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COSWIGER AMTSBLATT 15/2020 · 19.12.2020 Große Kreisstadt Coswig Fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch! Ich danke Ihnen an dieser Stelle für die vielen großen und kleineren Opfer, die Sie alle in den letzten Monaten bringen muss- ten. Für die Sorge um ihre Kinder während des Lockdowns, für Trost und Hilfe für die Alten und Kranken, für die anstrengenden Arbeitsstunden unter der Maske, für die Verantwortung Ihren Arbeitnehmern ge- genüber und für den Überlebenskampf ungezählter Firmen. Hoffen wir, dass diese Anstrengungen Erfolg haben und das neue Jahr endlich Besserung bringt! Eines ist dennoch sicher: In fünf Tagen ist Weihnachten. Es liegt ein Stück weit in un- serer Hand, unsere Weihnachtsfreude zu genießen und zu anderen Menschen wei- terzutragen, ihnen einen lieben Gruß, ein kleines Geschenk oder auch Hilfe zukom- men zu lassen. Foto: © ekim – stock.adobe.com, kleines Foto: © famveldman – stock.adobe.com Sie, liebe Coswigerinnen und Coswiger, grüße ich auf diesem Weg und wünsche Liebe Coswigerinnen, liebe Coswiger, Wie wird sich die Silvesternacht ohne das Ihnen allen fröhliche Weihnachten und ei- Sausen und Brausen der Tausend und nen guten Rutsch! ein sehr schwieriges Jahr liegt hinter uns, Abertausend Raketen anfühlen? voller Sorgen und Probleme, wie sie kaum Ihr Oberbürgermeister jemand von uns bisher erlebt hatte. Und Vieles kann der Einzelne und auch eine Thomas Schubert dennoch: alle Jahre wieder und auch dies- Stadt nicht beeinflussen. Wir können aber mal liegt nun das Weihnachtsfest vor uns. einander und uns selbst schützen, indem wir mit gesundem Menschenverstand un- Aus dem Inhalt Während ich diese Zeilen schreibe, weiß ser eigenes Handeln kontrollieren sowie noch niemand von uns ganz genau, wie die von Gesundheitsexperten empfohle- Amtliche Bekanntmachungen 2 die Festtage verlaufen. Werden alle in nen und vom Gesetzgeber vorgeschriebe- der Familie gesund sein? Werden wir uns nen Regeln einhalten. Auch wenn sie oft Öffnungszeiten bis Anfang Januar 11 in dem Kreis treffen können, mit dem wir schmerzhaft oder zumindest unangenehm Coswiger Tafel vor dem Neustart 12 das Weihnachtsfest traditionell verbrin- sind. Vielleicht können wir die Früchte – zu- Straßenbaustellen beendet 13 gen? Werden die Kirchgänger ihren Got- mindest ein wenig – zum Weihnachtsfest Abenteuerspielplatz fertig 17 tesdiensten vor dem Bildschirm folgen? ernten.
2 Amtliche Bekanntmachungen Coswiger Amtsblatt · 15/2020 · 19.12.2020 Informationen der Geschäftsstelle Stadtrat Terminkalender der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und seines Beirates Termin der Sitzung Sitzungsbeginn Gremium Sitzungsort 13.01.2021 18.00 Uhr Ausschuss für Stadtentwicklung und BÖRSE COSWIG, Gesellschaftssaal Wirtschaftsförderung Hauptstraße 29, 01640 Coswig 18.01.2021 18.00 Uhr Betriebsausschuss Kommunale Dienste Rathaus Coswig, Saalgruppe 1. Etage, Zimmer 120/122/124 Karrasstraße 2, 01640 Coswig 20.01.2021 18.00 Uhr Verwaltungsausschuss BÖRSE COSWIG, Gesellschaftssaal Hauptstraße 29, 01640 Coswig 03.02.2021 18.00 Uhr Stadtrat BÖRSE COSWIG, Gesellschaftssaal Hauptstraße 29, 01640 Coswig Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) kann es sein, dass die Sitzungsorte kurzfristig geändert werden. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.coswig.de oder der aktuellen Tagespresse. Die Beratung findet unter Berücksichtigung besonderer hygienischer Vorkehrungen statt. Eine Teilnahme Ihrerseits ist nur zulässig, wenn Sie sich gegenwärtig nicht aufgrund einer Auflage des Gesundheitsamtes in Quarantäne oder häuslicher Isolation aufhalten und zudem keinerlei grippeähnliche Symptome aufweisen. Für Besucher der Börse Coswig gilt gegenwärtig eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte beachten Sie dies beim Betreten des Gebäudes. Während der Beratung ist diese Schutzmaßnahme nicht verpflichtend. Bekanntgabe der Tagesordnung gem. Bekanntmachungssatzung für öffentliche Sitzungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und seines Beirates an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Karrasstraße 2, 01640 Coswig sowie auf unserer Internetseite www.coswig.de – Rathaus – Stadtrat – Bürgerinfo – Sitzungskalender Beschlüsse des Betriebsausschusses Kommunale Dienste vom 16.11.2020 Betreff: Beschlusstext: zum Bruttogesamtpreis von 30.000 EUR. Kauf und Errichtung von Schüttgutboxen Der Betriebsausschuss Kommunale am neuen Standort Baubetriebshof Dienste beschließt die Anschaffung von VO/0146/20/BKD Schüttgutboxen auf dem Ziegelweg 5 Beschlüsse des Stadtrates vom 09.12.2020 Betreff: Beschlusstext: Besetzung des Ältestenrates Der Stadtrat bestätigt in Abänderung (VO/0002N1/20/SR) die Zusammenset- VO/0002N2/20/SR des Beschlusses vom 27.05.2020 zung des Ältestenrates gemäß Anlage. Besetzung des Fraktionsvorsitzende Stellvertretung des Fraktionsvorsitzende Ältestenrates + Oberbürgermeister Ältestenrates + Bürgermeisterin Oberbürgermeister Thomas Schubert (Vorsitzender) Bürgermeisterin Friederike Trommer Fraktion BnC Alexander Stolle Fraktion BnC Dr. Bernhard Mossner Fraktion AfD David Steinmann Fraktion AfD Claus Preußel Fraktion CDU Joachim Eichler Fraktion CDU Volkmar Franke Fraktion CDC Dr. Jürgen Straube Fraktion CDC Thomas Kneusel Betreff: Beschlusstext: Entgeltkalkulation Abwasserentsorgung des Der Stadtrat beschließt die Kalkulation Schmutzwasser 1,20 EUR/m3 Eigenbetriebes Kommunale Dienste Coswig der Entgelte 1 für Schmutz- und Nieder- Niederschlagswasser 0,55 EUR/m3 für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2025 schlagswasser des EKDC für den Zeit- VO/0153/20/SR raum 01.01.2021 – 31.12.2025 in Höhe von Siehe Informationen, Seite 14/15
e ra ß 3 n st Amtliche Bekanntmachungen ck e 155 1A 16 2B Coswiger Amtsblatt · 15/2020 · 19.12.2020 B rü 155 203 15 971 972 23 1 6 155 13 2A 155 971 3 2 12 206 4 971 2 3 Betreff: 972 972/2 1 8 203 Verkauf des Flurstücks 207/14 der Gemar- 20 kung Coswig im Gewerbegebiet Südstraße 4 VO/0157/20/SR 205 972 9 207 206 8 8 203 1 Beschlusstext: 27 207 3 Zur 7 213 ße Alten 1 P Dre stra 206/a osts 207 Der Stadtrat beschließt den Verkauf des traß e 11 sdn er Süd Str . Flurstückes 207/14 der Gemarkung Cos- 5 206 wigzur Errichtung eines Gebäudes mit 203 10 207 13 Verkaufs- und Büroräumen, Sozialtrakt, Ros sha arstr Werkstätten, Warenannahme und Lager- 7 . 207 15 207/a 212/a flächen. 207 207 14 9 Der Kaufpreis beträgt 90.137,00 EUR. 207/g Dies entspricht 23,00 EUR/m2. 9 207/b A = 3919 m² Der Beschluss VO/0500/18/SR vom 207 1 02.10.2018 wird hiermit aufgehoben, da 207/c 10 213 2 der damalige Interessent vom Kauf zu- 207 3 2 1 207/d 207/e 207/i rückgetreten ist 207/f 12 211/a 2 5 212 Betreff: 4 1 Gemarkung Coswig 7 212/a Flurstück 207/14 Eis Zur Alten Poststraße Verordnung der Großen Kreisstadt Cos- enb 209/b ahn str. Druck: Stadt Coswig 13.11.2020 0 10m 20m 30m 40m 50m 209/a 9 Maßstab: 1:1000 wig über die verkaufsoffenen Sonntage im 208/1 6 8 11 L Jahr 2021 211 VO/0155/20/SR 209/c 212 tragt, einen entsprechenden Pachtver- Beschlusstext: Beschlusstext: trag mit der Verkehrsgesellschaft Mei- Der Stadtrat beschließt die Änderung des Der Stadtrat beschließt die Verordnung ßen mbH (VGM) auszuhandeln und zu Geltungsbereiches gemäß Lageplan vom der Großen Kreisstadt Coswig über ver- unterzeichnen. 