Scheckübergabe an Allensbacher Kinderhäuser

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Scheckübergabe an Allensbacher Kinderhäuser
Freitag, 22. Oktober 2021                                                              23. Jahrgang I Nummer 42

                                                                                        Scheckübergabe
                                                                                        an Allensbacher
                                                                                          Kinderhäuser

 Netze BW spendet 1.569 Euro eingespartes Porto, das durch die digitale Zählerstandserfassung erzielt werden konnte.
 Bürgermeister Stefan Friedrich und stellvertretend für die Allensbacher Kinderhäuser die Kinderhausleiterinnnen
 Monja Meichle und Kathrin Lüer freuen sich über die Schecks, die von Stephan Einsiedler, Kommunalberater der
 Netze BW, für die Allensbacher Kindergärten übergeben wurden.
Scheckübergabe an Allensbacher Kinderhäuser
2 | FREITAG, 22. OKTOBER 2021

WICHTIGE                                                    Gemeinde
RUFNUMMERN                                                  Allensbach
                                                            Kinderbetreuung
APOTHEKENNOTDIENSTE
KONSTANZ:
Samstag, 23.10.         im Seerhein-Center
Sonntag, 24.10.         Lago

RADOLFZELL:
Samstag, 23.10.         Flora

MÜLLTERMINE
Sa. 23.10.              Grünabfall Riesenberg
Do. 28.10.              Biomüll

Öffnungszeiten Recyclinghof                                    Wir suchen für verschiedene Objekte im Kernort:
Samstag         09.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag        10.00 Uhr - 12.00 Uhr                                            Hausmeister auf 450 €-Basis
Freitag         15.30 Uhr - 18.00 Uhr                                                                     m/w/d

ÄRZTE                                                         Wir bieten:                                        Wir erwarten:
                                                              - unbefristeter Mini-Job (450 €)                   - technische Ausbildung oder
Ärztlicher Notfalldienst                                                                                           Vorkenntnisse
an Wochenenden und Feiertagen                  116 117        - sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen
                                                                                                                 - Organisationsgeschick und
                                                                Dienst mit ca. 8 Wochenstunden
Zahnärztliche Notrufnummer                                                                                         Kommunikationsfähigkeit
                                                              - Fahrtkostenersatz
                        0180/3222555-25                                                                          - offene und freundliche Art sowie
                                                              - Arbeitsvertrag nach TVÖD                           lösungsorientierte Arbeitsweise
Rettungsdienst/ Wasserrettung                       112       - körperliche und organisatorische Tätigkeit für   - Ein besonderes Maß an Flexibilität bzgl.
                                                                mehrere Kleinobjekte in Eigenverantwortung         der Zielgruppen und Arbeitszeiten
Krankentransport                                19222
                                                              - Unterstützung durch den gemeindlichen
                                                                                                                 - dienstleistungsorientierte
                                                                Bauhof / Gärtnerabteilung
                                                                                                                   Zusammenarbeit mit den Nutzern der
                                                              - kurze Wege durch räumlich
NOTRUFE                                                         zusammenhängende Objekte
                                                                                                                   Objekte
                                                                                                                 - Bereitschaft zur Vertretung des Kollegen
Feuerwehr                                           112       - Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung          im Rathaus
Notruf                                              110        Worum geht es?
                                                               Hausmeistertätigkeit für folgende Objekte: Seniorenwohnanlage, Gebäude Rathausplatz 2
Polizeiposten Allensbach                         97149         (alte Schule/Bücherei/Torkel), Rathausplatz 6 und 7, Vereinsheim und DRK-Heim
nach Dienstschluss                                             Der Umfang ist gut zu bewältigen, die Objekte sind i.d.R. durch die Nutzer selbst verwaltet
über Konstanz                       07531/995-2222
Wasserschutzpolizei Reichenau 07534/97190
Strom- und Gasversorgung              0800/3629477          Weitere Informationen Herr Weiss / Frau Hanreich: Telefon 07533 / 801- 22 oder -23
                                                            Bewerbung bis 31.10.21 per E-Mail (PDF bis 10 MB) an: bewerbung@allensbach.de
Wasserversorgung Störung                       801-80       oder an Rathausplatz 1, 78476 Allensbach

SPRECHZEITEN DER VERWALTUNG
RATHAUS ALLENSBACH                        Tel. 801-0
                                                               Gemeinde
                                                          Gemeinde         Allensbach
                                                                   Allensbach
Mo. – Fr.                          08:00 – 12:00 Uhr
Mi.                                16:30 – 18:30 Uhr                                   Hauswirtschaftshilfe (m/w/d)
                                                                                    für das Kinderhaus am Walzenberg
ORTSVERWALTUNG HEGNE
Mi.
                         Tel.: 801-935
                     16:30 - 18:30 Uhr
                                                                                     Hauswirtschaftshilfe     (m/w/d)
                                                                                        als Minijob auf 450 €-Basis
                                                                                für das Kinderhaus am Walzenberg
ORTSVERWALTUNG KALTBRUNN Tel.: 801-936                    ab sofort für die Tätigkeit im Bistro des 4gruppigen Kinderhauses (Kinder im Alter von 1 bis
Mo.                           19:00 – 20:00 Uhr           6 Jahren) gesucht.        als Minijob auf 450 €-Basis
nach telefonischer Vereinbarung
                                                          Die Einsatzzeiten sind an zwei bis drei Tagen pro Woche (vorzugsweise dienstags und mitt-
IMPRESSUM                                                 wochs - ab
                                                                   ggf.sofort
                                                                        flexibel für die Tätigkeit
                                                                                 tauschbar)          im Bistro
                                                                                            von ca. 10:30       desUhr.
                                                                                                          bis 14:00 4-gruppigen Kinderhauses
Herausgeber: Gemeinde Allensbach,
Tel. 07533/8 01-10, Fax. 07533/8 01-12                             (Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren) gesucht.
E-Mail: mitteilungsblatt@allensbach.de                    Voraussetzung ist die Freude am Umgang mit Kindern, Zuverlässigkeit und praktische Erfah-
Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie den redak-    rungen im Küchen- oder Bistrobereich.
tionellen Teil (v.i.S.d.P.):                                       Die Einsatzzeiten sind an zwei bis drei Tagen pro Woche
Bürgermeister Stefan Friedrich
Für den Anzeigenteil/Druck:                                        (vorzugsweise
                                                          Bei Interesse             dienstags
                                                                        wenden Sie sich bitte an:und mittwochs - ggf. flexibel tauschbar)
Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG                            von ca. 10:30 bis 14:00 Uhr.
Messkircher Str. 45, 78333 Stockach,
Telefon 07771/93 17-11, Telefax 07771/93 17-40
                                                          bewerbung@allensbach.de oder direkt
                                                          an die Kinderhausleitung Monja Meichle (Tel. 934236)
E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de
Homepage: www.primo-stockach.de
                                                                   Voraussetzung ist die Freude am Umgang mit Kindern,
                                                                   Zuverlässigkeit und praktische Erfahrungen im Küchen- oder
                                                                   Bistrobereich.
                                                                   Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
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Wärmenetz 4.0 für Kaltbrunn – Bürgerbefragung zum Energiebedarf
Für Ihren Ortsteil soll ein Nahwärmenetz entstehen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.07.2021
einen klaren Auftrag erteilt, hierzu eine Machbar-
keitsstudie zu erstellen. Dies dient dazu herauszu-
finden, welche Art der Versorgung am sinnvollsten
wäre, um Kaltbrunn mit einer energieeffizienten und
klimaschonenden kommunalen Wärmeversorgung
auszustatten.
Bestimmt verfolgen viele von Ihnen schon aufmerk-
sam unsere Fortschritte bei der Ausarbeitung. Dies
merken wir auch daran, dass wir im Rathaus immer
wieder Anfragen der Art erhalten, wann das Nahwär-
menetz denn nun gebaut werde, da die Heizung im
Haus bald ausgetauscht werden müsste.
Um das Nahwärmenetz realisieren zu können, wur-
den bereits Vorarbeiten, zusammen mit dem von der
Gemeinde beauftragten Büro Drees & Sommer ge-
leistet. Für weitere Schritte benötigen wir nun jedoch Ihre Mithilfe.
Für eine Machbarkeitsstudie, die belegen soll, welches die effizienteste Technik für Kaltbrunn wäre, benötigen wir möglichst genaue Daten zum Ge-
bäudebestand. Diese können nur Sie uns nennen.
Im Laufe des Oktobers werden hierzu die Lokale Agenda „Wir in Kaltbrunn“ und die Gemeindeverwaltung, Frau Campion-Hirsch, bei Ihnen zu
Hause vorbeikommen, um Ihnen einen eigens hierfür entwickelten Fragebogen zum Energiebedarf in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung vorzu-
stellen.

Wir bitten Sie diesen Fragebogen bis spätestens 25.10.2021 vollständig ausgefüllt per E-Mail an frank.ruhland@allensbach.de oder postalisch an
die Gemeinde Allensbach, Ortsbauamt, Herr Ruhland, Rathausplatz 8, 78476 Allensbach, zurück zu senden.
Bei Rückfragen hierzu steht Ihnen Herr Ruhland beim Ortsbauamt Allensbach unter der Tel.-Nr.: 801-51 gerne zur Verfügung.

