Konfirmation 2022 - Gemeinde Neuweiler

Die Seite wird erstellt Reinhold Auer
 
WEITER LESEN
Konfirmation 2022 - Gemeinde Neuweiler
Nummer 18
                                                                             Donnerstag, 05. Mai 2022
                                                                   Diese Ausgabe erscheint auch online

                       www.neuweiler.de

                    Konfirmation 2022

Kirche Gaugenwald                                                                      Foto: Günter Klink

                In den evangelischen Kirchengemeinden in der Gemeinde Neuweiler
                                  feiern am 8. und 15. Mai 2022
                       insgesamt 16 Mädchen und Jungen ihre Konfirmation.
                      Die Festgottesdienste zur Konfirmation finden statt am
                       8. Mai 2022 um 10 Uhr in der Kirche in Zwerenberg
                        8. Mai 2022 um 10 Uhr in der Kirche in Neuweiler
                      15. Mai 2022 um 10 Uhr in der Kirche in Breitenberg
Konfirmation 2022 - Gemeinde Neuweiler
Seite 2 / Nummer 18                   Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler                          Donnerstag, 05. Mai 2022

                                              Aus unserer Gemeinde

                   In 50 Jahren ist eine enge Freundschaft zu Alluyes entstanden
                Nach der Corona-Pause soll in Neuweiler an Pfingsten gefeiert werden
Eine Entfernung von 749 Kilometern gibt der Wegweiser nach         1970er Jahre von französischer Seite eine kommunale Part-
Alluyes beim Sportplatz von Neuweiler an. In der Waldge-           nerschaft. Aber in Baden-Württemberg war Kommunalreform.
meinde soll über Pfingsten das 50-jährige Jubiläum einer ganz      Alluyes hatte damals bei abnehmender Tendenz weniger als
besonderen, von einer Sportpartnerschaft getragenen Jume-          700 (heute sind es rund 750), das neue Neuweiler fast 2.500
lage gefeiert werden. Eigentlich war ja einmal daran gedacht,      Einwohner. Aufgrund dieses Ungleichgewichts lautete der ak-
die 50. Begegnung auf der einen und das 50-Jährige auf der         zeptierte Vorschlag, eine von den Gemeinden unterstützte
anderen Seite des Rheins festlich zu begehen. Da hat aber          Sportpartnerschaft einzugehen. Die Konstruktion hat sich be-
- wie bei vielem - Corona einen Strich durch die Rechnung          währt und wird von Generation zu Generation weitergetragen.
gemacht. Nachgeholt werden soll jetzt das erste Fest mit ei-
nigen Besonderheiten.                                              Entstanden ist die Verbindung durch den früheren FCN-Vor-
                                                                   sitzenden Fritz Klink und seinen U.S.A.-Kollegen „Bibi“ Adrien
                                                                   Perrier zusammen mit den französischen Brüdern Charlotin.
                                                                   Nach dem Zweiten Weltkrieg kam Yves Charlotin als Holzfäller
                                                                   nach Deutschland. Er gründete in Neuweiler eine Familie und
                                                                   wurde sesshaft. Sein Bruder Marcel, den er nach langer Suche
                                                                   auf der anderen Rheinseite ausfindig machen konnte, lebte
                                                                   in Alluyes. Der Fußball führte schließlich nicht nur sie zusam-
                                                                   men, sondern machte aus Menschen beider Länder Freunde.
                                                                   Manche Besucher waren 2019 bei der letzten Begegnung in
                                                                   Neuweiler erstmals dabei, andere regelmäßig seit Jahrzehnten.

                                                                   Frohe Stimmung herrscht bei den „Visits“, die immer am Pfingst-
                                                                   montag vormittags im Rahmen der Begegnungen stattfinden.
                                                                   Auf dem Bild ist 2010 in einem Garten in Neuweiler Bibi Perrier
                                                                   (links auf der Bank am Tisch sitzend), der letzte noch lebende Mit-
                                                                   initiator der Begegnung aus dem Gründerquartett, zu erkennen.
Schilder an den Ortseingängen oder ein in französischer Art ge-
stalteter Wegweiser mit der Kilometerangabe 749 beim Sport-        Einige Jahre lang gab es in den Sommerferien einen Jugend-
platz weisen in Neuweiler auf die seit 50 Jahren blühende Sport-   austausch, und auch im Rahmen des Pfingsttreffens begeg-
partnerschaft zwischen FCN und U.S.A. hin.                         neten sich schon Jugendmannschaften. Unter der Jägerschaft
                                                                   ging man immer wieder einmal gemeinsam auf die Pirsch.
Nach Ankunft am Samstagmorgen und Abholung der Gäste               Die Gemeinderäte pflegten schon einen Erfahrungsaustausch
durch die privaten Gastgeber nach einem Frühstück im Sport-        und lernten die unterschiedlichen Verwaltungssysteme kennen.
heim Neuweiler gehört der Nachmittag dem A-Liga-Derby in           Auch hat sich ein Herbstreffen in kleinem Rahmen in Alluyes
Breitenberg zwischen SG Teinachtal 2 und SC Neubulach. Da-         etabliert, das Freunde zusammenführt. Bei Festen im Dorf oder
nach soll der Weg wieder zum Sportgelände Neuweiler füh-           besonderen familiären Ereignissen nimmt man auf beiden Sei-
ren, wo abwechslungsreiche Unterhaltung geboten und Wettbe-        ten des Rheins Anteil und scheut die weite Reise nicht. Gerade
werbsstationen aufgebaut sind. Zum gemeinsamen Abendessen          Anfang April erwiesen Roland und Ilse Schaible der am 31.
brät dort dann bereits ein Ochse am Spieß. Am Sonntag folgt        März 2022 im Alter von 67 Jahren verstorbenen, an vielen Tref-
einer Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal der Festakt in der       fen beteiligten Frau Nicole des langjährigen U.S.A.-Vereinschefs
Waldschulhalle. Nachmittags gibt es das sportliche Kräftemessen    und Festpräsidenten Patrick Broutin die letzte Ehre.
auf dem Spielfeld. Am Montag stehen die „Visits“, die Besuche
bei Freunden auf dem Programm. Sicher dringen dann aus man-        Altbürgermeister Bernard Mercuzot verstorben
chem Garten oder Wohnzimmer auch 2022 wieder deutsche und          Überschattet wird die Vorfreude auf das bevorstehende Jubilä-
französische Lieder oder frohe mehrsprachige Unterhaltungen.       umstreffen zur Sportpartnerschaft von FC Neuweiler und U.S.
                                                                   Alluyes an Pfingsten durch den Tod des langjährigen Ortsober-
Sportpartnerschaft wird von Generation zu Generation               haupts Bernard Mercuzot. Der Altbürgermeister ist am 28. April
getragen                                                           2022 im 71. Lebensjahr verstorben. Am 5. Mai findet nach fran-
Seit 1972 sind - bis zum pandemiebedingten Ausfall - über          zösischen Pressemeldungen im „Crématorium Mainvillers“ die
Pfingsten jedes Jahr um oder über hundert Besucher aus             Abschiedszeremonie zu seinen Ehren statt. Er war über rund
Deutschland an die Loire nahe Chartre oder aus der franzö-         zwei Jahrzehnte hinweg als Gemeindeoberhaupt ein Förderer
sischen Gemeinde in den Oberen Wald gefahren. Ins Leben            der Sportpartnerschaft und auch zwischendurch immer wieder
gerufen haben die Begegnung die Fußballvereine FC Neuwei-          einmal Gast in Neuweiler. Seit 23. Mai 2020 ist Jean-Marc Petit
ler (FCN) und U.S. Alluyes (U.S.A.). Angedacht war Mitte der       sein Nachfolger.               (Text und Bilder: Hans Schabert)
Konfirmation 2022 - Gemeinde Neuweiler
Donnerstag, 05. Mai 2022             Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler                             Nummer 18 / Seite 3

Bürgermeister Martin Buchwald (links) ist zusammen mit dem
jüngst verstorbenen früheren Kollegen Bernard Mercuzot vor
zehn Jahren bei der Feier des 40-jährigen Bestehens der Sport-         Das Bild zeigt den früheren Bürgermeister Bernard Mercuzot
partnerschaft in der Waldgemeinde zu sehen; am Tisch dahinter          (links) beim Besuch der deutschen Gäste 2003 in Alluyes zusam-
ist zwischen beiden Bibi Perrier, der letzte noch lebende Mitinitia-   men mit seinem damaligen Kollegen sowie Autoren dieses Bei-
tor der Begegnung aus dem Gründerquartett, zu erkennen.                trags, Hans Schabert, und dessen Partnerin Karla Arp.