06.11.2020 und billigt den geänderten kaufsoffene Sonntage im Jahr 2021 in der Der Stadtrat ist über das Ergebnis der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 54 „In- beigefügten Fassung. Vertragsverhandlungen sowie die Fort- dustrie- und Gewerbegebiet Grenzstra- (siehe Öffentliche Bekanntmachungen) führung des Fährverkehrs zu informieren. ße“ in der Fassung vom 06.11.2020 ein- schließlich der Begründung. Der Stadtrat Betreff: Betreff: beschließt die erneute Offenlage des Übertragung des Fährverkehrs im Land- Beteiligungsordnung der Großen Kreis- Planentwurfes sowie die erneute Beteili- kreis Meißen auf einen einheitlichen Be- stadt Coswig gung der berührten Behörden und Träger treiber VO/0156/20/SR öffentlicher Belange. Gemäß § 4a Abs. 3 VO/0147/20/SR BauGB wird bestimmt, dass Stellung- Beschlusstext: nahmen nur zu den geänderten oder er- Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt die Beteiligungs- gänzten Teilen abgegeben werden kön- Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Cos- ordnung der Großen Kreisstadt Coswig in nen und dass der Zeitraum der erneuten wig beschließt Folgendes: der vorliegenden Fassung. öffentlichen Auslegung auf die angemes- 1. Der Übertragung des Fährverkehrs auf sene Frist von 14 Tagen verkürzt wird. Der einen einheitlichen Betreiber, die Ver- Betreff: Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich be- kehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM), Nutzung der verlängerten Optionsfrist zur kannt zu machen. wird zugestimmt. Anwendung der Übergangsregelung nach (siehe Öffentliche Bekanntmachungen) 2. Einer vorzeitigen einvernehmlichen § 27 Abs. 22a UStG Beendigung des bestehenden Ver- VO/0143/20/SR Betreff: kehrsdurchführungsvertrages für die Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbegebiet Elbfähre F 24 Coswig-Kötitz – Gauer- Beschlusstext: Neusörnewitz Cliebener Straße“ – Abwä- nitz der Fährgemeinde Coswig wird Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt gung zum Entwurf zugestimmt. Coswig die durch § 27 Abs. 22a UStG VO/0151/20/SR 3. Der Oberbürgermeister wird beauf- verlängerte Übergangsregelung vollum- tragt, den in der Anlage enthaltenen fänglich nutzen und die gegenüber dem Beschlusstext: Vertrag über die Zusammenarbeit und Finanzamt abgegebene Optionserklärung Der Stadtrat beschließt das Ergebnis der Finanzierung gemeinsam mit dem nicht widerrufen wird. Abwägung der vorgebrachten Anregun- Landkreis sowie den Fähranliegerge- gen und Hinweise der berührten Behörden meinden Klipphausen, Diera-Zehren, Betreff: und der sonstigen Träger öffentlicher Be- Nünchritz, Zeithain sowie den Städten Bebauungsplan Nr. 54 „Industrie- und Ge- lange sowie der beteiligten Öffentlichkeit Strehla und Riesa weiter zu verhandeln werbegebiet Grenzstraße“ – Änderung des zur Planfassung vom 27.05.2020 entspre- und zu unterzeichnen. Stilistische Än- Geltungsbereichs, Billigung des geänder- chend Abwägungsprotokoll. derungen sind zulässig. ten Entwurfs und erneute Auslegung 4. Der Oberbürgermeister wird beauf- VO/0149/20/SR
4 Amtliche Bekanntmachungen Coswiger Amtsblatt · 15/2020 · 19.12.2020 Betreff: Beschlusstext: BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 Der Stadtrat beschließt die Aufstellung ortsüblich bekannt zu machen. „Wohngebiet Schillerhöfe“ des Bebauungsplanes Nr. 68 „Wohn- (siehe Öffentliche Bekanntmachungen) VO/0150/20/SR gebiet Schillerhöfe“ gemäß § 2 Abs. 1 Öffentliche Bekanntmachung Verordnung der Großen Kreisstadt Coswig über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2021 Die Große Kreisstadt Coswig erlässt auf- §3 17.10.2021 festgelegte „Herbstmarkt“ grund von § 8 Absatz 1 und 2 des Gesetzes Verkaufsoffene Sonntage finden seit vielen Jahren statt und zie- über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat (1) In dem gesamten Gebiet der Stadt hen jährlich zahlreiche Besucher an. Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsge- Coswig dürfen alle Verkaufsstellen an Beide Feste haben damit im Hinblick setz – SächsLadÖffG) vom 1. Dezember folgenden Sonntagen zwischen 12.00 auf die zu erwartenden Touristen- 2010 (Artikel 1 des Gesetzes über die La- und 18.00 Uhr geöffnet sein: ströme besondere Bedeutung für die denöffnungszeiten im Freistaat Sachsen Stadt und wirken sich entsprechend und zur Änderung des Gesetzes über 28.03.2021 – aus Anlass des bevor- auf das gesamte Stadtgebiet aus. Die Sonn- und Feiertage im Freistaat Sach- stehenden Osterfestes besondere Bedeutung des „Oster- sen vom 1. Dezember 2010 [SächsGVBl. 17.10.2021 – aus Anlass des Herbst- marktes“ und des „Herbstmarktes“ S. 338]), zuletzt geändert durch Artikel 3 marktes sowie deren Charakter einer kulturel- des Gesetzes vom 05. Dezember 2017 05.12.2021 – aus Anlass der Coswiger len Veranstaltung liegen in der hohen (SächsGVBl. S. 658) folgende Verordnung: Sterneweihnacht Beteiligung durch Vereine, Organisati- onen und Institutionen. §1 (2) Die Dauer der Ladenöffnung im vorge- (4) Der am 05.12.2021 festgelegte ver- Geltungsbereich gebenen Zeitrahmen kann individuell kaufsoffene Sonntag findet seit vie- (1) Diese Verordnung regelt abweichend gestaltet werden. Die Inhaber von Ver- len Jahren traditionell am zweiten von § 3 Abs. 2 SächsLadÖffG die Öff- kaufsstellen sowie Gewerbetreibende Advent im Zusammenhang mit der nungszeiten von Verkaufsstellen und und verantwortliche Personen haben Coswiger Sterneweihnacht statt. Mit das gewerbliche Anbieten von Waren an der Verkaufsstelle gut sichtbar auf der Vielzahl von kulturellen Ange- außerhalb von Verkaufsstellen an ver- die jeweiligen Öffnungszeiten an den boten wie dem Adventssingen, dem kaufsoffenen Sonntagen in der Gro- Sonntagen hinzuweisen. Besuch des Weihnachtsmannes und ßen Kreisstadt Coswig. seiner Märchenfiguren, Drechsel- (2) Die Verordnung findet entsprechend §4 werkstatt, buntem Bühnenprogramm § 1 Abs. 2 SächsLadÖffG keine Anwen- Abwägung der Schutzgüter und Laienkünstlern der Stadt trägt dung auf den Verkauf von Zubehörarti- (1) Die in § 3 dieser Verordnung erklärte der Markt dazu bei, das weihnacht- keln, der in engem Zusammenhang mit Freigabe der Sonntage zur Öffnung liche Brauchtum zu bewahren sowie einer nach anderen Rechtsvorschriften der Verkaufsstellen wurde unter dem den Besuchern aus dem Umland und erlaubten nichtgewerblichen oder ge- verfassungsmäßigem Grundsatz der überregionalen Touristen das regiona- werblichen Tätigkeit oder Veranstal- Sonn- und Feiertagsruhe getroffen, le weihnachtliche Brauchtum zu ver- tung steht, insbesondere bei Kultur- ist bei Vorliegen besonderer Anläs- mitteln. Zudem bezieht sich auch der und Sportveranstaltungen, in Freizeit-, se begründet und darf nicht auf rein Verkauf weihnachtlicher Artikel auf die Erholungs- und Vergnügungseinrich- wirtschaftlichem Interesse der