Den entsprechenden Fragebogen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter www.gemeinde-allensbach.de/wohnen-leben/bauen-wohnen
Selbstverständlich sichern wir Ihnen zu, dass wir Ihre Daten streng vertraulich behandeln, dass diese in anonymisierter Form verwendet und danach
vernichtet werden.

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre tatkräftige Mithilfe.

    Corona-Schnelltests im Torkel ab sofort kostenpflichtig
    Das Testzentrum der Gemeinde Allensbach im Torkel am Rathaus-           Die Gebühr ist vor Ort zu bezahlen. Die Gemeinde bittet darum, dass
    platz bleibt weiterhin geöffnet. Die Öffnungszeiten sind wie bisher:      der Betrag passend in bar mitgebracht wird. Eine Möglichkeit zur
    Montag 9-10 Uhr, Mittwoch 17-18 Uhr, Freitag 16-18 Uhr                  Kartenzahlung gibt es leider nicht. Auf Wunsch wird eine Quittung
                                                                            ausgestellt.
    Seit 11. Oktober 2021 gilt die neue Test-Verordnung der Bundesre-       Weiterhin werden die Testbescheinigungen in Papierform (mit War-
    gierung. Die Tests sind seither kostenpflichtig. Ein Antigen-Schnell-    tezeit) oder elektronisch über die Corona-Warn-App bereit gestellt.
    test mit Nachweis kostet im Testzentrum der Gemeinde Allensbach         Dazu muss das Smartphone mit installierter Corona-Warn-App so-
    10,00 €.                                                                wie der Personalausweis am Eingang bereitgehalten werden.

  Krippenspielproben starten
  Lust mitzumachen?
  Ein Jahr war Pause, dieses Jahr soll es wieder klappen: Krippenspiel für den
  Heilig Abend mit Allensbacher Kids. Geprobt und aufgeführt wird es in zwei
  Gruppen. Es wird draußen stattfinden mit echten Schafen und Lagerfeu-
  er. Gestaltet werden die Outdoor-Heiligabend- Gottesdienste (24.12.) um
  15.00 Uhr und um 16.15 Uhr.

  Mindestalter: 6 Jahre für die Übernahme einer Rolle. Vorschulkinder und
  Erstklässler gestalten einem Lichterchor und studieren einen Lichtertanz
  einstudieren.

  Mit der Anmeldung (per E-Mail: krippenspiel-allensbach@gmx.de oder Tel.
  Evangelisches Pfarramtes 6310/pfarramt@ev-kirche-allensbach.de) werden
  Detail-Informationen durchgegeben. Anmeldeschluss ist der 01.11.2021. Proben sind immer montags von 17.00 bis 18.15 Uhr.

  Das erste Treffen ist am 22.11.2021 in der evangelischen Kirche, danach jeden Montag bis Weihnachten. Geklärt muss sein, ob regelmäßige
  Probenteilnahme gewährleistet sein kann. Am 24.12. ebenso die Teilnahme an einem der Heiligabend-Gottesdienste. Hinzu kommt möglicher-
  weise am Sonntag, 19.12.21 um 16.00 Uhr eine Aufführung im Freibereich der Schmieder Klinik Allensbach.
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 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Bekanntmachung
                                               Aufstellung des Bebauungsplans „Breite“
                                      als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen
                                             im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB
                                                und der Örtlichen Bauvorschriften „Breite“
                                              in getrennter Satzung, Gemarkung Kaltbrunn.
Der Bebauungsplan kann entsprechend der Feststellung durch den Gemeinderat im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit
§ 13a BauGB und der damit verbundenen erleichterten Voraussetzungen aufgestellt werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat am
24.09.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13b BauGB Baugesetzbuch –(in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m.W.v. 29.07.2017) den Bebauungsplan zur Einbeziehung
von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB „Breite“, Gemarkung Kaltbrunn und gemäß § 74 LBO - Landesbauordnung
für Baden-Württemberg ( i. d. F. vom 05.03.2010 (GBl. Nr. 7, S. 358) in Kraft getreten am 01.03.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017
(GBl. S. 612) m.W.v. 01.01.2018) nach getrennter Satzung die Örtlichen Bauvorschriften „Breite“ zu erlassen.

Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flst Nrn.:
540/1, 541 Teil, 542/1, 543, 544, 545/2, 556 Teil, 557/1, 558/1, 560/1, 561 Teil

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

                                                                                                      Zur Regelung einer geordneten Gestaltung
                                                                                                      und der gewünschten Gliederung der Grün-
                                                                                                      strukturen macht die Gemeinde von § 74
                                                                                                      LBO Gebrauch und hat beschlossen, nach
                                                                                                      getrennter Satzung die „Örtlichen Bauvor-
                                                                                                      schriften – Breite“ zu erlassen.

                                                                                                      Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach
                                                                                                      hat mit Aufstellungsbeschluss beschlossen:

                                                                                                      • auf eine frühzeitige Unterrichtung und Er-
                                                                                                        örterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4
                                                                                                        Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.
                                                                                                        2. wird verzichtet
                                                                                                      • auf eine Umweltprüfung und einen Um-
                                                                                                        weltbericht wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB
                                                                                                        verzichtet
                                                                                                      • auf eine zusammenfassende Erklärung
                                                                                                        gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird verzichtet.

                                                                                                      Ziele und Zweck der Planung
                                                                                                      Die Gemeinde Alensbach hat die Erforder-
                                                                                                      lichkeit der Bauleitplanung beurteilt und
                                                                                                      festgestellt, dass die Aufstellung des Bebau-
                                                                                                      ungsplanes im öffentlichen Interesse liegt.
                                                                                                      Der Nachfrage nach Baugrundstücken zur
                                                                                                      Bebauung mit Wohngebäude soll durch die
                                                                                                      Aufstellung des Bebauungsplanes in einem
                                                                                                      vertretbaren Maße nachgekommen werden.
                                                                                                      Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes
                                                                                                      sollen die planungsrechtlichen Vorausset-
                                                                                                      zungen für ein Allgemeines Wohngebiet
                                                                                                      (WA) – gemäß § 4 der BauNVO – geschaffen
                                                                                                      werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB bei der Gemeindeverwaltung Rathausplatz 8, Ortsbauamt - Zimmer 7, 78476 Allensbach
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und bis zum 08.11.2021 – schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift - zur Planung äußern.

Nach Ausarbeitung der Entwürfe der Bauleitpläne werden diese mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats ausgelegt. Der Auslegungszeitraum und Ausle-
gungsort werden mindestens eine Woche zuvor unter den amtlichen Bekanntmachungen des Mitteilungsblattes der Gemeinde Allensbach öffentlich
bekannt gemacht.

20.10.2021
Friedrich, Bürgermeister
Scheckübergabe an Allensbacher Kinderhäuser
FREITAG, 22. OKTOBER 2021 | 5

   Öffentliche Bekanntmachung über die Aufhebung
             des Aufstellungsbeschlusses
   zum Bebauungsplan „Breite“ auf der Gemarkung
             Kaltbrunn vom 24.09.2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat am 19.10.2021 in öffentli-
cher Sitzung beschlossen, für den Bebauungsplan „Breite“ und die Örtlichen
Bauvorschriften das Aufstellungsverfahren nach Maßgabe des § 13b BauGB
(in der Fassung vom 03.11.2017 mit Änderung vom 14.06.2021) neu zu fas-
sen.

Dazu wird der bisherige Aufstellungsbeschluss zum vorgenannten Bebau-
ungsplan vom 24.09.2019 aufgehoben.

Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flst Nrn.: 540/1,
541 Teil, 542/1, 543, 544, 545/2, 556 Teil, 557/1, 558/1, 560/1, 561 Teil

Der räumliche Geltungsbereich des von der Aufhebung des Aufstellungsbe-
schlusses umfassendenen Bebauungsplangebiets ergibt sich aus folgendem
Kartenausschnitt:

Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht.

