Konfirmation 2022 - Gemeinde Neuweiler
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Nummer 18 Donnerstag, 05. Mai 2022 Diese Ausgabe erscheint auch online www.neuweiler.de Konfirmation 2022 Kirche Gaugenwald Foto: Günter Klink In den evangelischen Kirchengemeinden in der Gemeinde Neuweiler feiern am 8. und 15. Mai 2022 insgesamt 16 Mädchen und Jungen ihre Konfirmation. Die Festgottesdienste zur Konfirmation finden statt am 8. Mai 2022 um 10 Uhr in der Kirche in Zwerenberg 8. Mai 2022 um 10 Uhr in der Kirche in Neuweiler 15. Mai 2022 um 10 Uhr in der Kirche in Breitenberg
Seite 2 / Nummer 18 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Donnerstag, 05. Mai 2022 Aus unserer Gemeinde In 50 Jahren ist eine enge Freundschaft zu Alluyes entstanden Nach der Corona-Pause soll in Neuweiler an Pfingsten gefeiert werden Eine Entfernung von 749 Kilometern gibt der Wegweiser nach 1970er Jahre von französischer Seite eine kommunale Part- Alluyes beim Sportplatz von Neuweiler an. In der Waldge- nerschaft. Aber in Baden-Württemberg war Kommunalreform. meinde soll über Pfingsten das 50-jährige Jubiläum einer ganz Alluyes hatte damals bei abnehmender Tendenz weniger als besonderen, von einer Sportpartnerschaft getragenen Jume- 700 (heute sind es rund 750), das neue Neuweiler fast 2.500 lage gefeiert werden. Eigentlich war ja einmal daran gedacht, Einwohner. Aufgrund dieses Ungleichgewichts lautete der ak- die 50. Begegnung auf der einen und das 50-Jährige auf der zeptierte Vorschlag, eine von den Gemeinden unterstützte anderen Seite des Rheins festlich zu begehen. Da hat aber Sportpartnerschaft einzugehen. Die Konstruktion hat sich be- - wie bei vielem - Corona einen Strich durch die Rechnung währt und wird von Generation zu Generation weitergetragen. gemacht. Nachgeholt werden soll jetzt das erste Fest mit ei- nigen Besonderheiten. Entstanden ist die Verbindung durch den früheren FCN-Vor- sitzenden Fritz Klink und seinen U.S.A.-Kollegen „Bibi“ Adrien Perrier zusammen mit den französischen Brüdern Charlotin. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam Yves Charlotin als Holzfäller nach Deutschland. Er gründete in Neuweiler eine Familie und wurde sesshaft. Sein Bruder Marcel, den er nach langer Suche auf der anderen Rheinseite ausfindig machen konnte, lebte in Alluyes. Der Fußball führte schließlich nicht nur sie zusam- men, sondern machte aus Menschen beider Länder Freunde. Manche Besucher waren 2019 bei der letzten Begegnung in Neuweiler erstmals dabei, andere regelmäßig seit Jahrzehnten. Frohe Stimmung herrscht bei den „Visits“, die immer am Pfingst- montag vormittags im Rahmen der Begegnungen stattfinden. Auf dem Bild ist 2010 in einem Garten in Neuweiler Bibi Perrier (links auf der Bank am Tisch sitzend), der letzte noch lebende Mit- initiator der Begegnung aus dem Gründerquartett, zu erkennen. Schilder an den Ortseingängen oder ein in französischer Art ge- stalteter Wegweiser mit der Kilometerangabe 749 beim Sport- Einige Jahre lang gab es in den Sommerferien einen Jugend- platz weisen in Neuweiler auf die seit 50 Jahren blühende Sport- austausch, und auch im Rahmen des Pfingsttreffens begeg- partnerschaft zwischen FCN und U.S.A. hin. neten sich schon Jugendmannschaften. Unter der Jägerschaft ging man immer wieder einmal gemeinsam auf die Pirsch. Nach Ankunft am Samstagmorgen und Abholung der Gäste Die Gemeinderäte pflegten schon einen Erfahrungsaustausch durch die privaten Gastgeber nach einem Frühstück im Sport- und lernten die unterschiedlichen Verwaltungssysteme kennen. heim Neuweiler gehört der Nachmittag dem A-Liga-Derby in Auch hat sich ein Herbstreffen in kleinem Rahmen in Alluyes Breitenberg zwischen SG Teinachtal 2 und SC Neubulach. Da- etabliert, das Freunde zusammenführt. Bei Festen im Dorf oder nach soll der Weg wieder zum Sportgelände Neuweiler füh- besonderen familiären Ereignissen nimmt man auf beiden Sei- ren, wo abwechslungsreiche Unterhaltung geboten und Wettbe- ten des Rheins Anteil und scheut die weite Reise nicht. Gerade werbsstationen aufgebaut sind. Zum gemeinsamen Abendessen Anfang April erwiesen Roland und Ilse Schaible der am 31. brät dort dann bereits ein Ochse am Spieß. Am Sonntag folgt März 2022 im Alter von 67 Jahren verstorbenen, an vielen Tref- einer Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal der Festakt in der fen beteiligten Frau Nicole des langjährigen U.S.A.-Vereinschefs Waldschulhalle. Nachmittags gibt es das sportliche Kräftemessen und Festpräsidenten Patrick Broutin die letzte Ehre. auf dem Spielfeld. Am Montag stehen die „Visits“, die Besuche bei Freunden auf dem Programm. Sicher dringen dann aus man- Altbürgermeister Bernard Mercuzot verstorben chem Garten oder Wohnzimmer auch 2022 wieder deutsche und Überschattet wird die Vorfreude auf das bevorstehende Jubilä- französische Lieder oder frohe mehrsprachige Unterhaltungen. umstreffen zur Sportpartnerschaft von FC Neuweiler und U.S. Alluyes an Pfingsten durch den Tod des langjährigen Ortsober- Sportpartnerschaft wird von Generation zu Generation haupts Bernard Mercuzot. Der Altbürgermeister ist am 28. April getragen 2022 im 71. Lebensjahr verstorben. Am 5. Mai findet nach fran- Seit 1972 sind - bis zum pandemiebedingten Ausfall - über zösischen Pressemeldungen im „Crématorium Mainvillers“ die Pfingsten jedes Jahr um oder über hundert Besucher aus Abschiedszeremonie zu seinen Ehren statt. Er war über rund Deutschland an die Loire nahe Chartre oder aus der franzö- zwei Jahrzehnte hinweg als Gemeindeoberhaupt ein Förderer sischen Gemeinde in den Oberen Wald gefahren. Ins Leben der Sportpartnerschaft und auch zwischendurch immer wieder gerufen haben die Begegnung die Fußballvereine FC Neuwei- einmal Gast in Neuweiler. Seit 23. Mai 2020 ist Jean-Marc Petit ler (FCN) und U.S. Alluyes (U.S.A.). Angedacht war Mitte der sein Nachfolger. (Text und Bilder: Hans Schabert)
