: Ist der Anbieter Mitglied in einer anerkannten 2.3.1 Aufsichtsfälle Rundfunk medienschutz-Staatsvertrages (JMStV) enthaltenen Bestim- dien und Rundfunk sind sich sehr ähnlich. Bei den Telemedien Freiwilligen Selbstkontrolle, so wendet sich die KJM mit dem mungen zu „Jugendschutz in der Werbung und im Teleshop- Von März 2019 bis Februar 2021 hat die KJM in 28 Rundfunk- übernimmt in der Regel jugendschutz.net die Vorprüfung pro- behaupteten Verstoß (mit Ausnahme von Verstößen gegen § 4 ping“ haben auch glücksspielähnlichen Elemente (Lootboxen), Prüffällen abschließend entschieden. Bei 20 Rundfunkange- blematischer Angebote ( A 2 Organisation und Vernetzung). Abs. 1 JMStV – unzulässige Angebote) zunächst an die Selbst- In-App-Käufe oder In-App-Währung an Bedeutung gewonnen. boten hat die KJM (teilweise mehrere) Verstöße gegen die Im Bereich Rundfunk erfolgt die Vorabprüfung der Prüffälle kontrolleinrichtung. Die Entwicklung eines exzessiven Nutzungsverhaltens von Bestimmungen des JMStV festgestellt. 15 dieser Verstöße ausschließlich durch die zuständige Landesmedienanstalt. Bei In allen anderen Fällen hört die zuständige Landesmedien- Online-Spielen kann durch zahlreiche angebotsinterne Fak- wurden wegen entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte fest- der Annahme von Verstößen können jugendschutz.net und anstalt den Rundfunk- oder Telemedienanbieter im Verwal- toren, wie negative Konsequenzen durch Nicht-Spielen oder gestellt. 2 Verstöße hatten Werbung für alkoholische Getränke die zuständige Landesmedienanstalt an Anbieter herantreten tungs- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Sowohl glücksspielähnliche Elemente gefördert werden. Diese Ele- in einer für Jugendliche besonders ansprechenden Weise zum und auf mögliche Verstöße aufmerksam machen, um auf eine in Telemedien- als auch in Rundfunkprüffällen kann im Ermes- mente sind in die Bewertung eines Angebots einzubeziehen. Gegenstand. 3 weitere Verstöße betrafen die Nichtkenntlich- freiwillige Änderung hinzuwirken sen des KJM-Vorsitzenden oder auf Anregung der zuständigen Auch das als „Immersion“ bezeichnete wahrnehmungsbezo- machung von Sendungen als ungeeignet für unter 16-Jährige. Landesmedienanstalt eine Prüfgruppe einberufen werden. Die gene Eintauchen in eine medial vermittelte Welt findet bei der In weiteren 3 Fällen wurde gegen die Pflicht zur Bestellung Prüfgruppe spricht eine inhaltliche Entscheidungsempfehlung Prüfung von Angeboten aus dem Bereich der Virtual Reality eines Jugendschutzbeauftragten verstoßen. aus. Der Prüffall wird dann von einem KJM-Prüfausschuss oder Telemedien-Vorarbeit von jugendschutz.net Berücksichtigung. In allen Fällen, bei denen Verstöße gegen die Bestimmun- dem KJM-Plenum abschließend entschieden. Anschließend gen des JMStV festgestellt wurden, entschied die KJM, ob und In Vorarbeit für die KJM hat jugendschutz.net in den obliegt die Umsetzung der Maßnahmen wieder der zuständi- welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (Verwaltungs- und/ Kalenderjahren 2019 und 2020 nach eigenen Angaben gen Landesmedienanstalt: Sie erlässt die Verwaltungs- und/ 1.471 Fälle deutscher Telemedien-Anbieter, die mit ihren oder Bußgeldbescheide. 