Konzept des Justizvollzuges des Freistaats Thüringen - Rückblick, Gegenwart und künftige Herausforderungen - BSBD
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Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Konzept des Justizvollzuges des Freistaats Thüringen Rückblick, Gegenwart und künftige Herausforderungen
Inhalt Inhalt ..................................................................................................................................... 2 Vorwort .................................................................................................................................. 4 I. Rechtliche Rahmenbedingungen ........................................................................................ 6 II. Die Resozialisierung als zentrales Ziel des Vollzuges ....................................................... 7 III. Derzeitige Situation des Vollzuges ..................................................................................11 1. Die Justizvollzugsanstalten des Erwachsenenvollzuges ...............................................12 1.1 Justizvollzugsanstalt Hohenleuben ..........................................................................13 1.2 Justizvollzugsanstalt Goldlauter...............................................................................15 1.3 Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld .........................................................................17 1.4 Justizvollzugsanstalt Tonna .....................................................................................20 2. Der Jugendstrafvollzug und der Jugendarrest ...............................................................23 2.1 Jugendstrafvollzug in der Jugendstrafanstalt Arnstadt .............................................24 2.2 Jugendarrest in der Jugendarrestanstalt Arnstadt ...................................................26 3. Derzeitige Belegungsfähigkeit der Anstalten .................................................................28 4. Derzeitige Belegungssituation .......................................................................................28 4.1 Belegungssituation in den Anstalten des Freistaates Thüringen ..............................28 4.2 Vergleich der Belegungssituation mit anderen Bundesländern ................................31 4.3 Veränderungen der Zusammensetzung der Gefangenen ........................................32 IV. Ziele und Vorhaben des Thüringer Justizvollzuges .........................................................36 1. Prognose zur Entwicklung der Gefangenenzahlen ........................................................36 1.1 Demographische Entwicklung in Thüringen .............................................................36 1.2 Entwicklung des Anteils der Gefangenen Thüringens an der Bevölkerung ..............40 1.3 Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Thüringen ......................................................42 1.4 Weitere Faktoren, die auf die Gefangenenzahlen Einfluss nehmen .........................43 1.5 Prognose für die Entwicklung der Gefangenenzahlen in Thüringen .........................44 2. Deckung des künftigen Haftplatzbedarfs .......................................................................45 2.1 Neubau der Justizvollzugsanstalt Zwickau ..............................................................46 2.2 Schließung der JVA Hohenleuben ...........................................................................48 2.3 Sanierung und Ausbau der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter ...........................48 2.4 Zukunft der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld .......................................................51 2.5 Entwicklung der Einzelunterbringung .......................................................................53 2.6 Entwicklung der Haftplatzkapazität ..........................................................................55 3. Weitere Bereiche des Vollzuges ...................................................................................56 3.1 Die Sicherungsverwahrung......................................................................................57 3.2 Unterbringung der Frauen .......................................................................................59 2
3.3 Der offene Vollzug ...................................................................................................61 3.4 Jugendvollzug .........................................................................................................62 4. Arbeit und Ausbildung der Gefangenen ........................................................................64 5. Betreuung und Behandlung der Gefangenen ................................................................67 5.1 Suizidprävention ......................................................................................................68 5.2 Altersvollzug ............................................................................................................69 5.3 Zunehmende Suchtmittelproblematik ......................................................................70 5.4 Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen .......................................................73 5.5 Spezialisierungen und Zentralisierungen im Vollzug ................................................74 5.6 Kriminologischer Dienst ...........................................................................................75 6. Maßnahmen der Resozialisierung .................................................................................77 6.1 Kontakte nach außen ..............................................................................................77 6.2 Professionelles Übergangsmanagement .................................................................78 6.3 Standards der sozialen Arbeit ..................................................................................79 6.4 Verzahnung der sozialen Dienste ............................................................................80 6.5 Schuldnerberatung ..................................................................................................81 7. Sicherheit und Ordnung in den Anstalten ......................................................................82 7.1 Technische Ausstattung ..........................................................................................82 7.2 Ausbildung der Bediensteten ...................................................................................83 V. Personal...........................................................................................................................85 1. Derzeitige Situation .......................................................................................................85 2. Personalentwicklung .....................................................................................................87 3. Einheitslaufbahn ...........................................................................................................87 4. Behördliches Gesundheitsmanagement ........................................................................88 5. Aus- und Fortbildung .....................................................................................................89 Schlusswort ..........................................................................................................................90 3