Allensbach, den 20.10.2021
Friedrich, Bürgermeister

                                                          Polizeiverordnung
  gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
                                   und über das Anbringen von Hausnummern
                                     (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)
Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit               mein zugängliche, gärtnerisch gestaltete              § 3 Lärm aus Gaststätten
§ 1 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 des Polizeigesetzes           Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung
(PolG) in der Fassung vom 06. Oktober 2020               oder der Gestaltung des Orts- und Land-     Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, in-
(GBI. 2020, 735, ber. S. 1092) sowie von § 8 des         schaftsbildes dienen. Dazu gehören auch     nerhalb der im Zusammenhang bebauten Ge-
Gesetzes über die Anerkennung von Kurorten               Verkehrsgrünanlagen und allgemein zu-       biete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf
und Erholungsorten vom 18. Juli 2019 (GBI. S.            gängliche Kinderspielplätze, sowie Stege    kein Lärm nach außen dringen, durch den an-
329) wird mit Zustimmung des Gemeinderats                und die Uferböschung.                       dere erheblich belästigt werden (insbesondere
vom 19.10.2021 verordnet:                                                                            ist z. B. das Singen, Musizieren und Schreien
                                                   Abschnitt 2                                       nur zulässig, wenn andere dadurch nicht er-
Abschnitt 1                                        Schutz vor Lärmbelästigungen                      heblich belästigt werden). Fenster und Türen
Allgemeine Regelungen                                                                                sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
                                                         § 2 Benutzung von Rundfunkgeräten,
          § 1 Begriffsbestimmungen                       Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä.                § 4 Lärm von Sportplätzen

(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege     1.    Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautspre-      1.   Sportplätze, die weniger als 50 m von der
und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr ge-              cher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstru-          Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in
widmet sind (§ 2 Abs. 1 StrG) oder auf denen             mente sowie andere mechanische oder              der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr
ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfin-           elektroakustische Geräte zur Lauterzeu-          nicht benützt werden.
det.                                                     gung dürfen nur so benutzt werden, dass     2.   Bei Sportplätzen bleiben weitergehende
1. Gehwege sind die dem öffentlichen Fuß-                 andere nicht erheblich belästigt werden.         Vorschriften nach dem Bundes-Immissi-
     gängerverkehr gewidmeten oder ihm tat-              Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte          onsschutzgesetz, insbesondere die Sport-
     sächlich zur Verfügung stehenden Flächen            oder Instrumente bei offenen Fenstern             anlagenlärmschutzverordnung, unberührt.
     ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand.             oder Türen, auf offenen Balkonen, im Frei-   3.   Für die öffentlichen Spielplätze in der
     Sind solche Gehwege nicht vorhanden,                en oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder        Gemeinde gelten die Regelungen der ge-
     gelten als Gehwege die seitlichen Flächen           gespielt werden.                                 meindlichen Spielplatzordnung.
     am Rande der Fahrbahn in einer Breite von     2.    Abs. 1 gilt nicht:
     1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwe-         1.    bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten          § 5 Lärmerzeugende Geräte und Apparaturen
     ge, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte               und Messen im Freien und bei Veranstal-
     Bereiche im Sinne der StVO und Treppen              tungen, die einem herkömmlichen Brauch      In bewohnten Gebieten oder in einem Ab-
     (Staffeln).                                          entsprechen,                                stand zu diesen, von weniger als 300 m dür-
2. Grün- und Erholungsanlagen sind allge-          2.    für amtliche Durchsagen.                    fen Knallgeräte, Schussapparate oder sonstige
Scheckübergabe an Allensbacher Kinderhäuser
6 | FREITAG, 22. OKTOBER 2021
lärmerzeugende Geräte für die Sicherung der      Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speise-    2.   Wer entgegen den Verboten des § 15 Abs.
Obsternte und für vergleichbare andere Zwe-      reste und Abfälle geeignete Behälter bereitzu-          1 außerhalb von zugelassenen Anschlag-
cke nur vom Beginn der Reife bis zum Ende        halten.                                                 tafeln plakatiert oder andere als dafür zu-
der Ernte durch Landwirte im Sinne von § 201                                                             gelassene Flächen beschriftet oder bemalt,
BauGB aufgestellt und betrieben werden. Von       § 11 Belästigung durch Staubentwicklung                ist zur unverzüglichen Beseitigung ver-
21.00 Uhr – 8.00 Uhr morgens ist der Betrieb                                                             pflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft un-
der Geräte untersagt.                            Auf öffentlichen Straßen und in deren unmit-             ter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des
                                                 telbarer Nähe, aus Fenstern und aus offenen              Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder
        § 6 Haus- und Gartenarbeiten             Balkonen, die weniger als 3 m von öffentlichen           die sonstige Person, die auf den jeweiligen
                                                 Straßen entfernt sind, dürfen Gegenstände we-           Plakatanschlägen oder Darstellungen nach
1.   Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheb-     der ausgestäubt noch ausgeklopft werden.                Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird.
     lichen Belästigungen anderer führen kön-                                                       3.   Diese Vorschrift findet keine Anwendung
     nen, dürfen in der Zeit von 12.00 Uhr bis          § 12 Verunreinigung durch Hunde                  auf das Plakatieren bei allgemeinen Wah-
     14.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr                                                            len.
     nicht ausgeführt werden.                    Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür
2.   Weitergehende Einschränkungen aufgrund      zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf    Abschnitt 4
     immissionsrechtlicher Vorschriften, ins-    Gehwegen, öffentlichen Straßen, Grün- und           Belästigung der Allgemeinheit und Schutz der
     besondere nach der 32. Verordnung zur       Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten         Grün- und Erholungsanlagen
     Durchführung des Bundes-Immissions-         verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot
     schutzgesetzes (Geräte- und Maschinen-      ist unverzüglich vom Hundeführer oder vom               § 16 Belästigung der Allgemeinheit
     lärmschutzverordnung - 32. BImSchV),        Hundehalter zu beseitigen.
     bleiben unberührt.                                                                             1.   Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen
3.   Die Regelungen nach Abs. 1 gelten nicht                  § 13 Fütterungsverbot                      sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist
     für gewerbliche Arbeiten.                                                                           untersagt:
                                                 1.    Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen,            a) das Nächtigen,
         § 7 Lärm durch Tierhaltung                    Wegen, Plätzen, in öffentlichen Grünanla-          b) das die körperliche Nähe suchende oder
                                                       gen und öffentlichen Einrichtungen nicht              sonst besonders aufdringliche Betteln
1.   Hunde sind so zu halten, dass niemand             gefüttert werden.                                    sowie das Anstiften von Minderjähri-
     durch anhaltendes Bellen oder Heulen        2.    Im Gemeindegebiet von Allensbach dürfen              gen zu dieser Art des Bettelns,
     mehr als nach den Umständen unvermeid-            Wasservögel nicht gefüttert werden. Was-          c) das Verrichten der Notdurft,
     bar gestört wird.                                 servögel im Sinne dieser Verordnung sind          d) der öffentliche Konsum von Betäu-
2.   Das Gleiche gilt sinngemäß für das Halten         alle Vögel, die artgemäß in der Lage sind,           bungsmitteln.
     von anderen Tieren, insbesondere von Ge-          im Wasser zu schwimmen.                           e) Gegenstände wegzuwerfen oder abzu-
     flügel.                                      3.    Das Füttern umfasst auch das Auslegen                lagern, außer in dafür bestimmte Ab-
                                                       von Futter und Lebensmitteln, die erfah-             fallbehälter.
         § 7a Lärm durch Fahrzeuge                     rungsgemäß von Wasservögeln oder Tau-        2.   Die Vorschriften des Strafgesetzbuches,
                                                       ben aufgenommen werden.                           des Betäubungsmittelgesetzes, des Kreis-
In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von                                                               laufwirtschaftsgesetzes des Bundes sowie
Wohngebäuden ist es auch außerhalb von öf-            § 14 Belästigung durch Ausdünstungen               des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes
fentlichen Straßen und Gehwegen verboten,                            und dgl.                            bleiben unberührt.

