ÖKORENTA INFRASTRUKTUR 13E - Ihr Investment in saubere Mobilität - ÖKORENTA

 
WEITER LESEN
Emissionsdokument

                    Ö KO R E N TA
        I N F R AST R U KT U R 13E
                          Ih r I nve s t m e nt
                      i n s a u b e re M o b i l i tä t

AURICHER WERTE
Fotomontage geplanter Schnelllade-Park am Standort Koblenz
ÖKORENTA Infrastruktur 13E   3

     INHALTSVERZEICHNIS                                                                 SEITE

1    Einleitende Hinweise und Prospektverantwortung                                          4

2    Beteiligungsangebot                                                                     5
      2.1    Angebot im Überblick                                                            5
      2.2    Profil des typischen Anlegers                                                   7
      2.3    Angaben zur Fondsgesellschaft                                                   8
      2.4    Kapitalverwaltungsgesellschaft                                                  9
      2.5    Verwahrstelle                                                                 12
      2.6    Treuhandkommanditistin und Anlegerverwaltung                                  13
      2.7    Vertrieb                                                                      14

3    Risiken                                                                               15

4    Vermögensgegenstände                                                                  26

5    Anteile an der Fondsgesellschaft und Rechtsstellung der Anleger                       33

6    Kosten                                                                                37

7    Wirtschaftliche Annahmen / Beispielrechnung (Prognose)                                40

8    Ermittlung und Verwendung von Erträgen / Auszahlungen                                 44

9    Bewertungsverfahren                                                                   45

10   Jahresbericht und Abschlussprüfer                                                     47

11   Gesellschaften / Vertragspartner im Überblick                                         48

12   Kurzangaben über die für den Anleger bedeutsamen Steuervorschriften                   50
      12.1    Vorbemerkungen                                                               50
      12.2    Besteuerung auf Gesellschaftsebene                                           51
      12.3    Besteuerung auf Ebene der Anteilseigner                                      56
      12.4    Erbschaft- und Schenkungsteuer                                               60

13   Verbraucherinformation                                                                62

14   Anlagen                                                                               67
      14.1    Gesellschaftsvertrag                                                         68
      14.2    Anlagebedingungen                                                            78
      14.3    Treuhand- und Verwaltungsvertrag                                             84
4

    1. Einleitende Hinweise und Prospektverantwortung
    Gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind bei          abgegeben werden. Jeder Erwerb von Anteilen an
    einem öffentlichen Angebot von geschlossenen alter-        dem AIF auf Basis von Auskünften oder Erklärungen,
    nativen Investmentfonds interessierten Privatanlegern      die nicht in den vorgenannten Unterlagen enthalten
    der Verkaufsprospekt einschließlich der Anlagebedin-       sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Anlegers.
    gungen, des Gesellschaftsvertrags, des Treuhand- und
    Verwaltungsvertrags und der wesentlichen Anlegerin-        Der Verkaufsprospekt sowie die separat erstellten we-
    formationen zur Verfügung zu stellen. Der Verkaufs-        sentlichen Anlegerinformationen sind während der
    prospekt muss hierbei die Angaben enthalten, die er-       Dauer der Vertriebsphase des AIF in deutscher Spra-
    forderlich sind, damit sich ein am Erwerb eines Anteils    che und in ihrer jeweils aktuellen Fassung kostenlos
    interessierter Anleger ein begründetes Urteil über die     telefonisch, per Post oder E-Mail bei der
    ihm angebotene Anlage und insbesondere über die
    damit verbundenen Risiken machen kann.                     Auricher Werte GmbH
                                                               Kornkamp 52 26605 Aurich
    Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es        Tel.: 04941 604 97 0
    sich um den von der Auricher Werte GmbH in ihrer           E-Mail: info@auricher-werte.de
    Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ver-     Internet: www.auricher-werte.de
    walteten geschlossenen alternativen Investmentfonds
    „ÖKORENTA Infrastruktur 13E geschlossene Invest-           erhältlich und sind während der Platzierungsphase als
    ment GmbH & Co. KG“ (nachfolgend auch „AIF“ oder           pdf-Download auf der Internetseite der KVG abrufbar.
    „Fondsgesellschaft“ genannt). Der alleinige Zweck der
    Fondsgesellschaft besteht darin, das Vermögen inner-       Das Angebot der Kapitalanlage erfolgt ausschließlich
    halb der Vorgaben des KAGB, der Anlagebedingun-            in der Bundesrepublik Deutschland und es werden
    gen, des Gesellschaftsvertrags und dieses Emissions-       demnach keine Teilbeträge außerhalb der Bundesre-
    dokuments nach dem Grundsatz der Risikostreuung in         publik Deutschland angeboten.
    Vermögenswerte anzulegen und ihren Gesellschaftern
    das Ergebnis der Verwaltung ihrer Vermögenswerte           Prospektverantwortliche ist allein die Auricher Werte
    zukommen zu lassen.                                        GmbH mit Sitz und Geschäftsanschrift Kornkamp 52,
                                                               26605 Aurich, vertreten durch ihre Geschäftsführer
    Der Erwerb von Anteilen an dem AIF erfolgt aus-            Andy Bädeker, Jörg Busboom und Ingo Schölzel. Sie
    schließlich auf der Grundlage dieses Verkaufsprospek-      übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des vor-
    tes einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschafts-       liegenden Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres
    vertrag und Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie         Wissens die Angaben, die auf dem derzeitigen Stand
    der wesentlichen Anlegerinformationen in der jeweils       der Planung, den aufgeführten Verträgen sowie den
    gültigen Fassung. Interessierten Anlegern wird emp-        zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden ge-
    fohlen, vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung alle     setzlichen Bestimmungen basieren, richtig und keine
    aktuellen Unterlagen aufmerksam zu lesen und unter         wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
    Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation kritisch
    zu würdigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,      Vom Prospektinhalt abweichende Angaben sind nur
    dass die Anleger eine unternehmerische Beteiligung         verbindlich, wenn sie von der Auricher Werte GmbH
    eingehen. Ggf. sollte sich der interessierte Anleger vor   schriftlich bestätigt werden.
    dem Erwerb eines Anteils von einem fachkundigen
    Dritten beraten lassen.

    Abweichende Auskünfte oder Erklärungen über den
    Inhalt dieses Verkaufsprospektes einschließlich Anla-
    gebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhand-
    und Verwaltungsvertrag und über den Inhalt der we-         Aurich, den 19. August 2021
    sentlichen Anlegerinformationen hinaus dürfen nicht        (Prospektaufstellungsdatum)
ÖKORENTA Infrastruktur 13E   5

2. Beteiligungsangebot
2.1 Angebot im Überblick

    Name der Fondsgesellschaft              ÖKORENTA Infrastruktur 13E
                                            geschlossene Investment GmbH & Co. KG
    Wertpapierkennnummer                    A3CY2L

    Produktart                              Geschlossener inländischer Publikums-AIF

    Investitionsfokus                       Anteile oder Aktien an Gesellschaften oder Beteiligungen an Unterneh-
                                            men, die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität errichten und betreiben
    Fondsvolumen                            EUR 13 Mio., Erhöhung bis auf EUR 30 Mio. möglich

    Investitionsquote                       90,87 Prozent inkl. Nebenkosten
    (Prognose)                              (bezogen auf die Beteiligungssumme ohne Ausgabeaufschlag)

    Mindestzeichnung                        EUR 10.000

    Ausgabeaufschlag                        5 Prozent

    Vorabverzinsung                         Bis zum 30. März 2022 in Höhe von 4,0 Prozent p.a. auf die angeforderte
                                            und vollständig geleistete Einlage inkl. Ausgabeaufschlag, anteilig ab dem
                                            ersten des Monats, der auf die Einzahlung folgt
    Laufzeit                                Ca. 9 Jahre nach Vollinvestition, gem. den Anlagebedingungen ist die
                                            Laufzeit des AIF bis zum 31. Dezember 2031 befristet (Grundlaufzeit), eine
                                            Verlängerung in mehreren Schritten um insgesamt bis zu sechs Jahre mit-
                                            tels Beschluss der Gesellschafterversammlung ist möglich
    Einkunftsart                            Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Risikostreuung                          Risikogemischtes Portfolio mit Investitionen in Ladeinfrastruktur für Elek-
                                            tromobilität (sogenannte High Power Charger bzw. Ultraschnellladesäu-
                                            len), die mit erneuerbarer Energie betrieben werden
    Gesamtauszahlung                        163,1 Prozent vor Steuern inkl. Rückführung des eingesetzten Kapitals
    (Prognose)1                             bezogen auf die geleistete Einlage inkl. Ausgabeaufschlag