Vorwort Der Justizvollzug ist eine wichtige Säule des Rechtsstaates. Er hat die Aufgabe, Straftäter zu einem straffreien Leben zu befähigen und vom Rande der Gesellschaft zurück in deren Mitte zu führen. Indem er diejenigen, die gegen unsere gesetzlichen Vorgaben verstoßen, für eine gewisse Zeit aus dem gesellschaftlichen Leben herausnimmt, schützt er zudem die Bevölkerung und gibt ihr Sicherheit. Diesen Anforderungen stellt sich der Freistaat Thüringen derzeit mit seiner Jugendstrafanstalt Arnstadt, der Jugendarrestanstalt Arnstadt und den Justizvollzugsanstalten Goldlauter, Hohenleuben, Tonna und Untermaßfeld. In diesen sind aktuell durchschnittlich 1620 Gefangene untergebracht. Der über- wiegende Teil der Inhaftierten verbüßt eine Freiheitsstrafe bzw. befindet sich in Untersuchungshaft. Aber auch andere, zahlenmäßig untergeordnete, Haftarten wie Beuge-, Erzwingungs- und Ordnungshaft werden hier vollstreckt. Die Gefangenen kommen aus allen Alters-, Gesellschafts- und Bildungsschichten. Sie gehören unterschiedlichen Ethnien und Religionen an. Eine zunehmende Zahl leidet unter Persönlichkeitsstörungen und/oder Suchtproblematiken. Die Aufgabe des Vollzuges ist, sie zu Beginn der Haft dort abzuholen, wo sie stehen und mitzunehmen auf einen Weg in ein besseres und straffreies Leben. Diesen Herausforderungen, die zunehmend komplexer werden, stellen sich die Justizbediensteten täglich und nehmen damit eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr. Aufgabe des vorliegenden Justizvollzugskonzeptes ist es, das Geleistete ebenso wie die Probleme und künftigen Herausforderungen des Strafvollzuges darzustellen und damit einen objektiven Blick auf einen Bereich der öffentlichen Verwaltung zu geben, der oftmals leider nur bei negativen Schlagzeilen in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Daher gibt das Justizvollzugskonzept zunächst einen Überblick über die derzeitige Situation des Justizvollzuges. Dabei sind auch die Entwicklungen und Veränderungen der vergangenen Jahre hin zu einem modernen Strafvollzug sowie die Herausforderungen, die noch zu bewältigen sind, dargestellt. Auf dieser 4
Grundlage wird eine Prognose für die kommenden Jahre und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf erstellt. Ansprechen möchte das Justizvollzugskonzept daher mehrere Adressatenkreise. Es richtet sich zum einen an die Justizvollzugsbediensteten sowie diejenigen, die den Vollzug unterstützen und mit ihm zusammenarbeiten. Ihnen soll es Handlungssicherheit geben und den Weg in die Zukunft aufzeigen, den es gemeinsam zu beschreiten gilt. Zum anderen will das Justizvollzugskonzept die Allgemeinheit über den Justizvollzug informieren und Einblicke gewähren. Denn nur mit Transparenz lässt sich Verständnis schaffen und Interesse wecken. Nicht zuletzt sind Adressaten des Justizvollzugskonzeptes die Bereiche, die bei der Finanzierung und Umsetzung der nachfolgend dargestellten Ziele und Planungen beteiligt sind. Sie können sich davon überzeugen, dass für die kommenden Jahre der Justizvollzug effektiv und verantwortungsvoll geplant ist und sich den notwendigen Modernisierungen stellt. 5
I. Rechtliche Rahmenbedingungen Im Rahmen der Föderalismusreform wurde am 1. September 2006 Artikel 74 Abs. 1 des Grundgesetzes geändert und damit die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übertragen. In der Folge trat am 1. Januar 2008 das Thüringer Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe in Kraft, welches aus dem Entwurf einer 9-Länder-Arbeitsgruppe hervorging. Das Thüringer Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft und zur Regelung des Datenschutzes und der Videoüberwachung beim Vollzug der Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung, welches ebenfalls auf die Beratungen in einer Länder-Arbeitsgruppe zurückgeht, trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Mit Datum vom 7. März 2014 ersetzte schließlich das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch das seit dem 1. Januar 1977 geltende Strafvollzugsgesetz und schuf für den bedeutendsten Teil des Strafvollzuges eine landesrechtliche Regelung. Eine 10-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung Berlins und Thüringens hatte bis Ende 2011 einen Musterentwurf erarbeitet, der nach einigen Anpassungen hinsichtlich der Länderspezifik Thüringens am 27. Februar 2014 vom Thüringer Landtag verabschiedet wurde. Zugleich traten die o. g. Gesetze zur Jugendstrafe, zur Untersuchungshaft und zum Datenschutz außer Kraft, da sie mit dem Ziel, ein einheitliches Gesamtgesetzwerk zu schaffen, in das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch überführt worden waren. Derzeit wird die gesetzliche Neuregelung des Jugendarrestvollzuges vorbereitet. Die bisherige bundesrechtliche Grundlage wird durch ein eigenes Landesgesetz, das Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz (ThürJAVollzG) ersetzt. Dieses befindet sich momentan im Gesetzgebungsverfahren. Des Weiteren beteiligt sich Thüringen aktuell an einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zum Datenschutz im Vollzug. 6
