ÖKORENTA INFRASTRUKTUR 13E - Ihr Investment in saubere Mobilität - ÖKORENTA
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Emissionsdokument Ö KO R E N TA I N F R AST R U KT U R 13E Ih r I nve s t m e nt i n s a u b e re M o b i l i tä t AURICHER WERTE
Fotomontage geplanter Schnelllade-Park am Standort Koblenz
ÖKORENTA Infrastruktur 13E 3 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1 Einleitende Hinweise und Prospektverantwortung 4 2 Beteiligungsangebot 5 2.1 Angebot im Überblick 5 2.2 Profil des typischen Anlegers 7 2.3 Angaben zur Fondsgesellschaft 8 2.4 Kapitalverwaltungsgesellschaft 9 2.5 Verwahrstelle 12 2.6 Treuhandkommanditistin und Anlegerverwaltung 13 2.7 Vertrieb 14 3 Risiken 15 4 Vermögensgegenstände 26 5 Anteile an der Fondsgesellschaft und Rechtsstellung der Anleger 33 6 Kosten 37 7 Wirtschaftliche Annahmen / Beispielrechnung (Prognose) 40 8 Ermittlung und Verwendung von Erträgen / Auszahlungen 44 9 Bewertungsverfahren 45 10 Jahresbericht und Abschlussprüfer 47 11 Gesellschaften / Vertragspartner im Überblick 48 12 Kurzangaben über die für den Anleger bedeutsamen Steuervorschriften 50 12.1 Vorbemerkungen 50 12.2 Besteuerung auf Gesellschaftsebene 51 12.3 Besteuerung auf Ebene der Anteilseigner 56 12.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer 60 13 Verbraucherinformation 62 14 Anlagen 67 14.1 Gesellschaftsvertrag 68 14.2 Anlagebedingungen 78 14.3 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 84
4 1. Einleitende Hinweise und Prospektverantwortung Gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind bei abgegeben werden. Jeder Erwerb von Anteilen an einem öffentlichen Angebot von geschlossenen alter- dem AIF auf Basis von Auskünften oder Erklärungen, nativen Investmentfonds interessierten Privatanlegern die nicht in den vorgenannten Unterlagen enthalten der Verkaufsprospekt einschließlich der Anlagebedin- sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Anlegers. gungen, des Gesellschaftsvertrags, des Treuhand- und Verwaltungsvertrags und der wesentlichen Anlegerin- Der Verkaufsprospekt sowie die separat erstellten we- formationen zur Verfügung zu stellen. Der Verkaufs- sentlichen Anlegerinformationen sind während der prospekt muss hierbei die Angaben enthalten, die er- Dauer der Vertriebsphase des AIF in deutscher Spra- forderlich sind, damit sich ein am Erwerb eines Anteils che und in ihrer jeweils aktuellen Fassung kostenlos interessierter Anleger ein begründetes Urteil über die telefonisch, per Post oder E-Mail bei der ihm angebotene Anlage und insbesondere über die damit verbundenen Risiken machen kann. Auricher Werte GmbH Kornkamp 52 26605 Aurich Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es Tel.: 04941 604 97 0 sich um den von der Auricher Werte GmbH in ihrer E-Mail: info@auricher-werte.de Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ver- Internet: www.auricher-werte.de walteten geschlossenen alternativen Investmentfonds „ÖKORENTA Infrastruktur 13E geschlossene Invest- erhältlich und sind während der Platzierungsphase als ment GmbH & Co. KG“ (nachfolgend auch „AIF“ oder pdf-Download auf der Internetseite der KVG abrufbar. „Fondsgesellschaft“ genannt). Der alleinige Zweck der Fondsgesellschaft besteht darin, das Vermögen inner- Das Angebot der Kapitalanlage erfolgt ausschließlich halb der Vorgaben des KAGB, der Anlagebedingun- in der Bundesrepublik Deutschland und es werden gen, des Gesellschaftsvertrags und dieses Emissions- demnach keine Teilbeträge außerhalb der Bundesre- dokuments nach dem Grundsatz der Risikostreuung in publik Deutschland angeboten. Vermögenswerte anzulegen und ihren Gesellschaftern das Ergebnis der Verwaltung ihrer Vermögenswerte Prospektverantwortliche ist allein die Auricher Werte zukommen zu lassen. GmbH mit Sitz und Geschäftsanschrift Kornkamp 52, 26605 Aurich, vertreten durch ihre Geschäftsführer Der Erwerb von Anteilen an dem AIF erfolgt aus- Andy Bädeker, Jörg Busboom und Ingo Schölzel. Sie schließlich auf der Grundlage dieses Verkaufsprospek- übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des vor- tes einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschafts- liegenden Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres vertrag und Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie Wissens die Angaben, die auf dem derzeitigen Stand der wesentlichen Anlegerinformationen in der jeweils der Planung, den aufgeführten Verträgen sowie den gültigen Fassung. Interessierten Anlegern wird emp- zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden ge- fohlen, vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung alle setzlichen Bestimmungen basieren, richtig und keine aktuellen Unterlagen aufmerksam zu lesen und unter wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Berücksichtigung ihrer persönlichen Situation kritisch zu würdigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, Vom Prospektinhalt abweichende Angaben sind nur dass die Anleger eine unternehmerische Beteiligung verbindlich, wenn sie von der Auricher Werte GmbH eingehen. Ggf. sollte sich der interessierte Anleger vor schriftlich bestätigt werden. dem Erwerb eines Anteils von einem fachkundigen Dritten beraten lassen. Abweichende Auskünfte oder Erklärungen über den Inhalt dieses Verkaufsprospektes einschließlich Anla- gebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhand- und Verwaltungsvertrag und über den Inhalt der we- Aurich, den 19. August 2021 sentlichen Anlegerinformationen hinaus dürfen nicht (Prospektaufstellungsdatum)
ÖKORENTA Infrastruktur 13E 5 2. Beteiligungsangebot 2.1 Angebot im Überblick Name der Fondsgesellschaft ÖKORENTA Infrastruktur 13E geschlossene Investment GmbH & Co. KG Wertpapierkennnummer A3CY2L Produktart Geschlossener inländischer Publikums-AIF Investitionsfokus Anteile oder Aktien an Gesellschaften oder Beteiligungen an Unterneh- men, die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität errichten und betreiben Fondsvolumen EUR 13 Mio., Erhöhung bis auf EUR 30 Mio. möglich Investitionsquote 90,87 Prozent inkl. Nebenkosten (Prognose) (bezogen auf die Beteiligungssumme ohne Ausgabeaufschlag) Mindestzeichnung EUR 10.000 Ausgabeaufschlag 5 Prozent Vorabverzinsung Bis zum 30. März 2022 in Höhe von 4,0 Prozent p.a. auf die angeforderte und vollständig geleistete Einlage inkl. Ausgabeaufschlag, anteilig ab dem ersten des Monats, der auf die Einzahlung folgt Laufzeit Ca. 9 Jahre nach Vollinvestition, gem. den Anlagebedingungen ist die Laufzeit des AIF bis zum 31. Dezember 2031 befristet (Grundlaufzeit), eine Verlängerung in mehreren Schritten um insgesamt bis zu sechs Jahre mit- tels Beschluss der Gesellschafterversammlung ist möglich Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb Risikostreuung Risikogemischtes Portfolio mit Investitionen in Ladeinfrastruktur für Elek- tromobilität (sogenannte High Power Charger bzw. Ultraschnellladesäu- len), die mit erneuerbarer Energie betrieben werden Gesamtauszahlung 163,1 Prozent vor Steuern inkl. Rückführung des eingesetzten Kapitals (Prognose)1 bezogen auf die geleistete Einlage inkl. Ausgabeaufschlag 1 Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Wertentwicklungen Den Anlegern werden mit dem vorliegenden Ver- Anleger beteiligen sich indirekt als Treugeber über kaufsprospekt durch die Auricher Werte GmbH als die Treuhänderin SG-Treuhand GmbH an der Fonds- Prospektverantwortliche und Kapitalverwaltungsge- gesellschaft. Nach dem Beitritt über die Treuhänderin sellschaft Kommanditanteile der Fondsgesellschaft haben die Anleger die Möglichkeit, sich als Direkt- ÖKORENTA Infrastruktur 13E geschlossene Invest- kommanditisten in das Handelsregister eintragen zu ment GmbH & Co. KG zum Erwerb angeboten. Die lassen.