1.   Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu      Übel riechende Gegenstände oder Stoffe dürfen            § 16 a Aufstellen von Wohnwagen
     lassen,                                     in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert,                       und Zelten
2.   Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig        verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte
     laut zu schließen,                          dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder        Zelte und Wohnwagen dürfen außerhalb bau-
3.   Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren        erheblich belästigt werden. Auf Dunglegen, so-     rechtlich genehmigter Campingplätze und öf-
     von Krafträdern in Toreinfahrten, Durch-    weit sie ortsüblich sind, findet diese Vorschrift   fentlich ausgewiesener Wohnwagenstellplätze
     fahrten oder auf Innenhöfen von Wohn-       keine Anwendung.                                   zum Aufenthalt von Menschen nicht aufge-
     häusern anzulassen,                                                                            stellt werden, wenn nicht die erforderlichen
4.   Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen         § 15 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften,        sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen.
     vermeidbaren Lärm zu verursachen,                            Bemalen                           Grundstücksbesitzern ist es untersagt, ihre
5.   Mit den an den Fahrzeugen vorhandenen                                                          Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen
     Vorrichtungen unnötige Schallzeichen        1.    An öffentlichen Straßen und Gehwegen          oder Verstöße gegen Satz 1 zu dulden.
     abzugeben.                                        sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder
                                                       den zu ihnen gehörenden Einrichtungen                      § 16 b Feuergassen
Abschnitt 3                                            ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde
Umweltschädliches Verhalten                            untersagt                                    1.   Feuergassen i.S. dieser VO sind alle Grund-
                                                       • außerhalb von zugelassenen Plakatträ-           stücke der Gemeinde, die von einer öf-
       § 8 Abspritzen von Fahrzeugen                     gern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.)        fentlichen Straße aus eine wegemäßige
                                                         zu plakatieren;                                 Verbindung zum See vermitteln. Zweckbe-
Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentli-             • andere als dafür zugelassene Flächen zu         stimmung der Feuergassen ist, im Brandfall
chen Verkehrsflächen ist untersagt.                       beschriften oder zu bemalen.                    die rasche Verfügbarkeit von Löschwasser
                                                                                                         sicherzustellen.
     § 9 Benutzung öffentlicher Brunnen           Dies gilt auch für bauliche oder sonstige An-      2.   In den Feuergassen ist über die eigentliche
                                                 lagen, die von öffentlichen Straßen und Geh-             Zweckbestimmung hinaus der Zugang zum
Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend       wegen oder Grün- und Erholungsanlagen ein-              Baden im Rahmen des Gemeingebrauchs
ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist     sehbar sind.                                            gestattet. Ebenso das Anlegen mit Booten.
verboten, sie zu beschmutzen sowie das Was-                                                         3.   Nicht gestattet sind:
ser zu verunreinigen.                            1.    Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen,        a) die in § 16 Abs. 1 dieser VO genannten
                                                       wenn öffentliche Belange nicht entgegen-              Handlungen,
 § 10 Verkauf von Lebensmitteln im Freien              stehen, insbesondere eine Verunstaltung           b) das Lagern und das dauerhafte Verwei-
                                                       des Orts- und Straßenbildes nicht zu be-             len über den nach Abs. 2 ermöglichten
Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an             fürchten ist.                                        Nutzungszweck hinaus,
Scheckübergabe an Allensbacher Kinderhäuser
FREITAG, 22. OKTOBER 2021 | 7
     c) die Lagerung von Booten und anderen        8.    Gewässer und Wasserbecken zu verunrei-        2.    entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fern-
        Gegenständen.                                    nigen;                                              sehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabe-
                                                                                                             geräte, Musikinstrumente sowie andere
          § 17 Gefahren durch Tiere                9.    Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu be-          mechanische oder elektroakustische Ge-
                                                         nützen, zu reiten, zu zelten oder zu baden.         räte zur Lauterzeugung so benutzt, dass
1.   Tiere sind so zu halten und zu beaufsichti-                                                             andere erheblich belästigt werden;
     gen, dass niemand gefährdet wird.             10. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge ab-          3.    entgegen § 3 aus Gaststätten und Ver-
2.   Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetz-            zustellen; dies gilt nicht für Kinderwagen            sammlungsräumen Lärm nach außen
     buch) sind auf öffentlichen Straßen und            und fahrbare Krankenstühle sowie für                  dringen lässt (insbesondere durch schrei-
     Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.            Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere                  en, singen oder musizieren), durch den
     Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung            Besucher nicht gefährdet werden;                      andere erheblich belästigt werden;
     einer Person, die durch Zuruf auf das Tier                                                        4.    entgegen § 4 Abs. 1 Sportplätze benützt;
     einwirken kann, nicht frei umherlaufen.       11. Windsurfbretter und die dazugehörigen           5.    entgegen § 5 Knallgeräte, Schussapparate
3.   Das Halten von Raubtieren, Gift- und Rie-         Einrichtungen an den nicht dafür zugelas-             oder sonstige lärmerzeugende Geräte be-
     senschlangen und ähnlichen Tieren, die            senen Stellen einzubringen.                           treibt;
     durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr                                                           6.    entgegen § 6 Abs. 1 Haus- und Gartenar-
     Verhalten Personen gefährden können, ist      Abschnitt 5                                               beiten durchführt;
     der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzu-     Anzeige von Rattenbefall                            7.    entgegen § 7 Hunde und andere Tiere so
     zeigen.                                                                                                 hält, dass andere erheblich belästigt wer-
                                                        § 19 Anzeige- und Bekämpfungspflicht                  den;
            § 17 a Bienenhaltung                                                                       8.    entgegen § 7a in bewohnten Gebieten
                                                   Die Anzeige- und Bekämpfungspflicht bei Rat-               oder in der Nähe von Wohngebieten Lärm
Bienenstände dürfen an Feld- und Waldwe-           tenbefall richtet sich nach den Bestimmungen              durch die aufgeführten Fahrzeuge er-
gen sowie im Innenbereich nur so aufgestellt       des Infektionsschutzgesetzes in seiner jeweils            zeugt;
werden, dass Wegbenutzer und Anlieger nicht        gültigen Fassung.                                   9.    entgegen § 8 Fahrzeuge auf öffentlichen
gefährdet werden.                                                                                            Straßen abspritzt;
                                                   Abschnitt 6                                         10.   entgegen § 9 öffentliche Brunnen entge-
§ 18 Ordnungsvorschriften                          Anbringen von Hausnummern                                 gen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie
In den Grün- und Erholungsanlagen ist es un-                                                                 beschmutzt oder das Wasser verunreinigt;
beschadet der vorstehenden Vorschriften un-                      § 20 Hausnummern                      11.   entgegen § 10 geeignete Behälter für
tersagt,                                                                                                     Speisereste und Abfälle nicht bereithält;
                                                   1.    Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude         12.   entgegen § 11 Gegenstände ausstäubt
1.   Anpflanzungen, Rasenflächen oder sons-                spätestens an dem Tag, an dem sie bezo-             oder ausklopft;
     tige intensiv gärtnerisch unterhaltene              gen werden, mit der von der Gemeinde          13.   entgegen § 12 als Führer oder Halter eines
     Anlagenflächen außerhalb der Wege und                festgesetzten Hausnummer in arabischen              Hundes verbotswidrig abgelegten Hunde-
     Plätze sowie der besonders freigegebenen            Ziffern zu versehen.                                 kot nicht unverzüglich beseitigt;
     und entsprechend gekennzeichneten Flä-        2.    Die Hausnummern müssen von der Stra-          14.   entgegen § 13 Abs. 1- und 2 Tauben oder
     chen zu betreten;                                   ße aus, in die das Haus einnummeriert ist,          Wasservögel füttert oder Futter und Le-
                                                         gut lesbar sein. Unleserliche Hausnum-              bensmittel in das Wasser hineinwirft oder
2.   sich außerhalb der freigegebenen Zeiten             mernschilder sind unverzüglich zu erneu-            Futter und Lebensmittel für Wasservögel
     aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen              ern. Die Hausnummern sind in einer Höhe             auslegt;
     oder zu verändern oder Einfriedungen                von nicht mehr als 3 m an der der Straße      15.   entgegen § 14 übel riechende Gegenstän-
     oder Sperren zu überklettern;                       zugekehrten Seite des Gebäudes unmit-               de oder Stoffe lagert, verarbeitet oder be-
                                                         telbar über oder neben dem Gebäudeein-              fördert;
3.   zu lagern, mitgebrachte Unterlagen aus-             gang oder, wenn sich der Gebäudeeingang       16.   entgegen § 15 Abs. 1 plakatiert oder nicht
     zubreiten, zu campieren, Feuer zu entzün-           nicht an der Straßenseite des Gebäudes              dafür zugelassene Flächen beschriftet
     den, zu grillen und außerhalb der ausge-            befindet, an der dem Grundstückszugang               oder bemalt oder als Verpflichteter der in
     wiesenen Spielplätze Ball- und Wurfspiele           nächstgelegenen Gebäudeecke anzubrin-               § 15 Abs. 3 beschriebenen Beseitigungs-
     auszuüben;                                          gen. Bei Gebäuden, die von der Straße zu-           pflicht nicht nachkommt;
                                                         rückliegen, können die Hausnummern am         17.   entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt;
3a. die in § 16 Abs. 1 für öffentliche Straßen            Grundstückszugang angebracht werden.          18.   entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Min-
    untersagten Handlungen in öffentlichen          3.    Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall           derjährige zu solchem Betteln anstiftet;
    Grün- und Erholungsanlagen vorzuneh-                 anordnen, wo, wie und in welcher Aus-               entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft
    men;                                                 führung Hausnummern anzubringen sind,               verrichtet;
                                                         soweit dies im Interesse der öffentlichen      19.   entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungs-
4.   Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder                Sicherheit oder Ordnung geboten ist.                mittel öffentlich konsumiert;
     sonstige Anlagenteile zu verändern oder                                                           20.   entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 5 außerhalb der
     aufzugraben oder außerhalb zugelassener       Abschnitt 7                                               dafür bestimmten Abfallbehälter Gegen-
     Feuerstellen Feuer anzumachen;                Schlussbestimmungen                                       stände wegwirft oder ablagert;
                                                                                                       21.   entgegen § 16 a Wohnwagen und Zelte
5.   Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder               § 21 Zulassung von Ausnahmen                      aufstellt;
     Steine zu entfernen;                                                                              22.   entgegen § 16 b Abs. 3 a die in § 16 Abs.
                                                   Entsteht für den Betroffenen eine nicht zu-                1 dieser VO genannten Handlungen vor-
6.   Hunde, ausgenommen solche, die von            mutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde             nimmt;
     Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt        Ausnahmen von den Vorschriften dieser Poli-         23.   entgegen § 16 b Abs. 3 b über den nach §
     werden, unangeleint umherlaufen zu las-       zeiverordnung zulassen, sofern keine öffentli-             17 a Abs. 2 ermöglichten Nutzungszweck
     sen oder auf die Liegewiesen mitzuneh-        chen Interessen entgegenstehen.                           hinaus lagert oder dauerhaft verweilt;
     men;                                                                                              24.   entgegen § 16 b Abs. 3 c Boote und ande-
                                                             § 22 Ordnungswidrigkeiten                       re Gegenstände lagert;
7.   Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Ein-                                                        25.   entgegen § 17 Abs. 1 Tiere hält oder be-
     friedigungen und andere Einrichtungen zu      1.     Ordnungswidrig i. S. von § 26 Abs. 1 Po-           aufsichtigt, dass andere gefährdet wer-
     beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu             lizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder          den;
     beschmutzen oder zu entfernen;                       fahrlässig                                   26.   entgegen § 17 Abs. 2 Hunde nicht an der
Scheckübergabe an Allensbacher Kinderhäuser
8 | FREITAG, 22. OKTOBER 2021
    Leine führt;                                        umherlaufen lässt oder Hunde auf Liege-         und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit
27. entgegen § 17 Abs. 3 das Halten gefähr-             wiesen mitnimmt;                                höchstens 500 EUR geahndet werden.
    licher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht     36.   entgegen § 18 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hin-
    unverzüglich anzeigt;                               weise, Denkmäler, Einfriedigungen oder                         § 23 Inkrafttreten
28. entgegen § 17 a Bienenstände auf-                   andere Einrichtungen beschriftet, beklebt,
    stellt;                                             bemalt, beschmutzt oder entfernt;               1.   Diese    Polizeiverordnung       tritt    am
29. entgegen § 18 Nr. 1 Anpflanzungen, Ra-         37.   entgegen § 18 Nr. 8 Gewässer oder Was-               01.11.2021 in Kraft.
    senflächen oder sonstige Anlagenflächen               serbecken verunreinigt;                         2.   Gleichzeitig tritt die frühere Polizeiverord-
    betritt;                                      38.   entgegen § 18 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder              nung vom 01.05.2005 außer Kraft.
30. entgegen § 18 Nr. 2 außerhalb der frei-             Schleudergeräte benützt reitet, zeltet
    gegebenen Zeiten sich in nicht dauernd              oder badet;                                     Allensbach, den 20.10.2021
    geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen          39.   entgegen § 18 Nr. 10 Parkwege befährt           Ortspolizeibehörde
    aufhält, Wegesperren beseitigt oder ver-            oder Fahrzeuge abstellt;                        gez. Stefan Friedrich
    ändert oder Einfriedigungen oder Sperren      40.   entgegen § 18 Nr. 11 Windsurfbretter und        - Bürgermeister -
    überklettert;                                       die dazugehörigen Einrichtungen ein-
31. entgegen § 18 Nr. 3 lagert, mitgebrach-             bringt;                                         Hinweis:
    te Unterlagen ausbreitet, campiert, Feuer     41.   entgegen § 20 Abs. 1 als Hauseigentümer         Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder
    entzündet, grillt und außerhalb der aus-            die Gebäude nicht mit den festgesetzten         Formvorschriften der Gemeindeordnung für
    gewiesenen Spielplätze Ballspiele ausübt;           Hausnummern versieht;                           Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der
32. entgegen § 18 Nr. 3a die in § 16 Abs. 1 für   42.   entgegen § 20 Abs. 2 unleserliche Haus-         GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim
    öffentliche Straßen untersagten Handlun-             nummernschilder nicht unverzüglich er-          Zustandekommen dieser Polizeiverordnung
    gen in öffentlichen Grün- und Erholungs-             neuert oder Hausnummern nicht entspre-          wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn
    anlagen vornimmt;                                   chend § 20 Abs. 3 anbringt.                     sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit
33. entgegen § 18 Nr. 4 Wege, Rasenflächen,                                                              Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
    Anpflanzungen oder sonstige Anlagentei-        Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach §        der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der
    le verändert oder aufgräbt oder außerhalb     21 zugelassen worden ist.                             Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,
    zugelassener Feuerstellen Feuer macht;        Ordnungswidrigkeiten können nach § 26 Abs. 2          ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-
34. entgegen § 18 Nr. 5 Pflanzen, Laub, Kom-       Polizeigesetz und § 17 Abs. 2 des Gesetzes über       schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,
    post, Erde, Sand oder Steine entfernt;        Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von           die Genehmigung oder die Bekanntmachung
35. entgegen § 18 Nr. 6 Hunde unangeleint         mindestens 5 EUR und höchstens 1.000 EUR              der Polizeiverordnung verletzt worden sind.