II. Die Resozialisierung als zentrales Ziel des Vollzuges Das Ziel des Vollzuges ist in § 2 Abs. 1 des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches definiert. Nach Satz 1 soll der Vollzug jeglicher Strafe die Gefangenen „befähigen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen“. Der in Satz 2 als Aufgabe definierte Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten ist gleichsam eine Folge einer konsequenten Durchsetzung des in Satz 1 formulierten Auftrages. Das hier verankerte Resozialisierungsprinzip ist eine Konsequenz des Grundrechtes der Achtung der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und Maxime und Prüfmaßstab jeglichen vollzuglichen Handelns. Resozialisierung leitet sich vom lateinischen Wort Societas (Gemeinschaft) und der Silbe Re (Zurück) ab und bedeutet folglich die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Das Strafrecht versteht darunter die Befähigung zur Führung eines straffreien Lebens. Die Resozialisierung ist jedoch nicht erst in jüngster Zeit in den Fokus des Strafvollzuges gerückt. Bereits im Lebach-Urteil vom 5. Juni 1973 bezeichnete das Bundesverfassungsgericht die Resozialisierung als das „herausragende Ziel“ des Vollzuges von Freiheitsstrafen (vgl. BVerfGE 35,202, 235, m.w.N). 1977 schuf der Gesetzgeber mit dem Strafvollzugsgesetz erstmals eine gesetzliche Grundlage, in welcher das Resozialisierungsprinzip verankert wurde. Auch dort war in § 2 das Vollzugsziel so definiert: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“ Im Satz 2 heißt es weiter: „Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“ Die (re-)sozialisierende Behandlung sollte bereits damals zur sozialen Integration des Gefangenen und dadurch zum Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten beitragen. Auch in folgenden Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht stets hervorgehoben, dass sich das Resozialisierungsgebot unmittelbar aus der Verfassung ableitet und zentrale Bedeutung für den Strafvollzug hat. So führte es in seinem Urteil vom 31. Mai 2006 (2 BvR 1673 u. 2402/04) aus, dass der Gesetzgeber verpflichtet sei, ein wirksames Resozialisierungskonzept zu entwickeln und den Strafvollzug konsequent darauf aufzubauen. Dabei habe der Staat die erforderlichen 7
personellen und sachlichen Ressourcen für den gebotenen Resozialisierungsvollzug dauerhaft zu sichern. Das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch rückt – ohne die Sicherheit und Ordnung der Allgemeinheit außer Acht zu lassen – die Resozialisierung des Straftäters als vorrangiges Vollzugsziel (s. Begründung zu § 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch) weiter in den Fokus und erfüllt damit die Anforderungen eines modernen Strafvollzuges. Es stellt die Weichen für eine wirkungsvolle Arbeit mit dem Gefangenen. So greift bereits bei der Aufnahme ein umfassendes System, um dem Inhaftierten den Übergang von der Freiheit in den Vollzug zu erleichtern. In einem standardisierten Verfahren wird erfragt, welche Angelegenheiten er noch zu regeln hat, um sich möglichst schnell von seinen Problemen zu lösen und die Arbeit am Vollzugsziel aufnehmen zu können. Dabei werden Suchtprobleme abgefragt, aber auch die familiären und strafrechtlichen Hintergründe beleuchtet und mit Hilfe der Fachdienste erste Maßnahmen ergriffen. Externe Personen, die für einen effektiven und schnellen Einstieg unterstützend tätig werden können (z. B. Bewährungshelfer), werden benachrichtigt und eingebunden. Nach einer Eingewöhnungszeit von maximal acht Wochen erstellt ein Team – bestehend aus Vollzugs- und Fachspezialisten – den sog. Vollzugsplan, dem ein umfassendes Diagnoseverfahren zugrunde liegt. Hier werden die Persönlichkeit des Inhaftierten betrachtet und die Ursachen der Straftaten ermittelt. Darauf aufbauend wird ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, das den Gefangenen wie ein „Fahrplan“ durch die Haft begleiten soll. So werden nicht nur die Behandlungsmaßnahmen zur Bearbeitung einer etwaigen Suchtproblematik oder Persönlichkeitsproblematik, sondern auch Vorschläge für Arbeits- und Freizeitvarianten aufgenommen. Auch schulische und berufliche Bildung wird unter Einbindung eigener und externer Kräfte intensiv besprochen. Schließlich wird eine Perspektive für die Gewährung von Lockerungen gegeben und festgelegt, was bereits im Hinblick auf einen guten Weg in die Freiheit als Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung veranlasst werden kann. Ausgestattet mit dem Vollzugsplan steigt der Gefangene in das vollzugliche Leben ein und kann sofort mit der Umsetzung der Empfehlungen beginnen. 8
Ein breitgefächertes Angebot an Behandlungs-, Arbeits-, Ausbildungs- und Kreativangeboten steht ihm zur Verfügung. Um eine ständige und kontinuierliche Arbeit am Vollzugsziel zu gewährleisten, wird der Vollzugsplan in Abständen von einem halben bzw. einem Jahr fortgeschrieben, d. h. mit dem Gefangenen werden die damaligen Festlegungen betrachtet und besprochen, wie weit er diese umgesetzt hat bzw. welche Veränderungen oder Ergänzungen auch im Hinblick auf eine näher kommende Entlassung aufzunehmen sind. Um die Bemühungen des Strafvollzuges nicht mit dem Ende der Haftzeit abzubrechen, wurden durch das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch die Möglichkeiten der nachgehenden Betreuung und auch des Verbleibs auf freiwilliger Basis geschaffen. Sie gewährleisten, dass der Gefangene, sollten bis zur Entlassung sein weiterer Weg nicht geebnet sein bzw. die geplanten Möglichkeiten kurzfristig wegbrechen, sich mit Hilfe des Vollzuges in Ruhe auf sein weiteres Leben vorbereiten kann. Diese Vorgaben des Gesetzes wurden in den vergangenen Jahren durch mehrere flankierende Maßnahmen ausgefüllt und ergänzt. Die nachfolgende Vorstellung ist dabei nur exemplarisch zu verstehen und wird im Rahmen des Ausblickes für die Zukunft weiter ausgeführt. So wird bereits seit 2010 ein besonderes Augenmerk auf die Suizidprävention gelegt. Insbesondere der sich aus dem spontanen Eindruck der Hoffnungslosigkeit ergebenden Gefahr von Suiziden zu Beginn der Haftzeit wird mit mehreren Präventivmaßnahmen entgegengewirkt. Ebenso wurde das professionelle Übergangsmanagement für Inhaftierte und Haftentlassene (PÜMaS) implementiert. Seit Juni 2016 wird nicht nur die Entlassung individuell mit dem Gefangenen vorbereitet, sondern er wird nach der Entlassung durch denselben Betreuer weiterhin unterstützt und begleitet. Zunächst als Pilotprojekt gestartet, wird PÜMaS Anfang 2018 in ein institutionalisiertes Angebot des Justizvollzuges übergehen. Ferner wurde die Zusammenarbeit zwischen den sozialen Diensten im Vollzug und in der Justiz intensiviert und insbesondere zu Haftbeginn und in der Entlassungsphase besser verzahnt. Durch einen Erlass des TMMJV vom 22. Mai 2017 wurden die entsprechenden Abläufe festgelegt und zugleich standardisiert. 9