6 Anlageobjekte Die Fondsgesellschaft investiert in Anteile oder Aktien Zulässig und vorgesehen ist auf Basis der Anlagebe- an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag dingungen in der Durchschau der Erwerb von Schnell- oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Ladestationen für die Elektromobilität an Standorten Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB (für Vermögens- in Deutschland. Die Fondsgesellschaft hat zum Zeit- gegenstände im Sinne der Nummern 2 bis 6 genutz- punkt der Prospektaufstellung Anteile an zwei Ge- te Infrastruktur) in Verbindung mit § 261 Abs. 2 Nr. sellschaften erworben, die an den Standorten Kamen 6 KAGB (Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobi- und Koblenz einen Schnell-Ladepark mit jeweils 10 lität genutzt werden) sowie die zur Bewirtschaftung Ladepunkten errichten werden. Die Inbetriebnah- dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Ver- me dieser beiden Ladeparks ist zu Anfang Oktober mögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen 2021 vorgesehen. Der weitere Erwerb von Ladeparks Gesellschaften erwerben sowie in Beteiligungen an ist vorgesehen; zum Zeitpunkt der Aufstellung des Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse Verkaufsprospektes stehen diese noch nicht fest. zugelassen oder in einen organisierten Markt einbe- zogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB. Investitionsplan (Prognose) Mittelverwendung (Prognose) TEUR in Prozent der in Prozent des Kapitals Beteiligungs- inkl. Ausgabe- summe ohne aufschlag1 Ausgabe- aufschlag1 1. Aufwand für den Erwerb von Vermö- 11.813 90,87 86,54 gensgegenständen (Anschaffungskos- ten inkl. Nebenkosten wie z.B. Mak- lercourtage, Rechtsberatungskosten, Handelsregistergebühren, Auswahl, Bewertung, Ankaufsabwicklung) 2. Sonstige Kosten Eigenkapitalvermittlungsprovision 1.170 9,00 8,57 (inkl. Ausgabeaufschlag) Konzeption, Gründungskosten, sonstige 169 1,30 1,24 Kosten (Prospekterstellung, Gründungs- kosten, rechtliche und steuerliche Bera- tung, Beauftragung von Gutachten u.ä.) Eigenkapitalzwischenfinanzierung 209 1,61 1,53 3. Liquiditätsreserve 289 2,22 2,12 Gesamt 13.650 105,00 100,00 1 Rundungsdifferenzen sind möglich
ÖKORENTA Infrastruktur 13E 7 Auszahlungen (Prognose) Jahr in Prozent vor Steuern Prognoserechnungen basieren auf der Kommanditeinlage Annahmen und sind kein verlässlicher inkl. Ausgabeaufschlag Indikator für die tatsächliche Entwicklung. 1 2022 Vorabverzinsung p.a. 4 2023 1 2024-2025 jeweils 2 2026 5 2027-2028 jeweils 7 2029-2030 jeweils 10 2 1 Gemäß Anlagebedingungen § 6 Nr. 4 2031 119,1 2 Inklusive Veräußerungserlös 2.2 Profil des typischen Anlegers Das Beteiligungsangebot richtet sich an interessierte Das Angebot richtet sich insbesondere an Anleger, Anleger, die über Erfahrungen mit langfristigen Kapi- die eine positive Entwicklung der Elektromobilität er- talanlagen in der Form einer unternehmerischen Be- warten und für eine Investition in ein Umfeld bereit teiligung verfügen sowie rechtliche, steuerliche und sind, für das es keine historischen Erfahrungswerte wirtschaftliche Kenntnisse besitzen. Interessierten gibt. Eine Beteiligung ist nicht für Anleger geeignet, Anlegern, die nicht über entsprechende Kenntnisse die eine garantierte, verzinsliche Kapitalanlage su- und Erfahrungen verfügen, wird empfohlen, sach- chen, bei der die Höhe und der Zeitpunkt der Verzin- kundige Berater zu konsultieren, bevor eine Anla- sung und der Kapitalrückzahlung bereits feststehen. geentscheidung getroffen wird. Aus steuerlicher Sicht richtet sich das Angebot an Die Anleger müssen sich der Chancen und insbe- Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuer- sondere der Risiken (siehe Kapitel „Risiken“) bewusst pflichtig sind, ihre Beteiligung im Privatvermögen sein, die sie mit dem vorliegenden Beteiligungsange- halten und diese nicht fremdfinanzieren. bot eingehen und in der Lage sein, die eingegange- nen Risiken bis hin zum Totalverlust der Einlage inkl. Der Anteilswert und die erzielten Erträge können so- Ausgabeaufschlag zu tragen. Das Beteiligungsange- wohl fallen als auch steigen. Anleger können unter bot richtet sich an Privatanleger, professionelle oder Umständen angelegte Beträge nicht zurückerhalten semiprofessionelle Anleger, die bereit sind mindes- oder keine Rendite auf ihre Kapitalanlage erzielen. tens EUR 10.000 zzgl. Ausgabeaufschlag zu inves- Der Erwerb von Anteilen an diesem AIF sollte dem- tieren. In jedem Fall ist dieses Beteiligungsangebot entsprechend – auch im Hinblick auf die mit dem für Anleger konzipiert, die nicht eine kurzfristige Ver- Erwerb der Anteile verbundenen Kosten – als eine fügbarkeit des eingesetzten Kapitals, sondern mög- langfristige Investition angesehen werden. Aufgrund lichst prognostizierte Auszahlungen über viele Jahre der mit der Anlage verbundenen Risiken, empfiehlt anstreben. es sich nicht, Anteile auf Kredit zu erwerben. Das
8 vorliegende Beteiligungsangebot ist nicht für Anleger Die Laufzeit der Gesellschaft ist entsprechend dem geeignet, die nicht einen Verlust über das eingesetzte Gesellschaftsvertrag bis zum 31. Dezember 2031 be- Kapital hinaus tragen können. In dieser Hinsicht sind fristet (Grundlaufzeit). Sie kann durch Beschluss der die Ausführungen im Kapitel „Risiken“, insbesondere Gesellschafter mit einer Mehrheit von 75 Prozent der die Erläuterung zum maximalen Risiko, zu beachten. abgegebenen Stimmen mehrfach insgesamt bis zu sechs Jahre verlängert werden. Zulässige Gründe für Von der Beteiligung an der Gesellschaft sind natür- die Verlängerung der Grundlaufzeit bestehen darin, liche und juristische Personen, Gesellschaften sowie dass: Gemeinschaften ausgeschlossen, welche die US- amerikanische, kanadische, japanische oder aust- a. der erwartete Veräußerungserlös für die gehal- ralische Staatsangehörigkeit haben bzw. nach US- tenen Vermögensgegenstände nicht den Erwar- amerikanischen, kanadischem, japanischem oder tungen der Gesellschafter entspricht und wäh- australischem Recht errichtet wurden und / oder rend der Verlängerung der Grundlaufzeit eine in den USA, Kanada, Japan oder Australien ihren Wertsteigerung zu erwarten ist, während der Wohnsitz bzw. Sitz haben und/oder Inhaber einer Verlängerungsdauer ein positiver wirtschaftli- dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis (z.B. cher Erfolg zu erwarten ist, Greencard) der genannten Staaten sind bzw. über ei- nen ähnlichen Status verfügen und/oder in den USA, b. rechtliche oder steuerliche Gründe bestehen, die Kanada, Japan oder Australien unbeschränkt steuer- für den Weiterbetrieb bzw. einen späteren Einritt pflichtig sind. in die Liquidation sprechen. 