                              Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht und Jahresabschlüsse
                                      der Eigenbetriebe Wasserversorgung Allensbach
                                                           und
                                           Bade- und Campingplätze Allensbach
                                             für das Wirtschaftsjahr 2 0 1 9
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19. Oktober 2021 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes den Jahresabschluss der Sonderrechnung
Wasserversorgung Allensbach für das Wirtschaftsjahr 2019 in der nachfolgend aufgeführten Fassung festgestellt.

Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresgewinnes der Sonderrechnung Wasserversorgung Allensbach für das Wirtschaftsjahr
2019

1       Feststellung des Jahresabschlusses
1.1     Bilanzsumme                                                                           1.407.521,42 €

1.1.1  davon entfallen auf die Aktivseite auf
       - das Anlagevermögen                                                                    1.024.055,36 €
       - das Umlaufvermögen                                                                      383.466,06 €
       - die Rechnungsabgrenzungsposten                                                                0,00 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
       - das Eigenkapital
 (davon Stammkapital: 120.000,00 €)                                                             542.626,03 €
       - die empfangenen Ertragszuschüsse                                                        10.087,54 €
       - die Rückstellungen                                                                      38.547,04 €
       - die Verbindlichkeiten                                                                  816.260,81 €

 1.2    Jahresgewinn                                                                            46.808,79 €
1.2.1   Summe der Erträge                                                                       642.046,00 €
1.2.2   Summe der Aufwendungen                                                                  595.237,21 €

2       Behandlung des Jahresgewinns
2.1     bei einem Jahresgewinn
        a) zu Tilgung des Verlustvortrags                                                                    0€
        b) zur Einstellung in Rücklagen                                                              46.808,79 €
        c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde                                                        0€
        d) auf neue Rechnung vorzutragen                                                                     0€
Scheckübergabe an Allensbacher Kinderhäuser
FREITAG, 22. OKTOBER 2021 | 9

      Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19. Oktober 2021 den Jahresabschluss der Sonderrechnung
                                     Bade- und Campingplätze Allensbach
             für das Wirtschaftsjahr 2019 in der nachfolgend aufgeführten Fassung festgestellt.

Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresgewinnes der Sonderrechnung Bade- und Campingplätze Allensbach für das Wirt-
schaftsjahr 2 0 1 9

1       Feststellung des Jahresabschlusses
1.1     Bilanzsumme                                                                                             5.060.901,09 €
1.1.1   davon entfallen auf die Aktivseite auf
        - das Anlagevermögen                                                                                   4.794.443,97 €
        - das Umlaufvermögen                                                                                     266.457,12 €
        - die Rechnungsabgrenzungsposten                                                                               0,00 €
1.1.2   davon entfallen auf der Passivseite auf
        - das Eigenkapital                                                                                     3.429.688,53 €
         (davon Stammkapital: 3.025.000,00 €)
        - die Rückstellungen                                                                                        6.000,00 €
        - die Verbindlichkeiten                                                                                 1.625.212,56 €
        -die passiven Rechnungsabgrenzungsposten                                                                        0,00 €

1.2     Jahresverlust                                                                                            - 96.786,70 €
1.2.1   Summe der Erträge                                                                                        429.100,63 €
1.2.2   Summe der Aufwendungen                                                                                   525.887,33 €

2       Behandlung des Jahresverlustes
2.1     a) zur Tilgung aus dem Gewinnvortrag                                                                            0,00 €
        b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen                                                                  0,00 €
        c) auf neue Rechnung vorzutragen                                                                         - 96.786,70 €

Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht und die Jahresabschlüsse 2019 der Wasserversorgung Allensbach und der Bade- und Campingplätze
Allensbach liegen gemäß § 95 b Abs. 2 und § 105 Abs. 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Zeit vom 26. Oktober bis einschließlich
04. November 2021 im Rechnungsamt, Rathausplatz 8, während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Der Bürgermeister:
Friedrich

 MITTEILUNGEN DER GEMEINDE

          Das Standesamt ist wegen einer Fortbildung am Donnerstag, den 28.10.2021 geschlossen.