Auch dem im Vollzug immer dringlicher werdenden Problem des Suchtmittelmissbrauchs bzw. der Suchtmittelabhängigkeit wurden Maßnahmen entgegengesetzt. Mit der Verwaltungsvorschrift zur Behandlung suchtgefährdeter und suchtmittelabhängiger Inhaftierter vom 17. November 2014 wurden neue Standards in der Suchtbehandlung geschaffen. In der Ausgestaltung dieser wurde nicht nur die externe Suchtberatung in den Anstalten verstärkt, sondern es wurden auch eigene Kräfte fortgebildet. In zwei Justizvollzugsanstalten finden sich zudem Stationen, die die Gefangenen auf externe Entwöhnungstherapien vorbereiten und erste Schritte in einem suchtmittelfreien Leben aufzeigen. Um den zunehmenden Radikalisierungstendenzen bei Gefangenen entgegenzuwirken, hat der Thüringer Justizvollzug gemeinsam mit dem Thüringer Oberlandesgericht das Projekt „Zentrum Deradikalisierung im Thüringer Strafvollzug“ initiiert. Gefördert aus eigenen und Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ sind zwei externe Vereine beauftragt, gefährdete und bereits radikalisierte Personen im Bereich des Strafvollzuges und der Bewährungshilfe beim Distanzierungs- und Deradikalisierungsprozess zu unterstützen. Schließlich wurde auf die gesetzliche Neuausrichtung der sozialtherapeutischen Abteilungen reagiert. Während das Strafvollzugsgesetz eine Sexualstraftat als Voraussetzung für eine verpflichtende Unterbringung benannte, erweitert das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch den Kreis der Betroffenen auf alle Gefangenen, bei denen eine entsprechende Behandlung zur Verringerung der erheblichen Gefährlichkeit angezeigt ist. Um dem dadurch entstandenen größeren Bedarf gerecht zu werden, wurde eine neue Behandlungsstation für Sexualstraftäter mit kurzen Haftstrafen eingerichtet. Sie ergänzt das Angebot der bereits bestehenden sozialtherapeutischen Abteilungen im Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug. 10
III. Derzeitige Situation des Vollzuges Seit der Wiedervereinigung befindet sich der Justizvollzug in Thüringen in einem stetigen Entwicklungsprozess. Bedingt durch Amnestien und die Überprüfung der DDR-Urteile befanden sich zum 1. Januar 1991 nur noch 185 Gefangene in den bestehenden Anstalten Erfurt, Gotha, Weimar, Gräfentonna, Ichtershausen, Untermaßfeld, Goldlauter, Hohenleuben, Unterwellenborn, Gera und Rudolstadt. Die Anstalten befanden sich fast ausnahmslos in einem baulich sehr schlechten Zustand und waren dringend sanierungsbedürftig. Die Anstalten Gräfentonna und Rudolstadt wurden aufgrund ihres desolaten baulichen Zustandes noch 1991 aufgegeben und abgewickelt. Die verbliebenen relativ kleinen Justizvollzugsanstalten wurden per Organisationserlass mit Wirkung vom 1. April 1992 zu sechs Verwaltungseinheiten zusammengeschlossen. Fortan gab es die Justizvollzugsanstalten Untermaßfeld, Suhl-Goldlauter, Gera, Erfurt mit den Zweiganstalten Gotha und Weimar, Hohenleuben mit der Zweiganstalt Unterwellenborn und die Jugendstrafanstalt Ichtershausen. Die Zweiganstalt Unterwellenborn wurde 1997 abgewickelt. Mit Inbetriebnahme der seit 1999 erbauten Justizvollzugsanstalt Tonna wurden im Januar 2002 die Justizvollzugsanstalten Erfurt und Gotha geschlossen; die Justizvollzugsanstalt Weimar wurde der Jugendstrafanstalt Ichtershausen als Zweiganstalt zugeordnet. Die Jugendarrestanstalt Weimar wurde mit Anordnung vom 31. Mai 1999 durch Ertüchtigung einer bestehenden Immobilie errichtet, sodass auch jugendliche Arrestanten, die bis dahin in Halle den Arrest vollzogen, heimatnah untergebracht werden konnten. Im Juli 2014 wurde die neue Jugendstrafanstalt Arnstadt in Betrieb genommen und im September des gleichen Jahres die Jugendarrestanstalt belegt. Die Jugendstrafanstalt in Ichtershausen und die Jugendarrestanstalt in Weimar wurden zur gleichen Zeit leergezogen und geschlossen. Am 20. Oktober 2017 wurde die bislang kleinste Justizvollzugsanstalt des Freistaates Thüringen, die Justizvollzugsanstalt Gera, geschlossen. 11
Die Anzahl der Justizvollzugseinrichtungen hat sich seit 1991 damit von elf auf sechs Einrichtungen reduziert. Vier der sechs Vollzugsanstalten sind ausschließlich für die Unterbringung von Erwachsenen vorgesehen (Tonna, Hohenleuben, Suhl-Goldlauter und Untermaßfeld). Die Jugendvollzugsanstalt Arnstadt vollzieht überwiegend Jugendstrafen, wobei zur Auslastung der Anstalt auch junge Erwachsene dort betreut werden. Die Jugendarrestanstalt ist ausschließlich dem Vollzug des Jugendarrestes vorbehalten. Aufgrund der nach § 106 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch zum 1. November 2017 festgesetzten Belegungsfähigkeit besteht insgesamt eine Kapazität von 1767 Haft- plätzen im geschlossenen Bereich, 142 Haftplätzen im offenen Vollzug und 39 Plätzen im Jugendarrest. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Justizvollzugseinrichtungen des Freistaates Thüringen ist in der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan vom 16. Juni 2010 geregelt. Sie wurde letztmalig durch die zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan vom 28. November 2016 bestätigt. Auf Grund aktueller Gegebenheiten wurde der Vollstreckungsplan mehrfach durch Erlasse angepasst, letztmalig mit der Schließung der Justizvollzugsanstalt Gera am 20. Oktober 2017. 1. Die Justizvollzugsanstalten des Erwachsenenvollzuges Die Justizvollzugsanstalten Tonna, Untermaßfeld, Suhl-Goldlauter und Hohenleuben, in denen ausschließlich erwachsene Inhaftierte untergebracht sind, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe, ihres Alters, ihres baulichen Zustandes, ihrer Zweckbestimmung und ihrer Zukunftsfähigkeit sehr stark. Nachfolgend werden die einzelnen Anstalten mit aktuellen Daten dargestellt. Dabei werden jeweils die Kapazität, die Vollstreckungszuständigkeit, die Möglichkeiten der Beschäftigung der Gefangenen, die Zahl der Bediensteten und der Bauunterhalt der letzten Jahre und der derzeitige Sanierungsbedarf angegeben. Die jeweiligen Angaben zur voraussichtlichen Umsetzung stehen unter Haushaltsvorbehalt. 12
1.1 Justizvollzugsanstalt Hohenleuben Kapazität der Anstalt Gesamt 350 Geschlossener Vollzug 320 Offener Vollzug 30 Vollstreckungszuständigkeit -Erstvollzug von 1 Jahr und 6 Monaten bis 5 Jahren -Erstvollzug bis 1 Jahr und 6 Monaten aus dem Landgerichtsbezirk Gera -Regelvollzug bis zu 6 Monaten aus dem Amtsgerichtsbezirk Gera -Untersuchungshaft ab einem Alter von 21 Jahren des Landgerichtsbezirks Gera mit Ausnahme der Amtsgerichte Jena und Rudolstadt -Ersatzfreiheitsstrafen aus dem Landgerichtsbezirk Gera -Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Gera -Erstvollzug bis 2 Jahre aus den sächsischen Amtsgerichtsbezirken Auerbach, Hohenstein-Ernstthal u. Zwickau -Erstvollzug bis 5 Jahre aus dem sächsischen Amtsgerichtsbezirk Plauen Beschäftigung der Gefangenen insgesamt 194 Plätze -Eigenbetriebe: 61 Plätze Druckerei mit Buchbinderei/ Hängeordnerproduktion Fensterbau Schneiderei -Unternehmerbetriebe: 15 Plätze -Tätigkeiten für die JVA: 52 Plätze Küche, Wäscherei, Bücherei, Hauswerkstatt, Hilfstätigkeiten -Arbeitstherapie 10 Plätze -Berufliche Ausbildung: 45 Plätze Bautechnik Farbe- und Raumgestaltung Ernährung und Gastgewerbe -Freie Arbeit: 11 Plätze Bedienstete Gesamt 202 Höherer Dienst 7 (davon 1 Abordnung) Gehobener Dienst 18 (davon 1 Abordnung) Mittlerer Dienst 177 (davon 10 Abordnungen) Davon Fachdienste 0 Ärzte (4 Vertragsärzte) 4 Psychologen 1 Pädagoge (in Freistellungsphase Altersteilzeit) 8 Sozialpädagogen Anstaltsseelsorger 1,25 13
