Scheckübergabe an Allensbacher Kinderhäuser
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Freitag, 22. Oktober 2021 23. Jahrgang I Nummer 42 Scheckübergabe an Allensbacher Kinderhäuser Netze BW spendet 1.569 Euro eingespartes Porto, das durch die digitale Zählerstandserfassung erzielt werden konnte. Bürgermeister Stefan Friedrich und stellvertretend für die Allensbacher Kinderhäuser die Kinderhausleiterinnnen Monja Meichle und Kathrin Lüer freuen sich über die Schecks, die von Stephan Einsiedler, Kommunalberater der Netze BW, für die Allensbacher Kindergärten übergeben wurden.
2 | FREITAG, 22. OKTOBER 2021 WICHTIGE Gemeinde RUFNUMMERN Allensbach Kinderbetreuung APOTHEKENNOTDIENSTE KONSTANZ: Samstag, 23.10. im Seerhein-Center Sonntag, 24.10. Lago RADOLFZELL: Samstag, 23.10. Flora MÜLLTERMINE Sa. 23.10. Grünabfall Riesenberg Do. 28.10. Biomüll Öffnungszeiten Recyclinghof Wir suchen für verschiedene Objekte im Kernort: Samstag 09.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Hausmeister auf 450 €-Basis Freitag 15.30 Uhr - 18.00 Uhr m/w/d ÄRZTE Wir bieten: Wir erwarten: - unbefristeter Mini-Job (450 €) - technische Ausbildung oder Ärztlicher Notfalldienst Vorkenntnisse an Wochenenden und Feiertagen 116 117 - sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen - Organisationsgeschick und Dienst mit ca. 8 Wochenstunden Zahnärztliche Notrufnummer Kommunikationsfähigkeit - Fahrtkostenersatz 0180/3222555-25 - offene und freundliche Art sowie - Arbeitsvertrag nach TVÖD lösungsorientierte Arbeitsweise Rettungsdienst/ Wasserrettung 112 - körperliche und organisatorische Tätigkeit für - Ein besonderes Maß an Flexibilität bzgl. mehrere Kleinobjekte in Eigenverantwortung der Zielgruppen und Arbeitszeiten Krankentransport 19222 - Unterstützung durch den gemeindlichen - dienstleistungsorientierte Bauhof / Gärtnerabteilung Zusammenarbeit mit den Nutzern der - kurze Wege durch räumlich NOTRUFE zusammenhängende Objekte Objekte - Bereitschaft zur Vertretung des Kollegen Feuerwehr 112 - Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung im Rathaus Notruf 110 Worum geht es? Hausmeistertätigkeit für folgende Objekte: Seniorenwohnanlage, Gebäude Rathausplatz 2 Polizeiposten Allensbach 97149 (alte Schule/Bücherei/Torkel), Rathausplatz 6 und 7, Vereinsheim und DRK-Heim nach Dienstschluss Der Umfang ist gut zu bewältigen, die Objekte sind i.d.R. durch die Nutzer selbst verwaltet über Konstanz 07531/995-2222 Wasserschutzpolizei Reichenau 07534/97190 Strom- und Gasversorgung 0800/3629477 Weitere Informationen Herr Weiss / Frau Hanreich: Telefon 07533 / 801- 22 oder -23 Bewerbung bis 31.10.21 per E-Mail (PDF bis 10 MB) an: bewerbung@allensbach.de Wasserversorgung Störung 801-80 oder an Rathausplatz 1, 78476 Allensbach SPRECHZEITEN DER VERWALTUNG RATHAUS ALLENSBACH Tel. 801-0 Gemeinde Gemeinde Allensbach Allensbach Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Mi. 16:30 – 18:30 Uhr Hauswirtschaftshilfe (m/w/d) für das Kinderhaus am Walzenberg ORTSVERWALTUNG HEGNE Mi. Tel.: 801-935 16:30 - 18:30 Uhr Hauswirtschaftshilfe (m/w/d) als Minijob auf 450 €-Basis für das Kinderhaus am Walzenberg ORTSVERWALTUNG KALTBRUNN Tel.: 801-936 ab sofort für die Tätigkeit im Bistro des 4gruppigen Kinderhauses (Kinder im Alter von 1 bis Mo. 19:00 – 20:00 Uhr 6 Jahren) gesucht. als Minijob auf 450 €-Basis nach telefonischer Vereinbarung Die Einsatzzeiten sind an zwei bis drei Tagen pro Woche (vorzugsweise dienstags und mitt- IMPRESSUM wochs - ab ggf.sofort flexibel für die Tätigkeit tauschbar) im Bistro von ca. 10:30 desUhr. bis 14:00 4-gruppigen Kinderhauses Herausgeber: Gemeinde Allensbach, Tel. 07533/8 01-10, Fax. 07533/8 01-12 (Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren) gesucht. E-Mail: mitteilungsblatt@allensbach.de Voraussetzung ist die Freude am Umgang mit Kindern, Zuverlässigkeit und praktische Erfah- Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie den redak- rungen im Küchen- oder Bistrobereich. tionellen Teil (v.i.S.d.P.): Die Einsatzzeiten sind an zwei bis drei Tagen pro Woche Bürgermeister Stefan Friedrich Für den Anzeigenteil/Druck: (vorzugsweise Bei Interesse dienstags wenden Sie sich bitte an:und mittwochs - ggf. flexibel tauschbar) Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG von ca. 10:30 bis 14:00 Uhr. Messkircher Str. 45, 78333 Stockach, Telefon 07771/93 17-11, Telefax 07771/93 17-40 bewerbung@allensbach.de oder direkt an die Kinderhausleitung Monja Meichle (Tel. 934236) E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Homepage: www.primo-stockach.de Voraussetzung ist die Freude am Umgang mit Kindern, Zuverlässigkeit und praktische Erfahrungen im Küchen- oder Bistrobereich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
FREITAG, 22. OKTOBER 2021 | 3 Wärmenetz 4.0 für Kaltbrunn – Bürgerbefragung zum Energiebedarf Für Ihren Ortsteil soll ein Nahwärmenetz entstehen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.07.2021 einen klaren Auftrag erteilt, hierzu eine Machbar- keitsstudie zu erstellen. Dies dient dazu herauszu- finden, welche Art der Versorgung am sinnvollsten wäre, um Kaltbrunn mit einer energieeffizienten und klimaschonenden kommunalen Wärmeversorgung auszustatten. Bestimmt verfolgen viele von Ihnen schon aufmerk- sam unsere Fortschritte bei der Ausarbeitung. Dies merken wir auch daran, dass wir im Rathaus immer wieder Anfragen der Art erhalten, wann das Nahwär- menetz denn nun gebaut werde, da die Heizung im Haus bald ausgetauscht werden müsste. Um das Nahwärmenetz realisieren zu können, wur- den bereits Vorarbeiten, zusammen mit dem von der Gemeinde beauftragten Büro Drees & Sommer ge- leistet. Für weitere Schritte benötigen wir nun jedoch Ihre Mithilfe. Für eine Machbarkeitsstudie, die belegen soll, welches die effizienteste Technik für Kaltbrunn wäre, benötigen wir möglichst genaue Daten zum Ge- bäudebestand. Diese können nur Sie uns nennen. Im Laufe des Oktobers werden hierzu die Lokale Agenda „Wir in Kaltbrunn“ und die Gemeindeverwaltung, Frau Campion-Hirsch, bei Ihnen zu Hause vorbeikommen, um Ihnen einen eigens hierfür entwickelten Fragebogen zum Energiebedarf in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung vorzu- stellen. Wir bitten Sie diesen Fragebogen bis spätestens 25.10.2021 vollständig ausgefüllt per E-Mail an frank.ruhland@allensbach.de oder postalisch an die Gemeinde Allensbach, Ortsbauamt, Herr Ruhland, Rathausplatz 8, 78476 Allensbach, zurück zu senden. Bei Rückfragen hierzu steht Ihnen Herr Ruhland beim Ortsbauamt Allensbach unter der Tel.-Nr.: 801-51 gerne zur Verfügung. Den entsprechenden Fragebogen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter www.gemeinde-allensbach.de/wohnen-leben/bauen-wohnen Selbstverständlich sichern wir Ihnen zu, dass wir Ihre Daten streng vertraulich behandeln, dass diese in anonymisierter Form verwendet und danach vernichtet werden. Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre tatkräftige Mithilfe. Corona-Schnelltests im Torkel ab sofort kostenpflichtig Das Testzentrum der Gemeinde Allensbach im Torkel am Rathaus- Die Gebühr ist vor Ort zu bezahlen. Die Gemeinde bittet darum, dass platz bleibt weiterhin geöffnet. Die Öffnungszeiten sind wie bisher: der Betrag passend in bar mitgebracht wird. Eine Möglichkeit zur Montag 9-10 Uhr, Mittwoch 17-18 Uhr, Freitag 16-18 Uhr Kartenzahlung gibt es leider nicht. Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt. Seit 11. Oktober 2021 gilt die neue Test-Verordnung der Bundesre- Weiterhin werden die Testbescheinigungen in Papierform (mit War- gierung. Die Tests sind seither kostenpflichtig. Ein Antigen-Schnell- tezeit) oder elektronisch über die Corona-Warn-App bereit gestellt. test mit Nachweis kostet im Testzentrum der Gemeinde Allensbach Dazu muss das Smartphone mit installierter Corona-Warn-App so- 10,00 €. wie der Personalausweis am Eingang bereitgehalten werden. Krippenspielproben starten Lust mitzumachen? Ein Jahr war Pause, dieses Jahr soll es wieder klappen: Krippenspiel für den Heilig Abend mit Allensbacher Kids. Geprobt und aufgeführt wird es in zwei Gruppen. Es wird draußen stattfinden mit echten Schafen und Lagerfeu- er. Gestaltet werden die Outdoor-Heiligabend- Gottesdienste (24.12.) um 15.00 Uhr und um 16.15 Uhr. Mindestalter: 6 Jahre für die Übernahme einer Rolle. Vorschulkinder und Erstklässler gestalten einem Lichterchor und studieren einen Lichtertanz einstudieren. Mit der Anmeldung (per E-Mail: krippenspiel-allensbach@gmx.de oder Tel. Evangelisches Pfarramtes 6310/pfarramt@ev-kirche-allensbach.de) werden Detail-Informationen durchgegeben. Anmeldeschluss ist der 01.11.2021. Proben sind immer montags von 17.00 bis 18.15 Uhr. Das erste Treffen ist am 22.11.2021 in der evangelischen Kirche, danach jeden Montag bis Weihnachten. Geklärt muss sein, ob regelmäßige Probenteilnahme gewährleistet sein kann. Am 24.12. ebenso die Teilnahme an einem der Heiligabend-Gottesdienste. Hinzu kommt möglicher- weise am Sonntag, 19.12.21 um 16.00 Uhr eine Aufführung im Freibereich der Schmieder Klinik Allensbach.
4 | FREITAG, 22. OKTOBER 2021 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplans „Breite“ als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB und der Örtlichen Bauvorschriften „Breite“ in getrennter Satzung, Gemarkung Kaltbrunn. Der Bebauungsplan kann entsprechend der Feststellung durch den Gemeinderat im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB und der damit verbundenen erleichterten Voraussetzungen aufgestellt werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat am 24.09.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13b BauGB Baugesetzbuch –(in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m.W.v. 29.07.2017) den Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB „Breite“, Gemarkung Kaltbrunn und gemäß § 74 LBO - Landesbauordnung für Baden-Württemberg ( i. d. F. vom 05.03.2010 (GBl. Nr. 7, S. 358) in Kraft getreten am 01.03.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612) m.W.v. 01.01.2018) nach getrennter Satzung die Örtlichen Bauvorschriften „Breite“ zu erlassen. Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flst Nrn.: 540/1, 541 Teil, 542/1, 543, 544, 545/2, 556 Teil, 557/1, 558/1, 560/1, 561 Teil Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Zur Regelung einer geordneten Gestaltung und der gewünschten Gliederung der Grün- strukturen macht die Gemeinde von § 74 LBO Gebrauch und hat beschlossen, nach getrennter Satzung die „Örtlichen Bauvor- schriften – Breite“ zu erlassen. Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat mit Aufstellungsbeschluss beschlossen: • auf eine frühzeitige Unterrichtung und Er- örterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2. wird verzichtet • auf eine Umweltprüfung und einen Um- weltbericht wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet • auf eine zusammenfassende Erklärung gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird verzichtet. Ziele und Zweck der Planung Die Gemeinde Alensbach hat die Erforder- lichkeit der Bauleitplanung beurteilt und festgestellt, dass die Aufstellung des Bebau- ungsplanes im öffentlichen Interesse liegt. Der Nachfrage nach Baugrundstücken zur Bebauung mit Wohngebäude soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes in einem vertretbaren Maße nachgekommen werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Vorausset- zungen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) – gemäß § 4 der BauNVO – geschaffen werden. Beteiligung der Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB bei der Gemeindeverwaltung Rathausplatz 8, Ortsbauamt - Zimmer 7, 78476 Allensbach über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und bis zum 08.11.2021 – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - zur Planung äußern. Nach Ausarbeitung der Entwürfe der Bauleitpläne werden diese mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats ausgelegt. Der Auslegungszeitraum und Ausle- gungsort werden mindestens eine Woche zuvor unter den amtlichen Bekanntmachungen des Mitteilungsblattes der Gemeinde Allensbach öffentlich bekannt gemacht. 20.10.2021 Friedrich, Bürgermeister
FREITAG, 22. OKTOBER 2021 | 5 Öffentliche Bekanntmachung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Breite“ auf der Gemarkung Kaltbrunn vom 24.09.2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach hat am 19.10.2021 in öffentli- cher Sitzung beschlossen, für den Bebauungsplan „Breite“ und die Örtlichen Bauvorschriften das Aufstellungsverfahren nach Maßgabe des § 13b BauGB (in der Fassung vom 03.11.2017 mit Änderung vom 14.06.2021) neu zu fas- sen. Dazu wird der bisherige Aufstellungsbeschluss zum vorgenannten Bebau- ungsplan vom 24.09.2019 aufgehoben. Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flst Nrn.: 540/1, 541 Teil, 542/1, 543, 544, 545/2, 556 Teil, 557/1, 558/1, 560/1, 561 Teil Der räumliche Geltungsbereich des von der Aufhebung des Aufstellungsbe- schlusses umfassendenen Bebauungsplangebiets ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Allensbach, den 20.10.2021 Friedrich, Bürgermeister Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit mein zugängliche, gärtnerisch gestaltete § 3 Lärm aus Gaststätten § 1 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 des Polizeigesetzes Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung (PolG) in der Fassung vom 06. Oktober 2020 oder der Gestaltung des Orts- und Land- Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, in- (GBI. 2020, 735, ber. S. 1092) sowie von § 8 des schaftsbildes dienen. Dazu gehören auch nerhalb der im Zusammenhang bebauten Ge- Gesetzes über die Anerkennung von Kurorten Verkehrsgrünanlagen und allgemein zu- biete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf und Erholungsorten vom 18. Juli 2019 (GBI. S. gängliche Kinderspielplätze, sowie Stege kein Lärm nach außen dringen, durch den an- 329) wird mit Zustimmung des Gemeinderats und die Uferböschung. dere erheblich belästigt werden (insbesondere vom 19.10.2021 verordnet: ist z. B. das Singen, Musizieren und Schreien Abschnitt 2 nur zulässig, wenn andere dadurch nicht er- Abschnitt 1 Schutz vor Lärmbelästigungen heblich belästigt werden). Fenster und Türen Allgemeine Regelungen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. § 2 Benutzung von Rundfunkgeräten, § 1 Begriffsbestimmungen Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. § 4 Lärm von Sportplätzen (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege 1. Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautspre- 1. Sportplätze, die weniger als 50 m von der und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr ge- cher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstru- Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in widmet sind (§ 2 Abs. 1 StrG) oder auf denen mente sowie andere mechanische oder der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfin- elektroakustische Geräte zur Lauterzeu- nicht benützt werden. det. gung dürfen nur so benutzt werden, dass 2. Bei Sportplätzen bleiben weitergehende 1. Gehwege sind die dem öffentlichen Fuß- andere nicht erheblich belästigt werden. Vorschriften nach dem Bundes-Immissi- gängerverkehr gewidmeten oder ihm tat- Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte onsschutzgesetz, insbesondere die Sport- sächlich zur Verfügung stehenden Flächen oder Instrumente bei offenen Fenstern anlagenlärmschutzverordnung, unberührt. ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. oder Türen, auf offenen Balkonen, im Frei- 3. Für die öffentlichen Spielplätze in der Sind solche Gehwege nicht vorhanden, en oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder Gemeinde gelten die Regelungen der ge- gelten als Gehwege die seitlichen Flächen gespielt werden. meindlichen Spielplatzordnung. am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 2. Abs. 1 gilt nicht: 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwe- 1. bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten § 5 Lärmerzeugende Geräte und Apparaturen ge, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte und Messen im Freien und bei Veranstal- Bereiche im Sinne der StVO und Treppen tungen, die einem herkömmlichen Brauch In bewohnten Gebieten oder in einem Ab- (Staffeln). entsprechen, stand zu diesen, von weniger als 300 m dür- 2. Grün- und Erholungsanlagen sind allge- 2. für amtliche Durchsagen. fen Knallgeräte, Schussapparate oder sonstige
6 | FREITAG, 22. OKTOBER 2021 lärmerzeugende Geräte für die Sicherung der Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speise- 2. Wer entgegen den Verboten des § 15 Abs. Obsternte und für vergleichbare andere Zwe- reste und Abfälle geeignete Behälter bereitzu- 1 außerhalb von zugelassenen Anschlag- cke nur vom Beginn der Reife bis zum Ende halten. tafeln plakatiert oder andere als dafür zu- der Ernte durch Landwirte im Sinne von § 201 gelassene Flächen beschriftet oder bemalt, BauGB aufgestellt und betrieben werden. Von § 11 Belästigung durch Staubentwicklung ist zur unverzüglichen Beseitigung ver- 21.00 Uhr – 8.00 Uhr morgens ist der Betrieb pflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft un- der Geräte untersagt. Auf öffentlichen Straßen und in deren unmit- ter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des telbarer Nähe, aus Fenstern und aus offenen Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder § 6 Haus- und Gartenarbeiten Balkonen, die weniger als 3 m von öffentlichen die sonstige Person, die auf den jeweiligen Straßen entfernt sind, dürfen Gegenstände we- Plakatanschlägen oder Darstellungen nach 1. Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheb- der ausgestäubt noch ausgeklopft werden. Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird. lichen Belästigungen anderer führen kön- 3. Diese Vorschrift findet keine Anwendung nen, dürfen in der Zeit von 12.00 Uhr bis § 12 Verunreinigung durch Hunde auf das Plakatieren bei allgemeinen Wah- 14.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr len. nicht ausgeführt werden. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür 2. Weitergehende Einschränkungen aufgrund zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Abschnitt 4 immissionsrechtlicher Vorschriften, ins- Gehwegen, öffentlichen Straßen, Grün- und Belästigung der Allgemeinheit und Schutz der besondere nach der 32. Verordnung zur Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten Grün- und Erholungsanlagen Durchführung des Bundes-Immissions- verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot schutzgesetzes (Geräte- und Maschinen- ist unverzüglich vom Hundeführer oder vom § 16 Belästigung der Allgemeinheit lärmschutzverordnung - 32. BImSchV), Hundehalter zu beseitigen. bleiben unberührt. 1. Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen 3. Die Regelungen nach Abs. 1 gelten nicht § 13 Fütterungsverbot sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist für gewerbliche Arbeiten. untersagt: 1. Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen, a) das Nächtigen, § 7 Lärm durch Tierhaltung Wegen, Plätzen, in öffentlichen Grünanla- b) das die körperliche Nähe suchende oder gen und öffentlichen Einrichtungen nicht sonst besonders aufdringliche Betteln 1. Hunde sind so zu halten, dass niemand gefüttert werden. sowie das Anstiften von Minderjähri- durch anhaltendes Bellen oder Heulen 2. Im Gemeindegebiet von Allensbach dürfen gen zu dieser Art des Bettelns, mehr als nach den Umständen unvermeid- Wasservögel nicht gefüttert werden. Was- c) das Verrichten der Notdurft, bar gestört wird. servögel im Sinne dieser Verordnung sind d) der öffentliche Konsum von Betäu- 2. Das Gleiche gilt sinngemäß für das Halten alle Vögel, die artgemäß in der Lage sind, bungsmitteln. von anderen Tieren, insbesondere von Ge- im Wasser zu schwimmen. e) Gegenstände wegzuwerfen oder abzu- flügel. 3. Das Füttern umfasst auch das Auslegen lagern, außer in dafür bestimmte Ab- von Futter und Lebensmitteln, die erfah- fallbehälter. § 7a Lärm durch Fahrzeuge rungsgemäß von Wasservögeln oder Tau- 2. Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, ben aufgenommen werden. des Betäubungsmittelgesetzes, des Kreis- In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von laufwirtschaftsgesetzes des Bundes sowie Wohngebäuden ist es auch außerhalb von öf- § 14 Belästigung durch Ausdünstungen des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes fentlichen Straßen und Gehwegen verboten, und dgl. bleiben unberührt. 1. Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu Übel riechende Gegenstände oder Stoffe dürfen § 16 a Aufstellen von Wohnwagen lassen, in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, und Zelten 2. Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte laut zu schließen, dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder Zelte und Wohnwagen dürfen außerhalb bau- 3. Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren erheblich belästigt werden. Auf Dunglegen, so- rechtlich genehmigter Campingplätze und öf- von Krafträdern in Toreinfahrten, Durch- weit sie ortsüblich sind, findet diese Vorschrift fentlich ausgewiesener Wohnwagenstellplätze fahrten oder auf Innenhöfen von Wohn- keine Anwendung. zum Aufenthalt von Menschen nicht aufge- häusern anzulassen, stellt werden, wenn nicht die erforderlichen 4. Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen § 15 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen. vermeidbaren Lärm zu verursachen, Bemalen Grundstücksbesitzern ist es untersagt, ihre 5. Mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen 1. An öffentlichen Straßen und Gehwegen oder Verstöße gegen Satz 1 zu dulden. abzugeben. sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen § 16 b Feuergassen Abschnitt 3 ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde Umweltschädliches Verhalten untersagt 1. Feuergassen i.S. dieser VO sind alle Grund- • außerhalb von zugelassenen Plakatträ- stücke der Gemeinde, die von einer öf- § 8 Abspritzen von Fahrzeugen gern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.) fentlichen Straße aus eine wegemäßige zu plakatieren; Verbindung zum See vermitteln. Zweckbe- Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentli- • andere als dafür zugelassene Flächen zu stimmung der Feuergassen ist, im Brandfall chen Verkehrsflächen ist untersagt. beschriften oder zu bemalen. die rasche Verfügbarkeit von Löschwasser sicherzustellen. § 9 Benutzung öffentlicher Brunnen Dies gilt auch für bauliche oder sonstige An- 2. In den Feuergassen ist über die eigentliche lagen, die von öffentlichen Straßen und Geh- Zweckbestimmung hinaus der Zugang zum Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend wegen oder Grün- und Erholungsanlagen ein- Baden im Rahmen des Gemeingebrauchs ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist sehbar sind. gestattet. Ebenso das Anlegen mit Booten. verboten, sie zu beschmutzen sowie das Was- 3. Nicht gestattet sind: ser zu verunreinigen. 1. Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, a) die in § 16 Abs. 1 dieser VO genannten wenn öffentliche Belange nicht entgegen- Handlungen, § 10 Verkauf von Lebensmitteln im Freien stehen, insbesondere eine Verunstaltung b) das Lagern und das dauerhafte Verwei- des Orts- und Straßenbildes nicht zu be- len über den nach Abs. 2 ermöglichten Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an fürchten ist. Nutzungszweck hinaus,
FREITAG, 22. OKTOBER 2021 | 7 c) die Lagerung von Booten und anderen 8. Gewässer und Wasserbecken zu verunrei- 2. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fern- Gegenständen. nigen; sehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabe- geräte, Musikinstrumente sowie andere § 17 Gefahren durch Tiere 9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu be- mechanische oder elektroakustische Ge- nützen, zu reiten, zu zelten oder zu baden. räte zur Lauterzeugung so benutzt, dass 1. Tiere sind so zu halten und zu beaufsichti- andere erheblich belästigt werden; gen, dass niemand gefährdet wird. 10. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge ab- 3. entgegen § 3 aus Gaststätten und Ver- 2. Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetz- zustellen; dies gilt nicht für Kinderwagen sammlungsräumen Lärm nach außen buch) sind auf öffentlichen Straßen und und fahrbare Krankenstühle sowie für dringen lässt (insbesondere durch schrei- Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere en, singen oder musizieren), durch den Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung Besucher nicht gefährdet werden; andere erheblich belästigt werden; einer Person, die durch Zuruf auf das Tier 4. entgegen § 4 Abs. 1 Sportplätze benützt; einwirken kann, nicht frei umherlaufen. 11. Windsurfbretter und die dazugehörigen 5. entgegen § 5 Knallgeräte, Schussapparate 3. Das Halten von Raubtieren, Gift- und Rie- Einrichtungen an den nicht dafür zugelas- oder sonstige lärmerzeugende Geräte be- senschlangen und ähnlichen Tieren, die senen Stellen einzubringen. treibt; durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr 6. entgegen § 6 Abs. 1 Haus- und Gartenar- Verhalten Personen gefährden können, ist Abschnitt 5 beiten durchführt; der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzu- Anzeige von Rattenbefall 7. entgegen § 7 Hunde und andere Tiere so zeigen. hält, dass andere erheblich belästigt wer- § 19 Anzeige- und Bekämpfungspflicht den; § 17 a Bienenhaltung 8. entgegen § 7a in bewohnten Gebieten Die Anzeige- und Bekämpfungspflicht bei Rat- oder in der Nähe von Wohngebieten Lärm Bienenstände dürfen an Feld- und Waldwe- tenbefall richtet sich nach den Bestimmungen durch die aufgeführten Fahrzeuge er- gen sowie im Innenbereich nur so aufgestellt des Infektionsschutzgesetzes in seiner jeweils zeugt; werden, dass Wegbenutzer und Anlieger nicht gültigen Fassung. 9. entgegen § 8 Fahrzeuge auf öffentlichen gefährdet werden. Straßen abspritzt; Abschnitt 6 10. entgegen § 9 öffentliche Brunnen entge- § 18 Ordnungsvorschriften Anbringen von Hausnummern gen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie In den Grün- und Erholungsanlagen ist es un- beschmutzt oder das Wasser verunreinigt; beschadet der vorstehenden Vorschriften un- § 20 Hausnummern 11. entgegen § 10 geeignete Behälter für tersagt, Speisereste und Abfälle nicht bereithält; 1. Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude 12. entgegen § 11 Gegenstände ausstäubt 1. Anpflanzungen, Rasenflächen oder sons- spätestens an dem Tag, an dem sie bezo- oder ausklopft; tige intensiv gärtnerisch unterhaltene gen werden, mit der von der Gemeinde 13. entgegen § 12 als Führer oder Halter eines Anlagenflächen außerhalb der Wege und festgesetzten Hausnummer in arabischen Hundes verbotswidrig abgelegten Hunde- Plätze sowie der besonders freigegebenen Ziffern zu versehen. kot nicht unverzüglich beseitigt; und entsprechend gekennzeichneten Flä- 2. Die Hausnummern müssen von der Stra- 14. entgegen § 13 Abs. 1- und 2 Tauben oder chen zu betreten; ße aus, in die das Haus einnummeriert ist, Wasservögel füttert oder Futter und Le- gut lesbar sein. Unleserliche Hausnum- bensmittel in das Wasser hineinwirft oder 2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten mernschilder sind unverzüglich zu erneu- Futter und Lebensmittel für Wasservögel aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen ern. Die Hausnummern sind in einer Höhe auslegt; oder zu verändern oder Einfriedungen von nicht mehr als 3 m an der der Straße 15. entgegen § 14 übel riechende Gegenstän- oder Sperren zu überklettern; zugekehrten Seite des Gebäudes unmit- de oder Stoffe lagert, verarbeitet oder be- telbar über oder neben dem Gebäudeein- fördert; 3. zu lagern, mitgebrachte Unterlagen aus- gang oder, wenn sich der Gebäudeeingang 16. entgegen § 15 Abs. 1 plakatiert oder nicht zubreiten, zu campieren, Feuer zu entzün- nicht an der Straßenseite des Gebäudes dafür zugelassene Flächen beschriftet den, zu grillen und außerhalb der ausge- befindet, an der dem Grundstückszugang oder bemalt oder als Verpflichteter der in wiesenen Spielplätze Ball- und Wurfspiele nächstgelegenen Gebäudeecke anzubrin- § 15 Abs. 3 beschriebenen Beseitigungs- auszuüben; gen. Bei Gebäuden, die von der Straße zu- pflicht nicht nachkommt; rückliegen, können die Hausnummern am 17. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt; 3a. die in § 16 Abs. 1 für öffentliche Straßen Grundstückszugang angebracht werden. 18. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Min- untersagten Handlungen in öffentlichen 3. Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall derjährige zu solchem Betteln anstiftet; Grün- und Erholungsanlagen vorzuneh- anordnen, wo, wie und in welcher Aus- entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft men; führung Hausnummern anzubringen sind, verrichtet; soweit dies im Interesse der öffentlichen 19. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungs- 4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder Sicherheit oder Ordnung geboten ist. mittel öffentlich konsumiert; sonstige Anlagenteile zu verändern oder 20. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 5 außerhalb der aufzugraben oder außerhalb zugelassener Abschnitt 7 dafür bestimmten Abfallbehälter Gegen- Feuerstellen Feuer anzumachen; Schlussbestimmungen stände wegwirft oder ablagert; 21. entgegen § 16 a Wohnwagen und Zelte 5. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder § 21 Zulassung von Ausnahmen aufstellt; Steine zu entfernen; 22. entgegen § 16 b Abs. 3 a die in § 16 Abs. Entsteht für den Betroffenen eine nicht zu- 1 dieser VO genannten Handlungen vor- 6. Hunde, ausgenommen solche, die von mutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde nimmt; Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt Ausnahmen von den Vorschriften dieser Poli- 23. entgegen § 16 b Abs. 3 b über den nach § werden, unangeleint umherlaufen zu las- zeiverordnung zulassen, sofern keine öffentli- 17 a Abs. 2 ermöglichten Nutzungszweck sen oder auf die Liegewiesen mitzuneh- chen Interessen entgegenstehen. hinaus lagert oder dauerhaft verweilt; men; 24. entgegen § 16 b Abs. 3 c Boote und ande- § 22 Ordnungswidrigkeiten re Gegenstände lagert; 7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Ein- 25. entgegen § 17 Abs. 1 Tiere hält oder be- friedigungen und andere Einrichtungen zu 1. Ordnungswidrig i. S. von § 26 Abs. 1 Po- aufsichtigt, dass andere gefährdet wer- beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu lizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder den; beschmutzen oder zu entfernen; fahrlässig 26. entgegen § 17 Abs. 2 Hunde nicht an der
8 | FREITAG, 22. OKTOBER 2021 Leine führt; umherlaufen lässt oder Hunde auf Liege- und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit 27. entgegen § 17 Abs. 3 das Halten gefähr- wiesen mitnimmt; höchstens 500 EUR geahndet werden. licher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht 36. entgegen § 18 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hin- unverzüglich anzeigt; weise, Denkmäler, Einfriedigungen oder § 23 Inkrafttreten 28. entgegen § 17 a Bienenstände auf- andere Einrichtungen beschriftet, beklebt, stellt; bemalt, beschmutzt oder entfernt; 1. Diese Polizeiverordnung tritt am 29. entgegen § 18 Nr. 1 Anpflanzungen, Ra- 37. entgegen § 18 Nr. 8 Gewässer oder Was- 01.11.2021 in Kraft. senflächen oder sonstige Anlagenflächen serbecken verunreinigt; 2. Gleichzeitig tritt die frühere Polizeiverord- betritt; 38. entgegen § 18 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder nung vom 01.05.2005 außer Kraft. 30. entgegen § 18 Nr. 2 außerhalb der frei- Schleudergeräte benützt reitet, zeltet gegebenen Zeiten sich in nicht dauernd oder badet; Allensbach, den 20.10.2021 geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen 39. entgegen § 18 Nr. 10 Parkwege befährt Ortspolizeibehörde aufhält, Wegesperren beseitigt oder ver- oder Fahrzeuge abstellt; gez. Stefan Friedrich ändert oder Einfriedigungen oder Sperren 40. entgegen § 18 Nr. 11 Windsurfbretter und - Bürgermeister - überklettert; die dazugehörigen Einrichtungen ein- 31. entgegen § 18 Nr. 3 lagert, mitgebrach- bringt; Hinweis: te Unterlagen ausbreitet, campiert, Feuer 41. entgegen § 20 Abs. 1 als Hauseigentümer Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder entzündet, grillt und außerhalb der aus- die Gebäude nicht mit den festgesetzten Formvorschriften der Gemeindeordnung für gewiesenen Spielplätze Ballspiele ausübt; Hausnummern versieht; Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der 32. entgegen § 18 Nr. 3a die in § 16 Abs. 1 für 42. entgegen § 20 Abs. 2 unleserliche Haus- GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim öffentliche Straßen untersagten Handlun- nummernschilder nicht unverzüglich er- Zustandekommen dieser Polizeiverordnung gen in öffentlichen Grün- und Erholungs- neuert oder Hausnummern nicht entspre- wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn anlagen vornimmt; chend § 20 Abs. 3 anbringt. sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit 33. entgegen § 18 Nr. 4 Wege, Rasenflächen, Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber Anpflanzungen oder sonstige Anlagentei- Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der le verändert oder aufgräbt oder außerhalb 21 zugelassen worden ist. Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, zugelassener Feuerstellen Feuer macht; Ordnungswidrigkeiten können nach § 26 Abs. 2 ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- 34. entgegen § 18 Nr. 5 Pflanzen, Laub, Kom- Polizeigesetz und § 17 Abs. 2 des Gesetzes über schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, post, Erde, Sand oder Steine entfernt; Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von die Genehmigung oder die Bekanntmachung 35. entgegen § 18 Nr. 6 Hunde unangeleint mindestens 5 EUR und höchstens 1.000 EUR der Polizeiverordnung verletzt worden sind. Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Wasserversorgung Allensbach und Bade- und Campingplätze Allensbach für das Wirtschaftsjahr 2 0 1 9 Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19. Oktober 2021 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes den Jahresabschluss der Sonderrechnung Wasserversorgung Allensbach für das Wirtschaftsjahr 2019 in der nachfolgend aufgeführten Fassung festgestellt. Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresgewinnes der Sonderrechnung Wasserversorgung Allensbach für das Wirtschaftsjahr 2019 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 1.407.521,42 € 1.1.1 davon entfallen auf die Aktivseite auf - das Anlagevermögen 1.024.055,36 € - das Umlaufvermögen 383.466,06 € - die Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital (davon Stammkapital: 120.000,00 €) 542.626,03 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 10.087,54 € - die Rückstellungen 38.547,04 € - die Verbindlichkeiten 816.260,81 € 1.2 Jahresgewinn 46.808,79 € 1.2.1 Summe der Erträge 642.046,00 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 595.237,21 € 2 Behandlung des Jahresgewinns 2.1 bei einem Jahresgewinn a) zu Tilgung des Verlustvortrags 0€ b) zur Einstellung in Rücklagen 46.808,79 € c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde 0€ d) auf neue Rechnung vorzutragen 0€
FREITAG, 22. OKTOBER 2021 | 9 Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19. Oktober 2021 den Jahresabschluss der Sonderrechnung Bade- und Campingplätze Allensbach für das Wirtschaftsjahr 2019 in der nachfolgend aufgeführten Fassung festgestellt. Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresgewinnes der Sonderrechnung Bade- und Campingplätze Allensbach für das Wirt- schaftsjahr 2 0 1 9 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 5.060.901,09 € 1.1.1 davon entfallen auf die Aktivseite auf - das Anlagevermögen 4.794.443,97 € - das Umlaufvermögen 266.457,12 € - die Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 3.429.688,53 € (davon Stammkapital: 3.025.000,00 €) - die Rückstellungen 6.000,00 € - die Verbindlichkeiten 1.625.212,56 € -die passiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 1.2 Jahresverlust - 96.786,70 € 1.2.1 Summe der Erträge 429.100,63 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 525.887,33 € 2 Behandlung des Jahresverlustes 2.1 a) zur Tilgung aus dem Gewinnvortrag 0,00 € b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen 0,00 € c) auf neue Rechnung vorzutragen - 96.786,70 € Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht und die Jahresabschlüsse 2019 der Wasserversorgung Allensbach und der Bade- und Campingplätze Allensbach liegen gemäß § 95 b Abs. 2 und § 105 Abs. 