1
    Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Wertentwicklungen

Den Anlegern werden mit dem vorliegenden Ver-                        Anleger beteiligen sich indirekt als Treugeber über
kaufsprospekt durch die Auricher Werte GmbH als                      die Treuhänderin SG-Treuhand GmbH an der Fonds-
Prospektverantwortliche und Kapitalverwaltungsge-                    gesellschaft. Nach dem Beitritt über die Treuhänderin
sellschaft Kommanditanteile der Fondsgesellschaft                    haben die Anleger die Möglichkeit, sich als Direkt-
ÖKORENTA Infrastruktur 13E geschlossene Invest-                      kommanditisten in das Handelsregister eintragen zu
ment GmbH & Co. KG zum Erwerb angeboten. Die                         lassen.
6

    Anlageobjekte

    Die Fondsgesellschaft investiert in Anteile oder Aktien   Zulässig und vorgesehen ist auf Basis der Anlagebe-
    an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag      dingungen in der Durchschau der Erwerb von Schnell-
    oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im              Ladestationen für die Elektromobilität an Standorten
    Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB (für Vermögens-         in Deutschland. Die Fondsgesellschaft hat zum Zeit-
    gegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 genutz-          punkt der Prospektaufstellung Anteile an zwei Ge-
    te Infrastruktur) in Verbindung mit § 261 Abs. 2 Nr.      sellschaften erworben, die an den Standorten Kamen
    6 KAGB (Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobi-         und Koblenz einen Schnell-Ladepark mit jeweils 10
    lität genutzt werden) sowie die zur Bewirtschaftung       Ladepunkten errichten werden. Die Inbetriebnah-
    dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Ver-           me dieser beiden Ladeparks ist zu Anfang Oktober
    mögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen           2021 vorgesehen. Der weitere Erwerb von Ladeparks
    Gesellschaften erwerben sowie in Beteiligungen an         ist vorgesehen; zum Zeitpunkt der Aufstellung des
    Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse          Verkaufsprospektes stehen diese noch nicht fest.
    zugelassen oder in einen organisierten Markt einbe-
    zogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB.

    Investitionsplan (Prognose)

        Mittelverwendung (Prognose)                            TEUR     in Prozent der    in Prozent des Kapitals
                                                                         Beteiligungs-            inkl. Ausgabe-
                                                                         summe ohne                    aufschlag1
                                                                             Ausgabe-
                                                                            aufschlag1

        1.         Aufwand für den Erwerb von Vermö-          11.813             90,87                     86,54
                   gensgegenständen (Anschaffungskos-
                   ten inkl. Nebenkosten wie z.B. Mak-
                   lercourtage, Rechtsberatungskosten,
                   Handelsregistergebühren, Auswahl,
                   Bewertung, Ankaufsabwicklung)

        2.         Sonstige Kosten

                   Eigenkapitalvermittlungsprovision           1.170              9,00                      8,57
                   (inkl. Ausgabeaufschlag)

                   Konzeption, Gründungskosten, sonstige        169               1,30                      1,24
                   Kosten (Prospekterstellung, Gründungs-
                   kosten, rechtliche und steuerliche Bera-
                   tung, Beauftragung von Gutachten u.ä.)

                   Eigenkapitalzwischenfinanzierung             209               1,61                      1,53

        3.         Liquiditätsreserve                           289               2,22                      2,12

        Gesamt                                                13.650           105,00                    100,00

    1
        Rundungsdifferenzen sind möglich
ÖKORENTA Infrastruktur 13E   7

Auszahlungen (Prognose)

 Jahr                       in Prozent vor Steuern         Prognoserechnungen basieren auf
                            der Kommanditeinlage           Annahmen und sind kein verlässlicher
                           inkl. Ausgabeaufschlag          Indikator für die tatsächliche Entwicklung.
                                                       1
 2022                       Vorabverzinsung p.a. 4

 2023                                               1

 2024-2025                                  jeweils 2

 2026                                               5

 2027-2028                                  jeweils 7

 2029-2030                                 jeweils 10

                                                       2   1   Gemäß Anlagebedingungen § 6 Nr. 4
 2031                                          119,1       2
                                                               Inklusive Veräußerungserlös

2.2 Profil des typischen Anlegers
Das Beteiligungsangebot richtet sich an interessierte      Das Angebot richtet sich insbesondere an Anleger,
Anleger, die über Erfahrungen mit langfristigen Kapi-      die eine positive Entwicklung der Elektromobilität er-
talanlagen in der Form einer unternehmerischen Be-         warten und für eine Investition in ein Umfeld bereit
teiligung verfügen sowie rechtliche, steuerliche und       sind, für das es keine historischen Erfahrungswerte
wirtschaftliche Kenntnisse besitzen. Interessierten        gibt. Eine Beteiligung ist nicht für Anleger geeignet,
Anlegern, die nicht über entsprechende Kenntnisse          die eine garantierte, verzinsliche Kapitalanlage su-
und Erfahrungen verfügen, wird empfohlen, sach-            chen, bei der die Höhe und der Zeitpunkt der Verzin-
kundige Berater zu konsultieren, bevor eine Anla-          sung und der Kapitalrückzahlung bereits feststehen.
geentscheidung getroffen wird.
                                                           Aus steuerlicher Sicht richtet sich das Angebot an
Die Anleger müssen sich der Chancen und insbe-             Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuer-
sondere der Risiken (siehe Kapitel „Risiken“) bewusst      pflichtig sind, ihre Beteiligung im Privatvermögen
sein, die sie mit dem vorliegenden Beteiligungsange-       halten und diese nicht fremdfinanzieren.
bot eingehen und in der Lage sein, die eingegange-
nen Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage inkl.     Der Anteilswert und die erzielten Erträge können so-
Ausgabeaufschlag zu tragen. Das Beteiligungsange-          wohl fallen als auch steigen. Anleger können unter
bot richtet sich an Privatanleger, professionelle oder     Umständen angelegte Beträge nicht zurückerhalten
semiprofessionelle Anleger, die bereit sind mindes-        oder keine Rendite auf ihre Kapitalanlage erzielen.
tens EUR 10.000 zzgl. Ausgabeaufschlag zu inves-           Der Erwerb von Anteilen an diesem AIF sollte dem-
tieren. In jedem Fall ist dieses Beteiligungsangebot       entsprechend – auch im Hinblick auf die mit dem
für Anleger konzipiert, die nicht eine kurzfristige Ver-   Erwerb der Anteile verbundenen Kosten – als eine
fügbarkeit des eingesetzten Kapitals, sondern mög-         langfristige Investition angesehen werden. Aufgrund
lichst prognostizierte Auszahlungen über viele Jahre       der mit der Anlage verbundenen Risiken, empfiehlt
anstreben.                                                 es sich nicht, Anteile auf Kredit zu erwerben. Das
8

    vorliegende Beteiligungsangebot ist nicht für Anleger    Die Laufzeit der Gesellschaft ist entsprechend dem
    geeignet, die nicht einen Verlust über das eingesetzte   Gesellschaftsvertrag bis zum 31. Dezember 2031 be-
    Kapital hinaus tragen können. In dieser Hinsicht sind    fristet (Grundlaufzeit). Sie kann durch Beschluss der
    die Ausführungen im Kapitel „Risiken“, insbesondere      Gesellschafter mit einer Mehrheit von 75 Prozent der
    die Erläuterung zum maximalen Risiko, zu beachten.       abgegebenen Stimmen mehrfach insgesamt bis zu
                                                             sechs Jahre verlängert werden. Zulässige Gründe für
    Von der Beteiligung an der Gesellschaft sind natür-      die Verlängerung der Grundlaufzeit bestehen darin,
    liche und juristische Personen, Gesellschaften sowie     dass:
    Gemeinschaften ausgeschlossen, welche die US-
    amerikanische, kanadische, japanische oder aust-         a.   der erwartete Veräußerungserlös für die gehal-
    ralische Staatsangehörigkeit haben bzw. nach US-              tenen Vermögensgegenstände nicht den Erwar-
    amerikanischen, kanadischem, japanischem oder                 tungen der Gesellschafter entspricht und wäh-
    australischem Recht errichtet wurden und / oder               rend der Verlängerung der Grundlaufzeit eine
    in den USA, Kanada, Japan oder Australien ihren               Wertsteigerung zu erwarten ist, während der
    Wohnsitz bzw. Sitz haben und/oder Inhaber einer               Verlängerungsdauer ein positiver wirtschaftli-
    dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis (z.B.          cher Erfolg zu erwarten ist,
    Greencard) der genannten Staaten sind bzw. über ei-
    nen ähnlichen Status verfügen und/oder in den USA,       b.   rechtliche oder steuerliche Gründe bestehen, die
    Kanada, Japan oder Australien unbeschränkt steuer-            für den Weiterbetrieb bzw. einen späteren Einritt
    pflichtig sind.                                               in die Liquidation sprechen.