Bauunterhalt der vergangenen Jahre Seit 2000 bis 2016 2.558.678 Euro Aktueller Sanierungsbedarf 2018 Installation von RWA-Anlagen in den Treppenhäusern (voraussichtliche Kosten von 130.000 Euro) Die Geschichte der im Ortskern der Stadt Hohenleuben gelegenen Justizvollzugsanstalt reicht bis in das Jahr 1897 zurück. Auf Grund steigender Gefangenenzahlen wurde ein Gefangenenhaus mit 13 Einzelzellen und einer Zugangszelle gebaut. Nach zwischenzeitlich anderweitiger Nutzung errichtete das Land Thüringen in den Jahren 1934/1935 ein Zellengebäude für den Vollzug an weiblichen Inhaftierten. 1951 wurde es von der Justiz an die Verwaltung des Inneren als eine Außenstelle der Strafanstalt Zwickau übergeben. Von 1954 bis 1967 hatte es den Status eines Jugendhauses. Von 1970 bis 1977 wurde die Einrichtung als Jugendstrafanstalt und im Anschluss bis 1990 wieder als Jugendhaus genutzt. Seit 1990 dient der Gebäudekomplex als Justizvollzugsanstalt, zunächst für weibliche und männliche Erwachsene sowie für den Vollzug von Straf- und Untersuchungshaft bei Jugendlichen, ab 1. Juli 1999 nur noch für den Vollzug von Freiheitsstrafen an erwachsenen männlichen Gefangenen. Auf Grund der Schließung der Justizvollzugsanstalt Gera am 20. Oktober 2017 wurde die Vollstreckungszuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben angepasst. Dies machte die Wiedereröffnung eines Gebäudekomplexes erforderlich, der in den vergangenen zwei Jahren auf Grund der landesweit zurückgehenden Gefangenenzahlen nicht mehr genutzt worden war. Die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben verfügt über relativ große Hafträume, die für eine gemeinschaftliche Unterbringung von Gefangenen vorgesehen sind. Derzeit sind daher bis zu sechs Gefangene in einem Haftraum inhaftiert. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 143 Abs. 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch, der eine Ausnahme von der im Freistaat Thüringen in § 18 Abs. 1 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch rechtlich vorgegebenen Einzelunterbringung bis zum 31. Dezember 2024 zulässt. 14
1.2 Justizvollzugsanstalt Goldlauter Kapazität der Anstalt Gesamt 286 Geschlossener Vollzug 266 (inkl. 12 Plätze für weibl. Transportgefangene) Offener Vollzug 20 Vollstreckungszuständigkeit -Untersuchungshaft ab einem Alter von 21 Jahren aus dem Landgerichtsbezirk Erfurt -Erstvollzug bis 1 Jahr und 6 Monate aus dem Landgerichtsbezirken Erfurt, Meiningen und Mühlhausen -Ersatzfreiheitsstrafen aus dem Landgerichtsbezirken Erfurt und Meiningen -Durchgangshaft für weibliche und männliche Gefangene -Strafarrest der Bundeswehr -Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft aus den Landgerichtsbezirken Erfurt und Meiningen Beschäftigung der Gefangenen insgesamt 126 Plätze -Eigenbetriebe: 6 Plätze Tischlerei Schlosserei (derzeit nicht in Betrieb) -Unternehmerbetriebe: 26 Plätze -Tätigkeiten für die JVA: 34 Plätze Küche, Wäscherei, Bücherei, Hauswerkstatt, Hilfstätigkeiten -Schulische Ausbildung: 10 Plätze Kurs zur Schul- und Berufsvorbereitung -Berufliche Ausbildung: 45 Plätze Farbe/Maler Holztechnik Garten- und Landschaftsbau -Arbeitstraining: 5 Plätze Bedienstete Gesamt 153 Höherer Dienst 4 Gehobener Dienst 13 (davon 1 Abordnung, 1 in Freistellungsphase der Altersteilzeit) Mittlerer Dienst 136 Davon Fachdienste 0 Ärzte (4 Vertragsärzte) 3 Psychologen 0 Pädagogen 5 Sozialpädagogen Anstaltsseelsorger 1 15
Bauunterhalt der vergangenen Jahre Seit 2000 bis 2016 1.798.877 Euro Aktueller Sanierungs- und Investitionsbedarf voraussichtliche Umsetzung - Erweiterung um Werkhof, Pforte, Besuch, Verwaltung und 2020 - 2023 16.200.000 € Zentrale (Bauphase 1) - Erneuerung der Sicherheitstechnik und Umstellung von analog 2020 - 2021 3.600.000 € auf digital (Bauphase 1) - Sanierung Haus 1 (Bauphase 2) 2022 - 2024 6.516.310 € - Sanierung Haus 2 (liegt noch keine Kostenschätzung vor) 2023 - 2025 - (Bauphase 3) - Sanierung Häuser 5 und 8 ab 2025 - - Rekonstruktion Wärmenetz vom Heizhaus zu den einzelnen nicht terminiert 328.000 € Teilobjekten Die Justizvollzugsanstalt Goldlauter wurde ursprünglich als Untersuchungshaftanstalt des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR konzipiert und erbaut. Nach der Wiedervereinigung wurde die Justizvollzugsanstalt Goldlauter erstmalig am 29. Januar 1991 belegt und bis zur Errichtung der Justizvollzuganstalt Tonna im Jahr 2002 für den Langstrafenvollzug genutzt. Im Mai 2008 konnte nach einjähriger Bauzeit ein neues Hafthaus mit 95 Haftplätzen bezogen werden. Im Rahmen der Umsetzung von Umweltkonzepten wurde eine Hackschnitzelanlage zur Grundversorgung der JVA mit Heizung, Lüftung und zur Warmwasserbereitung errichtet sowie eine Photovoltaikanlage durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber installiert. Der Gebäudebestand der Justizvollzugsanstalt Goldlauter ist, bedingt durch die Bauzeit überwiegend in den Jahren 1986 bis 1990, insbesondere im Hinblick auf heutige bauliche, energetische und haustechnische Standards modernisierungsbedürftig. Darüber hinaus bestehen funktionale Nachteile. Dies betrifft insbesondere das Fehlen von adäquaten Bedingungen für Beschäftigungs- sowie Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Auch die mangelnde bauliche Trennung von Verwaltung, Arbeitsmöglichkeiten und Unterbringung von Gefangenen ist anzugehen. Außerdem besteht eine aus funktionalen und Sicherheitsgründen ungünstige Trennung zwischen der ohnehin zu kleinen Torwache innerhalb der Umwehrungsmauer und der Lieferzone. 16