                                                Sandkasten, Holz, sechseckig, Ø ca. 1,20m      Die Bücherei ist
                                                Tel.: 9960448
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                                                Tel.: 3598                                     Büchereien die 3G-Regel.
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zu schade ist, kann hier in einer kostenlosen                                                  ke) gelten ebenso.
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Wenden Sie sich bitte an: Bürgermeisteramt,     LOKALE AGENDA 21                                 keine Tests vorzuweisen.
                                                ALLENSBACH                                     • Eintritt nur mit Mund-Nasen-Schutz
Tel.: 801-24, oder per e-mail an
mitteilungsblatt@allensbach.de                                                                 Abholen vorbestellter Medien (Online-Katakolg)
                                                                                               und Zurückbringen ist auch ohne Zertifikat mög-
                                                         Arbeitskreis Gesundheit               lich. Vorbestellungen über den Online-Katalog
Kleiderschrank, Eiche                                                                          werden bis zur nächsten Öffnungszeit von uns
Wohnzimmertisch, Holz mit Fliesenplatten        Qigong auf dem Berg                            rausgesucht und können dann abgeholt werden.
3er-Couch, dunkelblau                           In der kommenden Woche fallen die Qi-          Bitte klingeln!
TV-/Büro-Drehstuhl, dunkelblau                  gong-Angebote auf dem Höhrenberg leider        Öffnungszeiten: Dienstag 17 -19 Uhr und Freitag
CD-/Radioanlage, Sony                           aus. Im November starten wir wieder mit ge-    16 – 18 Uhr
Glaslampenschirm „Tiffany“                       änderten Anfangszeiten, die in der kommenden   Aktuelle Infos immer unter:
Tel.: 4919076                                   Woche veröffentlicht werden.                    www.bibkat.de/allensbach
Scheckübergabe an Allensbacher Kinderhäuser
10 | FREITAG, 22. OKTOBER 2021

 DAS KULTUR- UND TOURISMUSBÜRO INFORMIERT

        Allensbach Hat‘s
FREITAG, 22. OKTOBER 2021 | 11

 KIRCHENNACHRICHTEN
                                                                                                        Anmeldeschluss: Montag, 01.11.2021
KATH. PFARRGEMEINDEN                                                                                    Leitung: Oehler, Sr. Dorothea Maria
                                                    GEMEINSAME MITTEILUNGEN
ST. NIKOLAUS UND ST. JOSEF                                                                              Der Kurs fand bisher unter dem Namen Egli-Fi-
                                                                                                        guren –Kurs statt. Der bislang geläufige Name
                Gottesdienste                              Öffnungszeiten im Pfarrbüro                   „Egli-Figuren“ darf aus rechtlichen Gründen
                                                                                                        nicht mehr verwendet werden. Die Abkürzung
Samstag, 23. Oktober                                Montag:     9.00 – 11.00 Uhr                        LEA steht für Lebendig Erzählen, Ausdrücken.
13.30 Uhr Trauung von Michaela Späth und            Dienstag:   9.00 – 11.00 Uhr,                       Neben dem Herstellen der beweglichen Figuren
           Philipp Tress in St. Nikolaus,                       16.00-18.00 Uhr                         werden wir durch Übungen, spirituelle Impul-
           Allensbach                               Donnerstag: 9.00 – 11.00 Uhr                        se, Stellen der Figuren anhand einer Bibelstelle
14.30 Uhr Taufe von Lani Elmlinger                  Mittwoch und Freitag geschlossen                    und gemeinsamer Gebetszeiten in den Umgang
           in St. Josef, Langenrain                                                                     mit den Figuren eingeführt und gewinnen ei-
18.00 Uhr Eucharistiefeier mit Vorstellung          Tel: 9312-0                                         nen persönlichen Zugang zu einem biblischen
           der Erstkommunionkinder                  Fax: 9312-20                                        Text.
           in St. Nikolaus, Allensbach              E-Mail: Pfarramt.nikolaus@kath-wa.de
           Im Gedenken an: verstorbene              Internet: www.kath-wa.de                            Jahresprogramm 2022 erschienen
           Eltern, Siegfried Noll, Josef                                                                Wieder neigt sich ein außergewöhnliches Jahr
           Göltenbodt, Maria Seidel                 Pfarrer Marcus Maria Gut                            seinem Ende entgegen und unsere Blicke rich-
                                                    Tel: 01578/3034820                                  ten sich auf das kommende Jahr. Für die Theo-
Sonntag, 24. Oktober –                              E-Mail: Gut@kath-wa.de                              dosius Akademie der Stiftung Kloster Hegne ist
30. Sonntag im Jahreskreis                                                                              das Jahr 2022 mit dem Erscheinen des neuen
Sonntag der Weltmission – MISSIO-Kollekte           Diakon Martin Beck                                  Jahresprogramms einen großen Schritt näher-
 9.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Gallus,           Tel: 9312-12                                        gekommen.
           KN-Fürstenberg                           0176/30041212                                       Getragen von der Hoffnung, dass im kommen-
11.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Martin,           E-Mail: Beck@kath-wa.de                             den Jahr Begegnungen ohne große Einschrän-
           KN-Wollmatingen                                                                              kungen möglich sein werden, präsentiert das
                                                    Sabine Späth (Hausmeisterin Pfarrheim und           Jahresprogramm 2022 auf mehr als 120 Seiten
Donnerstag, 28. Oktober –                           Kirche St. Nikolaus)                                bewährte und neue Angebote und Veranstal-
Hl. Simon und Hl. Judas Thaddäus                    Montag - Freitag 8.00 Uhr - 10.00 Uhr               tungen. Neu ist beispielsweise die Hegner-Pil-
9.30 Uhr Eucharistiefeier der Kath. Frau-           Telefon: 9312-16                                    gerbegleiter*innen Ausbildung, die Menschen
           engemeinschaft in St. Nikolaus,          E-Mail: Spaeth@kath-wa.de                           befähigen soll, Einzelpersonen oder Gruppen
           Allensbach                                                                                   christlich-franziskanisch auf Pilgerwande-
           Jahrtag für: Martha Rigling              Wir bitten Sie, einen Mund-Nasen-Schutz zu          rungen zu begleiten. Ebenfalls neu sind ver-
           Im Gedenken an: Isabella Keune,          tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Me-         schiedene Yoga-Angebote oder Seminare zum
           Erika Wieser, Karolina und Hugo          tern einzuhalten.                                   Thema Resilienz oder Meditation für Führungs-
           Seeberger, Hildegard Grimm und           Handdesinfektionsmittel wird bereitgestellt.        kräfte.
           Eltern                                                                                       Ob neu oder bewährt, gemeinsam ist allen Ver-
                                                                                                        anstaltungen und Angeboten, dass sie das Su-
Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens-        Kloster Hegne - Theodosius Akademie                chen und Fragen von Menschen unterstützen
und Weltanschauungsgemeinschaften zur                     der Stiftung Kloster Hegne                    möchten, Möglichkeiten zum Kraft schöpfen
Religionsausübung im Sinne von § 12 Abs. 1          Infos zu den Kursen bei der Theodosius Akade-       und Ruhe finden oder Impulse für Leben und
CoronaVO müssen die Besucher während der            mie der Stiftung Kloster Hegne                      Arbeiten bieten.
Veranstaltung eine medizinische Maske oder          unter 807-700 oder                                  Das Jahresprogramm 2022 der Theodosius Aka-
FFP2 Maske tragen.                                  www.theodosius-akademie.de,                         demie finden Sie auf unserer Homepage oder
                                                    E-Mail: info@theodosius-akademie.de                 können es unter info@theodosius-akademie.de
                                                                                                        bestellen.
KLOSTERKIRCHE                                       Tag der Stille
ST. KONRAD HEGNE                                    Termin: Samstag, 13.11.2021 09:30 bis 17:00
                                                    Uhr
                                                    Anmeldeschluss: Mittwoch, 27.10.2021
   Kloster Hegne - Gottesdienst in der              Leitung: Cordemann, Markus R. T.
                 Krypta                             Ein Tag zum Stillwerden, Hören, Kraft schöpfen
                                                    und vielem mehr.
Eucharistiefeier, Samstagabend                      Sie möchten für einen Tag aus der Hektik des
 18:30 Uhr in der Krypta                            Alltags heraustreten und Abstand gewinnen?
(max. 30 Personen, die Kontaktdaten werden          Sie möchten einen Tag zum Stillwerden, Hören
registriert)                                        und Kraft schöpfen erleben? Unser Tag der Stil-
                                                    le möchte Ihnen genau dies ermöglichen. Das
Die Krypta ist täglich von 07.30 - 17.30 Uhr        Meditieren biblischer Texte, spirituelle Impulse,
für Beterinnen und Beter geöffnet. Nur am            Zeiten in der Gruppe und für sich, die Möglich-
Samstag wird sie wegen hygienischer Maß-            keit zum kreativen Gestalten oder dem Erleben
nahmen im Blick auf den Abendgottesdienst           der Natur sowie eine liturgische Feier und die
                                                                                                        EVANG. KIRCHEN-
um 17 Uhr geschlossen und dann 15 Min.              Möglichkeit zur Anbetung sind Bestandteile ei-      GEMEINDE ALLENSBACH
vor Gottesdienstbeginn wieder geöffnet.              nes Tags der Stille. Der Tag wird im Schweigen
Die Klosterkirche bleibt bis auf weiteres für ex-   verbracht.
terne Besucher geschlossen.                                                                                      Gottesdienste in der und
Die Schwestern sind in ihrem Beten all denen        LEA-Figuren-Kurs (bisher Egli-Figuren Kurs)                   um die Gnadenkirche:
verbunden, die sich der Gebetsgemeinschaft          Termin: Freitag, 03.12.2021, 14:00 Uhr bis
                                                                                                        Sicherheitsstandards gemäß KGR-Beschluss
mit dem Kloster zugehörig fühlen.                   Sonntag, 05.12.2021, 16:00 Uhr
                                                                                                        und innerkirchlich aktuell geltenden Standards.
12 | FREITAG, 22. OKTOBER 2021
Freitag 22.10.                                   zum 2. Advent.                                      com/channel/UC87ipoc-d6-7kC17II4XOzA
200 Jahre Badische Union:                        Proben: Mittwochabend und am Samstag, den           Daneben finden sich unter www.rpi-baden.
19.00 Uhr Kulinarisch-literarischer Kon-         20.11. Aufführung: Sonntag 05.12.. - Mitma-          de – Kinder und Familien, sowie unter www.
zert-Abend:                                      chen? - Gerne! Kontakt: Chr. Ulrich Tel. 940385     ekiba.de/kindergottesdienst Impulse, Ge-
„Johann Peter Hebel – Erzähler, Theologe,                                                            schichten, liturgische Anregungen zum Kin-
Menschenfreund“                                  Donnerstag 28.10.                                   dergottesdienst feiern zuhause.
Zum Jubiläum der Kirchen-Union in Baden von      20.00 Uhr Allensbacher Vokal Ensemble (AVE)
1821: Geburtsstunde der Evangelischen Kirche     Leitung: Philipp Heizmann                                           Pfarramt
in Baden in ihrer heutigen (unierten) Gestalt.
Wg. vieler Anmeldungen sicherheitshalber An-     Freitag 29.10. Pfadfindergruppen                   Das Büro des Pfarramtes ist am Dienstag von
frage per Tel. 6310 oder Mail:                   17.00 Uhr, Gnadenkirche Allensbach                15.00 – 17.00 Uhr und am
frank-uwe@kuendiger.net.                         Gruppe A = Wölflinge der 2. - 4. Klasse: alle      Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr
Abendeinlass: Bitte mit 2G (!)                   zwei Wochen, in den ungeraden Kalenderwo-         – 11.00 Uhr geöffnet.
                                                 chen                                              Telefonisch können Sie das Pfarramt unter der
Sonntag 24.10. 200                               Gruppe B = Wölflinge der 5. - 6. Klasse: alle      Tel.-Nr. 6310 erreichen.
Jahre Badische Union:                            zwei Wochen, in den geraden Kalenderwochen
10.00 Uhr und 11.00 Uhr Gottesdienst             17:30 Uhr, Treffpunkt Gnadenkirche Allens-                           Diakonie
Veranstaltungsreihe: „200 Jahre Badische         bach                                              Information – Beratung – Hilfe
Union“                                           Jungpfadfinder 7. - 9. Klasse                      EVANGELISCHE GEMEINDEDIAKONIE (sozia-
Predigt: „Theologie der Union und Ökumene                                                          ler Dienst) der Evangelischen Kirchengemeinde
heute“                                           200 Jahre Badische Union:                         Allensbach, Kontakt:
Pfarrer Frank-Uwe Kündiger                       19.00 Uhr Historischer Vortrags-Abend mit         Angelika Straub (Vors.), Tel.: 935 485,
Montag 25.10.14.00 Uhr Jungbläserkurs            Michael Kicherer: „‚Wohl und innig vereintes      Kontakt Ev. Pfarramt,
Leitung Werner Engelhardt                        Ganzes‘ ...                                       Frank-Uwe Kündiger: 6310,
                                                 ... zur Geschichte der Badischen Union und        Mail: frank-uwe@kuendiger.net.
Dienstag 26.10.                                  ihrer Gegenwartsrelevanz“                         Was wir tun: Überkonfessionelle Beratung und
20.00 Uhr Posaunenchor „Bodanrück“               - Anmeldung: hilfreich, Tel. 6310 od.             Begleitung in schwierigen Lebenssituationen,
In Allensbach im Gemeinderaum                    frank-uwe@kuendiger.net. Abendeinlass: Bitte      Vermittlung mit Ämtern, in Einzelfällen Über-
Leitung Werner Engelhardt                        mit 2G (!)                                        brückungshilfen, Weitervermittlung von fach-
                                                                                                   licher Hilfe und zu Fachdiensten der DIAKONIE
Mittwoch 27.10.                                  Gottesdienst immer auch hier:                     und sozialer Dienste.
10.00 Uhr Ökumenischer Bibelkreis                • Gottesdienste im Net: www.ekiba.de/kirch-       „JUGEND HILFT“ (Nachbarschaftshilfe / kleine
In der Gnadenkirche                                ebegleitet                                      Hilfen im Alltag durch Jugendliche in fachli-
19.30 Uhr Kirchenchor -                          • TV-Gottesdiensten, z.B. unter www.zdf.          cher Begleitung) Gerhard Hügel-Bohlig, Tel.:
Aktuell noch: Chorsätze zum Reformationstag.       fernsehgottesdienst.de zu den Sendungen         3374, Mail: gehuebo@web.de
Ab November unser Chorprojekt: „Hirtenlie-         von Bibel-TV und ERF (Evangeliums-Rund-         E-Mail: pfarramt@ev-kirche-allensbach.de
der“: Singen im Advent!                            funk) www.erf.de/erf-plus/audiothek             Homepage: www.ev-kirche-allensbach.de
Wir starten durch unter Projektleitung durch     • zu virtuellen und Video-Gottesdiensten          E-Mail-Adresse der christlichen Pfadfinder: gil-
Amelie Stier.                                      des Kirchenbezirkes für Kinder und Erwach-      de-allensbach@vcp-konstanz.de
Wir präsentieren „Hirtenlieder“, Gesänge aus       sene unter www.ekikon.de
der Welt der Hirten und der Bergregionen Eu-     • An jedem Sonntag gibt es um 10 Uhr ei-             Leitwort für die kommende Woche
ropas: Schlichte, berückend schöne Chorsätze.      nen     digitalen Gottesdienst für Kin-
Projektteilnahme: Anmeldung erforderlich           der von den Kindergottesdienstver-              Lass dich nicht vom Bösen überwinden, son-
über (pfarramt@ev-kirche-allensbach.de od.         bänden der EKD          auf dem eigenen         dern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm
07533 6310 (AB)). Verbindliche Teilnahme bis       youtube      Kanal:   https://www.youtube.      12,21)