                               Vereinepokalschießen am 19. Juni im Schützenhaus

                                                                                                                       Plakate: SSGi
Konfirmation 2022 - Gemeinde Neuweiler
Seite 4 / Nummer 18                 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler                      Donnerstag, 05. Mai 2022

Breitbandausbau in Agenbach: Informations-                      Sitzbank mit „Gärtchen“ lädt zum Verweilen ein
abend am 17. Mai in der Waldschulhalle
Zukunftssicherer Anschluss mit Glasfaserkabel: schnelles
Internet und Telefonie
Der Breitbandausbau in der Gemeinde Neuweiler wird ent-
sprechend den Festlegungen im Gemeinderat mit einer mo-
dernen und leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur umgesetzt,
die zwischenzeitlich im Rahmen der Bundesförderung umge-
setzt wird. Dies bedeutet, dass alle im Ausbaubereich befind-
lichen Wohn- und Geschäftsgebäude direkt angeschlossen
werden sollen. Die Tiefbaumaßnahmen zur Umsetzung werden
im Spätsommer beginnen. Zur Information über die geplante
Vorgehensweise wird am Dienstag, 17. Mai 2022 ab 19.00 Uhr
in die Waldschulhalle nach Neuweiler eingeladen. Vorgesehen
ist die Vorstellung aller Rahmenbedingungen zum Anschluss
der jeweiligen Grundstücke. Dabei werden Vertreter aller be-
teiligten Firmen bis hin zum Betreiber des künftigen Netzes
anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.
Der Breitbandausbau selbst erfolgt jeweils in 3 Phasen: Pha-
se 1: Bau der sogenannten „Leerrohrinfrastruktur“, Phase 2:
Einblasen des Glasfaserkabels und Phase 3: Inbetriebnahme
des Glasfasernetzes. Obwohl die kostenfreie Verlegung der       In Neuweiler am Teinachweg zur Linde ist am Waldrand in
Glasfaserinfrastruktur durch die Gemeinde im Rahmen der Bun-    einer Kurve eine Sitzbank mit einem wunderschönen Gärt-
desförderung im Haus selbst endet, liegt der weitergehende      chen. Über eine kleine Brücke mit Geländer gelangt man
Anschluss ins Gebäude in der Verantwortung des jeweiligen       sicher zur Sitzbank, die geradezu zum Verweilen einlädt. Ein
Eigentümers. Um schnelles Internet zu bekommen und von der      Dankeschön demjenigen, der das „Gärtchen“ jedes Jahr sehr
neuen Glasfasertechnologie (FTTB) profitieren zu können, ist    schön gestaltet und einpflanzt. Von dem Bänkle aus hat man
der Anschluss des jeweiligen Gebäudes im Zuge der Umset-        einen schönen Blick über die Falchenwiesen zum Ortskern
zung von Phase 1 des Breitbandausbaus zwingend erforderlich.    Neuweiler.                        (Bild und Text: Horst Adam)
Die Gemeinde und alle beteiligten Partner für den Breit-
bandausbau in Neuweiler stehen im Rahmen des Informati-
onsabends für alle Fragen zum Thema zur Verfügung. Mit der
Baumaßnahme soll im kommenden Spätsommer begonnen
werden. Über eine rege Beteiligung würde man sich freuen.

Ärgernis der Woche - Wilder Müll                                Kinderwanderung auf die Burg Waldeck
Am Morgen des 29. April 2022 wurden vor dem Rathaus
mehrere leere alkoholische Getränkeflaschen aufgefunden.
Diese sind eine potenzielle Gefahrenquelle und die Gemeinde
appelliert an die Täter, in Zukunft doch bitte den 10 Meter
entfernten Mülleimer zu nutzen.

                                             Foto: Gemeinde                                                      Plakat: SWV
Konfirmation 2022 - Gemeinde Neuweiler
Donnerstag, 05. Mai 2022         Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler                            Nummer 18 / Seite 5