2.3 Angaben zur Fondsgesellschaft Eine ordentliche Kündigung durch den Anleger ist während der Laufzeit der Fondsgesellschaft ausge- Die ÖKORENTA Infrastruktur 13E geschlossene In- schlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündi- vestment GmbH & Co. KG wurde am 07. Mai 2021 gung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach in das Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter Ablauf der Grundlaufzeit ggf. zuzüglich der Laufzeit- HRA 203234 eingetragen. Bei der Fondsgesellschaft verlängerung wird die Fondsgesellschaft aufgelöst mit Sitz in Aurich (Geschäftsanschrift: Kornkamp 52, und abgewickelt (liquidiert). Im Falle der Auflösung 26605 Aurich) handelt es sich um eine geschlosse- der Fondsgesellschaft erfolgt die Liquidation durch ne Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des die KVG als Liquidatorin. Aus dem Verwertungserlös KAGB in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Der werden zunächst die Verbindlichkeiten der Fondsge- Gesellschaftsvertrag (siehe Abschnitt „Anlagen“) ist sellschaft gegenüber Drittgläubigern ausgeglichen. gültig in der Fassung vom 22. Juni 2021. Der Gesell- Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen best- schaftsvertrag unterliegt deutschem Recht und sieht möglich zu verwerten, sämtliche Forderungen der als Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zulässig ver- Fondsgesellschaft einzuziehen und den Verwertungs- einbart werden kann, Aurich vor. erlös nach Begleichung der Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft an die Gesellschafter im Verhältnis Die Fondsgesellschaft ist ein geschlossener inlän- ihrer geleisteten Pflichteinlagen nach Maßgabe des discher Publikums-AIF im Sinne des § 1 KAGB. Ge- jeweiligen Kapitalkontos zueinander zu verteilen. Das genstand der Fondsgesellschaft ist ausschließlich die Geschäftsjahr der Fondsgesellschaft entspricht dem Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens nach Kalenderjahr und endet bis zur Liquidation jeweils einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaft- am 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres. Soll- lichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB te das Investitionsvorhaben aus unvorhersehbaren zum Nutzen der Anleger entsprechend den von der Gründen nicht durchgeführt werden können, hat die Fondsgesellschaft erstellten Anlagebedingungen in Gesellschafterversammlung über den Fortgang der der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft ist be- Gesellschaft zu beschließen. In diesem Fall können rechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen die Gesellschafter durch Beschluss die Auflösung der zu ergreifen, die mit dem Unternehmensgegenstand Gesellschaft herbeiführen. Aus dem nach der Beglei- unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen, sofern chung der Schulden und der Erfüllung eingegange- diese im Einklang mit den Anlagebedingungen ste- ner Verträge übrigbleibenden Gesellschaftsvermö- hen. Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäf- gen sind die Einlagen zurück zu erstatten. te, die einer gesonderten Erlaubnis nach der Gewer- beordnung bedürfen.
ÖKORENTA Infrastruktur 13E 9 Die ÖKORENTA Verwaltungs GmbH ist als persönlich schafterin der KVG ist die ÖKORENTA Invest GmbH haftende Gesellschafterin der ÖKORENTA Infrastruk- mit Sitz in Aurich und der Geschäftsanschrift Korn- tur 13E geschlossene Investment GmbH & Co. KG kamp 52, 26605 Aurich. mit der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft beauftragt. Das gezeichnete und vollständig eingezahlte Kapi- tal der Auricher Werte GmbH beträgt EUR 125.000. Der persönlich haftenden Gesellschafterin obliegt in Die Auricher Werte GmbH muss gemäß § 25 Abs. diesem Zusammenhang u.a. 4 KAGB zu jeder Zeit über anrechenbare Eigenmittel von mindestens einem Viertel der im vorangegange- • die Beauftragung der externen KVG, nen Jahr angefallenen fixen Gemeinkosten verfügen. • die laufende Überwachung der von der externen Ferner sind Berufshaftpflichtrisiken in Höhe von we- KVG zu erbringenden Dienstleistungen gemäß nigstens 0,01 Prozent des Wertes der von ihr verwal- den Vereinbarungen des Fremdverwaltungsver- teten AIF über zusätzliche Eigenmittel abzudecken trags, oder eine nach § 25 Abs. 6 Nr. 2 KAGB und Richtlinie 2011/ 61/ EU geeignete Versicherung abzuschließen. • ggf. die Abberufung der KVG und die Beauftra- Zur Abdeckung der potenziellen Haftungsrisiken aus gung einer anderen KVG, soweit erforderlich, beruflicher Fahrlässigkeit gemäß § 25 Abs.6 Nr. 2 KAGB verfügt die KVG über eine entsprechende Ver- • die Organisation und Durchführung von Gesell- sicherung. Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als ex- schafterversammlungen, terne KVG gem. §§ 20, 22 KAGB wurde der Auricher Werte GmbH am 05. März 2018 von der Bundesan- • die Unterzeichnung von Steuererklärungen und stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Jahresabschlüssen der Gesellschaft. Auflistung weiterer Investmentvermögen in Gründungskommanditistin ist die SG-Treuhand der Verwaltung der Auricher Werte GmbH GmbH mit einer vollständig eingezahlten Einlage von EUR 1.000. Die SG-Treuhand GmbH wird über ihre ei- Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung verwaltet die gene Einlage hinaus weitere Kommanditeinlagen als Auricher Werte GmbH folgende Investmentvermö- Treuhänderin für hinzutretende Anleger im eigenen gen nach dem KAGB: Namen, jedoch für Rechnung der Anleger/Treugeber übernehmen. ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene Investment GmbH & Co. KG 2.4 Kapitalverwaltungsgesellschaft ÖKORENTA Erneuerbare Energien IX geschlossene Die Auricher Werte GmbH ist die Kapitalverwaltungs- Investment GmbH & Co. KG gesellschaft (KVG) für das in diesem Verkaufspros- pekt beschriebene Investmentvermögen ÖKORENTA ÖKORENTA Erneuerbare Energien 10 geschlossene Infrastruktur 13E geschlossene Investment GmbH & Investment GmbH & Co. KG Co. KG. Die Auricher Werte GmbH wurde am 25. November 2013 gegründet und ist am 18. Dezem- ÖKORENTA Erneuerbare Energien 11 geschlossene ber 2013 in das Handelsregister des Amtsgerichts Investment GmbH & Co. KG Aurich unter der HRB Nummer 202865 eingetragen worden. Sie ist eine KVG im Sinne des Kapitalanla- ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12 geschlossene gegesetzbuches in der Rechtsform einer Gesellschaft Investment GmbH & Co. KG mit beschränkter Haftung (GmbH). Die KVG hat ihren Sitz in Aurich mit der Geschäftsanschrift Kornkamp ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil I geschlossene 52, 26605 Aurich. Sie wird von den Geschäftsfüh- Investment GmbH & Co. KG rern Andy Bädeker, Jörg Busboom und Ingo Schöl- zel vertreten. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil II geschlossene aus Tjark Goldenstein (Vorsitzender), Joachim Queck Investment GmbH & Co. KG (Stellv. Vorsitzender) und Björn Drescher. Alleingesell-
10 ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil III geschlossene Im Rahmen der Portfolioverwaltung tätigt die KVG Investment GmbH & Co. KG aufgrund einer Vollmacht und für Rechnung der Fondsgesellschaft die Anlagen entsprechend der ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil IV geschlossene Anlagestrategie, den Zielen und dem Risikoprofil der Investment GmbH & Co. KG Fondsgesellschaft. Dabei beachtet sie die Anlagebe- dingungen und den Gesellschaftsvertrag der Fonds- ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil V geschlossene gesellschaft. Die Portfolioverwaltung umfasst auch Investment GmbH & Co. KG das laufende Fonds- und Assetmanagement. ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil VI geschlossene Das Risikomanagement umfasst auch das Liquiditäts- Investment GmbH & Co. KG management gemäß § 30 KAGB und die Bewertung der Vermögensgegenstände des Investmentvermö- W&S ÖKORENTA I geschlossene Investment GmbH gens. Sie wendet ein geeignetes Risiko-Manage- & Co. KG mentsystem gemäß § 29 KAGB an, dass die Identifi- zierung und Erfassung, die Analyse und Bewertung, ÖKORENTA Neue Energien Portfolio geschlossene die Steuerung und das Controlling sämtlicher mit Investment GmbH & Co. KG dem Management der Fondsgesellschaft und deren Vermögensgegenständen verbundenen Risiken si- ÖKORENTA ÖKOstabil 7 geschlossene Investment cherstellt. Die mit den Techniken und Instrumenten GmbH & Co. KG verbundenen Risiken, Interessenkonflikte und Aus- wirkungen auf die Wertentwicklung ergeben sich ÖKORENTA ÖKOstabil 8 geschlossene Investment aus den Ausführungen im Kapitel „Risiken“ dieses GmbH & Co. KG Verkaufsprospektes. ÖKORENTA ÖKOstabil 9 geschlossene Investment Der am Erwerb eines Anteils Interessierte kann In- GmbH & Co. KG formationen über die Anlagegrenzen des Risikoma- nagements, die Risikomanagementmethoden und ÖKORENTA ÖKOstabil 10 geschlossene Investment die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Ren- GmbH & Co. KG diten der wichtigsten Kategorien von Vermögensge- genständen des Investmentvermögens verlangen. Er Die Auricher Werte GmbH ist im Rahmen des mit erhält diese Informationen in schriftlicher oder elekt- der ÖKORENTA Infrastruktur 13E geschlossene In- ronischer Form von der KVG. vestment GmbH & Co. KG geschlossenen Verwal- tungsvertrags (Fremdverwaltungsvertrag) als externe Die KVG ist berechtigt, sämtliche Aufgaben, die ihr Kapitalverwaltungsgesellschaft für das Investment- als KVG gesetzlich und vertraglich zukommen, nach vermögen bestellt. Somit obliegt ihr die Verwaltung eigenem Ermessen und ohne Zustimmung der Ge- des Investmentvermögens im Sinne des KAGB. Hier- sellschaft unter Berücksichtigung der Vorgaben des zu gehören insbesondere KAGB, des Fremdverwaltungsvertrags, der Anlage- • die Portfolioverwaltung, bedingungen und des Gesellschaftsvertrags wahrzu- nehmen. Dies gilt insbesondere auch für Anlageent- • das Risikomanagement, scheidungen, die die KVG für die Gesellschaft trifft. • administrative Tätigkeiten (die Fondsbuchhal- Die KVG handelt bei der Verwaltung der Gesellschaft tung und die Rechnungslegung, die Einholung grundsätzlich nicht weisungsgebunden. Gesetzlich bzw. Beauftragung notwendiger rechtlicher und zulässige Weisungsrechte der Gesellschaft sowie steuerlicher Dienstleistungen für die Fondsge- Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversamm- sellschaft, die Überwachung der Einhaltung der lung bleiben unberührt. Rechtsvorschriften, die Bewertung des Invest- mentvermögens, die Auszahlung, die Bearbei- Die Auricher Werte GmbH kann ihre Aufgaben ganz tung von Kundenanfragen, das Meldewesen so- oder teilweise auf externe Dienstleister im Rahmen wie ggf. weitere notwendige Dienstleistungen). der hierfür einschlägigen Regelungen (vgl. insbe- sondere § 36 KAGB) auslagern bzw. Aufgaben auf Der Fremdverwaltungsvertrag unterliegt deutschem Dritte übertragen. Die Haftung der KVG ist – soweit Recht und sieht als Gerichtsstand, soweit dies recht- gesetzlich zulässig – beschränkt. Die KVG haftet nicht lich zulässig vereinbart werden kann, Aurich vor.
ÖKORENTA Infrastruktur 13E 11 für die Wertentwicklung des Investmentvermögens Die Entscheidungsprozesse und organisatorischen oder für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes Strukturen der KVG sind entsprechend ausgerichtet. Anlageergebnis. Die Auricher Werte GmbH hat einen externen Bewerter für die Bewertung der anzukau- Im Gesellschaftsvertrag und den Anlagebedingungen fenden Vermögensgegenstände beauftragt. der Fondsgesellschaft werden die Interessen eines Anlegers oder einer Gruppe von Anlegern nicht über Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, die Leistungen die Interessen eines anderen Anlegers oder einer an- der KVG jederzeit zu überwachen und zu überprü- deren Anlegergruppe gestellt. Jeder Anleger hat die fen. Sie ist jedoch nicht befugt, über das verwaltete gleichen Zugangsmöglichkeiten und Voraussetzun- Vermögen zu verfügen oder diesbezüglich Verpflich- gen für eine Beteiligung am Investmentvermögen tungen einzugehen. Der Verwaltungsvertrag mit und es gibt keine Sonderrechte für bestimmte An- der KVG endet mit dem Zeitpunkt der Beendigung legergruppen. Demnach haben alle Anteile gleiche der Fondsgesellschaft. Eine Kündigung ist nur aus Ausgestaltungsmerkmale, verschiedene Anteilklas- wichtigem Grund und unter Einhaltung einer Kündi- sen gemäß §§ 149 Abs. 2 i. V. m. 96 Abs. 1 KAGB gungsfrist von mindestens sechs Monaten möglich. werden nicht gebildet und Ansprüche einzelner An- Die KVG ist berechtigt, die Fondsgesellschaft unter leger auf Vorzugsbehandlung bestehen nicht. Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB zu vertreten. Im Fall der Kündigung des Fremdverwal- Ferner hat die KVG zur Sicherung der Anlegerinteres- tungsvertrags wird die KVG die ihr zukommenden sen entsprechende Leitsätze zum Umgang mit mög- Aufgaben auch nach Beendigung des Fremdverwal- lichen Interessenkonflikten im Rahmen ihrer Com- tungsvertrags bis zur Überleitung der Aufgaben auf pliancegrundsätze festgeschrieben. Diese umfassen eine neue Kapitalverwaltungsgesellschaft fortführen, Maßnahmen zur Vermeidung, der Feststellung und längstens jedoch für sechs Monate. Für diesen Zeit- Offenlegung sowie dem Management von Interes- raum erhält die KVG auch weiterhin die im Fremdver- senkonflikten. In diesem Sinne hat die KVG u.a. die waltungsvertrag vorgesehene Vergütung. Funktion eines Compliancebeauftragten installiert, der die allgemeinen, organisatorischen und prozes- Die Komplementärin der Gesellschaft wird im Fall der sualen Vorkehrungen zur Beobachtung, Identifika- Beendigung des Fremdverwaltungsvertrags – vorbe- tion, Prävention, Lösung von Interessenkonflikten haltlich einer Genehmigung durch die BaFin – ent- umsetzt. weder eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft bestimmen, die die Rechte und Pflichten der KVG Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucher- durch Abschluss eines neuen Fremdverwaltungsver- rechtlichen Streitigkeiten nach dem KAGB hat die trags übernimmt, oder alle erforderlichen Maßnah- BaFin eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese ist men ergreifen, um die Gesellschaft in eine intern mit zwei Schlichtern besetzt, die unabhängig agie- verwaltete Investmentkommanditgesellschaft i.S.d. ren und nicht an Weisungen gebunden sind. KAGB umzugestalten. Die KVG hat den Eigenkapi- talvertrieb und damit die Einwerbung eines von An- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht legern zu zeichnenden Kommanditkapitals von bis Schlichtungsstelle zu TEUR 29.999 an die ÖKORENTA FINANZ GmbH Referat ZR3 übertragen. Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Faire Behandlung der Anleger www.bafin.de/invg-schlichtung Email: schlichtungsstelle@bafin.de Die Auricher Werte GmbH ist in ihrer Funktion als Telefon: 0228 – 4108 0 Kapitalverwaltungsgesellschaft der Fondsgesellschaft Fax: 0228 – 4108 62299 gesetzlich dazu verpflichtet, die Anleger der Fonds- gesellschaft fair zu behandeln. Sie verwaltet die von Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Anwen- ihr aufgelegten Investmentvermögen nach dem Prin- dung des Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf zip der Gleichbehandlung, indem sie bestimmte In- Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kön- vestmentvermögen und Anleger der Investmentver- nen Anleger unbeschadet ihres Rechtes, die Gerichte mögen nicht zu Lasten anderer bevorzugt behandelt. anzurufen, die Schlichtungsstelle der Deutschen Bun- Die Gleichbehandlung wird auf allen Ebenen der desbank anrufen. Verwaltung des Investmentvermögens sichergestellt.
