Konzept des Justizvollzuges des Freistaats Thüringen - Rückblick, Gegenwart und künftige Herausforderungen - BSBD

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Konzept des Justizvollzuges des Freistaats Thüringen - Rückblick, Gegenwart und künftige Herausforderungen - BSBD
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

       Konzept des Justizvollzuges des
            Freistaats Thüringen

                                   Rückblick,

                                   Gegenwart

                                       und

                        künftige Herausforderungen
Konzept des Justizvollzuges des Freistaats Thüringen - Rückblick, Gegenwart und künftige Herausforderungen - BSBD
Inhalt
Inhalt ..................................................................................................................................... 2
Vorwort .................................................................................................................................. 4
I. Rechtliche Rahmenbedingungen ........................................................................................ 6
II. Die Resozialisierung als zentrales Ziel des Vollzuges ....................................................... 7
III. Derzeitige Situation des Vollzuges ..................................................................................11
   1. Die Justizvollzugsanstalten des Erwachsenenvollzuges ...............................................12
      1.1 Justizvollzugsanstalt Hohenleuben ..........................................................................13
      1.2 Justizvollzugsanstalt Goldlauter...............................................................................15
      1.3 Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld .........................................................................17
      1.4 Justizvollzugsanstalt Tonna .....................................................................................20
   2. Der Jugendstrafvollzug und der Jugendarrest ...............................................................23
      2.1 Jugendstrafvollzug in der Jugendstrafanstalt Arnstadt .............................................24
      2.2 Jugendarrest in der Jugendarrestanstalt Arnstadt ...................................................26
   3. Derzeitige Belegungsfähigkeit der Anstalten .................................................................28
   4. Derzeitige Belegungssituation .......................................................................................28
      4.1 Belegungssituation in den Anstalten des Freistaates Thüringen ..............................28
      4.2 Vergleich der Belegungssituation mit anderen Bundesländern ................................31
      4.3 Veränderungen der Zusammensetzung der Gefangenen ........................................32
IV. Ziele und Vorhaben des Thüringer Justizvollzuges .........................................................36
   1. Prognose zur Entwicklung der Gefangenenzahlen ........................................................36
      1.1 Demographische Entwicklung in Thüringen .............................................................36
      1.2 Entwicklung des Anteils der Gefangenen Thüringens an der Bevölkerung ..............40
      1.3 Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Thüringen ......................................................42
      1.4 Weitere Faktoren, die auf die Gefangenenzahlen Einfluss nehmen .........................43
      1.5 Prognose für die Entwicklung der Gefangenenzahlen in Thüringen .........................44
   2. Deckung des künftigen Haftplatzbedarfs .......................................................................45
      2.1 Neubau der Justizvollzugsanstalt Zwickau ..............................................................46
      2.2 Schließung der JVA Hohenleuben ...........................................................................48
      2.3 Sanierung und Ausbau der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter ...........................48
      2.4 Zukunft der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld .......................................................51
      2.5 Entwicklung der Einzelunterbringung .......................................................................53
      2.6 Entwicklung der Haftplatzkapazität ..........................................................................55
   3. Weitere Bereiche des Vollzuges ...................................................................................56
      3.1 Die Sicherungsverwahrung......................................................................................57
      3.2 Unterbringung der Frauen .......................................................................................59

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3.3 Der offene Vollzug ...................................................................................................61
      3.4 Jugendvollzug .........................................................................................................62
   4. Arbeit und Ausbildung der Gefangenen ........................................................................64
   5. Betreuung und Behandlung der Gefangenen ................................................................67
      5.1 Suizidprävention ......................................................................................................68
      5.2 Altersvollzug ............................................................................................................69
      5.3 Zunehmende Suchtmittelproblematik ......................................................................70
      5.4 Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen .......................................................73
      5.5 Spezialisierungen und Zentralisierungen im Vollzug ................................................74
      5.6 Kriminologischer Dienst ...........................................................................................75
   6. Maßnahmen der Resozialisierung .................................................................................77
      6.1 Kontakte nach außen ..............................................................................................77
      6.2 Professionelles Übergangsmanagement .................................................................78
      6.3 Standards der sozialen Arbeit ..................................................................................79
      6.4 Verzahnung der sozialen Dienste ............................................................................80
      6.5 Schuldnerberatung ..................................................................................................81
   7. Sicherheit und Ordnung in den Anstalten ......................................................................82
      7.1 Technische Ausstattung ..........................................................................................82
      7.2 Ausbildung der Bediensteten ...................................................................................83
V. Personal...........................................................................................................................85
   1. Derzeitige Situation .......................................................................................................85
   2. Personalentwicklung .....................................................................................................87
   3. Einheitslaufbahn ...........................................................................................................87
   4. Behördliches Gesundheitsmanagement ........................................................................88
   5. Aus- und Fortbildung .....................................................................................................89
Schlusswort ..........................................................................................................................90

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Vorwort

Der Justizvollzug ist eine wichtige Säule des Rechtsstaates. Er hat die Aufgabe,
Straftäter zu einem straffreien Leben zu befähigen und vom Rande der Gesellschaft
zurück in deren Mitte zu führen. Indem er diejenigen, die gegen unsere gesetzlichen
Vorgaben verstoßen, für eine gewisse Zeit aus dem gesellschaftlichen Leben
herausnimmt, schützt er zudem die Bevölkerung und gibt ihr Sicherheit.

Diesen Anforderungen stellt sich der Freistaat Thüringen derzeit mit seiner
Jugendstrafanstalt    Arnstadt,      der   Jugendarrestanstalt         Arnstadt   und   den
Justizvollzugsanstalten Goldlauter, Hohenleuben, Tonna und Untermaßfeld. In
diesen sind aktuell durchschnittlich 1620 Gefangene untergebracht. Der über-
wiegende Teil der Inhaftierten verbüßt eine Freiheitsstrafe bzw. befindet sich in
Untersuchungshaft. Aber auch andere, zahlenmäßig untergeordnete, Haftarten wie
Beuge-, Erzwingungs- und Ordnungshaft werden hier vollstreckt.

Die Gefangenen kommen aus allen Alters-, Gesellschafts- und Bildungsschichten.
Sie gehören unterschiedlichen Ethnien und Religionen an. Eine zunehmende Zahl
leidet unter Persönlichkeitsstörungen und/oder Suchtproblematiken. Die Aufgabe des
Vollzuges ist, sie zu Beginn der Haft dort abzuholen, wo sie stehen und mitzunehmen
auf einen Weg in ein besseres und straffreies Leben.

Diesen Herausforderungen, die zunehmend komplexer werden, stellen sich die
Justizbediensteten täglich und nehmen damit eine wichtige gesamtgesellschaftliche
Aufgabe wahr.

Aufgabe des vorliegenden Justizvollzugskonzeptes ist es, das Geleistete ebenso wie
die Probleme und künftigen Herausforderungen des Strafvollzuges darzustellen und
damit einen objektiven Blick auf einen Bereich der öffentlichen Verwaltung zu geben,
der oftmals leider nur bei negativen Schlagzeilen in den Fokus der Öffentlichkeit
rückt.

Daher gibt das Justizvollzugskonzept zunächst einen Überblick über die derzeitige
Situation   des   Justizvollzuges.     Dabei       sind   auch   die    Entwicklungen   und
Veränderungen der vergangenen Jahre hin zu einem modernen Strafvollzug sowie
die Herausforderungen, die noch zu bewältigen sind, dargestellt. Auf dieser

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Grundlage wird eine Prognose für die kommenden Jahre und den sich daraus
ergebenden Handlungsbedarf erstellt.