Donnerstag, 05. Mai 2022 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Nummer 18 / Seite 3 Bürgermeister Martin Buchwald (links) ist zusammen mit dem jüngst verstorbenen früheren Kollegen Bernard Mercuzot vor zehn Jahren bei der Feier des 40-jährigen Bestehens der Sport- Das Bild zeigt den früheren Bürgermeister Bernard Mercuzot partnerschaft in der Waldgemeinde zu sehen; am Tisch dahinter (links) beim Besuch der deutschen Gäste 2003 in Alluyes zusam- ist zwischen beiden Bibi Perrier, der letzte noch lebende Mitinitia- men mit seinem damaligen Kollegen sowie Autoren dieses Bei- tor der Begegnung aus dem Gründerquartett, zu erkennen. trags, Hans Schabert, und dessen Partnerin Karla Arp. Vereinepokalschießen am 19. Juni im Schützenhaus Plakate: SSGi
Seite 4 / Nummer 18 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Donnerstag, 05. Mai 2022 Breitbandausbau in Agenbach: Informations- Sitzbank mit „Gärtchen“ lädt zum Verweilen ein abend am 17. Mai in der Waldschulhalle Zukunftssicherer Anschluss mit Glasfaserkabel: schnelles Internet und Telefonie Der Breitbandausbau in der Gemeinde Neuweiler wird ent- sprechend den Festlegungen im Gemeinderat mit einer mo- dernen und leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur umgesetzt, die zwischenzeitlich im Rahmen der Bundesförderung umge- setzt wird. Dies bedeutet, dass alle im Ausbaubereich befind- lichen Wohn- und Geschäftsgebäude direkt angeschlossen werden sollen. Die Tiefbaumaßnahmen zur Umsetzung werden im Spätsommer beginnen. Zur Information über die geplante Vorgehensweise wird am Dienstag, 17. Mai 2022 ab 19.00 Uhr in die Waldschulhalle nach Neuweiler eingeladen. Vorgesehen ist die Vorstellung aller Rahmenbedingungen zum Anschluss der jeweiligen Grundstücke. Dabei werden Vertreter aller be- teiligten Firmen bis hin zum Betreiber des künftigen Netzes anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen. Der Breitbandausbau selbst erfolgt jeweils in 3 Phasen: Pha- se 1: Bau der sogenannten „Leerrohrinfrastruktur“, Phase 2: Einblasen des Glasfaserkabels und Phase 3: Inbetriebnahme des Glasfasernetzes. Obwohl die kostenfreie Verlegung der In Neuweiler am Teinachweg zur Linde ist am Waldrand in Glasfaserinfrastruktur durch die Gemeinde im Rahmen der Bun- einer Kurve eine Sitzbank mit einem wunderschönen Gärt- desförderung im Haus selbst endet, liegt der weitergehende chen. Über eine kleine Brücke mit Geländer gelangt man Anschluss ins Gebäude in der Verantwortung des jeweiligen sicher zur Sitzbank, die geradezu zum Verweilen einlädt. Ein Eigentümers. Um schnelles Internet zu bekommen und von der Dankeschön demjenigen, der das „Gärtchen“ jedes Jahr sehr neuen Glasfasertechnologie (FTTB) profitieren zu können, ist schön gestaltet und einpflanzt. Von dem Bänkle aus hat man der Anschluss des jeweiligen Gebäudes im Zuge der Umset- einen schönen Blick über die Falchenwiesen zum Ortskern zung von Phase 1 des Breitbandausbaus zwingend erforderlich. Neuweiler. (Bild und Text: Horst Adam) Die Gemeinde und alle beteiligten Partner für den Breit- bandausbau in Neuweiler stehen im Rahmen des Informati- onsabends für alle Fragen zum Thema zur Verfügung. Mit der Baumaßnahme soll im kommenden Spätsommer begonnen werden. Über eine rege Beteiligung würde man sich freuen. Ärgernis der Woche - Wilder Müll Kinderwanderung auf die Burg Waldeck Am Morgen des 29. April 2022 wurden vor dem Rathaus mehrere leere alkoholische Getränkeflaschen aufgefunden. Diese sind eine potenzielle Gefahrenquelle und die Gemeinde appelliert an die Täter, in Zukunft doch bitte den 10 Meter entfernten Mülleimer zu nutzen. Foto: Gemeinde Plakat: SWV
Donnerstag, 05. Mai 2022 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Nummer 18 / Seite 5 Im Verfahren erforderlich ist zudem der weitergehende Be- Aus dem Gemeinderat schluss, dass der Gemeinderat der erforderlichen Waldum- wandlung ausdrücklich zustimmt. Dabei ist, so Martin Homm, Bebauungspläne in Gaugenwald beschlossen eine Fläche von 2,8 Hektar umfasst. Der Ausgleich soll über das Ökokonto der Gemeinde Neuweiler erfolgen. Der Be- Erster Beratungsgegenstand der vergangenen Sitzung des schluss wurde ebenso einstimmig getroffen. Gemeinderats war die Ergänzungssatzung „Gaugenwald“. Diese stellt eines von zwei laufenden Planungsverfahren zur Fünf Bauvorhaben auf den Weg gebracht baulichen Weiterentwicklung von Gaugenwald dar. Als rundes Das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte für den Waldhufendorf waren in Gaugenwald zahlreiche Belange zu beantragten Neubau eines Carports mit Fotovoltaikanlage im berücksichtigen, um für die Bewohnerinnen und Bewohner aus Bachgässle 16 auf Flurstück Nummer 62/6, wie auch für den dem Teilort Bauflächen schaffen zu können. Weiterhin muss- gewünschten Metallzaun im Teinachweg 30 auf Grundstück ten durch ein Gutachten die Geruchsemmissionen ermittelt Flurstück Nummer 396/21 in Neuweiler und die Errichtung und daraus die möglichen Bereiche für eine Wohnbebauung einer Fahrradgarage mit Geräteschuppen auf den Flurstücken definiert werden. Bürgermeister Martin Buchwald verwies zum 13/2 und 13/3 in Agenbach In den Eichen 31. Verfahren auf den Aufstellungsbeschluss vom 27. Juli 2021 Ebenfalls positiv beschieden wurde der Antrag auf Umbau und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 13.08.2021 und Sanierung der bestehenden Schreinerwerkstatt in der bis zum 13.09.2021. Über die