12 Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle GmbH, Aurich, ausgelagert. Mit der Führung des An- Schlichtungsstelle legerregisters wurde die SG-Treuhand GmbH, Aurich, Taunusanlage 5 beauftragt. 60329 Frankfurt/ Main Telefon: 069 – 2388-1907 2.5 Verwahrstelle Fax: 069 – 709090-9901 Email: schlichtung@bundesbank.de Für die Fondsgesellschaft wurde die BLS Verwahrstelle Web: www.bundesbank.de GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Ham- burg mit Geschäftsanschrift Caffamacherreihe 8, 20355 Vergütungspolitik Hamburg, als Verwahrstelle beauftragt. Sie ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Das Vergütungssystem der Auricher Werte GmbH HRB Nummer 125745. Geschäftsführerinnen sind Chris- berücksichtigt die Regelungen des § 37 KAGB und tina Niebuhr und Katja Rößler. Alleingesellschafterin der basiert auf dem Grundsatz, dass die Vergütung mit BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einem soliden und wirksamen Risikomanagement- ist die BLS Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. system vereinbar und diesem förderlich sein soll. Das System der Vergütung darf keine Anreize zum Ihre Haupttätigkeiten (Gesellschaftszweck) sind die Eingehen von Risiken setzen, die nicht mit dem Ri- für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und sikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gem. § 2 i.V.m. oder dem Gesellschaftsvertrag der verwalteten In- § 43a (4) Wirtschaftsprüferordnung. Die Gesellschaft vestmentvermögen vereinbar sind und die KVG da- übt darüber hinaus die Tätigkeit einer alternativen ran hindert, pflichtgemäß im besten Interesse der Verwahrstelle gemäß KAGB aus. Handels- und Bank- Investmentvermögen zu handeln. Die Grundsätze geschäfte sind ausgeschlossen. des Vergütungssystems werden von der Geschäfts- führung in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat fest- Mit Datum vom 18. August 2021 wurde zwischen gelegt. Einmal jährlich überprüft der Aufsichtsrat das dem AIF, der KVG und der BLS Verwahrstelle GmbH Vergütungssystem dahingehend, ob die Vergütungs- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Vertrag über die politik gemäß den Vorgaben umgesetzt wird und Bestellung als Verwahrstelle geschlossen. Der Ver- veranlasst bei Bedarf notwendige Änderungen. Ein wahrstellenvertrag unterliegt deutschem Recht und Vergütungsausschuss ist nicht eingerichtet. Die Ein- sieht als Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zulässig zelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, die eine vereinbart werden kann, Hamburg vor. Beschreibung der Berechnung der Vergütung und der sonstigen Zuwendungen sowie die Identität, der Hinsichtlich ihrer Verwahrstellenaufgaben in Bezug für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zu- auf die Fondsgesellschaft erbringt sie sämtliche ihr wendungen zuständigen Personen beinhalten, sind gemäß KAGB bzw. der Delegierten Verordnung (EU) auf der Internetseite der KVG www.auricher-werte. Nr. 231/ 2013 obliegende Aufgaben. Hierzu zählen: de/verguetungspolitik veröffentlicht. Auf Verlangen werden die Informationen von der KVG kostenlos in • die Prüfung des Eigentums der Fondsgesellschaft Papierform zur Verfügung gestellt. oder der KVG an den Vermögenswerten des AIF und die Führung von Aufzeichnungen über die Auslagerungen und übertragene Vermögensgegenstände Dienstleistungen • die Überwachung der Verfügungsbeschränkun- Der Vertrieb von Anteilen an der Fondsgesellschaft gen gemäß § 83 Abs. 4 KAGB ist an die ÖKORENTA FINANZ GmbH übertragen worden. Die KVG hat die nach dem KAGB vorzuhal- • die Sicherstellung, dass die Ausgabe und Rück- tenden Funktionen Compliance, Interne Revision, nahme von Anteilen des AIF sowie deren Wert- Geldwäsche und Datenschutz an die VIVACIS Con- ermittlung den gesetzlichen und vertraglichen sulting GmbH, Bad Homburg, ausgelagert. Die Funk- Vorschriften entsprechen tionen Finanzbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung und Steuerberatung hat die KVG an ACUS KLEMM • die Sicherstellung, dass die Erträge des AIF ent- & PARTNER MBB WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELL- sprechend den gesetzlichen und vertraglichen SCHAFT, Oldenburg, ausgelagert. Die Funktion Si- Bestimmungen verwendet werden cherung der IT-Infrastruktur wurde an die OMG.de
ÖKORENTA Infrastruktur 13E 13 • die Prüfung der Zahlungsströme des AIF Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer geschlossen und endet mit Vollbeendigung und Löschung der • die kontinuierliche Sicherstellung einer ange- Fondsgesellschaft im Handelsregister. Er kann von messenen und vertrags- sowie gesetzeskonfor- jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten men Bewertung der Vermögensgegenstände zum Ende eines Halbjahres gekündigt werden. Vor einer Kündigung durch die BLS ist die BaFin zu in- • die Prüfung, ob die KVG und der AIF die gelten- formieren. Die BLS darf ihre Tätigkeit in diesem Fall den Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie nur dann aufgeben, wenn eine andere Verwahrstelle Vertragsbedingungen des AIF einhalten sowie bestellt wurde und die BaFin den Wechsel genehmigt hat. Der Vertrag endet außerdem, wenn die BaFin die • die Sicherstellung, dass bei Auszahlungen die beantragte Genehmigung versagt oder der KVG ein Berechnung des durch die KVG mitgeteilten Wechsel der Verwahrstelle auferlegt wird. Nettoertrages gem. den vertraglichen und recht- lichen Vorschriften erfolgt Die BLS, die KVG und der AIF haben sich gegenseitig alle einschlägigen Informationen zu übermitteln, die Die BLS prüft ob Investitionen in Übereinstimmung diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benö- mit den Anlagebedingungen und dem Gesellschafts- tigen. Die BLS ist vorab zu informieren, wenn Gesell- vertrag stehen. Die KVG darf Investitionen auf Rech- schaftsvertrag, Anlagebedingungen oder Emissions- nung der Fondsgesellschaft erst nach Freigabe der unterlagen der Fondsgesellschaft geändert werden. Verwahrstelle durchführen. Ebenfalls bedarf ein Ver- kauf von Vermögensgegenständen auf Rechnung Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Ver- der Fondsgesellschaft sowie die Aufnahme von Kre- wahrstelle die ihr übertragenen Verwahrfunktionen diten und die Verfügung über Bankguthaben der vor- nicht auf Dritte übertragen bzw. ausgelagert. Eine herigen Prüfung und Freigabe der Verwahrstelle. Un- Haftungsfreistellung ist vertraglich nicht vereinbart. terlagen für Investitionen in Vermögensgegenstände Die KVG erteilt den Anlegern auf Antrag Informati- und