                                                                Im Verfahren erforderlich ist zudem der weitergehende Be-
            Aus dem Gemeinderat                                 schluss, dass der Gemeinderat der erforderlichen Waldum-
                                                                wandlung ausdrücklich zustimmt. Dabei ist, so Martin Homm,
Bebauungspläne in Gaugenwald beschlossen                        eine Fläche von 2,8 Hektar umfasst. Der Ausgleich soll über
                                                                das Ökokonto der Gemeinde Neuweiler erfolgen. Der Be-
Erster Beratungsgegenstand der vergangenen Sitzung des          schluss wurde ebenso einstimmig getroffen.
Gemeinderats war die Ergänzungssatzung „Gaugenwald“.
Diese stellt eines von zwei laufenden Planungsverfahren zur     Fünf Bauvorhaben auf den Weg gebracht
baulichen Weiterentwicklung von Gaugenwald dar. Als rundes      Das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte für den
Waldhufendorf waren in Gaugenwald zahlreiche Belange zu         beantragten Neubau eines Carports mit Fotovoltaikanlage im
berücksichtigen, um für die Bewohnerinnen und Bewohner aus      Bachgässle 16 auf Flurstück Nummer 62/6, wie auch für den
dem Teilort Bauflächen schaffen zu können. Weiterhin muss-      gewünschten Metallzaun im Teinachweg 30 auf Grundstück
ten durch ein Gutachten die Geruchsemmissionen ermittelt        Flurstück Nummer 396/21 in Neuweiler und die Errichtung
und daraus die möglichen Bereiche für eine Wohnbebauung         einer Fahrradgarage mit Geräteschuppen auf den Flurstücken
definiert werden. Bürgermeister Martin Buchwald verwies zum     13/2 und 13/3 in Agenbach In den Eichen 31.
Verfahren auf den Aufstellungsbeschluss vom 27. Juli 2021       Ebenfalls positiv beschieden wurde der Antrag auf Umbau
und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 13.08.2021   und Sanierung der bestehenden Schreinerwerkstatt in der
bis zum 13.09.2021. Über die eingegangenen Anregungen           Nagolder Straße 7 in Neuweiler. Bei dem im Sanierungsgebiet
und Bedenken wurde am 26. Oktober 2021 im Gemeinderat           gelegenen Vorhaben sollen in dem bestehenden Gebäude
beraten und beschlossen. In der Sitzung wurden die in der       Wohnungen verwirklicht werden. Hierfür wurde zudem die
2. Öffentlichkeitsbeteiligung vom 12.11.2021 bis 13.12.2021     erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.
vorgebrachten Punkte diskutiert.
                                                                Bei dem beantragten Neubau eines Einfamilienhauses mit
Den weiteren Sachvortrag übernahm Martin Homm vom Pla-          Doppelgarage handelt es sich, so Bürgermeister Martin Buch-
nungsbüro Künster aus Reutlingen. Dieser sprach der Mitwir-     wald, um den Bereich der gerade beschlossenen Erweiterung
kungsbereitschaft des Landratsamtes Calw großes Lob aus         des Bebauungsplanes „Gaugenwald Nord Ost“. Damit konnte
und betonte die Besonderheit dieses Verfahrens. Er legte die    auch dieses Verfahren positiv auf den Weg gebracht werden.
wesentlichen Festsetzungen und Änderungen zum Entwurf dar
und verwies insbesondere auf die sechs einzelnen Baugrund-      Bau des Pfarrhauses Neuweiler wird unterstützt
stücke. Nach Beratung der wenigen Anregungen und Beden-         Bereits im Rahmen der vergangenen Sitzung des Bauaus-
ken wurde die Ergänzungssatzung „Gaugenwald“, Gemeinde          schusses vom 17. März 2022 vorberaten wurde der Antrag
Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald, einstimmig beschlossen.        der Neuweiler Kirchengemeinde auf Unterstützung des Baus
Mit dem Verfahren Erweiterung des Bebauungsplanes               des neuen Pfarrhauses in Neuweiler im Wildbader Weg 26.
„Gaugenwald Nord Ost“ stand auch der weitere zu überpla-        Das Bauvorhaben, dem das gemeindliche Einvernehmen in
nende Bereich in Gaugenwald zur Beratung. Die 2. Öffent-        der Januar-Sitzung erteilt wurde, soll, wie im Ausschuss vor-
lichkeitsbeteiligung und Auslage fand hier vom 04.02.2022 bis   geschlagen, mit einem Zuschuss der Gemeinde in Höhe von
07.03.2022 statt. Martin Homm vom Planungsbüro Künster          10.000 Euro unterstützt werden.
aus Reutlingen erläuterte, dass in den betroffenen Bereichen
ein anderer Verfahrensweg zu wählen war, da diese an den        Hofstett bekommt weiteres Wartehäuschen
bestehenden Bebauungsplan „Gaugenwald Nord Ost“ direkt          Ebenfalls in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses
angrenzen. Er erläuterte im Weiteren die Festsetzungen und      vom 17. März 2022 vorberaten und dem Gemeinderat zum
Änderungen zum Entwurf und betonte, dass dieser nicht aus       Beschluss empfohlen war der Antrag, in der Forststraße in
dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Daher müssen diese      Hofstett, Fahrtrichtung Kleines Enztal, ein Buswartehaus auf-
hier noch berücksichtigt werden. Die Erweiterung des Bebau-     zustellen. Nachdem mit Änderung der Fahrtrichtung hier auf
ungsplanes „Gaugenwald Nord Ost“ wurde nach Beratung der        den Bus gewartet werden muss, war dies ein Anliegen aus
                                                                dem Gemeinderat. Da der Angebotsbetrag unterhalb 6.000
vorliegenden Anregungen einstimmig beschlossen.
                                                                Euro liegt, kann die Vergabe verwaltungsseitig erfolgen. Bür-
Auf die Veröffentlichungen in dieser Ausgabe des Amts- und      germeister Martin Buchwald erläuterte, dass das vorhandene
Mitteilungsblattes wird verwiesen.                              alte Fundament noch entfernt und der Pflasterbelag vorgerich-
                                                                tet werden müssen.
Bebauungsplanverfahren „Aischbach Gaugenwald II“
fortgeführt                                                     Nahwärmeleitung wurde positiv beschieden
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Aischbach –            Mit Schreiben vom 10. Februar 2021 wurde von einer im
Gaugenwald II“, so Bürgermeister Martin Buchwald, sollen        Neuweiler Gewerbegebiet ansässigen Firma der Bau einer
die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des in   Nahwärmeleitung im Verlauf der Forchenstraße – Fliederstraße
diesem Bereich ansässigen Betriebs geschaffen werden. Der       beantragt. Da es sich hierbei um ein recht komplexes Thema
                                                                handelt und die hierfür erforderliche Vereinbarung rechtssicher
Aufstellungsbeschluss wurde im Gemeinderat am 26.11.2019
                                                                vorzubereiten ist, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen,
gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
                                                                hierfür eine anwaltliche Beratung einzuholen. Der erforder-
der Träger öffentlicher Belange fand vom 13.12.2019 bis         liche Vertrag des bereits in der vergangenen Sitzung des
13.01.2020 statt. In der Sitzung stand die Beratung über die    Bauausschusses vom 17. März 2022 im Grundsatz positiv
im Rahmen der Auslegung eingegangenen Anregungen und            vorgeschlagenen Punktes, soll anwaltlich vorbereitet werden.
Bedenken im Einzelnen an. Martin Homm vom Planungsbüro
Künster aus Reutlingen erläuterte die vorliegenden Punkte,
mit denen die zukünftige Weiterentwicklung des ortsansässi-            Amtliche Bekanntmachungen
gen Betriebs gesichert werden soll. Dabei wurde festgehal-
ten, dass eine Abbiegespur aus Zwerenberg kommend für
entbehrlich gehalten wird, da aus dieser Fahrtrichtung der
Firmenparkplatz bereits innerorts direkt über die Schwarz-
waldstraße angefahren werden kann. Nach Beratung der ein-
                                                                 Hauptamt mit Standesamt
gegangenen Anregungen und Bedenken wurde einstimmig              am 11. Mai geschlossen
der Beschluss gefasst, den überarbeiteten Entwurf des Be-        Wegen der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung
bauungsplans „Aischbach - Gaugenwald II“, Gemeinde Neu-          der zuständigen Mitarbeiter ist das Hauptamt mit Standes-
weiler, Gemarkung Gaugenwald, zu billigen und diesen erneut      amt - wie berichtet - am Mittwoch, 11. Mai 2022 geschlos-
öffentlich auszulegen.                                           sen. Die Bevölkerung wird um Beachtung und Verständnis
Auf die Veröffentlichung in dieser Ausgabe des Amts- und         gebeten.
Mitteilungsblattes wird verwiesen.
Konfirmation 2022 - Gemeinde Neuweiler
Seite 6 / Nummer 18                  Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler                            Donnerstag, 05. Mai 2022