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Zeit vom 26. Oktober bis einschließlich 04. November 2021 im Rechnungsamt, Rathausplatz 8, während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Friedrich MITTEILUNGEN DER GEMEINDE Das Standesamt ist wegen einer Fortbildung am Donnerstag, den 28.10.2021 geschlossen. Sandkasten, Holz, sechseckig, Ø ca. 1,20m Die Bücherei ist Tel.: 9960448 ZU VERSCHENKEN geöffnet! Haben auch Sie etwas, das Sie nicht mehr ge- ca. 6,5 m² Spanplatten, 12 mm stark Nach der Coronaverordnung des Landes gilt in Tel.: 3598 Büchereien die 3G-Regel. brauchen können? Alles, was zum Wegwerfen Die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltags-Mas- zu schade ist, kann hier in einer kostenlosen ke) gelten ebenso. Kleinanzeige zum Verschenken angeboten werden. • 3-G-Zertifikat bereit halten. Kinder brauchen Wenden Sie sich bitte an: Bürgermeisteramt, LOKALE AGENDA 21 keine Tests vorzuweisen. ALLENSBACH • Eintritt nur mit Mund-Nasen-Schutz Tel.: 801-24, oder per e-mail an mitteilungsblatt@allensbach.de Abholen vorbestellter Medien (Online-Katakolg) und Zurückbringen ist auch ohne Zertifikat mög- Arbeitskreis Gesundheit lich. Vorbestellungen über den Online-Katalog Kleiderschrank, Eiche werden bis zur nächsten Öffnungszeit von uns Wohnzimmertisch, Holz mit Fliesenplatten Qigong auf dem Berg rausgesucht und können dann abgeholt werden. 3er-Couch, dunkelblau In der kommenden Woche fallen die Qi- Bitte klingeln! TV-/Büro-Drehstuhl, dunkelblau gong-Angebote auf dem Höhrenberg leider Öffnungszeiten: Dienstag 17 -19 Uhr und Freitag CD-/Radioanlage, Sony aus. Im November starten wir wieder mit ge- 16 – 18 Uhr Glaslampenschirm „Tiffany“ änderten Anfangszeiten, die in der kommenden Aktuelle Infos immer unter: Tel.: 4919076 Woche veröffentlicht werden. www.bibkat.de/allensbach
FREITAG, 22. OKTOBER 2021 | 11 KIRCHENNACHRICHTEN Anmeldeschluss: Montag, 01.11.2021 KATH. PFARRGEMEINDEN Leitung: Oehler, Sr. Dorothea Maria GEMEINSAME MITTEILUNGEN ST. NIKOLAUS UND ST. JOSEF Der Kurs fand bisher unter dem Namen Egli-Fi- guren –Kurs statt. Der bislang geläufige Name Gottesdienste Öffnungszeiten im Pfarrbüro „Egli-Figuren“ darf aus rechtlichen Gründen nicht mehr verwendet werden. Die Abkürzung Samstag, 23. Oktober Montag: 9.00 – 11.00 Uhr LEA steht für Lebendig Erzählen, Ausdrücken. 13.30 Uhr Trauung von Michaela Späth und Dienstag: 9.00 – 11.00 Uhr, Neben dem Herstellen der beweglichen Figuren Philipp Tress in St. Nikolaus, 16.00-18.00 Uhr werden wir durch Übungen, spirituelle Impul- Allensbach Donnerstag: 9.00 – 11.00 Uhr se, Stellen der Figuren anhand einer Bibelstelle 14.30 Uhr Taufe von Lani Elmlinger Mittwoch und Freitag geschlossen und gemeinsamer Gebetszeiten in den Umgang in St. Josef, Langenrain mit den Figuren eingeführt und gewinnen ei- 18.00 Uhr Eucharistiefeier mit Vorstellung Tel: 9312-0 nen persönlichen Zugang zu einem biblischen der Erstkommunionkinder Fax: 9312-20 Text. in St. Nikolaus, Allensbach E-Mail: Pfarramt.nikolaus@kath-wa.de Im Gedenken an: verstorbene Internet: www.kath-wa.de Jahresprogramm 2022 erschienen Eltern, Siegfried Noll, Josef Wieder neigt sich ein außergewöhnliches Jahr Göltenbodt, Maria Seidel Pfarrer Marcus Maria Gut seinem Ende entgegen und unsere Blicke rich- Tel: 01578/3034820 ten sich auf das kommende Jahr. Für die Theo- Sonntag, 24. Oktober – E-Mail: Gut@kath-wa.de dosius Akademie der Stiftung Kloster Hegne ist 30. Sonntag im Jahreskreis das Jahr 2022 mit dem Erscheinen des neuen Sonntag der Weltmission – MISSIO-Kollekte Diakon Martin Beck Jahresprogramms einen großen Schritt näher- 9.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Gallus, Tel: 9312-12 gekommen. KN-Fürstenberg 0176/30041212 Getragen von der Hoffnung, dass im kommen- 11.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Martin, E-Mail: Beck@kath-wa.de den Jahr Begegnungen ohne große Einschrän- KN-Wollmatingen kungen möglich sein werden, präsentiert das Sabine Späth (Hausmeisterin Pfarrheim und Jahresprogramm 2022 auf mehr als 120 Seiten Donnerstag, 28. Oktober – Kirche St. Nikolaus) bewährte und neue Angebote und Veranstal- Hl. Simon und Hl. Judas Thaddäus Montag - Freitag 8.00 Uhr - 10.00 Uhr tungen. Neu ist beispielsweise die Hegner-Pil- 9.30 Uhr Eucharistiefeier der Kath. Frau- Telefon: 9312-16 gerbegleiter*innen Ausbildung, die Menschen engemeinschaft in St. Nikolaus, E-Mail: Spaeth@kath-wa.de befähigen soll, Einzelpersonen oder Gruppen Allensbach christlich-franziskanisch auf Pilgerwande- Jahrtag für: Martha Rigling Wir bitten Sie, einen Mund-Nasen-Schutz zu rungen zu begleiten. Ebenfalls neu sind ver- Im Gedenken an: Isabella Keune, tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Me- schiedene Yoga-Angebote oder Seminare zum Erika Wieser, Karolina und Hugo tern einzuhalten. Thema Resilienz oder Meditation für Führungs- Seeberger, Hildegard Grimm und Handdesinfektionsmittel wird bereitgestellt. kräfte. Eltern Ob neu oder bewährt, gemeinsam ist allen Ver- anstaltungen und Angeboten, dass sie das Su- Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- Kloster Hegne - Theodosius Akademie chen und Fragen von Menschen unterstützen und Weltanschauungsgemeinschaften zur der Stiftung Kloster Hegne möchten, Möglichkeiten zum Kraft schöpfen Religionsausübung im Sinne von § 12 Abs. 1 Infos zu den Kursen bei der Theodosius Akade- und Ruhe finden oder Impulse für Leben und CoronaVO müssen die Besucher während der mie der Stiftung Kloster Hegne Arbeiten bieten. Veranstaltung eine medizinische Maske oder unter 807-700 oder Das Jahresprogramm 2022 der Theodosius Aka- FFP2 Maske tragen. www.theodosius-akademie.de, demie finden Sie auf unserer Homepage oder E-Mail: info@theodosius-akademie.de können es unter info@theodosius-akademie.de bestellen. KLOSTERKIRCHE Tag der Stille ST. KONRAD HEGNE Termin: Samstag, 13.11.2021 09:30 bis 17:00 Uhr Anmeldeschluss: Mittwoch, 27.10.2021 Kloster Hegne - Gottesdienst in der Leitung: Cordemann, Markus R. T. Krypta Ein Tag zum Stillwerden, Hören, Kraft schöpfen und vielem mehr. Eucharistiefeier, Samstagabend Sie möchten für einen Tag aus der Hektik des 18:30 Uhr in der Krypta Alltags heraustreten und Abstand gewinnen? (max. 30 Personen, die Kontaktdaten werden Sie möchten einen Tag zum Stillwerden, Hören registriert) und Kraft schöpfen erleben? Unser Tag der Stil- le möchte Ihnen genau dies ermöglichen. Das Die Krypta ist täglich von 07.30 - 17.30 Uhr Meditieren biblischer Texte, spirituelle Impulse, für Beterinnen und Beter geöffnet. Nur am Zeiten in der Gruppe und für sich, die Möglich- Samstag wird sie wegen hygienischer Maß- keit zum kreativen Gestalten oder dem Erleben nahmen im Blick auf den Abendgottesdienst der Natur sowie eine liturgische Feier und die EVANG. KIRCHEN- um 17 Uhr geschlossen und dann 15 Min. Möglichkeit zur Anbetung sind Bestandteile ei- GEMEINDE ALLENSBACH vor Gottesdienstbeginn wieder geöffnet. nes Tags der Stille. Der Tag wird im Schweigen Die Klosterkirche bleibt bis auf weiteres für ex- verbracht. terne Besucher geschlossen. Gottesdienste in der und Die Schwestern sind in ihrem Beten all denen LEA-Figuren-Kurs (bisher Egli-Figuren Kurs) um die Gnadenkirche: verbunden, die sich der Gebetsgemeinschaft Termin: Freitag, 03.12.2021, 14:00 Uhr bis Sicherheitsstandards gemäß KGR-Beschluss mit dem Kloster zugehörig fühlen. Sonntag, 05.12.2021, 16:00 Uhr und innerkirchlich aktuell geltenden Standards.