Ver- regionalen Traditionen und geht damit tungen, in Bewirtungs- und Beherber- kaufsstelleninhaber oder rein alltägli- über ein reines Erwerbs- bzw. Versor- gungseinrichtungen sowie Museen. chem Erwerbsinteresse von Käufern gungsinteresse hinaus. beruhen. Nach Prüfung der in § 3 die- §2 ser Verordnung genannten Anlässe §5 Begriffsbestimmung und Abwägung der Schutzgüter so- Arbeitnehmerschutz und Aufsicht (1) Verkaufsstellen im Sinne des Sächs- wie unter Beachtung des geänderten (1) Bei Inanspruchnahme der erweiterten LadÖffG sind Einrichtungen, bei denen Freizeitverhaltens ist die in § 3 erklär- Ladenöffnungszeiten sind durch die von einer festen Stelle aus regelmäßig te Freigabe der drei verkaufsoffenen Inhaber der Verkaufsstellen, Gewer- Waren zum Verkauf an jedermann ge- Sonntage begründet. betreibenden und verantwortlichen werblich angeboten werden. (2) Bei der Auswahl der Anlässe wurde Personen die geltenden Arbeitnehmer- (2) Dem gewerblichen Anbieten steht darauf geachtet, dass durch diese schutzvorschriften (ArbZG, MuSchG das Zeigen von Mustern, Proben und selbst Besucher angezogen werden und JArbSchG) zu beachten. Insbe- Ähnlichem gleich, wenn Warenbestel- und der durch das SächsLadÖffG vor- sondere sind die Arbeitnehmerschutz- lungen in diesen Einrichtungen oder gegebene Öffnungszeitenrahmen be- bestimmungen des § 10 Absatz 1 und in eigens für diesen Zweck bereitge- rücksichtigt wird. 2 des SächsLadÖffG einzuhalten. stellten Räumen entgegengenommen (3) Der auf den 28.03.2021 festgeleg- (2) Die Aufsicht über die Ausführung der werden. te „Ostermarkt“ und der auf den Vorschriften im Sinne des Absatzes 1
Coswiger Amtsblatt · 15/2020 · 19.12.2020 Amtliche Bekanntmachungen 5 übt gemäß §10 Abs. 3 SächsLadÖffG der Verkaufsstellen zu gestatten. 4. entgegen § 6 Abs. 2 dieser Verord- die Landesdirektion Sachsen aus. (3) Aufsichtsbehörde für die Überwa- nung den Beauftragten der Auf- chung der Einhaltung der Bestimmun- sichtsbehörden das Betreten der §6 gen des SächsLadÖffG sowie dieser Verkaufsstellen nicht gestattet, Auskunft und Aufsicht Verordnung ist entsprechend § 9 Abs. 1 5. den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 (1) Die Inhaber von Verkaufsstellen sowie SächsLadÖffG die Große Kreisstadt über die Arbeitszeit an Sonn- und Gewerbetreibende und verantwort- Coswig Feiertagen zuwiderhandelt. liche Personen, die Waren innerhalb §7 (2) Die Ordnungswidrigkeiten nach Ab- oder außerhalb von Verkaufsstellen Ordnungswidrigkeiten satz 1 Nr. 1 bis 5 können entsprechend gewerblich anbieten, haben den Auf- (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 11 § 11 Abs. 2 SächsLadÖffG mit einer sichtsbehörden auf Verlangen die zur Abs. 1 SächsLadÖffG handelt, wer als Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahn- Erfüllung der Aufgaben dieser Behör- Inhaber einer Verkaufsstelle, als Ge- det werden. Für Ordnungswidrigkeiten den erforderlichen Angaben wahrheits- werbetreibender oder als verantwortli- nach Absatz 1 Nr. 5 ist die Landesdi- gemäß und vollständig zu machen. che Person vorsätzlich oder fahrlässig rektion Sachsen zuständig. (2) Die Beauftragten der Aufsichtsbehör- 1. entgegen der Bestimmung des § 3 den sind berechtigt, die Verkaufsstel- Abs. 1 dieser Verordnung Ver- §8 len während der Öffnungszeiten zu be- kaufsstellen öffnet, Waren gewerb- Inkrafttreten treten, soweit es für die Überwachung lich anbietet oder Waren außerhalb (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ih- der Einhaltung der Bestimmungen des der genannten Warengruppen an- rer Bekanntmachung in Kraft. SächsLadÖffG oder dieser Verord- bietet, (2) Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung nung erforderlich ist. Das Grundrecht 2. entgegen § 3 Abs. 2 dieser Verord- vom 11.12.2019 außer Kraft. auf Unverletzlichkeit der Wohnung nung an der Verkaufsstelle nicht (Artikel 13 des Grundgesetzes, Arti- gut sichtbar auf die jeweiligen Öff- Coswig, 10.12.2020 kel 30 der Verfassung des Freistaates nungszeiten hinweist, Sachsen) wird insoweit eingeschränkt. 3. entgegen § 6 Abs. 1 dieser Verord- Inhaber von Verkaufsstellen sowie Ge- nung Angaben nicht, nicht wahrheits- Thomas Schubert werbetreibende haben das Betreten gemäß oder nicht vollständig macht, Oberbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 54 „Industrie- und Gewerbegebiet Grenzstraße“ Der geänderte Entwurf des Bebauungs- nach vorheriger telefonischer Vereinba- Auslegung und die Frist der Stellungnahme planes Nr. 54 „Industrie- und Gewerbege- rung unter 03523 66-601 möglich. wird gemäß Satz 3 angemessen verkürzt. biet Grenzstraße“ i.d.F. vom 06.11.2020, Die Planunterlagen sind auch auf der In- bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Aufgrund der sich ständig ändernden Si- ternetseite des Landesportals des Frei- den textlichen Festsetzungen (Teil B) und tuation durch die Corona-Pandemie sind staates Sachsen unter www.buerger- der Begründung sowie dem Umweltbe- zeitliche Änderungen vorbehalten. Infor- beteiligung.sachsen.de sowie auf der richt als besonderer Teil der Begründung mationen dazu entnehmen Sie bitte unse- Internetseite der Stadt Coswig www.cos- wurde vom Stadtrat der Großen Kreisstadt rer Internetseite www.coswig.de. wig.de zur Einsichtnahme innerhalb des Coswig in seiner Sitzung vom 09.12.2020 genannten Zeitraumes einsehbar. gebilligt und zur öffentlichen Auslegung Während dieser Auslegungsfrist können Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge- beschlossen. im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bau- richtsordnung (VwGO) ist unzulässig, so- wesen der Stadtverwaltung Coswig Anre- weit mit ihm Einwendungen geltend ge- Der geänderte Entwurf des Bebauungs- gungen schriftlich oder zur Niederschrift macht werden, die vom Antragsteller im planes liegt einschließlich Begründung vorgetragen werden. Schriftlich vorge- Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht und Umweltbericht vom brachte Anregungen sollten die volle An- oder verspätet geltend gemacht wurden, schrift des Verfassers und gegebenenfalls aber hätten geltend gemacht werden kön- 04. bis 18.01.2021 auch die Bezeichnung des betreffenden nen (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird Coswig, Karrasstraße 2, 01640 Coswig darauf hingewiesen, dass nicht fristge- Folgende umweltbezogene Informationen recht abgegebene Stellungnahmen bei der sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: während folgender Zeiten öffentlich aus: Beschlussfassung über den Bebauungs- plan unberücksichtigt bleiben können. 1. Schutzgut Mensch: Dienstag 12.00 – 18.00 Uhr – Schallgutachten, überarbeitet durch Donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr Gemäß § 4 a Absatz 3 Satz 2 BauGB wird Ing.-Büro Hartig vom 06.11.2020: Es bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu ergeben sich geänderte Schallkon- Darüber hinaus sind persönliche Termine den geänderten oder ergänzten Teilen ab- tingente für die Gewerbe- und Indus- zur Einsichtnahme der Planunterlagen nur gegeben werden können. Die Dauer der trieflächen im Bebauungsplan.