             BEREITSCHAFTSDIENSTE
Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Allgemeiner Notfalldienst                                     Der Zahnarzt ist von 10 bis 11 Uhr und von 16 bis 17 Uhr
Kinderärztlicher Notfalldienst                                in der Praxis anwesend, in der übrigen Zeit telefonisch
Augenärztlicher Notfalldienst                                 erreichbar - bitte unbedingt vorher anmelden.
HNO-ärztlicher Notfalldienst
- an Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der Sprech-        7. Mai, 8 Uhr, bis 9. Mai, 8 Uhr:
  stundenzeiten (Anruf ist kostenlos): 116117                 Dr. Martin Hackenberg, Liebenzeller Straße 45, Schömberg,
- Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie    Telefon 07084 4381
  Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und
  Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711
  96589700 oder docdirekt.de                                  Apotheken-Bereitschaftsdienst
Ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Calw                   ... außerhalb der üblichen Öffnungszeiten haben geöffnet
Samstag, Sonn- und Feiertage von 8 bis 21 Uhr                 (jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr) am
Ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Nagold                 07. Mai 2022
Samstag, Sonn- und Feiertage von 8 bis 22 Uhr                 Alte Apotheke, Marktstraße 11, Calw, Telefon 07051 2133
Ärztliche Notfallpraxis im Krankenhaus Freudenstadt           Stadt-Apotheke Nagold, Marktstraße 1, Nagold,
Samstag, Sonn- und Feiertage von 9 bis 21 Uhr                 Telefon 07452 5037
Kinder- und Jugendärztliche Notfallpraxis im Kranken-         08. Mai 2022
haus Freudenstadt                                             Rathaus-Apotheke, Simmozheimer Straße 14, Althengstett,
Samstag, Sonn- und Feiertage von 9 bis 15 Uhr                 Telefon 07051 30184
Diakoniestation Teinachtal
                                                              Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
Kontaktdaten:
Hindenburgstr. 23, 75387 Neubulach (Liebelsberg)              Für den tierärztlichen Bereitschaftsdienst am Wochenende
Geschäftsführung:                                             wenden Sie sich bitte an Ihren Haustierarzt.
Beate Nothacker
Tel. 07053 188 95-51 / Fax 07053 188 95-91                    Notrufe
E-Mail: info@diakonie-teinachtal.de
Pflegedienstleitung (PDL):                                    Feuer/Rettungsdienst/Notarzt         112
Elfriede Messal                                               Polizei                              110
Tel. 07053 188 95-54                                          Krankentransport                     07051 19222
                                                              Polizeiposten Neuweiler              07055 7377
Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe (EL):                      Polizeirevier Calw                   07051 161-250
Helene Rothfuß
Tel. 07053 188 95-53
Öffnungszeiten:                                                Redaktionsschluss
Montag - Freitag     8:00 - 12:00 Uhr                          Redaktionsschluss für die donnerstags erscheinende
Montag - Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr                          Gemeindezeitung ist am Montag zuvor um 10 Uhr; spä-
Für pflegerische Notfälle ist ein Anrufbeantworter geschal-    ter eingehende Berichte können nicht mehr berücksich-
tet, der täglich mehrmals abgehört wird. Für Beratungsge-      tigt werden.
spräche empfiehlt sich eine Terminvereinbarung.

Tagespflege Herbstrose
Miteinander & Füreinander in der Gemeinde Neuweiler e.V.
(MFN), Tulpenstraße 13, 75389 Neuweiler
Kontaktdaten:
Leitung: Hannelore Rack, Tel. 07055 9309801,
E-Mail: HRack@gmx.de
Tagesbetreuung-Unterstützung für pflegende Angehörige,
häusliche Betreuung                                            IMPRESSUM                            Verantwortlich für den amtlichen
Beratung für pflegende Angehörige                                                                   Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
                                                               Herausgeber:                         und Mitteilungen:
montags 16 bis 18.30 Uhr oder nach Vereinbarung                Gemeinde Neuweiler                   Bürgermeister Martin Buchwald,
                                                               Druck und Verlag: Nussbaum Medien    75389 Neuweiler, Marktstraße 7,
Hilfs- und Beratungsdienste                                    Weil der Stadt GmbH & Co. KG,        oder sein Vertreter im Amt.
                                                               71263 Weil der Stadt,                Verantwortlich für „Was sonst noch
Baden-Württembergischer Landesverband                          Merklinger Str. 20,                  interessiert“ und den Anzeigenteil:
für Prävention und Rehabilitation:                             Telefon 07033 525-0,                 Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
Fachambulanz für Abhängigkeitserkrankungen mit Fach-           www.nussbaum-medien.de               68789 St. Leon-Rot
stelle für Suchtprävention und Gesundheitsförderung, Ju-
gend- und Drogenberatung in der Bahnhofstraße 31, 75365        INFORMATIONEN                        Tel.: 07033 6924-0,
Calw, Telefon 07051 93616, Fax: 07051 936188                                                        E-Mail: info@gsvertrieb.de
                                                               Vertrieb (Abonnement und             Internet: www.gsvertrieb.de
Frauenhaus Calw: Telefon 07051 78281                           Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
Telefonseelsorge: Telefon 0800 111011                          Josef-Beyerle-Str. 2,                Anzeigenverkauf:
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08000 116 016              71263 Weil der Stadt,                wds@nussbaum-medien.de
Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de
Konfirmation 2022 - Gemeinde Neuweiler
Donnerstag, 05. Mai 2022         Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler                          Nummer 18 / Seite 7

Steuern und Abgaben sind fällig                                Katze zugelaufen
Die zweite Vierteljahresrate Grundsteuer, die zweite Voraus-
zahlung für die Gewerbesteuer und der erste Abschlag zum
Wasserzins sind am 15. Mai 2022 zur Zahlung fällig.
Alle Kunden, die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilneh-
men, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig zum Fälligkeit-
stermin auf das Konto IBAN: DE90 6005 0101 0004 9329 23,
BIC: SOLADEST der Gemeinde Neuweiler bei der BW-Bank
unter Angabe des im Bescheid ausgewiesenen Buchungs-
zeichens zu überweisen.
Für die Abschlagszahlungen erhalten die Kunden keinen
neuen Bescheid. Eine nicht eingehaltene Zahlungsfrist würde
automatisch das Mahnverfahren nach sich ziehen. Bei vorlie-
gendem Lastschriftmandat wird der fällige Rechnungsbetrag
zum jeweiligen Fälligkeitstermin automatisch von dem auf dem
Bescheid angegebenen Konto abgebucht.
Ein Vordruck für ein Lastschriftmandat kann auf der Homepage
der Gemeinde Neuweiler unter www.neuweiler.de abgerufen
werden (Menü -> Rathaus -> Bürgerservice A-Z -> Formulare      Wer vermisst diese Katze? Diese ist vor einiger Zeit einer
A-Z -> SEPA-Lastschriftmandat für Steuern und Abgaben)         Familie im Ortsteil Oberkollwangen zugelaufen. Abzuholen ist
oder ist bei der Gemeindekasse erhältlich (Telefon 9298-15).   die Katze nach telefonischer Rücksprache unter 07055 7624.