eingegangenen Anregungen Nagolder Straße 7 in Neuweiler. Bei dem im Sanierungsgebiet und Bedenken wurde am 26. Oktober 2021 im Gemeinderat gelegenen Vorhaben sollen in dem bestehenden Gebäude beraten und beschlossen. In der Sitzung wurden die in der Wohnungen verwirklicht werden. Hierfür wurde zudem die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung vom 12.11.2021 bis 13.12.2021 erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt. vorgebrachten Punkte diskutiert. Bei dem beantragten Neubau eines Einfamilienhauses mit Den weiteren Sachvortrag übernahm Martin Homm vom Pla- Doppelgarage handelt es sich, so Bürgermeister Martin Buch- nungsbüro Künster aus Reutlingen. Dieser sprach der Mitwir- wald, um den Bereich der gerade beschlossenen Erweiterung kungsbereitschaft des Landratsamtes Calw großes Lob aus des Bebauungsplanes „Gaugenwald Nord Ost“. Damit konnte und betonte die Besonderheit dieses Verfahrens. Er legte die auch dieses Verfahren positiv auf den Weg gebracht werden. wesentlichen Festsetzungen und Änderungen zum Entwurf dar und verwies insbesondere auf die sechs einzelnen Baugrund- Bau des Pfarrhauses Neuweiler wird unterstützt stücke. Nach Beratung der wenigen Anregungen und Beden- Bereits im Rahmen der vergangenen Sitzung des Bauaus- ken wurde die Ergänzungssatzung „Gaugenwald“, Gemeinde schusses vom 17. März 2022 vorberaten wurde der Antrag Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald, einstimmig beschlossen. der Neuweiler Kirchengemeinde auf Unterstützung des Baus Mit dem Verfahren Erweiterung des Bebauungsplanes des neuen Pfarrhauses in Neuweiler im Wildbader Weg 26. „Gaugenwald Nord Ost“ stand auch der weitere zu überpla- Das Bauvorhaben, dem das gemeindliche Einvernehmen in nende Bereich in Gaugenwald zur Beratung. Die 2. Öffent- der Januar-Sitzung erteilt wurde, soll, wie im Ausschuss vor- lichkeitsbeteiligung und Auslage fand hier vom 04.02.2022 bis geschlagen, mit einem Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 07.03.2022 statt. Martin Homm vom Planungsbüro Künster 10.000 Euro unterstützt werden. aus Reutlingen erläuterte, dass in den betroffenen Bereichen ein anderer Verfahrensweg zu wählen war, da diese an den Hofstett bekommt weiteres Wartehäuschen bestehenden Bebauungsplan „Gaugenwald Nord Ost“ direkt Ebenfalls in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses angrenzen. Er erläuterte im Weiteren die Festsetzungen und vom 17. März 2022 vorberaten und dem Gemeinderat zum Änderungen zum Entwurf und betonte, dass dieser nicht aus Beschluss empfohlen war der Antrag, in der Forststraße in dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Daher müssen diese Hofstett, Fahrtrichtung Kleines Enztal, ein Buswartehaus auf- hier noch berücksichtigt werden. Die Erweiterung des Bebau- zustellen. Nachdem mit Änderung der Fahrtrichtung hier auf ungsplanes „Gaugenwald Nord Ost“ wurde nach Beratung der den Bus gewartet werden muss, war dies ein Anliegen aus dem Gemeinderat. Da der Angebotsbetrag unterhalb 6.000 vorliegenden Anregungen einstimmig beschlossen. Euro liegt, kann die Vergabe verwaltungsseitig erfolgen. Bür- Auf die Veröffentlichungen in dieser Ausgabe des Amts- und germeister Martin Buchwald erläuterte, dass das vorhandene Mitteilungsblattes wird verwiesen. alte Fundament noch entfernt und der Pflasterbelag vorgerich- tet werden müssen. Bebauungsplanverfahren „Aischbach Gaugenwald II“ fortgeführt Nahwärmeleitung wurde positiv beschieden Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Aischbach – Mit Schreiben vom 10. Februar 2021 wurde von einer im Gaugenwald II“, so Bürgermeister Martin Buchwald, sollen Neuweiler Gewerbegebiet ansässigen Firma der Bau einer die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des in Nahwärmeleitung im Verlauf der Forchenstraße – Fliederstraße diesem Bereich ansässigen Betriebs geschaffen werden. Der beantragt. Da es sich hierbei um ein recht komplexes Thema handelt und die hierfür erforderliche Vereinbarung rechtssicher Aufstellungsbeschluss wurde im Gemeinderat am 26.11.2019 vorzubereiten ist, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie hierfür eine anwaltliche Beratung einzuholen. Der erforder- der Träger öffentlicher Belange fand vom 13.12.2019 bis liche Vertrag des bereits in der vergangenen Sitzung des 13.01.2020 statt. In der Sitzung stand die Beratung über die Bauausschusses vom 17. März 2022 im Grundsatz positiv im Rahmen der Auslegung eingegangenen Anregungen und vorgeschlagenen Punktes, soll anwaltlich vorbereitet werden. Bedenken im Einzelnen an. Martin Homm vom Planungsbüro Künster aus Reutlingen erläuterte die vorliegenden Punkte, mit denen die zukünftige Weiterentwicklung des ortsansässi- Amtliche Bekanntmachungen gen Betriebs gesichert werden soll. Dabei wurde festgehal- ten, dass eine Abbiegespur aus Zwerenberg kommend für entbehrlich gehalten wird, da aus dieser Fahrtrichtung der Firmenparkplatz bereits innerorts direkt über die Schwarz- waldstraße angefahren werden kann. Nach Beratung der ein- Hauptamt mit Standesamt gegangenen Anregungen und Bedenken wurde einstimmig am 11. Mai geschlossen der Beschluss gefasst, den überarbeiteten Entwurf des Be- Wegen der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung bauungsplans „Aischbach - Gaugenwald II“, Gemeinde Neu- der zuständigen Mitarbeiter ist das Hauptamt mit Standes- weiler, Gemarkung Gaugenwald, zu billigen und diesen erneut amt - wie berichtet - am Mittwoch, 11. Mai 2022 geschlos- öffentlich auszulegen. sen. Die Bevölkerung wird um Beachtung und Verständnis Auf die Veröffentlichung in dieser Ausgabe des Amts- und gebeten. Mitteilungsblattes wird verwiesen.