Darlehensaufnahmen, die vor der Geschäftsauf- onen über den neuesten Stand hinsichtlich Verände- nahme als AIF getätigt wurden, sind der Verwahrstel- rungen der Verwahrstelle, Beschreibung der Rechte le vorgelegt. Im Rahmen der Liquidation des AIF prüft und Pflichten sowie der Interessenkonflikte sowie die BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsge- sämtlicher von der Verwahrstelle ausgelagerten Ver- sellschaft die Auszahlungen an die Anleger. wahrungsaufgaben, Liste der Auslagerungen und Unterauslagerungen und Angabe sämtlicher Interes- Aufgaben, die zu Interessenkonflikten zwischen der senkonflikte, die sich aus den Auslagerungen erge- Fondsgesellschaft, den Anlegern, der KVG und der ben können. BLS führen könnten, darf die BLS nicht wahrneh- men, es sei denn, es besteht eine funktionale und 2.6 Treuhandkommanditistin und hierarchische Trennung zwischen der Ausführung der Anlegerverwaltung Verwahrstellenaufgaben und der potenziell dazu in Konflikt stehenden Aufgaben. Die potenziellen In- Treuhandkommanditistin (nachfolgend auch „Treu- teressenkonflikte werden ordnungsgemäß ermittelt, händerin“) für das angebotene Investmentvermögen gesteuert, beobachtet und den Anlegern gegenüber ÖKORENTA Infrastruktur 13E geschlossene Invest- offengelegt. ment GmbH & Co. KG ist die SG-Treuhand GmbH in Aurich mit Geschäftsanschrift Kornkamp 52, 26605 Die BLS haftet gegenüber dem AIF und den Anlegern Aurich. Sie ist eingetragen im Handelsregister des für Verluste, die diese dadurch erleiden, dass die BLS Amtsgerichtes Aurich unter HRB Nummer 200288. und die Personen, die die BLS vertreten, ihre Ver- Unternehmensgegenstand ist die Übernahme und pflichtungen als Verwahrstelle nach dem KAGB nicht treuhänderischer Erwerb von Kommanditbeteiligun- erfüllen. Sie haftet dem Grunde nach nur, soweit ihr gen für Treugeber sowie die Erbringung von Verwal- oder einer der Personen, die sie vertritt, Vorsatz oder tungstreuhandleistungen für Direktkommanditisten. Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Haf- Sie wird vertreten durch die Geschäftsführer Ramona tung bleibt auch bei einer Übertragung von Aufga- Eilers-Fischer und Sven Süssen. Alleingesellschafterin ben an Dritte in vollem Umfang bestehen. der Treuhänderin ist die ÖKORENTA Invest GmbH mit
14 Sitz in Aurich und der Geschäftsanschrift Kornkamp 2.7 Vertrieb 52, 26605 Aurich. Mit Rahmenvertriebsvereinbarung vom 30. August Mit Datum vom 22. Juni 2021 ist zwischen der 2018 zwischen der ÖKORENTA FINANZ GmbH und Fondsgesellschaft und der Treuhänderin ein Treu- der KVG und der Provisionsvereinbarung vom 22. hand- und Verwaltungsvertrag geschlossen worden. Juni 2021 ist die ÖKORENTA FINANZ GmbH damit Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und sieht als beauftragt, ein von Anlegern zu zeichnendes Kom- Gerichtsstand, soweit dies rechtlich zulässig verein- manditkapital an der ÖKORENTA Infrastruktur 13E bart werden kann, Aurich vor. geschlossene Investment GmbH & Co. KG von bis zu TEUR 29.999 zzgl. 5 Prozent Ausgabeaufschlag Die Aufgabe der Treuhandkommanditistin besteht einzuwerben. Die Einwerbung kann über die direk- darin, im eigenen Namen, aber für Rechnung des te Ansprache von Anlegern oder die Beauftragung Treugebers Kommanditanteile zu erwerben und von Finanzdienstleistern (Untervermittler) des Ver- treuhänderisch für den Treugeber zu verwalten. Die triebspartners erfolgen. Die Rahmenvertriebsverein- Rechtsgrundlage ihrer Tätigkeit bildet dabei der Treu- barung unterliegt deutschem Recht und sieht als Ge- hand- und Verwaltungsvertrag, dessen Abschluss der richtsstand, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart Anleger im Rahmen der Erteilung des Kaufauftrages werden kann, Aurich vor. (Beitrittserklärung) angeboten wird. Der Wortlaut des Treuhand- und Verwaltungsvertrags ist in diesem Die ÖKORENTA FINANZ GmbH mit Sitz und Ge- Verkaufsprospekt als Anlage beigefügt. Die wesent- schäftsanschrift Kornkamp 52 in 26605 Aurich ist lichen Rechte und Pflichten der Treuhandkomman- eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes ditistin bestehen darin, Kapitalanteile in Höhe des Aurich unter HRB 204255. Die Gesellschaft wird von jeweiligen Beteiligungsbetrages der Anleger für diese den Geschäftsführern Clemens Mack und Christian zu erwerben, zu halten und zu verwalten. Ferner ist Rose vertreten. sie zum Abruf von Finanzierungen der Anleger/ Treu- geber und zur Ausübung von Stimmrechten vorbe- Bei der Vermittlung von Anlegern durch die Beauftra- haltlich von Weisungen bevollmächtigt. Sie hat die gung von Finanzdienstleistern übernimmt die ÖKO- jeweiligen treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen RENTA FINANZ GmbH die inhaltliche Prüfung einer getrennt von ihrem übrigen Vermögen zu verwalten. jeden Beitrittserklärung auf Vollständigkeit aller da- Der jeweilige Treugeber ist verpflichtet, die Treuhand- mit zusammenhängenden Erklärungen. Sie ist dabei kommanditistin von allen Ansprüchen Dritter, die berechtigt Beitrittserklärungen abzulehnen. gegen sie wegen und im Zusammenhang mit ihrer Treuhänderstellung geltend gemacht werden, frei- Die ÖKORENTA FINANZ GmbH ist zudem mit der zustellen sowie etwaig getätigte Aufwendungen in Vorbereitung und Durchführung von Vertriebsveran- diesem Zusammenhang zu ersetzen. Der Treugeber staltungen sowie der Mitwirkung bei Werbung und hat im Innenverhältnis der Fondsgesellschaft und der Marketing beauftragt. weiteren Anleger der Fondsgesellschaft zueinander die gleiche Rechtsstellung wie ein Direktkomman- Die Rahmenvertriebsvereinbarung hat eine unbe- ditist. Für diejenigen Anleger, die eine Umwandlung stimmte Laufzeit. Während der Laufzeit ist eine Kün- ihrer Beteiligung als Treugeber in eine Beteiligung als digung mit einer Frist von einem Monat zum Monats- Direktkommanditist vornehmen, verwaltet die Treu- ende von jeder Vertragspartei möglich. Änderungen händerin den bezogenen Anteil an der Fondsgesell- und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer schaft. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist auf Wirksamkeit der Zustimmung sämtlicher Beteiligter. unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Par- Sie bedürfen der Schriftform. tei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Mo- naten zum Ablauf eines Geschäftsjahres, erstmalig je doch zum 31. Dezember 2031 gekündigt werden. Der Vertrag endet mit Ausscheiden des Anlegers aus der Gesellschaft oder bei deren Liquidation mit Aus- scheiden und Vollbeendigung der Fondsgesellschaft ohne dass es einer Kündigung bedarf.