Ansprechen möchte das Justizvollzugskonzept daher mehrere Adressatenkreise. Es
richtet sich zum einen an die Justizvollzugsbediensteten sowie diejenigen, die den
Vollzug   unterstützen     und   mit   ihm   zusammenarbeiten.    Ihnen   soll   es
Handlungssicherheit geben und den Weg in die Zukunft aufzeigen, den es
gemeinsam zu beschreiten gilt.

Zum anderen will das Justizvollzugskonzept die Allgemeinheit über den Justizvollzug
informieren und Einblicke gewähren. Denn nur mit Transparenz lässt sich
Verständnis schaffen und Interesse wecken.

Nicht zuletzt sind Adressaten des Justizvollzugskonzeptes die Bereiche, die bei der
Finanzierung und Umsetzung der nachfolgend dargestellten Ziele und Planungen
beteiligt sind. Sie können sich davon überzeugen, dass für die kommenden Jahre der
Justizvollzug effektiv und verantwortungsvoll geplant ist und sich den notwendigen
Modernisierungen stellt.

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I. Rechtliche Rahmenbedingungen

Im Rahmen der Föderalismusreform wurde am 1. September 2006 Artikel 74 Abs. 1
des Grundgesetzes geändert und damit die Gesetzgebungszuständigkeit für den
Strafvollzug vom Bund auf die Länder übertragen. In der Folge trat am 1. Januar
2008 das Thüringer Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe in Kraft, welches aus
dem Entwurf einer 9-Länder-Arbeitsgruppe hervorging. Das Thüringer Gesetz über
den Vollzug der Untersuchungshaft und zur Regelung des Datenschutzes und der
Videoüberwachung beim Vollzug der Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung,
welches ebenfalls auf die Beratungen in einer Länder-Arbeitsgruppe zurückgeht, trat
am 1. Januar 2010 in Kraft.

Mit   Datum    vom    7.      März   2014       ersetzte   schließlich   das   Thüringer
Justizvollzugsgesetzbuch das seit dem 1. Januar 1977 geltende Strafvollzugsgesetz
und schuf für den bedeutendsten Teil des Strafvollzuges eine landesrechtliche
Regelung. Eine 10-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung Berlins und Thüringens
hatte bis Ende 2011 einen Musterentwurf erarbeitet, der nach einigen Anpassungen
hinsichtlich der Länderspezifik Thüringens am 27. Februar 2014 vom Thüringer
Landtag verabschiedet wurde.

Zugleich traten die o. g. Gesetze zur Jugendstrafe, zur Untersuchungshaft und zum
Datenschutz außer Kraft, da sie mit dem Ziel, ein einheitliches Gesamtgesetzwerk zu
schaffen, in das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch überführt worden waren.

Derzeit wird die gesetzliche Neuregelung des Jugendarrestvollzuges vorbereitet. Die
bisherige bundesrechtliche Grundlage wird durch ein eigenes Landesgesetz, das
Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz (ThürJAVollzG) ersetzt. Dieses befindet sich
momentan im Gesetzgebungsverfahren.

Des Weiteren beteiligt sich Thüringen aktuell an einer länderübergreifenden
Arbeitsgruppe zur Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zum Datenschutz im
Vollzug.

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II. Die Resozialisierung als zentrales Ziel des Vollzuges

Das Ziel des Vollzuges ist in § 2 Abs. 1 des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches
definiert. Nach Satz 1 soll der Vollzug jeglicher Strafe die Gefangenen „befähigen,
künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen“. Der in Satz 2
als Aufgabe definierte Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten ist gleichsam
eine Folge einer konsequenten Durchsetzung des in Satz 1 formulierten Auftrages.
Das hier verankerte Resozialisierungsprinzip ist eine Konsequenz des Grundrechtes
der Achtung der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und Maxime und
Prüfmaßstab jeglichen vollzuglichen Handelns.

Resozialisierung leitet sich vom lateinischen Wort Societas (Gemeinschaft) und der
Silbe Re (Zurück) ab und bedeutet folglich die Wiedereingliederung in die
Gesellschaft. Das Strafrecht versteht darunter die Befähigung zur Führung eines
straffreien Lebens.

Die Resozialisierung ist jedoch nicht erst in jüngster Zeit in den Fokus des
Strafvollzuges gerückt. Bereits im Lebach-Urteil vom 5. Juni 1973 bezeichnete das
Bundesverfassungsgericht die Resozialisierung als das „herausragende Ziel“ des
Vollzuges von Freiheitsstrafen (vgl. BVerfGE 35,202, 235, m.w.N).

1977 schuf der Gesetzgeber mit dem Strafvollzugsgesetz erstmals eine gesetzliche
Grundlage, in welcher das Resozialisierungsprinzip verankert wurde. Auch dort war
in § 2 das Vollzugsziel so definiert: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene
fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“
Im Satz 2 heißt es weiter: „Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der
Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“ Die (re-)sozialisierende Behandlung sollte
bereits damals zur sozialen Integration des Gefangenen und dadurch zum Schutz
der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten beitragen.

Auch in folgenden Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht stets
hervorgehoben, dass sich das Resozialisierungsgebot unmittelbar aus der
Verfassung ableitet und zentrale Bedeutung für den Strafvollzug hat. So führte es in
seinem Urteil vom 31. Mai 2006 (2 BvR 1673 u. 2402/04) aus, dass der Gesetzgeber
verpflichtet sei, ein wirksames Resozialisierungskonzept zu entwickeln und den
Strafvollzug konsequent darauf aufzubauen. Dabei habe der Staat die erforderlichen

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personellen und sachlichen Ressourcen für den gebotenen Resozialisierungsvollzug
dauerhaft zu sichern.

Das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch rückt – ohne die Sicherheit und Ordnung
der Allgemeinheit außer Acht zu lassen – die Resozialisierung des Straftäters als
vorrangiges Vollzugsziel (s. Begründung zu § 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch)
weiter in den Fokus und erfüllt damit die Anforderungen eines modernen
Strafvollzuges. Es stellt die Weichen für eine wirkungsvolle Arbeit mit dem
Gefangenen.

So greift bereits bei der Aufnahme ein umfassendes System, um dem Inhaftierten
den Übergang von der Freiheit in den Vollzug zu erleichtern. In einem
standardisierten Verfahren wird erfragt, welche Angelegenheiten er noch zu regeln
hat, um sich möglichst schnell von seinen Problemen zu lösen und die Arbeit am
Vollzugsziel aufnehmen zu können. Dabei werden Suchtprobleme abgefragt, aber
auch die familiären und strafrechtlichen Hintergründe beleuchtet und mit Hilfe der
Fachdienste erste Maßnahmen ergriffen. Externe Personen, die für einen effektiven
und schnellen Einstieg unterstützend tätig werden können (z. B. Bewährungshelfer),
werden benachrichtigt und eingebunden.

Nach einer Eingewöhnungszeit von maximal acht Wochen erstellt ein Team –
bestehend aus Vollzugs- und Fachspezialisten – den sog. Vollzugsplan, dem ein
umfassendes Diagnoseverfahren zugrunde liegt. Hier werden die Persönlichkeit des
Inhaftierten betrachtet und die Ursachen der Straftaten ermittelt. Darauf aufbauend
wird ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, das den Gefangenen wie ein
„Fahrplan“    durch     die   Haft   begleiten   soll.   So   werden    nicht   nur   die
Behandlungsmaßnahmen zur Bearbeitung einer etwaigen Suchtproblematik oder
Persönlichkeitsproblematik,      sondern    auch     Vorschläge   für    Arbeits-     und
Freizeitvarianten aufgenommen. Auch schulische und berufliche Bildung wird unter
Einbindung eigener und externer Kräfte intensiv besprochen. Schließlich wird eine
Perspektive für die Gewährung von Lockerungen gegeben und festgelegt, was
bereits im Hinblick auf einen guten Weg in die Freiheit als Maßnahmen der
Entlassungsvorbereitung veranlasst werden kann.