Seite 6 / Nummer 18 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Donnerstag, 05. Mai 2022 BEREITSCHAFTSDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemeiner Notfalldienst Der Zahnarzt ist von 10 bis 11 Uhr und von 16 bis 17 Uhr Kinderärztlicher Notfalldienst in der Praxis anwesend, in der übrigen Zeit telefonisch Augenärztlicher Notfalldienst erreichbar - bitte unbedingt vorher anmelden. HNO-ärztlicher Notfalldienst - an Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der Sprech- 7. Mai, 8 Uhr, bis 9. Mai, 8 Uhr: stundenzeiten (Anruf ist kostenlos): 116117 Dr. Martin Hackenberg, Liebenzeller Straße 45, Schömberg, - Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Telefon 07084 4381 Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711 96589700 oder docdirekt.de Apotheken-Bereitschaftsdienst Ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Calw ... außerhalb der üblichen Öffnungszeiten haben geöffnet Samstag, Sonn- und Feiertage von 8 bis 21 Uhr (jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr) am Ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Nagold 07. Mai 2022 Samstag, Sonn- und Feiertage von 8 bis 22 Uhr Alte Apotheke, Marktstraße 11, Calw, Telefon 07051 2133 Ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Freudenstadt Stadt-Apotheke Nagold, Marktstraße 1, Nagold, Samstag, Sonn- und Feiertage von 9 bis 21 Uhr Telefon 07452 5037 Kinder- und Jugendärztliche Notfallpraxis im Kranken- 08. Mai 2022 haus Freudenstadt Rathaus-Apotheke, Simmozheimer Straße 14, Althengstett, Samstag, Sonn- und Feiertage von 9 bis 15 Uhr Telefon 07051 30184 Diakoniestation Teinachtal Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Kontaktdaten: Hindenburgstr. 23, 75387 Neubulach (Liebelsberg) Für den tierärztlichen Bereitschaftsdienst am Wochenende Geschäftsführung: wenden Sie sich bitte an Ihren Haustierarzt. Beate Nothacker Tel. 07053 188 95-51 / Fax 07053 188 95-91 Notrufe E-Mail: info@diakonie-teinachtal.de Pflegedienstleitung (PDL): Feuer/Rettungsdienst/Notarzt 112 Elfriede Messal Polizei 110 Tel. 07053 188 95-54 Krankentransport 07051 19222 Polizeiposten Neuweiler 07055 7377 Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe (EL): Polizeirevier Calw 07051 161-250 Helene Rothfuß Tel. 07053 188 95-53 Öffnungszeiten: Redaktionsschluss Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Redaktionsschluss für die donnerstags erscheinende Montag - Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr Gemeindezeitung ist am Montag zuvor um 10 Uhr; spä- Für pflegerische Notfälle ist ein Anrufbeantworter geschal- ter eingehende Berichte können nicht mehr berücksich- tet, der täglich mehrmals abgehört wird. Für Beratungsge- tigt werden. spräche empfiehlt sich eine Terminvereinbarung. Tagespflege Herbstrose Miteinander & Füreinander in der Gemeinde Neuweiler e.V. (MFN), Tulpenstraße 13, 75389 Neuweiler Kontaktdaten: Leitung: Hannelore Rack, Tel. 07055 9309801, E-Mail: HRack@gmx.de Tagesbetreuung-Unterstützung für pflegende Angehörige, häusliche Betreuung IMPRESSUM Verantwortlich für den amtlichen Beratung für pflegende Angehörige Teil, alle sonstigen Verlautbarungen Herausgeber: und Mitteilungen: montags 16 bis 18.30 Uhr oder nach Vereinbarung Gemeinde Neuweiler Bürgermeister Martin Buchwald, Druck und Verlag: Nussbaum Medien 75389 Neuweiler, Marktstraße 7, Hilfs- und Beratungsdienste Weil der Stadt GmbH & Co. KG, oder sein Vertreter im Amt. 71263 Weil der Stadt, Verantwortlich für „Was sonst noch Baden-Württembergischer Landesverband Merklinger Str. 20, interessiert“ und den Anzeigenteil: für Prävention und Rehabilitation: Telefon 07033 525-0, Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, Fachambulanz für Abhängigkeitserkrankungen mit Fach- www.nussbaum-medien.de 68789 St. Leon-Rot stelle für Suchtprävention und Gesundheitsförderung, Ju- gend- und Drogenberatung in der Bahnhofstraße 31, 75365 INFORMATIONEN Tel.: 07033 6924-0, Calw, Telefon 07051 93616, Fax: 07051 936188 E-Mail: info@gsvertrieb.de Vertrieb (Abonnement und Internet: www.gsvertrieb.de Frauenhaus Calw: Telefon 07051 78281 Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Telefonseelsorge: Telefon 0800 111011 Josef-Beyerle-Str. 2, Anzeigenverkauf: Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08000 116 016 71263 Weil der Stadt, wds@nussbaum-medien.de Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de
Donnerstag, 05. Mai 2022 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Nummer 18 / Seite 7 Steuern und Abgaben sind fällig Katze zugelaufen Die zweite Vierteljahresrate Grundsteuer, die zweite Voraus- zahlung für die Gewerbesteuer und der erste Abschlag zum Wasserzins sind am 15. Mai 2022 zur Zahlung fällig. Alle Kunden, die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilneh- men, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig zum Fälligkeit- stermin auf das Konto IBAN: DE90 6005 0101 0004 9329 23, BIC: SOLADEST der Gemeinde Neuweiler bei der BW-Bank unter Angabe des im Bescheid ausgewiesenen Buchungs- zeichens zu überweisen. Für die Abschlagszahlungen erhalten die Kunden keinen neuen Bescheid. Eine nicht eingehaltene Zahlungsfrist würde automatisch das Mahnverfahren nach sich ziehen. Bei vorlie- gendem Lastschriftmandat wird der fällige Rechnungsbetrag zum jeweiligen Fälligkeitstermin automatisch von dem auf dem Bescheid angegebenen Konto abgebucht. Ein Vordruck für ein Lastschriftmandat kann auf der Homepage der Gemeinde Neuweiler unter www.neuweiler.de abgerufen werden (Menü -> Rathaus -> Bürgerservice A-Z -> Formulare Wer vermisst diese Katze? Diese ist vor einiger Zeit einer A-Z -> SEPA-Lastschriftmandat für Steuern und Abgaben) Familie im Ortsteil Oberkollwangen zugelaufen. Abzuholen ist oder ist bei der Gemeindekasse erhältlich (Telefon 9298-15). die Katze nach telefonischer Rücksprache unter 07055 7624. Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Satzung 1. Ergänzungssatzung „Gaugenwald“ 2. Örtliche Bauvorschriften zur Ergänzungssatzung „Gaugenwald“ Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald Der Gemeinderat der Gemeinde Neuweiler hat am 26.04.2022 Plangebiet in öffentlicher Sitzung die Ergänzungssatzung „Gaugenwald“, Teilgebiet 1 befindet sich nördlich der Wildparkstraße ge- Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald und die Örtli- genüber des Wohngebäudes Nr. 25 und östlich des Wohn- chen Bauvorschriften zur Ergänzungssatzung „Gaugenwald“, gebäudes Nr. 26, auf Flst. Nr. 112/3. Die Fläche wird derzeit Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald, als Satzung ackerbaulich genutzt. Entlang der Wildparkstraße befinden beschlossen. sich zwei Bäume. Zwischen dem geplanten Gebäude und dem Wohnhaus befindet sich noch ein Wirtschaftsgebäude Ziel und Zweck der Planung (Wildparkstraße 24). Die Fläche beträgt 1.700 m². Im Landratsamt Calw als Baurechtsbehörde, sind in den letz- ten beiden Jahren eine Vielzahl an Bauvoranfragen und Bau- Teilgebiet 2 befindet sich gegenüber dem Kreuzungsbereich anträgen eingegangen. Diese wurden aufgrund ihrer Lage Altensteiger Straße / Zwerenberger Straße. Die Fläche wird als Außenbereichsentwicklungen baurechtlich eingestuft und derzeit landwirtschaftlich als Wiesenfläche