    2.3 Angaben zur Fondsgesellschaft                        Eine ordentliche Kündigung durch den Anleger ist
                                                             während der Laufzeit der Fondsgesellschaft ausge-
    Die ÖKORENTA Infrastruktur 13E geschlossene In-          schlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündi-
    vestment GmbH & Co. KG wurde am 07. Mai 2021             gung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach
    in das Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter     Ablauf der Grundlaufzeit ggf. zuzüglich der Laufzeit-
    HRA 203234 eingetragen. Bei der Fondsgesellschaft        verlängerung wird die Fondsgesellschaft aufgelöst
    mit Sitz in Aurich (Geschäftsanschrift: Kornkamp 52,     und abgewickelt (liquidiert). Im Falle der Auflösung
    26605 Aurich) handelt es sich um eine geschlosse-        der Fondsgesellschaft erfolgt die Liquidation durch
    ne Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des          die KVG als Liquidatorin. Aus dem Verwertungserlös
    KAGB in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Der          werden zunächst die Verbindlichkeiten der Fondsge-
    Gesellschaftsvertrag (siehe Abschnitt „Anlagen“) ist     sellschaft gegenüber Drittgläubigern ausgeglichen.
    gültig in der Fassung vom 22. Juni 2021. Der Gesell-     Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen best-
    schaftsvertrag unterliegt deutschem Recht und sieht      möglich zu verwerten, sämtliche Forderungen der
    als Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zulässig ver-   Fondsgesellschaft einzuziehen und den Verwertungs-
    einbart werden kann, Aurich vor.                         erlös nach Begleichung der Verbindlichkeiten der
                                                             Fondsgesellschaft an die Gesellschafter im Verhältnis
    Die Fondsgesellschaft ist ein geschlossener inlän-       ihrer geleisteten Pflichteinlagen nach Maßgabe des
    discher Publikums-AIF im Sinne des § 1 KAGB. Ge-         jeweiligen Kapitalkontos zueinander zu verteilen. Das
    genstand der Fondsgesellschaft ist ausschließlich die    Geschäftsjahr der Fondsgesellschaft entspricht dem
    Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens nach             Kalenderjahr und endet bis zur Liquidation jeweils
    einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaft-     am 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres. Soll-
    lichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB        te das Investitionsvorhaben aus unvorhersehbaren
    zum Nutzen der Anleger entsprechend den von der          Gründen nicht durchgeführt werden können, hat die
    Fondsgesellschaft erstellten Anlagebedingungen in        Gesellschafterversammlung über den Fortgang der
    der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft ist be-   Gesellschaft zu beschließen. In diesem Fall können
    rechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen        die Gesellschafter durch Beschluss die Auflösung der
    zu ergreifen, die mit dem Unternehmensgegenstand         Gesellschaft herbeiführen. Aus dem nach der Beglei-
    unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen, sofern        chung der Schulden und der Erfüllung eingegange-
    diese im Einklang mit den Anlagebedingungen ste-         ner Verträge übrigbleibenden Gesellschaftsvermö-
    hen. Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäf-          gen sind die Einlagen zurück zu erstatten.
    te, die einer gesonderten Erlaubnis nach der Gewer-
    beordnung bedürfen.
ÖKORENTA Infrastruktur 13E   9

Die ÖKORENTA Verwaltungs GmbH ist als persönlich           schafterin der KVG ist die ÖKORENTA Invest GmbH
haftende Gesellschafterin der ÖKORENTA Infrastruk-         mit Sitz in Aurich und der Geschäftsanschrift Korn-
tur 13E geschlossene Investment GmbH & Co. KG              kamp 52, 26605 Aurich.
mit der Geschäftsführung und der Vertretung der
Gesellschaft beauftragt.                                   Das gezeichnete und vollständig eingezahlte Kapi-
                                                           tal der Auricher Werte GmbH beträgt EUR 125.000.
Der persönlich haftenden Gesellschafterin obliegt in       Die Auricher Werte GmbH muss gemäß § 25 Abs.
diesem Zusammenhang u.a.                                   4 KAGB zu jeder Zeit über anrechenbare Eigenmittel
                                                           von mindestens einem Viertel der im vorangegange-
•   die Beauftragung der externen KVG,                     nen Jahr angefallenen fixen Gemeinkosten verfügen.

•   die laufende Überwachung der von der externen          Ferner sind Berufshaftpflichtrisiken in Höhe von we-
    KVG zu erbringenden Dienstleistungen gemäß             nigstens 0,01 Prozent des Wertes der von ihr verwal-
    den Vereinbarungen des Fremdverwaltungsver-            teten AIF über zusätzliche Eigenmittel abzudecken
    trags,                                                 oder eine nach § 25 Abs. 6 Nr. 2 KAGB und Richtlinie
                                                           2011/ 61/ EU geeignete Versicherung abzuschließen.
•   ggf. die Abberufung der KVG und die Beauftra-          Zur Abdeckung der potenziellen Haftungsrisiken aus
    gung einer anderen KVG, soweit erforderlich,           beruflicher Fahrlässigkeit gemäß § 25 Abs.6 Nr. 2
                                                           KAGB verfügt die KVG über eine entsprechende Ver-
•   die Organisation und Durchführung von Gesell-          sicherung. Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als ex-
    schafterversammlungen,                                 terne KVG gem. §§ 20, 22 KAGB wurde der Auricher
                                                           Werte GmbH am 05. März 2018 von der Bundesan-
•   die Unterzeichnung von Steuererklärungen und           stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt.
    Jahresabschlüssen der Gesellschaft.
                                                           Auflistung weiterer Investmentvermögen in
Gründungskommanditistin ist die SG-Treuhand                der Verwaltung der Auricher Werte GmbH
GmbH mit einer vollständig eingezahlten Einlage von
EUR 1.000. Die SG-Treuhand GmbH wird über ihre ei-         Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung verwaltet die
gene Einlage hinaus weitere Kommanditeinlagen als          Auricher Werte GmbH folgende Investmentvermö-
Treuhänderin für hinzutretende Anleger im eigenen          gen nach dem KAGB:
Namen, jedoch für Rechnung der Anleger/Treugeber
übernehmen.                                                ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene
                                                           Investment GmbH & Co. KG
2.4 Kapitalverwaltungsgesellschaft
                                                           ÖKORENTA Erneuerbare Energien IX geschlossene
Die Auricher Werte GmbH ist die Kapitalverwaltungs-        Investment GmbH & Co. KG
gesellschaft (KVG) für das in diesem Verkaufspros-
pekt beschriebene Investmentvermögen ÖKORENTA              ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene
Infrastruktur 13E geschlossene Investment GmbH &           Investment GmbH & Co. KG
Co. KG. Die Auricher Werte GmbH wurde am 25.
November 2013 gegründet und ist am 18. Dezem-              ÖKORENTA Erneuerbare Energien 11 geschlossene
ber 2013 in das Handelsregister des Amtsgerichts           Investment GmbH & Co. KG
Aurich unter der HRB Nummer 202865 eingetragen
worden. Sie ist eine KVG im Sinne des Kapitalanla-         ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlossene
gegesetzbuches in der Rechtsform einer Gesellschaft        Investment GmbH & Co. KG
mit beschränkter Haftung (GmbH). Die KVG hat ihren
Sitz in Aurich mit der Geschäftsanschrift Kornkamp         ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil I geschlossene
52, 26605 Aurich. Sie wird von den Geschäftsfüh-           Investment GmbH & Co. KG
rern Andy Bädeker, Jörg Busboom und Ingo Schöl-
zel vertreten. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen        ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil II geschlossene
aus Tjark Goldenstein (Vorsitzender), Joachim Queck        Investment GmbH & Co. KG
(Stellv. Vorsitzender) und Björn Drescher. Alleingesell-
10

     ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil III geschlossene       Im Rahmen der Portfolioverwaltung tätigt die KVG
     Investment GmbH & Co. KG                                aufgrund einer Vollmacht und für Rechnung der
                                                             Fondsgesellschaft die Anlagen entsprechend der
     ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil IV geschlossene        Anlagestrategie, den Zielen und dem Risikoprofil der
     Investment GmbH & Co. KG                                Fondsgesellschaft. Dabei beachtet sie die Anlagebe-
                                                             dingungen und den Gesellschaftsvertrag der Fonds-
     ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil V geschlossene         gesellschaft. Die Portfolioverwaltung umfasst auch
     Investment GmbH & Co. KG                                das laufende Fonds- und Assetmanagement.

     ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil VI geschlossene        Das Risikomanagement umfasst auch das Liquiditäts-
     Investment GmbH & Co. KG                                management gemäß § 30 KAGB und die Bewertung
                                                             der Vermögensgegenstände des Investmentvermö-
     W&S ÖKORENTA I geschlossene Investment GmbH             gens. Sie wendet ein geeignetes Risiko-Manage-
     & Co. KG                                                mentsystem gemäß § 29 KAGB an, dass die Identifi-
                                                             zierung und Erfassung, die Analyse und Bewertung,
     ÖKORENTA Neue Energien Portfolio geschlossene           die Steuerung und das Controlling sämtlicher mit
     Investment GmbH & Co. KG                                dem Management der Fondsgesellschaft und deren
                                                             Vermögensgegenständen verbundenen Risiken si-
     ÖKORENTA ÖKOstabil 7 geschlossene Investment            cherstellt. Die mit den Techniken und Instrumenten
     GmbH & Co. KG                                           verbundenen Risiken, Interessenkonflikte und Aus-
                                                             wirkungen auf die Wertentwicklung ergeben sich
     ÖKORENTA ÖKOstabil 8 geschlossene Investment            aus den Ausführungen im Kapitel „Risiken“ dieses
     GmbH & Co. KG                                           Verkaufsprospektes.

     ÖKORENTA ÖKOstabil 9 geschlossene Investment            Der am Erwerb eines Anteils Interessierte kann In-
     GmbH & Co. KG                                           formationen über die Anlagegrenzen des Risikoma-
                                                             nagements, die Risikomanagementmethoden und
     ÖKORENTA ÖKOstabil 10 geschlossene Investment           die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Ren-
     GmbH & Co. KG                                           diten der wichtigsten Kategorien von Vermögensge-
                                                             genständen des Investmentvermögens verlangen. Er
     Die Auricher Werte GmbH ist im Rahmen des mit           erhält diese Informationen in schriftlicher oder elekt-
     der ÖKORENTA Infrastruktur 13E geschlossene In-         ronischer Form von der KVG.
     vestment GmbH & Co. KG geschlossenen Verwal-
     tungsvertrags (Fremdverwaltungsvertrag) als externe     Die KVG ist berechtigt, sämtliche Aufgaben, die ihr
     Kapitalverwaltungsgesellschaft für das Investment-      als KVG gesetzlich und vertraglich zukommen, nach
     vermögen bestellt. Somit obliegt ihr die Verwaltung     eigenem Ermessen und ohne Zustimmung der Ge-
     des Investmentvermögens im Sinne des KAGB. Hier-        sellschaft unter Berücksichtigung der Vorgaben des
     zu gehören insbesondere                                 KAGB, des Fremdverwaltungsvertrags, der Anlage-
     •   die Portfolioverwaltung,                            bedingungen und des Gesellschaftsvertrags wahrzu-
                                                             nehmen. Dies gilt insbesondere auch für Anlageent-
     •   das Risikomanagement,                               scheidungen, die die KVG für die Gesellschaft trifft.
     •   administrative Tätigkeiten (die Fondsbuchhal-       Die KVG handelt bei der Verwaltung der Gesellschaft
         tung und die Rechnungslegung, die Einholung         grundsätzlich nicht weisungsgebunden. Gesetzlich
         bzw. Beauftragung notwendiger rechtlicher und       zulässige Weisungsrechte der Gesellschaft sowie
         steuerlicher Dienstleistungen für die Fondsge-      Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversamm-
         sellschaft, die Überwachung der Einhaltung der      lung bleiben unberührt.
         Rechtsvorschriften, die Bewertung des Invest-
         mentvermögens, die Auszahlung, die Bearbei-         Die Auricher Werte GmbH kann ihre Aufgaben ganz
         tung von Kundenanfragen, das Meldewesen so-         oder teilweise auf externe Dienstleister im Rahmen
         wie ggf. weitere notwendige Dienstleistungen).      der hierfür einschlägigen Regelungen (vgl. insbe-
                                                             sondere § 36 KAGB) auslagern bzw. Aufgaben auf
     Der Fremdverwaltungsvertrag unterliegt deutschem        Dritte übertragen. Die Haftung der KVG ist – soweit
     Recht und sieht als Gerichtsstand, soweit dies recht-   gesetzlich zulässig – beschränkt. Die KVG haftet nicht
     lich zulässig vereinbart werden kann, Aurich vor.
ÖKORENTA Infrastruktur 13E   11

für die Wertentwicklung des Investmentvermögens         Die Entscheidungsprozesse und organisatorischen
oder für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes     Strukturen der KVG sind entsprechend ausgerichtet.
Anlageergebnis. Die Auricher Werte GmbH hat einen
externen Bewerter für die Bewertung der anzukau-        Im Gesellschaftsvertrag und den Anlagebedingungen
fenden Vermögensgegenstände beauftragt.                 der Fondsgesellschaft werden die Interessen eines
                                                        Anlegers oder einer Gruppe von Anlegern nicht über
Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, die Leistungen    die Interessen eines anderen Anlegers oder einer an-
der KVG jederzeit zu überwachen und zu überprü-         deren Anlegergruppe gestellt. Jeder Anleger hat die
fen. Sie ist jedoch nicht befugt, über das verwaltete   gleichen Zugangsmöglichkeiten und Voraussetzun-
Vermögen zu verfügen oder diesbezüglich Verpflich-      gen für eine Beteiligung am Investmentvermögen
tungen einzugehen. Der Verwaltungsvertrag mit           und es gibt keine Sonderrechte für bestimmte An-
der KVG endet mit dem Zeitpunkt der Beendigung          legergruppen. Demnach haben alle Anteile gleiche
der Fondsgesellschaft. Eine Kündigung ist nur aus       Ausgestaltungsmerkmale, verschiedene Anteilklas-
wichtigem Grund und unter Einhaltung einer Kündi-       sen gemäß §§ 149 Abs. 2 i. V. m. 96 Abs. 1 KAGB
gungsfrist von mindestens sechs Monaten möglich.        werden nicht gebildet und Ansprüche einzelner An-
Die KVG ist berechtigt, die Fondsgesellschaft unter     leger auf Vorzugsbehandlung bestehen nicht.
Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB zu
vertreten. Im Fall der Kündigung des Fremdverwal-       Ferner hat die KVG zur Sicherung der Anlegerinteres-
tungsvertrags wird die KVG die ihr zukommenden          sen entsprechende Leitsätze zum Umgang mit mög-
Aufgaben auch nach Beendigung des Fremdverwal-          lichen Interessenkonflikten im Rahmen ihrer Com-
tungsvertrags bis zur Überleitung der Aufgaben auf      pliancegrundsätze festgeschrieben. Diese umfassen
eine neue Kapitalverwaltungsgesellschaft fortführen,    Maßnahmen zur Vermeidung, der Feststellung und
längstens jedoch für sechs Monate. Für diesen Zeit-     Offenlegung sowie dem Management von Interes-
raum erhält die KVG auch weiterhin die im Fremdver-     senkonflikten. In diesem Sinne hat die KVG u.a. die
waltungsvertrag vorgesehene Vergütung.                  Funktion eines Compliancebeauftragten installiert,
                                                        der die allgemeinen, organisatorischen und prozes-
Die Komplementärin der Gesellschaft wird im Fall der    sualen Vorkehrungen zur Beobachtung, Identifika-
Beendigung des Fremdverwaltungsvertrags – vorbe-        tion, Prävention, Lösung von Interessenkonflikten
haltlich einer Genehmigung durch die BaFin – ent-       umsetzt.
weder eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft
bestimmen, die die Rechte und Pflichten der KVG         Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucher-
durch Abschluss eines neuen Fremdverwaltungsver-        rechtlichen Streitigkeiten nach dem KAGB hat die
trags übernimmt, oder alle erforderlichen Maßnah-       BaFin eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese ist
men ergreifen, um die Gesellschaft in eine intern       mit zwei Schlichtern besetzt, die unabhängig agie-
verwaltete Investmentkommanditgesellschaft i.S.d.       ren und nicht an Weisungen gebunden sind.
KAGB umzugestalten. Die KVG hat den Eigenkapi-
talvertrieb und damit die Einwerbung eines von An-      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
legern zu zeichnenden Kommanditkapitals von bis         Schlichtungsstelle
zu TEUR 29.999 an die ÖKORENTA FINANZ GmbH              Referat ZR3
übertragen.                                             Graurheindorfer Str. 108
                                                        53117 Bonn
Faire Behandlung der Anleger                            www.bafin.de/invg-schlichtung
                                                        Email: schlichtungsstelle@bafin.de
Die Auricher Werte GmbH ist in ihrer Funktion als       Telefon: 0228 – 4108 0
Kapitalverwaltungsgesellschaft der Fondsgesellschaft    Fax: 0228 – 4108 62299
gesetzlich dazu verpflichtet, die Anleger der Fonds-
gesellschaft fair zu behandeln. Sie verwaltet die von   Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Anwen-
ihr aufgelegten Investmentvermögen nach dem Prin-       dung des Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf
zip der Gleichbehandlung, indem sie bestimmte In-       Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kön-
vestmentvermögen und Anleger der Investmentver-         nen Anleger unbeschadet ihres Rechtes, die Gerichte
mögen nicht zu Lasten anderer bevorzugt behandelt.      anzurufen, die Schlichtungsstelle der Deutschen Bun-
Die Gleichbehandlung wird auf allen Ebenen der          desbank anrufen.
Verwaltung des Investmentvermögens sichergestellt.
12

     Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle                  GmbH, Aurich, ausgelagert. Mit der Führung des An-
     Schlichtungsstelle                                       legerregisters wurde die SG-Treuhand GmbH, Aurich,
     Taunusanlage 5                                           beauftragt.
     60329 Frankfurt/ Main
     Telefon: 069 – 2388-1907                                 2.5 Verwahrstelle
     Fax: 069 – 709090-9901
     Email: schlichtung@bundesbank.de                         Für die Fondsgesellschaft wurde die BLS Verwahrstelle
     Web: www.bundesbank.de                                   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Ham-
                                                              burg mit Geschäftsanschrift Caffamacherreihe 8, 20355
     Vergütungspolitik                                        Hamburg, als Verwahrstelle beauftragt. Sie ist eingetragen
                                                              im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der
     Das Vergütungssystem der Auricher Werte GmbH             HRB Nummer 125745. Geschäftsführerinnen sind Chris-
     berücksichtigt die Regelungen des § 37 KAGB und          tina Niebuhr und Katja Rößler. Alleingesellschafterin der
     basiert auf dem Grundsatz, dass die Vergütung mit        BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
     einem soliden und wirksamen Risikomanagement-            ist die BLS Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
     system vereinbar und diesem förderlich sein soll.
     Das System der Vergütung darf keine Anreize zum          Ihre Haupttätigkeiten (Gesellschaftszweck) sind die
     Eingehen von Risiken setzen, die nicht mit dem Ri-       für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und
     sikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung           berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gem. § 2 i.V.m.
     oder dem Gesellschaftsvertrag der verwalteten In-        § 43a (4) Wirtschaftsprüferordnung. Die Gesellschaft
     vestmentvermögen vereinbar sind und die KVG da-          übt darüber hinaus die Tätigkeit einer alternativen
     ran hindert, pflichtgemäß im besten Interesse der        Verwahrstelle gemäß KAGB aus. Handels- und Bank-
     Investmentvermögen zu handeln. Die Grundsätze            geschäfte sind ausgeschlossen.
     des Vergütungssystems werden von der Geschäfts-
     führung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat fest-         Mit Datum vom 18. August 2021 wurde zwischen
     gelegt. Einmal jährlich überprüft der Aufsichtsrat das   dem AIF, der KVG und der BLS Verwahrstelle GmbH
     Vergütungssystem dahingehend, ob die Vergütungs-         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Vertrag über die
     politik gemäß den Vorgaben umgesetzt wird und            Bestellung als Verwahrstelle geschlossen. Der Ver-
     veranlasst bei Bedarf notwendige Änderungen. Ein         wahrstellenvertrag unterliegt deutschem Recht und
     Vergütungsausschuss ist nicht eingerichtet. Die Ein-     sieht als Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zulässig
     zelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, die eine      vereinbart werden kann, Hamburg vor.
     Beschreibung der Berechnung der Vergütung und
     der sonstigen Zuwendungen sowie die Identität, der       Hinsichtlich ihrer Verwahrstellenaufgaben in Bezug
     für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zu-        auf die Fondsgesellschaft erbringt sie sämtliche ihr
     wendungen zuständigen Personen beinhalten, sind          gemäß KAGB bzw. der Delegierten Verordnung (EU)
     auf der Internetseite der KVG www.auricher-werte.        Nr. 231/ 2013 obliegende Aufgaben. Hierzu zählen:
     de/verguetungspolitik veröffentlicht. Auf Verlangen
     werden die Informationen von der KVG kostenlos in        •   die Prüfung des Eigentums der Fondsgesellschaft
     Papierform zur Verfügung gestellt.                           oder der KVG an den Vermögenswerten des AIF
                                                                  und die Führung von Aufzeichnungen über die
     Auslagerungen und übertragene                                Vermögensgegenstände
     Dienstleistungen
                                                              •   die Überwachung der Verfügungsbeschränkun-
     Der Vertrieb von Anteilen an der Fondsgesellschaft           gen gemäß § 83 Abs. 4 KAGB
     ist an die ÖKORENTA FINANZ GmbH übertragen
     worden. Die KVG hat die nach dem KAGB vorzuhal-          •   die Sicherstellung, dass die Ausgabe und Rück-
     tenden Funktionen Compliance, Interne Revision,              nahme von Anteilen des AIF sowie deren Wert-
     Geldwäsche und Datenschutz an die VIVACIS Con-               ermittlung den gesetzlichen und vertraglichen
     sulting GmbH, Bad Homburg, ausgelagert. Die Funk-            Vorschriften entsprechen
     tionen Finanzbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung
     und Steuerberatung hat die KVG an ACUS KLEMM             •   die Sicherstellung, dass die Erträge des AIF ent-
     & PARTNER MBB WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELL-                     sprechend den gesetzlichen und vertraglichen
     SCHAFT, Oldenburg, ausgelagert. Die Funktion Si-             Bestimmungen verwendet werden
     cherung der IT-Infrastruktur wurde an die OMG.de
ÖKORENTA Infrastruktur 13E   13