12 | FREITAG, 22. OKTOBER 2021 Freitag 22.10. zum 2. Advent. com/channel/UC87ipoc-d6-7kC17II4XOzA 200 Jahre Badische Union: Proben: Mittwochabend und am Samstag, den Daneben finden sich unter www.rpi-baden. 19.00 Uhr Kulinarisch-literarischer Kon- 20.11. Aufführung: Sonntag 05.12.. - Mitma- de – Kinder und Familien, sowie unter www. zert-Abend: chen? - Gerne! Kontakt: Chr. Ulrich Tel. 940385 ekiba.de/kindergottesdienst Impulse, Ge- „Johann Peter Hebel – Erzähler, Theologe, schichten, liturgische Anregungen zum Kin- Menschenfreund“ Donnerstag 28.10. dergottesdienst feiern zuhause. Zum Jubiläum der Kirchen-Union in Baden von 20.00 Uhr Allensbacher Vokal Ensemble (AVE) 1821: Geburtsstunde der Evangelischen Kirche Leitung: Philipp Heizmann Pfarramt in Baden in ihrer heutigen (unierten) Gestalt. Wg. vieler Anmeldungen sicherheitshalber An- Freitag 29.10. Pfadfindergruppen Das Büro des Pfarramtes ist am Dienstag von frage per Tel. 6310 oder Mail: 17.00 Uhr, Gnadenkirche Allensbach 15.00 – 17.00 Uhr und am frank-uwe@kuendiger.net. Gruppe A = Wölflinge der 2. - 4. Klasse: alle Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr Abendeinlass: Bitte mit 2G (!) zwei Wochen, in den ungeraden Kalenderwo- – 11.00 Uhr geöffnet. chen Telefonisch können Sie das Pfarramt unter der Sonntag 24.10. 200 Gruppe B = Wölflinge der 5. - 6. Klasse: alle Tel.-Nr. 6310 erreichen. Jahre Badische Union: zwei Wochen, in den geraden Kalenderwochen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr Gottesdienst 17:30 Uhr, Treffpunkt Gnadenkirche Allens- Diakonie Veranstaltungsreihe: „200 Jahre Badische bach Information – Beratung – Hilfe Union“ Jungpfadfinder 7. - 9. Klasse EVANGELISCHE GEMEINDEDIAKONIE (sozia- Predigt: „Theologie der Union und Ökumene ler Dienst) der Evangelischen Kirchengemeinde heute“ 200 Jahre Badische Union: Allensbach, Kontakt: Pfarrer Frank-Uwe Kündiger 19.00 Uhr Historischer Vortrags-Abend mit Angelika Straub (Vors.), Tel.: 935 485, Montag 25.10.14.00 Uhr Jungbläserkurs Michael Kicherer: „‚Wohl und innig vereintes Kontakt Ev. Pfarramt, Leitung Werner Engelhardt Ganzes‘ ... Frank-Uwe Kündiger: 6310, ... zur Geschichte der Badischen Union und Mail: frank-uwe@kuendiger.net. Dienstag 26.10. ihrer Gegenwartsrelevanz“ Was wir tun: Überkonfessionelle Beratung und 20.00 Uhr Posaunenchor „Bodanrück“ - Anmeldung: hilfreich, Tel. 6310 od. Begleitung in schwierigen Lebenssituationen, In Allensbach im Gemeinderaum frank-uwe@kuendiger.net. Abendeinlass: Bitte Vermittlung mit Ämtern, in Einzelfällen Über- Leitung Werner Engelhardt mit 2G (!) brückungshilfen, Weitervermittlung von fach- licher Hilfe und zu Fachdiensten der DIAKONIE Mittwoch 27.10. Gottesdienst immer auch hier: und sozialer Dienste. 10.00 Uhr Ökumenischer Bibelkreis • Gottesdienste im Net: www.ekiba.de/kirch- „JUGEND HILFT“ (Nachbarschaftshilfe / kleine In der Gnadenkirche ebegleitet Hilfen im Alltag durch Jugendliche in fachli- 19.30 Uhr Kirchenchor - • TV-Gottesdiensten, z.B. unter www.zdf. cher Begleitung) Gerhard Hügel-Bohlig, Tel.: Aktuell noch: Chorsätze zum Reformationstag. fernsehgottesdienst.de zu den Sendungen 3374, Mail: gehuebo@web.de Ab November unser Chorprojekt: „Hirtenlie- von Bibel-TV und ERF (Evangeliums-Rund- E-Mail: pfarramt@ev-kirche-allensbach.de der“: Singen im Advent! funk) www.erf.de/erf-plus/audiothek Homepage: www.ev-kirche-allensbach.de Wir starten durch unter Projektleitung durch • zu virtuellen und Video-Gottesdiensten E-Mail-Adresse der christlichen Pfadfinder: gil- Amelie Stier. des Kirchenbezirkes für Kinder und Erwach- de-allensbach@vcp-konstanz.de Wir präsentieren „Hirtenlieder“, Gesänge aus sene unter www.ekikon.de der Welt der Hirten und der Bergregionen Eu- • An jedem Sonntag gibt es um 10 Uhr ei- Leitwort für die kommende Woche ropas: Schlichte, berückend schöne Chorsätze. nen digitalen Gottesdienst für Kin- Projektteilnahme: Anmeldung erforderlich der von den Kindergottesdienstver- Lass dich nicht vom Bösen überwinden, son- über (pfarramt@ev-kirche-allensbach.de od. bänden der EKD auf dem eigenen dern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 07533 6310 (AB)). Verbindliche Teilnahme bis youtube Kanal: https://www.youtube. 12,21) KINDERGÄRTEN & SCHULEN KINDER- UND FAMILIENZENTRUM ALLENSBACH Elternberatung Jeden Montag Nachmittag von 14.30 bis 17.00 Uhr bietet das Kinder- Babysitterkurs am 6.11.2021 und Familienzentrum Allensbach im Kinderhaus Höhrenberg eine per- sönliche Elternberatung nach Terminvereinbarung an. Für Jugendliche ab 14 Jahren bietet der Kinderschutzbund Konstanz im Die Elternberatung bietet Unterstützung bei: Kinder- und Familienzentrum Allensbach, Höhrenbergstraße 8 wieder - Fragen im Bereich der Entwicklungsschritte des Kindes einen Babysitterkurs mit Zertifikat an. Dieser findet am Samstag, den - Weitervermittlung an Fachkräfte bei Förderbedarf 6. November von 9:00-13:00 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr unter der - Stärkung der elterlichen Sicherheit und Kompetenzen Leitung von Kinderkrankenschwester Beate Herbst statt. Kosten: 25€, - Familiären Konflikten & dem Umgang mit Herausforderungen Anmeldung ab sofort unter 07531/67900 oder Mail - Anforderungen des Familienalltags kontakt@kinderschutzbund-konstanz.de. - Entwicklung von Strategien, um das Kind individuell zu unterstützen - Anbindung neu zugezogener Familien - Erziehungsfragen aller Art Einen persönlichen Beratungstermin kann unter der Tel.Nr. 017673031618 oder unter elternberatung@kinderschutzbund-konstanz.de vereinbart werden. Die Elternberatung unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenlos.