Um den mit dem Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch gestellten Anforderungen an einen modernen Strafvollzug (u.a. §§ 7 ff. Wiedereingliederung, §§ 27 ff ThürJVollzGB Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, § 65 ThürJVollzGB Sport- und Freizeitangeboten und § 18 Abs. 1 ThürJVollzGB gesetzlicher Anspruch auf Einzelunterbringung) gerecht zu werden, besteht in der Justizvollzugsanstalt Goldlauter ein Modernisierungsbedarf. Im Jahr 2014 wurde daher ein an das Anstaltsgelände angrenzendes Grundstück erworben, um die bebaubare Fläche der JVA Goldlauter zu erweitern. Ein Umbau der Justizvollzugsanstalt Goldlauter drängt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch mehr denn je. 1.3 Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld Kapazität der Anstalt Gesamt 357 Geschlossener Vollzug 345 Offener Vollzug 12 Vollstreckungszuständigkeit -Untersuchungshaft ab einem Alter von 21 Jahren aus dem Landgerichtsbezirk Meiningen -Regelvollzug bis 2 Jahre und 6 Monate (ausgenommen sind Freiheitsstrafen unter 6 Monaten aus dem Amtsgerichtsbezirk Gera ) Beschäftigung der Gefangenen insgesamt 260 Plätze -Eigenbetriebe: 30 Plätze Bau Schlosserei /Lackiererei Tischlerei Haustechnik -Unternehmerbetriebe: 45 Plätze -Tätigkeiten für die JVA: 56 Plätze Küche, Wäscherei, Hauswerkstatt, Bücherei, Hilfstätigkeiten -Schulische Bildung: 40 Plätze Abiturkurs Realschulausbildung Vorbereitender Hauptschulkurs Integrationskurs/Alphabetisierung -Berufliche Bildung: 75 Plätze Holz Bau/Farbe/Raumgestaltung Metall/CNC Lager/Logistik Garten- und Landschaftsbau -Arbeitstherapie 14 Plätze 17
Bedienstete Gesamt 161 Höherer Dienst 5 Gehobener Dienst 15 Mittlerer Dienst 141 Davon Fachdienste 0 Ärzte 4 Psychologen 1 Pädagoge 4 Sozialpädagogen Anstaltsseelsorger 1 Bauunterhalt der vergangenen Jahre Seit 2000 bis 2016 4.608.985 Euro Aktueller Sanierungsbedarf voraussichtliche Umsetzung - Sanierung der Anstaltsküche 2017 - 2018 1.250.000 € - Erneuerung PNA-Anlage ab 2018 1.450.000 € - Austausch Niederspannungsschaltanlagen 2018 356.000 € - Aufzüge Häuser 3 und 10 2017 - 2018 173.000 € - Zellenrufanlage, Gefahrenmeldeanlage, Tür- und Torsteuerung 2019 1.000.000 € - Sicherheitstechnik * - Umsetzung des Brandschutzkonzeptes Terminierung - - San. Hafthäuser mit Umbau auf Einzelhafträume bis spätestens nach - Ende 2024, wenn 2025 ff. noch in Betrieb. Abstimmung - Dachsanierungen und Umbau der Pforte sowie des offenen mit Vollzugs den beteiligten Ressorts * abhängig vom Entwicklungskonzept zum Ersatzbedarf an Nachrichten- und Sicherheitstechnik JVA Die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld ist in einer im Ortskern der Gemeinde gelegenen ehemaligen Wasserburg aus dem 12. Jahrhundert untergebracht. Am 17. Juli 1813 wurde in dem Gebäudekomplex erstmals eine Anstalt, nämlich die „Arbeits- und Zuchthausanstalt zu Maßfeld“ eröffnet. Zwischen 1877 und 1890 wurde die Anstalt durch mehrere Baumaßnahmen erweitert und ausgebaut, so dass sie über 357 Zellen verfügte. Gegen Ende des Krieges waren ca. 1500 Gefangene in 18
Untermaßfeld untergebracht. Noch im Jahr 1955 saßen ca. 1200 Gefangene in Untermaßfeld ein. Ende 1962 wurde in Untermaßfeld eine zentrale Untersuchungshaftanstalt eingerichtet, die am 1.Januar 1963 in Betrieb ging. Untermaßfeld spielt in der Geschichte des Strafvollzuges in Deutschland eine besondere Rolle. Bereits 1833 wurde in Untermaßfeld die erste Hausordnung erlassen, die in Deutschland den ersten praktischen Versuch eines Stufenvollzuges darstellte. Herzog Georg II. ordnete 1873 – bis dato einmalig in Deutschland – den völligen Verzicht auf Körperstrafen an und wies an, die Gefangenen nur noch mit „Sie“ anzureden. Am 21. Dezember 1922 wurde mit der am 28. Oktober 1922 erlassenen Haus- und Vollzugsordnung (HuVO) in der „Thüringischen Landesstrafanstalt Untermaßfeld“ das so genannte Progressivsystem, nach dem die Gefangenen in die drei Stufen – Beobachtungsstufe, Behandlungsstufe und Bewährungsstufe – eingeteilt werden, unter weltweiter Beachtung eingeführt. Die Strafanstalt Untermaßfeld wurde als Vorbild für einen nicht auf Vergeltung, sondern auf Resozialisierung der Gefangenen abzielenden Strafvollzug angesehen. Am 24. August 1989 war die Anstalt in Untermaßfeld noch mit 371 Strafgefangenen und 113 Untersuchungsgefangenen belegt. Bis Dezember 1990 minimierte sich die Zahl auf 51 Gefangene. Seit dem Jahre 1991 wurden umfangreiche Bau- und Rekonstruktionsmaßnahmen für eine bessere und sichere Unterbringung der Gefangenen und den Erhalt des Gebäudes durchgeführt. 2013 beging die Anstalt feierlich und mit großer Anteilnahme der Öffentlichkeit ihr 200-jähriges Jubiläum. Das „Zuchthaus-Museum“ wurde wiedereröffnet. Die JVA Untermaßfeld ist durch eine sehr alte Bausubstanz sowie denkmalgeschützte Strafvollzugsarchitektur gekennzeichnet, welche die Durchführung eines modernen Justizvollzuges erschwert. Insbesondere die räumlichen Gegebenheiten für Sport- und Freizeitmaßnahmen sowie zur Umsetzung des Grundsatzes der Einzelunterbringung sind verbesserungsbedürftig. Derzeit sind viele Gefangene in Gemeinschaftshafträumen mit bis zu drei Mitgefangenen untergebracht. 19
Bereits in den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl von baulichen Maßnahmen realisiert. Auch aktuell sind weitere Investitionen vorzunehmen beziehungsweise zu planen. So stehen im Zeitraum von 2017 bis 2019 zwingend notwendige Baumaßnahmen wie u. a. die Sanierung der Anstaltsküche, die Erneuerung der Personennotrufanlage, der Austausch der Niederspannungsschaltanlagen, die Erneuerung der Aufzüge in den Häusern 3 und 10 sowie die Erneuerung der Zellenrufanlage, Gefahrenmeldeanlage sowie Tür- und Torsteuerung an. Die aufwendige Sanierung der Dächer der Häuser 13 und 14 unter Beachtung des Denkmalschutzes ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Darüber hinaus konnte in den Haushaltsjahren 2016 und 2017, aufgrund einer auskömmlichen Zuweisung von Bauunterhaltsmitteln, eine Vielzahl notwendiger Bauunterhaltsarbeiten durchgeführt werden. Ungeachtet der baulichen Beschränkungen bietet die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld eine Vielzahl von Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten an. Im Bereich der Behandlung ist insbesondere die Therapievorbereitungsstation mit 15 Haftplätzen zu erwähnen, auf der suchtmittelabhängige bzw. -gefährdete Gefangene auf eine Entwöhnungstherapie vorbereitet werden. Trotz der vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen und der Bemühungen um einen behandlungsorientierten Vollzug entspricht die Anstalt nicht den künftigen Anforderungen an einen modernen Strafvollzug, insbesondere im Hinblick auf die gesetzeskonforme Einzelunterbringung. In den nächsten Jahren wird – auch in Abhängigkeit von der Entwicklung der Gefangenenzahlen – darüber zu entscheiden sein, ob die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld saniert wird und weiter bestehen bleibt. 1.4 Justizvollzugsanstalt Tonna Kapazität der Anstalt Gesamt 644 Geschlossener Vollzug 584 Offener Vollzug 60 (davon 12 Plätze für weibliche Gefangene) 20