Ausgestattet mit dem Vollzugsplan steigt der Gefangene in das vollzugliche Leben
ein und kann sofort mit der Umsetzung der Empfehlungen beginnen.

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Ein breitgefächertes Angebot an Behandlungs-, Arbeits-, Ausbildungs- und
Kreativangeboten steht ihm zur Verfügung. Um eine ständige und kontinuierliche
Arbeit am Vollzugsziel zu gewährleisten, wird der Vollzugsplan in Abständen von
einem halben bzw. einem Jahr fortgeschrieben, d. h. mit dem Gefangenen werden
die damaligen Festlegungen betrachtet und besprochen, wie weit er diese umgesetzt
hat bzw. welche Veränderungen oder Ergänzungen auch im Hinblick auf eine näher
kommende Entlassung aufzunehmen sind.

Um die Bemühungen des Strafvollzuges nicht mit dem Ende der Haftzeit
abzubrechen,    wurden       durch   das   Thüringer   Justizvollzugsgesetzbuch   die
Möglichkeiten der nachgehenden Betreuung und auch des Verbleibs auf freiwilliger
Basis geschaffen. Sie gewährleisten, dass der Gefangene, sollten bis zur Entlassung
sein weiterer Weg nicht geebnet sein bzw. die geplanten Möglichkeiten kurzfristig
wegbrechen, sich mit Hilfe des Vollzuges in Ruhe auf sein weiteres Leben
vorbereiten kann.

Diese Vorgaben des Gesetzes wurden in den vergangenen Jahren durch mehrere
flankierende Maßnahmen ausgefüllt und ergänzt. Die nachfolgende Vorstellung ist
dabei nur exemplarisch zu verstehen und wird im Rahmen des Ausblickes für die
Zukunft weiter ausgeführt.

So wird bereits seit 2010 ein besonderes Augenmerk auf die Suizidprävention gelegt.
Insbesondere der sich aus dem spontanen Eindruck der Hoffnungslosigkeit
ergebenden Gefahr von Suiziden zu Beginn der Haftzeit wird mit mehreren
Präventivmaßnahmen entgegengewirkt.

Ebenso wurde das professionelle Übergangsmanagement für Inhaftierte und
Haftentlassene (PÜMaS) implementiert. Seit Juni 2016 wird nicht nur die Entlassung
individuell mit dem Gefangenen vorbereitet, sondern er wird nach der Entlassung
durch denselben Betreuer weiterhin unterstützt und begleitet. Zunächst als
Pilotprojekt gestartet, wird PÜMaS Anfang 2018 in ein institutionalisiertes Angebot
des Justizvollzuges übergehen.

Ferner wurde die Zusammenarbeit zwischen den sozialen Diensten im Vollzug und in
der Justiz intensiviert und insbesondere zu Haftbeginn und in der Entlassungsphase
besser verzahnt. Durch einen Erlass des TMMJV vom 22. Mai 2017 wurden die
entsprechenden Abläufe festgelegt und zugleich standardisiert.

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Auch    dem       im   Vollzug    immer   dringlicher    werdenden      Problem    des
Suchtmittelmissbrauchs bzw. der Suchtmittelabhängigkeit wurden Maßnahmen
entgegengesetzt. Mit der Verwaltungsvorschrift zur Behandlung suchtgefährdeter
und suchtmittelabhängiger Inhaftierter vom 17. November 2014 wurden neue
Standards in der Suchtbehandlung geschaffen. In der Ausgestaltung dieser wurde
nicht nur die externe Suchtberatung in den Anstalten verstärkt, sondern es wurden
auch eigene Kräfte fortgebildet. In zwei Justizvollzugsanstalten finden sich zudem
Stationen, die die Gefangenen auf externe Entwöhnungstherapien vorbereiten und
erste Schritte in einem suchtmittelfreien Leben aufzeigen.

Um     den        zunehmenden      Radikalisierungstendenzen      bei     Gefangenen
entgegenzuwirken, hat der Thüringer Justizvollzug gemeinsam mit dem Thüringer
Oberlandesgericht das Projekt „Zentrum Deradikalisierung im Thüringer Strafvollzug“
initiiert. Gefördert aus eigenen und Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie
Leben!“ sind zwei externe Vereine beauftragt, gefährdete und bereits radikalisierte
Personen     im   Bereich   des   Strafvollzuges   und   der   Bewährungshilfe    beim
Distanzierungs- und Deradikalisierungsprozess zu unterstützen.

Schließlich wurde auf die gesetzliche Neuausrichtung der sozialtherapeutischen
Abteilungen reagiert. Während das Strafvollzugsgesetz eine Sexualstraftat als
Voraussetzung für eine verpflichtende Unterbringung benannte, erweitert das
Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch den Kreis der Betroffenen auf alle Gefangenen,
bei denen eine entsprechende Behandlung zur Verringerung der erheblichen
Gefährlichkeit angezeigt ist. Um dem dadurch entstandenen größeren Bedarf gerecht
zu werden, wurde eine neue Behandlungsstation für Sexualstraftäter mit kurzen
Haftstrafen eingerichtet. Sie ergänzt das Angebot der bereits bestehenden
sozialtherapeutischen Abteilungen im Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug.

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III. Derzeitige Situation des Vollzuges

Seit der Wiedervereinigung befindet sich der Justizvollzug in Thüringen in einem
stetigen Entwicklungsprozess. Bedingt durch Amnestien und die Überprüfung der
DDR-Urteile befanden sich zum 1. Januar 1991 nur noch 185 Gefangene in den
bestehenden      Anstalten    Erfurt, Gotha, Weimar, Gräfentonna,                Ichtershausen,
Untermaßfeld, Goldlauter, Hohenleuben, Unterwellenborn, Gera und Rudolstadt.

Die Anstalten befanden sich fast ausnahmslos in einem baulich sehr schlechten
Zustand und waren dringend sanierungsbedürftig. Die Anstalten Gräfentonna und
Rudolstadt wurden aufgrund ihres desolaten baulichen Zustandes noch 1991
aufgegeben und abgewickelt. Die verbliebenen relativ kleinen Justizvollzugsanstalten
wurden per Organisationserlass mit Wirkung vom 1. April 1992 zu sechs
Verwaltungseinheiten         zusammengeschlossen.            Fortan        gab       es      die
Justizvollzugsanstalten      Untermaßfeld,      Suhl-Goldlauter,   Gera,    Erfurt    mit    den
Zweiganstalten     Gotha      und     Weimar,     Hohenleuben      mit     der     Zweiganstalt
Unterwellenborn und die Jugendstrafanstalt Ichtershausen.

Die Zweiganstalt Unterwellenborn wurde 1997 abgewickelt.

Mit Inbetriebnahme der seit 1999 erbauten Justizvollzugsanstalt Tonna wurden im
Januar 2002 die Justizvollzugsanstalten Erfurt und Gotha geschlossen; die
Justizvollzugsanstalt Weimar wurde der Jugendstrafanstalt Ichtershausen als
Zweiganstalt zugeordnet.

Die Jugendarrestanstalt Weimar wurde mit Anordnung vom 31. Mai 1999 durch
Ertüchtigung einer bestehenden Immobilie errichtet, sodass auch jugendliche
Arrestanten, die bis dahin in Halle den Arrest vollzogen, heimatnah untergebracht
werden konnten.

Im Juli 2014 wurde die neue Jugendstrafanstalt Arnstadt in Betrieb genommen und
im   September      des    gleichen    Jahres     die   Jugendarrestanstalt        belegt.   Die
Jugendstrafanstalt in Ichtershausen und die Jugendarrestanstalt in Weimar wurden
zur gleichen Zeit leergezogen und geschlossen.