FREITAG, 22. OKTOBER 2021 | 13 TERMINE & VERANSTALTUNGEN DER VEREINE der Anfangsphase des Spiels die klar bessere Treffer aus ca.35 Metern noch kontern. Mannschaft doch verpasste einige gute Mög- Als sich schließlich alle schon auf ein Unent- AUS DEM SPORTLEBEN lichkeiten die Führung auszubauen. Wie es im schieden einstellten und geistig beim gemein- Fußball nun mal so oft ist, rächt es sich wenn same Abschlussbierchen waren, schlugen die man seine Chancen nicht nutzt und in der 30. Gäste nochmals mit dem Schlusspfiff zurück. SPORTVEREIN Minute traf Andre Engesser zum 1:1. Kurz da- Trainer Hespeler war nach dem Spiel trotzdem ALLENSBACH 1907 nach verletzte sich der Allensbacher Torhüter zufrieden. Clemens Röder bei einem Pressschlag und Es spielten: Wurm,Köstner,Rehm,Beisel,G Handball musste ausgewechselt werden. Da auch der erlach,Büche,Herfort,Paar,Losavio,Egenhofer,- zweite Torhüter im Allensbacher Kader verlet- Grägel Eingewechselt: El Hab,Josip Der SV Allensbach gewinnt das Derby zungsbedingt passen musste, stellte sich Lau- So voll war es schon lange nicht mehr in der ris Humbert der Herausforderung und zog das Riesenbergsporthalle. 500 Zuschauer wollten Torwarttrikot über. Der SV Allensbach war nun Jugendfußball dabei sein, als der SV Allensbach die Hand- von der Rolle und verlor den Ball im Aufbau- ballerinnen des TuS Steißlingen in einem spiel und der SV Bohlingen traf durch Jannik A-Jugend temporeichen Hegau-Bodensee-Derby mit Braunsberger in der 35. Minute zum 2:1 Halb- SG Allensbach-SG Höri 2-2 29:24 besiegt. Eine ansehnliche Anzahl an zeitstand. Die Allensbacher machten die gute B-Jugend «maskierten» Gästefans hatte Appetit auf ei- Anfangsphase durch unkonzentrierte 15 Minu- SG Dettingen-SG Aach-Eigeltingen 1-1 nen Auswärtssieg mitgebracht, doch der Be- ten zu Nichte und mussten in der zweiten Halb- C-Jugend ginn war nichts für Handball Feinschmecker. zeit einem Rückstand hinterher rennen. Auch SG Allensbach - SG Überlingen/Ried 7-2 Beide Teams agierten nervös, sodass in den in die zweite Halbzeit kam der SV Allensbach D-Jugend ersten fünf Minuten lediglich ein Treffer fiel. sehr gut rein. Durch hohen Aufwand erzielten SV Reichenau- SG Dettingen I 0-6 Jeweils fünf Angriffe wurden vergeben, wobei sie in der 57. Minute durch Yannik Stojic den SG Wahlwies - SG Dettingen II 3-6 sich vor allem TuS-Torhüterin Jeanette Pfahl verdienten 2:2 Ausgleich. Doch nur zwei Minu- E-Jugend mit vier frühen Paraden auszeichnete. Dass ten später nutzten die Bohlinger einen indivi- SV Allensbach I - es die Offensivreihen besser können, zeigten duellen Fehler aus und trafen in der 59. Minute BSV Nordstern Radolfzell 0-5 sie nach dem zähen Auftakt. Schon bevor die zum 3:2. Der SV Allensbach ließ sich davon SV Allensbach II - Spvgg Allmansdorf 3-2 SVA-Fans beim Stand von 2:4 zur Attacke blie- aber nicht unterkriegen und Niklas Beck traf in sen, zündeten die Derby-Rivalen ein Angriffs- der 65. Minute nach einer Ecke zum 3:3. Wäh- Am Wochenende fand das erste Bambini und feuerwerk. Knapp 30 Treffer erzielten sie bis rend alle Allensbacher jubelten, kam es zu der F-Jugendturnier statt. Über 350 Zuschauer zum 16:12- Pausenstand, am Ende waren es strittigsten und spielentscheidenden Situation fanden den Weg an den leider nebeligen Bo- 53 in 60 Spielminuten. Der Aufsteiger aus dem des Spiels. Yannik Stojic versuchte den Ball aus danrücksportplatz und sahen wie die Kinder Hegau leistete am Riesenberg lange Zeit erbit- den Armen des Bohlinger Torhüters zu nehmen bei großem Einsatz alles gaben und teilweise terte Gegenwehr. Es dauerte bis zur 24. Minu- und sah dafür die rote Karte. Nun mussten die wunderschöne Tore erzielen konnten. te, ehe Franziska Höppe in ihrem letzten Spiel Allensbacher in Unterzahl und mit einem Feld- Am Schluss des Tages bekamen alle Mann- für den SVA die Gastgeberinnen beim 12:11 spieler im Tor die letzten 25 Minuten besstrei- schaften aus den Händen der beiden Jugend- erstmals in Führung schoss. Der letzte Pass ten. Der SV Bohlingen kam zu Chancen, welche leiter Michael Büche und Marius Egenhofer zur vor dem Zeitspiel war schon gespielt, als die sie bis in die Nachspielzeit nicht nutzen konn- Melodie „ We are the Champions“ von Queen Rückraumshooterin, die es zum Studium nach ten. Doch in der 93. Minute traf erneut Andre einen Siegerpokal überreicht. München zieht, aus der Distanz traf. Zum Ende Engesser zur 4:3 Führung. Danach warfen die An diesem Tag waren einfach alle Gewinner. der ersten Halbzeit verlor Steisslingen vollstän- Allensbacher Alles nach vorne und durch eine dig den Faden und in den zehn Minuten bis zur Unachtsamkeit sah auch noch Abdullah Challal Pause, kassierte der SV Allensbach nur einen die rote Karte. Kurz danach war Schluss und KRAFTSPORTVEREIN Gegentreffer und zog auf 16:12 davon. Die der SV Bohlingen gewann ein verrücktes und ALLENSBACH Gastgeberinnen hätten den Schwung bestimmt hitziges Spiel mit 4:3 gegen den SV Allensbach. gerne mitgenommen, während Steißlingen die kurze Verschnaufpause sichtlich guttat. Nach Kommendes Wochenende spielt der SV Allens- Herbe Niederlage im Lokalderby nur acht Minuten der zweiten Hälfte hatte der bach wieder auf dem Sportgelände in Kaltbrunn. Am Samstag den 23.10. treffen die Allensbacher Verbandsliga: KSV Allensbach : TuS den 18:18-Ausgleich hergestellt. Die Gäs- KSV Wollmatingen 7 : 24 te strotzten vor Selbstvertrauen, Allensbach auf den Lokalrivalen SC Konstanz-Wollmatingen 2. Anpfiff ist um 16:00 Uhr, der SV Allensbach Das hatte man sich im Allensbacher Lager an- strauchelte, fiel aber nicht. Die Spielerinnen in ders vorgestellt. Im mit Spannung erwarteten Gelb und Blau schüttelten sich kurz und über- freut sich über jegliche Unterstützung! Ringerderby zwischen dem KSV Allensbach und nahmen erneut das Kommando. Wieder brach- dem KSV Wollmatingen setzte es vor über 200 te die sichere Deckung vor der starken Keeperin AH Freundschaftsspiel Zuschauern eine deutliche Niederlage für die Joelle Arno den SVA zurück in die Erfolgsspur. Heimmannschaft. Beide Teams hatten aus tak- SV Allensbach- Allensbach zog auf 25:20 (52.) davon und tischen Gründen umgestellt, wobei aber nur für SG Dettingen-Dingelsdorf 1-2 ( 0-0 ) brachte ohne neuerliche Schwächephase den die Gäste die Rechnung aufging. Trotz des kla- Letzten Montag trafen in einem Freundschafts- 29:24-Sieg nach Hause. ren Ergebnisses gab es einige packende Kämp- spiel auf dem Kaltbrunner Kunstrasenplatz die Hespeler Kicker auf die Ortsnachbarn aus Det- fe, so dass die zahlreichen Fans wieder voll auf tingen. Ihre Kosten kamen. Fußball Die Dettinger waren am Schluss das etwas 57 kg: Den ersten Dämpfer für die Allensbacher SV Bohlingen – SV Allensbach glücklichere Team und gewannen durch ein Tor gab es schon zum Auftakt. Leon Brender kam Am Samstag den 16.10. spielte der SV Allens- in der letzten Spielminute mit 2-1. hier nicht wie gewohnt zum Zug und musste bach auf dem Aachtalsportplatz gegen den SV Nach einer torlosen ersten Halbzeit in der der überraschend gegen den gut eingestellten Al- Bohlingen. Die Allensbacher starteten sehr gut SVA drei gute Tormöglichkeiten nicht nut- exander Gimmich mit 1:6 seine erste Saison- in das Spiel und konnten schon nach drei Mi- zen konnte ging Dettingen Mitte der zweiten niederlage hinnehmen (0:2) nuten, nach einer schönen Kombination über Halbzeit durch einen Kopfball nach einer Freis- 130 kg: Erfolgreicher war dann Benjamin Loh- die rechte Seite, durch Vedran Matic mit 0:1 toßflanke in Führung.Diesen Rückstand konn- rer in der 2. Begegnung des Abends. Nach ei- in Führung gehen. Der SV Allensbach war in te Marius Egenhofer mit einem sehenswerten nem 0:5 Rückstand startete er eine Aufholjagd
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