6 Amtliche Bekanntmachungen Coswiger Amtsblatt · 15/2020 · 19.12.2020 – Umweltbericht, überarbeitet vom auf die umliegenden Immissionsorte zu unterlagen Hinweise auf die natürliche Ing.-Büro IPRO vom 06.11.2020 mit prüfen. Um die Gesamtheit der Immissio- Radioaktivität und den Radonschutz, die Aussagen zu den Eingriffen in die nen der Geräuschimmissionen beurteilen Bohranzeige-/Bohrergebnismitteilungs- Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tie- zu können, sind neben den Schallimmissi- pflicht und die Anlagensicherheit/Störfall- re, Fläche, Boden, Wasser, Luft und onen des Plangebietes auch die Immissi- vorsorge einzuarbeiten. Klima, Landschaftsbild, Kultur- und onen einzubeziehen, welche von Anlagen Sachgüter. Das Fazit besagt, dass hervorgerufen werden, die sich außerhalb 5. Stellungnahmen des BUND vom auch an diesem zur Revitalisierung des Plangebietes befinden. In der schall- 19.06.2020 zum Entwurf vom 20.03./ geplanten Altstandort zwar Eingriffe technischen Untersuchung wurde jedoch ergänzt 22.04.2020 in die Schutzgüter vorliegen, jedoch nicht auf die Vorbelastung von Anlagen Die Stellungnahme enthält Anregungen, die Entwicklung eines Altstandortes außerhalb des Plangebietes eingegangen. die im geänderten Planentwurf festgesetzt und die Nutzung vorhandener Struk- Trotzdem wurden im Ergebnis der durch- bzw. in der derzeit erarbeiteten Land- turen der Errichtung eines Industrie- geführten Geräuschkontingentierung Be- schaftspflegerischen Ausführungsplanung gebietes an anderer Stelle in Coswig urteilungspegel an den Immissionsorten konkret zur Ausführung vorbereitet wer- zu bevorzugen ist. Die Eingriffe sind ausgewiesen, welche die Immissionsricht- den, so ist z.B. die ökologische Baubeglei- unter Berücksichtigung der Vermin- werte gemäß 6.1 TA Lärm bereits aus- tung zwingend festgesetzt. Der Forderung derungs-, Ausgleichs- und Ersatz- schöpfen. Infolgedessen besteht die Mög- nach erweiterten Begrünungsfestsetzun- maßnahmen gut kompensierbar. lichkeit, dass durch die Vorbelastung und gen wurde im Bereich des neu geplanten das neue Plangebiet die Immissionsricht- Regenrückhaltebeckens nachgekommen, 2. Schutzgut Tiere und Pflanzen: werte in der Summe überschritten werden. außerdem werden mehr Einzelbäume – Grünordnungsplan überarbeitet Ing.- und Gehölzflächen in der Planzeichnung Büro IPRO vom 06.11.2020 ein- Durch das überarbeitete Schalltechni- (Teil A) zum Erhalt festgesetzt (südlich schließlich naturschutzrechtlicher sche Gutachten vom 06.11.2020 ergeben des Löschwasserbeckens). Der Forde- Eingriffs-Ausgleichsbilanz sowie sich geänderte Schallkontingente für die rung nach Erweiterung der Bepflanzung Festsetzungen zum Ausgleich dieser Gewerbe- und Industrieflächen im Be- der Pkw-Stellplätze wird nachgekommen. Eingriffe, z. B. durch breite Randein- bauungsplan. Der Anregung, auf der Fläche nördlich der grünung am West- und Südrand des Grenzstraße mehr als drei Obstbäume zu Gebietes, Eingrünung des Regen- 4. Stellungnahme des Landesamtes für pflanzen, wird nicht nachgekommen, da rückhaltebeckens, Festsetzung zum Umwelt, Landwirtschaft und Geolo- diese Fläche aus dem Geltungsbereich Erhalt von Bäumen Grenzstraße, gie (LfULG) vom 19.06.2020 zum Ent- entfallen ist, stattdessen erfolgt eine brei- – Artenschutzfachbeitrag Ing.-Büro wurf vom 20.03./ergänzt 22.04.2020 tere und intensivere Randeingrünung des IPRO Dresden vom 20.03.2020/er- Entsprechend den übergebenen Infor- Regenrückhaltebeckens. gänzt 22.04.2020 mit Aussagen zu Bebauungsplan mationen des LfULGNr. 54in den Plan- sind Vorhandene Leerstellen in der Allee (ehe- Vorkommen von besonders und Industrie- und Gewerbegebiet Grenzstraße 19 220/6 218 streng geschützten Arten (8 Fleder- 1 204/6 204 17 107.6 108.5 108.1 108.0 108.2 108.3 8 7 203 28 207/a 710 mausarten, keine Reptilien, 20 Brut- Ba 220 4 24 3 204 5 Gre 897 898 ufe 15 nz 1 ldg 107.6 107.6 107.5 108.4 107.7 107.6 107.7 107.8 108.2 107.0 str210/d aß 220 e 203 ren 4 und Gastvogelarten) und mit Fest- 13 X X X 710 5 897 20 ze X X 2 2 X X zu 11 X A02 107.8 107.6 107.5 107.3 107.3 107.9 107.4 107.6 106.9 104.0 105.4 107.3 107.7 107.2 106.9 207 210 204 X 218 rP 8 X 1 X 1 X lan legung von artenschutzrechtlichen X X 210 X X X 204 fes 204 2 Gre 710 X X nzst 8 A01b 3 210 X raße 47 108.0 107.8 107.6 107.4 107.4 107.2 X107.4 107.5 104.0 103.9 104.1 104.2 105.3 107.2 107.8 107.1 107.9 tst X X 9 X X 218/a 210 RRB X ell Verbots- und Vermeidungsmaßnah- un 4 X 218/c X gS X X X 107.8 107.6 107.4 107.4 107.6 9 107.0 103.8 104.0 104.2 104.4 105.6 106.5 219 107.6 107.8 108.0 108.0 X 84 219 21 X 3 22 X BA men, z. B. Bauzeitenregelung, öko- 206 X 2 X 218/d 219 X 2 2.2 235 X X 108.1 107.7 107.4 107.3 107.3 107.6 108.1 107.7 106.8 105.9 105.1 105.4 107.0 107.1 107.6 107.9 108.0 X 9A 258 (F 3 X es 9B 5 X X logischer Baubegleitung, Gebäu- 9C 219 4 tst 3 7 219 X 4 ell X 6C 107.8 107.9 107.6 107.3 107.4 107.4 107.6 107.5 106.4 106.6 106.5 106.8 107.9 108.5 108.5 218/e un 6B 106.8 X 6A 5 gs 6 X de- und Gehölzkontrollen, Schutz 218/f 262 6 en X 210 tw X 5 8C 208 107.8 107.6 107.5 107.1 107.1 107.0 107.0 106.8 106.5 106.5 106.3 107.2 107.7 108.0 108.5 108.5 108.2 urf X 8B 9 8A X ) 8 218/g X von Gehölzen, CEF-Maßnahmen 11 X X C 10 106.9 107.4 107.4 107.4 107.4 106.8 107.8 107.3 107.1 106.6 106.4 106.4 106.8 108.0 107.3 108.5 108.4 B X 10 218/h A 10 X 10 X (Ersatzquartiere für Fledermäuse, X 13 X 107.0 107.3 107.3 107.5 107.5 108.3 108.0 108.0 106.9 106.8 106.7 106.7 107.3 107.6 107.4 107.5 108.0 108.6 108.3 108.6 X 225 Trafo 304 15 18 X 260 304 Anbringung von Nistkästen, Hecken- X 219 3 304 31 213 49 1 15 X 218/i 107.2 107.3 107.5 107.5 107.6 107.7 109.6 109.9 108.7 107.2 107.1 106.6 X 106.9 106.9 107.3 107.5 107.6 108.0 108.5 108.3 108.1 108.2 108.3 ß e 258 tra X 0,8 X GIe1 4 219 s 14 ttin 19 17 X pflanzung für Freibrüter). Die im Ar- We X 226 304 X 19 48 GIe2 0,8 107.6 107.6 107.7 107.8 107.8 109.1 109.4 109.4 109.1 109.3 107.0 106.7 106.2 106.9 107.2 107.5 107.8 107.5 108.4 108.2 108.0 108.5 108.5 X X GEe1 0,8 OK 124,0 m X 2 X 224 tenschutzfachbeitrag geforderten 1 X OK 124,0 m 304 260 X 21 X 107.6 107.8 219/a 107.8 108.9 109.3 109.2 109.0 108.7 108.4 108.3 107.9 107.1 106.5 107.7 107.6 108.4 108.2 29 108.0 108.7 4 OK 120,0 m X Stadt X 23 X Maßnahmen werden derzeit durch 219/b X 262 X 15 107.6 107.8 107.9 108.3 109.8 109.6 109.4 109.1 109.4 109.2 109.1 108.5 107.8 106.9 107.0 108.3 108.0 108.9 X 1a X GEe2 0,8 25 X A0 die Landschaftspflegerische Ausfüh- X 219/c X 27 X 107.8 108.1 108.2 110.4 110.6 110.6 110.2 111.0 110.4 109.1 109.3 108.6 108.0 108.3 108.2 107.8 X OK 116,0 m X 219/d X rungsplanung konkretisiert und für X X 218 108.4 108.8 109.8 X 110.9 111.1 111.0 111.0 111.1 110.4 109.7 109.1 108.9 108.6 107.1 107.1 108.3 108.1 2 219 X X 219 7 9 X X X die Ausführung vorbereitet. 