Vollstreckungszuständigkeit -Untersuchungshaft ab 21 Jahre aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen sowie den Amtsgerichtsbezirken Rudolstadt und Jena -Erstvollzug ab 5 Jahre -Regelvollzug ab 2 Jahre und 6 Monate -Ersatzfreiheitsstrafen aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen -Einweisungsabteilung für den Erstvollzug ab 1 Jahr und 6 Monate -Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen -offener Vollzug für Frauen Beschäftigung der Gefangenen insgesamt 328 Plätze -Eigenbetriebe 81 Plätze Tischlerei Schlosserei Wäscherei Sattlerei Kfz-Werkstatt (derzeit nicht in Betrieb) Bäckerei Gärtnerei -Unternehmerbetriebe: 50 Plätze -Tätigkeiten für die JVA: 88 Plätze Küche, Bücherei, Hauswerkstatt, Hilfstätigkeiten, Be- und Entladestation, Kammer -Schulische Ausbildung: 0 Plätze Hauptschulkurs (2017/18 ausgesetzt) -Berufliche Ausbildung: 82 Plätze Metalltechnik Farbe/Maler Elektro Ernährung/Gastgewerbe -Arbeitstherapie: 27 Plätze Bedienstete Gesamt 277 Höherer Dienst 16 Gehobener Dienst 25 Mittlerer Dienst 236 Davon Fachdienste 1 Arzt 10 Psychologen 1 Pädagoge 14 Sozialpädagogen Anstaltsseelsorger 1,75 21
Bauunterhalt der vergangenen Jahre Von 2000 bis 2016 1.021.365 Euro Aktueller Sanierungsbedarf voraussichtliche Umsetzung -Umrüstung der Sicherheitstechnik und Verbesserung des 2016 - 2019 5.717.000 € Blitzschutzes sowie Erneuerung der Brandmeldeanlage -Umbau OVA behindertengerecht nicht terminiert 27.000 € Die Justizvollzugsanstalt Tonna, in Ortsrandlage der Gemeinde Gräfentonna gelegen, war der erste Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Thüringen nach 1990. Anfang 2002 wurde nach knapp zweieinhalb Jahren Bauzeit auf einer Fläche von 15,5 Hektar Thüringens damals modernste Justizvollzugsanstalt eröffnet. In einem zweiten Bauabschnitt in der Zeit von 2003 bis 2006 wurde die JVA Tonna um zwei weitere Hafthäuser erweitert. Die Justizvollzugsanstalt Tonna besteht aus mehreren Einzelgebäuden in ein- bis dreigeschossiger Bauweise. Neben den sechs Hafthäusern der geschlossenen Anstalt mit Unterkunfts- und Aufenthaltsbereichen verfügt die JVA Tonna über Wirtschafts- und Werkstattgebäude mit Küche, Bäckerei, Wäscherei, Schlosserei, Kfz-Werkstatt, Hauswerkstatt, Tischlerei, Sattlerei und Arbeitsmöglichkeiten für Unternehmerbetriebe. Weitere Funktionsbereiche sind ein Verwaltungsgebäude mit Besucherbereich, Turnhalle mit Mehrzweck- und Andachtsraum sowie Sportplatz, medizinischer Dienst mit Behandlungs- und Funktionsräumen und eine Gärtnerei. In der Justizvollzugsanstalt Tonna ist die Sozialtherapeutische Abteilung des Freistaates Thüringen für erwachsene Straftäter angesiedelt. Sie bietet Strafgefangenen, bei denen gemäß § 24 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch eine Sozialtherapie zur Verringerung ihrer erheblichen Gefährlichkeit angezeigt ist, eine adäquate Behandlung. Aber auch andere Gefangene können dort aufgenommen werden, wenn die Teilnahme zur Erreichung ihres Vollzugszieles angebracht ist. Darüber hinaus verfügt die Justizvollzugsanstalt Tonna über eine Behandlungs- abteilung für Sexualstraftäter und suchtmittelabhängige Gefangene mit 28 Plätzen. Die Sexualstraftäterstation belegt ihre 14 Plätze mit Gefangenen, die auf Grund kurzstrafiger Sexualstraftaten inhaftiert sind und deren Behandlungsbedarf unterhalb der Ausrichtung der Sozialtherapie liegt. Sie bietet mit halboffenen Gruppen und 22
milieutherapeutischen Maßnahmen einen schnellen Einstieg und eine effektive Behandlung. Die Suchtbehandlungsstation bereitet Gefangene auf eine externe Entwöhnungstherapie vor. Seit Ende 2011 beherbergt die Justizvollzugsanstalt Tonna die zentrale Aufnahme- und Einweisungsabteilung des Freistaates Thüringen. Für die Zeit der Erstellung des Vollzugsplanes werden dort alle Erstverbüßer mit einem Strafmaß von mindestens 1 Jahr und 6 Monaten bzw. alle Gefangenen im Regelvollzug ab einem Strafmaß von 2 Jahren und 6 Monaten untergebracht. 2. Der Jugendstrafvollzug und der Jugendarrest Jugendstrafvollzug und Jugendarrest unterscheiden sich in der Zielrichtung und der Ausgestaltung erheblich vom Erwachsenenvollzug, da sie das Vollzugsziel, die Resozialisierung, mit erzieherischen Maßnahmen erreichen wollen. Grundlage ist das Jugendgerichtsgesetz bzw. künftig das – im Gesetzgebungsverfahren befindliche – Jugendarrestvollzugsgesetz. Die Unterbringung im Jugendarrest ist eine Erziehungsmaßnahme und dient der Sanktionierung von Jugendlichen, für die eine ambulante Maßnahme nicht mehr ausreichend, eine Jugendstrafe aber noch nicht geboten ist. Die gesetzlich vorgesehene Verweildauer liegt zwischen zwei Tagen und vier Wochen, die Altersspanne der Betroffenen zwischen 14 und 20 Jahren. Der Jugendstrafvollzug ist ein Freiheitsentzug, der angeordnet wird, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung des Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) oder Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) nicht ausreichen oder die Schwere der Schuld eine Strafe erfordert. Die mit dem Erziehungsgedanken einhergehenden höheren Anforderungen an Behandlung und Betreuung haben den Freistaat Thüringen veranlasst, beide Bereiche in eigenen Einrichtungen unterzubringen. 23
2.1 Jugendstrafvollzug in der Jugendstrafanstalt Arnstadt Die jugendlichen und heranwachsenden Straftäter des Freistaates Thüringen waren ursprünglich in der Jugendstrafanstalt Ichtershausen inhaftiert, die am 1. November 1991 zunächst geschlossen und umgebaut wurde. Am 3. Oktober 1993 wurde sie wieder eröffnet und bis zu ihrer Schließung am 7. Juli 2014 betrieben. Bereits mit Entscheidung vom 31. Mai 2006 (2 BvR 1673/04 – 2 BvR 2402/04, NJW 2006, S. 2093 ff) hatte das Bundesverfassungsgericht Forderungen für eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs aufgestellt, denen die Jugendstrafanstalt Ichtershausen nicht mehr genügte. Es hatte insoweit ausgeführt, dass der Staat mit der Freiheitsentziehung in dieser Lebensphase für die Entwicklung des Betroffenen eine besondere Verantwortung übernehme, der er auch im Rahmen der Vollzugsgestaltung Rechnung tragen müsse. In besonderer Weise soll auf Förderung, vor allem auf soziales Lernen sowie auf die Ausbildung von Fähigkeiten und Kenntnissen, die einer künftigen beruflichen Integration dienen, der Fokus liegen. Daher war eine Umgestaltung des bisherigen Jugendvollzuges unumgänglich. Am 26. Juni 2014 wurde die Jugendstrafanstalt Arnstadt formell vom Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr an das Thüringer Justizministerium übergeben. Kapazität der Anstalt Gesamt 272 Geschlossener Vollzug 252 Offener Vollzug 20 Vollstreckungszuständigkeit -Vollzug von Jugendstrafen -Untersuchungshaft ab einem Alter von14 bis 21 Jahren -Freiheitsstrafen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres -Erstvollzug bis 3 Jahre bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Beschäftigung der Gefangenen insgesamt 188 Plätze -Tätigkeiten für die JVA: 68 Plätze Küche, Kammer, Bücherei, Hauswerkstatt, Hilfstätigkeiten -Berufliche Ausbildung: 120 Plätze Bautechnik/Hochbau Maschinen-/Anlagenführer Metalltechnik Farbe/Maler Garten- und Landschaftsbau Holztechnik Ernährung/Gastgewerbe 24