ÖKORENTA Infrastruktur 13E 15 3. Risiken Die nachfolgende Darstellung behandelt die wesent- und Gebühren der Verlust weiteren Anlegervermö- lichen tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen Risi- gens entstehen. Vor diesem Hintergrund sollten An- ken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage, die der leger eine Beteiligung an dem Investmentvermögen KVG bei der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes nur als Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwä- bekannt sind. Neben den nachstehend beschriebenen gen und nur dann investieren, wenn ein Totalverlust Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung der Einlage inkl. Ausgabeaufschlag tragbar für sie ist. der Fondsgesellschaft durch verschiedene weitere Ri- siken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Risiken können gleichzei- tig eintreten und sich wechselseitig verstärken, sodass Maximales Risiko sich insgesamt ein „höherrangiges“ Risiko realisiert. Zu den im Folgenden dargestellten Risiken, die Rei- Für den Anleger besteht das Risiko des Totalverlustes henfolge der aufgeführten Risiken enthält weder eine der Einlage inkl. Ausgabeaufschlag. Zusätzlich sind Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts individuelle Vermögensnachteile z.B. durch Steuer- noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt zahlungen und individuelle Fremdfinanzierungskos- einzelner Risiken, kommen ggf. noch individuelle Risi- ten zu berücksichtigen. Dies könnte zu einer Inan- ken auf Ebene des einzelnen Anlegers hinzu. Jedem spruchnahme des übrigen Vermögens des Anlegers Anleger wird daher ausdrücklich geraten, vor Zeich- bis hin zu einer Zahlungsunfähigkeit führen. nung einer Beteiligung alle Risiken eingehend selbst zu prüfen und sich, soweit erforderlich, dazu eigener fachkundiger Berater zu bedienen. Prognoserisiko Jedes Risiko, einzeln eintretend oder in Kombination, Die Angaben im Prospekt hinsichtlich der wirtschaftli- kann dazu führen, dass das Ergebnis der Beteiligung/ chen Entwicklung basieren auf Annahmen und Erwar- der Gesellschaft negativ beeinflusst wird und eine tungen. Es kann insofern nicht zugesichert werden, dass verzögerte und/oder verringerte Auszahlung der Kapi- diese Annahmen in der Realität eintreffen. talanlage bis hin zum vollständigen Verlust der Zeich- nungssumme des Anlegers zur Folge hat. Der Gesellschaftsvertrag sieht kein Mindestkapital vor. Sollte die Fondsgesellschaft mit einem nur sehr gerin- Risikoprofil der Kapitalanlage gen Kapital geschlossen werden, könnte der Anleger durch festgelegte Mindestvergütungen und fixe Ver- Eine Beteiligung an der ÖKORENTA Infrastruktur 13E waltungskosten überproportional belastet werden. geschlossene Investment GmbH & Co. KG ist als eine Unabhängig davon kann nicht ausgeschlossen wer- unternehmerische Beteiligung zu verstehen. Neben den, dass Kosten und Aufwendungen höher als pro- den Chancen auf Auszahlungen und Wertsteigerun- gnostiziert ausfallen, unerwartete Kosten anfallen, gen, die eine solche unternehmerische Beteiligung weniger Kommanditkapital als angenommen einge- verspricht, sind auch Verlustrisiken verbunden. Jeder worben wird oder die Gesellschaft frühzeitig geschlos- Anleger trägt das Risiko der Minderung von Aus- sen wird und/oder angenommene Erträge hinter den zahlungen, der Aussetzungen und des vollständigen Prognosewerten zurückbleiben. In den vorgenannten Verlustes von Auszahlungen. Ferner kann der Eintritt Fällen resultiert für den Anleger das Risiko einer Rendi- von Risiken und insbesondere der gleichzeitige Ein- teminderung bis hin zu einem Totalverlust der Einlage tritt mehrerer Risiken zu erheblichen Störungen des inkl. Ausgabeaufschlag. erwarteten Beteiligungsverlaufes führen, in dessen Folge es für den Anleger zu einem Totalverlust sei- Allgemeine Vertragserfüllungsrisiken / ner Einlage inkl. Ausgabeaufschlag kommen kann. Kontrahentenrisiken Darüber hinaus können in solchen Fällen beim Anle- ger eventuell weitere Vermögensnachteile z.B. durch Auf Ebene der Gesellschaft wurde bereits eine Vielzahl Steuerzahlungen entstehen, die dann vom Anleger von Verträgen abgeschlossen (Gesellschaftsvertrag, aus seinem übrigen Vermögen zu tragen sind. Bei Fi- Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Vertriebsverein- nanzierung der Einlage des Anlegers kann aufgrund barung, Kaufvertrag für Unternehmensanteile). Neben der Rückzahlungsverpflichtung einschließlich Zinsen den bereits für den Erwerb von Vermögensgegenstän-
16 den abgeschlossenen werden in Abhängigkeit der träge abgebaut werden müssen, weil den vertragli- Entwicklung der Einwerbung von Kommanditkapitel chen Pflichten aus den Pachtverträgen nicht nachge- weitere Verträge für den Erwerb von Schnell-Ladesta- kommen wurde oder weil von keiner der Parteien des tionen geschlossen. Es besteht die Möglichkeit, dass Pachtvertrags zu vertretende und nicht vorhersehbare diese Verträge in Gänze oder Teilen unwirksam, unvoll- Umstände eine vollständige oder teilweise Stilllegung ständig, fehlerhaft und/ oder unvorteilhaft sind oder der Schnell-Ladestationen erfordern. Zudem besteht werden. Zudem besteht das Risiko, dass sich rechtliche das Risiko, dass es nach Ende der Vertragslaufzeit Rahmenbedingungen ändern, etwa durch Gesetzes- zu keiner Verlängerung kommt oder Verlängerungs- änderungen oder Änderungen der Rechtsprechung, optionen nicht bzw. nur zu unwirtschaftlichen Kon- die die Vertragsgrundlagen beeinflussen können. Da- ditionen genutzt werden können. Hierdurch kann raus resultierende Vertragsstreitigkeiten könnten für sich das Ergebnis der betroffenen Objektgesellschaft die Gesellschaft zu einer finanziellen Belastung führen, verschlechtern. Es könnte zu verspäteten, geringeren insbesondere in Bezug auf ihre Liquidität. Es besteht und/ oder dem teilweisen Ausfall von Auszahlungen zudem die Möglichkeit, dass die Gesellschaft und/ kommen, bis hin zu einem Totalverlust der Einlage inkl. oder die künftigen Objektgesellschaft durch die Rea- Ausgabeaufschlag des Anlegers. lisierung eines oder mehrerer Vertragsrisiken, Ansprü- chen von Vertragspartnern ausgesetzt werden, denen Standort-/ Wettbewerbsrisiko sie aus vorhandenen liquiden Mitteln nicht nachkom- men kann. Dies kann die wirtschaftliche Situation der In der Prognoserechnung werden für die Standorte, Gesellschaft direkt bzw. indirekt negativ beeinflussen an denen die Ladeparks betrieben werden sollen, und sich dadurch nachteilig auf die prognostizierten Erwartungen im Hinblick auf die zu erzielenden Fre- Auszahlungen an die Anleger auswirken. quentierungen, Abnahmemengen und Abgabepreise angenommen. Die zukünftige Entwicklung und At- Im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und deren traktivität der Standorte als auch die Annahme und Vertragspartnern sowie den Objektgesellschaft kann Nutzung der dortigen Ladestationen ist nicht abseh- es zu Leistungsstörungen und/ oder Meinungsver- bar. Ebenso unsicher sind die Auswirkungen von mög- schiedenheiten kommen. Für den Fall, dass eine Ei- lichen Wettbewerbssituationen die durch den Bestand nigung zwischen den Parteien nicht erreicht werden oder die Errichtung von Ladestationen in unmittel- kann, müsste diese auf juristischem Weg erfolgen. barer Nähe entstehen. So plant ein anderer Anbieter Dadurch können zeitliche Verzögerungen und zusätz- die Errichtung eines größer dimensionierten Schnell- liche Kosten entstehen, die das Ergebnis der Gesell- Ladeparks am Kamener Kreuz. Es kann in der Folge zu schaft negativ beeinflussen können. Über die Dauer einer Fehleinschätzung hinsichtlich der Standortgüte eines Rechtsstreites könnte es dazu kommen, dass ein und geringeren als vom Anleger erwarteten Rückflüs- in Anspruch genommener Vertragspartner zahlungs- sen bis hin zum Totalverlust der Einlage inkl. Ausgabe- unfähig wird, so dass selbst im Fall des Obsiegens die aufschlag kommen. Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Dies könnte nachteilige Auswirkungen auf die prog- Preisrisiko/ Mengenrisiko nostizierten Auszahlungen an die Anleger haben und zum Totalverlust der Einlage inkl. Ausgabeaufschlag Der Kauf und operative Betrieb unterliegt Preisrisiken. führen. Insbesondere die nicht langfristig vertraglich sicher- baren Dienstleistungs-, Strombezugs- sowie Lade- Bei den Standorten der Schnellladeparks sind die Nut- stromverkaufspreise können sich abweichend von der zungsverhältnisse von besonderer Bedeutung, insbe- Prognose entwickeln und die Wirtschaftlichkeit der sondere die Laufzeit von Grundstückspachtverträgen Beteiligung beeinträchtigen. Ebenso kann nicht aus- bzw. Nutzungsverträgen für die Ladestationen, Spei- geschlossen werden, dass die Stromlieferanten die cher und Trafostationen und deren Pachtzinshöhe. Lieferfähigkeit der erforderlichen Strommengen tem- Die Kosten hierfür entstehen möglicherweise auch, porär einschränken. wenn die Ladestationen beispielsweise aufgrund ei- nes störungsbedingten oder zwangsweisen Stillstan- Technisches Risiko / Technischer Fortschritt des keinen Strom abgeben können. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schnell- Zum Zeitpunkt des Erwerbs der Ladeparks repräsen- Ladestationen aufgrund einer vorzeitigen Kündigung tiert die eingesetzte Technik den aktuellen Stand. Es aus wichtigem Grund eines oder mehrerer Pachtver- ist mit fortschreitender Entwicklung der E-Mobilität,
ÖKORENTA Infrastruktur 13E 17 Batterie- und Abrechnungstechnik nicht auszuschlie- Inkaufnahme einer höheren Prämienzahlung mög- ßen, dass die eingesetzte Technik den Entwicklungen lich sein. Höhere Prämienzahlungen oder Kosten im angepasst werden muss. Die dabei anfallenden Auf- Zusammenhang mit nicht mehr versicherten Risiken wendungen könnten höher als der in der Kalkulation können beim Anleger zu Auszahlungsminderungen vorgesehene Instandhaltungs- und Erneuerungspos- bis hin zum Totalverlust der Einlage inkl. Ausgabeauf- ten ausfallen. schlag führen. Ebenso ist nicht vollständig auszuschließen, dass an- Allgemeines Geschäftsrisiko dere Formen der CO2-reduzierten bzw. -freien Mo- bilität sich langfristig am Markt durchsetzen und die Es besteht das Risiko, dass die persönlich haften- E-Mobilität verdrängen oder ihr Wachstum und ihre de Gesellschafterin in eigener Verantwortung oder Verbreitung begrenzen und damit den Bedarf und die in Abstimmung mit der KVG bei der Ausübung der Nutzung externer Schnell-Ladestationen reduzieren. Geschäftsführung unternehmerische Fehlentschei- dungen trifft. Bei der Auswahl und dem Ankauf der Vandalismus- und Versicherungsrisiko entsprechenden Vermögensgegenstände kann es zu Fehleinschätzungen bezüglich der Vermögensgegen- Es kann im Betrieb nicht ausgeschlossen werden, dass stände bzw. der erworbenen Objektgesellschaften trotz aller Sicherungsmaßnahmen Ladepunkte unab- kommen. Dies kann dazu führen, dass in den Ob- sichtlich oder aber bewusst beschädigt werden. Damit jektgesellschaften geringere Erträge erwirtschaftet verbunden sind Aufwendungen zur Wiederherstellung werden und Auszahlungen ausbleiben. Infolgedessen und Einnahmenausfälle. Die Anlagen sind gegen Be- können sich Auszahlungen an die Anleger verringern schädigung versichert. Es besteht das Risiko, dass die oder vollständig ausbleiben. Das Risiko von unterneh- Versicherungsleistung nicht ausreicht, um die Scha- merischen Fehlentscheidungen besteht gleichzeitig denshöhe zu decken. Es besteht zudem das Risiko, auf Ebene der Geschäftsführung der Objektgesell- dass die Anlagen bzw. der Ladepark den Status „nicht schaft. Daneben besteht das Risiko, dass die Verwahr- versicherbar“ zugestanden bekommen oder aber die stelle die ihr obliegenden Aufgaben nicht ordnungs- Versicherungskonditionen gegen Beschädigung nicht gemäß erbringt. Dies könnte für die Anleger zu einer mehr wirtschaftlich darstellbar sind. In Konsequenz Verminderung der Wirtschaftlichkeit der Beteiligung wäre die Wirtschaftlichkeit des Standorts und letztlich bis hin zum Totalverlust der Einlage des Anlegers inkl. der Beteiligung gefährdet. Ausgabeaufschlag führen. Der Wert der Beteiligung unterliegt Schwankungen, je nachdem ob die wirt- Versicherungen schaftliche Betätigung der Gesellschaft erfolgreich ist oder nicht. Es können Wertverluste auftreten, die dazu Die Objektgesellschaften schließen in der Regel führen, dass der Anleger einen geringeren Betrag als marktübliche Versicherungen (z.B. Haftpflicht-, Allge- die Pflichteinlage inkl. Ausgabeaufschlag zurückerhält. fahren- sowie Sach- und Betriebsunterbrechungsver- sicherungen) ab. Da jedoch nicht alle Schäden voll- Regulierungsrisiko ständig versicherbar sind (z.B. durch Krieg, Erdbeben, usw.) kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach Die KVG verfügt über eine Erlaubnis der Bundesanstalt Schadensereignissen Einnahmeausfälle aufgrund der für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Geschäftsbe- teilweisen oder vollständigen Zerstörung auftreten, trieb als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ohne dass Versicherungsentschädigungen erlangt nach den §§ 20, 22 KAGB. Es kann jedoch nicht aus- werden können. Gleiches würde eintreten, wenn die geschlossen werden, dass die BaFin diese Erlaubnis entsprechenden Schäden zwar versichert wären, es wieder aufhebt oder die Erlaubnis erlischt. In diesem aber zu einem Ausfall des Versicherers kommen wür- Fall hat die Verwahrstelle die Gesellschaft abzuwickeln de. In solchen Fällen könnte es für den Anleger zu ei- und das Gesellschaftsvermögen an die Anleger zu nem teilweise oder vollständigen Verlust seiner Zeich- verteilen. Eine Abwicklung der Gesellschaft kann nur nungssumme kommen. Ebenso könnte im Falle einer abgewendet werden, wenn diese sich in eine intern Kündigung bzw. Auslaufens eines Versicherungsver- verwaltete Investment - Kommanditgesellschaft um- trags der Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags wandelt oder eine andere externe KVG benennt. Bei- nur unter Ausschluss bestimmter Risiken oder unter des bedarf der Genehmigung durch die BaFin.
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