2.3 Prüftätigkeit Rundfunk oder Ordnungswidrigkeitenverfahren) ergriffen werden. Hinsichtlich der Genres, in denen Verstöße festgestellt Angeboten gegen die Bestimmungen des JMStV Die Landesmedienanstalten beobachten kontinuierlich die wurden, konnten in diesem Berichtszeitraum keine auffälligen verstießen, registriert. In 89 % der Fälle konnte die von ihnen lizenzierten Hörfunk- und Fernsehsender. Neben Schwerpunkte identifiziert werden. Die Verstöße fanden sich Löschung bzw. jugendmedienschutzkonforme Anpas- 2.2 A ktualisierung der Kriterien für die der laufenden Programmbeobachtung gehen bei den Landes- am ehesten in Reality-TV-Formaten, Shows, Spielfilmen und sung von Inhalten erreicht werden. Von den verbliebe- medienanstalten auch Zuschauer- nen 11 % der Fälle wurden 111 Fälle mit Verstößen an die Aufsicht im Rundfunk und in den beschwerden ein. KJM weitergeleitet. Diese Fälle hat die KJM in ihr Telemedien Prüfverfahren eingespeist. Die KJM hat im Juni 2020 ihre „Kriterien für die Aufsicht im »Über die drastischen Verstöße gegen die Jugendschutzbestim- Rundfunk und in den Telemedien“ aktualisiert. Die KJM-Kri- mungen im Internet rückt der Kinder- und Jugendmedienschutz terien sind Grundlage für die Prüfung und Bewertung von im Bereich des Rundfunks in der öffentlichen Wahrnehmung In strafrechtlich relevanten Fällen gibt die Landesmedien- Inhalten durch die KJM und machen die Beurteilungsmaß- oftmals in den Hintergrund. Die KJM befasst sich aber kontinuier- anstalt den Prüffall an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. stäbe somit transparent nachvollziehbar. Sie widmen sich lich auch mit diesen Angeboten und beobachtet gerade bei der Sofern ein Angebot vorab einer anerkannten Freiwilligen insbesondere den Wirkungsrisiken, die eine Entwicklungsbe- Entwicklung neuer Formate immer wieder ein Austesten der Selbstkontrolle vorgelegt und von dieser bewertet wurde, einträchtigung von Kindern und Jugendlichen bzw. eine Ent- medienrechtlichen Grenzen seitens der Anbieter.« überprüft die KJM, ob die Selbstkontrolleinrichtung bei der wicklungsgefährdung zur Folge haben. Außerdem werden die Birgit Goehlnich Bewertung des Angebots die rechtlichen Grenzen des Be- medienrechtlichen Unzulässigkeitstatbestände näher erläu- Ständige Vertreterin der Obersten Landesjugendbehörden bei der urteilungsspielraumes überschritten hat. Für den Bereich Te- tert. Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) 20 21
B Anwendungen der Bestimmungen des JMStV Anwendungen der Bestimmungen des JMStV B Trailern, dicht gefolgt von Musikvideos, Reportagen und Wer- emotional belastenden Szenen ohne ausreichende Entlastung Abb. 6 Hass, Hetze und Desinformation bung. Auch in einer Serie und auf einer Webseite mit einem oder Aufklärung der Geschehnisse ist für bestimmte Alters- Im vorliegenden Berichtszeitraum war erneut eine deutliche Telemedien-Verstöße im Berichtszeitraum Rundfunkangebot wurden Verstöße festgestellt ( Abb. 5: gruppen nur schwer zu verkraften. Realistische und lebensna- Zunahme an Prüffällen im Bereich des politischen Extremis- (mehrere Verstöße pro Prüffall möglich) Rundfunkangebote mit Verstößen nach Genres aufgeschlüsselt). he Situationen (z B. Beziehungskontext zwischen Eltern und mus zu verzeichnen. Dazu zählen insbesondere Inhalte, die Kindern) wirken zusätzlich erschwerend. rechtsextrem, volksverhetzend, diskriminierend sind und/oder Insbesondere Kinder unter 12 Jahren neigen noch über- den Holocaust leugnen. Basierend auf einer Schwerpunkt- Abb. 5 wiegend zu einer episodischen Wahrnehmung von Filmhand- untersuchung der Landesmedienanstalten zu alternativen Rundfunkangebote mit Verstößen nach Genres lungen. Daher können schockierende Bilder die Gesamtwahr- Medien und Influencern ( „C 5 Studien und Gutachten“) kon- aufgeschlüsselt nehmung einer Sendung negativ prägen und sie über die zentrierten sich die durch die KJM festgestellten Verstöße in Rezeptionssituation hinaus übermäßig belasten. Dies wird einem Großteil der Fälle auf Äußerungen in Sozialen Netzwer- noch verstärkt, wenn bereits die vorausgehende Handlung ken, auf Video-Plattformen, persönlichen Websites oder Blogs, unter dem Aspekt der Ängstigung nicht unproblematisch war. mit denen gegen Geflüchtete gehetzt wurde oder die diskrimi- Die KJM stufte derartige Inhalte daher als entwicklungs- nierenden Inhalts waren. Da zahlreiche Äußerungen gleichzei- beeinträchtigend für bestimmte Altersgruppen ein und be- tig einen Straftatbestand darstellten, mussten die jeweiligen schloss die entsprechenden Maßnahmen. Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die zuständigen Landes- Fehlender Jugendschutzbeauftragter (32) Verletzung der Menschenwürde (4) medienanstalten an die Staatsanwaltschaft abgegeben und Einfache Pornografie (22) Holocaustleugnung (3) somit einem Strafverfahren zugänglich gemacht werden. 2.4 Prüftätigkeit Telemedien Entwicklungsbeeinträchtigung (14) Gewaltdarstellung (2) Werbung für indizierte Verfahren der Landesanstalt für Medien NRW gegen Ange- Die einzelnen Landesmedienanstalten sind für Anbieter von Zugänglichmachen indizierter Angebote (8) Angebote (2) bote mit pornografischem Inhalt Telemedien, die im jeweiligen Bundesland ansässig sind, zu- Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (8) Offensichtlich schwere Jugend- gefährdung (1) Pornografische Websites sind im Internet häufig frei zugäng- Reality-TV (3) Reportage (2) ständig. Sie gehen Beschwerden aus der Bevölkerung nach Volksverhetzung (6) Kriegsverherrlichung (1) lich aufrufbar. Auch besonders drastische und irritierende Show (3) Werbung (2) und übermitteln diese ggf. auch an jugendschutz.net ( Abb. Interessensschädigende Werbung + Ausnutzung Unerfahrenheit v. Minderjährigen (4) Praktiken, wie extreme und möglicherweise gesundheitsge- Spielfilm (3) Serie (1) 4: Abschnitte des KJM-Prüfverfahrens). der fährdende Fesselungen oder die Zufügung außerordentlicher Trailer (3) Webseite (1) körperlicher Schmerzen, sind so auch für Kinder und Jugend- 2.4.1 Aufsichtsfälle Telemedien Musikvideo (2) liche ohne Einschränkung und mit nur wenigen Klicks sicht- Von März 2019 bis Februar 2021 hat die KJM 97 Telemedien- bar. Die Betreiber solcher Websites verstoßen damit gegen Prüffälle abschließend entschieden. 67 dieser Entscheidungen Pornografie den deutschen Jugendmedienschutz. Pornografie ist nicht 2.3.2 Problemfelder betrafen Angebote, in denen (in der Regel mehrere) Verstöße illegal – darf in Deutschland allerdings nur Erwachsenen in Der Begriff der Pornografie ist nicht legal definiert. „Als gegen die Bestimmungen des JMStV festgestellt worden sind. geschlossenen Benutzergruppen und somit nach einer vorhe- So vielfältig die Beschwerden zu Rundfunkangeboten sind, die pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie Dabei handelte es sich in den meisten Fällen um entwick- rigen Altersverifikation zugänglich gemacht werden. Mit der an die KJM gerichtet werden, so eindeutig ist der Schwerpunkt, unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen lungsbeeinträchtigende oder pornografische Inhalte oder um Einleitung mehrerer Verfahren gegen Betreiber reichweiten- der sich durch die Prüftätigkeit herauskristallisiert: Der