Am 20. Oktober 2017 wurde die bislang kleinste Justizvollzugsanstalt des Freistaates
Thüringen, die Justizvollzugsanstalt Gera, geschlossen.

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Die Anzahl der Justizvollzugseinrichtungen hat sich seit 1991 damit von elf auf sechs
Einrichtungen reduziert. Vier der sechs Vollzugsanstalten sind ausschließlich für die
Unterbringung von Erwachsenen vorgesehen (Tonna, Hohenleuben, Suhl-Goldlauter
und Untermaßfeld). Die Jugendvollzugsanstalt Arnstadt vollzieht überwiegend
Jugendstrafen, wobei zur Auslastung der Anstalt auch junge Erwachsene dort
betreut werden. Die Jugendarrestanstalt ist ausschließlich dem Vollzug des
Jugendarrestes vorbehalten.

Aufgrund der nach § 106 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch zum 1. November 2017
festgesetzten Belegungsfähigkeit besteht insgesamt eine Kapazität von 1767 Haft-
plätzen im geschlossenen Bereich, 142 Haftplätzen im offenen Vollzug und 39
Plätzen im Jugendarrest.

Die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Justizvollzugseinrichtungen des
Freistaates Thüringen ist in der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan
vom 16. Juni 2010 geregelt. Sie wurde letztmalig durch die zweite Verordnung zur
Änderung der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan vom 28. November
2016 bestätigt. Auf Grund aktueller Gegebenheiten wurde der Vollstreckungsplan
mehrfach    durch   Erlasse   angepasst,      letztmalig   mit   der   Schließung   der
Justizvollzugsanstalt Gera am 20. Oktober 2017.

1. Die Justizvollzugsanstalten des Erwachsenenvollzuges
Die Justizvollzugsanstalten Tonna, Untermaßfeld, Suhl-Goldlauter und Hohenleuben,
in denen ausschließlich erwachsene Inhaftierte untergebracht sind, unterscheiden
sich hinsichtlich ihrer Größe, ihres Alters, ihres baulichen Zustandes, ihrer
Zweckbestimmung und ihrer Zukunftsfähigkeit sehr stark.

Nachfolgend werden die einzelnen Anstalten mit aktuellen Daten dargestellt. Dabei
werden jeweils die Kapazität, die Vollstreckungszuständigkeit, die Möglichkeiten der
Beschäftigung der Gefangenen, die Zahl der Bediensteten und der Bauunterhalt der
letzten Jahre und der derzeitige Sanierungsbedarf angegeben. Die jeweiligen
Angaben zur voraussichtlichen Umsetzung stehen unter Haushaltsvorbehalt.

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1.1 Justizvollzugsanstalt Hohenleuben
Kapazität der Anstalt
Gesamt                                                                        350
Geschlossener Vollzug                                                         320
Offener Vollzug                                                                30

Vollstreckungszuständigkeit
-Erstvollzug von 1 Jahr und 6 Monaten bis 5 Jahren
-Erstvollzug bis 1 Jahr und 6 Monaten aus dem Landgerichtsbezirk Gera
-Regelvollzug bis zu 6 Monaten aus dem Amtsgerichtsbezirk Gera

-Untersuchungshaft ab einem Alter von 21 Jahren des Landgerichtsbezirks Gera mit Ausnahme der
Amtsgerichte Jena und Rudolstadt
-Ersatzfreiheitsstrafen aus dem Landgerichtsbezirk Gera
-Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Gera
-Erstvollzug bis 2 Jahre aus den sächsischen Amtsgerichtsbezirken Auerbach, Hohenstein-Ernstthal u. Zwickau
-Erstvollzug bis 5 Jahre aus dem sächsischen Amtsgerichtsbezirk Plauen

Beschäftigung der Gefangenen                       insgesamt 194 Plätze
-Eigenbetriebe:               61 Plätze            Druckerei mit Buchbinderei/ Hängeordnerproduktion
                                                  Fensterbau
                                                  Schneiderei
-Unternehmerbetriebe:         15 Plätze
-Tätigkeiten für die JVA:     52 Plätze            Küche, Wäscherei, Bücherei, Hauswerkstatt, Hilfstätigkeiten
-Arbeitstherapie              10 Plätze
-Berufliche Ausbildung:       45 Plätze           Bautechnik
                                                  Farbe- und Raumgestaltung
                                                  Ernährung und Gastgewerbe
-Freie Arbeit:               11 Plätze

Bedienstete
Gesamt                                    202
Höherer Dienst                              7 (davon 1 Abordnung)
Gehobener Dienst                          18 (davon 1 Abordnung)
Mittlerer Dienst                         177 (davon 10 Abordnungen)

Davon Fachdienste
                                          0 Ärzte (4 Vertragsärzte)
                                          4 Psychologen
                                          1 Pädagoge (in Freistellungsphase Altersteilzeit)
                                          8 Sozialpädagogen

Anstaltsseelsorger                        1,25

                                                        13
Bauunterhalt der vergangenen Jahre
Seit 2000 bis 2016                        2.558.678 Euro

Aktueller Sanierungsbedarf
2018                 Installation von RWA-Anlagen in den Treppenhäusern (voraussichtliche Kosten von
                     130.000 Euro)

Die     Geschichte         der       im    Ortskern        der   Stadt    Hohenleuben          gelegenen
Justizvollzugsanstalt reicht bis in das Jahr 1897 zurück. Auf Grund steigender
Gefangenenzahlen wurde ein Gefangenenhaus mit 13 Einzelzellen und einer
Zugangszelle gebaut. Nach zwischenzeitlich anderweitiger Nutzung errichtete das
Land Thüringen in den Jahren 1934/1935 ein Zellengebäude für den Vollzug an
weiblichen Inhaftierten. 1951 wurde es von der Justiz an die Verwaltung des Inneren
als eine Außenstelle der Strafanstalt Zwickau übergeben. Von 1954 bis 1967 hatte
es den Status eines Jugendhauses. Von 1970 bis 1977 wurde die Einrichtung als
Jugendstrafanstalt und im Anschluss bis 1990 wieder als Jugendhaus genutzt.

Seit 1990 dient der Gebäudekomplex als Justizvollzugsanstalt, zunächst für
weibliche und männliche Erwachsene sowie für den Vollzug von Straf- und
Untersuchungshaft bei Jugendlichen, ab 1. Juli 1999 nur noch für den Vollzug von
Freiheitsstrafen an erwachsenen männlichen Gefangenen.

Auf Grund der Schließung der Justizvollzugsanstalt Gera am 20. Oktober 2017
wurde die Vollstreckungszuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben
angepasst. Dies machte die Wiedereröffnung eines Gebäudekomplexes erforderlich,
der in den vergangenen zwei Jahren auf Grund der landesweit zurückgehenden
Gefangenenzahlen nicht mehr genutzt worden war.

Die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben verfügt über relativ große Hafträume, die für
eine gemeinschaftliche Unterbringung von Gefangenen vorgesehen sind. Derzeit
sind daher bis zu sechs Gefangene in einem Haftraum inhaftiert. Die gesetzliche
Grundlage hierfür findet sich in § 143 Abs. 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch, der
eine Ausnahme von der im Freistaat Thüringen in § 18 Abs. 1 Thüringer
Justizvollzugsgesetzbuch rechtlich vorgegebenen Einzelunterbringung bis zum 31.
Dezember 2024 zulässt.