 KINDERGÄRTEN & SCHULEN
KINDER- UND
FAMILIENZENTRUM
ALLENSBACH
Elternberatung
Jeden Montag Nachmittag von 14.30 bis 17.00 Uhr bietet das Kinder-        Babysitterkurs am 6.11.2021
und Familienzentrum Allensbach im Kinderhaus Höhrenberg eine per-
sönliche Elternberatung nach Terminvereinbarung an.                       Für Jugendliche ab 14 Jahren bietet der Kinderschutzbund Konstanz im
Die Elternberatung bietet Unterstützung bei:                              Kinder- und Familienzentrum Allensbach, Höhrenbergstraße 8 wieder
- Fragen im Bereich der Entwicklungsschritte des Kindes                   einen Babysitterkurs mit Zertifikat an. Dieser findet am Samstag, den
- Weitervermittlung an Fachkräfte bei Förderbedarf                        6. November von 9:00-13:00 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr unter der
- Stärkung der elterlichen Sicherheit und Kompetenzen                     Leitung von Kinderkrankenschwester Beate Herbst statt. Kosten: 25€,
- Familiären Konflikten & dem Umgang mit Herausforderungen                 Anmeldung ab sofort unter 07531/67900 oder Mail
- Anforderungen des Familienalltags                                       kontakt@kinderschutzbund-konstanz.de.
- Entwicklung von Strategien, um das Kind individuell zu unterstützen
- Anbindung neu zugezogener Familien
- Erziehungsfragen aller Art

Einen persönlichen Beratungstermin kann unter der Tel.Nr. 017673031618
oder unter elternberatung@kinderschutzbund-konstanz.de vereinbart
werden.
Die Elternberatung unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenlos.
FREITAG, 22. OKTOBER 2021 | 13