ganz Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise Angebote aus dem Bereich des politischen Extremismus. Eine starker pornografischer Websites soll nun der Druck auf die überwiegende Teil der Fälle, in denen die KJM im Berichtszeit- in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz Vielzahl der entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote hat- Betreiber erhöht werden, ihre Angebote jugendschutzkonform raum einen Verstoß festgestellt hat, wurde von der KJM als ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne ten sozialethisch desorientierende Inhalte zum Gegenstand, zu gestalten. ängstigend für bestimmte Altersgruppen eingestuft; darüber Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt“ die durch das offensive Eintreten gegen demokratische Prozes- Nach dem Prinzip der abgestuften Verantwortlichkeit wird hinaus hat die KJM in zwei Fällen Werbung für alkoholische (vgl. BGH St 23, 40 [44 ff.], 37, 55 [60]). Unterschieden se oder durch die Verächtlichmachung demokratischer Prozes- dabei zunächst das Verfahren gegen den Content-Provider er- Getränke in einer für Jugendliche besonders ansprechenden wird zwischen sogenannter „harter“ Pornografie se die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen. öffnet. Hat dieser seinen Sitz im europäischen Ausland, muss Weise beanstandet. (Kinder-, Tier- und Gewaltpornografie) und sogenannter Hierdurch wird die Entwicklung von Minderjährigen zu einer vor einem Tätigwerden der Landesmedienanstalten über den Formatübergreifend konnten entwicklungsbeeinträchti- „einfacher“ Pornografie. gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer gefährdet. In all Europabeauftragten der DLM der jeweils zuständige, auslän- gende Inhalte in Spielfilmen, Serien, Doku-Soaps / Reality- und diesen Fällen entschied die KJM, ob aufsichtsrechtliche Maß- dische Medienregulierer kontaktiert bzw. konsultiert werden. medizinischen Helptainment-Formaten oder auch Trailern nahmen (Verwaltungs- und/oder Ordnungswidrigkeitenver- Die EU-Kommission ist in diese Verfahren ebenfalls einge- festgestellt werden. Bei ängstigenden Inhalten wird befürch- fahren) ergriffen werden, und wenn ja, welche. bunden. Ist der Content-Provider nicht ermittelbar oder ein tet, dass Kinder und/oder Jugendliche emotional überfordert 2.4.2 Problemfelder bestandskräftiger Verwaltungsakt gegen ihn aufgrund seines und in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und „Hass und Hetze und Desinformation“ war eines der bestim- Sitzes im Ausland dort nicht vollstreckbar, richtet sich das Vor- gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigt werden. menden Problemfelder im aktuellen Berichtszeitraum. Zudem gehen im nächsten Schritt gegen die Host-Provider. Nach § 2 In einigen Fällen wurden jedoch auch sehr realistische blu- lag ein Schwerpunkt auf Angeboten mit pornografischen In- S. 1 Nr. 1 Telemediengesetz (TMG) ist verantwortlicher Diens- tige Szenen in Nahaufnahme gezeigt, sodass bei ausgespiel- halten, die ohne Altersverifikation für Kinder und Jugendliche teanbieter auch jede juristische Person, die lediglich fremde ten Inszenierungen eine nachhaltige Ängstigung bestimmter frei zugänglich gemacht werden. Telemedien zur Nutzung bereithält. Gemäß § 20 Abs. 4 JMStV Altersgruppen nicht ausgeschlossen werden konnte. Das de- i.V.m. § 7 Abs. 3 TMG bleiben Diensteanbieter zur Entfernung taillierte Zeigen von Gewaltakten, Qualen von Opfern, vielen 22 23
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