                                                      14
1.2 Justizvollzugsanstalt Goldlauter
Kapazität der Anstalt
Gesamt                                                            286
Geschlossener Vollzug                                             266 (inkl. 12 Plätze für weibl. Transportgefangene)
Offener Vollzug                                                   20

Vollstreckungszuständigkeit
-Untersuchungshaft ab einem Alter von 21 Jahren aus dem Landgerichtsbezirk Erfurt
-Erstvollzug bis 1 Jahr und 6 Monate aus dem Landgerichtsbezirken Erfurt, Meiningen und Mühlhausen
-Ersatzfreiheitsstrafen aus dem Landgerichtsbezirken Erfurt und Meiningen
-Durchgangshaft für weibliche und männliche Gefangene
-Strafarrest der Bundeswehr
-Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft aus den Landgerichtsbezirken Erfurt und Meiningen

Beschäftigung der Gefangenen                         insgesamt 126 Plätze
-Eigenbetriebe:                  6 Plätze            Tischlerei
                                                    Schlosserei (derzeit nicht in Betrieb)
-Unternehmerbetriebe:           26 Plätze
-Tätigkeiten für die JVA:       34 Plätze            Küche, Wäscherei, Bücherei, Hauswerkstatt, Hilfstätigkeiten
-Schulische Ausbildung:         10 Plätze            Kurs zur Schul- und Berufsvorbereitung
-Berufliche Ausbildung:         45 Plätze           Farbe/Maler
                                                    Holztechnik
                                                    Garten- und Landschaftsbau
-Arbeitstraining:                5 Plätze

Bedienstete
Gesamt                           153
Höherer Dienst                        4
Gehobener Dienst                  13 (davon 1 Abordnung, 1 in Freistellungsphase der Altersteilzeit)
Mittlerer Dienst                 136

Davon Fachdienste
                                          0 Ärzte (4 Vertragsärzte)
                                          3 Psychologen
                                          0 Pädagogen
                                          5 Sozialpädagogen

Anstaltsseelsorger                1

                                                        15
Bauunterhalt der vergangenen Jahre
Seit 2000 bis 2016                  1.798.877 Euro

Aktueller Sanierungs- und Investitionsbedarf                       voraussichtliche
                                                                     Umsetzung

- Erweiterung um Werkhof, Pforte, Besuch, Verwaltung und             2020 - 2023      16.200.000 €
 Zentrale (Bauphase 1)
- Erneuerung der Sicherheitstechnik und Umstellung von analog        2020 - 2021       3.600.000 €
 auf digital (Bauphase 1)
- Sanierung Haus 1 (Bauphase 2)                                      2022 - 2024       6.516.310 €
- Sanierung Haus 2 (liegt noch keine Kostenschätzung vor)            2023 - 2025                 -
 (Bauphase 3)
- Sanierung Häuser 5 und 8                                            ab 2025                    -
- Rekonstruktion Wärmenetz vom Heizhaus zu den einzelnen           nicht terminiert     328.000 €
 Teilobjekten

Die Justizvollzugsanstalt Goldlauter wurde ursprünglich als Untersuchungshaftanstalt
des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR konzipiert und erbaut.
Nach der Wiedervereinigung wurde die Justizvollzugsanstalt Goldlauter erstmalig am
29. Januar 1991 belegt und bis zur Errichtung der Justizvollzuganstalt Tonna im Jahr
2002 für den Langstrafenvollzug genutzt. Im Mai 2008 konnte nach einjähriger
Bauzeit ein neues Hafthaus mit 95 Haftplätzen bezogen werden. Im Rahmen der
Umsetzung            von    Umweltkonzepten       wurde     eine    Hackschnitzelanlage        zur
Grundversorgung der JVA mit Heizung, Lüftung und zur Warmwasserbereitung
errichtet sowie eine Photovoltaikanlage durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber
installiert.

Der Gebäudebestand der Justizvollzugsanstalt Goldlauter ist, bedingt durch die
Bauzeit überwiegend in den Jahren 1986 bis 1990, insbesondere im Hinblick auf
heutige         bauliche,       energetische         und        haustechnische         Standards
modernisierungsbedürftig. Darüber hinaus bestehen funktionale Nachteile. Dies
betrifft insbesondere das Fehlen von adäquaten Bedingungen für Beschäftigungs-
sowie Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Auch die mangelnde bauliche Trennung von
Verwaltung,          Arbeitsmöglichkeiten   und      Unterbringung      von     Gefangenen      ist
anzugehen. Außerdem besteht eine aus funktionalen und Sicherheitsgründen
ungünstige Trennung zwischen der ohnehin zu kleinen Torwache innerhalb der
Umwehrungsmauer und der Lieferzone.

                                                16
Um den mit dem Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch gestellten Anforderungen an
einen modernen Strafvollzug (u.a. §§ 7 ff. Wiedereingliederung, §§ 27 ff
ThürJVollzGB Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, § 65
ThürJVollzGB Sport- und Freizeitangeboten und § 18 Abs. 1 ThürJVollzGB
gesetzlicher Anspruch auf Einzelunterbringung) gerecht zu werden, besteht in der
Justizvollzugsanstalt Goldlauter ein Modernisierungsbedarf.

Im Jahr 2014 wurde daher ein an das Anstaltsgelände angrenzendes Grundstück
erworben, um die bebaubare Fläche der JVA Goldlauter zu erweitern. Ein Umbau der
Justizvollzugsanstalt Goldlauter drängt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch mehr denn je.

1.3 Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld
Kapazität der Anstalt
Gesamt                                                                    357
Geschlossener Vollzug                                                     345
Offener Vollzug                                                            12

Vollstreckungszuständigkeit
-Untersuchungshaft ab einem Alter von 21 Jahren aus dem Landgerichtsbezirk Meiningen
-Regelvollzug bis 2 Jahre und 6 Monate (ausgenommen sind Freiheitsstrafen unter 6 Monaten aus dem
Amtsgerichtsbezirk Gera )

Beschäftigung der Gefangenen                   insgesamt 260 Plätze
-Eigenbetriebe:              30 Plätze         Bau
                                               Schlosserei /Lackiererei
                                               Tischlerei
                                               Haustechnik
-Unternehmerbetriebe:        45 Plätze
-Tätigkeiten für die JVA:    56 Plätze         Küche, Wäscherei, Hauswerkstatt, Bücherei, Hilfstätigkeiten
-Schulische Bildung:         40 Plätze         Abiturkurs
                                               Realschulausbildung
                                               Vorbereitender Hauptschulkurs
                                               Integrationskurs/Alphabetisierung
-Berufliche Bildung:          75 Plätze        Holz
                                               Bau/Farbe/Raumgestaltung
                                               Metall/CNC
                                               Lager/Logistik
                                               Garten- und Landschaftsbau
-Arbeitstherapie             14 Plätze

                                                      17
Bedienstete
Gesamt                      161
Höherer Dienst                   5
Gehobener Dienst             15
Mittlerer Dienst            141

Davon Fachdienste
                                       0 Ärzte
                                       4 Psychologen
                                       1 Pädagoge
                                       4 Sozialpädagogen

Anstaltsseelsorger           1

Bauunterhalt der vergangenen Jahre
Seit 2000 bis 2016                     4.608.985 Euro

Aktueller Sanierungsbedarf                                              voraussichtliche
                                                                          Umsetzung

- Sanierung der Anstaltsküche                                             2017 - 2018        1.250.000 €
- Erneuerung PNA-Anlage                                                     ab 2018          1.450.000 €
- Austausch Niederspannungsschaltanlagen                                      2018             356.000 €
- Aufzüge Häuser 3 und 10                                                 2017 - 2018          173.000 €
- Zellenrufanlage, Gefahrenmeldeanlage, Tür- und Torsteuerung                 2019           1.000.000 €
- Sicherheitstechnik                                                                                     *
- Umsetzung des Brandschutzkonzeptes                                     Terminierung                    -
- San. Hafthäuser mit Umbau auf Einzelhafträume bis spätestens                nach                       -
 Ende 2024, wenn 2025 ff. noch in Betrieb.                                Abstimmung
- Dachsanierungen und Umbau der Pforte sowie des offenen                       mit
 Vollzugs                                                                     den
                                                                           beteiligten
                                                                            Ressorts