                                          Öffentliche Bekanntmachung
                                               Inkrafttreten der Satzung
                                         1. Ergänzungssatzung „Gaugenwald“
    2. Örtliche Bauvorschriften zur Ergänzungssatzung „Gaugenwald“ Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuweiler hat am 26.04.2022       Plangebiet
in öffentlicher Sitzung die Ergänzungssatzung „Gaugenwald“,    Teilgebiet 1 befindet sich nördlich der Wildparkstraße ge-
Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald und die Örtli-        genüber des Wohngebäudes Nr. 25 und östlich des Wohn-
chen Bauvorschriften zur Ergänzungssatzung „Gaugenwald“,       gebäudes Nr. 26, auf Flst. Nr. 112/3. Die Fläche wird derzeit
Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald, als Satzung          ackerbaulich genutzt. Entlang der Wildparkstraße befinden
beschlossen.                                                   sich zwei Bäume. Zwischen dem geplanten Gebäude und
                                                               dem Wohnhaus befindet sich noch ein Wirtschaftsgebäude
Ziel und Zweck der Planung                                     (Wildparkstraße 24). Die Fläche beträgt 1.700 m².
Im Landratsamt Calw als Baurechtsbehörde, sind in den letz-
ten beiden Jahren eine Vielzahl an Bauvoranfragen und Bau-     Teilgebiet 2 befindet sich gegenüber dem Kreuzungsbereich
anträgen eingegangen. Diese wurden aufgrund ihrer Lage         Altensteiger Straße / Zwerenberger Straße. Die Fläche wird
als Außenbereichsentwicklungen baurechtlich eingestuft und     derzeit landwirtschaftlich als Wiesenfläche und als Holzlager-
waren damit planungsrechtlich nicht zulässig.                  platz genutzt. Es befindet sich ein Baum auf dem Grundstück.
                                                               Die Fläche beträgt 950 m².
Das Landratsamt hat der Gemeinde Neuweiler empfohlen
den Ortsteil Gaugenwald insgesamt zu überplanen um die         Teilgebiet 3 befindet sich südlich der Eichwaldstraße Richtung
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine angemessene       Bruderhaus. Innerhalb des Geltungsbereiches des Teilgebie-
Entwicklung zu ermöglichen.                                    tes 3 befindet sich das bestehende Gebäude Eichwaldstraße
                                                               19. Die westliche Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als
In Abstimmung mit der Verwaltung wurden zwei verschiedene      Wiesenfläche genutzt. Es befindet sich ein Baum auf dem
Varianten angedacht um dieses Ziel zu erreichen.               Grundstück. Die Fläche beträgt 1.160 m².
Variante A                                                     Teilgebiet 4 befindet sich entlang der Eichwaldstraße und
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung eines    umfasst die Gebäude Nr. 15 (Teile Flst. Nr. 72) und 21 (Flst.
Bebauungsplanes, zentrale Entwicklung Gaugenwalds an ei-       Nr. 67/1) sowie Teile des Flst. Nr. 67 welches jetzt bebaut
ner Stelle.                                                    werden soll. Diese Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als
                                                               Wiesenfläche genutzt. Bäume befinden sich an der westli-
Variante B                                                     chen Grundstücksgrenze des Flst. Nr. 67 außerhalb des Gel-
Erstellung einzelner Ergänzungssatzungen und Erweiterung ei-   tungsbereiches der Ergänzungssatzung. Die Fläche beträgt
nes Bebauungsplanes für konkrete Bauinteressenten.             2.875 m².
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.07.2019 be-        Teilgebiet 5 befindet sich westlich des Müllerweges auf
schlossen die Variante B zu wählen. Von Seiten des Land-       Flst. Nr. 49/1. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich
ratsamts wird diese Variante ebenfalls unterstützt, weil so    als Wiesenfläche genutzt. Bäume befinden sich nicht in-
insbesondere die historische Entstehung und Geschichte         nerhalb des Gebietes. An der Südwestgrenze befindet
Gaugenwalds als klassisches Waldhufendorf besser berück-       sich ein landwirtschaftlich genutzter Schuppen. Die Fläche
sichtigt und gewürdigt werden kann.                            beträgt 1.580 m².
Durch die Ergänzungssatzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3    Teilgebiet 6 befindet sich südlich der Wildparkstraße und
BauGB werden im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche     westlich des Müllerweges auf Flst. Nr. 48/1. Die Fläche wird
Entwicklung die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das geplan-   derzeit landwirtschaftlich als Wiesenfläche genutzt. Bäume
te Bauvorhaben geschaffen.                                     befinden sich am Rand des Gebietes. Die Fläche beträgt
                                                               2.950 m².
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach §         Die Plangebiete werden wie in der nachfolgenden Planzeich-
2 a BauGB abgesehen.                                           nung dargestellt begrenzt:
Konfirmation 2022 - Gemeinde Neuweiler
Seite 8 / Nummer 18                 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler                      Donnerstag, 05. Mai 2022

                                                                                                                    

Im Einzelnen gilt für die Ergänzungssatzung die Planzeich-     in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile,
nung (Teil A) und der Satzungstext jeweils mit Datum vom       deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu
26.04.2022.                                                    beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlö-
                                                               schen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht
Die Ergänzungssatzung „Gaugenwald“, Gemeinde Neuweiler,        innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewie-
Gemarkung Gaugenwald, tritt mit dieser öffentlichen Bekannt-   sen.
machung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
                                                               Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB be-
Die Ergänzungssatzung sowie deren Begründung können bei der    zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie die nach
Gemeinde Neuweiler, Gemeindeverwaltung, Marktstraße 7, 75389   § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwä-
Neuweiler während der Dienststunden eingesehen werden.         gungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeacht-
Jedermann kann die Ergänzungssatzung sowie deren Begrün-       lich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Be-
dung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.        kanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Neuweiler
                                                               geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über   der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begrün-
die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der   den soll, darzulegen.
Konfirmation 2022 - Gemeinde Neuweiler
Donnerstag, 05. Mai 2022          Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler                            Nummer 18 / Seite 9

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif-         Uä der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in               Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlas-           Uä vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den
sener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser               Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensver-
Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in              letzung gerügt hat.
dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht          Dienststunden der Gemeinde Neuweiler:
schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit dieser   montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr mittwochs
Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Neuweiler geltend            von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung be-        donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis
gründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn             18:00 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                   und nach telefonischer Vereinbarung
Uä die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
   Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden             Neuweiler, 05. Mai 2022
   sind oder                                                       gez. Martin Buchwald, Bürgermeister

                                             Öffentliche Bekanntmachung
                                                - Beteiligung der Öffentlichkeit -
                                                     Öffentliche Auslegung
                                     1. Bebauungsplanentwurf „Aischbach Gaugenwald II“
                                    2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf
                                                   „Aischbach Gaugenwald II“
                                         Gemeinde Neuweiler, Gemarkung Gaugenwald

Der Gemeinderat der Gemeinde Neuweiler hat am 26.04.2022           Gaugenwald, gebilligt und beschlossen diese Entwürfe nach §
in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans             3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
„Aischbach Gaugenwald II“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung           i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen.
Gaugenwald, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften          Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung
„Aischbach Gaugenwald II“, Gemeinde Neuweiler, Gemarkung           dargestellt begrenzt:
   

                                                                                                                        
   

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Osten von           Vor dem Hintergrund der notwendigen Erweiterung der Fir-
Zwerenberg auf Gemarkung Gaugenwald. Im Osten und Nor-             ma Veyhl auf den bestehenden teilweise nicht überplanten
den grenzt das Plangebiet an Waldflächen an, im Süden an           gewerblichen Bauflächen auf der Gemarkung Gaugenwald
den Friedhof und ebenfalls an Waldflächen. Von Süden her soll
                                                                   Flst. Nr. 58/2, 58/1 und 138/1, ist eine Überplanung des
eine zweite Erschließung der Firma über die K 4369, Schwarz-
waldstraße erfolgen. Im Westen grenzt das Plangebiet an die        Gesamtbereichs notwendig um die vorgesehenen Ziele der
bestehende Firma Vehyl an.                                         Planung verwirklichen zu können. Ziel der Planung soll ein
Die Fläche in dieser Abgrenzung beträgt ca. 3,20 ha.               langfristig umzusetzendes Konzept zur Sicherung des Fir-
Ziel und Zweck der Planung                                         menstandortes sein, der auch künftige Entwicklungsflächen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungs-       für den Betrieb der Firma Veyhl, (Metallkomponenten und
rechtlichen Grundlagen für die Erweiterung der bestehenden         komplexe Baugruppen) am Standort Neuweiler-Zwerenberg
Veyhl geschaffen werden.                                           vorsieht.
Konfirmation 2022 - Gemeinde Neuweiler
Seite 10 / Nummer 18                   Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler                       Donnerstag, 05. Mai 2022