•   die Prüfung der Zahlungsströme des AIF                Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer geschlossen
                                                          und endet mit Vollbeendigung und Löschung der
•   die kontinuierliche Sicherstellung einer ange-        Fondsgesellschaft im Handelsregister. Er kann von
    messenen und vertrags- sowie gesetzeskonfor-          jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten
    men Bewertung der Vermögensgegenstände                zum Ende eines Halbjahres gekündigt werden. Vor
                                                          einer Kündigung durch die BLS ist die BaFin zu in-
•   die Prüfung, ob die KVG und der AIF die gelten-       formieren. Die BLS darf ihre Tätigkeit in diesem Fall
    den Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie         nur dann aufgeben, wenn eine andere Verwahrstelle
    Vertragsbedingungen des AIF einhalten sowie           bestellt wurde und die BaFin den Wechsel genehmigt
                                                          hat. Der Vertrag endet außerdem, wenn die BaFin die
•   die Sicherstellung, dass bei Auszahlungen die         beantragte Genehmigung versagt oder der KVG ein
    Berechnung des durch die KVG mitgeteilten             Wechsel der Verwahrstelle auferlegt wird.
    Nettoertrages gem. den vertraglichen und recht-
    lichen Vorschriften erfolgt                           Die BLS, die KVG und der AIF haben sich gegenseitig
                                                          alle einschlägigen Informationen zu übermitteln, die
Die BLS prüft ob Investitionen in Übereinstimmung         diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benö-
mit den Anlagebedingungen und dem Gesellschafts-          tigen. Die BLS ist vorab zu informieren, wenn Gesell-
vertrag stehen. Die KVG darf Investitionen auf Rech-      schaftsvertrag, Anlagebedingungen oder Emissions-
nung der Fondsgesellschaft erst nach Freigabe der         unterlagen der Fondsgesellschaft geändert werden.
Verwahrstelle durchführen. Ebenfalls bedarf ein Ver-
kauf von Vermögensgegenständen auf Rechnung               Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Ver-
der Fondsgesellschaft sowie die Aufnahme von Kre-         wahrstelle die ihr übertragenen Verwahrfunktionen
diten und die Verfügung über Bankguthaben der vor-        nicht auf Dritte übertragen bzw. ausgelagert. Eine
herigen Prüfung und Freigabe der Verwahrstelle. Un-       Haftungsfreistellung ist vertraglich nicht vereinbart.
terlagen für Investitionen in Vermögensgegenstände        Die KVG erteilt den Anlegern auf Antrag Informati-
und Darlehensaufnahmen, die vor der Geschäftsauf-         onen über den neuesten Stand hinsichtlich Verände-
nahme als AIF getätigt wurden, sind der Verwahrstel-      rungen der Verwahrstelle, Beschreibung der Rechte
le vorgelegt. Im Rahmen der Liquidation des AIF prüft     und Pflichten sowie der Interessenkonflikte sowie
die BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsge-         sämtlicher von der Verwahrstelle ausgelagerten Ver-
sellschaft die Auszahlungen an die Anleger.               wahrungsaufgaben, Liste der Auslagerungen und
                                                          Unterauslagerungen und Angabe sämtlicher Interes-
Aufgaben, die zu Interessenkonflikten zwischen der        senkonflikte, die sich aus den Auslagerungen erge-
Fondsgesellschaft, den Anlegern, der KVG und der          ben können.
BLS führen könnten, darf die BLS nicht wahrneh-
men, es sei denn, es besteht eine funktionale und         2.6 Treuhandkommanditistin und
hierarchische Trennung zwischen der Ausführung der        Anlegerverwaltung
Verwahrstellenaufgaben und der potenziell dazu in
Konflikt stehenden Aufgaben. Die potenziellen In-         Treuhandkommanditistin (nachfolgend auch „Treu-
teressenkonflikte werden ordnungsgemäß ermittelt,         händerin“) für das angebotene Investmentvermögen
gesteuert, beobachtet und den Anlegern gegenüber          ÖKORENTA Infrastruktur 13E geschlossene Invest-
offengelegt.                                              ment GmbH & Co. KG ist die SG-Treuhand GmbH in
                                                          Aurich mit Geschäftsanschrift Kornkamp 52, 26605
Die BLS haftet gegenüber dem AIF und den Anlegern         Aurich. Sie ist eingetragen im Handelsregister des
für Verluste, die diese dadurch erleiden, dass die BLS    Amtsgerichtes Aurich unter HRB Nummer 200288.
und die Personen, die die BLS vertreten, ihre Ver-        Unternehmensgegenstand ist die Übernahme und
pflichtungen als Verwahrstelle nach dem KAGB nicht        treuhänderischer Erwerb von Kommanditbeteiligun-
erfüllen. Sie haftet dem Grunde nach nur, soweit ihr      gen für Treugeber sowie die Erbringung von Verwal-
oder einer der Personen, die sie vertritt, Vorsatz oder   tungstreuhandleistungen für Direktkommanditisten.
Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haf-      Sie wird vertreten durch die Geschäftsführer Ramona
tung bleibt auch bei einer Übertragung von Aufga-         Eilers-Fischer und Sven Süssen. Alleingesellschafterin
ben an Dritte in vollem Umfang bestehen.                  der Treuhänderin ist die ÖKORENTA Invest GmbH mit
14

     Sitz in Aurich und der Geschäftsanschrift Kornkamp        2.7 Vertrieb
     52, 26605 Aurich.
                                                               Mit Rahmenvertriebsvereinbarung vom 30. August
     Mit Datum vom 22. Juni 2021 ist zwischen der              2018 zwischen der ÖKORENTA FINANZ GmbH und
     Fondsgesellschaft und der Treuhänderin ein Treu-          der KVG und der Provisionsvereinbarung vom 22.
     hand- und Verwaltungsvertrag geschlossen worden.          Juni 2021 ist die ÖKORENTA FINANZ GmbH damit
     Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und sieht als      beauftragt, ein von Anlegern zu zeichnendes Kom-
     Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zulässig verein-     manditkapital an der ÖKORENTA Infrastruktur 13E
     bart werden kann, Aurich vor.                             geschlossene Investment GmbH & Co. KG von bis
                                                               zu TEUR 29.999 zzgl. 5 Prozent Ausgabeaufschlag
     Die Aufgabe der Treuhandkommanditistin besteht            einzuwerben. Die Einwerbung kann über die direk-
     darin, im eigenen Namen, aber für Rechnung des            te Ansprache von Anlegern oder die Beauftragung
     Treugebers Kommanditanteile zu erwerben und               von Finanzdienstleistern (Untervermittler) des Ver-
     treuhänderisch für den Treugeber zu verwalten. Die        triebspartners erfolgen. Die Rahmenvertriebsverein-
     Rechtsgrundlage ihrer Tätigkeit bildet dabei der Treu-    barung unterliegt deutschem Recht und sieht als Ge-
     hand- und Verwaltungsvertrag, dessen Abschluss der        richtsstand, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart
     Anleger im Rahmen der Erteilung des Kaufauftrages         werden kann, Aurich vor.
     (Beitrittserklärung) angeboten wird. Der Wortlaut
     des Treuhand- und Verwaltungsvertrags ist in diesem       Die ÖKORENTA FINANZ GmbH mit Sitz und Ge-
     Verkaufsprospekt als Anlage beigefügt. Die wesent-        schäftsanschrift Kornkamp 52 in 26605 Aurich ist
     lichen Rechte und Pflichten der Treuhandkomman-           eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes
     ditistin bestehen darin, Kapitalanteile in Höhe des       Aurich unter HRB 204255. Die Gesellschaft wird von
     jeweiligen Beteiligungsbetrages der Anleger für diese     den Geschäftsführern Clemens Mack und Christian
     zu erwerben, zu halten und zu verwalten. Ferner ist       Rose vertreten.
     sie zum Abruf von Finanzierungen der Anleger/ Treu-
     geber und zur Ausübung von Stimmrechten vorbe-            Bei der Vermittlung von Anlegern durch die Beauftra-
     haltlich von Weisungen bevollmächtigt. Sie hat die        gung von Finanzdienstleistern übernimmt die ÖKO-
     jeweiligen treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen        RENTA FINANZ GmbH die inhaltliche Prüfung einer
     getrennt von ihrem übrigen Vermögen zu verwalten.         jeden Beitrittserklärung auf Vollständigkeit aller da-
     Der jeweilige Treugeber ist verpflichtet, die Treuhand-   mit zusammenhängenden Erklärungen. Sie ist dabei
     kommanditistin von allen Ansprüchen Dritter, die          berechtigt Beitrittserklärungen abzulehnen.
     gegen sie wegen und im Zusammenhang mit ihrer
     Treuhänderstellung geltend gemacht werden, frei-          Die ÖKORENTA FINANZ GmbH ist zudem mit der
     zustellen sowie etwaig getätigte Aufwendungen in          Vorbereitung und Durchführung von Vertriebsveran-
     diesem Zusammenhang zu ersetzen. Der Treugeber            staltungen sowie der Mitwirkung bei Werbung und
     hat im Innenverhältnis der Fondsgesellschaft und der      Marketing beauftragt.
     weiteren Anleger der Fondsgesellschaft zueinander
     die gleiche Rechtsstellung wie ein Direktkomman-          Die Rahmenvertriebsvereinbarung hat eine unbe-
     ditist. Für diejenigen Anleger, die eine Umwandlung       stimmte Laufzeit. Während der Laufzeit ist eine Kün-
     ihrer Beteiligung als Treugeber in eine Beteiligung als   digung mit einer Frist von einem Monat zum Monats-
     Direktkommanditist vornehmen, verwaltet die Treu-         ende von jeder Vertragspartei möglich. Änderungen
     händerin den bezogenen Anteil an der Fondsgesell-         und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer
     schaft. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist auf      Wirksamkeit der Zustimmung sämtlicher Beteiligter.
     unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Par-      Sie bedürfen der Schriftform.
     tei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Mo-
     naten zum Ablauf eines Geschäftsjahres, erstmalig je
     doch zum 31. Dezember 2031 gekündigt werden.
     Der Vertrag endet mit Ausscheiden des Anlegers aus
     der Gesellschaft oder bei deren Liquidation mit Aus-
     scheiden und Vollbeendigung der Fondsgesellschaft
     ohne dass es einer Kündigung bedarf.
ÖKORENTA Infrastruktur 13E   15