219/e X X 108.6 109.3 219/f 109.7 110.8 111.3 111.5 111.4 110.9 110.8 109.6 109.3 108.6 108.1 107.1 106.4 108.1 GIe3-1 0,8 X 219 10 X 17 219/g 262 X X 19 16 OK 124,0 m 108.8 109.4 110.1 111.0 219/h111.6 111.4 110.5 110.0 109.7 109.6 106.9 106.6 107.9 219 X Se X 16 est raß 21 e X 219 X 3. Stellungnahme des Landratsamtes 23 17 X 108.9 109.6 110.3 110.7 111.0 111.1 110.1 110.1 110.1 110.1 108.4 108.2 108.0 107.7 GEe3 0,8 X 20 X X X vom 18.06.2020 zum Entwurf vom X 258 222/c X 2 OK 121,0 m X 109.1 109.9 110.6 111.0 111.9 111.9 111.0 110.8 110.5 110.4 110.3 110.2 111.1 109.8 109.0 107.4 107.7 108.5 X 24 X Bebauungs GIe3-2 0,8 X X X 262 Industrie- u 20.03./ergänzt 22.04.2020 17 X X 245 219 X X 109.3 110.1 111.1 111.8 111.9 112.5 112.2 112.2 111.0 110.7 110.5 110.5 110.6 110.3 110.4 108.4 1 18 241 1 X OK 124,0 m X 2A 249 X Planzeichnung X Zum Belang Immissionsschutz wurden a X X Maßstab 1:1.0 2B 26 109.2 110.2 22 112.0 112.0 112.6 112.9 112.3 111.5 111.3 110.9 110.6 110.7 110.8 110.8 110.7 110.6 109.6 108.4 108.7 108.5 245 X X 28 241 2 264/e 2 256/b X Stand: X X 30 236 Fassung: Nachforderungen aufgestellt: 245 32 X X 111.6 3 111.8 111.9 112.9 113.4 113.2 112.9 112.3 111.8 111.0 110.9 110.9 110.7 110.6 108.3 107.9 108.1 108.3 108.4 2C X 34 270 Gemarkung: 36 32 X X 262 1 e 12 traß 244 256/c X Durchführung des P Die eingereichte schalltechnische Unter- 1 X 264/f eS 270 52 270 X 3 4 113.1 113.1 113.0 113.0 112.5 31 34 111.6 110.7 108.5 108.2 108.0 108.0 108.1 Hoh 244 X 50 X 270 54 2 256/d 264 33 X 48 X 1823/a 270 270 X B 25 17 suchung ist zu überarbeiten und erneut 270 27 26 X X 270/30 6 113.1 113.2 113.0 112.8 112.7 113.1 112.7 111.1 111.6 110.5 108.8 108.1 108.1 108.2 277 X A 46 244/i 17 7 X Planerstellung durch X 5 270 44 256/e 244/h 250 23 286 X 42 4 7 270 X 277 einzureichen. Im Rahmen der Prüfung sind 22 1 X Plangrundlage: 40 5 10 20 30 40 50 m 113.1 112.7 113.2 112.8 112.1 111.5 111.3 110.7 110.4 109.0 108.2 108.1 108.3 Auszug aus der Stadtgrundkarte, Stadtverwaltung Coswig, 8 270 304 38 254 270 42 21 58 72 262 Stadtplanung / Vermessung; 27.01.2020 36 die Auswirkungen des Plangebietes ein- Anlage: Auszug aus der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 54 „Industrie- und schließlich der bestehenden Vorbelastung Gewerbegebiet Grenzstraße“, Stand geänderter Entwurf vom 06.11.2020
Coswiger Amtsblatt · 15/2020 · 19.12.2020 Amtliche Bekanntmachungen 7 malige Werkszufahrt) werden durch Neu- zung von Sonnenenergie aufgenommen. vorgesehenen Bereich wachsen bereits pflanzungen ergänzt, außerdem ist im Die für die Beleuchtung/Lichtwerbung zum Teil Gehölze. Diese sind zu erhalten. geänderten Entwurf der Erhalt der Allee- festgesetzten Bestimmungen wurden um In einem städtebaulichen Vertrag zwischen bäume an der Nordseite der ehemaligen eine zeitliche Einschränkung ergänzt. Stadt und Eigentümer wird die Umsetzung Werkszufahrt festgesetzt und eine Neu- Die Neupflanzung einer Hecke ist als Aus- der Maßnahmen konkret geregelt. pflanzung an der südlichen Einfahrt. weichquartier für Freibrüter geeignet, aller- Der Forderung der Begrünung großflächi- dings erst mit einem entsprechenden Alter. Coswig, 10.12.2020 ger Fassaden kommt der Bebauungsplan Daher müsste diese CEF-Maßnahme eine nicht nach, jedoch wurden eine Festset- Vorlaufzeit von mindestens 5 Jahren auf- Thomas Schubert zung zur Dachbegrünung sowie die Nut- weisen. In dem für die Heckenpflanzung Oberbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung 508 1 493/k 492 490/b 487/b 89 39 51 32 2 490/c 33 37 492/a 490/o 49 508 508 487/a 2 493/a 3 490 48 31 47 492 1 31 30 490 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Wohngebiet Schillerhöfe“ 47 509 492/b 32 490 29 35 54 492/e 13 490/12 511 45 492/i 490 27 27 A 512 11 486 492/d 492/c 1 490 403 14 492/h 50 3 490/15 43 513 44 490 401 19 87 43 86 3 490 402 514 18 488 490 41 1. Der Stadtrat der Stadt Coswig hat am Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im verein- 85 3 492/k 7 17 42 515 str. 488 516/a 84 1 iller A 492/g 490 Sa 516 Sch 83 10 lzs 09.12.2020 in öffentlicher Sitzung mit fachten Verfahren von der Umweltprü- 492/f 40 Am Sportplatz tra 81 48 ß e 520 489 492 519 526/c 524/a 84 Beschluss Nr. VO/0150/20/SR die Auf- fung mit Umweltbericht und der zusam- 38 518 529/a 46 523 3 530/b 39 524 36 529 37 521 3 stellung des Bebauungsplanes Nr. 68 menfassenden Erklärung abgesehen. 381 380 8 529/b 488 5 530/c 6 35 33 „Wohngebiet Schillerhöfe“ beschlossen. 4. Die allgemeinen Ziele und Zwecke 38 801 536 4 802 31 34 77 798 2. Das Verfahren zur Aufstellung des der Planung beinhalten die Schaffung 528/c 800 522 4 529/c 529/y 32 A 75 33 522 530 73 523 32 2 Bebauungsplanes wird im Parallel- der rechtlichen Voraussetzungen für 380 524 529/w 4 A 2 29 9 2 526 71 796 522 3 30 69 29 A 3 795 82 67 794 530 530 55 65 80 verfahren nach § 8 Absatz 3 i.V.m. ein Allgemeines Wohngebiet nach 793 5 523 531 30 63 372/8 4 529/d 530/6 78 3 61 528/b 530/7 76 529/e 530/8 531/4 74 529/v 59 § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) § 4 BauNVO. Es sollen Mehrfamilien- 524 72 530/9 537 57 4 529/u 32 6 372 55 529/t 530 43 6 531 10 53 9 526/5 11 529/s 5 529/x 51 70 529/f 529/r 530 530 372 durchgeführt. häuser errichtet werden, die um zwei 524/b 529/p 13 11 27 11 Eige 60 68 nh 529/q eim stra 41 530/12 66 ße 25 526 528/d 529/z 4 530/13 64 530 530 3. Aufgrund der Wiedernutzbarmachung Wohnhöfe gruppiert sind. Die innere 371 14 23 61 5 372 13 530/15 530 531/d 41 537 39 31 371 5 von Flächen und der Größe des Plange- Erschließung erfolgt über die Eigen- 6 traße 29 A 26 530 62 530 62 531/6 16 llers 60 530 56 530/53 Schi e 530/17 58 straß 372 525 bietes liegt ein Bebauungsplan der In- heimstraße, die erforderlichen Pkw- 12 1 531/7 56 530/18 530/52 Fichte 29 37 54 1 530/19 531/8 530/51 371 35 52 7 530/20 531/9 3 530/50 530 33 nenentwicklung gemäß § 13 a Absatz 1 Stellplätze werden in zwei Tiefgaragen 530/49 531/10 5 21 31 371 531/11 7 8 525 530 537 530 29 50 3 48 4 22 531 27 Am 48 12 530 Rie BauGB vor, dieser kann im beschleu- untergebracht. 