und als Holzlager- waren damit planungsrechtlich nicht zulässig. platz genutzt. Es befindet sich ein Baum auf dem Grundstück. Die Fläche beträgt 950 m². Das Landratsamt hat der Gemeinde Neuweiler empfohlen den Ortsteil Gaugenwald insgesamt zu überplanen um die Teilgebiet 3 befindet sich südlich der Eichwaldstraße Richtung planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine angemessene Bruderhaus. Innerhalb des Geltungsbereiches des Teilgebie- Entwicklung zu ermöglichen. tes 3 befindet sich das bestehende Gebäude Eichwaldstraße 19. Die westliche Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als In Abstimmung mit der Verwaltung wurden zwei verschiedene Wiesenfläche genutzt. Es befindet sich ein Baum auf dem Varianten angedacht um dieses Ziel zu erreichen. Grundstück. Die Fläche beträgt 1.160 m². Variante A Teilgebiet 4 befindet sich entlang der Eichwaldstraße und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung eines umfasst die Gebäude Nr. 15 (Teile Flst. Nr. 72) und 21 (Flst. Bebauungsplanes, zentrale Entwicklung Gaugenwalds an ei- Nr. 67/1) sowie Teile des Flst. Nr. 67 welches jetzt bebaut ner Stelle. werden soll. Diese Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als Wiesenfläche genutzt. Bäume befinden sich an der westli- Variante B chen Grundstücksgrenze des Flst. Nr. 67 außerhalb des Gel- Erstellung einzelner Ergänzungssatzungen und Erweiterung ei- tungsbereiches der Ergänzungssatzung. Die Fläche beträgt nes Bebauungsplanes für konkrete Bauinteressenten. 2.875 m². Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.07.2019 be- Teilgebiet 5 befindet sich westlich des Müllerweges auf schlossen die Variante B zu wählen. Von Seiten des Land- Flst. Nr. 49/1. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich ratsamts wird diese Variante ebenfalls unterstützt, weil so als Wiesenfläche genutzt. Bäume befinden sich nicht in- insbesondere die historische Entstehung und Geschichte nerhalb des Gebietes. An der Südwestgrenze befindet Gaugenwalds als klassisches Waldhufendorf besser berück- sich ein landwirtschaftlich genutzter Schuppen. Die Fläche sichtigt und gewürdigt werden kann. beträgt 1.580 m². Durch die Ergänzungssatzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Teilgebiet 6 befindet sich südlich der Wildparkstraße und BauGB werden im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche westlich des Müllerweges auf Flst. Nr. 48/1. Die Fläche wird Entwicklung die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das geplan- derzeit landwirtschaftlich als Wiesenfläche genutzt. Bäume te Bauvorhaben geschaffen. befinden sich am Rand des Gebietes. Die Fläche beträgt 2.950 m². Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § Die Plangebiete werden wie in der nachfolgenden Planzeich- 2 a BauGB abgesehen. nung dargestellt begrenzt:
Seite 8 / Nummer 18 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Donnerstag, 05. Mai 2022 Im Einzelnen gilt für die Ergänzungssatzung die Planzeich- in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, nung (Teil A) und der Satzungstext jeweils mit Datum vom deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu 26.04.2022. beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlö- schen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht Die Ergänzungssatzung „Gaugenwald“, Gemeinde Neuweiler, innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewie- Gemarkung Gaugenwald, tritt mit dieser öffentlichen Bekannt- sen. machung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB be- Die Ergänzungssatzung sowie deren Begründung können bei der zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie die nach Gemeinde Neuweiler, Gemeindeverwaltung, Marktstraße 7, 75389 § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwä- Neuweiler während der Dienststunden eingesehen werden. gungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeacht- Jedermann kann die Ergänzungssatzung sowie deren Begrün- lich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Be- dung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. kanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Neuweiler geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begrün- die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der den soll, darzulegen.
Donnerstag, 05. Mai 2022 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Nummer 18 / Seite 9 Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- Uä der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlas- Uä vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den sener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensver- Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in letzung gerügt hat. dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht Dienststunden der Gemeinde Neuweiler: schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr mittwochs Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Neuweiler geltend von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung be- donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis gründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn 18:00 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Uä die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden Neuweiler, 05. Mai 2022 sind oder gez. Martin Buchwald, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung - Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung 1. Bebauungsplanentwurf „Aischbach Gaugenwald II“ 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Aischbach Gaugenwald II“ Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald Der Gemeinderat der Gemeinde Neuweiler hat am 26.04.2022 Gaugenwald, gebilligt und beschlossen diese Entwürfe nach § in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch „Aischbach Gaugenwald II“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen. Gaugenwald, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung „Aischbach Gaugenwald II“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung dargestellt begrenzt: Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Osten von Vor dem Hintergrund der notwendigen Erweiterung der Fir- Zwerenberg auf Gemarkung Gaugenwald. Im Osten und Nor- ma Veyhl auf den bestehenden teilweise nicht überplanten den grenzt das Plangebiet an Waldflächen an, im Süden an gewerblichen Bauflächen auf der Gemarkung Gaugenwald den Friedhof und ebenfalls an Waldflächen. Von Süden her soll Flst. Nr. 58/2, 58/1 und 138/1, ist eine Überplanung des eine zweite Erschließung der Firma über die K 4369, Schwarz- waldstraße erfolgen. Im Westen grenzt das Plangebiet an die Gesamtbereichs notwendig um die vorgesehenen Ziele der bestehende Firma Vehyl an. Planung verwirklichen zu können. Ziel der Planung soll ein Die Fläche in dieser Abgrenzung beträgt ca. 3,20 ha. langfristig umzusetzendes Konzept zur Sicherung des Fir- Ziel und Zweck der Planung menstandortes sein, der auch künftige Entwicklungsflächen Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungs- für den Betrieb der Firma Veyhl, (Metallkomponenten und rechtlichen Grundlagen für die Erweiterung der bestehenden komplexe Baugruppen) am Standort Neuweiler-Zwerenberg Veyhl geschaffen werden. vorsieht.