3. Risiken
Die nachfolgende Darstellung behandelt die wesent-         und Gebühren der Verlust weiteren Anlegervermö-
lichen tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen Risi-   gens entstehen. Vor diesem Hintergrund sollten An-
ken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage, die der         leger eine Beteiligung an dem Investmentvermögen
KVG bei der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes        nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwä-
bekannt sind. Neben den nachstehend beschriebenen          gen und nur dann investieren, wenn ein Totalverlust
Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung        der Einlage inkl. Ausgabeaufschlag tragbar für sie ist.
der Fondsgesellschaft durch verschiedene weitere Ri-
siken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die
derzeit nicht bekannt sind. Risiken können gleichzei-
tig eintreten und sich wechselseitig verstärken, sodass    Maximales Risiko
sich insgesamt ein „höherrangiges“ Risiko realisiert.
Zu den im Folgenden dargestellten Risiken, die Rei-        Für den Anleger besteht das Risiko des Totalverlustes
henfolge der aufgeführten Risiken enthält weder eine       der Einlage inkl. Ausgabeaufschlag. Zusätzlich sind
Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts        individuelle Vermögensnachteile z.B. durch Steuer-
noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt       zahlungen und individuelle Fremdfinanzierungskos-
einzelner Risiken, kommen ggf. noch individuelle Risi-     ten zu berücksichtigen. Dies könnte zu einer Inan-
ken auf Ebene des einzelnen Anlegers hinzu. Jedem          spruchnahme des übrigen Vermögens des Anlegers
Anleger wird daher ausdrücklich geraten, vor Zeich-        bis hin zu einer Zahlungsunfähigkeit führen.
nung einer Beteiligung alle Risiken eingehend selbst
zu prüfen und sich, soweit erforderlich, dazu eigener
fachkundiger Berater zu bedienen.                          Prognoserisiko

Jedes Risiko, einzeln eintretend oder in Kombination,      Die Angaben im Prospekt hinsichtlich der wirtschaftli-
kann dazu führen, dass das Ergebnis der Beteiligung/       chen Entwicklung basieren auf Annahmen und Erwar-
der Gesellschaft negativ beeinflusst wird und eine         tungen. Es kann insofern nicht zugesichert werden, dass
verzögerte und/oder verringerte Auszahlung der Kapi-       diese Annahmen in der Realität eintreffen.
talanlage bis hin zum vollständigen Verlust der Zeich-
nungssumme des Anlegers zur Folge hat.                     Der Gesellschaftsvertrag sieht kein Mindestkapital vor.
                                                           Sollte die Fondsgesellschaft mit einem nur sehr gerin-
Risikoprofil der Kapitalanlage                             gen Kapital geschlossen werden, könnte der Anleger
                                                           durch festgelegte Mindestvergütungen und fixe Ver-
Eine Beteiligung an der ÖKORENTA Infrastruktur 13E         waltungskosten überproportional belastet werden.
geschlossene Investment GmbH & Co. KG ist als eine         Unabhängig davon kann nicht ausgeschlossen wer-
unternehmerische Beteiligung zu verstehen. Neben           den, dass Kosten und Aufwendungen höher als pro-
den Chancen auf Auszahlungen und Wertsteigerun-            gnostiziert ausfallen, unerwartete Kosten anfallen,
gen, die eine solche unternehmerische Beteiligung          weniger Kommanditkapital als angenommen einge-
verspricht, sind auch Verlustrisiken verbunden. Jeder      worben wird oder die Gesellschaft frühzeitig geschlos-
Anleger trägt das Risiko der Minderung von Aus-            sen wird und/oder angenommene Erträge hinter den
zahlungen, der Aussetzungen und des vollständigen          Prognosewerten zurückbleiben. In den vorgenannten
Verlustes von Auszahlungen. Ferner kann der Eintritt       Fällen resultiert für den Anleger das Risiko einer Rendi-
von Risiken und insbesondere der gleichzeitige Ein-        teminderung bis hin zu einem Totalverlust der Einlage
tritt mehrerer Risiken zu erheblichen Störungen des        inkl. Ausgabeaufschlag.
erwarteten Beteiligungsverlaufes führen, in dessen
Folge es für den Anleger zu einem Totalverlust sei-        Allgemeine Vertragserfüllungsrisiken /
ner Einlage inkl. Ausgabeaufschlag kommen kann.            Kontrahentenrisiken
Darüber hinaus können in solchen Fällen beim Anle-
ger eventuell weitere Vermögensnachteile z.B. durch        Auf Ebene der Gesellschaft wurde bereits eine Vielzahl
Steuerzahlungen entstehen, die dann vom Anleger            von Verträgen abgeschlossen (Gesellschaftsvertrag,
aus seinem übrigen Vermögen zu tragen sind. Bei Fi-        Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Vertriebsverein-
nanzierung der Einlage des Anlegers kann aufgrund          barung, Kaufvertrag für Unternehmensanteile). Neben
der Rückzahlungsverpflichtung einschließlich Zinsen        den bereits für den Erwerb von Vermögensgegenstän-
16

     den abgeschlossenen werden in Abhängigkeit der             träge abgebaut werden müssen, weil den vertragli-
     Entwicklung der Einwerbung von Kommanditkapitel            chen Pflichten aus den Pachtverträgen nicht nachge-
     weitere Verträge für den Erwerb von Schnell-Ladesta-       kommen wurde oder weil von keiner der Parteien des
     tionen geschlossen. Es besteht die Möglichkeit, dass       Pachtvertrags zu vertretende und nicht vorhersehbare
     diese Verträge in Gänze oder Teilen unwirksam, unvoll-     Umstände eine vollständige oder teilweise Stilllegung
     ständig, fehlerhaft und/ oder unvorteilhaft sind oder      der Schnell-Ladestationen erfordern. Zudem besteht
     werden. Zudem besteht das Risiko, dass sich rechtliche     das Risiko, dass es nach Ende der Vertragslaufzeit
     Rahmenbedingungen ändern, etwa durch Gesetzes-             zu keiner Verlängerung kommt oder Verlängerungs-
     änderungen oder Änderungen der Rechtsprechung,             optionen nicht bzw. nur zu unwirtschaftlichen Kon-
     die die Vertragsgrundlagen beeinflussen können. Da-        ditionen genutzt werden können. Hierdurch kann
     raus resultierende Vertragsstreitigkeiten könnten für      sich das Ergebnis der betroffenen Objektgesellschaft
     die Gesellschaft zu einer finanziellen Belastung führen,   verschlechtern. Es könnte zu verspäteten, geringeren
     insbesondere in Bezug auf ihre Liquidität. Es besteht      und/ oder dem teilweisen Ausfall von Auszahlungen
     zudem die Möglichkeit, dass die Gesellschaft und/          kommen, bis hin zu einem Totalverlust der Einlage inkl.
     oder die künftigen Objektgesellschaft durch die Rea-       Ausgabeaufschlag des Anlegers.
     lisierung eines oder mehrerer Vertragsrisiken, Ansprü-
     chen von Vertragspartnern ausgesetzt werden, denen         Standort-/ Wettbewerbsrisiko
     sie aus vorhandenen liquiden Mitteln nicht nachkom-
     men kann. Dies kann die wirtschaftliche Situation der      In der Prognoserechnung werden für die Standorte,
     Gesellschaft direkt bzw. indirekt negativ beeinflussen     an denen die Ladeparks betrieben werden sollen,
     und sich dadurch nachteilig auf die prognostizierten       Erwartungen im Hinblick auf die zu erzielenden Fre-
     Auszahlungen an die Anleger auswirken.                     quentierungen, Abnahmemengen und Abgabepreise
                                                                angenommen. Die zukünftige Entwicklung und At-
     Im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und deren          traktivität der Standorte als auch die Annahme und
     Vertragspartnern sowie den Objektgesellschaft kann         Nutzung der dortigen Ladestationen ist nicht abseh-
     es zu Leistungsstörungen und/ oder Meinungsver-            bar. Ebenso unsicher sind die Auswirkungen von mög-
     schiedenheiten kommen. Für den Fall, dass eine Ei-         lichen Wettbewerbssituationen die durch den Bestand
     nigung zwischen den Parteien nicht erreicht werden         oder die Errichtung von Ladestationen in unmittel-
     kann, müsste diese auf juristischem Weg erfolgen.          barer Nähe entstehen. So plant ein anderer Anbieter
     Dadurch können zeitliche Verzögerungen und zusätz-         die Errichtung eines größer dimensionierten Schnell-
     liche Kosten entstehen, die das Ergebnis der Gesell-       Ladeparks am Kamener Kreuz. Es kann in der Folge zu
     schaft negativ beeinflussen können. Über die Dauer         einer Fehleinschätzung hinsichtlich der Standortgüte
     eines Rechtsstreites könnte es dazu kommen, dass ein       und geringeren als vom Anleger erwarteten Rückflüs-
     in Anspruch genommener Vertragspartner zahlungs-           sen bis hin zum Totalverlust der Einlage inkl. Ausgabe-
     unfähig wird, so dass selbst im Fall des Obsiegens die     aufschlag kommen.
     Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können.
     Dies könnte nachteilige Auswirkungen auf die prog-         Preisrisiko/ Mengenrisiko
     nostizierten Auszahlungen an die Anleger haben und
     zum Totalverlust der Einlage inkl. Ausgabeaufschlag        Der Kauf und operative Betrieb unterliegt Preisrisiken.
     führen.                                                    Insbesondere die nicht langfristig vertraglich sicher-
                                                                baren Dienstleistungs-, Strombezugs- sowie Lade-
     Bei den Standorten der Schnellladeparks sind die Nut-      stromverkaufspreise können sich abweichend von der
     zungsverhältnisse von besonderer Bedeutung, insbe-         Prognose entwickeln und die Wirtschaftlichkeit der
     sondere die Laufzeit von Grundstückspachtverträgen         Beteiligung beeinträchtigen. Ebenso kann nicht aus-
     bzw. Nutzungsverträgen für die Ladestationen, Spei-        geschlossen werden, dass die Stromlieferanten die
     cher und Trafostationen und deren Pachtzinshöhe.           Lieferfähigkeit der erforderlichen Strommengen tem-
     Die Kosten hierfür entstehen möglicherweise auch,          porär einschränken.
     wenn die Ladestationen beispielsweise aufgrund ei-
     nes störungsbedingten oder zwangsweisen Stillstan-         Technisches Risiko / Technischer Fortschritt
     des keinen Strom abgeben können. Darüber hinaus
     kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schnell-        Zum Zeitpunkt des Erwerbs der Ladeparks repräsen-
     Ladestationen aufgrund einer vorzeitigen Kündigung         tiert die eingesetzte Technik den aktuellen Stand. Es
     aus wichtigem Grund eines oder mehrerer Pachtver-          ist mit fortschreitender Entwicklung der E-Mobilität,
ÖKORENTA Infrastruktur 13E   17