            * abhängig vom Entwicklungskonzept zum Ersatzbedarf an Nachrichten- und Sicherheitstechnik JVA

Die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld ist in einer im Ortskern der Gemeinde
gelegenen ehemaligen Wasserburg aus dem 12. Jahrhundert untergebracht. Am 17.
Juli 1813 wurde in dem Gebäudekomplex erstmals eine Anstalt, nämlich die „Arbeits-
und Zuchthausanstalt zu Maßfeld“ eröffnet. Zwischen 1877 und 1890 wurde die
Anstalt durch mehrere Baumaßnahmen erweitert und ausgebaut, so dass sie über
357 Zellen verfügte. Gegen Ende des Krieges waren ca. 1500 Gefangene in

                                                    18
Untermaßfeld untergebracht. Noch im Jahr 1955 saßen ca. 1200 Gefangene in
Untermaßfeld     ein.    Ende     1962    wurde       in     Untermaßfeld       eine   zentrale
Untersuchungshaftanstalt eingerichtet, die am 1.Januar 1963 in Betrieb ging.

Untermaßfeld spielt in der Geschichte des Strafvollzuges in Deutschland eine
besondere Rolle. Bereits 1833 wurde in Untermaßfeld die erste Hausordnung
erlassen, die in Deutschland den ersten praktischen Versuch eines Stufenvollzuges
darstellte. Herzog Georg II. ordnete 1873 – bis dato einmalig in Deutschland – den
völligen Verzicht auf Körperstrafen an und wies an, die Gefangenen nur noch mit
„Sie“ anzureden. Am 21. Dezember 1922 wurde mit der am 28. Oktober 1922
erlassenen     Haus-     und    Vollzugsordnung       (HuVO)      in      der   „Thüringischen
Landesstrafanstalt Untermaßfeld“ das so genannte Progressivsystem, nach dem die
Gefangenen in die drei Stufen – Beobachtungsstufe, Behandlungsstufe und
Bewährungsstufe – eingeteilt werden, unter weltweiter Beachtung eingeführt. Die
Strafanstalt Untermaßfeld wurde als Vorbild für einen nicht auf Vergeltung, sondern
auf Resozialisierung der Gefangenen abzielenden Strafvollzug angesehen.

Am 24. August 1989 war die Anstalt in Untermaßfeld noch mit 371 Strafgefangenen
und 113 Untersuchungsgefangenen belegt. Bis Dezember 1990 minimierte sich die
Zahl auf 51 Gefangene.

Seit dem Jahre 1991 wurden umfangreiche Bau- und Rekonstruktionsmaßnahmen
für eine bessere und sichere Unterbringung der Gefangenen und den Erhalt des
Gebäudes durchgeführt.

2013 beging die Anstalt feierlich und mit großer Anteilnahme der Öffentlichkeit ihr
200-jähriges Jubiläum. Das „Zuchthaus-Museum“ wurde wiedereröffnet.

Die   JVA    Untermaßfeld       ist   durch    eine    sehr     alte   Bausubstanz        sowie
denkmalgeschützte        Strafvollzugsarchitektur          gekennzeichnet,       welche     die
Durchführung     eines   modernen      Justizvollzuges       erschwert.    Insbesondere     die
räumlichen Gegebenheiten für Sport- und Freizeitmaßnahmen sowie zur Umsetzung
des Grundsatzes der Einzelunterbringung sind verbesserungsbedürftig. Derzeit sind
viele Gefangene in Gemeinschaftshafträumen mit bis zu drei Mitgefangenen
untergebracht.

                                              19
Bereits in den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl von baulichen Maßnahmen
realisiert. Auch aktuell sind weitere Investitionen vorzunehmen beziehungsweise zu
planen. So stehen im Zeitraum von 2017 bis 2019 zwingend notwendige
Baumaßnahmen wie u. a. die Sanierung der Anstaltsküche, die Erneuerung der
Personennotrufanlage, der Austausch der Niederspannungsschaltanlagen, die
Erneuerung der Aufzüge in den Häusern 3 und 10 sowie die Erneuerung der
Zellenrufanlage, Gefahrenmeldeanlage sowie Tür- und Torsteuerung an. Die
aufwendige Sanierung der Dächer der Häuser 13 und 14 unter Beachtung des
Denkmalschutzes ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Darüber hinaus konnte in den
Haushaltsjahren 2016 und 2017, aufgrund einer auskömmlichen Zuweisung von
Bauunterhaltsmitteln, eine Vielzahl notwendiger Bauunterhaltsarbeiten durchgeführt
werden.

Ungeachtet        der   baulichen   Beschränkungen     bietet    die     Justizvollzugsanstalt
Untermaßfeld eine Vielzahl von Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten an. Im
Bereich der Behandlung ist insbesondere die Therapievorbereitungsstation mit 15
Haftplätzen zu erwähnen, auf der suchtmittelabhängige bzw. -gefährdete Gefangene
auf eine Entwöhnungstherapie vorbereitet werden.

Trotz der vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen und der Bemühungen um einen
behandlungsorientierten       Vollzug   entspricht   die   Anstalt      nicht   den     künftigen
Anforderungen an einen modernen Strafvollzug, insbesondere im Hinblick auf die
gesetzeskonforme Einzelunterbringung. In den nächsten Jahren wird – auch in
Abhängigkeit von der Entwicklung der Gefangenenzahlen – darüber zu entscheiden
sein, ob die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld saniert wird und weiter bestehen
bleibt.

1.4 Justizvollzugsanstalt Tonna
Kapazität der Anstalt
Gesamt                                                          644
Geschlossener Vollzug                                           584
Offener Vollzug                                                  60 (davon 12 Plätze für weibliche
                                                                      Gefangene)

                                             20
Vollstreckungszuständigkeit
-Untersuchungshaft ab 21 Jahre aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen sowie den Amtsgerichtsbezirken
Rudolstadt und Jena
-Erstvollzug ab 5 Jahre
-Regelvollzug ab 2 Jahre und 6 Monate
-Ersatzfreiheitsstrafen aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen
-Einweisungsabteilung für den Erstvollzug ab 1 Jahr und 6 Monate
-Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen
-offener Vollzug für Frauen

Beschäftigung der Gefangenen                     insgesamt 328 Plätze
-Eigenbetriebe                  81 Plätze        Tischlerei
                                                 Schlosserei
                                                 Wäscherei
                                                 Sattlerei
                                                 Kfz-Werkstatt (derzeit nicht in Betrieb)
                                                 Bäckerei
                                                 Gärtnerei
-Unternehmerbetriebe:           50 Plätze
-Tätigkeiten für die JVA:       88 Plätze        Küche, Bücherei, Hauswerkstatt, Hilfstätigkeiten, Be- und
                                                 Entladestation, Kammer
-Schulische Ausbildung:          0 Plätze        Hauptschulkurs (2017/18 ausgesetzt)
-Berufliche Ausbildung:         82 Plätze        Metalltechnik
                                                 Farbe/Maler
                                                 Elektro
                                                 Ernährung/Gastgewerbe
-Arbeitstherapie:               27 Plätze

Bedienstete
Gesamt                         277
Höherer Dienst                  16
Gehobener Dienst                25
Mittlerer Dienst               236

Davon Fachdienste
                                        1 Arzt
                                        10 Psychologen
                                        1 Pädagoge
                                        14 Sozialpädagogen

Anstaltsseelsorger              1,75

                                                       21
Bauunterhalt der vergangenen Jahre
Von 2000 bis 2016                  1.021.365 Euro

Aktueller Sanierungsbedarf                                         voraussichtliche
                                                                     Umsetzung

-Umrüstung der Sicherheitstechnik und Verbesserung des               2016 - 2019      5.717.000 €

Blitzschutzes sowie Erneuerung der Brandmeldeanlage
-Umbau OVA behindertengerecht                                      nicht terminiert     27.000 €

Die Justizvollzugsanstalt Tonna, in Ortsrandlage der Gemeinde Gräfentonna
gelegen, war der erste Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Thüringen nach 1990.
Anfang 2002 wurde nach knapp zweieinhalb Jahren Bauzeit auf einer Fläche von
15,5 Hektar Thüringens damals modernste Justizvollzugsanstalt eröffnet. In einem
zweiten Bauabschnitt in der Zeit von 2003 bis 2006 wurde die JVA Tonna um zwei
weitere Hafthäuser erweitert.