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Plan-            Klima, Luft
zeichnung (Teil A) und der Schriftlichen Teil (Teil B 1.), für      Es kommt zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen. Die
den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften          siedlungsklimatische Relevanz der Flächen im Vorhabengebiet
die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.),   ist gering, sodass von keinen erheblichen Beeinträchtigungen
jeweils mit dem Datum vom 26.04.2022.                               der Luftqualität in den angrenzenden Flächen auszugehen ist.
Auslegung                                                           Es erfolgen Maßnahmen zur Durchgrünung des Baugebiets.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit
                                                                    Landschaft und Erholung
Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung
zu äußern.                                                          Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Land-
                                                                    schaftsbild sind aufgrund der geringen Einsehbarkeit des
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtli-           neuen Bauwerks als nicht erheblich zu werten. Zum Schutz
chen Bauvorschriften wird mit Begründung und den nach Ein-          des Friedhofes wird der bestehende Wall verlängert. Die Be-
schätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden           einträchtigungen aufgrund der Inanspruchnahme von Wald-
umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen In-              wegen werden durch die Anlage eines Gehweges parallel
formationen                                                         der Anbindungsstraße entlang der Ostseite des Vorhabenbe-
 von Freitag, dem 13.05.2022 bis Montag, dem 13.06.2022,            reiches sowie durch einen Weg entlang von Teilabschnitten
                                                                    der Nordgrenze zur Anbindung an das bestehende Wegenetz
je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Neuweiler,            gemindert. Eine durchgehende Wegeverbindung besteht somit
Marktstraße 7, 75389 Neuweiler im Foyer im Eingangsbereich          weiterhin zwischen der K 4369 und den nördlich des Vorha-
vor den Zimmern 1 bis 3 während der üblichen Dienststunden          bengebietes angrenzenden Waldbereichen. Es ist von keinen
öffentlich ausgelegt.                                               erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter      Kultur- und sonstige Sachgüter
der Internet-Adresse www.neuweiler.de eingestellt und über das
zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgen-     Anhaltspunkte auf Kulturgüter im Bereich des geplanten Bau-
dem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.         gebietes bestehen nicht. Die Wasserleitung als sonstiges
                                                                    Sachgut darf nicht überbaut werden bzw. ist bei einer geplan-
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen                     ten Überbauung zu verlegen.
Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Informationen sind verfügbar und werden einschließlich Begrün-      Wechselwirkungen
dung des Bebauungsplans samt Umweltbericht ausgelegt.               Auf räumliche und funktionale Beziehungen zwischen einzel-
a.) Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung so-         nen Elementen eines Schutzguts und die funktionalen Bezie-
wie Bestands- und Maßnahmenplan jeweils vom 26.04.2022              hungen zwischen den Schutzgütern wurde in den vorangegan-
„Durch die geplante Bebauung kommt es zu Veränderungen              genen Abschnitten hingewiesen. Darüber hinaus sind keine
der Umweltsituation. Die Auswirkungen auf die betroffenen           Wechselwirkungen zu erwarten.
Schutzgüter sowie die vorgesehenen Maßnahmen lassen sich            Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei
wie folgt zusammenfassen:                                           Nichtdurchführung der Planung
Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt                        Bei Nichtdurchführung der Planung ist auf der Fläche die Bei-
Von dem geplanten Gewerbegebiet gehen Lärmbelastungen               behaltung der bisherigen Nutzung anzunehmen, sodass sich
aus. Ggf. sind zur Einhaltung der Orientierungs- und Grenz-         voraussichtlich der Umweltzustand nicht wesentlich ändert.
werte für entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich. Der
                                                                    Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich
Lärmschutzwall nördlich des Friedhofes wird verlängert, so-
dass Beeinträchtigungen des Friedhofbereiches durch Lärm            der nachteiligen Auswirkungen
gemindert werden. Durch die Dachbegrünung werden som-               Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich wer-
merliche Wärmebelastungen im Gebäudebereich gemindert.              den nachstehend zusammengefasst aufgeführt:
Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist von keinen              - Lärmschutz
erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen.                          - Zeitliche Begrenzung der Gehölzfällungen
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt                               - Schutzmaßnahmen Grasfrosch
                                                                    - Beschränkung der Beleuchtung
Im Rahmen der geplanten Bebauung tritt ein Verlust von
                                                                    - Schutz und Verlegung einer Wasserleitung
Biotoptypen ein. Zur Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestim-
                                                                    - Wiederherstellung von Böden
mungen ist es erforderlich, zeitliche Beschränkungen für die
Baufeldfreimachung festzusetzen. Der Ausgleich von erheb-           - Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen
lichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere, Pflanzen,          - Kleintierdurchlässige Gestaltung der Einfriedungen
biologische Vielfalt erfolgt über das Ökokonto der Gemeinde         - Anlage und Begrünung eines Retentionsbeckens
Neuweiler. Die vorgesehenen Maßnahmen haben die Entwick-            - Begrünung von Dachflächen
lung von Waldrefugien zum Gegenstand. Waldrefugien sind             - Anlage eines Weges entlang der Nordgrenze des Vorhaben-
Waldflächen, die dauerhaft aus der Nutzung genommen wer-              bereiches
den, sodass eine natürliche Entwicklung einsetzen kann. Das         - Entwicklung von Ruderalvegetation
Ziel ist die Steigerung der Biodiversität im Wald.                  - Anpflanzung von Einzelbäumen
                                                                    - Rücknahme der Hochwaldgrenze
Boden                                                               - Anlage einer Mulde als Laichgewässer des Grasfrosches
Die Flächeninanspruchnahme (Versiegelung) führt zum Verlust         - Maßnahmen aus dem Ökokonto der Gemeinde Neuweiler
von Bodenfunktionen mittlerer bis hoher Bedeutung. Es treten
erhebliche Umweltauswirkungen ein. Diese werden durch die           Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umwelt-
Wiederherstellung von Böden, der Verwendung von wasser-             auswirkungen
durchlässigen Bodenbelägen im Bereich der Stellplätze und           Die Überwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften
Platzbefestigungen sowie durch die Begrünung der Flachdä-           Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Maßnahmen ist Aufgabe
cher gemindert. Eine Kompensation erfolgt durch die Entwick-        der Gemeinde.“
lung von Waldrefugien.
                                                                    b.) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnah-
Wasser                                                              men
Es kommt zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen, da die           Umweltbericht mit artenschutzrechtlichen Aussagen vom
Reduzierung der Grundwasserneubildung in Bereichen ge-              26.04.2022
ringer Bedeutung des Grundwassers erfolgt. Durch eine Be-           „Die Artengruppen der Vögel und Amphibien sind von ar-
grünung der Dachflächen, wasserdurchlässige Bodenbeläge             tenschutzrechtlicher Bedeutung. Im Nachfolgenden wird da-
sowie durch eine gedrosselte Einleitung des Niederschlags-          her geprüft, ob die Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1
wassers in das Kanalsystem werden die negativen Auswirkun-          BNatSchG eintreten und ggf. Schutzmaßnahmen durchgeführt
gen des erhöhten Oberflächenwasserabflusses gemindert.              werden müssen.
Donnerstag, 05. Mai 2022           Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler                            Nummer 18 / Seite 11