372 530/23 47 tzsc 46 15 531 hk ebac 538 13 7 44 530/24 h 530/46 371 792 42 530/25 531/14 2 25 9 530/45 40 530/26 23 531/15 4 nigten Verfahren aufgestellt werden. 5. Die Grenze des räumlichen Geltungs- 525 530/44 530 21 372 530 531/16 6 4 529/l Am 27 530/43 14 28 39 Birk 19 531/17 en hain 8 22 530 17 42 531 Im beschleunigten Verfahren gelten bereiches des Bebauungsplanes ist 1 Wein 18 15 3 5 529/m 7 böhla 9 530 531 11 533 29 20 531 19 16 er Str 530 530 13 30 530 die Vorschriften des vereinfachten Ver- im nachfolgenden Übersichtslageplan 20 15 31 33 530 17 528/e 530 537 aße 19 34 531 3 32 21 531 38 14 22 531 366 530/36 531 23 36 531 24 11 nachrichtlich wiedergegeben. 529/n fahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 530/37 28 531/25 530 VO/0150/20/SR 34 12 59 13 365 530/38 531 32 27 531 530 Lageplan26 zum Aufstellungsbeschluss 11 57 530/39 530 9 58Wohngebiet Schillerhöfe BauGB, demnach wird von der frühzei- 530 10 529/o 35 363/a 30 532/c 0 25m 50m 75m 9 530/e Druck: Stadt Coswig 06.11.2020 7 tigen Unterrichtung der Öffentlichkeit Coswig, 10.12.2020 L 530 532/b 7 1 und Erörterung abgesehen. Die öffentli- Anlage: Lageplan mit Geltungsbereich 538 362/a 530 4 e 539 straß 3 8 23 5 Fichte che Auslegung des Planentwurfs erfolgt Thomas Schubert zum Bebauungsplan Nr. 68 „Wohngebiet 532/d 18 6 nach § 3 Abs. 2 BauGB. Gemäß § 13 Oberbürgermeister Schillerhöfe“; Stand 06.11.2020 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung einer erteilten Baugenehmigung als Ersatz der Zustellung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 SächsBO Bauvorhaben: aufgrund der großen Anzahl von Nach- eine Teil-Baugenehmigung mit dem Ak- Neubau einer Kindertagesstätte mit barn, denen die Baugenehmigung zuzu- tenzeichen BA/2020/380 erteilt: 54 Plätzen – hier: Teil-Baugenehmigung stellen ist, durch diese Bekanntmachung Rohbauarbeiten ersetzt. Die Zustellung der Baugenehmi- (1) Die Baugenehmigung für das Vorha- gung an Nachbarn gilt mit dem Tag der ben: Neubau einer Kindertagesstätte Grundstück: Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mit 54 Plätzen – hier: Teil-Baugenehmi- Salzstr. 14, Gemarkung Coswig, Flur- als bewirkt. gung Rohbauarbeiten wird mit Neben- stücke 562/2 und 563/2 bestimmungen antragsgemäß erteilt. Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauord- (2) Die Baugenehmigung enthält zwei Die Zustellung der Baugenehmigung an nung wird Folgendes bekannt gemacht: Auflagen. die Eigentümer benachbarter Grundstü- Das Bauaufsichtsamt der Stadtverwal- cke (Nachbarn) gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 tung Coswig als untere Bauaufsichtsbe- Rechtsbehelfsbelehrung: SächsBO (Sächsische Bauordnung) wird hörde hat mit Bescheid vom 03.12.2020 Gegen diesen Bescheid kann innerhalb
8 Amtliche Bekanntmachungen 557 7 Coswiger Amtsblatt · 15/2020 · 19.12.2020 eines Monats nach Bekanntgabe Wider- donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr ein- spruch erhoben werden. Der Widerspruch gesehen werden. 16 ist schriftlich oder zur Niederschrift einzu- D 13 legen bei der Stadtverwaltung Coswig, Darüber hinaus sind persönliche Termine 566 8 565 Karrasstraße 2, 01640 Coswig. Gemäß zur Einsichtnahme der Planunterlagen nur 557 3 561 566 C § 212a Baugesetzbuch hat der Wider- nach vorheriger telefonischer Vereinba- 13 15 7 14 B spruch eines Dritten gegen die bauauf- rung unter 03523 66-601 möglich. 13 562 566/4 2 563 sichtliche Zulassung eines Vorhabens A 2 566/5 13 5 keine aufschiebende Wirkung. Der § 80 Coswig, 03.12.2020 13 Sa 18 556/k Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung 566/6 lzs tra ß e ß tra gilt entsprechend. Katja Schneider e 11 ns 564 ei 17/b 16 n st he Fachgebietsleiterin Bauaufsichtsbehörde Ho 9 17/a 20/c 14 Hinweis: 565/a 17 20/q Die vollständige Baugenehmigung und 7 565/c 12 560 die dieser Genehmigung zugrundeliegen- 20/d 18/c 5 den Bauakten können durch die betrof- 10 9 565/b 20/2 fenen Nachbarn im Bauaufsichtsamt der 18/b 8 3 20/1 Stadtverwaltung Coswig, Karrasstraße 2, 7 567/b 18 18/a e 564/a ß 20/f tra 01640 Coswig, während der Sprechzeiten ers 182 6 19 eiz 20/a 5 20 hw 3A dienstags von 12.00 bis 18.00 Uhr sowie ß e 3 tra Sc 6 ns L 10 20 i 3B te 562/c 17/1 ns 4 he 3 Ho 3A 8 559/a 4 4 562/b 20/h 29 A 23/d Öffentliche Bekanntmachung Mietspiegel der Großen Kreisstadt Coswig für nicht preisgebundene Wohnungen gültig ab 01.01.2021 Dieser Mietspiegel wurde gemeinsam er- Erstellung des Mietspiegels beteiligten ortsübliche Vergleichsmieten zu vermei- stellt von: Partner sind sich jedoch einig, dass für den. Es bleibt für die Parteien jedoch un- die Große Kreisstadt Coswig ein einfacher benommen, im Rahmen der gesetzlichen • Deutscher Mieterbund – Mieterverein Mietspiegel nach § 558 c BGB ausrei- Bestimmungen freie Vereinbarungen zu Meißen und Umgebung e. V. chend ist, um einen fairen Interessenaus- treffen. • WBV Wohnbau- und Verwaltungs- gleich zwischen Mietern und Vermietern GmbH Coswig auch in Zukunft zu sichern. Der Mietspiegel ist vom 01.01.2021 bis • Haus & Grund Dresden e. V., Regional- 31.12.2022 gültig. verband privater Hauseigentümer und Nach § 558 ff BGB kann die ortsübliche Vermieter Vergleichsmiete durch Anwendung des Mietspiegels • Eichler-Findus Hausverwaltung Nie- derlassung Dresden 1. einen Mietspiegel (§ 558 c, § 558 d), Im Coswiger Mietspiegel sind die orts- • Sachkundige Einwohner als Vertreter 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank üblichen Vergleichsmieten von Coswig der Fraktionen des Coswiger Stadtrates (§ 558 e), dargestellt. Nach § 558 Absatz 2 BGB • Stadtverwaltung Coswig 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten wird die ortsübliche Vergleichsmiete ge- eines öffentlich bestellten und verei- bildet aus den üblichen Entgelten, die in Mietspiegel – ein Instrument für Mieter digten Sachverständigen, der Gemeinde oder einer vergleichbaren und Vermieter 4. entsprechende Entgelte für einzelne ver- Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer gleichbare Wohnungen (hierbei genügt Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit Mit dem Coswiger Mietspiegel wird in die Benennung von drei Wohnungen) und Lage einschließlich der energeti- bewährter Weise eine Mietpreisübersicht schen Ausstattung und Beschaffenheit für nicht preisgebundenen Wohnraum zur ermittelt werden. in den letzten vier Jahren vereinbart oder, Verfügung gestellt, die Mietern und Ver- von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, mietern Auskunft über die ortsüblichen Es wird allgemein anerkannt, dass der geändert worden sind. Ausgenommen ist Vergleichsmieten in der Großen Kreis- Mietspiegel in der Regel das am besten Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch stadt Coswig gibt. geeignete Instrument ist, die ortsüblichen Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Vergleichsmieten zutreffend darzustellen. Förderzusage festgelegt worden ist. Hohe datenschutzrechtliche Anforderun- Der Mietspiegel ist eine Orientierungs- gen und geringere Datenmengen zu Neu- hilfe bei Neuvermietungen und zugleich Art der Wohnung vermietungen und Mietpreisänderungen ein Instrument zur Begründung oder Ab- Dieses Merkmal ist auf die Gebäudeart in den letzten vier Jahren ließen die Erar- lehnung von Mieterhöhungsverlangen. Er (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser) ge- beitung eines qualifizierten Mietspiegels kann so einen Beitrag leisten, langwierige richtet. Für Ein- und Zweifamilienhäuser nach § 558 d BGB nicht zu. Die an der und teure gerichtliche Streitigkeiten über liegen keine ausreichenden Datenmen-
Coswiger Amtsblatt · 15/2020 · 19.12.2020 Amtliche Bekanntmachungen 9 gen vor. Der Mietspiegel gilt daher nur für Anlage 1 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Punktetabelle Größe der Wohnung Energiever- bis 80 kWh/(m²a) 6 Die Größe der Wohnung ist bestimmt brauchskennwerte durch die Räume, die ausschließlich zu (Energiebedarf laut Wohnzwecken genutzt werden. Grundla- Energieausweis) ge für die Wohnflächenberechnung bildet max. 6 Punkte die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Für 81 – 120 kWh/(m²a) 4 den Coswiger Mietspiegel wurden folgen- 121 – 150 kWh/(m²a) 2 de Unterteilungen vorgenommen: ab 151 kWh/(m²a) 0 Größenklassen 6 bis 45 m² Ausstattung der Balkon (1), Loggia (1), Terrasse (1), max. 2 bis 60 m² Wohnung und Gartenaußensitzplatz (1) bis 75 m² des Hauses ab 75,01 m² max. 22 Punkte Dusche (1) und Wanne (1) max. 2 Beschaffenheit zweites (Gäste)WC 1 Die Beschaffenheit der Wohnung wird anhand der ausgewiesenen Baujahre der Bad mit Fenster 1 Gebäude beschrieben. Folgende Baual- Handtuchheizkörper im Bad 1 tersklassifizierung liegt dem Mietspiegel hochwertiger, strapazierfähiger und langlebi- 1 zugrunde: ger Fußbodenbelag Baujahre Fußbodenheizung 1 bis 1948 Einbauküche vorhanden (ohne besonderes 1 1949 – 02.10.1990 Entgelt) ab 03.10.1990 TV-/Telefon-/Internetanschluss vorhanden Fensterbeschattung (außen) 1 Ausstattung Maßgeblich sind ausschließlich die vom einbruchhemmende Wohnungstür 1 Vermieter gestellten Ausstattungen. Vom (mindestens 3-fach-Verriegelung) Mieter selbst geschaffene und finanzierte Aufzug 1 Ausstattungen bleiben unberücksichtigt. Gemeinschaftsräume 1 Gleiches gilt, wenn Ausstattungsmerk- (z. B.: Fahrradraum, Trockenraum) male durch Vertrag von Dritten zur Verfü- Keller (1), Abstellraum (1), Schuppen (1) max. 3 gung gestellt und/oder betrieben werden (Contracting). gut erhaltene Hausfassade (1) max. 2 In diesem Mietspiegel fließen die Aus- gut erhaltenes Treppenhaus (1) stattungsmerkmale der Wohnung in der Gartenmitbenutzung/Kinderspiel- 1 Punktetabelle (Anlage 1) mit ein. möglichkeit/Wäschetrockenplatz Stellplatz/Garage (ohne besonderes Entgelt) 1 Lage 22 Die vorliegenden Daten für die Erstellung des Coswiger Mietspiegels reichen nicht Wohnumfeld überwiegend fußläufige Erreichbarkeit (ca. 500 m): max. 3 aus, um den Einfluss der Lage auf den max. 6 Punkte • zum ÖPNV (1) Mietpreis zu ermitteln und eine Wohnla- • zur Versorgung mit Waren des täglichen Be- gekarte zu erarbeiten. Es ist jedoch un- darfs (1) strittig, dass die Wohnlage einen zuneh- • zu sozialen Infrastrukturen (Schulen, Kinder- mend größeren Einfluss auf die Höhe der gärten, Ärzte, Apotheken, kulturelle Einrich- zu zahlenden Mieten hat. tungen u. dgl.) (1) ruhige Lage 1 In diesem Mietspiegel fließen die Lagekri- (mit geringem Verkehrslärm) terien der Wohnung in der Punktetabelle angrenzende Frei- und Grünflächen 1 (Anlage 1) mit ein. überwiegend offene Bauweise 1 6 Energetische Ausstattung und Beschaffenheit maximale Gesamtpunktzahl 34 Zum Nachweis der energetischen Be- Klasse A umfasst den Bereich von: 34 – 19 Punkten schaffenheit ist der Energieausweis vor- Klasse B umfasst den Bereich von: 18 – 17 Punkten zulegen. Klasse C umfasst den Bereich von: 16 – 0 Punkten