Seite 10 / Nummer 18 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Donnerstag, 05. Mai 2022 Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Plan- Klima, Luft zeichnung (Teil A) und der Schriftlichen Teil (Teil B 1.), für Es kommt zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen. Die den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften siedlungsklimatische Relevanz der Flächen im Vorhabengebiet die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), ist gering, sodass von keinen erheblichen Beeinträchtigungen jeweils mit dem Datum vom 26.04.2022. der Luftqualität in den angrenzenden Flächen auszugehen ist. Auslegung Es erfolgen Maßnahmen zur Durchgrünung des Baugebiets. Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Landschaft und Erholung Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Land- schaftsbild sind aufgrund der geringen Einsehbarkeit des Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtli- neuen Bauwerks als nicht erheblich zu werten. Zum Schutz chen Bauvorschriften wird mit Begründung und den nach Ein- des Friedhofes wird der bestehende Wall verlängert. Die Be- schätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden einträchtigungen aufgrund der Inanspruchnahme von Wald- umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen In- wegen werden durch die Anlage eines Gehweges parallel formationen der Anbindungsstraße entlang der Ostseite des Vorhabenbe- von Freitag, dem 13.05.2022 bis Montag, dem 13.06.2022, reiches sowie durch einen Weg entlang von Teilabschnitten der Nordgrenze zur Anbindung an das bestehende Wegenetz je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Neuweiler, gemindert. Eine durchgehende Wegeverbindung besteht somit Marktstraße 7, 75389 Neuweiler im Foyer im Eingangsbereich weiterhin zwischen der K 4369 und den nördlich des Vorha- vor den Zimmern 1 bis 3 während der üblichen Dienststunden bengebietes angrenzenden Waldbereichen. Es ist von keinen öffentlich ausgelegt. erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen. Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter Kultur- und sonstige Sachgüter der Internet-Adresse www.neuweiler.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgen- Anhaltspunkte auf Kulturgüter im Bereich des geplanten Bau- dem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar. gebietes bestehen nicht. Die Wasserleitung als sonstiges Sachgut darf nicht überbaut werden bzw. ist bei einer geplan- Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen ten Überbauung zu verlegen. Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Informationen sind verfügbar und werden einschließlich Begrün- Wechselwirkungen dung des Bebauungsplans samt Umweltbericht ausgelegt. Auf räumliche und funktionale Beziehungen zwischen einzel- a.) Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung so- nen Elementen eines Schutzguts und die funktionalen Bezie- wie Bestands- und Maßnahmenplan jeweils vom 26.04.2022 hungen zwischen den Schutzgütern wurde in den vorangegan- „Durch die geplante Bebauung kommt es zu Veränderungen genen Abschnitten hingewiesen. Darüber hinaus sind keine der Umweltsituation. Die Auswirkungen auf die betroffenen Wechselwirkungen zu erwarten. Schutzgüter sowie die vorgesehenen Maßnahmen lassen sich Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei wie folgt zusammenfassen: Nichtdurchführung der Planung Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt Bei Nichtdurchführung der Planung ist auf der Fläche die Bei- Von dem geplanten Gewerbegebiet gehen Lärmbelastungen behaltung der bisherigen Nutzung anzunehmen, sodass sich aus. Ggf. sind zur Einhaltung der Orientierungs- und Grenz- voraussichtlich der Umweltzustand nicht wesentlich ändert. werte für entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich. Der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich Lärmschutzwall nördlich des Friedhofes wird verlängert, so- dass Beeinträchtigungen des Friedhofbereiches durch Lärm der nachteiligen Auswirkungen gemindert werden. Durch die Dachbegrünung werden som- Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich wer- merliche Wärmebelastungen im Gebäudebereich gemindert. den nachstehend zusammengefasst aufgeführt: Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist von keinen - Lärmschutz erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen. - Zeitliche Begrenzung der Gehölzfällungen Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt - Schutzmaßnahmen Grasfrosch - Beschränkung der Beleuchtung Im Rahmen der geplanten Bebauung tritt ein Verlust von - Schutz und Verlegung einer Wasserleitung Biotoptypen ein. Zur Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestim- - Wiederherstellung von Böden mungen ist es erforderlich, zeitliche Beschränkungen für die Baufeldfreimachung festzusetzen. Der Ausgleich von erheb- - Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen lichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere, Pflanzen, - Kleintierdurchlässige Gestaltung der Einfriedungen biologische Vielfalt erfolgt über das Ökokonto der Gemeinde - Anlage und Begrünung eines Retentionsbeckens Neuweiler. Die vorgesehenen Maßnahmen haben die Entwick- - Begrünung von Dachflächen lung von Waldrefugien zum Gegenstand. Waldrefugien sind - Anlage eines Weges entlang der Nordgrenze des Vorhaben- Waldflächen, die dauerhaft aus der Nutzung genommen wer- bereiches den, sodass eine natürliche Entwicklung einsetzen kann. Das - Entwicklung von Ruderalvegetation Ziel ist die Steigerung der Biodiversität im Wald. - Anpflanzung von Einzelbäumen - Rücknahme der Hochwaldgrenze Boden - Anlage einer Mulde als Laichgewässer des Grasfrosches Die Flächeninanspruchnahme (Versiegelung) führt zum Verlust - Maßnahmen aus dem Ökokonto der Gemeinde Neuweiler von Bodenfunktionen mittlerer bis hoher Bedeutung. Es treten erhebliche Umweltauswirkungen ein. Diese werden durch die Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umwelt- Wiederherstellung von Böden, der Verwendung von wasser- auswirkungen durchlässigen Bodenbelägen im Bereich der Stellplätze und Die Überwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften Platzbefestigungen sowie durch die Begrünung der Flachdä- Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Maßnahmen ist Aufgabe cher gemindert. Eine Kompensation erfolgt durch die Entwick- der Gemeinde.“ lung von Waldrefugien. b.) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnah- Wasser men Es kommt zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen, da die Umweltbericht mit artenschutzrechtlichen Aussagen vom Reduzierung der Grundwasserneubildung in Bereichen ge- 26.04.2022 ringer Bedeutung des Grundwassers erfolgt. Durch eine Be- „Die Artengruppen der Vögel und Amphibien sind von ar- grünung der Dachflächen, wasserdurchlässige Bodenbeläge tenschutzrechtlicher Bedeutung. Im Nachfolgenden wird da- sowie durch eine gedrosselte Einleitung des Niederschlags- her geprüft, ob die Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 wassers in das Kanalsystem werden die negativen Auswirkun- BNatSchG eintreten und ggf. Schutzmaßnahmen durchgeführt gen des erhöhten Oberflächenwasserabflusses gemindert. werden müssen.