Die Justizvollzugsanstalt Tonna besteht aus mehreren Einzelgebäuden in ein- bis
dreigeschossiger Bauweise. Neben den sechs Hafthäusern der geschlossenen
Anstalt mit Unterkunfts- und Aufenthaltsbereichen verfügt die JVA Tonna über
Wirtschafts- und Werkstattgebäude mit Küche, Bäckerei, Wäscherei, Schlosserei,
Kfz-Werkstatt, Hauswerkstatt, Tischlerei, Sattlerei und Arbeitsmöglichkeiten für
Unternehmerbetriebe. Weitere Funktionsbereiche sind ein Verwaltungsgebäude mit
Besucherbereich, Turnhalle mit Mehrzweck- und Andachtsraum sowie Sportplatz,
medizinischer Dienst mit Behandlungs- und Funktionsräumen und eine Gärtnerei.

In der Justizvollzugsanstalt Tonna ist die Sozialtherapeutische Abteilung des
Freistaates     Thüringen    für   erwachsene         Straftäter    angesiedelt.      Sie   bietet
Strafgefangenen, bei denen gemäß § 24 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch eine
Sozialtherapie zur Verringerung ihrer erheblichen Gefährlichkeit angezeigt ist, eine
adäquate Behandlung. Aber auch andere Gefangene können dort aufgenommen
werden, wenn die Teilnahme zur Erreichung ihres Vollzugszieles angebracht ist.
Darüber hinaus verfügt die Justizvollzugsanstalt Tonna über eine Behandlungs-
abteilung für Sexualstraftäter und suchtmittelabhängige Gefangene mit 28 Plätzen.
Die Sexualstraftäterstation belegt ihre 14 Plätze mit Gefangenen, die auf Grund
kurzstrafiger Sexualstraftaten inhaftiert sind und deren Behandlungsbedarf unterhalb
der Ausrichtung der Sozialtherapie liegt. Sie bietet mit halboffenen Gruppen und

                                               22
milieutherapeutischen Maßnahmen einen schnellen Einstieg und eine effektive
Behandlung. Die Suchtbehandlungsstation bereitet Gefangene auf eine externe
Entwöhnungstherapie vor.

Seit Ende 2011 beherbergt die Justizvollzugsanstalt Tonna die zentrale Aufnahme-
und Einweisungsabteilung des Freistaates Thüringen. Für die Zeit der Erstellung des
Vollzugsplanes werden dort alle Erstverbüßer mit einem Strafmaß von mindestens
1 Jahr und 6 Monaten bzw. alle Gefangenen im Regelvollzug ab einem Strafmaß von
2 Jahren und 6 Monaten untergebracht.

2. Der Jugendstrafvollzug und der Jugendarrest
Jugendstrafvollzug und Jugendarrest unterscheiden sich in der Zielrichtung und der
Ausgestaltung erheblich vom Erwachsenenvollzug, da sie das Vollzugsziel, die
Resozialisierung, mit erzieherischen Maßnahmen erreichen wollen. Grundlage ist
das Jugendgerichtsgesetz      bzw.   künftig das    –   im Gesetzgebungsverfahren
befindliche – Jugendarrestvollzugsgesetz.

Die Unterbringung im Jugendarrest ist eine Erziehungsmaßnahme und dient der
Sanktionierung von Jugendlichen, für die eine ambulante Maßnahme nicht mehr
ausreichend, eine Jugendstrafe aber noch nicht geboten ist. Die gesetzlich
vorgesehene Verweildauer liegt zwischen zwei Tagen und vier Wochen, die
Altersspanne der Betroffenen zwischen 14 und 20 Jahren.

Der Jugendstrafvollzug ist ein Freiheitsentzug, der angeordnet wird, wenn
Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung des Jugendlichen (14 bis 18
Jahre) oder Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) nicht ausreichen oder die Schwere
der Schuld eine Strafe erfordert.

Die mit dem Erziehungsgedanken einhergehenden höheren Anforderungen an
Behandlung und Betreuung haben den Freistaat Thüringen veranlasst, beide
Bereiche in eigenen Einrichtungen unterzubringen.

                                        23
2.1 Jugendstrafvollzug in der Jugendstrafanstalt Arnstadt
Die jugendlichen und heranwachsenden Straftäter des Freistaates Thüringen waren
ursprünglich in der Jugendstrafanstalt Ichtershausen inhaftiert, die am 1. November
1991 zunächst geschlossen und umgebaut wurde. Am 3. Oktober 1993 wurde sie
wieder eröffnet und bis zu ihrer Schließung am 7. Juli 2014 betrieben.

Bereits mit Entscheidung vom 31. Mai 2006 (2 BvR 1673/04 – 2 BvR 2402/04, NJW
2006, S. 2093 ff) hatte das Bundesverfassungsgericht Forderungen für eine
verfassungskonforme Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs aufgestellt, denen die
Jugendstrafanstalt Ichtershausen nicht mehr genügte. Es hatte insoweit ausgeführt,
dass der Staat mit der Freiheitsentziehung in dieser Lebensphase für die Entwicklung
des Betroffenen eine besondere Verantwortung übernehme, der er auch im Rahmen
der Vollzugsgestaltung Rechnung tragen müsse. In besonderer Weise soll auf
Förderung, vor allem auf soziales Lernen sowie auf die Ausbildung von Fähigkeiten
und Kenntnissen, die einer künftigen beruflichen Integration dienen, der Fokus
liegen. Daher war eine Umgestaltung des bisherigen Jugendvollzuges unumgänglich.

Am 26. Juni 2014 wurde die Jugendstrafanstalt Arnstadt formell vom Thüringer
Ministerium        für      Bau,   Landesentwicklung             und   Verkehr     an    das     Thüringer
Justizministerium übergeben.

Kapazität der Anstalt
Gesamt                                                                      272
Geschlossener Vollzug                                                       252
Offener Vollzug                                                              20

Vollstreckungszuständigkeit
-Vollzug von Jugendstrafen
-Untersuchungshaft ab einem Alter von14 bis 21 Jahren
-Freiheitsstrafen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
-Erstvollzug bis 3 Jahre bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
Beschäftigung der Gefangenen                     insgesamt 188 Plätze
-Tätigkeiten für die JVA:      68 Plätze         Küche, Kammer, Bücherei, Hauswerkstatt, Hilfstätigkeiten
-Berufliche Ausbildung:       120 Plätze         Bautechnik/Hochbau
                                                 Maschinen-/Anlagenführer
                                                 Metalltechnik
                                                 Farbe/Maler
                                                 Garten- und Landschaftsbau
                                                 Holztechnik
                                                 Ernährung/Gastgewerbe

                                                      24
Bedienstete
Gesamt                    161
Höherer Dienst               6
Gehobener Dienst           14
Mittlerer Dienst           141

Davon Fachdienste
                                    0 Ärzte
                                    4 Psychologen
                                    0 Pädagogen
                                    7 Sozialpädagogen

Anstaltsseelsorger           1

Bauunterhalt der vergangenen Jahre
2015/2016                             89.106 Euro

Aktueller Sanierungsbedarf
Derzeit sind keine Sanierungsmaßnahmen geplant.