10 Amtliche Bekanntmachungen Coswiger Amtsblatt · 15/2020 · 19.12.2020 Anlage 2 (Mietspiegeltabelle der Großen Kreisstadt Coswig, gültig vom 01.01.2021 bis 31.12.2022) Baujahr Wohnungs- Energieverbrauch, größe in m2 Ausstattung und Lage Klasse A B C 34 – 19 Punkte 18 – 17 Punkte 16 – 0 Punkte €/m2 €/m2 €/m2 Mittel von bis Mittel von bis Mittel von bis bis 1948 bis 45,00 * * * * * * 5,26 € 5,11 € 5,36 € bis 60,00 * * * 5,31 € 5,11 € 5,40 € 5,26 € 4,60 € 6,64 € bis 75,00 * * * 5,43 € 5,25 € 5,97 € 5,63 € 4,80 € 7,11 € bis 75,01 * * * 6,55 € 5,41 € 7,54 € 5,67 € 4,60 € 7,25 € ab 1949 bis 45,00 5,80 € 5,25 € 6,41 € 5,24 € 5,00 € 6,01 € 5,16 € 5,00 € 5,49 € bis 60,00 5,49 € 4,78 € 6,40 € 5,15 € 4,70 € 5,78 € 5,26 € 5,00 € 5,71 € bis 75,00 5,59 € 4,63 € 6,35 € 5,10 € 4,34 € 5,62 € 5,22 € 4,70 € 6,00 € bis 75,01 5,68 € 4,93 € 7,50 € * * * * * * ab 03.10.1990 bis 45,00 * * * 6,15 € 4,60 € 6,81 € * * * bis 60,00 5,96 € 5,27 € 6,51 € 6,12 € 5,12 € 6,82 € 5,37 € 5,00 € 5,53 € bis 75,00 6,29 € 5,20 € 8,50 € 5,89 € 5,00 € 6,53 € 5,61 € 5,40 € 5,73 € ab 75,01 6,26 € 4,90 € 9,00 € 5,57 € 5,00 € 6,52 € 5,93 € 5,00 € 8,33 € * Es gibt keine ausreichende Datengrundlage, um Mietwerte in der Mietspiegeltabelle zu bestimmen. Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der KG Hamburg, Zweigniederlassung Dres- Montag bis Donnerstag den am 26. Oktober 2020 den 9.00 – 15.00 Uhr Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Freitag Coswig mbH (WAB) uneingeschränkten 9.00 – 12.00 Uhr Bestätigungsvermerk. wurde in der Gesellschafterversammlung ausgelegt. Um eine telefonische Voran- am 04. Dezember 2020 festgestellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht meldung wird gebeten! werden in der Zeit vom Für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 Jörg Morgenstern sowie für den Lagebericht für das Rumpf- 11. bis 19.01.2021 Geschäftsführer WAB Coswig mbH geschäftsjahr vom 01.10.2019 – 31.12.2019 erteilte die beauftragte Wirtschaftsprü- in den Geschäftsräumen der WAB Coswig fungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. mbH, Karrasstraße 3 in 01640 Coswig, von Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss 2019 der Kultur- schaft Schneider + Partner GmbH, Dres- während folgender Zeiten öffentlich aus- betriebsgesellschaft „Meißner Land“ den am 2. September 2020 den gelegt: mbH, Coswig wurde in der Gesellschaf- terversammlung am 14. Dezember 2020 uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Dienstag 12.00 – 18.00 Uhr durch die Gesellschafter Donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr – Große Kreisstadt Coswig und Der Jahresabschluss und der Lagebericht – Gemeinde Klipphausen werden in der Zeit vom Thomas Kretschmer festgestellt. Geschäftsführer 04. bis 12.01. 2021 Für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 sowie für den Lagebericht erteilte die im Bürgerbüro der Stadtverwaltung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesell- Coswig, Karrasstraße 2, 01640 Coswig
Coswiger Amtsblatt · 15/2020 · 19.12.2020 Informationen 11 Kultur in Coswig Öffnungszeiten bis Anfang Januar Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen Bis Ende der 1. Kalenderwoche 2021 Bitte erledigen Sie beim Wohngeld mög- können zurzeit leider nicht stattfinden. sind Rathaus und Stadtbibliothek für lichst alles per Mail bzw. per Einwurf in Über mögliche Termine im Januar infor- Sie geöffnet: den Rathausbriefkasten (Originale wer- mieren Sie sich bitte direkt beim Veran- den umgehend zurückgeschickt). stalter. dienstags 12.00 – 18.00 Uhr Das Vorverkaufsbüro der Börse und das donnerstags 9.00 – 15.00 Uhr Museum Karrasburg bleiben geschlossen. Das traditionelle Neujahrskonzert mit dem Die Beratung zu Gleichstellungsfragen im Empfang des Oberbürgermeisters muss Vom 24.12. bis 04.01. ist geschlossen. Dezember und Januar entfällt. leider auch ausfallen. Das Kundenbüro der Stadtwerke Elbtal Unbedingt vorher per Telefon 66330 einen GmbH bleibt geschlossen. Termin vereinbaren! (Online sind für diesen Zeitraum keine Termine mehr verfügbar.) Wochenmarkt Besuche in den Fachabteilungen sind ebenfalls nur mit telefonischer Anmel- Fähre ist in Betrieb Der letzte Wochenmarkt auf dem Wettin- dung möglich. Ihre Ansprechpartner platz findet am 22.12.2020 statt. in den Fachabteilungen finden Sie auf Winterfahrplan: Erstmalig im neuen Jahr öffnet der Markt www.coswig.de unter Rathaus – Stadtver- am 12.01.2021. waltung. Montag – Freitag 5.00 – 8.00 Uhr Der Eingang in die Bibliothek führt über 13.00 – 18.00 Uhr die Brücke. Die Wohngeldstelle hat wie das Rathaus Samstag/Sonntag/ geöffnet – bitte ebenfalls nur mit Termin. Feiertag 11.00 – 16.00 Uhr Gottesdienste in der Weihnachtszeit Bitte informieren Sie sich für jeden Termin noch einmal direkt bei Ihrer Kirchgemeinde. Die Katholische Gemeinde bittet Bedingt durch die aktuellen Corona- In diesem Jahr können die Sternsinger- unbedingt um Anmeldung Schutzverordnungen finden in Brock- kinder die Familien leider nicht in ihren witz und Coswig keine Christvespern Häuser aufsuchen. Heiligabend, 24.12.2020 statt. Röm.-Kath. Kirche „Heilig Kreuz“ Damit niemand auf den Segen verzich- 15.00 Uhr, Krippenandacht Unser Angebot für Heiligabend, ten muss, werden die erwachsenen Hel- für Familien 24.12.2020 fer – wenn es möglich ist – am Sonntag, 17.00 Uhr, Heilige Messe dem 10.01.2021 ab 14.00 Uhr kleine zur Christnacht Brockwitz Päckchen mit einem Gruß der Sternsin- 22.00 Uhr, Weihnachtsvigil Offene Kirche ger und dem Segensaufkleber verteilen. von 14.30 bis 18.00 Uhr 1. Weihnachtsfeiertag, 25.12.2020 Wem ein solches Päckchen an die Tür Röm.-Kath. Kirche „Heilig Kreuz“ Coswig gebracht werden darf, der melde sich 11.00 Uhr, Heilige Messe Offene Kirche bitte im katholischen bzw. evangeli- von 14.30 bis 18.30 Uhr schen Pfarrbüro. 2. Weihnachtsfeiertag, 26.12.2020 Röm.-Kath. Kirche „Heilig Kreuz“ Weitere Informationen auf Das diesjährige Thema der Sternsinger- 11.00 Uhr, Heilige Messe www.ev-kirche-coswig.de, in den aktion lautet: „Kindern Halt geben – in Schaukästen der Kirchgemeinden und der Ukraine und weltweit“. Wir bitten 27.12.2020 in der Tagespresse. deshalb um eine großzügige Spende. Röm.-Kath. Kirche „Heilig Kreuz“ Diese kann direkt überwiesen oder in 11.00 Uhr, Heilige Messe Sternsinger-Aktion 2021 den Pfarrbüros abgegeben werden. Alle Jahre wieder machen sich Kinder Silvesterabend, 31.12.2020 und Erwachsene in kleinen Gruppen Spendenkonto: Kindermissionswerk Röm.-Kath. Kirche „Heilig Kreuz“ auf, um als Könige bzw. Sterndeuter „Die Sternsinger“ e.V. 11.00 Uhr, Heilige Messe den Segen der heiligen Nacht zu den Pax-Bank eG zum Jahresschluss Menschen zu bringen und gleichzeitig IBAN: DE 95 3706 0193 0000 0010 31 Spenden für Kinder in Not zu sammeln. BIC: GENODED1PAX
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