Donnerstag, 05. Mai 2022 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Nummer 18 / Seite 11 Vögel Stellungnahmen des Landratsamt Calw, Vogteistr. 42 – 46, Im Rahmen der Rodung der Waldbestände kann es zu Tö- 75365 Calw vom 28.01.2020 tungen und Verletzungen von Vögeln kommen, sodass der Betroffene Themenkomplexe: Verbotstatbestand gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eintritt. Unter Berücksichtigung der Maßnahme 2, die Gehölzfällungen Belange des Forsts und Baufeldfreimachungen außerhalb der Vogelbrutzeit vor- Durch die vorgelegte Planung wird Waldfläche in Anspruch sieht, wird der Verbotstatbestand des Verletzens oder Tötens genommen und soll in eine andere Nutzungsart überführt vermieden. werden. Wald darf nur mit Genehmigung der höheren Forstbe- Durch die geplante Bebauung kann es zu zeitlich begrenzten, hörde umgewandelt werden. Im vorliegenden Fall liegt zwar baubedingten Störeffekten während der Brutzeit kommen. Da eine Umwandlungserklärung vor, die im Zuge der FNP-Auf- es sich um weitgehend störungsunempfindliche Vogelarten stellung in 2018 erteilt wurde, die allerdings nicht die gesamte handelt, ist nicht zu er-warten, dass diese Störungen sich in Umwandlungsfläche des Bebauungsplanes abdeckt. Insofern erheblichem Umfang auf den Erhaltungszustand der betroffe- besteht Nachbesserungsbedarf. nen Arten auswirken. Der Verbotstatbestand der Störung gem. Der Antrag auf Waldumwandlungserklärung für die neu hin- § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG tritt daher nicht ein. zugekommene Fläche (ca. 0,6 ha) ist bei der höheren Forst- Das Entfernen von Gehölzbeständen, die ausschließlich häu- behörde am RP Freiburg über die untere Forstbehörde im figen Gehölzbrütern als Fortpflanzungs- und Ruhestätte die- Landratsamt Calw zu stellen. Die Waldumwandlungserklärung nen, ist nicht grundsätzlich als verbotsrelevant im Sinne des stellt eine spätere Waldumwandlungsgenehmigung verbindlich § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG einzustufen (TRAUTNER et al. in Aussicht, ersetzt letztere jedoch nicht. 2015). Für frei brütende Arten mit geringer Nistplatztreue (z.B. Der Antrag muss folgende Angaben umfassen: Buchfink) ist anzunehmen, dass die ökologische Funktion der - Genaue Angabe der Umwandlungsfläche nach Größe und betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch das vor- in einer kartenmäßigen Darstel-lung. Eine Beschreibung der handene Angebot an geeigneten Strukturen im unmittelbaren Waldfläche nach Baumarten, Mischungen und Alter liegt im Umfeld des Plangebietes im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz 2 Umweltbericht vor und wird als ausreichend beurteilt. BNatSchG ohne zusätzliche Maßnahmen erhalten bleibt. - Bedarfsnachweis und eine Darstellung der Alternativenprü- Amphibien fung außerhalb Wald. Von dieser Artengruppe tritt im Vorhabenbereich der besonders Hier befindet die Genehmigungsbehörde, ob die in der Be- geschützte Grasfrosch auf. Für ihn gelten die Bestimmungen gründung zum Bebauungsplan enthaltenen Ausführungen des § 44 Abs. 5, Satz 5 BNatSchG, wonach bei Handlun- ausreichend sind. Im Antrag auf Waldumwandlungserklärung gen zur Durchführung eines Eingriffs kein Verstoß gegen die sollte darauf verwiesen werden. Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG vorliegt. Die Art - Waldfunktionen nach der Waldfunktionenkartierung sowie wird im Rahmen der Eingriffsregelung berücksichtigt und es Darstellung von besonders geschützten Gebietsteilen, die werden Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigung der von der Planung tangiert werden. Art ergriffen (Maßnahme 3 und 14). - Vorlage einer forstrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz. Hierzu kann die untere Forstbehörde des Landratsamtes Fazit Auskunft geben und Hinweise weiterleiten. Im Rahmen der geplanten Bebauung kann die Tötung oder Verletzung von Arten nicht ausgeschlossen werden und es Des Weiteren ist eine Aussage zu den artenschutzrelevanten kommt zum Verlust von potenziellen Fortpflanzungs- und Ru- Artvorkommen erforderlich. Der Umweltbericht enthält zwar hestätten für Vögel. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Aussagen zu Vogelarten und zum Grasfrosch, allerdings wer- Maßnahme 2 treten die Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. den Aussagen zu Fledermausvorkommen bzw. zur Habitateig- 1 BNatSchG jedoch nicht ein. Erhebliche Beeinträchtigungen nung der Waldfläche vermisst. Es fehlen auch Hinweise auf des Grasfrosches werden durch die Maßnahmen 3 und 14 Brutstätten wie Baumhöhlen, obwohl Brutverdacht von Höh- vermieden. lenbrütern (z.B. Buntspecht, Kleiber) bestätigt wurde. Mög- licherweise kann hier die Kartierung von 2018 weiterhelfen. Betroffenheit sonstiger Arten Die Angaben zum forstrechtlichen Ausgleich sind nicht aus- Nach § 19 BNatSchG gilt die Schädigung von Arten und reichend erläutert und in Teilen fehlerbehaftet. So decken natürlichen Lebensräumen als Umweltschaden im Sinne des sich Zahlangaben im Text unter 7.2.2. nicht mit denen in der USchadG. Zu diesen Arten zählen die Arten der Anhänge II Tabelle im Anhang 1 (Text: 28.190 m2 = 729.340 ÖP, Tabelle: und IV der FFH-Richtlinie und die Vogelarten nach Artikel 28.095 = 726.490 ÖP). Zudem sind die Ausgangswerte für die 4 Abs. 2 oder Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Zu den Wege zu gering angenommen. Die forstrechtliche Bilanz geht natürlichen Lebensräumen zählen die Lebensräume des An- grundsätzlich von einer Mindestausgleichzahl von 8 ÖP aus. hang I der FFH-Richtlinie sowie die Lebensräume der oben Bei einer Planungsgröße für die Ruderalvegetation von 9 ÖP genannten Arten und die Fortpflanzungs- und Ruhestätten entspricht dies einem Ausgangswert von mindestens 17 ÖP, der in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten. Eine die im Zweifel zu pauschalieren sind. Schädigung liegt auch außerhalb der FFH- und Vogelschutz- gebiete vor. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Rodung der Waldfläche und die Ausbildung eines Niederwaldstreifens im Wird jedoch ein Projekt in einem Verfahren zugelassen, bei Osten das Nachbarflurstück 134 (Privatwald) für Stürme, die in dem in einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 der Hauptsache aus westlicher Richtung kommen, exponiert BNatSchG oder, wenn dies nicht erforderlich ist, im Rahmen wird. Es wird vorgeschlagen, den Privatwaldbesitzer geson- der Eingriffsregelung nach §§ 14-15 BNatSchG und einer ar- dert zu informieren und eventuell eine Haftungsvereinbarung tenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG mögliche zu treffen. Auswirkungen auf diese Arten und Lebensräume beachtet wurden, liegt keine Schädigung im Sinne des USchadG vor. Weiterhin geht durch die neue Gewerbefläche ein Hauptwald- weg (Baurenhauptweg) verloren, der sowohl Gemeindewald, Im vorliegenden Fall sind die entsprechenden Prüfungen aber zu großen Teilen Privatwaldflächen erschließt. Es wird durchgeführt worden. Sämtliche Schädigungen wurden be- vorgeschlagen, den Waldweg in enger Absprache mit dem achtet. Das Vorhabengebiet befindet sich außerhalb von aus- zuständigen Revierleiter wieder anzuschließen oder ggfs. eine gewiesenen FFH- und Vogelschutzgebieten. Im Bereich des Alternativmöglichkeit zu suchen Die ungehinderte Holzabfuhr geplanten Baugebietes wurde der FFH-Lebensraumtyp 9410 ist sicher zu stellen. (Beerstrauch-Tannenwald) festgestellt. Die Ausgleichskonzep- tion sieht vor, die in Anspruch genommenen Wälder durch Belange des Umwelt- und Arbeitsschutzes die Entwicklung von Waldrefugien auszugleichen. Eine un- Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Rückhal- zulässige Schädigung liegt somit nicht vor (vgl. § 19 Abs. 1 tung und Versickerung von unverschmutztem Dachflächen- BNatSchG).“ wasser.