Vögel                                                              Stellungnahmen des Landratsamt Calw, Vogteistr. 42 – 46,
Im Rahmen der Rodung der Waldbestände kann es zu Tö-               75365 Calw vom 28.01.2020
tungen und Verletzungen von Vögeln kommen, sodass der              Betroffene Themenkomplexe:
Verbotstatbestand gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eintritt.
Unter Berücksichtigung der Maßnahme 2, die Gehölzfällungen         Belange des Forsts
und Baufeldfreimachungen außerhalb der Vogelbrutzeit vor-          Durch die vorgelegte Planung wird Waldfläche in Anspruch
sieht, wird der Verbotstatbestand des Verletzens oder Tötens       genommen und soll in eine andere Nutzungsart überführt
vermieden.                                                         werden. Wald darf nur mit Genehmigung der höheren Forstbe-
Durch die geplante Bebauung kann es zu zeitlich begrenzten,        hörde umgewandelt werden. Im vorliegenden Fall liegt zwar
baubedingten Störeffekten während der Brutzeit kommen. Da          eine Umwandlungserklärung vor, die im Zuge der FNP-Auf-
es sich um weitgehend störungsunempfindliche Vogelarten            stellung in 2018 erteilt wurde, die allerdings nicht die gesamte
handelt, ist nicht zu er-warten, dass diese Störungen sich in      Umwandlungsfläche des Bebauungsplanes abdeckt. Insofern
erheblichem Umfang auf den Erhaltungszustand der betroffe-         besteht Nachbesserungsbedarf.
nen Arten auswirken. Der Verbotstatbestand der Störung gem.        Der Antrag auf Waldumwandlungserklärung für die neu hin-
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG tritt daher nicht ein.                  zugekommene Fläche (ca. 0,6 ha) ist bei der höheren Forst-
Das Entfernen von Gehölzbeständen, die ausschließlich häu-         behörde am RP Freiburg über die untere Forstbehörde im
figen Gehölzbrütern als Fortpflanzungs- und Ruhestätte die-        Landratsamt Calw zu stellen. Die Waldumwandlungserklärung
nen, ist nicht grundsätzlich als verbotsrelevant im Sinne des      stellt eine spätere Waldumwandlungsgenehmigung verbindlich
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG einzustufen (TRAUTNER et al.            in Aussicht, ersetzt letztere jedoch nicht.
2015). Für frei brütende Arten mit geringer Nistplatztreue (z.B.   Der Antrag muss folgende Angaben umfassen:
Buchfink) ist anzunehmen, dass die ökologische Funktion der        - Genaue Angabe der Umwandlungsfläche nach Größe und
betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch das vor-           in einer kartenmäßigen Darstel-lung. Eine Beschreibung der
handene Angebot an geeigneten Strukturen im unmittelbaren            Waldfläche nach Baumarten, Mischungen und Alter liegt im
Umfeld des Plangebietes im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz 2              Umweltbericht vor und wird als ausreichend beurteilt.
BNatSchG ohne zusätzliche Maßnahmen erhalten bleibt.               - Bedarfsnachweis und eine Darstellung der Alternativenprü-
Amphibien                                                            fung außerhalb Wald.
Von dieser Artengruppe tritt im Vorhabenbereich der besonders      Hier befindet die Genehmigungsbehörde, ob die in der Be-
geschützte Grasfrosch auf. Für ihn gelten die Bestimmungen         gründung zum Bebauungsplan enthaltenen Ausführungen
des § 44 Abs. 5, Satz 5 BNatSchG, wonach bei Handlun-              ausreichend sind. Im Antrag auf Waldumwandlungserklärung
gen zur Durchführung eines Eingriffs kein Verstoß gegen die        sollte darauf verwiesen werden.
Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG vorliegt. Die Art        - Waldfunktionen nach der Waldfunktionenkartierung sowie
wird im Rahmen der Eingriffsregelung berücksichtigt und es           Darstellung von besonders geschützten Gebietsteilen, die
werden Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigung der             von der Planung tangiert werden.
Art ergriffen (Maßnahme 3 und 14).                                 - Vorlage einer forstrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsbilanz.
                                                                     Hierzu kann die untere Forstbehörde des Landratsamtes
Fazit                                                                Auskunft geben und Hinweise weiterleiten.
Im Rahmen der geplanten Bebauung kann die Tötung oder
Verletzung von Arten nicht ausgeschlossen werden und es            Des Weiteren ist eine Aussage zu den artenschutzrelevanten
kommt zum Verlust von potenziellen Fortpflanzungs- und Ru-         Artvorkommen erforderlich. Der Umweltbericht enthält zwar
hestätten für Vögel. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen       Aussagen zu Vogelarten und zum Grasfrosch, allerdings wer-
Maßnahme 2 treten die Verbotstatbestände gem. § 44 Abs.            den Aussagen zu Fledermausvorkommen bzw. zur Habitateig-
1 BNatSchG jedoch nicht ein. Erhebliche Beeinträchtigungen         nung der Waldfläche vermisst. Es fehlen auch Hinweise auf
des Grasfrosches werden durch die Maßnahmen 3 und 14               Brutstätten wie Baumhöhlen, obwohl Brutverdacht von Höh-
vermieden.                                                         lenbrütern (z.B. Buntspecht, Kleiber) bestätigt wurde. Mög-
                                                                   licherweise kann hier die Kartierung von 2018 weiterhelfen.
Betroffenheit sonstiger Arten
                                                                   Die Angaben zum forstrechtlichen Ausgleich sind nicht aus-
Nach § 19 BNatSchG gilt die Schädigung von Arten und               reichend erläutert und in Teilen fehlerbehaftet. So decken
natürlichen Lebensräumen als Umweltschaden im Sinne des            sich Zahlangaben im Text unter 7.2.2. nicht mit denen in der
USchadG. Zu diesen Arten zählen die Arten der Anhänge II           Tabelle im Anhang 1 (Text: 28.190 m2 = 729.340 ÖP, Tabelle:
und IV der FFH-Richtlinie und die Vogelarten nach Artikel          28.095 = 726.490 ÖP). Zudem sind die Ausgangswerte für die
4 Abs. 2 oder Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Zu den           Wege zu gering angenommen. Die forstrechtliche Bilanz geht
natürlichen Lebensräumen zählen die Lebensräume des An-            grundsätzlich von einer Mindestausgleichzahl von 8 ÖP aus.
hang I der FFH-Richtlinie sowie die Lebensräume der oben           Bei einer Planungsgröße für die Ruderalvegetation von 9 ÖP
genannten Arten und die Fortpflanzungs- und Ruhestätten            entspricht dies einem Ausgangswert von mindestens 17 ÖP,
der in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten. Eine       die im Zweifel zu pauschalieren sind.
Schädigung liegt auch außerhalb der FFH- und Vogelschutz-
gebiete vor.                                                       Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Rodung der
                                                                   Waldfläche und die Ausbildung eines Niederwaldstreifens im
Wird jedoch ein Projekt in einem Verfahren zugelassen, bei         Osten das Nachbarflurstück 134 (Privatwald) für Stürme, die in
dem in einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung nach § 34         der Hauptsache aus westlicher Richtung kommen, exponiert
BNatSchG oder, wenn dies nicht erforderlich ist, im Rahmen         wird. Es wird vorgeschlagen, den Privatwaldbesitzer geson-
der Eingriffsregelung nach §§ 14-15 BNatSchG und einer ar-         dert zu informieren und eventuell eine Haftungsvereinbarung
tenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG mögliche           zu treffen.
Auswirkungen auf diese Arten und Lebensräume beachtet
wurden, liegt keine Schädigung im Sinne des USchadG vor.           Weiterhin geht durch die neue Gewerbefläche ein Hauptwald-
                                                                   weg (Baurenhauptweg) verloren, der sowohl Gemeindewald,
Im vorliegenden Fall sind die entsprechenden Prüfungen             aber zu großen Teilen Privatwaldflächen erschließt. Es wird
durchgeführt worden. Sämtliche Schädigungen wurden be-             vorgeschlagen, den Waldweg in enger Absprache mit dem
achtet. Das Vorhabengebiet befindet sich außerhalb von aus-        zuständigen Revierleiter wieder anzuschließen oder ggfs. eine
gewiesenen FFH- und Vogelschutzgebieten. Im Bereich des            Alternativmöglichkeit zu suchen Die ungehinderte Holzabfuhr
geplanten Baugebietes wurde der FFH-Lebensraumtyp 9410             ist sicher zu stellen.
(Beerstrauch-Tannenwald) festgestellt. Die Ausgleichskonzep-
tion sieht vor, die in Anspruch genommenen Wälder durch            Belange des Umwelt- und Arbeitsschutzes
die Entwicklung von Waldrefugien auszugleichen. Eine un-           Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Rückhal-
zulässige Schädigung liegt somit nicht vor (vgl. § 19 Abs. 1       tung und Versickerung von unverschmutztem Dachflächen-
BNatSchG).“                                                        wasser.
Seite 12 / Nummer 18                 Amts- und Mitteilungsblatt Neuweiler                      Donnerstag, 05. Mai 2022

Gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchV wird in der        Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Ab-
aktuellen Planung verstoßen. Anhand des Schallschutzgutach-      teilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoff und Bergbau,
tens kann ermittelt werden, ob die Orientierungswerte trotz-     Albertstraße 5, 79104 Freiburg, vom 09.01.2020
dem eingehalten werden können oder mit welchen Mitteln
des Schallschutzes die Einhaltung sichergestellt werden kann.    Betroffene Themenkomplexe:
Kann die Schallleistung an der Quelle nicht reduziert werden,    Untergrundverhältnisse, Versickerung von Oberflächenwasser,
können aktive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwand            Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser,
oder Schallschutzwall) die Ausbreitung des Schalls auf ein       Bergbau, Geotopschutz.
zulässiges Maß reduzieren.                                       Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a
Für die Erschließung sollte eine bodenkundliche Baubeglei-       BauGB:
tung erfolgen, welche für einen fach- und sachgerechten          Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser,
Umgang mit dem Schutzgut Boden sorgt und ein Bodenma-            Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die
nagement- Konzept erstellt. Dazu zählen u.a. die Erstellung      Landschaft und die biologische Vielfalt.
und Betreuung der Mieten, Ausweisung von BE- Flächen,
Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Boden            Stellungnahme des Zweckverband Schwarzwaldwasser-
und die Einhaltung eines schonenden Umgangs mit dem              versorgung, Kurhausdamm 2 – 4, 75378 Bad Liebenzell vom
Schutzgut Boden. Die Erschließung ist zu dokumentieren und       09.01.2020
nach Abschluss dem Landratsamt Calw, Abt. Umwelt- u. Ar-         Betroffene Themenkomplexe:
beitsschutz, vorzulegen.
                                                                 In einer beiderseits von der Rohrmitte gemessenen Breite von
Belange des Naturschutzes                                        je 3 m dürfen keine Bebauungen oder Bepflanzungen erfolgen,
Um einen Verstoß gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG abzuwenden,          ebenso muss unsere Trinkwasserleitung jederzeit zugäng-lich
sind notwendige Gehölzmaßnahmen nur im erlaubten Ro-             bleiben.
dungszeitraum vom 01.10.-28.02. durchzuführen.                   Sofern unsere Wasserleitungstrasse mit Breite 6 m in der ange-
Bei Verlust von Brutstätten einheimischer Vogelarten sollten     dachten Baumaßnahme nicht entsprechend integriert werden
die geplanten Gebäude mit Nistkästen versehen werden.            kann, ist im Vorfeld eine für den Zweckverband Schwarzwald-
                                                                 wasserversorgung kostenneutrale Umverlegung notwendig.
Zum Schutz von Amphibien sind evtl. vorhandene Laichge-
wässer (Spurrillen, Furchen) entlang der Wege im Vorhaben-       Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müsste die
bereich bis Ende Februar zu verfüllen. Ist eine Verfüllung bis   Wasserleitung vorab umverlegt und zuvor eine neue Trasse
zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, sind die Laichgewässer        samt etwaigen notwendigen Schächten an den Hoch- bzw.
bis Mitte Juli zu belassen und vor Beeinträchtigungen zu         Tiefpunkten geplant, genehmigt, gebaut und in Betrieb ge-
schützen.                                                        nommen werden.
Für Außenbeleuchtungen sind Lampen und Leuchten mit insek-       Eine vorherige Außerbetriebnahme ist auch kurzzeitig ohne
tenschonender Bauweise und nicht anlockendem Lichtspekt-         Versorgungsstörungen nicht möglich.
rum zu verwenden.                                                Von der Versorgungssicherheit sind auch die nachgeschal-
Belange der Landwirtschaft                                       teten Hochbehälter „HB Martinsmoos“, „HB Wenden“, „HB
                                                                 Rotfelden“, „HB Effringen“ und somit zahlreiche Gemeinden
Sofern Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden
                                                                 betroffen, ebenso auch die direkt an den Fallleitungen über
müssen, sind landwirtschaftliche Flächen zu schonen. Falls
                                                                 Druckminderer angeschlossenen Verbraucher.
landwirtschaftliche Flächen betroffen sind, wird frühzeitig um
Beteiligung gebeten.                                             Hinsichtlich einer neuen Trasse sollten auch weitere, etwaige
                                                                 mittelfristig folgende Entwicklungen des Flächennutzungspla-
Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), e),
                                                                 nes Berücksichtigung finden, um nicht wiederholt die beste-
g), h), i), 1a BauGB:
                                                                 hende Trasse verlegen zu müssen.
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima
und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Land-            Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a
schaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswir-      BauGB:
kungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die           Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser,
Bevölkerung insgesamt, die Vermeidung von Emissionen so-         Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die
wie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,          Landschaft und die biologische Vielfalt.
die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen
Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissions-        Stellungnahme des Regierungspräsidium Freiburg, Höhere
schutzrechts, die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in    Forstbehörde, Abteilung 8 Forstdirektion, Referat 83, Rat-
Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung      hausgasse 33, 79098 Freiburg vom 16.01.2020
von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immis-       Betroffene Themenkomplexe:
sionsgrenzwerte nicht überschritten werden, die Wechselwir-
kungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschut-          Stellungnahme
zes nach den Buchstaben a – d.                                   Das geplante Gewerbegebiet „Aischbach - Gaugenwald II“
                                                                 liegt im Gemeindewald Neuweiler. Zuständige Behörde ist aus
Stellungnahmen des Regierungspräsidium Karlsruhe
                                                                 diesem Grund die Körperschaftsforstdirektion Freiburg.
Schlossplatz 1 – 3 76131 Karlsruhe vom 13.01.2020
                                                                 Durch die geplanten Nutzungsänderungen werden Waldflä-
Betroffene Themenkomplexe:
                                                                 chen im Sinne des § 2 LWaldG beansprucht. Hierdurch ergibt
Im Regionalplan Nordschwarzwald 2015 ist das Plangebiet          sich eine anderweitige Darstellung der Nutzungsart. Für diese
als Waldfläche dargestellt. Ferner ist der Geltungsbereich der   Flächen ist daher nach § 10 i.V. m. § 9 LWaldG im Rahmen
Planung als Vorbehaltsgebiet für Erholung und Tourismus fest-    der Bauleitplanung eine Waldumwandlungserklärung durch die
gelegt. Gem. PS 3.3.5 G (2) Regionalplan Nordschwarzwald         höhere Forstbehörde erforderlich.
2015 ist die nutzungsbezogene Erholungsfunktion dieser Räu-
me zu sichern. Wir bitten, dies im Rahmen der weiteren Pla-      Im vorliegenden Fall liegt bereits für einen Teil des Gebie-
nung und planerischen Abwägung zu berücksichtigen.               tes des bisherigen Geltungsbereichs der Bauleitplanung eine
                                                                 Waldumwandlungserklärung der Körperschaftsforstdirektion
Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a        Freiburg vor (AZ: 82-2511.1 / 235-084 FNP Teinachtal vom
BauGB:                                                           09.11.2018). Die Umwandlungserklärung wurde im Zuge der
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima     Entwicklung des FNP Teinachtal im Jahr 2018 auf einer Teilflä-
und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Land-            che des Flurstücks Nr. 138/1 der Gemarkung Gaugenwald
schaft und die biologische Vielfalt.                             (Gemeinde Neuweiler) über 2,25 ha erteilt.
Sie können auch lesen