Bedienstete Gesamt 161 Höherer Dienst 6 Gehobener Dienst 14 Mittlerer Dienst 141 Davon Fachdienste 0 Ärzte 4 Psychologen 0 Pädagogen 7 Sozialpädagogen Anstaltsseelsorger 1 Bauunterhalt der vergangenen Jahre 2015/2016 89.106 Euro Aktueller Sanierungsbedarf Derzeit sind keine Sanierungsmaßnahmen geplant. Die Jugendstrafanstalt Arnstadt ist die neueste und modernste Anstalt Thüringens. Sie wurde am 7. Juli 2014 eröffnet und mit 163 Gefangenen belegt. Sie ist auf einer Gesamtfläche von 14,4 Hektar errichtet und besteht aus 17 Einzelgebäuden. Diese gliedern sich in drei Werkstatt-, ein Schul-, ein Freizeit-, ein Versorgungs- und ein Verwaltungsgebäude sowie eine Sporthalle und ein Gewächshaus. Im geschlossenen Vollzug befinden sich vier L-förmige Hafthäuser mit insgesamt 280 Haftplätzen für männliche Gefangene. Jedes der vier Hafthäuser des geschlossenen Bereiches verfügt über sechs Wohngruppen, die mit maximal zwölf Gefangenen belegt werden können. Hierdurch ist eine bessere Differenzierung der Gefangenen möglich. Zudem verfügt jedes Hafthaus über einen eigenen Sport- und Freihof. Die Anstalt bietet den Gefangenen ein umfangreiches Angebot an Freizeit- und Behandlungsmöglichkeiten. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Straftataufarbeitung, Antiaggressivitätstraining, psychotherapeutische Maßnahmen, Soziales Training, Krisenintervention, Suchtberatung und Schuldnerberatung. Dabei unterscheidet sich die Arbeit mit Jugendlichen und Heranwachsenden deutlich von der mit Erwachsenen. 25
Zum einen sind die Straf- und damit auch die Behandlungszeiten mit rund ein bis zwei Jahren oft erheblich niedriger als im Erwachsenenvollzug, zum anderen erfordern die Jugendlichen mit ihren meist recht kurzen Aufmerksamkeitsspannen und ihrem Bewegungsdrang speziell zugeschnittene Behandlungsmethoden. Zudem ist hier eine sozialtherapeutische Abteilung mit 18 Haftplätzen angesiedelt, in welcher gemäß § 24 Thüringer Justiz-vollzugsgesetzbuch Gewaltstraftäter, Sexualstraftäter und Brandstifter sozialtherapeutisch betreut werden. Damit wird die Jugendstrafanstalt Arnstadt den erzieherischen Ansprüchen eines modernen Jugendvollzuges nicht nur in baulicher Hinsicht in vollem Umfang gerecht. Auf Grund der rückläufigen Zahlen im Bereich des Jugendstrafvollzuges wurden die Zuständigkeiten der Jugendstrafanstalt Arnstadt in den Erwachsenenvollzug hinein erweitert. Derzeit werden auch Strafgefangene, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Freiheitsstrafe unter 3 Jahren verbüßen, dort untergebracht. 2.2 Jugendarrest in der Jugendarrestanstalt Arnstadt Nachdem die jugendlichen Arrestierten von 1999 bis 2014 in der Jugendarrestanstalt Weimar untergebracht waren, wurden sie mit Öffnung der Jugendarrestanstalt Arnstadt am 1. September 2014 in die dortige Einrichtung verlegt. Kapazität der Anstalt Gesamt 39 davon männlich 34 weiblich 5 Vollstreckungszuständigkeit Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest an männlichen und weiblichen Jugendlichen Beschäftigung der Gefangenen -Tätigkeiten für die Anstalt: Reinigung des Gebäudes Pflege des Außengeländes -Außenarbeitseinsätze: Arbeiten für die Gemeinde Arbeiten in einem Sozialkaufhaus 26
Bedienstete Gesamt 15 Höherer Dienst 0 Gehobener Dienst 1 Mittlerer Dienst 14 Davon Fachdienste 0 Ärzte 0 Psychologen 0 Pädagogen 1 Sozialpädagoge Anstaltsseelsorger Bauunterhalt der vergangenen Jahre 2015/2016 keine Ausgaben Aktueller Sanierungsbedarf Derzeit besteht kein Sanierungsbedarf Der Unterbringung der Jugendlichen dienen 39 Arrestplätze, die sich über zwei Etagen verteilen. Die Einrichtung verfügt über einen kleinen Sportplatz und diverse Schulungs-, Bastel- und Freizeiträume. Auch Dienst-, Besprechungszimmer und Funktionsräumlichkeiten sind in ausreichender Zahl vorhanden. Neben Arbeitseinsätzen für die Gemeinschaft und einer Vielzahl von Sport-, Freizeit- und Behandlungsangeboten werden durch eigene und auch externe Kräfte auch spezielle Gewaltpräventions- und Bildungsprogramme angeboten. Die Jugendarrestanstalt wird ihrer Aufgabe, dem Jugendlichen eine praktische Lebenshilfe für ein straffreies Leben zu geben, in jeder Hinsicht gerecht. Hier finden die Jugendlichen feste Strukturen vor und können Kompetenzen für ein geordnetes Leben und ein soziales Miteinander aneignen. 27
3. Derzeitige Belegungsfähigkeit der Anstalten Die Justizvollzugsanstalten des Freistaates Thüringen verfügen derzeit über eine Kapazität von insgesamt 1948 Haftplätzen. Davon entfallen 1767 Plätze auf den geschlossenen Vollzug, 142 auf den offenen Vollzug und 39 Plätze sind im Jugendarrest vorhanden. Die insgesamt 1948 Plätze teilen sich auf die einzelnen Anstalten wie folgt auf: Geschlossener Geschlossener Offener Vollzug Offener Vollzug gesamt Vollzug Männer Vollzug Frauen Männer Frauen JVA Tonna 584 0 48 12 644 JVA Goldlauter 254 12 20 0 286 JVA Untermaßfeld 345 0 12 0 357 JVA Hohenleuben 320 0 30 0 350 JSA Arnstadt 252 0 20 0 272 JAA Arnstadt 0 0 34 5 39 Stand: 1. November 2017 4. Derzeitige Belegungssituation 4.1 Belegungssituation in den Anstalten des Freistaates Thüringen Die Zahl der Inhaftierten im Freistaat Thüringen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Während die Thüringer Justizvollzugsanstalten im Jahre 2006 noch mit 2204 Gefangenen (inklusive Sicherungsverwahrten und Arrestanten) belegt waren, befanden sich im Jahre 2012 nur noch 1800 Inhaftierte im Vollzug. Während die Zahl im Jahr 2013 auf diesem Niveau verblieb bzw. geringfügig auf 1815 Gefangene anstieg, war bis 2015 ein weiterer drastischer Rückgang auf 1661 Gefangene zu verzeichnen. Seither sinkt der absolute Gefangenenbestand weiter, jedoch in gemäßigter Form. Während sich im Jahre 2016 durchschnittlich 1637 Gefangene im Vollzug befanden, lag der Mittelwert 2017 bei 1591 Gefangenen. Dabei ist seit Jahren ein kontinuierlicher Anstieg in der Untersuchungshaft zu verzeichnen, der jedoch durch den Rückgang der Zahl der Strafgefangenen den rückläufigen Trend nicht aufhält. Hier fällt insbesondere der starke Rückgang im Bereich der Straf- und Jugendstrafhaft ins Gewicht. 28
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