Seite 12 / Nummer 18 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler Donnerstag, 05. Mai 2022 Gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchV wird in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Ab- aktuellen Planung verstoßen. Anhand des Schallschutzgutach- teilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoff und Bergbau, tens kann ermittelt werden, ob die Orientierungswerte trotz- Albertstraße 5, 79104 Freiburg, vom 09.01.2020 dem eingehalten werden können oder mit welchen Mitteln des Schallschutzes die Einhaltung sichergestellt werden kann. Betroffene Themenkomplexe: Kann die Schallleistung an der Quelle nicht reduziert werden, Untergrundverhältnisse, Versickerung von Oberflächenwasser, können aktive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwand Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, oder Schallschutzwall) die Ausbreitung des Schalls auf ein Bergbau, Geotopschutz. zulässiges Maß reduzieren. Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a Für die Erschließung sollte eine bodenkundliche Baubeglei- BauGB: tung erfolgen, welche für einen fach- und sachgerechten Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Umgang mit dem Schutzgut Boden sorgt und ein Bodenma- Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die nagement- Konzept erstellt. Dazu zählen u.a. die Erstellung Landschaft und die biologische Vielfalt. und Betreuung der Mieten, Ausweisung von BE- Flächen, Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Boden Stellungnahme des Zweckverband Schwarzwaldwasser- und die Einhaltung eines schonenden Umgangs mit dem versorgung, Kurhausdamm 2 – 4, 75378 Bad Liebenzell vom Schutzgut Boden. Die Erschließung ist zu dokumentieren und 09.01.2020 nach Abschluss dem Landratsamt Calw, Abt. Umwelt- u. Ar- Betroffene Themenkomplexe: beitsschutz, vorzulegen. In einer beiderseits von der Rohrmitte gemessenen Breite von Belange des Naturschutzes je 3 m dürfen keine Bebauungen oder Bepflanzungen erfolgen, Um einen Verstoß gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG abzuwenden, ebenso muss unsere Trinkwasserleitung jederzeit zugäng-lich sind notwendige Gehölzmaßnahmen nur im erlaubten Ro- bleiben. dungszeitraum vom 01.10.-28.02. durchzuführen. Sofern unsere Wasserleitungstrasse mit Breite 6 m in der ange- Bei Verlust von Brutstätten einheimischer Vogelarten sollten dachten Baumaßnahme nicht entsprechend integriert werden die geplanten Gebäude mit Nistkästen versehen werden. kann, ist im Vorfeld eine für den Zweckverband Schwarzwald- wasserversorgung kostenneutrale Umverlegung notwendig. Zum Schutz von Amphibien sind evtl. vorhandene Laichge- wässer (Spurrillen, Furchen) entlang der Wege im Vorhaben- Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müsste die bereich bis Ende Februar zu verfüllen. Ist eine Verfüllung bis Wasserleitung vorab umverlegt und zuvor eine neue Trasse zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, sind die Laichgewässer samt etwaigen notwendigen Schächten an den Hoch- bzw. bis Mitte Juli zu belassen und vor Beeinträchtigungen zu Tiefpunkten geplant, genehmigt, gebaut und in Betrieb ge- schützen. nommen werden. Für Außenbeleuchtungen sind Lampen und Leuchten mit insek- Eine vorherige Außerbetriebnahme ist auch kurzzeitig ohne tenschonender Bauweise und nicht anlockendem Lichtspekt- Versorgungsstörungen nicht möglich. rum zu verwenden. Von der Versorgungssicherheit sind auch die nachgeschal- Belange der Landwirtschaft teten Hochbehälter „HB Martinsmoos“, „HB Wenden“, „HB Rotfelden“, „HB Effringen“ und somit zahlreiche Gemeinden Sofern Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden betroffen, ebenso auch die direkt an den Fallleitungen über müssen, sind landwirtschaftliche Flächen zu schonen. Falls Druckminderer angeschlossenen Verbraucher. landwirtschaftliche Flächen betroffen sind, wird frühzeitig um Beteiligung gebeten. Hinsichtlich einer neuen Trasse sollten auch weitere, etwaige mittelfristig folgende Entwicklungen des Flächennutzungspla- Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), e), nes Berücksichtigung finden, um nicht wiederholt die beste- g), h), i), 1a BauGB: hende Trasse verlegen zu müssen. Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Land- Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a schaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswir- BauGB: kungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Bevölkerung insgesamt, die Vermeidung von Emissionen so- Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die wie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, Landschaft und die biologische Vielfalt. die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissions- Stellungnahme des Regierungspräsidium Freiburg, Höhere schutzrechts, die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Forstbehörde, Abteilung 8 Forstdirektion, Referat 83, Rat- Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung hausgasse 33, 79098 Freiburg vom 16.01.2020 von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immis- Betroffene Themenkomplexe: sionsgrenzwerte nicht überschritten werden, die Wechselwir- kungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschut- Stellungnahme zes nach den Buchstaben a – d. Das geplante Gewerbegebiet „Aischbach - Gaugenwald II“ liegt im Gemeindewald Neuweiler. Zuständige Behörde ist aus Stellungnahmen des Regierungspräsidium Karlsruhe diesem Grund die Körperschaftsforstdirektion Freiburg. Schlossplatz 1 – 3 76131 Karlsruhe vom 13.01.2020 Durch die geplanten Nutzungsänderungen werden Waldflä- Betroffene Themenkomplexe: chen im Sinne des § 2 LWaldG beansprucht. Hierdurch ergibt Im Regionalplan Nordschwarzwald 2015 ist das Plangebiet sich eine anderweitige Darstellung der Nutzungsart. Für diese als Waldfläche dargestellt. Ferner ist der Geltungsbereich der Flächen ist daher nach § 10 i.V. m. § 9 LWaldG im Rahmen Planung als Vorbehaltsgebiet für Erholung und Tourismus fest- der Bauleitplanung eine Waldumwandlungserklärung durch die gelegt. Gem. PS 3.3.5 G (2) Regionalplan Nordschwarzwald höhere Forstbehörde erforderlich. 2015 ist die nutzungsbezogene Erholungsfunktion dieser Räu- me zu sichern. Wir bitten, dies im Rahmen der weiteren Pla- Im vorliegenden Fall liegt bereits für einen Teil des Gebie- nung und planerischen Abwägung zu berücksichtigen. tes des bisherigen Geltungsbereichs der Bauleitplanung eine Waldumwandlungserklärung der Körperschaftsforstdirektion Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a Freiburg vor (AZ: 82-2511.1 / 235-084 FNP Teinachtal vom BauGB: 09.11.2018). Die Umwandlungserklärung wurde im Zuge der Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima Entwicklung des FNP Teinachtal im Jahr 2018 auf einer Teilflä- und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Land- che des Flurstücks Nr. 138/1 der Gemarkung Gaugenwald schaft und die biologische Vielfalt. (Gemeinde Neuweiler) über 2,25 ha erteilt.
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