Batterie- und Abrechnungstechnik nicht auszuschlie-       Inkaufnahme einer höheren Prämienzahlung mög-
ßen, dass die eingesetzte Technik den Entwicklungen       lich sein. Höhere Prämienzahlungen oder Kosten im
angepasst werden muss. Die dabei anfallenden Auf-         Zusammenhang mit nicht mehr versicherten Risiken
wendungen könnten höher als der in der Kalkulation        können beim Anleger zu Auszahlungsminderungen
vorgesehene Instandhaltungs- und Erneuerungspos-          bis hin zum Totalverlust der Einlage inkl. Ausgabeauf-
ten ausfallen.                                            schlag führen.

Ebenso ist nicht vollständig auszuschließen, dass an-     Allgemeines Geschäftsrisiko
dere Formen der CO2-reduzierten bzw. -freien Mo-
bilität sich langfristig am Markt durchsetzen und die     Es besteht das Risiko, dass die persönlich haften-
E-Mobilität verdrängen oder ihr Wachstum und ihre         de Gesellschafterin in eigener Verantwortung oder
Verbreitung begrenzen und damit den Bedarf und die        in Abstimmung mit der KVG bei der Ausübung der
Nutzung externer Schnell-Ladestationen reduzieren.        Geschäftsführung unternehmerische Fehlentschei-
                                                          dungen trifft. Bei der Auswahl und dem Ankauf der
Vandalismus- und Versicherungsrisiko                      entsprechenden Vermögensgegenstände kann es zu
                                                          Fehleinschätzungen bezüglich der Vermögensgegen-
Es kann im Betrieb nicht ausgeschlossen werden, dass      stände bzw. der erworbenen Objektgesellschaften
trotz aller Sicherungsmaßnahmen Ladepunkte unab-          kommen. Dies kann dazu führen, dass in den Ob-
sichtlich oder aber bewusst beschädigt werden. Damit      jektgesellschaften geringere Erträge erwirtschaftet
verbunden sind Aufwendungen zur Wiederherstellung         werden und Auszahlungen ausbleiben. Infolgedessen
und Einnahmenausfälle. Die Anlagen sind gegen Be-         können sich Auszahlungen an die Anleger verringern
schädigung versichert. Es besteht das Risiko, dass die    oder vollständig ausbleiben. Das Risiko von unterneh-
Versicherungsleistung nicht ausreicht, um die Scha-       merischen Fehlentscheidungen besteht gleichzeitig
denshöhe zu decken. Es besteht zudem das Risiko,          auf Ebene der Geschäftsführung der Objektgesell-
dass die Anlagen bzw. der Ladepark den Status „nicht      schaft. Daneben besteht das Risiko, dass die Verwahr-
versicherbar“ zugestanden bekommen oder aber die          stelle die ihr obliegenden Aufgaben nicht ordnungs-
Versicherungskonditionen gegen Beschädigung nicht         gemäß erbringt. Dies könnte für die Anleger zu einer
mehr wirtschaftlich darstellbar sind. In Konsequenz       Verminderung der Wirtschaftlichkeit der Beteiligung
wäre die Wirtschaftlichkeit des Standorts und letztlich   bis hin zum Totalverlust der Einlage des Anlegers inkl.
der Beteiligung gefährdet.                                Ausgabeaufschlag führen. Der Wert der Beteiligung
                                                          unterliegt Schwankungen, je nachdem ob die wirt-
Versicherungen                                            schaftliche Betätigung der Gesellschaft erfolgreich ist
                                                          oder nicht. Es können Wertverluste auftreten, die dazu
Die Objektgesellschaften schließen in der Regel           führen, dass der Anleger einen geringeren Betrag als
marktübliche Versicherungen (z.B. Haftpflicht-, Allge-    die Pflichteinlage inkl. Ausgabeaufschlag zurückerhält.
fahren- sowie Sach- und Betriebsunterbrechungsver-
sicherungen) ab. Da jedoch nicht alle Schäden voll-       Regulierungsrisiko
ständig versicherbar sind (z.B. durch Krieg, Erdbeben,
usw.) kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach         Die KVG verfügt über eine Erlaubnis der Bundesanstalt
Schadensereignissen Einnahmeausfälle aufgrund der         für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Geschäftsbe-
teilweisen oder vollständigen Zerstörung auftreten,       trieb als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft
ohne dass Versicherungsentschädigungen erlangt            nach den §§ 20, 22 KAGB. Es kann jedoch nicht aus-
werden können. Gleiches würde eintreten, wenn die         geschlossen werden, dass die BaFin diese Erlaubnis
entsprechenden Schäden zwar versichert wären, es          wieder aufhebt oder die Erlaubnis erlischt. In diesem
aber zu einem Ausfall des Versicherers kommen wür-        Fall hat die Verwahrstelle die Gesellschaft abzuwickeln
de. In solchen Fällen könnte es für den Anleger zu ei-    und das Gesellschaftsvermögen an die Anleger zu
nem teilweise oder vollständigen Verlust seiner Zeich-    verteilen. Eine Abwicklung der Gesellschaft kann nur
nungssumme kommen. Ebenso könnte im Falle einer           abgewendet werden, wenn diese sich in eine intern
Kündigung bzw. Auslaufens eines Versicherungsver-         verwaltete Investment - Kommanditgesellschaft um-
trags der Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags     wandelt oder eine andere externe KVG benennt. Bei-
nur unter Ausschluss bestimmter Risiken oder unter        des bedarf der Genehmigung durch die BaFin.
Sie können auch lesen