Die Jugendstrafanstalt Arnstadt ist die neueste und modernste Anstalt Thüringens.
Sie wurde am 7. Juli 2014 eröffnet und mit 163 Gefangenen belegt.

Sie ist auf einer Gesamtfläche von 14,4 Hektar errichtet und besteht aus 17
Einzelgebäuden. Diese gliedern sich in drei Werkstatt-, ein Schul-, ein Freizeit-, ein
Versorgungs- und ein Verwaltungsgebäude sowie eine Sporthalle und ein
Gewächshaus. Im geschlossenen Vollzug befinden sich vier L-förmige Hafthäuser
mit insgesamt 280 Haftplätzen für männliche Gefangene. Jedes der vier Hafthäuser
des geschlossenen Bereiches verfügt über sechs Wohngruppen, die mit maximal
zwölf Gefangenen belegt werden können. Hierdurch ist eine bessere Differenzierung
der Gefangenen möglich. Zudem verfügt jedes Hafthaus über einen eigenen Sport-
und Freihof.

Die Anstalt bietet den Gefangenen ein umfangreiches Angebot an Freizeit- und
Behandlungsmöglichkeiten.            Dazu         zählen   insbesondere   Maßnahmen   zur
Straftataufarbeitung, Antiaggressivitätstraining, psychotherapeutische Maßnahmen,
Soziales Training, Krisenintervention, Suchtberatung und Schuldnerberatung. Dabei
unterscheidet sich die Arbeit mit Jugendlichen und Heranwachsenden deutlich von
der mit Erwachsenen.

                                                    25
Zum einen sind die Straf- und damit auch die Behandlungszeiten mit rund ein bis
zwei Jahren oft erheblich niedriger als im Erwachsenenvollzug, zum anderen
erfordern die Jugendlichen mit ihren meist recht kurzen Aufmerksamkeitsspannen
und ihrem Bewegungsdrang speziell zugeschnittene Behandlungsmethoden.

Zudem ist hier eine sozialtherapeutische Abteilung mit 18 Haftplätzen angesiedelt, in
welcher       gemäß         §   24   Thüringer      Justiz-vollzugsgesetzbuch     Gewaltstraftäter,
Sexualstraftäter und Brandstifter sozialtherapeutisch betreut werden. Damit wird die
Jugendstrafanstalt Arnstadt den erzieherischen Ansprüchen eines modernen
Jugendvollzuges nicht nur in baulicher Hinsicht in vollem Umfang gerecht.

Auf Grund der rückläufigen Zahlen im Bereich des Jugendstrafvollzuges wurden die
Zuständigkeiten der Jugendstrafanstalt Arnstadt in den Erwachsenenvollzug hinein
erweitert. Derzeit werden auch Strafgefangene, die das 27. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben und erstmalig eine Freiheitsstrafe unter 3 Jahren verbüßen, dort
untergebracht.

2.2 Jugendarrest in der Jugendarrestanstalt Arnstadt
Nachdem die jugendlichen Arrestierten von 1999 bis 2014 in der Jugendarrestanstalt
Weimar untergebracht waren, wurden sie mit Öffnung der Jugendarrestanstalt
Arnstadt am 1. September 2014 in die dortige Einrichtung verlegt.

Kapazität der Anstalt
Gesamt                                                                       39
davon männlich                                                               34
       weiblich                                                              5

Vollstreckungszuständigkeit
Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest an männlichen und weiblichen Jugendlichen

Beschäftigung der Gefangenen
-Tätigkeiten für die Anstalt:        Reinigung des Gebäudes
                                     Pflege des Außengeländes
-Außenarbeitseinsätze:               Arbeiten für die Gemeinde
                                     Arbeiten in einem Sozialkaufhaus

                                                     26
Bedienstete
Gesamt                  15
Höherer Dienst           0
Gehobener Dienst        1
Mittlerer Dienst         14

Davon Fachdienste
                                        0 Ärzte
                                        0 Psychologen
                                        0 Pädagogen
                                        1 Sozialpädagoge

Anstaltsseelsorger

Bauunterhalt der vergangenen Jahre
2015/2016                           keine Ausgaben

Aktueller Sanierungsbedarf
Derzeit besteht kein Sanierungsbedarf

Der Unterbringung der Jugendlichen dienen 39 Arrestplätze, die sich über zwei
Etagen verteilen. Die Einrichtung verfügt über einen kleinen Sportplatz und diverse
Schulungs-, Bastel- und Freizeiträume. Auch Dienst-, Besprechungszimmer und
Funktionsräumlichkeiten            sind      in   ausreichender   Zahl   vorhanden.   Neben
Arbeitseinsätzen für die Gemeinschaft und einer Vielzahl von Sport-, Freizeit- und
Behandlungsangeboten werden durch eigene und auch externe Kräfte auch spezielle
Gewaltpräventions- und Bildungsprogramme angeboten.

Die Jugendarrestanstalt wird ihrer Aufgabe, dem Jugendlichen eine praktische
Lebenshilfe für ein straffreies Leben zu geben, in jeder Hinsicht gerecht. Hier finden
die Jugendlichen feste Strukturen vor und können Kompetenzen für ein geordnetes
Leben und ein soziales Miteinander aneignen.

                                                        27
3. Derzeitige Belegungsfähigkeit der Anstalten
Die Justizvollzugsanstalten des Freistaates Thüringen verfügen derzeit über eine
Kapazität von insgesamt 1948 Haftplätzen. Davon entfallen 1767 Plätze auf den
geschlossenen Vollzug, 142 auf den offenen Vollzug und 39 Plätze sind im
Jugendarrest vorhanden.

Die insgesamt 1948 Plätze teilen sich auf die einzelnen Anstalten wie folgt auf:

                   Geschlossener        Geschlossener     Offener Vollzug   Offener Vollzug   gesamt
                   Vollzug Männer       Vollzug Frauen    Männer            Frauen
JVA Tonna                     584                     0               48                12             644

JVA Goldlauter                254                   12                20                 0             286

JVA Untermaßfeld              345                     0               12                 0             357

JVA Hohenleuben               320                     0               30                 0             350

JSA Arnstadt                  252                     0               20                 0             272

JAA Arnstadt                        0                 0               34                 5              39
                                                                                   Stand: 1. November 2017

4. Derzeitige Belegungssituation

4.1 Belegungssituation in den Anstalten des Freistaates Thüringen
Die Zahl der Inhaftierten im Freistaat Thüringen ist in den vergangenen Jahren
kontinuierlich gesunken. Während die Thüringer Justizvollzugsanstalten im Jahre
2006 noch mit 2204 Gefangenen (inklusive Sicherungsverwahrten und Arrestanten)
belegt waren, befanden sich im Jahre 2012 nur noch 1800 Inhaftierte im Vollzug.
Während die Zahl im Jahr 2013 auf diesem Niveau verblieb bzw. geringfügig auf
1815 Gefangene anstieg, war bis 2015 ein weiterer drastischer Rückgang auf 1661
Gefangene zu verzeichnen. Seither sinkt der absolute Gefangenenbestand weiter,
jedoch in gemäßigter Form. Während sich im Jahre 2016 durchschnittlich 1637
Gefangene im Vollzug befanden, lag der Mittelwert 2017 bei 1591 Gefangenen.

Dabei ist seit Jahren ein kontinuierlicher Anstieg in der Untersuchungshaft zu
verzeichnen, der jedoch durch den Rückgang der Zahl der Strafgefangenen den
rückläufigen Trend nicht aufhält. Hier fällt insbesondere der starke Rückgang im
Bereich der Straf- und Jugendstrafhaft ins Gewicht.

                                                 28
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