 TERMINE & VERANSTALTUNGEN DER VEREINE
                                                    der Anfangsphase des Spiels die klar bessere       Treffer aus ca.35 Metern noch kontern.
                                                    Mannschaft doch verpasste einige gute Mög-         Als sich schließlich alle schon auf ein Unent-
AUS DEM SPORTLEBEN                                  lichkeiten die Führung auszubauen. Wie es im       schieden einstellten und geistig beim gemein-
                                                    Fußball nun mal so oft ist, rächt es sich wenn     same Abschlussbierchen waren, schlugen die
                                                    man seine Chancen nicht nutzt und in der 30.       Gäste nochmals mit dem Schlusspfiff zurück.
SPORTVEREIN                                         Minute traf Andre Engesser zum 1:1. Kurz da-       Trainer Hespeler war nach dem Spiel trotzdem
ALLENSBACH 1907                                     nach verletzte sich der Allensbacher Torhüter      zufrieden.
                                                    Clemens Röder bei einem Pressschlag und            Es spielten: Wurm,Köstner,Rehm,Beisel,G
                   Handball                         musste ausgewechselt werden. Da auch der           erlach,Büche,Herfort,Paar,Losavio,Egenhofer,-
                                                    zweite Torhüter im Allensbacher Kader verlet-      Grägel Eingewechselt: El Hab,Josip
Der SV Allensbach gewinnt das Derby                 zungsbedingt passen musste, stellte sich Lau-
So voll war es schon lange nicht mehr in der        ris Humbert der Herausforderung und zog das
Riesenbergsporthalle. 500 Zuschauer wollten         Torwarttrikot über. Der SV Allensbach war nun                     Jugendfußball
dabei sein, als der SV Allensbach die Hand-         von der Rolle und verlor den Ball im Aufbau-
ballerinnen des TuS Steißlingen in einem            spiel und der SV Bohlingen traf durch Jannik       A-Jugend
temporeichen Hegau-Bodensee-Derby mit               Braunsberger in der 35. Minute zum 2:1 Halb-       SG Allensbach-SG Höri                       2-2
29:24 besiegt. Eine ansehnliche Anzahl an           zeitstand. Die Allensbacher machten die gute       B-Jugend
«maskierten» Gästefans hatte Appetit auf ei-        Anfangsphase durch unkonzentrierte 15 Minu-        SG Dettingen-SG Aach-Eigeltingen            1-1
nen Auswärtssieg mitgebracht, doch der Be-          ten zu Nichte und mussten in der zweiten Halb-     C-Jugend
ginn war nichts für Handball Feinschmecker.         zeit einem Rückstand hinterher rennen. Auch        SG Allensbach - SG Überlingen/Ried          7-2
Beide Teams agierten nervös, sodass in den          in die zweite Halbzeit kam der SV Allensbach       D-Jugend
ersten fünf Minuten lediglich ein Treffer fiel.       sehr gut rein. Durch hohen Aufwand erzielten       SV Reichenau- SG Dettingen I                0-6
Jeweils fünf Angriffe wurden vergeben, wobei         sie in der 57. Minute durch Yannik Stojic den      SG Wahlwies - SG Dettingen II               3-6
sich vor allem TuS-Torhüterin Jeanette Pfahl        verdienten 2:2 Ausgleich. Doch nur zwei Minu-      E-Jugend
mit vier frühen Paraden auszeichnete. Dass          ten später nutzten die Bohlinger einen indivi-     SV Allensbach I -
es die Offensivreihen besser können, zeigten         duellen Fehler aus und trafen in der 59. Minute    BSV Nordstern Radolfzell                    0-5
sie nach dem zähen Auftakt. Schon bevor die         zum 3:2. Der SV Allensbach ließ sich davon         SV Allensbach II - Spvgg Allmansdorf        3-2
SVA-Fans beim Stand von 2:4 zur Attacke blie-       aber nicht unterkriegen und Niklas Beck traf in
sen, zündeten die Derby-Rivalen ein Angriffs-        der 65. Minute nach einer Ecke zum 3:3. Wäh-       Am Wochenende fand das erste Bambini und
feuerwerk. Knapp 30 Treffer erzielten sie bis        rend alle Allensbacher jubelten, kam es zu der     F-Jugendturnier statt. Über 350 Zuschauer
zum 16:12- Pausenstand, am Ende waren es            strittigsten und spielentscheidenden Situation     fanden den Weg an den leider nebeligen Bo-
53 in 60 Spielminuten. Der Aufsteiger aus dem       des Spiels. Yannik Stojic versuchte den Ball aus   danrücksportplatz und sahen wie die Kinder
Hegau leistete am Riesenberg lange Zeit erbit-      den Armen des Bohlinger Torhüters zu nehmen        bei großem Einsatz alles gaben und teilweise
terte Gegenwehr. Es dauerte bis zur 24. Minu-       und sah dafür die rote Karte. Nun mussten die      wunderschöne Tore erzielen konnten.
te, ehe Franziska Höppe in ihrem letzten Spiel      Allensbacher in Unterzahl und mit einem Feld-      Am Schluss des Tages bekamen alle Mann-
für den SVA die Gastgeberinnen beim 12:11           spieler im Tor die letzten 25 Minuten besstrei-    schaften aus den Händen der beiden Jugend-
erstmals in Führung schoss. Der letzte Pass         ten. Der SV Bohlingen kam zu Chancen, welche       leiter Michael Büche und Marius Egenhofer zur
vor dem Zeitspiel war schon gespielt, als die       sie bis in die Nachspielzeit nicht nutzen konn-    Melodie „ We are the Champions“ von Queen
Rückraumshooterin, die es zum Studium nach          ten. Doch in der 93. Minute traf erneut Andre      einen Siegerpokal überreicht.
München zieht, aus der Distanz traf. Zum Ende       Engesser zur 4:3 Führung. Danach warfen die        An diesem Tag waren einfach alle Gewinner.
der ersten Halbzeit verlor Steisslingen vollstän-   Allensbacher Alles nach vorne und durch eine
dig den Faden und in den zehn Minuten bis zur       Unachtsamkeit sah auch noch Abdullah Challal
Pause, kassierte der SV Allensbach nur einen        die rote Karte. Kurz danach war Schluss und        KRAFTSPORTVEREIN
Gegentreffer und zog auf 16:12 davon. Die            der SV Bohlingen gewann ein verrücktes und         ALLENSBACH
Gastgeberinnen hätten den Schwung bestimmt          hitziges Spiel mit 4:3 gegen den SV Allensbach.
gerne mitgenommen, während Steißlingen die
kurze Verschnaufpause sichtlich guttat. Nach        Kommendes Wochenende spielt der SV Allens-         Herbe Niederlage im Lokalderby
nur acht Minuten der zweiten Hälfte hatte der       bach wieder auf dem Sportgelände in Kaltbrunn.
                                                    Am Samstag den 23.10. treffen die Allensbacher      Verbandsliga: KSV Allensbach :
TuS den 18:18-Ausgleich hergestellt. Die Gäs-                                                          KSV Wollmatingen 7 : 24
te strotzten vor Selbstvertrauen, Allensbach        auf den Lokalrivalen SC Konstanz-Wollmatingen
                                                    2. Anpfiff ist um 16:00 Uhr, der SV Allensbach       Das hatte man sich im Allensbacher Lager an-
strauchelte, fiel aber nicht. Die Spielerinnen in                                                       ders vorgestellt. Im mit Spannung erwarteten
Gelb und Blau schüttelten sich kurz und über-       freut sich über jegliche Unterstützung!
                                                                                                       Ringerderby zwischen dem KSV Allensbach und
nahmen erneut das Kommando. Wieder brach-                                                              dem KSV Wollmatingen setzte es vor über 200
te die sichere Deckung vor der starken Keeperin               AH Freundschaftsspiel                    Zuschauern eine deutliche Niederlage für die
Joelle Arno den SVA zurück in die Erfolgsspur.                                                         Heimmannschaft. Beide Teams hatten aus tak-
                                                    SV Allensbach-
Allensbach zog auf 25:20 (52.) davon und                                                               tischen Gründen umgestellt, wobei aber nur für
                                                    SG Dettingen-Dingelsdorf 1-2 ( 0-0 )
brachte ohne neuerliche Schwächephase den                                                              die Gäste die Rechnung aufging. Trotz des kla-
                                                    Letzten Montag trafen in einem Freundschafts-
29:24-Sieg nach Hause.                                                                                 ren Ergebnisses gab es einige packende Kämp-
                                                    spiel auf dem Kaltbrunner Kunstrasenplatz die
                                                    Hespeler Kicker auf die Ortsnachbarn aus Det-      fe, so dass die zahlreichen Fans wieder voll auf
                                                    tingen.                                            Ihre Kosten kamen.
                    Fußball                         Die Dettinger waren am Schluss das etwas           57 kg: Den ersten Dämpfer für die Allensbacher
SV Bohlingen – SV Allensbach                        glücklichere Team und gewannen durch ein Tor       gab es schon zum Auftakt. Leon Brender kam
Am Samstag den 16.10. spielte der SV Allens-        in der letzten Spielminute mit 2-1.                hier nicht wie gewohnt zum Zug und musste
bach auf dem Aachtalsportplatz gegen den SV         Nach einer torlosen ersten Halbzeit in der der     überraschend gegen den gut eingestellten Al-
Bohlingen. Die Allensbacher starteten sehr gut      SVA drei gute Tormöglichkeiten nicht nut-          exander Gimmich mit 1:6 seine erste Saison-
in das Spiel und konnten schon nach drei Mi-        zen konnte ging Dettingen Mitte der zweiten        niederlage hinnehmen (0:2)
nuten, nach einer schönen Kombination über          Halbzeit durch einen Kopfball nach einer Freis-    130 kg: Erfolgreicher war dann Benjamin Loh-
die rechte Seite, durch Vedran Matic mit 0:1        toßflanke in Führung.Diesen Rückstand konn-         rer in der 2. Begegnung des Abends. Nach ei-
in Führung gehen. Der SV Allensbach war in          te Marius Egenhofer mit einem sehenswerten         nem 0:5 Rückstand startete er eine Aufholjagd
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